Skript A-Schein - Sky-Team
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Skript A-Schein - Sky-Team
A-Schein Theorieskript Aufbaukurs (Grundkurs) und Höhenflugkurs Dieses Skript gehört: Letzte Aktualisierung des Skriptes 2004 Vorwort Das Sky-Team freut sich, dass Du Dich dazu entschlossen hast, bei uns die Ausbildung zum Gleitschirmpiloten zu beginnen. Bei uns erwartet Dich die Erfahrung aus mittlerweile 16 Jahren im Ausbildungsbetrieb. Weil für uns das Fliegen zu einem elementaren Bereich in unserem Leben geworden ist, sind wir immer mit vollem Eifer dabei, anderen die Faszination, die Schönheit und vor allem den Spaß an dieser Sportart näher zu bringen. Bei aller Freude um das Gleitschirmfliegen ist uns aber auch sehr wichtig, dass Du während Deiner Ausbildung ein hohes Sicherheitsniveau erreichst. Es ist sicher kein Zufall, dass es in der Ausbildung seit 16 Jahren keinen schweren Unfall gab. In diesem Skript haben wir uns bemüht, das notwendige Wissen, das Du als zukünftiger Gleitschirmpilot benötigst, verständlich zu vermitteln. Es lehnt sich dabei eng an die offiziellen Lehrpläne des DHV an, um Dich bestmöglich während des theoretischen Teils Deiner Ausbildung zu unterstützen. Das Skript ersetzt also keinesfalls die praktische Ausbildung. Apropos Ausbildung: Dir ist sicherlich schon aufgefallen, dass dieses Skript zwei Kurse, den Aufbau- und den Höhenflugkurs, abdeckt. Damit Du beim Lesen zu Hause schnell entscheiden kannst, ob ein Kapitel für Dich relevant ist, schaust Du einfach nach, welches Symbol sich direkt unterhalb der Kapitelüberschrift befindet: Befinden sich sowohl ein Buch ( ) als auch ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel auf den Aufbaukurs. Schließlich wirst Du im Aufbaukurs mehr (nach)lesen als fliegen. Als Schüler im Höhenflugkurs kannst Du ein solches Kapitel dazu nutzen, Dein Wissen um den Aufbaukurs aufzufrischen. Befindet sich nur ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel ausschließlich auf den Höhenflugkurs, da Du Dich als Schüler im Höhenflugkurs ja bereits als Gleitschirmpilot bezeichnen kannst. Als Schüler im Aufbaukurs kannst Du dieses Kapitel überspringen. Viel Spaß während Deiner Ausbildung wünscht Dir Michael Wagner, Ausbildungsleiter Sky-Team – Paragliding Michael Wagner Schwarzwaldstr. 30 76593 Gernsbach Tel.: Fax: 0 72 24 / 99 33 - 65 0 72 24 / 99 33 - 26 Internet: http://www.sky-team.de E-Mail: [email protected] Das Sky-Team Michael Wagner Gleitschirmpilot der ersten Stunde. Ausbildungsleiter und Inhaber der Flugschule. Fachlehrer in den Bereichen Windenschlepp, Passagierflug und Flugfunk. DHV- Prüfungsrat, DHV-Performancetrainer, DULV Fluglehrer. Verantwortlich für das ganze Sky-Team. Walter Hametner Fluglehrer und Fachlehrer für Winden- und Passagierflug. DHV- Prüfungsrat, DHV-Performancetrainer. Verantwortlich für unsere Gleitschirm-Safaries und den Thermik Technik Trainings sowie für die Ausbildung in der Eifel. Alexander Zosel Fluglehrerassistent und Tandempilot. Ex Wettkampfsportler: Snowboard (WC) und Basketball 2te Bundesliga. Ex Besitzer der Karlsruhe Kultdiscothek „Unterhaus“, 7 Jahre im Vorstand in der C.I.K.. Verantwortlich für das Sky-Tem Marketing. Schnupperkurse, Grundkurse, Höhenflugausbildung. Alexander Gehring Fluglehrer, Motorschirmpilot und Tandempilot. Multimedia/Internet-Entwickler, Technischer Redakteur und Geschäftsführer der Firmen evival Services und evival Technologies GmbH & Co. KG. Verantwortliche für die Internetpräsentation des Sky-Teams. Schnupperkurse, Grundkurse, Höhenflugausbildung. Oliver Lüttschwager Fluglehrerassistent, Gleitschirm-Checks und Technischer Support. Schnupperkurse, Grundkurse, Höhenflugausbildung. Jazek Kosmala Fluglehrerassistent in Ausbildung und Tandempilot. Schnupperkurse, Grundkurse, Höhenflugausbildung. Daniel Schneider Fluglehrerassistent in Ausbildung und Tandempilot. Gleitschirm-Checks, Schnupperkurse, Grundkurse Das Sky-Team Seite2 Daniel Kirchner Gleitschirmfluglehrer, Tandempilot, Akropilot. Höhenflugausbildung in Südtirol. Stefan Hodek Gleitschirmfluglehrer, Performance- und Sicherheitstrainer. Tandem-, Akro- undHubschrauberpilot. Verantwortlich für unsere Sicherheitstrainings. Torsten Sattler Gleitschirmfluglehrer, Performancetrainer, Liga-Pilot. Gewinner German Cup 2006. Führt unser Streckenfluglager durch. Gerd Diesel Fluglehrer und Gleitschirmpilot. Schnupperkurse, Grundkurse, Höhenflugausbildung. Oliver Müller Gleitschirm-, Tandem- und Motorschirmpilot. DHV Fluglehrer, Fachlehrer Passagierflug. Nepal, Indien und Thailand Experte Inhaber und Designer des Gleitschirm-Labels AIR AFFAIR. Hartmut Frey Gleitschirmpilot und Inhaber der Firma Sport Frey in Baiersbronn. Ehem. Wettkampfsportler in der Nordischen Kombination und im Biathlon. Ski- und Surflehrer. Verantwortlicher für Organisation, Marketing und Betreuung im Raum Baiersbronn. Dominik Förderer DHV-Fluglehrer. Fachlehrer für Passagierflug. Tandempilot, Ligapilot. Inhaltsverzeichnis 1 TECHNIK ...................................................................................................14 1.1 Gleitschirm ........................................................................................................ 15 1.1.1 Bauteile .....................................................................................................15 1.1.2 Aufbau.......................................................................................................15 1.1.3 Kappe........................................................................................................16 1.1.4 (Fang-)Leinen............................................................................................17 1.1.5 Verbindungselemente ................................................................................18 1.1.6 Beschleunigungssystem ............................................................................19 1.1.7 Einstellungen.............................................................................................19 1.1.8 Reparatur ..................................................................................................20 1.1.9 Nachprüfung..............................................................................................20 1.1.10 Betriebsanleitungen ...................................................................................21 1.1.11 Betriebsgrenzen ........................................................................................21 1.2 Instandhaltung.................................................................................................. 22 1.2.1 Packen......................................................................................................22 1.2.2 Lagerung ...................................................................................................22 1.2.3 Alterung und Pflege des Gleitschirms ........................................................23 1.2.4 Schädigende Einflüsse ..............................................................................23 1.3 Gurtzeug............................................................................................................. 24 1.3.1 Typen ........................................................................................................24 1.3.2 Bauteile .....................................................................................................24 1.3.3 Aufbau.......................................................................................................25 1.3.4 Größen......................................................................................................25 1.3.5 Einstellung.................................................................................................25 1.3.6 Schutzeinrichtungen ..................................................................................26 1.4 Rettungsgerät.................................................................................................... 27 1.4.1 Funktion ....................................................................................................27 1.4.2 Typen ........................................................................................................27 1.4.3 Bauteile und Aufbau ..................................................................................27 1.4.4 Auslösung .................................................................................................28 1.4.5 Größen......................................................................................................28 1.4.6 Containersysteme mit Vor- und Nachteilen ................................................28 1.4.7 Kompatibilität.............................................................................................29 1.4.8 Packintervalle ............................................................................................29 1.5 Instrumente und Bekleidung.......................................................................... 30 1.5.1 Instrumente ...............................................................................................30 1.5.2 Bekleidung ................................................................................................31 1.6 Geräteprüfung................................................................................................... 32 1.6.1 Tests .........................................................................................................32 1.6.2 Klassifizierung ...........................................................................................33 1.7 Messgrundlagen ............................................................................................... 35 1.8 Aerodynamik ..................................................................................................... 36 1.8.1 Auftrieb......................................................................................................36 1.8.2 Widerstand ................................................................................................37 1.8.3 Kräfte im stationären Geradeausflug..........................................................39 1.8.4 Strömung...................................................................................................40 1.8.5 Strömungsabriss........................................................................................40 1.8.6 Geschwindigkeit ........................................................................................41 1.8.7 Kräfte am Flügel ........................................................................................43 1.8.8 Stabilität ....................................................................................................44 1.8.9 Steuerung..................................................................................................44 1.8.10 Kurvenflug .................................................................................................45 1.8.11 Maßeinheiten.............................................................................................46 2 FLUGTECHNIK / VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN ...................47 2.1 Startvorbereitungen......................................................................................... 48 2.1.1 Auslegen ...................................................................................................48 2.1.2 Vorflugcheck..............................................................................................48 2.1.3 Flugplanung ..............................................................................................49 2.1.4 Startcheck .................................................................................................49 2.2 Start..................................................................................................................... 50 2.2.1 Startphasen...............................................................................................50 2.2.2 Abflug........................................................................................................53 2.2.3 Rückwärtsaufziehen ..................................................................................53 2.2.4 Startabbruch..............................................................................................54 2.2.5 Fehlstart ....................................................................................................55 2.3 Geradeausflug................................................................................................... 56 2.3.1 Bestes Gleiten...........................................................................................56 2.3.2 Geringstes Sinken .....................................................................................56 2.3.3 Trimmgeschwindigkeit ...............................................................................56 2.3.4 „Aktives Fliegen“........................................................................................57 2.4 Kurvenflug ......................................................................................................... 58 2.4.1 Kurven durch Steuerleinenzug ...................................................................58 2.4.2 Kurvenflug durch Gewichtsverlagerung......................................................59 2.5 Landeeinteilung................................................................................................ 60 2.5.1 Landephasen.............................................................................................60 2.5.2 Flugtechnik................................................................................................61 2.5.3 Peilung ......................................................................................................63 2.6 Landung ............................................................................................................. 64 2.7 Besondere Windsituationen........................................................................... 66 2.7.1 Starkwind ..................................................................................................66 2.7.2 Seitenwind.................................................................................................68 2.7.3 Rückenwind...............................................................................................68 2.8 Kappenstörungen und Extremflugzustände............................................... 69 2.8.1 Seitlicher Einklapper ..................................................................................69 2.8.2 Frontklapper ..............................................................................................70 2.8.3 Stabiler Frontklapper .................................................................................71 2.8.4 Seitlicher Verhänger ..................................................................................71 2.8.5 Strömungsabriss (Stall) im Ansatz .............................................................72 2.8.6 Totaler Strömungsabriss (Fullstall).............................................................73 2.8.7 Trudeln (einseitiger Strömungsabriss) im Ansatz .......................................74 2.8.8 Längeres Trudeln (einseitiger Strömungsabriss) ........................................74 2.8.9 Sackflug ....................................................................................................75 2.8.10 Stabiler Sackflug........................................................................................76 2.8.11 Fixseilschlepp............................................................................................77 2.9 Abstiegshilfen ................................................................................................... 78 2.9.1 Ohrenanlegen............................................................................................78 2.9.2 Andere Abstiegshilfen................................................................................79 2.10 Besondere Fluggefahren ................................................................................ 80 2.10.1 Ausfall der Steuerleinen.............................................................................80 2.10.2 Verknotete Leinen im Flug .........................................................................80 2.10.3 Kollision.....................................................................................................80 2.10.4 Einsatz des Rettungsgeräts .......................................................................81 2.11 Besondere Landegefahren ............................................................................. 82 2.11.1 Starkwindlandung ......................................................................................82 2.11.2 Baumlandung ............................................................................................82 2.11.3 Seitenwindlandung ....................................................................................83 2.11.4 Hanglandung .............................................................................................84 2.11.5 Außenlandung ...........................................................................................84 2.11.6 Toplandung ...............................................................................................84 2.11.7 Wasserlandung .........................................................................................85 2.11.8 Landung in Stromleitungen ........................................................................86 2.11.9 Landung in Seilbahnkabeln........................................................................86 2.12 Notfälle ............................................................................................................... 88 2.12.1 Erste-Hilfe-Maßnahmen.............................................................................88 2.12.2 Notausrüstung ...........................................................................................88 2.12.3 Notsignale .................................................................................................89 2.12.4 Einleitung von Rettungsmaßnahmen .........................................................90 2.13 Menschliche Leistungsfähigkeit.................................................................... 93 2.14 Naturschutz und Forst / Landwirtschaft und Jagd .................................... 95 3 METEOROLOGIE ......................................................................................96 3.1 Lufthülle ............................................................................................................. 97 3.1.1 Aufbau der Atmosphäre .............................................................................97 3.1.2 Zusammensetzung der Luft .......................................................................97 3.2 Troposphäre...................................................................................................... 98 3.2.1 Luftdruck ...................................................................................................98 3.2.2 Luftdichte...................................................................................................99 3.2.3 Temperatur................................................................................................99 3.3 Wind.................................................................................................................. 100 3.3.1 Richtung und Stärke ................................................................................100 3.3.2 Tagesverlauf............................................................................................102 3.3.3 Zusammenspiel von Hoch und Tief ..........................................................102 3.3.4 Windgradient ...........................................................................................103 3.4 Turbulenzen..................................................................................................... 104 3.4.1 Luv und Lee ............................................................................................104 3.4.2 Thermische und dynamische Turbulenzen ...............................................104 3.4.3 Bodenturbulenzen ...................................................................................105 3.4.4 Düsenwirkung..........................................................................................105 3.4.5 Windscherung .........................................................................................106 3.5 Windzirkulation............................................................................................... 107 3.5.1 See-/Landwind ........................................................................................107 3.5.2 Hangaufwind ...........................................................................................108 3.5.3 Gebirgszirkulation....................................................................................108 3.6 Wolken und Nebel .......................................................................................... 110 3.6.1 Kondensation ..........................................................................................110 3.6.2 Niederschlag ...........................................................................................110 3.7 Thermik............................................................................................................. 111 3.7.1 Entstehung ..............................................................................................111 3.7.2 Thermikformen ........................................................................................112 3.7.3 Wolkenthermik.........................................................................................112 3.7.4 Wolkenformen und Wolkenstockwerke.....................................................112 3.8 Wetterentwicklung ......................................................................................... 115 3.8.1 Wetterlagen.............................................................................................115 3.8.2 Globaler Zusammenhang ........................................................................118 3.9 Hochs und Tiefs.............................................................................................. 120 3.9.1 Bildung von Tiefdruckgebieten.................................................................120 3.9.2 Warmfront ...............................................................................................121 3.9.3 Kaltfront...................................................................................................122 3.10 Gewitter............................................................................................................ 124 3.10.1 Gewitterarten...........................................................................................124 3.10.2 Bedingungen für Gewitterbildung .............................................................124 3.10.3 Vorboten .................................................................................................125 3.10.4 Phasen des Gewitters..............................................................................125 3.10.5 Gefahren .................................................................................................126 3.11 Föhn .................................................................................................................. 127 3.11.1 Entstehung ..............................................................................................127 3.11.2 Anzeichen ...............................................................................................128 3.11.3 Gefahren .................................................................................................129 3.12 Wetterbesonderheiten im Gebirge.............................................................. 130 3.12.1 Turbulenzen ............................................................................................130 3.12.2 Wettersturz..............................................................................................130 3.12.3 Kaltluftausflüsse ......................................................................................130 3.12.4 Frontmodifikationen .................................................................................130 3.12.5 Thermische Entwicklung ..........................................................................131 3.12.6 Talwind....................................................................................................131 3.12.7 Gletscherwind..........................................................................................131 3.13 Vorhersage und Beratung............................................................................. 132 3.13.1 Wettervorhersage ....................................................................................132 3.13.2 Wetterberatung........................................................................................132 3.14 Regionales Wetter.......................................................................................... 133 3.14.1 Besonderheiten .......................................................................................133 3.14.2 Regionale Wetterberatung .......................................................................133 4 LUFTRECHT ............................................................................................134 4.1 Rechtsvorschriften......................................................................................... 135 4.1.1 Überblick .................................................................................................135 4.1.2 Luftverkehrsordnung................................................................................135 4.1.3 Luftverkehrszulassungsordnung ..............................................................136 4.1.4 Verordnung über Luftfahrtpersonal ..........................................................136 4.1.5 Betriebsordnung für Luftfahrtgerät ...........................................................136 4.1.6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV ..........................................136 4.1.7 Flugbetriebsordnung des DHV.................................................................136 4.1.8 Prüfkataloge des DHV .............................................................................136 4.2 Zuständige Stellen ......................................................................................... 137 4.2.1 BMVBW ..................................................................................................137 4.2.2 LBA.........................................................................................................137 4.2.3 Beauftragter ............................................................................................137 4.2.4 Informationsschrift ...................................................................................138 4.3 Ausbildung/Pilot ............................................................................................. 139 4.3.1 Erlaubnispflicht ........................................................................................139 4.3.2 Mindestalter.............................................................................................139 4.3.3 Ausbildungsinhalte ..................................................................................139 4.3.4 Flugauftrag ..............................................................................................140 4.3.5 Flugbuch .................................................................................................140 4.3.6 Unterrichtsbuch .......................................................................................141 4.3.7 Lernausweis ............................................................................................141 4.3.8 Schulungsbestätigung .............................................................................141 4.3.9 Luftfahrerschein.......................................................................................141 4.3.10 Prüfung ...................................................................................................142 4.3.11 Umfang der Erlaubnisse ..........................................................................143 4.3.12 Gültigkeitsdauer ......................................................................................143 4.3.13 Überprüfungsflug .....................................................................................143 4.3.14 Startarten ................................................................................................144 4.3.15 Passagierberechtigung ............................................................................144 4.3.16 Lehrberechtigung.....................................................................................144 4.3.17 Registrierte Ausbildungsstätten................................................................145 4.4 Fluggerät .......................................................................................................... 146 4.4.1 Musterprüfung .........................................................................................146 4.4.2 Klassifizierung .........................................................................................146 4.4.3 Prüfstellen ...............................................................................................146 4.4.4 Betriebsgrenzen ......................................................................................147 4.4.5 Stückprüfung ...........................................................................................147 4.4.6 Nachprüfung............................................................................................147 4.4.7 Lufttüchtigkeit ..........................................................................................147 4.4.8 Instandhaltung.........................................................................................148 4.4.9 Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) ..............................................................148 4.4.10 Motorgetriebene Gleitschirme ..................................................................148 4.4.11 Straf- und Bußgeldvorschriften ................................................................149 4.5 Flugbetrieb....................................................................................................... 150 4.5.1 Grundregeln ............................................................................................150 4.5.2 Verantwortung .........................................................................................150 4.5.3 Sicherheitsausrüstung .............................................................................150 4.5.4 Kopfschutz ..............................................................................................151 4.5.5 Rettungsgerät..........................................................................................151 4.5.6 Rettungsschnur .......................................................................................151 4.5.7 Rückenschutz..........................................................................................151 4.5.8 Flugausrüstung........................................................................................151 4.5.9 Wetterinformation und Wind.....................................................................152 4.5.10 Sichtflugregeln.........................................................................................152 4.5.11 (Sicherheits-)Mindesthöhe .......................................................................153 4.5.12 Abstände .................................................................................................153 4.5.13 Vorflugregeln ...........................................................................................153 4.5.14 Landeeinteilung .......................................................................................156 4.5.15 Abwerfen von Gegenständen...................................................................156 4.5.16 Kunstflug .................................................................................................156 4.5.17 Wolkenflug ..............................................................................................156 4.5.18 Flüge bei Nacht .......................................................................................156 4.5.19 Betriebsstörungen und Unfälle .................................................................157 4.5.20 Notsignale ...............................................................................................157 4.5.21 Unfallmeldung .........................................................................................157 4.5.22 Aufsicht ...................................................................................................158 4.5.23 Startleiter.................................................................................................158 4.5.24 Straf- und Bußgeldvorschriften ................................................................159 4.6 Fluggelände..................................................................................................... 161 4.6.1 Genehmigung..........................................................................................161 4.6.2 Außenstart- und -landeerlaubnis ..............................................................161 4.6.3 Zuständige Stellen für die Erlaubnis.........................................................161 4.7 Luftraum........................................................................................................... 162 4.7.1 ICAO-Luftraumklassifizierung ..................................................................162 4.7.2 Luftraumgliederung..................................................................................163 4.7.3 Flugbeschränkungs- und Sperrgebiete ....................................................164 4.7.4 Militärisches Tiefflugsystem .....................................................................165 4.7.5 ICAO-Karte..............................................................................................165 4.7.6 Luftgebietsverletzungen...........................................................................165 4.8 Haftung und Versicherung ........................................................................... 166 4.8.1 Verschuldungs- und Gefährdungshaftung ................................................166 4.8.2 Versicherungspflicht ................................................................................166 4.8.3 Flugsportrisiko und Versicherungen .........................................................167 5 BUCHTIPPS, VIDEOS UND INTERNET-LINKS......................................169 6 IMPRESSUM............................................................................................171 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1 Technik Dieses Kapitel umfasst das theoretische Wissen um: ü Gleitschirm ü Instandhaltung ü Gurtzeug ü Rettungsgerät ü Instrumente und Bekleidung ü Geräteprüfung ü Messgrundlagen ü Aerodynamik Damit Du beim Lesen zu Hause schnell entscheiden kannst, ob ein Kapitel für Dich relevant ist, schaust Du einfach nach, welches Symbol sich direkt unterhalb der Kapitelüberschrift befindet: i Hinweis! Befinden sich sowohl ein Buch ( ) als auch ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel auf den Aufbaukurs. Als Schüler im Höhenflugkurs kannst Du ein solches Kapitel dazu nutzen, Dein Wissen um den Aufbaukurs aufzufrischen. Befindet sich nur ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel ausschließlich auf den Höhenflugkurs. Als Schüler im Aufbaukurs kannst Du dieses Kapitel überspringen. 14 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.1 Gleitschirm 1.1.1 Bauteile Ein Gleitschirm besteht aus folgenden Bauteilen: ü Kappe ü Leinen ü Tragegurte ü Leinenschlösser (Verbindungselemente zwischen Leinen und Tragegurten) i Hinweis! Ein Gleitschirm an sich besteht nur aus oben genannten Teilen. Gurtzeug und Gleitschirm sind voneinander unabhängig. Kappe und Leinen sind fest miteinander verbunden und bilden somit eine Einheit. 1.1.2 Aufbau Abb. 1.1: Gleitschirm (schematisch dargestellt) Gurtzeug und Gleitschirm sind voneinander unabhängig! Das Gurtzeug kannst Du, wenn Du die Geräte-Vorschriften beachtest, beliebig aussuchen. Wenn Du Gleitschirm und Gurtzeug miteinander verbindest, erhältst Du das Fluggerät, das im Volksmund als Gleitschirm bezeichnet wird. Erst dann ist der „Gleitschirm“ einsatzbereit. 