Protokoll - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach

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Protokoll - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Protokoll
der konstituierenden Sitzung
des Marktgemeinderates Kirchenthumbach
vom 14. Mai 2014
im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude Kirchenthumbach;
Beginn: 18.00 Uhr, Ende: 20.20 Uhr;
Anwesend:
ab/bis TOP.:
Abwesend:
Grund:
Bürgermeister:
1. BGM Kürzinger, Jürgen
Marktgemeinderäte:
Adelhardt, Georg
Brütting, Dominik
Geyer, Jürgen
Götz, Daniel
Götz, Richard
Hammer, Johann
Kummert-Schleicher, Angela
Lassner, Heribert
Oberst, Harald
Perl, Tanja
Schaller, Manfred
Schreglmann, Josef
Sporrer, Winfried
Stopfer, Rudi
Trenz, Werner
Wiltsch, Jan
Das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates, Herr Heribert Lassner, eröffnet die
Sitzung. Nach seinen einführenden Worten stellt er fest, dass die Ladung ordnungsgemäß
erfolgte und das Gremium beschlussfähig ist (Art. 47 Abs. 2 GO). Gegen die Tagesordnung
werden keine Einwendungen erhoben.
TAGESORDNUNG
I.
Öffentliche Sitzung
14. Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG);
Vereidigung des Ersten Bürgermeisters;
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Kirchenthumbach, Herr Heribert Lassner, dem neugewählten 1.
Bürgermeister des Marktes Kirchenthumbach, Herrn Jürgen Kürzinger, den gemäß Art 27
des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vorgeschriebenen Diensteid ab.
15. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);
Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates;
Der 1. Bürgermeister Jürgen Kürzinger übernimmt die Sitzungsleitung und nimmt den
neugewählten Mitgliedern des Marktgemeinderates, das sind die Marktgemeinderätinnen
bzw. Marktgemeinderäte Dominik Brütting, Daniel Götz, Richard Götz, Heribert Lassner,
Tanja Perl, Manfred Schaller, Rudi Stopfer und Jan Wiltsch den gem. Art. 31 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vorgeschriebenen Eid ab. Anschließend wird
den neugewählten und vereidigten Marktgemeinderatsmitgliedern ein Exemplar der
neuesten Fassung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) mit
Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) und Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) ausgehändigt.
16. Vollzug der Gemeindeordnung;
Festlegung der Anzahl der weiteren (ehrenamtlichen) Bürgermeister;
Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Marktgemeinderat einen zweiten
Bürgermeister wählen muss und einen dritten Bürgermeister wählen kann. Er lässt deshalb
darüber abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.
Beschluss:
Der Wahl eines dritten Bürgermeisters wird zugestimmt.
17 : 0
17. Wahl des 2. Bürgermeisters / ggf. Stichwahl;
Aus der Mitte des Gremiums wird für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters
Marktgemeinderat Josef Schreglmann vorgeschlagen. Erster Bürgermeister Kürzinger weist
darauf hin, dass niemand an den Vorschlag gebunden ist und jedes Mitglied des Gremiums
wählbar ist. Sodann wird die Wahl des Zweiten Bürgermeisters anhand der vorbereiteten
Stimmzettel mit nachfolgenden Ergebnis durchgeführt.
Abgegebene Stimmen:
davon gültig:
davon ungültig:
17
14
3
Von den gültig abgegebenen Stimmen entfallen:
Bewerber:
Schreglmann, Josef
Geyer, Jürgen
Anz.Stimmen
13
1
Damit ist Marktgemeinderat Josef Schreglmann zum Zweiten Bürgermeister gewählt. Der
Gewählte erklärt im Anschluss hieran, dass er die Wahl annimmt.
18. Wahl des 3. Bürgermeisters / ggf. Stichwahl;
Aus der Mitte des Gremiums wird für die Wahl des Dritten Bürgermeisters Marktgemeinderat
Werner Trenz vorgeschlagen. Erster Bürgermeister Kürzinger weist wiederum darauf hin,
dass niemand an den Vorschlag gebunden ist und jedes Mitglied des Gremiums wählbar ist.
