Qualitätshandbuch Erziehungshilfen
Transcription
Qualitätshandbuch Erziehungshilfen
Der Oberbürgermeister Qualitätshandbuch Erziehungshilfen der Stadt Herne Fachbereich Kinder-Jugend-Familie Stand: Dezember 2013 / 3. Auflage Impressum Herausgeber: Redaktion: Druck: Stadt Herne Der Oberbürgermeister Fachbereich Kinder-Jugend-Familie Abteilung Erziehungshilfen Postfach 10 18 20, 44621 Herne Fachbereich Service und Informationstechnik, IT-Druck 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitende Hinweise Aufgabe und Organisation der Abteilung Erziehungshilfen ……………. ..................... 4 Sozialer Beratungsdienst ............................................................................................ 6 Fachdienst Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem. § 35a SGB VIII .................................................................................................. 7 Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung .......................................... 7 Fachdienst Begleiteter Umgang ................................................................................. 8 Fachdienst Jugendgerichtshilfe .................................................................................. 8 Fachdienst Familienbüro .......................................................................................... 10 Kern- und Teilprozesse für die Sozialen Dienste ....................................................... 11 Tätigkeitskategorien und zeitliche Aufwendungen .................................................... 14 Verteilung der Zeitwerte und Standards ................................................................... 15 2. Die Kernprozesse des Sozialen Beratungsdienstes Kernprozess: Falleingang ......................................................................................... 21 Kernprozess: § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ................. 25 Kernprozess: § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie .. 33 Kernprozess: § 17/18 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge/Umgangsrecht .......................................................... 36 Kernprozess: § 18,3 SGB VIII - Begleiteter Umgang…………………………………...40 Kernprozess: § 20 SGB VIII - Hilfe in Notsituationen…………………………………..43 Kernprozess: § 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung ................................................... 48 Kernprozess: § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen .......... 66 Kernprozess: § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten .. 73 Kernprozess: § 50 SGB VIII i. Vb. m. 1666 BGB – Risikoeinschätzung .................. 80 2 3. Die Kernprozesse des Fachdienstes Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem § 35a SGB VIII Kernprozess: § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ............................................................................................ 88 Kernprozess: § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe (Teilleistungsstörung) ............. 103 4. Die Kernprozesse des Pflegekinderdienstes / Adoptionsvermittlungsstelle Kernprozess § 51 SGB VIII – Adoptionsvermittlung ............................................... 109 Kernprozess § 51 SGB VIII – Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind .................................................................................................. 109 Kernprozess § 51 SGB VIII – Wurzelarbeit.............................................................. 118 Kernprozess: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) ... 122 Kernprozess : Vermittlung und Begleitung von Vollzeitpflege ................................. 128 5. Fachdienst Begleiteter Umgang Kernprozess: § 18,3 SGB VIII - Durchführung des Begleiteten Umganges ............ 137 6. Die Kernprozesse der Jugendgerichtshilfe Kernprozess: § 52 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz ............................................................................................. 141 Kernprozess: Jugendgerichtshilfe - Falleingang ..................................................... 141 Kernprozess: Diversionsverfahren / Ordnungswidrigkeiten .................................... 143 Kernprozess: Mitwirkung im gerichtlichen Strafverfahren ....................................... 147 Kernprozess: Schulverweigerung von Jugendlichen .............................................. 148 Kernprozess: Strafunmündige Kinder…………………………………………………..160 7. Die Kernprozesse des Familienbüros Kernprozess: Willkommensbesuche ....................................................................... 162 Kernprozess: UTeilnahmeDatVO ............................................................................ 166 Kernprozess: Familienbüro ..................................................................................... 170 Kernprozess: Frühe Hilfen - Prävention /Bedarfsfeststellung ................................. 175 Kernprozess: KinderZUKUNFT NRW ..................................................................... 177 3 1. Einleitende Hinweise Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung für die Sozialen Dienste der Stadt Herne wurde im Jahr 2010 erstmalig die Ablauforganisation im Jugendamt untersucht. Gemeinsam mit den Fachkräften in den Diensten wurden dabei die Kernund Teilprozesse der jeweiligen Arbeitsbereiche beschrieben und eine kritische Bestandsaufnahme bezogen auf die vorhandenen Standards und Verfahren vorgenommen. Ausgehend von interkommunalen Vergleichswerten wurden gemeinsam mit der Abteilungsleitung, den Gruppenleitungen und jeweils einer Fachkraft aus der Sachbearbeitung der jeweiligen Fachdienste Vorschläge zur Prozessoptimierung entwickelt. Gleichzeitig diente der gesamte Prozess zur Feststellung einer mittleren Bearbeitungszeit für die jeweiligen Tätigkeiten, die als Grundlage für eine fortschreibungsfähige Personalbemessung im Jugendamt herangezogen wurde. Die gesamten Ergebnisse des Prozesses Jugendhilfeausschuss der Stadt Herne vorgestellt. wurden im Mai 2011 im Auf Grund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 war es erforderlich, die Prozesse in der Abteilung Erziehungshilfen zu überarbeiten und das Bundeskinderschutzgesetz in das Qualitätshandbuch einzuarbeiten. Damit wurde die Verwaltung mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2013 beauftragt. Das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) wurde beauftragt, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung unter Berücksichtigung der bisher gemachten Erfahrungen die Prozesse zu evaluieren und zu optimieren. Mit der Überarbeitung der Prozesse im Qualitätshandbuch ging die Neuordnung der einzelnen Sozialbezirke einher, um die beschrieben Qualitätsstandards auch personell umsetzen zu können. Auftrag und Ablauf der Organisationsberatung Zur Durchführung der Organisationsuntersuchung wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die den gesamten Prozess der Untersuchung begleitet und verantwortet hat. Der Lenkungsgruppe gehörten an: die Beigeordnete für Kultur, Bildung, Kinder, Jugend und Familie, Frau Stadträtin Thierhoff der Fachbereichsleiterin (Jugendamtsleiterin) Kinder-Jugend-Familie, Frau Dr. Frenzke-Kulbach die Abteilungsleitung der Abteilung Erziehungshilfe, Frau Friedrich der Personalrat, vertreten durch Frau Prante bzw. Herrn Fiedler die Gleichstellungsstelle, vertreten durch Frau Schirmer-Klug und der Fachbereich Personal und Zentraler Service (Organisationsabteilung), Herr Harbott/Frau Klinner, Frau Hardick, Herr Bschorr-Guedes 4 Die einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen der Untersuchung wurden durch eine Projektgruppe begleitet bzw. vorgenommen. An den Arbeitstreffen der Projektgruppe nahmen neben der Fachbereichs- und Abteilungsleitung jeweils Vertreter/-innen der einzelnen Sachgebiete teil. Der Projektgruppe gehörten an: Frau Dr. Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleitung) Frau Friedrich (Abteilungsleitung) Herr Närrlich (Teamleitung Familienbüro/ stellv. Abteilungsleitung) Frau Kranemann (Team ASD Wanne/Teamleitung ASD Sodingen) Frau Nitschmann-Mares (Teamleitung PKD) Frau Ruppert (Teamleitung JGH) Frau Benthaus und Frau Berner (Team ASD Mitte) Herr Ottmann und Frau Klaus (Team ASD Wanne) Frau Mrozek-Trattwal und Frau Henke (Team Sodingen/35a) Frau Gruhn (Team JGH) Frau Wollek (Springerin ASD) Frau Kornke (Familienbüro) Im Einzelnen tagte die Projektgruppe acht mal. Im Rahmen der Beteiligung aller Mitarbeiter/-innnen fanden insgesamt neun partizipativ gestaltete Dienstbesprechungen zu den Prozessen im Qualitätshandbuch statt. Weiterhin war die hinsichtlich der eingesetzten Personalressourcen sehr stark differierende Teamstärke in den jeweiligen Bezirken des ASD unter Berücksichtigung der o. a. Ergebnisse entsprechend anzupassen. Diesbezüglich wurde unter Beteiligung des Personalrats und der Organisationsberatung ein Workshop mit allen Mitarbeiter/-innen des ASD durchgeführt. Als Ergebnis konnte dabei eine Teamumstrukturierung einvernehmlich erarbeitet werden, die einen gleichmäßigen Ressourceneinsatz berücksichtigt. Hierbei werden Mitarbeiter/-innen teilweise mit ihren Bezirken das Team wechseln. Bei der Neuordnung wurde berücksichtigt, dass die zu verschiebenden Bezirke jeweils Grenzbezirke zum jeweils neuen Großbezirk sind und im Alltag für die Bürgerinnen und Bürger keine unzumutbaren Wege entstehen. Zukünftig werden im Sozialen Beratungsdienst drei personell gleich groß besetzte Teams arbeiten, so dass alle Bezirke die fachlichen und organisatorischen Anforderungen aus dem Qualitätshandbuch erfüllen können. Darüber hinaus wird das qualifizierte Verselbständigungsmanagement (§ 41 SGB VIII) dem Team ASD Wanne organisatorisch zugeordnet. Die Evaluation des Qualitätshandbuches soll in vier Jahren erneut erfolgen. 5 Aufgabe und Organisation der Abteilung Erziehungshilfen Die Abteilung Erziehungshilfen ist eine Organisationseinheit der Stadt Herne im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie und wird im Rahmen des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) unterstützend, beratend und vermittelnd tätig. Die Abteilung besteht aus drei gleichgroßen regionalisierten Teams des Sozialen Beratungsdienstes (ASD). Zudem sind der Fachdienst Eingliederungshilfe und das qualifizierte Verselbständigungsmanagement jeweils einzelnen ASD-Teams zugeordnet. Darüber hinaus gehören zur Abteilung die Fachdienste Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlung (PKD), Eingliederungshilfe (35a), Jugendgerichtshilfe/ Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH/JuHiS) und das Familienbüro. Sozialer Beratungsdienst Der Soziale Beratungsdienst ist in drei Sozialraumbezirke aufgeteilt: in das Team Wanne-Eickel, Mitte und Sodingen. Die Teams sind mit ihrem jeweiligen Dienstsitz örtlich in dem jeweiligen Stadtteil angesiedelt. Jede/r Sozialarbeiter/in ist für einen bestimmten Bezirk innerhalb des Stadtteils zuständig. Die Qualitätsziele der Tätigkeit des Sozialen Beratungsdienstes sind: Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen (§§ 8,16 SGB VIII) Unterstützung der Erziehung in der Familie (§§8, 16 SGB VIII) Beratung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen (§§ 8,16 SGB VIII) Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 8, 16 SGB VIII) Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) (Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit (§§ 19, 27 – 34 SGB VIII) Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb der Familie (§§ 33, 35, 34 u. 41 SGB VIII) Hilfen zur Verselbständigung (§§ 27, 30, 34 u. 41 SGB VIII) Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung und Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr (§§ 8a, 42 u. 50 SGB VIII) Konfliktvermittlung, Beratung bei Trennung und Scheidung (§§ 17, 18 SGB VIII) Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung der Kindesinteressen zwischen den Eltern (§§ 17, 18 SGB VIII) Die strittigen Fragen bei Trennung und Scheidung sind zum Wohle des Kindes geklärt (§ 50 SGB VIII) Im Rahmen dieser Zielsetzungen beraten und unterstützen die in dem Fachdienst beschäftigen Sozialarbeiter/-innen Familien und ihre Kinder bei innerfamiliären Problemen, sowie Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung. Des Weiteren veranlassen, vermitteln, planen, entwickeln und begleiten die Sozialarbeiter/-innen erzieherische Hilfen sowie Hilfen für junge Volljährige. Sie 6 stellen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicher, z.B. durch die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und wirken bei familiengerichtlichen Verfahren mit. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches arbeiten die Sozialarbeiter/innen kooperativ mit freien Trägern, Vereinen sowie sonstigen öffentlichen Institutionen zusammen. Fachdienst Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen Dem Team Sodingen sind die Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII als eigenständiger Fachdienst zugeordnet. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Als seelisch behindert gelten Kinder und Jugendliche, bei denen in Folge psychischer Belastungen und Besonderheiten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beeinträchtigt ist. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist zunächst ein Fachgutachten, aus dem sich das Vorliegen einer seelischen Behinderung mit Krankheitswert ergibt. Die sozialpädagogische Notwendigkeit und Auswahl der Hilfeform erfolgt dann mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe. Hierbei werden das persönliche Umfeld sowie die Wünsche des Kindes/Jugendlichen und der Personensorgeberechtigten in die Überlegungen einbezogen. Die Hilfegewährung kann je nach Erfordernis ambulant oder stationär erfolgen. Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist: Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei seelischer Behinderung Darüber soll den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Fachdienst Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung und Begleiteter Umgang Der Fachdienst vermittelt Kinder, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können, in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII. Weiterhin vermittelt der Fachdienst Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption freigegeben worden sind, in Adoptivfamilien. Der Fachdienst ist mit seiner Dienststelle zentral in der Stadt Herne ansässig. Der Fachdienst hat des Weiteren die Aufgabe, die Pflegefamilien zu werben, auszuwählen, zu qualifizieren, zu beraten und zu unterstützen. Insgesamt sind mit dem Aufgabenbereich des Fachdienstes folgende Tätigkeiten verbunden: Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit. Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch Vorbereitungsgespräche, Wochenendseminare und Abendveranstaltungen. Vermittlung von Adoptiv- und Pflegeeltern durch Erstellen eines Bedarfsprofils für ein zu vermittelndes Kind, entsprechende Auswahl der geeigneten Pflege- 7 oder Adoptionsfamilie und Anbahnung der Kontakte zwischen Pflege- oder Adoptionskind zu den Pflegefamilien oder Adoptivfamilien bis zur Aufnahme des Kindes. Die Adoptions- und Pflegefamilien werden regelmäßig über Beratungskontakte bei der Erziehung der Adoptions- und Pflegekinder beraten und unterstützt. Bei Bedarf werden Besuchskontakte begleitet. Weiterhin werden für die Adoptions- und Pflegefamilien regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Die Qualitätsziele der Tätigkeit des Fachdienstes sind: (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb der Familie (§ 33 SGB VIII) Hilfen zur Verselbständigung (§ 33/41 SGB VIII) Fachdienst Begleiteter Umgang Darüber hinaus ist der Fachdienst zur Durchführung des Begleiteten Umganges dem Team Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung zugeordnet. Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts gem. § 18,3 SGB VIII. Andere Umgangsberechtigte sind Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile und Pflegepersonen. Das Familiengericht hat die Möglichkeit den Umgang dergestalt einzuschränken, dass er nur in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten stattfinden kann (Begleiteter Umgang). Während die Organisation des Begleiteten Umganges in der Zuständigkeit des Sozialen Beratungsdienstes oder bei Übernahme der Prozessverantwortung im Pflegekinderdienst liegt, wurde für die Durchführung der Umgangskontakte der Fachdienst Begleiteter Umgang gebildet. Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist: Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung des Kindeswohls (§ 18,3 SGB VIII) Fachdienst Jugendgerichtshilfe -Jugendhilfe im StrafverfahrenIm Fokus des Handelns steht der junge Mensch. Jugendgerichtshilfe kann Straffälligkeit junger Menschen nicht verhindern. Ziel ist es, den jungen Menschen zu befähigen, zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich und andere treffen zu können. Beratung und Unterstützung • Die Jugendgerichtshilfe berät und unterstützt junge Menschen Jugendlichen außerdem deren Eltern / Personensorgeberechtigen) mit Ziel, ihre Persönlichkeit im Hinblick auf Selbstverantwortlichkeit Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern. Dazu gehört, die hinter 8 (bei dem und den • • Kriminalitätserscheinungsformen sichtbar werdenden Konflikte erkennen und lösen zu helfen. Der junge Mensch (ggf. Eltern / Personensorgeberechtigen) werden bei Bedarf über die Möglichkeiten einer Schadenswiedergutmachung und Möglichkeiten der Gewährung und Vermittlung weitergehender Hilfen informiert. Der junge Mensch erhält auf seinen Wunsch hin eine Betreuung während der Haftzeit. Unterstützung von Jugendgerichten und Staatsanwaltschaften bei ihrer Aufgabenstellung im jugendgerichtlichen Verfahren • Die Jugendgerichtshilfe ist am gesamten Verfahren beteiligt. Sie unterstützt die Jugendgerichte und die Staatsanwaltschaften in Jugendstrafverfahren, indem sie durch Erforschung der Persönlichkeit, Entwicklung und der Umwelt des beschuldigten jungen Menschen eine Entscheidungsgrundlage für die Justiz zur Verfügung stellt. • Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil. Sie äußert sich zu de Maßnahmen, die zu ergreifen sind. • Die Jugendgerichtshilfe wacht über die Erfüllung von Auflagen und Weisungen. Zuwiderhandlungen teilt sie dem Gericht mit. • Die Jugendgerichtshilfe arbeitet während der Bewährungszeit eng mit dem Bewährungshelfer zusammen. Sie hält während einer Haftverbüßung Kontakt zu dem jungen Menschen. Mitwirkung im Diversionsverfahren • Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Straftat ohne Beteiligung eines Richters absehen, wenn erzieherische Maßnahmen bereits durchgeführt oder eingeleitet sind. Einer erzieherischen Maßnahme gleichgestellt ist das Bemühen des jungen Menschen, einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen. • Ein Diversionsverfahren ist in der Regel zeitlich kürzer als ein Verfahren mit Hauptverhandlung und somit durch eine schnellere Reaktion gerade bei jungen Menschen pädagogisch wertvoll. • In der Hand der Jugendgerichtshilfe liegt es, die möglichst passgenaue erzieherische Maßnahme anzuregen, durchzuführen oder zu vermitteln. • Diversion soll gerade bei Ersttätern entkriminalisierend und entdramatisierend und stattdessen normverdeutlichend wirken. Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, dass Jugendstraftäter von Heute nicht zwangsläufig die Erwachsenenstraftäter von Morgen sind, sondern normabweichendes Verhalten oft ein episodenhaftes Verhalten von jungen Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden ist. Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist: Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII und JGG) 9 Fachdienst Familienbüro Das Familienbüro ist eine Anlaufstelle für Familien mit Kleinkindern für Fragen der Erziehung, Förderung, Betreuung und Freizeitgestaltung. Es bietet Familien neben Informationen und Weitervermittlung im Bedarfsfall Begleitung und Unterstützung an. Darüber hinaus wird im Familienbüro Netzwerkarbeit in den Bereichen ‚Familienbildung’ und ‚Frühe Hilfen - Prävention’ im Sinne des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kindesschutz (KKG) koordiniert. Insgesamt umfasst das derzeitige Leistungsspektrum des Familienbüros folgende Aufgaben: Für alle Herner Familien mit Neugeborenen werden Willkommensbesuche angeboten. Umsetzung der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ (UTeilnahmeDatVO). Durch den Kernprozess Familienbüro und der Verortung in einem Ladenlokal erhalten Familien und Netzwerkpartner eine zentrale Anlaufstelle, um Informationen zu familienrelevanten Fragen zu erhalten. Familien, Einrichtungen und Dienste können sich an das Familienbüro wenden Öffentlichkeitsarbeit. Mitarbeiterinnen des Familienbüros haben die Qualifizierung zur FuNTeamerin und bieten diese Kurse in Kooperation mit anderen Einrichtungen/Diensten an. Gemeinsam mit den Herner Geburtskliniken und dem Fachbereich Gesundheit (43) werden für Familien mit Neugeborenen präventive Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von KinderZUKUNFT NRW am Standort Herne vorgehalten. Das Netzwerk ‚Frühe Hilfen‘ wird durch das Familienbüro koordiniert und weiter entwickelt. Geschäftsführung des Arbeitskreises Familienbildung mit dem Ziel der konkreten und dauerhaften Einbeziehung der Familienbildungsakteure in Herne, um Inhalte und Angebotsformen aufeinander abzustimmen und neue Angebote zu entwickeln. Netzwerkarbeit durch aktive Mitgestaltung von Fachtagen/-foren, Sammlung und Zusammenstellung von Informationen über aktuelle Angebote, Mitarbeit bei zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Bedarfsanalysen in Verbindung mit anderen Verwaltungsbereichen und Austausch mit Familien und Einrichtungen (der Jugendhilfe) zur Ermittlung von familienunterstützenden Bedarfen. Die Inanspruchnahme von Leistungen öffentlicher Institutionen unterhalb der Schwelle der §§ 27 ff. SGB VIII wird unterstützt. Das Qualitätsziel des Fachdienstes ist: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. (§ 1; 16,3 SGB VIII und KKG / UTeilnahmeDatVO) 10 Kern- und Teilprozesse für die Sozialen Dienste Die Kernprozesse sind nachfolgend alle in gleicher Weise dargestellt. Zunächst bietet ein Ablaufdiagramm einen Überblick über die Teilprozesse (TP), die den Kernprozess (KP) bilden, und die im Kernprozess benötigten zentralen Dokumente. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die rechtlichen Grundlagen, die Zielsetzung und der Ablauf textlich dargestellt. Am Ende dieser Kurzdarstellung werden die wesentlichen Rechtsvorschriften im Wortlaut zitiert. Danach folgt die eigentliche Prozessbeschreibung, die einen detaillierten Einblick in die Arbeitsschritte und Zeitaufwände verschafft. Teilprozess „Bezeichnung“ Soweit nach einer Entscheidungsraute alternative Teilprozesse folgen, wird an die Ziffer ein kleiner Buchstabe angefügt. Ziel / Ergebnis Beschreibung der Ziele, die am Ende der Teilprozessphase erreicht werden sollen bzw. die dann abgeschlossen sind. Aktivitäten Auflistung der wesentlichen Aktivitäten / Tätigkeiten, ggf. Benennung wichtiger Handlungsoptionen Prozessbeteiligte Auflistung der am Prozess unmittelbar beteiligten Personen, Funktionen und Institutionen. Schnittstellen Auflistung der am Prozess mittelbar beteiligten Personen, Funktionen und Institutionen, und zwar solche, bei denen durch den Teilprozess eigene Prozesse/Aktivitäten ausgelöst werden, deren Ergebnis im weiteren Fortgang des Teil- oder Kernprozesses benötigt wird (z.B.: Wirtschaftliche Jugendhilfe), oder an die der Hilfesuchende weiter vermittelt wird. Instrumente / Dokumente Auflistung aller für den Prozess zu nutzenden Dokumente und Instrumente, einschl. Verweise auf die EDV-Erfassung. Zeitbedarf + Frist Tätigkeitstypen mit Angabe zur Häufigkeit und/oder Dauer, Frist zwischen Start und Ende des Teilprozesses. Anmerkungen Hinweise und Kommentare. Die Kernprozesse orientieren sich am SGB VIII. Für jede Leistung, die die Erziehungshilfen im Jugendamt der Stadt Herne für Leistungsberechtigte erbringen, wurde ein eigener Kernprozess beschrieben. Dies schließt nicht aus, dass Einzelne 11 mehrere Kernprozesse in Anspruch nehmen oder dass aus einem Kernprozess in einen anderen Kernprozess gewechselt wird. Die Kernprozesse sind in der Reihenfolge der Paragraphen im SGB VIII aufgeführt. Vorangestellt ist der Kernprozess „Eingang“. Die Kernprozesse setzen sich aus mehreren Teilprozessen zusammen. Die Teilprozesse bestehen aus einem Bündel von Aktivitäten, die zu einem Zwischenergebnis führen, das eine neue Entscheidung ermöglicht bzw. erfordert. Die Teilprozesse sind durchnummeriert, in dem auf die Nummer des Kernprozesses ein Punkt und in aufsteigender Reihenfolge eine weitere Ziffer folgt. Sofern unterschiedliche Teilprozesse alternativ oder parallel stattfinden können, so wird der letzten Ziffer ein kleiner Buchstabe beigefügt. Diese Zählweise ermöglicht es, dass Dokumente eindeutig den Teilprozessen zugeordnet werden können. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Zugänge zu den Teilprozessen nicht dargestellt. Selbstverständlich kommt es aber vor, dass Bürger/-innen aus einem Kernprozess in einen fortgeschrittenen Teilprozess eines anderen Kernprozesses wechseln (z.B. aus dem Kernprozess „Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren“ in den Kernprozess „Trennung/Scheidung“) oder durch Wechsel des Wohnortes mitten in einen Kernprozess einsteigen. 