VSB Sauerland Kanada-West 2015 Internetversion.indd

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VSB Sauerland Kanada-West 2015 Internetversion.indd
12-TÄGIGE ERLEBNISREISE
VON DEN ROCKY MOUNTAINS ZUM PAZIFIK
Inkl. Victoria auf Vancouver Island
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20.09. - 01.10.2015
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Anmeldung und Informationen
Volksbank
Sauerland eG
Drostenfeld 2-8, 59759 Arnsberg
Telefon: 02932 9511213
Telefax: 02932 9511225
www.vb-sauerland.de
- als Vermittler -
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Der Westen Kanadas ist reich an großartigen Landschaften und eindrücklichen Gegensätzen! Die beiden West-Provinzen Alberta und
British Columbia nehmen rund 1/6 des Landes ein. Mitten durch - von Norden nach Süden, verlaufen die Rocky Mountains mit ihren imposanten Gebirgs- und Gletscherwelten sowie zahlreichen attraktiven Nationalparks! Östlich davon erstrecken sich weite Ebenen und goldgelbe Prärien, welche
auch für die weiter östlich angrenzenden Provinzen Saskatchewan und Manitoba typisch sind. Westlich davon liegen fruchtbare Seenplatten und ein
Waldgürtel, der sich bis zur Westküste der vorgelagerten Insel Victoria erstreckt. Diese Reise führt von der Rodeometropole Calgary in Alberta erst
nördlich durch das Herz der Rocky Mountains nach Jasper und weiter südlich bis nach Vancouver Island, wo Sie auch den einmalig schönen Cathedral
Grove im Mac Millan Provinzpark besuchen werden. Die letzte Etappe führt Sie über Victoria zur einzigartigen Handels- und Hafenstadt Vancouver,
welche eine grandiose Lage am Pazifik hat. Dazwischen liegen (u.a.) in den Rocky Mountains verschiedene Pässe mit bis zu 2.068 m ü.M. und zahlreiche, faszinierende Nationalparks. Freuen Sie sich auf ein Naturerlebnis Erster Klasse.
PROGRAMMABLAUF:
01. Tag, So., 20.09.15: Frankfurt - Calgary
Am Vormittag Linienflug/flüge mit Air Canada von Frankfurt nach Calgary, eine
der dynamischsten Städte im kanadischen Westen, welche am Zusammenfluss des Bow und Elbow Flusses gelegen ist. Die Stadt Calgary befindet sich
in der westlichen Provinz Alberta, weniger als eine Stunde von den majestätischen kanadischen Rocky Mountains und dem Banff Nationalpark entfernt.
Aufgrund der Zeitverschiebung Ankunft am gleichen Nachmittag. Nach der
Begrüßung durch Ihre deutschsprechende örtliche Reiseleitung, erwartet Sie
eine traditionelle Willkommens-Zeremonie mit den weißen Cowboy-Hüten aus
Calgary. Anschließend unternehmen Sie eine kurze orientierende Rundfahrt
durch Calgary. Übernachtung in der Region Calgary.
02. Tag, Mo., 21.09.15: Calgary - Banff/Canmore (F)
Nach dem Frühstück lernen Sie Calgary während einer Stadtrundfahrt kennen.
Sie sehen u.a. das Stadtzentrum, Fort Calgary, den Stampede Park, den Calgary Tower, die Stephen´s Avenue Mall, die Stadthalle und den Olympiaplatz
(ohne Eintritte). Anschließend Weiterfahrt zu den in der Ferne schon sichtbaren
und schneebedeckten Rocky’s in der Region Canmore/Banff, ein „Muss“ für
jeden Besucher von Westkanada. Der Ferienort Banff liegt im Süden des Banff
National Parks in einem reizvollen Tal, überragt von hohen Bergen, und bildet
das touristische Zentrum des Parks. Rücktransfer zu Ihrem Hotel in der Region
Canmore.
