mietbedingungen von britz

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mietbedingungen von britz
MIETBEDINGUNGEN VON BRITZ
BRITZ BIETET WOHNMOBILE IN MEHRERE LÄNDERN AN.
ANBEI FINDEN SIE DIE MIETBEDINGUNGEN FÜR FOLGENDE LÄNDER.

Britz Australien

Britz Neuseeland
MIETBEDINGUNGEN FÜR BRITZ AUSTRALIA
Gültig von 01.04.14 bis 31.03.15
Stand 03.12.2013
LEISTUNGEN UND PAKETE
Pakete mit Basis-Preisen enthalten folgende Leistungen:
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Fahrzeug wie gebucht
Unbegrenzte Freikilometer
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Basisversicherung mit einer Selbstbeteiligung von AUD 7.500,-
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Küchen-Campingausstattung
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Campingausrüstung pro Person
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Bei Allrad Fahrzeugen: 4WD Outback Safety-Kit (Notfallsender (EPIRB), Abschleppseil mit D-Schäkeln
und Klappspaten)
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Kosten für Zusatzfahrer
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kostenlos erreichbarer 24-Stunden Notfall-Service
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Ausführliches Reise-Informations Paket inkl. Straßenkarte
-
3% Verwaltungsgebühren
MEHRFACHMIETEN
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren
Langzeitermäßigung zu kommen. Gültig für Mieten von Maui- und Britz- Wohnmobilen Neuseeland und
Australien und Maui- und Britz-Mietwagen Neuseeland. Bedingung: Alle Mieten müssen innerhalb von 3
Monaten erfolgen und am selben Tag gebucht werden.
Bei der Übernahme/Abgabe am selben Tag wird der günstigere Mietpreis/Tag nicht berechnet.
PREISBERECHNUNG „FLEXRATES“
Bei diesem Berechnungsmodell bestimmt die am ersten Anmiettag geltende Flexrate den Tagespreis für
die gesamte Mietdauer. Der erste und der letzte Tag werden, ungeachtet der Übernahme und Rückgabe
des Fahrzeugs, jeweils als ein voller Tag berechnet.
BITTE BEACHTEN SIE:
Einige Buchungsänderungen sind gleichzusetzen mit einer Stornierung und anschließender Neubuchung.
Als Preisgrundlage für diese neue Buchung dient die am Tag der Änderung gültige Flexrate. Darunter
fallen folgende Änderungen:
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Datum der Fahrzeug-Übernahme oder -Rückgabe
Ort der Übernahme oder Rückgabe
Fahrzeugtyp
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Namen der Reisenden
STORNIERUNGEN
Bei einer Stornierung Ihrer Buchung fallen folgende Stornierungsgebühren an:
22 oder mehr Tage vor Anreise: Keine Gebühr
21-7 Tage vor Abreise: 20 % des Mietpreises
6-1 Tage vor Abreise: 50 % des Mietpreises
Am Tag der Abreise: 100 % des Mietpreises
ZUSATZLEISTUNGEN
-
Folgende Leistungen können zusätzlich zum Basis-Preis gebucht werden:
Treibstoff und Propangas (außer 1. Gasfüllung beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket)
Transfers zu den Britz Rental – Depots (Bitte organisieren Sie Ihren eigenen Transfer.)
Einweggebühr zwischen AUD280,- und AUD380,Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
Kosten für Anmietung in Hobart, das Depot liegt direkt am Flughafen. Vor Ort wird eine
Flughafengebühr von ca. AUD16,50,- für Campervans bzw. in Höhe von 8,5% der Mietkosten für
Allradfahrzeuge fällig. Alternativ dürfen Britz-Camper und -Allradfahrzeuge auf die Fähre mitgenommen
werden.
TRANSFERS
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Transfers sind im Mietpreis nicht enthalten und müssen vom Mieter selber organisiert werden.
EINWEGMIETEN
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Sie können Ihr Fahrzeug in Australien als Einwegmiete buchen. Innerhalb von Australien können Sie
Fahrzeuge für Einwegmieten auf Anfrage für einen Preis zwischen AUD280,- und AUD380,- buchen.
Britz bietet Einwegmieten zwischen allen Stationen an.Die Mindestmietdauer bei Einwegmieten beträgt
7 Tage. Es gelten die folgenden Preise:
Bei Übernahme/Abgabe Cairns, Brisbane, Sydney, Melbourne, Hobart und Adelaide: AUD280,Bei Übernahme/Abgabe in Darwin, Broome, Alice Springs oder Perth: AUD380,-
ZUSCHLAG BEI ABHOLUNG/RÜCKGABE IN BROOME
Bei Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs in Broome wird ein Zuschlag von AUD700,- berechnet. Bei
mehreren Anmietungen ist der Broome-Zuschlag für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
PROPANGAS
Alle Fahrzeuge (bis auf das Allrad-Modell Landcruiser)haben bei Abholung eine volle Gasflasche. Bei der
Rückgabe des Fahrzeugs muss die Flasche komplett aufgefüllt sein. Andernfalls berechnet Britz eine
Gebühr zwischen AUD18,- und AUD38,-.
ENDREINIGUNG (GILT BEI ALLEN PAKET-PREISEN)
Alle Fahrzeuge müssen vom Mieter vor Rückgabe von innen gereinigt werden. Für Fahrzeuge, deren
Innenraum bei Rückgabe stark verschmutzt ist, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr in
der Höhe von AUD250,- zu erheben. Sofern das Fahrzeug über eine Toilette und einen Wassertank
verfügt, müssen diese vor Rückgabe entleert werden. Andernfalls wird auch hier eine Reinigungsgebühr
in Höhe von AUD125,- fällig.