12 Zur Darstellung des Ablaufes sind nachfolgende Symbole genutzt: Auslösendes Ereignis: Es passiert etwas (ohne Aktivität der Prozessverantwortlichen) Teilprozess: Bündel mit einem (Zwischen-) Ergebnis Entscheidung (Verzweigung) im Prozessverlauf: Es folgen mindestens 2 Alternativen (Pfeile) Verknüpfung von Schritten: Entscheidung, Teilprozesse und Schnittstellen Schnittstelle zu einem anderen Kernprozess: Ein Pfeil geht in dieses Symbol hinein (kein Pfeil führt hinaus) Schnittstelle zu einem externen Prozess: Ein Pfeil geht in dieses Symbol hinein (kein Pfeil führt hinaus) Ende einer Prozesskette Dokumente, die im Teilprozess zu benutzen sind 13 Tätigkeitskategorien und zeitliche Aufwendungen Zur Beschreibung der erforderlichen Auftragszeit für jeden Teilprozess wird zwischen verschiedenen Tätigkeiten (siehe Beschreibung der Aktivitäten zu den jeweiligen Kernprozessen) unterschieden. Damit überhaupt Zeitwerte zur Steuerung definiert werden können, müssen diese Tätigkeiten noch einmal zu übergreifenden Kategorien zusammengefasst werden. • • • • • • • Beratungsgespräch: Gemeint sind Gespräche mit Eltern und/oder mit dem jungen Menschen, aber auch Gespräche mit weiteren Institutionen wie Kindergärten, Schulen oder auch Fachkräften anderer Dienste. Es handelt sich dabei immer um längere pädagogische Gespräche zur Anamnese oder zu Diagnoseergebnissen, Planungen und Vereinbarungen für Hilfen und Leistungen, Auswertung und Begleitung von Hilfeprozessen sowie Beurteilung von Ergebnissen und Entwicklungen. Kurzgespräch: Als Kurzgespräch werden alle telefonischen Gespräche (auch Mailkontakte) unabhängig vom Gesprächspartner, aber auch kurze persönliche Gespräche bezeichnet. Diese Gespräche dienen vor allem der Abstimmung und Vereinbarung sowie der kurzen Erörterung von Sachverhalten, wenn kein persönliches Beratungsgespräch möglich oder nötig ist. Dokumentation: Die Kategorie Dokumentation umfasst alle Bereiche der Aktenführung im Sinne von elektronischen Falleingaben sowie Aktennotizen, die Ergebnissicherung in Form von Hilfeplanprotokollen oder auch Zielvereinbarungen sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen. Daraus ergibt sich, dass auch die Auswertung von Gutachten Dritter Gegenstand der Kategorie Dokumentation ist. Administration: Sämtliche Tätigkeiten wie Abfassung und Versand von Einladungen, das Kopieren von Unterlagen oder auch Dienstreiseanträge gehören zu den administrativen Tätigkeiten. Kollegiale Beratung/Reflektion: Das Zusammenwirken von Fachkräften zwecks Entscheidung über die richtige Hilfeart und den Leistungsumfang stellt für die Jugendhilfe eine rechtlich verpflichtende Tätigkeit dar (siehe unter anderem § 36 SGB VIII). Entsprechend dieser Verpflichtung gibt es eine eigene Kategorie Kollegiale Beratung/Reflektion. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Kollegiale Beratung als Methode einen anderen zeitlichen Aufwand benötigt als die kollegiale Reflektion unter den Fachkräften bzw. im Austausch mit Leitungskräften. Verhandlung/Erörterung: Die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder auch die Teilnahme an gerichtlichen Erörterungen durch Fachkräfte gehört jeweils in diese Kategorie. Fahrtzeiten: Sämtliche Fahrzeiten (Hausbesuch, Gerichtsverhandlung, Besuch in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe, etc.) gehören zur Kategorie Fahrtzeiten. 14 Verteilung der Zeitwerte und Standards Das Handbuch enthält in den nachfolgenden Beschreibungen für die einzelnen Kernprozesse präzise Aussagen zu den zeitlichen Anteilen sowie den Standards im jeweiligen Teilprozess. Grundlage dieser Aussagen ist eine rechtliche Würdigung der Leistungsverpflichtung entsprechend der Sozialgesetzgebung, der fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland, interkommunaler Vergleichswerte auch aus anderen Bundesländern sowie der im Rahmen der Organisationsuntersuchung für die Stadt Herne ermittelten Zeitwerte und Standards. Im Einzelnen werden Aussagen zu den Häufigkeiten von Beratungsgesprächen, zu den anfallenden Fahrtzeiten, zur kollegialen Beratung/ Reflektion sowie zu den anderen Kategorien getroffen. 15 Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne Zugang zum Sozialen Dienst Kernprozess 1: bis zu 3 Gesprächen Auftrag des Bürgers Falleingang Ende Entscheidung zum QM Ziel Kernprozesse §§ 8a; 17/18 SGB VIII Weitervermittlung an Dritte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen Unterstützung der Erziehung in der Familie Weitervermittlung an Beratungsstellen § § 8; 16 SGB VIII Beratung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie Kernprozess 3: § 16 SGB VIII §§ 8; 16 SGB VIII Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen Kernprozess 4: § 20 SGB VIII § 20 SGB VIII Steuerung über die Hilfeplanung (Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit §§ 19; 27 – 34 SGB VIII Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb der Familie Kernprozess 5: §§ 27 ff. SGB VIII §§ 33, 35, 34 u. 41 SGB VIII Kernprozess 6: Hilfen zur Verselbständigung § 33 SGB VIII §§ 27; 30; 33; 34 u. 41 SGB VIII Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei seelischer Behinderung § 35a SGB VIII Kernprozess 7: § 35a SGB VIII 16 Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne Zugang zum Sozialen Dienst QM Ziel Gefahrenabwehr bei KWG und Familiengerichtliche Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr §§ 8a; 42 und 50 SGB VIII Anrufung des Gerichts zur Risikoeinschätzung Kernprozess 8: § 8a SGB VIII keine KWG; kein gewünschter Hilfebedarf Ende keine oder abgewendete KWG durch Hilfe zur Erziehung Entscheidung ggf. andere Kernprozesse §§ 27 ff. akute KWG ggf. Klärung ob eine KWG tatsächlich vorliegt Kernprozess 9: § 42 SGB VIII Mitwirkungsbereitschaft durch Hilfe zur Erziehung Ende Entscheidung ggf. andere Kernprozesse §§ 27 ff. keine Mitwirkungsbereitschaft der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten Kernprozess 10: § 50 i. Vb. § 1666 / Risikoeinschätzung § 8a Ende Entscheidung des Gerichts ggf. WeiterverMittlung an Dritte 17 Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne Zugang zum Sozialen Dienst QM Ziel Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG § 52 SGB VIII u. JGG Ende Kernprozess 11: § 52 SGB VIII Entscheidung ggf. andere Kernprozesse Zugang zum Sozialen Dienst QM Ziel Konfliktvermittlung, Beratung bei Trennung und Scheidung Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung der Kindesinteressen zwischen den Eltern Kernprozess 12: §§ 17 / 18 SGB VIII §§ 17; 18 SGB VIII Ende Entscheidung ggf. andere Kernprozesse 18 Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne QM Ziel Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. §§ 1; 16,3 SGB VIII u. §§ 2 ff. KKG / UTeilnahmeDatVO Unterschiedliche Zugänge Kernprozess 13: Kernprozess 14: Willkommensbesuche U-Teilnahme DatVO Ende Entscheidung Kernprozess 15: Familienbüro ggf. anderen Kernprozess Kernprozess 16: Bedarfsfeststellung + Vermittlung Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess 19 Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne QM Ziel Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. §§ 1; 16,3 SGB VIII u. § 3 KKG Zugang durch Geburtsklinik Kernprozess 17: Kinder Zukunft NRW Falleingang Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess Kernprozess 18: Bedarfsfeststellung + Vermittlung Ende Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess Kernprozess 19: Nachverfolgung 20 2. Die Kernprozesse der Abteilung Erziehungshilfen Kernprozess: 1. Falleingang Zugang zum Sozialen Dienst 1. Woche Teilprozess 1: Erstkontakt Ende Entscheidung 2. und 3. Woche Teilprozess 2: Auftragsklärung Ende Entscheidung Aktennotiz Anschreiben Weitervermittlung an Dritte Fallakte / ProSoz Protokoll Schweigepflichtsentbindung WeiterVermittlung an Dritte z.B. § 16 SGB VIII andere Kernprozesse 21 Teilprozess 01: Erstkontakt Ziel / Ergebnis Mit der Bürgerin/dem Bürger wurde ihr/sein Anliegen soweit geklärt, dass die zielgerichtete Vermittlung an die zuständige Stelle möglich ist oder die Zuständigkeit der Jugendhilfe festgestellt ist. Das QM Ziel ist ggf. bereits definiert. Aktivitäten Der Zugang zur Fachkraft erfolgt • schriftlich, • persönlich, • telefonisch Der Erstkontakt findet statt: • direkt mit einem/mehreren Familienmitglied/-ern • indirekt über Dritte (Schule, Tageseinrichtung, Polizei etc.) – im Sinne einer Mitteilung – Aktivitäten: • örtliche, sachliche und fachliche (z.B. § 35a SGB VIII) Zuständigkeit klären • Grund und Anlass erfassen • bisherige Aktivitäten der ratsuchenden Person abklären (z.B. Kontakt zu anderen Diensten/Institutionen, Ausschöpfung eigener Handlungsmöglichkeiten) • Einschätzung zur Dringlichkeit vornehmen • das weitere Vorgehen zwischen Fachkraft und Familie / ratsuchende Person absprechen • ggf. Absprachen mit weiteren Kooperationspartnern treffen • ggf. Termine für Folgegespräche vereinbaren • dokumentieren • ggf. bereits QM Ziele definieren Prozessbeteiligte Schnittstellen • • • Bürger/-in Dritte (Schule, Tageseinrichtung, Polizei etc.) Fachkräfte aus anderen Diensten • Wirtschaftliche Jugendhilfe (im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung) ggf. JGH ggf. Familienbüro (z.B. bei § 16,3 SGB VIII) ggf. Fachdienst § 35a SGB VIII • • • 22 Instrumente / Dokumente • • • • Anlegen einer Fallakte Software Aktennotiz Anschreiben an Familie zwecks weiterer Auftragsklärung/Bedarfsfeststellung bei Meldung durch Dritte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 50 min 1 Gespräch Dokumentation 20 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion Keine Gesamtzeitbedarf: 95 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten • Sollte sich herausstellen, dass andere QM Ziele verfolgt werden sollen oder müssen, erfolgt ein direkter Wechsel in den entsprechenden Kernprozess (z.B. §§ 8a; 17/18 SGB VIII). 02: Auftragsklärung Das konkrete QM Ziel ist gemeinsam mit dem Bürger definiert und seine Mitarbeitsbereitschaft ist festgestellt. • • • • • • • Informationen sammeln - Ressourcen der Beteiligten - Problembeschreibung - Subjektive Sichtweisen der Beteiligten - Bisherige Lösungsversuche (z.B. Erziehungsberatungsstelle) - ggf. Kontakt zu Dritten (Einrichtungen, Dienste, aber auch soziales Umfeld Schweigepflichtentbindung) Mitarbeitsbereitschaft klären Kontext klären (Vorgeschichte) Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarfes konkretisieren Festlegung des QM Zieles ggf. Beendigung des Beratungsprozesses ggf. kollegiale Rücksprache nehmen 23 Prozessbeteiligte • • • • • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen junger Mensch Personen und Institutionen aus dem sozialen Umfeld Dritte (Kindergärten, Ärzte, Polizei, etc.) ggf. Fachkräfte des Sozialen Beratungsdienstes (kollegiale Rücksprache/Reflexion) Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • • Fallakte Software Aktenvermerk Dokumentenvorlage „Schweigepflichtentbindung“ (teilweise) Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 2 Gespräche Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion 15 min 10 % Gesamtzeitbedarf: 217 min Fahrzeit: 50% der Gespräche Frist: 6-8 Wochen nach Falleingang Anmerkungen • Beratungsgespräche können – je nach Einschätzung durch die Fachkraft – in der Schule, in der Tageseinrichtung etc. oder im Jugendamt stattfinden. Bei Bedarf findet ein Hausbesuch statt. 24 Kernprozess: § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (KWG) Zugang über anderes JA Zugang zum ASD u.a. über „Falleingang“, oder einen „anderen KP/TP“ Teilprozess 1b: Teilprozess 1a: Mitteilung durch ein anderes JA Gefährdungsersteinschätzung 24 Stunden Ende Mitteilung KWG Gewichtige Anhaltspunkte Statistik Entscheidung KP Anrufung FamG Teilprozess 2: Vororteinschätzung Gewichtige Anhaltspunkte Vororteinschätzung KP § 42 und/oder Ende Entscheidung andere KP Teilprozess 3b: 72 Stunden Mitteilung an ein anderes JA Ende Teilprozess 3a: Erarbeitung und Überprüfung Schutzkonzept Schutzkonzept Entscheidung andere Kernprozesse 25 Teilprozess 01a: Erste Hinweise Ziel / Ergebnis Der Hinweis ist dahingehend geprüft, ob ein direkter Handlungsbedarf der Jugendhilfe aufgrund einer möglichen Gefährdungssituation des Kindes besteht. Aktivitäten • • • • • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Eingang von Anliegen, Mitteilungen, etc. sofort bearbeiten Informationen schriftlich dokumentieren erste Bewertung der Information vornehmen ggf. Kontaktaufnahme zu anderen Personen / Institutionen im Rahmen der Risikoeinschätzung prüfen, ob die Familie bereits bekannt ist Zuständigkeit klären -> ggf. direkte Weitergabe an die zuständige Fachkraft in Herne Bewertung der Meldung zusammen mit der Teamleitung QM Ziel definieren Abfrage EMA Melder/-in andere Fachkräfte der Jugendhilfe (mit denen 8a SGB VIII Vereinbarungen vorliegen) • sonstige Institutionen • • • Teamleitung • • • • Meldebewertungsbogen Datenbank Software Entscheidungsbogen Bundesstatistik KWG Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 20 min 1 Gespräch Dokumentation 20 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 26 Gespräch Teamleitung 15 min 1x Teilprozess 1b Mitteilung durch ein anderes Jugendamt Ziel / Ergebnis Die durch das andere Jugendamt aufgenommenen und weitergeleiteten Informationen zu einer Gefährdungssituation sind bekannt und bewertet. Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Schriftliche Mitteilung des abgebenden Jugendamtes (Daten zum betroffenem Minderjährigen, zu den beteiligten Personensorgeberechtigten und zur Gefährdungssituation) • Kenntnisnahme der Mitteilung • Gespräch mit der abgebenden Fachkraft • schriftliche Bestätigung an das abgebende Jugendamt zur Fallübernahme • Erörterung des Sachverhaltes mit der Teamleitung und Dokumentation des Ergebnisses • ASD-Fachkraft des abgebenden örtlichen Trägers • • Teamleitung ggf. Wirtschaftliche Jugendhilfe (Klärung der Zuständigkeit) Fallakte Datenbank Software Protokoll Fallübergabe/-nahme Entscheidungsbogen Bundesstatistik KWG Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 20 min 1x Dokumentation 20 min 1x Administration Kurzgespräche 10 min 1x 15 min 1x Gespräch Teamleitung 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: in 10 % der Gespräche Frist: sofort Anmerkungen • Die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten bzw. anderer Erziehungsberechtigten und des jungen Menschen erfolgt im Rahmen des Teilprozesses 2 „Vororteinschätzung“. 27 Teilprozess 02a: Sachverhaltsklärung (geringe KWG) Ziel / Ergebnis Die konkrete Situation des Kindes / Jugendlichen wurde überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ausgewählt. Aktivitäten • • • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen Menschen zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen Ortstermin innerhalb einer Woche nach Anmeldung ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt aufnehmen ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich dokumentieren Teamleitung informieren und Absprachen treffen • Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten, Erziehungsberatung, etc.) Dritte (Ärzte, Schulen, etc.) • Teamleitung • • • • • Dokumentationsbogen Risikoanalyse Datenerfassung Software Aktenvermerke Entscheidungsbogen • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x Administration Kurzgespräche 10 min 1x 15 min 1x Gespräch Teamleitung 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 160 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Anmerkungen Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere Kernprozesses erbracht (z.B. § 27 oder § 42). 28 Teilprozess 02b: Sachverhaltsklärung (hohe KWG) Ziel / Ergebnis Die konkrete Situation des Kindes wurde überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ausgewählt. Aktivitäten • • • • • • • • • Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen Menschen unmittelbar zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen (innerhalb von 24 Stunden) In Augenscheinnahme immer mit zwei Fachkräften Hausbesuch bzw. Ortstermin ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt aufnehmen ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich dokumentieren Kollegiale Reflexion mit der zweiten Fachkraft und der Teamleitung weitere Absprachen treffen Prozessbeteiligte • andere Fachkraft im ASD • Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten, Erziehungsberatung, etc.) Dritte (Ärzte, Schulen, etc.) • Teamleitung • • • • • Dokumentationsbogen Risikoanalyse Datenerfassung Software Aktenvermerke Entscheidungsbogen • Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit zweite FK 60 min 1 Gespräche 1x Dokumentation 60 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Kollg. Reflexion 15 min 1x 1x 1x Gesamtzeitbedarf: 250 min (inklusive 90 min für die zweite FK) Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Anmerkungen Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere Kernprozesses erbracht (z.B. § 27 oder § 42). 29 Teilprozess 02c: Sachverhaltsklärung (akute KWG) Ziel / Ergebnis Die konkrete Situation des Kindes wurde überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ausgewählt. Aktivitäten • • • • • • • • • Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen Menschen unmittelbar zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen (sofort) In Augenscheinnahme immer mit zwei Fachkräften Hausbesuch bzw. Ortstermin (am selben Tag) ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt aufnehmen ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen (bei Kinder unter 3 Jahren ist dies verpflichtend) den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich dokumentieren Kollegiale Reflexion mit der zweiten Fachkraft und der Teamleitung weitere Absprachen treffen Prozessbeteiligte • andere Fachkraft im ASD • Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten, Erziehungsberatung, etc.) Dritte (Ärzte, Schulen, etc.) • Teamleitung • • • • • Dokumentationsbogen Risikoanalyse Datenerfassung Software Aktenvermerke Entscheidungsbogen • Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit zweite FK 60 min 1 Gespräche 1x Dokumentation 60 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Kollg. Reflexion 15 min 1x 1x 1x Gesamtzeitbedarf: 250 min (inklusive 90 min für die zweite FK) Fahrzeit: in 100 % der Gespräche 30 Bei ärztlicher Abklärung: Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit zweite FK 60 min 1 Gespräche 1x Dokumentation 10 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min Keine Kollg. Reflexion 15 min keine Gesamtzeitbedarf: 140 min (inklusive 60 min für die zweite FK) Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Anmerkungen Teilprozess Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere Kernprozesses erbracht (z.B. § 27, § 42, § 50 in Verb. § 1666 BGB). 03a: Schutzkonzept Ziel / Ergebnis Mit den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen und ggf. weiteren Personen bzw. Institutionen ist eine Vereinbarung abgeschlossen, die den Schutz des Kindes sichert. Aktivitäten • • • • • • Schutzkonzept für den jungen Menschen entwickeln Vereinbarungen mit den Personensorgeberechtigten schließen Vereinbarungen mit Dritten treffen Verschriftlichung des Schutzkonzeptes Tragfähigkeit des Schutzkonzeptes kontrollieren Abstimmung mit der Teamleitung Prozessbeteiligte • Fachkräfte der Jugendhilfe Schnittstellen • • • Dritte (Beratungsstellen, Kindergärten, etc.) Ggf. andere Angehörige Ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger • Fachkräfte anderer Einrichtungen (Beratungsstellen, Kindergärten, etc.) Teamleitung • Instrumente / Dokumente • • • Datenerfassung Aktenvermerk Formblatt Schutzkonzept (schriftliche Vereinbarung mit Dritten) • 31 Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 45 min 2 Gespräche Dokumentation 45 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 15 min 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 230 min Fahrzeit: in 50 % der Gespräche Zeit: 3 Monate Anmerkungen Teilprozess 3b Die Begleitung im Rahmen der Schutzkonzepte erfolgt nach § 27, § 42 oder § 8a Formblatt „Schutzkonzept“ Mitteilung an ein anderes Jugendamt Ziel / Ergebnis Das leistungszuständige Jugendamt verfügt über die Informationen zur aufgenommenen Gefährdungssituation. Aktivitäten • • • • Schriftliche Mitteilung an das zuständige Jugendamt (Daten zum betroffenen Minderjährigen, zu den beteiligten Personensorgeberechtigten und zur Gefährdungssituation) Gespräch mit der aufnehmenden Fachkraft Bestätigung des aufnehmenden Jugendamtes Ablage Prozessbeteiligte • ASD-Fachkraft des leistungszuständigen örtlichen Trägers Schnittstellen Instrumente / Dokumente Fallakte Datenbank Software Mitteilung Kindeswohlgefährdung Einschätzungsbogen Bundesstatistik KWG Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf + Frist 20 min 1x Dokumentation 20 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: in 10 % der Gespräche Frist: sofort Anmerkungen 32 koll. Reflexion Kernprozess: § 16 SGB VIII - Allgem. Förderung der Erziehung in der Familie ggf. Zugang über Kernprozess : Eingang Teilprozess 1: Beratung und Unterstützung 3 Monate Ende Entscheidung Kontrakt Aktenvermerk / Eingabe ProSoz Weitervermittlung an Dritte andere Kernprozesse 33 Teilprozess 1 Beratung Ziel / Ergebnis Die Eltern, andere Erziehungsberechtigte und / oder jungen Menschen haben ihre Verhaltensweisen und Haltungen so geändert, dass eine weitergehende Hilfe nicht mehr erforderlich ist. Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • Beratung der Erziehungsberechtigten und jungen Menschen in Fragen der Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung Erschließung bzw. Nutzung sozialräumlicher Ressourcen ggf. Krisenintervention • • Erziehungsberechtigte junger Mensch • Dritte (z.B. Dienste und Einrichtungen im Sozialraum) • Fallakte Datenbank Software Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3x Dokumentation 30 min 3x AdminiStration 10 min 3x Kurzgespräche 10 min 3x Gesamtzeitbedarf: 332 min Fahrzeit: in 25 % der Gespräche Frist: 3 Monate Anmerkungen 34 koll. Reflexion 15 min 0,1 x Teilprozess Unterstützung Ziel / Ergebnis Die Erziehungsberechtigten nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und benötigen keine Hilfe zur Erziehung. Eine Riskante Entwicklung in der Erziehungssituation ist ausgeschlossen. Aktivitäten • • • • • Unterstützung der Erziehungsberechtigten in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen Stabilisierung des Familiensystems Erschließung bzw. Nutzung sozialräumlicher Ressourcen Beobachtung der Erziehungssituation sowie ggf. Intervention ggf. Krisenintervention Prozessbeteiligte • • Eltern und andere Erziehungsberechtigte junger Mensch Schnittstellen • • ASD Dritte (z.B. Dienste und Einrichtungen im Sozialraum) Instrumente / Dokumente Fallakte Datenbank Software im ASD Zielerreichungsberichte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 50 min 10 x Dokumentation 15 min 10 x Administration 10 min 10 x Kurzgespräche 10 min 10 x Gesamtzeitbedarf: 865 min Fahrzeit: in 50 % der Gespräche Frist: 12 Monate Anmerkungen Leistungserbringung durch Freie Träger 35 koll. Reflexion 15 min 1x Kernprozess: § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung / § 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Als Ausnahme Zugang über Kernprozess: Eingang 8 Wochen Teilprozess 1: Informationsgespräch Teilprozess 2: Beratungsphase Entscheidung Anschreiben Merkblatt Sorgerecht und Umgangsrecht Umgangsvereinbarung Auswertungsprotokoll Weitervermittlung an Dritte ggf. Kernprozess § 50 SGB VIII 3 Monate Ende 36 Teilprozess Ziel / Ergebnis 01: Informationsgespräch Der oder die anfragenden Elternteile sind über die rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen informiert. Ggf. ist das QM Ziel definiert. Aktivitäten • • • • • • • Prozessbeteiligte Mit Elternteil ein Gesprächstermin vereinbaren (ohne Kind / Jugendlicher) Fragestellung des Elternteils klären und konkretisieren in Bezug auf die konkrete Fragestellung beraten ggf. Erarbeitung des QM Zieles Hinweise auf oder Vermittlung an Dritte (Beratungsstellen, Mediatoren etc.) Mitgeben von Materialien zum Thema Trennung / Umgang über rechtliche Möglichkeiten informieren • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen • Standardschreiben an die Personensorgeberechtigten bei Trennung Datenbank Software Dokumentenvorlage „Merkblatt Sorgerecht und Umgangsrecht“ (vom Ministerium) Gesprächsnotiz (Ergebnis) Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation 10 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche Keine Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: 4 Wochen Anmerkungen 37 Koll. Reflexion keine Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02: Beratungsphase Zwischen den Eltern ist ein Konsens zu Sorgerecht und/oder Umgang vereinbart. • • Eltern zu einem weiteren Gespräch einladen (ohne Kind / Jugendlicher) Fragestellung der Parteien klären und konkretisieren in Bezug auf die konkrete Fragestellung beraten Konzept erarbeiten (Sorgerechtsregelung, Umgangsregelung, Betreuungspläne...) für die Interessen des Kindes bzw. der Kinder sensibilisieren Verantwortlichkeiten der Eltern vereinbaren Analyse des Eskalationsgrad, ggf. Weiterleitung an Dritte (Beratungsstellen, Mediatoren, etc.) Konfliktlösung, Vermittlung zwischen den Parteien Kontakt zu den Kindern aufnehmen (abhängig vom Alter und Entwicklungsstand) weitere gemeinsame Gespräche mit den Eltern führen weitere Gespräche unter Beteiligung von beratungsrelevanten Bezugspersonen führen Vereinbarungen treffen über weitere rechtliche Möglichkeiten informieren Prozessbeteiligte • • • Personensorgeberechtigte ggf. sekundäre Bezugspersonen Kinder / Jugendliche Schnittstellen • andere Beratungsstellen nach §§ 17/18 SGB VIII Instrumente / Dokumente • Diagnoseinstrument für Trennung und Scheidung (Eskalationsgrad) Datenbank Software Aktenvermerke Vereinbarungen Überleitung an EB in hochstrittigen Fällen • • • • • • • • • • • • • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3 Gespräche Dokumentation 20 min 3x Administration 10 min 3x Kurzgespräche 10 min 2x 38 Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 290 min (Fahrwege in 5%) Fahrzeit: keine Frist: 3 Monate Anmerkungen • • Es erfolgen max. 2 Beratungsschleifen, danach ist der Fall an eine andere Beratungsstelle nach §§ 17/18 SGB VIII abzugeben. Vom Familiengericht angeordnete Beratungen werden durch andere Beratungsstellen nach §§ 17/18 SGB VIII übernommen. 