Zusammenarbeit mit Optiker-Geschäften – Sprachregelung

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Zusammenarbeit mit Optiker-Geschäften – Sprachregelung
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft
Société Suisse d'Ophtalmologie
Società Svizzera di Oftalmologia
Swiss Society of Ophthalmology
Aus der Vorstandssitzung
An seiner Sitzung vom 16. Januar 2015 in Arosa hat der Vorstand folgende Themen behandelt:
Bericht Zukunft SOG / Priorisierung
Die Nomination der Mitglieder der Arbeitsgruppe Priorisierung ist nun definitiv. Sobald sämtliche verbindlichen
Zusagen vorliegen, werden die Mitglieder mit einem separaten E-Mail orientiert.
TarMed / Wie weiter nach dem Bundesratseingriff
Das Bundesverwaltungsgericht ist aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde von H+ eingetreten. Die
Begründung ist Folgende: Der Tarifeingriff ist keine anfechtbare Genehmigungsverfügung zum TarMed,
sondern eine rechtsetzende Verordnung. Diese kann vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht angegriffen
werden. Zulässig ist nur noch die sogenannte Inzidenzkontrolle, das heisst die Anfechtung des Tarifs im
Einzelfall. Dieser führt über eine Abrechnung nach altem Recht, entweder über die blaue Kommission oder auf
dem Weg der Einsprache schlussendlich an das kantonale Versicherungsgericht und dann an das Bundesgericht. Auch wenn das Bundesgericht Tarifeingriffe zurückhaltend korrigiert, sind hier die Chancen durchaus
intakt.
Nach dem Nichteintretensentscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat die fmCh ihre Beschwerde vor der
gleichen Instanz vernünftigerweise zurückgezogen.
Dem Vernehmen nach will H+ die Einzelanfechtung nicht durchziehen, sodass offen ist, ob allenfalls die fmCh
oder ob einzelne Aerzte bzw. einzelne Patienten die Tarifanfechtung im Einzelfall vornehmen sollen. Dem
Vernehmen nach fanden Druckversuche statt, um die Spezialärzte daran zu hindern, den Tarif im Einzelfall
anzufechten. Das erregt höchstes Missfallen. Die SOG empfiehlt ihren Mitgliedern nach wie vor den bereits
mitgeteilten Nachforderungsvorbehalt auf die Rechnung zu setzen.
TARVISION
Mit einer gut vorbereiteten Arbeitsgruppe und mit tatkräftiger Unterstützung von Andreas Velke kommen wir
planmässig voran. Es geht darum, die zahlreichen Einzelleistungen womöglich zusammenzufassen und gleichzeitig die zahlreichen neuen Technologien in den Tarif einfliessen zu lassen. Gleichzeitig werden gewisse
Tarifunwuchten behoben. So wird z.B. die intravitreale Injektion massiv reduziert. Diese Reduktion allein wird
schon Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehen. Nach wie vor gilt jedoch, dass wir im
TarMed weitere Einzelleistungen haben, die fix tarifiert sind (Handlungsleistungen). Damit (und nur damit)
besteht Gewähr für einen weiteren transparenten Tarif.
Gesundheitskompass OBELISC
Der Vorstand verzichtet darauf, eine konkrete Empfehlung an die Mitglieder abzugeben. Es soll jeder frei sein,
sich diesem System anzuschliessen. Die Praxis zeigt, dass faktisch zahlreiche Abrechnungssysteme gepflegt
werden, die aber auch zu unterschiedlichen Resultaten führen.
Künftige Kongresse
Swiss Eye Week wird unmittelbar in der Woche nach der Vorstandssitzung stattfinden. Die Uebernahme des
Hotels Elite in Biel erzwang einen anderen Standort, da keine Gewähr mehr bestand, dass die Swiss Eye Week
und das Swiss Eye Research Meeting in Biel noch hätten durchgeführt werden können. Es bleibt zu hoffen,
dass der Anlass in Neuenburg auf ebenso viel Erfolg zurückblicken lässt wie in Biel. Die Anmeldungen haben
mit 230 einen Rekordstand erreicht.
Kongress Fribourg vom 26. - 28. August 2015: Das Programm ist auf der Homepage bereits publiziert.
Der Kongress wird neu am Donnerstag und Freitag stattfinden, ohne Samstag. Ab 1. Mai 2015 wird die
Anmeldung möglich sein. Die Mitglieder und weitere Interessierte werden vom Frühbucher-Rabatt profitieren.
