DB Merkblatt Zeichnungsänderung EN 15085

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DB Merkblatt Zeichnungsänderung EN 15085
Merkblatt
Umschreibung von Schweißnahtangaben in Zeichnungen für
Schienenfahrzeuge der DB AG von der Normenreihe DIN 6700
auf die Normenreihe EN 15085
Ausgabe: Juli 2008, Rev. 2 / 03.12.2008
Hinweis:
Dieses Merkblatt ersetzt das Merkblatt „Erstellung von schweißtechnischen
Planungsunterlagen zur Instandsetzung von Schienenfahrzeugen auf Basis der EN 15085-1
bis -5“, Ausgabe: März 2008.
Deutsche Bahn AG, DB Systemtechnik
Team Schweißtechnik (VTZ 34)
Dipl.-Ing. Horst Büttemeier (EWE)
Juli 2008
Ausgabe: Rev. 2 / 03.12.2008
Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
Vorbemerkungen
Dieses Merkblatt gibt Hilfestellungen für die Umschreibung von Zeichnungen und Stücklisten für
Schienenfahrzeuge der DB AG, einschl. deren Komponenten und Bauteile, von der Normenreihe
DIN 6700 auf die Normenreihe EN 15085.
Das Merkblatt kann angewendet werden, für die Erstellung von Neubauzeichnungen und
schweißtechnischen Planungsunterlagen für die Fertigung.
Für die Instandsetzung von Schienenfahrzeugen der DB AG ist das Merkblatt anzuwenden für die
Erstellung von Sanierungs- / Reparaturkonzepten, Schweißzeichnungen, Arbeitsanweisungen,
Technischen Mitteilungen (TM) und Instandhaltungstechnischen Weisungen (IW-P, IW-C).
Hinweis: Entsprechend der „FSF-Richtlinie zur Erstellung technischer Dokumentation“ (im weiterem
FSF-Zeichnungsrichtlinie genannt) werden zitierte Normen in verkürzter Zitierung angegeben, auch
wenn sie formal in Deutschland nur als DIN-Normen gültig sind (z. B. DIN EN 15085-3 wird nur noch
als EN 15085-3 oder DIN EN IS0 2560 als ISO 2560 angegeben).
1. Allgemeine Hinweise:
Im Januar 2008 wurde die Normenreihe EN 15085 veröffentlicht, sie ersetzt die bisherige
Normenreihe DIN 6700 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2010.
Mit der Normenreihe EN 15085 gelten folgende neue Begriffe und Abkürzungen:
Zertifizierungsstufe (CL; certification level):
CL 1 bis CL 4 (bisher BTK C1 bis C5)
Schweißnahtgüteklasse (CP; class of performance):
CP A bis CP D (bisher SGK 1 bis SGK 3)
Schweißnahtprüfklasse (CT; class of testing):
CT 1 bis CT 4 (bisher in der SGK integriert,
jetzt abhängig von der CP)
Die Normenreihe EN 15085 enthält zum Teil „Empfehlungen“ und „informative“ Anhänge die vom
Besteller / Fahrzeughalter vertraglich zu vereinbaren sind. Für den Bereich der DB AG gilt für den
Neubau: Ril 951.0010, Anhang 5 und für die Instandsetzung: Ril 951.0020, Anhang 9. Damit sind für
den Bereich „Konstruktion“ folgende „informative“ Anhänge verbindlich anzuwenden:
Î EN 15085-2, Anhang A „Zuordnung der Komponenten / Bauteile zu den Zertifizierungsstufen„
Î EN 15085-3, Anhang B „Nahtvorbereitung von Schweißnähten“
Î EN 15085-3, Anhang C „Schweißnahtvorbereitung für Lochnähte“
Î EN 15085-3, Anhang G „Bestimmung des Sicherheitsbedürfnisses von Schweißverbindungen“.
Erläuterungen zur Festlegung der Zertifizierungsstufe (CL) nach EN 15085-2:
Die Zertifizierungsstufen CL 1 bis CL 4 sind abhängig von den Schweißnahtgüteklassen
¾ CL 1: Gilt für CP A - CP D; d.h. der Schweißbetrieb darf alle Schweißnahtgüteklassen
schweißen.
