Tolle Farben im Frühling Tolle Farben im Frühling
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Hagenower Blätter Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt der Stadt Hagenow mit ihren Ortsteilen Granzin, Hagenow Heide, Scharbow, Viez und Zapel sowie der öffentlich-rechtlichen Zweckverbände 22. Jahrgang Nr. 218 18. April 2013 Tolle Farben im Frühling Foto: Herr Horn Aus dem Inhalt: Amtliche Bekanntmachungen Seiten 2/3/4/5 Kaleidoskop Seiten 40 Jahre „Klingendes Posthorn“ Seite 9 Hochzeits-Lade im Museum Seite 10 6/7 2 Hagenower Blätter Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet Sudenhof“ Die 24. öffentliche Sitzung der STADTVERTRETUNG HAGENOW findet am im Donnerstag, dem 25. 04. 2013, um 18.00 Uhr Rathaussaal der Stadtverwaltung Hagenow, Lange Straße 28 - 32 in 19230 Hagenow 1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am 7. März 2013 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Hagenow „Gewerbegebiet Sudenhof“ für den Bereich südlich des Sudenhofer Dammes, westlich des Kilometerblocks und östlich der Sudenhofer Straße, siehe Anlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. 2. Entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss als Satzung hiermit bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung, einschl. Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung entsprechend § 10 Abs. 4 BauGB dazu mit Ablauf dieses Tages in der Stadtverwaltung der Stadt Hagenow, Fachbereich III - Bauen, Ordnung, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Zimmer 318, Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. 3. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hagenow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 4. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Hagenow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). statt. TAGESORDNUNG: a) b) c) d) e) f) g) h) i) Begrüßung durch den Stadtvertretervorsteher Einwohnerfragestunde Feststellung der Beschlussfähigkeit: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung; Feststellung der Anwesenheit Information über gefasste Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung Änderungsanträge zur Tagesordnung Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt Anfragen der Stadtvertreter und Ortsteilbeiräte aus aktuellem Anlass Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung Abwicklung der Tagesordnungspunkte 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hagenow mit Anlagen für das Jahr 2013 2. 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow 3. 1. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Hagenow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen 4. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2014 - 2018 5. Wohnstraßenbezeichnung für das B-Plangebiet Nr. 39 in 19230 Hagenow 6. Aufforderung der Landesregierung zu angemessenen Angeboten des Personenverkehrs auf der Bahnlinie Hagenow-Ludwigslust-Parchim-LübzKarow-Malchow-Waren-Neustrelitz 7. Beauftragung der Bürgermeisterin Gespräche mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu führen, damit der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Hagenow zur Einrichtung eines gemeinsamen „Kooperativen Bürgerbüros“ erfüllt wird 8. Mitgliedschaft im Unternehmerverband West-Mecklenburg j) k) Schließung des öffentlichen Teils Abhandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils TOP 9 Auftragsvergabe TOP 10 Abgabenangelegenheit TOP 11 Grundstücksangelegenheiten l) Anfragen der Stadtvertreter aus aktuellem Anlass m) Schließung der Sitzung gez.: Dietmar Speßhardt, Stadtvertretervorsteher Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow Termine der Sitzungen der Ausschüsse der Stadtvertretung Hagenow Öffentliche Sitzungen: Finanzausschuss (beratender Ausschuss): Montag, 06.05.2013,18.00 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr (beratender Ausschuss): Dienstag, 14.05.2013, 18.00 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (beratender Ausschuss): Dienstag, 14.05.2013, 18.00 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 110 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Handwerk, Gewerbe und Tourismus (beratender Ausschuss): Mittwoch, 15.05.2013, 18.15 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109 Nichtöffentliche Sitzungen: Rechnungsprüfungsausschuss: Donnerstag, 16.05.2013, 18.30 Uhr, Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, Raum 109 gez. Schwarz Bürgermeisterin Hagenower Blätter Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbepark West - Söringstraße“ Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am 29.11.2012 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Gewerbepark West - Söringstraße“ aufzustellen. Der Bereich umfasst eine Fläche westlich der Söringstraße mit dem NORMA – Markt sowie nördlich und östlich angrenzende Erweiterungsflächen. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innen-entwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Plangebietsabgrenzung kann dem nach-stehenden Übersichtsplan entnommen werden. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. gez. Schwarz Bürgermeisterin 3 Bürgersprechstunde Der Stadtvertretervorsteher der Stadtvertretung Hagenow, Herr Dietmar Speßhardt, führt am 07.05.2013 in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im Raum 217 der Stadtverwaltung Hagenow, Lange Straße 28–32 in 19230 Hagenow eine Bürgersprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagenow können sich mit Fragen, Anregungen oder Problemen an den Stadtvertretervorsteher wenden. gez.: Wiepcke, Büro der Stadtvertretung Neue Postfiliale am Kießender Ring Am 23. April eröffnet die Deutsche Post AG eine neue Filiale im Konsum- Getränkefachmarkt. Hier können zukünftig Brief- und Paketmarken, Einschreibemarken, Plusbriefe und Packsets erworben werden. Angenommen werden Brief,- Paket,- und Expresssendungen. Selbstverständlich erhalten die Kunden Auskünfte zu allen Produkten und können auch Portoermittlungen vornehmen lassen. Bankdienstleistungen werden allerdings an diesem Standort nicht angeboten. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hagenow über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nach § 13 a BauGB für das Gebiet “Gewerbepark West“ an der Söringstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat auf ihrer Sitzung am 07.03.2013 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbepark West“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 grenzt westlich an die Söringstraße und betrifft den Bereich des NORMA – Lebensmittelmarktes. Wir wünschen allen Beteiligten eine erfolgreiche Eröffnung und freuen uns über das erweiterte Dienstleistungsangebot im Konsum-Getränkefachmarkt. Hagenow-Information seit März 2013 im Museum Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und die Begründung liegen in der Zeit Nach der umfangreichen Sanierung des Museums in Hagenow ist nun seit dem 1. März auch die Hagenow-Information im Gebäude des Museums zu finden. im Rathaus der Stadt Hagenow, Lange Straße 28-32, FB III - Bauen, Ordnung, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Zimmer 318 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist ebenfalls möglich. Sie können alle Dienstleistungen der Information, wie gewohnt, zu den Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und zusätzlich in den Monaten von Mai bis September samstags 9.00 bis 12.00 Uhr in Anspruch nehmen. vom 29.04.2013 bis zum 31.05.2013 Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann mündliche oder schriftliche Stellungnahmen zur Planungsabsicht abgegeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a Abs. BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es besteht kein Erfordernis des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. gez. Schwarz Bürgermeisterin 4 Hagenower Blätter Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren (Beitrags- und Gebührensatzung) für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden vom 21. Mai 2003 Aufgrund der §§ 5; 150 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) sowie der §§ 1; 2; 6; 7; 9 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. 2005 S. 146) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 21. März 2013 folgende 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden erlassen. Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden vom 21. Mai 2003, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung vom 17. Juni 2010, wird wie folgt geändert. 1.: § 5 Beitragsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung – wird wie folgt neu gefasst: (1) Der Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag errechnet. (2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrags werden für jedes Vollgeschoss 25 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, die nach den Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern Vollgeschosse sind. Ergibt sich aufgrund alter Bausubstanz, dass kein Geschoss die Voraussetzungen der Landesbauordnung für ein Vollgeschoss erfüllt, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. (3) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte im Plangebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist; b) bei Grundstücken nach Buchstabe a), die über die Grenzen eines B-Planes hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden kann; c) bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstücks; d) bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Abrundungssatzung oder einer Außenbereichssatzung (§ 34 Abs.4; § 35 Abs. 6 BauGB) liegen, gilt in den Randlagen des von der Abrundungssatzung oder Außenbereichssatzung umfassenden Gebietes die dort festgelegte Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles als Grundstücksgrenze; e) bei Grundstücken nach Buchstabe d), die über die Grenzen einer Abrundungssatzung oder einer Außenbereichssatzung hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Satzungsgebietes, soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird; f) bei Grundstücken, die in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplanentwurf die Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt, die gesamte im Planentwurfsgebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist; g) bei Grundstücken nach Buchstabe f), die über die Grenzen eines Bebauungsplanentwurfs hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird; h) bei Grundstücken, bei denen im B-Plan eine sonstige Nutzung (z.B. als Friedhof, Sportplatz, Grünfläche, Dauerkleingärten, Festplätze) festgesetzt ist oder die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die überbaute Grundfläche der an die Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung anschließbaren oder angeschlossenen baulichen Anlagen geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2. Berücksichtigt wird höchstens die tatsächliche Grundstücksgröße. Die unter Berücksichtigung des Maßes der Nutzung nach Satz 1 ermittelte Fläche wird den baulichen Anlagen dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der angeschlossenen oder anschließbaren baulichen Anlagen verlaufen (Umgriffsfläche). Bei Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung erfolgt eine gleichmäßige Flächenergänzung auf den anderen Seiten; i) bei bebauten, angeschlossenen Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird die Grundfläche der an die Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung angeschlossenen überbauten Flächen geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2, berücksichtigt wird höchstens jedoch die tatsächliche Grundstücksgröße. Die vorstehenden Regelungen in Buchstabe h) Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für unbebaute Grundstücke im Außenbereich, die anschließbar sind, weil sie früher bebaut waren und nach § 35 BauGB wieder bebaubar sind, entsprechend. Als mit baulichen Anlagen überbaute Fläche gilt die Fläche, die früher auf dem Grundstück überbaut war; j) überbaute Flächen von baulichen, gewerblichen, industriellen oder vergleichbaren Anlagen oder selbstständigen Teilen von baulichen, gewerblichen, industriellen oder vergleichbaren Anlagen auf angeschlossenen Grundstücken im Außenbereich, die ihrerseits nicht angeschlossen sind und nach der Art ihrer Nutzung auch keinen Anschlussbedarf haben oder nicht angeschlossen werden dürfen, bleiben bei der Kalkulation des Beitragssatzes und der Festsetzung und Erhebung des Beitrages unberücksichtigt; k) als Bebauung im Sinne der vorstehenden Regelungen gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten wie z. B. Gartenhäuser, Schuppen, Ställe für die Geflügelhaltung für den Eigenverbrauch und dgl. soweit dort kein Schmutzwasser anfällt, anders aber bei Stellplätzen, Carports und Garagen. Für die vorstehenden Regelungen dient zur Abgrenzung der baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzten Grundstücksfläche eine Linie im gleichmäßigen Abstand von der Straße, dem Weg oder dem Patz ohne Rücksicht darauf, ob darin eine Abwasseranlage verlegt ist; l) der Abstand wird aa) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der Straßengrenze aus gemessen, bb) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an gemessen, cc) bei Grundstücken, die so an einem Platz, einem Wendehammer oder in einer Lage zur Straße oder zum Weg liegen, dass eine Linie nach Buchst. aa) oder bb) nicht ermittelt werden kann, als Kreisbogen um den Mittelpunkt des Platzes gebildet, dd) bei Grundstücken, die nicht an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der nächsten zugewandten Grundstücksseite aus gemessen. (4) Als Anzahl der Vollgeschosse gilt: a) soweit ein B-Plan besteht, die im B-Plan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; dies gilt auch für Grundstücke, die gem. § 33 BauGB bebaut werden dürfen; b) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen und Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, die Zahl von einem Vollgeschoss, sofern nicht im Einzelfall eine größere Geschosszahl festgestellt werden kann; c) soweit kein B-Plan besteht und auch keine Bebauung gem. § 33 BauGB möglich ist, aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse; bb) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse; cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das