Qualitätshandbuch Erziehungshilfen

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Qualitätshandbuch Erziehungshilfen
Der Oberbürgermeister
Qualitätshandbuch Erziehungshilfen der
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Stand: Dezember 2013 / 3. Auflage
Impressum
Herausgeber:
Redaktion:
Druck:
Stadt Herne
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Abteilung Erziehungshilfen
Postfach 10 18 20, 44621 Herne
Fachbereich Service und Informationstechnik,
IT-Druck
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Hinweise
Aufgabe und Organisation der Abteilung Erziehungshilfen ……………. ..................... 4
Sozialer Beratungsdienst ............................................................................................ 6
Fachdienst Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen
gem. § 35a SGB VIII .................................................................................................. 7
Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung .......................................... 7
Fachdienst Begleiteter Umgang ................................................................................. 8
Fachdienst Jugendgerichtshilfe .................................................................................. 8
Fachdienst Familienbüro .......................................................................................... 10
Kern- und Teilprozesse für die Sozialen Dienste ....................................................... 11
Tätigkeitskategorien und zeitliche Aufwendungen .................................................... 14
Verteilung der Zeitwerte und Standards ................................................................... 15
2. Die Kernprozesse des Sozialen Beratungsdienstes
Kernprozess: Falleingang ......................................................................................... 21
Kernprozess: § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ................. 25
Kernprozess: § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie .. 33
Kernprozess: § 17/18 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft,
Trennung und Scheidung und Beratung und Unterstützung bei der
Ausübung der Personensorge/Umgangsrecht .......................................................... 36
Kernprozess: § 18,3 SGB VIII - Begleiteter Umgang…………………………………...40
Kernprozess: § 20 SGB VIII - Hilfe in Notsituationen…………………………………..43
Kernprozess: § 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung ................................................... 48
Kernprozess: § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen .......... 66
Kernprozess: § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten .. 73
Kernprozess: § 50 SGB VIII i. Vb. m. 1666 BGB – Risikoeinschätzung .................. 80
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3. Die Kernprozesse des Fachdienstes Eingliederungshilfen für
seelisch behinderte junge Menschen gem § 35a SGB VIII
Kernprozess: § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche ............................................................................................ 88
Kernprozess: § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe (Teilleistungsstörung) ............. 103
4. Die Kernprozesse des Pflegekinderdienstes /
Adoptionsvermittlungsstelle
Kernprozess § 51 SGB VIII – Adoptionsvermittlung ............................................... 109
Kernprozess § 51 SGB VIII – Beratung und Belehrung in Verfahren zur
Annahme als Kind .................................................................................................. 109
Kernprozess § 51 SGB VIII – Wurzelarbeit.............................................................. 118
Kernprozess: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) ... 122
Kernprozess : Vermittlung und Begleitung von Vollzeitpflege ................................. 128
5. Fachdienst Begleiteter Umgang
Kernprozess: § 18,3 SGB VIII - Durchführung des Begleiteten Umganges ............ 137
6. Die Kernprozesse der Jugendgerichtshilfe
Kernprozess: § 52 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren nach dem
Jugendgerichtsgesetz ............................................................................................. 141
Kernprozess: Jugendgerichtshilfe - Falleingang ..................................................... 141
Kernprozess: Diversionsverfahren / Ordnungswidrigkeiten .................................... 143
Kernprozess: Mitwirkung im gerichtlichen Strafverfahren ....................................... 147
Kernprozess: Schulverweigerung von Jugendlichen .............................................. 148
Kernprozess: Strafunmündige Kinder…………………………………………………..160
7. Die Kernprozesse des Familienbüros
Kernprozess: Willkommensbesuche ....................................................................... 162
Kernprozess: UTeilnahmeDatVO ............................................................................ 166
Kernprozess: Familienbüro ..................................................................................... 170
Kernprozess: Frühe Hilfen - Prävention /Bedarfsfeststellung ................................. 175
Kernprozess: KinderZUKUNFT NRW ..................................................................... 177
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1. Einleitende Hinweise
Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung für die Sozialen Dienste der Stadt
Herne wurde im Jahr 2010 erstmalig die Ablauforganisation im Jugendamt
untersucht. Gemeinsam mit den Fachkräften in den Diensten wurden dabei die Kernund Teilprozesse der jeweiligen Arbeitsbereiche beschrieben und eine kritische
Bestandsaufnahme bezogen auf die vorhandenen Standards und Verfahren
vorgenommen.
Ausgehend von interkommunalen Vergleichswerten wurden gemeinsam mit der
Abteilungsleitung, den Gruppenleitungen und jeweils einer Fachkraft aus der
Sachbearbeitung der jeweiligen Fachdienste Vorschläge zur Prozessoptimierung
entwickelt. Gleichzeitig diente der gesamte Prozess zur Feststellung einer mittleren
Bearbeitungszeit für die jeweiligen Tätigkeiten, die als Grundlage für eine
fortschreibungsfähige Personalbemessung im Jugendamt herangezogen wurde.
Die gesamten Ergebnisse des Prozesses
Jugendhilfeausschuss der Stadt Herne vorgestellt.
wurden
im
Mai
2011
im
Auf Grund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Einführung des
Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 war es erforderlich, die Prozesse in
der Abteilung Erziehungshilfen zu überarbeiten und das Bundeskinderschutzgesetz
in das Qualitätshandbuch einzuarbeiten. Damit wurde die Verwaltung mit Beschluss
des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2013 beauftragt. Das Institut für
Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) wurde beauftragt, gemeinsam
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung unter Berücksichtigung der
bisher gemachten Erfahrungen die Prozesse zu evaluieren und zu optimieren.
Mit der Überarbeitung der Prozesse im Qualitätshandbuch ging die Neuordnung der
einzelnen Sozialbezirke einher, um die beschrieben Qualitätsstandards auch
personell umsetzen zu können.
Auftrag und Ablauf der Organisationsberatung
Zur Durchführung der Organisationsuntersuchung wurde eine Lenkungsgruppe
eingerichtet, die den gesamten Prozess der Untersuchung begleitet und verantwortet
hat. Der Lenkungsgruppe gehörten an:
die Beigeordnete für Kultur, Bildung, Kinder, Jugend und Familie, Frau
Stadträtin Thierhoff
der Fachbereichsleiterin (Jugendamtsleiterin) Kinder-Jugend-Familie, Frau Dr.
Frenzke-Kulbach
die Abteilungsleitung der Abteilung Erziehungshilfe, Frau Friedrich
der Personalrat, vertreten durch Frau Prante bzw. Herrn Fiedler
die Gleichstellungsstelle, vertreten durch Frau Schirmer-Klug und
der Fachbereich Personal und Zentraler Service (Organisationsabteilung),
Herr Harbott/Frau Klinner, Frau Hardick, Herr Bschorr-Guedes
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Die einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen der Untersuchung wurden durch eine
Projektgruppe begleitet bzw. vorgenommen. An den Arbeitstreffen der Projektgruppe
nahmen neben der Fachbereichs- und Abteilungsleitung jeweils Vertreter/-innen der
einzelnen Sachgebiete teil. Der Projektgruppe gehörten an:
Frau Dr. Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleitung)
Frau Friedrich (Abteilungsleitung)
Herr Närrlich (Teamleitung Familienbüro/ stellv. Abteilungsleitung)
Frau Kranemann (Team ASD Wanne/Teamleitung ASD Sodingen)
Frau Nitschmann-Mares (Teamleitung PKD)
Frau Ruppert (Teamleitung JGH)
Frau Benthaus und Frau Berner (Team ASD Mitte)
Herr Ottmann und Frau Klaus (Team ASD Wanne)
Frau Mrozek-Trattwal und Frau Henke (Team Sodingen/35a)
Frau Gruhn (Team JGH)
Frau Wollek (Springerin ASD)
Frau Kornke (Familienbüro)
Im Einzelnen tagte die Projektgruppe acht mal. Im Rahmen der Beteiligung aller
Mitarbeiter/-innnen
fanden
insgesamt
neun
partizipativ
gestaltete
Dienstbesprechungen zu den Prozessen im Qualitätshandbuch statt.
Weiterhin war die hinsichtlich der eingesetzten Personalressourcen sehr stark
differierende Teamstärke in den jeweiligen Bezirken des ASD unter Berücksichtigung
der o. a. Ergebnisse entsprechend anzupassen. Diesbezüglich wurde unter
Beteiligung des Personalrats und der Organisationsberatung ein Workshop mit allen
Mitarbeiter/-innen des ASD durchgeführt.
Als Ergebnis konnte dabei eine Teamumstrukturierung einvernehmlich erarbeitet
werden, die einen gleichmäßigen Ressourceneinsatz berücksichtigt.
Hierbei werden Mitarbeiter/-innen teilweise mit ihren Bezirken das Team wechseln.
Bei der Neuordnung wurde berücksichtigt, dass die zu verschiebenden Bezirke
jeweils Grenzbezirke zum jeweils neuen Großbezirk sind und im Alltag für die
Bürgerinnen und Bürger keine unzumutbaren Wege entstehen.
Zukünftig werden im Sozialen Beratungsdienst drei personell gleich groß besetzte
Teams arbeiten, so dass alle Bezirke die fachlichen und organisatorischen
Anforderungen aus dem Qualitätshandbuch erfüllen können.
Darüber hinaus wird das qualifizierte Verselbständigungsmanagement (§ 41 SGB
VIII) dem Team ASD Wanne organisatorisch zugeordnet.
Die Evaluation des Qualitätshandbuches soll in vier Jahren erneut erfolgen.
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Aufgabe und Organisation der Abteilung Erziehungshilfen
Die Abteilung Erziehungshilfen ist eine Organisationseinheit der Stadt Herne im
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie und wird im Rahmen des Sozialgesetzbuch VIII
(SGB VIII) unterstützend, beratend und vermittelnd tätig. Die Abteilung besteht aus
drei gleichgroßen regionalisierten Teams des Sozialen Beratungsdienstes (ASD).
Zudem sind der Fachdienst Eingliederungshilfe und das qualifizierte
Verselbständigungsmanagement jeweils einzelnen ASD-Teams zugeordnet. Darüber
hinaus
gehören
zur
Abteilung
die
Fachdienste
Pflegekinderdienst/
Adoptionsvermittlung (PKD), Eingliederungshilfe (35a), Jugendgerichtshilfe/
Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH/JuHiS) und das Familienbüro.
Sozialer Beratungsdienst
Der Soziale Beratungsdienst ist in drei Sozialraumbezirke aufgeteilt: in das Team
Wanne-Eickel, Mitte und Sodingen. Die Teams sind mit ihrem jeweiligen Dienstsitz
örtlich in dem jeweiligen Stadtteil angesiedelt. Jede/r Sozialarbeiter/in ist für einen
bestimmten Bezirk innerhalb des Stadtteils zuständig.
Die Qualitätsziele der Tätigkeit des Sozialen Beratungsdienstes sind:
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer
Lebenslagen (§§ 8,16 SGB VIII)
Unterstützung der Erziehung in der Familie (§§8, 16 SGB VIII)
Beratung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen
(§§ 8,16 SGB VIII)
Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 8, 16 SGB VIII)
Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
(Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit (§§ 19, 27 – 34 SGB VIII)
Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb
der Familie (§§ 33, 35, 34 u. 41 SGB VIII)
Hilfen zur Verselbständigung (§§ 27, 30, 34 u. 41 SGB VIII)
Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung und Verfahren im Rahmen der
Gefahrenabwehr (§§ 8a, 42 u. 50 SGB VIII)
Konfliktvermittlung, Beratung bei Trennung und Scheidung (§§ 17, 18 SGB
VIII)
Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung der Kindesinteressen zwischen
den Eltern (§§ 17, 18 SGB VIII)
Die strittigen Fragen bei Trennung und Scheidung sind zum Wohle des Kindes
geklärt (§ 50 SGB VIII)
Im Rahmen dieser Zielsetzungen beraten und unterstützen die in dem Fachdienst
beschäftigen Sozialarbeiter/-innen Familien und ihre Kinder bei innerfamiliären
Problemen, sowie Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für
die Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung.
Des Weiteren veranlassen, vermitteln, planen, entwickeln und begleiten die
Sozialarbeiter/-innen erzieherische Hilfen sowie Hilfen für junge Volljährige. Sie
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stellen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicher, z.B. durch die
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und wirken bei familiengerichtlichen
Verfahren mit. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches arbeiten die Sozialarbeiter/innen kooperativ mit freien Trägern, Vereinen sowie sonstigen öffentlichen
Institutionen zusammen.
Fachdienst Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen
Dem Team
Sodingen
sind
die
Mitarbeiter/-innen
des
Fachdienstes
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII als eigenständiger Fachdienst zugeordnet.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer
solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Als
seelisch behindert gelten Kinder und Jugendliche, bei denen in Folge psychischer
Belastungen und Besonderheiten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
wesentlich beeinträchtigt ist. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist zunächst ein
Fachgutachten, aus dem sich das Vorliegen einer seelischen Behinderung mit
Krankheitswert ergibt.
Die sozialpädagogische Notwendigkeit und Auswahl der Hilfeform erfolgt dann mit
dem Fachdienst Eingliederungshilfe. Hierbei werden das persönliche Umfeld sowie
die Wünsche des Kindes/Jugendlichen und der Personensorgeberechtigten in die
Überlegungen einbezogen. Die Hilfegewährung kann je nach Erfordernis ambulant
oder stationär erfolgen.
Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist:
Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei
seelischer Behinderung
Darüber soll den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht
werden.
Fachdienst Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung und Begleiteter Umgang
Der Fachdienst vermittelt Kinder, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in
ihren Herkunftsfamilien leben können, in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII.
Weiterhin vermittelt der Fachdienst Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption
freigegeben worden sind, in Adoptivfamilien.
Der Fachdienst ist mit seiner Dienststelle zentral in der Stadt Herne ansässig. Der
Fachdienst hat des Weiteren die Aufgabe, die Pflegefamilien zu werben,
auszuwählen, zu qualifizieren, zu beraten und zu unterstützen.
Insgesamt sind mit dem Aufgabenbereich des Fachdienstes folgende Tätigkeiten
verbunden:
Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit.
Vorbereitung
und
Qualifizierung
der
Pflegefamilien
durch
Vorbereitungsgespräche, Wochenendseminare und Abendveranstaltungen.
Vermittlung von Adoptiv- und Pflegeeltern durch Erstellen eines Bedarfsprofils
für ein zu vermittelndes Kind, entsprechende Auswahl der geeigneten Pflege-
7
oder Adoptionsfamilie und Anbahnung der Kontakte zwischen Pflege- oder
Adoptionskind zu den Pflegefamilien oder Adoptivfamilien bis zur Aufnahme
des Kindes.
Die Adoptions- und Pflegefamilien werden regelmäßig über Beratungskontakte
bei der Erziehung der Adoptions- und Pflegekinder beraten und unterstützt.
Bei Bedarf werden Besuchskontakte begleitet. Weiterhin werden für die
Adoptions- und Pflegefamilien regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen
durchgeführt.
Die Qualitätsziele der Tätigkeit des Fachdienstes sind:
(Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit
Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb
der Familie (§ 33 SGB VIII)
Hilfen zur Verselbständigung (§ 33/41 SGB VIII)
Fachdienst Begleiteter Umgang
Darüber hinaus ist der Fachdienst zur Durchführung des Begleiteten Umganges dem
Team Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung zugeordnet.
Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben
Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
gem. § 18,3 SGB VIII. Andere Umgangsberechtigte sind Großeltern, Geschwister,
Stiefelternteile und Pflegepersonen.
Das Familiengericht hat die Möglichkeit den Umgang dergestalt einzuschränken,
dass er nur in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten stattfinden kann
(Begleiteter Umgang).
Während die Organisation des Begleiteten Umganges in der Zuständigkeit des
Sozialen Beratungsdienstes oder bei Übernahme der Prozessverantwortung im
Pflegekinderdienst liegt, wurde für die Durchführung der Umgangskontakte der
Fachdienst Begleiteter Umgang gebildet.
Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist:
Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung des Kindeswohls (§ 18,3 SGB
VIII)
Fachdienst Jugendgerichtshilfe
-Jugendhilfe im StrafverfahrenIm Fokus des Handelns steht der junge Mensch. Jugendgerichtshilfe kann
Straffälligkeit junger Menschen nicht verhindern. Ziel ist es, den jungen Menschen zu
befähigen, zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich und andere
treffen zu können.
Beratung und Unterstützung
• Die Jugendgerichtshilfe berät und unterstützt junge Menschen
Jugendlichen außerdem deren Eltern / Personensorgeberechtigen) mit
Ziel, ihre Persönlichkeit im Hinblick auf Selbstverantwortlichkeit
Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern. Dazu gehört, die hinter
8
(bei
dem
und
den
•
•
Kriminalitätserscheinungsformen sichtbar werdenden Konflikte erkennen und
lösen zu helfen.
Der junge Mensch (ggf. Eltern / Personensorgeberechtigen) werden bei
Bedarf über die Möglichkeiten einer Schadenswiedergutmachung und
Möglichkeiten der Gewährung und Vermittlung weitergehender Hilfen
informiert.
Der junge Mensch erhält auf seinen Wunsch hin eine Betreuung während der
Haftzeit.
Unterstützung von Jugendgerichten und Staatsanwaltschaften bei ihrer
Aufgabenstellung im jugendgerichtlichen Verfahren
• Die Jugendgerichtshilfe ist am gesamten Verfahren beteiligt. Sie unterstützt
die Jugendgerichte und die Staatsanwaltschaften in Jugendstrafverfahren,
indem sie durch Erforschung der Persönlichkeit, Entwicklung und der Umwelt
des beschuldigten jungen Menschen eine Entscheidungsgrundlage für die
Justiz zur Verfügung stellt.
• Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil. Sie äußert sich
zu de Maßnahmen, die zu ergreifen sind.
• Die Jugendgerichtshilfe wacht über die Erfüllung von Auflagen und
Weisungen. Zuwiderhandlungen teilt sie dem Gericht mit.
• Die Jugendgerichtshilfe arbeitet während der Bewährungszeit eng mit dem
Bewährungshelfer zusammen. Sie hält während einer Haftverbüßung Kontakt
zu dem jungen Menschen.
Mitwirkung im Diversionsverfahren
• Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Straftat ohne
Beteiligung eines Richters absehen, wenn erzieherische Maßnahmen bereits
durchgeführt oder eingeleitet sind. Einer erzieherischen Maßnahme
gleichgestellt ist das Bemühen des jungen Menschen, einen Ausgleich mit
dem Geschädigten zu erreichen.
• Ein Diversionsverfahren ist in der Regel zeitlich kürzer als ein Verfahren mit
Hauptverhandlung und somit durch eine schnellere Reaktion gerade bei
jungen Menschen pädagogisch wertvoll.
• In der Hand der Jugendgerichtshilfe liegt es, die möglichst passgenaue
erzieherische Maßnahme anzuregen, durchzuführen oder zu vermitteln.
• Diversion soll gerade bei Ersttätern entkriminalisierend und entdramatisierend
und stattdessen normverdeutlichend wirken. Dahinter verbirgt sich die
Erkenntnis, dass Jugendstraftäter von Heute nicht zwangsläufig die
Erwachsenenstraftäter von Morgen sind, sondern normabweichendes
Verhalten oft ein episodenhaftes Verhalten von jungen Menschen auf dem
Weg zum Erwachsenwerden ist.
Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist:
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII und
JGG)
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Fachdienst Familienbüro
Das Familienbüro ist eine Anlaufstelle für Familien mit Kleinkindern für Fragen der
Erziehung, Förderung, Betreuung und Freizeitgestaltung. Es bietet Familien neben
Informationen und Weitervermittlung im Bedarfsfall Begleitung und Unterstützung an.
Darüber hinaus wird im Familienbüro Netzwerkarbeit in den Bereichen
‚Familienbildung’ und ‚Frühe Hilfen - Prävention’ im Sinne des Gesetzes zur
Kooperation und Information im Kindesschutz (KKG) koordiniert.
Insgesamt umfasst das derzeitige Leistungsspektrum des Familienbüros folgende
Aufgaben:
Für alle Herner Familien mit Neugeborenen werden Willkommensbesuche
angeboten.
Umsetzung der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ (UTeilnahmeDatVO).
Durch den Kernprozess Familienbüro und der Verortung in einem Ladenlokal
erhalten Familien und Netzwerkpartner eine zentrale Anlaufstelle, um
Informationen zu familienrelevanten Fragen zu erhalten.
Familien, Einrichtungen und Dienste können sich an das Familienbüro wenden
Öffentlichkeitsarbeit.
Mitarbeiterinnen des Familienbüros haben die Qualifizierung zur FuNTeamerin und bieten diese Kurse in Kooperation mit anderen
Einrichtungen/Diensten an.
Gemeinsam mit den Herner Geburtskliniken und dem Fachbereich Gesundheit
(43)
werden
für
Familien
mit
Neugeborenen
präventive
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von KinderZUKUNFT NRW am
Standort Herne vorgehalten. Das Netzwerk ‚Frühe Hilfen‘ wird durch das
Familienbüro koordiniert und weiter entwickelt.
Geschäftsführung des Arbeitskreises Familienbildung mit dem Ziel der
konkreten und dauerhaften Einbeziehung der Familienbildungsakteure in
Herne, um Inhalte und Angebotsformen aufeinander abzustimmen und neue
Angebote zu entwickeln.
Netzwerkarbeit durch aktive Mitgestaltung von Fachtagen/-foren, Sammlung
und Zusammenstellung von Informationen über aktuelle Angebote, Mitarbeit
bei zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Bedarfsanalysen in
Verbindung mit anderen Verwaltungsbereichen und Austausch mit Familien
und
Einrichtungen
(der
Jugendhilfe)
zur
Ermittlung
von
familienunterstützenden Bedarfen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen öffentlicher Institutionen unterhalb der
Schwelle der §§ 27 ff. SGB VIII wird unterstützt.
Das Qualitätsziel des Fachdienstes ist:
Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien in ihren Sozialräumen. (§ 1; 16,3 SGB VIII und KKG /
UTeilnahmeDatVO)
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Kern- und Teilprozesse für die Sozialen Dienste
Die Kernprozesse sind nachfolgend alle in gleicher Weise dargestellt.
Zunächst bietet ein Ablaufdiagramm einen Überblick über die Teilprozesse (TP), die
den Kernprozess (KP) bilden, und die im Kernprozess benötigten zentralen
Dokumente.
Auf der gegenüberliegenden Seite sind die rechtlichen Grundlagen, die Zielsetzung
und der Ablauf textlich dargestellt. Am Ende dieser Kurzdarstellung werden die
wesentlichen Rechtsvorschriften im Wortlaut zitiert.
Danach folgt die eigentliche Prozessbeschreibung, die einen detaillierten Einblick in
die Arbeitsschritte und Zeitaufwände verschafft.
Teilprozess
„Bezeichnung“
Soweit nach einer Entscheidungsraute alternative Teilprozesse folgen, wird
an die Ziffer ein kleiner Buchstabe angefügt.
Ziel / Ergebnis
Beschreibung der Ziele, die am Ende der Teilprozessphase erreicht werden
sollen bzw. die dann abgeschlossen sind.
Aktivitäten
Auflistung der wesentlichen Aktivitäten / Tätigkeiten,
ggf. Benennung wichtiger Handlungsoptionen
Prozessbeteiligte
Auflistung der am Prozess unmittelbar beteiligten Personen, Funktionen und
Institutionen.
Schnittstellen
Auflistung der am Prozess mittelbar beteiligten Personen, Funktionen und
Institutionen, und zwar solche, bei denen durch den Teilprozess eigene
Prozesse/Aktivitäten ausgelöst werden, deren Ergebnis im weiteren
Fortgang des Teil- oder Kernprozesses benötigt wird (z.B.: Wirtschaftliche
Jugendhilfe), oder an die der Hilfesuchende weiter vermittelt wird.
Instrumente /
Dokumente
Auflistung aller für den Prozess zu nutzenden Dokumente und Instrumente,
einschl. Verweise auf die EDV-Erfassung.
Zeitbedarf
+ Frist
Tätigkeitstypen mit Angabe zur Häufigkeit und/oder Dauer,
Frist zwischen Start und Ende des Teilprozesses.
Anmerkungen
Hinweise und Kommentare.
Die Kernprozesse orientieren sich am SGB VIII. Für jede Leistung, die die
Erziehungshilfen im Jugendamt der Stadt Herne für Leistungsberechtigte erbringen,
wurde ein eigener Kernprozess beschrieben. Dies schließt nicht aus, dass Einzelne
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mehrere Kernprozesse in Anspruch nehmen oder dass aus einem Kernprozess in
einen anderen Kernprozess gewechselt wird. Die Kernprozesse sind in der
Reihenfolge der Paragraphen im SGB VIII aufgeführt. Vorangestellt ist der
Kernprozess „Eingang“.
Die Kernprozesse setzen sich aus mehreren Teilprozessen zusammen. Die
Teilprozesse bestehen aus einem Bündel von Aktivitäten, die zu einem
Zwischenergebnis führen, das eine neue Entscheidung ermöglicht bzw. erfordert.
Die Teilprozesse sind durchnummeriert, in dem auf die Nummer des Kernprozesses
ein Punkt und in aufsteigender Reihenfolge eine weitere Ziffer folgt. Sofern
unterschiedliche Teilprozesse alternativ oder parallel stattfinden können, so wird der
letzten Ziffer ein kleiner Buchstabe beigefügt. Diese Zählweise ermöglicht es, dass
Dokumente eindeutig den Teilprozessen zugeordnet werden können.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Zugänge zu den Teilprozessen nicht
dargestellt. Selbstverständlich kommt es aber vor, dass Bürger/-innen aus einem
Kernprozess in einen fortgeschrittenen Teilprozess eines anderen Kernprozesses
wechseln (z.B. aus dem Kernprozess „Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren“
in den Kernprozess „Trennung/Scheidung“) oder durch Wechsel des Wohnortes
mitten in einen Kernprozess einsteigen.
12
Zur Darstellung des Ablaufes sind nachfolgende Symbole genutzt:
Auslösendes Ereignis: Es passiert etwas
(ohne Aktivität der
Prozessverantwortlichen)
Teilprozess:
Bündel mit einem (Zwischen-)
Ergebnis
Entscheidung (Verzweigung) im
Prozessverlauf:
Es folgen mindestens 2 Alternativen (Pfeile)
Verknüpfung von Schritten:
Entscheidung, Teilprozesse und
Schnittstellen
Schnittstelle zu einem anderen
Kernprozess:
Ein Pfeil geht in dieses Symbol hinein
(kein Pfeil führt hinaus)
Schnittstelle zu einem externen
Prozess:
Ein Pfeil geht in dieses Symbol hinein
(kein Pfeil führt hinaus)
Ende einer
Prozesskette
Dokumente,
die im Teilprozess zu benutzen sind
13
Tätigkeitskategorien und zeitliche Aufwendungen
Zur Beschreibung der erforderlichen Auftragszeit für jeden Teilprozess wird zwischen
verschiedenen Tätigkeiten (siehe Beschreibung der Aktivitäten zu den jeweiligen
Kernprozessen) unterschieden. Damit überhaupt Zeitwerte zur Steuerung definiert
werden können, müssen
diese Tätigkeiten noch einmal zu übergreifenden
Kategorien zusammengefasst werden.
