Bonitätsdaten von PrivatPersonen Wie viel Transparenz darf sein
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Bonitätsdaten von PrivatPersonen Wie viel Transparenz darf sein
forum.ksv Das Medium für internationalen Kreditschutz 02/2011 Bonitätsdaten von Privatpersonen Wie viel Transparenz darf sein? KSV1870 Präsident feiert Jubiläum Dr. Heinz Zinner im Interview P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207 forum.ksv Speed kills? Sicher nicht im Inkasso 2 Inhalt Inhalt cover Bonitätsdaten: Wie viel Transparenz darf sein? Im Spannungsfeld zwischen Geheimhaltung und Offenlegung. ........ 4 aktuell Foto: Bildmaschine Gefragt. Dr. Heinz Zinner feiert 10-jähriges Jubiläum an der Spitze des KSV1870. . ....................... 8 Hohe Spritpreise – und die Alternativen dazu. Sollten Unternehmen besser „grün fahren“? .................................. 10 Bonitätsdaten: Wie viel Transparenz darf sein? S. 4 Seefestspiele Mörbisch. „Der Zigeunerbaron“ von Johann Strauss. . .................................. 12 Optimieren und Gas geben. Die Air Liquide Austria GmbH nutzt die KSV1870 Lösung „InsolvenzOnline“. ............... 14 „InsolvenzOnline“ – alles auf einen Blick. Informationen zu übergebenen Insolvenzfällen rund um die Uhr. ....................... 15 Interim Management – Einsatzkräfte auf Zeit. Eine innovative Antwort auf Engpässe in der Führungsriege von Unternehmen. .... 16 Foto: Martin Vukovits Speed kills? Sicher nicht im Inkasso, denn hier lautet das Motto „Speed ist Trumpf“. ............................ 18 Marktlückenfüller – Migranten als Unternehmer. Selbstständig in der Nische. ......................................................... 20 Gefragt. S. 8 KSV1870 NEWS Eventreihe für KSV1870 Online-Services .............................. 23 3. GSV-Bundeskongress in Bonn. Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. diskutiert über neuen Gesetzesentwurf. .............. 24 Wer zählt die Häupter, nennt die Namen? KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ........ 25 Foto: 2001 Brand X Pictures Quergelesen. Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln. ............................ 25 Speed kills? S. 18 Editorial 3 KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. .................. 26 KSV1870 Akademie Die aktuellen Schulungsangebote. ................................................ 28 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht speziell für Unternehmer. ..................................... 29 KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. . .......................... 30 Impressum.................................................................................... 24 SEEFESTSPIELE MÖRBISCH INTENDANT INTENDANT HARALD HARALD SERAFIN SERAFIN Foto: Martin Vukovits Editorial Liebe Mitglieder, ohne Bonitätsprüfung kein Kredit, weder für Unternehmen noch für Privatpersonen. Dieser einfache Sachverhalt birgt hierzulande immer wieder ausreichend Sprengkraft, um die Gemüter zu erhitzen. Die eigene Bonität wird vielfach als etwas Persönliches, ja gänzlich Privates betrachtet. Kredite oder Leasingverträge sollen bei Bedarf aber dennoch gewährt werden. Ein Widerspruch, für den im heutigen Wirtschaftsleben kein Platz ist und der in dieser Form in anderen europäischen Ländern weniger stark ausgeprägt ist. Lesen Sie dazu den Coverartikel von Dr. Christine Kary, die das Thema Bonitätsprüfung und Datenschutz in Österreich näher beleuchtet und mit anderen Ländern vergleicht. Stichwort „andere Länder“: Heiß diskutiert wird in der Alpenrepublik nach wie vor das Thema Migration. Die häufig negativ geführte Debatte hat uns dazu bewogen, Unternehmer mit Migrationshintergrund in den Vordergrund zu stellen. Zu selten erfahren wir vom wirtschaftlichen Pioniergeist zugezogener Entrepreneure, die Österreichs Wirtschaft als Arbeitgeber und den Staat durch Steuerabgaben unterstützen. Ab Seite 20 finden Sie einige Beispiele von erfolgreichen Unternehmern mit Migrationshintergrund, die beschreiben, wie sie es trotz mancher Stolpersteine „geschafft“ haben und in welchen Schwerpunktbranchen sie besonders erfolgreich unterwegs sind. Ihre Berichte sind eine weitere Bestätigung dafür, dass den oft gescholtenen Unternehmern nichts in den Schoß fällt. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit viel Einsatz, Arbeit, aber auch einer gehörigen Portion Entschlossenheit verbunden. Wirtschaftlicher Erfolg hängt aber von vielen Faktoren ab, in besonderem Maße auch von den richtigen Mitarbeitern im Management. Was aber tun, wenn Spitzenkräfte aus heiterem Himmel ausfallen? Interim Management ist eine innovative Antwort, um temporäre Engpässe in der Führungsriege von Unternehmen zu überbrücken. Im Gegensatz zu externen Beratern werden Interim Manager Teil des Unternehmens und bringen diesem viele Vorteile. Zwar führte diese Form der Personalbereitstellung in den vergangenen Dekaden in Österreich ein eher stiefmütterliches Dasein, nun aber steigt der Bedarf dafür zusehends. Informieren Sie sich und lesen Sie mehr über diese Thematik ab Seite 16. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin viel beruflichen Erfolg und einen schönen Frühling. von Johann Strauss Ihr Heinz Zinner 14. Juli – 28. August 2011 Karten: 02682 / 66210 www.seefestspiele-moerbisch.at ZIGEUNERBARON_210_297_m_Ü (2).indd 1 Seefestspiele Mörbisch. S. 12 22.12.2010 16:49:54 Foto: Bildmaschine 4 Cover Cover Bonitätsdaten: Wie viel Transparenz darf sein? Immer wieder wird hierzulande heiß diskutiert, welche Bonitätsdaten über Privatpersonen wann, wo und wie gespeichert werden dürfen. Ein Spannungsfeld zwischen Geheimhaltung und Transparenz. Text: Christine Kary B eim Stichwort „Kredit“ denkt man meist an Bankgeschäfte und vielleicht noch an Leasing. Aber auch Lieferanten, die ihren Kunden ein Zahlungsziel einräumen, sind letztlich Kreditgeber. Und alle, die sich in dieser Rolle wiederfinden, haben eines gemeinsam: Sie benötigen Informationen über die Bonität ihrer Geschäftspartner. Auf welcher Grundlage und in welchem Ausmaß Kreditauskunfteien solche Daten zur Verfügung stellen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Das österreichische Modell ist vom Prinzip der Gegenseitigkeit geprägt: Kreditgeber tauschen ihre Zahlungserfahrungen miteinander aus. „Für die Unternehmen ist das ein Aufwand, sie tun es aber, weil ihnen bewusst ist, dass auch sie solche Informationen brauchen“, sagt Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Um sich vor schlechten Zahlern zu schützen, üben sogar direkte Konkurrenten Solidarität. Es nicht zu tun – frei nach dem Motto „Wenn ich schon in die Falle getappt bin, soll es meinen Mitbewerbern auch nicht besser gehen“ – „wäre keine gute Idee und auch volkswirtschaftlich schlecht“, stellt Kantner klar. Kein Weg führt vorbei Mit der Bereitschaft der Unternehmen, die entsprechenden Informationen weiterzugeben, ist es aber noch nicht getan. Ebenso nötig sind gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Rahmenbedingungen, die einen Datenaustausch im nötigen Ausmaß erlauben. Naturgemäß steht das in einem gewissen Spannungsfeld zum Datenschutz. Wolle man aber jede Informationsweitergabe unterbinden, sei das „so ähnlich, wie wenn man alle Fabriken zusperren wollte, damit wir sauberes Wasser haben“, meint Kantner. Im Umgang mit Daten brauche es vor allem Transparenz und klare Regeln – und die Bereitschaft, auch die Interessenlage 5 6 Cover „Wenn man nur schwarze Flecken sehen darf, besteht die Gefahr, dass man sie überbewertet.“ der anderen Seite zu berücksichtigen. Denn: „Niemand ist hier nur Betroffener, jeder nützt auch selbst fremde Daten.“ Aber welche Bonitätsinformationen dürfen nun tatsächlich verwendet und wie lange dürfen sie gespeichert werden? Zumindest für den Bankenbereich ist das in Österreich klar geregelt. Rechtsgrundlagen finden sich in mehreren Gesetzen: Das Datenschutzgesetz normiert, dass eine Datenverwendung nicht gegen schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen verstößt, wenn „überwiegende berechtigte Interessen“ die Verwendung erfordern. Das Bankwesengesetz normiert eine Ausnahme vom Bankgeheimnis für „allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens“, und das Verbraucherkreditgesetz verpflichtet Kreditgeber, die Bonität von Kreditwerbern zu prüfen und dabei gegebenenfalls auch Datenbanken zu nützen. Bescheide regeln Eintragungen Zur sogenannten „Warnliste“ der Banken und ebenso zur Kleinkreditevidenz gibt es einen Musterbescheid, der festlegt, welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen. Auf der „Warnliste“ scheinen, wie der Name schon sagt, nur Negativinformationen auf. Eingetragen werden können Kunden und Mitverpflichtete, wenn entweder der Kunde sein Konto durch vertragswidrige Verwendung von Schecks, Bankomat- oder Kreditkarte unerlaubt überzogen hat oder wenn eine bestehende Kontooder Kreditverbindung aufgekündigt, fällig gestellt oder in die Rechtsverfolgung übergeben wurde. Das allein reicht aber noch nicht: Es muss sich um einen aushaftenden Betrag von mindestens EUR 1.000 handeln, der in der im Fälligstellungs- oder Aufkündigungsschreiben gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurde und über den in diesem Zeitraum auch keine andere Zahlungsvereinbarung zustande kam. Und es muss vor der Fälligstellung oder Aufkündigung eine Mahnung erfolgt sein. Darüber hinaus muss das Fälligstellungsschreiben einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass man in die „Warnliste“ eingetragen wird. „Vergisst eine Bank auf diesen Hinweis, kann sie sogar schadenersatzpflichtig werden“, so Rainer Knyrim, Datenschutzexperte bei Preslmayr Rechtsanwälte. Wird die Forderung bestritten, muss auch das in der Liste vermerkt werden. Ebenso ist ersichtlich zu machen, wenn nach der Eintragung doch noch eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird. Die vollständige Bezahlung der offenen Forderung ist ebenfalls einzutragen, drei Jahre danach sind die Daten des Betroffenen zu löschen. Wird die Schuld auf eine andere Weise getilgt, bleibt der Eintrag sieben Jahre erhalten. Auch Positives vermerkt Anders als die „Warnliste“ enthält die Kleinkreditevidenz (KKE) auch Positivdaten. Im Klartext: „Man sieht, ob jemand einen Kredit hat“, so Knyrim. Eingetragen werden Privatkredite, Überziehungsrahmen oder Leasingverträge über mehr als EUR 300. Ebenso wird vermerkt, wenn ein Kreditantrag in entsprechender Höhe wegen mangelnder Bonität abgelehnt wird. Konkret werden Name, Adresse und Geburtsdatum des Kreditnehmers und allfälliger Mitverpflichteter eingetragen“, so Gerhard Wagner, Prokurist der KSV1870 Information GmbH. „Außerdem die Art des Kredites, die Höhe und die Laufzeit.“ Und allfällige Zahlungsschwierigkeiten, die auch dazu führen, dass die Daten länger im Verzeichnis bleiben. Wird der Kredit anstandslos zurückgezahlt, ist der Eintrag 90 Tage später zu löschen, gab es Probleme, erfolgt die Löschung erst fünf Jahre nach vollständiger Tilgung. Wird die Schuld nicht vollständig beglichen, sondern tritt ein anderes schuldbefreiendes Ereignis ein, bleibt der Vermerk sogar sieben Jahre lang erhalten. Dagegen findet man einen Hinweis auf einen abgelehnten Kreditantrag nur sechs Monate lang. Information als Verpflichtung Insgesamt seien rund vier Millionen Kreditverhältnisse in der KKE gespeichert, berichtet Wagner. „Und auch die Möglichkeit der Selbstauskunft wird eifrig genutzt.“ Dabei können Verbraucher abfragen, welche Angaben über sie in Cover „Die Möglichkeit der Selbstauskunft beim KSV1870 wird von Privatpersonen eifrig genutzt.“ dem Verzeichnis enthalten sind. Für Bonitätsdateien im Nicht-Bankenbereich ist es, so Kantner, gesicherter Rechtsbestand, dass Negativdaten verwendet werden dürfen – jedenfalls dann, wenn es um qualifizierte Verstöße gegen Vertragspflichten geht. Denn: „Wer einen Vertrag nicht erfüllt, handelt rechtswidrig. Informiert ein Gläubiger einen anderen darüber, kann der Schuldner ja kaum argumentieren, dass er ein überwiegendes, berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat.“ Es müssen aber im Ergebnis auch Unternehmen, die keine Banken sind, über die Bonität ihrer Geschäftspartner ausreichende Erkundigungen einziehen - das gebietet schon die Sorgfaltspflicht des „ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 25 GmbHG) bzw. des „ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ (§ 84 AktG). Es nicht zu tun und trotzdem Kredit zu geben, wäre letztlich fahrlässig. In den entsprechenden Dateien sind auch bloße Personeninformationen, wie Name, Adresse und Telefonnummer, enthalten. Wer hier nicht aufscheinen will, kann sich löschen lassen – was allerdings nicht unbedingt bedeutet, dass man dann einfacher Kredit bekommt. Ebenso ist nicht unumstritten, ob es wirklich im Interesse der Betroffenen liegt, dass nur negative und keine positiven Informationen über das Zahlungsverhalten gesammelt werden dürfen. „Wenn man nur schwarze Flecken sehen darf, besteht die Gefahr, dass man sie überbewertet“, meint Kantner. Kein Recht auf Kredit Während hierzulande solche Fragen die Gemüter erhitzen, ist man in Ländern wie Großbritannien, Schweden oder Dänemark weniger zurückhaltend mit Informationen – und hat sichtlich eine andere Einstellung zum Schuldenmachen. „Niemand hat ein Recht auf Kredit“, schreibt etwa der oberste britische Datenschützer in einer Broschüre für Kreditwerber. Das gilt zwar auch in Österreich, wird hier aber selten so klar ausgedrückt. Beim Umgang mit Daten steht in diesen Ländern Geheimhaltung nicht so sehr im Vordergrund wie Transparenz. In Schweden beispielsweise sind Steu- erdaten öffentlich. Wer will, darf wissen, welches steuerpflichtige Einkommen sein Nachbar hat – allerdings nicht, bei welchem Arbeitgeber er sein Geld verdient und wie es veranlagt ist. „Hintergrund ist, dass Behördentätigkeit transparent und für den Bürger überprüfbar gemacht werden soll“, sagt Rechtsanwältin Katrin Ehrbar. „Zudem werden im Internet die Einkommenshöhen der Bürger veröffentlicht. Derartiges wäre in Österreich undenkbar und mit dem österreichischen Datenschutz nicht vereinbar.“ Ebenso gibt es dort ein öffentlich einsehbares Schuldenregister. Dänemark: hohe Transparenz Für Dänemark verweist Katrine Gondolf Trebbien, Datenschutzexpertin in der Kopenhagener Kanzlei Plesner, auf den „Act on Processing of Personal Data“. Die Tätigkeit der Kreditauskunfteien ist dort in einem eigenen Abschnitt geregelt. Vor allem geht es dabei um Informationsrechte des Betroffenen: Ihm muss offengelegt werden, welche Daten über ihn gespeichert werden und welche innerhalb der letzten sechs Monate weitergegeben wurden. Er darf auch in Material Einsicht nehmen, das die Auskunftei über ihn besitzt. Negativdaten, die älter als fünf Jahre sind, dürfen im Normalfall nicht mehr verwendet werden. Ebenso ist genau festgelegt, welche Auskünfte nur in Schriftform und welche auch mündlich gegeben werden dürfen. Auch die Vorgangsweise, wenn ein Betroffener die Löschung von Daten verlangt oder wenn sich herausstellt, dass vorhandene Informationen falsch sind, ist geregelt. Die inhaltlichen Vorgaben sind dagegen weniger streng: Grundsätzlich wird klargestellt, dass nur Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Beurteilung der finanziellen Situation und Kreditwürdigkeit relevant sind. Summarische Angaben über die Verschuldung einer Person sind nur unter genau definierten Voraussetzungen erlaubt, und bestimmte sensible Informationen sind generell tabu. Darunter fallen etwa ethnische Herkunft, politische Ansichten, Religionsbekenntnis, Gesundheit oder „rein private Angelegenheiten“. 7 Aktuell Foto: Martin Vukovits 8 Gefragt Dr. Heinz Zinner feiert 2011 seinen 70. Geburtstag und sein 10-jähriges Jubiläum als Präsident des KSV1870. Wir haben ihn für das forum.ksv zum Interview gebeten. forum.ksv: Was waren die Meilensteine Ihrer langjährigen Unternehmerkarriere bzw. worauf sind Sie rückblickend besonders stolz? Dr. Zinner: Für meine Chancen im weiteren Leben entscheidend war, dass ich 1948 mit meiner Mutter aus der damaligen Tschechoslowakei ausgewiesen wurde. Ein weiterer Knackpunkt war, als ich mein Studium als Diplomkaufmann beendet hatte und mir mein Vater, ein Tischlermeister, 1963 eine Position beim damaligen Bunzl & Biach-Konzern vermitteln konnte. Die Papierindustrie sollte mich nicht wieder loslassen. Im Jahr 1991 entschied ich mich für eine Beteiligung an der Heinzel AG, das war ein großes finanzielles Wagnis, letztlich aber goldrichtig. Last, but not least ist der „Gang nach Russland“ und der Einstieg bei der Zellstoff- und Papierfabrik Archangelsk zu erwähnen. Seinerzeit ebenfalls keine sichere Sache, die sich aber mit etwas Glück und viel Arbeit sehr positiv entwickelt hat. Welche Eigenschaften machen einen erfolgreichen Unternehmer heute aus? Waren früher andere Qualitäten gefragt? Das „Handwerkszeug“ hat sich geändert – die Kommunikations- und Reisemöglichkeiten, die Wichtigkeit von Kostenfaktoren wie Arbeit, Energie, Rohstoffe etc. Die prinzipielle Unternehmeraufgabe hat sich wenig verändert. Fachliche Qualifikation, eine große Portion Fleiß, ehrliches Bemühen, die verlangte Leistung ordentlich und zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen, müssen vorhanden sein. Die fachlichen Anforderungen waren früher andere, die charakterlichen nicht. Wenn Sie die politischen Rahmenbedingungen verändern könnten, was würden Sie tun, damit mehr Österreicher den Sprung in die Selbstständigkeit wagen? Die Steuern und Bedingungen halten sicher niemanden Aktuell vom Unternehmertum ab. Solange es in Österreich so viele geschützte Bereiche gibt, in denen man zwar nicht Millionär wird, aber sehr gut und bequem bis zur unverdienten Hacklerpension leben kann, wird sich die Begeisterung für das Unternehmertum weiterhin in Grenzen halten. Haben Sie Ratschläge für Unternehmer, die ein Engagement im Ausland planen? Sich ein genaues Bild des anderen Kultur- und Sprachraumes zu machen ist ein absolutes Muss. Ebenso wie Realismus über die Chancen des Angebotenen auf dem Markt, den finanziellen sowie den Personalbedarf, aber auch hinsichtlich des persönlichen Einsatzes. Eine „Hoppla, jetzt kommen wir“-Mentalität ist bei der Größe Österreichs auch nicht wirklich angebracht. Seit 1993 sind Sie im Präsidium des Kreditschutzverbandes von 1870 aktiv und seit 2001 sind Sie auch dessen Präsident. Wird in Österreich Ihrer Meinung nach genug für den Gläubigerschutz getan? Prinzipiell ja, und ohne Zweifel ist der KSV1870 hier an vorderster Stelle. Die in Insolvenzen erzielten Quoten sind relativ hoch. Die Verfahren laufen geordnet, transparent und in vernünftigen Zeitrahmen. Probleme gibt es bei den abgewiesenen Konkursfällen. Wir vermuten eine erhebliche Anzahl von Missbrauchsfällen, die bislang juristisch nicht verfolgbar sind. Seit Jahren versuchen wir hier eine Änderung herbeizuführen. Wir sind auch gegen die Bestrebungen zur Aufweichung der Privat- 9 konkursordnung. Wer Schulden macht, muss diese auch zurückzahlen. Die Zahl der „unverschuldet“ in finanzielle Not geratenen Personen ist nur ein Bruchteil jener, die zumindest fahrlässig gehandelt haben. Wir sind natürlich gegen illegalen Datenhandel, lehnen es aber ab, wenn Informationen über die wirtschaftliche Position von potenziellen Schuldnern verhindert werden sollen. Jemand, egal ob Bank, Unternehmen oder Privatperson, der einem anderen Geld borgt oder Ware auf Kredit liefert, muss das Recht haben, sich über den Status des potenziellen Schuldners zu informieren. Denn Zahlungsausfälle müssen letztlich immer von den ehrlichen Zahlern beglichen werden. Ist die Krise schon vorbei, oder ist der gegenwärtige konjunkturelle Aufschwung nur als Atempause zu verstehen? Die „Wirtschaftskrise“, ausgelöst durch die Immobilienblase und die Bankenkrise in den USA, ist vorbei. Was aber dramatisch ist, ist die Staatsschuldenkrise. Österreichs Staatsschuld stieg durch die Ausgaben für die Krisenbewältigung um 10 %, die restlichen 90 % (!) haben damit nichts zu tun. So gut wie alle Staaten haben massiv über ihre Verhältnisse gelebt und Geld verteilt, das nicht verdient war. Griechenland, Irland, Österreich etc. werden ihre Schulden bezahlen müssen oder bankrottgehen. In diesem Fall zahlen dann alle Gläubiger, also wieder die Steuerzahler. Diese Krise wird uns noch lange beschäftigen! Vielen Dank für das Gespräch! Schnelle und sichere Liquidität mit VB Factoring NEU Ohne Kreditsteuer noch att raktiver „Cash is king“, so lautet bei vielen Unternehmen die Devise. Wer jetzt seine Rechnungen schnell und mit Skonto zahlt, punktet bei den Lieferanten. Ist der dafür erforderliche Cash in den eigenen Außenständen gebunden, hilft Factoring. Als flexibles Instrument zur Umsatz- und Wachstumsfinanzierung bringt es schnelle und sichere Liquidität. Wie beim Leasing ergibt sich beim Factoring noch der zusätzliche Effekt, dass es zu einer Bilanzverkürzung kommt. Beflügeln auch Sie Ihr Geschäft mit VB Factoring. Sprechen Sie mit unseren Experten. Mehr Info und direkter Kontakt unter www.vb-factoring-bank.at. Ihre Vorteile · Schnelle, gesicherte Liquidität · Entlastung im Debitorenmanagement · Schutz vor Forderungsausfällen · Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapital-Quote VB Factoring Bank AG Salzburg: Markus Binderitsch, Tel.: 0662/62 35 53-130 Wien: Mag. Helmut Zimmel, Tel.: 050/40 04-4379 Aktuell Fotos: VW. wienenergie, Opel, Nissan, Renault, Toyota 10 Hohe Spritpreise – und die Alternativen dazu Steigen die Treibstoffpreise, stockt die Wirtschaft – und sinken vielleicht auch die eigenen Umsätze und Gewinne. Aber gibt es wirklich Alternativen? Text: Christian Jörg J apan, Libyen, die Inflation … – als hätten wir nicht schon Krisen genug, kommen jetzt auch noch stetig steigende Treibstoffpreise dazu, welche die letzten strategischen Reserven der Firma vielleicht dahinschmelzen lassen. Nach einer volkswirtschaftlichen Daumenregel bedeutet schließlich ein Ölpreisanstieg um zehn Dollar pro Fass immerhin in etwa einen Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums um 0,5 Prozentpunkte. Da kann man nur hoffen, dass die eigene Firma, das eigene Geschäft nicht davon betroffen ist. Oder man steuert mit gezielten Maßnahmen gegen dieses Minuswachstum. In diesem Zusammenhang ermahnen uns ja auch Grün-Politiker und Umwelt-Philosophen mit prophetischem Unterton, das sei doch jetzt das letzte und entscheidende Zeichen, den Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energiequellen zu wagen. Endlich ein Paradigmenwechsel? Also weg mit dem spritfressenden Firmen-Pkw oder -Lkw, her mit einem Vehikel, das seine Kraft aus der Steckdose saugt. Oder zumindest ein Umstieg auf Erdgas als Energiequelle steht im Raum. Aber spart man damit wirklich? Hilft’s der Umwelt? In den meisten Fällen lautet die Antwort (leider): Das wird einmal – erstens – teuer. Und zweitens geht man damit ein Aktuell nicht unbeträchtliches unternehmerisches Zusatzrisiko ein. Drittens gibt’s aber auch ein nicht unwesentliches Plus: Ein solch zur Schau getragenes Umweltbewusstsein lässt sich medial gut vermarkten, ist ein gar nicht so schlechtes Marketinginstrument für das jeweilige Unternehmen. Frei nach dem Motto „Wir fahren grün!