Landschaftsplan - Stadt Osterholz
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Landschaftsplan - Stadt Osterholz
Landschaftsplan Stand September 2005 NWP Planungsgesellschaft mbH Escherweg 1 Postfach 3867 Telefon 0441/97 174 0 email [email protected] Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung 26121 Oldenburg 26028 Oldenburg Telefax 0441/97 174 73 www.nwp-ol.de Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck I INHALT 1 2 3 4 5 Einleitung.............................................................................................................................. 1 1.1 Aufgabenstellung und Ziele .......................................................................................... 1 1.2 Planungssystematische Einordnung und rechtliche Grundlagen ................................. 1 1.3 Inhaltlicher Rahmen ...................................................................................................... 3 Überblick über das Plangebiet ........................................................................................... 4 2.1 Allgemeines .................................................................................................................. 4 2.2 Siedlungsentwicklung ................................................................................................... 5 2.3 Naturräumliche Übersicht ............................................................................................. 6 Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen ........................................................................................................................ 10 3.1 Arten und Biotope ....................................................................................................... 10 3.1.1 Die potenzielle natürliche Vegetation des Stadtgebietes ...................................... 12 3.1.2 Die Biotoptypen im Stadtgebiet ............................................................................. 14 3.1.3 Ergänzende Angaben zu Pflanzen- und Tierartenvorkommen ............................. 37 3.1.4 Werte und Funktionen für Arten und Biotope ........................................................ 50 3.1.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Arten und Biotopen ......................... 52 3.2 Landschaftsbild und Erholungseignung...................................................................... 56 3.2.1 Landschaftsbildtypen im Stadtgebiet: Beschreibung und Bewertung ................... 57 3.2.2 Erholungseignung der Landschaft......................................................................... 82 3.2.2.1 Die Erholungseignung im Stadtgebiet ............................................................... 82 3.2.2.2 Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung ...................................... 84 3.3 Boden.......................................................................................................................... 87 3.3.1 Die Funktionen des Bodens .................................................................................. 87 3.3.2 Die Böden des Stadtgebietes ................................................................................ 87 3.3.3 Besondere Werte und Funktionen von Böden ...................................................... 91 3.3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Böden............................................... 95 3.4 Wasser...................................................................................................................... 104 3.4.1 Die Funktionen des Wassers im Naturhaushalt .................................................. 104 3.4.2 Grundwasser ....................................................................................................... 105 3.4.2.1 Die Grundwassersituation des Stadtgebietes.................................................. 105 3.4.2.2 Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt .......................... 106 3.4.2.3 Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Grundwasserhaushalts .............. 108 3.4.3 Oberflächengewässer.......................................................................................... 111 3.4.3.1 Die Fließgewässer des Stadtgebietes ............................................................. 111 3.4.3.2 Die Stillgewässer des Stadtgebietes ............................................................... 123 3.4.3.3 Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer......................... 125 3.4.3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer ................ 128 3.5 Klima und Luftqualität ............................................................................................... 134 3.5.1 Die Funktionen von Klima und Luft im Naturhaushalt ......................................... 134 3.5.2 Die Situation im Stadtgebiet ................................................................................ 134 3.5.2.1 Die großklimatische Situation .......................................................................... 134 3.5.2.2 Lokalklimatische Charakterisierung ................................................................. 136 3.5.2.3 Angaben zur Luftqualität .................................................................................. 140 3.5.3 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Klima und Luft ............................... 142 3.5.4 Besondere Werte und Funktionen für Klima und Luftqualität.............................. 144 Zielkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege....................................... 146 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen........................................................... 207 5.1 Nach Naturschutzrecht besonders geschützte und schutzbedürftige Gebiete ....... und Objekte...................................................................................................................... 207 5.1.1 Naturschutzgebiete gemäß § 24 NNatG ............................................................. 207 5.1.2 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 26 NNatG .................................................. 216 5.1.3 Naturdenkmale gemäß § 27 NNatG .................................................................... 224 5.1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 28 NNatG .................................. 227 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck II 5.1.5 Besonders geschützte Biotope gemäß § 28 a NNatG und besonders ..................... geschütztes Feuchtgrünland gemäß § 28 b NNatG ............................................ 234 5.1.6 Wallhecken-Schutz gemäß § 33 NNatG.............................................................. 235 5.1.7 Naturparke gemäß § 34 NNatG und Biosphärenreservate gemäß .......................... § 25 BNatSchG .................................................................................................... 235 5.1.8 Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ............... der EU (Schutzgebietssystem Natura 2000) ....................................................... 236 5.2 Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich ................................ 238 5.2.1 Kommunales Biotopverbundsystem .................................................................... 238 5.2.2 Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen.................................................. 251 5.2.3 Hinweise zur Bauleitplanung ............................................................................... 262 5.2.3.1 Hinweise zur Rücknahme von FNP-Darstellungen.......................................... 262 5.2.3.2 Vorbereitung der Eingriffsregelung für geplante Siedlungsentwicklungen ...... 265 5.2.3.4 Hinweise zur Steuerung des Abbaus von Rohstoffvorkommen....................... 270 5.2.4 Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität ................................. 270 5.2.5 Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile ........................................ 275 5.3 Maßnahmen des speziellen Artenschutzes .............................................................. 278 5.4 Hinweise zum Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen.......... 285 5.4.1 Abbau von Rohstoffvorkommen .......................................................................... 285 5.4.2 Landwirtschaft...................................................................................................... 286 5.4.3 Forstwirtschaft...................................................................................................... 289 5.4.4 Wasserwirtschaft.................................................................................................. 290 5.4.5 Fischerei und Jagd .............................................................................................. 292 5.4.6 Naherholung und Tourismus ............................................................................... 293 5.4.7 Verkehr ................................................................................................................ 294 5.4.8 Siedlung und Gewerbe ........................................................................................ 296 5.4.9 Energieversorgung .............................................................................................. 297 6 Hinweise zur Umsetzung ................................................................................................. 299 7 Literatur ............................................................................................................................. 301 Anhang Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen im Text Tabelle 1: Der Landschaftsplan im System der räumlichen Planung ........................................ 1 Abbildung 1: Übersicht über das Stadtgebiet ................................................................................ 4 Tabelle 2: Übersicht über die Biotoptypen des Stadtgebietes................................................. 16 Tabelle 3: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Pflanzenarten ..................................... 38 Tabelle 4: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Tierarten ............................................. 44 Tabelle 5: Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbild-Einheiten ................................ 60 Tabelle 6: Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung ........................................... 85 Tabelle 7: Besondere Werte und Funktionen von Böden........................................................ 92 Tabelle 8: Abbau von Rohstoffvorkommen.............................................................................. 96 Tabelle 9: Altlasten ................................................................................................................ 101 Tabelle 10: Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt ............................... 107 Tabelle 11: Angaben zur chemischen Gewässergüte der Hamme (Messstelle Tietjens Hütte) ................................................................................... 115 Tabelle 12: Angaben zur Schadstoffgehalten im Sediment der Hamme (Messstelle Tietjens Hütte) ................................................................................... 117 Tabelle 13: Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer.............................. 126 Tabelle 14: Durchlass- und Sohlbauwerke an ausgewählten Fließgewässerabschnitten ...... 131 Tabelle 15: Messdaten der Depositions-Messtelle in Osterholz-Scharmbeck ........................ 141 Tabelle 16: Zielzustände gemäß Zielkonzept .......................................................................... 148 Tabelle 17: Zielkonzept für das Stadtgebiet ............................................................................ 151 Tabelle 18: Naturschutzgebiete und als NSG schutzbedürftige Bereiche............................... 209 Tabelle 19: Landschaftsschutzgebiete und als LSG schutzbedürftige Bereiche..................... 217 Tabelle 20: Naturdenkmale und als ND schutzbedürftige Objekte.......................................... 225 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck III Tabelle 21: Als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte ..................... 229 Tabelle 22: EU-Vogelschutzgebiet, gemeldete FFH-Gebiete und FFH-Gebietsvorschläge ... 238 Tabelle 23: Vorschläge „Schwerpunkträume für den Kompensationsflächenpool“ gemäß BIOS 2002 ................................................................................................. 252 Tabelle 24: Vorschläge für Suchräume mit der Zielrichtung Kompensation gemäß GfL ........ 253 Tabelle 25: Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen................................................... 255 Tabelle 26: Hinweise zu nicht übernommenen Schwerpunkträumen/ Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen................................................................................. 261 Tabelle 27: Hinweise zur Rücknahme von Flächennutzungsplan-Darstellungen ................... 263 Tabelle 28: Hinweise zu bisher diskutierten FNP-Neudarstellungsflächen............................. 267 Tabelle 29: Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung ............................ 271 Tabelle 30: Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile ......................................... 275 Tabelle 31: Maßnahmen zum speziellen Pflanzen- und Tierartenschutz ............................... 280 Verzeichnis der Karten Karte 1: Karte 2: Karte 3: Karte 4 a: Karte 4 b: Karte 5: Karte 6: Karte 7: Karte 8: Karte 9: Karte 10: Karte 11: Karte 12: Karte 13: Karte 14: Karte 15 a: Karte 15 b: Karte 15 c: Karte 15 d: Karte 15 e: Karte 16: Naturräumliche Gliederung Potenzielle natürliche Vegetation Arten und Lebensgemeinschaften – Biotoptypen und Nutzungen Arten und Lebensgemeinschaften – Werte und Funktionen sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen Arten und Lebensgemeinschaften – besondere Wertigkeiten für Tier- und Pflanzenarten Landschaftsbild und Erholungseignung Boden Boden – besondere Werte und Funktionen Boden – Beeinträchtigungen und Gefährdungen Grundwasser Grundwasser – besondere Werte und Funktionen sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen Oberflächengewässer Oberflächengewässer – besondere Werte und Funktionen sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen Zielkonzept für das Stadtgebiet Geschützte und schutzbedürftige Gebiete und Objekte Biotopverbundsystem der Wälder und gehölzreichen Biotope Biotopverbundsystem der Fließgewässer Biotopverbundsystem der Hochmoore, Übergangsmoore und Anmoorheiden Biotopverbundsystem der Heiden und Magerrasen Biotopverbundsystem der Grünland- und Niedermoorbiotope Planungs- und Entwicklungskarte: Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes Titelbild: Drepteniederung nordwestlich des Weißen Berges Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 1 EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung und Ziele 1 Die Stadt Osterholz-Scharmbeck beauftragte im Jahr 2002 die Erstellung des Landschaftsplans für das Stadtgebiet, um eine aktuelle Entscheidungsgrundlage zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft u.a. bei Fragen der städtebaulichen Entwicklung und als Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung zu erhalten. Aufgabe des Landschaftsplans ist die flächendeckende Darstellung der Werte und Funktionen von Natur und Landschaft sowie der naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Zielvorgaben und Maßnahmenvorschläge auf kommunaler Ebene. Im Zuge der flächendeckenden Betrachtung soll zugleich das für einen Ausschnitt des Stadtgebietes vorliegende Freiraumentwicklungskonzept aus dem Jahr 1990 aktualisiert und fortgeschrieben werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Aufzeigen von Restriktionen, die sich aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege für den Abbau von Rohstoffen ergeben. 1.2 Planungssystematische Einordnung und rechtliche Grundlagen Tabelle 1 verdeutlicht die Stellung des Landschaftsplanes in der niedersächsischen Landschaftsplanung und im Verhältnis zur räumlichen Gesamtplanung: Tabelle 1: Der Landschaftsplan im System der räumlichen Planung Plangebiet Landschaftsplanung Räumliche Gesamtplanung Land Landschaftsprogramm Landesraumordnungsprogramm Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Landschaftsrahmenplan Regionales Raumordnungsprogramm Gemeinde Teil einer Gemeinde Landschaftsplan Grünordnungsplan Flächennutzungsplan Bebauungsplan In der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. März 2002 werden die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung im Allgemeinen (§§ 13 und 14) sowie der Landschaftspläne im Speziellen (§ 16) näher definiert: „Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken kön(§ 13 (1) BNatSchG) nen.“ Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 2 „...Die Pläne sollen Angaben enthalten über 1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft, 2. die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege, 3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele und Grundsätze, einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte, 4. die Erfordernisse und Maßnahmen a) zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, b) zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft ... sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten, c) auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet sind, d) zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, e) zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima, f) Zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen. Auf die Verwertbarkeit der Darstellungen der Landschaftsplanung für die ... Bauleitpläne ist Rücksicht zu nehmen“ § 14 (1) BNatSchG „Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind auf der Grundlage des Landschaftsprogramms oder der Landschaftsrahmenpläne in Landschaftsplänen flächendeckend darzustellen. ... Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.“ § 16 (1) BNatSchG Der Landschaftsplan stellt also eine Fachplanung dar, in der die Kommune die in §§ 1 und 2 BNatSchG definierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für ihr Hoheitsgebiet näher ausführt. Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) werden die Maßgaben des Bundesnaturschutzgesetzes spezifiziert. Der direkte Zuständigkeitsbereich der Kommunen erstreckt sich demnach vor allem auf die Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung, die Vorbereitung von Maßnahmen nach § 28 NNatG (Geschützte Landschaftsbestandteile) sowie die Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen (§ 6 NNatG). Weitere Inhalte, beispielsweise gemäß §§ 24 – 27 NNatG geschützte oder schutzbedürftige Gebiete oder Objekte (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale) werden aus übergeordneten Planungen übernommen und in das örtliche Maßnahmenkonzept eingebunden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3 Der Landschaftsplan ist zwar ohne direkte rechtliche Außenwirkung, kommt jedoch indirekt zum Tragen, da ihm bezüglich der Ziele und Maßnahmen eine gewisse Selbstbindungswirkung der Kommune zukommt. Er stellt behördenintern eine Grundlage für die Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung sowie für die Stellungnahmen zu Planungen Dritter dar. 1.3 Inhaltlicher Rahmen In seiner Gliederung hält sich der vorliegende Landschaftsplan an den Leitfaden Landschaftsplan1: Nach einem kurzen Überblick über Geschichte, naturräumliche Gliederung und aktuelle Nutzung des Plangebietes wird der gegenwärtige Zustand von Natur und Landschaft einschließlich voraussichtlicher Änderungen für die einzelnen Schutzgüter beschrieben. Dabei werden insbesondere Bereiche von besonderer Bedeutung oder Funktionalität sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen dargestellt. Die Bestandsbeschreibung basiert auf den Angaben des Landschaftsrahmenplans Osterholz und weiteren Grundlagendaten der Fachbehörden, auf vorliegenden Gutachten und Planungen sowie den Nutzungstypen der Allgemeinen Liegenschaftskarte (ALK). Die Quellen sind in den einzelnen Kapiteln angegeben. Weiterhin wurden in ausgewählten Bereichen Erfassungen der Biotoptypen und des Landschaftsbildes durchgeführt. Schwerpunkte dieser Kartierungen bildeten die voraussichtlichen Neudarstellungsflächen des Flächennutzungsplans sowie ausgewählte Siedlungsränder. Hiermit steht eine aktuelle Datengrundlage für die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung (vgl. Kap. 5.2.2) und zur Beurteilung der Ortsrandeingrünung zur Verfügung. Aus den in der Naturschutzgesetzgebung und weiteren Fachgesetzen verankerten Zielen und Grundsätzen sowie den im Landschaftsrahmenplan und anderen übergeordneten Planungen dargestellten Leitbildern wird ein flächenkonkretes Zielkonzept erarbeitet, das den angestrebten Zustand des Plangebietes beschreibt. Im Landschaftsplan, der einen Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt, findet allerdings keine Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen statt. Diese bleibt anderen Verfahren und Planungen, insbesondere der Flächennutzungsplanung, vorbehalten. Der Vergleich des aktuellen Zustands von Natur und Landschaft sowie der absehbaren Veränderungen mit dem angestrebten Zielzustand ermöglicht die Ableitung von flächenbezogenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Hierzu zählen die Darstellung besonders geschützter und schutzbedürftiger Gebiete, das Maßnahmenkonzept für ein kommunales Biotopverbundsystem, die Vorbereitung der Eingriffsregelung, Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität sowie weitere Maßnahmenvorschläge zum kommunalen Aufgabenbereich und zum Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen. Abschließend finden sich Hinweise zur Umsetzung der Inhalte des Landschaftsplans. 1 Landschaftsplan für eine lebenswerte Gemeinde – Leitfaden Landschaftsplan. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 21. Jg., Heft 2, Hildesheim 2001 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 2 ÜBERBLICK ÜBER DAS PLANGEBIET 2.1 Allgemeines 4 Das Hoheitsgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck liegt im Zentrum des Landkreises Osterholz etwa 20 km nördlich von Bremen. Es umfasst ca. 147 Quadratkilometer. Die Kernstadt ist zugleich Verwaltungssitz des Landkreises Osterholz, der zum Regierungsbezirk Lüneburg zählt. Abbildung 1: Übersicht über das Stadtgebiet Zum Stadtgebiet gehören heute neben der Kernstadt Osterholz-Scharmbeck die Ortschaften Ohlenstedt, Garlstedt, Hülseberg, Freißenbüttel, Sandhausen, Heilshorn, Buschhausen, Pennigbüttel, Teufelsmoor und Scharmbeckstotel. Im Nordosten grenzt die Samtgemeinde Hambergen an das Stadtgebiet an, im Osten Worpswede. Im Süden liegen die Gemeinden Ritterhude und Lilienthal, im Westen Schwanewede. Nordwestlich von Osterholz-Scharmbeck erstreckt sich die Samtgemeinde Hagen, die zum Landkreis Cuxhaven gehört. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 5 Mit der Bundesstraße B 74 und den Landesstraßen L 135 (ehemals B 6), L 149 und L 153 ist die Stadt an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden. Zudem verläuft die Bundesautobahn A 27 in der Nähe (Anschlussstellen Uthlede, Schwanewede, Bremen-Burglesum/ Ihlpol und Bremen-Industriehäfen). Das Stadtgebiet wird von der DB-Strecke Bremen – Bremerhaven/ Cuxhaven durchquert, mit einem Bahnhof in der Kernstadt. Mit ca. 61 % (9050.995 ha) stellt die Landwirtschaft den größten Flächennutzer im Stadtgebiet dar. Nur etwa 11 % (1566.725 ha) sind bewaldet. Knapp 8 % des Stadtgebietes werden von Gebäude- und Freiflächen beansprucht, weitere 5 % von Verkehrsflächen. 2.2 Siedlungsentwicklung2 Spuren der Siedlungsentwicklung reichen bis in die jüngere Steinzeit zurück und weisen darauf hin, dass die Geestbereiche im Westen des Stadtgebietes bereits seit Jahrtausenden ein bevorzugtes Siedlungsgebiet darstellen. Neben dem steinzeitlichen Hünengrab an der Osterholzer Straße finden sich in der Geest verschiedene Hügelgräber und sonstige Urnenfunde aus der Bronze- und Eisenzeit. Der erste urkundliche Nachweis Scharmbecks („Scirnbeci“) stammt aus dem Jahr 1043, Sandbeck wird erstmals 1233 urkundlich erwähnt. Im Jahre 1182 gründete der Erzbischof Siegfried von Bremen in Osterholz ein Kloster für Nonnen und Mönche des Benediktinerordens, das bis 1650 bestand. Die Klostergründung erfolgte insbesondere in der Absicht, die weiten Moorflächen der Hammeniederung in landwirtschaftlich nutzbares Kulturland umzuwandeln. Eine großräumig planvolle Kultivierung und Besiedelung des Teufelsmoores erfolgte jedoch erst im Rahmen der Hannoverschen Moorkolonisation im 18. und 19. Jahrhundert. Von 1648 bis 1715 unterstand das Gebiet schwedischer Regierung. Während sich Osterholz zunehmend zum Verwaltungsort entwickelte, bildete Scharmbeck einen Mittelpunkt für Handwerk, Gewerbe und Handel. Insbesondere die 1581 gegründete Tuchmacherzunft und der seit 1692 stattfindende Scharmbecker Markt (heute „Scharmbecker Herbstmarkt“) erlangten Bedeutung. Entlang des Scharmbecker Baches waren eine Reihe von Walkmühlen angesiedelt, zudem gab es Spinnereien, Färbereien und Webstuben in der Stadt, in denen die Wolle von Schafen, die vorwiegend in der Garlstedter Heide gehalten wurden, zu Tuch weiterverarbeitet wurde. Die hergestellten Stoffe wurden u.a. an hannoversche Regimente verkauft. Mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie Bremen – Geestendorf (heute Bremerhaven) im Jahr 1862 wurde die Ansiedelung wichtiger Industrie- und Gewerbezweige (Fahrzeugbau, Zigarrenherstellung, Eisengießerei, Schiffsbau, Reiswerke u.a.) gefördert. Der Zusammenschluss der Fleckengemeinden Osterholz und Scharmbeck, der zunächst in einem Volksentscheid abgelehnt worden war, erfolgte 1927 durch ein Gesetz des Preußischen Landtages. Am 25. Oktober 1929 wurden Osterholz-Scharmbeck Stadtrechte verliehen. Eingliederungen weiterer Gemeinden erfolgten 1936 und im Rahmen der Gemeindereform 1974. Die Einwohnerzahl, die im Jahr 1939 etwa 7.500 betragen hatte, stieg nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Flüchtlingsstrom aus den Ostgebieten sprunghaft auf ca. 2 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000 Stadt Osterholz-Scharmbeck: Freiraumentwicklungskonzept. 1990 Internetseite der Stadt Osterholz-Scharmbeck: www.osterholz-scharmbeck.de Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 6 12.500 Einwohner an. Bis zur Gemeindereform 1974 stieg die Zahl weiter auf 15.500. Im heutigen Hoheitsgebiet der Stadt leben ca. 32.000 Einwohner. Von 1978 bis 1992 war eine US-Brigade in der Lucius-D.-Clay-Kaserne in Garlstedt stationiert. Während dieser Zeit lebten ca. 4.200 US-Soldaten und ca. 4.000 Angehörige im Stadtgebiet. Nach dem Truppenabzug wurde die Kaserne in eine Einrichtung der Bundeswehr (Nachschubschule und Tagungszentrum) umgewandelt. Die heutige Wirtschaftsstruktur ist weiterhin stark vom Dienstleistungsbereich geprägt. Neben verschiedenen Gewerbezweigen sind aber auch die Land- und Forstwirtschaft, der Lagerstättenabbau und die Naherholungsnutzung bedeutsam. 2.3 Naturräumliche Übersicht Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks lässt sich anhand der geologischen Gegebenheiten, der Geländemorphologie u.ä. verschiedenen Naturräumen zuordnen, die in Karte 1 dargestellt sind und nachfolgend charakterisiert werden. Die Untergliederung in naturräumliche Haupteinheiten, Einheiten und Untereinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und ist dem Landschaftsrahmenplan3 entnommen. Die Abgrenzung der Einheiten beruht ebenfalls auf dieser Quelle, wurde jedoch in Einzelfällen auf Grundlage der Bestandssituation dem größeren Planungsmaßstab angepasst. Im Rahmen der naturräumlichen Gliederung Deutschlands4 werden die naturräumlichen Haupteinheiten und Einheiten mit einem mehrstelligen Nummerncode bezeichnet. Im Landschaftsrahmenplan werden abweichend kürzere Codes verwendet. Zur besseren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit werden im Weiteren die Codes des Landschaftsrahmenplans übernommen. In der folgenden Übersicht werden jedoch auch die Codes der gesamtdeutschen Gliederung aufgeführt, sie sind kursiv gesetzt. Wesermünder Geest (633) Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest (3 bzw. 633.00) Bremer Schweiz (3.1) Osterholz-Scharmbecker Geestrand (3.2) Garlstedter Sandgeest (4 bzw. 633.01) Garlstedter Heide (4.2) Lange Heide (4.3) Ohlenstedter Geest (4.4) Wesermarschen (612) Hamme-Wümmemarsch (6 bzw. 612.00) Hammemarsch (6.2) Hamme-Oste-Niederung (632) Hammemoore (7 bzw. 632.00) Hammeniederung (7.1) Hamme-Hochmoore (7.2) 3 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000 4 S. Meisel: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 56 Bremen. Geographische Landesaufnahme 1 : 200.000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, 1961 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 7 Um die Zweiteilung des Stadtgebietes in die höhergelegenen Naturräume der Geest im Westen und die Niederungsbereiche der Hamme-Wümmemarsch und der Hammemoore im Osten zum Ausdruck zu bringen, werden die jeweiligen naturräumlichen Einheiten im vorliegenden Landschaftsplan vereinfachend unter den Bezeichnungen „Geest“ und „Teufelsmoor“ zusammengefasst. Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest (3) Die Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest zieht sich mit den Untereinheiten Bremer Schweiz (3.1) und Osterholz-Scharmbecker Geestrand (3.2) als etwa zwei bis fünf Kilometer breites Band in Südwest-Nordost-Richtung durch das Stadtgebiet. Es handelt sich um eine Grundmoränenlandschaft mit deutlich bewegtem Relief. Insbesondere die Geestkante, die im Osten den Übergang zu den Niederungsbereichen bildet, stellt mit Höhenunterschieden von bis zu 40 m auf 1,5 km eine markante Geländesituation dar. Weiterhin wird die Landschaft durch Geestrücken und Bachtäler gegliedert. Die geologischen Verhältnisse werden überwiegend durch Geschiebedecksande bestimmt. In der Niederung der Schönebecker Aue sind Geschiebelehme vorhanden, im Bereich von Mühlenbach, Wienbeck und Scharmbecker Bach fluviatile Ablagerungen. Weiterhin finden sich entlang des Geestrandes glazifluviatile Sande und Flugsande. Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV)5, die sich ohne weitere Einflüsse des Menschen entwickeln würde, stellen Drahtschmielen- und Flattergras-Buchenwälder unterschiedlicher Ausprägung dar. In weiten Bereichen wären auch Übergänge zu feuchten Eichen-Hainbuchen- und Eschenmischwäldern ausgeprägt. Die Bremer Schweiz im Südwesten des Stadtgebietes wird durch die Nadel- und Laubholzbestände des Stoteler Waldes bestimmt. In der Umgebung finden sich landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünland und Acker), die durch Wallhecken, Hecken und markante Einzelbäume (Eichen, Kiefern) reich strukturiert sind. Im Gegensatz zur bis heute recht dünn besiedelten Bremer Schweiz stellte der Osterholz-Scharmbecker Geestrand schon frühzeitig einen Siedlungsschwerpunkt dar. Die Ortschaften entstanden direkt entlang der Geestkante sowie in den Bachniederungen. Durch moderne Wohnbebauung sind die Ortschaften zu einem durchgehenden Siedlungsband zusammengewachsen, so dass der Geestrand durch einen hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen geprägt wird. Zwischen den Ortschaften liegen Ackerund Grünlandflächen sowie kleinere Waldparzellen. Garlstedter Sandgeest (4) Der Nordwesten des Stadtgebietes wird von der Garlstedter Sandgeest mit ihren Untereinheiten Garlstedter Heide (4.2), Lange Heide (4.3) und Ohlenstedter Geest (4.4) eingenommen. Die sandige Grundmoräne wird von einzelnen Lehminseln, Flugsanden und Tonablagerungen unterbrochen. Die Höhenlagen betragen zumeist etwa 20 m über NN, im Bereich der Langen Heide 40 m zu NN. Auch die Garlstedter Sandgeest wäre ohne Einfluss des Menschen von Drahtschmielen-Buchenwäldern und Flattergras-Buchenwäldern bestanden. Schwerpunktmäßig im Bereich der Langen Heide wären Übergänge zu feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern und Eschenmischwäldern ausgeprägt. Die feuchteren Standorte wären von feuchten Birken-Eichenwäldern eingenommen, die Quellbereiche und Oberläufe der Geestbä5 vgl. Kap. 3.1.1 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 8 che von Erlenbruchwäldern. Insbesondere für die Ohlenstedter Geest wäre ein kleinräumig wechselndes Mosaik unterschiedlicher Waldtypen charakteristisch. Östlich von Bilohe und Wiesengrund wären auch zwei Kiefern-Birken-Eichen-Moorwälder ausgeprägt. Bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert war die Geest nutzungsbedingt von Heideflächen beherrscht. Mit der Verkoppelung der Grundflächen erfolgte die Parzellierung und Anreicherung mit Heckenstrukturen. Zudem erhöhte sich der Anteil als Acker oder Grünland genutzter Flächen, u.a. infolge der Entwässerung der Niederungsbereiche und Begradigung der Geestbäche. Im 20. Jahrhundert wurden verbreitet Nadelhölzer aufgeforstet. Die Untereinheit Garlstedter Heide umfasst im Stadtgebiet größere Nadelwaldbereiche (Schmidts Kiefern, Elm), die Siedlungen Hinter dem Horn und Auf dem Raden, den Truppenübungsplatz sowie das Kasernengelände und nördlich angrenzende Ackerflächen. Das Relief ist mäßig bewegt. Auf dem Truppenübungsplatz finden sich die letzten größeren Bestände der ehemals landschaftstypischen Sandheiden und Sandmagerrasen innerhalb des Landkreises. Bei der Langen Heide handelt es sich um ein Hochplateau, das sich zwischen den Ortschaften Heilshorn, Auf dem Rusch und Westerbeck sowie der Elm erstreckt. Das Gelände ist verhältnismäßig wenig reliefiert. Die vorwiegend als Grünland genutzten Flächen werden von einzelnen Feldgehölzen sowie einigen Geestbächen unterbrochen, die über stauendem Untergrund entspringen. Die Ohlenstedter Geest nimmt das gesamte Stadtgebiet nördlich einer Linie Freißenbüttel – Garlstedt ein. Neben kleinteilig strukturierten Bachtälern und weiträumigeren Landwirtschaftsflächen finden sich kleinere Wälder sowie Splittersiedlungen. Charakteristisch ist auch der hohe Anteil an Stillgewässern (zumeist Fischteiche oder Abbaugewässer), von denen der Ohlenstedter Quellsee von besonderer Größe ist. Hamme-Wümmemarsch (6) Südlich der Kernstadt ragt die Hammemarsch (6.2) als Untereinheit der HammeWümmemarsch in das Stadtgebiet hinein. Über Talsanddecken entstanden Niedermoortorfe, als mit dem Anstieg des Meerwasserspiegels auch der Grundwasserspiegel stieg. Im Einflussbereich der Gezeiten wurden durch Tidehochwässer oder Flussüberschwemmungen Schlickpartikel abgelagert, die teilweise die Torfschichten überdecken. Das Relief ist eben, bei Höhenlagen von 1 – 2 m zu NN. Im Norden und Osten steigt das Gelände zum Geestrand hin auf Höhen von 5 m an. Verschiedene Altarme der Hamme erinnern daran, dass die Hammemarsch ursprünglich von vielen natürlichen Still- und Fließgewässern geprägt wurde. Seit der Begradigung der Hamme (Ende des 19. Jh.) und der Entwässerung der Niederung werden sie durch ein dichtes Netz von Gräben und Kanälen ersetzt. Heute wird die Marsch überwiegend als Grünland genutzt. In den höhergelegenen Randbereichen wird Ackerbau betrieben. Als potenzielle natürliche Vegetation sind auf den Marschböden entlang der Hamme Eichen-Eschen- und Erlen-Eichen-Marschenwälder anzusehen, im Überflutungsbereich auch Eschen-Ulmen-Auwaldkomplexe. Zum Geestrand hin würden diese Vegetationstypen zunächst von Walzenseggen-Erlenbruchwäldern, dann von StieleichenAuwäldern und feuchten Buchenwäldern abgelöst. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 9 Hammemoore (7) Der gesamte Ostteil des Stadtgebietes zählt zum Naturraum der Hammemoore, der in die Hammeniederung im engeren Sinne (7.1). und die Hamme-Hochmoore (7.2) unterteilt wird. Vor der Errichtung der Ritterhuder Schleuse machte sich der Gezeiteneinfluss in der Hammeniederung bis etwa Höhe Worpswede bemerkbar. Der Rückstau in der ehemals stark mäandrierenden Hamme führte zur Ablagerung von Uferwällen aus Schlick sowie zur Niedermoorbildung in der Gewässeraue. An den Talrändern setzte sich die Entwicklung fort: Hier entstanden ausgedehnte Hochmoore. Die weitläufige, ebene Moorlandschaft beidseits der Hamme ist auch unter dem Namen Teufelsmoor bekannt. Würden weitere Einflussnahmen des Menschen unterbleiben, würden sich auf den durch Abtorfung und Entwässerung irreversibel veränderten Standorten der Hammemoore Moor- und Bruchwälder aus Kiefern, Birken und Eichen entwickeln. Entlang von Hamme und Beek sowie am Fuß des Geestrandes wären Waldgesellschaften des Walzenseggen-Erlenbruchwaldkomplexes ausgeprägt, teils auch feuchte BirkenEichenwälder und an der Hamme Marschenwälder. Die Kolonisation des Teufelsmoores vollzog sich in mehreren Schüben, insbesondere Mitte des 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts (vgl. Kap. 2.2). Die Hofstellen sind fast ausschließlich beidseits der Teufelsmoorstraße angesiedelt. Ansonsten ist das Teufelsmoor nahezu unbesiedelt. Die Inkulturnahme der Moorböden erfolgte mittels der Deutschen Hochmoorkultur und der Sandmischkultur, seit dem Ersten Weltkrieg auch durch Tiefumbruch. Zudem wurden die Moore durch ein enges Netz von Gräben entwässert. In den Hochmoorbereichen erfolgte zunächst bäuerlicher Handtorfstich. Später kamen industrielle Stichtorfverfahren zum Einsatz, in jüngster Zeit Frästorfverfahren. Die abgetorften Flächen wurden zumeist für die landwirtschaftliche Nutzung wieder hergerichtet. Heute werden die Hammemoore großflächig als Grünland genutzt. Vereinzelt sind Ackerflächen und ungenutzte Moordegenerationsstadien eingestreut. Teile der Abbauflächen wurden auch wiedervernässt, um eine erneute Moorbildung zu ermöglichen. Die Hammeniederung säumt die Hamme und den Unterlauf der Beek als ca. 2 km breiter Streifen. Hier herrschen Niedermoorbildungen vor, die flussnahen Bereiche sind teilweise auch überschlickt. Die Untereinheit Hamme-Hochmoore umfasst das Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor und die Bereiche nördlich der Teufelsmoorstraße. Im Günnemoor wird derzeit großflächig Torfabbau betrieben. Ein Teil der Flächen wird bereits wiedervernässt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3 10 GEGENWÄRTIGER ZUSTAND VON NATUR UND LANDSCHAFT SOWIE VORAUSSICHTLICHE ÄNDERUNGEN In den folgenden Kapiteln wird die gegenwärtige Situation von Naturhaushalt und Landschaftsbild im Stadtgebiet beschrieben und bewertet. Die Darstellung erfolgt getrennt für die Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser und Klima/ Luft. Auf der Grundlage der aktuellen Ausprägungen werden schutzgutspezifisch Bereiche mit besonderen Werten und Funktionen abgeleitet. Weiterhin werden bestehende Beeinträchtigungen und absehbare Gefährdungen benannt. Die textlichen Ausführungen werden durch Kartendarstellungen konkretisiert. Für den Bereich der Kernstadt Osterholz-Scharmbeck erfolgt eine detaillierte Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes (s. Anhang). 3.1 Arten und Biotope Die Bestandssituation der im Stadtgebiet vorkommenden Flora und Fauna wird nachfolgend dargestellt. Die flächendeckende Kennzeichnung wird anhand von Biotoptypen vorgenommen. Diese stehen stellvertretend für Lebensgemeinschaften ähnlicher Ausprägung. Ergänzend werden die bekannten Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Zur Bestandsbeschreibung von Arten und Biotopen werden verschiedene Quellen ausgewertet. In ausgewählten Teilbereichen wurden in 2003 Biotoptypenkartierungen durchgeführt. Hierbei lag ein Schwerpunkt auf den Grünflächen im Kernstadtbereich (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang) sowie auf Flächen, die im Hinblick auf mögliche städtebauliche Entwicklungen von Belang sind (vgl. Kap. 5.2.3). Zur Beschreibung der aktuellen Situation in Text und Karte wird folgendermaßen vorgegangen: • Ableitung von Biotoptypen aus der ALK: Die ALK (Allgemeine LiegenschaftsKartei) beinhaltet nahezu flächendeckend für das Stadtgebiet flurstücksbezogene Angaben zu Nutzungstypen. Hieraus werden als Grundlage für die Bestandsbeschreibung korrespondierende Biotoptypen abgeleitet. Allerdings kann i.d.R. nur ein geringer Konkretisierungsgrad erreicht werden. Weitere Ungenauigkeiten resultieren aus der uneinheitlichen Aktualität der Daten. • Ergänzungen anhand von Luftbildern: Aus den bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegenden Luftbildern aus den Jahren 1995 – 1997 werden lineare Gehölzstrukturen (Wallhecken, Feldhecken, Baumreihen, Alleen) übernommen. Weiterhin werden hieraus Informationen über die Verbuschung von Moor- und Heidebiotopen abgeleitet. • Ergänzungen anhand von Unterlagen zum Landschaftsrahmenplan: Von der Unteren Naturschutzbehörde bereitgestellte Angaben zu den für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereichen (gemäß Landschaftsrahmenplan) werden hinsichtlich der vorkommenden Biotoptypen und Arten ausgewertet. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck • 11 Ergänzungen anhand von Fachgutachten: Zu einzelnen Teilbereichen des Stadtgebietes wurden in den vergangenen Jahren Fachgutachten erstellt, die bezüglich der Angaben zu besonderen Biotop- und Artenvorkommen ausgewertet werden: - Universität Bremen: Auswirkungen der militärischen Nutzung auf die Heidelandschaft im Gebiet des Truppenübungsplatzes Garlstedt. Abschlussbericht 1996 - BIOS: Erfassung und Beschreibung der Brut- und Rastvogelgemeinschaft in der „Langen Heide“ im Hinblick auf die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windkraftnutzung. 1997 - BIOS: Die Graft Gut Sandbeck – Ökologisches Gutachten. 1988 - BIOS: Voruntersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan „Renaturierung Scharmbecker Bach“. 1992 - S. Eisend: Floristisch-vegetationskundliche Untersuchungen im LSG „Heimelberg“ und Umgebung un- ter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes. Diplomarbeit an der Universität Bremen, 1996 - Arbeitsgemeinschaft UVS Ritterhude: Neubau der B 74 Ortsumgehung Ritterhude – Umweltverträglichkeitsstudie. Erläuterungsbericht 1997 und Anhänge - Planungsbüro Koesling: Dorferneuerung Teufelsmoor – Altenbrück, Altendamm, Neuenfelde, Niedersandhausen, Teufelsmoor, Wulfsburg. 2003 - Wasser- und Bodenverband Schönebecker Aue: Renaturierung Schönebecker Aue – Rahmenentwurf. 1994, Ergänzungen 1996 • Ergänzungen anhand eigener Kartierungen: Für einige Bereiche liegen mit den von NWP im Jahr 2003 durchgeführten Biotoptypenkartierungen detailierte Kenntnisse vor. • Ergänzungen anhand weiterer Daten: Die bekannten besonders geschützten Biotope und besonders geschützten Feuchtgrünländer (vgl. Kap. 5.1.5), die Unterlagen der Pflanzenarten-, Tierarten- und Vogelartenerfassungsprogramme des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ), sowie Einzelinformationen werden ebenfalls berücksichtigt. Mit den genannten Grundlagen ist eine flächendeckende Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen im Stadtgebiet möglich, auch wenn der Detaillierungsgrad und die Aktualität der Kenntnisse nicht einheitlich sind. Die hieraus resultierenden Einschränkungen bei der Beschreibung und Bewertung des aktuellen Zustandes wirken sich insbesondere bei den Grünlandbiotopen aus, da diese einerseits einen hohen Flächenanteil im Stadtgebiet einnehmen und andererseits eine große Bandbreite unterschiedlicher Ausprägungen aufweisen können (z.B. artenarmes Ansaat-Grasland, artenreiches Feuchtgrünland, Sandmagerrasen). Weiterhin liegen zu einigen Tier- und Pflanzen-Artengruppen keine oder nur lückige Kenntnisse vor. Hier kann jedoch eine Indikatorfunktion wertvoller Biotoptypen und anderer Arten mit speziellen Lebensraumansprüchen angenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass durch Auswertung der genannten Datengrundlagen nahezu alle Bereiche mit besonderer Bedeutung für Arten und Biotope bekannt sind und in die weiteren Auswertungsschritte des Landschaftsplans eingestellt werden können. Im Rahmen konkreter örtlicher Planungen sind die im Landschaftsplan getroffenen Aussagen jedoch einzelfallbezogen zu aktualisieren und zu konkretisieren. Im Regelfall ist hierfür zumindest eine aktuelle Biotoptypenkartierung erforderlich. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 12 3.1.1 Die potenzielle natürliche Vegetation des Stadtgebietes Als potenzielle natürliche Vegetation (pnV) werden die Pflanzengesellschaften bezeichnet, die sich ohne Einfluss des Menschen entwickeln würden6. Sie spiegelt die abiotischen Standortfaktoren Boden, Wasserhaushalt und Klima (vgl. Kap. 3.3 – 3.5) wider und berücksichtigt auch das biotische Besiedelungspotenzial einer Region sowie nachhaltige anthropogene Einflüsse wie Abtorfung u.ä. Die pnV vermittelt somit einen Eindruck vom aktuellen Lebensraumpotenzial einer Landschaft. Bei den als pnV benannten Pflanzengesellschaften handelt es sich um Klimaxgesellschaften, d.h. weitgehend konstante Endstadien von Sukzessionsprozessen. Die pnV wird für das Stadtgebiet auf Grundlage der Bodenübersichtskarte (BÜK 50, vgl. Kap. 3.3) abgeleitet7. Sie ist in Karte 2 dargestellt. Ohne menschliche Einflüsse würden sich im Stadtgebiet nahezu flächendeckend Laubwälder verschiedener Artenzusammensetzung entwickeln. Nur die Fließgewässer und kleinflächige Sonderstandorte (z.B. Abbruchkanten) wären baumfrei. Drahtschmielen-Buchenwälder des Tieflandes sind als potenzielle natürliche Vegetation der trockenen bis feuchten bodensauren Sandstandorte in der Garlstedter Heide anzusehen. Zudem würden sie größere Bereiche im Naturraum der Ohlenstedter Geest und entlang des Geestrandes einnehmen. Dieser Vegetationstyp wird von der Rotbuche (Fagus sylvatica) als Hauptbaumart geprägt, oft in hallenwaldartigen Beständen. Im Unterwuchs sind Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Stechhülse (Ilex aquifolium), Sauerklee (Oxalis acetosella), Schattenblümchen (Maianthemum bifolium) und Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum) charakteristisch. Auf anlehmigen und entsprechend etwas besser basenversorgten Sandstandorten stellen Flattergras-Buchenwälder die pnV dar. Auch diese Waldgesellschaft weist oftmals reine Buchenbestände auf. In der Krautschicht kommen etwas anspruchsvollere Arten wie Flattergras (Milium effusum) und Waldschwingel (Festuca altissima) hinzu. Flattergras-Buchenwälder sind im Stadtgebiet nur in begrenzter Flächenausdehnung als pnV anzusehen, insbesondere südwestlich des Scharmbecker Baches, Auf dem Knorren, zwischen Westerbeck und Myhle, bei Freißenbüttel und Auf dem Rusch. Teilbereiche bei Heilshorn und in der Ohlenstedter Geest weisen Übergänge zwischen Drahtschmielen- und Flattergras-Buchenwäldern als pnV auf. Auf bodensauren Standorten mit stärkerem Einfluss von Grund- oder Stauwasser tritt die Stieleiche (Quercus robur) neben der Rotbuche als Hauptbaumart auf. Im Unterwuchs treten neben Säurezeigern auch Feuchtezeiger wie das Pfeifengras (Molinia caerulea) auf. Größere Bereiche zwischen Garlstedt, Hülseberg und Ohlenstedt werden der pnV-Einheit feuchter Drahtschmielen- und Flattergras-Buchenwald im Übergang zum Birken-Eichenwald zugeordnet, ebenso kleinere Flächen auf der Langen Heide und am Geestrand. Die Naturräume Bremer Schweiz und Lange Heide wären ohne Einfluss des Menschen großräumig mit Eichen-Hainbuchenwäldern und Eschenmischwäldern feuchter Standorte bewachsen, teilweise wären Übergänge zu feuchten Flattergras- und Waldmeister-Buchenwäldern ausgeprägt. Auch in den Naturräumen Ohlenstedter Geest und 6 In der Fachliteratur erfolgt eine Unterscheidung zwischen „potenzieller natürlicher Vegetation“ und „heutiger potenzieller natürlicher Vegetation“. Da die Begrifflichkeiten jedoch unterschiedlich gehandhabt und nicht immer klar unterschieden werden, wird im vorliegenden Landschaftsplan vereinfachend nur die Bezeichnung „potenzielle natürliche Vegetation“ verwandt. 7 NLÖ: PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2003 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 13 Osterholz-Scharmbecker Geestrand kämen solche Waldgesellschaften vor. Auf den Standorten, die durch mäßige Basenversorgung und deutlichen Stau- oder Grundwassereinfluss gekennzeichnet sind, treten Stieleiche, Hainbuche (Carpinus betulus) oder Esche (Fraxinus excelsior) als Hauptbaumarten auf. Der artenreiche Unterwuchs setzt sich aus anspruchsvollen Arten wie Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Waldmeister (Galium odoratum), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Hoher Schlüsselblume (Primula elatior) und Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) zusammen. Die stark grundwasserbeeinflussten Gleyböden der Geestbachtäler des OsterholzScharmbecker Geestrandes (Mühlenbach, Scharmbecker Bach und Wienbeck) sowie am Fuß des Geestrandes südlich der Kernstadt weisen bei regelmäßiger Überflutung Erlenwälder und Birken-Eichenwälder als pnV auf (dem Stieleichen-Auwaldkomplex zugeordnet). Prägende Baumarten sind Stieleiche, Erle (Alnus glutinosa), Sandbirke (Betula pendula) und Ulme (Ulmus laevis), teils auch die Buche. Im Unterwuchs treten Waldziest (Stachys sylvatica), Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum), SumpfDotterblume (Caltha palustris) und andere anspruchsvolle, feuchtetolerante Arten auf. Nicht überflutete Bereiche sind von feuchten Buchenwäldern geprägt. Im Bereich der Garlstedter Sandgeest sind Walzenseggen-Erlenbruchwälder als pnV für die Geestbachtäler und sonstigen stark grundwasserbeeinflussten Niedermoorstandorte anzunehmen. Weitere potenzielle Standorte dieser Vegetationseinheit finden sich am Geestfuß, in der Beekniederung sowie entlang der Hamme oberhalb der BeekMündung. Die Erlenbruchwälder weisen eine lückige Strauchschicht und eine üppige Krautschicht mit Arten wie Walzensegge (Carex elongata), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum) und Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) auf. Die durch Entwässerung und Abtorfung nachhaltig veränderten Hochmoore der Teufelsmoorniederung weisen als pnV Birken-Eichen-Moorwälder, teils mit Übergängen zu Birkenbruchwäldern auf. Auf den feuchten bis nassen, nährstoffarmen Standorten tritt oftmals die Moorbirke (Betula pubescens) als Hauptbaumart auf, die Stieleiche als Nebenbaumart. Da das Stadtgebiet nicht zum natürlichen Verbreitungsgebiet der Kiefer (Pinus sylvestris) zu zählen ist, bleibt diese Baumart bei der Beschreibung der pnV unberücksichtigt. Im Unterwuchs der Moorwälder sind Pfeifengras (Molinia caerulea), Moorbeere (Vaccinium uliginosum) und verschiedene Torfmoose (Sphagnum spec.) häufig. Auf deutlich entwässerten Niedermoorstandorten mäßiger Basenversorgung würden sich ohne menschliche Einflüsse feuchte Birken-Eichenwälder mit Übergängen zu Bruch- und Auwäldern entwickeln. Typische Pflanzenarten sind in der Baumschicht neben Moorbirke und Stieleiche auch Erlen, im Unterwuchs Arten der Bruch- und Auwälder. Entsprechende Standorte finden sich randlich der Hochmoorbereiche. Entlang der Hamme wirkt sich unterhalb der Beekmündung der Tideneinfluss auf die Zusammensetzung der pnV aus. Auwaldartige Eichen-Eschen- oder ErlenEichenwälder würden auf den weniger nährstoffreichen flussnahen Niedermoorstandorten vorkommen, verschiedene Waldgesellschaften des Eichen-UlmenAuwaldkomplexes auf den regelmäßig überfluteten Flussmarschböden. Zu den namengebenden Baumarten kommen verschiedene Weiden-Arten (Salix spec.), evt. auch die Hainbuche. In der Krautschicht treten Stickstoff- und Feuchtezeiger wie Giersch (Aegopodium podagraria), Brennessel (Urtica dioica), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) und Hopfen (Humulus lupulus) auf. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 14 3.1.2 Die Biotoptypen im Stadtgebiet In diesem Kapitel wird zunächst ein Überblick über die Ausstattung des Stadtgebietes mit Biotoptypen vermittelt. Tabelle 2 enthält eine Aufzählung und nähere Beschreibung der im Stadtgebiet vorkommenden Biotoptypen. Die Bezeichnung, Gliederung und Definition entspricht dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen8. Da keine flächendeckende Biotoptypenkartierung vorliegt, sind die Angaben zu den Vorkommen im Stadtgebiet teils unvollständig oder recht allgemein. Sie basieren auf den in Kap. 3.1 genannten Datengrundlagen. Die in Tabelle 2 aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten und charakteristischen Tierarten sollen einen Eindruck vom Lebensraumpotenzial der einzelnen Biotoptypen vermitteln. Es wird nicht auf konkrete Nachweise Bezug genommen, weshalb insbesondere die Angaben zur Fauna sehr allgemein gehalten sind. Für nähere Angaben zu speziellen Artenvorkommen im Stadtgebiet wird auf Kap. 3.1.3 verwiesen. In Karte 3 ist die Bestandssituation von Arten und Lebensgemeinschaften dargestellt. Grundlage bilden die Nutzungstypen der ALK. In der Legende wird mit der Angabe korrespondierender Biotoptypen der Bezug zu Tabelle 2 hergestellt. Da die Ableitung von Biotoptypen aus den Nutzungstypen der ALK gewissen Einschränkungen unterliegt, lassen sich Abweichungen zwischen der Karte und den textlichen Erläuterungen in Tabelle 2 jedoch nicht vollständig ausschließen. Die Ergebnisse der aktuellen Biotoptypenkartierungen ausgewählter Bereiche sind in Extrakarten im Anhang dargestellt. Ein Glossar mit lateinischen und deutschen Artennamen ist ebenfalls im Anhang beigefügt. Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks ist sowohl in der Teufelsmoorniederung als auch in den Naturräumen der Geest durch einen sehr hohen Grünlandanteil (insgesamt ca. 48 %) gekennzeichnet. Intensiv bewirtschaftetes Grünland herrscht vor, jedoch sind kleinflächig auch extensiv genutzte Grünlandgesellschaften unterschiedlicher Trophie (Nährstoffversorgung) und Basenversorgung (Säureverhältnisse) ausgeprägt. Als größere zusammenhängende Waldbereiche sind nur Schmidts Kiefern und die Elm sowie der Stoteler Wald zu nennen. Kleinere Wälder und Feldgehölze sind jedoch im ganzen Stadtgebiet vorhanden. Auch Hecken, Baumreihen und Baumgruppen sind insbesondere auf der Geest weit verbreitet. Eine Besonderheit stellen hier die Wallhecken dar, die z.T. noch in hoher Dichte die landwirtschaftlichen Flächen gliedern. Gebüsche finden sich i.d.R. nur kleinflächig als Sukzessionsstadien. Ackerbaulich genutzte Bereiche sind entlang des Gestrandes sowie nahe der größeren Siedlungen auf der Geest konzentriert. Als Fließgewässer sind die Bäche und Gräben der Geest sowie die natürlichen Fließgewässer (Hamme und Beek) und Gräben der Teufelsmoorniederung zu unterscheiden. Die Stillgewässer sind in der Mehrzahl künstlich entstanden (Fischteiche, Torfstiche, Abbaugewässer). Sie unterscheiden sich je nach Entstehung und Nutzung hinsichtlich Trophie und Morphologie. Als Relikt der ehemaligen Schafbeweidung, die insbesondere im Naturraum der Garlstedter Sandgeest betrieben wurde, finden sich kleinflächig Heiden und MagerrasenBiotope, die oftmals durch Verbuschung gefährdet sind. Der einzige größere Biotopkomplex von Heiden und Magerrasen ist durch die militärische Nutzung des Truppen8 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie: Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der nach § 28 a und § 28 b NNatG geschützten Biotope. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft A/ 4, 1994 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 15 übungsplatzes Garlstedter Heide erhalten, jedoch ebenfalls durch Gehölzaufkommen betroffen. Kleinflächige Ersatzlebensräume für an nährstoffarme Standortbedingungen angepasste Arten stellen verschiedene ehemalige Sandabbauten dar. Als weitere Sonderbiotope der Geest sind Kleinstmoore zu nennen, die zumeist entwässert und eutrophiert sind. Entsprechend wird die Vegetation von verschiedenen Sukzessionsstadien, oftmals von Waldgesellschaften geprägt. Auch in der Teufelsmoorniederung sind kaum naturnahe Moorbiotope erhalten. Die unkultivierten Moorbereiche sind durch Degenerationsstadien mit Pfeifengras, Zwergsträuchern, Feuchtgebüschen oder Birkenwäldern gekennzeichnet. Siedlungs- und Verkehrsflächen sind entlang des Geestrandes konzentriert. Auch auf der Geest finden sich mehrere, teils größere Siedlungen. Die Teufelsmoorniederung ist hingegen nur schwach besiedelt und wenig erschlossen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 16 Tabelle 2: Übersicht über die Biotoptypen des Stadtgebietes Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten WM § mesophiler Buchenwald von der Rotbuche dominierte Wälder auf mäßig trockenen bis mäßig feuchten, relativ basenreichen Lehmstandorten wenige kleinflächige Vorkommen auf der Fagus sylvatica, Anemone nemorosa, Galium odoratum, Lamium galeobdolon, Geest: in Quelltälern der Wienbeck, im Stoteler Milium effusum, Viola reichenbachiana Wald, an Gut Sandbeck, im Klosterholz WL bodensaurer Buchenwald Buchenwälder auf basenarmen Sandund Lehmböden, Krautschicht oft nur spärlich ausgeprägt und von Säurezeigern dominiert wenige kleinflächige Vorkommen auf der Geest: am Stubbener Graben, im Stoteler Wald, im Klosterholz, an Drepte südwestlich Hülseberg, bei Vorwohlde, auf Golfplatz, an Fischteichen westlich Ohlenstedt charakteristische Tierarten Wälder Fagus sylvatica, Deschampsia flexuosa, Dryopteris carthusiana, Ilex aquifolium, Maianthemum bifolium, Trientalis europaea, Vaccinium myrtillus, Polytrichum formosum faunistische Bedeutung von Wälder ist von Pflanzenartenzusammensetzung, Altersstruktur, Größe und Vorhandensein bestimmter Kleinhabitate (z.B. stehendes Totholz, besonnte Waldbodenstellen, Waldränder) oder Biotopkomplexe abhängig besonders bedeutsam i.d.R. Nass- und Feuchtwälder, reife Waldökosysteme und Teile davon sowie historische Waldnutzungsformen oft hohe Artenvielfalt; charakteristische Arten bzw. Artengruppen sind: • 9 § – gemäß § 28 a/ b NNatG oder § 33 NNatG besonders geschützt (vgl. Kap. 5.1.5 und 5.1.6) (§) – in bestimmter Ausprägung gemäß § 28 a/ b NNatG besonders geschützt (vgl. Kap. 5.1.5) Wirbellose: Würmer, Asseln, div. Käfer, Spinnen, Hautflügler, Schmetterlinge, Ameisen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 WQ (§) 17 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten bodensaurer EichenMischwald von Stieleiche dominierte Wälder oder Mischwälder auf sehr feuchten oder sehr nährstoffarmen Standorten, nutzungsbedingt auch auf frischen bzw. nährstoffreicheren Standorten kleinflächig auf der Geest, oft jüngere Bestände als Sukzession auf Heideflächen südlich Vosloge, nordwestlich Garlstedt trockene Ausprägung auf TÜP Garlstedt, westlich Ruschkamp, bei Haslah, südwestlich Auf dem Raden feuchte Ausprägung bei Haslah, im Bereich Schrum, nordöstlich, südlich und westlich Garlstedt, nordwestlich Vorwohlde, an L 135 nördlich Garlstedt, an Ohlenstedter Weg, an Drepte östlich und nordöstlich Garlstedt, östlich Buggehorn Quercus robur, Betula pendula, Betula • pubescens, Fagus sylvatica, Frangula alnus, Deschampsia flexuosa, Dryopteris carthusiana, Festuca ovina, Holcus mollis, Ilex aquifolium, Melampyrum pratense, Molinia caerulea, Polytrichum • formosum, Pteridium aquilinum, Trientalis europaea, Vaccinium myrtillus WC (§) mesophiler Eichenund HainbuchenMischwald von Eichen und/ oder Hainbuchen dominierte Wälder mit Buche, Esche, Linde, Ahorn u.a. auf Standorten mit günstiger Basen- und Wasserversorgung, teils forstwirtschaftlich bedingt auf feuchteren Standorten der Geest, insbesondere in Geestbachtälern und Quellbereichen: an Oberlauf Mühlenbach, in Quelltälern der Wienbeck, am Stubbener Graben, im Stoteler Wald, im Klosterholz, nördlich Haslah, im Bereich Schrum, an Drepte südwestlich Isehorn und südwestlich Hülseberg sowie nahe der Stadtgebietsgrenze Quercus robur, Carpinus betulus, Tilia cordata, Fraxinus excelsior Corylus avellana, Crataegus spec., Anemone nemorosa, Galium odoratum, Lamium galeobdolon, Milium effusum, Stellaria holostea, Viola reichenbachiana; in feuchter Ausprägung auch Geum rivale, Iris pseudacorus, Filipendula ulmaria, Alnus glutinosa, Deschampsia cespitosa, Stachys sylvatica, Circaea lutetiana WE § Erlenund Eschenwald der Auen und Quellbereiche grundwasserbeeinflusste oder zeitweise überflutete Erlen- und Eschenwälder in Bachauen, Quellgebieten, Randbereichen der Flussauen und auf teilentwässerten Niedermooren feuchte Bachauen- und Quellbereiche der Geest: am Oberlauf Mühlenbach, am Oberlauf Scharmbecker Bach, in Quelltälern der Wienbeck, an Stubbener Graben, im Stoteler Wald, an der Kleinen Aue, an Gut Sandbeck, im Klosterholz, nördlich Haslah, an Drepte nordöstlich Garlstedt und nahe der Stadtgebietsgrenze Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior, Prunus padus, Ulmus laevis, Carex remota, Circaea intermedia, Deschampsia cespitosa, Festuca gigantea, Humulus lupulus, Impatiens noli-tangere, Lysimachia nemorum, Ranunculus ficaria, Stachys sylvatica, Stellaria nemorum; in quelligen Bereichen zudem Cardamine amara, Chrysosplenium alternifolium, C. oppositifolium, Geum rivale, Valeriana dioica Vögel: z.B. Spechte, Meisen, Sommer-, Wintergoldhähnchen, Waldlaubsänger, einige Greifvögel und Eulen Säugetiere: verschiedene Fledermausarten, Marder, Rehwild, Rotwild, Kaninchen, Dachs, Wildschwein, Fuchs Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 18 Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten charakteristische Tierarten WA § ErlenBruchwald Erlen-dominierte Wälder auf nassen, torfigen Standorten mäßiger bis guter Nährstoffversorgung vereinzelt auf nassen Standorten in Niederungen der Geest: an Stubbener Graben, im Bereich Schrum, am Oberlauf Giehler Bach, an Drepte (Stadtgebietsgrenze), an L 135 nördlich Garlstedt, an Ohlenstedter Weg, an Fischteichen westlich Ohlenstedt kleinflächige Relikte in Teufelsmoorniederung: in Hammemarsch, in Pennigbütteler Moor Alnus glutinosa, Calamagrostis canes- s.o. cens, Carex elata, C. elongata, C. pseudocyperus, Hottonia palustris, Lysimachia thyrsiflora, Peucedanum palustre, Ribes nigrum, Caltha palustris, Cardamine amara, Cirsium palustre, Mentha aquatica, Solanum dulcamara, Agrostis canina WB § Birkenund Birken-dominierte KiefernWälder auf nassen, Bruchwald torfigen, mehr oder weniger nährstoffarmen Standorten kleinflächige Birkenbruchwälder auf Moorstandorten der Geest: bei Haslah, im Bereich Schrum, nordöstlich Garlstedt, südlich Vosloge, an Drepte südwestlich Hülseberg, südwestlich Elm, östlich Heilshorn, auf der Langen Heide, in Sandabgrabung nordöstlich Buggehorn, westlich und nordöstlich Garlstedt zumeist kleinflächige Bruch- und Moorwälder auf unkultivierten, wenig entwässerten Standorten in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, in Niedersandhauser Moor, Pennigbütteler Moor, nördlich des Breiten Wassers, südlich Neuenfelde Betula pubescens, Pinus sylvestris, Carex rostrata, Eriophorum angustifolium, Molinia caerulea, Sphagnum spec., Erica tetralix, Eriophorum vaginatum, Myrica gale, Vaccinium uliginosum WU Erlenwald ent- Erlenwälder entwäs- vermutlich kleinere Bereiche in Bachtälern Alnus glutinosa, Sorbus aucuparia, Urtica dioica, Rubus spec., Oxalis acetoselwässerter serter Niedermoor-, und Niederungen der Geest la Standorte Sumpf- und Auenstandorte, in der Krautschicht u.a. Störungszeiger Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 19 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten WV Birkenund Kiefernwald entwässerter Moore entwässerte Bruchwälder und Anflugwälder aus Birke und Kiefer in entwässerten Mooren bruchwaldähnliche Birkenwälder und Birken-Kiefernwälder auf entwässerten Kleinstmooren der Geest: bei Littberg, an Drepte südwestlich Isehorn, südöstlich Heilshorn, am Oberlauf Giehler Bach teils größere Bestände als Sukzessionsstadien entwässerter Moore in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, am Torfkanal, in Wulfsburger und Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde Betula pendula, Betula pubescens, Pi- s.o. nus sylvestris, Erica tetralix, Vaccinium myrtillus, Calluna vulgaris, Molinia caerulea, Deschampsia flexuosa, Pteridium aquilinum WK Birkenund Kiefernwald armer Sandböden von Birken und/ oder südlich Isehorn, nördlich Kaserne, in Ab- Pinus sylvestris, Betula pendula, Deschampsia flexuosa, Frangula alnus, Kiefern dominierte baugrube südlich Kaserne Melampyrum pratense, Molinia caerulea, Wälder auf sehr nährSorbus aucuparia, Trientalis europaea, stoffarmen und trockeVaccinium myrtillus, V. vitis-idaea, zahlnen oder feuchten Sanden reiche Moose und Flechten WP sonstiger nierwald WX sonstiger Laub- nicht standortgerechte, forst forstlich begründete, meist strukturarme Laubholzbestände aus einheimischen oder fremdländischen Baumarten, die keinen anderen Waldtypen zugeordnet werden können Pio- Sukzessionsstadium aus Pioniergehölzen keine Vorkommen bekannt, aber vermutlich kleinflächige Vorkommen auf der Geest im Bereich von ehemaligen Abbauflächen, Straßen- und Bahnböschungen, Waldlichtungsfluren u.ä. Betula pendula, B. pubescens, Populus tremula, Sorbus aucuparia; Krautschicht je nach Standortbedingungen sehr unterschiedlich Teilflächen im Staatsforst und Stoteler Quercus rubra, Quercus robur, Populus Wald (Buche, Stieleiche, Roteiche, Pap- spec., Alnus glutinosa pel, Erle) evt. weitere Vorkommen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 WZ Biotoptyp sonstiger delforst Charakterisierung Na- nicht standortgerechte, forstlich begründete, meist strukturarme Nadelholzbestände Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten 20 charakteristische Tierarten großflächige Nadelforste in Garlstedter Picea abies, Pinus sylvestris, Larix s.o. spec., Pseudotsuga menziesii Heide (Schmidts Kiefern, Elm) in Stoteler Wald großflächig Fichten, Lärchen, teils auch Kiefern weitere kleinere Nadelfostparzellen auf der Geest und in der Teufelsmoorniederung (zumeist Fichten) Gebüsche und Kleingehölze BN (§) Moorund Gebüsche auf nassen Sumpfgebüsch oder vermoorten Standorten, oft im Verlandungsbereich von Gewässern Vorkommen von BN und BF anhand vor- Myrica gale, Salix cinerea, Salix aurita, handener Datengrundlage nicht immer Salix pentandra, Frangula alnus, in unterscheidbar, deshalb zusammenge- Krautschicht Nässezeiger fasst in Geest auf Niedermoorstandorten und degenerierten Kleinsthochmooren, oft von Gagel dominiert: vorwiegend Arten der Wälder und Waldränder; oft nur Teillebensraum (Ansitz-, Singwarte, Schutz vor Witterung/ Feinden, Leitstruktur, Überwinterungsquartier, Nist- oder Nahrungsbiotop) BF sonstiges Feuchtgebüsch großflächiges Feuchtgebüsch an Drepte Salix cinerea, Salix aurita, Frangula südwestlich Isehorn, kleinere Vorkommen alnus, Myrica gale, Viburnum opulus, an Oberläufen Scharmbecker Bach, in Sambucus nigra, Urtica dioica Quelltälern der Wienbeck, bei Littberg, an Drepte südwestlich Hülseberg und östlich Garlstedt, am Ohlenstedter Weg, östlich Heilshorn, an Westhang Heimelberg, an Oberlauf Giehler Bach, in Sandabgrabung nordöstlich Buggehorn, westlich Garlstedt, auf TÜP Garlstedt in Teufelsmoorniederung auf nährstoffarmen Niedermoorstandorten u.ä.: am Torfkanal, in Wulfsburger und Pennigbütteler Moor, am Breiten Wasser, südlich Neuenfelde charakteristische Arten bzw. Artengruppen sind: Gebüsche auf feuchten Mineralböden oder entwässerten Sumpfbzw. Moorstandorten • Wirbellose: Wanzen, Zikaden, Käfer, Hautflügler, Schmetterlinge, Spinnen, Weichtiere • Reptilien: che • Vögel: Neuntöter, Goldammer, Gelbspötter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Rebhuhn, Fasan, Ringeltaube, Amsel, Turmfalke, Mäusebussard • Säugetiere: Igel, Spitzmaus, Feldhase, Hermelin, Mauswiesel Blindschlei- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 21 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten mesophiles Gebüsch, bodensaures Laubgebüsch, Ruderalgebüsch/ sonstiges Gebüsch Strauchbestände auf trockenen bis mäßig feuchten Standorten unterschiedlicher Nährstoff- und Basenversorgung, auch Sukzessionsgebüsche auf gestörten Standorten und angepflanzte Gebüsche im Geestbereich weit verbreitet, beispielsweise auf ehemaligen Sandabbauflächen, Straßen- und Bahnböschungen, Waldlichtungsfluren u.ä Sambucus nigra, Betula pendula, Salix s.o. caprea, Frangula alnus, Corylus avellana, Crataegus spec., Euonymus europaea, Rosa canina, Rubus spec., Frangula alnus, Sorbus aucuparia, Prunus serotina HW § Wallhecke mit Bäumen und/ oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten weit verbreitet auf der Geest, i.d.R. im Quercus robur, Betula pendula, Alnus Komplex mit intensiv genutztem Grünland; glutinosa, Corylus avellana, Crataegus oftmals handelt es sich um Baum- spec., Frangula alnus, Rosa canina Wallhecken, die von Reihen aus Altbäumen bewachsen sind und keine Strauchschicht aufweisen. Schwerpunktvorkommen in den Bereichen Buggehorn - Garlstedt - Feldhof, nördlich und östlich Ohlenstedt, randlich Stoteler Wald bis Bargten, nördlich und östlich Westerbeck, nördlich Kernstadt, Kernstadt – Settenbeck, südöstlich Kernstadt (Alter Damm) HF Feldhecke Gehölzreihen Bäumen und/ Sträuchern HN naturnahes Feldgehölz waldähnliche Gehölz- mehrere Vorkommen auf der Geest standortheimische Baumarten (s. Waldbestände von geringer in der Teufelsmoorniederung vor allem als Biotoptypen), oftmals Quercus robur Größe (i.d.R. unter Hofgehölze 0,5 ha) mit Dominanz standortheimischer Baumarten BM, BS, BR aus weit verbreitet auf der Geest, i.d.R. im oder Komplex mit intensiv genutztem Grünland in der Teufelsmoorniederung selten, vorwiegend am Fuß des Geestrandes und nahe der Siedlungsflächen Acer campestre, Alnus glutinosa, Betula pendula, Carpinus betulus, Crataegus spec., Quercus robur, Rubus fruticosus, Sorbus aucuparia, Sambucus nigra, Corylus avellana, Rosa canina, Euonymus europaea Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten HX standortfremdes Feldgehölz Picea abies, Hybridpappeln u.a. waldähnliche Gehölz- einige Vorkommen auf der Geest bestände von geringer einzelne Nadelholzaufforstungen in der Größe mit Dominanz Teufelsmoorniederung standortfremder Baumarten HB Einzelbaum, Baumbestand markante Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen HO Obstwiese Obstbaumbestände i.d.R. kleinflächige Bestände randlich der diverse Obstbaumarten, Unterwuchs je (Hochstämme) auf dörflichen Siedlungen nach Standort und Nutzung Grünland oder Brachen 22 charakteristische Tierarten s.o. Quercus robur, Tilia cordata, Tilia plaverbreitet auf der Geest in der Teufelsmoorniederung insbesonde- typhyllos, Fagus sylvatica, Aesculus re als Baumreihen oder Alleen entlang von hippocastanum, Betula pendula Hofzufahrten Binnengewässer FQ § naturnaher Quellbereich natürliche, dauerhafte verschiedene kleinflächige Bereiche in Cardamine amara, Chrysosplenium oder periodische Ge- Geestbachtälern, z.B. Quelle bei Rusch- oppositifolium, Ranunculus hederaceus, wässeraustritte kamp, Sickerquellen randlich in Quelltä- Stellaria uliginosa lern der Wienbeck FB § naturnaher Bach Fließgewässer bis ca. einzelne Abschnitte der Schönebecker Glyceria fluitans, Phalaris arundinacea, charakteristische Arten bzw. 5 m Breite mit natur- Aue, südlicher Quellarm des Mühlen- Ranunculus fluitans, R. peltatus, Elodea Artengruppen sind: naher Struktur bachs, Garlstedter Aue, Stubbener Gra- canadensis • Wirbellose: Strudelben, Wienbeck mit südlichem Quellarm, würmer, Schnecken, Scharmbecker Bach nordöstlich der KernMuscheln, Milben, stadt (vgl. Kap. 3.4.3), charakteristische Krebse, Steinfliegen, Wasserpflanzengesellschaften jedoch Köcherfliegen, Wannicht mehr erhalten zen, Wasserkäfer, Zweiflügler, Libellen FX ausgebauter Bach Fließgewässer bis ca. weite Abschnitte der Geestbäche (vgl. Ufer – sofern nicht befestigt – mit Arten 5 m Breite mit mehr Kap. 3.4.3) des Grünlands, der Ruderalfluren u.ä. oder weniger stark begradigtem und ausgebautem Verlauf Lebensraumpotenzial stark abhängig von Strömung, Wasserqualität, Chemismus, Gewässermorphologie, umgebenden Lebensraumstrukturen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 FFN § FZ FG SO § Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten 23 charakteristische Tierarten naturnaher Fließgewässer über Beek sommerwarmer ca. 5 m Breite mit Fluss naturnaher Struktur, langsam fließend Glyceria maxima, Hydrocharis morsus- • ranae, Lemna minor, Nuphar lutea, Phragmites australis, Sagittaria sagittifolia ausgebauter Fluss Fließgewässer über Hamme ca. 5 m Breite mit mehr oder weniger stark begradigtem und ausgebautem Verlauf Ufer – sofern nicht befestigt – mit Arten des Grünlands, der Ruderalfluren, der Röhrichte o.ä. künstlich angelegte Gewässer mit linienhaftem Verlauf und geringer Fließgeschwindigkeit, i.d.R. unter 5 m Breite auf der Geest oftmals nur periodisch wasserführend in der Teufelsmoorniederung teils sehr engmaschiges Grabennetz, einige Gräben mit naturnaher Vegetation (vgl. Kap. 3.4.3), in Hammemarsch z.T. kalkreiche Gräben Eriophorum angustifolium, Ranunculus hederaceus, R. peltatus, Glyceria maxi- • ma, Hottonia palustris, Nuphar lutea, Phragmites australis, Stratiotes aloides • natürlich oder künstlich entstandene Stillgewässer bis ca. 1 ha Größe mit geringem Nährstoffgehalt auf Geest wenig eutrophierte Abbaugewässer, Torfstiche, mit naturnaher Struktur und/ oder Vegetation: z.B. in Sandgrube Freißenbüttel, auf TÜP Garlstedt, in Abbaugrube südlich der Kaserne, in Kiebitzmoor bei Haslah, innerhalb Siedlungsflächen von Heilshorn, östlich und südlich von Heilshorn, Lehmgruben am Westhang des Heimelbergs in Teufelsmoorniederung Torfstiche: insbesondere in unkultivierten Moorbereichen Carex rostrata, Eriophorum angustifolium, Lysimachia thyrsiflora, Menyanthes trifoliata, Myriophyllum alterniflorum, Potentilla palustris, Sphagnum spec., Utricularia minor, Nymphaea alba, Equisetum fluviatile, Polygonum amphibium Graben naturnahes nährstoffarmes Kleingewässer • Fische: Bachforelle, Äsche, Groppe, Elritze, Schmerle, Döbel, Nase, Aal, Bachneunauge, Gründling, Dreistacheliger Stichling, Karausche, Schleie, Giebel, Moderlieschen Amphibien: Grasfrosch, Feuersalamander Vögel: Wasseramsel, Gebirgsstelze, Eisvogel Säugetiere: Wasserspitzmaus, Fischotter, Iltis Lebensraumpotenzial stark abhängig von Hydrologie (Zu-, Abflüsse, Durchmischung etc.), physicochemischen Eigenschaften, Trophie, Größe und Tiefe, Uferbeschaffenheit, umgebenden Lebensraumstrukturen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 24 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten naturnahes nährstoffreiches Kleingewässer natürlich oder künstlich entstandene Stillgewässer bis ca. 1 ha Größe mit hohem Nährstoffgehalt auf der Geest stärker eutrophierte Abbaugewässer, Fischteiche u.ä. mit naturnaher Struktur: z.B. einige Lehmgruben am Westhang des Heimelbergs, zwei Gewässer am Giehler Bach östlich Hülseberg, aufgelassene Fischteiche westlich Ohlenstedt in Teufelsmoorniederung zwei eutrophe Stillgewässer nördlich des Breiten Wassers Acorus calamus, Alisma plantagoaquatica, Butomus umbellatus, Carex acuta, Elodea canadensis, Lemna gibba, Lemna minor, Myriophyllum verticillatum, Nuphar lutea, Oenanthe aquatica, Phragmites australis, Ranunculus peltatus, Sagittaria sagittifolia, Stratiotes aloides, Thypha angustifolia, Potamogeton natans, Nymphaea alba, Equisetum fluviatile, Polygonum amphibium • Wirbellose: Krebse, Wassermilben, Mücken, Schnecken, Muscheln, Strudelwürmer, Libellen; in Röhrichten Spinnen, Hautflügler, Käfer, Schmetterlinge, Ameisen ST (§) Tümpel nur kurzzeitig wasser- keine Vorkommen bekannt, aber vermut- Pflanzenarten der Bruch- und Sumpf- • führende Kleingewäs- lich verbreitet in Waldflächen und Grün- wälder, Grünländer etc. ser landgebieten u.a. Fische: Brasse, Hecht, Zander Schlei, Wels; Schlammpeitzger, Karausche, Moderlieschen, Zwergstichling SR offene Wasserfläche größerer naturnaher nährstoffreicher Stillgewässer weitgehend vegetati- Breites Wasser, Hamme-Altarme onsfreie Wasserfläche naturnaher nährstoffreicher Stillgewässer von über 1 ha Größe • Amphibien: Erdkröte, Kreuzkröte, Seefrosch, Teichfrosch, Wasserfrosch, Grasfrosch, Teichmolch VO § Verlandungsbereich nährstoffarmer Stillgewässer Bereiche nährstoffar- kleinflächige Vorkommen im Bereich der Sphagnum spec., Juncus bulbosus, • Polygonum amphibium, Phragmites • mer Gewässer mit nährstoffarmen Stillgewässer (s.o.) australis, Typha latifolia, Carex rostrata, Röhricht, SchwimmEriophorum angustifolium, Juncus effublattvegetation, Torfsus moosschwingrasen, Seggen- und Binsenrieden SE § charakteristische Arten bzw. Artengruppen der Gewässer und Uferbereiche sind: Reptilien: Ringelnatter Vögel: verschiedene Enten- und Taucherarten, Kormoran, Graugans, Höckerschwan, Eisvogel, Rohrsängerarten, Rohrdommel, Rallen, Bartmeise, Rohrammer, Blaukehlchen, Rohrweihe Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 25 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten VE § Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer Bereiche nährstoffreicher Gewässer mit Röhricht, Schwimmblattvegetation, Seggen- und Binsenrieden u.ä. größere Röhrichtflächen am Breiten Wasser kleinflächige Vorkommen im Bereich der nährstoffreichen Stillgewässer (s.o) Ceratophyllum demersum, Hydrocharis • morsus-ranae, Nuphar lutea, Nymphaea alba, Alisma plantago-aquatica, Stratiotes aloides, Butomus umbellatus, Glyceria maxima, Oenanthe aquatica, Phragmites australis, Typha latifolia, Alopecurus geniculatus, Juncus effusus SX naturfernes Stillgewässer natürlich oder künstlich verschiedene Abbaugewässer, Regenentstandene, durch rückhaltebecken, Stauteiche, Zierteiche menschliche Einflüsse u.ä., z.B. Ohlenstedter Quellsee stark geprägte Stillgewässer, i.d.R. ohne naturnahe Vegetation Säugetiere: Wasserspitzmaus, Bisam, Wasserfledermaus Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer NS § Seggen-, Bin- Klein-, Großseggensen- und Stau- oder Binsenrieder auf densumpf nassen bis sehr nassen Torf- oder Mineralstandorten, i.d.R. nicht oder nur sehr extensiv genutzt auf der Geest i.d.R. kleinflächige Vorkommen auf aufgelassenem Feuchtgrünland in Geestbachtälern und Senken: an Gut Sandbeck, an Schönebecker Aue (im Bereich Stoteler Wald), an Drepte südwestlich Isehorn, östlich Heilshorn, am Westhang des Heimelbergs, östlich der Drepte an der Stadtgebietsgrenze nährstoffreiche Ausprägung an Oberläufen von Mühlenbach, Scharmbecker Bach, Garlstedter Aue und Giehler Bach, in Wienbeckaue (kalkreich), bei Littberg, an Schaufleet nährstoffarme Ausprägung an Oberlauf Scharmbecker Bach, in Wienbeck-Aue (kalkreich), nordwestlich Freißenbüttel verschiedene Seggenarten (Carex spec.), Agrostis canina, Eriophorum angustifolium, E. latifolium, Juncus acutiflorus, Lysimachia thyrsiflora, Menyanthes trifoliata, Molinia caerulea, Peucedanum palustre, Sphagnum spec., Cirsium palustre, Epilobium hirsutum, Filipendula ulmaria, Lythrum salicaria, Symphytum officinale charakteristische Arten und Artengruppen entsprechend Uferbereichen der Stillgewässer (Röhrichte), teils auch wie Grünlandbiotope Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten charakteristische Tierarten s.o. in der Teufelsmoorniederung in den Niedermoorbereichen: nährstoffreiche Ausprägung an der Hamme, im Niedersandhauser Moor, in oberer Beekniederung und in Beekniederung bei Altenbrück, südlich der Siedlung Teufelsmoor, nördlich Breites Wasser und am Breiten Wasser, westlich Beekniederung, in Ochsenweiden nährstoffarme Ausprägung randlich Günnemoor, am Torfkanal, in Wulfsburger und Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde, westlich Beekniederung und in Ochsenweiden NR § Landröhricht flächige Dominanzbe- kleinflächige Vorkommen in feuchten stände von Röhricht- Senken u.ä. innerhalb von Grünlandfläpflanzen auf feuchten chen etc. bis nassen Standorten außerhalb der Verlandungsbereiche, i.d.R. höherwüchsige Röhrichtstruktur Phragmites australis, Phalaris arundinacea, Glyceria maxima, Typha latifolia, T. angustifolia, Butomus umbellatus, Iris pseudacorus, Rumex hydrolapathum NP (§) Pioniervegetation (wechsel-) nasser Standorte, vegetationsarmer Uferbereich (wechsel-) feuchte bis nasse, oft zeitweise überflutete Böden mit spärlicher bis dichter Pioniervegetation Anagallis minima, Drosera intermedia, D. rotundifolia, Juncus bulbosus, Rhynchospora alba, Alopecurus aequalis, Bidens spec., Eleocharis acicularis, Polygonum spec. vermutlich kleinflächige Vorkommen im Bereich von Bodenabbau-Flächen, auf Äckern, Wegen/ Fahrspuren, offenen Stellen in Weidegrünland 26 oftmals als Teillebensraum bedeutsam, z.B. Saugplatz für Insekten, NistmaterialBereitstellung für Insekten und Vögel, Sonnplatz, Verpuppungsort für Wasserinsekten, Rast- und Nahrungsplatz für Limikolen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 NU (§) kennzeichnende Pflanzenarten 27 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet Uferstaudenflur Hochstaudenfluren an Ufern von Bächen, Gräben, Flüssen und Altwässern bzw. in Auen verbreitet entlang von Gewässern der Epilobium hirsutum, Eupatorium cannabinum, Filipendula ulmaria, Lysimachia Geest und der Teufelsmoorniederung i.d.R. lineare bzw. kleinflächige Ausprä- vulgaris, Lythrum salicaria gung charakteristische Arten und Artengruppen entsprechend Uferbereichen der Stillgewässer und der Ruderalfluren Drosera rotundifolia, D. intermedia, Erica tetralix, Eriophorum vaginatum, E. angustifolium, Rhynchospora alba, Sphagnum spec. moortypische Fauna weist hohen Anteil seltener/ gefährdeter Arten auf charkateristische Arten bzw. Artengruppen sind: Hoch- und Übergangsmoore MH § MW § MG § naturnahes Hochund Übergangsmoor des Tieflandes torfmoosreiche Hoch- nur noch sehr kleinflächig moore und sehr nähr- auf der Geest: bei Haslah, im Kiebitzmoor, stoffarme Übergangs- am Weißen Berg nördlich Isehorn moore mit BultenSchlenken-Mosaik, kaum durch Entwässerung beeinträchtigt • WollgrasStadium von Hochund Übergangsmooren von Wollgras geprägte Degenerationsund Regenerationsstadien von Hoch- und Übergangsmooren einschließlich TorfmoosSchwingrasen auf der Geest kleinflächige Torfmoos- Eriophorum vaginatum, E. angustifolium, Schwingrasen im Kiebitzmoor bei Haslah, Sphagnum spec., Vaccinium oxycoccos, • östlich Heilshorn • Wollgrasstadien auf der Geest: in zwei Kleinsthochmooren auf der Langen Heide, • in Grünlandsenke östlich Heilshorn Torfmoos-Schwingrasen in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, an Torfkanal, in Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde Wollgrasstadien in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, an Torfkanal, in Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde MoorheideStadium von Hochund Übergangsmooren Degenerationsstadien entwässerter Hochund Übergangsmoore mit hohem Anteil an Zwergsträuchern auf der Geest: Kiebitzmoor bei Haslah, TÜP Garlstedt, an Ohlenstedter Weg in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, in Wulfsburger und Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde Erica tetralix, Calluna vulgaris, Empetrum nigrum, Eriophorum vaginatum, Molinia caerulea, Sphagnum spec.; oft verbuschend Wirbellose: Libellen, Schmetterlinge, Spinnen, Käfer, Ameisen Amphibien: Moorfrosch Reptilien: Kreuzotter Vögel: Bruchwasserläufer, Kranich, Goldregenpfeifer, Sumpfohreule, Großer Brachvogel Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 28 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten MP (§) PfeifengrasMoordegenerationsstadium artenarme, meist bultige Pfeifengrasbestände stark entwässerter, nährstoffarmer Moorstandorte auf der Geest kleinflächig: in Kleinsthochmoor auf der Langen Heide in der Teufelsmoorniederung: in Niedersandhauser Moor, an Torfkanal Molinia caerulea, Erica tetralix, Eriopho- s.o. rum vaginatum, Calluna vulgaris; oft verbuschend MX Abtorfungsbereich weitgehend vegetati- großflächig im Günnemoor onslose, abgetorfte oder in Abtorfung befindliche Moorflächen z.T. lückiger Bewuchs mit Eriophorum vaginatum, Erica tetralix u.ä. MZ § Anmoorheide i.d.R. von Glockenheide dominierte Vegetation auf bodensauren, nährstoffarmen, (wechsel-) nassen, stark humosen Sandböden Erica tetralix, Molinia caerulea, Narthecium ossifragum, Calluna vulgaris, Gentiana pneumonanthe, Sphagnum molle, S. compactum kleinflächige Vorkommen auf der Geest: zwei Bereiche nahe Haslah, auf TÜP Garlstedt, an Drepte südwestlich Hülseberg, an Oberlauf Giehler Bach, am Weißen Berg nördlich Isehorn, östlich L 135 nördlich Garlstedt Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope DS Steilwand aus senkrechte Wände aus im Bereich von Abbauflächen und in oft vegetationslos Lockersedisandigen Substraten Hohlwegen: menten o.ä. z.B. in Sandgrube Freißenbüttel, nördlich Kaserne potenzieller Nistplatz für Uferschwalbe, Eisvogel; Hautflügler u.ä., sonstiger Teillebensraum von Weberknechten, Springspinnen u.a. DO sonstiger Of- größere vegetationslo- i.d.R. kleinflächig, im Bereich von Abbaufenbodenbese/ -arme Flächen flächen, auf dem TÜP Garlstedt reich Pioniervegetation (wechsel-) nasser Standorte auf nährstoffarmem Sandboden: östlich Haslah, am Torfkanal Pioniervegetation (wechsel-) nasser Standorte am Westhang Heimelberg (Teil-) Lebensräume von Laufkäfern, Sandlaufkäfern und Hautflüglern Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten i.d.R. von Besenheide geprägte Vegetation auf trockenen bis mäßig feuchten, sandigen Böden bis zum Ende 19. Jh. auf Geest weit verbreitet, heute nur Reliktvorkommen, i.d.R. kleinflächig, oftmals verbuschend: auf TÜP Garlstedt großflächige Vorkommen, mosaikartiger Wechsel von trockenen und feuchten Sandheiden kleinflächige Vorkommen: westlich Ruschkamp, randlich Hochmoor bei Haslah, südlich Isehorn, an Drepte südwestlich Isehorn, nördlich Kaserne, auf Kasernengelände, südwestlich Auf dem Raden, an Drepte östlich Garlstedt und nahe Ohlenstedter Weg Calluna vulgaris, Empetrum nigrum, Vaccinium myrtillus, V. vitis-idaea, Genista anglica, G. pilosa, Deschampsia flexuosa; auf feuchten Standorten auch Erica tetralix, Molinia caerulea 29 charakteristische Tierarten Heiden und Magerrasen HC § SandZwergstrauchheide charakteristische Fauna mit hohem Anteil gefährdeter Arten charakteristische Arten bzw. Artengruppen: Wirbellose: Hautflügler, Heuschrecken, Sandlaufkäfer, Spinnen • Reptilien: Schlingnatter, Zauneidechse • Vögel: Brachpieper, Steinschmätzer, Ziegenmelker, Schwarzkehlchen RN § BorstgrasMagerrasen Magerrasen mit Kenn- heute kaum noch vorhanden arten der Borstgrasra- Reliktvorkommen evt. auf Kasernengelänsen, auf nährstoffar- de men, basenarmen bis mäßig basenreichen, mäßig trockenen bis feuchten Standorten Nardus stricta, Carex pilulifera, Festuca rubra, Hypericum maculatum, Lathyrus linifolius, Arnica montana, Potentilla erecta, Viola riviniana, Gentiana pneumonanthe, Succisa pratensis RS § SandMagerrasen niedrigwüchsige, oft lückige Vegetationsbestände auf basenarmen bis –reichen Sandböden Corynephorus canescens, Teesdalia charakteristische Arten bzw. nudicaulis, Carex arenaria, Jasione Artengruppen: montana, Ornithopus perpusillus, Rumex • Wirbellose: Käfer, acetosella Schmetterlinge, Wanzen, Hautflügler, Heuschrecken, Landschnecken i.d.R. auf anthropogenen Standorten und kleinflächig, z.B. an Wegrändern, Böschungen, Sandgruben: nordwestlich Myhle auf Pferdeweide, an Sandgrube Myhle West, in Sandabgrabung südlich Myhle, westlich Ruschkamp, nördlich Kaserne, TÜP Garlstedt, auf Kasernengelände, in Abbaugrube südlich Kaserne, nordöstlich Buggehorn artenreiche, charakteristische Fauna mit hohem Anteil gefährdeter Arten, Arten oft auf Biotopkomplex unterschiedlicher Lebensräume angewiesen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 RA (§) Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten 30 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung artenarmes Heideoder MagerrasenStadium oft dominant: Deschampsia flexuosa, • artenarme Gras- und großflächig auf TÜP Garlstedt Krautfluren auf mage- weitere Vorkommen nicht bekannt, aber Agrostis tenuis ren, trockenen bis im Bereich der Geest zu vermuten mäßig feuchten Standorten, oft artenarme Sukzessionsstadien nach Nutzungsaufgabe mesophiles Grünland extensiv genutzte auf Geest: Wiesen oder Weiden in Quelltälern der Wienbeck, am Stubbemittlerer Standorte ner Graben, am Stoteler Wald, im Rosenmoor, im Bereich Schrum, südöstlich Heilshorn, nordwestlich Vorwohlde, an Westhang Heimelberg, an Oberlauf Giehler Bach, nordöstlich Buggehorn, an Ohlenstedter Weg, an Drepte östlich Garlstedt, auf TÜP Garlstedt in Teufelsmoorniederung auf Teilflächen: in Hammemarsch, an Hamme im Nordosten, randlich Günnemoor, an Torfkanal, randlich Niedersandhauser Moor, in Pennigbütteler Moor, in oberer Beekniederung, nordwestlich Hammebrücke, an Beek bei Altenbrück, südlich und südöstlich Siedlung Teufelsmoor, östlich Hamme, an Breitem Wasser, südlich Neuenfelde, westlich Beekniederung, Ochsenweiden, nahe Segelflugplatz Reptilien: Schlingnatter Grünland GM (§) Alopecurus pratensis, Arrhenatherum elatius, Cardamine pratensis, Holcus lanatus, Lolium perenne, Phleum pratense, Poa pratensis, P. trivialis, Rumex acetosa, Anthoxanthum odoratum, Alchemilla vulgaris, Festuca rubra, Lathyrus pratensis, Leucanthemum vulgare, Plantago lanceolata, Ranunculus acris, R. auricomus, Lychnis flos-cuculi, Sanguisorba officinalis, Cerastium arvense, Galium verum Fauna von Wirbellosen dominiert, diese verbringen oftmals ganzen Lebenszyklus in Grünland; für Wirbeltiere oftmals Teillebensraum, bedeutsam sind auch Feldraine, Brachen, Tümpel/ Blänken, Zaunpfähle u.ä. charakteristische Arten bzw. Artengruppen: • Wirbellose: Fliegen, Käfer, Heuschrecken, Hautflügler, Wanzen, Schmetterlinge, Milben, Zikaden, Schnecken Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 GN § GF § 31 charakteristische Tierarten Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten seggen-, binsenoder hochstaudenreiche Nasswiese nasses bis wechselnasses Grünland mit unterschiedlicher Nährstoffversorgung, hoher Anteil an Seggen, Binsen oder Hochstauden nur selten und kleinflächig nördlich Westerbeck, an Schönebecker Aue (Auf dem Rusch), südlich Scharmbeckstotel nordwestlich Hammebrücke, Relikte an Grabenrändern Achillea ptarmica, Cirsium palustre, • Juncus spec., Carex spec., Iris pseudacorus, Peucedanum palustre, Angelica sylvestris, Epilobium hirsutum, Eupatorium cannabinum, Filipendula ulmaria, Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, • Symphytum officinale, Thalictrum flavum, Succisa pratensis, Anthoxanthum odoratum, Holcus lanatus, Festuca rubra, Molinia caerulea, Caltha palustris, Dactylorhiza majalis, Geum rivale, Alopecurus geniculatus, Glyceria fluitans Amphibien: auf feuchten Standorten Moorfrosch, Grünfrösche, Grasfrosch, Teichmolch, Kammmolch nasse bis wechselfeuchte Wiesen und Weiden ohne hohen Anteil an Seggen, Binsen oder Hochstauden auf der Geest zwar häufig, aber oft nur kleinflächig an Oberläufen Mühlenbach und Scharmbecker Bach, in Quelltälern der Wienbeck, am Stubbener Graben, am Stoteler Wald, an Kleiner Aue, östlich Wiste (Wassergreiskrautwiese), im Rosenmoor, bei Littberg, im Bereich Schrum, an Schaufleet, an Drepte südwestlich Isehorn und südwestlich Hülseberg und östlich Garlstedt, auf Langer Heide, nordwestlich Vorwohlde, an Westhang Heimelberg, an Oberlauf Giehler Bach, an Drepte und weiter östlich nahe Stadtgrenze, nordöstlich Buggehorn, nordwestlich Garlstedt, an L 135 nördlich Garlstedt (kalk- und nährstoffarme sowie nährstoffreiche Ausprägung), an Ohlenstedter Weg, südlich Scharmbeckstotel, auf TÜP Garlstedt (in Mosaik mit Heiden) Alopecurus pratensis, Anthoxanthum • odoratum, Deschampsia cespitosa, Festuca rubra, Holcus lanatus, Poa pratensis, P. trivialis, Cardamine pratensis, Ranunculus acris, Rumex acetosa, Vicia cracca, Molinia caerulea, Cnidium dubium, Caltha palustris, Lotus uliginosus, Lychnis flos-cuculi, Agrostis stolonifera, Alopecurus geniculatus, Festuca arundinacea, Glyceria fluitans Vögel: Rabenkrähe, Star, Amsel, Wacholderdrossel, Braunkehlchen, Feldlerche, Mäusebussard, Turmfalke, Stieglitz, Grünfink, Hänfling; auf feuchten Standorten auch Kiebitz, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Uferschnepfe, Bekassine, Wachtelkönig, Wiesenpieper, Schafstelze, Weißstorch, Graureiher, Gänse, Schwäne, Kranich, verschiedene Greifvögel • Säugetiere: Feldhase, Kaninchen, Maulwurf sonstiges artenreiches Feuchtund Nassgrünland Reptilien: Ringelnatter Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten artenarmes Intensivgrünland, GrünlandEinsaat meist von Süßgräsern weit verbreitet und großflächig, sowohl auf dominiertes, artenar- der Geest als auch in der Teufelsmoorniemes, intensiv genutz- derung tes Grünland verschiedener Standorte, teils durch häufigen Umbruch mit Neueinsaat geprägt charakteristische Tierarten s.o. Teilflächen in Teufelsmoorniederung: in Hammemarsch, randlich Günnemoor kalk- und nährstoffarme Ausprägung: an Torfkanal, in oberer Beekniederung, in Pennigbütteler Moor, südöstlich Siedlung Teufelsmoor, südlich Neuenfelde nährstoffreiche Ausprägung: an Beek bei Altenbrück, südlich und südöstlich Siedlung Teufelsmoor, am Breiten Wasser, westlich Beekniederung, Ochsenweiden, nahe Segelflugplatz GI, GA 32 Alopecurus pratensis, Arrhenatherum elatius, Bromus hordeaceus, Festuca pratensis, Holcus lanatus, Lolium perenne, L. multiflorum, Poa pratensis, P. trivialis, Elymus repens, Anthriscus sylvestris, Phleum pratense, Capsella bursa-pastoris, Cirsium arvense, Poa annua, Rumex obtusifolius, Stellaria media, Taraxacum officinale, Urtica dioica Fauna gegenüber den vorgenannten Grünlandtypen i.d.R. deutlich verarmt die großflächig zusammenhängenden und vorwiegend intensiv genutzten Grünländereien der Teufelsmoorniederung weisen jedoch eine besondere Bedeutung als Wiesenvogellebensraum auf (Brut- und Gastvögel) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp 33 charakteristische Tierarten Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten Acker Anbauflächen von Feldfrüchten auf unterschiedlichen Standorten auf der Geest verbreitet, schwerpunktmäßig entlang des Geestrandes und in der Umgebung der größeren Siedlungen in der Teufelsmoorniederung nur einzelne Flächen, vor allem am Fuß des Geestrandes verschiedene Feldfrüchte, insbesondere Getreide und Mais; z.T. Ackerwildkräuter wie Anagallis arvensis, Centaurea cyanus, Myosotis arvensis Gartenbaufläche, Baumschule, Obstplantage Anbauflächen von Gemüse, Kräutern, Zierpflanzen, Anzuchtflächen von Gehölzen, intensiv bewirtschaftete ObstgehölzBestände mehrere kleinere Flächen, z.B. Setten- oftmals Zier- oder Nutzpflanzen in Mo- z.T. Nahrungsbiotop oder beck, Auf dem Rusch nokultur, z.T. fremdländische Arten sonstiger Teillebensraum von wald- oder heckenbegroßflächige Heidelbeer-Plantagen im wohnenden Arten sowie von Günnemoor Wintergästen/ Durchzüglern Ruderalflur, halbruderale Grasund Staudenflur von Stauden, Gräsern und Kräutern dominierte Vegetationsbestände auf nährstoffreichen, gestörten Standorten oder Brachen weit verbreitet, aber i.d.R. kleinflächig an Wegrainen, ehemaligen Abbaugruben, Bahndämmen, auf Brachen, Baulücken u.ä. Acker- und Gartenbaubiotope A EG, EB, EO Lebensraumpotenzial abhängig von Bodenart sowie Art und Intesität der Bewirtschaftung vorwiegend von Wirbellosen besiedelt (z.B. Laufkäfer, Schmetterlinge, Spinnen, Hautflügler) Ruderalfluren UR, UH Bromus sterilis, Chenopodium album, Cichorium intybus, Cirsium arvense, C. vulgare, Convolvulus arvensis, Conyza canadensis, Saponaria officinalis, Tanacetum vulgare, Aegopodium podagraria, Alliaria petiolata, Arctium lappa, Solidago canadensis, Urtica dioica, Daucus carota, Melilotus albus, M. officinalis Lebensraumpotenzial bestimmt durch geringe Nutzungseinflüsse und strukturreiche Vegetation (Hochstauden, Blüten, Samen, abgestorbene Pflanzen); bedeutsam als ausschließlicher oder Teillebensraum (Nahrungs-, Rückzugs-, Überwinterungsbiotop u.ä.) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet 34 kennzeichnende Pflanzenarten charakteristische Tierarten charakteristische Arten bzw. Artengruppen: • Wirbellose: diverse Insekten, Spinnen • Vögel: Rebhuhn, Neuntöter, Braunkehlchen • Säugetiere: Feldhase, Fuchs, Marder Siedlungsbiotope HS Siedlungsgehölz waldähnliche Gehölz- in mehreren Siedlungen bestände geringer Größe im Siedlungsbereich einheimische oder fremdländische Baumarten, in Krautschicht oft Alliaria petiolata, Chaerophyllum temulum, Geum urbanum, Urtica dioica HE Einzelbaum/ Baumbestand des Siedlungsbereichs markante Einzelbäu- verbreitet in den Siedlungsflächen me, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen im Siedlungsbereich einheimische Baumarten PH Hausgarten private Zier- und Nutz- verbreitet in den Siedlungsflächen gärten mit Rasen, Beeten, Gehölzen etc. diverse Zier- und Nutzpflanzen sowie weitere einheimische Pflanzenarten PK Kleingartenanlage kleinteilige reiche PA Parkanlage größere Grünanlage Kernstadt: Stadtpark Lindenstraße, Park oftmals Scherrasen und verschiedenarmit Rasenflächen, Upmannsche Villa (vgl. auch Freiraum- tige Gehölzbestände, teils auch ZierGehölzen, Wegen etc. entwicklungskonzept) pflanzen PF Friedhof Gräberfelder mit mehr oder weniger großen Anteilen vegetationsbestimmter Flächen oder fremdländische Gartenbe- Kernstadt: Kleingartenanlage Am Krumm- diverse Zier- und Nutzpflanzen sowie winkel (vgl. auch Freiraumentwicklungs- weitere einheimische Pflanzenarten konzept im Anhang) Kernstadt: Friedhof Lange Straße, Fried- oftmals hoher Anteil an Koniferen und hof Osterholz, jüdischer Friedhof (vgl. Zierpflanzen, teils aber auch heimische auch Freiraumentwicklungskonzept) Gehölze Friedhöfe in/ bei Pennigbüttel, Garlstedt, Hülseberg, Ohlenstedt Siedlungsflächen bieten Gemenge von Ersatzlebensräumen (anthropogene Biotoptypen mit ähnlichen Eigenschaften wie natürliche Biotoptypen), z.B. nischen- und fugenreiche Mauern als Ersatzlebensraum für felsbewohnende Arten, Dachböden als Sommer-/ Winterquartiere für höhlenbewohnende Arten, altes Bauholz für Totholzbewohner, Mauerfugen für Fauna vertikaler Erdaufschlüsse, Parks für Waldrandfauna gegenüber Primärbiotopen i.d.R. verarmte Biozönosen, insbesondere empfindliche/ seltene Arten fehlen oft charakteristische Arten/ Artengruppen sind: Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 PS Biotoptyp Charakterisierung Sport-, Spiel-, verschiedene Sport-, Erholungsanla- Spiel- und Erholungsgen anlagen mit oft hohem Anteil unversiegelter Flächen Vorkommen im Stadtgebiet kennzeichnende Pflanzenarten 35 charakteristische Tierarten Sportplätze in Kernstadt (vgl. auch Frei- oftmals mit Scherrasen und Gehölzbe- • raumentwicklungskonzept), Pennigbüttel, ständen unterschiedlicher Ausprägung Freißenbüttel, Ohlenstedt, Buschhausen, Hülseberg, Sandhausen, Garlstedt, Heils• horn, Scharmbeckstotel Badeanstalt in Kernstadt Golfplatz nördlich Garlstedt Camping-/ Wochenendplätze am Ohlenstedter Quellsee und an der Hammebrücke Reitplätze in Heilshorn, Westerbeck, Kernstadt (Muskau), Pennigbüttel, Scharmbeckstotel Spielplätze in diversen Siedlungsteilen (vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept) Wirbellose: Spinnen, Schmetterlinge, Hautflügler, Asseln • Säugetiere: Fledermäuse, Kaninchen OI Innenstadtbereich dicht bebaute Stadt- Fußgängerzone Kernstadt kerne mit geringem Vegetationsanteil OZ Zeilenbebauung mehrgeschossige, in Teilbereiche der Kernstadt Reihen angeordnete Gebäude OE Einzelund Wohngebiete aus weite Teilbereiche der Kernstadt, TeilbeReihenhausbe- vorwiegend ein- bis reiche anderer Siedlungen bauung zweigeschossigen auch einige Wochenendhausgebiete in Einzel-, Doppel- und der freien Landschaft Reihenhäusern OD Dorfgebiet, Siedlungsbereiche mit Teile der kleineren Siedlungen landwirtschaftli- hohem Anteil von verbreitet landwirtschaftliche Einzelhöfe ches Gebäude Wohnund Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Betriebe sowie landwirtschaftliche Einzelgehöfte Vögel: Haus-, Ringel-, Türkentaube, Mauersegler, Haussperling, Amsel, Singdrossel, Rotkehlchen, Hausrotschwanz, Zaunkönig, Grün-, Buchfink, Mehlschwalbe, Blau-, Kohlmeise, Elster, Star, Dohle, in ländlichen Siedlungsbereichen auch Rauchschwalbe, Schleiereule Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Biotop-Code Schutz9 Biotoptyp Charakterisierung Vorkommen im Stadtgebiet ON sonstiger Ge- größere Gebäude oder Kirchen, Schulen, Krankenhaus in der bäudekomplex Gebäudekomplexe mit Kernstadt, Kaserne Garlstedt u.