¾ CL 2: Gilt für CP C2 - CP D und für CP C1, wenn in CT 1 geprüft wird; d.h. der Schweißbetrieb
darf außer CP A und CP B alle Schweißnahtgüteklassen schweißen.
¾ CL 3: Gilt nur für CP D; diese Zertifizierungsstufe gilt nur für die Neufertigung von
handelsüblichen und untergeordneten Bauteilen.
¾ CL 4: Gilt für Schweißbetriebe, die geschweißte Schienenfahrzeuge, deren Komponenten und
Bauteile ohne eigene Fertigung konstruieren oder einkaufen und montieren oder einkaufen und
weitervertreiben.
und falls der Besteller es verlangt von der Bauteilzuordnung nach Anhang A der EN 15085-2.
Achtung: Für den Bereich des EBA ist der Anhang A verbindlich anzuwenden; für den Bereich der
DB AG ist ergänzend die Bauteilzuordnung nach Ril 951.0010, Anh. 5 bzw. Ril 951.0020, Anh. 9 zu
beachten!
Mit den Zertifizierungsstufen werden auch die
(Schweißbetrieb) entsprechend EN 15085-2 definiert.
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Anforderungen
an
den
Fertigungsbetrieb
Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
Erläuterungen zur Festlegung der Schweißnahtgüteklasse (CP) nach EN 15085-3:
Die Schweißnahtgüteklasse ist abhängig vom Sicherheitsbedürfnis (hoch / mittel / niedrig) und
dem Beanspruchungszustand (hoch / mittel / niedrig) [entspricht: Ausnutzug der
Beanspruchbarkeit nach DIN 6700-3]. Das Sicherheitsbedürfnis kann nach EN 15085-3, Anhang G
ermittelt werden.
2. Auswahl der Schweißnahtgüteklassen - konstruktions- und belastungsabhängig:
¾ CP A: Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der DB AG bei „hohes Sicherheitsbedürfnis
und hoher Beanspruchungszustand“ zulässig. Die Schweißnähte müssen voll durchgeschweißt
und für die Prüfung voll zugänglich sein! Die ZfP-Prüfungen und die Schweißarbeiten sind zu
dokumentieren (Prüfprotokoll, Schweißprotokoll).
¾ CP B: Gilt für „hohes Sicherheitsbedürfnis und mittlerer Beanspruchungszustand“ oder „mittleres
Sicherheitsbedürfnis und hoher Beanspruchungszustand“. Die Schweißnähte müssen voll
durchgeschweißt und für die ZfP-Prüfung voll zugänglich sein! Bei „mittleres Sicherheitsbedürfnis
und hoher Beanspruchungszustand“ sind auch nicht durchgeschweißte Nähte ohne die
Möglichkeit der volumetrischen Prüfung zulässig, dann ist die MT / PT auf 100 % zu erhöhen, mit
Nachweis einer Arbeitsprobe je Schweißer. Auf der Zeichnung ist dann zu vermerken: „Mittleres
Sicherheitsbedürfnis / 100 % Oberflächenrissprüfung erforderlich“. Die ZfP-Prüfungen und
die Schweißarbeiten sind zu dokumentieren (Prüfprotokoll, Schweißprotokoll).
¾ CP C1: Gilt für „hohes Sicherheitsbedürfnis und niedriger Beanspruchungszustand“. Falls eine
volumetrische Prüfung nicht möglich ist, kann diese durch 100 % MT / PT ersetzt werden, mit
Nachweis einer Arbeitsprobe je Schweißer. Auf der Zeichnung ist zu vermerken:
„100 % Oberflächenrissprüfung erforderlich“. Die ZfP-Prüfungen und die Schweißarbeiten sind
zu dokumentieren (Prüfprotokoll, Schweißprotokoll).