Sodann wird die Wahl des Dritten Bürgermeisters anhand der vorbereiteten Stimmzettel mit
nachfolgenden Ergebnis durchgeführt.
Abgegebene Stimmen:
17
14
3
davon gültig:
davon ungültig:
Von den gültig abgegebenen Stimmen entfallen:
Bewerber:
Trenz, Werner
Anz.Stimmen
14
Damit ist Marktgemeinderat Werner Trenz zum Dritten Bürgermeister gewählt. Der Gewählte
erklärt im Anschluss hieran, dass er die Wahl annimmt.
19. Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG);
Vereidigung des zweiten und des dritten Bürgermeisters;
Erster Bürgermeister Kürzinger nimmt den neu gewählten Zweiten Bürgermeister Josef
Schreglmann sowie dem neu gewählten Dritten Bürgermeister Werner Trenz den gemäß Art27. Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vorgesehen Diensteid ab.
20. Vollzug der Gemeindeordnung;
Beratung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung);
Den Gremiumsmitgliedern liegt eine Ablichtung der bislang geltenden Hauptsatzung vor.
Anhand der Vorlage werden mögliche Änderungen beraten.
Beschluss:
Der im Entwurf vorliegenden Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts (dem Protokoll als Anlage -1- beigeheftet) wird zugestimmt.
17 : 0
21. Vollzug der Gemeindeordnung;
Beratung einer neuen Geschäftsordnung
Kirchenthumbach (2014 – 2020);
für
den
Marktgemeinderat
Beschluss:
Die bisherige Geschäftsordnung vom 08. Mai 2008 gilt vorerst und bis zur Verabschiedung /
bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung uneingeschränkt weiter.
Die Ausschuss-Besetzung (§ 7 MGO) erfolgt nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“. Die
Verteilung weiterer Sitze bei gleichem Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss erfolgt nach
der größeren Zahl der bei den Kommunalwahlen auf die Wahlvorschläge der betroffenen
Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung einer der nächsten
Sitzungen des Marktgemeinderates aufzunehmen.
17 : 0
22. Benennung der Fraktionssprecher (Stellvertreter) der im Marktgemeinderat
vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften oder Gruppen;
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird das Schreiben der SPDMarktgemeinderatsfraktion Kirchenthumbach vom 08. Mai 2014 sowie die Erklärung des
Marktgemeinderatsmitglieds Manfred Schaller (bislang FW-UPWB) verlesen. Hiernach gibt
Herr Schaller seine Identität als Marktgemeinderat der Freien Wähler und deren Ziele auf
und geht voll in der Fraktion der SPD auf.
Es ist festzuhalten, dass die damit gebildete „Fraktionsgemeinschaft“ Auswirkungen auf die
Ausschussbesetzung / die Sitzverteilung in den Ausschüssen hat.
Erster Bürgermeister Kürzinger bittet die Fraktionen die Fraktionssprecher und der
Stellvertreter zu benennen. Diese erklären daraufhin:
CSU-Fraktion:
Fraktionssprecher:
Stellv. Fraktionssprecher:
MGR Winfried Sporer
MGR Josef Schreglmann
SPD-Fraktion:
Fraktionssprecher:
Stellv. Fraktionssprecher:
MGR Dominik Brütting
MGR Heribert Lassner / MGR Manfred Schaller
CWG-Fraktion:
Fraktionssprecher:
Stellv. Fraktionssprecher:
MGR Jürgen Geyer
MGR Daniel Götz
BG-Thurndorf-Fraktion:
Fraktionssprecher:
Stellv. Fraktionssprecher:
MGR Harald Oberst
MGR`in Angela Kummert-Schleicher
WG der ehem. Gde. Sassenreuth:
Fraktionssprecher:
Stellv. Fraktionssprecher:
MGR Georg Adelhard
MGR Werner Trenz
23. Benennung von Referenten (z.B. Jugendbeauftragter, Seniorenbeauftragter);
Auf jeweiligen Vorschlag aus der Mitte des Gremiums werden nachfolgende Referenten
bestellt:
Beschluss:
Zur Jungendbeauftragten der Marktgemeinde
gemeinderätin Tanja Perl bestellt.
