2014-09-30 Amtskurier 10_2014 - Amt Dömitz

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2014-09-30 Amtskurier 10_2014 - Amt Dömitz
Amts-
Kurier
11. Jahrgang | Donnerstag, den 02. Oktober 2014 | Nr. 10
Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes
Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz,
Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz.
Ausbildungsbeginn
Zum 01. September 2014 nahm Jessica Kirschbaum aus Tewswoos ihre Ausbildung in der
Amtsverwaltung Dömitz-Malliß auf.
Erstmalig bildet das Amt Dömitz-Malliß nach
Beendigung der mehrjährigen Zusammenarbeit im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis wieder aus.
Jessica Kirschbaum wird sich in den kommenden drei Jahren die Theorie und Praxis für den
Beruf einer Verwaltungsfachangestellten aneignen. Auf sie wartet eine spannende Zeit
mit interessanten und vielseitigen Aufgaben.
Ihr praktisches Wissen wird sie daher in den
einzelnen Bereichen der Amtsverwaltung erwerben. In der Beruflichen Schule für Wirtschaft und Verwaltung Schwerin erwirbt sie
sich ihr theoretisches Wissen.
Frau Weber, Leitende Verwaltungsbeamtin,
empfing die junge Auszubildende mit dem
Berufsausbildungsvertrag und einem kleinen
Blumengruß und wünschte ihr einen guten
Start in die nun beginnende Ausbildung.
Text und Foto: Amtsverwaltung
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Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Telefonverzeichnis und Sprechzeiten
Amt Dömitz-Malliß
Goethestraße 21, 19303 Dömitz
FB Bau und Friedhof:
zentrale Einwahl:
Fax:
Fax FB Bau und
Friedhof:
E-Mail:
Web:
Slüterplatz 6
038758 316-0
038758 316-55
038758 364932
[email protected]
www.amtdoemitz-malliss.de
Öffnungszeiten
Verwaltung:
Dienstag
Donnerstag
von 09:00 - 12:00 Uhr
von 13:00 - 17:30 Uhr
von 09:00 - 12:00 Uhr
von 13:00 - 15:30 Uhr
Kooperatives Bürgerbüro:
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
von 09:00 - 12:00 Uhr
von 13:00 - 15:00 Uhr
von 09:00 - 12:00 Uhr
von 13:00 - 18:00 Uhr
von 09:00 - 12:00 Uhr
von 13:00 - 18:00 Uhr
von 09:00 - 12:00 Uhr
Gemeinde Malliß
Herr Sielaff
0172 4406506
dienstags
von 17:00 - 18:00 Uhr
Feuerwehr Malliß
Gemeinde Herr Holter
Malk Göhren
038755 339893
mittwochs
von 14:30 - 16:30 Uhr
im Gemeindehaus
Gemeinde Grebs-Niendorf
Herr Schranck
038750 20091
0176 96570820
Nach Vereinbarung
Gemeinde Karenz
Herr Elsner
0174 9173054
Nach Vereinbarung
Rufbus Dömitz - Dannenberg
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Sprechstunde des Amtsvorstehers bitte neue Zeiten beachten
Der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, führt jeweils am 1. und 3. Dienstag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr seine Sprechstunde in der
Amtsverwaltung, Raum 27, durch.
Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens
45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter 05861 2048
(Fa. Christ).
Schiedsstelle
des Amtes Dömitz-Malliß
Schiedsmann Harald Gerdes
Straße der Genossenschaft 4
19294 Raddenfort
Termine nach Vereinbarung:
Tel.: 038758 35298 (09:00 - 20:00 Uhr erreichbar)
Fax: 038758 35310
Mobiltel.: 0152 34181091
E-Mail: [email protected]
Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 15:30 - 16:30 Uhr
Notrufnummern
Termine können unter 038758 316.31 abgestimmt werden.
Sprechzeiten der Bürgermeister
des Amtes Dömitz-Malliß
Gemeinde/Stadt Bürgermeister/Tag/Uhrzeit/Ort
Telefon
_________________________________________________________
Stadt Dömitz
Herr Bode
dienstags
038758 35950 von 15:30 - 18:00 Uhr
oder
im Rathaus,
038758 22233
Rathausplatz 1
Ortsteil Rüterberg,
Herr Bode
Ortsteil Heidhof,
Ortsteil Polz
Nach telefonischer
Vereinbarung unter
038758 35950 oder
038758 22233
Gemeinde Vielank
Frau Drewes
038759 20221
1. und 3. Donnerstag
im Monat
von 15:00 - 18:00 Uhr
im Gemeindebüro
Ortsteil Woosmer
Frau Drewes
2. Donnerstag im Monat
von 15:00 - 18:00 Uhr
in der Feuerwehr
Ortsteil Tewswoos
Frau Drewes
4. Donnerstag im Monat
von 15:00 - 18:00 Uhr
in der Feuerwehr
Gemeinde Herr Thees
Neu Kaliß
038758 35409
mittwochs
von 16:00 - 18.00 Uhr
im IBZ,
Alter Postweg 90
AmtsKurier November 2014
RedaktionsschlussErscheinen
__________________________________________________
27.10.201407.11.2014
Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an:
[email protected]
(Textbeiträge max. 850 Zeichen - ohne Leerzeichen -; Einwilligung
für Veröffentlichung des Fotos beifügen)
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
3
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die
Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen
Stadt Dömitz
Ortsteil Menkendorf
Frau Doris Saß
am 19.10.
zum 73. Geburtstag
Ortsteil Niendorf a.d.Rögnitz
Frau Henni Lanz
am 07.11.
zum 78. Geburtstag
Ortsteil Schlesin
Frau Johanna Becker
Frau Anni Siggel
am 12.10.
am 24.10.
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
am 08.10.
am 24.10.
am 06.11.
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Frau Hannelore Jahnke
Frau Barbara Kausch
Frau Rudith Hann
Herr Otto Jahncke
Herr Heinz Stahlberg
Frau Hilde Uenzelmann
am 06.10.
am 06.10.
am 26.10.
am 30.10.
am 03.11.
am 07.11.
zum 82. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Ortsteil Liepe
Frau Annaliese Schütt
Frau Elli Wiedow
am 07.10.
am 15.10.
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
Frau Heidi Saß
Frau Marita Erdmann
Herr Jan Adam
Frau Renate Steinberg
Frau Gertrud Felgenträger
Frau Rosemarie Pohl
Frau Rita Sturm
Frau Anita Tiedemann
Herr Lothar Venz
am 02.10.
am 03.10.
am 04.10.
am 05.10.
am 13.10.
am 13.10.
am 24.10.
am 29.10.
am 04.11.
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Ortsteil Bockup
Herr Bernd Hoffmann
am 22.10.
zum 75. Geburtstag
am 21.10.
am 28.10.
zum 84. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Ortsteil Klein Schmölen
Frau Helga Verclas
Herr Klaus Rust
Herr Rudolf Pille
am 12.10.
am 02.11.
am 05.11.
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
Ortsteil Conow
Frau Brigitte Burmeister
Frau Doris Laws
Frau Lydia Maatz
Frau Ursula Thielke
am 20.10.
am 29.10.
am 31.10.
am 06.11.
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Ortsteil Polz
Frau Ingeborg Meinecke
Frau Christel Schlaffke
Frau Orely Matews
Herr Heinz Gottstein
am 12.10.
am 17.10.
am 26.10.
am 03.11.
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Ortsteil Rüterberg
Frau Gerda Behrens Frau Rosemarie Behrens
Frau Renate Dettmann
Herr Friedrich Kuhn
am 15.10.
am 17.10.
am 21.10.
am 30.10.
zum 84. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
am 27.10.
am 02.11.
zum 79. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
am 01.10.
am 05.10.
am 06.10.
am 08.10.
am 13.10.
am 15.10.
am 20.10.
am 22.10.
am 25.10.
am 28.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 29.10.
am 30.10.
am 01.11.
am 01.11.
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Frau Karin Stockmann
Frau Grete Vonsien
Herr Egon Jahnke
Herr Wilhelm Jastram
Frau Irmgard Schulz
Frau Ilse Jungbloot
Frau Margot Schulz
Frau Gertrud Schila
Frau Katharina Scholz
Frau Marion Hinrichs
Frau Annelies Vos
Frau Annemarie Gretchen Florschütz
Frau Marianne Otto
Frau Herta Rachow
Frau Marie Zimmermann
Herr Dieter Lehmann
Frau Friedel Bossan
Frau Maria Brachmann
Frau Elsa Ebeling
Frau Gerlinde Meier
Frau Renate Thomas
Herr Waldemar Meyer
Frau Margrit Schwartz
Frau Erika Stephan
Herr Eberhard Krause
Herr Egon Möller
Frau Helgard Rieck
Herr Gerhard Grünenberg
Frau Luise Brockmöller
Frau Edith Vollert
Frau Brigitte Falk
Frau Karla Rickert
Frau Gerda Denski
am 02.10.
am 02.10.
am 03.10.
am 03.10.
am 03.10.
am 04.10.
am 04.10.
am 05.10.
am 05.10.
am 06.10.
am 06.10.
am 07.10.
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
am 07.10.
am 08.10.
am 09.10.
am 12.10.
am 14.10.
am 14.10.
am 14.10.
am 17.10.
am 20.10.
am 22.10.
am 23.10.
am 23.10.
am 26.10.
am 26.10.
am 27.10.
am 29.10.
am 30.10.
am 30.10.
am 04.11.
am 04.11.
am 07.11.