•
•
•
•
•
•
•
Beratungsgespräch: Gemeint sind Gespräche mit Eltern und/oder mit dem
jungen Menschen, aber auch Gespräche mit weiteren Institutionen wie
Kindergärten, Schulen oder auch Fachkräften anderer Dienste. Es handelt sich
dabei immer um längere pädagogische Gespräche zur Anamnese oder zu
Diagnoseergebnissen, Planungen und Vereinbarungen für Hilfen und Leistungen,
Auswertung und Begleitung von Hilfeprozessen sowie Beurteilung von
Ergebnissen und Entwicklungen.
Kurzgespräch: Als Kurzgespräch werden alle telefonischen Gespräche (auch
Mailkontakte) unabhängig vom Gesprächspartner, aber auch kurze persönliche
Gespräche bezeichnet. Diese Gespräche dienen vor allem der Abstimmung und
Vereinbarung sowie der kurzen Erörterung von Sachverhalten, wenn kein
persönliches Beratungsgespräch möglich oder nötig ist.
Dokumentation: Die Kategorie Dokumentation umfasst alle Bereiche der
Aktenführung im Sinne von elektronischen Falleingaben sowie Aktennotizen, die
Ergebnissicherung
in
Form
von
Hilfeplanprotokollen
oder
auch
Zielvereinbarungen sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen. Daraus ergibt
sich, dass auch die Auswertung von Gutachten Dritter Gegenstand der Kategorie
Dokumentation ist.
Administration: Sämtliche Tätigkeiten wie Abfassung und Versand von
Einladungen, das Kopieren von Unterlagen oder auch Dienstreiseanträge
gehören zu den administrativen Tätigkeiten.
Kollegiale Beratung/Reflektion: Das Zusammenwirken von Fachkräften zwecks
Entscheidung über die richtige Hilfeart und den Leistungsumfang stellt für die
Jugendhilfe eine rechtlich verpflichtende Tätigkeit dar (siehe unter anderem § 36
SGB VIII). Entsprechend dieser Verpflichtung gibt es eine eigene Kategorie
Kollegiale Beratung/Reflektion. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Kollegiale
Beratung als Methode einen anderen zeitlichen Aufwand benötigt als die
kollegiale Reflektion unter den Fachkräften bzw. im Austausch mit
Leitungskräften.
Verhandlung/Erörterung: Die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder auch
die Teilnahme an gerichtlichen Erörterungen durch Fachkräfte gehört jeweils in
diese Kategorie.
Fahrtzeiten: Sämtliche Fahrzeiten (Hausbesuch, Gerichtsverhandlung, Besuch in
stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe, etc.) gehören zur Kategorie
Fahrtzeiten.
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Verteilung der Zeitwerte und Standards
Das Handbuch enthält in den nachfolgenden Beschreibungen für die einzelnen
Kernprozesse präzise Aussagen zu den zeitlichen Anteilen sowie den Standards im
jeweiligen Teilprozess. Grundlage dieser Aussagen ist eine rechtliche Würdigung der
Leistungsverpflichtung entsprechend der Sozialgesetzgebung, der fachlichen
Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland,
interkommunaler Vergleichswerte auch aus anderen Bundesländern sowie der im
Rahmen der Organisationsuntersuchung für die Stadt Herne ermittelten Zeitwerte
und Standards.
Im Einzelnen werden Aussagen zu den Häufigkeiten von Beratungsgesprächen, zu
den anfallenden Fahrtzeiten, zur kollegialen Beratung/ Reflektion sowie zu den
anderen Kategorien getroffen.
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Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne
Zugang zum
Sozialen Dienst
Kernprozess 1:
bis zu 3 Gesprächen
Auftrag des Bürgers
Falleingang
Ende
Entscheidung
zum QM Ziel
Kernprozesse §§
8a; 17/18 SGB VIII
Weitervermittlung
an Dritte
Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen
Unterstützung der Erziehung in der Familie
Weitervermittlung
an Beratungsstellen
§ § 8; 16 SGB VIII
Beratung von Kindern und
Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen
Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie
Kernprozess 3:
§ 16 SGB VIII
§§ 8; 16 SGB VIII
Gewährleistung der Versorgung von Kindern in
Notsituationen
Kernprozess 4:
§ 20 SGB VIII
§ 20 SGB VIII
Steuerung über die Hilfeplanung
(Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit
§§ 19; 27 – 34 SGB VIII
Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb der Familie
Kernprozess 5:
§§ 27 ff. SGB VIII
§§ 33, 35, 34 u. 41 SGB VIII
Kernprozess 6:
Hilfen zur Verselbständigung
§ 33 SGB VIII
§§ 27; 30; 33; 34 u. 41 SGB VIII
Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen
Behinderung und bei seelischer Behinderung
§ 35a SGB VIII
Kernprozess 7:
§ 35a SGB VIII
16
Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne
Zugang zum
Sozialen Dienst
QM Ziel
Gefahrenabwehr bei KWG und
Familiengerichtliche Verfahren im Rahmen
der Gefahrenabwehr
§§ 8a; 42 und 50 SGB VIII
Anrufung des Gerichts
zur Risikoeinschätzung
Kernprozess 8:
§ 8a SGB VIII
keine KWG;
kein gewünschter
Hilfebedarf
Ende
keine oder
abgewendete KWG durch
Hilfe zur Erziehung
Entscheidung
ggf. andere
Kernprozesse
§§ 27 ff.
akute KWG
ggf. Klärung ob eine
KWG tatsächlich
vorliegt
Kernprozess 9:
§ 42 SGB VIII
Mitwirkungsbereitschaft durch
Hilfe zur Erziehung
Ende
Entscheidung
ggf. andere
Kernprozesse
§§ 27 ff.
keine Mitwirkungsbereitschaft der Eltern
bzw. Personensorgeberechtigten
Kernprozess 10:
§ 50 i. Vb. § 1666 /
Risikoeinschätzung § 8a
Ende
Entscheidung
des Gerichts
ggf. WeiterverMittlung an Dritte
17
Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne
Zugang zum
Sozialen Dienst
QM Ziel
Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG
§ 52 SGB VIII u. JGG
Ende
Kernprozess 11:
§ 52 SGB VIII
Entscheidung
ggf. andere
Kernprozesse
Zugang zum
Sozialen Dienst
QM Ziel
Konfliktvermittlung, Beratung bei Trennung
und Scheidung
Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung
der Kindesinteressen zwischen den Eltern
Kernprozess 12:
§§ 17 / 18 SGB VIII
§§ 17; 18 SGB VIII
Ende
Entscheidung
ggf. andere
Kernprozesse
18
Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne
QM Ziel
Verbesserung der Lebensbedingungen von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in
ihren Sozialräumen.
§§ 1; 16,3 SGB VIII u. §§ 2 ff. KKG / UTeilnahmeDatVO
Unterschiedliche
Zugänge
Kernprozess 13:
Kernprozess 14:
Willkommensbesuche
U-Teilnahme
DatVO
Ende
Entscheidung
Kernprozess 15:
Familienbüro
ggf. anderen
Kernprozess
Kernprozess 16:
Bedarfsfeststellung +
Vermittlung
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
19
Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne
QM Ziel
Verbesserung der Lebensbedingungen von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in
ihren Sozialräumen.
§§ 1; 16,3 SGB VIII u. § 3 KKG
Zugang
durch Geburtsklinik
Kernprozess 17:
Kinder Zukunft
NRW
Falleingang
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
Kernprozess 18:
Bedarfsfeststellung +
Vermittlung
Ende
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
Kernprozess 19:
Nachverfolgung
20
2. Die Kernprozesse der Abteilung Erziehungshilfen
Kernprozess: 1. Falleingang
Zugang zum
Sozialen Dienst
1. Woche
Teilprozess 1:
Erstkontakt
Ende
Entscheidung
2. und 3. Woche
Teilprozess 2:
Auftragsklärung
Ende
Entscheidung
Aktennotiz
Anschreiben
Weitervermittlung
an Dritte
Fallakte / ProSoz
Protokoll
Schweigepflichtsentbindung
WeiterVermittlung an Dritte
z.B. § 16 SGB VIII
andere
Kernprozesse
21
Teilprozess
01: Erstkontakt
Ziel / Ergebnis
Mit der Bürgerin/dem Bürger wurde ihr/sein Anliegen soweit
geklärt, dass die zielgerichtete Vermittlung an die zuständige
Stelle möglich ist oder die Zuständigkeit der Jugendhilfe
festgestellt ist. Das QM Ziel ist ggf. bereits definiert.
Aktivitäten
Der Zugang zur Fachkraft erfolgt
• schriftlich,
• persönlich,
• telefonisch
Der Erstkontakt findet statt:
• direkt mit einem/mehreren Familienmitglied/-ern
• indirekt über Dritte (Schule, Tageseinrichtung, Polizei
etc.) – im Sinne einer Mitteilung –
Aktivitäten:
• örtliche, sachliche und fachliche (z.B. § 35a SGB VIII)
Zuständigkeit klären
• Grund und Anlass erfassen
• bisherige Aktivitäten der ratsuchenden Person
abklären (z.B. Kontakt zu anderen
Diensten/Institutionen, Ausschöpfung eigener
Handlungsmöglichkeiten)
• Einschätzung zur Dringlichkeit vornehmen
• das weitere Vorgehen zwischen Fachkraft und Familie
/ ratsuchende Person absprechen
• ggf. Absprachen mit weiteren Kooperationspartnern
treffen
• ggf. Termine für Folgegespräche vereinbaren
• dokumentieren
• ggf. bereits QM Ziele definieren
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
•
•
•
Bürger/-in
Dritte (Schule, Tageseinrichtung, Polizei etc.)
Fachkräfte aus anderen Diensten
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe (im Rahmen der
Zuständigkeitsprüfung)
ggf. JGH
ggf. Familienbüro (z.B. bei § 16,3 SGB VIII)
ggf. Fachdienst § 35a SGB VIII
•
•
•
22
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Anlegen einer Fallakte
Software
Aktennotiz
Anschreiben an Familie zwecks weiterer
Auftragsklärung/Bedarfsfeststellung bei Meldung
durch Dritte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
50 min
1
Gespräch
Dokumentation
20 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
Keine
Gesamtzeitbedarf: 95 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
•
Sollte sich herausstellen, dass andere QM Ziele
verfolgt werden sollen oder müssen, erfolgt ein
direkter Wechsel in den entsprechenden Kernprozess
(z.B. §§ 8a; 17/18 SGB VIII).
02: Auftragsklärung
Das konkrete QM Ziel ist gemeinsam mit dem Bürger
definiert und seine Mitarbeitsbereitschaft ist festgestellt.
•
•
•
•
•
•
•
Informationen sammeln
- Ressourcen der Beteiligten
- Problembeschreibung
- Subjektive Sichtweisen der Beteiligten
- Bisherige Lösungsversuche (z.B.
Erziehungsberatungsstelle)
- ggf. Kontakt zu Dritten (Einrichtungen, Dienste,
aber auch soziales Umfeld Schweigepflichtentbindung)
Mitarbeitsbereitschaft klären
Kontext klären (Vorgeschichte)
Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarfes
konkretisieren
Festlegung des QM Zieles
ggf. Beendigung des Beratungsprozesses
ggf. kollegiale Rücksprache nehmen
23
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
junger Mensch
Personen und Institutionen aus dem sozialen Umfeld
Dritte (Kindergärten, Ärzte, Polizei, etc.)
ggf. Fachkräfte des Sozialen Beratungsdienstes
(kollegiale Rücksprache/Reflexion)
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Fallakte
Software
Aktenvermerk
Dokumentenvorlage „Schweigepflichtentbindung“
(teilweise)
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
2
Gespräche
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
15 min
10 %
Gesamtzeitbedarf: 217 min
Fahrzeit: 50% der Gespräche
Frist: 6-8 Wochen nach Falleingang
Anmerkungen
•
Beratungsgespräche können – je nach Einschätzung
durch die Fachkraft – in der Schule, in der
Tageseinrichtung etc. oder im Jugendamt stattfinden.
Bei Bedarf findet ein Hausbesuch statt.
24
Kernprozess: § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (KWG)
Zugang
über anderes JA
Zugang zum
ASD u.a.
über „Falleingang“,
oder einen „anderen
KP/TP“
Teilprozess 1b:
Teilprozess 1a:
Mitteilung durch
ein anderes JA
Gefährdungsersteinschätzung
24 Stunden
Ende
Mitteilung KWG
Gewichtige
Anhaltspunkte
Statistik
Entscheidung
KP Anrufung
FamG
Teilprozess 2:
Vororteinschätzung
Gewichtige
Anhaltspunkte
Vororteinschätzung
KP § 42
und/oder
Ende
Entscheidung
andere KP
Teilprozess 3b:
72 Stunden
Mitteilung
an ein anderes JA
Ende
Teilprozess 3a:
Erarbeitung und
Überprüfung
Schutzkonzept
Schutzkonzept
Entscheidung
andere
Kernprozesse
25
Teilprozess
01a: Erste Hinweise
Ziel / Ergebnis
Der Hinweis ist dahingehend geprüft, ob ein direkter
Handlungsbedarf der Jugendhilfe aufgrund einer möglichen
Gefährdungssituation des Kindes besteht.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Eingang von Anliegen, Mitteilungen, etc. sofort bearbeiten
Informationen schriftlich dokumentieren
erste Bewertung der Information vornehmen
ggf. Kontaktaufnahme zu anderen Personen /
Institutionen im Rahmen der Risikoeinschätzung
prüfen, ob die Familie bereits bekannt ist
Zuständigkeit klären -> ggf. direkte Weitergabe an die
zuständige Fachkraft in Herne
Bewertung der Meldung zusammen mit der Teamleitung
QM Ziel definieren
Abfrage EMA
Melder/-in
andere Fachkräfte der Jugendhilfe (mit denen 8a SGB
VIII Vereinbarungen vorliegen)
• sonstige Institutionen
•
•
•
Teamleitung
•
•
•
•
Meldebewertungsbogen
Datenbank Software
Entscheidungsbogen
Bundesstatistik KWG
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
20 min
1
Gespräch
Dokumentation
20 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 80 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
26
Gespräch
Teamleitung
15 min
1x
Teilprozess
1b
Mitteilung durch ein anderes Jugendamt
Ziel / Ergebnis
Die durch das andere Jugendamt aufgenommenen und
weitergeleiteten Informationen zu einer Gefährdungssituation
sind bekannt und bewertet.
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Schriftliche Mitteilung des abgebenden Jugendamtes (Daten
zum betroffenem Minderjährigen, zu den beteiligten
Personensorgeberechtigten und zur Gefährdungssituation)
• Kenntnisnahme der Mitteilung
• Gespräch mit der abgebenden Fachkraft
• schriftliche Bestätigung an das abgebende Jugendamt
zur Fallübernahme
• Erörterung des Sachverhaltes mit der Teamleitung und
Dokumentation des Ergebnisses
•
ASD-Fachkraft des abgebenden örtlichen Trägers
•
•
Teamleitung
ggf. Wirtschaftliche Jugendhilfe (Klärung der
Zuständigkeit)
Fallakte
Datenbank Software
Protokoll Fallübergabe/-nahme
Entscheidungsbogen
Bundesstatistik KWG
Zeitbedarf +
Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
20 min
1x
Dokumentation
20 min
1x
Administration
Kurzgespräche
10 min
1x
15 min
1x
Gespräch
Teamleitung
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 80 min
Fahrzeit: in 10 % der Gespräche
Frist: sofort
Anmerkungen
•
Die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten bzw.
anderer Erziehungsberechtigten und des jungen
Menschen erfolgt im Rahmen des Teilprozesses 2
„Vororteinschätzung“.
27
Teilprozess
02a: Sachverhaltsklärung (geringe KWG)
Ziel / Ergebnis
Die konkrete Situation des Kindes / Jugendlichen wurde
überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur
Gefahrenabwehr ausgewählt.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen
Menschen
zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen
Ortstermin innerhalb einer Woche nach Anmeldung
ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt
aufnehmen
ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen
den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich
dokumentieren
Teamleitung informieren und Absprachen treffen
•
Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten,
Erziehungsberatung, etc.)
Dritte (Ärzte, Schulen, etc.)
•
Teamleitung
•
•
•
•
•
Dokumentationsbogen
Risikoanalyse
Datenerfassung Software
Aktenvermerke
Entscheidungsbogen
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
Administration
Kurzgespräche
10 min
1x
15 min
1x
Gespräch
Teamleitung
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 160 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Anmerkungen
Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere
Kernprozesses erbracht (z.B. § 27 oder § 42).
28
Teilprozess
02b: Sachverhaltsklärung (hohe KWG)
Ziel / Ergebnis
Die konkrete Situation des Kindes wurde überprüft und bei
Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr
ausgewählt.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen
Menschen
unmittelbar zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt
aufnehmen (innerhalb von 24 Stunden)
In Augenscheinnahme immer mit zwei Fachkräften
Hausbesuch bzw. Ortstermin
ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt
aufnehmen
ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen
den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich
dokumentieren
Kollegiale Reflexion mit der zweiten Fachkraft und der
Teamleitung
weitere Absprachen treffen
Prozessbeteiligte • andere Fachkraft im ASD
•
Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten,
Erziehungsberatung, etc.)
Dritte (Ärzte, Schulen, etc.)
•
Teamleitung
•
•
•
•
•
Dokumentationsbogen
Risikoanalyse
Datenerfassung Software
Aktenvermerke
Entscheidungsbogen
•
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
zweite FK
60 min
1
Gespräche
1x
Dokumentation
60 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Kollg.
Reflexion
15 min
1x
1x
1x
Gesamtzeitbedarf: 250 min (inklusive 90 min für die zweite
FK)
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Anmerkungen
Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere
Kernprozesses erbracht (z.B. § 27 oder § 42).
29
Teilprozess
02c: Sachverhaltsklärung (akute KWG)
Ziel / Ergebnis
Die konkrete Situation des Kindes wurde überprüft und bei
Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr
ausgewählt.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen
Menschen
unmittelbar zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt
aufnehmen (sofort)
In Augenscheinnahme immer mit zwei Fachkräften
Hausbesuch bzw. Ortstermin (am selben Tag)
ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt
aufnehmen
ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen (bei Kinder unter
3 Jahren ist dies verpflichtend)
den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich
dokumentieren
Kollegiale Reflexion mit der zweiten Fachkraft und der
Teamleitung
weitere Absprachen treffen
Prozessbeteiligte • andere Fachkraft im ASD
•
Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten,
Erziehungsberatung, etc.)
Dritte (Ärzte, Schulen, etc.)
•
Teamleitung
•
•
•
•
•
Dokumentationsbogen
Risikoanalyse
Datenerfassung Software
Aktenvermerke
Entscheidungsbogen
•
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
zweite FK
60 min
1
Gespräche
1x
Dokumentation
60 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Kollg.
Reflexion
15 min
1x
1x
1x
Gesamtzeitbedarf: 250 min (inklusive 90 min für die zweite
FK)
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
30
Bei ärztlicher Abklärung:
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
zweite FK
60 min
1
Gespräche
1x
Dokumentation
10 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
Keine
Kollg.
Reflexion
15 min
keine
Gesamtzeitbedarf: 140 min (inklusive 60 min für die zweite
FK)
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Anmerkungen
Teilprozess
Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere
Kernprozesses erbracht (z.B. § 27, § 42, § 50 in Verb. § 1666
BGB).
03a: Schutzkonzept
Ziel / Ergebnis
Mit den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen
und ggf. weiteren Personen bzw. Institutionen ist eine
Vereinbarung abgeschlossen, die den Schutz des Kindes
sichert.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
Schutzkonzept für den jungen Menschen entwickeln
Vereinbarungen mit den Personensorgeberechtigten
schließen
Vereinbarungen mit Dritten treffen
Verschriftlichung des Schutzkonzeptes
Tragfähigkeit des Schutzkonzeptes kontrollieren
Abstimmung mit der Teamleitung
Prozessbeteiligte • Fachkräfte der Jugendhilfe
Schnittstellen
•
•
•
Dritte (Beratungsstellen, Kindergärten, etc.)
Ggf. andere Angehörige
Ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger
•
Fachkräfte anderer Einrichtungen (Beratungsstellen,
Kindergärten, etc.)
Teamleitung
•
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Datenerfassung
Aktenvermerk
Formblatt Schutzkonzept (schriftliche Vereinbarung mit
Dritten)
•
31
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
45 min
2
Gespräche
Dokumentation
45 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
15 min
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 230 min
Fahrzeit: in 50 % der Gespräche
Zeit: 3 Monate
Anmerkungen
Teilprozess 3b
Die Begleitung im Rahmen der Schutzkonzepte erfolgt nach
§ 27, § 42 oder § 8a
Formblatt „Schutzkonzept“
Mitteilung an ein anderes Jugendamt
Ziel / Ergebnis
Das leistungszuständige Jugendamt verfügt über die
Informationen zur aufgenommenen Gefährdungssituation.
Aktivitäten
•
•
•
•
Schriftliche Mitteilung an das zuständige Jugendamt
(Daten zum betroffenen Minderjährigen, zu den
beteiligten Personensorgeberechtigten und zur
Gefährdungssituation)
Gespräch mit der aufnehmenden Fachkraft
Bestätigung des aufnehmenden Jugendamtes
Ablage
Prozessbeteiligte • ASD-Fachkraft des leistungszuständigen örtlichen
Trägers
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Fallakte
Datenbank Software
Mitteilung Kindeswohlgefährdung
Einschätzungsbogen
Bundesstatistik KWG
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf + Frist
20 min
1x
Dokumentation
20 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 65 min
Fahrzeit: in 10 % der Gespräche
Frist: sofort
Anmerkungen
32
koll.
Reflexion
Kernprozess: § 16 SGB VIII - Allgem. Förderung der Erziehung in der Familie
ggf. Zugang über
Kernprozess :
Eingang
Teilprozess 1:
Beratung und
Unterstützung
3 Monate
Ende
Entscheidung
Kontrakt
Aktenvermerk /
Eingabe ProSoz
Weitervermittlung
an Dritte
andere
Kernprozesse
33
Teilprozess 1
Beratung
Ziel / Ergebnis
Die Eltern, andere Erziehungsberechtigte und / oder jungen
Menschen haben ihre Verhaltensweisen und Haltungen so
geändert, dass eine weitergehende Hilfe nicht mehr erforderlich ist.
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
Beratung der Erziehungsberechtigten und jungen Menschen in
Fragen der Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung
Erschließung bzw. Nutzung sozialräumlicher Ressourcen
ggf. Krisenintervention
•
•
Erziehungsberechtigte
junger Mensch
•
Dritte (z.B. Dienste und Einrichtungen im Sozialraum)
•
Fallakte
Datenbank Software
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3x
Dokumentation
30 min
3x
AdminiStration
10 min
3x
Kurzgespräche
10 min
3x
Gesamtzeitbedarf: 332 min
Fahrzeit: in 25 % der Gespräche
Frist: 3 Monate
Anmerkungen
34
koll.
Reflexion
15 min
0,1 x
Teilprozess
Unterstützung
Ziel / Ergebnis
Die Erziehungsberechtigten nehmen ihre Erziehungsverantwortung
wahr und benötigen keine Hilfe zur Erziehung. Eine Riskante
Entwicklung in der Erziehungssituation ist ausgeschlossen.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
Unterstützung der Erziehungsberechtigten in Fragen der
Erziehung und Entwicklung junger Menschen
Stabilisierung des Familiensystems
Erschließung bzw. Nutzung sozialräumlicher Ressourcen
Beobachtung der Erziehungssituation sowie ggf. Intervention
ggf. Krisenintervention
Prozessbeteiligte
•
•
Eltern und andere Erziehungsberechtigte
junger Mensch
Schnittstellen
•
•
ASD
Dritte (z.B. Dienste und Einrichtungen im Sozialraum)
Instrumente /
Dokumente
Fallakte
Datenbank Software im ASD
Zielerreichungsberichte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
50 min
10 x
Dokumentation
15 min
10 x
Administration
10 min
10 x
Kurzgespräche
10 min
10 x
Gesamtzeitbedarf: 865 min
Fahrzeit: in 50 % der Gespräche
Frist: 12 Monate
Anmerkungen
Leistungserbringung durch Freie Träger
35
koll.
Reflexion
15 min
1x
Kernprozess:
§ 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft,
Trennung und Scheidung / § 18 SGB VIII - Beratung und
Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrechts
Als Ausnahme
Zugang über
Kernprozess:
Eingang
8 Wochen
Teilprozess 1:
Informationsgespräch
Teilprozess 2:
Beratungsphase
Entscheidung
Anschreiben
Merkblatt Sorgerecht
und Umgangsrecht
Umgangsvereinbarung
Auswertungsprotokoll
Weitervermittlung
an Dritte
ggf. Kernprozess
§ 50 SGB VIII
3 Monate
Ende
36
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
01: Informationsgespräch
Der oder die anfragenden Elternteile sind über die
rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen informiert. Ggf.
ist das QM Ziel definiert.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Mit Elternteil ein Gesprächstermin vereinbaren (ohne Kind
/ Jugendlicher)
Fragestellung des Elternteils klären und konkretisieren
in Bezug auf die konkrete Fragestellung beraten
ggf. Erarbeitung des QM Zieles
Hinweise auf oder Vermittlung an Dritte (Beratungsstellen,
Mediatoren etc.)
Mitgeben von Materialien zum Thema Trennung /
Umgang
über rechtliche Möglichkeiten informieren
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
•
Standardschreiben an die Personensorgeberechtigten
bei Trennung
Datenbank Software
Dokumentenvorlage „Merkblatt Sorgerecht und
Umgangsrecht“ (vom Ministerium)
Gesprächsnotiz (Ergebnis)
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
10 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
Keine
Gesamtzeitbedarf: 80 min
Fahrzeit: keine
Frist: 4 Wochen
Anmerkungen
37
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02: Beratungsphase
Zwischen den Eltern ist ein Konsens zu Sorgerecht und/oder
Umgang vereinbart.