15 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.1.3 Kappe Die Kappe eines Gleitschirms, auch Segel oder Schirm genannt, ist sicherlich das auffälligste Merkmal eines Gleitschirms. Sie besteht aus reißfestem synthetisch hergestelltem RipstopGewebe (Polyamid oder Polyester), das mit einer schützenden Beschichtung versehen ist. Ripstop-Gewebe verhindert ein Weiterreißen des Tuches, wenn es beschädigt wird. Liegt die Kappe vor dem Starten noch formlos am Boden, so bildet sich während des Startvorgangs eine halbstarre Tragfläche aus. Diese Tragfläche entsteht durch den Staudruck im Inneren der Kappe, der sich durch die anströmende Luft aufbaut. Stabilisiert wird die Kappe durch senkrecht stehende Wände, so genannte Zellwände, die Ober- und Untersegel miteinander verbinden. Durch den Zuschnitt der Zellwände erhält die Kappe ihr Profil. i Hinweis! Ein Flugzeug besitzt starre Tragflächen, d. h., das Profil der Tragflächen ist durch ein Gerippe immer fest vorgegeben. Im Gegensatz dazu besitzt eine Gleitschirmkappe lediglich flexible Trennwände im Inneren, die die Kappe während des Fluges stabilisieren. Abb. 1.2: Schnitt durch eine Kappe (schematisch dargestellt; ohne Stabilisator) Die (Fang-)Leinen eines Gleitschirms sind mit den so genannten Zellwänden verbunden. Der Raum, der durch Zellwände und Segel eingeschlossen wird, wird Zelle genannt. Jede Zelle untergliedert sich in Kammern, die durch Zellzwischenwände, so genannte Rippen, getrennt sind. Damit in der gesamten Kappe stets der gleiche Staudruck herrscht, besitzen sowohl die Zellwände als auch die Zellzwischenwände Druckausgleichsöffnungen, so genannte Crossports. Fällt eine Kammer während des Fluges ein, so fällt innerhalb dieser Kammer der Staudruck, da keine Luft mehr von vorne einströmen kann. Weil die benachbarte Kammer nun unter höherem Druck steht, entsteht ein Druckgefälle: Die Luft strömt von der benachbarten Kammer in die zusammengefallene und füllt diese wieder; der normale Staudruck wird in der eben noch zusammengefallenen Kammer wieder hergestellt. i Hinweis! Bei manchen Gleitschirmen sind die Kammern teilweise geschlossen, um ein stromliniengünstigeres Profil zu erhalten. Diese geschlossenen Kammern werden über Druckausgleichsöffnungen gefüllt. 16 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ An den Außenseiten der Kappe befinden sich die Stabilisatoren, auch Stabilos genannt. Sie geben dem Gleitschirm Richtungsstabilität. Die Stabilisatoren selbst besitzen keine Einlassöffnung an der Vorderseite, werden aber durch den Staudruck in den äußersten Zellen mit Luft gefüllt. Diese mit Luft gefüllten Stabilisatoren erhöhen den Auftrieb und reduzieren den Luftwiderstand der Kappe. 1.1.4 (Fang-)Leinen Die Fangleinen, oft nur kurz Leinen genannt, sind durch dreiecksförmige Verstärkungen, so genannten Flares, mit den Zellwänden des Gleitschirms verbunden. Diese Verstärkungen sorgen dafür, dass die Zugkräfte gleichmäßig über die gesamte Kappe verteilt werden. Ferner wird durch die Verstärkungen verhindert, dass der Schirm unerwünschte Falten wirft. Der Kern der Leinen besteht aus einem Bündel in Zugrichtung verlaufender Fasern. Als Fasermaterial wird meist Kevlar (gelber Kern) oder Dynamee (weißer Kern) verwendet. Kevlar-Fasern sind zwar dehnungsstabiler als solche aus Dyneema, sind aber dafür umso knickempfindlicher. Ummantelt sind diese Fasern in der Regel mit geflochtenem Polyester. Die Gesamtlänge der Leinen beträgt mehrere Hundert Meter, weshalb Sie zu einem großen Teil zum Luftwiderstand des Schirmes beitragen. Um diesen Luftwiderstand zu verringern, gabelt man die Leinen so oft wie möglich, um Leinenmaterial einzusparen. Die einzelnen Gabelungen unterteilen die Leinen in so genannte Leinen-Stockwerke. Die Kappe in Abb. 1.2 besitzt zwei solcher Stockwerke. Moderne Gleitschirme besitzen meist drei Stockwerke: das untere mit den dicken Stammleinen, das mittlere mit den Gabelleinen und das obere mit den dünne Galerieleinen. i Hinweis! Die Trimmung – und somit das Flugverhalten des Schirms – wird durch die Länge der Leinen bestimmt. Bemerkst Du drastische Änderungen im Flugverhalten Deines Schirms, so lasse zuallererst die Leinen ausmessen. Abb. 1.3: Leinenebenen A-E eines Gleitschirms (schematisch dargestellt) 17 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Zusätzlich wird, wie in Abb. 1.3 dargestellt, zwischen verschiedenen Leinenebenen unterschieden. Die vorderste Leinenebene, knapp hinter der Eintrittskante, wird als A-Leinenebene, die letzte je nach Schirmtyp als D- oder E-Leinenebene bezeichnet. Die einzelnen Leinenebenen jeder Schirmhälfte laufen getrennt in den Tragegurten zusammen. 1.1.5 Verbindungselemente Abb. 1.4: Position des Leinenschlosses (hier ein Schäkel; schematisch dargestellt) Die so genannten Leinenschlösser verbinden die Leinen mit den Tragegurten. Meist kommen dabei Schraubschäkel in Dreiecksform zum Einsatz (Abb. 1.4). Diese verhindern, dass die Leinen zu sehr hin und her rutschen. Durch den Schraubverschluss am Schäkel kannst Du verwirrte Leinen schnell entwirren. Abb. 1.5: Karabiner (schematisch dargestellt) Die Karabiner (Abb. 1.5) verbinden die Tragegurte mit dem Gurtzeug. Mittlerweile gibt es speziell für Gleitschirme entwickelte Arten von Karabinern: ü Karabiner mit herkömmlichem Drehverschluss ü Karabiner mit Schnappverschluss ü Karabiner mit einer Kombination aus Dreh- und Schnappverschluss ü Quick-Out-Karabiner 18 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Der Quick-Out-Karabiner besitzt eine stark abweichende Konstruktion mit dem Ziel, die Sicherheit weiter zu erhöhen. i Hinweis! 1.1.6 Neben den Karabinern gibt es auch das so genannte Safe-In-Lock (SIL). Es ersetzt sowohl Karabiner als auch Beingurtschloss. Auch das SIL ist mit dem Ziel entwickelt worden, die Sicherheit weiter zu erhöhen. Beschleunigungssystem An den Tragegurten Deines Gleitschirms kannst Du ein Beschleunigungssystem anbringen, wenn der Hersteller dies in der Betriebsanleitung ausdrücklich erlaubt. Ein solches System ermöglicht Dir, schneller zu fliegen. Du musst dazu nur Deine Beine ausstrecken und somit den so genannten Beinstrecker betätigen. Dieser verkürzt in der Regel die vorderen Tragegurte und verkleinert somit den Anstellwinkel Deines Schirms: Dein Schirm wird 5 bis 15 km/h schneller. i Hinweis! Neue Beschleunigungssysteme verändern lediglich die Form des Profils, um Deinen Schirm schneller werden zu lassen. Gefahr von Kappenstörungen und Extremflugzuständen! Nie beschleunigt in Bodennähe fliegen! Nie beschleunigt in turbulenter Luft fliegen! M Achtung! 1.1.7 Dein Schirm verliert im beschleunigten Flugzustand an Stabilität und wird dadurch anfälliger für Turbulenzen. Gerade in Bodennähe ist dies sehr gefährlich. Einstellungen i Hinweis! Einstellmaßnahmen an den Steuerleinen darfst Du nur dann vornehmen, wenn dies in der Betriebsanleitung des Herstellers ausdrücklich erlaubt wird. Selbst dann solltest Du die Steuerleinen nur von fachkundigen Händen einstellen lassen. Das einzige, was Du an Deinem Gleitschirm einstellen kannst, ist die Länge der Steuerleinen. Die Steuerleinen sind diejenigen Leinen, die über eine Rolle oder eine Schlaufe am hintersten Tragegurt geführt sind. Du erkennst sie auch an den Steuerschlaufen. Je nach Körpergröße bzw. Armlänge kannst Du die Länge anpassen, indem Du den Knoten, mit dem die Steuerschlafe an der Steuerleine befestigt ist, verschiebst. Dabei musst Du aber folgendes beachten: ü Die Länge darf nur auf diejenige Art und Weise eingestellt werden, die der Hersteller vorsieht. (Betriebsanleitung beachten!) ü Die Steuerleinen sollten gerade so lang sein, dass Du in einer angenehmen Position, etwa in Schulterhöhe, leicht Kontakt zum Schirm hast; d. h., dass Du die Steuerleinen dann schon spannst, die Schirmkante nicht oder nur minimal heruntergezogen wird. 19 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ ü Zu kurz eingestellte Bremsen führen zu einem kritischen Flugverhalten, da Dein Schirm zu langsam fliegt. ü Bei zu lang eingestellten Bremsen hast Du nicht den kompletten Steuerweg zur Verfügung. Gerade bei der Landung kann dies problematisch werden. 1.1.8 Reparatur i Hinweis! Lese vor eigenen Reparaturversuchen unbedingt die Betriebsanleitung Deines Gleitschirms! Prüfe Deinen Gleitschirm vor jedem Flug auf folgende Beschädigungen: ü Risse/Löcher in der Kappe ü Scheuerstellen der Nähte ü Beschädigungen der Leinen (verdickte Stellen, fehlende Ummantelung) ü Beschädigungen der Leinenschlösser (feine Risse) Kleinere Risse/Löcher in der Kappe kannst Du, falls sie sich nicht an tragenden Stellen befinden, mit selbstklebendem Reparaturtuch, so genanntem Ripstop-Band, selbst flicken. Das Band muss hierbei mindestens 2 cm über dem Riss/Loch überstehen. Lasse alle anderen Beschädigungen (große Risse/Löcher, Scheuerstellen, beschädigte Leinen) nur in einer dafür autorisierten Werkstatt reparieren. Tausche beschädigte Leinenschlösser umgehend aus! i Hinweis! 1.1.9 Nach erfolgter Reparatur kann eine Nachprüfung notwendig sein bzw. angeordnet werden! Ohne Nachprüfung verliert Dein Schirm seine Zulassung. Nachprüfung Es hat sich gezeigt, dass Gleitschirme altern und sich deren Flugeigenschaften im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist es seit 1992 Pflicht, Gleitschirme mindestens alle zwei Jahre in einer autorisierten Werkstatt überprüfen zu lassen. Die Nachprüfung umfasst dabei folgendes: ü Überprüfen des Segeltuches (Luftdurchlässigkeit, Beschädigungen) ü Überprüfen der Leinen (korrekte Länge, Beschädigungen, Reißtest) ü Überprüfen der Nähte (Scheuerstellen) ü Überprüfen der Haupttragegurte (Scheuerstellen) ü Überprüfen der Leinenschlösser (Beschädigungen) ü Nachmessen der Kappe ü Überprüfen des Anstellwinkels der Kappe 20 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Kleine Mängel werden in der Regel vor Ort behoben. Ist alles in Ordnung, so erhält Dein Schirm einen offiziellen Stempel der Werkstatt. Sollte jedoch die Flugsicherheit nicht mehr gewährleistet sein, so darfst Du diesen Gleitschirm nicht mehr benutzen. i Hinweis! Eine Nachprüfung kann angeordnet werden. 1.1.10 Betriebsanleitungen Die Betriebsanleitung ist ein Bestandteil Deines Schirmes. Fehlt sie, so besorge Dir umgehend Ersatz. Lese die Betriebsanleitung aufmerksam durch, bevor Du Dich mit einem Dir nicht vertrauten Schirm auf den Startplatz begibst. Die Betriebsanleitung teilt Dir mit, welches Gurtzeug Du verwenden musst, worauf Du beim Fliegen mit diesem Schirm genau achten musst und welche Betriebsgrenzen für den Schirm gelten. 1.1.11 Betriebsgrenzen Jeder Gleitschirm hat seine Grenzen. – Daher legen Hersteller in der Betriebsanleitung zu ihren Schirmen bestimmte Betriebsgrenzen fest. Darunter zählen das empfohlene Pilotengewicht und das empfohlene Totalgewicht (Abhebegewicht) für den jeweiligen Schirm. Wir empfehlen Dir ausdrücklichst, Deinen Schirm nach diesen Gesichtspunkten auszuwählen. Unter- oder überbelastete Schirme neigen eher zu Extremreaktionen wie Sackflug oder Einklappern. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Du mit einem Schirm, den Du im oberen Gewichtsbereich fliegst, besser (und sicherer) unterwegs bist. i Hinweis! Die Betriebsgrenzen Deines Schirms findest Du sowohl in der Betriebsanleitung als auch auf der Gütesiegelplakette am Schirm selbst. 21 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.2 Instandhaltung 1.2.1 Packen Abb. 1.6: Richtiges Packen eines Gleitschirms Um Deinen Gleitschirm einzupacken, gehst Du so vor wie in Abb. 1.6 gezeigt. Falte Deinen Schirm jeweils zur Mitte und streiche dabei die Luft vorsichtig aus der Kappe. Achte während des Packens besonders darauf, dass sich keine Gegenstände wie Steine in oder unter der Kappe befinden! i Hinweis! 1.2.2 Achte während des Packens besonders darauf, die Leinen nicht scharf zu knicken! Lagerung Ein Gleitschirm ist ein empfindliches Fluggerät! Dies gilt auch bei der Lagerung. Nimm Dir deshalb folgende Regeln zu Herzen: ü Lagere Deinen Gleitschirm nur bei normaler Luftfeuchtigkeit (40-60 %). Zu trockene oder zu feuchte Luft schadet Deinem Schirm. ü Lagere Deinen Gleitschirm niemals in der Nähe von Chemikalien wie Benzin oder Lösungsmittel! Deren Dämpfe schaden Deinem Schirm. ü Lagere Deinen Gleitschirm lichtgeschützt. Besonders UV-Strahlung schadet Deinem Schirm nachhaltig. ü Lagere Deinen Gleitschirm bei konstanter Temperatur. Zu große Schwankungen, wie sie z. B. in einem Auto vorkommen, schaden auf Dauer Deinem Schirm. 22 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.2.3 Alterung und Pflege des Gleitschirms Die Lebensdauer Deines Gleitschirms hängt im Wesentlichen davon ab, wie pfleglich Du mit ihm umgehst: ü UV-Strahlung, also auch Sonnenstrahlung, schädigt – trotz schützender Beschichtung – die Materialen der Kappe. Auf Dauer verliert die Kappe so ihre Luftundurchlässigkeit (Zweijahrescheck!), Dein Schirm altert unnötig schnell. Lasse Deinen Schirm also nicht unnötig in der Sonne liegen oder gar trocknen. ü Leichte Erdflecken auf der Kappe, wie sie nach einer missglückten Landung entstehen können, verschwinden meist nach ein paar Flügen wieder von alleine. Entferne stärkere Schmutzflecken stets mit einem weichen Tuch und handwarmem Wasser (zur Not mit ein wenig milder Seife). Benutze aber niemals Reinigungsmittel dazu! Diese greifen die Materialien der Kappe stark an. ü Untersuche Deinen Schirm regelmäßig auf Beschädigungen (siehe Kapitel 1.1.8). ü Lasse Reparaturen generell nur von einer autorisierten Fachwerkstatt ausführen. 1.2.4 Schädigende Einflüsse Ein Gleitschirm ist ein empfindliches Fluggerät. Achte deshalb sehr darauf, ihn möglichst selten schädigenden Einflüssen auszusetzen: ü UV-Strahlung, also auch Sonnenstrahlung, schädigt die Materialien der Kappe. Lasse Deinen Schirm also nicht unnötig in der Sonne liegen oder gar trocknen. ü Feuchtigkeit ist Gift für Deinen Gleitschirm. Die Länge der Leinen kann sich ändern; die Kappe kann beschädigt werden. Sollte Dein Schirm feucht geworden sein, so trockne ihn an einem lichtgeschützten, warmen und gut gelüfteten Raum. Solltest Du Deinen Schirm feucht packen müssen, so lasse ihn nie längere Zeit im Packsack. ü Salzwasser greift die Materialen der Kappe extrem stark an. Spüle Deinen Schirm nach Kontakt mit Salzwasser mit reichlich Süßwasser, um jegliches Salz zu entfernen. Trockne anschließend Deinen Schirm wie oben beschrieben. ü Chemikalien wie Benzin oder Lösungsmittel (und deren Dämpfe) greifen die Materialien der Kappe extrem stark an. Lagere Deinen Schirm daher getrennt von Chemikalien. ü Starke mechanische Belastungen schaden Deinem Schirm. Schleife Deinen Schirm nicht über den Boden, sondern trage ihn, indem Du ihn zu einer Wolke zusammenraffst. Setze die Leinen keinen extremen Zugbelastungen (z. B. durch Verhängen) aus. 23 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.3 Gurtzeug 1.3.1 Typen Generell wird zwischen drei Gurtzeugtypen unterschieden: • Hängegurtzeug Y • Sitzgurtzeug G / GH / GX • Spezialgurtzeug S Hängegurtzeuge, vom DHV in die Gruppe Y eingeteilt, wurden früher oft während der Schulung verwendet. Durch die aufrechte Haltung im Gurtzeug befindet sich der Pilot bereits in der richtigen Haltung für Start und Landung. Längere Flüge sind aber unangenehm und können zu einem gefährlichen Blutstau in den Beinen führen. Dieses Gurtzeug wird heute nicht mehr benutzt. Sitzgurtzeuge sind vom DHV in mehrere Gruppen unterteilt: G, GH und GX. Je nach Schirm darf nur eine bestimme Gruppe von Sitzgurtzeugen benutzt werden. Fast alle neuen Sitzgurtzeuge gehören der Gruppe GH an. Die Gruppen G und GX spielen heutzutage nur noch eine untergeordnete Rolle und kommen meist nur noch bei älteren Gleitschirmen zum Einsatz. Spezialgurtzeuge, vom DHV in die Gruppe S eingeteilt, gibt es nur wenige. Als normaler Gleitschirmpilot bekommst Du sie selten zu Gesicht. 1.3.2 Bauteile Ein Gurtzeug besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen: ü Sitzbrett ü Protektor ü Beingurten ü Brustgurten ü Schultergurten ü Integrierter Container für Rettungsgerät (optional) i Hinweis! Manche Gurtzeuge besitzen keinen integrierten Container für das Rettungsgerät. Bei solchen Gurtzeugen wird ein Container extern angebracht. 24 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.3.3 Aufbau Abb. 1.7: Gurtzeug der Gruppe GH (hier: SupAir EvoXC; schematisch dargestellt) 1.3.4 Größen Gurtzeuge gibt es in unterschiedlichen Größen. Die grobe Einteilung erfolgt dabei meist anhand der Konfektionsgrößen (S, M, L, XL). Bei der Auswahl der richtigen Größe bzw. des richtigen Gurtzeugs musst Du dabei folgende Punkt beachten: ü Das Gurtzeug muss Dir passen. ü Das Sitzbrett des Gurtzeuges muss so breit wie nötig, aber so schmal als möglich sein. Du darfst nicht zu sehr auf dem Sitzbrett hin- und herrutschen können. ü Das Gurtzeug muss einen geprüften Rückenprotektor besitzen. ü Das Gurtzeug muss nach den Bauvorschriften gebaut, geprüft und zugelassen sein und darüber hinaus das Gütesiegel des DHV/OeAeC besitzen. 1.3.5 Einstellung Dein Gurtzeug stellst Du so ein, wie es in der Betriebsanleitung zu Deinem Gurtzeug beschrieben ist. Dabei musst Du aber auch folgendes beachten: ü Das Gurtzeug muss Dir passen. ü Das Gurtzeug darf nirgends einschneiden oder drücken. ü Das Gurtzeug darf Dir keine Schwierigkeiten beim Aufrichten, Laufen und beim Hineinsetzen machen. 25 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.3.6 Schutzeinrichtungen i Hinweis! Überprüfe Dein Gurtzeug regelmäßig auf Beschädigungen. Da Du beim Fliegen mit einem Gleitschirm durchaus in gefährliche Situationen kommen kannst, ist ein Gurtzeug mit Schutzeinrichtungen versehen, die die Gefahr einer ernsthaften Verletzung zumindest reduzieren. Zu diesen Schutzeinrichtungen zählen (Rücken-)Protektor und Rettungsgerät. i Hinweis! Dem Rettungsgerät ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Protektor ist unter dem Sitzbrett und dem Rückenteil Deines Gurtzeuges eingebaut. Protektoren gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen, den Airbag- und den FeststoffProtektoren. Das Grundprinzip ist dennoch gleich: Ein Protektor schützt Dich vor schweren Wirbelverletzungen, indem er Deinen Aufprall auf dem Boden abdämpft. Deine Arme und Füße sind dennoch stark gefährdet, da sie neben dem Protektor durchfallen und hart auf dem Boden aufprallen können. i Hinweis! Zusätzlich zum Protektor kannst Du das Verletzungsrisiko mit Hilfe des so genannten Landefalls weiter verringern. Den Landefall kannst Du in unserer Flugschule üben. 26 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.4 1.4.1 Rettungsgerät Funktion Das Rettungsgerät ist, wie der Name schon sagt, ein reines Notfallgerät. Es reduziert Deine Fallgeschwindigkeit je nach Typ und Zuladung auf etwa 7 m/s, was einem Sprung von einer etwa 2,50 Meter hohen Mauer gleichkommt. Zusammen mit dem (Rücken-)Protektor verhindert ein Rettungsgerät zwar das Schlimmste, kann aber nicht 100%ig vor Verletzungen schützen. 1.4.2 Typen Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Typen von Rettungsgeräten. Neben den Rettungsgeräten mit Rundkappenschirm gibt es auch Rettungsgeräte mit Matratzenschirm, so genannte Cutaway-Systeme. Cutaway-Systeme trennen Dich im Notfall vom Gleitschirm und öffnen einen kleineren steuerbaren Matratzenschirm. Dieser Vorgang kostet aber enorm an Höhe, und die Steuerung erfordert eine zusätzliche Ausbildung. Aus diesen Gründen haben sich Cutaway-Systeme auf dem Massenmarkt nicht durchgesetzt. Praktisch alle Rettungsgeräte nutzen daher einen Rundkappenschirm. Bei diesen Rettungsgeräten bleibst Du mit Deinem Schirm verbunden, kannst aber den Rundkappenschirm nicht oder nur sehr bedingt steuern. 1.4.3 Bauteile und Aufbau Abb. 1.8: Rundkappen-Rettungsschirm (schematisch dargestellt) 27 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Ein Rettungsschirm ist ein einfacher Rundkappen-Fallschirm aus Nylon, der mit einer oder mehreren Mittelleinen ausgestattet ist. Diese Mittelleinen ziehen den Scheitel des Schirms nach unten und erhöhen somit zusätzlich den Luftwiderstand des Schirms. Der Rettungsschirm wird mit über die Verbindungsleine und dem V-Gabelgurt, beide aus Polyester, mit dem Gurtzeug verbunden. 1.4.4 Auslösung Das Rettungsgerät darf nur in absoluten Notfällen ausgelöst werden! Dazu zählen z. B.: ü Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen ü Defekte am Schirm, die ein sicheres Landen unmöglich machen ü Flugsituationen, in denen der Schirm nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden kann ü Gefährliche Rotationen (Steilspirale, Trudeln) unmittelbar über Grund Falls Du in einer Notsituation noch genügend Höhe hast, solltest Du zuerst versuchen, Deinen Schirm unter Kontrolle zu bekommen; wie schon erwähnt, kannst Du Dich beim Einsatz des Rettungsgeräts dennoch verletzen. Ist die Höhe zu gering oder die Situation zu gefährlich, so löse das Rettungsgerät aus, indem Du den Handgriff des Rettungsgerätes mit voller Kraft nach außen ziehst bis der Innencontainer frei ist. Dann schleuderst Du den Innencontainer in hohem Bogen von Dir weg in den freien Luftraum, damit er nicht mit Deinem Gleitschirm kollidiert. Sobald die Rettungsleine gestreckt ist, öffnet sich der Rettungsschirm. i Hinweis! i Hinweis! 1.4.5 Um Deinen Rettungsschirm zu stabilisieren, solltest Du Deinen Gleitschirm flugunfähig machen, indem Du die Fangleinen einholst oder an den Tragegurten ziehst. Das Auslösen des Rettungsgerätes solltest Du regelmäßig üben, spätestens aber nach einem Wechsel des Gurtzeugs bzw. des Rettungsgerätes. Im Notfall kann das regelmäßige Üben über wertvolle Sekunden entscheiden! Größen Auch Rettungsgeräte gibt es in unterschiedlichen Größen. Normalerweise wählst Du diejenige Größe aus, die auf Dein Abhebegewicht hin optimiert ist. Solltest Du einen Tandemflug planen, so wähle unbedingt ein Rettungsgerät für Tandemflüge! 1.4.6 Containersysteme mit Vor- und Nachteilen Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Containersysteme: externe Containersysteme und interne Containersysteme. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. 28 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Ein externes Containersystem ist vom Gurtzeug unabhängig und kann bei einem Wechsel des Gurtzeuges meist weiterverwendet werden. Zudem kannst Du die Position des Rettungsgerätes am Gurtzeug selbst auswählen; so ist gewährleistet, dass Du das Rettungsgerät in jeder Situation auslösen kannst. Dieses System benötigt aber recht viel Platz, und das Fixieren des Rettungsgerätes ist nicht immer einfach. Ein internes Containersystem hingegen ist in Dein Gurtzeug integriert. Es sitzt meist am Rücken oder unter dem Sitzbrett; der Auslösegriff befindet sich meist farblich hervorgehoben rechts oder links am Gurtzeug. Dieses System ist kompakt und gut fixiert, lässt sich aber meist schlechter auslösen, da die Position des Auslösegriffs nicht selbst bestimmt werden kann. 1.4.7 Kompatibilität Bei einem externen Containersystem musst Du darauf achten, dass Du die Verbindungselemente korrekt zusammenführst; bei einem internen Containersystem musst Du darauf achten, dass alle Bauteile zueinander kompatibel sind. i Hinweis! 1.4.8 Eine einwandfreie Funktion kann, besonders nach einem Wechsel eines Bauteils, nur durch die so genannte Kompatibilitätsprüfung (K-Prüfung) getestet werden. Packintervalle i Hinweis! Für einen Rettungsschirm gelten die gleichen Regeln zu Pflege und Instandhaltung wie für einen Gleitschirm. Packe Deinen Rettungsschirm regelmäßig, mindestens aber jährlich neu, da dessen Leinen miteinander verkleben können. Mit verklebten Leinen öffnet Dein Rettungsschirm nur sehr langsam – im Extremfall öffnet er sich gar nicht! Besitzt das Containersystem Klettverschlüsse, so öffne diese mindestens einmal im Monat und verschließe sie wieder locker. Klettverschlüsse verketten sonst und lassen sich nur noch sehr schwer öffnen. 29 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.5 Instrumente und Bekleidung 1.5.1 Instrumente i Hinweis! Im Sky-Team-Shop findest Du eine große Auswahl an Instrumenten. Alle Artikel werden sorgsam ausgesucht und als besonders geeignet empfunden. Als Gleitschirmpilot kannst Du folgende Instrumente während eines Fluges bei Dir haben: ü Höhenmesser ü Variometer ü Fahrtmesser ü GPS-Empfänger ü Kugelkompass ü Barograph Der Höhenmesser zeigt Dir die aktuelle Höhe im Vergleich zum Referenzpunkt an. Er kann in der Regel auf die Höhe über dem Meeresspiegel (QNH) oder auf die Höhe über dem Startbzw. Landeplatz (QFE) eingestellt werden; er kann Dir aber nicht die Höhe über Grund (GND) anzeigen. Das Variometer zeigt Dir die Höhenänderung pro Sekunde akustisch und optisch an. Durch einen modulierten Piepton erkennst du sofort, ohne auf das Variometer blicken zu müssen, ob Du gerade steigst oder fällst. Der Fahrtmesser misst Deine Fluggeschwindigkeit. Er wird an einem langen Kabel als Schleppsensor angebracht, was in der Praxis recht hinderlich ist. Die angezeigten Werte sind aber in der Regel nicht sonderlich genau. Der GPS-Empfänger ist besonders beim Streckenflug hilfreich. Er zeigt Dir Deine genaue Position in Breite und Länge (z. B. 48,867° N, 8,200° W) an. Manche Geräte können zusätzlich eine Karte einblenden. Der Kugelkompass zeigt Dir in etwa die Himmelsrichtungen an. Er ist während des Fluges anfällig für Fliehkraftfehler. Er kann Dir aber gerade in Nebel oder in Wolken zur groben Orientierung dienen. Der Barograph zeichnet den Höhenverlauf Deines Fluges auf. Er wird meist auf Streckenflügen mitgenommen, um den Streckenflug zu dokumentieren. Hinweis! Moderne Instrumente sind eine Kombination aus mehreren der oben genannten Instrumente. Wenn sie mit einer Schnittstelle versehen sind, kannst Du die Daten Deines Fluges am Computer auswerten. i Als „Normalpilot“ kommst Du einem Variometer und einem Höhenmesser aus. i Hinweis! 30 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.5.2 Bekleidung Häufig wird gerade am Anfang zu wenig auf die passende Bekleidung und Ausrüstung Wert gelegt. Spezielle Bekleidung und Ausrüstung für den Gleitschirmsport steigern nicht nur den Spaß am Fliegen, sondern erhöhen auch die passive Sicherheit beträchtlich. i Hinweis! Im Sky-Team-Shop findest Du eine große Auswahl an Bekleidung. Alle Artikel werden sorgsam ausgesucht und als besonders geeignet empfunden. Die passende Bekleidung und Ausrüstung umfassen folgendes: ü Helm ü Sonnenbrille ü Bekleidung ü Handschuhe ü Schuhe Als Helm eignet sich am besten ein spezieller Gleitschirm-Vollintegralhelm. Er ist leicht und schützt das ganze Gesicht. Ferner lässt er einen guten Kontrollblick zu und besitzt Ohröffnungen, damit Du den Fahrtwind besser hörst. Ein solcher Integralhelm erfüllt die europäische Norm für Gleitschirmhelme, wenn er das CE-Zeichen trägt. i Hinweis! Gleitschirmhelme werden auch als Halbschalenhelme angeboten. Diese vermitteln zwar ein schöneres Fluggefühl, können aber Dein Gesicht im Ernstfall nicht ausreichend schützen! Die Sonnenbrille sollte großflächig, aber nicht zu dunkel sein. Wichtig ist es, dass sie einen guten UV-Schutz aufweist. Die Bekleidung sollte warm, bequem und atmungsaktiv sein. Dazu eignen sich spezielle Flugoveralls bzw. Fleecebekleidung. Die Handschuhe sollten gerade bei Höhenflügen wärmen, aber nicht zu dick sein, da Du sonst den Kontakt zum Schirm verlierst. Auch hier gibt es spezielle Gleitschirmhandschuhe. Die Schuhe sollten knöchelfixierend sein, um Dich vor Verletzungen durch Umknicken zu schützen. Ein griffiges Profil ist gerade bei Start und Landung sehr von Vorteil. Auch hier gibt es spezielle Gleitschirmschuhe, die auf die Anforderungen hin optimiert sind. 31 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.6 Geräteprüfung 1.6.1 Tests Jeder neue Schirm muss eine Musterprüfung über sich ergehen lassen, bevor er offiziell zugelassen wird. Diese Prüfung umfasst dabei folgende Tests: ü Festigkeitstest (Schocktest und Lasttest) ü Flugtest (Flugverhalten und Reaktionen des Schirms) ü Bauausführung Der Festigkeitstest beinhaltet zwei Tests: den Schocktest und den Lasttest. Beim Schocktest wird die Festigkeit des Schirms bei schlagartigen Belastungen geprüft, wie sie bei extremen Einklapp- und Öffnungssituationen eintreten können. Beim Lasttest hingegen wird geprüft, ob der Schirm das Achtfache des angegebenen maximalen Startgewichts ohne Beschädigungen aushält. Anschließend erfolgt der Flugtest, bei dem zwei Piloten ein komplettes Testprogramm unabhängig voneinander durchfliegen. Dabei werden das Flugverhalten und die Reaktionen des Schirms während des Starts, des Fluges und während Extremsituationen bewertet. Anhand der Bewertungen erfolgt die Klassifizierung des Schirms, wobei das jeweils schlechteste Ergebnis den Ausschlag gibt. Zuletzt wird überprüft, ob ein Schirm mit allen geprüften Gurtzeugen geflogen werden kann. Gegebenenfalls wird eine Einschränkung auf eine bestimmte Gruppe von Gurtzeugen vorgenommen. Besteht ein Schirm sämtliche Prüfungen, so erhält er das Gütesiegel des DHV und des OeAeC. Abb. 1.9: Gütesiegel des DHV und des OeAeC i Hinweis! Das Gütesiegel und sämtliche technische Daten eines Gleitschirms findest Du sowohl in dessen Betriebsanleitung als auch am Gleitschirm selbst (entweder in der Mitte der Kappe oder an einem der beiden Stabilisatoren). 32 33 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.6.2 Klassifizierung Der DHV unterteilt die Gleitschirme in mehrere Klassen: Klasse 1 Gleitschirme mit einfachem, weitgehend fehlerverzeihendem Flugverhalten. Klasse 1-2 Gleitschirme mit gutmütigem Flugverhalten. Klasse 2 Gleitschirme mit anspruchsvollem Flugverhalten und dynamischen Reaktionen auf Störungen und Pilotenfehler. Für Piloten mit regelmäßiger Flugpraxis. Klasse 2-3 Gleitschirme mit sehr anspruchsvollem Flugverhalten und heftigen Reaktionen auf Störungen und geringem Spielraum für Pilotenfehler. Für Piloten mit umfassender Flugerfahrung und regelmäßiger Flugpraxis. Klasse 3 Gleitschirme mit sehr anspruchsvollem Flugverhalten und sehr heftigen Reaktionen auf Störungen und geringem Spielraum für Pilotenfehler. Für Piloten mit überdurchschnittlich hohem Pilotenkönnen. Laut neuer CEN-Norm werden Schirme in folgende Klassen eingeteilt: Klasse A Gleitschirme mit einem Maximum an passiver Sicherheit und einem extrem verzeihendem Flugverhalten. Gute Widerstandsfähigkeit gegen abnormale Flugzustände. Für alle Piloten einschließlich Piloten aller Ausbildungsstufen. Klasse B Gleitschirme mit guter passiver Sicherheit und verzeihenden Flugverhalten. Einigermaßen widerstandsfähig gegen abnormale Flugzustände. Für alle Piloten einschließlich Piloten aller Ausbildungsstufen. Klasse C Gleitschirme mit mäßiger passiver Sicherheit und mit potentiell dynamischen Reaktionen auf Turbulenzen und Pilotenfehler. Die Rückkehr in den Normalflug kann präzisen Piloteneingriff erfordern. Für Piloten, die das Ausleiten abnormaler Flugzustände beherrschen, die "aktiv" und regelmäßig fliegen, und die die möglichen Konsequenzen des Fliegens mit reduzierter passiver Sicherheit verstehen. Klasse D Gleitschirme mit anspruchsvollem Flugverhalten und potentiell heftigen Reaktionen auf Turbulenzen und Pilotenfehler. Die Rückkehr in den Normalflug erfordert präzisen Piloteneingriff. Für Piloten, die über viel Übung im Ausleiten abnormaler Flugzustände verfügen, die sehr aktiv fliegen, die signifikante Erfahrungen in turbulenten Bedingungen gesammelt haben, und die die möglichen Konsequenzen des Fliegens mit einem solchen Gleitschirm akzeptieren. Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ i Hinweis! Bei neuen Gleitschirmem gehen die Hersteller mehr und mehr dazu über, ihre Gleitschirme nach der CEN-Norm einzustufen. Die CEN-Norm beschreibt ein europaweit einheitliches Testverfahren, welches längerfristig die DHVKlassifizierung ablösen soll. Neben der Klasse befindet auf der Gütesiegelplakette ebenfalls ein Zusatz, der auf die zu verwendende Gurtzeuggruppe hinweist: G Nur spezielle, namentlich aufgeführte Gurtzeuge sind mit diesem Gleitschirm zugelassen. GH Brustgurtzeuge. Alle Gurtzeuge, die der Gurtzeug-Gruppe GH angehören, sind mit diesem Gleitschirm zugelassen. GX Gurtzeuge mit festen Kreuzgurten. Alle Gurtzeuge, die der Gurtzeug-Gruppe GX angehören, sind mit diesem Gleitschirm zugelassen. S Spezialgurtzeug. Nur bestimmte Gurtzeuge, die der Gurtzeug-Gruppe S angehören, sind mit diesem Gleitschirm zugelassen. Y Hängegurtzeug. Alle Gurtzeuge, die der Gurtzeug-Gruppe Y angehören, sind mit diesem Gleitschirm zugelassen. Biplace Der Gleitschirm ist für doppelsitzigen (Tandem-)Betrieb zugelassen. 34 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.7 Messgrundlagen Die Fläche, die Dein Gleitschirm ausgelegt einnimmt, beträgt je nach Schirm zwischen 20 und 30 m2. Für den Flug relevant ist aber lediglich die so genannte projizierte Fläche. Die projizierte Fläche zeigt sich in der Draufsicht und ist durch die Krümmung Deines Schirms während des Fluges kleiner als die Fläche, die Dein ausgelegter Schirm einnimmt. Mit Hilfe der Spannweite und der projizierten Fläche kannst Du die Streckung Deines Gleitschirms bestimmen: Die Streckung neuer Gleitschirme beträgt zwischen 4 und 6. Große Streckungen verbessern die Leistung Deines Schirmes, machen ihn aber gleichzeitig schwerer beherrschbar. Die Fläche Deines Gleitschirms wird während des Fluges durch das Eigengewicht des Schirms, das Gewicht des Piloten und durch das Gewicht der Ausrüstung belastet. Ein Maß für die Belastung Deines Schirms ist die Flächenbelastung. Mit Hilfe der oben berechneten projizierten Fläche kannst Du die Flächenbelastung Deines Schirmes ausrechnen: Die Geschwindigkeit und die Stabilität Deines Schirmes hängen von der Flächenbelastung ab. Hohe Flächenbelastung bringt mehr Stabilität und höhere Geschwindigkeit, weshalb es heute üblich ist, mit einer hohen Flächenbelastung zu fliegen. 35 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.8 1.8.1 Aerodynamik Auftrieb Während des Fliegens baut sich, wie bereits anfangs geschildert, der so genannte Staudruck in Deinem Schirm auf. Luftteilchen strömen in die Einlassöffnung an der Vorderseite des Schirms ein, können aber nicht entweichen, da Dein Schirm hinten geschlossen ist. In der Folge stauen sich die Luftteilchen im Schirm; ein Druckanstieg im Schirm ist die Folge. Dieser Druckunterschied (und die resultierende Druckkraft) ist zwar sehr gering, reicht jedoch aus, um Ober- und Untersegel auseinander zu drücken und somit das Profil zu formen (Abb. 1.10). Abb. 1.10: Staudruck-Aufbau im Schirm Die Höhe des Staudrucks hängt dabei stark von der Eigengeschwindigkeit Deines Schirmes ab. Fliegst du schnell, so ist der Staudruck groß. Fliegst Du hingegen langsam, so fällt der Staudruck. Wenn Du zu langsam fliegst, z. B. bei einem Stall, können sich die Zellen Deines Schirms komplett entleeren; das Profil fällt zusammen. Durch das speziell geformte Profil wird die Luft, die das Profil umströmt leicht nach unten abgelenkt; die Kappe erfährt eine Kraft nach oben. Diese Kraft, die Auftriebskraft F A, wird noch verstärkt, da die Luft am Obersegel schneller strömt als am Untersegel. Das Gesetz von Bernoulli besagt, dass der Druck umso geringer wird, je höher die Strömungsgeschwindigkeit ist: Es entstehen ein Unterdruck am Obersegel und ein Überdruck am Untersegel, die die Kappe förmlich nach oben ziehen. Abb. 1.11: Auftriebsverteilung am Profil (dunkle Flächen: Überdruck; helle Flächen: Unterdruck) 36 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Der Auftrieb des Schirms entsteht hauptsächlich in der Mitte des Schirms. An den Außenseiten hingegen entsteht kaum Auftrieb, da die Breite des Profils – und somit auch dessen Auftrieb – zum Rand hin abnimmt (Abb. 1.12). Abb. 1.12: Auftriebskräfte am Schirm 1.8.2 Widerstand In der Aerodynamik sind drei verschiedene Formen des Widerstandes von Bedeutung: ü der Formwiderstand ü der induzierte Widerstand ü der Restwiderstand Jeder Körper erzeugt einen Formwiderstand, der im so genannten c W-Wert ausgedrückt wird. Je niedriger der c W-Wert, desto niedriger ist der Formwiderstand. Durch Versuche mit unterschiedlich geformten Körpern hat sich herausgestellt, dass ein tropfenförmiges Profil den besten c W-Wert aufweist (Abb. 1.13). Abb. 1.13: Widerstandsbeiwerte cW verschiedener Körper 37 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Aufgrund der unterschiedlichen Drücke zwischen Ober- und Untersegel kommt es an den Kappenenden zu einer Druckausgleichsströmung von unten nach oben. Je ein Wirbelzopf, ein so genannter Randwirbel, bildet sich links und rechts an den Kappenaußenenden hinter dem Schirm aus (Abb. 1.14). In Flugrichtung gesehen drehen sich die Wirbel an am linken Außenende im Uhrzeigersinn, am rechten Außenende im Gegenuhrzeigersinn. Diese Wirbel wirken wie ein zusätzlicher Widerstand. Da dieser Widerstand mit dem Erzeugen von Auftrieb zusammenhängt, wird diese Form des Widerstands induzierter Widerstand genannt. Gefahr von Extremsituationen! M Achtung! Fliege niemals dicht hinter einem anderen Gleitschirm her! Das Fliegen in den Randwirbeln des vorausfliegenden Gleitschirms kann zu extremen Reaktionen Deines Schirms führen. Dies gilt besonders bei zweisitzigen Biplaces. Abb. 1.14: Randwirbel Wenn Du langsam fliegst, ist der Anteil des induzierten Widerstands am Gesamtwiderstand besonders groß. Der Anteil nimmt jedoch ab, je schneller Du fliegst. Der induzierte Widerstand macht im Schnitt zwischen 20 und 45 % des Gesamtwiderstandes Deines Gleitschirms aus, weshalb versucht wird, ihn durch konstruktive Maßnahmen zu verringern. Die wichtigste Maßnahme hierbei ist das Vergrößern der Streckung der Kappe (Abb. 1.15). Diese Maßnahme bringt aber andere wesentliche Nachteile, z. B. extremes Flugverhalten, mit sich, so dass immer ein Kompromiss eingegangen werden muss. Abb. 1.15: Unterschiedliche Streckung bei gleicher Kappenfläche Der Widerstand, der nicht an den zum Auftrieb benötigten Teilen entsteht, wird Restwiderstand genannt. Er entsteht an den Leinen und am Piloten selbst. 