ä. besonderen Funktionen oder Strukturen OV Verkehrsflächen OG Industrie- und industriell und gewerb- größere Bereiche: Gewerbegebiet HeilsGewerbeflälich genutzte Bauflä- horn-Brundorf, Buschhausen, südöstlich chen chen Kernstadt, Gewerbegebiet Am Binnenfeld (Ahrensfelde), Gewerbegebiet Pennigbüttel Nord OS Ver- und Ent- Flächen zur Ver- und kommunale Kläranlage südlich der KernsorgungsanlaEntsorgung stadt gen ehemalige Deponien Sandhausen und Bargten Windkraftwerke auf der Langen Heide und randlich der Kernstadt Anlagen und Flächen des Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffverkehrs Straßen und Schienenwege entlang des Geestrandes konzentriert, übrige Geestbereiche und Teufelsmoorniederung relativ wenig erschlossen Segelflugplatz südöstlich der Kernstadt Sportboothafen südöstlich der Kernstadt kennzeichnende Pflanzenarten 36 charakteristische Tierarten s.o. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 37 3.1.3 Ergänzende Angaben zu Pflanzen- und Tierartenvorkommen Nachfolgend wird ein Überblick über die im Stadtgebiet nachgewiesenen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten sowie weitere Besonderheiten vermittelt. Entsprechend der Datengrundlage sind die nachfolgenden Artenlisten nicht vollständig. Auch die Angaben zu den Vorkommen (Wuchsorte, Lebensräume) der gefährdeten Arten stellen keine abschließenden Auflistungen dar, für einige Arten sind sie eher beispielhaft. Teilweise sind die Angaben auch aus Artenschutz-Gründen allgemein gehalten. Es sind vorwiegend Nachweise ab 1986 berücksichtigt. Ältere Vorkommen werden nur vereinzelt aufgeführt und besonders benannt. Es ist nicht auszuschließen, dass einige der genannten Artenvorkommen inzwischen im Stadtgebiet erloschen sind (z.B. Eriophorum latifolium). Der Gefährdungsstatus der Arten wird in folgende Kategorien eingeteilt: 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefärdet 4 potenziell gefährdet (in Niedersachsen und Bremen nur in wenigen, kleinen Vorkommen nachgewiesene Pflanzenarten, aber aktuell nicht gefährdet) In den folgenden Tabellen sind Arten der Vorwarnliste (Arten, die aktuell noch nicht gefährdet sind, die aber deutliche Bestandsrückgänge aufweisen) nicht berücksichtigt. Für einige Pflanzenarten wird in Niedersachsen die Gefährdung im Flachland und im Hügel- und Bergland unterteilt. Hier ist jeweils die im Flachland gültige Gefährdungskategorie wiedergegeben. Während der Bearbeitung des Landschaftsplans wurde eine aktualisierte Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen herausgegeben. Hier erfolgt eine Unterteilung der Gefährdung nach den Regionen Küste (K), Tiefland (T), Hügel- und Bergland (H) sowie eine landesweite Einstufung für Niedersachsen und Bremen. Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks ist überwiegend der Region Tiefland, im Südwesten kleinräumig der Region Küste zuzuordnen. Der aktuelle Gefährdungsgrad der im Stadtgebiet nachgewiesenen gefährdeten Pflanzenarten wird in der nachfolgenden Tabelle zum Vergleich mit aufgeführt, auch wenn die Einstufung als gefährdete Art zumeist auf Grundlage der bisher gültigen Roten Liste von 1993 erfolgte. So kann es sein, dass im Stadtgebiet Arten nachgewiesen sind, die inzwischen als gefährdet anzusehen sind, die in der folgenden Tabelle jedoch nicht aufgeführt sind. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 38 Gefährdete Pflanzenarten Tabelle 3: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Pflanzenarten wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 2K, 3T Agrimonia procera Großer Odermennig 3 Allium ursinum Bärlauch 4 RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen Tal der Wienbeck, Heimelberg Tal der Wienbeck Andromeda polifolia Rosmarinheide 3 3 3 verschiedene Moor- und Heidegebiete, Geest und Teufelsmoorniederung Arctostaphylos uvaursi Echte Bärentraube 2 2; 0K 2 TÜP Garlstedt Arnica montana Arnika 2 2 3 Einzelvorkommen auf der Geest Asplenium rutamuraria Mauerraute 3 3K, 3T Baldellia ranunculoides Igelschlauch 1 2 Briza media Gewöhnliches Zittergras 2 0K, 2T Bromus racemosus Traubige Trespe 2 Bupleurum rotundifolium Rundblättriges Hasenohr 1 1 Butomus umbellatus Schwanenblume 3 3 Calla palustris Sumpf-Calla 3 3 Caltha palustris Sumpf-Dotterblume 3 3 Campanula trachelium Nesselblättrige Glockenblume 3 Carex aquatilis Wasser-Segge 3 3 Carex echinata Stern-Segge 3 2K, 3T Carex elata Steife Segge 3 3; 2K, 3T Carex elongata Walzen-Segge 3 3 Carex flacca Blaugrüne Segge 3 3T Carex hostiana Saum-Segge 1 1 2 Tal der Wienbeck Carex lasiocarpa Faden-Segge 2 3; 2K, 3T 3 Lange Heide, Teufelsmoorniederung Carex lepidocarpa Schuppenfrüchtige Segge 1 2; 1T Carex pallescens Bleiche Segge 3 Carex panicea Hirsen-Segge 3 alter Ortskern Osterholz 2 kalkreiche Gräben der Hammemarsch Tal der Wienbeck 3 Grünlandflächen der Teufelsmoorniederung 1 TÜP Garlstedt Tal der Wienbeck, Heimelberg, Teufelsmoorniederung 3 Tal der Schönebecker Aue, verbreitet in der Teufelsmoorniederung Heimelberg, Täler von Drepte, Wienbeck und Kleiner Aue, Steffens Eichhof, östlich Pennigbüttel, östlich Scharmbeckstotel, Hammemarsch Tal der Wienbeck 3 Teufelsmoorniederung TÜP Garlstedt, Heimelberg Tal der Kleinen Aue Drepteniederung, Tal der Schönebecker Aue, Stoteler Wald, Hammemarsch Tal der Wienbeck Tal der Wienbeck Klosterholz, Schrum 3 mehrere Wuchsorte auf Geest und in Teufelsmoorniederung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 39 RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen Carex pulicaris Floh-Segge 1 1 Carex vesicaria Blasen-Segge 3 3K Catabrosa aquatica Quellgras 2 2 Centaurium erythraea Echtes Tausendgüldenkraut 3 TÜP Galrstedt, südlich Kaserne Chrysosplenium alternifolium Wechselblättriges Milzkraut 3 Täler von Drepte, Scharmbecker Bach (Oberlauf), Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Wald bei Haslah, nördlich Wiste, Steffens Eichhof Chrysosplenium oppositifolium Gegenblättriges Milzkraut 3 Täler von Wienbeck und Schönebecker Aue, nördlich Wiste, Steffens Eichhof Cicuta virosa Wasserschierling 3 3 Cyperus fuscus Braunes Zypergras 2 3; 2K, 3T Dactylorhiza incarnata Fleischfarbenes Knabenkraut 1 2; 2K, 1T 2 vereinzelt an Geestrand und in Teufelsmoor Dactylorhiza maculata agg. Geflecktes Knabenkraut 3 3; 2K, 3T 3 mehrere Wuchsorte auf der Geest Dactylorhiza majalis Breitblättriges Knabenkraut 2 2 3 mehrere Wuchsorte auf der Geest und im Teufelsmoor Dactylorhiza shpagnicola TorfmoosKnabenkraut 2 2; 1K, 2T 2 ein Wuchsort auf der Geest Drosera intermedia Mittlerer Sonnentau 3 3; 2K, 3T 3 Schaufleet-Niederung, TÜP Garlstedt, am Giehler Bach, in Teufelsmoor Drosera rotundifolia Rundblättriger Sonnentau 3 3 3 mehrere Wuchsorte auf Geest und in Teufelsmoor Dryopteris cristata Kammfarn 2 2 3 Günnemoor, Beekniederung Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf 3 3; 2K, 3T Eleocharis acicularis Nadel-Sumpfsimse 3 3 3 Heimelberg, Hammemarsch, Grünland südöstlich Kernstadt Epipactis palustris Echte Sumpfwurz 2 2 3 Tal der Wienbeck Equisetum hyemale WinterSchachtelhalm 3 3 Equisetum sylvaticum Wald-Schachtelhalm 3 Eriophorum latifolium Breitblättriges Wollgras 1 Euphrasia stricta Steifer Augentrost 3 2 Klosterholz, Tal der Wienbeck Täler von Giehler Bach, Mühlenbach, Wienbeck und Kleiner Aue, Heimelberg, nördlich Wiste, Hammemarsch 2 3 Hammemarsch, Pennigbütteler Moor nördlich Littberg, mehrere Wuchsorte in Teufelsmoor Hammemarsch Sandgrube westlich Myhle, südlich Kaserne Tal der Wienbeck Tal der Schönebecker Aue, Niederung des Giehler Bachs 1; T0 3 Kleinstmoor östlich Heilshorn; Vorkommen inzwischen erloschen Heimelberg, TÜP Garlstedt, südlich Kaserne, nördlich Wulfsburg Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 40 RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen Filago minima Kleines Filzkraut 3 Sandabgrabungen/ Magerrasen bei Myhle und Garlstedt, südlich Kaserne Gagea lutea Wald-Gelbstern 3 Täler von Scharmbecker Bach, Wienbeck und Schönebecker Aue, am Scharmbecker Bach in der Kernstadt, Hammemarsch Gagea spathacea Scheiden-Gelbstern 3 Galium odoratum Waldmeister 3 Galium verum Echtes Labkraut Genista anglica Englischer Ginster 3 3; 0K, 3T Genista pilosa Behaarter Ginster 3 3 Genista tinctoria Färber-Ginster 2 1K, 2T Gentiana pneumonanthe Lungen-Enzian 2 2 Geum rivale Bach-Nelkenwurz 3 3 Groenlandia densa Dichtes Fischkraut 1 2; 2K, 1T Gymnadenia conopsea Mücken-Händelwurz 1 3; 0K, 1T Hieracium caespito- Wiesensum Habichtskraut 3 Täler der Drepte und Wienbeck, Hammemarsch Täler der Wienbeck und Schönebecker Aue 3 Niederung des Giehler Bachs 3 einige Wuchsorte bei Garlstedt, an der Kaserne, am Heimelberg, Sandabbau Freißenbüttel Heimelberg, Kaserne und TÜP Garlstedt Tal der Schönebecker Aue 3 Heimelberg, westlich Garlstedt, TÜP Garlstedt, nördliches Teufelsmoor Täler von Mühlenbach, Scharmbecker Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Steffens Eichhof, Stoteler Wald 2 kalkreiche Gräben der Hammemarsch vereinzelt auf der Geest 3K 3 Heimelberg 3 Heimelberg (Nachweis vor 1986) Hieracium lactucella ÖhrchenHabichtskraut 1 2; 1K, 1T Hieracium murorum (syn. H. sylvaticum) Wald-Habichtskraut 3 3T Hierochloe odorata agg. Wohlriechendes Mariengras 2 3; 3K, 2T Hottonia palustris Wasserfeder Hydrocharis morsus-ranae Froschbiss 3 Hypericum humifusum Niederliegendes Johanniskraut 3 3K, 3T Hypericum pulchrum Schönes Johanniskraut 3 3T Illecebrum verticilla- Quirlige Knorpelmietum re 2 3; 3T Inula britannica Wiesen-Alant 2 3;2K, 3T Isolepis setacea Borstige Schuppensimse 3 3 Tal der Wienbeck 3 Tal des Scharmbecker Bachs, Teufelsmoorniederung 3 Teufelsmoorniederung 3 Hammemarsch Kasernengelände und südlich, Heimelberg, Sandgrube Freißenbüttel Heimelberg 3 TÜP Garlstedt, südlich Kaserne Hammemarsch Täler von Wienbeck und Giehler Bach, Hammemarsch Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 41 RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 3 3 Täler von Wienbeck, Schönebecker Aue, Giehler Bach und Drepte, Kleinstmoore östlich Garlstedt und auf Langer Heide, Teufelsmoorniederung Lathraea squamaria Schuppenwurz 2 2T Tal der Wienbeck Lathyrus linifolius Berg-Platterbse 2 3T Niederung des Giehler Baches Lathyrus palustris Sumpf-Platterbse 2 2 Listera ovata Großes Zweiblatt 3 3K, 3T Lycopodiella inundata Sumpf-Bärlapp 3 3; 2K, 3T Lysimachia nemorum Hain-Gilbweiderich 3 Lysimachia thyrsiflo- Straußblütiger Gilbra weiderich 3 Menyanthes trifoliata Fieberklee 2 3 Montia fontana Quellkraut 3 3 Myosurus minimus Mäuseschwänzchen 3 Myrica gale Gagel 3 Myriophyllum verticillatum Quirliges Tausendblatt 3 Narthecium ossifragum Moorlilie 3 Nymphaea alba Weiße Seerose 3 wissenschaftlicher Name deutscher Name Juncus filiformis Faden-Binse RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen 3 Teufelsmoorniederung Täler von Wienbeck und Schönebecker Aue 3 nördlich Haslah, Heimelberg, TÜP Garlstedt Täler von Mühlenbach, Scharmbecker Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Klosterholz, Steffens Eichhof, Schrum, Stoteler Wald, Gut Sandbeck 3 Teufelsmoorniederung 3 Täler von Scharmbecker Bach und Wienbeck, Teufelsmoorniederung Tal der Wienbeck, bei Haslah, Hammemarsch Freißenbüttel, Teufelsmoorniederung 3 3 mehrere Wuchsorte auf Geest und in Teufelsmoor einzelne Wuchsorte Teufelsmoorniederung 3; 2K, 3T 3 mehrere Wuchsorte auf der Geest Teufelsmoorniederung Nymphoides peltata Seekanne 2 2 3 Teufelsmoorniederung Oenanthe fistulosa Röhriger Wasserfenchel 3 3 3 Teufelsmoorniederung Ophioglossum vulgatum Gewöhnliche Natternzunge 2 3; 3K, 2T 3 Tal der Wienbeck, südwestlich Haslah Osmunda regalis Königsfarn 3 3 3 Heimelberg, nördliche Teufelsmoorniederung Paris quadrifolia Einbeere 3 3T Pedicularis palustris Sumpf-Läusekraut 1 2 Pedicularis sylvatica Wald-Läusekraut 2 2 Peplis portula (synonym Lythrum portula) Sumpf-Quendel 3 3K Heimelberg, Hammemarsch Phegopteris connectilis Buchenfarn 3 3T Drepteniederung Tal der Wienbeck Teufelsmoorniederung 3 einzelne Vorkommen auf der Geest Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 3 3T 42 RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen Phyteuma nigrum Schwarze Teufelskralle Phyteuma spicatum Ährige Teufelskralle 3 3T Pilularia globulifera Pillenfarn 2 2 Platanthera bifolia Weiße Waldhyazinthe 2 2 Platanthera chlorantha Grünliche Waldhyazinthe 2 3; 2T 3 Einzelvorkommen auf Geest und in Teufelsmoor Polygala serpyllifolia Quendelblättrige Kreuzblume 2 2 3 Einzelvorkommen auf der Geest Polygonum bistorta Schlangen-Knöterich 3 3K, 3T Potamogeton acutifolius Spitzblättriges Laichkraut 2 3 3 Teufelsmoorniederung Potamogeton alpinus Alpen-Laichkraut 3K 3 Heimelberg, Teufelsmoorniederung Potamogeton compressus Flachstengeliges Laichkraut 3 3 2 Teufelsmoorniederung Potamogeton friesii Stachelspitziges Laichkraut 2 3; 3K, 2T 2 Teufelsmoorniederung Potamogeton lucens Spiegelndes Laichkraut 3 3 Potamogeton obtusifolius Stumpfblättriges Laichkraut 3 3 3 Teufelsmoorniederung Potamogeton polygonifolius Knöterichblättriges Laichkraut 3 3; 2K, 3T 3 Heimelberg Potentilla sterilis Erdbeer-Fingerkraut 2 3T Tal der Schönebecker Aue, Stoteler Wald Primula elatior Hohe Schlüsselblume 3 3T Täler von Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Stoteler Wald, Schrum, Steffens Eichhof Pulicaria dysenterica Großes Flohkraut 3 3 Tal der Wienbeck Ranunculus hederaceus Efeublättriger Wasserhahnenfuß 2 2 2 Ranunculus lingua Zungen-Hahnenfuß 3 Täler von Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue Tal der Wienbeck 3 einzelne Vorkommen auf der Geest nordöstlich Haslah, Heimelberg Gut Sandbeck, Sprickmoor, Breites Wasser Breites Wasser Heimelberg, Hammemarsch 3 3 Rhamnus carthatica Purgier-Kreuzdorn 3 3T Teufelsmoorniederung Rhinanthus minor Kleiner Klappertopf 3 3K, 3T Rhinanthus serotinus Großer Klappertopf 3 3T 3 Tal der Wienbeck, nordöstlich Freißenbüttel, Teufelsmoorniederung Rhynchospora alba Weißes Schnabelried 3 3; 2K, 3T 3 bei Haslah, Kleinstmoor östlich Garlstedt, TÜP Garlstedt, Niederungen von Giehler Bach und Drepte, Teufelsmoorniederung Rhynchospora fusca Braunes Schnabelried 2 2 2 Niederung der Schaufleet Sanicula europaea Sanikel 3 3T Klosterholz, Tal der Wienbeck Teufelsmoorniederung Täler von Wienbeck und Schönebecker Aue Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 43 RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen Scirpus caespitosus Deutsche Haarsimse germanicus 3 Scirpus setaceus Borstige Schuppensimse 3 3 Scorzonera humilis Niedrige Schwarzwurzel 2 2 3 TÜP Garlstedt Scutellaria minor Kleines Helmkraut 1 2; 1T 3 Einzelvorkommen auf der Geest Senecio aquaticus Wasser-Greiskraut 3 3 Senecio congestus Moor-Greiskraut 3 Senecio paludosus Sumpf-Greiskraut 2 2 3 Heimelberg, Hammemarsch Sparganium minimum Zwerg-Igelkolben 2 2 2 Heimelberg, Tümpel östlich Hülseberg Stachys annua Einjähriger Ziest 1 1 3 TÜP Garlstedt Stellaria nemorum Hain-Sternmiere 3 Stellaria palustris Sumpf-Sternmiere Stratiotes aloides Krebsschere 3 3 Succisa pratensis Teufelsabbiss 3 3; 2K, 3T Teucrium scorodonia Salbei-Gamander 3 Thalictrum flavum Gelbe Wiesenraute 3 3 Thelypteris palustris Sumpffarn 3 3 3 Tal der Wienbeck, Grünland südöstlich der Kernstadt Trichophorum cespitosum Rasige Haarsimse 3 3 3 Niederung des Giehler Bachs Trichophorum germanicum Deutsche Haarsimse 3 3; 2K, 3T 3 mehrere Wuchsorte auf der Gest Trifolium medium Mittlerer Klee 3 Utricularia australis Übersehener Wasserschlauch 3 3 3 Heimelberg, Breites Wasser Utricularia minor Kleiner Wasserschlauch 2 3 2 Pennigbütteler Moor Utricularia vulgaris agg. Gewöhnlicher Wasserschlauch 3 3 3 Schaufleet-Niederung, TÜP Garlstedt südlich Kaserne, Tal des Giehler Bachs Täler von Wienbeck, Giehler Bach und Drepte, bei Wiste, Schrum, Teufelsmoorniederung Sandabbau Freißenbüttel, TÜP Garlstedt Täler von Scharmbecker Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Klosterholz, Steffens Eichhof, Heimelberg 3 Täler von Scharmbecker Bach, Wienbeck und Schönebecker Aue, Teufelsmoorniederung 3 Gräben der Teufelsmoorniederung Heimelberg, Niederung des Giehler Baches, TÜP Garlstedt, Teufelsmoor Hammemarsch Täler von Scharmbecker Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Teufelsmoorniederung Tal der Wienbeck, Heimelberg Heimelberg, Teufelsmoorniederung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. (1993) RL-Status Nds. (2004) 44 RL-Status BRD Vorkommen und weitere (1996) Bemerkungen Vaccinium oxycoccus Gewöhnliche Moosbeere 3 3 Vaccinium uliginosum agg. Rauschbeere 3 3 unkultivierte Moore in der Teufelsmoorniederung Valeriana dioica Kleiner Baldrian 3 3T Täler von Drepte, Scharmbecker Bach, Wienbeck und Schönebecker Aue, bei Haslah, nördlich Wiste, Stoteler Wald, Teufelsmoorniederung Veronica montana Berg-Ehrenpreis 3 Zanichellia palustris ssp. Teichfaden 3 3 mehrere Wuchsorte auf der Langen Heide und in der Teufelsmoorniederung, TÜP Garlstedt, Kleinstmoor östlich Garlstedt Tal der Schönebecker Aue 3T Sandabbau Freißenbüttel Gefährdete Tierarten Tabelle 4: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Tierarten wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. RL-Status BRD Vorkommen und weitere Bemerkungen Libellen (Stand RL BRD 1997) Aeshna juncea Torf-Mosaikjungfer Aeshna subarctica HochmoorMosaikjungfer Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer 2 1 Teufelsmoorniederung Brachytron pratense Früher Schilfjäger 3 3 Breites Wasser und Umgebung Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle 3 Calopteryx virgo Blauflügel-Prachtlibelle 3 3 Drepte, Teufelsmoorniederung Ceriagrion tenellum Scharlachlibelle 2 1 TÜP Garlstedt Coenagrion hastulatum Speer-Azurjungfer 3 TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung Coenagrion lunulatum Mond-Azurjungfer 2 TÜP Garlstedt, evt. Kleinstmoor Lange Heide, Teufelsmoorniederung Coenagrion pulchellum Fledermaus-Azurjungfer 3 TÜP Garlstedt, Sandabbau Freißenbüttel, Teufelsmoorniederung Erythromma viridulum Kleines Granatauge 2 3 2 3 TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung 1 TÜP Garlstedt, Niedersandhauser Moor, evt. westliche Beekniederung Drepte, Teufelsmoorniederung TÜP Garlstedt, an Berufsschule und Kreishaus in der Kernstadt Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. Ischnura pumilio Kleine Pechlibelle Lestes barbarus Südliche Binsenjungfer Lestes dryas Glänzende Binsenjungfer Lestes virens Kleine Binsenjungfer Leucorrhinia dubia Kleine Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer Leucorrhinia rubicunda Nordische Moosjungfer Sympecma fusca Gemeine Winterlibelle Sympetrum depressiusculum Sumpf-Heidelibelle Sympetrum flaveolum Gefleckte Heidelibelle Sympetrum striolatum Große Heidelibelle 3 Sympetrum pedemontanum Gebänderte Heidelibelle 3 RL-Status BRD 45 Vorkommen und weitere Bemerkungen 3 Schönebecker Aue, Kleine Aue, Abbaugewässer Heilshorn, Sandabbau Freißenbüttel, älterer Nachweis aus Teufelsmoorniederung 2 TÜP Garlstedt 3 Tal der Schönebecker Aue, TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, Breites Wasser 2 Niedersandhauser Moor 2 Kleine Aue, Heimelberg, TÜP Garlstedt, Fischteiche Stoteler Wald, Teufelsmoorniederung 2 Teufelsmoorniederung, älterer Nachweis vom Heimelberg 2 Kleinstmoor östlich Heilshorn, TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, Teufelsmoorniederung 3 3 evt. TÜP Garlstedt 2 2 TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, älterer Nachweis aus nördlicher Teufelsmoorniederung 3 TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, Kleinstmoor südöstlich Heilshorn, an Kreishaus Osterholz, Breites Wasser, Torfkanal und Randmoore, Niedersandhauser Moor 3 3 2 TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn 3 älterer Nachweis aus nördlicher Teufelsmoorniederung Heuschrecken (Stand RL Nds. 1995/ RL BRD 1993, geändert 1997) Chorthippus dorsatus Wiesengrashüpfer 3 Chorthippus montanus Sumpf-Grashüpfer 3 Chrysochraon dispar Tal des Scharmbecker Baches, Heimelberg, Grünland nordöstlich Hammebrücke 3 Täler von Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Breites Wasser und Umgebung Große Goldschrecke 3 Sandabgrabung südlich Myhle, TÜP Garlstedt, Breites Wasser Conocephalus dorsalis Kurzflügelige Schwertschrecke 3 TÜP Garlstedt, Moor bei Haslah Stenobothrus lineatus Heidegrashüpfer 3 Stethophyma grossum Sumpfschrecke 3 2 Täler von Schönebecker Aue und Kleiner Aue, Moor bei Haslah, Jakobskamp (Lange Heide), Grünland nordöstlich Hammebrücke, Breites Wasser und Umgebung TÜP Garlstedt Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck wissenschaftlicher Name deutscher Name RL-Status Nds. RL-Status BRD 46 Vorkommen und weitere Bemerkungen Tagfalter (Stand RL Nds. 1988/ RL BRD 1995/ 96) Clossiana selene BraunfleckPerlmutterfalter 3 Coenonympha tullia Großer Heufalter 3 Hesperia comma Komma-Dickkopffalter Heteropterus morpheus SpiegelfleckDickkopffalter 3 Hipparchia semele Rostbinde 3 3 TÜP Garlstedt Maculinea alcon LungenenzianAmeisenbläuling 1 2 zwei Vorkommen auf der Geest Nymphalis antiopa Trauermantel 3 Nymphalis polychloros Großer Fuchs 2 Plebejus argus Silberfleck-Bläuling Pyronia tithonus Rotbraunes Ochsenauge 2 Vacciniina optilete Moosbeerenbläuling 1 Torfkanalmoor 2 Torfkanalmoor 3 Oberlauf Scharmbecker Bach, Oberlauf Mühlenbach, Weißer Berg, Moor bei Haslah, TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung Torfkanalmoor, Heimelberg (älterer Nachweis) 3 Heimelberg (älterer Nachweis) 3 TÜP Garlstedt, Moor bei Haslah, Torfkanalmoor, Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor 3 Sandabbau Freißenbüttel, Moor bei Haslah TÜP Garlstedt Fische (Stand RL Nds. 1993/ RL BRD 1994) Alburnus alburnus Ukelei Anguilla anguilla Aal Carassius carassius Karausche Cobitis taenia Steinbeißer 2 2 Hamme Lampetra planeri Bachneunauge 2 2 Wienbeck Leucaspius delineatus Moderlieschen 3 Scharmbecker Bach, Hamme Misgurnus fossilis Schlammpeitzger 2 Hamme 3 3 2 Teufelsmoorniederung 3 Scharmbecker Bach 3 Scharmbecker Bach, evt. Hamme Amphibien (Stand RL Nds. 1994/ RL BRD 1994, überarbeitet 1997) Bufo calamita Kreuzkröte 3 3 Tümpel in Heilshorn, TÜP Garlstedt, Scharmbeckstotel, ältere Nachweise von Heimelberg und Sandabbau südlich Kaserne Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 2 Sandabbau Freißenbüttel Rana arvalis Moorfrosch 3 2 TÜP Garlstedt, Heimelberg, evt. zwei Kleinstmoore Lange Heide, Teufelsmoor Rana ridibunda Seefrosch 3 3 östlich Scharmbeckstotel, TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung Triturus cristatus Kammmolch 3 3 Heimelberg, Lange Heide 2 TÜP Garlstedt, Moor bei Haslah, ältere Nachweise von Heimelberg und Günnemoor Reptilien (Stand RL Nds. 1994/ RL BRD 1994, überarbeitet 1997) Coronella austriaca Schlingnatter 2 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 47 RL-Status Nds. RL-Status BRD Vorkommen und weitere Bemerkungen Zauneidechse 3 3 Schäferberg, älterer Nachweis aus Tal der Wienbeck Natrix natrix Ringelnatter 3 3 bei Bilohe, Drepte-Niederung südwestlich Isehorn, östlich und südöstlich Heilshorn, Klosterheide, Heimelberg, TÜP Garlstedt, östlich Pennigbüttel, Teufelsmoorniederung Vipera berus Kreuzotter 3 2 Heimelberg, Moor bei Haslah, TÜP Garlstedt, Kleinstmoor nordöstlich Heilshorn, Teufelsmoorniederung, ältere Nachweise von Drepte östlich Garlstedt und südlich Haslah wissenschaftlicher Name deutscher Name Lacerta agilis Brutvögel (Stand RL Nds. 2002/ RL BRD 2002) Weißstorch Ciconia ciconia 1 3 Bargten, östliche Kernstadt Knäkente Anas querquedula 1 2 Breites Wasser, Beekniederung Löffelente Anas clypeata 2 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 Wiesenweihe Circus pygargus 1 2 Breites Wasser, ältere Nachweise aus Hammemarsch und Günnemoor Baumfalke Falco subbuteo 3 3 Lange Heide, Günnemoor, evt. nordöstlich Hammebrücke Birkhuhn Terato tetrix 1 1 ältere Nachweise aus Torfkanalmoor und Niedersandhauser Moor; Vorkommen erloschen Rebhuhn Perdix perdix 2 2 Lange Heide, Teufelsmoorniederung Wachtel Coturnix coturnix 3 Wachtelkönig Crex crex 2 2 Teufelsmoorniederung Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 Breites Wasser, Hammeniederung südöstlich Kernstadt Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 Sandabbau Freißenbüttel, Lange Heide, Teufelsmoorniederung Kampfläufer Philomachus pugnax 1 1 westlich Beekniederung, Vorkommen inzwischen erloschen Bekassine Gallinago gallinago 2 1 Teufelsmoorniederung, älterer Nachweis aus Tal der Wienbeck Uferschnepfe Limosa limosa 2 1 Teufelsmoorniederung Großer Brachvogel Numenius arquata 2 2 TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung Rotschenkel Tringa totanus 2 2 Teufelsmoorniederung Hammemarsch, Breites Wasser, Beekniederung Beekniederung Grünland beidseits der Beek, evt. nordöstlich Hammebrücke Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 48 RL-Status Nds. RL-Status BRD Vorkommen und weitere Bemerkungen Chlidonias niger 1 1 ältere Nachweise aus Niedersandhauser Moor und vom Breiten Wasser, Vorkommen erloschen Sumpfohreule Asio flammeus 1 1 Günnemoor, Hammeniederung südöstlich Kernstadt Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 2 2 TÜP Garlstedt, Torfkanalmoor Eisvogel Alcedo atthis 3 Wendehals Jynx torquilla 1 Grünspecht Picus viridis 3 Klosterforst, älterer Nachweis aus Bereich Elm Kleinspecht Picoides minor 3 Scharmbeckstotel Heidelerche Lullula arborea 2 Feldlerche Alauda arvensis 3 Brachpieper Anthus campestris 1 Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 Tal der Wienbeck Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 Tal der Schönebecker Aue, Klosterholz, Elm, Lange Heide, Scharmbeckstotel, Hammemarsch, Günnemoor Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 2 Rohrschwirl Locustella luscinioides 1 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 2 Neuntöter Lanius collurio 3 Raubwürger Lanius excubitor 1 1 Teufelsmoorniederung 1 1 evt. Hammeniederung wissenschaftlicher Name deutscher Name Trauerseeschwalbe Scharmbeckstoteler See, ältere Nachweise von Wienbeck und Schönebecker Aue 3 3 ältere Nachweise aus Stoteler Wald und Elm TÜP Garlstedt TÜP Garlstedt, Lange Heide, südliche Teufelsmoorniederung 2 3 älterer Nachweis von Drepte, Vorkommen erloschen Lange Heide, Teufelsmoorniederung TÜP Garlstedt, nördliche Teufelsmoorniederung 2 Günnemoor, Vorkommen inzwischen erloschen 2 untere Beekniederung und Umgebung Breites Wasser Tal der Schönebecker Aue, Lange Heide, Teufelsmoorniederung Säugetiere (Stand RL Nds. 1991/ RL BRD 1997) Lutra lutra Fischotter Myotis dasycneme Teichfledermaus Neomys fodiens Wasserspitzmaus 3 3 Niedersandhauser Moor Nyctalus noctula Abendsegler 2 3 Klosterholz Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Putorius putorius Iltis Klosterholz; Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt Klosterholz; Einstufung der Gefährdung aufgrund defizitärer Daten nicht möglich 3 Niedersandhauser Moor, älterer Nachweis vom Heimelberg Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 49 ergänzende Angaben zu Gastvögeln Zu Gastvögeln liegen jüngere Untersuchungen aus der Unteren Hammeniederung10 und der Langen Heide11 vor. Weiterhin wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie Daten aus dem Vogelarten-Erfassungsprogramm bereitgestellt. Charakteristische Gastvogelarten der Unteren Hammeniederung sind u.a. Höckerschwan, Pfeifente, Krickente, Stockente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Gänsesäger, Graureiher, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Bekassine, Uferschnepfe, Lachmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe und Mäusebussard. In der Oberen Hammeniederung (nördlich Hammebrücke) kommen als Gastvogelarten Singschwan, Saatgans, Bläßgans, Krickente, Stockente, Gänsesäger, Bläßralle, Goldregenpfeifer, Kiebitz u.a. vor. Im Bereich der Unteren Beekniederung und der Hammeniederung zwischen Hammebrücke und Tietjenshütte wurden als Gastvogelarten u.a. Graureiher, Zwergschwäne, Singschwäne, Höckerschwäne, Saatgänse, Bläßgänse, Graugänse, Nonnengänse, Pfeifenten, Krickenten, Stockenten, Spießenten, Löffelenten, Tafelenten, Schnatterenten, Gänsesäger, Goldregenpfeifer, Kiebitze, Alpenstrandläufer, Kampfläufer, Bekassinen, Uferschnepfen, Sturmmöwen, Lachmöwen und Trauerseeschwalben beobachtet. In der oberen Beekniederung wurden u.a. Zwergschwäne, Singschwäne, Stockenten, Kiebitze und Bekassinen in größeren Anzahlen rastend angetroffen. Den Grünlandflächen östlich Ruschkamp kommt eine Bedeutung als Nahrungshabitat für den in Ritterhude brütenden Weißstorch zu. Auch weite Bereiche südöstlich der Kernstadt zwischen Ahrensfelder Damm und Segelflugplatz sowie weiteres Feuchtgrünland in der Hammeniederung sind als Nahrungshabitat des Weißstorchs von Bedeutung. Weite Teile der Teufelsmoorniederung sind als potenzielles Nahrungshabitat der Wiesenweihe anzusehen. Auf der Langen Heide wurden u.a. Stockente, Kornweihe, Kiebitz, Zwergschnepfe, Bekassine, Großer Brachvogel, Lachmöwe, Sturmmöwe, Sumpfohreule, Wendehals, Baumpieper, Schafstelze, Braunkehlchen, Steinschmätzer, Ringdrossel, Wacholderdrossel, Rotdrossel, verschiedene Grasmücken-Arten, Dohle, Saatkrähe und Buchfink als Durchzügler beobachtet. Weiterhin wurden während der Brutzeit Weißstorch, Schleiereule, Wald- und Sumpfohreule, Rauch- und Mehlschwalbe als Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet beobachtet. Potenzielle Nahrungshabitate für den in Bargten brütenden Weißstorch stellen das Feuchtgrünland südlich Kattenhorn und das Feuchtgrünland an der Wienbeck dar. 10 Arbeitsgemeinschaft UVS Ritterhude: Neubau der B 74 Ortsumgehung Ritterhude – Umweltverträglichkeitsstudie, Anhang 4. 1995 11 BIOS: Erfassung und Beschreibung der Brut- und Rastvogelgemeinschaft in der „Langen Heide“ im Hinblick auf die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windkraftnutzung. 1997 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 50 ergänzende Angaben zum Fischotter Der Fischotterbestand wird für weite Bereiche der Teufelsmoorniederung entlang von Hamme und Beek sowie für die Niederung des Giehler Bachs als sehr gering eingestuft12. Es liegen Nachweise aus dem Zeitraum 1981 – 1985 sowie Hinweise auf Ottervorkommen aus dem Zeitraum 1986 – 1990 vor. Für die übrigen Gewässer des Stadtgebietes liegen keine Nachweise vor. 3.1.4 Werte und Funktionen für Arten und Biotope Hinsichtlich der Bedeutung des Stadtgebietes für Arten und Biotope wird eine flächendeckende Bewertung in zwei Arbeitsschritten (Bewertung der Biotopwertigkeit, Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz) vorgenommen: Einstufung der Biotopwertigkeit Für das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks liegt ein Bewertungsschlüssel für Biotoptypen vor, der auf Grundlage verschiedener Biotop-Bewertungsmodelle erarbeitet wurde. Den im Stadtgebiet vorkommenden Biotoptypen werden Wertfaktoren von 0 (weitgehend ohne Bedeutung) bis 5 (sehr hohe Bedeutung) zugeordnet. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die Lebensraumfunktion, Naturnähe, Regenerationsfähigkeit, Seltenheit und Gefährdung. Der Biotop-Bewertungsschlüssel13 ist im Anhang beigefügt. Da keine flächendeckende Biotoptypen-Kartierung für das Stadtgebiet vorliegt (vgl. Kap. 3.1), wird für die Bewertung der Biotoptypen folgendermaßen vorgegangen: • Ableitung einer Grundwertigkeit anhand der Nutzungstypen der ALK: Den Nutzungstypen der ALK werden mittels des Bewertungsschlüssels für Biotoptypen Wertfaktoren zugeordnet. Oftmals sind für einen Nutzungstyp mehrere korrespondierende Biotoptypen – auch unterschiedlicher Wertigkeit – denkbar. In diesem Fall wird i.d.R. der geringste Wertfaktor veranschlagt, da davon ausgegangen wird, dass höhere Wertigkeiten über die folgenden Ergänzungen berücksichtigt werden. Eine Übersicht über die vorgenommenen Zuordnungen ist nachfolgend zusammengestellt: sehr hohe Bedeutung: Sumpf, Heide hohe Bedeutung: Laubwald, Moor, Fluss, verbuschte Heide mittlere Bedeutung: Mischwald, Brachen, Bach geringe Bedeutung: Acker, Grünland, Kanal, Graben, Teich, Grünanlagen, Gehölze, Nadelwald sehr geringe Bedeutung: Siedlungs- und Verkehrsflächen, Hafen, Gartenbauflächen • Berücksichtigung von linearen Gehölzstrukturen: Die aus den Luftbildern übernommenen linearen Gehölzstrukturen werden mit mittlerer Bedeutung berücksichtigt. • Berücksichtigung von Wallhecken-reichen Gebieten: Gebiete mit einer hohen Dichte von Wallhecken werden durch eine die flächenhafte Wertigkeit überlagernde Schraffur gekennzeichnet. Wallhecken erreichen i.d.R. eine hohe Bedeutung. Die 12 NLÖ: Beiträge zur Situation des Fischotters in Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/ 1996 13 BIOS: Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck. 2002 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 51 dazwischenliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind als Acker oder Intensivgrünland oftmals als von geringer Bedeutung einzuordnen. Sie werden allerdings durch ein dichtes Netz an Wallhecken in ihrer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufgewertet. • Berücksichtigung von besonders geschützten Biotopen und besonders geschütztem Feuchtgrünland: Alle bekannten § 28 a- und § 28 b-Flächen (vgl. Kap. 5.1.5) werden mit sehr hoher Bedeutung berücksichtigt. Auch aus den ausgewerteten Fachgutachten abzuleitende Verdachtsflächen werden mit aufgenommen. • Berücksichtigung von gemäß Kleingewässerschutzverordnung des Landkreises geschützten Kleingewässern: Alle vom Landkreis kartierten geschützten Kleingewässer (vgl. Kap. 5.1.4) werden mit hoher Bedeutung eingestellt. • Berücksichtigung der für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche des Landschaftsrahmenplans: Die im Landschaftsrahmenplan ausgewiesenen, für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche, für die aufgrund von Vorkommen und Größe schutzwürdiger Ökosystemtypen eine landesweite (Kategorie A), landesweite bzw. mindestens regionale (Kategorie B) oder eine regionale (Kategorie C) Bedeutung beschrieben wird, werden als von hoher Bedeutung berücksichtigt.14 Innerhalb dieser wichtigen Bereiche sind z.T. Biotoptypen geringerer Wertfaktoren enthalten. Als Teil von bedeutenden Lebensraumkomplexen ist ihre Einstufung als von hoher Bedeutung jedoch gerechtfertigt. • Berücksichtigung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen: Die im Rahmen der Kartierung des NLÖ festgestellten, auf Landesebene für den Naturschutz wertvollen Bereiche werden mit sehr hoher Bedeutung bewertet. Auch hier sind z.T. geringerwertige Biotoptypen mit einbezogen. Ausgenommen wurde der großflächige Torfabbau im Günnemoor. Liegen für eine Fläche mehrere Einstufungen vor, wird jeweils der höchste Wertfaktor berücksichtigt. Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz Als überlagernde Darstellung werden Bereiche hervorgehoben, die für gefährdete Tierund/ oder Pflanzenarten von besonderer Bedeutung sind. Hierbei werden zwei Bewertungskategorien unterschieden: • Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für den Tier-/ Pflanzenartenschutz: Gebiete mit Vorkommen einer Tier-/ Pflanzenart der Rote-Liste-Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht), Gebiete mit Vorkommen mehrerer Tier-/ Pflanzenarten der RoteListe-Kategorie 2 (stark gefährdet), Gebiete mit Vorkommen zahlreicher Tier-/ Pflanzenarten der Rote-Liste-Kategorie 3 (gefährdet), avifaunistisch wertvolle Bereiche (Brut- oder Gastvögel) von internationaler, nationaler oder landesweiter Bedeutung oder von unklarer Bedeutung (Status offen), landesweit als faunistisch wertvoll eingestufte Bereiche15, landesweit als für den Pflanzenartenschutz wertvoll eingestufte Bereiche. • Gebiete mit hoher Bedeutung für den Tier-/ Pflanzenartenschutz: Gebiete mit Vorkommen einer Tier-/ Pflanzenart der Rote-Liste-Kategorie 2 (stark gefährdet), Gebiete mit Vorkommen mehrerer Tier-/ Pflanzenarten der Rote-Liste-Kategorie 3 14 Die im Landschaftsrahmenplan mit Punktsymbolen gekennzeichneten wichtigen Bereiche von unter 3 ha Größe wurden auf Grundlage der Topographischen Karte und der ALK in flächenhafte Darstellungen umgewandelt. Hierbei sind im Einzelfall Unsicherheiten bei der genauen Abgrenzung möglich. 15 aus GEOSUM übernommen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 52 (gefährdet), avifaunistisch wertvolle Bereiche (Brut-, Gastvögel) von regionaler oder lokaler Bedeutung. Die flächendeckende Bewertung des Stadtgebietes hinsichtlich der Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften ist in Karte 4 a graphisch umgesetzt. In Karte 4 b sind die Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz näher differenziert. 3.1.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Arten und Biotopen Nachfolgend werden im Stadtgebiet bedeutsame Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Arten und Lebensgemeinschaften aufgezählt und kurz erläutert. Sie sind teilweise in Karte 4 a dargestellt. Flächige Beeinträchtigungen wie Siedlung, intensive Landwirtschaft oder Aufforstung von Nadelhölzern sind i.d.R. über die Biotoptypenbezogene Bewertung berücksichtigt. Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsflächen Mit der Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen geht die Versiegelung und Überbauung von Grundflächen einher. Hierdurch gehen dauerhaft Lebensräume von Arten und Lebensgemeinschaften verloren. Weiterhin verschiebt sich in den Siedlungsflächen und den angrenzenden Bereichen das Artenspektrum von Arten der freien Landschaft hin zu siedlungstoleranten Arten. Je nach Lage, Form und Größe stellen Siedlungsflächen auch eine Ausbreitungs-Barriere für weniger mobile Arten dar, so dass sie zur Zerschneidung von Lebensräumen und zur Isolation von Populationen beitragen. Das Lebensraumpotenzial der Siedlungsflächen ist in hohem Maße abhängig von dem Anteil weniger intensiv genutzter Grünflächen sowie dem Vorhandensein von bestimmten Habitatstrukturen (z.B. Altgehölze, Mauerspalten, -nischen, Dachböden) und von Grünverbindungen zur freien Landschaft (Zuwanderungsachsen). Schwerpunkte bestehender Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch Siedlungsflächen liegen entlang des Geestrandes sowie in Garlstedt, Heilshorn und dem interkommunalen Gewerbegebiet Heilshorn-Brundorf. Auch das Neubaugebiet Anton-Menke-Weg in der Teufelsmoorniederung ist als deutliche Beeinträchtigung zu werten, da hier seltene Biotope und gefährdete Arten betroffen sind. Künftige Gefährdungen bestehen in den Bereichen, in denen bei Fortschreibung des Flächennutzungsplans eine zusätzliche Darstellung von Wohnbauflächen oder gewerblichen Bauflächen vorgesehen ist. Als weitere, prinzipiell gefährdete Bereiche sind Bauflächen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans zu nennen, in denen bisher keine Bebauung realisiert ist. Nähere Angaben zu diesen Bereichen finden sich in Kap. 5.2.3. Nicht standortgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung Bei intensiver, nicht standortangepasster land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzung entstehen arten- und strukturarme Biotope. Durch Bodenbearbeitung und gezielte Förderung von Nutzpflanzen oder Nutztieren werden die standorttypischen Arten zurückgedrängt, oftmals durch nicht-einheimische Arten (Faunen- und Florenverfälschung). Allerdings können auch durch Nutzungsaufgabe bisher extensiv genutzter Landwirtschaftsflächen artenreiche Biotope verloren gehen. Eine weitere Gefährdung besteht in der Veränderung der Standortbedingungen: Durch Entwässerung feuchter bis nasser Standorte, Bewässerung trockener Standorte sowie Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 53 Nährstoffeintrag erfolgt eine Nivellierung der Standortbedingungen. Auf Extremstandorte angewiesene Arten und Lebensgemeinschaften verlieren hierdurch ihren Lebensraum. Mit Ausnahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen unterliegen nahezu alle Bereiche des Stadtgebiets land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzungseinflüssen unterschiedlicher Intensität. Eine nicht standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung wird in weiten Bereichen der Teufelsmoorniederung ausgeübt. Durch die Kultivierung der Hoch- und Niedermoore wurden hier die Lebensraumbedingungen grundlegend verändert. Teilweise sind jedoch wertvolle Sekundärbiotope entstanden, insbesondere feuchte bis nasse Grünlandbiotope geringer Nutzungsintensität. Die Teufelsmoorniederung bietet einer großen Anzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, obwohl heute auf einem Großteil der Flächen intensive Grünlandwirtschaft betrieben und hierdurch die Lebensraumbedeutung eingeschränkt wird. Auch in weiten Teilen der Geest wird eine intensive landwirtschaftliche Nutzung betrieben. Insbesondere in den ausgeräumten Agrarlandschaften westlich Ohlenstedt und Hülseberg, auf der Langen Heide sowie entlang des Geestrandes ist die Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften durch die intensive Bewirtschaftung und die Verarmung an gliedernden Strukturen (Hecken, Feldgehölze, Ruderalfluren, Kleingewässern etc.) beeinträchtigt. Größere, nicht standortgerechte Nadelforstflächen stocken im Naturraum Garlstedter Heide (Schmidts Kiefern, Elm, Fuchstal) und im Ostteil des Stoteler Waldes. Intensive Waldbewirtschaftung, kurze Umtriebszeiten und Veränderungen der Standortbedingungen (Bodenversauerung etc.) schränken hier die Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften ein. Gestufte Waldmäntel stellen als Übergangsbereiche zwischen Wald und Offenland potenziell artenreiche Lebens- und Teillebensräume dar. Im Zuge land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen sind diese Übergangsbiotope jedoch i.d.R. beseitigt worden, Waldbereiche und landwirtschaftliche Nutzflächen sind scharf voneinander abgegrenzt. Einzelne Stillgewässer im Stadtgebiet unterliegen einer intensiven fischereilichen Nutzung. Insbesondere sind Fischteiche an der Wienbeck, der Schönebecker Aue, der Drepte (Ohlenstedter Weg), am Oberlauf des Giehler Bachs sowie südlich des Heimelbergs zu nennen. Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften können hier durch Faunenverfälschungen als Folge von Besatzmaßnahmen oder die Veränderung der Lebensraumbedingungen im Gewässer (Nährstoff-Eintrag u.ä.) entstehen. Im Zuge der Nutzung ist auch eine Trittbelastung der Ufervegetation und eine Vertreibung störempfindlicher Arten aus der Umgebung des Gewässers nicht auszuschließen. Da sich die Entwicklung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung schwer prognostizieren lässt, werden an dieser Stelle keine Gefährdungspotenziale für Arten und Lebensgemeinschaften formuliert. Fehlende land- und forstwirtschaftliche Nutzungseinflüsse Verschiedene Biotoptypen und -qualitäten sind von Nutzungseinflüssen der Land- und Forstwirtschaft abhängig. Da diese Nutzungen den überwiegenden Flächenanteil der freien Landschaft einnehmen, kommt ihnen eine besondere Bedeutung für den Erhalt der historisch gewachsenen Biotop- und Artenausstattung der Kulturlandschaft zu. Die bis Ende des 19. Jh. auf der Geest großflächig vorkommenden Sandheiden sind heute weitgehend durch intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen verdrängt. Die Rest- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 54 vorkommen unterliegen einer mehr oder weniger starken Verbuschung, da die biotoperhaltende Nutzung als Schafweide aufgegeben wurde. Zwar werden bei Nutzungsauflassung natürliche Sukzessionsabläufe ermöglicht und es entstehen i.d.R. ebenfalls wertvolle Biotope, jedoch nimmt der Artenreichtum und der Anteil gefährdeter Arten im Lauf dieser Entwicklung oftmals ab. Hohe Bestandsdichten von Jagdwild, insbesondere von Rehwild, führen zu Verbißschäden an der Vegetation und wirken sich negativ auf die Naturverjüngung der Wälder aus. Zur aktuellen Situation der Wildbestände liegen keine Angaben vor. Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen Verkehrsbedingte Emissionen sind eine Hauptursache für die Schadstoff- und Säurebelastung der Landschaft. In der Vergangenheit wurden insbesondere die daraus resultierenden Waldschäden thematisiert. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch andere Vegetationsbestände sowie Tierarten durch Schadstoffanreicherung und Bodenversauerung nachhaltig beeinträchtigt werden. Weitere negative Auswirkungen bestehen insbesondere in der Zerschneidung von Lebensräumen: Verkehrstrassen stellen Wanderungs- und Ausbreitungshindernisse für viele Tierarten dar. Sie behindern hierdurch den Genaustausch, die Kohärenz von Biotop-Verbundsystemen und den Lebenszyklus wandernder Tierarten. Zur Situation der immissionsbedingten Waldschäden im Stadtgebiet liegen keine aktuellen Detailinformationen vor. Laut Waldschadensbericht 1999 sind in Niedersachsen ca. 13 % der Waldfläche deutlich geschädigt. Dies stellt gegenüber 1995 einen leichten Rückgang dar, ist jedoch mehr als in 1986. In den vergangenen Jahren sind zunehmend auch Laubwälder betroffen (insbesondere Eiche und Buche). Die Hauptachsen der Verkehrsinfrastruktur erstrecken sich entlang des Geestrandes (B 74, Bahnlinie). Zusammen mit den Siedlungsflächen (s.o.) bewirken sie hier eine deutliche Zäsur in der Landschaft. Die Lebensraum-zerschneidende Wirkung wird jedoch dadurch abgemildert, dass hier zwei Naturräume mit sehr unterschiedlichen Standortbedingungen (Geest, Teufelsmoorniederung) voneinander getrennt werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebensraumqualitäten von Geest und Moor kann angenommen werden, dass funktionale Wechselbeziehungen naturgemäß nur in begrenztem Umfang bestehen. Als weitere teils stark frequentierte, teils in Dammlage oder Einschnitt geführte Verkehrsachsen mit Lebensraum-zerschneidender Wirkung sind die durch die Teufelsmoorniederung verlaufende Bahntrasse von der Kernstadt nach Worpswede, das Panzergleis zum Truppenübungsplatz Garlstedt, die Landesstraßen L 135, L 149 und L153 und die Kreisstraßen K 9 und K 46 zu nennen. Für einige wenig mobile Arten bilden jedoch auch kleinere, wenig befahrene Straßen und sogar unversiegelte Feldwege Ausbreitungshindernisse. Gefährdungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch VerkehrsInfrastruktureinrichtungen sind bei Realisierung der Ortsumgehung Ritterhude zu erwarten. Diese geht mit einer Verlegung der Trasse der B 74 in die Teufelsmoorniederung einher. Beeinträchtigungen durch den Abbau von Rohstoffvorkommen Beim Abbau von Rohstoffen werden die bestehenden Lebensräume zerstört. Allerdings entstehen oftmals wertvolle Ersatzbiotope, insbesondere wenn eine Rekultivierung des Abbaugeländes und eine intensive Erholungsnutzung ggf. entstehender Abbaugewässer unterbleibt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 55 Aktuelle Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch den Abbau von Rohstoffvorkommen bestehen insbesondere durch den großflächigen Torfabbau im Günnemoor, da hier wertvolle und nur langfristig regenerierbare Biotope zerstört werden. Einen Überblick über weitere Abbauten vermittelt Tab. 8 in Kap. 3.3.4 (vgl. auch Karte 8). Auf mögliche Gefährdungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch weitere Rohstoffabbauten wird im Fachbeitrag zum natur- und landschaftsverträglichen Rohstoffabbau (s. Anhang) eingegangen. Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen und Strom-Freileitungen Die Errichtung von Windenergieanlagen wirkt sich hauptsächlich auf störungsempfindliche Vogelarten sowie Fledermäuse aus. Neben dem Verlust von Einzelindividuen durch Kollisionen sind vor allem indirekte Lebensraumverluste aufgrund von Meidungsreaktionen von Vögeln relevant. Auf dem Hochplateau der Langen Heide bestehen sieben Windenergieanlagen mit einer Höhe von maximal 75 m. Untersuchungen der Brut- und Gastvogelfauna nach Errichtung der Windenergieanlagen (Monitoring) liegen nicht vor, so dass keine Aussagen dazu möglich sind, ob die Beeinträchtigungen durch Errichtung und Betrieb der Anlagen den in der vorbereitenden 42. Flächennutzungsplanänderung prognostizierten Auswirkungen entsprechen. Eine weitere Windenergieanlage von geringer Höhe ist am südlichen Rand der Kernstadt lokalisiert. Die bestehenden Windenergieanlagen sind in Karte 5 gekennzeichnet. Eine Errichtung von bis zu fünf weiteren Windenergieanlagen auf dem Hochplateau der Langen Heide ist durch die 42. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Aufgrund der Ausschlusswirkung dieser Planung sind zusätzliche Windenergieanlagen im übrigen Stadtgebiet nicht zu erwarten. Auch an Strom-Freileitungen (Hoch-, Mittelspannung) kommt es zu Vogelverlusten durch Anflug oder Stromschlag. Dies wirkt sich insbesondere auf Populationen von Großvögeln aus, da diese Arten i.d.R. durch geringe Populationsdichten und niedrige Reproduktionsraten gekennzeichnet sind. Gefährdungen der Avifauna durch Strom-Freileitungen bestehen vor allem im Bereich der Hammemarsch. Hier verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen innerhalb eines Gebietes mit sehr hoher Bedeutung für die Avifauna (Brut- und Gastvögel). Einen weiteren Gefährdungsschwerpunkt stellt die Freileitung nordwestlich Buschhausen dar, die in geringer Entfernung zum Weissstorch-Horst in Bargten verläuft. Beeinträchtigungen durch Freizeit- und Erholungsnutzungen Durch Freizeit- und Erholungsnutzungen werden teilweise besonders wertvolle und empfindliche Lebensräume beeinträchtigt. Insbesondere störungsempfindliche Tierarten können durch die Erholungssuchenden beunruhigt oder aus ihren Lebensräumen vertrieben werden. Weiterhin kommt es in Teilbereichen zur Zerstörung wertvoller Vegetationsstandorte, beispielsweise an Gewässerufern oder durch verbotswidriges Motocross-Fahren. Auf der Geest bestehen gemäß den Angaben zum Landschaftsrahmenplan Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch Erholungssuchende insbesondere in den Tälern der Wienbeck und des Mühlenbachs sowie auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt. Auch das Klosterholz in der Kernstadt wird von einem hochfre- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 56 quentierten Rad- und Fußwegenetz durchzogen. Im Bereich des Golfplatzes nördlich von Garlstedt können sich der Spielbetrieb und Pflegemaßnahmen nachteilig auf Flora und Fauna auswirken. In der Sandabbau-Grube südlich der Kaserne verursachen Motocross-Fahrer Vegetationsschäden. Durch Reitsport-Nutzungen westlich Sandhausen und südlich Scharmbeckstotel sind kleinflächige Trockenbiotope gefährdet. Im Bereich der Teufelsmoorniederung bestehen großräumig Konflikte zwischen dem Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften und der Erholungsnutzung. Die Niederung, die eine hohe Attraktion für Erholungssuchende besitzt, stellt zugleich einen wertvollen Lebensraum insbesondere für Wiesenvögel (Brut- und Gastvögel) dar. Viele Wiesenvogelarten reagieren sehr störungsempfindlich. Beunruhigungen der Fauna in der Teufelsmoorniederung entstehen weiterhin durch die Camping- und Wochenendplätze an der Hammebrücke, den Segelflugplatz südöstlich der Kernstadt und durch den Sportbootverkehr auf der Hamme. Intensive Angelnutzung an den Altarmen der Hamme führt zudem zu einer Zerstörung der Ufervegetation. Im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes in der Unteren Hammeniederung (GRGebiet, vgl. Kap. 5.1.1) werden in mehreren Bereichen Konflikte zwischen der Erholungsnutzung und dem Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften durch räumliche Entflechtung, Besucherlenkung und Nutzungseinschränkungen (z.B. Einschränkung des Motorbootverkehrs) entschärft. 3.2 Landschaftsbild und Erholungseignung Als Landschaftsbild werden die mit den menschlichen Sinnen erfahrbaren Qualitäten von Natur und Landschaft bezeichnet. Da die Orientierung des Menschen in seiner Umgebung vorwiegend über die visuelle Wahrnehmung erfolgt, wird das Landschaftsbild hauptsächlich über das Aussehen der Landschaft definiert. Die optischen Eindrücke werden durch Geräusche, Gerüche und haptische Reize (z.B. Wind, federnder Untergrund) ergänzt. Als Aggregat vielfältiger Sinneseindrücke weist das Landschaftsbild eine deutliche subjektive Komponente auf: Wie eine Landschaft erlebt wird, ist stark abhängig vom Wahrnehmungsvermögen des Betrachters und von seiner Art, die einzelnen Eindrücke zu einem Gesamtbild zusammenzufügen (z.B. Fokussierung auf bestimmte Landschaftselemente). Bei der Bewertung des Landschaftsbildes vergrößert sich die subjektive Komponente noch, da hierbei neben der Wahrnehmung der Landschaft auch der persönliche Hintergrund (z.B. Stadtbewohner oder Landbewohner, Bezug zur Landschaft/ Heimatgefühl, Wissen über landschaftstypische Elemente) eine Rolle spielen. Um die Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes zu objektivieren, werden oftmals folgende Parameter herangezogen: • Vielfalt: Abwechslungsreichtum unterscheidbarer Elemente und Strukturen (z.B. Geländerelief, Vegetation, Nutzungstypen, Gewässermorphologie, Bauformen); • Naturnähe: erkennbare Eigendynamik der Elemente und Strukturen, Abwesenheit menschlicher Beeinträchtigungen16; 16 nicht gleichzusetzen mit „Abwesenheit menschlicher Einflüsse“: Eine standortgerechte Hecke kann z.B. einen Eindruck von Naturnähe vermitteln, auch wenn sie angepflanzt wurde. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck • 57 Eigenart: typisches und unverwechselbares Zusammenspiel der Elemente und Strukturen als Ergebnis der Entwicklungsgeschichte (i.d.R. auch Nutzungsgeschichte) der Landschaft (Wiedererkennungswert, historische Kontinuität). Hierbei kommt der landschaftlichen Eigenart eine Vorrangstellung zu, da sich i.d.R. nur landschafts- und naturraumtypische Elemente und Strukturen harmonisch in einen Gesamteindruck der Landschaft einfügen. Beispielsweise gibt es auch als schön empfundene Landschaften, die sich durch eine geringe Vielfalt auszeichnen (Hochmoor-, Heidelandschaften) oder landschaftsprägende Elemente von geringer Naturnähe (landschaftstypische Bauwerke). Das Niedersächsische Naturschutzgesetz formuliert die Sicherung der Erholungseignung von Natur und Landschaft als ein Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 NNatG). Die Erholungseignung einer Landschaft wird einerseits von den Landschaftsbildqualitäten bestimmt. Andererseits ist auch die Erlebbarkeit der Landschaft ausschlaggebend, d.h. die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen für die landschaftsgebundene Erholung sowie die Nähe zu Siedlungsräumen. Die Sicherung der Erholungseignung steht dabei im Spannungsfeld zwischen Schutz und Nutzung der Landschaft. Infrastruktur-Einrichtungen für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung sowie die Ausübung der Erholungsnutzung stellen nicht selten eine Beeinträchtigung der Landschaft dar. 3.2.1 Landschaftsbildtypen im Stadtgebiet: Beschreibung und Bewertung Nachfolgend werden die Ausprägungen und Qualitäten des Landschaftsbildes im Stadtgebiet beschrieben. Da das Vorhandensein oder die Abwesenheit von Beeinträchtigungen ein wesentlicher charakterisierender Parameter ist (s. Kap. 3.2: Naturnähe) und sich weder Beschreibung noch Bewertung des Landschaftsbildes vollständig objektivieren lassen, werden die Beschreibung, Bewertung und Darstellung von Beeinträchtigungen zusammengefasst. Als räumliche Bezugseinheit werden weitgehend homogene, erlebniswirksame Landschafts-Ausschnitte abgegrenzt. Diese Landschaftsbild-Einheiten lassen sich im Stadtgebiet folgenden Landschaftsbildtypen zuordnen, die sich vorwiegend bezüglich der Geländemorphologie und der Vegetations- und Nutzungsstrukturen unterscheiden: Landschaftsbildtypen der Geest • Geestbachtal (GB): mehr oder weniger deutlich eingeschnittene Bachniederung, i.d.R. Grünlandnutzung dominant, unterschiedlicher Anteil an Feldhecken, teils auch Feldgehölze oder Wälder • Waldgebiet der Geest (GW): großflächig zusammenhängende, bewaldete Gebiete, unterschiedlich stark reliefiert, Nadelforst vorherrschend • gehölzreiche Landwirtschaftsflächen der Geest (GG): überwiegend als Grünland, teils auch als Acker genutzte Geestbereiche mit kleinteiliger Gliederung durch Feldhecken und andere Gehölzstrukturen, teils mit Wallhecken als Relikt traditioneller Nutzungsformen • mäßig strukturierte Landwirtschaftsflächen der Geest (GM): größere Grünland-, teils auch Ackerschläge im Wechsel mit Feldgehölzen und Wäldern, mäßiger bis geringer Anteil an Feldhecken Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 58 • strukturarme Landwirtschaftsflächen der Geest (GL): kaum durch Gehölze gegliederte Landwirtschaftsflächen, vorwiegend als Acker genutzt, i.d.R. Kuppenlage und nur schwach reliefiert • Heidegebiet der Geest (GH): größere zusammenhängende Heideflächen, teils verbuschend Landschaftsbildtypen der Teufelsmoorniederung • unkultivierter Moorbereich (NM): Moorbirkenwald im Komplex mit kleinflächigen unbewaldeten Moordegenerations- und -regenerationsstadien sowie Grünland, Relief durch unterschiedlichen Grad der Abtorfung geprägt • grünlandgeprägter Niederungsbereich (NG): ebene, weitgehend offene, fast ausschließlich als Grünland genutzte Landschaftsteile der Teufelsmoorniederung • gewässergeprägter Niederungsbereich (NW): ebene, grünlanddominierte Bereiche entlang von Hamme und Beek, einschließlich Altarmen der Hamme und Verlandungsbereich Breites Wasser, überwiegend regelmäßig überschwemmt • Randbereich der Niederung (NR): leicht ansteigende Übergangsbereiche von der Teufelsmoorniederung zum Geestrand, Acker- und Grünlandnutzung, unterschiedlicher Gehölzanteil Ortsbildtypen der Siedlungsflächen • städtisch geprägte Siedlung (ST): vorwiegend von dichter Einfamilienhausbebauung, teils auch Zeilen- oder Blockbebauung geprägte Siedlungen, hoher Anteil an Ziergärten und Nadelgehölzen, randlich abrupter Übergang von Siedlungsflächen zur freien Landschaft • dörflich geprägte Siedlung (SD): vorwiegend von (ehemals) landwirtschaftlichen Gebäuden und Nebengebäuden geprägte Siedlungen, hoher Anteil an Nutzgärten und Altbäumen (oftmals Eichen), Übergang zur freien Landschaft allmählich und von kleinteilig wechselnden Nutzungsstrukturen geprägt, funktionale Beziehungen zwischen Siedlung und Umland • Bereich mit Freizeitwohnen (Wochenendhausgebiet, Campingplatz) (SF): Wochenendhausbebauung, Campingplatzanlage u.ä., teils innerhalb von geschlossenen Gehölzbeständen (waldartiger Charakter) • Gewerbestandort (SG): durch großformige Bebauung und hohen Anteil versiegelter Flächen geprägte Bereiche • Siedlungsbezogene Sonderstandorte (SZ): Kasernengelände Garlstedt und Mülldeponie Sandhausen Die Landschaftsbild-Einheiten sind in Karte 5 dargestellt und in Tabelle 5 näher beschrieben. Hierbei wird vorwiegend auf Besonderheiten sowie die wesentlichen überlagernden Beeinträchtigungen und Gefährdungen eingegangen. Aus der Beschreibung wird eine Bewertung des Landschaftsbildes (Landschaftsbild-Qualität) in fünf Wertstufen (sehr hoch, hoch, mittel, gering, sehr gering) abgeleitet. Die Reihenfolge der Beschreibung erfolgt für die einzelnen Landschaftsbildtypen nach den naturräumlichen Haupteinheiten (vgl. Kap. 2.3), nach denen auch die erste Ziffer des Codes vergeben wird. Innerhalb der Naturräume wird die Beschreibung von Nord nach Süd und von West nach Ost vorgenommen. Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes basieren auf orientierenden Geländebegehungen im Sommer 2003 und Frühjahr 2004, Detailkartierungen ausgewähl- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 59 ter Siedlungsränder im August 2003, den vorliegenden Kenntnissen zu Vegetationsund Nutzungstypen (vgl. Kap. 3.1), den Angaben des LRP Osterholz sowie den topographischen Karten. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 60 Tabelle 5: Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbild-Einheiten Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität Geestbachtäler GB 3-1 Tal des Mühlenbachs + deutlich eingeschnittenes und den Geestrand gliederndes, im Westen verzweigtes Bachtal; nördlicher Teil mit Grünland und Teich bis an Siedlungsflächen von Freißenbüttel heranreichend; südwestlicher Teil überwiegend bewaldet, randlich einzelne Bebauung (Gut Kattenhorn, Tagungshaus Bredbeck); zentraler Teil bewaldet mit Fischteichen, im Weiteren von intensiver Grünlandnutzung geprägt, mit von Altbaumreihe begleitetem Bachlauf, störendes Gebäude am Gewässer; Ostteil durch Bahn abgeschnitten, Mühlenbach begradigt, angrenzend Intensivgrünland GB 3-2 Oberlauf des Scharmbecker Bachs ++ verzweigtes und deutlich eingeschnittenes Bachtal; im Nordteil Grünland und Feuchtbrache, durch einige Gehölze gegliedert; im Westteil kleinteilig parzellierte (Erlenreihe, Alteichen u.a.) Intensivgrünland-Nutzung, Feuchtgrünland und Erlengehölz sowie einzelne Häuser; im zentralen Teil großflächiges Feuchtgehölz (Erlen, Weiden) und Röhrichte, randlich z.T. Alteichen; Bachlauf teils naturnah im Osten direkt angrenzende Bebauung (Westerbeck), im Südosten eingegrenzt durch B 74 GB 3-3 Kleine Aue + Taleinschnitt der Kleinen Aue, weitgehend bewaldet mit Laub- und Nadelgehölzen, randlich Grünlandnutzung, im Ostteil mehrere Fischteiche Verlärmung durch östlich angrenzende L 135 GB 3-4 Quelltäler der Wienbeck ++ mehrere markante, den Geestrand gliedernde Taleinschnitte mit weitgehend naturnahen Quellarmen der Wienbeck und einigen Fischteichen; obere Abschnitte der Täler bewaldet mit ebenfalls weitgehend naturnahen Laubwaldgesellschaften, zentraler Teil mit wallheckenreichem Grünland einzelne störende Wohnnutzungen; im Osten und Süden von B 74 begrenzt (teils in Dammlage), hierdurch Zerschneidung, Verlärmung und optische Störung; weiterhin Hochspannungsleitung querend sowie störendes landwirtschaftliches Nebengebäude Bahrenwinkel (s. GL 3-6) GB 4-1 Niederung der Schaufleet + mäßig eingeschnittene Niederung der Schaufleet, wechselnde Breite, stark durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert randlich Waldflächen, Ackerflächen sowie zwei Einzelgehöfte sehr störungsarm GB 4-2 Nördliche Niederung des Giehler Bachs und Elenbruch + relativ ebener Niederungsbereich mit dominierender Grünlandnutzung, überwiegend gut durch Feld- und Wallhecken sowie Waldparzellen gegliedert, vereinzelt Ackerflächen, einige Einzelhäuser Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 61 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit GB 4-3 LandschaftsbildQualität Niederung der Drepte ++ östlich Brahmberg deutlich eingetieftes Bachtal, eng eingeschlossen durch Waldflächen, als Grünland genutzt, kaum durch Gehölze gegliedert nördlich Brahmberg weitgehend offene und wenig reliefierte Niederungslandschaft mit deutlich verändertem Bachlauf und vorherrschender Grünlandnutzung, abschnittsweise durch Baumreihen und Einzelbäume (Eichen, Erlen) gegliedert, einige Waldflächen und Feldgehölze (beidseits des Ohlenstedter Weges, beidseits der L 135 sowie am Zufluss der Garlstedter Aue), teils naturnahe Feuchtwälder und Heiderelikte Einzelbebauung und intensive Angelteichnutzung am Ohlenstedter Weg, Gehöft Brockmanns Mühle Kulissenwirkung der bewaldeten Kuppe des Weißen Berges Zerschneidung und abschnittsweise Verlärmung durch L 135 und K 46, ansonsten weitgehend störungsarm GB 4-4 Niederung der Garlstedter Aue ++ mäßig eingetiefte Niederung mit weitgehend naturnahem Bachlauf, randlich kleinteilig-kuppiges Relief; überwiegend als Grünland genutzt, durch Gehölzreihen, Einzelbäume und Feldgehölz gegliedert sehr störungsarm GB 4-5 Oberlauf des Giehler Bachs ++ grünlandgeprägte, weitläufige, randlich leicht, im Südosten zum Heimelberg hin stark ansteigende Niederung des Giehler Bachs, durch Feldhecken und Einzelbäume strukturiert (viele Alteichen), zwei Feldgehölze; Bachlauf deutlich verändert; im Osten einzelne Wohnnutzungen (Vorwohlde) einbezogen angrenzender Campingplatz teils mangelhaft eingegrünt, ansonsten störungsarm GB 4-6 Horstmoor + Niederung zweier Drepte-Zuflüsse mit Wechsel zwischen größeren Grünlandflächen und Waldparzellen, insbesondere im Norden deutlich reliefiert im Westen zwei markante Einzelbäume; vereinzelt auch Ackernutzung, einige Wohnnutzungen und ein landwirtschaftlicher Hof Verlärmung durch L 135 GB 4-7 Fuchstal ++ markantes Kerbtal am Oberlauf des Giehler Bachs, im Süden großflächig bewaldet (Nadelforst), im Norden vorwiegend als Grünland genutzt mit einzelnen Feldgehölzen, Ackerschlägen und Fischteichen sowie einigen Häusern, teils kleinteilige Nutzungswechsel; im Nordosten angrenzende Kuppe mit einbezogen im Süden von Panzergleis-Trasse durchschnitten, sonst weitgehend störungsarm Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 62 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität GB 4-8 Niederung der Schönebecker Aue GB 4-9 nur schwach eingetiefte Niederung am Oberlauf der Schönebecker Aue, Grünlandnutzung, einzelne Gehölzreihen (Alteichen, Birken), randlich Hofstelle Verlärmung durch L 135; von Hochspannungsleitung gequert Tal von Schönebecker Aue und Stubbener Graben o ++ stärker eingetieftes Tal der Schönebecker Aue sowie Tal des Stubbener Grabens; randlich kleinteilig kuppiges Relief Grünlandnutzung und Waldparzellen (teils naturnahe Laubwälder), einzelne Ackerflächen; am Oberlauf des Stubbener Grabens kleinräumig durch Wallhecken gekammertes Grünland randlich Hofstelle Zerschneidung und Verlärmung durch L 149 und L 135 Waldgebiete der Geest GW 3-1 Stoteler Wald ++ weitgehend durch Laubbäume bestimmtes, großes Waldgebiet mit hohem Anteil natürlich wirkender Flächen und Strukturen; hügeliges Relief, das im Westen zum Tal der Schönebecker Aue abfällt und durch zwei weitere, in Ost-West-Richtung verlaufende Waldbäche gegliedert wird; innerhalb des Waldes Forsthaus und einige Teiche GW 4-1 Schmidts Kiefern o Teil eines großflächig zusammenhängenden Nadelwaldgebietes, das sich außerhalb des Stadtgebietes fortsetzt; überwiegend Kiefernforste, strukturarm infolge forstwirtschaftlicher Nutzungseinflüsse und nährstoffarmer Standortbedingungen durch L 135 und angrenzenden Sandabbau von Waldgebiet der Elm (s. GW 4-2) abgeschnitten, hierdurch auch Verlärmung im östlichen Teil GW 4-2 Elm + größeres zusammenhängendes Waldgebiet mit teils wenig, teils stärker bewegtem Relief; vorwiegend Nadelforst, insbesondere im Ostteil auch größere Laubholzbereiche Kulissenwirkung für Hochplateau der Langen Heide und nördlich gelegene Geestbereiche durch L 135 und angrenzenden Sandabbau von Waldgebiet Schmidts Kiefern (s. GW 4-1) abgeschnitten, hierdurch auch Verlärmung im westlichen Teil; weiterhin im Norden Zerschneidung durch K 46, im Süden durch Panzergleis-Trasse Gehölzreiche Landwirtschaftsflächen der Geest GG 3-1 Wallheckengebiet Westerbeck Nord (2 Teilbereiche) o mäßig heckenreiches Grünlandareal mit Wallhecken als Relikt traditioneller Nutzungsformen, von Einfamilienhausbebauung entlang der Straße Zum Kattenhorn in zwei Teilbereiche zerschnitten; im Südteil Kleingewässer Verlärmung durch K 46, Siedlungsrand Westerbeck teils störend Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 63 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit GG 3-2 LandschaftsbildQualität Hoppenkamp o überwiegend stark durch Feldhecken und Wallhecken gegliedertes Grünland, vereinzelt Ackernutzung, im Ostteil stark reliefiert (Geestkante, Sandabbau), einige Hofstellen Verlärmung durch randlich verlaufende B 74, die teils in Dammlage, teils in Einschnitt geführt wird und abschnittsweise von Gehölzen begleitet ist; störende Sichtbeziehungen auf Osterholz-Scharmbecker Fernsehturm GG 3-3 Auf der Feldhorst + stark reliefierter, als Acker und Grünland genutzter Bereich einschließlich einiger landwirtschaftlicher Hofstellen, Grünland teils kleinräumig durch Wallhecken gekammert, randlich durch Gehölzkulisse eingefasst Verlärmung und Zerschneidung durch L 149 GG 3-4 Wallheckengebiet Bremer Schweiz ++ kleinräumig durch Wallhecken, Feldhecken und markante Einzelbäume gekammertes, weitgehend ebenes Grünlandgebiet zwischen Buschhausen und Stoteler Wald im Nordteil Verlärmung durch L 149, im Süden verläuft Hochspannungsleitung GG 3-5 Lintel + kleinteilig durch Wallhecken, Baumreihen und Einzelbäume gegliedertes Grünland, teils zu Acker umgebrochen, im Norden von naturnahem Bachlauf der Wienbeck durchflossen sowie weitgehend harmonischer Siedlungsrand der Kernstadt angrenzend Verlärmung und Zerschneidung durch Bahn und B 74, randlich Hochspannungsleitung; von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchquert GG 4-1 Wallheckengebiet Bilohe ++ durch Wallhecken in lange schmale Parzellen gegliedertes Grünland, weitgehend eben, im Norden in die offenere Niederung der Schaufleet übergehend im Norden prägende Blickbeziehungen zu auf Geländekante gelegenem Gut Bremerhorn (außerhalb des Stadtgebietes) sehr störungsarm GG 4-2 Geest östlich Feldhof + mäßig reliefierte Geestlandschaft, nahe Ohlenstedt deutlicher eingeschnitten, vorwiegend als Grünland genutzt, mäßig durch Gehölze gegliedert sehr störungsarm GG 4-3 Feldhof – Büttel o kleinteiliger Wechsel aus Waldparzellen (Nadel- und Mischwald), Acker, Grünland, Wohnnutzungen und Gewässern Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 64 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität GG 4-4 Wallheckengebiet Ohlenstedter Berg + GG 4-5 stark reliefierter und kleinteilig durch Wallhecken gegliederter Grünlandbereich, Wallhecken mit Baumreihen aus Eichen und Birken bewachsen; im Süden Laubwaldparzelle an L 135 Gaststätte mit störendem geschottertem Parkplatz; Verlärmung durch L 135 Geest südöstlich Garlstedt o durch mehrere Laub- und Nadelwaldparzellen kleinteilig gegliederte Flächen beidseits der L 135, zudem durch Feld- und Wallhecken parzellierte Grünlandflächen, teils auch Acker Verlärmung und Zerschneidung durch L 135 GG 4-6 Wallheckengebiet Auf dem Rusch + kleinräumig durch Wallhecken und Feldgehölz gegliedertes Grünland Verlärmung durch angrenzende L 135 GG 4-7 Wallheckengebiet Buschhausen + heckenreiches Grünland in deutlich reliefiertem Geestbereich, neben Wallhecken auch einige Strauchhecken einige Höfe, Tierpark, einbezogen ist von Siedlungsflächen umgebene Restfläche östlich Hördorfer Weg im Süden von L 149 durchschnitten und verlärmt, randlich verläuft Hochspannungsleitung Mäßig strukturierte Landwirtschaftsflächen der Geest GM 3-1 Schäferberg o deutlich reliefierte Landschaft am Geestrand mit Sichtbeziehungen in die Teufelsmoorniederung, Kuppe des Schäferbergs bewaldet, ansonsten Grünland und Ackerflächen, mäßig durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert Verlärmung durch Bahn, im Norden Zerschneidung durch Panzergleis, im Süden starke Überformung der Geländemorphologie durch Sandabbau GM 3-2 Geestrand nördlich Wiste + deutlich reliefierte, als Acker und Grünland genutzte Flächen am Geestrand, mit einigen Hecken und zwei Hofstellen Relief kleinräumig durch Abgrabungen verändert, Verlärmung durch angrenzende Bahnlinie GM 3-3 Knorrenkamp – Butenfeld o deutlich reliefierte Grünland-Acker-Landschaft, mäßig durch Hecken (teils Strauchhecken) gegliedert, einige markante Einzelbäume, im Norden Fischteich, im Süden zwei von dichten Gehölzstrukturen und Ruderalflächen umgebene Regenrückhaltebecken von Bahn durchschnitten, im Nordwesten von B 74 in Dammlage begrenzt Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 65 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit GM 3-4 LandschaftsbildQualität Auf der Helle o im Süden deutlich zum Tal der Schönebecker Aue abfallende Geestlandschaft, überwiegend Grünlandnutzung, von einigen Feldhecken und Feldgehölzen unterbrochen; im Norden sehr inhomogene Splittersiedlung (teils ältere Hofstellen, teils villenartige Neubebauung, teils gewerbliche Bauten), randlich prägende Siedlungsgehölze aus alten Laubbäumen (Buchen, Eichen) Verlärmung und Zerschneidung durch L 149 und L 135 einschließlich Kreuzungsbauwerk GM 4-1 Umgebung Haslah + kuppige Geestlandschaft mit Wechsel von Waldparzellen (Nadel- und Laubwald), Ackerschlägen und Grünland, weiterhin Einzelbebauung (u.a. Hofstelle Haslah) sowie Moordegenerationsstadium sehr störungsarm GM 4-2 Auf der Loge + wellige, grünlandgenutzte Geestlandschaft, teils gute Gliederung durch Hecken und Feldgehölze, teils größere offene Grünlandflächen; randlich Feldhof durch Weidezäune strukturiert störende landwirtschaftliche Nebengebäude in Feldhof, ansonsten sehr störungsarm GM 4-3 Hopwiesen o weitgehend ebene, nach Nordwesten hin deutlich ansteigende Grünlandflächen, vereinzelt auch Acker und randlich Wald, durch Einzelbäume und Feldhecken nur wenig gegliedert einzelne Bebauung entlang der K 4 GM 4-4 Umgebung Buggehorn + Wechsel von großräumigen Grünlandparzellen, Ackerschlägen und Waldparzellen in deutlich reliefierter Landschaft, mäßiger Anteil an Feldhecken prägende Gehöftgruppe Buggehorn temporär Verlärmung durch angrenzenden Truppenübungsplatz Garlstedt, ansonsten sehr störungsarm GM 4-5 Golfplatz Garlstedt und Umgebung o deutlich reliefierte Geestlandschaft nördlich Garlstedt, intensive Grünland- und Ackernutzung in großen Schlägen, einige Feldhecken, Golfplatz mit mehreren Waldparzellen (Nadel- und Laubgehölze) und dazwischenliegenden Spielbahnen Verlärmung durch östlich angrenzende L 135 GM 4-6 Kasbulten/ Ohlenstedter Berg + kuppige Landschaft mit weitgehend offenen Grünlandflächen und mehreren Feldgehölzen (oft verbuschende Heiderelikte), kaum durch Hecken gegliedert, teils auch Ackernutzung Zerschneidung und Verlärmung durch L 135 Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 66 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität GM 4-7 Weißer Berg/ Isehorn + GM 4-8 waldreiche mäßig bis stark reliefierte Landschaft mit bewaldeter Kuppe des Weißen Bergs im Norden und prägendem Gehöft Isehorn im Zentrum; zwischen den Waldflächen (vorherrschend Nadelforst) strukturarme Grünland- und Ackerflächen sehr störungsarm Heimelberg ++ stark abfallender Südwesthang des Heimelberges mit weiträumigen Grünlandflächen sowie einzelnen Waldparzellen und Baumgruppen, kaum durch Feldhecken oder Einzelbäume strukturiert, im Ochsengrundmoor einige Feuchtbiotopkomplexe mit Kleingewässern (z.T. ehemalige Lehmgruben, aber auch Angelteiche), Feuchtwäldern und Extensivgrünland; außerhalb des Stadtgebietes gelegene Kuppe des Heimelbergs großflächig bewaldet (Nadelforst) prägende Sichtbeziehungen vom Heimelberg in die angrenzenden Geestlandschaften sehr störungsarm GM 4-9 Lange Heide + relativ ebenes, weiträumiges Hochplateau, zu den Rändern hin abfallend; Grünland- und Ackerflächen, durch einzelne Baumreihen und Feldgehölze (z.T. heute bewaldete Kleinstmoore) gegliedert; monotoner Charakter durch Großräumigkeit, gerade Wegeparzellierung und intensive landwirtschaftliche Nutzung; relativ wenig zersiedelt im Norden durch langgestreckte Waldkulisse der Elm begrenzt einige landwirtschaftliche Höfe, teils mit störenden Nebengebäuden; im Südteil sieben Windenergieanlagen; im Südwesten von Hochspannungsleitung gequert; im Westteil Verlärmung durch L 135 GM 4-10 Lilkendey/ Steinkamp o nur wenig durch Gehölze gegliedertes Grünland randlich der Niederung der Schönebecker Aue, weitgehend eben; einzelne Ackerflächen, im Süden Waldparzelle und Feldgehölz im Norden störender Siedlungsrand von Heilshorn, im Süden Blick auf störendes Gewerbegebiet, an L 135 störender Gärtnereibetrieb; Verlärmung durch L 135; von Hochspannungsleitung gequert GM 4-11 Umgebung Auf dem Rusch o deutlich durch Relief gegliederte Acker- und Grünlandflächen, nur wenige Gehölze Zerschneidung und Verlärmung durch in Dammlage geführte L 135 Strukturarme Landwirtschaftsflächen der Geest GL 3-1 Geestkuppe am Kattenhorner Weg - leicht wellige Geestkuppe mit großräumiger Ackernutzung, ein markanter Einzelbaum (Eiche), ansonsten ohne gliedernde Gehölze, umgeben von Kulisse aus Gehölz- und Siedlungsflächen Verlärmung durch Bahn Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 67 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit GL 3-2 LandschaftsbildQualität Schäperkamp - nach Süden leicht abfallende, kaum durch Gehölze gegliederte Ackerlandschaft, randlich Siedlungs- und Gehölzflächen GL 3-3 Umgebung Bargten - als Acker und Intensivgrünland genutzte, kaum reliefierte Geestkuppe, weitgehend ohne Gehölze Verlärmung durch südöstlich angrenzende B 74 GL 3-4 Geest westlich Buschhausen o nur wenig reliefierter, als Grünland genutzter Landschaftsraum, nur wenig durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert, im Westen angrenzend Stoteler Wald mit Kulissenwirkung optische und akustische Beeinträchtigungen durch L 149, störende Hochspannungsleitung im Nordosten GL 3-5 Bredenberg - Geestkuppe mit Acker- und Grünlandnutzung, wenige Strauchhecken, randlich Bebauung und Gehölze von Hochspannungsleitung gequert GL 3-6 Umgebung Bahrenwinkel - deutlich nach Südosten hin abfallende Geestkuppe, überwiegend als Acker und Ansaatgrünland genutzt, kaum gliedernde Gehölze, im Westen landwirtschaftliche Hofstellen (Bahrenwinkel); randlich angrenzend einzelne Gehölzbestände mit Kulissenwirkung von zwei Hochspannungsleitungen gequert; im Westen (Bahrenwinkel) störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Nordosten Verlärmung durch angrenzende B 74 in Dammlage GL 3-7 Südhang Bredenberg - großräumige, deutlich reliefierte Ackerlandschaft, kaum durch Gehölze gegliedert, Geländemorphologie durch Bodenabbau verändert Verlärmung durch südöstlich angrenzende B 74, mangelhaft eingegrünte Neubebauung im Süden GL 3-8 Geest südlich Scharmbeckstotel - zu den Rändern hin deutlich abfallende Geestkuppe, Relief teils durch Sandabbau deutlich verändert; überwiegend ackerbaulich genutzt, an Abbaukanten auch Gehölze durch B 74 zerschnitten, im Süden sehr störender Siedlungsrand von Ritterhude GL 4-1 Geest östlich Bilohe o Acker in Kuppenlage, von leichtem Einschnitt mit Grünlandnutzung und einzelnen Feldhecken unterbrochen; im Osten abrupter Übergang zu Waldflächen, überwiegend Nadelforst sehr störungsarm Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 68 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit GL 4-2 LandschaftsbildQualität Geest westlich Ohlenstedt (2 Teilbereiche) - leicht kuppige Geestlandschaft, nur wenig durch Feldhecken gegliedert, überwiegend Ackernutzung, teils auch Grünland angrenzender Siedlungsrand von Ohlenstedt teils mit störenden Baukörpern GL 4-3 Littberg - Geestkuppe mit Ackernutzung, strukturarm, ohne gliedernde Gehölze GL 4-4 Geest nördlich Feldhof o nur wenig reliefierte, weitgehend offene Geestlandschaft, Acker- und Grünlandnutzung Siedlungsrand von Feldhof teils störend, ansonsten weitgehend störungarme Landschaft GL 4-5 Bütteler Feld o wellige und weithin offene Geestlandschaft mit Acker- und Grünlandnutzung, kaum durch Feldhecken unterbrochen angrenzend bewaldete Kuppe des Weißen Berges mit Kulissenwirkung weitgehend störungsarm GL 4-6 Geestkuppe südlich Garlstedt - teils wellige Geestkuppe mit großräumiger Ackernutzung, vereinzelt auch Grünland, gehölzarm Verlärmung durch östlich gelegene L 135 sowie temporär durch Truppenübungsplatz Garlstedt GL 4-7 Fähr - strukturarme Ackerflächen auf leicht gewellter Geestkuppe, im Norden auch Grünland und einzelne Feldhecken Verlärmung durch L 135 GL 4-8 Kirchacker/ Horst - ausgeräumte und weitgehend ebene Ackerlandschaft, randlich Wald angrenzend Verlärmung und Zerschneidung durch K 46 GL 4-9 Geest westlich Hülseberg o von Ackernutzung dominierte Geestkuppe mit einzelnen Gehölzgruppen (Hügelgräber) und Feldhecken, im Südwesten markante Linde im Freistand; einzelne Hofstellen vorwiegend durch das wellige Relief gegliedert im Süden und Westen durch Waldkulisse der Elm eingerahmt im Süden Verlärmung durch K 46, aktuell störender Sandabbau Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 69 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit GL 4-10 LandschaftsbildQualität Wister Heide o weitgehend ebene, im Nordteil etwas wellige Landschaft, als Grünland und Acker genutzt, nur wenig durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert; einige Hofstellen bzw. Wohnhäuser randliche Waldkulisse (Elm, Fuchstal) Verlärmung und Zerschneidung durch K 46, weiterhin von Panzergleis-Trasse gequert (in Einschnitt) GL 4-11 Brandheide + weitgehend offene und ebene Geestlandschaft mit Grünland- und Ackernutzung, von wenigen Feldhecken und Einzelbäumen durchsetzt, teils durch Weidezäune gegliedert von Panzergleis-Trasse durchschnitten, die jedoch abschnittsweise von Gehölzreihen begleitet ist im Westen Waldkulisse (Fuchstal) im Südosten Verlärmung durch B 74, ansonsten weitgehend störungsarm GL 4-12 Birkenkamp - strukturarme Ackerflur südlich Heilshorn Verlärmung durch L 135; von Hochspannungsleitung gequert Heidegebiete der Geest GH 4-1 Truppenübungsplatz Garlstedt + nach Westen abfallendes Übungsplatz-Gelände, teils bewaldet, teils von unterschiedlichen Heide- und Magerrasenbiotopen eingenommen, mehrere Stillgewässer zeitweise Beeinträchtigung durch Übungsbetrieb, ansonsten störungsarm Unkultivierte Moorbereiche NM 7-1 Torfabbau Günnemoor o große industriell abgetorfte bzw. noch in Abbau befindliche Flächen, weitgehend vegetationslos im Südwesten und Südosten randlich wiedervernässt Relief durch Abbau geprägt mit weiten ebenen Flächen, Oberbodenablagerungen, Abbaukanten NM 7-2 Torfkanal und Randmoore ++ weitgehend von Moorbirkenwald bestandener Moorbereich mit verlandendem Torfkanal, randlich auch extensive Grünlandflächen und Brachen Relief lässt Handtorfstiche und durch Abbau entstandene Geländekanten erkennen sehr störungsarm Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 70 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit NM 7-3 LandschaftsbildQualität Niedersandhauser Moor ++ im Nordwesten eng durch Birken- und Eichenreihen gekammertes Grünland, im Norden und Süden zwei Moorbirkenwaldkomplexe mit moortypischen Restbiotopen, kleinflächig Nadelforst, randlich weiteres, weniger stark gegliedertes Grünland insbesondere im Norden teils sehr markante Geländehöhen-Unterschiede als Folge unterschiedlich starker Abtorfung, Handtorfstiche sehr störungsarm von Niedersandhauser Damm durchschnitten NM 7-4 Pennigbütteler Moor ++ zwei Moorbirkenwaldkomplexe mit Einmann-Torfstichen und verschiedenen Moor-Degenerationsstadien, von Altenbrücker Str. und angrenzenden Grünlandflächen unterbrochen, teils extensiv genutztes Feuchtgrünland unterschiedlicher Grad der Abtorfung teils an Geländekanten erkennbar sehr störungsarm von Ahrensfelder Moor durch Siedlung Neuenfelde und Neuenfelder Str. getrennt NM 7-5 Ahrensfelder Moor ++ Moorbirkenwald mit verschiedenen Moor-Degenerationsstadien und umliegendes Niederungsgrünland unterschiedlicher Grad der Abtorfung teils an Geländekanten ablesbar sehr störungsarm von Pennigbütteler Moor durch Siedlung Neuenfelde und Neuenfelder Str. getrennt Grünlandgeprägte Niederungsbereiche NG 6-1 Hammemarsch + weithin offenen, ebene, grünlandgeprägte Niederungslandschaft mit dichtem Grabennetz, teils artenreiches Extensivgrünland, nur vereinzelt Gehölze; für Niederungsgrünland typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar regelmäßige Überschwemmungen, vorwiegend in den Wintermonaten weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zum Geestrand Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme; Südwestteil von mehreren Hochspannungsleitungen gequert; im Nordosten K 9 störend durch Verkehrslärm und Dammlage, zudem Segelflugplatz mit störendem Gebäude; von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchquert Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 71 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit NG 7-1 LandschaftsbildQualität Günnemoor + kleinteilig durch Gehölzparzellen gekammertes Grünland zwischen Torfabbau und Siedlung Teufelsmoor, einzelne offenere Bereiche verschiedene untypische Nutzungsformen: Acker, Kulturheidelbeer-Plantagen, Nadelholzanpflanzungen einige Stichkanten als Relikt der früheren Abtorfung in Wintermonaten Rastgebiet für niederungsgrünland-typische Vögel sehr störungsarm NG 7-2 Grünland nordwestlich der Hamme ++ langgestreckter Grünlandgürtel zwischen der Siedlung Teufelsmoor und der Hamme, weithin offen und eben, teils mit artenreichem extensivem Feuchtgrünland typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar in Wintermonaten teilweise überschwemmt weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zu Geestrand und Weyerberg, im Nordwesten Gehölzkulisse der Siedlung Teufelsmoor Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, von L 153 durchquert, ansonsten störungsarm NG 7-3 Grünland östlich der Hamme + ebenes und weitgehend gehölzfreies Grünlandgebiet mit intensiver Nutzung und einzelnen Ackerflächen einbezogen ist von Gehölzbeständen (Eichen, Birken, Nadelhölzer) umgebene Einzelbebauung an der L 153 mit teils störenden landwirtschaftlichen Nebengebäuden typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, von L 153 durchquert, ansonsten störungsarm NG 7-4 Ellerbrock + mäßig durch Gehölzreihen (überwiegend Birken) gekammertes, ebenes Grünland mit teils dichtem Grabennetz, vereinzelt artenreiches Extensivgrünland Hofstelle Wulfsburg im Osten mit störendem Gebäudebestand im Süden angrenzend L 153 NG 7-5 Grünland bei der Siedlung Teufelsmoor + von Birkenwald-Parzellen unterbrochene hofnahe Grünlandflächen eng eingegrenzt durch nördlich gelegenen Moorbirkenwald (s. NM 7-2) und gehölzreiche Hofstellen der Siedlung Teufelsmoor Relief weitgehend eben mit einzelnen Stichkanten sehr störungsarm Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 72 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität NG 7-6 Grünland östlich Pennigbüttel ++ NG 7-7 weithin offene, ebene Niederungslandschaft, fast ausschließlich als Grünland genutzt, dichtes Grabennetz, kaum Gehölze, teils artenreiches Extensivgrünland typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar in Wintermonaten regelmäßig überschwemmt im Westen durch Gehölzkulisse des Pennigbütteler Moores eingerahmt, im Osten in Beekniederung übergehend, weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zu Weyerberg nördlich angrenzend L 153, ansonsten sehr störungsarm Ochsenweiden ++ offene, ebene, grünlandgeprägte Niederungslandschaft mit dichtem Grabennetz, einzelne Feldgehölze, teils artenreiches Extensivgrünland charakteristische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar in Teilbereichen winterliche Überschwemmungen im Norden durch Bahndamm mit begleitenden Gehölzen eingegrenzt, im Westen teils harmonischer Siedlungsrand der Kernstadt mit prägenden Sichtbeziehungen zum Klosterbezirk im Südwesten K 9 störend durch Dammlage und Verkehrsreichtum, weiterhin Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, ansonsten weitgehend störungsarm Gewässergeprägte Niederungsbereiche NW 7-1 Nördliche Hammeniederung + offene, ebene und überwiegend als Grünland genutzte Bereiche entlang der Hamme, Flusslauf deutlich verändert; teils artenreiches Feuchtgrünland; einige Gehölzreihen, u.a. störende Pappelreihe nördlich Hammebrücke, störende Nadelholzparzelle südlich Hammebrücke typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar im Bereich Hammebrücke (L 153) störender Campingplatz und Wochenendplatz und Gasthaus Schamaika von K 9 in Dammlage gequert; Verlärmung durch Motorbootverkehr NW 7-2 Beekniederung ++ sehr weiträumige, ebene Gewässerniederung, recht naturnaher Verlauf der Beek mit angrenzendem großflächigem Grünland, teils artenreiches Feucht- und Nassgrünland Beobachtungen niederungstypischer Vogelarten (Gast- und Brutvögel) möglich insbesondere in den Wintermonaten regelmäßig überschwemmt im Nordteil durch Moorbirkenwälder eingerahmt (vgl. NM 7-2 und NM 7-3); sehr weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zum Weyerberg im Süden von L 153 gequert, ansonsten weitgehend störungsarm Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 73 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit NW 7-3 LandschaftsbildQualität Breites Wasser ++ Mündungsbereich der Beek in die Hamme, von ausgedehnten Verlandungsbereichen mit Schilf und Weidengebüschen umgebene Stillgewässer und angrenzende Grünlandflächen, teils extensiv genutztes Feucht- und Nassgrünland charakteristische Gast- und Brutvogelfauna großflächige Überschwemmungen, insbesondere in den Wintermonaten weiträumige Sichtbeziehungen möglich, u.a. zum Geestrand und zum Weyerberg Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, ansonsten sehr störungsarm NW 7-4 Südliche Hammeniederung + südlicher Abschnitt der Hamme mit begleitenden Grünlandflächen sowie Altarmen; einige lineare Gehölzstrukturen, insbesondere Ufergehölze der Hamme, Flusslauf deutlich verändert, Altarme teils mit schmalen Schilfgürteln, Grünland teils extensiv bewirtschaftet einzelne Bebauung (Tietjens Hütte, Melchershütte) charakteristische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar vorwiegend in Wintermonaten regelmäßige Überschwemmungen von verkehrsreicher K 9 in Dammlage gequert, zudem Verlärmung durch Motorbootverkehr; im Süden mehrere Hochspannungsleitungen Randbereiche der Niederung NR 6-1 Niederungsrand bei Scharmbeckstotel o mäßig ansteigender Rand der Hammemarsch mit teils großflächigen Ackerschlägen, teils kleinteiligen Nutzungsstrukturen, u.a. größeres Abbaugewässer (Scharmbeckstoteler See), von Feldhecken gegliedertes, beweidetes Grünland, Alteichenbestand in kleiner Senke nordwestlich angrenzend Relief deutlich ansteigend, teils durch Bodenabbau deutlich überformt; z.T. Sichtbeziehungen in die Niederung von Bahntrasse und Hochspannungsleitung durchquert; am Siedlungsrand von Scharmbeckstotel störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Norden kommunale Kläranlage; von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchquert NR 6-2 Ruschkamp + mäßig ansteigener Niederungsrand mit Vorherrschen von Grünlandnutzung, westlich der Bahn kleinräumig durch Weidezäune sowie gehölzgesäumten Bachlauf gegliedert, östlich der Bahn im Norden heckenreich, teils mit Wallhecken, im Süden durch Alteichen-Reihen gegliedert mit einigen Ackerschlägen, Brachfläche und Hofstelle Ruschkamp mit Stauteich einbezogen ist kleine Kuppenlage im Nordwesten mit jungem Laubwald (Ei, Bi) und Heiderelikten, junger Nadelholzkultur sowie Abbruchkante z.T. Sichtbeziehungen in die Niederung Verlärmung und Zerschneidung durch Bahntrasse, im Süden Hochspannungsleitungen; im Osten von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchquert Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 74 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität NR 7-1 Niederungsrand nordöstlich Sandhausen o NR 7-2 nur leicht ansteigender Rand der Teufelsmoorniederung mit Acker- und Grünlandnutzung, nur wenige Gehölzreihen eingerahmt durch Siedlungsrand von Sandhausen und Niedersandhauser Moor störungsarm Niederungsrand südöstlich Sandhausen - ebene bis leicht wellige Landschaft, als Acker und Ansaat-Grasland genutzt, kaum durch lineare Gehölzstrukturen gegliedert Verlärmung durch westlich gelegene B 74; angrenzende Siedlungsränder von Sandhausen nur mäßig gut eingegrünt NR 7-3 Niederungsrand bei Pennigbüttel o gehölzgegliedertes Grünland, Relief weitgehend eben Verlärmung durch L 153; am Siedlungsrand von Pennigbüttel, insbesondere im Norden, einige störende Gebäude und Nutzungen NR 7-4 Niederungsrand bei Ahrensfelde o grünlanddominierter Niederungsrand, durch einige Feldhecken (Eichen, Erlen u.a.) gegliedert, teils auch mit Weidezäunen; einzelne Ackerflächen; Relief leicht ansteigend einbezogen ist Bebauung Ahrensfelder Damm mit störender Nadelholzparzelle im Süden begrenzt durch in Dammlage verlaufende, von Gehölzen gesäumte Bahntrasse Siedlungsrand der Kernstadt teils störend NR 7-5 Wallheckengebiet Osterholz o durch Wallhecken und weitere Gehölzbestände parzellierte Grünland- und Ackerflächen im Nordwesten zu den Siedlungsflächen der Kernstadt hin deutlich ansteigend, ansonsten weitgehend eben z.T. Verlärmung durch Bahn und K 9, Segelflugplatz und Hafen mit störenden Gebäuden angrenzend, an Siedlungsrand der Kernstadt Windenergieanlage Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 75 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität Städtisch geprägte Siedlungen ST 3-1 Sandhausen (2 Teilbereiche) - langgestreckte, zersplitterte Siedlung beidseits der B 74; im Nordwesten dichte, städtisch geprägte Einfamilienhausbebauung, teils in durch Sandabbau geprägtes Relief eingefügt, Hofstelle und Mühle in Kuppenlage, angrenzend kleine Talmulde mit Weidegrünland, an Bahnlinie Feuchtbrache; im Südwesten, durch Tal des Mühlenbachs (s. GB 3-1) abgetrennt, Bebauung entlang B 74, angrenzend Ackerflächen; im Osten deutlich abfallender Hang mit städtisch geprägter Einfamilienhausbebauung und einigen landwirtschaftlichen Hofstellen, von Ackerflächen unterbrochen Verlärmung und Zerschneidung durch Bahn und B 74 Siedlungsränder: im Norden teils durch Deponie begrenzt, teils fließender Übergang zu Siedlungsflächen von Ströhe; östlicher Siedlungsrand zwischen den Straßen Sandhausener Moor und Hinterm Torfwerk recht harmonisch durch Kulissenwirkung der innerörtlichen Altbäume, nördlich und südlich davon durch schlecht eingegrünte Neubebauung und Nadelhölzer geprägt; im Süden störende Neubebauung, Gewerbegebiet angrenzend; im Westen durch Bahnlinie begrenzt ST 3-2 Freißenbüttel o überwiegend von städtischer Einfamilienhausbebauung geprägte Siedlung mit hohem Altbaumanteil, im Norden einige prägende Hofstellen, im Süden neuere Splittersiedlung, durch einige heckenumsäumte Grünlandflächen abgetrennt einzelne störende Nebengebäude, Silagen u.ä. an Hofstellen Siedlungsränder: im Nordwesten mangelhaft eingegrünter Sportplatz und Nadelgehölz; im Norden teils harmonisch mit kleinteiligen Nutzungswechseln (Acker, Grünland, Hecken); im Osten Solitärlinde und prägendes Tal des Mühlenbachs mit Teichen, Grünland und Wald ST 3-3 Westerbeck - überwiegend von dichter Einfamilienhausbebauung geprägte Siedlung beidseits der Westerbecker Straße (K 46), im Westteil gehölzarm, teils auch Reihenhäuser, direkt an Bachtal des Scharmbecker Bachs heranreichend, im Ostteil auch einige landwirtschaftliche Hofstellen, recht hoher Altbaumanteil (z.B. entlang der Straße Am Brande) Zerschneidung und Verlärmung durch B 74 und Westerbecker Straße, an B 74 störender Gewerbebetrieb Siedlungsränder: im Norden und Osten teils kleinteilige Nutzungsstrukturen am Siedlungsrand, im Nordosten teils mangelhafte Eingrünung, im Süden durch B 74 begrenzt, dann Siedlungsflächen der Kernstadt direkt anschließend, im Südwesten Tal des Scharmbecker Bachs angrenzend Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 76 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit ST 3-4 LandschaftsbildQualität Pennigbüttel - überwiegend durch städtische Einfamilienhausbebauung geprägte Siedlung mit mäßigem Gehölzanteil und einigen störenden Gebäuden (Kreissparkasse, Bauhof); im Nordwesten einige Höfe und innerörtliches Grünland mit Gehölzreihen sowie wallartig angelegter Mauer aus Feldsteinen; Neuendamm mit Nebeneinander von Höfen und gut eingefügter Neubebauung sowie hohem Altbaumanteil Friedhof entlang westlicher Seite mit Buchen-Hainbuchen-Hecke auf Wall, geschneitelt Zerschneidung und Verlärmung durch verkehrsreiche Straße Unter den Linden, weitere Verlärmung durch Bahn und B 74 Siedlungsränder: im Nordwesten und Norden von angrenzenden störenden Nutzungen (Gewerbe, Verkehr) beeinträchtigt; im Nordosten Friedhof mit prägender Hecke als Einfassung; im Südosten gewachsener, kleinteiliger Siedlungsrand; im Süden zwar durch landschaftsuntypische Neubebauung und Ziergärten geprägt, aber gut eingegrünt und ohne störende Baukörper ST 3-5 Kernstadt Osterholz-Scharmbeck - ausgedehnte Siedlungsflächen mit voherrschend dichter, städtischer Bebauung; reizvolle alte Ortskerne von Scharmbeck und Osterholz; einige prägende Gebäude, z.B. Klosterkirche St. Marien (romanische Basilika), Grundbuchamt, Von Rönn’sche Mühle und Wasserturm (auch als Aussichtsturm genutzt) an der Lindenstraße, Hofstellen mit prägender alter Bausubstanz in den Bereichen Lintel und Muskau konzentriert; Hünengrab; hoher Grünflächenanteil (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang); Relief durch Lage an der Geestkante bereichsweise prägend, ermöglicht vereinzelt markante Sichtbeziehungen in die Teufelsmoorniederung und zum Weyerberg Verlärmung und Zerschneidung durch B 74 und Bahnlinie Siedlungsränder: im Nordwesten und Westen durch teils in Dammlage, teils in Einschnitt verlaufende Umgehungsstraße und begleitende Gehölze eingefasst und dadurch kaum erlebbar; im Nordosten (Am Knorren) teils störende Neubebauung, Gewerbegebiet „Am Binnenfeld“ durch gehölzbestandene Geländekante recht gut eingebunden, nördlich Ahrensfelder Damm gewachsener Siedlungsrand durch einzelne Neubauten überprägt; im Osten von Muskau bis Klosterbezirk sehr harmonischer, gewachsener Übergang in die Teufelsmoorniederung, funktionale Beziehung zwischen Siedlung und Umland noch erkennbar an kleinteiligen Nutzungsstrukturen, markante Blickbeziehungen zu Klosterbezirk, zwischen Kuhdamm und Osternheide gewachsener Siedlungsrand teils noch erkennbar, aber überprägt durch Nadelholzbestände, Neubebauung „Hinter dem Heidkamp“, verkehrsreiche Heidkampstr., Luftsportheim und Segelclub, WEA, zwischen Osternheide und Klärwerk durch Geradlinigkeit (Bahndamm) und gewerbliche Baukörper deutlich beeinträchtigt; im Süden (Lintel) sehr harmonischer, gewachsener Siedlungsrand mit Hofstellen, gehölzreichem Grünland und Wienbeck ST 3-6 Buschhausen - städtische Einfamilienhausbebauung vorherrschend, ältere Höfe noch im Nordosten (Bargten) und im Südwesten, hier auch höherer Altbaumanteil; im Westen Gewerbegebiet mit Großformbebauung; im Südosten teils auch Zeilenbebauung, Schulzentrum Verlärmung und Zerschneidung durch L 149 und B 74; kV-Leitung Siedlungsränder: im Norden teils noch kleinteilige Nutzungsstrukturen, relativ gut eingegrünt, teils jedoch störende Neubebauung; im Osten B 74 in Dammlage; im Südwesten zwar störende gewerbliche Bauten, aber gut eingegrünt Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 77 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit ST 3-7 LandschaftsbildQualität Scharmbeckstotel - vorherrschend städtische Einfamilienhausbebauung, im Norden mit hohem Altbaumanteil, im Nordosten sehr dicht und teils gehölzarm; im Zentrum und Südosten (Buchtstr.) einige alte Höfe mit teils noch typischen Nutzungsformen (Obstwiese) und hohem Altbaumanteil, daneben Einfamilienhausbebauung; einige größere und störende Baukörper entlang der B 74 Relief deutlich bewegt, insbesondere östlich der B 74 (Geestkante), teils auch durch Bodenabbau stark überformt, vereizelt weite Sichtbeziehungen möglich prägende Grünfläche nördlich der Buchtstraße mit Gehölz, Grünland und Gewässer; auch einige randliche Grün- und Freiflächen mit einbezogen Zerschneidung und Verlärmung durch B 74 und Bahn Siedlungsränder: im Norden und Nordosten teils schlecht eingegrünt; im Osten durch Geestrand-Relief geprägt, störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Süden westlich der B 74 teils gut eingegrünt, teils noch kleinteilige Nutzungsstrukturen, aber sehr störender Gewerbebetrieb und angrenzend großflächige Ackerschläge, östlich entlang der B 74 mangelhaft eingebundene Neubebauung, einzelne großformige Baukörper, entlang Buchtstraße durch Geländekante geprägter Siedlungsrand mit alten Hofstellen und einzelnen störenden Gebäuden, Neubebauung Auf der Hammworth recht gut eingegrünt; im Westen durch Wallheckenlandschaft gut eingebunden ST 4-1 Bilohe – Nord - städtische Einfamilienhausbebauung mit unangepasster Bausubstanz Siedlungsränder: weitgehend von Gehölzflächen umgeben, im Südosten teils mangelhaft eingegrünt ST 4-2 Ohlenstedt - weitgehend städtische Einfamilienhausbebauung mit hohem Anteil störender Bausubstanz, einige ältere Hofstellen mit hofnahem Grünland, jedoch mit störenden Nebengebäuden, Silagen etc. Siedlungsränder: im Norden teils störende Einfamilienhausbebauung sowie mäßig störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Südwesten teils mangelhaft eingebunden; im Westen fehlende Eingrünung an Sportplatz sowie störende Nadelholzparzelle ST 4-3 Auf dem Raden - vorwiegend aus Einfamilienhäusern bestehende Siedlung mit im Westen und Süden waldartigem Charakter, Kernbereich städtisch geprägt; durch Neubebauung wird Gehölzanteil fortschreitend verringert (insbesondere im Südosten) Siedlungsränder: im Norden einzelne Neubauten, bisher schlecht eingegrünt, aber keine störende Bausubstanz; im Westen fast vollständig durch Gehölze eingebunden, nicht als Siedlungsrand erkennbar, keine funktionalen Beziehungen zwischen Siedlung und Umland Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 78 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit ST 4-4 LandschaftsbildQualität Hülseberg o im Zentrum und Osten mehrere ältere Höfe mit teils prägender Bausubstanz und hohem Altholzanteil sowie innerörtlichem Grünland neuere Siedlungsteile im Norden und Süden mit vorherrschender Einfamilienhausbebauung: im Norden an der Straße Am Goldberg recht gut in Ortsbild eingefügt und mit hohem Altbaumanteil, an der Straße Zum Quellsee störend; im Süden teils störende Bausubstanz, jedoch recht hoher Gehölzanteil Blickbeziehungen in angrenzende Niederung des Giehler Bachs Siedlungsränder: im Norden störende, schlecht eingegrünte Neubebauung; im Osten älterer Siedlungsteil mit harmonischem, kleinteilig strukturiertem und von Altbäumen geprägtem Übergang in die freie Landschaft; im Westen gut eingegrünt, jedoch teils mit Nadelhölzern und Schnitthecken, einzelne störende Baukörper ST 4-5 Hinter dem Horn - von waldartigen Nadelholzbeständen geprägte Siedlung mit lockerer Villen- und Einzelhausbebauung, teils sehr unpassende Baustile und Materialien, Ziergärten Siedlungsränder: durch waldartige Durchgrünung und angrenzende Waldflächen kaum erlebbar ST 4-6 Heilshorn - städtische, dichte Einfamilienhausbebauung mit sehr variierenden Baustilen und hohem Gehölzanteil (vorwiegend Nadelhölzer), im Westteil einzelne kleine Waldparzellen von L 135 zerschnitten Siedlungsränder: im Norden, Osten und Westen durch angrenzende Waldflächen bzw. Feldgehölze kaum erlebbar, im Süden teils mangelhaft eingegrünte Neubebauung Dörflich geprägte Siedlungen SD 3-1 Wiste + an der Geestkante gelegene Siedlung mit hohem Anteil älterer Bausubstanz (landwirtschaftliche Hofstellen), neuere Gebäude nur vereinzelt störend (im Südosten), durch innerörtliches Grünland, Obstwiese und viele Altbäume dörflicher Charakter, markantes Relief prägend Verlärmung durch Bahn und B 74 Siedlungsränder: überwiegend durch Laubgehölze dicht eingegrünt, teils kleinteilige Nutzungswechsel, im Süden und Osten teils mangelhaft eingegrünt SD 4-1 Bilohe – Süd + einige ältere Hofstellen, hoher Altbaumanteil, typische Nutzungsstrukturen (Obstwiese) Siedlungsränder: weitgehend harmonisch Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 79 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit SD 4-2 LandschaftsbildQualität Feldhof - kleine Siedlung mit Höfen und Einfamilienhäusern, mehrere störende landwirtschaftliche Nebengebäude und Nutzungen (Silagen, Ablagerungen von Autoreifen u.