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forum.ksv Das Medium für internationalen Kreditschutz 04/2011 TAPETENWECHSEL IN DER CHEFETAGE Unternehmerpersönlichkeiten mit Zukunft COMPLIANCE-VERTRÄGE Sinnvoll in der Praxis? KSV1870 GRUPPE TWITTERT Folgen Sie uns ins Social Web P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207 forum.ksv 2 Inhalt Inhalt COVER Tapetenwechsel in der Chefetage. Die Unternehmer der Zukunft gleichen persönliche Schwächen durch Partnerschaften, Netzwerke und gute Mitarbeiter aus. ................... 4 AKTUELL Foto: Bildmaschine „Mehr leisten als gefordert“. Dr. Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin bei der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG, im Interview. .......................... 8 Tapetenwechsel in der Chefetage. S. 4 Optimismus ungebrochen. Laut KSV1870 Trendumfrage zahlen Österreichs Unternehmen nach 30 Tagen ihre Rechnungen. ............................................... 10 Chronik eines Niedergangs. Von der Unternehmenskrise zur Insolvenz. ................................. 12 Absicherung durch Compliance-Verträge. Sinnvoll in der Praxis? .............................................................. 14 Alle Jahre wieder. Welche Präsente gut ankommen und ab wann eine Geschenkannahme kritisch wird. ............................................... 16 Foto: Elke Mayr Schnelles Wachstum durch Leasing. Die Vorteile dieser Finanzierungsform auf einen Blick. ............... 18 Austria’s Leading Companies 2011 im Endspurt. Sieger des Businessbewerbs werden demnächst gekürt. ................. 21 „Mehr leisten als gefordert“. S. 8 KSV1870 NEWS KSV1870 Gruppe erobert die Twitterwelt. Kompakte Information hat maximal 140 Zeichen. .................... 22 KSV1870 unterstützt Stiftung Kindertraum. Weihnachtsspende zeigt Wirkung. .............................................. 23 Foto: Simone Hainz/pixelio.de Wer zählt die Häupter, nennt die Namen? KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ...... 24 Quergelesen. Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln. .......................... 24 Alle Jahre wieder. S. 16 Editorial 3 Editorial KSV1870 AKADEMIE Die aktuellen Schulungsangebote. ............................................... 26 KSV1870 STEUERTIPPS Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht speziell für Unternehmer. .................................... 27 KSV1870 WIRTSCHAFTSBAROMETER Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. ........................... 30 Impressum................................................................................... 27 Liebe Mitglieder, Foto: Petra Spiola KSV1870 GLÄUBIGERSCHUTZ Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. . ................ 25 noch vor wenigen Jahrzehnten war in der öffentlichen Wahrnehmung der typische Unternehmer eine überwiegend distinguierte Erscheinung mit ebensolcher Grundhaltung. Er führte seine Mitarbeiter mit väterlicher, aber strenger Hand und war unternehmerischen Abenteuern nur bedingt aufgeschlossen. Dieses Bild hat sich gewandelt, als der Siegeszug der Computerindustrie und damit die weltweite Vernetzung ihren Anfang nahm. Legere Typen erschienen praktisch über Nacht auf der Bildfläche und gaben ein neues Tempo vor. Von heute auf morgen schienen zusätzlich andere unternehmerische Qualitäten gefragt zu sein. Flexibilität, Schnelligkeit und Internationalität sind an die vorderste Stelle des Anforderungsprofils für Unternehmer gerückt. Welcher Unternehmertyp wird sich aber in Zukunft durchsetzen, welche Hierarchien werden sich entwickeln? Wäre es denkbar, dass sich Menschen mit ganz unterschiedlichen Qualitäten zusammenfinden, um Schwächen auszugleichen und ihre Kompetenzen zu bündeln? Welche Eigenschaften einander gut ergänzen und wie solche Konstellationen funktionieren könnten, darüber lesen Sie in der Titelgeschichte dieser Ausgabe. Was erfolgreiche Unternehmer jedenfalls brauchen, und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, ist eine besonnene, optimistische Grundhaltung. Dass die heimischen Unternehmen über eine solche verfügen, war eines der Ergebnisse unserer aktuellen Trendstudie zur Zahlungsmoral, die im ersten Halbjahr 2011 durchgeführt wurde. Beinahe die Hälfte der Befragten durfte sich über gestiegene Umsätze freuen, der Ausblick auf die nächsten sechs Monate wurde sogar von einer Mehrheit positiv eingeschätzt. Wir haben die wichtigsten Resultate für Sie in diesem forum.ksv ab Seite 10 zusammengefasst. Um Sie in Zukunft noch schneller über diese und andere Neuigkeiten, wie Veranstaltungen, Aktionen etc., informieren zu können, haben wir vor kurzem einen zusätzlichen Kommunikationskanal geöffnet. Wir würden uns daher freuen, auch Sie schon bald auf Twitter begrüßen zu dürfen. Folgen Sie uns noch heute! Ihr Karl Jagsch Folgen Sie uns auf Twitter unter www.twitter.com/KSV1870 Cover Foto: Bildmaschine 4 Tapetenwechsel in der Chefetage Die zukünftige Wirtschaftswelt wird von kontaktfreudigen, innovativen Visionären geprägt. Wer nicht alle diese Eigenschaften hat, muss sich Partner und gute Mitarbeiter suchen. Denn Zukunftsunternehmer brauchen Netzwerke. TEXT: BEATE LAMMER E s gibt Unternehmer, die große Freude daran haben, immer neue Ideen aufzugreifen und neue Unternehmen zu gründen. In einer Trendstudie, die das Zukunftsinstitut zusammen mit der Jungen Wirt- schaft erstellt hat, heißen sie „Absolute Beginner“, einer von insgesamt acht Typen, die (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in Zukunft die Unternehmerlandschaft bereichern sollen. Typisches Beispiel für einen Cover „Alle Unternehmertypen haben etwas, worin sie ergänzt werden müssen.“ „Absoluten Beginner“ ist Morten Lund, Gründer des Internet-Telefondienstes Skype. Er gründete zunächst in den 1990er-Jahren eine Online-Werbeagentur, die er später mit Gewinn verkaufte. Den Gewinn steckte er in neue Projekte, scheiterte, bis er schließlich Skype ins Leben rief und für viel Geld veräußerte. Bei weiteren erfolglosen Projekten verlor er wieder einen Großteil des Geldes – und gründete weiterhin Start-ups. Jungunternehmer sind oft Techniker. Die Geschichte lässt auch gleich die Schwäche der „Absoluten Beginner“ erahnen: „Sie überlegen nicht allzu lange. Wenn ihnen irgendetwas gefällt, wird daraus gleich ein Unternehmen. Echte Innovationen kann man sich dagegen nicht zwingend erwarten“, heißt es in dem von der Jungen Wirtschaft Österreich herausgegebenen Buch „The Futurepreneur“. „Ich würde dazu nicht gleich Makel sagen“, schränkt Studienautor Franz Kühmayer ein. „Aber alle diese Typen haben etwas, worin sie ergänzt werden müssen.“ Entweder von anderen Unternehmen, Partnern oder Netzwerken oder von guten Mitarbeitern. „Start-ups und junge Unternehmer kommen häufig aus der technischen Ecke“, stellt Robert Kremlicka, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens A. T. Kearney Österreich, fest. Das gehe anfangs gut, wenn das Unternehmen jedoch wachse, müssten sie sich auch andere Fähigkeiten aneignen. Wissen, wofür man steht. Oder sich bei anderen Hilfe holen: Laut „Futurepreneur“-Studie könnte der „Absolute Beginner“ sich etwa mit einem „Erhalter“ zusammentun. Das seien Unternehmertypen, die sich nicht dauernd dem Innovations- und Entwicklungsdruck beugen wollen. Sie seien dennoch oft Innovationsführer, da sie Unerwartetes aus der „guten alten Zeit“ ins Hier und Jetzt übertragen würden. Ein Beispiel ist das Familienunternehmen Darbo, das seit 100 Jahren Marmelade herstellt und das Sortiment in den vergangenen 100 Jahren lediglich ein wenig erweitert und die Rezepturen verbessert hat. Gut zum „Absoluten Beginner“ würden laut Studie auch „Wohlfühlunternehmer“ passen. Diese machen ihr Hobby zum Beruf, sind wissbegierig, aber nicht zwingend innovativ. Sie greifen auch gerne Ideen auf, die jemand anderer hatte. Beispiel dafür ist Reed Hastings, Chef des Online-Filmverleihers Netflix. Dessen Mitarbeiter können Urlaub nehmen, so viel sie wollen. Einzige Voraussetzung: Die Abteilungsleiter müssen wissen, wo sie sind, und die Arbeit muss erledigt werden. Visionen wollen vermittelt werden. „Das Führen von Mitarbeitern war immer schon anspruchsvoll“, meint Kremlicka. Das sei nicht erst im 21. Jahrhundert so, doch würde die Aufgabe angesichts des Kampfes um Talente an Bedeutung gewinnen. „Man muss den Mitarbeitern Werte bieten, für die das Unternehmen steht, und man muss authentisch sein“, sagt Kremlicka. Bei der Vision gehe es um die Frage, wofür man arbeite, ob das nun das Herstellen der besten Schuhe Wiens oder von SIM-Karten sei. Das Gegenteil von authentisch wäre, wenn man von den Mitarbeitern 100 % Einsatz verlange, an sich selbst aber weniger strenge Maßstäbe anlege. Unternehmer brauchen Auszeiten. Einiges ändere sich doch, meint Erich Lehner, Partner und Geschäftsführer von Ernst & Young Österreich: So werde WorkLife-Balance immer wichtiger, nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für Unternehmer. Es gebe Lebensphasen, in denen man mehr als 100 % für das Unternehmen gebe, aber auch Phasen, in denen man sich zugunsten der Kinder, der Pflege der Eltern oder der Weiterbildung ein wenig zurücknehme. Unternehmer, die sich in diesen Phasen auf gute Netzwerke, 5 6 Cover Foto: www.zukunftsinstitut.de Partner und Mitarbeiter verlassen können, haben es einfacher. Die technischen Hilfsmittel würden es in Zukunft auch ermöglichen, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Sie stellen die Unternehmer aber auch vor neue Herausforderungen: „Auch wenn man einmal nicht so gut drauf ist, muss man Bewerber unbedingt gut behandeln“, sagt Lehner. Denn diese könnten ihre Meinung über das Unternehmen via Facebook und Co. rasch kundtun. „Zu einem erfolgreichen Unternehmer gehört vor allem Selbstreflexion.“ Franz Kühmayer, Autor der von der Jungen Wirtschaft Österreich in Auftrag gegebenen Studie „The Futurepreneur“ Lernen durch Selbstreflexion. Umgekehrt tut man sich dank der neuen Vernetzungsmöglichkeiten auch leichter, Partner und Netzwerke zu finden, die einem dabei helfen können, vorübergehende Auftragsspitzen abzudecken. Oder auch gemeinsam an größere Aufträge heranzukommen. Eine Eigenschaft brauchen daher alle Unternehmer unbedingt: „Zu einem erfolgreichen Unternehmer gehört vor allem Selbstreflexion“, meint Kühmayer. Und das Feedback von Freunden, anderen Unternehmern, Mentoren, Beratern und Institutionen (etwa das Gründerservice der Wirtschaftskammer). So könne man herausfinden, welcher Typ man selbst sei, welche Stärken man habe und bei welchen Schwächen man Unterstützung brauche. Manche Mängel seien aber schwer zu kompensieren, räumt Kühmayer ein: Jeder Unternehmer benötige eine Vision, ein Bild davon, wie Erfolg aussehen könnte. Zweitens brauche man ein gewisses Organisationstalent, allein schon, um zu erkennen, welche Stärken man selbst habe und welche man zukaufen müsse. Mittelfristig könne man die Organisation auch in die Hände eines Managers legen. In der Startphase ist das aber schwierig. „Dem Manager nur die Idee zu präsentieren und zu sagen, mach ein Unternehmen daraus – das dürfte zu wenig sein“, meint der Experte. Ebenfalls unverzichtbar für Unternehmer seien die realistische Einschätzung, welche Arbeitslast auf einen zukomme, und das Gefühl dafür, welche Ideen tragfähig seien und welche nicht. Auch Erben benötigen Ideen. Diese Ansicht teilt auch Rupert Petry, Österreich-Chef des Beratungsunternehmens Roland Berger Strategy Consultants. „Ohne Idee wird es schwierig“, meint er. Darin würden sich Unternehmer auch von Managern unterscheiden: Sie können sich nicht einfach allein auf die Rolle des Moderators zurückziehen. Das gelte nicht nur für Gründer, sondern auch für Nachfolger: „Die Frage, welchen Beitrag man für das Unternehmen bringen kann, stellt sich erst recht in der zweiten Generation.“ Wenn man ein Unternehmen erbe und keine Ideen habe, sollte man sich besser auf eine Aufsichtsratsrolle zurückziehen, rät Petry. Da aber niemand alles könne, sei es wichtig, sich dort, wo man Schwächen habe, Hilfe bei Partnerunternehmen oder guten Mitarbeitern zu holen. Das könnten einzelne Unternehmensabläufe wie Fertigung oder Einkauf sein oder Risikomanagement und Finanzierung. „Wenn man sich damit gar nicht auskennt, sollte man allerdings nicht Unternehmer werden“, meint der Berater. Unternehmer als „Magier“. Verschiedene Unternehmertypen tun einem Unternehmen jedenfalls gut – auch wenn sie aufeinanderfolgen, meint Kühmayer. So könnte ein Unternehmen von einem „Absoluten Beginner“ ins Leben gerufen werden, dann von einem „Magier“ geleitet werden und schließlich an einen „Erhalter“ übergehen. „Magier“ sind laut Studie Menschen mit Visionen und klarer Vorstellung von der Zukunft. Sie haben Geduld zu warten, bis sich ihre Erwartungen erfüllen. Ihr Führungsstil ist allerdings „fast schon guruhaft, ohne jedoch diktatorisch zu sein“. Entscheidungen treffen sie gerne alleine, Mitarbeiter müssen sich in der Rolle der Unterstützer wohlfühlen. Als Beispiel führen die Autoren Johannes Gutmann, den Gründer des Tee- und Kräuterspezialisten Sonnentor, an. Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmertypen funktioniere allerdings nicht so gut, „Magier“ arbeiteten am liebsten mit sich selbst zusammen. Von anderen Branchen abschauen. Das Gegenteil davon sind „Netzwerkakrobaten“, die eher als Moderatoren arbeiten, die richtigen Menschen zusammenbringen und arbeiten lassen. Auch durch das Betrachten anderer Branchen kommen sie auf eigene Ideen. Beispiel ist Shai Agassi, der vor vier Jahren seinen Vertrag bei SAP kündigte, um sich fortan mit Elektroautos zu befassen. Gemeinsam mit Renault-Nissan entwickelte er einen Prototyp. „Netzwerkakrobaten“ tun sich am leichtesten mit „Transformern“ oder „Projektjägern“ an ihrer Seite. „Transformer“ arbeiten vor allem an dem Weg zum Ziel. Sie erkennen die Stärken und Schwächen von Teams und können gegebenenfalls auch die Position eines äußeren Beobachters einnehmen. Ein Beispiel ist Markus Lederleitner, Chef des Gartenunternehmens Lederleitner, der völlig neue Ladenkonzepte entwickelt hat. „Unternehmer brauchen auch strategische Agilität“, bestätigt Kremlicka. Sie benötigen zwar Ziele, aber auch Cover die Fähigkeit, diese Ziele rasch zu adaptieren, wenn sich das Umfeld ändere. Die österreichischen Unternehmen seien in diesem Punkt aber meist nicht so schlecht, meint der Experte. So seien sie wesentlich besser durch die Krise gekommen und es habe deutlich weniger Insolvenzen gegeben, als man auf dem Höhepunkt der Krise angenommen habe. Klassische Ausbildungen bringen Kontakte. „Projektjäger“ schließlich wachsen mit der Herausforderung und kommen durchs Umsetzen zur Idee. Beispiel ist Ex-Finanzminister Hannes Androsch, der zahlreiche Funktionen innehat, vom Miteigentümer des Leiterplattenherstellers AT&S sowie der Salinen Beteiligungs GmbH bis zum Vorsitzenden des Universitätsrats der Montanuniversität Leoben. Wenn der „Projektjäger“ Unterstützung braucht, findet er sie am ehesten beim „Einstein junior“, dem innovativen Tüftler, der gerne am Detail arbeitet. Beispiel ist der autodidaktische Konditor Michael Diewald, der Geschmack und Geruch von Blüten mit Marzipan und Schokolade kombiniert. Dass formale Bildungsabschlüsse an Bedeutung verloren hätten, glaubt Roland Berger-Experte Petry jedoch nicht. Eine Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule sei auch nützlich, um Netzwerke aufzubauen. 7 Auch Auslandserfahrung sei hilfreich, um Märkte besser zu verstehen. Das gelte jedoch nicht nur für Unternehmer, sondern für alle Arbeitnehmer. „Dicker auftragen“ erwünscht. Woran es heimischen Unternehmern bisweilen mangle, sei die Artikulationsfreudigkeit, meint Kremlicka. Der Wunsch, sich selbst zu vermarkten und in größeren Foren darzustellen, sei eher unterdurchschnittlich ausgeprägt. Auch die Konfliktfreudigkeit sei etwa in Deutschland höher. Ernst & Young-Experte Lehner kritisiert auch die teilweise nicht so guten Englischkenntnisse in fast allen Hierarchiestufen der Unternehmen. Internationalisierung und regionale Ausrichtung seien jedoch nicht unbedingt ein Widerspruch, meint Petry. Bei technologielastigen Unternehmen sei die lokale Vernetzung mit Forschungsinstituten besonders wichtig, auch weil man so besseren Zugang zu Fördermitteln erhalte. Ebenso erhalte man den Ruf als attraktiver Arbeitgeber, der einem zu den benötigten Mitarbeitern verhilft, durch lokale Vernetzung in der Region schneller als im Ausland: „In einem fremden Land muss ich mir erst eine Marke aufbauen.“ Für die verarbeitenden Branchen, etwa die Zulieferindustrie, sei jedoch die internationale Vernetzung sehr wichtig, da ja auch die Kunden meist aus dem Ausland kommen. Schnelle und sichere Liquidität mit VB Factoring Mit Zufriedenheitsgarant ie! „Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie beim Leasing ergibt sich beim Factoring noch der zusätzliche Effekt, dass es zu einer Bilanzverkürzung kommt. Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter www.vb-factoring-bank.at. Ihre Vorteile · Schnelle, gesicherte Liquidität · Entlastung im Debitorenmanagement · Schutz vor Forderungsausfällen · Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapital-Quote VB Factoring Bank AG Salzburg: Markus Binderitsch, Tel.: 0662/62 35 53-130 Wien: Mag. Helmut Zimmel, Tel.: 050/40 04-4379 8 Aktuell „Mehr leisten als gefordert“ So das Credo von Dr. Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin bei der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG. forum.ksv sprach mit ihr über die Erfolgsgeschichte des Unternehmens und ihren Weg an die Spitze des Managements. forum.ksv: Sie sind im Top-Management eines der größten Versicherungsunternehmen Österreichs tätig. Wie steinig war der Weg in die oberste Managementebene? Dornaus: Aus meiner Sicht gibt es einige Voraussetzungen, die den Weg erleichtern: Wichtig sind ein gutes Team, ein die Leistungen würdigender Chef, private Unterstützung, Fleiß und Leistungsbereitschaft. Viel diskutiert wird dieser Tage wieder die Einführung einer Frauenquote. Ist dieser Ansatz Ihrer Meinung nach das richtige Konzept, um die Karriere von Frauen im Wirtschaftsleben zu fördern? Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, Familie und Karriere zu verbinden. In der Wiener Städtischen haben Mitarbeiterinnen mit entsprechender Qualifikation und Leistungsbereitschaft auch selbstverständlich mit Kindern die Möglichkeit, Karriere zu machen. In unserem Unternehmen ist Familienplanung mit hohen Positionen durchaus vereinbar. Diese Vereinbarkeit funktioniert bei uns aus einer Selbstverständlichkeit heraus – auch ohne Quote. Österreich ist ein überschaubarer und eher konzentrierter Versicherungsmarkt. Wie hat es die Wiener Städtische geschafft, über so viele Jahre erfolgreich zu sein? Wir sind mit einem Marktanteil von 14,5 %, rund 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 1,3 Mio. Kundinnen und Kunden und einem Prämienvolumen von EUR 2,4 Mrd. die Nummer eins am österreichischen Versicherungsmarkt. Wir sind ein österreichisches Unternehmen, das auch von Österreich aus geführt wird, und können als älteste heimische Versicherung auf 187 Jahre erfolgreiche Geschichte verweisen. Außerdem erheben wir den Anspruch, Entwicklungen früher als andere zu erkennen und sie auch sofort in bedarfsorientierte Produkte umzusetzen. Wir sehen uns als Vordenker und Trendsetter in der österreichischen Versicherungswirtschaft. „First Mover“ waren wir z. B. nicht nur im Bereich der Altersvorsorge, sondern auch beim Thema Pflegeversicherung. In diesem Bereich haben wir als Erste in Österreich eine Versicherungslösung angeboten. Entscheidend für den Erfolg sind aber neben Produktinnovationen – gerade in einem von Vertrauen getragenen Geschäft – auch hohe Betreuungskompetenz und Servicequalität. Hier sind wir mit unserem flächendeckenden Netz mit neun Landesdirektionen und 140 Geschäftsstellen in ganz Österreich nahe am Kunden. Wo sind die Hoffnungsmärkte bzw. in welchen Bereichen ist noch relevantes Wachstum für Sie möglich? Einerseits bieten wir in der Altersvorsorge immer wieder neue Produkte zur Absicherung in der Zukunft an. Andererseits wird die Welt immer schnelllebiger, die Bedürfnisse werden kurzfristiger. Auch darauf reagieren wir flexibel und bieten eine Reihe von Innovationen an. Der Schwerpunkt im Jahr 2011 liegt daher auf der gezielten Weiterentwicklung des Produktangebots. Zentrales Prinzip dabei: Vereinfachung und transparente Gestaltung. Wir streben nachhaltiges Wachstum an. Das gilt vor allem für die Sachversicherung, in der Naturkatastrophen, aber auch die Wirtschaftskrise zu einem höheren Sicherheitsbedürfnis der Menschen und damit zu einer tendenziellen Zunahme geführt haben. Potenzial sehen wir daneben auch in der Pflegevorsorge. Auch die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge, Aktuell Staatsanleihen investiert. Aber auch Liegenschaften, Beteiligungen und Darlehen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer über Jahre kontinuierlich hohen Veranlagungsrendite der Versicherung. Auf dieser Basis hat auch im letzten Jahr ein ausgezeichnetes Finanzergebnis das EGT der Wiener Städtischen wesentlich gestärkt. Zudem ist, wie bereits erwähnt, die Stärke des Unternehmens die Innovationskraft. Frühzeitig langfristige Markttrends zu erkennen und bedürfnisorientierte Produktlösungen zu entwickeln, gehört zum Kerngeschäft der Wiener Städtischen. Diese Faktoren werden auch weiterhin unseren Erfolg sichern. Worauf sollten KMU bei Versicherungen im Allgemeinen achten? Auf welche Versicherungsleistungen sollte Ihrer Ansicht nach keinesfalls verzichtet werden? Für Businesskunden ist die Wiener Städtische der verlässliche Partner in allen versicherungstechnischen Belangen, von der betrieblichen Vorsorge bis zu Betriebs- und Haftpflichtversicherungen. Unsere Business-Class-Produkte bieten maßgeschneiderte Deckungen für unterschiedlichste Branchen und die damit verbundenen Bedürfnisse. Nach einem umfangreichen Relaunch bringen wir im Herbst dieses Jahres unsere Business Class mit zahlreichen Neuerungen, Deckungserweiterungen und Zusatzfeatures auf den Markt. Die Einbettung in die Vienna Insurance Group ermöglicht es unseren Businesskunden, den gewohnt umfassenden Service der Wiener Städtischen auch in allen CEE-Ländern zu nutzen, in denen der Konzern vertreten ist. Von welchen Faktoren wird der zukünftige Erfolg der Wiener Städtischen abhängen? Wohin führt der Weg? Die Wiener Städtische ist ein österreichisches Unternehmen mit österreichischem Management – die starke regionale Verankerung gemeinsam mit dem internationalen Background der Holding Vienna Insurance Group sind zentrale Aspekte, die uns zu einem starken Partner machen. Grundsätzlich veranlagt die Wiener Städtische sehr konservativ und sicherheitsorientiert, in einem weit diversifizierten Veranlagungsportefeuille. Innerhalb dessen wird mehrheitlich in Fotos: Elke Mayr die Prämienpension der Wiener Städtischen, liegt weiterhin im Trend. In Summe haben wir eine gute Basis für eine weitere Steigerung unseres Geschäftsvolumens. Neben der stetigen Verbesserung des Produktportfolios ist die Steigerung der Servicequalität, in Hinblick auf schnelle Kommunikation und rasche Erledigung der Anliegen der Kundinnen und Kunden, ein Ziel der Wiener Städtischen. Zusätzlich wird das Serviceangebot – wie bereits im Jahr 2010 – durch weitere moderne Dienstleistungen ergänzt. So bieten wir aktuell allen Österreichern ein einzigartiges mobiles Unwetterwarn-App auf unserer Website zum Download an. Ein Fokus liegt nicht zuletzt auf der weiteren Stärkung des Vertriebs, der wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beiträgt. Und dank der 2010 durchgeführten gesellschaftsrechtlichen Trennung der Wiener Städtischen von den Holdingfunktionen können wir uns jetzt auch wieder voll auf unseren Heimmarkt Österreich konzentrieren. 9 Aktuell Foto: Tomsk/pixelio.de 10 Optimismus ungebrochen Die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH hat die aktuelle Studie zum Zahlungsverhalten in Österreich präsentiert. Mehr als 2.500 Unternehmen, überwiegend KMU, haben sich beteiligt, und das Ergebnis ist überwiegend positiv. TEXT: KARIN STIRNER H at sich auch der durchschnittliche Zahlungsverzug gegenüber dem Vorjahr mit sechs Tagen nicht verändert, so gibt es doch 2011 abermals Positives zu berichten: Das durchschnittliche Zahlungsziel wurde seit der letzten Umfrage um zwei Tage gekürzt und beträgt nun 24 Tage. Unterm Strich müssen also Österreichs Unternehmen nur noch 30 Tage auf die Bezahlung ihrer Leistungen warten, das sind zwei Tage weniger als noch vor einem Jahr. Öffentliche Hand bessert sich. Ob es der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug vom Februar 2011 zu verdanken ist, dass die öffentliche Hand nun ihren Verpflichtungen rascher nachkommt? Bereits fast 76 % der Befragten bestätigen, dass sie innerhalb des Zahlungsziels ihre Rechnungen begleicht. Immerhin 44 % der österreichischen Unternehmen zählen die öffentliche Hand zu ihrem Kundenkreis. Umso erfreulicher ist es, dass die Gläubiger nun zwei Tage schneller ihre Forderung erhalten, skizziert Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH: „Wir haben schon oft die Benachteiligung der Unternehmen, die Geschäfte mit der öffentlichen Hand machen, aufgezeigt. Für manche dieser Gläubiger ist die späte Zahlung existenzbedrohend. Auch wenn hier noch einiges an Verbesserungspotenzial vorhan- Aktuell den ist, so scheint nun doch zumindest etwas Bewegung in den starren Apparat der vergangenen Jahre zu kommen. Offensichtlich bedarf es doch manchmal einer Verordnung, wenn man Fortschritte erzielen möchte.“ Allerdings gibt es auch bei der öffentlichen Hand ein signifikantes West-OstGefälle. Lediglich drei Tagen Zahlungsverzug in Vorarlberg stehen stolze neun Tage in Wien und NÖ gegenüber. Die braven Zahler sitzen im Westen. Die Hitliste der korrekten Zahler wird einmal mehr von Vorarlberg angeführt, das sich mit vier Tagen Zahlungsverzug sogar um einen Tag verbessern konnte. Gleichauf liegen die Oberösterreicher, deren Zahlungsverhalten sich gegenüber 2010 nicht verändert hat. Die meiste Geduld müssen, wie schon in den Vorjahren, die burgenländischen Gläubiger aufbringen: Sie warten mit 33 Tagen am längsten auf die Begleichung ihrer Forderungen. Ähnlich stellt sich das Bild bei den Privaten dar: Das Burgenland weist mit 23 Tagen die längste Zahlungsdauer auf, das sind um fünf Tage mehr als im Vorjahr. Auf den geringsten Zahlungsverzug können auch hier die Oberösterreicher stolz sein: Die derzeit zwei Tage bedeuten eine Verbesserung von drei Tagen. Die Kärntner hingegen haben sich um diese drei Tage verschlechtert, das bedeutet, dass Kärntner Privatkunden nun im Schnitt acht Tage Zahlungsverzug aufweisen. Von Nord nach Süd. Kann man in Österreich von einem West-Ost-Gefälle sprechen, so stellt sich international ein Gefälle von Nord nach Süd dar. In Skandinavien wird die Zahlungsmoral hochgehalten: Finnland zum Beispiel weist eine Zahlungsdauer von 27 Tagen auf. Am anderen Ende der Skala finden sich Griechenland (110 Tage), Italien (103 Tage), Spanien (99 Tage) und Portugal (92 Tage). Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Fast 50 % der befragten Firmen setzen Maßnahmen zur Einbringung ihrer Forderung, unabhängig von ihrer Höhe. 9 % hingegen werden erst bei mehr als EUR 1.000 aktiv, und immerhin 13 % unternehmen überhaupt nichts. Für Johannes Eibl ist das mehr als eine bloße Nachlässigkeit: „Wir erleben tagtäglich, dass Unternehmen ihre Leistungen sorgfältig erbringen und dann bei der Rechnungslegung schlampig sind. Und wenn sie schließlich doch Rechnung legen, lassen sie es oft dabei bewenden. Zahlt der Kunde, ist es gut, zahlt er nicht, wird das nicht geahndet, ja oft nicht einmal bemerkt. Es gibt wenige Unternehmen, die sich das auf längere Sicht leisten können.“ Dass es manchmal mit der Administration nicht zum Besten steht, bestätigt auch die Studie: Fast 44 % der Befragten sehen in der ineffizienten Verwaltung ihrer Kunden die Schuld für verspätete Zahlungen. 11 Die Ergebnisse der Trendstudie zur Zahlungsmoral 2011 im Überblick: Bundesland Zahlungsziel Zahlungsverzug Zahlungsdauer Vorarlberg 24 (–2) 4 (–1) 28 (–3) Oberösterreich 25 (–3) 4 (0) 29 (–3) Kärnten 23 (–5) 7 (+3) 30 (–2) Steiermark 25 (–1) 5 (0) 30 (–1) Niederösterreich 25 (–1) 5 (0) 30 (–1) Wien 24 (–2) 7 (0) 31 (–2) Salzburg 26 (+1) 6 (–1) 32 (0) Tirol 25 (–1) 7 (+3) 32 (+2) Burgenland 24 (+1) 9 (–2) 33 (–1) Zahlungsfristen bei Firmenkunden 1. HJ 2011 im Vgl. 1. HJ 2010; Zahlungsziel + Zahlungsverzug = Zahlungsdauer Zahlungsdauer 50 45 Zahlungsziel Zahlungsverzug 46 40 42 42 40 36 40 37 37 34 32 35 30 25 25 24 26 24 25 23 25 26 10 25 17 18 15 12 11 10 7 6 6 2009 2010 2011 0 2002 24 16 13 2001 26 20 5 2000 30 24 20 15 32 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Zum Thema: Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG In den vergangenen Jahren war es immer wieder die öffentliche Hand, die Zahlungen unnötig lang verschleppte und damit so manchen Lieferanten in die Bredouille brachte. Wir haben diesen Missstand aufgezeigt und eine bessere Zahlungsmoral eingefordert. Jedoch gilt es auch hier zu differenzieren, denn nicht immer verfügen die öffentlichen Stellen über die geeigneten Möglichkeiten, sich selbst liquid zu halten. Ein Beispiel dafür sind die Gemeinden, die ja bekannterweise zumeist alles andere als reich sind. Was aber ihre Außenstände anlangt, haben viele von ihnen die Nase vorn, oder anders gesagt: Könnten sie diese Forderungen in absehbarer Zeit einbringlich machen, würde dies einen nicht unbeträchtlichen Teil der so dringend benötigten Mittel in die Gemeindekassen spülen. Genau dies wird ihnen aber vom Gesetzgeber erschwert. Sie dürfen keine Hilfe in Anspruch nehmen und müssen sich – Personalnot hin oder her – selbst um das Inkasso ihrer Außenstände kümmern. Ein effizientes Forderungsinkasso aber ist aufwändig, es erfordert Ressourcen, und zwar nicht nur personelle, sondern auch jede Menge Zeit, Planung und Know-how. Also ist es kein Wunder, dass viele Gemeinden über ihr Geld nur in der Theorie verfügen, während in der Praxis ihre Schuldner damit arbeiten. Aktuell Foto: Jupiterimages 12 Chronik eines Niedergangs Unternehmenskrisen haben zwar viele Ausprägungen, liquide Mittel sind aber meistens Mangelware. Ein beispielhafter Krisenverlauf. TEXT: SANDRA KIENESBERGER J osef Peterlik war viele Jahre lang ein gemachter Mann. Als Besitzer der Druckerei „schwarzweißdruck GmbH“ in Niederösterreich und erfolgreicher Unternehmer wurde er im gesamten Bundesland geschätzt, daran bestand kein Zweifel. Der Wettbewerb war spürbar, der Markt im Grunde aber aufgeteilt. Seine Stammkunden ließen es nicht an Treue mangeln – zweifellos die Früchte intensiver persönlicher Betreuung durch den Firmenchef selbst. Hohe Produktqualität und intensiver Kundenkontakt waren seine Erfolgsgaranten. Dass er den Löwenanteil seines Umsatzes nur durch eine Handvoll Kunden erwirtschaftete, schien viele Jahre hindurch kein Problem zu sein. Josef Peterlik war zufrieden, ebenso wie sein Buchhalter und seine Ehefrau. Veränderung ist böse. Als einige seiner Mitbewerber ihre Unternehmen aufgaben bzw. verkauften, war das nur eine logische Entwicklung des Wettbewerbes und schien seine Unternehmensstrategie zu bestätigen, wie Peterlik die Situation damals kommentierte. In der Folge jedoch beschleunigte sich die Gangart im Markt massiv, nachdem einige der ver- bliebenen Mitbewerber ihre Kapazitäten deutlich aufgestockt hatten. Und so kam der Tag, als einer seiner umsatzstärksten Kunden zu einem dieser Mitbewerber abwanderte. Schock. Der zweite folgte sogleich: Das Argument „Qualität hat ihren Preis“ drang im Management der abhandengekommenen Kunden nicht mehr durch – von Kostenoptimierung und Effizienz war da plötzlich die Rede. Auch die Kunden hatten sich verändert. Nach zähem Ringen sah sich der Firmenchef gezwungen, auch selbst an der Preisschraube zu drehen, um die bestehenden Kunden zu halten. Wenige Monate später zogen die Papierpreise an, und in Summe rentierte sich nicht mehr jeder Auftrag. Wie es um die Liquidität des Unternehmens stand, wusste Peterlik im Detail nicht so genau. Die Rückrufe bei der Bank stellte er zurück, investierte dagegen seine volle Energie in die Neukundengewinnung. Das Geld wurde plötzlich knapp. Schließlich bekam er Ware nur mehr gegen Barzahlung. Einige Monate später konnte er die Gehälter nicht mehr auszahlen. Damit war das Aus gekommen. Schweren Herzens trat er schließlich den Gang zum Insolvenzrichter an. Josef Peterlik verspürte heiße Scham. Aktuell Kunden evaluieren, um Zahlungen zu beschleunigen und günstigere Bedingungen mit Lieferanten zu verhandeln (Stundung, Ratenzahlung), vernachlässigt. Drei Phasen einer Krise. Was war passiert? Begonnen hatte der Abschwung durch eine Änderung im Markt (Konzentration – Aufdoppelung der Betriebsgrößen), wodurch der Wettbewerb schärfer wurde. Die strategische Krise im Unternehmen hatte aber schon Jahre zuvor begonnen, als der Unternehmer nur mehr auf die Fortführung von Bewährtem setzte und Innovationen, strategische Partnerschaften sowie die Gewinnung neuer Kunden und Märkte vernachlässigte. Verlorene Aufträge und Preisnachlässe schmälerten über Monate hinweg die Erträge, und so stürzte die Druckerei in die Ertragskrise. Über die Liquidität des Unternehmens hatte der Firmenchef keinen Überblick – ein schwerer Fehler, gerade in der Krise. Er setzte primär auf die Neukundengewinnung. Als den Lieferanten die marode Wirtschaftssituation ihres Geschäftspartners klar wurde, änderten sie die Zahlungsmodalitäten (Barzahlung, Vorauskassa). Die Kommunikationspolitik des Unternehmers gegenüber der Hausbank lässt sich nur mit dem Begriff „desaströs“ charakterisieren. Die schlechten Zahlen, das Fehlen einer klaren Strategie zur Restrukturierung, mangelnde Information und Kommunikation führten in die Liquiditätskrise. Als die Gehälter nicht mehr ausgezahlt werden konnten, war schließlich jedem klar, dass die Firma auf Messers Schneide stand. Da der Unternehmer den Turnaround letztlich nicht bewältigte und auch auf Beratung verzichtete (zu teuer), kam es zur nachhaltigen Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz. Obwohl auch die Sanierung eines Unternehmens im Insolvenzverfahren durchaus möglich ist, kam diese hier nicht infrage, da über zu lange Zeit auch noch die letzten liquiden Mittel „verbrannt“ wurden. Hinweis: Sowohl Josef Peterlik als auch das Unternehmen „schwarzweißdruck GmbH” sind frei erfunden. Etwaige Ähnlichkeiten zu realen Unternehmen oder bestimmten Insolvenzfällen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Zum Thema: Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG Foto: Petra Spiola Auf der Suche nach Liquidität. Der oben beschriebene Insolvenzfall zeigt beispielhaft, dass eine Unternehmenskrise und Liquiditätsmangel meist Hand in Hand gehen. Dies geht auch aus der vom KSV1870 jährlich erstellten Insolvenzursachenanalyse hervor, die neben Managementfehlern Kapitalmangel als häufigste Insolvenzursache identifiziert. Seit vielen Jahren ruft der KSV1870 die heimischen Unternehmen dazu auf, ihre Liquidität im Blick zu behalten. „Denn selbst wenn die Auftragsbücher voll sind, kann es um die eigene Zahlungsfähigkeit schlecht bestellt sein. Ein Liquiditätsplan (und -monitoring) bringt darüber Klarheit und wird somit zum Dreh- und Angelpunkt aller Restrukturierungsstrategien“, sagt Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Der oben beschriebene Krisenverlauf zeige letztlich auch, dass der Druckereibesitzer es nicht geschafft habe, eine schlagkräftige Turnaround-Strategie zu entwickeln. Auch strukturelle Defizite – die eine Krise meist schonungslos offenlegt – vermochte er nicht auszumerzen. Zudem habe Peterlik sich zu stark nach außen (Neukundengewinnung) orientiert und dabei interne Maßnahmen zur Liquiditätsgewinnung, zum Beispiel Außenstände einholen, Warenlager reduzieren, stille Reserven auflösen, Sale-andlease-back-Möglichkeiten prüfen, das Zahlungsverhalten von Klare Kommunikation statt Rückzug. In der Regel werden auch Gespräche mit finanzierenden Stellen anstehen, um zum Beispiel folgende Möglichkeiten zu prüfen: neue Kredite, Erhöhung des Kreditrahmens, Veränderung der Zinskonditionen bis hin zum teilweisen Schuldenerlass oder auch Zuschüsse durch neue/alte Gesellschafter. Voraussetzung dafür ist die Aufrechterhaltung des Informations- und Kommunikationsflusses. Josef Peterlik von der Druckerei „schwarzweißdruck GmbH“ hatte genau davor Angst und hielt Informationen zurück. Der falsche Weg, wie Gerhard Wagner von der KSV1870 Information GmbH weiß: „In Zeiten der Krise die Kommunikation mit finanzierenden Stellen herunterzufahren oder gar abzublocken führt dazu, dass Gerüchte und Halbwahrheiten die Oberhand gewinnen. Auf dieser Basis ist es besonders Banken kaum möglich, einem Unternehmen finanziellen Spielraum zu verschaffen.“ Ähnlich verhält es sich laut Wagner mit Lieferanten. Eine marode Finanzlage ließe sich nicht ewig unter Verschluss halten. Um Falschinformationen zu vermeiden, sollte das Management zeitgerecht das Gespräch suchen und auch Lösungen präsentieren. Und zur dritten Gruppe: „Wirken sich Restrukturierungsmaßnahmen direkt auf die Mitarbeiter aus, beispielsweise durch das Aussetzen von Überstunden, die Stundung von Löhnen bis hin zur Kurzarbeit, dann hängt der Erfolg vieler dieser Maßnahmen auch vom Entgegenkommen der Belegschaft ab. Die Voraussetzung dafür ist, den Ernst der Lage an die Mitarbeiter adäquat zu kommunizieren.“ Was aber, wenn ein Unternehmen nicht mehr zu retten ist? In diesem Fall empfehlen wir, das Insolvenzverfahren rasch einzuleiten. Denn es wäre fatal, noch auf den letzten Metern die verbliebene Liquidität vollkommen auszuschöpfen. Genau das ist es aber, was in der Praxis häufig passiert, und so bleibt in vielen Fällen nur mehr die Liquidation. Eine gut vorbereitete Insolvenz trägt hingegen die Möglichkeit einer Sanierung im Rahmen eines Sanierungsverfahrens in sich. Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG2010) sieht hier gleich zwei Optionen vor, eine mit und eine ohne Eigenverwaltung. In beiden Fällen kann das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht werden! 13 Aktuell Foto: Kurt Michel/pixelio.de 14 Absicherung durch Compliance-Verträge Der aus der angloamerikanischen Rechtstradition überlieferte Begriff „Compliance“ bezeichnet die Pflicht, die geltenden Verhaltensregeln bzw. Normen einzuhalten. Aber sind entsprechende Verträge in der Praxis auch sinnvoll? TEXT: ANA PALEKSIC C ompliance ist ein Teil des Risikomanagements von Unternehmen. Jeder Rechtsverstoß kann mit einem unter Umständen existenzgefährdenden Risiko verbunden sein, weil finanzielle, strafrechtliche und imageschädigende Folgen zu befürchten sind. Durch die Einrichtung von Compliance-Abteilungen wollen Unternehmen organisatorische Maßnahmen schaffen, um Schadenersatzansprüche Dritter gegen die Gesellschaft, aber auch Ansprüche der Gesellschaft gegen die verantwortlichen Organe zu vermeiden. Verschiedene Regelungsgruppen. In letzter Zeit hat die Bedeutung solcher Compliance-Verträge zugenommen. Vorrangige Motive für die Erlassung von Compliance-Richtlinien können die Verbesserung des Images des Unternehmens, die Konsistenz der globalen Rahmenbedingungen oder auch Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften seitens der Arbeitnehmer sein. In der Praxis ist zu beobachten, dass die Textilindustrie eine Vorreiterrolle bei der Erlassung von ComplianceRichtlinien einnimmt. Es folgen die chemische Indus- Aktuell trie, Unternehmen aus Öl- und Lebensmittelsektoren sowie der IT- und Elektrobranche. Arbeitsrechtliche Bestimmungen dominieren. Oft finden sich in den Verträgen Regelungen über Sponsoring, Spenden, Geschenkannahmen, Korruption, Verschwiegenheitspflichten sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Auch Regelungen über die Auswahl von Geschäftspartnern können Bestandteil sein. Man unterscheidet in der Theorie verschiedene Regelungsgruppen: Ethik des Marktes (betreffend das Verhalten des Unternehmens gegenüber dem Markt, insbesondere gegenüber Verbrauchern und Gesellschaftern/Aktionären), Umweltschutz und arbeitsrechtliche Regelungen. In der umfangreichsten Gruppe der arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden sich sowohl Regelungen, die in der ILODeklaration (Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen, angenommen 1998, durch welche sich die Vertragsstaaten verpflichtet haben, bestimmte arbeitsrechtliche Prinzipien und Rechte einzuhalten und zu fördern sowie die Zwangsund Kinderarbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu beseitigen) festgelegt sind, als auch solche über Selbstkontrolle im Unternehmen, über Unternehmensvermögen sowie zunehmend Korruptionsverbote. Fast alle Compliance-Richtlinien sehen ein striktes Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung vor. Warum ein Compliance-Vertrag? In Europa steht es Vertragsparteien frei, den Gegenstand des Vertrages und dessen Gestaltung zu bestimmen. Wie jeder Vertrag erfordert auch der Compliance-Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner. Durch Vertragsabschluss erhalten die Parteien das Recht, die Erfüllung der bedungenen Leistung zu verlangen. Die praktische Durchsetzung erweist sich allerdings oft als problematisch. Deshalb sollte Sorge getragen werden, dass ein Vertrag alle möglichen Folgen vorab erkennt und passende Regelungen möglichst erschöpfend vorsieht. Richtlinien für Mitarbeiter. Zu unterscheiden ist der Compliance-Vertrag von internen ComplianceRichtlinien (auch Codes of Conduct) eines Unternehmens, die nur für Mitarbeiter gelten. Deren Einhaltung wird den Mitarbeitern einseitig auf Grundlage des Weisungsrechts des Arbeitgebers vorgeschrieben. Sie haben normalerweise einen ähnlichen Regelungsinhalt wie Compliance-Verträge. Wird die Einhaltung dieser Codes of Conduct auch von Lieferanten oder Geschäftspartnern verlangt, sind diese dann im Sinn Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu verstehen, da sie einseitig vorformuliert sind. Grundsätzlich muss der Geschäftspartner deren Einbeziehung in den Vertrag zustimmen. Schadenersatzansprüche absichern. ComplianceVerträge und Compliance-Richtlinien sind auch geeignet, zur Geschäftsgrundlage für andere Verträge erhoben zu werden. Ein Verstoß gegen die (auch ethisch motivierten) Bestimmungen bedeutet einen Wegfall der Geschäftsgrundlage und soll dem vertragstreuen Teil die sofortige Auflösung des Vertrages ermöglichen. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen dem vertragstreuen Teil vorbehalten. Es ist zu empfehlen, derartige Schadenersatzansprüche durch die Vereinbarung einer dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegenden Konventionalstrafe, deren Höhe nicht gesondert zu prüfen ist, abzusichern. Ansprüche durchsetzbar? Um die Durchsetzung von Compliance-Verträgen nicht zu einem zahnlosen Wohlverhalten zu „degradieren“, muss auch sichergestellt werden, dass die Ansprüche des vertragstreuen Teils gerichtlich durchgesetzt und zwangsweise vollstreckt werden können. Es ist daher dringend zu empfehlen, bereits vor Abschluss derartiger Verträge zu überprüfen, welches Gericht bzw. Schiedsgericht zur Durchsetzung der Ansprüche angerufen werden kann und ob eine effiziente zuständige Institution zur Vollstreckung der Entscheidung in der angemessenen Frist in der Lage ist. Insbesondere im Zusammenhang mit Verträgen, die mit Unternehmen in der sogenannten „Dritten Welt“ geschlossen werden sollen, lässt die Durchsetzung derartiger Ansprüche zu wünschen übrig. Boykottüberlegungen finden meist dort ihre Grenzen, wo ein Konkurrent Compliance-Richtlinien zu negieren versucht. Die fortschreitende Globalisierung sollte daher auch als Chance verstanden werden, einer „weltumfassenden“ Compliance zum Durchbruch zu verhelfen. Mag. Ana Paleksic (Putz & Partner, Rechtsanwälte) ist spezialisiert auf Völkerrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Zivilrecht. 15 Aktuell Foto: Simone Hainz/pixelio.de 16 Alle Jahre wieder Was schenke ich heuer meinen treuen Kunden? Diese Frage beschäftigt bereits einige Monate vor Weihnachten viele Chefs in Unternehmen. Was gut ankommt und was man aus ComplianceGründen besser sein lassen sollte, verraten Experten. TEXT: THERESA BERGER E in Kalender oder doch lieber ein Schreibset? Eine Flasche Wein oder gleich ein üppig gefüllter Geschenkkorb? Während in den Geschäften noch die letzten Badehosen im Ausverkauf feilgeboten werden, denken in vielen Unternehmen Geschäftsführer und Assistentinnen bereits darüber nach, was sie ihren Kunden heuer zu Weihnachten schenken werden. Doch nicht immer kommen diese Geschenke auch gut an, belegt zumindest eine Umfrage, die das Online-Shop-Portal mylugo.de in einer Befragung herausgefunden hat. Immer wieder Schreibwaren. Demnach werden vor allem Einkaufsgutscheine (59 %) bevorzugt, aber auch Delikatessen und Weine (23 %) sind gern gesehen. Ebenfalls hoch im Kurs stehen persönliche Glückwünsche – die hinterlassen bei 21 % einen bleibenden Eindruck. Und was landet tatsächlich auf dem Gabentisch der Unternehmen? 40 % setzen (wenig kreativ) auf Schreibwaren und Kalender. Lebensmittel verschenken rund 7 %. „Zu viele versuchen mit besonders cleveren und preiswerten Lebensmitteln zur Festzeit zu punkten. Leider oft mit dem gegenteiligen Effekt“, sagt Mathias Schmitz, Geschäftsführer von mylugo.de. „Wem ein Einkaufsgutschein zu unpersönlich ist, der sollte auf Delikatessen und besondere Getränke setzen.“ Mit Persönlichem punkten. Auch Gerhard Gössl, Inhaber und Geschäftsführer der Gössl GmbH in Salzburg, bereitet die Geschenkauswahl Jahr für Jahr Kopfzerbrechen. „Ganz schwierig!“, lautet sein kurzer Kommentar auf die Frage nach der Geschenkauswahl. „Wenn man die Wertschätzung für seinen Kunden in einem materiellen Geschenk ausdrücken möchte, wird es teuer. Dies kann man machen, wenn man wenige Kunden hat. Wenn man viele Kunden hat, ist es eine Budgetfrage. In diesem Falle ist es wohl besser, die Wertschätzung beispielsweise durch einen persönlichen Brief auszudrücken.“ Gössl ist überzeugt: Am besten kommt der persönliche, idealerweise handgeschriebene Brief an. „Wertschätzung muss sich nicht monetär ausdrücken“, sagt er. „Jedes Jahr das Gleiche zu schenken geht überhaupt nicht. Fantasielosigkeit ist hier nicht angebracht.“ Großes Thema Compliance. Es soll aber auch Unternehmen geben, die nicht mangels Ideen auf Geschenke verzichten, sondern aus Compliance-Gründen lieber gar nichts schenken, um auf der sicheren Seite zu bleiben. „Bei den Unternehmen herrscht große Unsicherheit, welche Handlungen noch erlaubt sind und welche bereits einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen“, bestätigt Rechtsanwalt Mag. Dr. (H) Levente Kovács-Andor von der Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte GmbH, der auf Unternehmens-, Liegenschafts- und Arbeitsrecht spezialisiert ist. Sind Weihnachtsgeschenke strafbar? Tatsächlich sorgen die neuen Antikorruptionsregelungen seit Anfang 2008 für eine gewisse Unsicherheit, da zwei neu eingeführte Straftatbestände – „Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte“ (§ 168c StGB) und „Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten“ (§ 168d StGB) – die aktive und passive Bestechung auch in der Privatwirtschaft unter Strafe stellen. Nach diesen neuen Bestimmungen ist sowohl die Geschenkannahme als auch die (aktive) Bestechung im privatwirtschaftlichen Bereich verboten, allerdings nur dann, wenn der Vorteil durch Bedienstete oder Beauftragte für eine pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Handlung gefordert oder gegeben wird. „Vor allem aus praktischer Sicht besteht für Unternehmen Aufklärungsbedarf, ob überhaupt und gegebenenfalls ab welcher Wertgrenze durch die bereits angesprochenen neuen Straftatbestände nunmehr jahrelang gepflegte Gewohnheiten wie etwa das Versenden von Werbegeschenken oder kleinen Weihnachtsgeschenken strafbar sind“, so der Rechtsanwalt. Die 100-Euro-Marke im Blick. Kovács-Andor bestätigt, dass in der Vergangenheit sehr viele Unternehmen mit diesem Thema allzu sorglos umgegangen sind. „Die Reaktion, überhaupt keine Geschenke mehr zu versenden, halte ich aber für übertrieben.“ Er empfiehlt den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation, etwa durch die laufende Ein- und Nachschulung, aber auch die Kontrolle der Mitarbeiter. Die Annahme von Geschenken durch Privatpersonen oder Eigentümer von Unternehmen kann auch weiterhin ohne Bedenken er- folgen, beruhigt der Experte. Bei der Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte im privaten Bereich ist ohne Rücksicht auf den Wert des Gegenstandes – also selbst bei den geringfügigen Geschenken – darauf zu achten, dass die Geschenkannahme strafbar ist, wenn der Geschenkgeber dafür ein pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen fordert. Liegt dies nicht vor, ist trotzdem zu beachten, dass nur geringfügige Geschenke bis EUR 100 behalten werden dürfen, andere Geschenke hingegen abzuführen sind. Bleibenden Eindruck machen. Wer also gewisse Regeln beachtet, muss sich keine Sorgen machen – und kann davon ausgehen, dass das Geschenk einen durchaus bleibenden Eindruck hinterlässt. Für Maria Hauser, Direktorin des Biohotels Stanglwirt in Going, jedenfalls ist es selbstverständlich, dass es zur Weihnachtszeit kleine Aufmerksamkeiten gibt. „Wir sehen diese Geschenke vor allem als Dankeschön und als Zeichen der Wertschätzung für die Treue und Verbundenheit unserer Gäste zum Stanglwirt.“ Bei der Geschenkauswahl hält sich das Team immer an ein konkretes Motto: traditionell, handgefertigt und möglichst heimelig. „Das sind vor allem Dinge, die die ganze Familie erfreuen und auch daheim im Haushalt funktionell oder dekorativ wunderbar verwendbar sind“, sagt Hauser, die natürlich dabei auch immer ein gewisses Budget im Auge hat. Aber der finanzielle Wert des Geschenks ist laut Hauser nicht entscheidend. „Am meisten wertgeschätzt werden Geschenke, die gar nicht extrem teuer sind, sondern vielmehr mit Liebe ausgewählt wurden und mit Mühe verbunden sind.“ Kundenbindung durch Präsente. Laut Hauser haben Geschenke ein großes Potenzial zur nachhaltigen Kundenbindung. „Es kommt jedoch darauf an, wie viel Gedanken man sich darüber gemacht hat.“ Hauser ist sich sicher: Wenn man sich keine ehrliche Mühe macht, dann kommt das Geschenk genauso lieblos beim Kunden an, wie es zusammengestellt wurde. „Es lohnt sich, sich die Zeit zu nehmen, denn nur so kann man ehrliche Emotion erzeugen und den Gast nicht nur zum Stammgast, sondern sogar zum echten Fan werden lassen.“ 17 Foto: beigestellt Aktuell „Bei den Unternehmen herrscht große Unsicherheit, welche Handlungen noch erlaubt sind und welche bereits einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen.“ Mag. Dr. (H) Levente Kovács-Andor, Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte GmbH Aktuell Foto: Digidias 18 Schnelles Wachstum durch Leasing Firmenautos, Maschinen und sogar Immobilien müssen von Unternehmen heute nicht mehr gekauft werden. Die Vorteile von Leasing auf einen Blick. TEXT: STEFAN FRÖHLICH L easen statt kaufen – in den vergangenen Jahren ist es in den Unternehmen immer mehr Mode geworden, sein Anlagevermögen nicht durch einen konventionellen Kauf zu erstehen, sondern betriebsnotwendige Anlagen zu mieten. Viele heimische Banken haben diesbezüglich Leasinggesellschaften gegründet und Angebotspakete geschnürt, die nicht nur die großen Unternehmen ansprechen sollen, sondern Firmen quer durch alle Branchen und Größen. „Im kommerziellen Bereich ist es mittlerweile bereits seit zehn Jahren und länger durchaus üblich, sich Anlagevermögen zu leasen“, sagt Gerhard Rauscher, Mitglied der Geschäftsführung in der Unicredit Leasing. Klassiker: Fuhrpark. Doch welche Anlageformen können überhaupt geleast werden? Die Palette ist breit gestreut, das klassische Leasingobjekt ist und bleibt jedoch das Kraftfahrzeug, ein Bereich, in dem auch Privatpersonen das Angebot der Leasinggesellschaften immer häufiger annehmen. „Am häufigsten geleast wird alles, was den Fuhrpark betrifft“, sagt Rauscher. Auch bei der RaiffeisenLeasing ist das Mietgeschäft mit Fahrzeugen ein beliebter Geschäftsbereich. „In Österreich wird bereits jedes zweite Auto geleast“, sagt Andrea Weber von der Leasinggesellschaft der Raiffeisengruppe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Firmenwagen des Außendienstmitarbeiters handelt oder den Lastkraftwagen einer Speditionsfirma Aktuell „Durch ‚Sale and lease back‘ kann aus dem vorhandenen Anlagevermögen zusätzliche Liquidität generiert werden, die ein Expansionsvorhaben finanzieren kann.