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Ortsteil Groß Schmölen
Frau Ursula Freitag
Frau Anna Schulz
Herr Bruno Palaß
am 10.10.
am 23.10.
am 03.11.
Ortsteil Heidhof
Frau Lisa Korbanek
Herr Fritz Lüth
Gemeinde Grebs-Niendorf
Ortsteil Grebs
Frau Käthe Bäth
Frau Margarete Czikowsky
Gemeinde Karenz
Frau Irmgard Axmann
Herr Gerhard Ketelhöhn
Herr Franz Fiebiger
Gemeinde Malk Göhren
Gemeinde Malliß
Gemeinde Neu Kaliß
Herr Heino Straube
Frau Helga Thomas
Frau Karola Schulenburg
Frau Ursula Zieger
Herr Dieter-Erich Leonhard
Frau Marita Knoop
Frau Lisa Mahnke
Frau Hildegard Lüdtke
Herr Claus Zipfel
Herr Manfred Joost
Herr Heinz-Ulrich Kusack
Herr Gebhard Schauer
Frau Liane Weigelt
Herr Günter Schreck
Frau Inge Ronnecker
Frau Renate Walter
4
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Frau Ingrid Paul
Herr Egon Staggenborg
Frau Helga Witt
Frau Hildegard Gerste
am 03.11.
am 03.11.
am 05.11.
am 06.11.
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Ortsteil Heiddorf
Frau Jutta Stopperam
Herr Wilfried Behncke
Herr Hans Ottoberg
Frau Edith Heibel
Frau Ingeborg Lübbert
Frau Inge Stopperan
am 04.10.
am 11.10.
am 11.10.
am 16.10.
am 19.10.
am 31.10.
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Ortsteil Kaliß
Frau Hannelore Hoffmann
Frau Käte Müller
Frau Adelheid Paschen
Frau Elli Schult
Herr Hubert Baumgart
am 05.10.
am 06.10.
am 06.10.
am 06.10.
am 22.10.
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Ortsteil Raddenfort
Frau Gertrud Willuweit
Herr Peter Marx
am 10.10.
am 06.11.
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Gemeinde Vielank
Frau Ingrid Biermann
Herr Günther Krüger
Frau Elsbeth Drewes
am 04.10.
am 09.10.
am 30.10.
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
Ortsteil Alt Jabel
Frau Vera Meyer
Herr Ludwig Weiss
Herr Manfred Hähnsen
Frau Waltraud Weiss
am 21.10.
am 29.10.
am 30.10.
am 31.10.
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Ortsteil Hohen Woos
Herr Ernst Kloock
am 24.10.
zum 82. Geburtstag
Ortsteil Laupin
Herr Werner Mierow
am 16.10.
zum 82. Geburtstag
Ortsteil Neu Jabel
Herr Willi Weber
am 30.10.
zum 87. Geburtstag
Ortsteil Tewswoos
Herr Bruno Busacker
Frau Sophie Knaack
Herr Rudolf Lomnitzky
Herr Walter Ninow
am 01.10.
am 17.10.
am 02.11.
am 02.11.
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Ortsteil Woosmer
Frau Anneliese Pohl
Frau Magdalene Mellforth
Frau Toni Sentner
Frau Erika Bauers
Herr Friedhelm Beutner
am 15.10.
am 21.10.
am 21.10.
am 04.11.
am 07.11.
zum 85. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Informantionen/Aktuelles
Manöverbekanntmachung
Gemäß der Vereinbarung über die Zuständigkeiten, Pflichten und Befugnisse bei Manövern und anderen Übungen der Bundeswehr gemäß §
69 des Bundesleistungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung möchte
ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich
eine Truppenübung der Bundeswehr durchgeführt wird.
Übungsname: Zeitraum: Übungsraum: „BRAVO-TWO-SERO“
27.10.2014 bis 31.10.2014
südliches Kreisgebiet
ab Neustadt Glewe, Amt Neuhaus
Geplant ist eine Durchschlageübung im freien Gelände mit 100 Soldaten,
20 Radfahrzeugen und 3 Luftfahrzeugen.
Fragen zum Übungsablauf richten Sie bitte an Tel.: 04281 9545-3203
Übungsschäden melden Sie bitte binnen einer Woche an:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD 38 Katastrophenschutz
Herr Zimek
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Kennenlernen und austauschen
Andere Unternehmerinnen kennenzulernen, wichtige geschäftliche
und persönliche Themen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen
bietet der von SELVnet e.V. in Eigeninitiative organisierte „Frauenstammtisch“ in der Region des Altkreises Parchim an.
Dieser soll auf die gesamte Region des neuen Landkreises Ludwigslust-Parchim übertragen werden. Es sind daher sind alle Unternehmerinnen, Existenzgründerinnen und interessierte Frauen nach Ludwigslust in die Standdornmanufaktur, Friedrich-Naumann-Allee 26, zu
einem Stammtisch am 22.10.2014 um 18:30 Uhr eingeladen. gek.AV
Grundsteuererhöhung 2015
Ab dem 01.01.2015 wird es für die Bürgerinnen und Bürger eine Erhöhung
der Grundsteuern A und B geben. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der
Anpassung an den vom Ministerium für Inneres und Sport MecklenburgVorpommern ermittelten durchschnittlich gewogenen Hebesätzen.
Zur Absicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde
bleibt die Verbesserung der Einnahmesituation neben den Einsparungsbemühungen im Haushalt eine Daueraufgabe der gemeindlichen Organe.
Die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) spielen bei den eigenen
Einnahmen eine herausragende Rolle. Die Hebesätze sollten sich am
durchschnittlich gewogenen Landesdurchschnitt für kreisangehörige
Gemeinden orientieren.
Dieser Landesdurchschnitt ist nicht nur maßgeblich für die Berechnung
der Schlüsselzuweisungen, sondern auch Grundlage für die Umlagekraftmesszahlen. Diese Kraftmesszahl soll die finanzielle Leistungskraft
einer Gemeinde widerspiegeln. In diesem Rahmen hat sie sich an der
Kreis- bzw. Amtsumlage zu beteiligen. Wenn die tatsächlichen Hebesätze
einer Gemeinde und der Landesdurchschnitt auseinander fallen, dann
entsteht bei der Abführung der Kreis- bzw. Amtsumlage zwangsläufig
ein Einnahmedefizit. Dieses Defizit sollte im Interesse der finanziellen
Leistungsfähigkeit möglichst klein gehalten werden.
Die Steuereinnahmen dienen zur Finanzierung des gesamten Ausgabebedarfs einer Gemeinde.
Die Gemeinde erfüllt damit zahlreiche Aufgaben zur Absicherung der
Daseinsvorsorge ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Erhalt der
finanziellen Leistungsfähigkeit ist somit auch in Ihrem Interesse.
Die Festsetzung der Steuererhöhung erfolgt über den Abgabebescheid
2015.
Die Hebesatzsatzungen 2015 veröffentlichen wir entsprechend.
Ihre Amtsverwaltung
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
Weitergabe und Veröffentlichungen
von Alters- und Ehejubiläen
Aufgrund des Landesmeldegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LMG)
vom 30. Januar 2007 (GVOBl. M-V S. 34), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetztes vom 01. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) darf die
Meldebehörde nach § 36 (zu § 22 MRRG) Auskünfte über Alters- und
Ehejubiläen an den Amtskurier oder andere Pressestellen, an Partein und
Wählergruppen oder Religionsgesellschaften nur dann erteilen, wenn der
Betroffenen nicht Widerspruch eingelegt hat.
Nach § 39 LMG hat die Meldebehörde auf das Recht der Betroffenen, der
Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, mindestens einmal jährlich
hinzuweisen.
Wenn Sie also nicht damit einverstanden sind, dass ihre Daten weitergegeben werden, füllen Sie untenstehenden Wiederspruch aus und senden
ihn an das Bürgerbüro in 19303 Dömitz, Goethestraße 21. Personen, die
bereits von ihrem Widerspruch Gebrauch gemacht haben, brauchen
nichts zu unternehmen.
✂
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre gem. § 36
Landesmeldegesetz (LMG)
..............................................................................................................
Name, Vorname
Geb.-Name
Geb.-Datum
...............................................................................................................
Anschrift
Übermittlungssperre gem. § 36 LMG:
An Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG) dürfen mein Name
und meine Anschrift nicht weitergegeben werden
Wenn ich ein Altersjubiläum (z. B. 80. Geburtstag) begehe, darf
eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden
(§ 35 Abs. 2 LMG)
Wenn wir ein Ehejubiläum (z. B. goldene Hochzeit) begehen,
darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben
werden (§ 35 Abs. 2 LMG)
An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2
LMG)
Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung gemäß
§ 58 Wehrpflichtgesetz
Widerspruch gegen die Internetauskunft (§ 34 Abs. 1a LMG)
Keine Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen
und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlichen
oder gesetzlichen vorgesehenen Anstimmungen (§ 35 Abs. 1
LMG).
_______________________________________
Datum, Unterschrift
(für Antrag Nr. 3 sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich)
✂
Wenn Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ausgefüllt und unterschrieben beim Bürgerbüro abgegeben haben, wird automatisch Ihr Geburtstag nicht mehr in der Geburtstagliste im Amtskurier
veröffentlicht.
5
Bitte beachten!
