ARD - Ratgeber Recht
Transcription
ARD - Ratgeber Recht
ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 13. Juli 2013, 17.03 Uhr im Ersten COMIC: SICHERHEITSKONTROLLE Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers/der Empfängerin hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des/der Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ARD-Ratgeber RECHT vom 13.07.2013 Seite 2 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Moderation: Dr. Frank Bräutigam All diese Informationen und das komplette Interview mit dem Leiter der Schlichtungsstelle finden Sie auch auf unserer Facebook-Seite und unter ratgeberrecht.de. Vor dem Flug, da müssen Sie ja immer durch die Sicherheitskontrolle, und die Wertsachen in diese grauen Boxen legen. Stellen Sie sich mal vor, da ist nach der Kontrolle nicht mehr alles drin, was sie reingelegt haben. Dazu jetzt unsere Comics! Urteil als Comic „Sicherheitskontrolle“ Peter Bond trennt sich nur ungern von seinem besten Stück…. seiner schicken goldenen Uhr. Er hat sie immer bei sich am Handgelenk, geht sogar mit ihr ins Bett. Als er aber in den Urlaub nach Marbella fliegen will, fordert Walter Wuppdich, der strenge Sicherheitsbeamte, die Uhr heraus: Sicherheitskontrolle! Peter soll das teure Stück zwecks Durchleuchtung in eine Box legen. Widerwillig gibt er seine Uhr her und muss sich danach auch noch von Walter überall abtasten lassen. Während Walter an ihm herumfingert, lässt Peter kurz seine Uhr aus den Augen. Sie verschwindet im Durchleuchtungsgerät und … schwupp…danach ist sie weg! Peter ist außer sich….Die Sicherheitsbeamten müssen doch auf sein teures Stück aufpassen! Das muss Konsequenzen haben! Peter verklagt den Sicherheitsdienst auf Schadensersatz. Aber die Richter, die lassen ihn abblitzen. Kein Schadenersatz für die verschwundene Uhr. Peter hätte besser aufpassen müssen. Er wusste ja, wie teuer die Uhr ist. Die Sicherheitsbeamten hätten dagegen keine Pflicht, auf die Wertgegenstände in den Boxen zu achten. Das muss jeder Passagier schon selbst machen. Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 07.07.2011 – 1 U 260/10 ARD-Ratgeber RECHT vom 13.07.2013 Seite 3 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe