AG Info-Fax2014-01-01

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AG Info-Fax2014-01-01
Informationen zur Beitragsabführung
Ihre persönlichen Berater im Referat Mitglieder und Beitrag
Versicherungsrecht / Meldungen
Familienname beginnend mit….
A - CJ
CK - GO
GP - L
M – R + SCH
S - Z ohne SCH
zuständiger Sachbearbeiter
Rosemarie
Helga
Nicole
Farina
Jutta
Kundenservice
Stein
Braunmiller
Billeci
Zeppei
Walter
Tel: 07331/25-7367
Telefon:
07331/25-
E-Mail-Adresse
-7212
-7499
-7557
-7924
-7537
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fax: 07331/25-8050
Arbeitgebereich/ Beitragsverfahren
Betriebsnummer beginnend mit….
000 - 273
274 - 612
613 - 999
zuständiger Sachbearbeiter
Steffen
Anita
Dennis
Kundenservice
Anschrift
Telefon: 07331/25-
-7217
-8863
-7366
Krause
Hudler
Kock
Tel: 07331/25-7112
WMF Betriebskrankenkasse
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 1412
73304 Geislingen (Steige)
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fax: 07331/25-8050
E-Mail
[email protected]
Internet
www.wmf-bkk.de
Bankverbindung
Kreissparkasse Göppingen
BLZ: 610 500 00
Kto: 601 550 1
BIC: GOPSDE6GXXX
IBAN: DE08 6105 0000 0006 0155 01
Betriebsnummer
der WMF Betriebskrankenkasse für maschinelle DEÜV-Meldungen
Rechtskreis WEST
612 327 69
E-Mail-Adresse
Rechtskreis OST
010 852 31
Fälligkeit und Zahlung der Beiträge
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in
dem die Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist. Kann eine tatsächliche Beitragsabrechnung bis zu
diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, muss eine voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ermittelt werden.
Verbleibende Differenzen sind bei der Ermittlung des Beitragsolls des nächsten Monats zu berücksichtigen.
Freiwillige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin zum 15. des Monats fällig, der auf
den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind.
„Fälligkeit“ bedeutet aber in beiden Fällen, dass die Krankenkasse an diesen Tagen bereits über den Geldwert
verfügen kann. Banklaufzeiten sind bei Überweisung und Scheckzahlung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen deshalb gerne die Teilnahme am Lastschriftverfahren an.
Werte der Sozialversicherung
ab 1. Januar 2014
Beitragsbemessungsgrenzen
WEST
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenversicherung und Arbeitsförderung
OST
4.050,00 €
5.950,00 €
4.050,00 €
5.000,00 €
2.765,00 €
2.765,00 €
2.765,00 €
2.345,00 €
monatliche Bezugsgröße
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenversicherung und Arbeitsförderung
53.550,00 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V)
(48.600,00 €)
Geringfügigkeitsgrenze
Faktor F für Gleitzonenberechnung
Sachbezugswert für freie Verpflegung
Sachbezugswert für freie Unterkunft
450,00 €
0,7605
229,00 €
221,00 €
Höchstbeiträge
Rentenversicherung
Arbeitsförderung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
WEST
OST
1.124,56 €
945,00 €
178,50 €
150,00 €
627,75 €
83,02 €
Inkl. Zuschlag für Kinderlose
93,15 €
Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(monatlich)
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld)
Pflegeversicherung
Beitragssätze
Krankenversicherung
295,65 €
41,41 €
allgemeiner Beitragssatz
ermäßigter Beitragssatz
Rentenversicherung
Arbeitsförderung
Pflegeversicherung
Zuschlag für Kinderlose
Beitragssatz für Versorgungsbezüge
Umlagesatz für die
Insolvenzgeldumlage
Umlagesätze für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei
Entgeltfortzahlung
Umlage U1 (Erstattung = 70 v.H.)
Umlage U2 (Erstattung = 100 v.H.)
15,50
14,90
18,90
3,00
2,05
0,25
15,50
0,15
v.H.
v.H.
v.H.
v.H.
v.H.
v.H.
v.H.
v.H.
2,10 v.H.
0,25 v.H.
Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Jahr 2014
Monat
Fälligkeit
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
29.01.2014
26.02.2014
27.03.2014
28.04.2014
27.05.2014
26.06.2014
Abgabe des
Beitragsnachweises
bis spätestens*
27.01.2014
24.02.2014
25.03.2014
24.04.2014
23.05.2014
24.06.2014
Monat
Fälligkeit
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
29.07.2014
27.08.2014
26.09.2014
29.10.2014**
26.11.2014
23.12.2014
Abgabe des
Beitragsnachweises bis
spätestens*
25.07.2014
25.08.2014
24.09.2014
27.10.2014
24.11.2014
19.12.2014
* Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen
** bei Einzugsstellen mit Sitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen ist der Fälligkeitstag der 28.10.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die richtige Zuordnung Ihrer Beiträge benötigen wir verschiedene Angaben. Wir haben mit
diesem Schreiben deshalb eine Auswahl der wichtigsten Informationen vorbereitet. Ihre Antwort
unterstützt die reibungslose und schnelle Abwicklung des Verfahrens.
Für Fragen steht Ihnen das Team der WMF Betriebskrankenkasse gerne zur Verfügung.
Name und Anschrift der Firma
Hauptbetriebsnummer:
Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in:
Rechtsform der Firma:
GbR
GmbH
KG
sonstige
Ansprechpartner/in:
Telefonnummer:
Fax:
E-Mail
Ja, ich möchte gerne kostenlos per Newsletter über aktuelle Neuigkeiten rund um die WMF
BKK informiert werden. Ich willige in die Nutzung meiner E-Mail-Adresse und der oben
angegebenen personenbezogenen Daten ein. Diese Daten werden dafür genutzt, mir
individuelle Produkt- und Serviceangebote der WMF BKK zu empfehlen und den
Newsletterservice stetig zu verbessern. Details zum Widerruf der Einwilligung sowie zur Nutzung
Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzbestimmungen und unter jeder Newsletter-E-Mail.
Wir verwenden außer der Hauptbetriebsnummer noch folgende Betriebsnummern:
•
bei Beitragsnachweisen
•
bei Meldungen zur Sozialversicherung
•
bei Beitragszahlungen
Teilnahme am Umlageverfahren U 1:
ja
nein
Beiträge für freiwillige Versicherte werden von
unserem Betrieb
den Versicherten
überwiesen
Beifreiung von der Insolvenzgeldumlage liegt als
Arbeitgeber der öffentlichen Hand
Privathaushalt
Diplomatische und konsularische Vertretungen
vor.
Die Gehaltsabrechnungen werden von einer dritten Stelle vorgenommen (z.B. Steuerberater)
Name der dritten Stelle
Anschrift
Betriebsnummer der dritten Stelle
Ansprechpartner/in
Telefon-Nummer
Bankverbindung (bitte unbedingt angeben für Erstattungen)
IBAN:
BIC:
Kreditinstitut:
Kontoinhaber/in:
Folgende Arbeitnehmer sind bei der WMF BKK versichert:
Ort/Datum
Name
Vorname
Versicherungsnummer
Name
Vorname
Versicherungsnummer
Name
Vorname
Versicherungsnummer
Name
Vorname
Versicherungsnummer
Stempel/Unterschrift
SEPA-Basislastschrift-Mandat für wiederkehrende Zahlungen
A
Name
WMF Betriebskrankenkasse
Zahlungsempfänger
Straße
Eberhardstraße
PLZ
Ort
73312
Geislingen
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE46ZZZ00000147163
Mandatsreferenz / Betriebsnummer / Mitgliedsnummer
B
SEPA-Lastschrift-Mandat für wiederkehrende Zahlungen
Ich ermächtige / wir ermächtigen die WMF Betriebskrankenkasse fällige Zahlungen von
meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein
/unser Kreditinstitut an, die von der WMF Betriebskrankenkasse auf mein / unser Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserm
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
C
Zahlungsart/Art der Laufzeit
Wiederkehrende Zahlung
D
Einmalige Zahlung
Art des Mandates
Rahmenmandat
Einzelmandat
Angabe des Mandatsgegenstandes bei Einzelmandat:
______________________________________
E
Name
Zahlungspflichtige/r
Straße
PLZ
Ort
Name des Zahlungsdienstleister / Kreditinstitutes des Zahlungspflichtigen
BIC (Internationale Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters / Kreditinstitutes )
Ort, Datum, Unterschrift ggf. Firmenstempel
IBAN (Internationale Bankkontonummer)