¾ CP C2: Gilt für „mittleres Sicherheitsbedürfnis und mittlerer Beanspruchungszustand“ oder
„niedriges Sicherheitsbedürfnis und hoher Beanspruchungszustand“. Es ist keine ZfP und keine
Dokumentation erforderlich (100 % SP durch von der vSAP eingewiesenen Sichtprüfer).
CP C2 ist die „Standard - Schweißnahtgüteklasse“!
¾ CP C3 und CP D: Gilt für „mittleres Sicherheitsbedürfnis und niedriger Beanspruchungszustand“
oder „niedriges Sicherheitsbedürfnis und mittlerer Beanspruchungszustand“ (beides CP C3) oder
„niedriges Sicherheitsbedürfnis und niedriger Beanspruchungszustand“ (CP D). Es ist keine ZfP
und keine Dokumentation erforderlich (100 % SP durch einen eingewiesenen Schweißer). Wegen
der niedrigen Zertifizierungsstufe und den geringen Anforderungen sind solche Nähte auf der
Zeichnung besonders zu kennzeichnen.
Den Schweißnahtgüteklassen sind die Bewertungsgruppen für die zulässigen Unregelmäßigkeiten zugeordnet. Im Einzelnen:
Î Für Schweißnahtgüteklasse CP B bis CP D gilt: Bewertungsgruppe B bis D (Bewertung von
Schmelzschweißverbindungen nach ISO 5817, ISO 10042, ISO 13919-1 oder -2).
Schweißnahtgüteklasse CP A ist eine „Sondergüte“, die in der EN 15085-3 definiert ist.
Schweißnahtgüteklasse CP C ist, je nach Prüfumfang, unterteilt in CP C1 bis CP C3.
Î Für die Widerstandsschweißverfahren sind die Güteanforderungen, in Abhängigkeit von den
Schweißnahtgüteklassen, in der EN 15085-3, Anhang F, definiert.
Î Für Bolzenschweißen gelten die Anforderungen der ISO 14555.
3. Auswahl der Schweißnahtprüfklassen nach EN 15085-3:
¾ CT 1: gilt für CP A, mit 100 % VT und 100 % ZfP (RT / UT und MT / PT)
¾ CT 2: gilt für CP B und CP C1, mit 100 % VT und 10 % ZfP (RT / UT und MT / PT);
bei mittlerem Sicherheitsbedürfnis oder CP C1 gilt: anstelle der RT / UT Ö 100 % MT / PT;
zusätzlich ist je Schweißer eine Arbeitprobe erforderlich und bei Serienfertigung gilt: sind
die ersten fünf Bauteile ohne Befund, kann die Oberflächenrissprüfung auf 25% reduziert
werden).
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Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
¾ CT 3: gilt für CP C2, mit Sichtprüfung durch von der vSAP eingewiesenen Sichtprüfer.
¾ CT 4: gilt für CP C3 und CP D, mit Sichtprüfung durch den vom Betrieb eingewiesenen Schweißer.
Hinweis: Die Schweißnahtgüteklassen und die Schweißnahtprüfklassen können, unter
Berücksichtigung der Schweißbarkeit des Bauteils und der DIN 27201-6 (bei Instandsetzung), auch
anders kombiniert werden; Beispiele:
o Bedingt schweißgeeigneten Werkstoff (Drehpfanne aus C45: CP C2 - CT 1 mit 100 % SP + MT).
o Risssanierung an CL 1 und CL 2 - Bauteilen: CP C2 - CT 1 (100 % SP + MT / PT).
4. Vergleich der SGK nach DIN 6700-3 zu den CP - CT nach EN 15085-3:
Unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien nach DIN 6700-3, Tab. 1, (Sicherheitsbedürfnis,
Ausnutzung der Beanspruchbarkeit, Schweißbarkeit) ergeben sich, ergänzend zu den Festlegungen
nach EN 15085-3, Tab. 2 und 3 sowie EN 15085-5, Tab. 1 folgende Zuordnungsmöglichkeiten für die
SGK nach DIN 6700-3 zu der Schweißnahtgüteklasse - Schweißnahtprüfklasse nach EN 15085-3.