•
•
Eltern zu einem weiteren Gespräch einladen (ohne
Kind / Jugendlicher)
Fragestellung der Parteien klären und konkretisieren
in Bezug auf die konkrete Fragestellung beraten
Konzept erarbeiten (Sorgerechtsregelung,
Umgangsregelung, Betreuungspläne...)
für die Interessen des Kindes bzw. der Kinder
sensibilisieren
Verantwortlichkeiten der Eltern vereinbaren
Analyse des Eskalationsgrad, ggf. Weiterleitung an
Dritte (Beratungsstellen, Mediatoren, etc.)
Konfliktlösung, Vermittlung zwischen den Parteien
Kontakt zu den Kindern aufnehmen (abhängig vom
Alter und Entwicklungsstand)
weitere gemeinsame Gespräche mit den Eltern führen
weitere Gespräche unter Beteiligung von
beratungsrelevanten Bezugspersonen führen
Vereinbarungen treffen
über weitere rechtliche Möglichkeiten informieren
Prozessbeteiligte
•
•
•
Personensorgeberechtigte
ggf. sekundäre Bezugspersonen
Kinder / Jugendliche
Schnittstellen
•
andere Beratungsstellen nach §§ 17/18 SGB VIII
Instrumente /
Dokumente
•
Diagnoseinstrument für Trennung und Scheidung
(Eskalationsgrad)
Datenbank Software
Aktenvermerke
Vereinbarungen
Überleitung an EB in hochstrittigen Fällen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3
Gespräche
Dokumentation
20 min
3x
Administration
10 min
3x
Kurzgespräche
10 min
2x
38
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 290 min (Fahrwege in 5%)
Fahrzeit: keine
Frist: 3 Monate
Anmerkungen
•
•
Es erfolgen max. 2 Beratungsschleifen, danach ist der
Fall an eine andere Beratungsstelle nach §§ 17/18
SGB VIII abzugeben.
Vom Familiengericht angeordnete Beratungen werden
durch andere Beratungsstellen nach §§ 17/18 SGB
VIII übernommen.
39
Kernprozess:
§ 18,3 SGB VIII – Begleiteter Umgang
Zugang über
andere Kernprozesse
Teilprozess 1:
Organisation Begl.
Umgang
Umgangsvereinbarung
Auswertungsprotokoll
Ende
40
Teilprozess
Organisation des Begleiteten Umgangs
Ziel / Ergebnis
Eine Gefährdung des Kindes beim Umgang ist vermieden
worden.
und/oder
Die Eltern können den Umgang eigenverantwortlich und
einvernehmlich gestalten. Sie sind bereit, bei Bedarf
ergänzende Hilfen in Anspruch nehmen.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Eltern werden zum Erstgespräch gemeinsam
eingeladen.
für den begleiteten Umgang motivieren
Zweiter Termin: Eltern, Kind und Umgangsbegleiter/-in
Umgangsvereinbarung treffen
Kinder und Jugendliche beteiligen (abhängig vom
Alter und Entwicklungsstand)
Auswertungsgespräch am Ende des Begleiteten
Umgangs
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Kinder / Jugendliche
Schnittstellen
•
Umgangsbegleiter/-innen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Datenbank Software
Schriftliche Umgangsvereinbarung
Aktenvermerk
Auswertungsprotokoll am Ende des Umgangs
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
2
Gespräch
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
10 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 220 min
Fahrzeit: keine
Frist: 2 Monate
41
Koll.
Reflexion
keine
Anmerkungen
•
Voraussetzung für diesen Kernprozess ist die
Definition des QM Zieles bereits in einem anderen
Kernprozess.
42
Kernprozess: § 20 SGB VIII – Hilfe in Notsituationen
Gewährleistung der
Versorgung von
Kindern in
Notsituationen
Zugang zum
ASD
Teilprozess 1:
Klärung des
Handlungsbedarfs
Aktennotiz
Schweigepflichtentbindung
zeitnah
Ende
Entscheidung
Weitervermittlung
an Dritte
Teilprozess 2:
Fachgespräch
Ende
Entscheidung
Teilprozess 3:
Gewährung
von Hilfen
Weitervermittlung
an Dritte
Fallakte
Antrag auf Hilfe
Hilfegewährung
Ende
43
Teilprozess
01: Klärung des Handlungsbedarfs
Ziel / Ergebnis
Es ist geklärt, dass eine Notsituation durch den Ausfall eines
Elternteils vorliegt und die Versorgung des Kindes oder der
Kinder im ursprünglichen Lebensumfeld nicht anders als
durch die Jugendhilfe gewährleistet werden kann. Das QM
Ziel „Gewährleistung der Versorgung von Kindern in
Notsituationen“ ist daher zu erfüllen.
Aktivitäten
Der Zugang zum ASD erfolgt in der Regel direkt über
Elternteile oder andere Familienangehörige.
Aktivitäten:
• örtliche Zuständigkeit klären
• Grund und Anlass der Notsituation sowie der nicht
gewährleisteten Versorgung des Kindes oder der
Kinder erfassen
• bisherige Aktivitäten der ratsuchenden Person
abklären (z.B. Kontakt zu anderen
Diensten/Institutionen wie zum Beispiel die
Krankenkassen oder auch Tagespflege, Ausschöpfung
eigener Handlungsmöglichkeiten)
• Klärung ob nicht ggf. andere Stellen vorrangig in der
Leistungsverpflichtung sind (eine schriftliche oder
mündliche Ablehnung der Krankenkasse liegt vor)
• Feststellung der Notwendigkeit des QM Zieles
• zusammen mit den Eltern / den Familienangehörigen
wird geplant, wie die Versorgungslücke für die jungen
Menschen zu schließen ist
• ggf. Beteiligung des jungen Menschen
Prozessbeteiligte
•
•
Elternteile / Familienangehörige
Fachkräfte aus anderen Diensten
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe (im Rahmen der
Zuständigkeitsprüfung)
Krankenkassen
Tagespflege
Schnittstellen
•
•
44
Instrumente /
Dokumente
•
•
Aktennotiz
Dokumentenvorlage „Schweigepflichtentbindung“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
2
Gespräche
Dokumentation
20 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
3x
Koll.
Reflexion
Keine
Gesamtzeitbedarf: 195 min
Fahrzeit: abhängig von der Situation
Frist: zeitnah
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
•
02: Fachgespräch
Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger,
Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter
Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM
Ziel ist bestätigt.
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Die Jugendhilfe ist nachrangig zuständig, vorab sind
Hilfsangebote durch die Krankenkasse und
Tagespflege zu prüfen.
Fall vorstellen
Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den
Leistungsumfang feststellen
über den geeigneten Leistungserbringer beraten
über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten
Entscheidung über Hilfegewährung
Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche
Zuständigkeit werden zur Prüfung an die
Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet
•
•
•
Gruppenleitung
Fallführende Fachkraft
Vertretung der Fachkraft
•
Protokoll zum Fachgespräch
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
45
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
20 min
1
Gespräch
Dokumentation
30 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 65 min
Fahrzeit: keine
Frist: 1 Woche
Anmerkungen
•
•
•
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03: Gewährleistung von Hilfen
Die Versorgung des Kindes / der Kinder im ursprünglichen
Lebensumfeld ist gewährleistet.
•
es erfolgt eine Rücksprache mit den Eltern /
Familienangehörigen
es erfolgt eine Rücksprache und Vereinbarung mit
dem Leistungserbringer über Umfang und Beginn der
Hilfe
die notwendige Hilfe wird gewährt
•
•
•
Elternteile / Familienangehörige
junger Mensch
Träger / Leistungserbringer
•
Dokumentenvorlage „Antrag auf Hilfe nach § 20 SGB
VIII“
Fallakte
•
•
Prozessbeteiligte
Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der
Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet.
Das Fachgespräch findet nach Bedarf in Absprache
mit der Gruppenleitung statt.
Zur Kostenverfügung:
a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung
b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante
Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung
c) über 5.000,- EUR entscheidet die
Fachbereichsleitung
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
46
•
•
Software
Dokumentenvorlage „Hilfegewährung“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
1
Gespräche
Dokumentation
30 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 147 min
Fahrzeit: abhängig von der Situation
Frist: zeitnah
Anmerkungen
47
Koll.
Reflexion
15 min
10 %
Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII - Hilfe zur Erziehung
Zugang über ein
Anderes Jugndamt
(nach Überprüfung
durch die WJH)
Zugang über Falleingangsphase oder
anderen Kernprozess
6 Wochen
Teilprozess 1b:
Teilprozess 1a:
Fallübernahme
bei Zuständigkeitswechsel
Klärung
Ende
Entscheidung
2 Wochen KB
1 Woche FG
Teilprozess 2b:
Teilprozess 2a:
Fachgespräch
Kollegiale B. /
Interdisziplinäre F.
Teilprozess 3:
Gespräch zur
Hilfeakzeptanz
Ende
Entscheidung
„örtliche und sachliche
Zuständigkeit
Schweigepflichtsentbindung
SPDi
ext. Berichte
ggf. anderen
Kernprozess
Protokoll
HzE-Antrag
ggf. anderen
Kernprozess
Stat. 2 Monate
Amb. 1 Woche
Teilprozess 4:
Kontakt
Leistungserbringer
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
48
Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII - Hilfe zur Erziehung
zeitnah
Teilprozess 5:
1. Hilfeplangespräch (HPG)
Ende
Entscheidung
Teilprozess 6:
Monitoring
Dokumentenvorlage
„Hilfeplangespräch“
LDS Statistik
ggf. anderen
Kernprozess
6 Monate
HPG-Protokoll
Entwicklungsbericht
Dokumentenvorlage
„Kostenverfügung“
Teilprozess 7:
Hilfeplanfortschreibung
Ende
Entscheidung
Teilprozess 8b:
Fallübergabe bei
Zuständigkeitswechsel
Ende
Teilprozess 8a:
Beendigung
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
Dokumentenvorlage
„Hilfebeendigung“
LDS-Statistik
Änderungsmitteilung
ggf. anderen
Kernprozess
49
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01a: Klärungsphase
Der konkrete HzE-Bedarf und die Ziele sind mit den
Personensorgeberechtigten ressourcenorientiert festgestellt.
Das vorläufige QM Ziel ist weiter präzisiert bzw. korrigiert
worden.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
Schnittstellen
•
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
sachliche und örtliche Zuständigkeit klären
elterliche Sorge klären
Eltern zu Gesprächen einladen
Hausbesuche in der Familie durchführen
Kontakt zu den Kindern aufnehmen (abhängig vom
Alter und Entwicklungsstand)
weitere Gespräche mit den Eltern führen
(Einzelgespräche, gemeinsame Gespräche)
persönliche, familiären und sozialräumliche
Ressourcen abklären
HzE-Bedarf konkretisieren
in Bezug auf die konkreten Ziele/Wünsche der
Beteiligten beraten
Ziele gemeinsam erarbeiten (nach SMART-Kriterien)
weitere Gespräche mit (beratungsrelevanten)
Bezugspersonen führen
weitere Gespräche mit Institutionen/Helfern führen
Gutachten einholen nach Bedarf und Einzelfall
Sozialpädagogische Diagnostik
über rechtliche Möglichkeiten informieren
Kollegiales Team/Fallbesprechung/Supervision
vorbereiten
Eltern(-teile) und Kinder
ggf. Kolleg/-innen: Co-Beratung (in komplexen Fällen)
ggf. Dritte (Beratungsstellen, etc.)
ggf. andere Angehörige
ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger
SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik)
Anforderung Negativbescheinigung, Anforderung
ärztliches Gutachten
Ressourcenkarte
50
•
•
•
•
•
•
Genogramm
externe Berichte
Vermerke
Datenbank Software
Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“
Dokumentenvorlage „örtliche und sachliche
Zuständigkeit“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3
Gespräche
Dokumentation
45 min
3x
Administration
10 min
3x
Kurzgespräche
15 min
3x
Koll.
Reflexion
20 min
50 %
Gesamtzeitbedarf: 400 min
Fahrzeit: in 50 % der Fälle (1 Hausbesuch pro Fall!)
Frist: 6 Wochen
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
•
Ressourcenorientierung!
01b: Fallübernahme bei Zuständigkeitswechsel
Art, Umfang und Ziele der bisherigen Hilfe und der weitere
Bedarf sind bekannt.
Soweit die bisherige Hilfe nicht fortgeführt werden kann (s. §
86c SGB VIII), sind Ziele, jeweilige Aufgaben und der
zeitliche Umfang der weiteren Hilfe zwischen den Beteiligten
vereinbart.
Eine Gefährdung des jungen Menschen ist vermieden.
Fallübernahme von einem anderen Jugendamt:
• Rückversicherung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, ob der Fall auch übernommen wurde
• Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum
Verlauf der Hilfe und der Zielerreichung
• Überprüfung der vereinbarten Handlungsziele
(SMART-Ziele)
• Absprachen zur Umsetzung
• ggf. Vereinbarungen zum Umgang
• Terminierung der Hilfeplanfortschreibung
• Vereinbarungen zum „Bericht zur Vorbereitung der
Hilfeplanfortschreibung“
51
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
Personensorgeberechtigte
ggf. Vormund / Pfleger
junger Mensch
bisher zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe
ggf. Träger / Leistungserbringer
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe
•
•
•
•
Fallakte
Datenbank Software
Dokumentenvorlage „Fallübernahme“
Landesstatistik LDS
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
60 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
10 min
2x
koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 155 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Frist: 1 Woche
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Zuzug von Familien / Fallübernahme:
• Bei Fallübernahme im Rahmen der Vollzeitpflege,
wenn die Personensorgeberechtigten nach Herne
ziehen, das Pflegeverhältnis aber außerhalb von
Herne liegt, übernimmt der Soziale Beratungsdienst
die Fallverantwortung, bis der Fall in die Zuständigkeit
des anderen Jugendamtes wechselt.
• Zieht eine Pflegefamilie mit einem auf Dauer
angelegten Pflegeverhältnis nach Herne, übernimmt
der PKD die Betreuung und auch die Fallverantwortung (wenn dies nach 2 Jahren wechselt).
02a: Fachgespräch
•
Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart,
Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen
sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig
definiert. Das QM Ziel ist definiert.
52
Aktivitäten
•
•
•
•
•
Fall vorstellen
Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den
Leistungsumfang feststellen
über den geeigneten Leistungserbringer beraten
über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten
Ziele definieren (QM Ziel)
Entscheidung über Hilfegewährung
Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche
Zuständigkeit werden zur Prüfung an die
Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb
von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen
und sachlichen Zuständigkeit)
•
•
•
Gruppenleitung
Fallführende Fachkraft
Vertretung der Fachkraft
•
•
•
Fallakte
Sozialpädagogische Diagnose
Protokoll zum Fachgespräch
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
20 min
1
Gespräch
Dokumentation
30 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 65 min
Fahrzeit: keine
Frist: 1 Woche
Anmerkungen
•
•
•
Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der
Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet.
Das Fachgespräch findet nach Bedarf in Absprache
mit der Gruppenleitung statt.
Zur Kostenverfügung:
a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung
b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante
Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung
c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichsleitung
53
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02b: Kollegiale Beratung / Interdisziplinäre
Fallkonferenz bei stationären Hilfen zu
Hilfebeginn / Kostenstruktur
Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger,
Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter
Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM
Ziel ist definiert.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Anamnesebogen wird ausgefüllt und der Fall über die
Gruppenleitung beim geschäftsführenden Kollegen für
die Fallkonferenz angemeldet
Fall vorstellen
Kollegiale Beratung nach Methode (max. 5 Personen)
Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den
Leistungsumfang feststellen
über den geeigneten Leistungserbringer beraten
über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten
Ziele definieren (QM Ziel)
Vorberatung zur Entscheidung über die
Hilfegewährung
Erstellung des Protokolls zur kollegialen Beratung
Kostengenehmigung über die Linienstruktur
Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche
Zuständigkeit werden zur Prüfung an die
Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb
von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen
und sachlichen Zuständigkeit)
Kollegiale Fallberatung:
• Gruppenleitung
• Fallführende Fachkraft
• zwischen zwei und drei weitere Fachkräfte aus dem
Team
Interdisziplinäre Fallkonferenz im Rahmen der
Kostenstruktur:
• Gruppenleitung
• Fallführende Fachkraft
• Geschäftsführer der Fallkonferenz
• alle pädagogischen Abteilungsleitungen
• Fachbereichsleitung
• Teamleitung aus dem PKD
54
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Fallakt
Sozialpädagogische Diagnose
Anamnesebogen
Dokumentenvorlage „Personalbogen“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
weitere FK
60 min
1
Gespräch
2x
Dokumentation
60 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 135 min zuzüglich 120 min für weitere
Fachkräfte
Fahrzeit: keine
Frist: 2 Wochen (nach Möglichkeit)
Anmerkungen
•
•
•
•
•
•
•
Fälle werden erst nach Rücksprache zwischen
Gruppenleitung und fallführender Fachkraft in die
Interdisziplinäre Fallkonferenz eingebracht.
In die Interdisziplinäre Fallkonferenz werden alle Fälle
mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von
5.000,- EUR monatlich, alle Maßnahmen nach § 19,
alle Auslandsmaßnahmen sowie schwierige Fälle
eingebracht.
Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der
Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet.
Die kollegiale Beratung sowie die Interdisziplinäre
Fallkonferenz finden alle 14 Tage statt.
Der PKD ist bei allen angedachten Herausnahmen
von jungen Menschen bis zum Alter von 12 Jahren am
Fachgespräch zu beteiligen, bei älteren jungen
Menschen bei einer angedachten Hilfeform
„Vollzeitpflege“.
Wenn die kollegiale Fallberatung vom PKD
verantwortet wird (Fallverantwortung beim PKD) wird
der Soziale Beratungsdienst verpflichtend beteiligt,
wenn ein Wechsel der Hilfeart auf Dauer angedacht
ist.
Zur Kostenverfügung:
a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung
b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante
Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung
55
c) über 5.000,- EUR entscheidet die
Fachbereichsleitung
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
03: Gespräch zur Hilfeakzeptanz
Die Beteiligten identifizieren sich mit dem Angebot und
arbeiten an dem Prozess aktiv mit.
Aktivitäten
•
Einladung der Beteiligten zum Gespräch
Darstellung der Ergebnisse aus TP 1 und 2 mit
Unterbreitung eines Hilfevorschlags
Klärung der Hilfeakzeptanz
•
•
•
Eltern
junger Mensch
ggf. Vormund / Pfleger
•
Dokumentenvorlagen „HzE-Antrag“
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
keine
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
Gesamtzeitbedarf: 75 min
Fahrzeit: keine
Frist: zeitnah
Anmerkungen
56
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
04: Kontakt Leistungserbringer
Die Leistungsbereitschaft und der mögliche Leistungsbeginn
sind mit dem möglichen Leistungserbringer geklärt.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
•
mit dem potentiellen Leistungserbringer Kontakt
aufnehmen (erfolgt zunächst telefonisch); immer drei
Anbieter anfragen
Schriftliche Informationen an Leistungserbringer
senden (anonyme Sozialpädagogische Diagnose mit
Hinweis auf die Hilfeform, den Umfang und die
Laufzeit, bei Jugendlichen noch einen Selbsteinschätzungsbogen der jungen Menschen, Mitteilung
des QM Ziel)
Gespräch mit den Eltern führen / Wunsch- und
Wahlrecht und Klärung der Akzeptanz für die Hilfe
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger einbeziehen
ggf. jungen Menschen in der Einrichtung vorstellen
Eventuell zu weiteren/alternativen Leistungserbringern
Kontakt aufnehmen
bei Trägern, die vom Jugendamt noch nicht belegt
bzw. beauftragt sind, wird von der fallverantwortlichen
Fachkraft eine aktuelle Entgeltvereinbarung
angefordert (liegt eine solche nicht vor, ist die WJH zu
informieren)
Beginn der Leistung erst nach schriftlicher Kostenzusage (Ausnahme bei QM Ziel Gefahrenabwehr)
Klärung mit der WJH ob dies zeitnah möglich ist
die fallführende Fachkraft informiert die WJH über
Träger, Hilfebeginn und Hilfeumfang
(Kostenverfügung)
Unterbringung organisieren - die Eltern sollen dies
vorrangig übernehmen und nur wenn dies nicht
möglich ist wird dies vom Sozialen Beratungsdienst
übernommen (2 Fachkräfte) Eltern
junger Mensch
ggf. Vormund / Pfleger
Träger / Leistungserbringer
Sozialer Beratungsdienst / Kolleg(inn)en
Gruppenleitung
PKD
57
Schnittstellen
•
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe
ggf. Familiengericht (wenn eine Hilfe unter Beteiligung
des Gerichtes vereinbart wurde)
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
•
•
Dokumentenvorlagen „HzE-Antrag“
Aktenvermerk
Dienstreiseantrag
Datenbank Software
Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“
Schriftliche Anfrage in Verbindung mit der
Sozialpädagogischen Diagnose
Selbsteinschätzung des jungen Menschen (ab 16
Jahre)
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
50 min
1 amb. /
2 stat.
Dokumentation
45 min
1x
2x
Administration
10 min
1x
2x
Kurzgespräche
15 min
1x
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 120 min bei ambulanten Hilfen und 240
min bei stationären Hilfen
Fahrzeit: nur bei stationärer Hilfe
Frist: Ambulante Hilfen 1 Woche, Stationäre Hilfen 2 Monate
Anmerkungen
Teilprozess
•
Bei Unterbringung in Erziehungsstellen (§§ 34 oder
33 SGB VIII) bleibt die Prozessverantwortung im
Sozialen Beratungsdienst.
05: Erstes Hilfeplangespräch
Ziel / Ergebnis
Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen
Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart.
Aktivitäten
Das Gespräch findet am Leistungsort (Haushalt, Heim etc.)
statt.
•
•
•
•
Bestätigung des QM Ziel
Erste Zielvereinbarungen unter Berücksichtigung des
QM Ziels treffen (SMART)
Vereinbarung über Beginn der Maßnahme sowie Art,
Umfang und Dauer
Vereinbarung über Zeitpunkt der Fortschreibung
treffen (nächster HPG Termin) sowie zum „Bericht zur
Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ und ggf.
zur „Selbsteinschätzung des jungen Menschen“
58
Prozessbeteiligte
•
ggf. Regelung zum Umgang treffen
•
•
•
Familie
Träger / Leistungserbringer
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
•
•
•
Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“
Datenbank Software
LDS-Statistik
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
80 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 170 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Frist: Vor Beginn der Hilfe oder direkt bei Hilfebeginn
Anmerkungen
•
•
•
Beteiligung aller Familienmitglieder und verschiedener
Fachkräfte
Bei Erkennen von Zuständigkeitswechsel (ASD / PKD)
ist der jeweils andere Dienst rechtzeitig im Vorfeld zu
beteiligen.
Art und Weise sowie Umfang der Begleitung im
Zusammenhang mit Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
sind im Hilfeplan zu dokumentieren (s. § 37, Abs. 2a SGB
VIII).
Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum PKD:
• Übergabe der Fallverantwortung bei einer auf Dauer
angelegten Vollzeitpflege (wenn dies im Hilfeplan
vereinbart und kein familiengerichtliches Verfahren
bezüglich der Dauerhaftigkeit mehr anhängig ist).
• Die Fallübergabe erfolgt im Rahmen eines
gemeinsamen Hilfeplangespräches
(Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung
des Sozialen Beratungsdienstes).
• Bei Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt
keine Fallübergabe an den PKD, die Fallverantwortung bleibt beim Sozialen Beratungsdienst (analog
zu anderen Erziehungshilfen bei einem freien Träger).
59
Der Soziale Beratungsdienst stellt im Rahmen der
Fallübergabe die folgenden Unterlagen dem PKD zur
Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle
Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.
Fallübergabe vom PKD zum Sozialen Beratungsdienst:
• Die Fallübergabe durch den Sozialen Beratungsdienst
vom PKD (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen
eines gemeinsamen Hilfeplangespräches
(Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung
des PKD).
• Die Einleitung der Änderung der Hilfe erfolgt über den
PKD.
• Bei Fallübergabe stellt der PKD dem Sozialen
Beratungsdienst die folgenden Unterlagen zur
Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle
Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.
•
Teilprozess
06: Monitoring (Steuerung der Hilfe)
Ziel / Ergebnis
Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wird durch die fallführende
Fachkraft bewertet. Die Erreichung des QM Ziels wird
überprüft.
Aktivitäten
Durch persönliche Kontakte zu den jungen Menschen sowie
zur Familie des jungen Menschen wird die Hilfe bezogen auf
die im QM Ziel festgelegte Wirkung überprüft.
•
persönliches Gespräch mit dem jungen Menschen
persönliches Gespräch mit der Familie, ggf. mit
weiteren Bezugspersonen
Ziele und Leistungsumfänge überprüfen und ggf. neu
festlegen
ggf. Rückkehroption überprüfen und bei Bedarf
zusätzliche Hilfen für die Herkunftsfamilie einrichten
Hilfeplangespräch vorbereiten
•
•
•
•
•
Junger Mensch
Familie
Träger / Leistungserbringer
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
Dritte (z.B. Kita, Schule)
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
60
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
„Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“
(erfolgt durch die freien Träger)
Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen
Menschen (ab 16 Jahre)
Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll)
Datenbank Software
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
70 min
2
Gespräche
Dokumentation
45 min
2x
Administration
15 min
2x
Kurzgespräche
15 min
2x
Koll.
Reflexion
Keine
Gesamtzeitbedarf: 290 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
mindestens alle 6 Monate
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
07: Hilfeplanfortschreibung
Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und
Umfang der weiteren Hilfe sind zwischen den Beteiligten
schriftlich vereinbart. Das QM Ziel ist überprüft.
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
•
•
Zur Hilfeplanfortschreibung wird durch den
Leistungserbringer ein „Bericht zur Vorbereitung auf
die Fortschreibung der Hilfe“ erstellt.
Alle Vereinbarungen (Ziele etc.) werden im HPGProtokoll dokumentiert. Abschließend wird der Termin
für die nächste Fortschreibung – ggf. für die
Beendigung – vereinbart.
Ausgestaltung der Hilfe orientiert am QM Ziel
Hilfeplangespräch organisieren, moderieren und
dokumentieren
ggf. Kostenverfügung an die WJH weiterleiten
ggf. Anmeldung eines Fachgespräches oder der
Kollegen Fallberatung / Interdisziplinäre Fallkonferenz
Familie
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
61
•
•
Dritte (z.B. Kita, Schule)
Leistungserbringer / Träger
Schnittstellen
•
•
Gruppenleitung
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Instrumente /
Dokumente
•
„Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“
(erfolgt durch die freien Träger)
Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen
Menschen (ab 16 Jahre)
Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll)
Datenbank Software
Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“
•
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
70 min
1
Gespräche
Dokumentation
45 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
20 min
50 %
Gesamtzeitbedarf: 155 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
mindestens alle 6 Monate
Anmerkungen
Sozialer Beratungsdienst:
• Mögliche Veränderungen der Hilfe (in Art und Umfang)
werden unter Vorbehalt vereinbart und protokolliert.
