Tolle Farben im Frühling Tolle Farben im Frühling

Transcription

Tolle Farben im Frühling Tolle Farben im Frühling
Hagenower Blätter
Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt der Stadt Hagenow mit ihren Ortsteilen Granzin,
Hagenow Heide, Scharbow, Viez und Zapel sowie der öffentlich-rechtlichen Zweckverbände
22. Jahrgang
Nr. 218
18. April 2013
Tolle Farben im Frühling
Foto: Herr Horn
Aus dem Inhalt:
Amtliche Bekanntmachungen
Seiten 2/3/4/5
Kaleidoskop
Seiten
40 Jahre „Klingendes Posthorn“
Seite
9
Hochzeits-Lade im Museum
Seite
10
6/7
2
Hagenower Blätter
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12
„Gewerbegebiet Sudenhof“
Die 24. öffentliche Sitzung der
STADTVERTRETUNG HAGENOW
findet am
im
Donnerstag, dem 25. 04. 2013, um 18.00 Uhr
Rathaussaal der Stadtverwaltung Hagenow,
Lange Straße 28 - 32 in 19230 Hagenow
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am 7. März
2013 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Hagenow
„Gewerbegebiet Sudenhof“ für den Bereich südlich des Sudenhofer Dammes, westlich des Kilometerblocks und östlich der Sudenhofer Straße, siehe Anlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil
B), als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.
2.
Entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss als Satzung hiermit
bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung, einschl.
Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung entsprechend §
10 Abs. 4 BauGB dazu mit Ablauf dieses Tages in der Stadtverwaltung der
Stadt Hagenow, Fachbereich III - Bauen, Ordnung, Grundstücks- und
Gebäudemanagement, Zimmer 318, Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow,
während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen und über den
Inhalt Auskunft verlangen.
3.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Stadt Hagenow geltend gemacht worden sind. Dabei ist
der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher
zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
4.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder
aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der
Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der
verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,
gegenüber der Stadt Hagenow geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).
statt.
TAGESORDNUNG:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
Begrüßung durch den Stadtvertretervorsteher
Einwohnerfragestunde
Feststellung der Beschlussfähigkeit: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung; Feststellung der Anwesenheit
Information über gefasste Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen
Teil der vorangegangenen Sitzung
Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt
Anfragen der Stadtvertreter und Ortsteilbeiräte aus aktuellem
Anlass
Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
der Stadtvertretung
Abwicklung der Tagesordnungspunkte
1.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hagenow mit Anlagen
für das Jahr 2013
2.
1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
der Bibliothek der Stadt Hagenow
3.
1. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Hagenow für die
Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen
4.
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2014 - 2018
5.
Wohnstraßenbezeichnung für das B-Plangebiet Nr. 39 in 19230 Hagenow
6.
Aufforderung der Landesregierung zu angemessenen Angeboten des
Personenverkehrs auf der Bahnlinie Hagenow-Ludwigslust-Parchim-LübzKarow-Malchow-Waren-Neustrelitz
7.
Beauftragung der Bürgermeisterin Gespräche mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim zu führen, damit der öffentlich-rechtliche Vertrag
zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Hagenow
zur Einrichtung eines gemeinsamen „Kooperativen Bürgerbüros“
erfüllt wird
8.
Mitgliedschaft im Unternehmerverband West-Mecklenburg
j)
k)
Schließung des öffentlichen Teils
Abhandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils
TOP 9 Auftragsvergabe
TOP 10 Abgabenangelegenheit
TOP 11 Grundstücksangelegenheiten
l) Anfragen der Stadtvertreter aus aktuellem Anlass
m) Schließung der Sitzung
gez.: Dietmar Speßhardt, Stadtvertretervorsteher
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow
Termine der Sitzungen
der Ausschüsse der Stadtvertretung Hagenow
Öffentliche Sitzungen:
Finanzausschuss (beratender Ausschuss):
Montag, 06.05.2013,18.00 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
(beratender Ausschuss):
Dienstag, 14.05.2013, 18.00 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (beratender Ausschuss):
Dienstag, 14.05.2013, 18.00 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 110
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Handwerk,
Gewerbe und Tourismus (beratender Ausschuss):
Mittwoch, 15.05.2013, 18.15 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109
Nichtöffentliche Sitzungen:
Rechnungsprüfungsausschuss:
Donnerstag, 16.05.2013, 18.30 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109
gez. Schwarz
Bürgermeisterin
Hagenower Blätter
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow
Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbepark West - Söringstraße“
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am
29.11.2012 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für
das Gebiet „Gewerbepark West - Söringstraße“ aufzustellen.
Der Bereich umfasst eine Fläche westlich der Söringstraße mit dem NORMA – Markt sowie nördlich und östlich angrenzende Erweiterungsflächen.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne
der Innen-entwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Plangebietsabgrenzung kann dem nach-stehenden Übersichtsplan entnommen
werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
gez. Schwarz
Bürgermeisterin
3
Bürgersprechstunde
Der Stadtvertretervorsteher der Stadtvertretung Hagenow,
Herr Dietmar Speßhardt, führt am
07.05.2013 in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im Raum 217
der Stadtverwaltung Hagenow, Lange Straße 28–32 in 19230 Hagenow
eine Bürgersprechstunde durch.
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagenow können sich mit Fragen,
Anregungen oder Problemen an den Stadtvertretervorsteher wenden.
gez.: Wiepcke, Büro der Stadtvertretung
Neue Postfiliale
am Kießender Ring
Am 23. April eröffnet die Deutsche Post AG
eine neue Filiale im
Konsum- Getränkefachmarkt.
Hier können zukünftig Brief- und Paketmarken,
Einschreibemarken, Plusbriefe und Packsets erworben
werden. Angenommen werden Brief,- Paket,- und
Expresssendungen. Selbstverständlich erhalten die
Kunden Auskünfte zu allen Produkten und können auch
Portoermittlungen vornehmen lassen.
Bankdienstleistungen werden allerdings an
diesem Standort nicht angeboten.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow
über die öffentliche Auslegung der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
nach § 13 a BauGB für das Gebiet “Gewerbepark West“
an der Söringstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat auf ihrer Sitzung am 07.03.2013
den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbepark West“
bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gebilligt und die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 grenzt westlich an die Söringstraße und betrifft den Bereich des NORMA – Lebensmittelmarktes.
Wir wünschen allen Beteiligten eine erfolgreiche
Eröffnung und freuen uns über das erweiterte
Dienstleistungsangebot im Konsum-Getränkefachmarkt.
Hagenow-Information
seit März 2013 im Museum
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und die Begründung
liegen in der Zeit
Nach der umfangreichen Sanierung des Museums in Hagenow ist
nun seit dem 1. März auch die Hagenow-Information im Gebäude
des Museums zu finden.
im Rathaus der Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, FB III - Bauen, Ordnung,
Grundstücks- und Gebäudemanagement, Zimmer 318 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist ebenfalls möglich.
Sie können alle Dienstleistungen der Information, wie gewohnt, zu
den Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und zusätzlich in den Monaten von Mai bis September samstags
9.00 bis 12.00 Uhr in Anspruch nehmen.
vom 29.04.2013 bis zum 31.05.2013
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann mündliche
oder schriftliche Stellungnahmen zur Planungsabsicht abgegeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a Abs. BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es besteht kein Erfordernis
des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.
gez. Schwarz
Bürgermeisterin
4
Hagenower Blätter
Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren (Beitrags- und Gebührensatzung)
für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden vom 21. Mai 2003
Aufgrund der §§ 5; 150 ff. der Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl.
2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli
2011 (GVOBl. S. 777) sowie der §§ 1; 2; 6; 7; 9 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. 2005 S. 146) wird nach
Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom
21. März 2013 folgende 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden erlassen.
Artikel I
Änderung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und
Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden vom
21. Mai 2003, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung
vom 17. Juni 2010, wird wie folgt geändert.
1.:
§ 5 Beitragsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung – wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird
nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag
errechnet.