STEUERN VOR ORT
Lokale Steuern in Höhe von ca. 3 % des Mietpreises sind bei Abholung zu zahlen.
ZUSATZGEBÜHREN
Für alle vor Ort zu zahlenden Beträge die mit Kreditkarte bezahlt werden, erhebt der Vermieter eine
Kreditkartengebühr von 2,0 % (VISA und Mastercard) sowie 4,6% (AMEX).
VERSICHERUNGEN
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Im Basis-Preis eingeschlossene Versicherungsleistungen:
Haftpflicht- und Kaskoversicherung (Selbstbeteiligung AUD 7.500,- pro Schadensfall)
Die Haftpflichtsumme beträgt für alle Fahrzeuge AUD 20 Mio. und deckt Personenschäden an Dritten
sowie alle Sachschäden am Eigentum Dritter ab. Der Mieter selbst ist nicht versichert, Mitfahrer sind
nicht Dritte und nicht mitversichert. Es besteht keine Insassenunfallversicherung.
Vor Ort können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung zur Minderung der Selbstbeteiligung
abschließen:
Variante 1:
Für AUD45,- pro Tag (maximal AUD 2.250,-) reduziert sich die Selbstbeteiligung bei Campervans und
Wohnmobilen auf AUD 0,-.
Für AUD52,- pro Tag (maximal AUD 2.600,-) reduziert sich die Selbstbeteiligung bei Allrad-Fahrzeuge auf
AUD 500,-.
Variante 2:
Für AUD29,- pro Tag (maximal AUD 1.450,-) reduziert sich die Selbstbeteiligung bei Campervans und
Wohnmobilen auf AUD 2.500,-.
Für AUD34,- pro Tag (maximal AUD 1.700,-) reduziert sich die Selbstbeteiligung bei Allrad-Fahrzeuge auf
AUD 3.500,-.
Gegen einen einmaligen Aufpreis in Höhe von AUD 350,- kann zur Option 2 für Allrad-Fahrzeuge die Easy
Cover Plus Option abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung reduziert die Selbstbeteiligung für
Allrad-Fahrzeuge von AUD 500 auf AUD 0 und versichert Schäden am Unterboden und Dach den
Fahrzeugüberschlag ohne Beteiligung Dritterh, die ansonsten nicht versichert sind, sowie den
unbegrenzten Ersatz und Einbau von Windschutzscheiben und Reifen. Außerdem deckt sie Kosten, die
beim Abschleppen von Allrad-Fahrzeugen entstehen (vorausgesetzt Fahrtbeschränkungen wurden
eingehalten), für die ansonsten der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung von AUD 7.500,- verantwortlich
ist.
Zusätzlich kann in Kombination mit Variante 2 die Zusatzversicherung "Additional Protection Coverage"
abgeschlossen werden. Sie versichert den Mieter gegen Fahrzeugüberschläge ohne die Einwirkung
Dritter. Kosten: AUD 89,- pro Fahrzeug/ und Miete.
-
Folgende Unfallschäden werden von der Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgedeckt:
Personenschäden
Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten.
Folgende Schäden sind nicht versichert. Der Mieter ist rechtlich und finanziell voll haftbar.
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Schäden, die aus dem Überschlag des Fahrzeuges ohne Beteiligung Dritter entstanden sind (Hierfür kann
vor Ort eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.)
Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen),
Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt)
Schäden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten
Schäden durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie
Schäden aufgrund der Benutzung von Schneeketten
Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch
Medikamente oder Drogen
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die Vertragsbedingungen von Britz Rentals Australia verletzt
werden.
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Die genannten Versicherungen schließen folgende Leistungen aus:
Reisegepäck-Versicherung
Es wird daher dringend geraten, eine Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
abzuschließen.
KAUTION
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Bei der Fahrzeugübernahme müssen Sie beim Vermieter folgende Kaution hinterlegen:
AUD 3.500,- bei der Buchung des Basis-Pakets
Bei Buchung von Variante 1 beträgt die Selbstbeteiligung AUD 2.500,- bzw. AUD 3.500,- bei AllradFahrzeugen
-
Bei Buchung von Variante 2 beträgt die Selbstbeteiligung AUD 250,- für Campervans und Wohnmobile
bzw. AUD 500,- für Allrad-Fahrzeuge
Die Kaution gilt pro Schadensfall (bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Eigentums Dritter wird für
die verbleibenden Miettage erneut eine Kaution in Höhe der oben genannten Beträge abgebucht, um
die im Preis enthaltene Selbstbeteiligung für einen weiteren Unfall abzudecken). Die Kaution kann nur
mit einer gültigen Kreditkarte hinterlegt werden. „Prepaid“-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bitte
gewährleisten Sie eine ausreichende Deckung der Kreditkarte.
Bei Fahrzeugübernahme wird die Kaution von der Kreditkarte abgebucht und, sofern im Mietzeitraum
kein Schaden entstanden ist, nach der Fahrzeugrückgabe erstattet. Durch Kursschwankungen kann
dabei eine Differenz des Betrags entstehen, die jedoch weder vom Vermieter noch von Silvertours
zurückgefordert werden kann.
SELBSTBETEILIGUNG
Die genannte Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall. Sie ist unabhängig von der Klärung der Schuldfrage
und ist vom Mieter an den Vermieter zu zahlen. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, sobald der
Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. In Australien besteht keine obligatorische
Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer
Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.
