ARD - Ratgeber Recht

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ARD - Ratgeber Recht
ARD-Ratgeber Recht
aus Karlsruhe
Sendung vom:
16. November 2013, 17.03 Uhr
im Ersten
HÄUSLICHE PFLEGE
Zur Beachtung!
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ARD-Ratgeber RECHT vom 16.11.2013
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SÜDWESTRUNDFUNK  FERNSEHEN
Postfach 5520  76037 Karlsruhe
Moderation: Dr. Frank Bräutigam
Vielleicht möchten Sie oder Ihre Eltern ja im Alter in der gewohnten Umgebung, also Zuhause leben. Doch ohne Hilfe kann das schwierig werden
Seit Jahren holen sich viele Familien deshalb eine Betreuungshilfe ins Haus, meistens aus
Osteuropa. Nach Schätzungen sind das inzwischen etwa 150.000 Frauen aus Polen,
Tschechien oder Ungarn.
Etwa 90 Prozent dieser Arbeitsverhältnisse sind aber immer noch illegal. Dabei ist es seit
Mai 2011 rechtlich erlaubt, eine osteuropäische Haushaltshilfe zu beschäftigen, wenn man
denn ein paar Regeln beachtet.
Beitrag:
Autorin:
Häusliche Pflege
Christine Olderdissen
Teresa ist die gute Fee für Karin M.. Alleine kann sie das Bett nicht mehr verlassen. Ist auf
Hilfe angewiesen.
Karin M.
Rentnerin
„Ich brauche nur Teresa rufen, manchmal ein bisschen lauter,
aber sie kommt immer um die Ecke, und sie ist immer freundlich.“
Teresa S. aus Polen versorgt die 75jährige und normalerweise auch ihren Mann. Rund
um die Uhr.
Karin M.
Rentnerin
„Ich bin zufrieden, ich bin richtig zufrieden, jetzt vor allen Dingen, wo mein Mann im Krankenhaus ist, was wollte ich machen.“
Weil es allein nicht mehr geht, war das Ehepaar schon im Seniorenheim, zwei Monate auf
Probe. Doch die beiden, 50 Jahre verheiratet, wollten zurück ins eigene Haus.
Karin M.
Rentnerin
„Ich bin gut versorgt worden, das muss ich sagen. Es war lustig.
Aber hier bin ich zuhause. Das ist mein zuhause. Und da hängt
man dran.“
Zuhause leben, diesen Wunsch wollte die Tochter ihren Eltern gern erfüllen. Aber sie ist
selbst mit Beruf und der eigenen Familie ausgelastet. Ihren Geschwistern geht es genauso.
Reinhild K.
Tochter
„Es ist einfach so, dass die Heimplätze relativ teuer sind meine
Eltern haben halt ein Eigentum, was eingesetzt werden muss.
Und wenn man höchstens ein Drittel im Monat zahlen braucht
für eine Dame, die den ganzen Tag da ist und meine Eltern
liebevoll versorgt, dann ist das schon eine gute Sache.“
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Aber das ist erst seit 2011 rechtlich zulässig. Seitdem brauchen Haushaltshilfen aus Osteuropa keine Arbeitserlaubnis mehr. Für eine Betreuung im eigenen Haushalt gibt es zwei
Möglichkeiten. Die erste, das sogenannte
Arbeitgebermodell:
Der Pflegebedürftige bzw. seine Familie schließt dazu mit der Haushaltshilfe einen Arbeitsvertrag. Er zahlt für sie Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Die Haushaltshilfe muss dazu aber angemeldet werden beim Finanzamt, der Arbeitsagentur, der Krankenkasse, der Unfallversicherung und der Meldebehörde. Im Durchschnitt
wird dann ein Bruttolohn von 1900 Euro pro Monat bezahlt, für die Pflegekraft bleiben davon rund 900,- Euro netto am Ende übrig bei freier Kost und Logis.
Ihre Haushaltshilfe hat Familie M. durch das Projekt „Caritas24" gefunden. Die Caritas
stellt aber nur den Kontakt her, angestellt sind die Haushaltshilfen bei den Familien selbst.