¾ SGK 1: CP A - CT 1 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623); Sondernaht (Stumpfnaht, voll durchgeschweißt, kerbfrei bearbeitet); Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (RT/UT + MT/PT);
für DB: Zustimmungspflichtig!
¾ SGK 2.1:
o Variante 1: CP A - CT 1 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623);
Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (RT/UT + MT/PT); für DB: Zustimmungspflichtig!
o Variante 2: CP B - CT 1; Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT).
o Variante 3: CP C1 - CT 1; Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT).
o Variante 4: CP C2 - CT 1; Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT).
¾ SGK 2.2:
o Variante 1; CP B - CT 2 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623);
1a): Sicherheitsbedürfnis „hoch“ gilt nur für voll durchgeschweißte Stumpfnähte;
Prüfumfang: 100 % VT + 10 % ZfP (RT/UT + MT/PT).
1b): Sicherheitsbedürfnis „mittel“ gilt für alle Nahtformen;
Prüfumfang: 100 % VT + MT/PT1).
o Variante 2: CP C1 - CT 2;
Prüfumfang: 100 % VT + 10 % ZfP (RT/UT + MT/PT) oder 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT)1).
o Variante 3: CP C2 - CT 2; Prüfumfang: 100 % VT + 10 % ZfP (RT/UT + MT/PT) oder
100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT)1).
o Variante 4: CP C2 - CT 1; Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT).
Achtung bei Instandsetzung: CT 2 ⇒ CT 1; Prüfumfang: 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT).
¾ SGK 2.3:
o Variante 1: CP C2 - CT 3 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623);
Prüfumfang: 100 % SP durch von der vSAP eingewiesenen Sichtprüfer.
o Variante 2: CP C1 - CT 2 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623);
Prüfumfang: 100 % VT + 10 % ZfP (RT/UT + MT/PT) oder 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT)1).
Achtung bei Instandsetzung: CT 2, CT 3 ⇒ CT 1; Prüfumfang: 100 % SP + 100 % ZfP (MT/PT)
¾ SGK 3:
o Variante 1: CP C3 - CT 4 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623); Prüfumfang: 100 % SP durch
vom Betrieb in Sichtprüfung eingewiesenen Schweißer.
o Variante 2: CP D - CT 4 (entspricht EN 15085-3 / DVS 1623); Prüfumfang: 100 % SP durch
vom Betrieb in Sichtprüfung eingewiesenen Schweißer.
----------------------------------------------------------1)
Je Schweißer ist eine Arbeitprobe erforderlich. Zusätzlich gilt bei Serienfertigung: sind die ersten fünf Bauteile
ohne Befund, kann die Oberflächenrissprüfung auf 25% reduziert werden.
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Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
5. Bauteilbezogene Beispiele für die Zuordnung CP / CT / Prüfverfahren / Prüfumfang:
Abhängig von Sicherheitsbedürfnis und Beanspruchungszustand (aus Berechnung) sind auf der
Zeichnung die Zertifizierungsstufe CL und die Schweißnahtgüteklasse CP anzugeben. Die Angabe
der Schweißnahtprüfklasse CT ist nur bei einer von der EN 15085-3 abweichenden Zuordnung
erforderlich. Beispiele:
¾ Brückenkessel für Transformatoren, Anschluss Pratze / Brückenkessel: CP A für hohes
Sicherheitsbedürfnis / hoher Beanspruchungszustand und Zertifizierungsstufe CL 1;
Prüfung: 100 % VT + 100 % ZfP (UT + MT).
Hinweis: derartige Bauteile werden in der Regel nur einmal transportiert!
¾ Drehzapfen / Zug-/Druckstange zwischen Kasten und Drehgestell: CP B für hohes
Sicherheitsbedürfnis / mittlerer Beanspruchungszustand und Zertifizierungsstufe CL 1;
Prüfung: 100 % VT + 10 % ZfP (RT/UT + MT/PT).
¾ Drehdämpferkonsole, Schlingerdämpferkonsole: CP C1 - CT 1 für hohes Sicherheitsbedürfnis /
niedriger Beanspruchungszustand oder CP B - CT 1 für mittleres Sicherheitsbedürfnis / hoher
Beanspruchungszustand und Zertifizierungsstufe CL 1;
Prüfung: 100 % VT + 100 % ZfP (MT/PT).