03. Tag, Di., 22.09.15: Banff/Canmore (F)
Nach dem Frühstück unternehmen Sie eine orientierende Rundfahrt in und um
den Banff Nationalpark. Mit einer Größe von 6.641qkm, bestehend aus Tälern,
Bergen, Gletschern, Wäldern, Auen und Flüssen, ist er einer der beliebtesten
Ausflugsziele der Welt und gehört zu den größeren Nationalparks in den kanadischen Rocky Mountains. Hier begann das Kanadische Nationalpark System
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und wurde von der UNESCO zum Welterbe erklärt. Auf der Besichtigungstour
sehen Sie den Minnewanka See, die Bow Wasserfälle und den Tunnel Mountain Drive mit einer spektakulären Aussicht auf das Bow River Tal. Unterwegs
werden Sie auch das schlossähnliche Springs Hotel besuchen, welches von
der kanadischen Zuggesellschaft Canadian Pacific erbaut wurde. Nach einem Cocktail im Hotel, erwartet Sie eine Gondelfahrt auf den 2285m hohen
Sulphur Mountain. Eine Seilbahn fährt zu einem grandiosen Aussichtspunkt
in 2.286 Meter Höhe hinauf. Die letzten Meter zum Sanson Peak müssen jedoch zu Fuß bewältigt werden. Dafür wird man mit einem Blick über zahlreiche
3.000m hohe Gipfel der kanadischen Rocky Mountains, dem Tal des Bow River
und der Stadt Banff belohnt. Direkt über der Stadt lässt sich das großartige Panorama der umliegenden Bergwelt besonders gut bewundern. Zurück in Banff
besuchen Sie das Luxton Museum mit seiner Darstellung lebensgroßer Szenen aus dem Leben der Indianer sowie das White Museum, welches sich u.a.
der Pioniergeschichte des Nationalparks widmet und Ihnen viel Wissenswertes
über die kanadischen Ureinwohner vermittelt. Rückfahrt zu Ihrem Hotel in der
Region Canmore.
04. Tag, Mi., 23.09.15 : Banff/Canmore - Columbia Eisfeld - Region Jasper (F)
Fahrt zum rund 57 km nordwestlich von Banff gelegenen Lake Louise, welcher
auch als Perle der Rocky´s bekannt ist. Der See liegt einmalig schön inmitten eines kleinen Gletschertals, umgeben von bewaldeten, schneebedeckten
Bergen und bietet hervorragende Fotomotive. Über die Panoramastrasse des
Columbia-Icefield-Parkway mit seiner traumhaften Bergkulisse und vorbei an
malerischen Seen (u.a. Hector Lake, Peyto Lake und Bow Lake), erreichen
Sie anschließend das Nationalparkcenter des Columbia Eisfeldes im Jasper
Nationalpark. Unterwegs eröffnen sich immer wieder neue Ausblicke auf die
grandiose Hochgebirgslandschaft. Gewaltige Berge und Gletscher, tosende
Wasserfälle und Wildbäche, kristallklare Bergseen und tiefe Schluchten bieten
ein abwechslungsreiches Naturschauspiel. Ein sicherlich unvergessliches Erlebnis ist die Fahrt mit dem riesigen Snowcoach auf den Athabaska Gletscher,
eines der größten zusammenhängenden Eisfelder südlich der Arktis. Mit einem
Spezialfahrzeug fahren Sie komfortabel auf einer 5 km langen Tour bis zur Mitte des Gletschers und erfahren alles über die Entstehung und die geologischen
Besonderheiten dieses Naturwunders. In der Mitte angekommen haben Sie die
Möglichkeit auszusteigen und auf Eis zu gehen, das vor mehr als 400 Jahren
aus Schneefall entstanden ist. Weiterfahrt nach Jasper und Transfer zu Ihrem
Hotel. Übernachtung in der Region Jasper.
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05. Tag, Do., 24.09.15: Jasper - Clearwater (F)
Heute führt die Fahrt weiter auf dem Yellowhead Highway. Sie fahren vorbei am
Mount Robson, dem höchsten Berg der kanadischen Rockies bis zum Wells
Gray Provincial Park, im Norden der stark vergletscherten Cariboo Mountains.
Alte, verlassene Siedlerhöfe, erloschene Vulkane und nicht zuletzt die großteils
unberührte, wilde Landschaft mit herrlichen Seen und eindrucksvollen Wasserfällen machen den Park zu einem beliebten Anziehungspunkt. Sehenswert
neben der schönen Landschaft in diesem Park sind die 120 m hohen Spahats
Falls, die Dawson Fälle und die überwältigenden Helmcken-Fälle, die Sie nach
einer kurzen Wanderung bewundern können. Hier stürzen sich die Wasser des
Murtle River 137m in die Tiefe. Weiterfahrt nach Clearwater oder Kamloops zu
Ihrem Hotel.