Kirchengebäude als eingeschossiges Gebäude behandelt. d) Soweit in einem B-Plan die Zahl der Vollgeschosse nicht bestimmt ist oder wenn nur Baumassenzah- len festgesetzt sind, ist die in der näheren Umgebung überwiegend tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse anzusetzen; e) bei Grundstücken, für die im B-Plan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von BPlangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sportplätze, Friedhöfe, Dauerkleingärten, Festplätze) wird ein Vollgeschoss angesetzt, sofern nicht im Einzelfall eine größere Geschosszahl festgestellt werden kann; f) wenn im B-Plan oder in einem B-Planentwurf, der die Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt, nur die zulässige Höhe von baulichen Anlagen festgesetzt ist, dann gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,3 m, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen kaufmännisch aufoder abgerundet werden. In Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI) wird durch 3,5 m geteilt mit den vorstehenden Rundungsregelungen. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen, das gilt entsprechend, wenn die höchstzulässige Höhe der baulichen Anlagen überschritten wird. g) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich oder industriell genutzt werden können oder werden, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. Das gilt für Campingplätze und Freibäder entsprechend, es sei denn, aus der Bebauungsmöglichkeit oder Bebauung ergibt sich eine höhere Zahl der Vollgeschosse, die dann zugrunde gelegt wird. 2.: § 6 Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung - erhält folgende Fassung: (1) Der Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag berechnet. (2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages wird die Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl vervielfacht. (3) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte im Plangebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist; b) bei Grundstücken nach Buchstabe a), die über die Grenzen eines B-Planes hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden kann; c) bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstücks; d) bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Abrundungssatzung oder einer Außenbereichssatzung (§ 34 Abs.4; § 35 Abs. 6 BauGB) liegen, gilt in den Randlagen des von der Abrundungssatzung oder Außenbereichssatzung umfassenden Gebietes die dort festgelegte Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles als Grundstücksgrenze; e) bei Grundstücken nach Buchstabe d) die über die Grenzen einer Abrundungssatzung oder einer Außenbereichssatzung hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Satzungsgebietes, soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird; f) bei Grundstücken, die in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplanentwurf die Voraussetzungen des § 33 BauGB erfüllt, die gesamte im Planentwurfsgebiet liegende Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist; g) bei Grundstücken nach Buchstabe f) die über die Grenzen eines Bebauungsplanentwurfs hinausreichen, auch die Fläche außerhalb des Plangebietes, soweit diese Fläche baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird; h) als Bebauung im Sinne der vorstehenden Regelungen gelten nicht untergeordnete Baulichkeiten wie z. B. Gartenhäuser, Schuppen, Ställe für die Geflügelhaltung für den Eigenverbrauch und dgl. soweit von dort kein Niederschlagswasser einge- Hagenower Blätter 5 Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden leitet wird, anders aber bei Stellplätzen, Carports und Garagen. Für die vorstehenden Regelungen dient zur Abgrenzung der baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzten Grundstücksfläche eine Linie im gleichmäßigen Abstand von der Straße, dem Weg oder dem Patz ohne Rücksicht darauf, ob darin eine Abwasseranlage verlegt ist; i) der Abstand wird aa) bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der Straßengrenze aus gemessen, bb) bei Grundstücken, die mit der Straße, dem Weg oder dem Platz nur durch eine Zuwegung verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an gemessen, cc) bei Grundstücken, die so an einem Platz, einem Wendehammer oder in einer Lage zur Straße oder zum Weg liegen, dass eine Linie nach Buchst. aa) oder bb) nicht ermittelt werden kann, als Kreisbogen um den Mittelpunkt des Platzes gebildet, dd) bei Grundstücken, die nicht an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der nächsten zugewandten Grundstücksseite aus gemessen. (4) Als Grundflächenzahl nach Absatz 2 gelten a) soweit ein Bebauungsplan oder eine vergleichbare Regelung besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige Grundflächenzahl, b) soweit kein Bebauungsplan oder eine vergleichbare Regelung besteht oder in einem Bebauungsplan eine Grundflächenzahl nicht bestimmt ist, gelten nach Maßgabe der Baunutzungsverordnung die folgenden Werte, jedoch wird bei tatsächlicher Überschreitung der nachstehenden Grundflächenzahl von mehr als 0,1, die wirklich versiegelte Fläche des betreffenden Grundstückes zum Ansatz gebracht. Kleinsiedlungs-, Wochenendhaus- und Campingplatzgebiete Wohn-, Dorf-, Misch- und Ferienhausgebiete Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete im Sinne von § 11 BauNVO Kerngebiete 0,2 0,4 0,8 1,0 c) für selbständige Garagen- und Einstellplatzgrundstücke 1,0 d) für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) sowie bei Friedhofsgrundstücken, Dauer-Kleingartenanlagen, Schwimmbädern, Festplätzen und Sportplätzen 0,2 e) die Gebietseinordnung gemäß Absatz 4 Buchstabe b richtet sich für Grundstücke, aa) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer vergleichbaren Regelung liegen, nach der Festlegung im Bebauungsplan oder der vergleichbaren Regelung, bb) die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), nach der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung. 3.: § 7 Beitragssätze – erhält folgende Fassung: (1) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Hagenow Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 12,78 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (2) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Abwasseranlage Bobzin Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage beträgt als Teilbeitrag für Schmutzwasser 5,73 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche, als Teilbeitrag für Niederschlagswasser 3,84 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (3) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Hülseburg Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 8,18 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (4)Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Redefin Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 12,78 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (5) Beitragssatz für die Niederschlagswasseranlage Hagenow Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Niederschlagswasseranlage beträgt 2,56 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. Kreisjagdverband Ludwigslust e.V. Auf in die Bekow zum unter der Schirmherrschaft des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus! Am 1. Mai 2013 erklingen in der Hagenower Bekow die Jagdhörner aus nah und fern! Wecken der Bürgerinnen und Bürger an verschiedenen Standorten der Stadt durch die Jagdhornbläser! 