Das Böse behandeln - LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie
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Das Böse behandeln - LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie
LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt 28. Eickelborner Fachtagung zu Fragen der Forensischen Psychiatrie Das Böse behandeln Aktuelle Aspekte in der Forensik 6. bis 8. März 2013 Foto: C. Langer 02 Herzlich willkommen bei der 28. Eickelborner Fachtagung Für die Unterstützung der 28. Eickelborner Fachtagung danken wir: SIEK GmbH Bodenbelagsarbeiten, Hamm Impressum Redaktion: Titelbild: Layout: Satz: Druck: Arbeitsgruppe Fachtagung N. Krasno, „Orange Dächer“, Öl auf Leinwand, 2008 B&S Werbeagentur Münster, www.werbeagentur.ms CAT LWL-ZFP Druckerei LWL-ZFP Grußwort Dr. Wolfgang Kirsch Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Dr. Nahlah Saimeh Ärztliche Direktorin Vom 6. bis 8. März 2013 richten wir zum 28. Mal die Eickelborner Fachtagung zu Fragen der Forensischen Psychiatrie aus. Das Böse behandeln Aktuelle Aspekte in der Forensik „Ideen halten sich nicht. Es muss etwas mit ihnen getan werden.“, so der Mathematiker Alfred Whitehead. Und so entstand nach der 27. Fachtagung nicht nur die „Idee“, 2013 zur 28. Fachtagung einzuladen, sondern es war klar, dass „auch etwas getan werden“ musste, nämlich ein neues Programm mit vielen engagierten Referentinnen und Referenten auf die Beine zu stellen. So freuen wir uns, Ihnen hiermit das neue Programm vom 06. bis 08.03.2013 vorlegen zu können. Wir freuen uns mit dem tatkräftigen Team der AG Fachtagung auf Ihr (erneutes) Erscheinen in Eickelborn. Den Auftakt der Tagung haben wir dem Thema Psychopathie gewidmet, und freuen uns sehr, dass Herr Professor Nedopil die Tagung mit seinem Vortrag „Psychopathie und Rückfallquote bei Gewalttaten“ eröffnen und Herr Professor Kröber den Mittwoch beschließen wird mit der bemerkenswerten Frage, ob es sich bei der Forderung nach Empathie um einen eher deutschen (Therapie-)Fetisch handelt. Frau Dr. Kastner, die wir nach ihrem Vortrag 2012 hier erneut begrüßen dürfen, referiert zur Psychotherapie der Psychopathie und Frau Dr. Eisenbarth zum Thema Psychopathie bei Frauen. Der Freitag widmet sich traditionell Vorträgen aus dem gesellschaftlichen Bereich. Professor Haffke, den wir ebenfalls als einen treuen Referenten wieder auf unserer Tagung begrüßen dürfen, wird zum Thema Sicherheitsstaat sprechen und Herr Dr. Holzhaider von der SZ einen Beitrag aus Sicht der Medien leisten. Um der guten Gewohnheit weiter zu folgen, haben wir den Donnerstag mit seinen Parallelveranstaltungen wieder für verschiedene Themenschwerpunkte geöffnet, wobei mit Herrn Dr. Thomas Wolf, Herrn Matthias Koller und Herrn Dr. Heinz Kammeier gleich drei ausgewiesene forensische Praktiker aus dem Bereich der Rechtsprechung Stellung beziehen werden. Wir freuen uns schon jetzt auf die Realisierung des vielfältigen Programms und auf ein Wiedersehen mit Ihnen als Teilnehmer und als Referenten. Für uns alle wird es die 28. Fachtagung sein. Für unsere langjährige, geschätzte Mitarbeiterin Frau Monika Schulz wäre es ihre 20. Tagung gewesen. Sie war das Herz und organisatorische Hirn der Tagung seit zwei Jahrzehnten. Am 29.10.2012 erlag Frau Schulz im Alter von nur 55 Jahren ihrer schweren Erkrankung. In unserer Erinnerung lebt sie mit ihrer resoluten Warmherzigkeit fort. Dr. Wolfgang Kirsch Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Dr. Nahlah Saimeh Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie 03 04 Programmübersicht Mittwoch, 06.03.2013 Uhrzeit Vorträge 13:50Uhr Begrüßung: T. Hollweg 14:00Uhr Grußworte: U. Dönisch-Seidel - Ch. Sommer 14:30Uhr Prof. Dr. N. Nedopil 15:15Uhr Dr. H. Eisenbarth 16:00Uhr Pause 16:30Uhr Dr. A. Kastner 17:15Uhr Prof. Dr. H.-L. Kröber 18:00Uhr Ende 19:30Uhr Tagungsessen Donnerstag, 07.03.2013 Vorträge Forum Nr. Uhrzeit Referent 1 09:00 Uhr M. Welzel 2 09:30 Uhr Prof. Dr. H. Assion, Dr. W. Krahl 3 10:00 Uhr Dr. S. Golsabahi-Broclawski 10:30 Uhr 4 Uhrzeit Referent 09:00 Uhr Dr. B. Dimmek 09:45 Uhr Prof. Dr. T. Feltes, M. Alex Pause 10:30 Uhr Pause 11:00 Uhr Prof. Dr. T. Klemm 11:00 Uhr H. Rehner 5 11:30 Uhr M. Butz 11:45 Uhr P. Waschk 6 12:00 Uhr J. Korn 12:30 Uhr Mittagspause 12:30 Uhr Mittagspause 7 14:30 Uhr Dr. A. Vollbach 14:30 Uhr Dr. N. Prakasch 8 15:00 Uhr A. Wiemann, K. Engler 15:15 Uhr Dr. N. Beck 9 15:30 Uhr S. Hufnagel, M. Plath 16:00 Uhr Pause 16:00 Uhr Pause 10 16:30 Uhr M. Koller 16:30 Uhr R. Schulte-Pagel 11 17:00 Uhr Dr. T. Wolf 17:15 Uhr Dr. H. Kammeier 12 17:30 Uhr Dr. N. Frommann ab 18:00 Uhr Abendprogramm ab 18:00 Uhr Abendprogramm Imbiss Kabarett mit Thomas Schreckenberger und gemütlicher Ausklang Nr. 1 2 3 4 Programmübersicht Freitag, 08.03.2013 Uhrzeit Vorträge 09:00 Uhr Dr. N. Saimeh 09:45 Uhr Prof. Dr. F. Lamott 10:30 Uhr Pause 11:00 Uhr Dr. H. Holzhaider 11:45 Uhr Prof. Dr. B. Haffke 12:30 Uhr Tagungsende / Imbiss Arbeitsgruppen Nr. 1/2-tägig (9:00 - 12:30 Uhr) Nr. ganztägig (9:00 - 18:00 Uhr) 1 W. Schmidt, K. Schlawis, K. Lachmann 11 T. Brendel 2 P. Rotermund, E. Vieth 12 D. Böcherer 3 Dr. M. Heilemann, G. Fischwasser-von Proeck 13 D. Böhmer 4 A. Radandt, U. Franz 5 A. Wiemann, K. Engler 6 Dr. A. Rudel, M. Wahlers Nr. ganztägig 12:30-14.30 Uhr Mittagspause Nr. 1/2-tägig (14:30 - 18:00 Uhr) 7 Prof. Dr. T. Klemm 8 F. Kerwer 9 H. Rehner 10 Dr. S. Golsabahi-Broclawski ab 18:00Uhr Abendprogramm 11-13 Fortsetzung vom Vormittag 05 Programm Foto: C. Langer 06 Mittwoch, 06.03.2013 Festsaal im Sozialzentrum 10:30 Uhr 11:00 Uhr Öffnung des Anmeldebüros (s. Hinweisschild) Öffnung des Tagungsbüros (Sozialzentrum) Moderation: Dr. Nahlah Saimeh 13:50 Uhr Begrüßung Der LWL-Maßregelvollzugsdezernent Landesrat Tilmann Hollweg 14:00 Uhr Grußworte Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in NRW Diplom-Psychologe Uwe Dönisch-Seidel Der Bürgermeister der Stadt Lippstadt Christof Sommer 14:30 Uhr Vorträge Psychopathy und Rückfallprognosen bei Straftätern Prof. Dr. Norbert Nedopil 15:15 Uhr PsychopathInnen - mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede? Dr. Hedwig Eisenbarth 16:00 Uhr Pause 16:30 Uhr Psychotherapie bei Psychopathie Dr. Adelheid Kastner 17:15 Uhr Die Empathie-Forderung - ein therapeutischer Fetisch? Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber 18:00 Uhr Ende ab 19:30 Uhr Tagungsessen im Restaurant „Cosacks Brennerei“, Gut Mentzelsfelde 8+9, 59555 Lippstadt 07 Foto: C. Langer Programm Vorträge Donnerstag, 07.03.2013 Festsaal im Sozialzentrum Moderation vormittags: Axel Häbler Moderation nachmittags: Malik Mbamba „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ Monika Welzel 09:00 Uhr Asylanten und Abschiebehäftlinge in der Forensischen Psychiatrie: Ein Mittel zum Zweck? Prof. Dr. Hans-Jürgen Assion & Dr. Wolfgang Krahl 09:30 Uhr Transkulturelle Psychiatrie im klinischen Alltag Dr. Solmaz Golsabahi-Broclawski 10:00 Uhr Pause 10:30 Uhr Sozialtherapeutische Nachsorge in der Region Leipzig 2008-2011 Prof. Dr. Torsten Klemm 11:00 Uhr Forensisch-psychiatrische Nachsorge in Bayern: Von Modellprojekten zur etablierten Institution Matthias Butz 11:30 Uhr Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis Jürgen Korn 12:00 Uhr Mittagessen und Pause 12:30 Uhr Der alternde Täter und Gefangene in seinen sozialen Bezügen Dr. Alexander Vollbach 14:30 Uhr Milieugestaltung in der Forensik als pflegerisches Element: Erfahrungen und Gedanken zum Thema Andreas Wiemann & Karlheinz Engler 15:00 Uhr Psychotherapie bei der Komorbidität Schizophrenie und Sucht in der forensischen Psychiatrie: Konzeptentwicklung, -durchführung und Möglichkeiten der Evaluation sowie Erfahrungen aus pflegetherapeutischer Perspektive Sylivia Hufnagel & Martina Plath 15:30 Uhr Pause 16:00 Uhr Zwingend behandeln? Matthias Koller 16:30 Uhr Gutachten im Strafprozess - Anforderungen und Fehler aus richterlicher Sicht Dr. Thomas Wolf 17:00 Uhr Prävention nach fremdgefährdenden Fehlhandlungen: Ein NRW-Projekt zur Behandlungsoptimierung Dr. Nicole Frommann 17:30 Uhr Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang 18:00 Uhr Programm Foto: C. Langer 08 Forum Donnerstag, 07.03.2013 Gruppenraum 209 im Sozialzentrum Moderation vormittags: Lutz Thomas Werner Moderation nachmittags: Caroline Happe 09:00 Uhr Prognosen zur Legalbewährung forensisch-psychiatrischer Patienten - Empirische Befunde zum Wiedereingliederungsverlauf nach Entlassung aus der Maßregel gem. § 63 StGB Dr. Bernd Dimmek 09:45 Uhr Was wird aus der Sicherungsverwahrung? Prof. Dr. Thomas Feltes & Michael Alex 10:30 Uhr Pause 11:00 Uhr Überlegungen zur Verbindung von Scham, Schuld und Delinquenz Harald Rehner 11:45 Uhr Neue Wege der Personalgewinnung im Eickelborner Zentrum für Forensische Psychiatrie und in den übrigen LWL-Gesundheitseinrichtungen im Kreis Soest Patricia Waschk 12:30 Uhr Mittagessen und Pause 14:30 Uhr Neurobiologie der Suchterkrankungen Dr. Nilima Prakasch 15:15 Uhr „Saufen bis der Arzt kommt“ Dr. Norbert Beck 16:00 Uhr Pause 16:30 Uhr Huch, mich schaudert´s - Über die Ästhetik des Bösen Rebekka Schulte-Pagel 17:15 Uhr Fiskus und/oder Krankenkasse: „Wer sollte eigentlich welche Kosten im Maßregelvollzug tragen?“ Dr. Heinz Kammeier anschl. 