(2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrags werden für jedes Vollgeschoss 25 % der
Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, die nach den Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern Vollgeschosse sind. Ergibt sich aufgrund alter
Bausubstanz, dass kein Geschoss die Voraussetzungen der Landesbauordnung für ein Vollgeschoss
erfüllt, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.
(3) Als Grundstücksfläche gilt:
a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte im Plangebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan
bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist;
b) bei Grundstücken nach Buchstabe a), die über die
Grenzen eines B-Planes hinausreichen, auch die
Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese
Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden kann;
c) bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und
die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche
des Grundstücks;
d) bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer
Abrundungssatzung oder einer Außenbereichssatzung (§ 34 Abs.4; § 35 Abs. 6 BauGB) liegen, gilt
in den Randlagen des von der Abrundungssatzung
oder Außenbereichssatzung umfassenden Gebietes die dort festgelegte Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles als Grundstücksgrenze;
e) bei Grundstücken nach Buchstabe d), die über die
Grenzen einer Abrundungssatzung oder einer
Außenbereichssatzung hinausreichen, auch die
Fläche außerhalb des Satzungsgebietes, soweit
diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder
vergleichbar genutzt wird;
f) bei Grundstücken, die in einem Gebiet liegen, für
das ein Bebauungsplanentwurf die Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt, die gesamte im Planentwurfsgebiet liegende Fläche, wenn für das
Grundstück im B-Plan bauliche, gewerbliche,
industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist;
g) bei Grundstücken nach Buchstabe f), die über die
Grenzen eines Bebauungsplanentwurfs hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes,
soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell
oder vergleichbar genutzt wird;
h) bei Grundstücken, bei denen im B-Plan eine sonstige Nutzung (z.B. als Friedhof, Sportplatz, Grünfläche, Dauerkleingärten, Festplätze) festgesetzt
ist oder die im unbeplanten Innenbereich (§ 34
BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die überbaute Grundfläche der an die Einrichtung zur
Schmutzwasserbeseitigung anschließbaren oder
angeschlossenen baulichen Anlagen geteilt durch
die Grundflächenzahl 0,2. Berücksichtigt wird
höchstens die tatsächliche Grundstücksgröße. Die
unter Berücksichtigung des Maßes der Nutzung
nach Satz 1 ermittelte Fläche wird den baulichen
Anlagen dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen
jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der angeschlossenen oder anschließbaren
baulichen Anlagen verlaufen (Umgriffsfläche). Bei
Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung erfolgt eine gleichmäßige Flächenergänzung auf den anderen Seiten;
i) bei bebauten, angeschlossenen Grundstücken im
Außenbereich (§ 35 BauGB) wird die Grundfläche
der an die Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung angeschlossenen überbauten Flächen geteilt
durch die Grundflächenzahl 0,2, berücksichtigt
wird höchstens jedoch die tatsächliche Grundstücksgröße. Die vorstehenden Regelungen in
Buchstabe h) Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für
unbebaute Grundstücke im Außenbereich, die
anschließbar sind, weil sie früher bebaut waren
und nach § 35 BauGB wieder bebaubar sind, entsprechend. Als mit baulichen Anlagen überbaute
Fläche gilt die Fläche, die früher auf dem Grundstück überbaut war;
j) überbaute Flächen von baulichen, gewerblichen,
industriellen oder vergleichbaren Anlagen oder
selbstständigen Teilen von baulichen, gewerblichen, industriellen oder vergleichbaren Anlagen
auf angeschlossenen Grundstücken im Außenbereich, die ihrerseits nicht angeschlossen sind und
nach der Art ihrer Nutzung auch keinen Anschlussbedarf haben oder nicht angeschlossen werden
dürfen, bleiben bei der Kalkulation des Beitragssatzes und der Festsetzung und Erhebung des Beitrages unberücksichtigt;
k) als Bebauung im Sinne der vorstehenden Regelungen gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten
wie z. B. Gartenhäuser, Schuppen, Ställe für die
Geflügelhaltung für den Eigenverbrauch und dgl.
soweit dort kein Schmutzwasser anfällt, anders
aber bei Stellplätzen, Carports und Garagen. Für
die vorstehenden Regelungen dient zur Abgrenzung der baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzten Grundstücksfläche eine Linie
im gleichmäßigen Abstand von der Straße, dem
Weg oder dem Patz ohne Rücksicht darauf, ob
darin eine Abwasseranlage verlegt ist;
l) der Abstand wird
aa) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg
oder Platz angrenzen, von der Straßengrenze
aus gemessen,
bb) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem
Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung
verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an
gemessen,
cc) bei Grundstücken, die so an einem Platz,
einem Wendehammer oder in einer Lage zur
Straße oder zum Weg liegen, dass eine Linie
nach Buchst. aa) oder bb) nicht ermittelt werden kann, als Kreisbogen um den Mittelpunkt
des Platzes gebildet,
dd) bei Grundstücken, die nicht an die Straße, den
Weg oder Platz angrenzen, von der nächsten
zugewandten Grundstücksseite aus gemessen.
(4) Als Anzahl der Vollgeschosse gilt:
a) soweit ein B-Plan besteht, die im B-Plan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; dies gilt
auch für Grundstücke, die gem. § 33 BauGB
bebaut werden dürfen;
b) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen und
Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, die Zahl
von einem Vollgeschoss, sofern nicht im Einzelfall
eine größere Geschosszahl festgestellt werden
kann;
c) soweit kein B-Plan besteht und auch keine Bebauung gem. § 33 BauGB möglich ist,
aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse;
bb) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung
überwiegend tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse;
cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das Kirchengebäude
als eingeschossiges Gebäude behandelt.
d) Soweit in einem B-Plan die Zahl der Vollgeschosse
nicht bestimmt ist oder wenn nur Baumassenzah-
len festgesetzt sind, ist die in der näheren Umgebung überwiegend tatsächlich vorhandene Zahl
der Vollgeschosse anzusetzen;
e) bei Grundstücken, für die im B-Plan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von BPlangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B.
Sportplätze, Friedhöfe, Dauerkleingärten, Festplätze) wird ein Vollgeschoss angesetzt, sofern
nicht im Einzelfall eine größere Geschosszahl festgestellt werden kann;
f) wenn im B-Plan oder in einem B-Planentwurf, der
die Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt, nur
die zulässige Höhe von baulichen Anlagen festgesetzt ist, dann gilt als Zahl der Vollgeschosse die
höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,3 m, wobei
Bruchzahlen auf volle Zahlen kaufmännisch aufoder abgerundet werden. In Gewerbegebieten
(GE) und Industriegebieten (GI) wird durch 3,5 m
geteilt mit den vorstehenden Rundungsregelungen. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen, das gilt entsprechend, wenn die höchstzulässige Höhe der baulichen Anlagen überschritten wird.
g) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung
zulässig ist, die aber gewerblich oder industriell
genutzt werden können oder werden, wird ein
Vollgeschoss zugrunde gelegt. Das gilt für Campingplätze und Freibäder entsprechend, es sei
denn, aus der Bebauungsmöglichkeit oder Bebauung ergibt sich eine höhere Zahl der Vollgeschosse, die dann zugrunde gelegt wird.
2.:
§ 6 Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung - erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung
wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag berechnet.
(2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages wird die Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl vervielfacht.
