Jahresbericht 2012 - Kantonales Labor Zürich

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Jahresbericht 2012 - Kantonales Labor Zürich
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Jahresbericht
Jahresbericht
2012
2012
2
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
3
Inhaltsverzeichnis
Editorial
7 1 9 Aufgaben
2 Mittel und Leistungen
10 2.1 Mittel
Jahresrechnung
Personal 2012
10 10
10
2.2 Leistung und Wirkung
Verbraucherschutz
Analysen
Inspektionen im Auftrag der Gemeinden
Vollzug Chemikalienrecht
Kontrolle der Selbsteinkellerer
12 12
12
14
15
15
Qualitätsmanagement
Aussagen zur Qualität
Ringversuche
Einsprachen und Rekurse
15 15
15
16
Perspektiven
Verbraucherschutz
Kontrollen im Auftrag der Gemeinden
Vollzug Chemikalienrecht
Kontrolle der Selbsteinkellerer
16 16
17
17
18
3 Ausgewählte Themen
19 3.1 Mikrobiologische Untersuchungen / HygieneÜberwachungskonzept
19 3.2 Untersuchungen im Auftrag des Bundesamtes für
Veterinärwesen
Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP)
Ergebnisse des Nationalen
Rückstandsuntersuchungsprogramm
Ergebnisse des Grenztierärtzlichen Monitoringprogramms
2.3 2.4 3.3 3.4 20 20
37
37
38
39
39
40
40
41
41
5 Kontrolle der Badeanlagen
43 5.1 Inspektionen Badeanlagen
43 5.2 Beurteilung Badewasser
Gedeckte Bäder und Freibäder
Künstlich angelegte Badeteiche
Seen, Weiher und Flüsse
43 43
43
44
6 Vollzug Chemikalienrecht
46 6.1 Übersicht Vollzug Chemikalienrecht
46 6.2 Umgang mit Chemikalien / Betriebskontrollen
Betriebskontrollen
Themenspezifische Kontrollen
46 46
47
6.3 Marktüberwachung / Produktkontrollen
Einzelproben
Kampagnen Marktüberwachung
48 48
48
6.4 Information und Beratung
Leitfaden für Sekundarschulen
Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht
53 53
53
6.5 Besondere Vorkommnisse und Abklärungen
Pfefferspray mit Trichlorethylen
Umweltgerechte Verwendung von Desinfektionsmitteln in Mobiltoiletten
Spinnenbekämpfung mit chemischen Mitteln
53 53
53
54
Koordination / Expertentätigkeit
ChemNet.ZH
Anhörungen zu Verordnungsänderungen
54 54
55
7 Analysen nach Warenklassen
56 7.1 Milch (Warenklasse 01)
Mikrobiologie, Gehaltsanalysen und Radioaktivität
von Milch
56 20
20
Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln
Pestizid-Probenstatistik
Einheimische Proben
Grenzwertüberschreitungen
Gemüse aus Asien
Curry Leaves
Weinblätter
Bio-Proben
22 22
22
23
24
25
25
27
Migration aus Recyclingkarton
Ausgangslage
Recyclingkarton
Migrationsversuche
Übersicht über den Markt
Schlussfolgerungen des Projekts
Ausblick
27 27
28
29
29
30
31
3.5 University Professional (UP) in Food Safety: Beiträge
des Kantonalen Labors
31 4 Vollzug Lebensmittelgesetzgebung
33 4.1 Schwerpunkte im Inspektionswesen
Kontrollen im Auftrag der Gemeinden
Überprüfung der Selbstkontrolle von Importeuren und
Händlern mit Gebrauchsgegenständen
Kontrolle der Fleischverarbeiter
Kontrolle der Milchverarbeiter
Kontrolle in Apotheken und Drogerien
Kontrolle der selbsteinkellernden Weinbauern
33 33
33
34
34
35
35
Spezielle Vorkommnisse
Eingebürgerter Honig
Geheimproduktion von Fladenbrot
36 36
37
4.2 FDA-Inspektion
Handel über Umwege am Beispiel Lachs
Präsenzdienst deckt Mängel bei Fleischlieferung auf
Suisse Garantie oder doch Italien
Eierlagerung an einem speziellen Ort
Haltbarkeit von Lebensmitteln
Die untervermietete Ausgabestelle
Auch Inspektorinnen sind Kunden
Resultate der Inspektionskampagne
6.6 7.2 56
57 Käse und Käseerzeugnisse (Warenklasse 03)
Nationale Kampagne "Milch und Milcherzeugnisse
ab Produktionsbetrieb": Mikrobiologie und
Gehaltsparameter
Qualität und Zusammensetzung von Ziegen-, Schafund Büffelmilch
Zusammensetzung und Konservierungsmittel von
Käse aus Südeuropa
58
7.3 Speisefette und Speiseöle (Warenklasse 05)
Polare Anteile in Frittierölen
58 58
7.4 Fleisch und Fleischerzeugnisse (Warenklasse 08)
Mikrobiologie von Sushi und Sashimi aus Restaurants
Hygienische Beschaffenheit von geschnittenem
Rohschinken
Mikrobiologische Qualität, Konservierungsmittel und
Tierarzneimittel von vorverpackten, gekochten und
gekühlten Crevetten
Mikrobiologie und Tierartenbestimmung von
Fischfilet frisch und tiefgekühlt
Mikrobiologische Qualität und Gehaltsanalyse von
vorverpacktem Schinken
Mikrobiologische Qualität von Fleischerzeugnissen
59 59
57
57
59
59
59
59
60
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
4
Mikrobiologie, Konservierungsmittel, Allergene und
Tierartenbestimmung von Roh- und Brühwürsten aus
der Schweiz
Mikrobiologie, Schwermetalle und Tierartenbestimmung in Wildprodukten
Zusammensetzung von Dosenfleisch
Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und
Konservierungsmittel von Roh- und Brühwurstspezilitäten verschiedener Provenienz
Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und
Konservierungsmittel in Geflügelleberprodukten
Antibiotika, Schwermetalle, Polyphosphate, Citronensäure und Tierartenbestimmung in Fischen
Schwermetalle und Tierartenbestimmung in
Meeresfischen
Biogene Amine, Schwermetalle und Tierartenbestimmung bei Thon, Sardinen und Sardellen in Dosen
Schwermetalle, Allergene und Tierartenbestimmung
in Leberprodukten (Wurstwaren)
Polycyclische Kohlenwasserstoffe, Nitrit und Nitrat
in Fleischerzeugnissen
Rückstände von Tierarzneimitteln in Importgeflügel
Transglutaminase und allergene Zutaten in
Fleischerzeugnissen
Tierarzneimittel- und Speziesbestimmung in
Krustentieren
7.5 Würzen, Bouillon, Suppen, Saucen (Warenklasse 10)
Zusammensetzung und Konservierungsmittel in
Sojasaucen
7.6 Getreide und Müllereiprodukte (Warenklasse 11)
Cadmium und andere Schwermetalle in Cerealien,
Leinsamen und Sesamsamen
Arsen und weitere Schwermetalle in Reis aus
arsenbelasteten Anbaugebieten
Arsen, Mykotoxine, Speziesbestimmung und GVO
in Reis mit Herkunft Asien
Trichothecene in Müllereiprodukten aus Reis, Gerste,
Braugerste, Roggen, Dinkel und Hirse
Mykotoxine in Mais und Maisprodukten
Gehaltsbestimmung, GVO und Allergene in Müesli
und Sportriegel
7.7 7.8 7.9 Brot, Back- und Dauerbackwaren (Warenklasse 12)
Gehaltsbestimmung, Kennzeichnung und Allergene
von vorverpackten Kuchen und Gebäcken
Zusammensetzung von Schokoladengebäck aus
Bäckereien
Konservierungsmittel in Toastbrot
Konservierungsmittel und Laktose in Knabbersnacks
auf Kartoffel- und Getreidebasis
60
60
60
61
61
61
62
62
63
63
63
64
7.11 Speisepilze (Warenklasse 19)
77 Radioaktivität in Wildpilzen und Beeren aus Osteuropa
und dem asiatischen Raum
77
Qualität von frischen Speisepilzen
77
7.12 Honig (Warenklasse 20)
Ausserirdischer Honig?
Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin –
Rückstandsuntersuchungen in Honig
Zusammensetzung und Qualität von Honig
7.13 Speiseeis (Warenklasse 23)
Mikrobiologische Qualität von Sorbet ähnlichen
eisgekühlten Getränken
Allergene, Gehaltsbestimmung und Farbstoffe in
vorverpackten Wasserglace und Sorbets
7.14 Fruchtsaft und Fruchtnektar (Warenklasse 24)
Schwefeldioxid und weitere Konservierungsmittel in
Kokoswasser
Mikrobiologie, Alternaria-Toxine, Patulin und
Schwermetalle in Fruchtsäften
Aromatisierung von Zitronensaft zum Würzen
78 78
78
79
79 79
80
80 80
80
81
82
65 7.16 Konfitüren und Geleés (Warenklasse 27)
Mikrobiologie und Allergene in Brotaufstrichen
83 83
65
7.17 Trinkwasser, Eis, Mineralwasser (Warenklasse 28)
Inspektionen von Trinkwasseranlagen
Routineuntersuchungen
Spezialuntersuchungen
Besondere Ereignisse
Seewasserwerke
Blei und andere Schwermetalle in Trinkwasser ab
Haushaltsarmaturen
Hygienische Qualität von Eiswürfeln aus
Gastwirtschaftsbetrieben
83 83
83
84
84
85
65 65
65
67
67
67
68
68 68
69
69
70
70 70
Speziallebensmittel (Warenklasse 17)
Nahrungsergänzungsmittel aus Apotheken und
Drogerien
Pestizide in Babynahrung
Gesamtaminosäurezusammensetzung und Bestrahlung
von Aminosäurepräparaten
Folsäuregehalt und Bestrahlung von
Nahrungsergänzungsmitteln
Laktose in laktosefreien Lebensmitteln
Selen- und Iodgehalt in Säuglingsanfangs- und
Folgenahrung
71 Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
76
76
7.15 Fruchtsirup, Tafelgetränk und Limonade
(Warenklasse 25)
Vitamin C in Fruchtgetränken
Mikrobiologie, Konservierungsmittel und Farbstoffe
in Bubble Tea aus Offenverkauf
64
Pudding, Crème (Warenklasse 14)
Zusatzstoffe in Pudding und Crème
7.10 Obst und Gemüse (Warenklasse 18)
Mykotoxine in Trockenobst
Mykotoxine in Hartschalenobst und Ölsaaten
Thallium in Kohlgemüse aus Europa und Asien
Zinn in Obst-, Pilz- und Gemüsekonserven
Schwermetalle, Iod und Bestrahlungsnachweis in
getrockneten Gemüsealgen
GVO in Früchten und Gemüse aus dem Ausland
71
71
71
72
72
73
74 74
74
75
75
7.18 Alkoholfreier Wein, Alkoholfreies Bier
(Warenklasse 29)
Restalkohol in alkoholfreien Getränken
7.19 Kaffee (Warenklasse 30)
Ochratoxin A in löslichem Kaffeepulver, Kapselkaffee
und Kakaopulver
82 82
86
86
87 87
88 88
7.20 Instant- und Fertiggetränke (Warenklasse 33)
Hygienische Qualität und Allergene in genussfertigen
Automatengetränken
88 7.21 Kakao, Schokolade (Warenklasse 34)
Salmonellen, Mykotoxine und Allergene in
Schokolade
89 7.22 Gewürze (Warenklasse 35)
Verbotene Farbstoffe und Bestrahlungsnachweis in
Gewürzen
7.23 Lebensmittel, vorgefertigt (Warenklasse 51)
Hygienische Beschaffenheit von Canapés aus
Bäckereien/Konditoreien/Traiteur
Mikrobiologische Qualität von genussfertig zubereiteten Lebensmitteln aus Kinderkrippen
Listeria monocytogenes in Quornprodukten
Gehaltsbestimmung sowie Spuren von tierischen
Fetten in vegetarischen Lebensmitteln
Fremdfett in Convenience-Produkten mit Käse
Geschmacksverstärker in Take-Away-Lebensmitteln
88
89
89 89
90 90
90
90
91
91
91
5
7.24 Zusatzstoffe und Zusatzstoffpräparate
(Warenklasse 53)
Süssungsmittelpräparate mit Süssstoff Steviolglycosiden
92 92
7.25 Bedarfsgegenstände (Warenklasse 56)
Generelle Aktivitäten
Analytische Untersuchungen
Monitoring von Cyclo-diBA aus Innenlacken von
Konservendosen
93 93
94
7.26 Kosmetika (Warenklasse 57)
Zusammensetzung von Kosmetika für Kinder
Hydrochinon, Arbutin und Kojisäure in Hautbleichmitteln
97 97
97
7.27 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut- oder
Haarkontakt und Textilien (Warenklasse 58)
Schmuck
Bekleidungstextilien
Chrom(VI) in Leder
98 98
98
98
7.28 Gebrauchsgegenstände für Kinder, Malfarben
(Warenklasse 59)
Spielwaren: Neue Ausgangslage
99 99
94
7.29 Kennzeichnung (Warenklasse 69)
Heilanpreisung & Schlankheitsmittel
Warnhinweise für Bubble Tea
100 100
100
7.30 Ausscheidungen vom Tier (Warenklasse 86)
Schlachthofkontrollen
101 101
Anhang
Probenstatistik nach Warencode
103 103 Publikationen
111 Begriffe und Abkürzungen
Grenzwerte
Toleranzwerte
Allgemeine Abkürzungen
112 112
112
112
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
6
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
7
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
Der Jahresbericht des Kantonalen Labors Zürich ist
nicht die Pflichtlektüre für eine breite Leserschaft.
Es wäre vermessen, dies zu behaupten. Da Sie aber
schon bis an diese Stelle vorgedrungen sind, gehören Sie zum auserwählten Kreis jener Leserinnen
und Leser, die sich nicht vom Umfang des Berichtes
abschrecken lassen oder bereits wissen, welcher
Teil davon Sie anspricht und interessiert. Er dient
nicht dazu, Aktuelles zu vermitteln – dazu ist unser
Internet-Auftritt, der übrigens seit dem Spätherbst
2012 im neuen Kleid daherkommt, viel besser geeignet – sondern vielmehr einen Rückblick auf das
breite Spektrum der Tätigkeiten des Kantonalen
Labors im Berichtsjahr zu gewähren. Und wer
weiss, wie breit dieses Spektrum ist, den erstaunt
auch der Umfang des vorliegenden Berichtes nicht.
Die Erstellung des Jahresberichtes ist auch für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantonalen
Labors die Gelegenheit, auf das vergangene Jahr
zurückzublicken und Bilanz zu ziehen, zu analysieren was gut war und wo Optimierungspotential erkennbar ist, wo wir mit unserer Arbeit Wirkung erzielt und wo wir Spuren hinterlassen haben.
In diesem Sinne dient der Bericht eher der Geschichtsschreibung und dem Informationsaustausch mit anderen Vollzugsorganen und Fachleuten, aber natürlich auch als Rechenschaftsbericht
an die Konsumentinnen und Konsumenten respektive deren politische Vertretung.
Ich lade Sie nun ein zur Fährtensuche durch den
vielfältigen Fächer unserer Tätigkeiten. Um Ihnen
den Einstieg etwas zu erleichtern seien hier ein
paar Ereignisse angeführt, die unser Tun und Handeln im letzten Jahr besonders geprägt haben.
Pestizide in Gemüsen und Früchten aus dem
asiatischen Raum
Das meist in kleinen Lebensmittelläden angebotene
Gemüse und Obst aus dem asiatischen Raum weist
oft massive Rückstände von Pestiziden auf. Das
Problem ist also bekannt. Die Beanstandungen,
welche wegen der fehlenden oder lückenhaften
Rückverfolgbarkeit der Waren jeweils an den Verkäufer gerichtet werden mussten, blieben meist
wirkungslos. Die Situation konnte auch mit verstärk-
ten Kontrollen nicht merklich verbessert werden,
weil die Beanstandungen die fehlbaren Produzenten und Zwischenhändler kaum je erreicht haben.
Intensivierte Kontrollen an der Grenze in Zusammenarbeit mit der Oberzolldirektion, dem BAG und
drei anderen Kantonalen Laboratorien sollen nun
den Druck auf die Importeure erhöhen, eine adäquate Selbstkontrolle einzuführen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel 3.3.
GVO in Energie-Riegeln aus Übersee
Vorwiegend in Fitnessclubs und Sportartikelgeschäften erhobenen Energie-Riegel für Sportler,
wurden auf Anteile gentechnisch veränderter Bestandteile (GVO) untersucht. Viele dieser Produkte
stammen aus Übersee, wo die Deklaration solcher
Zutaten nicht vorgeschrieben ist und daher in zahlreichen Fällen auch fehlte. Die Beanstandungen
deckten in vielen Betrieben, die den Import solcher
Produkte als Nebengeschäft und zur Abrundung
ihres Angebotes betrieben, eine mangelnde Selbstkontrolle auf.
Einmal mehr zeigt sich: Wer Lebensmittel in Verkehr
bringen will, muss sein Handwerk verstehen, sonst
entpuppt sich ein vermeintlich lukrativer Nebenverdienst plötzlich als Verlustgeschäft. Zahlen und Fakten zu diesen Untersuchungen finden Sie in Kapitel
7.6.
Verunreinigung von Lebensmitteln durch deren
Verpackung
Lebensmittelverpackungen sollen das Produkt vor
Umwelteinflüssen schützen. Die darauf aufgedruckten Informationen helfen uns beim Kaufentscheid,
bei der Zubereitung und warnen uns allenfalls auch
vor gewissen Inhaltsstoffen.
Dass genau diese Verpackungen und die für den
Druck verwendeten Farben die Lebensmittel verunreinigen, darüber staunen die Laien – und die Fachleute wundern sich. Die Fachleute – und dazu zählen wir uns – wundern sich aber nicht darüber, dass
dem so ist, sondern vielmehr darüber, dass viele
Hersteller von Verpackungsmaterial und Lebensmittelproduzenten, die Ihre Produkte in diese Verpackungen abfüllen, keine Ahnung darüber haben,
was denn für Stoffe ihre Verpackung an die Lebensmittel abgeben. Ja, bis vor kurzem hatten sie
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
8
nicht einmal die Einsicht, dass sie die Einzigen sind,
die das herausfinden können und die Pflicht haben,
diese Verunreinigung auf ein akzeptables Mass zu
reduzieren.
Die Konformitätsarbeit soll die Erfüllung dieser
Pflichten nun ermöglichen. Wie das gehen soll und
was das Kantonale Labor in diesem Bereich bewirkt
hat, lesen Sie in den Kapiteln 3.4 und 7.25.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass sich in der Lebensmittelbranche nur behaupten wird, wer über
ein gutes Mass an Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein verfügt.
Legionellen in Duschwasser
Vom Kantonsärztlichen Dienst wurden wir darüber
informiert, dass drei Personen an einer Legionellose
erkrankten, welche im gleichen Sportzentrum geduscht haben.
Im Rahmen der Schwerpunktbildung und Zusammenarbeit in der Ostschweiz wurden einzelne Proben für den Legionellen-Nachweis jeweils ins Amt
für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin St.
Gallen geschickt. Da aber absehbar war, dass die
Abklärungen und Nachkontrollen im Zusammenhang mit diesen Erkrankungsfällen ein Ausmass
annehmen würden, welches weit über Einzelproben
hinausgeht, haben wir uns vor zwei Jahren entschlossen, die entsprechende Analytik auch in unserem Wasserlabor zu etablieren. Dank dieser erweiterten Analysenkompetenz und flexiblen Mitarbeitern konnte dieser Legionellosenfall rasch und
erfolgreich bearbeitet werden.
Wie es zu dieser Häufung von Legionellosen kommen und wie die Gefahr von weiteren Infektionen
gebannt werden konnte, lesen Sie in den Kapiteln 5
und 7.17 nach.
Neues Seewasserwerk
Zur Kontrolle der Trinkwasserversorgungen im Kantonsgebiet gehört auch die Kontrolle der Trinkwasseraufbereitungsanlagen und der Seewasserwerke.
Daher ist es angezeigt, dass die Trinkwasserkontrolle auch bei der Projektierung, Realisierung und
Inbetriebnahme eines neuen Seewasserwerkes zu
Rate gezogen wird. Im Dezember 2012 konnte das
neue Seewasserwerk Hirsacker in Horgen in Betrieb genommen werden. Unsere Mitarbeiter spielten in allen drei Phasen dieses Projektes eine tragende Rolle, wenn auch oft im Hintergrund und weniger prominent als die Redner an der Einweihungsfeier, von der sie Bilder in Kapitel 7.17 finden können.
The show must go on
Und noch etwas war speziell im 2012: Wir mussten
mehr als die Hälfte des Jahres ohne unseren Chef
auskommen. Das erklärte Ziel der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter war es, dass man diesen Ausfall
zumindest gegen aussen nicht spüren soll.
Dieses Ziel haben wir mit vereinten Kräften erreicht.
Dafür gebührt allen Kolleginnen und Kollegen ein
grosses Lob und ein herzliches Dankeschön für den
ausserordentlichen Einsatz und das unermüdliche
Engagement.
Auch dazu gibt es übrigens einen Abschnitt in unserem Jahresbericht: In Kapitel 2.1 sind die Personen
aufgelistet, die mit ihren Analysen, Berichten, Inspektionen, Instruktionen, Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten, der Rechnungsführung, der Materialverwaltung, der Registratur, dem Netzwerkunterhalt, mit Sekretariatsarbeiten und viel mehr zu den
in diesem Jahresbericht dokumentierten Leistungen
und Wirkungen beigetragen haben.
Martin Brunner, stv. Kantonschemiker
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
9
1 Aufgaben
Verbraucherschutz
Kontrolle der Selbsteinkellerer
Das Kantonale Labor ist für den Vollzug der Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zuständig. Rund 12‘000 Lebensmittelbetriebe
unterstehen unserer Kontrolle.
Dabei kontrolliert das kantonale Lebensmittelinspektorat die bewilligungspflichtigen Lebensmittelbetriebe, industrielle Betriebe, Exportbetriebe, für
welche Exportzeugnisse ausgestellt werden müssen, sowie Apotheken und Drogerien. Dazu kommen
die Betriebe, die Gebrauchsgegenstände wie Kosmetika, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Geschirr oder Kinderspielzeug herstellen, importieren
oder verkaufen. Zudem hat das Kantonale Labor die
Aufgabe in 39 Gemeinden die Basiskontrollen
durchzuführen und die Kontrollen jener Gemeinden
zu überwachen, die den Städten Zürich und Winterthur in Auftrag gegeben wurden. Das Kantonale
Labor ist sodann für die chemischen, mikrobiologischen, physikalischen und sensorischen Analysen
der Proben zuständig.
Unserer Kontrolle unterstehen zudem 120 gedeckte
Bäder, die in der Regel mindestens zweimal jährlich
kontrolliert werden. Die 74 Sommerbadeanlagen
werden im Minimum einmal pro Jahr überprüft. Die
Kontrolle der Bäder in der Stadt Zürich obliegt dem
städtischen Amt für Umwelt und Gesundheit.
Bei der Buch- und Kellerkontrolle von selbsteinkellernden Weinbauern wird die Übereinstimmung der
Kellerbuchhaltung mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Die 61 betroffenen Betriebe werden
abhängig von ihrer Produktionsmenge in Abständen
von zwei bis fünf Jahren kontrolliert.
Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung im Auftrag der Gemeinden
39 Gemeinden haben für die Basiskontrollen das
Kantonale Labor beauftragt. Die Kontrollen werden
risikobasiert durchgeführt. Die Kosten für diese
Kontrolltätigkeit werden durch die Pauschalbeträge
der Gemeinden, die Kontrollgebühren und die Gebühren für allfällige Nachkontrollen abgedeckt.
Vollzug der Chemikaliengesetzgebung
Aus der Chemikaliengesetzgebung erwachsen den
Kantonen diverse Vollzugsaufgaben. Das Kantonale
Labor ist als kantonale Fachstelle für Chemikalien
bezeichnet. In dieser Funktion hat es die Aufgabe,
den Vollzug des Chemikalienrechts mit den Vollzugsstellen verbundener Gesetzgebungen, insbesondere des Umwelt-, Gewässer- und Arbeitnehmerschutzes, zu koordinieren.
Die Marktüberwachung von Produkten im Geltungsbereich des Chemikalienrechts ist Aufgabe
des Kantonalen Labors. Dabei sind die Bestimmungen über die Verpackung, die Kennzeichnung und
die Sicherheitsdatenblätter von Stoffen, Zubereitungen, Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln und
Düngern zu überwachen. In diesem Zusammenhang
sind auch die Zulassungs-, Anmelde- und Meldepflichten von Produkten gegenüber den zuständigen
Bundesstellen durchzusetzen. Neben den eigentlichen Chemikalien sind Gegenstände aller Art bezüglich der Einhaltung stoffspezifischer Beschränkungen oder Verbote zu überprüfen.
Zum Aufgabenbereich des Kantonalen Labors gehört auch die Kontrolle diverser Bestimmungen zum
Umgang mit Chemikalien, insbesondere der Abgabevorschriften und der personenbezogenen Anforderungen.
Im Hinblick auf die recht technische Materie nimmt
die Information und Beratung der Betroffenen zur
Anwendung der sich rasch wandelnden Chemikaliengesetzgebung einen wichtigen Stellenwert ein.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
10
2 Mittel und Leistungen
2.1
Mittel
Jahresrechnung
Gonçalves
Idalina
Reinigung
Grillo
Verena
Reinigung
Die Rechnung 2012 schliesst günstiger ab als budgetiert. Die Gründe dafür sind der nicht ganz ausgeschöpfte Stellenplan und einzelne unbezahlte Urlaube. Zudem führten der sorgsame Umgang mit
Verbrauchsmaterialien und die unter den Prognosen gebliebene Teuerung bei der Beschaffung von
Chemikalien für die Laboranalysen zu Einsparungen.
Durch den verzögerten Beginn des Projektes „Sanierung Laborräume Labortrakt“ lagen die Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen auf Investitionen unter dem Voranschlag. Die Einnahmen hingegen lagen im budgetierten Bereich. Finanziell
neutral sind nach wie vor die Kontrollen für die Gemeinden, weil die Ausgaben durch die Einnahmen
aus den Beiträgen der Gemeinden und den Gebühren für Beanstandungen und Nachkontrollen gerade
abgedeckt werden.
Tabelle 2.1.1. fasst die Jahresrechnung 2012 zusammen.
Hodel
Margrit
Reinigung
Hotnjani
Saime
Reinigung
Hotz
Katharina
Labor
Kandler
Helmut
Abteilungsleiter
Landis
Matthias
Labor
Lendi
Elvira
Reinigung
Neto
Ema
Reinigung
Andrea
Labor
Rocha-Da
Maria
Reinigung
Tschumper
Andreas
Abteilungsleiter
Bereich Kontaminantien, Informatik
Bosshard
Daniel
Informatik
Buckenmayer
Alexandra
Labor
Butcher
Patrick
Labor
Fischer
Gertrude
Sekretariat
Kaufmann
Anton
Abteilungsleiter
Maden
Kathryn
Labor
Pacciarelli
Bruno
Bereichsleiter
Reber
Stephan
Abteilungsleiter
Schärer
Simone
Lehrlingsausbildung
Schulze-Selting
Henrike
Labor
Talassi
Dimitri
Informatik
Budget 2012
Rechnung 2012
Fr. 3'701'900
Fr. 3‘695‘379
Widmer
Mirjam
Labor
Fr. -13‘730'500
Fr. -13'128'941
Walker
Stephan
Labor
Fr. -10'028'600
Fr. -9'433'562
Würmli
Heidi
Informatik
Zwimpfer
Salomon
Abteilungsleiter
Biedermann
Maurus
Labor
Biedermann
Sandra
Labor
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Redaelli
Tab. 2.1.1.: Vergleich von Budget und Rechnung 2012
Bereich Nonfood
Personal 2012
Bereich Verwaltung
Bürgi
Christoph
Bereichsleiter
Bohli
Sekretariat
Crüzer
Claudio
Labor
Veronika
Labor
Labor
Brigitte
Etter
Rolf
Kantonschemiker
Duss
Herzog
Anita
Sekretariat
Eicher
Angela
Buchhaltung
Enggist
Dora
Labor
Konrad
Abteilungsleiter
Kadriu
Lindite
Solèr
Jacqueline
Sekretariat
Grob
Thür
Susanne
Sekretariat
Leimbacher
Esther
Materialverwaltung
McCombie
Gregor
Abteilungsleiter
Meier
Liliane
Labor
Meier
Michael
Labor
Neukom
Hans-Peter
Labor
Bereich Lebensmittel-Analytik, Hausdienst
Binder
Paul
Hausmeister
Brunner
Martin
stv. Kantonschemiker
Brunner
Roger
Labor
Frehner
Beatrice
Labor
Gerber
Nadine
Abteilungsleiterin
Gmünder
Timothy
Labor
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Schürmann
Andreas
Abteilungsleiter
Suter
Gaby
Labor
Zurfluh
Michael
Labor
11
Bereich Bio-Analytik
Mikos
Alexander
Popoviç
Radoje
Regenscheit
Jonas
Rouhi
Ramtin
Bucher
Thomas
Labor
Konrad
Verena
Labor
Köppel
René
Abteilungsleiter
Ledermann
Regula
Labor
Marti
Gabriela
Abteilungsleiterin
Praktikantinnen und Praktikanten
Andreas
Labor
Borràs
Tolido
Ingrid
Labor
Castillo
Roberto
Weiss
Franziska
Bereichsleiterin
De Carli
Olena
Van Velsen
Franziska
Labor
Kästli
Rahel
Ruth
Bereich Wasser (Trink- und Badewasser)
Silvia
Lommatzsch
Martin
Lorenzini
Rita
Stäubli
Paola
Steffen
Nina
Tillner
Jocelyn
Binder
Madeleine
Labor
Bringolf
Daniel
Trinkwasserinspektor
Förster
Sonja
Labor
Haas
Bettina
Labor
Oswald
Markus
Labor
Peter
Andreas
Bereichsleiter
Peter
Beat
Labor
Ausbildung
Schaubhut
René
Seewasserwerke
Schittli
René
Badewasser
Togni
Beatrice
Sekretariat
Zehnder
Fabian
Labor
Zwei Lernende Laborant EFZ Fachrichtung Chemie,
Angela Eicher und Radoje Popovic, haben ihre
Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestanden. Besonders stolz dürfen wir dieses Jahr darauf sein,
dass Angela Eicher dabei die beste Abschlussprüfung ihres Jahrgangs abgelegt hat. Herzliche Gratulation!
Auch dieses Jahr haben wir zwei extern Lernenden
(Midor AG und Dow Chemical Europe SA) die Möglichkeit gegeben, sich bei uns in organischer Synthese ausbilden zu lassen und die Vorbereitung zur
Lehrabschlussprüfung zu absolvieren.
Zudem wurden 21 Interessierten die Möglichkeit zu
Schnupperlehren für Laboranten EFZ Fachrichtung
Chemie und Biologie in unserem Labor gegeben.
Aus einer Vielzahl an Bewerbungen wurden im
Herbst sieben Kandidatinnen und Kandidaten Fachrichtung Chemie und fünf Fachrichtung Biologie für
ein zweitägiges Eignungs- und Selektionsverfahren
für die drei Lehrstellen 2013-2016 eingeladen. Drei
dieser Bewerbenden konnten eine Lehrstelle für
das kommende Jahr angeboten werden. Damit bilden wir weiterhin mit viel Engagement sieben Lernende verteilt über drei Lehrjahre aus.
Bereich Inspektionswesen
Corcoy
Ramon
Lebensmittelkontrolleur
Eckert
Patrik
Lebensmittelinspektor
Goudsmit
Doris
Lebensmittelinspektorin
Graf
Katharina
Sekretariat
Heid
Daniel
Chemikalien
Kuhn
Lukas
Lebensmittelinspektor
Leimbacher
Esther
Labor
Näf
Urs
Abteilungsleiter
Oriet
Patrick
Lebensmittelinspektor
Saurenmann
Daniel
Bereichsleiter
Scheidegger
Marion
Lebensmittelkontrolleurin
Senft
Ursula
Abteilungsleiterin
Stahl
Daniel
Chemikalien
Strahm
Martin
Lebensmittelkontrolleur
Tuor
Darius
Lebensmittelkontrolleur
Wapf
Pascale
Lebensmittelinspektorin
Weber
Gabi
Sekretariat
Lernende
Bernhaut
Anja
Bolt
Sereina
Conti
Laura
Eicher
Angela
Felder
Florian
Feusi
Diana
Tab. 2.1.2.: Im Laufe des Jahres 2012 am Kantonalen Labor beschäftigte Personen
Gast
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
12
2.2
Leistung und Wirkung
Verbraucherschutz
Inspektionen
A Inspektionen in Industriebetrieben
B Inspektionen in Gewerbebetrieben
C Inspektionen in Handelsbetrieben
D Inspektionen in Verpflegungsbetrieben
E Inspektionen in Trinkwasserbetrieben
M Inspektionen von Badeanlagen
Summe
Analysen*
Analysen Gehaltsanalysen
Analysen Mikrobiologie
Analysen Verderbnisindikatoren
Analysen Zusatzstoffe
Analysen Pestizidrückstände
Analysen Metalle
Analysen Tierarzneimittelrückstände
Analysen Radioaktivität
Analysen sonstige Kontaminantien
Analysen Kennzeichnung
Analysen Untersuchung von Gebrauchsgegenständen
Analysen sonstige Prüfungen
Proben total*
Vollzug Chemikalienrecht
Inspektionen
Inspektionen im Auftrag der Gemeinden
Inspektionen
Kontrolle Selbsteinkellerer
Inspektionen und Auswertung
Ergebnis 2011
Ziel 2012
Ergebnis 2012
54
75
199
5
16
9
358
50
70
80
20
20
10
250
37
65
120
5
31
10
268
6'528
12'350
255
620
1'034
1'019
2'345
118
2'456
1'850
841
14'151
20'130
6'000
11'500
300
300
1'000
1'000
2'100
10
1'900
1'200
400
9'000
19'500
6'540
12'340
150
489
1'013
1'205
2'120
113
2'248
1'525
596
14'499
19'446
Ergebnis 2011
Ziel 2012
Ergebnis 2012
89
100
120
1'272
1'300
1'268
Ergebnis 2011
Ziel 2012
Ergebnis 2012
40
15
26
Tab. 2.2.1.: Ergebnisse 2012 im Vergleich zur Planung gemäss dem Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion (*Die Summe der Proben für die
verschiedenen Analysengruppen übertrifft die gesamte Probenzahl, weil die einzelnen Untersuchungsobjekte in der Regel auf diverse Parameter geprüft werden.)
Verbraucherschutz
das KLZH kontrolliert werden, können der Tabelle
2.2.2. entnommen werden.
Inspektionen
Analysen
Für 1‘535 meldepflichtige Lebensmittelbetriebe wurde durch das KLZH eine Gefahrenermittlung erstellt.
Aufgrund von Problemen bei der Datenauswertung
durch die Lebensmittelinspektorate der Stadt Zürich
und der Stadt Winterthur enthält die Statistik keine
Zahlen der Städte Zürich, Winterthur und deren Vertragsgemeinden. Sie lässt somit keinen Vergleich zu
den Vorjahren zu.
Der Anteil an sehr guten Betrieben blieb konstant
hoch. So musste in 78.4 % der Betriebe keine Beanstandung ausgesprochen werden. Diese Betriebe
erfüllen die Vorgaben des Lebensmittelrechts lückenlos.
Die Details der Gefahren- und Risikoermittlung der
Lebensmittelbetriebe im Kanton Zürich, die durch
Der Untersuchungsumfang von Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen lag mit 19‘446 Proben
leicht unter dem Vorjahr. Der grösste Teil der Proben wurde chemisch untersucht. Breiten Raum
nahmen auch die mikrobiologischen Prüfungen ein.
Bei vorverpackten Lebensmitteln wurde die Kennzeichnung überprüft und ein Teil der Proben wurde
sensorischen oder physikalischen Prüfungen unterzogen. 1‘475 Proben verletzten die rechtlichen Vorgaben und wurden beanstandet. Häufig korrigierten
die Verantwortlichen die Mängel sofort oder sie
verzichteten auf die weitere Abgabe der fehlerhaften Produkte. In diesen Fällen konnte auf eine formale Verfügung verzichtet werden.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
13
Anzahl
Betriebe
beurteilt
Industriebetriebe
29
12
Industrielle Verarbeitung von Rohstoffen
tierischer Herkunft zu Zwischen- und Endprodukten
5
Industrielle Verarbeitung von Rohstoffen
pflanzlicher Herkunft zu Zwischen- und Endprodukten
Getränkeindustrie
2
Produktion von Gebrauchsgegenständen
0
Diverse Industriebetriebe
10
Gewerbebetriebe
280
Metzgerei, Fischmarkt
47
Molkerei, Käserei
43
Bäckerei, Konditorei
42
Getränkehersteller
59
Produktion und Verkauf auf Landwirtschafts66
betrieben
Diverse Gewerbebetriebe
23
Handelsbetriebe
391
Grosshandel (Import, Export, Lager, Trans70
port, Verteilung an Detailhandel)
Verbraucher- und Supermärkte
74
Klein- und Detailhandel, Drogerien
210
Versandhandel
10
Handel mit Gebrauchsgegenständen
25
Diverse Handelsbetriebe
2
Verpflegungsbetriebe
804
Kollektivverpflegungsbetriebe
522
Cateringbetriebe, Party-Services
89
Spital- und Heimbetriebe
145
Verpflegungsanlagen der Armee
2
Diverse Verpflegungsbetriebe
46
Trinkwasser
31
Trinkwasserversorgungen
31
Total
1'535
davon in Gefahrenstufe
davon in Risikostufe
1
21
8
2
8
4
3
0
0
4
0
0
1
3
0
2
24
11
3
2
1
4
1
0
0
4
5
0
2
0
7
241
30
40
29
59
62
0
0
3
37
16
3
12
0
4
0
0
0
2
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9
0
1
119
2
11
7
55
37
0
0
8
133
44
34
34
4
8
0
0
1
3
1
0
1
0
1
21
330
58
2
57
11
0
3
1
0
1
0
7
194
27
9
193
41
0
4
2
57
181
10
22
2
597
346
77
132
2
40
15
15
1'204
17
26
0
3
0
200
170
12
13
0
5
13
13
315
0
2
0
0
0
7
6
0
0
0
1
3
3
15
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2
130
10
24
1
181
72
45
36
1
27
16
16
513
72
78
0
1
1
616
444
44
109
1
18
15
15
981
0
2
0
0
0
7
6
0
0
0
1
0
0
16
Betriebskategorien
A
A.1.
A.2.
A.3.
A.4.
A.5.
B
B.1.
B.2.
B.3.
B.4.
B.5.
B.6.
C
C.1.
C.2.
C.3.
C.4.
C.5.
C.6.
D
D.1.
D.2.
D.3.
D.4.
D.5.
E
E.1
Tab. 2.2.2.: Übersicht über die Gesamtgefahr der Lebensmittelbetriebe im Kanton Zürich für 39 der 171 Gemeinden im Kanton Zürich sowie der
industriellen Betriebe (ohne Stadt Zürich, Winterthur und deren Vertragsgemeinden.)
Wo nötig wurden Korrekturmassnahmen angeordnet, die sich nach der Art der Abweichung richteten. Der Anteil der beanstandeten Proben und die in
Abb. 2.2.3. dargestellte Aufteilung der Beanstandungsgründe lassen keine Schlüsse auf die durchschnittliche Qualität der angebotenen Lebensmittel
zu. Die Probenahme sowohl für die chemischen als
auch für die mikrobiologischen Analysen erfolgt
risikobasiert. Schwergewichtig werden Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände erhoben, die aus
den Erfahrungen der Vergangenheit oder auf Grund
neuer Informationen oder Erkenntnissen als problematisch eingestuft werden. Damit können mit
höchster Effizienz Mängel erfasst und ihre Behebung veranlasst werden. Die Untersuchungsstatistik
zeigt daher ein weit ungünstigeres Bild als die Lebensmittel auf dem Markt. Dazu kommt, dass es
sich bei den beanstandeten Proben meistens um
Teile von kleinen Warenposten handelt. Mängel bei
Lebensmitteln, die in grossen Mengen verzehrt
werden, sind sehr selten. Die meisten Beanstandungen beruhen nach wie vor auf den mikrobiologischen Untersuchungen. Hauptsächlich werden vorgekochte Speisen aus Verpflegungsbetrieben analysiert. Dabei stehen nicht die Beurteilung der einzelnen Lebensmittel im Vordergrund, sondern die
Hinweise auf fehlerhafte Abläufe, für welche die
beanstandeten Produkte einen geeigneten Gradmesser darstellen. Werden bei einer Probenahme
von sechs Proben mehr als zwei beanstandet, sind
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
14
erfolgen in der Regel systematisch und nicht risikobasiert. Die Beanstandungsquote dieser Lebensmittelkategorie ist erwartungsgemäss unterdurchschnittlich.
zwingend Verbesserungen notwendig, die durch
erneute Probenahmen und Untersuchungen innert
nützlicher Frist überwacht werden.
Trinkwasserproben stellen einen erheblichen Teil
der Untersuchungsobjekte dar. Diese Kontrollen
Abb. 2.2.3.: Anteil der verschiedenen Beanstandungsgründe (1'475 Mängel bei 13'704 amtlich erhobenen Lebensmittelproben (inkl. Trinkwasserproben))
Trinkwasser und Badewasser
Art der Untersuchung
Trinkwasser
Trinkwasser aus
Seewasserwerken
Bakteriologisch
1'925
Bakteriologisch + chemisch
4'525
46
6'496
837
Chemisch
Total Proben
12
Badewasser aus
Hallen- und Freibädern
Badewasser aus Seen,
Weihern und Flüssen
676
-
653
-
163
172
679
-
1'355
163
Tab. 2.2.4.: Trink- und Badewasseranalysen 2012
Art der Untersuchung
Anzahl Proben
Anzahl Beanstandungen
bakteriologisch
%
chemisch *
%
Total
Bakteriologisch
1'930
30
-
30
Bakteriologisch + chemisch
4'411
35
21
56
124
-
0
1
6'465
65
Chemisch
Total
1.0
21
0.3
87
Tab. 2.2.5.: Trinkwasserbeanstandungen 2012 ohne Proben aus den Seewasserwerken (*Beanstandungsgründe Chemie: vier Proben mit zu
hohem Nitratgehalt, siebzehn Proben mit zu hohem Pestizidgehalt)
Inspektionen im Auftrag der Gemeinden
Für die 39 Gemeinden, welche das Kantonale Labor
Zürich mit der Lebensmittelkontrolle beauftragt haben, wurden 1'268 Kontrollen durchgeführt. 70
Nachkontrollen wurden zusätzlich nötig. Der umfas
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
sende Service für die Gemeinden (inklusive Archivierung, Prüfung des Betriebsregisters, Auswertungen und Rückvergütung der Proben) konnte in allen
Fällen zur vollen Zufriedenheit der Auftraggeber
erbracht werden.
15
Vollzug Chemikalienrecht
Durch die Abteilung Chemikalien wurden im vergangenen Jahr 120 Betriebskontrollen durchgeführt.
Es wurden in erster Linie Hersteller und Importeure
besucht. Bei den übrigen Inspektionen handelte es
sich um Betriebe des Detailhandels und vereinzelt
um solche, die Chemikalien verwenden.
Der Schwerpunkt der Marktüberwachung erfolgte
im Rahmen kantonaler und interkantonaler Kampagnen zu den Themen Dünger, Pflanzenschutzmittel, Desinfektionsmittel, Öllampen und Lampenöle,
Insektenschutzmittel, Dekorationssprays sowie
Camping- und Outdoorprodukte. Im Rahmen dieser
Kampagnen wurden rund 95 Produkte erhoben, analysiert und umfassend beurteilt.
Zur vertieften Überprüfung bezüglich der Anforderungen der Chemikaliengesetzgebung wurden ausserdem rund 40 Einzelproben erhoben. Die Erhebung erfolgte aufgrund von Hinweisen oder stichprobenartig im Rahmen der Inspektionen vor Ort.
2.3
Zur Verbesserung der Wahrnehmung der Meldepflichten wurden mehr als 200 Betriebe zum Status
von über 7‘000 Produkten angefragt und nötigenfalls
zur Vervollständigung ihrer Meldungen im Produkteregister der Anmeldestelle Chemikalien aufgefordert.
Im Bereich der Information wurde, neben dem Ausbau der Informationen auf der Website, insbesondere ein Leitfaden zum Umgang mit Chemikalien für
Verantwortliche an Sekundarschulen fertiggestellt.
Kontrolle der Selbsteinkellerer
Im Berichtsjahr wurden neun Kontrollen durchgeführt, welche die Übereinstimmung der Kellerbuchhaltung mit den gesetzlichen Vorgaben belegten.
Zudem wurden 28 risikobasierte Lebensmittelkontrollen durchgeführt.
Im Rahmen einer Kampagne zur Überprüfung von
Pestizidrückständen in Sauser wurden vierzehn
Proben bei Selbsteinkellerern erhoben.
Qualitätsmanagement
Aussagen zur Qualität
Als Inspektions- und Prüfstelle ist das Kantonale
Labor seit 1997 nach ISO 17020 und 17025 akkreditiert. Nachdem 2011 ein zweitägiges Reakkreditierungsaudit durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) die Fachkompetenz des Kantonalen Labors erneut bestätigt hatte, fand dieses Jahr
kein externes Audit statt. Die Erledigung der Auflagen aus dem Reakkreditierungsaudit zog sich aber
bis weit ins Berichtsjahr hinein. Zu Diskussionen
Anlass gab insbesondere eine Auflage zu fehlenden
Angaben (wie z.B. Messunsicherheit oder Datum
des Probeneingangs) in den Prüfberichten. Zu diesem Punkt waren einige Gespräche mit der SAS
notwendig, bis Klarheit darüber herrschte, inwieweit die Berichte von amtlichen Kontrollen formell
den Anforderungen an ISO 17025 genügen müssen.
Künftig werden die Prüfberichte des Kantonalen
Labors unterschieden zwischen Auftragsanalysen
und amtlichen Kontrollen. Während erstere alle
notwendigen Angaben nach ISO 17025 enthalten,
wird bei letzteren kein eigentlicher Prüfbericht verschickt, sondern eine Amtshandlung vollzogen (z.B.
Verfügung oder Beanstandung). Der Prüfbericht mit
allen Angaben kann vom Empfänger jedoch angefordert werden.
Auch ohne externes Audit wurde der Pfad der stetigen Verbesserung weiterverfolgt. Das Augenmerk
lag wie in den Vorjahren auf der Qualitätssicherung
der Labor- und Inspektionsprozesse. In diesem Zusammenhang wurden neun interne Audits durchgeführt und insgesamt vierzehn Auflagen formuliert.
Ringversuche
Als akkreditiertes Prüflabor sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmässig an Ringversuchen teilzunehmen, um die Qualität unserer Ergebnisse zu sichern
und unsere analytische Kompetenz zu belegen. Es
wurde an insgesamt 96 solchen Tests von über
zwanzig, überwiegend aus dem Ausland stammenden Anbietern, teilgenommen. Das Spektrum der
durchgeführten Prüfungen spannte einen weiten
Bogen über folgende Gebiete:




bakteriologische und molekularbiologische
Analysen von Indikator- sowie pathogenen
Keimen in Lebensmitteln und Trinkwasser
Schimmelpilzgifte (Mycotoxine) in diversen Lebensmitteln
Nährstoffgehalt (Eiweiss und Aminosäuren, Fett
etc.) von diversen Lebensmitteln
Tierarzneimittelrückstände in tierischen Lebensmitteln
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
16








