Amtsblatt Nr. 38/2013
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Amtsblatt Nr. 38/2013
AMTSBLATT D E R B U ND E S S T AD T B ONN 45. Jahrgang 05. September 2013 Nummer 38 Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Bonn am Dienstag, dem 05.03.2013, um 18.00 Uhr, im Ratssaal, Stadthaus, Berliner Platz 2 459 Herausgeber: Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn 77-2471, Fax: 77-2468, E-Mail: [email protected] Internet: www.bonn.de Erscheinungsweise: Mittwochs nach Bedarf, kostenlos Bezugsquellen: Auskunftsstellen der Stadtverwaltung: Stadthaus, Rathäuser Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg, Versand: 77-2471 05.09.2013 Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Zugestellt am Amt 02 Niederschrift X öffentlich nicht öffentlich Drucksachennummer 1312704NO Sitzung Rat - Fragestunde - Sitzungstag Sitzungsort IX/36 05.03.2013 Stadthaus Ratssaal Beginn 18:00 Uhr Ende 18:39 Uhr Seite Große Anfragen 1. Drucksachen-Nr.: 1310521 Große Anfrage: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013 60. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 461 2. Drucksachen-Nr.: 1310538 Große Anfrage: DIE LINKE. vom 12.02.2013 Überbelegung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende 461 460 Oberbürgermeister Nimptsch eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Fragestunde des Rates. Auf seine Frage, ob Bedenken gegen eine Übertragung der Sitzung im Internet bestehen, werden keine Einwände erhoben. 1. Drucksachen-Nr.: 1310521 Große Anfrage: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013 60. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 Der Rat nimmt von der Großen Anfrage und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu Kenntnis. Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: In welcher Form ist vom Oberbürgermeister vorgesehen, in der Bundesstadt Bonn an den 60. Jahrestag des Volksaufstands gegen das SED-Unrechtsregime am 17. Juni 1953 zu erinnern? Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu hatte folgenden Wortlaut: Eine Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 ist seitens der Stadt Bonn nicht geplant, da dieser Tag in erster Linie ein bundesdeutscher bzw. Berliner Erinnerungstag ist. Auch in früheren Jahren sind Gedenkveranstaltungen in Bonn nicht unter städtischer Regie beziehungsweise auf Einladung des Oberbürgermeisters erfolgt. 1973 war es beispielsweise eine Bürgerinitiative, die eine Feierstunde am Bad Godesberger „Mauermahnmal“ ausrichtete. Ein geeigneter Ort, des Volksaufstandes in angemessener Weise zu gedenken, ist in Bonn das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dort ist für den 17. Juni 2013 anlässlich des 60. Jahrestages des Volksaufstandes eine abendliche Sonderöffnung geplant. Das Haus der Geschichte wird das genaue Veranstaltungsprogramm zeitnäher veröffentlichen. --Zu Beginn einer kurzen Aussprache zeigt sich Stv. Wimmer –BBB- namens seiner Fraktion enttäuscht von der Stellungnahme der Verwaltung. Die aufgrund des Berlin-Bonn-Gesetzes der Bundesstadt Bonn übertragenen Regierungsfunktionen enthielten auch die Verpflichtung, sich dieser Auszeichnung würdig zu erweisen. Die historischen Ereignisse des 17. Juni 1953 und die damit verbundene Signalwirkung verpflichte auch die Bundesstadt Bonn, die Botschaft des 17. Juni weiter zu transportieren. Unter Hinweis auf zahlreiche andere Gedenkveranstaltungen, so z.B. für den Brandanschlag in Solingen, halte er auch einen Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag des 17. Juni für angemessen und erforderlich. Dieser Auffassung schließt sich Stv. van Schewick –CDU- namens seiner Fraktion an. Er begrüßt die Fragestellung des BBB und bedauert die Haltung der Verwaltung. Bonn als eines der beiden politischen Zentren Deutschlands könne sich hier seiner Verpflichtung nicht entziehen und die Stadtspitze solle ein Zeichen setzen, um die geschichtliche Bedeutung des 17. Juni zu unterstreichen. Angemessen sei z.B. eine Gedenkveranstaltung am Mahnmal in Bad Godesberg. Er appelliert an die Verwaltung, hierzu ihre Position noch einmal zu überdenken. 2. Drucksachen-Nr.: 1310538 Große Anfrage: DIE LINKE. vom 12.02.2013 Überbelegung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende Der Rat nimmt von der Großen Anfrage und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu Kenntnis. Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt: 1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylsuchende sind seit Ende November 2012 in Bonn neu angekommen und aufgenommen worden? 2. Wie hat sich seit November vergangenen Jahres die Belegungssituation in den städtischen Unter2 künften entwickelt (Zimmer/Personen bzw. Personen/qm )? 3. Wie viele städtische Wohnungen bzw. Wohnungen des SGB wurden seitdem bereitgestellt oder renoviert, um baldmöglichst zur Verfügung zu stehen? 461 4. Welche zusätzlichen Unterkunftsmöglichkeiten hat die Verwaltung seitdem erschlossen? 5. Mit welchen Anbietern von Wohnraum bzw. Unterkünften wurde seitdem gesprochen über eine mögliche Unterbringung von Flüchtlingen? 6. Warum wurden angesichts der Unterbringungssituation keine Hotelkapazitäten angemietet? Ab welcher Belegungsdichte pro Quadratmeter in den bestehenden Unterkünften wird die Verwaltung gewerbliche Unterkünfte bzw. Hotelkapazitäten anmieten? 7. Welche zusätzliche personelle und materielle Unterstützung erhalten die mit der Unterbringung der Flüchtlinge befassten MitarbeiterInnen und Abteilungen derzeit durch die Verwaltungsspitze (bewilligt)? 8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung, um einen angemessene Unterbringung von Flüchtlingen in Bonn schnellstmöglich sicherzustellen? 9. Welche Vereinbarungen konnten innerhalb der Verwaltung und mit dem SGB bisher getroffen werden, um auch mittelfristig eine größere Zahl an menschenwürdigen Unterkünften anbieten zu können? Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu hatte folgenden Wortlaut: Hinsichtlich der Beantwortung wird zur Information darauf hingewiesen, dass das Städtische Gebäudemanagement (SGB) für die Schaffung der Unterbringungsmöglichkeiten, das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) für die Unterbringung und Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge zuständig ist. Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylsuchende sind seit Ende November 2012 in Bonn neu angekommen und aufgenommen worden? Seit 29.11.2012 sind 80 Flüchtlinge / Asylbewerber/-innen neu zugewiesen und untergebracht worden. 2. Wie hat sich seit November vergangenen Jahres die Belegungssituation in den städtischen 2 Unterkünften entwickelt (Zimmer/Personen bzw. Personen/qm )? Ende November waren es 40 Personen (= 25% Überbelegung). Alle Übergangsheime zusammen haben derzeit eine Überbelegung von 69 Personen (entspricht 42,6% Überbelegung, Soll: 162, Ist: 231. Die Überbelegungsquote variiert naturgemäß aufgrund der unterschiedlichen Größe der Übergangseinrichtungen und zwar zwischen 35% und 57% derzeit. Die Quadratmeter-Zahlen je Person variieren dementsprechend ebenso und reichen von 2,8 qm (Familie mit Kleinkindern) bis 11 qm pro Person. Außerhalb der Übergangsheime sind vorübergehend in Wohnungen 14 Personen und in (den dafür nicht vorgesehenen) Notunterkünften 33 Personen untergebracht. 3. Wie viele städtische Wohnungen bzw. Wohnungen des SGB wurden seitdem bereitgestellt oder renoviert, um baldmöglichst zur Verfügung zu stehen? Das SGB hat bisher zwei Wohnungen bereitgestellt. 4. Welche zusätzlichen Unterkunftsmöglichkeiten hat die Verwaltung seitdem erschlossen? Das SGB richtet derzeit insgesamt 7 weitere Wohnungen so her, dass sie temporär in Kürze genutzt werden können. Drei weitere zeitnah freiwerdende Wohnungen werden ebenfalls für die Flüchtlingsunterbringung dem Amt 50 zur Verfügung gestellt. 5. Mit welchen Anbietern von Wohnraum bzw. Unterkünften wurde seitdem gesprochen über eine mögliche Unterbringung von Flüchtlingen? 462 Das SGB hatte bis dato Kontakt zu zwei Großanbietern von Wohnraum. Beide hatten nicht die Möglichkeit, entsprechende Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen der Bundesstadt Bonn zu vermieten. Maklerbüros wurden bereits eingeschaltet. Entsprechende Angebote von anzumietenden und umzubauenden Gewerbeimmobilien werden geprüft, sobald sie eingehen und wenn dem SGB entsprechende finanzielle Mittel langfristig, d.h. 10 Jahre und mehr, zur Verfügung gestellt werden. Zeitnah als Wohnraum nutzbare Immobilien werden derzeit auf dem freien Markt vorwiegend für die Klientel „Studenten“ hergerichtet und nicht der Bundesstadt Bonn als Übergangsheim angeboten. 6. Warum wurden angesichts der Unterbringungssituation keine Hotelkapazitäten angemietet? Ab welcher Belegungsdichte pro Quadratmeter in den bestehenden Unterkünften wird die Verwaltung gewerbliche Unterkünfte bzw. Hotelkapazitäten anmieten? Die Unterbringung von Flüchtlingen in Bonner Hotels wurde bereits veranlasst. Die Hotels prüfen derzeit, wo eine durchgängige Belegung von Hotelzimmern über einen Zeitraum von 3 Monaten für ca. 100 Flüchtlinge möglich ist, ob dieser Zeitraum ggf. verlängert werden kann bzw. für welche Zeiträume Zimmer zur Verfügung gestellt werden können. Obwohl angesichts von Preisen von bis zu 100 EUR pro Übernachtung bei einem finanziellen Gesamtvolumen von ca. 1,2 Millionen EUR für jeweils drei Monate viele Hotels hier ihre Auslastung wesentlich verbessern könnten, ist die Angebotslage derzeit schwach. Zurzeit liegt nur ein Angebot vor, womit ein Viertel des infrage kommenden Personenkreises für jeweils ca. 1 Woche an wechselnden Terminen untergebracht werden kann. Die Verwaltung wird diese Unterbringungsmöglichkeit weiterhin mit Priorität 1 ebenso weiter verfolgen wie die unter Punkt 5 dargestellte Anmietung von Gewerbeimmobilien und berichten. 7. Welche zusätzliche personelle und materielle Unterstützung erhalten die mit der Unterbringung der Flüchtlinge befassten MitarbeiterInnen und Abteilungen derzeit durch die Verwaltungsspitze (bewilligt)? Bisher wird die Aufgabe mit den vorhandenen Personalressourcen wahrgenommen, wobei die mit der Unterbringung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem städtischen Sozialdienst unterstützt werden. Ob das zukünftig bei einer größer werdenden Zahl von Flüchtlingen noch zu leisten sein wird, muss zu einem späteren Zeitpunkt bewertet und dann ggf. in einer Vorlage an den Verwaltungsvorstand berichtet werden. 8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung, um einen angemessene Unterbringung von Flüchtlingen in Bonn schnellstmöglich sicherzustellen? Siehe Antwort zu 9.) 9. Welche Vereinbarungen konnten innerhalb der Verwaltung und mit dem SGB bisher getroffen werden, um auch mittelfristig eine größere Zahl an menschenwürdigen Unterkünften anbieten zu können? Das SGB prüft laufend alle leerstehenden bzw. leer werdenden Flächen auf ihre Tauglichkeit als Wohnfläche. So wurde z.B. das ehemalige große Verwaltungsgebäude in der Drachenburgstraße bereits geprüft. Es kommt ad hoc als Flüchtlingsheim nicht infrage, da eine Wohnnutzung innerhalb eines Gewerbegebietes momentan nicht gestattet ist. Geprüft wurde auch die Wohnung im 1.OG in der Friedlandstr. 15. Sie ist als Wohnung für Flüchtlinge nicht geeignet, da der Zugang der Wohnung nur durch den Kindergartenbereich möglich ist. Des Weiteren müssten zusätzlich eine brandschutztechnische Trennung des EG und des 1.OG erfolgen, da dann zwei verschiedene Nutzungseinheiten vorhanden wären. Geprüft wurde ebenfalls die Wohnung Guardinistr. 54, 1.OG. Diese Wohnräume können nach Abschluss der Sanierung der Heizsteigeleitungen (nach Beendigung der Heizperiode 2012/13) frühestens im Mai 2013 zur Verfügung gestellt werden. Derzeit befinden sich die Gebäude Budapester Str. 19 und 21 in der Prüfung. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass eine kurzfristige Herrichtung dieser alten einfach ausgestatteten Wohngebäude nicht möglich ist, da in den Gebäuden nur WC-Anlagen und Wohnräume vorhanden sind. Für die Unterbringung von Flüchtlingen reicht dies nicht aus. Alle Räume müssen ordentlich beheizbar sein. Eine Wohnküche mit entsprechenden Anschlüssen für einen Herd, einen Kühlschrank und eine Spüle mit Warmwasser muss pro Wohneinheit ebenso vorhanden sein wie ein Badezimmer mit Dusche oder Wanne und einer Waschgelegenheit mit Warmwasseranschluss. Die Fußböden in den neu zu bildenden Bädern und Küchen sollten gefliest sein. Die Möglichkeit zum Anschluss von einer Waschmaschine und eines Ablufttrockners sollte pro Wohneinheit entweder im Keller oder in der Wohnung ebenso vorhanden sein wie in einem Wohnraum je Wohneinheit ein TV-Satelliten- und Telefonanschluss. 463 Als Entscheidungsgrundlage für die künftige Verwendung dieser Gebäude wird deshalb eine Kostenschätzung erstellt. Weitere 2 Wohnungen werden anschließend geprüft. Nach Vorlage der jeweiligen Kostenschätzungen wird die Verwaltung berichten bzw. entsprechende Beschlussvorlagen mit Finanzierungsvorschlägen erstellen. --Zu Beginn einer ausführlichen Aussprache bedankt sich Frau Stv. Götz –DieLinke- für die Stellungnahme; die dort dargestellte Situation sei jedoch unbefriedigend. In Anbetracht der bereits seit einiger Zeit steigenden Zahl der Flüchtlinge, sei hier zu wenig unternommen worden. Das Problem dürfe nicht aus finanziellen Gründen auf die lange Bank geschoben werden und sie wünsche sich ein verstärktes Engagement. Für ihre Fraktion kündigt sie weitere Initiativen hierzu an. Stv. Müller –Bündnis90/Grüne- begrüßt die durch die Anfrage angestoßene Diskussion und sieht ebenfalls Handlungsbedarf hinsichtlich einer sich dramatisch zuspitzenden Lage. Er erwarte neben der Darstellung der Fakten auch Impulse in Richtung Sozialpolitik und würde es begrüßen, wenn dem Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen hierzu Vorschläge unterbreitet würden. Weiterhin regt er an, dass sich die Verwaltung mit den Flüchtlingsorganisationen zusammensetzen sollte, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Stv. Schmitt –BBB- hinterfragt unter Bezug auf die Beantwortung zu Ziff. 2 der Großen Anfrage, ob durch die derzeit für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Notunterkünfte, nicht ein neuer Bedarf bei der Unterbringung von Obdachlosen erzeugt wird. Weiterhin fragt er nach den Kosten für die Herrichtung der unter Ziff. 4 angesprochenen sieben weiteren Wohnungen. Hinsichtlich der Ausführungen unter Ziff. 5 bittet er um nähere Erläuterungen und zu Ziff. 9 hinterfragt er die dort dargestellten Mindeststandards insbesondere im Hinblick auf für notwendig erachteten TV-Satelliten und Telefonanschlüsse. Stv. Großkurth –CDU- hält eine Beratung im Fachausschuss für geboten und bezieht sich hierbei auf einen Antrag der Fraktion DieLinke im Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen. Die Antwort der Verwaltung könne jedoch nicht befriedigen. Man dürfe sich auch nicht auf die Darstellung des Ist-Zustandes beschränken; vielmehr sei es erforderlich ein Gesamtkonzept für künftige Entwicklungen aufzuzeigen. Die Verwaltung sei hier gefordert und er erwarte im Fachausschuss eine Beschlussvorlage mit konzeptionellen Vorstellungen und Vorschlägen. Dem Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Angelegenheit ggfls. mit ergänzter Stellungnahme in den Fachausschuss zu verweisen, widerspricht Stv. Kox –SPD-, der die Behandlung dieses wichtigen Themas auch im Rat für erforderlich hält. Das Thema habe neben dem sozialpolitischen Aspekt auch eine finanzpolitische Seite, allerdings solle die vertiefende Diskussion im Fachausschuss geführt werden, und hierzu erwarte auch seine Fraktion Vorschläge der Verwaltung, die z.B. auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme ehemaliger Bundesliegenschaften mit einbeziehen. Stv. Yildiz –BIG-Gruppe- bedankt sich ebenfalls für die Große Anfrage und die Antwort der Verwaltung. Er bittet um eine Einschätzung, wie sich die Zahl der Flüchtlinge in den nächsten 2 Jahren entwickeln wird. Des Weiteren hinterfragt er mit Bezug auf die Ausführungen zu Ziff. 5 die Höhe der benötigten finanziellen Mittel. Was die städt. Gebäude Drachenburgstraße und Budapester Str. 19 und 21 angeht, möchte er wissen, wann die entsprechenden Vorlagen mit Aussagen über die finanziellen Auswirkungen für die Herrichtung erwartet werden können; hierbei sollte auch auf die alternative Möglichkeit einer Anmietung von Räumlichkeiten eingegangen werden. Frau Stv. Paß-Weingartz –Bündnis90/Grüne- sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf und vermisst in der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung die sozialpolitische Komponente. Sie betont, dass Bonn als UN-Stadt eine offene Stadt sei, und dass es das Ziel sein müsse, allen Menschen, die in diese Stadt wollen, eine adäquate Unterkunft zu bieten. Die anstehenden Prüfungen müssten daher zügig umgesetzt werden. Stv. Ernst –ProNRW- nimmt Bezug auf seine Kleine Anfrage betr. Asylmissbrauch durch Roma aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (DS-Nr. 1213705)und regt an zu prüfen, ob bei Personen ohne Aussicht auf Anerkennung, wovon bei Flüchtlingen aus EU-Beitrittskandidaten auszugehen sei, nicht generell Möglichkeiten bestünden, diese nicht in der Stadt aufzunehmen. Stv. Dr. Stamp –FDP- verweist auf die Freizügigkeit in den EU-Staaten und begrüßt es, dass die demokratischen Parteien im Landtag sich parteiübergreifend des Problems der Armutswanderung ange- 464 nommen haben. Er halte eine Erörterung dieses Thema im Fachausschuss für richtig; seine Fraktion werde sich hier konstruktiv einbringen. Für die Verwaltung begrüßt Frau Bg. Wahrheit die breite Unterstützung, die sich aus den Redebeiträgen ergibt; sie betont, dass die Verwaltung mit Hochdruck an der Problemlösung arbeite, bittet aber auch, nicht zu verkennen, dass die Verwaltung im Konsens mit der Politik in der Vergangenheit auch Einrichtungen zurückgebaut habe in der Annahme, die Flüchtlingsströme würden sich verringern. Prognosen für die künftige Entwicklung seien nicht möglich und zu der angesprochenen Frage der angemessenen Ausstattung führt Frau Bg. Wahrheit aus, dass die Möglichkeit des Empfangs eines Fernsehprogramms in der Muttersprache zu einer menschenwürdigen Unterkunft gehöre. Was das für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Übergangsheim in der Gerhart-Hauptmann-Straße angehe, so seien die dort bisher lebenden Familien mittlerweile in anderen Wohnungen untergebracht, sodass das Übergangsheim für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Was die Frage nach den Kosten angehe, so sei man bemüht, diese dem Fachausschuss alsbald vorzulegen. 465 05.09.2013 Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Zugestellt am Amt 02 Niederschrift X öffentlich nicht öffentlich Drucksachennummer 1312704NO Sitzung Rat IX/36 Sitzungstag Sitzungsort 05.03.2013 Stadthaus Ratssaal Beginn 18:40 Uhr Ende 22:05 Uhr Seite Tagesordnung 1 Öffentliche Sitzung 469 1.1 Anerkennung der Tagesordnung 469 1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 04.10.2012 469 1.3 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 469 - entfällt - 1.4 Vorlagen aufgrund von Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse 469 1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1212829NV7 Änderung der Verwaltungspraxis bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 469 1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1212837NV4 HANDBUCH Inklusive Bildung - Anregungen, Ergänzungen und Anmerkungen im inklusiven Beteiligungsprozess 471 1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1213397NV2 Eckpunkte für eine soziale Wohnungspolitik 472 1.4.4 Drucksachen-Nr.: 1213762 Novellierung der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten 475 1.4.5 Drucksachen-Nr.: 1310101 Weiterentwicklung der Seniorenzentren 475 1.4.6 Drucksachen-Nr.: 1310102 Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn 2013 479 466 1.4.7 Drucksachen-Nr.: 1310143 Pützchens Markt: Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festlegung der Sperrzeiten an bestimmten Tagen in der Bundesstadt Bonn 479 1.4.8 Drucksachen-Nr.: 1310206 Schaffung einer 3-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung für den Standort der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, In der Raste 24, Bonn-Dottendorf 480 1.4.9 Drucksachen-Nr.: 1310207 Aufnahme einer 3-gruppigen Kindertagesstätte in die betriebliche Förderung nach dem Bonner Modell in Bonn, Körnerstr. 28 ; Bonn-Plittersdorf 480 1.4.10 Drucksachen-Nr.: 1310238NV3 Zukunft Aktion Regenbogen 481 1.4.11 Drucksachen-Nr.: 1310251 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2013/2014 in der Bundesstadt Bonn 482 1.4.12 Drucksachen-Nr.: 1310285 Verlängerung von Fördervereinbarungen mit den Trägern von Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2013 482 1.4.13 Drucksachen-Nr.: 1310445 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8322-17, (2. Entwurf) der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf 'Niederholtorf Süd' 483 1.4.14 Drucksachen-Nr.: 1310534 Beteiligung der Bundesstadt Bonn an der Kampagne STADTRADELN des KlimaBündnis´ 485 1.4.15 Drucksachen-Nr.: 1310546 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste IX/2012 486 1.4.16 Drucksachen-Nr.: 1310547 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste I/2013 486 1.4.17 Drucksachen-Nr.: 1310700NV3 Haus der Sicherheit 486 1.5 Anträge von Fraktionen 486 1.5.1 Drucksachen-Nr.: 1310248 Antrag: Stv. Werner Esser Stv. Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion vom 14.01.2013 Geschäftsführungsverträge in kommunalen Unternehmen und Unternehmen, an denen die Stadt Bonn beteiligt ist 486 1.5.2 Drucksachen-Nr.: 1310506 Antrag: Stv. Bärbel Richter Stv. Werner Esser SPD-Fraktion vom 06.02.2013 Südüberbauung und Nordfeld 487 1.5.3 Drucksachen-Nr.: 1310533 Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013 Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Bonn; Entwicklung von zusätzlichem Baurecht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken 487 1.5.4 Drucksachen-Nr.: 1310537 489 467 Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013 Keine Privatisierung der Wasserversorgung 1.5.5 Drucksachen-Nr.: 1310762 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Erhalt der Güterverkehrsoption auf den bisherigen HGK-Strecken im Bonner Norden und Richtung Wesseling 489 1.5.6 Drucksachen-Nr.: 1310552NV3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Ehrenbürgerwürde für Margot Barnard 490 1.6 Vorlagen der Verwaltung 491 1.6.1 Drucksachen-Nr.: 1310554 Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen und sonstigen Gremien 491 1.6.2 Drucksachen-Nr.: 1212780NV10 Exposé Ausschreibung Bahnhof - Bebauung Nordfeld und Rabinstraße 491 1.6.3 Drucksachen-Nr.: 1213753NV4 Erweiterungsbau für den UN Campus 492 1.7 Mitteilungen 492 1.7.1 Drucksachen-Nr.: 1310089 Präsentation der neuen englischsprachigen Website www.bonn-international.org 492 1.7.2 Drucksachen-Nr.: 1310448 WCCB: Projektstruktur zur Umsetzung der Fertigstellung des Konferenzzentrums WCCB hier: Organisatorische Neugliederung der Projektgruppe Konferenzzentrum (PGK) 492 1.7.3 Drucksachen-Nr.: 1310453 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland) 493 1.7.4 Drucksachen-Nr.: 1310499 Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 11/2012 493 1.7.5 Drucksachen-Nr.: 1310500 Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 2/2013 493 1.7.6 Drucksachen-Nr.: 1310539 13. Projektstatusbericht Konferenzzentrum 493 1.7.7 Drucksachen-Nr.: 1310545 WCCB: Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch den Generalplaner 493 1.7.8 Drucksachen-Nr.: 1310564 Punkte der nichtöffentlichen Sitzung 493 1.8 Aktuelle Informationen der Verwaltung 493 468 1 Öffentliche Sitzung Oberbürgermeister Nimptsch eröffnet um 18:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates. 1.1 Anerkennung der Tagesordnung Beschluss: (einstimmig) Die mit der Einladung vom 19.02.2013 zur 36. öffentlichen Sitzung des Rates am 05.03.2013 übersandte Tagesordnung wird anerkannt; der Behandlung der zur Tagesordnung nachgereichten Beratungsgegenstände betr. - die Beschlussvorlage zum Haus der Sicherheit unter TOP 1.4.17, - den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN zum Erhalt der Güterverkehrsoption auf den bisherigen HGK-Strecken im Bonner Norden und Richtung Wesseling unter TOP 1.5.5, - den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN zur Ehrenbürgerwürde für Margot Barnard unter TOP 1.5.6 und - die Beschlussvorlage zum Erweiterungsbau für den UN Campus unter TOP 1.6.3 wird zugestimmt. Von der Tagesordnung abgesetzt wird der TOP 1.4.4, Novellierung der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten, da die Vorlage in den Sitzungen des Schulausschusses vom 13.02.2013 und des Hauptausschusses vom 28.02.2013 vertagt wurde. Stv. Finger – Bündnis90/Grüne- weist hierzu ergänzend darauf hin, dass keine eigentliche Vertagung sondern eine Rückverweisung in die Ausschüsse erfolgte, damit die Verwaltung dort noch zu der Abgrenzung der Zeiten berichten kann. 1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 04.10.2012 Beschluss: (einstimmig) Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 04.10.2012 wird genehmigt. 1.3 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen - entfällt - 1.4 Vorlagen aufgrund von Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse 1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1212829NV7 Änderung der Verwaltungspraxis bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der BBB-Fraktion) Die Verwaltung wird beauftragt, in Planungsvereinbarungen mit Vorhabenträgern im Sinne des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) oder mit sonstigen Vertragspartnern im Sinne des § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag) künftig folgende Ergänzungen vorzunehmen: o Der Vorhabenträger und die Stadt sind sich einig, dass die Stadt unter der Voraussetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung und einer bürgernahen Verfahrensbeschleunigung die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) durch den Vorhabenträger an qua- 469 lifizierte Gutachter/Planfertiger grundsätzlich akzeptiert. Der Vorhabenträger stimmt die Auswahl der von ihm zu beauftragenden Gutachter/Planfertiger mit der Stadt ab. Die Stadt kann frei darüber entscheiden, ob sie die vom Vorhabenträger vorgelegten Planungsleistungen und Gutachten annimmt und sich zu eigen macht, sie mit Maßgaben zur Überarbeitung zurückweist oder die Annahme wegen erheblicher Mängel endgültig verweigert. Die Zuständigkeit für die abschließende Fassung der Bebauungsplanbegründung und des Bebauungsplanentwurfes liegt bei der Stadt. o Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt durch Aufnahme entsprechender Regelungen in den Verträgen mit den von ihm zu beauftragenden Gutachtern/Planfertigern dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt berechtigt ist, diesen unmittelbar planungsbezogene Vorgaben zu erteilen. Der Vorhabenträger hat in gleicher Weise dafür Sorge zu tragen, dass die Gutachter/Planfertiger die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die zu erstellenden Unterlagen bei den jeweils zuständigen bzw. betroffenen Fachdienststellen der Stadt abfragen und erfüllen. Der Vorhabenträger und die Stadt sind sich einig, dass der Vorhabenträger selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass er über entsprechende Vorgaben der Stadt durch die von ihm beauftragten Gutachter/Planfertiger unverzüglich informiert wird. o Für den Fall, dass ein politisches Gremium der Stadt eine Bürgerversammlung beschließt, verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Stadt bei der Organisation und der Durchführung dieser Versammlung zu unterstützen, wobei die Versammlungsleitung ausschließlich bei der Stadt liegt. Zu den Unterstützungsleistungen gehören z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten nach Maßgabe der Stadt auf Kosten des Vorhabenträgers, die Erläuterung des Vorhabens ggfls. auch durch vom Vorhabenträger zu beauftragende Gutachter/Planfertiger, die Anfertigung von Protokollentwürfen u.ä. o Der Vorhabenträger und die Stadt sind sich einig, dass die vom Vorhabenträger beauftragten Gutachter/Planfertiger nach dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) geschützte Daten, die diese für ihre Bearbeitung von der Stadt erhalten, nicht an den Vorhabenträger weitergeben werden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB an die Gutachter/Planfertiger abgegeben werden, um hierzu unverbindliche und von der Stadt zu prüfende Abwägungsvorschläge für die politischen Gremien zu entwerfen. Die Stadt weist darauf hin, dass sie selbst die vom Vorhabenträger zu beauftragenden Gutachter/Planfertiger auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten wird, wenn sie an diese personenbezogene Daten zur Wahrnehmung der o.a. Aufgabe weitergibt. o Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt durch Aufnahme entsprechender Regelungen in den Verträgen mit den von ihm zu beauftragenden Gutachtern/Planfertigern dafür Sorge zu tragen, dass diese die von ihnen gefertigten Pläne, Texte, Berechnungen sowie sonstige Anlagen und Nachweise unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften sowie den zur Verfügung gestellten Stadtratsbeschlüssen zu erarbeiten haben. Diese Beschlüsse betreffen insbesondere - Mindestquoten für den sozialen Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau (DS-Nr. 1013873NV5). - Errichtung von Wohngebäuden grundsätzlich im KfW-Effizienzhaus 55 Standard, falls die die Beheizung der Gebäude nicht überwiegend aus regenerativen Energien erfolgt. Vertragliche Vereinbarung gebäudespezifischer Energiekonzepte für Nichtwohngebäude (DS-Nr. 1013444EB18). - Bei Errichtung von Wohnungen ist eine gewisse Anzahl barrierefrei herzustellen (DS-Nr. 1013974EB4). - Erstellung einer Konzeption zur Energieversorgung des Bebauungsplangebietes, Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein Blockheizkraftwerk (DS-Nr. 9500876). - konsequente Installation von Solaranlagen bzw. anderer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (DS-Nr. 1111026NV7). - Dachbegrünung für Flachdächer und flach geneigte Dächer (< 15°) mit einer Dachfläche > 200 qm , alternativ flächenhafte Installation solarenergetischer Anlagen (DS-Nr. 0912064EB10). Der Vorhabenträger informiert die von ihm beauftragten Gutachter/Planfertiger über den Inhalt dieser Planungsvereinbarung und verpflichtet sich, sein Vertragsverhältnis mit den Gutachtern/Planfertigern im Sinne dieser Planungsvereinbarung auszugestalten. 470 --Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Schmitt –BBB- den Änderungsantrag seiner Fraktion (DSNr.: 1212829AA8): Der Vorschlag der Verwaltung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung aber nicht ausreichend. Er bemängelt, dass der Investor ein Planungsbüro seiner Wahl beauftragen könne und sieht hierdurch die erforderliche Bürgernähe gefährdet. Außerdem sei es datenschutzrechtlich bedenklich, wenn die Anschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die Anregungen und Bedenken vorbringen, an Dritte weitergeben werden. Vor diesem Hintergrund bitte er um Zustimmung zu den Änderungsantrag seiner Fraktion. Stv. Härling –CDU- hält dem entgegen, dass ein Investor keinesfalls machen könne, was er wolle und dass das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Arbeit der Verwaltung erleichtere. Sein Fraktion lehne daher den Änderungsantrag ab. Er wirft allerdings die Fragen auf, ob die nunmehr von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise nicht das Verfahren verlangsame und ob vorhabenbezogene Bebauungspläne in der bisherigen Form überhaupt noch möglich sind. Stv. Hümmrich –FDP- schließt sich diesen Ausführungen an und verweist auf das einstimmige Votum des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz, welches in der Vorlage wiedergegeben sei. Er wirft dem BBB vor, die fachliche Diskussion aus dem Fachausschuss hier unnötigerweise noch einmal zu wiederholen. Stv. Esser –SPD- vertritt die Auffassung, dass die Stadt in der Rollenteilung mit dem Investor den maßgeblichen Einfluss bei den entscheidenden Themen habe. Nach einem weiteren Wortbeitrag von Stv. Wimmer –BBB-, der sich gegen den Vorwurf von Stv. Hümmrich –FDP wendet, führt Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- aus, dass die nunmehr vorliegende Vorlage das Ergebnis langjähriger Erfahrungen mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen widerspiegele und auch die teilweise berechtigten Anliegen hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens berücksichtige. Man solle zunächst einmal Erfahrungen hiermit sammeln. Stadtbaurat Wingenfeld nimmt Stellung zu den Fragen des Stv. Härling: Die Gefahr einer Verzögerung des Verfahrens bestehe nicht, da die größere Transparenz die Abstimmungsprozesse auch vereinfachen könne, vorhabenbezogene Bebauungspläne seien auch unter den neuen Vorgaben auch weiterhin möglich. Im Anschluss hieran lehnt der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen des BBB und DieLinke zunächst den Änderungsantrag des BBB ab und stimmt alsdann der Beschlussvorlage mit dem vorstehend wiedergegebenen Abstimmungsergebnis zu. Der abgelehnte Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS-Nr.: 1212829AA8) hatte folgenden Inhalt: 1. Die Stadtverwaltung erledigt künftig im Rahmen der Durchführung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen alle notwendigen Arbeiten und Verfahrensschritte mit eigenem Personal oder beauftragt hiermit einen qualifizierten Städteplaner bzw. Gutachter. Der dabei anfallende Aufwand bzw. die anfallenden Kosten werden ausnahmslos dem jeweiligen Vorhabenträger aufgegeben. Dieser hat sich vor Einleitung des Planverfahrens zur Übernahme jeglicher Kosten zu verpflichten und hierzu eine Erfüllungsbürgschaft beizubringen. 2. Die Entscheidung darüber, ob ein und wenn ja, welcher externe Gutachter bzw. Dienstleister mit der Bearbeitung von Verfahrensschritten bei der Durchführung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen beauftragt wird, obliegt der Stadt Bonn. 1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1212837NV4 HANDBUCH Inklusive Bildung - Anregungen, Ergänzungen und Anmerkungen im inklusiven Beteiligungsprozess Beschluss: (einstimmig) Die Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung der Beschlüsse, DS.- Nr.: 1212837 und 1212837EB3 zum "HANDBUCH Inklusive Bildung in Bonn" - die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen sowie 471 - die Beratungsergebnisse der Lenkungsgruppe "Inklusive Bildung Bonn", des Arbeitskreises "Inklusive Bildung" der Schulsprecherinnen und Schulsprecher, des Projektbeirates "Behindertenpolitischer Teilhabeplan" sowie der bisher beteiligten Ratsgremien bei der Fortschreibung des "HANDBUCHs Inklusive Bildung" zu berücksichtigen. Aus der Vielzahl der eingegangenen Rückmeldungen seien beispielhaft zwei Themenbereiche genannt, die modifiziert werden sollen: • Zielsetzung des Gemeinsamen Unterrichts an allen Bonner Grundschulen Es ist zu prüfen, ob eine Bündelung von Ressourcen an Schwerpunktschulen (zumindest in einer Übergangsphase) nicht größere Effekte für die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht erzielt. • Aufbau und Lage des Inklusionszentrums Es ist zu prüfen, ob eine zentrale Lage oder eine dezentrale Verteilung mehrerer kleiner Zentren auf das Stadtgebiet anzustreben ist. Eventuell ist es sachgerecht, das Inklusionszentrum als Unterstützungszentrum für Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen auszubauen, siehe DS.- Nr.: 1212837 und 1212837EB3 zum "HANDBUCH Inklusive Bildung in Bonn". 1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1213397NV2 Eckpunkte für eine soziale Wohnungspolitik Beschluss: (Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke und BIG) Die Stadt Bonn muss intensiv dazu beitragen, dass Wohnraum für finanzschwache Bevölkerungsgruppen weiterhin in notwendigem Umfang zur Verfügung steht. Hierdurch werden auch die Ausgaben der Stadt Bonn bei den Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger gesenkt, bzw. gebremst. Wegen der zurzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken für den Wohnungsbau werden potentielle Bauherren eher dazu neigen, frei finanzierte Mietwohnungen zu bauen, statt öffentlich geförderte. Die Versorgung der Menschen mit geringerem Einkommen muss daher vor allem die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag übernehmen. Hierzu stehen für die Stadt Bonn auch weiterhin Fördergelder des Landes in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Um dies zu ermöglichen, werden folgende Entscheidungen für nötig gehalten: 1. Die Vebowag erfährt eine bedarfs- und leistungsgerechte Eigenkapitalstärkung. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden zur Schaffung öffentlich geförderten neuen Wohnraums verwendet. Gleichzeitig wird der Vebowag ermöglicht, Grundstücke zu kaufen, um sie dann für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu verwenden. 2. Die Verwaltung prüft, wie die Zielmarke von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsneubau erreicht werden kann. Hierbei wird das Münchener Modell überprüft. 3. Anregung an OB: Die Zusammenarbeit zwischen Bauordnungsamt und der Abteilung Wohnung wird intensiviert. Bei erkennbar aussichtsreichen Bauanträgen für öffentlich geförderten Wohnungen soll die Bearbeitung der entsprechenden Förderanträgen parallel erfolgen, um zu einem entsprechenden Baubeginn zu kommen. Die Fachämter werden aufgeforderten, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften Verdichtungspotentiale zu identifizieren und die ggfs. durch Veränderung der Bebauungspläne der Erschließung zuzuführen. 4. Zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus werden die Stellplatzanforderungen pro Wohneinheit auf die mindest erforderliche Anzahl reduziert. 5. Es soll geprüft werden, ob Zielvereinbarungen mit dem Planungsausschuss und den Bezirksvertretungen geschlossen werden können, die die Umsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau durch die Gremien sicherstellen. 6. Mit der Sparkasse KölnBonn und der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg sollen Verhandlungen geführt werden, um einen sozialen Nachhaltigkeitsfonds aufzustellen, an dem sich Bonnerinnen und Bonner 472 mit ihrem Vermögen beteiligen können, um nachhaltige wohnungspolitische Positionen in ihrer Stadt mit zu finanzieren. --Der vorstehenden Beschlussfassung erfolgt nach einer ausführlichen Aussprache zu deren Beginn Frau Stv. Götz –DieLinke- den Änderungsantrag ihrer Fraktion und der BIG-Gruppe begründet (DSNr.: 1213397AA3). Das Anliegen der Vorlage sei zwar unterstützungswürdig, sie bedürfe jedoch noch der Konkretisierung, wozu der Änderungsantrag diene. Die bedarfsgerechte Eigenkapitalaufstockung der Vebowag müsse auch über die im Doppelhaushalt eingestellten 2,5 Mio. EURO hinausgehen und hinsichtlich der 30 %-Quote dürfe es nicht nur bei Absichtserklärungen bleiben. Auflagen für Investoren müssten möglich sein; im Gegenzug sollten vergünstigte Konditionen beim Erwerb städt. Liegenschaften unter Zweckbindung gewährt werden. Stv. Limbach –CDU- sieht Einvernehmen in dem Punkt, für die Bonner Bürger öffentlich geförderten Wohnraum in ausreichender Zahl bereitzustellen. Allerdings müsse es auch attraktiven Wohnraum für diejenigen geben, die durch ihre Steuerleistungen die hierfür erforderlichen Transferleistungen erbringen. Die Förderung von öffentlichen Wohnraum über den Bedarf der Bonner Bürger hinaus könne nicht das Ziel sein. Vor diesem Hintergrund setzt er sich kritisch mit der geforderten 30%-Quote auseinander, die als Münchener Modell nicht auf Bonn übertragbar sei. Er zählt eine Reihe von umgesetzten und geplanten Maßnahmen zu Lasten der Vermieter auf, wie z.B. Reduzierung der Kündigungsfristen u. Erhöhung der Grunderwerbssteuer und warnt vor zu starken Restriktionen, die sich negativ auf die Bautätigkeit auswirken könnten. Stv. Yildiz –BIG-Gruppe- nimmt ebenfalls Bezug auf den gemeinsam mit der Fraktion DieLinke eingebrachten Änderungsantrag (DS-Nr.: 1213397AA3)und sieht dem Inklusionsgedanken folgend die Notwendigkeit, auch Minderheiten und Benachteiligten zur Chancengleichheit zu verhelfen. Die derzeit noch große Anfrage nach Immobilien in Bonn gebe die Chance, Bedingungen zu stellen und es sollten nunmehr klare Entscheidungen getroffen werden. Das Münchener Modell sei erfolgreich gewesen. Stv. Prof. Jobst –Bündnis90/Grüne- begrüßt die Vorlage als Antwort auf eine zentrale Herausforderung. Die angestrebten Leitlinien wie Ausrichtung am demographischen Wandel, Barrierefreiheit, Energieeffizient, nachhaltige Bewirtschaftung, wohnungsnahe Versorgung usw. seien Anforderungen an eine humane Stadt. Zu beachten sei aber auch der finanzpolitische Aspekt sowie das durch die geografische Lage Bonns bedingte begrenzte Flächenpotential. Die genannte Quote von 30 % müsse überprüft werden. Wichtig sei insbesondere die Kapitalaufstockung für die Vebowag, die deren Leistungsfähigkeit entspräche. Er bitte daher um Zustimmung zu der Vorlage. Stv. Klein –SPD- sieht einen enorm steigenden Bedarf für erschwinglichen Wohnraum und warnt davor, dass Problem als randständig zu betrachten. Die Ausnutzung der Flächenpotentiale müsse in allen Stadtbezirken gleichmäßig erfolgen. Er begrüßt die Vorlage und den zu erwartenden Beschluss als Plattform auf deren Basis nun eine Umsetzung erfolgen sollte. Wichtig sei ein übergreifender Konsens hierzu und er erwarte eine breite Zustimmung. Stv. Wimmer –BBB- sieht einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Landespolitik einerseits den sozialen Wohnungsbau zu fördern und andererseits die Grunderwerbssteuer zu erhöhen. Er hält es für falsch, dort zu verdichten, wo bereits sozialer Wohnungsbau vorhanden ist. Mit Blick auf Ziff. 3 sieht er die dort vorgesehenen Festlegungen in der Organisationskompetenz des Oberbürgermeisters und mit Blick auf Ziff. 5 hält es für fraglich, ob Zielvereinbarungen zwischen Gremien überhaupt getroffen werden können. Ziel müsse es sein, nicht nur den Mietwohnungsbau sondern auch Wohnungseigentum zu fördern und er bedauert die hier rückläufigen Zahlen. Stv. Finger –Bündnis90/Grüne- betont in seiner Eigenschaft als Vorsitzendes des Aufsichtsrates der Vebowag, dass sich die Gesellschaft mit allen Themen, wie Neubau, Belegungsquote und Ankauf von Beständen, ausführlich befasse und den Markt beobachte. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5 Mio. für die Vebowag bewertet er als Erfolg. Von Seiten der Verwaltung mahnt er die aus seiner Sicht längst überfällige Vorlage eines Strategiekonzeptes und eines Stadtplanes mit Kennzeichnung der Wohnbaureserveflächen an. Stv. Dr. Gilles –CDU- sieht die Hauptursache für die sich bereits seit Jahren abzeichnende mangelnde Bedarfsdeckung in der fehlenden Bereitschaft, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, was insbesondere auf steigende Anforderungen durch die Landesbauordnung zurückzuführen sei. Wichtig sei es, nicht nur neu zu bauen, sondern auch den Bestand zu modernisieren. Er wendet sich gegen die in Ziff. 1 der ursprünglichen Vorlage enthaltene Formulierung „Wie schon von der SPD-Fraktion bean- 473 tragt...