18:00 Uhr Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang 09 Foto: C. Langer Programm Arbeitsgruppen Donnerstag, 07.03.2013 Die Räume für die Arbeitsgruppen entnehmen Sie bitte Ihren Tagungsunterlagen. Computergestützte Testdiagnostik im Maßregelvollzug Möglichkeiten und Grenzen (AG 1) Wilfried Schmidt & Karlheinz Schlawis & Karin Lachmann Vormittags 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr Anti-Gewalt-Training für eine spezielle Tätergruppe (AG 2) Peter Rotermund & Elisabeth Vieth Klienten zu ignorant – Fachpersonal zu arrogant? (AG 3) Dr. Michael Heilemann & Gabriele Fischwasser-von Proeck Good Vibrations (AG 4) Andrea Radandt & Ute Franz Bewältigungsstrategien im Umgang mit eigenen Gefühlen (AG 5) Andreas Wiemann & Karlheinz Engler Fehlerkultur in der Forensik (AG 6) Dr. Astrid Rudel & Markus Wahlers Mittagessen und Pause 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr Sozialtherapeutische Nachsorge in der Region Leipzig 2008 – 2011 (AG 7) Prof. Dr. Torsten Klemm Nachmittags 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis (AG 8) Frank Kerwer Überlegungen zur Verbindung von Scham, Schuld und Delinquenz (AG 9) Harald Rehner Transkulturelle Psychiatrie im klinischen Alltag (AG 10) Dr. Solmaz Golsabahi-Broclawski Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang 18:00 Uhr Programm Foto: C. Langer 10 Arbeitsgruppen Donnerstag, 07.03.2013 Die Räume für die Arbeitsgruppen entnehmen Sie bitte Ihren Tagungsunterlagen. Ganztägig 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Affektkontrolltraining: Mein Klient und ich - Mut zum Spiegelblick? (AG 11) Thomas Brendel Wenn es geknallt - oder schon lange nicht mehr gefunkt hat! (AG 12) Dieter Böcherer Diagnosespezifische Intervention im Umgang mit Aggression (AG 13) Dietmar Böhmer 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr 18:00 Uhr Mittagessen und Pause Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang 11 Foto: C. Langer Programm Vorträge Freitag, 08.03.2013 Festsaal im Sozialzentrum Moderation: Bernd Wallenstein Zur Behandelbarkeit des sogenannten „Bösen“ Dr. Nahlah Saimeh 09:00 Uhr Zur Psycho- und Soziodynamik von Gewalt. Vom destruktiven Potential in Gruppen und Institutionen Prof. Dr. Franziska Lamott 09:45 Uhr Pause 10:30 Uhr Der Mensch als Täter - der Täter als Mensch Dr. Hans Holzhaider 11:00 Uhr Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat Prof. Dr. Bernhard Haffke 11:45 Uhr Imbiss / Ende der Tagung 12:30 Uhr 12 Organisatorisches Monika Schulz Ulrich Deipenwisch Axel Häbler Tagungsmanagement (g29.10.2012) Diplom-Psychologe Diplom-Psychologe Anmeldung Auf dem beiliegenden Anmeldeformular vermerken Sie die Nummern der Vorträge mit Arbeitsgruppen, Vorträge, Forum oder der reinen Arbeitsgruppen, an denen Sie am 07. März 2013 teilnehmen möchten. Benennen Sie unbedingt eine, besser noch zwei weitere Alternativen für den Fall, dass die in erster Priorität gewünschte Kombination bereits belegt ist. Bitte beachten Sie, dass am Donnerstag entweder nur Vorträge, Vorträge mit anschließender Arbeitsgruppe oder nur Arbeitsgruppen belegt werden können. Eine Ausnahme bildet das Forum, welches alternativ zu den Vorträgen gebucht werden kann. Die Arbeitsgruppen 1-6 finden nur am Vormittag und die Arbeitsgruppen 7-10 nur am Nachmittag statt; die Arbeitsgruppen 11-13 finden ganztägig statt. Anmeldefrist Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird die Anmeldung bis spätestens zum 31.01.2013 erbeten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges und nach Maßgabe der freien Plätze berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung und Rechnung. Mit dieser Bestätigung ist Ihre Anmeldung verbindlich. Ohne diese Bestätigung ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Tagungsgebühr Die Teilnahmegebühr für die gesamte Tagung beträgt 225,- T. In diesem Betrag inbegriffen sind der Imbiss am 6. u. 8. März, der Pausenkaffee während der gesamten Tagung und das Mittagessen am 7. März. Die Gebühr deckt Sachkosten, Fahrtkosten und Honorare der Referenten sowie den Eintritt zur Abendveranstaltung am 7. März. Der Tagungsband, in dem die Vorträge veröffentlicht werden, wird jedem Teilnehmer nach Fertigstellung zugesandt. Eine nur tageweise Anmeldung ist zu allen Veranstaltungsteilen möglich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zu den Arbeitsgruppen in diesem Programmheft. Der Tagesbeitrag beträgt 95,- T, für 2 Tage 170,- T. Bitte überweisen Sie die Tagungsgebühr mit folgendem Verwendungszweck: Fachtagung - 2013 - Rechnungsnummer und Name nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung auf das Konto des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie: Sparkasse Lippstadt BLZ: 416 500 01 Konto-Nr. 11 001 344 IBAN: DE 46 4165 0001 0011 001344 BIC: WELADED1LIP Stornierung Bei Absage bis zum 31.01.2013 wird die Tagungsgebühr nur dann erstattet, wenn der Platz anderweitig vermittelt werden konnte. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- T wird einbehalten. Bei Stornierung nach dem 30.01.2013 wird der gesamte Tagungsbeitrag fällig. Organisatorisches Caroline Happe Dirk Lindner-Albert Martin Lueg Diplom-Psychologin Diplom-Sozialarbeiter Diplom-Bibliothekar Rückerstattungen erfolgen aus organisatorischen Gründen nur bis zum 31.01.2013. Danach können die Rückerstattungen erst wieder nach dem Kongress bearbeitet werden. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten der Teilnehmer. Tagungsunterlagen Die angemeldeten Teilnehmer erhalten ihre Tagungsunterlagen nach der Ankunft im Anmeldebüro. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisschildern im Gelände. Zusammen mit den Tagungsunterlagen erhalten Sie auch ein Namensschild sowie die Teilnehmerkarten zu den Veranstaltungen, für die Sie sich angemeldet haben. Die Teilnehmerkarten benötigen Sie für den Zutritt zu den Arbeitsgruppen bzw. Vortragsveranstaltungen. Bitte tragen Sie die Namensschilder während der Tagung zur Dokumentation Ihrer Anmeldung. Am Ende der Tagung können Sie die Namensschilder in einen Sammelbehälter vor dem Ausgang des Sozialzentrums zur Wiederverwendung einwerfen. Bescheinigungen über die Teilnahme an den Arbeitsgruppen und Vorträgen werden am Freitag ausgehändigt oder auf Anfrage zugeschickt. Zertifizierung Zertifizierungspunkte sind bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie der Psychotherapeutenkammer beantragt. Auskunft Weitere Auskünfte zum Programm und zur Organisation der Tagung erhalten Sie von: Frau Michaela Riepe Tel. 02945/981-2044 Herrn Martin Lueg Tel. 02945/981-5230 LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt, Eickelbornstraße 19, 59556 Lippstadt-Eickelborn Tagungsbüro Das Tagungsbüro ist während der Tagung wie folgt geöffnet: am 06.03.2013 von 11:00 bis 18:00 Uhr am 07.03.2013 von 09:00 bis 17:30 Uhr am 08.03.2013 von 09:00 bis 12:30 Uhr Während der Tagung sind Sie telefonisch erreichbar unter der Nummer: 02945/981-5270 13 14 Organisatorisches Michaela Riepe Dariusz Scibor Lutz Thomas Werner Tagungsmanagement Krankenpfleger Arzt für Psychiatrie Ansprechpartner An den grünen Namensschildern können Sie die Mitarbeiter der Tagungsorganisation erkennen, die Ihnen gerne Fragen beantworten oder bei Problemen behilflich sind. Abendveranstaltungen Am Abend des 6. März 2013 findet nach der Tagung im Restaurant „Cosacks Brennerei“ ein Kongressessen gemeinsam mit den Referenten der Tagung statt. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die Sie im Anmeldeformular vornehmen können. Der Beitrag hierfür beträgt 15,00 T. Am 7. März 2013 findet direkt im Anschluss an die Tagung eine Abendveranstaltung im Sozialzentrum statt (Imbiss, Kabarett) statt, für die ebenfalls eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist, wodurch Ihnen aber keine weiteren Kosten entstehen. Übernachtung Einen Auszug aus den Hotelverzeichnissen für Lippstadt, Bad Waldliesborn, Bad Sassendorf und Soest sowie die Auflistung einiger Pensionen finden Sie am Ende des Programmheftes. Wir möchten Sie bitten, die Zimmerreservierung selbst zu übernehmen. Mittagessen Das Mittagessen am 7. März 2013 findet im Festzelt neben dem Tagungsgebäude statt. Als Berechtigungsnachweis dient Ihr Namensschild. Büchertisch Während der Tagung wird ein Büchertisch der Sigmund-Freud-Buchhandlung (Oberweid/ Rhön) zum Erwerb von Fachliteratur zur Verfügung stehen. Die Buchhandlung präsentiert sich auch im Internet unter: www.sigmund-freud-buchhandlung.de 15 Foto: C. Langer Organisatorisches Programmhefte Weitere Programme und Anmeldeformulare können telefonisch oder per E-Mail erbeten werden bzw. stehen im Internet unter www.lwl-forensik-lippstadt.de zur Verfügung: Frau Michaela Riepe, Tel.: 02945/981-2044 (Montag - Freitag, 08:00-12:00 Uhr) E-Mail: [email protected] Anreise Bei Anreise mit der Deutschen Bahn mit dem Zielbahnhof Lippstadt erreichen Sie Eickelborn mit der Buslinie R66 (Lippstadt-Herzfeld); mit dem Zielbahnhof Soest erreichen Sie Eickelborn mit der Buslinie 583 (Soest-Lippstadt-Benninghausen). Postanschrift während der Tagung LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelborner Fachtagung Eickelbornstraße 19, 59556 Lippstadt (Fax: 02945/981-2059) oder E-Mail: [email protected] Taxiruf (gebührenfrei): Taxi Roli 0800 10 10 300 ... und nun noch ein letzter Tipp In der näheren Umgebung von Lippstadt gibt es mehrere Thermalbäder, die Entspannung nach einem anstrengenden Arbeitstag bieten. Auch wenn die Abende nur kurz sind, lohnt sich ein Besuch. Wer interessiert ist, sollte sein Reisegepäck um die nötige Badebekleidung ergänzen. 