38 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.8.3 Kräfte im stationären Geradeausflug Die Gewichtskraft FG zieht Deinen Gleitschirm senkrecht nach unten. Diese Kraft ist umso größer, je größer Dein Startgewicht ist. Die Gewichtskraft FG wird kompensiert durch die Totale Luftkraft F TL, die der Gewichtskraft entgegenwirkt. In Abb. 1.16 wird dies durch die entgegengesetzten Richtungen der Kräfte anschaulich dargestellt. Die Totale Luftkraft F TL setzt sich aus Auftriebskraft F A und Widerstandskraft F W zusammen. Die Auftriebskraft F A zieht Deinen Schirm gleichzeitig nach vorne und nach oben. Sie wirkt senkrecht zur Strömungsrichtung, d. h., zu der Richtung, aus der die Luftteilchen auf Deinen Schirm treffen. Die Widerstandskraft F W bremst Deinen Schirm ab. Sie wirkt genau in Strömungsrichtung und ist eng mit dem Anstellwinkel α verknüpft. Der Anstellwinkel α ist der Winkel zwischen Strömungsrichtung und mittlerer Profilsehne, die in Abb. 1.16 als schmale Linie quer durch das Profil angedeutet ist. Die Vortriebskraft F V zeigt in die entgegengesetzte Richtung der Widerstandskraft F W. Solange Dein Schirm nicht beschleunigt oder abbremst sind Vortriebskraft und Widerstandskraft gleich groß. Die Auftriebsgegenkraft F A* ist, wie die Vortriebskraft auch, eine Komponente der Gewichtskraft F G. Sie wirkt der Auftriebskraft F A entgegen. Auftriebskraft F A und Auftriebsgegenkraft F A* sind im Idealfall gleich groß. Abb. 1.16: Kräfte im stationären Geradeausflug (Kräfte in Pfeilform dargestellt) Abb. 1.16 zeigt deutlich: Die Vortriebskraft F V zeigt immer nach schräg unten, während die Auftriebskraft F A immer kleiner als die Totalen Luftkraft F TL sein muss. D. h., Dein Schirm muss ständig an Höhe verlieren, um Auftrieb zu erzeugen. Diesen Höhenverlust kannst Du z. B. durch den Flug in thermischen Aufwinden wieder gutmachen. 39 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.8.4 Strömung Grundvoraussetzung, damit Du mit Deinem Gleitschirm überhaupt erst fliegen kannst, ist die Strömung, die am Schirm anliegt. Die einzelnen Luftteilchen gleiten dabei über Deinen Schirm. Es gibt fünf verschiedene Szenarien, bei denen Strömung an Deinem Schirm anliegt: ü Bei Windstille bewegt sich nur dein Schirm. ü Bei leichtem Gegenwind bewegen sich Luft und Schirm gegeneinander. ü Bei starkem Gegenwind steht Dein Schirm über Grund; nur die Luft bewegt sich. ü Bei sehr starkem Gegenwind bewegt sich Dein Schirm über Grund rückwärts. ü Bei Rückenwind haben Luft und Schirm die gleiche Bewegungsrichtung. Es kommt nur darauf an, dass die Luftteilchen von vorn nach hinten (mit ausreichender Geschwindigkeit) am Schirm entlang gleiten. Abb. 1.17: Strömung am Profil Der Punkt, an dem sich die Strömungslinien teilen nennt sich Staupunkt S. Ein Teil der Strömung fließt also am Obersegel, der andere Teil am Untersegel entlang. Ab dem so genannten Umschlagpunkt U beginnen die Luftteilchen auf der Oberfläche des Schirms zu verwirbeln. In Abb. 1.17 ist diese Zone hellgrau eingefärbt dargestellt. Hinter dem Umschlagspunkt U erhält der Schirm keinen Auftrieb mehr. 1.8.5 Strömungsabriss Je mehr Du den Anstellwinkel Deines Schirms erhöhst, desto weiter wandert der Umschlagspunkt U, der sich im Normalflug am Ende Deines Schirms befindet, nach vorne. Dein Schirm 40 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ verliert somit Auftrieb, weil sich die Luftteilchen direkt hinter dem nun weiter vorne liegenden Umschlagpunkt leicht verwirbeln. Die Verwirbelungen werden aber umso stärker, je weiter der Umschlagspunkt nach vorne wandert. Sie werden sogar so stark, dass sich extreme Wirbel bilden (Abb. 1.18). Abb. 1.18: Strömungsabriss Wandert der Umschlagspunkt durch extremes Anstellen des Schirmes in den Bereich der vorderen Profilkante, so erreichst Du einen so genannten überzogenen Flugzustand: Am gesamten Obersegel liegt lediglich verwirbelte Strömung an. In diesem Flugzustand kann Dein Schirm keinerlei Auftrieb mehr erzeugen, es kommt zu einem so genannten Strömungsabriss (Stall): Dein Schirm bewegt sich nicht mehr vorwärts, sinkt aber gleichzeitig extrem schnell. i Hinweis! 1.8.6 Ein Strömungsabriss kann auch durch zu geringe Eigengeschwindigkeit oder durch zu starken Zug an den Steuerleinen eintreten. Geschwindigkeit Die Geschwindigkeit Deines Gleitschirms kannst Du, neben dem Beschleunigungssystem, durch beidseitiges symmetrisches Ziehen an den Steuerleinen regeln, da Du mit ihnen den Anstellwinkel α und die Profilform Deines Schirmes ändern kannst (Abb. 1.19). Ein höherer Anstellwinkel sorgt für mehr Auftrieb, gleichzeitig wandert aber der Umschlagpunkt U nach vorne; d. h., der Auftrieb nimmt auch ab. Abb. 1.19: Steuerung der Geschwindigkeit und des Auftriebs über Steuerleinenzug 41 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Zeichnest Du den Verlauf für jede Geschwindigkeit mit dem zugehörigen Sinkwert in ein Koordinatensystem ein, so erhältst Du die so genannte Geschwindigkeitspolare Deines Gleitschirms (Abb. 1.20). Sie ist abhängig von Deinem Gewicht und Deinem Schirmtyp. Abb. 1.20: Geschwindigkeitspolare Die Geschwindigkeitspolare hat die Form einer Kurve. Ihr höchster Punkt, in Abb. 1.20 als waagrechte Hilfslinie hervorgehoben, zeigt Dir auf, bei welcher Geschwindigkeit Dein Schirm den geringsten Sinkwert hat. Diese Geschwindigkeit wird Geschwindigkeit des geringsten Sinkens (GdgS) genannt. Legst Du vom Nullpunkt des Koordinatensystems eine Tangente an die Polare, so erhältst Du die Geschwindigkeit, bei der Dein Schirm seine beste Leistung (Gleitzahl) hat. Diese Geschwindigkeit wird Geschwindigkeit des besten Gleitens (GdbG) genannt. Anhand der Steigung der Tangenten kannst Du die Gleitzahl Deines Schirmes bestimmen: Die Horizontalgeschwindigkeit beträgt in Punkt 2 etwa 33 km/h, also etwa 9,2 m/s; der Sinkwert liegt bei etwa 1,5 m/s. Teilst Du die Horizontalgeschwindigkeit (in m/s) durch den Sinkwert (in m/s), so erhältst Du die Gleitzahl von 6,1. i Hinweis! Je größer die Gleitzahl ist, desto leistungsfähiger ist Dein Schirm; d. h., bei größerer Gleitzahl kannst Du längere Strecken zurücklegen. Gleitschirme haben eine Gleitzahl zwischen 4 und 7. Die Geschwindigkeitspolare behält auch dann ihre Form bei, wenn ein schwererer bzw. ein leichterer Pilot Deinen Schirm fliegt. Sie verschiebt sich lediglich entlang der Tangente nach rechts unten bzw. links oben. Die Leistung (Gleitzahl) Deines Schirmes ändert sich dabei nicht, lediglich die GdbG und die GdgS ändern sich. Lediglich Wind hat Einfluss auf die Leistung (Gleitzahl). Bei Rückenwind verbessert sich die Gleitzahl gegenüber dem Boden, bei Gegenwind verschlechtert sie sich gegenüber dem Boden. Dein Schirm gleitet selbst in einem Luftpaket wie in ruhiger Luft; dieses Luftpaket wird aber vom Wind (mitsamt Gleitschirm) mittransportiert (Abb. 1.21). 42 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Abb. 1.21: Beeinflussung der Gleitzahl durch Rücken- bzw. Gegenwind 1.8.7 Kräfte am Flügel Dein Flug wird durch ein Zusammenspiel von Massenkräften (Schwerkraft, Fliehkraft) und Luftkräften bestimmt. Alle Luftteilchen, die an Deinem Schirm entlang strömen, üben auf jeden Punkt der Kappe eine Kraft, die Luftkraft, aus. Addierst Du die einzelnen Kräfte, so erhältst Du eine einzelne große Kraft, die am so genannten Druckpunkt auf die Kappe einwirkt. Der Druckpunkt liegt im vorderen Drittel der Kappe. Massekräfte wirken auf jeden Punkt Deines Gleitschirms ein. In ihrer Summe verhalten sich die einzelnen Kräfte aber so, als ob eine große Kraft, die Gewichtskraft, am Schwerpunkt des Gleitschirms einwirkt. Der Schwerpunkt befindet sich meist knapp über Deinem Kopf. Abb. 1.22: Druckpunkt (DP) und Schwerpunkt (SP) am Schirm Die Totale Luftkraft FTL setzt sich, wie bereits erwähnt, aus Auftriebskraft F A und Widerstandskraft F W zusammen. Sie wirkt immer senkrecht zur Gewichtskraft und ist abhängig von der Eigengeschwindigkeit, der Luftdichte und der Größe der Schirmstirnfläche. 43 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.8.8 Stabilität Alle aerodynamischen Drehbewegungen führt Dein Schirm um die drei aerodynamischen Drehachsen aus, die sich im Schwerpunkt SP des Systems Schirm-Pilot schneiden (Abb. 1.23). Abb. 1.23: Drehachsen und Bewegungen am Gleitschirm (um den Schwerpunkt SP) Die Quer- und Längsstabilität erhält ein Gleitschirm durch den extrem tief liegenden Schwerpunkt. Pilot und Schirm pendeln um den gemeinsamen Schwerpunkt SP. Sobald sich beide aus ihrer Ausgangslage heraus bewegen, wirken rückstellende Drehmomente (ähnlich wie bei einem Pendel). Bei dieser Art des Stabilisierens kann es aber zu unerwünschtem (und gefährlichem) Aufschaukeln kommen, das durch „aktives“ Fliegen unterdrückt werden muss. i Hinweis! Alle ruckartigen Steuerbewegungen können starkes Pendeln (bis hin zum dynamischen Stall) verursachen! Richtungsstabilität (um die Hochachse) erhält Dein Schirm durch die Stabilisatoren und die spezielle Form der Kappe. Durch sie richtet sich Dein Schirm immer in Flugrichtung aus. 1.8.9 Steuerung Du steuerst Deinen Gleitschirm, indem Du an den Steuerleinen ziehst. In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass Du eine Linkskurve einleiten willst. Das Einleiten einer Rechtskurve erfolgt analog. Um die Linkskurve einzuleiten, ziehst Du an der linken Steuerleine. Das erhöht den Anstellwinkel und den Widerstand am linken Teil der Kappe, während der rechte Teil der Kappe seine Geschwindigkeit beibehält. Es entsteht ein Drehmoment, das Deinen Schirm in die gewünschte Kurve dreht. Durch den erhöhten Anstellwinkel wächst aber gleichzeitig der Auftrieb am linken (gebremsten) Teil der Kappe. Dies wirkt der Querneigung des Schirms entgegen und ist nicht erwünscht, aber auch nicht vermeidbar. Dein Schirm „schiebt“ mehr um die Kurve als er fliegt. Ein Vorteil ist, dass das Kurvensinken geringer ausfällt und der Schirm langsamer kreist. Dabei besteht aber immer die Gefahr des Strömungsabrisses, wenn Du zu abrupt oder zu stark an den Steuerleinen ziehst. 44 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ Den Kurvenflug kannst Du unterstützen, indem Du Dein Gewicht zur Kurveninnenseite hin verlagerst, nachdem Du an der Steuerleine gezogen hast. Dadurch verlagerst Du den Schwerpunkt etwas zur Kurvenmitte. In der Folge neigt sich Dein Schirm stärker zur Kurvenmitte. i Hinweis! Bei lockeren oder nicht vorhandenen Kreuzgurten kannst Du Dein Gewicht so weit zur Kurveninnenseite verlegen, dass ein Knick in der Kappe entsteht. Die dadurch schräg gestellte Fläche sorgt dafür, dass sich Dein Schirm noch mehr zur Kurvenmitte hin neigt. Die Linkskurve beendest Du, indem Du die linke Steuerleine wieder entlastest. Beide Kappenseiten erhalten wieder denselben Anstellwinkel; d. h., die linke Kappenseite beschleunigt wieder auf Trimmgeschwindigkeit: Dein Schirm fliegt wieder geradeaus. 1.8.10 Kurvenflug Beim Kurvenflug hast Du das Gefühl, schwerer zu werden. Dies liegt daran, dass eine neue Kraft, die Zentrifugalkraft F Z auf Dich und Deinen Schirm einwirkt (Abb. 1.24). Aus Gewichtskraft F G und Zentrifugalkraft F Z ergibt sich die Kurvengewichtskraft F KG, die größer ist als die Gewichtskraft FG. Die Kurvengewichtskraft ist es, die Dich schwerer wirken lässt, weil sie – von Dir aus gesehen – direkt nach unten wirkt. Abb. 1.24: Kräfte beim Kurvenflug Mit zunehmender Schräglage fliegst Du zwar schneller, sinkt aber auch umso mehr, um der Kurvengewichtskraft F KG durch eine größere Totale Luftkraft F TL entgegen zu wirken. In der Regel gilt: Je größer die Schräglage, umso stärker sinkst Du. Je größer die Schräglage ist, desto stärker wirst Du auch in Dein Gurtzeug gedrückt. Diese Belastung wird in g gemessen. Bei 45° Neigung wirken 1,41 g auf dich ein, bei 60° bereits 2 g; d. h., bei 60° Schräglage wirkt die doppelte Erdbeschleunigung auf Dich ein. Du fühlst Dich also bei 60° Schräglage doppelt so schwer als Du es real bist – die Kurvengewichtskraft F KG ist dann doppelt so groß wie die Gewichtskraft F G. 45 46 Sky-Team – Paragliding Kapitel 1 „Technik“ 1.8.11 Maßeinheiten Als Gleitschirmpilot kommst Du mit folgenden Geschwindigkeitseinheiten in Berührung: ü Kilometer pro Stunde (km/h) ü Meter pro Sekunde (m/s) ü Knoten (kt) Für die Umrechnung dieser Einheiten gelten folgende Faustformeln: i Hinweis! ü km/h = (kt * 2) - 10 % ü km/h = (m/s *4) - 10 % ü kt = (m/s *2) Als Gleitschirmpilot kommst Du mit folgenden Druckeinheiten in Berührung: ü Bar (bar) ü Hectopascal (hPa) ü Millimeter Quecksilbersäule (mm Hg) Für die Umrechnung dieser Einheiten gelten folgende Faustformeln: i Hinweis! ü bar = hPa/1000 ü bar = mm Hg * 750 ü hPa = mm Hg * 0,75 Das wichtigste Leistungsmerkmal eines Gleitschirms ist dessen Gleitzahl, die bereits in Kapitel 1.8.6 erwähnt wurde. Sie berechnet sich folgendermaßen: Streng genommen besäße ein heutiger Gleitschirm die Gleitzahl 1/7, statt der häufig verwendeten Gleitzahl 7. Ein Gleitschirm mit der Gleitzahl 7 fliegt bei Windstille aus einer Starthöhe von 1 km also 7 km weit. Den Winkel, den die Flugbahn des Schirms gegenüber dem Boden einnimmt, wird Gleitwinkel genannt. Er berechnet sich folgendermaßen: Der Gleitwinkel beträgt für einen Schirm mit der Gleitzahl 1/7 also etwa 8,1°. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2 Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen Dieses Kapitel umfasst das theoretische Wissen um: ü Startvorbereitungen ü Start ü Geradeausflug ü Kurvenflug ü Landeeinteilung ü Landung ü Besondere Windsituationen ü Kappenstörungen und Extremflugzustände ü Abstiegshilfen ü Besondere Fluggefahren ü Besondere Landegefahren ü Notfälle ü Menschliche Leistungsfähigkeit ü Naturschutz und Forst / Landwirtschaft und Jagd Damit Du beim Lesen zu Hause schnell entscheiden kannst, ob ein Kapitel für Dich relevant ist, schaust Du einfach nach, welches Symbol sich direkt unterhalb der Kapitelüberschrift befindet: i Hinweis! Befinden sich sowohl ein Buch ( ) als auch ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel auf den Aufbaukurs. Als Schüler im Höhenflugkurs kannst Du ein solches Kapitel dazu nutzen, Dein Wissen um den Aufbaukurs aufzufrischen. Befindet sich nur ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel ausschließlich auf den Höhenflugkurs. Als Schüler im Aufbaukurs kannst Du dieses Kapitel überspringen. 47 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.1 2.1.1 Startvorbereitungen Auslegen Nachdem Du Dein Gurtzeug richtig angelegt hast, legst Du Deinen Gleitschirm, wie in Abb. 2.1 zu sehen ist, aus. Dazu legst Du Deinen Schirm gegen den Wind mit dem Obersegel nach unten zunächst rechteckig aus. Sollten Kammern nicht geöffnet sein, so raffst Du Deinen Schirm an der Hinterkante soweit zusammen, dass sämtliche Kammern geöffnet werden. Anschließend überprüfst Du, ob die Leinen frei sind. Dazu nimmst Du die Haupttragegurte und spannst die Leinen; achte darauf, dass sich keine Leinen unter dem Schirm befinden! Nun trennst Du die Tragegurte voneinander. Zu jedem Tragegurt müssen die entsprechenden Leinengruppen frei laufen – tun sie dies nicht, so musst Du sie unbedingt entwirren! Abb. 2.1: Richtiges Auslegen des Schirms (von oben betrachtet; schematisch dargestellt) Erst jetzt verbindest Du Dein Gurtzeug mit dem Gleitschirm und machst mit dem Vorflug- und dem Startcheck weiter. 2.1.2 Vorflugcheck Jeder Gleitschirmflug erfordert einen umfangreichen Vorflugcheck, der folgendes umfasst: ü Überprüfen des Schirms und des Gurtzeugs auf Beschädigungen ü Besichtigen und Beurteilen des Start- und Landeplatzes ü Informieren über Besonderheiten des Fluggeländes ü Suchen des passenden Auslegegeländes ü Überprüfen des Rettungsgeräteverschlusses ü Korrektes Anlegen des Gurtzeugs 48 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ ü Korrektes Auslegen des Schirms ü Sortieren und Überprüfen der Leinen und Tragegurte ü Korrektes Verbinden von Gleitschirm und Gurtzeug 2.1.3 Flugplanung Jeder Gleitschirmflug erfordert eine gewissenhafte Flugplanung, die folgendes umfasst: ü Einholen und Beurteilen von aktuellen Wetterinformationen (Flugwetterbericht) ü Beurteilen der Wind- und Wettersituation während der Fahrt zum Start- bzw. Landeplatz ü Besichtigen und Beurteilen von Not- und Außenlandeplätzen 2.1.4 Startcheck Unmittelbar vor dem Start erfolgt der so genannte 5-Punkte-Check: 1. Pilot: Alle(!) Gurtzeugschnallen geschlossen? Karabiner unverdreht und geschlossen? Alle(!) Gurte richtig angelegt (besonders Fußgurte)? Helm auf und geschlossen? Funkgerät an? 2. Leinen: Leinen frei? Tragegurte unverdreht? Beschleuniger eingehängt und unverdreht? Steuerleine frei und unverdreht? 3. Kappe: Bogenförmig ausgelegt? Sämtliche Kammern offen? 4. Luftraum: Auf allen Seiten weiträumig frei? 5. Wind: Richtige Richtung? Nicht zu stark? Kein Start ohne Startcheck! i Hinweis! Sollten andere Piloten bereits warten und auf einen Start drängen, so lasse Dich nicht aus der Ruhe bringen. Der Startcheck ist absolut lebenswichtig und darf daher nicht vernachlässigt werden! 49 50 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.2 Start 2.2.1 Startphasen Sind die Startvorbereitungen erfolgreich durchlaufen, so geht es an den eigentlichen Start. Dabei wird zwischen zwei grundlegend unterschiedlichen Starttechniken unterschieden: dem Vorwärtsstart und dem Rückwärtsstart. Den Vorwärtsstart wählst Du, wenn gar kein Wind oder maximal mittelstarker Wind weht; den anspruchsvolleren Rückwärtsstart hingegen wählst Du nur bei starkem Wind. i Hinweis! Dieses Kapitel befasst sich ausschließlich mit dem Vorwärtsstart! Der Rückwärtsstart wird in Kapitel 2.2.3 ausführlich angesprochen. Der Vorwärtsstart wird in folgende Startphasen untergliedert: ü Aufziehen ü Kontrollieren ü Korrigieren ü Beschleunigen ü Abheben Nach dem Startcheck begibst Du Dich in die Grundhaltung. Dabei stehst Du aufrecht vor der Hinterkante möglichst genau vor der Mitte des Schirms. Deine Arme nimmst Du leicht nach hinten/unten; die Leinen spannst Du lediglich bei mittelstarkem Wind leicht an. Aufziehen Dazu läufst Du nach vorne gebeugt gleichmäßig mit seitlich nach hinten gestreckten Armen kräftig los. Dein Schirm öffnet sich und schöpft Luft; er bietet Dir seinen größten Widerstand. Nun führst Du die Tragegurte der A-Leinen locker nach vorne oben. Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm steigt schräg hoch und/oder kippt seitlich ab. Du hast beim Aufziehen nicht mittig vor dem Schirm gestanden. Unterlaufe Deinen Schirm in Abkipprichtung schräg nach vorne. Dein Schirm schießt unkontrolliert nach oben. Du bist zu schnell losgelaufen und/oder hast zu rasch beschleunigt. Laufe beim nächsten Start langsamer los und beschleunige gleichmäßig. Kontrollieren Dein Schirm steht nun über Dir: Zeit für die Kontrollphase. Dazu läufst Du mit gleichmäßiger Geschwindigkeit aufrecht weiter und schaust kurz nach oben, ob keine Leinen verheddert sind und alle Kammern geöffnet sind. 51 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm kommt nicht über Deinen Kopf. Du hast die Tragegurte zu weit unten gefasst. Fasse die Tragegurte an den Enden. Du hast die Tragegurte zu früh losgelassen. Halte die Tragegurte länger in der Hand. Du hast den Kontrollblick zu früh durchgeführt. Beuge Dich wieder nach vorne, laufe weiter und führe den Kontrollblick später erneut durch. Bei mittelstarkem Wind: Du hast die Leinen nicht vorgespannt. Spanne die Leinen beim nächsten Start vor. Bei leichten Piloten: Dein Schirm ist zu groß dimensioniert. Wähle einen kleineren Schirm (in Deinem Gewichtsbereich). Korrigieren Nun kannst Du evtl. nötige Korrekturen (bis hin zum Startabbruch) durchführen. i Hinweis! Kannst Du nötige Korrekturen nicht erfolgreich durchführen oder ist der Startweg für Korrekturen zu kurz, so breche den Start unbedingt ab! Wie Du den Start abbrichst, erfährst Du in Kapitel 2.2.4. Symptom Fehler Korrektur Die Außenkammern sind nach dem Aufziehen nicht gefüllt. Du hast Deinen Schirm nicht sorgfältig ausgelegt; Kammern waren beim Auslegen geschlossen. Pumpe an den Steuerleinen bis sich die Außenkammern füllen. Fasse dann erneut die Tragegurte. Dein Schirm kippt seitlich ab. Du warst beim Aufziehen nicht mittig vor dem Schirm gestanden oder hast einen der Tragegurte nach unten gezogen. Unterlaufe Deinen Schirm in Abkipprichtung schräg nach vorne. Beschleunigen Ist alles okay, so kommt das Beschleunigen: Du beugst Dich nach vorne und beschleunigst mit immer größer werdenden Schritten. Dabei ziehst Du die Steuerleinen gerade so weit nach unten, dass Dein Schirm weder hinter Dir hängt noch Dich überholt. 52 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Abheben Verletzungsgefahr durch Bodenberührung! M Achtung! Nie direkt nach dem Abheben ins Gurtzeug setzen! Du kannst durch starkes Durchsacken oder Pendeln Deines Schirms unmittelbar nach dem Abheben hart auf dem Boden aufschlagen. Sitzt Du bereits im Gurtzeug, so hast Du keine Möglichkeit, den Aufschlag abzufedern. Die letzte Phase, das Abheben, beginnt dann, wenn Dich Dein Schirm vom Boden hebt. Du bleibst dabei in leichter Schrittstellung, um bei einem evtl. Fehlstart nicht hart auf dem Rücken zu landen. Nun kannst Du die Steuerleinen leicht nachlassen, damit Dein Schirm Fahrt aufnehmen kann. Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm hebt nicht ab. Du hast zu schwach beschleunigt. Beschleunige stärker. Mache dabei immer größere Schritte. Du hast die Steuerleinen zu sehr gezogen. Gebe die Steuerleinen ein wenig mehr frei. Du hast die Tragegurte mit den Armen verkürzt. Lasse Deine Arme beim Beschleunigen ausgestreckt. Das gewählte Startgelände ist für Deinen Schirm zu flach. Suche ein steileres Startgelände. Das Gefälle muss größer als der minimale Gleitwinkel sein. Du bist beim Kontrollblick langsamer gelaufen. Laufe während des Kontrollblicks gleichmäßig weiter. Du hast Dich bei zu geringer Geschwindigkeit ins Gurtzeug gesetzt. Laufe bis zum Abheben weiter und setze Dich erst nach Erreichen der Sicherheitshöhe ins Gurtzeug. Du hast die Steuerleinen beim Abheben stark gezogen und abrupt wieder losgelassen. Lockere die Steuerleinen beim Abheben gleichmäßig und nicht zu schnell. Du bist unmittelbar nach dem Abheben ins Gurtzeug gesprungen. Setze Dich erst in Sicherheitshöhe ins Gurtzeug. Dein Schirm klappt ein. Du berührst nach dem Start den Boden. 53 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Dein Schirm pendelt nach dem Start. 2.2.2 Fehler Korrektur Es herrscht Rückenwind durch Leeturbulenzen. Überdenke Deine Flugplanung und Deinen Vorflugcheck (besonders das Beobachten der Windverhältnisse). Du gibst zu abrupte Steuerbefehle nach dem Abheben. Ziehe gerade in Bodennähe die Steuerleinen nur leicht. Abflug Nach dem Abheben bleibst Du zunächst in leichter Schrittstellung, ohne Dich in das Gurtzeug zu setzen. Während des Steigens auf Sicherheitshöhe musst Du sehr konzentriert sein, da mögliche Störungen ein sofortiges Reagieren erfordern! Erst nach Erreichen der Sicherheitshöhe nimmst Du die Flugposition im Gurtzeug ein. Dazu ziehst Du lediglich Deine Beine an. i Hinweis! 2.2.3 Solltest Du nicht in eine bequeme Gurtzeugposition gelangen, wenn Du Deine Beine anziehst, so ist Dein Gurtzeug falsch eingestellt! Rückwärtsaufziehen Bei starkem Wind ist an einen Vorwärtsstart kaum zu denken. Das Aufziehen bereitet größte Probleme, da Dein Schirm so gut wie immer schräg hoch kommt und ausbricht. Ferner neigt Dein Schirm immer dazu, Dich zu überholen – eine überaus anstrengende Art zu starten. Aus diesem Grunde wird bei starkem Wind der Rückwärtsstart bevorzugt. Dabei wird in zwei Techniken unterschieden: ü Start mit Steuerleinen parallel ü Start mit Steuerleinen über Kreuz Start mit Steuerleinen parallel Beim Start mit Steuerleinen parallel hängst Du Dich wie gewohnt in die Tragegurte ein und führst, während Du Dich um 180° drehst, einen der Tragegurte über Deinen Kopf. Die Tragegurte sind nun gekreuzt. i Hinweis! Merke Dir genau, welcher der Tragegurte oben liegt. Liegt der linke Tragegurt oben, so drehst Du Dich später nach links zurück; liegt der rechte Tragegurt oben, so drehst Du Dich später nach rechts zurück. Nun nimmst Du die Steuerleinen parallel auf: In Blickrichtung gesehen, hält Deine linke Hand die Steuerleine für die linke Schirmhälfte und umgekehrt. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Anschließend ziehst Du Deinen Schirm mit den A-Tragegurten auf. Dazu kannst Du beide Tragegurte in eine Hand nehmen. Nachdem Du Deinen Schirm wie gewohnt stabilisiert hast, kannst Du nun entweder die Steuerleinen zuerst übergeben und Dich anschließend in Startrichtung zurückdrehen oder Dich zuerst in Startrichtung zurückdrehen und anschließend die Steuerleinen übergeben. Gefahr des Vertwistens! M Immer in der Richtung ausdrehen, die der oben liegende Tragegurt vorgibt! Achtung! i Hinweis! Drehst Du Dich in die falsche Richtung zurück, so vertwistet Du Dich in den Tragegurten. Ein Fehlstart ist vorprogrammiert. Beim Übergeben der Steuerleinen verlierst Du kurzzeitig die Kontrolle über Deinen Schirm. Übergebe die Steuerleinen deshalb nur dann, wenn Du Deinen Schirm sicher stabilisiert hast. Nun startest Du, wie Du es vom Vorwärtsstart her gewohnt bist. Start mit Steuerleinen über Kreuz Beim Start mit Steuerleinen über Kreuz hängst Du Dich wie gewohnt in die Tragegurte ein, nimmst die Steuerleinen auf und führst, während Du Dich um 180° drehst, einen Tragegurt über den Kopf. Die Steuerleine für die rechte Schirmhälfte befindet sich nun in Deiner linken Hand und umgekehrt. i Hinweis! Merke Dir genau, welcher der Tragegurte oben liegt. Liegt der linke Tragegurt oben, so drehst Du Dich später nach links zurück; liegt der rechte Tragegurt oben, so drehst Du Dich später nach rechts zurück. Anschließend ziehst Du Deinen Schirm mit den A-Tragegurten auf. Dazu kannst Du beide Tragegurte in eine Hand nehmen. Der folgende Teil erfordert einige Übung: Da Du die Steuerleinen über Kreuz in den Händen hältst, zieht Dein Schirm nach links, wenn Du die rechte Steuerleine ziehst und umgekehrt. Du musst also umdenken, wenn Du Deinen Schirm sicher stabilisieren willst. Sobald Du Deinen Schirm stabilisiert hast, drehst Du Dich in Startrichtung zurück. Gefahr des Vertwistens! M Immer in der Richtung ausdrehen, die der oben liegende Tragegurt vorgibt! Achtung! Drehst Du Dich in die falsche Richtung zurück, so vertwistet Du Dich in den Tragegurten. Ein Fehlstart ist vorprogrammiert. Nun startest Du, wie Du es vom Vorwärtsstart her gewohnt bist. 2.2.4 Startabbruch Waren Korrekturversuche vergeblich oder steht anschließend zu wenig Anlaufstrecke zur Verfügung, so breche den Start sofort ab! Die Entscheidung, den Start (kontrolliert) abzubrechen, musst Du deutlich vor der Beschleunigungsphase treffen. 54 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ In flachem Gelände überziehst Du beide Steuerleinen und legst damit die Kappe kontrolliert nach hinten ab. In steilem Gelände hingegen ziehst Du lediglich eine Steuerleine, damit Dich Dein Schirm nicht aushebeln kann, und läufst aus. 2.2.5 Fehlstart Fehlstart und Startabbruch unterscheiden sich grundlegend: Ein Startabbruch ist von Dir so gewollt und ist in einer unkontrollierten Situation immer vorzuziehen; ein Fehlstart hingegen tritt meist dann auf, wenn Du trotz einer unkontrollierten Situation versuchst, dennoch zu starten. Es ist äußerst schwierig, mit einem unruhigen Schirm sicher abzuheben, weil zu wenig Spielraum für weitere Störungen des Schirms vorhanden ist. Ein Fehlstart ist meist auf vermeidbare Fehler während der Startphasen zurückzuführen. Dazu zählen u. a.: ü Fehlender oder ungenügender Kontrollblick ü Bewusstes oder unbewusstes Ausbleiben von nötigen Korrekturen ü Zu frühes Hineinsetzen in das Gurtzeug ü Mangelhafte Flugplanung bzw. mangelhafter Vorflugcheck Das Resultat ist meist das gleiche: ein Absturz mit (teilweise erheblichen) Verletzungen. i Hinweis! Ein guter Starter ist nicht derjenige, der keine Startabbrüche macht, sondern derjenige, der seine Starts kontrolliert ausführt! 55 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.3 Geradeausflug 2.3.1 Bestes Gleiten Wie bereits in Kapitel 1.8.6 beschrieben, kannst Du Deinen Gleitschirm mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen. Damit Du die Geschwindigkeit des besten Gleitens (GdbG) erreichst, lässt Du die Steuerleinen locker. Dein Schirm legt nun die größtmögliche Strecke bei geringem Sinken zurück; der beste Gleitwinkel wird erreicht. i Hinweis! Lese auf jeden Fall die Betriebsanleitung: Bei manchen (älteren) Schirmen musst Du die Steuerleinen ein wenig durchziehen, um die GdbG zu erreichen. Falls Du gegen einen starken Gegenwind anfliegen musst, ist die GdbG die einzig richtige Wahl. In Verbindung mit einem Beschleunigungssystem kommst Du noch besser voran. 2.3.2 Geringstes Sinken Wie bereits in Kapitel 1.8.6 beschrieben, kannst Du Deinen Gleitschirm mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen. Damit Du die Geschwindigkeit des geringsten Sinkens (GdgS) erreichst, ziehst Du die Steuerleinen ab dem Punkt, an dem Du die Bremswirkung bemerkst, noch etwa 10 bis 30 cm (je nach Schirmtyp) herunter. Dein Schirm verlangsamt zwar, sinkt aber auch pro Sekunde deutlich weniger. Dein Schirm fliegt im Geschwindigkeitsbereich des geringsten Sinkens. Falls Du in einer Thermik Kreise fliegst, ist die GdgS die richtige Wahl. 2.3.3 Trimmgeschwindigkeit Wenn Du die Steuerleinen locker hältst, so fliegt Dein Schirm mit Trimmgeschwindigkeit. Diese Geschwindigkeit ist die maximale Geschwindigkeit, die Dein Schirm ohne ein Beschleunigungssystem im normalen Flugzustand erreichen kann. i Hinweis! Bei den meisten Schirmen fallen Trimmgeschwindigkeit und Geschwindigkeit des besten Gleitens (GdbG) zusammen. 56 57 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.3.4 „Aktives Fliegen“ Gerade in turbulenter Luft wird Dein Gleitschirm von Auf- und Abwinden getroffen, die Deinen Schirm rollen und/oder nicken lassen. Durch den tiefen Schwerpunkt (und durch die daraus resultierende Pendelstabilität) werden diese Bewegungen bei leichtem Rollen/Nicken ausgeglichen. Bei starken Turbulenzen mit heftigem Rollen/Nicken musst Du jedoch stabilisierend eingreifen. Diesen Roll-/Nickbewegungen kannst Du durch „aktives Fliegen“ entgegenwirken. Dabei reagierst Du frühzeitig auf die von Dir bewusst wahrgenommenen Schirmbewegungen: Durch Gegensteuern hältst Du die Kappe möglichst senkrecht über Dir. Die bevorstehenden Schirmreaktionen erkennst Du u. a. an: ü den Druckänderungen auf den Steuerleinen, ü der optischen Kontrolle der Fluglage (Horizont) und ü den Bewegungen Deines Schirms, die auf Dein Gurtzeug übertragen werden. i Hinweis! Schirmreaktionen erkennst Du sicher nicht, wenn Du ständig hinauf zur Kappe schaust! Du verlierst dadurch jegliches Gefühl für Deine momentane Fluglage. Symptom Schirmreaktion Gegenreaktion Der Steuerdruck auf den Steuerleinen lässt beidseitig nach. Dein Schirm nickt oder schießt nach vorne. Ziehe beide Steuerleinen so weit herunter, bis Du den normalen Steuerdruck wieder erreichst. Der Steuerdruck auf den Steuerleinen nimmt beidseitig zu. Dein Schirm nickt oder schießt nach hinten. Gib beide Steuerleinen so weit frei, bis Du den normalen Steuerdruck wieder erreichst. Der Steuerdruck nimmt nur auf einer Steuerleine ab. Dein Schirm kommt seitlich nach vorne oder wird seitlich entlastet. Ziehe die entlastete Steuerleine so weit herunter, bis Du den normalen Steuerdruck wieder erreichst. Der Steuerdruck nimmt nur auf einer Steuerleine zu. Dein Schirm geht seitlich nach hinten oder wird seitlich belastet. Gibt die belastete Steuerleine soweit frei, bis Du den normalen Steuerdruck wieder erreichst. i Hinweis! „Aktives Fliegen“ ist ein dynamischer Prozess und fordert daher von Dir, Dich ständig an geänderte Fluglagen anzupassen. 58 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.4 Kurvenflug 2.4.1 Kurven durch Steuerleinenzug Das Steuern eines Gleitschirmes ist theoretisch sehr einfach. Willst Du eine Linkskurve fliegen, so ziehst Du an der linken Steuerleine; willst Du eine Rechtskurve fliegen, so ziehst Du an der rechten Steuerleine. – In der Praxis gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten, eine Kurve zu fliegen. Du kannst sie schnell oder langsam, steil oder flach, eng oder weit fliegen. Grundsätzlich wird zwischen drei Arten unterschieden, eine Kurve zu fliegen: ü Kurven aus voller Fahrt ü Kurven aus leicht angebremstem Zustand ü Kurven aus stark angebremstem Zustand Aus voller Fahrt (mit Trimmgeschwindigkeit) leitest Du eine Kurve ein, indem Du die kurveninnere Steuerleine ziehst. Die Kurve wird umso steiler und enger, je stärker Du die Steuerleine ziehst. Durch die extreme Schräglage sinkst Du schnell. Fliegst Du mit leicht gezogenen Steuerleinen, z. B. mit der Geschwindigkeit des geringsten Sinkens (GdgS), so leitest Du eine Kurve ein, indem Du die kurveninnere Steuerleine ziehst und ggf. die kurvenäußere Steuerleine nachlässt. Dein Schirm neigt sich kaum und dreht schnell; Du sinkst kaum stärker als beim Geradeausflug. Fliegst Du bereits mit stark gezogenen Steuerleinen, also unterhalb der GdgS, so lässt Du die kurvenäußere Steuerleine etwas nach. Du drehst fast auf der Stelle – immer an der Grenze zum Strömungsabriss! Fliege eine solche Kurve also immer in ausreichender Höhe! Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm dreht sich nicht so, wie Du es willst. Du hast die Steuerleine zu zaghaft gezogen bzw. nachgelassen. Ziehe kräftiger an der Steuerleine bzw. lasse sie schneller nach. Es kommt zum Trudeln mit einseitigem Strömungsabriss. Du hast die Steuerleine zu schnell und/oder zu weit durchgezogen. Genaueres zur Korrektur des Trudelns findest Du in Kapitel 2.8.7. Gefahr des Trudelns! M Steuerleinen nie abrupt bzw. zu weit ziehen! In stark angebremstem Zustand extrem vorsichtig Kurven fliegen! Achtung! Zu rasches Kurveneinleiten kann zu Trudeln mit einseitigem Strömungsabriss an der Kurveninnenseite der Kappe führen. Du verlierst dabei sehr rasch an Höhe; auch dann, wenn Du sofort Gegenmaßnahmen einleitest. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.4.2 Kurvenflug durch Gewichtsverlagerung Steuerst Du lediglich mit den Steuerleinen, so reagiert Dein Schirm träge und schiebt die Kurve sehr stark. Verlagerst Du aber zusätzlich zum Steuerleinenzug dein Gewicht auf die Kurveninnenseite, so wird Dein Schirm wendiger. Ferner musst Du für den gleichen Kurvenradius die Steuerleine weniger stark ziehen. Dazu leitest Du die Kurve zunächst mit der Steuerleine ein. Anschließend übst Du mit Gesäß und Oberschenkel auf der Kurveninnenseite Druck auf das Sitzbrett aus und entlastest gleichzeitig die kurvenäußere Seite des Sitzbretts. i Hinweis! i Hinweis! Gurtzeuge der Gurtzeuggruppe GX machen durch ihre Kreuzgurte einen Kurvenflug mit aktiver Gewichtsverlagerung kaum möglich. Ein Kurvenflug rein durch die Gewichtsverlagerung ist kaum möglich. 