(3) Als Grundstücksfläche gilt:
a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte im Plangebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan
bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist;
b) bei Grundstücken nach Buchstabe a), die über die
Grenzen eines B-Planes hinausreichen, auch die
Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese
Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden kann;
c) bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und
die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche
des Grundstücks;
d) bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer
Abrundungssatzung oder einer Außenbereichssatzung (§ 34 Abs.4; § 35 Abs. 6 BauGB) liegen, gilt
in den Randlagen des von der Abrundungssatzung
oder Außenbereichssatzung umfassenden Gebietes die dort festgelegte Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles als Grundstücksgrenze;
e) bei Grundstücken nach Buchstabe d) die über die
Grenzen einer Abrundungssatzung oder einer
Außenbereichssatzung hinausreichen, auch die
Fläche außerhalb des Satzungsgebietes, soweit
diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder
vergleichbar genutzt wird;
f) bei Grundstücken, die in einem Gebiet liegen, für
das ein Bebauungsplanentwurf die Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt, die gesamte im Planentwurfsgebiet liegende Fläche, wenn für das
Grundstück im B-Plan bauliche, gewerbliche,
industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist;
g) bei Grundstücken nach Buchstabe f) die über die
Grenzen eines Bebauungsplanentwurfs hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes,
soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell
oder vergleichbar genutzt wird;
h) als Bebauung im Sinne der vorstehenden Regelungen gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten
wie z. B. Gartenhäuser, Schuppen, Ställe für die
Geflügelhaltung für den Eigenverbrauch und dgl.
soweit von dort kein Niederschlagswasser einge-
Hagenower Blätter
5
Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden
leitet wird, anders aber bei Stellplätzen, Carports und
Garagen. Für die vorstehenden Regelungen dient zur
Abgrenzung der baulich, gewerblich, industriell oder
vergleichbar genutzten Grundstücksfläche eine Linie im
gleichmäßigen Abstand von der Straße, dem Weg oder
dem Patz ohne Rücksicht darauf, ob darin eine Abwasseranlage verlegt ist;
i) der Abstand wird
aa) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg
oder Platz angrenzen, von der Straßengrenze
aus gemessen,
bb) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem
Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung
verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an
gemessen,
cc) bei Grundstücken, die so an einem Platz,
einem Wendehammer oder in einer Lage zur
Straße oder zum Weg liegen, dass eine Linie
nach Buchst. aa) oder bb) nicht ermittelt werden kann, als Kreisbogen um den Mittelpunkt
des Platzes gebildet,
dd) bei Grundstücken, die nicht an die Straße, den
Weg oder Platz angrenzen, von der nächsten
zugewandten Grundstücksseite aus gemessen.
(4) Als Grundflächenzahl nach Absatz 2 gelten
a) soweit ein Bebauungsplan oder eine vergleichbare Regelung besteht, die darin festgesetzte
höchstzulässige Grundflächenzahl,
b) soweit kein Bebauungsplan oder eine vergleichbare Regelung besteht oder in einem Bebauungsplan eine Grundflächenzahl nicht bestimmt ist,
gelten nach Maßgabe der Baunutzungsverordnung die folgenden Werte, jedoch wird bei tatsächlicher Überschreitung der nachstehenden
Grundflächenzahl von mehr als 0,1, die wirklich
versiegelte Fläche des betreffenden Grundstückes
zum Ansatz gebracht.
Kleinsiedlungs-, Wochenendhaus- und
Campingplatzgebiete
Wohn-, Dorf-, Misch- und Ferienhausgebiete
Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete
im Sinne von § 11 BauNVO
Kerngebiete
0,2
0,4
0,8
1,0
c) für selbständige Garagen- und Einstellplatzgrundstücke
1,0
d) für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB)
sowie bei Friedhofsgrundstücken, Dauer-Kleingartenanlagen, Schwimmbädern, Festplätzen und
Sportplätzen
0,2
e) die Gebietseinordnung gemäß Absatz 4 Buchstabe
b richtet sich für Grundstücke,
aa) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer vergleichbaren Regelung liegen, nach der Festlegung im Bebauungsplan
oder der vergleichbaren Regelung,
bb) die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), nach der
vorhandenen Bebauung in der näheren
Umgebung.
3.:
§ 7 Beitragssätze – erhält folgende Fassung:
(1) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Hagenow
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 12,78 €/m²
bevorteilter Grundstücksfläche.
(2) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Abwasseranlage Bobzin
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Abwasseranlage beträgt als Teilbeitrag für
Schmutzwasser 5,73 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche, als Teilbeitrag für Niederschlagswasser 3,84 €/m²
bevorteilter Grundstücksfläche.
(3) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Hülseburg
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 8,18 €/m²
bevorteilter Grundstücksfläche.
(4)Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Redefin
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 12,78 €/m²
bevorteilter Grundstücksfläche.
(5) Beitragssatz für die Niederschlagswasseranlage Hagenow
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Niederschlagswasseranlage beträgt 2,56
€/m² bevorteilter Grundstücksfläche.
Kreisjagdverband Ludwigslust e.V.
Auf in die Bekow
zum
unter der Schirmherrschaft des Ministers für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus!
Am 1. Mai 2013
erklingen in der Hagenower Bekow die Jagdhörner aus nah und fern!
Wecken der Bürgerinnen und Bürger an verschiedenen
Standorten der Stadt durch die Jagdhornbläser!
10.00 Uhr
Eröffnung
- gemeinsames Anblasen
- Grußworte des Ministers Dr. Till Backhaus,
des Landrates Herrn Rolf Christiansen und
der Bürgermeisterin Frau Gisela Schwarz
10.30–13.00 Uhr Auftritt der Bläsergruppen aus Schleswig-Holstein,
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, M-V, Polen, Ungarn
und Tschechien
ab 13.00 Uhr
Programmgestaltung durch die
internationalen Gastbläsergruppen
ca. 15.00 Uhr
großes Abschlussblasen aller Teilnehmer
Durch das gesamte Programm führen Frau Heidi Wendt und Herr Norbert Bosse.
Ab 10.00 Uhr steht stündlich ein Pferdekutschenshuttle
vom Rathausplatz zur Bekow bereit.
Für die Gäste der Veranstaltung bieten wir einen Markt mit Jagdausstattern,
Trophäenschau, Wildprodukten, Kaffee und Kuchen sowie andere Versorgungsangebote an. Aktionen für unsere Kleinen: Kinderschminken, Bastelstraße
und Kinderkarussell
Der Kreisjagdverband
(6) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Pritzier
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 13,00 €/m²
bevorteilter Grundstücksfläche.
(7) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Gammelin
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage Gammelin beträgt
11,00 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche.
(8) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Moraas
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage Moraas beträgt
11,00 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche.
(9) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung
Schmutzwasseranlage Strohkirchen
Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen
Schmutzwasseranlage
Strohkirchen
beträgt 8,60 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen,
dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder auf
Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach
Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß
innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung
der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich
der Verstoß ergibt, gegenüber dem Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden geltend
gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.
Quast, Verbandsvorsteher
Am 25. April 2013
ist es soweit: Girls Day
Viele Unternehmen aus der Stadt Hagenow und Umgebung haben
sich auf der Aktionslandkarte im Internet eingetragen.
Mit sehr viel Engagement und Fantasie sind Programme für die Schülerinnen zusammengestellt, um Berufsfelder einfach und anschaulich
darzustellen.
Viele Mädchen unserer Stadt haben sich schon angemeldet, aber es
gibt noch offene Angebote. Also Mädchen, wer noch Lust hat, diesen
Tag für eine Berufsorientierung zu nutzen, der kann sich noch bis
zum 22. April 2013 anmelden.
Unter www.girlsdaymv.de findet ihr die
Aktionslandkarte. Hier
ist
eine
Übersicht
erstellt, welche Betriebe in der Stadt Hagenow oder überhaupt
im Landkreis Ludwigslust mitmachen.
An dieser Stelle
schon ein großes
Lob und Dankeschön an alle, die
diesen Tag mitgestalten.
Heike Schweda
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hagenow
6
Hagenower Blätter
Hagenower Kaleidoskop
H A G E N O W - I N F O R M AT I O N
Lange Str. 97, 19230 Hagenow, Telefon/FAX: 03883 729096
Kartenvorverkauf
26.04.2013
20.00 Uhr
10.05.2013
20.00 Uhr
16.05.2013
20.00 Uhr
25.05.2013
19.30 Uhr
26.05.2012
20.00 Uhr
06.06.2013
20.00 Uhr
08.06.2013
20.00 Uhr
09.06.2013
18.00 Uhr
15.06.2013
20.00 Uhr
20.07.2013
21.00 Uhr
28.07.2013
19.30 Uhr
30.08.2013
20.00 Uhr
28.08.2013
19.30 Uhr
06.09.2013
20.00 Uhr
23.09. 2013
20.00 Uhr
09.11.2013
18.30 Uhr
12.11.2013
20.00 Uhr
16.11.2013
20.00 Uhr
26.11.2013
20.00 Uhr
25.01.2014
16.00 Uhr
Halt mich –
Das Musical mit Tophits von Herbert Grönemeyer
Ort: Schwerin, Capitol
Matthias Reim – UNENDLICH-TOUR 2013
Ort: Schwerin, Sport- und Kongresshalle
Sascha Grammel –Keine Ahnung!