06. Tag, Fr., 25.09.15: Clearwater - Cache Creek - Duffy Lake Road - Whistler (F)
Am Morgen fahren Sie in Richtung der frühen Goldrausch-Gebiete bis nach
Cache Creek, wo Sie die historische Hat Creek Ranch mit ihren original getreuen
Gebäuden aus der Zeit der Postkutschen und des Goldrausches besuchen werden. Von hier aus führt eine der schönsten und eindrücklichsten Etappen dieser
unvergesslichen Reise durch den Marble Canyon. Welt oder Mond? Dies fragt
man sich bei der Ansicht dieser einödigen bald glanzleuchtend schimmernden
Landschaft. Weiterfahrt nach Lillooet, einer ehemals wichtigen Stadt während des
Goldfiebers. Über die Duffy Lake Road (Panoramastrecke), gelangen Sie entlang
tiefblauer und smaragdgrüner Bergseen, mächtigen Gipfeln und Küstenberge bis
nach Whistler, dem berühmten Skizentrum am Rande des Garibaldi Provinzparks.
07. Tag, Sa., 26.09.15: Whistler - Sea to Sky Highway - Fähre nach Vancouver
Island Catherdral Grove - Victoria (F)
Nach dem Frühstück geht es auf dem Sea to Sky Highway weiter südlich nach
Nord Vancouver. Von hier führt Sie ein Fährschiff der BC Ferry über die Gulf Island Meerenge nach Nanaimo auf Vancouver Island. Anschließend Fahrt in den
Mac Millan Provinzpark, wo Sie einen Spaziergang durch “Cathedral Grove”, mit
seinen Mammutbäumen unternehmen werden. Etliche 600 bis 800 Jahre alte
Douglastannen haben einen Durchmesser von bis zu 10 m und erreichen eine
Höhe von 75 m. Ein eindrückliches Schauspiel, wie man es nur noch an wenigen
Orten beobachten kann. Weiter geht es zur Holzfällerstadt Chemainus, wo auf
zahlreichen Wandgemälden die Entwicklung der Holzindustrie und das Leben der
ersten Pioniere dargestellt wird. Fahrt zur südlichen Spitze der Vancouver-Insel
nach Victoria, der Hauptstadt British Columbias mit englischem Charme, welche
sich durch die schöne Küstenlage und das milde Meeresklima auszeichnet.
08. Tag, So., 27.09.15: Victoria - Royal British Museum & Butchart Garden (F)
Nach dem Frühstück erwartet Sie eine Stadtrundfahrt durch die Regierungshauptstadt British Columbiens, wo Sie neben der Hafengegend, dem Villenviertel, dem
Regierungsgebäude, dem Thunderbird Park und dem berühmten Empress Hotel
auch das sehenswerte Royal British Colombia Museum besuchen. Es beherbergt
eine hervorragende Sammlung von Kunstgegenständen der Nordwestküstenindianer. Weiterhin besichtigen Sie die international bekannten Butchart Gardens,
die zu den größten Gärten der Welt zählen. Über 1 Million Blumen werden hier
in jedem Jahr angepflanzt. Hier haben Sie genügend Zeit, um die Farbenpracht
und Blumenvielfalt der Versunkenen, Japanischen und Italienischen Gärten zu
bewundern. Weitere Übernachtung in Victoria.
09. Tag, Mo., 28.09.15: Victoria / Optionale Walbeobachtung - Capilano Hängebrücke und Tree Top Wanderung - Vancouver (F)
Der Vormittag steht zur freien Verfügung. Optional: 2,5-stündige Katamaranfahrt zur Walbeobachtung. Victoria ist fast vollständig von Wasser umgeben und
somit hervorragend für die Beobachtung von Walen und Wildtieren geeignet.
