Mitgliederinformationsservice 11/2004

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Mitgliederinformationsservice 11/2004
Interessenvereinigung gewerblicher Unternehmen
und selbständiger Berufe e.V.
Geschäftsstelle: Innolidochstraße6 • 84419 Schwindegg
Telefon: +49-(0)8082-72 24 • Fax: +49-(0)8082-94 69 51
eMail: [email protected] • Internet: www.igus.org
Mitglieder-Informations-Service / November 2004
Neuer Rahmenvertrag für IGUS Mitglieder!
Der Vorstand konnte mit dem TOPOS Softwareverlag einen für IGUS Mitglieder sehr
günstigen Rahmenvertrag zum Abschluss bringen.
TOPOS bietet Anwendersoftware für den täglichen Bedarf im Büro und in der Freizeit.
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schnell zum Erfolg. Weitere Produkte finden Sie unter www.topos-verlag.de.
Die erforderliche Mitgliedsbescheinigung stellt Ihnen die Geschäftsstelle gerne aus.
Nutzen Sie bereits folgende Angebote?
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Unter dem Motto Mitglieder für Mitglieder können Sie Mitgliedern ein aktuelles Angebot
Ihres Unternehmens im passwortgeschützten „Mitgliederbereich“ unterbreiten.
Auch Sie können Ihr Unternehmen auf unserer Internetseite unter dem Punkt
„Mitgliederkontakte“ kostenfrei darstellen. Dies nutzen bereits über tausend
Mitgliedsunternehmen. Informieren Sie sich doch einfach unter www.igus.org.
Bietet Ihr Unternehmen Seminare/Schulungen an? Wir hinterlegen Ihr Angebot gerne im
„Mitgliederbereich“. Möchten Sie mit uns den IGUS Mitgliedern (oder nur einer
bestimmten Branche) ein interessantes Seminar per E-Mail kostenfrei anbieten?
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E-Mail Adresse bitte nicht vergessen!
Nutzen Sie als IGUS Mitglied bereits die günstigen Konditionen bei unseren
Rahmenvertragspartnern DBV-Winterthur, e-plus, primus telekommunication oder dem
TOPOS Softwareverlag? Interessante Neuigkeiten bei primus und e-plus siehe Seite 2!
Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Rottleb gerne zur Verfügung.
Telefonisch in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Beachten Sie bitte die aktuelle Beilage zum Thema „steuerfreie Vorsorge sichern“
unseres Rahmenvertragspartners DBV-Winterthur Versicherungen
Bedenken Sie bitte, dass im Januar 2005 der fällige Jahresbeitrag
in Höhe von 15,00 € eingezogen wird.
Prüfen Sie bitte, ob Sie uns eine etwaige Änderung Ihrer Kontoverbindung bereits mitgeteilt haben.
Aktuelle Informationen für IGUS Mitglieder
Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
Der Gesetzgeber hat neue Regelungen zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben eingeführt,
die zum 01. Juli 2004 in Kraft getreten sind. Dabei ist zu beachten, dass Wertguthaben aus
Altersteilzeit und Arbeitszeitkonten der Insolvenzsicherung nicht automatisch unterfallen. In der Regel
unterliegt das Arbeitszeitguthaben nur dann dem Insolvenzschutz, wenn das Guthaben einen
bestimmten Betrag überschreitet.
Im Einzelnen:
1. Zum 1. August 2003 hat der Gesetzgeber eine Änderung der Insolvenzschutzregelung im § 7 d
SGB IV vorgenommen. Diese Regelung betrifft allgemein Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten.
Danach muss erst dann vom Arbeitgeber ein Insolvenzschutz für das Wertguthaben sichergestellt
sein, wenn das Wertguthaben des Beschäftigten einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag einen bestimmten Betrag übersteigt und der
vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, mehr als 27 Kalendermonate
nach der ersten Gutschrift beträgt.
2. Im Zuge der Hartz-Gesetzgebung hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2004 auch im
Altersteilzeitgesetz eine Insolvenzsicherung verankert (§ 8 a Altersteilzeitgesetz). Diese Regelung
ist umfangreicher als § 7 d SGB IV und gilt für alle Altersteilzeitverträge, die nach dem 30. Juni
2004 abgeschlossen wurden. Diese Regelung gilt nur für Altersteilzeit in der "Blockvariante" und
enthält u. a. die Regelung, dass erst dann der Arbeitgeber zu einer Insolvenzsicherung des
Wertguthabens verpflichtet ist, wenn diese den Betrag des Dreifachen des Regelarbeitsentgeltes
einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
übersteigt.
Die Beibehaltung bzw. Einführung der o. g. Grenzen konnte erreichen, dass viele Handwerksbetriebe
nicht von den Neuregelungen umfasst sind. Auch gilt die Insolvenzsicherung des § 8 a
Altersteilzeitgesetz nur für ab dem 1. Juli 2004 neu abgeschlossene Altersteilzeitverträge in der
Blockvariante. Der Gesetzgeber hat Handlungsbedarf gesehen, weil in den letzten Jahren bei vielen in
Insolvenz gegangenen Unternehmen die Arbeitszeitguthaben nicht bzw. nicht ausreichend
abgesichert waren mit der Folge, dass die Wertguthaben verloren gegangen sind.