10.00 Uhr Eröffnung - gemeinsames Anblasen - Grußworte des Ministers Dr. Till Backhaus, des Landrates Herrn Rolf Christiansen und der Bürgermeisterin Frau Gisela Schwarz 10.30–13.00 Uhr Auftritt der Bläsergruppen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, M-V, Polen, Ungarn und Tschechien ab 13.00 Uhr Programmgestaltung durch die internationalen Gastbläsergruppen ca. 15.00 Uhr großes Abschlussblasen aller Teilnehmer Durch das gesamte Programm führen Frau Heidi Wendt und Herr Norbert Bosse. Ab 10.00 Uhr steht stündlich ein Pferdekutschenshuttle vom Rathausplatz zur Bekow bereit. Für die Gäste der Veranstaltung bieten wir einen Markt mit Jagdausstattern, Trophäenschau, Wildprodukten, Kaffee und Kuchen sowie andere Versorgungsangebote an. Aktionen für unsere Kleinen: Kinderschminken, Bastelstraße und Kinderkarussell Der Kreisjagdverband (6) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Pritzier Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage beträgt 13,00 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (7) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Gammelin Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Gammelin beträgt 11,00 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (8) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Moraas Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Moraas beträgt 11,00 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. (9) Beitragssatz für die öffentliche Einrichtung Schmutzwasseranlage Strohkirchen Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Strohkirchen beträgt 8,60 €/m² bevorteilter Grundstücksfläche. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Quast, Verbandsvorsteher Am 25. April 2013 ist es soweit: Girls Day Viele Unternehmen aus der Stadt Hagenow und Umgebung haben sich auf der Aktionslandkarte im Internet eingetragen. Mit sehr viel Engagement und Fantasie sind Programme für die Schülerinnen zusammengestellt, um Berufsfelder einfach und anschaulich darzustellen. Viele Mädchen unserer Stadt haben sich schon angemeldet, aber es gibt noch offene Angebote. Also Mädchen, wer noch Lust hat, diesen Tag für eine Berufsorientierung zu nutzen, der kann sich noch bis zum 22. April 2013 anmelden. Unter www.girlsdaymv.de findet ihr die Aktionslandkarte. Hier ist eine Übersicht erstellt, welche Betriebe in der Stadt Hagenow oder überhaupt im Landkreis Ludwigslust mitmachen. An dieser Stelle schon ein großes Lob und Dankeschön an alle, die diesen Tag mitgestalten. Heike Schweda Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hagenow 6 Hagenower Blätter Hagenower Kaleidoskop H A G E N O W - I N F O R M AT I O N Lange Str. 97, 19230 Hagenow, Telefon/FAX: 03883 729096 Kartenvorverkauf 26.04.2013 20.00 Uhr 10.05.2013 20.00 Uhr 16.05.2013 20.00 Uhr 25.05.2013 19.30 Uhr 26.05.2012 20.00 Uhr 06.06.2013 20.00 Uhr 08.06.2013 20.00 Uhr 09.06.2013 18.00 Uhr 15.06.2013 20.00 Uhr 20.07.2013 21.00 Uhr 28.07.2013 19.30 Uhr 30.08.2013 20.00 Uhr 28.08.2013 19.30 Uhr 06.09.2013 20.00 Uhr 23.09. 2013 20.00 Uhr 09.11.2013 18.30 Uhr 12.11.2013 20.00 Uhr 16.11.2013 20.00 Uhr 26.11.2013 20.00 Uhr 25.01.2014 16.00 Uhr Halt mich – Das Musical mit Tophits von Herbert Grönemeyer Ort: Schwerin, Capitol Matthias Reim – UNENDLICH-TOUR 2013 Ort: Schwerin, Sport- und Kongresshalle Sascha Grammel –Keine Ahnung! Ort: Schwerin Sport- und Kongresshalle SILBERMOND Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten Guido Cantz –„Canz schön clever“ Ort: Schwerin, Capitol Cordula Stratmann – Danke für meine Aufmerksamkeit Ort: Schwerin, Das Capitol PETER MAFFAY & BAND Ort: Ludwigslust, Schlossgarten DAVID GARRETT mit Band und Orchester Ort: Ludwigslust, Schlossgarten FLOYD RELOADED Ort: Rostock, IGA Parkbühne Philharmonic Rock 2013 Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten Ina Müller & Band Ort: Rostock, IGA Parkbühne Dieter Thomas Kuhn & Band Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten Die Toten Hosen Ort: Rostock, IGA Parkbühne PUR OPEN AIR TOUR 2013 Ort: Schwerin, Freilichtbühne Schlossgarten Schiller live 2013 Elektronik Pur – Neue Klangwelten Ort: Schwerin, Das Capitol Monika Martin & Edward Simoni – Magier der Panflöte Ort: Schwerin Schelfkirche The Stones - Rolling Stones Tribute Ort: Schwerin, Das Capitol KARAT – Akustiktour Ort: Schwerin, Das Capitol Eure Mütter – Neues Programm – Ort: Schwerin, Das Capitol BIBI BLOCKSBERG – Das Musical! Ort: Schwerin, Das Capitol Bluesrausch im Mecki... ... kompakt war Anfang März im Kultur Klub Hagenow angesagt. Zur Einstimmung überraschten Martin Giesenhagen und Andreas Thorun die Zuhörer mit einem Gitarrenblues. Danach verzauberten Steffen Rausch und seine Begleiter die Gäste gekonnt fast 3 Stunden lang mit Blues, BoogieWoogie und Rockmusik! Ein Ohrenschmaus erster Klasse! Beschwingt und total begeistert äußerten sich die Gäste über die gelungene Bluesnacht und wünschten sich weitere Abende dieser Art im Mecki! Natürlich gab es Zugaben, das Publikum honorierte den Auftritt mit lang anhaltendem Applaus. 2014 wird es die 4. Bluesnacht geben, doch zunächst ist Jazz angesagt. Der Kultur Klub Hagenow lädt Sie jetzt schon zum 1. Hagenower Jazzfest am 25. Mai 2013 ins Mecki ein. Einzelheiten dazu sind nachzulesen unter www.kulturklub-hagenow.de oder in der Website der Stadt Hagenow. Wir freuen uns auf Sie! R. Schlüter V E R A N S TA LT U N G S T I P P S D E R H A G E N O W - I N F O R M AT I O N 23.04.2013 11-18 Uhr Welttag des Buches - Tag der kleinen Überraschungen Ort: Hagenow, Stadtbibliothek 25.04.2013 20.00 Uhr 01.05.2013 10.00 Uhr KKH-Klub Kino Ort: Hagenow, „Mecki“ Jagdhornbläsertreffen Ort: Hagenow, Bekow 11.05.2013 14.00 Uhr Brunnenfest Ort: Hagenow, Fiek’n Brunnen 11.05.2013 Ab 22 Uhr KON Hagenow „Buntes Treiben“ 12.05.2013 14.00 Uhr Weltmuseumstag in Hagenow erstmals werden die ersten Ausstellungsräume präsentiert Ort: Hagenow, Museumshof 25.05.2013 20.00 Uhr 1. Hagenower Jazzfest mit „Die Bekow Dixielanders“ Ort: Hagenow, „Mecki“ 30.05.2013 20.00 Uhr KKH-Klub Kino Ort: Hagenow, „Mecki“ 21.-23.06.2013 Altstadt und Schützenfest Hagenow Ort: Hagenow, Altstadtkern – Lange Straße 22.-23.06.2013 Museumshoffest 11-18 Uhr mit Musik und tschechischem Bier Ort: Hagenow, Museumshof 27.06.2013 20.00 Uhr KKH-Klub Kino Ort: Hagenow, „Mecki“ 12.07.2013 19.30 Uhr Konzert im Rahmen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern Tobias Feldmann (Violine), Boris Kusnezow (Piano) Ort: Hagenow, Alte Synagoge 27.-28.07.13 27.07.2013 28.07.2013 10. Harley-Biker-Sommer-Party 19.00 Uhr Live Spitzenband 11.00 Uhr Große Vorführparade 13.30 Uhr Stuntfahrer für Harley-Davidson 20.00 Uhr „Rock’n Roll Deputyz“ aus Lüneburg 22.30 Uhr Emotionen zum Wecken Ort: Hagenow, Festplatz 12.08.2013 19.00 Uhr Konzert: Zwischen Paris und Ludwigslust eine musikalische Reise Ort: Hagenow, Alte Synagoge 24.