16 : 0
Kirchenthumbach
Frau
Markt-
(Abstimmung erfolgte ohne MGR`in Perl)
Beschluss:
Zum
Seniorenbeauftragten
der
Marktgemeinde
Marktgemeinderat Heribert Lassner bestellt.
17 : 0
wird
Kirchenthumbach
wird
Herr
24. Besetzung der Ausschüsse / Stellvertreter (gem. Hauptsatzung);
Nach Aussprache über die veränderte Ausschussbesetzung infolge der Bildung einer
Fraktionsgemeinschaft (SPD und FW-UPWB) wird seitens der CWG vorgeschlagen die
Ausschussbesetzung zurückzustellen. Der Vorschlag wird damit begründet, dass die CWG
durch die veränderten Vorgaben bei der Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss, im
Finanzausschuss sowie im Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung jeweils
einen Sitz zulasten der gebildeten Fraktionsgemeinschaft verliere und die Benennung der
eigenen Mitglieder in die Ausschüsse deshalb der Überarbeitung bedarf. Im Übrigen wird die
Verwaltung aufgefordert eine schriftliche Stellungnahme zur Zulässigkeit / zur Rechtmäßigkeit der Bildung der Fraktionsgemeinschaft beim zuständigen Landratsamtes Neustadt
/ WN einzuholen.
Im Zuge der weiteren Diskussion und der Aussprache über die Erforderlichkeit einer
zeitnahen Ausschussbesetzung wird der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt darüber
abzustimmen, dass die Ausschussbesetzung – wie in der Tagesordnung vorgesehen – in der
laufenden Sitzung vorgenommen wird. Bürgermeister Kürzinger lässt deshalb über den
Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Beschluss:
Die Ausschussbesetzung wird – wie in der Tagesordnung vorgesehen – in der laufenden
Sitzung des Marktgemeinderates vorgenommen.
10 : 7
Damit hat sich das Gremium für die Vornahme der Ausschussbesetzung in der laufenden
Sitzung ausgesprochen.
Wegen der Reduzierung der Ausschuss-Sitze (jeweils im Rechnungsprüfungsausschuss, im
Finanzausschuss und im Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung) zulasten der
CWG wird der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt die jeweiligen Ausschuss-Mitglieder
(Stellvertreter) bis 16. Mai 2014, 18.00 Uhr, nachmelden zu können.
Beschluss:
Der Zurückstellung der namentlichen Nennung der Ausschuss-Mitglieder (und deren
Stellvertreter) der CWG in den Rechnungsprüfungsausschuss, den Finanzausschuss und in
den Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung bis 16.05.2014, 18.00 Uhr, wird
zugestimmt.
17 : 0
a)
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA);
Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern. Gemäß § 2 Abs. 3
Hauptsatzung bestimmt den Vorsitz im RPA der Marktgemeinderat.
Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die
Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem.
bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie
folgt besetzt werden:
Nr.
Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
CSU
SPD
SPD
CWG
BGT
WG S`rth.
Ausschuss-Mitglied
Sporer, Winfried
Perl, Tanja
Wiltsch, Jan
Götz, Richard *)
Kummert-Schleicher, Angela
Adelhardt, Georg
Stellv. Ausschuss-Mitglied:
Schreglmann, Josef, 2. BGM
Brütting, Dominik
Schaller, Manfred
Hammer, Johann *)
Oberst, Harald
Trenz, Werner, 3. BGM
Beschluss:
Die Benennung eines Vorsitzenden / eines Stellvertretenden
Rechnungsprüfungsausschusses wird zurückgestellt.
Vorsitzenden
des
17 : 0
b) Finanzausschuss;
Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b) der Hauptsatzung besteht der Finanzausschuss aus dem
Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern. Gemäß § 2 Abs. 2 Hauptsatzung führt den Vorsitz
im Finanzausschuss der 1. Bürgermeister.
Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die
Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem.
bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie
folgt besetzt werden:
Nr.
Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
CSU
SPD
SPD
CWG
BGT
WG S`rth.
c)
Ausschuss-Mitglied
Schreglmann, Josef, 2. BGM
Perl, Tanja
Wiltsch, Jan
Hammer, Johann *)
Oberst, Harald
Trenz, Werner, 3. BGM
Stellv. Ausschuss-Mitglied:
Sporer, Winfried
Brütting, Dominik
Schaller, Manfred
Götz, Richard *)
Kummert-Schleicher, Angela
Adelhardt, Georg
Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung;
Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung besteht der Grundstücks- und
Bauausschuss mit Dorferneuerung aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern.
Gemäß § 2 Abs. 4 Hauptsatzung führt den Vorsitz im Finanzausschuss der 1. Bürgermeister.
Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die
Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem.
bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie
folgt besetzt werden:
Nr.
Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
CSU
SPD
SPD
CWG
BGT
WG S`rth.
Ausschuss-Mitglied
Schreglmann, Josef, 2. BGM
Schaller, Manfred
Brütting, Dominik
Geyer, Jürgen *)
Kummert-Schleicher, Angela
Adelhardt, Georg
Stellv. Ausschuss-Mitglied:
Sporer, Winfried
Perl, Tanja
Wiltsch, Jan
Götz, Daniel *)
Oberst, Harald
Trenz, Werner, 3. BGM
*) Nachmeldung gem. Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag
bzw. Schreiben des Fraktionssprechers der CWG vom 15.05.2014 (= Anlage -2 zum Protokoll)
25. Benennung
der
Vertreter
zur
Gemeinschaftsversammlung
Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach;
der
Aufgrund seiner Einwohnerzahl hat der Markt Kirchenthumbach neben dem 1. Bürgermeister
(geborenes Mitglied) noch 4 weitere Sitze in der Gemeinschaftsversammlung (gekorene
Mitglieder).
Aufgrund des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer und der Regelung über die
Verteilung von Sitzen bei gleichem Anspruch mehrerer Parteien oder Wählergruppen (gem.
bereits beschlossenen Vorgaben zur künftigen GO) stehen folgende Sitze zu, welche wie
folgt besetzt werden:
Nr.
Wahlvorschlag
1
2
3
4
CSU
SPD
CWG
BGT
Ausschuss-Mitglied
Schreglmann, Josef
Lassner, Heribert
Hammer, Johann
Oberst, Harald
Stellv. Ausschuss-Mitglied:
Sporrer, Winfried
Brütting, Dominik
Geyer, Jürgen
Kummert-Schleicher, Angela
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Entsendung vorstehender Mitglieder
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach zu.
in
die
17 : 0
26. Benennung eines Verbandsrates (eines Stellvertreters) zum Zweckverband zur
Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung;
Beschluss:
Als Vertreter des Marktes Kirchenthumbach in die Zweckverbandsversammlung zur
Unterhaltung Gewässer III. Ordnung wird der 1. Bürgermeister Jürgen Kürzinger und als
Vertreter der 2. bzw. bei Verhinderung der 3. Bürgermeister benannt.
17 : 0
27. Bestellung eines Vertreters in die Generalsversammlung der NEW – Neue
Energien West e.G.
Beschluss:
Als weiterer Vertreter (neben dem 1. Bürgermeister oder dessen Stellvertreter) entsendet der
Markt Kirchenthumbach das Marktgemeinderatsmitglied Rudi Stopfer in die
Generalversammlung der NEW e.G.
17 : 0
28. Vollzug der Gemeindeordnung;
Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 14. April 2014;
Beschluss:
Gegen das öffentliche Protokoll der Sitzung vom 14. April 2014 werden keine Einwendungen
erhoben. Es wird wie vorgelegt genehmigt.
17 : 0
Für die Richtigkeit des öffentlichen Protokolls:
(Rauch)
Protokollführer
II. Nichtöffentliche Sitzung
(Kürzinger)
1. Bürgermeister