Ort: Schwerin Sport- und Kongresshalle
SILBERMOND
Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten
Guido Cantz –„Canz schön clever“
Ort: Schwerin, Capitol
Cordula Stratmann – Danke für meine Aufmerksamkeit
Ort: Schwerin, Das Capitol
PETER MAFFAY & BAND
Ort: Ludwigslust, Schlossgarten
DAVID GARRETT mit Band und Orchester
Ort: Ludwigslust, Schlossgarten
FLOYD RELOADED
Ort: Rostock, IGA Parkbühne
Philharmonic Rock 2013
Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten
Ina Müller & Band
Ort: Rostock, IGA Parkbühne
Dieter Thomas Kuhn & Band
Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten
Die Toten Hosen
Ort: Rostock, IGA Parkbühne
PUR OPEN AIR TOUR 2013
Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten
Schiller live 2013 Elektronik Pur – Neue Klangwelten
Ort: Schwerin, Das Capitol
Monika Martin & Edward Simoni – Magier der Panflöte
Ort: Schwerin Schelfkirche
The Stones - Rolling Stones Tribute
Ort: Schwerin, Das Capitol
KARAT – Akustiktour
Ort: Schwerin, Das Capitol
Eure Mütter – Neues Programm –
Ort: Schwerin, Das Capitol
BIBI BLOCKSBERG – Das Musical!
Ort: Schwerin, Das Capitol
Bluesrausch im Mecki...
... kompakt war Anfang
März im Kultur Klub Hagenow angesagt. Zur Einstimmung überraschten Martin
Giesenhagen und Andreas
Thorun die Zuhörer mit
einem
Gitarrenblues.
Danach verzauberten Steffen Rausch und seine
Begleiter
die
Gäste
gekonnt fast 3 Stunden
lang mit Blues, BoogieWoogie und Rockmusik!
Ein Ohrenschmaus erster
Klasse! Beschwingt und
total begeistert äußerten
sich die Gäste über die
gelungene Bluesnacht und
wünschten sich weitere
Abende dieser Art im
Mecki! Natürlich gab es
Zugaben, das Publikum
honorierte den Auftritt
mit lang anhaltendem
Applaus. 2014 wird es die
4. Bluesnacht geben, doch
zunächst ist Jazz angesagt. Der Kultur Klub
Hagenow lädt Sie jetzt
schon zum 1. Hagenower
Jazzfest am 25. Mai 2013
ins Mecki ein. Einzelheiten dazu sind nachzulesen unter www.kulturklub-hagenow.de oder in
der Website der Stadt
Hagenow. Wir freuen uns
auf Sie!
R. Schlüter
V E R A N S TA LT U N G S T I P P S
D E R H A G E N O W - I N F O R M AT I O N
23.04.2013
11-18 Uhr
Welttag des Buches - Tag der kleinen Überraschungen
Ort: Hagenow, Stadtbibliothek
25.04.2013
20.00 Uhr
01.05.2013
10.00 Uhr
KKH-Klub Kino
Ort: Hagenow, „Mecki“
Jagdhornbläsertreffen
Ort: Hagenow, Bekow
11.05.2013
14.00 Uhr
Brunnenfest
Ort: Hagenow, Fiek’n Brunnen
11.05.2013
Ab 22 Uhr
KON Hagenow „Buntes Treiben“
12.05.2013
14.00 Uhr
Weltmuseumstag in Hagenow
erstmals werden die ersten Ausstellungsräume präsentiert
Ort: Hagenow, Museumshof
25.05.2013
20.00 Uhr
1. Hagenower Jazzfest mit „Die Bekow Dixielanders“
Ort: Hagenow, „Mecki“
30.05.2013
20.00 Uhr
KKH-Klub Kino
Ort: Hagenow, „Mecki“
21.-23.06.2013 Altstadt und Schützenfest Hagenow
Ort: Hagenow, Altstadtkern – Lange Straße
22.-23.06.2013 Museumshoffest
11-18 Uhr
mit Musik und tschechischem Bier
Ort: Hagenow, Museumshof
27.06.2013
20.00 Uhr
KKH-Klub Kino
Ort: Hagenow, „Mecki“
12.07.2013
19.30 Uhr
Konzert im Rahmen der Festspiele
Mecklenburg-Vorpommern
Tobias Feldmann (Violine), Boris Kusnezow (Piano)
Ort: Hagenow, Alte Synagoge
27.-28.07.13
27.07.2013
28.07.2013
10. Harley-Biker-Sommer-Party
19.00 Uhr Live Spitzenband
11.00 Uhr Große Vorführparade
13.30 Uhr Stuntfahrer für Harley-Davidson
20.00 Uhr „Rock’n Roll Deputyz“ aus Lüneburg
22.30 Uhr Emotionen zum Wecken
Ort: Hagenow, Festplatz
12.08.2013
19.00 Uhr
Konzert: Zwischen Paris und Ludwigslust
eine musikalische Reise
Ort: Hagenow, Alte Synagoge
24.-25.08.2013 12. Oltimertreffen
Ort: Hagenow, Festplatz
Jeden 1. Samstag im Monat ist die Bibliothek geöffnet!!
AUSSTELLUNGEN
DAUERAUSSTELLUNG
„SPUREN JÜDISCHEN LEBENS IN HAGENOW
UND WESTMECKLENBURG“
Ort: „Hanna-Meinungen-Haus“ (bei der Synagoge)
seit 17.03.2013 Volkmar Förster „Der zertanzte Traum“
Malerei, Druckgrafik, Zeichnung, Installation
ab 21.07.2013 Ausstellungseröffnung: Barbara Vollmer
15.00 Uhr
„Option Herzwissen“
Malerei und Grafik
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag
9.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr
TREFFEN
11.05.2013
19.00 Uhr
Sonntag
14.00 bis 17.00 Uhr
Führungen nach Absprache
„Watt gifft datt Nies?“
Kloensnack mit Kuno Karls
Ort: Fiek´n - Brunnen Hagenow
Jeden 11. des Monats um 19.00 Uhr
Hagenower Blätter
7
Hagenower Kaleidoskop
Herzliche Glückwünsche und alles Gute zum Geburtstag!
Die Stadt Hagenow gratuliert allen Altersjubilaren nachträglich:
.Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Margarete Nehls
Charlotte Simanowski
Dorothea Schrapers
Paul Lange
Margareta Gemsa
Johanna Kurwahn
Günter Wille
Gerda Dühring
Sieglinde Kutschak
Erna Koß
Gertrud Jasmund
Lisa Becken
Erna Lübbert
Angelika Carlsdotter
Anni Vehoff
Elli Döring
Irene Nerlich
Erna Bönsch
Margot Anders
Elisabeth Dunkelmann
Hanna Falk
Irene Richling
Elisabeth Möck
Dietrich Becken
Gerda Bahlhorn
Elisabeth Knochenmuß
Gerda Moye
Hans-Hermann Gammelien
Margarete Schröder
Ursula Pommerencke
Rosa Tochtenhagen
Heinz Kacperowski
Hilde Kanter
Günter Rabold
Anni Büsch
Martha Bilgenroth
Edith Brückner
Hans-Heinrich Güsmer
Inge Grohmann
Erika Paetow
Ingrid Schmidt
Otto Ringel
Ruth Andersson
Adalbert Stanke
Ilse Holgersson
Klaus Linow
Elli Weiß
Gisela Schulz
Ewald Berg
Marie-Luise Jaensch
Lisa Bruhn
Ingrid Blohm
Gerhard Traut
Sentia von Spalding
Eveline Saß
Karl Keibel
Hans-Jürgen Schulz
Friedrich Dreyer
Ella König
Siegfried Prabell
Erwin Fuchs
Eberhard Bönisch
Hans Drager
Karl Harnisch
Frieda Köhntopp
Erika Krug
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
93.