GVO-Verunreinigungen sowie Speziesdifferenzierungen der Zutaten in diversen Lebensmitteln
Schwermetalle in diversen Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen
Pestizide in diversen Lebensmitteln
Kontaminantien und Migration aus Verpackungsmaterialien
Inhaltsstoffe (z.B. Vitamine, Mineralstoffe etc.)
und Zusatzstoffe (z.B. Farbstoffe, Konservierungsmittel etc.) in diversen Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen
Radioaktivitätsmessungen
anorganische Parameter in Trinkwasser
Allergene und andere Fremdstoffe (z.B. Histamin) in diversen Lebensmitteln
Von den Ringversuchen in der Berichtsperiode
konnten bis Ende des Jahres 62 abgeschlossen
werden. Von diesen erhielten 58 die Bewertung gut
bis sehr gut und die vier restlichen eine solche als
genügend. Kein Ringversuch musste aufgrund der
Resultate als ungenügend eingestuft werden. Dort
wo erforderlich, wurden die nötigen Anpassungen
und Verbesserungen an den Methoden vorgenommen.
2.4
Am Jahresende waren noch 34 Ringversuche pendent. Dies weil einerseits zur Beurteilung der Ergebnisse noch weitere Abklärungen notwendig waren oder andererseits noch keine Auswertungen für
diejenigen Tests vorlagen, die erst kurz vor Ende
Jahr eintrafen.
Einsprachen und Rekurse
Gegen Entscheide des Kantonalen Labors wurden
elf Einsprachen eingereicht. In drei Fällen wurden
Inspektionsbefunde angefochten, zwei Einsprachen
stellten die Richtigkeit unserer Analysenresultate in
Frage und in zwei Fällen wurde Einsprache gegen
die Verrechnung der Untersuchungskosten erhoben. Je eine Einsprache richtete sich gegen die
angeordneten Massnahmen, die Beurteilung des
Produktionsprozesses und die Beurteilung der
Kennzeichnung. In einem Fall wurde moniert, der
Entscheid sei an die falsche Adresse gerichtet. Von
diesen elf Einsprachen wurde einzig die zuletzt genannte gutgeheissen, sechs wurden abgewiesen
und vier wurden nach ergänzenden Ausführungen
durch Rückzug erledigt.
Zwei abschlägige Entscheide wurden mit Rekurs an
die Gesundheitsdirektion weitergezogen. Die Entscheide zu diesen Rekursen stehen noch aus.
Perspektiven
Verbraucherschutz
für diese hygienisch besonders sensible Branche
zeigen.
Inspektionen
Analytik
Neue Prozesse in Industriebetrieben werden einen
noch stärkeren Wissenstransfer zwischen Labor
und Inspektorat benötigen. So können zum Beispiel
nicht bewilligte Hilfsstoffe nur durch Laboranalysen
aufgespürt werden, das Labor kennt im Gegenzug
die Prozesse vor Ort kaum. Dank gemeinsamen Probenplanungen und Fachgruppen mit Wissenschafter aus dem Labor und Lebensmittelinspektoren
werden die immer komplexeren Anforderungen an
die Lebensmittelsicherheit gemeistert werden können.
In den gewerblichen Betrieben haben sich die vom
BAG genehmigten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis weiter etabliert. Diese Dokumentationen
zur Qualitätssicherung geben den Betrieben wie
auch dem Vollzug Rechtssicherheit. Nachdem nun
eine Leitlinie für Gastronomiebetriebe bewilligt
wurde, sollten sich weitere Verbesserungen auch
Messbar ist Vieles und in immer tieferen Konzentrationen. Zwischendurch tut man aber gut daran, im
Bestreben um immer noch tiefere Nachweis- und
Bestimmungsgrenzen einmal aufzuschauen und
sich die Frage zu stellen, ob man denn auch das
Richtige misst und die Prioritäten richtig setzt. Dafür
muss man in erster Linie wissen, welches die relevantesten Probleme der Lebensmittelsicherheit
sind. Analytisch gesehen, versteht sich! Denn, dass
in unseren Breitengraden eher vom Falschen zu viel
gegessen wird, ist bekannt und lässt sich mit Analytik nicht ändern.
Unmittelbare Lebensgefahr besteht heutzutage aufgrund der Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel kaum mehr. Die Lebensmittelanalytik soll in
erster Linie verhindern, dass eine Chemikalie in unseren Lebensmitteln namhafte Gesundheitsschäden
verursacht, und wegen der globalen Verteilung der
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
17
Lebensmittel schnell einmal über 100 Mio Menschen betreffen könnte.
Die Erfahrung zeigt, dass die routinemässige Untersuchung zum Beispiel auf Schwermetalle und Pestizidrückstände nach wie vor nötig ist, weil da und
dort die Gute Herstellungspraxis nicht eingehalten
wird. Die Entwicklung der Analytik beschränkt sich
in diesen Bereichen auf die Ausweitung auf neue
Wirkstoffe, höhere Analysengeschwindigkeit und
verbesserte Verlässlichkeit der Resultate.
Anders sieht die Lage beispielsweise bei den Verunreinigungen unserer Lebensmittel durch Verpackung und andere sogenannte FCM (Food Contact
Materials) aus. Von diesen gehen Zehntausende
von Substanzen in die Lebensmittel über, doch in
der Routineanalytik werden gerade einmal einige
wenige Dutzend davon erfasst; die Übrigen sind
meist nicht identifiziert und schon gar nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht.
Die Analytik muss zuerst einmal nach den gesundheitsrelevanten Substanzen suchen. Erfahrungsgemäss stellt sich die grosse Mehrheit der (mit beträchtlichem Aufwand) identifizierten und toxikologisch untersuchten Substanzen als harmlos heraus,
aber es ist anzunehmen, dass unter den Zehntausenden mindestens einige Gesundheitsschäden
verursachen – möglicherweise viel grössere als die
Stoffe, die wir heute routinemässig analysieren.
Hier hilft also eine noch so ausgefeilte Routineanalytik allein nicht weiter: Man muss die gefährlichen
Komponenten erst einmal identifizieren.
Hier kommt eine neue Komponente ins Spiel. Die
Konformitätsarbeit soll den Überblick über den gesamten Herstellungsprozess solcher FCM ermöglichen und der Analytik Hinweise liefern können, wo
die „Problemzonen“ des Produktes sind und welche
Schadstoffe ans Lebensmittel abgegeben werden
könnten. Damit kann die Analytik zielgerichteter
eingesetzt werden, einerseits zur Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Prozessschritte und Parameter und zum anderen zur Verifizierung der Konformitätsarbeit.
Es ist die Aufgabe der Hersteller im Rahmen ihrer
Selbstkontrollpflicht, die Konformitätsarbeit zu leisten. Die Realität zeigt aber, dass die meisten dies
erst tun, wenn sie dazu aufgefordert werden. Dazu
muss aber der Verbraucherschutz mindestens so
viel von den in die Lebensmittel übergehenden Stoffen verstehen wie die Hersteller, was bei der Vielfalt
der Materialien eine gigantische Aufgabe darstellt.
Für das Kantonale Labor stellt sich also die Frage,
welcher Anteil der Ressourcen für die Routineanalytik nachgewiesenermassen schädlicher, aber gut
untersuchter Stoffe eingesetzt werden soll (z.B.
Pestizide und Tierarzneimittel) und wie viel für die
Suche nach Risiken, deren Existenz noch nicht
nachgewiesen, aber deren Relevanz vielleicht viel
grösser, weil ausserhalb jeder Kontrolle ist.
Zugegeben, diese Art an eine Fragestellung der Lebensmittelsicherheit heran zu gehen ist nicht neu
und wird vom Kantonalen Labor in vergleichbarer
Weise auch in anderen Bereichen nutzbringend
eingesetzt. Im Bereich der FCM ist sie aber unumgänglich.
Kontrollen im Auftrag der Gemeinden
Die Basiskontrolle des Kantonalen Labors für die
Gemeinden wird noch stärker die Teile Analyse im
Labor und Kontrolle vor Ort verschmelzen, so dass
das gesamte Spektrum zur Lebensmittelsicherheit
aus einer Hand erfolgen kann.
Dazu wird der Kontakt von Aussendienst und Labor
weiter gefördert.
Vollzug Chemikalienrecht
Im Dezember 2012 sind zahlreiche Änderungen des
Verordnungsrechts in Kraft getreten. Im Zug der
Anpassungen an das neue Kennzeichnungssystem
(GHS, Globally Harmonised System) wurden diverse
Vorschriften, insbesondere die kennzeichnungsabhängigen Folgepflichten neu strukturiert. Die Information des betroffenen Gross- und Detailhandels
wird vorläufig einen wichtigen Stellenwert in unserer Tätigkeit einnehmen.
Die Änderungen umfassen auch weitere Anpassungen an die europäische Chemikalienverordnung
(REACH, Registration, Evaluation and Authorisation
of Chemicals). Dazu gehören neue stoffspezifische
Verbote und Beschränkungen sowie die Übernahme
der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. In diesen
Bereichen besteht ein Trend, Verbote und Beschränkungen nicht generell über das Inverkehrbringen, sondern zunehmend bezüglich bestimmter
Verwendungen zu regeln. Die Überwachung solcher
Bestimmungen bei den betroffenen Verwendern
wird in Zusammenarbeit mit den in Gewerbe und
Industrie präsenten Vollzugorganen des Umweltund Arbeitnehmerschutzes durchgeführt werden
müssen.
Die Bestimmungen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC, Substances of Very High ConJahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
18
cern) erfordern entlang der ganzen Lieferkette eine
Kommunikation über solche Inhaltsstoffe in Gegenständen aller Art. Es wird notwendig sein, den Handel diesbezüglich zu informieren und zu sensibilisieren.
Eine langfristige Aufgabe besteht weiterhin darin,
bei den Herstellern und Importeuren Massnahmen
zur Verbesserung der Qualität von Sicherheitsdatenblättern zu induzieren.
Kontrolle der Selbsteinkellerer
Die gesetzlichen Vorgaben bei der Weinproduktion
wurden gut umgesetzt. Bei Nebenprodukten – wie
Spirituosen oder Traubensaft – sind einige mangelhafte Deklarationen festgestellt worden. Die kantonalen Vorgaben für die zulässigen Verschnittmengen von AOC-Weinen wurden im Jahr 2012 angepasst. Zudem wurde in der EU die Kennzeichnungspflicht von Allergenen in der Weinherstellung neu
geregelt. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für
Weinexporte in die EU ab Weinjahrgang 2012 und
wird auf Grund bilateraler Verträge auch in die
schweizerische Gesetzgebung übernommen. Der
Informationsbedarf der Weinbauer ist dadurch
hoch.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
19
3 Ausgewählte Themen
3.1
Mikrobiologische Untersuchungen / Hygiene-Überwachungskonzept
Mit einem Erfüllungsgrad von 83 % im Berichtsjahr
2012, konnten wir wiederum eine Steigerung im
Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Eine strikte
Überwachung beim Ausführen von geplanten
Nachkontrollen wie auch das Verordnen von Massnahmen mit einer zeitlichen Fristsetzung führte zu
diesem sehr guten Ergebnis.
Im Berichtsjahr wurde in 604 Betrieben eine Erstkontrolle durchgeführt. Davon wiesen 479 Betriebe
(80 %) eine einwandfreie hygienische Qualität auf;
bei den restlichen 125 Verpflegungsbetrieben musste eine Nachkontrolle geordnet werden.
Das Hygieneüberwachungskonzept, welches vorsieht Betriebe mit nicht zufriedenstellenden Untersuchungsresultaten gezielt nachzubeproben und
entsprechende Massnahmen einzuleiten, kam auch
im Berichtsjahr 2012 zur Anwendung.
Ein Instrument zur Beurteilung der hygienischen
Situation in Verpflegungsbetrieben ist der Wirkungsindikator. Dieser zeigt den prozentualen Anteil
der schlechten Betriebe auf, welche sich innerhalb
von 240 Tagen deutlich zu verbessern vermochten
und keine weitere Nachkontrolle benötigen. Die
Zielvorgabe für den Wirkungsindikator ist 75 %.
Hygieneüberwachung 2006 - 2012
gut bei 1. Untersuchung
gut bei 1. Nachkontrolle
2012
gut bei 2. Nachkontrolle
schlechte Betriebe
offene 1. oder 2. Nachkontrolle
2011
21
8
80
2010
2008
9
76
2006
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
3
2
80%
4
11
8
16
73
3
11
17
70
2007
6
15
76
6
4
15
78
2009
21
7
84
9
90%
3
100%
Kontrollierte Betriebe
Abb. 3.1.1.: Vergleich der hygienischen Qualität in Verpflegungsbetrieben 2006 – 2012
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
20
3.2
Untersuchungen im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen
Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP)
Der Bund führt für die Schweiz aufgrund des harmonisierten Warenverkehrs bei Lebensmitteln tierischer Herkunft jährlich ein Monitoring im Rahmen
des
nationalen
Fremdstoffuntersuchungsprogramms (NFUP) durch. Das für das Monitoring zuständige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gab
davon im Berichtsjahr 1‘420 Proben zur Untersuchung an das Kantonale Labor Zürich. Der grösste
Teil der Proben wurde auf Rückstände von Antibiotika untersucht. Daneben erfolgten aber auch Prüfungen auf Entzündungshemmer, Beruhigungsmittel
und Umweltkontaminantien.
Dazu kamen weitere 218 Proben aus dem Monitoringprogramm des Grenztierärztlichen Dienstes,
welche uns ebenfalls vom BVET zur Rückstandsuntersuchung in Auftrag gegeben wurden. Eine der
218 Proben musste express innert 24 Stunden im
Rahmen des Auftrags als BIP-Labor untersucht
werden. Das Kantonale Labor Zürich nimmt diese
Aufgabe seit mehreren Jahren für das BVET wahr
und untersucht an den beiden BIPs (Border Inspection Post), den Flughäfen Genf und Zürich, durch
den Grenztierärztlichen Dienst blockierte Waren auf
ausgewählte Rückstände. Solche Sendungen dürfen erst in die Schweiz eingeführt werden, wenn
eine Analyse zeigt, dass sie hinsichtlich bestimmter
Verdachtsmomente in Ordnung sind.
Tabelle 3.2.1. zeigt eine Zusammenstellung der Parameter der beiden Untersuchungsprogramme.
Stoffgruppe
Analyten (Anzahl)
Tierarzneimittel
Chloramphenicol
Nitroimidazole
Nitrofurane
Sulfonamide
Tetracycline
Chinolone
Penicilline
Cephalosporine
Makrolide
Malachitgrün (u.ä.)
Anthelmintika
Nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAID)
basische und steroidale Entzündungshemmer
1 Wirkstoff
8 Wirkstoffe und Metaboliten
6 Wirkstoffe und Metaboliten
24 Wirkstoffe
6 Wirkstoffe
15 Wirkstoffe
8 Wirkstoffe
4 Wirkstoffe
20 Wirkstoffe
4 Wirkstoffe
22 Wirkstoffe und Metaboliten
7 Wirkstoffe
17 Wirkstoffe und Metaboliten
Elemente
Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen
Pestizde, Umweltkontaminantien
217 Wirkstoffe
Parasiten
Sarkosporidien, Cysticercus bovis
Tab. 3.2.1.: Im Rahmen des NFUP und des Grenztierärztlichen Monitoringprogramms geprüfte Fremdstoffe
Ergebnisse des Nationalen Rückstandsuntersuchungsprogramm
In der Tabelle 3.2.2. ist die Zahl rückstandsbehafteter Proben aus dem NFUP ausgewiesen.
Vier Schlachttiere und zwei Milchproben erfüllten
die rechtlichen Anforderungen nicht. Eine Kalbsleber enthielt 1‘100 μg/kg Chlortetracyclin, zwei
Schweinelebern 530 bzw. 2‘580 μg/kg Sulfadimidin
und im Fettgewebe eines Rindes lag die Summe der
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
polychlorierten Biphenyle PCB138, PCB153 und
PCB180 über dem Grenzwert. In zwei Milchproben
konnte Penicillin G respektive Triclabendazol über
dem Grenzwert gemessen werden.
Ergebnisse des Grenztierärtzlichen Monitoringprogramms
Bis auf zwei Proben erfüllten alle untersuchten Proben die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Bei
den nicht konformen Proben handelte es sich um
21
Schwertfische, die aus den USA importiert wurden.
Diese wiesen einen Quecksilbergehalt auf, der
deutlich über dem Grenzwert lag. Da Schwertfische
als Raubfische am Ende der Nahrungskette stehen,
erstaunen diese Befunde nicht. Im Berichtsjahr
wurden von zwölf Schwertfisch-Sendungen Proben
zugestellt. Neben den beiden Proben deren QueckTierart
Matrix
Anzahl
Proben
Kälber
Leber
225
32
Rinder
Leber / Niere /
Fett
180
2
Kühe
Leber
171
3
Schweine
Leber
417
40
Schafe
Geflügel
Leber / Niere
Leber
56
103
Kühe
Milch
Hühner
Bienen
Ei
Honig
Total
Proben mit
Rückständen
<GW
silbergehalte über dem Grenzwert lagen, wiesen
weitere vier Proben einen Quecksilbergehalt auf,
der sehr nahe am Grenzwert von 1 mg/kg lag.
Tabelle 3.2.3. zeigt eine Zusammenstellung der untersuchten Probenarten und der gefundenen Rückstände.
Nachgewiesene
Wirkstoffe
<GW
Chlortetracyclin
Oxytetracyclin
Sulfadimidin
Sulfameter
Tetracyclin
Enrofloxacin
Oxytetracyclin
Sulfadimidin
Sulfameter
Proben mit
Rückständen
>GW
Nachgewiesene
Fremdstoffe
>GW
24 x
9x
4x
1x
1x
1x
1x
1x
1x
1
Chlortetracyclin
1
PCB
1x
1x
1x
0
Sulfadimidin
Chlortetracyclin
Oxytetracyclin
Sulfadoxin
Trimetoprim
Enrofloxacin
Ciprofloxacin
23 x
9x
5x
5x
3x
2x
2x
2
0
6
Enrofloxacin
Ciprofloxacin
Sulfadimethoxin
5x
3x
1x
114
1
Ampicillin
1x
2
95
59
0
1
Narasin
Sulfanilamid
Asulam
1x
1x
1x
0
0
1‘420
85
Tetracyclin
Oxytetracyclin
Sulfadimidin
Sulfadimidin (2 x)
0
0
Penicillin G
Triclabendazol
6
Tab. 3.2.2.: Fremdstoffe, die in Proben des NFUP festgestellt wurden
Tierart
Anzahl
Proben
Proben mit Rückständen
<GW
Proben mit Rückständen
>GW
Rindfleisch
Pferdefleisch
Schaffleisch
Fische
49
19
14
106
0
0
0
5*
0
0
0
2**
Weichtiere
Krustentiere
Verschiedene
Total
20
3
6
217
0
0
0
5
0
0
0
2
Nachgewiesener
stoff
Fremd-
*Enrofloxacin 5 x
**Quecksilber 2 x
Tab. 3.2.3.: Im Rahmen des Grenztierärztlichen Monitoringprogramms untersuchte Probenarten
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
22
3.3
Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln
davon wurde risikobasiert erhoben und untersucht.
Entsprechend wiesen die Lebensmittel, die bekanntermassen Rückstandsprobleme aufweisen oder
aus Risikoherkunftsländern stammen, eine überdurchschnittlich hohe Beanstandungsquote auf
(Abb. 3.3.1.).
2.3 % aller Proben waren wegen Überschreitungen
von Grenzwerten bzw. der akuten Referenzdosis
(ARfD, siehe Kasten) als nicht zum Verzehr geeignet
zu beurteilen. Insgesamt waren in 74 % aller untersuchten Proben Pestizidrückstände zu finden. In
den 836 Proben wurden 3011 Rückstände von 255
verschiedenen Pestiziden erfasst.
Pestizid-Probenstatistik
Insgesamt wurden 836 pflanzliche Lebensmittel auf
Rückstände von ca. 450 Pestiziden untersucht (Tab.
3.3.1.). Grösstenteils handelte es sich um frische
Früchte und Gemüse aus konventionellem Anbau,
ein Fünftel waren verarbeitete Lebensmittel wie
Tiefkühlgemüse, Babynahrung oder Essiggurken.
Als Schwerpunktslabor erhielten wir 221 Proben
Frischprodukte von den Kantonen der Ostschweiz
und den Urkantonen. 38 Proben Babynahrung und
89 Proben Gemüse aus Asien stammten von Zollämtern, welche diese Produkte direkt an der Grenze
erhoben hatten.
12.7 % aller Proben (106) mussten wegen Pestizidrückständen beanstandet werden. Ein grosser Teil
Asien
Vorderasien (v.a. Türkei)
Afrika
Südamerika
EU-Raum
Schweiz
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
% Höchstwertüberschreitungen
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Anzahl Rückstände pro Probe
Abb. 3.3.1.: Vergleich der Herkunftsregionen mit der Schweiz im Berichtsjahr 2012 bezüglich der prozentualen Beanstandungsquote von
Früchten und Gemüse sowie der durchschnittlichen Anzahl Rückstände pro Probe
Die Akute Referenzdosis (ARfD) stellt die toxikologisch gerade noch akzeptable einmalige Aufnahmemenge eines Wirkstoffs dar. Sie wird festgelegt
für Wirkstoffe, die schon nach einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme die Gesundheit schädigen können, also eine hohe akute Toxizität aufweisen. Die
Ausschöpfung des ARfD-Wertes wird am Beispiel
eines Kleinkindes berechnet, wenn es eine grosse
Portion eines bestimmten Lebensmittels essen würde. Solange diese 100 % nicht überschreitet, resultiert kein erkennbares Risiko für die Gesundheit.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Einheimische Proben
Von den 277 untersuchten einheimischen Proben
mussten nur drei (1.1 %) wegen Höchstwertüberschreitungen beanstandet werden (Dimethoat in
Kirschen, Tab. 3.3.4.). Es wurden hauptsächlich
Frühlingssalate (85 Proben), Beeren (51), Kernobst
(35) und Kirschen (27) risikoorientiert untersucht. In
zwölf Fällen (4.3 %) gaben jedoch Rückstände von
Pestiziden, deren Anwendung auf der jeweiligen
Kultur nicht erlaubt ist, zu einer Beanstandung Anlass. Dabei handelte es sich durchwegs um Konzentrationen kleiner als 0.05 mg/kg.
23
Auffallendes
 Säuglingsnahrung: keine Beanstandungen, in
108 Proben wurde nur ein Rückstand
(0.005 mg/kg Chlormequat) über den Bestimmungsgrenzen nachgewiesen, s. Kap. 7.9 Pestizide in Säuglingsnahrung.
 Exotisches Gemüse: 23 % der Proben aus Thailand zu beanstanden (33 von 141), Indien 32 %
(zehn von 31); Sri Lanka 24 % (vier von siebzehn),
Vietnam 56 % (fünf von neun), Malaysia 63 %
(fünf von acht), Dominikanische Republik 20 %
(eine von fünf).
 Gemüse aus Thailand: "Cantonese Lettuce"
(Kohlgewächs)
mit
1‘900-facher
ARfDÜberschreitung für Prothiofos und 21-facher
ARfD-Überschreitung für Tolfenpyrad. In elf in
dieser Serie erhobenen Stichproben thailändischen Gemüses wurden zusätzlich zwei weitere
ARfD-Überschreitungen (Methomyl und Tolfenpyrad in Bohnen und Chinese Kale) sowie zehn
Toleranzwertüberschreitungen festgestellt. Alle
elf Proben mussten wegen fehlender Rückverfolgbarkeit sowie davon vier wegen Pestizirückständen beanstandet werden.
 Curry Leaves: sechs Proben gesundheitsgefährdend aufgrund extrem hohen Rückständen des
Insektizids Triazophos; zudem mehrere, teils
massive Überschreitungen weiterer Pestizide
(75 mg/kg
Profenofos,
5.8 mg/kg
Ethion,
5.7 mg/kg Acephat, 4.8 mg/kg Bifenthrin,
3.2 mg/kg Carbendazim etc.).
 Spanische Zucchetti im Offenverkauf als
Schweizer Ware deklariert.
 Mehrfachrückstände in Weinblättern: 44 Pestizide gleichzeitig in einer Probe Weinblätter in
Salzwasser aus Griechenland, dreizehn davon
über dem Toleranzwert; acht von neun in konventionell produzierte Proben waren wegen insgesamt 56 Toleranzwertüberschreitungen zu
beanstanden.
 Früchte und Gemüse aus der Schweiz wiesen
kaum Höchstwertüberschreitungen auf; Beanstandungsquote 1.1 %.
 Bio-Früchte und -Gemüse nahezu unbelastet.
 Chinesische Goji Beeren angeblich aus Wildsammlung wiesen zwölf Rückstände auf.
Wie sich in den letzten Jahren schon gezeigt hatte,
wurden die gefundenen Wirkstoffe nicht in jedem
Fall bewusst eingesetzt. Vor allem Abdrift von Behandlungen auf benachbarten Kulturen sowie un-
sauberes Spritzgeschirr führten gemäss Stellungnahmen zu ungewollten Kontaminationen, die nicht
der Guten Agrarpraxis entsprechen. Auf Birnen
wurden Fenpropidin, Lambda-Cyhalothrin und Folpet
festgestellt, auf Äpfeln der Keimhemmer Chlopropham, auf Kirschen Cyprodinil und Triadimenol, auf
Johannisbeeren Mepanipyrim und LambdaCyhalothrin, auf Rucola Iprodion und auf Nüsslisalat
mehrmals Boscalid.
Die letztgenannten Boscalid-Rückstände stammten
von Behandlungen der Jungpflanzen im Ausland,
die später in der Schweiz grossgezogen wurden.
Die Einschränkung der Auswahl von Wirkstoffen unabhängig vom Produktionsort - ist eine Bedingung der integrierten Schweizer Produktion. In Analogie zu früheren Fällen (z.B. Iprodion in Nüsslisalat)
müsste ein Gesuch für die Zulassung von Boscalid
für diese Indikation beim BLW gestellt werden. Alternativ könnte bei der Bestellung von Jungpflanzen
im Ausland gefordert werden, dass für die Aufzucht
nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, welche
auch in der Schweiz auf der jeweiligen Kultur zugelassen sind.
Ein Spezialfall betraf die Johannisbeerprobe mit
Rückständen des Insektizids Lambda-Cyhalothrin.
Gemäss einer Allgemeinverfügung darf der Wirkstoff bei einem nachweisbaren Befall des eingeschleppten Schädlings Drosophila suzukii angewendet werden. Ein entsprechender Nachweis
konnte vom Produzenten jedoch nicht erbracht
werden.
In einem Fall mit Essiggurken wurde eine Falschdeklaration bezüglich der Herkunft aufgedeckt: auf als
Schweizer gekennzeichneten Delikatess-Gurken
wurden Rückstände von einer in der Schweiz nicht
zugelassenen Anwendung des Insektizids Thiamethoxam nachgewiesen. Es handelte sich um osteuropäische Rohware, die nicht korrekt gekennzeichnet war. Die Verpackung war zudem mit dem
Schweizerkreuz versehen und täuschte so eine
Schweizer Herkunft vor.
Grenzwertüberschreitungen
Neunzehn Proben (2.3 % aller Proben) waren wegen
Überschreitungen von Grenzwerten bzw. der akuten
Referenzdosis (ARfD) als gesundheitsgefährdend
einzustufen (Tab. 3.3.4.). Bei sechzehn dieser neunzehn Proben handelt es sich um asiatische Ware.
Eine Ausnahme waren die drei Grenzwertüberschreitungen des Insektizids Dimethoat auf den 27
untersuchten Schweizer Kirschen. Der Grenzwert
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
24
wurde 2011 aufgrund einer toxikologischen Neubeurteilung von 1 auf 0.2 mg/kg gesenkt. Die Produzenten mussten bei der Bekämpfung der Kirschfruchtfliege weniger konzentrierte Spritzbrühen einsetzen
und den einmaligen Einsatz des Dimethoat-haltigen
Mittels exakt planen, um eine gute Wirkung zu erzielen und gleichzeitig die Wartefrist von drei Wochen einhalten zu können. Die Beanstandungen
zeigen, dass die Umstellung nicht allen Produzenten
geglückt ist. Die Einhaltung des Grenzwerts wurde
darum wie schon im Vorjahr intensiver kontrolliert.
Im Jahr 2013 wird die Anwendung von Dimethoat
auf Kirschen nicht mehr erlaubt sein.
so massiv ausfallen, dass bei 7 % der Proben mit
einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden
muss. Ein besonders schlimmer Fall betraf "Cantonese Lettuce" (einem Kohlgewächs) mit 2.75 mg/kg
Prothiofos aus Thailand. Damit wird beim Verzehr
von bloss einem Gramm dieses Gemüses die ARfD
schon 11-fach überschritten.
Gemüse aus Asien
Als Konsequenz der lang anhaltenden untragbaren
Rückstandssituation bei Gemüse aus Asien wurden
diese Risiko-Importprodukte und die Selbstkontrolle
der verantwortlichen Betriebe im Berichtsjahr weiterhin intensiv geprüft.
Neues Kontrollkonzept
Für die nachhaltige Durchsetzung der Anforderungen an Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln, welche im Kanton Zürich im Handel sind,
wurde ein neues Kontrollkonzept eingeführt: Bei
ungenügenden Untersuchungsresultaten wird
durch konsequente Nachkontrollen und die Einleitung geeigneter Begleitmassnahmen (z.B. kostenpflichtige Inspektionen, Auf- bzw. Ausbau der risikobasierten Selbstkontrolle mit eigenen Rückstandsuntersuchungen, Strafanzeigen) versucht, die
Gesetzeskonformität der Waren langfristig sicher zu
stellen.
Untersuchungen an der Grenze
Nicht zuletzt auf Grund der vom Kantonalen Labor
Zürich in den letzten Jahren publizierten Resultate
wurden im Berichtsjahr zusammen mit dem BAG
und der Eidgenössischen Zollverwaltung verstärkte
Kontrollen an den Flughäfen Zürich und Genf durchgeführt. Asiatisches Frischgemüse wurde direkt an
der Schweizer Grenze beprobt und den Kantonalen
Laboratorien von Aargau, Bern, Genf und Zürich zur
Analyse gesendet. Bei Höchstwertüberschreitungen in diesen Risikoprodukten mit teils verschlungenen Absatzwegen konnte so der verantwortliche
Importeur direkt zur Verantwortung gezogen werden.
Die Beanstandungsquote bei Gemüse aus Asien ist
mit 27 % immer noch inakzeptabel hoch (Tab. 3.3.3.).
Besonders gravierend ist, dass Überschreitungen
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Abb. 3.3.2.:Thai Aubergine (Solanum xanthocarpum) ein in der
asiatischen Küche häufig verwendetes Gemüse
Asiatisches Gemüse fällt nicht nur durch sehr hohe
Beanstandungsquoten auf, sondern nach wie vor
durch eine hohe Anzahl an Rückständen pro Probe
bei vereinzelten Kulturen. Daraus resultieren zum
Teil mehrfache Höchstwertüberschreitungen von
Pestiziden wie bei Curry Leaves.
Das weiterhing ungenügende Kontrollsystem für
Pestizidrückstände in den Herkunftsländern kombiniert mit der unsachgemässen Anwendung von
Wirkstoffen gibt keinerlei Gewähr für die Einhaltung
der Höchstwerte.
Die Rückverfolgbarkeit von asiatischen Proben
konnte bisher selten gewährleistet werden, was
verhindert, dass bei Höchstwertüberschreitungen
die Ursachen aufgeklärt werden können. Somit
können keine Korrekturmassnahmen bei den verantwortlichen Produzenten eingeleitet und Wiederholungsfälle nicht vermieden werden. Erst mit rückverfolgbaren Lebensmitteln werden langfristig weniger Höchstwertüberschreitungen stattfinden.
Die verstärkten amtlichen Kontrollen zeigen bei vielen Importeuren in der Schweiz Wirkung. Um das
Risiko zu senken, haben einige ihr Sortiment verkleinert oder den Import in der Zwischenzeit aufgegeben. Andere haben Rückverfolgbarkeitssysteme
eingeführt und zu seriöseren Lieferanten gewechselt. Es gibt jedoch Anzeichen, dass „neue“ Importeure ohne griffige Selbstkontrolle in die entstande-
25
ne Lücke springen; diese Entwicklung muss genau
verfolgt und wenn nötig unterbunden werden.
Curry Leaves
Normalerweise stellen Küchenkräuter wegen der
geringen Verzehrsmenge kein gesundheitliches
Risiko dar, selbst bei grösseren Pestizidbelastungen. Bei Curry Leaves war das nicht so.
Von elf Proben mussten neun beanstandet werden.
Diese enthielten insgesamt 168 Pestizidrückstände
(durchschnittlich knapp neunzehn Rückstände, ma-
Lebensmittelgruppe
Exoten*
Beeren
Kernobst
Steinobst
Zitrusfrüchte
Obst, gesamt
Exoten*
Salat
Peperoni/Chili**
Kräuter**
Kartoffeln
Tomaten
Zucchetti
Weiteres Gemüse
Gemüse, gesamt
Babynahrung
Tiefkühlgemüse
Essiggurken
Kohl, eingelegt
Weinblätter in Lake
Getrocknete Früchte
Sauser
Pflanzenöle
Andere
Produkte, gesamt
Total
Anzahl Proben
47
76
38
32
2
195
230
145
30
16
10
10
8
10
459
58
24
20
12
10
9
14
10
25
182
836
ximal 28 pro Probe) teilweise in unglaublichen Mengen (s. Box "Auffallendes"). In diesen neun Proben
wurden insgesamt 57 Rückstände beanstandet, d.h.
durchschnittlich 6.3, maximal elf pro Probe.
Zudem konnte bei sechs Proben eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Alle
wiesen ARfD-Überschreitungen von Triazophos auf.
Beim schlimmsten Fall mit 18.6 mg/kg Triazophos
wurde bereits bei der Aufnahme von 1 g Curry
Leaves die ARfD deutlich überschritten (Tab. 3.3.4.).
mit Rückständen
Anzahl
%
39
83
63
83
37
97
31
97
2
(100)
172
88
181
79
106
73
28
93
14
88
3
30
6
60
7
88
5
350
76
1
2
19
79
20
100
10
83
9
90
9
100
14
100
10
100
3
12
95
52
617
74
Beanstandungen
Anzahl
%
9
19
3
4
4
11
5
16
21
63
3
1
3
11
27
2
3
19
1
1
72
13
10
16
1
1
8
2
5
8
80
22
1
13
106
4
7
13
GW- bzw. ARfDÜberschreitungen
1
3
3
16
16
19
Tab. 3.3.3.: Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln aufgeteilt in Warenklassen ("mit Rückständen": Proben, in denen mindestens ein
Pestizid nachgewiesen werden konnte. "Beanstandungen": Proben, die mit mindestens einem Pestizid über einem Höchstwert belastet sind
oder unerlaubte Wirkstoffe enthalten. GW = Grenzwert, ARfD = Akute Referenzdosis); * inkl. Ware aus Asien, ** nicht aus Asien. %-Angaben
in Klammern: Probenzahl für prozentuale Auswertung zu gering
Weinblätter
Zehn Proben Weinblätter in Lake wurden auf Pestizidrückstände untersucht. Eine Probe stammte aus
biologischem Anbau und wies keine Rückstände
auf. Alle übrigen Weinblätterproben aus konventionellem Anbau wiesen hingegen Rückstände von
zahlreichen Pestiziden auf. Acht davon mussten
beanstandet werden, denn sie waren gleichzeitig
mit vier bis vierzehn Pestizidrückständen in Konzentrationen über den Toleranzwerten kontaminiert.
Insgesamt wurden 64 verschiedene Wirkstoffe
identifiziert. In der am stärksten belasteten Probe
wurden 44 verschiedene Wirkstoffe festgestellt (s.
Box "Auffallendes"). Unsere Resultate wurden durch
ähnliche Untersuchungen in Deutschland bestätigt.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
26
Ware
Herkunft
Wirkstoffe
Long Green
Thailand
Methomyl
Long Green
Thailand
Omethoat
(DimethoatSumme)
Omethoat
(DimethoatSumme)
Dicrotophos
1.68
(1.89)
1.58
TW
0.02 950
(DimethoatSumme)
TW
0.02 260
(DimethoatSumme)
TW 0.01
5‘300
Vietnam
Prothiophos
Tolfenpyrad
Carbendazim
2.75
0.47
1.21
TW 0.01
TW 0.01
TW 0.01
185‘900
2‘100
220
Thailand
Tolfenpyrad
0.49
TW 0.01
2‘220
Ka-Nang
Ung. Thailand
Broccoli
Chinese Kale
Thailand
Dicrotophos
0.043
TW 0.01
530
Dicrotophos
0.56
TW 0.01
6’920
19
Koriander
Malaysia
0.28
TW 0.05
1‘080
8
Curry Leaves
Indien
CarbofuranSumme
Trizophos
18.6
TW 0.01
1‘860
17
Curry Leaves
Dominik.
Republik
Trizophos
16.2
TW 0.01
1’620
22
Curry Leaves
Indien
Trizophos
16.1
TW 0.01
1’610
17
Curry Leaves
(Indien)
Trizophos
14.8
TW 0.01
1‘480
16
Curry Leaves
(Indien)
Trizophos
11.7
TW 0.01
1‘170
23
Curry Leaves
(Indien)
Trizophos
3.33
TW 0.01
330
21
3 x Kirschen
Schweiz
DimethoatSumme
0.56
0.96
GW 0.2
-
Auberginen weiss Malaysia
Cantonese
Lettuce (Kohl)
Cantonese
Lettuce (Kohl)
Chinese
Chabbage
Chinese Kale
Thailand
Thailand
Rückstand
(mg/kg)
0.78
0.20
(0.22)
Höchstwert ARfD(mg/kg)
Ausschöpfung (%)
TW 0.2
350
Mehrfach- Weitere Höchstwertrückstände überschreitungen
13
15
Dimethoat, Acetamiprid,
Isoprothiolane,
Lufenuron, Methomyl,
Triadimenol
Inoxacarb,
Summe
Amitraz
4
6
8
Acetamiprid, Monocrotophos
Actetamiprid
2
Fipronil
10
Acetamipird,
Chlorfenapyr
Fipronil,
5
Acetamiprid, Dinotefuran, Metalaxyl, Monocrotophos,
Captan,
Chlorothalonil, EPN
Chlorpyrifos
Acephat, Methamidophos, Bifenthrin, Endosulfane,
Ethion,
profenofos, Sulfotep
Chlorpyrifos,
Athion,
Profenofos, Propargit,
Sulfotep
Acetamiprid, Fipronil,
Acephat, Carbofuran,
Profenofos,
Ethion,
Endosulfansulfat, Methamidophos, Bifenthrin, Sulfotep
Acephat, Methamidophos, Sulfotep, Endosulfane,
Profenofos,
Ethion, Bifenthrin
Sulfotep, Profenofos,
Ethion,
Bifenthrin,
Ethion, Profenofos
3
5
Tab. 3.3.4.: Aufgrund von Pestizidrückständen nicht zum Verzehr geeignete pflanzliche Lebensmittel 2012; TW = Toleranzwert, GW = Grenzwert, ARfD = Akute Referenzdosis. Körpergewicht und Verzehrsmenge stammen aus der dem Berechnungsmodell Pesticide Risk Assessment
Model PRIMo der EFSA: model for chronic and acute risk assessment - rev. 2.0
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
27
Einerseits kommen beim Traubenanbau viele Pestizide zum Einsatz. Andererseits machen die Blätter
nur ein Nebenprodukt der Traubenernte aus und so
sind kaum spezifische Toleranzwerte für Weinblätter vorhanden (im Gegensatz zu Tafel- und Keltertrauben). Es gelten dementsprechend tiefe Höchstwerte für Weinblätter. Zudem sind die Abstände
zwischen den Anwendungen von Pestiziden und der
Ernte der Weinblätter oft zu kurz, um einen genügenden Abbau der Wirkstoffe zu ermöglichen. Somit
verbleiben viele Rückstände in zu hohen Konzentrationen auf den Weinblättern. Zusätzlich verschärft
sich die Rückstandssituation wegen dem gegenüber den Trauben ungünstigen Verhältnis zwischen
Oberfläche und Volumen.
Die Weinblätter werden meist in verschiedenen
Rebbergen geerntet und in Fässern mit Salzlake
verpackt. Aufgrund der hohen Variabilität der konventionell produzierten Blätter, ist eine effektive
Kontrolle nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand möglich.
Auch wenn aufgrund der geringen Verzehrsmenge
von Weinblättern beim Konsum der untersuchten
Produkte nicht von einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung auszugehen ist, empfiehlt sich der
Verzicht oder der Kauf von biologisch erzeugter
Ware. Darum haben einige Händler aufgrund unserer Beanstandungen die konventionell produzierten
Weinblätter aus dem Sortiment genommen.
3.4
Bio-Proben
Die 87 untersuchten Bio-Produkte (10 % aller Proben) wiesen kaum Rückstände auf. Bei der Hälfte
der Bio-Proben handelte es sich um Schweizer Ware, v.a. Babynahrung, Beeren, Salate und Kartoffeln,
der Rest stammte vorwiegend aus der EU.
In einem Viertel der Bio-Proben konnten Spuren von
Rückständen festgestellt werden. Durchschnittlich
waren diese lediglich mit 0.004 mg/kg Pestiziden
belastet; aber nicht nur mit in der biologischen
Landwirtschaft erlaubten, "natürlichen" Wirkstoffen
wie die Insektizide Spinosad oder Azadirachtin
(Neem), sondern z.T. auch mit chemisch synthetisierten Pestiziden. Eine Probe getrocknete chinesische Goji-Beeren aus angeblich biologischer
Landwirtschaft musste deshalb beanstandet werden. Da die Rückverfolgbarkeit zum Zeitpunkt der
Berichtserstellung nicht gewährleistet war, konnten
die Ursachen nicht abgeklärt und somit keine Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden.
Die Beurteilung, ob ein Produkt nach Bio-Richtlinien
produziert wurde, hat sich in erster Linie am Prozess zu orientieren. Das Vorhandensein von unerlaubten Rückständen besagt nicht zwangsläufig,
dass ein Lebensmittel nicht biologisch produziert
wurde. Umgekehrt bedeutet Rückstandsfreiheit
auch nicht unbedingt, dass biologisch produziert
wurde.
Migration aus Recyclingkarton
Ausgangslage
Der für Lebensmittelverpackungen verwendete Karton wird traditionell aus Altpapier hergestellt. Dieses besteht in der Regel aus Materialien, für deren
Herstellung keine Rücksicht auf Lebensmittelanforderungen genommen werden muss.
Im Jahr 1996 unternahmen die Kantonalen Labors
St. Gallen und Zürich erste Anstrengungen, die Verunreinigung von Lebensmitteln durch Übergänge
(Migration) aus Recyclingkarton unter Kontrolle zu
bringen: Seit 1989 existiert eine gesundheitliche
Bewertung der Europäischen Behörden (damals
das Scientific Committee on Food, SCF) für Mineralöle. Die Migration aus Kartonverpackungen ging
weit über das als sicher eingestufte Mass hinaus.
Die Hersteller von Kleinkindermilchnahrung
(Schoppenpulver) reagierten darauf mit der Einfüh-
rung einer Barriere: statt des einfachen Papierinnenbeutels wurde ein laminierter Aluminiumbeutel
eingeführt, der das Lebensmittel abschirmt. Nach
weiteren Anstrengungen ersetzten die Schweizer
Grossverteiler den Recyclingkarton punktuell durch
Frischfaserkarton, beispielsweise für die Verpackung von Reis. Die grundsätzlichere Diskussion
über die Eignung von Recyclingkarton für Lebensmittelverpackungen konnte aber nicht angestossen
werden, obwohl längst bekannt war, dass nicht nur
Mineralöl in inakzeptablen Mengen in die verpackten Lebensmittel übergeht. Insbesondere internationale Lieferanten liessen sich nicht überzeugen:
„wir werden doch für die Schweiz keine spezielle
Verpackung verwenden!“ In dieser Situation kam
uns die Ausschreibung eines wissenschaftlichen
Entscheidungshilfeprojekts durch die deutschen
Behörden mit dem Titel „Ausmaß der Migration unJahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
28
erwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien
aus Altpapier in Lebensmittel“ gelegen. Das Projekt
sollte eine Übersicht über die potentiell migrierenden und gesundheitlich relevanten Substanzen in
Recyclingkarton liefern. Diese soll als Grundlage für
die Bewertung dienen, wie gross die Lücken in der
Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen
sind. In einem Konsortium mit drei deutschen Labors (Untersuchungsämter Stuttgart und Dresden
sowie Technische Universität Dresden) erhielten
wir anfangs 2010 den Zuschlag. Der Schlussbericht
wurde im Mai 2012 abgeliefert: Er ist 204 Seiten
stark,
mit
noch
grösseren
Anhängen
(http://download.ble.de/09HS012.pdf). Die verschiedenen Teile werden hier nur kurz zusammengefasst
und kommentiert.
Recyclingkarton
Papier- und Kartonabfälle werden über verschiedene Kanäle gesammelt und fallen deswegen in unterschiedlichen Qualitäten an. Diese reichen von unbedruckten Abschnitten von Frischfaserpapieren,
z.B. aus dem Buchdruck, über die Abfälle von Kaufhäusern und Produktionsbetrieben/Büros bis zu den
Haussammlungen und den (z.B. in Deutschland)
gesammelten Papierabfällen in Bahnhöfen, welche
auch Reste von Lebensmitteln aller Art enthalten.
Da rund die Hälfte des Recyclingmaterials in Verwendungen mit Lebensmittelkontakt endet, werden
dafür zwangsläufig auch schlechtere Qualitäten
eingesetzt. Faktisch werden heute die besten Qualitäten vor allem zu Tissue-Produkten (z.B. Küchenund WC-Papier) verarbeitet.
Abb. 3.4.1.: Lagerplatz einer Recyclinganlage
Im Projekt wurden verschiedene Sorten von Altpapier, wie Zeitungen, Zeitschriften, Materialien aus
dem Akzidenzdruck (z.B. Werbeprospekte), Büroabfälle, Faltkarton, Wellpappe, Spezialpapiere etc.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
untersucht, weil die eingesetzten Chemikalien so
weniger vermischt sind und die Quellen sichtbar
werden. Diese Analysen ergaben eine grosse Zahl
Substanzen, zeigten aber auch, dass alle in namhaften Mengen zur Verfügung stehenden Materialien
unerwünschte, nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit untersuchte Stoffe enthielten. Eine selektivere Auswahl von Rohstoffen löst die Probleme
also nicht.
Für die möglichst umfassende Untersuchung aller
potentiell relevanten Stoffe im Recyclingkarton
musste eine ganz neue Methode entwickelt werden.
Sie sollte die Schwelle erreichen, bei welcher auch
eine hoch toxische Substanz als gesundheitlich
nicht mehr bedenklich gilt, es wurde vom Projekt als
10 μg/kg Lebensmittel festgelegt. Unter der Annahme eines weitgehenden Übergangs auf das Lebensmittel und dem üblichen Verhältnis von Karton
zur eingefüllten Menge Lebensmittel, entspricht
dies ungefähr einer Konzentration von 0.1 mg/kg
Karton. Die heutige chemische Analytik ist stark in
der Messung auch kleiner Mengen bekannter Einzelstoffe, aber schwach, wenn alle, also auch unerwartete Stoffe erfasst werden sollen: Die Aufarbeitung der Probe ist immer selektiv (trennt Anteile
ab); in der Chromatographie gehen Substanzen verloren und kaum ein Detektor zeigt alle Substanzen
an. Auch mit den modernsten Techniken (on-line
HPLC-GC, GCxGC, TOF-MS) liess sich nicht vermeiden, gewisse dominierende Anteile möglichst selektiv zu entfernen, um die geforderte Nachweisgrenze
zu erreichen. Das bedeutet allerdings, dass auf analytischem Weg eine wirklich umfassende Absicherung der Unbedenklichkeit nicht erreichbar ist.
Über 250 Substanzen wurden gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Ausmass ins Lebensmittel migrieren, welches vom Projekt als gesundheitlich möglicherweise relevant eingestuft
wurde, d.h. es könnten Schäden verursacht werden,
falls sich einzelne Substanzen als hoch toxisch herausstellen würden. Knapp 2/3 konnten mit hoher
Sicherheit identifiziert werden; die übrigen sind
nicht in einer Datenbank abrufbar und könnten nur
mit hohem Aufwand aufgeklärt werden. Von allen
diesen vielen Substanzen sind nur ganz wenige toxikologisch untersucht worden, d.h. für die grosse
Mehrheit fehlt die gesundheitliche Absicherung.
Vier Recyclingkartons verschiedener Hersteller unterschieden sich zwar wenig in den dominierenden
Substanzen, aber in jenen, welche in geringeren,
immer noch relevanten Konzentrationen auftreten.
29
Die Liste der abzusichernden Substanzen würde
also noch länger, weil in anderen Kartons als den
vier untersuchten weitere Stoffe gefunden würden.
Es ist zudem anzunehmen, dass über die Zeit immer
wieder neue Substanzen in den Recyclingkreislauf
gelangen, da die Kartonherstellung und Bedruckung, sowie Klebstoffe und andere Produkte einem
steten Wandel unterworfen sind.
Über 18 Monate gezogene Proben desselben Herstellers zeigten keinen signifikanten Trend, d.h. es
war zwischen Frühjahr 2010 und Ende 2011 keine
Verbesserung erkennbar.
Untersuchungen von Proben aus dem Recyclingprozess zeigten, dass bei der gängigen Verarbeitung des Altpapiers kein namhafter Anteil unerwünschter Kontaminanten entfernt wird.
Aus diesen Resultaten wurde geschlossen, dass die
gesundheitliche Unbedenklichkeit der Migration aus
Recyclingkarton realistischerweise nicht abgesichert werden kann: Es sind viel zu viele Substanzen,
die untersucht werden müssten, und es dürften immer wieder neue dazu kommen, d.h. die produzierten Kartons müssten ständig mit aufwändigen Methoden analysiert werden. Es ist wahrscheinlich,
dass neben dem bekannten Mineralöl und den
Butylphthalaten noch andere Substanzen zum Vorschein kämen, deren Migration unakzeptabel ist und
nur mit grossem Aufwand – wenn überhaupt – auf
ein tolerierbares Niveau gesenkt werden könnte.
Die Analysen zeigten auch, dass keine bisher unbeachtete Substanz eine Konzentration von 10 mg/kg
im Karton überschritt, also dem 100-fachen der aufgenommenen Schwelle der Relevanz. Eine Verringerung der Migration um einen Faktor 100 durch
eine Barriere könnte also alle Übergänge unter die
Schwelle von 10 μg/kg Lebensmittel reduzieren. Der
Faktor 100 würde auch ausreichen, die Übergänge
von Mineralöl und den Butylphthalaten auf ein unbedenkliches Niveau zu senken.
Migrationsversuche
Das Ausmass und die Geschwindigkeit der Mineralölmigration wurden in einem Lagerversuch mit
sechs Lebensmitteln untersucht, die definiert abgepackt über neun Monate gelagert und analytisch
verfolgt wurden. Die Lebensmittel waren entweder
direkt im Karton verpackt oder eingeschweisst in
verschiedenen Innenbeuteln.
Die Migration in die ungeschützt im Karton verpackten Lebensmittel verlief schnell: Bei Raumtemperatur wurde bereits nach einem Tag 1 mg/kg Mineralöl
erreicht; nach einem Monat waren 10 mg/kg überschritten. Nach neun Monaten migrierte bis zu 80 %
des Mineralöls einer Molekularmasse von unter C24
ins Lebensmittel (52 mg/kg). Auch die Migrationen
von Dibutyl- und Diisobutylphthalat, leichter polyaromatischer Kohlenwasserstoffe und verschiedener Druckfarbenbestandteile lagen hoch.
Innenbeutel zeigten grosse Unterschiede in ihrem
Barriereverhalten: Beutel aus Polyethylen halbierten die Migration von Mineralöl, indem sie das Öl
absorbierten, verlangsamten den Übergang aber
nur unwesentlich – waren also keine tauglichen
Barrieren. Polypropylen wirkte bei Raumtemperatur
als wesentlich bessere Sperrschicht: Die Migration
blieb über die ersten Monate unmessbar und erreichte auch nach 9 Monaten erst Werte, die über
einen Faktor 10 unter jenen der direkten Verpackung lagen. Falls allerdings für Mineralöl eine
Grenze von 0,6 mg/kg gesetzt würde (abgeleitet aus
der WHO/JECFA-Beurteilung von 2002), wäre die
Barrierenwirkung immer noch ungenügend. Der
oben postulierte Faktor 100 wird von Polypropylen
nicht erreicht. Eine Acrylatbeschichtung von Polypropylen verbesserte die Barrierenwirkung etwas,
erreichte aber ebenso wenig Dichtigkeit wie eine
Bedampfung mit Aluminium (nicht zu verwechseln
mit einer dichten Alufolie).
Zudem ist zu beachten, dass Polyethylen und Polypropylen selber Kohlenwasserstoffe („polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons“ POSH) in Mengen
an die Lebensmittel abgeben, die nach dem Massstab für gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe oft
unakzeptabel sind. PET erwies sich als dichte Barriere.
Für die Abschätzung von Übergängen in die Lebensmittel werden oft Simulationen verwendet,
welche die Tests beschleunigen und die Analytik
vereinfachen. Sie wurden auch an den Proben der
Migrationsversuche vorgenommen. Die Resultate
lagen aber zu hoch, im Extremfall um einen Faktor
27 über den realen Werten.
Übersicht über den Markt
Das Projekt schloss die Verfolgung von 119 in Karton verpackten Lebensmitteln vom deutschen Markt
ein, um ein Bild der Realität zu erzeugen. Die Mehrheit der Proben enthielt einen Innenbeutel, was
auch Daten über deren Barrierenwirkung lieferte. In
erster Linie wurden Mineralöle gemessen. Als Referenz für die Bewertung gesättigter Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) wurde der Wert von
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
30
0.6 mg/kg aus der WHO/JECFA-Beurteilung von 2002
herangezogen. Für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) existiert kein solcher Wert,
weil darunter krebserregende Substanzen vermutet
werden.
Am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder nach
mindestens sechzehn Monaten Lagerung überschritt die Migration des Mineralöls in 65 von 106
Proben (61 %) den Wert von 0.6 mg/kg mindestens
zehnfach, in vier Proben mehr als hundertfach. Alle
migrierten Mineralöle enthielten aromatische Anteile, meistens im Bereich von 10-20 %. In 58 % der
Produkte wurden über 1 mg/kg Mineralölaromaten
gefunden; mit einem Maximum von 13 mg/kg.
Obwohl zum Zeitpunkt der Erhebung die meisten
Proben erst wenige Monate alt waren, lag die Migration der MOSH für die Mehrheit der Produkte zu
diesem Zeitpunkt bereits weit über 0.6 mg/kg (publiziert in „Migration of mineral oil from printed paperboard into dry foods: survey of the German market.“ A. Vollmer, M. Biedermann, F. Grundböck, J.-E.
Ingenhoff, S. Biedermann-Brem, W. Altkofer, K.
Grob, Eur Food Res Technol 232, 2011, 175–182). Die
stärkste Migration in Packungen ohne wirksame
Barriere erfolgte also in den ersten wenigen Monaten (sie erreichte oft bereits 30-50 % des migrierfähigen Mineralöls im Karton), womit eine Verkürzung
der Abverkaufsfrist keine viel versprechende Massnahme wäre. Bis zum MHD oder nach zusätzlicher
Lagerung über 16 Monate betrug sie insgesamt 60 85 %.
Einige der untersuchten Proben waren in Frischfaserkarton verpackt. Fast alle enthielten migriertes
Mineralöl, was die Vermutung aufdrängt, dass für
die im April 2010 verkauften Produkte meistens
Druckfarben mit Mineralöl als Lösungsmittel verwendet worden sind.
Die Absorption von Mineralölkohlenwasserstoffen
in die Innenbeutel aus Polyolefinen wurde bestätigt:
Obwohl diese Beutel im Durchschnitt nur 1.1 % der
Gesamtmasse eines Produkts ausmachten, nahmen
sie rund 40 % des Mineralöls auf. Damit wurde die
Migration ins Lebensmittel um einen Faktor 2-3 reduziert, was zwar eine namhafte aber meistens keine genügende Verbesserung darstellt.
Polyethylen verlangsamte die Mineralöl-Migration
nicht in relevantem Ausmasse. Polypropylen war
viel wirksamer. Zum Zeitpunkt der ersten Messung
sofort nach der Erhebung der Proben lagen die Migrationen
der
gesättigten
Mineralölkohlenwasserstoffe für fünfzehn der sechzehn derart verKantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
packten Proben unter 0.6 mg/kg. Bei der letzten
Messung nach der Lagerung waren es zwar nur
noch fünf Proben, aber die mittlere Migration erreichte erst 4.2 mg/kg (rund 5 Mal weniger als in
Packungen mit Polyethylenbeuteln). AcrylatBeschichtungen von Polypropylen und die Aluminium-Bedampfung von Kunststoffen bewirkten keine
wesentlichen Verbesserungen für eine Langzeitlagerung. Aluminiumfolien und PET verhinderten dagegen in allen Proben die Mineralölmigration in
messbaren Mengen.
Die Verwendung von Innenbeuteln aus Polyolefinen
resultierte meistens in einer Migration von POSH in
Konzentrationen über 0.6 mg/kg (typische Werte von
1-5 mg/kg). POSH aus Polyethylen bestehen vor allem, jene aus Polypropylen ausschließlich aus verzweigten Kohlenwasserstoffen und könnten im
menschlichen Organismus in ähnlichem Masse akkumuliert werden wie die gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe. Die Migration der POSH stammt oft
auch aus Innenbeuteln mit wirksamen Barrieren: Im
Lebensmittelkontakt steht fast immer eine Siegelschicht aus Polyolefinen.
Die Unterschiede zwischen Typen von Lebensmitteln waren klein und erklärten sich vor allem aus
den unterschiedlichen Verpackungsarten, die für
die jeweiligen Lebensmittel eingesetzt wurden. Einzig Kochsalz nahm kaum Mineralöl auf.
Teilweise wurden hohe Gehalte an Diisobutylphthalat (DiBP) und Dibutylphthalat (DBP) in den Lebensmitteln gemessen. Die durchschnittliche Belastung
lag bei 0.95 mg/kg DiBP (Median: 0.11 mg/kg) und
0.07 mg/kg DBP (Median 0.03 mg/kg), wobei Proben
in Frischfaserschachteln keine messbaren Konzentrationen dieser Phthalate enthielten. Der Grenzwert
für DBP aus Kunststoffen liegt bei 0.3 mg/kg und
gemäss dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollte dieser auch für die Summe
von DBP und DiBP gelten. In rund der Hälfte der
Proben in Recyclingkarton wurde der Wert überschritten. Diese Phthalate stammen vor allem aus
Klebstoffen.
Schlussfolgerungen des Projekts
Der Projektbericht schloss mit einer Auflistung des
Handlungsbedarfs aus der Sicht der Projektnehmer.
Die Absicherung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Migrationen aus Recyclingkarton erscheint unerreichbar: Die enorme Zahl migrierender
Stoffe lässt keine umfassende Identifizierung zu und
die toxikologische Absicherung fehlt von über 250
31
Substanzen. Das Mineralöl ist also nur ein Problemstoff unter vielen anderen. Recyclingkarton erfüllt
die Anforderungen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Art. 34 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung oder Art. 3 der EU
Rahmenverordnung 1935/2004 nicht – und hat sie
nie erfüllt.
Da der riesige Verbrauch an Karton im Lebensmittelbereich nur mittels Recycling nachhaltig gedeckt
werden kann, erscheint die Verwendung einer funktionellen Barriere die einzige gangbare Lösung zu
sein (Innenbeutel mit Sperrschicht oder Innenbeschichtung des Kartons mit einer Barriere). Entsprechende Entwicklungen sind angestoßen, können sich aber wahrscheinlich nur mit behördlicher
Unterstützung durchsetzen.
Für die Einführung von Barrieren ist die Spezifikation der Wirksamkeit eine Voraussetzung. Dazu wird
eine Prüfmethode benötigt, die nicht nur das Barrierematerial, sondern auch die Integrität der Beschichtung (z.B. auf der Innenwand von Karton)
testet. Das Kantonale Labor Zürich hat eine solche
Methode entwickelt und publiziert: “Barriers
against the migration of mineral oil from paperboard
food packaging: Experimental determination of
breakthrough periods.” K. Fiselier, K. Grob. Packaging Technology and Science 25 (2012) 285–301. Ihr
fehlt aber noch die Anerkennung durch Industrie
und Behörden.
Ausblick
Diese Beteiligung an einem deutschen Projekt, für
welche der Kanton Zürich bezahlt wurde, war ein
Glücksfall. Sie trug nicht nur dazu bei, den deutschen Behörden das nötige Argumentarium zur Findung geeigneter Massnahmen zusammen zu stel-
3.5
len, sondern erhöhte auch die Kompetenz des eigenen Labors (sowohl auf der sachlichen Ebene als
auch methodisch) und vertiefte die internationale
Zusammenarbeit. Wie schon im Jahresbericht 2010
erwähnt, werden die deutschen BfR Empfehlungen
weltweit als Referenz für Papier und Karton anerkannt. Die EU hat keine Absichten, in nächster Zeit
Regeln für diesen Bereich zu harmonisieren.
Dass die Aufarbeitung einer Altlast eine undankbare
Arbeit sein kann, zeigte der AdventskalenderSkandal Ende November, der von der deutschen
Stiftung Warentest ausgelöst worden war: Die im
Kalender verpackten kleinen (und deswegen für die
Belastung wenig relevanten) Stücke Schokolade
enthielten migriertes Mineralöl. Verschiedene
Gruppierungen konfrontierten darauf die deutschen
Behörden mit deren eigenen Aussagen („die Mineralölbelastung muss dringend reduziert werden“,
BfR 2009) und den Resultaten des oben beschriebenen Projekts, das die unter Druck gesetzte Behörde
selber initialisiert und finanziert hat. Hätten diese
Behörden die Problematik aber damals nicht aufgenommen, gäbe es heute in Deutschland wohl nicht
einmal Labors, welche die Mineralölübergänge
messen können.
Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit hat Ende 2012 eine Empfehlung veröffentlicht, in der für Verpackungen mit Recyclingkarton
eine „geeignete Barriere“ gefordert wird. Das ist
ein erster Schritt. Die Hoffnung besteht, dass eine
wesentlich präzisere Anforderung in Deutschland
ausgearbeitet wird, der sich auch die Schweiz anschliessen kann und die europäisch oder sogar global anerkannt wird.
University Professional (UP) in Food Safety: Beiträge des Kantonalen Labors
Seit dem Jahr 2009 wird durch die UNI Basel ein
breit abgestützter und dezentraler Studiengang in
Lebensmittelsicherheit („Food Safety Services“)
angeboten. Er ist berufsbegleitend und umfasst
Weiterbildungen in den Bereichen der Lebensmittelwissenschaften, der Gebrauchsgegenstände sowie des Trink- und Badewassers. Das angebotene
Masterprogramm „MAS in Food Safety Management“ wie auch die beiden „University Professional“-Programme „UP in Food Safety“ und „UP in
Water Safety“ dienen als Grundlage für die Ausbildung zu Kantonschemikerinnen und Kantonschemi-
kern sowie zu Lebensmittel- resp. Trinkwasserinspektorinnen und -inspektoren. Bereits zum zweiten
Mal nach 2010 beteiligte sich das Kantonale Labor
deshalb an der Durchführung dieser universitären
Weiterbildung in Lebensmittelsicherheit, wiederum
im UP-Modul Gebrauchsgegenstände und neu im
Modul Trinkwasser.
Das Modul Gebrauchsgegenstände wurde durch
das Kantonale Labor organisiert. Erneut konnte in
den 40 angebotenen Lektionen durch diverse interne und externe Referentinnen und Referenten ein
Überblick über das breite Gebiet der GebrauchsgeJahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
32
genstände gegeben werden. Der Schwerpunkt
wurde gelegt auf die Vermittlung der Gefahren und
Risiken wie auch der Selbstkontrollanforderungen
bei Lebensmittelkontaktmaterialien (Verpackungen,
Küchenhilfen etc.), Spielwaren, Kosmetika, Modeschmuck und Textilien.
Acht Lektionen im Trinkwassermodul wurden durch
einen Referenten des Kantonalen Labors bestritten.
Der Schwerpunkt lag auf der Vermittlung der
Grundlagen für die Untersuchung der Wasserqualität sowie der Trinkwasserinspektion. In einem separaten Block, an welchem nur die Studierenden
aus dem „Water Safety“-Lehrgang teilnahmen,
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
wurde ausserdem das Krisenmanagement von
Wasserversorgungen beleuchtet. Im Laufe des
Trinkwassermoduls wurde von den Studierenden
Kritik laut, dass die Bedürfnisse der Trinkwasserinspektoren im Kursprogramm unzureichend abgedeckt seien. Dank der Bereitschaft des Modulleiters
und der Dozenten konnte kurzfristig Platz für eine
eintägige Inspektionsübung geschaffen werden. Die
Übung wurde durch das Kantonale Labor organisiert und bildete eine gute Gelegenheit, die theoretischen Kenntnisse zu festigen sowie die Vorgehensweise anderer Trinkwasserinspektoren kennenzulernen.
33
4 Vollzug Lebensmittelgesetzgebung
4.1
Schwerpunkte im Inspektionswesen
Kontrollen im Auftrag der Gemeinden
Folgende 39 Gemeinden haben für die Lebensmittelkontrolle das Kantonale Labor beauftragt:
Aeugst a. A.
Bäretswil
Bauma
Bonstetten
Boppelsen
Dättlikon
Dietikon
Dürnten
Egg
Elgg
Fällanden
Flurlingen
Geroldswil
Hausen a. A.
Knonau
Maschwanden
Maur
Mettmenstetten
Niederweningen
Oberweningen
Oetwil an der Limmat
Rickenbach
Russikon
Schleinikon
Schlieren
Schöfflisdorf
Seegräben
Stallikon
Sternenberg
Trüllikon
Turbenthal
Uitikon Waldegg
Unterengstringen
Urdorf
Wettswil
Wetzikon
Wila
Wildberg
Zell
Insgesamt wurden 1’268 Inspektionen getätigt. 70
Nachkontrollen wurden in ungenügenden Betrieben
nötig.
Alle Kontrollen erfolgten risikobasiert und wurden
zeitgerecht durchgeführt.
Zusätzlich wurden für diese Gemeinden neben den
Inspektionen auch alle administrativen Arbeiten wie
Überprüfung des Betriebsregisters, Archivierung
der Unterlagen, Überwachung und Auswertung der
Kontrollen oder Rückvergütung der Proben an die
Betriebe erledigt.
Überprüfung der Selbstkontrolle von Importeuren und Händlern mit Gebrauchsgegenständen
Einige Firmen im Kanton Zürich importieren Gebrauchsgegenstände wie Spielwaren, Bedarfsgegenstände (Food Contact Materials, FCM), Textilien,
Schmuck und beliefern damit Einzelhändler und
Endverbraucher. Der Import reicht von Eigenmarken, die hauptsächlich aus dem asiatischen Raum
bezogen werden bis zu Markenartikeln namhafter
Firmen, die sich in der EU befinden. Durch den Vollzug werden Händler von Bedarfsgegenständen wie
beispielsweise Küchenutensilien ebenso überprüft
wie Lieferanten von Werbeartikeln. Wenige Betriebe produzieren einen Teil ihres Sortiments selber.
Abb. 4.1.2.: Diverse Gebrauchsgegenstände
Abb. 4.1.1.: 39 Gemeinden, die sich für eine Lebensmittelkontrolle
durch das Kantonale Labor entschieden haben, ein regelrechter
Fleckenteppich
Da die oben umschriebenen Handelsbetriebe nicht
meldepflichtig sind, müssen sie zuerst ausfindig
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
34
gemacht werden. Dies geschieht hauptsächlich
über amtliche Proben aus dem Detailhandel, die im
Labor analysiert und beanstandet werden, über Informationen vom Zoll oder über Meldungen der Europäischen Schnellwarnsysteme für Lebensmittel
und Futtermittel (RASFF und RAPEX).
Im Berichtsjahr haben die beiden spezialisierten
Lebensmittelinspektoren elf Kontrollen durchgeführt. Bei der Ankündigung der Erstinspektion war
es oft aufwändig, die für die Produktsicherheit verantwortliche Person und somit die Kontaktperson
ausfindig zu machen. Mittels Homepage des Betriebes bereiteten sich die Inspizierenden auf die Betriebe vor. Da im Kantonalen Labor Zürich oftmals
bereits ein Fall wegen eines mangelhaften Produktes vorlag, wurden die Inspektionen jeweils mit dem
Fachexperten vorbesprochen. Bei Bedarf wurde er
für die Inspektion beigezogen.
Die kontrollierten Betriebe waren so unterschiedlich, dass weder das Angebot noch die Betriebsstrukturen miteinander vergleichbar waren. In grösseren Firmen war in der Regel der Product Manager
(PM) nebenbei auch für die Qualitätssicherung zuständig. Damit galt es, sich in verschiedenen Fachsprachen zu verständigen. Einzelne Betriebe hatten
keine Kenntnisse davon, dass die rechtlichen
Grundlagen von Gebrauchsgegenständen in die
Lebensmittelgesetzgebung integriert sind. Von Konformitätserklärungen hatten sie noch nie etwas gehört und entsprechend waren keine schriftlichen
Selbstkontrolldokumente vorhanden. Die meisten
Betriebe jedoch waren sich ihrer Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss Art. 23 LMG bewusst. Sie forderten die Konformitätserklärungen oder Produktspezifikationen zu ihren Produkten ein.
Allerdings war es für alle kontrollierten Betriebe
schwierig, schriftlich darzulegen, wie sie die Produktsicherheit gewährleisten. Verschiedene Betriebe arbeiteten mit einem für Gebrauchsgegenstände
spezialisierten Privatlabor zusammen. Sie gaben
ihre risikoreichen Produkte dorthin zur Prüfung und
liessen sich bei Bedarf beraten.
Die Überprüfung der Konformitätserklärungen war
eine Knacknuss. Die Mehrheit der Betriebe forderte
diese Berichte ein. Die Praxis zeigte aber, dass sie
nicht geprüft wurden. Aussagen in den Konformitätserklärungen, wie beispielsweise Einschränkungen in der Anwendung des Produktes, wurden daher nicht berücksichtigt. Unvollständige und infolge
gesetzlicher Änderungen veraltete Konformitätserklärungen wurden kaum erkannt.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Die Kontrollen waren durch den gegenseitigen Austausch von Informationen des Betriebes und dem
Einfordern von Kontrolldokumenten durch die Inspektoren jeweils sehr zeitintensiv. Ebenso war die
jeweilige Berichterstattung sehr komplex. Schliesslich sollte der Betrieb das nötige fehlende Knowhow auf den Betrieb bezogen erhalten, damit auf
dieser Grundlage aufgebaut werden kann. Dies erforderte lange und zeitaufwändige Inspektionsberichte.
Kontrolle der Fleischverarbeiter
Im Kanton Zürich sind derzeit 22 bewilligungspflichtige, fleischverarbeitende Betriebe gemeldet. Die
Tätigkeiten dieser Betriebe erstrecken sich von der
einfachen Lagerung von Fleischwaren bis hin zur
Herstellung von Wurstwaren, Dönerspiessen, Spezialitäten wie beispielsweise Rauchfleischspezialitäten etc. Die Betriebe werden risikobasiert kontrolliert. Dies bedeutet durchschnittlich einmal im Jahr
eine Inspektion. In drei Betrieben waren aufgrund
verschiedener Ursachen (angetroffene Zustände,
Zollmeldungen, etc.) kostenpflichtige Nachkontrollen nötig. Derzeit befindet sich ein Betrieb im Bewilligungsverfahren.
Weiter sind im Kanton Zürich zwei fisch- und sieben
eierverarbeitende Unternehmen ansässig, die der
Bewilligungspflicht unterstehen. Innerhalb dieser
Kategorie befinden sich drei Betriebe im Bewilligungsverfahren. Neu müssen auch Legehennenbetriebe, die Eier abpacken, bewilligt werden. Die Lagerung und der Handel von tierischen Lebensmitteln
mit Temperaturvorschriften sind ebenfalls bewilligungspflichtig. In dieser Kategorie sind im Kanton
vier Betriebe bewilligt.
Kontrolle der Milchverarbeiter
Im Kanton Zürich werden zurzeit 48 bewilligungspflichtige milchverarbeitende Betriebe kontrolliert.
Dabei handelt es sich um Käsereien, um Betriebe
die Käse verarbeiten und um Milchsammelstellen.
Die Grösse der Betriebe ist unterschiedlich. Im vergangenen Jahr schlossen zwei Milchsammelstellen
die Tore. Viele Bauern stellen aus wirtschaftlichen
Gründen auf Hofabfuhr um. Zwei Milchverarbeiter
sind zurzeit im Bewilligungsverfahren.
Die im April 2010 durch das BAG bewilligte Branchenleitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in der
gewerblichen Milchverarbeitung des Interessenverbandes Fromarte bietet neu auch Audits an.
35
Dadurch wird die Umsetzungsarbeit dieses Konzeptes vereinfacht.
Bei der Versammlung des ZMKV (Zürcher Milchkäuferverband) vom 20.04.2012 war unser Lebensmittelinspektor anwesend. Die Möglichkeit, Fragen durch
die Produzenten direkt an die Lebensmittelkontrolle
zu stellen, wurde von allen Seiten sehr begrüsst.
Am 04.10.2012 wurde an der Landwirtschaftlichen
Schule Strickhof eine Informationsveranstaltung für
die Milchverarbeiter und Affinagebetriebe im Kanton Zürich durchgeführt. Unser Lebensmittelinspektor referierte dabei über die lebensmittelrechtlichen
Anforderungen. Anwesend war auch ein Vertreter
des AWELs, welcher ein Referat zum Thema Umwelt- und Gewässerschutzrecht hielt.
Eine Weiterbildung zum Thema „Kulturen und Hilfsstoffe für Milchprodukte“ wurde durch die Landwirtschaftliche Schule Strickhof in Zusammenarbeit
mit der Firma Pacovis Amrein AG am 13.11.2012
durchgeführt. Dabei wurde der Fokus auch auf Fehler bei Milchprodukten und deren Entstehung gelegt. Viele aus dem Kurs gewonnene Erkenntnisse,
können bei Inspektionen einfliessen.
Sämtliche Bewilligungsinspektionen konnten fristgerecht durchgeführt werden.
Mehr Informationen zum Thema Milch- und Milchprodukte finden in den Kapiteln 7.1 bis 7.2.
Kontrolle in Apotheken und Drogerien
Im Berichtsjahr wurden 75 der rund 320 Apotheken
und Drogerien im Kanton Zürich kontrolliert. Davon
waren 31 (41 %) ohne Mängel. Dies ist ein leichter
Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Die häufigsten Beanstandungsgründe sind nach wie
vor Heilanpreisungen für Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände mit 75 % (Vorjahr 52 %). Ein
möglicher Grund für diesen Anstieg könnte die
Rechtsunsicherheit im Bereich der Health Claims
sein, welche mit Inkrafttreten einer neuen Regelung
im Januar 2013 abnehmen wird. Diese Beanstandungen betrafen sowohl betriebseigene Werbemittel und Verkaufshilfen, wie auch solche von Herstellern und Lieferanten. Letztere werden grundsätzlich
aufgefordert, ihre Werbemittel zu korrigieren und
derartige Werbung künftig zu unterlassen. Auslobungen wie „Rheuma und Schmerzen“, „Heilpflanzen“ oder „Erkältung“ sind für Lebensmittel verboten. Kosmetika dürfen nicht zur Anwendung bei
Neurodermitis oder Akne, Elektronische Zigaretten
nicht zur Raucherentwöhnung beworben werden.
Weitere Beanstandungen ergaben sich durch unsachgemässe Lagerungen von Lebensmitteln, unvollständige Kennzeichnung von Lebensmitteln und
Kosmetika oder Lücken bei der Selbstkontrolle.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel
in Apotheken und Drogerien wurde im Berichtsjahr
gezielt überprüft. Weitere Informationen dazu finden
Sie im Kapitel 7.9.
Kontrolle der selbsteinkellernden Weinbauern
Bei den selbsteinkellernden Weinbauern finden
abhängig von der Produktionsmenge alle zwei bis
fünf Jahre Buch- und Kellerkontrollen statt. Diese
Kontrolle setzt spezifisches Fachwissen der Kontrollbehörde voraus und ist gleichwertig zur Weinhandelskontrolle. Zudem wird in jedem Lebensmittelbetrieb des Kantons Zürich mindestens alle zwei
Jahre eine Lebensmittelkontrolle durchgeführt. Damit die Betriebe für den gleichen Bereich nicht von
zwei unterschiedlichen Kontrollorganen überprüft
werden, übernimmt in den betroffenen Betrieben
das Kantonale Labor Zürich diese Kontrollen. Im
Jahr 2012 wurden 9 Kellerbuch- und 28 Lebensmittelkontrollen durchgeführt.
Bei diesen 37 Kontrollen wurden in zehn Betrieben
24 Mängel festgestellt.
Sechzehn dieser Mängel betrafen nicht den Wein,
sondern andere Lebensmittel wie Spirituosen, Traubensaft, Konfitüre oder Würste. Dabei waren fehlende Warenlose, Zutatenlisten, Mindesthaltbarkeitsdaten, unvollständige Adressen sowie fehlende
oder falsche Sachbezeichnungen oder eine falsche
Handhabung festzustellen. So wurden bei der Kontrolle verschiedener Festaktivitäten am „Tag des
offenen Weinkellers“ bei zwei Betrieben ungenügend gekühlte oder gar nicht gekühlte Würste angetroffen.
Die acht Mängel, die den Wein oder die Weinproduktion direkt betrafen, verteilten sich auf folgende
Bereiche: In jeweils einem Fall wurden die Verschnitte und der Zuckerzusatz zu wenig genau dokumentiert, die zulässige Höchstmenge beim Weinzukauf überschritten, die AOC oder die LandweinBezeichnung unvollständig aufgeführt, ein unerlaubter geografischer Begriff verwendet, das Warenlos bzw. der Jahrgang fehlte oder der Farbbelag
der Abfüllmaschine war lose, wodurch eine Verunreinigung des Weines nicht ausgeschlossen werden konnte.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
36
Wein wird infolge von Sparmassnahmen im Kanton
Zürich nicht mehr regelmässig auf Pestizidrückstände untersucht. Da die Rückstandsmenge auf
den Keltertrauben oder im Traubensaft höher ist als
bei jahrelang gereiftem Wein, wurden im vergangenen Jahr Pestizidanalysen von Sauser durchgeführt.
Die Probenahme am „Sausersonntag“, an dem
Traubensäfte, welche sich im Gärstadium befinden,
4.2
an zahlreiche Besucher verkauft werden zeigte,
dass die Weinbauern des Kanton Zürich ihr Kerngeschäft – nämlich die Produktion von Keltertrauben –
im Griff haben. Alle erhobenen vierzehn Proben
wiesen nur Rückstände von erlaubten Wirkstoffen
in geringen tolerierbaren Mengen auf.
Spezielle Vorkommnisse
Eingebürgerter Honig
Lebensmittel aus der Schweiz geniessen weltweit
besondere Wertschätzung. „Made in Switzerland“
bürgt in den Augen der Konsumenten für Natürlichkeit, Frische und Qualität.
Schweizer Bienenhonig ist ein Naturprodukt mit
besonders hohem Marktpotential. Bei einem Konsum von rund 1.4 kg Bienenhonig pro Person und
Jahr liegt die Schweiz im oberen europäischen
Durchschnitt der Honigesser. Da in der Schweiz seit
1985 die Hälfte der Honigbienen verschwunden ist,
wird auch der Schweizer Bienenhonig knapp. Bei
einer Jahresernte von rund 1‘200 Tonnen Bienenhonig in der Schweiz bleiben für jeden der 7.825
Millionen Einwohner noch gut 150 Gramm Bienenhonig übrig. Dem wollte ein findiger Bulgare abhelfen und hat Honig aus seiner Heimat in die Schweiz
importiert. Beim Imkergerätehändlerverband bestellte er Schweizer Gläser, Etiketten, Siegel und
Deckel und füllte den Honig darin ab. Die Adresse
auf dem nun eingebürgerten „Schweizer Bienenhonig“ ging zwar auf der Etikette vergessen dafür
waren Losnummer, Abfülljahr und Mindesthaltbarkeitsdatum vorhanden.
Bei einem Grosshändler mit südosteuropäischen
Spezialitäten fielen dem Lebensmittelkontrolleur
zwischen türkischem und bulgarischem Bienenhonig die für die Schweiz untypischen hohen Kilogläser auf, mit einem konkurrenzlosen Verkaufspreis von CHF 14.90 pro Kilogramm auf.
Im Labor untersucht, fiel beim Honig sofort der Pollenanteil auf, der eindeutig auf osteuropäische Flora
schliessen liess. Insgesamt erschien der Honig sehr
pollenarm. Ein Qualitätsmerkmal im Bienenhonig ist
das Hydroxymethylfurfural (HMF), ein Abbauprodukt
von Traubenzucker und Säuren, dessen Gehalt beim
Honig mit Wärmebehandlung und zunehmenden
Alter ansteigt. Ein frisch geernteter Honig enthält
kaum HMF und gemäss Schweizerischem LebensKantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
mittelbuch deutet ein HMF-Gehalt von über
40 mg/kg auf unsachgemässe Herstellung (Überhitzung) oder Überlagerung. Der untersuchte Bienenhonig hatte einen HMF-Gehalt von 221 mg/kg, also
deutlich über dem Toleranzwert für einwandfreien
Bienenhonig.
Der Honig wurde wegen der groben Täuschung und
dem hohen HMF-Gehalt beschlagnahmt. Sämtliche
Lebensmittelkontrolleure des Kantons Zürich und
der umliegenden Kantone wurden auf dieses Produkt aufmerksam gemacht. Innert kurzer Zeit wurde
an weiteren Orten dasselbe Produkt angetroffen.
Die Importeure und Händler wurden für die grobe
Täuschung der Konsumenten bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft verzeigt.
Der Kauf von edlen Naturprodukten ist nach wie vor
eine Vertrauenssache und hier passt auch wieder
mal das Motto: „was nüt choschtet, isch nüt wert“.
Abb. 4.2.1.: Eingebürgerter Honig
37
Geheimproduktion von Fladenbrot
Dem Kantonalen Labor wurde mitgeteilt, dass ein
Bäcker illegal Fladenbrote herstellen würde. Umgehend wurde die vermeintliche Örtlichkeit, in der eigentlich ein Fleischverarbeiter am Werk ist, unter
die Lupe genommen. Und tatsächlich, in einer etwas
abgetrennten Ecke des Betriebes standen Maschinen und Backgeräte, die ein Fleischverarbeiter im
Normalfall nicht benötigt, um sein Handwerk auszuüben. Richtig staunte die Lebensmittelkontrolle jedoch, als in einem weiteren Raum auch noch ein
Matratzenlager und gebrauchte Kleider vorgefunden wurden. Dies braucht weder ein Bäcker, noch
ein Fleischverarbeiter, zumindest nicht während der
Arbeitszeit. Es liegt auf der Hand, dass Schlafgelegenheiten in Lebensmittelbetrieben nicht tolerabel
sind. Der Bäcker musste sich der Meldepflicht unterziehen und die Schlafgelegenheit entfernen.
Abb. 4.2.2.: Matratzenlager
er sich strikte an ein gewähltes Exportprodukt und
begnügte sich mit der Kontrolle der entsprechenden
Produktionslinie.
Erwartungsgemäss schnitten die Betriebe sehr gut
ab. Die FDA war erstaunt über die Ordnung und
Sauberkeit in den Schokoladebetrieben. Einzig ein
fehlender Metalldetektor sowie ungenügende Angaben (Adresse, Gewicht) auf den Exportprodukten
gaben zu Diskussionen Anlass. Nicht bruchsichere
Leuchtröhren über den Produktionslinien wurden
während der Inspektion durch bruchsichere ersetzt.
Dadurch wurde diese „verbal notification“ gemäss
Angabe des Officers im Bericht gar nicht erwähnt.
Gemäss der amerikanischen Gesetzgebung muss
ein Rohmilchkäse der nicht pasteurisiert wird, mindestens 60 Tage reifen. In der Schweiz hat Rohmilchkäse lange Tradition. Durch einen enormen
Aufwand an zusätzlichen Untersuchungen kann die
Qualität dieses anspruchsvollen Produktes sichergestellt werden. Während der Inspektion wurde ein
Produkt vorgefunden, das lediglich drei Wochen
Reifezeit aufweist – dieses Produkt darf nicht mehr
in die USA exportiert werden. Der Käser hält an der
traditionell gewachsenen Rezeptur fest.
Die Inspektion fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die Amerikaner waren kollegial und
zugleich recht forsch und sehr sachlich, wenn es
um die Dokumentenprüfung ging. Die Zürcher Inspektoren stellten fest, dass die Inspektionen im
Vorgehen und bei den Prüfkriterien nicht stark von
ihren Abweichen und dabei auch ähnliche Resultate
erzielt werden.
FDA-Inspektion
Dreizehn Consumer Safety Officer bzw. Investigator
der FDA prüfen weltweit Lebensmittelbetriebe, die
ihre Produkte in die USA exportieren. Im September
standen 38 der grössten Schweizer Schokoladeund Käsereibetriebe auf dem Programm. Drei Inspektoren prüften täglich ein bis zwei Betriebe,
neun befanden sich im Kanton Zürich.
Der Investigator wurde jeweils von einer Mitarbeiterin des BAG oder der BLK sowie vom zuständigen
kantonalen Lebensmittelinspektor begleitet. Die
gewünschten Kontrolldokumente konnten alle vorgelegt werden. Allerdings konnte der Officer kaum
eines lesen. Mit Umschreiben und Argumentieren
musste er zu jedem geprüften Punkt überzeugt werden, dass für die Lebensmittelsicherheit genügend
unternommen wird. Bei der Betriebs-Kontrolle hielt
Abb. 4.2.3.: Die FDA in einer Schokoladeproduktion
Handel über Umwege am Beispiel Lachs
Wer gerne geräucherten Lachs isst, der findet viele
Angebote im Detailhandel. Aber wer weiss schon,
dass darunter Produkte sind, welche bis zum Ver-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
38
zehr eine beachtliche Reise quer durch Europa hinter sich gebracht haben?
Beispielsweise wird der Lachs in Norwegen gezüchtet und geschlachtet, danach wird er tiefgefroren und reist nach Holland. Dort finden die Räucherung und der Schneideprozess statt, dieser Teil des
Lachses ist nun bereit für den Verkauf und die Konsumation. Es fallen jedoch auch Abschnitte an, die
neuerdings mit einem dafür entwickelten Enzym
namens Transglutaminase wieder zusammengeklebt werden. Das erfolgt aber in diesem Fall nicht
in Holland, sondern in Griechenland. Also müssen
die Abschnitte wiederum tiefgefroren und aus dem
nördlichen Europa in den Süden transportiert werden. Die zusammengeklebten Stücke werden dann
wieder nach Holland zurücktransportiert und dort
geschnitten. Dann endlich werden auch die Abschnitte des geräucherten Lachses portioniert und
abgepackt. Um den gesetzlichen Anforderungen zu
entsprechen, muss nur gekennzeichnet werden, wo
der Lachs gezüchtet oder gefangen wurde und wo
der Räucherprozess stattfand.
Wenn geräucherter Lachs Transglutaminase enthält, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet
werden. Damit Transglutaminase verwendet werden darf, muss zudem vorderhand beim Bundesamt
für Gesundheit (BAG) eine Bewilligung eingeholt
werden. Sollte ein Restaurant oder ein Bäcker
Canapés mit solchem Lachs anbieten, dann muss
dies auch auf der Speisekarte oder in der Auslage
kommuniziert werden, es gilt die schriftliche Deklarationspflicht.
Es wird aber nicht nur Lachs zusammengefügt, gerade auch Fleisch wie Fondue-Chinoise besteht oft
aus Abschnitten, die mit Methoden zusammengefügt werden, die keine Bewilligung des BAG brauchen. Solche Produkte unterstehen leider keiner
speziellen schriftlichen Deklarationspflicht. Die Wirte in Gastwirtschaftsbetrieben sind aber sehr wohl
verpflichtet, mündlich Auskunft zu geben. Nachfragen ist angebracht.
Präsenzdienst deckt Mängel bei
Fleischlieferung auf
Zu den üblichen Bürozeiten nimmt das Lebensmittelinspektorat Anrufe entgegen, um Anliegen und
Fragen aus der Bevölkerung oder von Betrieben zu
beantworten. Mögliche Fragethemen sind:
 eine Betriebsplanung
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012