GEBÜHREN UND BUßGELDER
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Die Haftung des Mieters gilt für folgende Geldstrafen, die während der Nutzung des Fahrzeugs
entstehen, sofern der Vermieter dafür in Anspruch genommen wird:
Gebühren
Abgaben
Bußgelder
Strafen
nicht gemeldete Unfälle
Bei den genannten Fällen behält sich der Vermieter vor, die entstandenen Kosten plus einer Gebühr in
der Höhe von AUD60,- in Rechnung zu stellen oder Ihre Kreditkarte damit zu belasten.
Die Haftung des Mieters ist ausgeschlossen, sofern die Kosten durch den Vermieter verschuldet worden
sind.
BESTIMMUNGEN UND REGELN
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Führerschein
Folgende Bestimmungen gelten für die Führerscheine aller Fahrer:
Akzeptiert wird ein gültiger nationaler Führerschein (EU-Führerschein Klasse B, Deutschland Klasse 3) in
Verbindung mit einem internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist zwingend
notwendig.
MINDESTALTER DES FAHRERS
Alle Fahrer des Fahrzeugs müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
ZUSATZFAHRER
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Für Zusatzfahrer gelten folgende Bestimmungen:
Zusatzfahrer können bei Fahrzeugübergabe gegen kostenlos angemeldet werden
Alle Zusatzfahrer müssen bei Fahrzeugübergabe im Mietvertrag eingetragen werden
DOKUMENTE ZUR FAHRZEUGÜBERNAHME
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Folgende Dokumente werden bei Fahrzeugübernahme vom Vermieter verlangt:
CamperDays-Voucher
Gültige nationale und internationale Führerscheine aller Fahrer
Kreditkarte mit ausreichendem Verfügungsrahmen zum Hinterlegen der Kaution
Reisepässe aller Reisenden
MAXIMALBELEGUNG DER FAHRZEUGE
Bitte beachten Sie die verschiedenen Maximalbelegungen der einzelnen Fahrzeuge. Weitere
Informationen dazu erhalten Sie in der Fahrzeugbeschreibung.
MINDESTMIETDAUER
Die Mindestmietdauer von 5 Tagen gilt für alle Fahrzeuge und Zeiträume.
Ausnahmen:
- 15.12.-05.01.: 7 Tage (Abhängig vom gewählten Fahrzeug)
- Einwegmieten: 7-21 Tage
- Weitere Ausnahmen können kurzfristig festgelegt werden
FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Persönliche Campingausstattung (inklusive): 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1
Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung (inklusive): Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner,
Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Toaster, Geschirrtuch,
Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Streichhölzer, Kleiderbügel,
Toilettenchemikalien und Feuerlöscher
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. Wird das Fahrzeug
nicht mit voller Gasflasche zurückgegeben, berechnet der Vermieter AUD 18,- bis AUD 38,- (abhängig
vom Fahrzeug). Beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist die 1. Gasfüllung inklusive.
-
Weitere im Voraus buchbare und vor Ort zu zahlende freiwillige Extras:
o Campigtisch
jeweils AUD 25,- pro Miete
o Campingstuhl
jeweils AUD 18,- pro Miete
o Zelt (4 Personen)
AUD 67,- pro Miete
o Vordach/Markise
AUD 5,- pro Tag, maximal AUD 80,- pro Miete
o Navigationssystem (GPS)
AUD 10,- pro Tag, max. AUD 100,- pro Miete
o Kühlbox
AUD 23,-/Miete
o Handdusche
AUD 15,-/Miete
o Steckdosenadapter
AUD 14,-/Miete
o Erste Hilfe Set (muss bei Verwendung bezahlt werden) AUD 35,-/Kauf
Da diese Extras nach Verfügbarkeit vergeben werden, ist eine Reservierung im Voraus empfehlenswert.
Achtung: Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nur
auf Sitzen befestigt werden, die eine Verbindung zum Fahrzeug-Rahmen haben. Eine Befestigung auf
Sitzen, die nur eine Verbindung zur Karosserie haben (wie typischerweise die Mittelsitze in der
Fahrerkabine) ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen,
die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 3 Jahren benötigen
einen Schalensitz, bis zu 8 Jahren eine Sitzerhöhung (Booster). Kosten AUD 36/Miete, zahlbar vor Ort.
Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung
möglich ist.
ZU BEACHTEN:
Die Sitze müssen im Voraus gebucht werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und
Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
Sitzerhöhungen können in allen Modellen verwendet werden, außer im Elite.
Kindersitze können nur in den Modellen Voyager, Explorer, Frontier, Escape, Safari und im AllradFahrzeug Landcruiser befestigt werden. Familien mit Kindern, für die ein Kindersitz benötigt wird,
können ausschließlich diese Modelle buchen. Mit älteren Kindern, die keine Sitze/Sitzerhöhungen
benötigen, kann auch der Hitop oder 4WD Bushcamper gebucht werden, das Kind kann auf dem
mittleren Frontsitz mit dem normalen Sitzgurt angeschnallt werden.
FAHRTGEBIET
Fahrzeuge ohne 4WD dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Bei Nichtbeachtung erlischt
der Versicherungsschutz. Ausnahmen sind Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen, die nicht länger
als 2 km sind. Fahrten nach Kangaroo Island, zur Wildman River Wilderness Lodge im Northern Territory
sind erlaubt.
Mit 4WD Fahrzeugen haben Sie die Erlaubnis auf nicht asphaltierten Straßen und Kieswegen zu fahren.
Voraussetzung ist, dass die Straßen in gängigen Landkarten eingezeichnet sind. Der Versicherungsschutz
deckt keine Schäden ab, die durch das Befahren von nicht in Karten eingezeichneten Straßen
entstanden sind.
