Lernen Sie Fliegen Privatpiloten Lizenz (PPL)

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Lernen Sie Fliegen Privatpiloten Lizenz (PPL)
Fischer-Lehmann Consulting GmbH
• Im Boden 9
• 5616 Meisterschwanden
Aviatik-Dienstleistungen & Lehrmittel
www.fischer-lehmann.ch
Tel +41 56 670 19 21
Fax +41 56 670 19 22
Lernen Sie Fliegen
Privatpiloten Lizenz (PPL)
Berufspiloten Lizenz (PPL)
Kunstflugausbildung (ACR)
Refresher, Training, Checkflüge
Flugprüfungen (im Auftrag des BAZL)
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Privatpiloten Lizenz (PPL)
Voraussetzungen
Fliegen lernen kann jeder. Na ja, fast jeder. Einige Grundvoraussetzungen müssen Sie
mitbringen um fliegen lernen zu können. Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein, um
einen Lernausweis, der durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgestellt wird, zu
erhalten. Ein Sekundarschulabschluss oder eine höhere Ausbildung sind ideale Voraussetzungen um mit dem in der Ausbildung vermittelten Stoff klar zu kommen. Wenn Sie
zusätzlich von der Fliegerei fasziniert sind, bringen Sie alles mit, um eine Flugausbildung
nicht nur zu beginnen, sondern auch erfolgreich abzuschliessen.
Zur Abklärung Ihrer Flugverträglichkeit können Sie auch ohne Lernausweis mit Ihrem
Fluglehrer am Doppelsteuer 20 Starts und Landungen absolvieren. Trotzdem sollten Sie
so bald wie möglich einen Lernausweis für Privatpiloten beim BAZL beantragen, da es
einige Zeit dauern wird, bis Sie den Lernausweis erhalten werden.
Eine Voraussetzung für die Ausstellung des Lernausweises ist ein Arztattest (Medical),
das ein Vertrauensarzt des BAZL erstellen muss. Nachstehend finden Sie einen Link zu
der Liste der Vertrauensärzte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und für den Antrag um
Erwerb des Lernausweises. Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung eines Lernausweises ist die Einreichung eines Strafregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate).
• Liste der Vertrauensärzte (Download unter Fliegen lernen • www.fischer-lehmann.ch)
• Bestellung Strafregisterauszug (Download unter Fliegen lernen • www.fischer-lehmann.ch)
• Gesuch um Erwerb eines Lernausweises (Download unter Fliegen lernen • www.fischer-lehmann.ch)
Ziel der Ausbildung ist das sichere Führen eines Flugzeuges nach Sichtflugregeln und
der Erwerb der Privat-Piloten-Lizenz (PPL). Die Lizenz berechtigt Sie, selbständig Flüge
im In- und Ausland durchzuführen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten und
beantworten Ihre Fragen.
Flugausbildung
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Fischer-Lehmann Consulting GmbH
Die theoretische Ausbildung (PPL)
Die Theoretische-Ausbildung absolvieren Sie am Besten in einem Theoriekurs einer der
SwissPSA Flugschulen. Gerne beraten wir Sie auch bezüglich Beginn des Theoriekurses. Auf Anfrage ist auch eine individuelle Theorieausbildung möglich.
Die Privatpiloten-Theorie besteht aus den Fächern:
- Luftrecht
- Allgemeine Flugzeugkenntnisse
- Flugleistungen und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebsverfahren
- Aerodynamik
- Radiotelefonie
Prüfung:
Prüfungs-Sessionen des BAZL finden monatlich an verschiedenen Orten statt. Die
Anmeldung erfolgt durch Ihren Instruktor oder Ihre Flugschule.
Die bestandene theoretische Prüfung ist während 24 Monaten gültig für den Lizenzerwerb (ab erfolgreichem Bestehen der Prüfung oder der letzten Teilprüfung. Die gesamte Theorieprüfung ist in max. 3 Sessionen vollständig zu bestehen).