¾ Drehstellrahmen, Einschweißen der Drehpfanne (S45) oder Passstück einschweißen:
CP C2 - CT 1 für mittleres Sicherheitsbedürfnis / mittlere Beanspruchungszustand und
Zertifizierungsstufe CL 1 (aus Ril 951.0010, Anh: 5 bzw. Ril 951.0020, Anh. 9);
Prüfung: 100 % SP + 100 % ZfP (MT/PT) (durch von der vSAP eingewiesenen Sichtprüfer).
¾ Drehstellrahmen / Untergestell, Anschluss Stegbleche an Ober-/Untergurt: CP C2 für mittleres
Sicherheitsbedürfnis / mittlere Beanspruchungszustand und Zertifizierungsstufe CL 1 (aus
Ril 951.0010, Anh. 5 bzw. Ril 951.0020, Anh. 9);
Prüfung: keine ZfP, nur SP durch von der vSAP eingewiesenen Sichtprüfer.
¾ Halter / Gerüste für Anbauteile: CP C2 - CT 3 für mittleres Sicherheitsbedürfnis / mittlerer
Beanspruchungszustand oder niedriges Sicherheitsbedürfnis / hoher Beanspruchungszustand
oder CP C3 - CT 4 für niedriges Sicherheitsbedürfnis / mittlerer Beanspruchungszustand und
Zertifizierungsstufe CL 2 (aus Ril 951.0010, Anh. 5 bzw. Ril 951.0020, Anh. 9);
Prüfung: keine ZfP, nur SP durch von der vSAP eingewiesenen Sichtprüfer.
¾ Sitzgestelle, Lüftungsgitter, Unterlage / Haltewinkel für Rohrschelle: CP D - CT 4 für niedriges
Sicherheitsbedürfnis / niedriger Beanspruchungszustand und Zertifizierungsstufe CL 3 (aus
Ril 951.0010, Anh. 5 bzw. Ril 951.0020, Anh. 9);
Prüfung: keine ZfP, nur SP durch vom Betrieb in Sichtprüfung eingewiesenen Schweißer.
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Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
6. Umschreibung von Zeichnungen mit schweißtechnischen Angaben nach DIN 6700
auf EN 15085 für den Bereich der DB AG
Um das Qualitätsniveau für die Umschreibung von schweißtechnischen Angaben nach der
Normenreihe DIN 6700 auf EN 15085 beizubehalten, gelten für die Umschreibung der
schweißtechnischen Angaben in bestehenden Zeichnungen auf die europäische Normenreihe
folgende Regelungen:
6.1 Umschreibung der Bauteilklasse auf Zertifizierungsstufe:
o Bauteilkasse C 1 u. C 2 nach DIN 6700-2 Ö Zertifizierungsstufe CL 1 nach EN 15085-2
o Bauteilkasse C 3 nach DIN 6700-2 Ö Zertifizierungsstufe CL 2 nach EN 15085-2
o Bauteilkasse C 4 nach DIN 6700-2 Ö Zertifizierungsstufe CL 3 nach EN 15085-2
6.2 Umschreibung der Schweißnahtgüteklasse:
Abweichend von dem Nationalen Vorwort zur DIN EN 15085-3, gilt für die
Umschreibung der Schweißnahtgüteklassen nach DIN 6700-3 auf EN 15085-3 folgende
Übersetzungstabelle:
Angaben in der Zeichnung
nach DIN 6700-3
CP
nach EN 15085-3
CT
nach EN 15085-3
Angaben in der Zeichnung
nach EN 15085-3
SGK 1
CP A
CT 1
CP A
CP C1 1)
SGK 2.1
CP B 2)
CP C1 1)
SGK 2.2
CP B 3)
CP C1
SGK 3
Erläuterungen:
CP D
CT 2 5)
4)
CT 2
CT 4
5)
CP C1 1)
CP B 3)
CP C2
CP C1 4)
CP D
: von der EN 15085-3 abweichende Zuordnung CP - CT.
empfohlene Zuordnung.