ä.), teils auch mit negativer Wirkung für die umliegenden Landschaftsräume SD 4-3 Garlstedt + lockere Bebauung aus älteren Höfen und neueren, überwiegend gut eingefügten Einfamilienhäusern, hoher Altbaumanteil, prägendes Relief; hoher Grün- und Freiflächenanteil, insbesondere zwei größere innerörtliche Grünlandbereiche, jeweils mit kleinem Bach (Zuflüsse zur Garlstedter Aue) Siedlungsränder: im Norden harmonisch mit kleinteiligen Nutzungen; im Osten mäßige Eingrünung; im Süden junge Nadelholzanpflanzung und landwirtschaftliches Nebengebäude; im Westen durch Alteichen geprägter Übergang zur Niederung der Garlstedter Aue SD 4-4 Auf dem Rusch o kleine Siedlung aus mehreren Höfen und gut eingefügten Einfamilienhäusern, gut durchgrünt einzelne störende Einfamilienhäuser und landwirtschaftliche Nebengebäude; an L 135 störender Gärtnereibetrieb SD 7-1 Siedlung Teufelsmoor + im 14. Jh. vom Kloster Osterholz aus begründete, erste Siedelung im Teufelsmoor; lockere Moorhufensiedlung mit auf Wurten gelegenen, von dichten Gehölzgürteln (Eichen, teils auch Birken, Erlen, Nadelgehölze) umgebenen Höfen, durch teils dammartige, i.d.R. gehölzgesäumte Stichwege von L 153 aus erschlossen, Fachwerkhäuser mit Reetbedachung typisch einige Straßen noch mit historischem Klinkerpflaster (Lütjenweg, Zur kleinen Reihe, Priggeweg) einbezogen sind angrenzende, kleinteilig durch Birkenreihen gegliederte Grünlandflächen (teils Extensivgrünland) sowie Gehölzflächen einige schlecht eingefügte Gebäude, z.B. weißes Vereinsgebäude des Schützenvereins und einige Wohnhäuser; an den Hofstellen teils störende Nebengebäude und Nutzungen (Silage-Ablagerungen u.ä.) sowie Nadelgehölze und Rhododendren städtisch geprägte Neubausiedlung Anton-Menke-Weg sehr störend und mangelhaft eingegrünt südwestlicher Teil erstreckt sich entlang der verkehrsreichen L 153 SD 7-2 Niedersandhausen + kleine Findorff-Siedlung aus einigen am Wald gelegenen Fachwerkhöfen mit vorgelagerten Grünlandparzellen im Osten weite Sichtbeziehungen in die angrenzende Niederung der Beek mit großräumigem Grünland Nadelgehölze störend SD 7-3 Altendamm o entlang der Altendammer Str. gelegene Findorff-Siedlung mit mehreren Fachwerkhöfen und mäßig gut eingefügter neuerer Bausubstanz, von Altgehölzen gut eingegrünt einige störende Ablagerungen (Silagen, Autoreifen), störende Weidezäune aus weißen Metallrohren Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 80 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität SD 7-4 Altenbrück + SD 7-5 zweigeteilte kleine Findorff-Siedlung mit dazwischen gelegenen Grünlandparzellen, alte Fachwerkhöfe, vereinzelt gut eingefügte Neubebauung; von Altgehölzen umgeben historisches Klinkerpflaster auf der Altenbrücker Str. Neuenfelde + Findorff-Siedlung zwischen Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor, von dichten Gehölzbeständen umgebene Fachwerkhöfe historisches Klinkerpflaster auf der Neuenfelder Str. einzelne störende Nebengebäude bzw. Nutzungen, Nadelgehölze und Rhododendren Bereiche mit Freizeitwohnen SF 4-1 Hohes Moor o Wochenendhausgebiet mit waldartigem Charakter, in Birkenwald gelegene Wochenend- bzw. Ferienhäuser südlich zwei landwirtschaftliche Hofstellen mit teils störenden Nebengebäuden SF 4-2 Wochenendplatz Ohlenstedter Quellsee - rund um drei größere Abbaugewässer angeordnete Wochenendhausbebauung und Dauercamper, randlich Gehölzflächen lediglich im Südosten mangelhaft eingegrünt SF 4-3 Brahmberg/ Horstmoor o Wochenendhausbebauung randlich der Drepte-Niederung, waldartiger Charakter (Moorbirkenwald), randliche Ackerflächen sowie im Süden gelegene Einfamilienhäuser einbezogen Erweiterung im Nordwesten störend Gewerbestandorte SG 3-1 Gewerbegebiet Pennigbüttel -- westlich der B 74 in ehemaligen Sandabbau eingefügtes Gewerbegebiet, östlich der B 74 teils Gewerbebetriebe, teils Bodenabbau zusätzliche Beeinträchtigungen durch B 74 und westlich verlaufende Bahn SG 4-1 Gewerbegebiet Heilshorn -- großformige gewerbliche Bauten sowie versiegelte Parkplatzflächen an der L 149, nur teilweise durch Feldgehölze eingegrünt im Westen übergehend in Gewerbegebiet Brundorf Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 81 Code (vgl. Karte 5) Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit LandschaftsbildQualität Siedlungsbezogene Sonderstandorte SZ 3-1 Mülldeponie Sandhausen und Umgebung -- Abgrabungsflächen und Deponie Sandhausen mit Brachflächen, Gehölzsukzession, einigen randlichen Acker- und Grünlandflächen Relief stark durch Sandabbau und Deponie-Überdeckung überformt SZ 4-1 Kasernengelände Garlstedt -- durch großformige Bebauung und hohen Versiegelungsgrad geprägter Bereich mit militärischer Nutzung, nicht öffentlich zugänglich einbezogen ist auch südlich angrenzender störender Gewerbebetrieb an der L 135 im Süden und Westen angrenzende Waldflächen, im Osten und insbesondere im Norden mangelhaft in Umgebung eingebunden Qualität des Landschaftsbildes ++ sehr hoch + hoch o mittel - gering -- sehr gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 82 3.2.2 Erholungseignung der Landschaft Nachfolgend werden die Faktoren beschrieben, die neben der Qualität des Landschaftsbildes die Erholungseignung der Landschaft bestimmen. Es handelt sich um: • Erschließung durch erholungsbezogenes Wegenetz • Einrichtungen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung • Nähe zu Siedlungsflächen Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der Landschaftsbildqualitäten (vgl. Kap. 3.2.1) werden Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung abgeleitet. 3.2.2.1 Die Erholungseignung im Stadtgebiet Erschließung durch erholungsbezogenes Wegenetz Mit den Rundwanderwegen des Grünen Rings der Region Bremen führen Radwege von regionaler Bedeutung durch das Stadtgebiet. Ein Abschnitt der Route „Marsch, Moor & Geest“ verläuft von Hambergen über Ohlenstedt und Garlstedt weiter nach Schwanewede. Von diesem Rundweg führen drei Querverbindungen durch das Stadtgebiet zu den übrigen Routen des Grünen Rings („Stadtrandweg Bremen“, „Landschaft am Wasser“): • von Garlstedt durch die Elm, über die Lange Heide in Richtung Stendorf; • von Hambergen über Freißenbüttel, Westerbeck, die Kernstadt, Buschhausen, Scharmbeckstotel weiter nach Ritterhude; • von Ströhe am Fuß des Geestrandes entlang über Sandhausen, Altendamm, Pennigbüttel, die Kernstadt, Ruschkamp weiter nach Ritterhude. Neuerdings besteht mit dem Butenpad ein Radrundweg um die Kernstadt. Die Strecke verläuft vom Osterholzer Siedlungskern über Neue Str. und Ahrensfelder Str. nach Pennigbüttel, von dort über Wiste und Westerbeck nach Buschhausen. Über den Bahrenwinkler Weg wird die Kernstadt wieder erreicht. Durch Lintel hindurch geht es in die Teufelsmoorniederung und entlang des Siedlungsrandes und über den Kuhdamm zurück zum Ausgangspunkt. Im Auftrag des Landkreises Osterholz wurde ein Wegekonzept für die Hammeniederung erstellt17. In Hinblick auf den Schutzanspruch von weiten Teilen der Hammeniederung (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet/ geplantes Naturschutzgebiet; vgl. Kap. 5.1), erfolgt eine Abwägung der Belange der Erholungsnutzung mit den Belangen des Artenschutzes, insbesondere des Brut- und Gastvogelschutzes. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Radwege in der Hammeniederung dargestellt. Es handelt sich überwiegend um bestehende Wege, teilweise ist jedoch eine Erneuerung bzw. ein Ausbau erforderlich. An einigen Stellen ist zum Wegelückenschluss ein Neubau von Radwegen vorgesehen. Weitere Radwege erschließen Teile der Geest. Die Radwege sind in Karte 5 dargestellt. 17 Planungsgruppe Landespflege: Wegekonzept Hammeniederung. Karte 5: Konzept für ein naturverträgliches Freizeitwegenetz, Oktober 2003 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 83 Ein dichtes Spazierwegenetz besteht im Stoteler Wald, auf dem TÜP Garlstedt, im Waldgebiet Schmidts Kiefern und in der Elm (mit Trimm-Dich-Pfad und Naturlehrpfad). Die Landwirtschaftsflächen der Geest sind zudem durch ein relativ dichtes Netz an Feldwegen erschlossen, die sich ebenfalls für Spaziergänge eignen. Für die Teufelsmoorniederung erfolgt eine Darstellung von Wanderwegen ebenfalls über das Wegekonzept Hammeniederung. Neben den Radwegen (s.o.), die sich i.d.R. auch als Wander- bzw. Spazierwege eignen, sind Wanderwege u.a. im Niedersandhauser und Ahrensfelder Moor, im Bereich Torfkanal und Randmoore, westlich der oberen Beekniederung sowie am Niederungsrand südlich der Kernstadt vorgesehen. Südlich des Günnemoores ist die Neuanlage eines Wanderweges geplant. Die Wanderwege gemäß Wegekonzept Hammeniederung sind in Karte 5 übernommen. Ein ausgewiesenes Reitwegenetz besteht im Stadtgebiet nicht. Von den Freizeitreitern, deren Zahl in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist, werden jedoch in verschiedenen Bereichen Straßen und Wege mit genutzt (insbesondere Umgebung von Garlstedt, Schmidts Kiefern, Lange Heide, Bredenberg, Feldhof). Dies führt teilweise zu Konflikten mit anderen Erholungsnutzungen. Möglichkeiten für Sportbootfahrer bieten sich auf der Hamme, die über den Hafenkanal vom Osterholz-Scharmbecker Hafen aus erreichbar ist. Neben dem Hafen gibt es Bootsanleger an Tietjens Hütte, Melchershütte und an der Hammebrücke (Teufelsmoorstr.) sowie außerhalb des Stadtgebietes in Neu Helgoland. Die Hamme steht über die Lesum mit der Weser in Verbindung. Auf der Hamme werden Torfkahnfahrten angeboten, die ein Stück Landschaftsgeschichte erfahrbar machen. Seit dem Beginn des Torfabbaus in der Teufelsmoorniederung stellte die Hamme über lange Zeit den Haupt-Transportweg nach Bremen dar. Heute werden Nachbauten der typischen schwarzen Torfkähne mit rotbraunen Segeln für touristische Fahrten eingesetzt. Die Kleinbahnstrecke von der Kernstadt nach Worpswede und Bremervörde ist eine weitere traditionsreiche Verkehrsverbindung durch die Teufelsmoorniederung, die bei Fahrten mit dem Moorexpress erlebt werden kann. Weiterhin werden im Günnemoor touristische Fahrten mit einer ehemaligen Torfbahn angeboten. Einrichtungen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung Möglichkeiten für die landschaftsbezogene Erholung werden von folgenden Einrichtungen geboten: • Golfplatz Garlstedt, • Segelflugplatz Osterholz-Scharmbeck, • Wochenendplatz am Ohlenstedter Quellsee (mit Badestelle), • vier Camping- und Wochenendplätze beidseits der Hamme nördlich der Teufelsmoorstraße, • Sportbootverleih des Gasthauses Schamaika (an der Hammebrücke), • Tiergarten Ludwigslust. Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte der Kultur- und Naturlandschaft werden zudem durch folgende Einrichtungen und Veranstaltungen vermittelt: • Heimatmuseum (Kernstadt, Bördestr.), Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 84 • Norddeutsches Vogelmuseum (Kernstadt, Bördestr.), • BIOS - Biologische Station Osterholz e.V. in der Mühle an der Lindenstr. (z.B. naturkundliche und kulturhistorische Führungen), • Herbstmarkt in Osterholz-Scharmbeck (traditioneller Viehmarkt). Nähe zu Siedlungsflächen Die Nähe zu Siedlungsflächen ist ein wesentliches Kriterium für die Nutzung von Erholungslandschaften für kurzzeitige (wohnungsnahe) Erholungsaktivitäten (z.B. Hundespaziergang, Joggen, Feierabend-Erholung). Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen sowie von Touristen werden jedoch auch weiter entfernt gelegene Bereiche aufgesucht. Als Haupt-Ausgangspunkte für Erholungsnutzungen können aufgrund der hohen Einwohnerzahlen die Kernstadt Osterholz-Scharmbeck sowie Ritterhude und Worpswede angenommen werden (vgl. Landschaftsrahmenplan). Als nähere Umgebung dieser Siedlungsschwerpunkte können etwa der südliche und zentrale Abschnitt des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes und die angrenzenden Randbereiche der Teufelsmoorniederung, der Südostteil der Bremer Schweiz und die untere Beekniederung (Breites Wasser) abgegrenzt werden. Auf kommunaler Ebene sind jedoch auch Erholungsmöglichkeiten in der Umgebung von kleineren Siedlungen, Camping- und Wochenendplätzen sowie Wochenendhaussiedlungen zu berücksichtigen. Diese werden im Rahmen des Landschaftsplans ebenfalls betrachtet. 3.2.2.2 Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung Zur Bewertung der Erholungseignung wird eine Unterscheidung in Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung und Landschaftsräume ohne besondere Erholungseignung vorgenommen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese Unterscheidung die Erholungseignung der Landschaft nur grob widerspiegelt, da sie der räumlichen und zeitlichen Komplexizität der Landschaft nur bedingt gerecht wird. So wird die Erholungseignung des Geestrandes beispielsweise durch die weiten Sichtbeziehungen in das Teufelsmoor mit bestimmt. Die Abgrenzung der Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung wird unter Berücksichtigung der Qualität des Landschaftsbildes (vgl. Kap. 3.2.1), der Ausstattung mit Erholungsinfrastruktur (insbesondere Erschließungswege) sowie der Nähe zu Siedlungsflächen (vgl. Kap. 3.2.2) folgendermaßen vorgenommen: • Die Bewertung erfolgt schwerpunktmäßig für die freie Landschaft. Die größeren Siedlungsflächen bleiben unberücksichtigt, da hier der Landschaftsbezug der Erholungsnutzung i.d.R. nicht gegeben ist. Bezüglich der Bedeutung innerörtlicher Freiflächen wird für die Kernstadt auf das Freiraumentwicklungskonzept im Anhang verwiesen. Auf eine weitergehende Betrachtung von Freiflächen in den übrigen Siedlungen und deren Bedeutung für die Erholungseignung wird verzichtet, da keine ausreichenden Kenntnisse hierzu vorliegen. • Es wird davon ausgegangen, dass Bereiche geringer und sehr geringer Landschaftsbild-Qualität i.d.R. eine nachrangige Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung aufweisen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 85 • Für das Teufelsmoor erfolgt die Beurteilung der Erholungseignung auf Grundlage des Wegekonzeptes Hammeniederung (s.o.). Die dort dargestellten, vorhandenen und geplanten Rad- und Wanderwege werden einschließlich ihrer Nahbereiche als Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Für die übrigen vorhandenen Wege ist künftig im Rahmen von Schutzgebietsausweisungen (GRProjekt, vgl. Kap. 5.1.1) mit einem Ausschluss der Erholungsnutzung zu rechnen. Ergänzend wird die Hamme mit Randbereichen aufgenommen, da WassersportNutzungen auch künftig zugelassen sein werden. • Auf der Geest wird für die Radwege des Grünen Rings sowie für den OsterholzScharmbecker Radrundweg (Butenpad) einschließlich der jeweiligen Nahbereiche eine besondere Erholungseignung dargestellt. Ausgenommen sind Streckenabschnitte, die entlang von verkehrsreichen Straßen geführt sind. Landschaftsräume mit dichtem Spazierwegenetz werden ebenfalls berücksichtigt. • Die nähere Umgebung der Siedlungsschwerpunkte Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Worpswede wird mit eingestellt, sofern entsprechende Landschaftsbildqualitäten und Erschließungswege vorhanden sind. • Ergänzend werden Landschaftsräume in der Umgebung von kleineren Siedlungen, Wochenendhausgebieten, Camping- und Wochenendplätzen aufgenommen, die sich aufgrund von Landschaftsbildqualität und Infrastruktur besonders für die Erholungsnutzung eignen. Die Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung sind in Tab. 6 unter Angabe der wertgebenden Kriterien aufgeführt. Sie sind in Karte 5 gekennzeichnet. Tabelle 6: Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung Landschaftsraum mit besonderer Erholungseignung wertgebende Kriterien Geest bei Buggehorn und Garlstedt • überwiegend hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • Abschnitte des Grünen Rings • Nähe zu Garlstedt Schmidts Kiefern und TÜP Garlstedt • teils hohe Landschaftsbild-Qualität • dichtes Spazierwegenetz • Nähe zu Garlstedt und Heilshorn • überwiegend hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • Abschnitte des Grünen Rings • Bedeutung für die West-Ost-Vernetzung von Erholungslandschaften im Nordwesten des Stadtgebietes, Einbindung von Garlstedt und Ohlenstedt/ Wochenendhausgebiet Hohes Moor Niederung des Giehler Baches (einschließlich Fuchstal und Elenbruch) • überwiegend hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • Abschnitt des Grünen Rings • Nähe zu Ohlenstedt, Hülseberg, Freißenbüttel, Wochenendplatz am Ohlenstedter Quellsee und Wochenendhausgebiet Hohes Moor Heimelberg und Brandheide • hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • Nähe zu Freißenbüttel, Hülseberg und Wochenendplatz am Ohlenstedter Quellsee • teils hohe Landschaftsbild-Qualität • randlich Abschnitte des Grünen Rings und des OsterholzScharmbecker Radrundwegs • Nähe zu Osterholz-Scharmbeck • Nähe zu Sandhausen, Freißenbüttel und Pennigbüttel Nahbereich Ohlenstedter Weg/ Aßberg nördlicher Geestrand zwischen Schäferberg und Kernstadt Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 86 Landschaftsraum mit besonderer Erholungseignung wertgebende Kriterien Elm • hohe Landschaftsbild-Qualität • dichtes Spazierwegenetz • Abschnitt des Grünen Rings • Nähe zu Garlstedt, Hülseberg, Wochenendplatz am Ohlenstedter Quellsee und Wochenendhausgebiet Horstmoor • hohe Landschaftsbild-Qualität • Abschnitte des Grünen Rings und des Osterholz-Scharmbecker Radrundwegs • weiterer Radwegeabschnitt mit Bedeutung für die Anbindung der Kernstadt und Buschhausens an die nordwestlich gelegenen Erholungslandschaften (insbes. Elm) • Nähe zu Heilshorn • sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • dichtes Spazierwegenetz • Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude • Nähe zu Buschhausen und Scharmbeckstotel • teils sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • randlich verläuft Radweg des Grünen Rings • Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude • Nähe zu Buschhausen und Scharmbeckstotel • sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • randlich Abschnitte des Grünen Rings und des OsterholzScharmbecker Radrundwegs • Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude • Nähe zu Buschhausen und Scharmbeckstotel • teils hohe Landschaftsbild-Qualität • Rad- und Wanderwege von regionaler Bedeutung • im Norden Osterholz-Scharmbecker Radrundweg • Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude • Nähe zu Scharmbeckstotel • überwiegend hohe und sehr hohe Landschaftsbild-Qualität • Rad- und Wanderwege von regionaler Bedeutung • im Westen Abschnitte des Osterholz-Scharmbecker Radrundwegs • Wassersport-Möglichkeiten auf Hamme und Hafenkanal • in Teilbereichen Nähe zu Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Worpswede • weiterhin Nähe zu Sandhausen, Pennigbüttel, Scharmbeckstotel, Siedlung Teufelsmoor und Camping-/ Wochenendplätzen an der Hammebrücke Teilbereiche der Langen Heide Stoteler Wald Bremer Schweiz zwischen Buschhausen und Stoteler Wald Quelltäler der Wienbeck südlicher Geestrand zwischen Lintel und Ruschkamp Teufelsmoor: Nahbereich von Rad- und Wanderwegen sowie Hamme Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3.3 87 Boden 3.3.1 Die Funktionen des Bodens Boden ist ein aus fester mineralischer und organischer Substanz, flüssiger Bodenlösung und gasförmigen Anteilen bestehender Naturkörper, der den obersten Teil der Erdkruste umfasst. Böden entwickeln und verändern sich unter Einwirkung verschiedener Faktoren (Klima, Ausgangsgestein, Relief, Wasserhaushalt, Pflanzen- und Tierwelt, menschliche Einflussnahme, Zeit). Die dabei ablaufenden Prozesse (z.B. Verwitterung, Humusanreicherung, Stoffverlagerung) führen zu Veränderungen der Bodeneigenschaften und damit auch zu unterschiedlichen Funktionserfüllungen. Weiterhin sind sie im Bodenprofil sichtbar und werden zur Abgrenzung unterschiedlicher Bodentypen (s. Kap. 3.3.2) herangezogen. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) gliedert die Funktionen des Bodens in I. natürliche Funktionen als a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, II. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie III. Nutzungsfunktionen als a) Rohstofflagerstätte, b) Fläche für Siedlung und Erholung, c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. 3.3.2 Die Böden des Stadtgebietes Im Folgenden werden die im Plangebiet ausgeprägten Böden kurz nach Eigenschaften und Verbreitung beschrieben. Die Verbreitung wurde aus der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000 (BÜK 50)18 übernommen. Die BÜK 50 basiert nicht auf flächendeckenden Kartierungen, sondern wertet unterschiedliche Informationsgrundlagen (geologische Karten, historische Nutzungskarten, Bodenkarten, forstliche Standortkarten, Klimadaten u.a.) aus. Durch die Verschneidung von Daten unterschiedlicher Maßstabsebenen sowie die Konzeption als Übersichtskarte entstehen Einschränkungen hinsichtlich der Aussagegenauigkeit der BÜK 50. Insbesondere hinsichtlich der Darstellung von kleinflächigen Bodenausprägungen bestehen Defizite. Als Vorteile stehen dem die flächendeckende Verfügbarkeit der BÜK 50 in Niedersachsen sowie die aus den Eingangsdaten abgeleiteten Hintergrundinformationen entgegen, die weit mehr Auswertungsmöglichkeiten als die bloße flächenhafte Darstellung bodentypologischer Einheiten eröffnen. 18 Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung: Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000, BÜK 50. Digitale Version Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 88 Die Böden des Stadtgebietes sind in ihrer heutigen Ausprägung das Ergebnis einer z.T. seit der Saale-Eiszeit andauernden Entwicklung. Von den Gletschern wurden Geschiebelehme und Geschiebedecksande herantransportiert und abgelagert. Während der Weichsel-Eiszeit, deren Vergletscherung das Plangebiet nicht erreichte, kam es zur Sedimentation von fluviatilen Sanden. Weiterhin wurden in Teilbereichen des Stadtgebietes, insbesondere am Geestrand zwischen der Kernstadt und Myhle, Flugsanddecken von 4 – 8 dm Mächtigkeit abgelagert. Im Verlauf des Holozäns sedimentierten feinere Partikel (perimarine und brackische Sedimente) im Überschwemmungsbereich der Hamme. In der gesamten Hammeniederung führten hoch anstehendes Grundwasser und Überschwemmungen zur Bildung von Niedermoortorfen, die teils von Lagen perimariner Sedimente durchzogen oder überlagert sind. Großflächig setzte sich die Entwicklung mit der Bildung von Hochmoortorfen fort, die weder vom Grundwasser noch vom Überflutungswasser beeinflusst, sondern nur vom Regenwasser gespeist wurden. In Bachniederungen und Senken der Geest kam es ebenfalls zur Entstehung von Niedermoortorfen, kleinflächig auch zur Hochmoorbildung. Auf den unterschiedlichen Ausgangsmaterialien führten verschiedene Prozesse zur Ausdifferenzierung von Bodentypen, die nachfolgend kurz beschrieben werden. Die Bodentypen sind in Karte 6 dargestellt. Braunerde-Subtypen (Podsol-Braunerde, Pseudogley-Braunerde) Der für Braunerden kennzeichnende Prozess ist die fortschreitende Verwitterung der mineralischen Bestandteile im Oberboden. Bei der Oxidation von Eisen an der Oberfläche der Bodenpartikel entsteht deren braune Färbung. Weiterhin werden bei der Mineralverwitterung Pflanzennährstoffe freigesetzt. Im Stadtgebiet kommen keine reinen Braunerden vor, jedoch sind auf Geschiebedecksanden Übergangsformen zu Podsolen und Pseudogleyen (s.u.) ausgeprägt. PodsolBraunerden stehen in Teilbereichen von Ohlenstedter Geest, Garlstedter Heide und auf dem Geestrand an. Pseudogley-Braunerden finden sich schwerpunktmäßig auf dem Geestrand. Podsol und Subtypen (Braunerde-, Pseudogley-, Gley-Podsol) Bei Podsolen handelt es sich um nährstoff- und basenarme, wasserdurchlässige Sandböden. Mit dem versickernden Niederschlagswasser werden Humusstoffe und verschiedene Metalloxide in tiefere Bodenbereiche transportiert, wo sie sich teilweise absetzen. Im Extremfall können nahezu undurchlässige Bänder im Unterboden entstehen, die als Ortstein bezeichnet werden. Podsole sind großflächig auf den eiszeitlichen Sanden der Garlstedter Heide entstanden. Weitere Vorkommen liegen in der Ohlenstedter Geest, auf dem Geestrand und untergeordnet auch in der Langen Heide. Die Übergangstypen zu Braunerden (s.o.), Pseudogleyen und Gleyen (s.u.) sind im Stadtgebiet ebenfalls auf diese Naturräume beschränkt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 89 Pseudogley und Subtypen (Braunerde-, Podsol-, Gley-Pseudogley) Charakteristisch für Pseudogleye ist der Einfluss von Stau- oder Haftnässe, der auf undurchlässige Schichten im Untergrund oder auf einen geringen Anteil versickerungswirksamer Bodenporen zurückzuführen ist. Entsprechend weisen die Standorte einen ungünstigen Wasserhaushalt mit Nässe während niederschlagsreicher Zeiten und Austrocknung während niederschlagsarmer Perioden auf. Pseudogleye und Pseudogley-Subtypen sind charakteristisch für die Naturräume Bremer Schweiz und Lange Heide, wo sie sich auf Geschiebelehmen und Geschiebedecksanden fast flächendeckend entwickelt haben. Auch auf dem OsterholzScharmbecker Geestrand sowie in der Garlstedter Sandgeest werden größere Flächenanteile von diesen Böden eingenommen. Pseudogley-Plaggenesch Die Entstehung von Plaggenesch-Böden ist auf menschliche Einflussnahme zurückzuführen: Zur Aufwertung der wenigen Ackerflächen (Eschfluren) wurden etwa seit dem 10. Jh. sogenannte Plaggen in den Heidegebieten und Niederungsbereichen gewonnen: Der durchwurzelte, humusreiche Oberboden wurde abgestochen, als Einstreu in den Ställen benutzt und anschließend, angereichert mit Dung, auf die Felder ausgebracht. Durch die oftmals Jahrhunderte andauernde Plaggenwirtschaft wurden die im Bereich der Eschfluren ursprünglich vorhandenen Böden durch teils mehrere Dezimeter mächtige, nährstoffreiche Schichten überdeckt. Allerdings führte die Plaggenwirtschaft auch zur Nährstoffverarmung der Bereiche, in denen die Plaggen gewonnen wurden. Sie begünstigte somit die Podsolierung und die Ausbreitung von Heidevegetation. Ein Plaggenesch mit Staunässeeinfluss steht nordwestlich von Freißenbüttel an. Die Plaggenauflage ist zwischen 4 und 8 dm mächtig. Tiefumbruchboden Um undurchlässige Schichten im Untergrund (z.B. Ortstein) zu zerstören oder den Nährstoff- und Wasserhaushalt eines Standortes für die landwirtschaftliche Nutzung zu optimieren, wird unter Umständen ein einmaliger Tiefumbruch vorgenommen. Hierbei werden die Böden etwa 8 bis 13 dm tief gepflügt. Die ehemals parallel zur Oberfläche verlaufenden Bodenhorizonte (visuell abgrenzbare Bereiche ähnlicher Eigenschaften und Entstehung) sind anschließend als diagonale Bänder im Bodenprofil erkennbar oder werden durch die Durchmischung der Bodensubstanz unkenntlich. Nördlich von Freißenbüttel wird ein Bereich mit Tiefumbruchböden ausgewiesen. Die Fläche wurde ehemals von Podsolböden (s.o.) eingenommen. Gley und Subtypen (Podsol-, Pseudogley-Gley, Gley mit Niedermoorauflage) Gleye sind grundwasserbeeinflusste Mineralböden, die durch den Wechsel von reduzierenden und oxidierenden Verhältnissen nahe der Bodenoberfläche geprägt sind. Die daraus resultierenden Stoffumwandlungen und –verlagerungen sind im Oxidationshorizont durch Rostfleckung (Eisenoxyde) erkennbar. Auch bei Grundwasserstandsabsenkungen bleiben diese Merkmale im Oberboden noch längere Zeit erhalten. Man spricht dann von reliktischen Gleyen, da der standorttypische Grundwassereinfluss nicht mehr wirksam, aber im Bodenprofil noch erkennbar ist. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 90 Gleyböden kennzeichnen die Bachtäler des Geestrandes und stehen teilweise auch am Fuß der Geestkante (Hammemarsch und Hammeniederung) an. Gley-Subtypen kommen in den grundwassernahen Bereichen der übrigen Geest sowie am Rand der Hammeniederung bei Hüttenbusch vor. Kleimarsch Von den Überschwemmungswassern der Hamme wurden in der ursprünglich tidebeeinflussten Flussaue feinste Partikel abgelagert. Im äußersten Süden des Stadtgebietes überlagern diese feinkörnigen perimarinen Sedimente die Niedermoortorfe in einer Mächtigkeit von 4 – 8 dm. Im Zuge der Bodenreifung erfolgte eine Setzung und Entwässerung der Sedimente. Mit dem Niederschlagswasser wurden zudem Carbonate ausgewaschen. Die Kleimarsch-Standorte sind durch Nährstoffreichtum und Grundwassereinfluss geprägt. Niedermoor Niedermoore entstehen, wenn durch Wasserüberschuss die Zersetzung der anfallenden organischen Substanz gehemmt wird. Diese Entwicklung kann unter dem Einfluss hochanstehenden Grundwassers oder im Randbereich von Oberflächengewässern stattfinden. Durch die Akkumulation wenig zersetzter Pflanzenteile werden Torfe gebildet. Bei einer Torfmächtigkeit von 3 dm oder mehr, spricht man von Niedermooren. Böden mit geringeren Torfmächtigkeiten sind i.d.R. als Gleye mit Niedermoorauflage (s.o.) zu klassifizieren. Die Bachniederungen der Sandgeest (Schönebecker Aue, Drepte, Schaufleet) sind abschnittsweise vermoort. Am Fuß der Geestkante findet sich ein zusammenhängendes Niedermoorband. Weiterhin stehen entlang von Hamme und Beek großflächig Niedermoore an. Im südlichen Abschnitt der Hamme weisen diese Moore eine Knickmarschauflage auf. Hochmoor Im Unterschied zu Niedermooren zeichnen sich Hochmoore durch extreme Nährstoffarmut aus, die zusammen mit dem Wasserüberschuss das Spektrum der vorkommenden Pflanzen auf hochspezialisierte Arten einschränkt. Charakteristisch sind Torfmoose der Gattung Sphagnum, aus deren abgestorbener Biomasse die Hochmoortorfe im Wesentlichen bestehen. Hochmoore bilden sich oftmals über Niedermooren, wenn die Bodenoberfläche durch das Torfwachstum aus dem Einflussbereich des Grundwassrs herauswächst und die Vegetation nur noch von nährstoffarmem Niederschlagswasser gespeist wird. Wo das Grundwasser extrem nährstoffarm ist, kann Hochmoorbildung jedoch auch direkt auf mineralischem Untergrund erfolgen („wurzelechte Hochmoore“). Innerhalb der naturräumlichen Einheiten Hammeniederung und Hamme-Hochmoore stehen großflächig Hochmoore an. Auf der Ohlenstedter Geest finden sich zwei kleine Hochmoore im Bereich der Wochenendsiedlung Littberg (Hohes Moor) und an der nordöstlichen Stadtgebietsgrenze. Beim Hohen Moor handelt es sich um ein wurzelechtes Hochmoor. Im Naturraum Garlstedter Sandgeest gibt es weitere, oftmals degenerierte Hochmoorvorkommen, die maßstabsbedingt in der BÜK 50 nicht dargestellt sind. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 91 Ob die beschriebenen Bodentypen tatsächlich noch ausgeprägt sind, ist von Art und Intensität aktueller und aufgegebener anthropogener Nutzungen abhängig. Insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen ist mit einer deutlichen Überprägung oder völligen Zerstörung der beschriebenen Bodentypen zu rechnen. 3.3.3 Besondere Werte und Funktionen von Böden19 Nachfolgend werden Bereiche definiert, die besondere Bedeutung für das Schutzgut Boden erlangen. Diese besonderen Werte werden anhand der in Kapitel 3.3.1 beschriebenen natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen abgeleitet. Die Eignung von Böden, für die verschiedenen Nutzungsfunktionen als Standort zu dienen, ist für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht bewertungsrelevant.20 Die Bereiche mit besonderen Werten und Funktionen von Böden sind in Tabelle 7 aufgelistet und in Karte 7 dargestellt. Der Bewertungsansatz wurde aus dem Landschaftsrahmenplan21 übernommen und z.T. erweitert bzw. an die lokalen Gegebenheiten angepasst. Die Aussagekraft der Bewertungsergebnisse wird durch die begrenzte Datengrundlage eingeschränkt. Bei einigen der berücksichtigten Parameter (z.B. Bodenfeuchtestufe) handelt es sich um abgeleitete oder verallgemeinerte Werte, die entsprechende Unsicherheiten aufweisen. 19 Das Bundesbodenschutzgesetzt definiert den Boden ausschließlich über seine Funktionen, ohne dem Boden per se einen Eigenwert beizumessen. Da sich Kriterien wie Seltenheit und Naturnähe auch in die Bewertung der Bodenfunktionen einstellen lassen, wird bei der nachfolgenden Bewertung der Böden dem funktionalen Ansatz des Bundesbodenschutzgesetzes gefolgt. Entsprechend wird auf eine stringente Unterscheidung der Begriffe ‚Werte‘ und ‚Funktionen‘ verzichtet: Besondere Werte ergeben sich aus einer guten Funktionserfüllung. 20 Die natürliche Bodenfruchtbarkeit als Voraussetzung für eine standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist als Aspekt der natürlichen Funktion als Lebensgrundlage für den Menschen berücksichtigt. 21 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 92 Tabelle 7: Besondere Werte und Funktionen von Böden Bodenfunktion gemäß BBodSchG Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen als besondere Werte werden definiert: Vorkommen im Stadtgebiet22 Datenquellen und Bemerkungen Böden mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher Bedeutung als Lebensgrundlage für den Menschen keine Vorkommen bekannt Böden mit einer Bodenfeuchtestufe von 3 oder geringer und zugleich nährstoffarmen Standortbedingungen: Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für spezialisierte Arten aufgrund der geringen Nährstoffverfügbarkeit Böden mit der Feuchtestufe 8 (mittel feucht) bis 10 (nass): Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für spezialisierte Arten aufgrund der hohen Bodenfeuchte Podsole, Braunerde-Podsole und PodsolBraunerden im Bereich Ohlenstedter Geest, Garlstedter Heide, Lange Heide und OsterholzScharmbecker Geestrand Moorböden, Gleye, Gley-Pseudogleye und Kleimarsch: nahezu der gesamte Osten des Stadtgebietes (Hamme-Hochmoore, -Niederung und –Marsch); Niederungsbereiche von Schönebecker Aue, Garlstedter Aue, Drepte, Schaufleet, Giehler Bach und deren Zuflüssen BÜK 50; Bewertungsansatz entspricht absoluten Grünlandstandorten im LRP weite Teile der Teufelsmoorniederung; kleinere Bereiche an Schönebecker Aue und im Nordwesten des Stadtgebietes BÜK 50 und Biotoptypenkarte Da eine differenzierte Datengrundlage zum natürlichen Ertragspotenzial nicht vorliegt und infolge der naturräumlichen Gegebenheiten das Vorkommen von Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit unwahrscheinlich ist, werden für diese Teilfunktion keine wertvollen Bereiche ausgewiesen. BÜK 50 Funktion im Stoffhaushalt Funktion im Wasserhaushalt Die Funktionen des Bodens im Wasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Grundwasserschutzpotenzial, Retention) werden bei der Bewertung des Schutzgutes Wasser berücksichtigt. Filterfunktion Die (mechanische) Filterfunktion des Bodens wird nicht zur Ausweisung wertvoller Bereiche herangezogen. Zum einen führt eine hohe Funktionalität zu einem hohen Risiko der Schadstoffanreicherung im Boden, zum anderen wird die Filterfunktion bei der Bewertung des Grundwasserschutzpotenzials (Schutzgut Wasser) mit eingestellt. Moorböden unter Dauervegetation (Wald, flächige Gehölze, Grünland, Moorvegetation, Heide, Ruderalvegetation): Böden mit hoher Bedeutung als Stoffsenke (Kohlenstoffspeicher u.ä.) 22 Es kann zu Überschneidungen und Überlagerungen bei den verschiedenen Parametern einer Funktion sowie zwischen verschiedenen Funktionen kommen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Bodenfunktion gemäß BBodSchG als besondere Werte werden definiert: Pufferfunktion (i.w.S.) Vorkommen im Stadtgebiet22 Böden mit der Bodenartengruppe lehmiger Sand oder schluffiger Ton im Oberboden: Böden mit einer hohen physikochemischen Sorptionsfähigkeit weite Bereiche westlich entlang des Geestrandes; kleinere Bereiche in der Ohlenstedter Geest; Streifen mit brackischen bzw. perimarinen Ablagerungen entlang der Hamme 93 Datenquellen und Bemerkungen BÜK 50, Bewertungsansatz entspricht LRP; die Bewertung der Pufferfunktion bezieht sich nicht auf die Säurepufferung, da zu pH-Werten u.ä. keine Angaben vorliegen. Bewertet wurde vielmehr die Kapazität der Böden, Nähr- und Schadstoffe zu binden. Verschiedene Schadstoffe unterliegen im Boden den unterschiedlichsten Umwandlungsprozessen. Aus diesem Grund wird eine generalisierende BeStoffumwandlungsfunktion (Schadstoffe) wertung der Stoffumwandlungsfunktion nicht vorgenommen. Naturhistorische Archivfunktion Bodentypen und Bodenformen mit einem Flächenanteil von unter 1 % im landkreisweiten Vergleich (Gley-Pseudogleye, Gleye mit Niedermoorauflage, unzerstochene Niedermoore): seltene Böden Objekte von geowissenschaftlicher Bedeutung einschließlich naturnaher Hochmoorböden: Böden, die Aufschluss über die wechselnden Umweltbedingungen im Verlauf des Holozäns geben können (z.B. über Pollendiagramme) alte Waldböden: naturnahe Böden mit weitgehend ungestörtem Profilaufbau Gley-Pseudogleye nördlich und östlich von Ohlenstedt sowie kleinflächig westlich von Feldhof und nördlich von Freißenbüttel; Gleye mit Niedermoorauflage in Bachtälern und Senken der Lehmgeest, am Fuß der Geestkante östlich Pennigbüttel sowie in den Hammewiesen im Bereich Am Schütt; unzerstochene Niedermoore am Breiten Wasser und an der Hamme im nordöstlichen Teil der Hammeniederung Moorbereiche Sandhauser Moor, Neuenfelder Moor und Breites Wasser im Osten des Stadtgebietes; Kleinsthochmoor am Schierhorster Weg (Lange Heide) Im Schrum im Nordosten der Ohlenstedter Geest (Podsol-Pseudogley und GleyPseudogley); Waldbereich östlich der Drepte südlich von Hülseberg (Pseudogley, Podsol); Teile des Stoteler Waldes entlang der Schönebecker Aue (Pseudogley-Gley und Pseudogley); Klosterholz in der Kernstadt (Gley-Podsol, Pseudogley) BÜK 50, NIBIS-Auswertung; Bewertung entspricht LRP LRP (Anlage 3) und Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotenzials von Niedersachsen und Bremen – Schutzwürdige, geowissenschaftliche Objekte (NLfB 1982) aus LRP übernommen: berücksichtigt sind hier nur Bereiche ab ca. 5 ha Größe; die Abgrenzungen sind z.T. unsicher, da aus dem Vergleich mit historischen Karten abgeleitet Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Bodenfunktion gemäß BBodSchG Kulturhistorische Archivfunktion 94 als besondere Werte werden definiert: Vorkommen im Stadtgebiet22 Datenquellen und Bemerkungen Bodendenkmale: Wurten, Grabhügel, Urnenfriedhöfe, Befestigungsanlagen u.ä., die Rückschlüsse auf die Siedlungsgeschichte zulassen nach Angaben des Landkreises unter Berücksichtigung der ADABweb-Kartierung Pseudogley-Plaggenesch: Böden, die in ihrer Entstehung auf eine kulturhistorisch bedeutsame Nutzungsform zurückzuführen sind BÜK 50; Bewertung entspricht LRP Wurten entlang der Teufelsmoorstraße; Grabhügel und Gräberfelder auf der Geest; Urnenfriedhöfe, Burgwall (Gut Sandbeck), Steingrab (Hünengrab) und Schalenstein (am Kreishaus) in der Kernstadt, vermutete Motte (Turmhügel) am Oberlauf der Wienbeck, Befestigungsanlagen nördlich Garlstedt und an der Schönebecker Aue, Siedlungen in Freißenbüttel und an der Hammebrücke nordwestlich Freißenbüttel Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 95 3.3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Böden Durch anthropogene Nutzungen (vgl. Kap. 3.3.1 - Nutzungsfunktionen) werden Böden in ihren natürlichen Eigenschaften mehr oder weniger stark gestört und dadurch beeinträchtigt. Nachfolgend werden bestehende Beeinträchtigungen und zu erwartende Gefährdungen der Böden kurz erläutert. Die Beeinträchtigungen und Gefährdungen sind teilweise in Karte Nr. 8 dargestellt. Die Einstufung der Empfindlichkeit und Gefährdung der Böden wurde z.T. aus dem Landschaftsrahmenplan übernommen oder anhand der Methoden des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (im Folgenden NIBIS genannt)23 abgeleitet. Versiegelung von Grundflächen Alle Nutzungsarten, die mit der Versiegelung von Grundflächen verbunden sind, stellen unabhängig vom Bodentyp eine Beeinträchtigung dar. Im Zuge dieser Nutzungen wird i.d.R. der Oberboden abgetragen, wodurch die natürliche Bodenentwicklung unterbrochen wird. Der Boden verliert seine Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Durch Versiegelung werden weiterhin die natürlichen Funktionen als Lebensraum, Bestandteil von Stoff- und Wasserkreisläufen sowie als Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsmedium vollständig unterbunden. Der bundesweit anhaltende Flächenverbrauch durch Umwandlung von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen stellt ein zentrales Problem des Natur- und Umweltschutzes dar, insbesondere weil Boden eine nicht erneuerbare Ressource darstellt. Täglich werden in der Bundesrepublik ca. 130 ha unbebauter Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewidmet24. Der aus der ALK abgeleitete Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen (sog. Bruttoversiegelung) im Stadtgebiet beträgt ca. 15,4 % oder 2.270 ha. Diese Flächen sind jedoch nicht vollständig versiegelt, sondern beinhalten auch Garten-, Verkehrsgrünflächen usw. Anhand nutzungstypischer Versiegelungsgrade wurde der Anteil versiegelter Flächen (Nettoversiegelung) im Hoheitsgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck im Jahr 1997 auf 5,7 % geschätzt25. Dies entspricht ca. 840 ha. In den letzten Jahren sind weitere Flächenversiegelungen hinzugekommen. Bodenbeeinträchtigungen durch Versiegelung sind im Plangebiet auf das Siedlungsband des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes konzentriert. Ein zweiter Siedlungsschwerpunkt findet sich mit Garlstedt, Auf dem Raden, Hinter dem Horn, der ehemaligen Kaserne und Heilshorn im Nordwesten des Stadtgebietes. Ohlenstedt und Hülseberg liegen als weitere Siedlungen auf der Geest. Das Teufelsmoor ist insgesamt nur dünn besiedelt. Neben der Siedlung Teufelsmoor sowie Altendamm, Altenbrück, Neuenfelde und Ahrensfelder Damm sind die Camping- und Wochenendplätze an der Hammebrücke zu nennen. Bei Realisierung der Ortsumgehung Ritterhude und Scharmbeckstotel (B 74) sind Bodenversiegelungen in größerem Flächenumfang zu erwarten. In Karte 8 ist die voraus23 U. Müller: Auswertungsmethoden im Bodenschutz – Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). 6. erweiterte und ergänzte Auflage 1997 24 Umweltbundesamt: Umweltdatenbank im internet (www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?event=DATA_LIST&catalogueId=0) 25 Niedersächsisches Umweltministerium: Geosum-WWW-Datenserver Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 96 sichtliche Trassenführung dargestellt, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens weitgehend festgelegt wurde. Kleinräumige Abweichungen sind jedoch noch möglich. Weitere Neuversiegelungen sind hauptsächlich durch bauliche Verdichtungen, Arrondierungen und Umnutzungen im Bereich der bestehenden Siedlungen zu erwarten. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind einige Gebiete als Bauflächen dargestellt, die bisher nicht realisiert wurden (vgl. Kap. 5.2.3). Weiterhin werden derzeit einige Bereiche diskutiert, in denen evt. Siedlungserweiterungen erfolgen sollen (vgl. Kap. 5.2.3). Hier bestehen schwerpunktmäßig Gefährdungen der Böden durch Versiegelung. Die genannten Bereiche sind in Karte 8 jedoch nicht dargestellt, da abschließende Entscheidungen über die Rücknahme bestehender, noch nicht realisierter sowie die Ausweisung neuer Bauflächen erst im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans getroffen werden. Abbau von Rohstoffvorkommen Beim oberflächlichen Abbau von Rohstoffvorkommen wird der Boden abgetragen und damit das gewachsene Bodenprofil zerstört. Hierdurch ändern sich die charakteristischen Standorteigenschaften grundlegend. Nach abgeschlossenem Abbau sind i.d.R. Jahrzehnte bis Jahrhunderte erforderlich, bis sich erneut ein Bodenprofil ausdifferenziert hat. Entstehen im Zuge der Abbaumaßnahmen Gewässer, gehen die Flächen als Standorte terrestrischer Böden verloren. Im Stadtgebiet sind oberflächennahe Lagerstätten und Vorkommen der Rohstoffe Torf, Sand und Ton von Bedeutung. Ein Teil der Rohstoffvorkommen wurde bereits abgebaut oder befindet sich derzeit in Abbau. Weitere Abbauvorhaben sind in Planung. Diese Abbauvorhaben sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet und in Karte 8 dargestellt. Grundlage bilden Angaben vom Landkreis Osterholz, Untere Naturschutzbehörde, mit Stand 04/2003 und Ergänzungen bis 05/2005. Tabelle 8: Abbau von Rohstoffvorkommen Nr. in Karte 8 Lage Art Rohstoff Größe [ha] Abbauart Stand Nachnutzung 1 Settenbeck Sand 15 trocken abgeschlossen Acker 2 nordöstlich Scharmbeckstotel Sand 4 trocken abgeschlossen Grünland/ Gartenland 3 östlich Scharm- Sand beckstotel 10 trocken abgeschlossen Acker 4 südlich Scharmbeckstotel Sand 25 trocken abgeschlossen Acker/ Gewerbegebiet 5 Pennigbüttel Sand 2 trocken abgeschlossen Acker/ Gewerbegebiet 6 Heilshorn Sand 2 trocken abgeschlossen Acker 7 Büttel Sand 1 trocken abgeschlossen Grünland 8 Büttel Sand 25 trocken, nass abgeschlossen Campingsee 9 Günnemoor Torf 250 trocken im Abbau Hochmoorregeneration 10 Sandhausen Sand, Kies 2 trocken abgeschlossen Acker 11 Sandhausen Sand, Kies 1 trocken abgeschlossen Acker Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. in Karte 8 Lage Art Rohstoff Größe [ha] 97 Abbauart Stand Nachnutzung 12 westlich Sand- Sand, hausen Kies 2 trocken abgeschlossen Acker 13 Myhle Sand 1 trocken abgeschlossen Acker/ Wald 14 nördlich nigbüttel Pen- Sand 20 trocken abgeschlossen Industriegebiet 15 südlich Kaser- Sand ne Garlstedt 18 trocken abgeschlossen Wald-Sukzession 16 südlich Kaser- Sand ne Garlstedt 10 trocken im Abbau 17 Sandhausen Sand 3 trocken 18 Sandhausen Sand 2 trocken abgeschlossen 19 südlich Isehorn Sand 1 trocken im Abbau 20 Freißenbüttel Sand 31 trocken im Abbau 21 Heilshorn Sand 3 trocken abgeschlossen 22 Pennigbüttel Sand 2 trocken im Abbau 23 Sandhausen Sand 2 trocken im Abbau 24 südwestlich Scharmbeckstotel Sand 3 trocken Voranfrage 25 Sandhausen Sand 1 trocken abgeschlossen 26 westlich Myhle Sand trocken illegaler Abbau eingestellt 27 westlich Hülse- Sand berg ca. 45 trocken im Abbau Acker, Wald, densukzession 28 östlich Scharm- Ton beckstotel ca. 5 nass abgeschlossen See 29 südlich Kaser- Sand ne Garlstedt ca. 9 trocken im Antragsver- Wald fahren o.D. Acker/ Erweiterung zu Deponiekörper Acker/ Deponie Acker/ Siedlung Acker Rohbo- diverse Handtorfstiche im Teufelsmoor (keine näheren Angaben vorhanden) Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet weitere Rohstoffvorkommen. Vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung sind Rohstoffsicherungsgebiete ausgewiesen, die Lagerstätten mit volkswirtschaftlicher Bedeutung und sonstige wertvolle Rohstoffvorkommen umfassen. Von diesen Gebieten sind folgende Bereiche noch nicht abgebaut: • drei große Torflagerstätten im Bereich der Hammemoore, • großflächige Tonvorkommen nordwestlich Garlstedt, nordöstlich Garlstedt sowie östlich von Hülseberg und Ohlenstedt, • mehrere Sand-Lagerstätten nordwestlich der Kaserne Garlstedt, westlich Hülseberg, nördlich Haslah, nördlich Freißenbüttel, westlich Sandhausen, nordwestlich Pennigbüttel sowie südlich und südwestlich der Kernstadt. Nähere Angaben zu diesen Bereichen finden sich im Fachbeitrag zum natur- und landschaftsverträglichen Rohstoffabbau (s. Anhang). Erosion durch Wind und Wasser Bei fehlender Bodenbedeckung durch Vegetation besteht auf erosionsempfindlichen Standorten die Gefahr, dass der Oberboden durch Wasser oder Wind abgetragen wird. Hiermit ist eine Verminderung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und der Stoffum- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 98 wandlungsfunktion sowie eine Veränderung der Lebensraumfunktion verbunden. Weiterhin kann es durch das erodierte Material zur stofflichen Belastung von Oberflächengewässern oder nährstoffarmen Standorten und zur Überdeckung von Vegetationsbeständen kommen. Als empfindlich gegenüber Winderosion (Deflation) sind Böden mit einem hohen Feinsand- oder Schluffanteil und geringem Humusgehalt im Oberboden einzustufen, insbesondere wenn es sich um trockene Standorte handelt. Auch zersetzte Moorböden weisen eine hohe Erosionsempfindlichkeit auf. Winderosion tritt insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten auf, wobei die Windstärke 4 der Beaufort-Skala als kritischer Schwellenwert angesehen werden kann (vgl. LRP). Dieser Wert wird im Bremer Raum an 31,8 % der Tage im Jahr erreicht oder überschritten, vorwiegend in den Monaten November bis April. Eine Gefährdung besteht insbesondere bei Ackernutzung empfindlicher Standorte, da diesen während der kritischen Jahreszeit eine Vegetationsbedeckung fehlt. Im Stadtgebiet kommen Böden mit hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber Winderosion fast flächendeckend im Naturraum der Garlstedter Heide sowie in größeren Bereichen der Ohlenstedter Geest vor. Auch die Podsol- und Braunerdeböden des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes und der Langen Heide weisen eine hohe bis sehr hohe Deflationsempfindlichkeit auf. Mittlere Empfindlichkeiten sind für Teilbereiche der Ohlenstedter Geest und des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes zu verzeichnen, während die übrigen Mineralstandorte im Stadtgebiet (vorwiegend Pseudogley- oder Gleystandorte im Bereich von Ohlenstedter Geest, Lange Heide, Bremer Schweiz und Osterholz-Scharmbecker Geestrand) durch eine geringe Empfindlichkeit gekennzeichnet sind. Erosionsmindernde Maßnahmen oder Gebietscharakteristika (z.B. Anbau von Wintergetreide, hohe Heckendichte) sind bei dieser Einstufung nicht berücksichtigt. Über den Zersetzungsgrad der Moorböden liegen keine aktuellen Kenntnisse vor, so dass auf eine Einstufung der Erosionsempfindlichkeit dieser Standorte verzichtet wird. Eine aktuelle Gefährdung durch Winderosion ist in Karte 8 für Böden mit hoher bis sehr hoher Erosionsempfindlichkeit unter Ackernutzung dargestellt. Schwerpunktmäßig sind solche Bodengefährdungen in der Umgebung von Ohlenstedt und Heilshorn, zwischen Garlstedt und Hülseberg, zwischen Freißenbüttel, Sandhausen und Pennigbüttel sowie zwischen der Kernstadt und Ritterhude zu verzeichnen. Weiterhin sind in Ackernutzung befindliche Moorböden als aktuell gefährdet eingestuft, da für diese Standorte infolge Entwässerung von einer Torfzersetzung und entsprechend auch einer hohen Erosionsempfindlichkeit auszugehen ist. Es handelt sich um einzelne, zumeist kleinflächige Bereiche im Naturraum Ohlenstedter Geest, südlich von Heilshorn, am Fuße des Geestrandes sowie im Naturraum Hammemoore. Da der Landschaftsplan nicht auf einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung basiert und somit die ackerbaulich genutzten Flächen nicht aktuell erfasst wurden, unterliegt die Darstellung der Gefährdung durch Winderosion gewissen Einschränkungen. Die Empfindlichkeit der Mineralböden gegenüber Wassererosion durch Starkregen ist im Stadtgebiet entsprechend den vorkommenden Bodenarten-Gruppen und den überwiegend geringen Hangneigungsklassen weitgehend als gering bis sehr gering einzustufen26. In den stärker reliefierten Bereichen der Sandgeest und des Geestrandes bestehen kleinflächig mittlere Empfindlichkeiten gegenüber Wassererosion. Hohe oder 26 Potenzielle Erosionsgefährdung der Mineralböden durch Wasser, bewertet nach NIBIS Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 99 sehr hohe Empfindlichkeiten sind nicht zu verzeichnen, so dass nicht von relevanten Gefährdungen auszugehen ist. Ebenfalls durch Wassererosion gefährdet sind Ackerstandorte innerhalb der natürlichen Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer. Die im Landschaftsrahmenplan als Überflutungsräume eingestuften Bereiche an Hamme und Beek (vgl. Kap. 3.4.3) werden fast ausschließlich als Grünland genutzt. Von einer Gefährdung durch Wassererosion ist hier nicht auszugehen. In Abhängigkeit von Nutzungsänderungen (z.B. Umwandlung von Acker in Dauergrünland oder umgekehrt) unterliegt die Einstufung der Erosionsgefahr zeitlichen Variationen. Bodenverdichtung Bei wiederholtem Befahren mit schweren Geräten sowie unsachgemäßer Bodenbearbeitung können Bodenverdichtungen und Gefügeveränderungen auftreten. Hierdurch werden insbesondere die Lebensraumeigenschaften (Durchwurzelbarkeit) und der Wasserhaushalt (Versickerungsfähigkeit, Filterfunktion) negativ verändert. Bodenverdichtungen sind teilweise reversibel, beispielsweise durch die lockernde Wirkung von Bodenlebewesen und Pflanzenwurzeln. Insbesondere in tieferen Bodenbereichen kann es jedoch auf empfindlichen Standorten und bei wiederholter Einwirkung zu massiven, permanenten Verdichtungen kommen. Hierzu zählt auch die Pflugsohle, die sich auf Ackerstandorten unter der Pflugtiefe bilden kann. Die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens wird insbesondere von Bodenart, Bodenfeuchte, Humusgehalt, Carbonatgehalt und Vorverdichtung beeinflusst. Eine detailierte Einstufung der Verdichtungsempfindlichkeit ist anhand der vorliegenden Datengrundlage nicht möglich. Von einer hohen bis sehr hohen Verdichtungsempfindlichkeit kann für die im Stadtgebiet vorkommenden Moorböden sowie die feuchten Tonböden in der Hammemarsch ausgegangen werden. Auch auf den übrigen Böden sind jedoch bei stärkerer Einwirkung Schadverdichtungen zu erwarten. Besonders hohe Beeinträchtigungsrisiken treten bei ackerbaulicher Nutzung auf, da für die verschiedenen Bearbeitungsschritte regelmäßig schwere Maschinen eingesetzt werden. Auch die unversiegelten Flächen der Siedlungsbereiche sind als Belastungsund Gefährdungsschwerpunkte anzusehen. Für das ehemalige militärische Übungsgelände bei Garlstedt muss ebenfalls von dem Vorhandensein von Schadverdichtungen ausgegangen werden. Aufgrund der eingeschränkten Datenlage zu besonders verdichtungsempfindlichen Böden sowie der hohen Wahrscheinlichkeit von verdichtungsbedingten Beeinträchtigungen und Gefährdungen auch weniger empfindlicher Böden wird auf eine Darstellung in Karte 8 verzichtet. Entwässerung und Torfmineralisierung Mit der Entwässerung von Moorböden gehen irreversible Veränderungen einher: Bei Belüftung werden die Torfe zersetzt, so dass der Moorkörper schwindet. Hierbei werden Stoffe freigesetzt, die teils die Atmosphäre (z.B. Kohlendioxid, Stickoxide, klimarelevante Spurengase), teils das Grundwasser und Oberflächengewässer (z.B. Nitrat) belasten. Die verbleibenden, sehr feinen Humuspartikel tragen dazu bei, dass der Bodenwasserhaushalt mit Haftnässe und Trockengefährdung ungünstige Bedingungen für die Vegetation aufweist. Durch Entwässerung verlieren Moorböden ihre besondere Lebensraumeignung, ihre Funktionen als Stoffspeicher (für Kohlenstoff, Stickstoff u.a.) und Wasserspeicher so- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 100 wie ihre Bedeutung als naturhistorisches Archiv. Auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird nur temporär erhöht. Von Entwässerung sind insbesondere als Acker oder Intensivgrünland genutzte Moorböden betroffen. Im Stadtgebiet werden nach derzeitigem Kenntnisstand einzelne, zumeist kleinflächige Bereiche mit Moorböden im Naturraum Ohlenstedter Geest, südlich von Heilshorn, am Fuße des Geestrandes sowie im Bereich der Hammemoore als Acker genutzt. Über die Nutzungsintensität der Grünländereien auf Moorböden liegen ebensowenig flächendeckende Daten vor wie über die Beeinträchtigung von nicht intensiv bewirtschafteten Moorstandorten durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzungen. Die in Karte 8 gekennzeichneten Beeinträchtigungen sind demnach unvollständig. Auch für feuchte Mineralstandorte geht eine Entwässerung mit schwerwiegenden Veränderungen der Bodenfunktionen einher. Als besonders empfindlich sind absolute Grünlandstandorte (Böden mit einer Feuchtestufe von 8 oder höher) einzustufen. Im Stadtgebiet sind dies Gley-Pseudogleye, Pseudogley-Gleye, Gleye mit Niedermoorauflage und Kleimarschen mit Schwerpunktvorkommen in den Geestbachtälern und feuchten Senken der Geest, am Fuße des Geestrandes östlich Pennigbüttel, in der Hammemarsch sowie in der Hammeniederung westlich Hüttenbusch. Kleinflächig werden diese Standorte ackerbaulich genutzt, so dass von einer Beeinträchtigung auszugehen ist (s. Karte 8). Auf die Einschränkungen hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität der bekannten Ackerflächen (Fehlen einer flächendeckenden aktuellen Biotopkartierung), wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. Zu entwässerungsbedingten Beeinträchtigungen durch intensive Grünlandnutzung oder Nutzung angrenzender Flächen liegen ebenfalls keine Kenntnisse vor. Bodenversauerung Bodenversauerung ist ein natürlicher Prozess, der jedoch durch verschiedene menschliche Einwirkungen (z.B. Emission von Schwefeldioxid und Stickoxiden, Aufforstung von Nadelhölzern) verstärkt wird. Insgesamt wirkt sich die Bodenversauerung nachteilig auf die Bodenfunktionen aus: Die Pufferfunktion wird eingeschränkt, die Aggregatstabilität herabgesetzt und die Auswaschung wichtiger Pflanzennährstoffe begünstigt. Zudem verändert sich das Artenspektrum der Bodenlebewesen und der krautigen Vegetation. Im Extremfall kommt es zur Freisetzung von Aluminium-Ionen, die toxisch auf Pflanzenwurzeln wirken. Für eine differenzierte Einstufung der Versauerungsempfindlichkeit entsprechend der Methodik des NIBIS fehlen erforderliche Grundlagendaten. Anhand der bodentypologischen Charakterisierung können jedoch Podsole und podsolierte Böden sowie Hochmoore als bereits stark versauerte Standorte eingestuft werden. Die Empfindlichkeit gegenüber weiteren Säureeinträgen ist hier besonders hoch. Diese Bodentypen sind im Stadtgebiet weit verbreitet (vgl. Kap. 3.3.2 und Karte 6). Die Gefahr fortschreitender Versauerung ist schwerpunktmäßig unter Nadelforst gegeben, da diese durch die schwer zersetzbare Nadelstreu und die Filterwirkung gegenüber Luftschadstoffen die Versauerung begünstigen. Nadelforste auf den genannten Bodentypen finden sich schwerpunktmäßig zwischen Garlstedt, Ohlenstedt, Freißenbüttel und Heilshorn. Weitere kleinflächige Vorkommen sind ebenfalls in Karte 8 verzeichnet. Schadstoffbelastungen Die Quellen der Schadstoffbelastung von Böden sind ebenso vielfältig wie die eingetragenen Schadstoffe und deren weiteres Verhalten im Boden. Als Verursacher von Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 101 Bodenbelastungen können eher lokal wirksame Direkteinträge (z.B. mangelhaft abgedichtete Deponien, unsachgemäßer Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen) sowie vorwiegend als Stäube oder mit dem Niederschlagswasser in den Boden gelangende, diffuse Schadstoffeinträge aus Gewerbe, Hausbrand, Verkehr etc., unterschieden werden. Eine Zwischenstellung nehmen stoffliche Belastungen im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung ein. Als relevante Schadstoffklassen sind im Wesentlichen Schwermetalle (insbesondere Cadmium, Kupfer, Blei, Zink), organische Schadstoffe (z.B. die meisten Pestizide, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), Säuren und Säurebildner (insbesondere Schwefelsäure, Salpetersäure, Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammonium) sowie Radionuklide (z.B. Strontium, Cäsium) zu nennen. Auch einige Pflanzennährstoffe (insbesondere Stickstoff- und Phosphorverbindungen) wirken sich bei übermäßigem Eintrag schädigend auf die Bodenfunktionen aus. Je nach Art und Menge der eingetragenen Schadstoffe werden die natürlichen Bodenfunktionen mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Zudem können auch die Nutzungsfunktionen (z.B. landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungs- und Erholungseignung) betroffen sein. Grundsätzlich sind alle Böden als empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen anzusehen. Allerdings sind die Bodeneigenschaften, insbesondere die Pufferfunktion und die Stoffumwandlungsfunktion, mitbestimmend für das Verhalten der Stoffe im Boden. Im Stadtgebiet sind nach Angaben des Landkreises (Kreisabfallwirtschaft) verschiedene Altlasten27 bekannt. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt und in Karte 8 gekennzeichnet. Die in der ersten Spalte der Tabelle angegebene Nummer entspricht der offiziellen Nummer der Altlast im Verzeichnis des Landkreises. Die zwei fett gedruckten hintersten Ziffern werden in Karte 8 zur Kennzeichnung der Altlasten verwendet. Tabelle 9: Altlasten Nr. Lage; (Flur: Flurstück) Art der Ablagerung Bemerkungen 3560074 Garlstedt, 01 südlich Sandgrube (6:90) Hausmüll, hausmüllähnlicher Gasaustritt (Polytest positiv); mit Mutterboden abgeGewerbeabfall, Bauschutt, deckt Schrott 3560074 An der Forst, 02 Heilshorn (6: 7/1) Hausmüll, hausmüllähnlicher Polytest positiv; mit Sand abgedeckt; heute Wiese mit Gewerbemüll, Sperrmüll, ver- Gehölzpflanzungen einzelt Autowracks, Tonschlämme, Bauschutt, Gartenabfälle 3560074 Lange Heide, 03 Heilshorn (6: 15/2) Bauschutt, Bodenaushub, auch Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, Gehölzbewuchs Hausmüll, Flugasche, Stäube, Klärschlamm, Bleiweiß u.a. 3560074 Isehorner Weg, 04 Hülseberg (2: 83) Hausmüll, land- und forstwirt- Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Sportplatz schaftlicher abfall, Sperrmüll, Styropor, Bodenaushub, Autowracks 27 Gemäß § 2 BBodSchG sind Altlasten definiert als stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte; ausgenommen Anlagen, die in den Geltungsbereich des Atomgesetzes fallen). In Betrieb befindliche Anlagen (Deponien) und aktuelle Verwendungen umweltgefährdender Stoffe sind in dieser Definition ebensowenig eingeschlossen wie diffuse (nicht anlagen- und grundstücksgebundene) Stoffeinträge. Das Umweltamt des Landkreises Osterholz beginnt demnächst mit der Erfassung der Altstandorte. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. Lage; (Flur: Flurstück) Art der Ablagerung 102 Bemerkungen 3560074 Büttel, Oh05 lenstedt (2:: 9, 88/6, 92/5) Bauschutt, Bodenaushub, Polytest positiv; mit Sand abgedeckt; heute Weide und Hausmüll, Sperrmüll, hausmüll- Parkplatz ähnlicher Gewerbeabfall 3560074 Elenbruch, 06 Ohlenstedt (3: 33/4) Hausmüll, hausmüllähnlicher Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Weide Gewerbeabfall, Sperrmüll 3560074 Freißenbüttel 07 (4: 43/2) Hausmüll, Bauschutt, Garten- Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Sportplatz abfall, Fabrikationsrückstände und Vereinsheim aus Kaffeeproduktion 3560074 Am Ziegelmoor, 09 Scharmbeckstotel (2: 338/1) Hausmüll, hausmüllähnlicher Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, z.T. mit ObstbäuGewerbeabfall, Sperrmüll, men bepflanzt; LSG Hammewiesen Schrott, Gartenabfälle, Tierkadaver 3560074 Bargten, Oster10 holz (40: 8/1) Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Sperrmüll, Schrott, Bauschutt, Industrieabfall (FAUN, Borgward) bis 1975 betriebene, offizielle Mülldeponie; Polytest positiv, deutliche Sickerwasseraustritte an Ostseite in Scharmbecker Bach, Gehölze abgestorben/ deutlich geschädigt; mit Sand abgedeckt, Scharmbecker Bach innerhalb Müllkörper verrohrt; z.T. einheimische Laubgehölze gepflanzt; LSG Oberlauf des Scharmbecker Baches; aufgrund von Maßnahmen der Stadt ist von einer Verbesserung der Situation auszugehen 3560074 Haslah, Oh11 lenstedt (3: 304/127) Sägespäne, Sägemehl Polytest negativ; mit Sand abgedeckt, heute Weide 3560074 Forstweg, 12 Osterholz (2: 21/15) Hausmüll Polytest negativ; mit Boden abgedeckt, LSG Klosterholz 3560074 Teufels13 moorstr., Pennigbüttel (6: 19/1) Hausmüll, Sperrmüll, Schrott, Polytest positiv; mit Schluff abgedeckt, heute Weide; landwirtschaftlicher Abfall, NSG Pennigbütteler Moor Garten- und Parkabfall, Bodenaushub, Bauschutt 3560074 Sandbecker 14 Bruch 1, Scharmbeck (40: 92/12) Hausmüll z.T. geschädigte Gehölze; heute Parkplatz (versiegelt/ Pflaster) 3560074 Sandbecker 15 Bruch 2, Scharmbeck (40: 90/4) Hausmüll, insbes. Asche Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Sportplatz 3560074 Sandbecker 16 Bruch 3, Scharmbeck (40: 66/4) Hausmüll, Sperrmüll, Schrott, Polytest positiv, Sickerwasseraustritt: Ölfilm auf anBauschutt, Gartenabfall grenzendem Teich, Schaumbildung auf Scharmbecker Bach, abgestorbene oder geschädigte Bäume; mit Sand abgedeckt, LSG Oberlauf des Scharmbecker Baches; nach Maßnahmen der Stadt ist eine Verbesserung der Situation eingetreten, z.B. keine Schaumbildung mehr auf dem Scharmbecker Bach 3560074 Segelflugplatz, 17 OsterholzScharmbeck (6: 75, 77/1) ehemalige Rieselwiese für Polytest positiv; mit Sand abgedeckt; LSG HammewieWaschwässer, Maisund sen Reiswäsche, Hausmüll, Bauschutt, Bodenaushub, evt. Gewerbemüll 3560074 Ahrensfelder 18 Damm, Osterholz-Scharmbeck (43: 21/10) Hausmüll, Schrott, Bauschutt, Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Weide landwirtschaftlicher Abfall 3560074 Neuendamm, Hausmüll, Sperrmüll, Gewer- Polytest negativ; mit Boden abgedeckt, NSG Pennig20 Pennigbüttel (8: beabfall, Farbreste, Teerreste, bütteler Moor 284/12, 353/12) Tierkadaver 3560074 Garlstedter 22 Kirchweg 2, OsterholzScharmbeck (35: 34) Hausmüll, Bauschutt, Schrott, Polytest positiv; mit Lehm abgedeckt; LSG Oberlauf des Gewerbeabfall (Borgward) Scharmbecker Baches Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. Lage; (Flur: Flurstück) Art der Ablagerung 103 Bemerkungen 3560074 Melkenschlags23 moor, Osterholz-Scharmbeck (30: 27) Hausmüll, Schrott, Bauschutt, Polytest positiv, mit Sand und Boden abgedeckt Bodenaushub 3560074 Bredenberg, 25 Scharmbeckstotel (1: 1/1) Schrott, Industrieabfall (pastös, Polytest negativ, vermutlich Sickerwasseraustritt in pulverig), Bauschutt Wienbeck (leicht schaumiges Wasser); mit Mutterboden abgedeckt, heute Brache, NSG Quelltäler der Wienbeck und LSG Bredenberger Gehölz 3560074 Auf dem Rusch, Hausmüll, Sperrmüll, Schrott, Vegetationsschäden, aber Ursache unklar; in Wasser 26 Heilshorn Altölkanister erhöhte Bor-, AOX-, Schwermetallgehalte (3: 40/35) 3560074 Klosterholz27 Spielplatz, OsterholzScharmbeck (2: 11/5, 149/10) #1 ehemalige FAUN-Fläche o.D. Güterbahnhof; nicht lokalisierbar Hausmüll Bauschutt (insbes. Asche), Polytest negativ; mit Sand abgedeckt; LSG Klosterholz Gewerbeabfall u.a. Grundwassersanierung weitgehend abgeschlossen; in Abhängigkeit von der Art der Nachnutzung müssten belastete Schlacken ggf. ausgetauscht werden ohne Deponie SandNummer hausen Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bauschutt, Erdaushub, entwässerter Klärschlamm keine Basisabdichtung; seit 1988 erhöhte Konzentrationen von Arsen, Ammonium, Chlorid, AOX und DOC in Grundwasserabstrom nachgewiesen, CSB und el. Leitfähigkeit erhöht; 1994 Oberflächenabdichtung 1. Bauabschnitt; 2. Bauabschnitt vorgesehen; Grundwasser wird weiterhin überwacht ohne ehemaliger Nummer Truppenübungsplatz Garlstedt Munition, Bodenverunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe Zudem können auf Grundstücken, auf denen aktuell Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden oder auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird (keine Altlasten i.S. des Bundes-Bodenschutzgesetzes) durch unsachgemäße Anwendung oder Unfälle stoffliche Bodenbelastungen verursacht werden. Beidseits vielbefahrener Straßen ist ebenfalls mit der Anreicherung von Schadstoffen im Boden zu rechnen, die insbesondere aus der Kraftstoffverbrennung und dem Reifenabrieb stammen. Als stark beeinträchtigt werden Streifen von jeweils 50 m Breite (vgl. LRP) beidseits der Bundesstraße B 74, der vielbefahrenen Landesstraßen L 135, L 149 und L 153 sowie der ebenfalls verkehrsreichen Kreisstraßen K 9 und K 46 angenommen. Ob und in welchem Umfang bei Überschwemmungsereignissen schadstoffbelastete Flusssedimente in der Hammeniederung abgelagert werden, ist nach Angaben des Landschaftsrahmenplans derzeit nicht abschätzbar. Eine besonders hohe Belastung durch atmosphärische Immissionen ist für Böden unter Nadelwald anzunehmen, da Nadelgehölze eine hohe Filterwirkung für Luftschadstoffe aufweisen. Verstärkt wird die Beeinträchtigung durch Synergieeffekte mit der vegetationsbedingt erhöhten Bodenversauerung (s.o.). Größere Nadelwald-Bereiche liegen zwischen Garlstedt, Ohlenstedt, Freißenbüttel und Heilshorn sowie im Stoteler Wald. Hinzu kommen einige kleinere Parzellen im übrigen Stadtgebiet. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 104 Stoffliche Belastungen können auch aus übermäßiger Düngung, Pestizidanwendung oder Klärschlammausbringung im Zuge der landwirtschaftliche Nutzung resultieren. Die Ausbringung von Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen wird zwar durch gesetzliche Bestimmungen (Pflanzenschutz-, Düngemittelgesetz, Klärschlammverordnung) geregelt, dennoch entstehen Schadstoffbelastungen insbesondere durch längerfristige Akkumulation, Synergieeffekte und Umwandlungsprozesse im Boden. Weite Bereiche im Stadtgebiet unterliegen einer landwirtschaftlichen Nutzung von unterschiedlicher Intensität. Über kumulative Schadstoffanreicherungen infolge längerfristiger Düngemittel- und Pestizideinsätze sowie Klärschlammausbringung liegen keine näheren Kenntnisse vor. 3.4 Wasser 3.4.1 Die Funktionen des Wassers im Naturhaushalt Das Wasser nimmt aufgrund einer Reihe von Eigenschaften eine besondere Stellung im Naturhaushalt ein: • Wasser ist Grundlage allen Lebens und damit wichtiges Standortkriterium für die Ausprägung von Biotopen und Lebensgemeinschaften. Dabei kann auch ein Zuviel an Wasser limitierend wirken. Der Mensch nutzt insbesondere geeignete Grundwasservorkommen28 zur Gewinnung von Trinkwasser. • Wasser spielt aufgrund seiner physikochemischen Eigenschaften und seiner Mobilität eine zentrale Rolle für den Transport gelöster Stoffe. • Infolge seiner erodierenden Kräfte führt Wasser auch zur Verlagerung von Bodenmaterial (Hanglagen, Uferbereiche, Überflutungsbereiche) und damit zur Veränderung der Standortbedingungen am Ort der Erosion und der Ablagerung. • Durch seine wärmespeichernden Eigenschaften prägt Wasser das Klima auf globaler wie auf lokaler Ebene. Das Niederschlagswasser gelangt zu unterschiedlichen Anteilen in den Boden (Versickerung) und in Oberflächengewässer (Oberflächenabfluss). Ein Teil des versickernden Wassers wird im Boden gespeichert und von dort aus direkt oder indirekt (über die Vegetation) an die Atmosphäre abgegeben. Der übrige Teil trägt zur Grundwasserneubildung bei. Auch von offenen Wasserflächen gelangt Wasser durch Verdunstung in die Atmosphäre. In Senken, an Hangbereichen, an Schichtstufen o.ä. kann das Grundwasser zu Tage treten und Still- oder Fließgewässer speisen (Quellen, offenes Grundwasser). Zudem stehen Oberflächengewässer und Grundwasser über Uferinfiltration in Verbindung. Nachstehend erfolgt die Aufarbeitung des Schutzgutes Wasser getrennt nach den Werten und Funktionen des Grundwassers und der Oberflächengewässer. 28 Oberflächengewässer spielen im Landkreis Osterholz keine Rolle für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 105 3.4.2 Grundwasser 3.4.2.1 Die Grundwassersituation des Stadtgebietes Die Grundwassersituation im Stadtgebiet wird auf Grundlage thematischer Auswertungskarten des NLfB29, der Angaben des Landschaftsrahmenplans, Informationen aus dem Geosum-Datenserver des NLÖ sowie ergänzender Angaben des Landkreises Osterholz (Untere Wasserbehörde) beschrieben. Als Grundwasser wird das Bodenwasser verstanden, das die Hohlräume des Untergrundes zusammenhängend ausfüllt. Die Grundwassersituation des Stadtgebietes ist in Karte 9 dargestellt. Die Neubildungsrate des Grundwassers ist abhängig von der Menge und jährlichen Verteilung der Niederschläge, den Bodenverhältnissen, der Geländemorphologie sowie der Vegetationsbedeckung bzw. Nutzung. Die mittlere jährliche Grundwasserneubildungsrate lässt sich anhand der Sickerwasserrate einstufen. Sie zeigt im Stadtgebiet eine deutliche Zweiteilung: Auf der Geest ist sie mit über 200 mm/a überwiegend als hoch einzustufen. In Teilbereichen bei Heilshorn, Garlstedt, Hülseberg und Ohlenstedt sowie am Geestrand erreicht sie mit über 300 mm/a sehr hohe Werte. Sickerwasserraten von unter 200 mm/a werden im Geestbereich lediglich für einige Niederungsabschnitte der Geestbäche ermittelt. In der Teufelsmoorniederung liegen die Sickerwasserraten überwiegend im mittleren bis geringen Bereich. Dies ist insbesondere auf die oberflächennahe Lage des obersten Grundwasserkörpers zurückzuführen, die die Versickerung begrenzt und die Verdunstung begünstigt. Teilweise schränken auch bindige Marschsedimente die Niederschlagsversickerung ein. Am Fuß des Geestrandes sowie entlang von Hamme und Beek liegen die Jahresdurchschnittswerte zwischen 100 und 200 mm, auf den Hochmoorflächen sind sie noch geringer. Bei der vorbeschriebenen Einstufung sind anthropogene Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung, insbesondere durch Versiegelung, nicht berücksichtigt. Hierzu wird auf die Ausführungen in Kap. 3.4.2.3 verwiesen. Flächendeckende Angaben zum Grundwasserflurabstand und zur Fließrichtung des Grundwassers liegen nicht vor. Für weite Teile der Teufelsmoorniederung ist jedoch von oberflächennahen Grundwasserständen von im Mittel unter 1 m auszugehen. Auch zur Grundwasserqualität liegen nur vereinzelte Daten vor. Für das Teufelsmoor werden z.T. hohe natürliche Gehalte an Ammonium, Huminstoffen und Eisen beschrieben. Zudem weist das Grundwasser hier vergleichsweise niedrige pH-Werte auf. Örtlich ist das Wasser tieferer Grundwasserleiter versalzt. Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten ist abhängig von ihrer Mächtigkeit und Beschaffenheit. Es wirkt sich insbesondere auf die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen aus (vgl. Kap. 3.4.2.3). Ein hohes Schutzpotenzial besteht einerseits bei Deckschichten von geringer Durchlässigkeit (z.B. Tone), andererseits bei einer großen Mächtigkeit durchlässiger Deckschichten. Deckschichten mit einem hohen Schutzpotenzial sind in weiten Bereichen der Geest vorhanden, während das Grundwasser im Teufelsmoor infolge der geringen Grund29 NLfB: Auswertungen gemäß NIBIS zur Sickerwasserrate und potenziellen Nitratauswaschungsgefährdung. 2000 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 106 wasserflurabstände nur wenig geschützt ist. In Teilbereichen der Geest, insbesondere bei Ohlenstedt, auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt, östlich Heilshorn und südöstlich der Kernstadt ist ebenfalls nur ein mittleres bis geringes Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung vorhanden. Die Grundwasservorkommen der Geest werden teilweise zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt. Zwei Wasserschutzgebiete liegen mit ihrer weiteren Schutzzone (Zone III), die die entferntere Umgebung der Brunnen umfasst und im Allgemeinen bis zur Einzugsgebietsgrenze des Wasserwerks reicht, innerhalb des Stadtgebietes. In der Schutzzone III, die bei großen Einzugsgebieten in eine Zone III A und eine Zone III B unterteilt wird, steht der Schutz des Grundwassers vor chemischen Verunreinigungen im Vordergrund. Das Wasserschutzgebiet Ritterhude reicht im Süden und Westen von Scharmbeckstotel mit den Schutzzonen IIIA und IIIB in das Hoheitsgebiet Osterholz-Scharmbecks hinein. Etwa 130 ha des WSG liegen im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks. Die fünf Förderbrunnen des WSG sind innerhalb der Siedlungsflächen von Ritterhude zwischen der Stader Landstraße (B 74), der Neuen Landstraße (L 151) und der Straße Am Großen Geeren lokalisiert. Nach Angaben des Landkreises Osterholz beläuft sich die bewilligte Fördermenge für das WSG Ritterhude auf 580.000 m3/a und auf höchstens 2.400 m3 täglich. Im Jahr 2001 wurden 535.428 m3 Rohwasser gefördert. Etwa 185 ha nordwestlich der Kaserne Garlstedt zählen zur Schutzzone III des WSG Düngel. Die Förderbrunnen dieses WSG liegen westlich der Autobahn A 27. Die bewilligte Fördermenge beträgt drei Millionen Kubikmeter pro Jahr. Im Jahr 2003 wurden ca. 1.899.000 m3 Rohwasser gefördert. Das Wasserschutzgebiet Osterholz-Scharmbeck wurde aufgrund von Verunreinigungen des Grundwassers aufgehoben (vgl. Kap. 3.4.2.3). Eine Reaktivierung ist nach Angaben des Landkreises derzeit nicht absehbar. Das Wasserschutzgebiet Blumenthal, südwestlich des Stadtgebietes, wurde ebenfalls aufgehoben. Eine erneute Ausweisung ist derzeit im Verfahren, jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Landesraumordnungsprogramm sind weite Bereiche des Stadtgebietes als potenzielles Vorsorgegebiet für die Trinkwassergewinnung eingestuft. Ausgenommen sind die Hammeniederung, der Bereich zwischen Buschhausen, der Kernstadt und Scharmbeckstotel sowie der Nordwesten des Stadtgebietes nördlich und nordwestlich von Heilshorn. Die räumliche Konkretisierung und Ausweisung der Vorsorgegebiete ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm vorbehalten, das derzeit für den Landkreis Osterholz neu erarbeitet wird. 3.4.2.2 Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt Im folgenden werden die Bereiche hergeleitet, die besondere Bedeutung für das Grundwasser aufweisen. Die Bewertungskriterien wurden in Anlehnung an den Landschaftsrahmenplan entwickelt und an die speziellen Gegebenheiten angepasst. Die besonderen Werte und Funktionen sind in Tabelle 10 aufgeführt und in Karte 10 gekennzeichnet (vgl. auch Karte 9). Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 107 Tabelle 10: Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt Besondere Werte und Funktionen als besondere Werte/ Funktionen sind definiert: Vorkommen im Stadtgebiet Datenquellen und Bemerkungen Grundwasserregeneration und Trinkwassergewinnung Flächen mit einer Sickerwasserrate von über 200 mm/a nahezu die gesamte Geest mit Ausnahme klei nerer Bereiche in den Niederungen von Schönebecker Aue, Garlstedter Aue, Drepte, Schaufleet, Giehler Bach und andere kleinere Bereiche im Norden des Stadtgebietes Trinkwassergewinnung ausgewiesene Wasserschutzgebiete WSG Ritterhude im Südwesten des Stadtgebietes; WSG Düngel im Nordwesten des Stadtgebietes GEOSUM, Angaben des Landkreises; Bewertung entspricht LRP; auf die Einstufung von Vorranggebieten und potenziellen Vorsorgegebieten gemäß LROP als wichtige Bereiche wurde verzichtet, da die entsprechenden Flächen anhand der Sickerwasserrate maßstabsgerecht genauer beurteilt werden können Schadstoffrückhaltung Flächen mit hohem Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten: Flächen mit Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen nahezu die gesamte Geest mit Ausnahme kleinerer Gebiete am Geestrand, in den Niederungen von Schönebecker Aue, Drepte, Schaufleet und Giehler Bach sowie in den Bereichen Lange Heide und Ohlenstedter Quellsee LRP-Anlage 7 und Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotenzials (NLfB), angepasst nach BÜK 50 NIBIS-Auswertung; Bewertung entspricht LRP Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3.4.2.3 haushalts 108 Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Grundwasser- Bestehende Beeinträchtigungen und mögliche Gefährdungen des Grundwassers aufgrund von anthropogenen Einflussnahmen werden nachfolgend beschrieben und sind in Karte 10 dargestellt. Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwassers Durch den Eintrag verschiedener Schadstoffe kann es zu qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers kommen. Die Empfindlichkeit des obersten Grundwasserstockwerks gegenüber Schadstoffeinträgen ist abhängig von Beschaffenheit und Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung (Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung). Sie ist mit entscheidend dafür, ob stoffliche Belastungen in das Grundwasser gelangen oder im Boden verbleiben. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist in Kap. 3.4.2.2 beschrieben. Als mögliche Quellen für stoffliche Belastungen sind hauptsächlich Altlasten, Schadstoffemissionen von Verkehr, Industrie und Hausbrand sowie Klärschlämme, Pflanzenschutz- und Düngemittel zu nennen. Dabei nimmt die Menge der eingetragenen Stoffe sowie deren Umweltverhalten, insbesondere die Wasserlöslichkeit, Einfluss auf das Ausmaß der Grundwasserbeeinträchtigung. Als problematisch ist auch die zunehmende Versauerung des Grundwassers einzustufen. Die im Stadtgebiet bekannten Altlasten, die potenzielle Quellen für Schadstoffeinträge in das Grundwasser darstellen, sind in Kap. 3.3.4 beschrieben. Von der ehemaligen FAUN-Fläche gelangten Chlor-Kohlenwasserstoffe in das Grundwasser, die zu stark überhöhten Schadstoffgehalten in den Förderbrunnen des Wasserwerks Osterholz-Scharmbeck führten. Das Wasserwerk musste daraufhin seinen Betrieb einstellen. Ab 1992 wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die nach Angaben des Landkreises Osterholz (mündl. Auskunft Herr Peterson, Untere Bodenschutzbehörde) inzwischen abgeschlossen sind. Im Jahr 1988 wurden Schadstoffausträge aus der Deponie Sandhausen in das Grundwasser festgestellt. Es handelte sich um Arsen, Ammonium, Chlorid, Sulfat, AOX (adsorbierbare organische Halogenverbindungen) und DOC (gelöste organische Kohlenstoffverbindungen). Zum Schutz des Grundwassers wurde daraufhin ein Teil der Deponie (1. Bauabschnitt) mit einer Oberflächenabdeckung versehen. Für den verbleibenden Teil ist im 2. Bauabschnitt ebenfalls eine Oberflächenabdeckung beabsichtigt. Die Grundwasserqualität wird weiterhin überwacht. Ob im Bereich der übrigen Altlasten Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität vorliegen, ist nicht bekannt. Beidseits verkehrsreicher Straßen ist mit einer Anreicherung von Schadstoffen im Boden zu rechnen (vgl. Kap. 3.3.4), die auch zu Belastungen des Grundwassers führen kann. In Karte 10 sind – analog zum Schutzgut Boden – Streifen von 50 m Breite beidseits vielbefahrener Straßen als potenzielle Belastungs- oder Gefährdungsschwerpunkte gekennzeichnet, sofern es sich um Bereiche mit einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen handelt. Schadstoffimmissionen aus Hausbrand oder Industrie sind für das Stadtgebiet großräumig-diffus und nur in begrenztem Ausmaß zu erwarten (vgl. Kap. 3.5). Sie werden entsprechend in Karte 10 nicht dargestellt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 109 Grundwasserkontaminationen können auch durch das Aufbringen von Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verursacht werden. Die Anwendung von Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen wird zwar durch gesetzliche Bestimmungen (Pflanzenschutz-, Düngemittelgesetz, Klärschlammverordnung) geregelt, dennoch können Schadstoffbelastungen infolge von langristigen Akkumulationsvorgängen im Boden, besonderer standörtlicher Empfindlichkeit, nicht ordnungsgemäßer Anwendung u.ä. nicht ausgeschlossen werden. Über Art und Ausmaß von Grundwasserbeeinträchtigungen durch Schadstoffe aus Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen liegen keine detailierten Kenntnisse vor. Nitrate und Phosphate stellen zwar wichtige Pflanzennährstoffe dar, sind bei Auswaschung in das Grundwasser jedoch ebenfalls als Schadstoffe anzusehen. Sie beeinträchtigen insbesondere die Eignung des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung. Für den Landkreis Osterholz wurde die potenzielle Nitratauswaschungsgefährdung anhand der Auswertemethoden des NIBIS ermittelt. Eine entsprechende Karte liegt beim Landkreis Osterholz (Untere Naturschutzbehörde) vor. Eine große bis sehr große Gefährdung ergibt sich für weite Bereiche innerhalb der Naturräume Osterholz-Scharmbecker Geestrand, Garlstedter Heide und Ohlenstedter Geest. Geringe Gefährdungen wurden für die Teufelsmoorniederung sowie grundwassernahe Standorte der Geest, schwerpunktmäßig im Norden der Ohlenstedter Geest ermittelt. Für die übrigen Bereiche, insbesondere stauwasserbeeinflusste Standorte der Langen Heide, der Bremer Schweiz und des nordwestlichen Geestrandes, sind mittlere Auswaschungsgefährdungen verzeichnet. Die Nitratauswaschung wird neben den Bodeneigenschaften auch von nutzungsbedingten Faktoren bestimmt. Sie wird durch Anbau von Mais, Leguminosen oder bestimmten Sonderkulturen, durch Gülledüngung, bei Schwarzbrachen sowie durch Niedermoorumbruch verstärkt. Allerdings kann auch bei Intensivgrünland-Nutzung eine hohe Nitratbelastung des Grundwassers auftreten. So ist zu erklären, dass trotz des hohen Grünland-Anteils im Kreisgebiet eine Nitratbelastung des Grundwassers zu verzeichnen ist (vgl. Angaben des LRP). Neben den Bodenverhältnissen und der Nutzung spielen auch Art, Menge und Zeitpunkt der Stickstoffdüngung eine Rolle. Da die Datengrundlage für eine nähere Kennzeichnung der Nitratauswaschung nicht ausreicht und zudem nutzungsbedingt Schwankungen auftreten, sind in Karte 10 alle Acker- und Grünlandstandorte in Bereichen mit hoher bis sehr hoher Nitratauswaschungsgefährdung als potenzielle Belastungsschwerpunkte dargestellt. Im Gegensatz zu Nitraten liegen Phosphate im Boden zumeist als schwer wasserlösliche Verbindungen vor, so dass die Gefahr einer Grundwasserbelastung gering ist. Eine Ausnahme stellen entwässerte Moorböden dar, insbesondere Hochmoorböden bei Ackernutzung und Gülledüngung. Als potenzielle Belastungsschwerpunkte sind die ackerbaulich genutzten Moorböden in Karte 10 dargestellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Landschaftsplan nicht auf einer flächendeckenden aktuellen Biotoptypenkartierung basiert, so dass die Angaben zu Ackernutzungen Einschränkungen hinsichtlich Detaillierungsgrad und Aktualität unterliegen. Die fortschreitende Bodenversauerung (vgl. Kap. 3.3.4) ist in zweifacher Hinsicht problematisch bezüglich der Grundwasserqualität: Einerseits kommt es, sobald die Pufferkapazität des Bodens überschritten ist, zu einer direkten Belastung des Grundwassers durch Versauerung. Andererseits können versauerungsbedingt indirekte Beeinträchtigungen entstehen, da sich die Wasserlöslichkeit und damit die Auswaschungsgefahr vieler Schadstoffe bei Versauerung des Bodens erhöht. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 110 Zur aktuellen Belastungssituation des Grundwassers durch Versauerung liegen keine Kenntnisse vor. Versauerungsempfindliche Böden sind im Stadtgebiet jedoch weit verbreitet (vgl. Kap. 3.3.4), so dass auch für das Grundwasser von einer großflächigen Gefährdung ausgegangen werden muss. Als potenzielle Belastungsschwerpunkte werden in Karte 10 die Flächen gekennzeichnet, die Nadelforste auf versauerungsempfindlichen Böden aufweisen. Unter Nadelforst ist zum einen mit einem beschleunigten Fortschreiten der Bodenversauerung, zum anderen mit einer Schadstoffakkumulation zu rechnen, so dass Säure- und Schadstoffeinträge in das Grundwasser wahrscheinlich sind. Im Zuge von Rohstoffabbauten werden die grundwasserüberdeckenden Schutzschichten verringert oder – bei Nassabbau – vollständig abgetragen. Hierdurch wird die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen erhöht. Sofern nach Abschluss der Rohstoffgewinnung ein Abbaugewässer verbleibt, das Grundwasser also dauerhaft ungeschützt zu Tage tritt, ist eine besonders hohe Gefährdung der Grundwasserqualität gegeben. Als größere Abbaugewässer sind im Stadtgebiet der Ohlenstedter Quellsee und der Scharmbeckstoteler See zu nennen. Auch durch den Torfabbau im Günnemoor werden die grundwasserüberdeckenden Schichten weitestgehend entfernt. Weitere Nassabbauten sind derzeit nicht absehbar. Verringerung des Grundwasserdargebots Die Versiegelung von Grundflächen erhöht den Anteil oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers. Entsprechend wird die Grundwasserneubildungsrate verringert (quantitative Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts). Besonders betroffen sind Siedlungsflächen mit hohem Versiegelungsgrad ohne Maßnahmen zur Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers. Als beeinträchtigte Bereiche sind die Siedlungs- und Verkehrsflächen anzusehen. Diese sind schwerpunktmäßig im Siedlungsband des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes und in der Garlstedter Sandgeest konzentriert und liegen somit in Bereichen mit potenziell hoher bis sehr hoher Grundwasserneubildungsrate. Weitere versiegelungsbedingte Gefährdungen der Grundwasserneubildung sind durch bauliche Verdichtung und Arrondierung der bestehenden Siedlungsgebiete sowie bei Realisierung der geplanten Ortsumgehung Ritterhude und Scharmbeckstotel (B 74) zu erwarten. Mögliche Gefährdungen bilden auch solche Bereiche, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt, bisher jedoch nicht realisiert sind sowie weitere Bauflächen-Neudarstellungen im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in Kapitel 5.2.3 wird verwiesen. Als Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate können sich auch Entwässerungsmaßnahmen (Drainagen, Gräben), Bodenverdichtungen und den Oberflächenabfluss fördernde Ackernutzung in Hanglage auswirken. Detailinformationen liegen hierzu für das Stadtgebiet nicht vor (vgl. aber Kap. 3.3.4). Durch Grundwasserentnahmen kann es zu Absenkungen des Grundwasserstandes kommen. Innerhalb des Stadtgebietes erfolgt keine Grundwasserförderung für die Trinkwassergewinnung. Die genehmigten Fördermengen der in das Stadtgebiet hineinreichenden Wasserschutzgebiete (s. Kap. 3.4.2.1) unterschreiten die durchschnittliche Grundwasserneubildung in den Einzugsgebieten bei weitem, so dass keine Absenkungen des Grundwasserspiegels zu befürchten sind. Über Lage und Umfang weiterer Grundwasserentnahmen (beispielsweise im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung) liegen keine Detailinformationen vor. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 111 3.4.3 Oberflächengewässer 3.4.3.1 Die Fließgewässer des Stadtgebietes Im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck sind verschiedene Fließgewässer ausgeprägt, die nachfolgend hinsichtlich ihrer Wasserqualität, Struktur sowie der Situation im Einzugsgebiet und der Gewässeraue beschrieben werden. Hierfür werden die Gewässergüteberichte 199730, 200031 und 200432, das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem33, der Landschaftsrahmenplan34, das Rahmenkonzept zur Renaturierung der Schönebecker Aue35, Untersuchungen an der Graft am Gut Sandbeck36 und am Scharmbecker Bach37 sowie die Biotopkarte und die Luftbildauswertung herangezogen. Weiterhin wurde der innerhalb der Siedlungsflächen von Osterholz-Scharmbeck verlaufende Abschnitt des Scharmbecker Baches im September 2003 im Rahmen der Kartierung der Siedlungs-Grünflächen (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang) erfasst. • Chemische Gewässergüte: Im Rahmen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) werden für verschiedene Fließgewässer die Frachten an Nährstoffen, Salzen und Schwermetallen sowie bestimmte Summenkenngrößen ermittelt. Zur Bewertung der chemischen Gewässergüte wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stoffspezifische Güteklassen definiert. Es werden jeweils vier Haupt- und drei Nebenklassen definiert (von GK I – keine anthropogene Belastung bis GK IV – sehr hohe Belastung). Der obere Wert der Güteklasse II stellt dabei den Zielwert für den jeweiligen Stoff dar. Angaben zur chemischen Gewässergüte liegen nur von der Hamme (Meßstelle Tietjens Hütte) vor. • Biologische Gewässergüte: Zur Bewertung der in den Gewässergüteberichten beschriebenen biologischen Gewässergüte wird in der Bundesrepublik Deutschland der Saprobienindex herangezogen. Dieser verwendet das Auftreten und die Häufigkeit aquatischer Organismen und Organismengruppen als Indikatoren für den Gewässerzustand. Erfasst werden hierüber vor allem Belastungen mit organischen Substanzen, die unter Sauerstoffverbrauch biologisch abgebaut werden. Im Gegensatz zur chemischen Gewässergüte integriert die biologische Gewässergüte den Zustand des Gewässers über einen gewissen Zeitraum, da die Indikatororganismen teils längere Entwicklungszyklen haben. 30 StAWA Verden: Gewässergütebericht 1997 31 NLÖ: Gewässergütebericht 2000. Oberirdische Gewässer 13/2001 32 NLWK – Betriebsstelle Verden: Gewässergütebericht 2004. NLWK-Schriftenreihe Band 10, 2004 33 Niedersächsisches Landesverwaltungsamt – Fachbehörde für Naturschutz: Das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem – Grundlagen für ein Schutzprogramm – Einzugsgebiete von Weser und Hunte. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 25/ 3, 1991 34 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000 35 Wasser- und Bodenverband Schönebecker Aue: Rahmenkonzept zur Renaturierung der Schönebecker Aue. 1994, Ergänzungen von 1996 36 BIOS: Die Graft Gut Sandbeck – ökologisches Gutachten. 1988 37 BIOS: Voruntersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan „Renaturierung Scharmbecker Bach“. 1992 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 112 Die biologische Gewässergüte wird in sieben Güteklassen (einschließlich Zwischenstufen) von GK I – unbelastet bis sehr gering belastet (oligosaprob) bis GK IV – übermäßig stark verschmutzt bzw. ökologisch zerstört (polysaprob bzw. azoisch) eingeteilt. Politisches Ziel ist das Erreichen der Gewässergüteklasse II für den überwiegenden Teil der Bäche und Flüsse sowie, wo vorhanden, die Erhaltung der Güteklassen I und I – II. In die Gewässergütekarten sind weiterhin Sondersignaturen aufgenommen, wenn die Bewertung der organischen Belastungen durch Einflüsse wie zeitweiliges Trockenfallen, Salzbelastung, Versauerung o.ä. überdeckt bzw. unmöglich gemacht wurden. • Gewässerstrukturgüte: Der morphologisch-strukturelle Zustand eines Fließgewässers ist von großer Bedeutung für seine Wasserqualität, Abflussdynamik und Lebensraumfunktion. Im Jahr 1999 wurde in Niedersachsen erstmalig eine Erfassung des strukturellen Zustands ausgewählter Fließgewässer durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einer Strukturgütekarte dargestellt. Linienführung, Uferverbau, Querbauwerke, Abflussregelung, Sohlsubstrat, Gehölzsäume bzw. Röhrichte, Hochwasserschutzbauwerke, Ausuferungsvermögen, Auenutzung und Uferstreifen wurden in die Bewertung der Gewässerstrukturgüte eingestellt. Als Leitbild dient der gewässertypische Zustand mit ungestörter Gewässerbett- und Auedynamik. Die Gewässerstrukturgüte wird in sieben Strukturgüteklassen eingeteilt, von Strukturgüteklasse 1 – unverändert bis Strukturgüteklasse 7 – vollständig verändert. • Ausbauzustand: Im Landschaftsrahmenplan wird der anhand von Gewässermorphologie und –vegetation ermittelte Ausbauzustand der größeren Fließgewässer angegeben. Dieser Parameter entspricht weitgehend der Gewässerstrukturgüte, basiert allerdings auf einer geringeren Auswahl an Kriterien. Der Ausbauzustand wird in fünf Stufen eingeteilt: Zwischen Stufe 1 (weitgehend natürlich bis naturnah), Stufe 2 (bedingt naturnah/ teilweise ausgebaut) und Stufe 3 (naturfern/ weitgehend bis vollständig technisch ausgebaut) werden jeweils Zwischenstufen eingeführt. Für die anthropogenen Gewässer der Marsch- und Moorgebiete wird i.d.R. keine Bewertung des Ausbauzustandes durchgeführt. Allerdings werden Gräben bzw. Kanäle mit naturnahen Elementen hervorgehoben, die der Stufe 2 der natürlichen Fließgewässer ähneln. Der Ausbauzustand ist in Karte 11 nur für die Gewässer wiedergegeben, für die in der Strukturgütekarte 1999 keine Angaben zur Gewässerstruktur enthalten sind. • Situation im Einzugsgebiet: Das Abflussgeschehen wird in hohem Maße von der Situation im Einzugsgebiet des Fließgewässers geprägt. Entscheidende Parameter sind die Bodenverhältnisse, die Geländemorphologie und die Nutzung. Das Retentionsvermögen im Einzugsgebiet ist besonders hoch bei durchlässigen Böden mit hohem Grundwasserflurabstand, bei weitgehend ebenem Relief und hohem Anteil von Wäldern, unkultivierten Hochmooren u.ä. Hingegen erhöhen grundwassernahe oder staunasse Böden, steiles Relief, Bodenversiegelungen und Ackernutzung den oberflächlichen Direktabfluss. • Situation in der Gewässeraue: Neben der Niederschlagsrückhaltung in den Einzugsgebieten ist die Retention von Hochwässern in der Gewässeraue typisch für intakte Flusssysteme und wichtig für den Schutz der flussabwärts gelegenen Bereiche. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 113 Eingeschränkt ist die Retentionsleistung vielfach durch Eindeichung, Gewässerausbau (Profilvergrößerung, Begradigung) sowie Umnutzung der Auen in Grünland, Acker oder Siedlungsflächen. Zum Schutz vor Hochwassergefahren werden die natürlichen Überschwemmungsgebiete größerer Fließgewässer teilweise als gesetzliche Überschwemmungsgebiete gemäß § 92 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) festgesetzt. Innerhalb des Stadtgebietes wird derzeit ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet an der Hamme ausgewiesen. Nachfolgend werden die Fließgewässer des Stadtgebietes, zu denen entsprechende Angaben vorliegen, hinsichtlich chemischer und biologischer Gewässergüte, Strukturgüte bzw. Ausbauzustand sowie Situation in Einzugsgebiet und Gewässeraue näher charakterisiert. In Klammern angegeben ist jeweils die Nummer des Naturraums/ der Naturräume, durch den/ die das Gewässer fließt (vgl. Kap. 2.3). Eine Darstellung der Oberflächengewässer enthält Karte 11. Drepte (4.2, 4.3, 4.4) Die Drepte entspringt auf dem Hochplateau der Langen Heide und fließt in nordwestlicher Richtung der Weser zu. Ein Teilabschnitt verläuft im Nordwesten entlang der Osterholz-Scharmbecker Stadtgrenze, teils außerhalb und teils innerhalb des Hoheitsgebietes. Die biologische Gewässergüte ist über weite Abschnitte mit Klasse II als mäßig belastet einzustufen. Der Oberlauf ist nicht ständig wasserführend, die Gewässergüteklasse konnte hier nicht ermittelt werden. Ein Teilstück der Drepte außerhalb des Stadtgebietes weist die Gewässergüteklasse II – III (kritisch belastet) auf. Die Strukturgüte wechselt im Oberlauf von Güteklasse 6 (sehr stark verändert) zu Güteklasse 4 (deutlich verändert). Zwischen dem Zufluss des Radenbachs und der nördlichen Stadtgebietsgrenze wird die Gewässerstruktur als stark verändert (Strukturgüteklasse 5) eingestuft. Im entlang der Stadtgebietsgrenze verlaufenden Abschnitt weist die Drepte zunächst wieder die Strukturgüteklasse 4 auf. Im Bereich der Einmündung der Garlstedter Aue ist die Gewässerstruktur nur gering verändert und entspricht der Güteklasse 2. Im Landschaftsrahmenplan wird der Ausbauzustand anhand von Gewässermorphologie und –vegetation über die gesamte Gewässerlänge als bedingt naturnah bis naturfern eingestuft. Im Rahmen des Fließgewässerschutzsystems erfolgt eine sehr detaillierte Beschreibung des Gewässers. Die wesentlichen Inhalte werden nachfolgend widergegeben. Die Angaben zu den angrenzenden Nutzungen werden auf Grundlage der Biotoptypenkarte und der Luftbildauswertung aktualisiert. Der zeitweise trockenfallende Quellgraben der Drepte im Bereich der Langen Heide ist stark eingetieft und zugewachsen. Die Böschungen sind überwiegend mit Hochstauden bewachsen, uferbegleitende Gehölze sind nur vereinzelt vorhanden. Die umliegenden Flächen werden zumeist als Grünland genutzt, allerdings finden sich auch größere Ackerflächen. Verschiedene kleinere Seitengräben fließen der Drepte zu. Der folgende Abschnitt der Drepte verläuft durch die Waldflächen der Elm, vorwiegend Nadelforst. Das Gewässerbett ist weiterhin deutlich eingetieft, wobei Ufer- und Sohlstruktur eine hohe Vielfalt aufweisen. Das Substrat ist sandig bis schlammig, teils auch feinkiesig. Einige größere Uferabbrüche steigern die Strukturvielfalt. Das Gewässer Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 114 mäandriert leicht und ist durchgehend stark beschattet. Randlich finden sich abschnittsweise dichte Hochstaudenfluren. Von Südwesten her fließt der Radenbach (s.u.) der Drepte zu. Nördlich der K 46 führt der Gewässerlauf durch eine von Grünlandnutzung geprägte, teils sehr feuchte Niederung. Das Sohlsubstrat ist wiederum sandig - schlammig. Das Gewässerbett ist stark eingetieft und streckenweise leicht begradigt, es finden sich Reste ältere Uferverbauungen (Kunststofffaschinen). Durch angrenzende Niedermoorflächen werden starke Eisenausfällungen verursacht. Örtlich bilden Feldgehölze einen beschattenden Gehölzsaum. Ansonsten fehlen uferbegleitende Gehölze fast vollständig, und die Ufer sind mit Hochstauden bewachsen. Einige Wochenendgrundstücke am Horstmoor liegen unmittelbar am Gewässer. Westlich der Bremerhavener Heerstraße führt der begradigte und mit Flechtzaun befestigte Gewässerlauf durch die Rasenflächen des Golfplatzes. Randlich des Golfplatzes wird die Drepte allerdings von Bruchwaldresten und feuchten Brachflächen gesäumt. Jenseits von Brockmanns Mühle wird das Gewässer von Grünland, Ackerflächen und Gehölzen gesäumt. Teilweise ist das Bachbett tief eingeschnitten, der Verlauf zeigt eine deutliche Mäandrierung. Das Sohlsubstrat ist sandig bis stark schlammig, örtlich auch kiesig. Von Süden her mündet die Garlstedter Aue (s.u.) in die Drepte. Das Einzugsgebiet der Drepte erstreckt sich etwa zwischen der Bremerhavener Heerstraße, dem Hochplateau Lange Heide und den Siedlungen Hülseberg und Feldhof. Es weist einen hohen Anteil an Wald- und Grünlandflächen auf. Die Grundwasserneubildungsrate (vgl. Kap. 3.4.2.1) ist mittel bis hoch. Einschränkungen für die Retention des anfallenden Niederschlagswassers sind für die Siedlungsflächen von Auf dem Raden anzunehmen. Auch für die großflächigen Ackernutzungen westlich von Hülseberg ist von einem erhöhten Oberflächenabfluss auszugehen, zumal das Gelände ein deutliches Gefälle aufweist. Radenbach (4.3, 4.2) Der Radenbach entspringt ebenfalls auf dem Hochplateau der Langen Heide, westlich von Heilshorn. Er entwässert Acker- und Grünlandflächen und wird über weite Strecken von Gehölzreihen gesäumt. Im Weiteren verläuft er durch die Waldflächen der Elm, wo er in die Drepte mündet. Da das Gewässer zeitweise trockenfällt, liegen keine Angaben zur Gewässergüte vor. Auch die Strukturgüte wurde nicht bestimmt. Garlstedter Aue (4.4) Ein weiteres Nebengewässer der Drepte ist die Garlstedter Aue, die ihren Ursprung südlich von Garlstedt hat. Sie fließt am westlichen Ortsrand von Garlstedt durch Grünlandflächen und mündet nach ca. 2,5 km Fließstrecke in einem Wäldchen an der Stadtgebietsgrenze in die Drepte. Der Oberlauf der Garlstedter Aue fällt zeitweise trocken. Er wird in die Gewässergüteklasse II – III (kritisch belastet) eingestuft. Niederschlagseinleitungen aus der Truppenunterkunft Garlstedt führten früher im Oberlauf zu erheblichen stofflichen Belastungen, Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 115 die inzwischen jedoch stark reduziert sind. Im weiteren Verlauf wird die Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) erreicht. Nach Gewässermorphologie und –vegetation wird der Ausbauzustand im Landschaftsrahmenplan als bedingt naturnah/ teilweise ausgebaut (Stufe 2) beschrieben. Die Situation im südlichen Einzugsgebiet ist geprägt durch umfangreiche Versiegelungen im Bereich der Truppenunterkunft Garlstedt sowie nördlich angrenzend größere Ackerschläge in hängigem Gelände. Der nördliche Teil des Einzugsgebietes weist vorwiegend Grünlandnutzungen sowie mehrere Feldgehölze auf, so dass die Bedingungen für die Rückhaltung von Niederschlägen hier deutlich günstiger sind. Giehler Bach (4.3, 4.4) und Hamme (6.2, 7.1) Der Giehler Bach entspringt ebenfalls auf dem Hochplateau der Langen Heide, nur wenige hundert Meter von der Drepte entfernt. Sein Verlauf ist jedoch nicht nordwestlich, sondern nordöstlich gerichtet. Er fließt östlich von Hülseberg, dem Ohlenstedter Quellsee und dem Wochenendhausgebiet Hohes Moor entlang und dann in einem großen, ostwärts gerichteten Bogen aus dem Osterholz-Scharmbecker Stadtgebiet hinaus. Im Bereich des Teufelsmoores erreicht das Gewässer, nun als Hamme bezeichnet, erneut das Stadtgebiet. Der Verlauf der Hamme ist nach Südwesten ausgerichtet und bildet über weite Abschnitte die Grenze des Stadtgebietes. Bei Ritterhude fließt die Hamme mit der Wümme zusammen und wird bis zur Mündung in die Weser Lesum genannt. Der Gezeitenwechsel der Nordsee setzt sich über Weser und Lesum bis in die Hamme hinein fort. Hier ist er allerdings deutlich durch die stromabwärts gelegene Schleuse in Ritterhude und bei Hochwasserständen auch durch das Lesumsperrwerk beeinflusst. Am Pegel Tietjens Hütte werden tidebedingte Wasserstandsschwankungen von bis zu 0,6 m gemessen. Die Gewässergüte des Giehler Baches wird mit Klasse II – mäßig belastet angegeben. Der Oberlauf fällt zeitweise trocken. Auch die Hamme weist im Stadtgebiet zunächst die Gewässergüteklasse II auf, ab dem Zufluss von Kirchdammgraben und Semkenfahrt ist die Gewässergüte jedoch kritisch belastet (Gewässergüteklasse II – III). Im Bereich Tietjens Hütte liegt eine Messstelle des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN), so dass für die Hamme nähere Daten zur chemischen Gewässergüte vorliegen. Für den Messzeitraum 1992 bis 2003 wurden folgende Werte ermittelt: Tabelle 11: Angaben zur chemischen Gewässergüte der Hamme (Messstelle Tietjens Hütte) Parameter pH-Wert 90-Perzentil/ Jahr Minimum Maximum 7,5 8,1 Angaben zur Güteklasse Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren eingehalten Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Parameter 116 Minimum Maximum Angaben zur Güteklasse Sauerstoff [mg/l], 10-Perzentil/ Jahr 4,20 8,00 Zielvorgabe Güteklasse II in vier Messjahren unterschritten: Güteklasse III: 1993 Güteklasse II – III: 1994, 1998, 2001 BSB 5 [mg/l], 90-Perzentil/ Jahr 3,76 6,20 Zielvorgabe Güteklasse II in sechs Messjahren überschritten (1992, 1996, 1998, 1999, 2000, 2003) TOC [mg/l], 90-Perzentil/ Jahr 21,70 43,30 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren überschritten: Güteklasse III – IV, in 1993, 2001 und 2002 Güteklasse IV Ammonium [mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr 0,80 1,25 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren überschritten: Güteklasse III, in 1996 und 1997 Güteklasse III – IV Nitrit [mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr 0,02 0,09 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren erreicht Nitrat [mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr 1,20 2,02 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren erreicht Gesamtstickstoff [mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr 3,88 5,55 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren überschritten: Güteklasse II – III Ortho-Phosphat [mg P/l], 90-Perzentil/ Jahr 0,21 0,59 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren überschritten: Güteklasse III in 1992, 1995 – 1997, 1999, 2000, 2003; Güteklasse III – IV in den übrigen Messjahren Gesamt-Phosphat [mg P/l], 90-Perzentil/ Jahr 0,40 0,96 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren überschritten: Güteklasse III in 1996, 1997, 1999, 2000 und 2003, Güteklasse III – IV in den übrigen Messjahren Chlorid [mg/l], 90-Perzentil/ Jahr 36,9 47,7 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren erreicht Sulfat [mg/l], 90-Perzentil/ Jahr 32,9 59,3 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren erreicht Leitfähigkeit [µS/cm], 90-Perzentil/ Jahr 409 463 Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren erreicht AOX [µg/l], 90-Perzentil/ Jahr 16,0 101,5 Zielvorgabe Güteklasse II in 1999, 2000 und 2002 erreicht; Güteklasse II – III: 1996 – 1998, 2001, 2003 Güteklasse III: 1993 – 1995 Güteklasse III – IV: 1992 Quelle: NLWK – Betriebsstelle Verden: Gewässergütebericht 2004 Die Auswertung der Meßdaten aus den Jahren 1992 – 2003 ergibt folgende Trends: • Hinsichtlich der Parameter pH-Wert, Nitrit, Nitrat, Chlorid, Sulfat und Salzgehalt (elektrische Leitfähigkeit) • Der Sauerstoffgehalt des Hammewassers unterschreitet vereinzelt die Mindestanforderungen der Gewässergüteklasse II. Mögliche Ursachen stellen organische Belastungen oder Sauerstoffzehrung durch Nitrifikation dar. • Der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB5) erfasst alle sauerstoffzehrenden Prozesse, die sich innerhalb von fünf Tagen im Wasser abspielen. Die Zielvorgaben Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 117 werden während der Messperiode wiederholt unterschritten. Dies ist auf eine Belastung mit leicht abbaubaren organischen Substanzen und/ oder Ammonium zurückzuführen (vgl. TOC und Ammonium) • Die Belastung mit organischem Kohlenstoff (TOC) war durchgängig hoch. Da die Hamme durch die Teufelsmoorniederung fließt, kann die TOC-Belastung zum großen Teil auf eine natürliche Belastung mit Huminstoffen zurückgeführt werden. • Die Messwerte für Ammonium-Stickstoff und Gesamtstickstoff spiegeln eine deutliche Belastung der Hamme wieder. Die hohen Werte für Gesamtstickstoff sind schwerpunktmäßig auf die Ammonium-Gehalte zurückzuführen. • Auch hinsichtlich der Parameter Ortho-Phosphat und Gesamt-Phosphat ist die Gewässergüte der Hamme über den betrachteten Zeitraum durchgängig als ungünstig einzustufen. • Die Belastung der Hamme mit adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen (AOX) nahm in der ausgewerteten Messperiode deutlich ab. Seit 1999 liegen die Werte etwa im Bereich der Mindestanforderungen für die Güteklasse II: Es wird teils die Güteklasse II, teils die Güteklasse II – III erreicht. Im Sediment der Hamme wurden in den Jahren 1998 bis 2003 folgende mittlere Schwermetallgehalte gemessen: Tabelle 12: Angaben zur Schadstoffgehalten im Sediment der Hamme (Messstelle Tietjens Hütte) Mittelwert 1998 - 2003 Cadmium [mg/kg TS] Chrom [mg/kg TS] Kupfer [mg/kg TS] Nickel [mg/kg TS] Blei [mg/kg TS] Zink [mg/kg TS] Quecksilber [mg/kg TS] 2,42 42,12 31,28 35,33 101,81 391,50 0,28 Im Vergleich zu den Gewässergüteklassen der LAWA sind die Werte für Kupfer, Nickel und Quecksilber der Gewässergüteklasse I – II (sehr geringe Belastung) zuzuordnen, der Wert für Chrom sogar der Gewässergüteklasse I (anthropogen unbelastet). Die Zielvorgaben für die Schwermetalle Cadmium, Blei und Zink werden nicht eingehalten. Für diese Parameter ist die Hamme in die Güteklasse II – III (deutliche Belastung) einzustufen. Die Strukturgüte wird für den Giehler Bach teils mit stark verändert (Strukturgüteklasse 5), teils mit sehr stark verändert (Strukturgüteklasse 6) angegeben. Die uferbegleitenden Flächen werden vorwiegend als Grünland, teils jedoch auch als Acker genutzt. Abschnittsweise ist ein Gehölzsaum ausgeprägt. Die Hamme wies als typisches Niederungsgewässer ursprünglich sehr flache Ufer und einen stark mäandrierenden Verlauf auf. Ende des 19. Jh. wurde der Flusslauf begradigt, die Ufer sind heute durch Steinschüttungen vor Wellenschlag gesichert. Die Gewässersohle wird von Sanden gebildet, die trotz der geringen Fließgeschwindigkeit einer ständigen Umlagerung unterliegen. Infolge des Torfabbaus im Einzugsgebiet ist das Flusswasser mit einer hohen Schwebstofffracht belastet. Uferbegleitend finden sich Grünlandnutzungen sowie lückige Gehölzsäume. Die Gewässerstrukturgüte wird teils als sehr stark verändert, teils als vollständig verändert (Strukturgüteklasse 7) eingestuft. Das Einzugsgebiet am Oberlauf (Giehler Bach) umfasst Geestbereiche mit dominierender Grünlandnutzung und einigen Siedlungs- und Ackerflächen (Hülseberg, Oh- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 118 lenstedt, Bilohe). Auch infolge der Bodenverhältnisse ist hier von einem mittleren Retentionsvermögen auszugehen. Die Hamme entwässert das Teufelsmoor, das zwar großflächige Grünländereien und nur zu sehr geringem Teil Acker- und Siedlungsflächen umfasst, infolge der oberflächennahen Grundwasserstände jedoch eine stark begrenzte Niederschlagsversickerung aufweist. Durch die umfangreiche Abtorfung wurde das Retentionsvermögen für Niederschlagswasser weiterhin herabgesetzt. Im Stadtgebiet ist die Hamme nicht durch Deichbauwerke von der Flussaue abgeschnitten. Große Teile der weiträumigen Niederung sind regelmäßig überflutet (s. Karte 11), schwerpunktmäßig in den Monaten November bis März. Für die Retention von Hochwassern ist die Hammeniederung von besonderer Bedeutung, auch für den Schutz Ritterhudes und Bremens. Aus diesem Grund wird derzeit ein Überschwemmungsgebiet in der Aue der Hamme gesetzlich festgesetzt. Im Zuge der Umsetzung des GR-Projektes Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) ist künftig mit einer räumlichen und zeitlichen Ausdehnung der Überschwemmungen in der Teufelsmoorniederung zu rechnen. Hopwiesengraben und Schaufleet (4.4) Hopwiesengraben und Schaufleet sind im Stadtgebiet die bedeutsamsten Zuflüsse des Giehler Baches. Der Hopwiesengraben entwässert Grünlandflächen südöstlich Ohlenstedt. Die Schaufleet entspringt westlich Ohlenstedt, verläuft in einem nordwärts gerichteten Bogen entlang der Stadtgebietsgrenze und mündet westlich von Ohlenstedt in den Giehler Bach. Die biologische Gewässergüte des Hopwiesengrabens ist der Klasse II – mäßig belastet zuzuordnen, während sie für die Schaufleet im Jahr 2000 als kritisch belastet (Klasse II – III) eingestuft wird. In früheren Untersuchungen wurden hohe Phosphatbelastungen im Wasser der Schaufleet festgestellt, die vermutlich aus der landwirtschaftlichen Düngung stammten. Der Ausbauzustand wird im Landschaftsrahmenplan für beide Gewässer mit bedingt naturnah bis naturfern angegeben. Entlang der Ufer finden sich Grünlandnutzungen und über weite Strecken Gehölzsäume. Beek (7.1, 7.2) Als größtes Nebengewässer der Hamme ist die Beek zu nennen, die nördlich des Osterholz-Scharmbecker Stadtgebietes in der Teufelsmoor-Niederung entspringt und bei Neu Helgoland in die Hamme mündet. Am Unterlauf der Beek liegt das Breite Wasser, ein Flachsee mit großflächigen Verlandungsbereichen. Die chemische Gewässergüte ist kritisch belastet. Aufgrund der niederungstypisch geringen Fließgeschwindigkeit und der damit einhergehenden Sauerstoffarmut ist das Selbstreinigungsvermögen des Gewässers gering und wird durch anthropogene Nährstoff- und Schwebstoffeinträge überschritten. Im Landschaftsrahmenplan wird der Ausbauzustand überwiegend als naturnah bis bedingt naturnah eingestuft. Der Oberlauf ist als Graben mit naturnahen Elementen klassifiziert. An das Gewässer angrenzend finden sich Grünländereien, teils auch Sumpfund Sukzessionsflächen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 119 Auch das Einzugsgebiet ist von Grünlandnutzung dominiert. Mit dem Günnemoor liegt zudem ein großflächiger, teils bereits wiedervernässter Torfabbau im Einzugsgebiet. Über den Mühlenbach (s.u.) werden weiterhin Geestbereiche in die Beek entwässert. Bei Hochwasser in der Hamme, das sich über den Rückstau auch in der Beek auswirkt, werden weite Flächen entlang dieses Gewässers ebenfalls regelmäßig überflutet. weitere Gräben und Fleete des Teufelsmoors (7.1, 7.2) Eine Vielzahl weiterer Gräben und Fleete entwässert die Teufelsmoorniederung. Als wichtigste Nebengewässer der Beek sind Torfkanal, Pferdegraben, Neuer Speckgraben und Mitteldammgraben/ Speckgraben zu nennen. Bornreiher Schiffgraben, Schmoo, Neuer St. Jürgener Schiffgraben, Umbeck, Neuer Fangstaken, Kirchdammgraben, Fangstaken und Hafenkanal münden direkt in die Hamme. Zwischen diesen größeren Gewässern findet sich ein engmaschiges Netz kleinerer Gräben. Die im Gewässergütebericht berücksichtigten Gewässer weisen eine kritisch belastete Gewässergüte auf (Güteklasse II – III), die auf Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung und Torfmineralisierung sowie das geringe Selbstreinigungsvermögen der langsam fließenden bis stagnierenden Gräben zurückzuführen ist. Teilweise stammen die Belastungen auch aus angrenzenden Siedlungsflächen. Als positive Ausnahme verbesserte sich die Gewässergüte im Kirchdammgraben im Jahr 2000 auf die Güteklasse II (mäßig belastet). Im Bereich der Hammemarsch ist das Wasser der Entwässerungsgräben kalkhaltig, da sich hier am Fuß des Geestrandes kalkreiches Grundwasser sammelt. Die zu Entwässerungszwecken angelegten Gräben der Teufelsmoorniederung sind i.d.R. durch eine naturferne Struktur gekennzeichnet. Der Neue Speckgraben und der Neue Fangstaken weisen naturnahe Elemente auf. Auch der Bornreiher Schiffgraben ist im Landschaftsrahmenplan hinsichtlich des Ausbauzustandes als bedingt naturnah bis naturfern beschrieben. Die an die Gewässer angrenzenden Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Abschnittsweise finden sich randlich auch Gehölze (Neu St. Jürgener Schiffgraben, Pferdegraben, Mitteldammgraben/ Speckgraben, Kirchdammgraben, Fangstaken, Hafenkanal). Die meisten Gräben sind jedoch weitgehend unbeschattet, so dass die sommerliche Erwärmung die Sauerstoff-Unterversorgung und Eutrophierung noch verstärkt. Mühlenbach (3.2, 7.2) Der Mühlenbach entspringt mit drei Quellarmen bei Freißenbüttel und mündet am Fuß des Geestrandes in den Neuen Speckgraben, der über die Beek in die Hamme entwässert. Die Gewässergüte ist mit der Güteklasse II als mäßig belastet anzusehen. Der Ausbauzustand wird mit bedingt naturnah bis naturfern angegeben. An die Gewässerufer grenzt ein vielfältiges Mosaik aus Siedlungsflächen (Freißenbüttel, Sandhausen), Acker- und Grünlandflächen, Gehölzen und Bodenabbauflächen an. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 120 Das Einzugsgebiet umfasst einen hohen Anteil an Ackerflächen sowie stärker reliefierten Bereichen bei relativ durchlässigen Böden. Entsprechend kann von einem mittleren Retentionsvermögen für Niederschlagswasser ausgegangen werden. Scharmbecker Bach (3.2, 4.3, 6.2) Vom Scharmbecker Bach leitet sich der Name der Stadt her: Scharmbeck geht auf ‚Scirnbeki‘ zurück, das soviel wie ‚Grenzbach‘ oder ‚klarer Bach‘ bedeutet. Als weiterer Geestbach wird der Scharmbecker Bach ebenso wie Drepte, Giehler Bach und deren Zuflüsse vom Grundwasserspeicher der Langen Heide gespeist. Er entspringt westlich von Westerbeck und verläuft mit einem Großteil seiner Fließstrecke durch die Siedlungsflächen der Kernstadt. Am südlichen Stadtrand fließt er mit der Wienbeck (s.u.) zusammen und mündet im Bereich der Hammemarschen in die Hamme. Allerdings wurde der Verlauf des Baches in der Vergangenheit mehrfach umgeleitet. Die Geschichte der Kernstadt ist eng mit dem Scharmbecker Bach verbunden. Beispielsweise lieferte der Bach in der Vergangenheit Wasser und Wasserkraft für den Betrieb von Walk- und Kornmühlen sowie für Färbereien und Gerbereien. Zugleich wurde er auch zur Ableitung der Abwässer genutzt. Um eine kontinuierliche Wasserzufuhr für die Mühlen zu gewährleisten, wurden verschiedene Stauteiche angelegt, z.B. der Ententeich hinter der Staustraße. Die Gewässergüte des Scharmbecker Baches ist seit 1997 als kritisch belastet (Güteklasse II – III) anzusehen, in früheren Untersuchungen wies sie nur eine mäßige Belastung (Güteklasse II) auf. In 1997 wurden im Oberlauf leicht erhöhte Ammoniumkonzentrationen gemessen. Im Sediment der Graft am Gut Sandbeck, die vom Scharmbecker Bach durchflossen wird, wurden in 1988 deutlich erhöhte Schwermetallgehalte nachgewiesen38. Insbesondere Blei und Zink waren in hohen Konzentrationen vorhanden. Der Ausbauzustand wird im Landschaftsrahmenplan für den Oberlauf als bedingt naturnah bewertet. Für den Abschnitt innerhalb der Kernstadt sowie den weiteren Verlauf wird er mit naturfern angegeben. Für den Landschaftsplan wurde eine Kartierung des aktuellen Zustandes innerhalb der Siedlungsflächen der Kernstadt durchgeführt (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang). Auf dieser Datengrundlage können zum Scharmbecker Bach folgende Detailangaben ergänzt werden: Der geradlinige Gewässerlauf ist nahezu durchgehend mit Uferbefestigungen versehen. Über weite Strecken findet sich Bongossi-Flechtwerk, abschnittsweise sind die Ufer auch durch Betonwände oder Mauern ersetzt. An mehreren Stellen sind Straßenunterführungen u.ä. verrohrt oder als Kastendurchlässe gestaltet. Zwischen Bahnhofstr. und Allwetterbad ist ein längerer Abschnitt verrohrt. Die biologische Durchgängigkeit des Gewässers ist auch durch mehrere Sohlabstürze unterbrochen, von denen die Wehre an der Mühlenkampstr (Gut Sandbeck), an der Teichstraße (mit Mühlrad) und am Einlauf der o.g. Verrohrung die größten Höhenunterschiede aufweisen. Der entlang der Straße Hinter der Wurth verlaufende Abschnitt des Scharmbecker Baches ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass auch innerhalb städtischer Bebauung die Renaturierung eines Gewässers gelingen kann. Uferbefestigungen wurden hier zurückgebaut, die Ufer abgeflacht. Durch eine künstlich angelegte Insel wurde die 38 BIOS: Die Graft Gut Sandbeck – Ökologisches Gutachten. 1988 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 121 Strukturvielfalt des Gewässers weiter erhöht. Nach Initialpflanzungen konnte sich eine artenreiche Ufervegetation aus heimischen Arten entwickeln. Das Einzugsgebiet des Scharmbecker Baches ist durch den hohen Anteil an Siedlungsflächen gekennzeichnet, so dass nur ein geringes Retentionsvermögen zu erwarten ist. Wienbeck (3.2) Die Wienbeck wird aus drei Quellarmen gespeist, die in einem verzweigten Kerbtal des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes entspringen. Zahlreiche Sickerquellen randlich des Baches führen diesem ebenfalls Wasser zu. Der nördliche Quellarm, auch als Beeke bezeichnet, bildet den Ablauf der Regenwasserkanalisation Buschhausens und weist entsprechend eine stark schwankende Wasserführung auf. Der mittlere Quellarm nimmt seinen Anfang bei Bredenberg, der südliche Quellarm entspringt im Reithbruch. Von Seiten der Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck wurde Ende 2004 mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens begonnen, so dass die starken Schwankungen des Zuflusses künftig nicht mehr auftreten werden. Nach der Querung der B 74 fließt die Wienbeck am südlichen Rand der Kernstadt entlang, teils durch landwirtschaftliche Nutzflächen, teils durch Siedlungsflächen. Am Rand der Hammemarsch mündet die Wienbeck in den Scharmbecker Bach. Die Gewässergüte ist im nördlichen Quellarm als stark verschmutzt (Güteklasse III) angegeben, während im mittleren Quellarm und im weiteren Verlauf der Wienbeck bis zum Scharmbecker Bach die Güteklasse II (mäßig belastet) erreicht wird. Im Oberlauf wurden in 1997 ein deutlich erhöhter biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5-Wert) und erhöhte Nitratwerte gemessen. Mit der Inbetriebnahme des o.g. Regenrückhaltebeckens ist auch eine Reduzierung von Schadstoffeinträgen in die Wienbeck verbunden, so dass künftig eine Verbesserung der Gewässergüte anzunehmen ist. Der südliche Quellarm zeichnet sich durch eine gering belastete Gewässergüte aus und ist als einziges Fließgewässer im Stadtgebiet in die Güteklasse I – II eingestuft. Für den südlichen Quellarm und den Mittel- und Unterlauf wird der Ausbauzustand als weitgehend natürlich bis naturnah bewertet. Für den nördlichen und mittleren Quellarm fehlen Angaben. Beeinträchtigungen bestehen durch eine Reihe von Fischteichen, die mit dem Wasser der Wienbeck gespeist werden. Zur Bewirtschaftung der Fischteiche wurden Stauanlagen im Bachverlauf errichtet, die die biologische Durchgängigkeit unterbrechen. Die Quellarme verlaufen über weite Abschnitte durch Waldflächen oder werden von linearen Gehölzstrukturen gesäumt. Allerdings werden die Flächen bis dicht an den Rand des Kerbtales intensiv landwirtschaftlich genutzt. Am Mittel- und Unterlauf grenzen Grünland- und Siedlungsflächen an, Gehölzsäume sind nur in begrenztem Umfang vorhanden. Innerhalb des Einzugsgebietes nehmen Grünland-, Acker- und Siedlungsflächen einen hohen Anteil ein. Einige Bereiche sind stark reliefiert, allerdings sind die Bodenverhältnisse ansonsten recht günstig für die Niederschlagsversickerung. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 122 Grenzgraben und Scharmbeckstoteler Mühlengraben (6.2) Der Scharmbeckstoteler Mühlengraben wird aus einer Quelle südlich Scharmbeckstotel gespeist. Er verläuft dann durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Hammemarsch, die er, ebenso wie der weiter nordöstlich verlaufende Grenzgraben, zur Hamme hin entwässert. Die Gewässergüte ist für beide Gewässer mit Klasse II – III (kritisch belastet) angegeben. Eine Bewertung der Strukturgüte oder des Ausbauzustandes wird nicht vorgenommen. Die angrenzenden Flächen werden als Grünland genutzt. Der Quellabschnitt des Mühlengrabens und Teile des Grenzgrabens werden von Ufergehölzen begleitet. Schönebecker Aue (3.1, 4.3) Die Schönebecker Aue entwässert das Hochplateau der Langen Heide zunächst in westlicher Richtung und nimmt dann einen südlichen Verlauf. Weite Teile des Oberlaufs, bis südlich der Landesstraße L 149, fallen zeitweise trocken. Im Stoteler Wald führt der Bachlauf aus dem Stadtgebiet hinaus. Die Schönebecker Aue mündet in Bremen – Schönebeck, nahe der Lesum, in die Weser. Die Gewässergüte wurde in Teilen des Oberlaufs aufgrund von Trockenfallen nicht bestimmt. Von Lilkendey bis zum Stoteler Wald ist sie als kritisch belastet der Güteklasse II – III zugeordnet. Innerhalb des Waldes bis zur Stadtgebietsgrenze wird die Güteklasse II (mäßig belastet) erreicht. In 1997 wurde unterhalb der Siedlung Auf dem Rusch ein deutlich erhöhter Saprobienindex bei zugleich niedrigem Sauerstoffgehalt festgestellt. Die Strukturgüte des Gewässers variiert zwischen sehr stark verändert (Stufe 6) im westwärts gerichteten Abschnitt, deutlich verändert (Stufe 4) im weiteren Verlauf bis nahe der L 135 und mäßig verändert (Stufe 3) bis zur Stadtgebietsgrenze. Das Rahmenkonzept Schönebecker Aue39 enthält nähere Angaben zur Gewässerstruktur etc., die im Folgenden kurz zusammengefasst werden: Am Oberlauf grenzen vorwiegend Grünland, teils aber auch Ackerflächen an das Gewässer. Ufergehölze sind kaum vorhanden. Wo der Gewässerlauf nördlich von Lilkendey nach Süden umknickt, ist am Südufer eine Uferstaudenflur ausgeprägt. Südlich Lilkendey verläuft die Schönebecker Aue durch Grünland- und einzelne Siedlungsflächen. Abschnittsweise findet sich uferbegleitend eine einseitige Gehölzreihe, vorwiegend aus Eichen. Östlich der L 135 sind großflächige Uferstaudenfluren ausgeprägt. Der Gewässerlauf ist hier deutlich eingetieft und wird teilweise von Erlen gesäumt. Nach der Einmündung des Stubbener Grabens (s.u.) verläuft die Schönebecker Aue leicht mäandrierend durch Laub- und Laubmischwald sowie Grünland. Im Stoteler Wald wird das Gewässer vorwiegend von Buchen- und Erlenbeständen, teils auch von Fichtenforst gesäumt. Die Struktur zeichnet sich durch Kolke, Steilufer und Abbrüche und einen mäandrierenden Verlauf aus. Im weiteren Verlauf nahe der L 135 säumen Grünland, Uferstaudenfluren und Erlenreihen das Gewässer. Angrenzend liegen einige Fischteiche. Im Quellgebiet dominiert Grünlandnutzung, jedoch sind auch Ackerflächen und Siedlungsflächen (Heilshorn) vorhanden. Das Relief ist weitgehend eben, zudem begünsti39 Ingenieur-Dienst Nord: Renaturierung Schönebecker Aue, Rahmenentwurf – Vorplanung. 1994 mit Ergänzungen von 1996 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 123 gen die Bodenverhältnisse die Niederschlagsversickerung. Im Bereich Auf dem Rusch sind die Bedingungen für die Niederschlagsretention deutlich ungünstiger. Ein hoher Anteil an Acker- und Siedlungsflächen fällt hier mit stärker bewegter Geländemorphologie zusammen. Südlich der L 149 verbessert der deutliche Waldanteil die Retentionsleistung im Einzugsgebiet. Stubbener Graben (3.1, 4.3) Der Stubbener Graben entspringt ebenfalls im Bereich Lange Heide und mündet nördlich der L 149 in die Schönebecker Aue. Das Gewässer fällt in gesamter Länge zeitweise trocken. Hinsichtlich der Gewässergüte wird der Stubbener Graben als kritisch belastet (Güteklasse II - III) eingestuft. Der Ausbauzustand ist hingegen über weite Strecken weitgehend natürlich bis naturnah mit uferbegleitenden Grünland- und Gehölzflächen. Nahe der Einmündung in die Schönebecker Aue zeichnet sich das Gewässer durch einen mäandrierenden Verlauf in einem bewaldeten Taleinschnitt aus. Kleine Aue (3.1) Die Kleine Aue liegt nur mit ca. 250 m ihrer insgesamt ca. 900 m Fließstrecke innerhalb des Osterholz-Scharmbecker Stadtgebietes. Sie mündet hier in die Schönebecker Aue. Die Gewässergüte des zeitweise trockenfallenden Baches wird mit Güteklasse III (stark verschmutzt) angegeben. Die Struktur des Gewässers und zwei kleiner östlicher Zuläufe ist überwiegend als naturnah anzusehen40. Vor der Einmündung in die Schönebecker Aue ist allerdings ein längerer Abschnitt verrohrt. An das Gewässer grenzen Laubwald und Grünland an. 3.4.3.2 Die Stillgewässer des Stadtgebietes Von den zahlreichen Stillgewässern im Stadtgebiet (s. Karte 11) sind nur sehr wenige natürlichen Ursprungs. Der überwiegende Teil ist als Fisch-, Angel-, Stau-, Zierteich, Regenrückhaltebecken o.ä. künstlich angelegt worden oder im Zuge von Rohstoffabbau (insbesondere Sand und Torf) entstanden. Die meisten Stillgewässer weisen eine Größe von unter einem Hektar auf. Die räumliche Verteilung zeigt eine Häufung in den Naturräumen Ohlenstedter Geest und Osterholz-Scharmbecker Geestrand. Als natürliche Stillgewässer sind insbesondere das Breite Wasser und die HammeAltarme zu nennen. Bei dem Breiten Wasser handelt es sich um einen ausgedehnten verlandenden Flachwasserbereich nahe der Mündung der Beek in die Hamme. Drei Altarme der Hamme liegen im Naturraum Hammemarsch innerhalb des Stadtgebietes. 40 Grundlage für diese Einstufung bildet die Ausweisung als § 28 a-Biotop, da ansonsten keine Einstufung vorliegt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 124 Fisch- und Angelteiche kommen über das ganze Stadtgebiet verteilt vor. Größere Anlagen finden sich u.a. an der Garlstedter Aue, am Ohlenstedter Weg, westlich Hülseberg, an den Quellarmen der Wienbeck, an der Schönebecker Aue nahe der Stadtgebietsgrenze und südöstlich Buschhausen. Stauteiche wurden in historischer Zeit an vielen Fließgewässern angelegt, um eine kontinuierliche Wasserzufuhr für den Betrieb von Wassermühlen sicherzustellen. Solche Gewässer finden sich u.a. am Mühlenbach in Freißenbüttel, bei Ruschkamp (Scharmbeckstotel) sowie nahe der Teichstraße in der Kernstadt. Zierteiche sind im wesentlichen auf die Garten- und Grünflächen in Siedlungsbereichen beschränkt. Regenrückhaltebecken wurden beispielsweise östlich Pennigbüttel, innerhalb der Kernstadt an der Schwaneweder Str., nördlich der Straße Am Knorren, Auf dem Knorren und am Berufsschulzentrum sowie an der Buchtstraße in Scharmbeckstotel angelegt. Durch Rohstoffabbau auf der Geest entstanden sind die drei als Ohlenstedter Quellsee bezeichneten Stillgewässer und der Scharmbeckstoteler See. Zusammen mit dem Breiten Wasser sind dies die größten Stillgewässer des Stadtgebietes. Die Abbaugewässer des Ohlenstedter Quellsees umfassen insgesamt etwa 13,5 ha Wasserfläche, der Scharmbeckstoteler See ca. 4,2 ha. Die übrigen Abbaugewässer auf der Geest und im Teufelsmoor sind deutlich kleiner. Zur Wasserqualität liegen keine aktuellen Untersuchungen vor. Anhand der Standortgegebenheiten können folgende verallgemeinernde Annahmen getroffen werden: Im Bereich der Geest finden sich Stillgewässer teils auf sandigem, teils auf lehmigtonigem Untergrund. Einige führen nicht ständig Wasser. Viele der Stillgewässer sind als Abbaugewässer bei der Sand- oder Torfgewinnung entstanden und weisen dann nährstoffarme Wasserverhältnisse auf. Hingegen sind die zahlreichen Fischteiche durch nährstoffreiche Bedingungen gekennzeichnet. Die Stillgewässer der Teufelsmoorniederung sind als eutroph einzustufen, sofern sie mit den größeren Fließgewässern (Hamme und Beek) in Verbindung stehen. Insbesondere dem Breiten Wasser und den Altarmen der Hamme wird kontinuierlich oder bei den periodisch auftretenden Überschwemmungen nährstoffreiches Wasser zugeführt, so dass es zu einer Verlandung dieser Stillgewässer kommt. Hingegen sind die Torfstiche und sonstigen Abbaugewässer in den Hochmoorflächen zunächst durch nährstoffarme und saure Verhältnisse geprägt. Als Folge der fortschreitenden Torfmineralisierung und durch Nährstoffeinträge von direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es jedoch auch hier zu einer fortschreitenden Nährstoffanreicherung kommen. Für einige Gewässer im Moor- und Heidebereich des Truppenübungsplatzes Garlstedt liegen Daten zur Wasserqualität vor41. Die Untersuchungen wurden von März bis Oktober 1995 durchgeführt. Die untersuchten Gewässer liegen z.T. jedoch außerhalb des Stadtgebietes. • Die Sauerstoffsättigung der Gewässer lag zwischen 49 % und 135 %. • Es wurden pH-Werte zwischen 4,0 und 7,9 gemessen. • Für die untersuchten Gewässer wurden mittlere Carbonathärten von 0,44 °dH bis 0,86 °dH ermittelt. Bei 0 – 4 °dH wird das Wasser a ls sehr weich eingestuft. Die un- 41 Universität Bremen: Auswirkungen der militärischen Nutzung auf die Heidelandschaft im Gebiet des Truppenübungsplatzes Garlstedt – Ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung. Abschlussbericht 1996 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 125 tersuchten Gewässer weisen entsprechend eine sehr geringe Carbonathärte auf. Dies entspricht den für Moor- und Heidegewässer zu erwartenden Verhältnissen. • Die elektrische Leitfähigkeit lag zwischen 450 µS/cm und 38,8 µS/cm. Die meisten der untersuchten Gewässer wiesen mit Mittelwerten von unter 100 µS/cm niedermoortypisch geringe elektrische Leitfähigkeiten auf. • Die Messwerte für Phosphat, Nitrat und Ammonium wiesen sehr hohe Standardabweichungen auf und werden deshalb nicht zitiert. 3.4.3.3 Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer Oberflächengewässer mit besonderen Werten und Funktionen sowie sonstige Flächen mit besonderen Werten und Funktionen für Oberflächengewässer werden in der folgenden Tabelle 13 definiert. Sie sind, sofern auf der vorliegenden Datengrundlage möglich, in Karte 12 dargestellt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 126 Tabelle 13: Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer Besondere Werte und Funktionen Wasserqualität Strukturgüte als besondere Werte/ Funktionen sind definiert: Vorkommen im Stadtgebiet Datenquellen und Bemerkungen Fließgewässer mit der Gewässergüteklasse I – II (gering belastet) oder II (mäßig belastet) Stillgewässer, für die aufgrund von Naturnähe und/ oder Nährstoffarmut von einer weitgehend unbelasteten Wasserqualität ausgegangen werden kann Drepte, Garlstedter Aue, Giehler Bach, Abschnit- te der Hamme, Hopwiesengraben, Kirchdammgraben, Mühlenbach, Abschnitte der Schönebecker Aue verstreut im gesamten Stadtgebiet Fließgewässer mit der Strukturgüteklasse 2 (gering verändert) oder 3 (mäßig verändert) ergänzend Fließgewässer mit dem Ausbauzustand Stufe 1 (weitgehend natürlich bis naturnah), Stufe 1 – 2, Stufe 2 (bedingt naturnah/ teilweise ausgebaut) sowie Gräben mit naturnahen Elementen gemäß § 28 a NNatG geschützte Fließgewässer Abschnitt der Schönebecker Aue Garlstedter Aue, Beek, Torfkanal, Neuer Speck- graben, Neuer Fangstaken, Scharmbecker Bach nordöstlich der Kernstadt, Wienbeck mit südlichem Quellarm, Stubbener Graben Kleine Aue, Zuflüsse zu Stubbener Graben und Schönebecker Aue Stillgewässer, für die aufgrund floristischer und faunistischer Daten von einer naturnahen Struktur ausgegangen werden kann verstreut im gesamten Stadtgebiet Gewässergütekarte 2000 Stillgewässer innerhalb der für den Naturschutz wertvollen Bereiche (NLÖ) oder der für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche gemäß LRP (außer Fischteiche), gemäß § 28 a NNatG geschützte Stillgewässer; Es ist mit weiteren Vorkommen im Stadtgebiet zu rechnen, die auf der vorhandenen Datengrundlage nicht abgeleitet werden können. Strukturgütekarte 2000 LRP Anlage 9 Angaben der Unteren Naturschutzbehörde zu besonders geschützten Biotopen Stillgewässer innerhalb der für den Naturschutz wertvollen Bereiche (NLÖ) oder der für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche gemäß LRP (außer Fischteiche), gemäß § 28 a NNatG geschützte Still- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Besondere Werte und Funktionen Retention von Hochwasser als besondere Werte/ Funktionen sind definiert: Überflutungsräume Vorkommen im Stadtgebiet umfangreiche Niederungsflächen an Hamme und Beek 127 Datenquellen und Bemerkungen gewässer; Es ist mit weiteren Vorkommen im Stadtgebiet zu rechnen, die auf der vorhandenen Datengrundlage nicht abgeleitet werden können LRP-Anlage 10 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3.4.3.4 128 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer betreffen die Wasserqualität, die Gewässerstruktur sowie die Verhältnisse in den Wassereinzugsgebieten. Sie werden im Folgenden aufgeführt und sind, sofern sie sich lokalisieren lassen, in Karte 12 dargestellt. Veränderungen der Wasserqualität Einleitungen von Schad- und Nährstoffen beeinträchtigen die Wasserqualität (Gewässergüte) von Oberflächengewässern. Als Schadstoffe sind insbesondere Schwermetalle, persistente organische Verbindungen, Salze und Säuren relevant. Während im Wasser gelöste toxische Stoffe direkt die betroffenen Biozönosen schädigen, werden unlösliche Schadstoffe im Sediment akkumuliert und können von dort bei veränderten physikochemischen Verhältnissen im Gewässer wieder freigesetzt werden. Beispielsweise kommt es bei fortschreitender Gewässerversauerung zu einer Remobilisierung von im Sediment festgelegten Schwermetallen. Eine Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ist bei allen Gewässern gegeben. Gegenüber Versauerung gelten die Geestgewässer als besonders empfindlich, da die Gewässer der Hochmoorgebiete von Natur aus saure Verhältnisse aufweisen. Eine Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen (Eutrophierung), insbesondere mit Phosphaten und Stickstoffverbindungen, führt zu intensiven Umsetzungsprozessen unter Verbrauch des im Wasser gelösten Sauerstoffs. Für Stillgewässer ist die Eutrophierung und die damit einhergehende, sukzessive Verlandung ein natürlicher Vorgang, der jedoch oftmals durch anthropogene Einflüsse verstärkt wird. Im Extremfall werden durch Sauerstoffmangel Organismen und Lebensgemeinschaften geschädigt und die Bildung von Faulschlamm begünstigt. Es kommt zum „Umkippen“ des Gewässers. Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch Nährstoffeinträge sind insbesondere bei Fließgewässern mit geringer Fließgeschwindigkeit und bei kleineren Oberflächengewässern relevant. Bei schnellfließenden Gewässern und Seen mit großer Wasserfläche ermöglichen Turbulenzen eine Nachlieferung von Sauerstoff aus der Atmosphäre. Da die Wasserlöslichkeit von Sauerstoff bei steigender Temperatur abnimmt, sind weiterhin unbeschattete Gewässer und Flachseen als empfindlich gegenüber Eutrophierung einzustufen. Stoffliche Belastungen der Oberflächengewässer sind im Stadtgebiet vor allem auf Siedlungs- und Verkehrsabwässer, Altlasten, Kläranlagen, Luftschadstoffe, Landwirtschaft, Fischteiche und den Sportbootverkehr auf der Hamme zurückzuführen. Dabei können punktuelle Stoffeinträge und diffuse Quellen unterschieden werden. Abwasser- und direkte Regenwasser-Einleitungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen, die sehr verbreitet vorkommen, stellen punktuelle Schadstoffquellen dar. Über Art und Menge der eingetragenen Schadstoffe, die zudem stark variieren können, liegen keine Untersuchungen vor. Als Belastungsschwerpunkte können der innerhalb der Kernstadt verlaufende Abschnitt des Scharmbecker Baches sowie Querungen verkehrsreicher Straßen mit Fließgewässern angenommen werden. Durch Rückhaltung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 129 von Niederschlagswasser sind die Belastungen örtlich reduziert, da sich in den Regenrückhaltebecken Schweb- und Schadstoffe absetzen. Hinweise für Schadstoffeinträge aus Altlasten liegen für zwei Bereiche am Oberlauf des Scharmbecker Baches sowie einen angrenzenden Teich (Nr. 10 und 16 in Tab. 9) und für eine Altlast am südlichen Quellarm der Wienbeck (Nr. 25 in Tab. 9) vor. Diese Hinweise sind jedoch älteren Datums und wurden aktuell nicht überprüft. Die kommunale Kläranlage liegt südlich der Kernstadt am Fuß des Geestrandes. Sie verfügt über eine dritte Reinigungsstufe mit biologischer Phosphat- und Stickstoffreduzierung. Die geklärten Abwässer werden über eine parallel zum Bahndamm verlaufende Leitung der Lesum zugeführt. Die zulässigen Schad- und Nährstoffeinträge in die Gewässer sind gesetzlich reguliert. Einige Ortschaften und sonstige Siedlungsbereiche (Wochenendplatz in Ohlenstedt, Camping- und Wochenendplätze an der Hamme, Einzelbebauungen) sind nur teilweise oder gar nicht an die kommunale Kläranlage angeschlossen. Die Abwasserentsorgung erfolgt unvollständig über Kleinkläranlagen, deren Abläufe ebenfalls die Wasserqualität belasten können. Luftschadstoffe (vgl. Kap. 3.5.2.3) können über direkte Deposition, mit dem Niederschlag bzw. Oberflächenabfluss oder mit dem Sickerwasser in die Oberflächengewässer gelangen. Es handelt sich um diffuse Schadstoffeinträge. Allerdings kann für Gewässer in Nadelwaldbereichen aufgrund der Filterwirkung der Vegetation für Luftschadstoffe von einer erhöhten Beeinträchtigung oder Gefährdung ausgegangen werden. Zudem verstärkt hier die vegetationsbedingte Säurebelastung des Bodens (vgl. Kap. 3.3.4) die Gewässerversauerung durch saure Niederschläge. Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung entstehen sowohl punktuelle als auch diffuse Schad- und Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer: Mit dem Drainagewasser werden vor allem in der Bodenlösung enthaltene Stickstoffverbindungen aus nicht bedarfsgerechter Düngung in die Oberflächengewässer eingetragen und führen dort zu einer Eutrophierung. Ein weiteres Problem stellt die Verockerung dar: In den Drängräben kommt es durch Oxidationsprozesse zur Bildung von schwerlöslichen Eisenoxiden, die sich als flockige Ausfällungen oder Krusten im Gewässer ablagern. Mit diesem Prozess geht auch eine Veränderung des Wasserchemismus (Redox- und pH-Verhältnisse) einher. Gewässernahe Silagemieten sind ebenfalls als punktuelle Belastungsquellen zu nennen. Mit dem Sickerwasser gelangen organische Verbindungen in die Gewässer und bewirken eine Nährstoffanreicherung und Versauerung. Diffuse Belastungen mit Düngemitteln und Pestiziden entstehen durch Verwehungen bei der Anwendung (direkte Deposition) oder durch den Eintrag von erodiertem Bodenmaterial (vgl. Kap. 3.3.4). Als Belastungsschwerpunkte sind die Gebiete anzunehmen, in denen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung bis dicht an den Gewässerrand betrieben wird und in denen eine erhöhte Erosionsgefahr in Gewässernähe besteht. Ein hoher Anteil gewässernaher und erosionsgefährdeter Ackerflächen finden sich am Oberlauf der Schönebecker Aue und am Mühlenbach. Stillgewässer liegen i.d.R. nicht in Ackerschlägen. Über Gewässerbelastungen durch intensive Grünlandnutzung liegen keine Detailkenntnisse vor. Bei intensiver Nutzung werden Fischteiche durch Nährstoffeinträge belastet und unterliegen einer starken Eutrophierung. Sofern die Fischteiche mit Fließgewässern in Verbindung stehen, wirkt sich der Nährstoffeintrag auch nachteilig auf die Gewässergüte des anschließenden Fließgewässerabschnitts aus. Zudem kann es hier zu einer Erwärmung und entsprechend zu einer Verringerung des Sauerstoffgehaltes kommen, da die Wassertemperatur in Stillgewässern (Fischteiche) i.d.R. höher liegt als in Fließgewässern. Im Stadtgebiet gibt es verschiedene Fischteichanlagen, über deren Bewirtschaftungsintensität jedoch keine Angaben vorliegen. Beeinträchtigungen angrenzen- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 130 der Fließgewässerabschnitte sind an Garlstedter Aue, Drepte, Giehler Bach, den Quellarmen der Wienbeck und Schönebecker Aue zu vermuten. Schadstoffbelastungen können auch durch den Bootssport verursacht werden, der insbesondere auf der Hamme und im Hafenkanal ausgeübt wird. Über den Umfang der (z.B. durch unsachgemäße Handhabung oder Leckagen) in die Gewässer gelangenden Betriebsstoffe (Treibstoffe, Farben, Abwässer u.ä.) liegen jedoch keine Kenntnisse vor. Als integrierender Ausdruck für die Wasserqualität der Fließgewässer können die chemische und biologische Gewässergüteklasse herangezogen werden (vgl. Kap. 3.4.3.1). Allerdings wurde die chemische Gewässergüte bisher nur für die Meßstelle Tietjens Hütte an der Hamme ermittelt, die biologische Gewässergüte lässt nur Rückschlüsse auf Gewässerbelastungen mit organischen Verbindungen zu. Die vorliegenden Angaben zur Gewässergüte werden in Kap. 3.4.3.1 bei der Beschreibung der einzelnen Fließgewässer ausgewertet. In Karte 12 sind die Fließgewässerabschnitte als beeinträchtigt eingestuft, die eine Gewässergüteklasse von II – III (kritisch belastet) oder schlechter aufweisen. Es handelt sich um die Oberläufe von Garlstedter Aue und Schönebecker Aue, den nördlichen Quellarm der Wienbeck, Schaufleet, Scharmbecker Bach und Stubbener Graben sowie alle untersuchten Gewässer der Teufelsmoorniederung mit Ausnahme von Kirchdammgraben und einem Teilabschnitt der Hamme. Weiterhin sind die in der Hamme festgestellten Belastungen von Wasser und Sediment in der Karte gekennzeichnet. Über die räumliche Ausdehnung dieser Belastungen können jedoch keine näheren Angaben gemacht werden. Veränderungen der Gewässerstruktur Veränderungen der Gewässerstruktur wirken sich nicht allein auf die Gewässermorphologie aus, sondern beeinflussen zugleich das Selbstreinigungsvermögen und – bei Fließgewässern – Abflussregime und biologische Durchgängigkeit. Als Beeinträchtigungen sind insbesondere Ausbaumaßnahmen (Gewässerbegradigungen und –verbreiterungen, Sohlvertiefungen), Uferbefestigungen (Steinschüttungen, Faschinen, Bongossi-Flechtwerk, Ufermauern), Durchlassbauwerke (Verrohrungen, Düker, Kastendurchlässe, Sperrwerke etc.), Sohlbauwerke (Wehre, Sohlabstürze, Stauhaltungen etc.), Räummaßnahmen (Gewässerunterhaltung einschließlich Beseitigung der Ufervegetation) und Zerstörungen der Uferzone durch Trittbelastung oder Wellenschlag zu nennen. Weiterhin kann es durch Einspülung erodierter Bodenpartikel zu Veränderungen der natürlichen Substrateigenschaften kommen. Ausbaumaßnahmen wurden an einer Reihe von Fließgewässern im Stadtgebiet durchgeführt, u.a. an der Hamme, dem Oberlauf der Schönebecker Aue und der Drepte. Der Verlauf des Scharmbecker Baches wurde in der Vergangenheit sogar mehrfach vollständig umgeleitet. Uferbefestigungen über längere Abschnitte finden sich u.a. an der Drepte, an der Hamme und am Scharmbecker Bach. Die Ufer der Drepte sind im Bereich der L 135 mit Flechtzaun und Steinschüttungen befestigt. Am Golfplatz ist eine Uferverbauung mit Flechtzaun vorhanden. Die Ufer der Hamme sind durch Steinschüttungen befestigt, um sie gegen den Wellenschlag der Sportboote zu schützen. Am Scharmbecker Bach wurden innerhalb des Kernstadt an verschiedenen Abschnitten Uferbefestigungen mit Feldsteinen, Backsteinen, Bongossi-Flechtwerk oder Beton kartiert. Auch Durchlass- und Sohlbauwerke sind i.d.R. mit kleinflächigen Uferbefestigungen verbunden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 131 Durchlass- und Sohlbauwerke kommen ebenfalls verbreitet an den Fließgewässern im Stadtgebiet vor. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen von biologischer Durchgängigkeit und Abflussverhalten wird im Wesentlichen von der Länge, von Breite bzw. Durchmesser des Bauwerks und von der Höhe des Sohlabsturzes bestimmt. Im Rahmen des Fließgewässerschutzsystems42 werden verschiedene Durchlass- und Sohlbauwerke an der Drepte als sehr starke oder starke Beeinträchtigungen eingestuft. Diese sind in Karte 12 gekennzeichnet und in der folgenden Tabelle beschrieben. Für die Schönebecker Aue liegen mit dem Rahmenkonzept zur Renaturierung43 ebenfalls Angaben zu Sohl- und Durchlassbauwerken vor, die in Karte 12 und Tabelle 14 berücksichtigt sind. Für den innerhalb der Kernstadt gelegenen Abschnitt des Scharmbecker Baches wurden diese Angaben auf Grundlage der aktuellen Kartierung ermittelt. Die außerhalb des Stadtgebietes gelegene Schleuse in Ritterhude und das Sperrwerk an der Lesum wirken sich durch die Regulierung des Tidenhubs und die Unterbrechung der Längskontinuität (biologische Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung) auch nachteilig auf die Hamme-Abschnitte im Stadtgebiet aus. Tabelle 14: Durchlass- und Sohlbauwerke an ausgewählten Fließgewässerabschnitten Nr. in Karte 12 Länge/ Durchmesser bzw. Breite + Höhe [m] Gewässer Art und Bemerkungen 1 Drepte Rohrdurchlass 10/ 0,4 2 Drepte Rohrdurchlass 5/ 0,4 3 Drepte Rohrdurchlass 8/ 0,4 4 Drepte Rohrdurchlass 8/ 0,4 5 Drepte Rohrdurchlass 6 Drepte Sohlabsturz mit Sohl- und Uferbefestigungen, über 10 m Rückstau Rohrdurchlass 5/ 0,6 -/ 1,5 + 0,4 6/ 0,6 7 Drepte Rohrdurchlass 20/ 1,2 8 Drepte Rohrdurchlass 5,5/ 0,8 9 Drepte Rohrdurchlass 10/ 0,8 10 Drepte Rohrdurchlass 4/ 0,8 11 Drepte Rohrdurchlass 6/ 0,8 12 Drepte Brücke mit betonierter Sohle 13 Drepte Rohrdurchlass 14 Drepte Wehr mit Sohl- und Uferbefestigungen, über 50 m Rückstau Durchlassbauwerk 15 Schönebecker Aue Rohrduchlass -/ 0,5 16 Schönebecker Aue Rohrduchlass -/ 0,5 17 Schönebecker Aue Rohrduchlass -/ 0,4 18 Schönebecker Aue Rohrduchlass -/ 0,8 19 Schönebecker Aue Rohrduchlass 3,5/ 0,4 15/ 1,2 + 1,2 5/ 1,0 -/ 1,5 + 1,0 5/ 4,0 + 1,2 42 Niedersächsisches Landesverwaltungsamt – Fachbehörde für Naturschutz: Das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem – Einzugsgebiet von Weser und Hunte. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 25/3, 1991 43 Ingenieur-Dienst Nord: Renaturierung Schönebecker Aue, Rahmenentwurf – Vorplanung. 1994 mit Ergänzungen von 1996 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. in Karte 12 132 Länge/ Durchmesser bzw. Breite + Höhe [m] Gewässer Art und Bemerkungen 20 Schönebecker Aue Rohrduchlass 4,0/ 1,0 21 Schönebecker Aue Rohrduchlass 5,0/ 1,0 22 Schönebecker Aue Rohrduchlass 3,0/ 1,0 23 Scharmbecker Bach Rohrdurchlass mit Sohlgleite 5,0/ 0,3 24 Scharmbecker Bach Rohrdurchlass 125/ 0,6 25 Scharmbecker Bach Wehr -/ - + 2,5 26 Scharmbecker Bach Kastendurchlass 27 Scharmbecker Bach zwei Kastendurchlässe und mehrere Staustufen von je ca. 20 cm Höhe 28 Scharmbecker Bach Kastendurchlass 50/ 3,5 + - 29 Scharmbecker Bach Wehr mit Mühlrad -/ - + 2,0 30 Scharmbecker Bach Kastendurchlass 15,0/ 2,0 + 1,5 31 Scharmbecker Bach Kasten-/ Rohrdurchlass 32 Scharmbecker Bach Kastendurchlass 33 Scharmbecker Bach Sohlabsturz, Rückstau, Schaumbildung -/ - + 0,4 34 Scharmbecker Bach Verrohrung 230/ 1,2 35 Scharmbecker Bach Kastendurchlass 36 Scharmbecker Bach Sohlabsturz -/ - + 0,1 37 Scharmbecker Bach Sohlabsturz -/ 1,5 + 0,1 38 Scharmbecker Bach Rohrduchlass 15/ 2,0 39 Scharmbecker Bach Rohrdurchlass -/ 1,8 40 Scharmbecker Bach Kastendurchlass; Wände gemauert, Sohle mit Steinschüttungen 41 Scharmbecker Bach 4 Wehre 9,0/ 1,5 + - 50/ 2,0 + 1,5 bzw. Durchm. 0,8 25,0/ 3,0 + 1,5 20/ 2,5 + 1,0 15/ 3,5 + -/ 1,0 – 1,5 + 0,3 – 0,4 Durch Räummaßnahmen wird das Sohlsubstrat entfernt, die Wasser- und Ufervegetation zerstört und die Fließgeschwindigkeit erhöht. Hiervon ist ein Großteil der Fließgewässer im Stadtgebiet betroffen. Besonders intensive Unterhaltungsmaßnahmen sind für einen Teil der Gräben in der Teufelsmoorniederung anzunehmen, da es hier als Folge der Eutrophierung (Nährstoffanreicherung) und geringen Fließgeschwindigkeit zu starker Ablagerung von Faulschlamm kommt. Einige dieser Gräben werden allerdings auch weniger intensiv unterhalten, so dass sich naturnahe Strukturen ausbilden kön- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 133 nen (vgl. Kap. 3.4.3.1). Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Untere Hammeniederung (s. Kap. 5.1.1) ist in Teilbereichen der Teufelsmoorniederung eine Einstellung von Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben absehbar. Neben Uferbefestigung und Unterhaltungsmaßnahmen können auch Trittbelastungen zu einer Beeinträchtigung der Uferzone führen. Als Folge von Erholungsnutzungen (Baden, Angelsport) und Weidetierhaltung entstehen Bodenverdichtungen und Trittschäden an der Vegetation. Solche Beeinträchtigungen werden für den Unterlauf der Wienbeck beschrieben und sind zudem für weitere Gewässer des Stadtgebietes anzunehmen. An innerhalb von Ackerbereichen gelegenen Gewässern oder Gewässerabschnitten führen Boden-Einspülungen oftmals zur Veränderung der natürlichen Substrateigenschaften. Ein hoher Anteil gewässernaher und erosionsgefährdeter Ackerflächen finden sich am Oberlauf der Schönebecker Aue und am Mühlenbach. Als integrierender Ausdruck für strukturelle Beeinträchtigungen der Fließgewässer können die Strukturgüteklasse und der Ausbauzustand betrachtet werden (vgl. Kap. 3.4.3.1). Die vorliegenden Einstufungen der Strukturgüte und des Ausbauzustandes werden in Kap. 3.4.3.1 bei der Beschreibung der einzelnen Fließgewässer ausgewertet. In Karte 10 sind die Fließgewässerabschnitte als beeinträchtigt eingestuft, die eine Strukturgüteklasse von 4 (deutlich verändert) oder schlechter bzw. einen Ausbauzustand von 2 – 3 (bedingt naturnah bis naturfern) aufweisen. Es handelt sich um Drepte, Giehler Bach, Hopwiesengraben, Schaufleet, Hamme, Schmoo, Umbeck, Mühlenbach, weite Abschnitte des Scharmbecker Baches sowie den Oberlauf der Schönebecker Aue. Über strukturelle Veränderungen an Stillgewässern liegen keine aktuellen und umfassenden Kenntnisse vor. Allerdings ist ein Großteil der Stillgewässer im Stadtgebiet anthropogenen Ursprungs. Veränderungen im Einzugsgebiet Weitere Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer werden durch Veränderungen der Bedingungen in den Einzugsgebieten verursacht: Maßnahmen, die die Grundwasserneubildung verringern (vgl. Kap. 3.4.2.3), erhöhen zugleich den oberflächlichen Abfluss von Niederschlagswasser und verstärken somit die witterungsbedingten Schwankungen in der Wasserführung der Oberflächengewässer. Hierzu zählen insbesondere Versiegelungen und die Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Drainagen und Grabensysteme, weiterhin auch Acker- und Grünlandnutzungen in reliefiertem Gelände. Die Teufelsmoorniederung wies ursprünglich ein besonderes Retentionsvermögen auf, da insbesondere Hochmoore schwammartig Niederschlagswasser speichern können. Als Folge von Abtorfung, Kultivierung und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung ist dieses Retentionsvermögen inzwischen stark herabgesetzt und auch weiterhin gefährdet. Deichbauwerke und Einpolderungen in der Flussaue reduzieren das Retentionsvermögen für Hochwasser und verändern das Abflussgeschehen des Gewässers. Innerhalb des Stadtgebietes sind keine Deiche und Polder vorhanden. Allerdings wirkt sich der südlich der Hamme gelegene Waakhauser Polder auch in das Stadtgebiet hinein aus. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3.5 134 Klima und Luftqualität 3.5.1 Die Funktionen von Klima und Luft im Naturhaushalt Das Klima fasst das Zusammenwirken und die Ausprägung von Sonneneinstrahlung, Temperatur, Niederschlag, Wind und Luftfeuchte über längere Zeiträume zusammen. Es hat Einfluss auf alle Lebensvorgänge und bestimmt wesentliche Abläufe im Naturhaushalt sowie die Verbreitung von Arten und Lebensgemeinschaften. Als Großklima wird das Klima größerer Landschaftsräume bezeichnet. Durch die Beschaffenheit von Geländerelief, Boden und Vegetation ergeben sich auf lokaler Ebene Abweichungen von der großklimatischen Situation, als Lokalklima zusammengefasst. Zur Charakterisierung der großklimatischen Situation wird i.d.R. auf Meßreihen über 30 Jahre zurückgegriffen, da hierdurch Schwankungen im Witterungsverlauf einzelner Jahre herausgemittelt werden, andererseits längerfristige Klimaveränderungen weitgehend unberücksichtigt bleiben. Als aktuell verfügbare Meßreihe liegen die Daten aus der Referenzperiode 1961 – 1990 vor. Die Luftqualität wird im Allgemeinen nur hinsichtlich der Belastungssituation betrachtet, wobei bestimmte Gase sowie Stäube von Belang sind. Die Luft stellt zum einen ein Transportmittel für Schadstoffe dar, die mit der Atemluft von Menschen und Tieren aufgenommen werden können oder sich auf Vegetation, Boden oder in Gewässern ablagern können (Deposition). Zum anderen wirken sich Luftverunreinigungen auch auf den Klimahaushalt aus bis hin zu erhöhter UV-Einstrahlung und Treibhauseffekt. Die nachfolgende Charakterisierung der klimatischen Situation beruht auf dem KlimaAtlas Bundesrepublik Deutschland44, den Hinweisen des NLÖ zum Schutzgut Klima/ Luft in der Landschaftsplanung45, dem Landschaftsrahmenplan Osterholz sowie Daten der Klimastation, die seit Oktober 1998 an der von Rönn’schen Mühle in der Kernstadt betrieben wird46. Weitere Zusammenhänge werden anhand von Relief und Vegetation abgeleitet. Zur Luftqualität werden Meßergebnisse ausgewertet, die vom NLÖ im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und des Gewässergüte-Überwachungssystems Niedersachsen (GÜN) erhoben werden. 3.5.2 Die Situation im Stadtgebiet 3.5.2.1 Die großklimatische Situation Niedersachsen liegt innerhalb der feucht-gemäßigten Westwindzone der mittleren Breiten. Das Klima weist einen deutlichen ozeanischen Einfluss auf, der sich in mäßig warmen, niederschlagsreichen Sommern und milden Wintern bemerkbar macht. 44 Deutscher Wetterdienst: Klimaatlas Bundesrepublik Deutschland, Teil 1 – Lufttemperatur, Niederschlagshöhe, Sonnenscheindauer. 1999 45 NLÖ: Schutzgut Klima/ Luft in der Landschaftsplanung – Bearbeitung der klima- und immissionsökologischen Inhalte im Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 4/ 1999 46 Biologische Station Osterholz e.V.: Meßdaten zu Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer aus den Jahren 2000 – 2003, verfügbar im Internet unter www.biologische-station-osterholz.de Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 135 Bei Ostwind-Wetterlagen, die i.d.R. mit Hochdruck-Einfluss verbunden sind, verstärkt sich die kontinentale Tönung: Im Winter werden dann kalt-trockene, im Sommer warmtrockene Luftmassen herangeführt. Innerhalb von Niedersachsen wird eine Unterteilung in drei klimaökologische Regionen vorgenommen: den küstennahen Raum, den Geest- und Bördebereich sowie das Bergland und Bergvorland. Das Stadtgebiet ist dem küstennahen Raum zugeordnet. Hier herrschen ganzjährig gute Austauschbedingungen vor, die die Bedeutung lokalklimatischer Prozesse, die sich nur bei austauscharmen Wetterlagen ausprägen, zurücktreten lassen. Die wichtigsten Kenngrößen des Osterholz-Scharmbecker Klimas sind folgende: • Die mittleren jährlichen Windgeschwindigkeiten liegen mit 4,0 – 4,9 m/ s relativ hoch. Schwachwinde mit einer Geschwindigkeit von unter 1,5 m/ s weisen nur einen Anteil von 5 – 12 % auf. Windstille ist selten. • Es herrschen Winde aus südwestlichen bis nordwestlichen Richtungen vor, wobei im Sommer westliche bis nordwestliche, im Winter südwestliche Winde überwiegen. Bei den Messungen an der Mühle in der Kernstadt wurden in 1999 – 2002 vorherrschend südwestliche Windrichtungen mit einer tendenziellen Zunahme südlicher Windrichtungen festgestellt. • Spitzen-Windgeschwindigkeiten wurden in 2002 mit 126,4 km/h gemessen. Die Anzahl der Sturmtage, an denen Windgeschwindigkeiten von über 100 km/h erreicht werden, lag in 2002 bei fünf, in 2001 bei zwei. • Die mittlere jährliche Lufttemperatur liegt bei 8 – 9 °C. Hierbei ist der Januar mit 0 – 1 °C im langjährigen Mittel der kälteste Monat, während im Juli und August mit 16 – 17 °C die höchsten Durchschnittstemperaturen e rreicht werden. Der Jahresgang der Lufttemperatur ist mit Schwankungen von durchschnittlich ca. 16 °C als ausgeglichen anzusehen. • In den Jahren 2000 bis 2003 wurden an der Mühle überdurchschnittlich hohe Jahresmitteltemperaturen gemessen. Im Jahr 2000 war die Durchschnittstemperatur mit 10,3 °C besonders hoch. • Die Tiefstwerte (Minimumtemperaturen) der Lufttemperatur lagen in den Jahren 2000 bis 2003 zwischen – 8,5 °C und – 14,4 °C. Als sommerliche Maximumtemperaturen wurden in 2001 32,9 °C erreicht, in 2003 so gar 36,5 °C. • Die größten gemessenen Differenzen zwischen Maximal- und Minimumtemperatur eines Tages (Tagesgang der Lufttemperatur) lagen in 2001 bei 17,4 °C, in 2002 bei 18,4 °C und in 2003 bei 20,0 °C. • An durchschnittlich 60 – 80 Tagen im Jahr unterschreitet die Minimumtemperatur den Gefrierpunkt (Frosttage). Die mittlere Zahl der Eistage, an denen auch die Maximumtemperatur unter 0 °C liegt (Dauerfrost), wird mit 20 angegeben. Maximumtemperaturen von über 30 °C (Tropentage) werden im langjährigen Mittel an vier Tagen im Jahr gemessen. • Die Messungen an der Mühle ergaben für die Jahre 2001 und 2003 jeweils 15 Eistage, in 2002 waren es 21. Die Anzahl der Tropentage war in 2002 mit sieben und in 2003 mit 15 besonders hoch. • Die jährlichen Niederschlagssummen erreichen im Durchschnitt 700 – 800 mm. Die Niederschläge sind relativ gleichmäßig über das Jahr verteilt mit einem leichten Maximum in den Sommermonaten: Juni, Juli und August sind mit 60 – 80 mm besonders niederschlagsreich, während im Februar und April im Mittel nur 40 – 50 mm Niederschläge gemessen werden. Insgesamt ist die Niederschlagsmenge Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 136 deutlich höher als die potenzielle Evapotranspiration (Verdunstung von Vegetation und vegetationslosen Flächen), die etwa 420 mm/a beträgt. • Die Jahre 2003 und 2000 waren mit Niederschlagssummen von 593 mm bzw. 656 mm trockener als im langjährigen Mittel. In 2001 und 2002 lagen die Niederschlagssummen mit ca. 975 mm deutlich über dem Mittel. Dabei lag allein im September 2001 die Regenmenge mit 237 mm etwa viermal so hoch wie im Durchschnitt. • Als Maximalmengen pro Tag bzw. Niederschlagsereignis wurden an der Mühle in den vergangenen Jahren Werte um 25 l/m2 gemessen. Am 5. August 2002 fielen sogar 42,3 l/m2. • Die durchschnittliche Sonnenscheindauer wird mit 1.400 – 1.500 Stunden im Jahr angegeben. Im Mai und Juni werden mit bis zu 225 Monatsstunden die höchsten Werte erreicht, im November bis Januar scheint die Sonne nur ca. 25 – 50 Stunden pro Monat. • Die höchste bisher gemessene Sonnenscheindauer in Osterholz-Scharmbeck wurde für das Jahr 2003 mit 1.878 Stunden ermittelt. Auch in 2002 lag die Sonnenscheindauer mit 1.529 Stunden etwas über dem langjährigen Mittel. • Die mittlere Zahl der Nebeltage, an denen die Sichtweite von 1.000 m zeitweise unterschritten wird, liegt im Landkreis Osterholz bei etwa 72 pro Jahr. Die günstigen Austauschbedingungen, die in Niedersachsen und insbesondere im küstennahen Raum vorherrschen, sind durch die stetigen und oftmals starken Winde begründet. Die Land-Seewind-Zirkulation, die für das Küstengebiet einen bedeutsamen Austausch-Prozess darstellt, ist für den Osterholz-Scharmbecker Raum vermutlich nicht relevant, da diese Luftströmungen im Allgemeinen nur 10 – 20 km ins Binnenland hineinreichen. Die Durchmischung der Luftmassen wirkt sich positiv auf die Luftqualität (Vedünnung von Emissionen, vgl. Kap. 3.5.2.3) und auf die bioklimatischen Bedingungen aus. Bioklimatische Belastungssituationen mit Überwärmung oder schlechter Luftqualität treten nur selten auf und sind dann i.d.R. wenig intensiv und/ oder lokal eng begrenzt. Eine Ausnahme stellen bioklimatische Belastungen durch den Wind dar. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Zugigkeit oder Böigkeit, so dass Windstress verursacht werden kann. Durch Ostwind geprägte Wetterlagen fallen oftmals mit Hochdruckeinfluss und geringen Windgeschwindigkeiten zusammen, so dass der Luftaustausch in der bodennahen Luftschicht eingeschränkt ist. Die Gefahr lufthygienischer und bioklimatischer Belastungen steigt. In solchen Situationen können lokalklimatische Austauschprozesse von Bedeutung werden. 3.5.2.2 Lokalklimatische Charakterisierung Zu den lokalklimatischen Besonderheiten liegen keine systematischen oder punktuellen Untersuchungen vor. Auf Grundlage von Geländemorphologie, Vegetations- und Nutzungstypen sowie Bodenverhältnissen können jedoch Analogieschlüsse zu den lokalklimatischen Gegebenheiten abgeleitet werden. Zur Charakterisierung der lokalklimatischen Situation werden nachfolgend Klimatoptypen unterschieden und näher gekennzeichnet. Auf eine Kartendarstellung der Klimatoptypen wird verzichtet, da eine gesicherte Abgrenzung auf der vorhandenen Daten- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 137 grundlage nicht möglich ist und lokalklimatische Prozesse im Stadtgebiet nur von untergeordneter Bedeutung sind. Eine ungefähre Vorstellung von der räumlichen Verteilung der Klimatoptypen vermitteln die in Kap. 3.2.1 beschriebenen und in Karte 5 dargestellten Landschaftsbild-Einheiten. • Waldflächen zeichnen sich durch einen ausgeglichenen Temperaturverlauf und eine erhöhte Luftfeuchtigkeit aus. Weiterhin werden durch Nadeln und Blätter Staubpartikel und Gase aus der Luft gefiltert, so dass Wälder die Regeneration belasteter Luftmassen begünstigen. Große Waldgebiete liegen in den Naturräumen Garlstedter Heide (Schmidts Kiefern, Elm, Fuchstal) und Bremer Schweiz (Stoteler Wald). Kleinere Waldflächen finden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt. • Gehölzreiche Landwirtschaftsflächen der Geest: Gehölzstrukturen führen zu einer Verringerung der Windgeschwindigkeit und einer Verwirbelung von Luftmassen (Lee-Effekt). Sie erfüllen somit eine Windschutzfunktion, der vor dem Hintergrund der durchschnittlich hohen Windgeschwindigkeit im Stadtgebiet eine besondere Bedeutung auf lokalklimatischer Ebene zukommt. Die Wirksamkeit von Windschutzgehölzen ist insbesondere abhängig von Höhe und Durchlässigkeit des Bestandes sowie Ausrichtung zur Windrichtung. Als weiterer kennzeichnender Prozess ist die Kaltluft- bzw. Frischluftentstehung47 zu nennen. Diese ist jedoch auf Strahlungsnächte während austauscharmer Wetterlagen beschränkt und deshalb für das Stadtgebiet von untergeordneter Relevanz. Gehölzreiche Landwirtschaftsflächen finden sich schwerpunktmäßig im Nordwesten des Stadtgebietes sowie zwischen Kernstadt und Stoteler Wald. Über die Höhe und Durchlässigkeit der Gehölzstrukturen liegen jedoch keine Kenntnisse vor, so dass die Windschutzwirkung nicht näher spezifiziert werden kann. • Gehölzarme Landwirtschaftsflächen der Geest: In diesen Bereichen wird die Windströmung nur durch wenige Hindernisse gebremst und abgelenkt, so dass die für den küstennahen Raum charakteristischen hohen Windgeschwindigkeiten auch auf lokalklimatischer Ebene kennzeichnend sind. Hieraus können zum einen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Bodenerosion mit entsprechender Staubbelastung der Luft resultieren. Zum anderen kann es durch Windstress zu bioklimatischen Beeinträchtigungen von Erholungsräumen oder Wohnbebauung (Einzelbebauung im Außenbereich, angrenzende Siedlungsflächen) kommen. Auch im Bereich der gehölzarmen Landwirtschaftsflächen wird in Strahlungsnächten Kaltluft bzw. Frischluft gebildet. Hier kann es zudem zu einem Abfluss der Kaltluftmassen kommen. Voraussetzung ist das Vorhandensein offener, geneigter Freiflächen (z.B. Talauen, offene Hangflächen). Klimaökologisch relevante Kaltluftabflüsse sind an Oberflächenneigungen von mindestens 1 – 2 Grad und Fließstrecken von mindestens 400 m Länge gekoppelt. Aufgrund der großklimatischen Situation (vgl. Kap. 3.5.2.1) sind die Prozesse der Kaltluftbildung und des Kaltluftabflusses im Planungsraum von untergeordneter Bedeutung. Gehölzarme Landwirtschaftsflächen der Geest sind entlang des Geestrandes, in der Umgebung von Freißenbüttel, Hülseberg und Ohlenstedt sowie südöstlich Garlstedt konzentriert. 47 Bei intensiver nächtlicher Wärmeabstrahlung (Strahlungsnächte) kommt es auf vegetationsbewachsenen Freiflächen zu einer besonders starken Abkühlung der bodennahen Luftschicht, die dann als Kaltluft bezeichnet wird. Dieser Prozess ist dort besonders stark ausgeprägt, wo Böden mit geringer Wärmespeicherfähigkeit sowie eine niedrige, isolierende Vegetationsschicht (Grünland u.ä.) vorhanden sind. Die entstehende Kaltluft wird als Frischluft bezeichnet, wenn sie keine erheblichen Belastungen durch Luftschadstoffe aufweist. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck • 138 Hangbereiche von Geesttälern und Geestrand: In Abhängigkeit von der Exposition (Ausrichtung) können sich an stärker geneigten Hangbereichen lokalklimatische Sonderstandorte ausbilden, die z.T. in kleinräumigem Wechsel auftreten. An Südhängen – insbesondere bei Fehlen von beschattenden Gehölzen - führt erhöhte Sonneneinstrahlung zu einer Verringerung der Luftfeuchte und einer Erhöhung der Lufttemperatur. Nordexponierte Hänge sind durch höhere Luftfeuchte und verminderte Erwärmung gekennzeichnet. Je nach Hangneigung und Oberflächenrauigkeit kann es an Hangbereichen innerhalb von Kaltluftentstehungsgebieten zum Abfluss der Kaltluftmassen kommen. Dieser Prozess ist im Plangebiet klimaökologisch von geringer Relevanz (vgl. Kap. 3.5.2.1). Entsprechende Standorte treten kleinräumig randlich der Geestbachtäler und entlang des Geestrandes auf. • Feuchte Talsenken und Mulden der Geest: Als Folge hoher Grundwasserstände oder Stauwasser-Beeinflussung ist in feuchten Geländeeintiefungen eine erhöhte Luftfeuchte zu erwarten. Eine erhöhte Nebelhäufigkeit kann die Folge sein, da je nach Geländeform und Ausrichtung zur Windrichtung ggf. die Windgeschwindigkeit herabgesetzt ist. Geneigte Täler innerhalb von Kaltluftentstehungsgebieten können als KaltluftLeitbahnen fungieren, sofern sie geeignete Oberflächenstrukturen aufweisen. Infolge der speziellen Bedingungen im Stadtgebiet ist dieser Prozess jedoch nur mit geringer Intensität und/ oder Häufigkeit zu erwarten. In Geländemulden innerhalb von Kaltluftentstehungsgebieten kann es zur Bildung von Kaltluftseen kommen. Dies stellt insbesondere eine Gefährdung empfindlicher Kulturen durch Spätfröste dar. Neben den Geestbachtälern können auch sonstige kleinflächige Mulden sowie Abgrabungen von Bodenschätzen entsprechende lokalklimatische Eigenschaften aufweisen. • Teufelsmoor-Niederung: In der Teufelsmoorniederung liegen großflächig geringe Grundwasserflurabstände vor. Zudem wird die Niederung von einem engen Gewässernetz durchzogen, so dass von einer überdurchschnittlich hohen Verdunstung und Luftfeuchte auszugehen ist. Entsprechend unterscheidet sich das Niederungsklima durch eine häufigere Nebelbildung von den Geestgebieten. Da entwässerte Moorböden eine geringe Wärmespeicherfähigkeit aufweisen, kommt es auch in der Teufelsmoor-Niederung zu nächtlicher Kaltluftbildung bei austauscharmen Wetterlagen. Mittags können dann sehr hohe Temperaturen in der bodennahen Luftschicht auftreten. • Siedlungsflächen: Im Vergleich zur freien Landschaft sind größere Siedlungsflächen durch eine höhere Lufttemperatur, eine höhere Temperaturamplitude im Tagesgang, eine geringere relative Luftfeuchte, erhöhte Niederschläge, eine geringere direkte Sonneneinstrahlung sowie insgesamt geringere, lokal jedoch erhöhte (Düseneffekte) Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet. Ursachen sind der hohe Versiegelungsgrad, die erhöhte Rauigkeit der Oberfläche (Baukörper) sowie höhere Luftschadstoffgehalte. In welchem Ausmaß sich ein Siedlungsklima ausprägt, ist einerseits von der Wetterlage (insbesondere austauscharme oder austauschreiche Wetterlage) und andererseits von der lokalen Situation (insbesondere Größe und Form der Siedlung, Versiegelungsgrad, innere Durchgrünung) abhängig. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 139 Bei austauscharmen Wetterlagen können Flurwinde eine Zufuhr von Frischluft zu den Siedlungsflächen ermöglichen und so der Entstehung siedlungsklimatischer Extreme entgegenwirken: Aufgrund unterschiedlichen Erwärmungs- und Abkühlungsverhaltens können sich in Bereichen unterschiedlicher Oberflächenstrukturen hohe Temperaturdifferenzen ausbilden. Diese führen zu lokal begrenzten Luftaustauschprozessen, die vorwiegend zwischen verdichteten Siedlungsräumen und offenen landwirtschaftlichen Flächen auftreten und dann radial auf das Stadtzentrum ausgerichtet sind. Sie sind jedoch an geeignete Luftleitbahnen gekoppelt. Flurwinde treten insbesondere in den Abend-, Nacht- und Morgenstunden auf, da dann die nutzungsabhängigen Temperaturdifferenzen zwischen Siedlung und Umland am größten sind. Ähnliche Austauschprozesse können kleinräumig innerhalb der Siedlungsflächen entstehen, wenn z.B. dicht bebaute und stark versiegelte Bereiche an offene Grünflächen angrenzen. Aufgrund der günstigen Austauschbedingungen im küstennahen Raum ist davon auszugehen, dass die kleineren Siedlungen im Stadtgebiet kein eigenes Siedlungsklima ausbilden. Als größere zusammenhängende Siedlungsfläche ist die Kernstadt in Zusammenhang mit Buschhausen und Pennigbüttel zu nennen. Auch hier sind jedoch nur in geringem Ausmaß Abweichungen vom Freilandklima zu erwarten, da der hohe Anteil innerörtlicher Grünflächen und die langgestreckte Form der Siedlung zusammen mit den zumeist hohen Windgeschwindigkeiten die Durchmischung der Luftmassen begünstigt. Zeitlich und räumlich begrenzt kann es dennoch zu bioklimatischen Belastungssituationenen kommen. • Grünflächen im Siedlungsbereich: Grünflächen im Siedlungsbereich können in verschiedener Hinsicht der Ausbildung eines Siedlungsklimas entgegenwirken. Aufgrund des geringen Versiegelungsgrades und der durch die Vegetation verstärkten Verdunstung kommt es im Bereich von Grünflächen nicht zu einer Überwärmung. Auch die erhöhte Luftfeuchte und die Filterwirkung der Vegetation gegenüber Luftschadstoffen wirken sich klimaökologisch günstig aus. Durch die unterschiedliche Erwärmung kann es zu Austauschprozessen zwischen den Grünflächen und den angrenzenden, bebauten Flächen kommen. Nicht oder nur locker mit Gehölzen bestandene Grünflächen können als Ventilations- und Frischluftbahnen wirken, wenn sie eine direkte Verbindung vom Siedlungsrand in die Siedlungsflächen hinein darstellen und wenn sie nicht durch Strömungshindernisse (z.B. Straßendämme, größere Gebäudekörper) unterbrochen sind. Die Grünflächen der Kernstadt sind im Freiraumentwicklungskonzept im Anhang näher beschrieben. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 3.5.2.3 140 Angaben zur Luftqualität Die Beurteilung der Luftqualität beschränkt sich im Allgemeinen auf die Belastungen mit bestimmten Luftschadstoffen. Als wichtigste Luftschadstoffe beeinträchtigen Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx) und andere Stickstoffverbindungen, Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Kohlenwasserstoffverbindungen - insbesondere Methan (CH4) und Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) – sowie bodennahes Ozon, Schwebstäube und Schwermetalle die Luftqualität. Die Luftverunreinigungen sind hauptsächlich auf die Emissionen von Verkehr, Industrie und Gewerbe, Hausbrand und Kraftwerken zurückzuführen, wobei in Niedersachsen der Verkehr als bedeutsamste Emissionsquelle einzustufen ist. Die austauschstarken klimatischen Verhältnisse des küstennahen Raumes wirken sich günstig auf die Luftqualität aus. Die Durchmischung der Luftmassen bewirkt eine Verdünnung der Schadstoffemissionen, so dass höhere Schadstoffkonzentrationen i.d.R. nur räumlich eng begrenzt in der Nähe von Emittenten auftreten. Im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) führt das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) automatisierte Messungen zur Überwachung der Luftqualität durch. Das Messnetz berücksichtigt schwerpunktmäßig solche Gebiete, in denen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Es werden u.a. Messstationen in Bremerhaven, Bösel (bei Friesoythe), Cloppenburg, Walsrode und Buxtehude betrieben. Die Messdaten dieser Stationen können aufgrund der großen Entfernungen (zumeist über 60km) und der teils deutlich abweichenden Emissionssituation in der Umgebung der Stationen nicht auf das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks übertragen werden. Aus der Auswertung der LÜN-Messdaten ergeben sich für Niedersachsen jedoch allgemeine Tendenzen48: Insgesamt ist das norddeutsche Flachland als lufthygienisch wenig stark beeinträchtigt anzusehen. Bei den meisten relevanten Luftschadstoffen werden im Mittel nur geringe Immissionsbelastungen festgestellt. Die Belastungen der Luft mit Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid sind in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Für Schwefeldioxid, das insbesondere bei der Verbrennung fossiler Energieträger entsteht, ist seit Ende der 1980er Jahre ein deutlicher Rückgang der Belastungen zu verzeichnen. Dies ist schwerpunktmäßig auf verbesserte Anlagentechnik und die veränderte Situation in den Neuen Bundesländern zurückzuführen. Der Grenzwert der 1. EU-Tochterrichtlinie zum Schutz von Ökosystemen (20 µg/m3 SO2 als Jahresmittelwert und Wintermittelwert) wird in Niedersachsen flächendeckend deutlich unterschritten. Die vorwiegend vom KfZ-Verkehr verursachten Luftbelastungen mit Benzol zeigen seit 1999 ebenfalls einen deutlichen Rückgang. Die Jahresmittelwerte liegen nun unter 5 µg/m3. Schwebstaub-Belastungen in der Luft weisen seit Anfang der 1980er Jahre rückläufige Tendenzen auf. Allerdings wird der Grenzwert der 1. EU-Tochterrichtlinie zum Schutz der menschlichen Gesundheit (50 g/m3 Schwebstaub als 24-Stunden-Mittelwert, der nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden darf) an mehreren Stationen in Niedersachsen nicht eingehalten. 48 Entnommen der Zusammenstellung im Internet (www.nloe.de) am 13.02.2004 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 141 Belastungen mit bodennahem Ozon, dessen Bildung stark von den meteorologischen Bedingungen und dem Vorhandensein bestimmter Vorläufersubstanzen abhängig ist, treten insbesondere in den Sommermonaten auf. Der Schwellenwert der 3. EUTochterrichtlinie zum Schutz der menschlichen Gesundheit (120 µg/m3 als Achtstundenwert) wird auch in Niedersachsen zeitweise überschritten. Im Rahmen der Gewässergüte-Überwachung in Niedersachsen (GÜN, vgl. Kap. 3.4.3.1) werden Depositionsmessungen durchgeführt, die Luftschadstoff-Gehalte im Niederschlagswasser ermitteln. Hierdurch werden die durchschnittlichen Belastungen in einem Gebiet erfasst, kurzfristige Belastungssituationen werden hingegen nicht erfasst. Das GÜN-Depositionsmessnetz umfasst eine Station in Osterholz-Scharmbeck. Ausgewählte Messdaten der vergangenen Jahre sind in Tabelle 15 zusammengestellt. Sie wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie – Abteilung Wasserwirtschaft, Gewässerschutz zur Verfügung gestellt. Tabelle 15: Messdaten der Depositions-Messtelle in Osterholz-Scharmbeck Nitrat-N [kg/ha*a] Ammonium-N [kg/ha*a] o-Phosphat-P [kg/ha*a] Chlorid [kg/ha*a] 1992 4,95 7,01 0,51 31,48 1993 10,11 12,47 35,22 Jahr Sulfat [kg/ha*a] Blei [kg/ha*a] Kupfer [kg/ha*a] 1994 40,48 6,72 7,52 40,19 0,29 1995 31,66 6,54 5,85 20,70 0,01 1996 15,83 4,45 6,73 15,42 0,01 1997 17,94 4,47 6,86 22,84 0,01 0,01 1998 32,10 6,97 9,40 28,21 1999 19,81 5,10 6,14 24,84 2000 16,47 6,84 8,21 18,51 2001 19,84 5,77 7,92 30,98 2002 18,78 5,54 8,09 20,41 Mittelwert Niedersachsen (Freiland-Messstellen) 1997 - 1999 22,3 5,0 7,6 0,31 19,4 0,01 0,02 45,7 0,48 59 0,02 0,05 Mittelwert Niedersachsen (Bestandes-Messstellen) 1997 - 1999 124 23,3 Der pH-Wert des Niederschlagswassers lag in den vergangenen Jahren (2000 – Juni 2003) zwischen 4,3 und 6,9. Die elektrische Leitfähigkeit schwankte zwischen 13 und 35 µS/cm. Belastungen mit Cadmium, Nickel, Chrom oder Quecksilber wurden nicht festgestellt. Die vergleichenden Auswertungen unterschiedlicher GÜN-Depositions-Messstellen zeigen, dass die Schadstoffbelastungen des Niederschlagswassers im Wald (Bestandes-Messstellen) deutlich höher liegen als im Freiland. Dies ist auf die Filterwirkung der Gehölze zurückzuführen, durch die Luftschadstoffe aus der Luft herausgefiltert werden. Mit dem Niederschlagswasser werden diese Schadstoffe von den Blatt-/ Nadeloberflächen abgespült und in den Boden eingetragen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 142 Bei der Messstelle in Osterholz-Scharmbeck handelt es sich um eine FreilandMessstelle, so dass innerhalb der Waldflächen von höheren Depositionsbelastungen als den in Tab. 15 angegebenen ausgegangen werden muss. Neben den Emissionsquellen innerhalb des Stadtgebietes (vgl. Kap. 3.5.3) stellt vor allem der Bremer Ballungsraum eine potenzielle Belastungsquelle für die Luftqualität dar. Diese wirkt sich vorwiegend bei südwestlichen Windrichtungen aus. Weiterhin können hauptsächlich im Winter in weiten Teilen des norddeutschen Tieflandes großräumig erhöhte Luftbelastungen durch ferntransportierte Schadstoffe auftreten. Problematisch bezüglich der Luftqualität ist auch das Auftreten von Sommersmog. Hierbei reichern sich hohe Konzentrationen von Photooxidantien (z.B. Ozon, Peroxide, Aldehyde, organische Stickstoffverbindungen) in der bodennahen Luftschicht an. Die Entstehung von Sommersmog ist an bestimmte meteorologische Bedingungen sowie Belastungen der bodennahen Luftschicht mit bestimmten Schadstoffen gekoppelt. Bodennahes Ozon gilt als Leitsubstanz für Sommersmog. In den Jahren 1990 – 1995 wurde im Landkreis Osterholz der Ozon-Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung seltener überschritten als im Bundesdurchschnitt. 3.5.3 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Klima und Luft Da besondere Wertigkeiten für Klima und Luft i.d.R. aus der Erfüllung von Ausgleichsfunktionen für belastete Bereiche resultieren, wird – anders als bei den übrigen Schutzgütern – zunächst auf Beeinträchtigungen und Gefährdungen eingegangen. Im Anschluss daran werden besondere Werte und Funktionen abgeleitet. Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie49 sind im küstennahen Raum nur folgende Belastungsschwerpunkte klimaökologisch und lufthygienisch planungsrelevant: Größere Siedlungsräume mit über 50.000 Einwohnern Innerhalb des Stadtgebietes finden sich keine Siedlungsräume mit über 50.000 Einwohnern. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass Belastungssituationen als Folge innerstädtischer Überwärmung oder sonstiger stadtklimatischer Effekte nur kleinräumig, selten und/ oder mit geringer Intensität auftreten. Als größerer Siedlungsraum liegt die Stadt Bremen nur wenige Kilometer südwestlich des Stadtgebietes. Aufgrund der häufig auftretenden südwestlichen Windrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass Luftschadstoff-Emissionen in diesem Ballungsraum auch zu lufthygienischen Belastungen im Stadtgebiet von OsterholzScharmbeck führen. 49 NLÖ: Schutzgut Klima/ Luft in der Landschaftsplanung – Bearbeitung der klima- und immissionsökologischen Inhalte im Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 4/ 1999 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 143 Straßen mit einer Verkehrsmenge von > 10.000 KfZ pro Tag, untergeordnet auch von > 2.000 KfZ pro Tag Zum Verkehrsaufkommen innerhalb des Stadtgebietes liegen Angaben des Verkehrsentwicklungsplans Osterholz-Scharmbeck50 vor: Es wurden im Oktober 2002 Erhebungen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs auf den verkehrswichtigen Straßen in und an der Kernstadt durchgeführt (Knotenstrom- und Querschnittszählungen). Hierbei wurde die Bundesstraße B 74 als am stärksten belastete Straße ermittelt, es traten Verkehrsmengen von 1.500 Pkw-E/ Sp.-h51 auf. Die L 149 ist mit ca. 1.000 Pkw-E/ Sp.-h eine weitere vielbefahrene Einfallstraße. Für die K 46 und die K 9 wurden Werte von ca. 800 Pkw-E/ Sp.-h ermittelt. Innerhalb der Siedlungsflächen wurden hohe Verkehrsmengen auf folgenden Straßen ermittelt: Schwaneweder Str., Poststr. – Marktweide – Baustr. – Bahnhofstr. – Osterholzer Str., Ritterhuder Str. – Loger Str., Bremer Str. – Bördestr. – Findorffstr. – Rübhofstr. – Hohenfelder Str. Die Angaben zu den Verkehrsmengen beziehen sich auf den unmittelbaren Nahbereich der Kernstadt. Zählungen in weiter entfernten Bereichen (z.B. an der L 135) wurden nicht durchgeführt. Zu Tagesmengen von KfZ liegen ebenfalls keine Angaben vor, da die Zählungen auf die nachmittäglichen Spitzenzeiten (15.00 – 19.00 h) beschränkt waren. Es muss davon ausgegangen werden, dass die B 74, L 149, K 46 und K 9 auf gesamter Strecke innerhalb des Stadtgebietes durch hohe Verkehrsaufkommen belastet sind. Ergänzend sind die Landesstraßen L 135 und L 153 als verkehrsreiche Straßen zu nennen. Verkehrsbedingte Belastungen von Klima und Luftqualität sind demnach schwerpunktmäßig für folgende Bereiche anzunehmen: • Bundesstraße B 74 • Kreisstraße K 9 • Landesstraße L 135 • Kreisstraße K 46 • Landesstraße L 149 • • Landesstraße L 153 Teilbereiche der Siedlungsflächen der Kernstadt (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang) Bedeutende Einzelemittenten Zu bedeutenden Einzelemittenten im Stadtgebiet und der näheren Umgebung liegen keine Kenntnisse vor. Aufgrund der Nutzungsstrukturen im Plangebiet sind als bedeutende Emittenten vor allem landwirtschaftliche Betriebe mit größeren Viehbeständen (insbesondere Milchkühe/ Rinder) zu erwarten. Schadstoff-emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe sind vermutlich nur nachrangig von Bedeutung. 50 Schnüll Haller und Partner: Stadt Osterholz-Scharmbeck – Verkehrsentwicklungsplan. Arbeitsentwurf, Stand Dezember 2003 51 Pkw-E/ Sp.-h: Personenkraftwagen-Einheiten pro Spitzen-Stunde Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 144 Aufgrund der besonderen Gegebenheiten im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks können als weitere Problemfelder benannt werden: Deflation und Windstress Als Folge der zumeist hohen Windgeschwindigkeiten kann es zu Belastungssituationen kommen. Relevant sind einerseits Bodenerosion (Deflation) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (vgl. Kap. 3.3.4), andererseits Beeinträchtigungen des Menschen. Letztere treten insbesondere in Zusammenhang mit Wohn- und Erholungsnutzungen auf. Bereiche mit besonders hohem Gefährdungspotenzial stellen die gehölzarmen Landwirtschaftsflächen der Geest (s. Kap. 3.5.2.2) sowie gehölzarme Bereiche der Teufelsmoorniederung dar. Emissionen klimarelevanter Gase als Folge von Torfzersetzung Als Folge der Torfzersetzung auf entwässerten Moorböden kommt es zur Freisetzung klimarelevanter Gase, insbesondere Kohlendioxid. Über das Ausmaß und die klimaökologische Relevanz dieser Emissionen können jedoch keine Aussagen getroffen werden. 3.5.4 Besondere Werte und Funktionen für Klima und Luftqualität Besondere Werte für Klimahaushalt und Luftqualität stellen solche Bereiche dar, die Schutz- und Ausgleichsfunktionen im Zusammenhang mit klimaökologischen und lufthygienischen Belastungsschwerpunkten erfüllen. Aufgrund der Situation im Stadtgebiet sind insbesondere folgende Strukturen von Bedeutung: • Wälder: Aufgrund des hohen Grünvolumens tragen Waldflächen in besonderem Maße zur Umwandlung von Kohlendioxid in Sauerstoff bei (Sauerstoffproduktion im Rahmen der pflanzlichen Photosynthese). Durch die Filterwirkung der Gehölze wird die Luft zudem von Schadstoffen und Stäuben entlastet. Waldflächen wirken somit als Depositionsfallen. Dies ist insbesondere in der Nähe von Emissionsquellen (verkehrsreiche Straßen, Einzelemittenten) von Bedeutung. Die Schutzfunktion erstreckt sich jedoch auch auf ferntransportierte Luftschadstoffe. Nach den Vorgaben des NLÖ ist als Mindestgröße für Wälder mit bedeutender Immissionsschutzfunktion ein Quadratkilometer anzunehmen. Entsprechende Waldgebiete stellen im Stadtgebiet der Waldgürtel von Schmidts Kiefern und Elm sowie der Stoteler Wald dar. • Gehölzstreifen entlang von Emissionsquellen: Eine ähnliche Immissionsschutzfunktion erfüllen auch Gehölzstreifen im Nahbereich von Emissionsquellen. Neben der Filterwirkung sind hier auch Verdünnungseffekte relevant, da Gehölzstreifen zu Turbulenzen im Windfeld führen. Die Schutzfunktion der Gehölzstreifen ist dabei abhängig von Breite und Dichte, Bestandsstufung, Artenzusammensetzung u.ä.52 Entlang der B 74 finden sich im Bereich der Ortsumgehung um die Kernstadt über weite Abschnitte mehrreihige Gehölzgürtel. Südlich und nördlich der Kernstadt fehlen Gehölze mit Immissionsschutzfunktion weitgehend. 52 Ergänzend zur Immissionsschutzfunktion kommt Gehölzstreifen im Nahbereich von Emittenten i.d.R. auch eine Sichtschutz- und Lärmschutzfunktion zu. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 145 Die L 135 wird über weite Abschnitte von Gehölzriegeln, Feldgehölzen und Waldflächen gesäumt. Lücken bestehen insbesondere im Bereich von Siedlungsflächen (Heilshorn, Auf der Helle) sowie im Bereich der Langen Heide. Entlang der K 46 sind zwischen Westerbeck und Hülseberg schmale Gehölzstreifen ausgeprägt, für die von einer begrenzten Immissionsschutzwirkung ausgegangen werden kann. Im weiteren Verlauf sind die Waldflächen der Elm lufthygienisch bedeutsam, an den übrigen Abschnitten fehlen Gehölzstreifen. Die Baumreihen entlang der L 149, L 153 und der K 9 sind zum Schutz der Luftqualität nur von untergeordneter Bedeutung. • Gehölzstreifen auf den Geestrücken: Wie bereits in Kap. 3.5.2.2 ausgeführt, erhöhen Gehölzstrukturen die Oberflächenrauigkeit und verändern so das Windfeld. Sie erfüllen eine Windschutzfunktion, der insbesondere zur Vermeidung von Bodenerosion in ackerbaulich genutzten Bereichen sowie zum Schutz von Siedlungsrändern Bedeutung beizumessen ist. Entsprechend sind Gehölzstrukturen in den ackerbaulich genutzten Geestbereichen sowie randlich der Siedlungsflächen von besonderer Bedeutung. Über die windmindernde Wirkung der vorhandenen Gehölzstrukturen können auf der vorhandenen Datengrundlage keine Aussagen abgeleitet werden. • innerörtliche Grünflächen: Vielfältig strukturierte, gehölzreiche Freiflächen stellen sich als klimatische Ausgleichsräume innerhalb größerer Siedlungen dar. Da klimaökologisch und lufthygienisch relevante Siedlungsgrößen im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks nicht erreicht werden (s. Kap. 3.5.3), sind innerörtliche Freiflächen nur von untergeordneter Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 4 146 ZIELKONZEPT DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE Der Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck stellt die fachliche Grundlage zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks dar. Die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 NNatG folgendermaßen formuliert: „Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.“ Diese Ziele werden durch die in § 2 NNatG festgelegten Grundsätze näher ausgeführt. Für den vorliegenden Landschaftsplan sind insbesondere folgende Grundsätze bedeutsam (verkürzte, sinngemäße Wiedergabe): Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern. Unbebaute Bereiche sind in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe zu erhalten. In besiedelten Bereichen sind Teile von Natur und Landschaft besonders zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Die Naturgüter sind ressourcenschonend zu nutzen. Boden ist, einschließlich seiner natürlichen Ertragsfähigkeit, zu erhalten. Beim Abbau von Bodenschätzen sind die Vernichtung wertvoller Landschaftsteile oder –bestandteile sowie dauerhafte Schäden des Naturhaushalts zu vermeiden. Unvermeidbare Eingriffe sind durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung auszugleichen. Wasserflächen sind zu erhalten und zu vermehren, Gewässer sind vor Verunreinigungen zu schützen. Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind gering zu halten. Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden. Die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Für die Erholung geeignete Flächen sind in ausreichendem Maße zu erschließen, zu gestalten und zu erhalten. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 147 Bedeutsame historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile sind, ggf. einschließlich ihrer Umgebung, zu erhalten. Bauliche Anlagen aller Art haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen. Eine weitere Konkretisierung dieser Ziele findet im Rahmen verschiedener Programme und Planungen statt. Hierzu zählen insbesondere das Landschaftsprogramm Niedersachsen, der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz sowie landesweite Naturschutzprogramme zu bestimmten Teilen von Natur und Landschaft (Fließgewässer-Schutzsystem, Moorschutzprogramm, Waldprogramm, Fischotterprogramm, Grünlandschutzkonzept, Weißstorchprogramm, Ausweisung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche und der avifaunistisch wertvollen Bereiche). Weitere zu beachtende Zielvorgaben resultieren aus internationalen Übereinkommen. Die für den Landkreis Osterholz bedeutenden Zielvorgaben sind im Zielkonzept des Landschaftsrahmenplans zusammengeführt und berücksichtigt. Somit stellt der Landschaftsrahmenplan die integrative fachliche Vorgabe für das Zielkonzept des Landschaftsplans dar. Ergänzend sind solche Zielvorgaben zu beachten, die erst nach Fertigstellung des Landschaftsrahmenplans formuliert wurden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Nachmeldungen von Natura 2000-Gebieten einschließlich ihrer Erhaltungsziele (vgl. Kap. 5.1.8). Unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielvorgaben wird nachfolgend ein räumlich konkretes, flächendeckendes Zielkonzept für das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks erarbeitet. Hierfür werden die in den Kapiteln 3.1 bis 3.5 dargestellten Bewertungsergebnisse der verschiedenen Schutzgüter zusammengefasst, evt. bestehende naturschutzinterne Zielkonflikte geklärt sowie die angestrebte Entwicklung (Zielzustand) räumlich konkret dargestellt. Einbezogen ist die Erarbeitung des Biotopverbundsystems für das Plangebiet (s. auch Kap. 5.2.1). Als Resultat werden die Flächen bestimmten Zielkategorien zugeordnet. Es werden die folgenden Kategorien unterschieden: • Sicherung: Gebiete mit aktuell überwiegend sehr hoher Bedeutung (insbesondere für Arten und Lebensgemeinschaften und/ oder das Landschaftsbild), in denen der aktuelle Zustand weitgehend dem Zielzustand entspricht. In diesen Gebieten sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des aktuellen Zustandes vordringlich. Eingeschlossen sind aber auch beeinträchtigte Teilbereiche, in denen eine Verbesserung anzustreben ist. 53 • Sicherung und Verbesserung: Gebiete mit aktuell oder potenziell hoher Bedeutung (insbesondere für Arten und Lebensgemeinschaften und/ oder das Landschaftsbild), in denen Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des aktuellen Zustandes vordringlich sind. • Entwicklung und Wiederherstellung: Gebiete mit überwiegend geringer bis sehr geringer aktueller Bedeutung, in denen jedoch vordringlich eine höhere Bedeutung – insbesondere für Arten und Lebensgemeinschaften und/ oder das Landschaftsbild – angestrebt wird. Es sind schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Zustands erforderlich. 53 Abweichend vom Leitfaden Landschaftsplan (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/ 2001) wird auf eine Unterteilung der Kategorien „Sicherung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung“ und „Verbesserung beeinträchtigter Teilbereiche dieser Gebiete“ verzichtet. Zum einen wäre eine solche Unterscheidung auf der vorliegenden Datengrundlage nur mit sehr großen Einschränkungen zu treffen, zum anderen ist die Sicherung und Verbesserung solch hochwertiger Gebiete i.d.R. nicht primär dem kommunalen Aufgabenbereich zuzuordnen, so dass Detailaussagen zu Zielen und Maßnahmen im Rahmen des Landschaftsplans von untergeordneter Relevanz sind. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck • 148 umweltverträgliche Nutzung: Gebiete von aktuell mitterer bis sehr geringer Bedeutung, für die gemäß Zielzustand keine besondere Bedeutung angestrebt wird oder für die das Erreichen des Zielzustandes als nachrangig eingestuft wird (auch aufgrund bestehender Nutzungsstrukturen). Es sind schwerpunktmäßig Maßnahmen zum Ressourcenschutz sowie zur Aufwertung des Landschafts- bzw. Ortsbildes erforderlich. Insbesondere die Unterscheidung der Kategorien „Entwicklung und Wiederherstellung“ und „umweltverträgliche Nutzung“ beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum. Prinzipiell wäre aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Verbesserung des aktuellen Zustands in allen Gebieten mit aktuell geringer bis sehr geringer Bedeutung wünschenswert. Um in Hinblick auf die begrenzten Umsetzungsmöglichkeiten eine Prioritätensetzung zu erzielen, wird eine Unterteilung dieser Gebiete in die vorgenannten Kategorien vorgenommen. Zur näheren Erläuterung des Zielzustandes der Flächen werden die zu erhaltenden oder zu entwickelnden Biotopkomplexe, Landschafts- bzw. Nutzungstypen angegeben. Eine Zusammenstellung und kurze Definition der bei der Beschreibung und graphischen Darstellung des Zielkonzeptes verwendeten Einheiten bietet Tabelle 16. Tabelle 16: Zielzustände gemäß Zielkonzept Code Zielzustand Wälder Wf naturnaher Wald feuchter bis nasser Standorte ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete Laubwälder unterschiedlicher pH- und Nährstoffversorgung einschließlich gut ausgeprägter Waldränder sowie kleinflächiger Sonderbiotope, insbesondere Erlen-Eschen-Au- und –Quellwälder, Erlenbruchwälder, Birkenbruchwälder, Eichen-Mischwälder nasser Sandstandorte Wm naturnaher Wald frischer Standorte ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete Laubwälder unterschiedlicher pH- und Nährstoffversorgung einschließlich gut ausgeprägter Waldränder und kleinflächiger Sonderbiotope, insbesondere mesophile Eichen-Hainbuchenwälder, auch mesophile und bodensaure Buchenwälder sowie bodensaure Eichen-Mischwälder Wt naturnaher Wald trockener Standorte ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete, von Eichen dominierte Laubwälder trockener Sandstandorte einschließlich gut ausgeprägter Waldränder und kleinflächiger Sonderbiotope W sonstiger Wald naturverträglich bewirtschaftete Wälder und Forsten einschließlich gut ausgeprägter Waldränder und ungenutzter kleinflächiger Sonderbiotope, insbesondere Mischwälder aus einheimischen Laub- und Nadelbaumarten, teils auch Kiefernwälder auf trockenen Sandstandorten Gebüsche und Kleingehölze Bf Feuchtgebüsch Gebüsche unterschiedlicher, feuchter bis nasser Standorte, insbesondere Weidengebüsche, Gagelgebüsche Hh Feldhecken, Wallhecken, Baumreihen lineare Gehölzstrukturen aus Bäumen und/ oder Sträuchern, teils mit Wall, einschließlich begleitender Krautsäume Hf naturnahes Feldgehölz ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete Feldgehölze aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen einschließlich eines waldrandartigen Übergangs in die freie Landschaft Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Code H 149 Zielzustand sonstiger Baumbestand sonstige bedeutende Baumbestände, z.B. markante Baumgruppen, Siedlungs- oder Hofgehölze, standortfremde Feldgehölze mit Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten Gewässer FB naturnaher Bach vielfältig strukturierter, biologisch durchgängiger Bachlauf mit typischer Gewässerbiozoenose, guter Gewässerqualität und hohem Selbstreinigungsvermögen, einschließlich Quellbereichen und Uferrandstreifen, insbesondere Geestbäche FF naturnaher Fluss langsam fließender Niederungsfluss (Beek) mit naturnaher Struktur, guter Gewässerqualität, hohem Selbstreinigungsvermögen und ausgedehntem Überschwemmungsbereich sowie typischer Gewässerflora und -fauna, einschließlich Uferrandstreifen FG naturnaher Graben Gewässer mit geringer Fließgeschwindigkeit und fehlenden oder nur extensiven Unterhaltungsmaßnahmen, unterschiedliche Nährstoff- und Basenverhältnisse, typische Grabenflora und –fauna, einschließlich Uferrandstreifen F sonstiges Fließgewässer mäßig ausgebauter Fluss (Hamme) oder Bach (Scharmbecker Bach) mit Bedeutung als Lebensraum und landschaftsprägendes bzw. ortsbildprägendes Element, gute Gewässerqualität Sa nährstoffarmes Stillgewässer nährstoffarmes Stillgewässer mit naturnaher Struktur und typischer Biozoenose, unterschiedliche Größe, teils temporär austrocknend, einschließlich Uferbereiche Sr nährstoffreiches Stillgewässer nährstoffreiches Stillgewässer mit naturnaher Struktur und typischer Biozoenose, unterschiedliche Größe, teils temporär austrocknend, einschließlich Uferbereiche S sonstiges Stillgewässer sonstiges Stillgewässer mit Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten oder mit landschaftsprägender Wirkung Niedermoor und Sumpf Na nährstoffarmer Sumpf Biozoenosen nasser, oligotropher Standorte, insbesondere Seggenrieder Nr nährstoffreicher Sumpf seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Sümpfe sowie Landröhrichte Hoch- und Übergangsmoore Mn naturnahes Hochmoor offene, von Torfmoosen dominierte Biotopkomplexe mit Bulten-Schlenken-Mosaik, einschließlich Regenerationsstadien Md degeneriertes Hochmoor unterschiedlich stark entwässerte, unkultivierte Hochmoor-Degenerationsstadien, insbesondere Moorbirkenwald, offene oder verbuschende Bereiche mit Dominanz von Zwergsträuchern oder Pfeifengras Mh Anmoorheide Glockenheidebestände auf nährstoff- und basenarmen, nassen Mineralstandorten Calluna-Heiden und Magerrasen C Calluna-Heiden und Magerrasen offene Sandheiden sowie Magerrasen mit extensiver Bewirtschaftung oder Pflege Grünland Gf Grünland feuchter bis nasser Standorte extensiv bewirtschaftetes Grünland feuchter bis nasser Standorte, teils regelmäßig überflutet Gm mesophiles Grünland extensiv bewirtschaftetes Grünland mittlerer Standorte mit sehr artenreichen Vegetationsbeständen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Code G 150 Zielzustand sonstiges Grünland sonstiges naturverträglich bewirtschaftetes Dauergrünland mit Bedeutung für Boden- oder Grundwasserschutz, Artenschutz (insbesondere Avifauna) oder Landschaftsbild Acker- und Gartenbaubiotope A Acker- und Gartenbaubiotope naturverträglich bewirtschaftete Acker-, Baumschul- und Gärtnereiflächen sowie AnsaatGrasland, einschließlich ungenutzter oder extensiv genutzter Weg- und Feldraine, Ackerrandstreifen und Brachen Ruderalfluren und Sukzessionsflächen R Ruderalflur, Sukzessionsfläche weitgehend ungenutzte Flächen mit ungestörter Vegetationsentwicklung auf unterschiedlichen Standorten Siedlungsbiotope Og ortsbildprägende Grünfläche innerörtliche Freifläche mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild O Siedlungsgebiet mit hohem Anteil an Vegetationselementen Siedlungs- und Verkehrsflächen mit hohem Anteil an Laubgehölzen, extensiv genutzten Freiflächen sowie ortstypischen und ortsbildprägenden Gebäuden Erholungslandschaft E Gebiet für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung Bereiche mit besonderer Bedeutung für die naturverträgliche landschaftsgebundene Erholungsnutzung Das Zielkonzept ist in der nachfolgenden Tabelle 17 und in Karte 13 dargestellt. Es umfasst die Angabe der Zielkategorie sowie des Zielzustandes. In der Tabelle sind ferner eine kurze Zusammenfassung der Bewertung für die einzelnen Schutzgüter (vgl. Kap. 3.1. – 3.5), Angaben zum bestehenden Schutzstatus (sofern bekannt, s. Kap. 5.1), Aussagen zu ggf. bestehenden Zielkonflikten zwischen den Schutzgütern und eine entsprechende Begründung für die Entscheidung sowie nähere Ausführungen zu den Zielen enthalten. Die Flächen sind nach naturräumlichen Haupteinheiten und Zielkategorien geordnet aufgeführt. Die Benennung erfolgt anhand von Ortsnamen oder anderen geographischen Bezeichnungen. Teilweise entspricht sie Bezeichnungen aus dem Landschaftsrahmenplan Osterholz oder aus der Beschreibung des Landschaftsbildes (vgl. Kap. 3.2.1), auch wenn die räumlichen Abgrenzungen nicht immer identisch sind. Die Gebietsnummer setzt sich aus der Nummer der naturräumlichen Haupteinheit, in der das Gebiet (überwiegend) liegt, dem Kürzel der Zielkategorie und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 151 Tabelle 17: Zielkonzept für das Stadtgebiet Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen Zielkategorie Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest (Naturraum 3) 3S1 innerörtliche Grünfläche Sandhausen ortsbildprägende Grünfläche (Og) S innerörtliches Grünland mit randlichen Gehölzbeständen, teils Altgehölze Grünfläche an Mühle mit hoher Bedeutung für das Ortsbild 3S2 innerörtlicher Grünzug Freißenbüttel ortsbildprägender Grünzug (Og) mit teils extensiv genutzte Grünlandflächen mit Quellarm des Mühlenbachs, Stau- extensiv genutztem Grünland (Gf, Gm) und naturnahem Bachlauf (FB) sowie teich und randlichen Gehölzen Stillgewässer (Sr) und randlichen Gehölteils wertvolle Biotopstrukturen von lokaler Bedeutung (Feuchtgrünland) zen (H) am Siedlungsrand gelegener Abschnitt eines Geestbachtals von hoher Land- naturverträgliche Erholungsnutzung (E) schaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Quellarm des Mühlenbachs teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II teils besonders geschützter Biotop Teil einer übergeordneten Grünverbindung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S 3S3 Oberläufe des Mühlenbachs Landschaftsschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Teil einer übergeordneten Grünverbindung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S Oberläufe des Mühlenbachs mit naturnahen Laubwaldbeständen und angrenzendem Feuchtgrünland, extensiv genutzte Fischteiche, gemäß Biotopkartierung teils für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional von hoher Bedeutung Bedeutung für Brutvögel, Amphibien, Tagfalter und Libellen (Status unklar) Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung kulturhistorisch bedeutsamer Grabhügel Oberläufe des Mühlenbachs teilweise ausgebaut, Gewässergüteklasse II – III 3S4 innerörtliches Grünland Wiste innerörtliches Grünland mit Teich und Altholzbeständen ortsbildprägende Freifläche mit markanter Geländemorphologie (Geestkante) und besonderer Erholungseignung 3S5 Zielkategorie: naturnahe Bachläufe (FB) mit strukturreichen Laubwaldbeständen (Wf, Wm) und randlich extensiv genutztem Grünland (Gf, Gm), weiterhin naturnahe Stillgewässer (Sr) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) ortsbildprägendes Grünland mit naturnahem Gewässer und Laubgehölzen (Og) Oberläufe Scharmbecker Bach naturnahe Bachläufe (FB) mit Sümpfen Landschaftsschutzgebiet Oberläufe des Scharmbecker Bachs mit Sumpf, Feuchtgebüschen und Erlen- unterschiedlicher Trophie (Nr, Na) sowie teils besonders geschützter Eschen-Auwald sowie überwiegend extensiv genutztem Feuchtgrünland, ge- Feuchtgebüsch (Bf) und Feuchtwald Biotop S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich S S N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 152 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand mäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll, (Wf) weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Vögel, Heuschrecken und Tagfalter Geestbachtal von besonderer Landschaftsbildqualität zwei Altablagerungen Scharmbecker Bach bedingt naturnah, mit Gewässergüteklasse II – III 3S6 Park am Gut Sandbeck innerörtlicher, teils parkartiger Laubwald am Gut Sandbeck mit Scharmbecker Bach und verschiedenen Stillgewässern (Graft, Tümpel) Biotopkomplex mit regional hoher Bedeutung regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Vögel innerörtlicher Waldbestand mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild, Gut Sandbeck mit umgebender Graft als prägender Gebäudekomplex kulturhistorisch bedeutende Befestigungsanlage Scharmbecker Bach mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II - III innerörtlicher Gehölzbestand mit ausgleichender Wirkung für das Siedlungsklima 3S7 Stadtpark Lindenstraße innerörtliche Grünfläche mit parkartiger Gestaltung und Altbaumbestand besondere Bedeutung für das Ortsbild als innerörtliche Grünfläche ausgleichende Wirkung auf das Siedlungsklima 3S8 3S9 Zielkategorie: Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der weitgehend fehlenden Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert innerörtliche Grünfläche (Og) mit natur- teils besonders geschützter verträglicher Erholungsnutzung (E) Biotop Graft am Gut Sandbeck als ortsbildprägendes Stillgewässer (S) parkartige Grünfläche (Og) mit naturver- vgl. auch Freiraumentwickträglicher Erholungsnutzung (E) lungskonzept im Anhang strukturreicher innerörtlicher Laubholzinnerörtliche Grünfläche mit teils waldartigem, teils parkartigem Gehölzbestand bestand (W, Og) mit Erholungsnutzung (E) einschließlich eines kleinen Tümpels besondere Bedeutung für das Ortsbild als innerörtlicher Gehölzbestand ausgeichende Wirkung für das Siedlungsklima Klosterholz teils besonders geschützter Biotop E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich S S vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept im Anhang unterschiedliche naturnahe Laubwald- überwiegend ausgedehnter, von verkehrsreicher Straße zerschnittener Waldbereich mit bo- gesellschaften frischer bis feuchter schutzgebiet V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich S feuchte und mesophile Laubholzbestän- vgl. auch Freiraumentwickde (Wf, Wm) mit naturnahem Scharm- lungskonzept im Anhang becker Bach (FB) und naturnahen Tümpeln (Sr) Hochzeitswald S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich Zielkategorie Bemerkungen Landschafts- S N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) densauren und mesophilen Laubwaldbeständen unterschiedlicher Feuchte, hoher Altholzanteil, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll randlich am Kreishaus naturnaher Weiher mit landesweiter Bedeutung für Libellen regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Säugetiere, Bedeutung für Vögel als innerörtliche Grünfläche von besonderer Bedeutung für das Ortsbild alter Waldboden mit besonderer Bedeutung, beeinträchtigt durch zwei Altablagerungen besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz als innerörtlicher Waldbestand ausgleichende Wirkung auf das Siedlungsklima Stadtpark Uppmannsche Villa 3S10 Park mit Rasenflächen und Altholzbeständen als innerörtliche Grünfläche von besonderer Bedeutung für das Ortsbild ausgleichende Wirkung auf das Siedlungsklima 3S11 Schönebecker Aue, Stubbener Graben und Stoteler Wald Talraum der Schönebecker Aue und des Stubbener Grabens mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, unterschiedlichen Laubwaldbeständen und teils extensiv genutztem Feuchtgrünland, weiterhin ausgedehnte Laubwaldbestände des westlichen Stoteler Waldes einschließlich Waldbächen und mehreren Fischteichen, Zerschneidung durch L 135 und L 149, südlich der L 149 teils für den Naturschutz landesweit wertvoll gemäß Biotopkartierung, weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung Fischteiche sind bedeutend für Libellen und teils auch Amphibien (Status unklar) regional hohe bis sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, teils sehr hohe Bedeutung für Moose, hohe Bedeutung für Vögel und Säugetiere, Bedeutung für Heuschrecken und Tagfalter Geestbachtal und Waldgebiet von sehr hoher Landschaftsbildqualität, im Stoteler Wald besondere Erholungseignung im Süden alter Waldboden, kulturhistorisch bedeutende Befestigungsanlage, Altablagerung Auf dem Rusch Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 153 Zielzustand Standorte (Wm, Wf), randlich naturnahes Stillgewässer (Sr) innerörtliche Grünfläche mit Bedeutung für Ortsbild und Erholungsnutzung (Og, E) Bemerkungen Zielkategorie im Südosten Naturdenkmal (sieben Rotbuchen) vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept im Anhang innerörtliche Grünfläche mit Bedeutung Landschaftsschutzgebiet für Ortsbild und Erholungsnutzung (Og, vgl. auch FreiraumentwickE) lungskonzept im Anhang S naturnahe Geestbäche (FB) in ausgedehnten Laubwäldern unterschiedlicher Feuchte und Trophie (Wm, Wf), eingestreut naturnahe Stillgewässer (Sr) randlich extensiv genutztes, durch Hecken (Hh) gekammertes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm) sowie kleinflächige Rieder und Sümpfe (Nr) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) im Stoteler Wald S E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich teils FFH-Gebietsvorschlag teils besonders geschützter Biotop Stoteler Wald ist Wald mit besonderer Erholungsfunktion gemäß Waldprogramm Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der besonderen Bedeutung der Schönebecker Aue für Arten und Lebensgemeinschaften (FFH-Gebietsvorschlag) ist N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 154 Zielzustand Bemerkungen Erholungsnutzung in diesem Teilbereich kein Ziel des Naturschutzes naturnahe Quellarme (FB), umgeben von vielfältigen Feuchtbiotopkomplexen (Na, Nr, Bf), naturnahen Stillgewässern (Sr) und ausgedehnten Laubwaldbeständen (Wf, Wm) im Osten extensiv genutztes, eng durch Wallhecken (Hh) gekammertes Grünland feuchter und frischer Standorte (Gf, Gm) überwiegend FFH-Gebiet Naturschutzgebiet überwiegend Landschaftsschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Teil einer grünen Zäsur der Siedlungsräume gemäß INTRA besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz Stubbener Graben weitgehend natürlich, Schönebecker Aue mäßig verändert, Gewässergüte über weite Abschnitte Güteklasse II – III, nur im unteren Abschnitt der Schönebecker Aue Güteklasse II, beide Geestbäche zeitweise trockenfallend 3S12 Quelltäler der Wienbeck Quellarme der Wienbeck mit unterschiedlichen Laubwaldbeständen auf teils basenreichen Standorten, quelligen Bereichen, Riedern, Feuchtgebüsch und Fischteichen, weiterhin durch Wallhecken gekammertes Grünlandareal; randlich angrenzend B 74, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll regionale Bedeutung für Brutvögel regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Moose, Bedeutung für Reptilien Geestbachtäler im Bereich der Geestkante mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Boden lokal durch Altablagerung beeinträchtigt südlicher Quellarm der Wienbeck mit weitgehend natürlicher Struktur und Gewässergüteklasse I – II, ansonsten Güteklasse überwiegend II, im nördlichen Quellarm III 3S13 innerörtliche Grünfläche Scharmbeckstotel 3V1 Sandabbau Freißenbüttel Zielkategorie: ortsbildprägender feuchter Altholzbestand mit Kleingewässern und innerörtliches Grünland an der Feuchtwald (Wf) Buchtstraße Altgehölz als wertvoller Biotop von lokaler Bedeutung innerörtlicher Grünzug mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich S zum Schutz der Biotopbestände von besonderer Eigenart und Seltenheit wird trotz der Siedlungsnähe keine Erholungsnutzung als Ziel formuliert Grünzug (Og) mit Mosaik verschiedener offener Sukzessi- Teil einer übergeordneten gemäß großflächige, noch in Abbau befindliche Sandgrube mit offenen Sandflächen, onsstadien auf nährstoffarmen Sanden Grünverbindung (C, R) I NTRA (Interkommunales Steilwänden, Ruderalfluren und nährstoffarmen kleinen Abbaugewässern S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich Zielkategorie E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich S V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 155 Bemerkungen Raumstrukturkonzept Regimehrere nährstoffarme, naturnah gestalteils Biotope von regionaler Bedeutung on Bremen) tete Kleingewässer (Sa) landesweite Bedeutung für Amphibien, Bedeutung für Libellen und Tagfalter (Status unklar) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) zu Zwecken der Umweltbildung regional Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel störender Abbau in mäßig strukturierter Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung Abbauwand mit besonderer geowissenschaftlicher Bedeutung 3V2 Zielzustand Niederung der Kleinen Aue südlich an Gewerbegebiet anschließendes Bachtal der Kleinen Aue mit Nadelforsten und feuchten bis mesophilen Laubwaldbeständen sowie teils mesophilem Grünland, Sumpf und Fischteichanlage, gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit wertvoll, ansonsten überwiegend Biotopkomplex mit regional hoher Bedeutung im Südosten an L 135 kleinflächig für Flora landesweit bedeutender Erlenbruchwald überwiegend regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen sowie Bedeutung für Libellen und Heuschrecken Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität, randlich durch L 135 und Gewerbegebiet beeinträchtigt Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum Kleine Aue teils verrohrt, ansonsten naturnah, temporär trockenfallend, mit Gewässergüteklasse III 3V3 3V4 Zielkategorie: naturnaher Bachlauf (FB) mit angren- teils FFH-Vorschlag zenden naturnahen Laubwäldern feuchter bis mesophiler Standorte (Wf, Wm), teils besonders geschützter randlich mesophiles Grünland (Gm), Biotop naturverträglich bewirtschaftete Fischteiche (Sr) Östlicher Teil des Stoteler Waldes (2 Teilbereiche) naturnahe Laubwaldbestände frischer Nadelforst- und Mischbestände, Teil eines größeren zusammenhängenden Standorte (Wm) und naturverträglich bewirtschaftete Mischwälder (W) Waldgebietes, Gewässer, im Norden angrenzend L 149 Waldgebiet von sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungs- naturverträgliche Erholungsnutzung (E) eignung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz kleinflächig besonders geschützter Biotop Wallheckengebiet Bremer Schweiz kleinflächig besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung teils extensiv genutztes, teils naturverwallheckenreiches, überwiegend intensiv genutztes Grünland, kleinflächig träglich bewirtschaftetes Grünland (Gm, G) mit dichtem Wallheckennetz (Hh) Sumpf gehölzreiche Geestlandschaft mit kulturhistorischem Bezug, sehr hohe Land- kleinflächig Sumpf (Nr) S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Zielkategorie V V Wald mit besonderer Erholungsfunktion gemäß Waldprogramm Niedersachsen V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) schaftsbildqualität und besondere Erholungseignung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz 156 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) 3V5 Steffens Eichhof innerörtliche Grünfläche (Og) mit feuch- Konkretisierung der Zielvorinnerörtliche Grünfläche mit intensiv genutztem Grünland, feuchtem Laubwald tem Laubwald (Wf), Sukzessionsflächen gaben im Rahmen des (R) und naturnahen Bachläufen (FB) Freiraumentwicklungskonsowie teils feuchten Ruderalfluren und zwei kleinen Bachläufen zeptes (s. Anhang) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Laubwald mit landesweiter Bedeutung für die Flora innerörtliche Grünfläche im Bereich der Geestkante, hohe Bedeutung für das Ortsbild überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz als innerörtliche Grünfläche klimatische Ausgleichsfunktion V 3V6 Geestrand zwischen Scharmbeckstotel und Lintel V überwiegend intensiv als Grünland und Acker genutzter Geestrandbereich, im nördlichen Teil wallheckenreich, im südlichen Teil auch mesophiles und Feuchtgrünland mit einzelnen Tümpeln, weiterhin Scharmbeckstoteler See als größeres naturnahes, strukturreiches Abbaugewässer, am Siedlungsrand von Osterholz-Scharmbeck (Lintel) Wienbeck im Norden von Trasse der geplanten Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchschnitten im Süden Feuchtgrünland mit floristisch landesweiter Bedeutung, Scharmbeckstoteler See mit Bedeutung für Amphibien und Libellen (Status unklar) Grünland westlich und südlich des Scharmbeckstoteler Sees als Biotopkomplex von regional hoher Bedeutung, zudem regional Bedeutung für Amphibien im Norden gehölzreiche Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, im Süden Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung, randlich Bahntrasse und B 74 Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Wienbeck mit weitgehend natürlicher Struktur und Gewässergüteklasse II, Scharmbeckstoteler See als größeres Stillgewässer 3V7 Zielkategorie: überwiegend extensiv als mesophiles Grünland und Feuchtgrünland bewirtschaftete Flächen (Gf, Gm) mit nährstoffreichen Stillgewässern (Sr) und im Norden naturnahem Abschnitt der Wienbeck (FB) teils besonders geschützter Biotop Teil einer grünen Zäsur der Siedlungsräume gemäß INTRA aufgrund der geplanten Ortsumgehung Ritterhude wird Erholungsnutzung nicht als Ziel formuliert lockerer Wald trockener Standorte (Wt) kleine Kuppe mit jungem Eichen-Birkenwald, Resten von Sandheide und Ma- mit eingestreuten Sandheiden und Ma- V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich Land- Freiraum für die landgeplante Ortsumgehung Ritterhude schaftsbezogene Erholung durch standortgerechte Gehölzbestände gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkon(Hf, Hh) gut eingebunden zept Region Bremen) Trockenbiotop Ruschkamp S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich fast vollständig schaftsschutzgebiet E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 157 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand gerrasen, im Westen Nadelforst gerrasen (C) Biotopkomplex von regional hoher Bedeutung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) regional Bedeutung für Heuschrecken und Tagfalter Niederungsrandbereich mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung, Lage am Siedlungsrand von Scharmbeckstotel Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum Bemerkungen Schäferberg Zielkategorie 3E1 trockene Laubwälder (Wt) und sonstige Landschaftsschutzgebiet Kuppe des Schäferbergs mit Nadelforst und Mischwald sowie dazwischenlie- naturverträglich bewirtschaftete Wälder teils besonders geschützter (W) mit kleinflächig eingestreuten Sand- Biotop genden Acker- und Grünlandflächen, kleinflächig in Abgrabung Magerbiotop heiden und Magerrasen (C) mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, randlich besondere Erholungseignung Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, hohe Erosionsgefährdung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung E 3E2 Nordwestlicher Siedlungsrandbereich Sandhausen E von Acker-, Grünland- und Ruderalflächen sowie einigen Gehölzen geprägter Bereich am Siedlungsrand von Sandhausen beidseits der Bahn, einschließlich verschiedener Abgrabungen sowie ehemaliger Mülldeponie, zwei Bereiche mit Magerrasen Magerrasen als kleinflächige Biotopkomplexe mit regional sehr hoher bzw. hoher Bedeutung, zugleich regional Bedeutung für Gefäßpflanzen, Heuschrecken und teils für Tagfalter überwiegend sehr geringe Landschaftsbildqualität durch Deponie sowie Beeinträchtigungen durch Bahn und B 74, im Südwesten besondere Erholungseignung Böden großflächig überformt, teils aber mit besonderer Lebensraumbedeutung Grundwasser teils schadstoffbelastet 3E3 Zielkategorie: Mosaik aus unter Aspekten des Grund- teils besonders geschützter wasserschutzes bewirtschafteten Grün- Biotop land- und Ackerflächen (G, A), Gehölzen mit Sicht- und Immissionsschutzfunktion (Hh, Hf) sowie kleinflächigen Trockenbiotopen (C) und vernetzenden Ruderalstrukturen (R) Mühlenbach westlich B 74 naturnaher Bachlauf (FB) mit angrenvon Gehölzreihen und überwiegend intensiv genutzten Grünlandflächen ge- zend extensiv genutztem Grünland (Gf) und Gehölzreihen (Hh) säumter Bachlauf Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität und überwiegend besonderer randlich unter Aspekten des Erosionsund Gewässerschutzes bewirtschaftetes S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich überwiegend Landschaftsschutzgebiet Teil einer übergeordneten Grünverbindung gemäß INTRA (Interkommunales E N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Erholungseignung Mühlenbach teilweise bis weitgehend ausgebaut, Gewässergüteklasse II 3E4 Niederungsrand südöstlich Sandhausen überwiegend als Acker genutzte und kaum von Gehölzen gegliederte Flächen östlich der B 74, von Mühlenbach durchflossen, einzelne Hofstelle Niederungsrand mit geringer Landschaftsbildqualität, randlich störende Splittersiedlung Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, kulturhistorisch bedeutendes Hügelgrab besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Mühlenbach teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II 3E5 Geestrand nördlich Wiste 158 Bemerkungen Raumstrukturkonzept Region Bremen) unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gm, Gf, G) naturnaher Bachlauf (FB) standortgemäße Feldhecken (Hh) und Feldgehölze (Hf) mit Landschaftsbildgliedernder und Ortsrand-eingrünender Wirkung sowie Immissionsschutzfunktion Teil einer übergeordneten Grünverbindung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) E teils extensiv genutztes Grünland (Gm, Gf), teils unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A) mit hohem Anteil an gliedernden Feldhecken (Hh) und siedlungsnahen Obstwiesen (H) einige feuchte und mesophile Wäldchen (Wf, Wm) mit biotopvernetzender und das Landschaftsbild bereichernder Wirkung überwiegend Landschaftsschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) E unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit hohem Anteil an Wall- und Feldhecken (Hh) einige Bestände naturnaher mesophiler Wälder (Wm) mit Vernetzungsfunktion für die Laubwälder am Scharmbecker Bach, am Mühlenbach und im Kloster- im Norden randlich Landschaftsschutzgebiet Raum mit Waldvermehrungspotenzial gemäß Konzept des NABU („Lokales Netzwerk für das Klosterholz“) E naturverträgliche Erholungsnutzung (E) abwechslungsreiche Landschaft mit Acker- und Grünlandflächen, Heckenstrukturen, einzelnen Feldgehölzen und Hofstellen, kleinflächig extensiv genutztes Feuchtgrünland bei Wiste kleinflächiger Quellwald mit landesweiter Bedeutung für die Flora östlich davon Feuchtwiese mit Bedeutung für Gefäßpflanzen auf regionaler Ebene mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und überwiegend besonderer Erholungseignung, randlich Bahntrasse Böden überwiegend erosionsgefährdet besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- naturverträgliche Erholungsnutzung (E) auswaschungsgefährdung 3E6 Hoppenkamp überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen nördlich der B 74 zwischen Westerbeck und Wiste, in Teilbereichen eng durch Wallhecken gekammert teils gehölzreiche Landschaft am Geestrand, von mittlerer Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung Böden teils durch Erosion gefährdet besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und Schutz, teils hohe Nit- Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich Zielkategorie Zielzustand Dauergrünland (G, Gm) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) ratauswaschungsgefährdung 3E7 159 Zielzustand holz naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Landwirtschaftsflächen östlich Bargten gehölzarme Landwirtschaftsflächen mit intensiver Acker- und Grünlandnutzung strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität, angrenzend B 74 teils Erosionsgefährdung der Böden besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und Schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Bemerkungen unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit gliedernden Hecken (Hh) randlich des Tals des Scharmbecker Bachs Wald (Wm) mit Puffer- und Vernetzungsfunktion für den angrenzenden Oberlauf des Scharmbecker Bachs Zielkategorie E 3E8 Scharmbecker Bach und Unterlauf der Wienbeck das Ortsbild prägender Grünzug (Og) Konkretisierung der Zielvorinnerhalb der Siedlungsflächen von Osterholz-Scharmbeck verlaufende Ab- mit teils naturnah gestaltetem Bachlauf gaben im Rahmen des Freiraumentwicklungskonschnitte von Scharmbecker Bach und Wienbeck einschließlich randlicher Grün- (FB, F) zeptes (s. Anhang) flächen Nutzung für Erholung (E) und Umweltteilweise besondere Bedeutung für das Ortsbild bildung (kulturhistorischer Bezug) Scharmbecker Bach über weite Strecken naturfern, mit Gewässergüteklasse II – III, Wienbeck nur bedingt naturnah, mit Gewässergüteklasse II E 3E9 Knorrenkamp extensiv genutztes/ gepflegtes Grünland vgl. auch Freiraumentwickals Grünland und Acker genutzte Flächen randlich der Kernstadt mit naturnah (Gm) mit Heckenstrukturen (Hh), Baum- lungskonzept im Anhang gestaltetem Regenrückhaltebecken, östlich von Bahnlinie durch Altgehölze gruppen und Obstwiesen (H), naturnah gestalteten Gewässern (Sr, FB) sowie begrenzt, im Norden wallheckenreiches Grünland, im Südwesten Nasswiese kleineren Feuchtbereichen (Gf, Nr) im Westteil ist die Entwicklung von Extensivgrünland mit lockeren Gehölzbeständen und naturnahem Gewässer vorgesehen (als Kompensationsmaßnah- naturverträgliche Erholungsnutzung (E) me für angrenzendes Baugebiet) mäßig strukturierte Landschaft an der Geestkante, mittlere Landschaftsbildqualität besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung E 3E10 Geestrand bei Ahrensfelde E überwiegend als Acker genutzte Flächen zwischen der Kernstadt (Ahrensfelde) und Pennigbüttel, durch einige Gehölzreihen eingefasst Übergang von Siedlungsflächen mit geringer Ortsbildqualität zu Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (G), von standortgemäßen Hecken (Hh) mit Ortsrand-eingrünender Wirkung gegliedert E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 3E11 3E12 160 Zielzustand Bemerkungen Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden, im naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Westen hohe Erosionsgefährdung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Landwirtschaftsflächen am Bredenberg (3 Teilbereiche) teils extensiv bewirtschaftetes mesophiintensiv genutzte Landwirtschaftsflächen mit hohem Ackeranteil, nur randlich les Grünland (Gm), teils unter Aspekten einige gliedernde Hecken, einzelne Höfe sowie Splittersiedlung an der Scharm- des Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A) beckstoteler Str. mit gliedernden Hecken und Feldgehölstrukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität, im Süden zen (Hh, Hf) B 74 angrenzend randlich der Quelltäler der Wienbeck besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- mesophiler Wald (Wm) als Ergänzung auswaschungsgefährdung der vorhandenen Bestände sowie bei Halenbeck Quellarm der Wienbeck mit Gewässergüteklasse II Schutz gegen Nährstoffeinträge und sonstige Beeinträchtigungen (Puffer für FFH-Gebiet) Landwirtschaftsflächen südwestlich Scharmbeckstotel überwiegend als Acker, teils als Grünland genutzter Bereich strukturarme Geestlandschaft zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude, im Osten durch B 74 begrenzt Böden überwiegend mit hoher Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Zielkategorie kleinflächig Landschaftsschutzgebiet Raum mit Waldvermehrungspotenzial gemäß Konzept des NABU („Lokales Netzwerk für das Klosterholz“) teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der geringen Landschaftsbildqualitäten wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand formuliert E insbesondere unter Aspekten des Bo- Teil einer grünen Zäsur der den- und Grundwasserschutzes bewirt- Siedlungsräume gemäß schaftete Acker- und Grünlandflächen INTRA (Interkommunales (A, G) Raumstrukturkonzept Regidurch Feldhecken (Hh) und Obstwiesen on Bremen) E (H) mit Ortsrand-eingrünender Wirkung gegliedert naturverträgliche Erholungsnutzung (E) 3E13 Zielkategorie: Landwirtschaftsflächen südlich Scharmbeckstotel unter Aspekten des Boden- und Grund- Teil einer grünen Zäsur der gemäß östlich der B 74 gelegene Ackerflächen mit ehemaliger Abbaugrube und randli- wasserschutzes bewirtschaftete Acker- Siedlungsräume und Grünlandflächen (A, G) INTRA (Interkommunales cher Gehölzsukzession sowie weiterem Feldgehölz strukturarme Landschaft im Bereich der Geestkante, durch B 74 begrenzt, zwi- eingestreut lineare Gehölzstrukturen Raumstrukturkonzept Regischen Scharmbeckstotel und Ritterhude gelegen (Hh) und Obstwiesen (H) mit Ortsrand- on Bremen) S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich E N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 161 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen einbindender Wirkung sowie kleinflächiBöden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, Abbauwand ge, dem Standortpotenzial entsprechenmit geowissenschaftlicher Bedeutung de Trockenbiotope und Ruderalsäume überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, (C, R) hohe Nitratauswaschungsgefährdung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) 3E14 Sprickmoor und Niederungsrand bei Ruschkamp Feuchtbiotopkomplexe mit naturnahem überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen, von Bahn durch- Bach (einschließlich Quellbereich, FB), quert bzw. begrenzt, einige Feldgehölze und Wallhecken, Hofstellen, im Süden Feuchtwald (Wf), Sumpf (Na) und Quellbereich des Scharmbeckstoteler Mühlengrabens mit Sumpf, kleinflächi- Feuchtgrünland (Gf) gem Erlenbruchwald und Feuchtgrünland, hier gemäß Biotopkartierung kleinflä- unter Aspekten des Grundwasserschuzchig für den Naturschutz landesweit wertvoll tes bewirtschaftetes mesophiles Grünland und sonstiges Grünland (Gm, G) von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) zerschnitten Niederungsrand mit im Norden mittlerer, im Süden überwiegend hoher (kleinflä- gliedernde Gehölzstrukturen (Hh) und chig geringer) Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung kleinflächig standortgemäße Feuchtwälder (Wf), insbesondere entlang der geBöden großflächig mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungs- planten Ortsumgehung der B 74 gefährdung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Scharmbeckstoteler Mühlengraben mit Gewässergüteklasse II – III, Grenzgraben im weiteren Verlauf ebenfalls östlich der Bahn schaftsschutzgebiet Land- E teils besonders geschützter Biotop Teil einer grünen Zäsur der Siedlungsräume und Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) 3N1 Sandhausen 3N2 Freißenbüttel (2 Teilbereiche) Siedlung mit hohem Anteil an Vegetati- kleinflächig schutzgebiet überwiegend städtisch geprägte Siedlung von mittlerer Ortsbildqualität, teils onsstrukturen (O) besondere Erholungseignung kulturhistorisch bedeutsamer Siedlungsfund Quellarm des Mühlenbachs teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II Landschafts- N 3N3 Landwirtschaftsflächen südlich Bredbeck Landschafts- N Siedlung mit hohem Anteil an Vegetatian der Geestkante gelegene Siedlung mit überwiegend städtischem Charakter onsstrukturen (O) und einzelnen Ackerflächen, von B 74 durchschnitten unter Aspekten der Erosionsvermeidung bewirtschaftete Grünland- oder Ackerflägeringe Ortsbildqualität chen (G, A) Böden mit sehr hoher Erosionsgefährdung kaum durch Gehölze gegliederte Ackerflächen Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich unter Aspekten des Boden- und Grund- teilweise wasserschutzes bewirtschaftete Grün- schutzgebiet E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 162 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand strukturarmer Geestbereich mit geringer Landschaftsbildqualität, randlich be- land- und Ackerflächen (G, A) mit gliedernden Heckenstrukturen (Hh) sondere Erholungseignung Böden überwiegend erosionsgefährdet, kulturhistorisch bedeutender Urnen- naturverträgliche Erholungsnutzung E friedhof besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Bemerkungen Zielkategorie teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) 3N4 Wiste landschaftstypische Siedlung mit hohem kleinflächig besonders geschützter Biotop überwiegend dörflich geprägte Siedlung an der Geestkante, hohe Ortsbildquali- Anteil an Vegetationsstrukturen (O) tät und besondere Erholungseignung, einige landwirtschaftlich genutzte Freiflä- verträgliche Erholungsnutzung (E) chen, angrenzend B 74 und Bahntrasse N 3N5 Pennigbüttel Siedlungsflächen mit hohem Anteil an (O), randlich Siedlung mit überwiegend städtischem Charakter, von verkehrsreichen Straßen Vegetationsstrukturen Grünland und Acker (G, A) durchzogen, einige Grünland- und Ackerflächen randlich und in Ortslage geringe Ortsbildqualität, im Norden an B 74 Gewerbegebiet mit sehr geringer Ortsbildqualität N 3N6 Westerbeck Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O) N unter Aspekten des Boden- und Grund- kleinflächig besonders gewasserschutzes bewirtschaftete Grün- schützter Biotop land- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit hohem Anteil an Wall- und Feldhecken (Hh) naturnahe Stillgewässer (Sr) N unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und unter Aspekten des Grundwasserschutzes bewirtschaftetes Grünland (Gm, G) mit gliedernden Feld- und Wallhecken (Hh) N städtisch geprägte Siedlung beidseits der K 46, geringe Ortsbildqualität 3N7 Landwirtschaftsflächen südwestlich Pennigbüttel überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen beidseits der Bahntrasse, teils mit hohem Anteil an Wallhecken, zwei naturnahe Stillgewässer Fischteich südlich der B 74 mit Bedeutung für Libellen (Status unklar) mäßig strukturierte Landschaft an der Geestkante, mittlere Landschaftsbildqualität Böden zu einem Großteil erosionsgefährdet besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung 3N8 Landwirtschaftsflächen westlich Auf der Helle überwiegend als Grünland genutzte Landwirtschaftsflächen mit geringem Gehölzanteil mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich angrenzend FFH-Gebietsvorschlag teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkon- N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 163 Zielzustand Bemerkungen zept Region Bremen) aufgrund der weitgehend fehlenden Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert Zielkategorie 3N9 Auf der Helle Siedlungsflächen mit hohem Anteil an südlich angrenzend FFHlockere Splittersiedlung entlang von L 135 und L 149 einschließlich Kreuzungs- Vegetationselementen (O), insbesonde- Gebietsvorschlag re mit Gehölzbeständen mit Immissibauwerk der Landesstraßen und verschiedenartiger Gehölzflächen onsschutzfunkion und mit Pufferfunktion durch verkehrsreiche Straßen geprägte Siedlungsflächen in mäßig strukturierter für den angrenzenden FFH-GebietsvorGeestlandschaft, teils störend schlag (H) Immissionsschutzfunktion der Gehölze N 3N10 Landwirtschaftsflächen östlich Auf der Helle als Acker und Grünland bewirtschaftete, teils wallheckenreiche Landwirtschaftsflächen, zwei Hofstellen mit Hofgehölzen mäßig strukturierte Geestlandschaft zwischen L 135 und L 149, mittlere Landschaftsbildqualität besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung 3N11 Zielkategorie: Landwirtschaftsflächen zwischen Auf dem Rusch und Auf der Feldhorst (2 Teilbereiche) überwiegend als Acker genutzter Bereich, kaum durch Gehölze gegliedert, kleinflächig Feuchtgrünland, Gehöfte, im Süden von L 149 durchschnitten am Rande eines Geestbachtals von sehr hoher Landschaftsbildqualität gelegen besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und unter Aspekten des Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit hohem Anteil an gliedernden Wallhecken (Hh) und Hofgehölzen (H) Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) zum Schutz des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags wird auf eine Erholungsnutzung als Zielzustand verzichtet N unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags umweltverträglich bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A) angrenzend FFH-Gebietsvorschlag Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA N E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich aufgrund der ungünstigen Wegeerschließung und zum Schutz des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 3N12 164 Zielzustand Bemerkungen Wallheckengebiet Auf der Feldhorst teils extensiv bewirtschaftetes, wallheckenreiches Grünland (Gm, G, Hh) eng durch Wallhecken gekammertes Grünland beidseits der L 149 wallheckenreiche Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Zielkategorie N aufgrund der ungünstigen Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert 3N13 Landwirtschaftsflächen westlich Buschhausen überwiegend als Intensivgrünland genutzte Flächen mit geringem Anteil an Gehölzstrukturen (einzelne Hecken und überwiegend aus Nadelgehölzen bestehende Aufforstungen), von L 149 durchschnitten strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und überwiegend besonderer Erholungseignung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz umweltverträglich bewirtschaftetes Grün- Freiraum für die landland (Gm, G) schaftsbezogene Erholung Wall- und Feldhecken (Hh) mit land- gemäß INTRA (Interkomschaftsgliedernder und biotopvernetzen- munales Raumstrukturkonder Wirkung sowie Immissionsschutz- zept Region Bremen) N funktion an der L 149 naturverträgliche Erholungsnutzung (E) 3N14 Buschhausen Siedlung mit hohem Anteil an Vegetati- kleinflächig besonders geüberwiegend städtisch geprägte Siedlungsflächen beidseits der L 149, randlich onsstrukturen (O) und randlich wallhe- schützter Biotop ckenreichem Grünland (Hh, G) wallheckenreiches Grünland Siedlung mit geringer Ortsbildqualität einschließlich eines Bereichs mit großformiger Bebauung, überwiegend gute Ortsrandeingrünung durch wallheckenreiche Landschaft von hoher Landschaftsbildqualität N 3N15 Kernstadt Osterholz-Scharmbeck (2 Teilbereiche) N Zielkategorie: Siedlungsflächen mit hohem Anteil an kleinflächig LandschaftsVegetationsstrukturen (O) schutzgebiet Siedlungsflächen im Bereich der Geestkante mit vorwiegend städtischem Charakter, von Bahnlinie durchschnitten, im Westen von B 74 begrenzt einzelne Naturdenkmäler Regenrückhaltebecken an der Berufsschule mit landesweiter Bedeutung für kleinflächig besonders geLibellen schützter Biotop insgesamt geringe Ortsbildqualität, jedoch verschiedene prägende Bauwerke Konkretisierung der Zielvormehrere kulturhistorisch bedeutende Bodendenkmale gaben im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes (s. Anhang) S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 3N16 Scharmbeckstotel 3N17 Brockenacker – Scharmbeckstotel 165 Zielzustand Zielkategorie Bemerkungen Siedlungsflächen mit hohem Anteil an kleinflächig schutzgebiet Siedlung mit überwiegend städtischem Charakter und geringer Ortsbildqualität, Vegetationsstrukturen (O) von B 74 durchschnitten, teils Lage an der Geestkante randlich Grünlandflächen (G) und Obsteinbezogen sind randliche Grünlandflächen wiesen (H) Landschafts- unter Aspekten des Boden- und Grundüberwiegend von den Siedlungsflächen Scharmbeckstotels eingeschlossene, wasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) Ackerflur mit kleinflächigen Ruderalstrukturen Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität, Relief durch Abbau über- Heckenstrukturen (Hh) und sonstige Gehölze (H) mit ortsrandeingrünender formt Wirkung Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, erosionsgefährdet besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung N N Garlstedter Sandgeest (Naturraum 4) 4S1 Kiebitzmoor nordöstlich Haslah 4S2 Heide und Moor bei Haslah naturnahes und regenerierendes Hochwenig entwässerter Hochmoorkomplex mit naturnahen und regenerierenden moor (Mn) mit nährstoffarmem MoorgeBiotopstrukturen, verschiedenen Degenerationsstadien sowie randlichem Grün- wässer (Sa) land und Nadelwaldparzelle, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz lan- randlich als Puffer gegen Nährstoffdesweit wertvoll einträge und als ergänzende Biotopstrukturen Moorbirkenwald (Wf) und regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzenarten und Moose extensiv genutztes Feuchtgrünland (Gf) mäßig strukturierte Geestlandschaft, hohe Landschaftsbildqualität seltener Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffsenke Anmoorheide und naturnahe Hochmoorvegetation, randlich Callunaheiden und Laubwald, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll landesweite Bedeutung für Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken, Bedeutung für Brutvögel und Libellen (Status offen) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Moose mäßig strukturierte Geestlandschaft, hohe Landschaftsbildqualität besondere Bedeutung des Bodens als Lebensraum und Stoffsenke 4S3 Zielkategorie: teils besonders geschützter Biotop Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S Komplex aus nährstoffarmen Biotopen: Naturschutzgebiet naturnahes und regenerierendes Hoch- Freiraum mit besonderem moor (Mn), Anmoorheide (Mh), Sand- Schutzanspruch gemäß heide (C) und randlich Laubwald (Wf) als I NTRA (Interkommunales Puffer gegen Nährstoffeinträge Raumstrukturkonzept Region Bremen) S Deepenhornsmoor Biotopkomplex aus extensiv genutztem strukturreicher Biotopkomplex mit teils brachgefallenem Feuchtgrünland, Bir- Feuchtgrünland (Gf), Sumpf (Na, Nr), S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich S N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) kenbruchwald, Feuchtgebüsch und angrenzenden Magerbiotopen auf sandigem Hügel und in Sandabgrabung, Feuchtbiotope gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll, Trockenbiotope von regionaler Bedeutung regional Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils auch als seltener Boden Garlstedter Heide 4S4 auf Truppenübungsplatz gelegener Komplex aus Sand- und Moorheiden, Magerrasen, teils oligotrophen Stillgewässern, Eichen-Birken-Wald, randlich Nadelforst, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll Teilbereiche mit landesweiter Bedeutung für Libellen bzw. Nachtfalter, mindestens lokale Bedeutung für Brutvögel regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Heuschrecken und Tagfalter Heidelandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, Waldgebiet von mittlerer Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, im Norden kulturhistorisch bedeutendes Gräberfeld, Beeinträchtigung durch Rüstungsaltlast (Übungsplatzgelände) besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz einige bedeutende Stillgewässer Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 166 Zielzustand Bemerkungen Feuchtgebüsch (Bf), Feuchtwald (Wf) sowie angrenzenden Magerrasen (C) weitgehend offener Bereich mit Wechsel von Sandheiden und Borstgrasrasen (C) sowie Moorheiden (Mh) und nährstoffarmen Stillgewässern (Sa), durch naturnahe Wälder trockener Standorte (Wt) sowie naturverträglich bewirtschaftete Forste (W) gegenüber Nährstoffeinträgen und Beunruhigung abgeschirmt E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich überwiegend FFHGebietsvorschlag teils Landschaftsschutzgebiet kleinflächig besonders geschützter Biotop Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der hohen Versauerungsgefahr der Standorte wäre für den Boden- und Grundwasserschutz die Entwicklung von Laubwäldern anzustreben da es sich um eine der letzten großflächigen, ehemals landschaftsprägenden Heideflächen handelt, wird dem Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild der Vorrang eingeräumt aufgrund der besonderen Wertigkeiten für Arten und Zielkategorie S N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 167 Zielzustand Bemerkungen Lebensgemeinschaften wird Erholungsnutzung nicht als Ziel formuliert Zielkategorie 4S5 Moorfläche Poß Feuchtgebüsch (Bf) sowie naturnaher teils besonders geschützter Birkenbruch und Gagelgebüsch auf nährstoffarmem Niedermoor in Eichen- Laubwald nasser bis frischer Standorte Biotop Mischwald, gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit (Wf, Wm) wertvoll, weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) teils regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung S 4S6 innerörtliches Grünland Garlstedt (nördliche Fläche) prägende innerörtliche Grünfläche (Og) mit naturnahem Bachlauf (FB) innerörtliches Grünland mit kleinem Zufluss zur Garlstedter Aue Grünfläche mit hoher Bedeutung für das Ortsbild und besonderer Erholungseignung S 4S7 innerörtliches Grünland Garlstedt (südliche Fläche) prägende innerörtliche Grünfläche (Og) S naturnaher Eichenwald Standorte (Wt) S innerörtliches Grünland mit Wallhecken und Siedlungsgehölzen Grünfläche mit hoher Bedeutung für das Ortsbild und besonderer Erholungseignung 4S8 Siedlungsgehölz Auf dem Raden kleiner Eichen-Altholzbestand in Siedlungsrandlage bedeutend für Ortsrandeingrünung Auf dem Raden 4S9 Zielkategorie: Laubholzbestand in der Elm trockener strukturreicher Laubwald unterschiedliLaubwaldbereich mit bodensaurem Buchenwald und bodensaurem bis me- cher Feuchte (Wm, Wf), randlich auch sophilem Eichen-Mischwald, von Panzergleis durchschnitten, randlich Feuchtgebüsch (Bf) Birkenbruch und Feuchtgebüsch, gemäß Biotopkartierung teils für den naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Naturschutz landesweit wertvoll, übrige Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel sowie Bedeutung für Säugetiere Waldbereich mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung besondere Bedeutung als alter Waldboden S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Landschaftsschutzgebiet Wald mit besonderer Erholungsfunktion gemäß Waldprogramm Niedersachsen Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4S10 Ochsengrundberg und Heimelberg nährstoffarme Kleingewässer (ehemalige Lehmgruben), Pioniervegetation, Feuchtwiesen, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Magerrasen, naturnahe Gräben, gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung teils landesweite Bedeutung für Flora, teils landesweite Bedeutung für Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Bedeutung für Heuschrecken (Status offen) regional hohe Bedeutung für Libellen und Säugetiere, Bedeutung für Vögel mäßig strukturierte Geestlandschaft mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung teils seltene Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz naturnahe Abbaugewässer 4S11 Altholzbestand Auf der Helle 4V1 Niederung der Schaufleet südwestlich Bilohe 4V2 Zielkategorie: 168 Zielzustand Bemerkungen vielfältiger Biotopkomplex mit nährstoffarmen Stillgewässern (Sa), nährstoffarmem Sumpf (Na), extensiv genutztem Grünland auf nassen bis frischen Standorten (Gf, Gm), Feuchtgebüsch (Bf), nährstoffarmen Ruderalfluren (R) sowie Magerrasen (C) ergänzend nährstoffreiche Stillgewässer (Sr) sowie naturnahe Gräben (FG) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Landschaftsschutzgebiet Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Altholzbestand frischer Standorte (Wm) Altholzbestand mit Buchen und Eichen am Kreuzungsbauwerk von L 135 und mit landschaftsbildprägender Wirkung und Immissionsschutzfunktion L 149, einschließlich Reitplatz, randlich Siedlungsflächen wertvolle Biotope von lokaler Bedeutung landschaftsprägender Gehölzbestand Immissionsschutzfunktion naturnaher Geestbach (FB) mit extensiv überwiegend feuchte Grünlandflächen von unterschiedlicher Nutzungsintensität genutzten Grünlandflächen nasser bis an der Schaufleet, durch Wallhecken gekammert, im Norden kleinflächig gemäß frischer Standorte (Gf, Gm) sowie Wallhecken in hoher Dichte (Hh) Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvolles Feuchtgrünland wallheckenreiche Geestlandschaft mit sehr hoher Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden Schaufleet teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II – III Wallheckenlandschaft Bilohe V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich S S Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) V aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand formuliert extensiv bewirtschaftetes Grünland Freiraum für die landfrischer bis feuchter Standorte (Gm, Gf) schaftsbezogene Erholung eng durch Wallhecken gekammerte Grünlandflächen unterschiedlicher Nut- S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich Zielkategorie V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 169 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand zungsintensität, teils auch in Acker umgebrochen, im Süden Sumpf und mit engem Netz von Wallhecken (Hh) Feuchtgrünland, die gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit und einzelnen Sumpfbereichen (Na, Nr) wertvoll sind wallheckenreiche Geestlandschaft von sehr hoher Landschaftsbildqualität seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4V3 Wiesengrund wallheckenreiche Grünlandflächen südlich Bilohe, randlich Höfe, im nördlichen Teil Biotopkomplex mit Quelle, Sumpf sowie extensiv genutztem Feucht- und mesophilem Grünland, dieser Bereich gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Geestbachtal mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung im nördlichen Teil seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum im südlichen Teil besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und Grundwasserschutz, zugleich hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4V4 Zielkategorie: aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand formuliert V naturverträgliche Erholungsnutzung (E) naturnaher Bachlauf (FB) mit extensiv Niederung des Giehler Bachs mit Feuchtbiotopkomplex Schrum: extensiv ge- genutzten Grünlandflächen auf nassen nutztes Feuchtgrünland, Sumpf, Feuchtgebüsch und Feuchtwald, weiterhin bis frischen Standorten (Gf, Gm), Sumpf Nadelforst und intensiv genutztes Grünland; Teile des Feuchtbiotopkomplexes (Nr, Na) sowie Feuchtgebüsch (Bf) und naturnahe Laubwälder feuchter bis frigemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll scher Standorte (Wf, Wm) Feuchtbiotopkomplex mit regional sehr hoher Bedeutung für Gefäßpflanzen und naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Bedeutung für Tagfalter Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität und im Süden besonderer Erholungseignung Böden großflächig mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden, teils auch als Stoffspeicher, östlich des Giehler Bachs alter Waldboden Giehler Bach mit sehr stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich Zielkategorie gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) extensiv bewirtschaftetes Grünland frischer bis feuchter Standorte (Gm, Gf) mit engem Netz von Wallhecken (Hh) und einzelnen Sumpfbereichen (Na, Nr) Schrum S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich Bemerkungen E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich teils besonders geschützter Biotop V Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4V5 nördliche Giehler Bach-Niederung und Elenbruch überwiegend als Grünland genutzte Niederung des Giehler Bachs, teils eng durch Wallhecken gegliedert, in mehreren kleineren Teilbereichen Feuchtbiotopkomplexe mit extensivem Feuchtgrünland, Sumpf, Feuchtgebüsch und Feuchtwald, diese Bereiche gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Feuchtbiotopkomplex im Westen regional von Bedeutung für Gefäßpflanzen Geestbachniederung von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseigung teilweise seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum Giehler Bach mit sehr stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II, Hopwiesengraben teilweise bis weitgehend ausgebaut, ebenfalls Gewässergüteklasse II 4V6 Kasbulten überwiegend nährstoffarmer Feuchtbereich an der Drepte mit Anmoorheide, Moordegenerationsstadien, Feuchtgrünland und Bruch-/ Feuchtwäldern, weiterhin intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, Nadelforst, Fischteichanlage, gemäß Biotopkartierung teils für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung teils landesweite Bedeutung für Flora teils regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen Geestbachtal von sehr hoher Landschaftsbildqualität und mäßig strukturierte Geest von hoher Landschaftsbildqualität teils seltene Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils jedoch hohe Gefahr der Nitratauswaschung Drepte mit deutlich bis stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II 4V7 Zielkategorie: 170 Zielzustand Bemerkungen naturnaher Bach (FB) mit extensiv bewirtschaftetem Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm), das eng durch Wallhecken (Hh) gekammert ist, weiterhin Sumpf (Nr), Feuchtgebüsche (Bf) und Feuchtwald (Wf) teils besonders geschützter Biotop naturverträgliche Erholungsnutzung (E) naturnahes Fließgewässer (FB) mit angrenzenden Feucht- und Bruchwäldern (Wf), Anmoorheide (Mh), Moordegenerationsstadien (Md), Feuchtgebüschen (Bf) sowie extensiv genutztem Feuchtgrünland (Gf) und mesophilem Grünland (Gm) Wald nordwestlich Buggehorn V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich V Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) teils besonders geschützter Biotop Drepte ist Hauptgewässer im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem teils Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA V aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung und der siedlungsfernen Lage wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand formuliert naturnaher Laubwaldbereich mit unterWaldbereich mit bodensaurem Eichen-Mischwald, Birken-Bruchwald, weiterem schiedlichen Waldgesellschaften nasser bis frischer Standorte (Wf, Wm) Mischwald und im Südwesten Nadelforst S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich Zielkategorie V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4V8 4V9 Zielzustand Zielkategorie: Bemerkungen teils Biotope mit sehr hoher regionaler Bedeutung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung randlich Hügelgräberfeld mit kulturhistorischer Bedeutung Niederung zweier Drepte-Zuflüsse nordwestlich des Brahmbergs naturnahe Bachläufe (FB) mit reich Bachlauf mit angrenzendem Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität und strukturierter Niederung: Wechsel von einigen kleinen Waldparzellen, teils auch Feuchtgebüsch, Sumpf und trockene Feuchtwäldern (Wf) und Wäldern friSandheide, mehrere Teilfächen gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz scher Standorte (Wm), extensiv genutzten feuchten und frischen Grünländereilandesweit wertvoll en (Gf, Gm), Sumpfvegetation (Nr, Na), regional teils hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen Feuchtgebüschen (Bf) und trockenen Geestbachniederung mit hoher Landschaftsbildqualität Sandheiden (C) überwiegend besondere Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden westlicher Drepte-Zufluss teils naturnah Drepte-Niederung am Brahmberg nördlich der K 46 gelegenes Bachtal mit Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität, ausgedehnten Feuchtgebüschen, Feuchtwäldern, kleinflächig Sumpf und Sandheide, gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional von hoher Bedeutung regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und hohe Bedeutung für Reptilien von Waldkulisse umgebenes Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als Stoffspeicher Drepte mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II 4V10 171 naturnaher Geestbach (FB) mit Feuchtgebüschen (Bf), Niedermoorvegetation (Na), Anmoorheide (Mh) und verschiedenen Feuchtwäldern (Wf) sowie extensiv bewirtschaftetem Feuchtgrünland (Gf) Nördlicher Randbereich des Kasernengeländes vielfältiger Komplex aus Trockenbiotoehemalige Sandabgrabung mit Magerbiotopen und randlichem Eichenwäld- pen mit Magerrasen und Sandheiden (C), trockenen Ruderalfluren (R) und chen, angrenzend Ackerflächen und Ruderalfluren Trockenwald (Wt) Biotope von regional sehr hoher Bedeutung regionale Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität, angrenzend störendes Kasernengelände S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Zielkategorie teils besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert V Drepte ist in diesem Abschnitt Hauptgewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems V V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 172 Zielzustand Zielkategorie Bemerkungen im Westen Hügelgräberfeld von kulturhistorischer Bedeutung, im Norden Altablagerung 4V11 Heiderelikt Auf dem Raden Mosaik aus trockenem Laubwald (Wt) kleinflächig besonders geim Nordosten der Siedlung gelegener Komplex mit Nadel- und Laubgehölzen, und offenen Sandheideflächen (C), schützter Biotop Hofstelle Heiderelikten, Acker und Hofstelle Übergang von Waldgebiet zu Siedlungsflächen kulturhistorisch bedeutendes Hügelgrab V 4V12 Magerbiotope südlich Kasernengelände V Komplex aus Magerrasen und Callunaheiden sowie nadelholzdominiertem Wald teils Biotope von regional hoher Bedeutung im Westen landesweite Bedeutung für Flora und Fauna im Nordosten regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen Übergangsbereich von Wald mittlerer Landschaftsbildqualität zu störendem Kasernengelände Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum 4V13 Sandabbau südlich Kasernengelände teils abgeschlossene, teils noch aktive bzw. geplante Sandabbauflächen mit nährstoffarmen, kleinflächigen Abbaugewässern, Rohböden, Sandtrockenrasen, Ruderalfluren und Kiefernwaldsukzession, von Panzergleis durchschnitten, im Osten von L 135 begrenzt im Nordosten Biotope von regional hoher Bedeutung in südlicher Abbaugrube Stillgewässer mit landesweiter Bedeutung für Libellen im nördlichen Teil regionale Bedeutung für Gefäßpflanzen, Amphibien und Heuschrecken störender Abbaubetrieb in Waldgebiet von mittlerer Landschaftsbildqualität 4V14 Zielkategorie: im Westen offener, dem Wald vorgelagerter Bereich mit Magerrasen und Callunaheiden (C) im Osten sonstiger Wald (W) mit Sichtund Immissionsschutzfunktion für angrenzenden Gewerbebetrieb und L 135 Mosaik verschiedener Sukzessionsstadien auf nährstoffarmen Sanden (C, R, Wt) mehrere nährstoffarme, naturnah gestaltete Kleingewässer (Sa) Elm (4 Teilbereiche) teils Landschaftsschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der aktuellen Nutzung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand formuliert Waldgebiet mit Wechsel zwischen na- überwiegend ausgedehntes Waldgebiet (in Zusammenhang mit 4S9 und 4V14), vorherr- turnahen Laubwaldbeständen frischer schutzgebiet S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Landschafts- V V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) schend Nadelforst, einzelne Laub- und Mischwaldbestände, von Panzergleis durchschnitten, durch L 135 von westlich gelegenen Wäldern abgeschnitten, im Nordwesten kleinflächig Eichen-Birkenwald und Calluna-Heiden, dieser Bereich gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Waldgebiet mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Böden teils mit besonderer Bedeutung als alter Waldboden, teils kulturhistorisch bedeutend (Hügelgräber), teils besondere Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz im Westen Emissionsschutzfunktion für angrenzende L 135 4V15 Drepte und Radenbach im Bereich der Elm zwei Geestbäche, von Nadel- und Mischwäldern, kleinflächig auch von Birkenbruch und Feuchtgebüsch gesäumt, von Panzergleis gequert Waldbereich mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 173 Zielzustand bis trockener Standorte (Wm, Wt) sowie sonstigen naturverträglich bewirtschafteten Wäldern (W), entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion kleinflächig Callunaheiden (C) eingestreut in weiten Bereichen naturverträgliche Erholungnutzung (E) naturnahe Bachläufe (FB), von strukturreichen Laubwäldern nasser bis frischer Standorte (Wf, Wm) sowie Feuchtgebüsch (Bf) umgeben naturverträgliche Erholungsnutzung (E) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Bemerkungen Zielkategorie teils besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der hohen Versauerungsgefahr der Standorte wäre für den Boden- und Grundwasserschutz die Entwicklung von Laubwäldern flächendeckend anzustreben aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektiven und der potenziellen Bedeutung von Nadelforsten und Mischwäldern auf armen Sandstandorten für Arten und Lebensgemeinschaften, wird auch diese Zielkategorie aufgeführt Elm ist Wald mit besonderer Erholungsfunktion und entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion gemäß Waldprogramm Niedersachsen, zudem in Teilen Waldschutzgebiet überwiegend Landschaftsschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Oberlauf der Drepte ist V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 174 Zielzustand Bemerkungen Nebengewässer im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) naturnaher Bachlauf (FB) mit angrenzenden Feuchtwäldern (Wf), Feuchtgebüschen (Bf) und Moorheiden (Mh), randlich naturverträglich bewirtschaftete sonstige Wälder (W) teils biet teils seltene Böden, besondere Bedeutung als Lebensraum, Hügelgräberfeld mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung Drepte mit deutlich bis stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II, Radenbach zeitweise trockenfallend 4V16 Fuchstal überwiegend von Nadelforsten eingenommenes Bachtal, bachnah gagelstrauchreiche Feuchtwaldpartien und Anmoorheide, Fischteiche; von Panzergleis durchschnitten, im Süden kleinflächig gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere bachnahe Biotopkomplexe regional von sehr hoher Bedeutung bachnah regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen Geestbachtal von sehr hoher Landschaftsbildqualität und mit besonderer Erholungseignung Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als seltener Boden, kulturhistorisch bedeutendes Gräberfeld im mittleren Teil besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz Giehler Bach mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Landschaftsschutzge- Zielkategorie V eine flächendeckende Umwandlung in Laubwälder wäre anzustreben, erscheint jedoch nur schwer realisierbar, da es sich um Privatwald handelt aus diesem Grund wurde der Zielzustand W mit aufgenommen 4V17 Siedlungsnaher Gehölzgürtel Auf dem Rusch naturnaher Laubgehölzbestand mit ho- im Süden kleinflächig FFHGebietsvorschlag heterogener Gehölzgürtel aus teils alten Laub- und Nadelgehölzen, teils Hofge- hem Altholzanteil (H) hölzen, naturnahes Gewässer teils besonders geschützter Biotop teils wertvolle Biotopstrukturen von lokaler Bedeutung randlich Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität gelegen V 4E1 Schaufleet-Niederung östlich Bilohe E Zielkategorie: naturnaher Bach (FB) mit angrenzenden überwiegend mesophiles und Feucht- oder Nassgrünland entlang der Schau- nassen bis frischen, extensiv bewirtfleet, von einigen Hecken gegliedert, teils Niedermoorvegetation, überwiegend schafteten Grünlandflächen (Gf, Gm), Sumpf (Nr) und Feldhecken (Hh) gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Bedeutung für Reptilien Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der siedlungsfernen Lage und der einge- N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 175 Zielzustand Bemerkungen schränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen frischer bis feuchter Standorte (Gf, Gm) mit naturnahem Bachlauf (FB), Wallhecken (Hh), naturnahen feuchten Feldgehölzen (Hf, Wf) sowie Sumpf (Nr, Na) Puffer- und Vernetzungsfunktion für angrenzenden Moorkomplex Schaufleet teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II - III 4E2 Landwirtschaftsflächen westlich Feldhof Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität und Feuchte, teils durch Wallhecken gegliedert, einzelne Feldgehölze, Zufluss zur Drepte, kleinflächig landesweit für den Naturschutz wertvoller Bereich (Sumpf und Feuchtwald) mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils auch als Stoffspeicher oder seltener Boden besondere Bedeutung für Grundwasserschutz und –neubildung Zielkategorie E Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert 4E3 Landwirtschaftsflächen zwischen Haslah und Feldhof weithin offene Grünland- und Ackerflächen, im Norden Feldgehölz, einzelne Hofstelle überwiegend strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung extensiv bewirtschaftete Grünlandflä- kleinflächig besonders gechen mittlerer Standorte (Gm) mit ho- schützter Biotop hem Anteil vernetzender HeckenstruktuPuffer- und Vernetzungsren (Hh) funktion für angrenzenden einzelne nährstoffarme Stillgewässer Moorkomplex und Schau(Sa) fleet-Niederung E Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnut- Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4E4 176 Zielzustand Niederung der Schaufleet nördlich Feldhof zwei Quellarme der Schaufleet in überwiegend als Grünland genutzter, teils durch Wallhecken gegliederter Niederung, im Süden aufgelassene Fischteiche mit Röhricht, Erlenbruch und Feuchtgebüsch, weiterem Laub- und Mischwald sowie Wochenendhäusern, hier kleinflächig gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll regional Bedeutung für Gefäßpflanzen gehölzreiche bis offene Geestlandschaft von hoher bis mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum Schaufleet teilweise bis weitgehend ausgebaut, Gewässergüteklasse II - III Bemerkungen zung nicht als Zielzustand definiert naturnahe Bachläufe (FB) mit extensiv genutztem, eng durch Wall- und Feldhecken (Hh) gekammertem Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm) Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonim Süden Feuchtbiotopkomplex mit zept Region Bremen) naturnahen Stillgewässern (Sr), Feucht- aufgrund der siedlungsfergebüsch (Bf) und Laubwäldern (Wf, Wm) nen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert Zielkategorie E 4E5 Drepte-Niederung westlich des Golfplatzes naturnaher Bachlauf (FB) mit angrennaturnaher Drepte-Abschnitt mit angrenzendem Grünland und Nadelforst, Drep- zenden Feuchtwäldern (Wf) und extensiv genutztem Grünland nasser bis frite gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll scher Standorte (Gf, Gm) Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität Drepte mit gering veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II Drepte ist Hauptgewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems E 4E6 Niederung der Drepte und eines Zuflusses am Golfplatz naturnahe Geestgewässer (FB), von naturnahen Laubwäldern nasser bis frischer Standorte (Wf, Wm) sowie extensiv genutztem/ gepflegtem Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm) gesäumt Drepte ist Hauptgewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems E extensiv bewirtschaftetes Grünland teils wallheckenreiche Grünlandflächen im Wechsel mit Laub-, Misch- und Na- frischer und teils auch feuchter Standorte (Gm, Gf), durch Feld- und Wallhecken delwäldern, einige Ackerflächen, Hofstellen (Hh) gegliedert mäßig strukturierte Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität und naturverträglich bewirtschaftete Wälder besonderer Erholungseignung südwestlich angrenzend FFH-Gebietsvorschlag Bedeutung als Puffer und Vernetzungsachse E von Erlenbruchwäldern, Eichenmischwäldern und anderen Wäldern sowie Grünlandflächen (teils Golfplatz) gesäumter Abschnitt der Drepte und eines Zuflusses westlich der L 135, zwei kleine Feuchtwaldbereiche gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum Drepte mit deutlich veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II Gehölzbestände an der L 135 mit Immissionsschutzfunktion 4E7 Zielkategorie: Geest zwischen Buggehorn und Garlstedt S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 177 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4E8 4E9 Bemerkungen Garlstedter Aue ist als Nebengewässer der Drepte in das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem einbezogen E Ohlenstedter Berg Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) E teils wallheckenreiches Grünland mit kleinem Geestbach (Zufluss zur Drepte) zwei Birkenbruchwäldern und einem kleinen Quellmoor, einige Ackerflächen, im Westen angrenzend L 135 Birkenbruchwälder regional von hoher Bedeutung Quellmoor floristisch landesweit bedeutend gehölzreiche Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden keine Angaben zu Struktur und Gewässergüte des Geestbaches 4E10 Zielkategorie: Zielkategorie Zielzustand kleinflächig Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener unterschiedlicher Standorte (W) Boden naturverträgliche Erholungsnutzung (E) besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, überwiegend hohe Nitratauswaschungsgefährdung Niederung der Garlstedter Aue naturnaher Geestbach (FB) mit extensiv Bachtal der Garlstedter Aue, vorherrschend Grünland, im Süden wallhecken- genutztem und teils heckenreichem (Hh) reich, einige Ackerflächen und Gehölze, nordwestlich Garlstedt zwei naturnahe Grünland nasser bis frischer Standorte Feldgehölze (Birkenbruchwald und bodensaurer Eichen-Mischwald), nahe der (Gf, Gm) sowie einigen kleineren, naturEinmündung in die Drepte weiterer Feuchtwald, gemäß Biotopkartierung klein- nahen Wäldern (Wf, Wm) flächig für den Naturschutz landesweit wertvoll (Birkenbruchwald), Eichen- naturverträgliche Erholungsnutzung (E) mischwald regional von hoher Bedeutung Feuchtwald im Mündungsbereich floristisch landesweit bedeutend Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Böden großflächig mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils als seltener Boden Garlstedter Aue mit bedingt naturnaher Struktur und Gewässergüteklasse II, zeitweise trockenfallend vielfältiges Mosaik aus feuchtem und frischem, extensiv genutztem Grünland (Gf, Gm), Wallhecken (Hh), Feuchtwäldern (Wf), naturnahem Bachlauf (FB) und Kleinstmoor (Mn) Drepte-Niederung am Weißen Berg aufgrund der weitgehend fehlenden Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert naturnahe Bachläufe (FB) mit angrenDrepte und Zufluss, angrenzend Grünlandflächen mit teils hohem Anteil an zendem, extensiv genutztem FeuchtWallhecken, zwei Laubwäldchen, randlich in einem Teilbereich für den Natur- grünland (Gf) sowie kleinen Feuchtwäldern (Wf) schutz landesweit wertvolles Grünland gemäß Biotopkartierung im weiteren Umfeld extensiv genutztes S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich kleinflächig besonders geschützter Biotop Drepte ist Hauptgewässer im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem E N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 178 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen mesophiles Grünland (Gm) mit hoher Freiraum für die landein Eichen-Birken- bzw. Erlenbruch-Wald von landesweiter Bedeutung für die Wallheckendichte (Hh) Flora, zugleich Biotop von regional sehr hoher Bedeutung schaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (InterkomGeestbach-Niederung von sehr hoher Landschaftsbildqualität, im Norden bemunales Raumstrukturkonsondere Erholungseignung zept Region Bremen) Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum sowie als seltene Böden Drepte mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II 4E11 aufgrund der siedlungsfernen Lage und der weitgehend fehlenden Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert Weißer Berg und Isehorn als Acker und Intensivgrünland genutzte Umgebung der Hofstelle Isehorn, größerer Nadelforst auf der Kuppe des Weißen Bergs, Mischwaldbestand bei Isehorn und weitere kleinere Nadelholzparzellen, im Norden am Weißen Berg Anmoorheide, südlich Isehorn Sandheide mit Trockenwaldsukzession, Anmoorheide gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Sandheide als Biotop regional von hoher Bedeutung, Anmoorheide regional von hoher Bedeutung für Gefäßpflanzen und von Bedeutung für Tagfalter mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, im Süden besondere Erholungseignung Böden im Süden und Nordwesten mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, im Nordwesten zugleich seltener Boden, einige kulturhistorisch bedeutsame Hügelgräber besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4E12 Niederung des Giehler Baches nordöstlich Hülseberg von Wallhecken gegliederte, grünlanddominierte Niederung des Giehler Baches mit einigen Laubholz- und Nadelforstparzellen, einige Ackerschläge, im Norden Feuchtbiotopkomplex Kortenwisch mit Feuchtgrünland und Brachen sowie Eichen-Birkenwald und Stillgewässer, dieser Komplex gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Geestbachtal von sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich Zielkategorie von extensiv genutzten Grünlandflächen (Gm, Gf) umgebene Anmoorheiden (Mh) und Sandheiden (C) sowie trockene Laubwaldparzellen (Wt) im Verbund mit sonstigen naturverträglich bewirtschafteten Wäldern (W) kleinflächig besonders geschützter Biotop naturnaher Bachlauf (FB) in Niederungsbereich mit extensiv genutzten, nassen bis frischen Grünlandflächen (Gf, Gm), kleinflächig Sumpf (Nr, Na) und Feuchtwald (Wf) eingestreut, Grünland von Wall- und Feldhecken (Hh) gegliedert teils biet E teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonweiterhin unter Aspekten des Boden- zept Region Bremen) und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A) aufgrund der der eingeschränkten Wegeerschliemit gliedernden Hecken (Hh) ßung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert naturverträgliche Erholungsnutzung (E) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Landschaftsschutzge- E kleinflächig besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkom- N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 179 Zielzustand Bemerkungen munales Raumstrukturkonzept Region Bremen) teils seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung Giehler Bach mit stark bis sehr stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II, zeitweise trockenfallend Zielkategorie 4E13 Wildgänseberg und Gänsebruch unter Aspekten des Boden- und Grund- Landschaftsschutzgebiet Landwirtschaftsflächen zwischen Giehler Bach und Ochsengrundberg, über- wasserschutzes bewirtschaftete Grün- Freiraum für die landwiegend als Grünland genutzt, von kleineren Waldparzellen unterschiedlicher landflächen (Gm, G) schaftsbezogene Erholung Qualität unterbrochen, einige Fischteiche und sonstige Stillgewässer, vereinzelt einige, teils naturnahe Gehölzbestände gemäß INTRA (InterkomAckernutzung, einzelne Wallhecken, nahe Fuchstal kleinflächiger Biotopkom- (Wm, W) als Trittsteinbiotope zwischen munales Raumstrukturkonplex mit Feuchtgrünland, Magerrasen und Heide den Waldbeständen von Heimelberg zept Region Bremen) Biotopkomplex am Fuchstal floristisch von landesweiter Bedeutung, Stillgewäs- und Fuchstal, durch Heckenstrukturen ser im Süden faunistisch von landesweiter Bedeutung und zugleich regional von (Hh) vernetzt Bedeutung als Biotop und für Gefäßpflanzen in räumlichem Zusammenhang mit den mäßig strukturierte Geestlandschaft von sehr hoher Landschaftsbildqualität und Feldgehölzen naturnahe Stillgewässer besonderer Erholungseigung (Sa, Sr) zwei Teilbereiche mit seltenen Böden von zugleich hoher Bedeutung als Lenaturverträgliche Erholungsnutzung (E) bensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, im Westteil hohe Nitratauswaschungsgefährdung E 4E14 nordwestliche Lange Heide E Teilbereich der Langen Heide mit hohem Anteil an Ackerflächen, weiterhin intensiv genutztes Grünland und einzelne Gehölzstrukturen, eingestreut mehrere, unterschiedlich stark degenerierte Kleinsthochmoore mit Sumpfvegetation, Moorheide, Birkenbruchwald, nährstoffarmen Stillgewässern und Feuchtgrünland, südöstlich Heilshorn noch mit naturnaher Hochmoorvegetation, Kleinsthochmoore überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll überwiegend von lokaler Bedeutung für Brutvögel, Fischteich (in Kleinsthochmoor) südöstlich von Heilshorn mit landesweiter Bedeutung für Libellen Kleinsthochmoore teils von regional hoher Bedeutung für Gefäßpflanzen und Reptilien, Bedeutung für Amphibien mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, im Westen von L 135 be- Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich Kleinsthochmoore mit teils regenerierender Moorvegetation (Mn), zudem Anmoorheide (Mh), Sumpf (Na), Feuchtwald (Wf) und nährstoffarmen Stillgewässern (Sa) weiterhin extensiv bewirtschaftetes Dauergrünland frischer bis nasser Standorte (Gm, Gf) mit Pufferfunktion für die Kleinsthochmoore, von Baumreihen gegliedert (Hh) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich kleinflächig besonders geschützter Biotop Es besteht ein Zielkonflikt zwischen dem Schutz von Kiebitzen (Brut-, Gastvogel) sowie der landschaftsprägenden Offenheit einerseits und dem sonstigen Artenschutz (Brutvögel der halboffenen Agrarflur, Biotopvernetzung) sowie dem Boden- und Klimaschutz (Erosions-, Windschutz) andererseits. Da eine Beeinträchtigung des Land- N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 180 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand grenzt, im Süden mehrere Windenergieanlagen Kleinsthochmoor südöstlich Heilshorn von geowissenschaftlicher Bedeutung, weiterhin einige kulturhistorisch bedeutsame Hügelgräber, im Nordwesten Erosionsgefährdung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, in Teilbereichen hohe Nitratauswaschungsgefährdung Bemerkungen schaftsbildes durch Windenergieanlagen besteht und nicht bekannt ist, ob das Gebiet nach deren Errichtung noch Kiebitzvorkommen aufweist, wird als Kompromiss die Anreicherung der Landschaft mit Baumreihen angestrebt, die eine gewisse optische Durchlässigkeit aufweisen. Zielkategorie 4E15 Quelllauf des Radenbachs naturnaher Bachlauf (FB), nährstoffar- kleinflächig besonders gebegradigter Quelllauf des Radenbachs mit angrenzenden Grünland- und Acker- mes Stillgewässer (Sa) und nährstoffar- schützter Biotop flächen sowie einzelnen Gehölzreihen, degeneriertes Kleinstmoor mit Fisch- me Sümpfe und Rieder (Na) teich, Niedermoorvegetation und Birkenwaldsukzession umgeben von naturnahem Laubwald feuchter bis frischer Standorte (Md, Wf, Kleinstmoor regional von Bedeutung als Biotopkomplex und für Libellen Wm) als Puffer gegen Nährstoffeinträge mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschafts- sowie mit biotopvernetzender und das bildqualität und besonderer Erholungseignung Landschaftsbild gliedernder Wirkung Radenbach begradigt und zeitweise trockenfallend naturverträgliche Erholungsnutzung (E) E 4E16 Quelllauf der Drepte E 4E17 Quelllauf des Giehler Bachs naturnaher Bachlauf (FB), gesäumt von begradigter Quelllauf der Drepte mit angrenzenden Acker- und Grünlandflä- naturnahem Laubwald feuchter bis frischer Standorte (Wf, Wm) als Puffer chen, kaum Gehölze gegen Nährstoffeinträge in die Drepte im südlichen Abschnitt lokale Bedeutung für Brutvögel sowie mit biotopvernetzender und das mäßig strukturierte Geestlandschaft auf der Langen Heide, hohe Landschafts- Landschaftsbild gliedernder Wirkung bildqualität und teils besondere Erholungseignung nährstoffarmer Sumpf (Na) Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden Drepte mit sehr stark bis deutlich veränderter Struktur, zeitweise trockenfallend begradigter Quelllauf des Giehler Bachs mit angrenzendem Intensivgrünland und einzelnen Feldhecken im Westen randlich von lokaler Bedeutung für Brutvögel mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschafts- Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich naturnaher Bachlauf (FB) und nährstoffarme Sümpfe und Rieder (Na) umgeben von naturnahem Laubwald feuchter bis frischer Standorte (Wf, Wm) als Puffer gegen Nährstoffeinträge sowie mit biotopvernetzender und das Land- E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Oberlauf der Drepte ist als Nebengewässer im Rahmen des Niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramms eingestuft E N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 181 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand bildqualität und randlich besonderer Erholungseignung schaftsbild gliedernder Wirkung Giehler Bach begradigt und zeitweise trockenfallend, mit Gewässergüteklasse II 4E18 Niederung des Giehler Bachs östlich der K 46 begradigter Abschnitt des Giehler Bachs, angrenzend teils Sumpf, Anmoorheide, Feuchtwald und Feuchtgrünland, ansonsten Intensivgrünland und Acker, im Westen von K 46 begrenzt, im Norden kleinflächig gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll kleinflächig regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen strukturarme Geestlandschaft von mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität Böden überwiegend von Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden, im Osten als kulturhistorisch bedeutender Boden (Plaggenesch) Giehler Bach mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II, zeitweise trockenfallend 4E19 4E20 Zielkategorie: Bemerkungen naturnaher Bachlauf (FB), angrenzend Sumpf (Na), Anmoorheide (Hf) und Feuchtwald (Wf) sowie extensiv genutztes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm) südliche Wister Heide extensiv bewirtschaftetes Grünland Grünland- und einzelne Ackerflächen westlich Kattenhorn, überwiegend wallhe- feuchter bis frischer Standorte (Gf, Gm) ckenreich, westlich durch K 46 begrenzt, im Süden Biotopkomplex aus Nass- mit kleinflächigen Sumpfbereichen (Nr) grünland, Sumpf und mesophilem Grünland, dieser gemäß Biotopkartierung für sowie hoher Dichte an Wallhecken (Hh) den Naturschutz landesweit wertvoll im Süden landesweite Bedeutung für Brutvögel (wertvoller Biotopkomplex und Umgebung) Übergang von strukturarmer zu wallheckenreicher Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Teilbereich im Norden mit seltenem Boden von zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung Quellarme der Schönebecker Aue naturnahe Bachläufe (FB) und nährbegradigte Quellarme der Schönebecker Aue mit angrenzenden Grünland- und stoffarme Sümpfe und Rieder (Na) Ackerflächen, einzelne Heckenstrukturen, im Osten von L 135 begrenzt, im umgeben von naturnahem Laubwald Quellbereich Kleinstmoor mit Feuchtwald-Sukzession feuchter bis frischer Standorte (Md, Wf, überwiegend lokale Bedeutung für Brutvögel, Kleinstmoor regional mit Bedeu- Wm) als Puffer gegen Nährstoffeinträge sowie mit biotopvernetzender und das tung als Biotopkomplex und für Gefäßpflanzen Landschaftsbild gliedernder Wirkung mäßig strukturierte Geestlandschaft auf der Langen Heide, mit hoher Land- S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Zielkategorie E kleinflächig besonders geschützter Biotop E Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) aufgrund der mangelhaften Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert im weiteren Verlauf ist Schönebecker Aue mit Randbereichen als FFHGebiet vorgeschlagen E N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) schaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung Schönebecker Aue mit sehr stark veränderter Struktur, zeitweise trockenfallend 4E21 Niederung der Schönebecker Aue südlich Heilshorn Zielkategorie: Bemerkungen Zielkategorie E naturnahe Bachläufe (FB) und nährstoffarme Sümpfe und Rieder (Na) umgeben von naturnahem Laubwald feuchter bis frischer Standorte (Wf, Wm) als Puffer gegen Nährstoffeinträge sowie mit biotopvernetzender und das Landschaftsbild gliedernder Wirkung kleinflächig besonders geschützter Biotop Mündung des Stubbener Grabens in die Schönebecker Aue liegt innerhalb FFH-Gebietsvorschlag E teilweise Schwerpunktraum für die Entwicklung von Waldlebensräumen gemäß NABU-Konzept („Lokales Netzwerk für das Klosterim Nordwesten randlich lokale Bedeutung für Brutvögel hoher Anteil an gliedernden Wall- und holz“) teils mäßig strukturierte, teils wallheckenreiche Geestlandschaft von hoher Feldhecken (Hh) Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, im Nordwesten einige naturnahe Waldbestände (Wm) angrenzend Windenergieanlagen als Ergänzung der Gehölzbestände am besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Oberlauf des Scharmbecker Bachs und E Quellarme des Stubbener Grabens (2 Teilbereiche) begradigte Quellarme des Stubbener Grabens mit randlichen Acker- und Grünlandflächen, kleinflächig Sumpf, wenige Gehölzreihen überwiegend von lokaler Bedeutung für Brutvögel mäßig strukturierte Geestlandschaft auf der Langen Heide, hohe Landschaftsbildqualität, in der Umgebung Windenergieanlagen Quellarme zeitweise trockenfallend, begradigt, Stubbener Graben im weiteren Verlauf mit Gewässergüteklasse II – III 4E23 Zielzustand naturnaher Geestbach (FB) mit extensiv im weiteren Verlauf ist bewirtschaftetem Grünland feuchter bis Schönebecker Aue mit Randbereichen als FFHfrischer Standorte (Gf, Gm) Gebiet vorgeschlagen durch enges Netz von Feld- und Wallhecken (Hh) gegliedert und durch einige naturnahe Feldgehölze (Hf) und Wäldchen (Wm) unterbrochen, die auch Immissionsschutzfunktionen an der L 135 übernehmen durch intensive Grünland- und Ackernutzung geprägte Bachniederung, im Norden strukturarm, im Süden mit Wallhecken und kleinem Waldbestand, im Osten von L 135 begrenzt im Westen angrenzend naturnahes Kleinsthochmoor mit landesweiter Bedeutung für den Naturschutz (Radmoor Lilkendey, außerhalb Stadtgebiet) strukturarme Niederungs- und Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, überwiegend hohe Nitratauswaschungsgefährdung Schönebecker Aue mit deutlich veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II – III, zeitweise trockenfallend 4E22 182 Landwirtschaftsflächen nördlich Buschhausen unter besonderer Berücksichtigung des als Grünland und Acker genutzte, überwiegend durch Wallhecken strukturierte Grundwasserschutzes umweltverträglich Flächen zwischen Buschhausen und Westerbeck, Splittersiedlung am Garlsted- bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) ter Kirchweg S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Nitratauswaschungsgefährdung 183 Zielzustand Bemerkungen als Biotopverbund zwischen den Waldbeständen am Mühlenbach, an der Wienbeck und im Stoteler Wald Zielkategorie in Teilbereich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) 4N1 Bilohe – Nordteil Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O) städtisch geprägte Siedlung mit geringer Ortsbildqualität 4N2 4N3 Landwirtschaftsflächen bei Bilohe (3 Teilbereiche) insbesondere unter Aspekten des Bodenschutzes bewirtschaftete Acker- und Acker, Grünland und einzelne lineare Gehölze Grünlandflächen (A, G), von Feldhecken Übergang von Geestbachtal mit hoher Landschaftsbildqualität zu strukturarmer (Hh) gegliedert Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, nahe der Schaufleet seltene Böden, teils sehr hohe Erosionsgefährdung Bilohe Südteil dörflich geprägte Siedlung mit hoher Ortsbildqualität N Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N aufgrund der siedlungsfernen Lage und der mangelhaften Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert landschaftstypische Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O) N 4N4 Landwirtschaftsflächen nördlich Haslah naturverträglich bewirtschaftete GrünAcker- und Grünlandflächen mit wenig Gehölzstrukturen, im Nordwesten an land- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit Stadtgebietsgrenze kleinflächig Feuchtgrünland, dieses gemäß Biotopkartie- gliedernden Heckenstrukturen (Hh) rung für den Naturschutz landesweit wertvoll mäßig strukturierte Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, teils Nitratauswaschungsgefährdung N 4N5 Umgebung Haslah N größere Waldbereiche mit Nadel-, Misch- und Laubholzbeständen, von Grünlandflächen unterbrochen, Hofstelle, kleinflächig gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll (Anmoorheide mit Birkenbruch), zwei weitere Bereiche mit mesophilen Laubwaldbeständen von regional hoher Bedeutung Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich naturnahe Laubwälder unterschiedlicher teils besonders geschützter Standorte (Wm, Wf) sowie naturverträg- Biotop lich genutzte sonstige Wälder (W), kleinFreiraum für die landflächig eingestreut Anmoorheide (Mh) schaftsbezogene Erholung unter Aspekten des Boden- und Grund- gemäß INTRA (Interkomwasserschutzes extensiv bewirtschafte- munales Raumstrukturkon- E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) regional teils Bedeutung für Gefäßpflanzen mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität teils Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Zielzustand tes Grünland frischer Standorte (Gm, Gf) 184 bis Bemerkungen feuchter zept Region Bremen) Zielkategorie aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert eine Umwandlung der Nadel- und Mischwälder in Laubwälder wäre anzustreben, erscheint jedoch nur schwer realisierbar, da es sich um Privatwald handelt aus diesem Grund wurde die Zielkategorie W mit aufgenommen 4N6 4N7 Zielkategorie: Landwirtschaftsflächen nordöstlich Ohlenstedt unter Aspekten des Boden- und GrundAcker- und Grünlandflächen mit einzelnen Nadelholzparzellen und Hofstellen, wasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit kaum durch Hecken gegliedert gliedernden Feldhecken (Hh) strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils auch als seltener Boden überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und/ oder Grundwasserschutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung Geestkuppe westlich Ohlenstedt unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete GrünAcker auf Geestkuppe land- und Ackerflächen (Gm, G, A) strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, überwiegend erosionsgefährdet besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N aufgrund der geringen Landschaftsbildqualität wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert N N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 185 Zielzustand Bemerkungen Zielkategorie 4N8 Ohlenstedt Siedlung mit hohem Anteil an VegetatiSiedlung mit überwiegend städtischem Charakter, innerörtlichen Grünlandflä- onsstrukturen, u.a. innerörtlichem Grünland (O, G) chen und geringer Ortsbildqualität N 4N9 Landwirtschaftsflächen östlich Ohlenstedt N von einzelnen Feldhecken umgebene Ackerflächen strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, überwiegend erosionsgefährdet besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4N10 unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A), von Feldhecken (Hh) gegliedert Landwirtschaftsflächen bei Littberg und Vorwohlde unter Aspekten des Boden- und Grund- kleinflächig besonders geGrünland- und einzelne Ackerflächen randlich der Niederung des Giehler wasserschutzes bewirtschaftetes Grün- schützter Biotop land (Gm, G) mit engem Wallheckennetz Bachs, hoher Anteil an Wallhecken Freiraum für die land(Hh) schaftsbezogene Erholung Geestbachtal von hoher und strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonteils seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum zept Region Bremen) besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, teils N hohe Nitratauswaschungsgefährdung Hopwiesengraben teils bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II 4N11 Ferienpark Hohes Moor naturverträglich genutzte Freizeiteinrich- kleinflächig besonders geschützter Biotop Wochenendhausgebiet in Moorbirkenwald, naturnahes Stillgewässer, mittlere tung (O, E) Qualität des Landschafts- bzw. Ortsbildes Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N 4N12 Ackerlandschaft östlich Buggehorn (2 Teilbereiche) N Zielkategorie: naturverträglich bewirtschaftete Ackerflächen (A), insbesondere BerücksichtiAckerflächen, randlich Nadelgehölz gung des Grundwasserschutzes mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) im Südwesten kulturhistorisch bedeutendes Gräberfeld S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 186 Zielzustand Zielkategorie Bemerkungen besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4N13 Landwirtschaftsflächen westlich der Garlstedter Aue überwiegend intensiv bewirtschaftete Grünländereien und einzelne Ackerschläge, im Südwesten mit Wallhecken, im Norden Nadelholzaufforstung mäßig strukturierte Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung kleinflächig Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, im Westen hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4N14 Golfplatz Garlstedt Golfplatz mit intensiv genutzten/ gepflegten Grünflächen und mehreren, zumeist von Nadelbäumen dominierten Gehölzen sowie einem bodensauren BuchenEichen-Altholzbestand (regional von Bedeutung), randlich Acker- und Grünlandflächen mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, einzelne kulturhistorisch bedeutende Hügelgräber, kulturhistorisch bedeutende Befestigungsanlage 4N15 Landwirtschaftsflächen nördlich Garlstedt landwirtschaftliche Nutzflächen mit hohem Grünlandanteil und einigen Ackerflächen sowie Feld- und Wallhecken und einzelnen Feldgehölzen mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, harmonischer Ortsrandbereich im Übergang zu Garlstedt kleinflächig seltener Boden, Hügelgrab besondere Bedeutung für Grundwasserschutz und teils auch –neubildung, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung zwei Quellarme eines Drepte-Zuflusses 4N16 Zielkategorie: Geestlandschaft am Ohlenstedter Weg S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A), durch Wallhecken (Hh) und standortgemäße Feldgehölze (Hf) gegliedert randlich des Deepenhornsmoores extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen frischer bis feuchter Standorte (Gm, Gf) als Puffer gegen Nährstoffeinträge N naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Mosaik aus extensiv und intensiv gepflegten/ genutzten Grünflächen (Gm, G) und naturnahen Laub- und Mischwäldern (Wm, W) sowie naturverträglich bewirtschafteten Grünland- und Ackerflächen (G, A), von Feldhecken (Hh) gegliedert naturverträgliche Erholungsnutzung (E) N naturverträglich bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen mit hohem Grünlandanteil (Gm, G, A), von Hecken und Feldgehölzen (Hh, Hf) gegliedert N naturnahe Zuflüsse zur Drepte (GB) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) unter Aspekten des Grundwasserschut- Freiraum E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich für die land- N N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 187 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen zes bewirtschaftetes Dauergrünland schaftsbezogene Erholung Grünland- und Ackerflächen, entlang der westlich angrenzenden L 135 Gehölze (Gm, G), randlich Feldgehölze (Hf) gemäß INTRA (Interkommäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität, teils munales Raumstrukturkonbesondere Erholungseignung zept Region Bremen) besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrataufgrund der eingeschränkauswaschungsgefährdung ten Wegeerschließung wird Gehölze entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert 4N17 4N18 Landwirtschaftsflächen südlich Feldhof unter Aspekten des Boden- und Grundüberwiegend intensiv bewirtschaftete Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen wasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit Wallhecken gliedernden Wall- und Feldhecken (Hh) strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Böden teils mit besonderer Bedeutung aufgrund Seltenheit und/ oder Lebensraumfunktion, am Weißen Berg kulturhistorisch bedeutsames Hügelgrab besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, großflächig hohe Nitratauswaschungsgefährdung Feldhof N aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert randlich eingegrünte Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O) N umweltverträglich bewirtschaftete Waldkleiner Wald mit hohem Nadelforstanteil sowie angrenzende Grünlandflächen flächen (W) und unter Aspekten des Grundwasserschutzes genutzte Grünmit Wallhecken, Splittersiedlung landflächen (Gm, G) gehölzreiche Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils Nitratauswaschungsgefährdung N dörflich geprägte Siedlung mit geringer Ortsbildqualität 4N19 Feldhof – Büttel 4N20 Landwirtschaftsflächen südlich Ohlenstedt Zielkategorie: teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Zielkategorie unter Aspekten des Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Aals Grünland und Acker genutzte Flächen mit teils hohem Wallheckenanteil ckerflächen (Gm, G, A) mit hohem Anteil mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils an Wall- und Feldhecken (Hh) besondere Erholungseignung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 188 Zielzustand Bemerkungen Zielzustand definiert Zielkategorie 4N21 Ohlenstedter Quellsee zu Erholungszwecken genutzte größere drei größere Abbaugewässer mit randlichem Wochenendplatz und Gehölzstruk- Stillgewässer (E, S) und Wochenendplatz (O) mit umfassenden standortgeturen mäßen randlichen Gehölzen (H) Wochenendplatz von geringer Ortsbildqualität, jedoch überwiegend gut eingegrünt N 4N22 Garlstedt dörfliche Siedlung (O) N unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) Heckenstrukturen (Hh) mit das Landschaftsbild gliedernder und biotopvernetzender Funktion flächige Gehölzbestände (Wm, H) mit das Landschaftsbild gliedernder Wirkung und teils mit Immissionsschutzfunktion N dörflich geprägte, gehölzreiche Siedlung mit hoher Ortsbildqualität und besonderer Erholungseignung 4N23 Landwirtschaftsflächen südlich und östlich Garlstedt überwiegend als Acker, teils auch als Grünland genutzter Bereich mit einzelnen Feldgehölzen beidseits der L 135, südöstlich Garlstedt Wallhecken, südlich Garlstedt kleiner Bestand mit bodensaurem Eichen-Buchenwald, der als Biotop regional von Bedeutung ist teils strukturarme, teils gehölzreiche Geestlandschaft von geringer bis mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Boden überwiegend durch Erosion gefährdet, einzelne Hügelgräber von kulturhistorischer Bedeutung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Gehölze entlang der L 135 und K 46 mit Immissionsschutzfunktion 4N24 4N25 Zielkategorie: Landwirtschaftsflächen Brahmberg (2 Teilbereiche) naturverträglich genutzte, durch FeldheAcker- und Grünlandflächen am Brahmberg, wenig durch Gehölze gegliedert, cken (Hh) gegliederte Acker- und Grünlandflächen (A, G) Hofstelle Übergang von Wochenendhaussiedlung Horstmoor zu Geestbachtal, mittlere bis sehr hohe Landschaftsbildqualität Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als seltener Boden besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung Wochenendhausgebiet Horstmoor S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich naturverträglich genutzte Wochenend- E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert N N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 189 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4N26 4N27 Zielzustand Bemerkungen siedlung mit randlicher Eingrünung und Wochenendhausbebauung in Moorbirkenwald nahe der Drepte, mittlere Qualität hohem Anteil an Vegetationsstrukturen des Ortsbildes (O, E) kulturhistorisch bedeutendes Hügelgrab, Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als seltener Boden Landwirtschaftsflächen westlich Hülseberg unter Aspekten des Boden- und Grundüberwiegend als Acker, teils auch als Grünland genutzte Landwirtschaftsflächen wasserschutzes bewirtschaftete Grünmit einzelnen Baumgruppen, Feldgehölzen und Hecken, von K 46 zerschnitten, land- und Ackerflächen (Gm, G, A) aktiver Sandabbau standortgemäße Heckenstrukturen (Hh) und Feldgehölze (Hf) sowie Baumgrupstrukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität Böden überwiegend von besonderer Bedeutung als Lebensraum, mehrere pen (H) kulturhistorisch bedeutsame Hügelgräber, hohe Erosionsgefährdung nach Beendigung des Bodenabbaus besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- einige der freien Sukzession überlasseauswaschungsgefährdung ne Magerstandorte (C, R) Hülseberg N Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationselementen (O) N unter Aspekten des Grundwasserschutdurch Wallhecken gegliederte Grünlandflächen am östlichen Siedlungsrand von zes bewirtschaftetes Grünland (Gm, G) mit hoher Wallheckendichte (Hh) Hülseberg Übergang von Siedlungsflächen zu Geestbachtal, als siedlungsnahes Grünland ortsrandprägend, randlich besondere Erholungseignung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung N städtisch geprägte Siedlung von mittlerer Ortsbildqualität 4N28 siedlungsnahes Grünland Hülseberg 4N29 nördliche Wister Heide überwiegend als Grünland, teils auch als Acker genutzte Flächen östlich des Fuchstals, im Norden Mischwaldbestand und Nadelholzparzelle sowie Splittersiedlung und Fischteiche im Norden Randbereich eines Geestbachtals von sehr hoher Landschaftsbildqualität sowie besonderer Erholungseignung, im Süden strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität Böden teils von besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils Erosionsgefährdung besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- Zielkategorie: Zielkategorie S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich unter Aspekten des Boden- und Grund- teils wasserschutzes bewirtschaftete Grün- biet land- und Ackerflächen (Gm, G, A) Landschaftsschutzge- N Feldhecken (Hh) und sonstige Gehölzbestände (W) als biotopvernetzende und das Landschaftsbild gliedernde Elemente, entlang der K 46 auch mit Immissionsschutzfunktion im Nordteil naturverträgliche Erholungsnutzung (E) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) auswaschungsgefährdung 4N30 190 Zielzustand Brandheide als Acker und Intensivgrünland genutzte Landwirtschaftsflächen nördlich Freißenbüttel, nur wenig durch Heckenstrukturen und Feldgehölze gegliedert, von Panzergleistrasse durchzogen, nährstoffarmes Kleinstmoor nordwestlich Freißenbüttel als Biotop regional von hoher Bedeutung Kleinstmoor zugleich regional von Bedeutung für Gefäßpflanzen teils strukturarme, teils mäßig strukturierte Geest von mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung im Süden größerer Bereich mit kulturhistorisch bedeutsamen Böden (Plaggenesch und Hügelgräberfeld) besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung Bemerkungen unter Aspekten des Boden- und Grund- teils Landschaftsschutzgewasserschutzes bewirtschaftete Grün- biet land- und Ackerflächen (Gm, G, A) kleinflächig besonders geKleinstmoor (Na) von extensiv bewirt- schützter Biotop schaftetem Grünland (Gm) umgeben Freiraum für die landHeckenstrukturen und naturnahe Feld- schaftsbezogene Erholung gehölze (Hh, Hf) als Rückzugsbiotope gemäß INTRA (Interkomund Vernetzungselemente sowie zur munales RaumstrukturkonGliederung des Landschaftsbildes und zept Region Bremen) als Windschutz Zielkategorie N in weiten Teilen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) 4N31 Kasernengelände südlich Garlstedt randlich von Gehölzgürteln umgebenes kleinflächig besonders geKasernengelände mit störenden großformigen Gebäuden, Sendemast und Kasernengelände mit hohem Anteil schützter Biotop unversiegelter Flächen und Vegetatigrößeren versiegelten Bereichen, kleinflächig Heidevegetation onsstrukturen (O) kulturhistorisch bedeutender Grabhügel N 4N32 Gewerbebetrieb südlich der Kaserne von dichten Gehölzstrukturen umgebener Gewerbebetrieb (O) N das Landschaftsbild störender Gewerbebetrieb (Baustoffwerk) an der L 135 4N33 Gehölzriegel östlich der Kaserne Immissions- und Sichtschutzgehölz (W) Gehölzriegel entlang der L 135 aus Laub- und Nadelgehölzen, teils Sandheide- mit kleinflächig eingestreuter Sandheide (C) Relikte bedeutsam als Sichtschutz an Kasernengelände und L 135 Immissionsschutzfunktion für L 135 N 4N34 Hinter dem Horn Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationselementen (O) N Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationselementen (O) N Waldgebiet mit Wechsel zwischen na- nördlich angrenzend FFH- N gehölzreiche Siedlung mit städtischem Charakter und geringer Ortsbildqualität 4N35 Auf dem Raden gehölzreiche, städtisch geprägte Siedlung von geringer Ortsbildqualität im Norden zwei kulturhistorisch bedeutende Hügelgräber 4N36 Zielkategorie: Schmidts Kiefern S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 191 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Teil eines ausgedehnten Waldgebietes mit Vorherrschen von Nadelforst (Kie- turnahen Laubwaldbeständen trockener Standorte (Wt) sowie sonstigen naturfern) verträglich bewirtschafteten Wäldern im Norden am Waldrand kleinflächig landesweite faunistische Bedeutung (Ü- (W), kleinflächig Callunaheiden (C) einbergang zu 4V12) gestreut Waldgebiet von mittlerer Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erhonaturverträgliche Erholungsnutzung (E) lungseignung Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung Bemerkungen Gebietsvorschlag Landschaftsschutzgebiet Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA Zielkategorie aus Gründen des Bodenund Grundwasserschutzes sollte eine Entwicklung zu Laubholzbeständen angestrebt werden aufgrund der geringen Realisierungswahrscheinlichkeit sowie der potenziellen Bedeutung von Nadelforsten und Mischwäldern auf armen Sandstandorten für Arten und Lebensgemeinschaften, wird auch der Zielzustand W aufgeführt 4N37 Heilshorn Siedlung mit hohem Anteil an Vegetati- kleinflächig besonders geschützter Biotop beidseits der L 135 gelegene Siedlung mit hohem Gehölzanteil (überwiegend onsstrukturen (O) Nadelgehölze) und städtischem Charakter, geringe Ortsbildqualität N 4N38 innerörtliche Grünfläche Heilshorn innerörtliche Grünfläche (Og) einschließlich Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion (H) N unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes umweltverträglich genutzte Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) einige gliedernde Baumreihen und Baumwallhecken (Hh) N innerörtliches Grünland sowie Nadel- und Laubholzbestand angrenzend städtische Siedlung von geringer Ortsbildqualität sowie L 135 Gehölzbestände entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion 4N39 östliche Lange Heide (2 Teilbereiche) als Intensivgrünland und Acker genutzte Landwirtschaftsflächen auf der Langen Heide, einige Nadelholz-Aufforstungen sowie kleinflächiger Moorbirkenwald, wenige Heckenstrukturen (im Süden teils Wallhecken), Splittersiedlung im Westteil lokale Bedeutung für Brutvögel Moorbirkenwäldchen regional mit Bedeutung als Biotop und für Reptilien mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschafts- Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich kleinflächig besonders geschützter Biotop Es besteht ein Zielkonflikt zwischen dem Schutz von Kiebitzen (Brutvogel) sowie der landschaftsprägenden Offenheit einerseits und sonstiger Altgehölzbestand (H) mit Be- dem sonstigen Artenschutz E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) bildqualität und teils besonderer Erholungseignung, südwestlich angrenzend Windenergieanlagen im Norden kleinflächig seltener Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4N40 südliche Lange Heide überwiegend intensiv als Grünland und Acker genutztes Hochplateau der Langen Heide einschließlich der Umgebung von Ruschkamp, im Westen von L 135 zerschnitten, von einigen Heckenstrukturen gegliedert, im Süden teils Wallhecken sowie ein Gehölz randlich Ruschkamp, einige Stillgewässer Ostteil von lokaler Bedeutung für Brutvögel mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, im Osten einige Windenergieanlagen nordwestlich Ruschkamp bereichsweise seltener Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils –schutz, teilweise hohe Nitratauswaschungsgefährdung Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 192 Zielzustand deutung als Brutvogellebensraum Bemerkungen (Brutvögel der halboffenen Agrarflur, Biotopvernetzung) in Teilbereichen naturverträgliche Erho- sowie dem Boden- und lungsnutzung (E) Klimaschutz (Erosions-, Windschutz) andererseits. Da eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen besteht und nicht bekannt ist, ob das Gebiet nach deren Errichtung noch Kiebitzvorkommen aufweist, wird als Kompromiss die Anreicherung der Landschaft mit Baumreihen angestrebt, die eine gewisse optische Durchlässigkeit aufweisen. im Süden teils FFH-Gebietsvorschlag angrenzend kleinflächig besonders geschützter Biotop teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonin Teilbereichen naturverträgliche Erho- zept Region Bremen) lungsnutzung (E) Es besteht ein Zielkonflikt zwischen dem Schutz von Kiebitzen (Brut-, Gastvogel) sowie der landschaftsprägenden Offenheit einerseits und dem sonstigen Artenschutz (Brutvögel der halboffenen Agrarflur, Biotopvernetzung), dem Bodenunter besonderer Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und des Grundwasserschutzes umweltverträglich genutzte Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) einige gliedernde Baumwallhecken und Baumreihen (Hh), naturnahes Gehölz (H) bei Ruschkamp E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Zielkategorie N N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 4N41 Auf dem Rusch 4N42 Landwirtschaftsflächen nördlich Auf der Helle Zielzustand Bemerkungen und Klimaschutz (Erosions-, Windschutz) andererseits. Da eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch WEA besteht und nicht bekannt ist, ob das Gebiet nach deren Errichtung noch Kiebitzvorkommen aufweist, wird als Kompromiss die Anreicherung der Landschaft mit Baumreihen angestrebt, die eine gewisse optische Durchlässigkeit aufweisen. Siedlung mit hohem Anteil an Vegetatidörflich geprägte Siedlung nahe der L 135, hoher Altbaumanteil und mittlere onsstrukturen (O) Ortsbildqualität Grünland- und Ackerflächen mit geringem Gehölzanteil mäßig strukturierte, durch L 135, L 149 und Gewerbegebiet vorbelastete Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung 4N43 193 Gewerbegebiet Heilshorn Zielkategorie N unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und unter Aspekten des Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit gliedernden Wallund Feldhecken (Hh) im Osten teils FFHGebietsvorschlag angrenzend kleinflächig besonders geschützter Biotop N gut eingegrüntes Gewerbegebiet (O) kleinflächig besonders geschützter Biotop N überwiegend extensiv und unter Aspekten des Vogelschutzes bewirtschaftetes Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf, Gm, G), teils von Wallhecken gegliedert (Hh) von naturnahem Scharmbecker Bach EU-Vogelschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet besonders geschützte Biotope Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des V bisher nur teilweise realisiertes Gewerbegebiet beidseits der L 149, einzelne feuchte Wäldchen, teils Grünlandnutzung das Landschaftsbild störender Gewerbestandort Wesermarschen (Naturraum 6) 6V1 Linteler Weide überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen, einzelne kleine Waldflächen, teils standortgemäße Feuchtwälder, bereichsweise Wallhecken, im Süden und Nordosten enges Grabennetz; bereichsweise gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Gastvögel (Status unklar); im Süden regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen Niederung von mittlerer, im Süden hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung teils Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und/ oder Stoffspeicher überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung Scharmbecker Bach mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II – III, Grenzgraben mit Gewässergüteklasse II - III 6V2 Hammemarsch (2 Teilbereiche) fast ausschließlich als Grünland genutzte, weithin offene Bereiche mit engem Grabennetz, im Norden Segelflugplatz, im Süden Hafen Borgwisch an der Hamme, überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) zerschnitten internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für Gastvögel (Status unklar), in Teilbereichen regionale Bedeutung für Gefäßpflanzen, Tagfalter, Fische und Amphibien gewässergeprägte Niederung von hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseigung Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher; Altlast an Segelflugplatz Hamme mit vollständig veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II – III, Hafenkanal, Scharmbecker Bach, Grenzgraben und Scharmbeckstoteler Mühlengraben ebenfalls mit Gewässergüteklasse II – III 6E1 Zielkategorie: 194 Zielzustand (FB) und naturnahen Gräben durchzogen (FG) kleinflächig standortgerechte Feuchtwälder (Wf) und naturnahe Feldgehölze (Hf) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Bemerkungen Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) unter Aspekten des Boden- und des Vogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, G) mit naturnahen Gräben (FG) und naturnahem Scharmbecker Bach (FB) Hamme (F) mit ungenutzten Randstreifen standortgemäße lineare Gehölze (Hh) entlang der Hamme und randlich der geplanten Ortsumgehung der B 74 als Puffer zwischen Nutzungen und Wiesenvogellebensraum naturverträgliche Erholungsnutzung (E) des Gewässers (Bootssport) und weiterer Teilbereiche EU-Vogelschutzgebiet, kleinflächig FFH-Gebiet Niederungsrand am Scharmbecker Bach überwiegend extensiv und unter BerückAcker- und Grünlandflächen mit hohem Anteil an Wall- und Feldhecken am sichtigung des Boden-, Grundwassersüdlichen Siedlungsrand der Kernstadt, von Scharmbecker Bach durchflossen, und Vogelschutzes bewirtschaftetes Grünland unterschiedlicher Standorte im Süden kommunale Kläranlage (Gf, Gm, G) im Osten nationale Bedeutung für Brutvögel Scharmbecker Bach naturnah (FB) Niederungsrandbereich von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer Übergang zum Siedlungsrand durch Erholungseignung S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Zielkategorie V Landschaftsschutzgebiet Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch und teils übergeordnete Grünverbindung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Regi- E N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 195 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen Wallhecken (Hh) und naturnahe Feldgeon Bremen) Böden teilweise mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher hölze (Hf) strukturiert im Westen besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung und hohe naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Nitratauswaschungsgefährdung Zielkategorie Scharmbecker Bach mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II - III Hamme-Oste-Niederung (Naturraum 7) 7S1 Grünland westlich Niedersandhauser Moor extensiv genutztes Grünland frischer bis nasser Standorte (Gm, Gf) mit Feldhecken (Hh) und Moorbirkenwald-Parzellen (Hf) in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) teils besonders geschützter Biotop Pufferfunktion für angrenzendes Moor Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S Komplex aus regenerierender Hochmoorvegetation (Mn) und verschiedenen Moordegenerationsstadien (Md) und Feuchtgebüschen (Bf) randlich extensiv genutzte Feuchtgrünlandflächen (Gf) einschließlich nährstoffarmer und nährstoffreicher Sumpfbereiche (Na, Nr) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) auf Moor-Rundweg im Norden FFH-Gebiet und teils EUVogelschutzgebiet Naturschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S extensiv genutztes Grünland frischer bis nasser Standorte (Gm, Gf) östlich an die Siedlung angrenzende Grünlandparzellen randlich naturverträgliche Erholungsnutnationale Bedeutung für Brutvögel zung (E) als hofnahes Grünland von hoher Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S eng durch Hecken gekammertes Grünland mit einzelnen Birkenwaldparzellen Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher 7S2 Niedersandhauser Moor stark entwässertes, unkultiviertes, teilweise abgetorftes Hochmoor mit verschiedenen Degenerationsstadien und randlichen Grünlandflächen, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll nationale Bedeutung für Brutvögel, im Osten EU-Vogelschutzgebiet landesweite Bedeutung für Libellen und Heuschrecken, Bedeutung für Nachtfalter (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Tagfalter, regional hohe Bedeutung für Säugetiere und Reptilien, Bedeutung für Moose und Amphibien Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, im Zentrum geowissenschaftlich bedeutender Bereich 7S3 Zielkategorie: hofnahes Grünland Niedersandhausen S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 196 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen Komplex aus naturnahen und regenerierenden Hochmoorbiotopen (Mn), verschiedenen Degenerationsstadien (Md) und Feuchtgebüschen (Bf) sowie verlandendem Graben (FG) im Norden extensiv genutztes Grünland nasser bis frischer Standorte unterschiedlicher Trophie (Gf, Gm) mit eingestreuten nährstoffarmen und nährstoffreichen Riedern (Na, Nr) im Osten naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises FFH-Gebiet und teils EUVogelschutzgebiet Naturschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S extensiv genutztes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm), von Hecken (Hh) und Moorbirkenwald-Parzellen (Hf) eingefasst naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises teils besonders geschützter Biotop Puffer für NSG besondere Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) S Biotopkomplex mit regenerierenden stark entwässertes Hochmoor mit verschiedenen Degenerationsstadien, teils Hochmoorbereichen (Mn), DegeneratiWiedervernässung, randlich teils nährstoffarmes Feuchtgrünland und mesophi- onsstadien (Md), Feuchtgebüsch (Bf), Feuchtwald (Wf) und nährstoffarmem les Grünland, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll Sumpf (Na) FFH-Gebiet Naturschutzgebiet Fläche mit besonderer Bedeutung für den Natur- S Hochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher 7S4 Torfkanal und Randmoore stark entwässerter Hochmoorkomplex mit verschiedenen Degenerationsstadien sowie verlandender Torfkanal und im Norden überwiegend extensiv genutztem Grünland, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll im Norden internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet) und Bedeutung für Gastvögel (Status unklar), im Süden nationale Bedeutung für Brutvögel, landesweite Bedeutung für Reptilien, Tagfalter und Libellen, Bedeutung für Nachtfalter (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Moose, Bedeutung für Amphibien Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, im Osten besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher Torfkanal naturnah, Beek bedingt naturnah mit Gewässergüteklasse II - III 7S5 Grünland randlich Torfkanal und Randmoore durch Hecken gekammertes Grünland sowie Moorbirkenwald, überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll nationale Bedeutung für Brutvögel, landesweite Bedeutung für Reptilien Moorlandschaft von sehr hoher Landschaftsbildqualität im Übergang zu grünlandgeprägter Niederungslandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung 7S6 Zielkategorie: Pennigbütteler Moor S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 7S7 Zielzustand nationale Bedeutung für Brutvögel in Teilbereichen Bedeutung für Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Nachtfalter und Heuschrecken (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Moose Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Hochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, duch zwei Altablagerungen beeinträchtigt Speckgraben mit Gewässergüteklasse II – III randlich extensiv genutztes Grünland nasser bis mäßig feuchter Standorte (Gf, Gm) in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises Konkretisierung der Zielvorgaben im Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) Ahrensfelder Moor Komplex aus regenerierenden Moorbiotopen (Mn) und unterschiedlichen Degenerationsstadien (Md) sowie Feuchtgebüschen (Bf) und Feuchtwald (Wf), randlich extensiv genutztes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm) einschließlich nährstoffarmer Rieder (Na), zeitweise überflutet in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises Konkretisierung der Zielvorgaben im Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) stark entwässertes Hochmoor mit verschiedenen Degenerationsstadien, randlich extensiv genutztes Grünland, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll nationale Bedeutung für Brutvögel, in Teilbereichen landesweite Bedeutung für Reptilien und Libellen regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Tagfalter, Bedeutung für Moose und Amphibien Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseigung Hochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher sowie mit geowissenschaftlicher Bedeutung, beeinträchtigt durch Altablagerung 7S8 Wiesen und Weiden nördlich des Breiten Wassers teils regelmäßig überschwemmtes Feuchtgrünland unterschiedlicher Nutzungsintensität, mit Gräben, Tümpeln und Sumpfbereichen, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, in Teilbereichen landesweite Bedeutung für Amphibien, Heuschrecken und Libellen, teils Bedeutung für Süßwassermollusken und Spinnentiere (Status unklar) Zielkategorie: 197 S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich extensiv genutztes Feuchtgrünland (Gf) und mesophiles Grünland (Gm) mit naturnahen Gräben (FG) und Tümpeln (Sr) sowie Sumpf (Nr, Na) randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Konkretisierung der Zielvorgaben im Rahmen des Pflege- und Entwicklungs- E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Bemerkungen schutz gemäß Moorschutzprogramm Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) überwiegend FFH-Gebiet geplantes Naturschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA Zielkategorie S Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet EU- S Naturschutzgebiet Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen im Nordteil Flächen mit N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 198 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen plans zum GR-Gebiet Untere Hammebesonderer Bedeutung für regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und hohe Bedeutung für Tagniederung (vgl. Kap. 5.1.1) den Naturschutz gemäß falter Moorschutzprogramm gewässer- und grünlandgeprägte Niederung von sehr hoher Landschaftsbildqualität, randlich besondere Erholungseignung Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils INTRA (Interkommunales auch seltener Boden, zwei kulturhistorisch bedeutsame Wurten Raumstrukturkonzept Regiüberwiegend besondere Bedeutung als Überschwemmungsraum on Bremen) 7S9 Breites Wasser verlandender Flachsee mit ausgedehnten Röhrichtflächen und Feuchtgebüschen an naturnahem Abschnitt der Beek, randlich überwiegend intensiv genutztes Feuchtgrünland mit Gräben, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, landesweite Bedeutung für Reptilien, Heuschrecken und Libellen, Bedeutung für Tagfalter, Süßwassermollusken und Spinnentiere (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen gewässergeprägter Niederungsbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung Niedermoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, geowissenschaftlich bedeutsamer Bereich, teils seltene Böden Breites Wasser als naturnahes Stillgewässer mit besonderer Bedeutung, Beek mit naturnaher bis bedingt naturnaher Struktur und Gewässergüteklasse II – III, regelmäßige Überschwemmungen an der Beek 7V1 Günnemoor großflächiger Torfabbau mit wiedervernässten Bereichen, randlich Moorbirkenwald und andere Degenerationsstadien, in der Umgebung Grünland sowie einzelne Ackerflächen, Beerenobst-Plantagen und Nadelgehölze, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll teils internationale (EU-Vogelschutzgebiet), teils nationale Bedeutung für Brutvögel, Bedeutung für Gastvögel (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Reptilien und Libellen, hohe Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich nährstoffreiches Stillgewässer (Sr) mit Röhrichtgürtel (Nr), in begrenztem Umfang auch Feuchtgebüsche (Bf) und Bruch- bzw. Auwälder (Wf) entlang der naturnahen Beek (FF) sowie randlich des Verlandungsbereichs extensiv genutztes, regelmäßig überflutetes Feuchtgrünland (Gf) mit naturnahen Gräben (FG) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) entlang der Beek und auf der Hamme Konkretisierung der Zielvorgaben im Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) großflächig regenerierende Hochmoorbiotope (Mn), von verschiedenen Degenerationsstadien (Md) umgeben und gegenüber Nährstoffeinträgen abgepuffert umliegend extensiv genutztes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm), dazu nährstoffarmer Sumpf (Na) im Süden naturverträgliche Erholungs- E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet Naturschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen potenzieller Fischotterlebensraum Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA Zielkategorie S Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung überwiegend EUVogelschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop mit Ausnahme der Torfabbau-Bereiche Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 199 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen Bedeutung für Moose und Tagfalter, Bedeutung für Amphibien nutzung (E) gemäß Wegekonzept des Freiraum mit besonderem teils Moorlandschaft mittlerer Landschaftsbildqualität, teils Niederungsgrünland Landkreises Schutzanspruch gemäß von hoher Landschaftsbildqualität, im Süden besondere Erholungseignung INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept RegiHochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher on Bremen) 7V2 Grünland nordöstlich der Siedlung Teufelsmoor unter Aspekten des Boden- und Vogelüberwiegend intensiv genutztes, offenes Feuchtgrünland, teils auch extensives schutzes bewirtschaftetes DauergrünFeuchtgrünland, Nadelholzanpflanzung, gemäß Biotopkartierung für den Natur- land (Gf, Gm, G) in Teilbereichen naturverträgliche Erhoschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet) und Bedeutung lungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises für Gastvögel (Status unklar) Teilbereiche mit regionaler Bedeutung für Gefäßpflanzen, Libellen, Heuschrecken, Fische und Amphibien grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher und großflächig auch als seltener Boden im Norden Bornreiher Schiffgraben mit Gewässergüteklasse II - III 7V3 Hamme nördlich der L 153 Hamme mit angrenzenden, überwiegend intensiv genutzten Grünlandflächen, randlich Camping- und Wochenendplatz, gemäß Biotopkartierung fast flächendeckend für den Naturschutz landesweit wertvoll für Brutvögel überwiegend internationale (EU-Vogelschutzgebiet), ansonsten landesweite Bedeutung, Bedeutung für Gastvögel (Status offen), Hamme und Uferbereiche über größere Abschnitte faunistisch landesweit bedeutend, teils mit Bedeutung für Libellen (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Säugetiere, Fische und Heuschrecken, Bedeutung für Amphibien gewässergeprägte Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Niedermoorböden mit besondere Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils auch als seltener Boden Hamme mit vollständig veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich unter Aspekten des Boden- und des Vogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, G) Hamme (F) mit ungenutzten Randstreifen standortgemäße, nicht zu hochwüchsige lineare Gehölze (Hh) entlang der Hamme und randlich des Camping- und Wochenendplatzes als Puffer zwischen Erholungsnutzungen und Wiesenvogellebensraum naturverträgliche Erholungsnutzung (E) des Camping- und Wochenendplatzes und des Gewässers (Bootssport) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich Zielkategorie EU-Vogelschutzgebiet einige besonders geschützte Biotope Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Vogelschutz und Erholungsnutzung V überwiegend EUVogelschutzgebiet kleinflächig besonders geschützter Biotop Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Artenschutz (Vogelschutz) und Erholungsnutzung potenzieller Fischotterlebensraum V N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 7V4 Obere Beekniederung Gewässeraue der Beek mit überwiegend intensiver Grünlandnutzung, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für Gastvögel (Status offen), im Osten randlich landesweite Bedeutung für Reptilien regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen gewässergeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher Beek bedingt naturnah bis naturnah, mit Gewässergüteklasse II – III, teils besondere Bedeutung als Überflutungsräume, Torfkanal naturnah, Pferdegraben mit Gewässegüteklasse II – III 7V5 Grünland südwestlich der Hammebrücke (2 Teilbereiche) überwiegend intensiv bewirtschaftetes, überwiegend regelmäßig überschwemmtes Feuchtgrünland, kleinflächig kalk- und nährstoffarmes sowie nährstoffreiches Feuchtgrünland, Gräben, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, teils landesweite Bedeutung für Libellen sowie kleinflächig Bedeutung für Süßwassermollusken und sonstige Wirbellose (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Amphibien Übergang von gewässergeprägter zu gehölzreicher Niederungslandschaft, hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils auch als seltener Boden, einige kulturhistorisch bedeutende Wurten besondere Bedeutung als Überschwemmungsgebiet Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 200 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen naturnaher Fluss (FF) mit extensiv als Feuchtgrünland (Gf) genutzter, regelmäßig überfluteter Aue, einige nährstoffreiche Rieder und Sümpfe (Nr) randlich extensiv genutztes mesophiles Grünland (Gm) randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises EU-Vogelschutzgebiet und teils FFH-Gebiet teils besonders geschützter Biotop teils Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung V unter Aspekten des Boden- und Vogelschutzes bewirtschaftetes Grünland (Gf, Gm, G) randlich entlang Siedlung Teufelsmoor und L 153 standortgemäße lineare Gehölzstrukturen (Hh) als Puffer zwischen Wiesenvogellebensräumen und störenden Nutzungen sowie zur Ortsrandeingrünung randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises EU-Vogelschutzgebiet und teils FFH-Gebiet teils besonders geschützter Biotop Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung auf der Hamme V E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 7V6 Hamme zwischen L 153 und Beek naturferner Flusslauf mit randlichen regelmäßig überschwemmten, überwiegend intensiv genutzten Grünlandflächen, überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), teils regionale Bedeutung für Gastvögel, teils Status unklar, kleinflächig Bedeutung für Heuschrecken bzw. Libellen (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Fische, Amphibien und Tagfalter gewässergeprägte Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Niedermoorböden, teils selten, besondere Bedeutung als Stoffspeicher und Lebensraum Hamme vollständig verändert, Gewässergüteklasse II, Zuflüsse mit Güteklasse II – III, besondere Bedeutung als Überflutungsraum 7V7 Grünland östlich der Hamme (2 Teilbereiche) überwiegend als Intensivgrünland, teils auch als Acker genutzte Flächen beidseits der L 153, einzelne Hofstellen, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für Gastvögel (Status unklar) regional evt. sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, evt. hohe Bedeutung für Säugetiere, Fische und Heuschrecken, evt. Bedeutung für Amphibien, Libellen und Tagfalter gewässergeprägte Niederungslandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils seltener Boden, kulturhistorisch bedeutende Wurt Nebengewässer der Hamme (Schmoo, Neu St. Jürgener Schiffgraben, Umbeck) mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II - III Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 201 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen naturnaher Fluss (FF) mit randlichen extensiv genutzten, regelmäßig überfluteten Feuchtgrünlandflächen (Gf) und kleinflächig nährstoffreichen Sümpfen (Nr) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) des Gewässers (Bootssport) Konkretisierung der Zielvorgaben im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) EU-Vogelschutzgebiet und überwiegend FFH-Gebiet geplantes Naturschutzgebiet kleinflächig besonders geschützter Biotop Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung V unter Aspekten des Boden- und Wiesenvogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, Gm, G) standortgemäße, nicht zu hochwüchsige lineare Gehölze (Hh) entlang der L 153 und Rad-/ Fußwegen sowie randlich der Hofstellen als Puffer zwischen Wiesenvogellebensräumen und störenden Nutzungen in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises Konkretisierung der Zielvorgaben im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) EU-Vogelschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop südlich der L 153 Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung potenzieller Fischotterlebensraum Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) V E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 7V8 Grünland nördlich des Breiten Wassers teils regelmäßig überschwemmtes Grünlandgebiet unterschiedlicher Nutzungsintensität, im Südwesten naturnaher Niedermoorbereich mit eutrophem Stillgewässer und Verlandungsvegetation, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, im Südwesten Bedeutung für Amphibien (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Tagfalter, Bedeutung für Libellen gewässer- und grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, randlich seltener Boden mit besonderer geowissenschaftlicher Bedeutung, einige kulturhistorisch bedeutende Wurten besondere Bedeutung als Überflutungsraum 7V9 Untere Hamme- und Beekniederung ausgedehnte, offene Grünländereien entlang von Hamme und Beek, überwiegend intensiv genutzt, jedoch regelmäßig überflutet, im Bereich der Hammemarsch teils kalkreiche Gräben, einige Altarme der Hamme, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für Gastvögel (Status offen), Teilbereiche mit landesweiter Bedeutung für Libellen, teils Bedeutung für Amphibien und Reptilien (Status unklar) regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Tagfalter und Fische gewässer- und grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher bis hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Moor- und Marschböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils Zielkategorie: S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich 202 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen extensiv genutztes, regelmäßig überflutetes Feuchtgrünland (Gf) mit nährstoffarmen Sumpfbereichen (Na) und naturnahen Gräben (FG) im Südwesten naturnahes Stillgewässer (Sr) mit umgebendem Verlandungsgürtel (Nr) und Feuchtgebüschen (Bf) in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises Konkretisierung der Zielvorgaben im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet geplantes Naturschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen überwiegend Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung V naturnaher Fluss (FF) mit randlichen extensiv genutzten, regelmäßig überfluteten Grünlandflächen nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm), Feuchtgebüschen und kleineren Feuchtwäldern (Bf, Wf) sowie nährstoffarmen und nährstoffreichen Sümpfen (Na, Nr) Unterlauf des Scharmbecker Bachs naturnah (FB), weiterhin naturnahe Gräben (FG), Blänken und Altarme (Sr) in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet geplantes Naturschutzgebiet teils Landschaftsschutzgebiet Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen im Norden teilweise Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm V E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) als Stoffspeicher, randlich seltener Boden und geowissenschaftlich bedeutsamer Bereich Hamme sehr stark bis vollständig verändert, Scharmbecker Bach naturfern, Neuer Fangstaken mit naturnahen Elementen, Kirchdammgraben mit Gewässergüteklasse II, übrige Fließgewässer mit Gewässergüteklasse II – III besondere Bedeutung als Überschwemmungsgebiet 7V10 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen Konkretisierung der Zielvorgaben im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) Konflikt zwischen Artenschutz (Vögel) und Erholungsnutzung Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) überwiegend extensiv und unter Aspekten des Vogelschutzes bewirtschaftetes Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf, Gm, G) naturverträgliche Erholungsnutzung (E) teils besonders geschützter Biotop teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) V überwiegend extensiv und unter Aspekweitgehend offenes Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität am Sied- ten des Vogelschutzes bewirtschaftetes lungsrand der Kernstadt, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Natur- Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf, Gm, G) schutz landesweit wertvoll überwiegend von nationaler Bedeutung für Brutvögel, im Süden von internatio- naturverträgliche Erholungsnutzung (E) naler Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet) sowie von Bedeutung für Gastvögel (Status unklar) grünlandgeprägte Niederung von sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung überwiegend Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher randlich besondere Bedeutung als Überschwemmungsgebiet teils EU-Vogelschutzgebiet teils besonders geschützter Biotop teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Niedersachsen teils Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA V extensiv als Dauergrünland bewirtschaf- kleinflächig besonders ge- E Niederungsrand Muskau weitgehend offenes Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität am Siedlungsrand der Kernstadt, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll nationale Bedeutung für Brutvögel grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher randlich verlaufender Fangstaken mit Gewässergüteklasse II – III 7V11 Niederungsrand Osterholz 7E1 Niederungsrand nordöstlich Sandhausen Zielkategorie: 203 S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 204 Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) Zielzustand Bemerkungen tete Flächen (Gm, Gf) mit Pufferwirkung schützter Biotop überwiegend intensiv als Acker oder Grünland genutzte Flächen zwischen Sandhausen und Niedersandhauser Moor, von wenigen Feldhecken gegliedert für angrenzende Moorbiotope Niederungsrandbereich von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer von Feldhecken (Hh) mit Ortsrandeingrünender Wirkung gegliedert Erholungseignung naturverträgliche Erholungsnutzung (E) Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum Zielkategorie im Norden teils besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und hohe Nitratauswaschungsgefährdung 7E2 Niederungsrand bei Pennigbüttel extensiv genutztes Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf, Gm) mit Riedern (Nr, Na) und standortgemäßen gliedernden Baumreihen (Hh) und Feldgehölzen (Hf) Pufferfunktion für angrenzenden Hochmoorkomplex naturverträgliche Erholungsnutzung (E) kleinflächig FFH-Gebiet teils besonders geschützter Biotop zum Schutz des angrenzenden Pennigbütteler Moores wird auf eine Ausweisung als Erholungslandschaft verzichtet Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) E extensiv bewirtschaftetes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm), überwiegend Grünland verschiedener Nutzungsintensität, wenig durch Gehölze gegliedert, Teilbereich im Osten gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz von standortgemäßen Hecken und Baumreihen (Hh) gegliedert landesweit wertvoll Pufferfunktion für angrenzendes AhrensSüdteil von nationaler Bedeutung für Brutvögel felder Moor Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erhonaturverträgliche Erholungsnutzung (E) lungseignung kleinflächig besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) E Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität zwischen Pennigbüttel und Pennigbütteler Moor, von einigen Gehölzen gegliedert, randlich gemäß Biotopkartierung kleinflächig für den Naturschutz landesweit wertvoll im Osten kleinflächig landesweit bedeutend für Flora (Moorwiesen), im Süden Bedeutung für Reptilien (Status unklar) Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher 7E3 Niederungsrand zwischen Neuendamm und Ahrensfelderdamm überwiegend Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher randlich verlaufender Fangstakten mit Gewässergüteklasse II – III 7N1 Zielkategorie: Niedersandhausen gut eingegrünte Siedlung mit kulturhistovon Altgehölzen umgebene Findorff-Siedlung mit hoher Ortsbildqualität und rischem Bezug und Erholungsnutzung (O, E) besonderer Erholungseignung S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 7N2 Ellerbrock überwiegend als Intensivgrünland genutzte Flächen mit engem Grabennetz, durch einige Baumreihen gegliedert östlich Altendamm von nationaler Bedeutung für Brutvögel, südlich Altendamm von lokaler Bedeutung für Brutvögel grünlandgeprägte Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher Mühlenbach teils ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II, Neuer Speckgraben mit naturnahen Elementen und Gewässergüteklasse II – III 205 Zielkategorie Zielzustand Bemerkungen unter Aspekten des Boden- und Vogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, Gm, G) mit naturnahen Gräben (FG) und Bachlauf (FB) auf vorhandenen Wegen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises kleinflächig besonders geschützter Biotop Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N 7N3 Altendamm landschaftstypische Siedlung mit hohem Freiraum für die landvon Altgehölzen eingegrünte, landschaftstypische Findorff-Siedlung, mittlere Vegetationsanteil und Erholungsnutzung schaftsbezogene Erholung (O, E) gemäß INTRA (InterkomOrtsbildqualität, besondere Erholungseignung munales Raumstrukturkonzept Region Bremen) N 7N4 Siedlung Teufelsmoor und randliche Grünlandflächen teils besonders geschützter Biotop Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm randlich einzelne Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) möglicher Standort für Informationszentrum „Haus im Moor“ N unter Aspekten des Boden- und Vogel- teils besonders geschützter N überwiegend landschaftstypische Siedlung mit randlichen Grünlandflächen und hohem Gehölzanteil, größere Teilflächen gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll im Südteil nationale, im Nordteil landesweite Bedeutung für Brutvögel, im Westen kleinflächig landesweite Bedeutung für Amphibien und Reptilien landschaftstypisch und kulturhistorisch bedeutende Moorhufensiedlung mit überwiegend hoher Ortsbildqualität, teils besondere Erholungseignung, störende und mangelhaft eingegrünte Neubausiedlung am Anton-Menke-Weg Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, Vielzahl von kulturhistorisch bedeutenden Wurten 7N5 Zielkategorie: Grünland nördlich der Hammebrücke S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich landschaftstypische und von standortgerechten Gehölzbeständen (H) eingegrünte Siedlung (O) mit randlichen, unter Aspekten des Boden- und Vogelschutzes bewirtschafteten und von Baumreihen und Feldgehölzen (Hh, Hf) gegliederten Dauergrünlandflächen (Gf, Gm, G) Bedeutung für Erholungsnutzung und Umweltbildung (E) E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl) 206 Zielzustand überwiegend intensiv genutztes, offenes Feuchtgrünland, Campingplatz, teils schutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, Gm, G) auch extensives Nassgrünland, im Süden regional bedeutend in Teilbereichen naturverträgliche Erholandesweite Bedeutung für Brutvögel lungsnutzung (E) grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher und großflächig auch als seltener Boden 7N6 Altenbrück (2 Teilbereiche) 7N7 Neuenfelde gut eingegrünte Siedlung mit kulturhisto- geplantes von Altgehölzen umgebene, landschaftstypische Findorff-Siedlung mit hoher rischem Bezug und Erholungsnutzung biet (O, E) Ortsbildqualität und besonderer Erholungseignung Zielkategorie: Zielkategorie Naturschutzge- N landschaftstypische Siedlung (O) mit kleinflächig besonders geextensiv bewirtschaftetem Feuchtgrün- schützter Biotop land (Gf) randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises N von standortgemäßen Gehölzen einge- kleinflächig besonders geSplittersiedlung am Rand der Teufelsmoorniederung, zwischen Straße und grünte Siedlung mit Erholungsnutzung schützter Biotop (O, E) Bahndamm Sumpfvegetation Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung Gebäude mit störender Nadelholzaufforstung, innerhalb Niederungsrandbereich gemäß INTRA von mittlerer Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung N Findorff-Siedlung mit Altholzbestand und hofnahem Grünland, Grünland überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll landesweite Bedeutung für Reptilien moortypische Siedlung mit hoher Ortsbildqualität und besonderer Erholungseignung, angrenzend Moorbereiche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität 7N8 Bemerkungen Biotop Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen) Konflikt zwischen Vogelschutz und Erholungsnutzung Ahrensfelderdamm S Sicherung Maßnahmen zu Schutz und Erhalt vordringlich V Sicherung und Verbesserung Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung vordringlich E Entwicklung und Wiederherstellung Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich N umweltverträgliche Nutzung Maßnahmen zu Ressourcenschutz und Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes erforderlich, aber nicht vordringlich Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 5 207 SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMAßNAHMEN Ausgehend von der in den Kapiteln 3.1 – 3.5 beschriebenen aktuellen Ausprägung von Natur und Landschaft sowie von absehbaren Veränderungen lassen sich Maßnahmen ableiten, die zum Erreichen des in Kap. 4 entwickelten Zielzustandes erforderlich sind. Diese Maßnahmen umfassen den Schutz und die Pflege wertvoller Flächen und Objekte sowie die Entwicklung von derzeit beeinträchtigten Bereichen, für die im Rahmen des Zielkonzeptes ein höherwertiger Zustand angestrebt wird. 5.1 Nach Naturschutzrecht besonders geschützte und schutzbedürftige Gebiete und Objekte Ein wesentliches Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung, zum Schutz und zur Entwicklung der für einen Landschaftsraum typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Landschaftsstrukturen ist der Flächenschutz. Obwohl der Flächenschutz nach Naturschutzrecht überwiegend nicht in den Regelungsbereich der Kommunen fällt, bilden die geschützten und schutzbedürftigen Gebiete und Objekte eine wesentliche Abwägungsgrundlage für alle Planungen der Stadt. Die geschützten und schutzbedürftigen Gebiete und Objekte sind in Karte 14 dargestellt. 5.1.1 Naturschutzgebiete gemäß § 24 NNatG Naturschutzgebiete (NSG) können von der Oberen Naturschutzbehörde durch Verordnung erklärt werden, wenn die Bereiche schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten oder Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde besitzen oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart, Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen. Sie genießen einen vergleichsweise strengen Schutzstatus mit einem grundsätzlichen Veränderungsverbot. Alle beeinträchtigenden Handlungen sind unzulässig, solange die Schutzgebietsverordnung sie nicht ausdrücklich erlaubt bzw. Sondergenehmigungen bestehen. In Tabelle 18 sind die im Plangebiet rechtskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebiete, das GR-Gebiet Untere Hammeniederung sowie die übrigen als NSG schutzbedürftigen Bereiche aufgeführt. Neben einer kurzen Charakterisierung der Gebiete werden der Schutzzweck und die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt. Die Abgrenzung und Beschreibung beruht im Wesentlichen auf den Angaben des Landschaftsrahmenplans. Die Gebietsnummer entspricht ebenfalls der Kennzeichnung im LRP. Für die rechtsgültigen NSG ist die Gebietsnummer angegeben, unter der die NSG bei der Oberen Naturschutzbehörde geführt werden. Die als NSG schutzbedürftigen Bereiche sind im LRP mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen, deren erste Ziffer auf die naturräumliche Haupteinheit (vgl. Kap. 2.3) verweist. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 208 Die Untere Hammeniederung ist als Gebiet mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (GR-Gebiet) eingestuft. Im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung wird ein Naturschutzgroßprojekt gefördert und vom Landkreis Osterholz durchgeführt. Das Projektgebiet muss entsprechend den Förderrichtlinien als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 209 Tabelle 18: Naturschutzgebiete und als NSG schutzbedürftige Bereiche GebietsBezeichnung Nr.54 Größe; Kurzbeschreibung Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP s. GR-Gebiet (7N1) rechtsgültige Naturschutzgebiete LÜ 53 Breites Wasser 203 ha; nährstoffreiche Flachgewässer mit ausgedehnten Röhrichten sowie naturnaher Beekabschnitt, umgeben von überwiegend intensiv genutztem, regelmäßig überschwemmtem Feuchtgrünland; Brut- und Rastvogelgebiet nationaler Bedeutung, potenzieller Fischotterlebensraum; innerhalb GR-Gebiet gelegen (s.u.) s. GR-Gebiet (7N1) LÜ 78 Torfkanal und Randmoore 196 ha; strukturreicher, entwässerter, teils abgetorfter Hochmoorkomplex mit Moorbirkenwald, Pfeifengras- und Moorheidestadien, Gagelgebüsch, verlandenden Torfstichen und verlandendem Torfkanal (teils Birkenbruchwald), zwischen Torfkanal und Beek Extensivgrünland, Feuchtgrünlandbrachen, teils nährstoffarm Brutvogelgebiet regionaler Bedeutung s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an der Oberen der Oberen Beek (7N2) Beek (7N2) LÜ 99 Heide und Moor bei Haslah 15 ha, davon nur 9 ha innerhalb Stadtgebiet gelegen; Anmoorheide mit naturnahen, torfmoosreichen Bult-Schlenken-Komplexen und umgebenden Sandböden mit Calluna-Heide sowie Eichenund Birken-Beständen Sicherung und Entwicklung der Sandund Moorheide sowie der sonstigen vermoorten Standorte in ihrer floristischen, vegetationskundlichen und faunistischen Bedeutung; 185 ha; überwiegend stark entwässertes, durch Birkenaufwuchs geprägtes Hochmoor, randlich ausgedehnte Birkenbruchwälder, Seggenrieder s. GR-Gebiet (7N1) LÜ 129 Pennigbütteler Moor 54 vgl. Darstellung in Karte 14 Offenhaltung der Moor- und Sandheidebereiche nach Pflege- und Entwicklungsplan; Entnahme der Nadelhölzer, Ausreifung des EichenBirkenwalds durch Aufgabe der forstlichen Nutzung Entwicklung des standortentsprechenden Eichen-Birkenwalds in dem bewaldeten Bereich s. GR-Gebiet (7N1) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsBezeichnung Nr.54 Größe; Kurzbeschreibung Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP 210 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP und extensiv genutztes oder brachgefallenes, teils nährstoffarmes Feuchtgrünland sowie mesophiles Grünland; Wiedervernässungsmaßnahmen in Umsetzung; innerhalb GR-Gebiet gelegen (s.u.) LÜ 132 Moor bei Nie254 ha, davon nur 230 ha innerhalb Stadtgebiet s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an der Oberen dersandhausen gelegen; der Oberen Beek (7N2) Beek (7N2) entwässerter, weitgehend abgetorfter Hochmoorrest mit Birken-Moor- und –Bruchwald, offenen und verbuschenden Pfeifengras- und Moorheidestadien, Gagelgebüschen, Niedermoorvegetation und verlandenden Torfstichen sowie umgebenden Grünlandflächen LÜ 153 Wiesen und Weiden nordöstlich des Breiten Wassers 153 ha; ausgedehntes, teils regelmäßig überschwemmtes Feuchtgrünland unterschiedlicher Nutzungsintensität, mit Röhrichtstrukturen; regionale bis nationale Bedeutung für Brutvögel, nationale Bedeutung für Rastvögel; innerhalb GR-Gebiet gelegen (s.u.) s. GR-Gebiet (7N1) s. GR-Gebiet (7N1) LÜ 259 Quelltäler der Wienbeck 95 ha; überwiegend laubwaldbestandene Quelltäler und durch Wallhecken gekammertes Grünlandareal auf z..T. basenreichen Standorten mit verschiedenen naturnahen Laubwaldtypen, Quellfluren, Klein- und Großseggenriedern, Feuchtgebüschen, feuchtem und mesophilem Grünland, naturnahen Fließgewässerabschnitten, kleinen nährstoffreichen Teichen und einem kleinflächigen Bereich mit Kalkflachmoorvegetation (Reithbruch) Erhaltung, Pflege und Entwicklung standortheimischer Laubwälder, naturnaher Bachläufe und der prägenden Hangwasserzuflüsse sowie eines Grünland-Hecken-Komplexes mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten und Lebensgemeinschaften Extensivierung der Grünlandnutzung, insbesondere Verminderung der Düngung; Aushagerung nährstoffreichen Grünlands; Pflegeschnitte zum Erhalt besonders wertvoller Feuchtwiesen und regelmäßige Entkusselungen zum Erhalt der Seggenrieder nach Pflege- und Entwicklungsplan; Wiedervernässung entwässerter Flächen; Entfernung nicht standortgerechter Aufforstungen; Rücknahme der Wochenendhäuser und naturfernen Fischteichanlagen, soweit rechtlich möglich; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland oder standortgemäßen Laubwald Naturschutz-Großprojekt von gesamtstaatlicher Repräsentanz (GR-Gebiet; geplantes NSG) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsBezeichnung Nr.54 7N1 Untere Hammeniederung (GR-Gebiet) Größe; Kurzbeschreibung ausgedehntes, weithin offenes, als Grünland genutztes, in Teilbereichen zeitweilig überschwemmtes Niederungsgebiet beidseits der Hamme mit randlich gelegenen, überwiegend stark verbuschten und bewaldeten Hochmooren, mit naturnahen Niedermoorbereichen, mit Altwässern und der naturnah erhaltenen Unteren Beek sowie mit teilweise artenreichen Gräben; 2.715 ha (über Stadtgebiet hinausgehend) umfasst bestehende NSG Breites Wasser, Pennigbütteler Moor und Wiesen und Weiden nordöstlich des Breiten Wassers 211 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP vorrangige Sicherung und Entwicklung des großflächigen Feuchtgrünlandes, der Niedermoorrieder und –sümpfe, der Röhrichte, der naturnahen Fließ- und Stillgewässer, insbesondere der Altwässer; Entwicklung von Brachestadien sowie Au- und Bruchwäldern; Sicherung und Entwicklung unterschiedlicher Hochmoorstadien; vorrangige Sicherung und Entwicklung der Lebensbedingungen für Arten der offenen und feuchten Überschwemmungsniederungen, insbesondere der Wasser- und Wiesenvögel, ferner für Arten, die auf große Areale angewiesen sind (z.B. Fischotter) erforderliche Maßnahmen werden im Pflege- und Entwicklungsplan „Naturschutzgroßprojekt Hammeniederung“ detailliert und raumkonkret beschrieben; zusammenfassend können folgende Maßnahmenschwerpunkte benannt werden: höhere Grundwasserstände und Ausdehnung der Überschwemmungen durch eine Änderung des Wasserregimes an der Ritterhuder Scheuse und Anlage von Retentionsräumen; wasserbauliche Renaturierungsmaßnahmen, modifizierte Gewässerunterhaltung; Ausdehnung des nur extensiv bewirtschafteten, artenreichen, teilweise nährstoffarmen Grünlands; in ausgewählten Teilbereichen Aufgabe der Nutzung und Entwicklung von Röhrichten, nährstoffarmen Riedern, Feuchtgebüschen und Erlenbruchwäldern, im Übergang zu Hochmooren auch von Birkenbrüchern; wo möglich Vernässung und Regeneration der Hochmoore, teilweise Offenhaltung von Degenerationsflächen durch Entkusselung; Lenkung der Freizeit- und Erholungsnutzungen, Regelungen zu Jagd und Fischerei Maßnahmen zum speziellen Artenschutz als Naturschutzgebiet schutzbedürftige Bereiche (gemäß Landschaftsrahmenplan) 3N2 Stoteler Wald 178 ha; naturnahe Abschnitte der Schönebecker Aue und ihrer Zuläufe mit anschließendem Laubwald auf überwiegend bodensauren Standorten und westlich angrenzendem, eng gekammertem Hecken-Grünland-Areal Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Geestbereiches mit großflächig standortgerechten, strukturreichen Laubwäldern (bodensaurer und mesophiler Buchenwald, Erlen-Eschenwald, Eichen-Hainbuchenwald), Fließgewässern, Quellbereich und extensiv genutzten Hecken-Grünland-Arealen als Übergang zur intensiver genutzten Kultur- Entwicklung der potenziell natürlichen Vegetation in den Waldbereichen; Entwicklung von Alt- und Totholzbeständen; Renaturierung der Schönebecker Aue in den begradigten Teilabschnitten, Beseitigung von Fischhindernissen, Abhängen von Fischteichen, Schutz vor Viehtritt durch Uferabzäunungen; Extensivierung der Grünlandnutzung in den Hecken- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsBezeichnung Nr.54 4N1 4N3 Garlstedter Moore und Heiden Ochsengrundberg und Heimelberg Größe; Kurzbeschreibung 915 ha, davon nur 291 ha innerhalb Stadtgebiet gelegen; großflächig oligotropher, aus sandigen Kuppen und moorigen Niederungen bestehender, als TÜP genutzter Geestbereich mit ausgedehnter Calluna-Heide, kleinflächigen Sandheide- und – magerrasenresten, Feuchtgrünland längs des Garlstedter Abzuggrabens sowie ausgedehnten, nadelholzdominierten Waldbereichen 140 ha, davon nur 61 ha innerhalb Stadtgebiet gelegen reichstrukturierter Biotopkomplex am Heimelberg, bestehend aus einem Quellmoor, den ehemaligen Lehmgruben am Ochsengrundberg und überwiegend feuchten Laubwaldbereichen (Steinfortsbruch), diese naturnahen Hangberei- 212 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP landschaft; Grünlandkomplexen; Entwicklungsschwerpunkt stellt die Verbesserung der Lebensraumfunktion für Tierarten (Säugetiere, Vögel u.a.) mit großem Aktionsradius dar, die an Laubwaldökosysteme bzw. an WaldOffenland-Übergangsbereiche gebunden sind Offenhaltung von Teilbereichen der Bachtälchen nach Pflege- und Entwicklungsplan zum Erhalt von Feuchtwiesen und Seggenriedern; Sicherung und Entwicklung eines großflächig naturnahen Geestbereiches mit nährstoffarmen Standortverhältnissen; Schwerpunkte der Entwicklung und Sicherung: Renaturierung, soweit möglich Regeneration von Hoch-, Quell- und nährstoffarmen Niedermooren; Erhalt der nährstoffarmen Stillgewässer sowie der Fließgewässer; Entwicklung von trockenen und feuchten Eichen-Birkenwäldern durch Umwandlung von Nadelforsten; Erhalt von Sand- und Moorheiden, von teilweise feuchten Magerwiesen, von Sandtrockenrasen und Pionierfluren auf Sand- und Anmoorböden Wiedervernässung der Niederungsbereiche durch Anstau des Garlstedter Abzugsgrabens und Aufhebung aller Entwässerungsgräben; Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Geestbereichs mit überwiegend nährstoffarmen Standortverhältnissen als vielfältiger Lebensraum für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften; Sicherung und Entwicklung insbesondere des Quellmoores, von Anmoor- und Freistellung der nährstoffarmen Stillgewässer (Lehmgruben) durch Entkusselungen; Begrenzung und Lenkung der Erholungsnutzung, Aufhebung von Wegen; Müllbeseitigung insbesondere längs der Straßenquerungen sukzessive Umwandlung aller einbezogenen Nadelforstflächen in standortentsprechenden Laubwald durch Nadelholzeinschlag (bei Hiebsreife), Aufforstungen mit Stieleiche und Sukzession; Entkusselung von Kleinstmooren nach Bedarf; Wiedereinführung der traditionellen Heidebewirtschaftung durch Schafbeweidung und Maßnahmen der Verjüngung (insbesondere Abplaggen, auch auf feuchten Anmoorstandorten) in den nicht zur Waldund Moorentwicklung vorzusehenden Flächen nach Pflege- und Entwicklungsplan; extensive Bewirtschaftung von Feuchtgrünland bzw. Sukzession nach Aushagerung nach Pflege- und Entwicklungsplan Entkusselungen im Bereich der Sand- und Anmoorheiden nach Bedarf und Pflege- und Entwicklungsplan; Wiedervernässung des Quellmoores durch Aufhe- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsBezeichnung Nr.54 Größe; Kurzbeschreibung che sind durch Grünländereien und Nadelforstflächen im Bereich der Heimelbergkuppe miteinander verbunden 4N4 Kasbulten/ Hammfeldsbulten 100 ha; ausgedehnter, überwiegend nährstoffarmer und nur extensiv genutzter Feuchtbereich auf sandig-torfigen Böden beidseits der Drepte mit teilweise nährstoffarmem Feuchtgrünland, mit Sand- und Anmoorheiden, Hochmoorresten, Niedermoorvegetation sowie Eichen-Birken- und Erlenbruchwald 213 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP Sandheiden, von nährstoffarmen Flachund Stillgewässern mit entsprechender Wasser- und Ufervegetation sowie mit wechselnassen Pionierfluren, von Erlenund Birkenbruchwald, von möglichst nährstoffarmen Seggenriedern und Röhrichten sowie von extenisv genutztem, ungedüngtem, teilweise feuchtem Grünland und wertvoller Grabenflora; weitere Entwicklungsschwerpunkte: Umwandlung von Nadelforsten in Eichen-Mischwälder; Umwandlung einzelner einbezogener Ackerflächen in Grünland; Extensivierung der Grünlandnutzung bung der Gräben, Abpufferung des Quellmoores und des Ochsengrundbergareals gegenüber Nährstoffeintrag; Sicherung und Entwicklung eines großflächig nährstoffarmen, überweigend offenen Geestbereichs; Herausnahme der Acker- und Intensivgrünlandnutzung, Stop weiterer Kultivierung; Sicherung aller noch unkultivierten Hoch-, Nieder- und Anmoorbereiche; Sicherung und Entwicklung des nährstoffarmen Feuchtgrünlands und der Heiderelikte; Sicherung und Entwicklung von Erlenbruchwald und insbesondere von feuchtem Eichen-Birkenwald auf heutigen Waldstandorten und in den Randbereichen zur Abpufferung des Gebiets; sukzessive Umwandlung aller einbezogenen Nadelforstflächen in standortentsprechenden Laubwald durch Nadelholzeinschlag (bei Hiebreife), Aufforstungen mit Stieleiche oder Sukzessoion; extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Düngung, auf den heutigen Ackerflächen nach Aushagerung; Pflege wertvoller Feuchtwiesenvegetation durch einschürige Mahd nach Bedarf und Pflege- und Entwicklungsplan; Einschränkung der Angelnutzung und Renaturierung von Fischteichen zu naturnahen StillgewässerLebensräumen, z.T. Rückbau der Fischteiche nach Pflege- und Entwicklungsplan Durchführung extensiver Grünlandpflege durch jahreszeitlich späte, einschürige Mahd (Streuwiesennutzung, zumindest im Bereich heutiger JuncoMolinieten), in Teilbereichen auch durch Extensivbeweidung; kein Grünlandumbruch, keine Veränderungen des Mikroreliefs; Renaturierung der Drepte einschließlich Teilverlegungen in das historische Bett und Beseitung von Fischhindernissen, Verhinderung von Nährstoffeinträgen durch Intensivfischzuchtanlage; Renaturierung der Drepte als Hauptgestärkere Durchfeuchtung der Moorreste und Entkuswässer 2. Priorität des Niedersächsiselung, auch der Heidereste, nach Bedarf und Pfleschen Fließgewässerschutzprogrammes ge- und Entwicklungsplan; Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsBezeichnung Nr.54 Größe; Kurzbeschreibung Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP 214 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP gezielte Entnahme von Nadelholz; Stop der Waldbeweidung 4N9 Kiebitzmoor bei 17 ha; Hochmoorkomplex mit überwiegend Haslah wenig entwässerten, zwergstrauchreichen Degenerationsstadien, mit Birkenbruchwald und einer angrenzenden Grünlandfläche Sicherung und Entwicklung eines z.T. noch intakten Hochmoores mit BultSchlenken-Komplexen, offenen Regenerations- und Degenerationsstadien sowie Birkenbruchwald und Extensivgrünland in den Randbereichen stärkere Vernässung durch Schließung eines Randgrabens; Vergrößerung des offenen Moorkernbereichs durch Abholzungen nach Pflege- und Entwicklungsplan; sporadische Entkusselungen in den Randbereichen des Moorkerns nach Bedarf und Pflege- und Entwicklungsplan; Aushagerung und extensive Bewirtschaftung des Grünlands; Abpufferung gegenüber östlich angrenzender Grünlandwirtschaft durch Schutzstreifen; Aufgabe der Angelnutzung und Renaturierung eines Fischteiches 4N10 Laubwald und 9 ha; nährstoffarmes Niedermoor mit BirkenMoorfläche Poß bruch und Gagelgebüsch innerhalb eines Eichenmischwaldes Sicherung und Entwicklung eines Niedermoores mit Birkenbruch, Gagelgebüsch und möglichst nährstoffarmen Seggenriedern; Sicherung und Entwicklung von feuchtem Birken-Eichenwald und anderen standortentsprechenden Laubwaldgesellschaften; stärkere Vernässung durch Schließung von Gräben und Rückbau des Quelllaufs; Aushagerung und extensive Bewirtschaftung des einbezogenen Grünlands; Entwicklung standortentsprechender Laubwaldgesellschaften durch gezielte Entnahme von Nadelholz; Auflichtung von Teilbereichen zur Entwicklung geRenaturierung eines Quellaufs und Ent- hölzfreier Niedermoorvegetation nach Pflege- und wicklung von feuchtem Extensivgrünland Entwicklungsplan; Aufgabe der Angelnutzung und Renaturierung eines Teiches; Abpufferung gegenüber Nährstoffeintrag aus angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen 7N2 Hochmoore an großräumiger Ausschnitt der Teufelsmoorland- großräumiges Naturschutz-Ent- Wiedervernässung mit dem Ziel der Hochmoorrege- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsBezeichnung Nr.54 der Oberen Beek Größe; Kurzbeschreibung schaft beidseits der Beek mit ausgedehnten, z.T. noch in Abbau befindlichen, überwiegend nicht kultivierten, aber entwässerten Hochmooren mit Moorbirkenwald und verschiedenen offenen und teilverbuschten Degenerationsund Regeneratonsstadien sowie mit in Teilbereichen regelmäßig überschwemmtem Niedermoorgrünland zu beiden Seiten der Beek, enthalten sind gut ausgeprägte BirkenBruchwälder, Gagelgebüsche und Seggenrieder sowie extensiv genutztes, nährstoffarmes Feuchtgrünland umfasst NSG Torfkanal und Randmoore, NSG Moor bei Niedersandhausen sowie weitere 698 ha 215 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP wicklungsgebiet zur Sicherung und Entwicklung ausgedehnter, besonders beruhigter und abgeschirmter Hochmoorbereiche mit vielfältigen Übergängen zu kultivierten und als Extensivgrünland genutzten Niedermoorbereichen längs der Oberen Beek; neration schwerpunktmäßig im Günnemoor und im Kernbereich des Hamberger Moores; extensive Pflege (Mahd, Beweidung, Entkusselung) der Randbereiche der Regenerationsflächen bei gleichzeitig angehobenem Wasserstand; Ausreifung der Moorbirkenwälder und Birkenbrücher ohne forstliche Eingriffe; stärkere Durchfeuchtung des gesamten Niedermoorbereichs durch eine entsprechende Regulierung des Wasserstands der Beek an der Teufelsmoorstraße; Extensivierung der Grünlandnutzung, in feuchten Senken (nach Pflege- und Etnwicklungsplan) Nutzungsaufgabe und Regeneration von Niedermoor, in Hochmoorrandbereichen Verzicht auf Düngung; nach Durchführung der Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen Versuch der Wiedereinbürgerung des Birkwilds; otterfähige Gestaltung der Beek (Verbot von Bootsverkehr, Betretung und Angelnutzung, Verzicht auf Unterhaltungsmaßnahmen, ungenutzter Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m Breite auf beiden Seiten) Regeneration von Hochmoorvegetation wo möglich; teilweise Erhalt offener Degenerationsstadien, um hochgradig bedrohten Vögeln, Schlangen, Schmetterlingen etc. dauerhafte Überlebensmöglichkeiten zu bieten; Verbesserung der Beekniederung als Brut- und Rastgebiet empfindlicher Weisenvogelarten sowie einschließlich ihrer Nebengewässer als Fischotterlebensraum; in Teilbereichen Entwicklung von nährstoffarmem Feuchtgrünland; Sicherung und Entwicklung der Funktionen nach Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutz-, Moorschutz- und Fischotterprogramm Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 216 5.1.2 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 26 NNatG Landschaftsschutzgebiete (LSG) können von der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis) durch Verordnung ausgewiesen werden. Schutzbedürftig sind Bereiche, die für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter oder für die Erholung wichtig sind sowie Bereiche von besonderer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit. Tabelle 19 vermittelt einen Überblick über die im Stadtgebiet bestehenden Landschaftsschutzgebiete sowie weitere als LSG schutzbedürftige Bereiche. Die Abgrenzungen sind Karte 14 zu entnehmen. Die Gebietsnummer entspricht bei rechtsgültigen LSG der offiziellen Kennzeichnung des Landkreises Osterholz, bei LSG-Vorschlägen der Bezeichnung im Landschaftsrahmenplan, dem die Vorschläge und Beschreibungen entnommen sind. Hier entspicht die erste Ziffer der Nummer der naturräumlichen Haupteinheit, in der das Gebiet (überwiegend) liegt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 217 Tabelle 19: Landschaftsschutzgebiete und als LSG schutzbedürftige Bereiche GebietsNr. Bezeichnung Größe; Kurzbeschreibung Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP rechtsgültige Landschaftsschutzgebiete OHZ 1 Hammewiesen 1.160 ha; davon nur ca. 770 ha im Stadtgebiet großflächiges und weithin offenes Grünland der Hammemarsch einschließlich Fluss und einigen Altarmen, von Gräben mit spezifischer Vegetation gegliedert, weiterhin deutlich reliefierter Geestrandbereich bei Scharmbeckstotel mit Acker- und Grünlandnutzung und größerem Abbaugewässer sowie wallheckenreichen Grünlandflächen bei Lintel überwiegend in LSG-Vorschlag Hammewiesen und Geestrand bei Scharmbeckstotel (6L5) s. LSG-würdiger Bereich 6L5 s. LSG-würdiger Bereich 6L5 OHZ 2 Klosterholz (2 Teilbereiche) 26,5 ha; ausgedehnter Laubwald in der Ortslage Osterholz mit überwiegend altem Baumbestand und überwiegend standortgerechten Waldgesellschaften vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept im Anhang Erhalt und Entwicklung des naturnahen Laubwaldes für wildlebende Tier- und Pflanzenarten, für die Gliederung und Belebung des Ortsbildes sowie für naturbezogene Erholung innerhalb des Siedlungsbereiches von Osterholz Ausreifung der Laubwaldbestände durch extensive Waldbewirtschaftung; Entwicklung von Altholzbeständen; Entwicklung von Waldrändern und -säumen OHZ 3 Bredenberger Gehölz 100 ha, weitgehend flächengleich mit neu ausgewiesenem NSG Quelltäler der Wienbeck (LÜ 259); Beschreibung s. NSG LÜ 259 s. NSG LÜ 259 s. NSG LÜ 259 Aufgrund der weitgehenden Überlagerung mit dem NSG und FFH-Gebiet wird voraussichtlich eine Löschung des LSG erfolgen. OHZ 5 Schmidts Kiefern und Heidhof 2.389 ha, davon nur ca. 429 ha im Stadtgebiet; ausgedehnter, teils auf Truppenübungsplatz gelegener Forstbereich, Nadelholzkulturen vorherrschend, im östlichen Teil (Elm) auch Laubwaldbestände, weiterhin einige kleinflächige Moor- und Anmoorbereiche auf Sicherung und Entwicklung eines ausgedehnten Waldgebietes der Garlstedter Sandgeest in seiner Bedetutung für das Landschaftsbild sowie den Boden- und Grundwasserschutz; Erhalt, Entwicklung und Abpufferung der kleinflächigen Moor- und Anmoorbereiche; Erhöhung des Laubholzanteils, Schaffung von Waldlichtungen und Sukzessionsflächen; Sicherung der Kleinstmoore und Feuchtmulden durch Offenhaltung (Entkusselung, teilweise auch Schaffung von Pionierstandorten nach Bedarf und Pflegekonzept) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung Größe; Kurzbeschreibung nährstoffarmen Standorten sowie ein gut ausgeprägtes Hügelgräberfeld in der Elm Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP 218 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP Abpufferung des vorgeschlagenen NSG „Garlstedter Moore und Heiden“; Sicherung der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld OHZ 12 Heimelberg 770 ha, davon nur 496 ha im Stadtgebiet gelegen; flachwellige, reich durch kleine Wäldchen, Wallhecken und andere Gehölzstrukturen gegliederte Geestlandschaft längs des Oberlaufes des Giehler Baches und in der Umgebung des Heimelbergs, teilweise nährstoffarme Feuchtlebensräume am Giehler Bach, naturnahe Kleingewässer Kernbereich als NSG vorgeschlagen (4N3) Sicherung und Entwicklung einer charakteristisch ausgeprägten Geestlandschaft mit vielfältigen standortentsprechenden Gehölzstrukturen; Erhalt nährstoffarmer Bedingungen längs des Giehler Baches; Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grund- und Oberflächenwasser; Renaturierung des Giehler Baches; Abpufferung des vorgeschlagenen NSG; Sicherung der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld Erhöhung des Laubholzanteils in den einbezogenen Forstflächen; Grünlanderhalt mit eingeschränkter Düngung insbesondere beidseits des Giehler Baches (in einem Abstand von mindestens 100 m) sowie in der Nahumgebung des vorgeschlagenen NSG; Sicherung der Bodendenkmäler sowie der Flurgehölze und kleinen Wäldchen; Sicherung des teilweise nährstoffarmen Feuchtgrünlands; Schutz vor Bebauung, Bodenabbau und weiteren Fischteichanlagen OHZ 16 Oberlauf des Scharmbecker Baches 21,3 ha; in Geestlandschaft eingeschnittene, überwiegend extensiv als Feuchtgrünland genutzte, durch Gehölze gegliederte Niederung des Scharmbecker Baches einschließlich Röhrichtflächen sowie feuchte Gehölzbestände (Erlen, Weiden) Erhalt und Entwicklung der gut gegliederten und stark bewegten Niederungslandschaft in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild; Erhalt der verschiedenen Ausprägungen von Feuchtlebensräumen für die Pflanzen- und Tierwelt; Erhalt seltener Böden, Schutz von Grund- und Oberflächenwasser Erhalt einer möglichst extensiven Grünlandnutzung; Sicherung der Gehölzstrukturen sowie der naturnahen Feuchtlebensräume (Seggenrieder und Röhrichte, Feuchtbrachen, Bruchwälder und Quellbereiche); Sicherung vor Bebauung, Fischteichanlagen und Aufforstung; Renaturierung des Scharmbecker Bachs durch Extensivierung der Unterhaltung OHZ 17 Bredbeck 148,5 ha; reich strukturierter Geesthangbereich mit bewegtem Relief, der durch das Tal des Bredbecker Mühlenbachs gegliedert ist, im Tal naturnahe Feuchtlebensräume (Erlen-Eschen-Feucht- und –Quellwälder, Feuchtgrünland, Röhrichte, naturnahe Teiche) Erhalt des abwechslungsreichen Landschaftsbilds; Bodenschutz, Schutz von Grund- und Oberflächenwasser; Erhalt der Bedeutung insbesondere der verschiedenen Ausprägungen von Feuchtlebensräumen für die Pflanzen- und Tierwelt Sicherung der Gehölzstrukturen sowie der naturnahen Feuchtlebensräume; Erhalt einer möglichst extensiven Grünlandnutzung; Optimierung der Teichanlagen für schutzbedürftige Arten und Lebensgemeinschaften; Sicherung vor Bodenabbau und Bebauung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung Größe; Kurzbeschreibung Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP 219 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP als Landschaftsschutzgebiet schutzbedürftige Bereiche (gemäß Landschaftsrahmenplan) 3L1 Stoteler Wald 530 ha, davon 462 ha innerhalb Stadtgebiet; überwiegend als Nadelforst oder Mischwald ausgeprägter, nordöstlicher und östlicher Teil des Stoteler Waldes mit angrenzenden Wallhecken-Grünland-Komplexen im Umfeld der Schönebecker Aue Erhalt vielfältiger Wald-OffenlandÜbergangsbereiche und typisch ausgeprägter, überwiegend als Grünland genutzter Wallhecken-Landschaften; Erhalt und Entwicklung von Misch- und Laubwäldern; Abpufferung des geplanten NSG „Stoteler Wald“ Schutz vor weiterer Bebauung; Schutz und Entwicklung von Waldrändern und –säumen; möglichst weitgehende Umwandlung von Nadelforst in Laubwald; Schwerpunktbereich für die Erhaltung von Wallhecken; Erhalt und – soweit möglich – Extensivierung der Grünlandnutzung; erholungslenkende Maßnahmen zur Entlastung des als NSG vorgeschlagenen Kernbereichs 3L3 Oldenbütteler Holz 95 ha, davon nur 4 ha im Stadtgebiet gelegen; überwiegend als naturnaher BuchenEichenbestand ausgeprägter Waldbereich mit südlich angrenzender, siedlungsfreier Geestlandschaft zwischen Sandhausen und der Bahn, einschließlich kleinflächigem Feuchtbereich mit Niedermoorvegetation und Stillgewässer sowie Sandabbau mit trockenen Pionierbiotopen Erhaltung und Ausdehnung des bodensauren Buchen-Eichenwalds; Sicherung der kleinflächigen Feuchtbereiche; Abpufferung der im Zuge des Sandabbaus entstehenden Trocken- und Magerbiotope; Sicherung der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld; Sicherung der Funktion als siedlungsnahes Erholungsgebiet Schutz der südlich gelegenen Freiräume vor Bebauung; Entwicklung von Trocken- und Magerbiotopen im Zuge des Sandabbaus mit ausreichenden Schutzstreifen 4L1 Giehler BachNiederung bei Schrum 1.355 ha, davon 577 ha im Stadtgebiet, ganz überwiegend als Grünland genutzte, durch Wallhecken, kleine Wäldchen und andere Gehölzstrukturen reich gegliederte Niederungslandschaft an Giehler Bach und Schaufleet einschließlich kleinflächiger Feuchtbereiche (Feucht- und Nassgrünland und –Brachen, Gagelgebüsche, Birken- und Erlenbrücher, Eichenmischwälder feuchter Sand- und Lehmböden, Kleingewässer) Sicherung einer charakteristisch ausgeprägten Niederungslandschaft der Geest mit hohem Grünlandanteil, vielfältigen standortentsprechenden Gehölzstrukturen und naturnahen Feuchtbereichen sowie seltenen Böden; otterfähige Renaturierung des Giehler Baches entsprechend Niedersächsischem Fischotterprogramm Sicherung und Ausreifung der Laubwaldbestände, Erhöhung des Laubholzanteils in den Nadel- und Mischforstflächen; Schutz vor Bebauung, Bodenabbau und weiteren Fischteichanlagen; Schwerpunktbereich für Wallheckenschutz 4L2 Obere Drepte 755 ha; vielgestaltige, durch kleine Kuppen und Niederungen längs von Bachläufen Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes Sicherung und Entwicklung der Laubwaldbemit Kuppen und Niederungen und dem entstände (insbesondere der Eichen-Birken- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung Größe; Kurzbeschreibung gekennzeichnete Geestlandschaft beidseits der Drepte mit hohem Grünlandanteil in den Niederungen und Ackerflächen sowie Nadelforsten auf den Kuppen, mit kleinflächigen Laubwäldchen, Feucht- und Sandheideresten, Feuchtgrünland und Feuchtgebüschen, Niedermoor- und Anmoorrelikten 220 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP sprechenden Nutzungsmosaik; Abpufferung und Vernetzung des bestehenden und der beiden vorgeschlagenen NSG; Sicherung der naturnahen Landschaftselemente; Erhalt seltener Böden, Vermeidung von Deflation; stärkere Durchfeuchtung der Niederungsbereiche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP Wäldchen), Erhöhung des Laubholzanteils in den Nadel- und Mischforstflächen; Grünlanderhalt, möglichst Extensivierung in den Niederungsbereichen; Entkusselung der Sand- und Feuchtheiden sowie Freistellung der Anmoorrelikte am Weißen Berg und am Röthe-Berg; Abpufferung der auf Nährstoffarmut angewiesenen NSG und Landschaftsbestandteile (Feucht- und Sandheidereste, Eichen-BirkenBestände, Niedermoor- und Anmoorrelikte) gegenüber Nährstoffeintrag durch Erhalt und Entwicklung von Extensivgrünland, sonst Schutzstreifen; Schutz vor weiterer Bebauung, Bodenabbau, Fischteichanlagen und Freizeitinfrastruktur 4L4 Garlstedter Aue 350 ha, davon 340 ha im Stadtgebiet; Geestlandschaft an der Garlstedter Aue mit kleinen Kuppen und Niederungen sowie Vielzahl kleiner Wäldchen, die miteinander durch Wallhecken vernetzt sind, hoher Grünlandanteil, einschließlich zweier das Ortsbild gliedernder Grünzüge innerhalb von Garlstedt, vorhanden sind kleinflächige naturnahe Laubwälder, Sandheidereste und andere Trockenbiotope, Feuchtgrünland und Feuchtgebüsche, Kleingewässer sowie gut ausgeprägtes Hügelgräberfeld Sicherung der vielfältigen Geestlandschaft mit den charakteristischen naturnahen Landschaftsbestandteilen; Sicherung der innerörtlichen Grünlandflächen in Garlstedt in ihrer ortsbildgliedernden und – prägenden Wirkung; Abpufferung und Vernetzung der vorgeschlagenen NSG „Garlstedter Moore und Heiden“ und „Laubwald und Moorfläche Poß“; Vermeidung von Deflation, Sicherung seltener Böden sowie der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld Sicherung und Entwicklung der Laubwaldbestände (insbesondere der Eichen-BirkenWäldchen und Birkenbrücher), Erhöhung des Laubholzanteils in den Nadel- und Mischforstflächen; Grünlanderhalt in den Niederungsbereichen und in der Ortslage Garlstedt; Abpufferung der auf Nährstoffarmut angewiesenen NSG und Landschaftsbestandteile gegenüber Nährstoffeintrag durch Erhalt und Entwicklung von Extensivgrünland, sonst Schutzstreifen; Schutz vor weiterer Bebauung, Bodenabbau, Fischteichanlagen und Freizeitinfrastruktur 6L5 Hammewiesen und Geestrand bei Scharmbeckstotel 1.240 ha, und zwar bestehendes LSG Hammewiesen sowie weitere 460 ha, davon 70 ha innerhalb Stadtgebiet; reichstrukturierter Geestrandbereich zwischen Osterholz und Ritterhude im Über- Erhalt und Entwicklung der Bedeutung für das Landschaftserleben zwischen Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck; Erhalt, Ausdehnung und Extensivierung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grund- und Sicherung der Grünlandnutzung, Umwandlung von Acker in Grünland soweit möglich nach Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutzprogramm, Einschränkung der Gülleausbringung; Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 7L1 Obere Hamme Größe; Kurzbeschreibung gang zur Hammeniederung, teilweise durch Wallhecken und Gehölze gegliedert, im Südteils stark reliefiert, hier neben intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen auch extensiv genutztes Feuchtgrünland, Bruchwaldbestände und ein Baggersee; zudem weitere ausgedehnte Grünlandbereiche in der Hammeniederung beidseits des geplanten NSG Untere Hammeniederung Grünlandbereiche in der Hammeniederung mit Bedeutung für Wiesenvögel 3.475 ha, davon 748 ha innerhalb Stadtgebiet; ausgedehnte, weithin offene Grünlandniederung längs der Hamme und ihrer Nebengewässer 221 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Oberflächenwassers vor Schadstoffeintrag und des Bodens vor Moorzersetzung und Erosion, zum Schutz seltener Böden, für das Landschaftsbild sowie zur Abpufferung des geplanten NSG „Untere Hammeniederung“; Wahrung der Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für Wiesenvögel sowie der Lebensraumfunktion für den Otter entsprechend Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutz- und Fischotterprogramm Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP Sicherung des Landschaftsbilds im Bereich des Geestrandes und in den ausgedehnten Niederungen längs der Oberen Hamme und ihrer Nebengewässer; Erhalt der Gehölzstrukturen randlich der Niederungen und im Bereich der Siedlungen; Wahrung der Bedeutung als Brut- und Rastgebiet von Wiesenvögeln, Abpufferung des geplanten NSG „Untere Hammeniederung“; ökologische Verbesserung an Giehler Bach und Kollbeck entsprechend Fischotterprogramm sowie otterfähige Gestaltung der Hammeniederung (zur Verbindung der potenziellen Otterlebensräume Giehler Bach/ Kollbeck und Beek/ Breites Wasser); Grünlanderhalt zur Vermeidung von Torfzehrung auf Moorböden; Erhalt von Dauervegetation am Geestrand zur Vermeidung von Deflation; Erhalt des Gebietes in seiner Bedeutung für die naturnahe Erholung Grünlanderhalt in möglichst extensiver Form, z.T. Rückumwandlung von Acker in Grünland auf absoluten Grünlandstandorten, Einschränkung der Gülleausbringung in den Randbereichen des geplanten NSG, Anpassung der Bewirtschaftungszeiten an die Erfordernisse des Wiesenvogelschutzes; Abpflanzung des Campingplatzes an der Hammebrücke durch standortgerechte Gehölze; Maßnahmen an der Hamme entsprechend Fischotterprogramm (Verbot von Motorbootverkehr, Einschränkung der Angelnutzung und des Betretens, ungenutzter Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m Breite beidseits, abschnittsweise Verzicht auf Böschungsmahd); Schutz vor weiterer Bebauung und Freizeitinfrastruktur am Geestrand: Sicherung der Gehölzbestände, der kleinflächigen Feuchtwiesen, Feuchtbrachen und Erlenbrücher; Schutz vor weiterer Bebauung sowie vor Sandabbau; Abpufferung der trockenen Magerbiotope (3G10 in Tab. 21) sowie des Quellaufs (3D4 in Tab. 20) und der Fließgewässer (3G14 in Tab. 21) durch Schutzstreifen; in der Hammeniederung: Abstimmung der Bewirtschaftungszeiten auf die Belange des Wiesenvogelschutzes Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung Größe; Kurzbeschreibung 222 Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP 7L2 Teufelsmoor 1.570 ha, davon 731 ha innerhalb Stadtgebiet; durch landwirtschaftliche Nutzung und landschaftstypische alte Moorhufen- und Moorbreitstreifensiedlungen geprägte, durch kleine Wäldchen, entwässerte Hochmoorreste, Hofgehölze und andere Gehölzbestände reich strukturierte Randbereiche der Hamme-Hochmoore, einbezogen ist auch überwiegend ackerbaulich genutzter, landschaftsprägender Geestrand westlich von Altendamm Sicherung des durch Grünlandnutzung, traditionelle Siedlungsstrukturen und Bauformen sowie durch vielfältige Gehölzstrukturen geprägten Landschaftsbildes; Sicherung des noch weitgehend unverbauten Geestrandes bei Myhle; Abpufferung der als NSG vorgeschlagenen Hochmoor- und Niederungsbereiche; Erhalt und Entwicklung von Grünland zur Vermeidung von Torfzehrung auf Moorböden; Erhalt von Hoochmoorböden nach Niedersächsischem Moorschutzprogramm; Erhalt des Gebiets in seiner Bedeutung für die naturnahe Erholung Sicherung und Wiederherstellung der Grünlandnutzung auf absoluten Grünlandstandorten, Einschränkung der Gülleausbringung; Sicherung von Hochmoorresten, Feuchtgrünland und Gehölzstrukturen; kein weiterer Torfabbau, keine Ausweisung weiterer Baugebiete, Neubauten nur in Kontakt mit den bestehenden Siedlungen, in die Landschaft und in die gewachsene Siedlungsstruktur eingepaßt; Sicherung des Geestbereichs vor Sandabbau und weiterer Bebauung, Einbindung der am Geestrand entstandenen Neubaugebiete durch aufgelockerte Gehölzbestände, des geplanten Gewerbegebiets durch einen geschlossenen Gehölzriegel 7L3 Niederungsrand bei Osterholz/ Pennigbüttel 225 ha, davon 200 ha innerhalb Stadtgebiet unverbauter, überwiegend als Grünland genutzter Randbereich der Hammeniederung Sicherung des unverbauten Niederungsrandes wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbild; Abpufferung des vorgeschlagenen NSG „Untere Hammeniderung“; Grünlanderhalt auf Moorböden zur Vermeidung von Torfzehrung; Erhalt der Bedeutung des Gebiets für die naturnahe Erholung Schutz vor weiterer Bebauung, landschaftliche Einbindung von Neubaugebieten in Osterholz und Pennigbüttel; Grünlanderhalt in möglichst extensiver Form auf Moorböden; im Südteil nach Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutzprogramm; Einschränkung der Gülleausbringung in den Hochmoorrandbereichen Erw. OHZ 4 Bremer Schweiz 480 ha, davon 31 ha innerhalb Stadtgebiet; Erweiterung des bestehenden LSG Bremer Schweiz (außerhalb des Stadtgebietes gelegen) auf insgesamt 2.780 ha; in Hügellandschaft eingeschnittenes Bachtälchen der Kleinen Aue mit Grünland und teils naturnahen Laubwäldchen sowie Fischteichanlage Sicherung der vielfältig strukturierten, hügeligen Geestlandschaft mit den charakteristischen naturnahen Landschaftsbestandteilen; Vernetzung und Abpufferung der vorgeschlagenen NSG; Bewahrung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion, Erhalt seltener Böden; Sicherung der Funktion als siedlungsnahes Erholungsgebiet Sicherung und Entwicklung der Laubwälder in ihrer standortgemäßen Ausprägung durch extensive Waldbewirtschaftung, Vermeidung von Rückeschäden, möglichst weitgehende Umwandlung von Nadelforst in Laubwald; Erhalt und – soweit möglich – Extensivierung der Grünlandnutzung, insbesondere in Wallheckengebieten; Schwerpunktbereich für die Erhaltung von Wallhecken; Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung Größe; Kurzbeschreibung Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP 223 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP Sicherung der weiteren Gehölzbestände sowie der kleinflächigen Feuchtwiesen, -brachen und sonstigen Feuchtlebensräume; erholungslenkende Maßnahmen zur Entlastung der als NSG vorgeschlagenen Kernbereiche; Sicherung vor Bodenabbau und weiterer Bebauung Erw. OHZ 12 Heimelberg 205 ha, Erweiterung des bestehenden LSG Heimelberg auf insgesamt 740 ha; überwiegend von Nadelforst eingenommenes, deutlich eingekerbtes Bachtal des Giehler Baches mit Hügelgräberfeld sowie angrenzende teils offene, teils durch Wallhecken gekammerte, überwiegend als Grünland genutzte Geestflächen s. LSG OHZ 12 s. LSG OHZ 12 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 224 5.1.3 Naturdenkmale gemäß § 27 NNatG Als Naturdenkmale (ND) werden von der Unteren Naturschutzbehörde einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde besitzen oder sich durch Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Sie unterliegen einem ähnlich weitreichenden Schutzstatus wie Naturschutzgebiete. Die im Stadtgebiet verordneten Naturdenkmale und die als Naturdenkmal schutzbedürftigen Objekte sind in der nachfolgenden Tabelle 20 aufgeführt und in Karte 14 dargestellt. Die im Landschaftsrahmenplan benannten schutzbedürftigen Objekte werden nach Angaben des Landkreises um einen weiteren Vorschlag ergänzt. Eine abschließende Auflistung aller als ND schutzbedürftiger Objekte ist auf der vorhandenen Datengrundlage jedoch nicht möglich. Für die bestehenden Naturdenkmale und die schutzbedürftigen Objekte gemäß Landschaftsrahmenplan werden die Angaben zum Schutzzweck und zu Schutz- und Pflegemaßnahmen aus dem Landschaftsrahmenplan übernommen. Als Objektnummer ist bei den rechtsgültigen Naturdenkmalen die amtliche Bezeichnung des Landkreises Osterholz angegeben. Bei den gemäß Landschaftsrahmenplan schutzbedürftigen Objekten ist die Kennzeichnung aus dem LRP übernommen, deren erste Ziffer den Bezug zum jeweiligen Naturraum herstellt. Für den weiteren Vorschlag wird eine ähnliche Kennzeichnung vorgenommen. Zur Unterscheidung wird an Stelle der letzten Ziffer jedoch ein Kleinbuchstabe verwandt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 225 Tabelle 20: Naturdenkmale und als ND schutzbedürftige Objekte ObjektNr. Bezeichnung Lage und Beschreibung Schutzzweck Schutz- und Pflegemaßnahmen rechtsgültige Naturdenkmale ND 19 Stieleiche freistehender Einzelbaum vor Philippis Hof (jetzt Volksbank) Osterholzer Str./ Bördestr. (Kernstadt) Erhalt wegen Seltenheit (Alter), Schönheit (ortsbildprägende Wirkung) und heimatkundlicher Bedeutung ND 21 Bestand an Zymbelkraut großes Vorkommen des gefährdeten Zymbelkrauts an der alten Friedhofsmauer entlang der Osterholzer Str. (Kernstadt) Erhalt der Mauervegetation wegen naturkundlicher Bedeutung und Seltenheit ND 28 Blutbuche freistehender Einzelbaum mit Erhalt wegen Seltenheit (Alter, Wuchsform) und mehrtriebiger Krone auf PrivatSchönheit (ortsbildprägende Wirkung) grundstück am Ahrensfelder Damm (Kernstadt) ND 29 sieben Rotbuchen Altbaumreihe in Nord-SüdAusrichtung innerhalb des Klosterholzes nahe der Osterholzer Str. (Kernstadt) Erhalt wegen Seltenheit (Alter) und ökologischer Bedeutung ND 20: die Amtslinde nördlich des Amtsgerichts an der Findorffstr./ Bördestr. ist nicht mehr vorhanden als Naturdenkmal schutzbedürftige Objekte (gemäß Landschaftsrahmenplan) 3D1 Roßkastanie freistehender Einzelbaum auf dem Platz vor dem alten Kloster Osterholz (Osterholz-Scharmbeck) 3D2 RotbuchenEinfriedung des Friedhofs Myhle/ Hainbuchen-Hecke Pennigbüttel durch AltholzWallhecke am Straßenrand, überwiegend Buchen und Hainbuchen mit Krüppelwuchs als Folge ehemaligen Beschnitts Erhalt wegen Seltenheit (Alter) und Schönheit (landschafts- sowie ortsbildprägende Wirkung, arttypischer Habitus) Erhalt wegen Seltenheit (Alter), Schönheit (landschafts- und straßenbildprägende Wirkung, bizarrer Wuchs) und heimatkundlicher Bedeutung Kronenpflege Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck ObjektNr. 226 Bezeichnung Lage und Beschreibung Schutzzweck Schutz- und Pflegemaßnahmen 3D4 Quelle und Quelllauf westlich Ruschkamp gelegene, stark schüttende Sumpfquelle und eingeschnittener, naturnah mäandrierender Quelllauf mit standortentsprechendem Gehölzsaum, Abschnitt bis zur Bahnlinie Erhalt wegen Seltenheit (einzige naturnah erhaltene Quelle mit starker Schüttung im Landkreis), heimat- und naturkundlicher Bedeutung und Schönheit (landschaftsbildprägende Wirkung, naturnahe Ausprägung) Einrichtung eines ungenutzten Randstreifens als Schutz vor Eutrophierung; Vermeidung von Trittschäden im Quellbereich 3D5 geologischer Aufschluss Wand einer ehemaligen Sandgrube Erhalt wegen geowissenschaftlicher Bedeutung zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude, an der die Typlokalität der Ritterhuder Sande (Elstereiszeit) freigelegt ist Sicherung/ Abzäunung der Wand, Nachstechen 3D6 geologischer Aufschluss Nordwand einer Sandgrube östlich Freißenbüttel mit in ganz Norddeutschland einmaliger Schichtenfolge aus der Eiszeit und dem obersten Tertiär Sicherung/ Abzäunung der Wand, Berücksichtigung bei Grubenverfüllung 4D6 Linde freistehender Altbaum mit markan- Erhalt wegen Seltenheit (Alter), Schönheit (landtem Wuchs in ausgeräumter Acker- schaftsbildprägende Wirkung, arttypischer Habilandschaft westlich Hülseberg tus) und heimatkundlicher Bedeutung 4D7 Kleinstmoor nordwestlich Freißenbüttel gelegenes, 0,4 ha großes, gut ausgeprägtes kreisrundes Kleinstmoor mit charakteristischer Zonation Erhalt wegen natur- und heimatkundlicher Bedeu- Sicherung der extensiven Wiesennutzung in der tung, Funktion für gefährdete Arten und Lebens- Umgebung gemeinschaften sowie Schönheit (gute Ausprägung) 7D1 Eiche markanter Altbaum an der Teufelsmoorstraße mit leicht geneigtem, dabei gedrehtem Wuchs Erhalt wegen Seltenheit (Alter) und Schönheit (ortsbildprägende Wirkung, außergewöhnlicher Wuchs) Erhalt wegen geowissenschaftlicher Bedeutung weitere Vorschläge für als Naturdenkmal schutzbedürftige Objekte 3Da Eiche Altbaum auf einem Grundstückan der Straße „Am Kohlhof“ in Buschhausen Erhalt wegen Seltenheit und Schönheit Schutz des Wurzelbereichs Totholzentnahme, Astlochbehandlung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 227 5.1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 28 NNatG Natürliche und naturnahe Einzelobjekte oder linienförmige Elemente können als geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- oder Landschaftsbild beleben oder gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen oder das Kleinklima verbessern oder schädliche Einwirkungen auf das Klima abwehren. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden Geschützte Landschaftsbestandteile von der Gemeinde als Satzung angeordnet. Für die übrigen Gebiete ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, die hier GLBs durch Verordnung unter Schutz stellen kann. Solange und soweit die Naturschutzbehörde keine Anordnungen trifft, ist auch hier die Gemeinde zuständig. Für das Gebiet des Landkreises Osterholz besteht seit dem 02.10.1988 eine Verordnung zum Schutz von Kleingewässern. Geschützt sind alle Stillgewässer außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit einer Größe von unter 1 ha, die in der Regel Wasser führen. Eingeschlossen sind auch zeitweilig trockenfallende Gewässer. Vom Schutz ausgenommen sind künstlich angelegte Fischteiche, die mit den entsprechenden Genehmigungen genutzt und errichtet werden und wurden sowie Kleingewässer auf rechtmäßig bebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken im Außenbereich. Entsprechend der Kleingewässerschutzverordnung ist es verboten: • Kleingewässer aufzufüllen, zu verändern oder den Wasserstand abzusenken, • Schadstoffe wie Abwässer, umweltgefährdende Flüssigkeiten, Düngemittel u.