Protokoll - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
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Protokoll - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Protokoll der konstituierenden Sitzung des Marktgemeinderates Kirchenthumbach vom 14. Mai 2014 im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude Kirchenthumbach; Beginn: 18.00 Uhr, Ende: 20.20 Uhr; Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund: Bürgermeister: 1. BGM Kürzinger, Jürgen Marktgemeinderäte: Adelhardt, Georg Brütting, Dominik Geyer, Jürgen Götz, Daniel Götz, Richard Hammer, Johann Kummert-Schleicher, Angela Lassner, Heribert Oberst, Harald Perl, Tanja Schaller, Manfred Schreglmann, Josef Sporrer, Winfried Stopfer, Rudi Trenz, Werner Wiltsch, Jan Das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates, Herr Heribert Lassner, eröffnet die Sitzung. Nach seinen einführenden Worten stellt er fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und das Gremium beschlussfähig ist (Art. 47 Abs. 2 GO). Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung 14. Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Vereidigung des Ersten Bürgermeisters; Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Kirchenthumbach, Herr Heribert Lassner, dem neugewählten 1. Bürgermeister des Marktes Kirchenthumbach, Herrn Jürgen Kürzinger, den gemäß Art 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vorgeschriebenen Diensteid ab. 15. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates; Der 1. Bürgermeister Jürgen Kürzinger übernimmt die Sitzungsleitung und nimmt den neugewählten Mitgliedern des Marktgemeinderates, das sind die Marktgemeinderätinnen bzw. Marktgemeinderäte Dominik Brütting, Daniel Götz, Richard Götz, Heribert Lassner, Tanja Perl, Manfred Schaller, Rudi Stopfer und Jan Wiltsch den gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vorgeschriebenen Eid ab. Anschließend wird den neugewählten und vereidigten Marktgemeinderatsmitgliedern ein Exemplar der neuesten Fassung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) und Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) ausgehändigt. 16. Vollzug der Gemeindeordnung; Festlegung der Anzahl der weiteren (ehrenamtlichen) Bürgermeister; Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Marktgemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und einen dritten Bürgermeister wählen kann. Er lässt deshalb darüber abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll. Beschluss: Der Wahl eines dritten Bürgermeisters wird zugestimmt. 17 : 0 17. Wahl des 2. Bürgermeisters / ggf. Stichwahl; Aus der Mitte des Gremiums wird für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters Marktgemeinderat Josef Schreglmann vorgeschlagen. Erster Bürgermeister Kürzinger weist darauf hin, dass niemand an den Vorschlag gebunden ist und jedes Mitglied des Gremiums wählbar ist. Sodann wird die Wahl des Zweiten Bürgermeisters anhand der vorbereiteten Stimmzettel mit nachfolgenden Ergebnis durchgeführt. Abgegebene Stimmen: davon gültig: davon ungültig: 17 14 3 Von den gültig abgegebenen Stimmen entfallen: Bewerber: Schreglmann, Josef Geyer, Jürgen Anz.Stimmen 13 1 Damit ist Marktgemeinderat Josef Schreglmann zum Zweiten Bürgermeister gewählt. Der Gewählte erklärt im Anschluss hieran, dass er die Wahl annimmt. 18. Wahl des 3. Bürgermeisters / ggf. Stichwahl; Aus der Mitte des Gremiums wird für die Wahl des Dritten Bürgermeisters Marktgemeinderat Werner Trenz vorgeschlagen. Erster Bürgermeister Kürzinger weist wiederum darauf hin, dass niemand an den Vorschlag gebunden ist und jedes Mitglied des Gremiums wählbar ist. Sodann wird die Wahl des Dritten Bürgermeisters anhand der vorbereiteten Stimmzettel mit nachfolgenden Ergebnis durchgeführt. Abgegebene Stimmen: 17 14 3 davon gültig: davon ungültig: Von den gültig abgegebenen Stimmen entfallen: Bewerber: Trenz, Werner Anz.Stimmen 14 Damit ist Marktgemeinderat Werner Trenz zum Dritten Bürgermeister gewählt. Der Gewählte erklärt im Anschluss hieran, dass er die Wahl annimmt. 19. Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Vereidigung des zweiten und des dritten Bürgermeisters; Erster Bürgermeister Kürzinger nimmt den neu gewählten Zweiten Bürgermeister Josef Schreglmann sowie dem neu gewählten Dritten Bürgermeister Werner Trenz den gemäß Art27. Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vorgesehen Diensteid ab. 20. Vollzug der Gemeindeordnung; Beratung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung); Den Gremiumsmitgliedern liegt eine Ablichtung der bislang geltenden Hauptsatzung vor. Anhand der Vorlage werden mögliche Änderungen beraten. Beschluss: Der im Entwurf vorliegenden Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (dem Protokoll als Anlage -1- beigeheftet) wird zugestimmt. 