Ab sofort werden im AmtsKurier nur noch Fotos veröffentlicht, für die
eine Einwilligung der abgebildeten Personen in schriftlicher Form vorliegt.
Diese müssen einwilligen, dass sie mit einer Veröffentlichung im AmtsKurier und Internet einverstanden sind.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten zu erteilen. Bei Fehlen einer solchen Einwilligung wird auf die
Veröffentlichung eines Fotos verzichtet. Abstand genommen wird ebenfalls
von einer Veröffentlichung von Grafiken/Abbildungen aus dem Internet.
Ebenfalls ist der Name des Autors/Urhebers des Fotos mit Unterschrift anzugeben. Auch dieser erklärt damit die Veröffentlichung in beiden Medien.
Die Angabe: Urheber des Fotos: Team…. Kita…..Verein….. sind nicht
ausreichend. Bitte hier ebenfalls den Namen angeben.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie nachstehend und auf unserer
Homepage: www.amtdoemitz-malliss.de - Aktuelles.
Senden Sie den Beitrag und das Foto zusammen mit der Einwilligung an
die Ihnen bekannte E-Mail.
Sollte es Nachfragen geben, richten Sie diese bitte unter Tel.: 038758
31640.
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H#$F!IB$4,!
Sie möchten einen persönlichen
Glückwunsch des Bürgermeisters
anlässlich Ihres Ehejubiläums
entgegennehmen?
Zu einer guten Tradition ist es in den Gemeinden geworden, dass der
Bürgermeister den Ehejubilaren ab dem 50. Hochzeitstag persönlich
die Glückwünsche der Gemeinde überbringt. In den Fällen, in denen
die Eheschließung in unserem Amtsbereich vollzogen wurde, liegt
dieser Termin vor.
Jubilare, deren Ehe nicht vor einem unserer Standesämter im Amtsbereich vollzogen wurde, die sich jedoch über den Besuch des Bürgermeisters freuen würden, teilen uns bitte ihren persönlichen Termin
unter Tel.: 038758 3160 mit.
Sicher wird sich dann auch Ihr Bürgermeister in die Reihe der Gratulanten einreihen.
Ihre Amtsverwaltung
6
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Dömitz schreibt das ehemalige Hotel-Restaurant „Elbklause“ mit Heimatstube und weiterem Nebengelass in 19303 Rüterberg,
Ringstraße 3, zum Verkauf aus.
Achtung,
Schulanfänger 2015 aufgepasst!
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind
laut Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden gebeten, in der Zeit vom 27.10.2014
bis 30.10.2014 täglich in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr ihr Kind persönlich
im Gymnasialen Schulzentrum „Fritz-Reuter“ Dömitz, Sekretariat
Grundschule, anzumelden.
Bitte die Geburtsurkunde mitbringen!
Lage: Objekt:
Grundstück: Energieausweis:
Versorgung:
Entsorgung:
Flächen:
Rüterberg ist ein Ortsteil der Stadt Dömitz im Südwesten des Landkreises Ludwigslust-Parchim und liegt
direkt an der Elbe auf einer Landzunge sowie etwa
1 km südlich von der Bundesstraße B 195 entfernt.
Das Grundstück befindet sich innerhalb der zusammenhängenden Wohnbebauung des Ortsteiles
Rüterberg und ist mit einem 1-geschossigen Gaststättengebäude sowie einem Nebengebäude bebaut.
Das Gaststättengebäude wurde ca. 1920 errichtet und
in den Jahren nach 1990 teilmodernisiert. In dem
Gebäude befinden sich im Erdgeschoss die Gast- und
Wirtschaftsräume des Restaurants und im ausgebauten Dachgeschoss 4 Hotelzimmer (zwei Ein- und
zwei Zweibettzimmer) sowie die gemeinnützige
„Heimatstube“. Das Gebäude ist unterkellert.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine noch
unvermessene Teilfläche von ca. 2.000 qm, auf dem
sich das Haupt- und das Nebengebäude, eine Außenterrasse, ein Parkplatz, die Kleinkläranlage und
eine Gartenfläche befinden.
Der Käufer hat das Grundstück auf seine Kosten
einmessen zu lassen.
Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude
Endenergiebedarf Wärme 212,6 kWh/(qma)
Endenergiebedarf Strom 37,4 kWh/(qma)
Heizöl und Strom als Energieträger
Im öffentlichen Bereich der angrenzenden Verkehrsflächen liegen die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Elektro, Erdgas und Telekommunikation.
Die Entsorgung der anfallenden sanitären und häuslichen Abwässer erfolgt über eine Kleinkläranlage.
bebaute Grundfläche des
Hauptgebäudes 304,76 qm
Gesamtnutzfläche
379,41 qm
davon EG Restaurant,
Wirtschaftsräume
228,56 qm
davon DG Heimatstube
64,66 qm
davon DG Hotelzimmer
86,19 qm
Der Verkauf des Objektes erfolgt zum Höchstgebot, wobei das Mindestgebot 150.000 EUR beträgt. Dem Angebot ist ein Nutzungskonzept für
die Immobilie beizufügen.
Gebote sind schriftlich bis zum 30.11.2014 an das Amt Dömitz-Malliß,
Goethestraße 21, 19303 Dömitz, z. Hd. Frau Harnack, zu richten. Einsicht
in das Verkehrswertgutachten und Besichtigungen sind nach vorheriger
Terminvereinbarung unter 038758 31628 möglich.
Die Stadt Dömitz als Eigentümer ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot
den Zuschlag zu erteilen.
Kinder, die für das Schuljahr 2014/2015 zurückgestellt wurden,
müssen erneut angemeldet werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die bis
zum 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben,
vorzeitig eingeschult werden.
Mit freundlichen Grüßen
S. Nowe
Leiterin der Grundschule
Wieder neue Bilder im Ort
Auch Conow schmückt jetzt ein buntes „Energiehäuschen“. Die beiden,
von der WEMAG AG beauftragten Künstler Sebastian Volgmann und
Christoph Kukla verewigten den Seenradweg von Lüneburg nach Usedom, der durch Conow führt auf dem Bauwerk. Für nähere Informationen
zu den Künstlern und ihre Arbeiten schauen Sie bitte auf www.malliss.
com/Ereignisse. Unser Heimatkünstler Joachim Buß hat auch wieder den
Pinsel geschwungen und aus dem grauen Kasten neben dem ehemaligen
Fritz-Reuter-Krug blühende Landschaften gezaubert. Für einen Gruß an
das Landeserntedankfest in der Gemeinde Kaliß hatte sich zeitweilig Marienkäfer „Malli“ hinzugesellt, der seinen beiden Maskottchen-Freunden
„Heidi“ und „Kalli“ ein wunderbares Fest mit vielen bunten Erntewagen
bei schönem Wetter wünschen wollte. Noch bevor die Zahl seiner schwarzen Punkte vollzählig war steckte man ihn in Brand ...
Text und Bild: Carola Borchers
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
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Wichtige Mitteilung
an die Eltern der Schulanfänger 2015
im Einzugsbereich
der Grundschule Malliß
Viktor-Bausch-Grundschule Neu Kaliß
Für das Schuljahr 2015/2016 sind gemäß Schulgesetz des Landes
M-V alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2015 sechs
Jahre alt werden.
Für Kinder, die spätestens am 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden,
beginnt gemäß des Landesschulgesetzes die Schulpflicht mit dem 1.
August 2015.
Die Anmeldung dieser Mädchen und Jungen erfolgt in der Zeit
vom 13. bis 17. Oktober 2014,
von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Regionalen Schule und
von 12:00 Uhr bis 14:45 Uhr in der Grundschule Malliß.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die bis
zum 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben,
vorzeitig eingeschult werden.
Kinder, die im Schuljahr 2014/15 zurückgestellt wurden, müssen
erneut angemeldet werden.
Sie erreichen uns auch telefonisch unter:
Regionale Schule 038750 20292
Grundschule 038750 20021
Die Schulleitung der GS Malliß
Eingewöhnung ins Schulleben
Mittlerweile lernen 19 fröhliche Erstklässler an der Viktor-BauschGrundschule in Neu Kaliß.
Feierlich wurden sie bei der Einschulung begrüßt. Alle waren echt erstaunt,
als sie Pippi Langstrumpf erkannten, die auch erschienen war, um sich
einschulen zu lassen. Ihre beiden Freunde Tommi und Anika zeigten mit
Liedern und Gedichten, was in der Schule gelernt wird.
Natürlich waren die neuen ABC-Schützen ganz aufgeregt, als sie dann
endlich von den Muttis und Vatis die heiß ersehnte Schultüte bekamen.
An der sich anschließenden ersten Unterrichtsstunde nahmen alle mit
Begeisterung teil.
Die Lehrerinnen der Viktor-Bausch-Grundschule Neu Kaliß
hintere Reihe (von links): Tom, Laura, Paul, Jaap, Amelie
mittlere Reihe: Mathea, Lisa, Charline, Emil, Leland, Logan
vordere Reihe: Hannah, Stella, Hanni, Liam, Lise-Lotte, Tim, Leon
fehlend: Tiffanie Ott
Foto: Keibel
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016
für folgende Einzugsbereiche:
Gemeinde Neu Kaliß, Gemeinde Vielank (die Ortsteile Woosmer,
Tewswoos, Laupin)
Die Anmeldung der Kinder erfolgt in der Woche vom 06. bis 10.10.2014
in der Zeit von 8:30 Uhr - 14:00 Uhr im Sekretariat der Grundschule. Auch
eine telefonische Anmeldung ist unter folgender Rufnummer möglich:
Tel. 038758 26270.