das Finden und Ausfüllen des Formulars für
die schriftliche Meldepflicht
 eine Lebensmittelvergiftung
 eine fachliche Auskunft zu Lebensmitteln,
deren Haltbarkeit und Verwendung.
Die Lebensmittelinspektorin oder der Lebensmittelinspektor weiss Rat oder klärt schwierige Fragestellungen ab.
Erwähnenswert war die Meldung eines Anwohners,
dass bei der nahegelegenen Metzgerei die Fleischanlieferung ohne anwesenden Metzger erfolgte und
das Fleisch nun ungeschützt und ungekühlt
draussen hänge. Zur Information sandte der Anrufer
ein Handyphoto ein (siehe Abbildung 4.2.4.).
Abb. 4.2.4.: Ungeschützte Anlieferung von Fleisch
Der umgehend informierte zuständige Kontrolleur
war noch auf der Anfahrt, als sich der Anwohner
erneut meldete. Nun sei vom Geruch des draussen
stehenden Fleisches die Katze des Quartiers angelockt worden und diese würde sich genüsslich am
Fleisch laben. Auch diesmal wurde die Lebensmittelkontrolle photographisch dokumentiert (siehe
Abbildung 4.2.5.).
39
Abb. 4.2.5.: Katze geniesst Fleisch
Aufgrund der umfassenden Information konnten nur
kurze Zeit später vor Ort die nötigen Massnahmen
zur Sicherstellung der Hygiene getroffen werden.
Zusätzlich wurden alle zuständigen Inspektorate der
Kantone, in welchen die Lieferanten des Fleisches
ihren Standort haben, über die unkontrollierte Anlieferung informiert.
Suisse Garantie oder doch Italien
Immer wieder muss bei den Lebensmittelkontrollen
im Detailhandel festgestellt werden, dass die Herkunft von Früchten und Gemüsen im Offenverkauf
falsch an den Regalen oder Preisschildern angeschrieben wird. Diese Falschanschriften sind häufig
auf das stark wechselnde Angebot und die ungenügende Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden zurückzuführen.
Im vergangenen Jahr fiel der Lebensmittelkontrolle
jedoch auf, dass in mehreren Geschäften Petersilie
und Schnittlauch in Plastiksäckchen angeboten
wurden, auf denen lediglich der Name und die Adresse des Schweizer Händlers aufgeführt wurden.
Offensichtlich wurde das Verkaufspersonal durch
diese Schweizer Adresse dazu verleitet anzunehmen, es handle sich um in der Schweiz gewachsene
Produkte. Sie schrieben „ Schweiz“ oder gar „Suisse Garantie“ auf die Preisschilder oder verzichteten
auf eine zusätzliche Deklaration der Herkunft. Sie
nahmen an, dass die Lieferadresse des Händlers
der Länderherkunft entspräche. So meinte z.B. eine
Verkäuferin, dass im Sommerhalbjahr Petersilie und
Schnittlauch ja prima in der Schweiz wachsen und
drum sicherlich aus der Schweiz stammen. Dass
Petersilie und Schnittlauch im Sommer bei uns bestens wachsen ist zwar korrekt, leider handelte es
sich aber trotzdem wiederholt um ausländische
Produkte. Dadurch wurde der Kunde getäuscht. Es
ist auch täuschend, wenn die Länderabkürzung „IL“
mit „Italien“ übersetzt wird, obwohl diese Produkte
aus Israel stammen. Weiter hatte sich gezeigt, dass
die Informationen auf den Lieferscheinen manchmal
ungenügend waren. So wurde lediglich ein „IMP“
für Import bei der Herkunft aufgeführt. Diese Information ist jedoch zu wenig genau, da es für viele
Kunden kaufentscheidend ist, ob die Produkte von
einem Nachbarland kommen oder von Übersee eingeflogen werden. Die Informationen aus den verschiedenen Kontrollen in den Läden wurden zusammengetragen und eine Inspektion beim verantwortlichen Betrieb veranlasst. Daraus ergaben sich
folgende Auflagen: Neben der Händleradresse
muss auch die Länderherkunft der Produkte aufgeführt werden. Zudem sind die Lieferpapiere zu präzisieren und das Produktionsland genau aufzuführen.
Konsumenten, die offensichtliche Abweichungen
bei den Länderangaben feststellen, können diese
dem Verkaufspersonal oder im Wiederholungsfall
beim Lebensmittelinspektorat des Kantonalen Labors Zürich, melden.
Abb. 4.2.6.: Auch Petersilie mit Schweizer Adresse kann aus
Italien stammen
Eierlagerung an einem speziellen Ort
Das Lebensmittelgesetz verlangt den hygienischen
Umgang mit Lebensmitteln. Zudem verlangt die Hygieneverordnung von der verantwortlichen Person,
dass auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
40
Vertriebsstufen die Hygienevorschriften eingehalten
werden.
Der aufmerksame Beobachter hat sicher schon
festgestellt, dass aus Kostengründen immer mehr
ungelernte Mitarbeiter im Gastgewerbe tätig sind
oder sogar Betriebe führen. Dies bedeutet nicht,
dass die Mitarbeiter unmotiviert oder dumm sind,
sondern dass ihnen vermehrt das Fachwissen für
den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln fehlt.
Verlangt man von den Mitarbeitern oder Geschäftsführern, die unserer Landessprachen kaum oder
nicht mächtig sind, unsere Gesetzgebung einzuhalten, wird dies problematisch. Die Gastwirtschaftspatente werden trotzdem ohne Voraussetzungen
von Fachwissen ausgestellt.
Abb. 4.2.7: Eierlagerung auf dem WC
Dementsprechend sieht es teilweise auf den Kontrollgängen aus. Verlangt der Kontrolleur das gesetzlich vorgeschriebene Selbstkontrollkonzept,
wird man mit grossen, verständnislosen Augen angeschaut. Erkundigt sich der Kontrolleur nach welchen Kriterien das Frittieröl gewechselt wird, kann
dies meistens nicht beantwortet werden. Die Frage
nach den Kühltemperaturen von leicht verderblichen Lebensmitteln löst Staunen aus, obwohl diese
auf jeder Verpackung stehen. Es gibt unzählige Beispiele im Alltag, die oft Staunen und Kopfschütteln
seitens der Kontrollorgane auslösen (siehe Abbildung 4.2.7.). Wie leichtfertig Mitarbeiter eingestellt
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
und unkontrolliert ihre Tätigkeit ausüben können –
bis eine Kontrolle kommt und die Missstände aufdeckt – ist erstaunlich.
Der Vorwurf kann jedoch nicht auf die Mitarbeiter
abgewälzt werden, sondern gilt den Personalverantwortlichen, die ihre Mitarbeiter nicht schulen.
Eine regelmässige Kontrolle zum Schutz der Konsumenten ist auch in Zukunft ein zentrales Element.
Haltbarkeit von Lebensmitteln
Nicht schlecht staunte ein Lebensmittelkontrolleur
im Aussendienst als ihm eine „Haltbarkeitstabelle
für vakuumierte Lebensmittel“ einer Zulieferfirma
für Vakuumbeutel vorgelegt wurde.
So sollen nicht vakuumierte Teigwaren zwei bis drei
Tage halten, vakuumierte dagegen acht bis zehn
Tage. Nicht vakuumiertes Schweinsgeschnetzeltes
soll vier bis sechs Tage, vakuumiertes dagegen
zwanzig bis 25 Tage halten. Vakuumieren als Allerweltsmittel? Vakuum dient als Konservierung, durch
die Abwesenheit von Sauerstoff werden Stoffwechsel- und Oxidationsprozesse verlangsamt. Durch die
Technik des Vakuumierens kann man sich jedoch in
falscher Sicherheit wiegen. Bei solchen Tabellen
besteht die Gefahr, dass Berufsleute und Köche
ohne genaue Prüfung solche Informationen übernehmen. Gerade im betroffenen Betrieb musste das
Lebensmittelinspektorat wegen dem Inverkehrbringen von verdorbenen Lebensmitteln Strafanzeige
aussprechen. Beim Vakuumieren gilt es Regeln zu
beachten. Es dürfen nur frische Produkte in einem
einwandfreien mikrobiologischen Umfeld vakuumiert werden. Die Kühlkette muss dabei unbedingt
eingehalten werden. Die effektive Haltbarkeit ist
einerseits ein Erfahrungswert, andererseits kann
mit Hilfe eines mikrobiologischen Labors die Haltbarkeit genau ermittelt werden.
Die untervermietete Ausgabestelle
Die Dorfbäckerei hat ausgedient. Die Räumlichkeiten werden neu als Restaurant Bar Take-away genutzt. Gespannt betreten die Inspizierenden bei der
Erstinspektion den Betrieb. Sechs Sitzplätze und ein
paar Stehtische sowie in der hinteren Ecke eine
Theke mit Kaffeemaschine und diversen Spirituosen
füllen den Raum. Hinter der Theke sind eine Handwascheinrichtung und eine Ausschankanlage mit
Kühlschubladen eingerichtet. Nebenan befindet
sich ein Raum, in dem Speisen wie Toasts und Salate zubereitet werden. Ein kleiner, überfüllter Kühl-
41
schrank mit teilweise überlagerten Lebensmitteln
steht in der Ecke. Daneben befinden sich ein Gestell
und zwei Barhocker als Ablagefläche für Geschirr,
Reinigungsutensilien, leere und volle Getränkeflaschen und an diversen Orten Recycling-Karton.
stellt. Sie hatte die Suppe fixfertig bei einem Direktvermarkter gekauft.
Zwei Beutel der orangen Masse werden aufgewärmt. Sie weisen jedoch einen eigenartigen, säuerlichen Geruch auf und werden entsorgt. Die Gastgeberin öffnet den dritten Beutel mit 1.5 Liter Suppe.
Gespannt degustiert nun auch die anwesende Inspektorin die Suppe und speit sie gleich wieder aus.
Sie ist ungeniessbar, sauer, verdorben. Gemäss
Datum wären alle vier Beutel noch acht Tage lang
haltbar gewesen. Der vierte und letzte Beutel, der
für das Abendessen vorgesehen wäre, behält die
Inspektorin für die Verdachtsinspektion, die gleich
am nächsten Tag stattfinden soll, auf.
Abb. 4.2.8.: Nicht gemeldeter Betrieb
Der Betrieb ist weder auf der Gemeinde noch beim
Kantonalen Labor Zürich gemeldet. Die Räume hat
der Nachbarbetrieb vermietet. Die Personaltoilette
kann nicht benutzt werden, da die Anlage zurzeit
defekt ist. Ebenso ist die Gästetoilette in Einzelteile
zerlegt und nicht benutzbar. In dringenden Fällen
könne das WC einer nebenstehenden Wohnung
benützt werden, hiess es.
Nebst einer Getränkekarte gibt es eine Speisekarte
mit verschiedenen Snacks sowie eine Pizzakarte.
Pizze und andere kleine Gerichte werden vom
Nachbarbetrieb im unteren Stock bezogen. In der
ehemaligen Backstube hat sich ein junger Pizzakurier einen Produktionsraum eingerichtet. Um Kosten
zu sparen, hat er den Ausgabebereich untervermietet. So sind aus einem kleinen Betrieb (ohne funktionierendes Personal-WC, aber mit diversen baupolizeilichen Auflagen) zwei Betriebe entstanden (siehe Abbildung 4.2.8.).
Auch Inspektorinnen sind Kunden
Seinen Ursprung hat das Halloween-Fest in Irland.
Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten oder drohen mit Streichen. Derweil sitzen
die Eltern gemütlich zusammen und geniessen ein
Abendessen mit Kürbissuppe. Am Abend vor Allerheiligen verkleiden sich auch die Kinder der Inspektorin in Hexen und gruslige Gestalten und ziehen mit
ihren Freundinnen los.
Die eingeladenen Eltern sitzen gemütlich am Tisch,
während die Gastgeberin die Kürbissuppe bereit-
Abb. 4.2.9.: Halloween ohne Suppe
Noch nie zuvor konnte die Inspektorin eine Kontrolle
aufgrund einer Kundenreklamation mit so detaillierten Kenntnissen zum Fall durchführen. Die Enttäuschung bei der Degustation der Suppe ist gross: Sie
schmeckt zwar etwas fad (zu wenig abgeschmeckt),
aber nicht säuerlich. Der Küchenchef glaubt den
Äusserungen der Inspektorin und vermutet eine
Verwechslung der Produktionschargen. Aufgrund
des Herstellverfahrens (Suppe kochen, abkühlen, in
Beutel abfüllen, mit Schweissnaht verschliessen)
stellt sich die Frage, ob eine derart lange Haltbarkeit
für ein solches Produkt gerechtfertigt ist. Der Prozess ist nicht durchdacht und die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet. Die Produktion war Ende
Oktober bereits eingestellt worden, angeblich weil
die Saison zu Ende sei.
Resultate der Inspektionskampagne
Der Verband der Kantonschemiker gibt jedes Jahr
ein Thema für eine landesweite, vertiefte Inspektion
im Lebensmittelbereich vor. Dieses Jahr stand die
Kontrolle der Rückverfolgbarkeit, die Angaben des
Produktionslandes und der Produktionsmethoden
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
42
von Fleisch im Fokus. Überprüft wurden gewerbliche Metzgereien, Metzgereien in Supermärkten,
Gastwirtschaftsbetriebe und Fleischgrosshändler.
Im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit sieht
das Gesetz vor, dass Einzelhandelsbetriebe wie
Metzgereien oder Gastwirtschaftsbetriebe wissen,
von wem die Waren stammen. Auf der Stufe des
Zwischenhandels muss zusätzlich bekannt sein, wer
die Abnehmer der Waren sind. Im Kanton Zürich
musste die Rückverfolgbarkeit in mehreren Gastwirtschaftsbetrieben sowie bei einem gewerblichen
Metzger und bei einem Grosshändler bemängelt
werden. Gesamtschweizerisch wiesen überwiegend Metzgereien in Supermärkten lückenhafte
Rückverfolgbarkeit auf, gefolgt von Gastwirtschaftsbetrieben.
Im Zusammenhang mit der Angabe des Produktionslandes muss die Fleischherkunft auf der Kennzeichnung ersichtlich sein. Betriebe, die Fleisch
offen anbieten, sowie Gastwirtschaftsbetriebe,
müssen die Fleischherkunft schriftlich in der Auslage resp. auf der Speisekarte angeben. In mehreren
Gastwirtschaftsbetrieben des Kantons Zürich wurden falsche Länder aufgeführt oder die Angaben
fehlten. Dies wurde in einzelnen Metzgereien und
Metzgereien in Supermärkten ebenfalls festgestellt.
Dieser Befund entspricht dem gesamtschweizerischen Resultat.
Laut Vorgaben des Lebensmittelrechts müssen
Hinweise auf Produktionsmethoden resp. Angaben
über verwendete Tierarzneimittel gekennzeichnet
werden. Beispielsweise muss bei brasilianischem
Pouletfleisch auf der Verpackung oder auf der Speisekarte der Hinweis „kann mit Antibiotika und/oder
anderen antimikrobiellen Leistungsförderern erzeugt worden sein“ ersichtlich sein. Hierzu waren
im Kanton Zürich in einer Metzgerei und bei einem
Fleischhandelsbetrieb Mängel zu verzeichnen. Gesamtschweizerisch zeigten sich die Mängel insbesondere auf der Stufe der Gross- und Fleischhandelsbetriebe.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im
Kanton Zürich in 50 % der überprüften Gastwirtschaftsbetriebe Mängel in der Rückverfolgbarkeit,
der Angabe von Produktionsland und der Produktionsmethode zu verzeichnen waren. Ebenso wurden
die fehlenden Angaben in einzelnen Metzgereien
und Metzgereien in Supermärkten, Fleisch- und
Grosshändlern bemängelt. Mögliche Erklärungen
dafür könnten Um- oder Auspacken der Ware und
damit der Verlust der Originaletikette sein.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Verbesserungspotenzial ist auf jeden Fall vorhanden.
43
5 Kontrolle der Badeanlagen
5.1
Inspektionen Badeanlagen
Im Berichtsjahr wurden zehn Badeanlagen inspiziert. Mängel wurden insbesondere bei der Selbstkontrolle festgestellt. Die minimalen Anforderungen
für die betriebsinterne Qualitätsüberwachung sind
eine zweimalige Prüfung des Badewassers pro Tag
5.2
auf den Desinfektionsmittelrestgehalt sowie den
pH-Wert (kantonale Verordnung über allgemeine
und Wohnhygiene vom 9. Juni 1967). In der Praxis
wird in den entsprechenden Kontrollbüchern aber
oft nur ein täglicher Wert eingetragen.
Beurteilung Badewasser
Gedeckte Bäder und Freibäder
Das Badewasser wird chemisch und mikrobiologisch nach der SIA Norm 385/9 beurteilt.
Die Tabellen 5.2.1. und 5.2.2. zeigen eine Zusammenstellung der bakteriologischen und chemischen
Untersuchungen im Berichtsjahr.
Bei den gedeckten Bädern mussten 2012 mehr Proben bakteriologisch beanstandet werden als im Vorjahr, nämlich 6.6 % (2011: 2.3 %). Auch in chemischer Hinsicht übertraf sich die Beanstandungsquote mit 21.1 % jene des Vorjahres (16.4 %).
Bei den Freibädern konnte in bakteriologischer Hinsicht eine Verbesserung zum Vorjahr festgestellt
werden. Beanstandungsquote 2012: 2.5 % gegenüber 5.0 % im Jahr 2011. Seit Einführung der SIA
Norm 385/9 und der damit verbundenen Anhebung
des Toleranzwertes für Harnstoff (von 2 mg/l auf
3 mg/l) müssen in dieser Hinsicht deutlich weniger
Beanstandungen ausgesprochen werden.
Bei mikrobiologischen Toleranzwertüberschreitungen werden durch das Kantonale Labor geeignete
Massnahmen angeordnet. In der Regel muss ausserhalb der Betriebszeit eine Stosschlorung durchgeführt werden. Anschliessend wir mittels Nachkontrolle der Erfolg dieser Massnahme überprüft.
Spezialuntersuchung Legionellen
Legionellen sind weltweit das grösste umwelthygienische Infektionsproblem in allen WarmwasserSystemen öffentlicher Gebäude (Schwimmbäder,
Krankenhäuser, Altersheime, usw.). Legionellen
sind gramnegative, stäbchenförmige Bakterien. Die
epidemiologisch bedeutendste Art ist Legionella
pneumophila. Bei Legionellosen wird sie bei 90 %
der schweren Lungenentzündungen nachgewiesen.
Um zu überprüfen, ob eine reale Ansteckungsgefahr
besteht, wurden in fünfzehn Hallenbädern des Kantons Proben erhoben. Dabei handelte es sich um
Proben aus Hot Whirl Pools oder aus Warmwasserbecken, welche mit Massagedüsen, Fontänen, etc.
ausgestattet sind. Diese Einrichtungen erzeugen
winzige Wassertröpfchen (Aerosole), welche durch
die Badegäste eingeatmet werden können.
In der SIA Norm 385/9 ist der Toleranzwert für Legionellen bei 1 KBE/100 ml festgelegt. In fünf Proben
wurde dieser überschritten. Nach Einleitung verschiedener Massnahmen wurde der Toleranzwert
in den Nachkontrollproben eingehalten. Unter diese
Massnahmen fällt die Hochchlorung der Filter während Revisionsarbeiten im Hallenbad.
Künstlich angelegte Badeteiche
Künstlich angelegte Badeteiche, welche ohne den
Einsatz von Chemikalien auskommen, erfreuen sich
zunehmender Beliebtheit. Im Kanton Zürich sind
mittlerweile vier Badeteiche dieser Art öffentlich
zugänglich. Nicht immer lässt die Wasserqualität
jedoch ungetrübten Badegenuss zu. Hauptproblem
sind meist Pseudomonaden (Bakterien), welche von
den Badegästen eingebracht werden. Von besonderer Bedeutung sind die pathogenen Pseudomonas
aeruginosa, welche Irritationen der Ohren (Otitis)
oder der Augen hervorrufen können. Das BAG empfiehlt für die Beurteilung der Wasserqualität in solchen Badeteichen einen Höchstwert von
10 KBE/100 ml.
In einem Bad wurden einige Anstrengungen unternommen, um in dieser Saison eine Verbesserung
der Badewasserqualität zu erreichen. Ein wichtiger
Punkt war die Information der Badegäste über das
Verhalten in einem Freibad ohne herkömmliche Ba-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
44
dewasserdesinfektion. Bezüglich der Badewasserqualität konnte nun eine deutliche Verbesserung
gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Es
Art der Untersuchung
Bakteriologisch
zeigte sich aber erneut, dass die Einhaltung der
BAG-Vorgaben bei Spitzenbelastungen schwierig
ist.
Gedeckte Bäder
Anzahl
TW-Überschreitungen
490
32
Freibäder
Anzahl
186
TW-Überschreitungen
5
Chemisch
493
104
186
37
Total
983
136
372
42
Tab. 5.2.1.: Anzahl Untersuchungen in gedeckten Bädern und Freibädern (ohne künstlich angelegte Badeteiche); TW = Toleranzwert
Parameter
Bakteriologisch
Aerobe mesophile Keime
Escherichia coli
Gedeckte Bäder
Anzahl Abweichungen
15
%
3.1
Freibäder
Anzahl Abweichungen
0
%
0.0
4
0.8
4
2.0
Pseudomonas aeruginosa
13
2.7
1
0.5
Total
32
6.6
5
2.5
Parameter
Chemisch
pH-Wert zu hoch
Gedeckte Bäder
Anzahl Abweichungen
6
%
1.2
Freibäder
Anzahl Abweichungen
3
%
1.6
pH-Wert zu tief
4
0.8
2
1.1
Desinfektionsmittelgehalt zu hoch
8
1.6
8
4.3
Desinfektionsmittelgehalt zu tief
19
3.9
18
9.7
Gebundenes Chlor zu hoch
30
6.1
1
0.5
Oxidierbarkeit zu hoch
Harnstoff zu hoch
Total
0
0.0
0
0.0
37
7.5
5
2.7
104
21.1
37
19.9
Tab. 5.2.2.: Toleranzwertabweichungen beim Badewasser
Seen, Weiher und Flüsse
Die Kontrollen erfolgten nach der EU Badewasserrichtlinie 2006/7/EG. Aufgrund dieser werden die
Proben nicht mehr auf Salmonellen sondern auf
intestinale Enterokokken sowie auf Escherichia coli
untersucht. Die Resultate werden laufend auf der
Homepage des Kantonalen Labors publiziert. Die
Bewertung und Einstufung von Badegewässern ist
in untenstehender Tabelle zu finden (Tab. 5.2.3.).
Der Zürich-, Greifen- sowie der Pfäffikersee wurden
viermal beprobt. Alle anderen Badegewässer einmal pro Badesaison.
Die Qualität des Badewassers war in allen Seen
und Flüssen gut (Tab. 5.2.4.). Auch die Weiher boten
diesbezüglich ungetrübte Badefreuden. Starke Gewitter oder intensive Regenfälle im Einzugsgebiet
von Flüssen können die Badewasserqualität ungünstig beeinflussen. Solche Ereignisse sind in der
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Regel mit einer Eintrübung des Wassers verbunden,
so dass auch nicht gebadet wird.
Da Flüsse auch als Vorfluter von Kläranlagen dienen, sollte beim Baden das Schlucken von Wasser
vermieden werden.
Am 16. August wurde uns eine Gewässerverschmutzung in der Badezone eines Campingplatzes
am Greifensee gemeldet. Im Einzugsgebiet eines
Baches war Mist ausgetragen worden. Durch starke Regenfälle am Vorabend, war der Mist via Bach
in die Badezone eingetragen worden.
Als Sofortmassnahme wurde der Badeplatz vorsorglich gesperrt. Ausserdem wurden durch das
Kantonale Labor noch am gleichen Tag Proben erhoben. Die Resultate zeigten eine starke Belastung
des Baches mit E. coli (15‘000 Keime pro ml). Die
Proben aus dem See waren hingegen kaum belastet. Vermutlich schichtete sich das einlaufende
Bachwasser aufgrund von Dichteunterschieden
45
(Temperatur, Gehalt an gelösten Stoffen) und einem
nicht turbulenten Zufluss in tiefere Seebereiche ein.
Eine Belastung des Oberflächenwassers blieb da-
Anzahl Badegewässer
20
her aus. Die Sperrung wurde am nächsten Tag mit
Ausnahme des direkten Mündungsbereichs des
Badesaufgehoben.
Anzahl Proben
163
1
162
2
1
Qualitätsklasse
3
0
4
0
Tab. 5.2.3.: Anzahl Proben und Untersuchungsergebnisse in Seen, Weihern und Flüssen (Beurteilung gemäss Tab. 5.2.4.)
Qualitätsklasse
1: Ausgezeichnet Qualität
2: Gute Qualität
Escherichia coli / 100 ml
<500 (*)
<1'000 (*)
Enterokokken / 100 ml
<200 (*)
<400 (*)
3: Ausreichende Qualität
<900 (**)
<330 (**)
4: Mangelhafte Qualität
>900 (**)
>330 (**)
Tab. 5.2.4.: Beurteilungskriterien für Oberflächengewässer (*) Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung (**) Auf der Grundlage einer
90-Perzentil-Berwertung
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
46
6 Vollzug Chemikalienrecht
6.1
Übersicht Vollzug Chemikalienrecht
Im Vollzug des Chemikalienrechts wurden Betriebsund Produktkontrollen sowie Informationsprojekte
durchgeführt.
Die Betriebskontrollen betrafen mehrheitlich Hersteller und Importeure, bei denen die Selbstkontrollund Zulassungspflichten für ihre Produkte überprüft
wurden. Im Rahmen einer Kampagne wurden auch
Handelsgeschäfte für Camping-, Outdoor- und Freizeitprodukte kontrolliert.
Im Rahmen der Produktkontrollen zur Marktüberwachung wurden Einzelproben verschiedenster
Produktgruppen als Stichproben erhoben. Verschiedene Produktarten wurden anlässlich kanto-
6.2
naler oder interkantonaler Kampagnen speziell
überprüft, namentlich Dünger, Pflanzenschutzmittel,
Desinfektionsmittel, Öllampen und Lampenöle, Insektenschutzmittel, Dekorationssprays sowie Camping- und Outdoorprodukte. Die Arbeiten zur Verbesserung der Meldungen im Produkteregister
wurden fortgeführt.
Im Bereich der Information wurde ein Leitfaden zum
Umgang mit Chemikalien für Verantwortliche an
Sekundarschulen fertiggestellt. Ausserdem wurden
die Angebote zum Chemikalienrecht im Rahmen der
Neugestaltung der Website des Kantonalen Labors
vollständig überarbeitet und ausgebaut.
Umgang mit Chemikalien / Betriebskontrollen
Betriebskontrollen
Übersicht Betriebskontrollen
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 120 Betriebskontrollen durchgeführt. In der Tabelle 6.2.1.
sind diese nach den verschiedenen Betriebstypen
aufgeführt.
Betriebstyp
Inspektionen
Erstinverkehrbringer von Produkten
88