Diese werden im Anschluss an die
Hilfeplanfortschreibung im Fachgespräch behandelt.
Das Ergebnis wird anschließend dem
Leistungserbringer mitgeteilt.
• Nach Ablauf der Bewilligung Wiedereinstieg in TP 02
(im Fachgespräch wird jeweils festgelegt, wann eine
Wiedervorlage im Fachgespräch notwendig ist)
• Bei dauerhafter Vollzeitpflege kann die
Hilfeplanfortschreibung auf einmal im Jahr beschränkt
werden.
PKD:
• Die Vor- und Nachbereitung des Hilfeplangespräches
erfolgt im Rahmen der Begleitung der Pflegefamilie,
dadurch entfällt ein Gespräch.
62
Teilprozess
08a: Beendigung
Ziel / Ergebnis
Die Hilfe ist beendet, weil die QM Ziele erreicht wurden und
die Personensorgeberechtigten ihre Verantwortung
eigenverantwortlich wahrnehmen können oder der junge
Erwachsene in die Verselbständigung geht.
Soweit die Hilfe ohne Erfolg beendet (Abbruch) wird, kennen
die Beteiligten die Gründe und ihre Handlungsmöglichkeiten.
Eine Gefährdung des Kindes ist ausgeschlossen.
Aktivitäten
Die Beendigung der Hilfe ist abhängig von den Gründen der
Beendigung. Unterschieden werden
• planmäßige Beendigungen
• Hilfeartwechsel
• Abbrüche und
• Zuständigkeitswechsel (bei Umzug).
In allen Fällen versucht die Fachkraft ein Abschluss- bzw.
Übergabegespräch mit allen Beteiligten zu terminieren. Auf
jeden Fall findet ein Gespräch mit Anbieter/Träger statt. Bei
abgebrochenen Hilfen wird zusätzlich der Grund für den
Abbruch dokumentiert. Bei planmäßig beendeten Hilfen wird
dokumentiert, ob die Hilfe mit oder ohne Erfolg eingestellt
werden kann.
•
Abschluss- bzw. Übergabegespräch vereinbaren und
durchführen
Hilfeverlauf und Hilfeerfolg auswerten
Wirtschaftliche Jugendhilfe über Beendigung
informieren (Änderungsmitteilung)
ggf. Information und Übersendung von Aktenauszügen
an anderes Jugendamt
im Bedarfsfall mit der Familie bzw. einzelnen
Familienmitgliedern Beratungstermine vereinbaren
(Nachbereitung)
Überleitung an andere Leistungsträger
Prozessbeteiligte
•
•
•
junger Mensch
Leistungserbringer
Eltern/Vormund/Pfleger
Schnittstellen
•
•
•
Gruppenleitung
Wirtschaftliche Jugendhilfe (Änderungsmitteilung)
anderer Leistungsträger
•
•
•
•
•
63
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
•
Dokumentenvorlage “Hilfebeendigung“
LDS-Statistik
Datenbank Software
Dokumentenvorlage „Änderungsmitteilung“
ggf. Dokumentenvorlage „Übergabebogen“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 145 min
Fahrzeit: in 50% der Gespräche
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
08b: Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
Der nunmehr zuständige örtliche Träger ist über den Stand,
die Ziele, Art und Umfang der bisherigen Hilfe und den
weiteren Bedarf informiert.
Im Rahmen der Fallübergabe entsteht keine Gefährdung des
jungen Menschen.
Aktivitäten
Fallübergabe:
• Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum
Verlauf der Hilfe, zum QM Ziel und der Zielerreichung
• Information über die bisher vereinbarten
Handlungsziele (SMART-Ziele)
• Absprachen zur Umsetzung/Überleitung
• ggf. Information zu den bisherigen Vereinbarungen
zum Umgang
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
Schnittstellen
•
Personensorgeberechtigte
ggf. Vormund / Pfleger
junger Mensch
nunmehr zuständiger örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe
Träger / Leistungserbringer
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe
64
Instrumente /
Dokumente
Fallakte
Datenbank Software
Protokoll Fallübergabe
Auswertung Hilfeverlauf
Landesstatistik LDS
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
60 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 150 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Frist: 1 Woche
Anmerkungen
65
koll.
Reflexion
Kernprozess: § 42 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
QM Ziel
Gefahrenabwehr bei KWG und
Familiengerichtliche Verfahren im Rahmen
der Gefahrenabwehr
Zugang über
§ 8a SGB VIII
24 Stunden
Teilprozess 1:
Unterbringung
Prüfung bei
- Selbstmeldung
- Fremdmeldung
- eigene Wahrnehmung
Dokumentvorlage
„Erfassung Inobhutnahme“
Dokumentvorlage
„Einverständniserklärung“
72 Stunden
Teilprozess 2:
Klärung
4 Wochen nach Anrufen des Gerichtes
Ggf. Kernprozess 9:
§ 50 SGB VIII
Teilprozess 3:
Begleitung
Ende
Entscheidung
Weitervermittlung
an Dritte
anderer
Kernprozess
66
Kernprozess: § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Zum Schutz vor oder zur Abwendung einer Gefährdung des jungen Menschen kann
das Jugendamt – auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten – diesen in
Obhut nehmen. Der Inobhutnahme geht eine Meldung nach § 8a SGB VIII, die
Eskalation einer Krisensituation oder eine polizeiliche Aktion voraus. Bittet der junge
Mensch selbst um Inobhutnahme erfolgt als Erstes eine Gefährdungseinschätzung
im Rahmen des Kernprozesses § 8a.
Die Unterbringung des jungen Menschen erfolgt auf Grund einer nicht
abzuwendenden Gefährdungssituation bei geeigneten Personen oder in einer
geeigneten Einrichtung. Dabei ist auch Lebensunterhalt und Krankenhilfe
sicherzustellen.
Nach der Unterbringung sind – soweit vor der Inobhutnahme nicht zu erreichen – die
Personensorgeberechtigten unverzüglich zu informieren. Sodann erfolgt die Klärung
des weiteren Unterstützungsbedarfs und der geeigneten Hilfe mit den
Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen. Wenn die Gefährdung im
Zusammenwirken mit den Personensorgeberechtigten abgewendet werden kann,
ggf. durch Gewährung einer entsprechenden Hilfe nach § 27 SGB VIII, ist die
Inobhutnahme zu beenden. Ist dies nicht möglich oder sind die
Personensorgeberechtigten nicht zur Mitwirkung bereit, so ist eine Entscheidung des
Familiengerichtes herbeizuführen.
Kann die Gefahrenabwehr oder die familiengerichtliche Entscheidung nicht zeitnah
herbeigeführt werden, ist die Begleitung des jungen Menschen während der
Inobhutnahme durch den Sozialen Beratungsdienst im Jugendamt zu gewährleisten.
Zur Gefahrenabwehr ist eine umfängliche Vorsorge (Erreichbarkeit des
Jugendamtes,
Aufnahmekapazität
von
Jugendschutzstellen
und
Bereitschaftspflegefamilien) erforderlich. Die Dauer der Inobhutnahme ist abhängig
von der Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bzw. der Entscheidung des
Familiengerichtes.
§ 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)
(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen
Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die
Inobhutnahme erfordert und
a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann
oder
3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach
Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte
im Inland aufhalten.
Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei
einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen
Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder
einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.
(2) Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme die Situation, die zur
Inobhutnahme geführt hat, zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu
67
klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder
dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines
Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für
das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den
notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen. Das Jugendamt ist
während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die
zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille
der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu
berücksichtigen.
(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die
Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme
zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen.
Widersprechen
die
Personensorgeoder
Erziehungsberechtigten
der
Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich
1.
das
Kind
oder
den
Jugendlichen
den
Personensorgeoder
Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des
Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die
Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die
Gefährdung abzuwenden oder
2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen
zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.
Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz
2 Nr. 2 entsprechend. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 ist unverzüglich die
Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Widersprechen die
Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist unverzüglich ein
Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten.
(4) Die Inobhutnahme endet mit
1. der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder
Erziehungsberechtigten,
2. der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch.
(5) Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur
zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder
Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben
Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung
spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden.
(6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so
sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Unterbringung
Der junge Mensch ist außerhalb der Gefährdungssituation
und bei geeigneten Personen/in geeigneter Einrichtung
untergebracht. Das QM Ziel Gefahrenabwehr ist erreicht.
•
•
•
•
•
•
sachliche und örtliche Zuständigkeit klären
ggf. direkte Meldung an das zuständige Jugendamt
und Fallabgabe nach der Inobhutnahme
Entscheidung über die Unterbringung bei einer
geeigneten Person, Bereitschaftspflege oder einer
Institution der Jugendhilfe
ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen
Absprachen mit Gruppenleitung treffen
kollegiale Reflexion
68
•
•
•
•
Unterstützung durch Dritte organisieren
weitere Vorgehensweise klären (Gespräche,
Hausbesuche, etc.)
Personensorgeberechtigten innerhalb von 24 Stunden
über die beabsichtigte oder erfolgte Inobhutnahme
informieren
wenn kein Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegt oder diese nicht erreicht werden
muss das Familiengericht angerufen werden
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
Junger Mensch
Personensorgeberechtigte
Fachkräfte
ggf. Dritte (Polizei, Ärzte, etc.)
ggf. geeignete Person oder Einrichtung
ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger
Schnittstellen
•
•
•
•
•
•
Gruppenleitung
Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung (bei akuten
/ gravierenden Fälle)
Klinik / Kinderarzt
Wirtschaftliche Jugendhilfe
ggf. Kinder- und Jugendpsychiatrie
ggf. Familiengericht
•
•
•
•
•
Dateneingabe Software
ggf. Aktenanlage
Aktenvermerk
Dokumentenvorlage „Erfassung Inobhutnahme“
Dokumentenvorlage „Einverständniserklärung“
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
Administration
30 min
1x
Kurzgespräche
20 min
1x
Koll.
Reflexion
15 min
100 %
Gesamtzeitbedarf: 185 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Frist: 24 Stunden
Anmerkungen
•
•
Unter 3jährige Kinder werden grundsätzlich einer
ärztlichen Untersuchung unterzogen.
Bei Misshandlungen werden die jungen Menschen
69
grundsätzlich ärztlich untersucht und ggf. die
Rechtsmedizin beauftragt.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02: Klärung
Die Personensorgeberechtigten sind in der Lage, ihre
Verantwortung gegenüber ihren Kindern eigenverantwortlich
und angemessen wahrzunehmen.
Falls dies nicht zu erreichen ist, sind die Personensorgeberechtigten bereit, die erforderliche Hilfe anzunehmen und
mit zu arbeiten.
•
•
•
•
•
•
unverzügliche Klärung des Sachverhaltes der zur
Inobhutnahme geführt hat (spätestens am nächsten
Werktag)
klären, ob und ggf. welche weitere Hilfe (andere
Kernprozesse und/oder Leistungen) erforderlich sind,
um die Inobhutnahme zu beenden
über die Beendigung der Inobhutnahme entscheiden
Gespräche mit den Betroffenen führen
Gespräche mit Dritten führen
bestehende Gutachten einholen
Rücksprache mit der Gruppenleitung
elterliche Sorge klären, ggf. Gerichte einschalten
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
ggf. Dritte (Beratungsstellen etc.)
ggf. andere Angehörige
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Inobhutnahmestelle
ggf. Gutachter
Schnittstellen
•
•
Gruppenleitung
ggf. Familiengericht
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Dateneingabe Software
Aktenvermerk
Dokumentenvorlage „Anforderung eines ärztlichen
Gutachtens“
ggf. Dokumentenvorlage „Erstausstattung“
•
•
•
•
70
Zeitbedarf + Frist
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch
Dokumentation
Administration
Kurzgespräche
60 min
3
Gespräche
60 min
3x
10 min
3x
15 min
3x
Rücksprache
GL
20 min
100 %
Gesamtzeitbedarf: 455 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Frist: 72 Stunden
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03: Begleitung (Eltern und Kind)
Der junge Mensch ist in die erforderliche und geeignete Hilfe
gewechselt. Falls erforderlich ist die fehlende Mitwirkung der
Personensorgeberechtigten durch Beschluss des
Familiengerichtes ersetzt.
•
•
•
•
Ansprechpartner für alle Beteiligten sein
Kontakt zum jungen Menschen halten
Kontakt zu Leistungserbringer der vorläufigen
Unterbringung halten
ggf. begleiteten Umgang (Kernprozess § 18,3)
organisieren und durchführen lassen
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte
Träger / Leistungserbringer
Sonstige relevante Personen / Institutionen
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Schnittstellen
•
•
Gruppenleitung
Familiengerichte
Instrumente /
Dokumente
•
Aktenvermerke
71
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
50 min
2
Gespräche
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
10 min
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 200 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Frist: 4 Wochen nach Anrufung des Gerichtes
Anmerkungen
Dieser Teilprozess findet bis zur Gerichtserörterung statt.
72
Kernprozess: § 50 SGB VIII - Mitwirkung in Verfahren vor dem FamG
QM Ziel
Die strittigen Fragen bei Trennung
und Scheidung sind zum Wohle
des Kinder geklärt.
Zugang
Aufforderung durch
das Familiengericht
24 Stunden
Teilprozess 1:
Mitwirkung
4 Wochen
Teilprozess 2:
Beratung, Klärung
Sachverhalt
Aufforderung
zur Mitwirkung
mündlicher Bericht
(früher erster Termin)
schriftlicher Bericht
an das Gericht
Teilprozess 3:
Erörterung
/ Verhandlung
Entscheidung
ggf. Kernprozess
§§ 17,18
Ende
73
Kernprozess: § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den
Familiengerichten
Das Jugendamt wirkt in allen gerichtlichen Verfahren zur Regelung der
Personensorge von jungen Menschen einschließlich des Umgangs mit. Es bringt
erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des jungen Menschen ein
und weist auf mögliche Hilfen hin.
Das Jugendamt wird durch die Gerichte zur Mitwirkung aufgefordert.
Im Mittelpunkt steht die Sachverhaltsklärung durch Gespräche mit den
Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen, ggf. Personen aus dem
sozialen Umfeld, sowie durch Hausbesuch. Für diesen Teilprozess steht in der Regel
maximal ein Monat (§ 155 Abs. 2 FamFG) zur Verfügung. Der ermittelte Sachverhalt
und Lösungsansätze werden dem Gericht berichtet.
Der Soziale Beratungsdienst im Jugendamt wirkt an der Erörterung/Verhandlung
mit, damit die Perspektive des Kindes und das Kindeswohl angemessen
berücksichtigt werden.
§ 50 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten)
(1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die
Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden
Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken:
1. Kindschaftssachen (§ 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),
2. Abstammungssachen (§ 176 des Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),
3. Adoptionssachen (§ 188 Abs. 2, §§ 189, 194, 195 des Gesetzes über das
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit),
4. Ehewohnungssachen (§ 204 Abs. 2, § 205 des Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und
5. Gewaltschutzsachen (§§ 212, 213 des Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte
Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des
Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe
hin. In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem
Termin nach § 155 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und
in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des
Beratungsprozesses.
§ 24 FamFG (Anregung des Verfahrens)
(1) Soweit Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden können, kann die
Einleitung eines Verfahrens angeregt werden.
(2) Folgt das Gericht der Anregung nach Absatz 1 nicht, hat es denjenigen, der die
Einleitung angeregt hat, darüber zu unterrichten, soweit ein berechtigtes Interesse
an der Unterrichtung ersichtlich ist.
§ 162 FamFG (Mitwirkung des Jugendamts)
(1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das
Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie
unverzüglich nachzuholen.
(2) Das Jugendamt ist auf seinen Antrag an dem Verfahren zu beteiligen.
74
(3) Dem Jugendamt sind alle Entscheidungen des Gerichts bekannt zu machen, zu
denen es nach Absatz 1 Satz 1 zu hören war. Gegen den Beschluss steht dem
Jugendamt die Beschwerde zu.
§ 176 FamFG (Anhörung des Jugendamts)
(1) Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 und 5 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4
des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen
Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. Im Übrigen kann das Gericht das
Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist.
(2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen einer Anfechtung nach Absatz 1
Satz 1 sowie einer Anhörung nach Absatz 1 Satz 2 die Entscheidung mitzuteilen.
Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu.
§ 155 FamFG (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)
(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die
Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des
Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in
einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des
Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine
Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der
Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.
(3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten
zu dem Termin anordnen.
§ 194 FamFG (Anhörung des Jugendamts)
(1) In Adoptionssachen hat das Gericht das Jugendamt anzuhören, sofern der
Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das
Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat.
(2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen, in denen dieses angehört wurde
oder eine fachliche Äußerung abgegeben hat, die Entscheidung mitzuteilen.
Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu.
§ 205 FamFG (Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen)
(1) In Ehewohnungssachen soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder
im Haushalt der Ehegatten leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im
Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen.
(2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die
Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die
Beschwerde zu.
§ 213 FamFG (Anhörung des Jugendamts)
(1) In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht das
Jugendamt anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben. Unterbleibt die Anhörung
allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen.
(2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die
Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die
Beschwerde zu.
§ 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls)
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein
Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die
Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur
Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist,
wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem
Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder
Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht
befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und
75
Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder
eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung
aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das
Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem
Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit
Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
01: Mitwirkung
Anlass, Beteiligte, insbesondere die Kinder, und
Rahmenbedingungen für die Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren sind der Fachkraft bekannt.
Das QM Ziel wird verfolgt.
Aktivitäten
•
•
Unterlagen sichten, ggf. Altakten
Termine mit Beteiligten machen
•
•
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Junger Mensch
Verfahrenspfleger
Schnittstellen
•
Familiengericht
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Schriftliche Aufforderung zur Mitwirkung
Dateneingabe Software
Personenakte
Prozessbeteiligte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Keine
Dokumentation
20 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 40 min
Fahrzeit: keine
Frist: 24 Stunden
Anmerkungen
76
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02: Beratung, Klärung Sachverhalt mit
Betroffenen
Die erarbeitete Lösung/Vereinbarung ist so gestaltet, dass
das Wohl des Kindes gesichert ist.
•
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte beraten
Sammlung von Informationen zur strittigen
Fragestellung im Zusammenhang der Trennung und
Scheidung
ggf. andere Fachdienste einbeziehen bzw. weiterleiten
Kinder / Jugendliche in den Beratungsprozess
einbeziehen
bei frühen ersten Termin mündlichen Bericht
vorbereiten
bei Anhörungstermin schriftlicher Bericht erstellen
Mögliche Ergebnisse :
• ggf. Hauptvereinbarung treffen
• ggf. Beratung abschließen
• ggf. Rücknahme des Antrages an das Familiengericht
durch die Parteien, möglicherweise Abschluss des
Verfahrens
Prozessbeteiligte
•
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Junger Mensch
andere Institutionen
Schnittstellen
•
Familiengerichte
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Aktenvermerk
Dateneingabe Software
mündlicher Bericht an das Gericht (ersten Termin)
schriftlicher Bericht an das Gericht (Anhörung)
•
Zeitbedarf + Frist In Verbindung mit frühem ersten Termin
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
70 min
3
Gespräche
Dokumentation
25 min
3x
Administration
10 min
3x
Kurzgespräche
15 min
3x
77
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 360 min
Fahrzeit: in 33 % der Gespräche
Frist: 4 Wochen
In Verbindung mit Anhörung
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
70 min
3
Gespräche
Dokumentation
35 min
3x
Administration
10 min
3x
Kurzgespräche
15 min
3x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 390 min
Fahrzeit: in 33 % der Gespräche
Frist: 4 Wochen
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
03: Erörterung / Verhandlung
Bei der Erörterung/Verhandlung wurde das Wohl des Kindes
berücksichtigt und eine Lösung erarbeitet, die sich am
Kindeswohl orientiert. Das QM Ziel ist erreicht.
Aktivitäten
•
•
•
Sachverhalt darlegen
ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten
an den weiteren Erörterungen / Anhörungen
teilnehmen
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
Familiengericht
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
ggf. Vormund / Pfleger
Junger Mensch
Verfahrenspfleger
Anwälte
•
•
Aktenvermerk
Dateneingabe Software
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
78
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
1
Gespräch
Dokumentation
15 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 125 min
Fahrzeit: in 100 % der Verhandlungen
Wartezeit: unterschiedlich
Anmerkungen
•
Das Verfahren soll innerhalb von 4 Wochen
abgeschlossen sein.
79
Koll.
Reflexion
keine
Kernprozess: § 50 i. Vb. § 1666 / Risikoeinschätzung
QM Ziel
Gefahrenabwehr bei KWG und
Familiengerichtliche Verfahren
im Rahmen der Gefahrenabwehr
Zugang über § 8a ,
ggf. in Vb.
mit § 42
5 Werktage nach
Entscheidung mit
Gruppenleitung /
24 Stunden bei
Inobhutnahme
Teilprozess 1a:
Teilprozess 1b:
Risikoeinschätzung (§ 8a)
Anregung an das
FamG (§ 1666 BGB)
zeitnah
Teilprozess 2:
Erörterung
/ Verhandlung
Ende
Entscheidung
Bericht mit Antragstellung an das Gericht
Teilnahme
ggf. andere Kernprozess
Wenn das Gericht eine Auflage erteilt!
Teilprozess 3:
Überprüfung und
Berichterstattung
Bericht an das
Gericht
Ende
80
Kernprozess: § 50 SGB VIII i. V. m. § 1666 BGB / Risikoeinschätzung § 8a SGB
VIII
Das Jugendamt wirkt in allen gerichtlichen Verfahren zur Regelung der
Personensorge von jungen Menschen einschließlich des Umgangs mit. Es bringt
erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des jungen Menschen ein
und weist auf mögliche Hilfen hin. Dies gilt auch für Verfahren gemäß § 1666 BGB
und § 8a SGB VIII.
Das Jugendamt ruft das Familiengericht an:
1. Wirken die Eltern / Personensorgeberechtigten bei der Gefährdungseinschätzung nicht mit, muss das Jugendamt das Familiengericht im Rahmen der Risikoeinschätzung anrufen.
2. Das Jugendamt kann durch eigene Anregung ein gerichtliches Verfahren
auslösen, wenn die Befugnisse der Personensorgeberechtigten eingeschränkt
oder gar ersetzt werden müssen, damit das Kindeswohl gewährleistet ist.
§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko
im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die
Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen,
soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in
Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die
Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den
Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die
Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte
den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei
der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft
hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte
bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und
das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend
erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so
hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten
oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind bei der
Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr
und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das
Jugendamt verpflichtet das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer
Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig
ist,
hat
das
Jugendamt
auf
die
Inanspruchnahme
durch
die
Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein
sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten
oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen
zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
81
§ 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls)
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein
Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage die
Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur
Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist,
wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem
Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder
Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht
befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder
eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung
aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das
Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem
Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit
Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01a: Risikoeinschätzung § 8a SGB VIII
Eine Gefährdungseinschätzung wurde in
Verantwortungsgemeinschaft mit dem Familiengericht
vorgenommen. Das QM Ziel Gefahrenabwehr ist erreicht.
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
•
•
zeitnahe Entscheidung über die Anrufung sowie
Antragstellung über die Gruppenleitung
Bericht erstellen:
- Situation
- Maßnahmen
- Grenzen der Jugendhilfe
- Problem für Kind / Jugendlichen
Bericht über die Gruppenleitung an das
Familiengericht weiterleiten
ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an AV
weiterleiten
Information an die Personensorgeberechtigten
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Junger Mensch
82
Schnittstellen
•
•
•
Familiengericht
Gruppenleitung
Abteilungsleitung (zur Kenntnisnahme)
Instrumente /
Dokumente
•
Dokumentenvorlage „Bericht an das Gericht mit
Antragstellung“
Dateneingabe Software
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
Administration
Kurzgespräche
90 min
1x
10 min
1x
15 min
1x
Rücksprache
GL
20 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 135 min
Fahrzeit: keine
Frist: 2 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01b: Antragstellung an das
Familiengericht (§1666)
Dem Familiengericht sind die Fakten bekannt, die zur
Sicherung des Kindeswohls eine familiengerichtliche
Entscheidung erfordern. Das QZ Gefahrenabwehr wird
angestrebt.
zeitnahe Entscheidung über die Anrufung sowie
Antragstellung über die Gruppenleitung
• Bericht erstellen:
- Situation
- Maßnahmen
- Grenzen der Jugendhilfe
- Problem für Kind / Jugendlichen
• Bericht über die Gruppenleitung an das
Familiengericht weiterleiten
• ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an AV
weiterleiten
•
83
•
Information an die Personensorgeberechtigten
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Junger Mensch
andere Institutionen
Freie Träger (bei Inobhutnahmen/Krisensituationen)
Verfahrenspfleger
Schnittstellen
•
•
•
Familiengericht
Gruppenleitung
Abteilungsleitung (vorab zur Kenntnisnahme)
Instrumente /
Dokumente
•
Dokumentenvorlage „Bericht an das Gericht mit
Antragstellung“
Dateneingabe Software
Prozessbeteiligte
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
Administration
Kurzgespräche
90 min
1x
10 min
1x
15 min
1x
Rücksprache
GL
20 min
100 %
Gesamtzeitbedarf: 135 min
Fahrzeit: keine
Frist: 2 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung und
24 Stunden bei Inobhutnahme
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Bei Antragstellung durch das Jugendamt ist die Fachkraft
immer Prozessbeteiligter, sonst erfolgt eine Absprache mit
der Gruppenleitung.
02: Erörterung / Verhandlung
Bei der Erörterung/Verhandlung wurde das Wohl des Kindes
berücksichtigt und eine Lösung erarbeitet, die sich am
Kindeswohl orientiert.
Aktivitäten
•
•
•
Sachverhalt darlegen
ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten
an den weiteren Erörterungen teilnehmen
Prozessbeteiligte
•
•
Familiengericht
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
84
•
•
•
•
ggf. Vormund / Pfleger
Junger Mensch
ggf. Anwalt
ggf. Verfahrenspfleger
•
•
Aktenvermerk
mündlicher Bericht an das Gericht
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Zeitbedarf
Häufigkeit
Verhandlung
90 min
1x
Dokumentation
15 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 125 min
Fahrzeit: in 100 % der Verhandlungen
Wartezeit: unterschiedlich
Anmerkungen
03: Überprüfung und Berichterstattung
Teilprozess
(entsprechend der Auflage des Gerichtes)
Ziel / Ergebnis
Das Wohl des Kindes war bei der Umsetzung des
Familiengerichtsbeschlusses stets gewährleistet.