Kinder, die für das Schuljahr 2014/2015 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2015/16 eingeschult werden.
Schulleiterin
Freiwillige
Feuerwehr
80 Jahre Freiwillige Feuerwehr
Groß Schmölen
Die Groß Schmölener Feuerwehr
wurde 80 und hatte am 30. August
2014 zum Jubiläumsfest eingeladen. Zahlreiche
Gäste aus nah und
fern waren nach
Groß Schmölen gekommen, um zum
runden Jubiläum zu
gratulieren. Dass
wir dieses Jubiläum feiern konnten, verdanken wir
15 Männern aus
Groß Schmölen,
die sich am 18.
September 1934
dazu entschlossen,
Auszeichnung der Kameraden Kirst und Böckmann
eine Feuerwehr zu
Foto: Heike Rinser
gründen.
Nicht nur das Löschen und Retten gehört zu den Aufgaben der Feuerwehr
Groß Schmölen, die Kameradinnen und Kameraden übernehmen auch immer
wieder wichtige Aufgaben im Leben der Dorfgemeinschaft. Das bewiesen
sie erneut bei der Gestaltung eines abwechslungsreiches Programms für die
Jubiläumsgäste – Musik mit den Dömitzer Elbmusikanten und DJ Andrè,
Auftritt eines Humoristen und der Tanzsportgruppe. Eine Hüpfburg und eine
Torwand ließen bei den kleinen Gästen keine Langeweile aufkommen. Mit
selbstgebackenem Kuchen und duftendem Kaffee wurden die Gäste überrascht,
dazu gab es außerdem Leckeres vom Grill.
8
Amtskurier
Eine angefertigte Schautafel zum Jubiläum gab Einblick in 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Groß Schmölen. Während des Nachmittags erfolgte die
Auszeichnung einiger Kameraden. Für ihren Einsatz beim Hochwasser im
Juni 2013 erhielten alle Kameradinnen und Kameraden der Wehr die Ehrenspange für Hochwasser. Kamerad Richard Köppen wurde nach über 20
Jahren als Kassenwart verabschiedet und mit einem Präsentkorb überrascht.
Eine Nachfolgerin ist bereits gefunden.
Danke an die vielen Helferinnen und Helfer für das gelungene Fest. Bis in den
frühen Sonntagmorgen wurde gefeiert, getanzt und gelacht.
Heike Zander
Laternen- und Fackelumzug
Zum traditionellen Laternen- und Fackelumzug lädt die
Freiwillige Feuerwehr Polz am Samstag, den 01. November 2014
um 17:30 Uhr ins Gerätehaus ein.
Laternen sind mitzubringen, Fackeln sind vor Ort.
Anschließend erfolgt Freilichtkino.
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Wertstoffhof Malliß
Der Wertstoffhof in Malliß ist regelmäßig geöffnet, und zwar
immer am Sonnabend in den geraden Kalenderwochen des
Jahres in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Im Monat Oktober 2014 können Abfälle somit am
• 04.10.2014 (40. Kalenderwoche) und
• 18.10.2014 (42. Kalenderwoche),
im Monat November 2014 am
• 01.11.2014 (44. Kalenderwoche),
• 15.11.2014 (46. Kalenderwoche) sowie
• 29.11.2014 (48. Kalenderwoche)
im Wertstoffhof abgeliefert werden.
Wann: 01.11.2014 um 17:30 Uhr
Wo: FF Polz
Kinder- und
Jugendarbeit
Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt.
Freiwillige Feuerwehr
Groß Schmölen
Neuer Garten für die Kinder
der Kita Kunterbunt Heidhof
Einladung zum Herbstfeuer
am Sonnabend, den 11. Oktober 2014 ab 19:00 Uhr
Laternen- und Fackelumzug um 18:30 Uhr
Treffpunkt: Gerätehaus Groß Schmölen
Die FFw Groß Schmölen lädt herzlich zum Herbstfeuer ein.
Für das weibliche Wohl ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Bis dann.
Eure/Ihre FFw Groß Schmölen
Durch die MFM Agrargenossenschaft wurde für unsere Kita ein angrenzendes Grundstück zur Errichtung eines Gartens zur Verfügung
gestellt. Im Frühjahr wurde begonnen, das Grundstück urbar zu machen, im Anschluss folgte die Ideenfindung und Planung, um den Garten Kindergerecht zu gestalten. Nun ist endlich die Zeit der Umsetzung
gekommen. Behilflich ist uns dabei Sigfried Timmermann aus Heidhof,
der uns kleinen „Kinder-Garten-Besitzer“ tatkräftig mit viel Fleiß, Engagement und Fachwissen unterstützt. Die Kinder freuen sich auf einen
Kräutergarten, einen Weidetunnel und ein Gemüsebeet. Begonnen wurde
mit dem Einpflanzen des Apfelbaums, ein Abschiedsgeschenk unserer
diesjährigen Schulkinder als Dank und zur Erinnerung an die Erzieher für
ihre wunderbare Kita-Zeit. Wir danken der MFM Agrargenossenschaft
recht herzlich für das zur Verfügung gestellte Grundstück sowie Herrn
Timmermann für die tatkräftige Unterstützung.
M. Pidt
Freiwillige
Feuerwehr Niendorf a. d. Rögnitz
Am 11. Oktober lädt die Freiwillige Feuerwehr Niendorf an der Rögnitz zum traditionellen Laternenumzug ein. Alle Einwohner und Gäste sind herzlich
willkommen. Wir treffen uns um 18:00 Uhr am Gerätehaus zum Umzug durch Niendorf. Im Anschluss
sorgen die Kameraden für Leckeres vom Grill hinter der Feuerwehr.
Auf eine rege Beteiligung freuen sich die Niendorfer Kameraden.
H. Ahrndt
im Auftrag der Wehrführung
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
9
Sommerferien
im Jugendclub Neu Kaliß
Wir haben in den Sommerferien viel
erlebt. Mit dem Bus waren wir im Ersepark in Uetze und haben einen Bildervortrag im Regionalmuseum Kaliß
verfolgt.
Gemeinsam mit allen Kindern und
Eltern haben wir einen lustigen Grillabend im Jugendclub ausgerichtet. In
der Milchviehanlage (MFM Agrargenossenschaft) in Heiddorf wurden wir
sehr nett von den Mitarbeitern empfangen und sahen uns die Anlage genau an. Wir danken den freundlichen
Fahrern der Busse des Taxiunternehmens HELA, mit denen wir nach
Grabow fuhren, um dort in der Schau(m)manufaktur ein Grabower Küßchen selbst herzustellen.
Wir fuhren auf der Elde mit dem Wernerboot und schließlich konnten
wir im Waldbad dann den Nachmittag genießen.
Karin Koch
Jugendclub Neu Kaliß
Da steht ein Pferd auf dem Balkon
Fleißige Hände ließen in Neu Kaliß die schönsten Gebilde aus Stroh
entstehen. In der VS-Kita Abenteuerland wurde für das Landeserntedankfest ein Pferd aus eben diesem Material gefertigt. Nun steht es auf dem
Balkon und erfreut Kinder und Erwachsene, weil es einem Märchenbuch
entstiegen zu sein scheint. Dort hat es seinen Platz gefunden, auf dem es
sicher eingezäunt alles überblicken kann.
Für die Unterstützung bedanken wir uns bei Herrn Jürgen Warnke, Frau
Helga Schneider und Herrn Klüner.
Text: Kita-Team
Ein toller Schultag
Wir Schüler und Schülerinnen der 2. Klasse hatten unseren ersten Projekttag dieses Schuljahres. Das Thema „Sonnenblumen“
interessierte uns Mallißer Grundschüler sehr.
So lernten wir in Stationsarbeit die Teile der Pflanze kennen und
lasen Wissenswertes, welches im Rätsel getestet wurde. Mit Hilfe
unserer Hände fertigten wir tolle Druckbilder an und konzentrierten uns beim Geschicklichkeitstest.
Gemeinsam wurden in der Schullehrküche Sonnenblumenbrötchen gebacken und anschließend verspeist. Abgerundet wurde
der Tag mit Malbildern oder Konzentrationstraining rund um
die Sonnenblume. Die Mädchen und Jungen sagen „Danke“ bei
ihrer Lehrerin, Frau Pflügel, und allen Eltern, die zum Gelingen
des Projektes beigetragen haben.
