Unser Steuertipp für SIE
Transcription
Unser Steuertipp für SIE
Unser Steuertipp für SIE Herausgeber: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Außergewöhnliche Belastungen – Das Sammeln von Rechnungen für Heilmittel, Arzneikosten u. Ä. kann sich lohnen! 03/2011 Rechtsstand: 02-2011 Aufwendungen für Heilmittel, Arzneikosten u. Ä. können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgezogen werden. Voraussetzung ist immer die Vorlage der Rechnung, der Nachweis der Zahlung (z. B. Überweisungsträger, Kontoauszug, Barquittung) und unter Umständen eine Verordnung des Arztes oder des Heilpraktikers. Kosten Voraussetzungen Apotheke Optiker Heilpraktiker Zahnarzt Arzthonorar Praxisgebühr Krankengymnastik Sämtliche Medikamenten- u. Rezept-Zuzahlungen Brillen, Hörgeräte, Kontaktlinsen, Reinigungsmittel etc. Behandlungskosten etc. Behandlungskosten, Zahnersatz etc. (Eigenanteil) sämtliche Zuzahlungen 10 € Praxisgebühr Eigenanteil an den Behandlungskosten Fahrtkosten zu Arzt, Zahnarzt, Krankengymnastik u. Ä. a) Fahrt mit eigenen PKW = 0,30 €/km b) Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi) Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers ärztliche Verordnung keine keine keine keine Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers a) Aufzeichnungen, wie oft der Arzt usw. aufgesucht wurde. Diese Aufzeichnungen bitte durch den Arzt bestätigen lassen. b) Fahrtkosten oder Quittung die Aufzählung ist nicht vollständig ! Für manche Aufwendungen sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Sie sind gesondert durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Grundsätzlich genügt ein Attest des Hausarztes oder eines Facharztes; es empfiehlt sich aber zur Risikovermeidung, vor Beginn der Maßnahme ein amtsärztliches Attest (Gesundheitsamt) oder ein Attest des medizinischen Dienstes einer gesetzlichen Krankenversicherung einzuholen. Hiervon sind z. B. folgende Aufwendungen betroffen: Beispiele – ärztliches Attest notwendig Allergien „Anonyme Alkoholiker“ Gesundheitsgefährdung durch Asbest- / Formaldehyd-Emissionen Haus- bzw. Wohnungssanierung, Ersatz von Möbeln Eigener Kostenanteil für Unterkunft, Anwendungen, Reisekosten, Begleitperson bei privater Unterbringung und mit einer Begleitperson Kur Kinderkur Unser Tipp: Kauf eines Bettsystems Teilnahme an Gruppentreffen (Fahrtkosten) Logopädische Therapie Anschaffung medizinischer Geräte Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche des Kindes) Behandlung eines Kindes z. B. Bestrahlungsgerät, Blutdruckmessgeräte Therapeutische Behandlung, Unterbringung in einer Fördereinrichtung (Internat etc.) Asthmaerkrankung eines Kindes Aufenthalt an einem heilklimatischen Ort Künstliche Befruchtung mit Fremdsamen wenn bei Ehegatten medizinisch keine andere Zeugung möglich ist Lassen Sie Kosten – soweit es möglich ist – in einem Jahr zusammenkommen. Für den steuerlichen Abzug ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Zeitpunkt der Leistung maßgebend! Zumutbare Belastung: Die o. g. Aufwendungen wirken sich allerdings nicht in voller Höhe steuerlich aus. Es wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Sie richtet sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte, nach Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Gesamtbetrag* der Einkünfte ohne Kinder ledig 5% 6% 7% ohne Kinder verheiratet 4% 5% 6% 1 - 2 Kinder 3 und mehr Kinder 1% 1% 2% 2% bis 15.340 € von 15.341 € bis 51.130 € 3% 4% mehr als 51.130 € * Berechnungsgrundlage ist der jährliche Gesamtbetrag der Einkünfte; bei einem Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte ist das der Bruttolohn abzüglich Werbungskosten! Sprechen Sie mit uns; zu den Details hierzu geben wir Ihnen gerne Auskunft. Herausgeber: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Kastanienallee 18 14052 Berlin Tel.: 030 - 30 10 86 10 Fax: 030 - 30 10 86 12 E-mail: [email protected] Http://www.bdl-online.de Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.