So sieht die Grundsatzregelung aus. Da die Materie sehr kompliziert ist, sollten bei Bedarf die
entsprechenden Fachleute (z. B. aus der Versicherungsbranche) hinzugezogen werden.
ZDH-Präsidium fordert Reformen bei Unfallversicherung und
Insolvenzgeldumlage
Erhebliche Beitragssteigerungen zur Gesetzlichen Unfallversicherung haben in einigen Branchen des
Handwerks zu deutlichen Mehrbelastungen für die Betriebe geführt.
Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)
einstimmig Reformen bei der Gesetzlichen Unfallversicherung gefordert. Dazu gehört vor allem eine
Verschlankung des Leistungskataloges, insbesondere die Herausnahme der Wegeunfälle. Sie
gehören, so das ZDH-Präsidium in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier, zu den „allgemeinen
Lebensrisiken und nicht zu den betriebsspezifischen Risiken“.
Des Weiteren fordert das Handwerk, Leistungen der Unfallversicherung auf die Beitragszahler zu
beschränken. Illegal beschäftigte Arbeitnehmer und Schwarzarbeiter, die bislang per Gesetz
gleichsam automatischen Versicherungsschutz genießen, sollen ausgeschlossen werden. „Den
ordnungsgemäß Beitrag zahlenden Unternehmen ist es nicht zuzumuten, ihre illegale Konkurrenz zu
subventionieren“, heißt es im Beschluss des ZDH-Präsidiums.
Für Veränderungen im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften tritt das ZDHPräsidium auch bei der Insolvenzgeldumlage ein. Sie sollte künftig von der Bundesagentur für Arbeit
im Rahmen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezogen werden. Damit verbunden ist die
Forderung nach Absenkung der Insolvenzgeldhöhe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes, maximal
aber auf 80 Prozent der derzeitigen Insolvenzgeldhöhe.
Quelle: Bundesverband Metall / Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die Richtigkeit nicht übernommen werden.
Als IGUS Mitglied können Sie folgende Rahmenverträge – mit Sonderkonditionen für IGUS
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Künftig erhalten alle Mitglieder die IGUS Informationen nur noch per E-Mail.
Zusätzlich erfolgt eine Hinterlegung auf unserer Internetseite.
Bitte teilen Sie uns daher unbedingt Ihre E-Mail Adresse mit!
Sollten Sie die Mitgliederinformationen auch weiterhin per Post wünschen,
so teilen Sie uns dies bitte, falls noch nicht geschehen, mit.
Sehr geehrtes Mitglied,
wir möchten uns an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr
recht herzlich bedanken und freuen uns auf das weitere vertrauensvolle Zusammenwirken.
Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir für die kommenden Feiertage und das
Jahr 2005 Gesundheit, Glück und Erfolg.
Interessenvereinigung
gewerblicher Unternehmen und selbständiger Berufe e.V.
Thomas Fleischmann
Petra Rottleb
1. Vorsitzender
Geschäftsstellenleitung
Übrigens, unsere Mitgliederinformationen werden von der Behindertenwerkstatt „Barmherzige Brüder
Algasing“ in 84405 Dorfen, (www.barmherzige-algasing.de) versandfertig gemacht!
Kreissparkasse Mühldorf • BLZ 711 510 20 • Konto-Nr. 480160
1. Vorsitzender: Thomas Fleischmann
Eingetragen beim Amtsgericht München (VR11299)
Antwort-Coupon
Interessenvereinigung gewerblicher Unternehmen
und selbständiger Berufe e.V.
Geschäftsstelle: Innolidochstraße6 • 84419 Schwindegg
Telefon: +49-(0)8082-72 24 • Fax: +49-(0)8082-94 69 51
eMail: [email protected] • Internet: www.igus.org
Rufen Sie einfach an oder senden
Sie uns diesen Coupon zurück oder schicken Sie uns eine E-Mail
IGUS e.V.
Innolidochstr. 6
84419 Schwindegg
Ja, auch ich möchte mein Unternehmen kostenfrei auf den
Internetseiten der IGUS unter „Mitgliederkontakte“ präsentieren.
Ich wäre bereit anderen Mitgliedern Vergünstigungen einzuräumen:
Ja / Nein (Nichtzutreffendes bitte streichen).
Ja, ich möchte das Angebot der IGUS annehmen und ein spezielles
Angebot / Seminar kostenfrei auf den Internetseiten der IGUS im
passwortgeschützten Mitgliederbereich hinterlegen.
Ja, ich bitte um Mitteilung meiner Zugangsdaten für den
passwortgeschützten Mitgliederbereich, zur Ansicht der aktuellen
Konditionen von e-plus, primus und dem Topos Softwareverlag.
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