ä. einzubringen, • die Ufer- und Wasservegetation zu beeinträchtigen, • gebietsfremde Pflanzen und Tiere einzubringen (für heimische Tiere gilt dieses Verbot ebenfalls, sofern ein solches Handeln nicht nach Fischerei- oder Jagdrecht zulässig ist), • Kleingewässer zur intensiven Fischhaltung zu nutzen, • an Kleingewässern bauliche Anlagen (z.B. auch Stege) zu errichten, sie mit Booten zu befahren sowie zu baden. Ordnungsgemäße Unterhaltungsarbeiten, Hegemaßnahmen der zulässigen Fischerei und ähnliches sind gemäß den Bestimmungen der Schutzverordnung von den Verboten ausgenommen. Weiterhin kann der Landkreis Osterholz auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten erteilen. Vom Landkreis wurde in den Jahren 1988 – 1991 eine Kartierung der Kleingewässer vorgenommen. Die erfassten geschützten Kleingewässer sind in Karte 14 dargestellt. Detailierte Beschreibungen liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Darstellung in Karte 14 nicht abschließend ist, da die Kleingewässerschutzverordnung direkt anzuwenden ist. Von der Stadt Osterholz-Scharmbeck wurde im Februar 1988 eine Baumschutzsatzung erlassen. Hierdurch sind im gesamten Stadtgebiet, d.h. innerhalb und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche, folgende Bäume geschützt: Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 228 • einzeln stehende Laubbäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden, • Laubbäume ab 80 cm Stammumfang in Kleingehölzgruppen von mindestens 5 Bäumen, • Eiben, Walnussbäume und Esskastanienbäume. Nicht geschützt sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) sowie Nadelbäume (außer Eibe). Durch die Baumschutzsatzung ist es verboten, die geschützten Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen, ihr weiteres Wachstum zu gefährden oder ihre Gestalt zu verändern. Von den Verboten nicht eingeschlossen sind Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebes von Baumschulen und Gärtnereien sowie der ordnungsgemäßen Gestaltung, Pflege und Sicherung öffentlicher Grünflächen. Auf Antrag können von der Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck in begründeten Einzelfällen Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten der Baumschutzsatzung erteilt werden. Eine vollständige Auflistung oder kartographische Darstellung der gemäß Baumschutzsatzung geschützten Objekte liegt nicht vor. Über die gemäß Kleingewässerschutzverordnung und Baumschutzsatzung geschützten Objekte hinaus sind im Stadtgebiet keine rechtskräftig ausgewiesenen Geschützten Landschaftsbestandteile vorhanden. In Tabelle 21 sind die gemäß Landschaftsrahmenplan als GLB schutzbedürftigen Objekte aufgeführt und um weitere Vorschläge ergänzt (vgl. Karte 14). Allerdings handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung aller als GLB schutzbedürftigen Objekte, da keine flächendeckende Kartierung des Stadtgebietes durchgeführt wurde. Als schutzbedürftige Objekte werden teils auch Gehölzbestände aufgeführt, von denen Teile bereits über die Baumschutzsatzung erfasst sind. Hier geht es darum, die Objekte als Gesamtfläche, auch einschließlich Sträuchern, jüngeren Bäumen und Bodenvegetation, einem Schutz zuzuführen. Die Gebietsnummer entspricht bei den aus dem LRP übernommenen Objekten der dort angegebenen Kennzeichnung, deren erste Ziffer auf den entsprechenden Naturraum verweist. Bei den weiteren Vorschlägen wird eine ähnliche Kennzeichnung vorgenommen, die letzte Ziffer wird jedoch durch einen Kleinbuchstaben ersetzt. Die Beschreibung der aus dem LRP übernommenen Objekte stammt ebenfalls aus dem LRP. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Geschützten Landschaftsbestandteile und die als GLB schutzbedürftigen Objekte weden in Kapitel 5.2.5 beschrieben. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 229 Tabelle 21: Als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte GebietsNr. Bezeichnung Lage und Beschreibung Schutzzweck als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte gemäß Landschaftsrahmenplan 3G10 Trockenbiotop westlich Ruschkamp 3,3 ha großer Bereich auf flachwelliger Kuppe mit jüngerem Eichen-Birken-Wald, Magerrasen und Sandheideresten Sicherung trockensandiger Magerbiotope und eines naturnahen Laubwaldbestands mit landschaftbildprägender Wirkung und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Boden- und Grundwasserschutz, Lebensraumfunktion) 3G13 Schönebecker Aue mit Nebengewässern teils naturnaher, nur mäßig belasteter Geestbach; abweichend vom Landschaftsrahmenplan nur der Teil, der nicht gemäß § 28 a NNatG geschützt ist (vgl. Kap. 5.1.5) Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbilds, als Lebensraum für z.T. gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften und als wichtige Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope 3G14 Scharmbecker Bach mit Nebengewässern unterhalb der B 74 gelegener Abschnitt des Scharmbecker Baches innerhalb der Ortslage Osterholz-Scharmbeck und im Übergang zur Hammeniederung, weitestgehend naturfern ausgebaut, teilweise verrohrt einbezogen ist auch ein Abschnitt der naturnah strukturierten Wienbeck unterhalb der B 74 bis zur Mündung in den Scharmbecker Bach Entwicklung möglichst naturnaher und durchgängig offener Fließgewässer zur Strukturierung und Belebung des Ortsbilds und als wichtige Vernetzungslinie zwischen Hammeniederung und Feuchtbereichen der Geest 3G15 Bredbecker Mühlenbach unterhalb des LSG gelegener, überwiegend stark ausgebauter, Entwicklung eines möglichst naturnahen Fließgewässers als nur mäßig belasteter Geestbachabschnitt im Übergang zur wichtige Vernetzungslinie zwischen Hammeniederung und Hammeniederung Feuchtbereichen der Geest sowie zur Strukturierung und Belebung des Orts- und Landschaftsbilds 4G2 Eichen-Buchen-Bestand 4,5 ha großer, auf dem Golfplatz Garlstedt gelegener EichenBuchen-Altholzbestand auf bodensaurem Standort; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert Sicherung eines naturnahen Laubwalds zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Grundwasser- und Bodenschutz, Lebensraumfunktion) 4G3 Fischteiche 6,9 ha großer Bereich im Wald bei Feldhof mit aufgelassenen Fischteichen mit Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation sowie angrenzendem, überwiegend feuchtem Laubwaldbestand Sicherung eines naturnah entwickelten Gewässerkomplexes mit seinen Randbereichen zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (wichtiges Vernetzungselement) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 230 Lage und Beschreibung Schutzzweck 4G4 Eichen-Birkenwald „Hinter dem Horn“ 4 ha großer, gut ausgepräger Eichen-Birkenwald auf Sandstandort Sicherung eines naturnahen Laubwalds zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Grundwasser- und Bodenschutz, Lebensraumfunktion) 4G6 Kleinsthochmoor östlich Lange Heide östlich Heilshorn gelegenes, degeneriertes Kleinsthochmoor mit Birkenwald, Schwingrasen in ehemaligen Handtorfstichen sowie zwei Fischteichen, landesweite Bedeutung für Libellen Sicherung und Entwicklung eines nicht kultivierten Kleinsthochmoores als naturraumtypisches Landschaftselement, zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) 4G7 Kleinstmoor „Adelige Fuhren“ ehemaliges Kleinstmoor auf der Langen Heide mit gebüschreichem Birken-Erlen-Anflugwald und umgebendem Weidegrünland Sicherung und Entwicklung eines nicht kultivierten Kleinstmoores als naturraumtypisches Landschaftselement, zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) 4G10 Teich, Wald und Heide östlich Heilshorn gelegener Biotopkomplex, überwiegend mit Eichen, Birken und Kiefern bestandene, ehemalige Heidefläche mit angelegtem Teich Sicherung eines naturnahen Biotopkomplexes zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) 4G12 Oberlauf der Drepte mit Nebengewässern überwiegend ausgebauter, in Teilabschnitten noch naturnaher, nur mäßig belasteter Geestbach mit Zuflüssen; Hauptgewässer 2. Priorität im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, als Lebensraum für z.T. gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften und wichtige Vernetzunglinie für Arten der Feuchtbiotope 4G13 Garlstedter Aue mit Nebengewässern bedingt naturnaher, teilweise ausgebauter, nur mäßig belasteter Geestbach mit Zuflüssen; als Nebengewässer der Drepte Funktion im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, als Lebensraum für z.T. gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften und wichtige Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope 3G6: In der Sandabgrabung südlich Myhle wird inzwischen Maisanbau betrieben, so dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung als GLB nicht mehr gegeben sind. weitere Vorschläge für als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte 3Ga Gehölzbestände entlang der Bahn über weite Abschnitte zusammenhängende Gehölzgürtel beidseits der Bahnlinie Bremen – Bremerhaven mit hohem Altbaumanteil und Funktion als Sicht- und Lärmschutz sowie ortsbildgliedernder Wirkung; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Ortsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen) und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Sicht- und Lärmschutz) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 231 Lage und Beschreibung Schutzzweck 3Gb Sandabbau Myhle an der Bahn gelegene, ehemalige Abbaufläche mit Sandmagerrasen und Brachestadien Sicherung und Entwicklung eines Biotopkomplexes auf nährstoffarmem Sandstandort als das Ortsbild belebendes Element und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) 3Gc Gehölzbestände entlang der B 74 überwiegend zusammenhängende, teils jedoch auch lückige Gehölzgürtel entlang der B 74 einschließlich einiger flächiger Bestände mit Funktion als Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Landschafts-/ Ortsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen) und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz) 3Gd Feldsteinwall Pennigbüttel auf innerörtlicher Grünlandfläche an der Straße „Unter den Linden“ gelegener, aus Feldsteinen angehäufter Wall von besonderer Eigenart im Ortsbild von Pennigbüttel Sicherung eines Feldsteinwalls zur Gliederung und Belebung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Sonderbiotop) 3Ge Gehölzbestände Gut Sandbeck das Gut Sandbeck in Osterholz-Scharmbeck umgebende, alte Laubwaldbestände einschließlich kleiner Tümpel sowie Staugewässer (Graft), ortsbildprägende Wirkung und Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften Sicherung eines innerörtlichen Laubwalds zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Gewässerschutz) 3Gf Gehölzbestände entlang der L 149 teils lückige Baumreihen beidseits der L 149 zwischen der L 135 und Buschhausen, teils markante Alteichen, Bedeutung als landschaftsgliederndes Element Sicherung und Entwicklung zusammenhängender Baumreihen zur Gliederung des Landschaftsbildes 3Gg Bachlauf Steffens Eichhof am Nordrand der Grünfläche Steffens Eichhof in der Kernstadt verlaufender, schmaler und weitgehend natürlicher Bachabschnitt mit begleitenden Erlenreihen und Grünlandflächen Sicherung eines kleinen Bachlaufs zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Gewässerschutz) 3Gh Waldfläche Steffens Eichhof heterogene Waldfläche mit Erlenbruchwald, Eichen-Buchenwald u.a., einige alte Überhälter, teils von Wallhecken mit altem Ilex umgeben, teils landesweite Bedeutung für die Flora; im Bereich Steffens Eichhof innerhalb der Kernstadt gelegen Sicherung und Entwicklung eines innerörtlichen Waldbestandes zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) 3Gi innerörtliche Grünfläche Scharmbeckstotel nördlich der Buchtstraße in Scharmbeckstotel gelegener Grün- Sicherung einer innerörtlichen Grünfläche zur Belebung und zug mit Grünland und Bachlauf in leichter Muldenlage, Bedeu- Gliederung des Ortsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfätung für das Ortsbild higkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Gewässerschutz) 4Ga Gehölzbestände entlang der L 135 Gehölzgürtel beidseits der L 135 zwischen der nördlichen Stadtgebietsgrenze und Heilshorn, teils aus Baumreihen oder Feldhecken, teils aus Feldgehölzen oder Wald, Bedeutung für Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Landschafts-/ Ortsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen) und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 232 Lage und Beschreibung Schutzzweck 4Gb Quellmoor bei Garlstedt Kleinsthochmoor östlich der L 135 bei Garlstedt, mit quelligen Bereichen, die die Zuläufe der Drepte speichern, mit Birke, Gagel, Pfeifengras und diversen Torfmoosen, landesweite Bedeutung für den Pflanzenartenschutz, tiefe Entwässerungsgräben Sicherung eines landschaftstypischen Kleinsthochmoores, Sicherung und Entwicklung als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Landschaftswasserhaushalt) 4Gc Gehölzgruppen westlich Hülseberg vier kleinere Gehölzgruppen auf Geestrücken westlich Hülseberg, überwiegend aus Alteichen bestehend, teils auf kleiner Kuppe gelegen, Bedeutung für das Landschaftsbild in ansonsten ausgeräumter Agrarflur; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert Sicherung von Kleingehölzen mit das Landschaftsbild belebender Wirkung 4Gd Altholzbestand Auf dem Raden westlich Auf dem Raden gelegenes Siedlungsgehölz, vorwiegend aus Alteichen bestehend, mit den Siedlungsrand verdeckender Wirkung Sicherung und Entwicklung eines Wäldchens zur Belebung und Gliederung des Orts-/ Landschaftsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) 4Ge Radenbach überwiegend ausgebauter Geestbach, als Zufluss der Drepte (Hauptgewässer 2. Priorität) Funktion im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem Sicherung und Entwicklung eines Geestbaches zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope) 4Gf Gehölzreihen entlang der K 46 zwischen Hülseberg und Westerbeck die K 46 beidseitig säumende, überwiegend zusammenhängende Reihen mit hohem Anteil alter Eichen, das Landschaftsbild gliedernde Wirkung sowie Immissionsschutzfunktion; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Landschaftsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen) und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Immissionsschutz) 4Gg Oberlauf Giehler Bach überwiegend ausgebauter Geestbach mit teils noch wertvollen Feuchtbiotopen in den Uferbereichen, Abschnitt bis zum LSG Heimelberg Sicherung und Entwicklung eines Geestbaches zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope) 4Gh Niedermoor Lange Heide Niedermoor mit Röhrichtflächen und Birkenwald-Sukzession an einem Fischteich auf der Langen Heide, Landschaftsbildgliedernde Wirkung in offener Geestlandschaft Sicherung und Entwicklung eines Niedermoorbiotops mit das Landschaftsbild belebender Wirkung und Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Boden- und Gewässerschutz) 4Gi Kieferngehölz Lange Heide auf dem Hochplateau Lange Heide gelegenes kleines Kiefernwäldchen mit Baumfalkenhorst Sicherung eines Gehölzes als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 233 Lage und Beschreibung Schutzzweck 4Gk Kleinsthochmoor Lange Heide auf dem Hochplateau Lange Heide gelegenes, teilweise degeneriertes und von Birkenbruch bewachsenes Kleinsthochmoor mit gliedernder Wirkung in weiträumiger Landschaft Sicherung und Entwicklung eines Kleinsthochmoores zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Bodenschutz) 4Gl zwei Altholzbestände Auf dem Rusch zwei locker zusammenhängende Altbaumbestände nordwestlich Auf dem Rusch mit Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie das Landschaftsbild Sicherung und Entwicklung zweier Altholzbestände zur Belebung und Gliederung des Landschafts-/ Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Pufferfunktion für angrenzendes Gewässer) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 234 5.1.5 Besonders geschützte Biotope gemäß § 28 a NNatG und besonders geschütztes Feuchtgrünland gemäß § 28 b NNatG Für bestimmte Lebensraumtypen gelten aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt direkt die Schutzbestimmungen des § 28a NNatG. Hiernach sind alle Handlungen untersagt, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können. Zu den besonders geschützten Biotopen zählen: • Hochmoore einschließlich Übergangsmoore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsenoder hochstaudenreiche Nasswiesen, Bergwiesen, Quellbereiche, naturnahe Bachund Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, • unbewaldete Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen, Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, • Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwälder, • Dünen, Salzwiesen und Wattflächen im Bereich der Küste und der tidebeeinflussten Flussläufe, • natürliche Höhlen und Erdfälle. Grünland auf nassen bis wechselfeuchten Standorten, das von Pflanzengesellschaften der Pfeifengraswiesen, Brenndoldenwiesen, Sumpfdotterblumenwiesen oder Flutrasen besiedelt ist, unterliegt gemäß § 28b NNatG ebenfalls einem direkten gesetzlichen Schutz, sofern es nicht bereits durch § 28a NNatG geschützt ist. Auch hier sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung führen. Zulässig bleibt die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung. Für den Schutz nach §§ 28 a und b NNatG ist kein förmliches Ausweisungsverfahren erforderlich. Die Schutzbestimmungen gelten direkt, sofern entsprechende Biotopqualitäten vorhanden sind. Eine Kartierung der geschützten Bereiche wird von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, ist im Stadtgebiet jedoch noch nicht abgeschlossen. Die festgestellten 28a-Biotope und geschützten Feuchtgrünländer werden von der Naturschutzbehörde in einem Verzeichnis geführt. Die im Rahmen der Kartierung von der Unteren Naturschutzbehörde bisher festgestellten besonders geschützten Biotope und Feuchtgrünländer sind in Karte 14 dargestellt und im Anhang tabellarisch aufgeführt. Für den Großteil des Stadtgebietes liegen die Daten der Waldbiotopkartierung in digitaler Form vor. Diese werden vom Niedersächsischen Forstplanungsamt im Landeswald erhoben. Sie sind in Karte 14 und in der Tabelle im Anhang ebenfalls berücksichtigt. Über die in Karte 14 dargestellten Flächen hinaus ist mit weiteren besonders geschützten Biotopen und Feuchtgrünländern im Stadtgebiet zu rechnen. Insbesondere in den Bereichen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sind weitere Vorkommen zu vermuten. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 235 5.1.6 Wallhecken-Schutz gemäß § 33 NNatG Als Wallhecken werden mit Bäumen und/ oder Sträuchern bewachsene Wälle bezeichnet, die als Einfriedung dienen oder dienten. Sie stellen in weiten Teilen Niedersachsens ein typisches Element der Kulturlandschaft dar, das auf historische Bewirtschaftungsformen zurückzuführen ist. Zudem kommt Wallhecken eine Bedeutung als Lebens- oder Teillebensraum vieler Arten, als vernetzende Struktur im Biotopverbund, als Wind- und Erosionsschutz für angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie als ausgleichendes Element im Lokalklima zu. Mit § 33 NNatG werden Wallhecken unter einen ähnlichen Pauschalschutz gestellt wie die besonders geschützten Biotope und Feuchtgrünländer. Verboten sind die Beseitigung von Wallhecken sowie alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen. Der Schutz erstreckt sich auch auf Wälle mit sehr lückigem oder fehlendem Bewuchs sowie auf Hecken und Baumreihen, deren Wall nicht mehr eindeutig erkennbar ist, sofern diese Strukturen auf historische Nutzung als Wallhecke zurückzuführen sind. Von den Verboten ausgenommen sind insbesondere Pflegemaßnahmen. Weiterhin kann die Untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen. Im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks sind Wallhecken in den Geestlandschaften und am Geestrand teils noch weit verbreitet, auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten – trotz des Wallheckenschutzes – noch eine deutliche Reduzierung stattgefunden hat. Schwerpunktbereiche der Wallheckenvorkommen liegen zwischen Buggehorn, Garlstedt und Feldhof, nördlich und östlich von Ohlenstedt, randlich des Stoteler Waldes bis Bargten, nördlich und östlich von Westerbeck, nördlich der Kernstadt, südlich der Kernstadt (Bahrenwinkel, Settenbeck, Lintel) und südöstlich der Kernstadt (Alter Damm). Die Schwerpunktbereiche der Wallheckenvorkommen sind in Karte 14 gekennzeichnet. 5.1.7 Naturparke gemäß § 34 NNatG und Biosphärenreservate gemäß § 25 BNatSchG Die oberste Naturschutzbehörde kann großräumige Gebiete zu Naturparken erklären. Voraussetzung ist, dass diese Gebiete überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder aus Naturschutzgebieten bestehen, sich für die Erholung besonders eignen, nach den Zielen der Raumordnung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind und dass ein Träger vorhanden ist, der die Gebiete entsprechend entwickelt und pflegt. Ziel eines Naturparks ist die Vereinbarung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege mit einer Erschließung der Landschaft für Erholungssuchende. Als Biosphärenreservate können Gebiete geschützt und entwickelt werden, die großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, die überwiegend die Voraussetzungen eines Natur- bzw. Landschaftsschutzgebietes erfüllen, die vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft mit entsprechender Arten- und Biotopvielfalt dienen und die beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen dienen. Die Intention dieser Schutzgebiets-Kategorie, den wirtschaftenden Menschen in die Schutzkonzeption zu integrieren, entstammt dem „Man and the biosphere“-Programm der UNESCO. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 236 In den 1980er Jahren entstand die Idee, im Teufelsmoor und seiner Umgebung ein großräumiges Schutzgebiet auszuweisen. Ursprünglich war an die Einrichtung eines Biosphärenreservates gedacht. Ein Anfang der 1990er Jahre erstelltes, vom Land Niedersachsen gefördertes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass große Teile des Teufelsmoores einschließlich des Geestrandes als Naturpark geeignet sind. Der in diesem Zusammenhang als potenzieller Naturpark „Teufelsmoor und Randgebiete“ bezeichnete Bereich, der über das Stadtgebiet und über das Kreisgebiet hinausreicht, ist in Karte 14 dargestellt, soweit er im Hoheitsgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck liegt. Die Ausweisung eines großräumigen Naturparks oder Biosphärenreservates im Bereich des Teufelsmoores ist bisher nicht erfolgt. In Zusammenhang mit den internationalen Verpflichtungen zur Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten (vgl. Kap. 5.1.8), mit der Einrichtung des GR-Gebietes Untere Hammeniederung sowie mit Planungen des Landes Bremen zur Ausweisung eines Biosphärenreservates hat diese Schutzgebietskonzeption jedoch neue Aktualität gewonnen. 5.1.8 Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-HabitatRichtlinie der EU (Schutzgebietssystem Natura 2000) Gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie und für Zugvogelarten zu Besonderen Schutzgebieten (Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären. Weiterhin verpflichtet die EU-Richtlinie 92/43/EWG „Zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ (Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie) die Mitgliedsstaaten, bestimmte Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten vorzuschlagen. Die Benennung der Gebiete erfolgt aufgrund des Vorhandenseins bestimmter natürlicher Lebensräume (Biotoptypen) sowie der Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die endgültig von der Europäischen Kommission ausgewählten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind von den Mitgliedsstaaten über nationales Recht (in der Bundesrepublik Deutschland i.d.R. durch Ausweisung als NSG, aber auch als LSG, über Vertragsnaturschutz oder auf Verwaltungsweg) zu sichern. Die EU-Vogelschutzgebiete werden in das ökologische Netz der FFH-Schutzgebiete einbezogen. Die Gebiete bilden zusammen das Schutzgebietssystem Natura 2000. Pläne und Projekte dürfen die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und die Europäischen Vogelschutzgebiete nicht erheblich beeinträchtigen. Sie sind vor ihrer Zulassung bzw. Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß §§ 34 und 35 BNatSchG). Im Stadtgebiet liegen weite Teile des EU-Vogelschutzgebietes Hammeniederung. Das Gebiet wurde durch Beschluss der Landesregierung vom 12.06.2001 zu einem besonderen Schutzgebiet (Europäischen Vogelschutzgebiet) erklärt. Es stellt eine Aktualisierung und Zusammenfassung mehrerer älterer Vogelschutzgebiete dar (Hammeniederung mit Breites Wasser, Untere Hammeniederung, Beekniederung, Obere Hammeniederung). Wertbestimmend sind: • als Brutvögel die Arten Rohrweihe, Wiesenweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Kranich, Neuntöter, Wachtel, Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe, Großer Brach- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 237 vogel, Feldlerche, Schafstelze, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Schilfrohrsänger; • als Nahrungsgast der Weißstorch; • als Gastvögel die Arten Zwergschwan, Kiebitz, Blässgans, Pfeifente und Stockente. Weiterhin liegen zwei FFH-Gebiete ganz oder teilweise im Stadtgebiet. Es handelt sich um das „Reithbruch“ und um das Gebiet „Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor“. Das FFH-Gebiet Reithbruch ist weitgehend flächengleich mit dem rechtskräftigen Naturschutzgebiet Quelltäler der Wienbeck. Es sollen folgende natürliche Lebensräume gemäß FFH-Richtlinie erhalten und in ihrem Erhaltungszustand aufgewertet werden: • Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, • Subatlantischer oder Hainbuchenwald, • Waldmeister-Buchenwald, • atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe, • kalkreiche Niedermoore. mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Das FFH-Gebiet „Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor“ ist in weiten Teilen flächengleich mit dem EU-Vogelschutzgebiet Hammeniederung. Es umfasst u.a. die rechtskräftigen Naturschutzgebiete Moor bei Niedersandhausen, Torfkanal und Randmoore, Pennigbütteler Moor, Breites Wasser und Wiesen und Weiden nordöstlich des Breiten Wassers sowie das GR-Gebiet (geplantes Naturschutzgebiet) Untere Hammeniederung. Zwei weitere Gebiete sind als Nachmeldevorschläge für FFH-Gebiete durch Kabinettsbeschluss vom 05.10.2004 beschlossen. Es handelt sich um das Gebiet „Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche“ und um die „Schönebecker Aue“. Beide Nachmeldevorschläge reichen in ihrer räumlichen Abgrenzung über das Stadtgebiet OsterholzScharmbecks hinaus. Für die Auswahl des Nachmeldevorschlags „Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche“, der im Stadtgebiet weitgehend flächengleich mit dem als Naturschutzgebiet schutzbedürftigen Bereich 4N1 (Garlstedter Moore und Heiden, vgl. Kap. 5.1.1) ist, sind die Vorkommen folgender Lebensräume und Arten wertbestimmend: • artenreiche Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraum), • dystrophe Stillgewässer, • feuchte Heiden mit Glockenheide, • Übergangs- und Schwingrasenmoore, • Teichfledermaus. Der Nachmeldevorschlag „Schönebecker Aue“ liegt im Stadtgebiet weitgehend innerhalb des als Naturschutzgebiet schutzbedürftigen Bereichs 3N2 (Stoteler Wald). Er Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 238 wurde aufgrund folgender Lebensräume und Arten gemäß Anhang I und II der FFHRichtlinie benannt: • Auenwälder mit Erle und Esche (prioritärer Lebensraum), • Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, • Hainsimsen-Buchenwälder, • Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, • Teichfledermaus. Das EU-Vogelschutzgebiet, die gemeldeten FFH-Gebiete und die FFHGebietsvorschläge sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt und in Karte 14 gekennzeichnet. Tabelle 22: EU-Vogelschutzgebiet, gemeldete FFH-Gebiete und FFH-Gebietsvorschläge EU-Code Bezeichnung EU-Vogelschutzgebiet DE 2719-401 Hammeniederung gemeldete FFH-Gebiete DE 2718-301 Reithbruch DE 2718-302 Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor Gebietsvorschläge gemäß FFH-Richtlinie Kennziffer 222 Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche Kennziffer 224 Schönebecker Aue 5.2 Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich Das Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich zeigt Möglichkeiten auf, wie ergänzend zum Flächenschutz (vgl. Kap. 5.1) die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verwirklicht werden können. Grundlage ist der flächendeckende Ansatz des Naturschutzes, der Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich vorsieht (§ 1 NNatG). Das Maßnahmenkonzept umfasst die Entwicklung eines kommunalen Biotopsystems, die Darstellung von Schwerpunkträumen für Ausgleichsmaßnahmen, Hinweise zur Bauleitplanung (u.a. Vorbereitung der Eingriffsregelung), Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität sowie Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile. 5.2.1 Kommunales Biotopverbundsystem Das Biotopverbundsystem soll die nachhaltige Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten in überlebensfähigen Populationsgrößen, von ihren Lebensräumen und Lebensgemeinschaften gewährleisten (vgl. § 3 BNatSchG). Es besteht aus: • Kernflächen: besonders typische und/ oder großflächige Ausprägungen eines Lebensraumes; Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 239 • Verbindungsflächen und Verbindungselementen: kleinflächige (Trittsteinbiotope) oder lineare bzw. ungünstig ausgeprägte (Korridorbiotope) Strukturen zur Vernetzung der Kernflächen untereinander, um die Ausbreitung und Wanderung von Tier- und Pflanzenarten einschließlich des genetischen Austauschs zu ermöglichen; • Pufferzonen: nicht oder nur extensiv genutzte Bereiche zum Schutz der Kernflächen vor Beeinträchtigungen (Nährstoffeinträge, Entwässerung, Beunruhigung u.ä.) durch angrenzende Nutzungen. Neben dem Arten- und Biotopschutz dienen die Elemente des Biotopverbundsystems zumeist auch dem abiotischen Ressourcenschutz sowie der Erholungsvorsorge (vgl. hierzu Kap. 5.2.4). Das Grundgerüst des kommunalen Biotopverbundsystems ist mit dem Zielkonzept in Kapitel 4 sowie mit den geschützten und schutzbedürftigen Bereichen (vgl. Kap. 5.1) vorgegeben. Hierbei stellen insbesondere die bestehenden Naturschutzgebiete und die naturschutzbedürftigen Bereiche die Kernflächen des Biotopverbundsystems dar. Einzelne Kernflächen sind auch anderen Schutzkategorien zugeordnet. Die Kernflächen fallen i.d.R. in die Zielkategorie „Sicherung“, teils auch in die Kategorie „Sicherung und Verbesserung“ des Zielkonzeptes. Nachfolgend werden die Elemente des kommunalen Biotopverbundsystems erläutert und Defizite aufgezeigt. Hierbei wird eine grobe Unterteilung nach Ökosystemtypen vorgenommen, da für viele Tier- und Pflanzenarten nur die Vernetzung ähnlicher Lebensräume von Belang ist. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass durch diese Untergliederung nicht die spezifischen Bedürfnisse aller Arten berücksichtigt werden können. Das kommunale Biotopverbundsystem berücksichtigt die Vorgaben des Landschaftsrahmenplans Osterholz und des Niedersächsischen Landschaftsprogramms zu besonders schutz- und entwicklungsbedürftigen Ökosystemtypen. Weiterhin werden kommunale Besonderheiten hinsichtlich vorhandener Biotopausstattung, Standortpotenziale, Nutzungsstrukturen und Planungsabsichten eingestellt. Die Sicherung der Kernflächen fällt i.d.R. nicht in den kommunalen Zuständigkeitsbereich, sondern wird über das Instrumentarium des Flächenschutzes (vgl. Kap. 5.1) durch die Naturschutzbehörden vorgenommen. Handlungsmöglichkeiten der Kommune bestehen insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung von Vernetzungselementen und Pufferflächen. Hinweise hierzu finden sich ebenfalls teilweise in Kap. 5.1. Um die Realisierung des kommunalen Biotopverbundsystems – auch unter Berücksichtigung der begrenzten Finanzmittel – zu erleichtern, werden am Ende jeden Abschnitts Hinweise zu Prioritäten gegeben. Die Maßnahmen, die zur Realisierung des kommunalen Biotopverbundsystems erforderlich sind, werden als Maßnahmen zum Flächen- und Objektschutz sowie als Maßnahmen zur Biotopentwicklung in der Planungs- und Entwicklungskarte (Karte 16) aufgeführt, sofern sie maßstabsgemäß und auf Grundlage der vorhandenen Kenntnisse räumlich konkret darstellbar sind. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 240 Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope Der Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope ist in Karte 15 a dargestellt. aktuelle Situation der Kernflächen Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks ist durch einen geringen Flächenanteil größerer Wälder gekennzeichnet. Zudem bestehen die Wälder überwiegend aus nicht standortgerechten Nadelforsten. Auf der Geest erreichen die naturnahen Laubwaldbestände im westlichen Teil der Stoteler Waldes als einzige Kernfläche des Biotopverbunds eine Größenordnung von über 100 Hektar. Einbezogen sind die Bestände in den Niederungen der Schönebecker Aue und des Stubbener Grabens nördlich der L 149. An den Oberläufen von Mühlenbach, Scharmbecker Bach und Wienbeck sind Restbestände eines ehemals zusammenhängenden Waldbandes entlang des Geestrandes erhalten. Ergänzt werden sie durch das Klosterholz innerhalb der Siedlungsflächen der Kernstadt. Diese Wälder umfassen jeweils nur Flächengrößen von 15 – 25 ha. Innerhalb des großflächigen Waldgürtels von Schmidts Kiefern und Elm erreicht nur ein ca. 30 ha großer Teilbereich im Osten die Qualität einer Kernfläche. Im Nordwesten des Stadtgebietes kommen als weitere Kernflächen die feuchten Waldbereiche im Poß sowie die Waldflächen in Kasbulten und Hammfeldsbülten nahe der Drepte hinzu. Bei den Beständen der Kernflächen handelt es sich auf der Geest schwerpunktmäßig um mesophile Eichen-Hainbuchenwälder sowie Feucht- und Bruchwälder. Teilweise sind auch mesophile oder bodensaure Buchenwälder vorhanden. Bodensaure BirkenEichen-Wälder trockener Sandstandorte fehlen. In der Teufelsmoorniederung sind in den ehemals weitgehend gehölzfreien Hochmooren nach Entwässerung größere Moorbirkenwälder entstanden. Es handelt sich um Flächen in Niedersandhauser Moor, Torfkanal-Randmoor, Pennigbütteler Moor und Ahrensfelder Moor mit Größen zwischen 50 und 170 ha. Diese Bestände werden jedoch nicht als Kernflächen des Biotopverbundsystems eingestuft, da naturschutzfachliches Ziel hier die Renaturierung von Moorbiotopen einschließlich Verringerung des Gehölzanteils ist. aktuelle Situation der Trittstein- und Korridorbiotope Naturnahe Feldgehölze und kleinflächig naturnah ausgebildete Wälder sind als Trittsteinbiotope zur Vernetzung der Kernflächen geeignet. Solche Flächen sind in Teilen des Stadtgebietes noch in hoher Dichte vorhanden. Insbesondere im Nordwesten in der weiteren Umgebung von Garlstedt und Haslah findet sich eine Vielzahl naturnaher Kleinstwälder. Weitere Trittsteinbiotope liegen randlich der Niederung des Giehler Bachs, in der nördlichen Langen Heide und an der Kleinen Aue. Entlang des Geestrandes sind nur wenige Trittsteinbiotope erhalten, namentlich nördlich Wiste, am Gut Sandbeck, Steffens Eichhof, östlich Scharmbeckstotel und am Ruschkamp. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 241 Bei den Trittsteinbiotopen der Geest und des Geestrandes handelt es sich, ähnlich wie bei den Kernflächen, überwiegend um Feucht- und Bruchwälder. Einzelne bodensaure Bestände finden sich bei Garlstedt und Vorwohlde. Wälder auf Trockenstandorten sind in der Umgebung der Kaserne Garlstedt, südlich Isehorn, südlich Haslah und im Bereich Ruschkamp ausgeprägt. In der Teufelsmoorniederung, die gemäß den naturschutzfachlichen Zielvorgaben von weithin offenen Grünland- und Moor-Biotopkomplexen geprägt wird, sind keine Trittsteinbiotope benannt. Als Korridorbiotopen kommt Gebieten mit hohem Anteil an Feldhecken und sonstigen Gehölzen sowie größeren zusammenhängenden Waldgebieten eine vernetzende Funktion zu. Entsprechende Bereiche sind in Karte 15 a gekennzeichnet. Insbesondere im Nordwesten (Umgebung Garlstedt, Schmidts Kiefern und Elm, Weißer Berg), im Südwesten (Umgebung Auf dem Rusch und Auf der Helle, Randbereiche Stoteler Wald, Wallheckengebiete Bremer Schweiz, Buschhausen und an der Wienbeck) ist eine günstige Vernetzungssituation gegeben. Im Bereich der Siedlung Teufelsmoor sind viele landschaftstypische Hofgehölze vorhanden. Diese werden ebenfalls als Korridorbiotope aufgenommen, um für gehölzgebundene Arten eine gewisse Durchgängigkeit der Hamme-Oste-Niederung in Richtung der östlich angrenzenden Zevener Geest zu gewährleisten. Außerhalb des Stadtgebietes schließen sich größere Nadelwaldgebiete westlich Heilshorn (Schmidts Kiefern), westlich Buggehorn (Düngel) und nördlich Bilohe (Bremerwald) an. Naturnahe Laubwälder von geringerer Flächenausdehnung finden sich am Heimelberg und nördlich Sandhausen (Oldenbütteler Holz) sowie entlang des Tals der Schönebecker Aue (Bremer Schweiz). Defizite und Handlungsanforderungen Die Ausstattung mit Kernflächen des Waldbiotopverbundes ist im Stadtgebiet defizitär, insbesondere weil der Großteil der Kernflächen aufgrund der geringen Flächengröße durch Randeinflüsse beeinträchtigt und als Lebensraum waldtypischer Arten mit großen Revieransprüchen ungeeignet ist. Entsprechend ist die Erweiterung der bestehenden Kernflächen ein Handlungsschwerpunkt. Dies betrifft insbesondere die Kernflächen im Bereich des Geestrandes, da hier die Verinselung durch den hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen besonders stark vorangeschritten ist. Die übrigen Kernflächen sind teils großflächiger, teils durch angrenzende Vernetzungskorridore gut eingebunden. Gemäß den Zielvorgaben von Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplan ist für den Naturraum der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest neben dem Erhalt der bestehenden naturnahen Laubwälder die Entwicklung von Eichen-Hainbuchenwäldern, mesophilen und bodensauren Buchenwäldern sowie feuchten Erlen-Eschen-Wäldern anzustreben. Für die Garlstedter Sandgeest sehen die übergeordneten Zielvorgaben insbesondere die Entwicklung von Eichenmischwäldern trockener und feuchter Sandböden vor, wobei insbesondere die Ausstattung mit trockenen Birken-Eichenwäldern defizitär ist. Die Schaffung entsprechender Waldbiotope könnte im Stadtgebiet durch Umwandlung von Nadelforsten, beispielsweise Teilflächen auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt, von Schmidts Kiefern und Elm, im Fuchstal und auf dem Schäferberg, sowie von standortfremden Feldgehölzen auf entsprechenden Standorten realisiert werden. In der Hammemarsch bilden die Sicherung bestehender Erlen- und Birkenbruchwälder sowie die Entwicklung von Weiden-Auwäldern besondere Schwerpunktaufgaben. Da Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 242 dem im Stadtgebiet gelegenen Teil der Hammemarsch jedoch eine herausragende Bedeutung als Wiesenvogellebensraum zukommt, wird auf Ebene des Landschaftsplans der Sicherung und Entwicklung von Grünlandbiotopen der Vorrang eingeräumt. Die Sicherung der vorhandenen kleinflächigen Gehölzbestände mit KernflächenQualität östlich des Scharmbeckstoteler Sees bleibt hiervon unberührt. Die Sicherung und Entwicklung von Wäldern stellt im Bereich der Hammemoore keine Priorität des Naturschutzes dar, da dieser Naturraum gemäß den übergeordneten Zielvorstellungen von überwiegend offenen Moor- und Grünlandbiotopen geprägt ist. Sofern und soweit eine Regeneration naturnaher Hochmoore aufgrund äußerer Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist, sollten die vorhandenen großflächigen Moorbirkenwälder jedoch erhalten werden. Die Ausstattung mit Trittstein- und Korridorbiotopen ist in Teilen des Stadtgebietes als günstig anzusehen. Defizite bestehen insbesondere westlich Ohlenstedt und Hülseberg, in der Brandheide, auf der Langen Heide und entlang des Geestrandes. Gemäß den übergeordneten Zielvorgaben sind Heckengebiete im Naturraum der Lehmgeest, zu dem der Geestrand zählt, zu sichern und zu entwickeln. Auf lokaler Ebene ist die Anreicherung mit Heckenstrukturen jedoch auch in Teilbereichen der Garlstedter Sandgeest anzustreben. Zweck ist nicht allein die Vernetzung von Lebensräumen, sondern auch die Verbesserung des Windschutzes und die Anreicherung der Landschaft mit gliedernden Strukturen. Neben der Neuanlage von gestuften Feldhecken in ausreichender Breite ist in den Defizitbereichen auch die Schaffung von standortgerechten Feldgehölzen vorzunehmen. Eine Verbesserung der Biotopvernetzung sollte weiterhin durch Aufwertung der bestehenden Trittstein- und Korridorbiotope erfolgen. Hier ist insbesondere die Umwandlung nicht standortgerechter Waldflächen und Feldgehölze in naturnahe Laubholzbestände zu nennen. Eine Verbreiterung bestehender Feldhecken oder Unterpflanzung mit Sträuchern erscheint nur im Einzelfall angebracht, da Baumreihen und einreihig bewachsene Baumwallhecken in vielen Bereichen landschaftsprägend sind. Hingegen ist die Ergänzung lückiger Feldhecken als weitere Maßnahme sinnvoll. Neben der Sicherung und Ergänzung der Kernflächen und der Verbesserung der Vernetzung stellt die Einrichtung von Pufferbereichen einen wichtigen Ansatz zur Optimierung des Biotopverbundes der Wälder dar. Zu der Ausstattung der Kernflächen, Trittstein- und Korridorbiotope mit Pufferflächen liegen keine umfassenden Detailkenntnisse vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass oftmals intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, teils auch Siedlungsflächen, unmittelbar an die Waldflächen angrenzen. Die Feld- und Wallhecken bestehen im Stadtgebiet oftmals aus schmalen Gehölzreihen, teils sogar ohne Strauchschicht. Entsprechend ist die Entwicklung gestufter Waldränder, ungenutzter Krautsäume und extensiv genutzter Grünlandflächen randlich der Kernflächen und Vernetzungsbiotope anzustreben. Hinweise zur Prioritätensetzung Unter Berücksichtigung der kommunalen Handlungsspielräume kommt folgenden Maßnahmen Priorität zur Verbesserung des Biotopverbunds der Wälder und gehölzreichen Biotope zu55: • Erweiterung der Waldbestände am Oberlauf des Scharmbecker Bachs: Priorität aufgrund der Kleinflächigkeit der Kernfläche sowie der starken Zersiedelung des Geestrandes; 55 Bezüglich der Sicherung der vorhandenen Bestandteile s. Kap. 5.1. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 243 • Erweiterung der Waldbestände und Entwicklung von Pufferbiotopen randlich der Quelltäler der Wienbeck: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeit der Kernfläche sowie der starken Zersiedelung des Geestrandes; • Neuschaffung von Trittstein- und Korridorbiotopen am Geestrand zwischen Freißenbüttel, Sandhausen und Westerbeck: Priorität aufgrund der starken Zersiedelung des Geestrandes; • Neuschaffung von Korridorbiotopen im nordwestlichen Teil der Langen Heide: Priorität aufgrund der starken Verinselung und der Kleinflächigkeit der Trittsteinbiotope sowie unter Berücksichtigung anderer Biotopverbundsysteme (Fließgewässer, Kleinstmoore) und der Belange von Windschutz und Landschaftspflege; • Neuschaffung von Korridorbiotopen zwischen Haslah und Feldhof: Priorität aufgrund der geringen Dichte vernetzender Strukturen; • Umwandlung kleinflächiger Nadelforstparzellen in naturnahe Birken-EichenBestände auf geeigneten Sandstandorten im Naturraum Garlstedter Sandgeest: Priorität aufgrund der defizitären Ausstattung mit entsprechenden Waldbiotopen und zur Entwicklung der Trittsteinfunktion, auch unter Berücksichtigung der Schutzgüter Boden, Grundwasser und Landschaftsbild. Biotopverbund der Fließgewässer Im Biotopverbund der Fließgewässer steht nicht die Vernetzung der Fließgewässer untereinander im Vordergrund, sondern die Sicherung und Entwicklung der biologischen Durchgängigkeit von der Quelle zur Mündung (unter Berücksichtigung von Struktur- und Gewässergüte) sowie die Sicherung und Entwicklung der funktionalen Zusammenhänge zwischen Fließgewässer und Aue. Der Biotopverbund der Fließgewässer ist in Karte 15 b dargestellt. aktuelle Situation der Fließgewässer Als bedeutende Fließgewässersysteme sind im Stadtgebiet zu nennen: • Drepte mit Nebengewässern (insbesondere Radenbach und Garlstedter Aue), • Giehler Bach mit Nebengewässern (insbesondere Schaufleet), • Mühlenbach, • Scharmbecker Bach und Wienbeck, • Schönebecker Aue mit Nebengewässern (insbesondere Stubbener Graben und Kleine Aue), • Hamme56 und Beek. Die Situation der teils naturnahen Gräben wird im Rahmen des Landschaftsplans nicht näher betrachtet, da die Gräben mit besonderer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften fast ausschließlich innerhalb des GR-Gebietes Untere Hammeniederung oder innerhalb bestehender Schutzgebiete (vgl. Kap. 5.1.1) liegen. Einerseits werden über die entsprechenden Planungen und Schutzgebietsverordnungen Zielvorgaben für 56 Hamme und Giehler Bach bilden eigentlich ein Fließgewässersystem, werden aufgrund der naturräumlichen Trennung hier jedoch getrennt behandelt. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 244 diese Bereiche definiert, andererseits sind die Handlungsspielräume der Kommune hier stark eingeschränkt. Die Fließgewässer und ihre Auen, die zugleich als potenzielle Pufferbereiche anzusehen sind, sind über weite Strecken in ihrer Lebensraumfunktion stark eingeschränkt. Ursachen sind insbesondere der naturferne Ausbau der Gewässer selbst sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder die Lage von Verkehrs- und Siedlungsflächen innerhalb der Gewässerauen - einhergehend mit der Verarmung an Biotopstrukturen sowie mit Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in das Gewässer. Wenig beeinträchtigte Fließgewässerabschnitte, gleichermaßen als Kernflächen im Fließgewässer-Biotopverbund anzusehen, stellen lediglich der Oberlauf des Scharmbecker Bachs, die Quellarme der Wienbeck, Abschnitte von Schönebecker Aue und Stubbener Graben sowie die Untere Beek dar. Mit Ausnahme der Beek handelt es sich hierbei um Gewässerabschnitte in überwiegend bewaldeten Auen, so dass die Störeinflüsse durch Landwirtschaft und Siedlung gering sind. Allerdings erreicht auch in diesen Abschnitten die Gewässergüteklasse nicht überall den Zielzustand (GGK II), oftmals aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung randlich der Aue oder an den oberhalb gelegenen Gewässerabschnitten. Nähere Angaben zu den einzelnen Fließgewässern können Kapitel 3.4.3.1 entnommen werden. Defizite und Handlungsanforderungen Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbunds sind an den meisten Fließgewässer-Abschnitten im Plangebiet erforderlich. Nach den übergeordneten Zielvorgaben sind die Geestbäche besonders zu schützen und zu entwickeln, in den Naturräumen der Teufelsmoorniederung ist der Ökosystemtyp kleiner Fluss sogar vorrangig zu schützen und zu entwickeln. Die Handlungsanforderungen umfassen folgende Maßnahmen: • punktuelle Maßnahmen am Gewässer zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit (Beseitigung von Sohlabstürzen und Wehren, Einrichtung von Fischtreppen, Aufhebung von Verrohrungen u.ä.); • Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässerstruktur (Rückbau von Uferbefestigungen und Begradigungen, Einstellung oder Extensivierung von Unterhaltungsmaßnahmen u.ä.); • Aufwertung der Auenbereiche, insbesondere Einrichtung ungenutzter Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite, Entwicklung von ungenutzten Feuchtbiotopen oder extensiv genutztem Grünland in der Gewässeraue; • räumliche und zeitliche Ausdehnung der Überschwemmungen an Hamme und Beek. Hinweise zur Prioritätensetzung Unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielvorgaben sowie der spezifischen Situation im Stadtgebiet kommt folgenden Maßnahmen Priorität für die Umsetzung auf kommunaler Ebene zu: • Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und biologischen Durchgängigkeit sowie zur Aufwertung der Auenbereiche an der Drepte und ihren Zuflüssen: Priorität aufgrund der Einstufung als Hauptgewässer im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem; Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 245 • Maßnahmen in den Auenbereichen zur Verbesserung der Gewässergüte am nördlichsten Quellarm der Wienbeck und am Oberlauf des Scharmbecker Baches: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeiten dieser Gewässerabschnitte sowie des anschließenden Abschnitts der Wienbeck; • Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und biologischen Durchgängigkeit sowie zur Aufwertung der Auenbereiche an den Unterläufen von Scharmbecker Bach und Wienbeck: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeit der Quelltäler der Wienbeck; • Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und biologischen Durchgängigkeit sowie zur Aufwertung der Auenbereiche an den Oberläufen von Schönebecker Aue und Stubbener Graben: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeiten im weiteren Verlauf der Gewässer; • Maßnahmen zur Aufwertung der Auenbereiche des Mühlenbachs, insbesondere in den Abschnitten östlich der Bredbecker Fischteiche bis zur Teufelsmoorniederung; Priorität aufgrund des geringen Anteils an Grünverbindungen im Bereich des Geestrandes; • Maßnahmen zur Aufwertung der Auenbereiche der Hamme nördlich der Hammebrücke: Priorität aufgrund der Einstufung als potenzieller Fischotterlebensraum im Fischotterschutzprogramm; • Maßnahmen zur Aufwertung der Auenbereiche der Oberen Beek: Priorität aufgrund der übergeordneten Zielvorgaben und der besonderen Bedeutung der Beek im weiteren Verlauf als naturnahes Niederungsgewässer. Biotopverbund der Hochmoore, Übergangsmoore und Anmoorheiden Der Biotopverbund der Hochmoore, Übergangsmoore und Moorheiden ist in Karte 15 c dargestellt. aktuelle Situation der Kernflächen Die Kernflächen des Biotopverbunds nährstoffarmer, nasser Standorte liegen fast ausschließlich im Bereich der nördlichen Teufelsmoorniederung. Es handelt sich um die verbliebenen unkultivierten Hochmoorflächen von Niedersandhauser Moor, Pennigbütteler Moor, Ahrensfelder Moor, Torfkanal-Randmooren und Günnemoor. Diese Kernflächen sind überwiegend stärker entwässert und in Teilbereichen abgetorft (Handtorfstiche und industrielle Abtorfung). Neben großflächigen Moorbirkenwäldern (s.o.) finden sich weniger stark degenerierte, von Zwergsträuchern oder Pfeifengras dominierte Bereiche sowie kleinflächig regenerierendeTorfstichgewässer und naturnahe Hochmoorvegetation. Teilflächen, insbesondere in den Randbereichen, werden auch als Grünland genutzt. Im Günnemoor wird aktuell großflächig industrieller Torfabbau im Baggerverfahren betrieben. Randbereiche sind bereits wiedervernässt. Die Kernflächen im Teufelsmoor weisen Flächengrößen zwischen 90 und 270 ha auf. Auf der Geest erreichen nur zwei kleinere Moorgebiete an der nördlichen Stadtgebietsgrenze die Qualität von Kernflächen (jeweils ca. 15 ha). Es handelt sich um das Kiebitzmoor und um das Gebiet „Heide und Moor bei Haslah“. Auch hier ist nur kleinflächig Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 246 naturnahe Hochmoorvegetation erhalten, es herrschen Degenerationsstadien und Anmoorheiden vor. aktuelle Situation der Trittsteinbiotope Insbesondere für den Naturraum der Garlstedter Sandgeest sind Kleinstmoore (Hochmoore und Übergangsmoore) und Anmoorheiden typisch, die wertvolle Lebensräume und zugleich Trittsteinbiotope zwischen den größeren Hochmoorflächen darstellen. Durch Entwässerung und Nährstoffeinträge infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Umgebung sind diese Kleinstmoore jedoch weitgehend degeneriert. Da es sich naturgemäß um kleinflächige Standorte handelt, machen sich die störenden Randeinflüsse besonders stark bemerkbar. Eine Reihe von Kleinstmooren findet sich im nordwestlichen Teil der Langen Heide. Beidseits der Drepteniederung zwischen Garlstedt, Isehorn und Feldhof kommen mehrere Kleinsthochmoore und Anmoorheiden vor. Weitgehend isolierte Trittsteinbiotope finden sich in weiteren Teilen der Sandgeest. Mit dem nährstoffarmen Sumpf am Oberlauf des Scharmbecker Bachs ist ein Trittsteinbiotop auch am Geestrand lokalisiert. Der Naturraum der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest stellt ansonsten eine natürliche Barriere zwischen den Moorbiotopen der Teufelsmoorniederung und der Garlstedter Sandgeest dar. In der Teufelsmoorniederung sind keine Trittsteinbiotope ausgewiesen: Im Naturraum der Hamme-Hochmoore ist das Fehlen von Trittsteinbiotopen aufgrund der großflächigen und nah bei einander liegenden Kernflächen von untergeordneter Relevanz. In den Naturräumen Hammeniederung und Hammemarsch sind Hoch- und Übergangsmoore naturgemäß nicht verbreitet. Defizite und Handlungsanforderungen Defizite im Biotopverbund der nährstoffarmen nassen Standorte betreffen vorwiegend die Qualität der vorhandenen Kernflächen und Trittsteinbiotope, nur sekundär die Flächengröße und Vernetzung, da diese oftmals durch die natürlichen Standortbedingungen vorgegeben und begrenzt sind. Qualitative Beeinträchtigungen durch Entwässerung und Nährstoffeinträge sind allerdings für sämtliche Kernflächen – zumindest in größeren Teilbereichen – und Trittsteinbiotope anzunehmen. Zugleich sind diese Beeinträchtigungen i.d.R. nur schwer zu beheben. Ursachen sind u.a. ubiquitäre Nährstoffeinträge über die Luft, Nährstoffanreicherung als Folge der Torfzersetzung sowie bei den Trittsteinbiotopen die große Bedeutung von Randeinflüssen. Die ehemals zusammenhängenden Moorbiotope westlich der Beekniederung (Niedersandhauser, Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor) sind heute durch Verkehrs- und Siedlungsflächen sowie Grünland zerschnitten. Diese Zerschneidung ist nicht reversibel. Die natürliche Barrierewirkung der Oberen Beekniederung ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung verstärkt. Die Moorbiotope auf der Geest stellen naturgemäß eher inselartig verstreute Lebensräume dar, so dass Defizite in der Vernetzung nicht benannt werden. Gemäß den übergeordneten Zielvorgaben kommt dem Schutz und der Entwicklung von nährstoffarmen Riedern und Sümpfen sowie naturnahen Hochmooren in den Naturräumen Garlstedter Sandgeest und Hammemoore höchste Priorität zu. In der Sandgeest sind zudem Anmoorheiden vorrangig zu schützen, in den Hammemooren Moor- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 247 heidestadien wenig entwässerter Hochmooore. Weiterhin sind hier regenerierende Torfstichgebiete besonders zu schützen und zu entwickeln sowie pfeifengrasreiche Degenerationsstadien zu schützen. Die Handlungsanforderungen zur Optimierung des Biotopverbunds der nährstoffarmen nassen Standorte umfassen insbesonder folgende Maßnahmen: • Wiedervernässung: Rückhaltung des Niederschlagswassers durch Schließen von Entwässerungsgräben, im Einzelfall auch Entkusseln (Entfernen der Gehölze); • Schutz gegen Nährstoffeinträge: Anlage von Pufferbereichen, insbesondere von Gehölzflächen oder extensiv bewirtschafteten Dauergrünlandflächen; • Förderung natürlicher Regenerationsprozesse nach Abschluss des Torfabbaus im Günnemoor; • Verbesserung der Vernetzung der Kernflächen im Teufelsmoor durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Schaffung ungenutzter Feuchtbiotope in der Oberen Beekniederung. Hinweise zur Prioritätensetzung Auf kommunaler Ebene werden folgende Prioritäten für Maßnahmen gesetzt: • Einrichtung von Pufferflächen an den Kernflächen in der Garlstedter Sandgeest (Kiebitzmoor, Heide und Moor bei Haslah): Priorität, da dies die einzigen Kernflächen auf der Geest sind, die zudem infolge der geringen Flächengrößen stark durch Randeinflüsse gefährdet sind; • Einrichtung von Pufferflächen an den Kleinstmooren im Bereich der Langen Heide: Priorität aufgrund der landschaftsprägenden Häufung naturraumtypischer Kleinstmoore sowie der hohen Gefährdung durch die landwirtschaftliche Nutzung; • Einrichtung von Pufferflächen westlich von Niedersandhauser, Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor: Priorität als Pufferflächen gegenüber Nährstoffeinträgen und Beunruhigung durch Lage zwischen Kernflächen und Geestrand; • Förderung der Puffer- und Vernetzungsfunktion der Oberen Beekniederung. Biotopverbund der Heiden und Magerrasen Der Biotopverbund der Heiden und Magerrasen ist in Karte 15 d dargestellt. aktuelle Situation der Kernflächen Die Ökosystemtypen der Sandheiden und Magerrasen, die in historischer Zeit nutzungsbedingt große Bereiche der Garlstedter Sandgeest umfassten, sind heute nur noch mit einer Kernfläche im Stadtgebiet vertreten. Es handelt sich um den Truppenübungsplatz nordwestlich der Kaserne Garlstedt, auf dem infolge der militärischen Nutzung großflächige Sandheiden und Magerrasen erhalten sind. Allerdings ist eine Degeneration durch Vergrasung und Gehölzaufkommen festzustellen. aktuelle Situation der Trittstein- und Korridorbiotope Kleinflächige Reliktbestände von Heiden und Magerrasen finden sich im Nordwesten des Stadtgebietes noch in relativ hoher Dichte, während sie im Bereich der Langen Heide sowie zwischen Ohlenstedter Quellsee, Haslah und Bilohe weitgehend fehlen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 248 Im Naturraum der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest sind entsprechende Trittsteinbiotope auf einige kleinflächige Magerrasenvorkommen bei Myhle sowie einen Trockenbiotopkomplex südlich Scharmbeckstotel beschränkt. Diese Trittsteinbiotope sind jedoch zum Großteil durch Gehölzaufwuchs und Überalterung der Heide sowie durch Nährstoffeinträge aus intensiver landwirtschaftlicher Nutzung beeinträchtigt. Entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten fehlen Sandheiden und Magerrasen in der Teufelsmoorniederung. Geeignete Korridorbiotope stellen trockene Ruderalsäume entlang von Wegen, Feldrainen u.ä. dar. Über die Verbreitung dieser Lebensräume im Stadtgebiet liegen keine Kenntnisse vor. Aufgrund der teils stark isolierten Lage der Trittsteine, der Trennwirkung größerer Waldflächen sowie der in weiten Teilen der Geest intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist jedoch von einer schlechten Vernetzungssituation auszugehen. Defizite und Handlungsanforderungen Defizite bestehen sowohl bei der flächenmäßigen Ausstattung mit Sandheiden und Magerrasen – insbesondere im Bereich des Geestrandes – als auch hinsichtlich der Biotopqualitäten. Im Naturraum der Garlstedter Sandgeest zählen Sandheiden und Magerrasen gemäß den übergeordneten Zielvorgaben zu den vorrangig zu schützenden Ökosystemtypen. In der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest sind Magerrasen besonders zu schützen und zu entwickeln. Der Erhalt von Sandheiden ist i.d.R. nur mit einem hohen Pflegeaufwand möglich, da dieser Biotoptyp auf extensive Nutzungseinflüsse (beispielsweise Schafbeweidung) angewiesen ist, die in der Landwirtschaft nicht mehr zeitgemäß sind. Vergleichbare Nutzungseinflüsse finden auf Truppenübungsplätzen statt, so dass diese heute einen Verbreitungsschwerpunkt von Sandheiden bilden. Pflegemaßnahmen müssen schwerpunktmäßig die Sukzession gehölzbestimmter Biotoptypen verhindern und bei Sandheiden die Verjüngung der Vegetation bewirken. Geeignete Maßnahmen stellen Schafbeweidung, Mahd, Abplaggen, Brand, Entkusselung (Entfernung von Gehölzen) und Schaffung von Offenbodenbereichen dar. Durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen wird der Strukturreichtum der Magerbiotope ebenso gefördert wie durch eine zeitversetzte Durchführung auf verschiedenen Teilflächen im ein- bis mehrjährigen Turnus. Zur Sicherung und Optimierung des Biotopverbunds der Sandheiden und Magerrasen wird folgender Maßnahmenkatalog aufgestellt: • Sicherung und Aufwertung der großflächigen Sand- und Magerbiotope auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt durch entsprechende Pflegemaßnahmen, insbesondere bei Aufgabe der militärischen Nutzung; • qualitative Verbesserung der Trittsteinbiotope durch extensive Nutzung oder Pflegemaßnahmen; • Neuschaffung von Magerrasen, insbesondere durch Herstellung entsprechender Standorte im Rahmen der Nachnutzung von Sandabbauten (sowohl in der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest als auch in der Garlstedter Sandgeest); • Entwicklung von Korridorbiotopen durch extensive Unterhaltung trockener Saumbiotope. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 249 Hinweise zur Prioritätensetzung Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Biotopverbunds der Sandheiden und Magerrasen sind begrenzt. Schutz und Entwicklung des vorrangig zu sichernden Bereichs (Truppenübungsplatz Garlstedt) fallen infolge der Grundeigentumsverhältnisse sowie der Naturschutzbedürftigkeit nicht in den kommunalen Aufgabenbereich. Auch für die Regelung der Nachnutzung von Sandabbauten ist die Kommune nicht zuständig. Pflegemaßnahmen für die Trittsteinbiotope sind, auch aufgrund der Kleinflächigkeit und verstreuten Lage, nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren. Zudem befinden sich die entsprechenden Grundflächen oftmals nicht im Eigentum der Stadt. Möglichkeiten der Kommune bestehen im Wesentlichen darin, im Rahmen von Kompensationskonzepten die Neuanlage von Magerrasen vorzusehen. Hierfür bietet sich insbesondere die Ausnutzung ehemaliger Sandabbauten an, beispielsweise auf dem Schäferberg und südlich Scharmbeckstotel. Biotopverbund der Grünland- und Niedermoorbiotope Der Biotopverbund der Grünlandbiotope und Niedermoore (nährstoffreiche Rieder und Sümpfe) ist in Karte 15 e dargestellt. aktuelle Situation der Kernflächen Mit ca. 48 % weist das Stadtgebiet einen außerordentlich hohen Anteil an Grünland auf. Dabei ist diese Wirtschaftsform gleichermaßen auf der Geest und in der Teufelsmoorniederung verbreitet. Aufgrund von intensiven Nutzungseinflüssen ist die Lebensraumbedeutung der meisten Grünländereien allerdings stark eingeschränkt. Überdüngung, Entwässerung und Pestizidanwendung, frühe Mahd, Beweidung mit hohen Viehdichten, Umbruch mit Neueinsaat sowie die Umwandlung in Acker sind als häufigste Gefährdungsfaktoren zu nennen. Nährstoffreiche Rieder und Sümpfe sind i.d.R. kleinflächig in die Grünlandgebiete eingestreut und ebenfalls durch Nutzungseinflüsse beeinträchtigt. Als großflächig zusammenhängendes Grünlandgebiet erreichen Untere Hammeniederung, Beekniederung und Teilbereiche der angrenzenden Hochmoore KernflächenQualitäten. Sie umfassen ca 2.200 ha offener Grünländereien entlang der Hamme und der Beek. Einbezogen sind auch der einzige größere Niedermoorbereich des Stadtgebietes, das Breite Wasser, sowie kleinflächige Rieder und Sümpfe. Die Flächen weisen in weiten Teilen zwar ebenfalls deutliche Beeinträchtigungen durch intensive Landwirtschaft auf, sind zum Teil in den Wintermonaten jedoch noch regelmäßig überflutet. Dem Bereich kommt hierdurch eine herausragende Bedeutung für Brut- und Gastvögel zu. Im Rahmen des GR-Projektes (vgl. Kap. 5.1.1) sind in der Unteren Hammeniederung zudem umfangreiche Maßnahmen zur Nutzungsextensivierung und Renaturierung vorgesehen. Als weitere Kernflächen sind Grünländereien randlich von Günnemoor und dem Moor bei Niedersandhausen zu nennen. Für die Naturräume der Geest sind keine Kernflächen definiert, da die Grünland- und Niedermoorbiotope höherer Wertigkeit hier auf kleinere Restvorkommen beschränkt Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 250 sind. Großflächig zusammenhängende, nur extensiv bewirtschaftete Grünlandgebiete fehlen. aktuelle Situation der Trittstein- und Korridorbiotope Entsprechend den obigen Ausführungen ist im Naturraum der Geest noch eine recht gute Ausstattung mit Trittsteinbiotopen vorhanden, relativiert allerdings durch den insgesamt hohen Grünlandanteil und das Fehlen von Kernflächen. Die Trittsteine umfassen oftmals kleinräumig aneinandergrenzende Bestände von mesophilem und feuchtem bis nassem Grünland sowie Riedern und Sümpfen. Sie sind schwerpunktmäßig in den Niederungen der Geestbäche lokalisiert, teils auch am Fuß des Geestrandes (Scharmbeckstotel, Ruschkamp) oder in den traditionellen siedlungsnahen Wallheckengebieten (nördlich Wienbeckaue, Westerbeck, Bilohe). In der Teufelsmoorniederung wird auf die Darstellung einzelner Trittsteinbiotope verzichtet. Stattdessen werden Arrondierungsflächen abgegrenzt, die mit den Kernflächen das großräumig zusammenhängende, weitgehend offene Grünlandgebiet des Teufelsmoores bilden. Innerhalb dieser Arrondierungsflächen sind auch Trittsteinbiotope vorhanden. Geeignete Korridorbiotope stellen extensiv bewirtschaftete oder ungenutzte Säume entlang von Fließgewässern, Wegen und Feldrainen dar. Über die Situation entsprechender Strukturen im Stadtgebiet liegen keine umfassenden Kenntnisse vor. Defizite und Handlungsanforderungen Die Defizite im Biotopverbund der Grünland- und Niedermoorbiotope betreffen sowohl den geringen flächenmäßigen Anteil extensiv genutzter Grünlandflächen als auch die Qualität der vorhandenen Kernflächen und Trittsteinbiotope. Für die Teufelsmoorniederung werden auf übergeordneter Ebene Schutz und Entwicklung von nährstoffreichem und nährstoffarmem Feuchtgrünland als vorrangig eingestuft. Besonders schutz- und entwicklungsbedürftig sind weiterhin nährstoffreiche Rieder und Sümpfe. Im Naturraum Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest ist die Sicherung und Entwicklung nährstoffreichen Feuchtgrünlands vorrangig, nährstoffreiche Rieder und Sümpfe sind besonders schutz- und entwicklungsbedürftig. Im weiteren sind Heckengebiete schutzund entwicklungsbedürftig. Ähnliche Ziele werden für die Garlstedter Sandgeest definiert, wobei hier auch Schutz und Entwicklung nährstoffarmen Feuchtgrünlands vorrangig ist. Heckengebiete zählen hier nicht zu den Schwerpunktaufgaben. Hieraus leiten sich folgende Handlungsanforderungen ab: • Nutzungsextensivierung und gezieltes Überschwemmungsmanagement in den Niederungsbereichen von Hamme und Beek; • Nutzungsextensivierung auf den Grünlandflächen am Rand der Teufelsmoorniederung sowie südlich von Niedersandhauser Moor, Torfkanal-Randmoor und Günnemoor; • Rück-Umwandlung von Acker und Ansaatgrasland in Dauergrünland auf absoluten Grünlandstandorten; • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Niederungen der Geestbachtäler; Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 251 • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf sonstigen Feuchtstandorten sowie randlich kleinflächiger Feuchtgrünland- und Niedermoorbiotope; • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den siedlungsnahen Wallheckengebieten; • Aufwertung und Neuschaffung von ungenutzten oder extensiv unterhaltenen Säumen entlang von Gewässern, Wegen, Feldrainen u.ä. Hinweise zur Prioritätensetzung Auf kommunaler Ebene werden die Handlungsprioritäten im Bereich der Geest, insbesondere des Geestrandes gesetzt, da in der Teufelsmoorniederung im Rahmen des GR-Projektes bereits großflächig Maßnahmen zur Verbesserung von Grünland- und Sumpfbiotopen vorgesehen sind. Auch im Bereich der Geest sind die Handlungsmöglichkeiten der Kommune allerdings begrenzt, da Einflussnahmen auf die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung zumeist nur im Rahmen von Kompensationspool-Konzepten möglich sind. Aus diesem Grund werden nur wenige Prioritäten benannt. Weitere Prioritäten für die Schaffung extensiv genutzter Grünlandbiotope ergeben sich jedoch im Rahmen anderer Biotopverbundsysteme (s. vorstehende Abschnitte), insbesondere zur Schaffung von Pufferflächen. • Entwicklung von extensiv genutztem Grünland in den unbewaldeten Niederungsabschnitten des Mühlenbachs: Priorität als Grünverbindung im Bereich des stark zersiedelten Geestrandes; • Entwicklung von mesophilem Grünland in den Wallheckengebieten bei Westerbeck, Buschhausen und in der Bremer Schweiz – zumindest auf Teilflächen: Priorität aufgrund der geringen Repräsentanz entsprechender Grünlandtypen und aufgrund der Lage entlang des Geestrandes, zudem unter Berücksichtigung der kulturhistorischen Bedeutung; • Entwicklung von extensiv genutztem Grünland in der Umgebung des Scharmbeckstoteler Sees: Priorität durch die Lage am stark zersiedelten Geestrand. 5.2.2 Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen Die Anforderungen der Bauleitplanung an den Landschaftsplan haben mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) von 1998 und insbesondere durch § 1a (3) BauGB eine neue Qualität und Verbindlichkeit erreicht. Demnach wird erstmalig vorgeschrieben, dass schon auf der Ebene des Flächennutzungsplanes durch geeignete Darstellungen oder vertragliche Vereinbarungen der gemäß § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erforderliche Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt. Die sich in § 200a BauGB anzeigende Entkoppelung des räumlichen und funktionalen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Kompensation, „soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist“, erfordert eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichs-Konzeption. Mit dem Gutachten zum Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck57 und den Überlegungen zum großräumigen Kompensationskonzept Region Bremen/ 57 BIOS: Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck. April 2002 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 252 Niedersachsen58 liegen bereits Vorüberlegungen zu möglichen Schwerpunkträumen für Ausgleichsmaßnahmen vor. Die Inhalte werden nachfolgend kurz zusammengefasst: Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck Im Rahmen dieses Gutachtens wurden im Eigentum der Stadt befindliche Flächen hinsichtlich ihrer Eignung als Kompensationsflächen bewertet, wobei insbesondere das Entwicklungs- und Aufwertungspotenzial für Biotope und Fauna berücksichtigt wurde. Ausgehend von diesen, überwiegend verinselt gelegenen städtischen Flächen werden erste Überlegungen und fachliche Hinweise für Schwerpunkträume eines Kompensationsflächenpools entwickelt. Die vorgeschlagenen Schwerpunkträume sind in Tabelle 23 unter Angabe von Lage und Entwicklungszielen aufgeführt. Tabelle 23: Vorschläge „Schwerpunkträume für den Kompensationsflächenpool“ gemäß BIOS 2002 Schwerpunktraum Lage Entwicklungsziele Scharmbeckstoteler zwischen Lintel, reichstrukturierter Geestrand mit mageren Sandbiotopen und Geestrand Scharmbeckstotel Lebensraumbedeutung für wärmeliebende Arten, Vögel, und Buschhausen Lurche, Kriechtiere und Fledermäuse Osterholzer Geest- zwischen Kläranlage strukturreicher Hecken-Grünland-Komplex und naturnahe rand und Hafen Bachufer mit Lebensraumbedeutung für Vögel, Lurche, gewässer- und auentypische Lebensgemeinschaften Osterholzer Geest- zwischen Kreisstra- Feuchtgrünlandkomplex mit Lebensraumbedeutung für Wierand ße und Weyerdamm senvögel, Lurche und Heuschrecken Randbereiche der Geestrand zwischen strukturreiche, standortheimische Laubwälder Geestbachtäler von Wiste und WienbeWienbeck und ckaue Scharmbecker Bach Lange Heide zwischen L 135, Elm, nährstoffarme Kleingewässer und Moore, durch Bachauen K 46 und Bargten und Wälder vernetzt, Lebensraumbedeutung für Lurche Randbereiche Garl- zwischen Garlstedt, störungsarmer, weitgehend nutzungsfreier Wald-Heidestedter Heide Kaserne, Buggehorn Komplex mit Lebensraumbedeutung für Großvögel und und der Straße nach Waldfauna Vosloge Ohlenstedter Geest zwischen Bilohe, strukturreiche, halboffene Aue am Giehler Bach, RückzugsHohes Moor, Giehler und Wiederausbreitungsgebiet auen- und moortypischer Bach und Schaufleet Arten Großräumiges Kompensationskonzept Region Bremen/ Niedersachsen Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Bremen/ Niedersachsen wird derzeit ein großräumiges Kompensationskonzept erarbeitetet, um die in Bremen und Umgebung absehbaren Kompensationsflächenerfordernisse sichern und in einen naturschutzfachlich fundierten Gesamtzusammenhang stellen zu können. Zum derzeitigen Bearbeitungsstand sind naturschutzfachlich geeignete Suchräume (Zielrichtung Kompensation) abgegrenzt und entsprechende Entwicklungsziele definiert. Eine Konkretisierung dieser Räume und die Abstimmung mit den Kommunen steht noch aus. Unklarheit besteht derzeit noch über die angestrebte Organisation und 58 GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH: Grossräumiges Kompensationskonzept Region Bremen/ Niedersachsen. Arbeitsstand Januar 2004 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 253 Verwaltung des Flächenpools, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine Integration in kommunale Flächenpools angestrebt ist. Die derzeit konzipierten Suchräume sind nachfolgend unter Angabe des Entwicklungsziels tabellarisch aufgelistet. Tabelle 24: Vorschläge für Suchräume mit der Zielrichtung Kompensation gemäß GfL Suchraum Entwicklungsziele Drepte und Garlstedter Aue Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen Schönebecker Aue und Stoteler Graben Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen Quellgebiet der Wienbeck Entwicklung der Quellbereiche der Fließgewässer Niederungsbereich östlich Bilohe Entwicklung der Quellbereiche der Fließgewässer Wallheckengebiet Bremer Schweiz Entwicklung von Wallheckengebieten Elenbruch und Giehler Bach-Niederung Entwicklung von Wallheckengebieten Obere Beekniederung Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen Obere Hamme Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen Randbereiche des Niedersandhauser Moores Entwicklung von Moorbereichen Heimelberg und Umgebung Entwicklung von Lebensräumen auf feuchten und trockenen, nährstoffarmen Standorten Hochplateau der Langen Heide Entwicklung von Wäldern Im Rahmen des Landschaftsplans werden nachfolgend Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen definiert. Diese stellen z.T. Konkretisierungen oder Weiterentwicklungen der vorbenannten Konzepte dar. Teilweise führen das Zielkonzept des Landschaftsplans (vgl. Kap. 4), die im Rahmen des kommunalen Biotopverbundsystems benannten Handlungsprioritäten (vgl. Kap. 5.2.1) sowie weitere kommunale Rahmenbedingungen jedoch zu abweichenden Schwerpunkträumen. Eine besondere Eignung als Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen weisen die Flächen auf, denen im Zielkonzept die Zielkategorie Entwicklung und Wiederherstellung zugewiesen wurde. Prinzipiell können auch Flächen mit den Zielkategorien Sicherung und Verbesserung sowie umweltverträgliche Nutzung, im Einzelfall sogar Teilflächen der Bereiche zur Sicherung, für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Größere Bereiche mit hohem Aufwertungspotenzial, in denen Maßnahmenkomplexe zur Erreichung der kommunalen naturschutzfachlichen Zielsetzungen sinnvoll konzentriert werden können, sind allerdings i.d.R. auf die Bereiche zur Entwicklung und Wiederherstellung beschränkt. Die Auswahl der Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • naturräumliche Zuordnung: Auch wenn der direkte räumliche Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleichsfläche im Rahmen der Bauleitplanung nicht mehr gesetzlich gefordert ist, wird weiterhin das Ziel verfolgt, Kompensationsmaßnahmen im selben Naturraum wie die Eingriffe umzusetzen. Hierdurch wird es erleichtert, einen funktionalen Bezug zu wahren (d.h. ähnliche Werte wiederherzustellen, wie zerstört/ beeinträchtigt werden). Zudem wird hiermit dem flächendeckenden Ansatz des Naturschutzes entsprochen und einer Segregation von Siedlungs- und Naturschutzflächen entgegengewirkt. Da die zukünftig zu erwartenden Eingriffe insbesondere entlang des Geestrandes (Naturraum Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest) lokalisiert sind (vgl. Kap. 5.2.3), sind in diesem Bereich schwerpunktmäßig Ausgleichsflächen erforderlich. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 254 • Maßnahmenprioritäten des kommunalen Biotopverbundsystems: Da insbesondere aufgrund der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Finanzmittel nur in begrenztem Umfang Maßnahmen zur Erreichung des naturschutzfachlichen Zielkonzeptes umgesetzt werden können, ist eine Fokussierung auf besonders wichtige Bereiche erforderlich. Hinweise hierzu bieten die in Kapitel 5.2.1 benannten kommunalen Maßnahmenprioritäten. Für dieses Auswahlkriterium ist weiterhin entscheidend, dass die Lenkung von Kompensationsmaßnahmen oftmals die aussichtsreichste Möglichkeit der Kommune darstellt, auf die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung steuernd einzuwirken. • schutzgutübergreifender Ansatz: Da bei Eingriffen in Natur und Landschaft i.d.R. mehrere oder alle Schutzgüter beeinträchtigt werden und entsprechend bei der Konzeption der Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen, werden bevorzugt solche Räume und Maßnahmen berücksichtigt, die eine Aufwertung für mehrere Schutzgüter (funktionale Mehrfachkompensation) ermöglichen. • Aufwertungspotenzial: Es werden schwerpunktmäßig Maßnahmen definiert, die sich flächig umsetzen lassen. Nach dem in Osterholz-Scharmbeck angewandten Modell zur Kompensationsbilanzierung (Biotopwertverfahren) weisen insbesondere solche Maßnahmen ein hohes Aufwertungspotenzial auf. Hingegen können punktuelle bzw. kleinflächige Maßnahmen i.d.R. nur mit einem geringen Aufwertungspotenzial in die Bilanzierung eingestellt werden, auch wenn sie oftmals aufwendig (und damit teuer) in der Umsetzung sind. • Standort- und Maßnahmenvielfalt: Durch verschiedene Eingriffe werden i.d.R. unterschiedliche Ökosystemtypen beeinträchtigt. Um diesem Umstand auch bei der Wahl der Ausgleichsmaßnahmen gerecht werden zu können, werden die Suchräume so gewählt, dass – unter Berücksichtigung der naturräumlichen Eigenarten – verschiedenartige Entwicklungsziele verwirklicht werden können. Die Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen sind in Karte 16 dargestellt und in Tabelle 25 näher beschrieben. Hier werden auch Entwicklungsziele und potenzielle Maßnahmen benannt sowie Abweichungen von den bestehenden Konzepten begründet. Die Schwerpunkträume sind zur Übernahme in die Flächennutzungsplanung geeignet und dienen entsprechend der Vorbereitung der Bauleitplanung (vgl. Kap. 5.2.3). Anzustreben ist eine Darstellung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB. Hierfür ist zunächst eine Abwägung der naturschutzfachlichen Zielsetzung mit ggf. entgegenstehenden Belangen anderer Raumnutzungen erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Konzeption der Suchräume eine räumliche Steuerung und Bündelung von Ausgleichsmaßnahmen beabsichtigt wird. Mit einer entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan ist jedoch keine Ausschlusswirkung verbunden, Ausgleichsmaßnahmen können prinzipiell auch außerhalb dieser Schwerpunkträume umgesetzt werden. Ebensowenig wird mit einer Darstellung im Flächennutzungsplan eine flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen im gesamten Suchraum vorbereitet. Die Suchräume schließen i.d.R. Grundflächen ein, die infolge bestehender Wertigkeiten, entgegenstehender Nutzungsinteressen, Eigentumsverhältnissen etc. als Ausgleichsflächen nicht geeignet oder nicht verfügbar sind. Dies steht den Aufwertungsmöglichkeiten des gesamten Suchraumes jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 255 Tabelle 25: Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen Nr. NaturBezeichnung raum Größe [ha] aktuelle Situation Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge K1 Mühlenbach 3.2 52 Tal des weitgehend bis stark ausgebauten Mühlenbachs zwischen den Gehölzbeständen von Bredbeck und der Teufelsmoorniederung, überwiegend Acker- und Intensivgrünlandnutzung, teils auf erosionsgefährdeten Böden, teils auf absoluten Grünlandstandorten, im östlichen Teil weitgehend gehölzfrei, von Bahn und B 74 gequert, angrenzend teils störende Siedlungsränder K2 Geestrand bei Wiste 3.2 44 von Ackerflächen dominierter Ab- gehölzreiche Geestlandschaft mit vorherrschnitt an der Geestkante, geringer schender Dauergrünlandnutzung Anteil gliedernder Gehölze, Böden • Anlage von Feldhecken und Feldgehölzen/ überwiegend erosionsgefährdet bei kleinen Wäldchen aus standortgerechten zugleich deutlich bewegtem Relief Laubgehölzen sowie Streuobstwiesen strukturreiches Bachtal mit typischen Lebens- Priorität im Rahmen des kommunalen gemeinschaften und besonderer Bedeutung als Biotopverbunds der Fließgewässer und der den Geestrand gliedernde Grünverbindung Grünlandbiotope hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere • Renaturierung Mühlenbach für die Schutzgüter Arten und Lebensge• Umwandlung von Acker in Dauergrünland meinschaften, Landschaftsbild (im Ostteil), • Extensivierung der Grünlandnutzung Boden, Oberflächengewässer und Klima/ • Anlage von standortgerechten Baumrei- Luft (Immissionsschutzfunktion) hen, Feldhecken und Feldgehölzen • K3 Geestrand bei Westerbeck 3.2 83 Bemerkungen Priorität im kommunalen Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild (FernwirUmwandlung von Acker- in Dauergrünland- kung durch Lage an der Geestkante) und Boden flächen • ggf. Anlage kleinflächiger Magerbiotope auf geeigneten Standorten • Extensivierung der Grünlandnutzung Agrarflur mit großen Ackerschlägen eng durch Hecken und Feldgehölze gegliederte und teils noch durch Wallhecken ge- Kulturlandschaft gliederten Grünlandflächen • Ergänzung der bestehenden Wallheckenim Süden von B 74 begrenzt netzes • Neuschaffung von naturnahen Feldgehölzen/ kleinen Wäldchen, Erweiterung der angrenzend vorhandenen Bestände bei Kattenhorn • Entwicklung von feuchten Senken in extensiv genutzten Grünlandflächen Priorität im kommunalen Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope (vgl. auch NABU-Konzept zur Waldvermehrung) hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Klima/ Luft (Immissionsschutz) Konkretisierung und Ergänzung eines Schwerpunktraumes der BIOS unter Berücksichtigung der Waldvernetzung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. NaturBezeichnung raum Größe [ha] aktuelle Situation Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge 256 Bemerkungen K4 Umgebung Oberlauf des Scharmbecker Bachs (2 Teilbereiche) 3.2 35 gehölzarme Landwirtschaftsflächen mit intensiver Acker- und Grünlandnutzung, Gefahr der Nährstoffeinträge in die angrenzenden Quelltäler des Scharmbecker Bachs (u.a. aufgrund erosionsgefährdeter Böden) naturnahe Laubwaldbestände und durch He- Priorität im kommunalen Biotopverbund ckenstrukturen gegliedertes, extensives Grün- der Wälder und gehölzreichen Biotope land (vgl. auch NABU-Konzept zur Waldver• Entwicklung von standortgerechten Laub- mehrung) sowie als Pufferbereich für den Scharmbecker Bach wäldern randlich des Bachtals • Extensivierung der landwirtschaftlichen hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und LebensgeNutzung meinschaften, Landschaftsbild und Boden • Anlage von Feldhecken (Erosionsschutz) Konkretisierung eines Schwerpunktraumes der BIOS unter Berücksichtigung bestehender hoher Wertigkeiten und beeinträchtigender randlicher Nutzungen einzelne Flächen wurden kürzlich vom NABU erworben, so dass eine Aufwertung zu erwarten ist K5 Umgebung Quelltäler der Wienbeck (4 Teilbereiche) 3.2 67 intensiv genutzte und nahezu gehölzfreie Landwirtschaftsflächen mit hohem Ackeranteil randlich der Quelltäler der Wienbeck teils erosionsgefährdete Böden naturnahe Laubwaldbestände und durch He- Priorität im kommunalen Biotopverbund ckenstrukturen gegliedertes, extensiv genutztes der Wälder und gehölzreichen Biotope Grünland (vgl. auch NABU-Konzept zur Waldver• Entwicklung von standortgerechten Laub- mehrung) sowie als Pufferbereich für die wäldern als Erweiterung der angrenzenden Quelltäler der Wienbeck Bestände in den Quelltälern der Wienbeck hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere • Umwandlung von Acker in extensiv genutz- für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Boden tes Dauergrünland (Erosionsschutz) • Anlage von Feld- und Wallhecken Konkretisierung der Vorschläge von BIOS und GfL unter Berücksichtigung der inzwischen erfolgten NSG-Ausweisung K6 Geestrand bei Scharmbeckstotel 3.2 49 weitgehend ackerbaulich genutzte Flächen mit einzelnen Gehölzstrukturen, hohe Standortvielfalt (im Ostteil kleinflächiger Feuchtbiotopkomplex, angrenzend trockene Kuppe) (derzeit noch) von verkehrsreicher B 74 zerschnitten, teils störende Sied- das Siedlungsband am Geestrand unterbrechende Grünverbindung mit hoher Vielfalt durch Nebeneinander von feuchten sowie trockenen, südexponierten, naturnahen Lebensräumen und extensiv genutzten, ortsrandtypischen Landwirtschaftsflächen • besondere Bedeutung zur Ergänzung des kommunalen Biotopverbunds der Heiden und Magerrasen hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Boden Entwicklung von Pufferbiotopen um den Abwandlung eines Schwerpunktraumes Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. NaturBezeichnung raum Größe Entwicklungsziele [ha] aktuelle Situation und Maßnahmenvorschläge lungsränder von Scharmbeckstotel Feuchtbiotopkomplex mit extensiver Grünund Ritterhude landnutzung oder Zulassen freier Sukzession sehr hohe Erosionsgefahr • Anlage von Streuobstwiesen in Siedlungsrandlage • Neuschaffung von naturnahen Feldhecken und Feldgehölze • Neuschaffung von kleinflächigen Trockenbiotopen und ungenutzten trockenen Ruderalsäumen auf geeigneten Standorten (insbesondere Böschungen) 257 Bemerkungen der BIOS, im Osten erweitert in Hinblick auf die zu erwartende Minderung der Zerschneidungswirkung der B 74 bei Realisierung der Ortsumgehung Ritterhude K7 Wallheckengebiet Bargten 4.3 67 Grünland- und Ackerflächen mit eini- reich durch Wallhecken gekammertes, teils Priorität im kommunalen Biotopverbund gen Wallhecken-Relikten und Baum- extensiv genutztes Dauergrünland der Grünlandbiotope reihen am Rande der Siedlungsflächen • Wiederherstellung von Wallhecken an hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere von Bargten und Buschhausen für die Schutzgüter Arten und Lebensgehistorischen Standorten meinschaften sowie Landschaftsbild • Umwandlung von Acker in Dauergrünland Konkretisierung eines Schwerpunktraumes • Extensivierung der Grünlandnutzung der BIOS (Teilbereich der Langen Heide) unter Berücksichtigung bestehender und historischer Nutzungsstrukturen K8 Lange Heide 4.3 298 intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen auf dem Hochplateau der Langen Heide, eingestreut sind einige Kleinstmoore, Nadelholzparzellen sowie die naturfernen Quellarme von Schönebecker Aue und Radenbach vergleichsweise geringe Zerschneidung durch Siedlungs- und Verkehrsflächen von gehölzgesäumten Quelläufen der Geestbäche und Kleinsthochmooren durchsetzte, ansonsten weitgehend offene Kulturlandschaft mit besonderer Bedeutung für Lebensgemeinschaften nährstoffarmer Gewässer- und Moorlebensräume • Entwicklung von ungenutzten oder nur extensiv als Grünland bewirtschafteten Pufferflächen randlich der Kleinstmoore • Herstellung von naturnahen Kleingewässern und sumpfigen Senken einschließlich ausreichender Pufferzonen, insbesondere in räumlichem Zusammenhang mit den Quellläufen der Geestbäche besondere Bedeutung im kommunalen Biotopverbundsystem für die Pufferung und Vernetzung von Kleinstmooren sowie die Vernetzung von Waldbiotopen hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer räumliche Eingrenzung und inhaltliche Weiterentwicklung der Vorschläge von BIOS und GfL unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung des kommunalen Biotopverbundsystems, teils Abweichung von der Zielstellung Waldentwicklung der GfL aufgrund der landschaftsprägenden Offen- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. NaturBezeichnung raum Größe [ha] aktuelle Situation 258 Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge • Bemerkungen Entwicklung von kleinflächigen Feuchtwäl- heit des Hochplateaus der Langen Heide dern entlang der Quellläufe der Geestbäche • Anlage ungenutzter oder extensiv genutzter Säume, vorzugsweise entlang von Baumreihen • Extensivierung weiterer Grünlandflächen K9 Oberlauf Drepte der 4.3 28 begradigter Quelllauf der Drepte mit naturnaher Geestbach mit angrenzenden besondere Bedeutung aufgrund der Stelrandlichen Acker- und Grünlandflä- Feuchtbiotopen lung der Drepte im Niedersächsischen chen Fließgewässerschutzsystem • Entwicklung von naturnahem Feuchtwald hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere • Anlage von feuchten Senken für die Schutzgüter Arten und Lebensge• Maßnahmen zur Renaturierung der Ge- meinschaften sowie Oberflächengewässer wässerstruktur Konkretisierung eines Vorschlags der GfL • Entwicklung von extensiv genutztem Grün- unter Berücksichtigung der örtlichen Geland gebenheiten K 10 Drepte nördlich der K 46 4.4 19 stark veränderter Abschnitt der Drepte weitgehend offenes Bachtal mit naturnahem in deutlich eingeschnittenem Bachtal Gewässerlauf nördlich der K 46, angrenzend Grün- • Anlage von feuchten Senken nahe der land und Acker auf erosionsgefährdeDrepte ten Böden • Entwicklung von extensiv genutztem Grünland feuchter und frischer Standorte • • K 11 Drepteniederung am Weißen Berg 4.4 85 überwiegend als Grünland genutzte Niederung der stark veränderten Drepte und einzelner Zuflüsse, einige naturnahe Feldgehölze, im nordöstlichen Teil einige Wallhecken, am Weißen Berg Kleinstmoor besondere Bedeutung aufgrund der Stellung der Drepte im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden und Oberflächengewässer Maßnahmen zur Renaturierung der GeKonkretisierung eines Vorschlags der GfL wässerstruktur unter Berücksichtigung der örtlichen GeAUfwertung der randlich gelegenen Callu- gebenheiten na-Heide Gewässerniederung mit extensiver Grünland- besondere Bedeutung aufgrund der Stelnutzung und hohem Gehölzanteil sowie natur- lung der Drepte im Niedersächsischen nahem Geestbach Fließgewässerschutzsystem • Extensivierung der Grünlandnutzung, Bedeutung im kommunalen Biotopverbund schwerpunktmäßig entlang der Gewässer der Kleinstmoore und als Pufferbereich für das Kleinstmoor hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere am Weißen Berg für die Schutzgüter Arten und Lebensge- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. NaturBezeichnung raum Größe [ha] aktuelle Situation Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge • Aufwertung und Ergänzung des bestehenden Wallheckennetzes • Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässerstruktur an der Drepte einschließlich der Entwicklung gewässerbegleitender Gehölzreihen 259 Bemerkungen meinschaften, Boden, Oberflächengewässer und Landschaftsbild Konkretisierung eines Vorschlags der GfL unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten K 12 Drepteniederung am Golfplatz 4.4 18 an der Stadtgebietsgrenze gelegener Abschnitt der Drepteniederung mit Grünland- und Ackernutzung, Nadelgehölzen und dem Mündungsbereich der Garlstedter Aue Drepte im westlichen Teil mit naturnaher Struktur, im östlichen Teil mit deutlich veränderter Struktur (Wehr bei Brockmannsmühlen) gehölzreiche Niederungslandschaft mit funktio- besondere Bedeutung aufgrund der Stelnalem Bezug zum Gewässer lung der Drepte im Niedersächsischen • Entwicklung von standortgerechten Fließgewässerschutzsystem hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere Feuchtwäldern für die Schutzgüter Arten und Lebensge• Anlage von feuchten Senken meinschaften, Boden und Oberflächenge• Entwicklung von extensiv genutztem Dau- wässer (vor allem Pufferfunktion gegen ergrünland Nährstoffeinträge) • Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung Konkretisierung eines Vorschlags der GfL unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten K 13 Umgebung Haslah 4.4 184 überwiegend intensiv genutzte, strukturarme Landwirtschaftsflächen sowie mehrere Waldbereiche zwischen dem Quelllauf der Schaufleet und zwei Moorbereichen (Kiebitzmoor, Moor bei Haslah), einzelne Stillgewässer waldreiche Kulturlandschaft mit extensiver Dauergrünland-Nutzung sowie eingestreuten Sumpfbereichen und naturnahen Stillgewässern K 14 Unterlauf Scharmbecker Bach 6.2, 7.1 117 • Entwicklung von extensiv genutztem Dauergrünland unterschiedlicher Standorte, mit besonderer Priorität randlich der Moore und der Schaufleet • Anlage von naturnahen Stillgewässern und sumpfigen Senken • Anpflanzung von Wallhecken, Feldhecken und Feldgehölzen • Umwandlung von Nadelforst in naturnahen Laubwald Priorität im kommunalen Biotopverbund als Pufferbereich für die letzten größeren Moorflächen auf der Geest sowie zur Vernetzung gehölzreicher Biotope weiterhin Bedeutung als Pufferbereich für die Schaufleet hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Landschaftsbild Acker sowie intensiv genutzte Grün- strukturreicher Übergangsbereich vom besie- landesweite Priorität als Flächen des Grünlandflächen mit gliedernden Feldhe- delten Geestrand zur unbesiedelten Hamme- landschutzprogramms cken beidseits des naturfernen Unter- niederung einschließlich eines naturnahen besondere Bedeutung als Vernetzungs- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Nr. NaturBezeichnung raum Größe [ha] aktuelle Situation laufs des Scharmbecker Bachs im Nordwesten teils störender Siedlungsrand der Kernstadt besondere Bedeutung für Brut- und Gastvögel südlich grenzt das GR-Gebiet Untere Hammeniederung an Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge Feuchtbiotopkomplexes • Entwicklung von Extensivgrünland durch Ackerumwandlung und Nutzungsextensivierung • Anlage von Wallhecken und Feldgehölzen, insbesondere entlang des Siedlungsrandes • Entwicklung von Feuchtgehölzen, sumpfigen Senken und Sukzessionsflächen entlang des Scharmbecker Bachs • strukturelle Renaturierung des Scharmbecker Bachs 260 Bemerkungen struktur im Biotopverbund der Fließgewässer, insbesondere zur Einbindung der Wienbeck hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Landschaftsbild weitgehend identisch mit Vorschlag der BIOS Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 261 In der nachfolgenden Tabelle finden sich Hinweise zu den Bereichen, die in den vorliegenden Konzepten der BIOS und der GfL benannt, im Rahmen des Landschaftsplans jedoch nicht als Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt sind. Tabelle 26: Hinweise zu nicht übernommenen Schwerpunkträumen/ Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen Gebietsvorschlag Begründung der Abweichung Vorschläge der BIOS Scharmbeckstoteler Geestrand Rückstellung der Bereiche östlich der Bahntrasse und in der Umgebung des Scharmbeckstoteler Sees: • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der auf Teilflächen bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten • der Raum wird durch die geplante Ortsumgehung der B 74 zerschnitten, so dass zukünftige Störeinflüsse das Aufwertungspotenzial begrenzen, zugleich sind im Rahmen dieser Planung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in diesem Bereich umzusetzen Geest- • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten Garl- • Waldumwandlungen eignen sich nur begrenzt als Kompensationsmaßnahmen • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten • geringer Kompensationsflächenbedarf im Naturraum der Garlstedter Sandgeest (Prioritätensetzung für Lange Heide) • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten • geringer Kompensationsflächenbedarf im Naturraum der Garlstedter Sandgeest (Prioritätsetzung für Lange Heide) • aufgrund der bedingt naturnahen Struktur der Garlstedter Aue und des Erreichens der Gewässergüteklasse II in einem längeren Abschnitt vor Einmündung in die Drepte lässt sich aus dem Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem (Nebengewässer der Drepte) keine Maßnahmenpriorität ableiten Schönebecker Aue • und Stoteler Graben größere Abschnitte der Fließgewässer und ihrer Auen sind bereits hochwertig, so dass das Aufwertungspotenzial eingeschränkt ist • es handelt sich nicht um den Quellbereich des Giehler Bachs, so dass das Entwicklungsziel nicht mit dem Zielkonzept des Landschaftsplans übereinstimmt • weiterhin eingeschränktes Aufwertungspotenzial, da es sich um eine bereits recht hochwertige Gewässeraue handelt • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten Elenbruch und Gieh- • ler Bach-Niederung eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten Obere Beekniederung • bereits als EU-Vogelschutzgebiet geschützt Osterholzer rand Randbereiche stedter Heide Ohlenstedter Geest Vorschläge der GfL Garlstedter Aue Niederungsbereich östlich Bilohe Wallheckengebiet Bremer Schweiz Obere Hamme • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten • geringer Kompensationsflächenbedarf in der Teufelsmoorniederung • bereits als EU-Vogelschutzgebiet geschützt • eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen höheren Wertigkeiten • geringer Kompensationsflächenbedarf in der Teufelsmoorniederung Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Gebietsvorschlag 262 Begründung der Abweichung Randbereiche des • Niedersandhauser Moores aufgrund des geringen Kompensationsflächenbedarfs in der Teufelsmoorniederung zurückgestellt (Prioritätensetzung Unterlauf Scharmbecker Bach) Heimelberg und Um- • gebung eingeschränktes Aufwertungspotenzial des NSG-würdigen Bereichs 5.2.3 Hinweise zur Bauleitplanung Die Vorbereitung der kommunalen Bauleitplanung ist gemäß § 6 NNatG eine zentrale Aufgabe des Landschaftsplans. In diesem Zusammenhang stellen die in Kap. 3 dargestellten Wertigkeiten und Funktionen von Natur und Landschaft sowie das in Kap. 4 beschriebene naturschutzfachliche Zielkonzept flächendeckende Abwägungsgrundlagen für das Stadtgebiet dar. Als weitere Inhalte sind die in Kap. 5.2.2 naturschutzfachlich hergeleiteten Suchräume für Ausgleichsmaßnahmen – nach Abwägung mit ggf. entgegenstehenden Belangen – zur Integration in die Bauleitplanung geeignet. Die Stadt Osterholz-Scharmbeck bereitet derzeit eine grundlegende Änderung des Flächennutzungsplans vor. Dies beinhaltet eine flächendeckende Revision der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und sonstigen Bodennutzungen. Möglichkeiten zur Verwirklichung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen in diesem Zusammenhang vor allem durch folgende Beiträge des Landschaftsplans: • Anregung der Rücknahme von rechtskräftigen FNP-Darstellungen, deren Realisierung bisher nicht erfolgt ist bzw. die bislang nicht durch rechtskräftige Bebauungspläne konkretisiert wurden und die zugleich ein hohes Konfliktpotenzial mit den Belangen von Natur und Landschaft aufweisen; • Vorbereitung der Eingriffsregelung für die Bauleitplanung, insbesondere unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffsfolgen; • Hinweise zur Steuerung des Abbaus von Rohstoffvorkommen im Stadtgebiet. Diese Inhalte werden nachfolgend konkretisiert. 