16 Abstracts Abstracts zu Vorträgen, Forum und Arbeitsgruppen in alphabetischer Reihenfolge Alex, Michael s. Feltes, Prof. Dr. , Thomas Assion, Prof. Dr., Hans-Jörg & Krahl, Dr., Wolfgang Asylanten und Abschiebehäftlinge in der Forensischen Psychiatrie: Ein Mittel zum Zweck? Ausländer sind zur Ausreise verpflichtet, sofern deren Asylverfahren abgeschlossen ist. Der weitaus größte Anteil der Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Verweigert sich die Person dann der Ausreise, so stellt dies einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz dar. Das hat eine Abschiebung zur Folge. Unabhängig von der in Deutschland rückläufigen Anzahl der Abschiebungen werden abzuschiebende Personen in diesem Fall in nicht geringer Anzahl in einer forensischen Klinik untergebracht, auch dann, wenn es zu keinem weiteren Delikt kam. Der Beitrag stellt die Problematik der Abschiebehaft dar, präsentiert die aktuellen Daten einer Stichtagserhebung, beleuchtet rechtliche Aspekte und stellt am konkreten Beispiel die vielfältigen Problemkonstellationen für die Betroffenen dar. Vortrag / Donnerstag Beck, Dr., Norbert „Saufen bis der Arzt kommt“ Ein häufiger Diskussionspunkt in der Begutachtung der Straßenverkehrstüchtigkeit und Steuerungsfähigkeit ist die Frage der Alkoholisierung. Aber wo begegnet uns das kleine Molekül CH3-CH2-OH im rechtsmedizinischen Begutachtungsalltag überall? Im Handbuch „Gerichtliche Medizin“, Ausgabe 2004, 3142 Seiten, umfassen die Kapitel Alkohologie, Sucht und Verkehrsmedizin insgesamt 468 Seiten, d.h. 14% der Standardliteratur des Faches. Vom rechtsmedizinisch-polizeiärztlichen Bereitschaftsdienst, über das schriftliche Gutachten nach Aktenlage, den mündlichen Vortrag in der Hauptverhandlung bis zum so genannten Idiotentest sollen das weite Feld der Begutachtung der Alkoholbeeinflussung schlaglichtartig in einem Vortrag dargestellt und häufige Fehlerquellen oder Schutzbehauptungen diskutiert werden. Forum 3 Böcherer, Dieter Wenn es geknallt - oder schon lange nicht mehr gefunkt hat! Wenn die unterschiedlichen Berufsgruppen im forensischen Team sich nichts mehr zu sagen haben! Wie kann man so weiterarbeiten? Nicht wenige forensische Behandlungseinheiten müssen sich dieser Problematik stellen. Jeden Tag des forensischen Alltags sehen wir uns Entscheidungsprozessen gegenüber, denen wir oft eine große Bedeutung beimessen, die wir mitgestalten können und müssen. Manchmal sehen wir unsere Überzeugungen im Ergebnis einer solchen Entscheidung nicht genug berücksichtigt. Wenn das oft passiert, kann das mit uns selber etwas machen und uns innerhalb des Teams in eine ungünstige Position bringen. Dauern solche Prozesse an, leiden die Arbeit, das Behandlungsergebnis, der Umgang mit den Kollegen/ innen sowie Patienten und zu guter Letzt wir selbst, manchmal bis zur Arbeitsunfähigkeit. Diese Arbeitsgruppe will sich ganz konkret und bodenständig mit diesem Phänomen beschäftigen: will Raum geben für dieses heikle Thema und die damit für die/den Einzelne/n verbundenen Gefühle und Erfahrungen will Entwicklungen, die in günstige und ungünstige Positionen führen können, aus einer etwas ausgerückten Position zu betrachten versuchen will den Versuch einer möglichen Perspektive des vermeintlichen Gegenübers wagen will sich mal genauer anschauen, welche Umstände es sind, die uns dazu treiben, die Ablehnung einer Meinung oder gar einer Person/Personengruppe gegenüber dem Verstehen vorzuziehen kann und will keine Patentrezepte für solche Problematiken anbieten Arbeitsgruppe 12 Dauer ganztägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Abstracts will aber ein Forum sein, sich dieses schwierigen Themas unter der Berücksichtigung der forensischen Fragestellung anzunehmen. Der Referent will dazu einladen, Interessierten einen Austausch zu verschaffen. Vielleicht ist es möglich, Muster für günstige und ungünstige Verläufe zu entdecken. „Gewöhnliche und ungewöhnliche“ Denkansätze zu diesem Thema sollen die Auseinandersetzung anregen. Der Energieverschleiß und die Frustration, die aus „Reibungsverlusten“ innerhalb des forensischen Behandlungsteams entstehen können, sollten Beachtung finden. „Der Patient steht im Vordergrund, er ist es, dem der gebührende Stellenwert zukommen muss!“. Wir, das multiprofessionelle Team, sind die Werkzeuge der Behandlung. Böhmer, Dietmar „Diagnosespezifische Intervention im Umgang mit Aggression“ Der angebotene Workshop befasst sich mit den diagnosespezifischen Aspekten im Hinblick auf den Umgang mit Gewalt. Was ist der Unterschied zwischen einer Psychose und einer Persönlichkeitsstörung? Was ist das Anstrengende in der Arbeit mit Borderlinepatienten? Sind die Ursachen für Gewalt immer gleich? Wie kann ich passive Aggressivität erkennen und wie gehe ich mit ihr um? Welche Möglichkeiten der Intervention habe ich bei intelligenzgeminderten Patienten? Wie reagiere ich selbst in diesen Situationen? Auf diese und ähnliche Fragen versucht der Workshop Antworten zu geben. Arbeitsgruppe 13 Brendel, Thomas Affektkontrolltraining: Mein Klient und ich - Mut zum Spiegelblick? Empathie - wie geht das denn? Für die Begleitung aus psychosozialen Sackgassen ist Ortskenntnis und gutes Navigationsbesteck notwendig. Neben ethnobiographischem und biographischem Verstehen (nicht „einverstanden“ sein!) ist autobiographisches Erkennen erforderlich. Wer, glaube ich, bin ich, kann ich und will ich sein? Ist der gesellschaftliche Auftrag und der Auftrag des Klienten mit „mir“ kompatibel? Ich bin schließlich das Werkzeug, das Vorbild, der Anker! Da Kommunikation und Zusammenleben hauptsächlich nonverbal gestaltet ist und den intrapsychischen/interpersonellen Prozessen bzw. „Motionen“ uralte sensomotorische und magische Muster zugrunde liegen, ist Bewegung und Leibaktion ein sicherer Weg, um zu sich und zu anderen zu finden. Am Besten geht das spielerisch, ganz untherapeutisch, gut gelaunt und unter Wahrung gemeinsamer Interessen am Brückenbau. Und dies nicht nur mit „so tun als ob“ (vgl. „Empathie“), sondern mit einer guten Portion Zuneigung und Bereitschaft zur Vergebung. In dem Workshop begegnen wir Liebhabern und Flittchen, Hexen und Mördern, Opfern und Heiligen und vielen anderen. Im neugierigen Bewegen und miteinander „e-motionieren“ erkennen wir uns - ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Bequeme Kleidung, Hallenschuhe und Mut zum Spiegelblick sind nützlich. Arbeitsgruppe 11 Butz, Matthias & Mokros, Dr., Andreas & Osterheider, Prof. Dr., Michael Forensisch-psychiatrische Nachsorge in Bayern: Von Modellprojekten zur etablierten Institution Im zweiten bayerischen Modellprojekt zur „Ambulanten Sicherungsnachsorge“ (20052010) wurden bei 105 „Hochrisikopatienten“ (§ 63 StGB) unter forensischpsychiatrischer Nachsorge (niedrige) deliktische Rückfallquoten von 2% (time at risk: drei Jahre, acht Monate) bzw. 5,9 % (time at risk: fünf Jahre) gefunden. Weiter konnten Hinweise auf einen stabilen psychopathologischen Verlauf der Patienten über die Nachsorgezeit gezeigt werden. Als wichtige Maßnahmen im Rahmen der forensischpsychiatrischen Nachsorgebehandlung sind die stationäre Krisenintervention (§ 67 h StGB), regelmäßige Medikamentenspiegel- und Suchtmittelkontrollen und Vernetzungen der Ambulanzen mit Behörden und anderen weiterführenden Stellen zu nennen. Zusätzlich zu den Ergebnissen aus dem Modellprojekt werden Zielsetzungen sowie erste Daten aus einer aktuellen, umfassenderen Evaluationsstudie zur flächendeckend etablierten forensisch-psychiatrischen Nachsorge in Bayern vorgestellt. Vortrag / Donnerstag Dauer ganztägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Dauer ganztägig Zielgruppe: alle Berufsguppen 17 18 Abstracts Dimmek, Dr., Bernd Prognosen zur Legalbewährung forensisch-psychiatrischer Patienten Empirische Befunde zum Wiedereingliederungsverlauf nach Entlassung aus der Maßregel gem. § 63 StGB In einer katamnestischen Untersuchung wurde der Verlauf der Wiedereingliederung von 246 entlassenen Maßregelvollzugspatienten anhand ihrer Bundeszentralregisterauskünfte und der Akten der Bewährungshilfe ausgewertet. Die seitens der behandelnden Klinik formulierten Anforderungen an das Entlassungsumfeld und an die dort erforderlichen Betreuungs- und Kontrollmaßnahmen wurden den realen Gegebenheiten, soweit sie aktenkundig waren, gegenübergestellt. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Erfolg der Wiedereingliederung in hohem Maße davon abhängt, dass die in der Entlassungsempfehlung (Stellungnahme gem. § 67a StGB) benannten Kriterien eines erfolgreichen Wiedereingliederungsverlaufes in den Bewährungsauflagen aufgegriffen, innerhalb des Nachsorgenetzwerkes kommuniziert werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Forum 1 Eisenbarth, Dr., Hedwig PsychopathInnen - mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede? Psychopathie bei Frauen ist sicher ein eher seltenes Phänomen, wahrscheinlich auch deshalb liegen zu dieser forensisch relevanten Gruppe bisher nur wenige Forschungsergebnisse vor. So scheinen die gängigen diagnostischen Verfahren auch für weibliche Probanden anwendbar zu sein, der Ausprägungsgrad psychopathischer Persönlichkeitszüge liegt aber über verschiedene Stichproben hinweg im Mittel unter dem entsprechender männlicher Probanden. Interessant wird die differentialdiagnostische Sicht, wenn hoch psychopathische Probandinnen mit Patientinnen mit BorderlinePersönlichkeitsstörung verglichen werden. Auf neurobiologischer Ebene könnten sich im Vergleich zu den deutlich zahlreicheren Befunden mit männlichen Probanden keine wesentlich anderen Ergebnisse zeigen. Nicht zuletzt interessiert auch, ob das Persönlichkeitskonstrukt bei Frauen einen ähnlich starken prädiktiven Wert für Rückfälligkeit hat, wie bei Männern. Hier ergeben sich im internationalen Vergleich unterschiedliche Aussagen, die abgewogen werden müssen. Der Vortrag gibt einen Überblick über diagnostische Besonderheiten und experimentelle Befunde zu weiblichen Psychopathen, unter Berücksichtigung paralleler Befunde bei männlichen Psychopathen. Vortrag / Mittwoch Engler, Karlheinz s. Wiemann, Andreas Feltes, Prof. Dr., Thomas & Alex, Michael Was wird aus der Sicherungsverwahrung? Im Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Sicherungsverwahrung weitgehend für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende Mai 2013 eine verfassungskonforme Neuregelung vorzunehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 27.06.2012. In dem Vortrag sollen aus kriminologischer Sicht die Perspektiven der Neuregelung aufgezeigt werden. Besonderes Gewicht soll dabei auf die Darstellung einer im Jahre 2012 aktualisierten und erweiterten Rückfallstudie der RuhrUniversität Bochum zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sowie die Auseinandersetzung mit der geplanten nachträglichen Therapieunterbringung gelegt werden. Fischwasser-von Proeck, Gabriele s. Heilemann, Dr., Michael Franz, Ute s. Radandt, Andrea Frommann, Dr., Nicole & Luckhaus, Dr. Christian & Janssen, Dr., Birgit & Gaebel, Prof. Dr., Wolfgang & Dönisch-Seidel, Uwe Prävention nach fremdgefährdenden Fehlhandlungen: Ein NRW-Projekt zur Behandlungsoptimierung Vorgestellt werden soll ein Forschungsprojekt, bei dem Patienten mit psychotischen Störungen, die aufgrund von fremdgefährdenden Fehlhandlungen nach PsychKG untergebracht waren, eine spezifische ambulante Intervention in Form eines modularen komplextherapeutischen Angebots über 6 Monate erhalten. Das Projekt verfolgt die Zielsetzung, fremdgefährdende Fehlhandlungen zu verhindern und die Wiederaufnahmerate nach PsychKG zu senken und stellt einen Beitrag zur Vernetzung von Allgemeinpsychiatrie und