Das Familiengericht wurde zeitnah unterrichtet, wenn eine
Beeinträchtigung des Kindeswohles nicht kurzfristig beseitigt
werden konnte.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
Gerichtliche Auflagen/ Empfehlungen umsetzen
ggf. schriftlich zu Gutachten / Bericht des
Verfahrenspflegers äußern
ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an Amtsvormund
(AV) weiterleiten
ggf. erneute Berichterstattung nach Aufforderung
Gespräch mit Beteiligten führen
Berichte erstellen und ggf. zur Kenntnis an den AV
geben
85
Prozessbeteiligte
•
Amtsvormund
Maßnahmeträger
Institutionen (z.B. Schule)
Wirtschaftliche Jugendhilfe (bei
Sorgerechtsveränderungen - Kostenregelungen)
Maßnahmeträger
Schnittstellen
•
Familiengericht
Instrumente /
Dokumente
•
•
Aktenvermerk
Dokumentenvorlage „Bericht an das Familiengericht“
•
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
45 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 70 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
86
Koll.
Reflexion
Keine
Kernprozess: 1. Falleingang
Zugang zum
Sozialen Dienst
1. Woche
Teilprozess 1:
Erstkontakt
Ende
Entscheidung
2. und 3. Woche
Teilprozess 2:
Auftragsklärung
Ende
Entscheidung
Aktennotiz
Anschreiben
Weitervermittlung
an Dritte
Fallakte / ProSoz
Protokoll
Schweigepflichtsentbindung
WeiterVermittlung an Dritte
z.B. § 16 SGB VIII
andere
Kernprozesse
87
3. Die Kernprozesse des Fachdienstes Eingliederungshilfen für
seelisch behinderte junge Menschen gem § 35a SGB VIII
Kernprozess: § 35a SGB VIII - Hilfe zur Erziehung (ohne Teilleistungsstörung)
In der Regel Zugang
über einen Falleingang
durch den Fachdienst
(TP 1 Falleingang)
6 Wochen
Hilfen zur Abwendung
einer drohenden seelischen
Behinderung und
bei seelischer Behinderung
„örtliche und sachliche
Zuständigkeit
Schweigepflichtentbindung
SPDi
ext. Berichte
Teilprozess 1:
Klärungsphase
2 Wochen KB
1 Woche FG
Teilprozess 2b:
Teilprozess 2a:
Kollegiale B. /
Interdisziplinäre F.
für § 35 a
Fachgespräch
Stat. 2 Monate
Amb. 1 Woche
Teilprozess 3 a:
Protokoll
Personalbogen
Ggfs. Kostenverfügung
Antrag § 35a
Gespräch zur
Hilfeakzeptanz
Teilprozess 3 b:
zeitnah
Kontakt
Leistungserbringer
Teilprozess 4:
1. Hilfeplangespräch (HPG)
Leistungser
bringer
(extern)
Dokumentenvorlage
„Hilfeplangespräch“
LDS Statistik
Teilprozess 5:
Teilprozess 6:
Monitoring
(Steuerung d. Hilfe)
Hilfeplanfortschreibung
6 Monate
Teilprozess 7b:
Teilprozess 7a:
Beendigung
Fallübergabe bei
Zuständigkeitswechsel
HPG-Protokoll
Entwicklungsbericht
Dokumentenvorlage
„Kostenverfügung“
Dokumentenvorlage
„Hilfebeendigung“
LDS-Statistik
Änderungsmitteilung
88
Teilprozess
01: Klärungsphase
Ziel
•
Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt
und welche Hilfe geeignet ist. Feststellung zum QM
Ziel.
Aktivitäten
•
Personensorgeberechtigte wenden sich an den
Fachdienst Eingliederungshilfe
Elterliche Sorge klären
Erstgespräch mit Sorgeberechtigten,
Kind/Jugendlicher entsprechend des
Entwicklungsstandes
Abfrage bereits vorhandener fachmedizinischer,
heilpädagogischer und sozialtherapeutischer
Diagnosen, bzw. bei Bedarf Einholung von Gutachten
zur Abweichung der seelischen Gesundheit
Sichtung des Materials, Auswertung der Diagnosen
und
ggf. bei Vorliegen möglicher Mehrfachbehinderung
oder Abgrenzungsproblemen Einbindung des
Gesundheitsamtes zur Plausibilitätsprüfung der
fachärztlichen Diagnosen und bisher festgestellten
Behinderungen oder
mit Erziehungsberatungsstelle (regelmäßige
gemeinsame Fachgespräche). Die
Erziehungsberatungsstelle fungiert bei Bedarf als
interner Fachdienst für den Fachdienst 35a. Sie kann
den Fachdienst bei der Sichtung der Befunde auf
Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit
unterstützen. Weitere Unterstützung kann bei den
Fragen der Einschätzung zu den Folgen von
psychischen Störungen bzgl. der Teilhabe am Leben
und zur Einschätzung zur Geeignetheit bestimmter
Eingliederungsmaßnahmen bei vorliegenden
Teilhabeeinschränkungen erfolgen.
Sozialpädagogische Begutachtung und Feststellung
der Teilhabebeeinträchtigung (Familiengespräche und
ggf. anderen Beteiligten).
Bei Integrationshilfen: Abfrage schulpädagogischer
Stellungnahmen (über die Schulaufsicht, bisheriger
schulischer Förderleistungen und Empfehlungen zur
geeigneten Förderung).
•
•
•
•
•
•
•
•
89
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beziehen sich mögliche Teilhabeeinschränkungen
direkt auf den schulischen Bereich, ist mit der
zuständigen Schule bzw. mit der Schulaufsicht zu
klären, ob bzw. in welchem Umfang der
Unterstützungsbedarf durch ein geeignetes
schulisches Förderkonzept abgedeckt werden kann.
Konkretisierung des Hilfebedarfs und Erarbeitung
gemeinsamer Ziele (zeichnet sich eine stationäre Hilfe
ab, ist die EB bei der Beurteilung des Gutachtens
immer zu beteiligen).
Fachgespräch vorbereiten
Personensorgeberechtigte
Junger Mensch
ggf. Kollegen und/oder Kolleginnen
ggf. Familienberatungsstelle
andere Fachstellen
ggf. Vormund / ges. Betreuer
Sozialer Beratungsdienst
Gesundheitsamt
WJH (örtliche Zuständigkeit prüfen)
Schulamt
Zwischenmitteilung zur zeitlichen Unterbrechung
Anforderung fachärztliches Gutachten (psychische
Störungen nach ICD 10)
externe Berichte
SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik)
Vermerke
Dateneingabe Software
Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3x
Gespräche
Dokumentation
45 min
3x
Administration
10 min
3x
Kurzgespräche
15 min
4x
Koll.
Reflexion
20 min
50 %
Gesamtzeitbedarf: 415 min
Fahrzeit: 50% der Gespräche
Frist: 8 Wochen
Anmerkungen
Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum Fachdienst
Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII):
• Sobald die Eltern / Personensorgeberechtigte einen
Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
stellen, wird der Fall vom Sozialen Beratungsdienst an
den Fachdienst Eingliederungshilfe übergeben.
90
•
•
•
•
•
•
•
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
Alle vorliegenden Unterlagen sowie Dokumente zum
Eingliederungsbedarf werden dem Fachdienst
übergeben.
Bei laufenden Fällen der Erziehungshilfe fordert die
fallführende Fachkraft des Sozialen
Beratungsdienstes das Gutachten zur Abweichung der
seelischen Gesundheit ein, liegt dieses vor, wird es
zur Prüfung an den Fachdienst Eingliederungshilfe
übergeben und bei positiver Prüfung wird der Fall
durch diesen Fachdienst übernommen.
Die Fallübergabe durch den Sozialen Beratungsdienst
an den Fachdienst Eingliederungshilfe (Änderung der
Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen
Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch
in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes).
Mitteilung an WJH
Bei Fallübergabe stellt der Soziale Beratungsdienst
dem Fachdienst Eingliederungshilfe die folgenden
Unterlagen zur Verfügung: Letzter Hilfeplan,
Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum
jungen Menschen.
Die pädagogische Einschätzung der geeigneten
Maßnahme erfolgt durch den Fachdienst.
Beim PKD erfolgt ein analoges Verfahren. Lediglich
die Betreuung der Pflegefamilien wird weiterhin vom
PKD übernommen.
02a: Fachgespräch
Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger,
Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter
Beteiligung mehrerer Fachkräfte definiert und der
Leistungsumfang gewährt.
•
•
•
•
•
Fall vorstellen
Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den
Leistungsumfang feststellen
über den geeigneten Leistungserbringer beraten und
entscheiden
über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten
Ziele definieren
91
Prozessbeteiligte
•
•
•
Fallführende Fachkraft
Vertretung der Fachkraft
Ggf. Erziehungsberatungsstelle
Schnittstellen
•
•
•
Gruppenleitung
ggf. EB (wenn die EB in der Klärung eine aktive Rolle
hatte)
ggf. Abteilungsleitung
•
•
•
•
Fallakte
Antrag auf Eingliederungshilfe
Sozialpädagogische Diagnose (vorläufig)
Protokoll zum Fachgespräch
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Team
Zeitbedarf
Häufigkeit
20 min
1
Gespräch
Dokumentation
45 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
1x
Koll.
Reflexion
keine
1x
Gesamtzeitbedarf: 80 min
Fahrzeit: keine
Frist: 1 Woche
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02b: Kollegiale Beratung / Interdisziplinäre
Fallkonferenz für § 35 a
Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger,
Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter
Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM
Ziel ist definiert.
•
•
•
•
•
•
•
•
Fall Anmeldung mit der (vorläufigen)
Sozialpädagogischen Diagnose über die
Gruppenleitung
Fall vorstellen
Kollegiale Beratung nach Methode
Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den
Leistungsumfang feststellen
über den geeigneten Leistungserbringer beraten
über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten
Ziele definieren (QM Ziel)
Vorberatung zur Entscheidung über die
Hilfegewährung
92
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Erstellung des Protokoll zur kollegialen Beratung
Kostengenehmigung über die Linienstruktur
Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche
Zuständigkeit werden zur Prüfung an die
Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb
von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen
und sachlichen Zuständigkeit).
geplante Stationäre Hilfen werden an die
Abteilungsleitung zur Prüfung weitergeleitet
Kollegiale Fallberatung (ambulante Maßnahmen):
• Gruppenleitung
• Fallführende Fachkraft
• Ein bis zwei weitere Fachkräfte
Interdisziplinäre Fallkonferenz §35a (stationäre
Maßnahmen):
• Gruppenleitung
• Fallführende Fachkraft
• Abteilungsleitung
• EB
• Fachbereichsleitung im Sinne der Kostenhierarchie
Schnittstellen
•
•
WJH
Abteilungsleitung
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Fallakte
Sozialpädagogische Diagnose
Protokoll der kollegialen Fallberatung
Kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahmen &
Gutachten
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
AdminiStration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
Koll.
Reflexion
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 150 min
Fahrzeit: keine
Frist: 2 Wochen
Anmerkungen
•
Fälle können nach Rücksprache zwischen
Gruppenleitung und fallführender Fachkraft freiwillig in
die Interdisziplinäre Fallkonferenz eingebracht.
93
Kostenhierachie ist gemäß aktueller Kostenhierachie
(Handlungsanweisung) zu beachten.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03 a: Gespräch Hilfeakzeptanz
Die Beteiligten identifizieren sich mit dem Angebot und
arbeiten an dem Prozess aktiv mit.
•
•
Angebote einholen und bewerten
Gespräch mit den Betroffenen zur Akzeptanz des
Angebotes
Antragsaufnahme, Genehmigung und Weiterleitung
des Antrags auf Eingliederungshilfe an WJH
über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten
Ziele definieren
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte
ggf. Vormund / Pfleger
ggf. gesetzlicher Betreuer
junger Mensch
•
•
•
Dokumentenvorlagen „35a Antrag“
Fallakte
Dateneingabe Software
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
60 min
1
Gespräch
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
Gesamtzeitbedarf: 75 min
Fahrzeit: keine
Frist: 1 Woche
94
Koll.
Reflexion
Teilprozess
03b: Kontakt Leistungserbringer
Ziel / Ergebnis
Die Leistungsbereitschaft und der mögliche Leistungsbeginn
sind mit dem möglichen Leistungserbringer geklärt.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
mit dem Leistungserbringer Kontakt aufnehmen und
konkrete Absprachen treffen
Schriftliche Informationen an Leistungserbringer
senden (Fallbeschreibung mit Hinweis auf die
Hilfeform, den Umfang und die Laufzeit)
ggf. jungen Menschen in der Einrichtung vorstellen
Eventuell zu weiteren/alternativen Leistungserbringern
Kontakt aufnehmen
bei Trägern die vom Jugendamt noch nicht belegt bzw.
beauftragt sind, wird von der fallverantwortlichen
Fachkraft eine aktuelle Entgeltvereinbarung
angefordert (liegt eine solche nicht vor, ist die WJH zu
informieren)
Beginn der Leistung
die fallführende Fachkraft informiert die WJH über
Träger, Hilfebeginn und Hilfeumfang
(Kostenverfügung)
Unterbringung organisieren - die Eltern sollen dies
vorrangig übernehmen und nur, wenn dies nicht
möglich ist wird dies vom Fachdienst übernommen (2
Fachkräfte)
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte
junger Mensch
ggf. Vormund / Pfleger
ggf. gesetzlicher Betreuer
Schnittstellen
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Aktenvermerk
Dienstreiseantrag
Dateneingabe Software
Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“
95
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
50 min
1 amb. /
2 stat.
Dokumentation
45 min
1x
2x
Administration
10 min
1x
2x
Kurzgespräche
15 min
1x
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 120 Min. bei ambulanten Hilfen und 240
Min. bei stationären Hilfen
Fahrzeit: nur bei stationärer Hilfe
Frist: Ambulante Hilfen 1 Woche, Stationäre Hilfen 2 Monate
Anmerkungen
•
Bei der Auswahl des geeigneten Leistungserbringers
sind fachliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu
beachten.
Teilprozess
04: Erstes Hilfeplangespräch
Ziel / Ergebnis
Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen
Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart.
Aktivitäten
Das Gespräch findet nach Möglichkeit am Leistungsort
(Haushalt, Heim etc.) statt.
•
•
•
•
Erste Zielvereinbarungen treffen (SMART)
Vereinbarung über Beginn der Maßnahme
Vereinbarung über Zeitpunkt der Fortschreibung
treffen
ggf. Regelung zum Umgang treffen
Optional:
Prozessbeteiligte
•
Überprüfung, ob die Familie /
Personensorgeberechtigte tatsächlich nach Herne
gezogen sind.
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte
junger Mensch
Träger / Leistungserbringer
ggf. Vormund / Pfleger
ggf. gesetzlicher Betreuer
96
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“
Dateneingabe Software
LDS-Statistik
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
80 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 170 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Frist: Vor Beginn der Hilfe oder direkt bei Hilfebeginn
Anmerkungen
•
•
Teilprozess
Beteiligung aller Familienmitglieder und verschiedener
Fachkräfte
Nur in Ausnahmefällen soll das Hilfeplangespräch
nach Hilfebeginn erfolgen (max. 2 Monate).
05: Monitoring (Steuerung der Hilfe)
Ziel / Ergebnis
Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wird durch die fallführende
Fachkraft bewertet. Die Erreichung des QM Ziels wird
überprüft.
Aktivitäten
Durch persönliche Kontakte zu den jungen Menschen sowie
zur Familie des jungen Menschen wird die Hilfe bezogen auf
die im QM Ziel festgelegte Wirkung überprüft.
•
persönliches Gespräch mit dem jungen Menschen
persönliches Gespräch mit der Familie, ggf. mit
weiteren Bezugspersonen
Ziele und Leistungsumfänge überprüfen und ggf. neu
festlegen
ggf. Rückkehroption überprüfen und bei Bedarf
zusätzliche Hilfen für die Herkunftsfamilie einrichten
Hilfeplangespräch vorbereiten
•
•
•
•
Junger Mensch
Familie
Träger / Leistungserbringer
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
97
•
•
ggf. gesetzlicher Betreuer
Dritte (z.B. Schule)
•
„Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“
(erfolgt durch die freien Träger)
Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen
Menschen (ab 16 Jahre)
Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll)
Datenbank Software
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
70 min
2
Gespräche
Dokumentation
45 min
2x
Administration
15 min
2x
Kurzgespräche
15 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 290 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
mindestens alle 6 Monate
Anmerkungen
98
Koll.
Reflexion
Keine
Teilprozess
06: Hilfeplanfortschreibung
Ziel / Ergebnis
Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und
Umfang der weiteren Hilfe sind zwischen den Beteiligten
schriftlich vereinbart.
Aktivitäten
Zur
Hilfeplanfortschreibung
wird
durch
den
Leistungserbringer ein „Bericht zur Vorbereitung auf die
Fortschreibung der Hilfe“ erstellt.
Alle Vereinbarungen (Ziele etc.) werden im HPG-Protokoll
dokumentiert. Abschließend wird der Termin für die nächste
Fortschreibung – ggf. für die Beendigung – vereinbart.
•
•
•
•
Ausgestaltung der Hilfe orientiert am QM-Ziel
Hilfeplangespräch organisieren, moderieren und
dokumentieren
ggf. Kostenverfügung an die WJH weiterleiten
ggf. Anmeldung eines Fachgespräches oder der
kollegialen Fallberatung / Interdisziplinäre
Fallkonferenz
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte
Junger Mensch
Träger / Leistungserbringer
ggf. EB
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
Schnittstellen
•
•
•
Leistungserbringer
Leitung
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Instrumente /
Dokumente
•
Entwicklungsbericht des Leistungserbringers (erfolgt 6
Wochen vor der Hilfeplanfortschreibung durch die
freien Träger)
Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen
Menschen (ab 16 Jahre)
Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll)
Dateneingabe Software
Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“
•
•
•
•
99
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
70 min
1x
Dokumentation
45 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
20 min
50 %
Gesamtzeitbedarf: 155 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
mindestens alle 6 Monate
Anmerkungen
•
•
Teilprozess
Mögliche Veränderungen der Hilfe (in Art und Umfang)
werden unter Vorbehalt vereinbart und protokolliert.
Diese werden im Anschluss an die
Hilfeplanfortschreibung im Fachgespräch behandelt.
Das Ergebnis wird anschließend dem
Leistungserbringer mitgeteilt.
Nach Ablauf der Bewilligung Wiedereinstieg in TP 02
(im Fachgespräch wird jeweils festgelegt, wann eine
Wiedervorlage im Fachgespräch notwendig ist).
07: Beendigung
Ziel / Ergebnis
Die Hilfe ist beendet, weil die Ziele erreicht wurden und die
Teilhabeeinschränkung beseitigt ist
Soweit die Hilfe ohne Erfolg beendet (Abbruch) wird, kennen
die Beteiligten die Gründe und ihre Handlungsmöglichkeiten.
Eine Gefährdung des Kindes ist ausgeschlossen.
Aktivitäten
Die Beendigung der Hilfe ist abhängig von den Gründen der
Beendigung. Unterschieden werden
•
•
•
•
planmäßige Beendigungen
Hilfeartwechsel
Abbrüche und
Zuständigkeitswechsel (bei Umzug).
In allen Fällen versucht die Fachkraft ein Abschluss- bzw.
Übergabegespräch mit allen Beteiligten zu terminieren. Auf
jeden Fall findet ein Gespräch mit Anbieter/Träger statt. Bei
abgebrochenen Hilfen wird zusätzlich der Grund für den
Abbruch dokumentiert. Bei planmäßig beendeten Hilfen wird
dokumentiert, ob die Hilfe mit oder ohne Erfolg eingestellt
werden kann.
100
•
Abschluss- bzw. Übergabegespräch vereinbaren und
durchführen
Hilfeverlauf und Hilfeerfolg auswerten
Wirtschaftliche Jugendhilfe über Beendigung
informieren (Änderungsmitteilung)
ggf. Information und Übersendung der Akte an
anderes Jugendamt
im Bedarfsfall mit der Familie bzw. einzelnen
Familienmitgliedern Beratungstermine vereinbaren
(Nachbereitung)
Überleitung an andere Leistungsträger
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
Personensorgeberechtigte
junger Mensch
Leistungserbringer
ggf. Vormund / Pfleger
ggf. gesetzlicher Betreuer
Schnittstellen
•
•
•
•
Gruppenleitung
Wirtschaftliche Jugendhilfe (Änderungsmitteilung)
ggf. anderes Jugendamt (bei
Umzug/Zuständigkeitswechsel)
anderer Leistungsträger
•
•
•
•
Dokumentenvorlage “Hilfebeendigung“
LDS-Statistik
Dateneingabe Software
Dokumentenvorlage „Änderungsmitteilung“
•
ggf. Dokumentenvorlage „Übergabebogen“
•
•
•
•
•
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
60 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 145 min
Fahrzeit: in 50% der Gespräche
Anmerkungen
•
Bei Abschlussgesprächen in der Dienststelle, sind
entsprechende Räume vorzuhalten.
101
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
07b: Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
Der nunmehr zuständige örtliche Träger ist über den Stand,
die Ziele, Art und Umfang der bisherigen Hilfe und den
weiteren Bedarf informiert.
Im Rahmen der Fallübergabe entsteht keine Gefährdung des
jungen Menschen.
Aktivitäten
Fallübergabe:
• Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum
Verlauf der Hilfe, zum QM Ziel und der Zielerreichung
• Information über die bisher vereinbarten
Handlungsziele (SMART-Ziele)
• Absprachen zur Umsetzung/Überleitung
• ggf. Information zu den bisherigen Vereinbarungen
zum Umgang
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
Personensorgeberechtigte
ggf. Vormund / Pfleger
junger Mensch
nunmehr zuständiger örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe
Träger / Leistungserbringer
•
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Fallakte
Datenbank Software
Protokoll Fallübergabe
Auswertung Hilfeverlauf
Landesstatistik LDS
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
60 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 150 min
Fahrzeit: in 100 % der Gespräche
Frist: 1 Woche
Anmerkungen
102
koll.
Reflexion
Kernprozess: § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe - Teilleistungsstörungen
In der Regel
Zugang über
einen Falleingang
durch den Fachdienst
(TP 1)
4 Wochen
Teilprozess 1:
Klärungsphase
1 Wochen
Teilprozess 2:
Fachgespräch
Teilprozess 3:
1. Hilfeplangespräch (TLS)
Teilprozess 3a:
Leistungserbringer
(extern)
Hilfeplanfortschreibung
Schweigepflichtentbindung
SPDi
externe Berichte /
ärztl. Gutachten
Protokoll zum
Fachgespräch
Dokumentenvorlage
„Hilfeplangespräch“
LDS-Statistik
Dokumentenvorlage
„Fortschreibung
Hilfeplangespräch“
LDS-Statistik
103
Teilprozess
01: Klärungsphase
Ziel
•
Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt
und welche Hilfe geeignet ist.
Aktivitäten
•
Personensorgeberechtigte wenden sich an die
Fachkraft im Fachdienst
Elterliche Sorge klären
Erstgespräch mit Sorgeberechtigten,
Kind/Jugendlicher entsprechend des
Entwicklungsstandes
Abfrage bereits vorhandener fachmedizinischer,
heilpädagogischer und sozialtherapeutischer
Diagnosen
Sichtung des Materials, Auswertung der Diagnosen
Diagnostik durch die Erziehungsberatungsstelle (falls
noch keine in allen Aspekten aussagekräftigen
Befunde zur Teilleistungsstörung und zur begleitenden
psychischen Störung vorliegen)
Sichtung und Bewertung anderer Diagnostik durch die
Erziehungsberatungsstelle
Versenden eines Fragebogen durch den Fachdienst
Eingliederungshilfe, in dem die schulische Situation
sowie bisherige schulische Förderung nachgefragt
wird, über das Schulamt an die Schule
Sozialpädagogische Begutachtung und Feststellung
der Teilhabebeeinträchtigung (Familiengespräche und
ggf. anderen Beteiligten)
Wenn das Ergebnis dieser Feststellung von der
fachlichen Einschätzung der EB abweicht, wird diese
über das Ergebnis informiert (der fachliche Austausch
über solche Fälle erfolgt im interdisziplinären Team
Fachdienst und EB)
Konkretisierung des Hilfebedarfs und Erarbeitung
gemeinsamer Ziele
Fachgespräch vorbereiten
Antragsaufnahme
Stellungnahme zur Ablehnung, wenn
Voraussetzungen nicht vorliegen an WJH
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
104
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
Eltern (Elternteile)
junger Mensch
ggf. Kollegen und/oder Kolleginnen
Erziehungsberatungsstelle
andere Fachstellen
• ggf. Vormund
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
WJH
Schulamt
EB
Schule
Dokumentenvorlagen „35a Antrag“,
Anforderung ärztliches Gutachten (35a)
externe Berichte
Schulfragebogen
SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik)
Vermerke
Dateneingabe Software
Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
2x
Dokumentation
45 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
15 min
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 260 min
Fahrzeit: bei zwei Gesprächen
Frist: 8 Wochen
Anmerkungen
•
•
Bei Ablehnung der Leistungen gem. § 35a SGB VIII
prüft die Erziehungsberatungsstelle, ob im Rahmen
einer Härtefallregelung und innerhalb der
vorhandenen Kapazitäten eine interne Förderung
durch die Beratungsstelle möglich ist.
Festlegung des Förderorts/ Anbieters in Abstimmung
mit der Familie auf der Basis neuer
Leistungsvereinbarungen.
105
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02: Fachgespräch
Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger,
Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter
Beteiligung mehrerer Fachkräfte definiert und der
Leistungsumfang gewährt.
•
•
•
•
•
•
•
Fall vorstellen
Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den
Leistungsumfang feststellen
über den geeigneten Leistungserbringer beraten und
entscheiden
über Alternative und ergänzende Hilfen beraten
Ziele definieren
Genehmigung und Weiterleitung des Antrags auf
Eingliederungshilfe an WJH
Information über die Entscheidung an die EB und ggf.
Rücksprache mit dieser bzw. Einladung zum
Fachgespräch wenn die Entscheidung vom
Gutachten der EB abweicht
Prozessbeteiligte
•
•
•
Gruppenleitung
fallführende Fachkraft
Vertretung der Fachkraft
Schnittstellen
•
•
Gruppenleitung
ggf. EB
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Fallakte
Antrag auf Eingliederungshilfe
Sozialpädagogische Diagnose
Protokoll zum Fachgespräch
Zeitbedarf + Frist
Team
Zeitbedarf
Häufigkeit
20 min
1x
Dokumentation
45 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
keine
Gesamtzeitbedarf: 80 min
Fahrzeit: keine
Frist: 1 Woche
Anmerkungen
106
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03: Erstes Hilfeplangespräch
(Teilleistungsstörungen)
Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen
Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Die
Leistungserbringung wird für ein Jahr bewilligt.