59 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.5 Landeeinteilung 2.5.1 Landephasen Eine gute Vorbereitung auf die Landung triffst Du bereits im Anflug auf den Landeplatz. Dazu bestimmst Du zunächst Windstärke und -richtung. i Hinweis! Die Windstärke und -richtung kannst Du z. B. anhand von Rauchfahnen, Windsäcken oder Flaggen – zur Not auch aus der eigenen Abdrift über dem Boden – einschätzen. Die Landephasen werden folgendermaßen eingeteilt: ü Position ü Gegenanflug ü Queranflug ü Endanflug Abb. 2.2: Landeeinteilung i Hinweis! Das Lernen der optimalen Landeeinteilung ist ein langwieriger Prozess, der oft genug mit Fehlschlägen gepflastert ist. 60 61 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.5.2 Flugtechnik i Hinweis! Der gesamte Landeanflug wird mit leicht gezogenen Bremsen geflogen, um das Sinken besser kontrollieren zu können. Position Als Position wird der Platz bezeichnet, an dem Du überschüssige Höhe in Vollkreisen linksherum abbaust. Die Position liegt im Idealfall etwa 100 Meter seitlich auf Höhe des geplanten Landeplatzes. Hast Du eine Höhe zwischen 40 und 60 Metern erreicht, so leitest Du die Kurve aus und beginnst den Gegenanflug. i Hinweis! Die Drehrichtung der der Vollkreise (und somit auch der Landeeinteilung) ist i. d. R. links; es sei denn, andere Piloten im Landeanflug haben bei Ihrer Landeeinteilung die Drehrichtung rechts vorgegeben. Symptom Fehler Korrektur Du kannst keinen ausreichend langen Queranflug ausführen. Deine Position war zu nahe an geplantem Landeplatz. Beziehe die Position immer ausreichend entfernt vom Landeplatz. Du machst eine Außenlandung aufgrund einer überraschenden Windänderung. Deine Position war zu weit vom geplanten Landeplatz entfernt. Beziehe die Position immer ausreichend nah am Landeplatz. Gegenanflug Der Gegenanflug erfolgt parallel zum geplanten Endanflug. Dabei muss der Landeplatz ständig im Sichtkontakt bleiben. Beobachte die Flughöhe und den Wind genau; sie verändern Deine Fluggeschwindigkeit nachhaltig. Hast Du eine Höhe zwischen 20 und 30 Metern erreicht, so leitest Du den Queranflug ein. Symptom Fehler Korrektur Du verschätzt Dich bei Quer- und Endanflug. Du hast keinen Sichtkontakt zum Landeplatz gehabt und konntest so keine Einschätzung vornehmen. Suche eine Position, die auch beim Gegenanflug Sichtkontakt zum Landeplatz zulässt. Queranflug Achte beim Queranflug besonders auf die Windabdrift. Der Queranflug dient dazu, letzte Höhenkorrekturen durchzuführen. Du beginnst den Endanflug, wenn Du mit Deinem Gleitwinkel bis zum Landeplatz kommst. Bist Du noch zu hoch, so verlängerst Du den Queranflug; bist Du zu niedrig, so verkürzt Du ihn (siehe dünne Linien in Abb. 2.2). 62 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ i Hinweis! Bei starkem Gegenwind musst Du den Endanflug früh einleiten, da Du bei starkem Gegenwind kaum Fahrt über Grund machst. Symptom Fehler Korrektur Du musst letzte (gefährliche) Höhenkorrekturen im Endanflug machen. Dein Queranflug ist zur 180°-Kurve verkommen. Plane immer einen ausreichend langen Queranflug ein. Du fliegst über den Landepunkt hinaus. Du hast den Endanflug zu früh begonnen. Plane immer einen ausreichend langen Queranflug ein. Du verfehlst den Landeplatz. Du hast den Endanflug zu spät begonnen. Leite den Endanflug genau dann ein, wenn Du direkt in Windrichtung zum Landeplatz kommst. Dein Schirm pendelt, wenn Du den Endanflug einleitest. Du setzt ggf. hart auf. Du hast den Endanflug mit einer Steilkurve eingeleitet. Leite den Endanflug immer mit einer angebremsten flachen Kurve ein. Endanflug Im Endanflug richtest Du Dich im Gurtzeug auf. Nun kannst Du mit Hilfe der Steuerleinen die Länge des Endanfluges bestimmen: Dosiertes Ziehen der Steuerleinen verkürzt den Endanflug; dosiertes Nachlassen der Steuerleinen verlängert ihn. i Hinweis! Der Endanflug erfolgt immer gegen den Wind. Landungen bei Rückenwind sind äußerst gefährlich! Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm stallt. Du hast überschüssige Höhe durch zu starken Zug an den Steuerleinen abgebaut. Nehme Höhenkorrekturen ausschließlich im Queranflug vor. Dein Schirm pendelt während Deines Endanflugs. Du hast überschüssige Höhe durch S-Kurven abgebaut. Nehme Höhenkorrekturen ausschließlich im Queranflug vor. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.5.3 Peilung Das Abschätzen der richtigen Höhe im Endanflug erfolgt nach einem einfachen, aber effektiven Prinzip: der Peilung. Wie Du in Abb. 2.3 und Abb. 2.4 siehst, ändert sich der Winkel zum Landepunkt, wenn Du zu hoch bzw. zu tief anfliegst. Bist Du zu hoch, so musst Du während des Anfluges immer weiter nach unten schauen, um den Landeplatz zu fixieren; bist Du zu niedrig, so musst Du während des Anfluges immer weiter nach oben schauen, um den Landeplatz zu fixieren. Abb. 2.3: Anflughöhe zu hoch (Peilung wandert nach unten) Abb. 2.4: Anflughöhe zu niedrig (Peilung wandert nach oben) i Hinweis! Führe Höhenkorrekturen im Endanflug lediglich durch dosiertes beidseitiges(!) Ziehen oder Nachlassen der Steuerleinen durch. Im Idealfall hast Du Position, Gegenanflug und Queranflug so geplant, dass Du im Endanflug keine Höhenkorrekturen mehr durchführen musst. 63 64 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.6 Landung i Hinweis! Lande grundsätzlich immer gegen den Wind. Bei der Landung richtest Du Deinen Schirm durch dosierte Steuerbefehle exakt gegen den Wind aus. Die Steuerleinen hast Du dabei so weit gezogen, dass Du etwa mit der Geschwindigkeit des geringsten Sinkens (GdgS) fliegst. Spätestens in 5 Metern Höhe richtest Du Dich im Gurtzeug voll auf und bereitest Dich auf die Landung vor. Verletzungsgefahr! M Achtung! Immer frühzeitig im Gurtzeug aufrichten! Richtest Du Dich nicht frühzeitig bzw. gar nicht auf, so drohen Verletzungen an der Wirbelsäule, da Du den Landefall im Notfall nicht durchführen kannst. Gerade in Bodennähe kannst Du meist nicht schnell genug auf Störungen reagieren. In 1 bis 2 Metern Höhe bremst Du Deinen Schirm durch dosiertes, aber bestimmtes beidseitiges Ziehen der Steuerleinen stark ab. Dein Schirm wird langsam und setzt Dich im Idealfall weich ab. i Hinweis! Räume den Landeplatz umgehend, damit andere bereits zur Landung bereite Piloten ein freies Landefeld vorfinden. Symptom Fehler Korrektur Du landest hart mit starker Vorwärtsbewegung. Du hattest bei der Landung Rückenwind. Plane die Landeeinteilung genauer. Meist hilft eine Windfahne am Landeplatz, den Wind am Boden einzuschätzen. Du hast nicht oder zu wenig abgebremst. Ziehe die Steuerleinen bei der Landung ganz durch. Dein Schirm stallt oder pendelt. Du hast zu früh abgebremst. Ziehe die Steuerleinen, sobald Du 1 bis 2 Meter über dem Boden fliegst. Dein Schirm sackt durch; Du landest hart. (Verletzungsgefahr bei Sturz auf den Rücken!) Du bist bei der Landung zu langsam geflogen. Ziehe die Steuerleinen lediglich bis zur Geschwindigkeit des geringsten Sinkens (GdgS). 65 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm kippt nach hinten; Du fällst auf den Rücken. Du hast die Vollbremsung zu abrupt durchgeführt. Ziehe die Steuerleinen dosiert, aber bestimmt voll durch. i Hinweis! Falls Du den Eindruck hast, die Landung wird durch einen Fehler zu hart, so gehe sofort in den Landefall über. Den Landefall kannst Du in der Flugschule üben. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.7 Besondere Windsituationen 2.7.1 Starkwind i Hinweis! Als unerfahrener Pilot bleibst Du bei Starkwind zu Deiner eigenen Sicherheit besser am Boden. Starkwind ist eine Herausforderung für jeden Gleitschirmpiloten. Das Fliegen bei Starkwind erfordert großes Geschick und genaues Wissen um die Leistungsgrenzen und das Flugverhalten des benutzten Schirms. Die Windspitzengeschwindigkeiten dürfen dabei nie über der maximalen Geschwindigkeit Deines Schirms liegen, sonst fliegst Du über Grund rückwärts. Erhebliche Unfallgefahr! M Achtung! Bei Starkwind nie fliegen, wenn die Windspitzengeschwindigkeiten über der maximalen Geschwindigkeit des Schirms liegen! Bei hohen Windgeschwindigkeiten kannst Du unter Umständen über Grund rückwärts fliegst und siehst nicht, wo genau Du hinfliegst. Liegen die Spitzenwindgeschwindigkeiten unterhalb der maximalen Geschwindigkeit Deines Schirms, so kannst Du als erfahrener Pilot zwar fliegen, musst aber unbedingt folgendes beachten: ü Bei zunehmendem Wind besteht immer die Gefahr, ins Lee getrieben zu werden. Die dort herrschenden Abwinde drücken Dich stark nach unten. ü Bei Starkwind musst Du immer mit starken Turbulenzen rechnen, besonders in Bodennähe. ü Der Gleitwinkel wird bei zunehmendem Wind immer schlechter. Gerade beim Landeanflug musst Du dies beachten. ü Bergrücken bilden lange Wirbelzöpfe aus. ü Starts sind nur rückwärts möglich. ü Die Kurvenform über Grund weicht extrem von der Kreisform ab (Abb. 2.5). ü Eine normale Landeeinteilung ist nicht möglich (Abb. 2.6). Wenn Du bei Starkwind eine Kurve fliegst, so ist diese über Grund immer verzerrt (Abb. 2.5). Dies musst Du während des Fluges immer beachten. Die normale Landeeinteilung ist bei Starkwind nicht möglich! Stattdessen fliegst Du, wie in Abb. 2.6 dargestellt, direkt gegen den Wind in einer Art Zick-Zack-Kurs, um permanent Höhe abzubauen, ohne allzu sehr abzudriften. Nach der Landung ziehst Du sofort(!) eine Steuerleine ganz durch, damit Dein Schirm möglichst schnell in sich zusammenfällt. 66 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Verletzungsgefahr! M Achtung! Beim Landen nie beide Steuerleinen ziehen! Nach einer Starkwindlandung sofort eine Steuerleine ganz durchziehen, damit der Schirm schnell auf eine Seite kippt und in sich zusammenfällt! Fällt Dein Schirm wie bei einer normalen Landung nach hinten, so bietet er dem Wind eine große Angriffsfläche. Dabei kannst Du förmlich umgerissen werden. Abb. 2.5: Kurvenformen über Grund Abb. 2.6: Landeeinteilung bei Starkwind 67 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.7.2 Seitenwind Bei Seitenwind kannst Du starten, wenn der Startplatz breit genug ist und nur gering geneigt ist. Dazu ziehst Du deinen Schirm gegen den Wind auf und steuerst den Schirm beim Beschleunigen in die Richtung, in der Du abheben willst. Wenn Du bei Seitenwind fliegst, so wird Dein Gleitschirm permanent in Windrichtung über Grund versetzt – Du driftest ab. Um dieses Abdriften auszugleichen, musst Du Deinen Schirm leicht in den Wind drehen (Abb. 2.7). Abb. 2.7: Abdrift Um also einen Zielpunkt zu erreichen, den Du bei Windstille durch einen simplen GeradeausFlug erreichen könntest, musst Du Deinen Schirm um den so genannten Vorhaltewinkel δ in den Wind drehen, um diesen Zielpunkt anzusteuern. Am einfachsten geht das, indem Du einen geeigneten Punkt anvisierst, der leicht entgegen der Windrichtung versetzt ist – Du hältst vor. Deine Fluggeschwindigkeit vF bleibt gleich, auch wenn Seitenwind mit der Windgeschwindigkeit vW herrscht. Was sich ändert ist Deine Geschwindigkeit über Grund v G. Sie ist größer als Deine Fluggeschwindigkeit vF, wenn Du mit dem Wind fliegst, und kleiner, wenn Du in den Wind drehst (Abb. 2.7). 2.7.3 Rückenwind Rückenwind erhöht Deine Geschwindigkeit über Grund. Fliegst Du mit der Trimmgeschwindigkeit Deines Schirms (z. B. mit 35 km/h) und der Rückenwind bläst mit 10 km/h, so hast Du eine Geschwindigkeit über Grund von 35 + 10 = 45 km/h. Dein Gleitwinkel verbessert sich gegenüber dem Gleitwinkel bei Windstille beachtlich. 68 69 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.8 Kappenstörungen und Extremflugzustände 2.8.1 Seitlicher Einklapper Der seitliche Einklapper ist die häufigste Störung während eines Gleitschirmfluges. In Turbulenzen kann es passieren, dass die Kappe nicht wie sonst üblich von unten, sondern von oben angeströmt wird: Die Kappe wird nach unten gedrückt; Dein Schirm klappt ein. Generell wird zwischen folgenden seitlichen Einklappern unterschieden: ü kleiner Einklapper (unter einem Drittel der Kappe eingeklappt) ü mittlerer Einklapper (über ein Drittel der Kappe eingeklappt) ü großer Einklapper (mehr als die Hälfte der Kappe eingeklappt) Je nach Größe des Einklappers taucht Dein Schirm mehr oder weniger stark in einer Kurve zur eingeklappten Seite hin ab. Obwohl DHV-geprüfte Schirme diese Bewegung je nach Schirmtyp nach einer Drehung von 90° bis 360° beenden, musst Du Deinen Schirm – besonders in Bodennähe – rasch wieder unter Kontrolle bringen und den Einklapper öffnen. i Hinweis! Priorität hat immer die Richtungskorrektur; erst danach wird der Einklapper geöffnet! Dazu gehst Du folgendermaßen vor: Gebe den ggf. betätigten Beschleuniger unbedingt vollständig frei! Ziehe dosiert an der Steuerleine der offenen Seite, um der Drehbewegung entgegenzuwirken und diese langsam zu stoppen. i Hinweis! Lasse Deinen Schirm bei großen seitlichen Einklappern kurzzeitig kontrolliert weiterdrehen, um Deine Fluggeschwindigkeit zu erhöhen und einen drohenden Strömungsabriss zu vermeiden. Hast Du die Drehbewegung gestoppt und Deinen Schirm wieder unter Kontrolle, so öffnest Du noch eingeklappte Kappenteile durch kräftiges Pumpen mit der Steuerleine an der eingeklappten Seite. Symptom Fehler Korrektur Es kommt zu einem Strömungsabriss an der offenen Kappenseite; Dein Schirm trudelt. Du hast bei einem großen Einklapper zu stark gegengesteuert, ohne den Schirm durch eine kurze kontrollierte Drehbewegung Fahrt aufnehmen zu lassen. Näheres zur Korrektur des Trudelns findest Du in Kapitel 2.8.7. Dein Schirm dreht anhaltend weiter und öffnet nur stark verzögert. Du hast den Beschleuniger noch betätigt gehabt, als Du die Korrekturen durchgeführt hast. Gebe sofort den Beschleuniger frei und fahre mit den Korrekturen fort. 70 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Du kommst dem Hang gefährlich nahe. Du hast Dich nur auf das Öffnen des Einklappers konzentriert. Stoppe zuerst die Drehbewegung und öffne dann den Einklapper. i Hinweis! 2.8.2 Kannst Du den Einklapper nicht öffnen oder gerät Dein Schirm dabei gar außer Kontrolle, so löse sofort das Rettungsgerät aus! Frontklapper Fliegst Du in starken Turbulenzen, so kann eine Turbulenz, die von oben kommt, Deinen Schirm frontal einklappen lassen. Dabei schließen sich die Eintrittsöffnungen der Kappe je nach Größe des Frontklappers mehr oder weniger stark. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen des Frontklappers unterschieden: ü kleine Frontklapper (geringe Einklapptiefe) ü harte Frontklapper (große Einklapptiefe, große Teile der Kappe deformiert) Während sich kleine Frontklapper meist schnell und selbstständig wieder öffnen, bremsen harte Frontklapper Deinen Schirm bis hin zum Stillstand ab; starkes Pendeln und großer Höhenverlust sind meist die Folge. Gebe den ggf. betätigten Beschleuniger unbedingt vollständig frei! Öffnet sich der Frontklapper selbstständig, so ziehe beide Steuerleinen um zu verhindern, dass Dein Schirm nach vorne schießt. Öffnet er hingegen verzögert, so ziehe beide Steuerleinen dosiert, aber nicht zu stark, um das Öffnen zu unterstützen. i Hinweis! i Hinweis! Ziehe die Steuerleinen niemals unmittelbar nach dem Frontalklapper. Dein Schirm befindet sich zu weit hinter Dir; akute Gefahr des Strömungsabrisses! Ziehe die Steuerleinen erst dann, wenn sich Dein Schirm wieder über Dir befindet! Öffnet sich der Frontklapper asymmetrisch, so korrigiere die anschließende Drehbewegung so, wie Du einen seitlichen Einklapper korrigierst (siehe Kapitel 2.8.1). Symptom Fehler Korrektur Es kommt zu einem Strömungsabriss. Du hast die Steuerleinen gezogen, als Dein Schirm noch weit hinter Dir war. Näheres zur Korrektur eines Strömungsabrisses findest Du in Kapitel 2.8.5. Du hast beim verzögerten Öffnen des Frontklappers die Steuerleinen zu stark gezogen. Näheres zur Korrektur eines Strömungsabrisses findest Du in Kapitel 2.8.5. 71 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Der Frontklapper öffnet sich nur verzögert. Du hast den Beschleuniger noch betätigt gehabt, als Du die Korrekturen ausgeführt hast. Gebe sofort den Beschleuniger frei und fahre mit den Korrekturen fort. i Hinweis! 2.8.3 Kannst Du den Frontklapper nicht öffnen oder gerät Dein Schirm dabei gar außer Kontrolle, so löse sofort das Rettungsgerät aus! Stabiler Frontklapper Öffnet sich der Frontklapper nicht selbstständig, so spricht man von einem so genannten stabilen Frontklapper. Durch die geänderte Anströmung werden die Eintrittsöffnungen gegen das Untersegel gepresst. Um dem stabilen Frontklapper entgegenzuwirken, gibst Du den ggf. betätigten Beschleuniger unbedingt vollständig frei und ziehst die Steuerleinen beidseitig so lange, bis sich der Frontklapper wieder zu öffnen beginnt. Lasse dann die Steuerleinen deutlich nach! i Hinweis! 2.8.4 Kannst Du den stabilen Frontklapper nicht öffnen oder gerät Dein Schirm dabei gar außer Kontrolle, so löse sofort das Rettungsgerät aus! Seitlicher Verhänger Die gefährlichste Form des seitlichen oder frontalen Einklappers ist der so genannte Verhänger. Dabei verhängen sich Teile der Außenkappe in den Leinen; ein plötzlicher schneller Spiralsturz ist die Folge. Allerdings sind Verhänger sehr selten und betreffen meist Hochleistungsgleitschirme (vor allem im beschleunigten Flug). i Hinweis! Rotiert Dein Gleitschirm nach einer Extremsituation ohne Dein Zutun schnell, hat sich ein Teil der Außenkappe verhängt. Reagiere sofort darauf! Wirkst Du einem Verhänger nicht sofort und konsequent entgegen, so kannst Du den unausweichlichen Spiralsturz nicht stoppen. Die beim Spiralsturz auftretenden Kräfte können so hoch werden, dass Du durch die extreme Belastung zu keiner Reaktion mehr fähig bist. i Hinweis! Löse bei einem Verhänger in Bodennähe sofort das Rettungsgerät aus! Um dem seitlichen Verhänger entgegenzuwirken, musst Du zunächst die Drehbewegung stoppen, indem Du die Steuerleine an der offenen Seite ziehst und dein Gewicht zur offenen Seite hin verlagerst. 72 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Um den Verhänger zu öffnen, hast Du mehrere Möglichkeiten: ü Normalerweise reicht es, wenn Du die (meist farbig markierte) Stabilisator-Leine an der verhängten Seite herunterziehst. Dies entlastet die verhängten Leinen und kann den Verhänger öffnen. ü Bei einem Verhänger in den vorderen Leinenebenen ziehst Du an den äußersten A-Leinen. Dies entlastet die verhängten Leinen und kann den Verhänger öffnen. ü Bei einem Verhänger in den hinteren Leinenebenen pumpst Du mit den Steuerleinen. ü Sehr routinierte Piloten können einen Verhänger durch einen so genannten Fullstall lösen. Von diesem (radikalen) Manöver solltest Du als unerfahrener Pilot absehen! Kannst Du den Verhänger nicht öffnen, aber Deinen Schirm noch über Steuerleine und Gewichtsverlagerung steuern, so fliege sofort den nächsten Landeplatz an. Achte dabei besonders auf Turbulenzen! i Hinweis! Kannst Du Deinen Schirm nach einem Verhänger nicht unter Kontrolle bringen oder lässt er sich nicht mehr steuern, so löse sofort das Rettungsgerät aus! Symptom Fehler Korrektur Es kommt zu einem Strömungsabriss an der offenen Kappenseite; Dein Schirm trudelt. Du hast zu stark an der Steuerleine der offenen Kappenseite gezogen. Näheres zur Korrektur des Trudelns findest Du in Kapitel 2.8.7. 2.8.5 Strömungsabriss (Stall) im Ansatz Die Mindestgeschwindigkeit Deines Gleitschirms liegt etwa bei 20 km/h, je nach Typ und Belastung. Unterschreitest Du diese Mindestgeschwindigkeit, so reißt die Strömung an der Kappe ab; den Schirm stallt. i Hinweis! Fliege generell nie in der Nähe der Mindestgeschwindkeit! Schon die kleinste Turbulenz kann dabei zum Strömungsabriss führen. Einen beginnenden Strömungsabriss erkennst Du am Nachlassen des gewohnten Steuerdruckes bei gleichzeitigem fast völligem Nachlassen der Fahrtgeräusche. Um einen totalen Strömungsabriss (Fullstall) zu vermeiden, musst Du sofort beide Steuerleinen ganz freigeben. Dein Schirm nimmt mit einer Nickbewegung wieder ausreichend Fahrt auf und geht in den Normalflug über. Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm schießt extrem schnell nach vorne. Du hast die Steuerleinen zu spät freigegeben. Dein Schirm ist bereits nach hinten in den Fullstall gekippt. Ziehe sofort die Steuerleinen kurz(!) vollständig (aber mit Gefühl), um das Vorschießen zu bremsen, damit Du nicht in die Kappe fällst. 73 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm geht in einen Sackflug über. Du hast die Steuerleinen zu langsam und/oder nicht vollständig freigegeben. Näheres zur Korrektur des Sackfluges findest Du in Kapitel 2.8.9. i Hinweis! 2.8.6 Fällst Du beim Versuch, den drohenden Fullstall zu verhindern in die Kappe, so versuche, das Rettungsgerät so zu werfen, dass es sich nicht in den Leinen der Kappe verheddert! Totaler Strömungsabriss (Fullstall) Hältst Du die Steuerleinen bei einem beginnenden Strömungsabriss weiter unten, so entleert sich die Kappe. In der Folge kippt die Kappe hinten in den totalen Strömungsabriss (Fullstall). Da die Kappe durch den fehlenden Staudruck nicht mehr stabilisiert ist, flattert sie nun heftig im Fahrtwind. Rückwärts fliegend erreichst Du eine Fallgeschwindigkeit von etwa 6 bis 8 m/s! i Hinweis! Beherrschst Du das sichere Ausleiten eines Fullstalls nicht, so löse sofort das Rettungsgerät aus! Um einen Fullstall sicher auszuleiten, musst Du konsequent die Steuerleinen ziehen und so lange unten halten, bis die Kappe wieder über Deinem Kopf steht. Dies ist keinesfalls einfach, da Du enorme Kraft aufwenden musst, um die Steuerleinen unten halten zu können. Steht die Kappe über Deinem Kopf, so gebe die Steuerleinen etwa zwei Sekunden symmetrisch und vollständig frei. Dabei kann es passieren, dass die Kappe extrem nach vorne schießt und einklappt. Normalerweise nickt Dein Schirm nicht weiter als 45° nach vorne und geht in einen normalen Gleitflug über. Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm schießt extrem schnell nach vorne. Du hast die Steuerleinen zu spät freigegeben. Dein Schirm ist bereits nach hinten in den Fullstall gekippt. Ziehe sofort die Steuerleinen kurz(!) vollständig (aber mit Gefühl), um das Vorschießen zu bremsen, damit Du nicht in die Kappe fällst. Du hast den Fullstall zu langsam ausgeleitet. Ziehe sofort die Steuerleinen kurz(!) vollständig (aber mit Gefühl), um das Vorschießen zu bremsen, damit Du nicht in die Kappe fällst. Du hast die Steuerleinen asymmetrisch gezogen. Bringe die Drehbewegung durch dosiertes Ziehen der Steuerleinen unter Kontrolle. Dein Schirm dreht sich beim Ausleiten des Fullstalls. 74 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm verhängt sich beim Ausleiten des Fullstalls. Du hast die Steuerleinen asymmetrisch gezogen. Näheres zur Korrektur des Verhängers findest Du in Kapitel 2.8.4. Kannst Du den Fullstall nicht ausleiten oder gerät Dein Schirm dabei gar außer Kontrolle, so löse sofort das Rettungsgerät aus! i Hinweis! 2.8.7 Fällst Du beim Versuch, den Fullstall auszuleiten in die Kappe, so versuche, das Rettungsgerät so zu werfen, dass es sich nicht in den Leinen der Kappe verheddert! Trudeln (einseitiger Strömungsabriss) im Ansatz Einen beginnenden einseitigen Strömungsabriss erkennst Du am Nachlassen des Steuerdrucks auf einer Seite und dem markanten „Wegschmieren“ Deines Schirms. Hat sich Dein Schirm noch nicht um volle 90° gedreht, so musst Du sofort die Steuerleine freigeben, um ein längeres Trudeln zu vermeiden. Ein DHV-geprüfter Schirm leitet die Trudelbewegung normalerweise selbstständig aus. Schießt die Kappe dabei leicht seitlich vor, ziehst Du die Steuerleine behutsam, um die vorschießende Seite abzubremsen. Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm trudelt weiter (längeres Trudeln). Du hast die Steuerleinen nicht vollständig freigegeben. Näheres zur Korrektur des längeren Trudelns findest Du in Kapitel 2.8.8. 2.8.8 Längeres Trudeln (einseitiger Strömungsabriss) Ziehst Du nur eine Steuerleine extrem nach unten, so kommt es zu einem einseitigen Strömungsabriss. Die Seite, an der die Strömung abgerissen ist, wird von hinten angeströmt und bewegt sich daher rückwärts. Da die offene Seite weiter vorwärts fliegt, fängt Dein Schirm an, schnell um die Hochachse zu rotieren; die Kappe pendelt dabei vor und hinter Dich. Um das längere Trudeln auszuleiten, gibst Du die Steuerleinen in der Vorwärts-Pendelbewegung zügig frei, also genau dann, wenn Du nach vorne gezogen wirst und den Boden siehst. 75 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptom Fehler Korrektur Dein Schirm schießt bei der Ausleitung extrem seitlich nach vorne und verhängt sich. Du hast die Steuerleinen in der Rückwärts-Pendelbewegung freigegeben. Näheres zur Korrektur des Verhängers findest Du in Kapitel 2.8.4. Dein Schirm trudelt weiter. Du hast die Steuerleinen nicht vollständig freigegeben. Gebe die Steuerleinen in der Vorwärts-Pendelbewegung vollständig frei. Dein Schirm trudelt weiter, obwohl Du die Steuerleinen freigegeben hast (stabiles Trudeln). Deine Steuerleinen sind „gewickelt“ oder falsch eingestellt. Wenn Du den Fullstall beherrscht, so leite ihn ein (siehe Kapitel 2.8.6). Löse sonst sofort das Rettungsgerät aus! Die Trimmung deines Schirms stimmt nicht. Wenn Du den Fullstall beherrscht, so leite ihn ein (siehe Kapitel 2.8.6). Löse sonst sofort das Rettungsgerät aus! i Hinweis! 2.8.9 Kannst Du das Trudeln nicht ausleiten oder gerät Dein Schirm dabei gar außer Kontrolle, so löse sofort das Rettungsgerät aus! Sackflug i Hinweis! Sackflüge kommen bei modernen gewarteten Gleitschirmen kaum vor. Sie werden hauptsächlich durch Pilotenfehler provoziert. Veränderte Trimmung und/oder hohe Luftdurchlässigkeit des Segeltuchs können einen Sackflug begünstigen. Beim Sackflug ist die Strömung am Obersegel komplett abgerissen; lediglich am Untersegel liegt die Strömung noch an. Dein Schirm sinkt senkrecht oder sich leicht drehend nach unten. Einen beginnenden Sackflug erkennst Du am vollständigen Nachlassen der Fahrtgeräusche bei gleichzeitigem starkem Sinken. Wenn Du kurz zur Kappe hinaufschaust, sieht das Untersegel faltig/schwammig aus. Um den Sackflug auszuleiten, gibst Du sofort beide(!) Steuerleinen frei. 76 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Verletzungsgefahr! M Achtung! Leite einen Sackflug in Bodennähe nicht aus! Bereite Dich auf eine harte Landung mit Landefall vor! Ziehst Du eine oder beide Steuerleinen bei der Landung im Sackflug durch, so fällt Dein Schirm extrem nach hinten (Fullstall!). Du schlägst mit einer Pendelbewegung sehr hart auf dem Boden auf. Symptom Fehler Korrektur Es kommt zu einem Fullstall. Du hast eine oder beide Steuerleinen gezogen. Näheres zur Korrektur des Fullstalles findest Du in Kapitel 2.8.6. Dein Schirm bleibt im Sackflug, obwohl Du die Steuerleinen freigegeben hast. Du hast keinen(!) Fehler gemacht; Dein Schirm befindet sich einem stabilen Sackflug. Näheres zur Korrektur des stabilen Sackfluges findest Du in Kapitel 2.8.10. 2.8.10 Stabiler Sackflug Selbst wenn Du die Steuerleinen vollständig freigibst, kann es passieren, dass Dein Schirm im Sackflug bleibt. Um diesen stabilen Sackflug auszuleiten, drückst Du beide A-Gurte nach vorne bzw. ziehst sie nach unten. Besitzt Dein Schirm ein Beschleunigungssystem, so betätige zusätzlich den Beschleuniger. Hast Du den Sackflug ausgeleitet, so greife sofort nach den Steuerschlaufen, um Deinen Schirm weiter unter Kontrolle zu halten. Verletzungsgefahr! M Achtung! Leite einen Sackflug in Bodennähe nicht aus! Bereite Dich auf eine harte Landung mit Landefall vor! Ziehst Du eine oder beide Steuerleinen bei der Landung im Sackflug durch, so fällt Dein Schirm extrem nach hinten (Fullstall!). Du schlägst mit einer Pendelbewegung sehr hart auf dem Boden auf. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.8.11 Fixseilschlepp Lebensgefahr durch puren Leichtsinn! M Achtung! Führe niemals einen Fixseilschlepp bei Starkwind durch! Dein Schirm schießt förmlich nach oben, um noch schneller wieder nach unten zu rasen und Dich in den Tod zu reißen! Die einzig zulässige – und sichere – Methode ist der Windenschlepp! In den letzten Jahren kam es immer wieder zu tödlichen Unfällen, weil sich Piloten bei starkem Wind mit ihren Gleitschirm an einem fixierten Seil in die Höhe ziehen lassen wollten. Es ist ein tödlicher Irrtum zu glauben, dass der Fixseilschlepp harmlos ist! Der Grund ist rein physikalischer Natur: Wird das Seil an einem festen Gegenstand (Auto, Baum) und am Gurtzeug des Piloten fixiert, so kann der Gleitschirm bei starkem Wind der Zugkraft nur nach oben nachgeben. Pilot und Gleitschirm werden mit extremem Anstellwinkel in die Höhe katapultiert. Dabei steigt die Zugkraft innerhalb von Sekundenbruchteilen auf Werte bis zu einer halben Tonne. Kommt es dabei nicht zum kompletten Ausleinen, so bricht der Gleitschirm am Scheitelpunkt seitlich aus; er wird in den Lockout, eine Drehung um 180°, gezwungen. Der Gleitschirm rast mitsamt seinem Piloten in fast senkrechtem Sturzflug am straffen Seil nach unten und erreicht beim Aufschlag Geschwindigkeiten von über 100 km/h(!). i Hinweis! Selbst Seile mit Sollbruchstellen schützen Dich vor der Gefahr eines extremen Absturzes nicht! Ein Gleitschirm ist kein Drachen, den man mit einem fixierten Seil steigen lassen kann! 77 78 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.9 Abstiegshilfen 2.9.1 Ohrenanlegen Moderne Gleitschirme mit ihren guten Gleitzahlen machen es schwierig, im normalen Flug schnell an Höhe abzubauen. Läufst Du z. B. Gefahr, durch starken Aufwind in eine Wolke gezogen zu werden, musst Du Dich spezieller Abstiegshilfen bedienen. Eine dieser Abstiegshilfen ist das so genannte Ohrenanlegen. Indem Du die Außenseiten der Kappe einklappst, erhöhst Du den Luftwiderstand der Kappe enorm. Dein Schirm fliegt langsamer vorwärts, sinkt dabei aber umso schneller: Der Sinkwert beträgt zwischen 3 und 6 m/s, was meist ausreicht, um einer Gefahrensituation zu entgehen. Um die Ohren anzulegen, ziehst Du die beiden äußeren A-Leinen symmetrisch nach unten. Die Steuerleinen bleiben dabei in den Händen! Sind die Ohren angelegt, so hältst Du die A-Leinen fest. i Hinweis! Die äußeren A-Leinen sind meist farblich markiert, um Dir das Anlegen der Ohren zu vereinfachen. Hast Du die Ohren angelegt, so steuerst Du Deinen Schirm lediglich über die Gewichtsverlagerung. Ist Dein Schirm mit einem Beschleunigungssystem ausgestattet, so kannst Du das Sinken durch das Betätigen des Beschleunigers noch verstärken. Willst Du den Schnellabstieg ausleiten, so gebe die gehaltenen A-Leinen symmetrisch frei. Öffnet sich Dein Schirm nicht von alleine wieder, so ziehe die Steuerleinen nach unten. Symptom Fehler Korrektur Es kommt zu einem Strömungsabriss. Du hast die falschen Leinen heruntergezogen. Näheres zur Korrektur des Strömungsabrisses findest Du ab Kapitel 2.8.5. Du hast die Steuerleinen beim Ausleiten zu sehr heruntergezogen. Näheres zur Korrektur des Strömungsabrisses findest Du ab Kapitel 2.8.5. Du hast die A-Leinen zu abrupt heruntergezogen. Näheres zur Korrektur des Frontklappers findest Du in Kapitel 2.8.2. Es kommt zu einem Frontklapper. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.9.2 Andere Abstiegshilfen Neben dem Ohrenanlegen gibt es zwei weitere Abstiegshilfen: den B-Leinenstall und die Steilspirale. Beide sind extreme Manöver, die Du mit Deinem jetzigen Ausbildungsstand nicht sicher beherrschen kannst. Sie sind nur der Vollständigkeit halber erwähnt. 79 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.10 Besondere Fluggefahren 2.10.1 Ausfall der Steuerleinen Verwickeln sich die Steuerleinen Deines Schirms bereits unbemerkt beim Starten, so können sie während des Fluges blockieren. Blockieren Deine Steuerleinen, so versuche unbedingt, sie wieder freizubekommen. Bekommst Du die Steuerleinen nicht mehr frei, so kannst Du Deinen Schirm behelfsmäßig durch behutsames(!) Ziehen an den hinteren Tragegurten steuern. Eine Linkskurve leitest Du durch Ziehen am linken hinteren Tragegurt ein; eine Rechtskurve leitest Du durch Ziehen am rechten hinteren Tragegurt ein. Steuere umgehend den nächsten Landeplatz an! i Hinweis! Die Notsteuerung mit den hinteren Tragegurten ist wenig effektiv. Unterstützen kannst Du sie durch Gewichtsverlagerung zur Kurveninnenseite hin. Eine andere Form des Steuerleinenausfalls ist das Reißen von Fangleinen. Reißen einzelne Fangleinen, so baucht das Segel zwar an manchen Stellen aus, bleibt aber meist flugtauglich und bedingt steuerbar. Kommt es allerdings zu einem so genannten Ausleiner, einem Mehrfachleinenriss, so löse sofort das Rettungsgerät aus! 2.10.2 Verknotete Leinen im Flug Verknoten sich Steuerleinen während Deines Fluges, so kannst Du die Knoten meist durch kräftiges Ziehen an den verknoteten Leinen wieder öffnen. Gelingt dies nicht, Dein Schirm ist aber noch flugtauglich, so zieht Dein Schirm in der Regel nach links oder nach rechts. Steuere in diesem Fall behutsam den nächsten Landeplatz an. Leitet Dein Schirm jedoch eine Steilspirale ein oder kommt es zu einem Kappenüberwurf, so löse sofort das Rettungsgerät aus! 2.10.3 Kollision Auch wenn Du die Ausweichregeln befolgst, kann es, insbesondere in turbulenter Luft, zu einer Kollision kommen. Verhängt sich Dein Schirm dabei oder ist er nach der Kollision nicht mehr flugtauglich, so löse sofort das Rettungsgerät aus! 80 81 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.10.4 Einsatz des Rettungsgeräts Das Rettungsgerät ist ein Notfallgerät und darf daher nur in absoluten Notfällen ausgelöst werden! Dazu zählen z. B.: ü Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen ü Defekte am Schirm, die ein sicheres Landen unmöglich machen ü Flugsituationen, in denen der Schirm nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden kann ü Gefährliche Rotationen (Steilspirale, Trudeln) unmittelbar über Grund Falls Du in einer Notsituation noch genügend Höhe hast, solltest Du zuerst versuchen, Deinen Schirm unter Kontrolle zu bekommen; wie schon erwähnt, kannst Du Dich beim Einsatz des Rettungsgeräts dennoch verletzen. Gefahr der gefährlichen Bodenannäherung! M Löse in aussichtslosen, nicht kontrollierbaren Situationen immer das Rettungsgerät aus! Achtung! Du verlierst zuviel Zeit, und somit wertvolle Höhe, mit aussichtslosen Korrekturversuchen. Löse das Rettungsgerät lieber einmal zuviel als einmal zuwenig aus! Es ist keine Schande, mit dem Rettungsgerät notzulanden. Ist die Höhe zu gering oder die Situation zu gefährlich, so löse das Rettungsgerät aus, indem Du den Handgriff des Rettungsgerätes mit voller Kraft nach außen ziehst bis der Innencontainer frei ist. Dann schleuderst Du den Innencontainer in hohem Bogen von Dir weg in den freien Luftraum, damit er nicht mit Deinem Gleitschirm kollidiert. Sobald die Rettungsleine gestreckt ist, öffnet sich der Rettungsschirm. i Hinweis! i Hinweis! Um Deinen Rettungsschirm zu stabilisieren, solltest Du Deinen Gleitschirm flugunfähig machen, indem Du die Fangleinen einholst oder an den Tragegurten ziehst. Das Auslösen des Rettungsgerätes solltest Du regelmäßig üben, spätestens aber nach einem Wechsel des Gurtzeugs bzw. des Rettungsgerätes. Im Notfall kann das regelmäßige Üben über wertvolle Sekunden entscheiden! Symptom Fehler Korrektur Du näherst Dich während den Korrekturversuchen zu sehr dem Boden. Du hast Dich zu sehr auf Deinen Schirm und nicht auf Deine Höhe über Grund konzentriert. Löse sofort das Rettungsgerät aus! Das Rettungsgerät gelangt in die Kappe und verheddert sich. Du hast das Rettungsgerät nicht in den freien Luftraum geworfen. Berechne Schirmrotationen mit ein. Ziehe kräftig an der Verbindungsleine zum Rettungsschirm und versuche, schnellstmöglich den Rettungsschirm wieder frei zu bekommen. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.11 Besondere Landegefahren 2.11.1 Starkwindlandung Die normale Landeeinteilung ist bei Starkwind nicht möglich! Stattdessen fliegst Du, wie bereits in Kapitel 2.7.1 dargelegt, direkt gegen Wind in einer Art Zick-Zack-Kurs, um permanent Höhe abzubauen, ohne allzu sehr abzudriften. Nach der Landung ziehst Du sofort(!) eine Steuerleine ganz durch, damit Dein Schirm möglichst schnell in sich zusammenfällt. Verletzungsgefahr! M Achtung! Beim Landen nie beide Steuerleinen ziehen! Nach einer Starkwindlandung sofort eine Steuerleine ganz durchziehen, damit der Schirm schnell auf eine Seite kippt und in sich zusammenfällt! Fällt Dein Schirm wie bei einer normalen Landung nach hinten, so bietet er dem Wind eine große Angriffsfläche. Dabei kannst Du förmlich umgerissen werden. Fliegst Du während es Landeanfluges über Grund rückwärts, so suche über die Schulter einen geeigneten Landeplatz. Dies ist schwierig, aber nicht unmöglich. i Hinweis! Auf der windabgewandten Seite von Hindernissen wie Bäumen oder Häusern gibt es starke Lee-Turbulenzen. Vermeide daher das Landen in den LeeBereichen von Hindernissen. 2.11.2 Baumlandung Eine Baumlandung ist schnell passiert und ist meist durch folgende Fehler begünstigt: ü Falsches Einschätzen des Gleitwinkels ü Falsches Einschätzen des Gegenwindes ü Niedriges Einfliegen in großflächige Waldgebiete mit ausgedehnten Sinkgebieten i Hinweis! In der Regel eignen sich Nadelbäume bei einer Baumlandung besser, da sie im Gegensatz zu Laubbäumen keine starren ausladenden Äste haben. Das Verletzungsrisiko ist somit bei einem Nadelbaum erheblich geringer. Kannst Du eine Baumlandung nicht mehr vermeiden, so fliege einen möglichst niedrigen Baum oder eine Baumgruppe gezielt an! 82 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Akute Absturzgefahr! M Achtung! Fliege einen Baum immer gezielt an! Fliegst Du einen Baum seitlich an, so besteht die Gefahr, dass Du ihn nur streifst. Ein Absturz wäre die Folge. Bremse Deinen Schirm wie bei der normalen Landung stark ab. Nehme unmittelbar vor der Baumberührung die Arme an den Oberkörper, die Beine zusammen und die Hände vors Gesicht! Bist Du im Baum gelandet, so ergreife sofort einen stabilen Ast oder den Stamm und halte Dich fest, da Du und Dein Schirm vom Baum abrutschen können. Akute Absturzgefahr! M Achtung! Unternehme keine eigenen Rettungsversuche, wenn Du in einem hohen Baum gelandet bist. Bleibe stets im Gurtzeug hängen und sichere Dich an stabilen Ästen. Warte auf das Eintreffen von Helfern. Treffen die ersten Helfer ein, so lasse die Rettungsschnur herunter, die Du im Gurtzeug mit dir führst, damit Du ein starkes Seil hinaufziehen und festbinden kannst. Beginne den Abstieg nur dann, wenn Du das Seil ausreichend stark befestigen kannst! i Hinweis! Steige nur in absoluten Notfällen ohne fremde Hilfe von einem hohen Baum herunter. 