Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen
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Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen - Machbarkeitsstudie - Xenia Diehl Karin Krökel Sylvia Lahr Report Nr. 749 Wiesbaden, Januar 2009 Eine Veröffentlichung der HA Hessen Agentur GmbH Postfach 1811 D-65008 Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße 38-42 D-65189 Wiesbaden Telefon Telefax E-Mail Internet Geschäftsführer: Vorsitzender des Aufsichtsrates: 0611 / 774-81 0611 / 774-8313 [email protected] http://www.hessen-agentur.de Martin H. Herkströter Dr. Dieter Kreuziger Dr. Alois Rhiel, Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten. HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Inhalt Seite 0 Einführung 1 1 Situation in Hessen 5 1.1 Gartenschauen und Akteure in Hessen 5 1.2 „Grüne“ Wettbewerbe und Initiativen in Hessen 9 1.3 Förderinstrumente des Landes Hessen 2 3 4 5 16 Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg 21 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 Bayern Ziele und Grundlagen Förderpraxis / Fördermittel Erfahrungen und Zukunft Beispiele Waldkirchen und Rain 21 22 28 29 31 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.3 Baden - Württemberg Ziele und Grundlagen Förderpraxis / Fördermittel Erfahrungen und Zukunft Beispiele Rheinfelden und Rechberghausen Zusammenfassung/Fazit 36 37 42 43 44 49 Kurzprofile beispielhaft ausgewählter hessischer Kommunen 51 3.1 Bad Sooden-Allendorf 51 3.2 Büdingen 54 3.3 Hadamar 58 3.4 Viernheim 60 3.5 Zusammenfassung der Potenziale in den vier hessischen Kommunen 63 Chancen der Veranstaltungsreihe „Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“ 67 4.1 Zusammenfassende Bewertung 67 4.2 Empfehlungen zur Umsetzung 71 Literaturverzeichnis 80 I Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 2 6 Abbildungs-/Tabellenverzeichnis 82 7 Anhang 84 Darstellung ausgewählter Akteure im Zusammenhang mit Gartenschauen in Hessen 85 Übersicht relevanter Förderinstrumente des Landes Hessen 88 Darstellung ausgewählter Förderprogramme des Landes Hessen 91 Liste der hessischen Kommunen zwischen 8.000 und 35.000 Einwohnern 106 Liste der Gesprächspartner 108 Auswahl themenrelevanter Internetquellen 109 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 0 Einführung Gartenschauen sind hervorragende Instrumente der strukturellen Förderung. Sie wirken positiv auf die Stadtentwicklung und tragen zur Imageverbesserung und Identifikation von Bürgern mit Stadt und Region bei. Dies wird zwar teilweise kontrovers diskutiert, eine Mehrheit der im Bereich Garten- und Landschaftsbau bzw. Freiraumplanung tätigen Fachleute und Verbände1 teilt jedoch diese Einschätzung. Für die berufsständischen Vertretungen des „grünen“ Gewerbes sind Veranstaltungen dieser Art eine gute Möglichkeit, ihre Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Die kommunalen Verantwortlichen versprechen sich davon einen steigenden Bekanntheitsgrad der Kommune und eine höhere Attraktivität für Gäste und Einwohner. Angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Impulse und nicht zuletzt der Aussicht auf öffentliche Fördermittel lassen sich Infrastrukturinvestitionen politisch leichter durchsetzen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass trotz angespannter Landeshaushalte in fast allen deutschen Bundesländern Gartenschauen durchgeführt und finanziell gefördert werden. Betrachtet man die Ausschreibungen der Bundesländer für Gartenschauen, so haben sich die Veranstaltungen zu einem Baustein der aktiven Regional- und Wirtschaftspolitik entwickelt. Sie haben darüber hinaus die Funktion, die Bevölkerung durch eine vorbildliche Gestaltung von Gärten und Grünflächen, durch Lehrschauen, pflanzenbauliche Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen über Fragen des zeitgemäßen Gartenbaus zu informieren. So sollen sich die Maßnahmen innovativ und beispielhaft an den Erfordernissen der Stadt- und Dorfentwicklung, des Städtebaus, der Wohn- und Lebensqualität, der Grünordnung, der Gewässerpflege sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Ökologie und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region ausrichten.2 In den vergangenen Jahren waren die Schauplätze der Gartenschauen vor allem in den Problemgebieten der Städte zu finden und wurden damit zu integrierten Projekten der Stadtentwicklung. Es hat sich durchgesetzt, dass die Vergabe von Landesmitteln an ein Entwicklungskonzept gebunden ist, welches vorsieht, städtebauliche, landschaftsräumliche oder ökologisch defizitäre Situationen nachhaltig zu verbessern. Dass hier eine umfassende Zielsetzung eingefordert wurde, wird auch in der fachlichen Diskussion kommentiert: „Die Aufhübschung bereits bestehender Grünflächen reicht nicht mehr aus. Es hat sich gezeigt, dass gerade auch die dezentralen Konzepte in der Lage sind, stadtstrukturelle Mängel zu beheben. Sie funktionieren überraschenderweise auch als Ausstellungskonzept hervorragend, der Besucher er- 1 2 Vgl. Konzept des Hessischen Gärtnereiverbandes „Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“, Frankfurt am Main 15.05.2008 Vgl. Grundsätze für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen in Niedersachsen ab 2010 / Bek. d. ML v. 28.8.2007 - 104-02055/2.2 (16) (Nds.MBl. Nr.38/2007 S.980). 1 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen lebt auf einem Stadtspaziergang die Stadt in ihren Landschaftsbezügen und Freiraumfacetten sowie in ihrer Geschichte und Kultur.“3 Zu dem nach wie vor aktuellen Hauptthema der Schauen „Pflanze und Garten“ sind weitere Themen gekommen: Umwelt- und Naturschutz, Regionalbewusstsein, Geschichte und Kultur der Stadt sowie aktuelle Themen aus den Bereichen Energie, Landwirtschaft, Ernährung und Gesundheit. Populärer Bestandteil ist stets das begleitende Kulturprogramm, das einen Garten-Sommer lang läuft und dessen abendliche Veranstaltungen vor allem für die Bürger der Städte attraktiv sind. Wenn man die erfolgreichen Bewerbungen zu den Gartenschauen betrachtet, gewinnt man den Eindruck, dass kleinere Städte und Gemeinden dieses Instrument in der Regel weniger gut nutzen können und dass sie die Voraussetzungen im Hinblick auf geeignete Flächen, Haushaltsmittel und Logistik schwerer erfüllen können als die größeren Mitbewerber. Dies ist umso bedauerlicher, da „gerade in kleineren Städten, in denen das Fachressort Gartenbau nicht oder nur marginal vertreten sein kann, es über das Instrument der Gartenschau gelingt, Vorhaben auf die Tagesordnung zu setzen, die sonst aufgrund der Abwesenheit fachlicher Kompetenz einfach nicht wahrgenommen werden“.4 Diese positive fachliche Einschätzung ist auch auf Erfahrungen zurückzuführen, die im Rahmen der speziell für die Zielgruppe der kleineren Städte und Gemeinden erweiterten Programme in Bayern und Baden-Württemberg gesammelt wurden. Mit der bayerischen Förderung von „Natur in…“ und der badenwürttembergischen Initiative „Grünprojekt: Mehr Natur in…“ wird seit einigen Jahren auf die besonderen Belange der kleineren Kommunen reagiert und die überwiegend guten Ergebnisse dieser in Bezug auf Dauer, Fläche und Finanzierung kleineren Veranstaltungen rechtfertigen diesen Ansatz. Vor diesem Hintergrund prüft die vorliegende Studie, ob mit der Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auch in Hessen ein Instrument von Landesseite geschaffen werden kann, welches gerade engagierten kleineren Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, regionaltypische und landschaftsspezifische Besonderheiten herauszustellen. Die Absicht der hessischen Landesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtenergiegewinnung erheblich zu steigern, und damit das Thema der nachwachsenden Rohstoffe stärker in den Vordergrund zu rücken, stellt die übergeordnete Zielsetzung dar. Mit der Nutzung von Biomasse wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet, die Nachfrage nach land- und forstwirtschaftlichen Produkten belebt und die Wertschöpfung im ländlichen Raum gestärkt. Studien belegen5, dass zur weiteren Entwicklung dieser Branche eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden 3 4 5 2 Gerd Aufmkolk: „Und es lohnt sich doch“ in Garten+Landschaft, Nr. 6 2008, S. 8, München 2008 Ebenda Vgl. Johannes Harsche, Birgit Imelli, Kerstin Jaensch, Clusterstudie Bioenergie, Wiesbaden 2008 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – muss. Dazu gehört die sachliche Information eines breiten Publikums. Es liegt nahe, diesen Informationsbedarf in die Konzeption der geplanten Veranstaltungsreihe mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck wird zunächst die Ausgangslage in Hessen vorgestellt. Die Erfahrungen aus Bayern und Baden-Württemberg mit der Realisierung von Gartenschauen durch kleinere Städte bilden den zweiten Abschnitt der vorliegenden Studie. In einem weiteren Abschnitt wird die kommunale Ausgangslage anhand von Strukturprofil und Situationsanalyse vier beispielhaft ausgewählter hessischer Städte dargestellt. Abschließend werden in einem vierten Abschnitt die Chancen der in Hessen geplanten Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden bewertet. Für die Erarbeitung der Studie wurden eine Internetrecherche und eine Auswertung der Sekundärliteratur vorgenommen. Ergänzend dazu haben Expertengespräche mit hessischen Akteuren und mit Vertretern der für die Förderung zuständigen Ministerien und den Förderungsgesellschaften für Gartenschauen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg stattgefunden6. In den vier beispielhaft ausgewählten hessischen Städten Bad Sooden-Allendorf in Nordhessen, Büdingen in Oberhessen, Hadamar ganz im Westen und Viernheim an der südlichen Landesgrenze zu BadenWürttemberg wurden bei einem Rundgang mit Vertretern der Stadtverwaltung die in Frage kommenden Flächen besichtigt und die spezifischen Interessen an einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden erörtert. 6 Siehe Liste der Gesprächspartner im Anhang 3 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 4 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 1 Situation in Hessen 1.1 Gartenschauen und Akteure in Hessen In Hessen sind Gartenschauen seit der Bundesgartenschau 1955 in Kassel bekannt. Das Instrument Landesgartenschau (LGS) wurde jedoch erst vergleichsweise spät eingeführt (1994). In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden Landesgartenschauen bereits seit Beginn der 1980-er Jahre durchgeführt. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und alle ostdeutschen Bundesländer zogen ab dem Jahr 2000 nach. Lediglich das Saarland und Bremen haben bisher weder eine Bundesgartenschau (BUGA) noch eine Landesgartenschau (LGS) durchgeführt. Bundesgartenschauen werden seit 1951 (in Hannover) alle zwei Jahre durchgeführt. Dazwischen gibt es alle zehn Jahre eine Internationale Gartenschau (IGA). Bereits die dritte BUGA fand 1955 in Kassel statt und dort ein weiteres Mal 1981. Fuldaaue und Karlsaue sind ganz wesentliche Elemente der Stadtstruktur in Kassel geblieben und für die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt nicht mehr wegzudenken. Die BUGA in Frankfurt am Main 1989 stellte den damals erstmaligen Versuch dar, die Schauflächen an einer einzigen Stelle zu konzentrieren und den größten Teil des Geländes nahezu naturbelassen zu präsentieren. Heute ist der Niddapark elementarer Bestandteil des Frankfurter Grüngürtels, er stellt eine wichtige Naherholungsfläche für die Bürger im Westen der Stadt dar und ist stadtklimatisch von großer Bedeutung. Die für 2021 geplante BUGA in Wiesbaden und Mainz hätte wiederum ein besonderes, nämlich länderübergreifendes Konzept und würde sich der bisher vernachlässigten aber sehr reizvollen Freiräume an der Mündung des Mains in den Rhein widmen. Damit könnten der Freizeit- und Wohnwert sowie das Gesicht beider Städte an ihren Wasserfronten deutlich an Attraktivität gewinnen. Chronologie der Gartenschauen Hessen Ort Jahr BUGA Kassel 1955 und 1981 BUGA Frankfurt am Main 1989 LGS Fulda 1994 LGS Hanau 2002 LGS Bad Wildungen 2006 LGS Bad Nauheim 2010 LGS Gießen 2014 Gemeinsame BUGA Wiesbaden/ Mainz (Machbarkeit wird noch geprüft) 2021 Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur. 5 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Die erste hessische LGS in Fulda 1994 griff das 1250-jährige Stadtjubiläum auf. Ein Schwerpunkt der Schau war die Neugestaltung der Fuldaaue. In Hanau wurden 2002 der Schlosspark Philippsruhe, der Schlossgarten und die Kinzigaue saniert und renaturiert. Das Stadtviertel Francois-Gärten entstand völlig neu. In Bad Wildungen 2006 wurde unterhalb des Schlosses Friedrichstein mit dem Königsquellenpark und der Verbindung zum Kurpark ein neues grünes Band geschaffen. In Bad Nauheim 2010 wird ein Brückenschlag zwischen historischem Kurpark und Goldsteinpark gestaltet. Die Ufer von Lahn und Wieseck im Stadtbild Gießens sind schließlich das Hauptthema der Landesgartenschau 2014. Im Folgenden werden als Überblick eine Reihe von Institutionen und Akteuren vorgestellt, die in die Vorbereitung und Durchführung von Gartenschauen in Hessen einbezogen sind, bzw. zukünftig stärker einbezogen werden könnten. Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) Durch das HMULV erfolgt der Aufruf an die Kommunen zur Abgabe der Bewerbungen für eine Landesgartenschau durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen. Die Kommunen reichen in der ersten Stufe eine Willensbekundung auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der zuständigen Gremien ein. Bestandteil der Willensbekundung ist eine Begründung, die alle wesentlichen Daten zur Kommune und ihrer Akteure sowie Übersichten zur Zielrichtung der geplanten Gartenschau enthält. Die zweite Bearbeitungsstufe besteht in einer konkreten Machbarkeitsstudie. Grundlage sind jeweils die Grundsätze zur Durchführung der Landesgartenschauen in Hessen. Das HMULV nimmt an der Auswahlkommission teil und bereitet den Kabinettsbeschluss vor, der die Auswahl der Kommune festlegt. Darüber hinaus ist das HMULV Fördergeber für den Landeszuschuss an den Landesgartenschauen der derzeit 3,3 Mio. Euro beträgt.7 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Aufgrund seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung wird der Gartenbau in Hessen von staatlicher Seite unterstützt. Im Fachgebiet „Gartenbau“ des LLH8, eines 100%igen Betriebes des Landes Hessen mit Sitz in Kassel, werden die vielfältigen staatlichen Maßnahmen des Landes Hessen zur Unterstützung der gartenbaulichen Aktivitäten sowohl im Erwerbs- als auch im Freizeitgartenbau koordiniert und gebündelt. So gehört auch die Hessische Gartenakademie (HGA, Sitz in Geisenheim) mit ihrem Veranstaltungsangebot an Freizeitgärtner, Kommunen und öffentliche Einrichtungen zu dieser Institution. Das Fachgebiet Gartenbau arbeitet 7 8 6 Staatsanzeiger 46/ 2006 S. 2628 – Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen für die LGS 2014 www.llh-hessen.de HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – eng mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen und ist die fachtechnische Behörde für die Landesgartenschauen. Darüber hinaus decken die Mitarbeiter des LLH beispielsweise auch die vielfältigen Beratungsaufgaben auf diesen Veranstaltungen ab. Die Angebote an den Erwerbsgartenbau sind: • Beratung der Gartenbaubetriebe der unterschiedlichen Fachsparten sowohl in kulturtechnischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. • Durchführung von praxisorientierten Versuchen in verschiedenen Fachsparten. • Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial zu unterschiedlichen für Gartenbaubetriebe relevanten Themenbereichen (=Fachinformationen). Der Freizeitgartenbau wird durch folgende Angebote unterstützt: • Ein vielfältiges Bildungsangebot in Form von Vorträgen und Lehrgängen, die von der Hessischen Gartenakademie koordiniert werden. Integriert sind auch Lehrgänge für Bedienstete der kommunalen Verwaltungen. • Ein breit gefächertes Beratungsangebot, u.a. das Gartentelefon, bei dem auf gartenbauliche Probleme individuell eingegangen wird und die Vorortberatung von Gartenbauvereinen. • Eine Sammlung von Informationen zu Pflanzen, Garten und Kleingartenwesen. Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH Gesellschafter sind der Hessische Gärtnereiverband e. V., der Fachverband Garten, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V., der Landesverband Hessen im Bund deutscher Baumschulen e. V., der Fachverband deutscher Floristen Landesverband Hessen9, der Bund deutscher Landschaftsarchitekten sowie die entsprechenden Verbände aus Thüringen. Die Aufgabe der Fördergesellschaft besteht vorrangig in der Vorbereitung und der Organisation von Gartenschauen in Hessen und Thüringen. Die Gesellschafter vertreten als Wirtschafts- und Arbeitsgeberverbände die Interessen ihrer jeweiligen Mitgliedsunternehmen. Um die Rahmenbedingungen für ihre Mitgliedsunternehmen zu verbessern, stehen sie im ständigen Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, sie schließen Tarifverträge für ihre Mitgliedsunternehmen ab und bieten ein breites Angebot für die einzelbetriebliche Beratung hinsichtlich Rechtsberatung, Presse und Öffentlichkeit, Nachwuchswerbung und vieles mehr. Der Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Hessen, ist die berufsständische Vereinigung der Landschaftsarchitekten. Seine Aufgabe ist die Fach- und Lobbyarbeit im Bereich Politik und Verwaltung sowie die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Weiterhin ist 9 Weiterführende Informationen zu den aufgezählten Verbänden sind im Anhang zu finden. 7 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen der BDLA ein qualifizierter Berater und Interessenvertreter im Hinblick auf die fachliche Begleitung von Gartenschauen. Ein wichtiger Partner in diesem Themenfeld ist auch der DGGL e.V. - Landesverband Hessen. Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V.10 ist ein gemeinnütziger Verein, aktiv in allen Bundesländern, mit einer Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Die DGGL ist ein berufs- und parteipolitisch neutraler Verband. Die DGGL wurde 1887 in Dresden gegründet: Garten- und Landschaftsplaner traten für die Erhaltung der gartenkünstlerischen und landschaftskulturellen Werte ein. Für diese traditionellen Werte setzt sich die DGGL nach wie vor ein, um nachhaltig die Qualität unserer Landschaften, Parks und Gärten zu gewährleisten. Die DGGL will erreichen, dass verstärkt ästhetische, ökologische und landschaftsplanerische Argumente die Politik beeinflussen. Aus dem Bereich des Nicht-Erwerbsgartenbaus, des Klima- und Naturschutzes und der kommunalen Selbstverwaltung sind darüber hinaus noch folgende Organisationen zu nennen, die bei der Diskussion und Ausgestaltung der geplanten Veranstaltungsreihe zu berücksichtigen sind, so z.B.: • Der Landesverband Hessen für Obstbau, Garten- und Landschaftspflege e.V. (LOGL)11 • Der Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.12 • Die Bahn-Landwirtschaft, Bezirk Frankfurt a. M. e.V.13 • Der Verband Wohneigentum Hessen e.V.14 • Der Landfrauenverband Hessen e.V.15 • Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V.16 • HeRo – Kompetenzzentrum HessenRohstoffe17 • Die Naturschutzverbände, wie z.B. der BUND Landesverband Hessen e.V., NABU Landesverband Hessen, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., Naturschutzbund Deutschland (NABU) - Landesverband Hessen e.V. • Der Hessische Städte- und Gemeindebund18 • Der Hessische Städtetag19 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 8 www.dggl.org www.gartenbauvereine-hessen.de www.kleingarten-hessen.de www.blw-aktuell.de www.verband-wohneigentum.de www.lfv-hessen.de www.landurlaub-hessen.de www.hero.de www.dstgb.de www.hess-staedtetag.de HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 1.2 „Grüne“ Wettbewerbe und Initiativen in Hessen In Hessen existieren darüber hinaus eine Vielzahl „grünbezogener“ Wettbewerbe und Initiativen, die gerade in jüngster Zeit zahlreich entstanden sind und großen Zuspruch gefunden haben. Die Möglichkeit, durch „grüne“ und nachhaltige Projekte im Stadtgebiet Akzente zu setzen, wird auch von Städten und Gemeinden zunehmend wahrgenommen, um somit unter anderem die Grüngestaltung in der Stadt mehr in das Bewusstsein der Menschen zu rücken. Grün- und Parkanlagen, Baumbestände, Rasenflächen und Blumenrabatte tragen zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität sowie zur Erholung bei. Die nachfolgend beschriebenen „grünbezogenen“ Wettbewerbe und Initiativen sollen einen Überblick der in Hessen stattfindenden Aktivitäten geben. Viele dieser Aktionen sind ehrenamtlich organisiert und / oder lokal begrenzt. Es werden neue Initiativen gestartet, andere aufgegeben. Sie vollständig zu erfassen ist schwierig und immer nur eine Momentaufnahme. Der folgende Überblick erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber, dass ein vielfältiges Veranstaltungsangebot existiert. Ebenso belegen die Besucherzahlen, dass eine beträchtliche Nachfrage nach Gartenthemen besteht. Wettbewerb „Entente Florale - Unsere Stadt blüht auf“ Der Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ wird seit dem Jahr 2001 jedes Jahr durchgeführt. Im Vergleich der Bundesländer beteiligen sich überdurchschnittlich viele hessische Kommunen. Der Schwerpunkt des Wettbewerbes liegt vor allem in der Förderung einer nachhaltigen Grün- und Freiraumentwicklung. Er zielt darauf ab, das Wohn- und Arbeitsumfeld zu verbessern und mehr Lebensqualität für die Bewohner zu schaffen. Durch gemeinsame Aktionen der Verwaltung, der Politik, der Wirtschaft und der Bürger soll der öffentliche und auch private Raum mit Grün und Blumen lebendig gestaltet werden. Daneben sollen Umweltfragen und Naturschutz im besiedelten Raum mehr Beachtung finden. „Unsere Stadt blüht auf" - unter diesem Motto regt die Entente Florale Deutschland Initiativen zur Gestaltung eines attraktiven Stadtbildes an. Der Wettbewerb nutzt das Ideenpotenzial der Bewohner, fördert ihr Engagement und bündelt Maßnahmen im Hinblick auf die gemeinsame Entwicklung einer l(i)ebenswerten Stadt.20 Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern, aber auch Stadtteile mit eigener Verwaltungskörperschaft können sich bewerben. Städte, die Gartenschauen (Bundes-, Landes- oder Internationale Garten20 www.entente-florale-deutschland.de 9 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen schauen) durchführen, dürfen im Jahr der Durchführung sowie ein Jahr davor und danach nicht an dem Wettbewerb „Entente Florale“ teilnehmen. Die Bewertungskriterien beziehen sich u. a. auf Stellenwert des Stadtgrüns in Politik und Verwaltung, Engagement der Bürger, Qualität der Planung, Ausführung und Pflege, Umfang und Qualität des Blumenschmucks, ökologische Maßnahmen und Schutzkonzepte sowie Präsentation und Gesamteindruck vor Ort. Unter Beachtung dieser Kriterien erfolgt die Bewertung der unterschiedlichen Bereiche, wie öffentlicher, privater und gewerblicher Bereich, von besonderen Projekten, Planungen und Konzeptionen im Natur- und Umweltschutz sowie der Gartenkultur. Auch werden Präsentation im Rahmen des Wettbewerbs und wie bereits genannt der Gesamteindruck bewertet.21 Die zentrale Anlaufstelle für fachliche und organisatorische Betreuung und Weiterentwicklung des Wettbewerbes ist die Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland, die bei der Förderungsgesellschaft Gartenbau mbH (FGG) angesiedelt ist. Das Komitee „Entente Florale Deutschland“, zuständig für Wettbewerbsausschreibung, Bewertungsmodalitäten und Bekanntgabe der Preisträger, setzt sich neben den vier Trägerverbänden - Zentralverband Gartenbau e.V., Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Tourismusverband e.V. - u.a. aus Vertretern von Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bund deutscher Baumschulen e.V., Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bundesverband Zierpflanzenbau usw. zusammen.22 Das Bewertungsgremium, die Jury, besteht aus fünf bis maximal acht Personen aus den Bereichen Stadt- und Landschaftsplanung, Gartenbau und Tourismus. Die Mitglieder werden von der Trägerorganisation benannt. Als Auszeichnungen werden Gold-, Silber- und Bronzemedaillen verliehen. Nach der abschließenden Bewertung wird seitens der Jury eine Rangfolge der Städte auf Grundlage der erreichten Punktzahl und im Vergleich mit dem Gesamteindruck der Bewerber festgelegt. Von den Städten, die mit einer Goldmedaille ausgezeichnet wurden, qualifiziert sich eine Stadt zur Teilnahme am europäischen Wettbewerb. In verschiedenen Wertungsbereichen werden Sonderpreise von der Jury ausgelobt. In diesem Jahr z.B. wurden Sonderpreise für hervorragende Einzelleistungen in verschiedenen Wertungsbereichen ausgelobt, gestiftet vom Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE), dem Bundesverband Zierpflanzen (BVZ) und dem Bund deutscher Friedhofsgärtner (BDF). Seit 2001 haben folgende hessische Kommunen teilgenommen: Bad Arolsen, Bad Nauheim, Bad Wildungen, Bensheim, Büdingen, Bürstadt, Fritzlar, Geisenheim, Ha21 Vgl. Bewertungskriterien des Wettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf” unter www.entente-florale-deutschland.de 22 www.entente-florale-deutschland.de/content/uber_uns_gremienmitglieder 10 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – nau, Karben, Korbach, Lampertheim, Lich, Limburg, Melsungen, Neukirchen, Oberursel, Roßdorf, Rotenburg a. d. Fulda, Rüsselsheim, Vellmar und Weilburg. In diesem Jahr haben sich bundesweit 12 Städte und Gemeinden um die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Entente Florale 2008“ beworben. Hierbei ging an eine Silbermedaille Lorsch, wo das Konzept nicht nur durch die Geschichte und das Kloster Lorsch (UNESCO Weltkulturerbe) geprägt wird, sondern insbesondere auch durch die vielfältigen Initiativen der Bürger und Vereine, die Lorsch in eine grüne Stadt verwandelt haben. Die südhessische Stadt hat mit ihrem Wettbewerbsmotto „Blüten, Kräuter und Geschichte“ einen, wie es die Jury in ihrer Laudatio 2008 formuliert, „besonderen Wettbewerbsbeitrag im Rahmen der Entente Florale geleistet“. An die Stadt Witzenhausen wurde eine Bronzemedaille verliehen. Auch hier wurde durch Bürgerinitiativen und mit viel Engagement, insbesondere durch Hervorheben regionaltypischen Gegebenheiten, u.a. der Kirschenanbau, und damit verbundenen Aktivitäten (z.B. Anlegen eines Kirschenlehrpfades) zur Verschönerung des Ortes beigetragen.23 An Lorsch ging zudem noch der Sonderpreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Besonders gelungene Garten- oder Parkgestaltung“. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird seit über 40 Jahren als ein Instrument für die Verbesserung der Lebensqualität und eine optimale Einbindung der Dörfer in ihre natürliche Umgebung veranstaltet. Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hat das Ziel, besonderes Engagement und außergewöhnliche Beiträge zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer herauszustellen. Es soll die Möglichkeit gegeben werden, den Lebensraum eigenverantwortlich zu gestalten und die Lebensqualität auf Dauer zu sichern bzw. zu erhalten. Dabei ist es wichtig, die individuellen Ausgangsbedingungen der Dörfer, u. a. mit den Schwerpunkten Infrastrukturentwicklung, Erhalt der Lebensqualität, Bürgerengagement und Selbstverantwortung sowie Natur, Landschaft- und Umweltgesichtspunkte weiterzuentwickeln. Eine erfolgreiche Dorfentwicklung erfordert daher ein intensives Engagement der Dorfbewohner, die mit ihren Erfahrungen, ihrer Kreativität und ihrer Begeisterung in eigener Verantwortung ihr Lebensumfeld gestalten und sich somit immer wieder neuen Aufgaben und Herausforderungen stellen.24 23 www.entente-florale-deutschland.de/download/laudationes_2008 24 Vgl. www.dorfwettbewerb.bund.de 11 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Der Wettbewerb richtet sich an Gemeinden oder Gemeindeteile bis zu 3.000 Einwohnern mit überwiegend dörflichem Charakter. Als Bewertungskriterien sowie Bewertungsrahmen dienen folgende Teilaspekte: - Allgemeine Entwicklung - Bürgerschaftliche Aktivitäten und Selbsthilfeleistungen - Baugestaltung und -entwicklung - Grüngestaltung und -entwicklung - Dorf in der Landschaft.25 Träger und Auslober des Landeswettbewerbs ist das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Umsetzung liegt verantwortlich beim Regierungspräsidium Kassel und auf regionaler Ebene bei den Landräten. Der hessische Wettbewerb wird als Regionalentscheid und im Folgejahr als Landesentscheid ausgelobt. Im dritten Jahr findet unter Teilnahme der Landessieger der Bundesentscheid im Rahmen des Wettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" statt.26 Das Bewertungsgremium für den Regionalentscheid wird von der jeweils federführenden Landkreisverwaltung und für den Landesentscheid vom Regierungspräsidium Kassel gebildet. Die Mitglieder kommen u. a. aus folgenden Organisationen: Kommunalvertretungen und Fachbereiche wie Landschaftspflege/Naturschutz, Architektur und Landwirtschaft, „Grüne“ Regional- und Landesverbände (Garten- und Landschaftspflege, Obstanbau etc.), Naturschutzverbände, Landesamt für Denkmalpflege und der Architektenkammer. In diesem Jahr haben am 33. hessischen Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ insgesamt 200 hessische Orte teilgenommen. Auf Bundesebene fand der 22. Wettbewerb statt. Hier erhielt die hessische Kommune Frankenau, Stadtteil Altenlotheim (Landkreis Waldeck-Frankenberg) eine Silbermedaille und die Kommune Felsberg, Stadtteil Altenburg im Schwalm-Eder-Kreis eine Bronzemedaille. Wettbewerb „Gärten im Städtebau“ Kleingartenanlagen sind ein wichtiger Bestandteil städtischer Grünflächen. Sie erfüllen u. a. Ausgleichsfunktion in Bezug auf Klima, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Wasserhaushalt (Regenwasserversickerung). In stark verdichteten Wohnquartieren können sie Naturoasen für Mensch und Tier sein. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung des Kleingartenwesens werden in Hessen Neuanlagen, Sanierungen bestehender Kleingartenanlagen sowie die Fachberatung durch das Land Hessen gefördert. 25 Vgl. Bewertungsrahmen, www.dorfwettbewerb.bund.de 26 Vgl. www.rp-kassel.de 12 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Auf Landes- und Bundesebene werden Wettbewerbe durchgeführt. Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ wurde 1951 ins Leben gerufen, um besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen zu würdigen, mit denen Kleingärtnervereine über die Grenzen der Kleingartenanlage hinaus positive Impulse in das Wohnumfeld aussenden. Auf Landesebene wird in Hessen dieser Wettbewerb durch den Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. ausgelobt. In diesem Jahr haben sich 18 Kleingartenanlagen beteiligt. Der Wettbewerb wurde unter dem Motto „Kleingärten im 21. Jahrhundert“ ausgelobt. Er soll auf den Stellenwert des Kleingartenwesens als Element eines am Gemeinwohl orientierten Städtebaues hinweisen und Lösungen aufzeigen, wie dieses Potenzial sowohl für die Bevölkerung als auch von den Gemeinden und Städten genutzt werden kann. Ziel dieses Wettbewerbs ist es u.a. beispielhaft aufzuzeigen, wie Kleingartenanlagen zur Erhöhung der Qualität des Wohnens in Mehrfamilienhäusern und der städtischen Wohnumwelt beitragen können.27 Weitere Initiativen und Veranstaltungen Darüber hinaus finden in Hessen zahlreiche Pflanzen- und Gärtnermärkte mit guter Besucherresonanz statt. Es werden die regionalen Tage des offenen Gartens und „offene Gartenfeste“ in historischen Anlagen angeboten. Auch Radio- und Fernsehproduktionen folgen diesem Trend mit regelmäßigen Beiträgen zu Wissenswertem rund um den Garten. Offene Gartenpforte Hessen Die Offene Gartenpforte Hessen wurde 2004 als Kooperationsprojekt verschiedener Organisationen ins Leben gerufen. Die Idee der „Offenen Pforte“ ist einfach: Gartenbesitzer gestatten an bestimmten Terminen im Jahr interessierten Besuchern einen Blick in ihre grünen Kleinode - Gartenkultur zum Anfassen. Die Arbeit von Landschaftsarchitekten, Firmen des Garten- und Landschaftsbaus engagierter Privatleute können vor Ort besichtigt und begutachtet werden. Das Spektrum reicht dabei vom ländlichen Bauerngarten über den historischen Garten, dem Liebhabergarten, dem modernen oder formalen Garten bis hin zu Gartenkonzepten anderer Länder und Kulturen. Der Träger / Veranstalter der offenen Gartenpforte ist die deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), der Fachverband Garten-, Landschafts- 27 Vgl. www.kleingarten-hessen.de/artikel_1768.html 13 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e.V. (FGL) und der Bund deutscher Landschaftsarchitekten, Landesgruppe Hessen (BDLA).28 Es gibt jedoch auch die Veranstaltungen unter dem Motto „offene Gartenpforte“ in Kommunen, die nicht an den DGGL gebunden sind, sondern durch Privatinitiative ins Leben gerufen werden. So fanden in diesem Jahr u. a. in Rüsselsheim29 und in Rodgau30 Tage der offenen Gartenpforte statt. Gartenkulturpfad Ziel des Gartenkulturpfades ist es, bereits vorhandene gartenbauliche Angebote und Initiativen in einer Kommune zu einem Gartenkulturpfad vor Ort miteinander zu verknüpfen, um sie einem breiten Publikum als Gesamtkonzept bekannt und zugänglich zu machen. Die Kampagne ist so konzipiert, dass sie als wesentlicher Bestandteil der Lokalen Agenda 21 die im Bereich Garten engagierten Bürger, Verwaltungen, Organisationen und Unternehmen einer Stadt / Kommune einbezieht. Neben privaten Gärten und Parks sowie öffentlichen Grünanlagen können dazu auch Schulgärten, naturnah gestaltete Spielräume für Kinder, Freiflächen von Gärtnereien und Baumschulen, Erlebnisgärten von Natur- und Umweltschutz-Institutionen und viele weitere geeignete Standorte zählen.31 Zielgruppe sind sowohl die lokale und regionale Bevölkerung, als auch Gäste und Touristen aus dem In- und Ausland. Der Gartenkulturpfad ist auf Initiative der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. (DGG) entstanden. Mit seiner räumlichen Beschränkung auf ein Stadtgebiet und die Einbindung von privaten Gärten ist der Gartenkulturpfad als ein Bindeglied von „Gartenrouten“ und "Offenen Pforten" einzustufen. 2002 wurde in Fulda der erste Gartenkulturpfad in Deutschland eröffnet. Der „Gartenkulturpfad Fulda“ verbindet 18 Stationen in der Stadt und dem näheren Umfeld. Die vorgestellten Gartentypen umfassen historische Anlagen aber auch solche aus dem Bereich „social gardening“, Schlossgarten, Klostergärten, städtische Parks, Schulgärten, Privatgärten. Die jährliche Eröffnung des „Gartenkulturpfades“ wird mit einer besonderen Aktion, beispielsweise einem Blumen- oder Gartenmarkt, begangen. Mit Themenüberlagerungen - wie Religion oder Meditation - soll ein breites Publikum angesprochen werden. Fachvorträge, Führungen und Veranstaltungen runden die Initiative ab. Städtische Routen unter dem Dach der DGG gibt es u.a. auch Bad 28 29 30 31 14 Vgl. www.offene-gartenpforte-hessen.de Vgl. www.gaertnerblog.de Vgl. www.rodgau.de/freizeit/Offener%20Garten%20Rodgau%202008.pdf Vgl. www.dgg1822.de/Gartenkulturpfad/konzept HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Nauheim (Gartenkulturpfad mit 26 Stationen), weitere sind in Kassel, Rüsselsheim und Frankfurt am Main geplant. Das gartenkulturelle Vernetzungsprojekt „GartenRheinMain - Vom Klostergarten zum Regionalpark“ umfasst rund 100 meist kommunale Park- und Gartenanlagen, die ihre gartenkünstlerischen Besonderheiten zeigen. Klostergärten und Barockgärten, Kurparks und Englische Landschaftsparks, Wildparks und Fasanerien - ebenso Volksparks und Kleingärten, Bürgergärten, Reform- und Architektengärten, Orangerien und Palmenhäuser, Botanische Gärten und Friedhöfe. Auch die neue Parkschöpfung Regionalpark und der Frankfurter Grüngürtel sind vertreten. Mit dem Gartenführer „GartenRheinMain“, der Gartenprofile/-beschreibungen bereits in der zweiten Auflage für die rund 100 Parks und Gärten der Region beinhaltet, kann sich jeder seine Gartentour selbst zusammenstellen. Zudem werden die verschiedensten Veranstaltungen vom Arbeitskreis GartenRheinMain angeboten. Finanziell wird das Projekt durch die KulturRegion Frankfurt RheinMain getragen - ein Zusammenschluss von 25 Kommunen und Landkreisen mit 2,8 Millionen Menschen sowie dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main.32 Die Naturschutz-Akademie Hessen unterstützt landesweit naturnahe Schulgärten mit dem Schulgarten-Wettbewerb. Schulen, die über eine beispielhafte Infrastruktur zur Naturerziehung verfügen, werden im Rahmen eines Arbeitskreises „Hessische Schulgärten“ beraten. Im Arbeitskreis Hessische Schulgärten / Praktische Umwelterziehung treffen sich zu einer Frühjahrs- und Herbsttagung in der Schulgartenarbeit aktive Lehrerinnen und Lehrer zum Informations- und Erfahrungsaustausch in der Naturschutz-Akademie oder an einem anderen interessanten Ort. Ebenso können sich hier Interessierte über Schulgartenarbeit in Hessen informieren und Beratung erhalten. Themen sind u.a. Schulgärten - als Lern- und Experimentiergarten, Schulgebäude - für Projekte der Naturerziehung, Schulgelände - mit Beispielen für naturnahe Lebensräume, Schulumfeld - mit Patenschaften für Lebensräume in der Natur. Der Obst- und Gartenbauverband Wetteraukreis veranstaltet die Aktion „Gärten für Kinder“ und möchte damit die Kinder in den Privatgärten, in den Kindergärten und in den Schulen des Wetteraukreises für die Gartenarbeit begeistern. Auch der hessische Rundfunk stellt seit mehreren Jahren in seiner Reportage „Hessens schönste Gärten“ besondere Gärten vor. In den einzelnen Folgen gibt es Informationen zu Geschichte, Planungsidee, Pflanzen, Bauanleitung und viele Tipps von Experten. Die hier beschriebenen grünen Wettbewerbe und Initiativen zeigen eine Vielfalt an Möglichkeiten, Grün mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten und Ausrichtungen 32 www.gartenrheinmain.de 15 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen in eine Kommune und vor allem den Bewohnern und Besuchern näher zu bringen. Die Resonanz auf diese Angebote belegt, dass es trotz der Vielfalt der Aktivitäten zu keinem „Überdruss an Grün“ kommt und viele Besucher, je nach räumlicher und finanzieller Möglichkeiten und Ausgangslage, diese nutzen. Die Recherche zeigte aber auch, dass es sehr zeitaufwendig ist, einen Überblick über die Vielzahl und Vielfalt der Möglichkeiten zu erhalten. Von daher ist zu überlegen, ob eine Plattform geschaffen werden sollte, die die unterschiedlichen Wettbewerbe und Initiativen, insbesondere die auf der regionalen Ebene, informativ zusammenfasst. Durch Darstellung des Spektrums der verschiedenen Aktivitäten und Möglichkeiten können sich neue Ideen und Anregungen bei Interessierten entwickeln und nicht zuletzt für die Veranstalter mehr Besucher generiert werden. 1.3 Förderinstrumente des Landes Hessen Die derzeitige Förderlandschaft für ein Projekt Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden bezieht sich im Wesentlichen auf Aufgabenbereiche des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Hinsichtlich ihrer Relevanz für eine Unterstützung der Initiative wurden auch die Förderprodukte des Hessischen Ministeriums der Finanzen33 und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport überprüft.34 Auch wenn eine Recherche in allen Ressorts den Rahmen der vorliegenden Studie überschritten hätte, ist festzustellen, dass in Einzelfällen auch andere Ministerien unterstützen können. So z.B. durch den „Landeswettbewerb Familienfreundliche Kommune“35. Dieser vom Hessischen Sozialministerium und der Hertie-Stiftung ausgelobte Wettbewerb gibt finanzielle Unterstützung für ausgewählte Projekte. So wurden beispielsweise Investitionen für modellhafte Spielplätze gefördert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in Hessen eine explizite Förderung von nachhaltigen Grünstrukturen in kleineren Städten und Gemeinden nicht existiert, weder in einem der im Anhang verzeichneten, noch in einem speziell darauf zugeschnittenen Förderprogramm. Damit steht Hessen nicht allein, auch in Bayern und BadenWürttemberg gab es keine, speziell auf diesen Bereich ausgerichteten Förderangebote. Vor diesem Hintergrund wurde aber in diesen beiden Bundesländern die gesonderte finanzielle Förderung von Regionalgartenschauen bzw. Grünprojekten durch die Landesverwaltung etabliert. Diese Bundesländer sind davon überzeugt, 33 Im Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums liegen die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA), u.a. 1720/13 Zuweisungen zu den Ausgaben für Strassen, 1730/22 Förderung des ÖPNV Angebotes, 1741/38 Zuweisungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, 1741/41 Zuweisungen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms und des Kirchenbaulastvergleichs. 34 Grundlage der Auswertung und der Darstellung der ausgewählten hessischen Förderprogramme sind die jeweiligen Haushaltspläne des Jahres 2008. 35 www.familienatlas.de 16 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – dass die dafür eingesetzten Fördermittel der Schaffung nachhaltiger Freiraumstrukturen und attraktiver Grünflächen in kleineren Städten und Gemeinden dienen und dies ohne öffentliche Förderung nicht gelingen kann. Trotz umfassender Recherche gelang es nicht, für die geplante Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden eine inhaltlich eindeutig zuzuordnende Finanzierungsquelle zu identifizieren. Allerdings können für Teilbereiche der Veranstaltung - je nach Ausgangsbedingungen und Aktivitäten in den austragenden Kommunen - verschiedene staatliche Förderangebote zum Einsatz kommen. Der inhaltliche Bogen spannt sich dabei von der Förderung regenerativer Energien allgemein und der nachwachsenden Rohstoffe im Besonderen, dem Umwelt- und Klimaschutz, der ländlichen Entwicklung, der Landwirtschaft, dem Forst- und Naturschutz über Wirtschafts- und Strukturförderung bis hin zur Städtebauförderung. Die in diesen Bereichen vorhandenen Förderprogramme enthalten teilweise sowohl Finanzmittel des Bundes als auch der Europäischen Union. Daraus ergeben sich im konkreten Förderfall spezielle Rahmenbedingungen (z. B. besondere Förderkulissen, Verwendungs- und Berichtspflichten), die beim Einsatz solcher Förderprogramme zu beachten sind. Dies erhöht die Schwierigkeit und Komplexität für die Antragsteller, aber auch für die zuständigen Verwaltungsstellen. Auch sind die im Folgenden dargestellten Finanzierungsquellen unterschiedlichen Landesdienststellen zugeordnet, so dass beim Einsatz verschiedener Förderprogramme oder einer Addition von Fördermitteln ein sehr hoher Koordinierungsaufwand von der Antrag stellenden Kommune zu leisten wäre. Von besonderer Bedeutung zur Unterstützung einer Kommune bei der Ausrichtung einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden könnten die Programme der Städtebauförderung und der Förderung der Ländlichen Entwicklung sein. Mit diesen beiden Förderinstrumenten ist die Schaffung von Grün- und Freiflächen grundsätzlich möglich. Allerdings liegt der Schwerpunkt auf anderen Zielbereichen. So steht bei der Städtebauförderung häufig die „gebaute Umwelt“ im Sinne einer umfassenden Erneuerung und Modernisierung von Erschließungs- und Gebäudestrukturen im Vordergrund. Bei der Ländlichen Entwicklung geht es vorrangig um die Nutzung von endogenen Potenzialen zur Schaffung von Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten. Die Hessische Dorferneuerung geht ausdrücklich auf die Verbesserung der Grünstrukturen ein, aber die Förderkulisse dieses Programms bezieht sich auf kleine Dörfer und Ortsteile mit bis zu 2.000 Einwohnern und im Ausnahmefall mit bis zu 6.000 Einwohnern. Gemeinden in dieser Größenordnung sind eher nicht die Zielgruppe für die geplante Veranstaltungsreihe, da die organisatorischen, finanziellen und infrastrukturellen Gegebenheiten die Ausrichtung einer hier thematisierten Veranstaltung kaum zulassen. 17 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Für relevante Themenbereiche, so z. B. für touristische oder ökologische Aspekte können jeweils spezifische Fördermöglichkeiten eingesetzt werden. Die Kommunen verfolgen mit der Ausrichtung einer solchen Veranstaltung nicht nur das Ziel, die Lebensqualität für ihre Einwohner zu verbessern, sondern auch den Bekanntheitsgrad der Kommune zu steigern und neue Tagesbesucher und Touristen hinzu zu gewinnen. Daher sind die Förderung der touristischen Infrastruktur und des Landtourismus hilfreiche Instrumente. Eine wichtige Rolle für die Unterstützung einer inhaltlichen Fokussierung der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden spielt das Programm zur energetischen und stofflichen Nutzung von Biorohstoffen. So kann das aktuelle Thema der nachwachsenden Rohstoffe und die Nutzung von Biomasse, welches ein großes Potenzial für Demonstrations-, Bildungsund Beratungsaktivitäten bietet, mit Fördermitteln unterstützt werden. Weiterführend bietet in diesem Zusammenhang, die vom Kompetenzzentrum HessenRohstoffe (HeRo) e.V. zusammengestellte, umfassende Sammlung der vorhandenen Förderprogramme für Energie aus Biomasse, für Bauen und Wohnen und für konzeptionelle Leistungen einen guten Überblick.36 Ein weiterer Förderbereich liegt in den Aktivitäten der in einem landesweiten Wettbewerb vom Hessischen Umweltministerium ausgewählten und finanziell unterstützten Bioenergie-Regionen. Hinter dem Landesprojekt Bio Regio Holz steht Hessens deutschland- und europaweites Vorzeigeprojekt zur Demonstration des systematischen Fortschritts bei der Umrüstung auf erneuerbare Energien. Übersicht der hessischen Bioregionen Holz Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 36 www.hero-hessen.de – service/infos - Foerderprogramme 18 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Die ausgewählten Regionen sind überaus aktiv. So werden beispielsweise auch Netzwerke von Unternehmen der Bio-Energie Branche und Multiplikatoren aufgebaut und Informationsveranstaltungen für potenzielle private und gewerbliche Nutzer durchgeführt. Insbesondere in diesen Handlungsfeldern sind vor Ort, Synergien im Rahmen einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden möglich. Ferner können Maßnahmen z. B. im Zusammenhang mit dem Straßen- und Wegebau, der Gewässerentwicklung, der Forstwirtschaft und dem Naturschutz mit vorhandenen Förderprogrammen unterstützt werden. Ebenfalls vorhanden sind Programme, die Konzeptions-, Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden unterstützen können. Bei allen Förderangeboten müssen die jeweils zugrunde liegenden Bedingungen im Einzelfall geprüft werden. So sind z. B. die Förderkulisse und die Programmaufnahmeregelungen Rahmenbedingungen, die nicht alle Kommunen erfüllen können. Beispielsweise beträgt die Programmlaufzeit im Programm Stadtumbau in Hessen rund 10 Jahre. Da die an diesem Programm teilnehmenden Kommunen im Jahr 2005/2006 aufgenommen wurden, können Neuanträge in der Regel erst für das Jahr 2015 gestellt werden. Die beispielhaft im Folgenden dargestellte räumliche Förderkulisse für das Programm Stadtumbau in Hessen und Ländliche Entwicklung / LEADER zeigt, dass zumindest in diesem Bereich eine Konzentration der Programm-Mittel auf den ländlichen Raum Hessens erfolgt ist. Somit sind in diesen Gebieten die Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln - vor allem für die bereits in die Programme aufgenommenen Kommunen - größer. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass in der Regel die Finanzkraft dieser Kommunen geringer ist und daher eine Bewerbung für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden zwar Chancen birgt, aber gleichzeitig auch eine große finanzielle Herausforderung darstellt. Die im Anhang verzeichnete Übersicht ausgewählter hessischer Förderprogramme dient einer ersten Orientierung. Die Tabelle ist hinsichtlich der Relevanz bzw. der vorrangig zu prüfenden Beiträge für die geplante Veranstaltungsreihe sortiert. Sie gibt Auskunft über das Förderthema, die Inhalte und das jeweils zuständige Ressort. Weitere Informationen wie z. B. Leistungen der Förderprodukte, Empfängerkreis, räumliche Förderkulisse und Rechtsgrundlage sind der ausführlicheren Darstellung ebenfalls im Anhang zu entnehmen. 19 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Abbildung: Karte der anerkannten Fördergebiete ländliche Entwicklung und der Standorte des Programms Stadtumbau in Hessen 20 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 2 Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg Bayern führt seit Ende der 1980-er Jahre und Baden-Württemberg seit 2001 kleinere Gartenschauen durch, die in Bayern informell auch „Regionalgartenschauen“ (RGS) genannt werden. Der grundsätzliche Unterschied zu den Landesgartenschauen ist die deutlich verkürzte Dauer (meist acht Wochen, Landesgartenschauen laufen in der Regel sechs Monate) und die geringere Dimension. Konzeptionell unterscheiden sich die kleinen Schauen – „Natur in …“ in Bayern und „Grünprojekt: Mehr Natur in …“ in Baden-Württemberg – häufig kaum von den Landesgartenschauen. In Bayern wird jedoch ausdrücklich von einem Experimentierfeld für kreative Ansätze der Stadtentwicklung gesprochen. In Baden-Württemberg wird betont, dass das im Verhältnis zu den Landesgartenschauen erheblich flexiblere Veranstaltungskonzept und das schon im Bewerbungsverfahren erstellte kommunale Entwicklungskonzept eine große Chance für eine nachhaltige Stadtentwicklung in kleineren Kommunen darstellt. Zur Veranschaulichung werden die 2007 durchgeführten Veranstaltungen in Waldkirchen (Bayern) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) und die für das nächste Jahr 2009 konzipierten Projekte Rain am Lech (Bayern) und Rechberghausen (Baden-Württemberg) kurz portraitiert. 2.1 Bayern Da in Bayern die Nachfrage zur Ausrichtung von Gartenschauen von Seiten der Kommunen sehr groß war, haben das damalige Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (heute: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und die Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen 1992 die neue Veranstaltungsreihe „Natur in der Stadt/Gemeinde“ eingeführt. Diese Veranstaltungen finden in den Jahren zwischen den regulären Landesgartenschauen statt und sind im Umfang, in der Zeitdauer und im Aufwand wesentlich bescheidener und räumlich konzentrierter als Landesgartenschauen. Wie im bayerischen Landesentwicklungsprogramm formuliert, sollen Regionalgartenschauen „dazu beitragen, innerörtliche Grünanlagen vorrangig in Mittelzentren und möglichen Mittelzentren zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten zu schaffen, auszubauen und zu sichern.“ Das breite Themenspektrum ermöglicht Experimente und dezentrale Maßnahmen. 21 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Übersicht der Veranstaltungen „Natur in ….“ Jahr/Ort Dauer 2001 Cham 2003 Roth 2007 Waldkirchen 2009 Rain am Lech 2011 Kitzingen 2013 Tirschenreuth 2 Monate 2 Monate 2 Monate 3 Monate k.A. k.A. Gelände Dezentral / 6 ha Dezentral / 5 ha Dezentral / 5 ha Dezentral / 6 ha k.A. k.A. Investitions- Durchführungs- haushalt haushalt 2,91 Mio € 4,41 Mio € 3,52 Mio. € 2,75 Mio. € k.A. k.A. 1,23 Mio € 1,55 Mio € 1,67 Mio. € 2,10 Mio. € k.A. k.A. Einwohner Besucher 17.000 25.000 10.000 8.400 21.000 9.000 230.000 178.000 230.000 k.A. k.A. k.A. Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur auf Grundlage der Angaben der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH 2.1.1 Ziele und Grundlagen Neben den allgemeingültigen Zielen für Gartenschauen wie die Präsentation richtungsweisender grünplanerischer, umwelttechnischer und städtebaulicher Lösungen werden in den bayrischen Grundsätzen37 die Kreativität und Experimentierfreude als besonderes Kennzeichen dieser Veranstaltungsreihe benannt. Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Attraktivität und Qualität des Lebensraumes Stadt. Die Verbesserung der Durchgrünung und des Kleinklimas wird erreicht durch Verknüpfungen bestehender Grün- und Freiflächen und durch die Schaffung dauerhafter Anlagen. Es geht dabei vor allem um die nachhaltige Verbesserung des Wohnumfeldes im Nahbereich. Touristische Zielsetzungen sind eher untergeordnet. Als überaus wichtig wird die Einbindung von Vereinen und Schulen betrachtet. Am Beispiel Waldkirchen wurde dies vorbildlich - sogar grenzüberschreitend durch die Einbindung von Partnern in Tschechien - umgesetzt. Die Idee einer Gartenschau-Bewerbung löst den Impuls aus, sich die eigene Stadt genauer anzusehen und zu prüfen, ob mit diesem Instrument die vorhandenen Probleme zu lösen sind. Intensive Bürgerbeteiligung spielt eine immer größere Rolle und ist eher eine Stärke der kleineren Städte und Gemeinden. Die Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH formuliert die Vision, in den Städten und Gemeinden „so etwas wie Hoffnung zu vermitteln“ und die Wirkungen der Gartenschauen - sowohl Landesgartenschauen wie Natur in der Stadt - hätten gezeigt, dass diese tatsächlich in der Lage seien, einen positiven Wandel zu initiieren, vor allem in Bezug auf 37 Ziele und Grundsätze zur Durchführung von Gartenschauen „Natur in der Stadt/ Gemeinde“ in Bayern (Stand: Dezember 2005) 22 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – • Touristische Positionierung oder „Neupositionierung“ • Erhöhung der Lebensqualität (Erholungsmöglichkeiten, Stadtklima, Familienfreundlichkeit) • Nachhaltige Imagepflege • Verbesserung des Investitionsklimas • Neue Arbeitsplätze • Innovative Stadtentwicklung • Initialzündungen für weitere Projekte (v. a. öffentliche und private Bau- und Sanierungsmaßnahmen) • Förderung ökologischer Initiativen • Schaffung eines Ideenfundus für ökologisch innovative Architektur und Freiraumgestaltung • Integration und Bewusstseinsbildung • Temporäre und dauerhafte Kunst und Kultur im öffentlichen Raum • Gemeinsames Engagement von Einzelpersonen und Interessengruppen • Belebung des gesellschaftlichen Lebens und der Identifikation der Bürger mit der Stadt. Wichtige Bausteine der Schauen sind die Information der Besucher über Fragen des Gartenbaus, der natürlichen Lebensgrundlagen, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes. Bayerische Fördergrundsätze:38 - Eine Förderung wird gewährt für die Beseitigung von städtebaulichen, ökologischen und/oder soziologischen Fehlentwicklungen und Defiziten bei den Grünstrukturen. - Gefördert werden in zweijährigem Wechsel, vorbildliche, dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass der Durchführung einer Landesgartenschau oder einer Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“ (Gartenschauen), die nach einer Bewerbung bei der Gesellschaft zur Förderung der Landesgartenschauen GmbH (LGS) den Zuschlag erhalten hat. Für das Auswahlverfahren gelten die Ziele und Grundsätze der LGS. - Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Der Fördersatz beträgt max. 50 %, die Zuwendung bis zu 3,6 Mill. Euro pro Landesgartenschau und höchstens 1,6 Mill. Euro pro Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“. Die Zuwendungen sind so zu bemessen, dass eine Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten verbleibt. 38 Richtlinie zur Förderung von Wanderwegen, deren Beschilderung und von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege und Gartenschauen – FöR-WaG, gültig seit dem 01.01.2006, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) 23 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen - Nicht zuwendungsfähig sind: Grunderwerb und öffentliche Erschließung, Anlagenteile, die der Gewinnerzielung dienen (z.B. Kiosk, Gaststätte, Küchenbereich), Umsatzsteuerbeträge, die als Vorsteuer abgesetzt werden können, Kosten für Unterhalt und Betrieb, Kosten für die Beschaffung beweglicher Sachen, Kosten für kommunale Regiearbeiten. Konzeptionelle Grundlage einer Gartenschau-Planung ist ein aus dem Landschaftsoder Flächennutzungsplan entwickeltes spezielles Grünkonzept, mindestens jedoch ein Stadtentwicklungskonzept. Die Schauflächen sollen bevorzugt im innerstädtischen Bereich liegen und aufzeigen, wie städtebauliche, ökologische oder soziale Fehlentwicklungen und Defizite in den Grünstrukturen durch Neu- und Umgestaltungen beseitigt werden können. Dabei steht die Neuanlage von Frei- und Grünflächen im Vordergrund, nicht die Umgestaltung vorhandener Grünstrukturen und Freiräume. Für die sechsmonatigen Landesgartenschauen werden in der Regel ausschließlich Oberzentren ausgewählt, die meist zwei Monate (maximal 12 Wochen) dauernden Regionalgartenschauen werden bevorzugt an Städte mit Mittelzentrumsfunktion vergeben. Organisation Da die Gartenschauen sich zu komplexen Vorhaben entwickelt haben, die vielfältige Themen der Stadtentwicklung wie Ökologie, Ökonomie, Landschaftsarchitektur, Hochbau, Stadtplanung, Denkmalpflege, Kunst und Kultur, Stadtsoziologie und Gartenbau tangieren, ist ein qualifiziertes Management erforderlich, das die Verknüpfung der Themen im Sinne einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gewährleistet. Dies wird von der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen wahrgenommen, die 1978 gegründet wurde und Ansprech- bzw. Kommunikationspartner der Städte und Ministerien sowie der Partner der ausrichtenden Kommunen bei Vorbereitung, Durchführung und Überführung der Gartenschauareale in die Alltagsnutzung ist. Sie kümmert sich um Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, die Wahrnehmung der Interessen der gärtnerischen Wirtschaftsverbände und fungiert als „Archiv“ für das grünplanerische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Wissen. Gesellschafter sind der Bayerische Gärtnerei-Verband e.V., der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V. und der Bund deutscher Baumschulen e.V. Landesverband Bayern. Dem Fachbeirat gehören der Bayerische Gärtnereiverband, der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V., der Bund deutscher Baumschulen e.V. - Landesverband Bayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, das Bayerisches Staatsministerium 24 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – für Landwirtschaft und Forsten, der Bund deutscher Landschaftsarchitekten - Landesverband Bayern, der Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V., der Bayerische Städtetag, der Bayerische Gemeindetag und die Bayerische Architektenkammer an. Bewerbungs- und Auswahlverfahren Die Vergabe wird durch einen Vergabeausschuss unter Beteiligung der Ministerien für Umwelt (Bewilligungsstelle) und Landwirtschaft (fachlich zuständig für Gartenbau) vorgenommen. Auskunft über die für eine Bewerbung von der Kommune vorzulegenden Unterlagen gibt der nachfolgende Auszug aus den Richtlinien: Einzureichende Unterlagen sind: - Angaben zu: Regierungsbezirk, zentralörtliche Einstufung, kommunale Finanzkraft, Einwohnerzahl, Verkehrsanbindung, überplante Fläche, - Stadtratsbeschluss zur Durchführung der Veranstaltung, - Lageplan, - Besitzverteilungsplan, - Luftbild, - Flächennutzungsplan / Landschaftsplan, - Ggf. Bebauungsplan einschl. Grünordnungsplan, - Übersichtspläne über bestehende Grünflächen, aufgewertete Grünflächen und neu geschaffene Grünflächen, - Gestaltungsplan mit Erläuterungsbericht, - Ausführliche Definition der städtebaulichen und landschaftspflegerischen Ziele, die mit den durchzuführenden Maßnahmen erreicht werden sollen, - Zusammenfassung der wichtigsten Ziele auf einem DIN A4 Blatt, - Angaben zur terminlichen Verwirklichung, - Grobe Kostenschätzung der Investitionsmaßnahmen, - Vorstellungen über Veranstaltungen, die soziale, städtebauliche sowie grünplanerische Aspekte und regionale Besonderheiten berücksichtigen. Nicht ausgewählte Bewerber können sich in den folgenden Jahren wieder bewerben. Auf diesem Wege kann eine Bewerbung auch qualitativ fortentwickelt werden. Mehrfachbewerbungen kommen daher häufiger vor. Die Bewerberzahlen für eine Regionalgartenschau sind höher (bei der letzten Runde waren es ca. 10 Kommunen) als für Landesgartenschauen (6 Kommunen). In den Jahren davor war die Bewerberzahl für beide Veranstaltungsformen höher und auch in der aktuellen Bewerberrunde für 2015 bzw. 2016 zeichnet sich wieder eine höhere Nachfrage ab. Aus Sicht der Kommunen besteht der Vorteil der Ausrichtung einer Regionalgartenschau vor allem in der Möglichkeit etwas „Sichtbares und Zusam- 25 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen menhängendes bewegen zu können“.39 Durch das strukturierte Verfahren, die Öffentlichkeit und nicht zuletzt durch Fördermittel können z.B. im Vergleich zu Stadtsanierungsmaßnahmen in einer verhältnismäßig kurzen Zeit Maßnahmen umgesetzt werden, die „sonst in 20 Jahren nicht geschultert werden könnten“.40 In den Zielen und Grundsätzen zur Durchführung von Gartenschauen „Natur in der Stadt/Gemeinde …“ in Bayern41 werden neben der Erläuterung des Verfahrens den interessierten Kommunen bereits auch mögliche Schwerpunktthemen an die Hand gegeben. Schwerpunktthemen für die Veranstaltungsreihe „Natur in der Stadt/ Gemeinde …“ könnten sein: - Vernetzung und Aufbau von Grünzügen, - Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld, - Gestaltung der Ortsränder und Ortszufahrten, - Einbindung und Begrünung von baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, - Aufwertung der städtebaulichen Qualität durch Grünflächen, - Anlage von vorbildlichen Schul-, Klein-, Kraut-, Mieter- und Wohnungsgärten sowie die Nutzbarkeit von Balkonen und Terrassen verbessern, - Verkehrsberuhigung durch Schaffung von Grün- und Freiräumen sowie selbständige Rad- und Wanderwege, - Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Mischung der Grundfunktionen Wohnen/Arbeiten/sich Erholen, - Renaturierung belasteter Erholungs-, Industrie- und/oder Agrarlandschaften, - Verbesserung des Luftaustausches und Stadtklimas durch Grünflächen, - großflächige Dachbegrünung als ökologischer Beitrag, - Verbesserung des Natur- und Umweltverständnisses durch Anlage von Naturerlebnisräumen, - Umweltorientiertes Planen und Bauen, ökologischer Stadtumbau mit vorbildlicher Ver- und Entsorgung, - neue Impulse zur Erhöhung der Benutzbarkeit von Freiräumen für Kinder, Jugendliche, ältere und behinderte Menschen sowie zur Förderung des Gemeinschaftslebens, - Ermöglichen des Bespielens und Erlebens des wohnungsnahen Bereichs, insbesondere durch kinderfreundliche Gestaltung von Hauseingangsbereichen, Schaffung von Gehwegverbindungen, Einbeziehen von Vorgärten, Einreichen von Spiel- und Aufenthaltsplätzen im Umkreis des Hauseingangs, Ermöglichen von Spielstraßen, d.h. die Aufenthaltsfunktion soll in Wohnquartieren gegenüber der Verkehrsfunktion Oberhand gewinnen, 39 Frau Dagmar Voss, Geschäftsführerin der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH im Expertengespräch am 08.10.2008 40 Ebda 41 Vgl. www.landesgartenschau.de 26 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – - bei der Schaffung von naturnahen Spiel- und Erlebnisräumen ist darauf zu achten, dass diese auf kurzem Weg und gefahrlos erreichbar, offen für Veränderungen, kindgerecht und vielfältig beschaffen sind, sowie Rückzugsräume bieten. - Einbindung der umliegenden Region in der Planungsphase, während der Veranstaltung und im Bereich Marketing. Das Auswahlverfahren wird durch einen Vergabeausschuss mit Vertretern der Gesellschaft zur Förderung der Landesgartenschauen mbH und der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Bewilligungsstelle) sowie für Landwirtschaft und Forsten (fachlich zuständig für Gartenbau) vorgenommen. Der Vergabeausschuss ist gleichzeitig das Bewertungsgremium und umfasst 5 Personen (jeweils eine Person vom Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Gärtnereiverband, Verband der Baumschulen, Verband der Garten- und Landschaftsbauer). Die Vergabeentscheidung wird innerhalb des folgenden Ablaufs getroffen: Information über den Bewerbungsstart auf den Internetseiten der Ministerien, der Fördergesellschaft und in der Verbandszeitung des Städte- und Gemeindebundes ↓ Eingang der Bewerbung bei der Gesellschaft zur Förderung der Landesgartenschauen mbH ↓ formale Prüfung der Unterlagen – Nachforderungen sind möglich ↓ Beratung der Unterlagen im Fachbeirat und Vorauswahl (Fachbeirat ist Vergabeausschuss + Bund der Landschaftsarchitekten, Verband der Floristen, Obst- und Gartenbauverband, Städte- und Gemeindetag, Architektenkammer) ↓ Bereisung der ausgewählten Städte durch den Vergabeausschuss. Unterstützt durch ein bis zwei Planer werden die Kommunen besichtigt, die räumlichen Gegebenheiten geprüft, eine Stärken-Schwächen-Analyse und eine fachlichen Beurteilung erstellt. ↓ Vergabeentscheidung durch das Ministerium auf Grundlage des Votums des Vergabeausschusses Wenn mehrere Bewerber qualitativ gleichwertige Konzepte haben, werden zusätzliche Kriterien, z.B. der Regionalproporz zu Hilfe genommen. Nicht ausgewählte Bewerber bekommen eine fachliche Bewertung und Hinweise zur Verbesserung ihrer Chancen für eine erneute Bewerbung. Für das zukünftige Auswahlverfahren ist be27 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen absichtigt, dass die Bewerberkommunen dem Fachbeirat ihr Konzept persönlich vorstellen können. Diese Komponente soll die bisher auf Grundlage der schriftlich eingereichten Unterlagen getroffene Entscheidung erleichtern. 