“. forum.ksv versucht, Plus und Minus abzuwägen und Alternativen aufzuzeigen, an die Sie vielleicht bis jetzt noch nicht gedacht haben. Erdgas mit Zukunftspotenzial Bleiben wir zunächst bei einer fossilen Energiequelle, die aber dennoch – und noch immer – günstiger als Benzin und Diesel ist. So kostet beispielsweise Erdgas an den 173 öffentlichen Erdgas-Tankstellen in Österreich derzeit durchschnittlich EUR 0,92 per Kilogramm, ist also durchaus um rund ein Drittel billiger als Sprit. Damit nicht genug – auch im Reichweitenvergleich schneidet Erdgas gut ab: Für EUR 10 kommen Erdgasfahrer rund 245 Kilometer weit. Dieselfahrer können für EUR 10 159 Kilometer weit fahren, Benzinfahrer nur 115 Kilometer. Denn mit einem Kilogramm Erdgas kommen Autofahrer gleich weit wie mit 1,5 Liter Benzin oder 1,3 Liter Diesel – da Erdgas einen höheren Brennwert hat. Egal ob man nun als Privatperson sein Familienvehikel gegen ein Erdgasauto umtauscht oder ob man als Unternehmer auf diese alternative Kraftquelle setzt: Käufer von Erdgasautos profitieren neben dem günstigeren Treibstoff auch von einem NoVABonus in der Höhe von EUR 500. (Die Normverbrauchsabgabe wird bei der Erstzulassung eines Fahrzeuges fällig.) In Wien erhalten sie zudem eine Förderung von EUR 1.000. Auch Taxiunternehmen werden beispielsweise bei einem Umstieg auf Erdgas unterstützt. Jeweils EUR 3.000 Förderung stehen in Wien für maximal zwei Taxis bereit. Elektroautos als teure Utopie Eindeutig teurer ist dagegen eine totale Abkehr von Erdöl und Erdgas, also der unternehmerische oder private Umstieg auf Strom als Energiequelle. Abgesehen davon, dass auch dieser Strom aus kalorischen oder vielleicht sogar atomaren Kraftwerken stammen könnte (auch in Österreich, schließlich importieren wir saisonabhängig einen zweistelligen Prozentanteil unseres Stromverbrauchs), rechnen sich Elektroautos bis jetzt nicht einmal theoretisch. Zwar punkten sie bei den Betriebskosten. Es fallen schließlich viele Wartungskosten weg, da es weniger Verschleißteile gibt; nicht einmal ein Ölwechsel ist fällig. Und auch bei Versicherung und Steuer spart man. Je nach Anbieter, Tarif und Modell des Fahr- zeugs zahlt man einen jährlichen Betrag zwischen EUR 100 und EUR 350 für die Versicherung. Außerdem entfällt in Österreich und zahlreichen anderen europäischen Ländern die motorbezogene Versicherungssteuer. Aber: Aktuell gibt es erstens kaum Elektroautos, welche sich für mehr als den kleinwagenüblichen Personentransport eigenen. Und jene Vehikel, welche uns für die kommenden Monate und Jahre versprochen worden sind (von Opel Ampera über Nissan Leaf bis zu einer gesamten Renault-Pkw- und -Nutzfahrzeugpalette), schrecken mit einem praktisch prohibitiven Neuwagenpreis ab. Deutlich mehr als EUR 30.000 für ein Modell der unteren Mittelklasse muss man hier mindestens zahlen. Verantwortlich dafür sind die hohen Batteriekosten. Als Alternative wollen einige Hersteller deswegen ein Leasingmodell anbieten. Billiger wird’s dennoch nicht. Und mit einer Batterieladung kommt man leider auch nur etwas mehr als 100 Kilometer weit. Trotzdem dauert ein solcher Ladevorgang acht Stunden, will man die Batterie schonen. Hybridantrieb als mögliche Alternative Bleibt noch als relativ sinnvolle Alternative zu Benzin, Diesel und Strom der Hybridantrieb. Allerdings muss man auch hier beachten, dass solche Fahrzeuge im Regelfall teurer als vergleichbare konventionelle Autos sind (rund 10 %), sich das Einsparungspotenzial aber oft auch mit „normalen“ Dieselmotoren erreichen lässt. Was uns dann vor diesem Hintergrund doch vielleicht beruhigt schlafen gehen lässt: Die OPEC sieht jedenfalls auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen wie Libyen-Krise oder Japan-Katastrophe keinen Versorgungsengpass mit Rohöl. Die Förderung der zwölf Mitgliedsstaaten habe im Februar den höchsten Wert seit September 2008 erreicht, hieß es erst kürzlich in einem Monatsbericht. Zudem verfüge die OPEC über hohe Reservekapazitäten von sechs Millionen Barrel (je 159 Liter) – und auch die Bestände vor allem in Industrieländern seien hoch. Die Rohstoffexperten der Erste Bank wollen dagegen einen dritten Ölschock nicht ausschließen. Im Jahresdurchschnitt 2011 rechnet die Erste Bank mit einem Brent-Preis von 124 Dollar; auch die 200-Dollar-Grenze könnte – falls es beispielsweise zu einer temporären Sperre der für den Öltransport sehr wichtigen Straße von Hormus (Meerenge zwischen Iran und Oman) kommt – erreicht werden. Dennoch sieht sie als Resümee einen fairen Ölpreis bei rund 90 Dollar je Barrel. Hoffen wir, dass Scheichs, Analysten und Ölbarone Recht behalten. Denn die Alternativen zu Sprit sind leider noch nicht sehr überzeugend. 11 12 Aktuell Bühnenbild: Rolf Langenfass „Der Zigeunerbaron“ von Johann Strauss N ach langjährigen Kriegswirren kehrt der junge Sándor Barinkay auf den Gutsbesitz seiner Familie in der ungarischen Heimat zurück. Die alten Ländereien hat mittlerweile der Schweinezüchter Zsupán in Besitz genommen, und er weigert sich, diese wieder abzutreten. Auch die Einheimischen begegnen dem Heimkehrer sehr misstrauisch. Nur die Zigeunerin Czipra erkennt in Barinkay den Sohn des ehemaligen Gutsbesitzers, und somit akzeptieren ihn die Zigeuner als rechtmäßigen Herrn und küren ihn zu ihrem „Baron“. Barinkay verliebt sich in das Zigeunermädchen Saffi. Prof. KS Harald Serafin mit Prof. Dr. h.c. KS Brigitte Fassbaender Als sich jedoch herausstellt, dass sie von adeliger Herkunft ist, fühlt er sich ihrer als einfacher „Zigeunerbaron“ nicht würdig. Er verpflichtet sich nach dem Werben des Grafen Homonay für die Armee und zieht, ebenso wie Zsupán, in den Krieg. Die Truppen kehren nach einigen Jahren erfolgreich zurück, und Barinkay wird aufgrund seiner Verdienste in den Adelsstand erhoben. Somit steht seiner Liebe zu Saffi nichts mehr im Weg. Für die Inszenierung konnte Prof. Harald Serafin die Intendantin des Tiroler Landestheaters, Frau Prof. Dr. h.c. KS Brigitte Fassbaender, gewinnen. Ihre außerordentliche Karriere führte sie als Mezzosopranistin an alle bedeutenden Opernhäuser der Welt, von der New Yorker Met über die Wiener Staatsoper bis zum Sydney Opera House. Als Regisseurin genießt sie seit vielen Jahren einen ausgezeichneten Ruf, und Intendant Harald Serafin ist sehr glücklich, diese Künstlerin für die kommende Produktion engagiert zu haben. Neu im Team der Seefestspiele Mörbisch ist auch der musikalische Leiter Manfred Mayrhofer, der langjähriger Opernchef in Linz und Gastdirigent an vielen Opern häusern, wie der Wiener Volksoper, war. Die beiden Tenöre Lucian Krasznec und Steffen Schantz teilen sich die grandiose Rolle des Zigeunerbarons Sándor Aktuell 13 SEEFESTSPIELE MÖRBISCH INTENDANT INTENDANT HARALD HARALD SERAFIN SERAFIN Fotos: Seefestspiele Mörbisch von Johann Strauss 14. Juli – 28. August 2011 Barinkay. Das Zigeunermädchen Saffi wird von der jungen Sopranistin Katrin Adel verkörpert. Prof. Harald Serafin selbst erheitert in der Rolle des sittenstrengen königlichen Kommissärs Conte Carnero, und sein Sohn Daniel Serafin singt die Rolle des Grafen Homonay mit dem klassischen Werberlied „Her die Hand, es muss ja sein …“. Diese Operette zählt zu den größten Bühnenwerken von Johann Strauss, denn sie vereint die beschwingten Walzermelodien der goldenen Wiener Operettenära mit den feurigen Csárdásklängen der ungarischen Volksmusik. Nicht umsonst begann 1957 mit dem „Zigeunerbaron“ die Erfolgsgeschichte der Seefestspiele Mörbisch. Seither hat sich diese Operette zum „Mörbischer Klassiker“ entwickelt, denn sie bietet eine Fülle von meisterlichen Melodien, wie „Ja, das alles auf Ehr, das kann ich und noch mehr“, „Ja, das Schreiben und das Lesen, ist nie mein Fach gewesen“, „Wer uns getraut? Ei sprich: Sag’ Du’s“, „So elend und so treu“ und nicht zu vergessen die prächtige Ouvertüre. Die Seebühne in Mörbisch bietet am Neusiedler See die perfekte Kulisse – das Publikum erwartet 2011 pannonisches Flair, heißblütige Liebe und viele bekannte Melodien. Karten: 02682 / 66210 www.seefestspiele-moerbisch.at ZIGEUNERBARON_210_297_m_Ü (2).indd 1 Kartenbestellung für „Der Zigeunerbaron“ von Johann Strauss 14. Juli – 28. August 2011 Seefestspiele Mörbisch Joseph-Haydn-Gasse 40/1 7000 Eisenstadt Österreich Tel.: +43(0)2682/66210-0 Fax: +43(0)2682/66210-14 e-Mail: [email protected] Homepage: www.seefestspiele-moerbisch.at Fax: 050 1870-99 8226, z.Hd. Frau Karin Stirner Ja, ich interessiere mich für die Seefestspiele Mörbisch. Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu. Ich bestelle _____ Karten und erhalte einen Preisvorteil von –10 % (gilt nur bei Einlangen der Bestellung bis Ende Mai) Nachname Vorname/Titel Firma KSV1870 Firmennummer Adresse Telefon Fax 22.12.2010 16:49:54 e-Mail Aktuell Foto: Air Liquide Austria GmbH 14 Optimieren und Gas geben Bessere Übersicht stand auch in der Buchhaltung von Air Liquide Austria GmbH ganz oben auf der Wunschliste. Der KSV1870 unterstützt durch die Weblösung „InsolvenzOnline“. Text: Sandra Kienesberger „Nachdem wir Massendaten übermitteln, war der entscheidende Punkt für uns die besondere Übersichtlichkeit der Lösung.“ Mag. Sabine Kober, Chief Accountant, Air Liquide Austria GmbH D ie Air Liquide Austria GmbH ist zweifelsfrei gut aufgestellt: Mit rund 35.000 Kunden weist Österreichs führender Anbieter von technischen und medizinischen Gasen eine Kundenbasis auf, von der andere Unternehmen nur träumen können. Doch die Anzahl alleine ist noch kein Garant für Umsätze. „Wir haben so viele Kunden aus den verschiedensten Branchen, und das sind sowohl Geschäftsals auch Privatkunden. Da leistet ein automatisiertes Mahnwesen und ein professioneller Umgang mit Ausfallsrisiken und Insolvenzfällen einen enormen Beitrag zum Unternehmenserfolg“, so Mag. Sabine Kober, Chief Accountant bei der Air Liquide Austria GmbH, die neben der Zentrale in Schwechat auch noch mit sieben Vertriebsniederlassungen in Österreich präsent ist. Viel Aufwand durch Insolvenzen Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Bei einer Insolvenzquote von 1,5 % in Österreich müsste das Unternehmen – rein statistisch betrachtet – im Vorjahr von 600 Insolvenzfällen betroffen gewesen sein. Doch Sabine Kober gibt Entwarnung: „Durch ein effizientes Debitorenmanagement und die Services des KSV1870 schlagen wir die Statistik bei weitem. 2010 waren bzw. sind wir Gläubiger in 110 Insolvenzverfahren, wobei wir die offenen Forderungen über den KSV1870 angemeldet haben.“ Hinzu kommt, dass das Unternehmen bei Insolvenzfällen über die Rückholung der vermieteten Anlagen, Kundentanks bzw. Leihflaschen entscheiden muss. Ob dies geschieht, hängt davon ab, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert wird. Der administrative und organisatorische Aufwand, der in Zusammenhang mit Insolvenzen entsteht, ist neben finanziellen Verlusten für Unternehmen also nicht gerade unerheblich. KSV1870 Lösung unterstützt „Zur administrativen Entlastung haben wir uns daher für das Service ‚InsolvenzOnline‘ des KSV1870 entschieden“, so Kober. Nach dem Login im gesicherten Webbereich des KSV1870 kann Air Liquide nun alle Informationen zu den von ihr übergebenen Insolvenzfällen online abrufen. Es können Vertretungsaufträge übergeben werden, Statistiken angefordert, Mitteilungen gesendet werden und vieles mehr. „Nachdem wir Massendaten übermitteln, war der entscheidende Punkt für uns die besondere Übersichtlichkeit der Lösung. Der schnelle Zugriff auf die Fallhistorie (Wann haben wir was übergeben, und was ist in der Zwischenzeit passiert?) war für uns ebenso wichtig wie die Tatsache, dass alle Dokumente mit Kundennummern versehen sind“, begründet Sabine Kober die Entscheidung. Informationen nonstop abrufbar „Insolvenzverfahren sind für Unternehmen, die als Gläubiger betroffen sind, eine große Belastung. Kaum ein Verfahren wird in weniger als zwei Jahren abgeschlossen, die Quoten sind im Vergleich zu anderen Ländern zwar hoch, gemessen an der eigentlichen Forderung aber natürlich nur ein Bruchteil. Zudem ‚tröpfeln‘ die Quotenzahlungen in Raten retour ins Unternehmen. Für uns Gründe genug, um unsere Kunden durch ein übersichtliches Tool wie ‚InsolvenzOnline‘ administrativ zu entlasten“, so Mag. Norbert Ruhrhofer, Produktmanager beim KSV1870. „Zudem befreien wir unsere Kunden durch diese Lösung von einem eigenen Papierarchiv.