Prüfungssprache: auf Antrag des Kandidaten D, F, I
Die praktische Flugausbildung (PPL)
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt in erster Linie von Ihren Wünschen und
Ihrer Verfügbarkeit ab. Als kürzeste mögliche Zeitdauer gelten ca. 5-6 Wochen, wobei
Sie Ihre Zeit in einem solchen Fall ausschliesslich für die Fliegerei freihalten müssen und
auch das Wetter mitspielen muss. Gerade in der Schweiz ist es vernünftig, die
Ausbildung so zu planen, dass Sie verschiedene Jahreszeiten kennen lernen. Während
dieser Zeit absolvieren Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Flugstunden
(mindestens 45 h).
Wenn Sie Ihre Ausbildung im verlaufe eines Jahres absolvieren, ist auch die
Terminplanung, neben der beruflichen Beanspruchung, recht gut machbar. Auch hier ist
die individuelle Planung mit Ihrem Instruktor wichtig.
Mögliche Flugzeuge für Ihre Ausbildung:
DV20 Katana • Birrfeld
Cessna C152 • Zürich
Piper PA28 • Birrfeld & Zürich
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Grundsätzlich wird die praktische Ausbildung in die folgenden Stufen eingeteilt:
1
Basisausbildung
Horizontalflug, Steigflug, Sinnkflug, Kurvenflug, Steuerkoordination und des Erlernen
verschiedener Kontrollen (Checks)
2 Standardverfahren im Flugplatzbereich
Hierzu zählt vor allem das Fliegen von Platzrunden. Sie erlernen das Starten, das
Fliegen in der Platzrunde, alle Manöver und Checks, den Anflug und die ersten
Landungen.
3 Aussergewöhnliche Situationen und Notverfahren 1. Teil
Hierzu zählen simulierte Triebwerkspannen und Notanflüge im Platzbereich sowie
das Fliegen des Flugzeuges mit zu tiefer Geschwindigkeit (Langsamflug)
4 Festigungsphase und erste Alleinflüge
Nach weiterem Landetraining sind Sie in der Lage, das Flugzeug alleine zu steuern.
Aus Sicherheitsüberlegungen werden in der Praxis meist einzelne Flüge aus den
folgenden Stufen vorgezogen, bevor Sie zum ersten Mal ohne Ihren Fluglehrer
abheben werden.
5 Überlandflug 1
Navigation im einfachen Gelände, Anfliegen eines auswärtigen Flugplatzes
6 Aussergewöhnliche Situationen und Notverfahren 2. Teil
Weitere Notsituationen und Verfahren werden durchgespielt.
7 Überlandflug 2
Weitere Navigationsflüge, Navigation im Gebirge, Navigation alleine an Bord
8 Lagefliegen nach Instrumenten
Hier kommt während 5 Stunden der Simulator zum Einsatz (ab der 5. Stufe ist es
möglich z.B. an einem Schlechtwettertag, Übungen der Stufe 8. vorzuziehen).
9 Radionavigation
Anwendung der im Simulator erlernten Navigationsfähigkeiten nach Instrumenten,
Durchflug von kontrollierten Lufträumen, Anflug von gossen Flugplätzen.
10 Festigungsphase vor der Flugprüfung
Das Abschlusstraining alleine und mit Ihrem Instruktor an Bord bereitet Sie auf die
Flugprüfung vor. Unter Anderem machen unter anderem einen grossen SoloNavigationsflug über mindestens 270 km mit 2 Zwischenlandungen auf externen
Flugplätzen.
Die Flugprüfung
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie zur Flugprüfung angemeldet.
Prüfungsangst braucht es nicht, da Sie erst an die Prüfung gehen werden, wenn Sie
wirklich alles können. Auf 2 Flügen zeigen Sie dem Experten des BAZL, dass Sie nun ein
Pilot sind, der selbstständig fliegen und navigieren kann. Verschiedene Übungen aus
dem Ausbildungsprogramm werden dabei durch den Examiner überprüft.
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Die Kosten einer Privatpilotenausbildung
Viele Flugschulen präsentieren Ihnen ein günstiges Ausbildungsangebot. In den allermeisten Fällen wird die Ausbildung in der Praxis jedoch wesentlich teurer. Dies weil
immer mit den minimalen Flugstunden und mit dem billigsten Flugzeug der Flugschule
kalkuliert wird und vorausgesetzt wird, dass Ihnen alles im ersten Anlauf gelingt. Aus
diesem Grund nachstehend eine realistische Kalkulation die keine Kosten versteckt.