Heike Nordmann
Verbraucherzentrale
NRW
„Das ist rein rechtlich eigentlich die legalste Variante, die anerkannteste Variante. Allerdings birgt das eben das Problem,
dass dort der bürokratische Aufwand größer ist. Denn als Arbeitgeber bin ich eben auch dafür verantwortlich, dass die
ganzen Sozialversicherungsabgaben funktionieren, dass alle
Anmeldungen tatsächlich erfolgt sind.“
Am besten erledigt das ein Steuerberater. In unserem Fall hilft die Caritas bei der Abrechnung gegen eine monatliche Gebühr.
Reinhild K.
Tochter
„Die Caritas macht die Abrechnung, da brauch ich mich überhaupt nicht drum zu kümmern. Meine Eltern könnten das
überhaupt nicht und ich auch nicht so wirklich, und von daher
ist das einfach eine gute Sache.“
Wenn man sich aber nicht mit dem ganzen Papierkram herumschlagen will, dann gibt es
noch eine zweite legale Möglichkeit osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen. Das
sogenannte
Vermittlungsmodell:
Dazu wendet sich der Pflegebedürftige an eine deutsche Vermittlungsagentur. Die arbeitet
zusammen mit einem osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen. Bei ihm sind heimische Betreuungskräfte angestellt. Sie werden in die deutschen Haushalte geschickt. Steuern und Sozialversicherung entrichtet dieses Unternehmen für sie im Heimatland. Für alles
zusammen zahlt man an die Vermittlungsagentur zwischen 1800 und 2000,- Euro. Die
Haushaltshilfe erhält ihren Lohn von dem ausländischen Unternehmen. Wie viel sie verdient, erfährt der deutsche Auftraggeber aber meistens nicht.
Im Internet finden sich zahllose Vermittlungsagenturen. Vor der Buchung gilt es aber genau hinzuschauen.
Heike Nordmann
Verbraucherzentrale
NRW
„Stutzig würde ich immer werden, wenn äußerst günstige Angebote angepriesen werden, oder wenn z. B. an keiner Stelle
erwähnt wird, dass diese vermittelte Kraft eben nicht 24
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Stunden arbeiten kann, sondern dass sie nur für einen begrenzten Zeitraum pro Tag tätig sein kann.“
Denn ganz wichtig: Das deutsche Arbeitsrecht gilt natürlich auch für Teresa. Sie wohnt
zwar beim Ehepaar Mechsner zu Hause, hat aber ihr eigenes Zimmer und feste Arbeitszeiten, das heißt auch Freizeit. Zwei Nachmittage die Woche geht sie außer Haus und
auch drei Wochen Urlaub stehen ihr zu.
Karin M.
Rentnerin
„Es ist ein sicheres Gefühl, ich bin nicht allein. Es ist immer
jemand da. Und sie ist auch in der Nähe.“
Der Haushalt läuft wie am Schnürchen. Teresa S. hat zwar noch Probleme mit der fremden Sprache. Aber sie weiß, sie ist selbst gut abgesichert. Die arbeitslose Büroangestellte
ist froh über ihren Job in Deutschland.
Teresa S.
Haushaltshilfe
„Meine Firma kaputt, keine Arbeit, ich komme, Caritas, Familie
Karin alles gut.“
Und Teresa wird auch regelmäßig von Karins Tochter unterstützt: Sie macht den Einkauf
und kommt alle paar Tage vorbei. Für die Tochter und ihre Geschwister ist es eine große
Erleichterung, dass sie die Betreuung der kranken Eltern durch eine Haushaltshilfe ganz
legal organisieren konnte.
Moderation: Dr. Frank Bräutigam
Falls Sie jetzt denken, oh je, bei mir oder meinen Eltern arbeitet die Haushaltshilfe noch
illegal - es gibt die Möglichkeit, das Ganze auch nachträglich auf rechtlich sichere Beine zu
stellen. Wie das geht, und viele weitere Infos zur Betreuungshilfen aus dem Ausland finden sei bei uns im Internet unter ratgeberrecht.de