39 Kernprozess: § 18,3 SGB VIII – Begleiteter Umgang Zugang über andere Kernprozesse Teilprozess 1: Organisation Begl. Umgang Umgangsvereinbarung Auswertungsprotokoll Ende 40 Teilprozess Organisation des Begleiteten Umgangs Ziel / Ergebnis Eine Gefährdung des Kindes beim Umgang ist vermieden worden. und/oder Die Eltern können den Umgang eigenverantwortlich und einvernehmlich gestalten. Sie sind bereit, bei Bedarf ergänzende Hilfen in Anspruch nehmen. Aktivitäten • • • • • • Prozessbeteiligte Eltern werden zum Erstgespräch gemeinsam eingeladen. für den begleiteten Umgang motivieren Zweiter Termin: Eltern, Kind und Umgangsbegleiter/-in Umgangsvereinbarung treffen Kinder und Jugendliche beteiligen (abhängig vom Alter und Entwicklungsstand) Auswertungsgespräch am Ende des Begleiteten Umgangs • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Kinder / Jugendliche Schnittstellen • Umgangsbegleiter/-innen Instrumente / Dokumente • • • • Datenbank Software Schriftliche Umgangsvereinbarung Aktenvermerk Auswertungsprotokoll am Ende des Umgangs • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 2 Gespräch Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 10 min 2x Gesamtzeitbedarf: 220 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Monate 41 Koll. Reflexion keine Anmerkungen • Voraussetzung für diesen Kernprozess ist die Definition des QM Zieles bereits in einem anderen Kernprozess. 42 Kernprozess: § 20 SGB VIII – Hilfe in Notsituationen Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen Zugang zum ASD Teilprozess 1: Klärung des Handlungsbedarfs Aktennotiz Schweigepflichtentbindung zeitnah Ende Entscheidung Weitervermittlung an Dritte Teilprozess 2: Fachgespräch Ende Entscheidung Teilprozess 3: Gewährung von Hilfen Weitervermittlung an Dritte Fallakte Antrag auf Hilfe Hilfegewährung Ende 43 Teilprozess 01: Klärung des Handlungsbedarfs Ziel / Ergebnis Es ist geklärt, dass eine Notsituation durch den Ausfall eines Elternteils vorliegt und die Versorgung des Kindes oder der Kinder im ursprünglichen Lebensumfeld nicht anders als durch die Jugendhilfe gewährleistet werden kann. Das QM Ziel „Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen“ ist daher zu erfüllen. Aktivitäten Der Zugang zum ASD erfolgt in der Regel direkt über Elternteile oder andere Familienangehörige. Aktivitäten: • örtliche Zuständigkeit klären • Grund und Anlass der Notsituation sowie der nicht gewährleisteten Versorgung des Kindes oder der Kinder erfassen • bisherige Aktivitäten der ratsuchenden Person abklären (z.B. Kontakt zu anderen Diensten/Institutionen wie zum Beispiel die Krankenkassen oder auch Tagespflege, Ausschöpfung eigener Handlungsmöglichkeiten) • Klärung ob nicht ggf. andere Stellen vorrangig in der Leistungsverpflichtung sind (eine schriftliche oder mündliche Ablehnung der Krankenkasse liegt vor) • Feststellung der Notwendigkeit des QM Zieles • zusammen mit den Eltern / den Familienangehörigen wird geplant, wie die Versorgungslücke für die jungen Menschen zu schließen ist • ggf. Beteiligung des jungen Menschen Prozessbeteiligte • • Elternteile / Familienangehörige Fachkräfte aus anderen Diensten • Wirtschaftliche Jugendhilfe (im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung) Krankenkassen Tagespflege Schnittstellen • • 44 Instrumente / Dokumente • • Aktennotiz Dokumentenvorlage „Schweigepflichtentbindung“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 2 Gespräche Dokumentation 20 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 3x Koll. Reflexion Keine Gesamtzeitbedarf: 195 min Fahrzeit: abhängig von der Situation Frist: zeitnah Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten • 02: Fachgespräch Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist bestätigt. • • • • • • Prozessbeteiligte Die Jugendhilfe ist nachrangig zuständig, vorab sind Hilfsangebote durch die Krankenkasse und Tagespflege zu prüfen. Fall vorstellen Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den Leistungsumfang feststellen über den geeigneten Leistungserbringer beraten über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten Entscheidung über Hilfegewährung Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet • • • Gruppenleitung Fallführende Fachkraft Vertretung der Fachkraft • Protokoll zum Fachgespräch Schnittstellen Instrumente / Dokumente 45 Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 20 min 1 Gespräch Dokumentation 30 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche keine Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche Anmerkungen • • • Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03: Gewährleistung von Hilfen Die Versorgung des Kindes / der Kinder im ursprünglichen Lebensumfeld ist gewährleistet. • es erfolgt eine Rücksprache mit den Eltern / Familienangehörigen es erfolgt eine Rücksprache und Vereinbarung mit dem Leistungserbringer über Umfang und Beginn der Hilfe die notwendige Hilfe wird gewährt • • • Elternteile / Familienangehörige junger Mensch Träger / Leistungserbringer • Dokumentenvorlage „Antrag auf Hilfe nach § 20 SGB VIII“ Fallakte • • Prozessbeteiligte Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet. Das Fachgespräch findet nach Bedarf in Absprache mit der Gruppenleitung statt. Zur Kostenverfügung: a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichsleitung Schnittstellen Instrumente / Dokumente • 46 • • Software Dokumentenvorlage „Hilfegewährung“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 1 Gespräche Dokumentation 30 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 147 min Fahrzeit: abhängig von der Situation Frist: zeitnah Anmerkungen 47 Koll. Reflexion 15 min 10 % Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII - Hilfe zur Erziehung Zugang über ein Anderes Jugndamt (nach Überprüfung durch die WJH) Zugang über Falleingangsphase oder anderen Kernprozess 6 Wochen Teilprozess 1b: Teilprozess 1a: Fallübernahme bei Zuständigkeitswechsel Klärung Ende Entscheidung 2 Wochen KB 1 Woche FG Teilprozess 2b: Teilprozess 2a: Fachgespräch Kollegiale B. / Interdisziplinäre F. Teilprozess 3: Gespräch zur Hilfeakzeptanz Ende Entscheidung „örtliche und sachliche Zuständigkeit Schweigepflichtsentbindung SPDi ext. Berichte ggf. anderen Kernprozess Protokoll HzE-Antrag ggf. anderen Kernprozess Stat. 2 Monate Amb. 1 Woche Teilprozess 4: Kontakt Leistungserbringer Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess 48 Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII - Hilfe zur Erziehung zeitnah Teilprozess 5: 1. Hilfeplangespräch (HPG) Ende Entscheidung Teilprozess 6: Monitoring Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ LDS Statistik ggf. anderen Kernprozess 6 Monate HPG-Protokoll Entwicklungsbericht Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ Teilprozess 7: Hilfeplanfortschreibung Ende Entscheidung Teilprozess 8b: Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel Ende Teilprozess 8a: Beendigung Entscheidung ggf. anderen Kernprozess Dokumentenvorlage „Hilfebeendigung“ LDS-Statistik Änderungsmitteilung ggf. anderen Kernprozess 49 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01a: Klärungsphase Der konkrete HzE-Bedarf und die Ziele sind mit den Personensorgeberechtigten ressourcenorientiert festgestellt. Das vorläufige QM Ziel ist weiter präzisiert bzw. korrigiert worden. • • • • • • • • • • • • • • • • Prozessbeteiligte • • • • • Schnittstellen • Instrumente / Dokumente • • • sachliche und örtliche Zuständigkeit klären elterliche Sorge klären Eltern zu Gesprächen einladen Hausbesuche in der Familie durchführen Kontakt zu den Kindern aufnehmen (abhängig vom Alter und Entwicklungsstand) weitere Gespräche mit den Eltern führen (Einzelgespräche, gemeinsame Gespräche) persönliche, familiären und sozialräumliche Ressourcen abklären HzE-Bedarf konkretisieren in Bezug auf die konkreten Ziele/Wünsche der Beteiligten beraten Ziele gemeinsam erarbeiten (nach SMART-Kriterien) weitere Gespräche mit (beratungsrelevanten) Bezugspersonen führen weitere Gespräche mit Institutionen/Helfern führen Gutachten einholen nach Bedarf und Einzelfall Sozialpädagogische Diagnostik über rechtliche Möglichkeiten informieren Kollegiales Team/Fallbesprechung/Supervision vorbereiten Eltern(-teile) und Kinder ggf. Kolleg/-innen: Co-Beratung (in komplexen Fällen) ggf. Dritte (Beratungsstellen, etc.) ggf. andere Angehörige ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik) Anforderung Negativbescheinigung, Anforderung ärztliches Gutachten Ressourcenkarte 50 • • • • • • Genogramm externe Berichte Vermerke Datenbank Software Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“ Dokumentenvorlage „örtliche und sachliche Zuständigkeit“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3 Gespräche Dokumentation 45 min 3x Administration 10 min 3x Kurzgespräche 15 min 3x Koll. Reflexion 20 min 50 % Gesamtzeitbedarf: 400 min Fahrzeit: in 50 % der Fälle (1 Hausbesuch pro Fall!) Frist: 6 Wochen Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten • Ressourcenorientierung! 01b: Fallübernahme bei Zuständigkeitswechsel Art, Umfang und Ziele der bisherigen Hilfe und der weitere Bedarf sind bekannt. Soweit die bisherige Hilfe nicht fortgeführt werden kann (s. § 86c SGB VIII), sind Ziele, jeweilige Aufgaben und der zeitliche Umfang der weiteren Hilfe zwischen den Beteiligten vereinbart. Eine Gefährdung des jungen Menschen ist vermieden. Fallübernahme von einem anderen Jugendamt: • Rückversicherung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, ob der Fall auch übernommen wurde • Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum Verlauf der Hilfe und der Zielerreichung • Überprüfung der vereinbarten Handlungsziele (SMART-Ziele) • Absprachen zur Umsetzung • ggf. Vereinbarungen zum Umgang • Terminierung der Hilfeplanfortschreibung • Vereinbarungen zum „Bericht zur Vorbereitung der Hilfeplanfortschreibung“ 51 Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente • Personensorgeberechtigte ggf. Vormund / Pfleger junger Mensch bisher zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ggf. Träger / Leistungserbringer • Wirtschaftliche Jugendhilfe • • • • Fallakte Datenbank Software Dokumentenvorlage „Fallübernahme“ Landesstatistik LDS Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 60 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 10 min 2x koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 155 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 1 Woche Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Zuzug von Familien / Fallübernahme: • Bei Fallübernahme im Rahmen der Vollzeitpflege, wenn die Personensorgeberechtigten nach Herne ziehen, das Pflegeverhältnis aber außerhalb von Herne liegt, übernimmt der Soziale Beratungsdienst die Fallverantwortung, bis der Fall in die Zuständigkeit des anderen Jugendamtes wechselt. • Zieht eine Pflegefamilie mit einem auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis nach Herne, übernimmt der PKD die Betreuung und auch die Fallverantwortung (wenn dies nach 2 Jahren wechselt). 02a: Fachgespräch • Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist definiert. 52 Aktivitäten • • • • • Fall vorstellen Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den Leistungsumfang feststellen über den geeigneten Leistungserbringer beraten über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten Ziele definieren (QM Ziel) Entscheidung über Hilfegewährung Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit) • • • Gruppenleitung Fallführende Fachkraft Vertretung der Fachkraft • • • Fallakte Sozialpädagogische Diagnose Protokoll zum Fachgespräch • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 20 min 1 Gespräch Dokumentation 30 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche keine Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche Anmerkungen • • • Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet. Das Fachgespräch findet nach Bedarf in Absprache mit der Gruppenleitung statt. Zur Kostenverfügung: a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichsleitung 53 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02b: Kollegiale Beratung / Interdisziplinäre Fallkonferenz bei stationären Hilfen zu Hilfebeginn / Kostenstruktur Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist definiert. • • • • • • • • • • • Prozessbeteiligte Anamnesebogen wird ausgefüllt und der Fall über die Gruppenleitung beim geschäftsführenden Kollegen für die Fallkonferenz angemeldet Fall vorstellen Kollegiale Beratung nach Methode (max. 5 Personen) Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den Leistungsumfang feststellen über den geeigneten Leistungserbringer beraten über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten Ziele definieren (QM Ziel) Vorberatung zur Entscheidung über die Hilfegewährung Erstellung des Protokolls zur kollegialen Beratung Kostengenehmigung über die Linienstruktur Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit) Kollegiale Fallberatung: • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • zwischen zwei und drei weitere Fachkräfte aus dem Team Interdisziplinäre Fallkonferenz im Rahmen der Kostenstruktur: • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Geschäftsführer der Fallkonferenz • alle pädagogischen Abteilungsleitungen • Fachbereichsleitung • Teamleitung aus dem PKD 54 Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • • Fallakt Sozialpädagogische Diagnose Anamnesebogen Dokumentenvorlage „Personalbogen“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit weitere FK 60 min 1 Gespräch 2x Dokumentation 60 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche keine Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 135 min zuzüglich 120 min für weitere Fachkräfte Fahrzeit: keine Frist: 2 Wochen (nach Möglichkeit) Anmerkungen • • • • • • • Fälle werden erst nach Rücksprache zwischen Gruppenleitung und fallführender Fachkraft in die Interdisziplinäre Fallkonferenz eingebracht. In die Interdisziplinäre Fallkonferenz werden alle Fälle mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von 5.000,- EUR monatlich, alle Maßnahmen nach § 19, alle Auslandsmaßnahmen sowie schwierige Fälle eingebracht. Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet. Die kollegiale Beratung sowie die Interdisziplinäre Fallkonferenz finden alle 14 Tage statt. Der PKD ist bei allen angedachten Herausnahmen von jungen Menschen bis zum Alter von 12 Jahren am Fachgespräch zu beteiligen, bei älteren jungen Menschen bei einer angedachten Hilfeform „Vollzeitpflege“. Wenn die kollegiale Fallberatung vom PKD verantwortet wird (Fallverantwortung beim PKD) wird der Soziale Beratungsdienst verpflichtend beteiligt, wenn ein Wechsel der Hilfeart auf Dauer angedacht ist. Zur Kostenverfügung: a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung 55 c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichsleitung Teilprozess Ziel / Ergebnis 03: Gespräch zur Hilfeakzeptanz Die Beteiligten identifizieren sich mit dem Angebot und arbeiten an dem Prozess aktiv mit. Aktivitäten • Einladung der Beteiligten zum Gespräch Darstellung der Ergebnisse aus TP 1 und 2 mit Unterbreitung eines Hilfevorschlags Klärung der Hilfeakzeptanz • • • Eltern junger Mensch ggf. Vormund / Pfleger • Dokumentenvorlagen „HzE-Antrag“ • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation keine Administration 15 min 1x Kurzgespräche keine Gesamtzeitbedarf: 75 min Fahrzeit: keine Frist: zeitnah Anmerkungen 56 Koll. Reflexion keine Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 04: Kontakt Leistungserbringer Die Leistungsbereitschaft und der mögliche Leistungsbeginn sind mit dem möglichen Leistungserbringer geklärt. • • • • • • • • • • • Prozessbeteiligte • • • • • • • mit dem potentiellen Leistungserbringer Kontakt aufnehmen (erfolgt zunächst telefonisch); immer drei Anbieter anfragen Schriftliche Informationen an Leistungserbringer senden (anonyme Sozialpädagogische Diagnose mit Hinweis auf die Hilfeform, den Umfang und die Laufzeit, bei Jugendlichen noch einen Selbsteinschätzungsbogen der jungen Menschen, Mitteilung des QM Ziel) Gespräch mit den Eltern führen / Wunsch- und Wahlrecht und Klärung der Akzeptanz für die Hilfe ggf. Vormund / Ergänzungspfleger einbeziehen ggf. jungen Menschen in der Einrichtung vorstellen Eventuell zu weiteren/alternativen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen bei Trägern, die vom Jugendamt noch nicht belegt bzw. beauftragt sind, wird von der fallverantwortlichen Fachkraft eine aktuelle Entgeltvereinbarung angefordert (liegt eine solche nicht vor, ist die WJH zu informieren) Beginn der Leistung erst nach schriftlicher Kostenzusage (Ausnahme bei QM Ziel Gefahrenabwehr) Klärung mit der WJH ob dies zeitnah möglich ist die fallführende Fachkraft informiert die WJH über Träger, Hilfebeginn und Hilfeumfang (Kostenverfügung) Unterbringung organisieren - die Eltern sollen dies vorrangig übernehmen und nur wenn dies nicht möglich ist wird dies vom Sozialen Beratungsdienst übernommen (2 Fachkräfte) Eltern junger Mensch ggf. Vormund / Pfleger Träger / Leistungserbringer Sozialer Beratungsdienst / Kolleg(inn)en Gruppenleitung PKD 57 Schnittstellen • • Wirtschaftliche Jugendhilfe ggf. Familiengericht (wenn eine Hilfe unter Beteiligung des Gerichtes vereinbart wurde) Instrumente / Dokumente • • • • • • Dokumentenvorlagen „HzE-Antrag“ Aktenvermerk Dienstreiseantrag Datenbank Software Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ Schriftliche Anfrage in Verbindung mit der Sozialpädagogischen Diagnose Selbsteinschätzung des jungen Menschen (ab 16 Jahre) • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 50 min 1 amb. / 2 stat. Dokumentation 45 min 1x 2x Administration 10 min 1x 2x Kurzgespräche 15 min 1x 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 120 min bei ambulanten Hilfen und 240 min bei stationären Hilfen Fahrzeit: nur bei stationärer Hilfe Frist: Ambulante Hilfen 1 Woche, Stationäre Hilfen 2 Monate Anmerkungen Teilprozess • Bei Unterbringung in Erziehungsstellen (§§ 34 oder 33 SGB VIII) bleibt die Prozessverantwortung im Sozialen Beratungsdienst. 05: Erstes Hilfeplangespräch Ziel / Ergebnis Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Aktivitäten Das Gespräch findet am Leistungsort (Haushalt, Heim etc.) statt. • • • • Bestätigung des QM Ziel Erste Zielvereinbarungen unter Berücksichtigung des QM Ziels treffen (SMART) Vereinbarung über Beginn der Maßnahme sowie Art, Umfang und Dauer Vereinbarung über Zeitpunkt der Fortschreibung treffen (nächster HPG Termin) sowie zum „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ und ggf. zur „Selbsteinschätzung des jungen Menschen“ 58 Prozessbeteiligte • ggf. Regelung zum Umgang treffen • • • Familie Träger / Leistungserbringer ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • • • Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ Datenbank Software LDS-Statistik Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 80 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 170 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: Vor Beginn der Hilfe oder direkt bei Hilfebeginn Anmerkungen • • • Beteiligung aller Familienmitglieder und verschiedener Fachkräfte Bei Erkennen von Zuständigkeitswechsel (ASD / PKD) ist der jeweils andere Dienst rechtzeitig im Vorfeld zu beteiligen. Art und Weise sowie Umfang der Begleitung im Zusammenhang mit Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII sind im Hilfeplan zu dokumentieren (s. § 37, Abs. 2a SGB VIII). Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum PKD: • Übergabe der Fallverantwortung bei einer auf Dauer angelegten Vollzeitpflege (wenn dies im Hilfeplan vereinbart und kein familiengerichtliches Verfahren bezüglich der Dauerhaftigkeit mehr anhängig ist). • Die Fallübergabe erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes). • Bei Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt keine Fallübergabe an den PKD, die Fallverantwortung bleibt beim Sozialen Beratungsdienst (analog zu anderen Erziehungshilfen bei einem freien Träger). 59 Der Soziale Beratungsdienst stellt im Rahmen der Fallübergabe die folgenden Unterlagen dem PKD zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen. Fallübergabe vom PKD zum Sozialen Beratungsdienst: • Die Fallübergabe durch den Sozialen Beratungsdienst vom PKD (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des PKD). • Die Einleitung der Änderung der Hilfe erfolgt über den PKD. • Bei Fallübergabe stellt der PKD dem Sozialen Beratungsdienst die folgenden Unterlagen zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen. • Teilprozess 06: Monitoring (Steuerung der Hilfe) Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wird durch die fallführende Fachkraft bewertet. Die Erreichung des QM Ziels wird überprüft. Aktivitäten Durch persönliche Kontakte zu den jungen Menschen sowie zur Familie des jungen Menschen wird die Hilfe bezogen auf die im QM Ziel festgelegte Wirkung überprüft. • persönliches Gespräch mit dem jungen Menschen persönliches Gespräch mit der Familie, ggf. mit weiteren Bezugspersonen Ziele und Leistungsumfänge überprüfen und ggf. neu festlegen ggf. Rückkehroption überprüfen und bei Bedarf zusätzliche Hilfen für die Herkunftsfamilie einrichten Hilfeplangespräch vorbereiten • • • • • Junger Mensch Familie Träger / Leistungserbringer ggf. Vormund / Ergänzungspfleger Dritte (z.B. Kita, Schule) • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen 60 Instrumente / Dokumente • • • • „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ (erfolgt durch die freien Träger) Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre) Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) Datenbank Software Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 70 min 2 Gespräche Dokumentation 45 min 2x Administration 15 min 2x Kurzgespräche 15 min 2x Koll. Reflexion Keine Gesamtzeitbedarf: 290 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 07: Hilfeplanfortschreibung Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und Umfang der weiteren Hilfe sind zwischen den Beteiligten schriftlich vereinbart. Das QM Ziel ist überprüft. • • • • • • Prozessbeteiligte • • Zur Hilfeplanfortschreibung wird durch den Leistungserbringer ein „Bericht zur Vorbereitung auf die Fortschreibung der Hilfe“ erstellt. Alle Vereinbarungen (Ziele etc.) werden im HPGProtokoll dokumentiert. Abschließend wird der Termin für die nächste Fortschreibung – ggf. für die Beendigung – vereinbart. Ausgestaltung der Hilfe orientiert am QM Ziel Hilfeplangespräch organisieren, moderieren und dokumentieren ggf. Kostenverfügung an die WJH weiterleiten ggf. Anmeldung eines Fachgespräches oder der Kollegen Fallberatung / Interdisziplinäre Fallkonferenz Familie ggf. Vormund / Ergänzungspfleger 61 • • Dritte (z.B. Kita, Schule) Leistungserbringer / Träger Schnittstellen • • Gruppenleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Instrumente / Dokumente • „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ (erfolgt durch die freien Träger) Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre) Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) Datenbank Software Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ • • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 70 min 1 Gespräche Dokumentation 45 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion 20 min 50 % Gesamtzeitbedarf: 155 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate Anmerkungen Sozialer Beratungsdienst: • Mögliche Veränderungen der Hilfe (in Art und Umfang) werden unter Vorbehalt vereinbart und protokolliert. Diese werden im Anschluss an die Hilfeplanfortschreibung im Fachgespräch behandelt. Das Ergebnis wird anschließend dem Leistungserbringer mitgeteilt. • Nach Ablauf der Bewilligung Wiedereinstieg in TP 02 (im Fachgespräch wird jeweils festgelegt, wann eine Wiedervorlage im Fachgespräch notwendig ist) • Bei dauerhafter Vollzeitpflege kann die Hilfeplanfortschreibung auf einmal im Jahr beschränkt werden. PKD: • Die Vor- und Nachbereitung des Hilfeplangespräches erfolgt im Rahmen der Begleitung der Pflegefamilie, dadurch entfällt ein Gespräch. 