- Flugärztliche Untersuchung
Fr.
300.--
- BAZL, Lernausweis
- Flugbuch
Fr.
Fr.
75.-25.--
- Theoriekurs
- Theoriematerial (Ordner, Meteo, Nav., Plotter)
- Radiotelefonie- (Voice-) Kurs
- Luftfahrthandbuch, "VFR Manual"/ NOTAM
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
990.-450.-950.-130.--
- BAZL, Theorieprüfung
Fr.
115.--
- 50 Flugstunden (min. gem. BAZL 40 h) à Fr. 225.- 5 Stunden Simulator ca.
- Fluglehrerhonorar (Instruktionszeit)
ca. 110 Stunden à Fr. 84.- Landetaxen
Fr.
Fr.
11'250.-500.--
Fr.
Fr.
9'240.-1'000.--
- BAZL-Prüfung
Fr.
450.--
- BAZL, Lizenz
Fr.
175.--
- Unvorhergesehenes (höhere Landetaxen, Flugstunden etc.)
Fr.
2'000.-____________
Total (MwSt befreit*)
Fr. 27'650.-____________
* Ausbildung ist von der MwSt befreit
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Die Berufspilotenlizenz (CPL)
Voraussetzungen
Der Bewerber für eine CPL(A) (modularer Lehrgang) muss mindestens 200 Stunden als
Pilot auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten
Lufttüchtigkeitszeugnis, davon mindestens 100 Flugstunden als PIC (Pilot in Comand),
nachweisen. In den verlangten 100 Std. als PIC müssen mindestens 20 h Überlandflug
enthalten sein, inklusive eines 540km (300NM) Überlandfluges mit Zwischenlandungen.
Es ist ein gültiges Arztzeugnis der Klasse 1 (Berufspilot) vorzulegen. Die Ausbildung zum
Berufspiloten setzt eine gute und rasche Auffassungsgabe, eine gute sensomotorische
Grundbegabung, sowie die Fähigkeit, verschiedene Informations-Zusammenhänge unter
Zeitdruck zu verarbeiten, voraus. Die parallele Ausbildung zum CPL(A)- und IR(A)Piloten, setzt weiter eine konzentrierte Informationsverarbeitung und Lernfähigkeit
voraus.
In der Praxis ist es sinnvoll, die Ausbildung mit einer Erfahrung von etwa 170 Stunden zu
beginnen, da die während der Ausbildung geflogenen Stunden für die Gesamtflugerfahrung mitgezählt werden.
Die theoretische Ausbildung (CPL)
Die Theoretische-Ausbildung beinhaltet thematisch die gleichen Fächer, die Sie schon
von der PP-Ausbildung her kennen. Der zeitliche Aufwand für Sie ist jedoch sehr gross.
Die Ausbildung umfasst 200 Unterrichtsstunden in den Fächern (10 - 90 = Nummerierung
nach JAR):
- Luftrecht (10)
- Allgemeine Flugzeugkenntnisse
- Flugleistungen und Flugplanung (30)
- Menschliches Leistungsvermögen (40)
- Meteorologie (50)
- Navigation (60)
- Betriebsverfahren (70)
- Aerodynamik (80)
- Radiotelefonie (90)
Die Theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten, nach Bestehen der ersten
Teilprüfung, abzuschliessen. Maximal sind 6 Teilprüfungen zulässig.
Die Theorieprüfung findet im Anschluss an den Theoriekurs an einem der ausgeschriebenen Prüfungsdaten statt und wird durch das BAZL durchgeführt.
Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 36 Monaten, ab dem
Datum des Bestehens, für den Erwerb einer CPL(A) akzeptiert.
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Die praktische Ausbildung (CPL)
Die praktische Ausbildung erfolgt individuell im Einzelunterricht oder in Zweiergruppen.
Termine und Ausbildungszeiten für die Flugschüler werden individuell mit dem Fluglehrer
geplant.