2.1.2 Förderpraxis / Fördermittel Trotz erheblicher Mittelkürzungen hat sich die bayerische Landespolitik entschieden, weiterhin Regionalgartenschauen durchzuführen. Allerdings steht zur Diskussion, den Turnus „zu strecken“ oder pro Veranstaltung den Zuschuss zu kürzen. Da aber die Veranstaltungen bis zum Jahr 2012 vergeben wurden, bleiben bis zu diesem Zeitpunkt die Rahmenbedingungen unverändert. Das Ministerium gibt die inhaltliche „Richtschnur“ vor und stellt die Finanzmittel zur Verfügung. Seit 2004/2005 werden die Bewilligungsbescheide von den jeweilig zuständigen Bezirksregierungen (sieben in Bayern) erstellt. Die Erfahrungen mit dieser Aufgabenverlagerung sind bisher insgesamt positiv, haben aber den Nachteil, dass jeweils eine andere Bezirksregierung Bewilligungsbescheid und Verwendungsprüfung erarbeiten muss und damit eine immer neue Einarbeitung in die Thematik verbunden ist. So ist es beispielsweise landesweite Praxis, aufgrund der Verdichtung und Aufwärmung keine Bodenversiegelung (z.B. asphaltierte Wege) zu fördern. Auch die Beleuchtung ist nicht förderfähig, da sie für die Nutzung der Anlage im Rahmen der Gartenschau nicht notwendig ist. Ebenso gibt es keine Landesförderung für Schwimmbäder, Hallenschauen und die Pflanzbeete. Der Bewilligungsbescheid verpflichtet die Kommune zur dauerhaften Erhaltung und öffentlichen (kostenfreien) Zugänglichkeit der geschaffenen Anlagen. Diese Auflage gilt in der Regel für 25 Jahre. Wenn dies nicht gewährleistet ist, wird die Zuwendung zurückgefordert. Wenn schon das Konzept im Anschluss an die Gartenschau eine andere Flächennutzung vorsieht (z.B. wird in Neu-Ulm eine Wohnbebauung realisiert), wird das im Bewilligungsbescheid berücksichtigt, z.B. indem diese Fläche aus der Förderung genommen wird. Grundsätzlich trägt die Kommune die Kosten der Gartenschau. Faktisch unterstützt die bayerische Staatsregierung die Kommune durch Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen im Rahmen des kommunalen Investitionshaushalts. Die eingenommenen Eintrittsgelder sollen einen möglichst hohen Anteil am Durchführungshaushalt decken. 28 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Die Gesamtfinanzierung ist ein „Mix“, der jeweils von den örtlichen Bedingungen abhängt. Neben der Förderung durch das Umweltministerium42 (gem. FöR-WaGa) beteiligt sich auch das Landwirtschaftsministerium in der Regel mit ca. 50.000,- EUR und der jeweilige Regierungsbezirk. Die Einbeziehung des örtlichen Einzelhandels (z.B. Sponsoring von Blumenkübeln) wird fast an jedem Standort realisiert. Neben der originären Gartenschauförderung tragen - je nach lokaler Situation - folgende öffentlich Förderinstrumente zur Gesamtfinanzierung bei: – – – – Städtebauförderung z.B. Soziale Stadt Ökologischer Gewässerausbau Radwegeförderung EU-Programm INTERREG / EU-Strukturfonds (LEADER).43 Für die dauerhafte Unterhaltung der Flächen sind kommunale Folgeleistungen notwendig. So müssen die Kommunen evtl. mehr Mitarbeiter einstellen oder über andere Maßnahmen die Anschlusspflege gewährleisten. Eine wichtige Funktion haben dabei auch Fördervereine, die z.B. Bach- oder auch Baum-Patenschaften übernehmen und somit die Kosten in einem überschaubaren Rahmen halten. 2.1.3 Erfahrungen und Zukunft In Bayern gibt es eigentlich keinen konzeptionellen Unterschied zwischen Landesgartenschauen (LGS) und den sog. Regionalgartenschauen (RGS). Es handelt sich dabei eher um die „kleine Schwester“ mit geringerem Flächenumfang – häufig dezentral, kürzerer Dauer und niedrigeren Kosten. Während früher meistens die Neugestaltung von Freibädern, Kleingärten, Wanderwegen und Spielplätzen im Vordergrund stand, sollen die Regionalgartenschauen heute vor allem regionaltypische Aspekte in ihre Konzeptionen aufnehmen und diese anschaulich und spannend präsentieren. Die bayerische Erfahrung zeigt, dass die geschaffenen Anlagen von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden. Dabei sind besonders Angebote attraktiv, die das spazieren gehen, das Rad fahren und Aktivitäten für Kinder (Spielplätze) ermöglichen. Die Besucherstruktur hat sich in den vergangenen Jahren verändert: Die Besucher sind jünger geworden. Der Schwerpunkt liegt zwar immer noch auf der Altersgruppe ab Mitte 40, aber auch Familien mit kleinen Kindern kommen häufiger. Die Altersgruppe zwischen 13 und 30 kann man bisher mit dem Angebot kaum errei42 Richtlinie zur Förderung von Wanderwegen, deren Beschilderung und von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege und Gartenschauen – FöR-WaG, gültig seit dem 01.01.2006, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) 43 Die Förderhöhe lag in Waldkirchen bei 75 %, dies war möglich, weil dort EU-Mittel (Interreg/Randlage) eingesetzt werden konnten. 29 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen chen. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass das Interesse der Bevölkerung an Gartenkultur, d.h. an Gartenbau, Gartengestaltung und Gartengeschichte zugenommen hat. Die bayrischen Erfahrungen können wie folgt zusammengefasst werden.44 • Die Ziele der Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“ haben sich an den veränderten Bevölkerungsstrukturen und der damit einhergehenden Neuorientierung auf das Nachfrageprofil in der Wohnungswirtschaft, in der Freizeitbranche und im Gesundheitswesen orientiert. Insbesondere wird verstärkt – dem zunehmenden Älterwerden und damit der geringeren Mobilität der Gesellschaft durch wohnortnahe Grün- und Naherholungsstrukturen, – der baulichen Verdichtung in Wohnbereichen durch die ausreichende Errichtung von Spiel- und Sportmöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld Rechnung getragen. Dadurch kann dem Wunsch vieler Stadtbewohner nach naturnäheren Wohnmöglichkeiten und einer damit weiter zunehmenden Flächeninanspruchnahme entgegengewirkt werden. • Das Thema Gesundheit und Prävention, z.B. über die Aktion „GesundLEBENBayern“ wird während einer Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“ besser hervorgehoben sowie die Themenbereiche „Technischer Umweltschutz“, Solarenergie oder Lärmschutz den Besuchern näher gebracht (das Thema Geothermie ist ein Beitrag auf der aktuellen Landesgartenschau in Neu-Ulm). • Um regionale Besonderheiten besser berücksichtigen zu können, werden benachbarte Städte und Gemeinden verstärkt einbezogen. • Die Bürgerbeteiligung zur Akzeptanzerhöhung erfolgt frühzeitiger und intensiver. • Künftig sollen Städte/Gemeinden bereits vor der Bewerbung die benötigten Grundstücke sichergestellt haben. • Die Zeitdauer von acht Wochen für die Veranstaltung wird in der Regel beibehalten, allerdings kann auf Wunsch des Projektträgers im Einzelfall auch ein Zeitrahmen bis zu 12 Wochen möglich sein (z.B. Rain am Lech). • Zukünftig sollte es einen größeren zeitlichen Vorlauf zwischen Förderentscheidung und der Durchführung der Veranstaltung geben. Dadurch könnten die umfangreichen vorbereitenden Maßnahmen wie Planung, Ausschreibung und Durchführung von Leistungen zeitlich (und kostenmäßig) besser bewältigt werden. Auch könnten durch den größeren zeitlichen Spielraum weitere Akteure gewonnen und größere Synergieeffekte ermöglicht werden. 44 Ergebnis eines 2005 unter Beteiligung des Bayrischen Umweltministeriums durchgeführten Workshops betreffend einer evtl. Neuausrichtung der Veranstaltungsreihe Natur in der Stadt/Gemeinde. 30 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 2.1.4 Beispiele Waldkirchen und Rain Natur in Waldkirchen 2007 Die Stadt Waldkirchen liegt mit ihren rund 10.000 Einwohnern im Drei-Länder-Eck Bayern - Böhmen Österreich. Gegründet vor ca. 1.000 Jahren erlangte sie im Mittelalter Bedeutung als Salzsäumerstadt. Heute ist sie Luftkurort und Einkaufsstadt mit einem über die Region hinaus bekannten Modehaus. Waldkirchen liegt ca. 30 km von Passau, ca. 130 km von Regensburg und jeweils ca. 200 km von München und Prag entfernt. Nach Linz sind es ca. 90 km, nach Salzburg 160 km. Motto von „Natur in Waldkirchen“ war „aufwärts-himmelwärts“, d.h. Höhenlage und Topographie Waldkirchens bzw. das „Aufwärtsstreben“ wurden als Thema für die einzelnen Schaubereiche genutzt und auch weite Blicke nach unten und in die Umgebung ermöglicht. Anlass für die Bewerbung zur Ausrichtung der Schau „Natur in Waldkirchen“ war der Wunsch zur Positionierung des Landkreises und der Stadt Waldkirchen über die Grenzen des bayerischen Waldes hinaus. Dies sollte durch das Zusammenwirken kommunaler, touristischer, kultureller und wirtschaftlicher Einrichtungen erreicht werden. Zum Zweiten ging es um die Schaffung hochwertiger Naherholungsflächen für die Waldkirchener Bürger und die Touristen in der Grenzregion. Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit Potenziale regionaltypische Besonderheiten in der Grenzregion zu Österreich und Tschechien Niederbayern 80,06 km² 10.486 mögliches Mittelzentrum, zentralörtliche Bedeutung als Einkaufs-, Sport- und Schulstadt gute Einzelhandelsstruktur, großer Einzugsbereich Lage in der Dreiländerregion, Lage im Nationalpark Bayerischer Wald, Lage an historischer Verbindung zwischen Bayern und Böhmen (Salzhandel) 31 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen „Aufwärts himmelwärts .... und alles zaubert dich nach oben“ Durchführung Bewerbung Zuschlag Gründung der Natur in Waldkirchen GmbH Architektenwettbewerb 29. Juni bis 2. September 2007 Oktober 1999 April 2000 Besucherzahl 230.000 Mai 2003 Auslobung Juni 2003, Entscheidung November 2003 Vergabe der Planung Dezember 2003 Spatenstich 1. Juli 2005 Dezentrales Planungskonzept 4 km Länge Gartenschaugelände 7,57 ha Investitionshaushalt 3,5 Mio. Euro Davon 2,4 Mio. Euro Förderung durch bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, hiervon 1,3 Mio. Euro Strukturfondsmittel – EFRE – über Ziel 2 Programm. Durchführungshaushalt 1,6 Mio. Euro Davon 400.000 Euro Interreg III-A- Förderung (Europäischer Fonds für Regionalentwicklung) und 25.000 Euro Förderung durch das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Konzept Das Grundkonzept ist der Verzicht auf ein zentrales Ausstellungsgelände, stattdessen wurde ein 4 km langer Rundweg konzipiert. Das Motto: „Aufwärts himmelwärts .... und alles zaubert dich nach oben“ ist Grundlage der einzelnen Schaubereiche: Über den Marktplatz und die Altstadt wird der Bogen zum neu gestalteten Friedhofsvorplatz sowie das „Aquasonum“ (Wasserorgel) gespannt. Von dort gelangt man zur „Augenweide“, dem temporären Ausstellungsgelände der Gartenschau. Der Rundweg führt weiter zum Zauberwald (ein ehemaliger Steinbruch), dem grünen Himmel (Karolikapelle mit jahrhunderte alter Lindenallee) und der Lourdeskapelle. Landschaftlich besonders reizvolle Ausblicke innerhalb des 32 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Rundwegs können die Besucher mit Hilfe von Himmelsleitern erleben. (siehe Abbildung) Der neue Stadtpark ist mit 2,8 ha das größte zusammenhängende Areal und wird auf Dauer bestehen bleiben. Zudem wurden 1,6 km neue Wanderwege angelegt. Eine Besonderheit des Konzeptes war die Einbeziehung der gesamten Region auch grenzüberschreitend (Südböhmen und Oberösterreich). Projekte in diesem Zusammenhang waren der „Europagarten“, wo die geografischen Eigenheiten Niederbayerns und Südböhmens veranschaulicht wurden. Niederbayern und Südböhmen trennte zunächst symbolisch ein Steinwall (die Steine stammen aus dem Bayerischen und dem Böhmerwald). Aktionen während der Gartenschau brachten die Grenze dazu „einzustürzen“. Die südböhmische Hälfte des Gartens ist mit Tannen bepflanzt, die niederbayerische mit Fichten. Die einzelnen Städte wurden durch charakteristische Skulpturen oder Pflanzen dargestellt. Ein weiteres Beispiel ist das grenzüberschreitende Schulprojekt der „Himmelsstangen“: mit Unterstützung des bayerischen Kultusministeriums gestalteten die Schüler aus Bayern, Österreich und Tschechien ca. 100 sieben Meter lange Fichtenstangen, die sich als Leitmotiv durch den gesamten Rundweg zogen. Investitionsmaßnahmen außerhalb des Gartenbaubudgets waren die Umgestaltung der Außenanlagen an den Schulen mit Schulbushaltestelle und Parkplätzen am Stadtpark. Die so genannte „Kittlsäge“ in der Nähe des Stadtparks wurde zum Kulturforum umgebaut. 33 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Natur in Rain 2009 Rain am Lech liegt ca. 40 km von Augsburg entfernt, nahe der Mündung des Lechs in die Donau. Rain am Lech ist die drittgrößte Stadt im Landkreis Donau-Ries. München und Nürnberg liegen je ca. 120 km entfernt, Ingolstadt ca. 50 km. Im Jahr 2007 feierte Rain das 750-jährige Bestehen. Bekannt ist die „Schlacht bei Rain am Lech“ während des 30-jährigen Krieges, bei der Graf von Tilly vergeblich versuchte, König Gustav Adolf von Schweden den Übergang nach Bayern zu verwehren. Rain ist bekannt als Stammsitz der Gartencenter-Kette Dehner, dort sind über 1100 Arbeitnehmer beschäftigt. In den vergangenen Jahren hat sich die Stadt zum Zentrum von Handel und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (v.a. Kartoffeln) in Bayern entwickelt. Neben dem Sitz von Dehner und Südzucker ist die so genannte „Gärtnersiedlung“ bekannt: Ein Zusammenschluss von sieben Gartenbaubetrieben, die auf 180.000 m² Gewächshausfläche Pflanzen für Dehner heranziehen und an die ca. 100 Garten-Center liefern. Der Schaugarten der Fa. Dehner, der DehnerBlumenPark mit dem DehnerBlumenHotel (27.000 Übernachtungen) weist 1,5 Mio. Besucher im Jahr auf. Lage zentral zwischen Augsburg, München, Nürnberg und Ingolstadt Regierungsbezirk Schwaben Fläche 77,13 km² Einwohner 8.417 Zentralörtlichkeit mögliches Mittelzentrum Potenzial großer Einzugsbereich regionaltypische Besonderheiten 34 durch die Fa. Dehner ist Rain zur "Blumenstadt" geworden: Dehner unterhält den „DehnerBlumen Park“ mit Gartencenter, Schauanlagen und Hotel. HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – „Natur und Kultur in der Blumenstadt“ Durchführung 29. Mai bis 23. August 2009 Bewerbung September 2001 Zuschlag 20. März 2002 Gründung der Natur in Rain GmbH 26. April 2003 Architektenwettbewerb Auslobung Juni 2003, Entscheidung November 2003 Spatenstich 13. Oktober 2006 Gartenschaugelände 6,5 ha Investitionshaushalt 2,75 Mio. Euro Baukosten Davon 1,3 Mio. Euro Förderung durch bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. 2,1 Mio. Euro Durchführungshaushalt Davon 25.000 Euro Förderung durch das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Konzept 45 Das Konzept für „Natur in Rain 2009“ sieht ähnlich wie in Waldkirchen einen ca. 4 km langen Rundweg um die Altstadt vor, der sich in fünf Bereiche gliedert. Dieser Rundweg greift historische Elemente auf, wie die „Wallgärten“ und das Schloss (1), den Bahnhofsvorplatz (5), neuere Anlagen wie den von der Fa. Dehner in den 1980-er Jahren gestifteten Georg-Weber-Park (2). Der DehnerBlumenPark (3) wird ebenfalls in das Gartenschaukonzept integriert. Als naturnaher Bereich wird der Natur45 Aus: www.natur-in-rain.de/Downloads_PDFs/NIR_Rundweg_02.pdf 35 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Lehrgarten (4) gestaltet. Die Wallgärten bilden den Auftakt der Schau und bieten die Möglichkeit, fehlende Verbindungen zwischen Schulen, Kindergärten und Stadtkern, aber auch zwischen den Wohngebieten und der Altstadt herzustellen. Auf 5 ha Gesamtfläche werden Beispielgärten und Spielflächen auf bisher privaten oder ungenutzten Flächen präsentiert. Am Schloss entstehen ein neuer Vorplatz, ein Schlossgarten mit Staudenfeldern und ein neuer Schlossweiher mit schwebendem Holzdeck als Treffpunkt. Die Kombination von modern und traditionell, neu und alt soll dabei thematisiert werden. Der Georg-Weber-Park mit der Mustergrabanlage im Hof des Pfarrzentrums bildet einen Ort der Stille, der die Besucher der Gartenschau zu einer Pause einlädt. Direkt im Anschluss entsteht der 1,2 ha große Naturlehrgarten, der den Menschen heimische Tiere und Pflanzen näher bringen soll. Er liegt an der Nahtstelle zwischen den Stadtgärten und der naturnahen Lechaue. Fachbehörden, Schulen und Verbände werden in Konzeption und Betrieb integriert. Er wird von der Fa. Dehner finanziert und der Bürgerschaft zum Geschenk gemacht. Die bestehende Besucherattraktion der Fa. Dehner der DehnerBlumenPark (3 ha) mit japanischem Garten wird für die Gartenschau noch erweitert und ist Schauplatz einzelner Programmpunkte. Eingewachsene Formgehölze, Sommerblumenarrangements, Seerosenteich und Wasserfälle erwarten den Besucher. Im Zuge von „Natur in Rain 2009“ wird auch der Bahnhofsbereich umgestaltet, eine neue Bushaltestelle und Stellplätze für Fahrräder angelegt und die Aufenthaltsqualität für die Wartenden verbessert. Am 14. September 2008 wurden die Wallgärten mit Spielplatz zum ersten Mal für die Bevölkerung geöffnet. 2.2 Baden - Württemberg In Baden-Württemberg fand im Jahr 1980 zum ersten Mal eine Landesgartenschau statt. Durch die Gestaltung neuer öffentlicher Grünflächen konnten sie in den durchführenden Städten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten. Um kleineren Städten und Gemeinden, denen der Finanzrahmen für eine Landesgartenschau nicht zur Verfügung steht, Impulse zur Gestaltung grüner Freiräume zu geben, hat die Landesregierung im Jahr 1996 die Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land" beschlossen. Das Programm beinhaltet Landesgartenschauen und Grünprojekte unter dem Titel „Mehr Natur in unserer Gemeinde/Stadt“, die im jährlichen Wechsel durchgeführt und unterstützt werden. 36 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Übersicht der Grünprojekte „Mehr Natur in …“ Jahr/Ort Dauer Gelände Investitionshaushalt Durchführungshaushalt Einwohner 2001 Pfullendorf 2003 Nordheim 2003 Tuttlingen 2005 Ladenburg 2007 Rheinfelden 2009 Rechberghausen 4 Monate 2,5 Monate 3 Monate 4 Monate 3 Monate 4 Monate 23 ha 3 ha 7 ha 20 ha 10 ha 16 ha 3,5 Mio. € 1,5 Mio. € 2,0 Mio. € 2,8 Mio. € 2,6 Mio. € 2,5 Mio. € 3,5 Mio. € 2,0 Mio. € 0,5 Mio. € 1,4 Mio. € 1,2 Mio. € 2,5 Mio. € 13.500 7.400 34.300 11.500 32.500 5.500 Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur auf Grundlage d. Angaben der Förderungsgesellschaft für Baden-Württembergische Landesgartenschauen 2.2.1 Ziele und Grundlagen In Baden-Württemberg orientieren sich Gartenschauveranstaltungen in der Regel an der Kommunalstruktur. So sollten Städte über 100.000 Einwohner eher eine Bundesgartenschau-Bewerbung anvisieren. Städte bis ungefähr 40.000 Einwohner sind Zielgruppe der Landesgartenschauen und für die kleineren Städte und Gemeinden wurde das Format der „Grünprojekte“ konzipiert. Grünprojekte sind von der Konzeption her viel flexibler als Landesgartenschauen. Dies bezieht sich auf Anlass, Dauer, Begleitprogramm, Organisationsstruktur etc. Auch gibt es keine Vorgaben, dass für einzelne Bereiche Eintritt erhoben werden muss, was von den meisten Baden-Württemberger Grünprojekt Standorten auch nicht getan wird. Es wird Wert darauf gelegt, dass das Angebot zu den finanziellen Möglichkeiten der Kommune passt. Grünprojekte sollen keine Konkurrenzveranstaltungen zu Landesgartenschauen sein, sondern eine stark lokal- bzw. regional ausgerichtete Veranstaltung darstellen. Sie haben in der Art und Durchführung einen weit individuelleren Charakter als Landesgartenschauen entwickelt. Im Unterschied zu den Landesgartenschauen werden bei den Grünprojekten nicht generell Eintrittsgelder erhoben. Es werden nur dann Eintrittsgelder vereinnahmt, wenn Ausstellungen angeboten werden. Mit Ausnahme von Pfullendorf wurde bisher kein Eintrittsgeld erhoben, für die Veranstaltung in Rechberghausen im nächsten Jahr sind Eintrittsgelder vorgesehen. An den Durchführungshaushalten spiegelt sich dies ebenfalls wieder, die Kommunen ohne „Eintrittsgelder“ haben durch diese offene Zugänglichkeit einen weitaus geringeren Kostenaufwand. Das vorrangige Ziel des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ ist die Planung und Gestaltung von Freiräumen und die Schaffung neuer dauerhafter Grünzonen im Siedlungsbereich zur Verbesserung der Lebensqualität und der Freizeitmöglichkeit, 37 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen der Naherholung, der ökologischen Qualität und des Stadtklimas. Neben den allgemeinen Zielen für Landesgartenschauen und Grünprojekte, wie • Gestaltung von Landschaftsräumen, • Verbesserung der innerörtlichen Struktur, • Impulse für die Weiterentwicklung von Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie • zur Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung vor Ort können beim Grünprojekt „Mehr Natur in …“ spezielle Schwerpunktthemen aufgearbeitet werden, die sich insbesondere auch an standortspezifischen Problemen orientieren und die sich vor allem durch ihre nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der örtlichen Verhältnisse auszeichnen. Grünprojekte werden sehr stark vom Profil der jeweiligen Gemeinde geprägt und lassen Spielraum für kreative Konzepte, die in das Bild des Stadtmarketings passen. Schwerpunktthemen im Siedlungs- und Außenbereich können sein: - Vernetzung und Aufbau von Grünzügen, - Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Gärten und kleineren Parks, - Grüngestaltung in Gewerbegebieten, - Grüngestaltung bei der Umnutzung ehemaliger Militärareale, - Renaturierung von Gewerbebrachen, - Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsflächen im Wohnumfeld, - Vernetzung und Aufbau von Grünzügen, - Begrünung von baulichen Anlagen (Dach-, Fassaden-, Hofbegrünung), - Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiveren Gestaltung von Fußwegen, - Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen, - Erstellung von Rad- und Wanderwegen, - Maßnahmen zur Biotopvernetzung, - Gestaltung einer zukünftigen Kulturlandschaft, wenn traditionelle Nutzungen zurückgehen.46 Für die Teilnahme an den Grünprojekten kommen in erster Linie kleinere Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung in Betracht, deren Größe zwischen 5.000 und 40.000 Einwohner liegt. Um überhaupt eine Gartenschau bzw. Grünprojekt in einer Stadt / Gemeinde zu veranstalten sind folgende Voraussetzungen zu beachten: - Erforderlich sind Landschaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Grünordnungsplan, 46 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg 38 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – - Planung soll eine typische, aus der vorhandenen Landschaft entwickelte Konzeption sein, die den Zielen des ggf. vorhandenen bzw. später folgenden Bebauungs- und Grünordnungsplan entspricht, - Einrichtungen zur Durchführung von Ausstellungen, Demonstrations- und Informationsveranstaltungen vorsehen, - Vorkonzept für den Zugang der Besucher zum Gelände bzw. Teilflächen des Projektes, d.h. Untersuchung und Darstellung insbesondere der Möglichkeiten mit Transportsystemen des öffentlichen Personennahverkehrs, der Regelung des ruhenden Autoverkehrs durch Parkplätze in direkter Zuordnung zum Gelände oder die Einrichtung eines Zubringerdienstes, - Darstellung der späteren Nutzung und Pflege, - gesicherte Finanzierung der Investitions- und Durchführungskosten.47 Städte und Gemeinden, die sich bewerben wollen, müssen eine Machbarkeitsstudie erstellen. Beratende fachliche Unterstützung erhalten Sie von der Förderungsgesellschaft. Die Machbarkeitsstudie wird als sinnvolles Instrument gesehen, innerhalb der Stadt/Gemeinde die fachlichen und finanziellen Möglichkeiten festzustellen und abzustimmen. Sie ist aber auch, falls die Bewerbung einer Stadt nicht erfolgreich war, ein optimales Handlungskonzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Grünprojekte „Mehr Natur in unserer Gemeinde/Stadt“ finden im Wechsel mit den Landesgartenschauen alle zwei Jahre für die Dauer von etwa sechs bis acht Wochen statt. Eine vorgeschriebene räumliche Dimension der in das Projekt einzubeziehenden Flächen gibt es nicht. Organisation Der eigentliche Erfolg des Landesprogramms zur Förderung von Grünprojekten liegt in dem im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorzulegenden qualifizierten Entwicklungskonzept. Dies stellt auch die Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik dar und ermöglicht auf dieser Basis – auch ohne Ausrichtung eines Grünprojektes – eine zielgerichtete Umsetzung der Stadt- bzw. Ortsentwicklung. Bei der Bearbeitung einer solchen Machbarkeitsstudie (Kosten in Höhe von 20.000 – 50.000 EUR) durch qualifizierte Landschaftsarchitekten werden technische Umsetzungsmöglichkeiten geprüft, kommunale Ausschüsse beteiligt und die finanzielle Größenordnung festgelegt. Aufgrund der Komplexität, des Zusammenspiels der unterschiedlichsten Themen von Stadtentwicklung über Grünentwicklung bis hin zu Wirtschaftsförderung waren sich das Land, die Städte und der Erwerbsgartenbau einig, dass es ein Instrument geben 47 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg 39 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen muss, in dem (Gartenschau)Wissen gespeichert und weiter gegeben wird. Daraufhin gründeten die gärtnerischen Berufsverbände 1987 die Förderungsgesellschaft. Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen - 1987 Gründung - Kommunikationspartner der Städte und Ministerien - Beratung von Städten insbesondere - Infos zum Landesprogramm Natur in Stadt und Land - Fragen zur Teilnahme am Landesprogramm - bei der Bewerbung für ein Grünprojekt oder eine Landesgartenschau - Festlegung von Kriterien für die Machbarkeitsstudien - weitere Fördermöglichkeiten (Stadtumbau, Renaturierung, Verkehr etc.) - Partner der durchführenden Kommunen bei Vorbereitung, Durchführung und anschließenden Sicherung der Gartenschauen. Sie stellt ein Experten-Team zur Verfügung, bestehend aus Prokuristen für den kaufmännischen und technischen Bereich, Referenten für die grünen Ausstellungsbereiche und Mitarbeiter, die projektbezogen die Gartenschau unterstützen - Unterstützung bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Unterstützung bei Sponsoring und Vertragsrecht - Informations-Plattform - Gesellschafter (Gründung): Gesellschaft zur Förderung des Badischen Gartenbaus, der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und der Württembergische Gärtnereiverband - Fachbeirat: Landesverband der Gartenfreunde, Landesverband für Obstbau, Garten- und Landschaft, Deutscher Siedlerbund, Deutsche Gartenbaugesellschaft 1822 e. V., Landesverband Badischer Imker, Landesverband Württembergischer Imker, Landfrauenverband Württemberg-Baden, Landfrauenverband Südbaden, Landfrauenverband Württemberg-Hohenzollern48 Mit dem Treffpunkt Baden-Württemberg präsentiert sich das Land auf den Landesgartenschauen bzw. bei den Grünprojekten. Die Ministerien und ihre nachgeordneten Dienststellen haben die Möglichkeit, sich und ihre vielfältigen Aufgabenbereiche einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. In wechselnden Ausstellungen werden Themen rund um Natur, Umwelt, Ernährung, Studium und Beruf aufgegriffen. Aber auch Gebiete wie Geschichte, Literatur und Kunst kommen nicht zu kurz. Seminare, Fachvorträge, Workshops, Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und praktische Vorführungen, z.B. zum Thema „Gesunde Ernährung“, sorgen zusätzlich für ein interessantes und abwechslungsreiches Programm während der Veranstaltungen. Zur Umsetzung der Grünprojekte werden im Gegensatz zu den Landesgartenschauen, für die immer eine GmbH zu gründen ist, die Leistungen oft durch die Stadt selbst, z. B. in Form eines Regiebetriebes, erbracht. Eine GmbH wird lediglich 48 Vgl. www.fgs-landesgartenschau.de 40 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – gegründet, wenn der Durchführungshaushalt eine Größenordnung von ungefähr 2 Millionen Euro übersteigt. Wichtig ist, dass die Bewerbung von den städtischen Gremien und auch den Bürgern getragen wird. Die Kommunalpolitik muss einstimmig hinter einer Bewerbung stehen, da ansonsten die Umsetzungschancen sehr gering sind. Um Überzeugungsarbeit zu leisten und eine solche Einstimmigkeit zu erreichen, ist die Aussicht auf staatliche Fördermittel eine große Hilfe. Bewerbungs- und Auswahlverfahren Die Städte und Gemeinden müssen im Rahmen der Bewerbung folgende Unterlagen einreichen: - Eine ausführliche Definition der städtebaulichen Ziele, die mit den durchzuführenden Maßnahmen erreicht werden - Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan, Bebauungsplan und Grünordnungsplan - Ortsplan- sowie Lageplan der Bereiche, die für die Maßnahme vorgesehen sind - Übersichtspläne, aus denen sich die Gestaltungsziele für das Gelände/die Teilflächen ergeben, soweit diese bereits entwickelt sind - Erläuterungsbericht mit Angaben zu den geplanten Gestaltungszielen und zu den besonderen landschaftsplanerischen und städtebaulichen Maßnahmen in den vorgeschlagenen Bereichen, sofern diese zunächst als Planungsrahmen herangezogen werden - Vorstellung über besondere Ausstellungen und Veranstaltungen im Rahmen der Durchführung der Landesgartenschau/der Eröffnungsveranstaltungen - Finanzierungsplan für den Investitionshaushalt (mit Angabe der Eigenmittel im Entwurf) - Vorstellungen über Veranstaltungen, die soziale, städtebauliche sowie grünplanerische Aspekte und regionale Besonderheiten berücksichtigen - weitere Unterlagen, die zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen erforderlich sind.49 Die Bewerbungsunterlagen schicken die Städte und Gemeinden an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, die Förderungsgesellschaft ist gleichzeitig zu informieren. Das Ministerium und die Förderungsgesellschaft erstellen gemeinsam eine erste Bewertung der Bewerbungen. Diese dient der Kommission als Informationsgrundlage über Inhalte, Schwerpunkte, Erfüllung der Kriterien etc. Die Kommission, die sich aus Vertretern des Städte- und Gemeindetages BadenWürttemberg, der Förderungsgesellschaft, dem Gärtnereiverband, des BDLA und der 49 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg 41 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Floristen zusammensetzt und aus fünf bis sechs Personen besteht, bereist die an der Bewerbung teilnehmenden Städte und Gemeinden. Die Flächenbesichtigung und die Vorstellung der Kommune runden die eingereichten Bewerbungsunterlagen ab. Auch die Finanzierbarkeit des Konzepts und die Finanzlage einer Stadt bzw. Gemeinde sind wichtige Faktoren, der bei der Beurteilung und Auswahl berücksichtigt werden. Die Kommission erstellt eine sogenannte „Rangliste“, anhand derer das Ministerium im Benehmen mit den Ressorts Staatsministerium, Innenministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Ministerium für Umwelt und Verkehr sowie mit dem Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg und der Förderungsgesellschaft eine Vorauswahl trifft. Die Vorauswahl wird dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt. Mehrfachbewerbungen sind möglich und üblich. Für den Zeitraum 2009 bis 2014 haben sich 20 Städte und Gemeinden im Rahmen des Grünprojektes beworben, im Zeitraum 2001 - 2007 waren es 26. Für Landesgartenschauen bewerben sich etwa 40 % mehr. Interkommunale Bewerbungen sind ebenfalls möglich, entsprechende Bewerbungen sind auch eingereicht worden, es wurden bisher jedoch keine Projekte ausgewählt. 2.2.2 Förderpraxis / Fördermittel Die Städte/Gemeinden haben einen Finanzierungsplan aufzustellen, der aus einem Investitions- und einem Durchführungshaushalt besteht. Der Investitionshaushalt umfasst Kosten der Planung und der Ausführung von Daueranlagen bzw. Dauerinvestitionen auf den in die Maßnahme einbezogenen Flächen, dazu zählen auch Kosten für Erschließung eines Geländes und Grunderwerbskosten. Der Durchführungshaushalt umfasst Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Gartenschau/Eröffnungsveranstaltung anfallen.50 Das Land Baden-Württemberg bewilligt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der veranstaltenden Stadt bzw. Gemeinde einen Zuschuss zum Investitionshaushalt. Dieser beträgt bis zu 50 % max. 1,278 Mio. Euro der Investitionskosten. Der Zuschuss wird in der Regel 4 Jahre vor der Durchführung bewilligt, die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen bis zu 3 Jahren vor Durchführung der Veranstaltung im Jahr der Eröffnung. Die Zweckbindung beträgt 15 Jahre. Bewilligungsstelle ist das zuständige Regierungspräsidium (vier Regierungsbezirke). Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren gelten die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung. 50 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg 42 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Neben der dargestellten Gartenschau- bzw. Grünprojektförderung tragen, je nach lokaler Situation, folgende öffentlich Förderinstrumente zur Gesamtfinanzierung bei: – Städtebauförderung – Ökologischer Gewässerausbau – Radwegeförderung. 2.2.3 Erfahrungen und Zukunft In Baden-Württemberg gibt es zwischen einer Landesgartenschau und dem Grünprojekt keinen gravierenden konzeptionellen Unterschied, sie haben ähnliche Zielsetzungen und Inhalte. Der wesentliche Unterschied liegt in der Größe, kürzeren Dauer und niedrigeren Kosten. Grünprojekte sind zum Teil auch ohne Eintrittsgelder zugänglich, meist werden nur dann Eintrittsgelder erhoben, wenn Ausstellungen integriert sind. Grünprojekte haben in der Art und Durchführung einen weit individuelleren Charakter als Landesgartenschauen entwickelt. Das erste Grünprojekt fand 2001 in Pfullendorf statt. Hier entschied man sich, die Veranstaltung in drei Blöcke zu gliedern und auch die Innenstadt mit Ausstellungen und Veranstaltungen einzubeziehen. Im Jahr 2003 fanden zwei Grünprojekte statt: In Nordheim fand eine eintrittspflichtige durchgehende kleine Gartenschau statt, die sich stark an dem Modell Landesgartenschau orientierte. In Tuttlingen gab es dagegen drei getrennte Veranstaltungsblöcke, die Stadt entschied sich jedoch, keinen Eintritt für das Projekt zu nehmen. Sowohl vom Ministerium als auch von der Förderungsgesellschaft wurde es als besonders wichtig erachtet, dass im Vorfeld der Bewerbung eine ausführliche Machbarkeitsstudie seitens der Stadt bzw. Gemeinde erstellt wird, um zum einen die Möglichkeiten fachlich und finanziell zu durchleuchten und zum anderen im politischen und stadtinternen Umfeld Einvernehmen und Zustimmung zu erhalten. Die Erstellung der Machbarkeitsstudie als Bewerbungsvoraussetzung soll in die Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms aufgenommen werden. Bei Grünprojekten wird nicht immer eine Durchführungsgesellschaft gegründet. Dies entscheidet die jeweils austragende Kommune. Daher ist auch die Unterstützung der Fördergesellschaft unterschiedlich. Dies kann ein Beratervertrag bis hin zu einer gemeinsamen Gesellschaft sein. Die Form der Zusammenarbeit ist vor allem von der finanziellen Größenordnung der geplanten Maßnahme abhängig. Ab einem Durchführungshaushalt in der Höhe von zwei Millionen Euro ist die zu erbringende Leistung so umfangreich, dass in der Regel eine Durchführungsgesellschaft gegründet werden muss. 43 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 2.2.4 Beispiele Rheinfelden und Rechberghausen Grünprojekt Rheinfelden (Baden-Württemberg / Schweiz) 2007 Rheinfelden (Baden) ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs unmittelbar an der Schweizer Grenze, sie liegt südlich der Ausläufer des Südschwarzwaldes am nördlichen Ufer des Rheins. Sie hat rund 32.500 Einwohner und ist nach Lörrach die zweitgrößte Stadt des Landkreises Lörrach und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Sie liegt etwa 18 km von Basel entfernt. Rheinfelden besteht aus der Kernstadt sowie aus sieben umliegenden Stadtteilen mit dem Charakter ländlicher Ortschaften. Rheinfelden (Baden) ist geschichtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich eng mit der Stadt Rheinfelden AG auf der gegenüberliegenden Schweizer Rheinseite verbunden. Die 1922 gegründete Stadt Rheinfelden (Baden) ist eine moderne Industriestadt. Sie verdankt ihre Entstehung dem Bau des ersten Flusskraftwerks in Europa (1895-1898). Ein bunter Branchenmix von kleinen und mittelständischen Betrieben und Großunternehmen bestimmt die heutige Rheinfelder Wirtschaftsstruktur. Dabei nimmt der immer noch starke Produktionssektor in der ehemals reinen Industriestadt Rheinfelden zugunsten des Dienstleistungssektors immer weiter ab. Schwerpunkte bilden die Branchen Automobilzulieferung, Chemie, Energieerzeugung, Medizintechnik und Medien. Die Lage im Dreiländereck zeichnet sich durch eine erstklassige Verkehrsinfrastruktur zu Straße, zu Schiene, zu Wasser und in der Luft aus. Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit Potenziale regionaltypische Besonderheiten 44 Dreiländereck Deutschland, Frankreich, Schweiz Freiburg 62,84 km² 32.513 Mittelzentrum starker Produktionssektor Lage im Dreiländereck, Lage am Rhein, am Südschwarzwald und der Dinkelberg HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – „Grün 07 beider Rheinfelden – Elemente, die bewegen“ Durchführung Bewerbung Zuschlag Architekturwettbewerb Vergabe der Planung Gründung Grünausschuss Spatenstich Konzept Geländegröße Investitionshaushalt Durchführungshaushalt 16. Juni bis 9. September 2007 1997 März 1997 nein 2000 09. Juni 2005 22. November 2005 2 Kernbereiche, kein Eintrittsgeld 10 ha 2,5 Mio. Euro 1,6 Mio. Euro In Rheinfelden haben eine rasante städtebauliche Entwicklung, Siedlungserweiterungen, Innenstadtsanierung und verkehrsplanerische Maßnahmen zu einer Vereinzelung und Reduzierung der Freiflächen geführt. Zudem ist durch die Fragmentierung der Landschaft die ursprüngliche Einheit der Kulturlandschaft zwischen Dinkelberg und Rhein nicht mehr erlebbar. Durch die Sanierung der Altlastenflächen besteht ein Potenzial für die Entwicklung neuer Freiflächen. Konzept Ziel war die nachhaltige Sicherung von Freiflächen, die Entwicklung von Flächenpotenzialen, die Vernetzung der Einzelflächen und die Positionierung von Rheinfelden als leistungsfähiger Wirtschafts- und Erholungsstandort. Das Leitbild besteht aus dem inneren und äußeren Grünzug. Zentrale Themen waren der Deponie- und Ruderalpark als „verlorenes Paradies“, Grünspangen mit dem Motto „Landschaftsband“, „Band der Gartenoasen“, „Blaues Band“. 45 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Rheinpark „Am Rhein / Adelberg“: Östlich der vorhandenen Bebauung an der Adelberg- und der Weinbergstraße erstreckt sich bis zum Höllhaken der Adelberg. Dieser hat eine einmalige und herausragende Lage am Rhein zwischen beiden Rheinfelden. Durch den Neubau von Wegen, Stegen und Aussichtspunkten wurde der Adelberg am Rhein als stadtkernnaher Freiraum zur Naherholung technisch und gestalterisch aufgewertet. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, das charakteristische Ensemble aus offener, zusammenhängender Hangwiese, Wildstrauchhecke, Baumreihe und Wildgehölz am Steiluferabbruch dauerhaft zu erhalten. Als Erinnerung an den ehemaligen Weinberg am Adelberg wurde eine neue Rebanlage installiert, bei der nicht die Produktion von Weintrauben oder Wein im Vordergrund steht, sondern die ansprechende räumliche Gestaltung des Hangbereichs in Verbindung mit dem behindertengerechten Serpentinenweg. Durch ein neues Wegekonzept sind der Adelberg auch für körperlich behinderten Personen besser begehbar gemacht worden. Die Bahnunterführung am Dürrenbach entlang sowie der steile Abgang zum Dürrenbach hinab und die Brücke wurde verbessert. Darüber hinaus ist mit der Schaffung verschiedener Aussichtpunkte ein bestehender wichtiger Bestandteil der Naherholungsgebiete in Rheinfelden aufgewertet worden. Spielpark „Kiesgruben/Tutti-Kiesi“: Die Sport- und Freizeitanlage „Spielpark“ als generationen-übergreifender Treffpunkt mit Abenteuerspielplatz, Veranstaltungsmöglichkeiten, umfangreichen Sportangeboten, Freizeitanlagen und einem neuen Festplatz bündelt vielfältige Freizeit- und Betätigungsmöglichkeiten für alle. Vorrangiges Ziel dieser städtebaulich vernetzten Maßnahmen war eine deutliche und nachhaltige Steigerung der Attraktivität der beiden Städte. Es wurden neue Freizeitanlagen und -angebote geschaffen, einige bereits vorhandene Freizeitanlagen wurden ergänzt und erweitert. Damit einhergehend wurde eine deutliche Erhöhung der Lebens- und Wohnqualität für die gesamten Bürgerschaft erzielt. 46 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Grünprojekt Rechberghausen 2009 Rechberghausen ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises Göppingen in Baden-Württemberg. Der Ort gehört zur Randzone der Metropolregion Stuttgart, die Entfernung zu Stuttgart beträgt rd. 50 km, zu Ulm rd. 70 km. Die Gemeinde liegt im Vorland der Schwäbischen Alb und am Rande des östlichen Schurwaldes auf etwa 320 bis 400 m Höhe über NN am Marbach, einem rechten Nebengewässer der Fils. Sie wurde 1245 erstmals urkundlich erwähnt. Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit im Vorland der Schwäbischen Alb Stuttgart 6,40 km² 5.403 Grundzentrum „Sommer – Blüten - Träume“ Durchführung Bewerbung Zuschlag Architektenwettbewerb Vergabe Planung Spatenstich Gründung Gesellschaft Konzept Gartenschaugelände Investitionshaushalt Durchführungshaushalt 29. Mai bis 29. September 2009 1997 Juli 2003 Realisierungswettbewerb 2003 Herbst 2003 22. November 2005 keine, Gemeindeverwaltung wickelt Maßnahme ab zentrales Ausstellungsgelände 16 ha 2 - 2,5 Mio. Euro 2,5 Mio. Euro 47 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Rechberghausen wird durch die im Tal des Marbaches verlaufende Bundesstraße und durch die teilweise auf einem Bahndamm verlaufende Eisenbahnlinie in zwei Teile zerschnitten. Westlich dieser Trennlinie liegt der historische Ortskern und die Stadtmitte, östlich der Trennlinie entwickeln sich zwei neue Siedlungsbereiche. Des Weiteren gibt es einen 7.000 m² großen Festplatz, der entsiegelt werden müsste, um Wasserschutzmaßnahmen zu realisieren. Zudem müssen Hochwasserschutzmaßnahmen ergriffen werden. Konzept51 In Rechberghausen soll eine „Grüne Mitte für Natur und Kultur“ entstehen. Die städtebauliche Leitidee ist, die neue grüne Mitte als verlängerte Achse der Hauptstraße in die Landschaft zu führen und somit die Verbindung aus dem Ortszentrum in die Natur herzustellen. Das grüne Band fasst die intensiven Spiel- und Erholungsnutzungen zusammen. Der landschaftliche Parkteil nimmt die Strukturen der umgebenden Kulturlandschaft auf und zieht sie nun bis in das Ortszentrum. So gibt es einen Rundweg durch Gartenkunst, Landschaft und farbenfrohe Blütenbeete mit Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten wie • interessante Neuheiten und Raritäten rund um den Garten, • einen fröhlichen Bachlauf, der Sonnenhungrige zum Planschen einlädt, • einen etwa 1.000 m² großer See mit breitem Strand und Fußgängerbrücke, • einen Anziehungspunkt für Kinder: der moderne Abenteuerspielplatz unter den Linden mit Spielinseln und Spielfeldern im angrenzenden Bereich , • das Thema „Erlebbare Natur“, • eine Nasswiese mit Quellen und Wasser und • zwei neue Fußgängerstege, die den Marbach überbrücken und das Kunst- und Kulturzentrum „Untere Mühle“ an das Gartenschaugelände anbinden. 51 Aus: www.rechberghausen.kdrs.de 48 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Der Rundweg, von Sommerflor gesäumt, beginnt mit der Darstellung gärtnerischer Ausstellungsthemen. Es gibt ein zentrales Ausstellungsgelände, das Ausstellungskonzept betont den Planungsansatz der dauerhaften Parkanlage. Vom Ort in die Landschaft entwickeln sich die Ausstellungsthemen vom bebauten Bereich hin zur Landschaft. Am höchsten Punkt des Weges steht der Aussichtsturm. Dieser ermöglicht einen großartigen Blick über das Gartenschaugelände und Rechberghausen sowie einen weiten Ausblick auf die drei Kaiserberge und die Schwäbische Alb. Neben den gärtnerischen Schwerpunkten werden die vorhandenen Themen und die des dauerhaften Parks aufgegriffen. So entsteht z.B. ein Quellenweg, der zum Erleben der dortigen Quellen, der neuen und alten Bachläufe einladen soll. Feldgehölzhecken zum Biotopschutz und als Lebensraum veranschaulichen das Thema der Landschaftsstrukturen. 2.3 Zusammenfassung/Fazit Die Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg machen deutlich, dass mit der „Schaffung“ der Grünprojekte auch kleineren Städten und Gemeinden die Möglichkeit geboten wird, nachhaltige Verbesserungen der Freiraumsituation und der Wohnqualität und damit der Lebensqualität zu erzielen. Wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist zum einen die Erarbeitung eines freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes mindestens jedoch eines Stadtentwicklungskonzeptes auf Seiten der Kommune, zum anderen die auf ein Ziel hin orientierte reibungslose und kooperative Zusammenarbeit zahlreicher Fachplanungen der verschiedenen Behörden, Verwaltungen, Organisationen und Verbände, aber auch privater Wirtschaftskreise. Somit können Grünprojekte auch positive Beispiele für eine integrierte Strukturpolitik sein. Das Ehrenamt bzw. die Arbeit von Freiwilligen in Form von Fördervereinen wird immer stärker in die Realisierung der anspruchsvollen Grünprojekte eingebunden und betrifft hauptsächlich die Unterhaltung und Pflege der geschaffenen Strukturen. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist die gesonderte und die frühzeitige Bereitstellung von Zuschüssen bzw. Darlehen für die kleineren Grünprojekte. Ohne öffentliche Unterstützung wäre die Ausrichtung einer Veranstaltung wie „Natur in ....“ (Bayern) oder die Grünprojekte in Baden-Württemberg nicht oder nur von wirtschaftlich sehr starken Kommunen umzusetzen. 49 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Tabellarische Zusammenfassung der Initiativen in Bayern und Baden-Württemberg Bayern Fördersatz Auswahlverfahren Rückmeldung Bewilligungsstelle Der Fördersatz für "Natur in …" liegt bei 50 % Der Fördersatz für "Mehr Natur in …" liegt bei 50 % der Investitionskosten, maximal rund 1,3 der Investitionskosten, maximal 1,6 Mio. Mio. Euro, Euro, für Landesgartenschauen bis zu maximal 3,6 für die Landesgartenschau ca. 3,8 Mio. Euro. Mio. Euro, die Eigenbeteiligung der Kommune beträgt mindestens 10 %. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von weiteren Fördermitteln wird seitens des Landes geprüft. Das Auswahlverfahren sieht vor, dass alle Das Auswahlverfahren ist transparent sich bewerbenden Städte besichtigt werden. organisiert. Es wird auf Grundlage der Jede Kommune muss eine schriftlichen Bewerbung eine Vorauswahl Machbarkeitstudie, d.h. ein qualifiziertes getroffen und nur der „engere Kreis“ der Entwicklungskonzept, erstellen bzw. zur Bewerber vor Ort besichtigt. Bewerbung vorlegen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten nicht Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Zusammenfassung der von den ausgewählte Kommunen eine individuelle teilnehmenden Kommunen eingereichten schriftliche Analyse der Bewerbung und eine Konzepte erstellt und vom Ministerium Begründung der Entscheidung. veröffentlicht. Bewilligungsbescheid erteilen die zuständigen Bezirksregierungen Organisation Alle 2 Jahre im Wechsel mit den Landesgartenschauen Bewerbung Mehrfachbewerbungen sind möglich Konzept Konzepte sind häufig dezentral angelegt und verknüpfen einzelne Schwerpunkte miteinander, Veranstaltungen sollen möglichst im „Kern“ der Kommunen stattfinden. Durch die Beseitigung/Minderung von Defiziten soll ein langfristiger Nutzen für die Kommune entstehen. „Experimentierfeld“ für kreative Ansätze der Stadtentwicklung Eintrittsgelder 50 Baden-Württemberg Die jeweiligen landschafts- und wirtschaftshistorischen Potenziale einschließlich regionaler Produkte werden aufgegriffen Werden erhoben Konzeptionelle Schwerpunkte bilden die Gestaltung von Freiräumen und die Verbesserung der innerörtlichen Struktur. Ein Grünprojekt ist inhaltlich flexibel und soll keinesfalls eine Konkurrenzveranstaltung zu einer Landesgartenschau darstellen. Die Einbindung der regionalen Potenziale in die Konzeption wird ausdrücklich unterstützt Eintrittsgelder werden nicht immer erhoben, i.d.R. nur im Zusammenhang mit abgeschlossenen Ausstellungsbereichen HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 3 Kurzprofile beispielhaft ausgewählter hessischer Kommunen Für die beispielhafte Darstellung der Situation hessischer Kommunen wurden die vier Städte Bad Sooden-Allendorf, Hadamar, Viernheim und Büdingen ausgewählt. Hintergrund der Auswahl sind die unterschiedlichen Vorarbeiten in den Kommunen zum Thema „grüne“ Stadtentwicklung, ihre Verteilung in Hessen sowie ihre stellvertretenden Merkmale, die gut auf andere hessische Kommunen übertragen werden können. Bad Sooden-Allendorf hatte sich bereits für die Landesgartenschau 2014 beworben, insofern liegt bereits ein konkretes Konzept vor. Büdingen hat sich 2003 am Wettbewerb „Entente florale“ beteiligt und im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau in Hessen“ ein integriertes Handlungskonzept für die Stadtentwicklung erarbeitet. In Viernheim wurde kürzlich ein Wettbewerb zur Ideenfindung im Bereich Freiflächen, Grünverbindungen, Freizeit und Lebensqualität durchgeführt. In Hadamar sind die Ansätze weniger konkret, jedoch bestehen zahlreiche – auch von Bürgern getragene – Initiativen, das Image Hadamars, die Lebensqualität und das Gesicht der Stadt mit ihren Ortsteilen zu verbessern. 3.1 Bad Sooden-Allendorf Lage und Profil Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit Potenziale Nordhessen Kassel 73,53 km² 8.699 Unterzentrum Historische Fachwerkbebauung, Lage im Werratal, traditionelle Kurstadt als Sole-Heilbad Der Kurort Bad Sooden-Allendorf liegt im Werratal in der Nähe des Hohen Meißner unmittelbar an der Grenze zu Thüringen und damit fast im geographischen Zentrum Deutschlands. Die Kernstadt selbst gliedert sich in Sooden und Allendorf, wobei sich Sooden auf der westlichen Seite der Bahnlinie und der Werra befindet. Über 1000 Jahre lang, bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde dort in Siedehäusern aus Sole Salz gewonnen. Parallel zum Niedergang der Saline entdeckte man die heilende Wirkung der Sole und begann mit dem Bau eines Badehauses. Der Kurbetrieb fand im Wesentlichen im Ortsteil Sooden statt. Bis Ende der 1990er Jahre konnte man von einer monostrukturellen Ausrichtung auf das Gesundheitswesen sprechen. Die Übernachtungen waren in Bad Sooden-Allendorf während der „Kurkrise“ um rund ein Drittel zurückgegangen. Zum Jahrtausendwechsel baute man das nach einem Brand 51 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen stark beschädigte Gradierwerk komplett neu auf, Ende 2005 wurde die Werrataltherme mit großem Saunabereich fertig gestellt, um den Wandel vom Heilbad zum Wellness-Standort mit medizinischer Rehabilitation und Erholung zu vollziehen. Im April 2007 wurde zusätzlich eine neue Veranstaltungshalle für Kongresse und Konzerte eröffnet. Der Ortsteil Allendorf weist ein ganz besonders geschlossenes Ensemble von Fachwerkhäusern auf, daneben gibt es touristisch sehr attraktive Bereiche an der Stadtmauer und am Werraufer. Die beiden Teile der Stadt sind nur über Verkehrsbrücken miteinander verbunden. Das Konzept, das der Bewerbung für die Landesgartenschau 2014 zu Grunde lag, war die Verknüpfung beider Teile durch die Neugestaltung der in der Mitte liegenden Werraaue. Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren. Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme Förderprogramm Stadtsanierung Aktive Kernbereiche in Hessen Stadtumbau in Hessen Konversion Dorferneuerung Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität Landtourismus Energetische und Stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ EFRE Vorranggebiet Quelle: Hessen Agentur 52 Bad Sooden-Allendorf Büdingen Hadamar Viernheim X (Interkommunale Kooperation Mittleres Werratal) Ellershausen / Weiden X (Lokale Aktionsgruppe WerraMeißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe WerraMeißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe WerraMeißner EU – LEADER) X (Altstadt) X (Kernstadt) X (Altstadt) - X (Innenstadt) - X Eckardshausen X (Verein Oberhessen EU-LEADER) X (Verein Oberhessen EU-LEADER) X (Verein Oberhessen EU – LEADER) Niederzeuzheim X (REK LimburgWeilburg-Diez) X (LimburgWeilburg) X (LimburgWeilburg) - X - - - X - X - - HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Die Bewerbung für die LGS 2014 sah als wesentliche Bereiche den Alten und Neuen Kurpark (3,5 ha), den Stadtpark in der Werra Aue (7 ha) und den Naturpark Bruchteiche (13 ha ohne Wasserflächen) vor. Neben der Verbindung der Stadtteile war die Zielrichtung des Konzeptes auf die Intensivierung des Tourismus und Stärkung des Bekanntheitsgrades von Bad SoodenAllendorf ausgelegt. Die Landkreise Kassel und der Werra-Meißner-Kreis, in dem Bad Sooden-Allendorf liegt, nehmen am Projekt „BioRegio Holz“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) teil, das das Land zur Förderung der energetischen Unabhängigkeit aufgelegt hat. Die ausgewählten Regionen werden bei der Umsetzung ihrer Ziele vom Land Hessen und der HessenEnergie für die Dauer von zwei Jahren unterstützt. Sie firmieren unter „BioRegio Holz MeißnerKaufunger Wald". Zielgedanke des Projektes ist, ausgehend von der Umrüstung von Heizungsanlagen in kreiseigenen Gebäuden, moderne Holzfeuerungsanlagen zu fördern und die positiven Effekte dieser Holzheizungen und ihre damit verknüpften Impulse für die Regionalentwicklung darzustellen. Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen: • Bad Sooden–Allendorf (BSA) kann auf sehr attraktive Grünzonen als Grundstruktur für eine Gartenschau zurückgreifen. Altstadt, Stadtmauerbereich, Werraufer, (potenzieller) Stadtpark an der Werra und Alter und Neuer Kurpark sind fußläufig gut zu erfahren. Die Bruchteiche liegen etwas abseits, wären aber als naturnah gestalteter Bereich ohnehin nicht Kern einer Gartenschau. • Es bestehen vielfältige Erfahrungen mit der Organisation großer Veranstaltungen. In der Kongresshalle finden regelmäßig größere Konzerte statt. • Die politische Willensbildung ist weitgehend im Konsens erfolgt (wurde von allen Parteien getragen). • Mit den Bruchteichen ist bereits ein Element naturnaher Erholung hergestellt worden, das beispielhaft für andere Kommunen vorgestellt werden könnte. Die Vermittlung von Themen aus den Bereichen Ökologie und Landschaftsschutz hätten hier einen Bezugspunkt. • Eine gute Erreichbarkeit über die B 27 und die Bahnstrecke zwischen Fulda und Göttingen ist gegeben. • Über das Programm „Stadtumbau in Hessen“ ist Bad Sooden-Allendorf bereits interkommunal vernetzt. Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden kann dies weiter verstärken. 53 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen • Die Wirkung nach innen und außen würde die vollzogene Bewältigung der „Kurkrise“ dokumentieren. Gleichzeitig könnten die in Bad Sooden–Allendorf vorhandenen Themen Medizin, Gesundheit, Sport zeitgemäß in der Veranstaltung aufgegriffen werden. • Eine Bürgerbeteiligung hat im Zuge der Konzepterarbeitung nicht stattgefunden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass mit einer Beteiligung von Initiativen und Vereinen zu rechnen ist. Als Beispiel wird die ehrenamtliche Herstellung des Kirch- und Bibelgartens angeführt und die Organisation der „Offenen Gartenpforte“. • Ein vernetztes Grünsystem würde entstehen: Allerdings ist fraglich, ob die gewünschte verbindende Wirkung für beide Stadtteile über eine neu gestaltete Freifläche hinweg tatsächlich entwickelt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass weniger ein räumlicher, als vielmehr ein sozialer Zusammenhalt entsteht. Zudem herrscht in der Stadt kein Mangel an Erholungsbereichen. 3.2 Büdingen Lage und Profil Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit Potenziale Mittelhessen, Wetteraukreis Darmstadt 122,87 km² 21.588 Mittelzentrum außerordentlich gut erhaltene mittelalterliche Stadtanlage, gute Verkehrsanbindung Die Stadt Büdingen mit rund 21.000 Einwohnern war bis 1973 Kreisstadt und liegt in der östlichen Wetterau am Fuße des Vogelsberges im südöstlichen Teil Hessens inmitten einer ausgedehnten Waldlandschaft. Sie wurde 1219 erstmals urkundlich erwähnt, aus einer staufischen Wasserburg entwickelte sich die spätere ysenburgische Residenzstadt. Heute hat Büdingen 15 Stadtteile, ist Mittelzentrum im Wetteraukreis und kann noch zum Rand des Verdichtungsraumes Rhein-Main gerechnet werden (40 km von Frankfurt am Main entfernt). Die Stadt liegt 11 km nördlich des Autobahnanschlusses Gründau-Lieblos an der A 66 Fulda – Frankfurt und 20 km östlich des BAB-Anschlusses Altenstadt der A 45 Gießen – Hanau. Die Arbeitsplätze der 54 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Büdinger Bevölkerung befinden sich überwiegend in Frankfurt am Main und in den nächst gelegenen größeren Städten, zum Beispiel Hanau oder Friedberg. Einen starken Einfluss auf Büdingens Stadtentwicklung hatte die Sanierung der Altstadt (16 ha) und der historischen Neustadt. Die Sanierung hat das Bild des Stadtkerns wesentlich verbessert und zu einer erheblichen Steigerung der touristischen Attraktivität Büdingens beigetragen. Die Stadt wird durch ihre zahlreichen sanierten Fachwerkhäuser und das Schloss der Ysenburger und ihre zahlreichen Plätze und Winkel geprägt. Die historische Altstadt zählt zu den besterhaltenen mittelalterlichen Stadtanlagen Europas. 