“; erst die von der Koalition gegen den Widerstand der SPD durchgesetzte Bereitstellung der Haushaltsmittel sei hier entscheidend gewesen. Ausdrücklich zu Protokoll stellt er fest, dass einer flächendeckenden Zielvorgabe von 30 % nicht zugestimmt werde; hier seien differenzierte, zielorientierte Ansätze erforderlich. Der Verwaltung wirft er vor, dass zahlreiche Vorschläge der Vebowag aus den Jahren 2002 bis 2009 nicht aufgegriffen worden seien. Frau Stv. Richter –SPD- hält diese Vorwürfe gegen die Verwaltung nicht gerechtfertigt. In diesem Fall seien zahlreiche Vertagungen der Grund dafür, dass Entscheidungen nicht getroffen wurden. Mit Blick auf die ausführliche Diskussion verweist sie auf das einstimmige Votum des Fachausschusses und moniert, dass vielfach Fachdiskussionen im Rat noch einmal wiederholt würden oder im Rat ein anderes Abstimmungsverhalten gezeigt wird, als in den Ausschüssen. Nach einem weiteren Hinweis des Oberbürgermeisters, der ebenfalls die Vorwürfe an die Verwaltung zurückweist, lehnt der Rat zunächst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DieLinke und der BiG-Gruppe bei Enth. der Stv. Klein und Kox –beide SPD- deren gemeinsamen Änderungsantrag (DS-Nr.: 1213397AA3)ab und fasst alsdann unter einvernehmlicher Berücksichtigung der von Stv. Dr. Gilles –CDU- beantragten redaktionellen Änderung in Ziff. 1 den vorstehenden Beschluss mit dem dort wiedergegebenen Abstimmungsergebnis. --Der abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. und der Gruppe BIG (DS-Nr.: 1213397AA3) hatte folgenden Inhalt: Die Beschlussvorlage Drs. 1213397NV2 wird wie folgt geändert (Änderungen sind in Fettdruck hervorgehoben): Die Stadt Bonn muss intensiv dazu beitragen, dass Wohnraum für finanz-schwache Bevölkerungsgruppen weiterhin in notwendigem Umfang zur Verfügung steht. Hierdurch werden auch die Ausgaben der Stadt Bonn bei den Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger gesenkt, bzw. gebremst. Wegen der zurzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken für den Wohnungsbau werden potentielle Bauherren eher dazu neigen, frei finanzierte Mietwohnungen zu bauen, statt öffentlich geförderte. Die Versorgung der Menschen mit geringerem Einkommen muss daher vor allem die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag übernehmen. Hierzu stehen für die Stadt Bonn auch weiterhin Fördergelder des Landes in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Um dies zu ermöglichen, werden folgende Entscheidungen für nötig erhalten: 1. Über die in den laufenden Doppelhaushalt bereits eingestellten 2,5 Mio. Euro hinaus erfährt die Vebowag eine kontinuierliche bedarfs- und leistungsgerechte Eigenkapitalstärkung. Die so zur Verfügung gestellten Mittel werden vorrangig zur Schaffung öffentlich geförderten neuen Wohnraums und zum Erwerb der benötigten Grundstücke verwendet. Die Identifizierung von geeigneten Grundstücken und deren Erwerb wird von allen Teilen der Stadtverwaltung unterstützt. 2. Im Geschosswohnungsneubau wird zukünftig eine Quote von 30% öffentlich geförderten Wohneinheiten verfolgt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird bei a) vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit mehr als 24 zu errichtenden Wohneinheiten ein Anteil von mindestens 30% öffentlich förderfähigen Wohnungen festgesetzt. Dieser wird in den vertraglichen Regelungen gesichert. b) der Neuaufstellung oder grundsätzlichen Änderung von Bebauungsplänen (z.B. Ermekeilkaserne, ehem. Klinikgelände) die für umfangreichere Gebiete gelten sollen, bereits durch Festsetzung „Fläche für den sozialen Wohnungsbau“ ein 30%-Anteil vorgegeben (sofern nicht a) gilt). 3. Diese Maßnahmen werden eingebettet in ein Gesamtkonzept der „sozialgerechten Bodennutzung“ – orientiert am Münchner Modell , das den Fachgremien noch in diesem Jahr vorgelegt wird. 4. Vor dem Verkauf städtischer Liegenschaften ist grundsätzlich zu prüfen, inwiefern sich diese (Gebäude, Grundstück/e) für eine Nutzung gemäß oder für den sozialen Wohnungsbau eignen. Sollte eine solche Nutzung grundsätzlich möglich sein, gewährt die Stadt unter Zweckbindung einen Nachlass von min. 30% auf den Kaufpreis oder die (Erb-)Pacht. Alternativ ist eine Übertragung des (Teil)Grundstücks als Eigenkapitalzufuhr an die Vebowag vorzusehen. 1. Wie schon von der SPD-Fraktion beantragt, erfährt die Vebowag eine bedarfs- und leistungsgerechte Eigenkapitalstärkung. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden zur Schaffung öffentlich ge- 474 förderten neuen Wohnraums verwendet. Gleichzeitig wird der Vebowag ermöglicht Grundstücke zu kaufen, um sie dann für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu verwenden. 2. Die Verwaltung prüft, wie die Zielmarke von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsneubau erreicht werden kann. Hierbei wird das Münchener Modell überprüft. 5. 3. Die Zusammenarbeit zwischen Bauordnungsamt und der Abteilung Wohnung wird intensiviert. Bei erkennbar aussichtsreichen Bauanträgen für öffentlich geförderte Wohnungen soll die Bearbeitung der entsprechenden Förderanträgen parallel erfolgen, um zu einem entsprechenden Baubeginn zu kommen. Die Fachämter werden aufgeforderten, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften Verdichtungspotentiale zu identifizieren und die ggfs. durch Veränderung der Bebauungspläne der Erschließung zuzuführen. 6. 4. Zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus werden die Stellplatzanforderungen pro Wohneinheit auf die mindest erforderliche Anzahl reduziert. 7. 5. Es soll geprüft werden, ob Zielvereinbarungen mit dem Planungsausschuss und den Bezirksvertretungen geschlossen werden können, die die Umsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau durch die Gremien sicherstellen. 8. 6. Mit der Sparkasse KölnBonn und der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg sollen Verhandlungen geführt werden, um einen sozialen Nachhaltigkeitsfonds aufzustellen, an dem sich Bonnerinnen und Bonner mit ihrem Vermögen beteiligen können, um nachhaltige wohnungspolitische Positionen in ihrer Stadt mit zu finanzieren. Die ursprüngliche Vorlage hatte in Ziff. 1 die nachstehende einleitende Formulierung: „Wie schon von der SPD beantragt, erfährt die Vebowag eine...“ 1.4.4 Drucksachen-Nr.: 1213762 Novellierung der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (sh. hierzu auch Protokollnotiz zu TOP 1.1). Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Die Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 1.4.5 1 Drucksachen-Nr.: 1310101 Weiterentwicklung der Seniorenzentren Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von BBB und DIE LINKE) 1. Die Seniorenzentren werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Unterstützung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüros (WP) in eine zweckmäßige, betriebswirtschaftlich vorteilhafte Rechtsform mit gemeinnützigem Charakter überführt werden, wie z. B. eine gGmbH. Die Stadt wird alleiniger Gesellschafter. Die Verwaltung erstellt einen Ablaufplan, der die notwendigen Schritte und Maßnahmen sowie den zeitlichen Rahmen aufzeigt und bereitet die Beschlussfassung vor. Nach einer möglichen Umgründung werden die Seniorenzentren auch in einer neuen Rechtsform Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband KAV. 2. Die städtischen Seniorenheime Wilhelmine Lübke Haus und St. Albertus Magnus Haus bleiben erhalten und werden bis Ende 2018 vollständig entsprechend den Vorschriften des Wohn- und Teilhabe‐Gesetzes sowie des Landespflegegesetzes NRW saniert. Auf dem Gelände des Hauses Elisabeth wird ein Neubau errichtet. Der Neubau dient als sogenannter Vorschaltbau der Unterbringung von Bewohnern der zu sanierenden Seniorenheime und künftig als neues Haus Elisabeth. Über die Verwendung des bisherigen Gebäudes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 1 War der Einladung beigefügt 475 Zu den Baumaßnahmen werden vor der endgültigen Beschlussfassung entsprechende Businesspläne zum Zwecke einer objektiven Beurteilung gefertigt. Bei diesem Prozess werden die Seniorenzentren von einem Wirtschaftsprüfer begleitet. Zur Findung der bestmöglichen Lösung beauftragen die Seniorenzentren einen erfahrenen Projektentwickler mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbs unter Berücksichtigung der früheren Architektenleistungen 3. Hinsichtlich der Finanzierung werden insbesondere folgende alternative Szenarien dargestellt: a) Ausgliederung und kreditfinanzierte Realisierung durch die Seniorenzentren im Eigentümermodell. b) Realisierung der Sanierungsmaßnahmen durch die Stadt Bonn und anschließende Vermietung an die Seniorenzentren. 4. Wegen der Zunahme pflegebedürftiger Menschen in Bonn (vgl. FOGS-Gutachten) prüft die Verwaltung gesondert die innovative Planung von barrierefreien Pflegewohngruppen in geeigneten Stadtvierteln, die sich z. B. am Bielefelder Modell orientieren. Hierfür findet die Verwaltung einen oder mehrere Träger. 5. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden möglichst zinsgünstige Finanzierungsmittel und sonstige Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen. 6. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Seniorenzentren ist beteiligungsorientiert. An der Entwicklung werden neben der Leitungsebene der Seniorenzentren auch Vertreter/innen der unterschiedlichen Berufsgruppen dieser Einrichtungen beteiligt. 7. Insbesondere sollen bestehende oder in Gründung befindliche Initiativen in den Nachbarschaften der Seniorenzentren zur Beteiligung an einer Quartiersöffnung der Zentren eingeladen werden. 8. Die städtischen Seniorenzentren sollen insofern eine Modellfunktion übernehmen und sich als Kompetenzzentren für das Leben im Alter –sowohl als Partner, als auch Initiatoren für die weitere planmäßige Quartiersentwicklung in der Bundesstadt Bonn positionieren. 9. Es gilt sicherzustellen, dass stationäre Pflegeeinrichtungen nicht zu einer Isolation der Bewohner führen dürfen. Stattdessen müssen Senioreneinrichtungen durch verschiedene Konzepte offen und kontaktfreudig gestaltet werden. Dazu können beispielsweise auch die, den stationären Pflegeeinrichtungen, „vorgelagerten“ Seniorenangebote (z.B. Essen auf Rädern, Pflege- und Hauswirtschaftliche Beratung) im Quartier untereinander und mit den Pflegeeinrichtungen vernetzt werden. Weitere Möglichkeiten, um die Distanz zu verringern, sind die Verbindung von Pflegeeinrichtungen mit anderen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, die auch von Externen genutzt werden können. Den Planungen der Seniorenzentren liegen folgende konzeptionelle Aspekte zugrunde: Die Hausgemeinschaften haben kleine Gruppengrößen Charakteristisch für die Hausgemeinschaften der Seniorenzentren ist eine Gruppengröße von durchschnittlich 12 bis 14 Bewohnerinnen und Bewohnern. Die übliche Wohnbereichsstruktur des konventionellen Pflegeheims mit einer Gruppengröße von 20 bis zu 40 Bewohnern wird somit komplett aufgelöst und in kleine Wohneinheiten überführt. Diese Einheiten wirtschaften in sich weitgehend selbstständig. Hausgemeinschaften stellen eine moderne und hohen fachlichen Standards genügende Le- 476 bensform für pflegebedürftige Menschen dar. Sie sprechen damit alle Zielgruppen des konventionellen Pflegeheims an. Kleine Gruppen ermöglichen Spezialisierung und besondere Zuwendung Durch die besondere kleinräumliche Struktur bieten Hausgemeinschaften jedoch zusätzliche Möglichkeiten für besondere Personengruppen. Dazu gehören beispielsweise Demenzkranke, für die die kleine und überschaubare Wohneinheit mit der ständigen Präsenz fester Bezugspersonen und der Orientierung am normalen Alltagsgeschehen besondere Vorteile bietet. Zu nennen sind auch Migranten, für die sich in einer Hausgemeinschaft die Möglichkeit bietet, mit Muttersprachlern und Personen des ursprünglich gleichen Kulturkreises zusammenzuleben. Als weiteres Beispiel können gehörlose Menschen genannt werden, die aufgrund der Notwendigkeit von Gebärdensprache im konventionellen Pflegeheim oft nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Kommunikation haben. Auch junge pflegebedürftige Menschen, sind als Zielgruppe denkbar. Durch die kleine Einheit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielgruppengerecht eingestellt werden. Ob und welche Spezialisierungen in den Hausgemeinschaften der Seniorenzentren eingerichtet werden, wird je nach Nachfrage entschieden. Das Alltagsleben bleibt so normal wie möglich In den Hausgemeinschaften sollen institutionelle Rahmenbedingungen in den Hintergrund treten und der Alltag soweit als möglich an einem normalen häuslichen Tagesablauf ausgerichtet werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner können Eigeninitiative entwickeln, sich an allen Aktivitäten beteiligen, diese unterstützen oder sie auch einfach nur passiv miterleben. Ebenso ist selbstverständlich der Rückzug in das eigene Zimmer möglich. Auch Angehörige können in dieses Konzept unkompliziert integriert werden. Die Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen sollte im Idealfall so möglich sein, dass institutionelle Zwänge keine oder nur geringe Berücksichtigung finden müssen. Standard: Betreuung und stationäre Pflege rund um die Uhr Die Hausgemeinschaften der Seniorenzentren stellen eine Form der stationären Versorgung dar und unterliegen damit dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Pro Hausgemeinschaft gewährleistet eine während des Tages anwesende Präsenzkraft, auch Alltagsbegleiterin genannt, maximale Stabilität in der hauswirtschaftlichen Versorgung und als Ansprechperson für Bewohner oder Angehörige. Für jeweils zwei Hausgemeinschaften wird ein Pflegeteam gebildet, das die Bewohner aller Pflegestufen fachgerecht betreut. Zudem gibt es selbstverständlich einen Nachtdienst, so dass rund um die Uhr die notwendige Versorgung sichergestellt ist. Räumliche Gestaltung Alle Bewohner leben in Einzel- oder Doppelzimmern mit jeweils eigenem Bad und WC, die sich um einen gemeinsamen Wohnküchenbereich gruppieren. Dieser besteht aus einer Küche und einem direkt angrenzenden Wohn- und Speisezimmer, das genügend Raum für das gemeinsame Leben bietet. Bei der Planung wird Wert darauf gelegt, dass möglichst viele Zimmer speziell für Rollstuhlfahrer konzipiert sind. Bewohnerzimmer Die Einzelzimmer werden nach individuellen Vorstellungen eingerichtet. Als persönlicher Wohn- und Schlafraum stellen sie den privaten Rückzugsbereich der Bewohnerin oder des Bewohners dar und sollten im Idealfall nicht anders als in der ursprünglichen häuslichen Umgebung gestaltet sein. In jedem Zimmer sind ein Pflegebett, ein Nachttisch und ein Einbauschrank vorhanden. Bad und WC Jedes Zimmer verfügt, im Unterschied zu Wohngemeinschaften im ursprünglichen Sinn, über ein eigenes Bad mit Dusche und WC. Dies gewährleistet maximale Privatheit im individuellen Wohnbereich. Speziell für Rollstuhlfahrer gestaltete Bäder gewährleisten, dass diese ohne fremde Hilfe benutzt werden können. 477 Wohnküche Die Küche ist als offene Wohnküche konzipiert, so dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen aktiv am Geschehen teilhaben oder es auch nur passiv miterleben können. Die Zubereitung der gemeinsamen Mahlzeiten, die Vorbereitung, das Anrichten und auch Aufräumen strukturiert damit, wie im „normalen“ Leben in der häuslichen Umgebung, wesentlich den Lebensalltag in der Hausgemeinschaft. Die Küche ist mit ausreichenden Kühlmöglichkeiten ausgestattet. Weitere Räume Zusätzlich verfügt jede Hausgemeinschaft über einen Vorratsraum und ein Büro für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege und Hauswirtschaft. --Mit dem vorstehenden Beschluss folgt der Rat maßgeblich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen aus dessen Sitzung vom 21.02.2013 (DS-Nr.: 1310101EB5); die unter Ziffer 1. im 2. Absatz in fett aufgeführte Ergänzung geht auf den Änderungsantrag der BBB-Fraktion zurück (DS-Nr.: 1310101AA6). --Der vorstehenden Beschlussfassung geht eine Aussprache voraus, zu deren Beginn Stv. Repschläger –Die Linke.- den von seiner Fraktion eingebrachten Änderungsantrag mit der DS-Nr. 1310101AA7 erläutert und um Zustimmung wirbt. Seine Fraktion begrüße zwar die Ziele, sehe in der beabsichtigten Umgründung jedoch eine Gefahr für die dort Beschäftigten. Daher sei die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) erforderlich und Leiharbeit müsse ausgeschlossen werden. Stv. Wimmer –BBB- begründet den Änderungsantrag (1310101AA6) und das ablehnende Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Hinweis darauf, dass die Zukunftssicherung der Seniorenzentren zwar in die richtige Richtung ginge, das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis aber auch in der bestehenden Rechtsform erreicht werden könne. Das erforderlich Mitwirkungsverfahren stelle eine Verzögerung dar. Zumindest müsse der Verbleib im KAV gewährleistet sein. StK Prof. Dr. Sander macht deutlich, dass die Leistung der Mitarbeiter der Seniorenzentren größte Anerkennung verdiene und dass deren Ängste in Bezug auf die Beschäftigung und die Bezahlung unbegründet seien. Man beabsichtige kein „Lohndumping“, da man sich bewusst sei, dass qualifizierte Kräfte nur bei entsprechender Bezahlung zu bekommen seien. Von daher sei der Ausstieg aus dem KAV nicht beabsichtigt. Er verweist weiter auf anstehende Gespräche mit der Personalvertretung. Nach einer weiteren Wortmeldungen von Stv. Hümmrich –FDP-, der die Zustimmung seiner Fraktion zum Änderungsantrag der BBB-Fraktion (AA6) signalisiert und auf das Ziel hinweist, die Seniorenzentren zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, stimmt der Rat zunächst einstimmig der mit dem Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS-Nr.: 1310101AA6) vorgeschlagenen Ergänzung von Ziff. 1 (fett und kursiv) zu und lehnt anschließend mehrheitlich den Änderungsantrag der Fraktion DieLinke (DS-Nr. 1310101AA7) ab. Alsdann fasst der Rat den vorstehenden Beschluss in der durch den Änderungsantrag des BBB (1310101AA6) modifizierten Fassung des Beratungsergebnisses aus dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (1310101EB5) --Die ursprüngliche Vorlage (DS-Nr.: 1310101) hatte den nachstehenden Wortlaut: „1. Auf dem Gelände des Hauses Elisabeth wird eine neue zukunftsweisende stationäre Senioreneinrichtung auf Basis von Hausgemeinschaften errichtet, um für die Zukunft eine quartiersbezogene Versorgung für pflegebedürftige Menschen zu gewährleisten. Zur Findung der bestmöglichen Lösung beauftragen die Seniorenzentren einen erfahrenen Projektentwickler mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbs. Der Neubau dient während der Sanierungsmaßnahmen im Wilhelmine Lübke Haus und dem St. Albertus Magnus Haus als sogenannter Vorschaltbau, um die Bewohner in dieser Zeit 478 adäquat zu versorgen. Danach wird der Neubau weiter als stationäre Senioreneinrichtung geführt. Ob das bisherige Gebäude später in anderer Form weiter genutzt wird und/ oder saniert oder abgerissen wird, entscheidet sich auf Grundlage der dann gegebenen Bedarfslage. Mit der Überwachung der Baumaßnahme und dem Baukostencontrolling wird ein Projektsteuerer beauftragt. 2. Die städtischen Seniorenheime Wilhelmine Lübke Haus und St. Albertus Magnus Haus bleiben erhalten und werden nach Fertigstellung des Vorschaltbaus vollständig saniert. Die Verwaltung bedient sich hierzu der vorliegenden Umbaupläne mit Wohngruppenkonzept aus den Leistungsphasen 1-3 HOAI, die sich am Wohn- und Teilhabe‐Gesetz sowie am Landespflegegesetz NRW orientieren. Die Pläne enthalten eine detaillierte Grundlagenermittlung, die Vorplanung bis hin zur Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung. Mit der Überwachung der Baumaßnahme und dem Baukostencontrolling wird ein Projektsteuerer beauftragt. 3. Damit die Seniorenzentren als soziales, wirtschaftlich orientiertes und flexibles Dienstleistungsunternehmen für die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich aufgestellt sind, sollen diese zum nächst möglichen Zeitpunkt in eine Rechtsform mit flexibleren Rahmenbedingungen überführt werden. Die Betriebsleitung überprüft mögliche Varianten und stellt diese mit Zeit- und Ablaufplan zur Beschlussfassung vor. Bei diesem Prozess werden die Seniorenzentren von einem Wirtschaftsprüfer begleitet. 4. Vor Beginn der Bauphase wird für die abschließende Beschlussfassung bezüglich der Baumaßnahmen aus 1. und 2. ein entsprechender Businessplan gefertigt. Bei diesem Prozess werden die Seniorenzentren von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.“ --Der abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. (1310101AA7) hatte folgenden Inhalt: „Der Beschluss wird um folgende Ziffer 2 ergänzt: 2. Die neue Rechtsform der Seniorenzentren dient nicht dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der in den Seniorenzentren Beschäftigten zu verschlechtern, d.h. insbesondere Tarifverträge zu unterlaufen oder arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu reduzieren. Unabhängig davon, in welcher Rechtsform die Seniorenzentren zukünftig betrieben werden, wird die neue Trägerin Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband (VKA), insoweit gelten auch zukünftig mindestens die Bestimmungen des TVöD. Ihre Aufgaben erfüllt die neue Trägerin grundsätzlich mit regulären Beschäftigungsverhältnissen. Dies gilt entsprechend für etwaige Servicegesellschaften der Trägerin.“ --Der Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS-Nr.: 1310101AA6) entspricht unter Ziffer 1. dem 2. Absatz des vorstehenden Beschlusses, fett und kursiv. 1.4.6 Drucksachen-Nr.: 1310102 Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn 2013 Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE) 1. Der in Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2013, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, wird genehmigt; ferner der beigefügte Finanzplan. 2. Die Höhe des Kassenkredites wird auf 750.000,- EUR festgesetzt. 1.4.7 Drucksachen-Nr.: 1310143 Pützchens Markt: Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festlegung der Sperrzeiten an bestimmten Tagen in der Bundesstadt Bonn Beschluss: (einstimmig) 479 Die Angelegenheit wird einvernehmlich in die nächste Ratssitzung vertagt. --Mit der Vertagung folgt der Rat einvernehmlich einem Vorschlag des Oberbürgermeisters, der auf den bisher üblichen Probebetrieb der Anlieger- und Vereinsstände am Vorabend von Pützchens Markt hinweist, der künftig nicht mehr zugelassen werden soll. Er bittet dies noch einmal zu überprüfen und schlägt eine Vertagung vor. Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut: „Die 2. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festlegung der 2 Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ 1.4.8 Drucksachen-Nr.: 1310206 Schaffung einer 3-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung für den Standort der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, In der Raste 24, Bonn-Dottendorf Beschluss: (einstimmig) 1. Der Schaffung einer 3-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung für den Bonner Standort der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) mit insgesamt 40 Plätzen in einem noch umzubauenden Bürogebäude in Bonn-Dottendorf, In der Raste 24, voraussichtlich zum 01.08.2013 (Kita-Jahr 2013/2014), in Trägerschaft des PME-Familienservice gGmbH wird vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt, vorbehaltlich einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung, sowie vorbehaltlich der Vorlage des endgültigen, mit dem Entwurf inhaltsgleichen, Kooperationsvertrages, zugestimmt. 2. Die Schaffung der Gruppen ist bedarfsgerecht. 3. Die Verwaltung übernimmt die erforderlichen Kindpauschalen in die Anmeldung beim Land zum 15.03.2013. 4. Zur Deckung der Kosten für die Angebotsstruktur der Einrichtung: • 20 Plätze der Gruppenform II c (Kinder im Alter von unter drei Jahren bei einer Betreuung von 45 Stunden in der Woche)sowie • 20 Plätze der Gruppenform III c (Kinder im Alter ab drei Jahren bei einer Betreuung von 45 Stunden in der Woche) erhält der Träger einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Einrichtungen in Bonn in Höhe von 55 % der Zuschussbasis (Kindpauschalen) sowie jeweils zu den entsprechenden Mietpauschalen. 5. 1.4.9 Die Zahlung des Zuschusses erfolgt aus der unten angegebenen Finanzstelle. Drucksachen-Nr.: 1310207 Aufnahme einer 3-gruppigen Kindertagesstätte in die betriebliche Förderung nach dem Bonner Modell in Bonn, Körnerstr. 28 ; Bonn-Plittersdorf Beschluss: (einstimmig) 1. Der Aufnahme einer dreigruppigen Einrichtung in Trägerschaft von PME-Familienservice gGmbH in den Räumen der Einrichtung „Bumble Bee I“ in Bonn-Plittersdorf, Körnerstr. 28 zum 01.08.2013 (Kita-Jahr 2013/14) mit der Gruppenstruktur: • 12 Plätze IIa (Kinder im Alter unter drei Jahren mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden) 2 War der Einladung beigefügt 480 • 18 Plätze IIc (Kinder im Alter von unter drei Jahren mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden) wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt: - der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der zum 15.03.2013 anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land der Vorlage eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Post DHL und der Deutschen Postbank AG über 10 Jahre 2. Die Schaffung der Gruppen ist bedarfsgerecht. 3. Die erforderlichen Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2013/14 werden in die Anmeldung beim Land erstmals zum 15.03.2013 aufgenommen. 4. Der Träger erhält zur Deckung der laufenden Betriebskosten für die unter 1. aufgeführte Angebotsstruktur einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Einrichtungen in Bonn (Bonner Modell) in Höhe von 55 % der Zuschussbasis (Kindpauschalen) sowie jeweils zu den entsprechenden Mietpauschalen. 5. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt aus der unten angegebenen Finanzstelle. 1.4.10 Drucksachen-Nr.: 1310238NV3 Zukunft Aktion Regenbogen Beschluss: (einstimmig) I. Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau des integrativen Kinderhauses „Aktion Regenbogen“ in der Limpericher Straße zu forcieren. Dazu sind im Wirtschaftsplan SGB für 2013 neben den Planungskosten auch schon Gelder für den Bau bereitzustellen, sofern eine andere Maßnahme zurückgestellt werden sollte. Es ist weiterhin darzulegen, warum das angestrebte Investorenmodell gescheitert ist und ob andere Investoren (Interessenbekundung) gesucht wurden. II. Zur Behebung des augenblicklich herrschenden Platzmangels prüft die Verwaltung, ob im Rahmen der jetzt vorhandenen Containerunterbringung eine Aufstockung in die Höhe erfolgen kann. Dadurch könnte ein Ruheraum für das Personal geschaffen werden und - durch Umzug des jetzigen Büros nach oben - mehr Platz für die Kinder erzielt werden. III. Die Verwaltung hilft der Elterninitiative dabei, schon im Rahmen der Containerlösung U3-Plätze anbieten zu können. IV. Daneben versucht die Verwaltung, Abhilfe für bestehende Mängel zu schaffen und prüft dabei auch die nachfolgenden Punkte: 1. Da die Fußböden in den Containern extrem kalt sind, werden in den Gruppenräumen Teppiche oder Teppichboden ausgelegt. Dadurch könnten auch die Fugen im Fußboden, von denen eine Stolpergefahr ausgeht, verdeckt werden. Die Verwaltung prüft gleichzeitig, ob andere Maßnahmen in Frage kommen, um diese Problemen entgegenzuwirken. 2. Die Container wird mit einer Telefonanlage ausgestattet. Momentan ist die Elterninitiative ausschließlich über das Mobilfunknetz erreichbar. 3. Der Wasserdruck der Dusche (zum Abduschen der Kinder) wird erhöht, damit die Dusche in Zukunft auch - wie eigentlich vom Gesundheitsamt vorgeschrieben - genutzt werden kann. 4. Der Einbau eines behindertengerechten Kinder-WCs wird geprüft. (Das zur Zeit vorhandenen behindertengerechte Erwachsenen-WC wird aus Platzgründen als Lagerfläche genutzt.) 5. Der Durchlauferhitzer wird repariert. 481 6. Aufgrund der trockenen Luft im Container (verursacht durch die Elektroheizung) kommt es bei Kindern und ErzieherInnen vermehrt zu Schleimhautentzündungen. Die Verwaltung prüft, inwieweit hier eine Verbesserung erzielt werden kann. 7. Die Verwaltung veranlasst, dass der in der Küche vorhandene Herd einen adäquaten Stromanschluss bekommt und dass eine Dunstabzugshaube eingebaut wird. 8. Das Außengelände wird durch das Grünflächenamt im Frühjahr soweit hergerichtet, dass es von den Kindern besser genutzt werden kann (Beseitigung der Scherben, Bearbeiten des lehmigen - und dadurch bei Nässe extrem matschigen - Bodens). 9. Der Elterninitiative wird ermöglicht, solange sie in Containern untergebracht ist, den angrenzenden öffentlichen Spielplatz zu nutzen. Dazu wird ein - ggf. auch provisorischer - Zaun errichtet. Ziel soll ausdrücklich nicht sein, die Spielfläche einer öffentlichen Nutzung zu entziehen, sondern dem Schutz der spielenden Kinder dienen. 10. Der vorhandene Turnraum ist aufgrund seiner Größe nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die Verwaltung arbeitet eine Alternativlösung aus, damit die Kinder in Zukunft mehr Bewegungsmöglichkeiten haben. 1.4.11 Drucksachen-Nr.: 1310251 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2013/2014 in der Bundesstadt Bonn Beschluss: (einstimmig) 1. Auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung für den Bereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn werden dem Land NRW über den Landschaftsverband Rheinland gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes die in der Anlage 1 aufgeführten Kindpauschalen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie die Zahl der Kinder in Tagespflege für das Kindergartenjahr 2013/2014 bis zum 15. März 2013 gemeldet. Die Angebotsstrukturen aller Tageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/2014 ergeben sich aus Anlage 4. 2. Gemäß Anlage 2 werden für die dort aufgeführten eingruppigen Einrichtungen, für den Waldkindergarten und den Fördertatbestand des sozialen Brennpunkts weitere Zuschüsse nach § 20 Abs. 3 des KiBiz beantragt. 3. Für die in Anlage 3 aufgeführten Einrichtungen wird ein Zuschuss des Landes in Höhe von 13.000,00 € pro Jahr und Einrichtung für die Weiterentwicklung als Familienzentrum beantragt (§ 21 Abs. 3 KiBiz). Für eine Einrichtung werden aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und der damit verbundenen Erteilung eines zweiten Planungszieles zusätzlich 13.000,00 € beantragt. Für eine Einrichtung wird darüber hinaus ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000,00 € nach §21, Abs.5 Familienzentrum im sozialen Brennpunkt beantragt. 4. Die Gesamtkosten für die Finanzierung der vorgeschlagenen Angebotsstrukturen in den Bonner Tageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 sind im Haushalt der Bundesstadt Bonn veranschlagt. 1.4.12 Drucksachen-Nr.: 1310285 Verlängerung von Fördervereinbarungen mit den Trägern von Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2013 Beschluss: (einstimmig) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen in Bonn • Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. • Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn die für die Jahre 2011 und 2012 zur Förderung der Erziehungs- und Familienberatung in Bonn abgeschlossenen Fördervereinbarung für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 zu verlängern. 482 1.4.13 Drucksachen-Nr.: 1310445 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8322-17, (2. Entwurf) der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf 'Niederholtorf Süd' Beschluss: (einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen von BBB und DIE LINKE sowie der BIG-Gruppe- und Stv. Hümmrich –FDP-) Die Angelegenheit wird im Sinne des Votums der Bezirksvertretung Beuel (DS-Nr. 1310445EB4) und der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 1310445ST5) vertagt mit der Maßgabe, die Anhörung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig durchzuführen und dem Rat die Ergebnisse mit einem Satzungsbeschluss zur nächsten Sitzung vorzulegen. --Dem vorstehenden Votum geht eine Aussprache voraus zu deren Beginn Frau Stv. Poppe – Bündnis90/Grüne- auf die lange Vorgeschichte des Bebauungsplanes Bezug nimmt; hierbei betont sie, dass die Verzögerungen nicht ihrer Fraktion anzulasten seien. Ursächlich hierfür seien neue Gesetzesregelungen auf EU-Ebene und die besonders schwierige Situation die geprägt sei durch die Umweltsituation –FFH-Gebiet-, die Grundwassersituation und die tlw. Lage in einem Bergbaubereich, die 2010 zu einer Aufteilung des B-Plan-Gebietes und zur Einholung eines Gutachtens geführt habe. Sie nimmt weiter Bezug auf den 2012 eingerichteten Runden Tisch „Artenschutz“ und erläutert den zur Sitzung vorgelegten Änderungsantrag ihrer Fraktion (DS-Nr. 1310445AA6). Stv. Härling –CDU- bezieht sich auf das Votum der Bezirksvertretung Beuel aus deren Sitzung vom 20.02.2013 (DS-Nr. 1310445EB4), welches zum Inhalt hat, dem Beschlussvorschlag mit der Maßgabe zu folgen, dass die in der Burghofstraße vorgesehene Bushaltestelle entfällt und der Fuß- und Radweg an die südliche Seite des Bauplangebietes verlegt wird. Mit Blick auf die zur Sitzung nachgereichte Stellungnahme der Verwaltung, wonach dadurch eine Beteiligung der von der Planänderung betroffenen neun Grundstückseigentümer erforderlich werde (DS-Nr. 1310445ST5), beantragt er Vertagung, damit die Ergebnisse dieser Befragung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vorgestellt und der Bebauungsplan alsdann in der nächsten Sitzung des Rates beschlossen werden kann. Den vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Grüne lehne er ab. Stv. Schaper –SPD- begrüßt den nunmehr in der Bezirksvertretung Beuel gefundenen Kompromiss und spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehört werden können. Er hofft, dass dann in der nächsten Sitzung des Rates das langwierige Verfahren abgeschlossen werden kann. Stv. Hümmrich –FDP- nimmt Bezug auf die unter TOP 1.4.3 geführte Diskussion über die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Er sieht in dieser 20 Jahre andauernden Diskussion über ein Baugebiet auf dem 50 Wohneinheiten errichtet werden sollen, ein Negativbeispiel für die insofern auch vom Rat zu vertretende Situation des Wohnungsmangels. Stv. Schmitt –BBB- erklärt namens seiner Fraktion, dass der Bebauungsplan aus den von Frau Poppe –Bündnis90/Grüne- vorgetragenen Gründen, abgelehnt werde. Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- bittet um Zustimmung zu dem Änderungsantrag seiner Fraktion (DS-Nr. 1310445AA6) mit dem ein Weg für eine Lösung der schwierigen Situation aufgezeigt werde. Nach einem Hinweis von Stadtbaurat Wingenfeld, dass die Anhörung der betroffenen Anlieger so rechtzeitig durchgeführt werden könne, dass in der nächsten Ratssitzung ein Satzungsbeschluss möglich sie, lehnt der Rat zunächst mit Mehrheit gegen die Stimmen von Bündnis90/Grüne, DieLinke und BiG den Änderungsantrag (DS-Nr. 1310445AA6) ab und fasst sodann auf Vorschlag von Oberbürgermeister J. Nimptsch den vorstehenden Beschluss mit dem dort wiedergegebenen Abstimmungsergebnis. --Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: 483 I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4(1) BauGB Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 1 behandelt. II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Teilbereich A“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.10.2010 bis einschließlich 24.11.2010 Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Teilbereich A“ vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend Anlage 2 behandelt. III. Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des „2. Entwurfes“ zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 30.08.2012. bis einschließlich 01.10.2012 (1) Die von Herrn Bernd Büsgen mit Stellungnahme vom 20.04.2012 und 26.09.2012 vorgetragene Anregung wird nicht berücksichtigt. (2) Die von Frau Gitta Schwamborn mit Stellungnahme vom 01.10.2012 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt. (3) Die von Herrn Rainer Michels mit Stellungnahme vom 29.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass im Bereich des Flurstückes 208 statt 2 geteilter Baufenster eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt wird. Die weiteren Anregungen werden nicht berücksichtigt. (4) Die von Frau Doris Rütt mit Stellungnahme vom 30.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt. (5) Die von Frau Marlies Groß mit Stellungnahme vom 03.10.2012 vorgetragenen Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass im Bereich des Flurstückes 208 statt 2 geteilter Baufenster eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt wird. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. (6) Die von Herrn Franz-Josef Michels mit Stellungnahme vom 05.12.2012 vorgetragenen Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass im Bereich des Flurstückes 208 statt 2 geteilter Baufenster eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt wird. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt. (7) Die von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. mit Stellungnahme vom 04.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt. (8) Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis, mit Stellungnahme vom 10.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden entsprechend Anlage 2, Abwägungsvorschlag zu Punkt Nr. 6, behandelt. (9) Die vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Bonn-Rhein Sieg e.V. mit Stellungnahme vom 12.09.2012 vorgebrachte Anregung wird entsprechend Anlage 2, Abwägungsvorschlag zu Punkt Nr. 6, behandelt. (10) Die von den Stadtwerken Bonn, Energie und Wasser, mit Schreiben vom 28.08.2012 und 28.09.2012 vorgebrachten Anregungen werden nicht berücksichtigt. IV. Satzungsbeschluss Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8322-17 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf, südöstlich der vorhandenen Bebauung der Grundstücke Burghofstraße 29 und 35 sowie Löwenburgstraße 152 und 157, zwischen einer Parallelen 60 m nordöstlich zur Löwenburgstraße, einer Parallelen 90 m nordwestlich zur Ungartenstraße und der 484 Burghofstraße ist einschließlich der unter Ziffer III Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 genannten Änderungen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8322-17 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. Der abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Grüne lautet wie folgt: „Die Abwägungen gemäß Anlage 1 werden wie folgt geändert: Der folgenden Anregung des BUND (die dritte unter 15.) wird gefolgt: Biotopverbindung zwischen dem Quellbereich des Ankerbaches und des Wielesbaches als Ausgleich für die Eingriffe in Boden und Landschaft. Die Abwägung zur dritten Anregung unter 9. (Dr. Rainer Schatzmayr, Dr. Ute G. Ritter) wird wie folgt geändert: Aufgrund der (streichen: „ungünstigen“) besonderen hydrologischen Eigenschaften des im Plangebiet anstehenden Bodens ist eine ortsnahe Versickerung sowie Verrieselung des anfallenden Niederschlagswassers (streichen: „nicht bzw. nur mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand realisierbar“), weiter zu verfolgen (z.B. durch einen Verdunstungs-/Versickerungsteich auf dem Baugelände), um Schädigungen von potenziellen Habitaten geschützter Arten auf den benachbarten Flächen zu vermeiden.“ Das Votum der Bezirksvertretung Beuel aus deren Sitzung vom 20.02.2013 hatte nachstehenden Inhalt: „Dem Beschlussvorschlag „Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8322-17, der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf „Niederholtorf Süd“ wird mit der Maßgabe entsprochen, dass die in der Burghofstraße vorgesehene Bushaltstelle entfällt und der Fuß- und Radweg an die südliche Seite des Bauplangebietes verlegt wird.“ Hierzu hatte die Verwaltung folgende Stellungnahme zur Sitzung des Rates nachgereicht. „In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 20.02.2013 wurde die o.g. Verwaltungsvorlage mit dem Ergebnis beraten, das auf eine zusätzliche Bushaltestelle auf der Burghofstraße, in Höhe des Plangebietes, verzichtet und die geplante Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der neuen Erschließungsstraße und der Burghofstraße an den südlichen Rand des Plangebietes, d.h. entlang der vorgesehenen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Landschaft (SPE 2), verlegt werden soll. Bei Berücksichtigung dieser Maßgaben wäre eine Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch notwendig. Die Betroffenen werden angeschrieben, über die Änderungen informiert und Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn der Rat der Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel folgt, kann der Satzungsbeschluss nicht in der Sitzung am 05.03.2013, sondern erst nach erfolgter Beteiligung der Betroffenen gefasst werden.“ Im Anschluss an die Beratung dieses Punktes findet eine Sitzungspause von 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr statt. 1.4.14 Drucksachen-Nr.: 1310534 Beteiligung der Bundesstadt Bonn an der Kampagne STADTRADELN des KlimaBündnis´ Beschluss: (einstimmig bei Stimmenthaltung der BBB-Fraktion) Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich 2013 erneut an der Kampagne „STADTRADELN - Gemeinsam radeln fürs Klima” des Klima-Bündnis`. Die Kampagne wird im Zeitraum vom 1.5. – 21.5.2013 durchgeführt. 485 1.4.15 Drucksachen-Nr.: 1310546 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste IX/2012 Beschluss: (einstimmig) Der Bewilligung der außerplanmäßigen Auszahlung, die in der als Anlage beigefügten Liste IX/2012 aufgeführt ist, wird zugestimmt. 1.4.16 Drucksachen-Nr.: 1310547 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste I/2013 Beschluss: (einstimmig) Der Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlung, die in der als Anlage beigefügten Liste I/2013 aufgeführt ist, wird zugestimmt. 1.4.17 Drucksachen-Nr.: 1310700NV3 Haus der Sicherheit Beschluss: (einstimmig) Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich im Rahmen des Projekts „Haus der Sicherheit“ mit 125 TEUR an den Kosten der Planung eines hierfür zu errichtenden Gebäudes. Sie erwartet in diesem Zusammenhang von der DB Station & Service AG, dass im Rahmen der Planung nicht nur die erforderlichen Funktionalitäten erfüllt werden, sondern auch eine dem zentralen innerstädtischen Standort angemessene hohe architektonische Qualität erzielt wird. Der Betrag von 125 TEUR wird bei 120100129/73.1000 überplanmäßig bereitgestellt und von 110200126/74.1000 gedeckt. 1.5 Anträge von Fraktionen 1.5.1 Drucksachen-Nr.: 1310248 Antrag: Stv. Werner Esser Stv. Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion vom 14.01.2013 Geschäftsführungsverträge in kommunalen Unternehmen und Unternehmen, an denen die Stadt Bonn beteiligt ist Beschluss: (einstimmig) Die Verwaltung wird gebeten, bis spätestens zur Sommerpause dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Eckpunkte vorzulegen, nach welchen Grundsätzen in Zukunft Verträge der Geschäftsführung von Unternehmen, an der die Stadt Bonn beherrschende Eigentümerin ist oder an ihnen mehrheitlich beteiligt ist, gestaltet werden sollen. Darüber hinaus sollen auch alle anderen frei verhandelten Gehälter mit einbezogen werden, soweit sie von der Stadt beeinflusst werden. Die Eckpunkte sollen u.a. beinhalten: • • • • Regelung über Altersversorgung Aspekte von leistungsorientierten Gehaltsbestandteilen weitere vertragliche Regelungen, die allgemein geregelt werden können Orientierungsmöglichkeiten für die Einordnung von Geschäftsführungsvergütungen. --- Mit dem vorstehenden Beschluss folgt der Rat der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen aus dessen Sitzung vom 21.02.2013 (DS-Nr.: 1310248EB2). --- 486 Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 1310248) hatte vorstehenden Fettdruck nicht zum Inhalt. 1.5.2 Drucksachen-Nr.: 1310506 Antrag: Stv. Bärbel Richter Stv. Werner Esser SPD-Fraktion vom 06.02.2013 Südüberbauung und Nordfeld Beschluss: (in absatzweiser Abstimmung; 1. Absatz: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und BBB, 2. Absatz: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und der BIG-Gruppe) Der Antrag wird abgelehnt: --Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Esser –SPD- den Antrag mit Hinweis auf die immer wieder erfolgten Verzögerungen und die dadurch bedingten Blockaden anderer Projekte, wie z.B. Nordfeld, und wirft in Richtung der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Grüne die Frage auf, welcher Zeitraum des Zuwartens aus dortiger Sicht denn noch für vertretbar gehalten werde. Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- betont, dass die Koalition die Verwaltung stets gedrängt habe, die Ausschreibung für das Nordfeld parallel voranzutreiben. Man dürfe jedoch nicht die unterschiedliche Situation der beiden Bereiche außer Acht lassen: Bei der Südüberbauung sei es erforderlich, sich mit ca. 40 Eigentümern zu arrangieren, was beim Nordfeld nicht der Fall wäre. Daher sei die Trennung der Bereiche sinnvoller als eine untrennbare Verknüpfung. Er hoffe auf rasche Fortschritte beim ZOB und sehe in der heute zu erwartenden Beschlussfassung zur Ausschreibung Nordfeld einen wichtigen Schritt, sodass man hier nicht von unvertretbaren Verzögerungen sprechen könne. Stv. Wimmer –BBB- geht von weiteren Verzögerungen aus und sieht dringenden Handlungsbedarf für die Neugestaltung des derzeit wenig attraktiven Entrees der Stadt. Man solle nicht weiter auf den Investor warten, sondern nun die Eigentümergemeinschaft beim Wort nehmen, die angekündigt habe, mit eigenen Rücklagen selbst für Verbesserungen zu sorgen. Beim Nordfeld hingegen sehe er keinen Handlungsbedarf. Seine Fraktion werde daher der Ziff. 1 des Antrages zustimmen und die Ziff. 2 ablehnen. Stadtbaurat Wingenfeld sieht derzeit keinen Handlungsdruck. Die Baugenehmigung sei befristet bis 16.07. und es solle zunächst das Ergebnis einer für den 06.03.2013 terminierten Eigentümerversammlung abgewartet werden. Er weist weiter daraufhin, dass der mit der Stadt geschlossene Vertrag erst wirksam werden könne, wenn alle Teileigentumsanteile in einer Hand vereinigt seien. Auch hier sollten die Verhandlungen abgewartet werden. Im Anschluss an diese Ausführungen lehnt der Rat in absatzweiser Abstimmung den vorgelegten Antrag mit dem vorstehend wiedergegebenen Abstimmungsergebnis ab. Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung wird aufgefordert, jegliche Verhandlungen mit dem Investor GDG (Sevenheck) bezüglich der Südüberbauung einzustellen, da der vom Rat in seinem Beschluss am 1. März 2012 geforderte Eigenkapitalnachweis nicht erbracht wurde. Sämtliche Kapazitäten der Verwaltung werden stattdessen jetzt vorrangig in die Entwicklung des Nordfelds investiert. 1.5.3 Drucksachen-Nr.: 1310533 Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013 Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Bonn; Entwicklung von zusätzlichem Baurecht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken Beschluss: (einstimmig) Der Antrag wird in die Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz verwiesen. 487 --Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Schott –BBB- den Antrag seiner Fraktion. Er bezieht sich hierbei auf die zuvor geführte Diskussion über die Wohnungssituation. Da das Projekt einen gewisen Vorlauf benötige, sei es richtig, jetzt die Prüfung einzuleiten. Stv. Esser –SPD- führt aus, dass seine Fraktion den Antrag nicht mittragen könne. Er weist hierzu auf die Probleme der einzuhaltenden Abstandsflächen zur Bahn hin, auf den geplanten UN-Haltepunkt Regierungsviertel sowie auf die dann wegfallenden Kleingärten. Stv. Hümmrich –FDP- hält eine Diskussion im Fachausschuss erforderlich und beantrag daher Verweisung in den Ausschuss für Verkehr, Planung und Denkmalschutz. Dem schließt sich Frau Stv. Jackel –CDU- an und erbittet überdies eine Stellungnahme der Verwaltung. Stv. Wimmer –BBB- sieht in der Bahnnähe den Standortvorteil eines ÖPNV-Haltepunktes und verweist auf Beispiele qualifizierten Wohnungsbaus in Bahnnähe aus anderen Städten, wie z.B. Düsseldorft und Neuss. Stadtbaurat Wingenfeld sieht durchaus Entwicklungspotential und verweist auf hochwertige Flächen für die bereits Planverfahren angestoßen wurden, z.B. Miesen-Gelände und Rheinweg Allerdings sei der Bereich höchst problematisch, insbesondere auch wegen des starken Güterverkehrsaufkommens. Man führe auch intensive Gespräche mit der Umweltverwaltung und er bittet, die schwierige Situation nicht außer Acht zu lassen. Stv. Dr. Gilles –CDU- sieht in den Ausführungen des Stadtbaurates die Bestätigung, dass Verwaltung dass die Verwaltung bereits mit der Angelegenheit befasst ist. Er verweist ebenfalls auf das Miesengelände und die offenbar vorhandenen technischen Möglichkeiten. Man solle dies im Auge behalten und der Antrag könne insofern als erledigt betrachtet werden mit der Maßgabe, dass die Verwaltung zeitnah weiter berichtet. Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- verweist auf umfangreiche Beratungen zu diesem Thema im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und die dort dargestellten Probleme des Lärm- und Artenschutzes. Der Verwaltung könne hier kein Vorwurf gemacht werden. Stv. Wimmer –BBB- macht geltend, dass eine nahezu gleichlautender Antrag vor Jahren bereits sowohl im Planungsausschuss, als auch im Sozialausschuss, der Bezirksvertretung und im Rat eingebracht und dort abgelehnt worden sei. Zu dem aktuell vorgelegten Antrag bittet er ausdrücklich um Abstimmung und beantragt mündlich Akteneinsicht in alle Unterlagen der Verwaltung, die sich mit den Vorschlägen der Vebowag für dieses Gebiet befassen. Im Anschluss an diese Ausführungen beantragt Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- Verweisung in den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz. Hiermit ist der Rat einvernehmlich einverstanden. Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. die Anregung des Vorstands der Vebowag vom 05.12.2012 aufzugreifen und zu prüfen, unter welchen städtebaulichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung welcher Umweltaspekte die 67.000 qm großen städtischen Grundstücksflächen in Kessenich entlang der Bahntrasse für Mietwohnungsbau und für Eigentumsmaßnahmen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus genutzt werden können. 2. dabei gemeinsam mit der Vebowag eine unter allen ökologischen Gesichtspunkten vorbildliche Planung und Bauweise anzustreben. 3. zur Realisierung dieser Planungen gemeinsam mit der Vebowag eine Konzeption zu entwickeln, die auf diesen Grundlagen eine schrittweise Umsetzung unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Möglichkeiten der Vebowag ermöglicht. 4. bei den weiteren Überlegungen sicherzustellen, dass durch eine gute Mischung der Wohnungsgrößen auf die demografische Entwicklung Rücksicht genommen, insbesondere eine Ghetto-Bildung ausgeschlossen und eine gute soziale Struktur und Durchmischung auf Dauer gewährleistet werden kann. 488 1.5.4 Drucksachen-Nr.: 1310537 Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013 Keine Privatisierung der Wasserversorgung Beschluss: (einstimmig) Der Rat der Bundesstadt Bonn lehnt den ersten Entwurf einer Richtlinie zur Konzessionsvergabe durch die EU-Kommission mit seiner strukturverändernden Wirkung für den Wassersektor ab und unterstützt die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ gegenüber der Europäischen Kommission: • Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben. • Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. Er bittet die Bonner Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung diesen Richtlinienentwurf ablehnt. --Der Rat fasst den vorstehenden Beschluss nach kurzer Aussprache zu deren Beginn Oberbürgermeister J. Nimptsch mit Bezug auf die vorgelegte Stellungnahme (1310537ST2)und den darin enthaltenen Hinweis auf die entsprechende Resolution des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages die Frage aufwirft, ob die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden könne. Dem widerspricht Stv. Wimmer –BBB-, der hier noch weiteren Handlungsbedarf sieht. Er begründet dies mit zeitnahen Aktivitäten mehrerer Bundestagsfraktionen, die das gleiche Ziel verfolgen und mit Hinweis darauf, dass der zuständige Fachausschuss der Europäischen Union die Einwände zurückgewiesen habe. Vor diesem Hintergrund ergänzt er seinen Antrag um den letzten Satz des vorstehenden Beschlusses. Stv. Repschläger –Die Linke- signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, da der Antrag in die richtige Richtung weise. Stv. Hauser –CDU – begrüßt den Antrag ebenfalls, da er ein bedeutsames Thema der Daseinsvorsorge anspreche; es sei wichtig, dem Eindruck entgegenzutreten, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Qualitätsansprüchen haben könnten und es gelte die Handlungsfreiheit der Kommunen vor Ort zu erhalten. Zustimmung durch ihre Fraktionen signalisieren auch Frau Poppe – Bündnis90/Grüne- sowie Stv. Hürter –SPD-. Nach einem Schlusswort des Oberbürgermeisters, der darauf hinweist, dass er im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages ebenfalls in diesem Sinne gestimmt habe, fasst der Rat den vorstehenden Beschluss auf der Grundlage des vorgelegten Antrages und unter Berücksichtigung der von Stv. Wimmer –BBB- vorgetragenen mündlichen Ergänzung. 1.5.5 Drucksachen-Nr.: 1310762 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Erhalt der Güterverkehrsoption auf den bisherigen HGK-Strecken im Bonner Norden und Richtung Wesseling Beschluss: (einstimmig bei Stimmenhaltung der Fraktionen von BBB und DIE LINKE) Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Hintergrund der Ausschreibung der HGK zur Übernahme bzw. Stilllegung der im Betreff beschriebenen Güterstrecken und der diesbzgl. Äußerungen im Hauptausschuss des NVR auf Grund einer Frage aus dem Rhein-Sieg-Kreis am 01.03.2012 dem Rat der Stadt Bonn am 05.03.2012 zu berichten, wie sie rechtssicher verfahren will, um die Stilllegung für den Güterverkehr zu verhindern und den Ratsbeschluss zur Erhalt der Option den Güterverkehr auf der Schiene wieder aufzunehmen, durch zu setzen --Zu Beginn einer kurzen Aussprache erläutert Stv. Beu –Bündnis90/Grüne- den der vorstehenden Beschlussfassung zugrundeliegenden Dringlichkeitsantrag mit Hinweis auf den Ratsbeschluss vom 489 13.12.2012 (DS-Nr. 1213694), der zum Ziel hatte, den Schienengüterverkehr auch weiterhin zu erhalten und die entsprechende Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 1213694NV2). Das dort erwähnte Schreiben des Oberbürgermeisters an die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)sei offenbar wirkungslos geblieben, denn lt. Bundesanzeiger vom 10.01.2013 habe die HGK die Stilllegung beantragt und ein auf drei Monate befristetes Angebot zur Übernahme oder Anpachtung ausgesprochen. Er bitte nunmehr um Stellungnahme, was die Verwaltung angesichts der zum 11.04.2013 auslaufenden Frist unternommen habe. Er hätte hierzu einen Sachstandsbericht in der heutigen Sitzung erwartet. Stadtbaurat Wingenfeld führt hierzu aus, dass zur Vermeidung der Stilllegung zunächst ein Betreiber gefunden werden müsse und dass eine Übernahme durch die Stadt mit erheblichen Kosten verbunden sei. Für den Fall, dass sich kein Betreiber finde, müsse auch die Option einer Freistellung bzw. Entwidmung geprüft werden. Stv. Wimmer –BBB- verweist auf die Rhein-Sieg-Eisenbahn als möglichen Betreiber und nimmt Bezug auf die Situation in Bornheim bezüglich der Linie 16; dort hätte der behindertengerechte Ausbau der Bahnsteige dem Güterverkehr entgegengestanden. Stadtbaurat Wingenfeld führt hierzu weiter aus, dass es Gespräche mit Bornheim gegeben habe, bei denen auch Lösungen für einen behindertengerechten Ausbau der Bahnsteige vorgestellt wurden, die die Option „Güterverkehr“ nicht ausschließen. Im Übrigen habe man die Information über die beabsichtigte Stilllegung an alle bekannten Unternehmen weitergegeben. Da bisher noch keine Reaktion erfolgt sei werde man noch einmal nachfassen. Sollte es danach bei der Situation bleiben, dass kein Betreiber zur Verfügung steht, werde die Verwaltung hierüber in einer weiteren Stellungnahme informieren und die Möglichkeit einer Freistellung/Entwidmung zur Diskussion stellen. Alsdann fasst der Rat den vorstehenden Beschluss. 1.5.6 Drucksachen-Nr.: 1310552NV3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Ehrenbürgerwürde für Margot Barnard Ergebnis der Beratung: Es besteht Einvernehmen, diese Angelegenheit nicht in einem Dringlichkeitsverfahren zu entscheiden; stattdessen wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rates eine Vorlage unterbreiten mit einem Vorschlag, wie die Verdienste von Frau Barnard angemessen gewürdigt werden können. --Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nimmt Oberbürgermeister J. Nimptsch Bezug auf die dem Inhalt des vorliegenden Dringlichkeitsantrages entsprechende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerinnen und Bürgerbeteiligung und Lokale Agende aus dessen Sitzung vom 14.02.2013. Es sei vorgesehen gewesen, diese Empfehlung gemeinsam mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Rat zu dessen nächster Sitzung vorzulegen. Aufgrund des nunmehr zur heutigen Ratssitzung eingebrachten Dringlichkeitsantrages sehe er sich aber veranlasst, diese Stellungnahme mündlich vorzutragen: Der Rat habe bereits vor langer Zeit die Möglichkeit der Ehrenbürgerwürde auf den Weg gebracht und in vielen Jahrzehnten nur 12 mal hiervon Gebrauch gemacht, und zwar bei sechs Bundespräsidenten, zwei ehemaligen Bundeskanzlern und bei vier ehemaligen Oberbürgermeistern oder Oberstadtdirektoren. Es habe somit immer einen Bezug zur Bundeshauptstadt bzw. zur Bundesstadt gegeben. Mit der nunmehr vorgeschlagenen Verleihung würde erstmalig eine Persönlichkeit aus einem weiteren Personenkreis mit zweifellos unbestreitbaren, großen Verdiensten berücksichtigt, der aber bisher in der Genese der Liste der vom Rat benannten Ehrenbürger noch nicht vorgekommen sei, obwohl hierzu Gelegenheit bestanden hätte. Dabei könne man nicht ausschließen, dass es auch die eine oder andere Persönlichkeit geben würde, die für eine solche Ehrung in gleicher Weise wie Frau Barnard in Frage kommen könnte. Für die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde sei im Übrigen eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Nach einer Sitzungsunterbrechung von 21:50 bis 21:57 Uhr teilt der Oberbürgermeister das vorstehende Ergebnis der Beratung mit, auf das sich die Fraktionen verständigt hätten. 490 1.6 Vorlagen der Verwaltung 1.6.1 Drucksachen-Nr.: 1310554 Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen und sonstigen Gremien Beschluss: (einstimmig) - auf Vorschlag der CDU-Fraktion Gremium bisheriges Mitglied neues Mitglied Bau- und Vergabeausschuss Kulturausschuss AM Marlies Wagner AM Julia Harner (stellv. Mitglied, 6. Stelle) AM Rafael Cierpka (stellv. Mitglied, 8. Stelle) N.N - auf Vorschlag der SPD-Fraktion Gremium bisheriges Mitglied neues Mitglied Unterausschuss Bauplanung Stv. Gieslint Grenz Bzv. Hillevi Burmester (stellv. Mitglied, 5. Stelle) - auf Vorschlag der Grünen-Fraktion Gremium bisheriges Mitglied neues Mitglied Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Stv. Prof. Dr. Detmar Jobst Stv. Hartwig Lohmeyer (ordentl. Mitglied, 17. Stelle) - auf Vorschlag der FDP-Fraktion Gremium bisheriges Mitglied Ausschuss für Soziales, AM Heide Lorenz Migration, Gesundheit und Wohnen neues Mitglied AM Waldemar Suchan (stellv. Mitglied, 21. Stelle) - auf Vorschlag der Gruppe BIG 1.6.2 Gremium bisheriges Mitglied neues Mitglied Unterausschuss des Hauptausschusses zum Thema Inklusion und Teilhabe AM Belal Al Kadry AM Jakob Hackenberg (ordentl. Mitglied) AM Jakob Hackenberg AM Belal Al Kadry (stellv. Mitglied) Drucksachen-Nr.: 1212780NV10 Exposé Ausschreibung Bahnhof - Bebauung Nordfeld und Rabinstraße Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von BBB und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der BIG-Gruppe) Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauprojekt auf den Grundstücken gegenüber dem Bonner Hbf (Nordfeld) und an der Rabinstraße unter Verwendung des sich in der Anlage befindlichen Exposés im Frühjahr 2013 auszuschreiben. --- 491 Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Fenninger –CDU- den Änderungsantrag seiner Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Grüne, der zum Ziel habe, den unter Ziff. 8 des Exposés aufgestellten Zeitplan so zu verkürzen, dass der Abschluss des Verfahrens noch in diesem Kalenderjahr erfolgt 1212780AA14 Nach den langen Verzögerungen für die es verschiedene Gründe gegeben hätte, bestehe aber nun ein großes Interesse, das Projekt jetzt beschleunigt durchzuführen. Daher solle der Zeitplan noch einmal überprüft werden, damit eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erfolgen könne. Hierzu richtet Stv. Esser –SPD- die Frage an die Verwaltung, ob eine Reduzierung des Zeitplanes überhaupt möglich sei. Stadtbaurat Wingenfeld führt hierzu aus, dass die Verwaltung jede Möglichkeit der Beschleunigung nutzen werde. Ein realistischer Zeitplan, den man selbstverständlich noch einmal prüfen würde, müsse jedoch auch die Verhandlungsdauer, das Ziel der Rechtssicherheit, die Beratung in den Fachausschüssen und evtl. Bürgerbeteiligungen berücksichtigen. Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- unterstreicht den Wunsch auf eine frühzeitige Einbindung der Politik und der Bürger; ggfls. könne man mit anonymisierten Entwürfen darüber informieren, welche Bewerbungen vorlägen. Der Wunsch auf eine Verkürzung des Zeitplanes ziele auch keineswegs auf eine Reduzierung der Bürgerbeteiligung ab; es solle geprüft werden, ob technische Abläufe verkürzt werden könnten. Stv. Schmitt –BBB- moniert, dass die ausgedruckten Beratungsunterlagen von teilweise so schlechter Druckqualität seien, das man sie kaum lesen könne; allein dies sei ein Grund der Vorlage nicht zuzustimmen. Lesbare Unterlagen halte er schon aus Rechtsgründen für erforderlich. Oberbürgermeister J. Nimptsch sagt zu, dass er diesen Einwand aufgreife, verweist aber auf die einwandfreie Lesbarkeit der Unterlagen auf den elektronischen Medien. Oberbürgermeister J. Nimptsch sagt weiter zu, dass die Verwaltung eine Verkürzung des Zeitplanes prüfen und kurzfristig über das Ergebnis berichten werde. Eine gesonderte Abstimmung über den hierzu vorgelegten Änderungsantrag (1212780AA14) erfolgt daraufhin nicht mehr. Alsdann fasst der Rat den vorstehenden Beschluss mit dem dort wiedergegebenen Abstimmungsergebnis. Der Änderungsantrag hatte folgenden Wortlaut. „Zu Ziffer 8 Zeitplan: Die Verwaltung wird gebeten, den aufgestellten Zeitplan so zu verkürzen, dass der Abschluss des Verfahrens noch in diesem Kalenderjahr erfolgt.“ 1.6.3 Drucksachen-Nr.: 1213753NV4 Erweiterungsbau für den UN Campus Beschluss: (einstimmig) Der Ratsbeschluss vom 31.01.2013, DS-Nr. 1213753, wird nachfolgend modifiziert: • Ziffer 2, Herr AM Dr. Asendorf –CDU-, wird ersetzt durch Herrn Bzv. Hospes -CDU-. • Bei den Stellvertretern wird Herr Bzv. Hospes ersetzt durch Herrn Stv. Fenninger –CDU. 1.7 Mitteilungen 1.7.1 Drucksachen-Nr.: 1310089 Präsentation der neuen englischsprachigen Website www.bonn-international.org Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.7.2 Drucksachen-Nr.: 1310448 WCCB: Projektstruktur zur Umsetzung der Fertigstellung des Konferenzzentrums WCCB hier: Organisatorische Neugliederung der Projektgruppe Konferenzzentrum (PGK) Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 492 1.7.3 Drucksachen-Nr.: 1310453 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland) Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.7.4 Drucksachen-Nr.: 1310499 Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 11/2012 Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.7.5 Drucksachen-Nr.: 1310500 Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 2/2013 Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.7.6 Drucksachen-Nr.: 1310539 13. Projektstatusbericht Konferenzzentrum Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.7.7 Drucksachen-Nr.: 1310545 WCCB: Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch den Generalplaner Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.7.8 Drucksachen-Nr.: 1310564 Punkte der nichtöffentlichen Sitzung Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis. 1.8 Aktuelle Informationen der Verwaltung Aktuelle Informationen der Verwaltung liegen nicht vor. (Jürgen Nimptsch) Oberbürgermeister (Konrad Schmitz) Schriftführer 493 Anwesenheitsliste RAT: OB Nimptsch Anlage 1 zur Niederschrift des Rates vom 05.03.2013 FDP: CDU: Stv. von Alten-Bockum Stv. Berg Stv. Breuers Stv. Cziudaj Stv. Déus Stv. Fenninger Stv. Dr. Gilles Stv. Gold Stv. Großkurth Stv. Härling Stv. Hauser Stv. Jackel Bgm. Joisten Stv. Kaupert Stv. Klemmer Stv. Lechner Stv. Limbach Stv. Maiwaldt Stv. Nelles Stv. Overmans Stv. Reischl Stv. van Schewick Stv. Schwolen-Flümann Stv. Steffens Stv. Thorand Stv. Weskamp ab 18.00 Uhr “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ Stv. Bruder Stv. Dörtlemez Stv. Hümmrich Stv. Juhr Stv. Kansy Stv. Prof. Dr. Löbach Stv. Schröder Stv. Dr. Stamp Stv. Thomas ab 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr “ “ “ “ “ ab 18.22 Uhr ab 18.00 Uhr Bürger Bund Bonn: Stv. Schmitt Stv. Schott Stv. Wimmer ab 18.00 Uhr “ “ DIE LINKE Stv. Götz Stv. Repschläger ab 18.00 Uhr “ BIG: Stv. Dogan Stv. Yildiz ab 18.00 Uhr “ Pro NRW: SPD: Stv. Ernst Stv. Buhse Stv. Coché Stv. Esch Stv. Esser Stv. Ewald Stv. Geudtner Stv. Grenz Stv. Harder Stv. Hürter Stv. Dr. Jobst Stv. Klein Stv. Klingmüller Stv. Kox Stv. Krieger Stv. Naß Stv. Dr. Redeker Stv. Richter Stv. Schaper Stv. Schmidt Stv. Schmitz ab 18.00 Uhr “ “ “ “ ab 19.45 Uhr ab 18.00 Uhr “ “ ab 18.30 Uhr ab 18.00 Uhr “ “ “ “ “ “ “ “ “ Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Stv. Albert-Trappe Stv. Beu Stv. Finger Stv. Freitag Stv. Heinzel Stv. Lohmeyer Stv. Mengelberg Stv. Müller Stv. Paß-Weingartz Stv. Poppe Stv. Smid Stv. Trützler ab 18.00 Uhr “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ “ Entschuldigt: Stv. Krämer-Breuer -CDUBgm. Naaß -SPDBgm. Kappel -GrüneStv. Obermann -FDPStv. Dr. Faber -Die Linke- Verwaltung: StK Prof. Dr. Sander Bg Fuchs Bg Wahrheit Bg Wingenfeld Bg Wagner CD Braun AL Berger AL Hawlitzky AL Dr. Hörig AL Neuhaus AL Stein -51AL van Vorst SSL Beißel Herr Birkner Frau Duisberg Herr Schmitz Herr Worm Herr Zilm Ende der öffentlichen Sitzung: 22:05 Uhr 494 ab 18.00 Uhr bis 20.17 Uhr 50.000 - Wilhelmine-Lübke-Haus 20.000 20.000 60.000 - St. Albertus-Magnus-Haus - Wilhelmine-Lübke-Haus I.2 Summe der technischen Anlagen 23.750 35.500 - St. Albertus-Magnus-Haus - Wilhelmine-Lübke-Haus - Tagespflegehaus 5.000 30.000 - Haus Elisabeth I.3 Einrichtung und Ausstattung (ohne Fahrzeuge) 20.000 - Haus Elisabeth I.2 Technische Anlagen 150.000 50.000 - St. Albertus-Magnus-Haus I.1 Summe der Bau- und Gebäudekosten 50.000 - Haus Elisabeth I.1 Bau- und Gebäudekosten I. INVESTITIONEN Mittelverwendung 2013 0,93% 6,61% 4,42% 5,59% 11,18% 3,73% 3,73% 3,73% 27,95% 9,32% 9,32% 9,32% in % 0,94% 6,69% 35.500 5.000 4,47% 5,65% 23.750 30.000 11,30% 3,77% 20.000 60.000 3,77% 3,77% 28,25% 20.000 20.000 150.000 9,42% 9,42% 50.000 50.000 9,42% in % 50.000 2014 5.000 35.500 23.750 30.000 60.000 20.000 20.000 20.000 150.000 50.000 50.000 50.000 2015 Finanzplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 bis 2017 495 0,92% 6,52% 4,36% 5,51% 11,02% 3,67% 3,67% 3,67% 27,54% 9,18% 9,18% 9,18% in % 5.000 35.500 23.750 30.000 60.000 20.000 20.000 20.000 150.000 50.000 50.000 50.000 2016 0,91% 6,47% 4,33% 5,47% 10,93% 3,64% 3,64% 3,64% 27,33% 9,11% 9,11% 9,11% in % Anlage zu TOP 1.4.6 Rat: 05.03.2013 5.000 35.500 23.750 30.000 60.000 20.000 20.000 20.000 150.000 50.000 50.000 50.000 2017 0,89% 6,32% 4,23% 5,34% 10,68% 3,56% 3,56% 3,56% 26,69% 8,90% 8,90% 8,90% in % 121.749 207.481 536.731 II.1 Summe der Baudarlehens- und Kreditinstitute Gesamtsumme Mittelverwendung 85.732 5.000 0 - WL Bank Münster - WFA-Darlehen II.1 Baudarlehens- und Kreditinstitute II. Schuldentilgung I.5 Summe immaterielle Anlagen - sonstige immaterielle Anlagegüter (ohne EDV-SW) - EDV-Software 5.000 0 I.4 Summe der Fahrzeuganschaffungen I.5 Immaterielle Anlagen 0 114.250 20.000 - Fahrzeuge I.4 Fahrzeuganschaffungen I.3 Summe der Einrichtung und Ausstattung - Zentralverwaltung 2013 100,00% 38,66% 22,68% 15,97% 0,93% 0,00% 0,93% 0,00% 0,00% 21,29% 3,73% in % 5.000 530.968 216.718 126.642 90.076 5.000 0 5.000 0 0 99.250 2014 100,00% 40,82% 23,85% 16,96% 0,94% 0,00% 0,94% 0,00% 0,00% 18,69% 0,94% in % 544.697 225.447 131.732 93.715 5.000 0 5.000 0 0 104.250 10.000 2015 Finanzplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 bis 2017 496 100,00% 41,39% 24,18% 17,20% 0,92% 0,00% 0,92% 0,00% 0,00% 19,14% 1,84% in % 5.000 548.776 234.526 137.025 97.501 5.000 0 5.000 0 0 99.250 2016 100,00% 42,74% 24,97% 17,77% 0,91% 0,00% 0,91% 0,00% 0,00% 18,09% 0,91% in % 561.976 242.726 142.532 100.194 5.000 0 5.000 0 0 104.250 10.000 2017 100,00% 43,19% 25,36% 17,83% 0,89% 0,00% 0,89% 0,00% 0,00% 18,55% 1,78% in % 0 0 0 II. Summe der Innenfinanzierung III. Außenfinanzierung - Darlehensaufnahme III. Summe der Außenfinanzierung 622.396 0 - aus Rücklagen Gesamtsumme Mittelherkunft 0 622.396 0 622.396 - aus liquiden Mitteln II. Innenfinanzierung I.1 Summe der Abschreibungen - auf Finanzanlagen - auf Sachanlagen I.1 Abschreibungen I. Cash Flow Mittelherkunft 2013 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% in % 637.956 0 0 0 0 637.956 0 637.956 2014 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% in % 653.905 0 0 0 653.905 0 653.905 2015 Finanzplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 bis 2017 497 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% in % 670.253 0 0 0 670.253 0 670.253 2016 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% in % 687.009 0 0 0 687.009 0 687.009 2017 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% in % Erfolgsplan zum Vergleich: Bezeichnung Jahr 2013 Plan 2012 Ergebnis 2011 1. Erträge aus allg. Pflegeleistungen 8.546.748 7.932.992 8.080.620 2. Erträge aus Unterkunft/Verpflegung 4.044.973 3.941.768 3.866.496 121.467 345.395 114.226 4. Erträge aus Investitionskostenanteil 1.338.978 1.294.129 1.293.216 Zwischensumme 14.052.167 13.514.284 13.354.558 542.880 373.236 491.044 6. Erhöhung/Verminderung Bestand fertige/ unfertige Erzeugnisse u. Leistungen 0 0 0 7. Sonstige aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 116.691 134.973 133.913 SUMME 1 (1.-8.) 14.711.738 14.022.493 13.979.514 9. Personalaufwand -10.451.738 -10.066.395 -10.383.237 10. Materialaufwand -2.923.119 -2.558.219 -2.741.444 -12.511 0 -16.547 -198.034 -162.795 -204.329 0 0 0 -92.624 -92.398 -92.115 -13.678.026 -12.879.807 -13.437.672 1.033.712 1.142.686 541.842 0 0 36.925 20.904 20.904 20.904 17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten zur Darlehens-/Eigenmittelförderung 0 0 0 18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 0 0 0 19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0 0 0 -622.396 -624.836 -597.572 -619.396 -615.836 -592.893 -3.000 -9.000 -4.679 3. Erträge aus Zusatz-/Transportleist. 5. Zuweisungen/Zuschüsse zu Betriebskosten 8. Sonstige betrieblichen Erträge 11. Aufwendungen f. zentrale Dienstleist. 12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 13. Sachaufw. für Hilfs- u. Nebenbetriebe 14. Mieten, Pacht, Leasing SUMME 2 (9. bis 14.) ZWISCHENERGEBNIS 1 (Summe 1 abzgl. Summe 2) 15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen 16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 20. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenst. u. Sachanlagen b) Abschreibungen auf Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 498 Erfolgsplan zum Vergleich: Bezeichnung 21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung Jahr 2013 Plan 2012 Ergebnis 2011 -230.219 -328.777 -362.643 0 0 0 -831.711 -932.709 -902.386 202.001 209.977 -360.544 23. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 24. Erträge aus Finanzanlagen 0 0 0 55.055 55.067 68.559 0 0 0 -257.056 -265.045 -279.092 -202.001 -209.978 -210.533 28. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 0 0 -571.077 29. Außerordentliche Erträge 0 0 16.033 30. Außerordentliche Aufwendungen 0 0 -18.268 31. Weitere Erträge 0 0 4.500 32. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS 0 0 2.265 33. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG 0 0 -568.813 22. Sonstige ordentliche Aufwendungen SUMME 3 (15. bis 22.) ZWISCHENERGEBNIS 2 (Zwischenergebnis 1 abzgl. Summe 3) 25. Zinsen und ähnliche Erträge 26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen SUMME 4 (23. bis 27.) 499 500 50.000 - Wilhelmine-Lübke-Haus 20.000 20.000 60.000 - St. Albertus-Magnus-Haus - Wilhelmine-Lübke-Haus I.2 Summe der technischen Anlagen I.3 Summe der Einrichtung und Ausstattung 114.250 20.000 - Zentralverwaltung 35.500 - Wilhelmine-Lübke-Haus 5.000 23.750 - St. Albertus-Magnus-Haus - Tagespflegehaus 30.000 - Haus Elisabeth I.3 Einrichtung und Ausstattung (ohne Fahrzeuge) 20.000 - Haus Elisabeth I.2 Technische Anlagen 150.000 50.000 - St. Albertus-Magnus-Haus I.1 Summe der Bau- und Gebäudekosten 50.000 - Haus Elisabeth - aus liquiden Mitteln II. Innenfinanzierung 21,29% 3,73% 0,93% 6,61% 4,42% 5,59% III. Summe der Außenfinanzierung 11,18% - Darlehensaufnahme 3,73% III. Außenfinanzierung 3,73% 3,73% II. Summe der Innenfinanzierung 27,95% 9,32% I.1 Summe der Abschreibungen 9,32% - auf Finanzanlagen 9,32% - auf Sachanlagen I.1 Abschreibungen I.1 Bau- und Gebäudekosten in % I. Cash Flow Plan Soll Mittelherkunft für 2013 I. INVESTITIONEN Mittelverwendung für 2013 Vermögensplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 0 0 0 622.396 0 622.396 Plan Soll 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% in % 501 121.749 207.481 536.731 II.1 Summe der Baudarlehens- und Kreditinstitute Gesamtsumme Mittelverwendung 2013 85.732 - WL Bank Münster - WFA-Darlehen II.1 Baudarlehens- und Kreditinstitute II. Schuldentilgung Mittelherkunft für 2013 100,00% Gesamtsumme Mittelherkunft 2013 38,66% 22,68% 15,97% 0,93% 5.000 I.5 Summe immaterielle Anlagen 0,93% 0,00% 5.000 - sonstige immaterielle Anlagegüter (ohne EDV-SW) - EDV-Software I.5 Immaterielle Anlagen 0,00% 0 I.4 Summe der Fahrzeuganschaffungen in % 0,00% Plan Soll - Fahrzeuge I.4 Fahrzeuganschaffungen Mittelverwendung für 2013 Vermögensplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 622.396 Plan Soll 100,00% in % 13 11 10 9d 9c 9b 9a 9 8a 8 7a 7 6 5 4 3 2 1 Praktikanten nach Tarifvertrag Stellen insgesamt Entgeltgruppe 502 1 0 6 0 3 14 0 16 0 6 145 3 12 2 4 29 23 9 3 276 3 285 Zahl der Stellen 2012 1 1 5 1 2 15 0 16 0 8 152 3 10 2 4 30 24 8 Zahl der Stellen 2013 248 0 1 0 4 0 3 14 0 14 0 5 128 3 12 2 4 28 23 7 Zahl der tatsächl. besetzten Stellen Vermerke, Erläuterungen 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Besoldungsgruppe Gehobener Dienst A 13 A 12 A 11 A 10 A9 Mittlerer Dienst A 9 m. D. A8 A7 A6 A5 Beamte insgesamt 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 Beamte 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 Zahl der Zahl der Zahl der tatsächl. Stellen 2013 Stellen 2012 besetzten Stellen Stellenplan 2013 der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Beschäftigte -nachrichtlich BeamteVermerke, Erläuterungen 503 8. Sonstige betriebliche Erträge 116.691 0 7. Sonstige aktivierte Eigenleistungen 119.609 0 0 0 39.839 193.143 184.540 0 63.072 54.728 21.130 0 0 38.867 188.432 180.039 0 61.533 53.394 20.614 0 0 556.452 14.403.471 1.372.453 124.504 52.264 0 71.191 1.049 4.146.097 65.818 3.921.018 159.262 8.760.417 0 159.253 8.314.719 286.445 Jahr 2014 542.880 14.052.167 1.338.978 6. Erhöhg./Vermindg. d. Bestandes an fertigen/unfertigen Erzeugn. und Leistungen - Konvente - Erstattungen des Bundes ZDL - ambulanter Dienst (ohne Hausbetreuungsdienst) - Hausbetreuungsdienst - Tagespflege (teilstationärer Bereich) - vollstationärer Bereich - Kurzzeitpflege (KZP) - Begegnungsstätte Haus Elisabeth - Begegnungsstätte Breite Straße 5. Zuweisungen / Zuschüsse zu Betriebskosten ZWISCHENSUMME 4. Erträge aus Investitionskostenanteil - Tagespflege (teilstationärer Bereich) - vollstationärer Bereich - Inkontinenzpauschale - Kurzzeitpflege (KZP) 3. Erträge aus Zusatz- / Transportleistungen - Tagespflege (teilstationärer Bereich) - vollstationärer Bereich - Kurzzeitpflege (KZP) 121.467 50.989 0 69.454 1.024 4.044.973 64.212 3.825.383 155.378 2. Erträge aus Unterkunft / Verpflegung - Hausbetreuungsdienst - Tagespflege (teilstationärer Bereich) - vollstationärer Bereich - Kurzzeitpflege (KZP) 8.546.748 0 155.369 8.111.921 279.459 Jahr 2013 1. Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen Erfolgsplan 2013 bis 2017 122.599 0 0 0 40.835 197.972 189.154 0 64.649 56.097 21.658 0 570.363 14.763.558 1.406.764 127.617 53.571 0 72.970 1.076 4.249.750 67.463 4.019.043 163.244 8.979.427 0 163.234 8.522.587 293.606 Jahr 2015 125.664 0 0 0 41.856 202.921 193.883 0 66.265 57.499 22.199 0 584.622 15.132.646 1.441.933 130.807 54.910 0 74.795 1.102 4.355.994 69.150 4.119.519 167.325 9.203.913 0 167.315 8.735.651 300.946 Jahr 2016 128.806 0 0 0 42.902 207.994 198.730 0 67.921 58.937 22.754 0 599.238 15.510.963 1.477.981 134.077 56.283 0 76.664 1.130 4.464.893 70.878 4.222.507 171.508 9.434.011 0 171.498 8.954.043 308.470 Jahr 2017 504 -2.996.197 -691.678 -75.923 -620.472 -1.608.124 0 -2.923.119 -674.808 -74.071 -605.338 -1.568.902 0 0 0 0 18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten / Verbindlichkeiten 19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 20.904 0 1.033.712 -13.678.026 -92.624 0 -198.034 0 0 0 21.426 0 1.059.555 -14.019.976 -94.940 0 -202.985 -12.824 -10.713.031 -8.282.665 -2.430.366 -10.451.738 -8.080.649 -2.371.089 -12.511 15.079.531 77.704 41.905 0 14.711.738 75.809 40.883 0 17. Erträge a. d. Erstattg. v. Ausgleichsposten zur Darlehens-/Eigenmittelfördrg 16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 15. Erträge aus öffentl. und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen ZWISCHENERGEBNIS 1 (Summe 1 abzgl. Summe 2) SUMME 2 (9. bis 14.) 14. Mieten, Pacht, Leasing (MPL) 13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe 12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen a.) Lebensmittel b.) Aufwendungen für Zusatzleistungen c.) Wasser, Energie, Brennstoffe d.) Wirtschafts-/Verwaltungsbedarf e.) Qualitätssicherung 10. Materialaufwand a.) Löhne und Gehälter b.) Sozialabgaben, Altersversorgung usw. 9. Personalaufwand SUMME 1 (1.-8.) - aus Kontenklasse 4 - aus Kontenklasse 5 - aus periodenfremden Erträgen 0 0 0 21.962 0 1.086.044 -14.370.476 -97.313 0 -208.060 -13.144 -3.071.102 -708.970 -77.821 -635.983 -1.648.327 0 -10.980.857 -8.489.732 -2.491.125 15.456.520 79.647 42.952 0 0 0 0 22.511 0 1.113.195 -14.729.738 -99.746 0 -213.261 -13.473 -3.147.879 -726.694 -79.767 -651.883 -1.689.536 0 -11.255.378 -8.701.975 -2.553.403 15.842.933 81.638 44.026 0 0 0 0 23.074 0 1.141.025 -15.097.981 -102.240 0 -218.593 -13.810 -3.226.576 -744.861 -81.761 -668.180 -1.731.774 0 -11.536.763 -8.919.525 -2.617.238 16.239.006 83.679 45.127 0 505 0 0 0 0 0 0 29. Außerordentliche Erträge 30. Außerordentliche Aufwendungen 31. Weitere Erträge 32. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS 33. JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG -202.001 -257.056 0 28. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT SUMME 4 (23. bis 27.) 27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 55.055 0 24. Erträge aus Finanzanlagen 25. Zinsen und ähnliche Erträge 0 202.001 ZWISCHENERGEBNIS 2 (Zwischenergebnis 1 abzgl. Summe 3) 23. Erträge aus Beteiligungen -831.711 0 -230.219 -622.396 -619.396 -3.000 SUMME 3 (15. bis 22.) 22. Sonstige ordentliche Aufwendungen 21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20. Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 -189.057 -245.489 0 56.432 0 0 207.051 -852.504 0 -235.974 -637.956 -634.881 -3.075 0 0 0 0 0 0 -176.354 -234.196 0 57.842 0 0 212.227 -873.817 0 -241.874 -653.905 -650.753 -3.152 0 0 0 0 0 0 -163.901 -223.189 0 59.288 0 0 217.533 -895.662 0 -247.921 -670.253 -667.022 -3.231 0 0 0 0 0 0 -151.705 -212.476 0 60.771 0 0 222.971 -918.054 0 -254.119 -687.009 -683.698 -3.311 Erläuterungsbericht Vermögensplan Der Vermögensplan stellt die erwarteten Aufwendungen im investiven Bereich und deren Deckungsmittel dar. Mittelverwendung im Jahr 2013 Es gilt, die stationären Einrichtungen baulich und strukturell bis 2018 an die gesetzlichen Vorgaben sowie die künftigen Anforderungen des Marktes und die Ansprüche der Kunden anzupassen. Es wird davon ausgegangen, dass in 2013 noch keine umbaubedingten Aufwendungen entstehen werden. Eine verlässliche monetäre Darstellung der Maßnahmen im Vermögensplan ist erst nach einer entsprechenden Beschlusslage möglich. Im Vermögensplan 2013 sind insofern unter Bau- und Gebäudekosten und technischen Anlagen insgesamt „nur“ 210 000,- EUR für die drei vollstationären Einrichtungen veranschlagt, um größere, derzeit nicht vorhersehbare Maßnahmen, abzubilden, die aufgrund des Alters der Einrichtungen regelmäßig auftreten können. Die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen ist nur in geringem Maße in Form von Neubzw. Ersatzbeschaffungen geplant. Die Position „Baudarlehens- und Kreditinstitute“ beinhaltet: die planmäßige Tilgung der Kredite bei der Wohnungsbauförderungsanstalt, die im Rahmen des Betriebsformwechsels im Jahre 1998 von der Bundesstadt Bonn übernommen wurden, die Tilgung des im Juli 2009 aufgenommenen Kredites bei der WL Bank Münster zur Ablösung der Altschulden bei der Bundesstadt Bonn. Mittelherkunft im Jahr 2013 Die Ausgaben im investiven Bereich werden durch die refinanzierten Abschreibungen gedeckt. Erfolgsplan Der Erfolgsplan stellt alle relevanten Ertrags- und Aufwandspositionen des Betriebes dar. Erträge Die Erträge zu den Positionen 1 bis 4 sind aus der Pflegestruktur bei einem voraussichtlichen und erzielbaren Belegungsgrad von durchschnittlich 96,5 % der drei vollstationären Einrichtungen ermittelt worden. Daneben ist die prognostizierte Ertragslage des städtischen Tagespflegehauses abgebildet. Des Weiteren wurden die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen berücksichtigt, die bis zum 30.06.2013 Gültigkeit besitzen. Es ist seitens der Seniorenzentren geplant, für den Zeitraum ab dem 01.07.2013 eine neue Pflegesatzvereinbarung zu erzielen, um die eintretenden Tariferhöhungen zum 01.01.2013 und 01.08.2013 mit jeweils 1,4% für den öffentlichen Dienst kompensieren zu können. In den Planungen ist eine Pflegesatzerhöhung von 2 % kalkulatorisch berücksichtigt. 506 Wirtschaftsplan 2013 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der pflegebedürftigen Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung weiterhin einen Anspruch gegenüber den Pflegekassen auf zusätzliche Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge zur Pflegevergütung, dargestellt in der Position 3. Mit den zusätzlichen Erträgen korrespondieren zusätzliche Aufwendungen im Personalbereich für zusätzlich eingestellte Betreuungskräfte. Bei der Position 5 werden zur Deckung der sogenannten Zuschussbetriebe teilweise Haushaltsmittel und Gelder aus Stiftungen herangezogen. Für das Tagespflegehaus und die beiden Begegnungsstätten wird von einem Zuschussbedarf in Höhe von ca. 292 TEUR in 2013 ausgegangen. Die Seniorenzentren stehen mit der Verwaltung in einem engen Dialog, um das Angebot und deren finanzielle Auswirkungen für die kommende Jahre zu bewerten und nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zur alternativen Refinanzierung der Kosten zu initiieren. Des Weiteren fließen in diese Ertragsposition Mittel der Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Hierbei handelt es sich um teilnehmerbezogene Fallpauschalen für die Bereitstellung von gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Auch fließen in diesen Bereich die sogenannten Leistungen zur Beschäftigungsförderung aus dem Bereich des Jobcenter Bonn ein. Für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen fördert das Jobcenter Bonn für eine fixierte Dauer einen Teil des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes nach dem SGB II. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in der Position 8 handelt es sich um Zuflüsse, zum Beispiel aus der Verpflegung und Übernachtung Dritter, Erträgen aus Mittagstisch, Skontoerträgen und ähnliches. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Position 16, sind auf der Grundlage der Pflegebuchführungsverordnung gebildet worden. Sie stellen eine „Gegenposition“ zum geförderten Anlagevermögen dar. Die Sonderposten mindern sich in Höhe der Abschreibungen auf das mit Zuschüssen und Zuweisungen finanzierte Anlagevermögen. Der Auflösungsbetrag gewährleistet, dass Abschreibungen, Position 20, auf gefördertes bzw. bezuschusstes Anlagevermögen ohne Einfluss auf das Jahresergebnis bleiben. Aufwand Der Personalaufwand, Position 9, wird aufgrund der erwarteten Belegungsstruktur und des Belegungsgrades den veränderten Erfordernissen angepasst. Bei der Prognose für das Wirtschaftsjahr 2013 wurden die gebuchten Kosten bis zur Aufstellung des Erfolgsplanes als Berechnungsgrundlage verwandt. Ebenfalls wurden die Tariferhöhungen in 2013 um 1,4 % zum 01.01.2013 und 01.08.2013 und die maßgeblichen Aufwendungen im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung mit einer Erhöhung um 0,25% gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt. Des Weiteren ist beabsichtigt, die Personalbedarfe im Pflege- und Hauswirtschaftsbereich vornehmlich durch eingestelltes bzw. noch einzustellendes Personal zu decken. Im Zuge der v. g. Einstellungen soll den Erkenntnissen im Bereich der modernen bewohnerbedarfsorientierten flexiblen Dienstplangestaltung Rechnung getragen werden, indem primär teilzeitbeschäftigtes Personal ausgewählt wird. Die Betriebsleitung strebt auch in 2013 das Einhalten der sogenannten Orientierungswerte an, die seitens der Pflegekasse die Sollvorgabe des refinanzierbaren Personals darstellen, um die Ausgeglichenheit des Erfolgsplans realisieren zu können. Im Bereich der Sachaufwendungen wurden insbesondere die Ist-Kosten aus dem Finanzcontrolling, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Tendenzen für 2013, als Grundlage für das kommende Wirtschaftsjahr verwandt. Wirtschaftsplan 2013 507 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Wesentlicher Kostenpunkt bei der Position 10d, Wirtschafts-/Verwaltungsbedarf, ist der Aufwand für Zeitarbeitskräfte. Ziel ist es in 2013 auf einen Teil dieses Fremdpersonals zu verzichten. Die Praxis der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass mangels verfügbarer Kräfte auf dem ersten Arbeitsmarkt auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen werden musste. Die Seniorenzentren versuchen mit verbesserter Öffentlichkeitsarbeit und innovativer Modellprojekte das notwendige Maß der Inanspruchnahme zu reduzieren. Die Kosten für Mieten, Pacht und Leasing, Position 14, setzen sich in erster Linie aus der Anmietung mehrerer Räumlichkeiten in der Breite Straße, Fahrzeugleasingraten und Mieten für Telefonanlagen zusammen. Im Bereich der Aufwendungen für Instandhaltungen und Instandsetzungen, Position 21, ist davon auszugehen, dass ähnliche Aktivitäten wie in 2012 zu verzeichnen sein werden. Nach Prognose aller Erträge und Aufwendungen wird sich das Wirtschaftsjahr 2013 auskömmlich gestalten lassen. Stellenplan Aufgrund der Pflegestrukturentwicklung, mit einer steigenden Zahl schwer pflegebedürftiger und dementiell veränderter Bewohnerinnen und Bewohner, ist die Einrichtung neuer Stellen zur Sicherstellung der Pflege und Versorgung erforderlich. Ferner wurden auf Basis der tarifrechtlichen Eingruppierungsrichtlinien, bei veränderten Stelleninhalten, Anpassungen der Stellenbewertungen vorgenommen. 508 Wirtschaftsplan 2013 440 946 0 19 136 2 25 816 760 37 3181 22.762.727,95 € 8.308.395,70 € Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung 35 Std Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. behinderte Kinder unter 3 Jahren Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. behinderte Kinder über 3 Jahren Kinder gesamt Betriebskosten gesamt davon Landeszuschuss Ib Anzahl der Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Tagespflege Gewährung des Landeszuschusses pro Tagespflegekind à 747,--€ Anmeldung der Tagespflegekinder an das Land laut § 22 Abs. 1 KiBiz nach KiBiz nach KiBiz IIIa IIIb IIIc Ic IIa IIb IIc 0 Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung 25 Std. Ia Kirchliche Träger Gruppenstrukturen nach KIBIZ Gruppenform 981 0 93 292 13 0 1775 1146 97 4865 35.406.607,68 € 10.621.982,30 € 453 15 Städtischer Träger 28 0 900 672.300,00 € 241 0 20 141 2 25 236 367 23 1083 9.781.417,46 € 3.765.845,72 € Elterninitiativen 1 682 12 44 508 10 22 244 441 24 2087 21.392.763,49 € 7.701.394,86 € 99 Sonstige Träger Verteilung der Kindpauschalen nach Trägergruppen zur Anmeldung an das Land laut § 19 Abs.3 KiBiz 1020 16 2850 12 176 1077 27 72 3071 2714 181 11216 89.343.516,58 € 30.397.618,58 € Gesamt Anlage 1 zur KiBiz-Vorlage 2013 Anlage zu TOP 1.4.11 Rat: 05.03.2013 509 510 Name der Einrichtung Kindergarten Elterninitiative 'Die kleinen Strolche' Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H. Katholischer Kindergarten Erlöserbund Kindergarten Waldorfkindergarten Am Schloss e. V. Kindergarten Rotznasen e.V. Kindergarten Kinderladen Kleine Kaiser e. V. Kindergarten Rasselbande e. V. Kindergarten Kindertreff Rübezahl Städtischer Kindergarten An der Düne Kindergarten Kinderladen Dottendorf e. V. Kindergarten Elterninitiative Huckepack e. V. Kindergarten Kinderhaus Bonn e. V. Kindergarten Waldorfkindergarten Bad Godesberg e. V. Kindergarten Elterninitiative KIDS e. V. Kindergarten Elterninitiative 1973 Städtischer Kindergarten Pützchensweg Evangelischer Kindergarten Oberkassel Kindergarten Kindertreff Willibald Kindergarten Die Schatzinsel Verein für Gefährdetenhilfe gbGmbH Kindergarten KJF Waldnest Gesamtkosten Kleinfeldstr. 1 Waldstr. 73 Straße, Nr. Breitestr. 58 Karl-Legien-Straße 146 Meckenheimer Allee 97 Poppelsdorfer Allee 78 Nassestr. 9 Kaiserstraße 14 Endenicher Straße 10a Burbacher Str. 100 Schlesienstr. 21-23 Dottendorfer Str. 10 Langenbachstr. 15 Moltkestr. 3 Herderstr. 28 Rheindorfer Str. 17 Rheindorfer Str. 92 b Pützchensweg 15 Kinkelstr. 7 Kragstr. 