forensisch-psychiatrischen Behandlungskonzepten dar. Es wird Forum 1 Vortrag / Donnerstag Abstracts 19 durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW und dem Landesbeauftragten für den MRV gefördert. Golsabahi-Broclawski, Dr., Solmaz Transkulturelle Psychiatrie im klinischen Alltag Migration ist ein Bestandteil der menschlichen Geschichte. Sie ist weder krank noch gesundmachend, gleichzeitig bedarf der Betroffene eines sensiblen Umgangs. Die transkulturelle Kompetenz ist die Kompetenz, den Patienten mit Zuwanderungsgeschichte auf Augenhöhe zu begegnen sowohl im klinischen Alltag im Rahmen der Diagnostik wie auch im Rahmen der Therapie. Vortrag / Donnerstag Haffke, Prof. Dr., Bernhard Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat? Aktuelles und Kritisches über die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung Dem repressiven Schuldstraffrecht und dem präventiven Maßregelrecht liegen, wiewohl beides im ein- und demselben Gesetz (Strafgesetzbuch) geregelt ist, unterschiedliche Logiken zugrunde: jenem die Freiheitslogik und diesem die Sicherheitslogik. Unbeschadet des Problems, ob dieser normativen Differenz überhaupt ein Realitätsgehalt zukommt, produzieren jedenfalls beide Logiken unterschiedliche Ergebnisse. Denn in der Sicherheitslogik hat das Risiko, das ein auf Freiheit und Schuld verpflichtetes Strafrecht hinterlässt, keinen Platz; vielmehr muss das verbleibende Gefährlichkeitsrisiko, die „Sicherheitslücke“, systematisch aufgespürt und sodann tunlichst ausgemerzt werden. Das neuzeitliche Sanktionenrecht ist durch eine Kombination von Schuldstrafrecht und präventivem Maßnahmerecht gekennzeichnet. Die Sicherheitslücken, die das Schuldstrafrecht dadurch, dass es den staatlichen Eingriff begrenzt, zwangsläufig schafft, werden durch präventive Schutzmaßnahmen geschlossen und dadurch der täuscherische Schein der Wahrung jenes Prinzips, das den Schuldgrundsatz verfassungsrechtlich fundiert, nämlich der Menschenwürde (Art. 1, Abs. 1 GG), erweckt und aufrechterhalten. Der Vortrag beschäftigt sich mit dem Institut der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 61, Nr. 3 StGB), das erst 1933 in das StGB eingefügt worden und seitdem festern, nur selten grundsätzlich in Frage gestellter, Bestandteil des strafrechtlichen Sanktionensystems ist. Spektakuläre Sexualverbrechen und deren massenmediale Ausschlachtung waren Mitte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts Anlass für eine hektische Gesetzgebungsaktivität, die zu einer ständigen Reform und Erweiterung des Rechts der Sicherungsverwahrung geführt hat. Seit 2004 differenziert sich die Sicherungsverwahrung in eine gleichzeitig angeordnete, eine vorbehaltene und in eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Die jüngste legislatorische Entwicklung ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 angestoßen worden und hat zu einer umfassenden Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung im Jahre 2010 geführt. Durch sie wurde auch das neue Rechtsinstitut der Therapieunterbringung geschaffen. Anknüpfend an die genannte Entscheidung des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 04. Mai 2011 die Regelungen für die Sicherungsverwahrung für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 Abs. 1 GG erklärt und dem Gesetzgeber für die Ausgestaltung eines „freiheitsorientierten und therapiegerichteten“ Gesamtkonzepts der Sicherungsverwahrung eine Frist längstens bis zum 31. Mai 2013 gesetzt. Im November 2012 hat der Bundestag ein Gesetz „zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung“ verabschiedet. Der Vortrag informiert über diese Entwicklugnen und wird sie unter dem oben angesprochenen Blickwinkel und unter Einbeziehung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) analysieren. Vortrag / Freitag Heilemann, Dr., Michael & Fischwasser-von Proeck, Gabriele Klienten zu ignorant - Fachpersonal zu arrogant? Grundlagen emanzipatorischer Ethik in Forensik und Strafvollzug Selbstblockade, Statusdenken, Commitment gegenüber der Ingroup und letztlich unnötige Reaktanz und künstliche Feindbilder verhindern den kognitiven aber speziell den sozialen und emotionalen „Wissenstransfer“ in der forensischen Interaktion Arbeitsgruppe 3 Arbeitsgruppe 10 Dauer: halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen 20 Abstracts zwischen „Profis und Klienten“. Der Hut wird von beiden Seiten in den Ring geworfen: Die Klienten unterstellen dem Personal unnötigen Formalismus, Machtgier, aber letztlich auch fehlende Überlebensintelligenz in schwierigen Lebenskontexten und fehlende Gutwilligkeit und Nachhaltigkeit im Weitergeben ihres „Herrschaftswissens“. Umgekehrt gibt es Haltekräfte beim Fachpersonal in Bezug auf vorbehaltloses Weitergeben eigener Lebensstrategien und eigener Lebensenergie: „Ich trenne strikt zwischen Privatem und Beruf. Privat bin ich ein ganz anderer Mensch, im Beruf muss ich klare Grenzen ziehen und Konsequenz zeigen. Wenn ich einmal nachgebe, habe ich verloren, nicht nur gegenüber den Klienten, sondern auch gegenüber Mitarbeiter/innen. Dann bin ich der Loser.“ Die lebensphilosophische Ableitung der Überlegenheit von Lobkultur gegenüber Kritikkultur, Einüben von Wahrnehmungs- und Interviewtechniken in Bezug auf „Stärkefokussierung“, Erarbeitung eines einheitlichen Menschenbildes (das Konzept des Ich-Inhabers als „Kleinster gemeinsamer Nenner in der Psychologie“) und Erkennen von Vorteilen für den Lober, für den Unterstützer, für den Belohner in der persönlichen Entwicklung durch noch mehr förderndes berufliches Handeln (Revidierung der falschen Clevernessnorm: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren) erweitern Berufszufriedenheit und definieren eine aktive Burn-Out-Vermeidung. Holzhaider, Dr., Hans Der Mensch als Täter - der Täter als Mensch Die Aufteilung von Straftätern in solche, die „schuldfähig“ und solche, die nicht oder nur bedingt schuldfähig sind, ist eine juristische Hilfskonstruktion, und wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht. Das Strafgesetz zwingt den Psychiater, einen Beschuldigten nach Kategorien zu beschreiben, die nicht seiner eigenen Disziplin entstammen. Er muss sich in der Zwangsjacke der juristisch bestimmten Termini einrichten. Er muss darüber hinaus das augenfälligste Symptom für den seelischen Zustand des Täters, nämlich die Tat, um deretwillen dieser vor Gericht steht, außer Betracht lassen. Wäre es ihm nämlich gestattet, die Tat selbst als Manifestation einer psychischen Störung zu betrachten, dann wäre unser Strafrecht weitgehend Makulatur. Dann dürfte die Justiz sich nicht mehr nur mit der isolierten Tat, nicht mehr ausschließlich mit dem Menschen in seiner Eigenschaft als Täter beschäftigen, sondern sie müsste sich auf den Menschen in seiner Ganzheit einlassen. Das aber hätte schwerwiegende Konsequenzen, insbesondere die, dass wir das Bild vom Menschen als einem jederzeit nach seinem eigenen, freien Willen entscheidenden Individuum in Frage stellen müssten. Tatsächlich ist der Mensch wesentlich bestimmt von Gegebenheiten und Erfahrungen, über die er nicht frei entscheiden konnte und kann. Die wesentlichste und für das weitere Leben bestimmendste dieser Erfahrungen ist das Erlebnis bedingungsloser Liebe und Zuwendung in der Kindheit bis hin zur Pubertät. Eine der wichtigsten Wurzeln von Gewaltkriminalität liegt nach meiner Erfahrung in mehr als hundert Mordprozessen in der ungestillten Sehnsucht nach solcher Liebe. Ein Mensch, dem diese Liebe vorenthalten wurde, wird nahezu alles tun, um sie sich zu verschaffen, auch mit brutaler Gewalt. Einen adäquaten Umgang mit solchen Menschen hat die Gesellschaft als Ganzes und im Besonderen die Strafjustiz bisher nicht entwickelt. Vortrag / Freitag Hufnagel, Sylvia & Plath, Martina & Prüter-Schwarte, Dr., Christian & Gouzoulis-Mayfrank, Prof. Dr., Euphrosyne Psychotherapie bei der Komorbidität Schizophrenie und Sucht in der forensischen Psychiatrie: Konzeptentwicklung, -durchführung und Möglichkeiten der Evaluation sowie Erfahrungen aus pflegetherapeutischer Perspektive Bei einem Großteil gem. § 63 StGB untergebrachter PatientInnen wird sowohl eine Schizophrenie als auch Sucht diagnostiziert, es verwundert jedoch der Mangel an aufzufindenden Veröffentlichungen über effektive psychotherapeutische Interventionsansätze. Daher wurde versucht, ein kognitiv-behaviorales Behandlungsprogramm zu entwickeln: Nach deutschlandweiter Befragung zum Ist-Zustand der Versorgung wurde ein in der Allgemeinpsychiatrie erprobtes Gruppenkonzept (Gouzoulis-Mayfrank, 2007) modifiziert, um legalprognostisch relevante Inhalte ergänzt und zwischen 02.2011 und 09.2012 durchgeführt. Multiqualifikation von Pflege eröffnet Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und bei multiprofessionellen Behandlungsangeboten. Es werden die Voraussetzungen, Aufgaben und das Rollenverständnis der co-therapeutischen Leitung sowie Erfahrungen mit der o.g. Psychotherapiegruppe aus pflegerischer Sicht im forensisch- Vortrag / Donnerstag Abstracts stationären Setting dargestellt. Ausblick: Wie können nach Beendigung der Gruppe z.B. Copingstrategien, Selbstwirksamkeit und Selbstpflegekompetenzen im Rahmen einer professionellen forensischen Pflege weiter gefördert werden? Kammeier, Dr., Heinz Fiskus und/oder Krankenkasse: „Wer sollte eigentlich welche Kosten im Maßregelvollzug tragen?