2006 wurde der Abzug der USStreitkräfte bekannt, die Mitte 2008 das am Rand der Kernstadt liegende Kasernenareal sowie weitere Flächen im Außenbereich räumten. Somit steht aktuell die Konversion von umfangreichen Militärflächen in der Kernstadt als große Entwicklungsaufgabe an. 2006 wurden Teile der Kernstadt in das Programm Stadtumbau in Hessen aufgenommen. Anzeichen für eine übergreifende Änderung der bestehenden städtebaulichen und kulturellen Strukturen durch die Überalterung der Gesellschaft in Verbindung mit dem strukturellem Wandel im Wirtschaftsund Sozialbereich und schrumpfende Infrastruktur sind als Gebäudeleerstand vor allem in den Stadtteilen bereits sichtbar. Im Zuge der Aufgabenstellungen rund um die Themen Konversion, Demografie und Stadtumbau wurden erste Überlegungen angestellt, sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau zu bewerben. Hintergrund ist, dass eine Reihe von unterschiedlichen Grünstrukturen vorhanden sind, die für die Lebensqualität und im Sinne des Biotopschutzes aber erst aufgewertet und vernetzt werden müssen. Mehr als die Hälfte des Büdinger Stadtgebietes unterliegt einem naturschutzrechtlichen Schutzstatus, sei es als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder als Naturdenkmal.52 52 Stadt Büdingen: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen), Büdingen Februar 2008 55 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren. Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme Förderprogramm Bad Sooden-Allendorf Büdingen Hadamar Viernheim Stadtsanierung Aktive Kernbereiche in Hessen Stadtumbau in Hessen X (Interkommunale Kooperation Mittleres Werratal) Ellershausen / Weiden X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X X (Altstadt) X (Kernstadt) X (Altstadt) - X (Innenstadt) - X Eckardshausen X (Verein Oberhessen EU-LEADER) Niederzeuzheim X (REK LimburgWeilburg-Diez) - X (Verein Oberhessen EU-LEADER) X (Limburg-Weilburg) - X (Verein Oberhessen EU – LEADER) X (Limburg-Weilburg) - - - - - X - Konversion Dorferneuerung Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität Landtourismus Energetische und Stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ EFRE Vorranggebiet X Quelle: Hessen Agentur Auch der Vogelsberg- und Wetteraukreis, in dem Büdingen liegt, nehmen am Projekt „BioRegio Holz“ teil. Heizanlagen im Thermalbad in Herbstein, im Innovationszentrum Ulrichstein und mehrere Schulen werden bereits mit Hackschnitzel befeuert. Allerdings ist Büdingen noch nicht vertreten. Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen: • Mit der Erarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes hat Büdingen ein abgestimmtes Konzept als wesentliche Grundlage für Entscheidungen der Stadtentwicklung. • Seit der Beteiligung am Wettbewerb Entente Florale 2003 besteht in Büdingen eine AG Stadtgrün, die aktiv an Fragen der Stadtentwicklung mitwirkt. • Mit einer IG Radwege und als eine von zwei hessischen Städten, die an der Landesinitiative „Familienstadt mit Zukunft“ teilnehmen, bestehen zwei weitere sehr vitale und aktuelle Initiativen neben der ebenfalls vorhandenen „klassischen“ Vereinskultur. 56 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – • Mit dem Büdinger Wald, dem Thiergarten, der Seemenbachaue und dem Schlosspark bestehen markante Freiraumstrukturen, deren jeweilige Potenziale noch nicht ausgeschöpft sind. Der Wald ist ein wohnnaher Erholungsbereich, der mit dem „Büdinger Natur-, Lehr- und Erholungswald“ bereits ein Ausflugsziel und eine Institution der ökologischen Bildung aufweist. Der Thiergarten mit seinem See ist bisher nicht öffentlich zugänglich. Der Seemenbach würde sich dafür eignen, entlang seiner Ufer von naturnahen Bereichen über intensiv gartenkünstlerisch gestaltete Zonen ein Band von Freiräumen durch das Stadtgebiet zu knüpfen. Der Schlosspark schließlich ist ein Beispiel aristokratischer Gartenbaukunst und Schauplatz des jährlichen Gärtnermarktes. • Die Umgestaltung des zentralen Sportplatzes am Rathaus stellt ein weiteres Potenzial für die künftige Freiraumgestaltung dar. • Nicht mehr oder noch nicht vorhandene Wegeverbindungen könnten in der Stadt für noch kürzere Wege und neue Verknüpfungen zwischen Altstadt und Stadterweiterungen bzw. zwischen Stadtkern und Landschaftsraum führen. Der Seemenbach bildet hier das Rückgrat. • Eine weitere Maßnahme, bei der verschiedene Akteure der Stadt kooperieren, besteht in der Reaktivierung der „Hohen Straße“, ein alter Abschnitt der Via Regia zwischen Frankfurt am Main und Leipzig und ihrer Anknüpfung an den Regionalpark Rhein-Main. • In Büdingen besteht vielfältige Erfahrung mit der Durchführung von Veranstaltungen (Stadtfeste, Landpartie, Weihnachtsmarkt, großes Mittelalterfest, Gallusmarkt etc.). • Die Beherbergungskapazitäten vor Ort sind sehr knapp, ein Hotel ist nicht vorhanden. • Die Bevölkerung hat sich aktiv am Auftakt des Stadtumbauprozesses beteiligt. • Die Zukunft der großflächigen Kasernenanlagen ist ungewiss. Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden wäre „überfordert“, eine solche Fragestellung zu lösen, kann allerdings – eingebunden in ein umfassendes Entwicklungskonzept - als flankierende Maßnahme einen positiven Beitrag leisten. Dies wäre insbesondere dann wünschenswert, wenn für Teilflächen des Kasernenareals eine Freimachung und Renaturierung angestrebt würde. • Die vorhandenen Grünstrukturen machen ein komplexes, integriertes Konzept notwendig: Konversion, Hochwasserschutz und (Rad-) Wegeverbindungen allein sind anspruchsvolle Aufgaben, alle weiteren im Stadtkern (Umgestaltung Sportfläche, Schlosspark, etc.) kämen noch hinzu. 57 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen • Ein besonderes Potenzial bildet der Schlosspark mit seinem sehr alten Baumbestand. In seiner Nutzbarkeit ist er jedoch eingeschränkt, da immer wieder aus Sicherheitsgründen Wege für die Öffentlichkeit gesperrt werden müssen (Brückenschäden, Wildschweine, Windbruch etc.). Der Park ist im Besitz des Fürstenhauses, Handlungsmöglichkeiten sind dadurch ggf. eingeschränkt. 3.3 Hadamar Lage und Profil Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit Potenziale Mittelhessen Gießen 40,97 km² 12.299 Grundzentrum Historische Gebäude, Lage am Rand des Westerwalds Hadamar liegt in der Nähe von Limburg zwischen Köln und Frankfurt am Main am Südrand des Westerwaldes in einer Höhe 120 bis 390 m über NN. Die Stadt Hadamar bietet als Grundzentrum vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und verfügt über eine gewachsene Infrastruktur mit Kindergärten, Grundschule und weiterführende Schulen. In der Altstadt sind zahlreiche Fachwerkgebäude erhalten, darunter das sehenswerte Rathaus (erbaut 1639) und das Jesuiteninternat (frühes 17. Jahrhundert) an der Limburger Pforte. Am Rand der Altstadt direkt am Elbbach steht die ehemalige nassauische Residenz, das Renaissance Schloss. Im Rahmen der Altstadtsanierung wurden neben der historischen Bausubstanz vor allem Gestaltund Aufenthaltsqualität der zentralen Plätze verbessert. Hadamar ist darüber hinaus ein Zentrum der Glaserausbildung. Die Bundesfachschule des Glaserhandwerkes und die Erwin-Stein-Schule (Staatliche Glasfachschule) sind hier angesiedelt. An einem Wochenende im Jahr findet in Hadamar der „Tag des offenen Gartens“ statt, der auf Privatinitiative veranstaltet wird und ausgesprochen positive Resonanz erfährt. Der Stadtteil Hadamar-Oberzeuzheim ist staatlich anerkannter Erholungsort. 58 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Zahlreiche engagierte Vereine und Initiativen prägen Hadamar. So gibt es neben einem Verschönerungsverein, einem Obst- und Gartenbauverein u.a. einen „Arbeitskreis Dorfmittelpunkt“, der sich aus Vertretern aller politischen Fraktionen, aus Stadtplanern und Bürgern zusammensetzt. Ziel dieses Arbeitskreises ist es, innovative Ideen zur Aufwertung und Belebung des Dorfmittelpunktes im Stadtteil Niederhadamar zu entwickeln und Grundlagen für deren Realisierung zu schaffen. Niederhadamar, das Schloss mit dem Elbbachufer und dem gegenüberliegenden Bahnhofsumfeld sowie der Rosengarten könnten Stationen der geplanten Veranstaltung sein Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren. Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme Förderprogramm Bad Sooden-Allendorf Büdingen Hadamar Viernheim Stadtsanierung Aktive Kernbereiche in Hessen Stadtumbau in Hessen X (Interkommunale Kooperation Mittleres Werratal) Ellershausen / Weiden X (Altstadt) X (Kernstadt) X (Altstadt) - X (Innenstadt) - X Eckardshausen Niederzeuzheim & Steinbach X (REK LimburgWeilburg-Diez) - X (Verein Oberhessen EU-LEADER) X (Limburg-Weilburg) - X (Verein Oberhessen EU – LEADER) X (Limburg-Weilburg) - Konversion Dorferneuerung Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität Landtourismus Energetische und Stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ EFRE Vorranggebiet X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X X (Verein Oberhessen EU-LEADER) - - - X - X - - Quelle: Hessen Agentur 59 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen: • Mit dem Arbeitskreis „Dorfmittelpunkt“, dem Verschönerungsverein und anderen engagierten Vereinen und Initiativen besteht ein großes Potenzial für eine wirkungsvolle Eigeninitiative, die Unterstützung der Bürger ist gegeben. • Das vorliegende Konzept für den Dorfmittelpunkt ist ein guter Ansatz für weitere planerische Maßnahmen zumindest in Niederhadamar. • Durch die Möglichkeit der Einbindung und des Erhalts vorhandener historische Baussubstanz sind gute Rahmenbedingungen für eine weitergehende Aufwertung und Gestaltung von Grün- und Freiräumen gegeben. • Potenzielle Flächen für die Schaffung von Grünflächen befinden sich im Eigentum der Stadt. • In Hadamar bestehen vielfältige Erfahrungen mit der Organisation großer Veranstaltungen, dabei ist auch die aktive Unterstützung durch den Gewerbeverein gegeben. • Gute Erreichbarkeit über A 3, B 57 und die ICE-Trasse Köln-Frankfurt. • Mit dem Gelände rund um das Schloss mit altem Baumbestand und Rosengarten sind in Hadamar Potenziale vorhanden, an die angeknüpft werden kann. Die Flächen im Bereich des Schlosses werden aufgrund der mangelnden Grüngestaltung derzeit nur bedingt genutzt. • Die Idee eine derartige Veranstaltung durchzuführen, wurde von der Stadtverwaltung noch nicht aufgegriffen. 3.4 Viernheim Lage und Profil Lage Regierungsbezirk Fläche Einwohner Zentralörtlichkeit Potenziale Südhessen, Bergstraße Darmstadt 48,41 km² 32.540 Mittelzentrum Lage am Geo-Natur-Pfad, vorhandene Grün- und Waldflächen Viernheim, ganz im Süden von Hessen, grenzt direkt an Baden-Württemberg und liegt damit fast am Stadtrand von Mannheim. Die Stadt befindet sich in der Metropolregion Rhein-Neckar und ist die zweitgrößte Stadt im Kreis Bergstraße. 60 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war Viernheim ein Bauerndorf. Mit der Industrialisierung und der Eröffnung der Oberrheinischen Eisenbahn 1887 wandelte sich der Ort dann zu einer Arbeiterwohngemeinde, da viele Einwohner Arbeit in den Fabriken der Nachbarstädte Mannheim und Weinheim fanden. Durch die verkehrsgünstige Lage an drei Autobahnen entwickelte sich die Stadt zu einer mittleren Industriestadt. 1994 erfolgte die Ernennung zur „Brundtlandstadt“ aufgrund der Teilnahme an einem Modellprojekt zur Energieeinsparung. Viernheim bildet mit den Kreisen DarmstadtDieburg, Bergstraße und Odenwaldkreis eine Kooperationsgemeinschaft, die nach einer erfolgreichen Bewerbung zur Modellregion „BIOREGIO Holz OdenwaldBergstraße“ ernannt worden ist. Die Viernheimer Schullandschaft deckt die elementaren Bereiche der Allgemeinbildung ab. Heimatmuseum, Kunstverein und Kunsthaus Viernheim gehören u.a. zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt. Erholungsgebiete sind der Tivoli Park und der Viernheimer Vogelpark. Viernheim hat vier Industriegebiete mit vielen mittelständischen Betrieben. Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren. Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme Förderprogramm Bad Sooden-Allendorf Büdingen Hadamar Viernheim Stadtsanierung Aktive Kernbereiche in Hessen Stadtumbau in Hessen X (Interkommunale Kooperation Mittleres Werratal) Ellershausen / Weiden X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X (Lokale Aktionsgruppe Werra-Meißner EU – LEADER) X X (Altstadt) X (Kernstadt) X (Altstadt) - X (Innenstadt) - X Eckardshausen X (Verein Oberhessen EU-LEADER) Niederzeuzheim X (REK LimburgWeilburg-Diez) - X (Verein Oberhessen EU-LEADER) X (Limburg-Weilburg) - X (Verein Oberhessen EU – LEADER) X (Limburg-Weilburg) - - - - - X - Konversion Dorferneuerung Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität Landtourismus Energetische und Stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ EFRE Vorranggebiet X Quelle: Hessen Agentur 61 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Die Intension der Stadt geht dahin, den Standort vor allem für die Bürger attraktiver und lebenswerter zu gestalten, Da Viernheim kaum touristisch geprägt ist. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Grünstrukturen. In diesem Jahr hat die Stadt beispielsweise in einem kooperativen Wettbewerb fünf Landschaftsarchitekten aufgefordert, Gestaltungsideen zu skizzieren und Konzepte zu entwickeln, welche mittelfristig in einem „Grünprojekt“ umgesetzt werden können. Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen: • Viernheim verfügt über einige Freiräume und Erholungsflächen, die durch den Ausbau vorhandener bzw. den Bau neuer Wegeverbindungen zu einem Verbundnetz zusammengeführt werden können. • Das durch den Wettbewerb entstandene Grünkonzept bietet eine gute Grundlage für die weitere Planung, die Einbindung der Kommunalpolitik wird bei der weiteren Entwicklung/Planung aktiv betrieben. • Übergeordnetes Ziel ist es, regionale und überregionale Grünverbindungen zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, z.B. beim Geo-Park-Pfad mit der Stadt Weinheim ist gut • Im Rahmen der Agenda 21 werden bereits einige öffentliche Bereiche neu gestaltet. • Wegen der positiven Resonanz, die das Grünprojekt im nur wenige Kilometer entfernen Ladenburg hatte, konnte die Politik in Viernheim interessiert und eingebunden werden, der politische Konsens ist gegeben und seitens der Stadtverwaltung ist ein großes Engagement vorhanden. • Es bestehen vielfältige Erfahrungen Organisation großer Veranstaltungen. mit der • Viernheim ist über das Autobahnnetz gut erreichbar. • Weitere für eine Aufwertung geeignete Flächen z.B. ein ehemaliges Bahngelände sind vorhanden, befinden sich derzeit aber nur zum Teil im Eigentum der Stadt. 62 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 3.5 Zusammenfassung der Potenziale in den vier hessischen Kommunen Anhand der o. g. Beispiele sind die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der vier hessischen Kommunen deutlich geworden. Allen gemeinsam ist die Perspektive, durch die Ausrichtung einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden einen spürbaren Impuls für eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt setzen zu können. Die Stadt Bad Sooden-Allendorf setzt in ihrer Entwicklung auf historische Werte wie die Bausubstanz der Altstadt und die Tradition der Kur sowie auf den Ausbau als Bildungsstandort, um damit den in Nordhessen besonders negativen Folgen des demografischen Wandels zu begegnen. In den Bewerbungsunterlagen zur Landesgartenschau 2014 werden die drei Handlungsschwerpunkte Konsolidierung, Neuorientierung und Profilierung formuliert. Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden könnte dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad als touristisches Ziel zu erhöhen und die Stadt auch für ihre Bürger interessanter zu gestalten. Bad SoodenAllendorf erwartet sich vor allem einen Impuls im Bereich Tourismus und steht damit stellvertretend für viele Heilbäder. Die Voraussetzungen sind gut, da mit der Ausrichtung auf medizinische Rehabilitation und Wellness und die verkehrsgünstige Lage, wichtige Rahmenbedingungen gegeben sind. Zu prüfen wäre, inwieweit die neue Werrataltherme in energetischer Hinsicht als Demonstrationsvorhaben im Rahmen eines zukunftsweisenden energetischen Konzepts nachhaltig verbessert werden könnte. Beispielsweise könnte im Rahmen der Bioregio Meißner-Kaufunger Wald der modellhafte Einsatz heimischer Biomasse zur Energieerzeugung zur Versorgung dieses öffentlichen Gebäudes gefördert werden. Die Infrastrukturausstattung ist gut, das Stadtbild kann an einigen Punkten noch verbessert werden. Bad Sooden-Allendorf macht sich dabei die unterschiedlichen Charaktere der beiden Stadtteile links und rechts der Werra zu Nutze, und kann so mit historischer Altstadt und Stadtmauer auf der einen Werraseite und mit Kuranlagen und naturnahen Erholungsbereichen auf der anderen Seite eine größeres Spektrum an Sehenswürdigkeiten anbieten. Eine Gartenschau mit einer neu gestalteten Werraaue als „grüner Stadtmitte“ zwischen den beiden Stadtteilen würde die bereits begonnene Entwicklung unterstützen und „abrunden“. Büdingen kann im Anschluss an die langjährige und erfolgreiche Städtebauliche Sanierungsmaßnahme in der historischen Altstadt nun mit der Aufnahme in das Programm „Stadtumbau in Hessen“ seine Bemühungen für eine nachhaltige und attrak63 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen tive Stadtentwicklung fortsetzen. In den nächsten Jahren gilt es, Entwicklungsaufgaben wie die Konversion von Militärflächen am Rand des Stadtkerns zu bewältigen und die Aufwertung von Kernbereichen (Vorstadt, Neustadt, Bahnhof) außerhalb der Altstadt voran zu bringen. Auch Büdingen kann wie Bad Sooden-Allendorf dabei an Werte wie eine reiche historische Bausubstanz und interessante Geschichte anknüpfen, wobei die städtebauliche „Neuinterpretation“ des Bestandes hier schon weitgehend gelungen ist. In der Freiraumentwicklung steckt jedoch noch ein ungenutztes Potenzial, um Büdingen über den mittelalterlichen Kern hinaus als insgesamt sehr attraktiven Wohnstandort mit hoher Lebensqualität zu gestalten. Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden ist daher als folgerichtiges Projekt zu sehen, dass auf vorhandenen Grundlagen aufbauen kann und eigene Akzente zur Verbesserung der Lebensqualität durch Neu- und Umgestaltung von Freiflächen setzen kann. Es sollte insbesondere gestalterisch ansprechende und nach ökologischen Gesichtspunkten gebaute Wegeverbindungen, die gute Erreichbarkeit der Naherholungsbereiche und die Sanierung und Aufwertung von historischer städtebaulicher Substanz mit ökologisch verträglichen Baustoffen zum Thema haben. Damit werden eine Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung erreicht und Impulse für den Tourismus gegeben. Allerdings stehen letztere aus Sicht der Stadt weniger im Vordergrund. Büdingen steht stellvertretend für Kommunen, die noch ausgesprochene Wohnstandorte sind, aber einen Bevölkerungsrückgang fürchten müssen und gleichzeitig mit „übergroßen“ Entwicklungsaufgaben z.B. Konversion bzw. Rückbau militärischer Liegenschaften konfrontiert werden. Auch in Hadamar richten sich die Erwartungen weniger auf eine „Außenwirkung“, sondern vielmehr darauf, die Innenentwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität in der Kommune voranzubringen. Ein zweites Thema ist der gewünschte Imagewandel über eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden. Ansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung sind durch zahlreiche Initiativen von Bürgern und Unternehmen gegeben. Beispielhaft für das große bürgerschaftliche Engagement ist der aus über 2000 Rosenstöcken bestehende Rosengarten auf dem Herzenberg. Allerdings müssen bis zur Verwirklichung einer derartigen Veranstaltung noch wesentliche vorbereitende Maßnahmen abgearbeitet werden, z.B. die Formulierung von Zielsetzungen für das Zusammenwachsen der einzelnen Stadtteile und die Analyse der vorhandenen Grünstrukturen und Freiraumpotenziale. Hadamar ist daher ein Beispiel für Kommunen, die noch am Anfang eines integrierten Stadtentwicklungsprozesses stehen, mit dem sie nicht nur die Lebensqualität in ihrer Stadt verbessern wollen, sondern auch ein lebendiges und positives Erscheinungsbild für Besucher und Akteure der lokalen Wirtschaft herbeiführen möchten. Ein weiterer Anspruch in Hadamar ist es, der Innenentwicklung Vorrang vor weiteren Stadterweiterungen in Randlagen zu geben. Hierfür wurde das Ziel 64 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – formuliert, besonders beispielhaft zu demonstrieren, wie moderne Wohngebäude in zentralen Lagen mit ökologischen Baustoffen und klimaschonender Energieversorgung umgesetzt werden können. Wie vor Ort verfügbare Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft modellhaft eingesetzt wird, kann ein zukunftsweisendes Thema innerhalb einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden sein. Viernheim verfügt mit dem im Wettbewerb entstandenen Grünkonzept bereits über eine gute konzeptionelle Grundlage und ist seit Jahren beständig bemüht, lebendige Stadtentwicklung zu betreiben. So wurde die Stadt aktuell in das Programm „Aktive Kernbereiche“ aufgenommen. Auch hier wird das Ziel verfolgt, die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen, insbesondere durch den Umgang mit vorhandener Bausubstanz. Durch ein Projekt Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden können die bereits vorhandenen bzw. in Arbeit befindlichen Konzepte optimal miteinander verknüpft und neue grüne Verbindungen aus der Stadt heraus in die Region geschaffen werden. Viernheim steht stellvertretend für Kommunen ohne reichhaltige historische Bausubstanz, aber mit guten inhaltlichen, ökologischen und methodischen Ansätzen in der bisherigen Stadtentwicklungspolitik. 65 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 66 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – 4 Chancen der Veranstaltungsreihe „Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“ 4.1 Zusammenfassende Bewertung Wie in der Studie ausgeführt, gibt es in Bayern und Baden-Württemberg konkrete Erfahrungen mit Gartenschauveranstaltungen für kleinere Kommunen. Für Hessen konnte nachgewiesen werden, dass in den beispielhaft ausgewählten Städten eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auf großes Interesse stößt und kommunal spezifische Ansätze in unterschiedlicher Tiefe bereits vorhanden sind. Alle Beispiele zeigen, dass dieses Veranstaltungsformat für kleine und mittlere Kommunen nicht nur einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung leistet, sondern starken Anteil an positiven Veränderungsprozessen im Rahmen der Kommunal- und Regionalentwicklung haben kann. Diese positiven Veränderungsprozesse betreffen in erster Linie die Verbesserung der Grünstrukturen, des Wohnumfelds und auch der städtebaulichen Substanz. Dadurch wird langfristig und nachhaltig die Aufenthaltsund Lebensqualität vor Ort erhöht und es können Tourismuspotenziale erschlossen werden. Von derartigen Maßnahmen im Rahmen einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden können insbesondere Kommunen mit strukturellen Defiziten profitieren, allerdings bei hohem finanziellem Unterstützungsbedarf. In Hessen könnten dies kleinere Kommunen im ländlichen oder strukturschwachen Raum sein, die beispielsweise zusätzlich vom Brachfallen großer Dienstleistungs- bzw. Industrieflächen oder von der Konversion militärischer Flächen betroffen sind. Beides hat in der Regel negative wirtschaftliche Folgen für das örtliche Gewerbe und den Einzelhandel und stellt darüber hinaus die Stadtentwicklung vor schwierige und überdimensionale Aufgaben. Im Einzelnen sind folgende absehbare Wirkungen einer Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden zu nennen: Wirkungen • Die Veranstaltungsreihe kann dazu beitragen, eine positiv veränderte Wahrnehmung von Kulturlandschaften, Gärten und Gartenbaukunst durch die Gesellschaft zu erreichen und somit zunächst den regionalen und ästhetischen Wert dieser Elemente deutlicher und verständlicher machen. Sie trägt damit indirekt auch zur Steigerung privater Investitionen in die Anlage von Gärten bei. • Durch die Verbesserung von Grünstrukturen einschließlich der Schaffung von Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten, durch die Aufwertung des Wohnumfelds 67 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen und der städtebaulichen Substanz, erhöht sich die Lebensqualität in kleineren Städten und Gemeinden und kann dazu beitragen in einigen Landesteilen dem Wegzug von Bewohnern entgegen zu wirken. • Die Durchführung der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden wirkt sich auch langfristig positiv aus, indem sie z.B. die Wert- und Zielvorstellungen, wie sie im Rahmen der Siedlungs- und Freiflächenplanung in Hessen von Planungsverantwortlichen und Entscheidungsträgern formuliert werden, hinsichtlich ihrer ökologischen Zielsetzung beeinflusst. • Die Veranstaltung kann einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten, indem sie Demonstrationsanlagen zur Nutzung von regenerativen Energien insbesondere aus Bio-Rohstoffen der Land- und Forstwirtschaft, aber auch Geothermie, Sonnen- und Windkraft sowie Modellprojekte zur Nutzung von Regenwasser in ihre jeweiligen Konzepte einbindet. • Durch die Realisierung der Grün- und Freiraumkonzepte im Rahmen der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden kann die ökologische Qualität von Freiflächen und Gewässern verbessert, eine dauerhafte Flächensicherung ermöglicht und das Stadtklima positiv beeinflusst werden. • Durch niedrigschwellige Informations- und Bildungsangebote z.B. in Verbindung mit dem Kompetenzzentren HessenRohstoffe (HeRo) oder Schulgärten-Initiativen, die in das Konzept einbezogen werden, kann die Veranstaltungsreihe die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes regenerativer Energien (z.B. Energieerzeugung aus Biomasse) und von Baumaterialen aus nachwachsenden Rohstoffen z.B. biologische Dämmstoffe aus Hanf-, Gras- oder Holzfasern oder die Verwendung von Farben, Ölen, Lacken und Klebstoffen aus biologischen Rohstoffen beim Betrieb von Anlagen und der Sanierung von städtebaulicher Substanz vermitteln. • Die Veranstaltungsreihe trägt ferner zur touristischen Profilierung und zum Stadtmarketing bei. Neue Tourismuspotenziale können über die Aufarbeitung landschaftshistorischer Zusammenhänge in Verbindung mit attraktiven Wegenetzen und Freiräumen sowie zusätzlichen Erlebnisangeboten erschlossen werden. Durch das Aufgreifen landschafts- und wirtschaftshistorisch bedeutsamer Potenziale und Themen wie Steinformationen, typische Landschaftsformationen, Wallund Stadtgräben bzw. Solegewinnung, Bergbau- oder Handwerkstraditionen etc., kann die Identität der jeweiligen Region gesteigert werden. • Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Mitwirkung der Bevölkerung und ihr ehrenamtliches Engagement durch vorausgehende Informationsarbeit, durch 68 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – attraktive Beteiligungsmodelle (z. B. Patenschaften) aktiviert werden kann. Insofern leistet die Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auch einen Beitrag zur Stärkung des Bürger- und Gemeinsinns, die Stadt- und Regionalentwicklung erhält wiederum einen Impuls durch das Entstehen eines positiven Images sowohl nach innen als auch nach außen. Zielsetzungen der Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen : Lebensqualität • Schaffung und Sicherung von Lebensräumen und Grünzonen in der Stadt und außerhalb der Stadt • Verbesserung der innerörtlichen Nutzungsstrukturen, der Wegeverbindungen und des Wohnumfelds • Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und des Stadtklimas • Verbesserung der Verkehrssituation einschl. öffentlicher Personennahverkehr Naturraum / Ökologie • Verbesserung der Lebensbedingungen von Mensch, Tier und Pflanze • Berücksichtigung ökologisch wertvoller Flächen • Erstellen/Umsetzen von Schutzkonzepten für wild lebende Pflanzen u. Tiere, für Biotope, insbesondere im Siedlungsbereich • Einsatz von regenerativen Energien insbesondere von Bio-Rohstoffen und Durchführung ökologischer Maßnahmen • Inwertsetzung von Gartenkunst und Landschaftsarchitektur Wirtschaft / Tourismus • Einbindung regionaler Potenziale und Besonderheiten unter Berücksichtigung der stadt- und landschaftstypischen Erfordernisse • Förderung der lokalen und regionalen Wirtschaft durch die Steigerung des Bekanntheitsgrades • Steigerung der touristischen Attraktivität – „Grün als Wirtschaftsfaktor“ Bildung / Kultur • Berücksichtigung kulturhistorisch wertvoller Flächen und Elemente • Intensivierung der Umweltbildung von Bevölkerung und Unternehmen • Demonstration regenerativer Energiekonzepte und Nutzung von Bio-Rohstoffen • Beitrag zur örtlichen Baukultur Um diese Ziele zu erreichen, sind seitens der Kommune einige Vorarbeiten zu leisten: 69 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Konzeptionelle Grundlagen • Erstellung eines umfassenden und schlüssigen Grünkonzeptes (Gestaltungsqualität, nachhaltige Planungen) evtl. im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts • Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung bzw. Ausführung der Maßnahmen sowie zur Nachfolgenutzung • Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (auch nachhaltige Pflege) • Erstellung eines Konzepts zu Verkehrsanbindungen, Verkehrsnetz, Parkraumbewirtschaftung Finanzierung • Erstellen eines Finanzierungsplanes mit Investitions-, Durchführungs- und Folgekosten (Unterhaltungskosten), Abgleich/Abstimmung mit eigener Haushaltsplanung/-situation • Prüfung, ob andere Förderprogramme eingebunden werden können Örtliche Voraussetzungen • Prüfung der Nutzbarkeit vorhandener Gebäude und Anlagen zur Einbindung in das Konzept • Ggf. Prüfung der Notwendigkeit temporärer Maßnahmen (Veranstaltungsräume, Parkmöglichkeiten etc.) • Schaffung der Planungs- und Rechtsgrundlagen • Eigentumsverhältnisse klären / sicherstellen Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung • Einbindung von Politik und Verwaltung – Verdeutlichung des Stellenwerts von Stadtgrün • Einbindung von Konzeptionen aus den Bereichen: Stadtentwicklung, Lokale Agenda 21 etc. • Einbindung und Aktivierung der Bevölkerung und der Vereine • Einbindung der Wirtschaft, insbesondere der gärtnerischen Berufsstände • Entwicklung von Marketingstrategien • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Finanzierung Der Erfolg eines durch die Landespolitik geförderten Angebotes für kleine Städte und Gemeinden hängt nach Einschätzung der Gesprächspartner von der Verfügbarkeit eines „Fördertopfes“ ab. Daher ist die wichtigste Voraussetzung, dass seitens des Landes ein Finanzierungsinstrument aufgebaut wird. Ohne eine solche Basis- bzw. Grundförderung werden kaum Kommunen zur Beteiligung gewonnen werden können. Es wird sich als wenig zielführend im Hinblick auf eine finanziell gesicherte Umsetzung erweisen, wenn die Akquisition von Fördermitteln allein den Kommunen obliegt und das bei gleichzeitig schwierig zugänglicher 70 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – und sehr differenzierter Förderkulisse, die von verschiedenen Ressorts verwaltet wird. Die Erfahrungen aus Bayern und Baden-Württemberg zeigen, dass eine ausdrückliche Förderung für Grünstrukturen innerhalb bestehender Programme nicht existiert. Die einzige Unterstützungsmöglichkeit, die ausdrücklich für solche Projekte zur Verfügung steht, sind Fördermittel für Gartenschauveranstaltungen. Dies ist auch auf die hessische Förderlandschaft übertragbar. In deren Städtebauförderprogrammen und Regionalentwicklungsprogrammen wird die Förderung von Grünstrukturen eher untergeordnet angesprochen. Diese Programme sind wichtige Ergänzungsbausteine in einem umfassenden kommunalen Entwicklungs- und Finanzierungskonzept. Sie sind aber nicht ausreichend, um die hier diskutierte Veranstaltungsreihe – mit den genannten Wirkungen – zu realisieren. Darüber hinaus existiert in Hessen kein eigener Fördertopf. Erschwerend kommt hinzu, dass einige der maßgeblichen bestehenden hessischen Förderprogramme bis zum Jahre 2015 voraussichtlich keine weiteren Kommunen aufnehmen. Trotz eines separaten Fördertopfes in Bayern und Baden-Württemberg müssen nach übereinstimmender Ansicht der Gesprächspartner die Bewerberstädte neben einem überzeugenden Durchführungs- und Nachnutzungskonzept noch zusätzlich über ausreichende eigene finanzielle Ressourcen für ein solches Projekt verfügen. 