-25.08.2013 12. Oltimertreffen Ort: Hagenow, Festplatz Jeden 1. Samstag im Monat ist die Bibliothek geöffnet!! AUSSTELLUNGEN DAUERAUSSTELLUNG „SPUREN JÜDISCHEN LEBENS IN HAGENOW UND WESTMECKLENBURG“ Ort: „Hanna-Meinungen-Haus“ (bei der Synagoge) seit 17.03.2013 Volkmar Förster „Der zertanzte Traum“ Malerei, Druckgrafik, Zeichnung, Installation ab 21.07.2013 Ausstellungseröffnung: Barbara Vollmer 15.00 Uhr „Option Herzwissen“ Malerei und Grafik Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 9.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr TREFFEN 11.05.2013 19.00 Uhr Sonntag 14.00 bis 17.00 Uhr Führungen nach Absprache „Watt gifft datt Nies?“ Kloensnack mit Kuno Karls Ort: Fiek´n - Brunnen Hagenow Jeden 11. des Monats um 19.00 Uhr Hagenower Blätter 7 Hagenower Kaleidoskop Herzliche Glückwünsche und alles Gute zum Geburtstag! Die Stadt Hagenow gratuliert allen Altersjubilaren nachträglich: .Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Herrn Frau Herrn Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Herrn Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Herrn Herrn Frau Frau Margarete Nehls Charlotte Simanowski Dorothea Schrapers Paul Lange Margareta Gemsa Johanna Kurwahn Günter Wille Gerda Dühring Sieglinde Kutschak Erna Koß Gertrud Jasmund Lisa Becken Erna Lübbert Angelika Carlsdotter Anni Vehoff Elli Döring Irene Nerlich Erna Bönsch Margot Anders Elisabeth Dunkelmann Hanna Falk Irene Richling Elisabeth Möck Dietrich Becken Gerda Bahlhorn Elisabeth Knochenmuß Gerda Moye Hans-Hermann Gammelien Margarete Schröder Ursula Pommerencke Rosa Tochtenhagen Heinz Kacperowski Hilde Kanter Günter Rabold Anni Büsch Martha Bilgenroth Edith Brückner Hans-Heinrich Güsmer Inge Grohmann Erika Paetow Ingrid Schmidt Otto Ringel Ruth Andersson Adalbert Stanke Ilse Holgersson Klaus Linow Elli Weiß Gisela Schulz Ewald Berg Marie-Luise Jaensch Lisa Bruhn Ingrid Blohm Gerhard Traut Sentia von Spalding Eveline Saß Karl Keibel Hans-Jürgen Schulz Friedrich Dreyer Ella König Siegfried Prabell Erwin Fuchs Eberhard Bönisch Hans Drager Karl Harnisch Frieda Köhntopp Erika Krug zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum 93. 93. 92. 91. 90. 90. 90. 89. 88. 88. 88. 88. 88. 87. 87. 87. 87. 87. 86. 86. 86. 86. 86. 86. 85. 85. 85. 85. 84. 84. 84. 84. 84. 84. 84. 84. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 83. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 82. 81. Frau Frau Frau Frau Herrn Herrn Herrn Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Herrn Herrn Frau Herrn Herrn Frau Frau Herrn Herrn Herrn Herrn Frau Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Frau Herrn Frau Frau Herrn Herrn Frau Frau Frau Herrn Frau Herrn Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Gertraud Röschel Ingeborg Palm Magdalene Friedrich Brigitte Grunow Kurt Hallmann Karl-Heinz Schmidt Walter Pommerencke Inge Prahl Wolfgang Mayer Waltraud Kruse Lisa Dobus Christa Müller Waltraud Brixel Walter Abend Alfred Pawek Berta Selivanov Karl-Heinz Dollerschell Hans Giermann Hannelore Mauder Maria Hagen Siegfried Schulz Willi Jenke Franz Antonioli Anton Boot Sigrun Zastrow Ernst Hagen Lore Stanke Manfred Venske Peter Schütt Dr. Utho Köhler Renate Bredemeyer Ingrid Bewer Klaus-Dieter Schröder Ursula Strauß Valentina Lehmann Wenzel Kühnel Hermann Maron Renate Christen Kurt Mahler Ernst Müller Horst Liesberg Lieschen Otto Horst Schneider Dr. Ilse Weißensee Marta Gerdt Helmut Zander Otto Bautz Rita Netzel Dörte Fresow Hildegard Cordt Holger Wiepcke Ingrid Krause Hans Sickert Christa Wiederhold Klaus-Rüdiger Bereuter Heide Hansen Brigitte Schneider Ursula Bielecke Christel Schwiedrowski Christel Rieckhof Jutta Veith von Veithenau Klaus Schug Margot Bewersdorf Jutta Hagemann Gudrun Schmidt-Krüper Gisela Schultz zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum 81. 81. 81. 81. 81. 81. 81. 81. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 80. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 75. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. 70. Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Herrn Frau Herrn Herrn Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Herrn Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Herrn Herrn Herrn Herrn Frau Herrn Frau Herrn Herrn Frau Frau Frau Frau Gerd Wesener Renate Grewe Brigitte Becker Olga Lamp Ilona Klein Erika Jendro Gerhard Müller Emma Jahn Brigitte Blischke Maria Wiech Marieta Merchel Regina Wenk Dr.Gudrun Kothe Erika Mantzel Reinhard Korth Rosa Hecht Ingrid Bachmann Rainer Engelhardt Reinhard Greßmann Waltraut Hochauf Peter Paape Erwin Dettmann Sieglinde Palletschek Hildegard Stöter Regina Thiel Tamara Sakaluschny Walter Hagemann Gudrun Kunrede Hartmut Kischka Joachim Fuchs Günter Joachim Josef Joachim Edeltraud Bauer Rosemarie Möller Fred Avemaria Sabine Scheibe Karin Elvers Rainer Küberling Bernd Wenzel Hans-Joachim Wiepcke Josef Mamedow Joachim Thewes Gudrun Koch Werner Voß Linda Owe Rainer Malkrab Detlef Stender Christa Romann Marianne Avemaria Rita Dik Irina Dik-Hoch zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum 70. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 65. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 60. 8 Hagenower Blätter Neues aus der Stadtbibliothek Hagenow Lange hat er uns warten lassen, aber nun ist er da, der liebe Frühling! Nun grünt und blüht es wieder überall. Zeit der Entspannung pur inmitten bunter Blütenpracht auf Balkonien! Oase der Erholung im duftenden Kleingarten! Ideen und Anregungen, wie es noch schöner werden kann und Ihnen eine tolle Ernte beschert wird, ob Tipps und Tricks für Gartenneulinge oder alt erfahrene Hobbygärtner, in unserem umfangreichen, attraktiven Angebot an Gartenbüchern wird jeder fündig. Kennen Sie z. B. schon das Buch „Schrebergärten zum Wohlfühlen“, ein schöner Bildband, der Ihren Kleingarten in ein richtig kleines Paradies verwandelt? Oder „Naschen erlaubt“. Der zeigt, wie man selbst auf dem kleinsten Balkon Gemüse und leckere Früchte, wie Erdbeeren anbauen kann? Oder „Gartenhäuschen“, ein Fundus an Ideen, wie Ihr Gartenhäuschen etwas aufgepeppt werden kann? Oder wie wäre es mit „Urlaub im Garten: Gestaltungsideen von Blütenmeer bis Te i c h o a s e “ , einem Bildband, in dem schon allein das Blättern Spaß macht. Subtropische Pflanzen und antikes Dekor sorgen für mediterranes Flair, stimmungsvolle Beleuchtung für Wohlbefinden oder Partystimmung. Wer es romantisch liebt, zieht sich vielleicht unter das Laubdach zurück, ganzjährig läst sich im Wintergarten tropische Atmosphäre genießen und für Kinder wird der Garten zum Abenteuerspielplatz. Lassen Sie sich einfach zu Beuem anregen! Und dann gibt es ja noch die vielen Gartenzeitschriften zum Ausleihen: Mein schöner Garten, Kraut und Rüben, GartenFlora, LandLust, Mein schönes Land, LandIdee, Liebes Land oder LandKind. Kommen, schauen, lesen, denn ein Besuch in der Stadtbibliothek lohnt sich immer! Sommersportcamps des Kreissportbundes Die diesjährigen SommersportCamps des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim stehen unter dem Motto „Sport im Wandel der Zeit“. Alle interessierten Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 12 Jahren sind herzlich eingeladen, sich auf die Spuren des Sports, seiner Entstehung und Entwicklung zu machen. Was hat Turnvater Jahn auf der Hasenheide veranstaltet? Was versteht man unter Leibesübungen und woher kommt eigentlich das Wort „Sport“? Diesen und vielen weiteren Fragen wird in den Camps auf den Grund gegangen. Eine Mischung aus Praxis und Theorie vermitteln nicht nur einen Einblick in die Geschichte des Sports, sondern auch in verschiedenen Sportarten. Die Camps finden in der zweiten und dritten Ferienwoche (01.