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Hilfeplangespräch vorbereiten/ organisieren/
dokumentieren
gegenseitig kennen lernen
Zielvereinbarungen treffen
Vereinbarung über Beginn, Verlauf und Ende der
Maßnahme treffen
Abschlussbericht 8 Wochen vor Ablauf des
Bewilligungszeitraums durch den Leistungserbringer
•
•
•
•
•
Familie
Träger / Leistungserbringer
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
ggf. Schule, Schulsozialarbeiter
ggf. Erziehungsberatungsstelle
•
•
•
•
Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“
Dateneingabe Software
LDS Statistik
Aktenvermerk
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
1
Gespräch
Dokumentation
45 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 165 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Frist: bei Hilfebeginn
Anmerkungen
•
Die Leistung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. 8
Wochen vor Ablauf erfolgt ein Bericht durch den
Leistungserbringer, der auch Aussagen über eine ggf.
notwendige Fortschreibung beinhaltet.
107
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03a: Hilfeplanfortschreibung
(Teilleistungsstörungen)
Die Ergebnisse der bisherigen Leistungen wurden bewertet.
Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen
Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Die
Leistungserbringung wird für höchstens ein weiteres Jahr
bewilligt.
•
Fortschreibungstermin vorbereiten/ organisieren/
dokumentieren
Zwischenbericht geht mit der Bitte um Einschätzung
an die EB
Zielvereinbarungen treffen
Vereinbarung über den Verlauf der weiteren
Leistungserbringung treffen
Abschlussbericht des Leistungserbringers
•
•
•
•
•
Familie
Träger / Leistungserbringer
ggf. Vormund / Ergänzungspfleger
ggf. Schule, Schulsozialarbeiter
Erziehungsberatungsstelle
•
Dokumentenvorlage „Fortschreibung
Hilfeplangespräch“
Dateneingabe Software
LDS Statistik
Aktenvermerk
Schulfragebogen
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
1
Gespräch
Dokumentation
45 min
1x
Administration
15 min
1x
Kurzgespräche
15 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 165 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Frist: bei Hilfebeginn
Anmerkungen
108
Koll.
Reflexion
keine
4. Die Kernprozesse des Pflegekinderdienstes /
Adoptionsvermittlungsstelle
Kernprozess:
§ 51 SGB VIII – Beratung und Belehrung in Verfahren zur
Annahme als Kind (Adoptiveltern und leibliche Eltern)
4 bis 8 Wochen
Teilprozess 1a:
Teilprozess 1b:
Information und
Beratung
Information und
Beratung
(Adoptionswillige)
(leibliche Eltern)
Ende
4 bis 8 Wochen
Ende
Entscheidung
Teilprozess 2a:
Teilprozess 2b:
Bewerbungsverfahren
Begleitung der
leiblichen Eltern
Entscheidung
Prüfung (auch bei
Auslandsadoption)
Teilprozess 3:
Unterbringung
des Kindes
12 Monate
Teilprozess 4:
Begleitung der
Adoptionsfamilie
Teilprozess 5:
Adoptionsverfahren
Stellungnahme
Gericht
Teilprozess 6:
Beratung von
Adoptiveltern
Nachsorgebericht
109
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
01a: Information und Beratung
(Adoptionswillige)
Die Adoptionswilligen kennen die rechtlichen
Voraussetzungen sowie die persönlichen Anforderungen und
sonstigen Rahmenbedingungen einer Adoption.
Aktivitäten
•
•
•
in persönlichen Gesprächen informieren und beraten
rechtliche Voraussetzungen prüfen
Rahmenbedingungen klären
•
•
Verwandtenadoption
Fremdadoption
•
•
•
Erwachsene und Kinder in Familienbezügen (auch
über Stadtgrenzen hinaus)
Verwandte, die ein Kind adoptieren möchten
ggf. andere Vermittlungsstellen
Schnittstellen
•
•
•
•
•
Pflegekinderdienst
andere Vermittlungsstellen
Vormundschaft / Beistandschaft
Sozialer Beratungsdienst
Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
Instrumente /
Dokumente
•
•
Erfassung der Daten in Akten
Aktenvermerke
bei
Prozessbeteiligte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
2
Gespräche
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
10 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 280 min
Fahrzeit: in 50% der Gespräche
Anmerkungen
110
Koll.
Reflexion
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01b: Information und Beratung (leibliche
Eltern)
Die leiblichen Eltern kennen die rechtlichen
Voraussetzungen und sonstigen Rahmenbedingungen einer
Adoption.
•
•
in persönlichen Gesprächen informieren und beraten,
ggf. in Co-Beratung
rechtliche Voraussetzungen prüfen
Rahmenbedingungen klären
•
•
leibliche Eltern
zweite Fachkraft
Schnittstellen
•
Sozialer Beratungsdienst
Instrumente /
Dokumente
•
•
Erfassung der Daten in Akten
Aktenvermerke
Prozessbeteiligte
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
4
Gespräche
Dokumentation
30 min
4x
Administration
10 min
4x
Kurzgespräche
10 min
4x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 560 min
Fahrzeit: 100% der Gespräche
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02a: Bewerbungsverfahren
(Adoptionswillige)
Über die geeigneten Adoptionswilligen ist ein Bewerberprofil
erstellt.
•
•
•
•
•
Unterlagen prüfen und bearbeiten
häusliche Lebenssituation erfassen (1 bis 2
Hausbesuche)
Gespräche im Amt führen (3 bis 4 Termine)
Bericht erstellen
ergänzende Stellungnahmen einfordern (z.B.
Arztbericht)
111
•
•
Eignung auswerten
Fall im Team der gemeinsamen Vermittlungsstelle
beraten (gemeinsame Bewerberliste)
Bewerbung an andere Vermittlungsstellen weiterleiten
Kontakt zu Bewerbern halten
•
•
•
Adoptivbewerber (Familie)
andere Vermittlungsstellen
ggf. Dritte (z.B. Ärzte)
•
ggf. andere Vermittlungsstellen
•
•
•
•
•
Akte
Aktenvermerke
Bericht
Bewerberliste
ggf. Ablehnungsbescheid
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
120 min
4
Gespräche
Dokumentation
30 min
4x
Administration
10 min
4x
Kurzgespräche
10 min
4x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 680 min
( 2 Gespräche bei Verwandtenadoption)
( 340 min)
Fahrzeit: 100% der Gespräche
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02b: Begleitung der Leiblichen Eltern
Die leiblichen Eltern haben sich in Kenntnis aller wichtigen
Fakten zwischen alternativen Lösungen und der Adoption
entschieden.
•
•
•
•
•
•
Informationen für das Kind sammeln (Information über
die Herkunftsfamilie)
Kontakte zu möglichen Adoptiveltern begleiten
Eltern zum Notar begleiten
Eltern beraten und rechtlich informieren
Beweggründe abklären
Alternativen zur Adoption aufzeigen
112
•
•
•
ggf. in Mutter-Kind-Einrichtungen unterbringen (§ 19
SGB VIII)
Arzt-, Hebammen – und Krankenhausbesuche
Adoption vorbereiten und vermitteln
mit anderen Vermittlungsstellen zusammenarbeiten
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
leibliche Eltern
Beistandschaften / Vormundschaften
ggf. Sozialer Beratungsdienst
ggf. Arzt, Hebammen, Krankhaus
ggf. andere Beratungsstellen / Vermittlungsstellen
Schnittstellen
•
•
•
•
•
Pflegekinderdienst
andere Vermittlungsstellen
Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)
Beistandschaft / Vormundschaft
ggf. Ausländeramt
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
•
Akte
Aktenvermerke
Stellungnahme an die WJH
Vollmachtserklärung
Adoptionsabsichtserklärung an Standesämter /
Krankenhaus
Formblätter (Personalbögen)
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
120 min
4
Gespräche
Dokumentation
30 min
4x
Administration
10 min
4x
Kurzgespräche
10 min
4x
Gesamtzeitbedarf: 680 min
Fahrzeit: 100% der Gespräche
Anmerkungen
113
Koll.
Reflexion
4x
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03: Unterbringung des Kindes
Das Kindeswohl ist beim Übergang in die Adoptivfamilie
gewährleistet.
•
•
•
•
•
•
•
Krankenhausbesuch durchführen
Versicherungsschutz klären
Anmeldung des Kindes vornehmen (Krankenhaus,
Standesamt, Einwohnermeldeamt)
Adoptiveltern vorbereiten
erste Untersuchungen veranlassen (Kinderarzt)
Informationen einholen und Risiken abklären
das Kind unterbringen
ggf. in Bereitschaftspflege vermitteln
Notartermin wahrnehmen
Familiengericht informieren
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
•
•
•
leibliche Eltern
Adoptiveltern
Beistandschaften
Krankenhäuser, Ärzte und Hebammen
Notar / Gericht
ggf. Urkundsbeamte(r)
Familiengericht
ggf. andere Vermittlungsstellen
ggf. Ausländeramt
Schnittstellen
•
•
•
•
•
•
•
•
Krankenkassen
Standesamt / Einwohnermeldeamt
Pflegekinderdienst
Dritte
Beistände / Vormünder
Gericht
ggf. andere Vermittlungsstellen
ggf. WJH
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
•
Aktenvermerke
Mitteilung an Prozessbeteiligte (z.B. Gericht)
Adoptionsbescheinigung
Bescheinigung an die leiblichen Eltern
ggf. Stellungnahme WJH
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
45 min
8
Gespräche
Dokumentation
15 min
8x
Administration
10 min
8x
Kurzgespräche
15 min
4x
114
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 620 min
Fahrzeit: 100% der Gespräche
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Teilprozess 3 entfällt bei Verwandtenadoption.
04: Begleitung der Adoptionsfamilie
Die nachhaltige Eingliederung des Kindes in die
Adoptionsfamilie und seine positive Entwicklung sind
gesichert.
•
regelmäßigen Kontakt zur Adoptionsfamilie halten
Informationen an den Vormund geben
Adoptionsfamilie intensiv unterstützen
Adoptionsfamilie organisatorisch begleiten
Notartermin vorbereiten
ggf. Informationen an die und von der
Herkunftsfamilie weitergeben
ggf. Kontakte begleiten (bei offener Adoption)
•
•
Adoptionsfamilie
Herkunftsfamilie
•
•
•
Kinderarzt, Kindergarten, etc.
Vormund
Notar
•
Aktenvermerke
•
•
•
•
•
•
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
45 min
4
Gespräche
Dokumentation
15 min
4x
Administration
10 min
4x
Kurzgespräche
15 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 340 min
Fahrzeit: 100% der Gespräche
Anmerkungen
115
Koll.
Reflexion
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
05: Adoptionsverfahren
Dem Familiengericht wurden alle relevanten Informationen
für seine Entscheidung im Adoptionsverfahren rechtzeitig
übermittelt.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Antrag und Gerichtsakte überprüfen
weiterführende Ermittlungen vornehmen (z.B.
Gesundheitszeugnis)
Hausbesuche durchführen
Gespräche mit allen Beteiligten führen
Adoptionsvoraussetzungen überprüfen und beurteilen
gutachterliche Stellungnahme an das Gericht geben
ggf. Elternteil suchen
ggf. nach § 1748 Abs. 2 BGB belehren
ggf. Stellungnahme abgeben bei Antrag auf
Ersetzung der Einwilligung
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
Adoptionsfamilie
Herkunftsfamilie
Familiengericht
Rechtsanwälte
Vormund / Beistand
ggf. Dritte
Schnittstellen
•
•
•
•
Sozialer Beratungsdienst, JGH
Vormund / Beistand
Einwohnermeldeamt
ggf. Ausländeramt
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Aktenvermerke
Stellungnahme Gericht
schriftliche Belehrung
Gerichtsakte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
120 min
2
Gespräche
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
10 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 340 min
Fahrzeit: 50% der Gespräche
Anmerkungen
116
Koll.
Reflexion
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
06: Beratung von Adoptiveltern
Die positive Entwicklung des adoptierten Kindes ist gesichert
und wird durch die Adoptiveltern gefördert. Die Adoptiveltern
sind bereit und in der Lage, Unterstützungsbedarf zu
erkennen und entsprechende Hilfe beim Jugendamt
anzumelden.
Die Nachsorgeberichte (bei Auslandsadoptionen) liegen
entsprechend dem rechtlichen Rahmen des jeweiligen
Heimatlandes des Kindes den zuständigen Stellen dieser
Länder vor.
•
•
•
•
Nachsorgeberichte anfertigen
Hausbesuche durchführen
Adoptiveltern beraten (Bezug zur Adoption)
Familienzusammenführungen
•
•
Adoptionsfamilie
ggf. leibliche Eltern
•
•
Sozialer Beratungsdienst
andere Vermittlungsstellen
•
•
Aktenvermerke
Nachsorgeberichte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
2
Gespräche
Dokumentation
45 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
10 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 250 min
Fahrzeit: 50% der Gespräche
Anmerkungen
117
Koll.
Reflexion
Kernprozess: Herkunftssuche oder auch „Wurzelarbeit“
Zugang
Adoptierte / leibliche
Eltern / Angehörige
Teilprozess 1:
Information und
Beratung
Ende
Entscheidung
Teilprozess 2:
Biographiearbeit
Ende
Akte suchen
Akte bereinigen
Akte erläutern
Entscheidung
Teilprozess 3:
Suche nach
Verwandten
Ende
Entscheidung
Teilprozess 4:
Begleitung der
Suchenden
Ende
118
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Information und Beratung
Adoptierte und leibliche Angehörige von Adoptierten, die ihre
leiblichen Angehörigen suchen, sind über die rechtlichen
Rahmenbedingungen und den Verfahrensablauf informiert.
•
•
von
•
•
Informieren und beraten
Akte(n) suchen (als Vorbereitung)
Adoptierte
leibliche Angehörige
•
•
Aktensuche und Einsichtnahme
Benötigte Dokumente weitergeben (bei Adoptierten)
•
•
Personen, die als Kind adoptiert wurden
leibliche Angehörige, die einen Menschen suchen, der
als Kind adoptiert wurde
Schnittstellen
•
ggf. andere Vermittlungsstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
Akte anlegen
Aktenvermerk
Prozessbeteiligte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
2
Gespräche
Dokumentation
15 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
10 min
2x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 250 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
02: Biografiearbeit (nur bei Adoptierten)
Die/Der Adoptierte ist im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten über die Umstände ihrer/seiner Adoption und
ihre/seine Herkunft informiert. Diese Informationen konnten
von der/dem Adoptierten aufgearbeitet werden.
119
Aktivitäten
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Adoptionsakte studieren
rechtliche Voraussetzungen zur Weitergabe einzelner
Informationen prüfen
Umstände der Adoption aufarbeiten
Akte für den Adoptierten vorbereiten und gemeinsam
mit ihm durcharbeiten
•
Adoptierte
•
Aktenvermerke
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
120 min
2
Gespräche
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 335 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
03: Suche nach den Verwandten
Der Wohnort der gesuchten Verwandten ist bekannt.
•
•
•
nach den Leiblichen Eltern, Geschwistern und
Verwandten suchen
nach der adoptierten Person suchen
ersten Kontakt aufnehmen
ggf. Briefaustausch der Beteiligten organisieren
•
•
•
•
•
Einwohnermeldeämter
Vermittlungsstellen
Standesämter
Beistände / Vormünder
ggf. Ausländeramt
•
Vermittlungsstellen
•
120
Instrumente /
Dokumente
•
Aktenvermerke
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
90 min
1x
Administration
60 min
1x
Kurzgespräche
15 min
4x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 210 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
04: Begleitung
Der Erstkontakt zwischen suchender und gesuchter Person
hat gut vorbereitet und unter positiven Rahmenbedingungen
stattgefunden.
•
wechselseitig Informationen weitergeben
das Zusammentreffen anbahnen
getrennte Gespräche mit den betroffenen Personen
führen
Zusammentreffen begleiten
•
•
•
Adoptierte
leibliche Eltern
weitere Angehörige
•
Aktenvermerke
•
•
•
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
120 min
2
Gespräche
Dokumentation
30 min
2x
Administration
10 min
2x
Kurzgespräche
15 min
2x
Gesamtzeitbedarf: 350 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
121
Koll.
Reflexion
min
Kernprozess § 33:
Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII)
Zugang über
Werbung
Teilprozess 1:
Information und
Vorbereitung
6 Monate
Ende
Entscheidung
Teilprozess 2:
Bewerbungsverfahren
Ende
Erfassung in der Akte
Bestätigung der
Eignung
Aktenvermerk über
den Prüfprozess
Entscheidung
Kernprozess §33
(Vermittlung)
122
Kernprozess § 33:
Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII)
Impuls/Zugang über
Kernprozess:
§§ 27 ff. SGB VIII
Hilfe zur Erziehung
Teilprozess 1:
Information und
Vorbereitung
6 Monate
Ende
Entscheidung
Teilprozess 2:
Bewerbungsverfahren
Ende
Erfassung in der Akte
Bestätigung der
Eignung
Aktenvermerk über
den Prüfprozess
Entscheidung
Kernprozess §33
(Vermittlung)
123
Kernprozess: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII)
Bei der Vollzeitpflege werden junge Menschen, deren Entwicklung oder Erziehung
bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist, in den Haushalt der Pflegeperson in
eine familienähnliche Situation – vorübergehend oder dauerhaft – aufgenommen.
Der Fachdienst gewinnt durch Öffentlichkeitsarbeit und Information Personen, die
bereit sind, junge Menschen vorübergehend oder dauerhaft aufzunehmen. Durch
gezielte Vorbereitungsmaßnahmen werden die interessierten Personen für ihre
Aufgabe qualifiziert.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden in persönlichen Gesprächen und
durch Inaugenscheinnahme der persönlichen Verhältnisse die Voraussetzungen für
die Unterbringung von jungen Menschen geprüft. Bei Eignung wird eine
Pflegeerlaubnis erteilt; bei Belegung der Vollzeitpflege im Rahmen von HzE erfolgt
die Erlaubnis zusammen mit der Zuweisung des jungen Menschen nach §§ 27 + 33
i.V.m. § 36 SGB VIII.
Da es sich bei den Pflegepersonen i. d. R. nicht um voll ausgebildete pädagogische
Fachkräfte handelt und sie keine strukturelle Einbindung in einen Jugendhilfeträger
haben, ist das Jugendamt besonders bei der Personalauswahl, der Qualitätskontrolle
und der fachlichen Begleitung gefordert.
§ 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und
Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen
Bindungen
sowie
den
Möglichkeiten
der
Verbesserung
der
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer
anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer
angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder
und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und
auszubauen.
§ 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie)
(1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt
werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung
verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die
Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit
verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst
erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und
Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des
Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige
Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses
Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte
Lebensperspektive erarbeitet werden.
(2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und
während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt
auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur
Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der
Erlaubnis nach § 44 nicht bedarf. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend.
(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort
und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das
Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder
124
des Jugendlichen betreffen.
§ 44 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege)
(1) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt
aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht,
wer ein Kind oder einen Jugendlichen
1. im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das
Jugendamt,
2. als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises,
3. als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad,
4. bis zur Dauer von acht Wochen,
5. im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches,
6. in Adoptionspflege (§ 1744 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
über Tag und Nacht aufnimmt.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen in der Pflegestelle nicht gewährleistet ist.
(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort
und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
weiter bestehen. Ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der
Pflegestelle gefährdet und ist die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage, die
Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen oder zu
widerrufen.
(4) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in erlaubnispflichtige Familienpflege
aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten,
die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Information und Vorbereitung
Potenzielle Pflegepersonen sind motiviert und über die
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der
Vollzeitpflege informiert.
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
für die Funktion als Pflegeeltern werben
informieren und beraten
Informationsabend vor Seminar vorbereiten und
durchführen (zwei Fachkräfte)
Bewerberseminar vorbereiten und durchführen
Bewerberseminar gemeinsam auswerten bezogen auf
die Pflegebewerber
•
Pflegebewerber
•
•
Adoptionsstelle
andere Vermittlungsstellen
•
Erfassung der Daten in der Akte Pflegeeltern
125
Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
50 %
Dokumentation
keine
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
keine
1x
Koll.
Reflexion
keine
100 %
Administration
60 min
Kurzgespräche
60 min
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 35 min
Fahrzeit: keine
Institutionalisierte Verfahren
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
960 min
Dokumentation
480 min
Gesamtzeitbedarf: 1560 min +780 min
Verwandtenpflegeseminar = 2340 min
Fahrzeit: zum Seminar
Innerhalb von 6 Monaten sollte ein Verfahren abgeschlossen
sein.
Anmerkungen
-
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
zwei Infoabende im Jahr (Pflege + Adoption)
zwei Seminare (6 x 2 Stunden)
ggf. ein zusätzlicher Infoabend sowie ein zusätzliches
Seminar
ein Seminar entsprechend für Verwandtenpflege
02: Bewerbungsverfahren
Die persönlich und fachlich geeigneten Bewerber/-innen sind
ausgewählt und auf die Aufgabe als Pflegeperson
vorbereitet. Für die geeigneten Bewerber/-innen liegen
Eignungsprofile vor.
•
•
•
rechtliche Voraussetzungen prüfen
Eignung prüfen (persönlich und pädagogisch)
mit einer weiteren Fachkraft über die Eignung der
potenziellen Pflegefamilie austauschen (nach dem
Bewerberseminar, bei Bedarf auch im
Bewerbungsverfahren)
•
Pflegebewerber und deren eigene Kinder
Prozessbeteiligte
126
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
Dateneingabe Software
Erfassung der Daten in der Akte Pflegeeltern
Aktenvermerke über den Prüfungsprozess
Bestätigung der Eignung
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
4
Gespräche
Dokumentation
40 min
Administration
10 min
Kurzgespräche
10 min
Koll.
Reflexion
60 min
100 %
Gesamtzeitbedarf: 660 min
Fahrzeit: in 25 % der Gespräche
Anmerkungen
•
•
Verwandtenpflege: 3 Gespräche sowie 20 min
kollegiale Reflexion ( 576 min)
alle Überprüfungen für die Verwandtenpflege erfolgen
über den PKD.
127
Kernprozess: Vermittlung in Vollzeitpflege (im Rahmen des § 33 SGB VIII)
Zugang über
Kernprozess:
§§ 27 ff. SGB VIII
Hilfe zur Erziehung
Teilprozess 1:
Kontrakt
Anbahnung
Entscheidung
Ende
Teilprozess 2:
Unterbringung
des Kindes
Bestätigung des
Pflegeverhältnisses
ggf. anderen
Kernprozesse
Teilprozess 3:
Begleitung
der Pflegefamilie
Ende
128
Kernprozess : Vermittlung und Begleitung von Vollzeitpflege
(im Rahmen des § 33 SGB VIII)
Bei der Vollzeitpflege werden junge Menschen, deren Entwicklung oder Erziehung
bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist, in den Haushalt der Pflegeperson in
eine familienähnliche Situation – vorübergehend oder dauerhaft – aufgenommen. Als
Hilfe zur Erziehung unterscheidet sie sich von anderen Hilfen u. a. dadurch, dass die
Pflegepersonen in der Regel nicht bei einem freien Träger beschäftigt sind, sondern
direkt an das Jugendamt (oder einen beauftragten Pflegekinderdienst) angebunden
sind und gegenüber dem Jugendamt eine spezifische Berichtspflicht haben.
Die zuständige Fachkraft des Pflegekinderdienstes (soweit ein solcher Spezialdienst
eingerichtet ist) wirkt auf Anfrage des Sozialen Beratungsdienstes im Rahmen des
Kernprozesses 5 (§ 27 SGB VIII) mit um abzuklären, ob für das unterzubringende
Kind Vollzeitpflege geeignet ist und eine Pflegefamilie mit dem entsprechenden
Anforderungsprofil zur Verfügung steht. Dies kann auch die Mitwirkung in der
Fallentscheidung (Teilprozess 5.2) umfassen.
Wird die Vollzeitpflege als geeignete Hilfe ausgewählt, erfolgt die Anbahnung der
Vollzeitpflege durch die Auswahl einer geeigneten Pflegestelle/-familie und die
Kontaktaufnahme
zwischen
unterzubringendem
jungem
Menschen
und
Pflegeperson. Im Weiteren wird dann die Unterbringung im Einvernehmen mit den
Personensorgeberechtigten (Hilfeplan) realisiert.
Während der junge Mensch in der Pflegefamilie untergebracht ist, werden die
Pflegepersonen durch den Pflegekinderdienst begleitet und beraten. Dabei ist
regelmäßig die Geeignetheit der Hilfe zu überprüfen und die Zielsetzung
fortzuschreiben (Hilfeplanung Kernprozess § 27 ff, Teilprozess 5).
Parallel zur Begleitung können weitere Leistungen erforderlich werden. Ggf. ist für
die leiblichen Eltern ein begleiteter Umgang zu realisieren oder bei einem freien
Träger zu organisieren (siehe auch Kernprozess §§ 17,18, Teilprozess 2). Unter
Umständen muss eine Entscheidung beim Familiengericht erwirkt werden (siehe
auch Kernprozess § 1666). Außerdem ist mit der Herkunftsfamilie zu arbeiten, um
deren Akzeptanz für die Vollzeitpflege zu erwirken oder die Rückkehr des jungen
Menschen in die Herkunftsfamilie vorzubereiten (siehe auch Kernprozess § 16,
Teilprozess 2b)
§ 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und
Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen
Bindungen
sowie
den
Möglichkeiten
der
Verbesserung
der
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer
anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer
angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder
und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und
auszubauen.
§ 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines
Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des
Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist
und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
129
(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im
Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen
einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur
dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur
Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist.
(2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses
erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass
eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist diese Aufgabe zu übernehmen;
die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese
Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger
der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken.
(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und
damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungsund Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen.
(4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer
Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die
Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses
Kindes.
§ 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan)
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der
Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen
Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen
für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und
während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu
prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der
eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der
Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den
Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen
Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die
Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren
Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur
entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach
Maßgabe des Hilfeplans nach Absatz 2 geboten ist.
(2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe
voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen
sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem
Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu
gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen
regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.
Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder
Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des
Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der
beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung
zuständigen Stellen beteiligt werden.
(3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und
Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine
Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a abgegeben hat, beteiligt werden.
§ 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie)
(1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt
werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung
verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die
Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit
verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst
erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und
Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des
Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige
130
Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses
Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte
Lebensperspektive erarbeitet werden.
(2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und
während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt
auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur
Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der
Erlaubnis nach § 44 nicht bedarf. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend.
(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort
und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das
Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder
des Jugendlichen betreffen.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Anbahnung der Unterbringung
Für die beabsichtigte Vollzeitpflege ist das Anforderungsprofil
an die Pflegefamilie erstellt.