“ Aktuell 15 „InsolvenzOnline“ – alles auf einen Blick Über den innovativen KSV1870 Webservice können Unternehmen alle relevanten Informationen zu übergebenen Insolvenzfällen abrufen – und das an sieben Tagen der Woche, 24 Stunden am Tag. Text: Norbert Ruhrhofer M it der Weblösung „InsolvenzOnline“ bietet der KSV1870 seinen Kunden und Mitgliedern einen konkurrenzlosen Service in der Online-Darstellung von zur Vertretung übergebenen Insolvenzfällen. Für Unternehmen, die diese Lösung nutzen, ist jede verfahrensrelevante Information zu übergebenen Fällen nach dem Login auf der KSV1870 Website via „InsolvenzOnline“ einsehbar – und das rund um die Uhr. So können Informationen über Insolvenzfälle bis ins kleinste Detail einzeln abgerufen werden. Neben der Angabe, welche Forderungen anerkannt bzw. bestritten wurden, sind auch Aussonderungsrechte, Quotenzahlungen und nicht zuletzt empfohlene Wertberichtigungen ersichtlich. In die Lösung integriert wurde auch ein umfangreiches Berichtsarchiv. Zu allen laufenden Verfahren wurden die Rundschreiben ab dem Jahr 2008 rückwirkend eingespielt. Im Austausch mit dem Kunden Über den Menüpunkt „Mitteilung an den KSV1870“ können fallspezifische Informationen an den KSV1870 gesendet werden. Hier ist es unter anderem möglich, z. B. einem Sanierungsplan zuzustimmen, diesen abzulehnen bzw. sonstige Informationen ganz einfach über ein Webformular an das zuständige Insolvenzteam zu übermitteln. Ein wichtiger Zusatzservice für Kunden: Per e-Mail wird sofort eine automatisierte Bestätigung über die gesendete Information zugestellt. So können getätigte Schritte auch auf Kundenseite einfach und transparent nachvollzogen werden. Abrufen, anfordern, senden Gerade für die Bilanzerstellung notwendig: Auf Knopfdruck kann nun auch eine Aufstellung aller offenen, beim KSV1870 befindlichen Forderungen für den Steuerberater bzw. Wirtschaftstreuhänder angefordert werden. Bisher haben viele Kunden gegen Ende des Kalenderjahres per e-Mail, Post oder telefonisch um die Zusendung ersucht. Diese Zeiten sind dank „InsolvenzOnline“ vorbei. Jederzeit können auch einfach und schnell Statistiken erstellt und versendet werden. Unterschieden wird zwischen einer Gesamtaufstellung aller je übergebenen Insolvenzforderungen und einer Statistik, die die Überweisungen von Quotenzahlungen an den Auftraggeber abbildet. Über weitere Menüpunkte können Kunden ganz einfach einen Vertretungsauftrag online an uns übergeben, tagaktuelle Insolvenzlisten abfragen, die wöchentlichen Mitteilungen (nur für KSV1870 Mitglieder) abrufen, Firmen in den „InsolvenzCheck“ einmelden und Produkte sowie Preislisten durchgehen. Datenübermittlung via Schnittstelle Mit der Weblösung gibt der KSV1870 seinen Kunden ein effizientes und übersichtliches Tool in die Hand, das tägliche Abläufe erleichtert und dabei hilft, Zeit zu sparen. Ein besonderer Service für Großkunden ist die Möglichkeit der Integration einer Web-Schnittstelle, weil dadurch Insolvenzinformationen via xml-Daten übermittelt werden können. Ebenso können die Vorteile von „InsolvenzOnline“ via SAP genutzt werden. Unterlagen für Insolvenzvertretungen müssen nicht mehr mühsam ausgedruckt, kopiert, kuvertiert und versendet werden, sondern können damit automatisch über digitale Medien ausgetauscht werden. Bleibt zu sagen: Das positive Feedback bei den persönlichen Terminen und Veranstaltungen zum Thema „InsolvenzOnline“ gibt uns recht. Der neue Weg, den wir eingeschlagen haben, wird von unseren Mitgliedern und Kunden als äußerst hilfreich wahrgenommen. Der KSV1870 begeistert durch diesen innovativen Service, und auch die Qualität der Kundenbetreuung wird dadurch kontinuierlich ausgebaut. Mag. Norbert Ruhrhofer ist Produktmanager beim KSV1870 und steht jederzeit unter 050 1870-8786 oder [email protected] für Fragen und Anregungen zur Verfügung. 40 Jahre Liquidität für heimische Unternehmen Intermarket Bank – Ihr verlässlicher Partner www.intermarket.at Aktuell Foto: Image 100 Ltd. 16 Interim Management – Einsatzkräfte auf Zeit Was tun, wenn Spitzenkräfte aus heiterem Himmel ausfallen? Interim Management ist eine innovative Antwort auf Engpässe in der Führungsriege von Unternehmen. Text: Maria Theresia Bühler V iele kennen die Situation: Der Ergebnisdruck in den Unternehmen steigt, und die Personalressourcen sind knapp. Der Workload pro Mitarbeiter nimmt zu. Unvorhergesehene Herausforderungen und Projekte können mit den bestehenden Ressourcen nicht mehr bewältigt werden. Jemand erkrankt ernsthaft, die Rückkehr ins Unternehmen ist ungewiss. Eine weibliche Führungskraft bekommt ein Baby, ein leitender Mitarbeiter kündigt unerwartet, eine geschätzte Führungskraft will ein Sabbatical Year beanspruchen … Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. All diese Situationen haben aber eines gemeinsam: Sie können durch den Einsatz von Interim Managern ideal überbrückt werden. Historischer Abriss Insbesondere im angloamerikanischen Raum ist Interim Management schon seit langem weit verbreitet. Die ersten Länder in Kontinentaleuropa, die diese Arbeitsform eingesetzt haben, waren die Niederlande und die Schweiz in den 1970er-Jahren. In Deutschland besteht seit etwa 15 Jahren ein Markt dafür, und in Österreich ist Interim Management seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts zunehmend ein Thema. Zeitarbeit im Management Ein Interim Manager (auch Manager auf Zeit genannt) ist ein selbstständiger Unternehmer und steht Firmen für Linienfunktionen oder als Projektleiter für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Der Einsatz eines Interim Managers dauert im Allgemeinen zwischen drei und neun Monaten. Sobald seine Aufgabe erfüllt ist, verlässt er das Unternehmen wieder. Interim Management ist eine relativ neue Arbeitsform. Zeitarbeit ist in anderen Funktionen schon weit verbreitet, auf Management-Niveau allerdings in Österreich noch relativ unbekannt (siehe Kasten). Voll und ganz dabei Anders als ein externer Berater wird der Interim Manager Teil der Organisation sowie in Unternehmen aller Größen eingesetzt und mit allen erforderlichen Kompetenzen ausgestattet. Die Maßnahmen, die er vorschlägt, setzt er auch um und begleitet die Organisation, bis das Ziel erreicht ist. Somit ist die Beratung immer auch ein Teil seiner Leistung – der Interim Manager bringt schließlich sein gesamtes Know-how ein. Zum Einsatz kommen Aktuell Interim Manager immer dann, wenn – besondere Herausforderungen bestehen, – ein kurzfristiges Besetzungsproblem oder eine unvorhergesehene Vakanz gegeben ist, – ein bestimmtes Spezial-Know-how gebraucht wird oder – wenn es um die Abwicklung zeitlich begrenzter Projekte geht, für die die richtigen Personalressourcen in der Organisation nicht zur Verfügung stehen. – I nterim Manager sind innerhalb weniger Tage einsatzbereit. – Ein Interim Manager bringt den objektiven Blick von außen mit. – Ein Interim Manager gilt nicht als zusätzlicher Mitarbeiter, was insbesondere bei den Unternehmen mit Personaleinstellungsstopp wichtig ist. – Fixkosten mutieren zu variablen Kosten. Vielfältige Tätigkeitsfelder Interim Manager kommen in allen Branchen, für alle Funktionen und Aufgaben zum Einsatz. Einige Beispiele aus der Praxis: Ein mittelständisches IT-Unternehmen braucht für die Finanzierung durch die Bank eine Begleitung bei der Erstellung des Businessplans, der Mittelfristplanung und Unterstützung bei den Verhandlungen mit Banken. Oder: Ein international tätiger Baumaschinenhändler führt ein neues ERP-System ein und benötigt für den Roll-out in den 15 Tochtergesellschaften im CEE-Raum einen Projektleiter. Der HR-Leiter eines Hightech-Unternehmens fällt infolge eines Burnouts für längere Zeit aus. Ein Versicherungsunternehmen benötigt für die Phase des Jahresabschlusses einen Leiter Rechnungswesen, der den Abschluss nach IFRS und die Konsolidierung zeitgerecht sicherstellt. Ein deutsches Lebensmittelunternehmen benötigt für die Bearbeitung des österreichischen Marktes eine Marketingleiterin, die die geplanten Maßnahmen umsetzt. Ein Unternehmen der Automobilzulieferindustrie akquiriert ein weiteres Unternehmen in Tschechien. Die Qualitätssicherungsprozesse müssen mit den anderen Standorten harmonisiert und das Niveau angehoben werden. Oder: Eine Beteiligungsgesellschaft hat in ihrem Portfolio ein Produktionsunternehmen von Ultraleichtflugzeugen in Tschechien, das vor dem Verkauf saniert werden muss. Vielfältige Experten im Pool Ein Provider oder Bereitsteller von Interim Managern unterhält einen Pool an Managern, die umfassend ge- und überprüft sind und deren Persönlichkeit analysiert wurde. Diese strenge Due Diligence der Kandidaten ist für eine Vermittlung von zentraler Bedeutung. Der Provider bietet Unternehmen innerhalb weniger Tage mehrere Kandidaten zur Auswahl, die den Anforderungen entsprechen. Bei dieser Auswahl wird neben dem fachlichen Hintergrund insbesondere auf die Soft Skills und die kulturelle Entsprechung geachtet. Während des Einsatzes begleitet der Provider das Mandat im Sinne der Qualitätssicherung und bleibt mit dem Auftraggeber und dem Interim Manager in laufendem Kontakt. Die Vorteile auf einen Blick Der Einsatz eines Interim Managers hat viele positive Seiten: – Punktgenaues Know-how: Interim Manager müssen dieselbe Aufgabe in derselben oder nah verwandten Branche bereits mehrmals erfolgreich erfüllt haben. – Die Kosten eines Interim Managers sind genau kalkulierbar. Verrechnet werden nur jene Zeiten, in denen auch Leistung erbracht wurde. Es fallen keine unvorhergesehenen Nebenkosten an. – Arbeitsrechtliche Risiken entfallen zur Gänze. Mag. Maria Theresia Bühler gründete 2006 mit Bühler Management den ersten Provider von Interim Managern in Österreich. Mit mehr als 400 Managern aller Funktionsbereiche und Branchen mit Kompetenzen insbesondere in der DACH-Region und Südosteuropa ist das Unternehmen der größte Provider von Interim Managern in Österreich. Bühler Management ist mit einer Niederlassung in der Schweiz und einer Repräsentanz in Deutschland vertreten. Nähere Informationen unter www.buehler-mgmt.com. Foto: Bühler Management Die ideale Lösung Die Honorare der Interim Manager liegen rund 20 % über einem Fixgehalt, berechnet zu Vollkosten. Anders als bei einer „Executive Search“ (Personalvermittlung für Fixanstellungen) ist die Vorleistung des Providers für den Auftraggeber unentgeltlich. Bezahlt werden nur die geleisteten Zeiten. Insgesamt entscheiden sich heute mehr und mehr Unternehmen im Bedarfsfall für Interim Manager. Denn angesichts der eingangs beschriebenen Herausforderungen ist der Einsatz von Führungskräften auf Zeit eine rasche und ideale Problemlösung. 17 Aktuell Foto: 2001 Brand X Pictures 18 Speed kills? Jedenfalls nicht im Inkasso, denn hier lautet das Motto „Speed ist Trumpf“. Anders ausgedrückt: Nur junge Forderungen sind auch gute Forderungen. Text: Johannes Eibl D ie Reglementierung der Energieversorger schreitet immer stärker voran. So war auch in den Medien immer wieder vom ELWOG (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz) zu lesen. Stromkonsumenten, egal ob für den Geschäfts- oder Privatbereich, sind vor allem von den organisatorischen Maßnahmen betroffen, die eine Trennung von der Produktion bzw. dem Verkauf des Stroms vom Netzbetrieb vorsehen. Zur Erinnerung: Heute kann der Stromlieferant frei gewählt werden, während in der Vergangenheit bei jenem Stromproduzenten gekauft werden musste, der auch das Stromnetz betrieben hat. Liest man im Gesetzestext nach, wird als Ziel gleich im ersten Absatz des § 3 festgehalten, dass dieses Gesetz „der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstige Elektrizität in hoher Qualität zur Verfügung stellen“ soll. Der Strom soll also durch das ELWOG für die Wirtschaft und Privatpersonen günstiger werden. Energieversorger im Fokus Dies ist Anlass für uns als Forderungsmanager, einen Blick auf das Zahlungsverhalten von Stromkunden zu werfen. Der KSV1870 ist seit Jahren mit dem Inkasso überfälliger Forderungen aus dem Bereich der Stromanbieter vertraut. Wir haben somit genug Erfahrung und Daten, um sogenannte „Benchmarks“ (Best-PracticeModelle) in der Branche der Energieversorger aufzuzeigen und zu analysieren. Für die nachstehend beschriebenen Ergebnisse wurden vier lokale Energieversorger in Österreich analysiert. Ermittelt wurde, wie es mit der Einbringlichkeit von offenen Forderungen aussieht. Kein Selbstläufer mehr Die Energieerzeuger hatten früher ein sogenanntes „lokales Monopol“. Damit verbunden war die Preishoheit über die Ware Strom. Die Konsumenten waren den Erzeugern sozusagen zugeteilt. Es gab also für den Konsumenten im Normalfall nur einen lokalen Anbieter, bei dem der Strom bezogen wurde. Damit wurde auch der Preis von diesem Anbieter bestimmt. Nun aber müssen sich auch diese Unternehmen dem Preiswettbewerb stellen und sind gefordert, hohen Kundenservice zu bieten. Und so ist auch bei den Stromversorgern Customer Relationship Management (CRM) zum schillernden Zauberwort geworden. Viele Anbieter haben in den vergangenen Jahren massiv in CRM-Prozesse investiert und versucht, dadurch Kunden zu halten bzw. ihnen keinen Anlass zu bieten, auf verlockende Konkurrenzangebote einzugehen. „Der Kunde ist König“ heißt in vielen Betrieben die Losung. Die Erfolgsquote entscheidet Es liegt also nahe, dass versucht wird, den Stromliefervertrag so lange wie möglich Aktuell 19 „Unabhängig von der Branche gilt immer, dass Forderungshöhe und Forderungsalter über den Erfolg – also ob eine Forderung einbringlich zu machen ist oder nicht – entscheiden.