Auf folgenden Routen benötigen Sie eine vorab Erlaubnis des Vermieters:
Fraser Island, Simpson Desert, Strzelecki Track, Gunbarrel Highway (Ausnahme: Old Gunbarrel Highway
darf generell nicht mehr befahren werden), Cape York (Juni bis November, von Dezember bis Mai
generell verboten), Bungle Bungles, Gibb River Road, Oodnadatta Track, Birdsville Track, Tanami Track,
Plenty Highway, Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Savannah Way von Normanton
bis Borroloola, Finke Road (zw. Alice Springs und Oodnadatta, Central Arnhem Road und Arnhem Land
generell und jede beabsichtigte Fahrt, die Sie mehr als 100km von einer geteerten Straße entfernt.
Genehmigungen für diese Strecken sind abhängig vom Straßenzustand und dem Wetter sowie von der
Mietdauer.
Eine Erlaubnis für das Befahren der folgenden Straßen ist generell ausgeschlossen: Canning Stock Route,
Old Gunbarrel Highway, the Lost City in Litchfield Park, Telegraph Road Section in Cape York sowie
generell Cape York von Dezember bis Mai, Boggy Hole (Finke Gorge NP) und Old South Road von
Naryvale bis Finke.
Fahrten auf nicht erlaubte Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten, Zuwiderhandlungen
erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des
Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine
Versicherung gedeckt.
ANMIETUNG DES FAHRZEUGS
Stationen für Anmietung und Rückgabe: Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome*, Cairns, Darwin,
Hobart**, Melbourne, Perth, Sydney.
* = Für Anmietungen/Abgaben in Broome wird ein einmaliger Zuschlag von AUD 700,- erhoben, immer
auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
** = Für Übernahmen in Hobart am Flughafen wird eine Gebühr von ca. AUD 20 bzw. 8,5% vom
Mietpreis (Allrad-Fahrzeuge) fällig (vorbehaltlich Änderung).
FAHRZEUGÜBERNAHME
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Generelle Übernahmezeiten: 07:30 – 15:30 Uhr (Ausnahme: Brisbane, Sydney, Melbourne, Hobart,
Adelaide, Perth von Mai bis August und Alice Springs, Darwin, Broome, Cairns von November bis April:
10.00 bis 16.00 Uhr.)
Spätester Übernahmezeitpunkt: 30 Minuten vor Schließung der Station
FAHRZEUGRÜCKGABE
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Folgende Regeln sind bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu beachten:
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an der von Ihnen bei Buchung festgelegten Station.
Generelle Übernahmezeiten: 07:30 – 15:30 Uhr
Spätester Übernahmezeitpunkt: 30 Minuten vor Schließung der Station
Verspätete Rückgaben ziehen Gebühren nach sich sowie die zusätzliche Berechnung auf der Basis von
vor Ort gültigen Tagespreisen (die nicht das Flexpreisniveau haben müssen)
Eine Verlängerung der Miete bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Mighty Rentals Australia. Es
gelten die vor Ort zu diesem Zeitpunkt gültigen Tagespreise. Die Zahlung erfolgt vor Ort per Kreditkarte.
Nicht genehmigte Verlängerungen des Mietzeitraums werden mit einer Gebühr von AUD 150,- und dem
Preis für die zusätzlichen Miettage berechnet.
Änderungen es Rückgabeorts sind ebenfalls nur nach schriftlicher Genehmigung durch Britz Rentals
Australia möglich. Es können zusätzliche Kosten von bis zu AUD 750,- entstehen.
Erstattungen bei einer verfrühten Rückgabe des Fahrzeugs sind nicht möglich.
Bei der Übergabe muss sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befinden. Die Abwassertanks
müssen geleert sein.
Die Propangas- und Treibstoff-Menge müssen dem Stand bei Fahrzeugübernahme entsprechen. An
einigen Stationen müssen Sie für Propangas und Treibstoff eine Kaution hinterlegen.
Schäden am Fahrzeug werden mit weiteren Gebühren berechnet.
ÖFFNUNGSZEITEN DER STATIONEN
Außer am 25. April 13 und 25. Dezember 13, 01.Januar 14, 27.Januar 14, an denen alle Stationen
geschlossen bleiben, sind die Büros das ganze Jahr von Montag bis Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, in
der Hauptsaison auch am Sonntag und dann täglich von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.
Ausnahme: Hobart ist vom 01.07. bis 31.08.14 geschlossen.
Ausnahme: Darwin und Broome sind vom 20.12. 13 – 18.02.14 geschlossen.
Bei Anmietung an bestimmten Feiertagen fällt zudem ein Zuschlag vor Ort in Höhe AUD 100 an.
AUSGEWÄHLTES FAHRZEUG
Der Vermieter achtet sehr darauf, Ihnen das gewählte Modell zur Verfügung zu stellen. Er behält sich
jedoch vor, Ihnen im Falle von unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Modell zur
Verfügung zu stellen. Dies geschieht nur, wenn das von Ihnen gewählte Modell aus besonderen
Gründen nicht verfügbar sein sollte. Sollten durch diesen Umstand Mehrkosten entstehen (z.B. für
Treibstoff, Fährüberfahrten etc.), werden diese nicht ersetzt. Weiterhin haben Sie als Mieter keinen
Anspruch auf Rücktritt oder Entschädigung.