Die Kontaktaufnahme zwischen Kind und Pflegefamilie sowie
ggf. der Herkunftsfamilie ist gelungen, so dass eine
Unterbringung möglich wird.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
Anfrage des Sozialen Beratungsdienstes nach einer
geeigneten Pflegefamilie
(einschließlich Fachgespräche – KP § 27, TP 2)
Unterstützungsbedarf für das Kind abklären
Informationen über die Herkunftsfamilie einholen
Profil für die Pflegefamilie erstellen
weitere Informationen über das Pflegekind einholen
Pflegeeltern über die Lebenssituation des Kindes
informieren
Herkunftsfamilie über die Lebenssituation der
Pflegefamilie informieren
erste Kontakte initiieren: Kind, Pflegefamilie und
Herkunftsfamilie
Anbahnungskontakte mit und ohne Begleitung durch
die Fachkräfte initiieren
die Erfahrungen und die Entscheidung über die
Aufnahme in der Familie auswerten
fallführende Fachkraft im Sozialen Beratungsdienst
Pflegeeltern
junger Mensch
Herkunftsfamilie
ggf. Amtsvormund, Amtspfleger
ggf. gesetzliche Betreuer der Herkunftsfamilie
131
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
•
Sozialer Beratungsdienst
•
•
•
•
Dateneingabe Software
Akte für das Pflegekind
Aktenvermerke
Kontrakt zwischen Herkunftsfamilie, öffentliche
Jugendhilfe und Pflegefamilie
Anfrage durch den Sozialen Beratungsdienst:
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
30 min
2
Gespräche
Dokumentation
keine
Administration
15 min
Kurzgespräche
keine
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 90 min
Fahrzeit: Fahrzeit zum jeweiligen Team
Anbahnung der Unterbringung:
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch
(Vorbereitung)
90 min
3
Gespräche
Gespräch
(Erster
Kontakt)
60 min
1
Gespräch
Dokumentation
Administration
Kurzgespräche
20 min
4x
10 min
4x
5 min
4x
Gesamtzeitbedarf: 470 min
Fahrzeit: in 50 % der Gespräche
Anmerkungen
•
•
•
•
•
•
•
•
Der PKD ist bei allen angedachten Herausnahmen von
jungen Menschen bis zum Alter von 12 Jahren am
Fachgespräch zu beteiligen, bei älteren jungen
Menschen bei einer angedachten Hilfeform
„Vollzeitpflege“
Die Sozialpädagogische Diagnose wird dem PKD vor
der Fallberatung zur Verfügung gestellt
Beratung der Pflegefamilie
Beratung der Herkunftsfamilie in Bezug auf das
Pflegeverhältnis
Arbeit mit der Herkunftsfamilie verbleibt beim Sozialen
Beratungsdienst
Unterstützung des Beziehungsaufbaus zwischen Kind
und Pflegefamilie
Herstellen einer konstruktiven Beziehung zwischen
Herkunftsfamilie und Pflegefamilie
Zugang erfolgt aktuell fast nur über Bereitschaftspflege
132
Teilprozess
02: Unterbringung des Kindes
Ziel / Ergebnis
Die nachhaltige Integration des Kindes in die Pflegefamilie ist
gelungen, so dass die Hilfe zur Erziehung greifen kann.
Aktivitäten
•
•
•
•
Pflegefamilie intensiv unterstützen
Pflegefamilie organisatorisch begleiten
regelmäßigen Kontakt mit Kind und Pflegefamilie
halten
erste Kontakte zwischen Herkunftsfamilie und
Pflegefamilie/-person begleiten
Optional:
•
Fallverantwortung übernehmen (vom Sozialen
Beratungsdienst)
•
•
•
Pflegeeltern
junger Mensch
Herkunftsfamilie
Schnittstellen
•
Sozialer Beratungsdienst
Instrumente /
Dokumente
•
•
Aktenvermerke
Bestätigung des Pflegeverhältnisses
Prozessbeteiligte
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
6
Gespräche
Dokumentation
20 min
6x
Administration
5 min
6x
Kurzgespräche
10 min
6x
Koll.
Reflexion
60 min
(Systemzeit
für zweite
FK)
Gesamtzeitbedarf: 570 min (für die ersten drei Monate)
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum PKD:
•
•
Übergabe der Fallverantwortung aller Pflegefälle
außerhalb von Bereitschaftspflege und nach
Abschluss eines möglichen familiengerichtlichen
Verfahrens.
Die Fallübergabe erfolgt im Rahmen eines
gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch
erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen
Beratungsdienstes).
133
•
•
Bei Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt
keine Fallübergabe an den PKD, die
Fallverantwortung bleibt beim Sozialen
Beratungsdienst (analog zu anderen Erziehungshilfen
bei einem freien Träger).
Der Soziale Beratungsdienst stellt im Rahmen der
Fallübergabe die folgenden Unterlagen dem PKD zur
Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle
Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.
Fallübergabe vom PKD zum Sozialen Beratungsdienst:
•
•
•
Die Fallübergabe vom PKD an den Sozialen
Beratungsdienst (Änderung der Hilfeart) erfolgt im
Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches
(Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung
des PKD).
Die Einleitung der Änderung der Hilfe erfolgt über den
PKD.
Bei Fallübergabe stellt der PKD dem Sozialen
Beratungsdienst die folgenden Unterlagen zur
Verfügung: letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle
Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.
Zuzug von Familien / Fallübernahme:
•
•
•
•
Bei Fallübernahme von einem anderen Jugendamt
wird vom Sozialen Beratungsdienst überprüft, ob die
Familie bzw. die personensorgeberechtigte Person
tatsächlich nach Herne gezogen ist.
Der Fall wird übernommen, wenn die WJH die
Vollständigkeit der Akte überprüft und der
Fallübernahme zugestimmt hat.
Bei Fallübernahme im Rahmen der Vollzeitpflege,
wenn die Personensorgeberechtigten nach Herne
ziehen, das Pflegeverhältnis aber außerhalb von
Herne liegt, übernimmt der Soziale Beratungsdienst
die Fallverantwortung bis der Fall in die Zuständigkeit
des anderen Jugendamtes wechselt.
Zieht eine Pflegefamilie mit einem auf Dauer
angelegten Pflegeverhältnis nach Herne, übernimmt
der PKD die Betreuung und auch die
Fallverantwortung (wenn dies nach 2 Jahren
wechselt).
Die Fallübergaben im Rahmen der Verwandtenpflege
erfolgen analog zur Vollzeitpflege.
134
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03: Begleitung der Pflegefamilie
Die Pflegefamilie stützt erfolgreich die Entwicklung des
jungen Menschen:
Die Rückkehroption unter Berücksichtigung des
Entwicklungsstandes des jungen Menschen und der
Veränderung bei den leiblichen Eltern ist überprüft (QM Ziel:
Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit).
Soweit keine Rückkehroption besteht, ist die Ablösung des
jungen Menschen von den leiblichen Eltern gelungen und
eine dauerhafte Integration in die Pflegefamilie gesichert (QM
Ziel: dauerhafte Lebensform außerhalb der Herkunftsfamilie).
•
•
•
•
•
•
Pflegeeltern beraten
Fortbildung für Pflegeeltern sicherstellen
Hausbesuche, Gespräche mit den Pflegeeltern und
dem Pflegekind führen
Pflegefamilie im Umgang mit Dritten begleiten
weitere Hilfen für den jungen Menschen initiieren, bei
kostenpflichtigen Annexleistungen Anregung durch
PKD, Kostenverfügung durch Sozialen
Beratungsdienst (bei Prozessverantwortung SB)
ggf. Hilfeplanfortschreibung (analog zum Kernprozess
§ 27, Teilprozess 5) wenn die Fallverantwortung zum
Pflegekinderdienst wechselt.
Prozessbeteiligte
•
•
•
Pflegefamilie
junger Mensch
Herkunftsfamilie
Schnittstellen
•
•
Sozialer Beratungsdienst (nur solange er
Fallverantwortlich ist)
ggf. Amtsvormund, Amtspfleger
•
•
•
•
Dateneingabe Software
Aktenvermerke
Fortschreibung des Hilfeplans
ggf. Berichte an Dritte
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
4
Gespräche
Dokumentation
20 min
4x
Administration
5 min
4x
Kurzgespräche
5 min
4x
Koll.
Reflexion
keine
Bei Vollzeitpflege bei Verwandten werden 6 Gespräche
benötigt.
Gesamtzeitbedarf: 360 min /480 min (bezieht sich auf 12
135
Monate)
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
•
•
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
04: Kontaktpflege zur Herkunftsfamilie
Die Herkunftsfamilie ist über den Entwicklungsprozess des
jungen Menschen informiert und entsprechend der
individuellen Möglichkeiten an diesem Prozess beteiligt.
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Die Begleitung der Pflegefamilie bezieht sich nicht auf
die Fallsteuerung im Sinne der Erziehungshilfe § 27 i.
V. m. § 36 SGB VIII, sondern ausschließlich auf die
Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie.
Erfolgt auch eine Fallübertragung auf den
Pflegekinderdienst, übernimmt dieser die selben
Aufgaben wie der Soziale Beratungsdienst. Die
entsprechenden Ausführungszeiten müssen dann
zusätzlich berücksichtigt werden.
Herkunftsfamilie in einem persönlichen Gespräch über
die Entwicklung des jungen Menschen informieren
ggf. an Entscheidungen beteiligen (auch außerhalb
des Hilfeplans)
ggf. Herkunftsfamilie bei der „Trauerarbeit“ beraten
und unterstützen
•
•
Herkunftsfamilie
junger Mensch
•
•
Sozialer Beratungsdienst (nur solange er
Fallverantwortlich ist)
ggf. Amtsvormund, Amtspfleger
•
•
Dateneingabe Software
Aktenvermerke
Zeitbedarf + Frist
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
2x
Dokumentation
10 min
2x
Administration
5 min
2x
Kurzgespräche
5 min
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 160 min (bezieht sich auf 12 Monate)
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
136
5. Fachdienst Begleiteter Umgang
Kernprozess: Durchführung Begleiteter Umgang (§ 18,3 SGB VIII)
Zugang über
Teilprozesse des
ASD o. PKD
„Organisation des
Begleiteten Umgangs“
Teilprozess 1:
Anfrage u.
Fachgespräch
Entscheidung
Teilprozess 2:
Kontaktaufnahme
+ Erstgespräch
Beschluss des FamG
Umgangsvereinbarung
Protokoll
andere
Kernprozesse
Dokumentation der
Vereinbarung
Teilprozess 3:
Begleitung
der
Besuchskontakte
Dokumentation der
Treffen
ggf. Intervention
Ende
137
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Anfrage und Fachgespräch
Die Rahmenbedingungen und der Auftrag für die
Durchführung des Begleiteten Umgangs sind zwischen
Fachdienst ASD oder PKD sowie dem Fachdienst BU
vereinbart.
•
•
•
•
Anfrage des ASD oder des PKD nach der
Durchführung eines Begleiteten Umgangs
Der Beschluss des Familiengerichtes zum Begleiteten
Umgang (wenn es einen solchen gibt) und die
Umgangsvereinbarung wird dem Fachdienst BU vom
ASD oder PKD zur Verfügung gestellt.
Es erfolgt ein gemeinsames Fachgespräch zwischen
der Fallverantwortlichen Fachkraft im ASD oder PKD
sowie einer Fachkraft aus der BU.
Der Fachdienst BU erstellt ein Protokoll über die
Rahmenbedingungen sowie den Auftrag im Rahmen
des Begleiteten Umgangs und stellt dieses Protokoll
der verantwortlichen Fachkraft im ASD oder PKD zur
Verfügung. Wird innerhalb von einer Woche nicht
widersprochen, gilt das Protokoll als Arbeitsgrundlage
für das Handeln des BU.
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
•
Fachkraft im ASD oder PKD
Instrumente /
Dokumente
•
•
Erfassung der Daten in der Akte BU
Erfassung in der Software
Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
30 min
1x
Dokumentation
15 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
keine
Gesamtzeitbedarf: 55 min
Fahrzeit: in 50 % der Fachgespräche (60 min)
Anmerkungen
138
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02: Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Die umgangsberechtigte Person kennt die verantwortliche
Fachkraft in der BU, die Rahmenbedingungen sind geklärt
und der erste Termin vereinbart. Ggf. sind auch noch offene
Fragen der Betreuungsperson zu klären.
•
Kontaktaufnahme mit der umgangsberechtigten
Person (Telefon, Mail oder Brief)
Vereinbarung eines Gespräches im Jugendamt
Vorstellung des Fachdienstes BU, der
verantwortlichen Person im Fachdienst sowie der
Räumlichkeiten für den Begleiteten Umgang im
Jugendamt
Hinweise zu den Rahmenbedingungen
Vereinbarung eines ersten Termins für den Begleiteten
Umgang
Dokumentation der Vereinbarung
•
•
umgangsberechtigte Person
ggf. Betreuungsperson
•
Aktennotiz
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Gespräche und Information
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
15 min
1x
Administration
5 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 90 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
139
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
03: Begleitung des Besuchskontaktes
Das Kindeswohl ist während des Besuchskontaktes
sichergestellt.
•
Begleitung der Besuchskontakte
Terminvereinbarungen
bei Bedarf Intervention und Gespräch mit der
Umgangsberechtigten Person
bei Bedarf Rückmeldung und Gespräch mit der
Betreuungsperson
ggf. Rückmeldungen und Absprachen mit der
fallführenden Fachkraft im ASD oder PKD
Dokumentation der einzelnen Kontakte
•
•
umgangsberechtigte Person
ggf. Betreuungsperson
Schnittstellen
•
Fachkraft im ASD oder PKD
Instrumente /
Dokumente
•
Aktennotiz
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Zeitbedarf + Frist
Gespräche und Information
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
90 min
1,1 x
Dokumentation
15 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
15 min
2x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 154 min
Fahrzeit: ca. 25% aller Gespräche finden nicht im Jugendamt
statt (60 min)
Anmerkungen
•
In ca. 10% der Gespräch sind Interventionen bzw.
Rücksprachen mit der Betreuungsperson oder auch
dem ASD / PKD notwendig.
140
6. Die Kernprozesse der Jugendgerichtshilfe
Kernprozess: § 52 SGB VIII – Jugendgerichtshilfe - Falleingang
Zugang über
Jugendgericht /
Polizei /
Staatsanwaltschaft
Teilprozess 1:
Falleingang
Ende
Erfassung Software
Handakte
Entscheidung
andere
Kernprozesse
141
Teilprozess
01: Falleingang und Erstgespräch
Ziel
•
•
Aktivitäten
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
•
•
•
•
•
•
•
Kenntnisnahme der Situation
Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes /
Unterstützungsbedarf
Kenntnisnahme des Falleinganges VK u. FK
Problemerfassung FK
Aktenanlage VK
Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den
Personensorgeberechtigten FK
Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den
Personensorgeberechtigten (Selbstmelder) FK
Aktenablage VK
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
ggf. Anwälte
ggf. andere Angehörige
Bewährungshilfe
ASD
• Erfassung der Daten in Software
Instrumente
• Anlage Handakte
(Dokumente +
Dokumentation)
Zeitbedarf FK
Zeitbedarf +
Gespräch DokuAdministration
Frist
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
10% der
Fälle
mentation
35 min
10% der
Fälle
5 min
1x
KurzKoll. Rückgespräche sprache ASD
Keine
30 min
20% der Fälle
Gesamtzeitbedarf: 22 min
Fahrzeit: keine
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
Administration
10 min
10% der
Fälle
10 min
1x
Kurzgespräch
e
Keine
Gesamtzeitbedarf: 11 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
142
Koll. Rücksprache ASD
Kernprozess: § 52 SGB VIII – Diversionsverfahren / Ordnungswidrigkeiten
ggf. Zugang über
Kernprozess :
Eingang (JGH)
Teilprozess 1:
Auftrag der
Staatsanwaltschaft +
Erstgespräch
Teilprozess 2:
Begleitung von
Auflagen
Ende
standardisierte
Einladung
Statistikbogen
Diversionsbericht
Einverständniserklärung
Zwischenmeldung
Antrag Fristverlängerung
Mitteilung über
erledigte Auflagen
Entscheidung
andere
Kernprozesse
143
Teilprozess
Ziel
01: Auftrag der Staatsanwaltschaft und
Erstgespräch
•
•
•
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Zeitbedarf +
Frist
QM Ziel: Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG
Kenntnisnahme und sozialpädagogische Bewertung der Situation
Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren
Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf
Kenntnisnahme des Auftrags der Staatsanwaltschaft
(Information) VK u. FK
Problemerfassung FK
Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den
Personensorgeberechtigten FK
Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den
Personensorgeberechtigten FK
ggf. Stellungnahme zum Diversionsverfahren
Erstellung Diversionsbericht FK, Versendung VK, Kopie
Handakte VK
statistische Erfassung + Auswertung VK
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte/Vormund/gesetzl. Betreuer
ggf. andere Angehörige
Staatsanwaltschaft
ASD
PKD
Erfassung der Daten in Software
standardisierte Einladung
Aktennotiz
Erstellung Diversionsbericht
Einholung Einverständniserklärung der
Personensorgeberechtigten
Statistikbogen/ Aktenablage
Zeitbedarf FK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
40 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll. Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 110 min
Fahrzeit: 25% der Fälle
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
5 min
1x
Administration
Kurzgespräche
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 15 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
144
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
02: Begleitung von Auflagen
Ziel
•
•
Verhaltensänderung des jungen Menschen
Wiedergutmachung
Aktivitäten
•
Schaffung von Möglichkeiten für Auflagenerfüllung (soziale
Hilfsdienste, Anti-Aggressions-Training, Verkehrsseminare,
Suchtberatung, Täter-Opfer-Ausgleich etc.) FK
Überprüfung der Aufgabenerfüllung, evtl. Neueinteilung VK nach
Rücksprache mit FK
Erfassung der Verhaltensänderung FK
Mitteilung über Auflagenerfüllung an die Staatsanwaltschaft VK
Staatsanwaltschaft
freie Träger der Jugendhilfe
soziale Einrichtungen
freie Träger
soziale Einrichtungen
Staatsanwaltschaft
Mitteilung über erledigte Auflagen
ggf. Zwischenmeldung bei Sachstandsanfragen
ggf. Antrag auf Fristverlängerung
Vermerk
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
Zeitbedarf FK
Zeitbedarf +
Gespräch
Frist
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
30 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
3x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 70 min
Fahrzeit: keine
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
10 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
5 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 25 min
Fahrzeit: keine
145
Koll.
Reflexion
keine
Begleitung von Sozialstunden (päd. Begleitung) = Zeitbedarf FK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
30 min
30%
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Kurzgespräche
15 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 29 min
Fahrzeit: 50%
Erziehungsgespräche
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3x
Dokumentation
10 min
3x
Administration
10min
3x
Gesamtzeitbedarf : 255 min
Fahrzeit: 10 %
Anmerkungen Wenn Diversion nicht durchführbar - Anklage bei Gericht
Dann auch Beratung hinsichtlich der Mitwirkung im gerichtlichen
Verfahren (=TP §52-3)
Erziehungsgespräche werden immer im Büro geführt
146
Kernprozess: § 52 SGB VIII – Mitwirkung im gerichtlichen Strafverfahren
Zeitaussagen zum
Ablauf sind nicht
möglich, da dieser
durch Dritte bestimmt
wird (StA, Gericht etc.)
ggf. Zugang über
Kernprozess :
Eingang (JGH)
Teilprozess 1:
Anklageschrift +
Erstgespräch
standardisierte
Einladung
Statistikbogen
JGH-Bericht
Teilprozess 1b:
U-Haftvermeidung
Ende
Soz.päd. Bewertung
Gutachterliche
Stellungnahme
Ergebnisprotokoll
Entscheidung
Teilprozess 2:
Beratung und
Begleitung
Teilprozess 2b:
Haftbegleitung
Ende
Mitteilung über
erledigte Auflagen
Entscheidung
Teilprozess 3:
Begleitung von
Auflagen
Ende
147
Teilprozess
01: Anklageschrift und Erstgespräch
Ziel
•
•
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kenntnisnahme und sozialpädagogische Bewertung der Situation
Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes /
Unterstützungsbedarf
Kenntnisnahme der Anklageschrift (Information) VK u. FK
Problemerfassung FK
Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den
Personensorgeberechtigten/
Vormund/ges. Betreuer FK
Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den
Personensorgeberechtigten FK
Erstellung JGH-Bericht, Versendung FK
Abklärung HzE-Bedarf FK
Statistische Erfassung + Auswertung VK
Aktenablage VK
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
ggf. Anwälte
ASD
Amtsvormund / Amtspflegschaften
Betreuer
Bewährungshilfe
Jugendhilfeträger bei bestehenden Maßnahmen
•
•
•
•
•
Erfassung der Daten in Software
standardisierte Einladung
Aktennotiz
Erstellung Jugendgerichtshilfebericht
Statistikbogen/ Aktenablage
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
Zeitbedarf +
Frist
Zeitbedarf FK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
DokuAdministration
mentation
60 min
40 min
10 min
1,10 Gespräche 1,1 x
1,1 x
Kurzgespräche
10 min
1,1 x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 137,5 min
Fahrzeit: 50 % der Fälle
Zeitbedarf VK
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch Dokumentation
5 min
1x
Administration
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll. Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 15 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
148
Teilprozess
01b: U-Haft Vermeidung
Ziel
Der junge Mensch geht vorbereitet/informiert in das Haftprüfungsverfahren
Der junge Mensch ist so untergebracht, dass seine Entwicklung gefördert
wird.
Aktivitäten
Prüfen, ob Alternativen zur U-Haft (zum Beispiel durch Leistungen der
Jugendhilfe) möglich sind.
•
•
•
Kontakt zum jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten
aufnehmen FK
Einrichtung zur U-Haft Vermeidung suchen FK
Rücksprache mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht
nehmen FK
Haftprüfungstermin wahrnehmen FK
Haftbesuch FK
ggf. Kontakt zum Sozialdienst der JVA aufnehmen FK
Prozessbeteili
gte
•
•
•
•
•
•
•
•
junger Mensch
ASD
Polizei
ggf. Anwälte
Staatsanwaltschaft
ggf. andere Angehörige
ggf. Bewährungshilfe
ggf. Gericht
Schnittstellen
•
•
•
Gericht
Träger der Jugendhilfe
ggf. Justizvollzugsanstalt
•
•
Eingabe in Software
Aktenvermerk
•
•
•
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf +
Frist
Zeitbedarf FK
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch Dokumentation
90 min
60 min
1x
1x
Administration
20 min
1x
Kurzgespräche
30 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 200 min
Fahrzeit: in 100% der Fälle
Anmerkungen Die JuHiS ist gem. § 72 a JGG durch die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu
informieren und einzubeziehen.
149
Teilprozess
02: Beratung und Begleitung im Strafverfahren
Ziel
•
Aktivitäten
•
•
•
•
Klärung der Situation, die zur Straftat geführt hat. Einschätzung
zum zukünftigen Verhalten und zum Unterstützungsbedarf des
jungen Menschen.
Einschätzung zur Situation des jungen Menschen FK
umfassende Beratung des jungen Menschen sowie der
Personensorgeberechtigten FK
Vorbereitung auf bzw. Begleitung im Strafverfahren FK
schriftliche Stellungnahme vor der Verhandlung und mündlicher
Vortrag im Strafverfahren zur Entwicklung des jungen
Menschen FK
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
ggf. Anwälte
ggf. andere Angehörige
Psychiatrie
Staatsanwaltschaft
Amtsvormundschaft / Amtsbeistandschaft
Betreuer
Bewährungshilfe
Bildungsträger
Schule
Kooperationsträger
Schnittstellen
•
Gericht
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
•
•
sozialpädagogische Bewertung (Jugendgerichtshilfebericht)
gutachterliche Stellungnahme gegenüber Staatsanwaltschaft /
Gericht
Ergebnisprotokoll der Gerichtsverhandlung
•
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK
Gericht Dokumentation
Zeitbedarf 60 min 45 min
Häufigkeit 1 x
1x
Administration Kurzgespräche
10 min
10 min
1x
1x
Gesamtzeitbedarf: 125 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
Anwesenheitspflicht gem. § 38 Abs. 3 JGG
150
Koll.
Reflexion
keine
Teilprozess
03: Haftbegleitung
Ziel / Ergebnis
Der junge Mensch geht vorbereitet/informiert in das Vollzugsplanverfahren
Mit ihm ist eine Resozialisierungsperspektive erarbeitet.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
Gespräche mit dem jungen Menschen im Rahmen der Haft (ggf. auch
U-Haft) führen FK
Unterstützungsbedarfe klären FK
Absprachen mit der Justiz treffen FK
Einbeziehung bei der Vollzugsplanerstellung FK
ggf. Besuche bzw. Gespräche mit der Familie FK
ggf. Gespräch mit Dritten FK
ggf. Stellungnahme für die Ausländerbehörde bei drohender
Abschiebung FK
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
•
•
junger Mensch
Sozialarbeiter/-innen und/oder Psycholog(in)en in der Justiz
Familienangehörige
ASD
Bewährungshilfe
ggf. Dritte
Schnittstellen
•
•
Sozialarbeiter/-innen und/oder Psycholog(inn)en in der Justiz
ggf. Bewährungshilfe
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Eingabe in die Software
Aktenvermerk
Statistik
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK
Gespräch
Zeitbedarf 60 min
Häufigkeit 3
Gespräche
Dokumentation Administration KurzKoll.
gespräche Reflexion
20 min
10 min
10 min
keine
3x
3x
3x
Gesamtzeitbedarf: 300 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
151
Teilprozess
04: Begleitung von Auflagen
Ziel /
Ergebnis
Die Auflagen des Jugendgerichtes sind erfüllt und der junge Mensch hat sein
Verhalten/seine Haltung geändert.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Durchführung von Betreuungsweisungen FK
weitere Auflagen im Rahmen von Amtshilfe begleiten bzw. durchführen
FK
Maßnahmen bei freien Trägern (z.B. soziale Trainingskurse) einleiten
FK
Aufgabenerfüllung überprüfen FK, in Einzelfällen VK
Verhaltensänderung erfassen FK
Bericht an die Gerichte erstatten FK
Abschlussgespräch führen FK
bei Betreuungsweisungen erfolgt eine Hilfeplanung analog KP §§
27,30 SGB VIII FK
für alle Kurse sowie Betreuungsweisungen übernimmt die JGH das
monatliche Abrechnungswesen
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
junger Mensch
Eltern
soziale Dienste
Gerichte
Schnittstellen
•
•
freie Träger der Jugendhilfe
soziale Einrichtungen
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Eingabe in die Software
Aktenvermerk
Mitteilung über erledigte Auflagen (Stellungnahme an das Gericht /
Staatsanwaltschaft)
Zeitbedarf +
Frist
Zeitbedarf FK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
50 min
10%
Dokumentation
30 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
2x
Koll.