-05. Juni / 08.-15. Juli 2013) in der Begegnungsstätte Balow statt. In den 120 € Teilnehmergebühren sind sowohl Vollverpflegung und Übernachtung als auch Ausflüge enthalten. Anmeldungen und wei- tere Information gibt es beim Kreissportbund Ludwigslust-Parchim unter folgender Kontaktdaten: Tel: 03874/666647 oder per Mail: [email protected]. Anmeldungen werden bis zum 01. Juni entgegen genommen. KSB ROCK IN DER WALPURGISNACHT Am 30. 04. 2013 ab 19.00 Uhr in der Steegener Chaussee hinter dem Finanzamt (ehem. Landbau) findet das gemeinsame Projekt „Rock in Hagenow“ statt. In Weiterführung des schon bekannten Weihnachtsrocks haben auch hier junge, noch unbekannte Bands die Möglichkeit, ihr musikalisches Können einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Die Veranstaltung wird unterstützt durch viele klein- und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe aus der Umgebung. Drei Live-Bands werden an diesem Abend für gute Stimmung sorgen: „Next One“ (Nachwuchsband aus der Förderung von "Rock in Hagenow), „FaltenRock“ (Oldie-Rock-Band) und „ABSOLUT“ (Gastband aus Hagenow). Traditionell wird es ein zünftiges Hexenfeuer geben! Thomas Kühn Zum fünften Mal: Rund um den Raseneisenstein Wie im vergangenen Jahr versprochen lädt das Amt Ludwigslust-Land am Sonntag nach Herrentag, dem 12. Mai wieder zur Raseneisenstein-Fahrradtour ein. Start ist um 9.30 Uhr. Wir treffen uns dieses Mal nicht vor dem Schloss, sondern in Kummer auf dem Rastplatz an der B 5. Hier wird die Tour auch gegen 16.30 Uhr enden. Von dem traditionellen Start vor dem Schloss wird abgewichen, weil nahezu alles, was man in einer Tagestour erreichen kann und dann auch noch zum Thema passend ist, schon einmal angefahren wurde. Die Strecke führt durch Göhlen, Glaisin, Menkendorf, Grebs, Karenz und Bresegard und ist etwa 35 km lang. Dabei wird auch für Ortskundige manches Wegestück und manche Begegnung eine Über- raschung sein. Neben Raseneisenstein könnte die Tour auch das Thema „Ur- und Frühgeschichte in der Griesen Gegend“ haben. Wie immer gibt es unterwegs viel zu sehen und zu erfahren. An diesen Stopps wird es genügend Pausen geben, so dass die Strecke auch für weniger Geübte gut zu meistern ist. Selbstverständlich wird es auch viel zu erzählen geben, denn mancher war von Anfang an dabei. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für einen Mittagsimbiss wird gegen Entgelt gesorgt. Die Organisatoren bitten um Anmeldung bis zum 6. Mai bei Herrn Dörrwandt, Tel. 03874 426912 oder [email protected]. Auf zahlreiche Anmeldungen freut sich Olaf Hinrichs, Amtsvorsteher Überall gibt es Interessantes zu hören und sehen, wie 2012 auf dem Kleeberg, wo 1817 der Jäger Tiedemann dem Großherzog das Leben gerettet haben soll. Foto: Hinrichs Hagenower Blätter 9 Jubiläum der Sängervereinigung „Klingendes Posthorn“ Hagenow Der Hagenower „Postchor“ erfreut seit nunmehr 40 Jahren die Herzen seiner Mitmenschen, zumindest der chorbegeisterten Menschen in der Region, mit Volksliedern, Folkloretiteln und Liedern für Feste und Feiern, natürlich auch in Plattdeutsch. Es begann mit den jährlich durchzuführenden Betriebsfestspielen des Post- und Fernmeldeamtes im Jahre 1972. Eine kleine Gesangsgruppe, deren Stamm das damalige Reservistenkollektiv bildete, wagte einen ersten zaghaften Versuch mit einem Kulturprogramm. Dieser erste öffentliche Auftritt weckte auch bei vielen sangesfreudigen Mitarbeitern den Wunsch, zu den nächsten Betriebsfestspielen ein ansprechendes Programm vorzubereiten und selbst mitzumachen. Nach mehreren Gesprächen konnte die Leiterin des Hagenower Frauenchores, Edith Düntsch, für die Chorarbeit gewonnen werden – sie war bis Anfang 2006 künstlerische Leiterin des Vereins. Am 10. April 1973 konnte die erste Chorprobe beginnen – mit 26 Sängerinnen und Sängern. Was sie mitbrachten, war vor allem die Freude am Gesang. Der 10. April 1973 wird deshalb auch als Zeitpunkt der Gründung des „Postchores“ gezählt. Die erste Bewährungsprobe hatte er bei der Werkstatt der Chöre der Post- und Fernmeldeämter des damaligen Bezirkes Schwerin am 26.10.1973 zu bestehen. Es folgten die jährlichen kulturellen Leistungsvergleiche der Postund Fernmeldeämter sowie Veranstaltungen in der Stadt und im damaligen Kreis Hagenow und Bezirk Schwerin, bei denen der Chor seine wachsende künstlerische Qualität unter Beweis stellen konnte. Zu den späteren Erfolgen des Chores zählen der verliehene Titel „Hervorragendes Volkskunstkollektiv“ und die Medaille „Ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv“. Der Chor des Post- und Fernmeldeamtes Hagenow gestaltete mit anderen Chören anlässlich der Festspiele der Kultur und des Sportes im Jahre 1978 in Hagenow, Neuhaus und Wittenburg volkstümliche Konzerte. Im Februar 1984 wirkte er am Kulturprogramm der Festveranstaltung des Ministeriums für Postund Fernmeldewesen der DDR im Staatstheater Schwerin und im Juni 1985 am Estradenprogramm anlässlich der 825-JahrFeier von Schwerin mit. Aus der Mitwirkung an dieser Veranstaltung und der dabei aufgenommenen Kontakte zum Ehepaar Ponesky ergab sich nach längerer Wartezeit die Erfüllung unseres großen Traums, einmal im Fernsehen aufzutreten – in der 50. Sendung der beliebten Reihe „Alles singt, weil’s Freude bringt“ im Oktober 1989 durften wir drei Lieder allein und sieben Lieder gemeinsam mit anderen Chören singen. Der „Postchor wirkte oft bei der kulturellen Umrahmung von Jugendweihefeiern mit. Bis zum Jahr 1990 war der Chor durch das Post- und Fernmeldeamt finanziell abgesichert – nach der Wiedervereinigung Deutschlands musste man sich auf „eigene Beine“ stellen. So kam es zur Bildung der Sängervereinigung „Klingendes Posthorn“ mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Die Stadt Hagenow gehört neben dem Landkreis Ludwigs- lust zu den Förderern des Vereins. Gleich nach der „Wende“ und der Grenzöffnung im Jahre 1989 wurden Kontakte zu Sangesfreunden aus dem westlichen Teil Deutschlands aufgenommen – die „Heidelerchen“ waren die ersten Gäste und sind noch heute enge Partner auch bei gemeinsamen Konzerten. 