4.2 Empfehlungen zur Umsetzung Fördertechnische Aspekte Sofern in Hessen der politische Wille vorhanden ist, ein derartiges Projekt aufzulegen, muss zunächst ressortübergreifend Einigkeit hergestellt werden, aus welchen bestehenden Förderprogrammen Finanzmittel dafür in einem separaten Fördertopf bereitgestellt werden können. Es sollte auch geprüft werden, ob gegebenenfalls ein bestehendes Förderprogramm „stillgelegt“ oder „umgewidmet“ werden kann. Mit den so frei werdenden Fördermitteln könnte ein Finanzierungsinstrument für die Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden geschaffen werden. In Bayern wurde z. B. das Programm zur Förderung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen gestrichen und die Mittel zur Förderung von Regionalgartenschauen eingesetzt. Es wird vorgeschlagen, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen zu beauftragen, die 71 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Bereitstellung von Förderinstrumenten und –mitteln organisatorisch und finanztechnisch zu prüfen und gegebenenfalls sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe sollte sich aus Vertretern des Gartenbaus, der Städtebauförderung und regionalen Strukturpolitik, der Dorferneuerung, der Regionalentwicklung und des Ländlichen Tourismus, der Erneuerbaren Energien sowie der Fördergesellschaft Landesgartenschauen in Hessen und Thüringen mbH zusammensetzen. Die Ziele, aber auch die Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Programmen der Ressorts formuliert bzw. gefördert werden, sollten inhaltlich aufeinander abgestimmt werden. Wenn beispielsweise die austragende Gemeinde für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden gleichzeitig aus einem Städtebauförderungsprogramm gefördert wird, müssen die Projekte der Stadtsanierung und der Gartenschau aufeinander abgestimmt sein und gebündelt werden. Auch dies ist eine Aufgabe, die im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe vorbereitet werden kann. Beispielsweise wird in Baden-Württemberg eine solche Runde nach jedem Auswahlverfahren vom zuständigen Umweltministerium einberufen und vereinbart eine mögliche Schwerpunktsetzung der unterschiedlichen Förderprogramme. Wie die statistischen Übersichten der Veranstaltungen für kleine Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg zeigen, ist das Verhältnis von Investitions- und Durchführungshaushalt im Vergleich zu Landesgartenschauen ungünstiger, d.h. die Durchführungskosten pro investierter Million Euro sind höher. Neben den geringeren kommunalen Investitionsmöglichkeiten und der kürzeren Laufzeit ist dies auch in der regionalen Ausrichtung und der deshalb geringeren Besucherintensität begründet. Die Erfahrungen legen nahe, dass bei einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden, die spürbare qualitative Aufwertungen beabsichtigt, mit einem Investitionshaushalt in der Größenordnung von rund drei Millionen Euro und einem Durchführungshaushalt von ca. eineinhalb bis zwei Millionen Euro zu rechnen ist. Dies variiert natürlich sehr in Abhängigkeit vom Austragungsort und dem gewählten Konzept, so dass es sich hier nur um eine ungefähre Schätzung handelt. Konzeptionelle Aspekte Das Veranstaltungskonzept sollte möglichst flexibel sein. Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden darf keine „Gartenschau light“ werden und daher nicht in ein Korsett klassischer Gartenschauelemente gezwungen werden. Eine starke Formalisierung des Veranstaltungsformates könnte auch zu einer inhaltlichen und organisatorischen Überforderung der Projekte führen. Nicht umsonst spricht man in Bayern von einem Experimentierfeld für kreative Ansätze. 72 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Es wird empfohlen, dass die Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen – über ein reines Motto hinaus gehend einen engen thematischen Bezug zur regionalen Kulturlandschaft, zur Regionalgeschichte und deren baukulturellen, naturräumlichen und wirtschaftshistorischen Erbe herstellt und diesen in relativ offene Konzepte einbindet. In diesem Zusammenhang muss die Veranstaltungsreihe auch einen konkreten Bildungsauftrag erfüllen. Dieser Bildungsauftrag betrifft in besonderer Weise auch die Vermittlung der Potenziale und der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes regenerativer Energien, insbesondere „grüner“ Energien aus Biorohstoffen sowie den Einsatz von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen. Dies kann über Demonstrationsvorhaben, Pilotanwendungen und spielerisch erfahrbare Projekte geschehen, aber auch mit Hilfe von Schulungen, Seminaren und Unterrichtseinheiten im Rahmen der Veranstaltung. Die Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden kann den „Boden bereiten“ für einen verstärkten Einsatz von regenerativen Energien und natürlichen Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Berücksichtigung dieser energetischen und ökologischen Möglichkeiten bei Bauvorhaben und Maßnahmen der Stadtentwicklung sollte langfristig als Zielvorgabe in allen Förderprogrammen des Landes Hessen verankert werden. Durch den Energiepass, der ab 2009 für Wohnhäuser vorgeschrieben ist oder das Nachhaltigkeitszertifikat für Neubauten ab 2009 wird das Thema Energieeffizienz Bauherren, Architekten, Behörden und Landesregierung z.B. bei Ausschreibung und Fördermittelvergabe in stärkerem Maß als bisher beschäftigen. Die Einrichtung von dauerhaften, thematisch orientierten Informations- und Besuchertreffpunkten im Rahmen einer solchen Veranstaltung kann diesen Bildungsauftrag unterstützen und sollte in jeder Kommune geprüft werden. Darunter sind Einrichtungen zu verstehen wie sie der Tourismus für andere Themenbereiche längst kennt, beispielsweise im Kontext von Geoparks oder Naturschutzgebieten. In Kombination mit Grüngestaltung werden dem interessierten Publikum technische Neuerungen und kulturelle Traditionen im regionalen, gesellschaftlichen und inhaltlichen Zusammenhang nahe gebracht, visualisiert und erläutert. Darüber hinaus tragen die Besuchertreffpunkte nach Ende der Veranstaltung zur touristischen Aufwertung der jeweiligen Stadt bei. Organisatorische Aspekte Zur Durchführung der Veranstaltungsreihe wird ein alternierender Rhythmus empfohlen, abwechselnd mit den Landesgartenschauen, so dass alle vier Jahre eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden 73 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen stattfindet. Damit kann das Thema regelmäßig in der öffentlichen Diskussion verankert werden und nachhaltiger als einmalige Veranstaltungen wirken. Für die Realisierung einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in einer Stadt ist es von besonderer Bedeutung, dass die Kommunalpolitik einstimmig hinter der Bewerbung steht. Gelingt dies nicht, sind die Umsetzungschancen sehr gering. Um „innerkommunale“ Überzeugungsarbeit zu leisten und eine solche Einstimmigkeit zu erreichen, ist die Aussicht auf staatliche Fördermittel eine große Hilfe. Die Verbesserung der Grün- und Freiflächensituation vor Ort und damit des Wohnumfeldes und der Lebensqualität allgemein, ist auch ein Thema für die aktive Bürgergesellschaft. Durch eine verstärkte Orientierung von der „Schau“ zur „Mitmachaktion“ kann sich das besondere Profil der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden entwickeln. Unterstützend wirken begleitende örtliche Wettbewerbe. Dabei ist der Ortsbezug besonders herauszustellen und als Teilnahmeanreiz können Preise vergeben werden. Ebenfalls sollten Patenschaften angeboten werden. Dies könnten sowohl Baumpatenschaften als auch Flächenpatenschaften sein. Damit wird die Identifikation gestärkt und die Pflege und Unterhaltung der Grünstrukturen gewährleistet. Dieses Vorgehen hat Vorteile für alle Beteiligten. Wenn die Bevölkerung einbezogen wird, wenn es eine „Mitmachkultur“ gibt, wächst der persönliche Bezug zum Thema. Dies wiederum wirkt sich indirekt auch positiv auf alle „grünen“ Branchen und Gewerbebetriebe aus, da die Nachfrage nach gärtnerischen Produkten und Dienstleistungen steigt. Beratung der Kommunen Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang ein kompetentes Beratungsangebot. Dabei müssen Erfahrungen genutzt und weiter entwickelt werden. Hier übernehmen die Fördergesellschaften in Bayern und Baden-Württemberg eine wichtige Funktion, die auch in Hessen zur Verfügung stehen sollte. Insbesondere die Information über Chancen, mögliche Organisationsformen und „Gute Beispiele“ ist zu gewährleisten. Diese nicht vorrangig fachliche, sondern eher allgemeine und im Vorfeld der Bewerbung zu leistende Beratungsarbeit sollte ohne Kostenbeteiligung durch die potenziellen Bewerberkommunen zur Verfügung stehen. So kann die Veranstaltungsreihe auf kommunaler Ebene verankert und qualitativ weiter entwickelt werden. Für diese Aufgabe kann das vorgeschlagene Kompetenzzentrum (siehe Seite 77) eine originäre Zuständigkeit übernehmen. 74 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Auswahlverfahren Knapp 200 hessische Gemeinden haben zwischen 8.000 und 35.000 Einwohnern (Liste siehe Anhang). Sie stellen die Zielgruppe für die geplante Veranstaltungsreihe dar. Kleinere Kommunen sind in der Regel nicht in der Lage, die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen. Größere Kommunen sind eher mit dem Format einer Landesgartenschau anzusprechen. Dies kann allenfalls eine grobe Richtschnur sein, da unter bestimmten Bedingungen auch kleinere Kommunen für eine solche Veranstaltung in Frage kommen. Beispielsweise wird im nächsten Jahr in Baden-Württemberg die Stadt Rechberghausen mit 5.500 Einwohnern ein Grünprojekt durchführen. Auch konnte die verhältnismäßig kleine Stadt Bad Wildungen mit rund 17.000 Einwohnern im Jahr 2006 eine erfolgreiche große Landesgartenschau ausrichten. Ein weiteres Kriterium für die Auswahl geeigneter Bewerberstädte kann auch die jeweilige zentralörtliche Funktion sein. So hat beispielsweise Bayern für die Standortauswahl seinen Schwerpunkt auf Mittelzentren gelegt. Baden-Württemberg fordert dahingegen die „kleineren Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung“ zur Bewerbung für die „Grünprojekte“ auf. Die zentralörtliche Funktion muss auch immer in Bezug auf die räumliche Lage betrachtet werden. Dabei ist vor allem zwischen Agglomerationsraum und ländlichem Raum zu unterscheiden, aber auch die funktionale Ausrichtung, z. B. als Tourismusgemeinde, Wellness-Standort, Garnisonsstadt etc. spielt eine wichtige Rolle. So könnte beispielsweise eine Prädikatisierung als staatlicher Kur- und Erholungsort ein Kriterium sein. Mit einer solchen Auszeichnung ist gewährleistet, dass ein Mindestangebot an touristischer Infrastruktur (z.B. ausreichende Übernachtungs- und Gastronomieeinrichtungen) zur Verfügung steht. Wichtig für die Akzeptanz der Veranstaltungsreihe bei den Kommunen ist ein transparentes Auswahlverfahren, in das auch externe Fachleute beratend mit einbezogen werden sollten. Unter qualitativen Gesichtspunkten ist die Begleitung des weiteren Verfahrens (Planungswettbewerb, Bürgerbeteiligung, politische Beschlüsse) durch einen unabhängigen Fachberater zu empfehlen. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände sollten in die Vorbereitung oder das Auswahlverfahren eingebunden werden. Sie haben direkten Kontakt zu den Kommunen, kennen deren Interessenlage und können über ihre Verbandspublikationen informieren und für eine solche Veranstaltungsreihe werben. Bei den Auswahlverfahren wie auch in der späteren Begleitung sollte der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und der gärtnerische Berufsstand beteiligt werden. 75 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Um auch die Anstrengungen der nicht ausgewählten Bewerber zu honorieren, sollten - dem Beispiel Baden-Württembergs folgend – alle Bewerbungskonzepte in einer professionell gestalteten Dokumentation veröffentlicht werden. Damit können sowohl die vorgelegten Konzepte gewürdigt als auch der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch sowie der Wissenstransfer gefördert werden. Die Auswahlverfahren in Bayern und Baden-Württemberg sind beispielgebend. Neben dem transparenten Auswahlverfahren trägt die qualifizierte Rückmeldung der Auswahlkommission zu den vorgesehenen Planungen der Kommunen maßgeblich zur Qualitätsverbesserung der Bewerbungen bei. Veranstaltungsentwicklung und Marketing Nachdem die o. g. ressortübergreifende Arbeitsgruppe über Finanzierungsmöglichkeiten beraten hat, wird vorgeschlagen, einen „Runder Tisch“ zu bilden. Dabei sollten weitere Träger und Multiplikatoren informiert und zur Unterstützung gewonnen werden. Dies könnten beispielsweise Fachverwaltungen, das Kompetenzzentrum HessenRohstoffe (HeRo) e.V., Kommunale Spitzenverbände, die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Grüne Initiativen und Verbände, Umweltverbände, Branchenverbände und gegebenenfalls Universitäten mit den Studiengängen Garten- und Landschaftsbau, bzw. -architektur oder Umwelttechnologie sein. Die erste Zusammenkunft sollte hauptsächlich der Information über gute Beispiele, Kooperationsmöglichkeiten und eventuell Mitarbeit bei der weiteren Konkretisierung der Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden dienen. Ist diese Konkretisierung erfolgt, ist es wichtig, noch mehr Kommunen für die Veranstaltungsreihe und eine Bewerbung zu gewinnen. Hierzu wird eine öffentlichkeitswirksame Startinitiative vorgeschlagen. Im Vorfeld der Etablierung einer Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden können Gartenschauführungen für kommunale Entscheidungsträger und spezielle Informationsveranstaltungen der „Hinführung“ zum Thema mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden dienen. Eine Zielgruppe könnten dabei z.B. auch die Regional- und Stadtumbaumanager in den Kommunen sein. Dazu gehört auch, regelmäßig stattfindende Sitzungen (z. B. Bürgermeister-Dienstbesprechungen) oder Fachveranstaltungen der Landesverwaltung (z. B. das regelmäßig stattfindende Wasserforum) oder auch des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) an einem Gartenschaustandort stattfinden zu lassen, um für das hier diskutierte Thema zu sensibilisieren. 76 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Ferner sollten Hessentage und Landes- und Bundesgartenschauen als Werbeplattform für Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden genutzt werden, um die neue Veranstaltungsreihe bekannt zu machen (z. B. die Landesgartenschauen Bad Nauheim und Gießen, die Bundesgartenschau Koblenz). Um in einer Kommune die Möglichkeiten einer Bewerbung für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auszuloten, ist als erster Schritt eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Mitwirken sollten neben dem Magistrat, die örtlichen Kleingartenvereine, die örtlichen Gartenbau- und Floristikunternehmen, Schulen (Schulgärten / Schulhofgestaltung), die interessierte Öffentlichkeit und potenzielle Sponsoren (bei dem Thema Grün gibt es einen direkten Bezug zu Gartenmärkten, Gartengeräte- und Gartenmöbelherstellern, etc.). Neben der Einbeziehung der verschiedenen Akteure ist wichtig, dass die Veranstaltung professionell vorbereitet und begleitet wird. Um das touristische Potenzial der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden zu nutzen, muss eine intensive Zusammenarbeit mit einer touristischen Marketingorganisation sichergestellt werden. In Hessen ist das erstmals nennenswert mit der Landesgartenschau in Bad Wildungen gelungen. Dort konnten beispielsweise spezielle Reiseangebote entwickelt und in die Vermarktung eingebracht werden. Dabei wurden vor allem Reiseveranstalter informiert. So wurden z. B. VIP-Touren und Pflanzaktionen organisiert. Ziel ist, das spezifische Angebot in den Reisekatalogen zu platzieren und damit nennenswerte Besucherzahlen zu generieren. Aus Sicht des touristischen Marketings sollten auch andere Kooperationen organisiert werden. So z. B. mit Partnern wie Bahn oder LottoGesellschaft, um in deren Publikationen redaktionelle Berichterstattungen platzieren zu können. Wichtig ist, dass im kommunalen Haushalt ausreichend Finanzmittel für die touristische Vermarktung vorgesehen werden. Da Fördermittel für Gartenschauen bisher nur für die dauerhaften Investitionen gewährt werden, ist das Vermarktungsbudget meist zu klein. Es wird zusätzlich „geschwächt“, da vorhandene kommunale Eigenmittel, als Kofinanzierung für die Bauinvestitionen verwendet werden müssen. Sollte in Hessen eine Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden aufgelegt werden, so wird vorgeschlagen, bestehende Projekte und Initiativen wie „Offene Gärten“, „Tag der offenen Gartenpforte“, einschlägige Radio- und Fernsehproduktionen unter einem thematischen Dach zu bündeln, um mehr Transparenz zu schaffen und um die Aktionen medientechnisch wirkungsvoller zu gestalten. Denkbar wäre z. B. ein gemeinsames Internetportal mit dem Arbeitstitel „Kulturlandschaften und Gärten in Hessen“, das von einem noch zu benennenden Kompetenzzentrum gleichen Namens betreut werden sollte. 77 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Dieses Kompetenzzentrum sollte zugleich auch Ansprechpartner für diese Vielzahl von Projekten und Initiativen in Fragen der Förderung, der Informationsbeschaffung sein und als Plattform zur Herstellung von Kontakten dienen. Das Kompetenzzentrum fungiert als Schnittstelle und Informationsdrehscheibe zwischen dem Land Hessen, der Fördergesellschaft Landesgartenschauen, den grünen Verbänden und Initiativen, den Universitäten- und Fachhochschulen, regionalen Institutionen und interessierten Unternehmen. Es unterstützt die genannten Akteure insbesondere durch die Bündelung von Informationen, mit der Recherche und Bereitstellung von Informationen über „grüne Projekte“ und deren Erfolge für Kommunen und Regionen auf nationaler oder auch internationaler Ebene. Aufgabe dieser Einrichtung sollte auch die Entwicklung einer „Marke„ für die Veranstaltungsreihe sein, dies ist für eine erfolgreiche Vermarktung sowie die mediale Verbreitung unerlässlich. Weitere Aufgaben sind die fachliche Beratung, der Aufbau und die Pflege eines Internetauftritts und die Ausrichtung von Workshops oder kleineren Fachveranstaltungen. Diese Unterstützung beinhaltet auch die Mitwirkung bei der Auswahl von interessierten Kommunen einschließlich der Beurteilung der Veranstaltungsflächen und Konzepte. Das Kompetenzzentrum steht insbesondere den Kommunen auch in der Bewerbungsphase beratend zur Seite und verfolgt dabei das Ziel, ökologisch modellhafte Maßnahmen in den Konzepten der Kommunen zu verankern. Infrage käme hierfür z. B. der Fachbereich Gartenbau des LLH, gegebenenfalls unterstützt durch weitere kompetente Stellen des Landes Hessen. Entwicklung eines Pilotprojektes Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Erfahrungen und Erkenntnisse zur Realisierung einer Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden ist der Aufbau eines separaten Förderinstrumentes unabdingbar. Den hier im Fokus stehenden kleineren Kommunen in Hessen ist es nicht möglich, aus eigener Kraft die vorbereitenden und konzeptionellen Grundlagen der Veranstaltung zu erarbeiten, die kommunalpolitische Entscheidungen herbeizuführen, die notwendigen Eigenmittel zu beschaffen und zusätzlich alle potenziell zur Verfügung stehenden Förderprogramme zu ermitteln um daraus die Gesamtfinanzierung aufzubauen. Diese Einschätzung unterstützt auch die Tatsache, dass in keinem Bundesland Gartenschauveranstaltungen ohne spezifische Landeszuschüsse durchgeführt werden. Daher wird die Schlussfolgerung gezogen, dass seitens des Landes Hessen eine Basisfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollte und ergänzend dazu, eventuell vorbereitet durch eine interministerielle Arbeitsgruppe, die Konzentration der bestehenden Fördermöglichkeiten auf die ausgewählte Kommune zu gewährleisten ist. 78 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Realistisch erscheint der Start mit einem Pilotprojekt. Dabei können die Zusammenarbeit erprobt und Erfahrungen gesammelt werden. Auch ist dafür nicht sofort eine langfristige Mittelzusage anderer Ressorts notwendig. Die Durchführung eines Pilotprojektes ist daher ein logischer erster Schritt, der die Rahmenbedingungen auf Landesseite, die Anforderungen an die Kommune und den Mehrwert für alle Beteiligten präzisiert und die politische und öffentliche Unterstützung erhöht. Mit diesem Pilotprojekt soll das hessische Alleinstellungsmerkmal, nämlich die Verknüpfung der Veranstaltungsreihe mit dem modellhaften Einsatz regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe auf seine Tragfähigkeit hin überprüft werden. Damit können in dem Pilotprojekt auch die künftigen Anforderungen und Kriterien für Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes auf kommunaler Ebene skizziert werden, welche von künftigen Bewerbern beachtet werden sollten. Begleitend zum Pilotprojekt Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden könnte ein kommunaler Wettbewerb um die besten Grünkonzepte hessischer Kommunen, die auch Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz enthalten, entwickelt werden. Der Wettbewerb soll das Themenfeld mit seinen positiven Wirkungen für die Stadt- und Regionalentwicklung generell verstärkt in die Diskussion bringen. Er dient aber auch dazu, die Eigeninitiative der Kommunen zu mobilisieren und so Nachfrage nach der Veranstaltung zu generieren, damit sie über das Pilotprojekt hinaus in Hessen etabliert werden kann. Die Wettbewerbsteilnehmer können auch potenzielle Ausrichter der Veranstaltung sein. Der Wettbewerb sollte sich an bestehenden Wettbewerben und Auszeichnungen orientieren und auf jeden Fall eine Gemeinschaftsinitiative darstellen, an der sich das Land Hessen, die kommunalen Spitzenverbände, die Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH und andere Initiatoren beteiligen. Im Sinne der Unterstützung des Pilotprojektes, steht vor allem der aktivierende und öffentlichkeitswirksame Effekt dieser Wettbewerbsinitiativen im Vordergrund. Ein überschaubarer finanzieller Mitteleinsatz ermöglicht die Präsentation der Wettbewerbsergebnisse in einem renommierten Museum, eine virtuelle Ausstellung im Internet oder auch die Erstellung einer anschaulichen Dokumentation. Diese Präsentationsformen haben sich beim Architekturpreis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und dem Hessischen Finanzministerium53 und beim Wettbewerb „Ab in die Mitte – die Innenstadt-Offensive Hessen“54 bewährt. Im Rahmen begleitender Wettbewerbe können auch mehrere Kommunen gleichzeitig prämiert werden, womit der regionale Effekt vergrößert und das Thema „Grün“ in Verbindung mit nachwachsenden Rohstoffen regelmäßig in der Presse erscheint und zu einer Verstetigung des Themas beiträgt. 53 www.vorbildliche-bauten.de 54 www.abindiemitte-hessen.de 79 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 5 Literaturverzeichnis Aufmkolk, G., Und es lohnt sich doch, in Garten + Landschaft, Nr. 6 2008, S. 8, München 2008. Fetzer, E., Neue Urbanität auf dem Petrisberg in Trier, in Garten + Landschaft 6/2008. Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesschauen mbH (1998): Entwicklungskonzeptionen für Grün und Freiräume in Baden-Württemberg, Dokumentation des Bewerbungsverfahrens um die Projekte „Mehr Natur in unserer Gemeinde/Stadt“ für die Jahre 2001 bis 2007, Stuttgart. Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesschauen mbH (1998): Entwicklungskonzeptionen für Grün und Freiräume in Baden-Württemberg, Dokumentation des Bewerbungsverfahrens um Landesgartenschauen und Grünprojekte für die Jahre 2009 bis 2014, Ostfildern. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (2003): Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 20092014. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2006): Richtlinie zur Förderung von Wanderwegen, deren Beschilderung und von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege und Gartenschauen - FöR-WaG). Harsche, J. Imelli, B., Jaensch, K., unter Mitwirkung von Kompetenzzentrum HessenRohstoffe HeRo e. V. (2008): Clusterstudie Bioenergie Hessen, Wiesbaden. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Referat Öffentlichkeitsarbeit (2007): Tourismuspolitischer Handlungsrahmen Hessen 2007, Wiesbaden. Jakob, T., Rheinkilometer 529 – neu entdeckt , in: Garten und Landschaft 6/2008. Kröger, S. I., Wernigeröder Bürgerpark, in: Garten und Landschaft 6/2008. Loschwitz, G.,: Visionen für eine junge Stadt, in: Garten und Landschaft 6/2008. Ludwig, K.H.C., Parkpoesie und Stadtprosa, in: Garten und Landschaft 6/2008. Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan 07 für den Geschäftsbereich Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden. Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan 03 für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport, Wiesbaden. 80 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan 17 Allgemeine Finanzverwaltung, Wiesbaden. Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden. Luz, Chr., und Sturm, A., LUZ Landschaftsarchitektur, Stuttgart (Hrsg.) (2005): Ladenburg Grünprojekt 2005 – leben und erleben. Milchert, J., Große Gartenschau in kleiner Stadt, in: Garten und Landschaft 6/2008. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (2002): Gartenschau in Baden-Württemberg, Stuttgart. Seepark Linzgau GmbH, (Hrsg.) (2004): Seepark Linzgau, Pfullendorf. Stadt Büdingen, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen), Büdingen Februar 2008. Stadt Tuttlingen, Regiebetrieb Natur in Stadt und Land (2005): Donaupark Tuttlingen. Zöch, P., Dauer-Schau in Tulln, in: Garten und Landschaft 6/2008. 81 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 6 Abbildungs-/Tabellenverzeichnis Seite 82 Chronologie der Gartenschauen Hessen 5 Logo des Wettbewerbes „Entente Florale“ Deutschland 9 Logo des Bundeswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft! 11 Logo der Veranstaltungsreihe „Gartenkulturpfad“ 14 Übersicht der hessischen Bioregionen Holz 18 Karte der anerkannten Fördergebiete ländliche Entwicklung und der Standorte des Programms Stadtumbau in Hessen 20 Übersicht der Veranstaltungen „Natur in …“ 22 Deutschlandkarte - Lage Waldkirchen 31 Logo der Veranstaltung „Natur in Waldkirchen - aufwärts himmelwärts“ 32 Zeichnung der „Himmelsstangen“ 32 Übersicht Konzept Waldkirchen 33 Deutschlandkarte - Lage Rain 34 Logo der Veranstaltung „Natur in Rain - Natur und Kultur in der Blumenstadt“ 35 Übersicht Konzept Rain am Lech 35 Übersicht der Grünprojekte „Mehr Natur in …“ 37 Deutschlandkarte - Lage Rheinfelden 44 Logo des Grünprojekts Rheinfelden „Grün 07 beider Rheinfelden - Elemente die bewegen“ 45 Übersicht Konzept Rheinfelden 45 Plan Spielpark „Kiesgruben/Tutti-Kiesi“ 46 Deutschlandkarte - Lage Rechberghausen 47 Logo des Grünprojekts Rechberghausen „Sommer - Blüte - Träume“ 47 Übersicht Konzept Rechberghausen 48 Foto „Aussichtsturm“ im Gartenschaugelände (aus: Internetauftritt Rechberghausen) 49 Tabellarische Zusammenfassung der Initiativen in Bayern und Baden-Württemberg 50 Hessenkarte - Lage Bad Sooden-Allendorf 51 Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Bad Sooden-Allendorf 52 Foto „Werraufer in Bad Sooden“ 52 Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme Bad Sooden Allendorf 52 Foto „Teichanlage“ 53 Foto „Kirch- und Bibelgarten in Bad Sooden 54 Hessenkarte - Lage Büdingen 54 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Seite Foto „historische Altstadt“ Büdingen 55 Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Büdingen 55 Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme Büdingen 57 Foto „Schlossgarten“ Büdingen 58 Hessenkarte - Lage Hadamar 58 Foto „Schloss Hadamar“ 58 Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Hadamar 59 Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme Hadamar 59 Foto „Grünanlage am Fohlenhof“ Hadamar 60 Hessenkarte - Lage Viernheim 60 Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme Viernheim 61 Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Viernheim 62 Foto „neu gestalteter Platz“ Viernheim 62 Foto „ehemalige Bahnbereiche“ Viernheim 62 (Die Fotos ohne Quellenangabe wurden von der HA Hessen Agentur GmbH zur Verfügung gestellt.) 83 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 7 84 Anhang HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Darstellung ausgewählter Akteure im Zusammenhang mit Gartenschauen in Hessen Hessischer Gärtnereiverband (HGV) Der Hessische Gärtnereiverband e.V.55 ist der Dachverband des Gärtnereigewerbes und fördert satzungsgemäß alle Zweige des Erwerbgartenbaus sowie der gartenbaulichen Dienstleistungen in Hessen. Um die Rahmenbedingungen für den gärtnerischen Berufsstand zu verbessern, steht er im ständigen Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Aufgrund von zahlreichen Kontakten zur Landesregierung und wichtigen Bundes-, Landes- und Kommunalpolitikern vertritt der Hessische Gärtnereiverband die Interessen des Berufsstandes. Zu den Aufgaben und Arbeitsbereichen gehören: • die Beschaffung und Aufarbeitung von Informationen und die Weitergabe an die Mitgliedsbetriebe, • die Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung, • die Beratung in rechtlichen Fragen, • die Beratung in Fragen der Betriebsführung, • die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, • die Wahrnehmung und Abstimmung übergeordneter Interessen des hessischen Gartenbaus, • die Sicherung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe, • die Verhandlung von Rahmen- und Lohntarifverträgen und • die Verbesserung der Ausbildungsrahmenbedingungen. Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V. (FGL) Der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e.V. (FGL HessenThüringen)56 ist der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der entsprechenden Unternehmen. Er vertritt die Interessen der Fachbetriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau) auf Landesebene in Hessen und Thüringen. Zweck des Verbandes ist die Förderung aller Belange der Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus im Allgemeinen sowie der fachlichen Belange der Mitglieder gegenüber den amtlichen, halbamtlichen und privaten Stellen. Der Verband hat folgende Aufgaben: • Information über aktuelle Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung und auf administrativer Ebene, • Führen von Tarifverhandlungen, 55 www.hgverband.de 56 www.galabau.de 85 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen • Existenzsicherung der Mitgliedsbetriebe und Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen, • Unterstützung bei der Erschließung von neuen Arbeitsgebieten, • Durchführung von Arbeitskreisen zum Informations- und Erfahrungsaustausch unter Landschaftsgärtnern, • Öffentlichkeitsarbeit durch Pressearbeit, Publikationen, Veranstaltungen, • Image-, Bekanntheits- und Umsatzsteigerung durch gezielte Werbung, • Engagement in der Nachwuchswerbung, • Mitgestaltung der Ausbildung von Jugendlichen und die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, • Mitwirkung bei einschlägigen Fachnormen und anderen Regelwerken, • Hilfe bei der Betriebsorganisation, bei der Rationalisierung von Ausschreibungen und Abrechnungen sowie bei der Betriebsausstattung, • Serviceleistungen über die GaLaBau-Service GmbH, die GaLaBau-Finanzservice GmbH und die BAMAKA AG, • Unterstützung bei der Vorbereitung und Veranstaltung von Landesgartenschauen und • Vergabe des Signums des Berufsstandes und Überwachen seiner ordnungsgemäßen Anwendung. Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Hessen e.V. (FDF) Der Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Hessen e.V. (FDF) ist der Dachverband des Floristengewerbes. Floristen sind in der Regel nicht im HGV oder FGL vertreten. Zu den ständigen Aufgaben des FDF57 gehören der Abschluss von Tarifverträgen, die Beratung von Behörden, die Regelung von Ausbildungs- und Sozialfragen sowie Abnahme der Florist-Meisterprüfung mit der zuständigen IHK. Im Laufe seiner Geschichte hat sich der FDF von der reinen Tarifvereinigung der Arbeitgeber zu einem modernen Dienstleister entwickelt. Das Angebot umfasst eine breite Palette an Leistungen - von der persönlichen Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen über Seminare zu aktuellen Themen, einer großen Auswahl an Werbemitteln mit dem Florist-Logo, der Mitgliederzeitschrift "Florazette" bis hin zu Marketing-Tipps - um nur einige Serviceangebote zu nennen. Darüber hinaus vertritt der FDF durch Presseund Öffentlichkeitsarbeit den Berufsstand in der Öffentlichkeit, z.B. durch floristische Sonderschauen und Berufswettkämpfe. Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) – Landesgruppe Hessen Der BDLA58 ist eine berufsständische Vereinigung der Landschaftsarchitekten. Seine Aufgabe ist die Fach- und Lobbyarbeit im Bereich Politik und Verwaltung sowie die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Der BDLA ist in 13 Landesgruppen unterteilt, die jeweils enge Kontakte unterhalten zu den Landesarchitektenkammern, den Planer-, Ingenieur- und Naturschutzverbänden und den Ministerien. Darüber hinaus organisiert der BDLA den Expertenaustausch, Fach- und Fortbildungsveranstaltungen und betreibt (Fach-) Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Landschaftsarchitektur. Im Regelfall werden zur 57 www.hessen.fdf.de 58 www.hessen.bdla.de 86 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – konkreten Konzeptfindung der Gartenschauen landschaftsplanerische Realisierungswettbewerbe ausgelobt. Die Landschaftsarchitekten setzen das Konzept in enger Abstimmung mit der Kommune und der Fördergesellschaft um und ggf. werden auch mehrere Landschaftsarchitekturbüros für Einzelthemen der Schau beschäftigt. Insofern ist der BDLA ein qualifizierter Berater und Interessensvertreter im Hinblick auf die fachliche Begleitung der Gartenschauen. Landesverband Hessen im Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.59 wurde im Jahr 1907 gegründet und zählt derzeit rund 1.400 Mitglieder, die in 17 Landesverbänden organisiert sind. Dabei handelt es sich in der Regel um inhabergeführte Familienbetriebe, die teilweise auf eine 200-jährige Tradition zurückblicken können. Im BdB sind seit seiner Gründung die bedeutendsten Unternehmen der Baumschulwirtschaft mit dem Ziel einer gemeinsamen Interessenvertretung organisiert. Neben den Themen Lobbyarbeit, Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren und die Produktionsbedingungen der Mitglieder ist es die wichtigste Aufgabe des BdB, die Baumschulen mit ihrem breiten Produktspektrum positiv in der Öffentlichkeit darzustellen. Der BdB beteiligt sich intensiv an Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen und ist Inhaber mehrerer geschützter Qualitätszeichen für Baumschulware. Auf Bundesebene ist der BdB Gesellschafter der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft mbH. Ähnlich wie der BDLA kann der BdB bei der Konzeption und Durchführung einer Gartenschau fachlich beraten bei gleichzeitiger Vertretung der Interessen seiner Mitglieder. 59 www.bund-deutscher-baumschulen.de 87 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Übersicht relevanter Förderinstrumente des Landes Hessen 88 Thema Inhalt Zuständiges Ressort Städtebauförderung Die Städtebauförderung ist die gebietsbezogene, nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in städtischen Gebieten. Je nach Problemlage stehen unterschiedliche Städtebauförderungsprogramme für Kommunen zur Verfügung (z.B. Stadtsanierung, Soziale Stadt, Stadtumbau in Hessen und Aktive Kernbereiche). Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Tourismus Förderung des touristischen Marketings und Förderung von Investitionen zum Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Insbesondere sollen innovative Vorhaben sowie Projekte mit regionaler Ausstrahlung bevorzugt gefördert werden. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Förderung der Ländlichen Entwicklung einschließlich LEADER LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union, mit der seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren vor Ort Entwicklungskonzepte für ihre Region. Das EU-Programm LEADER+ ist mit Beginn des neuen Förderzeitraums 2007 - 2013 in den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) einbezogen worden. Das Programm steht auch „nicht LEADER Regionen“ zur Verfügung, soweit sie über ein integriertes Entwicklungskonzept verfügen. So können beispielsweise Projekte des Landtourismus aus diesem Programm unterstützt werden. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Energetische und stoffliche Nutzung von Biorohstoffen Um eine Erhöhung des Anteils an nachwachsenden Rohstoffen zur Verbesserung einer umweltverträglichen Energienutzung zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen wie z.B. Pilot- und Demonstrationsanlagen gefördert. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Dorferneuerung Die Dorferneuerung dient der Beseitigung funktionaler und städtebaulicher Mängel in ländlichen Orten und umfasst auch den Wettbewerb "Unser Dorf". Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Konversion Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen für eine gewerbliche Folgenutzung von ehemaligen militärischen Standorten, von ehemaligen Bahnflächen und von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Förderung von Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepten, Planungs- und Beratungsleistungen für betroffene Standorte u. U. für eine Anschlussnutzung von Konversionsflächen. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Strukturförderung Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen sowie Entwicklungs-, Planungs- und Beratungskonzeptionen in strukturschwächeren Landesteilen. Aktionsformen des Programms sind insbesondere die Förderung beschäftigungs- und umweltwirksamer Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Thema Inhalt Zuständiges Ressort Investitionen gewerblicher Unternehmen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere interkommunale und regionalwirtschaftlich besonders notwendige Gewerbegebiete sowie Unterstützung von örtlichen und regionalen Projektinitiativen (z.B. Mittelstandszentren, Innovationszentren, Netzwerke). Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Das Förderprodukt dient der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den im jeweiligen Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten und gliedert sich in die Förderbereiche Unternehmensförderung und Infrastrukturförderung sowie Forschungsvorhaben. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Förderung von Gartenund Weinbau Das Förderprodukt "Förderung von Garten- und Weinbau" umfasst Maßnahmen zur Durchführung von Untersuchungen, Forschungsvorhaben, Kleingartenförderung und die Mitfinanzierung länderübergreifender Aktivitäten. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschussgewährung zur Durchführung von Landesgartenschauen und die Finanzierung der gebietlichen Absatzförderung von Wein sowie des Deutschen Weinfonds. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Energie Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der Energieeffizienz, der rationellen Energieverwendung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Förderung der Passivhaus-Modernisierung, der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sowie der Tiefengeothermie. Förderung von Vorhaben zur Verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Flurneuordnung Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie der Grundsätze der AGENDA 21, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Klimaschutz Ziel der Landesaktivitäten ist die Schaffung effizienter Strukturen zur fach- und medienübergreifenden Verminderung der Treibhausgase nach den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention von Rio 1992 und dem Kyoto-Protokoll von 1997. So wurde aktuell ein Fachzentrum Klimawandel Hessen beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie –(HLUG) eingerichtet.. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Gewässergüte Es handelt sich um Förderungen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit, damit der gute chemisch-physikalische Zustand der Gewässer erreicht oder nicht unterschritten wird, sowie der Gewässerökologie, um das natürliche Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten oder in diesen zu versetzen. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz 89 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 90 Thema Inhalt Zuständiges Ressort Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen Förderung von grundwasserschützenden Maßnahmen, um eine dauerhafte Versorgung mit einwandfreiem Wasser unter Ausschluss der Übernutzung des Grundwasserangebots (Daseinsvorsorge und Zukunftssicherung) zu erreichen. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hochwasserschutz Um einen vorbeugenden, weitgehend ökologisch verträglichen Hochwasserschutz zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und die Verringerung des Schadenspotenzials zu erreichen, werden Schutzmaßnahmen finanziert. Ebenso Hochwasserschutzkonzepte und Planungen. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Umweltallianz Hessen / Nachhaltige Entwicklung / Umweltbildung / Zukunftstechnologien Es handelt sich hierbei um das Betreiben einer nachhaltigen Standortpolitik und Umweltbildung, Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien in hessischen Kommunen, Sicherstellung hoher Umweltstandards in den Unternehmen, Verbesserung der Rahmenbedingungen einer umweltverträglichen Wirtschaftsentwicklung und Abbau unnötiger Bürokratie durch die Umweltallianz Hessen. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen zur Sicherstellung des Biotop- und Artenschutzes. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Waldumweltmaßnahmen Ziel ist die Förderung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Natura 2000 Gebieten in Hessen. Durch die Förderung freiwilliger Leistungen der Waldbesitzer zur Biotop- und Habitatpflege im Wald soll zur Wiederherstellung, zum Erhalt oder zur Verbesserung von Lebensräumen im Wald beigetragen werden. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gemeinschaftsaufgabe forstliche Maßnahmen Die Förderung forstlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern dient der Erhaltung des Waldbestandes und der Unterstützung einer zukunftsfähigen Waldgestaltung sowie der Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum, der Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der Förderung der ländlichen Infrastruktur. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe Die Ausgleichsabgabe nach § 15 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) ist eine zweckgebundene Sonderabgabe. Die Mittel sind i.d.R. innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Erhebung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kompetenzentwicklung Das Förderprodukt umfasst alle Leistungen, die der Kompetenzentwicklung und Ausbildung im Rahmen des ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) dienen. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz Technische Hilfe ELER Mit dem Ziel Entwicklungschancen im ländlichen Raum zu fördern, wird unter anderem Unterstützung für Seminare, Tagungen, Modellvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung des Entwicklungsplans geleistet. Hessisches Ministerium für Umwelt. ländlichen Raum und Verbraucherschutz HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Darstellung ausgewählter Förderprogramme des Landes Hessen Städtebauförderung (Kapitel 0775/2699)60 Baugesetzbuch (BauGB), Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung gem. Artikel 104 a Abs. 4. GG, Verwaltungsvorschriften über den Einsatz von Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmitteln, seit Juli 2008: Richtlinien zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSe) Richtlinien für die Förderung der einfachen Stadterneuerung in Stadtkernen und Wohngebieten Die Städtebauförderung ist die gebietsbezogene, nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in städtischen Gebieten. Leistungen zum Förderprodukt: Stadtsanierung - Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren. Ein neuer Schwerpunkt ist die Um- und Wiedernutzung von brachliegenden oder nur teilweise genutzten Gewerbe- und Industrieflächen sowie ehemaliger Bahnflächen einschließlich der städtebaulichen Aufwertung von Bahnhöfen und ihres Umfeldes. Im Programm Stadtsanierung werden seit 1971 Fördermittel (Bund und Land) bewilligt. 2007 stehen Fördermittel (Bund und Land) in Höhe von 14,2 Mio. € bereit. Das hessische Stadtsanierungsprogramm umfasst derzeit 35 Maßnahmen. Es handelt sich um folgende Sanierungsmaßnahmen:61 Bad Camberg — Altstadt Bad Camberg Bad Hersfeld — Innenstadt (Teil D) Bad Hersfeld Bad Nauheim — Südöstliche Innenstadt Bad Soden—Salmünster — Stadtkern Bad Soden Bebra — Stadtgebiet Bahnhof Bebra Büdingen — Altstadt Büdingen Darmstadt — Stadtgebiet westliche Innenstadt Eppstein — Stanniolfabrik Eppstein Eschwege — Stadtgebiet Bahnhofsumfeld Felsberg — Bahnhofsumfeld in den Stadteilen Felsberg und Gensungen Flörsheim am Main — Altstadt Flörsheim am Main Frankenberg — Bahnhofsumfeld, SG III Friedberg (Hessen) — Altstadt Friedberg (Hessen) Gedern — Schlossparkgebiet Gedern Gelnhausen — Stadtgebiet Bahnhofsumfeld Gießen — Stadtgebiet „Am Burggraben und Zu den Mühlen“ Gießen — Schanzenstraße / Mühlstraße Ginsheim-Gustavsburg — Ortskern Ginsheim und Gustavsburg Grünberg — Innenstadterneuerung Bereich II Groß-Umstadt — Stadtgebiet Vorstadt Homberg (Ohm) — Stadtkern Homberg (Ohm) Hungen — Stadtkern Hungen Immenhausen — Altstadt Immenhausen Immenhausen — Stadtgebiet Bahnhof / Glashütte Kassel — Stadtgebiet Stadtteil Rothenditmold Kelkheim — Innenstadt Linsengericht — Gemeindegebiet Bahnhofsumfeld Marburg — Nördliche Altstadt, Ersatz- und Ergänzungsgebiet Schlachthof / Stockgelände 60 Aus: Einzelplan 07 für 2008 - HMWVL - Bereich Wohnraumförderung und Städtebau 61 Aus: Wohnungsbericht Hessen 2007, Erscheinungsdatum: 28.08.2007, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Download unter: www.wirtschaft.hessen.de -> Informationsmaterial 91 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Marburg — Stadtgebiet Nordstadt / Bahnhofsquartier Pfungstadt — Stadtkern Pfungstadt Rüsselsheim — Stadtgebiet Innenstadt Rüsselsheim Sontra — Altstadt Sontra Taunusstein — Ortskern Wehen Weilburg — Stadtgebiet Weilburger Brückenköpfe Wölfersheim — Ortskern Wölfersheim / Södel Soziale Stadt – In diesem Programm sollen Stadtteile mit besonderen Problemlagen durch die Bündelung verschiedener Maßnahmenbereiche so gestärkt werden, dass sie sich wieder zu selbstständigen, lebensfähigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive entwickeln. Die Mittel sind vorgesehen für Erneuerungsmaßnahmen und für die Servicestelle der Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS). In den Programmjahren 1999 bis 2006 wurden insgesamt Fördermittel (Bund und Land) in Höhe von 83 Mio. € bewilligt. Damit wurden insgesamt Kosten in Höhe von 125 Mio. € gefördert. 2007 stehen Fördermittel von Bund und Land in Höhe von 15,3 Mio. € zur Verfügung. Im Programm Soziale Stadt werden 34 Maßnahmen gefördert. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:62 Aßlar — Ziegelei / Backhausplatz Bischofsheim — Am alten Gerauer Weg Darmstadt — Eberstadt / Süd Darmstadt — Kranichstein Dietzenbach — Östliches Spessartviertel Erlensee — Rückingen Eschwege — Heuberg Frankfurt a. M. — Gallusviertel Frankfurt a. M. — Unterliederbach / Ost Fulda — Aschenberg Gießen — Nordstadt Hanau — Lamboy Hanau — Südliche Innenstadt Hattersheim a. M. — Südring Homberg (Efze) — Bahnhofsviertel / Efzeauen Hünfeld — Tiergartenviertel / Schulviertel Kassel — Nordstadt Kassel — Oberzwehren Langen — Nord Lollar — Ortskern / Buderunskolonie / Angrenzende Wohnquartiere Maintal — Dörnigheim/Bischofsheim Marburg — Richtsberg Neu-Isenburg — Stadtquartier West Offenbach — Östliche Innenstadt Raunheim — Ringstraße Rüsselsheim — Dicker Busch II Schwalmstadt — Siedlung Trutzhain Seligenstadt — Nord Spangenberg — Stadtkern Stadtallendorf — Inseln in der Stadt Wetzlar — Niedergirmes Wetzlar — Silhöfer Aue / Westend Wiesbaden — Biebrich Süd / Ost Wiesbaden — Inneres Westend 62 Aus: Wohnungsbericht Hessen 2007, Erscheinungsdatum: 28.08.2007, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Download unter: www.wirtschaft.hessen.de -> Informationsmaterial 92 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Einfache Stadterneuerung - Mit diesem Landesprogramm wird die städtebauliche Erneuerung in städtisch strukturierten Orten und Ortsteilen mit mittlerem Aufwand im öffentlichen und Anstoßwirkungen im privaten Bereich gefördert. In den Programmjahren 1984 bis 2006 wurden insgesamt Fördermittel (reine Landesmittel) in Höhe von 194 Mio. € bewilligt. Damit werden insgesamt Kosten in Höhe von 290 Mio. € gefördert. Auch 2007 sind Fördermittel in Höhe von 2,5 Mio. € bereitgestellt. Das Programm umfasst 28 Maßnahmen. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: Biebertal — Fellingshausen Biebesheim am Rhein — Ortskern Buseck — Großen-Buseck Diemelstadt — Rhoden Eiterfeld — Ortskern Eppstein — Bremthal Eschwege — Niederhohne Flieden — Ortskern Friedrichsdorf — Seulberg Gelnhausen — Hailer Gersfeld (Rhön) — Stadtkern Grävenwiesbach — Ortskern Hofheim a. T. — Marxheim Hungen — Villingen Kalbach — Mittelkalbach Kaufungen — Niederkaufungen Lautertal — Reichenbach Lohfelden — Crumbach Ober-Mörlen — Ortskern Oberursel — Stierstadt Reichelsheim — Ortskern Reinheim — Altstadt Schrecksbach — Ortskern Schwarzenborn — Stadtkern Seeheim-Jugenheim — Ortskern Seeheim Sulzbach — Ortskern Weilmünster — Laubuseschbach Wetzlar — Garbenheim Stadtumbau in Hessen - Das Programm soll in Städten und Gebieten mit Schrumpfungsprozessen die Funktionsfähigkeit erhalten, stärken und weiterentwickeln. Im Programm Stadtumbau in Hessen wurden seit 2004 Fördermittel (Bund und Land) in Höhe von 22,1 Mio. € bewilligt. 2007 stehen Fördermittel in Höhe von 11,8 Mio. € bereit. Damit werden seit 2004 insgesamt Kosten in Höhe von 51 Mio. € gefördert. Das Programm Stadtumbau in Hessen umfasst 30 Standorte, davon 15 in interkommunalen Verbünden. Insgesamt sind 85 hessische Städte und Gemeinden im Programm. Es handelt sich um folgende Standorte:63 Einzelstandorte: Babenhausen Büdingen Frankenau Frankfurt am Main Fulda Gießen, Idstein, Kassel 63 Aus: Wohnungsbericht Hessen 2007, Erscheinungsdatum: 28.08.2007, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Download unter: www.wirtschaft.hessen.de -> Informationsmaterial. 93 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Korbach Langen Lauterbach Obertshausen Offenbach Wiesbaden Interkommunal I: Vogelsberg / Schwalm (Alsfeld, Antrifttal, Romrod) Interkommunal II: Hessisches Kegelspiel (Burghaun, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf ) Interkommunal III: Hinterland (Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Lohra, Steffenberg) Interkommunal IV: Bergstraße (Bensheim, Einhausen, Heppenheim, Lautertal (Odenwald), Lorsch, Zwingenberg) Interkommunal V: Schwalm-Eder-Mitte (Homberg (Efze), Knüllwald, Schwarzenborn) Interkommunal VI: Pro Regio Mittleres Fuldatal (Alheim, Bebra, Rotenburg a. d. Fulda) Interkommunal VII: Mittleres Fuldatal (Felsberg, Malsfeld, Melsungen, Morschen, Spangenberg) Interkommunal VIII: Mittleres Werratal (Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Meinhard, Meißner, Wanfried, Wehretal, Weißenborn) Interkommunal IX: Nordwaldeck (Bad Arolsen, Diemelstadt, Twistetal, Volkmarsen) Interkommunal X: Rheingau (Eltville, Geisenheim, Kiedrich, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf) Interkommunal XI: Schwalm (Schwalmstadt, Frielendorf, Gilserberg, Schrecksbach, Willingshausen) Interkommunal XII: Sontra / Herleshausen (Sontra, Herleshausen, Nentershausen) Interkommunal XIII: Stadtallendorf, Kirchhain, Rauschenberg Interkommunal IV: Westliches Meißnerland (Hessisch Lichtenau, Großalmerode, Helsa, Kaufungen, Waldkappel) Interkommunal XV: Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim Interkommunal XVI: Schlangenbad, Bad Schwalbach Interkommunal XVII: Schwalm-Eder-West (Borken, Wabern, Neuental, Jesberg, Bad Zwesten) Förderung der Innenentwicklung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Die Finanzhilfen sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Im Oktober 2008 wurden folgende Kommunen als Förderstandorte ausgewählt: Baunatal Bürstadt Frankfurt am Main Fulda Grebenstein Hanau Hattersheim Heppenheim Kassel Limburg an der Lahn Mörfelden-Walldorf Offenbach Schotten Viernheim Wolfhagen Bad Wildungen + Edertal + Fritzlar Grasellenbach + Wald-Michelbach 94 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Investitionspakt Bund, Länder und Gemeinden zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in Kommunen (neu) - Mit diesem Programm soll die soziale Infrastruktur in Kommunen gefördert werden. Mit den Mitteln sollen öffentliche Gebäude, das sind insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen und (Schul-) Turnhallen energetisch modernisiert werden. Empfänger: Städte und Gemeinden Tourismus (Kapitel 0705/2699)64 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung (Tourismus) Förderung des touristischen Marketings und Förderung von Investitionen zum Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Insbesondere sollen innovative Vorhaben sowie Projekte mit regionaler Ausstrahlung bevorzugt gefördert werden. Durch die Förderung öffentlicher Maßnahmen sollen private Investitionen ausgelöst oder beschleunigt werden. Gefördert werden auch Konzeptionen und Aktionen, die der weiteren Verbesserung und Qualität und Attraktivität des Urlaubslandes Hessen dienen. Vorrangige Förderung erfolgt in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE Vorranggebieten. Das sind zurzeit: Der Werra-Meißner-Kreis ,die kreisfreie Stadt Kassel, der Landkreis Kassel, der Schwalm-Eder-Kreis, teilweise der Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Alheim, Bebra, Cornberg, Nentershausen, Ronshausen, Rotenburg a. d. Fulda, Wildeck) und teilweise der Landkreis Waldeck-Frankenberg (Bad Wildungen, Diemelsee, Edertal, Korbach, Twistetal, Waldeck, Willingen/Upland, Frankenau, Vöhl, Bad Arolsen). EFRE-Vorranggebiete sind zurzeit die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie im Regierungsbezirk Darmstadt der Odenwaldkreis, die Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach) und die Odenwaldgemeinden des Landkreises DarmstadtDieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt). Leistungen: - touristische Marketingmaßnahmen (auch in Tourismusregionen die weder Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe, noch EFRE Vorranggebiet sind. - Kommunale Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktur Empfänger: Touristische Organisationen und Verbände, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger, Gutachter, Agenturen Förderung der Ländlichen Entwicklung einschließlich LEADER (Kapitel 0923/14) Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen – Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität, Landtourismus, regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", VO (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Richtlinien zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (RL-AFP) 64 Aus Einzelplan 07 für 2008 - HMWVL - Wirtschaft und Technologie 95 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Das bis 2006 eigenständige EU-Programm LEADER+ ist nach den Vorgaben der EU mit Beginn des neuen Förderzeitraums 2007 - 2013 in den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) einbezogen worden. Mit dem Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (auch für nicht LEADERRegionen die über ein anerkanntes regionales Entwicklungskonzept verfügen) wird die eigenständige Entwicklung der Regionen und der Dörfer auf der Grundlage des Prinzips der Nachhaltigkeit unterstützt. Dieses Prinzip erfordert ein Denken in ökonomischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Zusammenhängen. Diesem ganzheitlichen Ansatz entsprechend werden in diesem Programm folgende Förderangebote zusammengefasst: 1. Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement 2. Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität 3. Landtourismus 4. Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft 5. Dorferneuerung Das Förderprodukt (obige Förderangebote 1-3) umfasst folgende Leistungen: - Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten und zwar landtouristische Dienstleistungen - Zusatzeinkommen durch Verarbeitung, Handwerk und sonstige Dienstleistungen für regionale Märkte - Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen - Förderung des Fremdenverkehrs - Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung - Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Transnationale und gebietsübergreifende Zusammenarbeit - Arbeit der lokalen Aktionsgruppen Empfänger: Kommunen, sonstige öffentliche Träger, Unternehmen und Private Energetische und stoffliche Nutzung von Biorohstoffen (Kapitel 0921/10) Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz, Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen - Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft, VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Um eine Erhöhung des Anteils an nachwachsenden Rohstoffen zur Verbesserung einer umweltverträglichen Energienutzung zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen gefördert. 96 - Förderung von Biogasanlagen, Holzhackschnitzel- und Pellet-Heizanlagen zur Minderung des Einsatzes fossiler Energieträger - Förderung von Pilot-/Demonstrationsanlagen und -projekten zur Biomassenutzung - Förderung des Kompetenzzentrums HessenRohstoffe (HeRo) HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Empfänger: Kommunale und private Unternehmen und Institutionen, Universitäten, Verein Kompetenzzentrum Hessen Rohstoffe (HeRo) Förderung der Dorferneuerung (Kapitel 0923/01)65 Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen – Dorferneuerung, Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", VO (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Die Dorferneuerung dient der Beseitigung funktionaler und städtebaulicher Mängel in ländlichen Orten und umfasst auch den Wettbewerb "Unser Dorf". Das Förderprodukt umfasst folgende Leistungen: - Ausgaben für Dienstleistungen und Sachaufwendungen für Dorfentwicklungskonzepte und weiterer für die örtliche Entwicklung erforderliche Auftragsarbeiten. - Beratung von öffentlichen und privaten Projektträgern - Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerten Gebäuden zur Verbesserung der Versorgung, der Gemeinbedarfseinrichtungen sowie zur nachhaltigen Sicherung der Siedlungs- und Baustruktur der Ortskerne (unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Förderung von Neubauten möglich) - Ausgaben für Dienstleistungen und Investitionen zur ortsübergreifenden Innenentwicklung - Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung besonders erhaltenswerter Gebäude durch nicht-kommunale öffentliche und private Träger. - Investitionen zur Neuanlage oder Wiederherstellung von Gebäuden mit standortverträglicher Nutzung, die sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer oder baugestalterischer Kriterien einfügen. - Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes Empfänger: Kommunen, sonstige öffentliche Träger, Unternehmen und Private Strukturförderung (Kapitel 0705/2699) Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der hessischen Wirtschaft, Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen sowie Entwicklungs-, Planungs- und Beratungskonzeptionen in strukturschwächeren Landesteilen. Aktionsformen des Programms sind insbesondere die Förderung beschäftigungs- und umweltwirksamer Investitionen gewerblicher Unternehmen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere interkommunale und regionalwirtschaftlich besonders notwendige Gewerbegebiete sowie Unterstützung von örtlichen und regionalen Projektinitiativen (z.B. Mittelstandszentren, Innovationszentren, Netzwerke). 65 HMULV - Bereich Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Die Einbeziehung der in diesem Bereich angesiedelten institutionellen Förderung für Verbraucherzentralen und Organisationen im Bereich des Verbraucherschutzes, aber auch die Förderung von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen im ländlichen Raum (z.B. Bauernhof- und Landurlaub, Unterstützung von Bildungseinrichtungen, Bauberatung durch HLG) sollte im Einzelfall geprüft werden. 