62 Teilprozess 08a: Beendigung Ziel / Ergebnis Die Hilfe ist beendet, weil die QM Ziele erreicht wurden und die Personensorgeberechtigten ihre Verantwortung eigenverantwortlich wahrnehmen können oder der junge Erwachsene in die Verselbständigung geht. Soweit die Hilfe ohne Erfolg beendet (Abbruch) wird, kennen die Beteiligten die Gründe und ihre Handlungsmöglichkeiten. Eine Gefährdung des Kindes ist ausgeschlossen. Aktivitäten Die Beendigung der Hilfe ist abhängig von den Gründen der Beendigung. Unterschieden werden • planmäßige Beendigungen • Hilfeartwechsel • Abbrüche und • Zuständigkeitswechsel (bei Umzug). In allen Fällen versucht die Fachkraft ein Abschluss- bzw. Übergabegespräch mit allen Beteiligten zu terminieren. Auf jeden Fall findet ein Gespräch mit Anbieter/Träger statt. Bei abgebrochenen Hilfen wird zusätzlich der Grund für den Abbruch dokumentiert. Bei planmäßig beendeten Hilfen wird dokumentiert, ob die Hilfe mit oder ohne Erfolg eingestellt werden kann. • Abschluss- bzw. Übergabegespräch vereinbaren und durchführen Hilfeverlauf und Hilfeerfolg auswerten Wirtschaftliche Jugendhilfe über Beendigung informieren (Änderungsmitteilung) ggf. Information und Übersendung von Aktenauszügen an anderes Jugendamt im Bedarfsfall mit der Familie bzw. einzelnen Familienmitgliedern Beratungstermine vereinbaren (Nachbereitung) Überleitung an andere Leistungsträger Prozessbeteiligte • • • junger Mensch Leistungserbringer Eltern/Vormund/Pfleger Schnittstellen • • • Gruppenleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe (Änderungsmitteilung) anderer Leistungsträger • • • • • 63 Instrumente / Dokumente • • • • • Dokumentenvorlage “Hilfebeendigung“ LDS-Statistik Datenbank Software Dokumentenvorlage „Änderungsmitteilung“ ggf. Dokumentenvorlage „Übergabebogen“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 145 min Fahrzeit: in 50% der Gespräche Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis 08b: Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel Der nunmehr zuständige örtliche Träger ist über den Stand, die Ziele, Art und Umfang der bisherigen Hilfe und den weiteren Bedarf informiert. Im Rahmen der Fallübergabe entsteht keine Gefährdung des jungen Menschen. Aktivitäten Fallübergabe: • Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum Verlauf der Hilfe, zum QM Ziel und der Zielerreichung • Information über die bisher vereinbarten Handlungsziele (SMART-Ziele) • Absprachen zur Umsetzung/Überleitung • ggf. Information zu den bisherigen Vereinbarungen zum Umgang Prozessbeteiligte • • • • Schnittstellen • Personensorgeberechtigte ggf. Vormund / Pfleger junger Mensch nunmehr zuständiger örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger / Leistungserbringer • Wirtschaftliche Jugendhilfe 64 Instrumente / Dokumente Fallakte Datenbank Software Protokoll Fallübergabe Auswertung Hilfeverlauf Landesstatistik LDS Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 60 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 2x Gesamtzeitbedarf: 150 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 1 Woche Anmerkungen 65 koll. Reflexion Kernprozess: § 42 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen QM Ziel Gefahrenabwehr bei KWG und Familiengerichtliche Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr Zugang über § 8a SGB VIII 24 Stunden Teilprozess 1: Unterbringung Prüfung bei - Selbstmeldung - Fremdmeldung - eigene Wahrnehmung Dokumentvorlage „Erfassung Inobhutnahme“ Dokumentvorlage „Einverständniserklärung“ 72 Stunden Teilprozess 2: Klärung 4 Wochen nach Anrufen des Gerichtes Ggf. Kernprozess 9: § 50 SGB VIII Teilprozess 3: Begleitung Ende Entscheidung Weitervermittlung an Dritte anderer Kernprozess 66 Kernprozess: § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Zum Schutz vor oder zur Abwendung einer Gefährdung des jungen Menschen kann das Jugendamt – auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten – diesen in Obhut nehmen. Der Inobhutnahme geht eine Meldung nach § 8a SGB VIII, die Eskalation einer Krisensituation oder eine polizeiliche Aktion voraus. Bittet der junge Mensch selbst um Inobhutnahme erfolgt als Erstes eine Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Kernprozesses § 8a. Die Unterbringung des jungen Menschen erfolgt auf Grund einer nicht abzuwendenden Gefährdungssituation bei geeigneten Personen oder in einer geeigneten Einrichtung. Dabei ist auch Lebensunterhalt und Krankenhilfe sicherzustellen. Nach der Unterbringung sind – soweit vor der Inobhutnahme nicht zu erreichen – die Personensorgeberechtigten unverzüglich zu informieren. Sodann erfolgt die Klärung des weiteren Unterstützungsbedarfs und der geeigneten Hilfe mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen. Wenn die Gefährdung im Zusammenwirken mit den Personensorgeberechtigten abgewendet werden kann, ggf. durch Gewährung einer entsprechenden Hilfe nach § 27 SGB VIII, ist die Inobhutnahme zu beenden. Ist dies nicht möglich oder sind die Personensorgeberechtigten nicht zur Mitwirkung bereit, so ist eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen. Kann die Gefahrenabwehr oder die familiengerichtliche Entscheidung nicht zeitnah herbeigeführt werden, ist die Begleitung des jungen Menschen während der Inobhutnahme durch den Sozialen Beratungsdienst im Jugendamt zu gewährleisten. Zur Gefahrenabwehr ist eine umfängliche Vorsorge (Erreichbarkeit des Jugendamtes, Aufnahmekapazität von Jugendschutzstellen und Bereitschaftspflegefamilien) erforderlich. Die Dauer der Inobhutnahme ist abhängig von der Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bzw. der Entscheidung des Familiengerichtes. § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) (1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder 3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen. (2) Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu 67 klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen. (3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorgeoder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich 1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorgeoder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder 2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen. Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 ist unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist unverzüglich ein Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten. (4) Die Inobhutnahme endet mit 1. der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten, 2. der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch. (5) Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden. (6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Unterbringung Der junge Mensch ist außerhalb der Gefährdungssituation und bei geeigneten Personen/in geeigneter Einrichtung untergebracht. Das QM Ziel Gefahrenabwehr ist erreicht. • • • • • • sachliche und örtliche Zuständigkeit klären ggf. direkte Meldung an das zuständige Jugendamt und Fallabgabe nach der Inobhutnahme Entscheidung über die Unterbringung bei einer geeigneten Person, Bereitschaftspflege oder einer Institution der Jugendhilfe ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen Absprachen mit Gruppenleitung treffen kollegiale Reflexion 68 • • • • Unterstützung durch Dritte organisieren weitere Vorgehensweise klären (Gespräche, Hausbesuche, etc.) Personensorgeberechtigten innerhalb von 24 Stunden über die beabsichtigte oder erfolgte Inobhutnahme informieren wenn kein Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegt oder diese nicht erreicht werden muss das Familiengericht angerufen werden Prozessbeteiligte • • • • • • Junger Mensch Personensorgeberechtigte Fachkräfte ggf. Dritte (Polizei, Ärzte, etc.) ggf. geeignete Person oder Einrichtung ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger Schnittstellen • • • • • • Gruppenleitung Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung (bei akuten / gravierenden Fälle) Klinik / Kinderarzt Wirtschaftliche Jugendhilfe ggf. Kinder- und Jugendpsychiatrie ggf. Familiengericht • • • • • Dateneingabe Software ggf. Aktenanlage Aktenvermerk Dokumentenvorlage „Erfassung Inobhutnahme“ Dokumentenvorlage „Einverständniserklärung“ Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x Administration 30 min 1x Kurzgespräche 20 min 1x Koll. Reflexion 15 min 100 % Gesamtzeitbedarf: 185 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 24 Stunden Anmerkungen • • Unter 3jährige Kinder werden grundsätzlich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen. Bei Misshandlungen werden die jungen Menschen 69 grundsätzlich ärztlich untersucht und ggf. die Rechtsmedizin beauftragt. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02: Klärung Die Personensorgeberechtigten sind in der Lage, ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern eigenverantwortlich und angemessen wahrzunehmen. Falls dies nicht zu erreichen ist, sind die Personensorgeberechtigten bereit, die erforderliche Hilfe anzunehmen und mit zu arbeiten. • • • • • • unverzügliche Klärung des Sachverhaltes der zur Inobhutnahme geführt hat (spätestens am nächsten Werktag) klären, ob und ggf. welche weitere Hilfe (andere Kernprozesse und/oder Leistungen) erforderlich sind, um die Inobhutnahme zu beenden über die Beendigung der Inobhutnahme entscheiden Gespräche mit den Betroffenen führen Gespräche mit Dritten führen bestehende Gutachten einholen Rücksprache mit der Gruppenleitung elterliche Sorge klären, ggf. Gerichte einschalten Prozessbeteiligte • • • • • • ggf. Dritte (Beratungsstellen etc.) ggf. andere Angehörige ggf. Vormund / Ergänzungspfleger Wirtschaftliche Jugendhilfe Inobhutnahmestelle ggf. Gutachter Schnittstellen • • Gruppenleitung ggf. Familiengericht Instrumente / Dokumente • • • Dateneingabe Software Aktenvermerk Dokumentenvorlage „Anforderung eines ärztlichen Gutachtens“ ggf. Dokumentenvorlage „Erstausstattung“ • • • • 70 Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch Dokumentation Administration Kurzgespräche 60 min 3 Gespräche 60 min 3x 10 min 3x 15 min 3x Rücksprache GL 20 min 100 % Gesamtzeitbedarf: 455 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 72 Stunden Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03: Begleitung (Eltern und Kind) Der junge Mensch ist in die erforderliche und geeignete Hilfe gewechselt. Falls erforderlich ist die fehlende Mitwirkung der Personensorgeberechtigten durch Beschluss des Familiengerichtes ersetzt. • • • • Ansprechpartner für alle Beteiligten sein Kontakt zum jungen Menschen halten Kontakt zu Leistungserbringer der vorläufigen Unterbringung halten ggf. begleiteten Umgang (Kernprozess § 18,3) organisieren und durchführen lassen Prozessbeteiligte • • • • • Personensorgeberechtigte Träger / Leistungserbringer Sonstige relevante Personen / Institutionen ggf. Vormund / Ergänzungspfleger Wirtschaftliche Jugendhilfe Schnittstellen • • Gruppenleitung Familiengerichte Instrumente / Dokumente • Aktenvermerke 71 Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 50 min 2 Gespräche Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 10 min 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 200 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 4 Wochen nach Anrufung des Gerichtes Anmerkungen Dieser Teilprozess findet bis zur Gerichtserörterung statt. 72 Kernprozess: § 50 SGB VIII - Mitwirkung in Verfahren vor dem FamG QM Ziel Die strittigen Fragen bei Trennung und Scheidung sind zum Wohle des Kinder geklärt. Zugang Aufforderung durch das Familiengericht 24 Stunden Teilprozess 1: Mitwirkung 4 Wochen Teilprozess 2: Beratung, Klärung Sachverhalt Aufforderung zur Mitwirkung mündlicher Bericht (früher erster Termin) schriftlicher Bericht an das Gericht Teilprozess 3: Erörterung / Verhandlung Entscheidung ggf. Kernprozess §§ 17,18 Ende 73 Kernprozess: § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten Das Jugendamt wirkt in allen gerichtlichen Verfahren zur Regelung der Personensorge von jungen Menschen einschließlich des Umgangs mit. Es bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des jungen Menschen ein und weist auf mögliche Hilfen hin. Das Jugendamt wird durch die Gerichte zur Mitwirkung aufgefordert. Im Mittelpunkt steht die Sachverhaltsklärung durch Gespräche mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen, ggf. Personen aus dem sozialen Umfeld, sowie durch Hausbesuch. Für diesen Teilprozess steht in der Regel maximal ein Monat (§ 155 Abs. 2 FamFG) zur Verfügung. Der ermittelte Sachverhalt und Lösungsansätze werden dem Gericht berichtet. Der Soziale Beratungsdienst im Jugendamt wirkt an der Erörterung/Verhandlung mit, damit die Perspektive des Kindes und das Kindeswohl angemessen berücksichtigt werden. § 50 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten) (1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken: 1. Kindschaftssachen (§ 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 2. Abstammungssachen (§ 176 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 3. Adoptionssachen (§ 188 Abs. 2, §§ 189, 194, 195 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 4. Ehewohnungssachen (§ 204 Abs. 2, § 205 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und 5. Gewaltschutzsachen (§§ 212, 213 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). (2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 24 FamFG (Anregung des Verfahrens) (1) Soweit Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden können, kann die Einleitung eines Verfahrens angeregt werden. (2) Folgt das Gericht der Anregung nach Absatz 1 nicht, hat es denjenigen, der die Einleitung angeregt hat, darüber zu unterrichten, soweit ein berechtigtes Interesse an der Unterrichtung ersichtlich ist. § 162 FamFG (Mitwirkung des Jugendamts) (1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Jugendamt ist auf seinen Antrag an dem Verfahren zu beteiligen. 74 (3) Dem Jugendamt sind alle Entscheidungen des Gerichts bekannt zu machen, zu denen es nach Absatz 1 Satz 1 zu hören war. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 176 FamFG (Anhörung des Jugendamts) (1) Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen einer Anfechtung nach Absatz 1 Satz 1 sowie einer Anhörung nach Absatz 1 Satz 2 die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 155 FamFG (Vorrang- und Beschleunigungsgebot) (1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen. (3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen. § 194 FamFG (Anhörung des Jugendamts) (1) In Adoptionssachen hat das Gericht das Jugendamt anzuhören, sofern der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen, in denen dieses angehört wurde oder eine fachliche Äußerung abgegeben hat, die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 205 FamFG (Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen) (1) In Ehewohnungssachen soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 213 FamFG (Anhörung des Jugendamts) (1) In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt. (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und 75 Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, 4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen. Teilprozess Ziel / Ergebnis 01: Mitwirkung Anlass, Beteiligte, insbesondere die Kinder, und Rahmenbedingungen für die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren sind der Fachkraft bekannt. Das QM Ziel wird verfolgt. Aktivitäten • • Unterlagen sichten, ggf. Altakten Termine mit Beteiligten machen • • • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Junger Mensch Verfahrenspfleger Schnittstellen • Familiengericht Instrumente / Dokumente • • • Schriftliche Aufforderung zur Mitwirkung Dateneingabe Software Personenakte Prozessbeteiligte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Keine Dokumentation 20 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 40 min Fahrzeit: keine Frist: 24 Stunden Anmerkungen 76 Koll. Reflexion keine Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02: Beratung, Klärung Sachverhalt mit Betroffenen Die erarbeitete Lösung/Vereinbarung ist so gestaltet, dass das Wohl des Kindes gesichert ist. • • • • • • Personensorgeberechtigte beraten Sammlung von Informationen zur strittigen Fragestellung im Zusammenhang der Trennung und Scheidung ggf. andere Fachdienste einbeziehen bzw. weiterleiten Kinder / Jugendliche in den Beratungsprozess einbeziehen bei frühen ersten Termin mündlichen Bericht vorbereiten bei Anhörungstermin schriftlicher Bericht erstellen Mögliche Ergebnisse : • ggf. Hauptvereinbarung treffen • ggf. Beratung abschließen • ggf. Rücknahme des Antrages an das Familiengericht durch die Parteien, möglicherweise Abschluss des Verfahrens Prozessbeteiligte • • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Junger Mensch andere Institutionen Schnittstellen • Familiengerichte Instrumente / Dokumente • • • • Aktenvermerk Dateneingabe Software mündlicher Bericht an das Gericht (ersten Termin) schriftlicher Bericht an das Gericht (Anhörung) • Zeitbedarf + Frist In Verbindung mit frühem ersten Termin Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 70 min 3 Gespräche Dokumentation 25 min 3x Administration 10 min 3x Kurzgespräche 15 min 3x 77 Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 360 min Fahrzeit: in 33 % der Gespräche Frist: 4 Wochen In Verbindung mit Anhörung Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 70 min 3 Gespräche Dokumentation 35 min 3x Administration 10 min 3x Kurzgespräche 15 min 3x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 390 min Fahrzeit: in 33 % der Gespräche Frist: 4 Wochen Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis 03: Erörterung / Verhandlung Bei der Erörterung/Verhandlung wurde das Wohl des Kindes berücksichtigt und eine Lösung erarbeitet, die sich am Kindeswohl orientiert. Das QM Ziel ist erreicht. Aktivitäten • • • Sachverhalt darlegen ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten an den weiteren Erörterungen / Anhörungen teilnehmen Prozessbeteiligte • • • • • • Familiengericht Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen ggf. Vormund / Pfleger Junger Mensch Verfahrenspfleger Anwälte • • Aktenvermerk Dateneingabe Software Schnittstellen Instrumente / Dokumente 78 Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 1 Gespräch Dokumentation 15 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: in 100 % der Verhandlungen Wartezeit: unterschiedlich Anmerkungen • Das Verfahren soll innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein. 79 Koll. Reflexion keine Kernprozess: § 50 i. Vb. § 1666 / Risikoeinschätzung QM Ziel Gefahrenabwehr bei KWG und Familiengerichtliche Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr Zugang über § 8a , ggf. in Vb. mit § 42 5 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung / 24 Stunden bei Inobhutnahme Teilprozess 1a: Teilprozess 1b: Risikoeinschätzung (§ 8a) Anregung an das FamG (§ 1666 BGB) zeitnah Teilprozess 2: Erörterung / Verhandlung Ende Entscheidung Bericht mit Antragstellung an das Gericht Teilnahme ggf. andere Kernprozess Wenn das Gericht eine Auflage erteilt! Teilprozess 3: Überprüfung und Berichterstattung Bericht an das Gericht Ende 80 Kernprozess: § 50 SGB VIII i. V. m. § 1666 BGB / Risikoeinschätzung § 8a SGB VIII Das Jugendamt wirkt in allen gerichtlichen Verfahren zur Regelung der Personensorge von jungen Menschen einschließlich des Umgangs mit. Es bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des jungen Menschen ein und weist auf mögliche Hilfen hin. Dies gilt auch für Verfahren gemäß § 1666 BGB und § 8a SGB VIII. Das Jugendamt ruft das Familiengericht an: 1. Wirken die Eltern / Personensorgeberechtigten bei der Gefährdungseinschätzung nicht mit, muss das Jugendamt das Familiengericht im Rahmen der Risikoeinschätzung anrufen. 2. Das Jugendamt kann durch eigene Anregung ein gerichtliches Verfahren auslösen, wenn die Befugnisse der Personensorgeberechtigten eingeschränkt oder gar ersetzt werden müssen, damit das Kindeswohl gewährleistet ist. § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. 81 § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt. (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, 4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01a: Risikoeinschätzung § 8a SGB VIII Eine Gefährdungseinschätzung wurde in Verantwortungsgemeinschaft mit dem Familiengericht vorgenommen. Das QM Ziel Gefahrenabwehr ist erreicht. • • • • • Prozessbeteiligte • • zeitnahe Entscheidung über die Anrufung sowie Antragstellung über die Gruppenleitung Bericht erstellen: - Situation - Maßnahmen - Grenzen der Jugendhilfe - Problem für Kind / Jugendlichen Bericht über die Gruppenleitung an das Familiengericht weiterleiten ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an AV weiterleiten Information an die Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Junger Mensch 82 Schnittstellen • • • Familiengericht Gruppenleitung Abteilungsleitung (zur Kenntnisnahme) Instrumente / Dokumente • Dokumentenvorlage „Bericht an das Gericht mit Antragstellung“ Dateneingabe Software • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation Administration Kurzgespräche 90 min 1x 10 min 1x 15 min 1x Rücksprache GL 20 min 1x Gesamtzeitbedarf: 135 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01b: Antragstellung an das Familiengericht (§1666) Dem Familiengericht sind die Fakten bekannt, die zur Sicherung des Kindeswohls eine familiengerichtliche Entscheidung erfordern. Das QZ Gefahrenabwehr wird angestrebt. zeitnahe Entscheidung über die Anrufung sowie Antragstellung über die Gruppenleitung • Bericht erstellen: - Situation - Maßnahmen - Grenzen der Jugendhilfe - Problem für Kind / Jugendlichen • Bericht über die Gruppenleitung an das Familiengericht weiterleiten • ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an AV weiterleiten • 83 • Information an die Personensorgeberechtigten • • • • • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Junger Mensch andere Institutionen Freie Träger (bei Inobhutnahmen/Krisensituationen) Verfahrenspfleger Schnittstellen • • • Familiengericht Gruppenleitung Abteilungsleitung (vorab zur Kenntnisnahme) Instrumente / Dokumente • Dokumentenvorlage „Bericht an das Gericht mit Antragstellung“ Dateneingabe Software Prozessbeteiligte • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation Administration Kurzgespräche 90 min 1x 10 min 1x 15 min 1x Rücksprache GL 20 min 100 % Gesamtzeitbedarf: 135 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung und 24 Stunden bei Inobhutnahme Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Bei Antragstellung durch das Jugendamt ist die Fachkraft immer Prozessbeteiligter, sonst erfolgt eine Absprache mit der Gruppenleitung. 