ARD - Ratgeber Recht
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ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 16. November 2013, 17.03 Uhr im Ersten HÄUSLICHE PFLEGE Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers/der Empfängerin hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des/der Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ARD-Ratgeber RECHT vom 16.11.2013 Seite 2 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Moderation: Dr. Frank Bräutigam Vielleicht möchten Sie oder Ihre Eltern ja im Alter in der gewohnten Umgebung, also Zuhause leben. Doch ohne Hilfe kann das schwierig werden Seit Jahren holen sich viele Familien deshalb eine Betreuungshilfe ins Haus, meistens aus Osteuropa. Nach Schätzungen sind das inzwischen etwa 150.000 Frauen aus Polen, Tschechien oder Ungarn. Etwa 90 Prozent dieser Arbeitsverhältnisse sind aber immer noch illegal. Dabei ist es seit Mai 2011 rechtlich erlaubt, eine osteuropäische Haushaltshilfe zu beschäftigen, wenn man denn ein paar Regeln beachtet. Beitrag: Autorin: Häusliche Pflege Christine Olderdissen Teresa ist die gute Fee für Karin M.. Alleine kann sie das Bett nicht mehr verlassen. Ist auf Hilfe angewiesen. Karin M. Rentnerin „Ich brauche nur Teresa rufen, manchmal ein bisschen lauter, aber sie kommt immer um die Ecke, und sie ist immer freundlich.“ Teresa S. aus Polen versorgt die 75jährige und normalerweise auch ihren Mann. Rund um die Uhr. Karin M. Rentnerin „Ich bin zufrieden, ich bin richtig zufrieden, jetzt vor allen Dingen, wo mein Mann im Krankenhaus ist, was wollte ich machen.“ Weil es allein nicht mehr geht, war das Ehepaar schon im Seniorenheim, zwei Monate auf Probe. Doch die beiden, 50 Jahre verheiratet, wollten zurück ins eigene Haus. Karin M. Rentnerin „Ich bin gut versorgt worden, das muss ich sagen. Es war lustig. Aber hier bin ich zuhause. Das ist mein zuhause. Und da hängt man dran.“ Zuhause leben, diesen Wunsch wollte die Tochter ihren Eltern gern erfüllen. Aber sie ist selbst mit Beruf und der eigenen Familie ausgelastet. Ihren Geschwistern geht es genauso. Reinhild K. Tochter „Es ist einfach so, dass die Heimplätze relativ teuer sind meine Eltern haben halt ein Eigentum, was eingesetzt werden muss. Und wenn man höchstens ein Drittel im Monat zahlen braucht für eine Dame, die den ganzen Tag da ist und meine Eltern liebevoll versorgt, dann ist das schon eine gute Sache.“ ARD-Ratgeber RECHT vom 16.11.2013 Seite 3 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Aber das ist erst seit 2011 rechtlich zulässig. Seitdem brauchen Haushaltshilfen aus Osteuropa keine Arbeitserlaubnis mehr. Für eine Betreuung im eigenen Haushalt gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste, das sogenannte Arbeitgebermodell: Der Pflegebedürftige bzw. seine Familie schließt dazu mit der Haushaltshilfe einen Arbeitsvertrag. Er zahlt für sie Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer. Die Haushaltshilfe muss dazu aber angemeldet werden beim Finanzamt, der Arbeitsagentur, der Krankenkasse, der Unfallversicherung und der Meldebehörde. Im Durchschnitt wird dann ein Bruttolohn von 1900 Euro pro Monat bezahlt, für die Pflegekraft bleiben davon rund 900,- Euro netto am Ende übrig bei freier Kost und Logis. Ihre Haushaltshilfe hat Familie M. durch das Projekt „Caritas24" gefunden. Die Caritas stellt aber nur den Kontakt her, angestellt sind die Haushaltshilfen bei den Familien selbst. Heike Nordmann Verbraucherzentrale NRW „Das ist rein rechtlich eigentlich die legalste Variante, die anerkannteste Variante. Allerdings birgt das eben das Problem, dass dort der bürokratische Aufwand größer ist. Denn als Arbeitgeber bin ich eben auch dafür verantwortlich, dass die ganzen Sozialversicherungsabgaben funktionieren, dass alle Anmeldungen tatsächlich erfolgt sind.