Zwar verfügen sämtliche Fahrzeuge über eine vergleichbare Ausstattung, denn kann das Design der
Fahrzeuge geringfügig voneinander abweichen. Die angegebenen Abmessungen und Größen bedeuten
ungefähre Werte und basieren auf den Angaben des Vermieters (ohne Gewähr). Silvertours behält sich
vor, Informationen darüber auf der Webseite ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern.
ENDREINIGUNG
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Der Vermieter behält sich vor, in den folgenden Sonderfällen weitere Gebühren zu erheben:
stark verschmutzter Fahrzeuginnenraum: AUD250,nicht geleerte Toiletten und Abwassertanks: AUD125,nicht aufgefüllte Gas- und Treibstofftanks
UNFÄLLE UND REPARATUREN
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Sie sind als Mieter verpflichtet, bei Unfällen, Problemen mit dem Fahrzeug, Pannen oder technischen
Schwierigkeiten sofort den Vermieter zu kontaktieren. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden oder
Problemen. Hierfür bietet der Vermieter einen kostenlosen Telefonservice. Der Vermieter verfügt über
ein Netzwerk von landesweiten Vertragswerkstätten.
Bitte beachten Sie außerdem im Schadensfall folgendes Vorgehen:
sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei (Im Polizeibericht müssen die Namen der beteiligten
Personen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und mögliche Zeugen vermerkt
werden.)
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Hat der Vermieter aufgrund einer versäumten Kontaktaufnahme des Mieters keine Möglichkeit, Abhilfe
zu schaffen, erlischt der Anspruch auf eine mögliche Entschädigung. Werden Unfälle nicht in der
beschriebenen Weise gemeldet, besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Notwendige Reparaturen am Fahrzeug werden in zwei Klassen eingeteilt.
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Reparaturen bis AUD200,- können Sie ohne Genehmigung des Vermieters durchführen lassen.
Entstandene Kosten werden bei Rückgabe erstattet.
Bei Reparaturen über AUD200,- haben Sie als Mieter eine Informationspflicht gegenüber dem
Vermieter. Wird der Vermieter nicht informiert, werden die Kosten nicht übernommen.
In beiden Fällen gilt, dass Erstattungen nur nach Vorlage des entsprechenden Belegs ausgezahlt werden
können.
HAUSTIERE
Haustiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt. Ausgenommen sind Blindenhunde.
WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von der Silvertours GmbH nach bestem Wissen zu Ihrer
Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des
Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem
Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei
der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des
Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
EINREISEBESTIMMUNGEN &VISA
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen:
Länderinformationen Australien
MIETBEDINGUNGEN FÜR BRITZ NEUSEELAND
Gültig von 01.04.14 bis 31.03.15
Stand 03.12.2013
LEISTUNGEN UND PAKETE
Pakete mit Basis-Preisen enthalten folgende Leistungen:
-
Fahrzeug wie gebucht
Unbegrenzte Freikilometer
-
Basisversicherung mit einer Selbstbeteiligung von NZD 7.500,-
-
Küchen-Campingausstattung
-
Campingausrüstung pro Person
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Kosten für Zusatzfahrer
-
kostenlos erreichbarer 24-Stunden Notfall-Service
-
Ausführliches Reise-Informations Paket inkl. Straßenkarte
-
3% Verwaltungsgebühren
MEHRFACHMIETEN
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren
Langzeitermäßigung zu kommen. Gültig für Mieten von Maui- und Britz- Wohnmobilen
Neuseeland und Australien und Maui- und Britz-Mietwagen Neuseeland. Bedingung: Alle
Mieten müssen innerhalb von 3 Monaten erfolgen und am selben Tag gebucht werden.
Bei der Übernahme/Abgabe am selben Tag wird der günstigere Mietpreis/Tag nicht berechnet.
PREISBERECHNUNG „FLEXRATES“
Bei diesem Berechnungsmodell bestimmt die am ersten Anmiettag geltende Flexrate den
Tagespreis für die gesamte Mietdauer. Der erste und der letzte Tag werden, ungeachtet der
Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs, jeweils als ein voller Tag berechnet.
BITTE BEACHTEN SIE:
Einige Buchungsänderungen sind gleichzusetzen mit einer Stornierung und anschließender
Neubuchung. Als Preisgrundlage für diese neue Buchung dient die am Tag der Änderung
gültige Flexrate. Darunter fallen folgende Änderungen:
-
Datum der Fahrzeug-Übernahme oder -Rückgabe
Ort der Übernahme oder Rückgabe
Fahrzeugtyp
-
Namen der Reisenden
STORNIERUNGEN
Bei einer Stornierung Ihrer Buchung fallen folgende Stornierungsgebühren an:
22 oder mehr Tage vor Anreise: Keine Gebühr
21-7 Tage vor Abreise: 20 % des Mietpreises
6-1 Tage vor Abreise: 50 % des Mietpreises
Am Tag der Abreise: 100 % des Mietpreises
ZUSATZLEISTUNGEN
-
Folgende Leistungen können zusätzlich zum Basis-Preis gebucht werden:
Treibstoff und Propangas (außer 1. Gasfüllung beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket)
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
TRANSFERS
-
Transfers sind im Mietpreis enthalten und müssen beim Vermieter im Voraus angemeldet
werden.
EINWEGMIETEN
Sie können Ihr Fahrzeug in Neuseeland als Einwegmiete buchen. Dafür wird vor Ort bei
Fahrzeugübernahme zwischen 01.10. und 31.03. eine Gebühr von NZD 300,- fällig für alle
Einwegmieten zwischen Nord- und Südinsel oder umgekehrt (ausser bei ÜberführungsSpecials).
Die Mindestmietdauer beträgt 5 Miettage.