5.2.3.1 Hinweise zur Rücknahme von FNP-Darstellungen Nachfolgend wird auf ausgewählte Flächen eingegangen, für die bereits rechtsgültige Flächennutzungsplandarstellungen bestehen, die jedoch noch nicht realisiert oder auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) konkretisiert wurden. Es werden nur solche Bereiche aufgeführt, für die aus Sicht von Naturschutz und Land- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 263 schaftspflege eine Rücknahme besonders wünschenswert ist. Kleinflächige Siedlungsarrondierungen bleiben ebenso unberücksichtigt wie konfliktarme Bereiche59. In Tabelle 27 sind die Hinweise zur Rücknahme von FNP-Darstellungen zusammengefasst. In der Panungs- und Entwicklungskarte (Karte 16) sind die Bereiche entsprechend gekennzeichnet. Tabelle 27: Hinweise zur Rücknahme von Flächennutzungsplan-Darstellungen Lage planungsrechtliche Situa- Konfliktpotenziale tion nördlich Ritterhude ca. 11 ha Gewerbliche Bau- • fläche im FNP dargestellt deutliche Einengung eines der letzten größeren unbesiedelten Bereiche auf dem Geestrand (Freiraumachse) • im Ostteil Beeinträchtigung eines Feuchtbiotopkomplexes von teils landesweiter Bedeutung für den Naturschutz, zugleich Konflikte mit dem Biotopschutz gemäß § 28 a/ b NNatG • großflächige Versiegelung von Böden mit hohem Lebensraumpotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften nährstoffarmer Sandstandorte • Beeinträchtigung eines als Naturdenkmal schutzbedürftigen geologischen Aufschlusses • großflächige Versiegelung in Bereich mit hoher Grundwasserneubildung • weitere Ausdehnung eines das Landschaftsbild stark beeinträchtigenden Siedlungsrandes ca.44 ha Gewerbliche Bau- • fläche im FNP dargestellt Beeinträchtigungen eines EU-Vogelschutzgebietes mit internationaler Bedeutung für Brutvögel und Bedeutung für Gastvögel • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Ausdehnung eines störenden Siedlungsrandes, zugleich Lage innerhalb eines LSG-würdigen Bereichs und randlich innerhalb des bestehenden LSG Hammewiesen • Beeinträchtigungen eines Bereichs mit besonderer Bedeutung für die Erholungsvorsorge (Radweg Grüner Ring, Radrundweg Kernstadt, Blickbeziehungen in die Hammeniederung, siedlungsnaher Freiraum) • Konflikte mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG • teilweise Versiegelung von Böden mit besonderer Bedeutung als Feuchtlebensraum und als Stoffspeicher, kleinflächig Versiegelung von Böden mit hohem Lebensraumpotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften nährstoffarmer Sandstandorte • teilweise Versiegelung in Bereichen mit hoher Grundwasserneubildung südlich Kernstadt 59 Dies bedeutet allerdings nicht, dass in den nicht berücksichtigten Bereichen bei Realisierung keine Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, die entsprechend auch den Anforderungen der Eingriffsregelung bezüglich Vermeidung, Minimierung und Ausgleich unterliegen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Lage 264 planungsrechtliche Situa- Konfliktpotenziale tion Westerb- ca. 7 ha Gemischte Bauflä- • che im FNP dargestellt Verlust von Strukturen mit Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, zugleich Konflikte mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG • Beeinträchtigung eines Bereichs mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung (Radrundweg Kernstadt) • Versiegelungen in einem Bereich mit hoher Grundwasserneubildung Scharmbeckstotel - ca 13 ha Grünfläche mit • Settenbeck Zweckbestimmung Friedhof im FNP dargestellt räumliche Nähe zu Quelltälern der Wienbeck, Beeinträchtigungen der Arten und Lebensgemeinschaften in diesem Bereich nicht auszuschließen • Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Schadstoffe zu erwarten, da das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung durch Bodenabbau weitgehend reduziert ist • weitere Verdichtung von Siedlungsstrukturen entlang des Geestrandes • Verlust einer innerörtlichen Grünfläche mit besonderen Funktionen und Potenzialen als Freiraum (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang) • Versiegelungen in einem Bereich mit hoher Grundwasserneubildung • angrenzend liegt Bereich mit landesweiter Bedeutung für die Flora • räumliche Nähe zu einem Gebiet mit nationaler Bedeutung für Brutvögel, Beeinträchtigungen der Vogelfauna sind nicht auszuschließen • Beeinträchtigung eines Bereichs mit besonderer Erholungseignung (Radwegeverbindung des Grünen Rings und Radrundweg Kernstadt), Einengung von Sichtbeziehungen in die Teufelsmoorniederung • in Teilbereich Verlust von Böden mit besonderer Bedeutung als Feuchtlebensraum und als seltener Boden • Versiegelungen in einem Bereich mittlerer bis hoher Grundwasserneubildung • Beeinträchtigung eines LSG-würdigen Bereichs • Verlust einer innerörtlichen Grünfläche mit Bedeutung für das Ortsbild • Beeinträchtigung eines Bereichs mit Bedeutung für die Erholungseignung (Radweg) • Versiegelungen in einem Bereich mittlerer bis hoher Grundwasserneubildung • Verlust eines als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftigen Grünzuges westlich eck Kernstadt – Steffens ca. 5,4 ha Wohnbaufläche Eichhof Pennigbüttel - Neu- ca. 3,8 ha Wohnbaufläche endamm Scharmbeckstotel – ca. 1,8 ha Wohnbaufläche Buchtstraße Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 5.2.3.2 265 Vorbereitung der Eingriffsregelung für geplante Siedlungsentwicklungen Im Landschaftsrahmenplan werden kreisweite naturschutzfachliche Zielvorgaben für die Siedlungsentwicklung benannt. Diese umfassen im Wesentlichen die Beschränkung von Siedlungserweiterungen (mit Ausnahme des Eigenbedarfs) auf die Zentralen Orte sowie den Schutz des Geestrandes vor weiterer Bebauung. Auch im Rahmen des Interkommunalen Raumstrukturkonzeptes INTRA60 für die Region Bremen wird die Stärkung der zentralen Orte und die Konzentration der Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte als Ziel formuliert. Im Stadtgebiet ist lediglich die Kernstadt als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. Ergänzend werden im Raumstrukturkonzept Grünzäsuren und übergeordnete Grünverbindungen dargestellt. Als Grünzäsuren, die eine Gliederung der Siedlungsachsen bewirken und ein Zusammenwachsen der Siedlungsflächen verhindern sollen, sind die Freiflächen zwischen der Kernstadt und Scharmbeckstotel sowie zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude eingestuft. Übergeordnete Grünverbindung sollen wertvolle Landschaftsbereiche vernetzen. Diese Funktion sollen im Stadtgebiet der Übergang vom Geestrand zum Teufelsmoor, das Tal des Mühlenbachs und die Brandheide sowie Stoteler Wald und Bremer Schweiz erfüllen. Zur Vorbereitung der Eingriffsregelung für die Flächennutzungsplanung werden die Ränder der bestehenden Siedlungsflächen61 dahingehend beurteilt, in wieweit eine Siedlungsentwicklung mit den Belangen von Natur und Landschaft verträglich ist. In die Betrachtung werden sowohl die größeren Ortschaften als auch kleinere Siedlungssplitter einbezogen. Hingegen bleibt Einzelbebauung im Außenbereich (Hofstellen etc.) unberücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus § 35 BauGB bereits weitreichende Einschränkungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich ergeben. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Schutzansprüche zu beachten, beispielsweise die Erhaltungsziele von FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten (FFH-Verträglichkeit). Zur Beurteilung der Verträglichkeit von Siedlungsentwicklungen wird eine dreistufige Bewertung vorgenommen: • Siedlungsränder mit sehr hohen Restriktionen für Siedlungsentwicklungen: Bereiche, in denen bei einer Siedlungserweiterung mit besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugehen ist. Insbesondere sind dies Betroffenheiten von FFH- und EU-Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten, naturschutzbedürftigen Bereichen, Landschaftsschutzgebieten, Bereichen mit landesweiter Bedeutung für Flora oder Fauna sowie Bereichen mit der Zielkategorie S (Gebiete zur Sicherung) gemäß Zielkonzept des Landschaftsplans. Weiterhin wurden sehr hohe Restriktionen in solchen Bereichen formuliert, in denen Siedlungserweiterungen zu einem Zusammenwachsen von Siedlungsflächen im Bereich des Geestrandes führen würden. • Siedlungsränder mit hohen Restriktionen für Siedlungsentwicklungen: Bereiche, in denen sich Konflikte zwischen Siedlungserweiterungen und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege abzeichnen, die aber ggf. durch gezielte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen oder durch eine nur kleinflächige Siedlungserweiterung entschärft werden können. Dies sind beispielsweise die Ränder 60 Regionale Arbeitsgemeinschaft Bremen/ Niedersachsen und Kommunalverbund Niedersachsen Bremen e.V.: INTRA– Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen. Endbericht August 2004 61 Grundlage bilden die rechtsgültigen Flächennutzungsplan-Darstellungen, ggf. konkretisiert durch Bebauungspläne, sowie der aktuelle Bestand an Siedlungsflächen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 266 der kleineren Siedlungssplitter in der freien Landschaft, Bereiche, in denen besondere Wertigkeiten eines oder mehrerer Schutzgüter betroffen sind (sofern nicht sehr hohe Restriktionen bestehen) sowie Bereiche mit der Zielkategorie V (Gebiete zur Sicherung und Verbesserung gemäß Zielkonzept des Landschaftsplans. • Siedlungsränder ohne besondere Restriktionen für Siedlungsentwicklungen: Bereiche, in denen auf Grundlage des Landschaftsplans nicht mit Betroffenheiten besonderer Wertigkeiten von Natur und Landschaft zu rechnen ist. Die Beurteilung der bestehenden Siedlungsränder hinsichtlich Restriktionen für künftige Siedlungserweiterungen ist in Karte 16 dargestellt. Ergänzend zur pauschalisierenden Beurteilung der bestehenden Siedlungsränder wird nachfolgend eine Einzelfallbetrachtung solcher Bereiche vorgenommen, für die von Seiten der Bauleitplanung eine Siedlungserweiterung diskutiert wird. Von der Stadt Osterholz-Scharmbeck wurden Anfang 2003 konkrete Flächen benannt, die im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Bauflächen neu dargestellt werden sollen. Entsprechend der zeitlich vorgezogenen Erarbeitung des Landschaftsplans handelt es sich um einen frühen Diskussionsstand, nicht um eine abschließende Aufstellung aller geplanten Neudarstellungsflächen. In den genannten Bereichen wurden im Sommer 2003 Biotoptypenkartierungen durchgeführt, um konkrete Hinweise zur Vorbereitung der Eingriffsregelung ableiten zu können. Die Biotoptypenkarten der diskutierten Neudarstellungsflächen sind im Anhang beigefügt. Die Flächen werden nachfolgend beschrieben und hinsichtlich des Konfliktpotenzials mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes bewertet. Diese Bewertung wird dreistufig vorgenommen (Konfliktpotenzial hoch – mittel – gering). Bewertungskriterium ist die Intensität der zu erwartenden Eingriffe. Weiterhin werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen benannt und Hinweise zu Vermeidungs- und Minimierungsmöglichkeiten gegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass faunistische Untersuchungen und über die Biotoptypenkartierungen hinausgehende vegetationskundliche Detailuntersuchungen nicht durchgeführt wurden. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten und Lebensgemeinschaften werden anhand der Biotopwertigkeiten beurteilt. Im Einzelfall können sich bei Vorkommen besonders gefährdeter oder empfindlicher Arten weitere Konfliktpotenziale ergeben, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 267 Tabelle 28: Hinweise zu bisher diskutierten FNP-Neudarstellungsflächen FlächenNr. F1 Größe [ha] Flächenbeschreibung 2,4 Scharmbeckstotel - Werschenreger Str. kleinteilig durch Wallhecken gekammertes, überwiegend intensiv genutztes Grünland feuchter Standorte im südlichen Teil des Wallheckengebietes Bremer Schweiz hoher Anteil an Altbäumen (zumeist Eichen), markanter Einzelbaum (Linde) im Nordwesten ortsrandprägende Nutzungsstrukturen überwiegend von Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeschlossen, im Süden teils störende Neubebauung F2 F3 3,4 10,2 zu erwartende Beeinträchtigungen Möglichkeiten für Vermeidung und Minimierung • • Erhalt der Wallhecken • weitestmögliche Wahrung der Lebensraumfunktion und der ortsbildprägenden Wirkung durch Sicherung mindestens 5 m breiter, ungenutzter Pufferstreifen • Erhalt der markanten Linde • Erhalt der Wallhecke im Süden des Gebietes einschließlich eines ungenutzten Pufferstreifens (mindestens Traufbereich der Altbäume) • Minimierung indirekter Beeinträchtigungen der angrenzenden Lebensräume durch Verbreiterung/ Ergänzung des östlich des Gebietes verlaufenden Gehölzriegels • bei Umsetzung Maßnahmen zur Minimierung der Bodenversiege- der Vermeidungsund Minimielung Verlust oder funktionale Beeinträchtigung der Wallhecken und der alten Linde: besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, auch Kollision mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG • Verlust von ortsrandtypischen Nutzungsstrukturen (kleinteilig strukturiertes Grünland-Hecken-Areal): besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut Landschaftsbild • versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Grundwasser sowie der Grünlandflächen (Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften) zwar erheblich, aber aufgrund der geringen Größe des Gebietes ohne besonderes Konfliktpotenzial Scharmbeckstotel – Am Ziegelmoor • Acker und feuchtes Grünland, teils besonders geschützt, einzelne Gehölzstrukturen entlang der südlichen Gebietsgrenze Baum-Wallhecke aus sehr alten Eichen und Hainbuchen nördlich und südlich angrenzend Siedlungsteile von Scharmbeckstotel östlich angrenzend Niederungsrand mit verschiedenen wertvollen Feuchtbiotopen, durch Straße und Gehölzriegel abgetrennt Verlust oder funktionale Beeinträchtigung des besonders geschützten Grünlands und/ oder der Wallhecke an der südlichen Gebietsgrenze: besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften sowie Kollision mit dem besonderen Biotopschutz gemäß § 28 a NNatG und mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG • indirekte Beeinträchtigung der östlich angrenzenden Lebensräume mit Konfliktpotenzial für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften • weitere Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Grundwasser sowie Arten und Lebensgemeinschaften durch Versiegelung und Bebauung zwar erheblich, aber aufgrund der geringen Größe des Gebietes ohne besonderes Konfliktpotenzial • versiegelungsbedingte Verluste des Schutzgutes Boden, das eine nicht erneuerbare Ressource darstellt: aufgrund Großflächigkeit besonderes Konfliktpotenzial Kernstadt – Butenfeld großflächige Ackerschläge in Hanglage, im Süden und Westen durch Baumhe- Bewertung Konfliktpotenzial mittel hoch Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck FlächenNr. F4 Größe [ha] Flächenbeschreibung cken mit teils alten Eichen eingegrenzt westlich angrenzend Bahntrasse, im Süden und Osten Einzelhausbebaung, im Norden Übergang zur freien Agrarlandschaft mit Landwirtschaftsflächen sowie von Ruderalfluren und Gehölzen umgebener Teich 14,2 Scharmbeckstotel – Brockenacker strukturarme Ackerflächen, randlich einzelne Ruderalfluren, im Nordwesten randlich Feuchtgebüsch und feuchte Ruderalflur Acker ist Brutrevier eines Kiebitzpaares, feuchte Senke im Nordwesten ist Laichplatz und (Teil-) Lebensraum einer Kreuzkröten-Population62 überwiegend von Siedlungsflächen Scharmbeckstotels eingeschlossen, im Westen und Norden markanter Geländeanstieg (anthropogen überformt) F5 4,9 zu erwartende Beeinträchtigungen • 268 Möglichkeiten für Vermeidung und Minimierung Bewertung Konfliktpotenzial rungsmaßnahMaßnahmen zur innermen: gebietlichen Regenrückgering haltung und Versickerung versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen des Grund- • wassers aufgrund der Großflächigkeit in Verbindung mit der hohen Grundwasserneubildungsrate besoders konfliktträchtig • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - insbesondere bei Errichtung großvolumiger Baukörper - infolge der exponierten Lage konfliktträchtig Sicherung der randlichen Gehölzstrukturen sowie ausreichender Schutzabstände • Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaf- • ten aufgrund der geringen vorhandenen Wertigkeiten ohne besonderes Konfliktpotenzial Bauhöhenbegrenzung und sonstige Vorgaben zur baulichen Gestaltung • Verlust eines Kiebitz-Brutrevieres und des Laich- und Teillebensraumes einer Kreuzkröten-Population mit besonderem Konfliktpotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften • • versiegelungsbedingte Verluste des Schutzgutes Boden, das eine nicht erneuerbare Ressource darstellt: • aufgrund der Großflächigkeit besonderes Konfliktpotenzial Maßnahmen zum Erhalt der Feuchten Senke und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Kreuzkröten-Population • versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen des Grund- • wassers aufgrund der Großflächigkeit in Verbindung mit der hohen Grundwasserneubildungsrate besonders konfliktträchtig • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aufgrund der geringen vorhandenen Wertigkeiten ohne besonderes Konfliktpotenzial • Buschhausen – Garteler Weg • (Hinweis: die Fläche ist im rechtskräftigen FNP zum Großteil als Wohnbaufläche dargestellt, es handelt sich nur in Teilen um eine Neudarstellungsfläche) • strukturarme Ackerflächen und von Feld- bei Umsetzung der Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen: mittel Maßnahmen zur Minimierung der Bodenversiegelung Maßnahmen zur innergebietlichen Regenrückhaltung und Versickerung Verlust oder funktionale Beeinträchtigung der Wallhecken: besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, auch Kollision mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG • Erhalt der Wallhecken und Sicherung mindestens 5 m breiter Schutzstreifen weitere Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch Verringerung der Schutzabstände • Minimierung indirekter Beeinträchtigungen der unter Berücksichtigung der Kleinflächigkeit und bei Umsetzung der Vermeidungsund Minimierungsmaßnah- 62 Die Angaben zur Fauna sind der Stellungnahme der Koordinationsstelle für Naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV) zum Vorentwurf des Landschaftsplans entnommen (Schreiben vom 30.05.2005). Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck FlächenNr. Größe zu erwartende [ha] Flächenbeschreibung Beeinträchtigungen zum FFH-Gebiet Quelltäler der Wienbeck möglich / Wallhecken eingerahmtes Intensivgrünland, von Garteler Weg sowie kV• Beeinträchtigungen aller übrigen Schutzgüter aufgrund Leitung durchquert der geringen vorhanden Wertigkeiten und der geringen im Nordosten angrenzend naturnahes Flächengröße ohne besonderes Konfliktpotenzial Siedlungsgehölz aus Altbäumen, im Südosten Übergang zur freien Agrarlandschaft, im Norden, Westen, Süden Siedlungsflächen angrenzend 269 Möglichkeiten für Vermeidung und Minimierung angrenzenden Lebensräume durch Anlage eines Pflanzstreifens zur dichten Eingrünung des Gebietes • Wahrung der Durchgängigkeit des Gebietes unter Aspekten der Erholungsnutzung der angrenzenden freien Landschaft Bewertung Konfliktpotenzial men: gering Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 5.2.3.4 270 Hinweise zur Steuerung des Abbaus von Rohstoffvorkommen Im Rahmen ihrer Bauleitplanung können die Städte und Gemeinden den Abbau von Rohstoffvorkommen steuern. Möglichkeiten bestehen in der Darstellung von „Flächen für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen“ im Flächennutzungsplan und in der Aufstellung von Bebauungsplänen mit entsprechenden Festsetzungen. Weiterhin können durch Abbaurahmenpläne grundlegende Bedingungen für Abbauvorhaben geklärt werden, wie dies für den Bereich Hülseberg erfolgt ist. Auf Ebene des Flächennutzungsplans besteht die Möglichkeit, durch Darstellung geeigneter Flächen den Abbau von Rohstoffvorkommen in den übrigen Teilen des Stadtgebietes auszuschließen. Voraussetzung ist eine flächendeckende Betrachtung des Stadtgebietes und Berücksichtigung aller relevanten Belange zur Auswahl der geeigneten Flächen. Mit dem Fachbeitrag zum natur- und landschaftsverträglichen Rohstoffabbau (s. Anhang) liegt eine das Stadtgebiet umfassende Darstellung der Belange von Natur und Landschaft vor, die bei der räumlichen Steuerung des Rohstoffabbaus zu berücksichtigen sind. Es werden insbesondere die in Kap. 3 des Landschaftsplans getroffenen Bewertungen der einzelnen Schutzgüter sowie die in Kap. 5 beschriebenen geschützten und schutzbedürftigen Bereiche und Objekte wieder aufgegriffen und hinsichtlich des Konfliktpotenzials mit Abbauvorhaben überprüft. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung sind neben diesen Belangen weitere Belange und rechtliche Vorgaben in die Abwägung einzustellen, beispielsweise die Belange der Landwirtschaft sowie der Lärmschutz von Wohnnutzungen. Auch die Abbauwürdigkeit der Rohstoffvorkommen ist zu berücksichtigen. 5.2.4 Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität Die Sicherung der Freiraumqualität sowie der sonstigen Voraussetzungen für die Erholung in Natur und Landschaft sind wichtige Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Im Rahmen des GR-Projektes Untere Hammeniederung werden umfangreiche Zielvorgaben und Maßnahmen für den Bereich der Teufelsmoorniederung konzipiert. Diese umfassen beispielsweise die Ergänzung des Wegenetzes (vgl. Karte 5), die Schließung von Wegen in besonders sensiblen Bereichen, die Einrichtung von Aussichtspunkten sowie weitere Maßnahmen zur gezielten Besucherlenkung und -information. Entsprechende Maßnahmen werden im Pflege- und Entwicklungsplan zum GR-Gebiet detailliert und flächengenau beschrieben. Sie werden entsprechend des Planungsmaßstabes generalisiert in den Landschaftsplan übernommen. Im Einzelfall sind jedoch die konkreteren Angaben des Pflege- und Entwicklungsplans ausschlaggebend. Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität im Siedlungsbereich der Kernstadt werden im Freiraumentwicklungskonzept (s. Anhang) beschrieben. Sie bleiben im Folgenden unberücksichtigt. Wesentliche Möglichkeiten zur Sicherung und Verbesserung der Freiraumqualität und der Erholungs-Voraussetzungen sind bereits im Rahmen des Zielkonzeptes (vgl. Kapitel 4) sowie bei der Darstellung der geschützten und schutzbedürftigen Bereiche (Kap. 5.1) und des kommunalen Biotopverbundsystems (Kap. 5.2) benannt. Hierzu zählt bei- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 271 spielsweise die Schwerpunktsetzung für die naturverträgliche Erholungsnutzung, die Abgrenzung der Bereiche, die die Voraussetzungen als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, die Benennung bedeutender innerörtlicher Grünflächen sowie die Auswahl von Defizitbereichen im Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope. Diese Inhalte werden teilweise im Folgenden wieder aufgegriffen und näher erläutert. Als wesentliche Handlungsansätze werden • Bereiche ausgewiesen, die schwerpunktmäßig für die naturbezogene Erholung gesichert und/ oder entwickelt werden sollen, sowie • Siedlungsränder benannt, für die eine gestalterische Einbindung und Aufwertung vordringlich ist. Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholung In Tabelle 29 sind die Bereiche aufgeführt, die unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft als Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung gesichert und entwickelt werden sollten. Aufgeführt sind jeweils die Begründung für die Auswahl sowie Maßnahmenvorschläge und weitere Hinweise. Die Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung sind in Karte 16 übernommen. Tabelle 29: Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung FlächenNr. Lage E1 E2 Tal des Mühlenbachs Geestrand nördlich der Kernstadt Begründung der Auswahl Maßnahmenvorschläge, sonstige Hinweise • • Renaturierung des Mühlenbachs • Entwicklung eines Naturlehrpfades mit Hinweisen zur Bedeutung des Sandabbaus für Natur und Landschaft des OsterholzScharmbecker Geestrandes, zur Erläuterung des bedeutenden geologischen Aufschlusses (Profilwand), zur Vielfalt der vorkommenden Ökosystemtypen u.ä. • Maßnahmen der Besucherlenkung und –information zum Schutz empfindlicher Bereiche • Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen • Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität) räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Sandhausen, Pennigbüttel und Freißenbüttel • Jugendbildungsstätte Bredbeck angrenzend • hohe Landschaftsbildqualität • Erschließungsinfrastruktur vorhanden • • räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Westerbeck und Kernstadt, insbesondere auch zu Schwerpunkten der aktuellen Siedlungsentwicklung bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Radrundweg Kernstadt, Grüner Ring) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck FlächenNr. Lage E3 E4 E5 Begründung der Auswahl Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität) • ggf. Ergänzung des Wegenetzes im Rahmen eines regionalen Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor • Sicherung der bestehenden Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung räumliche Nähe zum Siedlungsschwerpunkt Kernstadt • Maßnahmen zur Gestaltung des Siedlungsrandes • hohe Landschaftsbildqualität durch bedeutende Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung • • bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Radrundweg Kernstadt, Grüner Ring) weitere Maßnahmen zur Anreicherung der Landschaft mit naturnahen, niederungstypischen Biotopstrukturen (Umwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung Scharmbecker Bach u.a.) • Alternative zu empfindlichen Bereichen in der Teufelsmoorniederung • Sicherung von Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung • ggf. Ergänzung des Wegenetzes im Rahmen eines regionalen Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor • Der Bereich wird von der geplanten Ortsumgehung der B 74 zerschnitten, wird aber dennoch aufgenommen aufgrund der Bedeutung im regionalen Kontext. • Maßnahmen zur Gestaltung des Siedlungsrandes • Alternative zu Quelltälern der Wienbeck (Freihalten von Erholungsnutzungen) und Niede• rungsrand Ruschkamp/ Lintel (durch geplante Umlegung der B 74 in Erholungseignung beein- • trächtigt) Anreicherung der Landschaft mit Gehölzen und sonstigen naturnahen Biotopstrukturen räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Pennigbüttel und Kernstadt • bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Radrundweg Kernstadt, Grüner Ring) • Alternative zu empfindlichen Bereichen in der Teufelsmoorniederung • Siedlungsrand Scharmbeckstotel Maßnahmenvorschläge, sonstige Hinweise • Siedlungsrand • Kernstadt – Pennigbüttel (Neuendammer • Str. – Ahrensfelder Damm – Kuhdamm) Siedlungsrand südliche Kernstadt 272 • • • hohe Landschaftsbildqualität durch bedeutende Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung und teils harmonischen Siedlungsrand räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Scharmbeckstotel und Ritterhude kleinflächig hohe Landschaftsbildqualität funktionale Aufwertung des radund fußläufigen Wegenetzes gezielte Besucherlenkung zur Sicherung empfindlicher Biotopstrukturen (Feuchtbereich am Quelllauf, Trockenbiotope auf Kuppe am Siedlungsrand) • ggf. Ergänzung des Wegenetzes im Rahmen eines regionalen Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor • Umweltinformation zum bedeutsamen geologischen Aufschluss Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck FlächenNr. Lage E6 E7 E8 E9 Umgebung Heimelberg Elm Stoteler Wald Bremer Schweiz 273 Begründung der Auswahl Maßnahmenvorschläge, sonstige Hinweise • • gezielte Besucherlenkung zur Freihaltung empfindlicher Bereiche (Ochsengrundberg) • Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung sowie Ergänzung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität, Wegelückenschluss) • Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen, insbesondere im südlichen Teil • Instandhaltung des Wegenetzes • Verbesserung des Waldbildes durch Erhöhung des Laubholzanteils räumliche Nähe zum Wochenendplatz Ohlenstedter Quellsee sowie zu den Siedlungsschwerpunkten Hülseberg und Freißenbüttel • hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualitäten, weite Sichtbeziehungen von der Anhöhe des Heimelbergs • bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Grüner Ring, sonstige Radwege) • räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Heilshorn, Auf dem Raden und Hinter dem Raden • bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Wegenetz, Trimm-Dich-Pfad, Naturlehrpfad) • hohe Landschaftsbildqualität als großes zusammenhängendes Waldgebiet • räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Buschhausen und Scharmbeckstotel • Instandhaltung und ggf. funktionale Aufwertung des Wegenetzes • sehr hohe Landschaftsbildqualität als größeres, Laubholzdominiertes Waldgebiet • Verbesserung des Waldbildes durch Erhöhung des Laubholzanteils • Erschließungsinfrastruktur vorhanden • Maßnahmen zur Besucherlenkung zum Schutz empfindlicher Bereiche • räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Buschhausen und Scharmbeckstotel • Sicherung und Pflege der vorhandenen Gehölzstrukturen • • sehr hohe Landschaftsbildqualität als eng gekammertes Wallheckengebiet funktionale Aufwertung der randlich verlaufenden Radrouten (Wegequalität) • teils bedeutende (Grüner Ring) Erschließungsinfrastruktur vorhanden • Alternative zu Quelltälern der Wienbeck (von Erholungsnutzung freihalten) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck FlächenNr. Lage E 10 ohne Nr. Teufelsmoor und Niedersandhauser Moor Stadtparks Lindenstraße und Uppmannsche Villa, Steffens Eichhof, Klosterholz, Hochzeitswald, Gut Sandbeck, Scharmbecker Bach, Knorrenkamp 274 Begründung der Auswahl Maßnahmenvorschläge, sonstige Hinweise • räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Sandhausen und Pennigbüttel • • sehr hohe bis hohe Landschaftsbildqualitäten der typischen Niederungslandschaft Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität) • Erhalt und Verbesserung des Niederungscharakters durch Vernässung, Moorrenaturierung und Grünlandextensivierung • ggf. Ergänzung des Wegenetzes im Rahmen eines regionalen Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor, hierbei ist jedoch Konfliktpotenzial mit Rastvögeln zu berücksichtigen • Maßnahmen zur Besucherlenkung zum Schutz empfindlicher Bereiche • Maßnahmenvorschläge zur Erholungsvorsorge werden im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes (s. Anhang) konkretisiert • teils bedeutende (Grüner Ring) Erschließungsinfrastruktur vorhanden • räumlicher Zusammenhang mit GR-Gebiet • bedeutende Grünflächen innerhalb der Kernstadt Handlungsprioritäten zur Siedlungsrandgestaltung In Karte 16 sind Bereiche gekennzeichnet, in denen schwerpunktmäßig Maßnahmen zur optischen Aufwertung und verbesserten Eingrünung von Siedlungsrändern umzusetzen sind. Es handelt sich sowohl um Siedlungsränder von insgesamt störender Ausprägung als auch um Bereiche, in denen einzelne störende Nutzungen besonders hervortreten. Die Auswahl der Handlungsprioritäten basiert auf der Kartierung ausgewählter Siedlungsränder (vgl. Kap. 3.2) sowie auf orientierenden Geländebegehungen im gesamten Stadtgebiet. Somit liegen nicht für das gesamte Plangebiet Datengrundlagen in gleicher Detailschärfe vor, so dass einzelne Lücken nicht auszuschließen sind. In den in Karte 16 gekennzeichneten Bereichen sind schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen umzusetzen: • Neuanlage oder Ergänzung von mehrreihigen Hecken aus Sträuchern und großkronigen Laubbäumen, • Neuanlage oder Erweiterung von Feldgehölzen aus standortgerechten Laubgehölzen, • Neuanlage von Streuobstwiesen, • sukzessive Umwandlung vorhandener Nadelgehölze in standortgerechte Laubgehölze, Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 275 • Beseitigung oder optische Aufwertung störender Silagen und anderer Lagerflächen, • Förderung der Anpflanzung von Obstgehölzen und standortgerechten Laubgehölzen in Privatgärten, • Fassadenbegrünung störender großvolumiger Gebäude. Welche dieser Maßnahmen für die in Karte 16 gekennzeichneten Siedlungsränder jeweils geeignet ist oder sind, muss im konkreten Einzelfall entschieden werden. 5.2.5 Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile In Tabelle 30 werden für die in Kap. 5.1.4 benannten Geschützten Landschaftsbestandteile und als GLB schutzbedürftigen Objekte erforderliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen aufgeführt. Dabei werden die Maßnahmen besonders hervorgehoben (fett und kursiv gedruckt), für die zumindest teilweise eine Zuständigkeit der Kommune und zugleich eine besondere Handlungspriorität bestehen. Tabelle 30: Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile GebietsNr. Bezeichnung erforderliche Maßnahmen bestehende Geschützte Landschaftsbestandteile - - Kleingewässer • Aktualisierung der Kartierung der geschützten Kleingewässer einschließlich Überprüfung des Zustandes • gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Wasserqualität sowie zum speziellen Artenschutz an ausgewählten Kleingewässern • Neuanlage naturnaher Kleingewässer in ausgewählten Bereichen Bäume gemäß • Baumschutzsatzung Kartierung der geschützten Bäume, insbesondere der Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche sowie besonders prägender Einzelbäume und Baumgruppen in der freien Landschaft • Reduzierung von Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte gemäß Landschaftsrahmenplan 3G10 Trockenbiotop • westlich Rusch- • kamp • • 3G13 Schönebecker Aue • mit Nebengewäs- • sern • 3G14 Scharmbecker • Bach mit Neben- • gewässern • Unterschutzstellung als GLB Pflegemaßnahmen zur Sicherung offener Biotopstrukturen naturverträgliche Steuerung der Erholungsnutzung, Sperrung für Reitnutzung Umwandlung einer angrenzenden Nadelholzaufforstung in eine offene Sukzessionsfläche Unterschutzstellung als GLB Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen, Einrichtung von Gewässerrandstreifen, Unterbindung von Einleitungen Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und Wiederherstellung der Durchlässigkeit für die Fischfauna, Extensivierung der Unterhaltung Unterschutzstellung als GLB Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, insbesondere am Unterlauf des Scharmbecker Bachs und am Unterlauf der Wienbeck weitere Maßnahmen zur strukturellen Aufwertung der Gewässer, Renaturierung und Offenlegung, Erhalt und Entwicklung natur- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung erforderliche Maßnahmen naher Vegetation in den Gewässerrandbereichen • 3G15 4G2 4G3 4G4 Bredbecker lenbach Müh- • Eichen-BuchenBestand Fischteiche Eichen-Birkenwald „Hinter dem Horn“ Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen, Unterbindung schädlicher Einleitungen • Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung, insbesondere an den unbewaldeten Abschnitten, Wiederherstellung der Durchlässigkeit für die Fischfauna • Unterschutzstellung als GLB • Freihaltung von Nutzungen im Rahmen des Golfplatz-Betriebes • Minimierung der Beeinflussung durch Pflegemaßnahmen • Umwandlung von Nadelholzpartien in Laubholzbestände • Unterschutzstellung als GLB • Entnahme der Nadelhölzer • Wochenendhausnutzung herausnehmen, wenn rechtlich möglich • Unterschutzstellung als GLB • Schutz vor Beeinträchtigungen durch die angrenzenden Siedlungsnutzungen Kleinsthochmoor • östlich Lange Hei- • de • • 4G7 Kleinstmoor „Adeli- • ge Fuhren“ • • 4G10 4G12 4G13 Teich, Wald Heide Verbesserung der Gewässergüte des Scharmbecker Bachs Unterschutzstellung als GLB • • 4G6 276 und • Abpufferung gegenüber Maisacker Unterschutzstellung als GLB Wiedervernässung Herausnahme der Fischteich-Nutzung Renaturierung der Teichanlage Unterschutzstellung als GLB Schutz vor Nährstoffeinträgen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung, extensive Nutzung des umgebenden Grünlands Wiederanhebung der Wasserstände Unterschutzstellung als GLB • Pflegemaßnahmen zur Verhinderung vollständiger Bewaldung, sporadische Entkusselung von Teilbereichen • Abpufferung gegenüber angrenzender Ackernutzung • Schutz vor beeinträchtigenden Nutzungen, Herausnahme der Freizeitnutzung, wenn rechtlich möglich Oberlauf der Drep- • te mit Nebenge- • wässern Unterschutzstellung als GLB Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen, Unterbindung von Einleitungen, Einrichtung von Gewässerrandstreifen • punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit • weitere Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung • Schutz vor beeinträchtigenden Nutzungen, insbesondere im Bereich des Wochenendhausgebietes Horstmoor, der Fischteiche am Ohlenstedter Weg und des Golfplatzes Garlstedt Garlstedter Aue mit • Nebengewässern • Unterschutzstellung als GLB Maßnahmen zur Verbesserung von biologischer Durchgängigkeit, Gewässerstruktur und Gewässergüte, Unterbindung von Einleitungen, Einrichtung von Gewässerrandstreifen weitere Vorschläge für als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte 3Ga Gehölzbestände entlang der Bahn • Unterschutzstellung als GLB • Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Verwen- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 3Gb 3Gc erforderliche Maßnahmen dung einheimischer Laubbäume und Sträucher und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen Sandabbau Myhle Gehölzbestände entlang der B 74 • Unterschutzstellung als GLB • Pflegemaßnahmen zum Erhalt der wertgebenden Vegetationsstrukturen • Schutz vor Beeinträchtigungen durch die angrenzenden Siedlungsnutzungen • Unterschutzstellung als GLB • Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Verwendung einheimischer Laubbäume und Sträucher und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen 3Gd Feldsteinwall Pen- • nigbüttel 3Ge Gehölzbestände Gut Sandbeck 3Gf 3Gg 3Gh Gehölzbestände entlang der L 149 Bachlauf Eichhof • Unterschutzstellung als GLB unter Abgleich mit Denkmalschutz Pflegemaßnahmen zur Wahrung des Ensemblecharakters mit Gut Sandbeck und Graft • Unterschutzstellung als GLB • Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Fortführung der vorhandenen Strukturen und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen • Stef- • • 3Gi innerörtliche Grün- • fläche Scharmbeckstotel 4Ga Gehölzbestände entlang der L 135 4Gb Unterschutzstellung als GLB vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang Unterschutzstellung als GLB vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang Unterschutzstellung als GLB • Unterschutzstellung als GLB • Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Verwendung einheimischer Laubbäume und Sträucher bei • Quellmoor Garlstedt Unterschutzstellung als GLB • Steffens • Waldfläche fens Eichhof 277 • Unterschutzstellung als GLB Sicherung hoher Grundwasserstände, Anstau von Entwässerungsgräben • Schutz vor Nährstoffeinträgen 4Gc Gehölzgruppen westlich Hülseberg • Unterschutzstellung als GLB 4Gd Altholzbestand Auf • dem Raden • Unterschutzstellung als GLB • Unterschutzstellung als GLB • Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen 4Ge Radenbach • 4Gf 4Gg Gehölzreihen lang der K 46 Oberlauf Bach ent- • • Giehler • • Reduzierung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, soweit mit der Verkehrssicherheit zu vereinbaren Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung Unterschutzstellung als GLB Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Fortführung der vorhandenen Strukturen und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen Unterschutzstellung als GLB Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck GebietsNr. Bezeichnung 278 erforderliche Maßnahmen • Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung 4Gh Niedermoor Lange • Heide Unterschutzstellung als GLB 4Gi Kieferngehölz Lange Heide • Unterschutzstellung als GLB • Minimierung von Störeinflüssen, insbesondere während der Balzund Brutperiode des Baumfalken • sukzessive Nachpflanzung von Kiefern • Pflegemaßnahmen, Entfernung der Fichten-Unterpflanzung • Unterschutzstellung als GLB • Schutz vor Nährstoffeinträgen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung • Wiederanhebung der Wasserstände 4Gk 4Gl 5.3 Kleinsthochmoor Lange Heide zwei stände Rusch Altholzbe- • Auf dem • Unterschutzstellung als GLB Reduzierung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, soweit mit der Verkehrssicherheit zu vereinbaren Maßnahmen des speziellen Artenschutzes Die Maßnahmen zum Flächenschutz und zur Entwicklung des kommunalen Biotopverbundsystems sind nicht für alle Pflanzen- und Tierarten zur Sicherung ausreichend großer Populationen ausreichend oder geeignet. Defizite bestehen insbesondere bei solchen Arten, deren Vorkommen schwerpunktmäßig in wenig naturnahen Ökosystemtypen liegen (kulturfolgende Arten), sowie bei Arten naturnaher Ökosystemtypen, deren Vorkommen in der Region hochgradig gefährdet oder bereits erloschen sind. Bei der letztgenannten Kategorie handelt es sich oftmals um Arten mit sehr komplexen oder großräumigen Lebensraumansprüchen. Der spezielle Artenschutz fällt primär in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörden. Gemäß § 56 NNatG sind jedoch auch andere Behörden und öffentliche Stellen, also auch die Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck, verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz sind für eine Reihe von gefährdeten Arten und Artengruppen detailierte Maßnahmen zum besonderen Artenschutz beschrieben. Diese werden teilweise in Tabelle 31 übernommen und um weitere Hinweise zum speziellen Artenschutz ergänzt. Entsprechend den kommunalen Handlungsmöglichkeiten wird auf Ebene des Landschaftsplans der Schwerpunkt auf Arten des Siedlungsbereichs und auf Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung gelegt. Weiterhin werden mit Weißstorch und Fischotter Arten aufgegriffen, deren Schutz durch landesweite Artenhilfsprogramme priorisiert wurde. Unberücksichtigt bleiben in Tabelle 31 vor allem Hinweise zu Erfassung und Kontrolle der Artenvorkommen sowie zu kleinflächigen Biotoppflegemaßnahmen, die Restpopulationen auf Einzelflächen sichern sollen (z.B. gezielte Gehölzentfernung und Herbstmahd an den Wuchsorten von Polygala serpyllifolia, Pedicularis sylvatica, Arnica montana). Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Landschaftsrahmenplan verwiesen, da auf kommunaler Ebene keine Handlungsmöglichkeiten gesehen werden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 279 Für das GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) sind umfangreiche Maßnahmen zum speziellen Artenschutz im Pflege- und Entwicklungsplan beschrieben. Ein Teil dieser Maßnahmen wird in den Landschaftsplan übernommen, teils unter Generalisierung der Angaben. Auf die ausführlicheren Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans wird verwiesen. In Tabelle 31 sind spezielle Maßnahmen zum Schutz ausgewählter Arten und Artengruppen aufgeführt. Es handelt sich nicht um eine abschließende Auflistung. Neben den Maßnahmenvorschlägen sind jeweils auch Schwerpunktbereiche zur Umsetzung im Stadtgebiet benannt, sofern sie auf der vorhandenen Datengrundlage abgeleitet werden können. Diese Schwerpunktbereiche sind in Karte 16 gekennzeichnet. Umsetzungsmöglichkeiten für die Kommune bestehen schwerpunktmäßig für stadteigene Grundstücke und Gebäude, bei der Pflege und Unterhaltung von Grünflächen, Gemeindestraßen und Gewässern III. Ordnung, im Rahmen der Eingriffsregelung (vgl. Kap. 5.2.2 und 5.2.3) bei der Erteilung von Baugenehmigungen u.ä., durch gezielte Information und Beratung der Bürger sowie im Rahmen von Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben anderer Behörden und öffentlichen Stellen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 280 Tabelle 31: Maßnahmen zum speziellen Pflanzen- und Tierartenschutz Art/ Artengruppe Angaben zur Bestandssituation spezielle Schutzmaßnahmen Schwerpunkträume für die Umsetzung • Verzicht auf mechanische bzw. chemische Beseitigung krautiger Mauervegetation • alter Ortskern Osterholz • Verzicht auf Beseitigung der Vegetation am Mauerfuß • Erhalt mit Kalkmörtel verputzter Mauern, ggf. abschnittsweise schonende Restauration • Erhalt unversiegelter und teilversiegelter Bereiche • • Zulassen spontaner Vegetationsentwicklung im Siedlungsbereich, Minimierung von Pflege-/ Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich Biozideinsatz größere Siedlungsbereiche • Bahnanlagen • sonnenexponierte Straßenränder in der Garlstedter Sandgeest mit Restvorkommen der Gemeinen Wegwarte (in Karte 16 nicht lokalisiert) Maßnahmen zum speziellen Pflanzenartenschutz Mauerpflanzen, insbesondere Mauerraute (Asplenium rutamuraria) und MauerZimbelkraut (Cymbalaria muralis) einige Vorkommen im alten Ortskern von Osterholz Mauerraute in Niedersachsen gefährdet (RL 3) Bestandssituation des Mauer-Zimbelkrauts in Niedersachsen unklar Ruderalvegetation gestörte Standorte in Siedlungen, an Bahnanlagen, Böschungen, Straßenrändern, Müll- und Schuttplätzen u.ä. Verbreitung der verschiedenen Ruderalpflanzen und Ruderalpflanzengesellschaften im Stadtgebiet nicht bekannt einzelne Wuchsorte der gefährdeten (RL 3) Gemeinen Wegwarte (Cychorium intybus) an stark besonnten Straßenrändern in der Garlstedter Sandgeest Vorkommen der vom Aussterben bedrohten (RL 1) Acker-Feuerlilie (Lilium bulbiferum ssp. croceum) in der Umgebung von Ritterhude Dichtes Fischkraut Vorkommen in langsam fließenden, kalkreichen Grä(Groenlandia ben der Hammemarsch densa) in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1) • Berücksichtigung der speziellen Standortansprüche der Gemeinen Wegwarte bei der Mahd von Straßenrändern im Bereich der Garlstedter Sandgeest • Entwicklung von sonnenexponierten, kurzlebigen • Ruderalfluren zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude • Berücksichtigung der speziellen Ansprüche dieser Art bei Maßnahmen der Gewässerunterhaltung • Hammemarsch • Neuanlage von Gehölzstrukturen einschließlich Obstwiesen im Übergangsbereich zwischen Siedlungen und Kulturlandschaft • Geestrand bei Ruschkamp • Anbringen von Niströhren Geestflächen südlich Scharmbeckstotel Maßnahmen zum speziellen Tierartenschutz Steinkauz (Athene ehemaliges Vorkommen am Geestrand bei Ruschnoctua) kamp in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1) Ursachen für Rückgangstendenzen im küstennahen Raum nicht abschließend geklärt Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Art/ Artengruppe Angaben zur Bestandssituation spezielle Schutzmaßnahmen Schleiereule (Tyto einzelne Vorkommen im Bereich des Geestrandes und • alba) der Teufelsmoorniederung • • Uferschwalbe (Riparia riparia) Birkhuhn (Tetrao tetrix) Weissstorch (Ciconia ciconia) Wiesenvögel z.B. Kiebitz (Vanellus vanellus), Kampfläufer (Philomachus pugnax), Wachtelkönig (Crex crex) aktuell im Stadtgebiet keine Brutvorkommen bekannt, • die Art weist jedoch naturgemäß keine große Standorttreue auf, sondern besiedelt jeweils neu entstehende Steilwände (ursprünglich an Uferböschungen von • Flüssen) in Niedersachsen Art der Vorwarnliste Vorkommen in der nördlichen Teufelsmoorniederung inzwischen erloschen in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1) besetzte Neststandorte in Bargten und außerhalb des Stadtgebietes in Ritterhude Brutvorkommen im alten Ortskern von Osterholz erloschen in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1) weiträumig offene Grünlandgebiete der Teufelsmoorniederung mit besonderer Bedeutung für Wiesenvögel darunter ein hoher Anteil an Rote-Liste-Arten • Sicherung bestehender Nistplätze 281 Schwerpunkträume für die Umsetzung • dörfliche Siedlungen mit angrenzender offener Kulturlandschaft: • aktuelle und zukünftige Abbauvorhaben im Bereich der Geest (in Karte 16 nicht lokalisiert) • Hochmoore an der Oberen Beek • Truppenübungsplatz Garlstedt und angrenzende Bereiche • Hammemarsch bei Ruschkamp • Bargten und Umgebung • östlich der Kernstadt im Bereich Heidkampstraße (zwischen Wasserwerk und Hafen) • Grünlandgebiete entlang von Hamme und Beek • Schwerpunkträume sind z.T. im Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Hammeniede- Schaffung neuer Nistmöglichkeiten durch Wiederöffnung von Einfluglöchern oder Anbringen von Nistkästen Erhalt/ Entwicklung von Ruderalsäumen und Feldhecken in der Kulturlandschaft Sicherung von Steilwänden in abgeschlossenen Sandabgrabungen gegen Verfüllung, Erosion und Abschrägung Berücksichtigung von Brutvorkommen im Zuge des Bodenabbaus Entwicklung großflächiger Biotopkomplexe mit wenig verbuschten Hochmoordegenerationsstadien, naturnahen Hochmoorbiotopen, Extensvigrünland und Sandheiden • Freihaltung dieser Bereiche von Erholungsnutzung • Entwicklung extensiv genutzten Feuchtgrünlands • Extensivierung der Grabenunterhaltung • Neuanlage von Kleingewässern • Schutzmaßnahmen an Strom-Freileitungen • Erhalt und Neuanlage von Nestunterlagen • Absicherung von Schornsteinöffnungen • keine Dach- und Bauarbeiten in unmittelbarerer Umgebung besetzter Nester während Brutperiode • Entwicklung extensiv genutzten Nassgrünlands, Verzicht auf Düngung, Grünlandumbruch und Walzen • räumliche und zeitliche Ausdehnung der Überschwemmungen, insbesondere im Frühjahr und Frühsommer Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Art/ Artengruppe und Großer Brachvogel (Numenius arquata) Fledermausarten Fischotter (Lutra lutra) Angaben zur Bestandssituation Bestandssituation im Stadtgebiet nicht umfassend geklärt komplexe Lebensraumansprüche: benötigt als Teillebensräume Sommer- und Winterquartier sowie Jagdgebiete keine aktuellen Nachweise aus dem Stadtgebiet, allerdings im Wümme-Hamme-Dreieck ein Nachweis im Zeitraum 1991 - 2001 im Rahmen der Vorschläge für die Fortschreibung des Niedersächsischen Fischotterprogramms63 mittelfristige Prioritätensetzung für Unterweser, Wümme und spezielle Schutzmaßnahmen • Sicherung von Brutplätzen durch spezifische Nutzungseinschränkungen wie späte Nutzungstermine (Mahd, Viehauftrieb) • Vermeidung von Beunruhigungen durch Einschränkung und Lenkung der Erholungsnutzung • Sicherung vorhandener Sommer- und Winterquatiere • Prüfung von Vorkommen vor Abriss, Umbau und Sanierung älterer Gebäude, insbesondere auch öffentlicher Gebäude 282 Schwerpunkträume für die Umsetzung rung definiert • alle Gebäude und Siedlungsflächen, insbesondere ältere Gebäude (in Karte 16 nicht lokalisiert) • sämtliche Altbaumbestände (in Karte 16 nicht lokalisiert) • Neuschaffung von Sommerquartieren durch Öffnung von Dachböden und Verschalungen für Fledermäuse, Anbringen von Fledermausbrettern • Entwicklung von Winterquartieren durch Öffnung oder Neuschaffung frost- und zugluftfreier, ungestörter Räume mit hoher Luftfeuchte (Höhlen, Keller, Stollen, tiefe Mauerspalten) • Verwendung fledermausverträglicher Holzschutzmittel • Erhalt von Altbaumbeständen • Prüfung von Vorkommen vor Fällung von Altbäumen mit Höhlen • Erhalt und Entwicklung strukturreicher, extensiv gepflegter Grünanlagen und Gärten • Anlage von mindestens 10 m breiten ungenutzten Randstreifen beidseits der Gewässer • Hamme und Niederung • • Beek und Niederung Rückbau von Uferbefestigungen • • Breites Wasser Rückbau oder fischottergerechter Umbau von Wanderhindernissen 63 C. Reuther: Die Fischotter-Verbreitungserhebung in Nord-Niedersachsen 1999 – 2001 – Erfassung und Bewertung der Ergebnisse. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/ 2002 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Art/ Artengruppe Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) Amphibien Angaben zur Bestandssituation Hamme mit Nebengewässern zur Vernetzung derzeitiger Vorkommen (Hamme als Nord-Süd-Verbindung im Bereich der Stadter Geest bedeutsam) in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1) einzelne Nachweise aus der Hammeniederung enge Bindung an Krebsscherengewässer (Eiablage nur in Blätter der Krebsschere) in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1) verschiedene Vorkommen auf der Geest und in der Teufelsmoorniederung spezielle Schutzmaßnahmen 283 Schwerpunkträume für die Umsetzung • Verbesserung der Gewässergüte • ggf. Erhöhung des Gehölzanteils in der Gewässerniederung nach Abstimmung mit den Anforderungen des Wiesenvogelschutzes • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Gewässeraue • Verhinderung unbeabsichtigter Tötung durch Bisambekämpfungsmaßnahmen und Reusenfischerei • Rücknahme der Camping-/ Wochenendplatznutzung aus dem unmittelbaren Uferbereich der Hamme • Einschränkung des Bootssports auf der Hamme • Konzentration der Angelfischerei auf wenige Gewässerabschnitte • Schutz und Entwicklung von Krebsscherenbe• ständen in Gräben und Stillgewässer, insbesondere durch: • Beschränkung auf abschnittsweise, einseitige Grabenräumung, keine Grundräumung • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen bzw. Anlage ungenutzter Randstreifen zur Verringerung von Düngereintrag • Sicherung aller Laichgewässer • Neuschaffung sonniger Tümpel und Teiche, insbesondere im Rahmen von Rohstoffabbau • Erhalt und Entwicklung geeigneter Sommer- und Winterquartiere in der näheren Umgebung der bestehenden und neu anzulegenden Laichgewässer (Waldflächen, strukturreiche Kulturlandschaft) • Sicherung der Amphibienwanderwege an Straßen durch geeignete Querungshilfen (Amphibientunnel, Fangzäune, Tempolimits, zeitweilige Straßen- Schwerpunkträume gemäß Pflege- und Entwicklungsplan zum GR-Projekt Hammeniederung • Hammemarsch • bestehende Laichgewässer und Umgebung (in Karte 16 nicht lokalisiert) • aktuelle und zukünftige Abbauvorhaben und Umgebung im Bereich der Geest (in Karte 16 nicht lokalisiert) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck Art/ Artengruppe Angaben zur Bestandssituation siedlungstypische mehrere häufige Arten, jedoch teils mit deutlichen bzw. siedlungsto- Rückgangstendenzen lerante Tierarten verschiedene in den Roten Listen geführte Arten wie Mehlschwalbe (Delichon urbica), Rauchschwalbe (Hirundo rustica), Haussperling (Passer domesticus), diverse Insektenarten (Bienen, Ameisen, Tagfalter u.a.), Igel (Erinaceus europaeus, E. concolor), Marderartige spezielle Schutzmaßnahmen sperrungen), Unterstützung der Akzeptanz durch Öffentlichkeitsarbeit 284 Schwerpunkträume für die Umsetzung • • Förderung von artenreichen Gärten mit heimischen, nektarspendenden, fruchttragenden (ungefüllte Blüten) Pflanzen • Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden • Belassen und Neuschaffung von Brachflächen, Wiesen, unbefestigten Wegen und naturnah strukturierten Gewässern • Einsatz umweltverträglicher Baustoffe und Behandlungsmittel • Berücksichtigung von Reproduktionszeiten vorkommender Tierarten bei der Sanierung/ Renovierung von Gebäuden • Belassen oder Neuschaffen von Nischen an Gebäuden sowie von für Tiere zugänglichen Dachböden, Wandverschalungen etc. • Belassen oder Neuschaffen von Sonderstrukturen wie Holz- und Laubhaufen, Offenbodenstellen, Pfützen, Totholz (auch einzelne abgestorbene Äste) • Tolerierung und Erhalt von Reproduktionsstätten (z.B. Mehlschwalbennester, Ameisennester) • Anbringen spezifischer Nisthilfen in geeigneter Lage alle Siedlungsbereiche (in Karte 16 nicht lokalisiert) Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 285 5.4 Hinweise zum Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen In diesem Kapitel werden allgemeine und spezielle Maßnahmen beschrieben, die im Rahmen der Haupt-Flächennutzungen im Stadtgebiet umgesetzt werden sollten, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege zu unterstützen. Diese Maßnahmen liegen schwerpunktmäßig nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt, sondern betreffen den Aufgabenbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen. Teilweise sind sie auch nur auf freiwilliger Basis von privaten Flächennutzern oder –eigentümern umzusetzen. Die Hinweise stellen jedoch auch eine Grundlage für Stellungnahmen der Stadt Osterholz-Scharmbeck zu Planungen anderer Stellen dar. Auch wenn die Hinweise zu den Maßnahmen oftmals flächendeckende Gültigkeit im Stadtgebiet (und darüber hinaus) besitzen, werden für einige Maßnahmen Schwerpunkträume benannt und in Karte 16 gekennzeichnet. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn eine Prioritätensetzung zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege sinnvoll erscheint. Die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu formulierenden Anforderungen an die unterschiedlichen Flächennutzungen sind im Rahmen anderer Planungen teils detaillierter ausgeführt (entsprechend der Zuständigkeit und dem Planungsmaßstab). In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz und auf den Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Hammeniederung zu verweisen. 5.4.1 Abbau von Rohstoffvorkommen Im Stadtgebiet gibt es umfangreiche Rohstoffvorkommen, insbesondere Lagerstätten von Sanden, Ton und Torf (vgl. Fachbeitrag zum natur- und umweltverträglichen Rohstoffabbau im Anhang). Ein Teil dieser Ressourcen wurde oder wird bereits abgebaut. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung kann die Kommune in begrenztem Umfang steuernd auf den Abbau von Rohstoffvorkommen hinwirken (vgl. Kap. 5.2.3.4). Darüber hinaus sind zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft folgende Maßnahmen anzustreben: • Begrenzung der Rohstoffgewinnung: Durch die Förderung einer sparsamen Rohstoffnutzung einschließlich Baustoffrecycling und Rohstoff-Substitution (z.B. Verwendung von Rindenhumus und Komposten statt Torf) sollte der Abbau von Rohstoffen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. • räumliche Steuerung: Auch über die Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung hinaus sollten die Hinweise im Fachbeitrag zur natur- und landschaftsverträglichen Steuerung des Rohstoffabbaus (s. Anhang) zur räumlichen Steuerung der Rohstoffgewinnung berücksichtigt werden, insbesondere bei der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms und bei der Genehmigung von Abbauvorhaben. • Minimierung von Beeinträchtigungen: Beim Abbau von Rohstoffen sollten die Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeschöpft werden. Hierzu zählen insbesondere: - Minimierung des Flächenverbrauchs, auch für Erschließungsanlagen, Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck • 286 - Minimierung von Luftverunreinigungen, Lärmbelastungen und optischen Beeinträchtigungen durch Wahl geeigneter Abbautechniken, Einsatz entsprechender Maschinen, Anlage von Schutzwällen und Schutzpflanzungen u.ä. - Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser durch geeignete Schutzvorkehrungen an den Maschinen, ordnungsgemäße Wartung und Betrieb etc. - Beachtung der Maßnahmen zu speziellen Artenschutz (vgl. Kap. 5.3), - Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und landschaftsbildprägender Objekte, - Bildung von Abbauabschnitten, - vorgezogene Durchführung von Kompensationsmaßnahmen. Folgenutzung: Nach Beendigung der Rohstoffgewinnung sollten die Flächen dem Naturschutz zur Verfügung gestellt und entsprechend entwickelt werden. Folgende Hinweise sollten beachtet werden: - Verfüllung nur bei Trockenabbaustätten und unter Verwendung von für den Standort nachweislich unbedenklichem Bodenmaterial, - Erhalt bzw. Entwicklung wertvoller Biotopstrukturen im Rahmen der Rekultivierung, insbesondere von oligotrophen Kleingewässern mit ausgedehnten Verlandungszonen, offenen Sand- und Kiesflächen, Magerrasen, Steilwänden (auch unter Berücksichtigung ggf. bestehender geologischer Bedeutung), Feucht- und Trockengebüschen, zudem vielfältige und kleinstrukturierte Gestaltung, - landschafts-angepasste Gestaltung des Reliefs, - nur in Ausnahmefällen Kombination mit Erholungsnutzung oder anderen Nutzungen. 5.4.2 Landwirtschaft Landwirtschaftliche Nutzflächen nehmen einen Großteil des Stadtgebietes ein. Aufgrund der vergleichsweise ungünstigen Produktionsbedingungen (geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit, hoher Anteil an absoluten Grünlandstandorten) kommt der Dauergrünland-Bewirtschaftung und Rinderhaltung traditionell besondere Bedeutung zu. Neben der flächenmäßigen Bedeutung ist die Landwirtschaft auch als die Kulturlandschaft in besonderem Maße prägende Nutzung hervorzuheben. Zwischen den Belangen von Landwirtschaft sowie Naturschutz und Landschaftspflege bestehen weitreichende wechselseitige Abhängigkeiten, jedoch auch große Konfliktpotenziale. Zur Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege sind im Stadtgebiet insbesondere folgende Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung zu stellen: • gute fachliche Praxis im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft: Im Rahmen verschiedener gesetzlicher Vorgaben und nachgesetzlicher Regelwerke sind die Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft definiert (u.a. § 17 BBodSchG, § 5 BNatSchG, Düngemittelgesetz und Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften ist durch die Landwirte auf der gesamten Landwirtschaftsfläche zu gewährleisten. Eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden sollte in größtmöglichem Umfang erfolgen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 287 Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sind unter anderem folgende Anforderungen zu erfüllen: - Naturbetonte Strukturelemente (insbesondere Hecken, Feldraine, Trittsteinbiotope) sind in der Feldflur in einer Mindestdichte zu erhalten bzw. zu entwickeln. Schwerpunkträume zur Neuschaffung von Trittsteinbiotopen und Vernetzungsstrukturen sind im Rahmen des kommunalen Biotopverbundsystems in Kap. 5.2.1 benannt. - Beeinträchtigungen vorhandener testmöglich zu vermeiden. - Nährstoffbelastungen des Naturhaushalts durch Düngemittel sind zu vermeiden, u.a. durch eine standortangepasste sowie Witterung und jahreszeitlich variierenden Nährstoffbedarf der Kulturpflanzen berücksichtigende Anwendung von Düngemitteln, weiterhin schlagspezifische Dokumentation des DüngemittelEinsatzes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Tierhaltung und Pflanzenbau. Besondere Berücksichtigung sollte die Einschränkung von Maisanbau und Güllewirtschaft auf Standorten mit geringem Nitratrückhaltevermögen (weite Bereiche innerhalb der Naturräume Osterholz-Scharmbecker Geestrand, Garlstedter Heide und Ohlenstedter Geest) finden. - Schadstoffbelastungen des Naturhaushalts sind durch die Beschränkungen des Pestizideinsatzes einschließlich einer schlagspezifischen Dokumentation zu vermeiden. Insbesondere sind bei der Anwendung Abstände von 5 bis 20 m zu Saumstrukturen und Gewässern einzuhalten. Auch bei der Aufbringung von Klärschlämmen müssen die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. - Bodenerosion ist durch eine standortangepasste Nutzung zu vermeiden. Möglichkeiten bestehen in der Bewirtschaftung als Dauergrünland, durch Anbau von Untersaaten und Zwischenfrüchten, Verringerung der Schlaglängen, konservierende Bodenbearbeitung, Windschutzpflanzungen u.ä. Maßnahmen zum Schutz vor Winderosion sind in weiten Teilen der Garlstedter Heide, der Ohlenstedter Geest der Langen Heide und am Geestrand erforderlich. Schwerpunkträume sind in Karte 16 gekennzeichnet. - Bodenverdichtungen sind durch Berücksichtigung von Bodenart und Bodenfeuchte bei der Bewirtschaftung sowie durch die Verwendung von Maschinen mit möglichst geringem Bodendruck weitestmöglich zu vermeiden. - Im Rahmen der standortangepassten Bewirtschaftung ist weiterhin die Bodenstruktur zu erhalten oder zu verbessern und der standorttypische Humusgehalt zu sichern. Tiefumbruch ist ebenso zu vermeiden wie eine Intensivierung der Entwässerung. - Durch eine vielfältige, standortangepasste Fruchtfolge ist die Bodenfruchtbarkeit und biologische Aktivität der Ackerflächen zu erhalten und zu fördern. - Auf absoluten Grünlandstandorten, namentlich auf Moorstandorten, sonstigen grundwassernahen Standorten sowie in Überschwemmungsgebieten ist ein Umbruch von Grünland – auch im Rahmen der Neueinsaat - nicht zulässig. Ackerflächen auf solchen Standorten sind in Dauergrünland umzuwandeln. Schwerpunkträume für die Sicherung, vereinzelt auch Wiederherstellung, von Dauergrünland sind kultivierte Moorflächen und mineralische Nassstandorte der Geest sowie die landwirtschaftlich genutzten Moorböden der Hammeniederung. Zu letzteren zählen auch die Flächen des Niedersächsischen Feuchtgrünlandschutzprogramms. wertvoller Biotopstrukturen sind wei- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck • 288 weitergehende Nutzungseinschränkungen: Vor allem in besonders empfindlichen und für den Naturschutz besonders wertvollen Bereichen sind über die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis hinaus weitere Nutzungsbeschränkungen und Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise, je nach Art und Empfindlichkeit des zu schützenden Naturgutes: - Sicherung oder Entwicklung hoher Wasserstände, - Reduzierung der Nutzungsintensität hinsichtlich Schnitthäufigkeit und – zeitpunkt, Beweidungsdichte und –zeitraum, Art und Zeitpunkt sonstiger Bodenbearbeitung, - Sicherung oder Entwicklung von Dauergrünland auch außerhalb absoluter Grünlandstandorte, - Aushagerung von Standorten durch wiederholte Mahd und Abtransport des Mahdgutes unter gleichzeitigem Verzicht auf Düngung, - weitere Einschränkung des Düngemittel-, Pestizid- und Klärschlammeinsatzes, - Sicherung oder Entwicklung von Brachflächen. Schwerpunkträume stellen landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb der in Karte 13 dargestellten Bereiche mit den Zielkategorien „Sicherung und Verbesserung“ sowie „Entwicklung und Wiederherstellung“ dar. In diesen Bereichen ist der landschaftspflegerische Aspekt der Landwirtschaft von besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege. Weiterhin sind die Landwirtschaftsflächen in den bestehenden Wasserschutzgebieten (Umgebung Buggehorn, Geestrand südlich Scharmbeckstotel und Wallheckengebiet Bremer Schweiz) und in den Überschwemmungsräumen von Hamme und Beek als Schwerpunkträume zu nennen, in denen den Aspekten des qualitativen Gewässerschutzes besondere Bedeutung beizumessen ist (teils auch über die entsprechenden Zielkategorien erfasst). Weitergehende Nutzungseinschränkungen sind i.d.R. nur durch finanziellen Ausgleich der Ertragseinbußen umsetzbar. Insofern kommt dem folgenden Punkt in diesen Schwerpunkträumen ebenfalls besondere Bedeutung zu. Weitere Möglichkeiten der Finanzierung bestehen in Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (vgl. Kap. 5.2.2). • Inanspruchnahme von Förderprogrammen: Die landwirtschaftliche Nutzung nach den Selbstbindungen des ökologischen und integrierten Landbaus sowie andere naturschutzkonforme, weitergehende Nutzungseinschränkungen (s.o.) sollten durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln verstärkt betrieben werden. Fördermöglichkeiten bestehen beispielsweise durch das Bracheprogramm der EU, das Fischotterprogramm und das Gewässerrandstreifenprogramm des Landes Niedersachsen oder das Uferrandstreifenprogramm des Landkreises Osterholz. Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien sollte eine gezielte Lenkung von Fördermitteln in die Bereiche vorgenommen werden, die in Karte 13 mit den Zielkategorien „Sicherung und Verbesserung“ sowie „Entwicklung und Wiederherstellung“ ausgewiesen sind. • historische Landnutzungsformen: Das Wissen um regionaltypische Landnutzungsformen (z.B. Wege der Moorkultur, Streuobstwiesen mit alten Obstsorten) sollte als kulturhistorisches Gut bewahrt werden. Diese Landnutzungsformen sollten auch weiterhin exemplarisch zur Anwendung kommen, um die Eigenart der bäuerlichen Kulturlandschaft zu erhalten. Eine Vermarktung im Rahmen des Fremdenverkehrs und der Umweltbildung ist anzustreben. • Beratung und Akzeptanzsteigerung: Durch gezielte Informationen über Funktionszusammenhänge im Naturhaushalt, Handlungs- und Fördermöglichkeiten kön- Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 289 nen die beratenden Stellen in erheblichem Umfang zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Landwirte beitragen. Aber auch auf anderer Ebene sind Information und Diskussion zur Verbesserung von gegenseitigem Verständnis und Akzeptanz wünschenswert. 5.4.3 Forstwirtschaft Mit 11 % liegt der Waldanteil im Stadtgebiet deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 23 %. Bei dem ausgedehnten Waldgebiet Elm – Schmidts Kiefern handelt es sich zum großen Teil um Landeswald. Hingegen befindet sich der Stoteler Wald ebenso in Privatbesitz wie die meisten kleineren Waldflächen im Stadtgebiet. Bei den Beständen auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt handelt es sich um Bundeswald. Für die Bewirtschaftung der Wälder sind die rechtlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (§ 11 NWaldLG u.a.) verbindlich. Leitgedanke ist die Sicherung und Entwicklung des Waldes unter Berücksichtigung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Für die Landesforsten bestehen im Rahmen des Niedersächsischen Programms zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung (LÖWE) weitergehende Vorgaben zur naturgemäßen Waldbewirtschaftung. Die nachfolgenden Hinweise zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Forstwirtschaft umfassen sowohl Maßnahmen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gesetzlich vorgegeben sind, als auch darüber hinausgehende Maßnahmen. • standortgerechte Baumartenverteilung: Naturnahe Laubwaldbestände sind zu sichern. In Misch- und Nadelwäldern sollte eine sukzessive Umwandlung in Laubwälder erfolgen, wobei die jeweilige potenziell natürliche Waldgesellschaft als Leitbild zu sehen ist. Die Erhöhung des Laubholzanteils sollte vorwiegend durch Naturverjüngung erfolgen. Im Einzelfall kann eine gezielte Anpflanzung standortheimischer Baumarten erforderlich sein, wobei auf die Verwendung regionalen Pflanzgutes zu achten ist. Schwerpunktbereiche für die Umwandlung von Nadelforst in Laubwald wurden bereits im Rahmen der Maßnahmen für geschützte und schutzbedürftige Gebiete (s. Kap.5.1) sowie des kommunalen Biotopverbundsystems (s. Kap. 5.2.1) benannt. Darüber hinaus sind in Karte 16 Nadelforste auf alten Waldböden und auf Feuchtstandorten als Schwerpunkträume gekennzeichnet. • nachhaltige Nutzung: Die Holzentnahme sollte naturverträglich unter Berücksichtigung des Boden-, Grundwasser- und Artenschutzes erfolgen. In diesem Zusammenhang ist eine kleinflächige oder einzelstammweise Holzentnahme bei langen Umtriebszeiten, der weitgehende Verzicht auf Düngemittel und Pestizide, Vermeidung von Bodenverdichtungen (Rückearbeiten mit Pferden durchführen etc.), Verzicht auf Entwässerung sowie Berücksichtigung und Schonung spezieller Pflanzenund Tierartenvorkommen aufzuführen. • Struktur- und Artenvielfalt: Die Strukturvielfalt des Waldes sollte, auch als Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt, erhalten oder gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist besonders auf ein Nebeneinander verschiedener Altersklassen und Gehölzarten, das Belassen von Altbäumen (insbesondere Höhlenbäumen) und Totholz, das Belassen kleinerer Offenbereiche (Windwurflöcher, Lichtungen) sowie die Sicherung von Sonderstandorte wie Moorbereiche, Gewässer und Feuchtwälder hinzuwirken. • naturnahe Waldränder: Gestufte Waldränder mit hohem Anteil an Sträuchern und Lichtbaumarten sollen als artenreiche Lebensräume, als landschaftsbildprägende Strukturen und als Schutz gegen Windwurf entwickelt werden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 290 • Erstaufforstungen: Durch Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Nutzflächen sollte der Waldanteil im Stadtgebiet erhöht und zugleich der Biotopverbund der Wälder optimiert werden. Hierbei ist die Entwicklung standortheimischer Bestände mit gestuften Waldrändern vorzunehmen. Nach Möglichkeit sollten Fördermittel des Landes zur Waldentwicklung genutzt werden. Schwerpunkträume bilden die Randbereiche der Oberläufe von Scharmbecker Bach und Wienbeck, die nordwestliche Lange Heide und die Drepte-Niederung nördlich Garlstedt. Aufgrund des geringen Waldflächenanteils wird der Umsetzung von Erstaufforstungen auch im Rahmen der Raumordnung besonderes Gewicht beigemessen (vgl. Landesraumordnungsprogramm). • Schutz vor Zerschneidung: Insbesondere die größeren zusammenhängenden Waldbereiche von Schmidts Kiefern - Elm und Stoteler Wald sollten vor weiterer Zerschneidung durch Straßen, Leitungstrassen und Forstwege geschützt werden. 5.4.4 Wasserwirtschaft Zu den Aufgaben der Wasserwirtschaft zählen insbesondere Schutz und Nutzung von Trinkwasservorkommen, die Gewässerunterhaltung und die Regelung des Abflussgeschehens der Fließgewässer. Vorgaben zur ordnungsgemäßen Ausübung dieser Aufgaben finden sich insbesondere im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG). Im Stadtgebiet sind im Rahmen der Wasserwirtschaft folgende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege relevant: • quantitativer Grundwasserschutz: Der mengenmäßige Erhalt bzw. die Förderung der Grundwasserressourcen ist nicht allein zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, sondern auch im Rahmen des abiotischen Naturschutzes und zur Sicherung der Biotopqualitäten grundwassernaher Standorte erforderlich. In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen umzusetzen: - Förderung der sparsamen Nutzung durch Ausschöpfung technischer Möglichkeiten, Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Information, - Förderung der Versickerung in Siedlungsgebieten durch Regenrückhaltung, Minimierung des Versiegelungsgrades etc. (vgl. Kap. 5.4.8), - Förderung der Versickerung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Vermeidung von Bodenerosion und Bodenverdichtung (vgl. Kap. 5.4.2), - Beschränkung von Grundwasserentnahmen auf Mengen unterhalb der Neubildungsraten, - ökologische Beweissicherung in Einzugsgebieten von Grundwasserbrunnen. • qualitativer Grundwasserschutz: Zur Sicherung der Grundwasserqualität sind vor allem Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung vorzunehmen (vgl. Kap. 5.4.2). Schwerpunkträume bilden die bestehenden Wasserschutzgebiete (Umgebung Buggehorn, Geestrand bei Scharmbeckstotel und Wallheckengebiet Bremer Schweiz). Zudem sind punktuell Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von Altlasten und Deponien erforderlich, die in den Zuständigkeitsbereich der Abfallund Bodenschutzbehörden fallen. • Gewässerunterhaltung: Durch eine Beschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen an Oberflächengewässer auf das unbedingt erforderliche Maß kann insbesondere Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 291 die Lebensraumfunktion auch stärker ausgebauter Gewässer verbessert werden. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung sollten folgende Hinweise berücksichtigt werden: - Unterhaltung in zwei- bis mehrjährigem Turnus, - Durchführung einseitig wechselnd und abschnittsweise wechselnd, - zeitliche Anpassung an Erfordernisse des Pflanzen- und Tierartenschutzes, - Abtransport von Substrat und Schnittgut, - bei Geestbächen keine Entnahme des natürlichen Sohlsubstrats (Geschiebe), - bei Krebsscherengewässern regelmäßige extensiv Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen des speziellen Artenschutzes (vgl. Kap. 5.3). • Gewässerrandstreifen: Durch die Einrichtung möglichst breiter Gewässerrandstreifen können insbesondere die Wasserqualität und die biotopvernetzende Wirkung der Gewässer verbessert werden. Die Gewässerrandstreifen sollten entweder extensiv als Dauergrünland genutzt werden – unter Verzicht auf die Anwendung von Düngemitteln und Pestiziden – oder der Sukzession überlassen werden, ggf. mit extensiver Pflege. Eine Finanzierung von Maßnahmen über das Gewässerrandstreifenprogramm des Landes ist möglich. • Gewässerrenaturierung: Durch Renaturierung oder naturnahe Umgestaltung ausgebauter Gewässer kann deren Lebensraumfunktion und Selbstreinigungskraft optimiert werden. Als Maßnahmen sind vor allem der Rückbau von Uferbefestigungen und die Beseitigung von Wanderhindernissen durch punktuelle Maßnahmen (Rückbau, Herstellung von Fischtreppen, Umbau von Sohlschwellen in Sohlgleiten etc.) sowie das Zulassen natürlicher Dynamik anzustreben. Nur in Einzelfällen sollten weitergehende Veränderungen der Gewässerstruktur vorgenommen werden. Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung sollten stets durch die Einrichtung von Gewässerrandstreifen und die Extensivierung der Gewässerunterhaltung flankiert werden. Aufgrund landesweiter Ziele und den Vorgaben des kommunalen Biotopverbundsystems sind die Drepte und ihre Nebengewässer, die Unterläufe von Scharmbecker Bach und Wienbeck, der Mühlenbach sowie Abschnitte von Hamme und Beek als Schwerpunkträume zu nennen. • Überschwemmungsgebiete: Durch die räumliche und zeitliche Ausdehnung von Überschwemmungen sollten die natürlichen Funktionszusammenhänge zwischen Fließgewässer und Aue verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Hierzu ist eine an naturschutzfachlichen Vorgaben orientierte Steuerung der Wasserstände erforderlich. Insbesondere durch einen entsprechenden Betrieb der Ritterhuder Schleuse sollte das Auensystem von Hamme und Beek entsprechend aufgewertet werden. Diese Zielsetzung wird im Rahmen des GR-Projektes unter enger Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft verfolgt. Diese Kooperation sollte fortgeführt und ausgeweitet werden. Weitere Möglichkeiten zur Aufwertung von Überschwemmungsgebieten bestehen durch die Steuerung der landwirtschaftlichen Nutzung (vgl. Kap. 5.4.2). In diesem Zusammenhang sind das Verbot der Ackernutzung und Klärschlammausbringung sowie die Minimierung von Düngemittelund Pestizideinsatz zu nennen. • Datenermittlung: Um die Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer gezielt steuern zu können, sind verbesserte Kenntnisse zu Problembereichen und Potenzialen erforderlich. Deshalb sollten weitere Untersuchungen zu stofflichen Belastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie zur Flora und Fauna von Oberflächengewässern durchgeführt werden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 292 5.4.5 Fischerei und Jagd Regelungen zur ordnungsgemäßen Ausübung von Fischerei und Jagd sind im Niedersächsischen Landesfischereigesetz und im Niedersächsischen Landesjagdgesetz enthalten. Sie beinhalten auch die Pflicht zum Erhalt und zur Hege eines angemessenen Tierbestandes (Hegepflicht). Die ordnungsgemäße Ausübung von Fischerei und Jagd beinhaltet umfangreiche Maßnahmen, die den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege entsprechen. Zu nennen sind beispielsweise Besatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung heimischer Fischarten oder zur Entwicklung eines ausgewogenen Fischbestandes, die Beseitigung von Hindernissen für wandernde Fischarten und die Begrenzung der SchalenwildBestände. Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege sind insbesondere folgende Anforderungen an fischereiliche und jagdliche Nutzungen zu stellen: • Fließgewässerschutz: Um Beeinträchtigungen der Fließgewässer durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge, Erwärmung, Faunenverfälschung und Unterbrechung der biologischen Durchgängigkeit zu vermeiden, sollte eine räumlich-funktionale Trennung von Fisch- bzw. Angelteichen und Fließgewässern vorgenommen werden. Auch die Bespannung von Fisch- und Angelteichen mit dem Wasser angrenzender Fließgewässer sollte das Abflussgeschehen nicht wesentlich stören. • extensive Unterhaltung: Eine Minimierung der Unterhaltungsmaßnahmen wie Zufütterung, Medikamenten-Einsatz und Pflege der Randbereiche ist anzustreben. Von besonderer Wichtigkeit ist dies in Teichanlagen, die mit Fließgewässern in Verbindung stehen. • Konzentration der Angelnutzung: Zum Schutz störungsanfälliger Tierarten (insbesondere Wasser- und Wiesenvögel, Fischotter) sollte eine gezielte Lenkung der Angelnutzung zur Konzentration auf möglichst unempfindliche Bereiche erfolgen. Schwerpunktmäßig sollte eine weitestmögliche Freihaltung von Hamme (einschließlich Altarmen) und Beek angestrebt werden. • Reusenfischerei: Im Rahmen des Fischotterschutzes sollte in der Teufelsmoorniederung keine Reusenfischerei erfolgen. Wo ein Verzicht nicht möglich ist, sollten nur Reusen mit speziellem Otterschutz Verwendung finden. • Besatzmaßnahmen: Die Durchführung von Besatzmaßnahmen sollte nur nach differenzierter Prüfung und nur mit autochtonen Fischarten zur Vermeidung von Faunenverfälschung erfolgen. • Wildhege: Die Bestandsdichte des Schalenwildes sollte so reguliert werden, dass schwerwiegende Vegetationsschäden durch Wildverbiss verhindert werden und insbesondere eine ausreichende Naturverjüngung der Laubgehölze möglich ist. Hierzu zählt auch die Beschränkung von winterlichen Fütterungsmaßnahmen und der Anlage von Wildäckern. • spezieller Artenschutz: Bei einigen Maßnahmen zum speziellen Artenschutz ist eine enge Zusammenarbeit von Jägerschaft und Naturschutz von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt namentlich für Bestrebungen zur Förderung der Wiedereinwanderung von Fischotter und Birkhuhn, da diese Tierarten dem Jagdrecht unterliegen. • Einschränkungen der Jagd: Zur Minimierung der Beeinträchtigungen empfindlicher Tierarten und naturschutzfachlich wertvoller Gebiete sollten zeitliche und Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 293 räumliche Einschränkung der Jagd in Kauf genommen werden. Dies betrifft insbesondere die bedeutenden Vogelrastgebiete in der Teufelsmoorniederung sowie die sonstigen Gebiete, die die fachlichen Voraussetzungen als Naturschutzgebiete erfüllen. 5.4.6 Naherholung und Tourismus Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität sind in Kap. 5.2.4 unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Handlungsspielräume benannt. Möglichkeiten für den Bereich der Kernstadt sind im Freiraumentwicklungskonzept im Anhang dargelegt. Darüber hinaus sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: • Landschaftsbild-Qualität: Bereiche mit besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sollten gesichert werden, beispielsweise durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. Auch in den übrigen Landschaftsteilen sollte eine Verschlechterung der Landschaftsbild-Qualität weitestmöglich vermieden werden. • Gastronomie und Fremdenverkehr: Erweiterung des gastronomischen Angebotes und der Übernachtungsmöglichkeiten, insbesondere als zusätzliche Erwerbsquelle für die örtliche Landwirtschaft. • Besucherlenkung und Umweltbildung: Durch Besucherlenkung und Schaffung naturverträglicher Rast- und Beobachtungsmöglichkeiten sollte der Schutz empfindlicher Bereiche und Artenvorkommen (insbesondere Neststandorte, Ruhezonen) verbessert werden. Durch Informationstafeln, geführte Ausflüge, themenbezogene Radwege- und Wanderkarten u.ä. sollte das Verständnis für ökologische Zusammenhänge und Landschaftsgeschichte gefördert und so auch die Akzeptanz von Nutzungseinschränkungen (z.B. Wegegebot, Leinenzwang, Badeverbot) gesteigert werden. • Bootssport: Der motorisierte und nichtmotorisierte Bootssport wird auf Hamme, Beek und Hafenkanal betrieben. Es bestehen verschiedene Vorschriften zu räumlichen und zeitlichen Beschränkungen sowie zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, die einzuhalten sind. Weitere Einschränkungen sind im Rahmen des GR-Projektes (s. Kap. 5.1.1) vorgesehen. Darüber hinaus sollte folgenden Anregungen gefolgt werden: • - Beeinträchtigungen von Ufer- und Schwimmblattvegetation sollten auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus vermieden werden. Hierzu sollte ein möglichst großer Abstand zu den Uferbereichen, insbesondere zu Röhricht- und Schwimmblattvegetation eingehalten werden. - Die Lärmbelastung der angrenzenden Landschaft sollte so gering wie möglich gehalten werden, beispielsweise durch geringe Geschwindigkeiten, entsprechenden Fahrstil, Verzicht auf Musikbeschallung und technische Möglichkeiten der Bootsausstattung. - Schadstoffbelastungen der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) sollten weitestmöglich vermieden werden. Hierzu ist eine entsprechende Ausrüstung und Wartung der Boote, sachgemäßer Umgang mit Treibstoffen, Schmiermitteln, Bootsanstrichen und Toilettenabwässern etc. erforderlich. - Nächtliche Beleuchtung sollte mit für Insekten unschädlichen Leuchtmitteln erfolgen. Luftsport: Am Segelflugplatz Osterholz-Scharmbeck wird Segelfliegen (mit Schlepp durch Motorflugzeuge) und Motorsegelfliegen betrieben. Weiterhin wird Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 294 das Stadtgebiet teils mit Heißluftballons überflogen. Zur Minimierung von Konflikten mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sollten folgende Hinweise befolgt werden: • • - Ausschöpfung technischer Möglichkeiten zur Schallreduktion der Luftsportgeräte, - (weitere) Begrenzung von Flugzahlen und Start-Zahlen am Segelflugplatz, - Umrüstung auf Windenschlepp am Segelflugplatz, - Einhaltung großer Flughöhen über den empfindlichen Brut- und Gastvogelgebieten der Teufelsmoorniederung, - räumliche Eingrenzung der Flugkorridore über der Teufelsmoorniederung, - keine Landungen in störungsempfindlichen Gebieten (insbesondere avifaunistisch wertvolle Bereiche, als NSG schutzbedürftige Bereiche), - Verzicht auf größere Flugveranstaltungen während der Brutzeit. Camping- und Wochenendplätze, Wochenend- und Ferienhausgebiete: Für die im Stadtgebiet bestehenden Anlagen sind folgende Maßnahmen anzustreben: - Verbesserung der landschaftlichen Eingrünung der Anlagen Horstmoor, Ohlenstedter Quellsee und an der Hamme, - naturnahe Gestaltung der Hammeufer im Bereich der Camping- und Wochenendplatzanlage, - Freihaltung der Uferbereiche der Drepte von Nutzungseinflüssen im Bereich der Anlage Horstmoor, - Gewährleistung einer umweltgerechten Abwasserentsorgung. Golfsport: Auf dem Golfplatz Garlstedt sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Erhalt der naturnahen Lebensraumstrukturen, insbesondere des wertvollen Altholzbestandes, - Einrichtung von ungenutzten und nur extensiv gepflegten Pufferstreifen entlang der Drepte, - weitestmögliche Extensivierung der Grünflächenpflege, weitgehender Verzicht auf Pflegemaßnahmen in ungenutzten Bereichen, Vermeidung von Schadstoffund Nährstoffeinträgen in Grundwasser und Oberflächengewässer, - sukzessive Umwandlung der Nadelgehölze in Laubgehölze. Die Maßnahmen zur Sicherung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Naherholung und des Tourismus könnten in ein großflächiges Konzept zur Ausweisung eines Naturparks eingebunden werden (vgl. Kap. 5.1.7). 5.4.7 Verkehr Konfliktpotenziale zwischen Verkehr und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ergeben sich vorwiegend durch direkte Flächeninanspruchnahme, Lebensraum- und Landschaftszerschneidung sowie Schadstoff- und Lärmemissionen. Hieraus lassen sich folgende Handlungsansätze ableiten: Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 295 • Minimierung des Verkehrsaufkommens: Durch die gezielte Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Verlegung des Güterverkehrs auf die Schiene ist eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf den Straßen anzustreben. Zudem sollte, insbesondere im Bereich der Kernstadt, das Radwegenetz ausgebaut und seine Attraktivität gesteigert werden. Detailierte Maßnahmenvorschläge hierzu werden im Rahmen des Verkehrsentwicklunsplans der Stadt Osterholz-Scharmbeck64 erarbeitet. • Neu- und Ausbaumaßnahmen: Der Neu- oder Ausbau von Verkehrswegen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Insbesondere ist die Zerschneidung bisher verkehrsarmer Räume (Teufelsmoorniederung, Lange Heide) zu vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind so naturverträglich wie möglich durchzuführen. • straßenbegleitende Gehölzstrukturen: Erhalt und Ergänzung straßenbegleitender Gehölzstrukturen können einen deutlichen Beitrag zum Schutz der Umgebung vor Immissionen (Schadstoffe, Lärm) sowie zur Gliederung des Landschaftsbildes leisten. Bei Ergänzungspflanzungen sind jedoch sonnenexponierte Straßenränder und Böschungen sowie Bereiche mit landschaftstypischer Offenheit (Niederungen von Hamme und Beek, bedingt auch Lange Heide) auszunehmen. Zudem sind Pflanzungen mit standortgerechten Gehölzen und in Anlehnung an landschaftsprägende Strukturen durchzuführen. • Randstreifen-Pflege: Die Pflege der Randstreifen von Straßen, Wegen und Bahntrassen sollte auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Hierzu zählt insbesondere: - Verzicht auf Düngemittel und Pestizide, - Mahd nur ein- bis zweimal jährlich und nicht vor Juli, - zeitlich verzögerter Abtransport des Mahdgutes, um eine Eutrophierung der Saumstrukturen zu vermeiden, - möglichst keine Mahd von Säumen entlang flächiger Gehölze, - schonende Durchführung von zur Verkehrssicherung erforderlichem Gehölzschnitt. • Streusalzeinsatz: Die Verwendung von Streusalzen im Winter sollte auf stark befahrene Straßenabschnitte und Unfallschwerpunkte begrenzt werden. • Schutz von Oberflächengewässern: Das auf verkehrsreichen Straßen anfallende Oberflächenwasser sollte nicht in die natürlichen Fließgewässer eingeleitet werden, um diese vor Schadstoffbelastungen durch Reifenabrieb und Kraftstoffe zu schützen. • spezieller Artenschutz: Der Schutz spezieller Pflanzen- und Tierarten sollte insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt werden (vgl. Kap. 5.3): - Erhalt offener Ruderalfluren im Bereich von Bahnanlagen und Straßensäumen, - Minderung der Lebensraumzerschneidung durch geeignete Querungshilfen (insbesondere für Amphibien und Fischotter), - Minderung von direkten Individuenverlusten durch gezielte Straßensperrungen während der Amphibienwanderungen. 64 Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner: Stadt Osterholz-Scharmbeck – Verkehrsentwicklungsplan. Arbeitsentwurf Stand Dezember 2003 Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 296 Die geplante Ortsumgehung der B 74 bei Ritterhude und Scharmbeckstotel verläuft im Süden des Stadtgebietes durch das Grünland der Hammemarsch, bei Ruschkamp entlang des Geestfußes und nördlich des Scharmbeckstoteler Sees durch das Wallheckengebiet Lintel, wo sie am südlichen Stadtrand der Kernstadt an den derzeitigen Trassenverlauf anbindet (vgl. Karte 4 a). Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie wurde diese Trassenvariante als mit den Belangen der Raumordnung vereinbar eingestuft. Von einer grundsätzlichen Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ist also auszugehen, auch wenn in dem Bereich vielfältig hohe Wertigkeiten vorliegen. Auf eine Minimierung der Beeinträchtigungen ist bei Konkretisierung der Planung hinzuwirken. Möglichkeiten bieten sich u.a. durch: • sparsame Flächeninanspruchnahme, • Erhalt hoher Grundwasserstände in den angrenzenden Flächen der Hammemarsch, • Gewähr der biologischen Durchgängigkeit der Wienbeck bei der Ausgestaltung des Anschlusses der Neubautrasse an den derzeitigen Straßenverlauf, • Schutz der floristisch bedeutsamen Gräben der Hammemarsch vor Schadstoffeinträgen durch Oberflächenwasser-Abfluss, • Einbau geeigneter Querungshilfen im Bereich von Amphibien-Wanderwegen, • weitestmöglicher Erhalt hochwertiger Biotoptypen, insbesondere von Feuchtgrünland, flächigen Gehölzen und Wallhecken, • randliche Abpflanzung mit standortheimischen Laubgehölzen als Immissionsschutz, landschaftsgerechte Einbindung und Puffer zu den angrenzenden Vogellebensräumen, dabei im südlichen Teil Verzicht auf höherwüchsige Arten, • Schaffung von alternativen siedlungsnahen Erholungsmöglichkeiten, beispielsweise am Geestrand südlich Scharmbeckstotel und am Unterlauf des Scharmbecker Baches. 5.4.8 Siedlung und Gewerbe Im Rahmen der Hinweise zur Bauleitplanung (Kap. 5.2.3) und zum speziellen Artenschutz (Kap. 5.3) sind bereits umfangreiche Anforderungen an Siedlung und Gewerbe formuliert. Ergänzend hierzu sind allgemein folgende Maßnahmen anzustreben: • Begrenzung der Neuversiegelung: Der Begrenzung der Neuversiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß kommt aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege besondere Bedeutung zu. Diese Priorität wird auch durch bundesgesetzliche Vorgaben unterstützt (u.a. Bodenschutzklausel in § 1 a (1) BauGB). In diesem Sinne ist auf die bauliche Verdichtung im Innenbereich unter Nutzung von Baulücken, auf die Modernisierung und Umnutzung bestehender Gebäude sowie die vermehrte Förderung flächensparender Bauweisen hinzuwirken. • Begrenzung und Verminderung des Versiegelungsgrades: Ergänzend zur Minimierung der Neuversiegelung sind Entsiegelungspotenziale zu prüfen und dort, wo eine Umnutzung nicht möglich oder wahrscheinlich ist, Versiegelungen zurückzubauen. Weiterhin sind wassergebundene Befestigungen statt Vollversiegelungen umzusetzen, wo dies unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität möglich ist. Aus Gründen des Grundwasserschutzes sollten allerdings Flächen, auf denen mit der Freisetzung von Schadstoffen zu rechnen ist, wasserundurchlässig versiegelt Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 297 sein (z.B. Tankstellen, Flächen mit hohem Verkehrsaufkommen, Lager- und Umschlagflächen für schadstoffhaltige Produkte). • Durchgrünung: Für das Ortsbild und/ oder klimatische Ausgleichsprozesse bedeutende Grünflächen sind zu erhalten. Durch Anpflanzung einheimischer Laubgehölze und Fassadenbegrünungen (insbesondere an größeren und störenden Baukörpern) sollte das Grünvolumen innerhalb der Siedlungen zusätzlich erhöht werden (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang). • Grünflächenpflege: Durch extensive Unterhaltung und naturnahe Gestaltung sollten Grünanlagen, Freiflächen an öffentlichen Gebäuden, Privatgärten u.ä. ökologisch aufgewertet werden. Hierzu zählt auch das Dulden spontaner Vegetation. • Ortsbildpflege: Historische und ortsbildprägende Gebäude, Wegeführungen und andere Elemente sollten gesichert und/ oder restauriert werden. Bei Neubaumaßnahmen sollte auf die Verwendung ortstypischer Materialien und ortstypischer Bauweisen (Formen, Dimensionen, Farbgebung etc.) geachtet werden. • Umweltschonendes Bauen: ressourcenschonende Bauweisen und die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe sollten von vornherein in die Konzeption von Neubaugebieten und Einzelgebäuden einbezogen werden. Während Neu- und Umbaumaßnahmen ist zudem auf den weitestmöglichen Schutz vorhandener Gehölze (Baumschutzmaßnahmen) sowie anderer wertvoller Strukturen und Artenvorkommen hinzuwirken. • Minimierung von Emissionen und Immissionen: Belastungen durch Schadstoffe und Lärm sollten durch die Ausschöpfung technischer (z.B. umweltschonende Produktionsweisen, Schadstofffilterung) und baulicher (z.B. Wärmedämmung, aktive und passive Schallschutzmaßnahmen) Möglichkeiten vermieden oder minimiert werden. Insbesondere zwischen Emittenten und empfindlichen Nutzungen und Bereichen (Wohnen, z.T. auch Landwirtschaft, wertvolle Bereiche in der angrenzenden freien Landschaft) sollten, sofern möglich, Immissionsschutzpflanzungen entwickelt werden. 5.4.9 Energieversorgung Zur umweltverträglichen Ausgestaltung der Energiewirtschaft sollten folgende Empfehlungen umgesetzt werden: • sparsamer Umgang mit Energie: Bei allen Nutzungen sollte eine möglichst weitgehende Senkung des Energieverbrauchs angestrebt werden. Hierbei ist die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen und die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. • Schutzmaßnahmen an Freileitungen: Innerhalb der Hammeniederung sollten Freileitungen in die Erde verlegt werden, um Individuenverluste und Meidungsreaktionen von Brut- und Gastvögeln zu vermeiden und das Landschaftsbild aufzuwerten. Weiterhin sollte durch Markierungen das Anflugrisiko an Hochspannungsleitungen begrenzt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen (§ 53 BNatSchG) sollten insbesondere in Lebensräumen und bevorzugten Flugschneisen von Großvögeln zügig umgesetzt werden. • Neutrassierung von Freileitungen: Bei der Neuanlage von Freileitungen sind insbesondere avifaunistisch wertvolle Bereiche und Vogelzugstrecken sowie Bereiche mit besonderer Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes freizuhalten. I.d.R. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 298 stellt eine Bündelung mit bestehenden Freileitungen oder Verkehrstrassen die natur- und landschaftsverträglichste Lösung dar. Die jeweils aktuellen Erkenntnisse über die Auswirkung elektromagnetischer Strahlungen sollten Berücksichtigung finden. • regenerative Energiequellen: Die Nutzung der Solarenergie sollte verstärkt werden. Im Rahmen der 42. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadt OsterholzScharmbeck Sondergebiete für Windkraftanlagen im Bereich der Langen Heide ausgewiesen und somit eine Nutzung der regenerativen Energiequelle Wind gefördert und zugleich auf eine räumliche Konzentration der Windkraftnutzung hingewirkt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan zieht einen weitgehenden Ausschluss von Windenergieanlagen an anderen Standorten im Stadtgebiet nach sich. Auf der Langen Heide sind zur Zeit sieben Windenergieanlagen (WEA) realisiert, davon sechs innerhalb der genannten Sondergebiete für Windkraftanlagen. Die Errichtung von bis zu fünf weiteren Windenergieanlagen in diesen Bereichen ist möglich. Hierbei sollten folgende Vorgaben beachtet werden: • Anpassung an die bestehenden WEA durch Wahl gleicher Anlagentypen, -höhe, Farbgebung, • Minimierung der Bodenversiegelungen für Erschließungswege und Nebenanlagen, • landschaftsgerechte Eingrünung der Nebenanlagen. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 6 299 HINWEISE ZUR UMSETZUNG Der Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck ist ein Instrument zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege. Er informiert über den derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft im Stadtgebiet und zeigt Handlungsmöglichkeiten für Schutz, Pflege und Entwicklung auf. Adressaten sind politische Gremien und Stadtverwaltung ebenso wie Fachbehörden und –ämter, Vereine und Privatpersonen. Um eine möglichst weitgehende Umsetzung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu erreichen, sollten folgende direkt oder indirekt wirksamen kommunalen Handlungsmöglichkeiten genutzt werden: • Berücksichtigung und rechtswirksame Übernahme von Inhalten des Landschaftsplans in die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne): In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Übernahme der im Landschaftsplan definierten Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen in den Flächennutzungsplan (vgl. Kap. 5.2.2) und die naturverträgliche Steuerung von Siedlungsentwicklung (s. Kap. 5.2.3) und Rohstoffabbau (vgl. Kap. 5.2.4 und Fachbeitrag im Anhang) zu nennen. • weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Im Rahmen von Genehmigungsverfahren anderer Planungsträger können weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Einflussmöglichkeiten der Kommune bestehen hier durch entsprechende Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren. • Satzungen: Durch die Aufstellung oder Änderung von Friedhofs-, Kleingarten-, Gestaltungssatzungen etc. kann die Kommune auf die Umsetzung von Zielen und Maßnahmenvorschlägen des Landschaftsplans hinwirken. • Grunderwerb und Nutzungsregelungen: Durch Grunderwerb sowie Nutzungsregelungen für stadteigene Flächen (Pacht-, Bewirtschaftungs-, Pflegeverträge) kann die Stadt einzelne Flächen gezielt entwickeln. Entsprechende Möglichkeiten bestehen durch öffentlich-rechtliche Verträge mit anderen Grundstückseigentümern. • Fördermittel: Durch die Einwerbung von Fördermitteln kann die Kommune Maßnahmen im Sinne des Landschaftsplans finanzieren. Zudem kann sie die Inanspruchnahme von Fördermitteln durch Dritte unterstützen bzw. vermitteln und so indirekt zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen beitragen. Geeignete Förderprogramme sind insbesondere: - Förderprogramm der EU (LIFE-Natur) Förderprogramme des Bundes (GR-Projekte, E+E-Vorhaben) Fließgewässerprogramm des Landes Förderrichtlinie Landschaftsentwicklung des Landes Kooperationsprogramm Erhaltung der biologischen Vielfalt des Landes Kooperationsprogramm Biotoppflege des Landes Kooperationsprogramm Feuchtgrünland des Landes Kooperationsprogramm Dauergrünland NSG/NLP/BR des Landes Fischotterprogramm des Landes Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Dorferneuerung Richtlinie des Landes zur Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck - 300 Niedersächsisches Agrarumweltprogramm Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum Trinkwasserschutz in Wasservorranggebieten Richtlinie des Landes über die Förderung forstlicher Maßnahmen Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der touristischen Entwicklung • Schaffung weiterer Handlungsanreize: Naturschutzmaßnahmen von privaten und anderen Trägern kann die Stadt durch eigene Förderprogramme (z.B. für Pflanzung heimischer Gehölze, Fassadenbegrünungen, naturnahe Gartengestaltung, spezielle Artenhilfsmaßnahmen im Siedlungsbereich, Regenwassernutzung) oder durch die Teilnahme an bzw. Ausrichtung von Wettbewerben (z.B. „Unser Dorf soll schöner werden“) initiieren und unterstützen. • Öffentlichkeitsarbeit: Durch Informationsbroschüren, Stellwände mit plakativ zusammengefassten Darstellungen, Pressemitteilungen etc. sollte die Öffentlichkeit auf den Landschaftsplan und ausgewählte Inhalte aufmerksam gemacht und zur weitergehenden Studie angeregt werden. Weiterhin können zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen beitragen. • Umweltbildung: Mit Hilfe von Naturlehrpfaden, Informationstafeln an geeigneten Standorten, speziellen Wanderkarten, Ausschilderung von Wander-, Rad- und Reitwegen und weiteren Maßnahmen zur Umweltbildung können naturverträgliche Verhaltensweisen gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet sich besonders eine Kooperation mit Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen und Schulen an. • Agenda 21: Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge des Landschaftsplans können auch in lokale Agenda 21-Prozesse eingebracht werden. Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck 7 301 LITERATUR ARBEITSGEMEINSCHAFT UVS RITTERHUDE (1997): Neubau der B 74 Ortsumgehung Ritterhude – Umweltverträglichkeitsstudie. Erläuterungsbericht und Anhänge. BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOYE, P., KNIEF, W., SÜDBECK, P., W ITT, K. (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3., überarb. Fassung, Ber. Vogelschutz 39, 13 - 60. BIOS (1988): Die Graft Gut Sandbeck – Ökologisches Gutachten. BIOS (1992): Voruntersuchng zum Landschaftspflegerischen Begleitplan „Renaturierung Scharmbecker Bach“. 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