“ Spezialanfertigungen ungeeignet. Neben Fahrzeugen werden immer häufiger auch Maschinen aller Art geleast. Produktionsmaschinen und Fließbänder genauso wie Stapler. Doch welche Kriterien muss ein Gut überhaupt erfüllen, damit es geleast werden kann? „Aus Sicht einer Leasinggesellschaft ist das im Prinzip eine Frage der Fungibilität. Fungible Güter, also Maschinen oder Fahrzeuge, die Standardgut sind, können ohne Probleme geleast werden“, sagt Rauscher. Problematischer wird es erst, wenn es sich um Spezialanfertigungen handelt. Maschinen oder ganze Produktionsstraßen, die individuell auf ein einzelnes Unternehmen zugeschnitten werden, sind für das Leasing wenig geeignet. „Das hat damit zu tun, wie schnell wir die Anlage nach Ablauf des Leasings einem anderen Unternehmen weitergeben können“, erklärt Rauscher, der den Vergleich anstellt, dass es leichter sei, „einen Abnehmer für einen VW Golf zu finden als für einen Ferrari“. Im schlechtesten Fall, also bei einem zahlungsunfähigen Kunden, könnten die Leasinggesellschaften beispielsweise einen Stapler recht einfach an ein anderes Unternehmen weiterverleasen oder veräußern. Immobilienleasing keine Seltenheit. Doch nicht nur mobile Güter können geleast werden, sondern auch ganze Gebäude. „Wir erwerben oder errichten dabei das gewünschte Gebäude und verleasen es dann in langfristigen Verträgen“, sagt Weber. Obgleich die Nutzung des Gebäudes im Vordergrund steht, ist es am Ende der Vertragslaufzeit in den allermeisten Fällen möglich, das Objekt endgültig zu erwerben. Neben dem unmittelbaren Leasing bieten die Gesellschaften auch Dienstleistungen im Baumanagement an und übernehmen damit verschiedenste Tätigkeiten, die der Bauherr im Rahmen seines Projekts verrichten muss. Im Fokus stehen dabei die Qualitätssicherung, Kostenkontrolle, Einhaltung von Terminen und Soll/Ist-Vergleiche im Baufortschritt. Immobilienleasing wird für eine Vielzahl an Gebäuden unterschiedlichster Art durchgeführt – egal ob Lagerhallen, Produktionshallen oder Bürogebäude. Viele Branchen nutzen bereits jetzt in großem Umfang die Möglichkeit des Leasings. „Die Transportwirtschaft ist wahrscheinlich jene Branche, die am häufigsten diese Angebote in Anspruch nimmt. Sehr stark ist aber auch die Bauindustrie vertreten, genauso wie die Logistikunternehmen, die natürlich eng mit der Transportwirtschaft zusammenhängen“, sagt Rauscher. Immer häufiger allerdings würde auch die verarbeitende Industrie auf Leasingangebote zurückgreifen. Leasing gilt als Fremdfinanzierung. Das Leasing von Anlagen bietet eine Reihe von Vorteilen. „Leasingraten werden im vollen Ausmaß als Mietaufwand anerkannt und mindern daher den steuerlichen Gewinn“, erklärt Weber. Darüber hinaus werden die Eigenmittel geschont, denn Leasing gilt zu 100 % als Fremdfinanzierung, bei der das Eigenkapital nicht angetastet wird und somit die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt. Der gemietete Gegenstand und die zur Finanzierung notwendigen Mittel scheinen in der Bilanz des Unternehmens nicht auf. „Gerade im Fahrzeugbereich ist es durch Leasing auch möglich, die qualitativen und quantitativen Kapazitäten den Erfordernissen des Unternehmens auch kurzfristig anzupassen“, sagt Weber. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Finanzierung nicht im Voraus erfolgen muss, sondern dann, wenn mit dem entsprechenden Wirtschaftsgut auch bereits gearbeitet wird und damit Rückflüsse generiert werden können. Vielfältige Möglichkeiten. So vielfältig wie die Branchen, die auf Leasing zurückgreifen, sind auch die Formen, die angeboten werden. „Die klassische und häufigste Form ist dabei die Teilamortisation, das Restwertleasing“, sagt Rauscher. Meist wird das Restwertleasing beim Kfz- und Immobilienleasing angewendet. Hierbei wird das Leasingentgelt in einer Höhe gewählt, dass am Ende der Laufzeit ein fix festgelegter Restwert des Gutes besteht. Da nur ein Teil des Kaufpreises mit dem Leasingentgelt getilgt wird, ergeben sich verglichen mit anderen Leasingformen geringere laufende Kosten. Durch eine Vorauszahlung, die aus steuerlichen Gründen mit 30 % des Kaufpreises beschränkt ist, können das Leasingentgelt und die Gesamtbelastung verringert werden. Zusätzlich kann ein Depot angelegt werden, welches die laufenden Kosten um kalkulatorische Depotzinsen verringert. Die Gesamtbelastung für den Leasingnehmer ergibt sich aus der Summe der Leasingent- oder ob ein Schaufelbagger für ein Bauunternehmen geleast wird. Das Leasing von Fahrzeugen ist zu einer üblichen Form der Finanzierung geworden. 19 20 Aktuell gelte, der Vorauszahlung, dem Restwert und einer zu entrichtenden Bearbeitungsgebühr. Die Laufzeit darf für ein derartiges Leasinggeschäft 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht überschreiten. Nach Ablauf gibt es für den Leasingnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt das Gut an den Leasinggeber zurück, oder es wird ein neuer Vertrag geschlossen, wobei auch hier die 90-%-Regel eingehalten werden muss. Vollamortisation bei mobilen Gütern. Im Bereich der mobilen Güter ist auch die Vollamortisation, das sogenannte „Full Pay Out“, üblich. Hierbei ist am Ende der Vertragsdauer das geleaste Wirtschaftsgut inklusive aller Nebenkosten vollständig abbezahlt. Im Vergleich zum Restwertleasing ergibt das eine höhere Leasingrate, die allerdings auch hier durch eine Vorauszahlung verringert werden kann. Die Laufzeit des Vertrags muss mit dieser Form aus steuerlichen Gründen zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des geleasten Gutes betragen. Leasing und Kaution. Eine weitere Form ist das Kautionsleasing, das in zwei verschiedenen Ausprägungen angeboten wird. Auf der einen Seite gibt es die Ansparkaution, bei der die monatlichen Zahlungen so gestaltet werden, dass während der Laufzeit zusätzlich eine Kaution angespart wird. Bilanztechnisch stellt das Leasingentgelt den Betriebsaufwand dar, während der Kautionsanteil als Forderung des Leasingnehmers gegenüber der Leasinggesellschaft aktiviert wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die angesparte Kaution vom Leasinggeber im Gegenzug zur Rückgabe des Wirtschaftsgutes refundiert oder alternativ das Objekt vom Leasingnehmer gekauft. In diesem Fall wird die Kaution mit dem Kaufpreis verrechnet. Möglich ist auf der anderen Seite auch der Erlag einer Einmalkaution in Höhe eines Teils oder des gesamten Restwerts. Wie bei der Ansparkaution kann auch hier am Ende der Laufzeit gewählt werden, ob das Gut zurückgegeben oder gekauft wird. Sollte beim Kauf der gesamte Restwert als Kaution hinterlegt worden sein, fallen beim Leasingnehmer nur noch die Umsatzsteuer und Nebenkosten des Kaufvertrags an. Verkaufen und doch weiter nutzen? Wer ein Objekt bereits gekauft hat und die Vorteile des Leasings aber trotzdem nutzen will, muss nicht auf seine nächste Investition warten, sondern kann auch die Möglichkeit sogenannter „Sale and lease back“-Varianten nutzen. Dabei wird das Wirtschaftsgut in einem ersten Schritt an die Leasinggesellschaft verkauft, die im Gegenzug mit dem bisherigen Inhaber einen Leasingvertrag abschließt, durch den dieser das Objekt weiterhin nutzen kann. Eingesetzt wird diese Leasingform vorwiegend dann, wenn sich ein Unternehmen in einer starken Wachstumsphase befindet. „Dann kann durch ‚Sale and lease back‘ aus dem vorhandenen Anlagevermögen zusätzliche Liquidität generiert werden, die ein Expansionsvorhaben finanzieren kann“, sagt Rauscher. Das Geld kann somit aus dem Anlagevermögen in die eigentlichen geschäftlichen Aktivitäten geleitet werden. Wartungsleistungen abwälzbar. Obwohl begrifflich gerade im deutschen Sprachraum oft gleichgesetzt, muss zwischen Leasing- und Mietverträgen unterschieden werden. Leasing ist ein „atypischer Mietvertrag“, der sich von konventionellen Mietverträgen dahingehend unterscheidet, dass Wartungs- und Instandsetzungsleistungen ebenso wie Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Es gibt allerdings Vertragsformen, die derartige Leistungen gegen eine monatlich zu entrichtende Pauschalzahlung zusätzlich anbieten. Keine Form des Leasings ist im Übrigen die bei Privatpersonen vor allem aus dem Wohnungsmarkt bekannte Form des „Mietkaufs“, die von vielen Leasinggesellschaften ebenfalls angeboten wird. Dabei ist der Mieter von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts, während der Vermieter einen Eigentumsvorbehalt hat, der so lange Gültigkeit besitzt, bis die letzte Rate bezahlt ist – wirtschaftlich entspricht dies also einem Ratenkauf. Das Objekt wird beim „Mietkauf“ dem Anlagevermögen des Käufers zugerechnet, der sowohl die Abschreibung als auch den Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend machen kann. Im Gegensatz zum echten Leasing können derartige Verträge auch über die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objekts hinweg abgeschlossen werden. Mit der letzten Rate geht das Objekt auch juristisch in das Eigentum des Käufers über. Für Gerhard Rauscher ist das Leasing eine optimale Form der Finanzierung, die von den Unternehmen noch stärker genutzt werden sollte: „Leasing ist für viele Bereiche ideal. Gerade schnell wachsende Betriebe können davon in hohem Maße profitieren.“ Fotos: WirtschaftsBlatt / Rainer Sturm / pixelio.de Aktuell Austria’s Leading Companies 2011 im Endspurt A uch heuer suchen das WirtschaftsBlatt, PricewaterhouseCoopers (PwC) und der KSV1870 im Rahmen des Businessbewerbs ALC wieder die erfolgreichsten Unternehmen des Landes. Als Grundlage der Beurteilung werden die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der letzten Jahre herangezogen. Weiters können die Unternehmen Zusatzpunkte für Nachhaltigkeit sammeln. In jedem Bundesland werden die drei besten Unternehmen in den nachstehenden Kategorien ausgezeichnet: – Solide Kleinbetriebe: Jahresumsatz 2010 kleiner gleich EUR 10 Mio. – Goldener Mittelbau: Jahresumsatz 2010 größer EUR 10 Mio. und kleiner gleich EUR 50 Mio. – Big Player: Jahresumsatz 2010 größer EUR 50 Mio. Sieger werden ermittelt Die Bewerbungsphase für die Unternehmen ist bereits abgeschlossen. Der KSV1870 prüft nun gemeinsam mit PwC die eingereichten Unterlagen und ermittelt, welche Teilnehmer den Sieg am meisten verdient haben. Zu gewinnen gibt es wieder ein Kunstwerk eines renommierten Künstlers, das exklusiv für diesen Businessbewerb angefertigt wurde. Darüber hinaus wird über den Wettbewerb und seine Gewinner nicht nur umfassend im WirtschaftsBlatt, sondern auch in vielen regionalen Printmedien bis hin zum ORF berichtet. Jetzt rasch anmelden! Sie möchten die Preisübergabe an die strahlenden Gewinner in Ihrem Bundesland miterleben? Dann melden Sie sich einfach für die Veranstaltungen an, Sie sind herzlich eingeladen. Wie jedes Jahr geht die große Abschlussveranstaltung und die Kür der Bundessieger in der Wiener Hofburg über die Bühne – diesmal ist es am 27. Oktober 2011 so weit. Anmeldungen bitte unter http://alc.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die ALC-Veranstaltungen 2011 auf einen Blick 03.10.2011 Oberösterreich Palais Kaufmännischer Verein / Linz 04.10.2011 Burgenland Orangerie im Eisenstädter Schlosspark 05.10.2011 Niederösterreich Conference Center Laxenburg 10.10.2011 Vorarlberg Bregenzer Festspielhaus 11.10.2011 Tirol Congresspark Igls / Innsbruck 12.10.2011 Salzburg Residenz Salzburg 17.10.2011 Steiermark Helmut List Halle / Graz 18.10.2011 Kärnten Casineum Velden 27.10.2011 Wien Wiener Hofburg / Festsaal 21 22 News Die KSV1870 Gruppe „zwitschert“ Social Media ist ein bunter Strauß voller Möglichkeiten. Der KSV1870 hat sich für die Twitter-Welt entschieden. Foto: cyLEDGE Media GmbH 3 1 oziale Netzwerke mit oder ohne uns? Das ist die Gretchenfrage, der sich viele moderne Unternehmen früher oder später stellen müssen – insbesondere, wenn sie ihren Außenauftritt überdenken. So verwundert es auch nicht, dass mehr und mehr Berater, PR- und auch Werbeagenturen das Thema aufgreifen. Schließlich tut sich hier ein neuer Markt auf. Im KSV1870 wiederum reifte seit vielen Monaten die Idee, jene Analysen, Studien und Presseaussendungen, die die Unternehmensgruppe zum Thema Gläubigerschutz, Insolvenzen, Risiko- und Forderungsmanagement laufend erstellt, den Usern von sozialen Netzwerken anzubieten bzw. diese zu diskutieren. Neue Zielgruppen erreichen „Wir betrachten Twitter als eine Möglichkeit, mit potenziellen Interessenten, Neu- und Bestandskunden wie auch Meinungsbildnern in Kontakt zu treten und sie von unserem Know-how und letztlich auch unseren Services zu überzeugen. Twitter ist für uns ein Kommunikationskanal, mithilfe dessen wir bestehende Informationen weiterverteilen und diskutieren. Zudem können wir Inhalte kommunizieren, für die es bisher kein geeignetes Medium gab“, fasst Karin Stirner, Leiterin der Unternehmenskommunikation beim KSV1870, die Vorteile zusammen. Und: „Es ist spannend, dabei zu sein.“ Folgen Sie uns auf Twitter unter www.twitter.com/KSV1870. Social-Media-Berater Mag. Paul Blazek von cyLEDGE Media Social Media – einsteigen oder nicht? Viele Unternehmen sind sich unsicher, ob Facebook, Twitter und Co zu ihnen passen. Welche Faktoren sollten sie bedenken? Schon die Entscheidung, sich mit Social Media auseinanderzusetzen, ist eine sehr gute und wichtige. Viele Unternehmen sind überrascht, wie oft die eigene Marke und die Produkte bereits in sozialen Netzen erwähnt werden. Ob Social Media infrage kommt oder nicht, ist vom Kommunikationsziel abhängig. Verfolgt ein Unternehmen primär Imageziele, sind klassische Medien vermutlich die erste Wahl. Sollen aber auch Nähe und Dialogbereitschaft geboten werden, dann bedarf es partizipativer Instrumente. Entscheidend ist weiters, ob die Zielgruppe eines Unternehmens in der digitalen Welt „zuhause“ und damit über soziale Netzwerke erreichbar ist. Und natürlich können auch Wettbewerber gerade dabei sein, Kundenkanäle zu belegen, die man ihnen nicht kampflos überlassen möchte. S Twitter: Mit 140 Zeichen zum Erfolg Ausgehend von dieser Anforderung und der Tatsache, dass die KSV1870 Gruppe primär im B2B-Bereich tätig ist, engte sich die Zahl der infrage kommenden Plattformen rasch ein. Schließlich fiel die Entscheidung auf Twitter – eine Plattform, die auch als Micro-Blog bezeichnet wird, da jeder Beitrag („Tweet“) eine Länge von 140 Zeichen nicht überschreiten darf. Jeder User kann anderen „folgen“ (und bekommt deren Beiträge in einer Art Newsleiste angezeigt) und hat selbst „Follower“ (User, die ihm folgen und seine Beiträge erhalten). Armin Wolf, der bekannte Anchorman der „ZIB“, hat beispielsweise rund 25.000 Follower. Sein Wort hat damit Gewicht. Fragen an … 2 3 Was sind die gröbsten Fehler im Umgang mit Social Media? Zu glauben, dass im Zeitalter der Transparenz der richtige Umgang mit unliebsamen Inhalten das Drücken der Entfernentaste ist. Die Kraft der Authentizität zu unterschätzen wäre ebenso fatal, wie Social Media als reinen Saleskanal zu definieren. Was sind Ihrer Meinung nach die Besonderheiten von Twitter, und wie ist es um die Zukunftsaussichten des Portals bestellt? Twitter legt rasant zu. Derzeit werden weltweit mehr als 200 Millionen „Tweets“ (Nachrichten) im Twitter-Netzwerk versendet – und das pro Tag! Auch wenn in Österreich erst 50.000 registrierte User zu verzeichnen sind, so ist die Reichweite durch den zusätzlichen Einbau der Twitter-„Tweets“ auf den eigenen Webseiten, Blogs usw. viel höher. Die Schnelligkeit dieses Kanals ist nicht zu übertreffen. Kurzum: ein perfektes Instrument für die Informationsgesellschaft. News 23 KSV1870 unterstützt „Aktion Kinderherz Österreich“ K inder, die mit Fehlbildungen am Herzen geboren werden, haben eine Vielzahl an Herausforderungen zu bewältigen. Medizinische Untersuchungen, operative Eingriffe sowie lange Spitals- und Reha-Aufenthalte bestimmen nicht selten den Alltag. Zudem können herzkranke Kinder zahlreiche Aktivitäten nur sehr eingeschränkt oder gar nicht ausüben. Um diese Kinder zu fördern, hat die KSV1870 Gruppe mit ihrer Weihnachtsspende 26 Kindern den Aufenthalt in einem Sommercamp ermöglicht. Organisiert wurde diese Aktion von der Stiftung Kindertraum, www.kindertraum.at. Vom 9. bis 16. Juli 2011 war es dann so weit. Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 19 Jahren verbrachten eine schöne Zeit im Sommercamp „Appelhof“ in Mürzsteg in der Steiermark. Diese Woche brachte für die „Herzkinder“ viel Spaß, wobei alle Aktivitäten auf Mag. Verena Rauhofer (KSV1870 Marketing), Gabriela Gebhart (Geschäftsführerin der Stiftung Kindertraum) und 26 Kinder auf „Sommerfrische“. ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmt und gemeinsam durchgeführt wurden. Nicht zuletzt hatten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, sich auszutauschen, und konnten Trost im Wissen finden, mit ihren Erkrankungen nicht allein dazustehen. Der KSV1870 unterstützt die Stiftung Kindertraum seit vielen Jahren und erfüllt Kindern mit speziellen Bedürfnissen immer wieder Wünsche. Gerichtsgebühren erhöht A m 1. August 2011 ist eine Verordnung zur Erhöhung der Gerichtsgebühren in Kraft getreten. Von diesen Gebührenerhöhungen sind Antragsteller in einer ganzen Reihe von Verfahren betroffen – so auch die Gläubiger in Insolvenzverfahren. Seit August werden von den Gerichten nachstehende Preise für Forderungsanmeldungen und Konkursanträge verrechnet: – Forderungsanmeldung: EUR 21,– (bisher EUR 20,–) – Konkursantrag: EUR 40,– (bisher EUR 38,–) Für alle Mitglieder, die beim KSV1870 Forderungen in Insolvenzverfahren bis EUR 2.500 anmelden und dafür Gutscheine verwenden, übernimmt der KSV1870 die Kosten für die Anmeldung. Die Erhöhung kommt in diesem Fall nicht zum Tragen. Mitglied sein beim KSV1870 zahlt sich eben aus! Sicher im Geschäft mit der KSV1870 Mitgliedschaft Mag. Otto Zotter, Leiter der Niederlassungen und Hüter der Mitgliedschaften, im Kurzinterview. forum.ksv: Warum sollten Unternehmen beim KSV1870 Mitglied sein? Mag. Otto Zotter: Der KSV1870 ist seit mehr als 140 Jahren ein verlässlicher Partner der heimischen Wirtschaft. Wir bieten eine Reihe von Services in den Bereichen Insolvenzvertretung, Wirtschaftsauskünfte, Monitoring, bonitätsgeprüfte Marketingadressen und Inkasso. Jedes Mitglied erhält pro Jahr Gutscheine über Serviceleistungen im Wert von EUR 1.200. Eine Mitgliedschaft bringt also auch ganz direkt umfangreiche Kostenvorteile. Wie viele Mitglieder hat der KSV1870? Aktuell haben wir rund 21.000 Mitglieder. Das sind insbesondere Klein- und Mittelbetriebe verschiedenster Branchen in Österreich. Macht es auch für Jungunternehmen Sinn, dabei zu sein? Absolut! Jungunternehmer erhalten eine Gratismitgliedschaft für drei Jahre und Gutscheine im Wert von EUR 500. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.ksv.at im Bereich Mitgliedschaft. Mag. Otto Zotter ist Leiter Mitglieder/Niederlassungen beim KSV1870. 24 News Wer zählt die Häupter, nennt die Namen … Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt. Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung. Sommercocktail der Jungen Wirtschaft Kärnten Insolvenz, nahm am 8. Juli als Vertreter des KSV1870 an der Podiumsdiskussion „Managementfehler und deren Auswirkungen“ teil. Rund 50 Besucher waren auf Einladung der VIP Business Lounge im Wiener k47 dabei. KSV1870 Team Das Business- und Networking-Highlight für Gründer und Jungunternehmer fand heuer am 4. August im „Lake’s Beach Club“ in Pörtschach statt und fand bei den rund 300 Gästen aus Wirtschaft und Gesellschaft besonderen Anklang. In entspannter Atmosphäre standen Mag. Barbara Wiesler-Hofer5, Niederlassungsleiterin des KSV1870 Klagenfurt, sowie Account Managerin Information Carina Schlögl6 interessierten Besuchern Rede und Antwort. Sie informierten über die Dienstleistungen der KSV1870 Gruppe und über erfolgreiches Risikomanagement in der Praxis. £ Mag. Sabine Welte 2, Niederlas- sungsleiterin Feldkirch, vertrat am 21. Juni als Kooperationspartnerin den KSV1870 bei den Sommergesprächen der Jungen Wirtschaft Vorarlberg in Bregenz. Rund 150 Zuhörer waren bei der Diskussion zum Thema „Geht die Ausbildung am Bedarf der Wirtschaft vorbei?“ anwesend. £ René Jonke 3, Leiter Niederlassung Graz, sowie Account Manager Forderungsmanagement Walter Müller 4 stellten am 28. Juni Vertretern einiger Firmen in der Niederlassung die OnlineServiceleistungen der KSV1870 Gruppe via Web im Detail vor. 1 2 3 4 5 6 Fotos: Archiv £ Dr. Hans-Georg Kantner1, Leiter 1. Dr. Hans-Georg Kantner 2. Mag. Sabine Welte 3. René Jonke 4. Walter Müller 5. Mag. Barbara Wiesler-Hofer 6. Carina Schlögl QUERGELESEN £ Die Banker sind unschuldig – lasst sie geh’n! Das ist die Erkenntnis des Autors. Seiner Meinung nach war die Gier nach Geld – besonders nach jenem auf Pump – schuld an der Finanzkrise und dem Euro-Kollaps. Er räumt mit Wirtschaftsmythen auf und erklärt Kapitalismus klar und einfach. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Wer löste die US-Finanzkrise nun wirklich aus, und wie war das im „System Kreisky“? Was lief bei den Griechen schief, und wann braucht es die Spekulanten? Welchen Irrtümern sitzen Marxisten auf, und warum suchen Europäer nach den Armen? Michael Hörl Die Finanzkrise und die Gier der kleinen Leute 391 Seiten Verlag: Wagner Verlag Preis: EUR 19,80 ISBN: 978-3-8627-9020-3 £ Zielerreichung einmal anders £ Webentwicklung in der Zukunft £ Das österreichische Vereinsrecht Auch wenn man es manchmal kaum glauben will, oft führt ein Umweg eher zum Ziel als der gerade Weg. Beispiele aus den unterschiedlichsten Bereichen zeigen dies und geben einen spannenden Einblick, wie es auch anders geht. Der Autor fasst in seinem Buch viel Wissenswertes aus Wirtschaft, Philosophie, Soziologie, Politikwissenschaft und Psychologie zusammen und geht näher darauf ein, warum z. B. die profitabelsten Unternehmen nicht nur am Profit orientiert oder die reichsten Leute nicht nur auf Geld aus sind. HTML5 und CSS3 sind die Webtechnologien von morgen. Versierte Webdesigner können sofort mit den im Buch vorgestellten Möglichkeiten zu arbeiten beginnen. Neue Elemente und APIs von HTML5 sowie attraktive CSS3-Features – in einfacher Art dargestellt – lassen das Herz vieler Webentwickler höher schlagen. Geolocation, Web Sockets, Offline-Unterstützung und vieles mehr vereinfachen wesentlich das Arbeiten bei der Entwicklung von Websites. Nebenbei stehen auch praktische Beispiele als Download-Code zur Verfügung. Rechtliche Grundlagen, steuerliche Aspekte, Vereinsgesetz sowie die Vereinsrichtlinien sind die Hauptpunkte des in der Neuauflage erschienenen praktischen Leitfadens für Gründer, Vorstände, Mitglieder und Partner von Vereinen und rechtsberatenden Berufen. Die jeweiligen Bestimmungen des neuen Vereinsgesetzes (seit 1.7.2002 in Kraft) werden systematisch kommentiert. Das Buch gibt Unterstützung unter anderem bei der Gründung eines Vereins, erklärt, welche Rechnungslegungspflichten beachtet werden müssen, oder gibt einen Überblick über die steuerrechtlichen Bestimmungen. John Kay Obliquity Die Kunst des Umwegs 1. Auflage, März 2011 Verlag: dtv premium Preis: EUR 14,– ISBN: 978-3-4232-4830-3 Brian P. Hogan HTML5 & CSS3 Webentwicklung mit den Standards von morgen 1. Auflage, Mai 2011 Verlag: O’Reilly Verlag Preis: EUR 34,90 ISBN: 978-3-8972-1316-6 Dr. Claus Brändle, Mag. rer. soc. oec. Dr. Stefan Rein Das österreichische Vereinsrecht 4., aktualisierte Auflage 2011, 472 Seiten Verlag: Linde Verlag Preis: EUR 58,– ISBN: 987-3-7073-1814-2 News 25 25 KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis 2 Keine „masseerhaltende Prozessführung“ des Schuldners 4 Ein Konkursgläubiger ist nicht legitimiert, die Freigabe von Massevermögen an den Schuldner zu beantragen. Schadenersatzforderungen gegen den Masseverwalter sind während des Konkurses aus5 schließlich im Rechnungslegungsverfahren geltend zu machen. Daher können sie nicht Gegenstand eines Antrags auf Freigabe an den Schuldner sein. Der Schuldner kann Haftungsansprüche gegenüber dem Masseverwalter nicht zwecks Erhaltung der 7 Masse im Prozessweg geltend machen. >> ZIK 2011/148, 103 KO: §§ 1, 3 Abs 1, §§ 81, 119 Abs 5, §§ 121, 122 ZPO: § 6 9 OLG Wien 7.10.2010, 28 R 187/10s Schuldnergeschäfte sind nach Konkursaufhebung wirksam Die Konkurseröffnung führt nur zur relativen Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners, nicht zu einer allgemeinen Beschränkung seiner Handlungsfähigkeit. Der Schuldner bleibt vollkommen verpflichtungsfähig. Seine die Masse betreffenden Rechtshandlungen sind den Konkursgläubigern gegenüber unwirksam. Der Schuldner ist jedoch ebenso wie sein Vertragspartner gebunden (RIS-Justiz RS0063784; RS0063835). Dem Dritten gegenüber ist die Wirksamkeit der Rechtshandlung des Schuldners so zu beurteilen, als wäre das Konkursverfahren gar nicht anhängig (1 Ob 530/93). Von der Konkursaufhebung an sind alle vorher vom Schuldner vorgenommenen Rechtshandlungen, die vorher relativ unwirksam waren, wirksam. Die Unwirksamkeit solcher Rechtshandlungen überdauert nämlich nicht den Konkurs (RIS-Justiz RS0063803). >> ZIK 2011/149, 105 KO: § 3 Abs 1 OGH 7.4.2011, 2 Ob 160/10h Überprüfung der Überlassung des notwendigen Einkommens an den Schuldner Die Überlassung des notwendigen Einkommens an den Schuldner im Insolvenzverfahren gehört zu den selbstständigen Obliegenheiten des Masseverwalters, die nur im Weg einer Beschwerde vom Konkursgericht zu überprüfen sind (8 Ob 55/98s). Den Gläubigern, Mitgliedern des Gläubigerausschusses und dem Schuldner steht das Recht der Beschwerde an das Konkursgericht zu, dessen Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist. Dieser Rechtsmittelausschluss umfasst alle Beschwerdeberechtigten, auch den Schuldner. >> ZIK 2011/150, 105 KO: §§ 5, 84 Abs 3 OGH 22.2.2011, 8 Ob 12/11i Erfordernisse für die Publizität bei der Sicherungszession 1. Bei der Abtretung künftiger Forderungen tritt nur bei der Vollzession ein Rechtsübergang auf den Zessionar schon aufgrund der Zessionsvereinbarung ein, nicht aber bei der Sicherungszession, die zusätzlich des nötigen Modus, also des Publizitätsakts bedarf (RIS-Justiz RS0011386). Mit der Globalzession werden künftige Forderungen abgetreten. Sie wird als Unterart der Sicherungszession angesehen und behandelt (1 Ob 406/97f uva), die Einhaltung der Publizitätserfordernisse ist also notwendig. Potenzielle Gläubiger des Zedenten sollen das Ausscheiden der sicherungsweise abgetretenen Forderung aus dem möglichen Haftungsfonds leicht erkennen können. Bei einer sicherungsweisen Abtretung von Buchforderungen im Fall einer mittels elektronischer Datenverarbeitung abgewickelten Buchführung wird dem Rechnung getragen, wenn der bei den einzelnen Kundenkonten über die Zession gesetzte Buchvermerk auch in der Offene-PostenListe (OP-Liste) betreffend die offenen Kundenforderungen aufscheint, was durch die jeweilige Buchhaltungsorganisation sicherzustellen ist. (Nur Leitsatz.) 2. Im Konkurs des Sicherungszedenten hat der Sicherungszessionar ein Absonderungsrecht. Wenn der Gläubiger nicht auf diese Sicherheit verzichten will und sich mit einer stillen Zession begnügt, hat er den erforderlichen Publizitätsakt zu veranlassen. Die Sicherungszession verschafft dem Zessionar nur dann eine insolvenzfeste Position, wenn der erforderliche Publizitätsakt § § § vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesetzt wurde. Bei einer Anfechtung im Konkursverfahren ist die anfechtungsrelevante Rechtshandlung des späteren Gemeinschuldners der Publizitätsakt. Maßgeblich bei einem Buchvermerk ist also der Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung der einzelnen Forderung (7 Ob 84/07i). Erst mit Eintritt der rechtlichen Wirksamkeit der Abtretung ist der Haftungsfonds der Gläubiger tatsächlich beeinträchtigt (6 Ob 280/00w; 3 Ob 116/08t ua). (Nur Leitsatz.) 3. Die bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung eines Zessionsvermerks (Buchvermerks) in einer EDV-Buchhaltung unter Löschung der ursprünglichen (historischen) Daten führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession. Erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung könnte die Wirksamkeit des Publizitätsakts – dies aber nur mit Wirkung ex nunc – beseitigen. 