“ Jasmin Wimmer, Teamleiterin Energieversorgung, KSV1870 Forderungsmanagement GmbH aufrechtzuerhalten. Aus Sicht des Kundenservice ist dann mitunter die Versuchung groß, mit dem Forderungseinzug länger als notwendig zu warten. Andererseits wissen gerade wir im Forderungsmanagement, dass Zeit Geld ist. Je länger mit der Betreibung von offenen Rechnungen gewartet wird, desto schwieriger wird es, dieses Geld auch einbringlich zu machen. Aber auch vor diesem Hintergrund gelingt es einzelnen Branchenteilnehmern, gute Ergebnisse zu bringen. Die Bandbreite der Erfolgsquote von einbringlich gemachten Geldbeträgen liegt in unserer Untersuchung zwischen 20 % und 41 %. Der „Klassenbeste“ erzielt also ein doppelt so gutes Ergebnis wie sein schwächster „Artgenosse“. Rückfluss Kapital = Erfolgsquote bei offenen Forderungen in % bzgl. der von uns bearbeiteten Fälle aus 2008 und 2009. 45 % 40 % 40,68 % 35 % 33,47 % 30 % 25 % 20 % 25,49 % Es geht noch besser! Der zweite relevante Punkt bei jeder Inkassobetreibung ist das Alter einer Forderung. Denn auch die 41 % des „Klassenbesten“ sind noch zu „toppen“. Stromlieferanten müssen jedoch den Mut haben, den KSV1870 schnell einzuschalten – und zwar noch vor dem Abbruch der Kundenbeziehung (Vertragskündigung, Stromabschaltung). Ein aktives Steuern der Kundenbeziehung ist das Gebot der Stunde. Wird die nicht eingehende Zahlung noch im Vertragszustand zur Inkassobetreibung übergeben, werden deutlich bessere Ergebnisse erzielt. Durch diese aktive Steuerung der offenen Verpflichtungen gelingt es nachgewiesenerweise, auch in der schwierigen Branche der Energieversorger 23,85 % 22,79 % 23,58 % 20,51 % 20,39 % 15 % 10 % 5 % Energieversorger 1 Forderungshöhe niedrig halten Grund genug, um zu fragen, was der „Klassenbeste“ eigentlich anders macht. Antwort: Die Forderungshöhe ist entscheidend! Der „Klassenbeste“ schafft es, dass seine durchschnittlich ausstehende Stromrechnung in etwa EUR 300 nicht wesentlich überschreitet. Der „Klassennachzügler“ in unserer Analyse, also jener, der die schlechteste Quote erzielt, lässt Strom im Wert von über EUR 500 pro Kunde liefern, bis er als Konsequenz die Abschaltung der Stromlieferung veranlasst. Diese Tatsache – dass die Forderungshöhe relevant für die Einbringlichkeit ist – stellen wir allerdings unabhängig von der Branche fest. Egal für welchen Kunden der KSV1870 Forderungen im Inkasso betreibt, es gilt immer: Je geringer die Forderungshöhe, desto einfacher wird das Geld inkassiert! Quote 2008 Quote 2009 Energieversorger 2 ø-Quote 2008: 25,83 % Energieversorger 3 Energieversorger 4 ø-Quote 2009: 26,86 % Durchschnittlicher Forderungswert in EUR der Energieversorger in den Jahren 2008 und 2009. 2008 2009 800 700 600 ø 2008: EUR 492,– 500 ø 2009: EUR 462,– 400 300 200 100 Energieversorger 1 Energieversorger 2 Energieversorger 3 eine Einbringlichkeit von 84 % zu erreichen. Damit kann auch der Branchenbeste in unserem Beispiel noch deutlich zulegen, vorausgesetzt, er nennt das Kind – besser die offene Rechnung – beim Namen. Gewinner auf vielen Seiten Am Ende hilft die Verbesserung der Einbringlichkeit offener Rechnungen bei Energieversorgern uns allen. Denn je weniger Forderungsausfälle unsere Stromlieferanten abfedern müssen, umso weniger Kosten werden auf die anderen Kunden umgelegt. Am Ende unterstützt ein aktives Forderungsmanagement der Energieversorger auch die Ziele des ELWOG, nämlich den Kunden möglichst günstigen Strom zur Verfügung zu stellen. Energieversorger 4 Aktuell Foto: Maren Beßler/PIXELIO 20 Marktlückenfüller – Migranten als Unternehmer Zuwanderer machen sich seltener selbstständig als Einheimische. Wenn sie es aber trotzdem tun, dringen sie oft in Nischen vor. Text: Beate Lammer I nternationalität sei in ihrer Branche ein großer Pluspunkt, stellt Selma Prodanovic fest. Die gebürtige Bosnierin hat vor fünf Jahren das Unternehmensberatungsunternehmen Brainswork gegründet. Da hatte sie schon die österreichische Staatsbürgerschaft. Prodanovic, die auch eine Zeitlang in Nordafrika und Spanien gelebt hat und fünf Sprachen spricht, ist das, was Wirtschaftskammer-Präsidentin Brigitte Jank als „globale Unternehmerin“ bezeichnet, ein „neuer Typ von Unternehmensgründer“, der sich durch Weltoffenheit und Leistungsbereitschaft auszeichnet und seine Produkte und Dienstleistungen nicht nur der eigenen Ethnie, sondern allen Kundenschichten anbietet. Auch Prodanovic selbst fühlt sich als internationale Unternehmerin willkommen: Menschen mit internationalem Hintergrund seien auf dem Arbeitsmarkt gefragt, meint sie. Man brauche sie im „Ethnomarketing“, um neue Zielgruppen zu erreichen. Und für das internationale Geschäft. Dann räumt sie aber ein: „Natürlich gibt es 1.000 Dinge, die das Leben für Migranten nicht einfach machen.“ Die fremde Sprache etwa. Oder das unbekannte System. „Man muss erst entdecken, wozu die Wirtschaftskammer da ist oder was Aktuell 21 „Die größte Hürde sind fehlende Informationen.“ es bedeutet, wenn man als Gründer einen Brief vom Anwalt erhält.“ Solche Probleme kennt sie von ihren Kunden, bei denen es sich oft auch um Unternehmensgründer handelt. pen, die Beratung wollen“, erklärt Izdebska ihr Konzept. Private wie Businesskunden. „Wir setzen nicht voraus, dass der Kunde sich mit Computern auskennt. Zu uns kommen computeraffine Menschen, aber auch die Oma, die den ersten Computer in ihrem Leben kauft und bisher geglaubt Beratung als Extra „Wenn sich Migranten selbstständig machen, füllen sie oft Nischen aus“, stellt Heinz Fassmann vom Institut für Geografie und Regionalforschung an der Universität Wien fest. Auch die Polin Aleksandra Izdebska und ihr Mann Damian Izdebski sprangen in eine Marktlücke, als sie das EDV-Unternehmen DiTech gründeten: „DiTech richtet sich an alle Zielgrup- UNIQUE/Grayling Alles anders und doch erfolgreich 1,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund gibt es in Österreich. 10 % der Berufstätigen mit Migrationshintergrund machen sich selbstständig, bei den Berufstätigen „ohne“ sind es 14 %. Haben Migranten einen Job, so fühlen sie sich auch zu einem Viertel überqualifiziert dafür, gebürtige Österreicher tun das nur zu 10 %. „Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse als eine Voraussetzung für eine qualifikationsadäquate Anstellung gestaltet sich für Migranten schwierig“, heißt es im „Statistischen Jahrbuch zu Migration & Integration 2010“ der Statistik Austria. Auch die Spitzenköchin Sohyi Kim verstand anfangs nicht so recht, wozu man eine Befähigungsprüfung braucht, bei der man Huhn auf verschiedene Arten zubereiten muss, wenn man ohnehin nur Fisch kochen will. Die gebürtige Koreanerin schaffte die Prüfung schließlich doch und ist nun eine der bekanntesten PromiKöchinnen des Landes. Eine ihrer Pioniertaten war, das Takeaway-Sushi in Wien salonfähig zu machen. „Ich habe mir gesagt: Warum sollte das in Österreich nicht funktionieren, was in Asien gang und gäbe ist?“ Sie behielt Recht. Nach drei Monaten waren ihre Sushi-Lunchboxen ein Renner, inzwischen werden sie von vielen Unternehmern nachgeahmt. Und Kim kocht in ihren zwei Lokalen für anspruchsvolle Gäste. Für das Marketing ist die asiatische Herkunft kein Nachteil. Für einen Beratungsbesuch des AMS würden Unternehmer/innen jetzt alles tun. Nicht nötig. Denn das AMS kommt ohne Aufwand in Ihr Unternehmen, um Sie zu beraten. Damit Sie genau das Personal bekommen, das Sie brauchen. Anruf oder Klick genügt: 0800 500 150 oder www.ams.at/tour Sie sind gefragt. Aktuell Foto: Brainswork 22 „Man muss erst entdecken, wozu die Wirtschaftskammer da ist oder was es bedeutet, wenn man als Gründer einen Brief vom Anwalt erhält.“ Selma Prodanovic, CEO/CNO von Brainswork GmbH hat, ein Computer besteht aus Tastatur und Monitor.“ Allerdings würden sich die meisten Kunden auskennen. Relativ konkurrenzlos sei auch das Hybridkonzept aus Retail- und Onlinehandel, wobei man für beides die gleichen Preise verlange. „Viele Kunden wollen online bestellen, im Fall des Falles dann aber doch im Geschäft vorbeischauen, oder sie lassen sich Teile reservieren.“ DiTech, das 1999 als Zweipersonenunternehmen startete, beschäftigt heute 280 Mitarbeiter. Viele kommen etwa aus Deutschland, Polen, Serbien, den Philippinen oder China. „Für mich spielt das keine Rolle“, sagt Izdebska. Häufig sind es aber doch vor allem Migranten, die bei Migranten tätig werden – bei Familienunternehmen ergibt sich das zwangsläufig so. Migranten hätten oft Ressourcen, die einheimische Unternehmer nicht haben, etwa den Familienverband, stellt Migrationsforscher Fassmann fest: „Wenn die ganze Familie hilft, ist es einfacher, die langen Öffnungszeiten im Lebensmittelhandel abzudecken. Gemüsehandel in türkischer Hand Eine typische Migranten-Nische ist der Bereich der Nahversorgung, das stellt man auch in der Wirtschaftskammer fest. „Die migrantentypische Branche in dem Sinn gibt es zwar nicht“, schränkt Brigitte Jank ein. Aber es gebe Schwerpunkte: „Türkische Unternehmen sind zu einem großen Teil im Handel und hier vor allem im Lebensmitteleinzelhandel tätig. Italienische Unternehmer weisen eine starke Präsenz im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft auf.“ Und bulgarische Wirtschaftstreibende hätten eine starke Affinität zur Informations- und Consultingbranche. Auch bei Änderungsschneidern, Schuhmachern und Textilergänzungsgeschäften sei der Migrantenanteil hoch, stellt Fassmann fest. Sie versorgten häufig die eigene Klientel, etwa mit speziellen Reisebüros, Telefongeschäften oder Übersetzungsbüros. Bisweilen seien es aber auch die geringeren Aufstiegschancen im unselbstständigen Bereich, die die Migranten in die Selbstständigkeit treiben, etwa durch Beschränkungen im Arbeitsmarkt. Migranten selbst bezeichnen nicht selten die Sprache als größte Hürde. „Ich habe kein Wort deutsch gesprochen, als ich nach Österreich gegangen bin, ich habe aber die Schule besucht“, erzählt Izdebska. „Gott sei Dank hatte ich so die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, bevor ich ins Berufsleben eingestiegen bin. Diese Möglichkeit hat nicht jeder Ausländer.“ Die DiTech-Chefin übt auch Kritik: Viele Migranten würden die Wichtigkeit von guten Deutschkenntnissen unterschätzen, meint sie. „Sie wollen sich einfach nur verständigen. Das reicht aber oft nicht bei schwierigeren Themen, wenn man Aufträge entgegennehmen will und etwas nicht nachvollziehen kann.“ Fehlende Bonität erschwert Firmengründung Ein zweites Problem sei die Bonität. „Wer nicht schon lange in Österreich angestellt war, hat keine gute Kreditwürdigkeit.“ Die DiTech-Gründer erhielten Geld von einem Bekannten, für den sie schon vorher Dienstleistungen erbracht hatten. „Er hat unser Potenzial gesehen, obwohl wir keine Bonität hatten.“ Sohyi Kim musste dagegen ihre ganze Kreativität ausspielen, um Kosten zu sparen: „Ich komme aus der Modebranche, und da habe ich eben auch für das Lokal eigenhändig Pläne für den Tischler gezeichnet.“ Ihre ersten Lampenschirme für das Lokal hat sie selbst hergestellt. Ein wenig Geld brauchte sie trotzdem noch, aber dafür musste sie eben öfter bei der Bank vorsprechen, um den Sachbearbeiter von ihrem Businessplan zu überzeugen. „Die größte Hürde sind fehlende Informationen“, meint dagegen WK-Wien-Chefin Jank. Das treffe freilich auch auf einheimische Unternehmer zu, die häufig nicht die zahlreichen Informationsangebote, etwa das Gründerservice, in Anspruch nehmen würden. Dass Migranten häufiger deswegen selbstständig würden, weil sie keine adäquate Anstellung finden, glaubt sie ebenfalls nicht. Eine Studie zeige, dass die wichtigsten Motive für eine Selbstständigkeit das Streben nach Unabhängigkeit und materielle Aspekte seien. „Für migrantische Unternehmer ist auch noch der Wunsch nach Ansehen von Bedeutung.