10 Tage für Einwegmieten aller Fahrzeuge von der Nordinsel zur Südinsel mit
Fahrzeugübernahmen vom 01.10. - 31.03.
ZUSCHLAG BEI ABHOLUNG/RÜCKGABE IN QUEENSTOWN
Bei Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs in Queenstown wird ein Zuschlag von NZD 210,berechnet. Bei mehreren Anmietungen ist der Queenstown-Zuschlag für jede einzelne Miete
separat zu bezahlen.
ENDREINIGUNG (GILT BEI ALLEN PAKET-PREISEN)
Alle Fahrzeuge müssen vom Mieter vor Rückgabe von innen gereinigt werden. Für Fahrzeuge,
deren Innenraum bei Rückgabe stark verschmutzt ist, behält sich der Vermieter vor, eine
Reinigungsgebühr in der Höhe von NZD 250,- zu erheben. Sofern das Fahrzeug über eine
Toilette und einen Wassertank verfügt, müssen diese vor Rückgabe entleert werden.
Andernfalls wird auch hier eine Reinigungsgebühr in Höhe von NZD 125,- fällig.
ZUSATZGEBÜHREN
Für alle vor Ort zu zahlenden Beträge die mit Kreditkarte bezahlt werden, erhebt der
Vermieter eine Kreditkartengebühr von 2,0 % (VISA und Mastercard).
Straßengebühren (Road User Charge Recovery Fee)
HiTop (Diesel):
NZD 4,68 je 100 gefahrene Kilometer
Trailblazer, Venturer:
NZD 4,96 je 100 gefahrene Kilometer
Voyager Campervan:
NZD 4,84 je 100 gefahrene Kilometer
Explorer, Navigator Motorhome: NZD 4,84 je 100 gefahrene Kilometer
Frontier, Renegade Motorhome: NZD 5,13 je 100 gefahrene Kilometer
Für alle vor Ort in NZD zu bezahlenden Beträge kommt ausserdem immer noch folgende Sales
Tax hinzu: 15% GST
VERSICHERUNGEN
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Im Basis-Preis eingeschlossene Versicherungsleistungen:
Haftpflicht- und Kaskoversicherung (Selbstbeteiligung NZD 7.500,- pro Schadensfall)
Die Haftpflichtsumme beträgt für alle Fahrzeuge NZD 5 Mio. und deckt Personenschäden an
Dritten sowie alle Sachschäden am Eigentum Dritter ab. Der Mieter selbst ist nicht versichert,
Mitfahrer sind nicht Dritte und nicht mitversichert. Es besteht keine
Insassenunfallversicherung.
Vor Ort können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung zur Minderung der Selbstbeteiligung
abschließen:
Variante 1:
Für NZD 29,- pro Tag (maximal NZD 1.240,-) reduziert sich die Selbstbeteiligung bei
Campervans und Wohnmobilen auf NZD 2.500,-.
Variante 2:
Für NZD 45,- pro Tag (maximal NZD 2.250,-) reduziert sich die Selbstbeteiligung bei
Campervans und Wohnmobilen auf NZD 0,-.
Zusätzlich kann in Kombination mit Variante 2 die Zusatzversicherung "Additional Protection
Coverage" abgeschlossen werden. Sie versichert den Mieter gegen Fahrzeugüberschläge ohne
die Einwirkung Dritter. Kosten: NZD79,- pro Fahrzeug/ und Miete.
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Folgende Unfallschäden werden von der Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgedeckt:
Personenschäden
Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten.
Folgende Schäden sind nicht versichert. Der Mieter ist rechtlich und finanziell voll haftbar.
-
Schäden, die aus dem Überschlag des Fahrzeuges ohne Beteiligung Dritter entstanden sind
(Hierfür kann vor Ort eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.)
Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten
Straßen),
Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt)
Schäden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten
Schäden durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie
Schäden aufgrund der Benutzung von Schneeketten
Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen
entstehen
Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen
durch Medikamente oder Drogen
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die Vertragsbedingungen von Britz Rentals
Neuseeland verletzt werden.
-
Die genannten Versicherungen schließen folgende Leistungen aus:
Reisegepäck-Versicherung
Es wird daher dringend geraten, eine Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
abzuschließen.
KAUTION
-
Bei der Fahrzeugübernahme müssen Sie beim Vermieter folgende Kaution hinterlegen:
NZD 7.500,- bei der Buchung des Basis-Pakets
Bei Buchung von Variante 1 beträgt die Kaution NZD 2.500,Bei Buchung von Variante 2 beträgt die Kaution NZD 250,Die Kaution gilt pro Schadensfall (bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Eigentums Dritter
wird für die verbleibenden Miettage erneut eine Kaution in Höhe der oben genannten Beträge
abgebucht, um die im Preis enthaltene Selbstbeteiligung für einen weiteren Unfall
abzudecken). Die Kaution kann nur mit einer gültigen Kreditkarte hinterlegt werden.
„Prepaid“-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bitte gewährleisten Sie eine ausreichende
Deckung der Kreditkarte.
Bei Fahrzeugübernahme wird die Kaution von der Kreditkarte abgebucht und, sofern im
Mietzeitraum kein Schaden entstanden ist, nach der Fahrzeugrückgabe erstattet. Durch
Kursschwankungen kann dabei eine Differenz des Betrags entstehen, die jedoch weder vom
Vermieter noch von Silvertours zurückgefordert werden kann.
SELBSTBETEILIGUNG
Die genannte Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall. Sie ist unabhängig von der Klärung der
Schuldfrage und ist vom Mieter an den Vermieter zu zahlen. Die Selbstbeteiligung wird
erstattet, sobald der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. In Neuseeland
besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit
unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe
der Selbstbeteiligung.
