Akkord Übungsaufgabe

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Akkord Übungsaufgabe
Akkord
Übungsaufgabe
Angenommen, ein Akkordarbeiter erhält für 100 gefertigte Stück pro Stunde gerade kein
Leistungsentgelt; für 130 Stück ein Leistungsentgelt von 30 % des Grundentgelts.
Er fertigt 90 Stück in der Stunde und erhält sein Grundentgelt ausbezahlt. Aus welchem Grund
und wofür?
Bearbeitungshinweis:
Es spielt das Verhältnis von Arbeitsaufgabe (Anforderungsbezug), Leistung und Erfüllung der
übertragenen Arbeitsaufgabe eine Rolle.
Übungsaufgabe (6)
1.2 Die Arbeitsaufgabe und das Leistungsentgeltsystem
© IGM ERA-Wissen 2005/06
Akkord
Lösungshinweis
Die Lösung ist zunächst im Rahmen von Arbeitsaufgabe und Leistung klar:
Auch wenn die Vorgabe nicht erreicht wird, so besteht Anspruch auf Grundentgelt, (ERA-TV §
9). Das Entgelt setzt sich aus Grundentgelt und Leistungsentgelt zusammen. Leistungsentgelt
gibt es keines, aber das Grundentgelt kann nicht gekürzt werden
Hinweis auf Handlungsmöglichkeiten:
Sollte es sich um längerfristige Unterschreitung der Vorgaben handeln, so ist davon
auszugehen, dass die Vorgabe nicht korrekt zustande gekommen ist und damit stehen dem
Betriebsrat und dem Beschäftigten das Mittel der Reklamation von Vorgaben zur Verfügung.
Zudem ist zu überprüfen, ob dem Versuch der Abgruppierung (betriebliche) Maßnahmen
zugrunde liegen, die außerdem die Aktionen des § 12 ERA-TV zur Sicherung des
Grundentgeltanspruches (siehe auch Handbuch II Teil 4.1) nach sich ziehen.
Hinweis auf den Arbeitsvertrag:
Um Missverständnisse hinsichtlich der Übertragung von Arbeitsaufgaben an Beschäftigte
auszuschließen, sei unter anderem auf die folgenden Rechtsvorschriften und Urteile, gefunden
im Internetangebot von ARD Ratgeber Recht (http://www.ratgeberrecht.de/) hingewiesen.
1) Mangelnde Eigenschaften des Arbeitnehmers können eine personenbedingte, ein
Fehlverhalten bei der Erfüllung des Arbeitsvertrags können eine verhaltensbedingte
Kündigung rechtfertigen. Vereinfacht ausgedrückt: Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund
liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich anders verhalten kann; ist ihm dies nicht möglich,
handelt es sich um einen Grund in seiner Person.
2) Kann der Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden, wenn er die geschuldete
Arbeit verweigert?
Ja, wenn es sich um eine beharrliche Arbeitsverweigerung handelt. Eine vorherige
Abmahnung ist im Regelfall erforderlich. (Ständige Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichtes, eine Quelle ist: Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24.5.1989
Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht Nr. 3 zu § 611 BGB Direktionsrecht)
Hinweis auf § 13 ERA-TV:
Sollt es doch zu einer Änderungskündigung kommen, weil den Anforderungen der
Arbeitsaufgabe
nicht entsprochen werden kann, so sichert § 13.13 ERA-TV den
Verdienstausgleich auch dann, wenn die Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen.
Dass den Anforderungen der Arbeitsaufgabe nicht entsprochen wird, kann nicht aus dem
Nichterfüllen der Vorgaben (der Leistung) geschlossen werden.
Übungsaufgabe (6)
1.2 Die Arbeitsaufgabe und das Leistungsentgeltsystem
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