Total müssen 15 Stunden geflogen werden. Zusätzlich ist eine Ausbildung im Instrumentenflug von 10 h vorgeschrieben (wenn Sie eine Instrumentenflug-Ausbildung
bereits abgeschlossen haben, entfallen diese 10 h).
Zum Flugprogramm gehören die Einweisung auf ein anspruchsvolles Flugzeug mit
mindestens 4 Plätzen, Verstellpropeller und Einziehfahrwerk.
Die Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung abgelegt
werden. Die Theoretische Prüfung und die Voice Prüfung müssen bestanden sein. Die
Anmeldefrist beträgt im Normalfall 14 Tage.
Der Prüfungsexperte gibt dem Kandidaten das zu fliegende Programm mindestens 24
Stunden vor dem Flug bekannt.
Die Ausbildung findet zB. auf der Piper Arrow IV (Birrfeld),
oder einer Cessna C172RG (Zürich) statt.
Die Kosten einer Berufspilotenausbildung
- Flugärztliche Untersuchung
- Theoriekurs
- Theoriematerial (Ordner, Meteo, Nav., Plotter)
- Luftfahrthandbuch, "VFR Manual"/ NOTAM
- BAZL, Theorieprüfung
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
600.-3'800.-900.-130.-250.--
- 15 Flugstunden (min. gem. BAZL 40 h) à Fr. 300.- Fluglehrerhonorar ca. 30 Stunden à Fr. 105.-- Landetaxen
- BAZL-Prüfung
- BAZL, Lizenz
- Unvorhergesehenes (höhere Landetaxen, Flugstunden etc.)
Fr.
4'500.-Fr.
3'150.-Fr.
200.-Fr.
450.-Fr.
175.-Fr.
1'000.—
____________
Total (MwSt befreit*)
Fr. 14'155.—
____________
Ohne Instrumentenflugberechtigung IR kommen die
folgenden Ausbildungsteile dazu.
- 5 Stunden Simulator ca.
- 5 Flugstunden à Fr. 250.-
Fr.
Fr.
1'000.-1'250.--
Die Nachtflugberechtigung, falls nicht vorhanden, muss
zusätzlich noch erlangt werden.
- Aufwand ca. (5 - 7 Flugstunden & FI)
Fr.
2'500.--
* Ausbildung ist von der MwSt befreit
Flugausbildung • Seite 6
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Kunstflugausbildung (ACR)
Voraussetzungen
Spezielle Bedingungen zum Erlernen des Kunstfluges gibt es nicht. Man kann mehrere
Gründe für den Beginn einer Kunstflugausbildung haben.
Einerseits kann man den Kunstflug als eine Art "Schleuderkurs" für Piloten bezeichnen.
Das Beherrschen des Flugzeuges auch in ungewohnten Fluglagen vermittelt sehr viel
Sicherheit.
Ein weiterer Grund ist das Erlernen von präzise geflogenen Figuren und die dauernde
persönliche Verbesserung der fliegerischen Fähigkeiten. Für Fluglehrer sind Kenntnisse
im Kunstflug unerlässlich, da diese in ihrer Tätigkeit die Grenzen auch zeigen können
müssen.
Empfehlen kann man den Kunstflug grundsätzlich jedem Piloten, denn die zusätzliche
Sicherheit, die das Kunstfliegen mit sich bringt, lässt sich auf keine andere Weise
erlangen.
Auszug aus dem Luftrecht der Schweiz RFP Art.58
1
Für den Erwerb einer Erweiterung für Kunstflug muss der Bewerber mit einem Flugzeug in 2 Flügen
folgende Figuren ausführen:
- 2 normale Loopings;
- je 2 Renversements nach links und nach rechts;
- je 2 Immelmann nach links und nach rechts;
- je 2 langsame Rollen nach links und nach rechts;
- je 2 Retournements nach links und nach rechts;
- je eine Vrille von drei Umgängen nach links und nach rechts;
- einen Rückenflug von wenigstens 10 Sekunden, sofern es das Flugzeugmuster zulässt.
2
Die Zeit vom Anfang der ersten Kunstflugfigur bis zum Ende der letzten gemessenen Zeit soll bei keinem
Flug 8 Minuten überschreiten.