10 Hagenower Blätter Verloren vor 200 Jahren in einer Lade aus Bakendorf In der Möbelsammlung des Hagenower Museums befindet sich unter den Truhenmöbeln nur eine Lade mit einer eingeschnitzten Inschrift und Jahreszahl. Laden gehören nach den Kisten (Stollentruhen) als Kastentruhen zu den älteren Formen der Truhenmöbel. Ihr lotgerechter, zuweilen aber auch nach oben ausladender Korpus ist an den Ecken gezinkt und der zumeist leicht gebogene Truhendeckel liegt direkt auf dem Truhenkasten auf, während der Deckel der jüngeren Koffertruhe mit einem Rahmen ausgestattet ist. Im Innern weist die Lade meist an der linken Seite eine Beilade mit Deckel auf. Gelegentlich hatte der kleine Kasten als Geheimfach einen doppelten Boden. Laden waren Aussteuermöbel, die im 18. Jahrhundert in einem meist aber in zwei Exemplaren von einer Bauernfrau in die Ehe gebracht wurden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde eine der beiden Laden zu Gunsten des moderneren Koffers aufgegeben, bis schließlich gegen Ende des Jahrhunderts ganz auf die Truhen als Aussteuermöbel verzichtet wurde. Kommoden und Sekretäre traten an ihre Stelle. Unterbäuerliche Schichten nutzten hingegen die Lade noch das ganze 19. Jahrhundert hindurch als Verwahrmöbel für Kleidung und Leinen. Männer besaßen in der Regel nur eine Lade. Als Teil der herrschaftlichen Hofwehr gehörte sie zur Grundausstattung des domanialen Bauernhofes und stand dem Hauswirt – dem Bewirtschafter des Hofes zu. Die Hofwehr war Eigentum des Landesherrn, denn er war der Grundbesitzer des Hofes. In der Regel bekamen die vom Hof abzufindenden Söhne eine Lade, als ihr privates Eigentum mit in die Ehe. Die vorzustellende Lade wurde am 12.9.1973 von den Hagenower Museumsgründern in Bakendorf erworben. Der beschädigte Zustand der Truhe und die Trennung des Innern durch eine Querwand ließen darauf schließen, dass das einstige Verwahrmöbel für Leinenvorräte und Kleidung schon vor langer Zeit zu einem Wirtschaftsmöbel herabgesunken war. Der Truhenkasten der Bakendorfer Lade ist gezinkt und an der Front mit einem aufgedübelten Blendrahmen versehen. Letzterer gliedert die Schauseite in zwei breite und mittig in ein schmales Feld. Die Felder sind von aufgeleimten Profilleisten eingefasst. Links waren die Leisten und die Dreieckbrettchen in den Zwickeln des Feldes verloren gegangen. Auf dem horizontalen Rahmenbrett unterhalb des Deckels befindet sich die eingekerbte Inschrift: „IOHAN IOCEN BRAND ANNO 1801“. Das angegebene Jahr könnte mit seiner Hochzeit zusammenhängen. Im Innern der Truhe befindet sich links eine Beilade mit Deckel. Die schlossfeste Lade hat ein Schlossschild aus Eisenblech, sowie beidseitig Bügelgriffe aus tordiertem Schmiedeeisen. Dem gewölbten Dekkel fehlte an der Front die einst aufgedübelte Profilleiste. Die Lade ruht auf einem gezinkten Sockelrahmen, der mit dem Truhenboden fest verbunden ist. Feuchtigkeit und Schädlingsbefall verursachten am Sockel starke Schäden. Vermutlich um die Die Lade aus Bakendorf in restauriertem Zustand. Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt die (Museum Hagenow Inv.Nr. VK 494) Fotos: Henry Gawlick, Hagenow Lade, der damaligen Mode gemäß, einen braunen Anstrich. Grüne und Jochen Brand durch den Verlust des rote Farbspuren an bestoßenen Stel- Geldstücks entgangen sein mögen? len deuten darauf hin, dass die Truhe Das Fundstück mit dem springenden ursprünglich, zumindest teilweise, Niedersachsenross kam im Jahr 2000 farbig gefasst war. Unter den in der Museumssammlung mit der sorgsam vorhandenen Laden ist die aus Baken- restaurierten Lade dorf eine der wenigen mit einer vor- zurück ins HagenoMuseum. getäuschten Rahmen-Füllung-Kon- wer struktion und durch die Inschrift Gelegentlich einer zudem ein besonderes Stück, welches Museumsführung eine Restaurierung rechtfertigte. Die- lässt sich nun die se wurde im Jahre 2000 durch den interessante Fundden Holzrestaurator Rüdiger Ullrich in Sto- geschichte ve bei Schönberg fachgerecht, ein- Gästen erzählen. fühlsam und mit hohem Aufwand So war es auch am Beim vorgenommen, so dass die Lade in der 15.8.2001. Dauerausstellung des Museums bis Museumsbesuch einer Gruppe 2010 gezeigt werden konnte. Die Lade des „IOHAN JOCEN BRAND ANNO 1801“. UnrestaurierSeniorinnen aus ter Zustand 2000. Foto: Rüdiger Ullrich, Stove Um die Blendfassade der Lade wiederherzustellen, nahm der Restaurator Radelübbe, Bakendie bereits gelockerten Bauteile ab. dorf und Gammeaufbewahrt, getrennt durch eine Dazu gehörte auch das Brett mit der lin im Raum zur Flachsverarbeitung angelangt, wo auch eine Koffertruhe Querwand, erzählte sie mit sichtlieingekerbten Inschrift, hinter dem sich eine Überraschung offenbarte. und die restaurierte Lade standen, chem Stolz. Von einer anderen NutEine dahinter gerutschte Münze erläuterte der Autor den interessier- zung wüsste sie nichts und auch nicht, steckte an der rechten Seite hinter ten Damen Unterschied und Gemein- ob die Lade einst durch Einheirat dem vertikalen Brett des Blendrah- samkeiten dieser für Mecklenburg eventuell aus dem Niedersächsischen mens. Nach vorsichtiger Reinigung, charakteristischen Truhentypen. Als nach Bakendorf gelangte, was nämließ sich die Münze gut erkennen. Es ich das frisch restaurierte Exemplar lich die Münze und Laden ähnlicher ist ein 1/12 Taler nach dem Reichsfuß, besonders hervorhob, rief eine der Gestaltung aus dem Amt Neuhaus der 1807 in der hannoverschen Münz- Damen erstaunt: „Dat’s ja mien‘!“. vermuten ließen. Nun erzählte ich von stätte Clausthal unter dem Münzmei- „Dann sind sie Loni Rump aus Baken- dem bei der Restaurierung wiederentster Georg Friedrich Michaelis (1802- dorf, die einst diese Lade dem deckten und vermutlich vor gut 200 1807) und der Regentschaft des han- Museum spendete“, entgegnete ich, Jahren verlorengegangenen Geldnoverschen König Georg III (1760- worauf sie mich erstaunt anblickte. stück. Davon hätte die Spenderin der 1820) geprägt wurde. Diese kleine Sil- Durch die Aufzeichnungen in der Lade allerdings nie etwas gehört und bermünze war und ist kein Vermögen Museumskartei war mir Frau Rump sie verzichtete freundlicher Weise auf wert. Es muss aber für Johann Jochen schon lange bekannt, aber bisher die Herausgabe des 1/12 Talers zu Brand, dem Besitzer der Lade, den- noch nicht begegnet. Nun war die Gunsten des Hagenower Museums. noch ein gewisser Verlust gewesen Gelegenheit da, etwas zur letzten Frau Rump verstarb vor einigen JahNutzung der Truhe in Erfahrung zu sein, denn für einen 1/ 12 Taler (= 1 bringen. Die Lade sei „schon immer“ ren. Mit ihrer Schenkung im Jahre Doppelgroschen = 4 Schilling) auf dem Hof gewe- 1973 hat sie sich – wie all jene, denen konnte man sich um 1810 entsen und darin wur- unser Museum seine Schätze verdankt weder zwei irdene Töpfe, vier de Hühner- und - gewissermaßen ein kleines Denkmal dergleichen Schalen oder zwei S c h w e i n e f u t t e r gesetzt. Dafür sind wir dankbar und geflochtene Esskiepen mit DekFundstelle des 1/12 stehen in der Pflicht, diese Kulturgükel kaufen. Ein lebendes Huhn Talers hinter dem abge- ter zu bewahren, zu erforschen und war für drei bis vier Schilling zu nommenen Inschriftenauszustellen. haben. Und wie viele Krüge Bier brett. waren es wohl, die Johann Henry Gawlick, Museumsdirektor Foto: R. Ullrich,2000 Hagenower Blätter 11 Große Badeparty im Wonnemar Fun & Action für Jung und Alt Club Regionale Schule „Prof. Dr. Friedrich Heincke“ bekommt