6 Fördertatbestand nach KiBiz § 20, Absatz 3 eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig eingruppig 30.000,00 eingruppig/sozialer Brennpunkt 15.000,00 Waldkindergarten 315.000,00 Förderpauschale 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Anlage 2 zur KiBiz-Vorlage 2013 Anlage 3 zu DS-Nr. Für die nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder, die sich zu einem Familienzentrum zertifiziert haben, wird gemäß § 21 Abs. 4,5,6 des Kinderbildungsgesetzes der Landeszuschuss in Höhe von 13.000,00 € pro Einrichtung und Jahr beantragt. Für die kath. Einrichtung St. Hedwig werden aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und der damit verbundenen Erteilung eines zweiten Planungszieles zusätzlich 13.000,00 € beantragt. Für die städtische Einrichtung Gerhart-Hauptmann-Straße wird darüber hinaus ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000,00 € nach § 21, Abs.5 Familienzentrum im sozialen Brennpunkt beantragt. Stadtbezirk Bonn Ev. Lukaskirchengemeinde, Nordstraße 1, 53111 Bonn Maria im Walde, Kaiser-Karl-Ring 10, 53111 Bonn Städtische Einrichtung, Siemensstraße 41, 53121 Bonn Städtische Einrichtung Gerhart-Hauptmann-Straße 11, 53121 Bonn (Zusätzlich 1.000,- € für Familienzentrum im sozialen Brennpunkt gemäß § 51 Abs. 5) Städtische Einrichtung Familienzentrum Lummerland, Zoppoter Straße 2, 53119 Bonn Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde, Brahmsstraße 18, 53121 Bonn Kath. Kirchengemeinde St. Paulus, Paulusplatz 14, 53119 Bonn Städtische Einrichtung, Chemnitzer Weg 11, 53119 Bonn Städtische Einrichtung, Helsinkistraße 2, 53117 Bonn im Verbund mit städtischer Einrichtung An der Rheindorfer Burg2, 53117 Bonn Kath. Kirchengemeinde St. Hedwig, Mackestraße 51, 53119 Bonn 2 x 13.000 für Verbund Ev. Lutherkirchengemeinde, Sternenburgstraße 90, 53115 Bonn Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus, Hausdorffstraße 156, 53129 Bonn Familienzentrum St. Petrus c/o Kath. Kindertagesstätte St. Marien, Adolfstr. 28c, 53111 Bonn Familienzentrum der KJF gGmbH Sonnenschein, Am Bleichgraben 40, 53121 Bonn Katholischer Kindergarten Sankt Antonius, Siemensstraße 257, 53121 Bonn Stadtbezirk Bad Godesberg Kath. Kirchengemeinde St. Albertus-Magnus, Albertus-Magnus-Str. 37-39, 53177 Bonn Städtische Einrichtung, Ellesdorfer Straße 43, 53179 Bonn im Verbund mit städtischer Einrichtung Friedrich-Bleek-Straße 1, 53179 Bonn Städtische Einrichtung, Talstraße 7, 53177 Bonn Katholisches Familienzentrum Rheinviertel, Donatusstraße 17, 53175 Bonn 511 Jugendcolloquim e.V., Am Helpert 36, 53177 Bonn Tageseinrichtung der AWO, „Papatya“, Koblenzer Straße 81, 53177 Bonn Kath. Kirchengemeine St. Servatius, Annaberger Straße 186, 53175 Bonn Tageseinrichtung der KJF, Söderblomhaus, Weißenburgstraße 79, 53175 Bonn Studentenwerk, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 53175 Bonn Familienzentrum der ev. Thomas-Kirchengemeinde c/o Ev. Tageseinrichtung der Christuskirche, Wurzerstraße 31, 53175 Bonn Stadtbezirk Beuel Städtische Einrichtung, Alte Bonner Straße 2, 53229 Bonn Städtische Einrichtung, Am Stadion 2, 53225 Bonn Kath. Kirchengemeinde St. Paulus, Siegburger Straße 73, 53229 Bonn Stadtbezirk Hardtberg Ökumenisches Familienzentrum Brüser Berg als Verbund von Kath. Kirchengemeinde St. Rochus, Fahrenheitstraße 5, 53125 Bonn und Ev. Johanniskirchengemeinde, Fahrenheitstraße 55, 53125 Bonn Städtische Einrichtung, Stresemannstraße 26, 53123 Bonn Ev. Johanniskirchengemeinde, Bahnhofstraße 67, 53123 Bonn 512 513 für das Kindergartenjahr 2013/2014 der nach KiBiz öffentlich geförderten Bonner Kindertageseinrichtungen Datenblätter Anlage 4 zur KiBiz-Vorlage 2013 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 12.548,14 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 15.633,20 € 173.702,26 € 0,00 € 9.791,36 € 163.910,90 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 12.362,70 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 10 Bemerkungen: 0,00 € 15.402,17 € 171.135,27 € 0,00 € 9.646,67 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 111 - Zentrum-Münsterviertel Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 1 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten KJF Münsterstraße Adresse:: 53111 Bonn - Münsterstraße 21 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 514 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 65.076,57 € 65.076,57 € 542.304,75 € 0,00 € 0,00 € 542.304,75 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 85 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 64.114,82 € 64.114,82 € 534.290,20 € 0,00 € 0,00 € 534.290,20 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 112 - Wichelshof Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Stiftskindergarten und Hort Adresse:: 53111 Bonn - Heinrich-Sauer-Str. 7 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 515 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 32.710,07 € 272.583,95 € 0,00 € 0,00 € 272.583,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 112 - Wichelshof Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Sankt Joseph Adresse:: 53111 Bonn - Badener-Straße 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 516 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 70.393,31 € 586.610,91 € 0,00 € 0,00 € 586.610,91 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 233.446,72 € 45.519,10 € 0,00 € 163.910,90 € 127.802,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 32 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 32 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 11 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 63 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 68.007,59 € 566.729,92 € 0,00 € 0,00 € 566.729,92 € 0,00 € 0,00 € 229.996,48 € 49.331,04 € 0,00 € 161.488,60 € 125.913,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 112 - Wichelshof Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Lukas-Kirchengemeinde Adresse:: 53111 Bonn - Nordstraße 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 517 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 57.163,03 € 476.358,60 € 0,00 € 0,00 € 476.358,60 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 476.358,60 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 60 0,00 € 53.272,22 € 443.935,20 € 0,00 € 0,00 € 443.935,20 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 113 - Vor dem Sterntor Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Sankt Marien Adresse:: 53111 Bonn - Adolfstraße 28 c Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 518 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 65.061,17 € 309.815,10 € 0,00 € 0,00 € 309.815,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 64.099,64 € 305.236,40 € 0,00 € 0,00 € 305.236,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 113 - Vor dem Sterntor Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Stadthaus Adresse:: 53111 Bonn - Berliner Platz 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 519 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 24.780,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 8.404,90 € 210.122,53 € 15.000,00 € 22.023,22 € 173.099,31 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 24.780,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 15 0,00 € 8.304,20 € 207.605,11 € 15.000,00 € 22.063,97 € 170.541,14 € 0,00 € 0,00 € 57.499,12 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 113 - Vor dem Sterntor Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Elterninitiative 'Die kleinen Strolche' Adresse:: 53111 Bonn - Breitestr. 58 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 520 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 0,00 € 86.585,62 € 412.312,48 € 0,00 € 0,00 € 412.312,48 € 79.658,43 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 85.305,97 € 406.218,90 € 0,00 € 0,00 € 406.218,90 € 78.481,20 € 0,00 € 215.621,70 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 113 - Vor dem Sterntor Stat. Bezirk: 101 - Bonn-Mitte Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Unterm Regenbogen Adresse:: 53111 Bonn - Dorotheenstraße 68 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 521 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 6.951,45 € 173.786,20 € 15.000,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 20 0,00 € 6.857,58 € 171.439,60 € 15.000,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 114 - Rheindorfer Vorstadt Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H. Adresse:: 53117 Bonn - Karl-Legien-Straße 146 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 522 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 90.156,80 € 429.318,10 € 0,00 € 0,00 € 429.318,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 191.703,75 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 15 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 75.603,49 € 360.016,60 € 0,00 € 0,00 € 360.016,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 125.913,80 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 114 - Rheindorfer Vorstadt Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten 'Auf dem Huckstein' Adresse:: 53117 Bonn - Auf dem Huckstein 8 i Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 523 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 38.952,11 € 38.952,11 € 432.801,26 € 0,00 € 0,00 € 432.801,26 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 204.265,88 € 113.797,75 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 60 Bemerkungen: 38.376,44 € 38.376,44 € 426.404,94 € 0,00 € 0,00 € 426.404,94 € 0,00 € 0,00 € 201.246,92 € 112.116,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 114 - Rheindorfer Vorstadt Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 0 3 Träger katholisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonstiger Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Marienheim Adresse:: 53111 Bonn - Kaiser-Karl-Ring 10 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 524 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 21.978,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 16.481,89 € 183.132,12 € 0,00 € 19.221,22 € 163.910,90 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 21.667,20 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 16.239,58 € 180.439,77 € 0,00 € 18.951,17 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 114 - Rheindorfer Vorstadt Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 0 1 Träger (Pikkolino) Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Sonstiger Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung Pikkolino I Adresse:: 53117 Bonn - Graurheindorfer Straße 117 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 525 Städtische Kindertagesstätte Kaiser-Karl-Park Adresse:: 53111 Bonn - Kaiser-Karl-Ring 40a Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 206.933,96 € Trägeranteil 28,705 % 720.898,67 € 0,00 € 0,00 € 720.898,67 € 15.931,68 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 28,705 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 344.212,89 € 51.121,00 € 0,00 € 309.633,09 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 18 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 21 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 39 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 40 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 65 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 4 0,00 € 180.480,23 € 628.741,44 € 0,00 € 0,00 € 628.741,44 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 290.679,48 € 25.182,76 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale und nach dem Betriebsmodell der Stadt Bonn betrieben, vorbehaltlich einer baulichen Realisierung. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: 10 Plätze der Gruppenform II c werden als betriebliche Plätze der LVR-Klinik und nach dem Betriebsmodell der Stadt Bonn betrieben. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 114 - Rheindorfer Vorstadt Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum Bemerkungen: 10 Plätze der Gruppenform II c werden als betriebliche Plätze der LVR-Klinik Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Städt./Betrieb-LVR DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 526 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 141.908,08 € Trägeranteil 21,000 % 675.752,75 € 0,00 € 0,00 € 675.752,75 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 154.770,75 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 25 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 23.100,75 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 5 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 30 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 25 Pauschale 105 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 139.810,87 € 665.766,05 € 0,00 € 0,00 € 665.766,05 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 234.659,40 € 152.483,50 € 22.759,35 € Pauschale 114 - Rheindorfer Vorstadt Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 5 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Botania Adresse:: 53117 Bonn - Graurheindorfer Straße 147 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 527 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 21.228,64 € 35.381,06 € 294.842,16 € 0,00 € 0,00 € 294.842,16 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 214.361,37 € 80.480,79 € Summe der Betreuungspauschalen 32 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 27 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 13 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 40 20.951,27 € 34.918,79 € 290.989,88 € 0,00 € 0,00 € 290.989,88 € 0,00 € 0,00 € 229.996,48 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 115 - Ellerviertel Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Sankt Hedwig Adresse:: 53119 Bonn - Mackestraße 51 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 528 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 39.826,26 € 331.885,51 € 0,00 € 0,00 € 331.885,51 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 35 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 39.237,69 € 326.980,74 € 0,00 € 0,00 € 326.980,74 € 0,00 € 0,00 € 57.499,12 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 115 - Ellerviertel Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Sankt Helena Adresse:: 53119 Bonn - Bornheimer Straße 130 c Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 529 Städtischer Kindergarten Robert-Wetzlar-Stiftung Adresse:: 53119 Bonn - Ellerstraße 107 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 167.121,22 € Trägeranteil 21,000 % 795.815,34 € 0,00 € 0,00 € 795.815,34 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 113.797,75 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 100 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 149.189,22 € 710.424,84 € 0,00 € 0,00 € 710.424,84 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 115 - Ellerviertel Stat. Bezirk: 102 - Bonn-Nord Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 530 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 14.196,26 € 48.672,74 € 405.606,15 € 0,00 € 0,00 € 405.606,15 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 13.986,42 € 47.953,39 € 399.611,60 € 0,00 € 0,00 € 399.611,60 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 117 - Baumschulviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Kreuzkirchengemeinde Adresse:: 53115 Bonn - Wittelsbacher Ring 22 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 531 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 30.360,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 22.620,89 € 188.507,42 € 15.000,00 € 27.603,22 € 145.904,20 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 30.360,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 20 0,00 € 22.367,01 € 186.391,77 € 15.000,00 € 27.643,97 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 117 - Baumschulviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Erlöserbund Adresse:: 53115 Bonn - Meckenheimer Allee 97 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 532 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 19.633,56 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 6.282,17 € 157.054,30 € 15.000,00 € 16.876,78 € 125.177,52 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 19.633,56 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 109.245,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 25 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 5.761,34 € 144.033,53 € 15.000,00 € 16.917,53 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 117 - Baumschulviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Waldorfkindergarten Am Schloss e. V. Adresse:: 53115 Bonn - Poppelsdorfer Allee 78 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 533 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 53.581,64 € 446.513,70 € 0,00 € 0,00 € 446.513,70 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 50 0,00 € 50.082,29 € 417.352,40 € 0,00 € 0,00 € 417.352,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 118 - Bonner Talviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholische Kindertagesstätte Sankt Elisabeth Adresse:: 53113 Bonn - Bernard-Custodis-Straße 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 534 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 54.537,41 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 53.731,40 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 118 - Bonner Talviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Hexenkessel Adresse:: 53113 Bonn - Loestraße 19 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 535 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 41.990,40 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 29.938,94 € 29.938,94 € 332.654,84 € 0,00 € 36.476,84 € 296.178,00 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 41.990,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 182.380,25 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 50 Bemerkungen: 29.552,32 € 29.552,32 € 328.359,09 € 0,00 € 36.558,34 € 291.800,75 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 118 - Bonner Talviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 2 Träger Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Villa W.i.E. Adresse:: 53113 Bonn - Heinrich-von-Kleist-Straße 9 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 536 10 0 0 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 127.802,50 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 152.654,61 € Trägeranteil 21,000 % 726.926,73 € 0,00 € 0,00 € 726.926,73 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 10 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 158.786,20 € Art der Betreuung 118 - Bonner Talviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum € 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 123.816,60 € 0,00 € Pauschale 75 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – – Trägerart: städtisch Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertagesstätte An der Elisabethkirche Adresse:: 53113 Bonn - An der Elisabethkirche Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 537 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 34.076,64 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 13.330,14 € 333.253,48 € 0,00 € 28.563,08 € 304.690,40 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 34.076,64 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 40 0,00 € 13.153,28 € 328.831,98 € 0,00 € 28.644,58 € 300.187,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 118 - Bonner Talviertel Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Elterninitiative Südstadtpänz e. V. Adresse:: 53113 Bonn - Heinrich-von-Kleist-Straße 40 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 538 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 16.591,44 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 8.422,82 € 210.570,45 € 15.000,00 € 13.834,66 € 181.735,79 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 16.591,44 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 51.066,47 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 7 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 7 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 15 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 8.317,02 € 207.925,40 € 15.000,00 € 13.875,41 € 179.049,99 € 15.696,24 € 0,00 € 50.311,73 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 119 - Vor dem Koblenzer Tor Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Rotznasen e.V. Adresse:: 53113 Bonn - Nassestr. 9 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 539 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 41.363,16 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 20.272,75 € 506.818,82 € 0,00 € 33.092,82 € 473.726,00 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 41.363,16 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 21 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 20 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 40 0,00 € 20.285,10 € 507.127,46 € 0,00 € 33.215,07 € 473.912,39 € 0,00 € 0,00 € 150.935,19 € 0,00 € 0,00 € 322.977,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 119 - Vor dem Koblenzer Tor Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Lilliput e. V. Adresse:: 53113 Bonn - Kaiserstraße 79 - 83 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 540 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 44.137,65 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 20.546,28 € 513.657,02 € 0,00 € 35.867,31 € 477.789,71 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 44.137,65 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 204.265,88 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 55 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 20.268,72 € 506.718,10 € 0,00 € 35.989,56 € 470.728,54 € 0,00 € 0,00 € 201.246,92 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 119 - Vor dem Koblenzer Tor Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Junge Wilde e. V. Adresse:: 53113 Bonn - Lennéstraße 36 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 541 Kindergarten Kinderladen Kleine Kaiser e. V. Adresse:: 53113 Bonn - Kaiserstraße 14 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 19.008,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 8.545,26 € 213.631,47 € 15.000,00 € 16.251,22 € 182.380,25 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 18.739,20 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 182.380,25 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 25 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 8.428,32 € 210.707,92 € 15.000,00 € 16.023,17 € 179.684,75 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 119 - Vor dem Koblenzer Tor Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Zustimmung des LJA. Bemerkungen: Eine Aufstockung der GF III c um zwei Plätze erfolgt unter Vorbehalt der Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Elterninitiative DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 542 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 29.358,56 € 326.206,19 € 0,00 € 0,00 € 326.206,19 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 180.301,99 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 5 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 31 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 27.815,20 € 309.057,80 € 0,00 € 0,00 € 309.057,80 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 80.744,30 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 119 - Vor dem Koblenzer Tor Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Studentenwerk Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Adenauerallee Studentenwerk Adresse:: 53113 Bonn - Adenauerallee Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 543 Kindertageseinrichtung Pikkolino II Adresse:: 53113 Bonn - Niebuhrstraße 51-53 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 65.934,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 51.965,59 € 577.395,39 € 0,00 € 57.663,66 € 519.731,73 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 65.001,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 311.430,71 € 51.121,00 € 0,00 € 95.271,72 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 19 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 5 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 12 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 12 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 10 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 45 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 3 0,00 € 52.334,63 € 581.495,91 € 0,00 € 56.853,51 € 524.642,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 306.828,34 € 62.956,90 € 0,00 € 93.863,76 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale Prüfung. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Berechnung der Mietkostenpauschale erfolgt unter dem Vorbehalt einer 119 - Vor dem Koblenzer Tor Stat. Bezirk: 103 - Innenstadt-Süd Planungsraum Prüfung. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Träger (Pikkolino) Bemerkungen: Die Berechnung der Mietkostenpauschale erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Sonstiger DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 544 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 11.834,62 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 6.799,28 € 169.982,04 € 15.000,00 € 9.077,84 € 145.904,20 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 11.834,62 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 6.714,66 € 167.866,39 € 15.000,00 € 9.118,59 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 116 - Bonn-Güterbahnhof Stat. Bezirk: 104 - Bonn-West Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Rasselbande e. V. Adresse:: 53115 Bonn - Endenicher Straße 10a Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 545 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 114.865,42 € Trägeranteil 21,000 % 546.978,20 € 0,00 € 0,00 € 546.978,20 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 45.519,10 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 80 0,00 € 113.167,85 € 538.894,50 € 0,00 € 0,00 € 538.894,50 € 0,00 € 0,00 € 215.621,70 € 44.846,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 120 - Neu-Endenich Stat. Bezirk: 104 - Bonn-West Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Siemensstr. 41 Adresse:: 53121 Bonn - Siemensstr. 41 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 546 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 59.994,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 44.014,77 € 489.053,01 € 0,00 € 51.723,66 € 437.329,35 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 59.145,72 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 182.380,25 € 91.038,20 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 55 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 43.367,74 € 481.863,78 € 0,00 € 50.997,63 € 430.866,15 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 89.692,80 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 120 - Neu-Endenich Stat. Bezirk: 104 - Bonn-West Planungsraum 0 3 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten KJF Am Bleichgraben Adresse:: 53121 Bonn - Am Bleichgraben 40 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 547 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 111.780,04 € Trägeranteil 21,000 % 532.285,90 € 0,00 € 0,00 € 532.285,90 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 90 0,00 € 110.128,07 € 524.419,40 € 0,00 € 0,00 € 524.419,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 136 - Dransdorf Stat. Bezirk: 104 - Bonn-West Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Lenaustr. Adresse:: 53121 Bonn - Lenaustr. 4 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 548 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 0,00 € 31.968,99 € 266.408,28 € 0,00 € 0,00 € 266.408,28 € 79.658,43 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 20,125 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 15 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 60.054,62 € 298.408,05 € 0,00 € 0,00 € 298.408,05 € 78.481,20 € 0,00 € 107.810,85 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 136 - Dransdorf Stat. Bezirk: 104 - Bonn-West Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Antonius Adresse:: 53121 Bonn - Siemensstr. 257 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 549 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 161.094,37 € Trägeranteil 21,000 % 767.116,03 € 0,00 € 0,00 € 767.116,03 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 364.760,50 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 50 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 85 0,00 € 158.713,57 € 755.778,90 € 0,00 € 0,00 € 755.778,90 € 78.481,20 € 0,00 € 359.369,50 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 136 - Dransdorf Stat. Bezirk: 104 - Bonn-West Planungsraum 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Gerhart-Hauptmann-Str. Adresse:: 53121 Bonn - Gerhart-Hauptmann-Str. 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 550 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 11.432,60 € 51.353,04 € 427.942,02 € 0,00 € 0,00 € 427.942,02 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 68.278,65 € 34.098,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 309.633,09 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 15 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 15 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 39 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 30 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 10.806,75 € 48.887,71 € 407.397,60 € 0,00 € 0,00 € 407.397,60 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 67.269,60 € 33.594,70 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 234.659,40 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 121 - Alt-Endenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: kompensieren, belegt die Einrichtung vier Plätze für Kinder über drei Jahren im Korridor. Bemerkungen: Um den Abbau von Ü3-Plätzen durch die Schaffung weiterer U3-Plätze zu Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Evangelische TrinitatisKirchengemeinde Adresse:: 53121 Bonn - Brahmsstr. 18 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 551 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 10.764,16 € 71.761,05 € 598.008,75 € 0,00 € 0,00 € 598.008,75 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 233.446,72 € 91.038,20 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 32 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 32 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 79 10.605,08 € 70.700,51 € 589.170,90 € 0,00 € 0,00 € 589.170,90 € 0,00 € 0,00 € 229.996,48 € 89.692,80 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 121 - Alt-Endenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholische Kindertagesstätte St. Maria Magdalena und Christi Auferstehung Adresse:: 53121 Bonn - Wiesenweg 6 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 552 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 59.346,59 € 282.602,80 € 0,00 € 0,00 € 282.602,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 58.469,54 € 278.426,40 € 0,00 € 0,00 € 278.426,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 121 - Alt-Endenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung Erich-Hoffmann/Schmittenpfädchen Adresse:: 53121 Bonn - Schmittenpfädchen Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 553 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 117.894,02 € Trägeranteil 21,000 % 561.400,10 € 0,00 € 0,00 € 561.400,10 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 172.972,58 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 38 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 38 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 78 0,00 € 116.151,73 € 553.103,46 € 0,00 € 0,00 € 553.103,46 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 170.416,32 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 121 - Alt-Endenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Hainstraße Adresse:: 53121 Bonn - Hainstraße 69 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 554 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 38.177,30 € 318.144,16 € 0,00 € 0,00 € 318.144,16 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 13.655,73 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 46 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 122 - Poppelsdorf Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Sebastian Adresse:: 53115 Bonn - Rehfuesstr. 18 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 555 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 3.827,83 € 57.417,46 € 478.478,85 € 0,00 € 0,00 € 478.478,85 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 22.759,55 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 55 3.771,26 € 56.568,89 € 471.407,40 € 0,00 € 0,00 € 471.407,40 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 22.423,20 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 122 - Poppelsdorf Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Evangelischer Kindergarten Ev. Luther-Kirchengemeinde Adresse:: 53115 Bonn - Sternenburgstr. 90 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 556 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 67.766,39 € 322.697,10 € 0,00 € 0,00 € 322.697,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 66.764,92 € 317.928,20 € 0,00 € 0,00 € 317.928,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Krümelkiste Adresse:: 53129 Bonn - Eduard-Otto-Str. 9 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 557 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 87.442,15 € 416.391,17 € 0,00 € 0,00 € 416.391,17 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 55 0,00 € 86.149,86 € 410.237,44 € 0,00 € 0,00 € 410.237,44 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Clara Fey Kindergarten Adresse:: 53129 Bonn - Markusplatz 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 558 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 18.362,76 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 9.095,66 € 227.391,59 € 15.000,00 € 15.605,98 € 196.785,61 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 18.362,76 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 65.656,89 € 0,00 € 0,00 € 131.128,72 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 9 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 9 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 17 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 8.980,96 € 224.524,12 € 15.000,00 € 15.646,73 € 193.877,39 € 0,00 € 0,00 € 64.686,51 € 0,00 € 0,00 € 129.190,88 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Kindertreff Rübezahl Adresse:: 53129 Bonn - Burbacher Str. 100 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 559 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 18.201,79 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 12.695,15 € 317.378,63 € 0,00 € 12.688,23 € 304.690,40 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 17.932,80 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 40 0,00 € 12.507,53 € 312.688,14 € 0,00 € 12.500,74 € 300.187,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Elterninitiative Flohkiste e. V. Adresse:: 53129 Bonn - Karl-Barth-Str. 34 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 560 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 43.715,74 € 93.409,97 € 778.416,40 € 0,00 € 0,00 € 778.416,40 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 49 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 20 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 80 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 43.069,70 € 89.898,70 € 749.155,87 € 0,00 € 0,00 € 749.155,87 € 15.696,24 € 0,00 € 352.182,11 € 58.300,32 € 0,00 € 322.977,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 5 Bemerkungen: Einzelintegration Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Einzelintegration Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Nikolaus Adresse:: 53129 Bonn - Hausdorffstr. 156 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 561 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 60.123,09 € 286.300,45 € 0,00 € 0,00 € 286.300,45 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 36.476,05 € 91.038,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 56.396,68 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Rasselbande Kessenich Adresse:: 53129 Bonn - Karl-Barth-Str. 2a Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 562 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 19.634,11 € 490.852,65 € 0,00 € 0,00 € 490.852,65 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 113.797,75 € 85.246,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 90 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 19.343,93 € 483.598,35 € 0,00 € 0,00 € 483.598,35 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 112.116,00 € 83.986,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 123 - Kessenich Stat. Bezirk: 105 - Bonn-Süd Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Elterninitiative Wolke 7 e. V. Adresse:: 53129 Bonn - Loeschckestraße 55 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 563 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 55.236,59 € 460.304,91 € 0,00 € 0,00 € 460.304,91 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 204.265,88 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 79.393,10 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 55 0,00 € 54.097,09 € 450.809,06 € 0,00 € 0,00 € 450.809,06 € 0,00 € 0,00 € 201.246,92 € 58.300,32 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 131 - Alt-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten St. Paulus Adresse:: 53119 Bonn - Paulusplatz 14 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 564 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 8.829,87 € 31.164,23 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 8.699,37 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 131 - Alt-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Apostel-Kirchengemeinde Adresse:: 53119 Bonn - Görlitzer Str. 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 565 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 45.984,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 12.298,31 € 307.457,77 € 0,00 € 40.470,44 € 266.987,33 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 45.984,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 59.174,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 43 0,00 € 12.143,74 € 303.593,46 € 0,00 € 40.551,94 € 263.041,52 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 131 - Alt-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Waldorfkindergarten Bonn Adresse:: 53119 Bonn - Stettiner Str. 21 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 566 2 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 109.890,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 4 0,00 € 76.759,22 € 852.880,21 € 4.919,00 € 96.106,10 € 751.855,11 € 63.726,74 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 108.336,00 € 2 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 180.301,99 € 25.560,50 € 0,00 € 238.179,30 € 185.724,90 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 11 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 30 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 30 Pauschale 85 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 75.636,45 € 840.404,99 € 0,00 € 94.755,85 € 745.649,14 € 31.392,48 € 36.297,72 € 57.499,12 € 0,00 € 0,00 € 177.637,46 € 25.182,76 € 0,00 € 234.659,40 € 182.980,20 € 0,00 € Pauschale 131 - Alt-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 5 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung KJF Adresse:: 53119 Bonn - Stolpstraße Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 567 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 27.047,53 € 128.797,75 € 15.000,00 € 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 25 0,00 € 26.694,36 € 127.116,00 € 15.000,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 131 - Alt-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten An der Düne Adresse:: 53119 Bonn - Schlesienstr. 21-23 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 568 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 122.580,22 € Trägeranteil 21,000 % 583.715,35 € 0,00 € 0,00 € 583.715,35 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 396.965,50 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 50 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 85 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 120.768,67 € 575.088,90 € 0,00 € 0,00 € 575.088,90 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 391.099,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Chemnitzer Weg Adresse:: 53119 Bonn - Chemnitzer Weg 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 569 Städtischer Kindergarten Waldenburger Ring Adresse:: 53119 Bonn - Waldenburger Ring 30 Kindertageseinrichtung: 8 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 177.745,46 € Trägeranteil 21,000 % 846.406,95 € 2.459,00 € 0,00 € 843.947,95 € 159.316,85 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 10 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 72 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 120 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 6 0,00 € 172.310,31 € 820.525,30 € 0,00 € 0,00 € 820.525,30 € 125.569,92 € 0,00 € 215.621,70 € 322.894,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Kinder in Einzelintegration betreut. Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Korridor. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Zur Zeit werden außerhalb der regulären integrativen Gruppe drei behinderte ein behindertes Kind ist unter drei Jahren. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell I des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 570 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 31.557,77 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 90.446,32 € 430.696,76 € 0,00 € 26.044,21 € 404.652,55 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 31.091,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 245.866,35 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 15 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 35 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 72.153,38 € 343.587,54 € 0,00 € 25.659,34 € 317.928,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Hexenhaus Adresse:: 53119 Bonn - Schweidnitzer Weg 3-5 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 571 Städtischer Kindergarten Montessorikindergarten Adresse:: 53119 Bonn - Waldenburger Ring 44 a Kindertageseinrichtung: 21 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 101.082,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 182.311,86 € Trägeranteil 21,000 % 868.151,73 € 4.919,00 € 87.298,10 € 775.934,63 € 398.292,13 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 25 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 99.552,00 € 4 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 75 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 5 0,00 € 180.652,42 € 860.249,63 € 0,00 € 85.971,85 € 774.277,78 € 329.621,04 € 72.595,44 € 215.621,70 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Kinder vom 2. Lebensjahr bis zur Einschulung. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Es sind 2 integrative Gruppen nach der Modellgruppe I des LVR eingerichtet: LVR, d.h. zwei behinderte Kinder sind zwei Jahre alt. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum Bemerkungen: Die Einrichtung bietet u.a. zwei integrative U3-Gruppen nach dem Modell I des Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 572 2 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 151.483,20 € Trägeranteil 21,000 % 721.348,59 € 4.919,00 € 0,00 € 716.429,59 € 63.726,74 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 4 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 2 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 227.595,50 € 0,00 € 49.173,27 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 3 3 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 105 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 149.256,89 € 710.747,10 € 0,00 € 0,00 € 710.747,10 € 31.392,48 € 36.297,72 € 57.499,12 € 224.232,00 € 0,00 € 48.446,58 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Lummerland Adresse:: 53119 Bonn - Zoppoter Str. 