4. Die Datierung der Setzung eines Buchvermerks auf demselben ist zwar zum Nachweis des Zeitpunkts des Rechtsübergangs zweckmäßig, aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Sicherungszession. >> ZIK 2011/151, 106 KO: § 10 Abs 3, § 31 Abs 1 Z 2 ABGB: §§ 451, 452, 1392 UGB: § 190 OGH 23.2.2011, 3 Ob 155/10f § Faktischer Geschäftsführer und Konkursantragspflicht/Konkursverschleppungshaftung Die Bestimmung über die Konkursantragspflicht ist ein Schutzgesetz ausschließlich zugunsten der Gläubiger, nicht jedoch des insolventen Unternehmers (RIS-Justiz RS0027441). Zwar kann auch ein faktischer Geschäftsführer zur Konkursantragstellung verpflichtet sein, doch scheidet eine Haftung wegen Unterlassung des Antrags aus, wenn eine kreditgebende Bank bzw. eine Vertrauensperson keine Geschäftsführungshandlungen im Betrieb des insolventen Schuldners gesetzt haben, bei ihnen keine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden kann, hingegen der Schuldner sein Unternehmen geführt hat und jederzeit einen Konkursantrag stellen konnte. >> ZIK 2011/154, 112 KO: § 69 ABGB: § 1311 OGH 1.3.2011, 10 Ob 5/11z 26 News Infos Details zum Jahresprogramm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! KSV1870 Akademie Seminarangebote Herbst 2011 Nützen Sie als KSV1870 Mitglied Ihren Gutschein, und Sie erhalten für ein Seminar Ihrer Wahl 50 % auf den KSV1870 Mitgliedspreis! Bilanzen lesen und verstehen – Grundzüge von Jahresabschlüssen Achtung, Kundeninsolvenz! – inkl. IRÄG2010 Bonitätsprüfung und Früherkennung von Insolvenzen Auch ohne Vorkenntnisse im Rechnungswesen gewinnen Sie einen Einblick in die Grundzüge von Jahresabschlüssen. Sie erkennen die wesentlichen Aussagen einer Bilanz und lernen die wichtigsten Begriffe der Bilanzanalyse und Kennzahlen kennen. Die Insolvenz eines Kunden bedeutet nicht automatisch den Totalverlust Ihrer Forderung. Erfahren Sie mehr über die Verfahrensarten, Anfechtungsmöglichkeiten und wie Sie Ihren Schaden bei Kundeninsolvenzen minimieren können. Außerdem findet das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 Berücksichtigung! Dieses Seminar macht Sie vertraut mit den Möglichkeiten der Bonitätsprüfung bzw. Indikatoren für das Früherkennen der (beginnenden) Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners. Schränken Sie somit das Entstehen uneinbringlicher Forderungen weitgehend ein. £19.10.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B11/0025/02 £22.11.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien £10.11.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien Trainer: René Jonke Kreditschutzverband von 1870 Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste S.-Nr.: B11/0265/02 S.-Nr.: B11/0195/02 Trainer: Dr. Alexander Klikovits Kreditschutzverband von 1870 Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste Trainer: Walter Müller KSV1870 Forderungsmanagement GmbH Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste Die angeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt., inkl. Seminarunterlagen, Seminargetränken, Kaffeepausen, Mittagessen. Details zum Jahresprogramm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Mag. Katharina Henkel [email protected] Tel.: 050 1870-8498 Wollen Sie für Ihre Mitarbeiter ein INHOUSE-Seminar? Gerne planen wir für Sie maßgeschneiderte Trainings zu KSV1870 relevanten Themen! News 27 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht VwGH: Kein Missbrauch ohne konkreten Steuervorteil! Nach einer aktuellen Entscheidung des VwGH vom 31. März 2011, 2008/15/0115, ist Missbrauch iSd § 22 BAO von vornherein ausgeschlossen, wenn kein konkreter Steuervorteil festgestellt wird! Hintergrund der Entscheidung war der Ankauf medizinischer Geräte durch nahestehende Angehörige eines unecht umsatzsteuerbefreiten Arztes und die anschließende Vermietung dieser Geräte an ihn. Der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf der Geräte wurde sofort in voller Höhe in Anspruch genommen, die monatlichen Raten für die Miete der Geräte wurden der Umsatzsteuer unterworfen. Konkret ging es in diesem Verfahren um die Frage, ob eine solche Gestaltung als missbräuchliche Gestaltung zu beurteilen ist. Mit Verweis auf die Rsp des EuGH (EuGH 22. Dezember 2010, Rs-C-103/09, Weald Leasing) führte der VwGH aus, dass die alleinige Möglichkeit der Verteilung der Umsatzsteuer über die Nutzungsdauer eines Investitionsgegenstandes jedenfalls noch keinen Missbrauch darstellt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Summe der Mietzahlungen zumindest den Anschaffungskosten entspricht und daher kein ungerechtfertigter Steuervorteil entstehen kann. Weitere wesentliche Voraussetzung für die Annahme von Missbrauch ist eine vom Finanzamt vorgelegte Kalkulation über den konkret erzielten Steuervorteil; andernfalls ist die Annahme von Missbrauch von vornherein ausgeschlossen. Ohne Feststellungen der Behörde (Vorlage einer Kalkulation) über den konkret erzielten Steuervorteil ist die Annahme von Missbrauch iSd § 22 BAO daher ausgeschlossen! IASB veröffentlicht ED/2011/3 zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 4. August 2011 einen Exposure Draft ED/2011/03 Mandatory Effective Date of IFRS 9 veröffentlicht. Der Exposure Draft beinhaltet den Vorschlag des IASB, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2015 (bislang 1. Jänner 2013) zu verschieben. Eine frühere Anwendung bleibt weiterhin möglich. Hintergrund ist die Bestrebung des IASB, eine zeitgleiche Anwendung aller Vorschriften von IFRS 9 zu gewährleisten, da bislang nur die Phase 1 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) abgeschlossen ist, während die Phasen 2 und 3 (Impairment und Hedge Accounting) des IAS 39 Replacement Project weiterhin diskutiert werden. Die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunktes impliziert keine Änderung der bereits zur Phase 1 verabschiedeten Regelungen in IFRS 9. Es wird klargestellt, dass ein Verzicht auf angepasste Vorjahreszahlen bei vorzeitiger Anwendung vor dem 1. Jänner 2012 zeitlich nicht ausgedehnt wird. Die Kommentierungsfrist endet am 21. Oktober 2011. Die Pressemitteilung steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/43CDCE75510D-4E90-A46E-72B292C39131/0/PR_Effective_dateAug2011.pdf Der Entwurf ist über die Internetseite des IASB zum Download verfügbar: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/8C0E16FF1512-4D87-9413-F4FEDA24EE34/0/EDAmendmentstoIFRS9_August2011.pdf Keine Mindest-Bemessungsgrundlage bei USt! EuGH verneint umsatzsteuerliche Mindest-Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Leistungen an Arbeitnehmer! Nach dem jüngsten Urteil des EuGH vom 9. Juni 2011, Rs 285/10, Campsa Estaciones de Servicio SA, gilt jedes vereinbarte Entgelt als umsatzsteuerliches Entgelt, soweit die Mitgliedsstaaten nicht von der in Art 80 der EU-MWSt-RL vorgesehenen Möglichkeit zur Einführung einer umsatzsteuerlichen Mindest-Bemessungsgrundlage in Höhe des Verkehrswertes Gebrauch gemacht haben. Österreich hat diese Möglichkeit bisher nicht in Anspruch genommen. Dies gilt auch für Dienstleistungen an Arbeitnehmer und nahestehende Personen. In der Praxis der Betriebsprüfung hat die Behörde bei der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens an seine Arbeitnehmer in einigen Fällen Eigenverbrauch unterstellt und die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage in Höhe der in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten angenommen. Diese Vorgehensweise steht klar in Widerspruch zur Judikatur des EuGH. Zukünftig kann daher in jenen Fällen, in denen ein unüblich niedriges Entgelt vereinbart wurde und seitens der Behörde ein umsatzsteuerlicher Eigenverbrauch in Höhe der Differenz zu den (Selbst-)Kosten angenommen wird, darauf verwiesen werden, dass nach der Rechtsprechung des EuGH jeder Betrag als umsatzsteuerliches Entgelt anzuerkennen ist. IDW zur Abbildung der Risiken aus griechischen Staatsanleihen in Zwischenabschlüssen zum 30. Juni 2011! Der Bankenfachausschuss und der Versicherungsausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) haben am 19. Juli 2011 erneut über Zweifelsfragen bei der Bewertung griechischer Staatsanleihen in Zwischenabschlüssen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen oder anderen Investoren zum 30. Juni 2011 beraten. Im Mittelpunkt stand insbesondere, ob zu diesem Zeitpunkt ein Erfordernis zu außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. einem Impairment auf griechische Staatsanleihen besteht. Nach Auffassung des IDW bestehen gegenwärtig keine ausreichenden belastbaren Hinweise, die eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein Impairment abwenden könnten. Vorbehaltlich besserer Erkenntnisse bis zum Ende des Aufstellungszeitraums kann der Prüfer den Zwischenabschluss daher nur dann als ordnungsmäßig beurteilen, wenn der Zwischenabschluss das Erfordernis zu außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. zu einem Impairment angemessen berücksichtigt. Ferner sind nach Auffassung des IDW zusätzliche Angaben über Unsicherheiten, Risiken und deren Größenordnung bzw. Auswirkungen in Anhang und Lagebericht unerlässlich, um eine angemessene Transparenz herzustellen. Das IDW-Papier steht zum Download auf der IDW-Website zur Verfügung. http://www.idw. de/idw/download/IDW_Griechenlandanleihen. pdf?id=610304&property=Datei IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien; Chefredaktion: Karin Stirner; Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Theresa Berger, Stefan Fröhlich, Mag. Beate Lammer, Mag. Ana Paleksic; Layout: Rock+Partner; Lektorat: Johannes Payer 28 News Ausdehnung der Lohnnebenkostenbefreiung im NeuFöG Werden nach geltendem Recht im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten die anfallenden Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond samt Zuschlag, Wohnbauförderungs- und Unfallversicherungsbeitrag) für beschäftigte Dienstnehmer nicht erhoben, sind nunmehr im kürzlich veröffentlichten Abgabenänderungsgesetz folgende Regelungen für Neugründungen nach dem 31. Dezember 2011 vorgesehen: – Der Rahmenzeitraum für die Inanspruchnahme dieser Begünstigung wird von zwölf auf 36 Monate ausgedehnt. – Der Zeitraum der tatsächlichen Befreiung von Lohnabgaben bleibt weiterhin mit zwölf Monaten beschränkt, beginnt jedoch erst mit der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers. Wird bereits vor der Neugründung ein Arbeitnehmer beschäftigt, dann beginnt der Begünstigungszeitraum mit dem Kalendermonat der Neugründung. – In den ersten zwölf Monaten ab der Neugründung gibt es hinsichtlich der Anzahl der Arbeitnehmer keine Einschränkung; ab dem zwölften Kalendermonat, der dem Kalendermonat der Neugründung folgt, wird eine Begünstigung nur mehr für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer gewährt. Neuer Standard des IASB zur Zeitwertermittlung Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Mai 2011 einen neuen Standard für die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten – IFRS 13 Fair Value Measurement – veröffentlicht. Die darin enthaltenen Leitlinien führen die zuvor in verschiedenen Standards enthaltenen Regelungen zur Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts zu einer zentralen und einheitlichen Definition zusammen. Zukünftig soll dies die Transparenz von IFRSAbschlüssen erhöhen. Dabei fokussiert IFRS 13 darauf, wie beizulegende Zeitwerte ermittelt werden, abstrahiert aber von der Frage, was zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist. Mit IFRS 13 erzielen das IASB und das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine weitgehende Kongruenz zwischen IFRS und US-GAAP in Bezug auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts durch die inhaltsgleiche Veröffentlichung von IFRS 13 und dem FASB-Update zu Topic 820. Anwendungsbereich IFRS 13 ersetzt grundsätzlich die Definition des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapitalinstrumenten in allen Standards. Dies betrifft sowohl Finanzinstrumente nach IAS 39 und IFRS 9 als auch andere Standards wie beispielsweise IAS 16 Sachanlagen, IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 40 als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ausgenommen sind jedoch IFRS 2 anteilsbasierte Vergütung, IAS 17 Leasing sowie ausgewählte Einzelsachverhalte. Grundregel Der beizulegende Zeitwert wird definiert als der Preis, den ein Unternehmen am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhält oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit entrichten muss („exit price“). Hierzu wird eine reguläre („orderly“) Transaktion zwischen beliebigen Marktteilnehmern unterstellt. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert basiert auf einer hypothetischen Transaktion; das Vorliegen einer tatsächlichen Kauf- bzw. Verkaufsabsicht ist nicht relevant. Bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden wird im Gegensatz zum Exposure Draft vom liquidesten Markt ausgegangen (Hauptmarkt). In Ermangelung eines solchen Marktes kann auch von dem Markt mit der bestmöglichen Verwendung aus Sicht eines Marktteilnehmers ausgegangen werden (vorteilhaftester Markt). Besonderheiten für bestimmte Bewertungssachverhalte Bei nicht finanziellen Vermögenswerten beruht die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf der bestmöglichen Verwendung eines Vermögenswerts aus Sicht eines Marktteilnehmers durch Nutzung oder Veräußerung. Diese Fiktion ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung. Hierbei unterscheidet IFRS 13 die beiden folgenden Bewertungsmöglichkeiten: Nutzung im Verbund mit anderen Vermögenswerten/Schulden („in combination“) oder Nutzung als separater Vermögenswert, die einen Verkauf unterstellt („standalone“). Für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die vom Unternehmen auf der Basis des saldierten Ausfalloder Marktrisikos gesteuert werden, kann eine Gruppenbewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, soweit dies der dokumentierten Strategie des Unternehmens entspricht. Bei Schulden und Eigenkapitalinstrumenten beruht die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf Börsen- oder Marktpreisen. Sind diese nicht verfügbar, dann ermittelt das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert aus der Sichtweise eines Marktteilnehmers, der einen entsprechenden Vermögenswert hält. Ist dies ebenfalls nicht möglich, ist der beizulegende Zeitwert mithilfe von Bewertungsmethoden festzustellen. Bei Schulden ist ein Ausfall- bzw. Nichterfüllungsrisiko zu jedem Bewertungszeitpunkt einzubeziehen. Dabei sind Einschränkungen bei deren Übertragbarkeit nicht bewertungsrelevant. Weiterhin enthält IFRS 13 Indikatoren für Märkte mit abnehmenden Marktaktivitäten und -volumen. Bewertungsmethoden Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nennt der Standard drei Bewertungstechniken: MarktAnsatz („market approach“): Preise und andere Informationen resultieren aus Transaktionen mit identischen oder vergleichbaren Vermögenswerten; Schulden-Ertrags-Ansatz („income approach“): Diskontierung zukünftiger Erträge/Aufwendungen oder Cashflows zum Beispiel mithilfe von Barwertoder Optionspreismodellen; Kosten-Ansatz („cost approach“): Ermittlung gegenwärtiger Wiederbeschaffungskosten. Die Annahmen und Bewertungsparameter (sogenannte Inputs) für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind aufbauend auf der Fair-Value-Hierarchie entsprechend IFRS 7 nach zunehmender Subjektivität in drei Stufen geordnet. Anhangangaben Insgesamt werden durch IFRS 13 die Anhangangaben vereinheitlicht, jedoch gleichzeitig ausgeweitet. Dabei ist der Umfang der Angabepflichten zum einen davon abhängig, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, und zum anderen von der Zuordnung zu der jeweiligen Stufe in der Fair-Value-Hierarchie. Die Anhangangaben sollen eine Einschätzung hinsichtlich der verwendeten Methoden und Inputs der Bewertung ermöglichen sowie die Auswirkungen der Bewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital darstellen. Weiterhin sind Angaben auch für beizulegende Zeitwerte zu machen, die ausschließlich im Anhang dargestellt werden. Damit sind beispielsweise Angaben zur Fair-Value-Hierarchie nicht mehr nur auf zum Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente begrenzt. Im Gegensatz zur derzeitigen Regelung sind zukünftig für Finanzinstrumente Angaben zum beizulegenden Zeitwert auch in Zwischenabschlüssen aufzunehmen. News Erstanwendungszeitpunkt Der neue Standard ist verpflichtend prospektiv für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die diesbezügliche Pressemitteilung des IASB steht auf dessen Internetseite (www.ifrs.org) zum Download zur Verfügung. Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Das International Financial Standards Board (IASB) hat am 16. Juni 2011 Änderungen des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer veröffentlicht. Die bedeutendste Änderung des IAS 19 besteht darin, dass künftig unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen sowie etwaiger Planvermögensbestände, sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, unmittelbar im sonstigen Ergebnis („other comprehensive income“, OCI) erfasst werden müssen. Das bisherige Wahlrecht zwischen sofortiger Erfassung im OCI, im Jahresergebnis oder der zeitverzögerten Erfassung nach der sogenannten Korridormethode wird abgeschafft. Die Änderungen führen zu einer transparenteren und vergleichbareren Abbildung betrieblicher Versorgungspläne in IFRS-Abschlüssen als bisher. Beim Übergang auf die OCI-Erfassung, insbesondere bei vorheriger Anwendung der Korridormethode, wird jedoch die Eigenkapitalvolatilität steigen: Hieraus ergeben sich Herausforderungen für Unternehmen, insbesondere wenn deren Rückzahlungs- und Zinskonditionen von Finanzierungsverträgen von eigenkapitalbezogenen AccountingKennzahlen abhängen. Eine zweite Änderung des „pension accounting“ nach IAS 19 besteht darin, dass künftig das Management die Verzinsung des Planvermögens nicht mehr entsprechend der Verzinsungserwartung ansetzen darf, sondern ein Ertrag aufgrund der erwarteten Verzinsung des Planvermögens lediglich in Höhe des Diskontierungszinssatzes erfasst werden darf. Die Vorgehensweise wirkt sich tendenziell ergebnismindernd aus, weil der Diskontierungszinssatz regelmäßig niedriger war als die nach der bisherigen Regelung geschätzte Rendite des Planvermögens. Gleichzeitig ist die resultierende Ergebnisgröße nach der verabschiedeten Neuregelung in geringerem Umfang ermessensbehaftet. Als weitere Änderung ist hervorzuheben, dass das IASB künftig nach IAS 19 umfangreichere Anhangangaben fordert. Unter- nehmen müssen künftig erstmals über die Finanzierungsstrategie ihrer Pensionspläne Angaben machen und zudem die Finanzierungsrisiken ihrer Pläne nicht nur beschreiben, sondern auch quantifizieren. Dazu wird künftig eine Sensibilitätsanalyse gefordert, die zeigt, in welchem Umfang Pensionsverpflichtungen bei Änderungen wesentlicher Bewertungsannahmen schwanken. Des Weiteren muss künftig die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen angegeben werden. Die Änderungen treten ab dem 1. Jänner 2013 in Kraft, können aber auch früher angewendet werden. Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses Darüber hinaus hat das International Accounting Standards Board (IASB) am 16. Juni 2011 die endgültige Fassung der Änderungen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Durch die Änderung des IAS 1 wird künftig die IFRSErfolgsrechnung nur noch formal neu benannt als „Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income“. Nach IAS 1 kann wie auch bislang die Gewinn- und Verlustrechnung ein gesonderter Bestandteil des Abschlusses sein, der der Gesamtergebnisrechnung vorangestellt werden muss. Geändert wird auch, dass die Erfolgsgröße „sonstiges Ergebnis“ (OCI) künftig danach aufzuspalten ist, ob die darin erfassten Aufwendungen und Erträge zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden („recycling“). Das Wahlrecht besteht fort, die Posten des OCI vor oder nach Steuern darzustellen. Bei einer Vorsteuer-Darstellung müssen die Steuern jedoch danach getrennt werden, ob sie sich auf Posten beziehen, die recycelt werden können, oder auf nicht zu recycelnde Posten. Insgesamt führen die Änderungen zu einer transparenteren und vergleichbareren Darstellung des „sonstigen Ergebnisses“ (OCI). Die Änderungen treten für Geschäftsjahre, die am oder nach 1. Juli 2012 beginnen, in Kraft, können aber auch früher angewendet werden. Geänderte Förderungskriterien für die Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen Seit 11. Juli 2011 unterliegt die Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen, die erstmalig oder nach fünf Jahren wieder einen Arbeitnehmer vollversichert beschäftigen, geänderten Förderungskriterien. 29 Seit 11. Juli 2011 gelten geänderte Förderungskriterien für Ein-Personen-Unternehmen, die erstmalig einen vollversicherten, jungen Mitarbeiter beschäftigen: Die Förderung können Ein-PersonenUnternehmen erhalten, wenn der Arbeitgeber über eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem GSVG verfügt und nicht nur wie bisher erstmalig, sondern auch nach fünf Jahren wieder einen Arbeitnehmer vollversicherungspflichtig beschäftigt. Die Beihilfe wird für die Dauer von einem Jahr gewährt. Der Arbeitgeber erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts vom Arbeitsmarktservice als Beihilfe ausbezahlt. Die anerkannte Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage auf Basis einer Vollbeschäftigung. Das Arbeitsverhältnis muss nicht wie bisher länger als einen Monat, sondern länger als zwei Monate dauern. Waren bisher im Rahmen der Beihilfe ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Personen vor der Vollendung des 30. Lebensjahres förderungswürdig, entfällt diese Altersgrenze nun. Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen, die seit mindestens zwei Wochen beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, sowie jenes von Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind nun neben Ehepartnern, Lebensgefährten, Kindern, Geschwistern, Enkelkindern, Schwägern/Schwägerinnen, Stiefkindern, Adoptivkindern, geschäftsführenden Organen, Lehrlingen, Werkvertragsnehmern, neuen Selbstständigen und freien Dienstnehmern auch Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Adoptiveltern. Zur Verfügung gestellt von der KPMG Alpentreuhand. 30 News KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft Flops Die Zahl der Insolvenzen soll nicht täuschen: Der Zuwachs gegenüber dem Monat August 2010 von ca. 8 % rührt hauptsächlich von mangels Vermögens nicht eröffneten Insolvenzverfahren. Die eröffneten Verfahren lagen nur geringfügig über dem Vergleichsmonat. Grundsätzlich aber ist der August jedes Jahr ein schwacher Monat, so auch 2011. Die „Großverfahren“ bewegen sich alle im einstelligen Millionenbereich. Die Branchen sind dabei einigermaßen gleich verteilt. Es fällt auf, dass sich kein einziges Bauunternehmen unter den größten zehn Fällen befindet. Das wäre auch sehr verwunderlich, da der Sommer bekanntlich die Hauptsaison des Baugewerbes ist und eventuelle Probleme typischerweise erst im Herbst spürbar werden. Die 10 größten Insolvenzen im August 2011 1. DENDROSOLUTIONS GmbH (Holzwirtschaft) Neustadtl SV. o. EV. 5,5 Mio.* 2. GEO REISEN Incentive & Marketing GmbH Salzburg Konkurs 4,8 Mio.* 3. Styrocon HandelsgesmbH (Kunststoffhandel) Wien Konkurs 4,4 Mio.* 4. Ökoenergie Stocking GmbH Stocking Konkurs 3,1 Mio.* 5. Armand Windisch (Hotelgewerbe) Pettneu SV. o. EV. 2,9 Mio.* Wien SV. o. EV. 2,9 Mio.* St. Pantaleon SV. m. EV. 2,7 Mio.* Typo Druck Sares GmbH 7. NOVAGAST Gastrosysteme GmbH 8. MATO GmbH, Erbringung von Managementleistungen Eidenberg Konkurs 2,5 Mio.* 9. Bäckerei-Konditorei Gerhard Hornung e.U. Graz Konkurs 2,3 Mio.* Bregenz Konkurs 2,3 Mio.* Greber Gastronomie GesmbH & Co. KG SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung *geschätzte Passiva in Mio. EUR Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern August 2011 August 2010 August 2011 510 472 200 175 150 166 153 125 100 75 81 50 72 59 58 55 25 2 W NÖ 58 45 40 9 BGLD 14 OÖ SLBG 27 34 VLBG 36 27 T STMK 46 KTN Gesamt 10,0 Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten August 2011 27,0 Insolvenzen bis 1 Mio. EUR Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR Insolvenzen über 4 Mio. EUR bis 7 Mio. EUR Insolvenzen über 7 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR Insolvenzen über 40 Mio. EUR eröffnete Insolvenzen gesamt 250 20 3 1 0 274 27,0* 40,0* 14,7* 10,0* 0,0* 91,7* *geschätze Passiva in Mio. EUR 14,7 40,0 News Tops Saftige Preise für Früchte und Zucker haben den Produzenten der Branche zuletzt auf den Magen geschlagen – nicht aber auf deren Bonität. Die „Großen Zehn“ in diesem Bereich wirtschaften solide und sind daher im hervorragenden oberen Bereich der KSV-RatingSkala platziert. Zudem haben viele Erzeuger von Frucht- und Gemüsesäften den Wellness-, Bio- und Fair-Trade-Zug nicht verpasst und punkten am Markt mit Produktinnovationen und imagefördernden Kooperationen. Die Top 10 der Erzeuger von Frucht- und Gemüsesäften 1. S. Spitz Gesellschaft m.b.H. Attnang-Puchheim 2. Ybbstaler Fruit Austria GmbH Allhartsberg 202* 215* 3. RAUCH Fruchtsäfte GmbH & Co OG Rankweil 218* 4. Hermann Pfanner Getränke GmbH Lauterach 219* 5. PAGO Fruchtsäfte Gesellschaft mbH Klagenfurt 236* 6. Litzellachner OG Kematen/Ybbs 238* 7. IMS Höllinger GmbH Pressbaum 247* 8. Voglsam GmbH Hofkirchen im Traunkreis 258* 9. Eberl & Co KG Albersdorf-Prebuch 259* 10. „Land-Drink“ Krenn KG Furth/Triesting 289* *KSV-Rating Branchenstruktur nach Bundesländern Bsp.: 33,3 % der Unternehmen sind in Niederösterreich ansässig. in Prozent 35 KSV-Rating Profil 30 Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt Bsp.: 43,3 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2. 25 1 2 0,0 % 0,1 % 43,3 % 23,2 % 3 50,0 % 67,3 % 4 6,7 % 8,0 % 5 0,0 % 0,7 % 6 0,0 % 0,7 % 31 33,3 20 15 16,7 10 10,0 5 6,7 6,7 3,3 W 3,3 NÖ BGLD OÖ SLBG VLBG T 3,3 STMK 40 % Kapitalgesellschaften Branchenstruktur nach Rechtsformen Bsp.: 16,7 % der Unternehmen dieser Branche sind Personengesellschaften. 36,7 % Einzelunternehmen Legende zum KSV-Rating: 100 – 199 kein Risiko, 200 – 299 sehr geringes Risiko, 300 –3 99 geringes Risiko, 400 – 499 erhöhtes Risiko, 500 – 599 hohes Risiko, 600 – 699 sehr hohes Risiko, 700 Insolvenzkennzeichen 16,7 6,6 % Sonstige 16,7 % Personengesellschaften KTN %JFTDIMFDIUF/BDISJDIU 3VUTDIHFGBISJN(FTDIjGUTMFCFOTUFJHU %JFHVUF/BDISJDIU 13*4."XBSOU4JFSFDIU[FJUJH 4JFWFSUSBVFO*ISFN,VOEFOEPDIFSTDIMJUUFSUJOEJF*OTPMWFO[%BNJU4JF FJO'PSEFSVOHTBVTGBMMOJDIUTFMCTUJO¾OBO[JFMMF4DIXJFSJHLFJUFOCSJOHU CJFUFU13*4."QFSNBOFOUF#POJUjUTQSGVOH*ISFS(FTDIjGUTQBSUOFSVOE FSTFU[UJN'BMMEFT'BMMFTEFO4DIBEFO 4PFJOGBDIXFSEFO*ISF"VFOTUjOEFTJDIFSXXXQSJTNBLSFEJUDPN GI(JD8 %JF,SFEJUWFSTJDIFSVOH