GEBÜHREN UND BUßGELDER
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Die Haftung des Mieters gilt für folgende Geldstrafen, die während der Nutzung des Fahrzeugs
entstehen, sofern der Vermieter dafür in Anspruch genommen wird:
Gebühren
Abgaben
Bußgelder
Strafen
nicht gemeldete Unfälle
Bei den genannten Fällen behält sich der Vermieter vor, die entstandenen Kosten plus einer
Gebühr in der Höhe von NZD60,- in Rechnung zu stellen oder Ihre Kreditkarte damit zu
belasten.
Die Haftung des Mieters ist ausgeschlossen, sofern die Kosten durch den Vermieter
verschuldet worden sind.
BESTIMMUNGEN UND REGELN
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Führerschein
Folgende Bestimmungen gelten für die Führerscheine aller Fahrer:
Akzeptiert wird ein gültiger nationaler Führerschein (EU-Führerschein Klasse B, Deutschland
Klasse 3) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein. Der internationale
Führerschein ist zwingend notwendig.
MINDESTALTER DES FAHRERS
Alle Fahrer des Fahrzeugs müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
ZUSATZFAHRER
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Für Zusatzfahrer gelten folgende Bestimmungen:
Zusatzfahrer können bei Fahrzeugübergabe gegen kostenlos angemeldet werden
Alle Zusatzfahrer müssen bei Fahrzeugübergabe im Mietvertrag eingetragen werden
DOKUMENTE ZUR FAHRZEUGÜBERNAHME
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Folgende Dokumente werden bei Fahrzeugübernahme vom Vermieter verlangt:
CamperDays-Voucher
Gültige nationale und internationale Führerscheine aller Fahrer
Kreditkarte mit ausreichendem Verfügungsrahmen zum Hinterlegen der Kaution
Reisepässe aller Reisenden
MAXIMALBELEGUNG DER FAHRZEUGE
Bitte beachten Sie die verschiedenen Maximalbelegungen der einzelnen Fahrzeuge. Weitere
Informationen dazu erhalten Sie in der Fahrzeugbeschreibung.
MINDESTMIETDAUER
Die Mindestmietdauer von 5 Tagen gilt für alle Fahrzeuge und Zeiträume.
Ausnahmen:
10 Tage für Einwegmieten aller Fahrzeuge von der Nordinsel zur Südinsel mit
Fahrzeugübernahmen vom 01.Oktober - 31.März
10 Tage für Fahrzeugübernahmen aller Fahrzeuge an allen Stationen vom 20.12. - 10.01. Weitere Ausnahmen können kurzfristig festgelegt werden
FAHRZEUGAUSSTATTUNG
Persönliche Campingausstattung (inklusive): 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1
Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung (inklusive): Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner,
Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Toaster,
Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Streichhölzer,
Kleiderbügel, Toilettenchemikalien und Feuerlöscher
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. Wird das
Fahrzeug nicht mit voller Gasflasche zurückgegeben, berechnet der Vermieter NZD 28,- bis
NZD 38,- (abhängig vom Fahrzeug). Beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist die 1. Gasfüllung
inklusive.
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Weitere im Voraus buchbare und vor Ort zu zahlende freiwillige Extras:
o Campigtisch
jeweils NZD 25,- pro Miete
o Campingstuhl
jeweils NZD 18,- pro Miete
o Navigationssystem (GPS)
NZD 10,- pro Tag, max. NZD 100,- pro Miete
o Handdusche
NZD 16,-/Miete
o Steckdosenadapter
NZD 14,-/Kauf
o Erste Hilfe Set (muss bei Verwendung bezahlt werden) NZD 35,-/Kauf
Da diese Extras nach Verfügbarkeit vergeben werden, ist eine Reservierung im Voraus
empfehlenswert.
Achtung: Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder gesetzlich vorgeschrieben und
dürfen nur auf Sitzen befestigt werden, die eine Verbindung zum Fahrzeug-Rahmen haben.
Eine Befestigung auf Sitzen, die nur eine Verbindung zur Karosserie haben (wie typischerweise
die Mittelsitze in der Fahrerkabine) ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze
in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit
verfügen. Kinder bis zu 3 Jahren benötigen einen Schalensitz, bis zu 8 Jahren eine Sitzerhöhung
(Booster). Kosten NZD 36/Miete, zahlbar vor Ort.
Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw.
Sitzerhöhung möglich ist.
ZU BEACHTEN:
Die Sitze müssen im Voraus gebucht werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das
Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
FAHRTGEBIET
Einschränkungen des Fahrtgebiets
Alle Fahrzeuge dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Davon ausgenommen sind
lediglich die Zufahrten zu Campgrounds.
Folgende Strecken dürfen nicht befahren werden: Ninety Mile Beach (Northland), Strecken
nördlich von Colville sowie Tapu-Coroglen Road (Coromandel Halbinsel), Ball Hut Road (Mt.
Cook), Skippers Road (Queenstown) und Bluff Road zwischen Kuatunu und Mataurangi.
Apollo Campers behält sich außerdem immer vor, Fahrten in bestimmte Regionen oder auf
bestimmten Strecken aufgrund widriger Witterungs- oder Straßenbedingungen
einzuschränken.
Fahrten auf nicht geteerten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte
Gegenden sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für
Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines
Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Fahrzeug darf
nicht mit Salzwasser in Berührung kommen. Kurzfristige Änderungen durch den Vermieter
vorbehalten.