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Kein Wunder also, dass Vancouver Island 2010 vom kanadischen Reisemagazin
Travel + Leisure als einer der besten Orte zum Beobachten von Walen in ganz
Nordamerika gekürt wurde. Am häufigsten lassen sich hier Orcas (Killerwale) beobachten (muss von Deutschland aus gebucht werden). Um die Mittagszeit bringt
Sie die BC Fähre über die Georgia Strait nach Vancouver. Von schneebedeckten
Bergen, weiten Buchten und Meeresarmen umrahmt, zählt Vancouver zu den
schönsten Städten der Welt. Besuch der bekannten Hängebrücke in Capilano,
ein weiterer Höhepunkt der Reise. Die original Hängebrücke wurde im Jahre 1889
erbaut. Heute können Sie die vierte Brücke dieser Art an selber Stelle bestaunen.
Die Brücke führt mit einer Länge von fast 140 Metern und einer Höhe von 70
Metern über den Capilano River. Anschließend erwartet Sie ein Spaziergang der
besonderen Art über den Treetop Adventure walk. Bis zu 30 Metern über dem
Waldboden kann der Besucher hier über 7 kleinere Hängebrücken die kanadische Luft auf Baumhöhe genießen. Inmitten der mächtigen Douglas Fichten geht
es über Brücken und kleine Treppen, immer auf den Spuren der Natur und aus
der Perspektive von Vogel und Eichhörnchen. Übernachtung in Vancouver.
10. Tag, Di., 29.09.15: Vancouver Stadtrundfahrt - Marine Drive Scenic mit
Museum (F/A)
Das Frühstück erfolgt im Cloud 9 Panorama-Restaurant, mit grandiosem Blick
auf die Skyline, Grouse Mountain, Cypress-Mountains und die English Bay. Mit
etwas Glück sehen Sie die gelegentlich vorbeifahrenden Kreuzfahrtschiffe an der
Hafeneinfahrt. Vormittags unternehmen Sie eine Stadtrundfahrt mit Besuch der
Hauptattraktionen von Vancouver. Sie sehen u.a. den Stanley Park an der Lions
Gate Bridge, wo Totempfähle der Küstenindianer zu bewundern sind, Granville
Island, die Altstadt Gastown mit ihren historischen Gebäuden und ihrer SteamClock, die alle 15 Minuten mit ihren Dampfpfeifen ein Konzert gibt, sowie China
Town mit seinem vielfältigen, asiatischem Kunsthandwerk und exotischen Köstlichkeiten. Weiterhin sehen Sie die Robson Street, English Bay, den Canada
Place mit seinen weltbekannten Gebäuden der Expo 1986 sowie den Prospect
Point. Vancouver ist eine moderne, prosperierende Stadt mit einem kosmopolitischen Flair, der nicht zuletzt auf die aus Asien stammenden Mitbürger zurückzuführen ist. Besonderheit: Am Nachmittag unternehmen Sie eine Rundfahrt
auf dem Marine Drive. Die Strecke führt vorbei am Campus der Universität von
British Colombia, zahlreichen Parks und Stränden mit erstklassigen Ausblicken
auf die English Bay und Vancouver. Am westlichen Zipfel der Halbinsel besuchen
Sie das Anthropologische Museum der Universität, inmitten eines weitläufigen
Parks mit riesigen alten Bäumen, Totempfählen und indianischen Langhäusern.
Das Museum besitzt eine außergewöhnliche Sammlung von Kunst- und Gebrauchsgegenständen der Westküsten-Indianer. Anschließend folgen Sie dem
NW Marine Drive entlang der Küste, vorbei an den schönen Stränden Spanish Banks, Locarno und Jericho, mit phänomenalem Blick auf Vancouver, der
an die berühmte Copacabana erinnert. Die Weiterfahrt entlang der Point Grey
Road führt Sie vorbei am Pioneer Park mit dem ältesten Gebäude der Stadt und
an zahlreichen luxuriösen Villen, bis Sie schließlich den Kitsilano Beach Park
erreichen, einen der Lieblingsstrände der Vancouveraner. Von hier aus erfolgt
die Rückfahrt zu Ihrem Hotel. Gemeinsames Abschiedsabendessen im Top Of
Vancouver Drehrestaurant mit fantastischem Blick auf die Stadt und die Berge.
11. Tag, Mi., 30.09.15: Vancouver - Frankfurt (F)
Nach einem gemütlichen Frühstück Transfer zum Flughafen und Rückflug mit
Air Canada über Toronto nach Frankfurt. Nachtflug...