“ Der psychiatrische Maßregelvollzug dient der Abwehr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten, die von einem im Sinne des § 20 StGB psychisch kranken Täter erwartet werden (§ 63 StGB). Seine vorrangige Funktion ist damit die der Abwehr von krankheitsbedingten Gefahren. Der Staat erfüllt seine diesbezügliche Schutzpflicht gegenüber der Allgemeinheit, indem er den - schuldunfähigen und nicht bestrafbaren und ihnen nach § 67 I StGB gleichgestellten - kranken Tätern Freiheitsentzug und freiheitsbeschränkende Maßnahmen auferlegt. Sie haben mit diesen Freiheitseingriffen ein Sonderopfer für die Allgemeinheit zu erbringen. Im Gegenzug hat der Staat in Erfüllung des Sozialstaatsgebots den Betroffenen eine umfangreiche Behandlung der ihrer Gefährlichkeit und den Delikten zugrundeliegenden „Anlass-Erkrankungen“ anzubieten. Die Behandlung der Anlass-Erkrankung dient als wesentlicher Baustein im Rahmen der Gefahrenabwehr dem öffentlichen Interesse. Deshalb sind die hierfür entstehenden Kosten unstreitbar aus der Staatskasse, also vom Fiskus, zu bestreiten. Anders sieht es dagegen mit den Kosten der Behandlung einer „sonstigen Erkrankung“ aus, die eine im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebrachte Person ebenso treffen kann, wie jedermann sonst. Solche Krankheiten stellen ein allgemeines Lebensrisiko dar und haben nichts mit dem krankheitsbedingten Delikt und der diesbezüglich erforderlichen Gefahrenabwehr zu tun. Deshalb stellt sich auf diese Krankheiten bezogen die Frage: Warum sollen die hierfür aufzubringenden Behandlungskosten aus der Staatskasse bezahlt werden? Läge nicht eine Kostentragungslast durch eine Krankenkasse näher? Ein Weg, den Fiskus von den Kosten für die Behandlung der sonstigen Erkrankungen zu entlasten, kann beschritten werden, indem in den Maßregelvollzugsgesetzen der Länder die - insoweit freiwillige - Kostenübernahme für Leistungen nach dem SGB V gestrichen wird. Denn dann wird ein Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Krankenkasse, wie er in § 16 I Nr. 4. SGB V vorgesehen ist, obsolet und die Krankenkasse muss zahlen. Forum 4 Kastner, Dr., Adelheid Psychotherapie bei Psychopathie Als Konsequenz der Erforschung der Zusammenhänge zwischen Psychopathie und Delinquenz, durch die weitreichende negative prognostische Relevanz dieser Persönlichkeitsstörung offensichtlich wurde, wurden aus fast allen Therapieschulen Behandlungsmethoden entwickelt. Ausgehend von der in den 70er Jahren vorherrschenden vorwiegend negativen Einstellung („nothing works“) zur Frage der therapeutischen Einflussnahme haben sich auf der Suche nach effizienten Therapiemethoden („what works“) aus der Vielzahl der Behandlungszugänge operationalisierte und strukturierte Methoden als überlegen erwiesen, die mittlerweile auch gut evaluiert wurden und den früheren Behandlungspessimismus bei forensisch relevanten Störungsbildern nicht mehr rechtfertigen. Es zeichnet sich ein Trend ab, weg von den schulenspezifischen bzw. traditionell verhaltenstherapeutischen Ausrichtungen hin zu störungsspezifischen manualisierten multimodalen Verfahren, mit einem Behandlungsfocus auf den kriminogenen Faktoren unter Berücksichtigung des „risk-need-responsitivity“-Prinzips, die dem handlungsorientierten Lernstil von Straftätern gerecht werden. Als Behandlungsziel wird nicht eine grundlegene Veränderung der persönlichkeitskonstituierenden Faktoren angestrebt, sondern vielmehr eine Verbesserung des Selbstmanagements mit dem klar definierten Ziel der Rückfallsprävention und Einflussnahme auf sämtliche identifizierte Problembereiche, wie dysfunktionale Einstellungen, Emotionsregulation, Substanzmissbrauch und Defizite in der Übernahme von Verantwortung. Vortrag / Mittwoch 21 22 Abstracts Kerwer, Frank (zum Vortrag Jürgen Korn) Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis Die Landschaft der (forensischen) Pflege verändert sich zusehends. Aber wohin geht die Reise? Wie wird die Pflege am Patienten in einigen Jahren aussehen? Führende Pflegewissenschaftler propagieren die akademisierte Pflege. Teure Bachelor und Master Pfleger halten Einzug in die Abteilungen und sorgen für ein modernes Casemanagement. Experten-Pflegestandards werden erarbeitet und sollen für eine qualitativ bessere Pflege sorgen. Doch was bedeutet dies an der Basis, welche Kompetenzen braucht forensische Pflege? Fragt man bei erfahrenen Fachpflegekräften oder jungen Berufsanfängern - alle beschreiben die Förderung der sozialen Kompetenzen / Soft Skills als wichtigste Aufgabe. Können gering entlohnte und wenig qualifizierte Hilfskräfte die pflegewissenschaftlich ausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen mit massiv gestörten Patienten umsetzen? Und wie viele dieser Kräfte werden für die Stationen noch finanzierbar sein? Ob Hilfskräfte in der Lage sind auf die wichtigen Zwischentöne bei psychiatrisch kranken Patienten zu achten, Körpersprache zu erkennen und auf schwierige Situationen deeskalierend zu reagieren, erscheint ebenfalls fraglich. Ist eine breite, nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausgebildete Gruppe von examinierten, nicht akademischen Pflegekräften nicht sinnvoller und zielführender für einen solchen Anspruch? Arbeitsgruppe 8 Klemm, Prof. Dr., Torsten Sozialtherapeutische Nachsorge in der Region Leipzig 2008 - 2011 Erst in Freiheit zeigt sich tatsächlich, ob die Therapie im Gefängnis eine nachhaltige Wirkung entfaltet oder ob sie lediglich zur Anpassung an das Regime im Gefängnis beigetragen hat. Indem Nachsorge-Angebote bereits in der letzten Haftphase den Kontakt zu den „Entlassungskandidaten“ suchen, können sie an die dort vorhandene, vergleichsweise hohe Gesprächsbereitschaft anknüpfen. In Freiheit erweist sich die Schwelle, einen Therapeuten aufzusuchen, als wesentlich niedriger, wenn sich Klient und Therapeut bereits persönlich kennen und die Kontaktaufnahme nicht nur eine unpersönliche Empfehlung per Überweisungsschein oder richterlicher Auflage erfolgt (durchgehende Betreuung). Am Modellprojekt zur sozialtherapeutischen Nachsorge, das im August 2008 startete, nahmen Gewalt- und Sexualstraftäter aus der JVA Waldheim teil (sowohl aus dem Regelvollzug als auch aus der Sozialtherapeutischen Anstalt). Forensische Diagnosen waren keine Zugangsvoraussetzung. Außerdem erfolgten Anmeldungen durch die Bewährungshilfe Leipzig für Haftentlassene, die in anderen Gefängnissen eingesessen hatten, sich nach ihrer Entlassung in Leipzig niederließen und für die - meist aufgrund gutachterlicher Empfehlungen - eine richterliche Therapieauflage in den Entlassungsbeschluss aufgenommen worden war. In der JVA Waldheim spielten Empfehlungen bisheriger Teilnehmer, die sogenannte „Mundpropaganda“, eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus wird die Durchführung des Projektes beschrieben und abschließend als vorläufige Bilanz werden drei Forderungen an die sozialtherapeutische Nachsorge formuliert. Vortrag / Donnerstag Koller, Matthias Zwingend behandeln? Durch Beschlüsse aus März, Oktober und Dezember 2011 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Zwangsbehandlung konkretisiert und klargestellt, dass alle insoweit bestehenden gesetzlichen Regelungen an diesen Maßstäben zu messen seien. Die dem BVerfG zur Prüfung vorliegenden Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes und des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes genügten diesen Anforderungen nicht und wurden deshalb für nichtig erklärt. Bei näherem Zusehen dürften auch die einschlägigen Bestimmungen der Maßregelvollzugs- und Unterbringungsgesetze der meisten, wenn nicht gar aller anderen Länder demselben Verdikt unterliegen. Überdies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen aus dem Juni 2012 ausgesprochen, dass auch § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, der bisher als zureichende Grundlage für eine Zwangsbehandlung im Rahmen der betreuungsrechtlichen Unterbringung angesehen worden war, den Anforderungen nicht gerecht werde, die das BVerfG nunmehr für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung aufgestellt habe. Vortrag / Donnerstag Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Arbeitsgruppe 7 Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Abstracts Schon seit dem initialen Beschluss des BVerfG vom 23. März 2011 und noch einmal verstärkt seit den Beschlüssen des BGH vom 20. Juni 2012 ist eine breite Diskussion über Zulässigkeit, Grund und Grenzen der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie entbrannt. Während manche, vor allem Betroffene, einen vollständigen Verzicht auf eine Behandlung gegen den Willen einfordern, sehen andere, vor allem Psychiater, den ärztlichen Hilfe- und Behandlungsauftrag grundsätzlich in Frage gestellt. Teilweise wird die Gefahr einer Rückentwicklung bis hin zu Zuständen heraufbeschworen, wie sie in zurückliegenden Jahrhunderten in psychiatrischen Krankenanstalten bestanden haben; es werde die Zeit wiederkommen, in der psychotische Patienten nur noch dahinvegetieren und schreien. Da das BVerfG eine Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen indessen für keineswegs unzulässig gehalten hat, wenn sie sich nur auf eine klare und bestimmte gesetzliche Grundlage stützen kann, die die von ihm umschriebenen (Mindest-) Voraussetzungen beachtet, haben sich die Gesetzgeber in Bund und Ländern mittlerweile daran gemacht, den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Der Vortrag will den Stand der Diskussionen umreißen und - soweit vorhanden - erste Gesetzesvorschläge oder gar schon Gesetz gewordene Regelungen diskutieren. Korn, Jürgen (zur AG Frank Kerwer) Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis Die Landschaft der (forensischen) Pflege verändert sich zusehends. Aber wohin geht die Reise? Wie wird die Pflege am Patienten in einigen Jahren aussehen? Führende Pflegewissenschaftler propagieren die akademisierte Pflege. Teure Bachelor und Master Pfleger halten Einzug in die Abteilungen und sorgen für ein modernes Casemanagement. Experten-Pflegestandards werden erarbeitet und sollen für eine qualitativ bessere Pflege sorgen. Doch was bedeutet dies an der Basis, welche Kompetenzen braucht forensische Pflege? Fragt man bei erfahrenen Fachpflegekräften oder jungen Berufsanfängern - alle beschreiben die Förderung der sozialen Kompetenzen / Soft Skills als wichtigste Aufgabe. Können gering entlohnte und wenig qualifizierte Hilfskräfte die pflegewissenschaftlich ausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen mit massiv gestörten Patienten umsetzen? Und wie viele dieser Kräfte werden für die Stationen noch finanzierbar sein? Ob Hilfskräfte in der Lage sind auf die wichtigen Zwischentöne bei psychiatrisch kranken Patienten zu achten, Körpersprache zu erkennen und auf schwierige Situationen deeskalierend zu reagieren, erscheint ebenfalls fraglich. Ist eine breite, nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausgebildete Gruppe von examinierten, nicht akademischen Pflegekräften nicht sinnvoller und zielführender für einen solchen Anspruch? Krahl, Dr., Wolfgang s. Assion, Prof. Dr., Hans-Jörg Kröber, Prof. Dr., Hans-Ludwig Die Empathie-Forderung - ein therapeutischer Fetisch? Allgemein wird Straftätern und speziell sogenannten Psychopathen vorgeworfen, sie hätten ursächlich (für ihre Taten) einen Empathie-Mangel. Das ersieht man ja unmittelbar aus den Straftaten: wer anderen die Vorfahrt nimmt, sie schlägt, beraubt und vergewaltigt, lässt sich vom Leid seiner Opfer offenbar nicht abschrecken. Unsereins würde eine Straftat nie begehen, weil wir empatisch sind und stets primär an den möglichen Kummer der anderen denken. Oder machen wir die Selbsterfahrung, dass wir Gleichgültigkeit - mehr braucht es nicht - nach Belieben und unserer Interessenlage an- und wieder abstellen können? Und wie erklären wir das enorme psychologische Einfühlungsvermögen so mancher Psychopathen, das sie zum Manipulieren und zur eigenen Durchsetzung nutzen können? Es gibt also viele Fragen zu dem, was denn eigentlich die psychische Störung ausmacht und was das Gerede von den „Spiegelneuronen“ soll. Entsprechend fragt sich, was man denn eigentlich behandeln will und ob das überhaupt geht. Offenkundig muss man einen schizoid Affektgestörten ganz anders behandeln als einen gewitzten, charmant agierenden Psychopathen - und wer von beiden hat den Empathiemangel? Lachmann, Karin Vortrag / Donnerstag s. Schmidt, Winfried Vortrag / Mittwoch 23 24 Abstracts Lamott, Prof. Dr., Franziska Zur Psycho- und Soziodynamik von Gewalt. Vom destruktiven Potential in Gruppen und Institutionen Destruktive Potentiale gedeihen besonders gut in einem hierarchisch organisierten Umfeld, in dem Dominanz und Stärke als Maßstab interpersonaler Beziehungen fungieren. Das gilt in erster Linie für Institutionen wie Militär und Strafanstalten, aber auch für Psychiatrien und Maßregelvollzugskliniken. Anhand von Beispielen wird die Dynamik des Ineinandergreifens von individueller und institutionell verankerter Gewalt beleuchtet. Vortrag / Freitag Nedopil, Prof. Dr., Norbert Psychopathy und Rückfallprognosen bei Straftätern Die PCL wurde ursprünglich entwickelt, um eine Persönlichkeitsauffälligkeit, die bei Straftätern häufig gefunden wurde und mit Managementschwierigkeiten in Haftanstalten verbunden war, zu konzeptionalisieren. - a new concept, whose time has come (Bob Hare 1981). Dieses Konzept hat sich mittlerweile zu einem im Umgang mit Straftätern häufig gebrauchten und missbrauchten Etikett und daneben zu einem Prognoseinstrument entwickelt, welches ebenso häufig gebraucht und missbraucht wurde. Psychopathy ist zu einem Risikomerkmal geworden, welches viele juristische Konsequenzen nach sich zog (und weiterhin zieht) und ist als empirisches Äquivalent verwendet worden, wenn man moralisch nach dem Bösen fahndet. Es war und ist Grundlage für neurobiologische Untersuchungen und lieferte eine neuroanatomische Fundierung für viele negative Konnotationen, die über die Sammlung negativer Eigenschaften, die in der PCL-R enthalten sind, hinausgehen, z.B. „fehlende Therapierbarkeit“, „Unfähigkeit, aus Erfahrungen zu lernen“ etc.. Das Psychopathy-Konzept hat sich allerdings gewandelt, Psychopathy gilt nicht mehr als diagnostische Entität, sondern als dimensionales Konstrukt mit einer sehr viel größeren Varianz an Erscheinungsformen und Verläufen, als dies früher angenommen wurde. Dimensionalität und Varianz machen das Konstrukt der Psychopathy nicht unbrauchbar, zwingen aber zur Differenzierung und Relativierung. Dies gilt auch, wenn man die PCL-R als Prognoseinstrument anwendet. Vortrag / Mittwoch Plath, M. s. Hufnagel, S. Prakash, Dr., Nilima Neurobiologie der Suchterkrankungen Unser Gehirn beherbergt ein stammesgeschichtlich sehr altes Belohnungssystem,welches für das Überleben des einzelnen Individuums und ganzer Arten unerlässlich ist, weil es den Antrieb und die Motivation zur täglichen Nahrungssuche/-aufnahme, zur Fortpflanzung und zur Erfüllung weiterer „lustbetonter“ Aufgaben liefert. Gleichzeitig findet ein prozedurales Lernen statt, das die vor und während der Ausübung dieser Tätigkeiten vorgefundenen Bedingungen (Reize) als „belohnend“ oder „aversiv“ abspeichert. Psychotrope Substanzen stimulieren über verschiedene Mechanismen dieses Belohnungssystem, ihr Missbrauch kann deshalb zur Entstehung von Abhängigkeitssyndromen führen. In diesem Vortrag wird unter Berücksichtigung der aktuellsten Forschungsergebnisse auf die morphologischen, physiologischen, genetischen und epigenetischen Veränderungen der beteiligten Nervenzellen bzw. Gehirnzentren durch den akuten und chronischen Substanzabusus eingegangen. Forum 3 Radandt, Andrea & Franz, Ute Good Vibrations Bereits Yalom stellt in seinen Ausführungen zur Gruppenpsychotherapie fest, dass einer der wichtigsten Wirkfaktoren der Psychotherapie die Überzeugung des Therapeuten ist, dass der Patient Fortschritte erreichen kann. Die Aspekte Haltung und radikale Akzeptanz sind also wesentliche Voraussetzungen der Initiierung von Veränderungsprozessen. Der therapeutische Erfolg hängt auch davon ab, inwieweit der Therapeut diese ergebnisoffene, akzeptierende Grundhaltung einnehmen und leben kann. Körpertherapeutische und achtsamkeitsbasierte Verfahren arbeiten seit jeher auf dieser Grundlage, die auch eine Integration der Prinzipien buddhistischer Psychologie in die Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie beinhaltet. Im Workshop wird ein theoretischer Überblick über achtsamkeitsbasierte Psychotherapie vermittelt. Die Teilnehmer können in Übungen zur Körper- und Selbstwahrnehmung eigene Erfahrungen machen und mit den anderen Teilnehmern in eine Diskussion zu diesem Thema kommen. Arbeitsgruppe 4 Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Abstracts Rehner, Harald Einnehmende Patienten - Überlegungen zur Behandlung adoloszenter mehrfach Abhängiger Die Behandlung dieser Patienten wird häufig als zermürbend und von wenig dauerhaftem Erfolg begleitet erlebt. Obwohl nicht mehr nach Jugendstrafrecht untergebracht, finden sich dennoch ausgeprägte Reifungsdefizite in Verbindung mit einem bereits seit Jahren bestehenden, chronifizierten Konsum. Die Kombination von Persönlichkeitsfehlentwicklung und Drogenabhängigkeit erhöht das Risiko eines Scheiterns der Behandlung und setzt biographisch eine Negativspirale in Gang, die später nur noch schwer aufgehalten werden kann. Die am Modell der Alkoholabhängigkeit orientierte Behandlung erscheint oft nicht ausreichend, da sie die Differenzen in der Persönlichkeitsstruktur von Alkohol- und Drogenabhängigen zu wenig berücksichtigt. Diese sollen hier dargestellt werden. Ziele der Arbeitsgruppe: 1. über ein besseres Verständnis mehr Ruhe im Stationsalltag zu erreichen. 2. Erörterung der höchst unterschiedlichen Funktion von Droge und Konsum. 3. unverstellter Blick auf die biographischen Hintergründe des regelrecht zwanghaft erscheinenden Konsums, 4. Berücksichtigung komorbider Störungen, 5. Sensibilisierung für Gegenübertragungseffekte. Arbeitsgruppe 9 Rehner, Harald Überlegungen zur Verbindung von Scham, Schuld und Delinquenz Scham erscheint als ein Affekt, jedem bekannt, aber im Alltag wenig benannt. Er bleibt so im Verborgenen. Dieser Vortrag soll zu Sensibilisierung und einem besseren Verständnis für diese meist verkannten Hintergründe beitragen. Es sollen - begrenzt auf forensische Bezüge - die Psychodynamik der Scham, die Vorerfahrungen von Patienten in „Totalen Institutionen“, die latente Präsenz im Behandlungsalltag und Abwehrformen dargestellt werden. Insbesondere beschrieben werden soll der „Scham - Wut - Zirkel“ und die Dynamik von Trennungsschuld und Abhängigkeitsscham. Dabei soll auch die Frage erörtert werden, ob die Entwicklung von Schamaffekten bei der Straftatbearbeitung sich positiv auf die Legalprognose auswirken kann. Forum 2 Rotermund, Peter & Vieth, Elisabeth Anti-Gewalt-Training für eine spezielle Tätergruppe Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit Kollegen anderer Vollzugseinrichtungen ist deutlich geworden, dass häufig Aggressionstäter an einem Anti-Aggressivitäts-Training teilnehmen möchten, aber nicht die klassischen Voraussetzungen (z.B. Täter aus Statusbalance) für eine Teilnahme erfüllen. Eine große Gruppe dieser Interessenten verbinden die Merkmale „Mangel an Durchsetzungsfähigkeit und Selbstbehauptung“ und „Abhängigkeit in Beziehungen“. Unser bestehendes Anti-Gewalt-Training, welches bereits als Besonderheit Elemente der integrativen Bewegungstherapie beinhaltet, wurde speziell für diese Tätergruppe nochmals modifiziert und wird seit 2012 durchgeführt. Der Workshop beinhaltet eine Einführung in das Training an der Forensischen Klinik in Hildburghausen, die konkreten Modifikationen für die spezielle Tätergruppe und die bisherigen Erfahrungen. Arbeitsgruppe 2 Rudel, Dr., Astrid & Wahlers, Markus Fehlerkultur in der Forensik - Umgang mit (Behandlungs-)Fehlern im multiprofessionellen Team Der Volksmund und kluge Köpfe wissen, dass und wie man aus Fehlern lernt. Dennoch begegnen uns gerade in „totalen Institutionen“ wie der Forensik immer wieder Situationen, in denen Fehler nicht als solche erkannt, wiederholt und verheimlicht werden. Die Patienten in Maßregelvollzugskliniken sind tagtäglich aufgefordert, Fehler offen zu legen und mit Verhaltensänderungen Abhilfe zu schaffen. Andererseits ist die Tatsache, dass jedes Handeln Konsequenzen, jeder Fehler Sanktionen nach sich zieht, in der Arbeit stets präsent. Ein Fehler allein lässt sich meist korrigieren. Zu schwierigen, bisweilen fatalen, Konstellationen kommt es dann, wenn sich Fehler summieren oder gegenseitig potenzieren. Welche typischen Fehler „passieren“, welche Ursachen haben sie und wie sollte mit Fehlern im und durch das Behandlungsteam anders umgegangen werden? Wie Arbeitsgruppe 6 Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen 25 26 Abstracts sind Fehlerketten zu durchbrechen? Welche Veränderungen sind nötig, damit Fehler genutzt werden können, um Prozesse zu optimieren? Nach einem kurzen Einblick in die Theorie von Fehlerkultur