Swiss OphthAWARD
Einreichungstermin für Beiträge ist der 15. Mai 2015. Anmeldung unter www.swissophthaward.ch.
Dieses Jahr werden die drei Kategorien für die Preise à je Fr. 10'000.— neu unterteilt in:
1.
Beste experimentelle Arbeit
2.
Grösste klinische Relevanz
3.
Jury's Choices
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17.02.2015
Kontakte mit dem Optikerverband
Am 27. November 2014 hat eine Delegation des Vorstandes, bestehend aus dem Präsident Dr. de Gottrau und
dem Kassier Dr. Pedroli sowie dem Verwaltungssekretär mit einer Delegation der SOV eine Unterredung
abgehalten. Seitens des SOV waren präsent Christian Stebler (Präsident des Optikerverbands), Prof. Roger
Crelier (Dozent für Optometrie an der Fachhochschule Nordwestschweiz) und Stefan Dieterle (Vorstandsmitglied des SOV und Präsident der Fachkommission Augenoptik der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des
Kantons Bern).
Es handelte sich um erste Sondierungsgespräche auch im Hinblick auf den Bericht "Zukunft SOG". Die Optiker
haben Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert. Der Vorstand wird den Faden auf jeden Fall wieder aufnehmen. Die Gespräche mit den Optikern werden fortgesetzt.
Gespräche mit VOFIS
Auf dem Hintergrund einer an sich sehr guten Zusammenarbeit mit VOFIS hat eine Delegation, bestehend aus
dem Präsident, Dr. Pedroli und Dr. Sachers sowie dem Verwaltungssekretär die Delegation der VOFIS
empfangen. Diese ist vertreten gewesen durch Patrick Wirth (Präsident) und Nicolas Moretti (Pharma).
Zunehmender Margendruck und auch zunehmende billigere Generika schränken die Aktionsmöglichkeiten der
Pharmaindustrie im Sponsoring, aber auch im Werbebereich ein. Dasselbe gilt auch für den übrigen Bereich.
Gerade im Sponsoring ist die SOG auf der anderen Seite relativ gut aufgestellt: Sponsoring und Gestaltung der
wissenschaftlichen Programme der SOG sind personell getrennt. Dies gewährleistet gegenseitige Unabhängigkeit.
Weiterbildungsprogramm Ophthalmochirurgie
Mikrochirurgiekurse: Die Liste wird laufend ergänzt. Das Verwaltungssekretariat ist froh, wenn sämtliche Mikrochirurgiekurse angekündigt werden. Sie werden auf der Homepage der SOG (Weiterbildung) publiziert.
Facharztprüfung Experten
Die EBO hat einen Kriterienkatalog für die Bestellung von Prüfungsexperten ausgearbeitet. Der Kriterienraster
soll eine qualitativ gute Durchführung der Prüfungen sicherstellen.
Wer als Prüfungsexperte Interesse hat, kann beim Verwaltungssekretariat einen entsprechenden Bewerbungsbogen verlangen. Die Kriterien sollen sicherstellen, dass sprachliche und fachliche Kompetenz gewährleistet
sind.
Verhalten der Krankenkassen
Willkürliche Kürzung der Preise für Linsenimplantate: Gewisse Kassen kürzen widerrechtlich die Preise für
Linsenimplantate, obwohl sowohl beim Ombudsmann für die Krankenversicherung als auch wie bereits in
diversen Entscheiden klar festgehalten wurde, dass den Kassen hier keine Preisfestsetzungsbefugnis zukommt.
Vor solchen Kassen kann der Arzt nur warnen. Näheres findet sich auf der Mitglieder-Website (dort sind auch
die Kassen zu finden, vor welchen gewarnt werden muss).
Da es oftmals um verhältnismässig geringe Beträge geht, verzichten viele Patienten auf weitere Rechtsmittel,
obwohl die Chancen dazu intakt wären. Der Aufwand ist höher als die Preisdifferenz, die strittig ist (von unter
CHF 10.— bis höchstens CHF 200.—). Trotzdem dürfen solche Uebergriffe nicht hingenommen werden.
Eine weitere Kasse weigert sich sogar und ohne jegliche nähere Begründung, mehr als CHF 2'300.— für eine
Kataraktoperation zu bezahlen. Auch hier muss der Patient gewarnt werden. Die Angaben finden sich auf der
Homepage. Eine Intervention des Verwaltungssekretariats bei der entsprechenden Kasse blieb bis jetzt unbeantwortet.