2)
Alternative Zuordnung, für Schweißnähte mit hohem Sicherheitsbedürfnis und
Beanspruchungszustand hoch oder mittel (z. B. durchgeschweißte und bearbeitete
Stumpfnaht oder T-Stoß).
3)
Alternative Zuordnung, für Schweißnähte mit mittlerem Sicherheitsbedürfnis und
Beanspruchungszustand hoch (z. B. durchgeschweißte Stumpfnaht oder T-Stoß).
4)
Dies ist eine nach DIN 6700-3 mögliche Zuordnung für Schweißnähte mit hohem
Sicherheitsbedürfnis und Beanspruchungszustand niedrig, die aber in der Praxis nicht
angewendet wurde.
5)
Nach DIN 27201-6 ist, bei nicht zeichnungsgerechter Instandsetzung (Risssanierung,
Einschweißen von Passstücken), die Schweißnahtprüfklasse CT 1 erforderlich;
Prüfumfang: 100 % Oberflächenrissprüfung.
1)
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CP B - CT 1 2)
CT 3 5)
CP C2
SGK 2.3
CP C1 - CT 1 1)
CT 1
Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
7. Angaben auf den schweißtechnischen Planungsunterlagen im Rahmen der
Instandsetzung
Die schweißtechnischen Planungsunterlagen für die schweißtechnische Instandsetzung
(Zeichnungen, Stückliste und/oder Schweißplan) müssen folgende Angaben enthalten:
¾ Zertifizierungsstufe: i.d.R. CL 1 oder CL 2 nach EN 15085-2, Anhang A unter Beachtung der
DB-Ril 951.0010, Anhang 5.
Achtung: Die Zertifizierungsstufe wird nur einmal angegeben (Zeichnung oder Stückliste),
unabhängig von den Schweißnahtangaben angegeben.
¾ Nahtart nach EN 15085-3: Benennung/Symbole entsprechend EN 15085, Anhang C.
Achtung: Unabhängig von den Angaben der FSF-Zeichnungsrichtlinie, Kap. 5.3 sind immer,
zusätzlich zur Nahtart, die Nahtdicke und die Nahtlänge anzugeben (siehe EN 15085-3, Abs. 7.4).
¾ Schweißnahtgüteklasse [- Schweißnahtprüfklasse]: Beispiele siehe Abs. 5.
Die Angabe der CT ist nur erforderlich, wenn die Zuordnung von den Vorgaben der
EN 15085-3, Tabelle 3, abweicht oder vom vorgegebenen Prüfumfang nach EN 15085-5,
Tabelle 1. Werden keine Angaben zur CT gemacht, gelten Prüfart und Prüfumfang nach
EN 15085-5, Tabelle 1. Abweichende Festlegungen zur CP - CT sind immer auf die einzelne
Schweißnaht bezogen auf der Zeichnung und in der Stückliste anzugeben.
¾ Werkstoffe nach aktuellem Stand der Normung: i.d.R. Baustähle nach EN 10025-2 (z.B.
S355J2+N); eine Zuordnung der Werkstoffbezeichnungen zu den Werkstoffgruppen nach
CEN ISO/TR 15608 enthält das Merkblatt DVS 1622, Beiblatt 1, Anlage 6.
¾ Angaben zum Schweißzusatz nach aktuellem Stand der Normung:
o für un- und niedriglegierte Stähle: Kennzahl für Streckgrenze und Kerbschlagarbeit, z.B.
für S355J2: ISO 2560-A - 35 2. Weitere Beispiele, je nach Streckgrenze des „schwächsten“
Grundwerkstoffs: 35 0 (S235); 42 2 bis 69 2 (S420N - S690Q).
o für nichtrostende Stähle: Legierungstyp nach EN 1600 (z.B. 1.4370)
o für Al-Legierung: Legierungstyp nach ISO 18273 (z.B. S-Al 5087).
Weitere Hinweise zur Auswahl der Schweißzusätze enthält das Merkblatt DVS 1622, Beiblatt 1,
Anlage 3 - 5.