und FehlermanagementSystemen sollen in diesem Workshop anhand von praktischen Fallbeispielen (gern auch der Teilnehmer), Voraussetzungen und Maßnahmen diskutiert werden, derer es zur Entwicklung einer offenen, konstruktiven Fehlerkultur bedarf. Der Fokus wird dabei auf Haltung, Atmosphäre, Dynamik und deren mögliche/nötige Veränderung in Gesamtbehandlungsteams forensisch-psychiatrischer Einrichtungen gelegt. Saimeh, Dr., Nahlah Zur Behandelbarkeit des sogenannten „Bösen“ Berichterstattungen über unglaubliche Gewalttaten, insbesondere von Einzeltätern in befriedeten Gesellschaften, haben Konjuktur, sei es als ausführlich-sachliche Dokumentarsendung, als unterhaltsam-kitschige Doku-Fiction oder als true crime-Buch. Das Feuilleton hat den Abgrund entdeckt. Kriminalpolitisch bildet sich dieses Phänomen ab in rasch aufeinander folgenden Gesetzeswerken, die alle dem Bürger vermitteln, dass der Staat im Sinne der patriarchalen Schutzinstanz in der Lage sei, dem destruktiven Geist aus der Flasche ein für alle Mal das ständige Entweichen abzugewöhnen. Zum Teil gut gemeinte, selten gut gemachte Gesetze wurden innerhalb der letzten 15 Jahre verfasst mit dem Ziel, die Menschen vor schweren Gewalttaten zu schützen. Das Ansinnen ist nicht zu beanstanden. Die forensischen Wissenschaften erhielten dadurch reichlich Gelegenheit zu geschäftigem Diskurs, insbesondere weil zuletzt mit dem Therapie-Unterbringungsgesetz und der Neuregelung der Sicherungsverwahrung endgültig die Zuständigkeit für die „Ausrottung des Bösen“ in das ärztlich-psychotherapeutische Aufgabengebiet verschoben wurde. Gehört das alles dort hin? Ist das „Böse“ gleichzusetzen mit „bösem Handeln“? Beruht „böses Handeln“ stets auf einer psychischen Störung, ja ist es sogar eine Krankheit? Bedarf es einer „Behandlung“ und wenn ja, kann man es wirklich behandeln? Ist das „Böse“ noch böse, wenn es sich doch bemüht, zum „Guten“ zu werden? Was bleibt, wenn das „Böse“ böse bleiben will? Therapie? Schlawis, Karlheinz Vortrag / Freitag s. Schmidt, Winfried Schmidt, Winfried & Schlawis, Karl-Heinz & Lachmann, Karin Computergestützte Testdiagnostik im Maßregelvollzug Möglichkeiten und Grenzen Im Workshop werden geeignete Testverfahren zur Psychodiagnostik im Maßregelvollzug vorgestellt. Es wird das HTS System zur Testauswertung und auch zur direkten Eingabe durch die Probanden vorgestellt. Sinnvolle Verbindung von Papier-und-Bleistift- und Computerformen: Die bisherige Diagnostikforschung und Verfahrensentwicklung kann auf einige hervorragende Leistungen im Urteils- wie im Leistungsbereich zurückblicken. Der Übergang zu einer neuen Technologie sollte nicht zum Verlust des bisherigen Kenntnisstandes führen. So können Fragebögen weiterhin ökonomisch als Papier-und-Bleistift-Varianten durchgeführt werden, die Dateneingabe mittels Computer erlaubt eine Auswertung und Speicherung der Daten im Rahmen des Programmsystems. Entlastung der Forschung von Routinetätigkeit: Ein Problem ist die Erstellung von Dateien für die statistische Auswertung. Die Exportfunktion erlaubt es, Daten in verschiedensten Formaten für die Weiterverarbeitung in Statistikprogrammen aufzubereiten und einfache statistische Auswertungen schnell im Testsystem selbst vorzunehmen. Das Hogrefe TestSystem ist als offenes System eine Verfahrenssammlung, die dem Diagnostiker selbst die fragestellungsspezifische Auswahl der Verfahren überlässt. Die einbezogenen Instrumente sind unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen: 1. Originäre Computertests sind solche Verfahren, die vorher noch nicht in durchführbarer Form (etwa als Papier- und Bleistift-Tests) erschienen sind. Sie nutzen die Spezifik des Computers bei Durchführung und Parametrierung meist voll aus bzw. sind nur mittels Computer durchführbar. 2. Bearbeitete Computertests haben einen Papier- und Bleistift-Test als Ausgangspunkt, sind mit der Papier- und Bleistift-Form aber nur bedingt identisch. Es wurden wesentliche Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen und computerspezifische Parameter eingeführt. Arbeitsgruppe 1 Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Abstracts 3. Computerversionen von herkömmlichen Tests sind mit den Papier-und-Bleistift-Formen imItemmaterial und dem prinzipiellen Ablauf identisch. Die Modifikationen sind geringer als bei der vorgenannten Kategorie, dennoch ist eine spezielle Normierung notwendig. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit das Testsystem (HTS) selbst zu erproben, es ist ausdrücklich erwünscht ausgefüllte Testbögen zur Auswertung am PC mitzubringen. Aktuelle Testverfahren (mit Testmappe) stehen zur Ansicht im Workshop zur Verfügung. Schulte-Pagel, Rebekka Huch, mich schaudert´s - Über die Ästhetik des Bösen In der Beschäftigung mit der Darstellung des Bösen in der Kunst begegnen wir verschiedenen Aspekten, die mit diesem Vortrag näher erläutert werden sollen: In welcher Form bahnt sich das Böse seinen Weg in der künstlerischen Darstellung von der Antike bis in die aktuelle Zeit? Welche Wirkung hat dies auf den Betrachter? Schiller beschreibt das Gefühl des Erhabenen, das sich beim Anblick einer antiken Tragödie einstellt. Gute böse Kunst stellt das Unnennbare, das Unendliche dar, behandelt den Schrecken und das Grauen. So ist das dargestellte Böse niemals nur die Phantasie des Künstlers, sondern auch Teil des Betrachters, Angstlust und die Lust an der Unmoral. Die Faszination des Bösen oder, wie in Kafkas Erzählung „Die Strafkolonie“, die poetische Selbstfolter in der detaillierten Beschreibung des Grausamen findet Raum in einer ästhetischen Imagination. Spannend ist für die Referentin die Frage, ob man insbesondere in der forensischen Psychiatrie bei genauer Betrachtung dem Bösen in den Bildern der Patienten des Offenen Ateliers in Eickelborn begegnen kann? Vieth, Elisabeth s. Rotermund, P. Vollbach, Dr., Alexander Der alternde Täter und Gefangene in seinen sozialen Bezügen In der Kriminologie und ihren forensischen Bezugswissenschaften stand bisher die „Kriminalität in der Entwicklungszeit“ (also die Kriminalität Jugendlicher und Heranwachsender) im Fokus der Aufmerksamkeit. In Zukunft wird es aber in Wissenschaft und Praxis verstärkt um die Kriminologie und Kriminalprognose des alternden Menschen gehen. Schon heute wächst die Zahl der älteren Gefangenen in der Gefängnispopulation. Aufgrund längerer, auch lebenslanger Haftstrafen sowie der ausgeweiteten Handhabung der Sicherungsverwahrung wird auch die Zahl im Vollzug alt werdender und sterbender Gefangener zunehmen. Der Vollzugszeitraum wird deshalb ein zentraler und kritischer Lebensabschnitt im Lebenslängsschnitt des alternden Täters mit neuen sozialen Bezügen, insbesondere bei erstmaligem Vollzug. Der Vortrag geht 1. auf die kriminologisch relevanten Besonderheiten der Kriminallität alternder Menschen, 2. auf deren Situation in den Strafvollzugsanstalten 3. sowie auf die neuen Herausforderungen im Vollzug und mögliche Lösungen ein. Es geht dabei nicht so sehr um die Frage eines etwaigen Alterstrafrechts (Strafausschließungs- und milderungsgründe aufgrund altersbedingter Einbußen, Strafempfindlichkeit). Es geht vielmehr um die Frage der kriminologischen Einzelfallbeurteilung des alternden Straftäters in seinen sozialen Bezügen, durch die erst eine sinnvolle und menschenwürdige Vollstreckung und Vollzugsgestaltung ermöglicht wird. Wahlers, Markus Forum 4 Vortrag / Donnerstag s. Rudel, Dr., Astrid Waschk, Patricia Neue Wege der Personalgewinnung im Eickelborner Zentrum für Forensische Psychiatrie und in den übrigen LWL-Gesundheitseinrichtungen im Kreis Soest Es gibt einen erheblichen Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Vor allem im ländlichen Bereich wird es zunehmend schwerer, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Parallel hierzu stellen die Nachwuchskräfte neue Anforderungen an ihren Arbeitgeber. Für die Generation Y (junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Forum 2 27 28 Abstracts nach 1981 geboren wurden) gewinnen Aspekte, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, an Bedeutung. Die Gesundheitseinrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) im Kreis Soest stellen sich den Herausforderungen und machen durch umfassende Personalentwicklungs- und Personalgewinnungsmaßnahmen auf sich aufmerksam. In einer kurzen Zusammenfassung werden die Aktivitäten - angefangen bei den Schülerinnen und Schülern der Region bis hin zu bereits angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern skizziert. Im Wettlauf um die wenigen Fachkräfte setzen sich nur die Einrichtungen durch, die sich langfristig als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Welzel, Monika „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ - Fürsorglicher Zwang im Maßregelvollzug - wann ist er erlaubt, wann nicht? Die Anordnung von besonderen Sicherungsmaßnahmen, wie die Absonderung von Patienten im Maßregelvollzug, ist ebenso, wie die Fixierung und die Anwendung unmittelbaren Zwangs, ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Freiheit der Person und der körperlichen Unversehrtheit und unterliegt strengen Kriterien. In der Praxis wirft der Umgang mit diesen Zwangsmitteln viele Fragen auf. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Welche Bedeutung hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? Welches Verfahren ist zu beachten? Wer darf anordnen? Wie lange darf die Maßnahme andauern? Welche Möglichkeiten der Überwachung sind indiziert? Im Vortrag werden ausgehend von Beispielen aus der Praxis die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt. Vortrag / Donnerstag Wiemann, Andreas & Engler, Karlheinz Bewältigungsstrategien im Umgang mit eigenen Gefühlen In dieser Arbeitsgruppe wollen wir uns unter Pflegenden/Sozialpädagogen über eigene Gefühle bei der Arbeit im Maßregelvollzug austauschen. Der Austausch soll durch die folgenden Fragen geleitet werden: 1. Welche Gefühle entstehen in mir im Umgang mit Patienten, der Situation am Arbeitsplatz (in der Forensik), im Umgang mit den Kollegen? 2. Wie gehe ich mit Ihnen um? 3. Welche Bewältigungsstrategien von mir sind erfolgreich? 