12. Tag, Do., 01.10.15: Frankfurt
Am späten Vormittag Ankunft in Frankfurt und Ende dieser eindrucksvollen
West-Kanada Reise.
Änderungen vorbehalten!
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20.09. - 01.10.2015
REISEPREISE p.P. im DBL
€ 3.345,- im Doppelzimmer
€ 575,- Einzelzimmerzuschlag
Mindestteilnehmerzahl: 21 Personen
Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B.
Flughafengebühren bleiben vorbehalten.
FAKULTATIVEN
Tag 9: Katamaranfahrt zur Walbeobachtung € 91,- p.P.
Mindestteilnermerzahl 19 Personen
Mahlzeitenpaket (1 Mittag- und 8 Abendessen) € 150,Teilweise im Hotel oder örtl. Restaurants.
EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN
- Bustransfer zum Flughafen Frankfurt/Main und zurück
- Linienflüge mit Air Canada in der Touristenklasse,
20kg Freigepäck, Bordverpflegung nach Tageszeit
- Flughafensteuern von z.Zt. € 477,00 p.P. (Stand August 2014)
- 10 Übernachtungen in guten Mittelklasse Hotels in Doppeloder Einzelzimern mit Bad oder Dusche/WC
- 10 x Frühstück / Mix aus Continental und kanadischem Frühstück
- 1 x Abschiedsabendessen am Tag 10 / Top Of Vancouver
- Steuern für die im Programm eingeschlossenen Exkursionen
- alle Transfers und Exkursionen im modernen großen Reisebus
- sämtliche Besichtigungen einschließlich der Eintrittsgelder
- Willkommens-Zeremonie mit den traditionellen weißen Hüten
- qualifizierte deutschsprechende Reiseleitung während der
Rundreise von der Ankunft bis zur Abreise
- Trinkgelder für Busfahrer und Reiseleitung
- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer
Hotelübersicht
Ort
Hotel
Calgary
Sandman Calgary South
Nächte
1
Canmore
Rocky Mountain Inn
2
Jasper
Mount Robson Inn
1
Clearwater
Hotel Clearwater Lodge
1
Whistler
Hotel Listel Whistler
1
Victoria
Best Westen Carlton Plaza
2
Vancouver
Empire Landmark
2
oder ähnlich
Flugübersicht
Strecke
Abflug
Ankunft
Flug Nr.
Frankfurt - Calgary
10.20h
12.15h
AC 845
Vancouver - Toronto
13.00h
20.30h
AC 132
Toronto - Frankfurt
21.45h
11.15h+1
AC 876
Änderungen vorbehalten
NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN
- Opt. Mahlzeitenpaket bestehend aus 8 Abend- und 1 Mittagessen € 150,- Gepäckträgergebühren
- Ausgaben persönlicher Art
- Reiseversicherungen
REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG
ohne Selbstbehalt
bis 4.000 EUR
72 EUR
bis 5.000 EUR
76 EUR
Plus-Paket
Kranken-Unfall-Gepäck (2.000 EUR), Haftpflicht und Beistandsleistungen 27,50
EUR (gültig maximal für 15 Tage)
Für den Abschluss von Reiseversicherungen gelten die Konditionen der Signal Iduna, die Sie
unter der Internetadresse www.signal-iduna.de/Versicherungen/Reise/Reiseruecktritt/
index.php abrufen können.
Anmeldung und Information:
Volksbank Sauerland eG
- als Vermittler -
Drostenfeld 2-8, 59759 Arnsberg
Telefon: 02932 9511213
Telefax: 02932 9511225
www.vb-sauerland.de
Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much. Die Bedingungen
können entweder auf der Internetseite www.exo-tours.de oder
bei der Volksbank Sauerland eG eingesehen werden.
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REISEANMELDUNG DER WESTEN VON KANADA
20.09.2015 - 01.10.2015
REISEPREIS
€ 3.345,- Doppelzimmer
Einzelzimmerzuschlag € 575,-
Person A
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Person B
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Mindestteilnehmerzahl 21 Personen
Fakultativen (Mindestteilnehmerzahl 21 Personen)
Mahlzeitenpaket bestehend aus 8 Abend- und 1 Mittagessen € 150,- p.P.