Berufswahlsiegel Das Berufswahlsiegel wird vom Bildungswerk der Wirtschaft M-V erstmals an Schulen, die sich für die Berufsorientierung stark machen, verliehen. Um an dem Auswahlverfahren teilnehmen zu können, mussten wir in der ersten Runde online Fragen beantworten. Danach wurden wir ausgewählt, in einem Audit darzustellen wie Berufsorientierung an unserer Schule gelebt wird. In diesem fast 2-stündigen Audit gelang es Schülern, Lehrern, Eltern und Kooperationspartnern (z. B. Jessenitzer Aus- und Weiterbildungs e.V., Create MV…) die Jury davon zu überzeugen, welchen Stellenwert Berufsorientierung an unserer Schule besitzt. Im Abschlussgespräch mit der Jury wurde uns das Berufswahlsiegel zugesprochen und wird offiziell in einer Festveranstaltung am 19.06.2013 überreicht. Am Sonntag, den 21. April 2013, ist es so weit: Der S-Club der Sparkassen Mecklenburg-Nordwest und MecklenburgSchwerin lädt zur großen Badeparty ins Wonnemar Wismar ein. Zwischen 13 Uhr und 17 Uhr können sich alle großen und kleinen "Wasserratten" auf eine feuchtfröhliche "Fun- & Action-Poolparty" mit jeder Menge Musik, Action, Animation und vor allem Spaß freuen. Und das Beste daran ist: "S-Club-Mitglieder" haben an diesem Tag freien Eintritt! Alle anderen Badegäste, z. B. Familie oder Freunde, erhalten 25% Ermäßigung auf den regulären Tagestarifsowie auf den 3,5-StundenTarifim Erlebnis- und Sportbad. Die Preise sind unter www.wonnemar.de abrufbar. Um 13.00 Uhr fällt der Startschuss zur lndoor-FUN-Party mit tollen und gigantischen Spielgeräten sowie spannenden Wettbewerben. Mit von der Partie ist das bestens gelaunte "Action-Team" der schwäbischen Spaßagentur H20 FUN EVENTS®, die das Wasser im Bad zum Brodeln bringt. ln einem turbulenten Geschlechter- kampf können die Jungs und Mädchen unter Beweis stellen, wer wirklich das "stärkere" Geschlecht ist. Dabei sind vor allem Geschicklichkeit, Reaktion und Zusammenarbeit gefragt, wenn im Wasser die verschiedensten Wettkämpfe und Animationen auf und um die Spielgeräte herum stattfinden. Zwischen den angeleiteten Programmpunkten stehen die Attraktionen auch für freies Spiel zur Verfügung und können von allen die schon schwimmen können unter Aufsicht benutzt werden. Das S-Club-Team verziert die Badegäste mit coolen Body-Stamps (temporäre Tattoos) und verlost attraktive Preise beim Wissensquiz, z.B. eine Goldcard für's Wonnemar im Wert von 150 Euro. Weiterhin können sich alle Gäste auf viele gelbe Quietscheentchen und einen Wasserballregen freuen. Na dann, Badehosen, Handtücher und die Familie geschnappt und ab ins Freizeitbad Wonnemar Wismar! Der S-Club freut sich auf alle Gäste und empfängt seine Mitglieder ab 10 Uhr im Foyer. Nur den S-Club-Ausweis bitte nicht vergessen! 12 Hagenower Blätter Abfuhrtermine Gottesdienste der Evangelischen Kirche Hagenow sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst Gottesdienste der Katholischen Kirche Hagenow/Lübtheen samstags Hagenow 18.00 Uhr sonntags Hagenow Lübtheen 9.15 Uhr 11.00 Uhr Ort Stadt Hagenow Hagenow Land Hagenow Heide Granzin Scharbow Sudenhof Viez Zapel April / Mai 2013 Altpapier (4-wöchentlich) Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013 Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013 Fr. 13.05.2013 Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013 Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013 Di. 23.04.2013 Do. 02.05.2013 Do. 25.04. / Sa. 25.05.2013 Gelber Sack (ungerade KW) Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Fr. 26.04. / Sa. 11.05.2013 Sorgen auch Sie für Sauberkeit in unserer Stadt! Stellen Sie die gelben Säcke erst am Morgen des Abfuhrtages bereit! Tel: 03883 722621 Mail: [email protected] BLÜTENSCHAUEN von Mai bis Juli Pfingstrosen üben besonders nach dem Winter eine große Faszination auf uns Menschen aus. Es sind die typischen und prägenden Blütenpflanzen des Monats Mai, die uns mit ihren großen und prächtigen Blüten in den vielseitigsten Farben sowie Duft, jedes Jahr aufs Neue erfreuen und begeistern. Wir laden Sie herzlichst zu dieser einmaligen Blütenschau in den Hagenower-Pfingstrosen & Liliengarten ein, wo über 100 Sorten aus den verschiedensten Arten zur Blüte gelangen. Auf Grund vieler Wünsche und Nachfragen von Besuchern bieten wir Erstmalig Individuelle Gartenführungen während der Päonien-Hauptblütezeit vom 21. Mai bis zum 7. Juni, an. In diesem Zeitraum sind tägliche Führungen um 10, 14, 16, und 18 Uhr vorgesehen und dauern ca. 1,5 – 2 Stunden. Treffen Sie Terminabsprachen bitte telefonisch unter Hagenow 03883/510124 Fam. Horn. Bei den Führungen werden Ihnen Besonderheiten und praktische Erfahrungen der unterschiedlichen Päonien Arten und Sorten sowie die Kultur und Pflege dieser langlebigen und schönen Pflanzenart nahegebracht. Gleichzeitig erhalten Sie Auskunft zum Gartengestaltungs-Konzept und den vielseitigen Pflanzenarten. Die Führungen sind Kostenpflichtig mit 5,- €/Person, bei mindestens 2 Teilnehmern. Zudem öffnet unser Garten seine Pforten bei der Aktion „Offene Gärten-MV“ an nachstehenden Tagen: 1. Mai zum Frühlingszauber der Frühblüher 1. und 2. Juni zur Pfingstrosenblüte 23. Juni zu den „Offenen Gärten-MV“ 14. Juli zur Lilien und Taglilienblüte, jeweils von 10–18 Uhr Einmaliger Eintritt von 2,-€ für alle Gartentermine des Jahres. Der Hagenower-Pfingstrosen & Liliengarten befindet sich in 19230 Hagenow Wiesengrund (Straße neben dem Gartenfachmarkt) letzter Garten links. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! G. Horn, Gmstr. So sieht es jetzt bei uns aus! Besucht uns doch am 1. Juni 2013 zum Tag der offenen Tür! Bereitschaftsnr. Stadtwerke: 0800 6152000 (Gas/Wasser/Fernwärme) 0800 6152001 (Strom) 0800 6152002 (Abwasser) IMPRESSUM IHRE MEDIABERATERIN – FÜR SIE VOR ORT! IHR ERFOLG IST UNSER ZIEL Wenn Werbung wirken soll, muss einfach alles stimmen: ➤ der Preis ➤ die Verbreitung ➤ die Beratung ➤ die Qualität Fordern Sie Fachberatung. Ihre Ansprechpartnerin für Anzeigen und Beilagen. FREDERIKE LINOW Mobil: 0152 36417306 Tel.: 03883 61088523 Fax: 03883 61088525 E-mail: [email protected] Büro: Schweriner Str. 1, 19230 Hagenow www.svz.de ...hier zu Hause 19230 Hagenow-Heide • Hagenower Straße 33 Tel. Hagenow 722176 Steinmetzbetrieb Grabmale Herausgeber: Stadt Hagenow Redaktion: Stadt Hagenow, Öffentlichkeitsarbeit, 19230 Hagenow Lange Straße 28–32 Tel.: 03883 623102 Fax: 03883 721087 www.hagenow.de Hinweis: Die Redaktion behält sich das Recht der auszugsweisen Wiedergabe eingereichter Beiträge vor. Für unaufgefordert eingesandte Texte, Bilder und Zeichnungen übernehmen wir keine Haftung. Herstellung und Anzeigen: Zeitungsverlag Schwerin GmbH & Co. KG Auflage: 6.100 Exemplare Die „Hagenower Blätter“ erscheinen monatlich, kostenlos an alle Haushalte. Sie können während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Gegen Erstattung der Portogebühren ist der Direktbezug möglich. Die nächste Ausgabe der BRANDT Hagenower aus Naturstein Blätter Felsen, Einfassungen, Bronzen erscheint am 16.05. 2013 Redaktionsschluss Wolfgang Brandt, Steinmetzmeister 02.05. 2013 Tel. 03883 723061 Hagenow, Schweriner Straße 12