Verweigerung der Kostenerstattung für Schieloperation: Zunehmend weigern sich die Kassen auch, die Kosten
für Schieloperationen zu übernehmen mit der Begründung, es handle sich um eine rein kosmetische Operation.
Dies ist falsch: Jede Schieloperation ist medizinisch indiziert. Es gibt genügend Studien aus denen klar hervorgeht, dass Schielende sozial benachteiligt sind. Anderseits ist die Wiederherstellung nach einer Brustamputation kassenpflichtig. Es ist nun aber auch nicht einzusehen, weshalb die weit weniger auffällige Amputation
einer Brust auf Kosten der Kasse finanziert werden und die weit auffälligere und weit belastendere Schieloperation nicht. Das ist nicht hinzunehmen. Auch in solchen Fällen bietet das Verwaltungssekretariat Unterstützung.
Qualitätssicherung / QS-Datenbank EUREQUO
Wir haben schon eine schöne Anzahl von Mitgliedern, die sich diesem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.
Wir verfügen damit über eine Qualitätsdatenbank mit Vergleichsmöglichkeiten zu fast allen europäischen
Ländern.
Ziel der Datenbank ist es, die eigene Leistung zu kennen und gegebenenfalls zu verbessern. Die Daten sind
nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt.
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17.02.2015
SWISS DRG
Die Swiss DRG werden laufend fortentwickelt. Die Datenlage ist noch nicht überall zufriedenstellend, verbessert
sich aber laufend, da in der Ophthalmologie hauptsächlich ambulante Medizin betrieben wird, ist die Bedeutung
der DRG in der Ophthalmologie eher gering, allerdings was die quantitative Seite anbelangt. Dies bedeutet
nicht, dass die Qualität der Daten und Mitgestaltung auch im Bereich Ophthalmologie vernachlässigt werden
darf.
Sehlimiten: Handbuch der Rechtsmedizin
Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Mit der Publikation der neuen Richtlinien wird aber noch zugewartet werden, bis alle Verordnungen zur Via Sicura in Kraft getreten sind. Dem Vernehmen nach bestehen
Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Verkehrsmedizinern. Es zeichnet sich eine Mangellage ab.
Werbung
Nachdem verschiedene Werbemassnahmen, vor allem im Sektor Lasereingriffe die standesrechtlich zulässige
Schwelle missachtet haben, wird das Verwaltungssekretariat beauftragt, laufend zu prüfen und dort, wo es nötig
ist zu intervenieren.
Studien über Lucentis und Linsenimplantate / Zusatzzahlungen
Die U.E.M.S. hat eine Umfrage in allen europäischen Ländern veranstaltet: Es ist festzustellen, dass Dänemark
pro Kopf der Bevölkerung am meisten Injektionen verabreicht. Die Schweiz steht an zweiter Stelle. Am Schluss
findet sich Rumänien. Von 28 befragten Ländern haben sich 16 an der Umfrage beteiligt. Es zeigt sich, dass 7
Staaten die Behandlung mit Lucentis oder Eylea als obligatorische Leistung der Krankenversicherung zurückerstatten. Die anderen Länder erstatten ausschliesslich die Behandlung mit Avastin oder lassen sowohl Avastin
als auch Lucentis und Eylea zu. In anderen Staaten wiederum zahlt die Krankenversicherung gar nichts
(Rumänien). Dort wird meistens Avastin eingesetzt.
Bei den Linsenimplantaten ist die Varianz ebenfalls gross: 13 Länder erlauben keine Zusatzzahlungen für
Zusatzfunktionen, 8 Länder erlauben die Verrechnung von Zusatzzahlungen für gewisse Zusatzfunktionen. Das
Bild ist ähnlich wie bei den Zusatzfunktionen, welche in der Schweiz vom Patienten direkt zu vergüten sind.
Arzneimittelwerbeverordnung
Die Aenderungen betreffen die Publikumswerbung und sind von untergeordneter Natur. Die SOG beteiligt sich
an der Vernehmlassung daher nicht.
Fluoreszein-Streifen sind wieder erhältlich
Zwei Importeure bzw. Hersteller können Fluoreszein-Streifen wieder anbieten. Dies wurde den Mitgliedern
bereits kommuniziert. Weitere Informationen im Memberbereich auf der Homepage.
Verantwortlich für die Zusammenfassung: Fürsprecher Christoph Egli – Verwaltungssekretär
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17.02.2015