“ News 23 Eventreihe für KSV1870 Online-Services Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, und der Produktmanager Mag. Norbert Ruhrhofer haben sich am 18.3.2011 auf nach Innsbruck gemacht, um vor einer Reihe von Interessierten die KSV1870 Services Inkasso- und InsolvenzOnline zu präsentieren. Im Hilton Innsbruck nutzten viele der insgesamt 30 Teilnehmer die Gelegenheit, um Fragen zu den KSV1870 Dienstleistungen zu stellen. Im Anschluss wurde bei einem gemeinsamen Mittagessen über Inkasso- und Gläubigerschutzfragen diskutiert. Das Innsbruck-Event war die Auftaktveranstaltung, es folgten Präsentationen in Graz (30.3.), Klagenfurt (31.3.) und Salzburg (8.4.). Foto: Wajand Dietmar Mag. Regina Thomann-Krasser vom BFI sowie Reinhard Hilber und Christoph Haller von den Innsbrucker Kommunalbetrieben. Foto: Wajand Dietmar Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanage- Elmar Schneider und Reinhard Mossmann von der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft. ment GmbH, gemeinsam mit dem Produktmanager Mag. Norbert Ruhrhofer in Innsbruck. Auf der Veranstaltung in Klagenfurt: KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Walter Müller gemeinsam mit Mag. Susanne Kramer und Prok. Alfred Ostermann von SPAR Österreichische Warenhandels-AG. Vertriebsmitarbeiter Walter Müller und KSV1870 Produktmanager Mag. Norbert Ruhrhofer in Graz. Online-Services im Praxistest: Mag. Norbert Ruhrhofer, Walter Müller mit KSV1870 Niederlassungsleiterin Klagenfurt Mag. Barbara Wiesler-Hofer, Mag. Susanne Kramer und Prok. Alfred Ostermann. Full House bei der Veranstaltung in der Steiermark. Auch René Jonke, Niederlassungsleiter Graz, präsentierte Zahlen, Daten und Fakten. 24 News 3. GSV-Bundeskongress in Bonn Die zu Beginn des Jahres formierte GSV-Mannschaft hat sich zur Aufgabe gestellt, die Gläubigerinteressen in allen Insolvenzverfahren zu bündeln und zu vertreten. Fotos: GSV Der aktuelle Gesetzesentwurf in Deutschland zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird Gläubigern und Gesellschaftern zukünftig größere Chancen für einen fairen Ausgleich eröffnen. Dies ist das Kernergebnis des 3. Bundeskongresses der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV). Mehr als 300 Teilnehmer und 16 renommierte Referenten diskutierten am 10. März unter dem Themendach „Ein Bündnis – ein Ziel. Starke Gläubiger im Insolvenzverfahren“ in Bonn. Der Kongress repräsentierte einen Querschnitt aller relevanten politischen und gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland. Zentrales Ziel aller Beteiligten war das gemeinsame Streben nach dem bestmöglichen Insolvenz- und Sanierungsrecht. Weitere Informationen finden Sie unter www.gsv.eu. Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz, beleuchtete in seinem Vortrag die österreichische Situation und sprach speziell über das Sanierungsrecht in Österreich. GSV-Vorstand und Schatzmeister Christoph Hillebrand im Gespräch mit KSV1870 Vorstand Johannes Nejedlik. Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement, gemeinsam mit Klaus Jürgen Noll (Zurich Insurance plc), KSV1870 Vorstand Karl Jagsch, Udo Thart (Zurich Insurance plc) und Roland Führer, MAS MBA, Geschäftsführer KSV1870 Information GmbH. KSV1870 in Kooperation Fotos: GCT-Beratungszentrum Am 23. März 2011 fand im Zuge der neuen Kooperation zwischen KSV1870 und Gneist Consulting Team (GCT) eine Auftaktveranstaltung für Kunden statt. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion informierte Rainer Toifl-Dupin, Senior Produktmanager bei der KSV1870 Information GmbH, zum Thema „Spannungsfeld Bonitätsinformation – Kreditwürdigkeit, Zahlungsverhalten und Rating“. Anschließend standen Carina Schlögl, Julian Höller und Hans Altenkopf vom KSV1870 Außendienst den rund 120 Teilnehmern für nähere Informationen rund um den KSV1870 und für Fragen zur Absicherung der eigenen Liquidität im Speziellen zur Verfügung. Fotos: GEPA/Sporthilfe Auftakt 2011: Erster Sport & Business Circle KSV1870 Vertriebsmitarbeiterin Silvia Wiedeck (rechts) beim Get-together. Mag. Johannes Eibl (Geschäftsführer) und Walter Koch (Prokurist) von der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH gemeinsam auf der Veranstaltung. Am 4. April 2011 fand der erste Sport & Business Circle der Österreichischen Sporthilfe im aktuellen Jahr statt. Im thematischen Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Fragestellung: „Muss Österreichs Sportart Nummer eins um ihre Zukunft bangen?“ Denn Klimawandel, steigende Verletzungsgefahr und Nachwuchsmangel verheißen nichts Gutes. Unter der Leitung von Michael Roscher diskutierten Dr. Samo Kobenter, Leiter der Sektion Sport im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, und Dr. Klaus Leistner, Generalsekretär des Österreichischen Skiverbandes, gemeinsam mit Franz Schenner, Sprecher der „Allianz Zukunft Winter“, Prof. Mag. Peter Zellmann, Leiter Institut für Freizeit- und Tourismusforschung, und dem ehemaligen Skiläufer und jetzigen Hotelier Hans Enn im ATH Savoyen Vienna. Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, repräsentierte gemeinsam mit Prokurist Walter Koch den KSV1870, der die Österreichische Sporthilfe als Partner unterstützt. IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien; Chefredaktion: Karin Stirner; Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Mag. Maria Theresia Bühler, Mag. Johannes Eibl, Dr. Christian Jörg, Dr. Christine Kary, Mag. Beate Lammer, Mag. Norbert Ruhrhofer; Layout: Rock+Partner; Lektorat: Johannes Payer News 25 Wer zählt die Häupter, nennt die Namen … Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt. Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung. ➔ Dr. Hans-Georg Kantner1, Leiter Insolvenz, nahm am 25.3.2011 an der Vortragsreihe „Wirtschaft und Ethik“ der Wirtschaftsuniversität Wien teil und referierte vor 40 Studenten in seinem Vortrag über das „Florianiprinzip in der Wirtschaft“. Weiters stand er für die Regionalkonferenz des Vereins für Credit Management am 31.3.2011 zur Verfügung und gab den 85 Anwesenden einen Überblick über die ersten Erfahrungen des neuen Insolvenzrechts in der Praxis (IRÄG2010 seit 1.7.2010). beim Netzwerkabend der Gründer des Unternehmensprogramms des AMS (20 Personen) mit dem Vortrag „Der Kunde zahlt nicht – was ist zu tun?“ dabei. ➔ René Jonke5, Niederlassungsleiter Graz, und Carina Schlögl6, Account Managerin Information, betreuten am 31.3.2011 zum Bank-Austria-Informationstag „Förderungen“ in Graz 20 KMU und informierten sie über die Dienstleistungen der KSV1870 Gruppe. KSV1870 Team 1 2 3 4 ➔ Erich Grausgruber3, Leiter Niederlassung Salzburg, sprach am 1.3.2011 beim Seminar „Neue Wege in BW“ an der Pädagogischen Hochschule Salzburg über die Tätigkeiten der KSV1870 5 6 Fotos: Archiv Zotter2, 1. Dr. Hans-Georg Kantner 2. Mag. Otto Zotter 3. Erich Grausgruber 4. Mag. Barbara Wiesler-Hofer 5. René Jonke 6. Carina Schlögl Foto: Reinhard Huber ➔ Mag. Otto Niederlassungsleiter Linz, hielt am 14.2.2011 an der Tourismusschule in Bad Leonfelden und am 16.3.2011 an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich im Schloss Gumpoldskirchen im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen jeweils einen Vortrag über das neue Unternehmensinsolvenzrecht (IRÄG2010). Die 35 Teilnehmer waren Professorinnen und Professoren betriebswirtschaftlicher Fächer von Tourismusschulen bzw. Handelsakademien. Gruppe und die ersten Erfahrungen mit der neuen Insolvenzordnung (IRÄG2010). Weiters erklärte er im Detail, wie eine Wirtschaftsauskunft zustande kommt. Dabei hörten ihm 18 Lehrerinnen und Lehrer der HAK bzw. HLW gespannt zu. Außerdem besuchte er am 11.3.2011 die Handelsakademie Neumarkt am Wallersee, wo er 15 Schülern der Maturaklasse externes Controlling und alles über die KSV1870 Gruppe erklärte. ➔ Mag. Barbara Wiesler-Hofer4, Niederlassungsleiterin Klagenfurt, war am 25.2.2011 bei der Fachgruppentagung der Glaser, Dachdecker und Spengler (35 Mitglieder) und am 24.3.2011 Quergelesen ➔ Leitfaden zum Kauf & Verkauf von Unternehmen ➔ Die perfekte Präsentation ➔ Abschied von der Führungstechnik Unternehmenskäufe, -fusionen und -verkäufe finden täglich statt. Der Leitfaden gibt einen raschen ersten Überblick, wie diese erfolgreich umgesetzt werden können. Vor allem die praktischen Anweisungen und Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf eines Unternehmens zeichnen die überarbeitete und erweiterte Neuauflage aus. Hinweise zu Strategien oder den richtigen Analysetools sowie zu beachtende Maßnahmen z. B. bei Planung, Organisation und Durchführung, Integrationsmanagement oder Unternehmensbewertung unterstützen das Management bei seinem Vorhaben. Vom „roten Faden“ (Storyline) bis hin zur perfekten PowerPointPräsentation begleitet Sie dieses Buch anhand hilfreicher Praxisbeispiele, Tipps und Tricks. Aber auch die Regeln des Schaubilddesigns und die Schaubildtypen (Zahlen, Konzepte, Texte) werden hier Schritt für Schritt erklärt. Der Inhalt umfasst Entwurf, Präsentationsphilosophie, grundlegende Techniken und Anwendungspraxis. Das Buch ist sowohl für Anfänger (detaillierte Infos) als auch für Fortgeschrittene (praxiserprobte Beispiele) gedacht. Nicht Führen durch die richtige Technik motiviert Mitarbeiter, sondern das Erkennen der Führungskraft über die eigene Abhängigkeit. Führen kann nur, wer die Grenzen seines eigenen Handelns kennt und sich nicht auf erlernte Führungstechniken verlässt. Für den Autor ist das Wesen der geführten Person wichtig, nicht, wie der Mitarbeiter als Mensch manipuliert werden kann. Nur wer das Gesamtbild des Mitarbeiters stärkt, motiviert und bindet diesen gleichzeitig stärker ans Unternehmen. Zahlreiche Beispiele aus renommierten Firmen stützen diese Betrachtungsweise. Prof. Dr. Christopher Kummer, Dr. Franz Ferdinand Eiffe, Dr. Wolfgang Mölzer Mergers & Acquisitions Leitfaden zum Kauf & Verkauf von Unternehmen 2., erw. Aufl. 2011, 114 Seiten Verlag: Lexis Nexis Österreich Preis: EUR 25,– ISBN: 9783700748533 Markus Graebig, Anja Jennerich-Wünsche, Ernst Engel Wie aus Ideen Präsentationen werden Planung, Plot und Technik für professionelles ChartDesign mit PowerPoint 272 Seiten mit 207 Abb., geb. Verlag: Gabler Preis: EUR 44,95 ISBN: 978-3-8349-2606-7 Ferdinand Rohrhirsch Führen durch Persönlichkeit Abschied von der Führungstechnik 2., überarb. u. erg. Aufl. 2011, 228 S., Br. Verlag: Gabler Preis: EUR 44,95 ISBN: 978-3-8349-2623-4 26 KSV-Akademie Seminarangebote Programm 2006 KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis Vorbehaltsverkauf, Aussonderung und Geltendmachung der Kaufpreisforderung Ein erfolgreiches Begehren des Vorbehaltsverkäufers auf Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden, in der Konkursmasse des insolventen Käufers befindlichen Sache setzt den Rücktritt vom Vertrag voraus (3 Ob 84/05g). Die Rückforderung der Sache ist „im Zweifel“ als Rücktritt vom Vertrag anzusehen (RIS-Justiz RS0020714). Daraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass in der Einbringung der Herausgabeklage durch den Vorbehaltsverkäufer in jedem Fall die Ausübung des Rücktrittsrechts liegen muss. Dies kann, muss aber nicht der Fall sein und ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Obwohl das Begehren auf Zahlung der Restschuld und das Herausgabe- bzw. Aussonderungsbegehren, das den Rücktritt vom Vertrag voraussetzt, miteinander im Widerspruch stehen, ist die gleichzeitige Erhebung der beiden Ansprüche zulässig. Die Anmeldung des Kaufpreisanspruchs als Konkursforderung stellt keinen Verzicht auf die Aussonderung dar. Umgekehrt hindert ein Anspruch, der als Aussonderungsanspruch geltend gemacht wird, nicht, gleichzeitig die Kaufpreisforderung als Konkursforderung anzumelden (8 Ob 184/00t; 1 Ob 535/88). Erfolgen nebeneinander die Geltendmachung des Aussonderungsrechts und (nach Bestreitung der angemeldeten Konkursforderung durch den Masseverwalter) auch der Kaufpreisforderung mit Klage, ist zu prüfen, ob unter den konkret im Einzelfall gegebenen Umständen im Begehren auf Herausgabe der Vorbehaltssache