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 573 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 119.490,36 € Trägeranteil 21,000 % 569.001,70 € 0,00 € 0,00 € 569.001,70 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 113.797,75 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 70 0,00 € 117.724,43 € 560.592,54 € 0,00 € 0,00 € 560.592,54 € 78.481,20 € 0,00 € 215.621,70 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Ostpreußenstraße Adresse:: 53119 Bonn - Ostpreußenstraße 36 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 574 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 88.000,80 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 135.814,26 € Trägeranteil 21,000 % 646.734,58 € 0,00 € 76.973,68 € 569.760,90 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 86.668,80 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 81.955,45 € 63.901,25 € 0,00 € 238.179,30 € 185.724,90 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 5 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 5 5 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 30 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 30 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 70 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 4 0,00 € 133.800,55 € 637.145,48 € 0,00 € 75.804,68 € 561.340,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 80.744,30 € 62.956,90 € 0,00 € 234.659,40 € 182.980,20 € 0,00 € Pauschale Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Die endgültige Höhe der Miete wird noch mit dem Eigentümer verhandelt. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Anmeldung der Einrichtung steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer 132 - Neu-Tannenbusch Stat. Bezirk: 106 - Tannenbusch Planungsraum Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Die endgültige Höhe der Miete wird noch mit dem Eigentümer verhandelt. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Bemerkungen: Die Anmeldung der Einrichtung steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring Adresse:: 53119 Bonn - Waldenburger Ring 44 b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 575 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 51.388,36 € 71.872,79 € 598.939,93 € 0,00 € 0,00 € 598.939,93 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 204.265,88 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 89.461,75 € 0,00 € 79.393,10 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 7 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 7 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 65 51.020,03 € 70.810,61 € 590.088,38 € 0,00 € 0,00 € 590.088,38 € 0,00 € 0,00 € 201.246,92 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 88.139,66 € 0,00 € 78.219,80 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 133 - Buschdorf Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten St. Aegidius Adresse:: 53117 Bonn - Otto-Hahn-Str. 105 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 576 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 15.425,02 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 17.100,50 € 28.500,84 € 237.506,96 € 0,00 € 9.911,46 € 227.595,50 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 15.197,06 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 16.847,78 € 28.079,64 € 233.997,00 € 0,00 € 9.765,00 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 133 - Buschdorf Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Kirchengemeinde Hersel Adresse:: 53117 Bonn - Friedlandstr.17 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 577 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 49.899,01 € 237.614,35 € 0,00 € 0,00 € 237.614,35 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 49.161,59 € 234.102,80 € 0,00 € 0,00 € 234.102,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 133 - Buschdorf Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Die Raupe Adresse:: 53117 Bonn - Von-den-Driesch-Str. 59 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 578 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 34.909,58 € 290.913,13 € 0,00 € 0,00 € 290.913,13 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 59.174,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 43 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 32.870,64 € 273.922,02 € 0,00 € 0,00 € 273.922,02 € 0,00 € 0,00 € 215.621,70 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 134 - Auerberg Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Bernhard Adresse:: 53117 Bonn - Flensburger Str. 64 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 579 Städtischer Kindergarten Auerburg Adresse:: 53117 Bonn - Helsinkistraße 2 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 22.000,20 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 147.537,23 € Trägeranteil 21,000 % 702.558,22 € 0,00 € 19.243,42 € 683.314,80 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 21.645,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 227.595,50 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 100 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 1 0,00 € 145.350,49 € 692.145,17 € 0,00 € 18.928,97 € 673.216,20 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 224.232,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Mietberechnung ist oben nur eine Gruppe angegeben, da nur für diese Räumlichkeiten angemietet worden sind. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung bietet 5 Gruppen. Wegen der automatisierten systembedingten Mietberechnung ist oben nur eine Gruppe angegeben, da nur für diese Räumlichkeiten angemietet worden sind. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 134 - Auerberg Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum Bemerkungen: Die Einrichtung bietet 5 Gruppen. Wegen der automatisierten systembedingten Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 580 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 79.081,80 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 189.658,27 € Trägeranteil 21,000 % 903.134,64 € 4.919,00 € 62.541,12 € 835.674,52 € 63.726,74 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 4 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 77.805,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 277.217,98 € 286.770,33 € 0,00 € 49.173,27 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 38 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 63 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 3 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 128 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 124.185,66 € 591.360,28 € 0,00 € 66.940,88 € 524.419,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 134 - Auerberg Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 6 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten An der Rheindorfer Burg Adresse:: 53117 Bonn - An der Rheindorfer Burg 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 581 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 119.165,20 € Trägeranteil 21,000 % 567.453,35 € 0,00 € 0,00 € 567.453,35 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 119.089,65 € 92.862,45 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 15 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 15 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 46.201,50 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 15 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 15 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 65 0,00 € 117.404,12 € 559.067,24 € 0,00 € 0,00 € 559.067,24 € 78.481,20 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 117.329,70 € 91.490,10 € 45.518,70 € Pauschale 134 - Auerberg Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 10 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Auerberg Adresse:: 53117 Bonn - Warschauer Straße Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 582 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 33.912,34 € 282.602,80 € 0,00 € 0,00 € 282.602,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 31.888,15 € 265.734,60 € 0,00 € 0,00 € 265.734,60 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 135 - Grau-Rheindorf Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Margareta Adresse:: 53117 Bonn - Karl-Hoch-Str. 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 583 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 82.642,85 € 393.537,40 € 0,00 € 0,00 € 393.537,40 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 247.633,20 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 40 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 60 0,00 € 81.421,49 € 387.721,40 € 0,00 € 0,00 € 387.721,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 243.973,60 € 0,00 € Pauschale 135 - Grau-Rheindorf Stat. Bezirk: 107 - Auerberg Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Estermannstr. Adresse:: 53117 Bonn - Estermannstr. 204 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 584 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 13.655,73 € 48.111,92 € 400.932,70 € 0,00 € 0,00 € 400.932,70 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 182.076,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 13.453,92 € 47.400,88 € 395.007,30 € 0,00 € 0,00 € 395.007,30 € 0,00 € 0,00 € 215.621,70 € 179.385,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 125 - Venusberg Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Heilig Geist Adresse:: 53127 Bonn - Waldauweg 1a Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 585 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 29.108,54 € 242.571,20 € 0,00 € 0,00 € 242.571,20 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 45.519,10 € 51.147,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 15 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 28.003,25 € 233.360,40 € 0,00 € 0,00 € 233.360,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 22.423,20 € 67.189,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 125 - Venusberg Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Evangelischer Kindergarten Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Adresse:: 53127 Bonn - Haager Weg 40 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 586 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 10.826,02 € 54.130,11 € 451.084,24 € 0,00 € 0,00 € 451.084,24 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 36.476,05 € 132.005,39 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 29 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 74 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 8.831,52 € 44.157,58 € 367.979,80 € 0,00 € 0,00 € 367.979,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 126 - Ippendorf Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 15 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 9 Plätze über Pauschalen finanziert, 6 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Barbara Adresse:: 53127 Bonn - Röttgener Str. 32 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 587 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 0,00 € 13.734,95 € 152.610,53 € 0,00 € 0,00 € 152.610,53 € 79.658,43 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 27,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 15 0,00 € 40.595,88 € 150.355,10 € 0,00 € 0,00 € 150.355,10 € 78.481,20 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 126 - Ippendorf Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: DRK Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindertagesstätte des DRK Cläre-Grüneisen-Haus Adresse:: 53127 Bonn - Am Kümpel 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 588 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 32.366,50 € 269.720,80 € 0,00 € 0,00 € 269.720,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € Pauschale 0,00 € 31.888,15 € 265.734,60 € 0,00 € 0,00 € 265.734,60 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 127 - Röttgen Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Kirchengemeinde Am Kottenforst Adresse:: 53125 Bonn - Herzogsfreudenweg 44 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 589 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 32.710,07 € 272.583,95 € 0,00 € 0,00 € 272.583,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 0,00 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 127 - Röttgen Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten St. Maria Magdalena und Christi Auferstehung Adresse:: 53125 Bonn - Herzogsfreudenweg 41 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 590 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 98.386,74 € 468.508,27 € 0,00 € 0,00 € 468.508,27 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 168.420,67 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 37 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 30 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € Pauschale 0,00 € 85.631,45 € 407.768,80 € 0,00 € 0,00 € 407.768,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 234.659,40 € 60.993,40 € 127 - Röttgen Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale 77 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Pusteblume Adresse:: 53125 Bonn - Reichsstr. 23 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 591 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 10.749,80 € 268.745,00 € 0,00 € 0,00 € 268.745,00 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 109.428,15 € 159.316,85 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 15 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 35 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 50 0,00 € 10.050,38 € 251.259,50 € 0,00 € 0,00 € 251.259,50 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 179.385,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 128 - Ückesdorf Stat. Bezirk: 108 - Kottenforst Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Ü-Dötzchen e. V. Adresse:: 53125 Bonn - Von-Halberg-Str. 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 592 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 51.584,15 € 429.867,93 € 0,00 € 0,00 € 429.867,93 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 109.245,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 49.476,41 € 412.303,40 € 0,00 € 0,00 € 412.303,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Quirinus Adresse:: 53129 Bonn - Kessenicher Str. 157 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 593 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 20.562,39 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 7.663,67 € 191.591,81 € 15.000,00 € 17.805,61 € 158.786,20 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 20.258,51 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 20 0,00 € 7.559,28 € 188.982,08 € 15.000,00 € 17.542,48 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Kinderladen Dottendorf e. V. Adresse:: 53129 Bonn - Dottendorfer Str. 10 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 594 7 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 52.873,38 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 9 0,00 € 22.117,38 € 552.934,57 € 4.919,00 € 44.603,04 € 503.412,53 € 143.385,17 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 16,830 % Brutto-Miete 52.873,38 € 2 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 116.723,36 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 79.393,10 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 16 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 16 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 91.825,04 € 545.603,33 € 0,00 € 44.725,29 € 500.878,04 € 109.873,68 € 36.297,72 € 114.998,24 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Elterninitiative Spatzennest e. V. Adresse:: 53129 Bonn - Oberer Lindweg 4 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 595 Telekom/PME Kindercampus Adresse:: 53129 Bonn - In der Raste Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 263.736,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 39,128 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 847.840,08 € 2.166.837,24 € 0,00 € 230.654,64 € 1.936.182,60 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 39,128 % Brutto-Miete 260.006,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 983.465,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 60 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € 60 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 120 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 952.717,20 € 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 120 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Pauschale 180 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 12 0,00 € 835.376,24 € 2.134.983,24 € 0,00 € 227.414,04 € 1.907.569,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 968.931,60 € 0,00 € 0,00 € 938.637,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Trägeranteil von 9%. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Förderung von 6 GFI und 4 GFII nach Betriebsmodell, und von 2 GFII mit Trägeranteil von 9%. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum Bemerkungen: Förderung von 6 GFI und 4 GFII nach Betriebsmodell, und von 2 GFII mit Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: PME DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 596 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 109.074,82 € Trägeranteil 21,000 % 519.403,90 € 0,00 € 0,00 € 519.403,90 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 90 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 110.128,07 € 524.419,40 € 0,00 € 0,00 € 524.419,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Heinrich-Schneiders-Str. Adresse:: 53129 Bonn - Heinrich-Schneiders-Str. 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 597 Kindertagesstätte Bumble Bee III Adresse:: 53129 Bonn - In der Raste 16 Kindertageseinrichtung: 0 0 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 43.956,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 160.206,68 € Trägeranteil 45,000 % 356.014,84 € 0,00 € 38.442,44 € 317.572,40 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 317.572,40 € Art der Betreuung 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum € 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 40 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – – Träger Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird. Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Betrieblicher DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 598 20 0 0 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 62.964,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 237.788,85 € Trägeranteil 45,000 % 528.419,66 € 0,00 € 54.693,66 € 473.726,00 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0,00 € Art der Betreuung Bemerkungen: 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum € 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 40 Träger Berechnung nach KIBIZ – – Trägerart: Betrieblicher Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 3 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird. Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung der GIZ Adresse:: 53129 Bonn - In der Raste Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 599 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 13.112,87 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 20 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 20 0,00 € 12.919,09 € 322.977,20 € 0,00 € 0,00 € 322.977,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 322.977,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 124 - Dottendorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Elterninitiative Mobile e.V. Adresse:: 53129 Bonn - Droste-Hülshoff-Str. 7 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 600 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 217.128,71 € Trägeranteil 27,000 % 804.180,40 € 0,00 € 0,00 € 804.180,40 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 27,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 476.358,60 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 17 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 80 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 Bemerkungen: 0,00 € 174.125,41 € 644.908,94 € 0,00 € 0,00 € 644.908,94 € 0,00 € 0,00 € 57.499,12 € 0,00 € 0,00 € 274.530,62 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 141 - Gronau-Bundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Träger (Johanniter betriebl. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – KH) 1 Kindergarten Johanniter-Krankenhaus (Haus 1 und 4) Adresse:: 53113 Bonn - Sträßchensweg 18 a Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: sonstiger Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 601 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 38.264,64 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 31.990,34 € 355.448,18 € 0,00 € 32.751,08 € 322.697,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 38.264,64 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 30 Bemerkungen: 0,00 € 31.568,47 € 350.760,78 € 0,00 € 32.832,58 € 317.928,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 141 - Gronau-Bundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 2 Träger katholisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonstiger Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Augustinushaus Adresse:: 53113 Bonn - Eduard-Pflüger-Str. 56 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 602 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 25.769,11 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 9.028,08 € 225.702,06 € 15.000,00 € 23.012,33 € 187.689,73 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 25.769,11 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 17 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 8.918,76 € 222.969,00 € 15.000,00 € 23.053,08 € 184.915,92 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 141 - Gronau-Bundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Elterninitiative Huckepack e. V. Adresse:: 53113 Bonn - Langenbachstr. 15 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 603 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 218.973,60 € Trägeranteil 45,000 % 486.608,00 € 0,00 € 0,00 € 486.608,00 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 45,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 16 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 24 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 40 Bemerkungen: 0,00 € 296.554,72 € 659.010,48 € 0,00 € 0,00 € 659.010,48 € 0,00 € 0,00 € 114.998,24 € 0,00 € 0,00 € 387.572,64 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 141 - Gronau-Bundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 3 (betriebliche Einrichtung) Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Johanniter Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Kindergarten Johanniter-Krankenhaus (2) Adresse:: 53113 Bonn - Sträßchensweg 18 b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 604 9 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 45,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 10 0,00 € 579.301,67 € 1.287.337,05 € 2.459,00 € 0,00 € 1.284.878,05 € 159.316,85 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 45,000 % Brutto-Miete 0,00 € 1 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 655.643,60 € 0,00 € 0,00 € 396.965,50 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 40 40 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 50 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 110 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 570.754,04 € 1.268.342,32 € 0,00 € 0,00 € 1.268.342,32 € 141.266,16 € 18.148,86 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 645.954,40 € 0,00 € 0,00 € 391.099,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 141 - Gronau-Bundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 8 (Betriebliche Einrichtung) Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: AWO Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: ein behindertes Kind ist zwei Jahre alt. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell I des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Internationale Kindertagesstätte Adresse:: 53113 Bonn - Heussallee 34 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 605 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 109.890,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 407.435,04 € Trägeranteil 45,000 % 905.411,20 € 0,00 € 96.106,10 € 809.305,10 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 45,000 % Brutto-Miete 108.336,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 491.732,70 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 30 30 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 70 Bemerkungen: 0,00 € 401.445,38 € 892.100,85 € 0,00 € 94.755,85 € 797.345,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 484.465,80 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 141 - Gronau-Bundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 5 (Betriebliche Einrichtung) Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Kunterbunt Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindertageseinrichtung Kunterbunt Adresse:: 53113 Bonn - Zitelmannstraße 9 -11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 606 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 12 0,00 € 44.618,59 € 495.762,15 € 14.756,00 € 0,00 € 481.006,15 € 191.180,22 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 116.723,36 € 36.415,28 € 0,00 € 98.346,54 € 38.340,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 16 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 6 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 23.916,11 € 265.734,60 € 0,00 € 0,00 € 265.734,60 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 242 - HochkreuzBundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 3 Träger katholisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonstiger Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: sechs behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet drei integrative U3-Gruppen nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Sonja-Kill-Kindergarten von Heilig Kreuz Adresse:: 53175 Bonn - Anhalterstr. 15 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 607 Kindergarten Studentenwerk Bonn AÖR Adresse:: 53175 Bonn - Heinrich-von-Stephan-Str. 3 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 14.184,59 € 86.548,53 € 961.650,30 € 0,00 € 0,00 € 961.650,30 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 491.732,70 € 0,00 € 0,00 € 396.965,50 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 30 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 50 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 90 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 6 14.184,59 € 85.269,48 € 947.438,70 € 0,00 € 0,00 € 947.438,70 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 484.465,80 € 0,00 € 0,00 € 391.099,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Kinder. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Der Sonderzuschuss variiert jedes Jahr, je nach Anteil der nicht-studentischen Kinder. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 242 - HochkreuzBundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum Bemerkungen: Der Sonderzuschuss variiert jedes Jahr, je nach Anteil der nicht-studentischen Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Studentenwerk DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 608 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 103.950,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 394.068,06 € Trägeranteil 45,000 % 875.706,80 € 2.459,00 € 90.166,10 € 783.081,70 € 15.931,68 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 45,000 % Brutto-Miete 102.480,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 0,00 € 0,00 € 475.341,61 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 30 29 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 387.387,56 € 860.861,25 € 0,00 € 88.899,85 € 771.961,40 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 0,00 € 0,00 € 484.465,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 242 - HochkreuzBundesviertel Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 5 (betriebliche Einrichtung) Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Johanniter Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: angeboten. Die Differenz zur Pauschale der integrativen U3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: In der Einrichtung wird für ein Kind unter drei Jahren eine Einzelintegration Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Wirbelwind Kindertageseinrichtung der Telekom Adresse:: 53175 Bonn - Langer Grabenweg 33-44 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 609 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 43.956,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 14.445,58 € 361.139,54 € 0,00 € 38.442,44 € 322.697,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 43.334,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 30 0,00 € 14.233,22 € 355.830,54 € 0,00 € 37.902,34 € 317.928,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 260 - Friesdorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Elterninitiative Kinderhaus Sonnenblume e. V. Adresse:: 53175 Bonn - Am Südfriedhof 27 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 610 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 103.136,24 € Trägeranteil 21,000 % 491.124,94 € 0,00 € 0,00 € 491.124,94 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 86.149,86 € 410.237,44 € 0,00 € 0,00 € 410.237,44 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 260 - Friesdorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Kiwi Adresse:: 53175 Bonn - Winkelsweg 19 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 611 Katholischer Kindergarten St. Servatius Adresse:: 53175 Bonn - Annabergerstraße/Kelzenbergstraße Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 29.455,56 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 15.419,36 € 81.032,99 € 675.274,92 € 0,00 € 18.428,44 € 656.846,48 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 29.455,56 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 29.180,84 € 13.655,73 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 317.572,40 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 45 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 78 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 4 Bemerkungen: Spitzmietförderung wegen Neubau. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 25.186,40 € 66.782,95 € 556.524,59 € 0,00 € 18.591,44 € 537.933,15 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 201.808,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 260 - Friesdorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Kindertageseinrichtung zieht voraussichtlich zum 01.12.2013 von der Annabergerstraße in den Neubau Kelzenbergstraße. Der Sonderzuschuss wird nur anteilig gewährt bis zum Zeitpunkt des Umzugs. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 612 0 0 25 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 57.242,63 € 272.583,95 € 0,00 € 0,00 € 272.583,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 158.786,20 € Art der Betreuung 260 - Friesdorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum € 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 45 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – – Trägerart: städtisch Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: der jetzige Träger in einen Neubau gezogen ist. Bemerkungen: Die Einrichtung wird voraussichtlich Anfang 2014 in Betrieb genommen, sobald Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Adresse:: 53175 Bonn - Annaberger Str. 186 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 613 Evangelischer Pauluskindergarten Ev. Thomas-Kirchengemeinde Adresse:: 53175 Bonn - Bodelschwinghstr. 9 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 33.912,34 € 33.912,34 € 282.602,80 € 0,00 € 0,00 € 282.602,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 33.088,00 € 33.088,00 € 275.733,32 € 0,00 € 0,00 € 275.733,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 260 - Friesdorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: kompensieren, belegt die Einrichtung vier Plätze für Kinder über drei Jahren im Korridor. Bemerkungen: Um den Abbau von Ü3-Plätzen durch die Schaffung weiterer U3-Plätze zu Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: evangelisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 614 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 65.934,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 46.195,92 € 513.287,96 € 0,00 € 57.663,66 € 455.624,30 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 65.001,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 127.802,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 20 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 45.517,01 € 505.744,51 € 0,00 € 56.853,51 € 448.891,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 322.977,20 € 125.913,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 260 - Friesdorf Stat. Bezirk: 109 - Rheintrasse Planungsraum 0 3 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung Schatzkiste Adresse:: 53175 Bonn - Servatiusstraße 128 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 615 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 31.164,23 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 251 - Bad GodesbergZentrum Stat. Bezirk: 210 - Godesberg-Mitte/Nord Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten St. Marien Adresse:: 53177 Bonn - Am Fronhof 19 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 616 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 13.442,82 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 8.607,06 € 215.176,44 € 15.000,00 € 10.686,04 € 189.490,40 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 13.244,16 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 131.128,72 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 7 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 16 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 8.829,08 € 220.726,98 € 15.000,00 € 10.528,13 € 195.198,85 € 15.696,24 € 0,00 € 50.311,73 € 0,00 € 0,00 € 129.190,88 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 251 - Bad GodesbergZentrum Stat. Bezirk: 210 - Godesberg-Mitte/Nord Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Kinderhaus Bonn e. V. Adresse:: 53173 Bonn - Moltkestr. 3 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 617 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 63.408,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 45.073,88 € 500.820,92 € 0,00 € 55.137,66 € 445.683,26 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 63.408,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 113.797,75 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 60 Bemerkungen: 0,00 € 44.492,10 € 494.356,65 € 0,00 € 55.259,91 € 439.096,74 € 0,00 € 0,00 € 57.499,12 € 112.116,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 251 - Bad GodesbergZentrum Stat. Bezirk: 210 - Godesberg-Mitte/Nord Planungsraum 0 3 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten KJF Weißenburgstraße Adresse:: 53175 Bonn - Weißenburgstr. 79 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 618 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 54.537,41 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 53.731,40 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 254 - Bad Godesberg-Nord Stat. Bezirk: 210 - Godesberg-Mitte/Nord Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Weißenburgstr. 2 Adresse:: 53175 Bonn - Weißenburgstr. 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 619 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 65.934,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 47.873,28 € 531.925,28 € 0,00 € 57.663,66 € 474.261,62 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 65.001,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 50 Bemerkungen: 0,00 € 47.169,57 € 524.106,35 € 0,00 € 56.853,51 € 467.252,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 254 - Bad Godesberg-Nord Stat. Bezirk: 210 - Godesberg-Mitte/Nord Planungsraum 0 3 freier Träger Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonst. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Fröbel GmbH Adresse:: 53175 Bonn - Friesdorfer Str. 149 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 620 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 23.949,65 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 37.026,71 € 37.026,71 € 411.407,91 € 0,00 € 15.679,31 € 395.728,60 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 23.949,65 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 91.038,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 38.529,45 € 38.529,45 € 428.104,96 € 0,00 € 15.801,56 € 412.303,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 252 - Bad GodesbergKurviertel Stat. Bezirk: 211 - Godesberg-Kurviertel Planungsraum 0 3 Träger Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Papatya Adresse:: 53177 Bonn - Koblenzer Str. 81 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 621 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 37.177,81 € 37.177,81 € 309.815,10 € 0,00 € 0,00 € 309.815,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 30 36.628,37 € 36.628,37 € 305.236,40 € 0,00 € 0,00 € 305.236,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 252 - Bad GodesbergKurviertel Stat. Bezirk: 211 - Godesberg-Kurviertel Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten St. Michael Adresse:: 53177 Bonn - Petersbergstr. 87 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 622 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 135.076,30 € Trägeranteil 21,000 % 643.220,50 € 0,00 € 0,00 € 643.220,50 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 110 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 133.080,02 € 633.714,40 € 0,00 € 0,00 € 633.714,40 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 252 - Bad GodesbergKurviertel Stat. Bezirk: 211 - Godesberg-Kurviertel Planungsraum 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Rigal'sche Wiese Adresse:: 53177 Bonn - Kurfürstenallee 15 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 623 Kindergarten KJF Waldnest Adresse:: 53177 Bonn - Waldstr. 73 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 9.200,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 50.904,91 € 565.610,16 € 15.000,00 € 929,66 € 549.680,50 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 9.200,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 68.197,20 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 42.787,77 € 475.419,71 € 0,00 € 1.051,91 € 474.367,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 253 - Schweinheim Stat. Bezirk: 211 - Godesberg-Kurviertel Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Träger evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Waldkindergarten lt. KiBiz § 20 (3). Eine Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der finanziellen Notwendigkeit. Bemerkungen: Die Gruppe III a wird als Waldgruppe geführt. Sonderzuschuss für Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: freier DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 624 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 23.373,18 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Korridor. 0 2 253 - Schweinheim Stat. Bezirk: 211 - Godesberg-Kurviertel Planungsraum 0,00 € 24.036,79 € 267.075,40 € 0,00 € 0,00 € 267.075,40 € 15.696,24 € 0,00 € 143.747,80 € 107.631,36 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Träger/Freie Christengemeinde Trägerart: Sonstiger Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Freie Christengemeinde Bonn e.V. Adresse:: 53177 Bonn - Quellenstraße 17 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 625 Katholischer Kindergarten Herz Jesu Adresse:: 53173 Bonn - Beethovenallee 26 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 56.087,70 € 467.397,47 € 0,00 € 0,00 € 467.397,47 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 43.771,26 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 55.717,47 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 6 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 45 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 9 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 71 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 45.779,23 € 381.493,55 € 0,00 € 0,00 € 381.493,55 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 201.808,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 255 - Bad GodesbergVillenviertel Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 12 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 6 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 626 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 38.358,58 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 10.977,81 € 274.445,27 € 0,00 € 32.845,02 € 241.600,25 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 37.805,70 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 127.802,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 35 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 10.816,14 € 270.403,44 € 0,00 € 32.373,64 € 238.029,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 125.913,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 255 - Bad GodesbergVillenviertel Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Arbeitskreis Frühpädagogik Adresse:: 53173 Bonn - Hensstr. 20 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 627 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 18.496,64 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 5.781,50 € 144.537,61 € 15.000,00 € 15.739,86 € 113.797,75 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 18.223,29 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 25 0,00 € 5.704,93 € 142.623,26 € 15.000,00 € 15.507,26 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 255 - Bad GodesbergVillenviertel Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Waldorfkindergarten Bad Godesberg e. V. Adresse:: 53173 Bonn - Herderstr. 28 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 628 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 10.733,54 € 268.338,43 € 0,00 € 0,00 € 268.338,43 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 138.608,99 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 10.234,55 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 255 - Bad GodesbergVillenviertel Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Montessori-Kinderhaus Bad Godesberg e. V. Adresse:: 53173 Bonn - Plittersdorfer Straße 50 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 629 Kindertagestätte Bumble Bee I Adresse:: 53175 Bonn - Körnerstraße 28 Kindertageseinrichtung: 18 0 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 295.039,62 € 0,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 38.572,08 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 197.838,72 € Trägeranteil 45,000 % 439.641,60 € 0,00 € 30.301,74 € 409.339,86 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 114.300,24 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 12 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0,00 € Art der Betreuung 255 - Bad GodesbergVillenviertel Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum € 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 30 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – – Träger Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 3 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird. Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Betrieblicher DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 630 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 12.855,22 € 31.164,23 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 13.293,50 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 261 - Neu-Plittersdorf Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Evangelische ThomasKirchengemeinde Adresse:: 53175 Bonn - Kennedyallee 113 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 631 Katholischer Kindergarten St. Evergislus Adresse:: 53175 Bonn - Donatusstr. 