02: Erörterung / Verhandlung Bei der Erörterung/Verhandlung wurde das Wohl des Kindes berücksichtigt und eine Lösung erarbeitet, die sich am Kindeswohl orientiert. Aktivitäten • • • Sachverhalt darlegen ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten an den weiteren Erörterungen teilnehmen Prozessbeteiligte • • Familiengericht Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen 84 • • • • ggf. Vormund / Pfleger Junger Mensch ggf. Anwalt ggf. Verfahrenspfleger • • Aktenvermerk mündlicher Bericht an das Gericht Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Häufigkeit Verhandlung 90 min 1x Dokumentation 15 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: in 100 % der Verhandlungen Wartezeit: unterschiedlich Anmerkungen 03: Überprüfung und Berichterstattung Teilprozess (entsprechend der Auflage des Gerichtes) Ziel / Ergebnis Das Wohl des Kindes war bei der Umsetzung des Familiengerichtsbeschlusses stets gewährleistet. Das Familiengericht wurde zeitnah unterrichtet, wenn eine Beeinträchtigung des Kindeswohles nicht kurzfristig beseitigt werden konnte. Aktivitäten • • • • • • Gerichtliche Auflagen/ Empfehlungen umsetzen ggf. schriftlich zu Gutachten / Bericht des Verfahrenspflegers äußern ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an Amtsvormund (AV) weiterleiten ggf. erneute Berichterstattung nach Aufforderung Gespräch mit Beteiligten führen Berichte erstellen und ggf. zur Kenntnis an den AV geben 85 Prozessbeteiligte • Amtsvormund Maßnahmeträger Institutionen (z.B. Schule) Wirtschaftliche Jugendhilfe (bei Sorgerechtsveränderungen - Kostenregelungen) Maßnahmeträger Schnittstellen • Familiengericht Instrumente / Dokumente • • Aktenvermerk Dokumentenvorlage „Bericht an das Familiengericht“ • • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 45 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 70 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 86 Koll. Reflexion Keine Kernprozess: 1. Falleingang Zugang zum Sozialen Dienst 1. Woche Teilprozess 1: Erstkontakt Ende Entscheidung 2. und 3. Woche Teilprozess 2: Auftragsklärung Ende Entscheidung Aktennotiz Anschreiben Weitervermittlung an Dritte Fallakte / ProSoz Protokoll Schweigepflichtsentbindung WeiterVermittlung an Dritte z.B. § 16 SGB VIII andere Kernprozesse 87 3. Die Kernprozesse des Fachdienstes Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem § 35a SGB VIII Kernprozess: § 35a SGB VIII - Hilfe zur Erziehung (ohne Teilleistungsstörung) In der Regel Zugang über einen Falleingang durch den Fachdienst (TP 1 Falleingang) 6 Wochen Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei seelischer Behinderung „örtliche und sachliche Zuständigkeit Schweigepflichtentbindung SPDi ext. Berichte Teilprozess 1: Klärungsphase 2 Wochen KB 1 Woche FG Teilprozess 2b: Teilprozess 2a: Kollegiale B. / Interdisziplinäre F. für § 35 a Fachgespräch Stat. 2 Monate Amb. 1 Woche Teilprozess 3 a: Protokoll Personalbogen Ggfs. Kostenverfügung Antrag § 35a Gespräch zur Hilfeakzeptanz Teilprozess 3 b: zeitnah Kontakt Leistungserbringer Teilprozess 4: 1. Hilfeplangespräch (HPG) Leistungser bringer (extern) Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ LDS Statistik Teilprozess 5: Teilprozess 6: Monitoring (Steuerung d. Hilfe) Hilfeplanfortschreibung 6 Monate Teilprozess 7b: Teilprozess 7a: Beendigung Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel HPG-Protokoll Entwicklungsbericht Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ Dokumentenvorlage „Hilfebeendigung“ LDS-Statistik Änderungsmitteilung 88 Teilprozess 01: Klärungsphase Ziel • Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche Hilfe geeignet ist. Feststellung zum QM Ziel. Aktivitäten • Personensorgeberechtigte wenden sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe Elterliche Sorge klären Erstgespräch mit Sorgeberechtigten, Kind/Jugendlicher entsprechend des Entwicklungsstandes Abfrage bereits vorhandener fachmedizinischer, heilpädagogischer und sozialtherapeutischer Diagnosen, bzw. bei Bedarf Einholung von Gutachten zur Abweichung der seelischen Gesundheit Sichtung des Materials, Auswertung der Diagnosen und ggf. bei Vorliegen möglicher Mehrfachbehinderung oder Abgrenzungsproblemen Einbindung des Gesundheitsamtes zur Plausibilitätsprüfung der fachärztlichen Diagnosen und bisher festgestellten Behinderungen oder mit Erziehungsberatungsstelle (regelmäßige gemeinsame Fachgespräche). Die Erziehungsberatungsstelle fungiert bei Bedarf als interner Fachdienst für den Fachdienst 35a. Sie kann den Fachdienst bei der Sichtung der Befunde auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit unterstützen. Weitere Unterstützung kann bei den Fragen der Einschätzung zu den Folgen von psychischen Störungen bzgl. der Teilhabe am Leben und zur Einschätzung zur Geeignetheit bestimmter Eingliederungsmaßnahmen bei vorliegenden Teilhabeeinschränkungen erfolgen. Sozialpädagogische Begutachtung und Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung (Familiengespräche und ggf. anderen Beteiligten). Bei Integrationshilfen: Abfrage schulpädagogischer Stellungnahmen (über die Schulaufsicht, bisheriger schulischer Förderleistungen und Empfehlungen zur geeigneten Förderung). • • • • • • • • 89 • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) • • • • • • • • • • • • • • • • • • Beziehen sich mögliche Teilhabeeinschränkungen direkt auf den schulischen Bereich, ist mit der zuständigen Schule bzw. mit der Schulaufsicht zu klären, ob bzw. in welchem Umfang der Unterstützungsbedarf durch ein geeignetes schulisches Förderkonzept abgedeckt werden kann. Konkretisierung des Hilfebedarfs und Erarbeitung gemeinsamer Ziele (zeichnet sich eine stationäre Hilfe ab, ist die EB bei der Beurteilung des Gutachtens immer zu beteiligen). Fachgespräch vorbereiten Personensorgeberechtigte Junger Mensch ggf. Kollegen und/oder Kolleginnen ggf. Familienberatungsstelle andere Fachstellen ggf. Vormund / ges. Betreuer Sozialer Beratungsdienst Gesundheitsamt WJH (örtliche Zuständigkeit prüfen) Schulamt Zwischenmitteilung zur zeitlichen Unterbrechung Anforderung fachärztliches Gutachten (psychische Störungen nach ICD 10) externe Berichte SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik) Vermerke Dateneingabe Software Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3x Gespräche Dokumentation 45 min 3x Administration 10 min 3x Kurzgespräche 15 min 4x Koll. Reflexion 20 min 50 % Gesamtzeitbedarf: 415 min Fahrzeit: 50% der Gespräche Frist: 8 Wochen Anmerkungen Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum Fachdienst Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII): • Sobald die Eltern / Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII stellen, wird der Fall vom Sozialen Beratungsdienst an den Fachdienst Eingliederungshilfe übergeben. 90 • • • • • • • Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten Alle vorliegenden Unterlagen sowie Dokumente zum Eingliederungsbedarf werden dem Fachdienst übergeben. Bei laufenden Fällen der Erziehungshilfe fordert die fallführende Fachkraft des Sozialen Beratungsdienstes das Gutachten zur Abweichung der seelischen Gesundheit ein, liegt dieses vor, wird es zur Prüfung an den Fachdienst Eingliederungshilfe übergeben und bei positiver Prüfung wird der Fall durch diesen Fachdienst übernommen. Die Fallübergabe durch den Sozialen Beratungsdienst an den Fachdienst Eingliederungshilfe (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes). Mitteilung an WJH Bei Fallübergabe stellt der Soziale Beratungsdienst dem Fachdienst Eingliederungshilfe die folgenden Unterlagen zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen. Die pädagogische Einschätzung der geeigneten Maßnahme erfolgt durch den Fachdienst. Beim PKD erfolgt ein analoges Verfahren. Lediglich die Betreuung der Pflegefamilien wird weiterhin vom PKD übernommen. 02a: Fachgespräch Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte definiert und der Leistungsumfang gewährt. • • • • • Fall vorstellen Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den Leistungsumfang feststellen über den geeigneten Leistungserbringer beraten und entscheiden über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten Ziele definieren 91 Prozessbeteiligte • • • Fallführende Fachkraft Vertretung der Fachkraft Ggf. Erziehungsberatungsstelle Schnittstellen • • • Gruppenleitung ggf. EB (wenn die EB in der Klärung eine aktive Rolle hatte) ggf. Abteilungsleitung • • • • Fallakte Antrag auf Eingliederungshilfe Sozialpädagogische Diagnose (vorläufig) Protokoll zum Fachgespräch Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Team Zeitbedarf Häufigkeit 20 min 1 Gespräch Dokumentation 45 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche keine 1x Koll. Reflexion keine 1x Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02b: Kollegiale Beratung / Interdisziplinäre Fallkonferenz für § 35 a Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist definiert. • • • • • • • • Fall Anmeldung mit der (vorläufigen) Sozialpädagogischen Diagnose über die Gruppenleitung Fall vorstellen Kollegiale Beratung nach Methode Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den Leistungsumfang feststellen über den geeigneten Leistungserbringer beraten über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten Ziele definieren (QM Ziel) Vorberatung zur Entscheidung über die Hilfegewährung 92 • • • • Prozessbeteiligte Erstellung des Protokoll zur kollegialen Beratung Kostengenehmigung über die Linienstruktur Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit). geplante Stationäre Hilfen werden an die Abteilungsleitung zur Prüfung weitergeleitet Kollegiale Fallberatung (ambulante Maßnahmen): • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Ein bis zwei weitere Fachkräfte Interdisziplinäre Fallkonferenz §35a (stationäre Maßnahmen): • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Abteilungsleitung • EB • Fachbereichsleitung im Sinne der Kostenhierarchie Schnittstellen • • WJH Abteilungsleitung Instrumente / Dokumente • • • • Fallakte Sozialpädagogische Diagnose Protokoll der kollegialen Fallberatung Kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahmen & Gutachten Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x AdminiStration 15 min 1x Kurzgespräche keine Koll. Reflexion 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 150 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Wochen Anmerkungen • Fälle können nach Rücksprache zwischen Gruppenleitung und fallführender Fachkraft freiwillig in die Interdisziplinäre Fallkonferenz eingebracht. 93 Kostenhierachie ist gemäß aktueller Kostenhierachie (Handlungsanweisung) zu beachten. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03 a: Gespräch Hilfeakzeptanz Die Beteiligten identifizieren sich mit dem Angebot und arbeiten an dem Prozess aktiv mit. • • Angebote einholen und bewerten Gespräch mit den Betroffenen zur Akzeptanz des Angebotes Antragsaufnahme, Genehmigung und Weiterleitung des Antrags auf Eingliederungshilfe an WJH über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten Ziele definieren • • • • Personensorgeberechtigte ggf. Vormund / Pfleger ggf. gesetzlicher Betreuer junger Mensch • • • Dokumentenvorlagen „35a Antrag“ Fallakte Dateneingabe Software • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 60 min 1 Gespräch Administration 15 min 1x Kurzgespräche Gesamtzeitbedarf: 75 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche 94 Koll. Reflexion Teilprozess 03b: Kontakt Leistungserbringer Ziel / Ergebnis Die Leistungsbereitschaft und der mögliche Leistungsbeginn sind mit dem möglichen Leistungserbringer geklärt. Aktivitäten • • • • • • • mit dem Leistungserbringer Kontakt aufnehmen und konkrete Absprachen treffen Schriftliche Informationen an Leistungserbringer senden (Fallbeschreibung mit Hinweis auf die Hilfeform, den Umfang und die Laufzeit) ggf. jungen Menschen in der Einrichtung vorstellen Eventuell zu weiteren/alternativen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen bei Trägern die vom Jugendamt noch nicht belegt bzw. beauftragt sind, wird von der fallverantwortlichen Fachkraft eine aktuelle Entgeltvereinbarung angefordert (liegt eine solche nicht vor, ist die WJH zu informieren) Beginn der Leistung die fallführende Fachkraft informiert die WJH über Träger, Hilfebeginn und Hilfeumfang (Kostenverfügung) Unterbringung organisieren - die Eltern sollen dies vorrangig übernehmen und nur, wenn dies nicht möglich ist wird dies vom Fachdienst übernommen (2 Fachkräfte) Prozessbeteiligte • • • • Personensorgeberechtigte junger Mensch ggf. Vormund / Pfleger ggf. gesetzlicher Betreuer Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe Instrumente / Dokumente • • • • Aktenvermerk Dienstreiseantrag Dateneingabe Software Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ 95 Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 50 min 1 amb. / 2 stat. Dokumentation 45 min 1x 2x Administration 10 min 1x 2x Kurzgespräche 15 min 1x 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 120 Min. bei ambulanten Hilfen und 240 Min. bei stationären Hilfen Fahrzeit: nur bei stationärer Hilfe Frist: Ambulante Hilfen 1 Woche, Stationäre Hilfen 2 Monate Anmerkungen • Bei der Auswahl des geeigneten Leistungserbringers sind fachliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Teilprozess 04: Erstes Hilfeplangespräch Ziel / Ergebnis Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Aktivitäten Das Gespräch findet nach Möglichkeit am Leistungsort (Haushalt, Heim etc.) statt. • • • • Erste Zielvereinbarungen treffen (SMART) Vereinbarung über Beginn der Maßnahme Vereinbarung über Zeitpunkt der Fortschreibung treffen ggf. Regelung zum Umgang treffen Optional: Prozessbeteiligte • Überprüfung, ob die Familie / Personensorgeberechtigte tatsächlich nach Herne gezogen sind. • • • • • Personensorgeberechtigte junger Mensch Träger / Leistungserbringer ggf. Vormund / Pfleger ggf. gesetzlicher Betreuer 96 Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ Dateneingabe Software LDS-Statistik Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 80 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 170 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: Vor Beginn der Hilfe oder direkt bei Hilfebeginn Anmerkungen • • Teilprozess Beteiligung aller Familienmitglieder und verschiedener Fachkräfte Nur in Ausnahmefällen soll das Hilfeplangespräch nach Hilfebeginn erfolgen (max. 2 Monate). 05: Monitoring (Steuerung der Hilfe) Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wird durch die fallführende Fachkraft bewertet. Die Erreichung des QM Ziels wird überprüft. Aktivitäten Durch persönliche Kontakte zu den jungen Menschen sowie zur Familie des jungen Menschen wird die Hilfe bezogen auf die im QM Ziel festgelegte Wirkung überprüft. • persönliches Gespräch mit dem jungen Menschen persönliches Gespräch mit der Familie, ggf. mit weiteren Bezugspersonen Ziele und Leistungsumfänge überprüfen und ggf. neu festlegen ggf. Rückkehroption überprüfen und bei Bedarf zusätzliche Hilfen für die Herkunftsfamilie einrichten Hilfeplangespräch vorbereiten • • • • Junger Mensch Familie Träger / Leistungserbringer ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • • • • Prozessbeteiligte 97 • • ggf. gesetzlicher Betreuer Dritte (z.B. Schule) • „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ (erfolgt durch die freien Träger) Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre) Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) Datenbank Software Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 70 min 2 Gespräche Dokumentation 45 min 2x Administration 15 min 2x Kurzgespräche 15 min 2x Gesamtzeitbedarf: 290 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate Anmerkungen 98 Koll. Reflexion Keine Teilprozess 06: Hilfeplanfortschreibung Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und Umfang der weiteren Hilfe sind zwischen den Beteiligten schriftlich vereinbart. Aktivitäten Zur Hilfeplanfortschreibung wird durch den Leistungserbringer ein „Bericht zur Vorbereitung auf die Fortschreibung der Hilfe“ erstellt. Alle Vereinbarungen (Ziele etc.) werden im HPG-Protokoll dokumentiert. Abschließend wird der Termin für die nächste Fortschreibung – ggf. für die Beendigung – vereinbart. • • • • Ausgestaltung der Hilfe orientiert am QM-Ziel Hilfeplangespräch organisieren, moderieren und dokumentieren ggf. Kostenverfügung an die WJH weiterleiten ggf. Anmeldung eines Fachgespräches oder der kollegialen Fallberatung / Interdisziplinäre Fallkonferenz Prozessbeteiligte • • • • • Personensorgeberechtigte Junger Mensch Träger / Leistungserbringer ggf. EB ggf. Vormund / Ergänzungspfleger Schnittstellen • • • Leistungserbringer Leitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Instrumente / Dokumente • Entwicklungsbericht des Leistungserbringers (erfolgt 6 Wochen vor der Hilfeplanfortschreibung durch die freien Träger) Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre) Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) Dateneingabe Software Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ • • • • 99 Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 70 min 1x Dokumentation 45 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion 20 min 50 % Gesamtzeitbedarf: 155 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate Anmerkungen • • Teilprozess Mögliche Veränderungen der Hilfe (in Art und Umfang) werden unter Vorbehalt vereinbart und protokolliert. Diese werden im Anschluss an die Hilfeplanfortschreibung im Fachgespräch behandelt. Das Ergebnis wird anschließend dem Leistungserbringer mitgeteilt. Nach Ablauf der Bewilligung Wiedereinstieg in TP 02 (im Fachgespräch wird jeweils festgelegt, wann eine Wiedervorlage im Fachgespräch notwendig ist). 07: Beendigung Ziel / Ergebnis Die Hilfe ist beendet, weil die Ziele erreicht wurden und die Teilhabeeinschränkung beseitigt ist Soweit die Hilfe ohne Erfolg beendet (Abbruch) wird, kennen die Beteiligten die Gründe und ihre Handlungsmöglichkeiten. Eine Gefährdung des Kindes ist ausgeschlossen. Aktivitäten Die Beendigung der Hilfe ist abhängig von den Gründen der Beendigung. Unterschieden werden • • • • planmäßige Beendigungen Hilfeartwechsel Abbrüche und Zuständigkeitswechsel (bei Umzug). In allen Fällen versucht die Fachkraft ein Abschluss- bzw. Übergabegespräch mit allen Beteiligten zu terminieren. Auf jeden Fall findet ein Gespräch mit Anbieter/Träger statt. Bei abgebrochenen Hilfen wird zusätzlich der Grund für den Abbruch dokumentiert. Bei planmäßig beendeten Hilfen wird dokumentiert, ob die Hilfe mit oder ohne Erfolg eingestellt werden kann. 100 • Abschluss- bzw. Übergabegespräch vereinbaren und durchführen Hilfeverlauf und Hilfeerfolg auswerten Wirtschaftliche Jugendhilfe über Beendigung informieren (Änderungsmitteilung) ggf. Information und Übersendung der Akte an anderes Jugendamt im Bedarfsfall mit der Familie bzw. einzelnen Familienmitgliedern Beratungstermine vereinbaren (Nachbereitung) Überleitung an andere Leistungsträger Prozessbeteiligte • • • • • Personensorgeberechtigte junger Mensch Leistungserbringer ggf. Vormund / Pfleger ggf. gesetzlicher Betreuer Schnittstellen • • • • Gruppenleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe (Änderungsmitteilung) ggf. anderes Jugendamt (bei Umzug/Zuständigkeitswechsel) anderer Leistungsträger • • • • Dokumentenvorlage “Hilfebeendigung“ LDS-Statistik Dateneingabe Software Dokumentenvorlage „Änderungsmitteilung“ • ggf. Dokumentenvorlage „Übergabebogen“ • • • • • Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1 Gespräch Dokumentation 60 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 145 min Fahrzeit: in 50% der Gespräche Anmerkungen • Bei Abschlussgesprächen in der Dienststelle, sind entsprechende Räume vorzuhalten. 101 Teilprozess Ziel / Ergebnis 07b: Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel Der nunmehr zuständige örtliche Träger ist über den Stand, die Ziele, Art und Umfang der bisherigen Hilfe und den weiteren Bedarf informiert. Im Rahmen der Fallübergabe entsteht keine Gefährdung des jungen Menschen. Aktivitäten Fallübergabe: • Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum Verlauf der Hilfe, zum QM Ziel und der Zielerreichung • Information über die bisher vereinbarten Handlungsziele (SMART-Ziele) • Absprachen zur Umsetzung/Überleitung • ggf. Information zu den bisherigen Vereinbarungen zum Umgang Prozessbeteiligte • • • • Schnittstellen Instrumente / Dokumente • Personensorgeberechtigte ggf. Vormund / Pfleger junger Mensch nunmehr zuständiger örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger / Leistungserbringer • Wirtschaftliche Jugendhilfe Fallakte Datenbank Software Protokoll Fallübergabe Auswertung Hilfeverlauf Landesstatistik LDS Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 60 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 2x Gesamtzeitbedarf: 150 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 1 Woche Anmerkungen 102 koll. Reflexion Kernprozess: § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe - Teilleistungsstörungen In der Regel Zugang über einen Falleingang durch den Fachdienst (TP 1) 4 Wochen Teilprozess 1: Klärungsphase 1 Wochen Teilprozess 2: Fachgespräch Teilprozess 3: 1. Hilfeplangespräch (TLS) Teilprozess 3a: Leistungserbringer (extern) Hilfeplanfortschreibung Schweigepflichtentbindung SPDi externe Berichte / ärztl. Gutachten Protokoll zum Fachgespräch Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ LDS-Statistik Dokumentenvorlage „Fortschreibung Hilfeplangespräch“ LDS-Statistik 103 Teilprozess 01: Klärungsphase Ziel • Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche Hilfe geeignet ist. Aktivitäten • Personensorgeberechtigte wenden sich an die Fachkraft im Fachdienst Elterliche Sorge klären Erstgespräch mit Sorgeberechtigten, Kind/Jugendlicher entsprechend des Entwicklungsstandes Abfrage bereits vorhandener fachmedizinischer, heilpädagogischer und sozialtherapeutischer Diagnosen Sichtung des Materials, Auswertung der Diagnosen Diagnostik durch die Erziehungsberatungsstelle (falls noch keine in allen Aspekten aussagekräftigen Befunde zur Teilleistungsstörung und zur begleitenden psychischen Störung vorliegen) Sichtung und Bewertung anderer Diagnostik durch die Erziehungsberatungsstelle Versenden eines Fragebogen durch den Fachdienst Eingliederungshilfe, in dem die schulische Situation sowie bisherige schulische Förderung nachgefragt wird, über das Schulamt an die Schule Sozialpädagogische Begutachtung und Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung (Familiengespräche und ggf. anderen Beteiligten) Wenn das Ergebnis dieser Feststellung von der fachlichen Einschätzung der EB abweicht, wird diese über das Ergebnis informiert (der fachliche Austausch über solche Fälle erfolgt im interdisziplinären Team Fachdienst und EB) Konkretisierung des Hilfebedarfs und Erarbeitung gemeinsamer Ziele Fachgespräch vorbereiten Antragsaufnahme Stellungnahme zur Ablehnung, wenn Voraussetzungen nicht vorliegen an WJH • • • • • • • • • • • • • 104 Prozessbeteiligte • • • • • Eltern (Elternteile) junger Mensch ggf. Kollegen und/oder Kolleginnen Erziehungsberatungsstelle andere Fachstellen • ggf. Vormund Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) • • • • • • • • • • • • WJH Schulamt EB Schule Dokumentenvorlagen „35a Antrag“, Anforderung ärztliches Gutachten (35a) externe Berichte Schulfragebogen SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik) Vermerke Dateneingabe Software Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“ Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 2x Dokumentation 45 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 15 min 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 260 min Fahrzeit: bei zwei Gesprächen Frist: 8 Wochen Anmerkungen • • Bei Ablehnung der Leistungen gem. § 35a SGB VIII prüft die Erziehungsberatungsstelle, ob im Rahmen einer Härtefallregelung und innerhalb der vorhandenen Kapazitäten eine interne Förderung durch die Beratungsstelle möglich ist. Festlegung des Förderorts/ Anbieters in Abstimmung mit der Familie auf der Basis neuer Leistungsvereinbarungen. 105 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02: Fachgespräch Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte definiert und der Leistungsumfang gewährt. • • • • • • • Fall vorstellen Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den Leistungsumfang feststellen über den geeigneten Leistungserbringer beraten und entscheiden über Alternative und ergänzende Hilfen beraten Ziele definieren Genehmigung und Weiterleitung des Antrags auf Eingliederungshilfe an WJH Information über die Entscheidung an die EB und ggf. Rücksprache mit dieser bzw. Einladung zum Fachgespräch wenn die Entscheidung vom Gutachten der EB abweicht Prozessbeteiligte • • • Gruppenleitung fallführende Fachkraft Vertretung der Fachkraft Schnittstellen • • Gruppenleitung ggf. EB Instrumente / Dokumente • • • • Fallakte Antrag auf Eingliederungshilfe Sozialpädagogische Diagnose Protokoll zum Fachgespräch Zeitbedarf + Frist Team Zeitbedarf Häufigkeit 20 min 1x Dokumentation 45 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche keine Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche Anmerkungen 106 Koll. Reflexion keine Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03: Erstes Hilfeplangespräch (Teilleistungsstörungen) Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Die Leistungserbringung wird für ein Jahr bewilligt. • • • • • Prozessbeteiligte Hilfeplangespräch vorbereiten/ organisieren/ dokumentieren gegenseitig kennen lernen Zielvereinbarungen treffen Vereinbarung über Beginn, Verlauf und Ende der Maßnahme treffen Abschlussbericht 8 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums durch den Leistungserbringer • • • • • Familie Träger / Leistungserbringer ggf. Vormund / Ergänzungspfleger ggf. Schule, Schulsozialarbeiter ggf. Erziehungsberatungsstelle • • • • Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ Dateneingabe Software LDS Statistik Aktenvermerk Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 1 Gespräch Dokumentation 45 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 165 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: bei Hilfebeginn Anmerkungen • Die Leistung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. 8 Wochen vor Ablauf erfolgt ein Bericht durch den Leistungserbringer, der auch Aussagen über eine ggf. notwendige Fortschreibung beinhaltet. 107 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03a: Hilfeplanfortschreibung (Teilleistungsstörungen) Die Ergebnisse der bisherigen Leistungen wurden bewertet. Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Die Leistungserbringung wird für höchstens ein weiteres Jahr bewilligt. • Fortschreibungstermin vorbereiten/ organisieren/ dokumentieren Zwischenbericht geht mit der Bitte um Einschätzung an die EB Zielvereinbarungen treffen Vereinbarung über den Verlauf der weiteren Leistungserbringung treffen Abschlussbericht des Leistungserbringers • • • • • Familie Träger / Leistungserbringer ggf. Vormund / Ergänzungspfleger ggf. Schule, Schulsozialarbeiter Erziehungsberatungsstelle • Dokumentenvorlage „Fortschreibung Hilfeplangespräch“ Dateneingabe Software LDS Statistik Aktenvermerk Schulfragebogen • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 1 Gespräch Dokumentation 45 min 1x Administration 15 min 1x Kurzgespräche 15 min 1x Gesamtzeitbedarf: 165 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: bei Hilfebeginn Anmerkungen 108 Koll. Reflexion keine 4. Die Kernprozesse des Pflegekinderdienstes / Adoptionsvermittlungsstelle Kernprozess: § 51 SGB VIII – Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (Adoptiveltern und leibliche Eltern) 4 bis 8 Wochen Teilprozess 1a: Teilprozess 1b: Information und Beratung Information und Beratung (Adoptionswillige) (leibliche Eltern) Ende 4 bis 8 Wochen Ende Entscheidung Teilprozess 2a: Teilprozess 2b: Bewerbungsverfahren Begleitung der leiblichen Eltern Entscheidung Prüfung (auch bei Auslandsadoption) Teilprozess 3: Unterbringung des Kindes 12 Monate Teilprozess 4: Begleitung der Adoptionsfamilie Teilprozess 5: Adoptionsverfahren Stellungnahme Gericht Teilprozess 6: Beratung von Adoptiveltern Nachsorgebericht 109 Teilprozess Ziel / Ergebnis 01a: Information und Beratung (Adoptionswillige) Die Adoptionswilligen kennen die rechtlichen Voraussetzungen sowie die persönlichen Anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen einer Adoption. Aktivitäten • • • in persönlichen Gesprächen informieren und beraten rechtliche Voraussetzungen prüfen Rahmenbedingungen klären • • Verwandtenadoption Fremdadoption • • • Erwachsene und Kinder in Familienbezügen (auch über Stadtgrenzen hinaus) Verwandte, die ein Kind adoptieren möchten ggf. andere Vermittlungsstellen Schnittstellen • • • • • Pflegekinderdienst andere Vermittlungsstellen Vormundschaft / Beistandschaft Sozialer Beratungsdienst Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Instrumente / Dokumente • • Erfassung der Daten in Akten Aktenvermerke bei Prozessbeteiligte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 2 Gespräche Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 10 min 2x Gesamtzeitbedarf: 280 min Fahrzeit: in 50% der Gespräche Anmerkungen 110 Koll. Reflexion Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01b: Information und Beratung (leibliche Eltern) Die leiblichen Eltern kennen die rechtlichen Voraussetzungen und sonstigen Rahmenbedingungen einer Adoption. • • in persönlichen Gesprächen informieren und beraten, ggf. in Co-Beratung rechtliche Voraussetzungen prüfen Rahmenbedingungen klären • • leibliche Eltern zweite Fachkraft Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst Instrumente / Dokumente • • Erfassung der Daten in Akten Aktenvermerke Prozessbeteiligte • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 4 Gespräche Dokumentation 30 min 4x Administration 10 min 4x Kurzgespräche 10 min 4x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 560 min Fahrzeit: 100% der Gespräche Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02a: Bewerbungsverfahren (Adoptionswillige) Über die geeigneten Adoptionswilligen ist ein Bewerberprofil erstellt. • • • • • Unterlagen prüfen und bearbeiten häusliche Lebenssituation erfassen (1 bis 2 Hausbesuche) Gespräche im Amt führen (3 bis 4 Termine) Bericht erstellen ergänzende Stellungnahmen einfordern (z.B. Arztbericht) 111 • • Eignung auswerten Fall im Team der gemeinsamen Vermittlungsstelle beraten (gemeinsame Bewerberliste) Bewerbung an andere Vermittlungsstellen weiterleiten Kontakt zu Bewerbern halten • • • Adoptivbewerber (Familie) andere Vermittlungsstellen ggf. Dritte (z.B. Ärzte) • ggf. andere Vermittlungsstellen • • • • • Akte Aktenvermerke Bericht Bewerberliste ggf. Ablehnungsbescheid • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 120 min 4 Gespräche Dokumentation 30 min 4x Administration 10 min 4x Kurzgespräche 10 min 4x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 680 min ( 2 Gespräche bei Verwandtenadoption) ( 340 min) Fahrzeit: 100% der Gespräche Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02b: Begleitung der Leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern haben sich in Kenntnis aller wichtigen Fakten zwischen alternativen Lösungen und der Adoption entschieden. • • • • • • Informationen für das Kind sammeln (Information über die Herkunftsfamilie) Kontakte zu möglichen Adoptiveltern begleiten Eltern zum Notar begleiten Eltern beraten und rechtlich informieren Beweggründe abklären Alternativen zur Adoption aufzeigen 112 • • • ggf. in Mutter-Kind-Einrichtungen unterbringen (§ 19 SGB VIII) Arzt-, Hebammen – und Krankenhausbesuche Adoption vorbereiten und vermitteln mit anderen Vermittlungsstellen zusammenarbeiten Prozessbeteiligte • • • • • leibliche Eltern Beistandschaften / Vormundschaften ggf. Sozialer Beratungsdienst ggf. Arzt, Hebammen, Krankhaus ggf. andere Beratungsstellen / Vermittlungsstellen Schnittstellen • • • • • Pflegekinderdienst andere Vermittlungsstellen Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Beistandschaft / Vormundschaft ggf. Ausländeramt Instrumente / Dokumente • • • • • Akte Aktenvermerke Stellungnahme an die WJH Vollmachtserklärung Adoptionsabsichtserklärung an Standesämter / Krankenhaus Formblätter (Personalbögen) • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 120 min 4 Gespräche Dokumentation 30 min 4x Administration 10 min 4x Kurzgespräche 10 min 4x Gesamtzeitbedarf: 680 min Fahrzeit: 100% der Gespräche Anmerkungen 113 Koll. Reflexion 4x Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03: Unterbringung des Kindes Das Kindeswohl ist beim Übergang in die Adoptivfamilie gewährleistet. • • • • • • • Krankenhausbesuch durchführen Versicherungsschutz klären Anmeldung des Kindes vornehmen (Krankenhaus, Standesamt, Einwohnermeldeamt) Adoptiveltern vorbereiten erste Untersuchungen veranlassen (Kinderarzt) Informationen einholen und Risiken abklären das Kind unterbringen ggf. in Bereitschaftspflege vermitteln Notartermin wahrnehmen Familiengericht informieren Prozessbeteiligte • • • • • • • • • leibliche Eltern Adoptiveltern Beistandschaften Krankenhäuser, Ärzte und Hebammen Notar / Gericht ggf. Urkundsbeamte(r) Familiengericht ggf. andere Vermittlungsstellen ggf. Ausländeramt Schnittstellen • • • • • • • • Krankenkassen Standesamt / Einwohnermeldeamt Pflegekinderdienst Dritte Beistände / Vormünder Gericht ggf. andere Vermittlungsstellen ggf. WJH Instrumente / Dokumente • • • • • Aktenvermerke Mitteilung an Prozessbeteiligte (z.B. Gericht) Adoptionsbescheinigung Bescheinigung an die leiblichen Eltern ggf. Stellungnahme WJH • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 45 min 8 Gespräche Dokumentation 15 min 8x Administration 10 min 8x Kurzgespräche 15 min 4x 114 Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 620 min Fahrzeit: 100% der Gespräche Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Teilprozess 3 entfällt bei Verwandtenadoption. 04: Begleitung der Adoptionsfamilie Die nachhaltige Eingliederung des Kindes in die Adoptionsfamilie und seine positive Entwicklung sind gesichert. • regelmäßigen Kontakt zur Adoptionsfamilie halten Informationen an den Vormund geben Adoptionsfamilie intensiv unterstützen Adoptionsfamilie organisatorisch begleiten Notartermin vorbereiten ggf. Informationen an die und von der Herkunftsfamilie weitergeben ggf. Kontakte begleiten (bei offener Adoption) • • Adoptionsfamilie Herkunftsfamilie • • • Kinderarzt, Kindergarten, etc. Vormund Notar • Aktenvermerke • • • • • • Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 45 min 4 Gespräche Dokumentation 15 min 4x Administration 10 min 4x Kurzgespräche 15 min 2x Gesamtzeitbedarf: 340 min Fahrzeit: 100% der Gespräche Anmerkungen 115 Koll. Reflexion Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 05: Adoptionsverfahren Dem Familiengericht wurden alle relevanten Informationen für seine Entscheidung im Adoptionsverfahren rechtzeitig übermittelt. • • • • • • • • • Antrag und Gerichtsakte überprüfen weiterführende Ermittlungen vornehmen (z.B. Gesundheitszeugnis) Hausbesuche durchführen Gespräche mit allen Beteiligten führen Adoptionsvoraussetzungen überprüfen und beurteilen gutachterliche Stellungnahme an das Gericht geben ggf. Elternteil suchen ggf. nach § 1748 Abs. 2 BGB belehren ggf. Stellungnahme abgeben bei Antrag auf Ersetzung der Einwilligung Prozessbeteiligte • • • • • • Adoptionsfamilie Herkunftsfamilie Familiengericht Rechtsanwälte Vormund / Beistand ggf. Dritte Schnittstellen • • • • Sozialer Beratungsdienst, JGH Vormund / Beistand Einwohnermeldeamt ggf. Ausländeramt Instrumente / Dokumente • • • • Aktenvermerke Stellungnahme Gericht schriftliche Belehrung Gerichtsakte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 120 min 2 Gespräche Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 10 min 2x Gesamtzeitbedarf: 340 min Fahrzeit: 50% der Gespräche Anmerkungen 116 Koll. Reflexion Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente 06: Beratung von Adoptiveltern Die positive Entwicklung des adoptierten Kindes ist gesichert und wird durch die Adoptiveltern gefördert. Die Adoptiveltern sind bereit und in der Lage, Unterstützungsbedarf zu erkennen und entsprechende Hilfe beim Jugendamt anzumelden. Die Nachsorgeberichte (bei Auslandsadoptionen) liegen entsprechend dem rechtlichen Rahmen des jeweiligen Heimatlandes des Kindes den zuständigen Stellen dieser Länder vor. • • • • Nachsorgeberichte anfertigen Hausbesuche durchführen Adoptiveltern beraten (Bezug zur Adoption) Familienzusammenführungen • • Adoptionsfamilie ggf. leibliche Eltern • • Sozialer Beratungsdienst andere Vermittlungsstellen • • Aktenvermerke Nachsorgeberichte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 2 Gespräche Dokumentation 45 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 10 min 2x Gesamtzeitbedarf: 250 min Fahrzeit: 50% der Gespräche Anmerkungen 117 Koll. Reflexion Kernprozess: Herkunftssuche oder auch „Wurzelarbeit“ Zugang Adoptierte / leibliche Eltern / Angehörige Teilprozess 1: Information und Beratung Ende Entscheidung Teilprozess 2: Biographiearbeit Ende Akte suchen Akte bereinigen Akte erläutern Entscheidung Teilprozess 3: Suche nach Verwandten Ende Entscheidung Teilprozess 4: Begleitung der Suchenden Ende 118 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Information und Beratung Adoptierte und leibliche Angehörige von Adoptierten, die ihre leiblichen Angehörigen suchen, sind über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Verfahrensablauf informiert. • • von • • Informieren und beraten Akte(n) suchen (als Vorbereitung) Adoptierte leibliche Angehörige • • Aktensuche und Einsichtnahme Benötigte Dokumente weitergeben (bei Adoptierten) • • Personen, die als Kind adoptiert wurden leibliche Angehörige, die einen Menschen suchen, der als Kind adoptiert wurde Schnittstellen • ggf. andere Vermittlungsstellen Instrumente / Dokumente • • Akte anlegen Aktenvermerk Prozessbeteiligte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 2 Gespräche Dokumentation 15 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 10 min 2x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 250 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis 02: Biografiearbeit (nur bei Adoptierten) Die/Der Adoptierte ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über die Umstände ihrer/seiner Adoption und ihre/seine Herkunft informiert. Diese Informationen konnten von der/dem Adoptierten aufgearbeitet werden. 119 Aktivitäten • • • • Prozessbeteiligte Adoptionsakte studieren rechtliche Voraussetzungen zur Weitergabe einzelner Informationen prüfen Umstände der Adoption aufarbeiten Akte für den Adoptierten vorbereiten und gemeinsam mit ihm durcharbeiten • Adoptierte • Aktenvermerke Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 120 min 2 Gespräche Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 335 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen 03: Suche nach den Verwandten Der Wohnort der gesuchten Verwandten ist bekannt. • • • nach den Leiblichen Eltern, Geschwistern und Verwandten suchen nach der adoptierten Person suchen ersten Kontakt aufnehmen ggf. Briefaustausch der Beteiligten organisieren • • • • • Einwohnermeldeämter Vermittlungsstellen Standesämter Beistände / Vormünder ggf. Ausländeramt • Vermittlungsstellen • 120 Instrumente / Dokumente • Aktenvermerke Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 90 min 1x Administration 60 min 1x Kurzgespräche 15 min 4x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 210 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten Prozessbeteiligte 04: Begleitung Der Erstkontakt zwischen suchender und gesuchter Person hat gut vorbereitet und unter positiven Rahmenbedingungen stattgefunden. • wechselseitig Informationen weitergeben das Zusammentreffen anbahnen getrennte Gespräche mit den betroffenen Personen führen Zusammentreffen begleiten • • • Adoptierte leibliche Eltern weitere Angehörige • Aktenvermerke • • • Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 120 min 2 Gespräche Dokumentation 30 min 2x Administration 10 min 2x Kurzgespräche 15 min 2x Gesamtzeitbedarf: 350 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 121 Koll. Reflexion min Kernprozess § 33: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Zugang über Werbung Teilprozess 1: Information und Vorbereitung 6 Monate Ende Entscheidung Teilprozess 2: Bewerbungsverfahren Ende Erfassung in der Akte Bestätigung der Eignung Aktenvermerk über den Prüfprozess Entscheidung Kernprozess §33 (Vermittlung) 122 Kernprozess § 33: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Impuls/Zugang über Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII Hilfe zur Erziehung Teilprozess 1: Information und Vorbereitung 6 Monate Ende Entscheidung Teilprozess 2: Bewerbungsverfahren Ende Erfassung in der Akte Bestätigung der Eignung Aktenvermerk über den Prüfprozess Entscheidung Kernprozess §33 (Vermittlung) 123 Kernprozess: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Bei der Vollzeitpflege werden junge Menschen, deren Entwicklung oder Erziehung bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist, in den Haushalt der Pflegeperson in eine familienähnliche Situation – vorübergehend oder dauerhaft – aufgenommen. Der Fachdienst gewinnt durch Öffentlichkeitsarbeit und Information Personen, die bereit sind, junge Menschen vorübergehend oder dauerhaft aufzunehmen. Durch gezielte Vorbereitungsmaßnahmen werden die interessierten Personen für ihre Aufgabe qualifiziert. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden in persönlichen Gesprächen und durch Inaugenscheinnahme der persönlichen Verhältnisse die Voraussetzungen für die Unterbringung von jungen Menschen geprüft. Bei Eignung wird eine Pflegeerlaubnis erteilt; bei Belegung der Vollzeitpflege im Rahmen von HzE erfolgt die Erlaubnis zusammen mit der Zuweisung des jungen Menschen nach §§ 27 + 33 i.V.m. § 36 SGB VIII. Da es sich bei den Pflegepersonen i. d. R. nicht um voll ausgebildete pädagogische Fachkräfte handelt und sie keine strukturelle Einbindung in einen Jugendhilfeträger haben, ist das Jugendamt besonders bei der Personalauswahl, der Qualitätskontrolle und der fachlichen Begleitung gefordert. § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. § 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie) (1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. (2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der Erlaubnis nach § 44 nicht bedarf. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder 124 des Jugendlichen betreffen. § 44 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege) (1) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen 1. im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das Jugendamt, 2. als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises, 3. als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad, 4. bis zur Dauer von acht Wochen, 5. im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches, 6. in Adoptionspflege (§ 1744 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) über Tag und Nacht aufnimmt. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle nicht gewährleistet ist. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen. Ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle gefährdet und ist die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen oder zu widerrufen. (4) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in erlaubnispflichtige Familienpflege aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Information und Vorbereitung Potenzielle Pflegepersonen sind motiviert und über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege informiert. • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente für die Funktion als Pflegeeltern werben informieren und beraten Informationsabend vor Seminar vorbereiten und durchführen (zwei Fachkräfte) Bewerberseminar vorbereiten und durchführen Bewerberseminar gemeinsam auswerten bezogen auf die Pflegebewerber • Pflegebewerber • • Adoptionsstelle andere Vermittlungsstellen • Erfassung der Daten in der Akte Pflegeeltern 125 Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 50 % Dokumentation keine 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche keine 1x Koll. Reflexion keine 100 % Administration 60 min Kurzgespräche 60 min Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 35 min Fahrzeit: keine Institutionalisierte Verfahren Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 960 min Dokumentation 480 min Gesamtzeitbedarf: 1560 min +780 min Verwandtenpflegeseminar = 2340 min Fahrzeit: zum Seminar Innerhalb von 6 Monaten sollte ein Verfahren abgeschlossen sein. Anmerkungen - Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten zwei Infoabende im Jahr (Pflege + Adoption) zwei Seminare (6 x 2 Stunden) ggf. ein zusätzlicher Infoabend sowie ein zusätzliches Seminar ein Seminar entsprechend für Verwandtenpflege 02: Bewerbungsverfahren Die persönlich und fachlich geeigneten Bewerber/-innen sind ausgewählt und auf die Aufgabe als Pflegeperson vorbereitet. Für die geeigneten Bewerber/-innen liegen Eignungsprofile vor. • • • rechtliche Voraussetzungen prüfen Eignung prüfen (persönlich und pädagogisch) mit einer weiteren Fachkraft über die Eignung der potenziellen Pflegefamilie austauschen (nach dem Bewerberseminar, bei Bedarf auch im Bewerbungsverfahren) • Pflegebewerber und deren eigene Kinder Prozessbeteiligte 126 Schnittstellen Instrumente / Dokumente • • • • Dateneingabe Software Erfassung der Daten in der Akte Pflegeeltern Aktenvermerke über den Prüfungsprozess Bestätigung der Eignung Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 4 Gespräche Dokumentation 40 min Administration 10 min Kurzgespräche 10 min Koll. Reflexion 60 min 100 % Gesamtzeitbedarf: 660 min Fahrzeit: in 25 % der Gespräche Anmerkungen • • Verwandtenpflege: 3 Gespräche sowie 20 min kollegiale Reflexion ( 576 min) alle Überprüfungen für die Verwandtenpflege erfolgen über den PKD. 127 Kernprozess: Vermittlung in Vollzeitpflege (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Zugang über Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII Hilfe zur Erziehung Teilprozess 1: Kontrakt Anbahnung Entscheidung Ende Teilprozess 2: Unterbringung des Kindes Bestätigung des Pflegeverhältnisses ggf. anderen Kernprozesse Teilprozess 3: Begleitung der Pflegefamilie Ende 128 Kernprozess : Vermittlung und Begleitung von Vollzeitpflege (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Bei der Vollzeitpflege werden junge Menschen, deren Entwicklung oder Erziehung bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist, in den Haushalt der Pflegeperson in eine familienähnliche Situation – vorübergehend oder dauerhaft – aufgenommen. Als Hilfe zur Erziehung unterscheidet sie sich von anderen Hilfen u. a. dadurch, dass die Pflegepersonen in der Regel nicht bei einem freien Träger beschäftigt sind, sondern direkt an das Jugendamt (oder einen beauftragten Pflegekinderdienst) angebunden sind und gegenüber dem Jugendamt eine spezifische Berichtspflicht haben. Die zuständige Fachkraft des Pflegekinderdienstes (soweit ein solcher Spezialdienst eingerichtet ist) wirkt auf Anfrage des Sozialen Beratungsdienstes im Rahmen des Kernprozesses 5 (§ 27 SGB VIII) mit um abzuklären, ob für das unterzubringende Kind Vollzeitpflege geeignet ist und eine Pflegefamilie mit dem entsprechenden Anforderungsprofil zur Verfügung steht. Dies kann auch die Mitwirkung in der Fallentscheidung (Teilprozess 5.2) umfassen. Wird die Vollzeitpflege als geeignete Hilfe ausgewählt, erfolgt die Anbahnung der Vollzeitpflege durch die Auswahl einer geeigneten Pflegestelle/-familie und die Kontaktaufnahme zwischen unterzubringendem jungem Menschen und Pflegeperson. Im Weiteren wird dann die Unterbringung im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten (Hilfeplan) realisiert. Während der junge Mensch in der Pflegefamilie untergebracht ist, werden die Pflegepersonen durch den Pflegekinderdienst begleitet und beraten. Dabei ist regelmäßig die Geeignetheit der Hilfe zu überprüfen und die Zielsetzung fortzuschreiben (Hilfeplanung Kernprozess § 27 ff, Teilprozess 5). Parallel zur Begleitung können weitere Leistungen erforderlich werden. Ggf. ist für die leiblichen Eltern ein begleiteter Umgang zu realisieren oder bei einem freien Träger zu organisieren (siehe auch Kernprozess §§ 17,18, Teilprozess 2). Unter Umständen muss eine Entscheidung beim Familiengericht erwirkt werden (siehe auch Kernprozess § 1666). Außerdem ist mit der Herkunftsfamilie zu arbeiten, um deren Akzeptanz für die Vollzeitpflege zu erwirken oder die Rückkehr des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie vorzubereiten (siehe auch Kernprozess § 16, Teilprozess 2b) § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. 129 (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. (2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungsund Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen. (4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes. § 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan) (1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplans nach Absatz 2 geboten ist. (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden. (3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a abgegeben hat, beteiligt werden. § 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie) (1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige 130 Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. (2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der Erlaubnis nach § 44 nicht bedarf. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Anbahnung der Unterbringung Für die beabsichtigte Vollzeitpflege ist das Anforderungsprofil an die Pflegefamilie erstellt. Die Kontaktaufnahme zwischen Kind und Pflegefamilie sowie ggf. der Herkunftsfamilie ist gelungen, so dass eine Unterbringung möglich wird. • • • • • • • • • • Prozessbeteiligte • • • • • • Anfrage des Sozialen Beratungsdienstes nach einer geeigneten Pflegefamilie (einschließlich Fachgespräche – KP § 27, TP 2) Unterstützungsbedarf für das Kind abklären Informationen über die Herkunftsfamilie einholen Profil für die Pflegefamilie erstellen weitere Informationen über das Pflegekind einholen Pflegeeltern über die Lebenssituation des Kindes informieren Herkunftsfamilie über die Lebenssituation der Pflegefamilie informieren erste Kontakte initiieren: Kind, Pflegefamilie und Herkunftsfamilie Anbahnungskontakte mit und ohne Begleitung durch die Fachkräfte initiieren die Erfahrungen und die Entscheidung über die Aufnahme in der Familie auswerten fallführende Fachkraft im Sozialen Beratungsdienst Pflegeeltern junger Mensch Herkunftsfamilie ggf. Amtsvormund, Amtspfleger ggf. gesetzliche Betreuer der Herkunftsfamilie 131 Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist • Sozialer Beratungsdienst • • • • Dateneingabe Software Akte für das Pflegekind Aktenvermerke Kontrakt zwischen Herkunftsfamilie, öffentliche Jugendhilfe und Pflegefamilie Anfrage durch den Sozialen Beratungsdienst: Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 30 min 2 Gespräche Dokumentation keine Administration 15 min Kurzgespräche keine Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 90 min Fahrzeit: Fahrzeit zum jeweiligen Team Anbahnung der Unterbringung: Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch (Vorbereitung) 90 min 3 Gespräche Gespräch (Erster Kontakt) 60 min 1 Gespräch Dokumentation Administration Kurzgespräche 20 min 4x 10 min 4x 5 min 4x Gesamtzeitbedarf: 470 min Fahrzeit: in 50 % der Gespräche Anmerkungen • • • • • • • • Der PKD ist bei allen angedachten Herausnahmen von jungen Menschen bis zum Alter von 12 Jahren am Fachgespräch zu beteiligen, bei älteren jungen Menschen bei einer angedachten Hilfeform „Vollzeitpflege“ Die Sozialpädagogische Diagnose wird dem PKD vor der Fallberatung zur Verfügung gestellt Beratung der Pflegefamilie Beratung der Herkunftsfamilie in Bezug auf das Pflegeverhältnis Arbeit mit der Herkunftsfamilie verbleibt beim Sozialen Beratungsdienst Unterstützung des Beziehungsaufbaus zwischen Kind und Pflegefamilie Herstellen einer konstruktiven Beziehung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie Zugang erfolgt aktuell fast nur über Bereitschaftspflege 132 Teilprozess 02: Unterbringung des Kindes Ziel / Ergebnis Die nachhaltige Integration des Kindes in die Pflegefamilie ist gelungen, so dass die Hilfe zur Erziehung greifen kann. Aktivitäten • • • • Pflegefamilie intensiv unterstützen Pflegefamilie organisatorisch begleiten regelmäßigen Kontakt mit Kind und Pflegefamilie halten erste Kontakte zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie/-person begleiten Optional: • Fallverantwortung übernehmen (vom Sozialen Beratungsdienst) • • • Pflegeeltern junger Mensch Herkunftsfamilie Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst Instrumente / Dokumente • • Aktenvermerke Bestätigung des Pflegeverhältnisses Prozessbeteiligte Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 6 Gespräche Dokumentation 20 min 6x Administration 5 min 6x Kurzgespräche 10 min 6x Koll. Reflexion 60 min (Systemzeit für zweite FK) Gesamtzeitbedarf: 570 min (für die ersten drei Monate) Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum PKD: • • Übergabe der Fallverantwortung aller Pflegefälle außerhalb von Bereitschaftspflege und nach Abschluss eines möglichen familiengerichtlichen Verfahrens. Die Fallübergabe erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes). 