eine schlüssige Rücktrittserklärung liegt. Eine stillschweigende Erklärung liegt vor, wenn die Handlung eindeutig in eine Richtung zu verstehen ist. Es darf nach den Umständen des Einzelfalls kein vernünftiger Grund bestehen, daran zu zweifeln, dass ein ganz bestimmter Rechtsfolgewille vorliegt (1 Ob 2297/96t; RIS-Justiz RS0013947; RS0014150), wobei ein strenger Maßstab angelegt wird (RIS-Justiz RS0014146; RS0014157). Wird (wie im Anlassfall) die Klage auf Feststellung der Konkursforderung vor der Aussonderungsklage eingebracht, hat sich der Vorbehaltskäufer mit der zweiten Klage nicht eindeutig erklärt, ob er den Vertrag aufrechterhalten oder von ihm zurücktreten will. >> ZIK 2011 / 39, 25 KO: §§ 44, 110 ABGB: § 863 OGH 18.2.2010, 8 Ob 94/09w § Prozessführung durch Masseverwalter: Kostenersatz/Haftung Der Masseverwalter hat Anspruch auf Entlohnung sowie Ersatz seiner Barauslagen. Daneben gebührt ihm Kostenersatz für den Einsatz besonderer Sachkunde, insbesondere für die von ihm selbst erbrachten anwaltlichen Leistungen, die nicht mit der Pauschalentlohnung abgegolten sind. Wird ein Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt, kann er beim Konkursgericht den Ersatz jener Verfahrenskosten beanspruchen, die ihm aus der Führung von die Konkursmasse betreffenden Rechtsstreitigkeiten erwachsen sind und die vom Verfahrensgegner nicht hereingebracht werden können. Dieser Anspruch umfasst die Entlohnung nach dem RATG zuzüglich USt und die aufgewendeten Barauslagen. Werden die Kosten nicht von dritter Seite bezahlt, bedarf es eines Kostenbestimmungsbeschlusses des Konkursgerichtes. Diese Entscheidung kann nur durch den Masseverwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses angefochten werden, dem einzelnen Konkursgläubiger steht kein Rekursrecht zu. Die konkursgerichtlich bestimmten Kosten des Masseverwalters stellen eine Masseforderung dar; der Masseverwalter ist daher berechtigt, diese nach Rechtskraft des Kostenbestimmungsbeschlusses der Konkursmasse zu entnehmen. Einzelne Konkursgläubiger können aber geltend machen, dass es durch sorglose Führung eines Prozesses zur Schädigung der Masse gekommen sei. Der Masseverwalter ist allen Beteiligten für Vermögensnachteile, die er durch pflichtwidrige Führung seines Amtes verursacht, verantwortlich. Ihn trifft eine Verschuldenshaftung, wobei der Sorgfaltsmaßstab der Sachverständigenhaftung anzuwenden ist. Pflichtverletzungen lösen schadenersatzrechtliche Folgen nach den Grundsätzen der Vertragshaftung aus. Der Masseverwalter hat auf jede Anordnung des Konkursgerichtes, spätestens aber bei Beendigung seiner Tätigkeit, diese Rechnung zu legen und erforderlichenfalls einen erläuternden Bericht zu erstatten. Die Rechnung ist zu genehmigen, wenn nach dem Ergebnis der Prüfung dagegen keine Bedenken bestehen und Bemängelungen nicht vorgebracht worden sind oder wenn bei der Tagsatzung zur Verhandlung über die Rechnung eine Einigung erzielt worden ist. Andernfalls ent- § § § scheidet das Konkursgericht nach Vornahme von Erhebungen unter Ausschluss des Rechtswegs. Bei der Tagsatzung zur Verhandlung über die Rechnung oder vorher durch Schriftsatz können Bemängelungen vorgebracht werden. Hierzu sind ua alle am Verfahren teilnehmenden Konkursgläubiger legitimiert; ihnen steht auch der Rekurs gegen die Genehmigung der Rechnungslegung zu. Die Rechnung ist nicht nur formell und rechnerisch, sondern auch inhaltlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Auch über Ansprüche gegen den Masseverwalter wegen eines durch pflichtwidrige Führung seines Amtes zugefügten Vermögensnachteils entscheidet während des Konkursverfahrens ausschließlich das Konkursgericht im Rechnungslegungsverfahren. Im Verfahren zur Prüfung der Rechnung kann ua darüber entschieden werden, ob der Masseverwalter durch leichtfertige Prozessführung den Konkursgläubigern einen Schaden zugefügt hat (OLG Innsbruck EvBl 1990/10). Das Klagebegehren auf Feststellung einer im Konkurs bestrittenen Forderung ist keiner Bewertung durch den Kl zugänglich; der Wert des Streitgegenstandes entspricht der bestrittenen Forderung (RIS-Justiz RS0113703). Gleichlautend OGH 4.11.2010, 8 Ob 114/10p. >> ZIK 2011 / 42, 26 KO: § 81 Abs 3, § 82, §§ 110, 121 f, 124 f OLG Wien 14.7.2010, 28 R 62/10h Masseverwertung: Zweckmäßigkeit/Verkauf an familia suspecta/nachträgliche Angebote Vor der Entscheidung über die Genehmigung der Veräußerungshandlungen des Masseverwalters hat das Konkursgericht deren Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit, nämlich ob sie dem gemeinsamen Interesse der Konkursgläubiger, aber auch dem Interesse des Gemeinschuldners Rechnung tragen, zu prüfen. Von der Zweckmäßigkeit ist auszugehen, wenn der Kaufpreis zumindest nicht unter dem vom Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt und eine andere Verwertung für die Konkursmasse nicht vorteilhafter gewesen wäre. Ein Verkauf an die familia suspecta ist noch kein hinreichender Grund, dem Kaufvertrag die konkursgerichtliche Genehmigung zu versagen (OLG § 27 Wien 28 R 92/08t). Mit dem Beschluss über die konkursgerichtliche Genehmigung einer freihändigen Veräußerung wird festgestellt, ob und zu welchem Preis der Kaufvertrag über die feilgebotene Sache zustande gekommen ist. Danach steht fest, dass Nachbesserungen nicht mehr erreicht und Anbote anderer Interessenten nicht mehr berücksichtigt werden können (8 Ob 271/00; RIS-Justiz RS0115420). Angebote nach Fassung des Genehmigungsbeschlusses können im Rekurs nicht als neue Tatsachen geltend gemacht werden. Ein den Kaufpreis nur geringfügig übersteigendes Angebot bildet keinen Hinweis darauf, dass der nach einem korrekten Verkaufsverfahren genehmigte Vertrag nicht zweckmäßig gewesen ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob bei Wiederholung des Verwertungsverfahrens nicht die anfallenden Kosten, etwa (wie im Anlassfall) für eine weitere Einlagerung der Konkursmasse, den gebotenen Aufpreis übersteigen. >> ZIK 2011 / 44, 27 KO: § 88 Abs 1, § 114 Abs 1, §§ 117, 176 Abs 2 OLG Wien 6.5.2010, 28 R 296/09v Zwangsausgleich: Legitimation für den Rekurs gegen die Bestätigung/Versagungsgründe Zum Rekurs gegen die Bestätigung des Zwangsausgleichs sind auch Gläubiger nicht angemeldeter Insolvenzforderungen legitimiert, sofern sie eine Forderung schlüssig behaupten. Einem Zwangsausgleich ist wegen Missbräuch- lichkeit nur dann die Bestätigung zu versagen, wenn aufgrund der konkreten Umstände eindeutig davon auszugehen ist, dass es dem Schuldner nicht um den erfolgreichen Abschluss des Zwangsausgleichsverfahrens geht. Dem gemeinsamen Interesse der Konkursgläubiger widerspricht ein Zwangsausgleich, wenn die Verteilungsquote eindeutig höher als die Zwangsausgleichsquote wäre, nicht jedoch, wenn beide Quoten gleich hoch sind. >> ZIK 2011 / 47, 29 KO: § 141 Abs 2, §§ 154 f IO: § 260 Abs 2 OLG Wien 19.10.2010, 28 R 223/10k Kein Insolvenz-Entgelt für Abwerbeentschädigung Das IESG sieht keine Sicherung von Abwerbeentschädigungen vor, etwa (wie im Anlassfall) in der Form, dass sich ein Arbeitgeber im Fall einer Abwerbung gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung eines Betrags in der halben Höhe der gegenüber dem früheren Arbeitgeber zustehenden Abfertigung verpflichtet. Es handelt sich um keine Anrechnung von Beendigungsansprüchen. Der Arbeitgeber hat sich vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer für seine Bereitschaft zur Auflösung eines alten und zum Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet. Geldleistungen, die im Zusammenhang mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses versprochen werden, sind nicht durch Insolvenz-Entgelt gesichert (RIS-Justiz RS0076561). Das spricht mangels einer der Abfertigung vergleichbaren Verbindung der freiwilligen Abwerbeentschädigung mit dem neuen Arbeitsverhältnis dafür, diese nicht als durch das IESG gesichert zu erachten. >> ZIK 2011 / 51, 33 IESG: § 3 Abs 3 OGH 21.12.2009, 8 ObS 14/09f § § zik.lexisnexis.at Insolvenzrecht & Kreditschutz zik.lexisnexis.at 1/2011 Herausgeber: Andreas Konecny Herbert Fink Gunther Nagele Otto Zotter • Prägnante Berichte über die aktuelle Rechtslage in Insolvenzrecht und Kreditschutz • Darstellung wichtiger Entwicklungen in Gesetzgebung und Praxis • Analyse der rechtlichen Hintergründe aktueller Insolvenzfälle durch Experten aus Wissenschaft und Praxis • Eigene Sparte „ZIK International“ rald Schmidsberger: Reinhard Rebernig/Ge gsrechts gegenüber den Vorrang des Anfechtun eln und Kapitalerhaltungsreg KapitalaufbringungsKatharina Schmögl: e nach ForderungsfestWiederaufnahmsklag tsnachfolger stellung durch den Einzelrech Petra Leupold: Das IRÄ-BG – Überblick Stefan Perner/Martin und ausgewählte Fragen Spitzer: tsänderungsDas Darlehens- und Kreditrech gesetz (DaKRÄG) ZIK Praxis Thomas Wurzinger: Pbb. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien, 06z036709 P, ISSN 1024-6096 befreiung bei Die vorzeitige Restschuld e Erreichung der 50%-Quot Judikatur e in die Geschäftsbehelfe Ausschluss der Einsichtnahm und Bescheinigung der des Exekutionsverfahrens Zahlungsunfähigkeit Schriftform im Interzessionsfall der Schuldbeitritt bedarf Geldwäschevorschriften betrogener Anleger z zugunsten sind kein Schutzgeset 1/2011, S. 1 – 12 Art.-Nr. 1 – 12 §§ Jetzt gratis das ZIK-Portal nutzen & Probe lesen: zik.lexisnexis.at! Jahresabonnement 2011 für KSV1870 Mitglieder um nur € 118,– (statt 139,–) Bestellen Sie unter: Tel.: (01) 534 52-5555 Fax: (01) 534 52-141 E-Mail: [email protected] Infos 28 Details zum Jahres programm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! KSV1870 Akademie Seminarangebote Mai/Juni 2011 Nützen Sie als KSV1870 Mitglied Ihren Gutschein, und Sie erhalten für ein Seminar Ihrer Wahl 50 % auf den KSV1870 Mitgliedspreis! Erfolg ist planbar – Planspiel – toolgestützte Budgetierung – integrierte Finanzplanung für KMU Rechtliche Grundlagen für Geschäftsführer Insolvenzrecht Als (zukünftiger) Geschäftsführer oder Prokurist lernen Sie alle rechtlichen Grundlagen für Ihre Tätigkeit kennen. Wir machen Sie vom Vertragsabschluss über Haftungen und Pflichten, das Gewerberecht u. v. m. bis hin zum Arbeitsrecht fit für das tägliche Geschäft. Lernen Sie, auch als Nichtjurist, die unterschiedlichen Verfahrensarten – außergerichtliche Verfahrensmodelle, gerichtliche Insolvenzverfahren – sowie die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens kennen. Machen Sie sich mit den Zuständigkeiten der Gerichte, deren Organen und Funktionen sowie der Wirkung der Verfahrenseröffnung, den Fristen und Terminen vertraut. Steigen Sie ein in die Materie des Insolvenzrechts und erfahren Sie, wie Sie mit der Zahlungsunfähigkeit Ihrer Kunden umgehen können. ➔ 25.5.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: R11/0147/01 Im Rahmen des Planungs-Workshops erstellen Sie gemeinsam mit dem Vortragenden innerhalb eines Tages eine Planung für ein Unternehmen. Es werden die Vorteile der integrierten Planung aufgezeigt, die einfache Umsetzung des Planungsprozesses mit Unterstützung einer Planungssoftware und eines Trainingsnotebooks und die Auswirkungen auf Rating und Basel II bzw. III offensichtlich gemacht. Auf Basis einer Vorjahresschlussbilanz plus aktueller Plandaten wird eine integrierte Planung (GuV, Bilanz, Finanzplan) abgebildet. Plandaten werden erfasst und die Auswirkungen in der integrierten GuV-, Bilanz- und Finanzplanung diskutiert. ➔ 11.5.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B11/0295/01 Trainer: Mag. Achim Hartmann Leiter Finanzplanung UniCredit Bank Austria AG, Universitätslektor (WU Wien, KFU Graz u. a.) Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Trainer: Rechtsanwalt Mag. Philipp Scheuba Partner von BLS Rechtsanwälte Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Bilanzen lesen und verstehen – Grundzüge von Jahresabschlüssen ➔ 9.6.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: R11/0055/01 Trainer: Dr. Andreas Rischka Anwaltskanzlei Putz & Partner Kosten: EUR 420,– für KSV1870 Mitglieder EUR 545,– für Gäste Auch ohne Vorkenntnisse im Rechnungswesen gewinnen Sie einen Einblick in die Grundzüge von Jahresabschlüssen. Sie erkennen die wesentlichen Aussagen einer Bilanz und lernen die wichtigsten Begriffe der Bilanzanalyse und Kennzahlen kennen. ➔ 8.6.2011, 9.00–17.00 Uhr, Wien S.