93.
92.
91.
90.
90.
90.
89.
88.
88.
88.
88.
88.
87.
87.
87.
87.
87.
86.
86.
86.
86.
86.
86.
85.
85.
85.
85.
84.
84.
84.
84.
84.
84.
84.
84.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
83.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
82.
81.
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Gertraud Röschel
Ingeborg Palm
Magdalene Friedrich
Brigitte Grunow
Kurt Hallmann
Karl-Heinz Schmidt
Walter Pommerencke
Inge Prahl
Wolfgang Mayer
Waltraud Kruse
Lisa Dobus
Christa Müller
Waltraud Brixel
Walter Abend
Alfred Pawek
Berta Selivanov
Karl-Heinz Dollerschell
Hans Giermann
Hannelore Mauder
Maria Hagen
Siegfried Schulz
Willi Jenke
Franz Antonioli
Anton Boot
Sigrun Zastrow
Ernst Hagen
Lore Stanke
Manfred Venske
Peter Schütt
Dr. Utho Köhler
Renate Bredemeyer
Ingrid Bewer
Klaus-Dieter Schröder
Ursula Strauß
Valentina Lehmann
Wenzel Kühnel
Hermann Maron
Renate Christen
Kurt Mahler
Ernst Müller
Horst Liesberg
Lieschen Otto
Horst Schneider
Dr. Ilse Weißensee
Marta Gerdt
Helmut Zander
Otto Bautz
Rita Netzel
Dörte Fresow
Hildegard Cordt
Holger Wiepcke
Ingrid Krause
Hans Sickert
Christa Wiederhold
Klaus-Rüdiger Bereuter
Heide Hansen
Brigitte Schneider
Ursula Bielecke
Christel Schwiedrowski
Christel Rieckhof
Jutta Veith von Veithenau
Klaus Schug
Margot Bewersdorf
Jutta Hagemann
Gudrun Schmidt-Krüper
Gisela Schultz
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
81.
81.
81.
81.
81.
81.
81.
81.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
80.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
75.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
70.
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Frau
Frau
Gerd Wesener
Renate Grewe
Brigitte Becker
Olga Lamp
Ilona Klein
Erika Jendro
Gerhard Müller
Emma Jahn
Brigitte Blischke
Maria Wiech
Marieta Merchel
Regina Wenk
Dr.Gudrun Kothe
Erika Mantzel
Reinhard Korth
Rosa Hecht
Ingrid Bachmann
Rainer Engelhardt
Reinhard Greßmann
Waltraut Hochauf
Peter Paape
Erwin Dettmann
Sieglinde Palletschek
Hildegard Stöter
Regina Thiel
Tamara Sakaluschny
Walter Hagemann
Gudrun Kunrede
Hartmut Kischka
Joachim Fuchs
Günter Joachim
Josef Joachim
Edeltraud Bauer
Rosemarie Möller
Fred Avemaria
Sabine Scheibe
Karin Elvers
Rainer Küberling
Bernd Wenzel
Hans-Joachim Wiepcke
Josef Mamedow
Joachim Thewes
Gudrun Koch
Werner Voß
Linda Owe
Rainer Malkrab
Detlef Stender
Christa Romann
Marianne Avemaria
Rita Dik
Irina Dik-Hoch
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
70.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
65.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
60.
8
Hagenower Blätter
Neues aus der Stadtbibliothek
Hagenow
Lange hat er uns warten lassen,
aber nun ist er da, der liebe Frühling! Nun grünt und blüht es wieder überall. Zeit der Entspannung
pur inmitten bunter Blütenpracht
auf Balkonien! Oase der Erholung
im duftenden Kleingarten! Ideen
und Anregungen, wie es noch
schöner werden kann und Ihnen
eine tolle Ernte beschert wird, ob
Tipps und Tricks für Gartenneulinge oder alt erfahrene Hobbygärtner, in unserem umfangreichen,
attraktiven Angebot an Gartenbüchern wird jeder fündig. Kennen Sie z. B. schon das Buch
„Schrebergärten zum Wohlfühlen“, ein schöner Bildband, der
Ihren Kleingarten in ein richtig
kleines Paradies verwandelt?
Oder „Naschen erlaubt“. Der
zeigt, wie man selbst auf dem
kleinsten Balkon Gemüse und
leckere Früchte, wie Erdbeeren
anbauen kann? Oder „Gartenhäuschen“, ein Fundus an Ideen,
wie Ihr Gartenhäuschen etwas
aufgepeppt
werden kann?
Oder wie wäre
es mit „Urlaub
im
Garten:
Gestaltungsideen von Blütenmeer
bis
Te i c h o a s e “ ,
einem
Bildband, in dem
schon
allein
das
Blättern
Spaß
macht.
Subtropische
Pflanzen und
antikes Dekor
sorgen
für
mediterranes Flair, stimmungsvolle Beleuchtung für Wohlbefinden
oder Partystimmung. Wer es
romantisch liebt, zieht sich vielleicht unter das Laubdach zurück,
ganzjährig läst sich im Wintergarten tropische Atmosphäre genießen und für Kinder wird der Garten zum Abenteuerspielplatz. Lassen Sie sich einfach zu Beuem
anregen!
Und dann gibt es ja noch die vielen Gartenzeitschriften zum Ausleihen: Mein schöner Garten,
Kraut und Rüben, GartenFlora,
LandLust, Mein schönes Land,
LandIdee, Liebes Land oder LandKind.
Kommen, schauen, lesen, denn
ein Besuch in der Stadtbibliothek
lohnt sich immer!
Sommersportcamps des
Kreissportbundes
Die diesjährigen SommersportCamps des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim stehen unter dem
Motto „Sport im Wandel der Zeit“.
Alle interessierten Kinder und
Jugendliche zwischen 8 und 12 Jahren sind herzlich eingeladen, sich
auf die Spuren des Sports, seiner
Entstehung und Entwicklung zu
machen. Was hat Turnvater Jahn
auf der Hasenheide veranstaltet?
Was versteht man unter Leibesübungen und woher kommt eigentlich das Wort „Sport“? Diesen und
vielen weiteren Fragen wird in den
Camps auf den Grund gegangen.
Eine Mischung aus Praxis und Theorie vermitteln nicht nur einen Einblick in die Geschichte des Sports,
sondern auch in verschiedenen
Sportarten. Die Camps finden in der
zweiten und dritten Ferienwoche
(01.-05. Juni / 08.-15. Juli 2013) in
der Begegnungsstätte Balow statt.
In den 120 € Teilnehmergebühren
sind sowohl Vollverpflegung und
Übernachtung als auch Ausflüge
enthalten. Anmeldungen und wei-
tere Information gibt es beim Kreissportbund
Ludwigslust-Parchim
unter folgender Kontaktdaten: Tel:
03874/666647 oder per Mail: [email protected].
Anmeldungen werden bis zum 01.
Juni entgegen genommen.
KSB
ROCK IN DER WALPURGISNACHT
Am 30. 04. 2013 ab 19.00 Uhr in der Steegener Chaussee hinter dem
Finanzamt (ehem. Landbau) findet das gemeinsame Projekt „Rock in
Hagenow“ statt.
In Weiterführung des schon bekannten Weihnachtsrocks haben auch
hier junge, noch unbekannte Bands die Möglichkeit, ihr musikalisches
Können einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Die Veranstaltung wird unterstützt durch viele klein- und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe aus der Umgebung.
Drei Live-Bands werden an diesem Abend für gute Stimmung sorgen:
„Next One“ (Nachwuchsband aus der Förderung von "Rock in Hagenow), „FaltenRock“ (Oldie-Rock-Band) und „ABSOLUT“ (Gastband aus
Hagenow).
Traditionell wird es ein zünftiges Hexenfeuer geben!
Thomas Kühn
Zum fünften Mal: Rund um
den Raseneisenstein
Wie im vergangenen Jahr versprochen
lädt das Amt Ludwigslust-Land am Sonntag nach Herrentag, dem 12. Mai wieder
zur Raseneisenstein-Fahrradtour ein.
Start ist um 9.30 Uhr. Wir treffen uns dieses Mal nicht vor dem Schloss, sondern in
Kummer auf dem Rastplatz an der B 5.
Hier wird die Tour auch gegen 16.30 Uhr
enden. Von dem traditionellen Start vor
dem Schloss wird abgewichen, weil nahezu alles, was man in einer Tagestour erreichen kann und dann auch noch zum Thema passend ist, schon einmal angefahren
wurde.
Die Strecke führt durch Göhlen, Glaisin,
Menkendorf, Grebs, Karenz und Bresegard und ist etwa 35 km lang. Dabei wird
auch für Ortskundige manches Wegestück und manche Begegnung eine Über-
raschung sein. Neben Raseneisenstein
könnte die Tour auch das Thema „Ur- und
Frühgeschichte in der Griesen Gegend“
haben.
Wie immer gibt es unterwegs viel zu
sehen und zu erfahren. An diesen Stopps
wird es genügend Pausen geben, so dass
die Strecke auch für weniger Geübte gut
zu meistern ist. Selbstverständlich wird es
auch viel zu erzählen geben, denn mancher war von Anfang an dabei.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Für einen Mittagsimbiss wird gegen Entgelt gesorgt. Die Organisatoren bitten
um Anmeldung bis zum 6. Mai bei Herrn
Dörrwandt, Tel. 03874 426912 oder
[email protected].
Auf zahlreiche Anmeldungen freut sich
Olaf Hinrichs, Amtsvorsteher
Überall gibt es Interessantes zu hören und sehen, wie 2012 auf dem Kleeberg, wo 1817
der Jäger Tiedemann dem Großherzog das Leben gerettet haben soll.
Foto: Hinrichs
Hagenower Blätter
9
Jubiläum der Sängervereinigung „Klingendes Posthorn“ Hagenow
Der Hagenower „Postchor“
erfreut seit nunmehr 40 Jahren
die Herzen seiner Mitmenschen,
zumindest der chorbegeisterten
Menschen in der Region, mit
Volksliedern, Folkloretiteln und
Liedern für Feste und Feiern,
natürlich auch in Plattdeutsch.
Es begann mit den jährlich
durchzuführenden Betriebsfestspielen des Post- und Fernmeldeamtes im Jahre 1972. Eine
kleine Gesangsgruppe, deren
Stamm das damalige Reservistenkollektiv bildete, wagte
einen ersten zaghaften Versuch
mit einem Kulturprogramm.
Dieser erste öffentliche Auftritt
weckte auch bei vielen sangesfreudigen Mitarbeitern den
Wunsch, zu den nächsten
Betriebsfestspielen ein ansprechendes Programm vorzubereiten und selbst mitzumachen.
Nach mehreren Gesprächen
konnte die Leiterin des Hagenower
Frauenchores,
Edith
Düntsch, für die Chorarbeit
gewonnen werden – sie war bis
Anfang 2006 künstlerische Leiterin des Vereins.
Am 10. April 1973 konnte die
erste Chorprobe beginnen – mit
26 Sängerinnen und Sängern.
Was sie mitbrachten, war vor
allem die Freude am Gesang.
Der 10. April 1973 wird deshalb
auch als Zeitpunkt der Gründung des „Postchores“ gezählt.
Die erste Bewährungsprobe hatte er bei der Werkstatt der Chöre der Post- und Fernmeldeämter des damaligen Bezirkes
Schwerin am 26.10.1973 zu
bestehen.
Es folgten die jährlichen kulturellen Leistungsvergleiche der
Postund
Fernmeldeämter
sowie Veranstaltungen in der
Stadt und im damaligen Kreis
Hagenow und Bezirk Schwerin,
bei denen der Chor seine wachsende künstlerische Qualität
unter Beweis stellen konnte.
Zu den späteren Erfolgen des
Chores zählen der verliehene
Titel „Hervorragendes Volkskunstkollektiv“ und die Medaille „Ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv“.
Der Chor des Post- und Fernmeldeamtes Hagenow gestaltete
mit anderen Chören anlässlich
der Festspiele der Kultur und des
Sportes im Jahre 1978 in Hagenow, Neuhaus und Wittenburg
volkstümliche Konzerte. Im Februar 1984 wirkte er am Kulturprogramm der Festveranstaltung des Ministeriums für Postund Fernmeldewesen der DDR
im Staatstheater Schwerin
und im Juni 1985 am
Estradenprogramm
anlässlich der 825-JahrFeier von Schwerin mit.
Aus der Mitwirkung an
dieser Veranstaltung und
der dabei aufgenommenen Kontakte zum Ehepaar Ponesky ergab sich
nach längerer Wartezeit
die Erfüllung unseres großen Traums, einmal im
Fernsehen aufzutreten –
in der 50. Sendung der
beliebten Reihe „Alles
singt,
weil’s
Freude
bringt“ im Oktober 1989
durften wir drei Lieder
allein und sieben Lieder
gemeinsam mit anderen
Chören singen.
Der „Postchor wirkte oft bei der
kulturellen Umrahmung von
Jugendweihefeiern mit. Bis zum
Jahr 1990 war der Chor durch
das Post- und Fernmeldeamt
finanziell abgesichert – nach der
Wiedervereinigung
Deutschlands musste man sich auf „eigene Beine“ stellen. So kam es zur
Bildung der Sängervereinigung
„Klingendes Posthorn“ mit allen
rechtlichen und finanziellen
Konsequenzen.
Die Stadt Hagenow gehört
neben dem Landkreis Ludwigs-
lust zu den Förderern
des Vereins.
Gleich nach der „Wende“ und der Grenzöffnung im Jahre 1989
wurden Kontakte zu
Sangesfreunden
aus
dem westlichen Teil
Deutschlands
aufgenommen – die „Heidelerchen“ waren die ersten Gäste und sind noch
heute enge Partner
auch bei gemeinsamen
Konzerten.
10
Hagenower Blätter
Verloren vor 200 Jahren
in einer Lade
aus Bakendorf
In der Möbelsammlung des Hagenower Museums befindet sich unter den
Truhenmöbeln nur eine Lade mit
einer eingeschnitzten Inschrift und
Jahreszahl. Laden gehören nach den
Kisten (Stollentruhen) als Kastentruhen zu den älteren Formen der Truhenmöbel. Ihr lotgerechter, zuweilen
aber auch nach oben ausladender
Korpus ist an den Ecken gezinkt und
der zumeist leicht gebogene Truhendeckel liegt direkt auf dem Truhenkasten auf, während der Deckel der jüngeren Koffertruhe mit einem Rahmen
ausgestattet ist. Im Innern weist die
Lade meist an der linken Seite eine
Beilade mit Deckel auf. Gelegentlich
hatte der kleine Kasten als Geheimfach einen doppelten Boden. Laden
waren Aussteuermöbel, die im 18.
Jahrhundert in einem meist aber in
zwei Exemplaren von einer Bauernfrau in die Ehe gebracht wurden. Im
Laufe des 19. Jahrhunderts wurde
eine der beiden Laden zu Gunsten des
moderneren Koffers aufgegeben, bis
schließlich gegen Ende des Jahrhunderts ganz auf die Truhen als Aussteuermöbel verzichtet wurde. Kommoden und Sekretäre traten an ihre Stelle. Unterbäuerliche Schichten nutzten
hingegen die Lade noch das ganze 19.
Jahrhundert hindurch als Verwahrmöbel für Kleidung und Leinen. Männer
besaßen in der Regel nur eine Lade.
Als Teil der herrschaftlichen Hofwehr
gehörte sie zur Grundausstattung des
domanialen Bauernhofes und stand
dem Hauswirt – dem Bewirtschafter
des Hofes zu. Die Hofwehr war Eigentum des Landesherrn, denn er war der
Grundbesitzer des Hofes. In der Regel
bekamen die vom Hof abzufindenden
Söhne eine Lade, als ihr privates
Eigentum mit in die Ehe.
