meine erste wohnung - Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg
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meine erste wohnung - Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg
Meine erste Wohnung 1 Inhalt 3 Die Genossenschaft 4 Die Wohnungssuche 5Genossenschaftsanteile 6 Bestandteile der Nutzungsgebühr 6Dauernutzungsvertrag 7Tierhaltung 8 Verlässliche Mieten 9 Weitere Kosten 9 Richtig versichert 10Ummeldung 10Kündigung 11 Checkliste für die Wohnungsauswahl Impressum Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg eG Lämmersieth 9 22305 Hamburg Tel. 040 29909-0 [email protected] www.hanseatische.de Die Genossenschaft Die HBH wurde 1949 unter dem Namen „Baugenossenschaft für Flüchtlinge und Ausgebombte“ gegründet. Nach dem 2. Weltkrieg war die Wohnungsnot groß. Eine Gruppe von Menschen tat sich mit dem Ziel zusammen, schnellstmöglich preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. So findet ein Großteil der Genossenschaften seinen Ursprung in den Zeiten der Industrialisierung und des 2. Weltkrieges. Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum ist ein Ziel, das von uns bis heute verfolgt wird. Wir sind ein mittelständisches Wohnungsunternehmen und zählen zu den großen Genossenschaften in Hamburg. Unsere knapp 7.000 attraktiven Wohnungen erstrecken sich über viele Stadteile Hamburgs. Ob ruhig im Grünen oder stadtnah – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Das Wohnen in einer Genossenschaft ist eine hervorragende Alternative zu einer üblichen Mietwohnung sowie zum Erwerb von Wohnungseigentum. Durch das lebenslange Wohnrecht genießt Du mehr Privilegien als ein Mieter und wirst dennoch nicht mit den Pflichten eines Eigentümers konfrontiert. Vor Spekulationen und Mietwucher bist Du geschützt. Die folgende Darstellung verdeutlicht die Mitwirkung der Mitglieder: Mitglieder wählen Vertreter wählen Mitarbeiter betreuen Aufbau der genossenschaft Vorstand beschäftigt Aufsichtsrat bestellt In einer Genossenschaft wirst Du kein gewöhnlicher Mieter sein, sondern ein Mitglied. Hierfür erwirbst Du Genossenschaftsanteile, mit denen Du am Eigentum der Genossenschaft beteiligt wirst. Durch den Erwerb der Anteile braucht keine Kaution mehr gezahlt zu werden. Ferner wird kein üblicher Mietvertrag unterzeichnet, sondern ein so genannter Dauernutzungsvertrag abgeschlossen. 3 Die Wohnungssuche Die Selbstauskunft Als erstes möchten wir Deine Wünsche erfahren. Hierfür begrüßen wir es, wenn Du uns an unseren Sprechtagen, montags 13:30 bis 17:45 Uhr und donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr in unserer Geschäftsstelle persönlich besuchst. Auf diesem Weg haben wir die Möglichkeit Dich kennen zu lernen. Wir können Dich bei Deiner Suche beraten und Dir direkt passende Angebote unterbreiten. Alternativ findest Du das Formular auf unserer Internetseite www.hanseatische.de unter Download, Mietinteressentenbogen. Kann ich mir die Nutzungsgebühr leisten? In der Immobilienbranche gibt es eine Faustregel, nach der das Einkommen des Mieters mindestens dreimal so hoch sein sollte, wie die maximale Vorstellung der Nutzungsgebühr. Kannst Du dieses nicht erfüllen, benötigst Du einen Bürgen/Schuldbeitretenden, der bereit wäre, bei evtl. Zahlungsschwierigkeiten die Forderungen für Dich zu übernehmen. 4 Bekomme ich einen §5-Schein/Wohnberechtigungsschein? Dieser Schein berechtigt Dich, Wohnungen zu beziehen, deren Bau mit Hilfe öffentlicher Gelder gefördert wurde und daher nur an bestimmte Personenkreise vermietet werden darf. Erhalten kannst Du diesen Schein beim zuständigen Ortsamt unter der Voraussetzung, eine gewisse Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. Die Qual der Wahl Wenn wir Deine Wünsche kennen, erhältst Du, sobald passende Wohnungen gekündigt werden, unverbindliche Angebote, in denen Du alle wichtigen Details zu den jeweiligen Wohnungen findest (Lage, Ausstattung, Grundriss und Größe der Wohnung sowie Höhe der Nutzungsgebühr und der Genossenschaftsanteile). Nun hast Du Zeit, die Wohnung zu besichtigen. Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, die Deinen Vorstellungen entspricht, benötigen wir Deine schriftliche Zusage. Bei Vorlage mehrerer Zusagen entscheiden unsere Vergabekriterien, an wen die Wohnung vermietet wird (Wohnungssuchende, die bereits Mitglied in unserer Genossenschaft sind, werden hierbei vorrangig behandelt). Die Wichtigkeit der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Selbstauskunft stellt man spätestens mit Erhalt der Zusage fest, wenn der Vermieter noch einige Unterlagen, wie z.B. Einkommensunterlagen, benötigt. Nachdem Du eine schriftliche Zusage erhalten hast, folgt der Vertragsabschluss. Genossenschaftsanteile Wie bereits erwähnt, werden Wohnungen nur Mitgliedern überlassen. Vor Bezug einer Wohnung ist daher Dein Beitritt erforderlich. Um Mitglied zu werden, musst Du Genossenschaftsanteile erwerben und Dich damit am Vermögen der Genossenschaft beteiligen. Die Höhe richtet sich nach dem Baujahr, der Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung. Du erhältst nach Beschluss der Vertreterversammlung eine Dividende von maximal 4% auf das eingezahlte Kapital. Wird die Wohnung und die Mitgliedschaft gekündigt, werden die Anteile in voller Höhe zurückgezahlt. Dazu mehr unter „Kündigung“. 5 Bestandteile der Nutzungsgebühr Netto-Kalt-Nutzungsgebühr Kosten für die Bereitstellung der Wohnung Be- und Entwässerung Vorauszahlung für Kaltwasser und Abwasser Heizkosten Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser Betriebskosten Kosten für den laufenden Betrieb des Hauses und der Wohnanlage, wie z.B. die Treppenhausreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung, Müllabfuhr und die Kosten der Gartenpflege Dauernutzungsvertrag • Vertragsparteien • Vertragsgegenstand (die Wohnung, mit allen Bestandteilen beschrieben) • Aufschlüsselung der Nutzungsgebühr •Nutzungsbeginn • Erläuterung weiterer Vertragsbestandteile z.B. die Hausordnung (Regelung zur Nutzung der Gemeinschaftsräume, Ruhezeiten und allgemei ne Grundsätze, die ein friedvolles Miteinander gewährleisten sollen) Der unterzeichnete Dauernutzungsvertrag ist für beide Vertragsparteien bindend. Mit der Unterzeichnung gehen beide Parteien Rechte und Pflichten ein. Für Dich bedeutet dies im Wesentlichen: Rechte • • • • • 6 Überlassung der Wohnung Lebenslanges Wohnrecht Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen Teilnahme an der Vertreterwahl Jährliche Gewinnbeteiligung Pflichten • Zahlung der Nutzungsgebühr • Obhutspflicht – sorgfältige und pflegliche Be handlung der Wohnung und der Gemeinschaftsräume • Duldungspflicht – dieses gilt zum Beispiel bei Instandhaltungsmaßnahmen (Arbeiten, die die Genossenschaft durchführen muss, um den ver tragsgemäßen Zustand des Gebäudes/der Woh nung aufrechtzuerhalten) •Durchführung von Schönheitsreparaturen – Maßnahmen, die das Aussehen des Raumes ver bessern und Dekorationsschäden beheben Alle Pflichten des Mitglieds stellen gleichzeitig die Rechte der Genossenschaft dar und alle Rechte des Mitglieds die Pflichten der Genossenschaft. Tierhaltung Grundsätzlich ist die Haltung von Tieren nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Kleintiere wie Hamster, Zierfische und Ziervögel. Für die Haltung von Hunden und Katzen ist die Genehmigung der HBH erforderlich. 7 Verlässliche Mieten Auch die HBH muss wirtschaftlich im Interesse ihrer Mitglieder handeln. Dazu ist es erforderlich, die Nutzungsgebühr regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Ortsübliche Vergleichsmiete Für die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt in Hamburg ein so genannter Mietenspiegel, in dem tabellarisch die üblichen Entgelte nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage aufgezeigt werden. Mieterhöhung nach Modernisierung Wir als Baugenossenschaft sind selbstverständlich stetig dabei, unseren Wohnungsbestand nach den neuesten energetischen Standards zu modernisieren. Aber was bedeutet Modernisieren? Maßnahmen, die • den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer 8 verbessern (Montage einer Einbauküche, Erneu erung eines Bades oder Anbau eines Balkons). • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser bewirken (Wärmedämmung). Nach dem Gesetz (§ 559 BGB) ist dem Vermieter gestattet, die Nutzungsgebühr um 11 Prozent der für die Wohnung angefallenen Modernisierungskosten jährlich zu erhöhen. Diese Höchstgrenze schöpfen wir in der Regel nicht aus. Weitere Kosten Neben der Nutzungsgebühr, die an den Vermieter zu entrichten ist, gibt es noch weitere Kosten, die bei der Planung mit berücksichtigt werden müssen. Nicht in der Nutzungsgebühr enthalten sind: •Strom •Telefon •Internet •Rundfunkbeitrag •Versicherungen Richtig versichert Man kann sich heute gegen fast alles versichern und die Agenturen haben immer ein breites Angebot an mehr oder weniger sinnvollen Versicherungen. Die wichtigste Versicherung, zu der jedem Bürger geraten wird, ist die private Haftpflichtversicherung, denn jeder haftet für Schäden, die er fremden Gegenständen oder anderen Personen zufügt. Da können schnell einmal mehrere tausend Euro an Schadenersatzansprüchen auf Dich zukommen, die Du aus eigener Tasche nicht mehr bezahlen kannst. Wenn Du darüber hinaus Dein Hab und Gut für den Fall eines Wasser-, Brand- oder Einbruchschadens versichern möchtest, dann benötigst Du dafür eine Hausratversicherung. Die Versicherung erstattet Dir die Kosten Deiner beschädigten Einrichtungsgegenstände. 9 Ummeldung In Hamburg bist Du verpflichtet, innerhalb von einer Woche Deinen neuen Wohnsitz anzumelden. Dieses tust Du in dem zuständigen Einwohnermeldeamt Deines neuen Wohnsitzes. Neben der offiziellen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, benötigen natürlich noch viele andere Personen und Institutionen Deine neue Anschrift. Neben Freunden und Verwandten sind dies Dein Sportverein, Deine Bank, Deine Versicherung und, und, und... Eine kleine Hilfe dafür findest Du auf der Internetseite: www.einfach-ummelden.de Kündigung Du hast in einer Genossenschaft zwar ein lebenslanges Wohnrecht, dies bedeutet aber keine lebenslange Gebundenheit. Auf Grund von persönlichen Veränderungen kommt es natürlich immer wieder vor, dass die Wohnung nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passt. Vielleicht ist es die Familienplanung oder ein Job angebot in einer anderen Stadt. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, seine Wohnung zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Achtung: Deine Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit Beendigung Deines Nutzungsvertrages für die Wohnung. Du kannst selbstverständlich Mitglied bleiben oder musst Deine Mitgliedschaft separat kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier ein volles Geschäftsjahr zum Jahresende. Beispiel: 10 Laufendes Jahr Kündigung bis 31.12. Nächstes Jahr Ende der Mitgliedschaft am 31.12. Übernächstes Jahr Auszahlung des Guthabens bis 30.06. Checkliste für die Wohnungsauswahl Wird eine Wohnung besichtigt, sollte man sich vorab eine Liste seiner Wünsche erstellen, die eine Wohnung erfüllen sollte. Folgende Darstellung kann eine kleine Hilfe bezüglich der Wahl der Wohnung sein. Anschrift: Bezugstermin: Genossenschaftsanteile: Miethöhe: Geschosslage: §5-Schein erforderlich: ja nein Sind meine Vorstellungen erfüllt? Ausstattung Umgebung Wohnungsgröße Verkehrsanbindung Anzahl der Zimmer Einkaufsmöglichkeiten Balkon/Loggia Ruhige Lage Einbauküche Wohnumfeld Badewanne Verfügbare Parkplätze Holzfußboden Freizeitangebote Welche Wohnung zu Dir passt, weißt nur Du. Deine Entscheidung für die HBH war auf jeden Fall gut. Der rote Punkt in der Straßenkarte markiert den Standort unserer Geschäftsstelle. Vom U-/S-Bahnhof Barmbek aus sind wir bequem zu erreichen. Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg eG Lämmersieth 9, 22305 Hamburg Tel. 040 29909-0 [email protected] www.hanseatische.de persönliche Beratung: montags 13:30-17:45 Uhr donnerstags 08:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung