Erfassungsbogen bei Neueinstellung von Mitarbeitern für

Transcription

Erfassungsbogen bei Neueinstellung von Mitarbeitern für
Erfassungsbogen bei Neueinstellung von Mitarbeitern
für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte
Persönliche Angaben
Name:
Vorname:
männlich
Straße:
weiblich
Ort:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geburtsname:
Nationalität:
(bei Nichtdeutschen: Arbeitserlaubnis in Kopie beifügen)
Sozialversicherungsnummer:
Familienstand:
Identifikationsnummer:
Kreditinstitut:
IBAN:
BIC:
Besteht eine private Krankenversicherung:
Ja
Nein
Wenn ja, bei welcher:
Beschäftigung
Eintrittsdatum:
aktuelle Berufsbezeichnung:
Vereinbarte wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit in Stunden:
Steuer
Soll über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden?
Ja
Nein
Befristung
Das Arbeitsverhältnis ist befristet
Ja
Wenn ja, dann zum:
Abschluss Arbeitsvertrag am:
Ggf. Befristeter Arbeitsvertrag zum:
Entlohnung
Bezeichnung
Monatslohn
Betrag:
ab:
Stundenlohn
Betrag:
ab:
weitere Beschäftigungen
Es besteht / bestehen derzeit ein oder mehrere
Ja
Wenn ja, bitte ausfüllen:
Beschäftigungsverhältnis(se) bei (einem) anderen Arbeitgeber(n)
Beginn
Arbeitgeber
Art der Beschäftigung
Minijob mit Eigenteil
Minijob ohne Eigenteil
ODER
sv-pflichtige Beschäftigung
Anmerkung: Eine geringfügig entlohnte (für den Arbeitnehmer abgabenfreie) Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche
Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € nicht übersteigt.
Die Summe der Bruttoarbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten
Beschäftigungen übersteigt regelmäßig 450 € im Monat.
Ja
Im laufenden Kalenderjahr habe/hatte ich bereits eine/mehrere kurzfristige
Beschäftigung(en) ausgeübt.
Ja
Wenn ja, reichen Sie bitte alle Lohnabrechnungen ein, welche die kurzfristge Beschäftigung betreffen!!!
Anmerkung: Eine kurzfristige (für den Arbeitnehmer abgabenfreie) Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb
eines Kalenderjahres auf drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein scheint oder im Voraus
vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Die Rentenversicherungsfreiheit !
Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben,
grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom
Arbeitnehmer selbst zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich derzeit auf 3,7 % des
Arbeitsentgelts. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens von einem
Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu bemessen ist.
Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er
seinem Arbeitgeber - möglichst mit dem beiliegenden Formular - schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von
der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Durch die Befreiung zahlt lediglich der
Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den
Arbeitnehmer entfällt hierbei.
Beifreiung von der Rentenversicherungspflicht
Ja
Wenn ja, dann bitte beiligendes Formular ausfüllen!!!
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem
Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Ort, Datum
Unterschrift Arbeitnehmer
Ort, Datum
Unterschrift Arbeitgeber
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten
Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Arbeitnehmer:
Name:
Vorname:
Rentenversicherungsnummer:
Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im
Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von
Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem „Merkblatt über die möglichen Folgen
einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zur Kenntnis genommen.
Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig
entlohnten Beschäftigungen gilt und für die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine
Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber, bei denen ich eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren.
_____________________
(Ort, Datum)
__________________________________
(Unterschrift des Arbeitnehmers)
Arbeitgeber:
Name:
Betriebsnummer:
Der Befreiungsantrag ist am:
bei mir eingangen.
Die Befreiung wirkt ab dem:
_____________________
(Ort, Datum)
__________________________________
(Unterschrift des Arbeitgebers)
Hinweis für den Arbeitgeber:
Der Befreiungsantrag ist nach § 8 Absatz 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den
Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale zu senden.