2.11.3 Seitenwindlandung Seitenwindlandungen solltest Du, insbesondere bei starkem Seitenwind, unbedingt vermeiden. Dein Schirm versucht bei einer Seitenwindlandung aufgrund der Winddrift in Windrichtung auszubrechen; Du musst stets gegensteuern und kannst Dich nicht voll auf die eigentliche Landung konzentrieren. Bist Du gelandet, so drehe den Schirm durch Ziehen der windzugewandten Steuerleine in den Wind und laufe ihm in einer Kurve hinterher, damit Dich Dein Schirm nicht umreißen kann. Laufe immer gegen den Wind aus. Verletzungsgefahr! M Achtung! Laufe bei einer Seitenwindlandung nie geradeaus aus! Dein Schirm wird seitlich vom Wind versetzt und wirft Dich zur Seite. Drehe Deinen Schirm daher nach dem Aufsetzen stets in den Wind und laufe in einer Kurve gegen den Wind. 83 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.11.4 Hanglandung i Hinweis! Lande nur an einem Hang, wenn sonst keine andere Landemöglichkeit besteht oder Du durch eine Notsituation dazu gezwungen bist. Beobachte vor einer Hanglandung genaustens die Windverhältnisse und untersuche die Beschaffenheit des Landeplatzes. Der Gegenanflug erfolgt parallel zum Hang mit Rücken- oder Seitenwind. Den Queranflug leitest Du ein, indem Du vom Hang weg kurvst. Der eigentliche Endanflug bei Gegen- oder Seitenwind erfolgt immer parallel zum Hang! Verletzungsgefahr! M Achtung! Niemals bergauf landen! Eine frontale Hangkollision ist lebensgefährlich! Lande daher stets quer zur Hangneigung. 2.11.5 Außenlandung Kannst Du den offiziellen Landeplatz nicht mehr erreichen, so suche einen geeigneten Außenlandeplatz und fliege ihn zielstrebig an, um eine Notlandung in unwegsamem Gelände zu vermeiden. Als Außenlandeplätze eignen sich Flächen ohne hohen Bewuchs. Da solche Flächen meist sehr klein sind, musst Du überschüssige Höhe meist über Hindernissen wie Felsen abbauen. Verletzungsgefahr! M Achtung! Außenlandungen stets extrem vorsichtig einleiten und ausführen! Da Du überschüssige Höhe meist über gefährlichem Gelände (Wald, Felsgebiet) abbauen musst, besteht immer die Gefahr einer Crashlandung. Ferner kannst Du das Landegelände nur schlecht beurteilen. 2.11.6 Toplandung Toplandungen sind gefährlicher als sie aussehen! Das Landen am Startplatz oder auf einer Bergkuppe verlangt viel Erfahrung und erfordert eine gute Schirmbeherrschung – und je nach Landeplatz eine gehörige Portion Mut. Bei einer Toplandung besteht immer die Gefahr, dass Aufwind- oder Leeturbulenzen Deinen Schirm in Extremmanöver zwingen. Gerade auf den höher gelegenen Startplätzen gibt es schwer zu erkennende Abwindzonen, Düsenbereiche oder Bereiche mit starker Thermik. 84 85 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.11.7 Wasserlandung Wasserlandungen musst Du auf jeden Fall vermeiden! Es ist allemal besser, eine Notlandung auf festem Boden oder eine Baumlandung durchzuführen als im Wasser zu landen. Lässt sich eine Wasserung nicht mehr vermeiden, so bleibt Dir nicht viel Zeit, folgende Schritte zu unternehmen: 1. Werfe den Rucksack ab. 2. Löse sämtliche schwer zu öffnenden Verschlüsse (Kreuzgurte). 3. Löse Brust- und Beingurte, so dass Du locker auf dem Sitzbrett sitzt. 4. Öffne Anorak und Schuhe und werfe sie ab. 5. Fliege das Wasser ungebremst an, damit die Kappe bei der Landung über Dich hinweg schießt. 6. Steige nach der Wasserung aus dem Gurtzeug. Hast Du Dich in den Fangleinen verheddert, so bewahre Ruhe und löse Dich von den Fangleinen. 7. Schwimme gegen(!) den Wind vom Schirm weg. Versuche auf keinen Fall, den Schirm schwimmend zu bergen! 8. Bist Du in einem stehenden Gewässer gelandet, so steuere das nächstgelegene Ufer an; bist Du hingegen in einem fließenden Gewässer gelandet, so schwimme zunächst gegen den Strom, um Dich nicht im Schirm zu verheddern und schwimme dann quer zur Strömung zum nächstgelegenen Ufer. i Hinweis! i Hinweis! Wenn Du die Wasserung ungebremst durchgeführt hast, so bleiben die Zellen Deines Schirms gefüllt; er geht nicht unter. D. h., Du kannst Deinen Schirm später mit einem Boot bergen. Berge ihn keinesfalls schwimmend! Springe keinesfalls vor der Wasserung ab! Das Schätzen der Höhe über Wasser ist sehr schwer. Es sind Fälle bekannt, bei denen Piloten unbewusst aus über 15 Metern Höhe abgesprungen sind! Symptom Fehler Korrektur Du verhedderst Dich in den Fangleinen Du hast die Wasserung mit gezogenen Steuerleinen durchgeführt. Bewahre Ruhe und löse Dich von den Fangleinen. Schwimme dann gegen den Wind vom Schirm weg. Du bist mit dem Wind vom Schirm weg geschwommen; Dein Schirm ist auf Dich zu getrieben. Bewahre Ruhe und löse Dich von Fangleinen. Schwimme dann gegen den Wind vom Schirm weg. Du bist nach der Wasserung nicht sofort aus dem Gurtzeug gestiegen. Versuche sofort, aus dem Gurtzeug zu steigen. Gefahr des Ertrinkens! Dein Protektor drückt Deinen Oberkörper und Deinen Kopf unter Wasser. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ M Achtung! Gefahr des Ertrinkens! Trenne Dich nach der Wasserung sofort vom Gurtzeug! Dein Protektor entwickelt im Wasser Auftrieb und drückt Dich unter Wasser! 2.11.8 Landung in Stromleitungen Die Landung in Stromleitungen ist absolut lebensgefährlich! Vermeide daher unbedingt eine solche Landung und ziehe selbst das Risiko einer Baumlandung oder einer Kollision mit einem Hindernis einer Landung in einer Stromleitung vor! Kollidierst Du dennoch mit einer Stromleitung, so bleibt Dein Schirm oft hängen. Selbst wenn Du nicht abzurutschen drohst, solltest Du Dich umgehend mit Hilfe mehrerer Fangleinen sichern (Abb. 2.8). Abb. 2.8: Klemmknoten zur Sicherung an Kabeln und Seilen i Hinweis! Rutschst Du von einer Stromleitung ab oder rutschst Du mitsamt Schirm an der Leitung nach unten, so löse umgehend das Rettungsgerät aus! Aufgrund der geringen Höhe kann es sein, dass der Rettungsschirm nicht vollständig auslöst. Unternehme keinerlei Versuche, Dich selbst aus dieser Lage zu befreien! Warte auf eintreffende Helfer! Weise die Helfer an zu veranlassen, dass die Stromleitung vom Elektrizitätswerk abgeschaltet wird. Erst nach diesem Abschalten können die Helfer anfangen, Dich aus Deiner misslichen Lage zu befreien. 2.11.9 Landung in Seilbahnkabeln Die Landung in Seilbahnkabeln ist gefährlich! Gerade die Kabel von Materialseilbahnen kannst Du sehr leicht übersehen. Kollidierst Du mit einem Seilbahnkabel, so bleibt Dein Schirm oft hängen. Selbst wenn Du nicht abzurutschen drohst, solltest Du Dich umgehend mit Hilfe mehrerer Fangleinen sichern (Abb. 2.9). 86 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Abb. 2.9: Klemmknoten zur Sicherung an Kabeln und Seilen i Hinweis! Rutschst Du von einem Seilbahnkabel ab oder rutschst Du mitsamt Schirm am Kabel nach unten, so löse umgehend das Rettungsgerät aus! Aufgrund der geringen Höhe kann es sein, dass der Rettungsschirm nicht vollständig auslöst. Unternehme keinerlei Versuche, Dich selbst aus dieser Lage zu befreien! Warte auf eintreffende Helfer! Weise die Helfer an zu veranlassen, dass der Seilbahnbetrieb eingestellt wird. Erst nach dem Einstellen des Betriebs können die Helfer anfangen, Dich aus Deiner misslichen Lage zu befreien. 87 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.12 Notfälle 2.12.1 Erste-Hilfe-Maßnahmen Im Prinzip reicht es, wenn Du regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs, mit der Vertiefung in lebensrettende Sofortmaßnahmen (SM) am Unfallort, besuchst. Im Ernstfall bist Du so immer gut vorbereitet und weißt sofort, was zu tun ist. Als kleine Gedächtnisstütze findest Du hier die wichtigsten Regeln in aller Kürze; der komplette Inhalt eines Erste-Hilfe-Kurses mit SM würde den Rahmen dieses Skripts sprengen. Führe Erste-Hilfe-Maßnahmen immer in dieser Reihenfolge durch: 1. Sichern der Unfallstelle; Bergen des Verletzten 2. Beurteilen des Bewusstseinzustandes 3. Durchführen von Sofortmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen 4. Anfordern von professioneller Hilfe 5. Erstversorgen bei Verletzungen Kommt ein Rettungshubschrauber zum Einsatz, musst Du folgendes unbedingt beachten: ü Alle Gleitschirmpiloten in der Luft müssen sofort den Landeplatz weiträumig freimachen. Je mehr Gleitschirmpiloten in der Luft sind, umso eher ist der Hubschrauberpilot von der eigentlichen Landung abgelenkt. ü Mache der Besatzung mit Armzeichen (Abb. 2.10) unmissverständlich klar, ob Du Hilfe benötigst oder nicht. ü Sichere alle losen Dinge wie Packsäcke, Gleitschirme u. ä. am Landeplatz, damit diese nicht in den Rotor des Hubschraubers gelangen können. ü Folge den Anweisungen der Besatzung vorbehaltlos – selbst dann, wenn sie Dir rätselhaft erscheinen; Zeit für Diskussionen bleibt nach der Rettungsaktion! ü Nähere Dich dem Helikopter nur, wenn es wirklich nötig ist. Dreht sich der Rotor noch, so nähere Dich dem Helikopter stets von vorne! 2.12.2 Notausrüstung Bei jedem Flug kann es passieren, dass Du selbst in einen Unfall verwickelt bist oder als Außenstehender zu einem Umfall stößt. Deshalb ist es für jeden Gleitschirmpiloten Pflicht, eine Notausrüstung bei sich zu haben. Diese umfasst folgendes: ü Verbandsmaterial (Wundschnellverband, Mullbinde u. a.) ü Rettungsleine(n) ü Signalraketen (rot/grün/weiß) ü Rettungsdecke (Wärmeschutz und Sichtzeichen) 88 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ ü Signalpfeife ü Kappschere (zum Kappen von Leinen u. ä.) ü Schmerzmittel ü Handy mit eingespeicherten Notrufnummern ü (GPS-System zur genauen Standortangabe) 2.12.3 Notsignale i Hinweis! Notsignale dürfen, wie der Name schon andeutet, nur in Notsituationen gegeben werden! Das SOS-Notsignal kannst Du auf mehrere Arten geben: ü Als im Morsecode übermitteltes (Funk-)Signal ü Als gesprochenes (Funk-)Signal ü Als Sichtzeichen (Segel, Signalraketen) ü Als alpines Notsignal (nur in den Bergen) Willst Du das Notsignal im Morsecode übermitteln, so kannst Du das mit Hilfe des Tastfunks tun, indem Du in regelmäßigen Abständen die Taste Deines Funkgeräts 3x kurz, 3x lang, 3x kurz drückst. Reagiert jemand am Sprechfunk auf Dein Notsignal, so teile ihm folgendes mit: • Was ist passiert? (Art der Verletzung) • Wer ist verletzt? (Zahl der Verletzten) • Wo befindet sich der Verletzte? (Genaue Ortsangabe) • Wie sind die Umstände? (Gelände, Wetter, Wind, Hindernisse) Alternativ kannst Du ein Notsignal auch am Sprechfunk absetzen, indem Du in regelmäßigen Abständen das Wort „Mayday“ 3x hintereinander absetzt. Reagiert jemand am Sprechfunk auf Dein Notsignal, so teile ihm folgendes mit: • Was ist passiert? (Art der Verletzung) • Wer ist verletzt? (Zahl der Verletzten) • Wo befindet sich der Verletzte? (Genaue Ortsangabe) • Wie sind die Umstände? (Gelände, Wetter, Wind, Hindernisse) Zusätzlich zu Funk und Trillerpfeife kannst Du Sichtzeichen geben. In Deiner Notausrüstung befinden sich normalerweise mehrere grüne, rote und weiße Signalraketen oder -kugeln. Schieße in einer Notsituation lediglich die roten(!) Signalraketen/-kugeln in regelmäßigen Abständen ab. 89 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ i Hinweis! Schießt Du grüne Leuchtraketen/-kugeln ab, so zeigt dies anderen Piloten an, dass bei Deiner Notlandung nichts passiert ist. Hast Du also keine roten Raketen mehr, so beschränke Dich auf Funk, Trillerpfeife und andere Sichtzeichen. Schießt Du weiße Leuchtraketen/-kugeln ab, so zeigt dies anderen Piloten an, dass Du Dir nach einer Notlandung selbst helfen kannst und keine Hilfe benötigst. Ein nicht ganz so weit reichendes, aber dennoch aus der Luft sehr auffälliges Sichtzeichen ist die Kappe Deines Gleitschirms. Raffst Du sie nach einer Notlandung nicht gleich zusammen, sondern lässt sie liegen bzw. legst sie vollständig aus, so wissen andere Gleitschirmpiloten, dass Du Hilfe benötigst. i Hinweis! Ist Dir bei einer Notlandung nichts passiert, so raffe die Kappe zusammen, um anderen Gleitschirmpiloten zu zeigen, dass nichts passiert ist. Fliegt ein Hubschrauber suchend um Deine Absturzstelle herum, so gebe dessen Besatzung mit Hilfe von Armzeichen (Abb. 2.10) Bescheid, ob Du Hilfe benötigst (Yes) oder nicht (No). Abb. 2.10: Armzeichen bei Hubschraubereinsatz Als Notsignal in den Bergen hat sich das so genannte alpine Notsignal durchgesetzt. Es ist ebenso wie das SOS-Signal international. Um ein alpines Notsignal abzusetzen, gibst Du 6x pro Minute ein Zeichen (Pfeifen, Blinken, Rufen o. ä.); beantwortet wird ein solches Notsignal mit drei Zeichen pro Minute. 2.12.4 Einleitung von Rettungsmaßnahmen i Hinweis! i Hinweis! Das Einleiten von Rettungsmaßnahmen fällt je nach Symptomen des Verunfallten unterschiedlich aus. Die wichtigsten Symptome mit den jeweils richtigen Maßnahmen findest Du zusammengefasst in der folgenden Tabelle. Das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen ist strafbar. 90 91 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptome Mögl. Verletzungen Sofortmaßnahmen Lagerung apathisches Verhalten / blaue Gesichtsfarbe / feuchte, kühle Haut / schneller, kaum fühlbarer Puls Schock Schütze den Verletzten vor Kälte, Hitze und Lärm. Bringe den Verletzten in Schocklage: Oberkörper und Kopf horizontal; Beine angehoben. Verletzter ist nicht ansprechbar / schlaffe Glieder / (Stöhnen) Bewusstlosigkeit Halte die Atemwege des Verletzten frei und schütze ihn vor Kälte. (Führe ihm ggf. Wärme mit Decken o. ä. zu.) Bringe den Verletzten in die stabile Seitenlage: Kopf überstreckt; Mund unten; Arme und Beine stabilisieren die Seitenlage. Blässe / Zeichen eines Schockzustandes Schwere äußere und innere(!) Verletzungen Halte blutende Körperteile hoch und drücke sie ab. Lege einen Druckverband an und binde die Wunde ab. Verständige sofort einen Notarzt! Bringe den Verletzten in Schocklage: Oberkörper und Kopf horizontal; Beine angehoben. Druckschmerzen / Schwellung im Bruchbereich (Bluterguss) / unnatürliche Lage der Gliedmaßen / atypische Beweglichkeit Arm- oder Beinbruch Lagere den Verletzten möglichst schmerzfrei. (Schiene und fixiere ggf. das verletzte Gliedmaß. Halte dabei die Druckstellen durch Polstermaterial frei.) Lagere den Verletzten möglichst schmerzfrei. Überprüfe regelmäßig die Beweglichkeit von Fingern bzw. Zehen. (Lockere ggf. den Verband um die Schiene.) unnatürliche Verformung des Gelenks / starke Schmerzen / federnde Fixation in Fehlstellung Gelenksverrenkungen Fixiere das Gelenk; berücksichtige dabei dessen federnde Lage. Lagere den Verletzten möglichst schmerzfrei. 92 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ Symptome Mögl. Verletzungen Sofortmaßnahmen Lagerung Schmerzen im Rückenbereich / evtl. Unvermögen, sich aufzurichten / Kribbeln oder Gefühllosigkeit in Armen und Beinen Wirbelverletzungen Keine! Bewege den Verletzten keinesfalls stark! Schütze ihn lediglich vor Unterkühlung! Verständige sofort einen Notarzt! Führe lediglich kleine(!) Veränderungen der Lage von Armen und Beinen durch, um eine möglichst schmerzfreie, aber stabile Lage des Verletzten zu erreichen. Blutungen im Bereich des Kopfes / Bewusstlosigkeit / Übelkeit / Kopfschmerz Schädelverletzungen Bedecke die Wunde mit Verbandsmaterial. Verständige sofort einen Notarzt! Bringe den Verletzten in die stabile Seitenlage (auf die unverletzte Seite!). Überprüfe regelmäßig Atmung und Puls des Verletzten. Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.13 Menschliche Leistungsfähigkeit Der Flug mit einem Gleitschirm stellt hohe Anforderungen an Dich als Piloten. Dabei spielen weniger Deine bloße Muskelkraft, sondern vielmehr Deine Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit eine Rolle. Gerade bei Extremmanövern wie der Steilspirale wird auch Dein Kreislauf auf eine harte Probe gestellt. Die größten körperlichen Belastungen wirken beim Starten, beim Landen und bei extremen Manövern auf Dich ein. Bevor Du Dich zu einem Gleitschirmflug entschließt, musst Du folgendes zu Deiner eigenen Sicherheit beachten: ü Übermüdung führt zu einer deutlichen Abnahme Deiner Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. In der Folge kannst Du Deinen Schirm nicht mehr aktiv genug fliegen; die Gefahr eines Unfalls wächst. Fliege daher stets ausgeruht! Es ist besser, auf einen Flug zu verzichten und sich auszuruhen, als auf einen gefährlichen Flug zu gehen. ü Alkohol- und/oder Drogenkonsum führen ebenfalls zu einer Abnahme Deiner Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, verleiten Dich aber zusätzlich zu waghalsigen, oft falsch eingeschätzten (und damit lebensgefährlichen) Manövern. Alkohol und Drogen sind vor und während eines Fluges tabu! Schließlich setzt Du Dich unter Drogeneinfluss als vernünftiger Mensch auch nicht hinter das Lenkrad Deines Autos. ü Medikamente sind meist nicht so harmlos wie sie im ersten Moment zu sein scheinen. Lese unbedingt den Beipackzettel aufmerksam durch. Beeinflusst ein Medikament Deine Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, beinhaltet es Alkohol und/oder kann zu Übelkeit/Erbrechen führen, so verzichte zu Deiner eigenen Sicherheit auf einen Flug. ü Gehe nur gesund an den Start. Bereits eine Allergie und/oder eine Erkältung reichen aus, um den Druckausgleich in Deinem Kopf empfindlich zu stören. Dabei kann unter Umständen gar Dein Trommelfell Schaden nehmen. ü Wird Dir bei extremen Kurvenmanövern (z. B. bei einer Steilspirale) schwarz vor Augen oder wird Dir übel, so leite das Manöver sofort aus! Du bist empfindlich gegenüber den G-Kräften, die während eines solchen Manövers auf Dich einwirken. Taste Dich nur langsam an Deine Grenzen vor! Neben den genannten körperlichen Belastungen gibt es auch die weitaus gefährlicheren psychischen Belastungen. Sie führen meist zu massiven Fehleinschätzungen. Wenn Du die folgenden Punkt beachtest, so solltest Du sicher fliegen können: ü Gehe niemals gehetzt an den Start, da Du in einer solchen Situation meist nicht bei der Sache bist. Gerade während des Starts kann dabei ein Unfall passieren! Nimm Dir also die Zeit für eine ausgedehnte sorgfältige Startvorbereitung und Konzentrationsphase. Lasse Dich nicht zum Start drängen! ü Lässt Du Dich bereits während der Startvorbereitungen zu sehr von persönlichen oder beruflichen Dingen ablenken, so wirst Du mit Sicherheit auch während des Fluges ständig abgelenkt sein. Verzichte in einem solchen Fall auf einen Start! 93 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ ü Hast Du vor dem Start Angst, so verringert das Deine Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit enorm: Die Gefahr von Fehleinschätzungen wächst. Atme tief und ruhig. Verzichte bei großer Angst auf einen Start und baue Deine Angst langsam ab, indem Du an einem anderen Tag bei geringeren Start- und Fluganforderungen (evtl. unter weiterer Aufsicht) trainierst. ü Bist Du stark erregt, so versuche, Dich auf das sachliche Überprüfen der Situation und Deine fliegerischen Aufgaben zu konzentrieren. Atme dabei tief und ruhig. Bleibt die starke Erregung, so verzichte auf einen Start! ü Folge auf keinen Fall dem riskanten Beispiel anderer Piloten! Entscheide kritisch(!), ob Du bei den gegebenen Startbedingungen sicher starten, fliegen und wieder landen kannst. i Hinweis! Merke Dir diesen Grundsatz: Starte nie gegen eigene Bedenken! Mutig ist, wer auch einmal seinen Schirm wieder zusammenpackt – und nicht derjenige, der halsbrecherisch dennoch startet! 94 Sky-Team – Paragliding Kapitel 2 „Flugtechnik / Verhalten in besonderen Fällen“ 2.14 Naturschutz und Forst / Landwirtschaft und Jagd Das Gleitschirmfliegen gehört genauso zu den Natursportarten wie das Klettern oder Mountainbiken. Da Du nun auch zu den Gleitschirmpiloten gehörst, solltest Du wissen, dass es in den letzten Jahren heiße Diskussionen um die Verträglichkeit von Natur und Sport gab. In vielen Bereichen wurden Kompromisse gefunden, die Dir als Gleitschirmpiloten erlauben, relativ ungestört Deine Sportart auszuüben. Dabei musst Du stets bedenken, dass Du Dich gerade in den Bergen in einem sehr sensiblen Ökosystem bewegst. Daher ist es unbedingt nötig, einige Verhaltensregeln zu berücksichtigen, damit die Belastungen für Natur und Mitmenschen so gering wie möglich ausfallen und Konflikte mit Jägern, Bauern und Naturschützern entschärft werden. Folgende kurze Verhaltensrichtlinien solltest Du als Gleitschirmpilot tunlichst beachten: ü Bilde Fahrgemeinschaften oder nutze die öffentlichen Verkehrsmittel, um zum Startgelände zu gelangen. ü Hole Informationen über örtliche Schutzgebiete z. B. bei einem ansässigen Club ein. Das Einfliegen in solche Schutzgebiete ist zu Recht strafbar! ü Benutze beim Anmarsch zum Startgelände stets den gleichen Fuß-/Anfahrtsweg, damit sich das Wild an Dich als „Gast“ gewöhnen kann. ü Mache sowohl im Gelände als auch in der Luft keinen unnötigen Lärm. ü Überfliege Wild und Vieh nie in geringer Höhe! Umfliege Horste von Greifvögeln weiträumig! – Greift Dich ein Greifvogel an, so bist Du zu nahe an seinem Horst; drehe daher sofort ab! ü Kreist ein Greifvogel mit Dir in derselben Thermik, so verlasse die Thermik umgehend, wenn der Greifvogel zu schreien beginnt; er fühlt sich durch Dich gestört. ü Fliege grundsätzlich nur in großer Höhe, um die Naturbelastung gering zu halten! ü Nimm gerade im Frühjahr und im Frühsommer besonders Rücksicht, da in dieser Zeit der (Wild-)Nachwuchs im Wald großgezogen wird. ü Setze erosionsgefährdete Zonen keiner unnötigen Trittbelastung aus und schone die empfindliche Pflanzendecke. Gerade bei Startplätzen ist die Erosion besonders groß. Evtl. kannst Du den Boden und die Pflanzen mit Trittmatten schonen. ü Vermeide Landungen auf ungemähten Wiesen und nicht abgeernteten Feldern! Versuche im Notfall, am Rand zu landen! Landest Du dennoch in einer Wiese oder einem Feld, so biete dem Besitzer zumindest eine Entschädigung an. ü Packe Deinen Gleitschirm nicht im hohen Gras oder am Rande eines Feldes zusammen! Raffe Deinen Schirm zusammen und packe ihn an geeigneter Stelle zusammen. ü Halte Zuschauer, wenn möglich, fern! 95 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3 Meteorologie Dieses Kapitel umfasst das theoretische Wissen um: ü Lufthülle ü Troposphäre ü Wind ü Turbulenzen ü Windzirkulation ü Wolken und Nebel ü Thermik ü Wetterentwicklung ü Hochs und Tiefs ü Gewitter ü Föhn ü Wetterbesonderheiten im Gebirge ü Vorhersage und Beratung ü Regionales Wetter Damit Du beim Lesen zu Hause schnell entscheiden kannst, ob ein Kapitel für Dich relevant ist, schaust Du einfach nach, welches Symbol sich direkt unterhalb der Kapitelüberschrift befindet: i Hinweis! Befinden sich sowohl ein Buch ( ) als auch ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel auf den Aufbaukurs. Als Schüler im Höhenflugkurs kannst Du ein solches Kapitel dazu nutzen, Dein Wissen um den Aufbaukurs aufzufrischen. Befindet sich nur ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel ausschließlich auf den Höhenflugkurs. Als Schüler im Aufbaukurs kannst Du dieses Kapitel überspringen. 96 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.1 Lufthülle 3.1.1 Aufbau der Atmosphäre Die Erde ist von einer Lufthülle, der so genannten Atmosphäre umgeben. Die Atmosphäre unterteilt der Meteorologe in mehrere Schichten, den so genannten „Sphären“. Die Trennschichten zwischen den einzelnen Sphären werden „Pausen“ genannt. Die einzelnen (Haupt-)Sphären sind (von unten nach oben geordnet): ü Troposphäre ü Stratosphäre ü Mesosphäre ü Thermosphäre Als Gleitschirmpilot ist lediglich die unterste Sphäre, dieTroposphäre, relevant, da sich das komplette Wettergeschehen nur in ihr abspielt. Die Tropopause, die Trennschicht zwischen Troposphäre und darüber liegender Stratosphäre, stellt ein unüberwindbares Hindernis für Wolken dar. D. h., Wolken können maximal bis zur Tropopause, also in Mitteleuropa maximal 11 Kilometer hoch aufsteigen. 3.1.2 Zusammensetzung der Luft Trockene, gereinigte Luft besteht aus: • 78 vol% Stickstoff (N2) • 21 vol% Sauerstoff (O2) • 0,9 vol% Argon (Ar) • 0,1 vol% weitere Edelgase (z. B. Helium) und andere Spurengase (z. B. Kohlendioxid) In der Natur kommt diese Luft aber nicht vor. Tatsächlich enthält Luft immer Wasserdampf und Feststoffe wie Staubpartikel. Der Wasserdampfgehalt der Luft kann dabei zwischen 0 und 4 vol% betragen. Obwohl der Wasserdampf hauptsächlich in den unteren Schichten der Atmosphäre vorkommt, ist feuchte (wasserdampfhaltige) Luft leichter als trockene! – Mag dies auf den ersten Blick nicht einleuchtend sein, gibt es dennoch eine einfache Erklärung: Ein Wassermolekül benötigt in der Luft ebenso viel Platz wie ein Sauerstoffmolekül, wiegt dabei aber etwa nur halb so viel! Verdrängt ein Wassermolekül also ein schwereres Gasmolekül (Stickstoff oder Sauerstoff), so wird das die Moleküle umgebende Luftpaket leichter; es steigt auf. i Hinweis! Ein alltäglicher Beweis dafür, dass feuchte Luft leichter ist, sind die Wolkenformationen, die über den Himmel ziehen. Sie sind nichts anderes als Ansammlungen feuchter Luft, die vom Boden in die Höhe gestiegen ist. 97 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.2 Troposphäre 3.2.1 Luftdruck Die Atmosphäre wird, wie jeder andere Körper auch, von der Erde angezogen und unterliegt deshalb der Schwerkraft. Die unterste, bodennahe Schicht wird dabei von den höher gelegenen zusammengepresst; der Luftdruck ist hier am größten. Der Luftdruck nimmt mit der Höhe stetig ab: Die einzelnen Luftschichten werden weniger stark komprimiert, da weniger höher gelegene Luftschichten auf sie einwirken können. i Hinweis! Auch im Meer macht sich das Zusammenpressen der einzelnen Wasserschichten bemerkbar. So ist der Druck in großen Tiefen (in der Nähe des Meeresgrundes) am größten. Als Luftdruck wird die Kraft bezeichnet, die das Gewicht der Atmosphäre auf eine bestimmte Fläche ausübt. Der mittlere Luftdruck in Meereshöhe beträgt 1013,2 hPa. Dies entspricht etwa dem Druck einer 10 Meter hohen Wasserschicht. Der Druck einer 10 Meter hohen Wasserschicht mag groß erscheinen, doch spürst Du von diesem Druck nichts, da er gleichmäßig von allen Seiten auf Dich einwirkt und sich dadurch aufhebt. i Hinweis! Die Abnahme des Luftdrucks in großer Höhe ist der Grund für die lebensgefährliche Höhenkrankheit. Durch den geringen Druck in großer Höhe kannst Du weniger Sauerstoff aufnehmen als in Meereshöhe. Daher wird in Passagierflugzeugen, die in der Stratosphäre fliegen, ein konstanter Druck aufgebaut, der dem Druck in etwa 2000 Metern entspricht. Bei diesem Luftdruck kann ein Mensch mehrere Stunden ohne Beschwerden atmen. Bereiche gleichen Luftdrucks werden in Wetterkarten mit den so genannten Isobaren dargestellt. Entlang einer Isobaren herrscht der gleiche Luftdruck, der in der Wetterkarte in der Regel in Millibar (mbar) angegeben ist. Abb. 3.1: Verlauf der Isobaren in einer Wetterkarte 98 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Bereiche hohen Luftdrucks werden in der Regel mit einem „H“ wie Hochdruckgebiet in der Wetterkarte dargestellt. i Hinweis! 3.2.2 Bereiche niedrigen Luftdrucks werden in der Regel mit einem „T“ wie Tiefdruckgebiet in der Wetterkarte dargestellt. Luftdichte Die Luftdichte spielt für jedes Fluggerät, vom Gleitschirm bis hin zum Flugzeug eine große Rolle. Sie ist proportional zum Luftdruck, aber umgekehrt proportional zur Temperatur; d. h., in heißen Gebieten (z. B. in der Wüste) oder bei hochgelegenen Start-/Landeplätzen findest Du eine deutlich geringere Luftdichte vor. Dies führt dazu, dass ein Flugzeug eine längere Startbahn benötigt. Für Dich als Gleitschirmpiloten heißt das, dass sich Dein Gleitwinkel bei einer geringen Luftdichte deutlich verschlechtert. Die Luftdichte verringert sich ebenso wie der Luftdruck mit zunehmender Höhe. 3.2.3 Temperatur Sonnenstrahlen erwärmen die Luft je nach Luftfeuchtigkeit nicht oder nur kaum. Treffen die Sonnenstrahlen jedoch auf den Boden, so werden sie einerseits von ihm reflektiert, andererseits zu einem großen Teil absorbiert: Der Boden, und mit ihm die unterste Luftschicht, wird warm. Innerhalb der Troposphäre nimmt die Temperatur mit zunehmender Höhe generell etwa um 0,65 °C pro 100 Metern Höhenunterschied ab. Da in unseren Breiten die Durchschnittstemperatur am Boden etwa 15 °C beträgt, beträgt die Temperatur an der Grenze zur Tropopause bereits -50 °C! An manchen Tagen können hoch gelegene Luftschichten wärmer sein als tiefer gelegene. In diesem Fall spricht der Meteorologe von einer Inversion. i Hinweis! Ist die Temperatur in einer Luftschicht gleich bleibend, so liegt eine Isothermie vor. Isothermie und Inversion sind für das Wettergeschehen im Gebirge von großer Bedeutung. 99 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.3 Wind 3.3.1 Richtung und Stärke Der Wind wird nach der Richtung, aus der er weht, benannt. Weht ein Wind von Norden in Richtung Süden, so wird er Nordwind genannt. Als Richtungsangabe kannst Du dabei zwischen den Hauptwindrichtungen (N, NO, O, SO, S, SW, W, NW) oder, wie in Flugwetterberichten üblich, zwischen Gradangaben wählen (Abb. 3.2). Abb. 3.2: Kompassrose Die Windstärke wird in Knoten angegeben. In den Wetterkarten ist die Windrichtung durch Pfeile gekennzeichnet. Diese Pfeile tragen je nach Windstärke Striche und/oder Wimpel. Ein halber Strich steht dabei für eine Windgeschwindigkeit von 5 kn (Knoten), ein langer Strich für 10 kn und ein Wimpel für 50 kn (Abb. 3.3). Dabei entsprechen 1 kn etwa 1,85 km/h bzw. 1 km/h etwa 0,54 kn. i Hinweis! Bei den angegebenen Windgeschwindigkeiten handelt es sich um Durchschnittswerte über einen Zeitraum von 10 Minuten. Schwankt die Windgeschwindigkeit stark, so wird zusätzlich die Geschwindigkeit der stärksten Windböen mit angegeben. Bei Windvorhersagen wird keine Rücksicht auf etwaige lokale Gegebenheiten wie Berge genommen. Im Gebirge herrschen gänzlich andere Windsituationen als in der Ebene. Abb. 3.3: Befiederung der Windpfeile (exemplarisch) 100 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Wind entsteht, sobald ein Druckgefälle zwischen zwei Punkten innerhalb der Atmosphäre entsteht. In der Regel weht Wind also zwischen einem Hoch- und einem Tiefdruckgebiet. Der Wind ist bestrebt, dieses Druckgefälle auf dem schnellsten, nämlich dem direkten Weg auszugleichen. Aber: Aufgrund der Erdrotation kommt es zur Ablenkung aller bewegter Luftteilchen! Diese ablenkende (Schein-)Kraft wird als Corioliskraft bezeichnet. Abb. 3.4: Corioliskraft Wie Du in Abb. 3.4 gut sehen kannst, rotiert die Erde mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. An den Polen ist die Rotationsgeschwindigkeit gleich Null, am Äquator beträgt sie etwa 1670 km/h. Die Luftteilchen werden dabei mitgerissen und rotieren mit der gleichen Geschwindigkeit um die Erde – Du empfindest Windstille. Das Luftteilchen A in Abb. 3.4 bewegt sich mit 1450 km/h vom Weltraum aus gesehen. Bewegt sich das Teilchen A nun z. B. auf ein Tiefdruckgebiet zu, das nördlich von ihm liegt, so behält es seine Rotationsgeschwindigkeit von 1450 km/h bei, während die Erde auf der Nordhalbkugel langsamer rotiert: Das Teilchen eilt dem Boden also voraus! Analog bleibt das Teilchen A hinter dem Boden zurück, wenn es sich nach Süden bewegt. i Hinweis! Das Teilchen A wird in Bodennähe durch Reibung stark abgebremst. Die Geschwindigkeit reicht dennoch aus, um dem Boden vorauszueilen. Speziell in großer Höhe herrschen schnelle Winde, die so genannten Jetstreams vor. Generell gilt: ü Die Corioliskraft wirkt senkrecht zur Windrichtung. ü Die Corioliskraft ist eine Scheinkraft. Das Teilchen A in Abb. 3.4 erfährt keine echte Kraft. Für einen Beobachter auf der Erde sieht es aber so aus, als ob das Teilchen A eine ablenkende Kraft erfährt. ü Die Corioliskraft ist abhängig von der geographischen Breite: Am Äquator ist sie am kleinsten; an den Polen am größten. ü Die Corioliskraft wächst linear mit der Windgeschwindigkeit. ü Auf der Nordhalbkugel werden Luftteilchen generell nach rechts abgelenkt; auf der Südhalbkugel hingegen nach links. ü Die Corioliskraft wirkt nur bei großräumigen Luftbewegungen. 101 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.3.2 Tagesverlauf Der typische Tagesverlauf des Windes ist folgender: Während der wolkenlosen Nacht kühlt der Boden (und somit auch die unterste Luftschicht) merklich ab. Die unterste Luftschicht verbleibt dadurch am Boden und kann sich nicht mit den noch warmen über ihr liegenden Luftschichten vermischen – es herrscht eine so genannte Bodeninversion vor. Der Morgen ist dabei generell windstill. Winde setzen erst dann ein, wenn die Thermik zunimmt. Am frühen Nachmittag, wenn der Boden von der Sonne am stärksten aufgeheizt ist, erreichen die Winde ihre Maximalgeschwindigkeiten. Dabei erfolgt das Durchmischen der Luftschichten; der überregionale Wind kann bis zum Boden durchdringen. Abends nimmt der Wind allmählich bis hin zur Windstille ab. Der Boden kühlt wiederum aus; eine Bodeninversion bildet sich, durch die der überregionale Wind nicht dringen kann. i Hinweis! 3.3.3 Werden die Luftschichten z. B. aufgrund warmer, hoch liegender Luftschichten nicht durchmischt, so bleibt der Tag windschwach. Zusammenspiel von Hoch und Tief Ein Hoch dreht sich auf der Nordhalbkugel grundsätzlich rechts herum. Die Luft, die den kürzesten Weg zum nächsten Tief nehmen will, wird durch die Corioliskraft zunächst nach rechts abgelenkt. Je näher sie dem Tief kommt, desto eher wird die Corioliskraft durch die Sogwirkung des Tiefs überlagert: Die Luft dreht sich in der Folge links um das Zentrum des Tiefs herum (Abb. 3.5 oben). Abb. 3.5: Zusammenspiel von Hoch- und Tiefdruckgebieten Wie Du in Abb. 3.5, unterer Teil, gut erkennen kannst, strömt die Luft bei einem Hochdruckgebiet von oben nach unten, da der Luftdruck am Boden geringer ist als im Zentrum des Hochs (Druckgefälle). Unter dem Zentrum des Tiefs strömt die Luft von unten nach oben, dem Punkt des tiefsten Luftdrucks entgegen. 102 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.3.4 Windgradient Der Wind wird in Bodennähe am stärksten abgeschwächt. Ein Maß für diese Abschwächung ist der so genannte Windgradient. Abhängig vom Untergrund (Gebirge, Wasserfläche) schwankt dieser teilweise stark. Generell gilt: ü In 500 Metern Höhe über Grund ist der Wind bereits doppelt so schnell wie in Bodennähe. ü In 1500 Metern Höhe über Grund ist der Wind etwa drei Mal so schnell wie in Bodennähe. Über großen Wasserflächen wird der Wind generell weniger stark abgeschwächt, während er im Gebirge teilweise sehr stark abgeschwächt wirkt. 103 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.4 Turbulenzen 3.4.1 Luv und Lee Die Begriffe Luv und Lee dienen dazu, zwischen windzugewandter und windabgewandter Seite eines Hindernisses, z. B. eines Berges zu unterscheiden. Das Luv ist, wie in Abb. 3.6 abgebildet, die windzugewandte Seite und das Lee die windabgewandte Seite eines Hindernisses. Abb. 3.6: Unterschied zwischen Luv und Lee Unfallgefahr! M Nie in den Leebereich eines Bergrückens fliegen! Achtung! 3.4.2 Die Turbulenzen auf der Leeseite, besonders die Leewalzen bzw. -rotoren mit ihren starken Abwinden sind so stark, dass sie Dich regelrecht zu Boden drücken können. Thermische und dynamische Turbulenzen Wie bereits in Kapitel 3.2.3 beschrieben, heizt die Sonne nicht die Luft auf, sondern (fast) nur die Erdoberfläche. Von der Erde gelangt die Wärme auf zwei verschiedene Arten in die Atmosphäre: ü durch thermische Turbulenz und ü durch dynamische Turbulenz. Bei der thermischen Turbulenz bilden sich aufgeheizte Luftblasen, die gegenüber der Umgebungsluft eine höhere Temperatur (und somit mehr Auftrieb) aufweisen. Bei Windstille lösen sich die Luftblasen beim Überschreiten eines Grenzwertes vom Boden ab und steigen bis in große Höhen auf. Weht mäßiger Wind, so werden die Luftblasen bereits vor Erreichen des Grenzwertes vom Boden abgelöst. – Auf diese Weise wird die Wärme vom Boden in die Atmosphäre getragen. 104 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Bei der dynamischen Turbulenz weht in der Regel ein starker Wind, der die Wärme vom Boden in die Atmosphäre transportiert und umgekehrt kalte Luft in Bodennähe bringt. Die Grenze zwischen thermischer Turbulenz bei mäßigem Wind und dynamischer Turbulenz sind fließend. i Hinweis! 3.4.3 Näheres zum Thema thermische/dynamische Turbulenzen findest Du als Schüler des Höhenflugkurses in Kapitel 3.7. Bodenturbulenzen Trifft Luft auf ein Hindernis, so muss sie beim Umströmen des Hindernisses ihre Richtung der Form des Hindernisses anpassen. Muss die Luft dabei eine starke Richtungsänderung durchführen, so wird ihr Strömungsfluss erheblich gestört: die Luftteilchen verwirbeln. Bodenturbulenzen treten, wie der Name schon andeutet, nur in Bodennähe auf und werden z. B. durch Bäume, Häuser oder Geländeunebenheiten hervorgerufen. Bei großen Hindernissen kommt es im Lee zur so genannten Leeturbulenz, die sich bei scharfen Geländeabbrüchen, z. B. einem Gebirgsrücken zu den gefährlichen Leewalzen ausbilden können (siehe Kapitel 3.4.1). 