Chemikalien / Biozidprodukte
77

Pflanzenschutzmittel

Dünger
6

Gegenstände
5
Handel / Abgabe
47*

Apotheken / Drogerien
4

übriger Detailhandel
30

Grosshandel (ohne Herstel13
ler und Importeure)
Verwenderbetriebe
17

Schulen
3

Bäder
1

übrige Verwenderbetriebe
12

Private
1
* Doppelnennungen: Einzelne Detailhandelsbetriebe können gleichzeitig verantwortliche Erstinverkehrbringer von
Produkten sein.
Tab. 6.2.1.: Art der kontrollierten Betriebe 2012 (anlässlich von
total 120 Kontrollen)
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Die Mehrzahl der Kontrollen (88) wurde bei Importeuren und Herstellern (Inverkehrbringern) durchgeführt. Hier wurde in erster Linie das Resultat der
Selbstkontrolle überprüft, welche durchgeführt
werden muss, bevor Chemikalien auf den Markt
gebracht werden dürfen (Etikette, Verpackung,
Melde- und Zulassungspflichten).
Von den 34 Kontrollen im Detailhandel fanden 18 im
Rahmen einer Kampagne zu Camping- und Freizeitprodukten statt. Bei siebzehn Kontrollen von Verwenderbetrieben wurden Aufbewahrungs- und Umgangsvorschriften überprüft.
Gründe für Betriebskontrollen
Für die Durchführung von Betriebskontrollen gibt es
verschiedene Auslöser. Im Berichtsjahr erfolgte
rund ein Drittel der insgesamt 120 Inspektionen als
Kontrollen mit Stichprobencharakter. Sie betrafen
vorwiegend Inverkehrbringer chemischer Produkte.
Ein weiteres Drittel der Kontrollen wurde entweder
durch externe Hinweise von Chemikalienfachstellen
anderer Kantone, von Bundesämtern sowie von
Betrieben oder durch eigene Feststellungen ausgelöst.
Rund ein Viertel der Inspektionen erfolgte im Rahmen von Kampagnen (vgl. auch "Themenspezifische
Kontrollen"). In sechs Fällen handelte es sich um
Nachkontrollen. Vier Überprüfungen erfolgten auf
Wunsch des Betriebes.
47
Ergebnisse
Im Rahmen der Inspektionen wurden je nach Betriebsart und -aktivitäten entsprechende Kontrollpunkte ausgewählt und beurteilt. Die Ergebnisse zu
den einzelnen Bereichen sind in der Tabelle 6.2.2.
dargestellt.
Kontrollpunkt / Aktivität
Handhabung, Lagerung
Abgabevorschriften
personenbezogene Vorschriften
Produkte, Selbstkontrolle
Melde- und Zulassungspflichten
Anpreisung, Werbung
Internet, Online-Shops
Probenahme
Information, Beratung
Total
i.O.
51
68
45
85
63
21
9
28
71
45
38
33
37
19
14
1
-
Mängel
6
30
12
48
44
7
8
-
Tab. 6.2.2.: Zusammenstellung der Kontrollpunkte und Ergebnisse
im Rahmen der 120 durchgeführten Kontrollen
Häufig sind offensichtliche Mängel bei der Kennzeichnung von Produkten (Selbstkontrolle). Bei der
Abgabe von Chemikalien musste oft beanstandet
werden, dass den beruflichen und gewerblichen
Verwendern keine Sicherheitsdatenblätter abgegeben werden. Die Meldepflicht von Produkten gibt
regelmässig Anlass zu Beanstandungen, da die Angaben unvollständig oder veraltet sind (vgl. auch 6.3
Projekt „IceBerg“). Wenig bekannt sind die Vorschriften bei der Werbung für Chemikalien, besonders auch für Biozidprodukte. Die Inspektionen haben daher neben der Kontrolle in vielen Fällen auch
einen Informations- und teilweise BeratungsCharakter bezüglich der Anwendung der Chemikaliengesetzgebung für die betroffenen Betriebe. In
etwa einem Viertel der Fälle wurden eine oder mehrere Proben für vertiefte Kontrollen im Labor erhoben (vgl. 6.3).
Massnahmen
Aufgrund der festgestellten Abweichungen wurden
diverse Massnahmen angeordnet. Diese sind in der
Tabelle 6.2.3. zusammengestellt. Für die Behebung
der festgestellten Abweichungen wurden mehrheitlich Korrekturmassnahmen mit einer Erledigungsfrist veranlasst (63 Betriebe). In vierzehn Fällen
musste die Einfuhr oder die Abgabe von Produkten
mindestens vorübergehend untersagt werden. In
zwei Betrieben wurde der Umgang mit Stoffen, die
Verwendungsverboten unterliegen, untersagt. Bei
einem Händler wurde ein Restposten nichtkonformer Produkte durch das Kantonale Labor eingezogen und entsorgt.
Aus acht Kontrollen ergaben sich zusätzlich Meldungen an andere Kantone, weil mangelhafte Produkte von Herstellern oder Importeuren mit Sitz
ausserhalb des Kantons Zürich angetroffen worden
waren.
In 30 Fällen wurden keine unmittelbaren Massnahmen angeordnet, da keine Mängel vorlagen,
ausschliesslich Abklärungen durchgeführt wurden
oder nur Proben erhoben worden waren.
Ergriffene Massnahmen
Korrekturmassnahmen
Abgabeverbote
Umgangsverbote
Beschlagnahme
Meldung an andere Behörden
Keine Massnahmen
Anzahl
63
14
2
1
8
30
Tab. 6.2.3.: Resultierende Massnahmen aus den 120 Betriebskontrollen (Mehrfachnennungen möglich)
Themenspezifische Kontrollen
Camping- und Outdoor-Fachhandel
In Camping-, Outdoor-, Boots- und Freizeitfachgeschäften werden zahlreiche chemische Produkte
angeboten. Im Rahmen einer gesamtschweizerisch
koordinierten Kampagne wurden solche Geschäfte
bezüglich der Abgabebestimmungen des Chemikalienrechts kontrolliert.
Das Kantonale Labor überprüfte achtzehn Fachgeschäfte.
Zwei Fachgeschäfte verkauften sogenannt „besonders gefährliche Chemikalien“. Der Verkauf solcher
Chemikalien darf nicht in Selbstbedienung erfolgen
und erfordert Verkaufspersonal mit einem Sachkenntnisnachweis. Weil keine Person über diese
Sachkenntnis verfügte, wurde der Vertrieb des betreffenden Mittels in einem Fall eingestellt. Im zweiten Geschäft mussten die Produkte aus der Selbstbedienung entfernt werden. Es wurde eine Auflage
zum Besuch eines Kurses für den Erwerb der Sachkenntnis gemacht. Im Übrigen wurden die Abgabevorschriften gut eingehalten.
Im Rahmen der Kampagne wurden auch die vorhandenen Produkte überprüft. Die Resultate der
Produktkontrollen sind im Abschnitt 6.3 aufgeführt.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
48
6.3
Marktüberwachung / Produktkontrollen
Einzelproben
Im Rahmen der Marktüberwachung wurden 42 Einzelproben verschiedenster Art zur genaueren Beurteilung erhoben (35 Zubereitungen, sechs Biozidprodukte, ein Stoff).
Bei den Einzelproben handelte es sich um neunzehn
Publikumsprodukte und 23 Chemikalien zur industriellen oder gewerblichen Verwendung.
Die auslösenden Gründe für die Erhebungen sind in
der Tabelle 6.3.1. dargestellt.
Erhebungsgründe
Einzelprobe
Stichprobe
externe Hinweise
eigene Feststellungen
andere
TOTAL
Anzahl
Anteil
25
12
3
2
42
59 %
29 %
7%
5%
100 %
Tab. 6.3.1.: Erhebungsgründe für Einzelmuster
Die Mehrzahl der 42 Proben wurde als frei gewählte
Stichproben zur Überprüfung der Selbstkontrolle
der Inverkehrbringer erhoben. Knapp ein Drittel der
Produkte musste aufgrund von Hinweisen Dritter
überprüft werden. Rund ein Fünftel wurde für die
genauere Überprüfung eigener Feststellungen, welche sich aus anderen Vollzugsaktivitäten ergaben,
erhoben.
Die Tabelle 6.3.2. zeigt die bei den erhobenen Einzelproben untersuchten Kontrollbereiche und die
festgestellten Mängel.
Kontrollbereich
beurteilt
verbotene Inhaltsstoffe
23
Kennzeichnung formal
41
Gefahrenkennzeichnung
41
besondere Kennzeichnung
18
Verpackung
22
Sicherheitsdatenblatt, formal 39
Sicherheitsdatenblatt, Inhalt
31
Meldepflicht
29
Zulassungspflicht
7
Anpreisung, Werbung
7
i.O.
20
31
18
14
17
31
13
13
3
4
Mängel
3
10
23
4
5
8
18
16
4
3
Tab. 6.3.2.: Kontrollbereiche und Beanstandungsgründe bei den
42 erhobenen Einzelproben
Die Beanstandungsquote ist nicht repräsentativ für
die Situation auf dem Markt, da sowohl von korrekten aber auch von offensichtlich mangelhaften ProKantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
dukten vielfach keine Probenerhebung bzw. Überprüfung durchgeführt wurde. Die Zahlen geben
trotzdem Hinweise auf Bereiche, in denen häufig
Mängel festgestellt werden.
Verhältnismässig oft zu beanstanden war die Gefahrenkennzeichnung. Ebenfalls regelmässig festgestellt wurden Mängel bei den Inhalten von Sicherheitsdatenblättern. Unvollständige oder nicht mehr
aktuelle Meldungen im Produkteregister sind sehr
häufig (vgl. auch Projekt „IceBerg“).
Bei 38 Produkten wurden entsprechende Korrekturmassnahmen angeordnet (Tabelle 6.3.3.). Bei
neun Proben wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass die weitere Abgabe untersagt wurde.
Massnahmen aufgrund der Produktkon- Anzahl
trollen von Einzelproben
sofortiges Verbot des Inverkehrbringens
9
Korrekturmassnahmen mit Fristen
29
ohne Massnahme
4
TOTAL
42
Tab. 6.3.3.: Erforderliche Vollzugsmassnahmen bei Einzelproben
Kampagnen Marktüberwachung
Einfuhr von Desinfektionsmitteln
Auch im Berichtsjahr wurden rund 680 Zollmeldungen über Importe von Desinfektionsmitteln ausgewertet. Es wurde geprüft, ob es sich um Desinfektionsmittel handelte, die eine Zulassung als Biozidprodukt benötigen. Es wurden 28 Einfuhrmeldungen
genauer abgeklärt, die nicht offensichtlich konforme
Mittel betrafen. Die Importeure wurden gebeten, ein
Rückmeldeformular zum fraglichen Import zu vervollständigen.
In rund der Hälfte der so überprüften 28 Fälle handelte es sich schliesslich um konforme Produkte.
Sie waren korrekt zugelassen oder es handelte sich
um Produkte, welche nicht als Biozidprodukte gelten. In etwa einem Viertel der Fälle handelte es sich
um Parallelimporte von Mitteln, welche über die
vorhandenen Zulassungen nicht abgedeckt waren.
In vier Fällen waren die Mittel in der Schweiz nicht
zugelassen, so dass auf ein zugelassenes Produkt
umgestiegen oder bei der Anmeldestelle Chemikalien ein Zulassungsgesuch gestellt werden musste.
49
Projekt „IceBerg“ - Meldepflicht von Chemikalien
Auf dem schweizerischen Markt befindet sich eine
enorme Anzahl chemischer Produkte, welche von
zahlreichen Firmen in Selbstkontrolle in Verkehr
gebracht werden. Chemikalien, die in der Schweiz
hergestellt oder zu gewerblichen Zwecken importiert werden, sind von der Importeurin oder Herstellerin ins Produkteregister der Anmeldestelle Chemikalien zu melden. Das Produktregister enthält Informationen über die Zusammensetzung und die
Eigenschaften der Produkte und gibt auch Auskunft
über die verantwortlichen Inverkehrbringer in der
Schweiz. Die mit den Meldungen hinterlegten Angaben dienen dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum zur Notfallauskunft (Telefon 145).
Das Kantonale Labor hat im Rahmen des von der
Anmeldestelle Chemikalien initiierten Projektes
„IceBerg“ wie im Vorjahr tranchenweise die Betriebe angeschrieben, welche Einträge im Produkteregister hatten, die seit der Überführung der alten
Giftliste ins Produkteregister Mitte 2005 nicht mehr
mutiert oder gepflegt worden sind. Die Einträge dieser Produkte waren entweder nicht vollständig oder
die Produkte waren nicht mehr im Handel. Die angeschriebenen Betriebe wurden aufgefordert, die
Einträge zu mutieren bzw. zu aktualisieren.
Arbeiten Mitte Jahr eingestellt werden. Bei entsprechender Robustheit des Meldetools werden die
Arbeiten fortgesetzt, mit dem Ziel, dass Ende 2013
sämtliche Einträge der betroffenen Firmen aktualisiert bzw. vervollständigt sind.
Die im Rahmen der Kampagne angebotenen Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht wurden
von 70 Personen aus rund 60 Betrieben besucht
(siehe auch 6.4).
Öllampen, Lampenöle und flüssige Grillanzünder
Gartenfackeln, Schwimmlampen, Tischlampen und
andere dekorative Öllampen erfreuen sich grosser
Beliebtheit.
Von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern und
dem Gebrauch von Öllampen gehen wesentliche
Gefahren für die menschliche Gesundheit aus. Bereits das Verschlucken geringer Mengen solcher
Öle (Milliliter) oder das Saugen am Docht von Lampen durch Kinder können ausreichen, um schwere,
irreversible Lungenschäden zu verursachen (Aspirationsgefahr).
Abb. 6.3.4.: Rund 1‘099 Betriebe mit Meldepflicht sind im Kanton
Zürich registriert. 814 Betriebe sind vom Projekt „IceBerg“ betroffen
Im Kanton Zürich waren anfänglich 814 Betriebe mit
ca. 18‘600 Einträgen respektive Produkten, die nicht
aktuell oder vollständig waren, betroffen. Die im
2011 angeschriebenen 330 Betriebe mit rund 6‘000
Einträgen konnten bis Ende 2012 aufgearbeitet werden. Im Berichtsjahr wurden 227 weitere Betriebe
mit ungefähr 7‘200 Produkten angeschrieben. Diese
Einträge sind teilweise noch nicht mutiert. Wegen
Software-Problemen beim elektronischen Meldetool der Anmeldestelle Chemikalien mussten die
Abb. 6.3.5.: Öllampen und Gartenfackeln müssen seit dem Herbst
2011 der Norm EN 14059 entsprechen
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
50
In der Schweiz müssen die Lampenöle, Grillanzünder wie auch Öllampen seit dem 30.11.2011 den
gleichen Anforderungen genügen wie in der EU:
 Dekorative Öllampen müssen der Norm
EN 14059 entsprechen. Diese Norm fordert insbesondere einen Dochtschutz und einen Einfüllverschluss, eine ausführliche Bedienungsanleitung und spezielle Warnhinweise.
 Aspirationsgefährliche Lampenöle und flüssige
Grillanzünder müssen einen kindersicheren Verschluss aufweisen, in eine schwarze, undurchsichtige Flasche abgefüllt und mit einer besonderen Kennzeichnung versehen sein.
Die Chemikalienfachstellen von dreizehn Kantonen
kontrollierten unter der Leitung des Kantonalen Labors Basel Stadt zahlreiche Öllampen, Lampenöle
und flüssige Grillanzünder bezüglich dieser neuen
Anforderungen.
Im Rahmen dieser Kampagne prüfte das Kantonale
Labor achtzehn Öllampen und zwölf Lampenöle bzw.
flüssige Grillanzünder, nachdem die Importeure und
Händler bereits im Vorjahr über die neuen Anforderungen informiert worden waren.
Die meisten Öllampen genügten den Anforderungen
und wiesen eher geringfügige Mängel auf. Bei den
Gebrauchsanleitungen musste vielfach die ungenügende Lesbarkeit beanstandet werden. Die Firmen
wurden angewiesen, die Mängel für die Saison 2013
zu beheben. Wegen gefährlicher Mängel musste
der Vertrieb von zwei Typen von Gartenfackeln mit
ungenügenden Dochtschützen und Verschlüssen
gestoppt werden.
Aspekt
Öllampen
i.O.
Beanstandungen
Dochtschutz
16
2
Auslaufsicherheit
17
1
Standfestigkeit
18
0
Stossfestigkeit
18
0
Verschluss
17
1
Warnhinweise
18
0
Gebrauchsanleitung
10
8
Tab. 6.3.6.: Resultate der Überprüfung von 18 dekorativen Öllampen
Bei sämtlichen Lampenölen und flüssigen Grillanzündern wurden die neuen Anforderungen gut erfüllt. Mehrheitlich wurden nur Kennzeichnungsmängel festgestellt. Allerdings wurden im Detail-
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
handel auch ältere Bestände angetroffen, welche
nicht in den vorgeschriebenen schwarzen, undurchsichtigen Flaschen verpackt oder deren Gebinde beschädigt waren. Die Fachgeschäfte nahmen diese umgehend aus dem Vertrieb.
Kontrollpunkte Öle / Grillan- i.O.
zünder
konforme Flasche
Beanstandungen
9
3
kindersicherer Verschluss
11
1
tastbares Warnzeichen
12
0
Gefahrenkennzeichnung
7
5
Tab. 6.3.7.: Resultate der Kontrolle von 12 Lampenölen und flüssigen Grillanzündern
Camping- und Outdoorprodukte
In diesen Bereich fallen insbesondere Brennstoffe,
Desinfektions-, Pflege- und Reinigungsmittel. Für
den Betrieb von Wohnmobilen werden zudem zahlreiche Chemikalien zur Wasser- und Abwasserbehandlung eingesetzt. Diese Produkte bedürfen zum
Teil einer Zulassung als Biozidprodukte. Im Rahmen
der Kampagne zum Camping- und OutdoorFachhandel wurden 24 Produkte bezüglich der Anforderungen der Chemikaliengesetzgebung genauer
überprüft.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 6.3.8. zusammengestellt. Auffallend ist die hohe Anzahl von Biozidprodukten ohne Zulassung. Dabei handelt es sich
hauptsächlich um Desinfektionsmittel für Wasser
und Mittel gegen Insekten. In einem Produkt wurde
ein verbotener Stoff festgestellt. Dabei handelte es
sich um eine Druckgashupe mit einem „in der Luft
stabilen Stoff“ (Tetrafluorethan, R134a). Die Etiketten der angetroffenen Produkte wiesen vorwiegend
formale Mängel auf (Lesbarkeit, Adressangaben,
Sprache). Insgesamt wurden zwölf Produkte wegen
fehlenden Zulassungen oder mangelhafter Gefahrenkennzeichnung aus dem Verkauf genommen.
Anforderung Produkt
i.O.
Beanstandungen
Zulassung
15
9
verbotene Stoffe
23
1
Verpackung
22
2
Gefahrenkennzeichnung
21
3
Formale Kennzeichnung
13
11
Diverses
22
2
Tab. 6.3.8.: Resultate Produkte Camping-, Outdoor- und Freizeitbereich
51
Kontrolle von Düngern
Dünger dienen der Pflanzenernährung und haben
einen entscheidenden Einfluss auf das Wachstum,
den Ertrag und die Qualität von Pflanzen und deren
Erzeugnisse. Sie werden in grossen Mengen in die
Umwelt ausgebracht und dürfen keine unannehmbaren Wirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt
haben. Nur wenige Düngemittel unterstehen einer
formalen Zulassungspflicht. Die Mehrzahl der Dünger gilt automatisch als zugelassen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Die Hersteller und Importeure dieser Düngemittel haben im Rahmen ihrer
Selbstkontrolle dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Kriterien eingehalten werden. Der Gehalt
an Nährstoffen ist wertbestimmend für ein Düngemittel. Weil sich der Verwender bei der auszubringenden Düngermenge auf die angegebenen Nährstoffgehalte verlassen können muss, ist auch die
korrekte Deklaration der Nährstoffe wichtig. Im Hinblick auf die Umwelt sind die Maximalgehalte gewisser Schadstoffe geregelt.
gen in die landwirtschaftlichen Böden eingetragen
werden. Ausserdem sollte überprüft werden, ob die
eingesetzten Düngemittel, die derzeit in der EU diskutierten zukünftigen Schwermetallgrenzwerte einhalten würden.
Die Ergebnisse der im Kanton Zürich überprüften
neun Dünger sind in der Tabelle 6.3.10. zusammengestellt. Zwei Dünger überschritten den Schadstoffgrenzwert für Cadmium. Bei vier Düngern lagen die
gemessenen Nährstoffgehalte ausserhalb des Toleranzbereiches, bei einem Dünger war der ermittelte
Kalium-Gehalt (K2O) mit 4.8 % massiv tiefer als der
deklarierte Wert von 11 %. Bei zwei Düngern stimmten die auf der Verpackung deklarierten Nährstoffgehalte nicht mit den Angaben des Herstellers
überein. Vier weitere Produkte wiesen andere
Kennzeichnungsmängel auf. Die Sicherheitsdatenblätter von sechs Düngern waren mangelhaft.
Insgesamt wurde bei allen Düngern zumindest ein
Mangel festgestellt.
Beanstandungsgründe
Cadmiumgrenzwert überschritten
Nährstoffgehalt ausserhalb Toleranz
Kennzeichnung
Sicherheitsdatenblatt
Total untersuchte Dünger
Anzahl
Produkte
2
4
6
6
9
Tab. 6.3.10.: Resultate der Kontrolle von Düngemitteln (Mehrfachnennungen)
Abb. 6.3.9.: Nährstoffdeklaration auf der Verpackung eines Düngers
In einer interkantonalen Kampagne und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft
wurden mehr als 100 Düngemittel auf Konformität
mit der Düngergesetzgebung untersucht. Dabei
wurden die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere bei den Hauptnährstoffen
geprüft, sowie die Gehalte an Schwermetallen untersucht. Mit diesen Daten kann die Belastung des
Bodens mit Schwermetallen im Rahmen des Projektes zur nationalen Bodenbeobachtung (NABO) ermittelt werden. Da zurzeit ausser für Cadmium in
Phosphatdüngern keine Grenzwerte für Schwermetalle in Mineraldüngern existieren, sollte mit der
Kampagne auch abgeschätzt werden, welche
Schwermetalle mit der Düngung in welchen Men-
Bei der Analyse der Schwermetallgehalte wurde
festgestellt, dass viele Phosphatdünger zum Teil
mehrere 100 mg Uran pro kg Phosphat enthielten. Es
wurde abgeschätzt, dass mit der Phosphatdüngung
gesamtschweizerisch jährlich zwischen zwei und
fünf Tonnen Uran mit toxischen und radioaktiven
Eigenschaften in die landwirtschaftlichen Böden
gelangen. Die Bundesämter für Landwirtschaft und
Umwelt wurden aufgefordert, abzuklären, inwieweit
dies einen Einfluss auf die produzierten Lebensmittel, die Umwelt sowie das Grund- und Trinkwasser
hat und ob Beschränkungen für den Urangehalt in
Phosphordünger erforderlich sind.
Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel gehören zu den wichtigsten
landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und unterliegen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt
strengen Vorschriften.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und der Agroscope Changings-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
52
Wädenswil (ACW) wurden im Rahmen einer interkantonalen Kampagne sechs Pflanzenschutzmittel
mit dem Wirkstoff Folpet überprüft.
Folpet ist ein wichtiges Fungizid aus der Gruppe der
Phtalimide, welches gegen Pilzkrankheiten im Obstbau, Falschen Mehltau und Schwarzfleckenkrankheit im Weinbau sowie Falschen Mehltau in Hopfen
angewendet wird.
Tabelle 6.3.11. zeigt die Resultate der Kontrolle mit
den angetroffenen Abweichungen. Nur eines der
sechs überprüften Mittel entsprach vollständig den
gesetzlichen Bestimmungen. Die anderen fünf untersuchten Pflanzenschutzmittel wiesen Kennzeichnungsmängel und Mängel im Sicherheitsdatenblatt
auf.
Ein Mittel erfüllte die geforderten Spezifikationen
nicht.
Beanstandungsgründe
Abweichung bei den chemisch physikalischen Eigenschaften
Kennzeichnung
Anzahl
Produkte
1
5
Sicherheitsdatenblatt
5
Total untersuchte Mittel
6
Tab. 6.3.11.: Resultate der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln mit
dem Wirkstoff Folpet (Mehrfachnennungen)
entweder einige der wichtigen Angaben auf der
Etikette oder die Produkte verfügten nicht über eine
Zulassung als Biozidprodukt. Die sechs Produkte
ohne Zulassung mussten aus dem Handel genommen werden.
Anzahl
Produkte
23
11
Feststellungen
Produkte ohne Mängel
Beanstandete Produkte:
 Zulassung fehlt
 Fehlende Angaben auf der Etikette
Total
6
11
34
Tab. 6.3.12.: Ergebnisse der Kontrolle von Schutzmitteln gegen
Insekten und Zecken
Dekorationssprays
Das Schmücken von Wohnungen und Häusern ist
während der Adventszeit sehr beliebt. Dazu werden
oft Spraydosen verwendet, beispielsweise zur Dekoration von Fenstern mit Schneesprays.
Das Treibgas, das beim Gebrauch solcher Spraydosen ausströmt, kann sich an Zündquellen aller Art
wie Kerzen, Zigaretten, Flammen, Funken oder heissen Oberflächen entzünden und dabei grosse
Flammen bilden. Der Verkauf von Spraydosen zu
Dekorationszwecken mit entzündbarem Inhalt an
die breite Öffentlichkeit ist deshalb in der Schweiz
wie im übrigen Europa verboten.
Insektenschutzmittel
Insektenschutzmittel dienen der Abwehr von Insekten wie Mücken oder Zecken. Sie enthalten einen
oder mehrere Wirkstoffe, die dazu bestimmt sind,
auf chemischem oder biologischem Weg lästige
oder schädliche Organismen fernzuhalten und gelten damit, obwohl sie auf den Körper aufgetragen
werden, nicht als Kosmetika, sondern als Biozidprodukte. Damit Biozidprodukte verkauft werden dürfen, müssen sie zugelassen sein.
Im Sommer des Berichtsjahres wurden die wichtigsten der im Detailhandel befindlichen Insektenschutzmittel überprüft. Dabei interessierte, ob auf
der Etikette der Mittel die Zulassungsnummer, der
Wirkstoff und dessen Gehalt, die Adresse des Importeurs oder des Herstellers, die Gefahren- und
Sicherheitshinweise (R- und S-Sätze) sowie die Gefahrensymbole enthalten sind.
Insgesamt wurden bei elf Läden und Versandhändlern rund 34 Produkte überprüft. Davon mussten elf
beanstandet werden (vgl. Tabelle 6.3.12.). Es fehlten
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Abb. 6.3.13.: Schneesprays zur Dekoration dürfen nicht entzündlich sein
Betroffen sind Spraydosen (Aerosolpackungen),
welche zur Erzeugung von metallischen Glanzeffekten, künstlichem Schnee, Eiskristallen usw. verkauft
werden. Diese Spraydosen enthalten oftmals
brennbare Treibgase (Propan/Butan). Sie sind an
den Gefahrensymbolen „hochentzündlich“ oder
„leichtentzündlich“ mit der Flamme zu erkennen.
Aus diesem Grund hat das Kantonale Labor bis Ende
53
Dezember in den relevanten Detailhandelsgeschäften Kontrollen durchgeführt. Die kontrollierten Betriebe führten ein überschaubares Sortiment an
6.4
Dekorationssprays. Von den 26 geprüften Spraydosen erfüllten vier die gesetzlichen Anforderungen
nicht und wurden beanstandet.
Information und Beratung
Leitfaden für Sekundarschulen
Nachdem bei Kontrollen in Schulen ein Informationsbedarf zum sicheren Umgang mit Chemikalien
festgestellt worden war, hatte das Kantonale Labor
vor einiger Zeit die Notwendigkeit eines Leitfadens
für die Lehrpersonen erkannt. In Zusammenarbeit
mit weiteren Fachstellen wurde ein solcher Leitfaden erarbeitet.
Der Leitfaden wird an allen Sekundarschulen abgegeben. Ausserdem stehen diverse Checklisten und
Formulare zum Thema auf der Website des Volksschulamtes zum Download bereit. Die Pädagogische Hochschule beabsichtigt, den Leitfaden im
Rahmen der Ausbildung der Lehrpersonen zu verwenden.
Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht
Im Rahmen des Projektes zur Verbesserung der
Meldepflicht wurden die Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht fortgesetzt. Das Angebot stiess
auf ein gutes Echo. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus rund 60 Betrieben liessen sich über die
korrekte Meldung von Chemikalien ins Produkteregister und die Bedienung des elektronischen Meldetools informieren.
Abb. 6.4.1.: Der neue Leitfaden zum Umgang mit Chemikalien an
Sekundarschulen
6.5
Besondere Vorkommnisse und Abklärungen
Pfefferspray mit Trichlorethylen
Bei einer grossen Herbstmesse wurde am Stand
einer Firma für Sicherheitsprodukte ein Pfefferspray
vorgefunden, der keinen Hinweis auf das verwendete Treibmittel enthielt und nur in englischer Sprache
beschriftet war.
Abklärungen ergaben, dass der Spray aus den USA
importiert worden war, der Importeur keine brauchbaren Angaben zur Zusammensetzung hatte und
diese auch nach mehrmaligem Nachfragen beim
Lieferanten nicht erhalten konnte. Bei der analytischen Überprüfung der Inhaltsstoffe wurde festgestellt, dass der Inhalt des Sprays zu einem grossen
Teil aus Trichlorethylen bestand. Offenbar war dieses Lösemittel zur Extraktion des Capsaicins aus
den Chilischoten verwendet worden.
Trichlorethylen ist als krebserzeugend eingestuft.
Aus diesem Grund darf es in Produkten, die für die
breite Öffentlichkeit bestimmt sind und insbesondere in Produkten, die mit dem Körper in Kontakt
kommen, nicht enthalten sein.
Die Abgabe des vorsorglich gesperrten Pfeffersprays wurde darauf definitiv verboten.
Umweltgerechte Verwendung von Desinfektionsmitteln in Mobiltoiletten
In der Schweiz sind mehr als 10‘000 mobile Baustellentoiletten und einige tausend mobile Toiletten für
Veranstaltungen im Einsatz. Die Branche verfügt
über eine eindrückliche Wachstumsrate. 2012 dürften in diesen Toiletten gemäss Schätzungen mehr
als 250‘000 Leerungen und Reinigungen durchgeführt worden sein.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
54
Nach jeder Reinigung einer mobilen Toilette werden
Reinigungschemikalien in den Fäkalientank gegeben, welche intensiv riechende Duftstoffe und in der
Regel auch desinfizierende Wirkstoffe enthalten.
Ziel dieser Behandlung ist es, die Geruchsbelastung
während des Gebrauchs zu unterdrücken oder mindestens zu reduzieren. Mit der Leerung der Tanks
gelangen diese umweltgefährdenden Chemikalien
in die Kläranlagen, wo sie nur teilweise abgebaut
werden können. Die Stoffe können daher in Flüssen
und Seen nachgewiesen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass in vielen Fällen
der Einsatz von Desinfektionsmitteln im Tank von
Toiletten nicht zwingend erforderlich ist, etwa bei
kurzzeitigen Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen oder bei der Verwendung in den kälteren
Jahreszeiten, wo die Zersetzungsprozesse langsamer ablaufen. Hier könnte der Einsatz eines Parfüms
zur Maskierung des Geruchs ausreichen.
Im Rahmen von Gesprächen mit Firmen, die mobile
Toiletten betreiben, wurde diese Thematik aufgegriffen. Die Betreiber wurden animiert, Möglichkeiten zur Reduktion des Einsatzes desinfizierender
Wirkstoffe zu suchen und umweltgerechte Behandlungsmethoden umzusetzen. Sie zeigten Bereitschaft und Interesse, den Verbrauch biozider Stoffe
zu verringern. Durch die Entwicklung differenzierter
Behandlungskonzepte konnten die Betriebe darauf
die Belastung des Abwassers und die Kosten für die
Chemikalien reduzieren.
Spinnenbekämpfung mit chemischen Mitteln
Im Rahmen der früher durchgeführten Kontrollen
bei Schädlingsbekämpfungsbetrieben war das Kantonale Labor auf eine verbreitete Praxis der Bekämpfung von Spinnen an Fassaden mit chemischen Mitteln aufmerksam geworden.
6.6
Abb. 6.5.1.: Typische Spuren von Mauerspinnen an einer Fassade
Die verlassenen Netze von Mauerspinnen sind an
Gebäuden sichtbar. Zur Vermeidung eines Befalls
werden Biozidprodukte mit insektiziden Wirkstoffen
(z.B. Deltamethrin) eingesetzt, die auch sehr giftig
für Wasserorganismen sind. Die weiteren Abklärungen ergaben, dass bei undifferenziertem Einsatz
solcher Mittel negative Auswirkungen auf Gewässer bzw. empfindliche Wasserorganismen zu erwarten sind. Daher ist die Anwendung solcher Produkte
an allen Orten, bei denen die Gefahr der Verunreinigung eines Gewässers besteht, nicht möglich. Insbesondere ist die Verwendung unmittelbar am
Wasser (z.B. bei Bootshäusern, Mauern am Wasser, an Schiffen oder Stegen) verboten. In Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer
Schädlingsbekämpfer wurden die Schädlingsbekämpfungs-Betriebe darauf aufmerksam gemacht,
dass die vorsorgliche oder grossflächige Behandlung von Fassaden und anderen Oberflächen mit
Insektiziden gegen den Befall durch Spinnen wenig
wirksam und unverhältnismässig ist. Ausserdem
seien solche Anwendungen aus chemikalien-, umwelt- und gewässerschutzrechtlichen Gründen
problematisch und in vielen Fällen unzulässig.
Koordination / Expertentätigkeit
ChemNet.ZH
Unter Federführung des Kantonalen Labors ist das
Netzwerk zum Vollzug des Chemikalienrechts
(ChemNet.ZH) mit der Koordination der Arbeiten der
verschiedenen involvierten Fachstellen des Kantons
Zürich beauftragt. Nach Abschluss der Arbeiten
zum Vollzugskonzept (Konzept zum bereichsübergreifenden Vollzug des Chemikalienrechts im Kan-
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
ton Zürich) wurden Instrumente für die Vollzugsplanung und das Reporting definiert.
Im Rahmen der Koordinationsarbeiten wurden insbesondere Projekte im Bereich der Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln sowie des Umgangs mit
Chemikalien an Schulen initiiert bzw. weiterverfolgt.
Im Weiteren wurde eine Liste aller Fachstellen, die
in den Vollzug des Chemikalienrechts und damit
55
verbundener Gesetzgebungen involviert sind, erstellt und im Internet zugänglich gemacht.
Anhörungen zu Verordnungsänderungen
Das Kantonale Labor hat im vergangenen Jahr zuhanden der kantonalen Stellungnahmen Mitberichte
zu zwei grösseren Revisionsvorhaben des Bundes
im Verordnungsrecht zum Chemikaliengesetz verfasst.
Die beabsichtigten Änderungen der Chemikalienverordnung, welche mehrheitlich aufgrund des
Übergangs zum GHS (Globally Harmonised System)
nötig werden, wurden grösstenteils begrüsst. Es
wurde jedoch zusätzlich beantragt, dass der Verkauf an offenen Verkaufsstellen einzuschränken sei.
Bei der Entsorgung von Chemikalienresten sei explizit festzuhalten, dass die Rücknahmepflicht im Detailhandel alle Filialen einer Handelskette und nicht
nur einzelne regionale Verkaufsstellen betreffe.
Auch die Forderung, dass minimale fachliche Qualifikationen für Personen, welche Sicherheitsdatenblätter erstellen, festzulegen seien, blieb erfolglos.
Die vorgeschlagenen Änderungen der ChemikalienRisikoreduktions-Verordnung wurden mehrheitlich
begrüsst. Die Ausnahmeregelung für PhotovoltaikPanels vom Cadmiumverbot in elektrischen Anlagen
wurde kritisch beurteilt: Es wurde mindestens eine
Deklarationspflicht für cadmiumhaltige Installationen gefordert, was schliesslich jedoch keinen Eingang in die Verordnung fand.
Beim geplanten Zulassungsverfahren für besonders
besorgniserregende Stoffe wurde mit Erfolg beantragt, dass den interessierten Kreisen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu pendenten Gesuchen gegeben werden müsse.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
56
7 Analysen nach Warenklassen
In diesem Kapitel werden einzelne und wichtig erscheinende Aspekte zu den aufgeführten Warenklassen herausgegriffen. Es handelt sich aber nicht um eine umfassende Darstellung der Untersuchungen.
7.1
Milch
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 01)
169
Anzahl Beanstandungen
5
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Rückstände
Mikrobiologie, Gehaltsanalysen und Radioaktivität von Milch
Die Bestimmung des Gefrierpunkts zeigte, dass der
bis vor einigen Jahren vorgegebene Wert von
höchstens -0.520 °C oft nur knapp eingehalten wird.
Aufgrund der Messunsicherheit der Methode wurde
aber den häufigen Werten von bis gegen -0.516 °C
nicht weiter nachgegangen. Lediglich bei einer Probe mit -0.510 °C wurde eine Stellungnahme eingefordert. Diese stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung aber noch aus. Die übrigen Analysenresultate zur Zusammensetzung und der Wärmebehandlung waren unauffällig. Auch bezüglich der Kennzeichnung sowie aufgrund der Radioaktivitätsmessungen musste keine Probe beanstandet werden.
Eine Vollmilch wurde beanstandet, weil sie einen
massiv erhöhten Gehalt an AMK aufwies. Da die
Milch korrekt wärmebehandelt worden war, ist die
Ursache im Produktionsprozess zu suchen. Die entsprechende Stellungnahme stand aber noch aus.
Die Milch aus den verschiedenen gewerblichen
Molkereien im Kanton Zürich wird regelmässig auf
deren Zusammensetzung (Gehalt an Fett, Eiweiss,
fettfreie Trockenmasse, Dichte), die adäquate
Wärmebehandlung (ausreichende Erhitzung, keine
Übererhitzung) und eine eventuelle Wässerung (Gefrierpunktsbestimmung) untersucht. Von den Proben
wird zudem der mikrobiologische Status bestimmt
(aerobe mesophile Keime (AMK), Enterobacteriaceen). Im Rahmen der jährlichen Radioaktivitätsüberwachung im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit wird schliesslich auch Milch von Grossverteilern je einmal im Sommer und Winter auf Radioaktivität überprüft.
Insgesamt zwanzig Proben Milch, sechzehn von
lokalen, zürcherischen Molkereien und vier aus
überregionaler Produktion im Angebot der Grossverteiler, wurden erhoben. Eine teilentrahmte Milch
wies mit 3.1 % Fett einen viel höheren Gehalt, als die
deklarierten 2.5 %, was beanstandet wurde. Eine
weitere derartige Probe zeigte in der Analyse eine
gar noch grössere Abweichung (3.3 % anstelle der
deklarierten 2.5 %). Da aber der Hersteller glaubhaft
versichern konnte, dass bei der Analyse in seinem
Betriebslabor diese Abweichung ebenfalls festgestellt und die Milch deshalb gar nie ausgeliefert
worden war, wurde auf eine Beanstandung verzichtet. Die Prüfung der eingeforderten Selbstkontrollunterlagen zeigte auf, dass im Betrieb diesbezüglich
angemessene Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen wurden.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
57
7.2
Käse und Käseerzeugnisse
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 03)
200
Anzahl Beanstandungen
60
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Mikrobiologie
Nationale Kampagne "Milch und Milcherzeugnisse ab Produktionsbetrieb": Mikrobiologie und Gehaltsparameter
Von zwei untersuchten Joghurts war eines mit Hefen kontaminiert und deshalb zu beanstanden.
Von zwei untersuchten Rahmproben musste eine
aufgrund einer Richtwertüberschreitung der Gesamtkeimzahl beanstandet werden.
Von den gesamthaft 30 untersuchten Milcherzeugnissen waren 20 % zu beanstanden. Dieses Resultat
erfordert eine Fortsetzung der Überprüfung von
Milcherzeugnissen auch im nächsten Berichtsjahr.
Obwohl im Rahmen des nationalen Untersuchungsprogramms von Milchprodukten im Berichtsjahr
2012 keine offizielle Kampagne zur Untersuchung
von „Milcherzeugnissen“ stattfand, wurden gleichwohl Milchprodukte von lokalen Produzenten (Käse,
Rahm, Joghurts und Butter) auf die mikrobiologische Beschaffenheit überprüft. Überprüft wurden in
erster Linie Käse, aber auch Rahm- und Joghurtproben, da diese beiden Milcherzeugnisse immer
wieder zu Beanstandungen Anlass gaben.
24 Käseproben (ein Weichkäse, drei Halbhart-, zwei
Hart- und ein Extrahartkäse aus Rohmilch, drei
Halbhart- und ein Weichkäse aus thermisierter
Milch, vier Halbhart-, sieben Weich- und zwei
Frischkäse aus pasteurisierter Milch) wurden bei
zehn verschiedenen Produzenten erhoben und auf
die Anzahl der Koagulase positiven Staphylokokken
und der Listeria monocytogenes untersucht. Einige
Proben wurden zudem auf das Vorhandensein von
Fremdmilch (z.B. beim Ziegenkäse) überprüft. Bei
Käse aus thermisierter oder pasteurisierter Milch
wurden zusätzlich die Werte der E. coli-Keime und
bei Frischkäse aus pasteurisierter Milch die Werte
der Enterobacteriaceen bestimmt. Ein pasteurisierter Ziegenfrischkäse war aufgrund einer zu hohen
Anzahl an Enterobacteriaceen zu beanstanden. Zudem wies dieser Käse einen nicht deklarierten
Fremdmilchanteil (Kuhmilch) auf. Entsprechende
Massnahmen wurden bei diesem Betrieb eingeleitet.
Von zehn der zwanzig Käse-Proben wurden die käsetypischen Gehaltsparameter (Fettgehalt- und Festigkeitsstufe) bestimmt. Im Vergleich zur Deklaration
lagen die gemessenen Werte innerhalb des tolerierbaren Bereichs. Bei drei pasteurisierten Weichkäsen war keine Mengenangabe deklariert.
Qualität und Zusammensetzung von Ziegen-, Schaf- und Büffelmilch
Immer wieder werden bei Käseprodukten aus Schaf
oder Ziegenmilch nicht deklarierte Anteile von
Kuhmilch gefunden. Kuhmilch ist deutlich billiger als
Ziegen- oder Schafmilch. Es wurden 70 Proben in
Spezialitätenläden, Metzgereien und Tankstellenshops erhoben.
Erneut enthielten zwanzig Proben nicht deklarierte
Anteile an Kuhmilch. In einem Fall enthielt ein als
Schafskäse deklariertes Produkt überhaupt keine
Schafmilch, obwohl ein Schaf samt freundlicher
Hirtin auf der Verpackung abgebildet war. Diese
grobe Täuschung des Konsumenten hatte eine
Strafanzeige zur Folge.
Fehlende oder falsche Fettgehaltsangaben führten
zu sechs weiteren Beanstandungen.
In vierzehn Fällen fehlte die Angabe der Festigkeitsstufe. Dies betraf vor allem Feta. Feta ist ein in Salzlake gereifter Käse (kein Frischkäse) und muss deshalb laut Schweizer Gesetz mit einer Festigkeitsstufe (weich, halbhart, hart und extrahart) versehen
werden. Dies ist in Griechenland unüblich und deshalb fehlt diese Angabe auf vielen importierten
Feta’s. Ob das Fehlen dieser Angabe für den Konsumenten einen Nachteil darstellt ist fraglich. Die
gesetzlichen Anforderungen sind aber klar.
Die ungenügende Situation in diesem Segment hat
sich erneut bestätigt und führt wohl auch in Zukunft
zu vielen Beanstandungen. Während nebst den
Konsumenten auch die Importeure zu den Ge-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
58
täuschten gehören, zeigen sich viele Produzenten
noch unbekümmert.
Zusammensetzung und Konservierungsmittel von Käse aus Südeuropa
Wiederholt schon wurde Käse aus Südeuropa im
Markt angetroffen, dem in nicht konformer Weise
das Konservierungsmittel Natamycin (E 235; auch
bekannt unter dem Namen Pimaricin) zugegeben
worden war. Die Behandlung der Käseoberfläche
zum Schutz vor Schimmel und Hefen ist bis zu einer
Konzentration von 1 mg/dm2 zulässig. Allerdings
muss diese Zugabe auch auf der Etikette deklariert
werden, was bei Produkten der eingangs erwähnten Provenienzen nicht immer der Fall war. In einzelnen Fällen war die erlaubte Höchstmenge teilweise überschritten.
Insgesamt 25 Proben vornehmlich südeuropäischer
Extrahart-, Hart- und Halbhartkäse, vorwiegend aus
Kuhmilch, teilweise auch aus Ziegen- und Schafmilch, wurden daher in einer Nachkontrolle auf den
Gehalt an Natamycin, die weiteren Konservierungsmittel Sorbinsäure und Lysozym sowie die
korrekte Angabe der Fettgehalts- bzw. Festigkeitsstufe untersucht. Zudem wurde bei den Ziegenrespektive Schafmilchkäsen geprüft, ob diese nicht
7.3
doch billigere Kuhmilch enthielten und falls ja diese
richtig auf der Etikette deklariert war.
Auf der Rinde von sechs Proben konnte Natamycin
nachgewiesen werden, wobei in zwei Fällen die
tolerierte Höchstmenge überschritten war (3.7 bzw.
10.6 mg/dm2). Weder bei diesen, noch bei einem
dritten Käse war das Konservierungsmittel in der
Zutatenliste deklariert. Überdies enthielten diese
drei Produkte als einzige auch noch Sorbinsäure,
welche ebenfalls nicht angegeben war. Als Folge
der Beanstandungen nahmen die Verkäufer die aus
Spanien bzw. Portugal stammenden Waren aus dem
Sortiment bzw. sicherten zu, zukünftig nur noch Käse ohne Natamycin zu importieren.
Zwölf Käse waren mit Lysozym behandelt worden.
Die gemessenen Gehalte lagen mit ca. 200 mg/kg im
üblichen Bereich. Alle Produkte waren korrekt mit
der Angabe von Lysozym gekennzeichnet. Bei vier
Erzeugnissen entsprachen die Angaben der Festigkeits- bzw. Fettgehaltsstufe nicht den Tatsachen
oder fehlten. Wegen diesen bereits erwähnten sowie weiteren, nicht käsespezifischen Kennzeichnungsmängeln wurden insgesamt acht Produkte
beanstandet.
Speisefette und Speiseöle
Anzahl (im Labor) untersuchte Proben
(Warenklasse 05)
142
Anzahl Beanstandungen
88
wichtigste Beanstandungsgründe
Verderbnis
Polare Anteile in Frittierölen
das Frittieröl häufiger zu wechseln. Trotzdem war in
zehn Betrieben bei der Nachkontrolle wiederum nur
Öl, das den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte, vorzufinden. In diesen sowie dreizehn weiteren Fällen, bei denen der gefundene Wert schon
von Anfang an massiv über dem zulässigen Toleranzwert lag, erfolgte Strafanzeige.
Insgesamt resultierte eine Beanstandungsquote von
sieben Prozent, was sich im Rahmen der letzten
Jahre bewegt.
Mit mobilen Handmessgeräten wurden in Restaurants, Imbissständen, Bäckereien usw. durch die
Lebensmittelinspektorate der beiden Städte Zürich
und Winterthur sowie des Kantonalen Labors vor
Ort insgesamt 1‘259 Frittieröle geprüft. 120 Öle wurden zur weiteren Abklärung amtlich erhoben und
einer vertieften Laboranalyse zugeführt. Sie wiesen
einen Gehalt an polaren Anteilen nahe oder bereits
über dem Toleranzwert von 27 % auf. Dabei erwiesen sich 88 Proben definitiv als von zu schlechter
Qualität und wurden beanstandet. Den fehlbaren
Gastronomen wurde aufgetragen, die Funktionstüchtigkeit der Fritteuse zu prüfen und v.a. zukünftig
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
59
7.4
Fleisch und Fleischerzeugnisse
Anzahl untersuchte Proben
2'178
(Warenklasse 08)
Anzahl Beanstandungen
116
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Mikrobiologische Beschaffenheit
Rückstände
Mikrobiologie von Sushi und Sashimi aus
Restaurants
Schmelzeistemperatur (nicht mehr als 2 °C) gelagert
und transportiert werden. Im Verkauf sind dann
Temperaturen von maximal 5 °C zulässig.
Im Rahmen der stichprobenmässigen Kontrolle
wurden siebzehn Proben von vorverpackten, gekochten und gekühlten (nicht tiefgekühlten) Crevetten auf die mikrobiologische Beschaffenheit untersucht. Die Proben wurden zusätzlich auf den Gehalt
an Schwefeldioxid, auf Rückstände von Antibiotika
(Chloramphenicol) sowie die deklarierten Tierarten
und die übliche Kennzeichnung untersucht.
Von den siebzehn Proben mussten vier wegen aeroben mesophilen Keimen über dem Toleranzwert
von 1 Mio KBE/g beanstandet werden. Zwei weitere
Proben wurden wegen fehlender Angabe der Produktionsmethode (Zucht/Wildfang) den zuständigen
kantonalen Laboratorien zu weiteren Bearbeitung
zugestellt.
Rohe Fische sind mikrobiologisch sehr leicht verderblich und müssen kühl oder gefroren gelagert
werden. Problematisch sind die aeroben mesophilen Keime sowie pathogene Keime wie Staphylokokken, Pseudomonas aeruginosa und E. coli.
Achtzehn Proben wurden in unterschiedlichen Restaurants erhoben und auf diese Keime untersucht.
Alle Proben waren einwandfrei und es musste keine
Beanstandung ausgesprochen werden.
Hygienische Beschaffenheit von geschnittenem Rohschinken
Rohschinken ist eine Rohpökelware die ohne Kühlung lange haltbar ist. Dies wird erreicht durch die
Bearbeitung mit Pökelsalzen (Kochsalz und Natrium/Kaliumnitrit oder -nitrat). Es ist ein uraltes Verfahren, das schon die Römer kannten und auch in
anderen Fleischzubereitungen (z.B. Salami) zur Anwendung gelangt. Dabei wird dem Fleisch Wasser
entzogen und damit das Keimwachstum stark verlangsamt. Zudem wird die Farbe wieder hellrot (Umrötung).
Es wurden fünfzehn Produkte auf die allgemeine
Keimbelastung und auf pathogene Keime wie Salmonellen, Listeria monocytogenes, Clostridien perfringens und Enterobacteriaceen untersucht.
Alle untersuchten Produkte waren mikrobiologisch
einwandfrei. Bei vier Produkten war die Datierung
nicht korrekt. Zusätzlich fehlte in einem Fall das
Identitätskennzeichen des Betriebs. Für den Konsumenten ein erfreuliches Ergebnis.
Mikrobiologische Qualität, Konservierungsmittel und Tierarzneimittel von vorverpackten, gekochten und gekühlten Crevetten
Gegarte und gekühlte Krebserzeugnisse müssen
gemäss den Vorgaben der Hygieneverordnung bei
Mikrobiologie und Tierartenbestimmung
von Fischfilet frisch und tiefgekühlt
Gekaufte Fischfilets sind teilweise sehr schwierig
einer Fischart zuzuordnen. Eine Verwechslung oder
Täuschung ist insbesondere bei teuren Fischen wie
echter Seezunge (Solea solea) nicht auszuschliessen. Zudem ist Fisch sehr verderblich und muss ununterbrochen auf Eis oder tiefgekühlt gelagert werden.
Zwanzig Proben wurden erhoben und auf die Tierart
und die mikrobiologische Qualität untersucht. Eine
Probe war fälschlicherweise als Flunder bezeichnet, obwohl es sich um ein Goldbutt (Pleuronectes
platessa) handelte. Eine andere Probe lag mit
20 Mio KBE/g aeroben mesophilen Keimen (AMK)
deutlich über dem Richtwert und musste beanstandet werden.
Mikrobiologische Qualität und Gehaltsanalyse von vorverpacktem Schinken
Vorverpackter, geschnittener Kochschinken gab in
den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Bean-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
60
standungen, vor allem bezüglich zu hohen Werten
der Gesamtkeimzahl (aeroben mesophilen Keimen,
AMK) und Q2-Werten (Verhältnis Wasser zu Protein). 35 Proben wurden auf die Gehalte an aeroben
mesophilen Keimen, Enterobacteriaceen und Listeria monocytogenes untersucht, zwanzig der Proben
zusätzlich auf den Q2-Wert.