17 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 54.466,60 € 453.888,31 € 0,00 € 0,00 € 453.888,31 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 80.247,31 € 91.038,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 5 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 11 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 45 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 71 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 47.302,24 € 394.185,35 € 0,00 € 0,00 € 394.185,35 € 0,00 € 0,00 € 35.936,95 € 201.808,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 261 - Neu-Plittersdorf Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 632 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 10.173,70 € 33.912,34 € 282.602,80 € 0,00 € 0,00 € 282.602,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 9.213,61 € 30.712,02 € 255.933,50 € 0,00 € 0,00 € 255.933,50 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 44.846,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 261 - Neu-Plittersdorf Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Gruppenstärkenreduzierung Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Christuskirche Evang. Thomas-Kirchengemeinde Adresse:: 53175 Bonn - Wurzerstr. 31 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 633 Kindergarten Carrusel Adresse:: 53175 Bonn - Kanalstr. 20 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 43.956,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 14.240,59 € 356.014,84 € 0,00 € 38.442,44 € 317.572,40 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 43.334,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 14.031,26 € 350.781,54 € 0,00 € 37.902,34 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 261 - Neu-Plittersdorf Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Carussel DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 634 Träger katholisch 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 62.964,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 2 0,00 € 49.112,33 € 545.692,61 € 0,00 € 54.693,66 € 490.998,95 € 31.863,37 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 62.073,60 € 1 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 131.313,78 € 0,00 € 0,00 € 327.821,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 19 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 18 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 19 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 40 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 3 0,00 € 47.804,34 € 531.159,36 € 0,00 € 53.925,51 € 477.233,85 € 15.696,24 € 18.148,86 € 136.560,41 € 0,00 € 0,00 € 306.828,34 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Korridor. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den 261 - Neu-Plittersdorf Stat. Bezirk: 212 - Plittersdorf Planungsraum Korridor. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonstiger Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten St. Georg Adresse:: 53175 Bonn - Kreisauer Str. Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 635 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 28.513,72 € 237.614,35 € 0,00 € 0,00 € 237.614,35 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 26.907,84 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 263 - Rüngsdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Evangelischer Kindergarten Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Adresse:: 53173 Bonn - Friedrichallee 8b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 636 Träger katholisch 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 33.257,93 € 369.532,54 € 0,00 € 0,00 € 369.532,54 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 51.066,47 € 13.655,73 € 6.819,72 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 79.393,10 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 7 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 2 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 20 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 42 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 2 0,00 € 26.772,67 € 297.474,09 € 0,00 € 0,00 € 297.474,09 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.969,28 € 10.078,41 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale dennoch den Betreuungsbedarf der 3-6jährigen erfüllen zu können, ist zunächst eine Belegung der Korridorplätze im Rechtsanspruchsbereich vorzusehen. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Um der Kindertagesstätte die Einrichtung von U3-Plätzen zu ermöglichen und 263 - Rüngsdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum dennoch den Betreuungsbedarf der 3-6jährigen erfüllen zu können, ist zunächst eine Belegung der Korridorplätze im Rechtsanspruchsbereich vorzusehen. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonstiger Bemerkungen: Um der Kindertagesstätte die Einrichtung von U3-Plätzen zu ermöglichen und Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Margarete-Winkler-Kindergarten von St. Andreas Adresse:: 53179 Bonn - Rolandstr. 6 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 637 Kindertagesstätte 'Die Regenbogenkinder' Adresse:: 53173 Bonn - Seufertstr. 57 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 26.489,92 € 26.643,40 € 296.037,83 € 0,00 € 0,00 € 296.037,83 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 59.174,83 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 33 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 2 25.712,76 € 26.249,65 € 291.662,82 € 0,00 € 0,00 € 291.662,82 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 58.300,32 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale ein Minus von 1.680,16. Um diesen Betrag reduzieren sich die im Datenblatt genannten Betriebskosten auf 289.982,66. Der Trägeranteil liegt damit bei 26.098,44. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Von der Brutto-Miete 3.696,45 bleibt nach Abzug von 2 Erhaltungspauschalen 263 - Rüngsdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum ein Minus von 1.705,38. Um diesen Betrag reduzieren sich die im Datenblatt genannten Betriebskosten auf 294.332,45. Der Trägeranteil liegt damit bei 26.489,92. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Träger katholisch Bemerkungen: Von der Brutto-Miete 3.808,18 bleibt nach Abzug von 2 Erhaltungspauschalen Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: sonstiger DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 638 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 44.959,35 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 20.211,61 € 505.290,31 € 0,00 € 36.689,01 € 468.601,30 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 44.160,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 19.907,52 € 497.687,91 € 0,00 € 36.011,91 € 461.676,00 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 263 - Rüngsdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Villa Kunterbunt Adresse:: 53173 Bonn - Basteistraße 86 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 639 Katholischer Kindergarten St. Albertus-Magnus Adresse:: 53177 Bonn - Albertus-Magnus-Str. 37-39 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 36.975,04 € 308.125,31 € 0,00 € 0,00 € 308.125,31 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 127.453,48 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 51 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 265 - Pennenfeld Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 640 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 62.964,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 46.440,81 € 516.009,05 € 0,00 € 54.693,66 € 461.315,39 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 37.478,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 182.380,25 € 0,00 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 0,00 € 117.625,77 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 1 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 19 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 4.620,15 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 1 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 55 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 0,00 € 27.026,88 € 300.298,72 € 0,00 € 32.046,34 € 268.252,38 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 85.208,16 € 3.359,47 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 265 - Pennenfeld Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 3 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten KJF Zanderstraße Adresse:: 53177 Bonn - Zanderstr. 51 b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 641 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 14.857,99 € 33.912,34 € 282.602,80 € 0,00 € 0,00 € 282.602,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 40 13.453,92 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 266 - Lannesdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Herz Jesu Lindstraße Adresse:: 53177 Bonn - Lindstr. 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 642 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 66.413,78 € 316.256,10 € 0,00 € 0,00 € 316.256,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 79.393,10 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 65.432,28 € 311.582,30 € 0,00 € 0,00 € 311.582,30 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 266 - Lannesdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Zwergenland Lyngsbergschule Adresse:: 53177 Bonn - Lindstr. 14 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 643 Städtischer Kindergarten Monti-Haus Adresse:: 53179 Bonn - Ellesdorfer Straße 43 Kindertageseinrichtung: 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 31.517,59 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 2 0,00 € 58.035,41 € 276.359,08 € 0,00 € 26.004,03 € 250.355,05 € 31.863,37 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 31.051,81 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 218.491,68 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 49 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 48 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 50 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 2 0,00 € 54.823,30 € 261.063,35 € 0,00 € 25.619,75 € 235.443,60 € 15.696,24 € 0,00 € 0,00 € 219.747,36 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Korridor. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Korridor. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 266 - Lannesdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 644 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 86.915,92 € 413.885,35 € 0,00 € 0,00 € 413.885,35 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 30 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 85.631,45 € 407.768,80 € 0,00 € 0,00 € 407.768,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 234.659,40 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 266 - Lannesdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Bunte Wiese Adresse:: 53179 Bonn - Neuer Weg 16 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 645 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 122.195,58 € Trägeranteil 21,000 % 581.883,70 € 0,00 € 0,00 € 581.883,70 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 113.797,75 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 70 0,00 € 120.389,71 € 573.284,34 € 0,00 € 0,00 € 573.284,34 € 78.481,20 € 0,00 € 71.873,90 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 266 - Lannesdorf Stat. Bezirk: 213 - Pennenfeld Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindertageseinrichtung Lannesdorf Adresse:: 53179 Bonn - Splickgasse Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 646 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 9 13.655,73 € 60.218,95 € 501.824,57 € 4.919,00 € 0,00 € 496.905,57 € 143.385,17 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 17,416 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 167.789,83 € 136.557,30 € 0,00 € 49.173,27 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 23 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 3 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 214 - Mehlem 13.453,92 € 70.747,08 € 406.218,90 € 0,00 € 0,00 € 406.218,90 € 78.481,20 € 0,00 € 215.621,70 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 267 - Mehlem/Rheinaue Stat. Bezirk: Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: durch die Umwandlung in eine weitere integrative Gruppe zu kompensieren. Alle zusätzlichen 10 Plätze werden über Pauschalen finanziert, da die Einrichtung integrativ ist. Bemerkungen: 10 Plätze werden zeitlich befristet zuätzlich vorgehalten, um den Platzverlust Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Severin Adresse:: 53179 Bonn - Roderichstr. 24 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 647 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 19.054,34 € 47.568,07 € 396.400,55 € 0,00 € 0,00 € 396.400,55 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 65 214 - Mehlem 17.249,74 € 44.157,58 € 367.979,80 € 0,00 € 0,00 € 367.979,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 268 - Obermehlem Stat. Bezirk: Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Evangelischer Kindergarten Ev. Heiland-Kirchengemeinde Adresse:: 53179 Bonn - Langenbergsweg 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 648 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 76.345,48 € 363.549,92 € 0,00 € 0,00 € 363.549,92 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 59.174,83 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 38 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 214 - Mehlem 0,00 € 59.755,05 € 284.547,86 € 0,00 € 0,00 € 284.547,86 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 58.300,32 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 268 - Obermehlem Stat. Bezirk: Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Domhofstraße Adresse:: 53179 Bonn - Friedrich-Bleek-Str. 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 649 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 57.419,95 € 273.428,33 € 0,00 € 0,00 € 273.428,33 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 59.174,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 79.393,10 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 43 214 - Mehlem 0,00 € 56.571,36 € 269.387,42 € 0,00 € 0,00 € 269.387,42 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 268 - Obermehlem Stat. Bezirk: Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Obermehlem Adresse:: 53179 Bonn - Oberaustraße 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 650 0 0 25 20 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 54.537,41 € 259.701,95 € 0,00 € 0,00 € 259.701,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0,00 € Art der Betreuung 214 - Mehlem 268 - Obermehlem Stat. Bezirk: Planungsraum € 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 45 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – – Trägerart: städtisch Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: reduzierten Ü3-Plätze in der Kindertageseinrichtung Langenbergsweg und zur Deckung weiterer sozialräumlicher Bedarfe Bemerkungen: Einrichtung übergangsweise im alten Schulgebäude zwecks Kompensation der Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertagesstätte Domhofschule Adresse:: 53179 Bonn - Domhofstraße Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 651 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 38.385,29 € 319.877,43 € 0,00 € 0,00 € 319.877,43 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 182.380,25 € 22.759,55 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 37 0,00 € 37.818,00 € 315.149,97 € 0,00 € 0,00 € 315.149,97 € 0,00 € 0,00 € 179.684,75 € 22.423,20 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 264 - Muffendorf Stat. Bezirk: 215 - Heiderhof Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten St. Martin Adresse:: 53177 Bonn - Klosterbergstr. 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 652 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 184.991,89 € Trägeranteil 21,000 % 880.913,78 € 0,00 € 0,00 € 880.913,78 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 364.760,50 € 113.797,75 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 50 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 110 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 182.257,93 € 867.894,90 € 0,00 € 0,00 € 867.894,90 € 78.481,20 € 0,00 € 359.369,50 € 112.116,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 264 - Muffendorf Stat. Bezirk: 215 - Heiderhof Planungsraum 0 6 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Metzental Adresse:: 53177 Bonn - Talstraße 7 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 653 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 8.967,60 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 22.054,89 € 245.054,29 € 0,00 € 3.454,04 € 241.600,25 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 8.967,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 127.802,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 35 Korridor. 0,00 € 22.749,92 € 252.776,94 € 0,00 € 3.535,54 € 249.241,40 € 15.696,24 € 0,00 € 0,00 € 107.631,36 € 0,00 € 0,00 € 125.913,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den 264 - Muffendorf Stat. Bezirk: 215 - Heiderhof Planungsraum 0 2 freier Träger Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonst. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Jugendcolloquium e. V. Adresse:: 53177 Bonn - Am Helpert 36 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 654 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 33.912,34 € 282.602,80 € 0,00 € 0,00 € 282.602,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 269 - Heiderhof Stat. Bezirk: 215 - Heiderhof Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Frieden Christi Adresse:: 53177 Bonn - Tulpenbaumweg 16 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 655 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 40.986,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 27.540,58 € 306.006,39 € 0,00 € 35.472,44 € 270.533,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 40.406,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 87.542,52 € 59.174,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 12 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 12 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 Bemerkungen: 0,00 € 27.135,91 € 301.510,14 € 0,00 € 34.974,34 € 266.535,80 € 0,00 € 0,00 € 86.248,68 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 269 - Heiderhof Stat. Bezirk: 215 - Heiderhof Planungsraum 0 2 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten KJF Rotdornweg Adresse:: 53177 Bonn - Rotdornweg 30 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 656 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 40.986,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 27.725,08 € 308.056,39 € 0,00 € 35.472,44 € 272.583,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 6.982,45 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 371 - Beuel-Mitte Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 2 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten der KJF Adresse:: 53225 Bonn - Neustr. 4 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 657 Kindergarten Aktion Regenbogen e. V. Adresse:: 53225 Bonn - Limpericher Str. 55 a Kindertageseinrichtung: 10 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 59.994,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 10 0,00 € 20.834,22 € 520.855,61 € 0,00 € 51.723,66 € 469.131,95 € 159.316,85 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 23,250 % Brutto-Miete 37.478,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 77.365,90 € 332.756,54 € 0,00 € 32.046,34 € 300.710,20 € 156.962,40 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 371 - Beuel-Mitte Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: räumlichen Interimslösung, z. b. der Aufstellung eines zusätzlichen Containers. Bemerkungen: Die Förderung der U3-Gruppe ist abhängig von der Realisierbarkeit einer Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: Elterninitiative DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 658 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 137.633,53 € Trägeranteil 21,000 % 655.397,74 € 0,00 € 0,00 € 655.397,74 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 160.494,62 € 104.693,93 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 22 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 23 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 80 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 120.496,32 € 573.792,00 € 0,00 € 0,00 € 573.792,00 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 371 - Beuel-Mitte Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Windrad Adresse:: 53225 Bonn - Limpericher Str. 55 b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 659 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 21.978,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 6.212,17 € 155.304,35 € 15.000,00 € 19.221,22 € 121.083,13 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 18.739,20 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 59.174,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 22 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 23 0,00 € 5.815,26 € 145.381,49 € 15.000,00 € 16.023,17 € 114.358,32 € 15.696,24 € 0,00 € 0,00 € 98.662,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 371 - Beuel-Mitte Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindergarten Elterninitiative KIDS e. V. Adresse:: 53225 Bonn - Rheindorfer Str. 17 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 660 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 10.680,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 5.924,03 € 148.100,75 € 15.000,00 € 7.923,22 € 125.177,52 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 10.680,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 109.245,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 25 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 5.403,20 € 135.079,97 € 15.000,00 € 7.963,97 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 372 - Vilich-Rheindorf Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Elterninitiative 1973 Adresse:: 53225 Bonn - Rheindorfer Str. 92 b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 661 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 35.343,64 € 294.530,35 € 0,00 € 0,00 € 294.530,35 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 77.382,47 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 17 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 0,00 € 32.226,67 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 372 - Vilich-Rheindorf Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Montessorikinderhaus Adresse:: 53225 Bonn - Bergheimer Str. 9 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 662 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 0,00 € 33.614,97 € 280.124,78 € 0,00 € 0,00 € 280.124,78 € 79.658,43 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 20,125 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 109.428,15 € 91.038,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 15 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 15 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 55.541,95 € 275.984,85 € 0,00 € 0,00 € 275.984,85 € 78.481,20 € 0,00 € 107.810,85 € 89.692,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 372 - Vilich-Rheindorf Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Peter Adresse:: 53225 Bonn - Adelheidisstr. 36 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 663 Städtischer Kindergarten Büchelgarten Adresse:: 53225 Bonn - Büchelgarten 84 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 169.826,44 € Trägeranteil 21,000 % 808.697,34 € 0,00 € 0,00 € 808.697,34 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 100 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 151.854,49 € 723.116,64 € 0,00 € 0,00 € 723.116,64 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 372 - Vilich-Rheindorf Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 664 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 65.955,62 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 88.014,41 € 419.116,23 € 0,00 € 57.685,28 € 361.430,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 64.980,91 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 247.633,20 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 40 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 86.713,71 € 412.922,42 € 0,00 € 56.832,82 € 356.089,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 243.973,60 € 0,00 € Pauschale 372 - Vilich-Rheindorf Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Jahnstraße Adresse:: 53225 Bonn - Jahnstraße 29 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 665 Katholische Motopädische Kindertagesstätte St. Joseph Adresse:: 53225 Bonn - Oberdorfstr. 28 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 11.453,19 € 38.177,30 € 318.144,16 € 0,00 € 0,00 € 318.144,16 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 13.655,73 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 5 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 10.961,73 € 36.539,11 € 304.492,55 € 0,00 € 0,00 € 304.492,55 € 0,00 € 0,00 € 35.936,95 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 381 - Geislar Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 46 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Stat. Bezirk: 316 - Beuel/Mitte-Nord Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 666 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 39.826,26 € 39.826,26 € 331.885,51 € 0,00 € 0,00 € 331.885,51 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 18 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 10 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 35 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 38.476,18 € 38.476,18 € 320.634,84 € 0,00 € 0,00 € 320.634,84 € 0,00 € 0,00 € 129.373,02 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 373 - Beuel-Ost Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholische Kindertagesstätte St. Paulus Adresse:: 53229 Bonn - Siegburger Str. 73 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 667 Städtischer Kindergarten Wohnpark Neu-Vilich Adresse:: 53229 Bonn - Maria-Montessori-Allee 65 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 184.276,39 € Trägeranteil 21,000 % 877.506,64 € 0,00 € 0,00 € 877.506,64 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 341.393,25 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 75 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 75 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 130 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 6 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 167.585,04 € 798.024,00 € 0,00 € 0,00 € 798.024,00 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 336.348,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 373 - Beuel-Ost Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 668 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 34.356,05 € 34.356,05 € 286.300,45 € 0,00 € 0,00 € 286.300,45 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 36.476,05 € 91.038,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 5 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 45 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 33.848,32 € 33.848,32 € 282.069,35 € 0,00 € 0,00 € 282.069,35 € 0,00 € 0,00 € 35.936,95 € 89.692,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 382 - Vilich-Müldorf Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Maria Königin Adresse:: 53229 Bonn - Am Herrengarten 21 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 669 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 86.915,92 € 413.885,35 € 0,00 € 0,00 € 413.885,35 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 30 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 65 0,00 € 85.631,45 € 407.768,80 € 0,00 € 0,00 € 407.768,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 234.659,40 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale 382 - Vilich-Müldorf Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Wilfried-Hatzfeld-Straße Adresse:: 53229 Bonn - Wilfried-Hatzfeld-Str. 3 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 670 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 27.883,36 € 55.305,50 € 614.505,50 € 0,00 € 0,00 € 614.505,50 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 24.624,41 € 51.641,28 € 573.792,00 € 0,00 € 0,00 € 573.792,00 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 383 Pützchen/Bechlinghoven Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0 4 Träger katholisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: sonstiger Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Adelheid Adresse:: 53229 Bonn - Karmeliterstr. 3a Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 671 Städtischer Kindergarten Siegburger Straße Adresse:: 53229 Bonn - Siegburger Straße 333 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 87.870,18 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 153.024,18 € Trägeranteil 21,000 % 728.686,56 € 0,00 € 74.086,28 € 654.600,28 € 15.931,68 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 86.571,61 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 223.043,59 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 49 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 110 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 148.408,23 € 706.705,86 € 0,00 € 72.991,46 € 633.714,40 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 383 Pützchen/Bechlinghoven Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 672 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 125.431,03 € Trägeranteil 21,000 % 597.290,60 € 0,00 € 0,00 € 597.290,60 € 31.863,37 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 2 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 138.608,99 € 109.245,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 40 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 386 - Holzlar Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 85 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Korridor. 0 4 Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0,00 € 121.790,47 € 579.954,60 € 0,00 € 0,00 € 579.954,60 € 15.696,24 € 0,00 € 143.747,80 € 107.631,36 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Alte Bonner Str. Adresse:: 53229 Bonn - Alte Bonner Str. 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 673 Kindergarten KJF Heideweg Adresse:: 53229 Bonn - Heideweg 27 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 62.964,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 45.522,91 € 505.810,16 € 0,00 € 54.693,66 € 451.116,50 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 62.073,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 79.393,10 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 10 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € Pauschale 0,00 € 44.853,76 € 498.375,11 € 0,00 € 53.925,51 € 444.449,60 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 78.219,80 € 60.993,40 € 386 - Holzlar Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Träger evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: freier DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 674 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 73.549,91 € 612.915,90 € 0,00 € 0,00 € 612.915,90 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 136.557,30 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 476.358,60 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 90 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 4 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: 0,00 € 70.939,94 € 591.166,20 € 0,00 € 0,00 € 591.166,20 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 134.539,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale durch die Belegung von mindestens drei Korridorplätzen teilweise zu kompensieren. 386 - Holzlar Bemerkungen: Der Verlust von sechs Ü3-Pätzen durch die Umwandlung einer GF IIIc in Ic ist Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum durch die Belegung von mindestens drei Korridorplätzen teilweise zu kompensieren. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Bemerkungen: Der Verlust von sechs Ü3-Pätzen durch die Umwandlung einer GF IIIc in Ic ist Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten Christ König Adresse:: 53229 Bonn - Hauptstr. 110 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 675 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 29.743,50 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 62.015,45 € 295.311,67 € 0,00 € 24.229,94 € 271.081,73 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 29.303,94 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 109.245,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 24 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 0,00 € 58.744,49 € 279.735,68 € 0,00 € 23.871,88 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 386 - Holzlar Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 Stat. Bezirk: 317 - Beuel-Ost Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Ennert-Zwerge Adresse:: 53229 Bonn - Hauptstr. 46 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 676 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 34.136,66 € 284.472,13 € 0,00 € 0,00 € 284.472,13 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 59.174,83 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 79.393,10 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 43 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 32.870,64 € 273.922,02 € 0,00 € 0,00 € 273.922,02 € 0,00 € 0,00 € 215.621,70 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: in I zu kompensieren, wird die Einrichtung zunächst drei Kinder über drei Jahren zusätzlich im Korridor aufnehmen. Bemerkungen: Um den Verlust von drei Ü3-Plätzen durch die Umwandlung einer halben GF III Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholische Kindertagesstätte St. Pius Adresse:: 53225 Bonn - Elsa-Brändström-Str. 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 677 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 85.177,29 € 405.606,15 € 0,00 € 0,00 € 405.606,15 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 65 0,00 € 83.918,44 € 399.611,60 € 0,00 € 0,00 € 399.611,60 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Mach Mit Adresse:: 53225 Bonn - Ringstr. 52 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 678 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 141.152,92 € Trägeranteil 21,000 % 672.156,76 € 0,00 € 0,00 € 672.156,76 € 15.931,68 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 196.970,67 € 136.557,30 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 27 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 27 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 88 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 4 0,00 € 139.066,87 € 662.223,17 € 0,00 € 0,00 € 662.223,17 € 15.696,24 € 0,00 € 194.059,53 € 134.539,20 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Korridor. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum Korridor. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Am Stadion Adresse:: 53225 Bonn - Am Stadion 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 679 Katholischer Kindergarten Heilig Kreuz Adresse:: 53227 Bonn - Landgrabenweg 10 Kindertageseinrichtung: 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 41.444,38 € 345.369,82 € 0,00 € 0,00 € 345.369,82 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 13.655,73 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 55.717,47 € Summe der Betreuungspauschalen 29 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 9 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 46 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Korridor. 0,00 € 33.891,70 € 282.430,87 € 0,00 € 0,00 € 282.430,87 € 15.696,24 € 0,00 € 208.434,31 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 680 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 62.964,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 45.791,75 € 508.797,21 € 0,00 € 54.693,66 € 454.103,55 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 94.837,73 € 54.622,92 € 0,00 € 81.955,45 € 63.901,25 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 23 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 12 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 5 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 5 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 22 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 55 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Bemerkungen: 12.110,13 € 33.027,63 € 275.230,28 € 0,00 € 0,00 € 275.230,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 103.146,72 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 172.083,56 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum 0 3 Träger evangelisch Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten der KJF Adresse:: 53227 Bonn - Dietrich-Bonhoeffer-Str. 8 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 681 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 32.151,82 € 267.931,85 € 0,00 € 0,00 € 267.931,85 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 167.789,83 € 100.142,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 23 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 22 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 Bemerkungen: 0,00 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum 0 2 Cyprian Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: St. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Alt-Katholischer Kindergarten St. Cyprian Adresse:: 53225 Bonn - Limpericher Straße 124 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 682 14 0 5 28 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 204.265,88 € 22.759,55 € 0,00 € 229.475,26 € 51.121,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 228.429,76 € Trägeranteil 45,000 % 507.621,69 € 0,00 € 0,00 € 507.621,69 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0,00 € Art der Betreuung Bemerkungen: 374 - Beuel-Süd Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum € 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 51 Träger Berechnung nach KIBIZ – – Trägerart: Betrieblicher Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 3 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird. Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertagesstätte Mobile Strolche Adresse:: 53227 Bonn - Landgrabenweg 151 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 683 Städtischer Kindergarten Pützchensweg Adresse:: 53227 Bonn - Pützchensweg 15 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 27.047,53 € 128.797,75 € 15.000,00 € 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 10 Pauschale 25 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 31.644,10 € 150.686,20 € 0,00 € 0,00 € 150.686,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 89.692,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 60.993,40 € 0,00 € Pauschale Betriebserlaubnis für eine Gruppe in Aussicht gestellt worden ist, wird die Gruppenform Ib im Kindergartenjahr 2012/13 bereits um 50 % reduziert. 0 1 384 - Li-Kü-Ra Bemerkungen: Da ab 2013 für diese Einrichtung von der Fachaufsicht lediglich eine Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Abbau einer halben Gruppe I aufgrund einer befristeten Betriebserlaubnis. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 684 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 40.275,48 € 335.628,96 € 0,00 € 0,00 € 335.628,96 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 13.655,73 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 12 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € 36.118,63 € 300.988,60 € 0,00 € 0,00 € 300.988,60 € 0,00 € 0,00 € 86.248,68 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 384 - Li-Kü-Ra Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 46 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Adelheidis Adresse:: 53227 Bonn - Wehrhausweg 16 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 685 Kindertageseinrichtung Sonnenberg Adresse:: 53227 Bonn - An der Umkehr Kindertageseinrichtung: 2 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 144.074,04 € Trägeranteil 21,000 % 686.066,88 € 4.919,00 € 0,00 € 681.147,88 € 63.726,74 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 4 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 2 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 204.265,88 € 0,00 € 0,00 € 229.475,26 € 51.121,00 € 0,00 € 39.696,55 € 92.862,45 € Summe der Betreuungspauschalen 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 14 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 5 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 15 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 5 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € 126.495,04 € 602.357,34 € 0,00 € 0,00 € 602.357,34 € 31.392,48 € 36.297,72 € 201.246,92 € 0,00 € 0,00 € 177.637,46 € 25.182,76 € 0,00 € 39.109,90 € 91.490,10 € 0,00 € Pauschale 384 - Li-Kü-Ra Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 15 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Stat. Bezirk: 318 - Beuel-Mitte-Süd Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 686 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 42.866,03 € 357.216,94 € 0,00 € 0,00 € 357.216,94 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 29.180,84 € 18.207,64 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 55.717,47 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 4 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 9 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 21 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 48 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Korridor. 0 2 385 - Oberkassel Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0,00 € 38.719,81 € 322.665,10 € 0,00 € 0,00 € 322.665,10 € 15.696,24 € 0,00 € 57.499,12 € 85.208,16 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 164.261,58 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Katholischer Kindergarten St. Cäcilia Adresse:: 53227 Bonn - Büchelstr. 21 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 687 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 3.193,48 € 17.767,39 € 148.061,62 € 15.000,00 € 0,00 € 133.061,62 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 87.542,52 € 45.519,10 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 12 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 12 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 22 3.146,28 € 17.531,41 € 146.095,08 € 15.000,00 € 0,00 € 131.095,08 € 0,00 € 0,00 € 86.248,68 € 44.846,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 385 - Oberkassel Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Evangelischer Kindergarten Oberkassel Adresse:: 53227 Bonn - Kinkelstr. 7 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 688 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 43.956,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 14.560,29 € 364.007,22 € 0,00 € 38.442,44 € 325.564,78 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 45.306,86 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 309.633,09 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 39 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 14.110,16 € 352.754,00 € 0,00 € 39.874,80 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 385 - Oberkassel Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Oberkasseler Elterninitiative Taubenschlag Adresse:: 53227 Bonn - Königswinterer Str. 682 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 689 Städtischer Kindergarten Weidenweg Adresse:: 53227 Bonn - Weidenweg 10 Kindertageseinrichtung: 7 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 159.633,89 € Trägeranteil 21,000 % 760.161,37 € 4.919,00 € 0,00 € 755.242,37 € 143.385,17 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 9 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 2 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 131.313,78 € 113.797,75 € 0,00 € 49.173,27 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 18 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 18 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 3 3 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 95 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 0,00 € 157.287,10 € 748.986,20 € 0,00 € 0,00 € 748.986,20 € 109.873,68 € 36.297,72 € 129.373,02 € 112.116,00 € 0,00 € 48.446,58 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die Kita führt eine integrative Gruppe nach der Modellgruppe II des LVR. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 385 - Oberkassel Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 690 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 60.713,40 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 23.133,68 € 578.342,08 € 0,00 € 49.686,28 € 528.655,80 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 46.337,40 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 91.038,20 € 0,00 € 163.910,90 € 127.802,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 10 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 22.252,65 € 556.316,28 € 0,00 € 35.473,28 € 520.843,00 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 89.692,80 € 0,00 € 161.488,60 € 125.913,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 385 - Oberkassel Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Elterninitiative Powerpänz Adresse:: 53227 Bonn - Kastellstraße 3 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 691 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 57.242,63 € 272.583,95 € 0,00 € 0,00 € 272.583,95 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € Pauschale 0,00 € 49.161,59 € 234.102,80 € 0,00 € 0,00 € 234.102,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 387 - Hoholz Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Am Wolfsbach Adresse:: 53229 Bonn - Am Wolfsbach 28 b Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 692 Träger VFG 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 21.606,60 € anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 19.975,42 € 221.949,13 € 30.000,00 € 18.849,82 € 173.099,31 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 21.606,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 7 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 15 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 1 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: 15.000,00 € 19.205,39 € 213.393,18 € 15.000,00 € 18.890,57 € 179.502,61 € 0,00 € 0,00 € 50.311,73 € 0,00 € 0,00 € 129.190,88 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Brennpunkt in Höhe von 15.000,00 EUR wird vorbehaltlich einer Prüfung der noch ausstehenden Definition u. eines politischen Beschlusses erfolgen. 387 - Hoholz Bemerkungen: Eine Auszahlung der vorgesehenen Pauschale zur Förderung Sozialer Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum Brennpunkt in Höhe von 15.000,00 EUR wird vorbehaltlich der finanziellen Notwendigkeit erfolgen. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: freier Bemerkungen: Eine Auszahlung der vorgesehenen Pauschale zur Förderung Sozialer Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Die Schatzinsel Verein für Gefährdetenhilfe gbGmbH Adresse:: 53229 Bonn - Kleinfeldstr. 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 693 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 101.224,33 € Trägeranteil 21,000 % 482.020,60 € 0,00 € 0,00 € 482.020,60 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 87.542,52 € 50.071,01 € 0,00 € 131.128,72 € 89.461,75 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 12 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 11 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 5 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 5 7 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € Pauschale 0,00 € 83.131,07 € 395.862,22 € 0,00 € 0,00 € 395.862,22 € 0,00 € 0,00 € 71.873,90 € 58.300,32 € 0,00 € 80.744,30 € 62.956,90 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 387 - Hoholz Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 58 Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Om Berg Adresse:: 53229 Bonn - Veilchenweg 26 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 694 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 89.986,47 € 428.507,00 € 0,00 € 0,00 € 428.507,00 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 15 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 20 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0,00 € Pauschale 0,00 € 81.109,82 € 386.237,25 € 0,00 € 0,00 € 386.237,25 € 0,00 € 0,00 € 107.810,85 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 388 - Holtorf Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 60 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Stat. Bezirk: 319 - Beuel/Außenring-Süd Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Weinheimstr. Adresse:: 53229 Bonn - Weinheimstr. 51 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 695 Katholischer Kindergarten St. Laurentius Adresse:: 53123 Bonn - Meßdorfer Str. 221-223 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 38.177,30 € 318.144,16 € 0,00 € 0,00 € 318.144,16 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 13.655,73 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 46 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 420 - Duisdorf 30.703,66 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 137 - Lessenich/Meßdorf Stat. Bezirk: Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 696 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 78.202,71 € 372.393,86 € 0,00 € 0,00 € 372.393,86 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 95.271,72 € 49.526,64 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 49 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 12 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 8 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 12 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 8 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Korridor. 0 3 420 - Duisdorf 137 - Lessenich/Meßdorf Stat. Bezirk: Planungsraum 0,00 € 79.401,44 € 378.102,08 € 0,00 € 0,00 € 378.102,08 € 15.696,24 € 0,00 € 0,00 € 219.747,36 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 93.863,76 € 48.794,72 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Meßdorfer Str. Adresse:: 53123 Bonn - Meßdorfer Str. 131 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 697 6 0 10 12 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 87.542,52 € 45.519,10 € 0,00 € 98.346,54 € 51.121,00 € Brutto-Miete € € € € € € € € € € Pauschale Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 59.331,12 € 282.529,16 € 0,00 € 0,00 € 282.529,16 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten % € € € € € Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen ( € pro Gruppe) Pauschale für eingruppige Einrichtungen € Summe der Betreuungspauschalen € 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0,00 € Anzahl Kinder Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0,00 € Art der Betreuung Bemerkungen: 137 - Lessenich/Meßdorf Stat. Bezirk: 420 - Duisdorf Planungsraum € 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0,00 € 0,00 € Pauschale 32 Trägerschaft Berechnung nach KIBIZ – – Trägerart: NN Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 0 2 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kindertageseinrichtung Lessenich-Meßdorf Schulerweiterungsfläche Adresse:: 53123 Bonn - Forellstraße Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 698 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 135.677,57 € Trägeranteil 21,000 % 646.083,65 € 0,00 € 0,00 € 646.083,65 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 341.393,25 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 75 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 75 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 115 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 420 - Duisdorf 0,00 € 133.672,43 € 636.535,40 € 0,00 € 0,00 € 636.535,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 336.348,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 491 - Duisdorf-Zentrum Stat. Bezirk: Planungsraum 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Flemingstr. Adresse:: 53123 Bonn - Flemingstr. 4 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 699 Evangelischer Kindergarten Ev. Johannis-Kirchengemeinde Duisdorf Adresse:: 53123 Bonn - Bahnhofstr. 67 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 36.010,51 € 300.087,60 € 0,00 € 0,00 € 300.087,60 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 238.179,30 € 61.908,30 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 30 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 10 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € 30 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Anzahl Kinder 0 Art der Betreuung Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Pauschale 40 0 Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung 2 0,00 € 35.155,17 € 292.959,72 € 0,00 € 0,00 € 292.959,72 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 58.300,32 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 234.659,40 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Jahren zusätzlich aufgenommen. Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Aus Bedarfsgründen werden hier in 2012/13 mindestens 2 Kinder über 3 Jahren zusätzlich im Korridor aufgenommen. Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 496 - Duisdorf-Nord Stat. Bezirk: 420 - Duisdorf Planungsraum Bemerkungen: Aus Bedarfsgründen werden hier in 2013/14 mindestens 3 Kinder über 3 Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: evangelisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 700 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 116.377,47 € Trägeranteil 21,000 % 554.178,42 € 0,00 € 0,00 € 554.178,42 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 72.952,10 € 172.972,58 € 0,00 € 98.346,54 € 51.121,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 38 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 6 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 78 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 420 - Duisdorf 0,00 € 56.396,68 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 268.555,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 496 - Duisdorf-Nord Stat. Bezirk: Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Im Grünen Winkel Adresse:: 53123 Bonn - Am Bruch Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 701 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Augustinus Adresse:: 53123 Bonn - Gottfried-Kinkel-Str. 7 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 36.975,04 € 308.125,31 € 0,00 € 0,00 € 308.125,31 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 21.885,63 € 127.453,48 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 3 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 28 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 51 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 420 - Duisdorf 0,00 € 30.703,66 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 255.863,80 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 497 - Neu-Duisdorf Stat. Bezirk: Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze werden über die Korridorregelung vorgehalten. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: katholisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 702 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 19.054,34 € 51.847,61 € 432.063,45 € 0,00 € 0,00 € 432.063,45 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 94.837,73 € 54.622,92 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 13 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 12 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 34 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 6 Pauschale 65 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 420 - Duisdorf 18.772,75 € 49.759,12 € 414.659,36 € 0,00 € 0,00 € 414.659,36 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 265.947,32 € 36.596,04 € 0,00 € Pauschale 497 - Neu-Duisdorf Stat. Bezirk: Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Johannis-Kirchengemeinde Adresse:: 53123 Bonn - Gutenbergstr. 11 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 703 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 119.490,36 € Trägeranteil 21,000 % 569.001,70 € 0,00 € 0,00 € 569.001,70 € 79.658,43 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 5 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 218.856,30 € 113.797,75 € 0,00 € 131.128,72 € 25.560,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 30 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 8 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 2 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 70 0,00 € 117.724,43 € 560.592,54 € 0,00 € 0,00 € 560.592,54 € 78.481,20 € 0,00 € 215.621,70 € 112.116,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 492 - Finkenhof Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Am Finkenhof Adresse:: 53123 Bonn - Letterhausstr. 41 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 704 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 21,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 73.796,54 € 351.412,10 € 0,00 € 0,00 € 351.412,10 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 227.595,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 70 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 72.705,95 € 346.218,80 € 0,00 € 0,00 € 346.218,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 224.232,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 492 - Finkenhof Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Städtischer Kindergarten Finkenhofschule Adresse:: 53123 Bonn - Ossietzkystr. 34 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 705 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 2 20.661,74 € 71.073,19 € 592.276,60 € 0,00 € 0,00 € 592.276,60 € 31.863,37 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 291.808,40 € 104.693,93 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 40 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 23 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 75 20.356,40 € 67.332,02 € 561.100,20 € 0,00 € 0,00 € 561.100,20 € 0,00 € 0,00 € 287.495,60 € 112.116,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 494 - Brüser Berg Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Rochus Adresse:: 53125 Bonn - Fahrenheitstr. 5 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 706 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 0,00 € 11.789,05 € 294.726,36 € 0,00 € 0,00 € 294.726,36 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 102.132,94 € 31.863,37 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 95.271,72 € 49.526,64 € Summe der Betreuungspauschalen 13 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 14 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 7 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 12 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 8 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 11 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 9 Pauschale 42 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 11.437,81 € 285.945,27 € 0,00 € 0,00 € 285.945,27 € 15.696,24 € 0,00 € 93.436,07 € 35.877,12 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 86.041,78 € 54.894,06 € 0,00 € Pauschale 494 - Brüser Berg Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Brüser Zwerge Adresse:: 53125 Bonn - Riemannstr. 50 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 707 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 113.884,00 € Trägeranteil 21,000 % 542.304,75 € 0,00 € 0,00 € 542.304,75 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 85 0,00 € 112.200,94 € 534.290,20 € 0,00 € 0,00 € 534.290,20 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 494 - Brüser Berg Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Hallestr. Adresse:: 53125 Bonn - Hallestr. 99 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 708 10 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 10 88.933,18 € 90.208,17 € 751.734,75 € 0,00 € 0,00 € 751.734,75 € 159.316,85 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 18,500 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 80 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 71.100,03 € 137.015,66 € 740.625,20 € 0,00 € 0,00 € 740.625,20 € 156.962,40 € 0,00 € 143.747,80 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 494 - Brüser Berg Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: evangelisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Evangelischer Kindergarten Ev. Johanniskirchengemeinde Adresse:: 53125 Bonn - Fahrenheitstr. 55 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 709 1 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten 12,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 1 32.200,61 € 32.200,61 € 268.338,43 € 0,00 € 0,00 € 268.338,43 € 15.931,68 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 12,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 138.608,99 € 113.797,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 19 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 25 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 45 Korridor. 0 2 495 - Lengsdorf Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 31.724,72 € 31.724,72 € 264.372,65 € 0,00 € 0,00 € 264.372,65 € 15.696,24 € 0,00 € 136.560,41 € 112.116,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: katholisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Katholischer Kindergarten Sankt Peter Adresse:: 53127 Bonn - Am Ehrenmal 1 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 710 5 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 69.389,82 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 109.179,62 € Trägeranteil 21,000 % 519.902,97 € 4.919,00 € 61.119,48 € 453.864,49 € 63.726,74 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 4 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 62.073,60 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 49.173,27 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 123.816,60 € Summe der Betreuungspauschalen 10 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 3 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 20 Pauschale 55 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 101.368,47 € 482.707,01 € 0,00 € 53.925,51 € 428.781,50 € 78.481,20 € 0,00 € 71.873,90 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 121.986,80 € 0,00 € Pauschale 495 - Lengsdorf Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 3 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen. Bemerkungen: Die Einrichtung führt eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h. Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindertageseinrichtung In den Weingärten Adresse:: 53127 Bonn - In den Weingärten Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 711 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 127.033,76 € Trägeranteil 21,000 % 604.922,69 € 0,00 € 0,00 € 604.922,69 € 0,00 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 145.904,20 € 227.595,50 € 0,00 € 180.301,99 € 51.121,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 50 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 8 11 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 4 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 2 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder 85 0,00 € 109.694,22 € 522.353,44 € 0,00 € 0,00 € 522.353,44 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 224.232,00 € 0,00 € 129.190,88 € 25.182,76 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 495 - Lengsdorf Stat. Bezirk: 421 - Brüser Berg Planungsraum 0 4 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: städtisch Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Gesamtzahl Kinder: Städtischer Kindergarten Kreuzbergschule - Das gelbe Haus Adresse:: 53127 Bonn - Schulstraße 29 a Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 712 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 11.043,96 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 4,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 7.855,46 € 196.386,49 € 15.000,00 € 8.287,18 € 173.099,31 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 4,000 % Brutto-Miete 11.043,96 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 58.361,68 € 0,00 € 0,00 € 114.737,63 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 8 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 7 7 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 0 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 15 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 7.754,76 € 193.869,07 € 15.000,00 € 8.327,93 € 170.541,14 € 0,00 € 0,00 € 57.499,12 € 0,00 € 0,00 € 113.042,02 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 493 - Medinghoven Stat. Bezirk: 422 - Medinghoven Planungsraum 0 1 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Elterninitiative Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Kindertreff Willibald Adresse:: 53123 Bonn - Kragstr. 6 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 713 Städtischer Kindergarten Schulzentrum Medinghoven Adresse:: 53123 Bonn - Stresemannstr. 26 Kindertageseinrichtung: 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger 0,00 € 139.880,98 € Trägeranteil 21,000 % 666.099,90 € 0,00 € 0,00 € 666.099,90 € 31.863,37 € anerkannte Betriebskosten Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 2 Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 21,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 138.608,99 € 336.841,34 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 158.786,20 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 20 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 19 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 75 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 74 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 20 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 20 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 115 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0 5 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – 0,00 € 133.672,43 € 636.535,40 € 0,00 € 0,00 € 636.535,40 € 0,00 € 0,00 € 143.747,80 € 336.348,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 156.439,60 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 493 - Medinghoven Stat. Bezirk: 422 - Medinghoven Planungsraum Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Trägerart: städtisch DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 714 0 Behinderte Kinder ab 3 Jahren Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung Brutto-Miete 0,00 € Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Sonderzuschuss a. d. Träger 9,000 % Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz (Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3) Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.756,78 € pro Gruppe) Summe der Betreuungspauschalen 0 0,00 € 43.333,50 € 481.483,30 € 0,00 € 0,00 € 481.483,30 € 0,00 € Sonderzuschuss a. d. Träger Trägeranteil anerkannte Betriebskosten Pauschale für eingruppige Einrichtungen Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen (2.716,03 € pro Gruppe) 9,000 % Brutto-Miete 0,00 € 0 Behinderte Kinder unter 3 Jahren Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 163.910,90 € 0,00 € 0,00 € 317.572,40 € 0,00 € Summe der Betreuungspauschalen 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 35 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 3 Jahren - 25 Std. 10 10 Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. Kinder unter 3 Jahren - 45 Std. 0 Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 0 0 Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. Kinder unter 3 Jahren - 35 Std. 40 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. 0 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std 0,00 € Kinder unter 3 Jahren - 25 Std. 0 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. 40 Anzahl Kinder Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std. Art der Betreuung 0 Pauschale 50 Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std Anzahl Kinder Gesamtzahl Kinder: 0,00 € 42.693,10 € 474.367,80 € 0,00 € 0,00 € 474.367,80 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 161.488,60 € 0,00 € 0,00 € 312.879,20 € 0,00 € 0,00 € Pauschale 493 - Medinghoven Stat. Bezirk: 422 - Medinghoven Planungsraum 0 2 Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2012 – Trägerart: Malteser Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std. Art der Betreuung Anzahl Gruppen: Bemerkungen: Berechnung nach KIBIZ – 2013 – Kindergarten Malteser-Krankenhaus Adresse:: 53123 Bonn - Von-Hompesch-Str. 2 Kindertageseinrichtung: DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr) 715 716 1. Lfd. Nr. Finanzposition Bezeichnung Sachkonto 78.3100 Auszahlungen für Erwerb v. Vermögensgegenst. über 410 € Produktgruppe Finanzstelle Bezeichnung CO-Kontierung 1.01.23 5100001230300 Fahrzeugbeschaffungen 2.302.296,09 Bisherige Haushaltsermächtigung Produktgruppe Finanzstelle Bezeichnung CO-Kontierung 250.000,00 1.01.11 5700001110300 Fahrzeugbeschaffungen Erhöhung um Liste Nr. IX/2012 68.3100 Einzahlungen a. d. Veräußerung v. Vermögensgegenst. Deckung bei Finanzposition Bezeichnung Sachkonto EE durch EE/MA Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Begründung MA = Minderung der Ausgabe 250.000,00 Mehrbedarf bei der Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs mit Hakenlift als Austauschladungsträger und verschiedenen aufziehbaren Aufbauten für Amt 66. Die Mittel werden benötigt, um einen Haushaltrest zu bilden. Die Deckung erfolgt aus den Erlösen für den Verkauf der Altfahrzeuge. um Erläuterungen: EE = Erhöhung der Einnahme Anlage zu TOP 1.4.15 Rat: 05.03.2013 1. Lfd. Nr. Finanzposition Bezeichnung Sachkonto 78.3100 Auszahlungen für Erwerb v. Vermögensgegenst. über 410 € Produktgruppe Finanzstelle Bezeichnung CO-Kontierung 1.01.23 5100001230300 Fahrzeugbeschaffungen 2.235.927,40 Bisherige Haushaltsermächtigung Produktgruppe Finanzstelle Bezeichnung CO-Kontierung 70.000,00 1.11.03 5660611031600 Abwasserbeseitigung Erhöhung um Liste Nr. I/2013 78.5200 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Deckung bei Finanzposition Bezeichnung Sachkonto MA durch EE/MA Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Begründung MA = Minderung der Ausgabe 70.000,00 Mehrbedarf bei der Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs mit Hakenlift als Austauschladungsträger und verschiedenen aufziehbaren Aufbauten für Amt 66. um Erläuterungen: EE = Erhöhung der Einnahme Anlage zu TOP 1.4.16 Rat: 05.03.2013 717 Anlage zu TOP 1.6.2 Rat: 05.03.2013 EXPOSÉ Veräußerung städtischer Grundstücke auf dem Nordfeld gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof und an der Rabinstraße nordwestlich des Hauptbahnhofs zur Nutzung für Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung nach VOB/A - EG /.. 718 -2- Inhaltsverzeichnis Seite 2 1. Präambel Seite 4 2. Zielsetzung Seite 6 3. Grundstücke und Standort Seite 9 3.1 Städtebauliche Einbindung Seite 9 3.2 Planungsrechtliche Situation Seite 10 3.3 Planungen im Umfeld Seite 11 3.4 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse Seite 12 3.4.1 Grundstücke Seite 12 3.4.2 Gebäude Seite 14 3.4.3 Freianlagen Seite 15 3.5 Weitere Anforderungen und Restriktionen Seite 16 (1.) Eisenbahnstrecke Köln –Koblenz (2.) Stadtbahn (3.) Straßenbahn (4.) Verkehrskonzept - Straßenumbau (5.) Leitungen (6.) Tiefgarage der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) - Bahnhofsgarage (7.) Zivilschutzanlage (8.) Anpassung vorhandener baulicher Anlagen (9.) Gründung (10.) Nutzbarkeit der Gebäude (11.) Gestaltung der Gebäude (12.) Gestaltung der Freianlagen (13.) Brandschutz (14.) Lärmschutz (15.) Artenschutz (16.) Energiekonzept für die Gebäude (17.) Nachweis der stadtklimatischen Verträglichkeit (18.) Öffentliche Einrichtungen Seite 16 Seite 16 Seite 17 Seite 17 Seite 18 Seite 18 Seite 18 Seite 19 Seite 19 Seite 19 Seite 20 Seite 20 Seite 20 Seite 20 Seite 21 Seite 21 Seite 21 Seite 22 /.. 719 -3- 4. Verfahren Seite 23 4.1 Verkäuferin und ausschreibende Stelle Seite 23 4.2 Teilnehmerkreis Seite 23 4.3 Verfahrensstruktur Seite 24 4.3.1 Teilnahmewettbewerb –Eignungsnachweis (Stufe 1) Seite 24 4.3.2 Das Verhandlungs- und Bieterverfahren (Stufe 2) Seite 27 4.3.2.1 Phase 1: Abgabe des indikativen Angebots Seite 28 4.3.2.2 Phase 2: Bieterverhandlungen und verbindliches Angebot Seite 30 4.3.2.3 Zuschlag Seite 31 5. Inhaltliche Anforderungen Seite 33 5.1 Nutzungskonzeption Seite 33 5.2 Städtebau und Gestaltung Seite 33 5.2.1 Städtebauliches Konzept Seite 33 5.2.2 Architektur Seite 34 5.3 Vertragliche Grundlagen Seite 34 6.1 Zu erbringende Leistungen nach dem Zuschlag Seite 35 6.2 Abzugebende Unterlagen nach dem Zuschlag Seite 36 7. Hinweise und Ansprechpartner Seite 37 8. Zeitplan Seite 38 9. Anlagen Seite 39 /.. 720 -4- 1. Präambel Der Bahnhofsbereich der Bundesstadt Bonn (im Folgenden: Stadt) ist seit langer Zeit in der Diskussion. Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurde ein breit angelegter, intensiver Diskussionsprozess angestoßen. Ergebnis der Bürgerwerkstatt waren mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelte Ziele mit dem Schwerpunkt einer angemessenen Neubebauung und einer Verbesserung der Situation, die sich heute unter vielen Aspekten betrachtet als funktional und gestalterisch nicht zeitgemäß darstellt. Diese Ziele waren Grundlage eines von der Stadt durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs mit anschließendem VOF-Verfahren für ein neues Gesamtkonzept mit 29 Teilnehmern, die für diesen Bereich unterschiedliche Konzepte ermittelten. In dieses Auswahlverfahren wurde die Bürgerschaft in den verschiedenen Stufen intensiv eingebunden. Ergebnis des Wettbewerbs ist ein Gesamtkonzept von Stefan Schmitz, bda Architekten und Stadtplaner Köln, das vom Rat der Stadt am 7. Mai 2009 einstimmig beschlossen wurde (im Folgenden: "Schmitz-Planung"). Dieses Gesamtkonzept sieht eine Bebauung des Bahnhofsbereichs und eine Verbesserung der Verkehrssituation vor. Durch einen Platz und Schließung des Bonner Lochs soll ein attraktives Eingangstor zur Stadt geschaffen werden. Durch einheitlich gesetzte Gebäude soll ein großzügiger Straßenraum vor dem Bahnhof geschaffen werden, der klare Begrenzungen erhält. Insgesamt soll der Bereich durch attraktive Nutzungen aufgewertet werden. Im südlich an das Nordfeld angrenzenden Bereich der "Südüberbauung" liegt ein genehmigtes Bauvorhaben vor, das einen sich in das Gesamtkonzept einfügenden Neubau mit groß- und kleinflächigem Einzelhandel vorsieht. Die Entwicklung dieses Bereichs obliegt den aktuellen Eigentümern; ob und wann sie realisiert wird, ist noch ungeklärt. Die Stadt sucht geeignete Bewerber für die Realisierung der anstehenden Projekte am Bonner Hauptbahnhof, das sog. "Nordfeld" und das Areal an der Rabinstraße. Die Vorschläge sollen sich zwar an den Eckdaten der "Schmitz-Planung" orientieren, die aller- /.. 721 -5- dings weder bindend noch abschließend ist, sondern in diesem Vergabeverfahren lediglich einen Orientierungsrahmen darstellt. Dementsprechend besteht für die Bewerber ein grundsätzlich unbeschränkter Spielraum für eigene gestalterische Überlegungen. Die "Schmitz-Planung" nebst Angaben zur Topographie wird den geeigneten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt; zur ersten Orientierung sind als Anlage 1 das Deckblatt und die Übersichten zum Planungsgebiet, zu den Platzproportionen und zu den Verkehrsverhältnissen beigefügt. Ausgeschrieben werden die Baufelder nördlich gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof zwischen den Straßen Am Hauptbahnhof, Maximilianstraße, Thomas-Mann-Straße und Poststraße sowie an der Rabinstraße nordwestlich des Bahnhofsgebäudes. Die geplanten Gebäude auf dem Nordfeld sind eine Chance für die Einzelhandelsentwicklung der Bonner Innenstadt. Der Komplex soll zusammen mit der beabsichtigten Entwicklung der gegenüber liegenden Südüberbauung, deren Realisierung allerdings noch nicht feststeht, ein attraktives Eingangstor zur Innenstadt bilden. Der Standort ist darüber hinaus so gut wie kein anderer in Bonn vor allem durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen. Mit diesen Standortfaktoren und einem gestalterisch hochwertigen Erscheinungsbild soll das neue Eingangstor Wirklichkeit werden. Diese Chance zu ergreifen erfordert eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unter diesem Motto findet auch dieses Verfahren statt. /.. 722 -6- 2. Zielsetzung Die Stadt verkauft jeweils eine Teilfläche der städtischen Grundstücke mit einer Gesamtgröße auf dem Nordfeld von ca. 4.700 m² –unbelasteter beitragsfreier Bodenwert 2.160,- ²€/m –und an der Rabinstraße von ca. 3.050 m² –unbelasteter beitragsfreier Bodenwert 890,- ²€/m –. Ein Lageplan mit eingezeichneten Baugrenzen ist als Anlage 2 beigefügt. Die unter einem Teil des Areals liegende Tiefgarage steht im wirtschaftlichen Eigentum der SWB und ist nicht Gegenstand der Teilflächenübertragung; sofern der Bewerber das Bauwerk nicht von SWB erwirbt bzw. erwerben kann, ist der Verbleib der Tiefgarage gfs. als Überbaurecht der SWB dinglich auf dem Kaufgegenstand zu sichern (vgl. auch nachfolgend Ziff. 3.4.1 sowie Ziff. 3.5 Nr. 6). Durch den Verkauf gegen Gebot im Verhandlungsverfahren mit anschließender Bebauung der derzeit unter anderem als öffentlicher Parkplatz genutzten Teilflächen von ca. 7.750 m² soll unter den nachfolgenden Maßgaben ein Geschäfts-, Dienstleistungs- und Wohnkomplex entstehen: Gegenüber dem Hauptbahnhof ist als Eingang in die Innenstadt auf der Fläche zwischen der "Überbauung Süd" und den im Norden neu entstehenden Gebäuden ein Platz auszubilden. Ferner ist die Voraussetzung für eine durchgehende Begrünung der Straße Am Hauptbahnhof längs der auf den Erwerbsgrundstücken zu errichtenden Hochbauten zu schaffen. Das derzeit vorhandene sog. „ Bonner Loch“ist nach Möglichkeit durch den Bieter auf dessen Kosten niveaugleich zur Poststraße zu schließen. Für Teilflächen des heutigen Bonner Lochs ist zur vollständigen Schließung erforderlich, mit Dritteigentümern, die an Teilbereichen Überbaurechte besitzen, Rechtsänderungen zu vereinbaren. Sollten solche Vereinbarungen nicht möglich sein, sind alternative Lösungen (z.B. Teilschließung des Bonner Lochs) zu entwickeln. Ø Im Untergeschoss sind Gehrechte zu Gunsten der Allgemeinheit einzuräumen. Ø Der geplante Gebäudekomplex auf dem Nordfeld zwischen der Thomas-MannStraße und der Poststraße soll eine Nutzfläche von ca. 12.000 m² haben. Für das /.. 723 -7- Untergeschoss (soweit verfügungsberechtigt, vgl. den vorstehenden Hinweis auf das Eigentum der SWB an der Tiefgarage) und das Erdgeschoss ist zwingend, für das 1. Obergeschoss nach Möglichkeit Einzelhandel vorzusehen, im 2. und 3. Obergeschoss kann bahnseitig Büronutzung/Dienstleistung und zur Maximilianstraße auch Wohnnutzung vorgesehen werden. Ferner ist das Wohn- und Geschäftsgebäude an das Verteilergeschoss mit Anschluss zur U-Bahn-Station und zum Hauptbahnhof anzubinden. Der Brandschutz ist im gesamten Gebäudekomplex zu überprüfen und gfs. zu ertüchtigen. Ø An der Rabinstraße ist durch den Bieter ein Parkhaus, optional mit angegliederten Büros, als maximal fünfgeschossiges Gebäude mit einem oder ggf. mehreren Tiefgaragengeschossen zu errichten; auf der Basis der "Schmitz-Planung" ergäbe sich eine BGF von insgesamt ca. 18.300 m³. In dem Gebäude sind im Erdgeschoss oder an anderer geeigneter Stelle auf den Baufeldern mindestens 140 überdachte Fahrradabstellplätze unterzubringen. Ferner ist das Parkhaus - soweit technisch und wirtschaftlich möglich - an das Verteilergeschoss der U-Bahn-Haltestelle am Aufgang zur Thomas-Mann-Straße anzubinden. Neben der Unterbringung der notwendigen Stellplätze für das Vorhaben soll möglichst durch eine weitere Nutzung eine Belebung des Areals und eine attraktive Verbindung zum Alten Friedhof sichergestellt werden. Um die Erreichbarkeit dieses Parkhauses von Norden aus zu gewährleisten und gleichzeitig eine erhöhte Belastung des ZOB und des Bereichs vor dem Hauptbahnhof mit PKW-Verkehr zu verhindern, wird die Fahrtrichtung der Rabinstraße nach Süden geöffnet werden. Das Parkhaus wird nur von Norden aus anfahrbar sein. Ø Die Option zur Anbindung des Gebäudes an der Rabinstraße an den Hauptbahnhof durch die Herstellung einer gleisparallelen Fußgängerbrücke über die Nordunterführung zu Gleis 1 ist bei der Planung zu berücksichtigen und in Abstimmung mit der DB zu sichern. Kostenmäßig ist diese Maßnahme nicht durch den Bieter zu besorgen. Planung und Erstellung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Ø Das Gebäude an der Rabinstraße ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, unterirdisch an das Verteilergeschoss der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof anzuschließen. Ø Die sich aus dem für den Bahnhofsbereich entwickelten Verkehrskonzept ergebenden Umgrenzungslinien für den Verkehrsraum sind einzuhalten (vgl. näher unter Ziff. 3.3). In diesem Verkehrsraum können die verschiedenen Varianten zur Seitenraumgestaltung (Baumreihe mit und ohne Stellplätze für Taxen, Kiss & Ride oder Behin- /.. 724 -8- dertenstellplätze sowie Bahnhaltestelle) dargestellt werden. Dabei sollte die von der Bürgerwerkstatt geforderte einseitige Alleebaumbepflanzung realisierbar sein. Ø Die Bebauung insbesondere der bahnseitigen Straßenseite der Rabinstraße mit einem maximal 5-geschossigen Gebäude, aber auch der Gebäudekomplex auf dem Nordfeld, werden Auswirkungen auf das innerstädtische Klima haben, da die Gleisanlage der DB eine wichtige Frischluftschneise bildet, über die die Innenstadt mit Frischluft versorgt wird. Die Stadt wird die Planungen der Bieter nach Abgabe der indikativen Angebote und vor Zulassung zur Verhandlungsphase durch einen unabhängigen externen Klimagutachter prüfen lassen. In dem Gutachten soll festgestellt werden, ob die Planung aus klimatischer Sicht in der geplanten Art und Weise umgesetzt werden kann, oder welche Änderungen ggf. beigebracht werden müssen. Ø Die öffentlichen Flächen an der Poststraße und der Maximilianstraße, welche an das Bauprojekt angrenzen, sollen nach Fertigstellung der geplanten Gebäude durch den Investor wiederhergestellt werden. Die Maximilianstraße ist als Fußgängerzone auszubauen. Die Kosten sollen über KAG-Beiträge Dritter –unter Berücksichtigung der beim Erwerber verbleibenden Beitragslast –kompensiert werden. Dazu hat der Bieter die gesamten Kosten gegenüber der Stadt prüffähig abzurechnen. /.. 725 -9- 3. Grundstück und Standort 3.1 Städtebauliche Einbindung Die Grundstücke befinden sich im Zentrum der Stadt gegenüber und nördlich des Bonner Hauptbahnhofs. Sie werden von den Straßen Am Hauptbahnhof, Maximilianstraße, Poststraße, Thomas-Mann-Straße und Rabinstraße umgrenzt. Im Westen befindet sich die Gleisanlage der Deutschen Bahn. Die bauliche Umgebung wird durch die 3 - 5-geschossige „ Südüberbauung“ , die 4 - 6geschossige Randbebauung der Maximilianstraße und den 2-geschossigen, unter Denkmalschutz stehenden Hauptbahnhof, geprägt. Die lange Jahre ungeklärte Situation über die Planungen am Bonner Bahnhofsbereich hat zu einem Qualitätsverlust im Geschäftsbesatz der „ Südüberbauung“und der Maximilianstraße geführt. Teilweise bestimmen „ Verlegenheitsnutzungen“die Erdgeschosszonen. In den Obergeschossen sind die Nutzungen stabil geblieben. Hier sind Büros, Arztpraxen, Dienstleister und Wohnungen vorzufinden. Unterirdisch befinden sich dort die Stadtbahnstrecke Köln – Bad Godesberg mit der Stadtbahnhaltestelle „ Hauptbahnhof“und eine Tiefgarage. Die Verkehrssituation wird durch den nach Norden verlaufenden 2-spurigen Cityring geprägt, der die gesamte Bonner Innenstadt umläuft und über den die Zufahrt zu den Innenstadtgaragen gesteuert wird. Der Zentrale Omnibusbahnhof im südlichen Bereich wurde als Provisorium nach dem Bau der Stadtbahn eingerichtet. Der Hauptzugang zur Stadtbahn entstand als Ergebnis des ersten Planungsprozesses aus den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts, als über dem sog. “ Bonner Loch“noch eine „ Nordüberbauung“geplant war. Diese Planungsidee wurde nicht weiterverfolgt. Auf der nördlich angrenzenden Restfläche wurde ein provisorischer Parkplatz mit ca. 100 Parkplätzen eingerichtet. Der Bahnhofsbereich ist der Hauptverkehrsknoten Bonns. Pro Tag benutzen ca. 100.000 Personen die vorhandenen Passagen, Ein- und Ausgänge zwischen Innenstadt, Bahnhof, Stadtbahn und Omnibusbahnhof. Die Verkehrsbelastung beträgt ca. 15.000 Kfz in 24 Stunden. Für den Bereich des ZOB sowie die zuführenden Straßen liegt ein Verkehrskonzept (vgl. näher unter Ziff. 3.3) vor, das die Reduzierung des MIV direkt vor dem Bahnhof /.. 726 - 10 - und vor allem Verbesserungen für Fußgänger, Radfahrer und den ÖPNV vorsieht. Die Erreichbarkeit des Bereichs wird durch eine Öffnung der Rabinstraße von Norden sichergestellt werden. Nach Ermittlung der benötigten Verkehrsflächen kann nun der nördliche Bereich ausgeschrieben werden. Die Erneuerung des öffentlichen Raums soll sukzessive mit den umgesetzten Hochbaumaßnahmen erfolgen. Die in Rede stehenden Bauflächen sind bituminös befestigt und werden derzeit als öffentliche Parkplätze genutzt. Die Grundstücke werden über die Thomas-Mann-Str. und die Straße Am Hauptbahnhof erschlossen. Eine direkte Zufahrt über die Rabinstraße ist derzeit ausgeschlossen. Unter den Bauflächen befinden sich die Anlagen der Stadtbahn und eine Tiefgarage, die abschnittsweise für unterschiedliche Belastungen ausgelegt sind. Dort befinden sich Aufgänge an die Erdoberfläche, die erhalten, ergänzt und entsprechend an das bauliche Konzept angepasst werden müssen. 3.2 Planungsrechtliche Situation Der Flächennutzungsplan sieht für den Bereich eine gemischte Baufläche vor. Baurechtlich ist die Situation nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass Baugenehmigungen aktuell nur unter Beachtung des § 34 BauGB erteilt werden können. Angrenzend an die Grundstücke wird der Bebauungsplan 7722-62 aufgestellt. Die unterirdischen Anlagen der Stadtbahn sind planfestgestellt Für das Baufeld Nord (Maximilianstraße) ist durch den Bieter auf dessen Kosten Planungsrecht durch Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herzustellen, sofern das Vorhaben keine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB besitzt. Das Bauvorhaben an der Rabinstraße - wie oben in Ziff. 1 beschrieben - ist grundsätzlich nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ermöglicht an dieser Stelle großflächigen, zentrenrelevanten Einzelhandel (siehe Auszug für den Stadtbezirk Bonn Innenstadt, Anlage 3). Die gesamten Kosten der Planung, ggf. des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Kosten der in einem hierzu abzuschließenden Durchführungsvertrag zu /.. 727 - 11 - vereinbarenden Erweiterung, und des Umbaus der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen an der Maximilianstraße - soweit beitragsrechtlich nach dem KAG geschuldet und der Straße Am Hauptbahnhof sind vom Vorhabenträger zu tragen. 3.3 Planungen im Umfeld Parallel zu diesem Vorhaben ist das bereits erwähnte Verkehrskonzept für den ZOB sowie für die Bereiche Am Hauptbahnhof und Rabinstraße zu berücksichtigen. Der aktuelle Stand der Planung ist aus der als Anlage 4 beigefügten Vorentwurfsplanung ersichtlich; der darauf bezogene Ratsbeschluss vom 31.01.2013 ist als Anlage 5 beigefügt. Das Verkehrskonzept sieht eine Öffnung der Rabinstraße von Norden und eine damit verbundene Umgestaltung des Straßenraums vor. Im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof soll der Straßenquerschnitt vergrößert werden, um sowohl mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger als auch die Anpflanzung einer Baumreihe zu ermöglichen. Im südlichen Bereich soll ein neuer zentraler Omnibusbahnhof entstehen. Neben der Öffnung der Rabinstraße werden die Zufahrtsmöglichkeiten zum Bahnhofsbereich neu geordnet, so dass der Durchgangsverkehr vor dem Hauptbahnhof abnimmt und damit die Querungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Fußgänger verbessert werden. In diesem Konzept wird die bisher fehlende Fahrradverbindung durch diesen Bereich ergänzt. An das Baufeld auf dem Nordfeld grenzt die "Überbauung Süd" an. Für dieses Vorhaben liegt eine Baugenehmigung vor, die voraussichtlich erst bei Vereinigung aller Miteigentumsanteile realisiert werden kann. Genehmigt ist ein viergeschossiger Baukörper mit kleinteiligem Einzelhandel im Erdgeschoss und einer großzügigen Eingangssituation für die großflächige Nutzung in den Obergeschossen. Der Baukörper weist zur Straße Am Hauptbahnhof eine gegenüber der heutigen Situation zurückliegende Bauflucht auf. Diese Bauflucht soll auf den hier zu vermarktenden Grundstücken übernommen werden. Einen ersten Eindruck von der aktuellen Situation wie auch der Planungen des Investors der "Überbauung Süd" vermitteln die als Anlage 6 beigefügten Zeitungsartikel. Mit dem geplanten Bau der neuen "Südüberbauung" würde auch ein Umbau des Verteilergeschosses und Veränderung der Zugangssituation erfolgen, die dann vom Straßenraum nur noch über die Gangolfstraße, die Cassiusbastei sowie den Zugang an /.. 