“ Am besten erledigt das ein Steuerberater. In unserem Fall hilft die Caritas bei der Abrechnung gegen eine monatliche Gebühr. Reinhild K. Tochter „Die Caritas macht die Abrechnung, da brauch ich mich überhaupt nicht drum zu kümmern. Meine Eltern könnten das überhaupt nicht und ich auch nicht so wirklich, und von daher ist das einfach eine gute Sache.“ Wenn man sich aber nicht mit dem ganzen Papierkram herumschlagen will, dann gibt es noch eine zweite legale Möglichkeit osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen. Das sogenannte Vermittlungsmodell: Dazu wendet sich der Pflegebedürftige an eine deutsche Vermittlungsagentur. Die arbeitet zusammen mit einem osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen. Bei ihm sind heimische Betreuungskräfte angestellt. Sie werden in die deutschen Haushalte geschickt. Steuern und Sozialversicherung entrichtet dieses Unternehmen für sie im Heimatland. Für alles zusammen zahlt man an die Vermittlungsagentur zwischen 1800 und 2000,- Euro. Die Haushaltshilfe erhält ihren Lohn von dem ausländischen Unternehmen. Wie viel sie verdient, erfährt der deutsche Auftraggeber aber meistens nicht. Im Internet finden sich zahllose Vermittlungsagenturen. Vor der Buchung gilt es aber genau hinzuschauen. Heike Nordmann Verbraucherzentrale NRW „Stutzig würde ich immer werden, wenn äußerst günstige Angebote angepriesen werden, oder wenn z. B. an keiner Stelle erwähnt wird, dass diese vermittelte Kraft eben nicht 24 ARD-Ratgeber RECHT vom 16.11.2013 Seite 4 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Stunden arbeiten kann, sondern dass sie nur für einen begrenzten Zeitraum pro Tag tätig sein kann.“ Denn ganz wichtig: Das deutsche Arbeitsrecht gilt natürlich auch für Teresa. Sie wohnt zwar beim Ehepaar Mechsner zu Hause, hat aber ihr eigenes Zimmer und feste Arbeitszeiten, das heißt auch Freizeit. Zwei Nachmittage die Woche geht sie außer Haus und auch drei Wochen Urlaub stehen ihr zu. Karin M. Rentnerin „Es ist ein sicheres Gefühl, ich bin nicht allein. Es ist immer jemand da. Und sie ist auch in der Nähe.“ Der Haushalt läuft wie am Schnürchen. Teresa S. hat zwar noch Probleme mit der fremden Sprache. Aber sie weiß, sie ist selbst gut abgesichert. Die arbeitslose Büroangestellte ist froh über ihren Job in Deutschland. Teresa S. Haushaltshilfe „Meine Firma kaputt, keine Arbeit, ich komme, Caritas, Familie Karin alles gut.“ Und Teresa wird auch regelmäßig von Karins Tochter unterstützt: Sie macht den Einkauf und kommt alle paar Tage vorbei. Für die Tochter und ihre Geschwister ist es eine große Erleichterung, dass sie die Betreuung der kranken Eltern durch eine Haushaltshilfe ganz legal organisieren konnte. Moderation: Dr. Frank Bräutigam Falls Sie jetzt denken, oh je, bei mir oder meinen Eltern arbeitet die Haushaltshilfe noch illegal - es gibt die Möglichkeit, das Ganze auch nachträglich auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Wie das geht, und viele weitere Infos zur Betreuungshilfen aus dem Ausland finden sei bei uns im Internet unter ratgeberrecht.de