Dabei wurden bei fünf Proben aerobe mesophile
Keimzahlen über dem Richtwert von 1 Mio KBE/g
festgestellt. Zwei Proben wiesen einen zu hohen
Q2-Wert auf. Dieser liess auf einen zu hohen zugesetzten Wasseranteil in den Produkten schliessen.
Zudem musste eine Probe auf Grund einer täuschenden Bezeichnung beanstandet werden. Dieses Produkt stellte gemäss seiner Zusammensetzung kein Schinken dar, wurde jedoch mit einer italienischen Namensgebung als solcher ausgegeben.
Bei drei Proben wurde angesichts der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgestellten Cassis-deDijon-Allgemeinverfügungen für Schinken nach österreichischem, bzw. italienischem Recht, auf eine
Beanstandung bezüglich des überschrittenen Q2Wertes verzichtet. In beiden Ländern wird eine höhere Wasserzugabe bei der Produktion von Schinken zugelassen.
Mikrobiologische Qualität von Fleischerzeugnissen
Im Zusammenhang mit einer Meldung zu einem
quantitativ positiven Listeria monocytogenesNachweis in einem Fleischerzeugnis wurden zur
genaueren Abklärung weitere achtzehn Fleischerzeugnisse des gleichen Herstellers auf L. monocytogenes untersucht. Da die genaue Ursache der
Kontamination noch unklar war und deshalb nicht
auszuschliessen war, dass noch weitere Produkte
des Herstellers betroffen waren, wurde das gesamte Sortiment geprüft. Bei der Untersuchung wurden
jedoch bei keiner weiteren Probe Listerien nachgewiesen.
Mikrobiologie, Konservierungsmittel, Allergene und Tierartenbestimmung von
Roh- und Brühwürsten aus der Schweiz
Brühwürste wie Cervelats, Stumpen, Schüblig,
Frankfurterli, Wienerli, Schützenwurst, Chäswürstli,
Currybratwurst und Bockwurst sowie Rohwürste
wie Landjäger, Bauernschüblig, Salami, Pantli, Salsiz sind beliebt und werden durch grosse und kleine
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Metzgereien hergestellt. Je nach Region und Jahreszeit enthalten die Rezepturen nebst Gewürzen
auch Zutaten wie Kohl, Lauch und Fleischsorten wie
Hirsch und Rehfleisch. Die Verwechslungsgefahr
bei diesen variablen Rezepten ist gross, so wie auch
unbeabsichtigte Zugaben an Allergenen wie Senf
und Sellerie möglich sind. Bei Rohwürsten kann die
Oberfläche zwecks Konservierung mit Natamycin
(E235) behandelt sein. Diese Art der Konservierung
ist in der Schweiz aber nicht zugelassen.
Es wurden 21 Produkte aus vorwiegend in Zürich
ansässigen Produktionsbetrieben erhoben und untersucht. Davon waren vierzehn zu beanstanden.
In sechs Fällen wurde nicht deklarierter Senf und
einmal zusätzlich Soja gefunden. In sechs Fällen
wiesen die Proben eine zu hohe Anzahl an aeroben
mesophilen Keimen (AMK) auf. Dazu kamen fehlende Mengenangaben, fehlende Angaben der Tierart
der Wursthülle und fehlende Datierung.
Mikrobiologie, Schwermetalle und Tierartenbestimmung in Wildprodukten
Fleisch von Wild ist begehrt. Fleisch von Gämsen
und Steinböcken wird vorwiegend in der Jagdregion selber verzehrt, während Fleisch von Hirschen,
Rehen und Wildschweinen in der Jagdsaison auch
durch Grossverteiler angeboten wird. Dabei sind
auch gemischte Produkte wie Würste und Terrinen
im Angebot. Nebst den Schwermetallen (u.a. Blei
der Geschosse) und der Keimbelastung (z.B.
enteropathogene E. coli) ist auch die Speziesdeklaration bei solchen Produkten, wie frühere Untersuchungen zeigten, oft fehlerhaft. Es wurden zwanzig
Proben erhoben und untersucht.
Ein Wildschüblig enthielt lediglich 0.1 % Hirsch obwohl Hirsch in der Zutatenliste aufgeführt war. Eine
Hirschpastete enthielt nicht deklariertes Poulet und
Schweinefleisch. Drei weitere Proben waren wegen
Deklarationsmängeln wie fehlendem Identitätskennzeichen zu beanstanden. Eine Probe führte
lediglich Wildfleisch auf, ohne die Tierart zu nennen. Damit entsprachen sechs von zwanzig Proben
nicht dem Lebensmittelgesetz, eine zu hohe Rate.
Zusammensetzung von Dosenfleisch
Im Rahmen der periodischen Stichprobenkontrollen
wurden zehn Proben Dosenfleisch wie Corned Beef
und Fleischkäse auf ihre Zusammensetzung und die
Kennzeichnung überprüft. Analytisch wurden der
61
Wasser-, Fett-, Protein- und Aschegehalt sowie die
Zusatzstoffe Nitrit, Nitrat, Polyphosphate und Zitronensäure gemessen. Ebenfalls geprüft wurde die
Tierart. Keine der Proben gab bezüglich den analysierten Parametern Anlass zu einer Beanstandung.
Eine Probe wurde auf Grund einer ungenügender
Lesbarkeit (zu kleine Schriftgrösse) beanstandet.
Die Schriftgrösse wurde vom Hersteller umgehend
angepasst.
Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und Konservierungsmittel von
Roh- und Brühwurstspezilitäten verschiedener Provenienz
Würste sind äusserst beliebte Fleischwaren. Brühwürste werden nach der Produktion erhitzt, sind
nicht lange haltbar und benötigen deshalb ein Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis). Rohwürste
werden durch Salzen und durch Zugabe von Zusatzstoffen, sowie meist durch eine zusätzlich mikrobiologische Säuerung haltbar gemacht. Diese
Behandlung erlaubt eine ungekühlte Lagerung. Bei
Rohwürsten ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum
(MHD) anzugeben.
Regelmässige Untersuchungen in den letzten Jahren zeigten, dass die verwendeten Tierarten nicht
immer deklariert sind und dass bei der Herstellung
die tatsächlichen Einwaagen nicht immer der Rezeptur oder der Deklaration entsprechen. Allergene
wie Senf und Sellerie können über die Gewürzmischungen dazukommen, ohne dass diese wie gesetzlich gefordert in der Zutatenliste aufgeführt
werden.
Insgesamt 30 Brüh- und Rohwürste in- und ausländischer Herkunft wurden auf Fleischsorte, Allergene
und Verkeimung nach Ablauf des Verbrauchs-, resp.
Haltbarkeitsdatums analysiert. Ein Cervelat und eine
Salatwurst waren wegen nicht deklariertem Senf zu
beanstanden. Zwei Bratwürste wiesen eine zu hohe
Anzahl an aeroben mesophilen Keimen (AMK) auf.
Eine Sade Sosis (türkische Brühwurst) enthielt Spuren von Schweinefleisch obwohl Halal ausgelobt
wurde. Eine weitere Wurst (Sukuk) musste wegen
nicht deklarierter Sorbinsäure (Konservierungsmittel) und Farbstoff beanstandet werden. Damit waren
mit einer Beanstandungsrate von 20 % erneut überdurchschnittlich viele Proben zu beanstanden.
Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und Konservierungsmittel in Geflügelleberprodukten
Schlemmermäuler träumen mitunter auch von Terrinen, Paté’s und Gänse- oder Entenleberprodukten.
Bei diesen, mit Cognac, Orangenschalen oder Gewürzen veredelten Feinkostwaren, sind Fragen wie
Tierartenzusammensetzung, Allergengehalt und
Konservierungsmittel auch für den Gourmet wichtig.
Wir haben deshalb zwanzig Proben in Delikatessengeschäften erhoben und analysiert.
Bezüglich den Allergenen waren alle Proben einwandfrei. Bei einem Schweinefleischprodukt wurden Ente und Huhn auf der Deklaration verschwiegen. Ein Ente- und Huhn-Produkt enthielt auch nicht
deklariertes Gänsefleisch.
Antibiotika, Schwermetalle, Polyphosphate, Citronensäure und Tierartenbestimmung in Fischen
60 Fischproben (Tiefkühlware und solche aus dem
Offenverkauf) wurden auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Schwermetallen, sowie auf die Zusatzstoffe Polyphosphate (nur bei tiefgekühlten Produkten) und Citronensäure untersucht. Zudem wurde die Korrektheit der Speziesdeklaration überprüft.
25 Tiere stammten aus Asien (zwanzig aus Vietnam
und fünf aus China). Daneben wurden eine Reihe
von Zucht- und Wildfischen aus Europa (fünf aus
Griechenland, vier aus der Türkei, drei aus Frankreich, der Rest aus weiteren europäischen Ländern)
erhoben.
In einer Probe aus Vietnam wurden 32 μg/kg Enrofloxacin (ein Antibiotikum aus der Gruppe der Chinolone) gefunden. Der ermittelte Gehalt lag unter dem
Grenzwert von 100 μg/kg. In sieben weiteren Proben
aus Vietnam und in einer aus der Türkei wurden
ebenfalls geringe Spuren dieses Wirkstoffes
(<5 μg/kg) nachgewiesen. Ein Fisch aus Frankreich
enthielt 30 μg/kg Oxytetracyclin. Dieser Wert liegt
ebenfalls unterhalb des Grenzwertes von 100 μg/kg.
Die Proben wurden auf Sulfonamide, Tetracycline,
Chinolone, Chloramphenicol, Entzündungshemmer,
Malachitgrün, Penicilline, Cephalosporine, Nitroimidazole, Nitrofurane, Aminoglycoside, Makrolide
Benzimidazol und Avermectine geprüft.
Drei Proben (aus Estland, dem Nordostatlantik und
Vietnam) enthielten 700, 1‘230 respektive
3‘070 mg/kg Zitronensäure. Dies Verwendung des
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
62
Zusatzstoffes war nicht deklariert und führte darum
zu Beanstandungen. Eine Probe Pangasius aus Vietnam enthielt 390 mg/kg Polyphosphate. Dieser
Zusatzstoff, der zur Erhöhung des Wassergehaltes
in Fisch verwendet wird, war ebenfalls nicht deklariert. Ein Tiefkühlprodukt aus der Türkei wurde aufgrund der fehlenden Adressenangabe und dem fehlenden Wiedereinfrierhinweis (einmal aufgetaute
Produkte dürfen nicht wieder eingefroren werden)
beanstandet.
Alle kontrollierten Fische wurden bezüglich der
Fischart korrekt gekennzeichnet. Auch die Überprüfung des Blei- und Cadmium- Gehaltes von zwanzig
der 60 Proben ergab keine erhöhten Werte.
Schwermetalle und Tierartenbestimmung
in Meeresfischen
Vor allem Raubfische am Ende der Nahrungskette
können hohe Mengen an Schadstoffen wie Quecksilber (insbesondere Methylquecksilber), persistente Organochlorverbindungen, bromierte Flammschutzmittel und Organozinnverbindungen anreichern, indem sie kleinere Fische verspeisen, die
ihrerseits wieder die entsprechenden Verbindungen
aufgenommen haben.
Die Eidgenössische Ernährungskommission rät daher „speziell während der Schwangerschaft und
der Stillzeit auf den Konsum von Schwertfisch, Marlin/Speerfisch und Hai vollständig zu verzichten. Es
wird zudem empfohlen, höchstens eine Portion (ca.
130 g pro Portion) Thunfisch-Steak oder ausländischer Hecht pro Woche, sowie höchstens vier Portionen Thunfisch aus Konserven pro Woche zu konsumieren“.
In einer gemeinsamen Schwerpunktuntersuchung
der Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz wurden insgesamt 68 Frischfische und Fischkonserven
auf die Schwermetalle Blei, Quecksilber und Cadmium untersucht. Total 30 Proben wurden im Kanton
Zürich erhoben und in unserem Labor analysiert.
Während kaum Blei messbar war und die Cadmiumgehalte aller Proben unter dem Grenzwert lagen,
wurde bei einer Probe Schwertfischfilet ein Quecksilbergehalt von 2.3 mg/kg ermittelt, der den Grenzwert von 1 mg/kg deutlich übertraf. Geht man davon
aus, dass eine Person von 60 kg pro Woche eine
Portion (130 g) isst, so wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahme von 1.3 μg/kg Körpergewicht
um den Faktor 3.8 überschritten. Diese Probe wurde
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
daher als gesundheitsgefährdend beim Importeur
beanstandet. Zwei weitere Proben mussten wegen
Kennzeichnungsmängeln (fehlende Angaben für
Tiefkühlprodukte und unvollständige Adresse) beanstandet werden. Die ergänzend durchgeführte
Tierartenbestimmung zeigte keinen Hinweis auf
eine Falschdeklaration.
Biogene Amine, Schwermetalle und Tierartenbestimmung bei Thon, Sardinen und
Sardellen in Dosen
25 Proben Fischkonserven (Thon, Sardinen und Sardellen) verschiedenster geographischer Herkunft
wurden auf den Gehalt an biogenen Aminen,
Schwermetallen und die Tierart überprüft.
Biogene Amine sind Verderbnisindikatoren. Für Histamin, dem aus toxikologischer Sicht wichtigsten
Vertreter dieser Gruppe, ist in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung ein Grenzwert von 200 mg/kg
festgelegt. In keiner der untersuchten Proben wurde dieser Wert erreicht. Anzumerken ist, dass der
Histamin-Gehalt innerhalb einer Charge von Dose zu
Dose stark variieren kann. Aus diesem Grund
schreibt die von der EU übernommene Regelung
vor, dass neun Stichprobeneinheiten zu prüfen sind.
Der erhaltene Durchschnittswert wird zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung herangezogen. Findet
sich aber in einer Einheit mehr als 400 mg/kg Histamin, gilt die ganze Charge als gesundheitsgefährdend. Dies gilt auch für Waren, bei denen mehr als
zwei Dosen einen Histamin-Gehalt zwischen 200
und 400 mg/kg aufweisen. Die hohe Zahl an Dosen,
die überprüft werden muss, ergibt immer wieder
Schwierigkeiten bei den Probenahmen. Viele Inverkehrbringer verstehen nicht, wieso ihnen so viele
Dosen „weggenommen“ werden. Sie haben das
Gefühl, dass der Grossteil der Ware auf dem Pausenbrot des Lebensmittelkontrolleurs landet.
In keiner der zwanzig Proben mussten erhöhte Histamin-Gehalte festgestellt werden. Auch die Untersuchungen bezüglich der Schwermetalle Blei und
Cadmium ergaben keine erhöhten Werte und die
deklarierten Tierarten entsprachen der Kennzeichnung.
Zwei Produkte wurden aufgrund der fehlenden Adressenangabe beanstandet.
63
Schwermetalle, Allergene und Tierartenbestimmung in Leberprodukten (Wurstwaren)
Viele Würste, Terrinen, Pasteten und Streichwurstwaren enthalten Fleisch unterschiedlicher Tierarten. Der Anteil an Schweinefleisch überwiegt dabei
meist, wobei häufig auch zwischen 10 und 30 %
Schweineleber enthalten ist. Besonders Blei und
Cadmium werden in Leber und Niere stark akkumuliert und können daher beim Konsum zu einer Belastung mit den Schwermetallen führen. Total 25 Produkte wurden auf Schwermetallrückstände untersucht. Alle Proben enthielten nicht nachweisbare
oder nur geringe Mengen dieser Stoffe. Gleichzeitig
wurde auch die vorgeschriebene Deklaration von
Allergenen und die korrekte Listung der einzelnen
Zutaten in absteigender Reihenfolge überprüft. Eine
Probe vorverpackte, hausgemachte Leberwurst
enthielt Senf, ein bekanntes Allergen und 2.3 % Rinder-DNA. Beides suchte man vergeblich in der Zutatenliste. Auf der Etikette einer anderen Leberwurst war an erster Stelle und damit als mengenmässig wichtigste Zutat Rindfleisch deklariert. Der
gemessene Anteil an Rinder-DNA betrug jedoch nur
5.2 %, der von Schweine-DNA 91 %. Beide Produkte
wurden beim Hersteller beanstandet.
Abb. 7.4.1.:Ausschnitt aus Zutatenliste eines Leberproduktes
Polycyclische Kohlenwasserstoffe, Nitrit
und Nitrat in Fleischerzeugnissen
Zehn gepökelte, respektive geräucherte Fleischerzeugnisse wurden im Kanton Zürich erhoben und im
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.
Gallen auf Nitrit, Nitrat und polycyclische Kohlenwasserstoffe untersucht.
Ein Rohessspeck enthielt 566 mg/kg Natriumnitrat.
Dieser Zusatzstoff darf nicht wärmebehandelten
Fleischerzeugnissen bis maximal 250 mg/kg zugesetzt werden.
Ein Bauern-Speck und ein Rauchschinken des gleichen Produzenten enthielt zudem 2.9 respektive
17.8 μg/kg Benzo(a)pyren. Diese bei unvollständiger
Verbrennung entstehende und im Rauch enthaltene
Verbindung gilt als kanzerogen. Der Toleranzwert
für geräucherte Fleischerzeugnisse liegt bei 1 μg/kg.
Der Produzent der beanstandeten Waren wurde
angehalten, den Räucherungsvorgang besser zu
kontrollieren.
Aufgrund der schlechten Lesbarkeit (Schriftgrösse)
der Kennzeichnung musste ein weiteres Produkt
beanstandet werden.
Rückstände von Tierarzneimitteln in Importgeflügel
Importgeflügel wurde auf Rückstände einer Vielzahl
an Tierarzneimitteln untersucht. Bei den untersuchten Proben handelte es sich um 23 Hühner, neun
Enten, sieben Truten und eine Gans. Die Tiere
stammten aus Brasilien (dreizehn), Deutschland
(neun), Frankreich (sechs) und aus weiteren verschiedenen EU-Ländern.
Fünf Truten (aus Deutschland und Italien) enthielten
zwischen 7 und 16 μg/kg Doxycyclin (ein Tetracyclin). Der geltende Grenzwert von 100 μg/kg wurde
jedoch nicht überschritten. Eine Probe Entenfleisch
aus Ungarn enthielt 10 μg/kg Tylosin (Wirkstoff aus
der Gruppe der Makrolide). Auch hier wurde der
Grenzwert von 100 μg/kg nicht erreicht. Eine Ente
aus Frankreich enthielt Spuren von Sulfadimethoxin
(2 μg/kg) und Trimethoprim (2 μg/kg). Auch diese
Werte lagen deutlich unter den Höchstwerten (jeweils 100 μg/kg).
Beanstandet werden musste eine Ente, die als Tiefkühlprodukt gehandelt wurde. In der Kennzeichnung
fehlten die Angaben des Warenloses und der Hinweis, dass einmal aufgetaute Ware nicht wieder
eingefroren werden darf.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
64
Transglutaminase und allergene Zutaten in
Fleischerzeugnissen
Transglutaminase ist ein Enzym, welches zum „Zusammenkleben“ von Fleischstücken verwendet
wird. Fleischabschnitte lassen sich so zu optisch
intakt erscheinenden Fleischstücken „vereinen“.
Die Verwendung von Transglutaminase ist bewilligungspflichtig und muss aus der Kennzeichnung so
behandelter Produkte klar hervorgehen. Zur Prüfung, ob der Bewilligungs- und Kennzeichnungspflicht nachgekommen wird, wurden zwei unterschiedliche Untersuchungsmethoden basierend auf
ELISA und UPLC-MS/MS entwickelt. Mit diesen vor
kurzem in einer Fachzeitschrift publizierten Methoden (Food Additives and Contaminants; 29 (2012)
1364-1373) ist es erstmals möglich, die Anwendung
dieses Enzymes in einer Reihe von Lebensmitteln zu
überprüfen.
In keiner der zwanzig Stichproben (Pouletfleischerzeugnisse, Lachs, Fleisch für Fondue Chinoise und
preisgünstiges Trockenfleisch) konnte Transglutaminase nachgewiesen werden.
Zusätzlich wurden die Proben mittels ELISA auf allergene Zutaten (Sellerie, Erdnuss, Haselnuss,
Mandeln und Soja) untersucht. Sämtliche Proben
waren auch diesbezüglich korrekt gekennzeichnet.
Tierarzneimittel- und Speziesbestimmung
in Krustentieren
50 Proben von Krustentieren (Garnelen) wurden auf
Rückstände von Tierarzneimitteln und den Zusatz
von Polyphosphaten und Zitronensäure, sowie auf
die Korrektheit der Speziesangabe überprüft. Bei
den untersuchten Produkten handelte es sich
hauptsächlich um Tiefkühlware.
Die Mehrzahl der Produkte stammte aus Asien (25
aus Vietnam, neun aus Thailand und drei aus Indien). Fünf Proben kamen aus Ecuador und der Rest
aus weiteren Ländern.
Die Proben wurden auf Rückstände von Sulfonamiden, Tetracyclinen, Chinolonen, Chloramphenicol,
Entzündungshemmern, Malachitgrün, Penicillinen,
Cephalosporinen, Nitroimidazolen, Nitrofuranen,
Aminoglycosiden, Makroliden, Benzimidazolen,
Fungiziden und Avermectinen überprüft.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Ausserordentlich war bei den erzielten Untersuchungsergebnissen, dass eine Probe aus Vietnam
101 μg/kg Cefalexin enthielt. Cefalexin, ein Cephalosporin der ersten Generation, ist in der Schweiz
lediglich für die Anwendung bei Tieren der Rindergattung zugelassen (Grenzwert 200 μg/kg). Der
Wirkstoff wird im Humanbereich zur Bekämpfung
von Harnweg-, Hals- sowie Ohreninfektionen eingesetzt.
Es ist unseres Wissens der erste Nachweis dieser
Substanz in Krustentieren, wobei anzumerken ist,
dass Krustentiere nicht häufig so breit auf Rückstände von Antibiotika überprüft werden. Der Befund wurde in das europäische Informationssystem
RASFF eingespeist. Damit sollte sichergestellt werden, dass Analytiker in anderen Institutionen über
diesen Befund informiert werden und ihre risikobasierenden Kontrollkonzepte anpassen können.
Eine Garnelenprobe aus Vietnam enthielt eine sehr
geringe Menge an Flubendazol. Gemessen wurde
der Metabolit Hydroxyflubendazol dieses Wirkstoffes: 0.3 μg/kg. Drei weitere Garnelen aus Vietnam
enthielten Enrofloxacin (35; 4 resp. 2 μg/kg). Das
liegt deutlich unter dem Grenzwert (100 μg/kg) dieses Wirkstoffes aus der Gruppe der Chinolone. Eine
dieser Proben enthielt zusätzlich geringe Spuren
von Doxycyclin und Sulfamethoxazol (<5 μg/kg).
In einer Probe wurden nicht deklarierte Polyphosphate festgestellt. Bei einer weiteren Probe wurde
die für Polyphosphate zulässige Höchstkonzentration von 5‘000 mg/kg deutlich überschritten. Polyphosphate gelangen zum Einsatz, um unter anderem
den Wasseranteil im Produkt zu erhöhen.
In zwei weiteren Proben wurde der Zusatz von Zitronensäure nachgewiesen. Diese war aber nicht in
der Zutatenliste angegeben.
Die Überprüfung der Tierart ergab keine Abweichungen zur Kennzeichnung.
65
7.5
Würzen, Bouillon, Suppen, Saucen
Anzahl untersuchte Proben
33
(Warenklasse 10)
Anzahl Beanstandungen
11
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Zusammensetzung und Konservierungsmittel in Sojasaucen
immer deklariert wird. Ganz generell haben die asiatischen Hersteller oft Mühe, die Kennzeichnung den
hiesigen Vorgaben entsprechend zu gestalten (siehe z.B. die Jahresberichte 2009 und 2010).
Zum wiederholten Male wurde eine Nachkontrolle
durchgeführt und dabei insgesamt siebzehn Sojasaucen erhoben. Diese stammten überwiegend
von asiatischen Spezialitätengeschäften, sieben
davon jedoch von einheimischen Grossverteilern.
Fünf Proben enthielten zu wenig Soja und von diesen eine dafür gleichzeitig viel zu viel Benzoesäure
(3 g/kg anstelle der erlaubten 1 g/kg). Immerhin war
das Konservierungsmittel auf der Etikette deklariert.
Im Gegensatz dazu fehlte von gesamthaft fünf Saucen mit diesen Zusatzstoffen bei Zweien die entsprechende Angabe.
Sojasauce, könnte man meinen, ist ein einfaches,
stark salzhaltiges Erzeugnis, das aus Sojabohnen
hergestellt und zum Würzen und Verfeinern von
Speisen verwendet wird. Viele Variationsmöglichkeiten gibt es nicht. Doch selbst das in der Schweiz
erhältliche Angebot ist immens. Ebenso gross sind
die Qualitätsunterschiede. In der Vergangenheit
wurden oft Sojasaucen angetroffen, die zu wenig
Soja enthielten (Mindestanforderung 1 % Stickstoffgehalt sowie 0.4 % Aminosäurestickstoff als Indikator für die eingesetzte Menge Sojaprotein) oder die
Trockenmasse (Mindestanforderung 25 %) war zu
tief. Industriell hergestellte günstige Produkte werden zudem vielmals mit den Konservierungsmitteln
Benzoe- bzw. Sorbinsäure versetzt, was aber nicht
7.6
Getreide und Müllereiprodukte
Anzahl untersuchte Proben
207
(Warenklasse 11)
Anzahl Beanstandungen
6
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Cadmium und andere Schwermetalle in
Cerealien, Leinsamen und Sesamsamen
Arsen und weitere Schwermetalle in Reis
aus arsenbelasteten Anbaugebieten
Vom Rauchen abgesehen wird Cadmium hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Weizen
und andere Getreide sind gute Akkumulatoren und
können erhebliche Mengen dieses Schadstoffs aus
dem Boden in die Körner aufnehmen. Die im Jahre
2011 durchgeführte Untersuchung von verschiedenen Getreiden und Getreidemehlen auf Cadmium
wurde nun auf weitere Frühstückscerealien und –
zutaten ausgedehnt. In einer Marktkontrolle wurden
verschiedene Fertigmüeslimischungen, Leinsamen
sowie Sesamsamen auf Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen) untersucht. Die
Grenzwerte der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung
wurden dabei bei allen zwanzig Produkten nicht
annähernd erreicht.
Die Bewertung von Arsen in Lebensmitteln im Oktober 2009 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zeigte, dass Getreide und
speziell Reis einen wichtigen Anteil an der ernährungsbedingten Exposition von anorganischem Arsen darstellt. Dabei gelten anorganisches Arsen
As(III) und As(V) als wesentlich toxischer als die
organisch gebundenen Formen, so dass die anorganischen Spezies die Hauptgefährdung ausmachen. Besonders auch Menschen mit Unverträglichkeit auf Weizenprodukte und solche, die sich
bewusst ernähren wollen, greifen häufig auf Reisprodukte zurück und können so einer höheren Arsenbelastung ausgesetzt sein.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
66
In der EU sowie in der schweizerischen Fremd- und
Inhaltsstoffverordnung ist Arsen in Getreide zurzeit
nicht geregelt. Bedingt durch das Fehlen eines europäischen Grenzwertes wurden keine Proben beanstandet. In China gilt ein Grenzwert für anorganisches Arsen in Reis von 0.15 mg/kg. Wird dieser
chinesische Grenzwert für Arsen (anorganisch) angewendet, so überschreiten zehn Proben (23 %) die
Limite. Unter Berücksichtigung der Methodenmessunsicherheit von ±20 % wären drei Proben
(7 %) zu beanstanden. Von den zehn Proben mit den
höchsten Gehalten an anorganischem Arsen
stammten sieben Proben aus Italien und zwei aus
Portugal. Bei einer weiteren Probe konnte die Herkunft aus den Zollpapieren nicht bestimmt werden.
Die Analytik der weiteren relevanten Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber ergab keine
Grenzwertüberschreitung, jedoch wurden bei je
einer Probe 90 % des Blei- und 70 % des Cadmiumgrenzwertes erreicht.
Durch die Schweizerischen Zollstellen wurden insgesamt 47 Proben zu 10 kg Reis (Körner) erhoben.
44 Proben wurden am Kantonalen Labor Zürich auf
Gesamtarsen, Arsenspezies, Cadmium, Quecksilber
und Blei untersucht. Gleichzeitig wurden die Proben
durch das Kantonale Labor Thurgau auf Mykotoxine
geprüft. Drei Proben waren bereits vorgekocht und
konnten für die Analysen nicht genügend homogenisiert werden. Eine weitere Untersuchung dieser
Proben war daher nicht möglich.
In den untersuchten Proben betrug der Gehalt an
anorganischem Arsen (As(III) und As(V)) im Mittel
0.11 mg/kg. 95 % der Proben wiesen einen Gehalt
von ≤0.20 mg/kg auf. Der maximale Gehalt von
0.35 mg/kg wurde bei einer Probe Naturreis festgestellt (siehe Abb. 7.8.1.). Im Durchschnitt betrug der
Anteil an anorganischem Arsen 70 % des Gesamtarsengehaltes und lag damit überwiegend in der
toxikologisch relevanteren Form vor.
Anzahl Stichproben
12
Chinesischer Grenzwert für
anorganisches Arsen in Reis
5
4
5
4
4
3
2
0
0
0
0
0
0.265
0.285
0.305
0.325
0.345
1
1
0.245
0.205
0.185
0.165
0.145
0.125
0.105
0.085
0.065
0.045
0.03
1
0.225
2
Gehalt an anorganisch vorliegendem Arsen [mg/kg]
Abb. 7.6.1.: Verteilung von anorganisch vorliegendem Arsen in 44 Reisproben erhoben im Rahmen einer Zollkampagne durch verschiedene
Schweizer Zollstellen
Aufgrund der gefundenen Gehalte an anorganischem Arsen im Bereich um den chinesischen
Grenzwert und wegen der toxischen Relevanz sind
zukünftig weitere Untersuchungen angezeigt. Die
Probeerhebung durch den Zoll erfasste kein Reis
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
aus zwei bekannten Anbaugebieten mit hoher Arsenbelastung, einerseits Bangladesch und andererseits USA (Texas). Reis aus diesen Exportländern
sollte zusätzlich untersucht werden.
67
Gerade im Bereich der Nahrung für Kleinkinder wird
häufig Reis verwendet. Durch die in Bezug zum Körpergewicht hohen Verzehrsmengen sind Kleinkinder
in besonderem Masse dem Risiko ausgesetzt.
Durch das Fehlen eines Grenzwertes ist jedoch der
Handlungsdruck bei den Importeuren zurzeit nicht
besonders hoch.
Arsen, Mykotoxine, Speziesbestimmung
und GVO in Reis mit Herkunft Asien
In Europa werden Duftreissorten wie Basmati oder
Jasmin generell mit der asiatischen Küche verbunden. Jasminreis wird aber nicht in China, sondern in
Thailand, Vietnam und Laos angebaut. Basmati
stammt aus der Region Kashmir und Punjab und
wird traditionellerweise in der nordindischen und
pakistanischen Küche verwendet. Diese edlen
Reissorten sind Produkte mit einem bestimmten
Ursprung (AOC) und erzielen höhere Preise als andere Reissorten.
Wie bei allen Getreidearten können Aflatoxine
durch Pilzbefall gebildet werden (witterungsabhängig). Die Sortenreinheit vom Reis ist ein weiteres
Problem. Untersuchungen im Jahr 2009 zeigten,
dass Basmatireis oft mit Nicht-Basmatireis gestreckt oder verunreinigt ist. Daher ist es auch möglich, dass Basmatireis GVO-Reis enthält, obwohl
kein gentechnisch veränderter Basmati-Reis bekannt ist.
Es wurden deshalb zwanzig Proben wenig bekannter Marken erhoben.
Alle diese Proben wurden auf Mykotoxine, Arsen,
GVO und Nicht-Basmati-Reis untersucht. Bezüglich
Aflatoxinen, Arsen und GVO waren die Proben einwandfrei. Spuren von Nicht Basmati-Reis konnte
jedoch in fast allen Proben nachgewiesen werden.
Die Toleranzschwelle beträgt jedoch 7 % (nach
CE1549/04). Drei Proben hatten Anteile von NichtBasmati-Reis, welche klar über der Toleranzschwelle von 7 % lagen (einmal über 10 %, zweimal
über 20 %) Die aktuelle Situation ist unbefriedigend
und bestätigt frühere Untersuchungen. Das Täuschungspotential für den Konsumenten bleibt bei
unbekannten Marken gross.
Trichothecene in Müllereiprodukten aus
Reis, Gerste, Braugerste, Roggen, Dinkel
und Hirse
Für die menschliche Ernährung ist Getreide die
Hauptquelle an Kohlenhydraten (ca. 70 % des Gesamtverzehrs) und eine wichtige Proteinquelle (ca.
50 %). Aufgrund der hohen Bedeutung kommt der
Qualitätskontrolle von Müllereiprodukten ein hoher
Stellenwert zu.
Im Rahmen einer regionalen Kampagne wurden im
Kanton Zürich im Berichtsjahr fünfzehn Müllereiprodukte von Roggen (sechs), Reis (zwei), Gerste
(zwei), Hirse (zwei), Dinkel (ein) sowie zwei Mehlmischungen für Spezialbrot im Kanton Zürich erhoben
und im Kantonalen Labor Thurgau mittels HPLCMS/MS auf getreidespezifische Schimmelpilzgifte
geprüft.
In Bezug auf die geprüften Schimmelpilzgifte Zearalenon, Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol,
Nivalenol, Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, T2 und
HT2-Toxin, Fumonisin B1, Fumonisin B2 konnten,
soweit lebensmittelrechtlich geregelt, keine
Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden. Vier Produkte waren mit Gehalten von 40, 50, 80
und 160 μg/kg geringfügig mit Deoxynivalenol belastet. In allen anderen Produkten wurden keine der
genannten Toxine nachgewiesen oder die Werte
lagen unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze.
Mykotoxine in Mais und Maisprodukten
Mais wird häufig von Fusarium-Pilzen befallen. Diese verursachen Kolben- und Stängelfäulen, führen
zu Ernteverlusten und zur Kontamination des Erntegutes mit Giftstoffen, so genannten Mykotoxinen.
Im Rahmen des regionalen Monitorings wurden im
Kanton Zürich fünfzehn Mais und Maisprodukte
erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau mittels
HPLC-MS/MS auf getreidespezifische Schimmelpilzgifte geprüft.
In Bezug auf die geprüften Schimmelpilzgifte Zearalenon, Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol,
Nivalenol, Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, T2 und
HT2-Toxin, Fumonisin B1, Fumonisin B2, Aflatoxin
B1, B2, G1 und G2 sowie Ochratoxin A konnten, soweit lebensmittelrechtlich geregelt, keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden.
Sechs Produkte waren mit Gehalten im Bereich von
60 bis 320 μg/kg mit Deoxynivalenol belastet. Der
Grenzwert für dieses Toxin in Getreideprodukten
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
68
beträgt 750 μg/kg. Bei drei weiteren Produkten wurde eine Kontamination mit Fumonisin B1 festgestellt.
Die Werte (120, 150, 170 μg/kg) lagen aber deutlich
unter dem entsprechenden Grenzwert von
1‘000 μg/kg für die Summe von Fumonisin B1 und B2.
Auffallend war eine Probe Mais aus Italien. Diese
wies eine Belastung mit Ochratoxin A im Bereich
des Grenzwertes (3 μg/kg) auf. Da der Wert
(3.6 μg/kg) den Grenzwert unter Berücksichtigung
der Messunsicherheit nicht zweifelsfrei überschritt,
wurde keine Beanstandung ausgesprochen.
Zwei Maisprodukte wurden wegen einer unzureichenden Kennzeichnung beanstandet. Zudem
wurde der Importeur des Maismehlproduktes aus
Italien über den analytischen Befund informiert.
Gehaltsbestimmung, GVO und Allergene in
Müesli und Sportriegel
Müesli und Sportriegel werden aus vielen verschiedenen Komponenten zusammengesetzt. Ballaststoffe, Kohlenhydrate, Fette (meist pflanzlicher Herkunft) und Proteine, werden je nach Bedürfnis und
Geschmack zusammengebracht und als ideale Zwischenverpflegung während körperlicher Aktivitäten
angepriesen. Als Proteinquelle wird dabei häufig
Soja verwendet. Mit fallendem Dollarkurs sind Importe aus den USA attraktiver geworden. Damit treten bekannte amerikanische Markenprodukte im
Bereich Sportlernahrung in Konkurrenz zu europäischen Produkten.
In den USA ist die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Lebensmitteln nicht erforderlich. Es
kann daher sein, dass Lebensmittel mit nicht dekla-
7.7
rierten und eventuell auch in der Schweiz nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Anteilen importiert werden. Zudem wurde 2007 durch die Firma
Monsanto angekündigt, die in der Schweiz zugelassene gentechnisch veränderte Sojasorte „Roundup
Ready“ durch die neue Roundup 2 Yield (Mon 89788)
zu ersetzten. Die neue Sorte ist mittlerweile in den
USA und in der Europäischen Union zugelassen. In
der Schweiz ist die neue Sorte aber noch nicht bewilligt und somit nicht verkehrsfähig. Ein entsprechendes Bewilligungsgesuch wurde beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht, befindet sich aber
noch in Bearbeitung.
Aufgrund der Marktsituation wurden deshalb neunzehn Riegel aussereuropäischer Herkunft in spezialisierten Sportzentren und Sporternährungsfachgeschäften erhoben und auf gentechnisch veränderte
Organismen (GVO), Allergene und deren Kennzeichnung untersucht.
Der Verdacht bestätigte sich. In sechs der neunzehn Riegel wurden hohe Anteile an nicht zugelassener Mon89788-Soja und an zugelassener
„Roundup Ready“- Soja gefunden. Diese Produkte
wurden von den Anbietern umgehend aus dem Verkauf genommen. Weitere Produkte wurden wegen
nicht deklarierten Soja- oder Erdnussbestandteilen
(Allergene) oder falscher Angabe des Fettgehaltes
beanstandet. Da halfen auch die Auslobungen wie
„all Natural“ und „produced with love“ nicht viel.
Diese Produktegruppe wird weiterhin regelmässig
untersucht werden müssen.
Brot, Back- und Dauerbackwaren
Anzahl untersuchte Proben
100
(Warenklasse 12)
Anzahl Beanstandungen
26
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Gehaltsbestimmung, Kennzeichnung und
Allergene von vorverpackten Kuchen und
Gebäcken
Zwischenmahlzeit verzehrt. Auf den Verpackungen
werden zur verbesserten Transparenz und Verständnis für die Konsumentinnen und Konsumenten
die Angaben der Nährwerte pro 100 g wie aber
auch pro Portion farblich dominant angegeben. Auf
Grund der grossen Beliebtheit der Produkte wurden
fünfzehn Proben auf die Gehalte an Makronährstoffen sowie auf nicht deklarierte allergene Zutaten
analysiert.
Fertig produzierte vorverpackte Kuchen und Gebäckteile, oft als Portion abgepackt, sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Mit der zunehmenden Ausserhausverpflegung werden diese
Produkte oft als Bestandteil einer Mahlzeit oder als
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
69
Bezüglich der untersuchten Nährwertparameter
lagen alle Proben in den gemäss den Empfehlungen
der FIAL/VKCS tolerierbaren Bereichen, verglichen
mit den deklarierten Werten auf den Verpackungen.
Es wurden auch keine nicht deklarierten Allergene
gefunden. Drei Proben mussten jedoch wegen ungenügender Lesbarkeit der Kennzeichnung sowie
fehlender Kennzeichnung in einer Amtssprache
beanstandet werden. Der Händler hat die Artikel
aus dem Sortiment gestrichen.
Zusammensetzung von Schokoladengebäck aus Bäckereien
Schokoladengebäcke und –patisserie sind sehr
beliebt. Doch wird auch tatsächlich Schokolade für
diese Produkte eingesetzt? Lebensmittelrechtlich
wird zwischen Schokolade (aus Kakaomasse und –
butter sowie Zucker), Schokoladenüberzugsmasse
oder Couverture (enthält etwas mehr Kakaobutter,
damit die warme Masse besser verarbeitet werden
kann, dafür aber auch weniger Kakaomasse) und
kakaohaltiger Fettglasur (Schokolade mit zugegebenem Zucker und Pflanzenfetten, welche preisgünstiger und auch leichter in der Anwendung ist)
unterschieden. In Bäckereien und Konditoreien
wurden siebzehn im Offenverkauf angebotene sowie eine bereits vorverpackte Probe „Schoggikuchen“, „Halbmonde mit Schokoladenüberzug“ etc.
erhoben und im Labor auf den Kakaogehalt sowie
die Art des enthaltenen Fettes geprüft.
Bei den untersuchten Überzügen, Füllungen usw.
handelte es sich zu ca. je einem Drittel um Schokolade, Schokoladenüberzugsmasse bzw. Fettglasur.
In den acht Fällen, bei denen die mündliche Auskunft des Verkaufspersonals nicht der Zusammensetzung gemäss Analyse entsprach, wurden die
Betriebsverantwortlichen zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei stellte sich heraus, dass die Kommunikation zwischen Konditor und Verkaufspersonal,
wie auch zwischen Verkaufspersonal und dem Kunden, in diesem Fall der Lebensmittelkontrolleur, oftmals durch Missverständnisse geprägt war. Wo der
eine Couverture meinte, verstand der andere Schokolade und wo von nicht weiter spezifiziertem Überzug gesprochen wurde, kam beim dritten Schokoladenüberzug an. Schlussendlich wurden vier Proben
beanstandet, weil Deklaration bzw. mündliche Auskunft und Zusammensetzung zu stark voneinander
abwichen.
Konservierungsmittel in Toastbrot
In vielen Haushalten wird eine Packung Toastbrot
üblicherweise nicht wie normales Weissbrot innerhalb von ein bis zwei Tagen gegessen. Doch wie
alle Brotsorten ist auch Toastbrot anfällig auf Verschimmelung. Die Zusatzstoffverordnung lässt die
Haltbarmachung mit den Konservierungsmitteln
Sorbin- und Propionsäure sowie auch Ethanol (Alkohol) zu. Fünfzehn Proben Toastbrot wurden im
Labor auf den Gehalt an den erwähnten Konservierungsmitteln und ausserdem auf den nicht erlaubten
Konservierungsstoff Benzoesäure untersucht. Zusätzlich wurden die Produkte auf eine mögliche
Kontamination mit dem Schimmelpilzgift Deoxynivalenol (DON) geprüft.
DON war in allen Toastbroten nur unter dem zulässigen Grenzwert von 0.5 mg/kg enthalten. Auch
konnten weder Propion- noch Sorbin- oder Benzoesäure nachgewiesen werden. Ethanol demgegenüber war ausnahmslos in allen Produkten vorhanden. Der Gehalt schwankte zwischen ca. 0.1 % bis
ca. 1.5 %, wobei zwei Erzeugnisse eine noch höhere
Konzentration von 2.1 % bzw. 2.8 % aufwiesen. Bei
diesen Letzteren beiden war denn auch Alkohol als
Zutat in der Zutatenliste deklariert. Alle anderen
Proben wiesen keinen Alkohol, hingegen aber Sauerteig als Rezepturbestandteil aus. Aus diesem gelangen technologisch bedingt geringe Mengen an
Alkohol ins Toastbrot. Die Zusatzstoffverordnung
lässt die Zugabe von 1.2 % Ethanol zu Spezialbrot
zu. Unter Berücksichtigung, dass bereits aus dem
Teig natürlicherweise Alkohol ins Brot gelangt, ist
bei den beiden Proben mit über 2 % Ethanol also
nicht von einer Überschreitung der zulässigen
Menge auszugehen.
Die oben angegebenen Werte beziehen sich auf
Toastbrot im frischen, ungetoasteten Zustand. Nach
üblichem Toasten der Brote sank der Ethanolgehalt
von über 2 % auf ca. 0.2 %, da der grösste Teil davon bei der Hitzeeinwirkung verdampfte. Damit liegt
die Alkoholmenge in einem unkritischen Bereich,
wie sie auch für Fruchtsaft durchaus typisch ist.
Vier Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
70
Konservierungsmittel und Laktose in
Knabbersnacks auf Kartoffel- und Getreidebasis
Für die Verpflegung zwischendurch sind Getreideriegel sehr beliebt. Später am Abend beim Apéro
oder auch vor dem Fernseher kommen dann Kartoffelchips zum Zug. Von beiden Lebensmittelkategorien gibt es unterschiedlichste Varianten mit diversen Zutaten zur Erzielung verschiedenster Geschmacksrichtungen. Solche Erzeugnisse sind allenfalls vor Verderb zu schützen, wobei die Zusatzstoffverordnung die Zugabe der Konservierungsmittel Sorbinsäure sowie Methyl- und Ethylparaben
zulässt. Ob gewollt als Zutat oder z.B. als Träger für
Aromen, oder aber als unbeabsichtigte Verschleppung kann Laktose (Milchzucker) in die Produkte
gelangen. Dies ist insofern problematisch, als dass
Personen mit einer Laktoseintoleranz auf Informationen, ob diese Zuckerart enthalten ist, angewiesen
sind. Gemäss Lebensmittelrecht muss bei einem
7.8
Gehalt von über 0.1 % auf Laktose hingewiesen
werden.
Ob Laktose und auch allenfalls zugegebene Konservierungsmittel (die oben erwähnten sowie Benzoesäure) korrekt auf den Verpackungen angegeben
waren, wurde bei je sieben Getreideriegeln sowie
Kartoffelchips überprüft. Konservierungsmittel
konnten in keinem Produkt nachgewiesen werden.
Bei fünf Erzeugnissen war in der Zutatenliste Milchpulver aufgeführt oder der Allergenhinweis auf
Milch auf der Etikette erwähnt. In diesen Proben
war Laktose denn auch in Mengen von über 0.1 %
enthalten. Bei den übrigen neun Produkten konnte
Laktose nicht oder nur in Spuren von unter 0.1 %
nachgewiesen werden. Für diesen Fall schreibt das
Lebensmittelrecht auch keine Pflicht zur Kennzeichnung vor. Die Angaben waren also korrekt.
Zwei Proben mussten wegen anderweitigen Deklarationsmängeln beanstandet werden.
Pudding, Crème
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 14)
20
wichtigste Beanstandungsgründe
Anzahl Beanstandungen
2
Kennzeichnung
Zusatzstoffe in Pudding und Crème
Siebzehn Proben Pudding- bzw. Crèmepulver und
eine Probe genussfertige Vanillecrème wurden auf
den Gehalt der beiden Konservierungsmitteln Sorbin- und Benzoesäure sowie auf künstliche Farbstoffe analysiert. Zudem wurde untersucht, ob die
Geschmacksgebung mit dem Gewürz Vanille oder
lediglich mit den reinen Aromastoffen Vanillin bzw.
Ethylvanillin erfolgte.
Ein portugiesisches Vanillecrèmepulver mit einer
separaten Caramelcrème enthielt in Letzterer das
Konservierungsmittel Sorbinsäure. Da dieses in der
Zutatenliste nicht deklariert war, wurde die Probe
beanstandet. Der Importeur in die Schweiz begründete die ungenügende Kennzeichnung damit, dass
der Hersteller die Rezeptur geändert habe, ohne
dies mitzuteilen. Die Etikette werde nun aber angepasst. In den weiteren Proben konnten keine Konservierungsmittel nachgewiesen werden. Nur vier
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
der insgesamt achtzehn Produkte waren mit künstlichen Farbstoffen gefärbt, was für diese Produktekategorie gemäss Zusatzstoffverordnung aber auch
zulässig ist. In allen Fällen waren die Farbstoffe auf
der Etikette korrekt deklariert.
Praktisch alle Erzeugnisse waren mit dem Aromastoff Vanillin aromatisiert. In drei Proben wurde
die Aromatisierung durch den künstlichen Aromastoff Ethylvanillin verstärkt. Das einzige als Vanillecrème bezeichnete Produkt erhielt seinen Geschmack gemäss der Analyse auch tatsächlich von
einem Extrakt aus dem Vanillegewürz. Alle Produktdeklarationen entsprachen den analytischen Befunden.
71
7.9
Speziallebensmittel
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 17)
220
Anzahl Beanstandungen
101
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Nahrungsergänzungsmittel aus Apotheken
und Drogerien
Anfangsnahrung für Säuglinge, Getreidebeikost und
andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Folgenahrung für Säuglinge und Kleinkinder sowie Instant- und Fertiggetränkearten. Jedes Labor analysierte je einen Drittel der 108 Proben mit LCMS/MS- und GC-MS/MS-Multimethoden. Am Amt
für Verbraucherschutz Aargau wurden zusätzlich
die Einzelmethoden für Bromid und Nitrat sowie für
die Dithiocarbamatfungizide, am Kantonalen Labor
Zürich die Einzelmethoden für Chlormequat und
Mepiquat sowie für ETU und PTU (Abbauprodukte
der Dithiocarbamate) angewendet.
Im Inland wurden von den Standortkantonen 48
Proben Babynahrung aus Schweizer Produktion
erhoben und an der Grenze wurden vom Zoll 60
Proben Importprodukte gezogen.
Die 108 Proben Babynahrung waren bezüglich der
Pestizidrückstände einwandfrei. Bis auf einen Fall
waren sie frei von Pestiziden über den Bestimmungsgrenzen. Festgestellt wurden dort lediglich
kleine Mengen von 0.005 mg/kg Chlormequat, einem
Regulator für die Pflanzenentwicklung. Dieser wird
vor allem als Halmverkürzer bei Getreide eingesetzt.
Somit wurde die Erwartung der Konsumentinnen
und Konsumenten an nahezu rückstandsfreie Babynahrung für unsere Kleinsten auch 2012 erfüllt.
Bei den Inspektionen in Apotheken und Drogerien
(siehe Kapitel 4.1) und auf deren Homepages werden insbesondere Mängel bei der Abgrenzung und
Kennzeichnung der selbstabgefüllten Speziallebensmittel festgestellt. Im Rahmen einer gezielten
Kampagne wurden daher zehn selbstabgefüllte
Speziallebensmittel aus Apotheken und Drogerien
überprüft. Die Probenpalette umfasste Pflanzenextrakte, pflanzliche und tierische Öle und Mineralstoffmischungen. Diese wurden als Kapseln, Tabletten und Pulver angeboten.
Bei sieben der zehn Produkte (70 %) musste die
Kennzeichnung auf Grund von Fehlern oder Unvollständigkeit, z.B. fehlende Warnhinweise, beanstandet werden. Vier Produkte wurden ausserdem
mit verbotenen Heilanpreisungen wie "MagenDarm-Beschwerden" oder "bei allergischen Symptomen" beworben. Die zuständigen Betriebe wurden
zur Stellungnahme aufgefordert und reichten Entwürfe der überarbeiten Kennzeichnung ein. Die
Mängel konnten somit behoben werden.
Aufgrund der hohen Beanstandungsquote wird der
Kennzeichnung und Anpreisung solcher Produkte
weiterhin besondere Aufmerksamkeit bei der Kontrolle geschenkt.
Pestizide in Babynahrung
Für Babynahrung gelten bezüglich Pestizidrückständen strenge Anforderungen. Es ist ein allgemeiner Toleranzwert von 0.01 mg/kg für jedes beliebige
einzelne Pestizid einzuhalten. Zum Teil gelten noch
tiefere Limiten für problematische oder unerwünschte Wirkstoffe wie Fipronil (Toleranzwert
0.004 mg/kg).
Zusammen mit dem Amt für Verbraucherschutz
Aargau und dem Service de la consommation et des
affaires vétérinaires Genf wurde in einer gemeinsamen Kampagne Babynahrung auf insgesamt 477
Pestizide untersucht. Es handelte sich dabei um
Gesamtaminosäurezusammensetzung und
Bestrahlung von Aminosäurepräparaten
Aminosäurepräparate stellen einen grossen Teil des
stark wachsenden Sportlernahrungsmittel-Marktes
dar. In der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung ist der Einsatz von Aminosäuren im Gegensatz
zur EU klar geregelt, sowohl bezüglich der Zulässigkeit der einzelnen Aminosäuren wie aber auch deren Mengen (Mindest- oder Maximalmengen). Bereits in den Berichtsjahren 2009 und 2010 wiesen die
Untersuchungen dieser Produktegruppe jeweils
hohe Beanstandungsquoten auf.
Es wurden daher erneut zwölf Proben – explizit
Aminosäurepräparate – auf deren Aminosäuregeh-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
72
alte, einer möglichen Bestrahlung mit gammaStrahlung und die Kennzeichnung untersucht.
Von den zwölf untersuchten Proben mussten zehn
beanstandet werden.
Zwei Proben enthielten in der Schweiz nicht zulässige Aminosäuresalze und waren damit nicht verkehrsfähig. Zudem entsprachen auch Elemente der