Klasse 2
GS Malliß
Foto: K. Geister
10
Amtskurier
Kirchliche Nachrichten
Termine
der Ev.-luth. Kirchengemeinden
Sonntag, 5. Oktober
10:00 - 11:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Eldena Dienstag, 7. Oktober
10:00 Uhr Dömitz Sonntag, 26. Oktober
10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Kaliß 14:30 Uhr Heidhof Gottesdienst
Taufgottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst zum Landeserntedankfest
(Predigt Bischof Andreas von Maltzahn)
Beginn des Umzugs danach ab Kirche
Gottesdienst zum Erntedank
Mittwoch, 29. Oktober
19:00 Uhr Conow 19:00 Uhr Neu Kaliß 19:30 Uhr Conow Vesper singen
Kirchgemeinderat
Bibelkreis
Erntedankgottesdienst mit Abendmahl- Haus Elbtalaue
Kirchgemeinderat
Donnerstag, 30. Oktober
17:00 Uhr Gorlosen Gottesdienst und Festessen zum
Reformationstag
Mittwoch, 8. Oktober
14:00 Uhr Polz Frauenkreis
Freitag, 31. Oktober, Reformationstag
15:17 Uhr Ludwigslust Gottesdienst der Kirchenregion
Ludwigslust-Dömitz
19:00 Uhr Conow Filmabend „Babettes Fest“
19:00 Uhr Eldena Kino im Gemeindehaus: Das
Schwein von Gaza
Donnerstag, 9. Oktober
16:30 Uhr Eldena Konfirmandenunterricht
Sonnabend, 1. November
09:30 Uhr Alt Jabel Krippenspielprobe
Sonntag, 2. November
10:00 Uhr Alt Jabel 17:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst
Laternengottesdienst
19:30 Uhr Alt Jabel Freitag, 10. Oktober
16:30 Uhr Conow 19:00 Uhr Conow Konfirmandenunterricht
Mitgliederversammlung des Fördervereins Conower Kirche e. V.
Sonnabend, 11. Oktober
09:30 Uhr Dömitz 09:00 Uhr Conow 09:30 Uhr Conow 16:00 Uhr Niendorf ökum. Kinderkreis im ev. Pfarrhaus
Arbeitseinsatz auf dem Friedhof
Christenlehre
Gottesdienst
Sonntag, 12. Oktober
10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Eldena 10:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Woosmer Gottesdienst mit Taufe
Gottesdienst
Festzelt - Gottesdienst beim Dorffest
Gottesdienst
Erntedankgottesdienst
Mittwoch, 15. Oktober
19:00 Uhr Conow 19:30 Uhr Conow Vesper singen
Bibelkreis
Donnerstag, 16. Oktober
14:30 Uhr Liepe 19:00 Uhr Eldena Bibelkreis
Männerkreis
Freitag, 17. Oktober
08:00 Uhr Neu Kaliß Ausflug Frauenfrühstück ins Alte
Land
Sonnabend, 18. Oktober
09:00 Uhr Alt Jabel 15:00 Uhr Alt Jabel 17:00 Uhr Polz 19:00 Uhr Eldena Arbeitseinsatz
Museumsbeirat
Gottesdienst
Konzert des Liedermachers Barz
Sonntag, 19. Oktober
10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Eldena Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Donnerstag, 23. Oktober
09:00 Uhr Eldena 14:00 Uhr Conow Bibelgesprächskreis
Seniorennachmittag
Freitag, 24. Oktober
15:00 Uhr Dömitz Konfirmandenunterricht
Sonntag, 9. November
08:30 Uhr Neu Kaliß 14:00 Uhr Dömitz Bäckerei Görlitz Konfirmanden backen Brot für die Welt
(Verkauf vor dem Gottesdienst in
Dömitz)
Zentraler Gottesdienst „25 Jahre Fall
der Mauer“
Katholische Kirchgemeinde
Sonntag, 05.10.
10:00 Uhr oekumenischer Gottesdienst zum Landeserntedankfest
in Neu Kaliß
kein Gottersdienst in Dömitz
Donnerstg, 09.10.
Krankenrunde Dömitz
Freitag, 10.10.
ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum
Samstag, 11.10.
09:30 Uhr oekumneischer Kinderkreis im evgl. Gemeinderaum
Sonntag, 12.10.
09:00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, 14.10.
Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, Heiddorf
Mittwoch, 15.10.
14:30 Uhr Gottesdienst und Seniorenrunde - Bus holt ab
Donnerstg, 16.10.
Krankenrunde Alt Kaliß und Lenzen
Freitag, 17.10.
ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum
Sonntag, 19.10.
09:00 Uhr Gottesdienst
Freitag, 24.10.
ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum
Sonntag, 26.10.
09:00 Uhr Gottesdienst
Freitag, 31.10.
ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum
Sonntag, 02.11.
09:00 Uhr Gottesdienst zum Fest Allerheiligen und Allerseelen
Dienstag, 04.11.
Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, Heiddorf
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Veranstaltungen
Amtskurier
11
Heidekönigin auf Reuterfest gekürt
Immer am ersten Wochenende im September wird in Kaliß dem niederdeutschen Heimatdichter Fritz Reuter gedacht. Vom Gedenkstein in der
Kalißer Heide aus machen sich Wanderer, dieses Jahr dabei auch eine
Delegation aus dem österreichischen Hintzendorf die als Gäste der Gemeinde Neu Kaliß hier weilten, unter Führung des Kalißer Bürgermeister
Burkhard Thees, Forstamtsleiter Reginald Rink und natürlich Fritz Reuter, alias Eckard Buß, auf den Weg zum Kalißer Forsthof. Hier wurden
sie bei herrlichem Wetter von hunderten Gästen und der Blasmusik der
Dömitzer Elbmusikanten empfangen. Bei einem bunten Programm und
kleinem Markt wird hier seit ein paar Jahren auch die Heidekönigin der
Kalißer Heide gekürt. Standesgemäß in einer zweispännigen Kutsche
fuhr die nunmehr 3. Heidekönigin auf dem bestens besuchten Kalißer
Forsthof vor. Carolin Knaack-Hinrichs ist eine echte Kalißer Deern, die
nach ihrem Studium in die Heimat zurückkehrte. Während ihrer einjährigen Regentschaft darf die 28.jährigen Heidekönigin jetzt bei vielen, auch
überregionalen Anlässen, wie beispielsweise bei der Mela, der Redefiner
Hengstparade, auf der Grünen Woche in Berlin und natürlich auch beim
Landeserntedankfest ihre Heimat, die Kalißer Heide, präsentieren. Viel
Stimmung gab es auf der Bühne durch die „Vielanker Plattsnackers“, einer
plattdeutschen Schülergruppe aus Grabow, und durch die österreichischen
Gäste die in ihrer Mundart die Gäste unterhielten. Das alles wurde wie
immer gekonnt durch Karin Koch moderiert. Eckard Buß aus Kaliß war
wieder in die Rolle des berühmten plattdeutschen Heimatdichters geschlüpft und hatte seinen Hund „Schüten“ dabei. Neben frischem Brot
und Kuchen aus dem Steinbackofen von Bäcker Görlitz, bot das Team
vom „Kalißer Eck“ deftige Speisen und Getränke, und zu allem konnte
zur Musik der Elbmusikanten kräftig das Tanzbein geschwungen werden.
Daneben gab es bei Händlern und Gewerbetreibenden viel zu staunen, zu
bewundern und natürlich zu kaufen. Da der Wettergott entgegen anderer
Prognosen mitspielte waren um die Mittagszeit etwa 500 Gäste auf dem
Forsthof. Überraschungen beim Reuterfest gab es auch immer wieder, und
so konnten die Dömitzer Elbmusikanten dem Forstamtsleiter ein Relief
mit Jagdmotiven übergeben, das Ernst Muchow (83), ehemaliges Mitglied
der Elbmusikanten, selbst anfertigte und der Nachwelt erhalten wollte.
„Dieses Relief wird in der „Kalißer Forstscheune“ einen gebührenden
Platz finden und somit der Öffentlichkeit zugänglich sein“, versprach
Forstamtsleiter Reginald Rink.
Uwe Losch
Programm Landeserntedankfest M-V
19:00 Uhr
Samstag 04.10.2014
14:00 Uhr
20:00 Uhr
Sonntag 05.10.2014
10:00 Uhr
10:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr 15:00 Uhr
17:00 bis 19:00 Uhr
Kinderfest mit einem Kinderbauerndorf und vielen
anderen Überraschungen
großer Ernteball
mit Büfett, Showeinlagen und evtl. Feuerwerk
Anmoderation André Schneider von Ostseewelle
HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern
Showband „Papermoon“ und DJ
Eintritt 10,00 EUR inkl. Büfett
Kartenvorverkauf mit Tischreservierung
Seniorennachmittag mit Band „Drei Live“, Entertainer „Enzi Enzmann“, Showeinlagen NKCC
und Kita
Eintritt 10,00 EUR inkl. Kaffee und Kuchen
Schlagerparty mit Party-DJ Alexander Stuth von
Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern
Auftritt von Cora (Hit:“ Amsterdam“)
Eintritt 8,00 EUR
ökumenischer Festgottesdienst in der Johanneskirche Neu Kaliß
großer Ernteumzug durch die Gemeinde mit Moderation von Alexander Stuth Ostseewelle HITRADIO Mecklenburg-Vorpommern
Auftritt Landespolizeiorchester MV
Übergabe der Erntekrone, Festreden, Prämierungen
Sonstiges:
Sonntag:
ganze Wochenende:
Route des Festumzuges
Freitag, 03.10.2014
11:00 bis 17:00 Uhr
Unterhaltung und Musik
mit Alexander Stuth Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern
Ausstellung landwirtschaftlicher Technik
Bauernmarkt (insbesondere am Sonntag) und Karussell
12
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
SV Blau Weiß Polz
Jahnstr. 17 · 19303 Polz
Drachensteigen an der Elbe
Einladung zur Jahreshauptversammlung
des SV Blau Weiß Polz e. V.
… GRENZENLOS…..
Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen Hauptversammlung am Freitag, dem 24. Oktober, um 20:00 Uhr in die Vereinsgaststätte ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung
3. Bericht des Vorstandes durch den Vorsitzenden
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Revisionskommission
6. Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission
7. Anfragen und Diskussion zu den Berichten
8. Beitragsanpassung ab 01.01.2015
9. Jährlicher Arbeitseinsatz
10. Verschiedenes und Diskussion
Über Euer Erscheinen würden wir uns freuen und verbleiben mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Am 9. November 2014 14:00 bis 16:00 Uhr
lädt die Stadt Dömitz zum beliebten Drachensteigen ein.
Wir treffen uns am Parkplatz zwischen Elbe und Festung und hoffen aus
dem Anlass, 25 Jahre Grenzöffnung der innerdeutschen Absperrungen
auf zahlreiche Gäste beiderseits der Elbe.
Versorgung vor Ort
Angelsportverein „Früh auf“
Dömitz von 1922 e. V.
Einladung
Hiermit lade ich die Mitglieder unseres Vereins für
Sonntag, den 26. Oktober 2014, 10:00 Uhr
in das „Elb-Café“ in Dömitz, Werderstr. 5, zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung
mit folgender Tagesordnung ein:
1.Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung
2. Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Satz 3 - Vereinsauflösung)
3. Künftige Angelfischerei in den BIMES-Gewässern
4.Verschiedenes
Zur Begründung (TOP 3) wird darauf hingewiesen, dass - wie hier erst
jetzt bekannt wurde - die Vereinbarungen des Landesanglerverbandes mit
der BIMES zum 31.12.2014 enden und somit die entsprechenden Gewässer
aus der Jahresangelberechtigung des LAV M-P 2015 gestrichen wurden!
Jagdgenossenschaft Heidhof lädt ein
Die nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Heidhof findet am
17. Oktober 2014 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgebäude Heidhof, Straße
der Jugend 7 statt.
Auf der Tagesordnung stehen der Bericht des Vorstandes sowie der Bericht des Kassenwartes. Im Anschluss daran findet die Auszahlung der
Jagdpacht statt.
Hinweisen möchten wir noch einmal darauf, dass im Falle von Eigentumswechseln diese durch Nachweis zu belegen sind.
Im Anschluss an die Veranstaltung laden die Jagdpächter alle Mitglieder
der Genossenschaft zu einem Jagdessen ein.
Hinweis:
Die Versammlung ist gem. Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Dömitz den 22. Sept. 2014
Hans Köhler
1. Vorsitzender
Mit Elan und neuen Ideen
zum 60igsten!
Für die Auszahlung der Jagdpacht benötigen wir von den Mitgliedern
der Jagdgenossenschaft Polz die neuen Kontodaten (IBAN und BIC
Nummer).
Bitte teilen sie diese dem Kassenwart Herrn Günther Schult, wohnhaft
in 19303 Polz, Im Katen 1 umgehend mit, damit die Pacht überwiesen
werden kann.
Die Karnevalshochburg Dömitz bereitet sich auf runden Geburtstag vor.
Was aus einer Männerturngruppe entstand, zählt heute fast hundert aktive
Karnevalisten, die altes Brauchtum fördern und pflegen. Schon bevor es in
die Sommerpause ging wurde die neue Saison geplant. Die Tanzgruppen
suchten nach peppiger, heißer Musik und sind schon fleißig am Proben.
Die Büttenredner halten das ganze Jahr über Ausschau nach lustigen Episoden aus dem Leben der Bürger, sowie aus Rundfunk & TV. Sie erhielten
neue Ideen und Anregungen beim ersten Büttenrednertreff in Tripkau,
das für alle interessierten Vereine in unserem Amt organisiert wurde.
Bei der alljährlichen Putzaktion Ende September, wurde das Kulturhaus
auf Vordermann gebracht. Eine neue Band und ein neuer Cateringservice
runden das Gesamtbild ab.
Weitere Informationen zur Proklamation der Prinzenpaare am 15.11.
erhalten Sie in der nächsten Ausgabe des Amtskuriers.
Der Jagdvorstand
Däms Hau - rinn!
Information
der Jagdgenossenschaft Polz
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
13
Wandertag
Der TSV Göhren e.V. lädt wieder ein!
Wann: Sonntag 12.10.2014
Treffpunkt: 10 Uhr Sportplatz Göhren
Strecke: 6 - 7 km
Im Anschluß gibt`s Eintopf und Bockwurst.
Ja, ist denn schon Weihnachten?
Nur noch 9 Wochen bis zu Mallißer Weihnachtsmarkt. In diesem Jahr
möchte der Gewerbeverein Aussteller aus dem Amtsbereich und darüber
hinaus begrüßen. Haben Sie also Waren aus traditionellem Handwerk oder
neue Ideen, sind Sie Schausteller oder können Sie Kinder zum Lachen
bringen? Dann melden Sie sich bis zum 13. Oktober 2014 unter dem Kontakt auf der Web-Seite www.malliss.com oder unter der Telefonnummer
038750/20203 und schildern Sie kurz ihr Angebot. Der Markt findet am
Samstag, dem 06. Dezember 2014 in Malliß statt.
Für alle Hobby-Fotografen erinnern wir noch einmal an unseren Dauerwettbewerb „Mein schönstes Bild von Malliß“. Der Einsendeschluss ist,
wie gewohnt zum Lichterfest am 30. Oktober 2014. Es können entwickelte
Fotos beim EDEKA-Markt Steffi Brandt abgegeben werden, oder digitale
Bilder mit einer Größe von wenigstens 3 MB an carola.borchers@malliss.
com eingeschickt werden. Die 12 ausgewählten Fotografen erhalten ein
Freiexemplar des Kalenders 2015 auf dem Weihnachtsmarkt.
Ihr Gewerbeverein
Sanierung des nördlichen Querhauses im vergangenen Jahr
Themen auf der Mitgliederversammlung werden unter anderem das
Geschäftsjahr 2013, die aktuellen Baumaßnahmen, die finanzielle Beteiligung des Vereins und die Einwerbung weiterer Fördermittel und
Spenden sein.
Text und Foto: S. Harnack
ALD Run for Charity
Die Radsportler haben ernst gemacht - sie sind gelaufen. Am Samstag
morgen, um 6:30 Uhr war Abfahrt aus Malliß mit hochmotivierten Läuferinnen und Läufern. Gemeinsam wollen sie die 63 Kilometer entlang
der Müritz knacken um einen Spendenscheck für ihre Mountain-BikeStrecke im Schulwald zu bekommen. In Klink angekommen, werden
sie von Teamchef Ingo Gehrmann in angemessene Sponsoren-Shirts
gesteckt. Noch schnell ein Foto vor dem Schlosshotel und ruck-zuck ist
es 10.00 Uhr und der Startschuss fällt. Team 118 hat nach 13/4 Stunden
die ersten 20 km absolviert, gute Vorlage der beiden Läufer. Etappe 5
wurde von der jüngsten Teilnehmerin Joanna in gut 30 Minuten bewältigt - tolle Leistung für die etwa 51/2 km. Thomas und danach Ingo als
Schlussläufer haben für das Team dann einen hervorragenden 83. Platz
in einer Zeit von 5 Stunden und 35 Minuten herausgeholt. Hungrig aber
glücklich lagen sich alle in den Armen und eins stand fest: Im nächsten
Jahr sind sie wieder dabei.
Text: Carola Borchers
Förderverein Conower Kirche e.V.
trifft sich
Der Verein trifft sich am Freitag, den 10.10.2014, um 19:00 Uhr, zur
Mitgliederversammlung im Conower Pfarrhaus. Mitglieder und solche,
die es werden wollen, sind herzlich willkommen, denn der Verein sucht
weitere Unterstützer und engagierte Leute, die bei den weiteren Vorhaben
zur Sanierung der Dorfkirche mitwirken können.
Derzeit laufen die Arbeiten am 2. Bauabschnitt, der die Sanierung der
Außenhaut und des Daches am südlichen Querhaus mit einem Kostenumfang von 142.000 EUR umfasst.
Bild: Patrick Keibel
14
Amtskurier
Volkssolidarität Neu Kaliß/Kaliß
Alle Mitglieder sind zur Teilnahme an der Verkehrssicherheitsaktion am
Dienstag, dem 21. Oktober 2014, aufgerufen. Sie wird in der Zeit von
14:00 bis 17:00 Uhr in der Forstscheune Kaliß durchgeführt. Beteiligt sind
die Verkehrswacht Ludwigslust, die Polizei und andere Partner. Bauer
Hellwig wird mit einem kulturellen Beitrag die Veranstaltung abschließen.
Die Mitglieder der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/Raddenfort, die an
der Listensammlung 2014 beteiligt waren, treffen sich am Donnerstag,
dem 9. Oktober, um 14:00 Uhr im Seniorenclub Heiddorf.
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Treffsicher zur Deutschen
Meisterschaft 2014
in Philippsburg
Sportschützen aus der Griesen Gegend holten 6x Gold 9x Silber und
7x Bronze bei der Landesmeisterschaft des BDS LV10 in Güstrow und
Qualifizierten sich für die Deutsche Meisterschaft.
Auch hier nahmen sie erfolgreich teil und stellten ihr Können unter Beweis.