4. In welchen Bereichen habe ich Schwierigkeiten? Arbeitsgruppe 5 Wiemann, Andreas & Engler, Karlheinz Milieugestaltung in der Forensik als pflegerisches Element: Erfahrungen und Gedanken zum Thema Milieu und Umgebung haben einen starken Einfluss auf die Genesung von psychisch kranken Menschen.Milieugestaltung wird in der Psychiatrie als eine wesentliche Aufgabe der Pflege angesehen. Welche Einflussmöglichkeiten erleben wir als Pflegende in der Forensik auf das Milieu? In der Forensik ist das Milieu häufig durch Sicherheitsgedanken geprägt. Welche Faktoren in Milieu und Umgebung erleben wir in der Forensik als störend für die Entwicklung der Patienten? Wie gehen wir mit diesen Faktoren um? Welche Lösungsmöglichkeiten sehen wir? Welche Faktoren erleben wir als fördernd? Wie halten wir die Faktoren in Balance? Vortrag / Donnerstag Wolf, Dr., Thomas Gutachten im Strafprozess - Anforderungen und Fehler aus richterlicher Sicht Der Vortrag befasst sich mit Gutachten zur Schuldfähigkeit, zur Einweisung in eine Maßregel nach §§ 63 und 66 StGB und zur Beendigung dieser Sanktionen. Es sollen die Anforderungen an solche Gutachten dargestellt sowie mögliche Fehlerquellen und deren Folgen, auch für die Sachverständigen, aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird den Aufgaben gewidmet, die sich aus der Neuregelung der SV ab dem 01. Juni 2013 (§ 66c StGB, § 119a StVollzG) ergeben werden. Vortrag / Donnerstag Dauer halbtägig Zielgruppe: alle Berufsguppen Referenten und Moderatoren Alex, Michael, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Bochum Assion, Prof. Dr., Hans-Jörg, Ärztlicher Direktor, LWL-Klinik Dortmund Beck, Dr., Norbert, Facharzt für Rechtsmedizin, Geschäftsführer der Ethik-Kommission der Otto-von-Guericke Universität an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Magdeburg Böcherer, Dieter, Fachkrankenpfleger, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Böhmer, Dietmar, Leiter des LWL-Instituts für Rehabilitation Warstein Brendel, Thomas, Affektkontrolltrainer, AWO Psychiatriezentrum, Königslutter Butz, Matthias, Dipl.-Psychologe, Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychologie der Universität Regensburg Dimmek, Dr., Bernd, Dipl.-Soziologe, LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne Dönisch-Seidel, Uwe, Dipl.-Psychologe, Psychol. Psychotherapeut, Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in NRW, Düsseldorf Eisenbarth, Dr., Hedwig, Dipl.-Psychologin, Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychologie der Universität Regensburg Engler, Karlheinz, Krankenpfleger, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel Feltes, Prof. Dr., Thomas, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Bochum Fischwasser-von Proeck, Gabriele, Dipl.-Sozialwissenschaftlerin, Hameln Franz, Ute, Ärztliche Direktorin, Wilfried-Rasch-Klinik, Dortmund Frommann, Dr., Nicole, Psychol. Psychotherapeutin, LVR-Klinikum Düsseldorf Gaebel, Prof. Dr., Wolfgang, Ärztlicher Direktor, LVR-Klinikum Düsseldorf Golsabahi-Broclawski, Dr., Solmaz, Leitende Ärztin, Hellweg-Klinik Bielefeld, Vorsitzende des Dachverbandes der transkulturellen Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik im deutschsprachigen Raum, DTPPP. e.V. Bielefeld Gouzoulis-Mayfrank, Prof. Dr., Euphrosyne, Ärztliche Direktorin, LVR-Klinik Köln Häbler, Axel, Dipl.-Psychologe/Sportpsychologe, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Haffke, Prof. Dr., Bernhard, Rechtsanwalt, Passau Happe, Caroline, Dipl.-Psychologin, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Heilemann, Dr., Michael, Dipl.-Psychologe, Hameln, IIO Institut für ICH-Optimierung Hollweg, Tilmann, Landesrat, Dipl.-Psychologe, Psychol. Psychotherapeut, LWL-Maßregelvollzugsdezernent, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster Holzhaider, Dr., Hans, Journalist, „Süddeutsche Zeitung“, München Hufnagel, Sylvia, Dipl.-Psychologin, Psychol. Psychotherapeutin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie, LVR-Klinik Köln Janssen, PD Dr., Birgit, Leitende Oberärztin, LVR-Klinik Düsseldorf Kammeier, Dr., Heinz, Lehrbeauftragter für Recht im Gesundheitswesen an der Universität Witten/Herdecke, Witten Kastner, Dr., Adelheid, Primaria, Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, Linz Kerwer, Frank, Sozialtherapeutische Fachkraft im Maßregelvollzug, SoMKo - KommunikationsCoaching und Konfliktberatung, Bell Klemm, Prof. Dr., Torsten, Psychol. Psychotherapeut, Vorstand Institut für sozialtherap. Nachsorge u. Resozialisationsforschung, ISONA e.V., Leipzig Koller, Matthias, Richter am Landgericht Göttingen Korn, Jürgen, Kommunikationscoach, SoMKo - KommunikationsCoaching und Konfliktberatung, Bell Krahl, Dr., Wolfgang, Otte-von-Guericke-Universität Magdeburg Kröber, Prof. Dr., Hans-Ludwig, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité-Universitätsmedizin, Berlin Lachmann, Karin, Apparatezentrum Hogrefe, Göttingen Lamott, Prof. Dr., Franziska, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm Luckhaus, PD Dr., Christian, Oberarzt, LVR-Klinik Düsseldorf Mbamba, Malik, Dipl.-Psychologe, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Mokros, Dr., Andreas, Abteilung für Forensische Psychiatrie u. Psychotherapie der Universität Regensburg Nedopil, Prof. Dr., Norbert, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie, Klinik der Universität München Osterheider, Prof. Dr., Michael, Professor für Forensische Psychiatrie an der Universität Regensburg 29 30 Referenten und Moderatoren Plath, Martina, Fachkrankenpflegerin, Fachkraft für Abhängigkeitserkankungen, LVR-Klinik Köln Prakash, Dr., Nilima, Heimholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, Neuherberg Prüter-Schwarte, Dr., Christian, Chefarzt, LVR-Klinikum Köln Radandt, Andrea, Körperpsychotherapeutin/Sportpsychologin MSc, Wilfried-Rasch-Klinik, Dortmund Rehner, Harald, Dipl.-Psychologe, Universitätsklinikum Rostock, Klinik für Forensische Psychiatrie Rotermund, Peter, Dipl.-Psychologe, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Hildburghausen Rudel, Dr., Astrid, Stellv. Ärztliche Direktorin, LWL-Klinik Herne Saimeh, Dr., Nahlah, Ärztliche Direktorin, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Schlawis, Karlheinz, Apparatezentrum Hogrefe, Göttingen Schmidt, Wilfried, Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut, Praxis für Gesundheitsprävention NWM, Arpshagen Schulte-Pagel, Rebekka, Dipl.-Designerin, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Sommer, Christof, Bürgermeister der Stadt Lippstadt Vieth, Elisabeth R., Dipl.-Psychologin, Fachkrankenhaus Hildburghausen Vollbach, Dr., Alexander, Vollzugsabteilungsleiter, Justizvollzugsanstalt Bremen Wahlers, Markus, Stationsleiter, LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne Wallenstein, Bernd, Stellv. Ärztlicher Direktor, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Waschk, Patricia, Dipl.-Psychologin, LWL-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt Welzel, Monika, Referatsleiterin Rechts- u. Vollzugsangelegenheiten, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster Werner, Lutz Thomas, Oberarzt, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Wiemann, Andreas, Diplomierter Pflegefachmann HF, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel Wolf, Dr., Thomas, Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg Hotelverzeichnis Hotelführer für Lippstadt, Bad Waldliesborn, Soest, Bad Sassendorf Lippstadt City-Hotel Garni, Lange Str. 1, 02941 5033 u. 5034 Gästezimmer E. Schollmeier, Lipperoder Str. 25, 02941 77919 Gasthof Bracht-Henneken (Benninghausen), Benninghauser Str. 190, 02945 5687 Gasthof Franz Donner (Bökenförde), Rüthener Str. 23, 02941 12405 Gasthof Koch (Rixbeck), Alpenstr. 2, 02941 12318 Hotel Drei Kronen, Marktstr. 2, 02941 3118 Best Western-Hotel Lippischer Hof, Cappeler Str. 3, 02941 9722-0 Hotel-Restaurant Zum Jägerkrug (Cappel), Cappler Stiftsallee 25, 02941 5694 / 9713-0 Welcome-Hotel Lippe Residenz, Lippetor 1, 02941 989-0 Landwirtschaftszentrum (Ostinghausen), Haus Düsse, 02945 989-0 Landgasthof Vogt (Bettinghausen), Lange Str. 44, 02945 2232 Lippstadt - Bad Waldliesborn Haus Holtdirk, Quellenstr. 80, 02941 9415-0 Hotel Jonathan Betriebs GmbH, Parkstr. 13, 02941 888-0 Hotel Restaurant Hubertushof, Holzstr. 8, 02941 8540 Kurhotel Tenbrockhaus, Walkenhausweg 4, 02941 94040 Parkhotel Ortkemper, Im Kreuzkamp 10, 02941 882-0 Hotel Stallmeister, Walkenhausweg 23, 02941 94890-0 Haus Waldblick, Walkenhausweg 17, 02941 94270 Haus Frenser, Birkenweg 13, 02941 80674 Agentur für Zimmervermittlung, Frank Stallmeister, 02941 9489090 [email protected] Soest Prodomo Hotel, Dasselwall 19, 02921 3500-0 Hanse Hotel Soest, Siegmund-Schultze-Weg 100, 02921 70900 Hotel Drei Kronen, Jakobistr. 37-39, 02921 13665 Haus Gellermann, Konrad-Stecke-Weg 8, 02921 590119-0 Hotel Stadt Soest, Brüderstr. 50, 02921 1811 u. 36220 Jugendherberge, Jahnstadion, Kaiser-Friedrich-Platz 2, 02921 16283 Pilgrim-Haus, Ältester Gasthof Westfalens, Jakobistr. 76, 02921 1828 Soest - Bad Sassendorf Maritim-Hotel Schnitterhof, Salzstr. 5, 02921 952-0 Hotel Böhm, Rennweg 7, 02921 5904-0 Hotelanlage „Forellenhof“, Fam. Rosenögger, Alleestr. 12, 02921 9530 Haus Rasche, Fam. Neugebauer, Wilhelmstr. 1, 02921 55501 Hotel Wulff, Berliner Str. 31+33+37, 02921 9603-0 Park-Café Sprenger, Fam. Sprenger-Weber, Wiesenstr.10, 02921 5900-0 Hotel „Altes Brauhaus“, Kaiserstr. 29, 02921 51175 Parkhotel, Kaiserstr. 19, 02921 55110 Weitere Angaben zu Hotels in Lippstadt und Umgebung erhalten Sie bei: Touristik-Information der Stadt Lippstadt 02941 58511 Weitere Angaben zu Hotels in Soest und Umgebung erhalten Sie bei: Touristik-Information, Am Seel 5, 59494 Soest 02921 103-1414 31 Tagungsmanagement: AG-Fachtagung LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelbornstraße 19 59556 Lippstadt Telefon: 02945 / 981-2044 Telefax: 02945 / 981-2059 E-Mail: [email protected] www.lwl-forensik-lippstadt.de Veranstalter: LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt Eickelbornstraße 19 59556 Lippstadt Tel. 0 29 45 / 9 81-02 Fax 0 29 45 / 9 81-22 59 www.lwl-forensik-lippstadt.de