97 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Leistungen zum Förderprodukt: - Betriebliche Investitionen, - Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen - Kofinanzierung technische Hilfe EFRE Empfänger: Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger Konversion ( Kapitel 0705/2699) Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der hessischen Wirtschaft, Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen für eine gewerbliche Folgenutzung von ehemaligen militärischen Standorten, von ehemaligen Bahnflächen und von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Förderung von Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepten, Planungs- und Beratungsleistungen für betroffene Standorte u. U. für eine Anschlussnutzung von Konversionsflächen. Leistungen zum Förderprodukt: - Infrastrukturinvestitionen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen - betriebliche Investitionen - Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepte, Beratungsleistungen, etc. Empfänger: Gemeinden bzw. Gemeindeverbände, private Unternehmen und sonstige Projektträger EU-Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE) 2007 bis 2013 (Kapitel 0705/2699) Allgemeine Strukturfondsverordnung, EFRE-Verordnung und Durchführungsvorschriften in den jeweils gültigen Fassungen. Entscheidung der Kommission vom 25.07.2007 zum Operationellen Programm im EFRE "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 Die Europäische Union fördert im Rahmen der Europäischen Strukturfonds die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Zeitraum 2007 bis 2013 in Hessen mit insgesamt 263 Mio. Euro. Für die Kofinanzierung aus Landesmitteln sind folgende Förderprodukte vorgesehen: Haftungsfonds, Tourismus, Konversion, Strukturförderung, Betriebsberatung, Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Technologie- und Innovationsförderung, Energie, Überbetriebliche berufliche Bildung, Städtebauförderung, Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen" Leistungen zum Förderprodukt: 98 - Innovation und wissensbasierte Wirtschaft - Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere von KMU - Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten - Technische Hilfe HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Empfänger: Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Kapitel 0705/2699) Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der hessischen Wirtschaft, Gesetz über GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und laufender Rahmenplan; Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung, Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung, Richtlinien des Hessischen Ministeriums Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Berufsbildungsoffensive überbetriebliche Ausbildung Das Förderprodukt dient der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den im jeweiligen Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten und gliedert sich in die Förderbereiche Unternehmensförderung und Infrastrukturförderung sowie Forschungsvorhaben. Ziel der Förderung ist es, Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Dies geschieht zum einen durch gezielte Hilfen an Unternehmen, damit diese Arbeitsplätze bereitstellen, und zum anderen durch den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur und Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Leistungen zum Förderprodukt: - Betriebliche Investitionen, Innovationsassistenten - Tourismusinfrastruktur - Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen, Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement - Errichtung und Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten - Forschungsvorhaben Empfänger: Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger Förderung von Garten- und Weinbau (Kapitel 0923/10) Verwaltungsvereinbarung zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz zur Überlassung von Versuchsergebnissen im Gartenbau, Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung des Zentrum Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V., Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein, Verordnung über die Abgabe für den Deutschen Weinfonds nach Weingesetz Das Förderprodukt "Förderung von Garten- und Weinbau" umfasst Maßnahmen zur Durchführung von Untersuchungen, Forschungsvorhaben, Kleingartenförderung und die Mitfinanzierung länderübergreifender Aktivitäten. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschussgewährung zur Durchführung von Landesgartenschauen und die Finanzierung der gebietlichen Absatzförderung von Wein sowie des Deutschen Weinfonds. Leistungen zum Förderprodukt: - Förderung von Garten- und Weinbau - Durchführung von Forschungs- und Untersuchungsarbeiten, Wettbewerben im Garten- und Weinbau zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Ökologie; Einrichtung und Sanierung von Kleingärten; Zuschüsse; Länderübergreifende Maßnahmen. 99 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen - Zuschuss an Land Rheinland-Pfalz - Überlassung von Versuchsergebnissen, Besichtigungen und Führungen im Bereich Gemüsebau und Sonderkulturen für Beratungszwecke. - Landesgartenschauen - Vorbereitung Bad Nauheim 2010, Durchführung der Landesgartenschauen; Förderung des Gartenbaus; Förderung und Entwicklung der Landesgartenschauregion. - Zuschüsse für die gebietliche Absatzförderung von Wein - Erhebung der Abgabe und Förderung des gebietlichen Weinabsatzes. - Abführung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds, Erhebung der Abgabe und Förderung des Absatzes für deutschen Wein. Empfänger: Weinbaubetriebe, Betriebsgemeinschaften im Weinbau, Organisationen im Bereich Garten- und Weinbau (Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau, Kleingartenvereine, Forschungsring Deutscher Weinbau, Arbeitskreis Technik im Weinbau, Forschungseinrichtungen, u. a.), Teilnehmer an gartenbaulichen Wettbewerben, z. B. Entente Floral; Kommunen Energie (Kapitel 0705/2699) Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung in Hessen (Hessisches Energiegesetz – HenG), Richtlinien für die Förderung nach §§ 5 bis 8 Hessisches Energiegesetz Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der Energieeffizienz, der rationellen Energieverwendung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Besondere Schwerpunkte werden dabei die Förderung der Passivhaus-Modernisierung, der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sowie der Tiefengeothermie bilden. Förderung von Vorhaben zur Verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Leistungen zum Förderprodukt: - Marktvorbereitung energieeffizienter Technologien bzw. von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien - Maßnahmen und Vorhaben zur Verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien Empfänger: natürliche und juristische Personen entsprechend Förderrichtlinien Flurneuordnung (Kapitel 0705/2699) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK); Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Richtlinie für die Festlegung, Förderung und Finanzierung von Ausführungsmaßnahmen in Verfahren nach dem FlurbG, freiwilligen Nutzungstauschen und dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen (Finanzierungsrichtlinien) in Verbindung mit dem Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen. 100 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Unterstützt werden Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie der Grundsätze der AGENDA 21 die ländlichen Räume im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der ländlichen Entwicklung als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Ein Anschlussförderprogramm im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist in der Entwicklung. Leistungen zum Förderprodukt: - Verfahren nach dem FlurbG - Freiwilliger Nutzungstausch - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Empfänger: Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Pächter und Private Klimaschutz (Kapitel 0921/02 )66 Ausgaben des Landes zur Verbesserung des Klimaschutzes, und zwar insbesondere für externen Sachverstand zur Verbesserung der konzeptionellen Grundlagen, für Tagungen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen sowie für Zuwendungen im Rahmen regionaler Modellprojekte. Ziel der Landesaktivitäten ist die Schaffung effizienter Strukturen zur fach- und medienübergreifenden Verminderung der Treibhausgase nach den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention von Rio 1992 und dem Kyoto-Protokoll von 1997. Hierunter fallen insbesondere nachfolgend aufgeführte Maßnahmen - Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Hessen 2012 - Hessischer Klimapakt - Focal Point JI & CDM mit hessischer Wirtschaft - Klimaneutrale Produkte - Hessische Treibhausgas-Bilanz - Klimaschutzforum - Klimaschutzwettbewerb. Empfänger: Gemeinden und Gemeindeverbände, private Unternehmen und Unternehmerverbände, nachgeordnete Behörden, Hochschulen, Institute und Forschungseinrichtungen Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Gewässergüte (Kapitel 0921/04) Es handelt sich um Förderungen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit, damit der gute chemisch-physikalische Zustand der Gewässer erreicht oder nicht unterschritten wird, sowie der Gewässerökologie, um das natürliche Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten oder in diesen zu versetzen. Die Verausgabung der Fördermittel korrespondiert mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen des Landes aus der Abwasserabgabe (Finanzausgleichsgesetz, Abwasserabga66 HMULV - Bereich Umwelt 101 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen bengesetz, Verordnung Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen vom 08.02.2006, EUWasserrahmenrichtlinie und die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen). Leistungen zum Förderprodukt: - Zuwendungen an Kommunen zum Bau von Abwasseranlagen sowie sonstige gewässerschützende Maßnahmen, um einen Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen im ländlichen Raum zu schaffen und die Abwassermenge, den Fremdwasseranteil und die Schadstoffbelastung des Abwassers zu vermindern. - Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen, insbesondere um den guten Zustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie wieder herzustellen bzw. zu erhalten. - Durchführung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung im Rahmen des Öko-Punkte-Handels. Empfänger: je nach Leistung: Gemeinden, Gemeindeverbände und Abwasserverbände, Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie nicht gewerbliche private Unterhaltungspflichtige und die Hessische Landgesellschaft (HLG) Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen (Kapitel 0921/05) Förderung von grundwasserschützenden Maßnahmen, um eine dauerhafte Versorgung mit einwandfreiem Wasser unter Ausschluss der Übernutzung des Grundwasserdargebots (Daseinsvorsorge und Zukunftssicherung) zu erreichen. Neben der Förderung führt das Land auch eigene Maßnahmen zum Grundwasserschutz durch (EU-Wasserrahmenrichtlinie und Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen für Gemeinden, Kreise, Verbände und Organisationen). Leistungen zum Förderprodukt - Einrichtung und Erweiterung von Fernwirk- oder Fernüberwachungsanlagen in der Trinkwasserversorgung - Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser - Grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung - pädagogische Projekte zum Grundwasserschutz - Landeseigene Maßnahmen (insbesondere Veröffentlichungen, Öffentlichkeitsarbeit; Wasserschutzgebietsfestsetzungen und –überwachungen; Projekte zur Grundwasserbewirtschaftung; Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie) Empfänger: Gemeinden, Landkreise, Wasser-, Boden- sowie Zweckverbände und rechtsfähige Organisationen Hochwasserschutz (Kapitel 0921/06) Richtlinie für die Förderung kommunaler örtlicher Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden Um einen vorbeugenden, weitgehend ökologisch verträglichen Hochwasserschutz zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Verringerung des Schadenspotenzials zu erreichen, werden Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert. Ebenso Hochwasserschutzkonzepte und Planungen. 102 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Insbesondere erfolgt eine Finanzierung von: - Hochwasserrückhalteeinrichtungen, baulichem Hochwasserschutz an Gewässern sowie Hochwasserplänen und -karten. Empfänger: Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Beauftragte Umweltallianz Hessen / Nachhaltige Entwicklung / Umweltbildung / Zukunftstechnologien (Kapitel 0921/07) Es handelt sich hierbei um das Betreiben einer nachhaltigen Standortpolitik und Umweltbildung, Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien in hessischen Kommunen, Sicherstellung hoher Umweltstandards in den Unternehmen, Verbesserung der Rahmenbedingungen einer umweltverträglichen Wirtschaftsentwicklung und Abbau unnötiger Bürokratie durch die Umweltallianz Hessen. Leistungen zum Förderprodukt: - Umsetzung der Umweltallianz Hessen (freiwillige Vereinbarung der Hessischen Landesregierung, der hessischen Wirtschaft und der Kommunalen Spitzenverbände) - Durchführung eigener Projekte (EcoStep, Ecoklima, hess. Klimapakt etc.) und Unterstützung von Projekten aus der hessischen Wirtschaft und von hessischen Kommunen - Unterstützung von Projekten der kommunalen Agenda 21 - Maßnahmen und Projekte zur Umweltbildung im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung - Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarung "Sport und Umwelt" - Förderung innovativer Pilotprojekte und Zukunftstechnologien im Rahmen nachhaltiger Entwicklung, auch mit nationaler und internationaler Kofinanzierung - technischen Gewässerschutz gewährleisten. Empfänger: Hessische Unternehmen, Verbände, Kommunen, Drittleister, Initiativen und Vereine Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen (Kapitel 0922/01) 67 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen zur Sicherstellung des Biotop- und Artenschutzes sowie Ausgleichszahlungen nach § 44 HENatG. Leistungen zum Förderprodukt - Bestehende Anpachtungen mit 12-jähriger Dauer, und zwar schwerpunktmäßig zur Vernetzung der in Biotopkartierung und Landschaftsplänen dargestellten Gebiete. Die Anpachtungen erfolgen innerhalb von Naturschutzgebieten und Waldgebieten durch die Forstämter. - Ausgleichszahlungen nach § 44 HENatG - Ausgleichszahlungen für Inhaltsbestimmungen des Eigentums durch Schutzgebietsverordnungen, die den Eigentümer schwer und unzumutbar betreffen (Art. 14 (1) Satz 2 Grundgesetz i.V.m. § 44 (1) Satz 1 HENatG) sowie Gewährung eines Härteausgleichs, insbesondere für Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke (§ 44 (3) HENatG). - Grunderwerb - Erwerb von schutzwürdigen und schutzbedürftigen Flächen, soweit Anpachtungen und Finanzierung aus der Ausgleichsabgabe nicht möglich sind. 67 HMULV - Bereich Forsten und Naturschutz 103 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Empfänger: Grundstückseigentümer, Grundstückspächter Waldumweltmaßnahmen (Kapitel 0922/07) Richtlinien für die forstliche Förderung, § 57 Hessisches Forstgesetz Ziel ist die Förderung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Natura 2000 Gebieten in Hessen. Durch die Förderung freiwilliger Leistungen der Waldbesitzer zur Biotop- und Habitatpflege im Wald soll zur Wiederherstellung, zum Erhalt oder zur Verbesserung von Lebensräumen im Wald beigetragen werden. Es werden Zuschüsse für Waldumweltmaßnahmen gewährt, die die Schutzfunktion und die ökologische Funktion der Wälder in nachhaltiger Weise sichern oder verbessern: - Sicherung und Entwicklung besonderer Lebensräume - Schaffung von Waldlebensraum und Verbesserung des Erhaltungszustandes - Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen - Reduktion des Hiebsatzes Empfänger: kommunale und private Waldbesitzer Gemeinschaftsaufgabe forstliche Maßnahmen (Kapitel 0922/10) Richtlinien für die forstliche Förderung (23.01.2007), § 57 Hessisches Forstgesetz, Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, Richtlinien für die forstliche Förderung vom 23.01.2007 Die Förderung forstlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern dient der Erhaltung des Waldbestandes und der Unterstützung einer zukunftsfähigen Waldgestaltung im Sinne der Förderung natürlicher Entwicklungen sowie der Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum, der Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der Förderung der ländlichen Infrastruktur. Zum Förderprodukt gehören folgende Leistungen: - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Forstbereich mit der Leistung forstwirtschaftliche Infrastruktur - Verbesserung der Umwelt und der Landschaft im Forstbereich mit den Leistungen Naturnahe Waldbewirtschaftung, Kalkung, Waldschutz, Bestandespflege, Wiederaufforstung, Nachbesserungen - Gemeinschaftsaufgabe forstliche Maßnahmen mit den Leistungen Erstaufforstung, Kulturpflege, Erstaufforstungsprämie, Forstliche Zusammenschlüsse - Maßnahmen zur Wiederherstellung des forstlichen Potenzials bei Kalamitäten Empfänger: kommunale und private Waldbesitzer Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe (Kapitel 0922/13) Zweckgebundene Leistung nach Haushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz, Kompensationsverordnung vom 01.09.2005 Die Ausgleichsabgabe nach § 15 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) ist eine zweckgebundene Sonderabgabe. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sind zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Jah104 HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – ren ab dem Zeitpunkt der Erhebung, für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden. Die Ausgleichsabgabe ist festzusetzen und zugunsten des Landes zu erheben. Festsetzung und Verwendung der Ausgleichsabgabe unterliegen der Aufsicht des Landes. Soweit nicht abweichend geregelt, werden die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe für die von den oberen oder den unteren Naturschutzbehörden bewerteten Eingriffe von den oberen, und die übrigen Einnahmen von den unteren Naturschutzbehörden eingesetzt. Soweit die Ausgleichsabgabe nicht von den Naturschutzbehörden verausgabt wird, kann ihre Verwendung einer der Aufsicht des Landes unterstehenden Einrichtung oder einer vom Lande beherrschten Gesellschaft allgemein übertragen werden. Wird die Verwendung einer Stiftung übertragen, dürfen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe auch dem Stiftungskapital zugeführt werden. Leistungen zum Förderprodukt - Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Naturschutzbehörden - Zuführungen zum Stiftungskapital der Stiftung Natura 2000 - Durchführung von Ersatzmaßnahmen durch die Gemeinden aus dem Bestand der sog. § 6c-Mittel Empfänger: Kommunen, Private, Stiftungen, Verbände Kompetenzentwicklung / Ausbildung (Kapitel 0923/17) Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz, VO (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen Das Förderprodukt umfasst alle Leistungen, die der Kompetenzentwicklung und Ausbildung im Rahmen des ELER dienen. - Kompetenzentwicklung/Ausbildung - Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie. - Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 der ELER-Verordnung fallenden Bereichen. Empfänger: Kommunen, sonstige öffentliche Träger, Unternehmen und Private Technische Hilfe ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Kapitel 0923/16) VO (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Mit dem Ziel Entwicklungschancen im ländlichen Raum zu fördern wird unter anderem Unterstützung für Seminare, Tagungen, Modellvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung des Entwicklungsplans geleistet. Empfänger: Auftragnehmer 105 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Liste der hessischen Kommunen zwischen 8.000 und 35.000 Einwohnern Landkreis Kassel Darmstadt-Dieburg Vogelsberg Wetterau Waldeck-Frankenberg Lahn-Dill Darmstadt-Dieburg Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Hersfeld-Rotenburg Odenwald Wetterau Main-Kinzig Rheingau-Taunus Maintaunus Main-Kinzig Werra-Meißner-Kreis Wetterau Waldeck-Frankenberg Kassel Hersfeld-Rotenburg Bergstrasse Main-Kinzig Gießen Marburg-Biedenkopf Bergstrasse Groß-Gerau Schwalm-Eder-Kreis Lahn-Dill Main-Kinzig Wetterau Bergstrasse Gießen Groß-Gerau Wetterau Marburg-Biedenkopf Darmstadt-Dieburg Offenbach Lahn-Dill Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Offenbach Lahn-Dill Fulda Rheingau-Taunus Limburg-Weilburg Maintaunus Odenwald Main-Kinzig Maintaunus Lahn-Dill Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Fulda Maintaunus Wetterau Waldeck-Frankenberg Main-Kinzig Wetterau Hochtaunus Schwalm-Eder-Kreis Kassel Kassel Bergstrasse Rheingau-Taunus Main-Kinzig Groß-Gerau Groß-Gerau Marburg-Biedenkopf Darmstadt-Dieburg Fulda Groß-Gerau Darmstadt-Dieburg Darmstadt-Dieburg Gießen Main-Kinzig Schwalm-Eder-Kreis Limburg-Weilburg Lahn-Dill Offenbach Maintaunus Rheingau-Taunus Bergstrasse Lahn-Dill Werra-Meißner-Kreis Offenbach Maintaunus Odenwald Kassel Schwalm-Eder-Kreis Fulda Limburg-Weilburg Gießen Rheingau-Taunus Lahn-Dill Rheingau-Taunus Wetterau Kassel 106 Name Ahnatal Alsbach-Hähnlein Alsfeld, St. Altenstadt Arolsen, St. Aßlar, St. Babenhausen, St. Bad Camberg, St. Bad Endbach Bad Hersfeld, Krst. Bad König, St. Bad Nauheim, St. Bad Orb, St. Bad Schwalbach, Krst. Bad Soden am Taunus, St. Bad Soden-Salmünster, St Bad Sooden-Allendorf, St Bad Vilbel, St. Bad Wildungen, St. Baunatal, St. Bebra, St. Biblis Biebergemünd Biebertal Biedenkopf, St. Birkenau Bischofsheim Borken (Hessen), St. Braunfels, St. Bruchköbel, St. Büdingen, St. Bürstadt, St. Buseck Büttelborn Butzbach, St. Dautphetal Dieburg, St. Dietzenbach, St. Dillenburg, St. Dornburg Ebsdorfergrund Egelsbach Ehringshausen Eichenzell Eltville am Rhein, St. Elz Eppstein, St. Erbach, Krst. Erlensee Eschborn, St. Eschenburg Eschwege, Krst. Felsberg, St. Flieden Flörsheim am Main, St. Florstadt Frankenberg (Eder), St. Freigericht Friedberg (Hess.), Krst. Friedrichsdorf, St. Fritzlar, St. Fuldabrück Fuldatal Fürth Geisenheim, St. Gelnhausen, St. Gernsheim, St. Ginsheim-Gustavsburg Gladenbach, St. Griesheim, St. Großenlüder Groß-Gerau, St. Groß-Umstadt, St. Groß-Zimmern Grünberg, St. Gründau Gudensberg, St. Hadamar, St. Haiger, St. Hainburg Hattersheim am Main, St. Heidenrod Heppenheim, Krst. Herborn, St. Hessisch Lichtenau, St. Heusenstamm, St. Hochheim am Main, St. Höchst i. Odw. Hofgeismar, St. Homberg (Efze), Krst. Hünfeld, St. Hünfelden Hungen, St. Hünstetten Hüttenberg Idstein, St. Karben, St. Kaufungen Bev07 insg Zentr Name 8.136 KLZ 9.191 KLZ 17.151 MZ 11.968 UZ 16.606 MZ 13.853 UZ 16.011 UZ 14.281 UZ 8.503 KLZ 30.411 MZT 9.508 UZ 30.959 MZT 9.910 MZ 10.976 MZ 21.407 MZ 13.692 MZ 8.699 UZ 31.372 MZ 17.711 MZ 27.747 MZ 14.335 MZ 8.822 KLZ 8.378 KLZ 10.239 UZ 13.519 MZ 10.176 UZ 12.561 UZ 13.283 MZ 11.213 UZ 20.646 MZ 21.362 MZ 15.563 MZ 13.154 UZ 13.262 UZ 24.951 MZ 11.925 UZ 15.218 MZ 33.104 MZ 24.107 MZ 8.440 KLZ 8.962 KLZ 9.903 UZ 9.391 UZ 11.143 UZ 17.211 MZ 8.020 KLZ 13.395 KLZ 13.575 MZ 12.678 UZ 20.765 MZ 10.643 UZ 20.372 MZ 10.840 UZ 8.691 UZ 20.102 MZ 8.814 KLZ 19.154 MZ 14.950 UZ 27.826 MZT 24.328 MZ 14.599 MZ 8.803 UZ 12.044 UZ 10.885 UZ 11.662 MZ 21.660 MZ 9.589 MZ 16.095 UZ 12.344 MZ 25.769 MZ 8.636 UZ 23.541 MZ 21.386 MZ 13.937 UZ 14.066 MZ 14.789 KLZ 9.078 UZ 12.299 UZ 19.750 MZ 14.650 KLZ 25.476 MZ 8.040 KLZ 25.422 MZ 20.873 MZ 12.937 MZ 18.312 MZ 16.870 MZ 9.791 UZ 16.128 MZ 14.468 MZ 16.141 MZ 10.039 UZ 12.759 MZ 10.125 KLZ 10.702 KLZ 22.907 MZ 21.801 UZ 12.806 UZ HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Landkreis Maintaunus Groß-Gerau Marburg-Biedenkopf Hochtaunus Waldeck-Frankenberg Maintaunus Hochtaunus Fulda Lahn-Dill Bergstrasse Main-Kinzig Gießen Gießen Vogelsberg Gießen Maintaunus Limburg-Weilburg Gießen Main-Kinzig Kassel Gießen Bergstrasse Offenbach Schwalm-Eder-Kreis Odenwald Groß-Gerau Bergstrasse Vogelsberg Offenbach Darmstadt-Dieburg Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunus Fulda Marburg-Biedenkopf Wetterau Wetterau Main-Kinzig Rheingau-Taunus Kassel Darmstadt-Dieburg Offenbach Rheingau-Taunus Wetterau Fulda Darmstadt-Dieburg Gießen Groß-Gerau Odenwald Darmstadt-Dieburg Gießen Groß-Gerau Bergstrasse Main-Kinzig Offenbach Wetterau Darmstadt-Dieburg Hersfeld-Rotenburg Rheingau-Taunus Limburg-Weilburg Darmstadt-Dieburg Kassel Vogelsberg Main-Kinzig Hochtaunus Main-Kinzig Vogelsberg Maintaunus Schwalm-Eder-Kreis Darmstadt-Dieburg Offenbach Limburg-Weilburg Main-Kinzig Lahn-Dill Werra-Meißner-Kreis Marburg-Biedenkopf Gießen Main-Kinzig Hochtaunus Maintaunus Rheingau-Taunus Groß-Gerau Hochtaunus Kassel Bergstrasse Main-Kinzig Bergstrasse Hochtaunus Limburg-Weilburg Limburg-Weilburg Darmstadt-Dieburg Gießen Marburg-Biedenkopf Werra-Meißner-Kreis Wetterau Kassel Name Kelkheim (Taunus), St. Kelsterbach, St. Kirchhain, St. Königstein im Taunus, St Korbach, Krst. Kriftel Kronberg im Taunus, St. Künzell Lahnau Lampertheim, St. Langenselbold, St. Langgöns Laubach, St. Lauterbach (Hess.),Krst. Lich, St. Liederbach am Taunus Limburg a.d.Lahn, Krst. Linden, St. Linsengericht Lohfelden Lollar, St. Lorsch, St. Mainhausen Melsungen, St. Michelstadt, St. Mörfelden-Walldorf, St. Mörlenbach Mücke Mühlheim am Main, St. Mühltal Münster Nauheim Neu-Anspach Neuhof Neustadt (Hessen), St. Nidda, St. Niddatal, St. Nidderau, St. Niedernhausen Niestetal Ober-Ramstadt, St. Obertshausen, St. Oestrich-Winkel, St. Ortenberg, St. Petersberg Pfungstadt, St. Pohlheim, St. Raunheim, St. Reichelsheim (Odenwald) Reinheim, St. Reiskirchen Riedstadt Rimbach Rodenbach Rödermark, St. Rosbach v.d.Höhe, St. Roßdorf Rotenburg a.d.Fulda, St. Rüdesheim am Rhein, St. Runkel, St. Schaafheim Schauenburg Schlitz, St. Schlüchtern, St. Schmitten Schöneck Schotten, St. Schwalbach am Taunus, St Schwalmstadt, St. Seeheim-Jugenheim Seligenstadt, St. Selters (Taunus) Sinntal Solms, St. Sontra, St. Stadtallendorf, St. Staufenberg, St. Steinau a.d.Straße, St. Steinbach (Taunus), St. Sulzbach (Taunus) Taunusstein, St. Trebur Usingen, St. Vellmar, St. Viernheim, St. Wächtersbach, St. Wald-Michelbach Wehrheim Weilburg, St. Weilmünster, Marktfl. Weiterstadt, St. Wettenberg Wetter (Hessen), St. Witzenhausen, St. Wölfersheim Wolfhagen, St. Bev07 insg Zentr Name 27.257 MZ 13.484 UZ 16.358 MZ 15.868 MZ 24.188 MZ 10.472 UZ 17.576 MZ 16.514 UZ 8.182 KLZ 31.458 MZ 13.262 UZ 12.116 UZ 10.175 MZ 14.173 MZ 13.455 MZ 8.597 KLZ 33.726 MZT 12.143 UZ 9.863 KLZ 13.822 UZ 9.914 UZ 12.828 MZ 9.195 KLZ 13.707 MZ 16.857 MZ 33.845 MZ 10.440 UZ 9.957 UZ 26.665 MZ 13.893 UZ 14.098 UZ 10.178 UZ 15.036 UZ 11.148 UZ 9.055 UZ 17.972 MZ 9.199 KLZ 19.932 UZ 14.501 UZ 10.572 UZ 15.190 UZ 24.168 MZ 11.932 UZ 9.109 UZ 14.580 UZ 24.703 MZ 18.051 UZ 14.569 UZ 9.015 UZ 17.235 UZ 10.641 UZ 21.364 UZ 8.669 UZ 11.199 UZ 26.089 MZ 12.048 KLZ 12.190 UZ 13.843 MZ 9.852 MZ 9.631 UZ 8.937 KLZ 10.260 UZ 10.045 UZ 17.089 MZ 8.857 KLZ 11.771 KLZ 11.203 UZ 14.571 MZ 19.030 MZ 15.983 UZ 20.152 MZ 8.201 KLZ 9.425 KLZ 13.617 UZ 8.349 MZ 21.583 MZ 8.243 UZ 11.050 UZ 9.954 KLZ 8.354 KLZ 29.124 MZ 13.069 UZ 13.332 MZ 18.221 MZ 32.542 MZ 12.421 MZ 11.208 UZ 9.368 KLZ 13.493 MZ 9.188 UZ Erläuterung: 24.213 MZ 12.447 UZ KLZ = Kleinzentrum 9.255 UZ UZ = Unterzentrum 15.779 MZ 9.887 KLZ MZ = Mittelzentrum / 13.060 MZ MZT = Mittelzentrum mit Teilfunktion 107 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen Liste der Gesprächspartner 108 Helmut Franke Bauamt Stadt Bad Sooden-Allendorf Bad Sooden-Allendorf Tine Göllner Architektin Büdingen Joerg Michael Haas Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung Viernheim Erich Herrmann Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum BadenWürttemberg Stuttgart Walter Hoffmann Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz München Harald Kalteier Stadtverordneter Hadamar Karl-Wilhelm Marth Bauamt Stadt Büdingen Büdingen Michael Martin Förderungsgesellschaft für die baden-württembergischen Landesgartenschauen mbH Stuttgart Jürgen Merz Hessischer Gärtnereiverband Hadamar Hans-Georg Paulus Hessischer Gärtnereiverband e.V. Frankfurt am Main Karl-Christian Schelzke Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V. Mühlheim/Main Christian Schmidt HA Hessen Agentur GmbH - Tourismus- und Kongressmarketing Wiesbaden Erich Spamer Bürgermeister Büdingen Dagmar Voss Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH München Detleff Wierzbitzki Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH Bad Nauheim Dr. Daniel Zerweck Stadt Leverkusen – Projektstatt Regionale2010 Leverkusen HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung – Auswahl themenrelevanter Internetquellen www.hmulv.hessen.de Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz Hessen - Landesgartenschauen, Biorohstoffe www.mlr.baden-wuerttemberg.de Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg - Gartenschauen www.stmugv.bayern.de Umweltministerium Bayern - Landesgartenschauen www.rp-kassel.de Regierungspräsidium Kassel www.lgs.de Gartenschauen in Bayern - Von bleibendem Wert www.fgs-landesgartenschau.de Förderungsgesellschaft Baden-Württemberg www.bundesgartenschau.de Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft www.entente-florale-deutschland.de Entente Florale Deutschland www.365-orte.land-der-ideen.de 365 Orte im Land der Ideen www.dorfwettbewerb.bund.de Unser Dorf hat Zukunft www.offene-gartenpforte.de Offene Gartenpforte nrw www.gartenschau2007.de Natur in Waldkirchen Bayern Aufwärts - Himmelwärts www.gartenschau-rechberghausen.de Gartenschau Rechberghausen 2009 Sommer Blüten - Träume www.natur-in-rain.de Natur in Rain Bayern 2009 www.rechberghausen.kdrs.de Rechberghausen Ba Wü Gartenschau 2009 www.rheinfelden-baden.de Rheinfelden_BaWü_Grünprojekt 2007 www.gartenrheinmain.de GartenRheinMain - Vom Klostergarten zum Regionalpark www.kleingarten-hessen.de Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. Landesgartenschauen 109 Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen 110 www.dgg1822.de Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. www.hero-hessen.de Kompetenzzentrum Hessen Rohstoffe Witzenhausen -Informationsmaterial: www.bioregio-holz-knuell.de Bioregio Knüll www.bio-regio-holz.de Bioregio Meißner-Kaufunger Wald www.bioregioholz.de Bioregio Vogelsberg - Wetterau www.bioregio-odenwald-bergstrasse.de Bioregio Odenwald - Bergstrasse www.bioregio-holz-lahn.de Bioregio Lahn (Landkreis Gießen, Lahn-DillKreis, Stadt Marburg und Landkreis MarburgBiedenkopf)