3.4.4 Düsenwirkung Wird ein Luftstrom eingeengt, so erhöht sich die Windgeschwindigkeit. So wirken Täler wie Düsen, die nicht nur die Windgeschwindigkeiten erhöhen, sondern auch die Windrichtung ändern können. Auch Grate können wie eine Düse wirken und die Windgeschwindigkeit erhöhen. Abb. 3.7: Düsenwirkung im Tal (dunkelgraue Berge ändern die Richtung des Windes) 105 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ i Hinweis! 3.4.5 Der Wind wird in einem Tal nicht nur abgelenkt, sondern strömt auch an den Hängen empor. Diesen Aufwind kannst Du zum besseren Steigen nutzen. Windscherung Die Windscherung ist eine besondere Art der Turbulenz, da sie nicht auf den Einfluss der Erdoberfläche zurückgeführt werden kann. Eine Windscherung entsteht, sobald benachbarte Luftmassen unterschiedliche Bewegungsrichtungen und/oder –geschwindigkeiten haben. An ihrer Scherfläche bildet sich eine Wirbelschicht, die je nach Windstärke und –richtung schwächer oder stärker ausfällt. Abb. 3.8: Windscherung mit Wirbelschicht (bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten) 106 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.5 Windzirkulation 3.5.1 See-/Landwind Das Wasser im Meer unterscheidet sich in der Wärmeleitfähigkeit vom Boden an Land. Im Wasser dringt die Wärme in Form von Sonnenstrahlen in tiefe Regionen vor, während der Boden meist nur an der Oberfläche erwärmt wird. Wasser besitzt also eine bessere Wärmeleitfähigkeit. Das Meer ist ständig in Bewegung; es kommt zum stetigen Durchmischen warmem Oberflächenwassers mit kälterem Tiefenwasser. Dies führt dazu, dass das Meerwasser am Morgen und am Mittag kaum erwärmt wird. – Der Boden jedoch erwärmt sich am Tag stark; die Luft über dem Boden steigt auf. Die Luft über dem Meer wird dabei förmlich angezogen und strömt als so genannter Seewind aufs Land (Abb. 3.9 links). Abb. 3.9: Windsystem See-/Landwind im Tagesverlauf Am Abend und in der Nacht kehrt sich dieses Windsystem um. Der Boden an Land kühlt schnell ab, da er eine geringe Speicherwärme hat. Die Wassertemperatur jedoch bleibt annähernd konstant. Ist der Boden bis auf eine Temperatur unterhalb der des Wassers abgekühlt, so setzt sich der Kreislauf in der entgegengesetzten Richtung in Kraft. Die Luft über dem Land strömt als so genannter Landwind aufs Meer (Abb. 3.9 rechts). i Hinweis! i Hinweis! Der Seewind kann Dir, entsprechende Stärke und genügend steilem Küstenverlauf vorausgesetzt, zu oft interessanten und meist ruhigen abendlichen Soaring-Flügen verhelfen. Der Seewind trifft nie genau rechtwinklig auf die Küstelinie, weil ihn die Corioliskraft in eine leichte Kreisbahn zwingt. 107 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.5.2 Hangaufwind Auch Berg und Tal unterscheiden sich in ihrer Oberflächenbeschaffenheit. An Berghängen fließt das Wasser sofort ab und fließt in die Talgründe; d. h., die Berghänge trocknen schnell ab, während die Talgründe feucht bleiben. Die sonnenbeschienenen Berghänge heizen sich am Tag schneller auf als die Talgründe: Die warme Luft steigt auf; kältere Luft aus dem Tal strömt als so genannter Hangaufwind nach. Die am Berghang entlangströmende Luft löst sich spätestens am Gipfel ab. Bereits am Abend kühlen die Berghänge jedoch schneller aus als die Talgründe. Die Luft strömt nun von den Berghängen als so genannter Bergwind ins Tal herab (Abb. 3.10). Abb. 3.10: Hangauf- bzw. Hangabwinde i Hinweis! i Hinweis! 3.5.3 Die lokalen Hangauf- bzw. Hangabwinde und überregionale Winde können sich überlagern. Dies führt zu komplexen Luftverhältnissen und geht immer mit Turbulenzen einher. Dieser thermisch ausgelöste Hangaufwind wird in der Fachsprache anabatischer Wind, der abendliche und nächtliche Abwind katabatischer Wind genannt. Gebirgszirkulation Das in Kapitel 3.5.2 beschriebene Windsystem tritt fast nur an freistehenden Bergen (und selbst dort nur auf der Sonnenseite) auf. Im Gebirge mit seinen vielen Berghängen und Talgründen tritt die so genannte Gebirgszirkulation auf. Diese ist ein komplexes System aus zwei sich überlagernden Kreisläufen: ü Jedes Tal entwickelt an einem sonnigen Tag einen anabatischen Wind an beiden Hangflächen, dessen Aufstieg teilweise durch absinkende Luft im mittleren Talbereich ausgeglichen wird. ü Die an den Bergkämmen wegsteigende Warmluft bewirkt ein Anheben der gesamten Luftmasse über der Gebirgsregion. Als Ausgleich strömt kältere Luft aus dem Tal nach – es weht Talwind. Der Druckausgleich erfolgt dabei durch eine Höhenströmung in Gegenrichtung. 108 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Bei ungestörter Hochdrucklage haben beide Kreisläufe einen 24-Stunden-Rhythmus. Bis zum Nachmittag haben sich die Gebirgshänge schneller als die Talgründe erwärmt: Die warme Luft steigt auf und der Luftdruck fällt. Durch diese Luftdruckabnahme fließt aus dem Umland kältere Luft nach. In einer Höhenströmung fließt die warme Luft wieder zurück ins Umland (Abb. 3.11). Abends und nachts kehrt sich dieser Kreislauf (ähnlich dem See-/Landwind) wieder um, da die Bergrücken schneller auskühlen als die Talgründe. Die kalte Luft an den Bergrücken sinkt in die warmen Talgründe. Es weht Bergwind. Abb. 3.11: Gebirgszirkulation (hier nur morgens und nachmittags dargestellt) 109 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.6 Wolken und Nebel 3.6.1 Kondensation Wasser gelangt durch Verdunstung in die Luft. Je wärmer dabei die Luft ist, desto mehr gasförmiges Wasser (Wasserdampf) kann sie aufnehmen. Hat ein Luftpaket so viel Wasser aufgenommen, wie es gerade noch halten kann, so ist die Luft in diesem Paket gesättigt. Dieses Sättigen kann auf zwei Arten geschehen: durch Zufuhr von Feuchtigkeit bei gleichbleibender Temperatur oder durch Abkühlen des Luftpakets bei gleichbleibender Wasserdampfmenge. Meist jedoch steigt ein Luftpaket auf, d. h., das Luftpaket kühlt sich in großer Höhe ab. Dies kann geschehen durch: ü Aufsteigen durch Thermikeffekte ü Aufsteigen durch Anstieg an einem Gebirge ü Aufsteigen durch Aufgleiten auf andere Luftmassen Erreicht die Luft diesen Punkt der Sättigung, den so genannten Taupunkt, so bilden sich aus dem überschüssigen Wasserdampf, den die Luft ja nun nicht mehr halten kann, kleine Wassertröpfchen – der Wasserdampf kondensiert. Dabei treten die Wassertröpfchen um so genannte Kerne, winzige Staubpartikel in der Luft, auf. i Hinweis! Beim Überschreiten des Taupunkts können auch direkt kleine Eiskristalle entstehen. In diesem Fall resublimiert der Wasserdampf zu kleinen Eiskristallen. Bei der Kondensation des Wasserdampfes wird die Wärme frei, die beim Verdunsten aufgenommen worden war. D. h., innerhalb einer aufsteigenden Wolke fällt die Temperatur im Vergleich zur Außentemperatur weniger stark. i Hinweis! 3.6.2 Die Höhe, ab der die Kondensation eintritt, kannst Du an einem wolkigen Tag sehr leicht abschätzen: Sie entspricht der Höhe, auf der sich die meisten Wolken bewegen. Wolken sind ja nichts anderes als mit Wasserdampf gesättigte Luftpakete. Niederschlag Während der Kondensation werden die Wassertröpfchen immer größer und kälter. Haben die Wassertröpfchen ein Gewicht erreicht, ab dem sie nicht mehr durch die Aufwinde innerhalb der (mittlerweile entstandenen) Wolke getragen werden können, so fallen die Tröpfchen in Richtung Boden. Den Boden erreichen sie jedoch nur, wenn sie auf dem Weg dorthin nicht verdunsten. Ob ein Tropfen den Erdboden erreicht, hängt von mehreren Faktoren ab: ü Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Luftschichten, die die Tröpfchen passieren ü Größe und Temperatur der Tröpfchen 110 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.7 Thermik 3.7.1 Entstehung An Sonnentagen ist die Erdoberfläche mehr oder weniger stark aufgewärmt. Die bodennahe Luftschicht wird wärmer (und somit leichter) als die über ihr liegende Schicht. i Hinweis! Die erwärmte Luftschicht kannst Du sehr gut aufgrund ihres Flimmerns, z. B. über einer Asphaltdecke erkennen. Diese erhitzte Schicht kann in Wüstengebieten bis zu 100 Metern dick sein, während sie am Meer lediglich kaum mehr als einen Meter dick ist. Bei einem Temperaturunterschied von etwa 2 °C zur Umgebungsluft will sich die Warmluft vom Boden lösen. Die warme Luft baucht sich ein wenig nach oben aus. Dabei fließt kältere Luft außen an der entstehenden Blase nach unten und schnürt sie ab (Abb. 3.12). Abb. 3.12: Entstehung einer Thermikblase Die so entstandene Thermikblase steigt nach oben, weil sie wärmer (und somit leichter) als die Umgebungsluft ist. Dabei zieht sie, verursacht durch ihren eigenen Sog, eine Schleppe wirbelnder Luft hinter sich her. Generell lassen folgende Gesichtspunkte ein präzises Vorhersagen von Thermik zu: ü Je steiler der Anfallswinkel der Sonnenstrahlung, desto mehr erhitzt sich der Boden. Thermik wird begünstigt. ü Permanente Sonneneinstrahlung begünstigt das Entstehen von Thermik. Bereits kurze Abschattungen können das Entstehen von Thermik verhindern. ü Trockene Böden erwärmen sich schneller; feuchte Böden speichern die Wärme zunächst, können aber am späten Nachmittag für Thermik sorgen. ü Flächen ohne Vegetation heizen sich stärker auf als Flächen mit ausgiebigem Bewuchs. Dringt genügend Sonnenstrahlung bis zum Boden vor, begünstigt das das Entstehen von Thermik. ü Lockere Boden, z. B. gepflügte Äcker, heizen sich schnell auf und sind, gute Sonneneinstrahlung vorausgesetzt, sichere Quellen von Thermik. ü Je weniger die Sonnenstrahlung reflektiert wird, desto eher heizt sich der Boden auf. ü Bläst ein kräftiger Wind in Bodennähe, so wird die Warmluft ständig mit der Kaltluft vermischt; Thermik kann dabei nicht entstehen. 111 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ i Hinweis! 3.7.2 Thermik kann sich auch vom Boden ablösen, wenn sie sich an einer Abrisskante vom Boden löst. Dies ist vor allem im Gebirge der Fall. Abrisskanten können dabei Knicke im Geländeprofil, Vegetationswechsel oder Temperaturwechsel sein. Thermikformen Thermik kommt in zwei Hauptformen vor: als pulsierende Thermik und als Thermikschlauch. Hat sich eine Thermikblase abgelöst, so erwärmt sich die frische Luftschicht und der Vorgang wiederholt sich. Lösen sich Thermikblasen nur sporadisch ab, so spricht man von pulsierender Thermik. Erwärmt sich die frische Luftschicht in nur wenigen Minuten bis zum Entstehen einer neuen Thermikblase, so steigt die neue Thermikblase schneller auf, sobald sie die Schleppe ihrer Vorgängerin erreicht hat – es entsteht ein so genannter Thermikschlauch, in dem Warmluft kontinuierlich von unten nach oben steigt. Um die aufsteigende Warmluft herum fließt kältere Luft in Richtung Boden und drückt dort von der Seite auf die bodennahe Warmluft. Wird das Gebiet der bodennahen Warmluft abgeschattet, so reißt die Thermik ab. 3.7.3 Wolkenthermik Thermik kühlt sich bei ihrem Aufstieg kontinuierlich ab, da der Luftdruck mit zunehmender Höhe abnimmt. Eine Thermikblase dehnt sich folglich immer weiter aus. Laut den Gesetzen der Thermodynamik muss ein Gas aber Arbeit (also Energie) leisten, wenn es sich ausdehnt. Diese Energie nimmt die Thermikblase aus der eigenen Wärmeenergie; sie kühlt daher mit zunehmender Höhe ab. Kühlt sich die Thermik so weit ab, dass sie ihren Taupunkt unterschreitet, so bilden sich, während die Thermik weiter aufsteigt, Wolken aus. Bei der Kondensation wird, wie bereits erwähnt, Wärme freigesetzt. Diese Kondensationswärme gibt der Thermik innerhalb der Wolke zusätzlichen Auftrieb. Je trockener die Thermikluft ist, desto niedriger ist ihr Taupunkt. D. h., die Thermik steigt bis zur Wolkenbildung höher auf als feuchte Thermikluft. i Hinweis! 3.7.4 Trifft Thermik bei ihrem Aufstieg auf eine Sperrschicht unterhalb der Kondensationszone, so bildet sich keine Wolke aus. Diese Form der Thermik nennt man Blauthermik, weil sie am Himmel nicht sichtbar ist. Wolkenformen und Wolkenstockwerke Nüchtern gesehen sind Wolken Kondensations- oder Sublimationsprodukte von Wasserdampf. Bereits minimale Wasserdampf-Übersättigungen führen in der Natur unweigerlich zur Kondensation an mikroskopisch kleinen und in Unmengen in der Luft schwebenden 112 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Kondensationskeimem, so genannten Aerosolen. Je nach Art und Lebensdauer der Wolke können Wolkentröpfchen enorme Größenunterschiede und verschiedene Aggregatszustände aufweisen. Die Vielfalt der Wolkenbilder fasziniert nicht nur die Flieger. Es gibt „schöne und hässliche“, „große und kleine“, „helle und dunkle“ usw. Vor diesem Hintergrund hat sich, ganz nüchtern, eine einheitliche Klassifizierung nach der Höhe und der Form einer Wolke durchgesetzt. Eine Wolke wird dabei nach der Höhe ihres Auftretens klassifiziert. Als Bezug dient dabei ihre Basis, also der unterste Rand der Wolke: ü Tiefe Wolken besitzen ihre Basis unterhalb von 2000 Metern. Diese Wolken bestehen meist aus Wassertröpfchen. ü Mittelhohe Wolken besitzen ihre Basis in einer Höhe zwischen 2000 und 7000 Metern. Sie bestehen meist aus unterkühlten Wassertröpfchen sowie aus Eiskristallen. Diese Wolken werden mit der Vorsilbe „Alto-“ bezeichnet. ü Hohe Wolken besitzen ihre Basis oberhalb von 7000 Metern. Sie bestehen aus Eiskristallen. Diese Wolken werden mit der Vorsilbe „Cirro-“ bezeichnet (oder schlicht als „Cirrus“). ü Wolken mit großer vertikaler Erstreckung, die sich über mehrere so genannte Stockwerke entwickeln können: Cumulonimbus, Nimbostratus. i Hinweis! Häufig werden Wolken auch nach Stockwerken klassifiziert. Tiefe Wolken findest Du daher im untersten Stockwerk, mittelhohe Wolken im mittleren Stockwerk und hohe Wolken im oberen Stockwerk. Zusätzlich werden die Wolken nach ihrer äußeren Form unterschieden: ü Cumuluswolken: Haufenwolken; sie deuten meist auf eine lokal begrenzte, relativ kräftige Vertikalbewegung hin. ü Stratuswolken: Schichtwolken; sie deuten meist auf eine großräumige schwache Vertikalbewegung hin. ü Cirruswolken: Haar-, Feder-, Faser- bzw. Schleierwolken; sie können ebenso durch starke wie auch durch schwache Vertikalbewegungen hervorgerufen werden. i Hinweis! Auch wenn der Formenreichtum der Wolken weitaus größer ist, lässt sich eine Wolke immer in eine dieser Gruppen einteilen. Alles in allem führt diese Einteilung zu zehn Hauptwolkentypen, so genannten Wolkengattungen. Auch wenn ihre Übergänge meist fließend sind und keine Wolke der anderen gleicht, lässt sich jede Wolke einer der Wolkentypen zuordnen (Abb. 3.13): ü Stratus (St), Cumulus (Cu), Stratocumulus (Sc) ü Altostatus (As), Altocumulus (Ac) ü Cirrus (Ci), Cirrostratus (Cs), Cirrocumulus (Cc) ü Nimbostratus (Ns), Cumulonimbus (Cb) 113 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Abb. 3.13: Wolkengattungen i Hinweis! Die für Gleitschirmpiloten gefährlichste Wolkengattung ist die der Cumulonimbus (Cb). Eine solche Wolke ist (fast) immer eine Gewitterwolke; zumindest aber geht sie mit starken Schauern einher, die Deinen Schirm förmlich durchtränken und dessen Flugverhalten somit dramatisch ändern können. 114 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.8 Wetterentwicklung 3.8.1 Wetterlagen Das Studieren von Wetterkarten gehört mit zur Vorflugplanung. Anhand der Wetterkarten, die täglich vom Deutschen Wetterdienst neu erstellt werden, kannst Du schnell herauslesen, wie das Wetter in den nächsten Tagen wird. Bei den Wetterkarten musst Du folgendes beachten: ü Gewöhnlich werden Boden- und Höhenwetterkarten entworfen. ü Je enger die Isobarenlinien beieinander liegen, desto größer ist das Druckgefälle und desto stärker sind die zu erwartenden Winde. ü Ein Kaltfrontbereich ist blau gekennzeichnet, ein Warmfrontbereich rot. Ihre Bewegungsrichtung wird mit Keilen bzw. Halbkreissymbolen angezeigt. Okklusionsfronten, Bereiche einer Durchmischung von Kalt- und Warmfronten, werden violett eingetragen. i Hinweis! In den folgenden Abbildungen wird zur besseren Übersichtlichkeit auf das Einzeichnen der Fronten verzichtet. In Mitteleuropa wird generell zwischen sechs verschiedenen Wetterlagen unterschieden, die für Dich als Gleitschirmpiloten interessant sind: ü Hochdrucklage ü Föhnlage (Südföhn) ü Staulage (Nordföhn) ü Westwindlage ü Bisenlage ü Flachdrucklage Hochdrucklage Abb. 3.14: Beispiel einer Hochdrucklage 115 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ • Lage: • Wetter: schön • Wind: • Gefahr: häufig Dunst, Bodennebel, evtl. Wärmegewitter Mitteleuropa liegt im Zentrum eines Hochs kaum Wind, aber hohe thermische Aktivität Föhnlage (Südföhn) Abb. 3.15: Beispiel einer Föhnlage (Südföhn) • Lage: • Wetter: auf Alpensüdseite regnerisch; auf Alpennordseite schön • Wind: • Gefahr: absolutes Startverbot auf Alpennordseite: starke Turbulenzen und abrupte Windscherungen; auf Alpensüdseite: tiefe Wolkenbasis, schlechte Sicht. Tief über Nordwest-Europa, Hoch über Südost-Europa, Höhenströmung in S- bis SW-Richtung südliche Richtungen, extrem turbulent auf Alpennordseite Staulage (Nordföhn) Abb. 3.16: Beispiel einer Staulage (Nordföhn) • Lage: • Wetter: auf Alpennordseite Staubewölkung; auf Alpensüdseite schön • Wind: • Gefahr: absolutes Startverbot auf Alpensüdseite: starke Turbulenzen; auf Alpennordseite: schlechte Sicht Hoch über Nordwest-Europa, Tief über Südost-Europa, feuchte Luft aus dem Nordseeraum fließt gegen die Alpen nördliche Richtungen, auf Alpensüdseite starke Turbulenzen 116 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Westwindlage Abb. 3.17: Beispiel einer Westwindlage • Lage: • Wetter: wechselhaft • Wind: • Gefahr: starke Böen bei Kaltfrontdurchgang, tiefe Wolkenbasis im Frontenbereich, schlechte Sicht, aber auf Rückseite gute Flugbedingungen Polarfrontwelle zieht mit Tiefdruckgebieten über Mitteleuropa, lang anhaltend, feuchte Atlantikluft fließt nach Mitteleuropa westliche Richtungen, bei Frontendurchlauf böig Bisenlage Abb. 3.18: Beispiel einer Bisenlage • Lage: • Wetter: im Sommer: trocken, schön; im Winter: geschlossene Hochnebeldecke durch Inversion • Wind: • Gefahr: Turbulenzen (besonders in der Westschweiz)! Hochnebel mit teilweise schlechter Sicht Tiefdruckzone über Mittelmeer, über Nordeuropa Hochdruckzone, Polarfronten ziehen nördlich an Hochdruckzone vorbei, mit der Ostströmung wird kontinentale Luft herangetragen O- bis NO-Strömung, starker, bisweilen turbulenter Wind in Bodennähe 117 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Flachdrucklage Abb. 3.19: Beispiel einer Flachdrucklage • Lage: • Wetter: schön mit Quellwolkenbildung, ideale Thermikvoraussetzungen, Gewitter neigung! • Wind: • Gefahr: jäh einsetzende Böen in Gewitternähe, Blitzschlag 3.8.2 geringe Druckgegensätze in Mitteleuropa, weite Isobarenabstände in der Wetterkarte fast kein Wind, böig in Nähe von Wärmegewittern Globaler Zusammenhang Die von der Sonne empfangene Wärme der Erdoberfläche ist zusammen mit dem Wasserdampf die Ursache aller Wettererscheinungen. Während des gesamten Jahres wird der Äquatorbereich von der Sonne steiler angestrahlt als die Pole; der Äquator wird somit stärker erwärmt. Die warme Erdoberfläche an der Äquatorregion erwärmt die bodennahe Luftschicht. Sowohl deren Luftdichte als auch deren Gewicht nehmen ab. Es entsteht in der Folge eine kleine Rinne niedrigen Luftdrucks entlang des Äquators. Schwerere, weil kältere Luft strömt dem Druckgefälle folgend von den Polen her kommend in Richtung Äquator. Diese kalte Luft drückt seitlich gegen die Warmluft und lässt sie aufsteigen (vgl. Thermik, Kapitel 3.7). Die nachgeströmte kalte Luft wird nun ihrerseits erwärmt und steigt zeitlich versetzt ebenfalls auf. Die aufgestiegene Warmluft wandert (rein theoretisch) in großer Höhe geradlinig zu den Polen und sinkt dort ab. Als kühle Luft strömt sie wiederum in Richtung Äquator – der Kreislauf ist geschlossen (Abb. 3.20). Abb. 3.20: Wind- und Druckverhältnisse bei einer stillstehenden Erde (schematisch dargestellt) 118 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ In der Praxis jedoch beschreibt jede Luftströmung aufgrund der Corioliskraft eine Kurve (vgl. Kapitel 3.3). Ferner strömt die Luft vom Äquator lediglich bis etwa zum 30. Breitengrad. An diesem Breitengrad strömt die Luft zu einem großen Teil zurück zur Erdoberfläche und bildet somit einen ausgedehnten Hochdruckgürtel, die so genannten Rossbreiten aus. Etwa am 60. Breitengrad bildet sich aufgrund einer weiteren Höhenströmung ein ausgedehnter Tiefdruckgürtel (Abb. 3.21). Abb. 3.21: Wind- und Druckverhältnisse aufgrund der Erdrotation (schematisch dargestellt) i Hinweis! Die Luftströmung vom Nordpol hin zum 60. Breitengrad ist je nach Jahreszeit unterschiedlich stark, weshalb der oben erwähnte Tiefdruckgürtel im Winter weiter im Süden zu finden ist. Dieser Tiefdruckgürtel ist für unser Wetter im Winter maßgeblich verantwortlich. 119 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.9 Hochs und Tiefs 3.9.1 Bildung von Tiefdruckgebieten Jedes Tiefdruckgebiet, das sich über Mitteleuropa hinweg bewegt, hat seinen Ursprung an der so genannten (nördlichen) Polarfront. Diese Polarfront bezeichnet die Grenzfläche zwischen der feuchten Warmluft vom Äquator und der der Kaltluft von den Polen. Die zwei Polarfronten verlaufen erdumspannend in den gemäßigten Breiten, also auch in Mitteleuropa. i Hinweis! In diesem Kapitel wird die südliche der beiden Polarfronten nicht weiter erläutert. Auf der Südhalbkugel gelten die Regeln (bis auf die Umkehrung des Rotationssinnes) analog. Bei der Polarfront streichen die warmen und die kalten Luftmassen gegenläufig aneinander vorbei (Abb. 3.22). Abb. 3.22: Entstehung eines Tiefdrucksgebiets – Ausgangslage (von oben) Warme Luft hat die Tendenz, auf kalte Luft aufzulaufen und diese zu überschichten. Im Gegenzug neigt die kalte Luft, die warme Luft zu unterlaufen. Dies hat zur Folge, dass es an der Polarfront zu Störungen und Ausbauchungen kommt (Abb. 3.23). Abb. 3.23: Entstehung eines Tiefdrucksgebiets – Störungen an der Polarfront (von oben) 120 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Sobald sich Warm- und Kaltfront unterlaufen bzw. überschichten, formt sich ein Wirbel aus. Da die Kaltfront, in Abb. 3.23 durch Pfeile gekennzeichnet, deutlich schneller läuft als die durch Halbkreise gekennzeichnete Warmfront, engt die Kaltfront den Warmluftkeil immer mehr ein (Abb. 3.24) – ein Zyklon entsteht. Abb. 3.24: Entstehung eines Tiefdrucksgebiets – Bildung eines Zyklons (von oben) Wie Du in Abb. 3.23 leicht erkennen kannst, gibt es zwei Fronten, die kurz hintereinander folgen: die mit Pfeilen gekennzeichnete Kaltfront und die mit Halbkreisen gekennzeichnete Warmfront. Beide Fronten schließen ein Zwischenhoch ein, d. h., das Wetter ist zwischen den beiden zur Gewitterbildung neigenden Fronten warm und trocken. i Hinweis! Zwischen Warm- und Kaltfront eines Zyklons kann es Stunden oder gar Tage gutes Flugwetter geben. Achte aber unbedingt auf Turbulenzen und nahende Gewitter. Hat die Kaltfront die langsamere Warmfront eingeholt, so spricht der Meteorologe von einer Okklusionsfront. Die Kaltfront hat die gesamte warme Luft über die vor ihr liegende kalte Luft geschoben. Die Warmluft wird in der Folge vom Boden abgehoben und immer mehr in die Höhe verfrachtet. i Hinweis! 3.9.2 Bei einer Okklusionsfront treten die Wettererscheinungen der Warm- und der Kaltfronten gleichzeitig auf. Warmfront Eine Warmfront gleitet nur sehr flach auf. Da die warme Luft in der Höhe abgekühlt wird, bilden sich reichlich Wolken, in großer Höhe sogar Eiswolken. Diese Eiswolken, die Cirruswolken (Ci), sind die Vorboten einer Warmfront: Sie kündigen die Warmfront schon ein bis zwei Tage vor ihrem Eintreffen an, da sich die Warmfront nur sehr langsam fortbewegt. Den Cirruswolken folgen die Cirrostratuswolken (Cs). Diese bilden einen hochliegenden Wolkenschleier. Auch die Cirrostratuswolken bestehen aus Eiskristallen, weshalb durch die Lichtbrechung der so genannte Halo, ein Ring um Sonne oder Mond, entsteht. Kommt die Warmfront näher, so sinkt die Wolkenbasis immer mehr. Die Cirrostratuswolken gehen in Altostratuswolken (As), Schichtwolken in mittlerer Höhe, über. Diese Altostratuswolken gehen immer mehr in die Nimbostratuswolken (Ns) über, die tagelange Regen mit sich bringen. 121 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Abb. 3.25: Warmfront (schematisch dargestellt) i Hinweis! 3.9.3 Vor einer herannahenden Warmfront kannst Du durchaus noch Flüge durchführen. Eingeschränkt wirst Du aber durch die sinkende Wolkenbasis und die Niederschläge. Vor einer Warmfront herrscht generell keine thermische Aktivität. Kaltfront Weit schneller, mit 30 bis 60 km/h, schiebt sich eine Kaltfront in einen Warmluftbereich. In der Regel unterwandert eine Kaltfront die Warmluft keilförmig. Sie verläuft dabei wesentlich steiler als eine Warmfront. Charakteristische Vorboten einer Kaltfront sind die Cumuluswolken (Cu). Diese befinden sich aber meist unmittelbar vor der Front, so dass Du leicht von ihr überrascht werden kannst. Eine Kaltfront ist für Dich als Gleitschirmpiloten sehr gefährlich, weil sich die Quellwolken zu hohen Gewitterwolken, den Cumulonimbuswolken (Cb), auftürmen. Diesen Gewitterwolken eilen heftige Böenwalzen bis zu 20 Kilometern voraus! Das Gewitter, das eine Kaltfront mit sich bringt, ist nur von kurzer Dauer, bringt aber schwere Regenfälle und mitunter auch Hagel mit sich. Hinter der Kaltfront nehmen die Schauer ab und die Quellwolken verflachen. Im diesem so genannten Rückseitenwetter kannst Du zwar wieder fliegen, musst aber mit Böen und Schauern rechnen. Abb. 3.26: Kaltfront (schematisch dargestellt) 122 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Lebensgefahr! M Achtung! Nie vor einer Kaltfront fliegen! Vor einer nahenden Gewitterwolke unbedingt schnellstmöglich landen und den Schirm verpacken! Eine Kaltfront nähert sich schneller, als Du mit Deinem Schirm fliegen kannst. Du kannst durch die starken Aufwinde in die Gewitterwolken gezogen werden. Erfrierungen, Verbrennungen, Ersticken oder Blitzschlag sind dabei möglich! 123 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.10 Gewitter 3.10.1 Gewitterarten Generell wird zwischen zwei Gewitterarten unterschieden: ü Kaltfrontgewitter ü Luftmassengewitter Bei einem Kaltfrontgewitter dringt ein Kaltluftkopf in Warmluftmassen ein und kann somit höhere Schichten labilisieren. Es entwickeln sich sehr heftige Gewitter mit ausgeprägten Böenwalzen. Tritt ein Gewitter nachts oder morgens auf, so handelt es sich immer um ein Kaltfrontgewitter; ein Kaltfrontgewitter kann rund um die Uhr auftreten. Bei einem Luftmassengewitter verhindern die im Hoch absinkenden Luftmassen das Aufsteigen der Warmluft. Die Warmluft kann dabei auf zwei unterschiedliche Arten aufsteigen. Zum einen kann die Warmluft z. B. an einer Bergflanke gehoben werden und so in die Höhe verfrachtet werden; zum anderen kann die Warmluft durch die vorherrschende Inversion bei abschwächendem Hoch durchbrechen, da sich die Inversion immer mehr in Richtung Boden absenkt. – Luftmassengewitter treten meist nachmittags oder abends auf. 3.10.2 Bedingungen für Gewitterbildung Ein Kaltfrontgewitter lässt sich mit Hilfe einer Wetterkarte über Tage voraus erkennen. Bedingung ist eine herannahende Kaltfront eines Tiefdruckgebiets. Ein Luftmassengewitter entsteht in der Regel bei sich abschwächenden Hochdrucklagen und kann sich bilden, wenn folgende Punkte erfüllt sind: ü In den untersten Luftschichten befindet sich feuchte Warmluft. ü Die Luftmassen sind bis in große Höhe labil geschichtet, d. h. die Windgegensätze sind klein. ü Es befinden sich keine markanten Inversionen in den unteren Luftschichten. Ein Luftmassengewitter kann aber auch entstehen, wenn an Bergflanken feuchte Warmluftmassen angehoben werden. In Verbindung mit starker Thermik muss also ebenfalls mit einem solchen Gewitter gerechnet werden. 124 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.10.3 Vorboten i Hinweis! Lande schon beim geringsten Anzeichen eines nahenden Gewitters sofort! Eine Gewitterwolke kann sich schon nach wenigen Minuten voll ausgebildet haben. Als Gleitschirmpilot musst Du vor allem während des Fluges auf mögliche Vorboten eines drohenden Gewitters achten. Dazu zählen u. a.: ü sich rasch aufbauende Cumuluswolken, die im Aufbaustadium eines Gewitters blumenkohlartige Türmchen ausbilden ü rasch sinkender Luftdruck ü Wetterleuchten ü stürmischer, böiger Wind 3.10.4 Phasen des Gewitters Eine Gewitterwolke durchläuft immer drei Phasen, die so genannten Stadien (Abb. 3.27): 1. Cumulusstadium 2. Reifestadium 3. Auflösestadium Abb. 3.27: Phasen des Gewitters Im Cumulusstadium bildet sich eine zunächst harmlos aussehende Cumuluswolke (Cu). Durch den beständigen Aufwind innerhalb der Wolke wird immer mehr Feuchtigkeit nach oben befördert; die vertikale Ausdehnung der Wolke nimmt beachtlich zu. In ihr prallen die kleinen Wassertröpfchen zusammen und bilden immer größere Wassertropfen, die durch den Aufwind in große Höhen transportiert werden. Dort gefrieren sie und fallen am Außenrand der Wolke ggf. wieder ein Stück weit nach unten, um von den Aufwinden innerhalb der Wolke wieder nach oben getragen zu werden. In der Folge werden die Hagelkörner immer größer. – Ist die vertikale Ausdehnung so groß, dass die Wolke an eine Inversionsschicht oder an die Tropopause stößt, 125 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ so breitet sich die Feuchtigkeit horizontal aus – die typische Ambossform einer Gewitterwolke entsteht. Der Amboss besteht ausschließlich aus Eispartikeln. Sind die Wassertropfen so groß geworden, dass sie von den Aufwinden nicht mehr in der Schwebe gehalten werden können; sie beginnen, nach unten zu fallen. Dabei erzeugen sie einen sich mehr und mehr verstärkenden Abwindstrom. Erreichen die ersten Wassertropfen die Erdoberfläche, so beginnt das Reifestadium einer Gewitterwolke. Die Abwinde werden am Boden horizontal abgelenkt; es kommt zur gefährlichen Böenwalze. Brechen die Aufwinde allmählich zusammen, so beginnt das Auflösestadium. Durch den kontinuierlichen Niederschlag verringert sich der Wassergehalt der Wolke stetig. Die Abwinde lassen nach; die Wolke fällt in sich zusammen. 3.10.5 Gefahren Lebensgefahr! M Achtung! Nie bei aufkommendem Gewitter fliegen! Nie in der Nähe von Gewitterwolken fliegen! Das Fliegen in der Nähe von Gewitterwolken ist lebensgefährlich! Lande bei den ersten Anzeichen eines nahenden Gewitters sofort! Nutze dazu ggf. die Abstiegsmethoden, die Du sicher beherrschst. Von einer Gewitterwolke gehen große Gefahren aus! Die horizontalen Winde, die einer Gewitterwolke vorauseilen, sind extrem turbulent. Oberhalb dieser Turbulenzen kommt es zu großflächigem Steigen; eine sichere Landung ist bereits fast unmöglich, solltest Du über diesen Turbulenzen fliegen! Die extremen Aufwinde einer Gewitterwolke können Dich im Extremfall mit bis zu 85 m/s in die Höhe ziehen. Selbst die normalen Aufwindgeschwindigkeiten von 20 bis 40 m/s saugen Dich unweigerlich in die Gewitterwolke hinein; jegliche Abstiegshilfe versagt hierbei. Innerhalb einer Gewitterwolke drohen: ü Erfrierungen durch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ü Verbrennungen ü Sauerstoffmangel bis hin zum Ersticken durch Erreichen von großer Höhe ü Blitzschlag (auch innerhalb der Wolke) ü Orientierungslosigkeit durch die Wolke selbst und durch Blendwirkung von Blitzen ü Verletzungen durch Hagelschlag ü Vereisung des Gleitschirms samt Piloten i Hinweis! Ein Blitzschlag droht am Boden auch in Gebieten ohne Niederschlag! Bist Du bei einem nahenden Gewitter gelandet, so packe unverzüglich Deinen Schirm zusammen und suche ein sicheres Gelände auf. 126 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.11 Föhn 3.11.1 Entstehung Eine spezielle, und für Dich als Gleitschirmpiloten sehr gefährliche Erscheinung in Mitteleuropa ist der Föhn. Er entsteht, sobald sich eine so genannte Südföhnlage über Mitteleuropa ausgebildet hat (Abb. 3.28). Abb. 3.28: Südföhnlage Prinzipiell tritt Föhn auf, wenn eine kräftige, vertikal dicke Luftströmung auf ein breites, möglichst rechtwinklig zur Strömung stehendes Hindernis luvseitig nach oben abgelenkt wird. Dieses Kapitel widmet sich dem bekanntesten Föhn: dem Südföhn in den Alpen. Föhnerscheinungen treten aber auch in anderen Gegenden, z. B. dem Thüringer Wald oder den Rocky Mountains auf. Beim Südföhn strömt die feuchte Warmluft des im Süden liegenden Hochdruckgebiets zunächst horizontal auf die Alpen zu. Trifft diese Warmluft auf die Alpen, so steigt sie auf und kühlt ab. Es kommt zur Kondensation. Auf der Luvseite der Alpen entsteht Staubewölkung; es regnet. Um die Alpen zu überwinden, muss die Luft aber noch weiter ansteigen. Die freiwerdende Kondensationswärme dämpft die Temperaturabnahme. Am Kulminationspunkt, auf Kammhöhe, bildet sich die so genannte Föhnmauer, während die Luft auf der Nordseite ins Tal hinab gleitet. Da sich die Luft auf der Südseite ausgeregnet hat und sich nun auf dem Weg ins Tal wieder erwärmt, enthält sie kaum Luftfeuchtigkeit. Die ins Tal hinabgleitende Luft erwärmt sich schneller als sie sich in der Staubewölkung abgekühlt hat. So ist es auf der Alpensüdseite z. B. lediglich 10 °C warm, auf der Nordseite aber 20 °C! i Hinweis! Im Bereich der Föhnmauer sind oft so genannte Wolkenwasserfälle zu beobachten. Die Wolken werden dabei durch die absinkende Luft ein Stück weit mit nach unten gezogen. 127 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Abb. 3.29: Modell des Südföhns (schematisch dargestellt) i Hinweis! In den Alpen gibt es neben dem Südföhn auch den ähnlichen Nordföhn, der in die entgegengesetzte Richtung bläst. Er ist aber weniger ausgeprägt als sein Pendant. 3.11.2 Anzeichen Anzeichen einer Föhnlage erkennst Du nicht nur anhand der Wetterkarte. Bei Föhn entstehen meist die typischen Föhnfische: Wolken in Linsenform, auch Altocomulus lenticularis (Ac lent) genannt. Obwohl sie am Himmel stillzustehen scheinen, werden sie von Luftteilchen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 150 km/h durchflogen. Aufgrund der kleinen Eispartikel innerhalb eines Föhnfisches ergeben sich im Leebereich häufig intensive Farbspiele. Neben den Föhnfischen ist die Staubewölkung auf der Südseite der Alpen ein weiteres Anzeichen für Föhn. Da die Luft durch das Abregnen gereinigt wird, gibt es auf der Nordseite eine klare Fernsicht. Abb. 3.30: Modell des Südföhns (schematisch dargestellt) Die Föhnfische treten dabei in so genannten Wellen, den Leewellen, auf. Sie werden in Bodennähe z. T. von Rotorwolken (Rollcumuli) begleitet. Vor jeder Leewelle nimmt die Horizontalgeschwindigkeit des Föhns ab, da er sich in einer Aufwärtsbewegung befindet. Man spricht dabei von einer Föhnlücke. 128 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.11.3 Gefahren Lebensgefahr! M Achtung! Bei Südföhn niemals starten! Unmittelbar in Bodennähe kommt es zu so genannten Föhnrotoren, die so stark sind, dass sie selbst schon Kleinflugzeuge zu Boden gedrückt haben. Aufgrund der hohen Windgeschwindigkeit in der Höhe geraten die Luftmassen leeseitig in Schwingungen und bilden Wellen. In diesen Wellen können Föhnfische entstehen, während sich in Bodennähe gefährliche Föhnrotoren ausbilden. Diese Föhnrotoren erzeugen massivste Turbulenz! Sie ist absolut unberechenbar. Aber auch ohne diese Föhnrotoren ist die Windgeschwindigkeit sehr hoch, was an Hindernissen zu Turbulenzen führt. Das alleine sollte schon ein Grund sein, bei Föhnlage nicht zu starten. i Hinweis! Föhnrotoren treten unabhängig von den Föhnfischen auf, da bei Föhnlage nicht unbedingt Föhnfische entstehen müssen. Treten die Föhnfische nicht auf, so ist es sehr schwer, eine Föhnlage richtig zu erkennen! Vor einem Flug in den Alpen raten wir Dir daher dringendst, den Flugwetterbericht einzuholen. 129 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.12 Wetterbesonderheiten im Gebirge 3.12.1 Turbulenzen Turbulenzen treten im Gebirge nicht nur unmittelbar hinter Gebirgsrücken oder Hindernissen statt. Treffen zwei Winde unterschiedlicher Richtung aus zwei verschiedenen Tälern aufeinander, so kommt es meist zu einer horizontalen Turbulenz. Diese horizontale Turbulenz tritt auch auf, wenn Wind an einem Berg entlang streift und an eine unmittelbare, vertikal verlaufende Kante trifft. Gerade im Gebirge mit seinen unzähligen Kanten und Ecken können Turbulenzen sehr plötzlich und unberechenbar auftreten und sich sogar überlagern. 3.12.2 Wettersturz Ein Wettersturz ist ein plötzlicher markanter Wetterumschlag. Häufig wird ein Wettersturz durch eine Kaltfront oder durch ein kräftiges Gewitter ausgelöst. Bei einem Wettersturz kommt es zu einem raschen markanten Temperaturabfall, der mit Sturmböen und teilweise heftigen Regenschauern. Oberhalb von 2000 Metern kommt es in der Regel zu Schneetreiben. Mitunter kommt es dabei zu Nebel mit sehr geringer Sichtweite. Selbst im Hochsommer musst Du mit ein bis zwei Wetterstürzen pro Monat rechnen. Da die Temperatur bei einem Wettersturz um bis zu 10 °C fallen kann, ist geeignete Flugbekleidung überlebenswichtig – trage sie selbst dann, wenn sie Dir zu warm erscheint. 