133 • • Bei Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt keine Fallübergabe an den PKD, die Fallverantwortung bleibt beim Sozialen Beratungsdienst (analog zu anderen Erziehungshilfen bei einem freien Träger). Der Soziale Beratungsdienst stellt im Rahmen der Fallübergabe die folgenden Unterlagen dem PKD zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen. Fallübergabe vom PKD zum Sozialen Beratungsdienst: • • • Die Fallübergabe vom PKD an den Sozialen Beratungsdienst (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des PKD). Die Einleitung der Änderung der Hilfe erfolgt über den PKD. Bei Fallübergabe stellt der PKD dem Sozialen Beratungsdienst die folgenden Unterlagen zur Verfügung: letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen. Zuzug von Familien / Fallübernahme: • • • • Bei Fallübernahme von einem anderen Jugendamt wird vom Sozialen Beratungsdienst überprüft, ob die Familie bzw. die personensorgeberechtigte Person tatsächlich nach Herne gezogen ist. Der Fall wird übernommen, wenn die WJH die Vollständigkeit der Akte überprüft und der Fallübernahme zugestimmt hat. Bei Fallübernahme im Rahmen der Vollzeitpflege, wenn die Personensorgeberechtigten nach Herne ziehen, das Pflegeverhältnis aber außerhalb von Herne liegt, übernimmt der Soziale Beratungsdienst die Fallverantwortung bis der Fall in die Zuständigkeit des anderen Jugendamtes wechselt. Zieht eine Pflegefamilie mit einem auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis nach Herne, übernimmt der PKD die Betreuung und auch die Fallverantwortung (wenn dies nach 2 Jahren wechselt). Die Fallübergaben im Rahmen der Verwandtenpflege erfolgen analog zur Vollzeitpflege. 134 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03: Begleitung der Pflegefamilie Die Pflegefamilie stützt erfolgreich die Entwicklung des jungen Menschen: Die Rückkehroption unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des jungen Menschen und der Veränderung bei den leiblichen Eltern ist überprüft (QM Ziel: Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit). Soweit keine Rückkehroption besteht, ist die Ablösung des jungen Menschen von den leiblichen Eltern gelungen und eine dauerhafte Integration in die Pflegefamilie gesichert (QM Ziel: dauerhafte Lebensform außerhalb der Herkunftsfamilie). • • • • • • Pflegeeltern beraten Fortbildung für Pflegeeltern sicherstellen Hausbesuche, Gespräche mit den Pflegeeltern und dem Pflegekind führen Pflegefamilie im Umgang mit Dritten begleiten weitere Hilfen für den jungen Menschen initiieren, bei kostenpflichtigen Annexleistungen Anregung durch PKD, Kostenverfügung durch Sozialen Beratungsdienst (bei Prozessverantwortung SB) ggf. Hilfeplanfortschreibung (analog zum Kernprozess § 27, Teilprozess 5) wenn die Fallverantwortung zum Pflegekinderdienst wechselt. Prozessbeteiligte • • • Pflegefamilie junger Mensch Herkunftsfamilie Schnittstellen • • Sozialer Beratungsdienst (nur solange er Fallverantwortlich ist) ggf. Amtsvormund, Amtspfleger • • • • Dateneingabe Software Aktenvermerke Fortschreibung des Hilfeplans ggf. Berichte an Dritte Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 4 Gespräche Dokumentation 20 min 4x Administration 5 min 4x Kurzgespräche 5 min 4x Koll. Reflexion keine Bei Vollzeitpflege bei Verwandten werden 6 Gespräche benötigt. Gesamtzeitbedarf: 360 min /480 min (bezieht sich auf 12 135 Monate) Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen • • Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 04: Kontaktpflege zur Herkunftsfamilie Die Herkunftsfamilie ist über den Entwicklungsprozess des jungen Menschen informiert und entsprechend der individuellen Möglichkeiten an diesem Prozess beteiligt. • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Die Begleitung der Pflegefamilie bezieht sich nicht auf die Fallsteuerung im Sinne der Erziehungshilfe § 27 i. V. m. § 36 SGB VIII, sondern ausschließlich auf die Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie. Erfolgt auch eine Fallübertragung auf den Pflegekinderdienst, übernimmt dieser die selben Aufgaben wie der Soziale Beratungsdienst. Die entsprechenden Ausführungszeiten müssen dann zusätzlich berücksichtigt werden. Herkunftsfamilie in einem persönlichen Gespräch über die Entwicklung des jungen Menschen informieren ggf. an Entscheidungen beteiligen (auch außerhalb des Hilfeplans) ggf. Herkunftsfamilie bei der „Trauerarbeit“ beraten und unterstützen • • Herkunftsfamilie junger Mensch • • Sozialer Beratungsdienst (nur solange er Fallverantwortlich ist) ggf. Amtsvormund, Amtspfleger • • Dateneingabe Software Aktenvermerke Zeitbedarf + Frist Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 2x Dokumentation 10 min 2x Administration 5 min 2x Kurzgespräche 5 min 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 160 min (bezieht sich auf 12 Monate) Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen 136 5. Fachdienst Begleiteter Umgang Kernprozess: Durchführung Begleiteter Umgang (§ 18,3 SGB VIII) Zugang über Teilprozesse des ASD o. PKD „Organisation des Begleiteten Umgangs“ Teilprozess 1: Anfrage u. Fachgespräch Entscheidung Teilprozess 2: Kontaktaufnahme + Erstgespräch Beschluss des FamG Umgangsvereinbarung Protokoll andere Kernprozesse Dokumentation der Vereinbarung Teilprozess 3: Begleitung der Besuchskontakte Dokumentation der Treffen ggf. Intervention Ende 137 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Anfrage und Fachgespräch Die Rahmenbedingungen und der Auftrag für die Durchführung des Begleiteten Umgangs sind zwischen Fachdienst ASD oder PKD sowie dem Fachdienst BU vereinbart. • • • • Anfrage des ASD oder des PKD nach der Durchführung eines Begleiteten Umgangs Der Beschluss des Familiengerichtes zum Begleiteten Umgang (wenn es einen solchen gibt) und die Umgangsvereinbarung wird dem Fachdienst BU vom ASD oder PKD zur Verfügung gestellt. Es erfolgt ein gemeinsames Fachgespräch zwischen der Fallverantwortlichen Fachkraft im ASD oder PKD sowie einer Fachkraft aus der BU. Der Fachdienst BU erstellt ein Protokoll über die Rahmenbedingungen sowie den Auftrag im Rahmen des Begleiteten Umgangs und stellt dieses Protokoll der verantwortlichen Fachkraft im ASD oder PKD zur Verfügung. Wird innerhalb von einer Woche nicht widersprochen, gilt das Protokoll als Arbeitsgrundlage für das Handeln des BU. Prozessbeteiligte Schnittstellen • Fachkraft im ASD oder PKD Instrumente / Dokumente • • Erfassung der Daten in der Akte BU Erfassung in der Software Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 30 min 1x Dokumentation 15 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche keine Gesamtzeitbedarf: 55 min Fahrzeit: in 50 % der Fachgespräche (60 min) Anmerkungen 138 Koll. Reflexion keine Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02: Kontaktaufnahme und Erstgespräch Die umgangsberechtigte Person kennt die verantwortliche Fachkraft in der BU, die Rahmenbedingungen sind geklärt und der erste Termin vereinbart. Ggf. sind auch noch offene Fragen der Betreuungsperson zu klären. • Kontaktaufnahme mit der umgangsberechtigten Person (Telefon, Mail oder Brief) Vereinbarung eines Gespräches im Jugendamt Vorstellung des Fachdienstes BU, der verantwortlichen Person im Fachdienst sowie der Räumlichkeiten für den Begleiteten Umgang im Jugendamt Hinweise zu den Rahmenbedingungen Vereinbarung eines ersten Termins für den Begleiteten Umgang Dokumentation der Vereinbarung • • umgangsberechtigte Person ggf. Betreuungsperson • Aktennotiz • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 15 min 1x Administration 5 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 90 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 139 Koll. Reflexion keine Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 03: Begleitung des Besuchskontaktes Das Kindeswohl ist während des Besuchskontaktes sichergestellt. • Begleitung der Besuchskontakte Terminvereinbarungen bei Bedarf Intervention und Gespräch mit der Umgangsberechtigten Person bei Bedarf Rückmeldung und Gespräch mit der Betreuungsperson ggf. Rückmeldungen und Absprachen mit der fallführenden Fachkraft im ASD oder PKD Dokumentation der einzelnen Kontakte • • umgangsberechtigte Person ggf. Betreuungsperson Schnittstellen • Fachkraft im ASD oder PKD Instrumente / Dokumente • Aktennotiz • • • • • Prozessbeteiligte Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 90 min 1,1 x Dokumentation 15 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 15 min 2x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 154 min Fahrzeit: ca. 25% aller Gespräche finden nicht im Jugendamt statt (60 min) Anmerkungen • In ca. 10% der Gespräch sind Interventionen bzw. Rücksprachen mit der Betreuungsperson oder auch dem ASD / PKD notwendig. 140 6. Die Kernprozesse der Jugendgerichtshilfe Kernprozess: § 52 SGB VIII – Jugendgerichtshilfe - Falleingang Zugang über Jugendgericht / Polizei / Staatsanwaltschaft Teilprozess 1: Falleingang Ende Erfassung Software Handakte Entscheidung andere Kernprozesse 141 Teilprozess 01: Falleingang und Erstgespräch Ziel • • Aktivitäten • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen • • • • • • • Kenntnisnahme der Situation Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf Kenntnisnahme des Falleinganges VK u. FK Problemerfassung FK Aktenanlage VK Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten FK Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten (Selbstmelder) FK Aktenablage VK junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte ggf. Anwälte ggf. andere Angehörige Bewährungshilfe ASD • Erfassung der Daten in Software Instrumente • Anlage Handakte (Dokumente + Dokumentation) Zeitbedarf FK Zeitbedarf + Gespräch DokuAdministration Frist Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 10% der Fälle mentation 35 min 10% der Fälle 5 min 1x KurzKoll. Rückgespräche sprache ASD Keine 30 min 20% der Fälle Gesamtzeitbedarf: 22 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation Administration 10 min 10% der Fälle 10 min 1x Kurzgespräch e Keine Gesamtzeitbedarf: 11 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 142 Koll. Rücksprache ASD Kernprozess: § 52 SGB VIII – Diversionsverfahren / Ordnungswidrigkeiten ggf. Zugang über Kernprozess : Eingang (JGH) Teilprozess 1: Auftrag der Staatsanwaltschaft + Erstgespräch Teilprozess 2: Begleitung von Auflagen Ende standardisierte Einladung Statistikbogen Diversionsbericht Einverständniserklärung Zwischenmeldung Antrag Fristverlängerung Mitteilung über erledigte Auflagen Entscheidung andere Kernprozesse 143 Teilprozess Ziel 01: Auftrag der Staatsanwaltschaft und Erstgespräch • • • Aktivitäten • • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) • • • • • • • • • • • • • Zeitbedarf + Frist QM Ziel: Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG Kenntnisnahme und sozialpädagogische Bewertung der Situation Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf Kenntnisnahme des Auftrags der Staatsanwaltschaft (Information) VK u. FK Problemerfassung FK Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten FK Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten FK ggf. Stellungnahme zum Diversionsverfahren Erstellung Diversionsbericht FK, Versendung VK, Kopie Handakte VK statistische Erfassung + Auswertung VK junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte/Vormund/gesetzl. Betreuer ggf. andere Angehörige Staatsanwaltschaft ASD PKD Erfassung der Daten in Software standardisierte Einladung Aktennotiz Erstellung Diversionsbericht Einholung Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten Statistikbogen/ Aktenablage Zeitbedarf FK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 40 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 110 min Fahrzeit: 25% der Fälle Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 5 min 1x Administration Kurzgespräche 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 144 Koll. Reflexion keine Teilprozess 02: Begleitung von Auflagen Ziel • • Verhaltensänderung des jungen Menschen Wiedergutmachung Aktivitäten • Schaffung von Möglichkeiten für Auflagenerfüllung (soziale Hilfsdienste, Anti-Aggressions-Training, Verkehrsseminare, Suchtberatung, Täter-Opfer-Ausgleich etc.) FK Überprüfung der Aufgabenerfüllung, evtl. Neueinteilung VK nach Rücksprache mit FK Erfassung der Verhaltensänderung FK Mitteilung über Auflagenerfüllung an die Staatsanwaltschaft VK Staatsanwaltschaft freie Träger der Jugendhilfe soziale Einrichtungen freie Träger soziale Einrichtungen Staatsanwaltschaft Mitteilung über erledigte Auflagen ggf. Zwischenmeldung bei Sachstandsanfragen ggf. Antrag auf Fristverlängerung Vermerk • Prozessbeteiligte Schnittstellen • • • • • • • • • • • • Instrumente (Dokumente + Dokumentation) Zeitbedarf FK Zeitbedarf + Gespräch Frist Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 30 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 3x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 70 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 10 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 5 min 1x Gesamtzeitbedarf: 25 min Fahrzeit: keine 145 Koll. Reflexion keine Begleitung von Sozialstunden (päd. Begleitung) = Zeitbedarf FK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 30 min 30% Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Kurzgespräche 15 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 29 min Fahrzeit: 50% Erziehungsgespräche Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3x Dokumentation 10 min 3x Administration 10min 3x Gesamtzeitbedarf : 255 min Fahrzeit: 10 % Anmerkungen Wenn Diversion nicht durchführbar - Anklage bei Gericht Dann auch Beratung hinsichtlich der Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren (=TP §52-3) Erziehungsgespräche werden immer im Büro geführt 146 Kernprozess: § 52 SGB VIII – Mitwirkung im gerichtlichen Strafverfahren Zeitaussagen zum Ablauf sind nicht möglich, da dieser durch Dritte bestimmt wird (StA, Gericht etc.) ggf. Zugang über Kernprozess : Eingang (JGH) Teilprozess 1: Anklageschrift + Erstgespräch standardisierte Einladung Statistikbogen JGH-Bericht Teilprozess 1b: U-Haftvermeidung Ende Soz.päd. Bewertung Gutachterliche Stellungnahme Ergebnisprotokoll Entscheidung Teilprozess 2: Beratung und Begleitung Teilprozess 2b: Haftbegleitung Ende Mitteilung über erledigte Auflagen Entscheidung Teilprozess 3: Begleitung von Auflagen Ende 147 Teilprozess 01: Anklageschrift und Erstgespräch Ziel • • Aktivitäten • • • • • • • • • • • • • • • Kenntnisnahme und sozialpädagogische Bewertung der Situation Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf Kenntnisnahme der Anklageschrift (Information) VK u. FK Problemerfassung FK Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten/ Vormund/ges. Betreuer FK Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten FK Erstellung JGH-Bericht, Versendung FK Abklärung HzE-Bedarf FK Statistische Erfassung + Auswertung VK Aktenablage VK junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte ggf. Anwälte ASD Amtsvormund / Amtspflegschaften Betreuer Bewährungshilfe Jugendhilfeträger bei bestehenden Maßnahmen • • • • • Erfassung der Daten in Software standardisierte Einladung Aktennotiz Erstellung Jugendgerichtshilfebericht Statistikbogen/ Aktenablage • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit DokuAdministration mentation 60 min 40 min 10 min 1,10 Gespräche 1,1 x 1,1 x Kurzgespräche 10 min 1,1 x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 137,5 min Fahrzeit: 50 % der Fälle Zeitbedarf VK Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch Dokumentation 5 min 1x Administration Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 148 Teilprozess 01b: U-Haft Vermeidung Ziel Der junge Mensch geht vorbereitet/informiert in das Haftprüfungsverfahren Der junge Mensch ist so untergebracht, dass seine Entwicklung gefördert wird. Aktivitäten Prüfen, ob Alternativen zur U-Haft (zum Beispiel durch Leistungen der Jugendhilfe) möglich sind. • • • Kontakt zum jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten aufnehmen FK Einrichtung zur U-Haft Vermeidung suchen FK Rücksprache mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht nehmen FK Haftprüfungstermin wahrnehmen FK Haftbesuch FK ggf. Kontakt zum Sozialdienst der JVA aufnehmen FK Prozessbeteili gte • • • • • • • • junger Mensch ASD Polizei ggf. Anwälte Staatsanwaltschaft ggf. andere Angehörige ggf. Bewährungshilfe ggf. Gericht Schnittstellen • • • Gericht Träger der Jugendhilfe ggf. Justizvollzugsanstalt • • Eingabe in Software Aktenvermerk • • • Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch Dokumentation 90 min 60 min 1x 1x Administration 20 min 1x Kurzgespräche 30 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 200 min Fahrzeit: in 100% der Fälle Anmerkungen Die JuHiS ist gem. § 72 a JGG durch die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu informieren und einzubeziehen. 149 Teilprozess 02: Beratung und Begleitung im Strafverfahren Ziel • Aktivitäten • • • • Klärung der Situation, die zur Straftat geführt hat. Einschätzung zum zukünftigen Verhalten und zum Unterstützungsbedarf des jungen Menschen. Einschätzung zur Situation des jungen Menschen FK umfassende Beratung des jungen Menschen sowie der Personensorgeberechtigten FK Vorbereitung auf bzw. Begleitung im Strafverfahren FK schriftliche Stellungnahme vor der Verhandlung und mündlicher Vortrag im Strafverfahren zur Entwicklung des jungen Menschen FK Prozessbeteiligte • • • • • • • • • • • • junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte ggf. Anwälte ggf. andere Angehörige Psychiatrie Staatsanwaltschaft Amtsvormundschaft / Amtsbeistandschaft Betreuer Bewährungshilfe Bildungsträger Schule Kooperationsträger Schnittstellen • Gericht Instrumente (Dokumente + Dokumentation) • • sozialpädagogische Bewertung (Jugendgerichtshilfebericht) gutachterliche Stellungnahme gegenüber Staatsanwaltschaft / Gericht Ergebnisprotokoll der Gerichtsverhandlung • Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gericht Dokumentation Zeitbedarf 60 min 45 min Häufigkeit 1 x 1x Administration Kurzgespräche 10 min 10 min 1x 1x Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen Anwesenheitspflicht gem. § 38 Abs. 3 JGG 150 Koll. Reflexion keine Teilprozess 03: Haftbegleitung Ziel / Ergebnis Der junge Mensch geht vorbereitet/informiert in das Vollzugsplanverfahren Mit ihm ist eine Resozialisierungsperspektive erarbeitet. Aktivitäten • • • • • • • Gespräche mit dem jungen Menschen im Rahmen der Haft (ggf. auch U-Haft) führen FK Unterstützungsbedarfe klären FK Absprachen mit der Justiz treffen FK Einbeziehung bei der Vollzugsplanerstellung FK ggf. Besuche bzw. Gespräche mit der Familie FK ggf. Gespräch mit Dritten FK ggf. Stellungnahme für die Ausländerbehörde bei drohender Abschiebung FK Prozessbeteiligte • • • • • • junger Mensch Sozialarbeiter/-innen und/oder Psycholog(in)en in der Justiz Familienangehörige ASD Bewährungshilfe ggf. Dritte Schnittstellen • • Sozialarbeiter/-innen und/oder Psycholog(inn)en in der Justiz ggf. Bewährungshilfe Instrumente / Dokumente • • • Eingabe in die Software Aktenvermerk Statistik Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gespräch Zeitbedarf 60 min Häufigkeit 3 Gespräche Dokumentation Administration KurzKoll. gespräche Reflexion 20 min 10 min 10 min keine 3x 3x 3x Gesamtzeitbedarf: 300 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen 151 Teilprozess 04: Begleitung von Auflagen Ziel / Ergebnis Die Auflagen des Jugendgerichtes sind erfüllt und der junge Mensch hat sein Verhalten/seine Haltung geändert. Aktivitäten • • • • • • • • • Durchführung von Betreuungsweisungen FK weitere Auflagen im Rahmen von Amtshilfe begleiten bzw. durchführen FK Maßnahmen bei freien Trägern (z.B. soziale Trainingskurse) einleiten FK Aufgabenerfüllung überprüfen FK, in Einzelfällen VK Verhaltensänderung erfassen FK Bericht an die Gerichte erstatten FK Abschlussgespräch führen FK bei Betreuungsweisungen erfolgt eine Hilfeplanung analog KP §§ 27,30 SGB VIII FK für alle Kurse sowie Betreuungsweisungen übernimmt die JGH das monatliche Abrechnungswesen Prozessbeteiligte • • • • junger Mensch Eltern soziale Dienste Gerichte Schnittstellen • • freie Träger der Jugendhilfe soziale Einrichtungen Instrumente / Dokumente • • • Eingabe in die Software Aktenvermerk Mitteilung über erledigte Auflagen (Stellungnahme an das Gericht / Staatsanwaltschaft) Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 50 min 10% Dokumentation 30 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 2x Koll. Reflexion keine Kurzgespräche Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation Administration 5 min Gesamtzeitbedarf: 5 min Fahrzeit: keine 152 Begleitung von Sozialstunden (päd. Begleitung) = Zeitbedarf FK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 30 min 30 % Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 29 min Fahrzeit: keine Erziehungsgespräche Gespräche Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 6x Dokumentation 10 min 6x Administration 10 min 6x Kurzgespräche 15 6x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 515 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Kurse, etc. werden im Rahmen der Systemzeit erfasst. 4 b: Hilfeplan Betreuungsweisung • • • • • • • • Jugendlicher/Heranwachsender ist integriert, bzw. ist befähigt zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich zu treffen Kontaktaufnahme und Klärung des Unterstützungsbedarfs Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK Gespräch mit dem Träger/Institution FK Bedarfe klären, Ziele vereinbaren FK Vereinbarung über Beginn, Art, Umfang, Dauer FK Zuweisung Träger FK/VK Gericht über Einleitung informieren FK / VK monatliche Abrechnung VK • • • • • • • • • junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte Eltern , Vormund Institution/Träger/Gericht Betreuer Institution Gericht ASD PKD WJH • 153 Instrumente (Dokumente + Dokumentation) Zeitbedarf + Frist • • • Erfassung der Daten in Software Dokumentenvorlage Hilfeplan Statistik Zeitbedarf Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch Dokumentation Administration Kurzgespräche 60 min 1x 30 min 1x 10 min 1x 10 2x Koll. Rücksprache ASD 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 120 min Fahrzeit: 50% der Fälle Frist 3 Wochen Zeitbedarf VK (innerhalb 6 Monaten) Gespräch Dokumentation Zeitbedarf 20 min Häufigkeit 1 Administration 10 min 1 Kurzgespräche Keine Abrechnung 10 Min. 6x Gesamtzeitbedarf: 90 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Beendigung der Betreuungsweisung nach 6 Monaten, dann zum Teilprozess 3 d. Weisungen gem. §10 JGG 4 c: Hilfeplanfortschreibung Betreuungsweisung über 6 Monate • • • • • • • Das QM Ziel ist überprüft. Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und Umfang der weiteren Hilfe wurde festgelegt. Zwischenbericht erforderlich FK Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK Gespräch mit dem Träger/Institution FK monatliche Abrechnung (VK) • • • • • • • • • junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte Eltern, Vormund Institution/Träger/Gericht Betreuer Institution Gericht ASD PKD WJH 154 • Hilfeplanprotokoll Instrumente • Software (Dokumente + • Statistikbogen Dokumentation) Zeitbedarf Zeitbedarf + Gespräch Frist Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 30 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 10 2x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 110 min Fahrzeit: 50% der Fälle Zeitbedarf VK (innerhalb von 6 Monaten) Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation min Administration min Kurzgespräche Keine Abrechnungen 10 Min. 6x Gesamtzeitbedarf: 60 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel Aktivitäten Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) 4 d: Beendigung Betreuungsweisung • • • • • • • • • • • • • • • • • • Die Hilfe ist beendet, weil die vorgegebene Betreuungsfrist abgelaufen ist. Die vereinbarten Ziele sind erreicht. Abschlussbericht erforderlich FK Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK Gespräch mit dem Träger/Institution FK Berichterstattung ans Gericht FK Beendigungsmitteilung ans Gericht VK junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte Eltern, Vormund Institution/Träger/Gericht Betreuer Institution Gericht WJH ggf. ASD, PKD Bericht ans Gericht Software Statistikbogen (VK und FK) 155 Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch 60 min 1x Dokumentation Administration 30 min 10 min 1x 1x Kurzgespräche 10 1x Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 100 min Fahrzeit: 50% der Fälle Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 10 min 1x Administration 5 min 1x Kurzgespräche Keine Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess Ziel Aktivitäten Prozessbeteiligte 4e: „PASST“ • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Der junge Mensch hat sein Verhalten/seine Haltung geändert. Eine berufliche /schulische Orientierung hat stattgefunden. Die Sozialdienstauflage des Gerichtes ist erfüllt. Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern Gespräch mit dem Träger/Institution Vereinbarung über Beginn, Art, Umfang, Dauer Zuweisung an die ViA Bochum regelmäßige Rücksprache mit der ViA Bochum (1 x monatlich) Gericht über Einleitung informieren FK / VK Zwischenmitteilung ans Gericht Abschlussbericht ans Gericht Abschlussgespräch mit jungen Menschen und Träger Auswertung Statistik VK statistische Erfassung für Kofinanzierung Mitwirkung Steuerungsgruppe junger Mensch ggf. Personensorgeberechtigte Eltern, Vormund, ges. Betreuer ViA Bochum ggf. Bewährungshilfe Agentur f. Arbeit JGH/ JuHiS 156 Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) • • • • • • • • Agentur f. Arbeit Gericht Erfassung der Daten in Software Dokumentenvorlage Vorstellungsbogen Zuweisungsbogen an die ViA Bochum Anschreiben junger Mensch Mitteilungen ans Gericht Statistik (stat. Erfassung der Leistung u. Erfassung der Arbeitszeit) Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Laut Kofinanzierungszusage 15% der monatlichen Arbeitszeit einer päd. Vollzeitkraft (Frau Gruhn) Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 10 min 1 Administration 10 min 1 Kurzgespräche Keine Gesamtzeitbedarf: 20 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Das Projekt ist aktuell bis Ende 2014 befristet. 157 Kernprozess: § 52 SGB VIII – Schulverweigerung von Jugendlichen Teilprozess 1: Falleingang + Erstgespräch Ende Anschreiben Erfassung ProSoz Aktenanlage Mitteilung an das Gericht Entscheidung andere Kernprozesse 158 Teilprozess Ziel Aktivitäten 01: Falleingang und Erstgespräch • • • • • • • Kenntnisnahme der Situation Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf Vermittlung in Sozialstunden Kenntnisnahme des Falleinganges (Information) VK u. FK Problemerfassung und Weitergabe Information an ASD FK Aktenanlage VK Kontaktaufnahme zum Jugendlichen bzw. den Personensorgeberechtigten FK Gespräch mit dem Jugendlichen FK statistische Erfassung VK Vermittlung an einen Träger für Sozialstunden VK nach Rücksprache mit FK o. FK selbst Mitteilung an das Gericht VK Jugendlicher Träger von Sozialstunden Gericht ggf. Personensorgeberechtigte/Vormund ggf. andere Angehörige ggf. Polizei • • • • • Erfassung in der Software Anschreiben Aktenanlage Mitteilung an das Gericht Schweigepflichtsentbindung • • • • • • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente (Dokumente + Dokumentation) Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Zeitbedarf Häufigkeit Gespräch Dokumentation Administration Kurzgespräch Koll. Reflexion 60 min 1x 45 min 1x 10 min 1x 10 min 1x keine Administration Kurzgespräche 5 min 1x Koll. Reflexion keine Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: 10% der Fälle Zeitbedarf VK Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 5 min 1x 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 20 min Fahrzeit: keine Anmerkungen 159 Kernprozess: § 52 SGB VIII – Strafunmündige Kinder Teilprozess 1: Falleingang + Erstgespräch Ende Anschreiben Erfassung ProSoz Aktenanlage Entscheidung andere Kernprozesse 160 Teilprozess 01: Falleingang und Erstgespräch Ziel • Feststellung, ob ein QM Ziel vorliegt. Aktivitäten • • • • • • • Kenntnisnahme des Falleinganges (Information) VK u. FK Aktenanlage VK Beratungsangebot für die Personensorgeberechtigten FK ggf. Gespräch mit dem Kind bzw. den Personensorgeberechtigten FK statistische Erfassung VK Bericht an Staatsanwaltschaft FK Mitteilung an das Gericht VK Prozessbeteiligte • • • Kind Personensorgeberechtigten/Vormund ggf. andere Angehörige Schnittstellen • Polizei Instrumente (Dokumente + Dokumentation) • • • • • • • Erfassung in der Software Anschreiben (Beratungsangebot) Aktenanlage Aktennotiz Bericht an Staatsanwaltschaft Statistik Schweigepflichtentbindung Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gespräch Dokumentation Administration KurzKoll. gespräche Reflexion Zeitbedarf 60 min 45 min 15 min keine Häufigkeit 20 % 20 % 1x Gesamtzeitbedarf: 42 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Dokumentation Administration KurzKoll. gespräche Reflexion Zeitbedarf 5 min 10 min keine Häufigkeit 1x 1x Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine Anmerkungen • • ggf. ergeben sich weitere Handlungsschritte in Form anderer Kernprozesse wenn in ASD bekannt, Bericht zur Kenntnis 161 7. Die Kernprozesse des Familienbüros Kernprozesse: Familienbüro QM Ziel Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. Unterschiedliche Zugänge Kernprozess 1: Kernprozess 2: Willkommensbesuche U-Teilnahme DatVO Ende Entscheidung Kernprozess 3: Familienbüro ggf. anderen Kernprozess Kernprozess 5: Bedarfsfeststellung + Vermittlung Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess 162 Kernprozesse: Familienbüro QM Ziel Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. Zugang durch Geburtsklinik Kernprozess 4: Kinder Zukunft NRW Falleingang Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess Kernprozess 6: Bedarfsfeststellung + Vermittlung Ende Ende Entscheidung ggf. anderen Kernprozess Kernprozess 7: Nachverfolgung 163 Kernprozess: Willkommensbesuch, § 2 KKG § 2 Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind, die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Willkommensbesuche Information und Beratung der Familie zu den Angeboten in Herne rund um das Neugeborene und für Zugezogene mit Kindern unter 36 Monaten. Dialog mit den jungen Familien über eine kinderfreundliche Stadt Herne. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“. Nach der Geburt eines Herner Kindes wird der Fachbereich über das Einwohnermeldeamt informiert und der Familie durch den Oberbürgermeister ein Hausbesuch angeboten: • sachliche und örtliche Zuständigkeit klären Geburtenliste (VK) Anschreiben der Familie mit Terminvorschlag (VK nach Absprache mit der FK) Zusammenstellung aller notwendigen Materialien (VK) Hausbesuch in der Familie durchführen (FK) in Bezug auf die konkreten Ziele/Wünsche der Beteiligten beraten (FK) ggf. Rücksprache im Team bei besonderem Reflexionsbedarf (FK) Dokumentation im Erfassungsbogen (FK und VK) Prozessbeteiligte • • • Eltern(-teile) und Kinder Einwohnermeldeamt ggf. Vormünder bei minderjährigen Müttern Schnittstellen • • Oberbürgermeister ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflektion) • • • • • • 164 Instrumente / Dokumente • • • Elternbegleitbuch / Materialien Dokumentation / Statistik Software Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 1x Dokumentation 10 min 1x Administration 10 min Kurzgespräche Gesamtzeitbedarf: 82 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Zeitbedarf Verwaltungskraft Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 5 min 1x Administration 10 min 1x Material zusammenstellen 10 min 1x Gesamtzeitbedarf: 25 min Frist: 4 – 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Anmerkungen 165 Koll. Reflexion 15 min 10 % Kernprozess: UTeilnahmeDatVO § 4, Abs. 3 der Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen (UTeilnahmeDatVO) (3) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls geeignet und notwendig sind. Hierbei können die übermittelten Daten als weiterer Indikator herangezogen werden. Dabei empfiehlt sich die Zusammenarbeit insbesondere mit den Trägern des öffentlichen Gesundheitsdienstes und anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für das Kindeswohl tragen. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Falleingang / 1. Kontaktaufnahme Eltern, deren Kind weder in Kindertagespflege, noch im Sozialen Beratungsdienst bekannt ist, werden durch das Familienbüro auf die versäumte Vorsorgeuntersuchung (U) hingewiesen und haben die Möglichkeit binnen 10 Tagen den Nachweis der Teilnahme zu erbringen. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“. • • • • • Zuständigkeit klären (VK) Abgleich EWO (VK) Abgleich Software, ob Kind im Sozialen Beratungsdienst bekannt ist. Wenn ja, Abgabe an Bezirk und Beendigung der Dokumentation mit entsprechendem Vermerk im Familienbüro weitere Verantwortung, Kontaktaufnahme zur Familie und Dokumentation im Sozialen Beratungsdienst entsprechend dem Prozess UDatVO im Sozialen Beratungsdienst (VK) 1 Mal wöchentlich ein Abgleich mit der Abteilung 42/1, Erhebungsstelle Elternbeiträge, für alle eingegangenen Meldungen, ob Kinder bereits in Tagesbetreuung sind. Kinder, die bereits in Kindertagesbetreuung sind, fallen aus dem weiteren Verfahren raus, da für sie Vereinbarungen zum Kindesschutz zwischen den Einrichtungen und dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie bestehen. Wenn ja, Beendigung der Meldung mit Hinweis „In Tagesbetreuung“ (VK) Anschreiben an Eltern, wenn das Kind weder in der Erhebungsstelle, noch im Sozialen Beratungsdienst bekannt ist, mit Frist zum Nachweis der ‚U’ (VK) 166 Prozessbeteiligte • • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Sozialer Beratungsdienst Erhebungsstelle Elternbeiträge Schnittstellen • • • • LZG andere Jugendämter (bei Umzug) ggf. EWO, Ausländeramt ggf. Kinderärzte Instrumente / Dokumente • Standardschreiben an die Personensorgeberechtigten (inklusive Info zur UDatVO und Aufgabe des Familienbüros) Dateneingabe Statistik Excel Software EWO-Datenbank • • • • Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Verwaltungskraft: Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit Dokumentation 25 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche Koll. Reflexion Gesamtzeitbedarf: 35 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche bis 10 Tage Anmerkungen • • erfolgt keine Rückmeldung der Eltern findet automatisch ein Hausbesuch zum vorgeschlagenen Termin statt (Teilprozess 02) im ersten Anschreiben wird lediglich auf die Frist zur U-Untersuchung, sowie den notwendigen Nachweis verwiesen. 167 Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 02: Hausbesuch und Beratung Klärung, warum die Familie die Vorsorgeuntersuchung nicht wahrgenommen hat und ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt; Verbesserung des Kindesschutzes • • • • • • • • Prozessbeteiligte • • • Schnittstellen • • Instrumente / Dokumente • • • • • • bei Überschreitung der Rückmeldefrist erfolgt ein Hausbesuch Hausbesuch in Verbindung mit einem persönlichen Kontakt zum Kind zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen motivieren und Missverständnisse ausräumen Vereinbarung treffen es werden bis zu zwei Hausbesuche angekündigt und versucht durchzuführen bleibt der Kontakt aus bzw. kann das Kind nicht persönlich kennengelernt werden, erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen Beratungsdienst (Meldung über den Dokumentationsbogen der U, auf dem Überleitung nach § 8a SGB VIII wegen fehlender Mitwirkung vermerkt ist) eine vermutete Kindeswohlgefährdung wird dem Sozialen Beratungsdienst unverzüglich gemeldet (Meldebewertungsbogen) Dokumentation der Rückmeldung Personensorgeberechtigte und/oder ggf. sekundäre Bezugspersonen Kind ggf. Dritte (z.B. andere Ämter/Behörden) ggf. Gruppenleitung bei Kenntnis besonderer Risikolagen ggf. Sozialer Beratungsdienst (bei § 8a SGB VIII) Infoblatt Dokumentation des Klärungsgespräches & Dateneingabe Statistik EWO-Datenbank ggf. Aktenvermerk Mitteilungsbogen an ASD bei fehlender Mitwirkung ggf. Meldebewertungsbogen bei § 8a SGB VIII Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Zeitbedarf 60 min Dokumentation 15 min Häufigkeit 1x 1x Administration 10 min 0,2 x Kurzgespräche 30 min mit SD 10 % 168 Koll. Reflexion 20 Min. 0,2 x Gesamtzeitbedarf: 114 min Fahrzeit: 100 % Zeitbedarf Verwaltungskraft Gespräch Zeitbedarf Dokumentation 15 min Administration 10 min Häufigkeit 1x 1x Kurzgespräche 30 min mit SD Koll. Reflexion 20 Min. Gesamtzeitbedarf: 25 min Anmerkungen • Der Vorgang wird beendet, sobald seitens der Eltern/des Arztes oder durch den persönlichen Kontakt zum Kind offensichtlich wird, dass der Nachweis einer Untersuchung erbracht wurde bzw. keine weiteren Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennbar sind. 169 Kernprozess: Familienbüro, §§ 1 Abs. 4 und 2, Abs. 1 KKG und § 16 SGB VIII § 2 KKG Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. § 3 KKG – Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizeiund Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Mütter-Genesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden. (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Auskunftsersuchen und allgemeine Beratung Familien, Einrichtungen und Dienste haben sich zwecks Information und Weitervermittlung an das Familienbüro gewandt und ihr Beratungsbedarf zu familienrelevanten Fragen wurde gedeckt. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“. • • • allgemeine Informationen zu Angeboten für Familien Kurzberatungen Weitervermittlung an Dritte • Familien Schnittstellen • • ggf. Querschnittsämter und andere Sachgebiete Einrichtungen und Dienste Instrumente / Dokumente • • • • MS Office Dokumentation / interne Statistik Internet Datenbank Prozessbeteiligte 170 Zeitbedarf + Frist Sprechzeiten des Familienbüros im Ladenlokal: Montags: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK) Dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr (1 FK) Mittwochs: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK) Donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr (1 FK) Freitags: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK) Gesamtzeitbedarf: VZÄ FK 780 min/Woche Gesamtzeitbedarf: VK 540 min/Woche Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilprozess 02: Netzwerkarbeit (Systemzeit) Ziel / Ergebnis In der Stadt Herne existieren verschiedene Arbeitskreise und Fachforen zum Thema Frühe Hilfen (Frühe Hilfen, Familienbildung), die durch Mitarbeiter des Familienbüros mitgestaltet und mitorganisiert werden. Durch die Netzwerke/Arbeitskreise werden Inhalte und Angebote Früher Hilfen aufeinander abstimmt und Kooperationen entwickelt. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“. Aktivitäten • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Aktive Mitgestaltung von Fachtagen (z.B. Angebote für junge Familien) Sammlung und Zusammenstellung von Informationen über aktuelle Angebote Mitarbeit bei zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Bedarfsanalysen in Verbindung mit anderen Verwaltungsbereichen, den Anbietern Früher Hilfen sowie weiteren Institutionen und Einrichtungen • • • • • Träger der Jugendhilfe Jugendhilfeplanung andere Verwaltungsbereiche Bildungsbüro andere Institutionen und Dienste • Abteilungsleitung, Fachbereichsleitung und Dezernat 171 Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist • • • • MS Office Dokumentation / Statistik Internet Datenbank Zeitbedarf Fachkraft Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf Häufigkeit Arbeitskreise / Netzwerktreffen AK-Familienbildung 4x AK-Kinderzukunft 5x Netzwerk Frühe Hilfen 4 x je Stadtteil Fachforen Familienbildung 2x FuN-AG 4x Sozialraumkonfer enz 2 x je Stadtteil (insg. 8x) Teilnahme FK 120 min (1 FK) Vorbereitung/ Nachbereitung 120 min (1 FK) 4x 120 min (1 FK) 5x 120 min (1 FK) 4x 120 min (1 FK) 5x 120 min (1 FK) 4 x je Stadtteil 240 min (2 FK) 4x je Stadtteil 240 min (1 FK) 2x 240 min (2 FK) 4x 120 min (1 FK) 2x 2 x je Stadtteil (insg. 8x) Gesamtzeitbedarf für Fachkräfte: 7440 min Zeitbedarf Verwaltungskraft Zeitbedarf Häufigkeit Zeitbedarf Häufigkeit Arbeitskreise / Netzwerktreffen Netzwerk Frühe Hilfen 4 x je Stadtteil Fachforen Familienbildung 2x Vorbereitung 30 min 4x 30 min) 2x Gesamtzeit: 180 min Fahrzeit: keine Anmerkungen Teilnahme der Fachkräfte an Tagungen werden über Systemzeiten erfasst 172 Teilprozess 03: Öffentlichkeitsarbeit (Systemzeit) Ziel / Ergebnis Das Familienbüro ist mit seinen Angeboten bekannt. Familienrelevante Angebote sind für Eltern und Multiplikatoren transparent. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“. Aktivitäten • • • • • Prozessbeteiligte Mitarbeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Internetinfos sowie Broschüren Recherche neuer Materialien Vorstellung der wohnortnahen und zielgruppenspezifischen Angebote für Familien im Rahmen von Stadtteilkonferenzen, Elternversammlungen, Träger- und/oder Mitarbeiterkonferenzen sowie ähnlichen Gremien und Sitzungen gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Aktionen sowie Pressearbeit Teilnahme an Messen, Festen, Tagen der offenen Türen • Institutionen und Anbieter Schnittstellen • • • Anbieter der Familienbildung Büro OB (Pressestelle) unterschiedliche Gremien Instrumente / Dokumente • • • • MS Office Dokumentation / Statistik Internet Datenbank Zeitbedarf + Frist Zur Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit steht dem Familienbüro 10 % einer Vollzeitstelle, 159,8 Stunden pro Jahr, zur Verfügung. Gesamtzeitbedarf: Fahrzeit: 80 % (20 Min.) Anmerkungen 173 Teilprozess 04: FuN-Baby Angebot (Systemzeit) Ziel / Ergebnis Durch aktives und wertschätzendes Coaching werden Eltern durch das erfahrungsorientierte Programm in ihren elterlichen Kompetenzen gestärkt und entwickeln tragfähige Familienstrukturen. Zielgruppen sind Familien mit unterschiedlichen Bildungsgeschichten und kulturellen Hintergründen. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“. Aktivitäten • • • • aktive Anwerbung von Teilnehmern interdisziplinäre Vorbereitung des Kurses Gestaltung der Programmelemente Auswertung / Nachgespräche Prozessbeteiligte • • • Familien Familienzentren Co-Teamer Schnittstellen • • Co-Teamer kooperierende Institution, in der der Kurs stattfindet Instrumente / Dokumente Materialien für den Kurs Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Zeitbedarf 1500 min Häufigkeit 2x Gesamtzeitbedarf: 3000 min 1x jährlich soll von den beiden qualifizierten Mitarbeiterinnen des Familienbüros ein Kurs je Mitarbeiterin durchgeführt werden. Insgesamt ist für die Anwerbung, Vorbereitung, Durchführung (8 Termine in der Einrichtung à 1:30 Std.) und Vor- und Nachbereitung ein Stundenkontingent von ca. 25 Stunden anzusetzen. Fahrzeit: 20 min pro Termin zzgl. 50% bei Anwerbung Anmerkungen 174 Kernprozess: Frühe Hilfen – Prävention / Bedarfsfeststellung; §§ 1, Abs. 4 und 3, Abs. 3 und 4 KKG § 1 KKG – Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multi-professionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen). Teilprozess Ziel / Ergebnis Aktivitäten 01: Bedarfsfeststellung und aktive Vermittlung Die Eltern haben Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Angebote und/oder Hilfen erhalten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. • • • • • • Hausbesuch oder ggf. ein Gespräch im Büro Begleitung zu beratungsrelevanten Bezugspersonen/ Institutionen durchführen Rücksprache im Team bei besonderem Reflexionsbedarf Rücksprache mit Dritten (z.B. Sozialer Beratungsdienst, Pflegekinderdienst, Familienzentren/ Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen etc.) ggf. erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen Beratungsdienst Dokumentation Prozessbeteiligte • • • Eltern(-teile) und Kinder ggf. Vormünder ggf. Dritte (z.B. Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, Sozialer Beratungsdienst, Pflegekinderdienst, Frühförderung, Beratungsstellen etc.) Schnittstellen • • ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflexion) Wirtschaftliche Jugendhilfe bei Hilfen nach § 16 SGB VIII Instrumente / Dokumente • • • Dokumentation / Statistik Meldebewertungsbogen § 8a SGB VIII Eingabe Software 175 Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3x Dokumentation 10 min 3x Administration 15 min 3x Kurzgespräche 30 min 3x Gesamtzeitbedarf: 367 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen 176 Koll. Reflexion 15 min 50% Kernprozess: Frühe Hilfen – KinderZUKUNFT NRW § 3 KKG – Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. (4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. … Verfahren bei KinderZUKUNFT NRW: In den Herner Geburtskliniken werden die Mütter auf das freiwillige Angebot von KinderZUKUNFT NRW hingewiesen, um Familien bei Vorliegen einer gesundheitlichen oder psychosozialen Belastung frühzeitig an Netzwerkpartner zu vermitteln. Die Eltern geben ihr Einverständnis zur Überleitung an die weiteren Dienste. Geben Eltern ihr Einverständnis zur Überleitung an die Jugendhilfe, werden die Daten von der Klinik an das Familienbüro übermittelt. Teilprozess 01: Falleingang Ziel / Ergebnis Familien mit riskanten Entwicklungen werden frühzeitig und niederschwellige Angebote unterbreitet. Eltern werden durch Personal des Familienbüros zeitnah aufgesucht, der Hilfebedarf wird festgestellt und Unterstützung angeboten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. Aktivitäten • • • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Austausch mit der Koordinatorin in der Geburtsklinik im Vorfeld der Überleitung Entgegennahme der Meldung und Sichtung Stammdatenblatt und Maßnahmeerfassungsbogen anlegen Hausbesuch vereinbaren ggf. Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung einleiten • • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen Netzwerkpartner IMO-Institut • Klinikkoordinatorin • • • • • Überleitungsbogen Einverständniserklärung Stammdatenblatt Maßnahmeerfassungsbogen Dateneingabe Software / Excel Tabelle • 177 Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit min Dokumentation 10 min 1x Administration 10 min 1x Kurzgespräche 30 min 1x Koll. Reflexion min Gesamtzeitbedarf: 50 min Fahrzeit: keine Frist: max. 4 Wochen Anmerkungen Teilprozess 02: Bedarfsfeststellung und Beratung Ziel / Ergebnis Familien mit riskanten Entwicklungen werden frühzeitig und niederschwellige Angebote unterbreitet. Die Eltern haben Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Angebote und/oder Hilfen erhalten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. Aktivitäten • • • • • • • • • • • • • Hausbesuch (ggf. gemeinsam mit Familienhebamme o.ä.) Hilfebedarf erkennen Beratung und Darstellung / Vermittlung präventiver Angebote Koordinatorin über Veränderung der Maßnahme informieren Maßnahmeerfassungsbögen nach 3, 6, 9 Monaten (oder zu Hilfeplangesprächen) auswerten pflegen der Excel Tabelle Begleitung zu beratungsrelevanten Bezugspersonen/ Institutionen durchführen Rücksprache im Team oder im Netzwerk bei besonderem Reflexionsbedarf persönliche Übergabe an den Sozialen Beratungsdienst / freie Träger zwecks Fortführung der Unterstützung Initiierung niederschwelliger, kompensatorischer Hilfen Einleitung und Monitoring von Hilfen gem. § 16 SGB VIII durch das Familienbüro ggf. Maßnahmeerfassungsbogen sowie vorhandene Bögen an Sozialen Beratungsdienst nachhalten der Dokumentation und Austausch mit den Klinikkoordinatorinnen, Sozialen Beratungsdienst 178 • • / freie Träger Rücklauf IMO-Institut alle 3, 6, 9 Monate bzw. zu Hilfeplangesprächen bei Maßnahmen nach § 27 ff. SGB VIII im Sozialen Beratungsdienst ggf. erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen Beratungsdienst Dokumentation pflegen der Excel Tabelle Prozessbeteiligte • • • • Eltern(-teile) und Kinder, ggf. Vormünder Klinikkoordinatorinnen IMO-Institut ggf. Dritte Schnittstellen • • • ggf. Dritte (z.B. Sozialer Beratungsdienst, Kindertageseinrichtungen / Familienzentren, Beratungsstellen etc.) ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflexion) Wirtschaftliche Jugendhilfe • • • • • • Dokumentation / Statistik Meldebewertungsbogen § 8a SGB VIII Stammdatenblatt Maßnahmeerfassungsbogen Excel Tabelle Eingabe Software • • Instrumente / Dokumente Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit 60 min 3x Dokumentation 10 min 3x Administration 15 min 3x Kurzgespräche 30 min 3x Koll. Reflexion 15 min 50% Gesamtzeitbedarf: 367 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Anmerkungen • Die weitere Unterstützung der Jugendhilfe erfolgt durch andere Kernprozesse im Sozialen Beratungsdienst. Die dortige Falleingangsphase erübrigt sich. Darüber hinaus erfolgt in diesen Fällen fortlaufend eine Rückmeldung an das Familienbüro, solange eine Jugendhilfe gewährt oder beendet wird. 179 Teilprozess 03: Nachverfolgung Ziel / Ergebnis Familien nehmen Unterstützungen in Anspruch. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. Aktivitäten • • • Prozessbeteiligte Schnittstellen Instrumente / Dokumente Austausch mit der Koordinatorin in der Geburtsklinik Rücklauf IMO-Institut alle 3, 6, 9 Monate bzw. zu Hilfeplangesprächen bei Maßnahmen nach § 27 ff. SGB VIII im Sozialen Beratungsdienst Stammdatenblatt und Maßnahmeerfassungsbogen pflegen • • • Netzwerkpartner Klinikkoordinatorin IMO-Institut • Sozialer Beratungsdienst • • • Stammdatenblatt Maßnahmeerfassungsbogen Dateneingabe Software / Excel Tabelle Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Zeitbedarf Häufigkeit min Dokumentation 10 min 4x Administration 10 min 4x Kurzgespräche min Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: Anmerkungen 180 Koll. Reflexion min