Tag 9: Katamaranfahrt zur Walbeobachtung p.P. € 91,- p.P.
Reiserücktrittskostenversicherung Vollschutz ohne Selbstbeteiligung
€ 72,- p.P. bis Reisepreis EUR 4.000,€ 76,- p.P. bis Reisepreis EUR 5.000,Plus-Paket (Kranken- Unfall- Gepäck- (€ 2.000), Haftpflicht und Beistandsleistungen (max. 15 Tage) € 27,50 p.P.
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Hiermit melde ich folgende Personen zur o.g. Reise verbindlich an
Anmeldung an:
- als Vermittler Volksbank Sauerland eG
Drostenfeld 2-8, 59759 Arnsberg
Telefon: 02932 9511213
Telefax: 02932 9511225
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Person A
Name laut Pass:..........................................................................
Person B
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Vorname/en laut Reisepass:.......................................................
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Geb.-Datum:................................................................................
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Straße:.........................................................................................
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PLZ und Ort:................................................................................
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Telefon:........................................................................................
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E-Mail:.........................................................................................
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Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sein muss! Bitte fügen Sie eine Reisepasskopie der Anmeldung bei.
Bei Buchung eines halben Doppelzimmers werden wir uns bemühen, einen geeigneten Zimmerpartner für Sie zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte,
müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls Ihr Zimmerpartner kurzfristig ausfällt.
Mit der Reisebestätigung und gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von € 260,00 p.P. fällig. Die Restzahlung wird am
24.08.2015 Ihrem unten genannten Konto belastet.
Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters (siehe Rückseite)
habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Für den Abschluss von Reiseversicherungen gelten die Konditionen der Signal Iduna.
Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier
Mandatsreferenz
DE 93VBS00000053294
SEPA-Lastschriftmandat
wird separat mitgeteilt
Ich/Wir ermächtige(n) die
Name des Zahlungsempfängers
Volksbank Sauerland eG, Drostenfeld 2-8, 59759 Arnsberg
Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir/mein/unser Kreditinstitut an, die von der
Name des Zahlungsempfängers
Volksbank Sauerland eG, Drostenfeld 2-8, 59759 Arnsberg
auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber (Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Kreditinstitut
BIC
Hinweis: Ab 01.02.2014 kann die Angabe des BIC entfallen, wenn die IBAN mit DE beginnt
Ort, Datum
IBAN
Kontoinhaber
AUSZUG AUS DEN BEDINGUNGEN FÜR GRUPPENREISEN
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom
Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des
Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte,
die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung
kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt
mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach
Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu
ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der
Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
3. Bezahlung
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen
Aushändigung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.
b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des
Reisepreises max. EUR 260,00 pro Person zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die
Reiseunterlagen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt oder gegen Barzahlung bei dem Veranstalter unmittelbar ausgehändigt. Der Reiseveranstalter
ist bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.
4. Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über
die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises
verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen
beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-,
Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer
5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem
gegenüber geltend zu machen.
6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom Reisevertrag
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten
ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie
folgt berechnet: Wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, entstehen folgende Rücktrittskosten:
1. Absage bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenlos. Es werden lediglich die für evtl. abgeschlossene Versicherungen fälligen
Versicherungsprämien berechnet. Dies gilt für alle im Folgenden genannten Prozentsätze.
2. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
3. Absage bis 45 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis
4. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis
5. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
6. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn 65% vom Reisepreis
7. Späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 80% vom Reisepreis
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen),
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet
einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis
zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen
sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein
Rücktritt ist spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
11. Höhere Gewalt
§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg,
innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4
Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
12. Beschränkung der Haftung.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten.
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
13. Obliegenheiten des Kunden
a) Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet,
dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft,
tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos
ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubs ort nicht vorhanden, sind
etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der
Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den
Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen
b) Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB
oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem
Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort
und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
d) Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,
Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
e) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten.
Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegen über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Reiseveranstalter: EXO-TOURS· Adamsweg 3 · 53804 Much · Telefon 02245-9156-0 · Telefax 02245-9156-25
E-Mail [email protected]
Die vollständigen Bedingungen für Gruppenreisen können beim Vermittler Ihrer Reise eingesehen bzw. ausgehändigt werden.