Die vorzustellende Lade wurde am
12.9.1973 von den Hagenower Museumsgründern in Bakendorf erworben.
Der beschädigte Zustand der Truhe
und die Trennung des Innern durch
eine Querwand ließen darauf schließen, dass das einstige Verwahrmöbel
für Leinenvorräte und Kleidung schon
vor langer Zeit zu einem Wirtschaftsmöbel herabgesunken war. Der Truhenkasten der Bakendorfer Lade ist
gezinkt und an der Front mit einem
aufgedübelten Blendrahmen versehen. Letzterer gliedert die Schauseite
in zwei breite und mittig in ein schmales Feld. Die Felder sind von aufgeleimten Profilleisten eingefasst. Links
waren die Leisten und die Dreieckbrettchen in den Zwickeln des Feldes
verloren gegangen. Auf dem horizontalen Rahmenbrett unterhalb des
Deckels befindet sich die eingekerbte
Inschrift: „IOHAN IOCEN BRAND
ANNO 1801“. Das angegebene Jahr
könnte mit seiner Hochzeit zusammenhängen. Im Innern der Truhe
befindet sich links eine Beilade mit
Deckel. Die schlossfeste Lade hat ein
Schlossschild aus Eisenblech, sowie
beidseitig Bügelgriffe aus tordiertem
Schmiedeeisen. Dem gewölbten Dekkel fehlte an der Front die einst aufgedübelte Profilleiste. Die Lade ruht
auf einem gezinkten Sockelrahmen,
der mit dem Truhenboden fest verbunden ist. Feuchtigkeit und Schädlingsbefall verursachten am Sockel
starke Schäden. Vermutlich um die Die Lade aus Bakendorf in restauriertem Zustand.
Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt die (Museum Hagenow Inv.Nr. VK 494)
Fotos: Henry Gawlick, Hagenow
Lade, der damaligen Mode gemäß,
einen braunen Anstrich. Grüne und Jochen Brand durch den Verlust des
rote Farbspuren an bestoßenen Stel- Geldstücks entgangen sein mögen?
len deuten darauf hin, dass die Truhe Das Fundstück mit dem springenden
ursprünglich, zumindest teilweise, Niedersachsenross
kam im Jahr 2000
farbig gefasst war.
Unter den in der Museumssammlung mit der sorgsam
vorhandenen Laden ist die aus Baken- restaurierten Lade
dorf eine der wenigen mit einer vor- zurück ins HagenoMuseum.
getäuschten
Rahmen-Füllung-Kon- wer
struktion und durch die Inschrift Gelegentlich einer
zudem ein besonderes Stück, welches Museumsführung
eine Restaurierung rechtfertigte. Die- lässt sich nun die
se wurde im Jahre 2000 durch den interessante Fundden
Holzrestaurator Rüdiger Ullrich in Sto- geschichte
ve bei Schönberg fachgerecht, ein- Gästen erzählen.
fühlsam und mit hohem Aufwand So war es auch am
Beim
vorgenommen, so dass die Lade in der 15.8.2001.
Dauerausstellung des Museums bis Museumsbesuch
einer
Gruppe
2010 gezeigt werden konnte.
Die Lade des „IOHAN JOCEN BRAND ANNO 1801“. UnrestaurierSeniorinnen
aus ter Zustand 2000.
Foto: Rüdiger Ullrich, Stove
Um die Blendfassade der Lade wiederherzustellen, nahm der Restaurator Radelübbe, Bakendie bereits gelockerten Bauteile ab. dorf und Gammeaufbewahrt, getrennt durch eine
Dazu gehörte auch das Brett mit der lin im Raum zur Flachsverarbeitung
angelangt,
wo
auch
eine
Koffertruhe
Querwand, erzählte sie mit sichtlieingekerbten Inschrift, hinter dem
sich eine Überraschung offenbarte. und die restaurierte Lade standen, chem Stolz. Von einer anderen NutEine dahinter gerutschte Münze erläuterte der Autor den interessier- zung wüsste sie nichts und auch nicht,
steckte an der rechten Seite hinter ten Damen Unterschied und Gemein- ob die Lade einst durch Einheirat
dem vertikalen Brett des Blendrah- samkeiten dieser für Mecklenburg eventuell aus dem Niedersächsischen
mens. Nach vorsichtiger Reinigung, charakteristischen Truhentypen. Als nach Bakendorf gelangte, was nämließ sich die Münze gut erkennen. Es ich das frisch restaurierte Exemplar lich die Münze und Laden ähnlicher
ist ein 1/12 Taler nach dem Reichsfuß, besonders hervorhob, rief eine der Gestaltung aus dem Amt Neuhaus
der 1807 in der hannoverschen Münz- Damen erstaunt: „Dat’s ja mien‘!“. vermuten ließen. Nun erzählte ich von
stätte Clausthal unter dem Münzmei- „Dann sind sie Loni Rump aus Baken- dem bei der Restaurierung wiederentster Georg Friedrich Michaelis (1802- dorf, die einst diese Lade dem deckten und vermutlich vor gut 200
1807) und der Regentschaft des han- Museum spendete“, entgegnete ich, Jahren verlorengegangenen Geldnoverschen König Georg III (1760- worauf sie mich erstaunt anblickte. stück. Davon hätte die Spenderin der
1820) geprägt wurde. Diese kleine Sil- Durch die Aufzeichnungen in der Lade allerdings nie etwas gehört und
bermünze war und ist kein Vermögen Museumskartei war mir Frau Rump sie verzichtete freundlicher Weise auf
wert. Es muss aber für Johann Jochen schon lange bekannt, aber bisher
die Herausgabe des 1/12 Talers zu
Brand, dem Besitzer der Lade, den- noch nicht begegnet. Nun war die
Gunsten
des Hagenower Museums.
noch ein gewisser Verlust gewesen Gelegenheit da, etwas zur letzten
Frau Rump verstarb vor einigen JahNutzung
der
Truhe
in
Erfahrung
zu
sein, denn für einen 1/ 12 Taler (= 1
bringen. Die Lade sei „schon immer“ ren. Mit ihrer Schenkung im Jahre
Doppelgroschen = 4 Schilling)
auf dem Hof gewe- 1973 hat sie sich – wie all jene, denen
konnte man sich um 1810 entsen und darin wur- unser Museum seine Schätze verdankt
weder zwei irdene Töpfe, vier
de Hühner- und - gewissermaßen ein kleines Denkmal
dergleichen Schalen oder zwei
S c h w e i n e f u t t e r gesetzt. Dafür sind wir dankbar und
geflochtene Esskiepen mit DekFundstelle des 1/12 stehen in der Pflicht, diese Kulturgükel kaufen. Ein lebendes Huhn
Talers hinter dem abge- ter zu bewahren, zu erforschen und
war für drei bis vier Schilling zu
nommenen Inschriftenauszustellen.
haben. Und wie viele Krüge Bier
brett.
waren es wohl, die Johann
Henry Gawlick, Museumsdirektor
Foto: R. Ullrich,2000
Hagenower Blätter
11
Große Badeparty im Wonnemar
Fun & Action für
Jung und Alt
Club
Regionale Schule
„Prof. Dr. Friedrich Heincke“
bekommt Berufswahlsiegel
Das Berufswahlsiegel wird vom Bildungswerk der Wirtschaft M-V
erstmals an Schulen, die sich für die Berufsorientierung stark
machen, verliehen. Um an dem Auswahlverfahren teilnehmen zu
können, mussten wir in der ersten Runde online Fragen beantworten. Danach wurden wir ausgewählt, in einem Audit darzustellen wie Berufsorientierung an unserer Schule gelebt wird.
In diesem fast 2-stündigen Audit gelang es Schülern, Lehrern,
Eltern und Kooperationspartnern (z. B. Jessenitzer Aus- und Weiterbildungs e.V., Create MV…) die Jury davon zu überzeugen, welchen Stellenwert Berufsorientierung an unserer Schule besitzt. Im
Abschlussgespräch mit der Jury wurde uns das Berufswahlsiegel
zugesprochen und wird offiziell in einer Festveranstaltung am
19.06.2013 überreicht.