Fahrten auf nicht erlaubte Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten,
Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder
das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der
Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
FAHRZEUGÜBERNAHME
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Generelle Übernahmezeiten: 07:30 – 15:30 Uhr
Spätester Übernahmezeitpunkt: 30 Minuten vor Schließung der Station
FAHRZEUGRÜCKGABE
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Folgende Regeln sind bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu beachten:
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an der von Ihnen bei Buchung festgelegten Station.
Generelle Übernahmezeiten: 07:30 – 15:30 Uhr
Spätester Übernahmezeitpunkt: 30 Minuten vor Schließung der Station
Verspätete Rückgaben ziehen Gebühren nach sich sowie die zusätzliche Berechnung auf der
Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen (die nicht das Flexpreisniveau haben müssen)
Eine Verlängerung der Miete bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Es
gelten die vor Ort zu diesem Zeitpunkt gültigen Tagespreise. Die Zahlung erfolgt vor Ort per
Kreditkarte.
Nicht genehmigte Verlängerungen des Mietzeitraums werden mit einer Gebühr von NZD 150,und dem Preis für die zusätzlichen Miettage berechnet.
Änderungen es Rückgabeorts sind ebenfalls nur nach schriftlicher Genehmigung durch den
Vermieter möglich. Es können zusätzliche Kosten von bis zu NZD 750,- entstehen.
Erstattungen bei einer verfrühten Rückgabe des Fahrzeugs sind nicht möglich.
Bei der Übergabe muss sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befinden. Die
Abwassertanks müssen geleert sein.
Die Propangas- und Treibstoff-Menge müssen dem Stand bei Fahrzeugübernahme
entsprechen. An einigen Stationen müssen Sie für Propangas und Treibstoff eine Kaution
hinterlegen.
Schäden am Fahrzeug werden mit weiteren Gebühren berechnet.
ÖFFNUNGSZEITEN DER STATIONEN
Alle Stationen sind das ganze Jahr täglich von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.
Am 25. Dezember, 1. Januar, sowie an Karfreitag bleiben alle Stationen geschlossen.
Für Übernahmen und Rückgaben an folgenden Feiertagen wird vor Ort eine zusätzliche Gebühr
in Höhe von NZD 50,- erhoben:
1.1., 2.1., 6.2., 18.4., 21.4., 25.4., 2.6., 27.10., 26.12.
AUSGEWÄHLTES FAHRZEUG
Der Vermieter achtet sehr darauf, Ihnen das gewählte Modell zur Verfügung zu stellen. Er
behält sich jedoch vor, Ihnen im Falle von unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder
höherwertiges Modell zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht nur, wenn das von Ihnen
gewählte Modell aus besonderen Gründen nicht verfügbar sein sollte. Sollten durch diesen
Umstand Mehrkosten entstehen (z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten etc.), werden diese nicht
ersetzt. Weiterhin haben Sie als Mieter keinen Anspruch auf Rücktritt oder Entschädigung.
Zwar verfügen sämtliche Fahrzeuge über eine vergleichbare Ausstattung, denn kann das
Design der Fahrzeuge geringfügig voneinander abweichen. Die angegebenen Abmessungen
und Größen bedeuten ungefähre Werte und basieren auf den Angaben des Vermieters (ohne
Gewähr). Silvertours behält sich vor, Informationen darüber auf der Webseite ohne vorherige
Benachrichtigung zu ändern.
ENDREINIGUNG
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Der Vermieter behält sich vor, in den folgenden Sonderfällen weitere Gebühren zu erheben:
stark verschmutzter Fahrzeuginnenraum: NZD 250,nicht geleerte Toiletten und Abwassertanks: NZD 125,nicht aufgefüllte Gas- und Treibstofftanks
UNFÄLLE UND REPARATUREN
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Sie sind als Mieter verpflichtet, bei Unfällen, Problemen mit dem Fahrzeug, Pannen oder
technischen Schwierigkeiten sofort den Vermieter zu kontaktieren. Dies gilt auch bei
geringfügigen Schäden oder Problemen. Hierfür bietet der Vermieter einen kostenlosen
Telefonservice. Der Vermieter verfügt über ein Netzwerk von landesweiten
Vertragswerkstätten.
Bitte beachten Sie außerdem im Schadensfall folgendes Vorgehen:
sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei (Im Polizeibericht müssen die Namen der
beteiligten Personen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und mögliche
Zeugen vermerkt werden.)
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Hat der Vermieter aufgrund einer versäumten Kontaktaufnahme des Mieters keine
Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, erlischt der Anspruch auf eine mögliche Entschädigung.
Werden Unfälle nicht in der beschriebenen Weise gemeldet, besteht kein Versicherungsschutz
mehr.
Notwendige Reparaturen am Fahrzeug werden in zwei Klassen eingeteilt.
Reparaturen bis NZD 200,- können Sie ohne Genehmigung des Vermieters durchführen lassen.
Entstandene Kosten werden bei Rückgabe erstattet.
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Bei Reparaturen über NZD 200,- haben Sie als Mieter eine Informationspflicht gegenüber dem
Vermieter. Wird der Vermieter nicht informiert, werden die Kosten nicht übernommen.
In beiden Fällen gilt, dass Erstattungen nur nach Vorlage des entsprechenden Belegs
ausgezahlt werden können.
HAUSTIERE
Haustiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt. Ausgenommen sind Blindenhunde.
WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von der Silvertours GmbH nach bestem Wissen zu
Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den
Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags
zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des
Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für
Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir
keine Verantwortung übernehmen.
EINREISEBESTIMMUNGEN &VISA
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen:
Länderinformationen Neuseeland