Kennzeichnung nicht den rechtlichen Vorgaben. Bei
einer Probe wurde eine 75 %-ige Abweichung zwischen Kennzeichnung und analytisch ermitteltem
Gehalt an Isoleucin festgestellt. Nach erfolgter Beanstandung teilte der Hersteller mit, dass die Aminosäureangaben sich auf eine 20-jährige Analyse
stützten. Eine Gegenanalyse wurde vom Hersteller
umgehend in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Gegenanalyse stützten unsere Messungen. Die
Kennzeichnung wurde entsprechend angepasst.
Sieben weitere Proben wurden auf Grund von unterschiedlichen Kennzeichnungsmängeln beanstandet oder den jeweils zuständigen kantonalen
Laboratorien zur weiteren Bearbeitung zugestellt.
Die erneut hohe Beanstandungsquote zeigt, dass
auch zukünftige Kontrollen sowohl von der Zusammensetzung wie auch der Kennzeichnung von
Sportlerprodukten nötig sind.
Folsäuregehalt und Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln
Die Folsäureversorgung der schweizerischen Bevölkerung ist allgemein als kritisch zu beurteilen
(Fünfter Schweizerischer Ernährungsbericht 2005).
Zudem besteht insbesondere für Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere in den ersten Monaten
über die allgemein empfohlene Verzehrsmenge hinaus ein erhöhter Bedarf an diesem Vitamin. Sowohl
die Grossverteiler als auch Apotheken und Drogerien bieten eine grosse Vielfalt an Nahrungsergänzungsmitteln mit Folsäure in der Form von Tabletten,
Kapseln, Brausetabletten etc. an. Insgesamt 25 dieser Produkte wurden erhoben und im Labor auf den
Gehalt an Folsäure sowie eine allfällige Bestrahlung
untersucht.
In keiner der Proben konnte mit Hilfe der photostimulierten Lumineszenz (PSL) eine Bestrahlung
nachgewiesen werden. Die ermittelten Folsäuregehalte stimmten, unter Berücksichtigung der
Messunsicherheit, bis auf einen Fall mit den deklarierten Werten überein. In einem pulverförmigen
Präparat waren aber anstelle des deklarierten Ge-
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
haltes
von
600 μg/Tagesration
tatsächlich
870 μg/Tagesportion enthalten. Das Produkt wurde
wegen der deutlichen Überdosierung beanstandet.
Der Hersteller teilte mit, dass für die Produktion eine
Vitaminmischung von einem Lohnhersteller bezogen
werde, konnte aber bis dato noch keinen Grund für
den erhöhten Gehalt angeben.
Neben diesem Mangel betreffend der Folsäure waren dem Erzeugnis gemäss der deklarierten Zusammensetzung auch diverse Mineralstoffe in unzulässiger Form zugegeben worden. Gemäss Stellungnahme wurde die Rezeptur in der Zwischenzeit
aber angepasst. Auch bei drei weiteren Tabletten
entsprach die Zusammensetzung nicht den gesetzlichen Vorgaben, weil z.B. Mineralstoffe zu hoch
dosiert waren oder aber unzulässige Nährstoffe
bzw. Farb- und Zusatzstoffe eingesetzt wurden.
Die Kennzeichnung der vier bereits erwähnten sowie von vier weiteren Proben entsprach nicht den
gesetzlichen Vorgaben. Hierbei fielen neben banalen Mängeln wie z.B. der fehlenden Produktionslandangabe, mehrfach Fehler betreffend die spezifische Deklaration von Nahrungsergänzungsmitteln
oder über den zulässigen Rahmen hinausgehende
gesundheitsbezogene Angaben auf. Insgesamt
wurden acht der total siebzehn Proben beanstandet.
Laktose in laktosefreien Lebensmitteln
Laktose (Milchzucker) kommt natürlicherweise in
der Milch von Säugetierarten vor. Säuglinge spalten
mithilfe des Enzyms Laktase den Doppelzucker Laktose in seine Einzelbestandteile Galaktose und Glukose. Mit zunehmendem Lebensalter wird jedoch
immer weniger Laktase produziert (ausgenommen
Bewohner von Regionen mit traditioneller Milchwirtschaft und entsprechendem Milchkonsum).
Fehlt nun dieses Enzym, so geht auch die Fähigkeit
Laktose zu spalten verloren. Der Milchzucker gelangt so in den Dickdarm. Dort wird der Milchzucker
von Bakterien vergoren. Die Abbauprodukte wiederum führen zu Unwohlsein, Blähungen, Durchfall
und Magenkrämpfen. Nach dem Allergiezentrum
Schweiz (aha!) geht man davon aus, dass hierzulande jede fünfte Person von einer Laktoseintoleranz betroffen ist. Die Laktoseintoleranz ist nicht mit
einer Milchallergie zu verwechseln, bei welcher es
sich um eine aktive Immunreaktion gegen Kuhmilcheiweiss handelt. Von dieser sind vor allem
Kleinkinder betroffen.
73
Auf der Verpackung von Lebensmitteln müssen die
Zutaten angegeben werden. Falls Laktose oder laktosehaltige Erzeugnisse (z.B. Rahm, Joghurt, Milchschokolade) zugegeben wurden, kann dies also direkt aus der Zutatenliste abgelesen werden. Eine
Pflicht zur Deklaration besteht ebenso für als Trägersubstanz eingesetzte Laktose (z.B. für Aromen
oder sonstige Zusatzstoffe). Schliesslich muss auch
auf Laktose hingewiesen werden („kann Laktose
enthalten“), wenn diese unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen (z.B. durch Verschleppung aus
einer Produktionsanlage) und der Gehalt die Limite
von 0.1 % übersteigen. Ein Spezialfall sind laktosefrei gemachte Produkte, bei denen die Laktose in
Galaktose und Glukose gespalten wurde. So gekennzeichnete Erzeugnisse wie z.B. laktosefreie
Milch müssen weniger als 0.1 % Laktose enthalten.
Eine laktoseintolerante Person kann also anhand
der Verpackungsdeklaration erkennen, ob ein Lebensmittel für sie zum Konsum geeignet ist oder
nicht. In einer Untersuchungskampagne wurden
zehn als „laktosefrei“ bezeichnete Proben Milch
bzw. Milchprodukte sowie zehn Salatsaucen, Bonbons etc., die versteckte Laktose enthalten könnten,
auf den Gehalt an Milchzucker untersucht. In einer
Margarine wurden 0.3 % Laktose nachgewiesen. In
der Zutatenliste war aber u.a. Magermilch deklariert, was diese erhöhte Konzentration erklärt. Alle
anderen Erzeugnisse enthielten weniger als 0.1 %.
Die Produktbeschriftungen entsprachen in Bezug
auf diese Untersuchung den Tatsachen.
Die weiteren Analysen auf die Konservierungsmittel
Benzoe- und Sorbinsäure, künstliche Farbstoffe
sowie den Fettgehalt, ergaben keine Abweichungen
von den gesetzlichen Bestimmungen. Drei Proben
wurden beanstandet, weil sie Mängel in der übrigen
Kennzeichnung aufwiesen.
ausreichende und sichere Versorgung mit diesen
essentiellen Stoffen gewährleisten.
Im Rahmen einer Projektarbeit wurde eine Analysenmethode zur Bestimmung von Selen mit ICP-MS
(Induktiv gekoppelte Plasma Massenspektrometrie)
in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung erarbeitet.
Die validierte Methode wurde anschliessend zur
Überprüfung von total zehn Säuglingsanfangsnahrungen verschiedener Hersteller eingesetzt. Zusätzlich wurden die gleichen Produkte auch auf den
Gehalt an Iod überprüft. Die in der Verordnung des
EDI über Speziallebensmittel und von der FIAL festgelegten Grenzen für die Gehalte der beiden Mineralstoffe wurden bei allen Produkten eingehalten.
Selen- und Iodgehalt in Säuglingsanfangsund Folgenahrung
Die für uns essentiellen Spurenelemente Selen und
Iod erfüllen wichtige Körperfunktionen und müssen
daher kontinuierlich und in genügender Menge aufgenommen werden. Gerade Lebensmittel wie Säuglingsanfangsnahrung und Diätprodukte, die als Alleinnahrung konsumiert werden, müssen daher eine
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
74
7.10 Obst und Gemüse
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 18)
1'030
Anzahl Beanstandungen
179
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Rückstände und Verunreinigungen
Mykotoxine in Trockenobst
Mykotoxine in Hartschalenobst und Ölsaaten
Trockenfeigen sowie getrocknete Weintrauben stellen in Bezug auf die Schimmelpilzgifte Aflatoxin B/G
und Ochratoxin A Risikoprodukte dar und stehen
daher im Fokus der Lebensmittelüberwachung. So
gingen im Jahr 2012 beim Schnellwarnsystem
RASFF der EU nahezu 150 Meldungen über Mykotoxine in Trockenfeigen und getrockneten Weinbeeren ein. Im Rahmen einer regionalen Schwerpunktkampagne unter Beteiligung der Ostschweizer Laboratorien (SG, TG, GR, SH/GL/AR/AI) wurden 46
Proben Trockenobst auf Mykotoxine geprüft. Bedingt durch die Probenhomogenisierung (Nassvermahlung zu einem Slurry) ergaben sich unterschiedliche und erhöhte Bestimmungsgrenzen. Für die
Auswertung der Proben wurde eine (vereinheitlichte) Bestimmungsgrenze für alle Proben von
1.2 μg/kg festgelegt. Entsprechend gering fällt der
Anteil Proben aus, welcher oberhalb der Bestimmungsgrenze kontaminiert ist.
In der überwiegenden Mehrheit der Proben (98 %)
konnte kein Aflatoxin B1 nachgewiesen werden
oder die Werte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 1.2 μg/kg. Lediglich eine Probe Sultaninen war mit 1.2 μg/kg Aflatoxin B1 merklich, jedoch
unterhalb des Grenzwertes von 2 μg/kg belastet.
Bezüglich Ochratoxin A ergab sich folgendes Bild:
In der überwiegenden Mehrheit der untersuchten
Proben (85 %) konnte kein Ochratoxin A nachgewiesen werden oder die Werte lagen unterhalb der
Bestimmungsgrenze von 1.2 μg/kg. In sieben Proben (15 %) lagen die Befunde für Ochratoxin A im
Bereich von 1.2 bis 10.0 μg/kg. Die höchste Belastung (6.2 μg/kg) wurde in einer Probe Bio Rosinen
festgestellt. Auch dieser Wert lag unterhalb der
lebensmittelrechtlichen Vorgaben von 10 μg/kg für
„Weintrauben getrocknet“.
Die im Kanton Zürich erhobenen fünfzehn Proben
wurden zudem auf ihre Kennzeichnung geprüft. Dabei mussten vier Proben wegen diversen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
In Fortführung früherer Kampagnen wurden im diesjährigen Monitoring unter Beteiligung der Ostschweizer Laboratorien (SG, TG, GR, SH/GL/AR/AI)
sowie des Kantonalen Labors Basel-Landschaft 49
Produkte an Hartschalenobst und Ölsaaten auf Aflatoxine und teilweise auf Ochratoxin A geprüft.
In der überwiegenden Mehrheit der Proben (94 %)
konnte kein Aflatoxin B1 nachgewiesen werden
oder die Werte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0.4 μg/kg.
In zwei Proben (4 %) wurde eine Kontamination mit
Aflatoxin B1 im Bereich von 0.4 bis 2.0 μg/kg nachgewiesen. Eine Probe Erdnussbutter lag mit einem
Wert von 2.2 μg/kg Aflatoxin B1 im Bereich des
Grenzwertes von 2.0 μg/kg für Erdnüsse.
In der überwiegenden Mehrheit der untersuchten
30 Proben (83 %) konnte kein Ochratoxin A nachgewiesen werden oder die Werte lagen unterhalb der
Bestimmungsgrenze von 0.4 μg/kg.
In drei Proben (10 %) lagen die Befunde für
Ochratoxin A im Bereich von 0.4 bis 5.0 μg/kg. Zwei
Proben enthielten mehr als 5 μg/kg Ochratoxin A.
Dabei handelte es sich zum einen um Kürbiskerne
mit einer Belastung von 6.6 μg/kg, zum anderen um
Sonnenblumenkerne ungeschält, geröstet mit einem
mittleren Gehalt (bezogen auf die ungeschälte Ware) von 16.6 μg/kg. Wie sich das Ochratoxin A zwischen dem Kern (essbaren Anteil) und der Schale
verteilt, konnte im Rahmen dieser Untersuchung
nicht geklärt werden. Für eine adäquate Beurteilung
von ungeschälten Sonnenblumenkernen in Bezug
auf Mykotoxine muss diese Frage zukünftig geklärt
werden. Anzumerken ist, dass das Schale/KernVerhältnis von Sonnenblumenkernen ungefähr 1:1
beträgt.
Im Gegensatz zu früheren Kampagnen erfüllten alle
Proben die lebensmittelrechtlichen Anforderungen
bezüglich der geprüften Toxine. Mykotoxinbelastungen können von Jahr zu Jahr stark unterschied-
75
lich ausfallen. Das Monitoring von Mykotoxinen in
Hartschalenobst und Ölsaaten bleibt daher auch in
Hartschalenobst und Ölsaaten
Zukunft ein wichtiger Bestandteil des vorsorglichen
Verbraucherschutzes.
Anzahl
Ochratoxin A
Proben
< 0.4
0.4 – 2.0
2.0 – 5.0
> 5.0 g/kg
5
4
1
0
0
Sonnenblumenkerne
12
9
2
0
1
Kürbiskerne
12
11
0
0
1
Sonstige
1
1
0
0
0
Gesamt
30
3 (10 %)
0 (0 %)
2 (7 %)
Erdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussmuss
25 (83 %)
Tab. 7.10.1.: Ochratoxin A in Hartschalenobst und Ölsaaten
Hartschalenobst und Ölsaaten
Anzahl
Proben
Aflatoxin B1
< 0.4
0.4 – 1.0
1.0 – 2.0
> 2.0 g/kg
Erdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussmuss
20
19
0
0
1
Sonnenblumenkerne
12
11
1
0
0
Kürbiskerne
12
12
0
0
0
Sonstige
5
4
1
0
0
Gesamt
49
2 (4 %)
0 (0 %)
1 (2 %)
46 (94 %)
Tab. 7.10.2.: Aflatoxin B1 in Hartschalenobst und Ölsaaten
Thallium in Kohlgemüse aus Europa und
Asien
Thallium und Thalliumverbindungen werden weit
verbreitet in verschiedenen Industrien und auch zur
Bekämpfung von tierischen Schädlingen als Rodentizid verwendet. Bei Verhüttungsprozessen, bei der
Zementfabrikation und der Kohle- und Müllverbrennung mit ungenügenden Abgasfiltern können thalliumhaltige Abgase dabei unter anderem in die Atmosphäre gelangen. Kohlgemüse kann bekanntermassen das Metall sehr gut akkumulieren. In einer
Marktkontrolle von insgesamt 21 Kohlgemüsen aus
Europa und Asien wurden erfreulicherweise jedoch
keine erhöhten Gehalte an Thallium gefunden. Vier
Produkte wurden dennoch wegen Pestizidrückständen und sieben Produkte wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.
Zinn in Obst-, Pilz- und Gemüsekonserven
Im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) werden immer wieder Grenzwertüberschreitungen von
Zinn in verschiedenen Obst-, Pilz und Gemüsekonserven gemeldet. Diese Produkte werden häufig in
unbeschichtete Blechkonservendosen abgefüllt.
Zinn kann sich dabei aus der Legierung der Dose
lösen und in das Produkt migrieren.
Zudem darf Zinn(II)-chlorid als Zusatzstoff zu weissen Spargeln (Konserven) bis maximal 25 mg/kg
zugegeben werden. Dadurch entsteht der etwas
metallene Geschmack auch in Glasverpackungen.
Aufgrund einer Überweisung des kantonalen Labors
Bern aus dem Vorjahr wurden neben diversen Obstsowie Pilz- und Gemüsekonserven speziell auch
Lychee-Konserven beprobt. Von insgesamt 40 Produkten wurde eine Probe Lychee aus China mit einem Zinngehalt bezogen auf den ganzen Doseninhalt von 432 mg/kg und bezogen auf die Früchte von
795 mg/kg als gesundheitsgefährdend beurteilt
(Grenzwert 200 mg/kg für Konserven in Dosen, die
Zinn abgeben). Die betroffene Charge musste daraufhin vernichtet werden. Weiter wurden Mängel
bei neun Produktekennzeichnungen festgestellt.
Mehrfach traten Fehler bei der Sachbezeichnung
auf, die in keiner schweizerischen Amtssprache
abgefasst war, oder bei Gattungsbezeichnungen für
Zusatzstoffe, die in der Liste der Zutaten fehlten.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
76
Schwermetalle, Iod und Bestrahlungsnachweis in getrockneten Gemüsealgen
Algen gelten in Ostasien und an der europäischen
Atlantikküste schon lange als kulinarische Spezialität. Zwischenzeitlich haben sich Algen und Algenprodukte auch in der Schweiz etabliert. Untersuchungen der vergangenen Jahre haben gezeigt,
dass solche Nahrungsmittel oftmals einen zu hohen
Gehalt an Iod, Arsen oder Cadmium aufweisen. Diese Stoffe können zu massiven gesundheitlichen
Problemen führen. Eine Überversorgung mit Iod
kann beispielsweise zur Störung der Schilddrüsenfunktion führen; Arsen und Cadmium sind beide sehr
toxisch.
Durch die Schweizerischen Zollstellen wurden 27
Proben Gemüsealgen und drei Proben Nahrungsergänzungsmittel auf Algenbasis erhoben und in unserem Labor im Auftrag des Bundes auf den Gehalt
an Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und Iod untersucht. Zusätzlich zu den Elementuntersuchungen
wurde bei 27 Proben auf die Verwendung von ionisierenden Strahlen zur Entkeimung der Produkte
überprüft.
Die einzige erhobene Probe Hijiki Algen wies einen
Arsengehalt auf von 110 mg/kg (Messunsicherheit
±20 %) und übertraf damit den geltenden Grenzwert
der FIV für diese Algenart um ca. den Faktor 3. Der
gesamte, der Probe entsprechende Warenbestand
von 50 kg wurde beim Importeur mit Beschlag belegt und musste vernichtet werden. Weitere sechs
Proben anderer Algenarten mit einem Arsengehalt
über 35 mg/kg enthielten Arsen vorwiegend in organisch gebundener Form. Durch Aufschlüsselung der
Arsenspezies konnte gezeigt werden, dass bei der
Analyt
Arsen
Blei
Cadmium
Quecksilber
Iod
untersuchten Hijiki Alge ca. 95 % des Arsens als
anorganisches Arsen (V) und damit überwiegend in
der sehr toxischen Form vorlag, die anderen Algenarten aber das meiste Arsen als organisch gebundene Spezies aufwiesen.
In einer Probe Nori-Algen wurde ein Gehalt an
Cadmium von 3.7 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse gefunden. Berücksichtigt man die Messunsicherheit der Methode von ±20 %, konnte eine Überschreitung des Grenzwertes von 3 mg/kg Trockenmasse nicht mit genügender Sicherheit ermittelt
werden. Diese Probe wurde daher nicht beanstandet.
Die Gehalte an Quecksilber und Blei waren unauffällig und lagen unter den entsprechenden Grenzwerten.
Zwei Proben enthielten einen hohen Gehalt an Iod
von 2‘200 respektive 2‘300 mg/kg. Da die Produkte
eine Zubereitungsanweisung und eine Verzehrsmengenempfehlung enthielten, sowie beim einem
Produkt der Iodgehalt deklariert war, wurde zur Beurteilung der vom BAG vorgeschlagene Wert von
2‘000 mg/kg Produkt angewendet. Nach Berücksichtigung der Messunsicherheit von ±20 % für die
Bestimmung von Iod wurden die beiden Proben jedoch nicht beanstandet.
Ein als „biologisch produziert“ gekennzeichnetes
Produkt wurde als bestrahlt erkannt. Diese Probe
wurde beanstandet, da die Behandlung von biologischen Produkten mit ionisierenden Strahlen nicht
zugelassen ist.
Die beiden Beanstandungen wurden im europäischen Schnellwarnsystem RASFF publiziert.
Matrix
Verordnung
Grenzwert
Bemerkungen
Braunalge Sargassum fusiforme FIV
35 mg/kg
bezogen auf Trockenmasse
(Hizikia fusiformis)
Nahrungsergänzungsmittel
FIV
3 mg/kg
bezogen auf die im Handel erhältlichen Produkte
Gemüse
FIV
0.1 mg/kg
Gemüsealgen
FIV
3 mg/kg
bezogen auf Trockenmasse
Nahrungsergänzungsmittel
FIV
0.1 mg/kg
bezogen auf die im Handel erhältlichen Produkte
Für Iod in Algenprodukten steht zurzeit kein gesetzlich festgelegter Grenzwert zur Verfügung. Die angewandte Beurteilung
basiert auf einem Informationsschreiben „Beurteilung des Risikos von Iod in Gemüsealgen“ des Bundesamts für Gesundheit
vom 27.06.2006 .
Tab. 7.10.3.: Gesetzliche Grundlagen für Schwermetalle und Jod in Algen
GVO in Früchten und Gemüse aus dem
Ausland
Neben Soja und Mais, welche hauptsächlich als
transgene Sorten angebaut werden, sind von diver-
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
sen Früchten und Gemüsen ebenfalls transgene
Sorten bekannt (z.B. transgene Papaya SunUp und
Rainbow). Deshalb wurde auf dem Markt gezielt
nach Produkten aus dem fernen Ausland gesucht.
Chicorée, Linsen, Melonen, Pflaumen, Kartoffeln,
77
Kürbis, Sonnenblumenkerne und Tomaten wurden
auf gentechnische Veränderungen untersucht. Dabei wurden die erhobenen Proben auf sechs genetische Merkmale (Marker) geprüft, welche in transgenen Pflanzen vorkommen können (35S, Nos, Bar,
Pat, CP4-EPSPS und pFMV).
Es konnten keine gentechnischen Veränderungen in
den 22 Produkten nachgewiesen werden. Dafür
waren drei Produkte wegen zu hohen Pestizidrückständen zu beanstanden. Weiterhin scheint der
Markt frei von exotischen transgenen Pflanzen und
Früchten zu sein.
Transgene Papayas hingegen sind dabei die Ausnahme und tauchen seit Jahren sporadisch auf, wie
im Berichtsjahr im Kanton Aargau.
7.11 Speisepilze
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 19)
60
Anzahl Beanstandungen
11
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Rückstände und Verunreinigungen
Radioaktivität in Wildpilzen und Beeren
aus Osteuropa und dem asiatischen Raum
Lebensmittelbetrieben erhoben. Die Probenahme
erfolgte zu Beginn und am Ende der Pilzsaison.
Im Gegensatz zu Deutschland zeigten die Stichproben im Kanton Zürich eine höhere Qualität. Von den
dreizehn analysierten Frischpilzen mussten zwar
eine Probe Eierschwämme und drei Proben Steinpilze (31 %) beanstandet werden – aber als gesundheitsgefährdend wurde keine eingestuft.
Im Rahmen der ganzjährigen Radioaktivitätsüberwachung von Lebensmitteln wurden risikobasiert
insgesamt 60 Proben Wildpilze und Beeren aus Osteuropa und aus dem asiatischen Raum untersucht.
Auch 26 Jahre nach dem Reaktorunglück in
Tschernobyl können Wildpilze und Beeren aus Osteuropa auf dem Markt sein, die die festgelegten
Grenzwerte für radioaktive Nuklide überschreiten.
Die erhobenen Proben wiesen jedoch allesamt eine
geringe Radioaktivität unterhalb der Toleranzgrenzen der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung auf. Es
ist jedoch anzumerken, dass keine der Proben aus
der unmittelbaren Nähe von Tschernobyl stammte.
Die im letzten Jahr aus Anlass der Reaktorkatastrophe in Fukushima begonnene Probenahme von Pilzen aus dem asiatischen Raum, wurde dieses Jahr
fortgesetzt. Die vorwiegend getrocknet verkaufte
Ware wies keine messbare Radioaktivität (Bestimmungsgrenze: 2 Bq/kg) auf.
Qualität von frischen Speisepilzen
Das Magazin "Markt" des Fernsehsenders NDR liess
2011 acht Proben frischer Eierschwämme aus deutschen Discountgeschäften und Supermärkten untersuchen. Sieben davon wurden als ungeniessbar
eingestuft, eine davon sogar als gesundheitsgefährdend. Um das Angebot an frischen Eierschwämmen und Steinpilzen im Kanton Zürich zu
überprüfen, wurden letztes Jahr dreizehn Stichproben (sieben Steinpilze und sechs Eierschwämme) in
Frische Eierschwämme
Die im Offenverkauf erhobenen und beanstandeten
Eierschwämme aus Litauen wiesen 14 % stark vermadete und 0.5 % verschimmelte Pilze auf. Dazu
kam, dass in derselben Probe 4 % der Eierschwämme angefault oder verfault waren. Die übrigen Proben waren von knapp genügender bis guter Qualität.
Eierschwämme werden zwar selten von Maden
befallen. Doch letzte Saison war auch aus hiesigen
Sammlerkreisen zu vernehmen, dass insbesondere
grosse, ältere Fruchtkörper oft betroffen seien. Vielleicht war das feucht-warme Klima während der
Haupterntezeit für den stärkeren Madenbefall verantwortlich.
Ein weiterer Grund für einen möglichen Qualitätsmangel bei frischen Eierschwämmen ist schon beim
Abpacken zu beobachten: Da wird die Verpackung
oft mit einer Zellophan-Hülle luftdicht verschlossen.
In dieser können die Pilze kaum "atmen". Sie bilden
deshalb vor allem bei höheren Temperaturen,
schnell einmal Kondenswasser. Die Ware kann daher durch Eiweisszersetzung rascher verderben.
Eine mikroperforierte Zellophan-Hülle oder ein feines Plastiknetzchen als Abdeckung würde hier so-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
78
wohl die Lagerdauer als auch die Qualität verbessern.
Frische Steinpilze
Drei im Offenverkauf angebotene Steinpilzproben
aus Polen und der Ukraine mussten beanstandet
werden. Sie wiesen einen deutlich zu starken Madenbefall (18–29 %) auf und die Stielbasis war teilweise unsauber gerüstet (Erdreste). Zusätzlich fanden sich in einer dieser Proben 4 % stark von
Schimmel befallene Exemplare. Die Steinpilze aus
der Ukraine wiesen zudem 11 % deutlich verfaulte
Pilze und als Folge davon einen moderig-faulen Geruch auf. Die übrigen untersuchten Steinpilzproben
waren von guter bis sehr guter Qualität
Gesetzliche Anforderungen an frische Speisepilze. Frische Speisepilze gehören zu den leicht
verderblichen Lebensmitteln und müssen gemäss
der Verordnung über Speisepilze und Hefe folgende
Anforderungen erfüllen: Sie müssen einen artspezifischen Geruch aufweisen und dürfen nicht mit
Wasser beschwert werden. Speisepilze gelten nicht
als frisch, wenn sie überreif und überlang gelagert
sind. Sie dürfen weder von Schimmel noch von Insekten- oder Madenfrass befallen sein. Frische
Speisepilze dürfen vor der Abgabe an Konsumenten
nur einer trockenen, mechanischen Reinigung unterzogen werden. Für den Transport müssen frische
Pilze in luftdurchlässigen Gebinden gelagert werden.
Dass fast jede dritte Probe ungenügend abschnitt,
dürfte auch damit zusammenhängen, dass Steinpilze und Eierschwämme aus Osteuropa von der Ernte
bis zum Endverbraucher mehrere Tage unterwegs
sind. Die Beurteilung eines zu starken Maden- oder
Schimmelbefalls bei frischen Speisepilzen erfordert
viel Aufwand und Erfahrung. Es ist daher unumgänglich, Pilzsendungen fachkundig zu beurteilen
und bei Qualitätsmängeln zurückzuweisen. Zu einem Qualitätsverlust führt auch eine falsche Lagerung. Oftmals werden die Pilze bei zu hohen Temperaturen, ohne Aussortieren von schlechter Ware,
und zu lange in den Verkaufsregalen gelagert. Vielfach ist festzustellen, dass das Personal für solche
Kontrollen an Frischpilzen zu wenig geschult ist. Ist
Obst oder Gemüse verfault oder verschimmelt, wird
es in der Regel aussortiert, denn dort ist das Problem beim Personal bekannt.
In allen kontrollierten Betrieben standen hingegen
für die im Offenverkauf angebotenen Frischpilze
Papiersäcke und keine Plastikbeutel mehr zur Verfügung.
7.12 Honig
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 20)
133
Anzahl Beanstandungen
7
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Ausserirdischer Honig?
In den Honigproben konnten keine Rückstände von
Antibiotika festgestellt werden (kontrolliert wurde
auf Rückstände von Sulfonamiden, Chinolonen, Tetracyclinen, Penicillinen, Makroliden, Nitrofuranen,
Nitroimidazolen und Chloramphenicol).
Was impliziert die Deklaration „Honig aus EU und
nicht-EU Ländern“? Nun man ist geneigt anzunehmen, dass es auch Honig extraterrestrischer Herkunft geben muss!? Diese äusserst unpräzise Herkunftsangabe fand sich auf zwei untersuchten Honigproben. Die Angabe wurde beanstandet.
Eine weitere Probe Importhonig wurde aufgrund
des zu hohen Gehaltes an Hydroxymethylfurfural
(HMF) (95.8 mg/kg) beanstandet. HMF entsteht bei
der unsachgemässen Wärmebehandlung von Honig, oder aber bei Überlagerung. Im Schweizerischen Lebensmittelbuch ist ein Richtwert von
40 mg/kg für HMF festgelegt.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin
– Rückstandsuntersuchungen in Honig
24 Honigproben aus dem Kanton Zürich wurden im
Auftrag des Amtes für Landschaft und Natur (ALN)
auf Rückstände von Streptomycin untersucht. Dieses Antibiotikum darf unter Auflagen zu Bekämpfung des Feuerbrandes in Obstkulturen eingesetzt
werden. Imker, deren Bienenstand in einem bestimmten Umkreis um eine behandelte Obstkultur
aufgestellt ist, konnten ihren Honig über das ALN
79
auf Streptomycin untersuchen lassen. In neunzehn
Proben liess sich kein Streptomycin nachweisen. In
den fünf übrigen Proben konnten zwischen 1-10
10 μg/kg festgestellt werden. Der Toleranzwert beträgt 10 μg/kg. Aufgrund der Messunsicherheit wurde auch die Probe, bei der ein Gehalt von 10 μg/kg
gemessen wurde, als verkehrsfähig beurteilt.
Zusammensetzung und Qualität von Honig
Schweizer Bienenhonig als Qualitätsprodukt ist sehr
beliebt und wird auch zu einem, im Vergleich zum
Importhonig, höheren Preis vermarktet. In den letzten Jahren wurden immer wieder Honige aus anderen Provenienzen als Schweizer Honig verkauft.
Dies ist täuschend und nicht zulässig. Anhand des
Pollenspektrums, welches durch die ansässige
Pflanzenwelt ein typisches Bild für das geografische Gebiet ergibt, sowie den Parametern HMF,
Wassergehalt, pH-Wert und elektrische Leitfähigkeit kann die geographische Herkunft des Honigs
bestimmt werden.
Im Rahmen einer stichprobenartigen Überprüfung
wurden zehn als Schweizer Honig gekennzeichnete
Proben pollenanalytisch sowie chemisch und physikalisch untersucht. Wenn auch keine Auffälligkeiten
bezüglich der Herkunft Schweiz bei den Proben ge-
funden werden konnten, mussten zwei Proben aufgrund anderer Kennzeichnungsmängel beanstandet
werden.
In einer Untersuchungskampagne wurden weitere
zehn Honige aus nicht Europäischen Ländern erhoben. Das Ziel war, Honige, die gemäss der Stellungnahme Nr. 038/2011 des deutschen Bundesinstituts
für Risikobewertung (BfR) vom 11. August 2011 vermehrt Pollen Pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen
enthalten, zu untersuchen und die spezifischen Pollen zu identifizieren. Honige aus Ländern Mittel- und
Südamerikas sowie Asien und Ozeanien scheinen
im Vergleich zu europäischen Honigen höhere Pollengehalte solcher Pflanzen zu enthalten. Bei den
untersuchten Honigen wurden zwar Pollen von Jakobskreuzkraut, einer Pyrrolizidinalkaloid-haltigen
Pflanze, identifiziert, dies jedoch nur in Gehalten von
max. 3 % der relativen Pollenhäufigkeit. Das Vorkommen solcher Pollen lässt jedoch keinen direkten
Schluss auf den effektiven PyrrolizidinalkaloidGehalt im Honig zu.
Bei zwei Proben wurden erhöhte, jedoch nicht zu
beanstandende
HMF-Gehalte
(53.7,
resp.
41.7 mg/kg) festgestellt.
7.13 Speiseeis
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 23)
40
Anzahl Beanstandungen
11
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Mikrobiologische Beschaffenheit
Mikrobiologische Qualität von Sorbet ähnlichen eisgekühlten Getränken
Bei sommerlichen Temperaturen werden bei uns
die „Granitas“ oder auch „Smash Puppies“ genannt, immer häufiger im Offenverkauf angeboten.
Um die mikrobiologische Qualität dieses Produktes
zu beurteilen, wurden zwölf Proben untersucht. Bei
Einhaltung einer guten Hygienepraxis sollten die
Richtwerte für die Gesamtkeimzahl, der Enterobacteriaceen, der E. coli, der Koagulase positiven
Staphylokokken und der Salmonellen nicht überschritten werden.
Alle untersuchten Proben waren mikrobiologisch
einwandfrei.
Sorbet ähnliche eisgekühlte Getränke nennt man
auch „Granitas“. Sie sind sozusagen die italienische
Variante von Sorbet, in Italien findet man diese Erfrischung in jeder Gelateria oder Bar.
Eine „Granita“ ist halb Getränk halb Wassereis. Für
die Aromatisierung werden meistens Fruchtsäfte
oder Fruchtsirupe verwendet. Der Fantasie sind
dabei keine Grenzen gesteckt. Die Eisgetränke werden in Eismaschinen hergestellt. Denn nur durch
gleichmäßiges Kühlen und konstantes Umrühren
kann man die Bildung von feinen Eiskristallen erreichen, welche dann im Mund schmelzen und augenblicklich zum erfrischenden "Getränk" werden.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
80
Allergene, Gehaltsbestimmung und Farbstoffe in vorverpackten Wasserglace und
Sorbets
diesen Betrieben muss die Reinigung verbessert
werden, damit auch Allergiker sich weiterhin bedenkenlos mit Sorbets erfrischen können.
Wasserglace und Sorbets sind fettarme, bunte Erfrischungen. Bei der Glace Produktion sind Allergene wie Milch, Ei und Nüsse vielfach Bestandteil der
Rezeptur. Die Reinigung zwischen den Produktionseinheiten (Rahmglace und Wasserglace) ist sehr
wichtig, um eine Kontamination zu vermeiden.
Sechzehn Proben von lokalen Glacèproduzenten
wurden erhoben und auf Allergene, Fettgehalt, Trockenmasse und Farbstoffe untersucht. Bezüglich
Fettgehalt und Farbstoffe waren alle Proben einwandfrei. In sechs Proben wurden jedoch nicht deklarierte Milchanteile gefunden und beanstandet. In
7.14 Fruchtsaft und Fruchtnektar
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 24)
29
Anzahl Beanstandungen
12
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Schwefeldioxid und weitere Konservierungsmittel in Kokoswasser
diesen Mengen ist nicht mehr von einer absichtlichen Zugabe wegen der konservierenden Wirkung,
sondern von einer unbeabsichtigten Verschleppung,
z.B. aus einer vorangehenden Produktion eines
schwefeldioxidhaltigen Produktes auf derselben
Abfüllanlage, auszugehen. Auf die Angabe von SO2
in der Zutatenliste kann in diesen Fällen und bei
solch geringen Konzentrationen verzichtet werden.
Die Kennzeichnung gab hingegen bei sieben Proben
Grund zur Beanstandung. Hier fielen besonders die
fehlende Sachbezeichnung und die fehlende Angabe des Fruchtgehaltes bei diversen Kokosnektaren
sowie die täuschenden Anpreisungen zur Zusammensetzung und gesundheitlichen Wirkung bei zwei
reinen Kokoswässern auf.
Seit einigen Jahren ist Kokoswasser als Modegetränk sehr beliebt. Dem Fruchtwasser aus der noch
unreifen, grünen Kokosnuss werden viele gesundheitlich positive Wirkungen nachgesagt. Frühere
Untersuchungen haben aber gezeigt, dass nicht
selten dem guten Image zuwiderlaufende, für
Fruchtsaft verbotene Konservierungsmittel zugegeben worden waren und auch die Kennzeichnung
nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach (siehe
Jahresberichte 2005 und 2008). In einer Nachkontrolle wurden neunzehn Kokosprodukte (reine
Fruchtsäfte, durch Zugabe von Wasser und Zucker
hergestellte Kokosnussnektare wie auch aus dem
Fruchtfleisch der reifen Kokosnuss erzeugte Kokosnussmilch) auf ihren Gehalt an Schwefeldioxid (SO2)
bzw. Sulfite sowie den beiden Konservierungsmitteln Benzoe- und Sorbinsäure untersucht.
Benzoe- oder Sorbinsäure konnte in keinem Produkt
nachgewiesen werden. Auch beim SO2 zeigten sich
nur noch in Ausnahmefällen Spuren des bei empfindlichen Personen unerwünschte Reaktionen auslösenden Stoffes. Dennoch waren bei einem Kokoswasser Sulfite als absichtlich zugegebenes Antioxidationsmittel in der Zutatenliste deklariert. Die
Konzentrationen lagen durchwegs unter 10 mg/l. Bei
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Mikrobiologie, Alternaria-Toxine, Patulin
und Schwermetalle in Fruchtsäften
Die Qualität von Fruchtsäften wird primär durch die
Güte der Rohware bestimmt. Ob zur Herstellung
einwandfreie Rohware eingesetzt wurde, lässt sich
im Endprodukt unter anderem anhand mikrobiologischer Untersuchungen und der Prüfung auf diverse
Schimmelpilztoxine feststellen.
In Kooperation mit dem Kantonalen Labor BaselLandschaft wurden zehn im Kanton Zürich erhobene
Fruchtsäfte (fünf Apfelsäfte, drei Zitronensäfte, ein
Grapefruitsaft, ein Orangensaft) auf Schwermetalle,
81
Alternaria-Toxine und Patulin sowie mikrobiologisch
auf den Indikatorkeim E. coli untersucht.
Alternaria-Toxine:
Alternaria-Schimmelpilze
(Schwärzepilze) sind Lebensmittelverderber, welche eine Vielzahl von Lebensmitteln befallen können. Sie bilden toxische Sekundärmetaboliten, von
welchen Tenuazonsäure, Alternariol, Alternariolmonomethylether, Altenuen sowie Tentoxin zunehmend im Fokus der Lebensmittelkontrolle stehen.
Nach der einschlägigen Literatur können AlternariaToxine in Getreide wie Hirse, Weizen und Roggen
oder in Sonnenblumenkernen, Pekannüssen und
verschiedenen Gemüsen und Früchten wie Kartoffeln, Tomaten, Oliven, Mandarinen, Melonen, Trauben, Äpfeln, Himbeeren und Erdbeeren vorkommen.
Diese Toxine konnten auch in Gewürzen wie Pfeffer
nachgewiesen werden. Aufgrund der unzureichenden Datenlage steht für diese Toxine eine abschliessende, toxikologische Bewertung noch aus
(siehe „Scientific Opinion on the risks for animal
and public health related to the presence of Alternaria toxins in feed and food“ EFSA Journal
2011;9(10):2407). Entsprechend bestehen für diese
Toxine derzeit keine lebensmittelrechtlich verbindlichen Höchstwerte.
In Bezug auf die geprüften Schwermetalle Arsen,
Cadmium, Kupfer, Quecksilber und Zink sowie das
Schimmelpilzgift Patulin konnten keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden. Alle Werte lagen mindestens um einen Faktor 10 unter den
lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Die Säfte zeigten
zudem keine nennenswerte Belastung mit den Alternaria-Toxinen. Sämtliche Gehalte lagen unter
5 μg/kg. Mikrobiologisch waren alle Proben in Ordnung. Drei der sieben vorverpackten Fruchtsäfte
wiesen Kennzeichnungsmängel auf und wurden aus
diesem Grunde beanstandet.
aufgefangen worden sind, wieder hergestellt werden. So resultiert ein Getränk, das dieselben Eigenschaften aufweist, wie der frisch gepresste Saft.
Eine andersartige Aromatisierung von Fruchtsaft
durch Zugabe von Aromastoffen nicht aus der
Frucht, ist verboten. Auf dem Markt befinden sich
aber diverse aus Konzentrat rückverdünnte Zitronen- und Limettensäfte als Würzmittel, bei denen im
Flaschenhals eine mit reinem Zitronenöl gefüllte
Kapsel steckt. Bei der Verwendung wird so dem
Saft in feiner Dosierung das aus der Fruchtschale
gewonnene Öl hinzugefügt. Wird hier also verbotenerweise Fruchtsaft aromatisiert? Abklärungen
durch das zuständige kantonale Labor ergaben,
dass in die Flasche rückverdünntes Zitronensaftkonzentrat abgefüllt wird, ohne dass dieses mit den
bei der Konzentrierung aufgefangenen Aromastoffen versetzt wird. Die Wiederherstellung des Aromas erfolgt dann eben erst mit dem nicht fruchtsafteigenen Zitronenschalenöl in der Kapsel im Flaschenhals. Dieses Verfahren der Restauration des
Aromas mit Schalenöl entspricht zwar nicht exakt
dem Wortlaut des schweizerischen Lebensmittelrechts, steht aber im Einklang mit den europäischen
Vorgaben. Zudem wird industriell für alle Arten von
Zitrussäften weltweit standardmässig so verfahren.
Da des Weiteren der Gehalt der so eingebrachten
ätherischen Öle nicht höher ist, als bei einem Direktsaft beim Pressen der Frucht ins Getränk gelangt, kann nicht von einer über die Wiederherstellung der Aromakomponenten hinausführenden eigentlichen Aromatisierung des Fruchtsafts gesprochen werden. Das Produkt kann in diesem Sinne
nicht als aromatisiert bezeichnet werden. Auf weitere Massnahmen wurde daher verzichtet.
Aromatisierung von Zitronensaft zum Würzen
Bei der Herstellung von aus Konzentrat rückverdünntem Fruchtsaft, muss gemäss geltender
schweizerischer Gesetzgebung das Aroma mit Hilfe
genau derjenigen flüchtigen Aromastoffe, die bei
der Konzentrierung des ursprünglichen Fruchtsaftes
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
82
7.15 Fruchtsirup, Tafelgetränk und Limonade
Anzahl untersuchte Proben
35
(Warenklasse 25)
Anzahl Beanstandungen
20
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Vitamin C in Fruchtgetränken
enthielt mehr als die erlaubte Menge des Vitamins.
Die Kennzeichnung gab bei sechzehn Produkten
Grund zur Beanstandung (siehe Tabelle 7.15.1, siehe
auch den Jahresbericht 2012 des Kantonalen Laboratoriums Thurgau). Dabei fiel besonders oft auf,
dass Hersteller schummelten und den Gehalt an
Vitamin C nur auf eine grössere Menge bezogen
deklarierten, als gesetzlich vorgeschrieben. Damit
die Getränke miteinander vergleichbar sind, muss
bei allen die Menge in mg/100 ml angegeben werden. Ein Wert pro 250 ml lässt ein Erzeugnis unfairerweise in besserem Licht dastehen, als die Produkte mit korrekter Kennzeichnung.
Vitamin C ist wohl das Paradebeispiel eines bei jedermann bekannten gesunden Inhaltsstoffes in unserer Nahrung. Es kommt in Früchten in relevanten
Mengen vor und wird auf der Verpackung von reinen Fruchtsäften und Getränken mit Fruchtsaftanteil
auch oft speziell angepriesen. In einer gemeinsamen Kampagne der Ostschweizer kantonalen Laboratorien wurden insgesamt 47 solche Getränke, davon elf im Kanton Zürich, erhoben. Das Kantonale
Laboratorium Thurgau analysierte den Gehalt an
Vitamin C.
Die Untersuchung deckte bei einer Limonade eine
Unterdosierung an Vitamin C auf. Ein Tafelgetränk
Anzahl Proben
Fruchtsaft
Beanstandung wegen Vitamin-Gehalt
Beanstandung wegen Kennzeichnung*
28
-
11
Fruchtsaft verdünnt
2
-
-
Nektar
8
-
1
Tafelgetränk
7
1
2
Limonade
2
1
2
47
2
16
Total
Tab. 7.15.1.: Anzahl der in der ganzen Ostschweiz untersuchten Proben (elf davon aus dem Kanton ZH) und Beanstandungsgründe geordnet
nach Produktgruppen (* die Anzahl Kennzeichnungsmängel betrifft nur die Proben der Kantone TG und ZH)
Mikrobiologie, Konservierungsmittel und
Farbstoffe in Bubble Tea aus Offenverkauf
Bubble Tea, ursprünglich ein Szenengetränk aus
Asien, ist neuerdings auch in der Schweiz sehr populär. Die Basis von Bubble Tea ist kalter grüner
oder schwarzer Tee, versetzt mit Milch und Fruchtsirup zur Geschmacksgebung. Was den Bubble Tea
jedoch so einzigartig macht, sind die als Topping zur
Basis zugesetzten farbigen Perlen (Bubbles). Sie
bestehen aus Speisestärke – ursprünglich Tapiokastärke - und weisen einen flüssigen Sirupkern auf.
Die unterschiedlichsten auf dem Markt anzutreffenden Variationen werden mit einem breiten Strohhalm getrunken. In den Medien wurde Bubble Tea
neben dem hohen Gehalt an Zucker auch bezüglich
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
der möglichen Erstickungsgefahr bei Kleinkindern
diskutiert. Beim Aufsaugen durch den dicken Strohhalm können Perlen direkt in die Luftröhre gelangen.
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) empfiehlt nach eingehender Prüfung (Stellungnahme Nr. 031/2012), dass beim Verkauf auf die
potentielle Erstickungsgefahr für Kleinkinder hingewiesen wird (siehe dazu Kapitel 7.29).
Um einen ersten Überblick über die im Offenverkauf
erhältlichen Getränke zu erhalten, wurden sechzehn
Proben erhoben. Dabei wurden bei jeder Probe
mündliche Auskünfte über die enthaltenen Konservierungsmittel und Farbstoffe eingeholt. Zudem
wurde auf den vom BfR empfohlenen Warnhinweis
geachtet. Die Proben wurden im Labor auf Farbstoffe und Konservierungsmittel sowie den hygieni-
83
schen Zustand untersucht. Die mikrobiologische
Untersuchung umfasste die aeroben mesophilen
Keime, die Enterobacteriaceen und E.coli-Keime.
Einzig eine Probe musste auf Grund von stark erhöhten Keimgehalten beanstandet werden. Der
Hersteller hat umgehend eigene Prüfungen sowohl
der Rohwaren wie auch der Zubereitung veranlasst
und entsprechende Massnahmen ergriffen, um den
hygienischen Zustand zu verbessern. Mit Nachmessungen konnte die Wirksamkeit der ergriffenen
Massnahmen belegt werden.
7.16 Konfitüren und Geleés
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 27)
32
wichtigste Beanstandungsgründe
Anzahl Beanstandungen
Kennzeichnung
Mikrobiologie und Allergene in Brotaufstrichen
Der Handel bietet dem Konsumenten eine Vielzahl
von Brotaufstrichen. Vor allem pflanzliche Produkte
wie Tapenaden, Spreads, Curds, Humus, Gewürzcrèmes und Ajvar können Allergene enthalten
z.B. Ei, Milch und Nüsse, aber auch Soja. Um einen
frischen Geschmack zu bewahren, sind viele Produkte nicht pasteurisiert, was aber die Haltbarkeit
einschränkt. Deshalb wurden 21 Proben erhoben
und auf die mikrobiologische Qualität und auf das
Vorhandensein von Allergenen untersucht. Erfreulicherweise fehlte lediglich bei einem Produkt das
Warenlos und das Produktionsland auf der Etikette.
Alle anderen Brotaufstriche waren in Bezug auf die
geprüften Parameter in Ordnung.
7.17 Trinkwasser, Eis, Mineralwasser
Anzahl untersuchte Proben
2
7'509
(Warenklasse 28)
Anzahl Beanstandungen
160
wichtigste Beanstandungsgründe
Mikrobiologische Beschaffenheit
Rückstände und Verunreinigungen
Inspektionen von Trinkwasseranlagen
wird dem Umstand gerecht, dass im Kanton Zürich
die meisten Versorgungen zu Verbünden zusammengeschlossen sind. Somit lassen sich auch gemeindeübergreifende Aspekte besser in die Kontrolltätigkeit integrieren.
Die Inspektionstätigkeit wurde im Vergleich zu den
Vorjahren deutlich ausgebaut. 2012 wurde bei 31
Wasserversorgungen der Zustand der Anlagen inspiziert bzw. die Selbstkontrolle überprüft. Auch in
diesem Jahr mussten bei den meisten inspizierten
Versorgungen Auflagen ausgesprochen werden. In
erster Linie war der bauliche Zustand der Anlagen
sowie mangelhafte oder gar fehlende Selbstkontrolle der Grund.
Auch wenn durch die oben genannten Mängel die
Wasserqualität nicht unmittelbar tangiert ist, so
rechtfertigt sich die gesteigerte Inspektionstätigkeit
aufgrund ihrer langfristigen Sichtweise. Daher werden die Inspektionen im Bereich Wasser auch in
den kommenden Jahren ein wichtiges Standbein
der Kontrolltätigkeit darstellen. Künftig werden vermehrt zeitnahe Inspektionen von benachbarten Versorgungen durchgeführt werden. Dieses Vorgehen
Routineuntersuchungen
Zur tabellarischen Übersicht über die im vergangenen Jahr durchgeführten Trinkwasseranalysen sei
auf das Kapitel 2.2 verwiesen. Zu den 6'500 Wasserproben (ohne Seewasserwerke), welche 2012
analysiert wurden, tragen sowohl die amtlichen
Kontrollen als auch – zu einem grösseren Teil –
Proben im Auftrag der Wasserversorgungen
(Selbstkontrolle) bei.
Die Beanstandungsquote wegen mikrobiologischen
Toleranzwertüberschreitungen lag mit knapp 2 %
etwas höher als im Vorjahr. Dies dürfte auf die teilweise lang anhaltenden Niederschlagsperioden im
Sommer und Herbst zurückzuführen sein.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
84
Auf der chemischen Seite bestätigte sich der erfreuliche Trend beim Nitrat. Nur noch drei Proben
überschritten den Toleranzwert von 40 mg/l. Gewässerschutzmassnahmen bzw. die Aufgabe von
ungünstig gelegenen Wasserfassungen führten zu
diesem Ergebnis.
Spezialuntersuchungen
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
Die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände im Trinkwasser wurden erstmals vollumfänglich am Interkantonalen Labor in Schaffhausen
durchgeführt.
Die 33 Proben aus dem Kanton Zürich zeigen, dass
der landwirtschaftliche Einfluss auf die Grundwasserqualität nach wie vor erheblich ist. In siebzehn
Grundwasserfassungen lagen die Konzentrationen
der Pflanzenschutzmittel bzw. ihrer Metaboliten
über 0.1 μg/l. Besonders oft konnte DesphenylChloridazon, ein Abbauprodukt des weit verbreiteten Herbizids Chloridazon, nachgewiesen werden.
Da die nationale Diskussion über die Relevanz der
Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln noch nicht
zu Ende geführt ist, wurden vorderhand keine Auflagen ausgesprochen. Das Kantonale Labor beteiligt
sich jedoch aktiv an der Diskussion und sucht den
Austausch mit den Umweltämtern, den Wasserversorgungen sowie der Landwirtschaft.
Wassersystemen, in denen das Wasser nicht konstant erneuert wird (stehendes Wasser) und sich
die Temperatur zwischen 25 °C und 45 °C bewegt
(Wasserleitungen, Hahnen und Duschköpfe, Whirlpools oder lüftungstechnische Anlagen). Legionellen können bei anfälligen Menschen (immungeschwächte Personen, Raucher) schwere Lungenentzündungen auslösen. Die Ansteckung erfolgt
über das Einatmen kleinster Legionellen enthaltenden Wassertröpfchen (Aerosole) wie sie beispielsweise beim Duschen entstehen (Abb. 7.17.1.). In der
Komplexbildner
Im Rahmen einer Schwerpunktskampagne unter der
Federführung des Interkantonalen Labors Schaffhausen wurden fünf Proben aus Grundwasserpumpwerken im Kanton Zürich auf Komplexbildner
untersucht. Komplexbildner sind als Chemikalien zur
Bindung von Metallionen in Haushalt, Gewerbe und
Industrie weit verbreitet.
Das Resultat ist vergleichbar mit der letzten derartigen Kampagne aus dem Jahr 2009. In allen fünf
Grundwasserfassungen konnte EDTA, in Konzentrationen von knapp 1 μg/l nachgewiesen werden. Der
Toleranzwert von 5 μg/l wurde somit überall eingehalten.