-Nr.: B11/0025/01 Trainer: Rainer Toifl-Dupin KSV1870 Information GmbH Kosten: EUR 350,– für KSV1870 Mitglieder EUR 465,– für Gäste Die angeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt., inkl. Seminarunterlagen, Seminargetränken, Kaffeepausen, Mittagessen. Details zum Jahresprogramm der KSV1870 Akademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Mag. Katharina Henkel [email protected] Tel.: 050 1870-8498 Wollen Sie für Ihre Mitarbeiter ein INHOUSE-Seminar? Gerne planen wir für Sie maßgeschneiderte Trainings zu KSV1870 relevanten Themen! 29 Infos Details zum Jahres programm der KSVAkademie finden Sie auch unter www.ksv.at. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Mag. Christian Reiter [email protected] Tel.: 01/53484-8249 KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht Griechenland: geplante steuerliche Änderungen Aufgrund eines derzeit vorliegenden Gesetzesentwurfes soll es in Griechenland zu zahlreichen Änderungen im Bereich des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts kommen. Nachfolgend werden die wesentlichsten geplanten Änderungen kurz zusammengefasst: – Absenkung des Körperschaftsteuersatzes – Änderung der Dividendenbesteuerung auf Ebene des Gesellschafters – Ausdehnung der Ausnahme von den „thin cap rules“ auf sogenannte „Portfolio-Investitionsunternehmen“ – Zahlungen an Unternehmen, die in einem Staat ansässig sind, der auf der Liste der „nicht kooperierenden Staaten“ aufscheint, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt – Ausdehnung der Forschungsförderungen – Umsatzsteuerzahlungen sollen künftig „in Raten“ möglich sein, wenn ein Zuschlag von 1 % geleistet wird – Einführung einer allgemeinen Missbrauchsbestimmung – Gesetzliche Definition der „steuerlichen Ansässigkeit“ von natürlichen Personen (183-Tage-Regel als widerlegbare Vermutung) – Einführung eines Schiedsverfahrens, wenn die Steuern, die in Streit stehen, EUR 150.000 übersteigen IASB veröffentlicht Entwurf zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) am 28. Jänner 2011 einen Entwurf zur Aufrechnung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten in der Bilanz (ED/2011/1 Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities) veröffentlicht. Nach Ansicht der Boards machen die unterschiedlichen Aufrechnungsvorschriften den größten quantitativen Unterschied in den Bilanzen nach IFRS und US GAAP aus. Die Vorschläge erfordern zwingend eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, wenn das Recht auf Aufrechnung jederzeit rechtlich durchsetzbar ist, auch bei Ausfall und Bankrott, und die Möglichkeit, dieses Recht auszuüben, unbedingt ist, d. h. nicht von einem zukünftigen Ereignis abhängt. Die beteiligten Unternehmen müssen die Intention haben, die fälligen Beträge durch eine Netto-Ausgleichszahlung oder einen zeitgleichen Brutto-Ausgleich zu bezahlen. ED/2011/1 steht beim Steuertipp auf www.ksv.at zum Download zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 28. April 2011 beim IASB eingereicht werden. Arbeitsrecht: Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz: Einkommensbericht und Einkommensangabe in Ausschreibungen In der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (GIBG, BGBl I 7/2011) sind zwei für Arbeitgeber wesentliche Neuerungen vorgesehen: Jeder Arbeitgeber, der dauernd eine gewisse Anzahl an Arbeitnehmern beschäftigt, ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht (Bericht zur Entgeltanalyse) zu erstellen. Dieser Bericht hat Angaben über –d ie Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen, –d ie Anzahl der Frauen und Männer in den – wenn verfügbar – einzelnen Verwendungsgruppenjahren der anzuwendenden Verwendungsgruppen, –d as arbeitszeitbereinigte Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren zu enthalten. Arbeitgeber, die dauernd weniger als 151 Arbeitnehmer beschäftigten, sind von der Berichtspflicht nicht erfasst. Die Pflicht zur Erstellung dieses Einkommensberichts tritt gestaffelt in Kraft: Anzahl der Arbeitnehmer erstes BerichtsjahrAbgabe bis dauernd mehr als 1.000 2010 31.7.2010 dauernd weniger als 1.001, aber mehr als 500 2011 offen dauernd weniger als 501, aber mehr als 250 2012 offen dauernd weniger als 251, aber mehr als 150 2013 offen Seit 1.3.2011 sind Arbeitgeber (oder private Arbeitsvermittler gem den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts) verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist ab 1.1.2012 von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Ermahnung und bei weiteren Verstößen eine Geldstrafe bis EUR 360 zu verhängen. Einkommen- und Körperschaftsteuer: Besteuerung von Portfoliodividenden aus Nicht-EU-Staaten Der EuGH hat am 10. Februar 2011 die Rechtssachen „Haribo“ und „Salinen“ entschieden (C-436/08 und C-437/08). Er ist dabei der Auffassung der Generalanwältin Kokott nur teilweise gefolgt: Zulässigkeit der Anrechnungsmethode bei Drittstaats-Portfoliodividenden Bei Portfoliodividenden (Beteiligungshöhe unter 10 %) aus Beteiligungen an in Drittstaaten ansässigen Gesellschaften ist die in Österreich anzuwendende Anrechnungsmethode nach Auffassung des EuGH der Befreiungsmethode gleichwertig und daher gemeinschaftsrechtskonform. Gemeinschaftsrechtliches Erfordernis eines KöSt-Anrechnungsvortrages Liegen bei ausländischen Dividenden die Voraussetzungen für die Anwendung der Anrechnungsmethode vor (Drittstaatsdividenden und Dividenden im Sinne von § 10 Abs 4 bis 6 KStG) und erwirtschaftet die österreichische Muttergesellschaft im Jahr der Dividendenausschüttung einen (steuerlichen) Verlust, so muss aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen zur Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein Anrechnungsvortrag gewährt werden. Die anzurechnende ausländische KöSt ist nach Auffassung des EuGH in Folgejahre vorzutragen und in späteren Gewinnjahren anzurechnen. Ausdrücklich hält der EuGH aber fest, dass ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern gemeinschaftsrechtlich nicht geboten ist. Daher ist mit einer Änderung der Auffassung der österreichischen Finanzverwaltung nicht zu rechnen; bereits bisher wurde ein Anrechnungsvortrag für Quellensteuern nicht gewährt. Portfoliodividenden aus EWR-Staaten ohne Amtsund Vollstreckungshilfe (Island und Liechtenstein) Nach der geltenden Gesetzeslage sind Ausschüttungen von Gesellschaften aus dem EWR-Raum bei einer Beteiligungshöhe von unter 10 % in Österreich nur dann von der KöSt befreit, wenn mit dem EWRStaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht. Dies trifft derzeit nur auf Norwegen zu. Nach Auffassung des EuGH ist diese Differenzierung nicht gemeinschaftsrechtskonform, da auch Ausschüttungen aus „EWR-Schachtelbeteiligungen“ (Beteiligungshöhe mindestens 10 %) unabhängig von einer bestehenden Amts- oder Vollstreckungshilfe nach Maßgabe des § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 2 KStG steuerfrei sind. Daher ist die Befreiungsmethode auch auf Portfoliodividenden aus EWR-Staaten ohne Amtsund Vollstreckungshilfe (Island und Liechtenstein) anzuwenden. Zur Verfügung gestellt von der KPMG Alpentreuhand. 30 KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft Flops Aus den 10 größten Insolvenzen (wobei R-QUADRAT als ein Fall gezählt wird) des Monats März sind fünf Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet worden. Dieses Verfahren enthält Elemente des „alten“ Ausgleichs, vor allem die Möglichkeit der Geschäftsführung, den gewöhnlichen Unternehmensbetrieb selbst fortzuführen. Die Zahlen reflektieren größenordnungsmäßig den Anteil der Ausgleiche an den Insolvenzverfahren noch in den 70er- und 80er-Jahren. Natürlich können nicht alle diese Verfahren zu einer Sanierung innerhalb von 90 Tagen führen, wie das Gesetz es vorsieht – aber alleine die Tatsache, dass so viele Eigenanträge gestellt werden, ist ein positives Signal für die Unternehmenssanierung und beweist letztlich, dass das Management auch in der Krise Handlungsfähigkeit besitzt. Die 10 größten Insolvenzen im März 2011 1. Immobiliengruppe: R-QUADRAT Capital Alpha GmbH; Wien SV m. EV. VCH Private Equity Opportunities GmbH; R-QUADRAT Capital Beta GmbH 84,2 Mio.* 2. Reedereikontor „MERIDIAN“ Gesellschaft m.b.H. Wien Konkurs 20,0 Mio.* 3. SOLution Solartechnik GmbH Sattledt SV m. EV. 7,9 Mio.* 4. Ing. Erich Moller, Tiefbau Markt Piesting SV m. EV. 5,9 Mio.* 5. Österreichische Agentur für Bio Getreide GmbHRaabs/Thaya SV m. EV. 5,8 Mio.* 6. Mender Gesellschaft m.b.H. Münchendorf SV. o. EV. 4,7 Mio.* 7. Parzermair RFE – Sondertransport und Logistik GmbH Schwanenstadt Konkurs 4,3 Mio.* 8. Mitteramskogler GmbH Gaflenz Konkurs 3,2 Mio.* 9. HESTA – Großküchen Einrichtungs-Gesellschaft m.b.H. Wels + Wien Konkurs 2,7 Mio.* 10. AURA Schwimmbadsysteme GmbH Feistritz/Rosental SV m. EV. SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 2,6 Mio.* *geschätzte Passiva in Mio. EUR Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern März 2011 März 2010 März 2011 605 618 213 200 175 182 150 125 100 110 104 89 88 75 72 50 25 36 31 12 16 W NÖ BGLD OÖ 26 21 SLBG 83 39 39 34 VLBG T STMK Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten März 2011 Insolvenzen bis 1 Mio. EUR Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR Insolvenzen über 4 Mio. EUR bis 7 Mio. EUR Insolvenzen über 7 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR Insolvenzen über 40 Mio. EUR eröffnete Insolvenzen gesamt 304 25 4 5 0 338 35,1* 42,5* 20,6* 112,1* 0,0* 210,3* *geschätze Passiva in Mio. EUR 28 KTN Gesamt 42,5 20,6 35,1 112,1 31 Tops Fußballspielen, Radfahren, Campen – die Händler rüsten bereits mit vielen Angeboten für die Sommersaison. Dies zu Recht, denn körperliche Betätigung ist hierzulande eine beliebte Freizeitaktivität. Guter Dinge sind daher auch die Unternehmen im Einzelhandel: Selbst in der Krise konnten passable Ergebnisse eingefahren werden, und auch das durchschnittliche Ausfallsrisiko der Branche ist beruhigend gering. Gewandert, trainiert und gecampt wird eben immer. Die Top 10 des Einzelhandels mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 1. HERVIS Sport- und Modegesellschaft m.b.H. Wals 202* 2. Hangl GmbH Ischgl 204* 3. Schneider Sportartikel Gesellschaft m.b.H.Altenmarkt Pongau 221* 4. Sportler Witting GmbH Innsbruck 229* 5. SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH Wels 237* 6. Sports & Emotions GmbH Kaprun 238* 7. BERGFUCHS Fachgeschäft für den Berg- und Wandersport Ges.m.b.H. Wien 243* 8. Rösner & Schütz Gesellschaft m.b.H. Wien 244* 9. Sport Glanzer GmbH & Co KG Sölden 245* 10. Wintersport Tirol Handels GmbH Innsbruck 248* Basis der Auswertung sind Unternehmen ab EUR 3 Mio. Umsatz und/oder mit mehr als 12 Beschäftigten. *KSV-Rating Branchenstruktur nach Bundesländern Bsp.: 11,0 % der Unternehmen sind in Wien ansässig. in Prozent 35 KSV-Rating Profil Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt Bsp.: 32,0 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2. 1 0,0 % 0,1 % 2 32,0 % 23,0 % 3 56,0 % 67,5 % 4 10,8 % 8,0 % 5 0,6 % 0,7 % 6 0,6 % 0,7 % Legende zum KSV-Rating: 100 – 199 kein Risiko, 200 – 299 sehr geringes Risiko, 300 –3 99 geringes Risiko, 400 – 499 erhöhtes Risiko, 500 – 599 hohes Risiko, 600 – 699 sehr hohes Risiko, 700 Insolvenzkennzeichen 30 25 20 10 18,5 17,3 15 11,5 11,0 5 11,2 12,4 8,5 7,3 2,3 W NÖ BGLD OÖ SLBG VLBG T STMK 60,0 % Einzelunternehmen Branchenstruktur nach Rechtsformen Bsp.: 60,0 % der Unternehmen dieser Branche sind Einzelunternehmen. 1,5 % Sonstige 19,6 % Personengesellschaften 18,9 % Kapitalgesellschaften KTN Die schlechte Nachricht: Rutschgefahr im Geschäftsleben steigt. Die gute Nachricht: PRISMA warnt Sie rechtzeitig. Sie vertrauen Ihrem Kunden, doch er schlittert in die Insolvenz. Damit Sie ein Forderungsausfall nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringt, bietet PRISMA permanente Bonitätsprüfung Ihrer Geschäftspartner und ersetzt im Fall des Falles den Schaden. So einfach werden Ihre Außenstände sicher. www.prisma-kredit.com PR1SMA Die Kreditversicherung.