3.12.3 Kaltluftausflüsse Im Gebirge gibt es Senken, in denen sich die Kaltluft sammelt, da sie bekanntlich schwerer ist als Warmluft. Diese Kaltluftseen können mit der Zeit mehr und mehr anwachsen, vor allem dann, wenn der Boden in der Senke auskühlt. Erreichen die Kaltluftseen die Ränder der Senken, so schwappt die Kaltluft über und fließt am Hang entlang nach unten. Dabei sucht sie sich den Weg des geringsten Widerstands, d. h., Düsenwirkung ist vorprogrammiert. Kaltluftausflüsse führen daher zu teilweise heftigen Böen und können im Winter zu ansehnlichen Schneeverwehungen beitragen. 3.12.4 Frontmodifikationen Ein Gebirge beeinflusst eine Wetterfront. Trifft z. B. eine Warmfront auf ein Gebirge, so kühlt sie sich in der Regel ab, da die Temperaturen in der Höhe bedeutend niedriger sind. D. h., die Dicke der Warmluft nimmt beim Überqueren des Gebirges ab. Misst Du also die Temperatur der 130 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ Warmfront vor und nach dem Überqueren des Gebirges, so kannst Du feststellen, dass die Temperatur um einige Grad Celsius gefallen ist. – Ferner bremst ein Gebirge die Horizontalgeschwindigkeit einer Front ab. In der Folge dehnt sich die Front aus und/oder wird durch das Gebirge abgelenkt. 3.12.5 Thermische Entwicklung Bei der thermischen Entwicklung im Gebirge spielen Kaltluftseen und die Gebirgszirkulation, aber auch die Düsenwirkung eine große Rolle. Thermik kann sich bei einem sonnigen Tag nur entwickeln, wenn alle Faktoren günstig zusammenspielen. Zu starker Wind verhindert Thermik ebenso wie großflächige Abschattungen. Generell gilt: Südhänge begünstigen durch die direkte Sonneneinstrahlunge Thermik, Nordhänge tendieren nur wenig zu Thermik. Die Thermik wandert im Laufe des Tages, je nach Sonnenstand von Osthängen über die Südhänge zu den Westhängen. Die Thermik kannst Du also am besten nutzen, wenn Du diese Thermikwanderung während des Fluges im Kopf behältst. 3.12.6 Talwind Der Talwind ist eine bergaufwärts gerichtete Luftströmung (vgl. Kapitel 3.5.3). Talwinde können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mitunter entgegen der Richtung der Grundströmung wehen (vgl. Kapitel 3.4.4). Willst Du in einem Dir unbekannten Gebiet fliegen, so hole vor dem Flug Informationen über die lokalen Windsysteme z. B. bei einem einheimischen Club ein. 3.12.7 Gletscherwind Unmittelbar über dem Gletschereis kommt es zu einer starken Abkühlung der Luft. Diese fließt aufgrund ihrer höheren Dichte ins Tal ab – der so genannte Gletscherwind, ein kalter Fallwind, weht. Der Gletscherwind hat aber lediglich eine geringe vertikale Mächtigkeit. Gletscherwinde können durch Düsenwirkung sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen. Unterstützend wirkt dabei manchmal eine in die gleiche Richtung orientierte Grundströmung. 131 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.13 Vorhersage und Beratung 3.13.1 Wettervorhersage Die Wettervorhersage ist ein Teilgebiet der Meteorologie. Um eine Prognose für einen Wetterzustand in der Zukunft erstellen zu können, ist es notwendig, den aktuellen Zustand der Atmosphäre zu kennen. Ausgehend davon ist es den Meteorologen möglich, mittels nummerischer Modelle die physikalischen Vorgänge in der Atmosphäre nachzubilden. Die Wettervorhersage ist und bleibt ein heikles Thema. Da der aktuelle Zustand nur ungenau erfasst werden kann und das Wetter ein chaotisches, also ein schwer zu berechnendes System ist, kann das Wetter in der Zukunft nicht immer zutreffend vorhergesagt werden. Die Daten über den aktuellen Zustand der Atmosphäre kommen von einem Netz aus Bodenmessstationen, die Windgeschwindigkeit, Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit und Niederschlagsmengen messen. In Gebieten, in denen nur wenige dieser Messstationen vorhanden sind, z. B. auf dem Meer, werden zusätzlich die Daten von Wettersatelliten herangezogen. i Hinweis! Aufgrund der komplexen Zusammenhänge in der Atmosphäre trifft eine Vorhersage über einen Tag nur zu 80 - 85 % zu. Präzise Vorhersagen über einen längeren Zeitraum sind kaum möglich und beruhen meist auf statistischen Analysen. 3.13.2 Wetterberatung Als Gleitschirmpilot musst Du, wie jeder andere Pilot auch, vor jedem Flug eine persönliche Wetterberatung einholen. Dazu stehen Dir viele Mittel zur Verfügung. Das ist zum einen die persönliche Wetterberatung bei einem größeren Flughafen in der Nähe, der Faxabruf bei einem Dienstleister oder das so genannte Selfbriefing über das Internet. Da die Wetterberatung bei einem Flughafen oder einem Dienstleister meist mit Kosten verbunden ist, ist das Selfbriefing bei Gleitschirmpiloten weit verbreitet. Bei einem Selfbriefing beurteilst Du die Wetterkarten nach folgenden Punkten: ü zu erwartende Windstärke ü zu erwartende Wetterlage ü zu erwartende Niederschläge ü zu erwartende Sichtflugbedingungen i Hinweis! Breche nur dann zu einem Gleitschirmflug auf, wenn alle Faktoren für einen solchen Flug sprechen. 132 Sky-Team – Paragliding Kapitel 3 „Meteorologie“ 3.14 Regionales Wetter 3.14.1 Besonderheiten Das regionale Wetter kann sich unter Umständen vom dem vorhergesagten Wetter unterscheiden. So schafft z. B. der Bodensee durch seine schlichte Größe sein eigenes Klima, das sich mit den amtlichen Vorhersagen für Vorarlberg meist nicht deckt; die Wettermuster rund um den Bodensee lassen sich nicht verallgemeinern. Willst Du in einer Dir noch unbekannten Region fliegen, so ist es ratsam, dass Du einen „alten Hasen“, der schon lange in dieser Region fliegt, zum Wetter in der Flugregion befragst. In der Regel geben die ortansässigen Gleitschirmvereine gerne Auskunft. 3.14.2 Regionale Wetterberatung Zusätzlich zur Wetterberatung über Gesamtdeutschland stehen Dir verschiedene regionale Wetterberatungen zur Verfügung. Dazu kannst Du im Internet z. B. Radarbilder von lokalen Radarstationen bei Deiner Flugplanung nutzen, evtl. aufziehende Niederschläge rechtzeitig zu erkennen. Bei der regionalen Wetterberatung stehen Dir ortsansässige Gleitschirmvereine in der Regel helfend gegenüber. Diese betreiben meist selbst eine kleine Wetterstation und messen damit zumindest Temperatur, Luftfeuchte, Luftdruck, Windrichtung und Windstärke. 133 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4 Luftrecht Dieses Kapitel umfasst das theoretische Wissen um: ü Rechtsvorschriften ü Zuständige Stellen ü Ausbildung/Pilot ü Fluggerät ü Flugbetrieb ü Fluggelände ü Luftraum ü Haftung und Versicherung Damit Du beim Lesen zu Hause schnell entscheiden kannst, ob ein Kapitel für Dich relevant ist, schaust Du einfach nach, welches Symbol sich direkt unterhalb der Kapitelüberschrift befindet: i Hinweis! Befinden sich sowohl ein Buch ( ) als auch ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel auf den Aufbaukurs. Als Schüler im Höhenflugkurs kannst Du ein solches Kapitel dazu nutzen, Dein Wissen um den Aufbaukurs aufzufrischen. Befindet sich nur ein Gleitschirm ( ) darunter, so bezieht sich das Kapitel ausschließlich auf den Höhenflugkurs. Als Schüler im Aufbaukurs kannst Du dieses Kapitel überspringen. 134 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.1 Rechtsvorschriften 4.1.1 Überblick Wie im Straßenverkehr gibt es auch in der Luftfahrt einen gesetzlichen Rahmen, an den Du Dich zur Sicherheit aller halten musst. Diesen gesetzlichen Rahmen steckt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ab. Wichtige Einzelheiten für das Durchführen des LuftVG sind in den Rechtsverordnungen geregelt, die vom Bundesministerium erlassen werden. Die Rechtsverordnungen umfassen dabei folgende Bereiche: ü Luftverkehrsordnung (LuftVO) ü Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) ü Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) ü Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) Zusätzlich zu diesen Rechtsverordnungen erlässt der DHV als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) folgende Verordnungen und Kataloge: ü Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV ü Flugbetriebsordnung des DHV ü Prüfkataloge des DHV i Hinweis! 4.1.2 Der DHV als Beauftragter unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Luftfahrtbundesamts (LBA). Der DHV kümmert sich um (fast) alle Belange des Drachen- und Gleitschirmfliegens. Luftverkehrsordnung Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) gilt allgemein für alle Luftfahrzeugarten und gibt vor, wie der Flugbetrieb abzuwickeln ist. So legt sie z. B. fest, nach welchen Regeln Luftfahrzeuge einander auszuweichen haben. i Hinweis! Die Flugbetriebsordnung (FBO) enthält zusätzliche Regeln für Hängegleiter und Gleitsegel (Gleitschirme). 135 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.1.3 Luftverkehrszulassungsordnung Die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) ist das Zentralorgan, um das sich die Verwaltungsverfahren scharen. In ihr wird z. B. festgelegt, wer Luftfahrtscheine für Piloten austeilt oder wer die Lufttüchtigkeit eines Flugfahrzeugs nachzuprüfen hat. Die ausbildungsmäßigen und technischen Inhalte sind in speziellen Bestimmungen festgelegt. 4.1.4 Verordnung über Luftfahrtpersonal Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) beschreibt die Struktur für Ausbildung und Prüfung der Piloten und Fluglehrer. Das Festlegen der Einzelheiten wird einem Beauftragten übertragen. 4.1.5 Betriebsordnung für Luftfahrtgerät Die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) befasst sich mit der Verantwortung des Luftfahrzeughalters für die Betriebssicherheit seines Fluggeräts. So kann ein Beauftragter z. B. das Ausführen einer Lufttüchtigkeitsanweisung anordnen. 4.1.6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV Der DHV gilt als Beauftragter für Gleitsegel (Gleitschirme) und legt somit die Einzelheiten fest, die die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) für die Ausbildung und Prüfung beschreibt. 4.1.7 Flugbetriebsordnung des DHV Die Flugbetriebsordnung (FBO) des DHV, also die FBO für Hängegleiter und Gleitsegel (Gleitschirme) beschreibt, ergänzt durch die LuftVO, z. B. die Regelung der Startleitertätigkeit und des Schleppbetriebs. 4.1.8 Prüfkataloge des DHV Die Prüfkataloge des DHV enthalten die Fragen und Antwortalternativen, die bei der schriftlichen Theorieprüfung verwendet werden können. Diese Kataloge sind in der Regel nur Ausbildungsleitern zugänglich. 136 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.2 4.2.1 Zuständige Stellen BMVBW Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) ist die oberste Zivilluftfahrtbehörde in Deutschland. Ihre ausführende Organe sind: ü Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit ihr unterstellten Flugverkehrskontrolle, Fluginformationsdienst (FIS) und Flugberatungsdienst (AIS) ü Luftfahrtbundesamt (LBA) ü Regierungspräsidien Das BMVBW hat die Verwaltung der Luftsportgeräte, wie es Hängegleiter und Gleitsegel (Gleitschirme) sind, auf die Sportverbände als Beauftragte übergeben. 4.2.2 LBA Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist dem BMVBW unmittelbar unterstellt. Als Gleitschirmpilot kommst Du mit ihm höchstens bei Ordnungswidrigkeiten in Kontakt. Das LBA ist neben dem Abwickeln von Ordnungswidrigkeiten u. a. für die Zulassung von Luftfahrtgeräten zuständig. 4.2.3 Beauftragter Für den Bereich Hängegleiter und Gleitsegel (Gleitschirme) hat das BMVBW den Deutschen Hängegleiterverband e. V. (DHV) mit Sitz in Gmund am Tegernsee beauftragt, sich um (fast) alle Belange des Drachen- und Gleitschirmfliegens zu kümmern. Dazu zählen u. a.: ü Zulassung von Flugschulen ü Zulassung von Flugsportgeräten ü Zulassung von Fluggeländen ü Unfalluntersuchungen Der genaue Umfang ist in den Rechtsverordnungen und in den Verwaltungsvorschriften festgelegt; der DHV als Beauftragter ist also an diese Bestimmungen gebunden. Der DHV unterliegt als Beauftragter der Rechts- und Fachaufsicht des LBA. 137 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.2.4 Informationsschrift In der so genannten Informationsschrift des DHV und den dortigen Nachrichten für Hängegleiter- und Gleitsegelführer NfGH werden wichtige Nachrichten, z. B. Musterprüfungen und Lufttüchtigkeitsanweisungen, veröffentlicht. 138 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.3 Ausbildung/Pilot 4.3.1 Erlaubnispflicht Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, muss laut LuftVZO (§ 20) eine Erlaubnis besitzen. Diese Erlaubnis wird laut LuftVG (§ 4) nur erteilt, wenn: ü der Bewerber das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat. ü der Bewerber seine Tauglichkeit nachgewiesen hat. ü keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, ein Luftfahrzeug zu führen oder zu bedienen. ü der Bewerber eine Prüfung nach der Verordnung über Luftpersonal bestanden hat. 4.3.2 Mindestalter Laut LuftVZO (§ 23) beträgt das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 14 Jahre. Ferner beträgt das Mindestalter, mit dem eine Erlaubnis zum Führen eines Luftsportgeräts erlangt werden kann, 16 Jahre. i Hinweis! 4.3.3 Die zuständige Stelle kann im Einzelfall einen früheren Ausbildungsbeginn zulassen. Ausbildungsinhalte Die theoretische Ausbildung umfasst laut LuftPersV (§ 42) folgende Sachgebiete: ü Luftrecht ü Navigation ü Meteorologie ü Aerodynamik ü Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung ü Verhalten in besonderen Fällen ü Menschliche Leistungsfähigkeit 139 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Die Flugausbildung umfasst laut Ausbildungsprüfungsordnung (APO) des DHV und der LuftPersV in der Grundausbildung folgendes: ü Unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers Vorbereitungs-, Start-, Steuer- und Landeübungen nach Ermessen des Fluglehrers bis zur sicheren Beherrschung des Gleitsegels am Boden ü Start- und Abflugübungen in der jeweiligen Startart (Windenschlepp oder Hangstart) ü Mindestens 20 Alleinflüge mit mehr als 40 m Höhenunterschied zwischen Start- und Landeplatz mit Start- und Landeverfahren ü Flugübungen gemäß dem Lehrplan im Übungsgelände Die Flugausbildung umfasst laut Ausbildungsprüfungsordnung (APO) des DHV und der LuftPersV in der Höhenflugausbildung zusätzlich: ü Mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge mit Start- und Landeverfahren und Flugübungen gemäß dem Lehrplan unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers ü Nur für die Startart Windenschlepp: zusätzliche praktische Ausbildung 4.3.4 Flugauftrag Laut APO kann der Ausbildungsleiter dem Bewerber die Alleinübungsreife bestätigen, wenn der Bewerber folgende Kriterien erfüllt hat: ü Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen? ü 10 Höhenflüge als Alleinflüge durchgeführt? ü Auszüge aus der theoretischen Ausbildung des A-Scheins erlernt? Der Bewerber darf für die Dauer von 36 Monaten in Übungsgeländen mit schriftlichem Flugauftrag des dort zuständigen Ausbildungsleiters Übungsflüge ohne Fluglehrer durchführen. Der Flugauftrag darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber im jeweiligen Übungsgebiet mindestens 5 Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers durchgeführt hat und sich der Fluglehrer laut LuftPersV (§ 117) von den Fähigkeiten des Bewerbers überzeugt hat. 4.3.5 Flugbuch Laut LuftPersV (§ 120) müssen alle Übungen und Flüge (auch nach abgeschlossener Ausbildung) in einem Flugbuch eingetragen werden. Dazu ist stets folgendes einzutragen: ü Datum ü Gelände ü benutztes Fluggerät ü Bestätigungsunterschrift des Fluglehrers ü je nach Ausbildungsabschnitt zusätzlich Höhenunterschied, Flugdauer, Namen der Fluglehrer und Art der Übung 140 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.3.6 Unterrichtsbuch Die Übungen und Ausbildungsflüge sind von einem Fluglehrer, die vollständig und erfolgreich abgeschlossene theoretische und praktische Ausbildung vom Ausbildungsleiter jeweils im Ausbildungsnachweis des Flugschülers durch Unterschrift zu bescheinigen. Das Ausbildungsnachweisheft ist Unterrichtsbuch und Flugbuch in einem. 4.3.7 Lernausweis Ein Lernausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Das Erteilen eines solchen Lernausweises liegt im Ermessen des Fluglehrers. Ein solcher Lernausweis gilt 36 Monate und berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht (mit maximal 100 Metern Höhendifferenz) in dem Grundausbildungsgelände, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist. i Hinweis! 4.3.8 Ein Lernausweis kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden. Schulungsbestätigung Nach der erfolgreich abgeschlossenen Grundausbildung und nach mindestens 10 Höhenflügen als Alleinflügen kann der Ausbildungsleiter die Schulungsbestätigung (Alleinübungsreife) erteilen. Diese Bestätigung, auch D-Schein genannt, gilt 36 Monate und berechtigt mit erteiltem Flugauftrag zu Übungsflügen ohne Fluglehreraufsicht im jeweiligen Übungsgelände. 4.3.9 Luftfahrerschein i Hinweis! Um einen Luftfahrerschein zu erhalten, wird ein Nachweis über einen ErsteHilfe-Kurs benötigt. In der Regel genügt das Vorlegen eines Führerscheins. Es wird zwischen zwei Luftfahrerscheinen unterschieden: dem A-Schein und dem B-Schein. A-Schein Der A-Schein, auch beschränkter Luftfahrerschein genannt, wird erteilt, wenn der Bewerber folgende Kriterien erfüllt: ü Theoretische Prüfung erfolgreich durchlaufen? ü Mindestens 40 Flüge mit gültiger Schulungsbestätigung durchgeführt? 141 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ ü 30 Höhenflüge als Alleinflüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 300 Metern, davon bei Hangstart mindestens 10 Flüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 500 Metern auf zwei verschiedenen Fluggeländen durchgeführt? ü Von allen Flügen mindestens 25 Höhenflüge am Start- und am Landeplatz von Fluglehrern beaufsichtigt? ü Die übrigen Höhenflüge mit schriftlichem Flugauftrag absolviert? Der A-Schein berechtigt zum freien Fliegen in unkontrolliertem Luftraum, d. h. bis ca. 750 Meter über Grund. Zu einem Überlandflug berechtigt ein A-Schein hingegen nicht, vielmehr muss auf dem Startgelände bzw. dem dazugehörigen Landeplatz gelandet werden. B-Schein Der A-Schein, auch unbeschränkter Luftfahrerschein genannt, wird erteilt, wenn der Bewerber folgende Kriterien erfüllt: ü Erweiterte theoretische Prüfung erfolgreich durchlaufen? ü Mindestens 10 Flüge mit einem Höhenunterschied von mehr als 500 Metern durchgeführt? ü Mindestens 10 Flüge mit mehr als 30 Minuten Flugdauer auf zwei verschiedenen Fluggeländen durchgeführt? ü Flugübungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers durchgeführt? ü Ein Überlandflug mit schriftlichem Flugauftrag nach Vorgabe des Beauftragten über eine Strecke von mindestens 10 Kilometern durchgeführt? Der B-Schein berechtigt zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und zum Überlandflug. 4.3.10 Prüfung Nach jedem Kurs muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen zum Lernausweis und zur Schulungsbestätigung werden vom Ausbildungsleiter abgenommen. Die Prüfungen zu den Luftfahrerscheinen werden hingegen sowohl vom Ausbildungsleiter als auch (teilweise) von einem unabhängigen DHV-Prüfer abgenommen. Die Prüfungen umfassen neben einem theoretischen Teil auch einen praktischen Teil (LuftPersV §§ 43, 128 und APO): Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren anhand der Fragenkatalogen des DHV. In Grenzfällen kann auch eine mündliche Prüfung angesetzt werden. Prüfungsablauf und Bewertungskriterien sind festgesetzt. Die praktische Prüfung ist eine Flugprüfung, deren Ablauf, Aufgaben und Bewertungen festgelegt sind. In Grenzfällen kann der Prüfungsleiter einen Nachflug einräumen. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühstens am Folgetag wiederholt werden; der Prüfer kann bei Nichtbestehen Übungsauflagen erteilen. i Hinweis! Die Prüfungen zum Lernausweis und zur Schulungsbestätigung laufen innerhalb der Flugschule ab; die Prüfungen zum A- und B-Schein nimmt ein unabhängiger DHV-Prüfer ab. 142 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.3.11 Umfang der Erlaubnisse Je höher der Ausbildungsstand des Piloten ist, desto mehr Beschränkungen fallen weg. Die LuftPersV (§ 44) regelt den Umfang der Lizenz (B-Schein). Lernausweis Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht (mit maximal 100 Metern Höhendifferenz) in dem Grundausbildungsgelände, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist. Er ist auf die Startart (Windenschlepp, Hangstart) beschränkt, in der der Pilot ausgebildet worden ist. Schulungsbestätigung Die Schulungsbestätigung, auch D-Schein genannt, berechtigt mit erteiltem Flugauftrag zu Übungsflügen ohne Fluglehreraufsicht im jeweiligen Übungsgelände. Sie ist auf die Startart (Windenschlepp, Hangstart) beschränkt, in der der Pilot ausgebildet worden ist. A-Schein Der A-Schein berechtigt zum freien Fliegen in unkontrolliertem Luftraum, d. h. bis ca. 750 Meter über Grund. Zu einem Überlandflug berechtigt ein A-Schein hingegen nicht, vielmehr muss auf dem Startgelände bzw. dem dazugehörigen Landeplatz gelandet werden. B-Schein Der B-Schein berechtigt zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und zum Überlandflug. 4.3.12 Gültigkeitsdauer Lernausweis und Schulungsbestätigung haben eine Gültigkeitsdauer von 36 Monaten. A- und B-Schein gelten laut LuftPersV (§ 45) unbefristet, jedoch muss der Inhaber alle 36 Monate einen Überprüfungsflug durchführen (siehe Kapitel 4.3.13). 4.3.13 Überprüfungsflug Jeder Inhaber des Flugfahrerscheins (A-/B-Schein) muss laut APO alle 36 Monate einen Überprüfungsflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer durchführen, diesen in das Flugbuch eintragen und diesen durch einen Fluglehrer, einen Prüfer oder einen Beauftragten der Flugaufsicht beglaubigen lassen. Piloten, die die Nachprüfung nicht rechtzeitig durchführen, müssen an einer Nachschulung in einer Flugschule teilnehmen. 143 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.3.14 Startarten Für Gleitsegel stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Startmöglichkeiten zur Auswahl: der Hangstart und der Windenschleppstart. Der Anfänger hat die Wahl, in welcher Startart er seine Ausbildung und Prüfung durchführen will. Diese Startart wird laut LuftPersV (§ 45) in den Luftfahrerschein eingetragen. Will ein Pilot die zweite Startart eingetragen haben, so muss er laut APO beim Windenschleppstart mindestens 20 Starts und 10 Startleitungen bzw. beim Hangstart mindestens 20 Starts, davon 10 mit mehr als 500 Metern Höhenunterschied unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers durchführen. 4.3.15 Passagierberechtigung Die Erlaubnis für Luftfahrer kann durch so genannte besondere Berechtigungen erweitert werden. Diese Berechtigungen fallen allerdings weg, sobald die Erlaubnis erlöscht. Eine dieser Berechtigungen ist die Passagierberechtigung. Der Bewerber muss, um die Passagierberechtigung zu erlangen, folgende Kriterien erfüllen: ü Mindestens 12 Monate praktische Tätigkeit als verantwortlicher Gleitschirmpilot durchgeführt? ü Mindestens 100 Höhenflüge als verantwortlicher Gleitschirmpilot durchgeführt? ü 5 doppelsitzige Übungsflüge mit einem Fluglehrer durchgeführt? ü Theoretische und praktische Ausbildung mit mindestens 10 Höhenflügen unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers mit Passagierlehrberechtigung durchlaufen? ü Mindestens 30 Flüge als verantwortlicher Pilot mit schriftlichem Flugauftrag und Bestätigung eines Fluglehrers mit Passagierberechtigung im Übungsgelände mit Passagieren, die eine gültige Erlaubnis für Gleitschirmführer besitzen, durchgeführt? i Hinweis! Für das Eintragen zusätzlicher Startarten zur Passagierberechtigung muss der Bewerber 10 Starts unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers, der die Passagierlehrberechtigung für die jeweilige Startart besitzt, durchführen. 4.3.16 Lehrberechtigung Die Erlaubnis für Luftfahrer kann durch so genannte besondere Berechtigungen erweitert werden. Diese Berechtigungen fallen allerdings weg, sobald die Erlaubnis erlöscht. Eine dieser Berechtigungen ist die Lehrberechtigung. Der Bewerber muss, um die Lehrberechtigung zu erlangen, folgende Kriterien erfüllen: ü Bewerber ist in Besitz eines gültigen B-Scheins? ü Bewerber führt den Gleitschirmflug als praktische Tätigkeit durch? 144 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ ü Auswahlprüfung durch einen DHV-Prüfer bestanden? ü Ausbildungslehrgang erfolgreich durchlaufen? ü An den Ausbildungslehrgang anschließende Ausbildungstätigkeit erfolgreich anerkannt? i Hinweis! Der Bewerber muss über eine umfangreiche Erfahrung haben, um eine Lehrtätigkeit auszuführen. 4.3.17 Registrierte Ausbildungsstätten In Deutschland ist ein Ausbildungsunternehmen für Luftfahrer registrierungspflichtig. Jede Neuerteilung sowie der Widerruf von Ausbildungserlaubnissen ist gemäß LuftVZO in der Informationsschrift des beauftragten DHV zu veröffentlichen. Die Ausbildungserlaubnis für Gleitschirme kann widerrufen werden, wenn der Inhaber der Erlaubnis der zuständigen Stelle mitteilt, dass die Ausbildung eingestellt wird bzw. wenn die zuständige Stelle feststellt, dass die Ausbildung nicht sicher oder nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. i Hinweis! Die Liste sämtlicher registrierter Ausbildungsstätten wird auf den Internetseiten des DHV, http://www.dhv.de ständig aktualisiert. 145 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.4 Fluggerät 4.4.1 Musterprüfung Die Musterprüfung schützt den Piloten vor Konstruktionsfehlern. Jedes Gleitsegel unterliegt laut LuftVZO (§ 1) einer solchen Musterprüfung, d. h. der Hersteller bzw. der Importeur (LuftGerPV §10a) eines Gleitschirmmusters muss das Muster laut LuftGerPV (§ 2) durch eine vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannte Stelle, den DHV, prüfen lassen, um die ordentliche Prüfung und die Sicherheit des Musters zu gewährleisten. Diese so genannte Musterprüfung erfolgt nach den Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel und ist für alle Hersteller und Prüfstellen verbindlich. Nur bei einem positiven Prüfergebnis wird die Musterprüfung anerkannt. In der Musterprüfung wird laut LuftGerPV (§ 10) u. a. folgendes geprüft: ü Entspricht das Muster den Bauvorschriften für Luftfahrtgeräte? ü Weist das Muster Merkmale oder Eigenschaften auf, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen? ü Sind Musterunterlagen und Betriebsanweisungen, die für die Wartung, Überholung, Reparatur und Betrieb des Musters erforderlich sind, vollständig und enthalten die notwendigen Angaben, um das Muster und dessen Nachbauten sicher betreiben zu können? 4.4.2 Klassifizierung Die Klassifizierung wird durch festgelegte Flugtests im Rahmen der Musterprüfung ermittelt. Bei diesen Tests werden ausschließlich Aussagen zu den Flugeigenschaften, nicht aber zu den Flugleistungen getroffen. Die Gesamtklassifizierung ergibt sich aus der höchsten (und somit anspruchsvollsten) Beurteilung, die ein Gerät in einer einzelnen Beurteilungskategorie (Flugfigur) erhält. i Hinweis! 4.4.3 Die einzelnen Klassen findest Du in Kapitel 1.6.2. Prüfstellen Eine Prüfstelle muss vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannt sein, damit sie Muster-, Stückund Nachprüfungen abnehmen darf. Dazu zählen laut LuftGerPV (§ 2) Entwicklungs-, Herstellungs- oder Instandhaltungsbetriebe. 146 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.4.4 Betriebsgrenzen Ein Luftfahrzeug darf laut LuftBO (§ 24) nur in Übereinstimmung mit den im zugehörigen Flughandbuch und in anderen Betriebsanweisungen angegebenen Leistungsdaten und festgelegten Betriebsgrenzen betrieben werden. 4.4.5 Stückprüfung Die Stückprüfung schützt den Piloten vor Herstellungsmängeln. Sie soll gewährleisten, dass der Pilot ein mustergerechtes Gerät erhält (LuftGerPV §§ 10, 10a). Geräte, deren Muster der DHV geprüft hat, erhalten nach der Stückprüfung die DHV-Gütesiegelplakette (siehe Kapitel 1.6.1). 4.4.6 Nachprüfung Alterung und Verschleiß können die Flugeigenschaften und die Festigkeit eines Gleitschirms entscheidend verschlechtern. Aus diesem Grund sind regelmäßige Nachprüfungen Pflicht (LuftGerPV § 15) . Bei einer Nachprüfung wird laut LuftGerPV (§ 14) die Lufttüchtigkeit eines Gleitsegels nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter des Segels oder in dessen Auftrag geprüft. Der Halter, also der Besitzer des Segels, ist für das rechtzeitige und vollständige Durchführen der nötigen Prüfungen verantwortlich. Mängel am Gerät oder den Prüfungsanweisungen hat der Pilot dem Hersteller unverzüglich zu melden (LuftGerPV § 14). Eine Nachprüfung kann laut LuftGerPV (§ 17) jederzeit durch den DHV angeordnet werden, wenn beim Betrieb eines zugelassenen Luftfahrtgeräts Mängel festgestellt werden, die seine Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können oder begründete Zweifel an der Lufttüchtigkeit des Geräts bestehen. 4.4.7 Lufttüchtigkeit Grundsätzlich ist der Halter eines Gleitsegels für den betriebssicheren Zustand des Segels verantwortlich. Entscheidend dafür sind: ü die Instandhaltung mit Wartung, Überholung und großer Reparatur (LuftBO §§ 6, 7 ,8) ü das Befolgen der Betriebsanweisungen des Herstellers (LuftBO § 9) ü das Befolgen der Anweisungen des Herstellers zum Beheben von Mängels (LuftBO § 9) ü das Befolgen der Lufttüchtigkeitsanweisungen (LuftBO § 9) 147 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Wartung, Überholung und große Reparatur Bei der Wartung sind eine Kontrolle sowie die Arbeiten, die nötig sind, um die Lufttüchtigkeit aufrecht zu erhalten und zu überprüfen, regelmäßig durchzuführen. Dazu zählt auch das Beheben kleinerer Mängel, die mit einfachen Mitteln zu beheben sind (LuftBO § 6). Die Überholung muss dann durchgeführt werden, wenn ein Gleitsegel die zulässige Betriebszeit von zwei Jahren erreicht hat oder bei seinem Betrieb Mängel festgestellt wurden, die im Rahmen der Wartung nicht behoben werden können. Dabei wird das Gerät ganz oder nur teilweise überholt (LuftBO § 7). Bei einer großen Reperatur werden Beschädigungen repariert, die im Rahmen der Wartung nicht einwandfrei behoben werden können (LuftBO § 8). 4.4.8 Instandhaltung Der Halter eines Gleitsegels kann, wenn es nicht für die gewerbsmäßige Beförderung verwendet wird, einfache Kontrollen und Arbeiten im Rahmen der Wartung selbst durchführen, wenn er die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Erfordert das ordnungsgemäße Durchführen bestimmter Instandhaltungsmaßnahmen besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, so dürfen diese Arbeiten nur von Fachkräften durchgeführt werden, die nachweislich den Anforderungen genügen (LuftBO § 9). Bei der Instandhaltung sind die vom Hersteller erstellten Betriebsanweisungen und technischen Mitteilungen zu berücksichtigen. Mängel an Mustern, die die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, sind dem DHV und dem Hersteller unverzüglich anzuzeigen (LuftBO § 9). 4.4.9 Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) Laut LuftBO (§ 14) ordnet die zuständige Stelle durch eine Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA), die in den Nachrichten für Luftfahrer oder in der Informationsschrift des DHV bekannt gemacht wird, die durchzuführenden Maßnahmen an, wenn sich im Betrieb des Luftsportgeräts Mängel des Musters herausstellen, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen. Ein durch die LTA betroffenes Luftfahrtgerät darf nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Ferner darf ein luftuntüchtiges oder von der zuständigen Stelle für luftuntüchtig erklärtes Gerät für eine Nachprüfung in Betrieb genommen werden (LuftBO § 25). 4.4.10 Motorgetriebene Gleitschirme Motorgetriebene Gleitschirme, auch Motorschirme genannt, gehören zu der Klasse der Ultraleicht-Luftfahrzeugen (UL) und unterliegen deshalb den Verordnungen, die der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (DULV) herausgibt. 148 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Um einen Motorschirm fliegen zu dürfen, bedarf es einer zusätzlichen UL-Ausbildung und -Prüfung. Ferner herrscht für Motorschirme Flugplatzzwang, d. h., Piloten mit Motorschirmen dürfen nur auf zugelassenen Flugplätzen starten und landen. Motorschirme unterliegen ebenso einer Muster- und einer Stückprüfung, zusätzlich muss die Lärmemission gemessen werden. i Hinweis! UL-Flüge sind in der Schweiz nicht erlaubt. 4.4.11 Straf- und Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne der GerPO (§ 46) und LuftBO (§ 57) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: ü die Musterprüfung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen oder nicht oder nicht rechtzeitig bescheinigen lässt. ü die Stückprüfung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt. ü eine Betriebsanweisung oder eine zur Mängelbehebung erforderliche Anweisung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. ü die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachprüft oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachprüfen lässt. ü als Halter von Luftfahrgerät oder Betriebsleiter das Luftfahrgerät nicht in einem solchen Zustand erhält oder nicht so betreibt, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach dem Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. ü als Halter von Luftfahrgerät oder Betriebsleiter ein Luftfahrtgerät betreibt, dessen Lufttüchtigkeit nicht oder nicht vollständig nachgewiesen ist. ü als Halter von Luftfahrgerät, Betriebsleiter oder Luftfahrzeugführer ein Luftfahrtgerät ohne zugelassenes Rettungsgerät betreibt oder keinen geeigneten Kopfschutz trägt. ü als Halter von Luftfahrgerät, Betriebsleiter oder Luftfahrzeugführer ein Luftfahrzeug nicht in Übereinstimmung mit dem im zugehörigen Flugbuch oder in anderen Betriebsanweisungen angegebenen Leistungsdaten oder festgelegten Betriebsgrenzen betreibt. ü als Halter von Luftfahrgerät, Betriebsleiter oder Luftfahrzeugführer ein luftuntüchtiges oder für luftuntüchtig erklärtes Luftfahrgerät in Betrieb nimmt. ü als Luftfahrzeugführer trotz Ausfalls von Ausrüstungsteilen einen Flug durchführt. ü als Luftfahrzeugführer dem Halter Mängel des Luftfahrzeugs nicht unverzüglich anzeigt. ü anzeigepflichtige Mängel der zuständigen Stelle nicht unverzüglich anzeigt. i Hinweis! Obige Aufzählung gibt lediglich einen Überblick. Genaue Angaben stehen in der GerPO (§ 46) und der LuftBO (§ 57). 149 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5 Flugbetrieb 4.5.1 Grundregeln Der Flugbetrieb richtet sich weitgehendst nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die für alle Luftfahrzeuge gleichermaßen gilt. Ergänzende Regeln für Gleitsegel und Hängegleiter sind in der Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) festgelegt. Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (LuftVO § 1). Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeuges behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen (LuftVO § 1). i Hinweis! Die Promillegrenze liegt im Luftverkehr niedriger als im Straßenverkehr. Bereits ab 0,5 bis 0,7 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) liegt eine Strafttat vor; ab 0,2 bis 0,4 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. – Auch Medikamente können zu großen Teilen Alkohol enthalten. Ohne vorherigen Alkoholgenuss fliegt es sich besser und vor allem sicherer! 4.5.2 Verantwortung Der Luftfahrzeugführer hat laut LuftBO (§ 2) das Entscheidungsrecht über das Führen des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Fluges, bei Start und Landung aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen und muss sämtliche Verordnungen und Vorschriften einhalten.. 4.5.3 Sicherheitsausrüstung Eine Sicherheitsausrüstung umfasst u. a.: ü einen Rückenprotektor (siehe Kapitel 1.3.6) ü ein Rettungsgerät (siehe Kapitel 1.4) ü einen Kopfschutz (siehe Kapitel 1.5.2) ü eine Notausrüstung (siehe Kapitel 2.12.2) 150 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5.4 Kopfschutz Pilot und Passagier müssen laut LuftBO (§ 3) einen geeigneten Kopfschutz tragen, sofern der beauftragte DHV keine Ausnahme erlässt. Geeignete Helme zum Schutz des Kopfes tragen das CE-Zeichen (siehe Kapitel 1.5.2). 4.5.5 Rettungsgerät Luftsportgeräte wie Gleitschirme dürfen laut LuftBO (§ 3) nur mit einem zugelassenen Rettungsgerät betrieben werden (siehe Kapitel 1.4). Lediglich bei Flügen, die mit einem ständigen Abstand über Grund von weniger als 50 Metern durchgeführt werden, muss laut FBO des DHV kein Rettungsgerät mitgeführt werden. 4.5.6 Rettungsschnur Jeder Pilot muss laut FBO des DHV eine Rettungsschnur mit sich führen, die mindestens 30 Meter lang ist und eine Mindestzugfestigkeit von 50 Kilogramm besitzt (siehe Kapitel 2.12.2). 4.5.7 Rückenschutz Bei Gleitschirmflügen muss laut FBO des DHV generell ein Rückenschutz verwendet werden. Ein Rückenschutz muss aber nicht zwingend getragen werden, wenn mit einer Landung im Wasser, z. B. während eines Sicherheitstrainings über einem See, gerechnet werden muss oder der Gleitschirm nur mit einem Gurtzeug betrieben werden darf, an dem kein Rückenschutz montiert werden kann. 4.5.8 Flugausrüstung Laut FBO des DHV müssen Flug-, Rettungs-, und Schleppgerät sowie das Gurtzeug für die jeweilige Startart und Anzahl der Insassen vorschriftsmäßig geprüft und instandgehalten sowie aufeinander und auf die Insassen abgestimmt sein. Die Flugausrüstung darf ferner nur innerhalb ihrer festgelegten Gewichts- und sonstigen Betriebsgrenzen betrieben werden. 151 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5.9 Wetterinformation und Wind Laut FBO des DHV muss jeder Pilot die für seinen Flug erforderlichen Wetterinformationen einzuholen. Die Wetterverhältnisse müssen dabei erwarten lassen, dass der Pilot den vorgesehenen Landeplatz sicher erreicht. Ein Start darf nicht erfolgen, wenn die Windspitzengeschwindigkeit am Startplatz 2/3 der höchsterfliegbaren Geschwindigkeit des Fluggeräts übersteigt. Ebenso darf bei stark turbulenten Windverhältnissen nicht geflogen werden. Start und Landungen erfolgen dabei in der Regel gegen den Wind. 4.5.10 Sichtflugregeln Sichtflüge sind nur nach den Sichtflugregeln (VFR, Anlage 5) gestattet. Dabei dürfen die vorgeschriebenen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. Die Mindestwerte unterscheiden sich von Luftraum zu Luftraum; je nach Luftraum darf nur mit dauernder Erdsicht geflogen werden. i Hinweis! Die Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung. Bei dauernder Erdsicht muss der Erde vom Luftfahrzeug aus sichtbar sein, d. h., der Pilot darf nicht über einer geschlossenen Wolkendecke fliegen. Luftraum Mindestwetterbedingungen für den VFR E Flugsicht: 8 km Abstand von Wolken in waagrechter Richtung: 1,5 km Abstand von Wolken in senkrechter Richtung: 300 m (1000 ft) F wenn aktiviert: Flugsicht: 5 km Abstand von Wolken in waagrechter Richtung: 1,5 km Abstand von Wolken in senkrechter Richtung: 300 m (1000 ft) wenn inaktiviert: gleiche Mindestwetterbedingungen wie für Luftraum G G Dauernde Erdsicht(!) Flugsicht: 1,5 km Wolken dürfen nicht berührt werden i Hinweis! Näheres zum Luftraum und dessen Einteilung findest Du in Kapitel 4.7. 152 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5.11 (Sicherheits-)Mindesthöhe Die Sicherheitsmindesthöhe darf laut LuftVO (§ 6) nur bei Start und Landung unterschritten werden. Die Sicherheitsmindesthöhe ist diejenige Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelastung noch bei einer Notlandung eine unnötige Gefährung von Personen oder Sachen zu befürchten ist; je nach Situation kann die Mindesthöhe anders definiert sein. So beträgt die Mindesthöhe über Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen 300 Meter über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 Metern; in allen anderen Fällen beträgt die Mindesthöhe 150 Meter über Grund oder Wasser. Gleitsegel dürfen die Mindesthöhe unterschreiten, wenn die Art des Betriebes dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist. Brücken und ähnliche Bauten wie Freileitungen, Antennen oder Seilbahnkabel dürfen nicht unterflogen werden. 4.5.12 Abstände Laut LuftVO (§ 12) muss ein Pilot ausreichenden Abstand zu Luftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen einhalten, um Zusammenstöße zu vermeiden. Zusätzlich muss ein Pilot laut FBO des DHV folgende höhen- und entfernungsmäßige Sicherheitsabstände einhalten, soweit nicht ein größerer Abstand vorgeschrieben oder ein geringerer Abstand durch die Geländezulassung erlaubt ist: ü 100 Meter zu Autobahnen ü 50 Meter zu anderen Straßen mit Fahrbahnverkehr oder Eisenbahnlinien ü 50 Meter zu im Betrieb befindlichen Skipisten, Liften und Bergbahnen (Seilbahnen) 4.5.13 Vorflugregeln Die Vorflugregeln, auch Ausweichregeln genannt, werden in der LuftVO (§ 13) geregelt. Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander näher, müssen nach rechts ausweichen, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht (Abb. 4.1). Abb. 4.1: Vorflugregel bei Gegenflug 153 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge auf nahezu gleicher Höhe, so hat das Luftfahrzeug, das von links kommt, auszuweichen (Abb. 4.2). Immer auszuweichen haben jedoch: ü motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, den Luftschiffen, Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen ü Luftschiffe den Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen ü Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel den Ballonen ü motorgetriebene Luftfahrzeuge den Luftfahrzeugen, die andere Luftfahrzeuge oder Gegenstände erkennbar schleppen. i Hinweis! Motorsegler, deren Motor nicht in Betrieb ist, gelten bei den Vorflugregeln als Segelflugzeuge. Abb. 4.2: Vorflugregel bei sich kreuzenden Flugrichtungen Überholt ein Luftfahrzeug ein anderes, so hat das überholende Luftfahrzeug – auch wenn es steigt oder sinkt – den Flugweg des anderen zu meiden und seinen Kurs nach rechts zu ändern. Ein Luftfahrzeug überholt, wenn es sich dem anderen von rückwärts in einer Flugrichtung nähert, die einen Winkel von weniger als 70 Grad zur Flugrichtung des anderen bildet (Abb. 4.3). Abb. 4.3: Vorflugregel beim Überholen 154 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Luftfahrzeugen, die sich im Endteil des Landeanfluges befinden, und landenden Luftfahrzeugen ist in jedem Fall auszuweichen. Von mehreren Luftfahrzeugen, die schwerer als Luft sind und die einen Flugplatz gleichzeitig zur Landung anfliegen, hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen. Motorgetriebende Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, haben jedoch in jedem Fall auszuweichen. Ein tiefer fliegendes Luftfahrzeug darf ein anderes Luftfahrzeug, das sich im Landeanflug befindet, nicht unterschneiden oder überholen. Ein Luftfahrzeug darf erst starten, wenn keine Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen. i Hinweis! i Hinweis! Ein Luftfahrzeug, das nach obigen Regeln nicht auszuweichen hat oder seinen Kurs zu ändern hat, muss seinen Kurs und seine Geschwindigkeit so lange beibehalten, bis die Gefahr des Zusammenstoßes gebannt ist. Die genannten Vorschriften entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, dass ein Zusammenstoß vermieden wird. Ein Luftfahrzeug darf nur so unter- bzw. überflogen werden, dass das andere Fahrzeug nicht gefährdet oder behindert wird. Gleiches gilt beim Ausweichen. Die FBO des DHV erweitert die Vorschriften der FlugVO um folgende Punkte: ü Die Drehrichtung mehrer übereinander kreisender Fluggeräte wird von dem zuerst kreisenden festgelegt. ü Das langsamer steigende Fluggerät hat dem schneller steigenden auszuweichen. ü Bei einer Begegnung an einem Hindernis muss das Fluggerät, auf dessen linker Seite sich das Hindernis befindet, nach rechts ausweichen (Abb. 4.4). ü Unmittelbar vor dem Einleiten einer Kurve muss sich der Pilot davon überzeugen, dass der Luftraum im geplanten Flugweg frei ist und keine Kollisionsgefahr besteht. Abb. 4.4: Vorflugregel bei Gegenflug an einem Hindernis 155 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5.14 Landeeinteilung Laut FBO des DHV besteht eine Landeeinteilung, sofern nicht andere Regelungen getroffen sind oder Sicherheitsgründe entgegenstehen, immer aus Gegen-, Quer- und Endanflug, die jeweils durch Linkskurven miteinander verbunden sind und zur Landemarkierung führen. Nach der Landung ist die Landefläche so schnell wie möglich freizumachen. 4.5.15 Abwerfen von Gegenständen Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist laut LuftVO (§ 7) verboten. Diese Regel gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen keine Gefahr für Personen oder Sachen bestehen. 4.5.16 Kunstflug Der Kunstflug ist laut LuftVO (§ 8) verboten. Kunstflug mit einem Gleitsegel sind laut FBO des DHV „Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 90 Grad um die Quer- oder die Längsachse oder eine negative Flügelanströmung stattfindet". i Hinweis! Gleitschirme werden nur unter normalen Fluglagen getestet. Beim Kunstflug jedoch treten derart hohe Belastungen auf, dass ein Gerät versagen kann. 4.5.17 Wolkenflug Laut LuftVO (§ 14) sind Wolkenflüge, d. h., Flüge durch Wolken hindurch, mit Luftsportgeräten verboten. 4.5.18 Flüge bei Nacht Laut LuftVO (§ 33) sind Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeräten verboten. Als Nacht gilt hierbei der Zeitraum einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. 156 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5.19 Betriebsstörungen und Unfälle Laut LuftVO (§ 20) hat ein Luftfahrzeugführer Beobachtungen über Gefahren für den Luftverkehr unverzüglich der für ihn zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden. Die Meldungen sollen alle Einzelheiten enthalten, die für die Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs wesentlich sind. Laut FBO des DHV müssen bei Notfällen und Unfällen mit möglichem Hubschraubereinsatz der Luftraum und das Unfallgebiet weiträumig freigehalten werden. Unfälle und Störungen hat der Halter eines Luftsportgeräts nach LuftVO (§ 5) unverzüglich dem vom Bundesminister für Verkehr Beauftragten, dem DHV, schriftlich anzuzeigen. Der Inhalt einer Unfallmeldung ist in Kapitel 4.5.21 aufgezeigt. 4.5.20 Notsignale Laut LuftVO (§ 21, Anlage2 zu § 21) dürfen Notsignale nur für die darin beschriebenen Zwecke verwendet werden; andere Signale, die hiermit verwechselt werden können, dürfen nicht verwendet werden. Der Führer eines Luftfahrzeuges darf in einer Notlage jedes verfügbare Mittel einsetzen, um sich bemerkbar zu machen, seinen Standort bekannt zu geben und Hilfe herbeizurufen. Die folgenden Signale, entweder zusammen oder einzeln gegeben, bedeuten, dass schwere oder unmittelbare Gefahr droht und dass sofortige Hilfe angefordert wird: ü ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, dass aus das Gruppe SOS (··· - - - ···) besteht ü ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem gesprochenen Wort „Mayday“ besteht ü einzeln und in kurzen Abständen abgefeuerte rotleuchtende Raketen oder Leuchtkugeln ü ein Leuchtfallschirm mit rotem Licht 4.5.21 Unfallmeldung Eine Unfallmeldung sollen laut LuftVO (§ 5) folgendes enthalten: ü Name und derzeitiger Aufenthaltsort des Meldenden ü Ort und Zeit des Unfalls oder der schweren Störung ü Art, Muster und Kenn- und Rufzeichen des Luftfahrzeugs ü Name des Halters des Luftfahrzeugs ü Zweck des Flugs, Start- und Zielflugplatz ü Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers ü Anzahl der Besatzungsmitglieder und Fluggäste 157 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ ü Umfang des Personen- und Sachschadens ü Darstellung des Ablaufs des Unfalls oder der schweren Störung Der Halter des Luftfahrzeugs ist auf Verlangen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen verpflichtet, einen ausführlichen Bericht auf einem zugesandten Formblatt binnen 14 Tagen vorzulegen. 4.5.22 Aufsicht Auf Flugplätzen, die ausschließlich dem Betrieb von Hängegleitern und Gleitsegeln dienen, führt der DHV als Beauftragter die Aufsicht. Der DHV ernennt Beauftragte für Luftaufsicht, die vor Ort die Luftaufsicht durchführen. Die Aufgabe der Aufsichtspersonen ist laut LuftVO (§ 29) die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt. Startleiter und Beauftragte für Luftaufsicht können sich laut der FBO des DHV die mitzuführenden Ausweise, Prüfplaketten und sonstige Nachweise auf Verlangen vorzeigen lassen. 4.5.23 Startleiter Auf den meisten Fluggeländen besteht keine Startleiterregelung; dort kann in gegenseitiger Absprache gestartet werden. Gerade bei anspruchsvollen Geländen, im Ausbildungsbetrieb oder bei gleichzeitiger Nutzung von Fluggeländen durch Hängegleiter und Gleitsegel ist ein Startleiter unbedingt notwendig. Laut FBO des DHV kann eine Startleitung in der Geländezulassung allgemein vorgeschrieben oder für den Einzelfall vom Beauftragten für Flugaufsicht angeordnet werden. Der Startleiter wird vom Geländehalter oder vom Beauftragten für Flugaufsicht bestellt und kann sich durch andere Personen vorübergehend oder teilweise vertreten lassen. Startleiter und dessen Vertreter müssen einen Luftfahrerschein für Hängegleiter oder Gleitsegel besitzen; bei Windenschlepp mit Eintragung fder Startart Windenschlepp. Der Startleiter sorgt auf dem gesamten Fluggelände einschließlich verschiedener Start- und Landestellen für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Wenn vor oder beim Start mit anderen Personen Sprech- oder Zeichenverbindung zu bestehen hat, so hält der Startleiter diese Verbindung für den Piloten aufrecht. Wenn eine Startleitung vorgeschrieben oder angeordnet ist, darf nur gestartet werden, solange der Startleiter das Starten freigibt. Der Pilot muss sich vor dem Start bei ihm melden. Die Startfreigabe entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht; er startet somit auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. – Erlässt der Startleiter ein Startverbot, so darf auch in seiner Abwesenheit niemand starten, solange der Grund für das Startverbot fortbesteht. 158 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.5.24 Straf- und Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des LuftVG (§§ 58, 59), der LuftVO (§ 43) und der LuftBO (§ 57) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: ü den im Rahmen der Luftaufsicht (LuftVG § 29) erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt. ü als Führer eines Luftfahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen eine im Rahmen der Luftaufsicht erlassene Verfügung (LuftVG § 29) verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. – Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ü sich als Teilnehmer am Luftverkehr so verhält, dass ein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. ü ein Luftfahrzeug führt oder als anderes Besatzungsmitglied tätig wird, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert ist, wenn die Tat nicht in den §§ 315a und 316 des Strafgesetzbuches mit Strafe bedroht ist. ü einer Vorschrift des § 3 der LuftVO über die Pflichten des Luftfahrzeugführers zuwiderhandelt. ü entgegen dem § 3a der LuftVO die Flugvorbereitung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführt. ü als Halter, Führer oder anderes Besatzungsmitglied Störungen bei dem Betrieb eines Luftfahrzeuges nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß anzeigt. ü entgegen § 6 der LuftVO die Sicherheitshöhe unterschreitet oder Brücken oder ähnliche Bauten, Freileitungen oder Antennen unterfliegt. ü entgegen § 7 der LuftVO Gegenstände oder sonstige Stoffe abwirft oder ablässt ü Kunstflüge ausführt. ü entgegen § 9 Schlepp- oder Reklameflüge durchführt. ü einer Vorschrift zur Vermeidung von Zusammenstößen zuwiderhandelt. ü eine Ausweichregel nicht befolgt. ü ohne Erlaubnis startet oder landet. ü eine Beobachtung über eine Gefahr für den Luftverkehr nicht, nicht unverzüglich oder nicht ordnungsgemäß meldet. ü einer Vorschrift über Signale und Zeichen zuwiderhandelt. ü als Halter von Luftfahrtgerät oder Betriebsleiter das Luftfahrgerät nicht in einem solchen Zustand erhält oder nicht so betreibt, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird, oder ein Luftfahrtgerät betreibt, bei dem die Lufttüchtigkeit nicht oder nicht vollständig nachgewiesen ist. ü als Halter von Luftfahrtgerät oder Betriebsleiter das Luftfahrtgerät betreibt, ohne die in der Lufttüchtigkeitsanweisung angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. 159 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ ü als Halter von Luftfahrtgerät, Betriebsleiter oder Luftfahrzeugführer ein Luftsportgerät ohne zugelassenes Rettungsgerät betreibt oder keinen geeigneten Kopfschutz trägt. ü als Halter von Luftfahrtgerät, Betriebsleiter oder Luftfahrzeugführer ein Luftsportgerät nicht in Übereinstimmung mit dem im zugehörigen Flughandbuch oder in anderen Betriebsanweisungen angegebenen Leistungsdaten oder festgelegten Betriebsgrenzen betreibt. ü als Halter von Luftfahrtgerät, Betriebsleiter oder Luftfahrzeugführer ein Luftsportgerät ein luftuntüchtiges oder für luftuntüchtig erklärtes Luftfahrtgerät in Betrieb nimmt. 160 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.6 4.6.1 Fluggelände Genehmigung Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen laut LuftVG (§ 6) nur mit Genehmigung angelegt oder betrieben werden. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Für Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen ist eine vereinfachte Erlaubnis nach § 25 des LuftVG erforderlich. Fast alle Gleitschirm- und Hängegleitergelände fallen unter den § 25; nur wenige Gelände besitzen eine Genehmigung nach § 6. 4.6.2 Außenstart- und -landeerlaubnis Nach LuftVG (§ 25) dürfen Luftfahrzeuge außerhalb der für sie genehmigten Flugplätzen nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer und sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen nicht motorbetriebenen Luftfahrtgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten, also des DHVs. Dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Die Erlaubnis kann allgemein oder im Einzelfall erteilt werden, mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Ferner hat der Beauftragte die Naturschutzbehörden zu beteiligen. Dies gilt nicht, wenn der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrtgeräts nicht vorausbestimmbar ist oder die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zu Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich ist. Das gleiche gilt für Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung. – In diesem Fall ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicheres Auskunft zu geben. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern. Der Berechtigte kann Einsatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenen §§ 33 bis 43 des LuftVG beanspruchen. 4.6.3 Zuständige Stellen für die Erlaubnis Außenlandungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, die sich auf einem Überlandflug befinden, bedürfen laut LuftVO (§ 16) keiner Erlaubnis. Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln außerhalb genehmigter Flugplätze bedürfen der Erlaubnis des DHV. Die Erlaubnis schließt Schleppstarts von Hängegleitern und Gleitsegel ein und kann mit Auflagen verbunden werden. – Der DHV kann von dem Antragsteller den Nachweis der Zustimmung des Grundstückeigentümers oder der sonstigen Berechtigten verlagen. Der DHV hat die Naturschutzbehörden zu beteiligen. 161 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.7 Luftraum 4.7.1 ICAO-Luftraumklassifizierung i Hinweis! ICAO steht für „International Civil Aviation Organisation“, zu deutsch Internationale Zivilluftfahrt Organisation. Der gesamte Luftraum ist nach der international einheitlichen ICAO-Luftraumklassifizierung unterteilt. Die ICAO schreibt ferner vor, dass alle Mitgliedsstaaten ihre Lufträume nach diesen einheitlichen Regeln organisieren. Insgesamt gibt es sieben mögliche Luftraumklassen mit den Kennbuchstaben A bis G, die mit dem ICAO-Code von Alpha bis Golf bezeichnet werden. Die Lufträume A bis E sind kontrolliert, die Lufträume F und G unkontrolliert. Nachfolgende Tabelle umreißt die relevanten Merkmale der einzelnen Klassen, die für Hängegleiter und Gleitschirme relevant sind: A (Alpha) Luftraum A ist in Deutschland nicht vorgesehen. B (Bravo) Luftraum B ist in Deutschland nicht vorgesehen. C (Charly) Luftraum C ist primär für den Instrumentenflug (IFR) vorgesehen. Sichtflüge (VFR) sind in Ausnahmefällen mit einer besonderen Freigabe durch die Flugsicherung möglich. Der Luftraum C beginnt in Flugfläche 100 (~ 3000 m NN) und reicht unbegrenzt nach oben. Nur im Alpenraum beginnt der Luftraum C auf Flugfläche FL 130 (~ 3800 m NN). Gleitschirme und Hängegleiter dürfen nicht in diesen Luftraum einfliegen! D (Delta) Luftraum D umfasst alle Kontrollzonen (CTR) und die Umgebung von Flughäfen. Instrumenten- und Sichtflüge sind zugelassen, benötigen aber eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Gleitschirme und Hängegleiter dürfen nicht in diesen Luftraum einfliegen! E (Echo) Luftraum E sind die Kontrollbezirke (CTA). Der Luftraum E reicht von 1000 / 1700 / 2500 ft GND bis hinauf zu Luftraum C. Gleitschirme und Hängegleiter dürfen nur begrenzt in diesen Luftraum einfliegen! F (Foxtrott) Luftraum F ist HX-Luftraum und zeitweise aktiv. Während der Aktivierung gelten höhere Sichtmindestwerte. Es gelten Sonderregelungen. Gleitschirme und Hängegleiter dürfen in diesem Luftraum fliegen. G (Golf) Luftraum G ist unkontrollierter Luftraum und somit dem Sichtflug (VFR) vorbehalten. Der Luftraum G beginnt bei GND und reicht bis zum Luftraum E. Gleitschirme und Hängegleiter dürfen in diesem Luftraum fliegen. 162 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Abb. 4.5: Luftraumklassifizierung nach ICAO (nur unterer Luftraum) Zusätzlich zu den aufgeführten Lufträumen gibt es u. a.: ü Fluggeschränkungsgebiete (ED-R) ü Gefahrengebiete (ED-D) ü Kontrollbezirke (CTA) ü Kontrollzonen (CTR) ü Nahverkehrsbereiche (TMA) ü Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ) ü Segelflugbeschränkungsgebiete ü Luftsperrbezirk (ED-P) 4.7.2 Luftraumgliederung Der gesamte Luftraum unterteilt sich in den unteren und den oberen Luftraum. Der untere Luftraum erstreckt sich von der Erdoberfläche (GND) bis hin zur Flugfläche 245 (FL 245), d. h. 24500 ft NN. Oberhalb von FL 245 beginnt der obere Luftraum. Aufgrund seiner Höhe ist der obere Luftraum für Gleitschirme und Hängegleiter unbedeutend, weshalb die folgende Gliederung auf den unteren Luftraum beschränkt ist (Abb. 4.5). Wesentlich ist hierbei, dass zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum unterschieden wird. Unkontrollierten Luftraum gibt es lediglich unterhalb von 2500 ft GND oder tiefer; d. h., oberhalb von 2500 ft GND ist ausschließlich kontrollierter Luftraum. – In kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum darf nur nach Sicht geflogen werden, wenn die Sichtflugregeln (VFR) eingehalten werden (siehe Kapitel 4.5.10). In den kontrollierten Flugräumen hingegen sind die Sichtmindestwerte höher, da in ihnen sowohl Sichtflug- (VFR) als auch Instrumtenflug (IFR) mischen. 163 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Kontrolliert wird der Luftraum durch: ü Kontrollbezirke (CTA) ü Kontrollzonen (CTR) ü Nahverkehrsbereiche (TMA) In Deutschland gibt es zurzeit fünf Kontrollbezirke (CTA): Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/Main und München. Zweck dieser Bezirke ist die flüssige Bewegungslenkung des IFR-Streckenflugverkehrs. Zum Schutz des Start- und Landeverkehrs ist bei belebten Flugplätzen eine Kontrollzone (CTR) eingerichtet, die bei eng benachbarten Flugplätzen ineinander übergehen können. Diese Kontrollzonen gelten ohne zeitliche Einschränkung; bei vielen militärisch genutzen Flugplätzen kann die Kontrollzone am Wochenenden und Feiertagen aufgehoben sein. Solche zeitlich aktivierten Kontrollzonen werden mit „HX“ gekennzeichnet. In sie darf nur eingeflogen werden, wenn sie nicht aktiviert sind; die Information darüber erfolgt per Funk. Der Nahverkehrsbereich (TMA) dient dazu, den IFR-Verkehr vom Streckenflug auf den Landeanflug und vom Abflug auf den Streckenflug überzuleiten. Nahverkehrsbereiche haben unterschiedliche horizontale Ausdehnungen und können nach ihrer Obergrenze gestaffelt sein: TMA-A reicht bis 1000 ft GND, TMA-B reicht bis 1700 ft GND. Ihre Untergrenzen folgen dabei dem topographischen Verlauf der Erdoberfläche. 4.7.3 Flugbeschränkungs- und Sperrgebiete In Europa gibt es mehrere Arten von Flugbeschränkungs- und Sperrgebieten: ü Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) ü Gefahrengebiete (ED-D) ü Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ) ü Segelflugbeschränkungsgebiete ü Luftsperrgebiet (ED-P) Für Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles Durchflugverbot. In Einzelfällen kann die zuständige Flugsicherungsstelle ein Durchfluggenehmigung erteilen. Flugbeschränkungsgebiete sind vor allem in den Gebieten anzutreffen, in denen der Luftverkehr vor militärischen Aktivitäten zu schützen ist. Ihre Abmessungen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Gefahrengebiete (ED-D) haben ebenfalls unterschiedlichste Abmessungen. Sie finden sich in der Regel über Küstenschießplätzen. Ihre Wirksamkeit ist an Wochenenden und Feiertagen meist aufgehoben. In Gefahrengebiete kann auf eigenes Risiko(!) eingeflogen werden. Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ) finden sich zurzeit in den Gebieten um Friedrichshafen und Paderborn. In einem solchen Gebiet müssen alle Luftfahrzeuge einen Transponder mit automatischer Höhenübermittlung ausgerüstet sein. Ausnahmen hiervon können von der zuständigen Flugsicherungsstelle erteilt werden. – Solche Transponder sind sehr teuer und daher in Hängegleiter- und Gleitschirmkreisen wenig verbreitet. In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern untersagt, soweit nicht von der zuständigen Flugsicherungsstelle Ausnahmen zugelassen sind. Diese Ausnahmen sehen in der Regel vor, dass Freigaben bei der Flugverkehrskontrollstelle einzuholen sind. Führer von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hänge- 164 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ gleitern müssen auf vereinbarten Flugfunkfrequenzen während des Fluges durch ein Segelflugbeschränkungsgebiet ständig in Hörbereitschaft bleiben. 4.7.4 Militärisches Tiefflugsystem Flüge mit militärischen Strahlflugzeugen erfolgen überwiegend nach Sicht und an Werktagen. Sie sind nicht an feste Strecken und Höhen gebunden, wobei der gesamte Luftraum unterhalb von 1500 ft GND genutzt wird. Dabei wird zwischen zwei Tieffluggebieten unterschieden, dem 1000-ft- und dem 250-ft-Tieffluggebieten. Die Höhenangabe zeigt dabei die minimale Flughöhe der Militärmaschinen an, d. h. in einem 250-ft-Tieffluggebiet muss mit Militärmaschinen in einer Höhe zwischen 250 und 1500 ft gerechnet werden. 250-ft-Tieffluggebiete sind in den Karten mit roten Punkten umrandet. i Hinweis! 4.7.5 Wenn mit Tiefflügen zu rechnen ist, sollten Flüge soweit möglich und zulässig, oberhalb von 1500 ft durchgeführt werden. Bei Start und Landung sollte der Bereich zwischen 250 und 1500 ft Höhe so schnell wie möglich durchflogen werden. ICAO-Karte Die ICAO-Luftfahrtkarte wird jährlich von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) im Maßstab 1:500.000 herausgegeben. Sie stellt einen Teilbereich des unteren Luftraums, von GND bis FL 100, dar. In ihr werden sämtliche Luftraumklassen mitsamt deren Unterklassen eingetragen. Da die Gliederung des Luftraums ständigen Änderungen unterliegt, ist es für einen Piloten Pflicht, sich immer nur anhand der neuesten Karten zu orientieren. 4.7.6 Luftgebietsverletzungen Wer laut LuftVG (§ 62) als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkung zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. Ordnungswidrig verhält sich ein Pilot laut LuftVO (§ 43), wenn er vorsätzlich oder fahrlässig einen untersagten Flug in kontrolliertem Luftraum ausführt. 165 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.8 4.8.1 Haftung und Versicherung Verschuldungs- und Gefährdungshaftung Wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, muss laut BGB (§ 823) dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Ersatzpflichtig ist hierbei immer der Schuldige, im Luftsport also immer der Pilot. Diese so genannte Verschuldungshaftung entfällt jedoch, wenn ein Verschulden fehlt. Dies kann z. B. passieren, wenn der Pilot während des Fluges ohnmächtig wird und dadurch einen Drittschaden verursacht. In diesem Fall tritt die Gefährdungshaftung an Stelle der Verrschuldungshaftung. Sie sorgt dafür, dass der Geschädigte einen zweiten Ersatzanspruch hat, wenn der Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist. Die Gefährdungshaftung wurde besonders für den Kraftfahrzeug- und Luftverkehr geschaffen, weil von Kraft- und Luftfahrzeugen eine besondere Gefahr ausgeht, der die bloße Verschuldungshaftung nicht gerecht wird. Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist laut LuftVG (§ 33) der Halter des Luftfahrzeugs dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Wer Personen zu Luftfahrern ausbildet, haftet diesen Personen gegenüber nur nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an der Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Wenn die Benutzung des Luftfahrzeugs durch das Verschulden des Halters ermöglicht worden ist, so ist das Halter zum Ersatz des Schadens weiterhin verpflichtet. Ebenso bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder dem Benutzer das Luftfahrzeug für den Betrieb überlassen worden ist. 4.8.2 Versicherungspflicht Laut LuftVG (§ 43) ist jeder Halter eines Luftfahrzeugs dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die zuständige Stelle kann sich dabei laut LuftVZO (§ 103) jederzeit den Versicherungsschein vorlegen lassen und den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen. Zusätzlich muss als Versicherungsnachweis eine Bescheinigung mitgeführt werden, aus der Umfang und Dauer des Versicherungsschutzes ersichtlich sind. – Wer diese Bescheinigung nicht mit sich führt, handelt laut LuftVZO (§ 108) ordnungswidrig. 166 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ 4.8.3 Flugsportrisiko und Versicherungen i Hinweis! Auf unserem Internetauftritt (http://www.sky-team.de) haben wir im Bereich „Service“ verschiedene Versicherungen auf ihre „Gleitschirmtauglichkeit“ hin überprüft. Die Liste der empfohlenen Versicherungen halten wir für Dich stets aktuell. Unkalkulierbare Risiken Wichtig ist vor allem die Absicherung von unkalkulierbaren Risiken. Dazu gehören z. B. Haftungsrisiken, das Risiko eines Unfalls oder einer Berufsunfähigkeit. Niemand kann voraussagen, wie hoch solche Schäden wirklich werden. Die Haftplichtversicherung ist ein Muss für jeden Gleitschirmpiloten! Zum einen darfst Du ohne Haftpflichtversicherung nicht fliegen, zum anderen musst Du laut BGB (§ 823) für den Schaden, den Du anderen zufügst in unbegrenzter Höhe aufkommen. Dazu zählen u. a. Schmerzensgeld, Arztkosten und Rentenzahlungen. – Haftpflichtversicherungen, die das Flugsportrisiko mit einschließen, sind in der Regel sehr teuer. Eine günstige, gleichwertige Alternative ist eine „normale“ Haftpflichtversicherung und einer zusätzlichen Flugsport-Versicherung, wie sie z. B. der DHV anbietet. Eine Unfallversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn Du z. B. nach einem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen bist. Die folgenden Kosten für den Umbau Deiner Wohnung, Deines Autos etc. werden normalerweise von keiner anderen Versicherung erstattet. Schon allein deshalb lohnt es sich, zusätzlich eine Unfallversicherung abzuschließen. i Hinweis! Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur während der Arbeit bzw. auf dem täglichen Weg zur Arbeit. Sie gilt nicht bei freizeitlichen Aktivitäten wie dem Gleitschirmfliegen! Die Berufsunfähigkeitversicherung ist eine absolut notwendige Versicherung im Flugsport. Wer durch Krankheit oder durch einen Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat dadurch in der Regel Einkommensverluste zu erwarten. – Die gesetzliche Rentenversicherung leistet oft nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens; während der ersten fünf Jahre des Berufslebens besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsminderungsrente. Selbstständige haben meist überhaupt keinen Anspruch auf Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Kalkulierbare Risiken Wenn Du oft außerhalb von Deutschland unterwegs ist, ist eine private Auslandskrankenversicherung sehr empfehlenswert. Auch im EU-Ausland reicht der normale Versicherungsschutz kaum aus, da bei einem etwaigen Rücktransport Kosten von mehreren Zehntausend Euro keine Seltenheit sind. An dieser Stelle springt auch die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) ein: Ab einem MindestFörderbeitrag von 9 Euro im Jahr über den DHV kann man den fliegenden Rettungsdienst unterstützen und somit auch Leben retten. Wer als Fördermitglied die DRF unterstützt, kann im Notfall auch ihren Dienst in Anspruch nehmen: Die DRF übernimmt für Dich bei Bedarf die Notfallrettung, internationale Intensivtransporte, Betreuung im Ausland uvm. Eine normale Lebensversicherung macht wenig Sinn, wenn man seine Familie nach einem tödlichen Unfall gut versorgt haben will. In diesem Fall empfehlen wir Dir eine Risikolebensversicherung; diese macht vor allem dann Sinn, wenn Du z. B. ein Haus gebaut hast. 167 Sky-Team – Paragliding Kapitel 4 „Luftrecht“ Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens ab. Geldstrafen, die bei einem Gerichtsverfahren ausgesprochen werden, deckt eine solche Versicherung aber nicht ab; Auch deckt eine solche Versicherung längst nicht für alle Streitigkeiten die Kosten. Ferner gibt es für jeden Lebensbereich unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen: Mietrechtsschutz für Mieter, Berufrechtsschutz für Selbstständige usw. Es ist daher nicht einfach, eine Versicherung zu finden, die Flugunfälle mit abdeckt. Eine Diebstahl- und Kaskoversicherung für Deinen Gleitschirm wird nur von sehr wenigen Versicherungen abgeboten. In der Regel sind Luftsportgeräte und deren Bauteile, nicht aber das Zubehör wie Instrumente und Bekleidung versicherungsfähig. Im Schadenfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem gültigen Zeitwert abzüglich einem Selbstbehalt von 1/3. Aufgrund der neuen Rentensituation empfiehlt sich eine private Altersvorsorge, die z. B. aus einer Lebensversicherung oder aus einem Aktienfond bestehen kann. Wirst Du durch einen Flugunfall arbeitsunfähig, so kannst Du durch diese Altersvorsorge die Dir gesetzlich zustehende, aber sehr gering ausfallende „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ um einiges aufstocken. In Verbindung mit den Zahlungen aus der Unfallversicherung hast Du so ein ausreichendes Polster. Krankenversicherungen zahlen in der Regel nur die Genesungskosten nach einem Unfall. Bleibst Du aber dennoch an einen Rollstuhl gebunden und besteht keine Aussicht auf weitere Genesung, so stellt die Krankenversicherung ihre Zahlungen ein. Ferner kommt eine Krankenversicherung nur für die nötigsten Kosten auf; am Beispiel eines Rollstuhls bezahlt eine Krankenversicherung in der Regel nur das Basismodell, für ein besseres Modell musst Du den Differenzbetrag selbst tragen. 168 Sky-Team – Paragliding Kapitel 5 „Buchtipps, Videos und Internet-Links“ 5 Buchtipps, Videos und Internet-Links Buchtipps Dieses Skript ist keinesfalls vollständig. Daher empfehlen wir Dir zumindest eines der beiden folgenden Bücher, die auf die Ausbildung im Aufbau- und Höhenflugkurs abgestimmt sind, zu erwerben: • Janssen, Slezak, Tänzler: „Gleitschirmfliegen“: Nymphenburger (2003) • Jursa, Schmalzl: „Paragleiten“: Jursa-Consulting, 83646 Bad Tölz Videos: Buch hin, Buch her – es ist meist schwer, sich Geschriebenes bildlich vorzustellen. Daher hat der DHV verschiedene Videos herausgebracht, die Du über unsere Flugschule bestellen kannst. Eines dieser Videos ist besonders für den Aufbau- und Höhenflugkurs geeignet: • „Starten, Steuern, Landen“: DHV Internet-Links Im Internet existieren zahllose Seiten, die sich mit dem Gleitschirmfliegen beschäftigen. Aus diesem Grund stellen für Dich wichtige Seiten vor: • http://www.sky-team.de Der Internetauftritt unserer Gleitschirmschule mit vielen Informationen rund um unsere Flugschule. • http://www.dhv.de Der Internetauftritt des DHV, der einen umfassenden Überblick über das Gleitschirmfliegen vermittelt. Hier findest Du stets Aktuelles rund um Technik, Sicherheit und vieles mehr. • http://www.gleitschirm-faq.de/Sicherheit/ErsteHilfe/ Diese Internetseite befasst sich sehr ausführlich mit den Erste-Hilfe-Leistungen bei einem Flugunfall. • http:/www.wetterzentrale.de Der Internetauftritt der Wetterzentrale. Speziell für den Bereich Karlsruhe findest Du hier Wettervorhersagen und Wetterkarten, nach denen Du Deine Flüge planen kannst. • http://www.wolkenatlas.de Der Internetauftritt von Bernhard Mühr. Hier findest Du einen umfassenen Wolkenatlas; über 2000 Wolkenaufnahmen sind hier übersichtlich geordnet dargestellt. • http://www.luftrecht-online.de Auf dieser Seite findest Du sämtliche Regelwerke zum Thema Flugrecht. • http://www.flug-wetter.at/anmeldung/ Auf dieser Seite findest Du Flugwetterberichte für ganz Österreich. • http:/profi.wetteronline.de/ Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Wetterkarten, die Du zu Deiner Flugplanung benötigst. 169 Sky-Team – Paragliding Kapitel 5 „Buchtipps, Videos und Internet-Links“ • http://wetterstationen.meteomedia.de Auf dieser Seite findest Du sämtliche Wetterstationen in Mitteleuropa, den Großteil davon in Deutschland. • http://www.schwerelos.de Das Flugportal rund um den Flugsport mit Gleitschirmen und Hängegleitern. Hier findest Du ebenso wie bei den Seiten des DHV viele Informationen rund um unseren Sport. 170 Sky-Team – Paragliding Kapitel 6 „Impressum“ 6 Impressum Sky-Team Sky-Team – Paragliding Michael Wagner Schwarzwaldstr. 30 76593 Gernsbach Tel.: Fax: 0 72 24 / 99 33 - 65 0 72 24 / 99 33 - 26 [email protected] 171