Am Sonntag, den 21. April 2013, ist es
so weit: Der S-Club der Sparkassen
Mecklenburg-Nordwest und MecklenburgSchwerin lädt zur großen
Badeparty ins Wonnemar Wismar
ein.
Zwischen 13 Uhr und 17 Uhr können
sich alle großen und kleinen "Wasserratten" auf eine feuchtfröhliche
"Fun- & Action-Poolparty" mit jeder
Menge Musik, Action, Animation und
vor allem Spaß freuen. Und das Beste
daran ist: "S-Club-Mitglieder"
haben an diesem Tag freien Eintritt! Alle anderen Badegäste, z. B.
Familie oder Freunde, erhalten 25%
Ermäßigung auf den regulären
Tagestarifsowie auf den 3,5-StundenTarifim Erlebnis- und Sportbad.
Die Preise sind unter www.wonnemar.de abrufbar.
Um 13.00 Uhr fällt der Startschuss zur
lndoor-FUN-Party mit tollen und
gigantischen Spielgeräten sowie
spannenden Wettbewerben.
Mit von der Partie ist das bestens
gelaunte "Action-Team" der schwäbischen Spaßagentur H20 FUN
EVENTS®, die das Wasser im Bad zum
Brodeln bringt.
ln einem turbulenten Geschlechter-
kampf können die Jungs und Mädchen unter Beweis stellen, wer wirklich das "stärkere" Geschlecht ist.
Dabei sind vor allem Geschicklichkeit,
Reaktion
und
Zusammenarbeit
gefragt, wenn im Wasser die verschiedensten Wettkämpfe und Animationen auf und um die Spielgeräte
herum stattfinden. Zwischen den
angeleiteten Programmpunkten stehen die Attraktionen auch für freies
Spiel zur Verfügung und können von
allen die schon schwimmen können
unter Aufsicht benutzt werden.
Das S-Club-Team verziert die Badegäste mit coolen Body-Stamps (temporäre Tattoos) und verlost attraktive
Preise beim Wissensquiz, z.B. eine
Goldcard für's Wonnemar im Wert
von 150 Euro.
Weiterhin können sich alle Gäste auf
viele gelbe Quietscheentchen und
einen Wasserballregen freuen.
Na dann, Badehosen, Handtücher
und die Familie geschnappt und ab
ins Freizeitbad Wonnemar Wismar!
Der S-Club freut sich auf alle Gäste
und empfängt seine Mitglieder ab 10
Uhr im Foyer.
Nur den S-Club-Ausweis bitte
nicht vergessen!
12
Hagenower Blätter
Abfuhrtermine
Gottesdienste
der Evangelischen Kirche Hagenow
sonntags
10.00 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienste
der Katholischen Kirche Hagenow/Lübtheen
samstags
Hagenow
18.00 Uhr
sonntags
Hagenow
Lübtheen
9.15 Uhr
11.00 Uhr
Ort
Stadt Hagenow
Hagenow Land
Hagenow Heide
Granzin
Scharbow
Sudenhof
Viez
Zapel
April / Mai 2013
Altpapier (4-wöchentlich)
Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013
Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013
Fr. 13.05.2013
Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013
Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013
Di. 23.04.2013
Do. 02.05.2013
Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013
Gelber Sack (ungerade KW)
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013
Sorgen auch Sie für Sauberkeit in unserer Stadt! Stellen Sie
die gelben Säcke erst am Morgen des Abfuhrtages bereit!
Tel: 03883 722621
Mail: [email protected]
BLÜTENSCHAUEN
von Mai bis Juli
Pfingstrosen üben besonders nach dem Winter eine große
Faszination auf uns Menschen aus. Es sind die typischen und
prägenden Blütenpflanzen des Monats Mai, die uns mit
ihren großen und prächtigen Blüten in den vielseitigsten
Farben sowie Duft, jedes Jahr aufs Neue erfreuen und
begeistern. Wir laden Sie herzlichst zu dieser einmaligen
Blütenschau in den Hagenower-Pfingstrosen & Liliengarten
ein, wo über 100 Sorten aus den verschiedensten Arten zur
Blüte gelangen. Auf Grund vieler Wünsche und Nachfragen
von Besuchern bieten wir Erstmalig Individuelle Gartenführungen während der Päonien-Hauptblütezeit vom 21. Mai
bis zum 7. Juni, an. In diesem Zeitraum sind tägliche Führungen um 10, 14, 16, und 18 Uhr vorgesehen und dauern ca.
1,5 – 2 Stunden. Treffen Sie Terminabsprachen bitte telefonisch unter Hagenow 03883/510124 Fam. Horn.
Bei den Führungen werden Ihnen Besonderheiten und
praktische Erfahrungen der unterschiedlichen Päonien
Arten und Sorten sowie die Kultur und Pflege dieser langlebigen und schönen Pflanzenart nahegebracht. Gleichzeitig
erhalten Sie Auskunft zum Gartengestaltungs-Konzept und
den vielseitigen Pflanzenarten. Die Führungen sind Kostenpflichtig mit 5,- €/Person, bei mindestens 2 Teilnehmern.
Zudem öffnet unser Garten seine Pforten bei der Aktion
„Offene Gärten-MV“ an nachstehenden Tagen:
1. Mai zum Frühlingszauber der Frühblüher
1. und 2. Juni zur Pfingstrosenblüte
23. Juni zu den „Offenen Gärten-MV“
14. Juli zur Lilien und Taglilienblüte, jeweils von 10–18 Uhr
Einmaliger Eintritt von 2,-€ für alle Gartentermine des Jahres.
Der Hagenower-Pfingstrosen & Liliengarten befindet sich in
19230 Hagenow Wiesengrund (Straße neben dem Gartenfachmarkt) letzter Garten links.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! G. Horn, Gmstr.
So sieht es jetzt bei uns aus!
Besucht uns doch am 1. Juni 2013 zum
Tag der offenen Tür!
Bereitschaftsnr. Stadtwerke:
0800 6152000
(Gas/Wasser/Fernwärme)
0800 6152001
(Strom)
0800 6152002
(Abwasser)
IMPRESSUM
IHRE MEDIABERATERIN – FÜR SIE VOR ORT!
IHR ERFOLG IST UNSER ZIEL
Wenn Werbung wirken soll, muss einfach alles stimmen:
➤ der Preis
➤ die Verbreitung
➤ die Beratung
➤ die Qualität
Fordern Sie Fachberatung.
Ihre Ansprechpartnerin für Anzeigen und Beilagen.
FREDERIKE LINOW
Mobil: 0152 36417306
Tel.: 03883 61088523
Fax: 03883 61088525
E-mail: [email protected]
Büro: Schweriner Str. 1, 19230 Hagenow
www.svz.de
...hier zu Hause
19230 Hagenow-Heide • Hagenower Straße 33
Tel. Hagenow 722176
Steinmetzbetrieb
Grabmale
Herausgeber:
Stadt Hagenow
Redaktion:
Stadt Hagenow,
Öffentlichkeitsarbeit,
19230 Hagenow
Lange Straße 28–32
Tel.: 03883 623102
Fax: 03883 721087
www.hagenow.de
Hinweis:
Die Redaktion behält sich das
Recht der auszugsweisen Wiedergabe eingereichter Beiträge vor. Für unaufgefordert
eingesandte Texte, Bilder und
Zeichnungen übernehmen wir
keine Haftung.
Herstellung und Anzeigen:
Zeitungsverlag
Schwerin GmbH & Co. KG
Auflage: 6.100 Exemplare
Die „Hagenower Blätter“
erscheinen monatlich, kostenlos an alle Haushalte.
Sie können während der
Öffnungszeiten des Rathauses
eingesehen werden.
Gegen Erstattung der Portogebühren ist der Direktbezug
möglich.
Die nächste Ausgabe der
BRANDT Hagenower
aus Naturstein
Blätter
Felsen, Einfassungen, Bronzen erscheint am
16.05. 2013
Redaktionsschluss
Wolfgang Brandt, Steinmetzmeister
02.05. 2013
Tel. 03883 723061 Hagenow, Schweriner Straße 12