Besondere Ereignisse
Legionellen
Legionellen sind Bakterien, welche natürlicherweise in fast allen wässerigen und feuchten Milieus
vorkommen. Sie vermehren sich besonders gut in
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Abb. 7.17.1.: Duschkopf
Schweiz erkranken jährlich zirka 200 Personen an
Legionellose.
In der ersten Jahreshälfte wurden dem Kantonsärztlichen Dienst des Kantons Zürich drei Fälle von
Legionellose mit demselben Expositionsgebiet gemeldet. Die Abklärungen und Massnahmen zur Kontrolle der Infektionsquelle wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich durchgeführt. Die ausführliche Befragung der erkrankten
Personen bezüglich möglicher Expositionsorte und
die zeitnahe Meldung der Erkrankungen an den KAD
führten zur Identifikation der Infektionsquelle. Alle
drei erkrankten Personen hatten sich zirka zwei
Wochen vor Symptombeginn im selben Sportclub
aufgehalten. Durch das KLZH wurden deshalb Proben von sämtlichen Duschen des Sportclubs ge-
85
nommen. An den sechs Probenahmestellen konnten
massive Belastungen von Legionella pneumophila
SG1 nachgewiesen werden. Es wurden Werte im
Bereich von 320‘000 bis 1‘150‘000 Legionellen pro
Liter Wasser gefunden. Bereits ab 10‘000 Legionellen pro Liter Wasser liegt eine hochgradige Kontamination vor (BAG 2009: „Legionella und Legionellose“). Folgende Massnahmen wurden angeordnet:
 Sperrung der Duschen
 Desinfektion/Sanierung des Leitungssystems
durch ein ausgewiesenes Fachgeschäft
 Kontrollbeprobungen durch ein akkreditiertes
Laboratorium
 Einreichen der Untersuchungsergebnisse an
das KLZH
 Freigabe der Duschen sobald die Belastung
nachweislich unter 1‘000 Legionellen/Liter liegt
 Nachkontrollen durch das KLZH zwei bis vier
Wochen nach Wiederinbetriebnahme
Der Besitzer des Sportclubs beauftragte eine zertifizierte Firma mit der Sanierung des Leitungssystems.
Es erfolgte eine thermische Schockdesinfektion
(Boilertemperatur auf 75 bis 80 °C). Zudem wurde
eine permanente chemische Desinfektion auf
Chlorbasis eingebaut. Die nachfolgenden Kontrolluntersuchungen des nationalen Referenzzentrums
für Legionellen in Bellinzona und des KLZH zeigten
eine anhaltend starke Reduktion der Belastung auf
<100 Legionellen pro Liter Wasser. Dem Besitzer
des Sportclubs wurde empfohlen, eine Checkliste
für Wartungs-/Kontrollarbeiten anzulegen. Darin
sollen die Boilertemperaturen und der Desinfektionsmittelverbrauch regelmässig dokumentiert werden. Ergänzend ist eine jährliche Laboruntersuchung auf Legionellen sinnvoll. Im vorliegenden Fall
konnten aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den beiden Ämtern KAD und KLZH und dem
Betreiber des Sportzentrums die notwendigen Massnahmen schnell durchgeführt und die Infektionsquelle saniert werden.
Die beste Präventivmassnahme, um bei sanitären
Installationen eine Legionellen-Vermehrung zu verhindern, besteht darin, eine Heisswassertemperatur
von 60 °C am Boilerausgang bzw. 55 °C im Leitungssystem sicher zu stellen.
Seewasserwerke
Das Kantonale Labor betreut sieben Seewasserwerke (SWW) am Zürichsee. Zur Überwachung der
Qualität werden sie mindestens monatlich kontrol-
liert. Dabei werden alle Aufbereitungsstufen beprobt. Insgesamt wurden 837 Proben untersucht
(Tab. 7.17.2.). Alle Proben waren in Bezug auf die
bakteriologischen wie auch chemischen Anforderungen einwandfrei.
In 30 Proben wurden spezielle Untersuchungen
durchgeführt.
Roh- und Reinwasser aus zwei Werken wurden auf
Rückstände von Pestiziden und deren Abbauprodukten untersucht. Von 43 Stoffen konnte einzig im
Rohwasser Mecoprop im Bereich von 10 Nanogramm pro Liter nachgewiesen werden. Im Reinwasser war kein Nachweis mehr möglich. In zwei
anderen Werken wurden Roh- und Reinwasser auf
fünf Komplexbildner (EDTA, NTA, PDTA, DTPA, βADA) untersucht. Im Rohwasser eines Werkes wurde EDTA mit einem Gehalt von 0.24 μg/l gefunden. In
den Reinwasserproben waren keine der genannten
Stoffe nachweisbar.
Die Untersuchungen über die Auswirkungen der
Munitionsversenkungen im Zürichsee wurden dieses Jahr weitergeführt. Es wurden 22 Proben aus
verschiedenen Tiefen direkt über den beiden Ablagerungsstandorten und aus allen Seewasserwerken
auf verschiedene Explosivstoffe und relevante
Schwermetalle (Blei, Antimon, Cadmium, Quecksilber, Uran) untersucht. Aufgrund der Resultate kann
eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen werden. Eine weitere Überprüfung
findet im Jahr 2016 statt.
Art der Untersuchung
Anzahl
Proben
Bakteriologisch
12
Bakteriologisch und che- 653
misch
172
Chemisch
837
Total Proben
Davon spezielle Untersu- 30
chungen
Beanstandungen
0
0
0
0
0
Tab. 7.17.2.: Untersuchte Wasserproben Seewasserwerke
Neues Seewasserwerk Horgen
Die Einweihung hat nach einer Bauzeit von zweieinhalb Jahren mit einem dreitägigen Anlass in der Zeit
vom 20. bis 22.09.2012 stattgefunden. Den am Bau
beteiligten Personen, den Behörden und Politikern
und der Bevölkerung war je ein Festtag gewidmet
(Abb. 7.17.3. und Abb. 7.17.4.).
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
86
waren oberflächlich vorhanden und gelangten,
wenn überhaupt, nur in geringen Mengen in die
Fassungstiefe der Werke. Zudem war eine grosse
Verdünnung gegeben. Eine Beeinträchtigung der
Trinkwasseraufbereitung war nicht zu erwarten.
Deshalb waren keine besonderen Massnahmen
durch die Seewasserwerke notwendig.
Blei und andere Schwermetalle in Trinkwasser ab Haushaltsarmaturen
Abb. 7.17.3.: Offizielle Einweihung des neuen SWW
In der folgenden Inbetriebsetzungsphase musste
das Werk allerdings noch verschiedene technische
Tests und Qualitätsprüfungen bestehen. Nach 66
chemisch und mikrobiologisch untersuchten Proben, konnte das Kantonale Labor am 14.12.2012 das
Werk zur Nutzung und Verteilung von Trinkwasser
freigeben.
Abb.: 7.17.4.: Zufahrt und Eingangsbereich zum neuen SWW
Ausgelaufenes Dieselöl
Auf dem Zürichsee lief am Sonntag 16.09.2012
nachmittags Dieselöl aus und verteilte sich zwischen Pfäffikon und Bäch auf einer Seefläche von
mehreren Hektaren. Um welche Menge es sich
handelte, war nicht bekannt. Seepolizei, Seerettungsdienst und Feuerwehr (Ölwehr) konnten die
Situation mittels Absperrungen und Bindemitteln
relativ schnell kontrollieren. Eine Kontrollfahrt der
Kantonspolizei am folgenden Morgen zeigte, dass
kein grossflächiger Ölteppich mehr vorhanden war.
Im Hafengebiet von Bäch waren noch vereinzelte
kleinere Flächen mit einem Ölfilm sichtbar.
Die am nächsten gelegenen Fassungen der Seewasserwerke Mühlehölzli, Männedorf und Appital
sind 3 bis 4 km vom Ort der Verunreinigung entfernt.
Laut Kantonspolizei konnte der grösste Teil des Dieselöls bereits am Tag des Zwischenfalls aufgefangen und gebunden werden. Noch vorhandene Reste
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Zur Herstellung von Haushaltsarmaturen aus Kupfer
und Zink (Wasserhahn, Absperrventile etc.) wird
nach wie vor gerne ein Anteil an Blei eingesetzt, um
das Material weicher und leichter bearbeitbar zu
machen. Bleibt Leitungswasser in diesem Bereich
über längere Zeit stehen, können Blei wie auch andere Schwermetalle und Schadstoffe aus den Armaturen ins Wasser migrieren. Gerade während der
Nacht, mit kleinem oder gar keinem Konsum, bleibt
Trinkwasser häufig über mehrere Stunden in den
Leitungen ohne Bewegung stehen.
Im Kanton Zürich wurden total 47 Wasserproben ab
verschieden alten Haushaltinstallationen auf den
Bleigehalt überprüft, indem wie in der schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) beschrieben, das Wasser vor der Probenahme 5 min
laufen gelassen wurde. Die Ergebnisse waren sehr
erfreulich, überschritt doch keine Probe den
Grenzwert von 0.01 mg/kg für Blei. Auch die weiter
getesteten Metalle und Schwermetalle (Chrom,
Cadmium Antimon, Quecksilber, Arsen, Selen, Aluminium, Mangan, Kupfer, Eisen und Zink) waren
unproblematisch.
Am Morgen oder nach längerem Nichtgebrauch,
sollte man das Wasser so lange fliessen lassen, bis
es gleichmäßig kalt aus der Leitung kommt, bevor
man es trinkt.
Hygienische Qualität von Eiswürfeln aus
Gastwirtschaftsbetrieben
Das Trinkwasser aus dem Verteilnetz im Kanton
Zürich ist weitgehend von mikrobiologisch einwandfreier Qualität. Zu hohe Zahlen aerober mesophiler
Keime (AMK) oder der Nachweis von E. coli,
Enterokokken oder Pseudomonas aeruginosa in
Eiswürfeln weisen deshalb auf eine ungenügende
Hygienepraxis bei der Herstellung dieser Produkte
hin.
87
Um eine Übersicht über die hygienische Qualität
von Eiswürfeln zu erhalten, wurden 23 Proben auf
die oben genannten Kriterien untersucht. Alle Proben wurden in Restaurationsbetrieben erhoben. Sie
stammten zum grössten Teil aus Eismaschinen oder
aus Behältern, welche in Restaurants oder Bars
häufig für die Eiswürfel verwendet werden.
Gemäss der Hygieneverordnung darf Eis als Zusatz
zu Speisen und Getränken nicht mehr als 3'000 ae-
robe mesophile Keime (AMK) pro ml enthalten. In je
100 ml dürften weder E. coli noch Enterokokken oder P. aeruginosa nachweisbar sein.
In keiner Probe konnten diese Keimarten nachgewiesen werden. Fünf der 23 Proben wurden allerdings wegen zu hohen Gesamtkeimzahlen beanstandet.
7.18 Alkoholfreier Wein, Alkoholfreies Bier
Anzahl untersuchte Proben
11
(Warenklasse 29)
Anzahl Beanstandungen
3
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Restalkohol in alkoholfreien Getränken
rationen, nachgewiesen. Schwefeldioxid war lediglich in den beiden alkoholfreien Obstweinen enthalten. Dieses war auch auf den Etiketten deklariert, in
einem Fall jedoch nur in ungenügender Weise
durch alleinige Angabe der E-Nummer „E 220“. Da
diese Art der Kennzeichnung nicht eindeutig ist und
daraus nicht unmissverständlich hervorgeht, dass
das Produkt geschwefelt ist, verlangt das BAG in
Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen einen
entsprechenden Hinweis in Worten. Der festgestellte Mangel wurde dem zuständigen kantonalen Labor gemeldet.
Wegen weiteren Kennzeichnungsmängeln wurden
drei zusätzliche Produkte beanstandet.
Alkoholische Getränke wie Wein, Bier usw. werden
durch Vergärung von zuckerhaltigem Most, Würze
etc. hergestellt. Doch nicht immer ist der Alkohol
erwünscht. Die entsprechenden alkoholfreien Getränke können z.B. durch vorzeitigen Abbruch des
Gärprozesses oder auch durch nachträglichen Entzug des bereits gebildeten Alkohols erzeugt werden. Ganz ohne Alkohol sind diese Getränke aber
nicht. Das Lebensmittelrecht schreibt für als alkoholfrei bezeichnete Getränke vor, dass der Alkoholgehalt nicht mehr als 0.5 Volumenprozente betragen
darf.
Von vierzehn alkoholfreien Bieren, alkoholfreien
Obst- und Schaumweinen wie auch alkoholfreien
Aperitifs wurde der Alkoholgehalt, sowie der Gehalt
an den Konservierungsmitteln Benzoe- und Sorbinsäure und an Schwefeldioxid bzw. Sulfiten bestimmt.
Alkohol war in fast allen Getränken enthalten. Der
höchste gemessene Wert Restalkohol entsprach
gerade der maximal tolerierbaren Menge von
0.5 Volumenprozenten. Auch in den nur aus Wasser
und weiteren Zutaten zusammengemischten Aperitifs konnte Alkohol detektiert werden. Dieser
stammt wahrscheinlich aus den zugegebenen Aromen, welche oft Alkohol als Trägerlösungsmittel
enthalten.
Nur in einem Mischgetränk aus alkoholfreiem Bier
und Fruchtlimonade wurden Benzoe- und Sorbinsäure, allerdings innerhalb der zulässigen Konzent-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
88
7.19 Kaffee
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 30)
4
Anzahl Beanstandungen
1
wichtigste Beanstandungsgründe
Keine
Ochratoxin A in löslichem Kaffeepulver,
Kapselkaffee und Kakaopulver
Ochratoxin A in Mengen von 0.4 bis 3.4 μg/kg nachgewiesen.
Zur Prüfung der Sortenreinheit wurden die drei als
sortenrein angepriesenen Kaffeeproben auf ihren
Gehalt an 16-O-Methylcafestol (16-OMC) untersucht. 16-OMC ist ein kaffeespezifischer Inhaltsstoff, welcher in Kaffee der Sorte Robusta (Coffea
canephora) - nicht jedoch in der edleren Sorte Arabica (Coffea arabica) - vorkommt. Alle drei sortenrein angepriesenen Arabica-Kaffeeproben erwiesen
sich als korrekt gekennzeichnet, d.h. analytisch
konnte kein 16-OMC oberhalb der Bestimmungsgrenze von 10 mg/kg nachgewiesen werden.
Eine vitaminisierte Probe wurde wegen der mangelhaften Lesbarkeit der Nährwertkennzeichnung beanstandet. Alle anderen Proben waren in Bezug auf
die Kennzeichnung in Ordnung.
Zur Ochratoxin A-Exposition tragen – neben den
Haupteintragsquellen Getreide und Getreideerzeugnisse – auch Kaffee und Kakaoerzeugnisse bei. Im
Rahmen einer Ostschweizer Schwerpunktkampagne wurden im Kanton Zürich vier Proben Kaffee und
zehn Proben Kakao bzw. Kakaoprodukte erhoben
und im Kantonalen Labor Thurgau auf Ochratoxin A
geprüft.
Alle Proben erfüllten die lebensmittelrechtlichen
Anforderungen bezüglich Ochratoxin A von 5 μg/kg
für Kaffee bzw. Kakao. In acht Proben konnte kein
Ochratoxin A nachgewiesen werden oder die Befunde lagen unter der Bestimmungsgrenze von
0.3 μg/kg. In den anderen sechs Proben wurde
7.20 Instant- und Fertiggetränke
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 33)
58
Anzahl Beanstandungen
7
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Mikrobiologische Beschaffenheit
Hygienische Qualität und Allergene in genussfertigen Automatengetränken
30 Proben wurden auf ihre mikrobiologische Qualität und auf den Gehalt an Allergenen untersucht.
Drei Proben mussten wegen einer zu hohen Gesamtkeimzahl (aerobe mesophile Keime, AMK) beanstandet werden. In zwei weiteren Proben konnten
Spuren von Sellerie nachgewiesen werden. Allerdings nicht über dem Grenzwert von 1000 mg/kg.
Getränkeautomaten unterstehen ebenfalls der Lebensmittelkontrolle. Automatengetränke wie Kaffee,
Tee, Schokoladenmilch, Bouillon etc. dürfen die
gesetzlich vorgeschriebenen Keimbelastungen
nicht überschreiten. Dies ist nicht einfach, da die
meisten Getränke Zucker oder Proteine enthalten,
welche in Kombination mit Wärme einen idealen
Nährboden für Bakterien ergeben. Zusätzlich sind
die Produkte nur rudimentär bezüglich der Zusammensetzung gekennzeichnet, es wird z.B. selten auf
Allergene hingewiesen.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
89
7.21 Kakao, Schokolade
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 34)
41
Anzahl Beanstandungen
16
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Salmonellen, Mykotoxine und Allergene in
Schokolade
Die Produktionslinien für schwarze Schokolade wie
auch für Milchschokolade sind meist die Gleichen
und somit sind Kontaminationen mit Milch in dunkler
Schokolade nicht auszuschliessen. Dies haben Untersuchungen in der Vergangenheit immer wieder
gezeigt. Für Allergiker ist wichtig, dass die Zutatenliste dem Inhalt auch wirklich entspricht.
Es wurden 22 Proben erhoben und analysiert. Dabei
handelte es sich um Schokoladen, die schon früher
beanstandet wurden. Die Probenerhebung ist damit
nicht repräsentativ. Zwölf Proben wiesen nicht deklarierte Milchanteile von über 0.1 % auf und bestätigten damit die früheren Untersuchungsresultate.
Zudem fehlten in weiteren fünf Fällen die Zutatenliste oder die Mengenangabe. Für den Käufer sind
dies wichtige Angaben.
In der Schweiz werden jedes Jahr Schokolade fast
12 kg Schokolade pro Kopf und Jahr verzehrt, damit
sind wir weltweit an der Spitze beim Schokoladekonsum.
Schokolade ist somit äusserst beliebt. Es ist aber
kein unproblematisches Lebensmittel. Die Herstellung muss mit grösster Sorgfalt erfolgen. Vor allem
beim Lagern kann das Fett ranzig werden oder Bakterien wie z.B. Salmonellen können sich vermehren.
Je nach Verarbeitungsart und Zutaten können Allergene wie Milch und Nüsse enthalten sein. Die
Nüsse können zudem mit Mykotoxinen belastet
sein.
7.22 Gewürze
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 35)
18
Anzahl Beanstandungen
3
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Rückstände und Verunreinigungen
Verbotene Farbstoffe und Bestrahlungsnachweis in Gewürzen
zehn im Kanton Zürich erhobenen Gewürzproben
konnte mit Hilfe von photostimulierter Lumineszenz
(PSL) eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Diese Proben wurden beanstandet.
Sechs der fünfzehn Proben wurden zudem auf Aflatoxine und/oder auf Ochratoxin A geprüft. Alle geprüften Proben erfüllten die lebensmittelrechtlichen
Anforderungen, d.h. es konnten keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt werden. Eine Probe
Rosenpaprika war allerdings erheblich mit Ochratoxin A belastet. Der Grenzwert von 20 μg/kg (bezogen
auf die Trockenmasse) wurde unter Berücksichtigung der Messunsicherheit von der Probe nur
knapp nicht überschritten.
Im Rahmen einer regionalen Schwerpunktkampagne wurden im Kanton Zürich fünfzehn Gewürzproben erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau auf
Buttergelb, Para Rot, Sudan I-IV, Sudan Rot B, 7B
und G, Toluidin Rot, Basic Yellow 1, 2, 11, 25, Basic
Orange 1, 21 sowie Basic Red 1, 12, 14, 18, 29, 46 und
51 sowie auf Rhodamin B geprüft. Ergänzend wurden die Proben auf eine allfällige Bestrahlung sowie
teilweise auf ihre Belastung mit Schimmelpilzgiften
geprüft.
In keiner der fünfzehn Proben aus dem Kanton Zürich konnten verbotene Farbstoffe nachgewiesen
werden. Anzumerken ist, dass drei der insgesamt 42
untersuchten Ostschweizer Proben wegen verbotenen Farbstoffen (Sudan I, Sudan IV und Basic Red
46) beanstandet werden mussten. In zwei der fünf-
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
90
Färbung von Gewürzen: Gewürze und Gewürzmischungen dürfen im Gegensatz zu Gewürzzubereitungen nicht mit Lebensmittelfarbstoffen gefärbt
werden. Paprikapulver (aber auch andere farbige
Gewürze) verblassen mit der Zeit, d.h. die natürlichen Farbstoffe (z.B. Carotinoide, Xantophylle) werden unter dem Einfluss von Licht und Temperatur in
Gegenwart von Sauerstoff abgebaut. Für Gewürzpaprika sind die visuelle Farbe (was sieht das Auge)
sowie die extrahierbare Farbe (bestimmt in ASTAFarbwerten nach einer Methode der American
Spice Trade Association) preisbestimmende Qualitätskriterien. Es verwundert daher nicht, dass farbige Gewürze immer wieder mit verbotenen Farbstoffen eingefärbt werden. Im Lebensmittelvollzug sind
seit 2003 vor allem Sudanfarbstoffe (z.B. Sudan I-IV,
ParaRed) ein Thema. Sie wurden u.a. in Paprikagewürzen in Mengen bis zu mehreren 1‘000 mg/kg
nachgewiesen. Aus Gründen des Täuschungs- und
Gesundheitsschutzes stuft das Bundesamt für Gesundheit mit Infoschreiben Nr. 97 Lebensmittel in
welchen sich Sudan I, II, III oder IV in Konzentrationen oberhalb 0.1 mg/kg nachweisen lassen als nicht
verkehrsfähig ein. Wegen der gezielten Verfälschung von Chiliöl und Chilipulver mit Sudan III
wurde im Jahr 2006 der Leiter einer südchinesischen Lebensmittelfirma zu 15 Jahren Haft verurteilt!
Im Jahr 2011 wurde vom Kantonalen Labor Thurgau
in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich im Gewürz Sumak erstmalig der Dispersionsfarbstoff Basic Red 46 in Lebensmittel festgestellt.
Dieser Farbstoff wird u.a. als Haarfärbemittel und
zum Färben von Textilfasern verwendet. Er ist allergieauslösend und für die in den vergangenen Jahren aufgetretene sogenannte Sockendermatitis verantwortlich.
7.23 Lebensmittel, vorgefertigt
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 51)
3'987
Anzahl Beanstandungen
716
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Mikrobiologische Beschaffenheit
Hygienische Beschaffenheit von Canapés
aus Bäckereien/Konditoreien/Traiteur
ten. Daher werden bei Cateringfirmen Speisen bestellt, welche dann nur noch kurz erwärmt und serviert werden müssen.
Heikle Punkte sind der Transport sowie die Lagerung der Speisen, bis sie schlussendlich konsumiert
werden.
Um die mikrobiologische Beschaffenheit solcher
Speisen zu überprüfen, wurden 25 Proben in sieben
Kinderkrippen erhoben. Die Proben wurden auf die
Zahl der aeroben mesophilen Keime (AMK), der
Enterobacteriaceen, der Bacillus cereus-Keime und
der Koagulase positiven Staphylokokken untersucht. Drei Proben waren aufgrund einer Toleranzwertüberschreitung der Enterobacteriaceen zu beanstanden.
Canapés, belegte Brötchen sind mit unterschiedlichsten Leckereien belegt, auch mit verderblichen
Produkten wie Tatar oder Salate mit Mayonnaise.
Sie müssen gekühlt gelagert und rasch verzehrt
werden.
Von 23 erhobenen Proben waren lediglich zwei zu
beanstanden. Ein Canapé mit Thon und ein Canapé
mit Ei waren wegen Toleranzwertüberschreitung
der Koagulase positiven Staphylokokken zu beanstanden.
Mikrobiologische Qualität von genussfertig zubereiteten Lebensmitteln aus Kinderkrippen
Kinder, welche stundenweise oder ganze Tage in
Kinderkrippen verbringen, werden dort natürlich
auch verpflegt. Dabei geht es vor allem um das Mittagessen. Die meisten Krippen haben neben den
Betreuungsaufgaben nicht genügend Zeit und Personal, um das Essen selbst für die Kinder zuzuberei-
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Listeria monocytogenes in Quornprodukten
Quorn ist der Handelsname für ein industriell hergestelltes vegetarisches Nahrungsmittel aus fermentierten Pilzkulturen. Quorn wird in verschiedenen
Zubereitungen (z. B. paniert) und Formen, welche an
91
entsprechende Fleischgerichte erinnern (Wurstform, steakartig, geschnetzelt), angeboten.
Im Rahmen einer Eigenkontrolle eines Detaillisten,
wurde in Quorn-Produkten der pathogene Keim Listeria monocytogenes nachgewiesen. Um weitere
Abklärungen im Zusammenhang mit dieser Meldung
zu treffen, wurden 21 Proben aus dem QuornSortiment erhoben.
Alle analysierten Proben waren mikrobiologisch
einwandfrei, es konnten keine Listerien nachgewiesen werden.
Gehaltsbestimmung sowie Spuren von tierischen Fetten in vegetarischen Lebensmitteln
Das Angebot an vegetarischen Fleischersatzprodukten – sogenannte Fleischimitate – wurde in den
letzten Jahren stark erweitert. Sowohl beim Aussehen, dem Geschmack, dem Eiweissgehalt und den
möglichen Gareigenschaften gleichen die Produkte
Fleisch oft stark. Sie werden meist als „gesunde
Alternative zu Fleisch“ angepriesen und weisen
daher auch eine Nährwertkennzeichnung an dominanter Stelle auf.
Im Rahmen der stichprobenmässigen Kontrolle
wurden sechzehn Proben auf den Gehalt der Makronährstoffe (Energie, Eiweiss-, Kohlenhydrate-,
Fett- und Kochsalzgehalt) sowie möglichen Spuren
tierischer Fette und nicht deklarierten Allergenen
untersucht.
Von den sechzehn Proben mussten vier beanstandet werden. Zwei der Proben wiesen keine Angabe des Produktionslandes auf und hatten anstelle
des Verbrauchsdatums ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Bei einer Probe wurden Spuren von nicht deklariertem Sellerie gefunden. Die Angabe wurde
vom Hersteller mittels Zusatzetikette umgehend
ergänzt. Die vierte beanstandete Probe wies eine zu
hohe Abweichung zwischen der Kennzeichnung
und dem ermittelten Gehalt an Kochsalz auf. Bei
keiner Probe wurden Spuren von tierischen Fetten
festgestellt.
Fremdfett in Convenience-Produkten mit
Käse
Käse ist ein relativ teurer Rohstoff, der durch billigeren „Analogkäse“ ersetzt werden kann. Dabei handelt es sich um ein Produkt, das aus Zutaten wie
Wasser, Pflanzenfett, Milcheiweiss, Stärke sowie
Aromen und Farbstoffen hergestellt wird. Auch Mischungen von echtem Käse und Analogkäse werden verwendet. Neben dem finanziellen Aspekt sind
auch technologische Vorteile wie z.B. eine höhere
Hitzestabilität Gründe für den Einsatz. Aus Deutschland wird immer wieder berichtet, solche Käseimitate würden nicht selten den Weg in Lebensmittel mit
Käse als Zutat finden.
Unsere eigenen Untersuchungen im Jahr 2009
deckten den Fall einer Lasagne auf, bei der anstelle
des deklarierten Käses ein Ersatzprodukt mit Pflanzenfett enthalten war. Die Bezeichnung „Käse“
täuscht in diesem Fall die Konsumentinnen und
Konsumenten und ist deshalb nicht erlaubt. Die
Verwendung eines Nachahmerproduktes muss klar
ersichtlich sein, z.B. durch die Angabe „Belag mit
Pflanzenfett“.
In einer Nachkontrolle wurde von zwanzig Produkten mit z.T. prominenter Anpreisung von Käse wie
Pizza Mozzarella, Chäsplätzli, Cordon bleu etc. die
Qualität dieser Zutat untersucht. Zudem wurde auch
geprüft, ob die Produzenten allenfalls zugesetzte
Geschmacksverstärker korrekt auf der Etikette deklarierten. Die Proben stammten überwiegend aus
deutscher und schweizerischer Produktion. Pflanzenfett war in keiner dieser als Käse bezeichneten
Zutaten enthalten. In einer Tiefkühl-Lasagne aus
einer Billiglinie war jedoch die neben dem Käse
ebenfalls zugegebene Béchamelsauce mit Kokosfett, anstelle wie deklariert mit Rapsöl zubereitet.
Neben dem beanstandeten Aspekt der falschen
Deklaration der Zutaten fragt sich hier allerdings
auch, ob eine Sauce mit Pflanzenfett den Namen
Béchamel, welche traditionell nur mit Fett aus Milch
und Butter zubereitet wird, zu Recht trägt. Im Gegensatz zu Käse ist diese Sauce aber lebensmittelrechtlich nicht geschützt und es liegt im eigenen
Ermessen, ob man ein derartiges Produkt kaufen
will.
Ansonsten gaben die Proben keinen Grund zu einer
Beanstandung.
Geschmacksverstärker in Take-AwayLebensmitteln
Schnelle Ausserhausverpflegung ist aus unserer
modernen Lebensweise nicht mehr wegzudenken.
Doch die exotischen Falafel, Frühlingsrollen etc. wie
auch die traditionellen Älplermagronen müssen gut
schmecken und nicht nur einfach den Magen füllen.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
92
Mit einem einfachen lebensmitteltechnologischen
Schritt, dem Zusatz von Geschmacksverstärkern,
lässt sich dies gut bewerkstelligen. Allerdings begrenzt das Lebensmittelrecht die Zugabe der Zusatzstoffe Glutamat auf maximal 10 g/kg bzw. der
Ribonucleotide Guanylat sowie Inosinat auf höchstens 500 mg/kg. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben zudem auch bei im Offenverkauf angebotenen Lebensmitteln ein Anrecht darauf, zu
erfahren, ob mit derartigen Zutaten gekocht wird.
Aus insgesamt dreizehn Verkaufsständen wurden
daher 25 verschiedene Take-Away-Lebensmittel
erhoben. Dabei wurde auch nachgefragt, ob Geschmacksverstärker bei der Zubereitung der Speisen zugegeben worden waren. Glutamat konnte in
fünfzehn Proben nachgewiesen werden, wobei aber
in keinem Fall die zulässige Höchstmenge von 1 %
überschritten wurde. Ribonucleotide waren nur
vereinzelt enthalten. Auch hier waren keine Überschreitungen der zulässigen Konzentrationen zu
verzeichnen.
Der mündlichen Auskunftspflicht konnten die allermeisten Betriebe nachkommen. Hierbei wurden
auch Angaben wie „mit Aromat“ als synonym für
die Zugabe von Geschmacksverstärkern toleriert.
Bei fünf Gerichten war das Verkaufspersonal hingegen nicht in der Lage, die Frage nach der Zugabe
der Zusatzstoffe zu beantworten.
Bei einer Probe vegetarischer Currytaschen
schliesslich wurde angegeben, sie enthielten kein
„Monosodium“ (gleichbedeutend mit Mononatriumglutamat). Tatsächlich waren aber ca. 2.5 g/kg enthalten. Diese sechs Proben wurden wegen ungenügenden bzw. falschen Angaben zur Zusammensetzung beanstandet.
7.24 Zusatzstoffe und Zusatzstoffpräparate
(Warenklasse 53)
Anzahl untersuchte Proben
13
wichtigste Beanstandungsgründe
Anzahl Beanstandungen
11
Kennzeichnung
Süssungsmittelpräparate mit Süssstoff
Steviolglycosiden
In der Schweiz sind mit Steviolglycosiden gesüsste
Lebensmittel und Süssstoffpräparate seit 2009 mit
Ausnahmebewilligung und in der EU ab Ende 2011
offiziell zulässig. Als Zusatzstoff tragen diese die
Nummer E 960. Die Süsskraft ist bis zu 300 Mal stärker als jene von normalem Zucker. Steviolglycoside
werden aus den Blättern des Steviakrauts in einem
aufwendigen Verfahren isoliert. Unter den bis zu
neun schliesslich fast rein gewonnenen unterschiedlichen Einzelsubstanzen sind Steviosid (siehe
Abbildung 7.24.1.) und Rebaudiosid A die Hauptkomponenten. Die Steviolglycoside sind nur in der
Art und Anzahl der Zuckerseitenketten verschieden.
In einer gemeinsamen Kampagne der Ostschweizer
Laboratorien wurden 26 Proben, zehn davon aus
dem Kanton Zürich, überprüft. Nach JECFA (Joint
FAO/WHO Expert Committee on Food Additives),
worauf sich auch die Schweiz und die EU abstützen,
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Abbildung 7.24.1.: Steviosid (Quelle Wikipedia)
müssen strenge Reinheitskriterien eingehalten
werden. Diesbezügliche Analysen wurden durch
das Kantonale Laboratorium Thurgau durchgeführt.
Da die Süssstoffe unter drastischen physikalischen
und chemischen Bedingungen gewonnen werden,
wobei auch stoffliche Veränderungen auftreten
können, kann nicht mehr von einem natürlichen
Produkt gesprochen werden. In der Natur sind keine Zubereitungen wie die hoch industriellen, mindestens 95 % reinen Steviolglycoside anzutreffen.
Daher darf im Rahmen der Kennzeichnung auch
nicht mit Anpreisungen wie „natürlich“ oder
„pflanzlich“ geworben werden.
Alle untersuchten Produkte hielten die Anforderungen an die Reinheit ein. Die Beschriftung gab jedoch bei nicht weniger als elf Proben Grund zu ei-
93
ner Beanstandung. Dabei fielen auch diverse Erzeugnisse auf, die unerlaubterweise mit Hinweisen,
Anzahl Proben
Süssungsmittelpräparate
Beanstandung aus analytischen
Beanstandung wegen Kenn-
Gründen*
zeichnung
22
2
9
4
Getränke mit Steviolglycosiden
Total
es handle sich um ein natürliches Produkt, beworben wurden (siehe Tabelle 7.24.2.).
2
26
2
11
Tab. 7.24.2.: Anzahl der in der ganzen Ostschweiz untersuchten Proben (zehn davon aus dem Kanton ZH) und Beanstandungsgründe geordnet
nach Produktgruppen (* zwei Süssungsmittelpräparate enthielten zu hohe Mengen des Konservierungsmittels Sorbinsäure)
7.25 Bedarfsgegenstände
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 56)
294
Anzahl Beanstandungen
4
wichtigste Beanstandungsgründe
diverse
Generelle Aktivitäten
Die Konformitätsarbeit der Hersteller ist ein wichtiges Werkzeug, um diese Kluft zwischen Anforderungen und Realität zu verringern und ein wesentliches Element der Selbstkontrolle von FCM. Das
Kantonale Labor hat im Berichtsjahr deshalb ein
Merkblatt dazu erstellt (www.klzh.ch/konform).
Das Lebensmittelinspektorat überprüfte im Berichtsjahr vermehrt diese Arbeiten (Kapitel 4.1), wobei es von Fachexperten aus dem Labor unterstützt
wurde. Nicht zuletzt dank den Kursen des Schweizer Verpackungsinstituts (SVI), an denen das Kantonale Labor beteiligt ist, konnten Verbesserungen
festgestellt werden: Die Konformitätserklärungen
sind besser geworden und den Qualitätsverantwortlichen wird immer mehr bewusst, weshalb die Probleme nur durch klare Zuteilung der Verantwortlichkeit gelöst werden können.
Die Kluft zwischen Ist und Soll ist kein schweizerisches Problem. Es ist auch kaum möglich, sich als
Behörde des Kantons Zürich gegen internationale
Industrieverbände durchzusetzen. Deshalb wurde
erneut eine Kampagne gestartet, an der sich die
meisten wichtigen EU-Mitgliedstaaten beteiligen.
Sie setzt nochmals bei den Schraubdeckeln an, die
in der letzten europäisch organisierten Kampagne
unbefriedigende Resultate lieferte (siehe Jahresbericht 2011). Sie konzentriert sich auf die Konformitätsarbeit der Firmen, welche die Verantwortung für
die Unbedenklichkeit der Migration der Weichmacher tragen. Die Kampagne läuft über das Jahr
2013.
Die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Realität ist bei den Bedarfsgegenständen oder Food Contact Materials (FCM) so
gross wie bei keinem anderen Themenbereich der
Lebensmittelgesetzgebung. Konsumentinnen und
Konsumenten werden jährlich mit 1-2 Gramm einer
Vielfalt von tausenden Substanzen belastet, welche
von den FCM in unsere Lebensmittel gelangen. Die
meisten davon sind unbekannt und können daher
auch nicht mit vernünftigem Aufwand untersucht
und auf gesundheitliche Unbedenklichkeit abgesichert werden.
Abb. 7.25.1.: Konsumentinnen und Konsumenten nehmen rund 1-2
Gramm Verpackungsmaterial pro Jahr mit ihrer Nahrung auf
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
94
Analytische Untersuchungen
Analytische Untersuchungen sind unverzichtbar für
eine wirksame Kontrolle der Konformitätsarbeit,
insbesondere bezüglich der sogenannten NIAS
(Non Intentionally Added Substances), also sogenannter „nicht absichtlich zugesetzter Substanzen“
wie Verunreinigungen, Reaktions- und Nebenprodukte. In den seltensten Fällen sind NIAS bisher
Bestandteil der Konformitätsarbeit, selbst wenn sie
den Herstellern bekannt sind. Beispiele zu NIAS
finden sich in Kapitel 3.4 (Recyclingkarton) und
nachfolgend anhand des Beispiels Cyclo-diBA aus
Konserveninnenlacken.
Natürlich wurde auch auf bekannte Standardparameter untersucht: Küchenhelfer aus Melamin auf
Formaldehyd (zehn Proben) und solche aus Polyamid auf primäre aromatische Amine (zwanzig Proben, sechs davon aus dem Kanton SG) sowie Trinkflaschen aus diversen Kunststoffen auf Sensorik
(vierzehn Proben). Vier der insgesamt 44 Proben
(9 %) mussten beanstandet werden. Je eine wegen
Formaldehyd und wegen geschmacklicher Beeinflussung des Lebensmittels. Aromatische Amine
gaben zu keinen Beanstandungen Anlass, aber zwei
der Proben aus Polyamid verfärbten die Testlösung
(Lebensmittelsimulans). Da eine solche Verfärbung
unzulässig ist, wurden die Produkte beanstandet.
Zusammen mit der Stellungnahme wurde uns von
einer Firma ein Testbericht eines grünen
Schöpfsiebs vorgelegt, welcher als Basis für den
Kauf- bzw. Importentscheid angefordert worden
war. Darin wurde vermerkt, dass sich die Testlösung verfärbt. Die Information wäre also für den
Importeur zugänglich gewesen.
In den Untersuchungsämtern von Stuttgart und
Dresden wurden primäre aromatische Amine in Papierservietten festgestellt, welche im Zusammenhang mit der bunten Einfärbung oder Bedruckung
stehen. Im Kantonalen Labor Zürich wurden zwanzig farbige Servietten von Grossverteilern untersucht. Keine enthielt von den untersuchten Aminen,
welche als gesundheitlich problematisch gelten.
Spätestens seit Inkrafttreten der Schweizer Gesetzgebung für Druckfarben im Bereich von Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen keine Offsetfarben auf
der Basis von Mineralöl mehr für Papier- und Kartonverpackungen verwendet werden. Weil Recyclingkarton von sich aus solche Öle enthält, wurden
nur Kartonschachteln aus Frischfasern untersucht.
Unter 100 Proben befanden sich nur gerade fünf mit
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
eindeutig erhöhtem Mineralölgehalt. In vier Fällen
bestätigte der jeweilige Hersteller die Verwendung
von nicht lebensmittelkonformen Druckfarben, wobei es sich einmal um Verschleppung von Farbe aus
vorher ausgeführten Druckaufträgen handelte. Dieses Resultat bedeutete dennoch eine positive Überraschung, denn noch vor zwei Jahren war die
Mehrheit der Schachteln mit mineralölhaltigen Farben bedruckt, wie das Altpapierprojekt zeigte (Kapitel 3.4). Da die Hauptmenge der Lebensmittelverpackungen aus Altpapier besteht, bleibt die Mineralölbelastung von Recyclingkarton aber unverändert
hoch.
Im Auftrag eines Detailhändlers wurde ein Versuch
analytisch begleitet, Zeitungen mit mineralölfreien
Farben zu drucken. Die Qualität der Zeitung war
hervorragend, aber es zeigte sich, dass Verschleppungen vorher verwendeter Farben ein gravierendes Problem darstellen, weil Anlagen kaum gereinigt werden können. Bereits die angelieferten Farben enthielten rund 5 % von vorher hergestellter
konventioneller Farbe. Zudem mussten mehrere
Tonnen neuer Farben verdruckt werden, bis die
konventionelle Farbe einigermassen ersetzt war.
Dieser Versuch zeigte, dass ein Wechsel von konventioneller zu Mineralöl-freier Druckfarbe im Zeitungsdruck schwierig ist.
Monitoring von Cyclo-diBA aus Innenlacken von Konservendosen
Ausgangslage
Wie in den Jahresberichten 2010 und 2011 beschrieben, diente Cyclo-diBA als Modell für die
Kontrolle der Konformitätsarbeit zu einer Substanz,
die nicht als solche zur Herstellung von Doseninnenlacken eingesetzt wird, aber im Produktionsprozess entsteht – und in viel grösseren Mengen in
Dosenkonserven migriert als die eingesetzten Ausgangssubstanzen. Lacke bilden sich durch chemische Vernetzung, wobei auch viele Substanzen gebildet werden, welche in die verpackten Lebensmittel übergehen können.
Die Hersteller haben sich immer wieder auf den
Standpunkt gestellt, dass eine toxikologische Absicherung der Ausgangssubstanzen genüge - die Reaktionsprodukte seien damit „abgedeckt“. Nun besagt aber grundlegende Chemie, dass durch Reaktionen Substanzen mit ganz anderen Eigenschaften,
also auch anderer Toxizität, entstehen können. Solche Substanzen werden wie oben erwähnt unter
95
dem Begriff NIAS (nicht absichtlich zugesetzte Substanzen) zusammengefasst, selbst wenn den Herstellern sehr wohl bewusst ist, dass sie in ihren
Produkten entstehen.
In den früheren Berichten wurde auch beschrieben,
wie das Kantonale Labor zusammen mit dem BAG
eine maximal tolerierbare Konzentration von CyclodiBA im Lebensmittel herleitete (380 μg/kg). Als
Grundsatz galt, dass der Konsument eines Produkts
die Gewissheit haben muss, dass er davon so viel
essen kann wie er will, ohne dabei wegen CyclodiBA ein Gesundheitsrisiko einzugehen. Im Jahre
2010 wurde diese Grenze in sieben von siebzehn
Proben überschritten.
Das BAG beauftragte das Kantonale Labor Zürich im
Sommer 2012, vor dem Ergreifen von Massnahmen,
einen Überblick über die Cyclo-diBA-Gehalte in verschiedenen in Dosen angebotenen Produkten zu
schaffen. Insgesamt wurden 106 Proben untersucht.
Um den Anteil hoch belasteter Proben vom als besonders kritisch eingestuften Typ Fisch in Öl oder
Fleisch (z.B. Corned Beef) bestimmen zu können,
sollte das entsprechende Angebot der grösseren
Verteiler ziemlich lückenlos erfasst werden. Von
anderen Lebensmitteltypen in Dosen existierten
bisher kaum Daten. Diese sollten exemplarisch analysiert werden, um mögliche andere namhafte Beiträge zur Belastung der Konsumenten mit CyclodiBA erkennen zu können.
Auch der Typ der auf den verschiedenen Dosenteilen eingesetzten Lacke wurde bestimmt. Cyclo-diBA
kommt nur in Epoxidharzen vor. Es war auch von
Interesse, ob bei niedriger oder nicht nachweisbarer Migration der Epoxidlack verbessert oder durch
einen (möglicherweise wiederum ungenügend abgesicherten) anderen Lacktyp ersetzt worden war.
Resultate
Bei einer Nachweisgrenze von 50 μg/kg enthielten
von den 106 analysierten Proben nur 43 messbares
Cyclo-diBA. In zehn davon wurden 500 μg/kg überschritten, in fünf auch 1‘000 μg/kg. Das Maximum
wurde mit einem Wert von 2‘640 μg/kg in einer 125 g
Dose von Sardinen in Öl erreicht. Die Verteilung ist
in der Grafik visualisiert (Abb. 7.25.2.).
2500
Cyclo-di-BA (μg/kg)
2000
1500
1000
500
0
1
11
21
31
41
51
61
Sortierte Proben
71
81
91
101
Abb. 7.25.2.: Verteilung der Cyclo-diBA-Gehalte
Insgesamt vierzehn Produkte enthielten mehr als
380 μg/kg Cyclo-diBA. Die neun Produkte mit den
höchsten Gehalten waren vom Typ Fisch in Öl oder
Corned Beef. Die höchsten vier davon befanden
sich in tiefgezogenen Dosen mit einem Organosol-
beschichteten Deckel und einer Schale mit einem
Epoxidlack. Es handelte sich um sterilisierte Produkte in Öl und relative kleine Dosen (hohes Oberflächen/Inhalt-Verhältnis), also Produkte mit kombinierten ungünstigen Faktoren. An zehnter Stelle
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
96
(630 μg/kg) folgte eine 470 g Dose einer Dessertcreme mit Organosol-beschichtetem Aufreissdeckel
sowie Epoxidlack auf dem Boden und der Seitenwand. Nach weiteren vier Proben mit Fisch in Öl
folgte eine Suppe mit 410 μg/kg Cyclo-diBA.
Es bestätigte sich also, dass die höchsten Gehalte
in Fisch in Öl zu finden sind. Andererseits ist festzuhalten, dass in 31 der 44 Proben von Fisch in Öl kein
Cyclo-diBA nachweisbar war; nur in zehn wurden
400 μg/kg überschritten. Der Grund für das fehlende
Cyclo-diBA: die Innenoberflächen der Dosen enthielten keine Epoxidlacke.
Von den siebzehn Produkten mit Fisch in Wasser
oder wasserbasierter Sauce enthielten vierzehn
kein messbares Cyclo-diBA. Die drei gemessenen
Werte lagen zwischen 60 und 125 μg/kg, was bestätigt, dass wässrige Matrices weit weniger CyclodiBA aus dem Lack herauslösen als Öl. Nur zwei
dieser drei Dosen enthielten Teile mit EpoxidLackierung an der Oberfläche, bei der dritten muss
das Cyclo-diBA aus der Unterlackierung migriert
sein.
Fleischprodukte, wie Corned Beef, unterschieden
sich deutlich von den Fischprodukten: in sechs von
neun Dosen waren alle Blechteile mit EpoxidLacken beschichtet. Entsprechend war in sechs von
neun Produkten Cyclo-diBA messbar, mit Gehalten
zwischen 185 und 1‘050 μg/kg.
Vierzehn der fünfzehn vorgekochten Produkte, wie
Dessertcrème, Ravioli, Rösti oder Suppen, waren
mit Cyclo-diBA belastet – die Ausnahme: Kondensmilch in einer Dose ohne Innenbeschichtung. Der
höchste Wert lag bei 630 μg/kg, die Mehrheit der
Konzentrationen im Bereich von 200-300 μg/kg. Die
Korrelation mit dem Fettgehalt war schwach, was
darauf hinweist, dass andere Faktoren wichtiger
sind, aber auch, dass nicht nur Fett namhafte Mengen an Cyclo-diBA aufnehmen kann. Alle vierzehn
beschichteten Dosen enthielten Teile mit Epoxidlacken; in zehn Dosen waren alle Teile so beschichtet.
Gemüse, wie Erbsen, Bohnen und Maiskörner stellen klassische Dosenkonserven dar. Alle Dosen waren dreiteilig und, mit Ausnahme einiger Aufreissdeckel, auf der Innenseite mit Epoxidlacken beschichtet. Die zwei höchsten gemessenen Werte
betrugen trotzdem nur 100 und 150 μg/kg. In keiner
der acht Proben von Tomaten (mengenmässig das
wichtigste Lebensmittel aus Dosen) oder Früchten
war Cyclo-diBA nachweisbar.
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Schlussfolgerungen
Das vom BAG initiierte Monitoring bestätigte, dass
Produkte vom Typ Fisch in Öl und Fleisch die höchsten Konzentrationen an Cyclo-diBA aufweisen, mit
Höchstwerten über 1‘000 μg/kg. Andererseits zeigte
sich, dass 70 % der Produkte vom Typ Fisch in Öl
kein messbares Cyclo-diBA aufwiesen. Auch
Fleischprodukte ohne Cyclo-diBA wurden gefunden.
Als Produktgruppe mit ebenfalls relevanten CyclodiBA-Gehalten stellten sich die vorgekochten Lebensmittel heraus (z.B. Crème, Ravioli, Rösti, Suppen). Die Konzentrationen waren zwar niedriger
(typischer Bereich von 200-600 μg/kg), aber in allen
Proben zu finden, und die Verzehrsmengen können
grösser sein als sie für den Fisch angenommen
wurden. Zudem ist ein kombinierter Konsum von
Dosenprodukten möglich, welcher die anzunehmende Exposition weiter erhöht.
Die Migration in Tomaten, Gemüse und Früchte ist
gering. Dazu trugen wohl zwei Faktoren bei: Die
geringe Extraktionskraft wässriger Produkte und
dass sie meistens nur pasteurisiert sind.
Die Resultate bezüglich Fisch in Öl zeigten eine Reduktion der Cyclo-diBA-Belastung gegenüber 2010
(welche noch ungefähr jener von 1998 entsprach).
Allerdings verringerte sie sich nicht durch Verbesserungen der Epoxidlacke, sondern durch Ausweichen auf andere Lacktypen, insbesondere Organosole und Polyester. Beide Typen haben normalerweise hohe Gesamtmigrate, deren Zusammensetzung weitgehend unbekannt ist. Es besteht also keine Gewähr, dass sich die Situation in toxikologischer Hinsicht verbessert hat.
Cyclo-diBA wurde als eine quantitativ dominierende
Komponente aus einem komplexen Migrat herausgegriffen, um der Industrie gegenüber klarzustellen,
dass die gesundheitliche Absicherung auch für Reaktionsprodukte gewährleistet sein muss. Dies geschah im Wissen, dass diese Migrate noch viele
toxikologisch nicht evaluierte und überwiegend
nicht einmal identifizierte Substanzen enthalten.
Auch das Ausweichen auf andere Lacktypen ist
keine überzeugende Lösung solange die Zusammensetzung der Migrate weitgehend unbekannt
und toxikologisch entsprechend wenig abgesichert
ist.
Das Problem der Absicherung der migrierenden
Reaktionsprodukte aus Dosenlacken ist also mit
dem Cyclo-diBA bei weitem nicht gelöst – über
fünfzehn Jahre nachdem das Kantonale Labor das
Problem auf den Tisch brachte. Der Vollzug stösst
97
im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)
schnell an seine Grenzen und nur grundlegende
Verbesserungen könnten die Situation verbessern.
7.26 Kosmetika
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 57)
42
Anzahl Beanstandungen
28
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Zusammensetzung
Zusammensetzung von Kosmetika für Kinder
Letzteres darf als Hautaufhellungsmittel in geringen
Mengen bis zu 0.04 % zugesetzt werden. Für Hydrochinon besteht die Möglichkeit zum Einsatz für
künstliche Fingernagelsysteme (max. 0.02 %), es
unterliegt aber einem Verwendungsverbot als
Bleichmittel. Kojisäure schliesslich ist in der
Schweiz in kosmetischen Mitteln gänzlich verboten.
Leider konnte während der zweimonatigen Dauer
der Kampagne lediglich eine Sendung verdächtiger
Produkte von Frankreich herkommend an der Grenze abgefangen werden. Davon wurden fünf ausgewählt und im Labor untersucht. Drei dieser Lotionen
enthielten Hydrochinon in einer Konzentration um
2 %. Arbutin und Kojisäure konnten nicht nachgewiesen werden. Die Proben wurden beschlagnahmt
und die Angelegenheit dem zuständigen kantonalen
Labor zur abschliessenden Bearbeitung überwiesen.
Im Rapid Alert System for Non-Food Products
(RAPEX) der EU finden sich für das Jahr 2012 insgesamt 24 Meldungen von Produkten, die Hydrochinon
oder Kojisäure enthielten. Vom Gebrauch derartiger
Kosmetika ist dringend abzuraten, da z.B. bei langanhaltender Anwendung von Hydrochinon unheilbare Pigmentstörungen der Haut hervorgerufen
werden können und gar der Verdacht besteht, dass
es Krebs auslösen sein könnte.
Kinderhaut ist sensibler als die Haut von Erwachsenen. Der Verbraucher erwartet daher von Kosmetika für Kinder eine noch höhere Sicherheit und Qualität. Die letztjährigen Kampagnen des Kantonalen
Laboratoriums Basel-Stadt zeigten bei diesen Produkten eine hohe Anzahl Mängel auf. Bei dieser
Kampagne handelt es sich um eine gemeinsame
Aktion der Kantone Aargau, Basel-Stadt (Schwerpunktlabor) und Zürich.