17 : 0 21. Vollzug der Gemeindeordnung; Beratung einer neuen Geschäftsordnung Kirchenthumbach (2014 – 2020); für den Marktgemeinderat Beschluss: Die bisherige Geschäftsordnung vom 08. Mai 2008 gilt vorerst und bis zur Verabschiedung / bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung uneingeschränkt weiter. Die Ausschuss-Besetzung (§ 7 MGO) erfolgt nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“. Die Verteilung weiterer Sitze bei gleichem Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss erfolgt nach der größeren Zahl der bei den Kommunalwahlen auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates aufzunehmen. 17 : 0 22. Benennung der Fraktionssprecher (Stellvertreter) der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften oder Gruppen; Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird das Schreiben der SPDMarktgemeinderatsfraktion Kirchenthumbach vom 08. Mai 2014 sowie die Erklärung des Marktgemeinderatsmitglieds Manfred Schaller (bislang FW-UPWB) verlesen. Hiernach gibt Herr Schaller seine Identität als Marktgemeinderat der Freien Wähler und deren Ziele auf und geht voll in der Fraktion der SPD auf. Es ist festzuhalten, dass die damit gebildete „Fraktionsgemeinschaft“ Auswirkungen auf die Ausschussbesetzung / die Sitzverteilung in den Ausschüssen hat. Erster Bürgermeister Kürzinger bittet die Fraktionen die Fraktionssprecher und der Stellvertreter zu benennen. Diese erklären daraufhin: CSU-Fraktion: Fraktionssprecher: Stellv. Fraktionssprecher: MGR Winfried Sporer MGR Josef Schreglmann SPD-Fraktion: Fraktionssprecher: Stellv. Fraktionssprecher: MGR Dominik Brütting MGR Heribert Lassner / MGR Manfred Schaller CWG-Fraktion: Fraktionssprecher: Stellv. Fraktionssprecher: MGR Jürgen Geyer MGR Daniel Götz BG-Thurndorf-Fraktion: Fraktionssprecher: Stellv. Fraktionssprecher: MGR Harald Oberst MGR`in Angela Kummert-Schleicher WG der ehem. Gde. Sassenreuth: Fraktionssprecher: Stellv. Fraktionssprecher: MGR Georg Adelhard MGR Werner Trenz 23. Benennung von Referenten (z.B. Jugendbeauftragter, Seniorenbeauftragter); Auf jeweiligen Vorschlag aus der Mitte des Gremiums werden nachfolgende Referenten bestellt: Beschluss: Zur Jungendbeauftragten der Marktgemeinde gemeinderätin Tanja Perl bestellt. 16 : 0 Kirchenthumbach Frau Markt- (Abstimmung erfolgte ohne MGR`in Perl) Beschluss: Zum Seniorenbeauftragten der Marktgemeinde Marktgemeinderat Heribert Lassner bestellt. 17 : 0 wird Kirchenthumbach wird Herr 24. Besetzung der Ausschüsse / Stellvertreter (gem. Hauptsatzung); Nach Aussprache über die veränderte Ausschussbesetzung infolge der Bildung einer Fraktionsgemeinschaft (SPD und FW-UPWB) wird seitens der CWG vorgeschlagen die Ausschussbesetzung zurückzustellen. Der Vorschlag wird damit begründet, dass die CWG durch die veränderten Vorgaben bei der Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss sowie im Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung jeweils einen Sitz zulasten der gebildeten Fraktionsgemeinschaft verliere und die Benennung der eigenen Mitglieder in die Ausschüsse deshalb der Überarbeitung bedarf. Im Übrigen wird die Verwaltung aufgefordert eine schriftliche Stellungnahme zur Zulässigkeit / zur Rechtmäßigkeit der Bildung der Fraktionsgemeinschaft beim zuständigen Landratsamtes Neustadt / WN einzuholen. Im Zuge der weiteren Diskussion und der Aussprache über die Erforderlichkeit einer zeitnahen Ausschussbesetzung wird der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt darüber abzustimmen, dass die Ausschussbesetzung – wie in der Tagesordnung vorgesehen – in der laufenden Sitzung vorgenommen wird. Bürgermeister Kürzinger lässt deshalb über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Beschluss: Die Ausschussbesetzung wird – wie in der Tagesordnung vorgesehen – in der laufenden Sitzung des Marktgemeinderates vorgenommen. 10 : 7 Damit hat sich das Gremium für die Vornahme der Ausschussbesetzung in der laufenden Sitzung ausgesprochen. Wegen der Reduzierung der Ausschuss-Sitze (jeweils im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss und im Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung) zulasten der CWG wird der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt die jeweiligen Ausschuss-Mitglieder (Stellvertreter) bis 16. Mai 2014, 18.00 Uhr, nachmelden zu können. Beschluss: Der Zurückstellung der namentlichen Nennung der Ausschuss-Mitglieder (und deren Stellvertreter) der CWG in den Rechnungsprüfungsausschuss, den Finanzausschuss und in den Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung bis 16.05.2014, 18.00 Uhr, wird zugestimmt. 