Unser Steuertipp für SIE

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Unser Steuertipp für SIE
Unser Steuertipp für SIE
Herausgeber:
Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Außergewöhnliche Belastungen – Das Sammeln von Rechnungen
für Heilmittel, Arzneikosten u. Ä. kann sich lohnen!
03/2011
Rechtsstand: 02-2011
Aufwendungen für Heilmittel, Arzneikosten u. Ä. können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in
der Steuererklärung abgezogen werden. Voraussetzung ist immer die Vorlage der Rechnung, der Nachweis der Zahlung (z. B. Überweisungsträger, Kontoauszug, Barquittung) und unter Umständen eine Verordnung des Arztes oder des Heilpraktikers.
Kosten
Voraussetzungen
Apotheke
Optiker
Heilpraktiker
Zahnarzt
Arzthonorar
Praxisgebühr
Krankengymnastik
Sämtliche Medikamenten- u. Rezept-Zuzahlungen
Brillen, Hörgeräte, Kontaktlinsen, Reinigungsmittel etc.
Behandlungskosten etc.
Behandlungskosten, Zahnersatz etc. (Eigenanteil)
sämtliche Zuzahlungen
10 € Praxisgebühr
Eigenanteil an den Behandlungskosten
Fahrtkosten zu Arzt,
Zahnarzt, Krankengymnastik u. Ä.
a) Fahrt mit eigenen PKW = 0,30 €/km
b) Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
(Bus, Bahn, Taxi)
Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers
ärztliche Verordnung
keine
keine
keine
keine
Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers
a) Aufzeichnungen, wie oft der Arzt usw. aufgesucht
wurde. Diese Aufzeichnungen bitte durch den Arzt bestätigen lassen.
b) Fahrtkosten oder Quittung
die Aufzählung ist nicht vollständig !
Für manche Aufwendungen sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Sie sind gesondert durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Grundsätzlich genügt ein Attest des Hausarztes oder eines Facharztes; es empfiehlt sich aber zur Risikovermeidung, vor Beginn der
Maßnahme ein amtsärztliches Attest (Gesundheitsamt) oder ein Attest des medizinischen Dienstes einer gesetzlichen Krankenversicherung einzuholen. Hiervon sind z. B. folgende Aufwendungen betroffen:
Beispiele – ärztliches Attest notwendig
Allergien
„Anonyme Alkoholiker“
Gesundheitsgefährdung
durch Asbest- / Formaldehyd-Emissionen
Haus- bzw. Wohnungssanierung,
Ersatz von Möbeln
Eigener Kostenanteil für Unterkunft, Anwendungen, Reisekosten, Begleitperson
bei privater Unterbringung und mit
einer Begleitperson
Kur
Kinderkur
Unser Tipp:
Kauf eines Bettsystems
Teilnahme an Gruppentreffen
(Fahrtkosten)
Logopädische Therapie
Anschaffung medizinischer
Geräte
Legasthenie (Lese- und
Rechtschreibschwäche des
Kindes)
Behandlung eines Kindes
z. B. Bestrahlungsgerät, Blutdruckmessgeräte
Therapeutische Behandlung,
Unterbringung in einer Fördereinrichtung (Internat etc.)
Asthmaerkrankung eines
Kindes
Aufenthalt an einem heilklimatischen Ort
Künstliche Befruchtung mit
Fremdsamen
wenn bei Ehegatten medizinisch
keine andere Zeugung möglich ist
Lassen Sie Kosten – soweit es möglich ist – in einem Jahr zusammenkommen.
Für den steuerlichen Abzug ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Zeitpunkt der Leistung maßgebend!
Zumutbare Belastung:
Die o. g. Aufwendungen wirken sich allerdings nicht in voller Höhe steuerlich aus. Es wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Sie richtet
sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte, nach Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Gesamtbetrag* der Einkünfte
ohne Kinder
ledig
5%
6%
7%
ohne Kinder
verheiratet
4%
5%
6%
1 - 2 Kinder
3 und mehr
Kinder
1%
1%
2%
2%
bis
15.340 €
von
15.341 € bis 51.130 €
3%
4%
mehr als
51.130 €
* Berechnungsgrundlage ist der jährliche Gesamtbetrag der Einkünfte; bei einem Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte ist das der
Bruttolohn abzüglich Werbungskosten!
Sprechen Sie mit uns; zu den Details hierzu geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Herausgeber:
Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V.
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14052 Berlin
Tel.: 030 - 30 10 86 10
Fax: 030 - 30 10 86 12
E-mail: [email protected]
Http://www.bdl-online.de
Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung, auch wenn Sie
neben
Gehalt/Rente/Pension
Miet-oder
Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als
13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben,
übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung
mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer
Lohnsteuerfragen.