Der Vorstand
Quasttag
Am Samstag den 30. August trafen sich ehemalige Einwohner, Anwohner
der umliegenden Gemeinden und interessierte Bürger im heute unbewohnten Örtchen Quast. Die Gemeinde Vielank hatte, nach dem Abzug
der Bundeswehr, zum jährlichen „Quasttag“ eingeladen. Gemeinsam
wurde in Erinnerungen geschwelgt, über die Zukunft des ehem. Truppenübungsplatzes und die Kohle gesprochen. Um den Gedenkstein herum,
in der Dorfmitte, waren Schilder dort aufgestellt, wo früher die Häuser
standen. Auf diesen war vermerkt, wer dort früher gewohnt hat. Es war
sehr interessant eine Runde zu gehen und so manchen ehem. Bewohner
an seinem Schild zu treffen. Der Platz wurde durch die Gemeindearbeiter
sehr gut hergerichtet und für das leibliche Wohl war gesorgt!
von links nach rechts/vorn
Jörg Trapp, Daniel Rossow, Oswald Schwamberger, Herve Thiel, Stefan
Naumann, Jens Mengert
Wir die BDS Gruppe bedanken uns rechtherzlich bei unserem Sponsor Küchen-Steinfatt in Malliß für die tatkräftige Unterstützung unseres Teams.
Text und Foto: S. Lemke
Ein Musik-Arrangement
der besonderen Art
konnte man am Sonntag dem 31. August in der ev. Kirche Alt-Jabel erleben.
Die „Harmonic Brass“ aus München hatten zum Konzert eingeladen. Fünf
Musiker mit unterschiedlichen Blechblasinstrumenten spielten zwei Stunden durch die Welt der verschiedenen Musikrichtungen. Von festlich-feurig
bis nachdenklich- ruhig, war es ein Ohrenschmaus dem tollen BlechbläserQuintett zu zuhören, sowie die Mimik und Gestik der Musiker zu erleben.
Die gute Akustik der Alt-Jabler Kirche tat das Übrige, bei der Umsetzung
des fantastischen, schönen und emotionalen Konzertes. Es war ein Highlight, ein Programm der Superlative. Einfach super Toll und Klasse!!!!!!!!!!!
Zum Abschluss des schönen Abends, gab es dann in der Pfarrscheune noch
lecker belegtes frisches Brot und einen guten Wein!
Text und Foto: S. Lemke
Jagdgenossenschaft Tewswoos
Einladung zum Jagdessen
Die Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Tewswoos laden alle Jagdgenossen und ihre Lebenspartner zum traditionellen Jagdessen nach Woosmerhof ein.
Das gemeinsame Essen findet am Freitag, den 21.11.2014 ab um 19:00
Uhr in den Räumen der Gaststätte „Alte Molkerei“ in 19303 Woosmerhof statt.
Wir bitten um vorherige Anmeldung bis spätestens 06. November bei
unserem Jagdpächter Günther Holter, Tel.: 038759 20246
Jagdgenossenschaft Tewswoos
Der Vorstand
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Öffentliche Bekanntmachung
Gesetz zur Änderung
wehrrechtlicher Vorschriften
(Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 WehRÄndG 2011)
hier: Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung
gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz
Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I 1342), zuletzt geändert
durch Art. 9 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom
28. April 2011 (BGBl. I S. 678) weist das Amt Dömitz-Malliß darauf hin,
dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 das 18.
Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1
der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April
2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können.
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden
dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von
Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1.Familienname,
2.Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Im Jahr 2014 findet die Datenübermittlung im Oktober statt.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz
7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 30 September
2014 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt DömitzMalliß, Der Amtsvorsteher, Goethestraße 21, 19303 Dömitz zu erklären.
Amt Dömitz-Malliß
Der Amtsvorsteher
Satzung über die Festsetzung
der Realsteuer-Hebesätze der Stadt
Dömitz für das Haushaltsjahr 2015
(Hebesatzsatzung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V
2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011,
S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§
1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntma-
Amtskurier
15
chung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird
nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom
28.08.2014 folgende Satzung erlassen:
§1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet
der Stadt Dömitz wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 282 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 330 v. H.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Dömitz, den 23.09.2014
gez. Bode
Bürgermeister
Dienstsiegel
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V
erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist
schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend
zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines
Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.
Satzung über die Festsetzung
der Realsteuer-Hebesätze
der Gemeinde Grebs-Niendorf
für das Haushaltsjahr 2015
(Hebesatzsatzung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V
2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011,
S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§
1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Grebs-Niendorf vom 20.08.2014 folgende Satzung erlassen:
§1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet
der Gemeinde Grebs-Niendorf wie folgt festgesetzt:
16
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf §2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
282 v. H.
365 v. H.
325 v. H.
Grebs-Niendorf, den 22.08.2014
gez. Schranck
Bürgermeister
Dienstsiegel
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und
Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der
KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen.
Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der
Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Grebs-Niendorf geltend
zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach
Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend
gemacht werden.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
20.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
gegenüber erhöht
vermindertnunmehr
bisher
um
um
auf
EUR
EUR
EUR
EUR
____________________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
487.400,00
29.500,00
700,00
516.200,00
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
638.200,00
41.200,00
13.500,00
665.900,00
der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
-150.800,00
-11.700,00
-12.800,00
-149.700,00
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf
-150.800,00
-11.700,00
-12.800,00
-149.700,00
die Einstellung in Rücklagen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
die Entnahmen aus Rücklagen auf
6.300,00
0,00
0,00
6.300,00
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
-144.500,00
-11.700,00
-12.800,00
-143.400,00
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
450.800,00
31.500,00
700,00
481.600,00
die ordentlichen Auszahlungen auf
558.000,00
40.700,00
13.500,00
585.200,00
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
-107.200,00
-9.200,00
-12.800,00
-103.600,00
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
167.100,00
25.200,00
0,00
192.300,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
246.000,00
3.600,00
1.100,00
248.500,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
-78.900,00 21.600,00 -1.100,00 -56.200,00
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
366.200,00
169.700,00
0,00
535.900,00
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
180.100,00
196.000,00
0,00
376.100,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
186.100,00 -26.300,00
0,00 159.800,00
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
von bisher 75.600,00 EUR
auf 75.600,00 EUR
von bisher 160.800,00 EUR
auf 160.800,00 EUR
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
wird festgesetzt
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert.
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
17
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Der Stellenplan wird nicht verändert.
§7
Eigenkapital
bishernunmehr
EUREUR
____________________________________________________________________________________________________________________
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt
und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014
1.626.196,69
1.626.196,69
1.516.296,691.620.856,99
1.371.796,69
1.477.456,99
Grebs-Niendorf, den 18.09.2014
gez. Schranck
Bürgermeister
Dienstsiegel
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.09.2014 angezeigt worden. Sie
enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.
Montag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Satzung über die Festsetzung der
Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde
Karenz für das Haushaltsjahr 2015
(Hebesatzsatzung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.
777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und
25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794)
geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S.
4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)
geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Karenz vom 26.08.2014 folgende Satzung erlassen:
§1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet
der Gemeinde Karenz wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 282 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 330 v. H.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Karenz, den 28.08.2014
gez. Elsner
Bürgermeister
Dienstsiegel
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V
erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde
Karenz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung
von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch
nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend
gemacht werden.
Gemeinde Karenz
Der Bürgermeister
23.09.2014
Einladung
Zu der am 21.10.2014, um 19:30 Uhr, im Kulturraum der Gemeinde
stattfindenden
3. Sitzung der Gemeindevertretung
lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
TOPBetreff
Vorlage-Nr.
01
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch
den Bürgermeister
02
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
und Beschlussfähigkeit
03
Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung
04
Bestätigung der Tagesordnung
05
Billigung der Niederschrift der 2. Sitzung vom
26.08.2014
06
Bericht des Bürgermeisters über wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
07Einwohnerfragestunde
08
Anträge und Anfragen der Mitglieder der
18
Amtskurier
Gemeindevertretung
09
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 10
Abwägung der Hinweise und Stellungnahmen zur verkürzten Beteiligung B-Plan Nr. 2
SO-Gebiet Gewerbliche Landwirtschaft“,
Wedenscher Weg
11
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum P-Plan Nr. 2 SO-Gebiet „Gewerbliche
Landwirtschaft“, Wedenscher Weg
12
Schließen des öffentlichen Teils
Nichtöffentlicher Teil:
TOPBetreff
13
Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag Woche 40 | 02. Oktober | 2014
0010/14
0011/14
0013/14
0012/14
14
gemäß § 11 BauGB zum B-Plan Nr. 2
SO-Gebiet „Gewerbliche Landwirtschaft“,
Wedenscher Weg
Wiederherstellung der Öffentlichkeit
Öffentlicher Teil:
TOPBetreff
15
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem
nichtöffentlichen Teil
16Sonstiges
17
Schließen der Sitzung
gez. Klaus Elsner
Bürgermeister
F. d. R. Simone Johnke
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
28.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
gegenüber
erhöht
vermindertnunmehr
bisher umumauf
EUR
EUREUREUR
____________________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
206.100,00
11.100,00
2.200,00
215.000,00
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
261.200,00
17.600,00
11.800,00
267.000,00
der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf
-55.100,00
-6.500,00
-9.600,00 -52.000,00
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf
-55.100,00
-6.500,00
-9.600,00
-52.000,00
die Einstellung in Rücklagen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
die Entnahmen aus Rücklagen auf
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
-55.100,00
-6.500,00
-9.600,00
-49.000,00
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
185.800,00
8.200,00
1.300,00
192.700,00
die ordentlichen Auszahlungen auf
204.400,00
16.800,00
10.600,00
210.600,00
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
-18.600,00
-8.600,00
-9.300,00
-17.900,00
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
121.100,00
3.900,00
118.000,00
7.000,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
124.000,00
0,00
118.000,00
6.000,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-2.900,00
3.900,00
0,00
1.000,00
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
21.500,00
0,00
4.600,00
16.900,00
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
21.500,00
0,00
4.600,00 16.900,00
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für Realsteuern wurden nicht verändert
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
19
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Der Stellenplan wird nicht verändert.