Im Kanton Zürich wurden elf Proben aus dem Kosmetik- und Spielwarenhandel erhoben. Davon waren sechs (55 %) zu beanstanden. In einem Fall fehlte die Deklaration von Linanool, in den anderen Fällen die von Konservierungsmitteln oder UVFiltersubstanzen.
Die betroffenen Betriebe nahmen Kontakt mit ihren
Lieferanten, auf um die Ursachen für die fehlende
Deklaration zu überprüfen und die Anpassung der
Kennzeichnung zu koordinieren.
Insgesamt wurden 42 Proben erhoben, von denen
36 % zu beanstanden waren. Auf Grund der hohen
Beanstandungsquote ist die Wiederholung der
Kampagne in Planung.
Hydrochinon, Arbutin und Kojisäure in
Hautbleichmitteln
Zusammen mit dem BAG und den Zollorganen wurde im Berichtsjahr zum wiederholten Male eine
Kampagne zur Kontrolle von Hautbleichmitteln
durchgeführt. Da derartige Kosmetika oftmals in nur
wenigen Einheiten direkt durch die damit handelnden Kosmetikstudios importiert werden, gestaltet
sich eine Kontrolle an der Grenze sehr viel effizienter, als in jedem einzelnen Laden vorzusprechen.
Typischerweise werden in solchen Produkten Hydrochinon, Kojisäure und Arbutin eingesetzt. Nur
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
98
7.27 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut- oder Haarkontakt und Textilien (Warenklasse 58)
Anzahl untersuchte Proben
288
Anzahl Beanstandungen
32
wichtigste Beanstandungsgründe
diverse
Schmuck
jede und jeder die Nickellässigkeit kostengünstig
prüfen kann (www.klzh.ch/nickel).
Viel schwieriger für die Betriebe ist die Kontrolle
des Cadmiumgehalts, welcher nur mit teuren Geräten überprüft werden kann. Im Berichtsjahr lief die
Übergangsfrist für den Höchstwert von 0.01 % Cadmium in Metallteilen mit Hautkontakt aus. Von den
88 Proben, welche das Kantonale Labor selber erhoben hatte, war eine und von den 30 Zollproben
waren sechs wegen einem zu hohen Cadmiumgehalt zu beanstanden.
Es sind ausserdem einige Proben aufgefallen, welche einen erhöhten Bleigehalt aufweisen. Im Jahr
2013 wird in der Schweiz ein Höchstwert von 0.05 %
für Blei in Schmuck eingeführt, dessen Einhaltung
vom Handel einigen Effort abverlangen könnte.
Abb. 7.27.1.: Allergische Reaktion auf Nickel, welches sich aus
dem Uhrenarmband löst
Auch im Berichtsjahr hat das Kantonale Labor einen
grossen Aufwand betrieben, um die Situation der
Nickellässigkeit von Modeschmuck und anderen
Metallteilen, welche während längerer Zeit mit der
Haut in Kontakt kommen, zu verbessern. In Zusammenarbeit mit dem UGZ wurden Betriebe kontrolliert, die Modeschmuck anboten. Dabei haben die
Kontrolleure des UGZ die Nickellässigkeit geprüft,
während die Mitarbeiter des Kantonalen Labors
mittels Röntgenfluoreszenz die Gehalte von Cadmium und Blei bestimmten. Zusätzlich zu den gemeinsamen Kampagnen mit dem UGZ hat das Kantonale
Labor 88 Proben amtlich erhoben und auf Nickellässigkeit untersucht. Davon waren lediglich zwei zu
beanstanden (2 %). Die Situation scheint sich nach
Jahrzehnten langsam zu verbessern. Beim Import in
die Schweiz arbeitet das Kantonale Labor Zürich mit
der Edelmetallkontrolle und dem Zoll zusammen.
Der Zoll überweist uns verdächtige Proben, welche
dann im Labor untersucht werden. Von den 30 Zollproben waren vierzehn aufgrund der Nickellässigkeit zu beanstanden (42 %), was durch die Vorselektion der anderen Ämter zu begründen ist. Die ansonsten feststellbare Verbesserung bei der Nickellässigkeit ist nicht zuletzt auf einen kommerziell erhältlichen Schnelltest zurückzuführen, mit welchem
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Bekleidungstextilien
Für die Überprüfung, ob die Anforderungen der Humankontaktverordnung und der neuen Spielzeugverordnung vom Handel auch eingehalten werden,
wurde eine Methode zur Bestimmung von zinnorganischen Verbindungen in Spielwaren und Textilien
entwickelt. Diese Analytik wurde in der Folge eingesetzt, um Kinderkleider zu untersuchen, welche im
Rahmen einer Brennbarkeitsstudie mit dem Kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft erhoben wurden (siehe Kapitel 7.28). Es wurden 22 Proben aus
Basel-Landschaft und fünfzehn Proben aus Zürich
auf acht zinnorganische Verbindungen und zusätzlich auf 22 verbotene primäre aromatische Amine
nach reduktiver Spaltung untersucht. Bei keinem
dieser Parameter wurde ein Höchstwert überschritten. Lediglich in einem T-Shirt konnten 17 mg/kg
Dioctylzinn nachgewiesen werden. Dieser Wert
liegt aber deutlich unter dem Höchstwert von
1‘000 mg/kg (bezogen auf Zinn).
Chrom(VI) in Leder
Chromgegerbtes Leder kann bis 3 % Chrom enthalten. Das eingesetzte Chrom liegt als Cr(III) vor, kann
aber zu Cr(VI) oxidieren. Cr(VI) kann starke Hautreizungen auslösen und ist krebserregend (kanzero-
99
gen). Mit Hilfe der mobilen Röntgenfluoreszenz
wurden direkt in den Verkaufsbetrieben die Totalchromgehalte von insgesamt 81 Lederartikeln wie
Uhrenbänder oder Handschuhe bestimmt. Neun
Proben davon mit hohen Gehalten wurden im Labor
auf Cr(VI) untersucht. Ein Gartenhandschuh musste
aufgrund des Cr(VI)-Gehalts vom Markt genommen
werden. Gesamthaft stellte sich aber heraus, dass
der Gesamtchromgehalt nicht im erhofften Mass mit
dem Cr(VI) Gehalt korreliert.
Dass es weiterhin angezeigt ist Cr(VI) zu untersuchen, bewies auch das Amt für Verbraucherschutz
Aarau. Dort wurde ein Baby-Pantoffel eines Zürcher
Importeurs gefunden, dessen Cr(VI) Gehalt zu hoch
war und vom Markt genommen werden musste.
7.28 Gebrauchsgegenstände für Kinder, Malfarben
(Warenklasse 59)
Anzahl untersuchte Proben
2
17
Anzahl Beanstandungen
wichtigste Beanstandungsgründe
diverse
Spielwaren: Neue Ausgangslage
sert. Wie die definitive Norm mit dieser Unsicherheit
umgehen wird, ist noch nicht bekannt.
Neu geregelt ist auch die Migration von zinnorganischen Verbindungen. Deshalb wurde am Kantonalen Labor die entsprechende Untersuchungsmethode entwickelt und validiert (siehe Kap.7.27).
Im Jahr 2013 sollen wieder vermehrt Inspektionen
wie auch Untersuchungen von Spielwaren durchgeführt werden, da die Unsicherheit bezüglich den
gesetzlichen Vorgaben, welche fast das ganze Berichtsjahr dauerte, mit der Einführung der neuen
Verordnung am 1. Oktober endete.
Im Berichtsjahr trat die revidierte Spielzeugverordnung in Kraft (SR 817.023.11). Es handelt sich dabei
um eine Anpassung an EU-Recht, um sicherzustellen, dass das Schutzniveau der Konsumentinnen
und Konsumenten im gesamten europäischen Wirtschaftsraum gleich hoch ist. Zudem werden Handelshemmnisse abgebaut und die Verpflichtungen
aus den bilateralen Verträgen erfüllt. Die revidierte
Verordnung sieht vor, dass Hersteller und Importeure mehr Anforderungen an die Sicherstellung der
Produktesicherheit zu erfüllen haben; reine Händler
haben jedoch im Gegenzug weniger Pflichten. Zum
Beispiel ist neu für jedes Spielzeug eine Risikobewertung notwendig, welche der Hersteller auf Anfrage den Behörden zur Einsicht zukommen lassen
muss. Zudem gibt es neue Warnhinweise und auch
die chemischen Anforderungen sind gestiegen. Insbesondere die Höchstwerte für die Elementmigration sind strenger geworden (bzw. wurden den aktuellen toxikologischen Kenntnissen angepasst) und
es sind mehr Elemente spezifisch geregelt.
Aus diesem Grund hat die EU-Kommission in Auftrag gegeben, die Standardnorm zur Bestimmung
und Beurteilung der Metallmigration aus Spielwaren (EN 71-3) entsprechend der neue Vorgaben zu
überarbeiten. Das Kantonale Labor Zürich hat am
Entwicklungsringversuch teilgenommen. Die Resultate des gesamten Ringversuchs zeigten, dass die
Art wie die Migration geprüft wird, zu grosser Variabilität zwischen teilnehmenden Labors führt. Dies
war bereits bei der alten Methode der Fall, wurde
aber trotzdem für die neue Methode nicht verbes-
Spielwarenkampagnen
Im Berichtsjahr wurden acht Spielzeuge mit abkratzbarere Farbe nach der neuen EN 71-3 untersucht, sie mussten aber noch nach der alten Norm
beurteilt werden. Keines der Produkte war bezüglich löslicher Schwermetalle auffällig. Hingegen
mussten zwei Spielzeugautos aufgrund von Kleinteilen beanstandet werden. Spielwaren, welche auch
für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind, dürfen,
wenn sie auf den Boden fallen und auseinanderbrechen, keine Kleinteile bilden, die verschluckt werden können. Beide Autos bestanden diese Fallprüfung nicht. Zudem wurden in der Fasnachtszeit neun
Rollenkostüme erhoben und im Rahmen einer interkantonalen Brennbarkeitskampagne am Kantonalen
Laboratorium Basel-Landschaft vorschriftsgemäss
auf die Einhaltung der Spielzeuganforderungen untersucht. Keines der Kostüme aus Zürich war zu
beanstanden.
In einer unabhängigen Untersuchung von Kinderkleidern konnte aufgezeigt werden, dass sich die
Anforderung an die Brennbarkeit von Rollenkostümen von denen an Kinderkleider unterscheiden. Am
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
100
Kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft wurden
22 Basler- und fünfzehn Zürcher Proben verbrannt
und nach der Brennbarkeitsnorm für Textilien beurteilt. Würde man diese Proben als Rollenkostüme
und somit als Spielzeuge beurteilen, wäre rund ein
Viertel der untersuchten T-Shirts aus leichter
Baumwolle zu beanstanden. Als Kleidungsstücke
entsprechen die Produkte jedoch den gesetzlichen
Anforderungen.
7.29 Kennzeichnung
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 69)
56
Anzahl Beanstandungen
19
wichtigste Beanstandungsgründe
Kennzeichnung
Heilanpreisung & Schlankheitsmittel
bezogenen Angaben sind nur erlaubt, wenn sie den
Anforderungen der Verordnung über Kennzeichnung und Anpreisungen von Lebensmitteln genügen
und in einer dort festgelegten Liste aufgeführt sind.
Bei Verstössen gegen diese Regelungen kann eine
Strafanzeige erfolgen.
Problematisch ist oft die Anpreisung und Werbung.
So mussten im letzten Jahr beispielsweise über
zehn Homepages aufgrund von unzulässigen Anpreisungen beanstandet werden. Ebenfalls wurden
Flyer, Broschüren, Kataloge, Werbeaufsteller,
Schaufenster und natürlich die Produktetiketten
selbst überprüft.
Beanstandete Werbemittel mussten sofern möglich
angepasst (z.B. Homepages) oder vernichtet werden. Produkte mussten angepasst z.B. umetikettiert
werden. In leichten Fällen konnte eine Abverkaufsfrist vereinbart werden. In der Regel wurden
diese Massnahmen von den Verursachern zuverlässig umgesetzt.
Weniger häufig enthielten die Produkte unzulässige
Stoffe, wie z.B. Heilpflanzen. In diesen Fällen durften die Produkte nicht mehr verkauft werden.
Auf Grund der anhaltend problematischen Situation
werden zu diesem Thema weiterhin regelmässige
Kontrollen durchgeführt.
Schönheit, Wellness und Gesundheit liegen im
Trend. Die Anzahl und Vielfalt an herkömmlichen
Lebensmitteln oder Speziallebensmitteln, die besonders für solche Zwecke verzehrt werden sollen,
sind gross. Die Speziallebensmittel können z.B. als
Pulver, Tabletten, Kapseln oder auch als Getränke
angeboten werden. Sie enthalten Stoffe wie Vitamine und Mineralstoffe, aber auch besondere Fette,
pflanzliche Stoffe oder Aminosäuren. Die Abgrenzung zu Heilmitteln gestaltet sich manchmal
schwierig. Grundsätzlich müssen alle Produktemerkmale wie Zusammensetzung, (pharmakologische) Eigenschaften der Zutaten, Anwendung, Darreichungsform, Aufmachung (Werbemittel), Zielpublikum und Vertriebskanäle berücksichtigt werden.
Ein Produkt ist immer gesamtheitlich zu beurteilen.
Als erstes sollten die Zusammensetzung und die
(pharmakologische) Eigenschaften der Zutaten beurteilt werden. Bei Stoffen mit verschiedenen Funktionen wie z.B. Vitamin C (Arzneistoff, Lebensmittel,
Zusatzstoff) ist es von der Dosierung und der Funktion im Produkt abhängig, ob dieses als Heilmittel
oder als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden
könnte. Der Inverkehrbringer muss sich für eine
Gesetzgebung entscheiden und sich an diese halten. Der rechtsfreie Raum ist ausgeschlossen.
Ist ein Produkt aufgrund seiner Zusammensetzung
als Lebensmittel verkehrsfähig, werden in einem
zweiten Schritt die weiteren Merkmale beurteilt.
Heilanpreisungen wie „bei Bluthochdruck“ oder
„bei Schlafstörungen“ sind täuschend und für Lebensmittel verboten. Trotz solcher Angaben muss
es sich aber nicht um ein Heilmittel handeln. Ein
Lebensmittel könnte nach Anpassung der Kennzeichnung rechtmässig in Verkehr gebracht werden. Die sogenannten nährwert- und gesundheits-
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
Warnhinweise für Bubble Tea
Bubble Tea ist neuerdings in aller Munde. Die Mischung aus sehr süssem Getränk und als Topping
zugesetzten Perlen, den lustigen sogenannten
„Bubbles“, ist mit ihren poppigen Farben auch für
Kinder attraktiv. Doch Achtung, die Bubbles sind mit
ihrer Grösse von ca. 10 – 15 mm gerade in der richtigen Dimension, um beim Aufsaugen mit dem
Trickhalm nicht in den Magen sondern in die Atemwege von kleinen Kindern zu gelangen. Gerade bei
Kindern bis zum Alter von vier Jahren ist bekannt,
101
dass Gegenstände in der Grösse einer Erdnuss
leicht „in den falschen Hals“ geraten kann. Das
deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
empfiehlt daher, einen Warnhinweis in ausreichender Grösse bezüglich des möglichen gesundheitlichen Risikos auf den Produkten selbst bzw. in der
Werbung dafür aufzuführen. Auch als dienlich erachtet das BfR das Anbringen eines geeigneten
Piktogramms, welches auf das Risiko des ungewollten „Einatmen“ in die Lunge hinweist (siehe die
Stellungnahme Nr. 031/2012 des BfR vom
19.06.2012). In der Schweiz sind auf Bundesseite
bisher aber noch keine solchen Bestrebungen auszumachen. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass vor der Verwendung von Spielzeug,
das nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist,
mit der Abbildung 7.29.1. gewarnt werden kann.
Anlässlich der Untersuchung von Bubble Tea betreffend dessen mikrobiologischem Status sowie
zugegebenen Zusatzstoffen (siehe Kapitel 7.15)
wurde bei der Probenahme geprüft, ob die Verkäu-
fer Vorsichtsmassnahmen bezüglich der möglichen
Erstickungsgefahr für Kinder getroffen haben.
Abbildung 7.29.1.: Piktogramm das vor der Verwendung von für
Kinder unter drei Jahren gefährlichem Spielzeug warnt (gemäss
Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug)
Zumindest teilweise sind sich die Inverkehrbringer
des Risikos bewusst und haben dem Verkaufspersonal (freiwillig) Verhaltensregeln aufgetragen, das
Getränk nicht an kleine Kinder abzugeben.
7.30 Ausscheidungen vom Tier
Anzahl untersuchte Proben
(Warenklasse 86)
323
Anzahl Beanstandungen
-
wichtigste Beanstandungsgründe
(Keine Vollzugskompetenzen beim Kantonalen Labor)
Schlachthofkontrollen
Die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse findet sich in Tabelle 7.30.1. Alle Tiere, bei
welchen eine Grenzwertüberschreitung festgestellt
werden konnte, sind mit den detaillierten Untersuchungsresultaten in Tabelle 7.30.2. aufgelistet.
Analog zum Vorjahr zeigten sich relativ viele Harnbefunde, welche auf einen verbreiteten Einsatz von
Sulfonamiden und Tetracyclinen hinweisen. So
wurden in 71 von total 150 Kälbern Tetracyclinrückstände im Harn nachgewiesen. Jedoch resultierte
bei keinem dieser Tiere eine Grenzwertüberschreitung in den Organen. Lediglich bei Sulfadimidin
musste dies festgestellt werden. Bei sieben weiteren Tieren wurden Rückstände von Aminoglycosiden festgestellt, die über den entsprechenden
Grenzwerten lagen. Gefunden wurden die beiden
Wirkstoffe Dihydrostreptomycin und Neomycin.
322 Schlachttiere (Kälber, Rinder, Schweine und
Schafe) wurden im Auftrag des kantonalen Veterinäramtes auf Rückstände von Antibiotika überprüft.
Die Tiere stammten aus den beiden grossen
Schlachthöfen des Kantons Zürich in Hinwil und
Zürich. Das angewendete zweistufige Kontrollverfahren basiert auf der Untersuchung des Harnes
mittels UPLC-MS-Orbitrap, ELISA und Hemmhoftest.
Beim Auffinden von verdächtigen Rückstandswerten wurden nachfolgend der Herzmuskel, die Niere
und Leber der betroffenen Tiere überprüft. Die Proben wurde auf Wirkstoffe aus den Gruppen der Sulfonamide, Tetracycline, Chinolone, Aminoglycoside,
Penicilline, sowie die Einzelwirkstoffe Chloramphenicol und Clenbuterol untersucht.
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
102
Aminoglycoside
Tierart
Probenanzahl
Kalb
Rind
Schaf
Schwein
150
82
20
70
Chinolone
Tierart
Anzahl positiv
8
16
7
3
Harn
Anzahl verdächtig
6
6
3
1
Anzahl positiv
6
6
0
1
Organe
Anzahl über GW
2
4
0
1
Anzahl positiv
0
0
0
0
Harn
Anzahl verdächtig
0
0
0
0
Anzahl positiv
0
0
0
0
Organe
Anzahl über GW
0
0
0
0
Anzahl positiv
10
1
3
5
Harn
Anzahl verdächtig
2
1
3
0
Anzahl positiv
2
0
0
0
Organe
Anzahl über GW
1
0
0
0
Anzahl positiv
71
0
0
8
Harn
Anzahl verdächtig
10
0
0
0
Anzahl positiv
10
0
0
0
Organe
Anzahl über GW
0
0
0
0
Anzahl positiv
0
0
0
0
Harn
Anzahl verdächtig
0
0
0
0
Anzahl positiv
0
0
0
0
Organe
Anzahl über GW
0
0
0
0
Anzahl positiv
0
0
0
0
Harn
Anzahl verdächtig
0
0
0
0
Anzahl positiv
0
0
0
0
Organe
Anzahl über GW
0
0
0
0
Probenanzahl
Kalb
Rind
Schaf
Schwein
150
82
20
70
Sulfonamide
Tierart
Probenanzahl
Kalb
Rind
Schaf
Schwein
150
82
20
70
Tetracycline
Tierart
Probenanzahl
Kalb
Rind
Schaf
Schwein
150
82
20
70
Penicilline
Tierart
Probenanzahl
Kalb
Rind
Schaf
Schwein
150
82
20
70
Chloramphenicol
Tierart
Probenanzahl
Kalb
Rind
Schaf
Schwein
150
82
20
70
Tab. 7.30.1.: Ergebnisse der Schlachthofkontrollen: Anzahl der positiven Harnproben, der Verdachtsproben, der positiven Organproben (Organe mit messbaren Rückständen) und der Tiere, bei denen Rückstände über dem Grenzwert (GW) nachgewiesen werden konnten
Tierart
Wirkstoff
Muskel
GW
Kalb
Kalb
Kalb
Rind
Rind
Rind
Rind
Schwein
Dihydro-Streptomycin
Dihydro-Streptomycin
Sulfadimidin
Neomycin
Dihydro-Streptomycin
Neomycin
Dihydro-Streptomycin
Dihydro-Streptomycin
710
73
105
67
113
37
280
215
500
500
100
500
500
500
500
500
Leber
4'900
1'280
150
1'800
1'120
906
1'030
3'200
GW
500
500
100
500
500
500
500
500
Niere
17'000
4'490
168
9'950
815
2'490
2'170
2'010
GW
1'000
1'000
100
5'000
1'000
5'000
1'000
1'000
Tab. 7.30.2.: Schlachttiere, bei denen in bestimmten Organen Rückstandskonzentrationen (μg/kg) über dem Grenzwert (GW) gemessen werden konnten
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
103
Anhang
Probenstatistik nach Warencode
Die Übersicht auf den folgenden Seiten lässt keinerlei Schlüsse auf die durchschnittliche Qualität der
angebotenen Lebensmittel zu. Die Probenahmen,
sowohl für die chemischen als auch für die mikrobiologischen Untersuchungen, erfolgten meist gezielt.
Lebensmittel, die aus Erfahrung oder aufgrund neuer Erkenntnisse als problematisch eingeschätzt
werden müssen, wurden prioritär erhoben, um möglichst effizient ein Maximum an Fehlern aufzudecken und deren Korrekturen zu veranlassen.
Die Untersuchungsstatistik vermittelt daher ein
weitaus ungünstigeres Bild als jenes, welches dem
Durchschnitt der Lebensmittel entspricht.
Zeichenerklärung
U=
B=
1=
2=
3=
4=
5=
Untersuchte Proben
Beanstandete Proben
Anpreisungen, Sachbezeichnungen
Zusammensetzung
Mikrobiologische Beschaffenheit
Rückstände und Verunreinigungen
Gesundheitsgefährdende Beschaffenheit und andere Beanstandungsgründe
Jahresstatistik 2012 - Befund nach Warencode
Wacod
010
011
012
013
014
020
021
022
023
024
025
030
031
032
033
034
040
041
042
043
044
045
050
051
052
Beschreibung
U
B
1
Total
19'446 1'896 525
MILCH
Milcharten
168
5
1
Eingedickte Milch, Trockenmilch
1
0
0
Milch anderer Säugetierarten, Mischungen
0
0
0
Humanmilch
0
0
0
MILCHPRODUKTE
3
1
0
Sauermilch, Sauermilchprodukte
0
0
0
Buttermilch, saure Buttermilch, Buttermilchpulver
0
0
0
Molke, Milchserum, Molkepulver, Milchproteine
1
0
0
Milchgetränke, Milchprodukte-Zubereitungen
7
1
0
Rahm, Rahmprodukte
KÄSE, KÄSEERZEUGNISSE, PRODUKTE MIT KÄSEZUGABE, ZIGER, MASCARPONE
117
13
13
Käse
0
0
0
Käseerzeugnisse
1
0
0
Produkte mit Käsezugabe, Ziger, Mascarpone
82
47
47
Käse aus Milch nicht von der Kuh stammend
BUTTER, BUTTERZUBEREITUNGEN, MILCHFETTFRAKTIONEN
3
Butterarten
1
Butterzubereitung
0
Milchfettfraktion
0
Butter aus Milch oder Rahm anderer Tierarten
0
Milchstreichfette
SPEISEÖLE, SPEISEFETTE
14
Speiseöle
122
Speisefette
2
194
3
912
4
158
5
182
1
0
0
0
1
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
88
0
0
0
0
0
0
0
0
0
88
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
104
Wacod
053
060
061
062
063
070
071
072
080
0811
0812
0813
0814
0815
0816
0817
0818
0819
081A
0821
0822
0823
0824
0825
0826
0827
0828
0829
082Z
090
091
092
093
094
100
101
102
103
104
105
106
110
111
112
113
114
115
120
121
122
130
131
132
133
Beschreibung
U
6
Ölsaaten
MARGARINE, MINARINE
0
Margarine
2
Minarine, Halbfettmargarine
0
Streichfett
MAYONNAISE, SALATSAUCE
3
Mayonnaise, Salatmayonnaise
2
Salatsauce
FLEISCH, FLEISCHERZEUGNISSE
1‘295
Fleisch von domestizierten Tieren der Familien der Bovidae, Cervidae, Camelidae, Suidae und Equidae
147
Fleisch von Hausgeflügel
0
Fleisch von Hauskaninchen
21
Fleisch von Wild
0
Fleisch von Fröschen
0
Fleisch von Zuchtreptilien
267
Fleisch von Fischen
78
Fleisch von Krebstieren
23
Fleisch von Weichtieren
0
Fleisch von Stachelhäutern
0
Hackfleischwaren
2
Bratwurst roh
27
Rohpökelwaren
55
Kochpökelwaren
49
Rohwurstwaren
63
Brühwurstwaren
50
Kochwurstwaren
64
Fischerzeugnisse
2
Krebs- oder Weichtiererzeugnisse
35
Fleischerzeugnisse, übrige
FLEISCHEXTRAKT, FLEISCHBOUILLON UND -CONSOMMÉE, SULZE
0
Fleischextrakt
0
Fleischbouillon
0
Fleischconsommée
0
Sulze
WÜRZE, BOUILLON, SUPPE, SAUCE
Würze
Sojasauce
Bouillon
Suppe, Sauce
Hefeextrakt
Bratensauce
GETREIDE, HÜLSENFRÜCHTE, MÜLLEREIPRODUKTE
Getreide
Hülsenfrüchte zur Herstellung von Müllereiprodukten
Müllereiprodukte
Stärkearten
Malzprodukte
BROT, BACK- UND DAUERBACKWAREN
Brotarten
Back- und Dauerbackwaren
BACKHEFE
Presshefe
Trockenbackhefe
Instanttrockenhefe
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
B
0
1
0
2
0
3
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105
Wacod
134
140
141
142
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152
153
15Z
160
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177
17Z
180
181
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184
190
191
192
200
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222
223
224
225
226
22Z
230
231
232
240
241
242
Beschreibung
Flüssighefe
PUDDING, CRÈME
Pudding und Crème, genussfertig
Pudding- und Crèmepulver
TEIGWAREN
Teigwaren
Eierteigwaren
Milchteigwaren
Teigwaren, übrige
EIER, EIPRODUKTE
Hühnereier, ganz
Eier nicht von Hühnern stammend
Eiprodukte
SPEZIALLEBENSMITTEL
Speisesalzersatz
Zuckeraustauschstoffe, Polydextrose
Zur Gewichtskontrolle bestimmte Lebensmittel
Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
Ergänzungsnahrung
Nahrungsmittel für Personen mit erhöhtem Energie- und
Nährstoffbedarf
Speziallebensmittel, übrige
OBST, GEMÜSE
Obst
Gemüse
Obst- und Gemüsekonserven
Tofu, Sojadrink, Tempeh und andere Produkte aus Pflanzenproteinen
SPEISEPILZE
Speisepilze, wild gewachsen
Speisepilze, kultiviert
HONIG, MELASSE
Honigarten
Melasse
Gelée Royale
Blütenpollen
ZUCKER, ZUCKERARTEN
Zucker
Zuckerarten
Zuckerzubereitungen
KONDITOREI- UND ZUCKERWAREN
Marzipan
Persipan
Trüffel und Trüffelmassen
Bonbons, Schleckwaren
Meringue-Schalen
Kaugummi
Konditorei- und Zuckerwaren, übrige
SPEISEEIS
Speiseeisarten
Zubereitungen zur Herstellung von Speiseeis
FRUCHTSAFT, FRUCHTNEKTAR
Fruchtsaftarten
Fruchtnektararten
U
0
B
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0
0
0
0
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
106
Wacod
250
251
252
253
254
255
260
261
262
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271
272
273
274
275
276
277
280
281
282
283
284
285
286
290
291
292
293
294
295
296
300
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302
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304
305
306
307
310
311
320
330
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340
341
350
351
352
353
Beschreibung
U
B
1
2
3
4
5
FRUCHTSIRUP, SIRUP MIT AROMEN, TAFELGETRÄNK, LIMONADE, PULVER UND KONZENTRAT ZUR
HERSTELLUNG ALKOHOLFREIER GETRÄNKE
3
1
1
0
0
0
0
Fruchtsirup, Sirup mit Aromen
9
5
5
1
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0
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Tafelgetränk mit Fruchtsaftarten
23
14
12
4
0
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Limonade
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0
0
0
0
0
0
Tafelgetränk mit Milch, Molke, Milchserum oder anderen Milchprodukten
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0
0
0
0
0
0
Pulver und Konzentrat zur Herstellung von alkoholfreien
Getränken
GEMÜSESAFT
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0
0
0
0
0
Gemüsesaft, rein
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0
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0
0
0
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Gemüsesaft aus Gemüsen
KONFITÜRE, GELEE, MARMELADE, MARONENCREME, BROTAUFSTRICH
5
1
1
1
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Konfitürearten
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Geléearten
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Marmelade
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Gelée-Marmelade
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Maronencrème
27
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1
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Brotaufstrich
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0
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0
0
0
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Bäckereimarmelade
TRINKWASSER, EIS, MINERALWASSER, KOHLENSAURES WASSER
7‘486
Trinkwasser
23
Eis
0
Natürliches Mineralwasser
0
Künstliches Mineralwasser
0
Kohlensaures Wasser
0
Pulver zur mineralischen Anreicherung von Trinkwasser
160
5
0
0
0
0
ALKOHOLFREIER WERMUT, BITTER, OBSTWEIN, ALKOHOLFREIES BIER
0
Alkoholfreier Wermut
0
Verdünnter alkoholfreier Wermut
0
Alkoholfreier Bitter
0
Verdünnter alkoholfreier Bitter
3
Alkoholfreier Obstwein
8
Alkoholfreies Bier
0
0
0
0
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0
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0
0
0
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KAFFEE, KAFFEE-ERSATZMITTEL
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Rohkaffee
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Röstkaffee
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Behandelter Kaffee
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Kaffee-Extrakte
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Kaffee-Ersatzmittel, Kaffee-Zusätze
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Zichorien-Extrakte
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Extrakte aus anderen Kaffee-Ersatzmitteln
TEE, MATE, KRÄUTER- UND FRÜCHTETEE
6
5
4
0
0
1
Teearten
0
0
0
0
0
0
GUARANA
INSTANT- UND FERTIGGETRÄNKE AUF BASIS VON ZUTATEN WIE KAFFEE, KAFFEE-ERSATZMITTELN, TEE,
KRÄUTERN, FRÜCHTEN ODER GUARANA
58
7
3
0
4
0
Instant- und Fertiggetränkearten
KAKAO, SCHOKOLADEN, ANDERE KAKAOERZEUGNISSE
Kakaoerzeugnisse
GEWÜRZE, SPEISESALZ, SENF
Gewürze
Speisesalzarten
Senf
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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16
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107
Wacod
360
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401
402
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412
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414
415
416
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511
512
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514
515
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521
530
531
532
560
561
562
563
564
565
Beschreibung
U
B
1
2
WEIN, SAUSER, TRAUBENSAFT IM GÄRSTADIUM PASTEURISIERT, WEINHALTIGE GETRÄNKE
0
0
0
0
Traubenmost
2
0
0
0
Wein
14
0
0
0
Sauser
0
0
0
0
Traubensaft und Traubenmost im Gärstadium pasteurisiert
1
0
0
0
Getränke aus Wein
3
4
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
OBST- UND FRUCHTWEIN, KERNOBSTSAFT IM GÄRSTADIUM, GETRÄNKE AUS OBST- ODER FRUCHTWEIN
0
0
0
0
0
0
Obstwein
0
0
0
0
0
0
Obstwein, verdünnt
0
0
0
0
0
0
Kernobstsaft im Gärstadium
0
0
0
0
0
0
Fruchtwein
1
0
0
0
0
0
Getränke aus Obst- oder Fruchtwein
BIER
1
0
0
0
Bier, Lagerbier
1
0
0
0
Spezialbier
0
0
0
0
Starkbier
1
1
1
0
Leichtbier
0
0
0
0
Bier kohlenhydratarm
0
0
0
0
Biermischgetränke
SPIRITUOSEN, VERDÜNNTE ALKOHOLHALTIGE GETRÄNKE AUF BASIS VON SPIRITUOSEN
0
0
0
0
Trinksprit
0
0
0
0
Spirituosenarten
0
0
0
0
Likörarten
0
0
0
0
Aperitifarten
0
0
0
0
Verdünnte alkoholhaltige Getränke auf Basis von Spirituosen
ABSINTHVERBOT
0
0
0
0
Absinth
0
0
0
0
Absinthnachahmungen
GÄRUNGSESSIG, ESSIGSÄURE ZU SPEISEZWECKEN
4
Gärungsessigarten
0
Gärungsessigmischungen
0
Aceto Balsamico
0
Kräuteressig
0
Gewürzessig
0
Essigsäurearten zu Speisezwecken
LEBENSMITTEL, VORGEFERTIGT
21
Lebensmittel, garfertig
3
Instantspeisen
0
Kurzkochspeisen
21
Speisen, nur aufgewärmt genussfertig
3‘942
Speisen genussfertig zubereitet
VERARBEITUNGSHILFSSTOFFE ZUR LEBENSMITTELHERSTELLUNG
0
Verarbeitungshilfsstoffe zur Lebensmittelherstellung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
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0
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0
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2
0
1
713
0
2
0
1
6
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0
0
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0
0
0
707
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0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
ZUSATZSTOFFE UND ZUSATZSOFFPRÄPARATE FÜR LEBENSMITTEL
13
4
4
1
0
Zusatzstoffe
0
0
0
0
0
Zusatzstoffpräparate
BEDARFSGEGENSTÄNDE UND HILFSSTOFFE ZUR HERSTELLUNG VON BEDARFSGEGENSTÄNDEN
4
0
0
0
0
Bedarfsgegenstände aus Metall oder Metalllegierungen
78
4
0
0
0
Bedarfsgegenstände aus Kunststoff
6
0
0
0
0
Bedarfsgegenstände aus Zellglasfolien
0
0
0
0
0
Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email und
ähnlichen Materialien
175
0
0
0
0
Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
108
Wacod
566
567
56Z
570
571
572
573
574
575
576
577
578
579
57A
580
581
582
583
584
58Z
590
591
592
593
600
601
602
603
604
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661
662
670
671
672
680
681
682
68Z
690
691
692
69Z
700
701
702
70Z
760
761
762
Beschreibung
U
B
1
0
0
0
Bedarfsgegenstände aus Textilien zur Lebensmittelherstellung
28
0
0
Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen
3
0
0
Bedarfsgegenstände und Hilfsstoffe zur Herstellung von
Bedarfsgegenständen, übrige
KOSMETISCHE MITTEL
10
5
4
Hautpflegemittel
9
6
6
Hautreinigungsmittel
5
3
3
Dekorativprodukte
0
0
0
Duftmittel
5
3
3
Haarbehandlungsmittel
2
2
2
Zahn- und Mundpflegemittel
0
0
0
Prothesenhaftmittel
0
0
0
Nagelpflegemittel und -kosmetika
9
7
4
Hautfärbemittel
2
2
2
Hautschutzmittel
GEGENSTÄNDE MIT SCHLEIMHAUT-, HAUT- ODER HAARKONTAKT UND TEXTILIEN
0
0
0
Zahnreinigungsmittel, mechanisch
156
31
0
Metallische Gegenstände mit Schleimhaut- oder Hautkontakt
0
0
0
Windeln
104
0
0
Textile Materialien
28
1
0
Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut-, oder Haarkontakt
und Textilien, übrige
GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE FÜR KINDER, MALFARBEN, ZEICHEN- UND MALGERÄTE
0
0
0
Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände für Säuglinge und
Kleinkinder
9
2
0
Spielzeuge für Kinder bis 14 Jahre
8
0
0
Malfarben, Zeichen- und Malgeräte
WEITERE GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE
Druckgaspackungen
Kerzen und ähnliche Gegenstände
Streichhölzer
Scherzartikel
HYGIENEPROBEN
Hygieneproben aus Lebensmittelbetrieben
Hygieneproben aus Nichtlebensmittelbetrieben
VERUNREINIGUNGEN
Verunreinigungen in Lebensmitteln
Verunreinigungen in Nichtlebensmitteln
WERBEMATERIAL
Werbematerial für Lebensmittel
Werbematerial für Gebrauchsgegenstände
Werbematerial, übrige
KENNZEICHNUNG
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen
Kennzeichnung, übrige
BETRIEBSDOKUMENTE
Selbstkontrolldokumente
Rezepturen
Betriebsdokumente, übrige
TABAK
Rohtabak
Rekonstituierter Tabak
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
2
0
3
0
4
0
5
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0
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109
Wacod
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764
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771
772
77Z
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784
785
78Z
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79Z
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811
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814
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816
81Z
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825
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840
841
842
843
844
845
846
84Z
850
851
Beschreibung
U
B
1
2
Tabakerzeugnisse
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0
0
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Tabakersatzstoffe
0
0
0
0
OBJEKTE FÜR SPEZIALUNTERSUCHUNGEN
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0
0
0
Objekte für kriminaltechnische Untersuchungen
268
0
0
0
Ringversuchsprobe
1
0
0
0
Objekte für Spezialuntersuchungen, übrige
ARZNEIMITTEL
0
0
0
0
Arzneimittel, verschärft rezeptpflichtig (Liste A)
0
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0
Arzneimittel, rezeptpflichtig (Liste B)
0
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Arzneimittel, in Apotheken verkäuflich (Liste C)
0
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Arzneimittel, in Apotheken und Drogerien verkäuflich
(Liste D)
0
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Arzneimittel, frei verkäuflich (Liste E)
0
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Arzneimittel, übrige
TIERARZNEIMITTEL
0
0
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0
Tierarzneimittel, verschärft rezeptpflichtig (Liste A)
0
0
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0
Tierarzneimittel, rezeptpflichtig (Liste B)
0
0
0
0
Tierarzneimittel, in Apotheken verkäuflich (Liste C)
0
0
0
0
Tierarzneimittel, in Apotheken und Drogerien verkäuflich
(Liste D)
0
0
0
0
Tierarzneimittel, frei verkäuflich (Liste E)
0
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0
0
Tierarzneimittel, übrige
WASSER, NICHT ALS LEBENSMITTEL
5
0
0
0
Oberirdische Gewässer
0
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Unterirdische Gewässer
2
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0
Abwasser
1‘548
158
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124
Badewasser
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Niederschlagswasser
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Wasser von belasteten Standorten
0
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0
Wasser, nicht als Lebensmittel, übriges
LUFT UND LUFTVERUNREINIGUNGEN
0
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Umgebungsluft
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Luft in Wohnräumen
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Luft in Arbeitsräumen
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Abluft aus Betrieben und Anlagen
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Motorenabgase
0
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0
Luft- und Luftverunreinigungen, übrige
BODEN, ERDE, GESTEINE UND SEDIMENTE
0
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Waldboden
1
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0
0
Boden intensiv genutzt
0
0
0
0
Boden extensiv genutzt
0
0
0
0
Boden und Bodenbeläge von Sport- und Spielanlagen
0
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Gesteine
0
0
0
0
Sedimente aus Gewässern
ABLAGERUNGEN (STAUB) AUF OBERFLÄCHEN
0
0
0
0
Ablagerungen auf Bodenoberflächen
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Ablagerungen auf Fahrzeugen
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Ablagerungen auf Flugzeugen
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Ablagerungen auf Gebäuden
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Ablagerungen auf Abdeckungen aus dem Landwirtschaftsbereich
0
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Ablagerungen auf Personen
0
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Ablagerungen (Staub) auf Oberflächen, übrige
KÖRPER, KÖRPERPARTIEN, KÖRPERTEILE UND AUSSCHEIDUNGEN DES MENSCHEN
Körper vom Menschen
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0
0
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
110
Wacod
852
853
860
861
862
863
870
871
872
873
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875
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882
883
884
88Z
890
891
892
893
894
895
89Z
910
911
912
913
914
915
91Z
920
921
922
923
924
92Z
930
931
932
933
934
935
936
937
938
939
93A
93B
93C
93Z
Beschreibung
U
B
1
Körperpartien und Körperteile vom Menschen
0
0
0
Ausscheidungen vom Menschen
0
0
0
KÖRPER, KÖRPERPARTIEN, KÖRPERTEILE UND AUSSCHEIDUNGEN DES TIERES
0
0
0
Körper vom Tier
0
0
0
Körperpartien und Körperteile vom Tier
323
0
0
Ausscheidungen vom Tier
FUTTERMITTEL
Futtermittel pflanzlicher Herkunft
Futtermittel aus tierischer Produktion
Mischfuttermittel (pflanzlich - tierisch)
Futtermittel aus Abfällen der Lebensmittelherstellung
Futtermittel aus Abfällen der Lebensmittelzubereitung
Futtermittelzusatzstoffe
PRODUKTE FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT
Pflanzliches Saat- und Zuchtgut
Dünger
Pflanzenbehandlungsmittel
Desinfektionsmittel für die Tierhaltung
Produkte für die Landwirtschaft, übrige
PFLANZEN, NICHT LEBENSMITTEL, NICHT FUTTERMITTEL
Gras
Blumen
Bäume
Sträucher, Stauden
Wasserpflanzen
Pflanzen, nicht Lebensmittel, nicht Futtermittel, übrige
ABFÄLLE
Siedlungsabfälle
Abfälle, kompostierbar
Sonderabfälle
Bauabfälle
Tierische Abfälle
Abfälle, übrige
BAUMATERIALIEN
Baumaterialien aus Holz
Baumaterialien aus Kunststoff
Baumaterialien aus Metall
Baumaterialien mineralisch
Baumaterialien, übrige
CHEMIKALIEN UND TECHNISCHE PRODUKTE
Oberflächenbehandlungsmittel
Lösungsmittel
Brenn- und Treibstoffe
Schmiermittel
Desinfektionsmittel
Schwimmbadchemikalien
Fotochemikalien
Enteiser
Batterien, Akkus
Kondensatoren, Transformatoren
Kunststoffartikel zu technischen Zwecken
Klebstoffe
Chemikalien und technische Produkte, übrige
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
2
0
0
3
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1
0
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
43
111
Publikationen
 A. Kaufmann, P. Butcher, K. Maden, Determination of aminoglycoside residues by liquid chromatography
and tandem mass spectrometry in a variety of matrices, Analytica Chimica Acta 711 (2012) 46-53
 S. Biedermann-Brem, N. Kasprick, T. Simat, K. Grob, Migration of polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons (POSH) into food, Food Additves and Contaminants, Vol. 29, No 3, March 2012, 449-460
 R. Köppel, F. van Velsen, N. Federer, T. Bucher, Multiplex real-time PCR for the detection and quantification of DNA from four transgenic soy Mon89788, A5547-127, Roundup Ready, A2704-12 and lectin, European Food Research and Technology, 2012, Volume 235, Number 1, Pages 23-38
 J. Ruf, P. Walter, H. Kandler, A. Kaufmann, Discovery and structural elucidation of the illegal azo dye Basic
Red 46 in sumac spice, Food Additives and Contaminants, Vol. 29, No. 6, June 2012, 897-907
 A. Kaufmann, S. Walker, Accuracy of relative isotopie abundance and mass measurements in a singlestage orbitrap mass spectrometer, Rapid Commun. Mass Spectrom 2012, 26, 1081-1090
 A. Kaufmann, The current role of high-resolution mass spectrometry in food analysis, Anal Bioanal Chem
No 5, (2012) 403:1233-1249
 N. Concin, H. Concin, K. Grob, Kontamination des mütterlichen Fettgewebes und der Muttermilch mit Mineralöl-Kohlenwasserstoffen - Hinweis für Kosmetika als wichtige Quelle, Hebamme.ch, 5 (2012) 11-13
 K. Grob, O. Kappenstein, K. Pfaff, Messung von Mineralöl - Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und
Verpackungsmaterialien, Bundesinstitut für Risikobewertung, Homepage
 A. Kaufmann, V. Dvorak, C. Crüzer, P. Butcher, K. Maden, St. Walker, M. Widmer, A. Schürmann, Study of
High-Resolution Mass Spectrometry Technology as a Replacement for Tandem Mass Spectrometry in the
Field of Quantitative Pesticide Residue Analysis, J. of AOAC International 95, 2 (2012) 528-548
 G. McCombie, A. Harling-Vollmer, M. Morandini, G. Schmäschke, S. Pechstein, W. Altkofer, M. Biedermann, S. Biedermann-Brem, M. Zurfluh, G. Sutter, M. Landis, K. Grob, Migration of plasticizers from the
gaskets of lids into oily food in glass jars: A European enforcement campaign, Eur Food Res Technol 235
(2012) 129-137
 J. Alexander, J. Beens, A. Boobis, J.-P. Cravedi, K. Grob, T. Guérin, U. C. Nygaard, K. Pfaff, S. Price, P.
Tobback, Scientific Opinion on Mineral Oil Hydrocarbons in Food1, EFSA Panel on Contaminants in the
Food Chain (CONTAM)2, 3, European Food Safety Authority (EFSA), Parma, Italy, EFSA Journal
2012;10(6):2704
 K. Fiselier, K. Grob, Barriers against the migration of mineral oil from paperboard food packaging: Experimental determination of breakthrough periods, Packaging Technology and Science 25 (2012) 285-301
 M. Biedermann, K. Grob, On-line coupled high performance liquid chromatography - gas chromatography
(HPLC-GC) for the analysis of mineral oil; Part 1: method of analysis in foods, environmental samples and
other matrices. A review, J. Chromatogr. A 1255 (2012) 56-75
 M. Biedermann, K. Grob, On-line coupled high performance liquid chromatography - gas chromatography
(HPLC-GC) for the analysis of mineral oil. Part 2: migrated from paperboard into dry foods: interpretation of
chromatograms. A review, J. Chromatogr. A 1255 (2012) 76-99
 H. Rehbein, R. Köppel, T. Hankeln, Leitfaden für die Lebensmittelüberwachung zur Identifizierung der
Fischart durch DNA-Sequenzierung von PCR-Produkten, Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2012) 7:255-260
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
112
 R. Köppel, F. van Velsen-Zimmerli, T. Bucher, Two quantitative hexaplex real-time PCR systems for the detection and quantification of DNA from twelve allergens in food, European Food Research and Technology
Volume (2012) 235:843-852
 R. Köppel, A. Eugster, J. Ruf, J. Rentsch, Quantification of Meat Proportions by Measuring DNA, Contents
in Raw and Boiled Sausages Using Matrix-Adapted, Calibrators and Multiplex Real-Time PCR, J. of AOAC
International 95, 2 (2012) 494-499
 A. Kaufmann, R. Köppel, M. Widmer, Determination of microbial transglutaminase in meat and meat products, Food Addit Contam Part A Chem Anal Control Expo Risk Assess. (2012) Sept; 29(9): 1364-73
Begriffe und Abkürzungen
Grenzwerte
Toleranzwerte
Grenzwerte sind vom Bundesrat aufgrund einer toxikologischen oder epidemiologischen Beurteilung
festgelegte Höchstkonzentrationen. Sie können die
Menge von (erlaubten) Zusatzstoffen, Fremd- und
Inhaltsstoffen oder Mikroorganismen betreffen (Art.
48 LGV und Art. 2 FIV).
Toleranzwerte sind die vom Bundesrat definierten
Höchstkonzentrationen von Stoffen (Zusatz-, Fremdund Inhaltsstoffen) oder Mikroorganismen, deren
Höhe nicht aufgrund einer Gesundheitsgefährdung,
sondern aufgrund der technischen Möglichkeiten in
der Produktion und Lagerung (Gute Herstellungspraxis, GHP) festgelegt wurden (Art. 48 LGV und Art.
2 FIV).
Allgemeine Abkürzungen
ALN
AMK
ARfD
AWEL
BAG
BfR
BIP
BLK
BVET
Cyclo-diBA
DON
EFSA
EFZ
ELISA
EN
EU
FAO
FCM
FIAL
FIV
GC
GC-MS/MS
GHP
GHS
GVO
GW
Amt für Landschaft und Natur
aerobe mesophile Keime
Akute Referenzdosis
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Bundesamt für Gesundheit
Bundesinstitut für Risikobewertung (Deutschland)
border inspection post
Bundeseinheit für die Lebensmittekette
Bundesamt für Veterinärwesen
Cyclo-di-(bisphenol A-monoglycidylether)
Deoxynivalenol (Mycotoxin)
European Food Safety Agency
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Enzyme-linked Immunosorbent Assay
Europäische Norm
Europäische Union
Welternährungsorganisation
Food Contact Material
Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie
Fremd- und Inhaltsstoffverordnung
Gaschromatographie
Gaschromatograph gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometer
Gute Herstellungspraxis
Globally Harmonized System
Gentechnisch veränderter Organismus
Grenzwert
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
113
JECFA
HMF
HPLC
KAD
KBE
KLZH
LC-MS/MS
LGV
LMG
MOSH
MOAH
NIAS
NFUP
PCB
PCR
POSH
PSL
RAPEX
RASFF
REACH
SAS
TOF-MS
TW
UGZ
UPLC
VKCS
WHO
Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives
Hydroxymethylfurfural
Hochdruckflüssigchromatographie
Kantonsärztlicher Dienst Zürich
Kolonienbildende Einheiten
Kantonales Labor Zürich
Hochdruckflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometer
Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung
Lebensmittelgesetz
Mineral oil saturated hydrocarbons, gesättigte Mineralölkomponenten
Mineral oil aromatic hydrocarbons, Mineralölkomponenten mit aromatischen Bestandteilen
Non-intentionally added substances
Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm
Polychlorierte Biphenyle
Polymerase-Chain-Reaction
Polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons
Photostimulierte Lumineszenz
Rapid Exchange of Information System (Rapid Alert System for Non Food Products)
Rapid Alert System for Food and Feed
Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals
Schweizerische Akkreditierungsstelle
Flugzeitmassenspektrometrie
Toleranzwert
Umwelt und Gesundheitsschutz Zürich
Ultra-Hochdruckflüssigchromatographie
Verband der Kantonschemiker Schweiz
Weltgesundheitsorganisation
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
114
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012
115
Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich
Kantonales Labor Zürich, Fehrenstrasse 15, Postfach 1471, CH-8032 Zürich
Telefon 043 244 71 00, Fax 043 244 71 01, www.klzh.ch
Eine Dienstleistung der Gesundheitsdirektion