728 - 12 - der Poststraße gegeben wäre. Der Zugang an der Poststraße würde verändert. Es ist deshalb durch den Bieter ein zusätzlicher Zugang über das hier ausgeschriebene Grundstück und Bauvorhaben zu schaffen. 3.4 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse 3.4.1 Grundstücke Der Verkauf umfasst Teile der Grundstücke Bonn Flur 17, Flurstücke 1034 und 1050, sowie Flur 18, Flurstücke 1354/206, 206/2, 1616, 1617, und Flur 36, Flurstück 860; die Darstellung des Grundstücksbereiches ergibt sich aus der oben erwähnten Anlage 2. Übertragen werden die für die Gebäude notwendigen Flächen. Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Grundstücksteile mit einer Fläche von ca. 3.050 m² und ca. 4.700 m². Unter dem Baufeld Poststraße/Maximilianstraße befinden sich neben der erwähnten Tiefgarage, welche sich im wirtschaftlichen Eigentum der SWB befindet, eine Zivilschutzanlage, der Stadtbahntunnel mit der Haltestelle „ Hauptbahnhof“sowie deren Eingänge und die Verteilergeschosse. Die Tiefgarage muss für den Bau des Gebäudekomplexes Poststraße/Maximilian-straße ertüchtigt werden. Näheres dazu unter Punkt 3.5.9 Gründung. Die genaue Lage und die genauen Maße der unterirdischen Bauwerke sind der Stadt nicht bekannt und können deshalb nicht beschrieben werden. Die Bieter werden angehalten, sich selbst einen Überblick zu verschaffen. Der Stadtbahneingang, das sog. "Bonner Loch", ist teilweise mit Rechten Dritter belastet. Entsprechende Rechte, welche zur kompletten Schließung des Bonner Lochs erforderlich sind, sollen (wie oben in Ziff. 2 erwähnt: nach Möglichkeit) vereinbart werden, um die Anlagen im Stadtbahneingang überdeckeln und in Anlehnung an die "SchmitzPlanung" entwickeln und zugänglich machen zu können. Falls eine solche Vereinbarung nicht möglich sein sollte, ist eine alternative Lösung (Teilschließung) zu entwickeln. Im Untergeschoss ist allerdings zwingend ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit für die Zuwegung zur Cassiusbastei einzuräumen. /.. 729 - 13 - Für die Teile der Bebauung, die als Passage zwischen Maximilianstraße und der Straße Am Hauptbahnhof sowie dem Verteilergeschoss der Stadtbahn genutzt werden, ist für den Zeitraum der Geschäftsöffnung ein Gehrecht für die Allgemeinheit einzuräumen. Das Flurstück Flur 17, Flurstück 1050 (Rabinstraße), ist belastet mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Tunnel, Betriebsräume, Entwässerungseinrichtungen für die Stadtbahnanlagen) für die Stadt. Der Bestand der Stadtbahnanlagen darf nicht durch Einwirkungen gefährdet werden. Hinsichtlich des Flurstücks 1616, Flur 18, ist ein Überbaurecht zugunsten von Nachbarflurstücken eingetragen, welche jedoch nicht mehr existent sind. Hinsichtlich des Flurstücks 1617 ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zur Nutzung der Tiefgarage am Bahnhof zu Gunsten der SWB eingetragen. Die Wegeverbindung zur Tiefgarage muss auch künftig gesichert bleiben. Flurstück 1617, Flur 18, ist an der westlichen Flurstückskante unterbaut mit ca. 120 m² Geschäftsräumen für die GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonn Innenstadt), welche sich im Eigentum der SWB befindet und erhalten bliebe, wenn die neue "Südüberbauung" nicht realisiert würde. Hierfür sind der SWB und vorsorglich auch der Stadt ein Überbaurecht zu gewähren. Die Bunkeranlage, welche sich unter dem sog. Nordfeld befindet, kragt an der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 1617 über die Flurstücksgrenze hinaus. Soweit die Räumlichkeiten der Bunkeranlage erhalten bleiben sollen, wird dem künftigen Eigentümer ein Überbaurecht einzuräumen sein. In Teilen der Bunkeranlage befindet sich ein Notstromaggregat, welches u.a. die U-Bahn-Anlage versorgen könnte. Dieses soll auch weiterhin durch die Stadt betrieben werden. Hierfür wird der Stadt eine Dienstbarkeit einzuräumen sein. Die Flurstücke 1034 und 1050, Flur 18, (Rabinstraße) befinden sich auf einer Altlastenverdachtsfläche (Altstandort Nr. 7622-081, vgl. Anlage 7). Ursache ist, dass die Fläche in der Vergangenheit von der Köln-Bonner-Eisenbahn genutzt wurde und auf ihr von 1906 bis 1985 der Rheinuferbahnhof betrieben wurde. Des Weiteren befindet sich die /.. 730 - 14 - Fläche im Bereich der Gumme, eines ehemaligen Rheinarmes. Der Bieter wird vor Beginn der Bauarbeiten nutzungs- und planungsorientierte Baugrunduntersuchungen gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Abstimmung mit der unteren Landschaftsschutzbehörde durchzuführen haben. Die nachgewiesenen Grundstücksbelastungen in Bezug auf die Altlasten können vom Kaufpreis residual abgezogen werden. Grundstücksbelastungen in Abteilung III sind im Grundbuch nicht verzeichnet. Die Eigentumsübertragung an den Bieter würde nach dem Zuschlag durch den Rat der Stadt unter den Auflagen der Errichtung der Gebäude und Freianlagen und vorbehaltlich der Restriktionen, die mit dem Grundstück verbunden sind, stattfinden. Die näheren Einzelheiten werden durch den Grundstückskaufvertrag und den Durchführungsvertrag bestimmt werden. 3.4.2. Gebäude Es sind insgesamt zwei Gebäudekomplexe zu errichten. Es handelt sich dabei zum einen um den Gebäudekomplex an der Poststraße/Maximilianstraße und zum anderen um das Gebäude an der Rabinstraße. Mit den Gebäuden sollen auch die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze errichtet werden. Die damit verbundenen Freianlagen werden nachfolgend aufgeführt. Das Gebäudeensemble ist Ergebnis eines Wettbewerbs, der als Orientierungsrahmen gilt und nach Möglichkeit in seinen Grundzügen umgesetzt werden soll. Kernstück des Wettbewerbsergebnisses sind die Ausbildung eines Platzes als Eingang vom Bahnhof in die Innenstadt sowie die Schaffung einer einheitlichen Raumkante zur Straße Am Hauptbahnhof. Zwischen Bahnhofstrakt und Nordfeldbebauung (Baukante) ist ein Abstand von ca. 25 m einzuhalten. Für das Baufeld an der Poststraße/Maximilianstraße (Nordfeld) ist ein in Höhe der Umgebungsbebauung angepasster Gebäudekomplex mit einem Verteilergeschoss mit Anbindung zur Stadtbahn zu planen, welches sich auch auf die Fläche des heutigen Bonner Lochs erstrecken soll. Abgesehen von diesem Verteilergeschoss kann das Gebäu/.. 731 - 15 - de keine unterirdischen Geschosse haben, da es direkt auf den vorhandenen unterirdischen Anlagen errichtet werden soll. Die unterirdischen Anlagen, insbesondere die dort liegende Tiefgarage, sind anzupassen. Der Gebäudekomplex soll gem. den Vorgaben in der oben unter Ziff. 2 erläuterten Zielsetzung gemischt genutzt sein; auf der Grundlage der Schmitz-Planung ergäbe sich eine BGF von etwa 17.500 m². Im Erdgeschoss ist eine für die Allgemeinheit nutzbare Wegeverbindung als Ost-WestVerbindung vorzusehen. Dadurch soll eine Wegeverbindung vom Hauptbahnhof zum früheren Florentiusgraben ermöglicht werden. Das Gebäude an der Rabinstraße soll unterirdisch an das Verteilergeschoss der Stadtbahn angeschlossen werden. Hinweis: Die Stadt hat Interesse, in dem Gebäude Büround Lagerflächen für den Stadtordnungsdienst in einer Größenordnung von ca. 300 m² sowie 7 –8 Stellplätze für PKW und Kleinbusse, etwa des Typs Mercedes-Benz "Sprinter" anzumieten, sofern Büroetagen errichtet werden; sie wird sich dazu verbindlich vor Abgabe der verbindlichen Angebote der Bieter äußern. 3.4.3 Freianlagen Nach dem Bau der Gebäude sind - wie bereits in Ziff. 2 am Ende angemerkt - die mit dem Baubetrieb herangezogenen Flächen wiederherzustellen. Dazu zählt insbesondere auch die Wiederherstellung der Maximilianstraße, die sich derzeit in einem uneinheitlichen Zustand präsentiert, bzw. die erstmalige Herstellung der Maximilianstraße als Fußgängerzone. Dies umfasst eine Fläche von ca. 1.540 m². Auf der Poststraße zwischen der "Überbauung Süd" und dem heutigen "Bonner Loch" sowie auf dem "Bonner Loch" ist ein Platz anzulegen. Dieser umfasst eine Fläche von ca. 400 m². Unter der zu schließenden Fläche können weitere Läden angeordnet und damit eine weitere kommerzielle Nutzung ermöglicht werden. Für den Platz ist die Aufstellung einer festen Informationsstelle geplant. Durch den Bieter ist zu diesem Zweck eine Grundversorgung mit Telefon-, Internet- und Stromanschluss herzustellen. /.. 732 - 16 - 3.5 Weitere Anforderungen und Restriktionen (1.) Eisenbahnstrecke Köln –Koblenz Das Parkhaus an der Rabinstraße liegt auf den Grundstücken direkt neben der Eisenbahnstrecke Köln - Koblenz. Es handelt sich um eine Hauptstrecke, diese ist während der Bauphase und auch später gegenüber Absenkungen und Störungen entsprechend zu sichern. Darüber ist nach Zuschlag eine entsprechende Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Köln, einzuholen und die DB Netz AG, Niederlassung Duisburg, als Eigentümerin des Eisenbahngrundstücks zu beteiligen. (2.) Stadtbahn Die unter den Grundstücken verlaufende Stadtbahnstrecke, der Haltepunkt und die betriebsnotwendigen Einrichtungen verbleiben im Eigentum der Stadt bzw. der SWB oder deren Gesellschaften. Hierfür sind für die Stadt bzw. die SWB Überbaurechte/Dienstbarkeiten einzuräumen. Vom Stadtbahntunnel können Erschütterungen ausgehen. Soweit erforderlich, sind die Gebäude von den Erschütterungen abzukoppeln. Die Stadtbahn wird darüber hinaus mit starkem Gleichstrom betrieben. Anlagen, die darauf reagieren, sind daher in den Gebäuden nicht aufzustellen oder entsprechend abzuschirmen. Die Abschirmung soll außerhalb des Stadtbahntunnels erfolgen. Eingriffe in den Stadtbahntunnel sind zu unterlassen. Sollte es zu Störungen durch den Stadtbahnbetrieb kommen, stehen dem Bieter wie auch dem neuen Eigentümer und seinen Rechtsnachfolgern und Mietern keinerlei Ansprüche gegen die Stadt zu. Das Gebäude an der Rabinstraße wird in der Nähe des Stadtbahntunnels errichtet. Es sind Vorkehrungen beim Bau zu treffen, so dass Beeinträchtigungen durch Absacken und Unterspülung vermieden werden. Die Maßnahmen sind mit dem Tiefbauamt der Stadt und der SWB abzustimmen. /.. 733 - 17 - (3.) Straßenbahn Für die Oberleitung der Straßenbahn in der Straße Am Hauptbahnhof sind Aufhängungen am Gebäude zu gestatten und vorzusehen. Die Aufhängungen sind nach Zuschlag mit den SWB und dem Tiefbauamt der Stadt, Abteilung für Konstruktiven Ingenieurbau, abzustimmen. (4.) Verkehrskonzept –Straßenumbau Für den Bahnhofsbereich liegt eine Vorentwurfsplanung vor (vgl. Anlagen 4 und 5). Diese sieht u.a. eine Umgestaltung der Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße vor. Dies ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Eingrenzung der Baufelder ist auf diese Erfordernisse abgestimmt worden. Die Straßen müssen weiterhin umgebaut werden können. Die Rabinstraße soll von Norden geöffnet werden. Es ist daher davon auszugehen, dass auf der Rabinstraße künftig Zweirichtungsverkehr möglich sein wird, jedoch wird die Anfahrt des Parkhauses nur von Norden erfolgen können, da ein Linksabbiegerverkehr aus Süden zu den Parkgeschossen aus verkehrlichen Gründen nicht vorgesehen ist. (5.) Leitungen Die Gebäude müssen neu an das vorhandene Leitungsnetz mit Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Fernwärme und Telekommunikation angeschlossen werden. In der Maximilianstraße ist das Leitungsnetz vorhanden, in der Rabinstraße lediglich das Abwassernetz (Anlage 8: Leitungspläne). An der Rabinstraße liegt ein Hauptsammler, dieser ist bei den Gründungsarbeiten in der Rabinstraße gegen Lageveränderung zu schützen oder bei der Errichtung der Anbindung des Parkhauses an das Verteilergeschoss an der Thomas-Mann-Straße entsprechend zu verändern (Anlage 9: Kanalpläne). /.. 734 - 18 - (6.) Tiefgarage der SWB - Bahnhofsgarage Unter dem Nordfeld befindet sich die bereits erwähnte Tiefgarage, die im wirtschaftlichen Eigentum der SWB steht. Die künftige Bebauung ist in Abstimmung mit den SWB daran anzupassen (inkl. Statik und Veränderung der (Not-) Ausgänge). Die Notausgänge der Tiefgarage müssen verändert werden, da sie gemäß der Gebäude- und Verkehrskonzeption in der "Schmitz-Planung" nicht in Ihrer Lage beibehalten werden können. Entlang der Straße Am Hauptbahnhof sind zwei Treppenausgänge zu verlegen. Entlang der Maximilianstraße werden drei Treppenhäuser aufgegeben und gegen vier neue ersetzt. Durch die Verschiebung der Treppenhäuser sind gegebenenfalls die vorhandenen Leitungen der Tiefgarage zu verlegen und die Lüftung anzupassen. Die Tiefgarage wurde ursprünglich mit der Maßgabe errichtet, ein 10-geschossiges Gebäude tragen zu können. Für die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes muss voraussichtlich der nördliche Teil der Tiefgarage tragwerksmäßig ertüchtigt werden. Dafür kann je nach Konstruktion des Gebäudes der Einbau von Unterzügen erforderlich werden. (7.) Zivilschutzanlage Die Bunkeranlage, welche sich unter dem Nordfeld angrenzend an das "Bonner Loch" befindet (nicht mehr in Betrieb), sowie weitere unterirdische Bauwerke werden dem Investor von der Stadt kostenlos überlassen. Davon ausgenommen sind die Tiefgarage und Anlagen der Stadtbahn. Die genaue Lage und die genauen Ausmaße dieser unterirdischen Anlagen sind der Stadt nicht bekannt und können daher nicht beschrieben werden. Die Bieter werden dazu angehalten, sich selbst einen Überblick zu verschaffen. Durch Nebenräume und Treppenanlagen wird in die in Entwidmung befindliche Zivilschutzanlage (Zivilschutz- und Nebenanlage der U-Bahn) eingegriffen. Dies wird rechtlich zulässig sein, weil die Stadt den Eingriff in die Anlage für zulässig erklären wird. Der besondere bauliche Zustand einer massiv gebauten Zivilschutzanlage ist für entsprechende Eingriffe zu berücksichtigen. /.. 735 - 19 - (8.) Anpassung vorhandener baulicher Anlagen Der vorhandene Stadtbahneingang, das „ Bonner Loch“ , soll geschlossen und für eine Einzelhandelsnutzung verwertbar gemacht werden. Gleichzeitig dient dieser Bereich als Eingang von der Verteilerebene in den Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße. Dazu sind Veränderungen und Abtragungen der vorhandenen Bausubstanz notwendig. Die Veränderungen sollen eine wesentliche Aufwertung des gesamten Verteilergeschosses bewirken. Die Veränderungen sind mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt - Abteilung für konstruktiven Ingenieurbau -, den SWB und einem eventuellen Investor der Überbauung Süd (oder der Eigentümergemeinschaft) abzustimmen und von diesen Beteiligten zu genehmigen. (9.) Gründung Da der Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße auf den Anlagen der Stadtbahn errichtet werden soll, sind durch den Bieter die Vorgaben für die Gründung zu klären. Sämtliche Lasten sind ohne Beeinträchtigung des Stadtbahntunnels abzutragen. Dieser ist in bestimmten Bereichen, insbesondere am Stadtbahneingang und über den Rollsteigen, nur eingeschränkt tragfähig. Über dem stadtseitigen Rollsteig zur Stadtbahn ist die kritische Stelle für eine Lastabtragung. Hier sind nach Entfernung der Bodenüberdeckung voraussichtlich nur zwei belastete Geschosse möglich. (10.) Nutzbarkeit der Gebäude Durch die statischen Gegebenheiten ist im Bereich über den Abgängen zur Stadtbahn von Einschränkungen bei der Nutzung auszugehen. Die Lasten aus genutzten Geschossen lassen sich in diesem Bereich nicht über den Stadtbahntunnel in das Erdreich übertragen. Auch insoweit obliegt dem Bieter die Klärung der statischen Möglichkeiten und Erfordernisse. /.. 736 - 20 - (11.) Gestaltung der Gebäude Der Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße ist ausreichend zu gliedern, so dass er sich in die kleinteilige Umgebung einfügt. Besonders berücksichtigt werden sollte das Ziel der Bürgerwerkstatt, den Empfangscharakter in der Architektur auszudrücken. (12.) Gestaltung der Freianlagen Die Gestaltung der Freianlagen ist mit der Stadt abzustimmen. Die Kosten für die Erstellung des Platzes sind zu 50 % vom Investor zu übernehmen und hinsichtlich der weiteren 50 % gegenüber der Stadt prüfbar und abrechenbar darzustellen. Es sind höherwertige Materialien zu verwenden. (13.) Brandschutz Der Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße soll mit dem Verteilergeschoss der Stadtbahn verbunden werden. Für diese Situation ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen und im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen. Diese Situation stellt an den Brandschutz besondere Anforderungen, da sich in diesem Bereich große Fußgängerströme bewegen. Es handelt sich hierbei um einen unterirdischen Verkehrsknotenpunkt, der an dieser Stelle auch mit der Erdoberfläche verbunden ist. Es sind daher im Brandschutzkonzept ausreichend Fluchtwegbreiten, Entrauchungsmöglichkeiten sowie Rettungsund Löschmöglichkeiten für die Feuerwehr vorzusehen. Ggf. sind Brandabschnitte zu bilden. Das Brandschutzkonzept muss insbesondere mit den zuständigen Ämtern der Stadt, der SWB, der Feuerwehr und den Verkehrsträgern abgestimmt werden. (14.) Lärmschutz Die Bahnstrecke Köln –Koblenz weist eine hohe Lärmbelastung auf. Es ist von einem Tagespegel von bis zu 75 dB und einem Nachtpegel von bis zu 75 dB auszugehen. Die Gebäude entlang der Bahn sind so zu gestalten, dass die Fassade den Schall nicht zu der gegenüberliegenden Bebauung reflektiert und so verstärkt. Die Fassade soll möglichst schallabsorbierend sein. Für Nutzungen im Gebäude Rabinstraße gilt die DIN /.. 737 - 21 - 4109. Für die zu verhindernden Schallreflektionen ist die Technische Richtlinie Schall 03 maßgeblich. Die Straßen Am Hauptbahnhof/Rabinstraße/Thomas-Mann-Straße weisen zusätzlich zu der vorhandenen Vorbelastung durch die Haupteisenbahntrasse einen hohen Straßenund Stadtbahnlärm auf. Der Tagespegel beträgt 60 bis 70 dB für die Straßenbahn und 75 dB für die Straße. Der Nachtpegel beträgt 55 bis 60 dB bei der Straßenbahn und 60 bis 65 dB für die Straße. Es sind bei dem Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße Vorkehrungen nach der DIN 4109 zu treffen. Auch hier sind Schallreflektionen bis zur gegenüberliegenden Bebauung zu vermeiden. Für die zu verhindernden Schallreflektionen sind die DIN 18005 und die Schall 03 maßgeblich. (15.) Artenschutz Aufgrund der Nähe zur Gleisanlage kann ein Vorkommen von Zauneidechsen entlang der Eisenbahnstrecke Köln –Koblenz nicht ganz ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Untersuchung ist durch den erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung auf seine Kosten durchzuführen. (16.) Energiekonzept für die Gebäude Für die geplanten Gebäude ist ein Gesamtenergiekonzept zu entwickeln, das den Primärenergieverbrauch unter die Grenzwerte der EnEV 2009 senkt. Auch für die Nichtwohngebäude (Einzelhandel) ist der maximal zulässige Primärenergieverbrauch deutlich zu unterschreiten. Die Bieter haben mit den indikativen Angeboten die Skizze eines Energiekonzepts unter Orientierung an den aus der Anlage 10 ersichtlichen Vorgaben zur "Energieeffizienz - Anforderungen und Bewertung" vorzulegen. Es wird empfohlen, den Heizenergiebedarf über Fernwärme zu decken. (17.) Nachweis der stadtklimatischen Verträglichkeit Die benachbarte Haupteisenbahntrasse des Bundes sowie die angrenzenden, nicht überbauten Flächen fungieren als Ventilationsbahn/Frischluftleitbahn, die für den Luft- /.. 738 - 22 - austausch in der Innenstadt von großer Bedeutung ist. Die Klimaverträglichkeit der Neubauten ist deshalb auch durch den Bieter zu beachten. Der nach Abschluss der Stufe 2, Phase 1, des Verfahrens von der Stadt auf ihre Kosten zu beauftragende Gutachter wird in erster Linie eine Untersuchung des Windfeldes im Planungsraum sowie der zu erwartenden Veränderungen anhand von WindfeldModellsimulationen durchführen. Typische Phänomene des Stadtklimas, die durch Bauvorhaben ausgelöst oder verstärkt werden können, sind neben den Veränderungen der Windströmungen auch Änderungen der Oberflächentemperaturen und der Lufttemperaturen. Aus diesem Grund sollen gleichfalls Änderungen des thermi- schen/bioklimatischen Milieus im Untersuchungsraum durch das Planungsvorhaben simuliert werden. (18.) Öffentliche Einrichtungen Im Gebäudekomplex an der Poststraße/Maximilianstraße ist ein öffentliches, behindertengerechtes WC ebenerdig unterzubringen. Die Errichtung und der Betrieb sind mit der Stadt abzustimmen. /.. 739 - 23 - 4. Verfahren 4.1 Verkäuferin und ausschreibende Stelle Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt durch die Stadt, vertreten durch den Oberbürgermeister, Stabsstelle Liegenschaftsmanagement, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, zugleich ausschreibende Stelle. 4.2 Teilnehmerkreis Zugelassen zum Verfahren sind natürliche und juristische Personen, welche Ihren Wohn-/Firmensitz in der EU haben, als Einzelbewerber oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen (Bietergemeinschaft). Die Beteiligten der Bietergemeinschaft sind vollständig zu benennen. Die Gründung einer Objektgesellschaft während des Vergabeverfahrens oder die Auswechslung eines Bieters mit einer Objektgesellschaft sind auch im Zeitraum zwischen der Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung zulässig, soweit der Bieter, der die beabsichtigte Auswechslung unmittelbar anzuzeigen hat, durch Abgabe einer Patronatserklärung oder Vertragserfüllungsbürgschaft für hinreichende Sicherheit sorgt. Außerdem muss der ausschreibenden Stelle eine Erklärung der Objektgesellschaft zugehen, dass sie die Verpflichtungen und das Angebot des bisherigen Bieters vollständig übernimmt und zudem die Möglichkeit hat, sich des Leistungspotentials des bisherigen Bieters uneingeschränkt zu bedienen (personelles und sachliches Know-how). Dies setzt voraus, dass sie mit dem bisherigen Bieter hinreichend gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Weitere Beteiligungsvoraussetzung sind der Erwerb der Grundstücke und die Realisierung des Bauprojektes. Projektentwickler ohne Eigenerwerbsinteresse sind ausgeschlossen. /.. 740 - 24 - 4.3 Verfahrensstruktur Die Ausschreibung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung nach VOB/A - EG). 4.3.1 Teilnahmewettbewerb –Eignungsnachweis (Stufe 1) Mit dem Teilnahmeantrag sind von den Interessenten die nachfolgend unter (1) lit. a) bis l) aufgelisteten Unterlagen und Erklärungen einzureichen. (1) Geforderte Erklärungen a) Darstellung des Unternehmensprofils: In einem Unternehmensprofil sind die Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens darzustellen sowie die personelle Ausstattung des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Beteiligten). Die gesellschaftsrechtliche Unternehmensform, in welcher sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beteiligen möchte, ist darzustellen. Es ist mitzuteilen, ob die spätere Gründung einer Objektgesellschaft beabsichtigt ist. Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-MailAdresse zu benennen. Dieser ist bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausreichend zu bevollmächtigen. b) Angabe über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. c) Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation des Bieters und sein Zahlungsverhalten in den letzen drei Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Beteiligten). /.. 741 - 25 - d) Angabe von mindestens 2 Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Realisierung von Projekten, die mit dem geplanten Projekt hinsichtlich des Kostenvolumens, des Schwierigkeitsgrads und der Objektgrösse vergleichbar sind. e) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister. f) Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. g) Eigenerklärung darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, und dass das Unternehmens sich nicht in Liquidation befindet. h) Eigenerklärung darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. i) Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. j) Angabe des voraussichtlich für die einzureichenden Unterlagen zu beauftragenden Architekturbüros sowie Angaben zu dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Für die notwendigen Planungen ist eine mit der Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin zugelassene juristische oder natürliche Person zu beauftragen. Referenzen zu entsprechenden Planungen sind von Vorteil. k) Eine Erklärung darüber, dass das Gebäudekonzept des Architekturbüros Stefan Schmitz bda aus Köln, welches den erfolgreichen Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zugesandt werden soll, vertraulich behandelt werden wird. Auf Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen: /.. 742 - 26 - Ein gültiger Nachweis gem. § 7 TVgG NRW, nicht älter als ein Jahr, zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. (2) Abgabefrist und -ort Der Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise ist vollständig und fristgerecht schriftlich und unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter der Angabe des AZ: VI-23 - NORDFELD BAHNHOF bis spätestens: … bei der Submissionsstelle: Bundesstadt Bonn Vergabeamt (25-ZVS) Stadthaus Berliner Platz 2 D-53103 Bonn einzureichen. Sofern mindestens ein Bewerber sein Beteiligungsinteresse bekundet und die nachstehend beschriebene Zulassungsprüfung erfolgreich ist, wird die zweite Stufe (Verhandlungs- und Bieterverfahren) eingeleitet. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt (kein Bewerber bzw. kein zugelassener Bewerber). Die Zulassung des jeweiligen Bewerbers erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird geprüft, ob die unter Ziffer 4.3.1 (1) a) –k) geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise vollständig und fristgemäß vorliegen. Im zweiten Schritt wird mit Vertretern der zuständigen Fachbereiche aus dem Baudezernat (Vorprüfungsgremium) geprüft, ob der jeweilige Bewerber oder die Bietergemeinschaft die Gewähr dafür bietet, das mit /.. 743 - 27 - der Ausschreibung vorgegebene Ziel im Falle der Zuschlagserteilung tatsächlich umzusetzen (Eignungsprüfung). Ferner sind die Ergebnisse der 1. Stufe des zweistufigen Ausschreibungsverfahrens nebst einer Begründung eventueller Entscheidungen und einem Vorschlag für das Vorgehen in der 2. Stufe dem Rat der Stadt vorzulegen. Den Bewerbern wird die Entscheidung über das Prüfungsergebnis an den Ansprechpartner schriftlich mit einfachem Brief und als Mail mitgeteilt. 4.3.2 Das Verhandlungs- und Bieterverfahren (Stufe 2) Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist die schriftliche Benachrichtigung durch die ausschreibende Stelle. Mit Eingang des Zulassungsschreibens wird auch die Frist zur Bearbeitung des indikativen Angebots, die sich mindestens auf acht Kalenderwochen belaufen wird, benannt. Innerhalb dieser Frist haben die Bewerber ein umsetzungsfähiges Konzept zur Bebauung und Nutzung sowie alle geforderten Unterlagen vorzulegen und ihr Kaufpreisangebot abzugeben. Angebote, die die nachfolgend beschriebenen Anforderungen zur Abgabe des indikativen Angebotes nicht oder unvollständig erfüllen oder deren Kaufpreis unterhalb der Mindestforderung liegt, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter, deren Angebote den Anforderungen entsprechen, werden durch schriftliche Nachricht an den Ansprechpartner zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bieter, deren Angebote den Anforderungen nicht entsprechen, erhalten eine schriftliche Absage an den Ansprechpartner mit einfachem Brief und Mail. Rückfragen können von den Ansprechpartnern der Bieter schriftlich an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls auf schriftlichem Wege und –soweit die jeweilige Antwort nicht nur für den einen Bieter von Interesse ist zeitgleich an alle Bieter. /.. 744 - 28 - 4.3.2.1 Phase 1 des Verhandlungs- und Bieterverfahrens: Abgabe des indikativen Angebots Die einzureichenden indikativen Angebote müssen mindestens umfassen: 1.) eine Konzeption des Bauvorhabens in städtebaulicher, gestalterischer und architektonischer Sicht, insbesondere: (1) ein Baukonzept für die geplante Realisierung. Das Baukonzept ist im Maßstab 1:250 abzugeben und umfasst die Grundrisse, Schnitte und Ansichten der beiden Gebäude. Das zu verwendende Planformat ist DIN A 0. Es dürfen nicht mehr als 3 Pläne abgegeben werden, (2) Eckpunktebeschreibung des beabsichtigten Energiekonzepts (entsprechend der Anlage 10), (3) eine Berechnung der Bruttogeschossfläche, Grundflächenzahl, Baumassenzahl und der Nutzflächen, (4) einen Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, 2.) eine detaillierte Darstellung des Finanzkonzepts für die Gesamtinvestition mit aussagekräftiger Finanzierungszusage durch leistungsfähige Bank(en) bezogen auf das konkrete Bauprojekt und weitergehend mit einer belastbaren schriftlichen Erklärung der Bank(en), bei Erreichen der Stufe 2 und mit Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots des Bieters eine Bürgschaft in Höhe von ca. 1/3 des Gesamtbauvolumens, mindestens jedoch in Höhe von 20 Mio €, zur Sicherung der Fertigstellung des Bauprojekts vorzulegen, 3.) die Abgabe der gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen durch den Bewerber sowie dessen Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bekannt sind; bei fehlender Kenntnis ist verbindlich zuzusichern, dass diese Erklärung mit dem verbindlichen Angebot beigebracht wird, /.. 745 - 29 - 4.) Angabe des für die einzureichenden Unterlagen beauftragten Architekturbüros. Für die notwendigen Planungen ist eine mit der Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin zugelassene natürliche Person oder eine Architekten-GmbH zu beauftragen. Gefordert wird die Angabe von mindestens zwei Referenzen des Architekten bzw. der Architekten-GmbH zu mit der Planungsaufgabe vergleichbaren Projekten, 5.) sofern bereits bekannt: Angabe der zur Baurealisierung voraussichtlich einzusetzenden Nachunternehmen bzw. Nachunternehmer, 6.) das Preisgebot mit der Maßgabe, ein Mindestgebot in Höhe von 13.000.000,- € abzüglich der darzulegenden grundstücksbedingten Mehrkosten (Altlasten, Sondergründungskosten aufgrund unterirdischer Bauwerke) abzugeben. Dabei hat der Bieter anzugeben, bis zu welcher Höhe er die Residualkosten selbst tragen möchte bzw. ab welchem Betrag die Stadt diese erstatten müsste. Die Kosten der Herstellung der Maximilianstraße als Fußgängerzone sowie die Kosten der Ausgestaltung des Platzes (zu 50 %) sind mit der Stadt prüffähig abzurechnen. Diese Kosten sind abzüglich eines prognostizierten Eigenanteils nach KAG ebenfalls mit dem Kaufpreis zu verrechnen. Mit dem Kaufpreis sind alle beitragsrelevanten Kosten für vorhandene Erschließungsanlagen abgegolten, d.h. dass der Bieter für die vorhandenen Anlagen keine Beiträge mehr zu zahlen hat. Das indikative Angebot ist einschließlich der wie vor geforderten Erklärungen, Nachweise und Ausarbeitungen schriftlich, vollständig, fristgerecht und unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket oder sonst geeigneten Behältnis unter der Angabe des AZ: VI-23 der Submissionsstelle einzureichen; die Frist hierfür wird in der Mitteilung der Zulassung zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt. /.. 746 - 30 - Die Bieter, die die formellen Voraussetzungen in Ziff. 4.3.2.1, Nrn. 1 bis 6 erfüllen, werden durch die ausschreibende Stelle schriftlich, per einfachem Brief und Mail benachrichtigt und zur ersten Verhandlungsrunde eingeladen. 4.3.2.2 Phase 2 des Verhandlungs- und Bieterverfahrens: Bieterverhandlungen und verbindliches Angebot Die Verhandlungen werden durch Vertreter der zuständigen Fachbereiche der Stadt geführt. Es ist angestrebt, die Verhandlungsphase maximal auf 10 Wochen zu erstrecken. Die Verhandlungsphase endet mit der Aufforderung an die Bieter, ein letztes rechtsverbindliches Angebot nebst der konkret hierauf bezogenen Bürgschaft einer leistungsfähigen Großbank in Höhe von ca. 1/3 des Gesamt-Bauvolumens, mindestens jedoch in Höhe von 20 Mio. €, zur Sicherung der Fertigstellung des Bauprojekts zu einem für alle Bieter verbindlichen gleichlautenden Termin abzugeben. Dieses letzte Angebot ist wiederum vollständig und schriftlich in einem verschlossenen Umschlag oder sonstigen Behältnis unter Angabe des Aktenzeichens fristwahrend einzureichen. Nach Abgabe der letzten Angebote der Bieter wird ein Auswahlgremium in Form einer Jury, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und des Rates der Stadt –ggf. mit externer fachlicher und/oder moderierender Begleitung - die verbliebenen Angebote bewerten. Das Auswahlgremium wird den parlamentarischen Gremien als Ergebnis der Gesamtbewertung auf Basis der nachgenannten Bewertungskriterien abschließend einen Bieter für den Erwerb und die nachfolgende Vorbereitung und Realisierung seines Bauprojektes vorschlagen. /.. 747 - 31 - 4.3.2.3 Zuschlag Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den folgenden gewichteten Kriterien: Kriterium Gewichtung in % 1. Nutzungskonzeption 20 % 2. Städtebau und Gestaltung, darin: 45 % Städtebauliches Konzept inkl. Freiraumgestaltung Architektur 25 % 20 % 3. Klimaschutz 5% 4. Energieeffizienz 5% 5. Preisgebot 25 % Summe 100 % Die Bewertung der Kriterien erfolgt nach einem Punktesystem. Die Punkte werden mit dem prozentualen Anteil an der Gesamtgewichtung verrechnet. Dabei sind für die Kriterien 1 bis 4 folgende Kategorien aufgestellt: Hervorragend: 6 Punkte Hoch: 5 Punkte Überdurchschnittlich: 4 Punkte Zufriedenstellend: 3 Punkte Genügend: 2 Punkte Verbesserungsbedürftig: 1 Punkt Ungenügend 0 Punkte Für das Kriterium Preisgebot sind folgende Kategorien aufgestellt: Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 40 % 6 Punkte Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 30 % 5 Punkte Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 20 % 4 Punkte /.. 748 - 32 - Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 10 % 3 Punkte Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 5 % 2 Punkte Preisgebot entspricht Mindestgebot 1 Punkt Gebote unter dem Mindestgebot scheiden aus. Der Zuschlag erfolgt an den Punktesieger, ermittelt durch einfache Addition der gewichteten Ergebnispunkte der Kriterien 1 bis 4. /.. 749 - 33 - 5. Inhaltliche Anforderungen 5.1 Nutzungskonzeption Die geplante Mischnutzung soll das Warenangebot im Bonner Stadtzentrum sinnvoll ergänzen sowie weiteren Büro- und Wohnraum schaffen. Besonders begrüßt werden Warenangebote, die bisher im Zentrum nicht offeriert werden und zur Stärkung des Zentrums beitragen. 5.2 Städtebau und Gestaltung 5.2.1 Städtebauliches Konzept Es wurde 2007 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, an dessen Ergebnissen sich die Planung orientieren soll. Folgende Orientierungsrahmen bzw. Anforderungen sind daraus entstanden: Für das Baufeld an der Maximilianstraße/Poststraße: • Maximale Grundflächenzahl (GRZ) 1,0; max. Geschossflächenzahl (GFZ) 4,0 • Maximale Gebäudehöhe vier Geschosse oder 17,00m ü. DHHN Überschreitungen sind städtebaulich besonders zu begründen und führen möglicherweise zur Notwendigkeit eines B-Plan-Verfahrens. weiterhin: • Wirkung als Eingangstor in die Innenstadt • Baukörpergliederung • Ausrichtung der Nutzungen zum öffentlichen Raum • sinnvolle Anordnung der Mischnutzung • Fassadengestaltung, Ablesbarkeit der Nutzung, Berücksichtigung der Umgebung /.. 750 - 34 - Für das Baufeld an der Rabinstraße: • Maximale Grundflächenzahl (GRZ) 1,0; max. Geschossflächenzahl (GFZ) 5,0 • Maximale Gebäudehöhe fünf Geschosse oder 15,50 m ü. DHHN Überschreitungen sind städtebaulich besonders zu begründen und führen möglicherweise zur Notwendigkeit eines B-Plan-Verfahrens. weiterhin: • Ablesbarkeit des Baukörpers, zusammenhängende Gestaltung • sinnvolle Integration der verschiedener Nutzungen • Abstimmung mit der Fassadengestaltung des anderen Baufeldes 5.2.2 Architektur • Bei Farb- und Materialwahl sowie der Fassadengliederung der Neubauten ist auf eine ansprechende und zeitgemäße Gestaltung zu achten, die mit der historischen Bebauung der Umgebung rücksichtsvoll korrespondiert. Diese ist mit der Stadt abzustimmen. • Werbeanlagen sind ebenfalls mit der Stadt abzustimmen. 5.3 Vertragliche Grundlagen Die zum Bieterverfahren eingeladenen Bewerber erhalten zeitgleich mit der Aufforderung zur Abgabe des indikativen Angebots den Entwurf eines Grundstückskaufvertrags, der Grundlage der Verhandlungsgespräche sein wird. Zu den wesentlichen Inhalten des Vertragsentwurfs werden, neben den üblichen Inhalten eines Grundstückskaufvertrags, folgende Regelungen gehören: • Ein erster Teilbetrag des Kaufpreises in Höhe von 7.000.000,- €wird bei Vertragsschluss fällig. • Der Restbetrag (zweiter Teilbetrag) ist abzüglich der nachgewiesenen Residualkosten binnen 6 Wochen nach prüffähiger Abrechnung gegenüber der Stadt, spätes- /.. 751 - 35 - tens jedoch 8 Wochen nach Inbetriebnahme der Gebäude zu leisten. Sollte die Zahlung des zweiten Teilbetrags nicht fristgerecht erfolgen, wird binnen zweiwöchiger Frist der Maximalbetrag fällig. • Sicherung der Kaufpreiszahlung durch eine Bankbürgschaft einer leistungsfähigen Großbank. • Vollständige Realisierung des geplanten Bauvorhabens und der damit verbundenen Freianlagen binnen 3 Jahren nach Rechtskraft der Baugenehmigung. • Durch Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt gesicherter Rückübertragungsanspruch bei Nichterreichen der vertraglichen Ziele. • Sämtliche mit dem Vertrag und seiner Durchführung einhergehenden Kosten und Steuern trägt der Erwerber. 6.1 Zu erbringende Leistungen nach dem Zuschlag Im Zuge der weiteren Realisierungsschritte sind folgende Leistungen zu erbringen, die durch die in der Ausschreibung vorgelegten Unterlagen noch nicht erfolgt sind: 1. Aufmaß Für den zu bebauenden Bereich wurde eine topographische Vermessung erstellt, die zusammen mit der "Schmitz-Planung" zur Verfügung gestellt wird. Nicht vermessen wurden die Anlagen der Stadtbahn. Das exakte Aufmaß ist notwendig, um die genaue Stützenlage des Gebäudes festlegen zu können. Zur weiteren Verwendbarkeit ist das Aufmaß mit dem Tiefbauamt, Abteilung Konstruktiver Ingenieurbau, sowie dem Kataster- und Vermessungsamt und der SWB abzustimmen. 2. ggf. Vorhabenbezogener B-Plan, je nach Anforderungen des geplanten Gebäudes. 3. Entwurfsplanung Die Entwurfsplanung soll das mit der Ausschreibung erstellte Baukonzept konkretisieren. Gestalterische und technische Belange können federführend mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden. 4. Genehmigungsplanung /.. 752 - 36 - Die Genehmigungsplanung ist mit dem Bauordnungsamt der Stadt und mit allen betroffenen Dienststellen abzustimmen. Insbesondere das Brandschutzgutachten und alle erforderlichen Fachbeiträge und Gutachten sind zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Für die erfolgreiche Genehmigung des Vorhabens ist allein der zukünftige Bauherr verantwortlich. 5. Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung obliegt dem Bauherrn mit seinem Architekten. Diese unterliegt der Abstimmung mit den noch nicht im Baugenehmigungsverfahren abgestimmten Belangen der oben genannten Dienststellen, Behörden und Institutionen. 6. Realisierung der Planungen und der oben aufgeführten Maßnahmen Bei der Realisierung der Planung ist besonders auf die Belange des weiterhin vor dem Bahnhof fließenden Verkehrs zu achten. Diese müssen berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die Fußgängerverbindungen und die Anbindung zur Stadtbahn, aber auch für den Straßenbahnverkehr und motorisierten Individualverkehr. 6.2 Abzugebende Unterlagen nach dem Zuschlag 1. Das Grundstück muss auf Grund der unterirdischen Anlagen neu aufgemessen werden. Das Aufmaß ist der Stadt zur Verfügung zu stellen. Die Angaben in den von der Stadt dem Bauherr zur Verfügung zu stellenden Unterlagen weisen keine für die Bauerstellung genügende Genauigkeit auf. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung der geforderten baulichen Maßnahmen. 2. Die zu erstellenden Objekte sind zu dokumentieren, da sich die Objekte auf städtischen Anlagen, insbesondere dem Stadtbahntunnel befinden. Aufgrund der Besonderheiten des Vorhabens gehen die Dokumentationspflichten über das übliche Maß hinaus. Die Dokumentation ist der Stadt elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss die Schal- und Bewehrungspläne, die Grundrisse, Schnitte und Ansichten des ausgeführten Gebäudes umfassen, wo notwendig, sind die Leitungen und Anschlüsse zu dokumentieren. Unberührt bleiben die in der Baugenehmigung geregelten Dokumentationspflichten. 3. Für die Abrechnung der Herrichtung der Maximilianstraße als Fußgängerzone sind nach KAG abrechnungsfähige Unterlagen beizubringen. /.. 753 - 37 - 7. Hinweise und Ansprechpartner: Der Abschuss des Grundstückskaufvertrages setzt –vorbehaltlich der positiven Vergabeentscheidung des Rates der Stadt –voraus, dass keine gesetzlichen Hemmnisse, wie Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid (§ 26 GO NW) vorliegen. Gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ist eine Liste der Angebote aller Bieter mit Namen und Kaufpreis sowie dem Namen des erfolgreichen Bieters dem Gemeindeprüfungsamt zu übermitteln. Die im Rahmen dieser Ausschreibung von der Stadt verfügbar gemachten Informationen sind mit der gebotenen Sorgfalt erstellt; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten oder einsehbaren Informationen bzw. Unterlagen gegeben wird. Es ist Sache der Bieter, sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie die zu erbringenden Leistungen selbst ausreichend in Kenntnis zu setzen. Etwaige Unklarheiten sind unverzüglich der Stadt schriftlich anzuzeigen. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Herr Alfred Beißel oder Frau Sonja Halling Stabstelle Liegenschaftsmanagement Bundesstadt Bonn Stadthaus, Etage 5c Berliner Platz 2 D-53103 Bonn Tel.: 0228 77 4325 oder 3554 Fax: 0228 77 4347 E-Mail: [email protected] oder [email protected] /.. 754 - 38 - 8. Zeitplan: Der nachfolgende Zeitplan ist vorläufig und unverbindlich. 05.03.2013 binnen 2 Wochen weitere 7 Wochen weitere 2 Wochen Ratsbeschluss Absendung der Bekanntmachung an ted.europa.eu Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mind. 37 Tage) Auswertung der Teilnahmeanträge, Zulassungsprüfung weitere 4 Wochen Vorlage der Ergebnisse an den Rat mit Vorschlag für Stufe 2, Information an die Bewerber und bei Zulassung zum weiteren Verfahren: Fristbestimmung zur Angebotsabgabe für indikatives Angebot Frist Eingang der indikativen Angebote Formale Prüfung und Wertung der indikativen Angebote, Versand der Einladungen zur (1.) Verhandlungsrunde Abschluss der ersten Verhandlungsrunde und Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Angebots mit Frist oder bei Bedarf Abschluss der gfs. 2. Verhandlungsrunde mit Fristsetzung für den Eingang der verbindlichen Angebote Benennung der Jurymitglieder durch den Rat Frist zur Abgabe des verbindlichen Angebots Auswertung und Vergabeentscheidung durch Jury weitere 8 Wochen weitere 2 Wochen weitere 6 Wochen weitere 4 Wochen parallel dazu weitere 4 Wochen weitere 2 Wochen weitere 2 Wochen weitere 3 Wochen Vergabeentscheidung und Zuschlag durch den Rat und Information an die Bieter Abschluss des Kaufvertrages/notarielle Beurkundung /.. 755 - 39 - 9. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Übersichtspläne und Photos der "Schmitz-Planung" (die vollständige Planung wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die geeigneten Teilnehmer versandt) nebst Unterlagen zur Topographie Lageplan mit eingezeichneten Baugrenzen Auszug aus dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vorentwurfsplanung (1:500) Bahnhofsbereich, Umgestaltung ZOB sowie der Bereiche Am Hauptbahnhof und Rabinstraße: Variante D mit alter Südüberbauung + Zweirichtungsverkehr ZOB Variante D mit neuer Südüberbauung + Zweirichtungsverkehr ZOB Ratsbeschluss vom 31.01.2013 (Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des ZOB sowie den Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße) nebst Ergän- zungsblatt 4 Anlage 6: Internet-Ausdrucke Generalanzeiger-Artikel zur derzeitigen und geplanten "Überbauung Süd" vom 28.03., 24.05. und 17.07.2012 Anlage 7: 2 Lagepläne zum Altlastenstandort Anlage 8: Bestandspläne Wasser, Fernwärme, Gas, Strom und Telefon. Anlage 9: Bestandspläne Kanal- und Wasserbau Am Hauptbahnhof und Rabinstraße sowie Kanalerneuerung Rabinstraße Anlage 10: Vermerke Amt 56 vom 28.11.2012: Energieeffizienz - Anforderungen und Bewertung _______________________________________________ 756