§7
Eigenkapital
bishernunmehr
EUREUR
____________________________________________________________________________________________________________________
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt
und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014
878.141,70
878.141,70
826.641,70854.472,94
774.541,70
805.472,94
Karenz, den 18.09.2014
gez. Elsner
Bürgermeister
Dienstsiegel
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.09.2014 angezeigt worden. Sie
enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.
Montag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Malk Göhren
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
19.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
gegenüber erhöht
vermindertnunmehr
bisherum um auf
EUREUREUR
EUR
____________________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
397.800,00
22.000,00
1.100,00
418.700,00
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
483.000,00
26.900,00
8.600,00
501.300,00
der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf
-85.200,00 -4.900,00
-7.500,00
-82.600,00
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf
-85.200,00
-4.900,00
-7.500,00
-82.600,00
die Einstellung in Rücklagen auf
0
0
0
0,00
die Entnahmen aus Rücklagen auf
5.600,00
0
0
5.600,00
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
-79.600,00
-4.900,00
-7.500,00
-77.000,00
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
356.400,00
22.100,00
5.700,00
372.800,00
die ordentlichen Auszahlungen auf
420.500,00
26.500,00
8.900,00
438.100,00
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
-64.100,00
-4.400,00
-3.200,00
-65.300,00
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0,00
0,00
0,00
0,00
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
8.100,00
2.800,00
0,00
10.900,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
6.900,00
1.600,00
0,00
8.500,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.200,00 1.200,00
0,00
2.400,00
20
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
75.800,00
12.900,00
0,00
0,00
0,00
0,00
75.800,00
12.900,00
62.900,00
0,00
0,00
62.900,00
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
wird festgesetzt
von bisher 75.800,00 EUR
auf 75.800,00 EUR
§5
Hebesätze
Die Hebesätze werden nicht geändert.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Der Stellenplan wird nicht verändert.
§7
Eigenkapital
bishernunmehr
EUREUR
____________________________________________________________________________________________________________________
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
943.425,79
943.425,79
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt
863.925,79
863.925,79
und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014
784.325,79
899.765,61
Malk Göhren, den 18.09.2014
gez. Holter
Bürgermeister
Dienstsiegel
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.08.2014 angezeigt worden. Sie
enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.
Montag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde
Neu Kaliß für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.
777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und
25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt
durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794)
geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167),
das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert
worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neu Kaliß vom 18.09.2014 folgende Satzung erlassen:
§1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet
der Gemeinde Neu Kaliß wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 282 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
2. Gewerbesteuer auf Amtskurier
330 v. H.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Neu Kaliß, 25. 09. 2014
gez. Thees
Bürgermeister
21
Glückwünsche zur
Geburt
Dienstsiegel
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen
worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung
geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter
Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der
Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Neu Kaliß geltend zu machen.
Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der
öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.
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Satzung über die Festsetzung der
Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde
Vielank für das Haushaltsjahr 2015
(Hebesatzsatzung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V
2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011,
S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§
1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Vielank vom 28.08.2014 folgende Satzung erlassen:
§1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet
der Gemeinde Vielank wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 282 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 330 v. H.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Vielank, den 23.09.2014
gez. Drewes
Bürgermeister
Dienstsiegel
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und
Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV
M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen
Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde
Vielank geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung
von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch
nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend
gemacht werden.
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Amtskurier Dömitz-Malliß
Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:www.wittich.de
E-Mail: [email protected]
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der
auch verantwortlich ist. Diese geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion
wieder. Für Text- und Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten
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Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Von Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus
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Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher
Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
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Foto Elbbrücke/Titel: Stadt Dömitz, Foto Reuterstein/Titel: H.-J. Bötefür, Vertrieb: SVZ. Unverlangt eingesandtes Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten
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Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil: Erscheinungsweise:
Auflage:
Amtsverwaltung Dömitz-Malliß
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Jan Gohlke
monatlich, zum 1. Freitag/Monat
5.100 Exemplare
Verlag + Druck
Linus Wittich KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
22
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
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entgegen
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15
1.311,03 m2
17
981,34 m2
11
12
1.157,46 m2
10
1.297,97 m2
16
1.089,51 m2
18
1.192,87 m2
884,16 m2
19
963,19 m2
24
1.125,88 m2
22
21
941,31 m2
20
31
1.055,87 m2
987,77 m2
1.121,17 m2
28
29
30
Es hat sich viel getan in den letzten Wochen.
Die Arbeiten im Innern der Häuser sind
gut vorangeschritten. Böden und Bäder
sind gefliest, die Innentüren sind montiert
und auch einige Küchen sind schon eingebaut.
Die Möbel sind teils schon bestellt und bald werden die
Pflanz-Arbeiten an den Außenanlagen beginnen. Die Straße
und die Gehsteige sind zweifarbig mit Betonsteinen gelegt und auch
die Zuwege zu den Häusern sind fertig gepflastert. Wenn es dann draußen grün
und innen schön wohnlich ist, können die Ferien beginnen.
970,50 m2
9
23
1.177,60 m2
1.048,78 m2
32
1.189,78 m2
982,03 m2
35
26
1.085,59 m2
990,21 m2
25
N
977,72 m2
27
1.256,46 m2
8
38
1.232,86 m2
34
905,82 m2
1.080,34 m2
1.221,90 m2
36
Fußwe
g
943,45 m2
33
1.124,67 m2
40
37
39
1.102,64 m2
980,92 m2
1.000,42 m2
7
1.335,41 m2
41
6
911,87 m2
42
5
9,67
5,30
997,14 m2
13,42
999,33 m2
4
1.078,37 m2
43
3
1.178,62 m2
1.156,76 m2
2
1.171,04 m2
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Woche 40 | 02. Oktober | 2014
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Mo. - Fr. 9.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
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Amtskurier
23
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Behandlung ist die rechtzeitige
Diagnose. Augenärzte können
Augenerkrankungen in der Regel erkennen, bevor die Betroffenen Symptome wahrnehmen.
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ihre Patienten gute Aussichten
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Einfach mal DANKE sagen
Ein herzliches Dankeschön
sagen wir allen Gratulanten, die uns
anlässlich unserer Silberhochzeit mit
zahlreichen Glückwünschen, Blumen
und Geschenken erfreut haben.
Olaf & Regina Morawetz
Heiddorf, im August 2014
Das Silberhochzeitspaar sagt danke.
Mit lieben Menschen
dieses Jubiläum zu begehen,
war uns eine besondere Freude.
Wir danken allen, die unsere Silberhochzeit zu
einem unvergesslichen Fest mitgestaltet haben
und uns durch Glückwünsche, Blumen und
Geschenke verwöhnten.
Es war ein wunderschöner Tag für uns.
Ralf und Conny Schymanski
Dömitz, 26.08.2014
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24
Amtskurier
Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Ihre Helfer in
schweren Stunden
\
Baumbestattung eine tröstliche Vorstellung
Doch wie soll der Ort der letzten
Ruhe genau aussehen? An den
Wurzeln eines Baums die letzte
Ruhestätte zu finden, das ist offensichtlich eine tröstliche Vorstellung, die weite Kreise zieht:
90.000 Menschen haben sich nach
Angaben des hessischen Friedhofsbetreibers FriedWald schon zu
Lebzeiten für eine solche Art der
Bestattung entschieden. "In intensiven Gesprächen mit Menschen,
die bereits jemanden im Friedwald
bestattet haben oder für sich selbst
einen Bestattungsplatz ausgesucht
haben, zeigte sich, dass Angst vor
dem Sterben ein zentrales Motiv
für diesen Entschluss war", sagt
Petra Bach, Geschäftsführerin des
Unternehmens.
Den geliebten Menschen
immer dabeihaben
Aber es gibt auch andere, haptischere Vorstellungen in puncto
Bestattung: Einen lieben Menschen auch nach seinem Tod noch
tagtäglich um sich oder sogar
immer dabeizuhaben - die Umsetzung dieser nur auf den ersten
Blick überraschenden Idee ermöglichen zum Beispiel die Hersteller von Erinnerungsdiamanten. Diese sehr spezielle Form des
Andenkens an einen Toten wurde
vor neun Jahren von der Firma Algordanza ins Leben gerufen. Obwohl es mittlerweile mehrere Anbieter gibt, sind die Schweizer mit
großem Abstand Marktführer geblieben. Die Beauftragung für die
Herstellung eines Erinnerungsdiamanten erfolgt immer über den
lokalen Bestatter. Zunächst wird
der Verstorbene durch den Bestatter eingeäschert, danach geht die
Urne in ein Labor.
In einem mehrwöchigen Verfahren unter hoher Temperatur und
hohem Druck wird die Kremationsasche dort zu einem Rohdiamanten gepresst und dann in
Handarbeit zu einem weiß bis
bläulich funkelnden Brillanten
geschliffen.
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Woche 40 | 02. Oktober | 2014
Amtskurier
25
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