8. Beispiele für Angaben auf den Zeichnungen und Stücklisten im Rahmen der
Instandsetzung
Die vorstehend Festlegungen, Zuordnungsvarianten und Beispiele sind auf den Zeichnungen bzw. in
den Stücklisten entsprechend den folgenden Beispielen anzugeben.
8.1 Beispiel - Schweißstempel auf der Zeichnung:
Schweißtechnische Bauweisenprüfung
(STBP), Teil 1:
Bau- und Abnahmevorschrift:
EN 15085
Zertifizierungsstufe:
CL 1
Minden,
Schweißnahtgüteklasse
Stumpfnaht Pos. 41:
CP B - CT 1
(100 % VT und MT)
Schweißnahtgüteklasse
HV-Naht Pos. 42:
CP C1 - CT 1 *)
(mit AP**) + 100 % VT und MT)
Festlegungen:
Schweißnahtgüteklasse
Kehlnähte:
CP C2
Die STBP, Teil 2 ist durchzuführen von:
Grundwerkstoffe:
S355J2+N
Schweißzusätze:
ISO 2560-A – 35 2
Sonstiges:
Bleche t>16 mm: 200 °C vorwärmen
Schweißtechnische Prüfung:
Datum
*) Von der Zuordnung nach EN 15085-3 abweichende Schweißnahtprüfklasse.
**) AP: Arbeitsprobe nach EN 15085-3 unter Beachtung von EN 15613 / DVS 1621.
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vSAP Stufe A/B/C
Merkblatt zur Umschreibung von Zeichnungsangaben nach DIN 6700 auf EN 15085
8.2 Beispiel - alternative Angaben an der Schweißnaht:
Alternativ könnten die Angaben in der folgenden Form auch direkt auf der Zeichnung an jeder Naht
angegeben werden:
18
995
EN 15085-3 CP B - CT 1 / 100 % MT
8.3 Angaben in Stücklisten
Alle Schweißnähte sind in der Zeichnung mit einer Positionsnummer zu versehen:
18
995
41
und in der Stückliste aufzuführen. Nähte gleicher Art und Abmessung, gleiche CP / CT sowie gleiche
Werkstoffe und Schweißzusätze sind unter einer Positionsnummer zusammenzufassen und in der
Stückliste einzutragen. Folgende Angaben sind erforderlich:
– summierte Nahtlänge,
– Nahtart,
– Schweißnahtgüteklasse (CP) - Schweißnahtprüfklasse (CT) nur bei Abweichungen von den
Normvorgaben,
– Angaben zum Schweißzusatz,
– falls erforderlich: Angaben zum Prüfumfang unter Bemerkungen.
Die Stückliste kann separat erstellt oder auf der Zeichnung angegeben werden.
Ausnahme: Wenn für eine Instandsetzungsmaßnahme an einem Fahrzeug alle erforderlichen
Angaben im Schweißstempel oder in Kombination mit den Schweißnahtangaben an der einzelnen
Schweißnaht enthalten sind, ist keine Stückliste erforderlich.
8.4 Beispiel - Stückliste:
1
Pos.
2
Menge
D
4
5
6
7
8
ME
Benennung
Sachnummer/
Normkurzbez.
Werkstoff
Masse
Bemerkung
B
A
41
-
1
m
V-Naht 18
EN 15085-3
CP B - CT 1
ISO 2560-A
35 2
100 % MT
42
0,3
0,5
m
HV-Naht 6
EN 15085-3
CP C1 - CT 1
ISO 2560-A
35 2
Arbeitsprobe erforderlich,
100 % VT (Kontrolle der
Wurzelerfassung mit
Endoskop), 100 % MT
43
1
1,4
m
Kehlnaht a5
EN 15085-3
CP C2
ISO 2560-A
42 2
44.1
2,2
2
m
Kehlnaht z3
EN 15085-3
CP C2
ISO 2560-A
35 2
44.2
2
3
m
Kehlnaht a3
EN 15085-3
CP C2
ISO 2560-A
35 2
Seite 8
C
3