3
Vor jedem Flug muss der Bewerber dem Sachverständigen ein schriftliches Programm aushändigen. Der
Flug gilt als misslungen, wenn der Bewerber von seinem Programm abweicht. Jeder Flug ist mit einer
einwandfreien Landung in den ersten 150m der Landefläche zu beenden.
Die Kunstflugausbildung (ACR)
Die Kunstflugausbildung erfolgt auf dem Basis Kunstflug-Schulflugzeug Slingsby Firefly
T67M. Der Aufwand für eine Kunstflugausbildung lässt sich nicht genau beziffern. Die
erforderliche Flugzeit beträgt je nach Begabung und Möglichkeiten ca. 6 – 16 Flugstunden.
Das Ausbildungsflugzeug: Slingsby Firefly T67M • Stantort: Birrfeld
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Die folgenden Grundfiguren werden Schritt für Schritt erarbeitet.
Vrille (Spin)
Nach einem kontrollierten Abreissen der Strömung wird das
Flugzeug in absichtliches Trudeln gebracht. Nach drei Umdrehungen muss die Vrille beendet sein.
Looping (Loop)
Der Looping ist vermutlich jedem ein Begriff. Das Fliegen
eines sauberen Loops hat allerdings seine Tücken.
Rolle (Roll)
Auch das Fliegen einer Rolle muss sauber erlernt werden.
Immelmann (Roll of the top)
Der Immelmann (benannt nach dem gleichnamigen Piloten
der Deutschen im 1. Weltkrieg) beginnt mit einem halben Loop
und wird mit einer halben Rolle ausgeleitet.
Retournement (Inverted half cuban)
Hier wird zunächst steil nach oben geflogen, während des Steigfluges wird auf den Rücken gedreht und anschliessend die Figur
mit einem halben Loop beendet.
Renversement (Stall turn / Hammerhead turn)
Im Renversement kommt es auf das saubere Fliegen der
vertikalen Linien an.
Rückenflug (Inverted flight)
Das Fliegen auf dem Rücken scheint einfach, hat aber ebenfalls
seine Eingenheiten.
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Bereits früh wird damit begonnen, einzelne Figuren zu einem Programm zusammen zu
fügen. Am Ende der Ausbildung fliegen Sie ein Kunstflugprogramm wie es nachstehend
gezeigt wird (Begonnen wird übrigens immer gegen den Wind).
Die Kosten einer Kunstflugausbildung
- ca. 8 - 12 Flugstunden à Fr. 333.- Fluglehrerhonorar ca. 20 Stunden à Fr. 84.- Landetaxen
- BAZL-Prüfung
- BAZL, Lizenz
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
- Unvorhergesehenes (höhere Landetaxen, Flugstunden etc.)
Fr.
1'000.—
____________
Total (MwSt befreit*)
Fr.
6'600.-____________
* Ausbildung ist von der MwSt befreit
3'330.-1'680.-165.-250.-175.--
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Checkflüge, Training, Refresher und Prüfungen
Gerne stehe ich Ihnen auch für Flüge zur Weiterbildung, für Kontrollflüge und
Trainingsflüge nach JAR zur Verfügung. Auf Anfrage Ihres Fluglehrers nehme ich als
Beauftragter des BAZL auch gerne Ihre Flugprüfung ab.
Ihr Fluglehrer
Als erfahrener Fluglehrer stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung. Meine grosse Erfahung
erlaubt es Ihnen, Ihr Ziel effizient und erfolgreich zu erreichen.
Andreas Fischer
Fluglehrer, Prüfungsexperte im Auftrag des BAZL, Kursleiter
der durch das BAZL in Auftrag gegebenen Fluglehrerkurse der
Swiss Pilot School Association.
Lizenzen und Berechtigungen: CPL, FI, FII, FE, FIE, Acro
Flugerfahrung: > 4'500 Stunden
Deshalb fliege ich:
Gibt es einen besseren Job?
Fliegen zu können ist wie Geburtstag,
Weihnachten am gleichen Tag :-), noch immer!
Kontakt:
Ostern
und
[email protected]
Telefon +41 56 670 19 21
Mobile +41 79 290 22 44
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