17 : 0 a) Rechnungsprüfungsausschuss (RPA); Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern. Gemäß § 2 Abs. 3 Hauptsatzung bestimmt den Vorsitz im RPA der Marktgemeinderat. Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem. bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie folgt besetzt werden: Nr. Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 CSU SPD SPD CWG BGT WG S`rth. Ausschuss-Mitglied Sporer, Winfried Perl, Tanja Wiltsch, Jan Götz, Richard *) Kummert-Schleicher, Angela Adelhardt, Georg Stellv. Ausschuss-Mitglied: Schreglmann, Josef, 2. BGM Brütting, Dominik Schaller, Manfred Hammer, Johann *) Oberst, Harald Trenz, Werner, 3. BGM Beschluss: Die Benennung eines Vorsitzenden / eines Stellvertretenden Rechnungsprüfungsausschusses wird zurückgestellt. Vorsitzenden des 17 : 0 b) Finanzausschuss; Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung besteht der Finanzausschuss aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern. Gemäß § 2 Abs. 2 Hauptsatzung führt den Vorsitz im Finanzausschuss der 1. Bürgermeister. Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem. bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie folgt besetzt werden: Nr. Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 CSU SPD SPD CWG BGT WG S`rth. c) Ausschuss-Mitglied Schreglmann, Josef, 2. BGM Perl, Tanja Wiltsch, Jan Hammer, Johann *) Oberst, Harald Trenz, Werner, 3. BGM Stellv. Ausschuss-Mitglied: Sporer, Winfried Brütting, Dominik Schaller, Manfred Götz, Richard *) Kummert-Schleicher, Angela Adelhardt, Georg Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung; Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung besteht der Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern. Gemäß § 2 Abs. 4 Hauptsatzung führt den Vorsitz im Finanzausschuss der 1. Bürgermeister. Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem. bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie folgt besetzt werden: Nr. Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 CSU SPD SPD CWG BGT WG S`rth. Ausschuss-Mitglied Schreglmann, Josef, 2. BGM Schaller, Manfred Brütting, Dominik Geyer, Jürgen *) Kummert-Schleicher, Angela Adelhardt, Georg Stellv. Ausschuss-Mitglied: Sporer, Winfried Perl, Tanja Wiltsch, Jan Götz, Daniel *) Oberst, Harald Trenz, Werner, 3. BGM *) Nachmeldung gem. Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag bzw. Schreiben des Fraktionssprechers der CWG vom 15.05.2014 (= Anlage -2 zum Protokoll) 25. Benennung der Vertreter zur Gemeinschaftsversammlung Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach; der Aufgrund seiner Einwohnerzahl hat der Markt Kirchenthumbach neben dem 1. Bürgermeister (geborenes Mitglied) noch 4 weitere Sitze in der Gemeinschaftsversammlung (gekorene Mitglieder). Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem. bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie folgt besetzt werden: Nr. Wahlvorschlag 1 2 3 4 CSU SPD CWG BGT Ausschuss-Mitglied Schreglmann, Josef Lassner, Heribert Hammer, Johann Oberst, Harald Stellv. Ausschuss-Mitglied: Sporrer, Winfried Brütting, Dominik Geyer, Jürgen Kummert-Schleicher, Angela Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der Entsendung vorstehender Mitglieder Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach zu. in die 17 : 0 26. Benennung eines Verbandsrates (eines Stellvertreters) zum Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung; Beschluss: Als Vertreter des Marktes Kirchenthumbach in die Zweckverbandsversammlung zur Unterhaltung Gewässer III. Ordnung wird der 1. Bürgermeister Jürgen Kürzinger und als Vertreter der 2. bzw. bei Verhinderung der 3. Bürgermeister benannt. 17 : 0 27. Bestellung eines Vertreters in die Generalsversammlung der NEW – Neue Energien West e.G. Beschluss: Als weiterer Vertreter (neben dem 1. Bürgermeister oder dessen Stellvertreter) entsendet der Markt Kirchenthumbach das Marktgemeinderatsmitglied Rudi Stopfer in die Generalversammlung der NEW e.G. 17 : 0 28. Vollzug der Gemeindeordnung; Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 14. April 2014; Beschluss: Gegen das öffentliche Protokoll der Sitzung vom 14. April 2014 werden keine Einwendungen erhoben. Es wird wie vorgelegt genehmigt. 17 : 0 Für die Richtigkeit des öffentlichen Protokolls: (Rauch) Protokollführer II. Nichtöffentliche Sitzung (Kürzinger) 1. Bürgermeister