Reflexion
keine
Kurzgespräche
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 65 min
Fahrzeit: keine
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
Administration
5 min
Gesamtzeitbedarf: 5 min
Fahrzeit: keine
152
Begleitung von Sozialstunden (päd. Begleitung) = Zeitbedarf FK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
30 min
30 %
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 29 min
Fahrzeit: keine
Erziehungsgespräche
Gespräche
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
6x
Dokumentation
10 min
6x
Administration
10 min
6x
Kurzgespräche
15
6x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 515 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Kurse, etc. werden im Rahmen der Systemzeit erfasst.
4 b: Hilfeplan Betreuungsweisung
•
•
•
•
•
•
•
•
Jugendlicher/Heranwachsender ist integriert, bzw. ist befähigt
zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich zu
treffen
Kontaktaufnahme und Klärung des Unterstützungsbedarfs
Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK
Gespräch mit dem Träger/Institution FK
Bedarfe klären, Ziele vereinbaren FK
Vereinbarung über Beginn, Art, Umfang, Dauer FK
Zuweisung Träger FK/VK
Gericht über Einleitung informieren FK / VK
monatliche Abrechnung VK
•
•
•
•
•
•
•
•
•
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
Eltern , Vormund
Institution/Träger/Gericht
Betreuer Institution
Gericht
ASD
PKD
WJH
•
153
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
Zeitbedarf +
Frist
•
•
•
Erfassung der Daten in Software
Dokumentenvorlage Hilfeplan
Statistik
Zeitbedarf
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch
Dokumentation
Administration
Kurzgespräche
60 min
1x
30 min
1x
10 min
1x
10
2x
Koll.
Rücksprache
ASD
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 120 min
Fahrzeit: 50% der Fälle
Frist 3 Wochen
Zeitbedarf VK (innerhalb 6 Monaten)
Gespräch Dokumentation
Zeitbedarf
20 min
Häufigkeit
1
Administration
10 min
1
Kurzgespräche
Keine
Abrechnung
10 Min.
6x
Gesamtzeitbedarf: 90 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Beendigung der Betreuungsweisung nach 6 Monaten, dann zum Teilprozess
3 d.
Weisungen gem. §10 JGG
4 c: Hilfeplanfortschreibung Betreuungsweisung
über 6 Monate
•
•
•
•
•
•
•
Das QM Ziel ist überprüft.
Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet.
Ziele und Umfang der weiteren Hilfe wurde festgelegt.
Zwischenbericht erforderlich FK
Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK
Gespräch mit dem Träger/Institution FK
monatliche Abrechnung (VK)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
Eltern, Vormund
Institution/Träger/Gericht
Betreuer Institution
Gericht
ASD
PKD
WJH
154
• Hilfeplanprotokoll
Instrumente
• Software
(Dokumente +
• Statistikbogen
Dokumentation)
Zeitbedarf
Zeitbedarf +
Gespräch
Frist
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
30 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
10
2x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 110 min
Fahrzeit: 50% der Fälle
Zeitbedarf VK (innerhalb von 6 Monaten)
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
min
Administration
min
Kurzgespräche
Keine
Abrechnungen
10 Min.
6x
Gesamtzeitbedarf: 60 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
4 d: Beendigung Betreuungsweisung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Hilfe ist beendet, weil die vorgegebene Betreuungsfrist
abgelaufen ist.
Die vereinbarten Ziele sind erreicht.
Abschlussbericht erforderlich FK
Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK
Gespräch mit dem Träger/Institution FK
Berichterstattung ans Gericht FK
Beendigungsmitteilung ans Gericht VK
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
Eltern, Vormund
Institution/Träger/Gericht
Betreuer Institution
Gericht
WJH
ggf. ASD, PKD
Bericht ans Gericht
Software
Statistikbogen (VK und FK)
155
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch
60 min
1x
Dokumentation Administration
30 min
10 min
1x
1x
Kurzgespräche
10
1x
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 100 min
Fahrzeit: 50% der Fälle
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
10 min
1x
Administration
5 min
1x
Kurzgespräche
Keine
Gesamtzeitbedarf: 15 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
Ziel
Aktivitäten
Prozessbeteiligte
4e: „PASST“
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Der junge Mensch hat sein Verhalten/seine Haltung geändert.
Eine berufliche /schulische Orientierung hat stattgefunden.
Die Sozialdienstauflage des Gerichtes ist erfüllt.
Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern
Gespräch mit dem Träger/Institution
Vereinbarung über Beginn, Art, Umfang, Dauer
Zuweisung an die ViA Bochum
regelmäßige Rücksprache mit der ViA Bochum (1 x monatlich)
Gericht über Einleitung informieren FK / VK
Zwischenmitteilung ans Gericht
Abschlussbericht ans Gericht
Abschlussgespräch mit jungen Menschen und Träger
Auswertung
Statistik VK
statistische Erfassung für Kofinanzierung
Mitwirkung Steuerungsgruppe
junger Mensch
ggf. Personensorgeberechtigte
Eltern, Vormund, ges. Betreuer
ViA Bochum
ggf. Bewährungshilfe
Agentur f. Arbeit
JGH/ JuHiS
156
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
•
•
•
•
•
•
•
•
Agentur f. Arbeit
Gericht
Erfassung der Daten in Software
Dokumentenvorlage Vorstellungsbogen
Zuweisungsbogen an die ViA Bochum
Anschreiben junger Mensch
Mitteilungen ans Gericht
Statistik (stat. Erfassung der Leistung u. Erfassung der
Arbeitszeit)
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf
Laut Kofinanzierungszusage 15% der monatlichen Arbeitszeit
einer päd. Vollzeitkraft (Frau Gruhn)
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
10 min
1
Administration
10 min
1
Kurzgespräche
Keine
Gesamtzeitbedarf: 20 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Das Projekt ist aktuell bis Ende 2014 befristet.
157
Kernprozess: § 52 SGB VIII – Schulverweigerung von Jugendlichen
Teilprozess 1:
Falleingang +
Erstgespräch
Ende
Anschreiben
Erfassung ProSoz
Aktenanlage
Mitteilung an das
Gericht
Entscheidung
andere
Kernprozesse
158
Teilprozess
Ziel
Aktivitäten
01: Falleingang und Erstgespräch
•
•
•
•
•
•
•
Kenntnisnahme der Situation
Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren
Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf
Vermittlung in Sozialstunden
Kenntnisnahme des Falleinganges (Information) VK u. FK
Problemerfassung und Weitergabe Information an ASD FK
Aktenanlage VK
Kontaktaufnahme zum Jugendlichen bzw. den
Personensorgeberechtigten FK
Gespräch mit dem Jugendlichen FK
statistische Erfassung VK
Vermittlung an einen Träger für Sozialstunden VK nach
Rücksprache mit FK o. FK selbst
Mitteilung an das Gericht VK
Jugendlicher
Träger von Sozialstunden
Gericht
ggf. Personensorgeberechtigte/Vormund
ggf. andere Angehörige
ggf. Polizei
•
•
•
•
•
Erfassung in der Software
Anschreiben
Aktenanlage
Mitteilung an das Gericht
Schweigepflichtsentbindung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
Zeitbedarf +
Frist
Zeitbedarf FK
Zeitbedarf
Häufigkeit
Gespräch
Dokumentation
Administration
Kurzgespräch
Koll.
Reflexion
60 min
1x
45 min
1x
10 min
1x
10 min
1x
keine
Administration
Kurzgespräche
5 min
1x
Koll.
Reflexion
keine
Gesamtzeitbedarf: 125 min
Fahrzeit: 10% der Fälle
Zeitbedarf VK
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
5 min
1x
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 20 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
159
Kernprozess: § 52 SGB VIII – Strafunmündige Kinder
Teilprozess 1:
Falleingang +
Erstgespräch
Ende
Anschreiben
Erfassung ProSoz
Aktenanlage
Entscheidung
andere
Kernprozesse
160
Teilprozess
01: Falleingang und Erstgespräch
Ziel
•
Feststellung, ob ein QM Ziel vorliegt.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
Kenntnisnahme des Falleinganges (Information) VK u. FK
Aktenanlage VK
Beratungsangebot für die Personensorgeberechtigten FK
ggf. Gespräch mit dem Kind bzw. den Personensorgeberechtigten
FK
statistische Erfassung VK
Bericht an Staatsanwaltschaft FK
Mitteilung an das Gericht VK
Prozessbeteiligte
•
•
•
Kind
Personensorgeberechtigten/Vormund
ggf. andere Angehörige
Schnittstellen
•
Polizei
Instrumente
(Dokumente +
Dokumentation)
•
•
•
•
•
•
•
Erfassung in der Software
Anschreiben (Beratungsangebot)
Aktenanlage
Aktennotiz
Bericht an Staatsanwaltschaft
Statistik
Schweigepflichtentbindung
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK
Gespräch Dokumentation Administration KurzKoll.
gespräche Reflexion
Zeitbedarf 60 min
45 min
15 min
keine
Häufigkeit 20 %
20 %
1x
Gesamtzeitbedarf: 42 min
Fahrzeit: keine
Zeitbedarf VK
Gespräch Dokumentation Administration KurzKoll.
gespräche Reflexion
Zeitbedarf
5 min
10 min
keine
Häufigkeit
1x
1x
Gesamtzeitbedarf: 15 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
•
•
ggf. ergeben sich weitere Handlungsschritte in Form
anderer Kernprozesse
wenn in ASD bekannt, Bericht zur Kenntnis
161
7. Die Kernprozesse des Familienbüros
Kernprozesse: Familienbüro
QM Ziel
Verbesserung der Lebensbedingungen von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in
ihren Sozialräumen.
Unterschiedliche
Zugänge
Kernprozess 1:
Kernprozess 2:
Willkommensbesuche
U-Teilnahme
DatVO
Ende
Entscheidung
Kernprozess 3:
Familienbüro
ggf. anderen
Kernprozess
Kernprozess 5:
Bedarfsfeststellung +
Vermittlung
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
162
Kernprozesse: Familienbüro
QM Ziel
Verbesserung der Lebensbedingungen von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in
ihren Sozialräumen.
Zugang
durch Geburtsklinik
Kernprozess 4:
Kinder Zukunft
NRW
Falleingang
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
Kernprozess 6:
Bedarfsfeststellung +
Vermittlung
Ende
Ende
Entscheidung
ggf. anderen
Kernprozess
Kernprozess 7:
Nachverfolgung
163
Kernprozess: Willkommensbesuch, § 2 KKG
§ 2 Information über Unterstützungsangebote in Fragen der
Kindesentwicklung
(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im
örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft,
Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert
werden.
(2) Zu diesem Zweck sind, die nach Landesrecht für die Information der Eltern
nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch
anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden.
Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1
geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Willkommensbesuche
Information und Beratung der Familie zu den Angeboten in
Herne rund um das Neugeborene und für Zugezogene mit
Kindern unter 36 Monaten. Dialog mit den jungen Familien
über eine kinderfreundliche Stadt Herne. Verfolgt wird das
QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren
Sozialräumen“.
Nach der Geburt eines Herner Kindes wird der
Fachbereich über das Einwohnermeldeamt informiert und
der Familie durch den Oberbürgermeister ein
Hausbesuch angeboten:
•
sachliche und örtliche Zuständigkeit klären Geburtenliste (VK)
Anschreiben der Familie mit Terminvorschlag (VK
nach Absprache mit der FK)
Zusammenstellung aller notwendigen Materialien (VK)
Hausbesuch in der Familie durchführen (FK)
in Bezug auf die konkreten Ziele/Wünsche der
Beteiligten beraten (FK)
ggf. Rücksprache im Team bei besonderem
Reflexionsbedarf (FK)
Dokumentation im Erfassungsbogen (FK und VK)
Prozessbeteiligte
•
•
•
Eltern(-teile) und Kinder
Einwohnermeldeamt
ggf. Vormünder bei minderjährigen Müttern
Schnittstellen
•
•
Oberbürgermeister
ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflektion)
•
•
•
•
•
•
164
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Elternbegleitbuch / Materialien
Dokumentation / Statistik
Software
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
1x
Dokumentation
10 min
1x
Administration
10 min
Kurzgespräche
Gesamtzeitbedarf: 82 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Zeitbedarf Verwaltungskraft
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
5 min
1x
Administration
10 min
1x
Material
zusammenstellen
10 min
1x
Gesamtzeitbedarf: 25 min
Frist: 4 – 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
Anmerkungen
165
Koll.
Reflexion
15 min
10 %
Kernprozess: UTeilnahmeDatVO
§ 4, Abs. 3 der Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen
(UTeilnahmeDatVO)
(3) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet in eigener
Zuständigkeit, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines
Kindes vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls geeignet und
notwendig sind. Hierbei können die übermittelten Daten als weiterer Indikator
herangezogen werden. Dabei empfiehlt sich die Zusammenarbeit insbesondere
mit den Trägern des öffentlichen Gesundheitsdienstes und anderen Behörden,
Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für das Kindeswohl
tragen.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Falleingang / 1. Kontaktaufnahme
Eltern, deren Kind weder in Kindertagespflege, noch im
Sozialen Beratungsdienst bekannt ist, werden durch das
Familienbüro auf die versäumte Vorsorgeuntersuchung (U)
hingewiesen und haben die Möglichkeit binnen 10 Tagen den
Nachweis der Teilnahme zu erbringen. Verfolgt wird das QM
Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.
•
•
•
•
•
Zuständigkeit klären (VK)
Abgleich EWO (VK)
Abgleich Software, ob Kind im Sozialen
Beratungsdienst bekannt ist. Wenn ja, Abgabe an
Bezirk und Beendigung der Dokumentation mit
entsprechendem Vermerk im Familienbüro weitere
Verantwortung, Kontaktaufnahme zur Familie und
Dokumentation im Sozialen Beratungsdienst
entsprechend dem Prozess UDatVO im Sozialen
Beratungsdienst (VK)
1 Mal wöchentlich ein Abgleich mit der Abteilung 42/1,
Erhebungsstelle Elternbeiträge, für alle
eingegangenen Meldungen, ob Kinder bereits in
Tagesbetreuung sind. Kinder, die bereits in
Kindertagesbetreuung sind, fallen aus dem weiteren
Verfahren raus, da für sie Vereinbarungen zum
Kindesschutz zwischen den Einrichtungen und dem
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie bestehen. Wenn
ja, Beendigung der Meldung mit Hinweis „In
Tagesbetreuung“ (VK)
Anschreiben an Eltern, wenn das Kind weder in der
Erhebungsstelle, noch im Sozialen Beratungsdienst
bekannt ist, mit Frist zum Nachweis der ‚U’ (VK)
166
Prozessbeteiligte
•
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Sozialer Beratungsdienst
Erhebungsstelle Elternbeiträge
Schnittstellen
•
•
•
•
LZG
andere Jugendämter (bei Umzug)
ggf. EWO, Ausländeramt
ggf. Kinderärzte
Instrumente /
Dokumente
•
Standardschreiben an die Personensorgeberechtigten
(inklusive Info zur UDatVO und Aufgabe des
Familienbüros)
Dateneingabe Statistik Excel
Software
EWO-Datenbank
•
•
•
•
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Verwaltungskraft:
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
Dokumentation
25 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
Koll.
Reflexion
Gesamtzeitbedarf: 35 min
Fahrzeit: keine
Frist: 1 Woche bis 10 Tage
Anmerkungen
•
•
erfolgt keine Rückmeldung der Eltern findet
automatisch ein Hausbesuch zum vorgeschlagenen
Termin statt (Teilprozess 02)
im ersten Anschreiben wird lediglich auf die Frist zur
U-Untersuchung, sowie den notwendigen Nachweis
verwiesen.
167
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
02: Hausbesuch und Beratung
Klärung, warum die Familie die Vorsorgeuntersuchung nicht
wahrgenommen hat und ob eine Gefährdung des
Kindeswohls vorliegt; Verbesserung des Kindesschutzes
•
•
•
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
•
•
•
Schnittstellen
•
•
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
•
•
bei Überschreitung der Rückmeldefrist erfolgt ein
Hausbesuch
Hausbesuch in Verbindung mit einem persönlichen
Kontakt zum Kind
zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen motivieren
und Missverständnisse ausräumen
Vereinbarung treffen
es werden bis zu zwei Hausbesuche angekündigt und
versucht durchzuführen
bleibt der Kontakt aus bzw. kann das Kind nicht
persönlich kennengelernt werden, erfolgt eine
Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen
Beratungsdienst (Meldung über den
Dokumentationsbogen der U, auf dem Überleitung
nach § 8a SGB VIII wegen fehlender Mitwirkung
vermerkt ist)
eine vermutete Kindeswohlgefährdung wird dem
Sozialen Beratungsdienst unverzüglich gemeldet
(Meldebewertungsbogen)
Dokumentation der Rückmeldung
Personensorgeberechtigte und/oder ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Kind
ggf. Dritte (z.B. andere Ämter/Behörden)
ggf. Gruppenleitung bei Kenntnis besonderer
Risikolagen
ggf. Sozialer Beratungsdienst (bei § 8a SGB VIII)
Infoblatt
Dokumentation des Klärungsgespräches &
Dateneingabe Statistik
EWO-Datenbank
ggf. Aktenvermerk
Mitteilungsbogen an ASD bei fehlender Mitwirkung
ggf. Meldebewertungsbogen bei § 8a SGB VIII
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft
Gespräch
Zeitbedarf
60 min
Dokumentation
15 min
Häufigkeit
1x
1x
Administration
10 min
0,2 x
Kurzgespräche
30 min
mit SD
10 %
168
Koll.
Reflexion
20 Min.
0,2 x
Gesamtzeitbedarf: 114 min
Fahrzeit: 100 %
Zeitbedarf Verwaltungskraft
Gespräch
Zeitbedarf
Dokumentation
15 min
Administration
10 min
Häufigkeit
1x
1x
Kurzgespräche
30 min
mit SD
Koll.
Reflexion
20 Min.
Gesamtzeitbedarf: 25 min
Anmerkungen
•
Der Vorgang wird beendet, sobald seitens der Eltern/des
Arztes oder durch den persönlichen Kontakt zum Kind
offensichtlich wird, dass der Nachweis einer
Untersuchung erbracht wurde bzw. keine weiteren
Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
erkennbar sind.
169
Kernprozess: Familienbüro, §§ 1 Abs. 4 und 2, Abs. 1 KKG und § 16 SGB VIII
§ 2 KKG Information über Unterstützungsangebote in Fragen der
Kindesentwicklung
(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im
örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft,
Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert
werden.
§ 3 KKG – Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im
Kinderschutz
(2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der
öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen
Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen,
Gesundheitsämter, Sozialämter, gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizeiund Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, sozialpädiatrische
Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen,
Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
Einrichtungen und Dienste zur Mütter-Genesung sowie zum Schutz gegen
Gewalt
in
engen
sozialen
Beziehungen,
Familienbildungsstätten,
Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden.
(3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche
Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der
Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine
verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene
Strukturen soll zurückgegriffen werden.
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Auskunftsersuchen und allgemeine
Beratung
Familien, Einrichtungen und Dienste haben sich zwecks
Information und Weitervermittlung an das Familienbüro
gewandt und ihr Beratungsbedarf zu familienrelevanten
Fragen wurde gedeckt. Verfolgt wird das QM Ziel
„Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.
•
•
•
allgemeine Informationen zu Angeboten für Familien
Kurzberatungen
Weitervermittlung an Dritte
•
Familien
Schnittstellen
•
•
ggf. Querschnittsämter und andere Sachgebiete
Einrichtungen und Dienste
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
MS Office
Dokumentation / interne Statistik
Internet
Datenbank
Prozessbeteiligte
170
Zeitbedarf + Frist Sprechzeiten des Familienbüros im Ladenlokal:
Montags:
10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK)
Dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr (1 FK)
Mittwochs: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK)
Donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr (1 FK)
Freitags:
10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK)
Gesamtzeitbedarf: VZÄ FK 780 min/Woche
Gesamtzeitbedarf: VK 540 min/Woche
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilprozess
02: Netzwerkarbeit (Systemzeit)
Ziel / Ergebnis
In der Stadt Herne existieren verschiedene Arbeitskreise und
Fachforen zum Thema Frühe Hilfen (Frühe Hilfen,
Familienbildung), die durch Mitarbeiter des Familienbüros
mitgestaltet und mitorganisiert werden. Durch die
Netzwerke/Arbeitskreise werden Inhalte und Angebote Früher
Hilfen aufeinander abstimmt und Kooperationen entwickelt.
Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien in ihren Sozialräumen“.
Aktivitäten
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Aktive Mitgestaltung von Fachtagen (z.B. Angebote für
junge Familien)
Sammlung und Zusammenstellung von Informationen
über aktuelle Angebote
Mitarbeit bei zielgruppenspezifischen und
sozialräumlichen Bedarfsanalysen in Verbindung mit
anderen Verwaltungsbereichen, den Anbietern Früher
Hilfen sowie weiteren Institutionen und Einrichtungen
•
•
•
•
•
Träger der Jugendhilfe
Jugendhilfeplanung
andere Verwaltungsbereiche
Bildungsbüro
andere Institutionen und Dienste
•
Abteilungsleitung, Fachbereichsleitung und Dezernat
171
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
•
•
•
•
MS Office
Dokumentation / Statistik
Internet
Datenbank
Zeitbedarf Fachkraft
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf
Häufigkeit
Arbeitskreise /
Netzwerktreffen
AK-Familienbildung
4x
AK-Kinderzukunft
5x
Netzwerk Frühe
Hilfen
4 x je Stadtteil
Fachforen
Familienbildung
2x
FuN-AG
4x
Sozialraumkonfer
enz
2 x je Stadtteil
(insg. 8x)
Teilnahme FK
120 min (1 FK)
Vorbereitung/
Nachbereitung
120 min (1 FK)
4x
120 min (1 FK)
5x
120 min (1 FK)
4x
120 min (1 FK)
5x
120 min (1 FK)
4 x je Stadtteil
240 min (2 FK)
4x je Stadtteil
240 min (1 FK)
2x
240 min (2 FK)
4x
120 min (1 FK)
2x
2 x je Stadtteil
(insg. 8x)
Gesamtzeitbedarf für Fachkräfte: 7440 min
Zeitbedarf Verwaltungskraft
Zeitbedarf
Häufigkeit
Zeitbedarf
Häufigkeit
Arbeitskreise /
Netzwerktreffen
Netzwerk Frühe
Hilfen
4 x je Stadtteil
Fachforen
Familienbildung
2x
Vorbereitung
30 min
4x
30 min)
2x
Gesamtzeit: 180 min
Fahrzeit: keine
Anmerkungen
Teilnahme der Fachkräfte an Tagungen werden über
Systemzeiten erfasst
172
Teilprozess
03: Öffentlichkeitsarbeit (Systemzeit)
Ziel / Ergebnis
Das Familienbüro ist mit seinen Angeboten bekannt.
Familienrelevante Angebote sind für Eltern und
Multiplikatoren transparent. Verfolgt wird das QM Ziel
„Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Mitarbeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung von
Internetinfos sowie Broschüren
Recherche neuer Materialien
Vorstellung der wohnortnahen und
zielgruppenspezifischen Angebote für Familien im
Rahmen von Stadtteilkonferenzen,
Elternversammlungen, Träger- und/oder
Mitarbeiterkonferenzen sowie ähnlichen Gremien und
Sitzungen
gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Aktionen
sowie Pressearbeit
Teilnahme an Messen, Festen, Tagen der offenen
Türen
•
Institutionen und Anbieter
Schnittstellen
•
•
•
Anbieter der Familienbildung
Büro OB (Pressestelle)
unterschiedliche Gremien
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
•
MS Office
Dokumentation / Statistik
Internet
Datenbank
Zeitbedarf + Frist
Zur Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit steht dem
Familienbüro 10 % einer Vollzeitstelle, 159,8 Stunden pro
Jahr, zur Verfügung.
Gesamtzeitbedarf:
Fahrzeit: 80 % (20 Min.)
Anmerkungen
173
Teilprozess
04: FuN-Baby Angebot (Systemzeit)
Ziel / Ergebnis
Durch aktives und wertschätzendes Coaching werden Eltern
durch das erfahrungsorientierte Programm in ihren elterlichen
Kompetenzen gestärkt und entwickeln tragfähige
Familienstrukturen. Zielgruppen sind Familien mit
unterschiedlichen Bildungsgeschichten und kulturellen
Hintergründen. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien in ihren Sozialräumen“.
Aktivitäten
•
•
•
•
aktive Anwerbung von Teilnehmern
interdisziplinäre Vorbereitung des Kurses
Gestaltung der Programmelemente
Auswertung / Nachgespräche
Prozessbeteiligte
•
•
•
Familien
Familienzentren
Co-Teamer
Schnittstellen
•
•
Co-Teamer
kooperierende Institution, in der der Kurs stattfindet
Instrumente /
Dokumente
Materialien für den Kurs
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft
Zeitbedarf
1500 min
Häufigkeit
2x
Gesamtzeitbedarf: 3000 min
1x jährlich soll von den beiden qualifizierten Mitarbeiterinnen
des Familienbüros ein Kurs je Mitarbeiterin durchgeführt
werden. Insgesamt ist für die Anwerbung, Vorbereitung,
Durchführung (8 Termine in der Einrichtung à 1:30 Std.) und
Vor- und Nachbereitung ein Stundenkontingent von ca. 25
Stunden anzusetzen.
Fahrzeit: 20 min pro Termin zzgl. 50% bei Anwerbung
Anmerkungen
174
Kernprozess: Frühe Hilfen – Prävention / Bedarfsfeststellung; §§ 1, Abs. 4 und
3, Abs. 3 und 4 KKG
§ 1 KKG – Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
(4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung
ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche
Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die
Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multi-professionellen
Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten
Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende
Väter (Frühe Hilfen).
Teilprozess
Ziel / Ergebnis
Aktivitäten
01: Bedarfsfeststellung und aktive Vermittlung
Die Eltern haben Vermittlung und Unterstützung bei der
Inanspruchnahme weiterer Angebote und/oder Hilfen erhalten.
QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.
•
•
•
•
•
•
Hausbesuch oder ggf. ein Gespräch im Büro
Begleitung zu beratungsrelevanten Bezugspersonen/
Institutionen durchführen
Rücksprache im Team bei besonderem
Reflexionsbedarf
Rücksprache mit Dritten (z.B. Sozialer Beratungsdienst,
Pflegekinderdienst, Familienzentren/ Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen etc.)
ggf. erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den
Sozialen Beratungsdienst
Dokumentation
Prozessbeteiligte
•
•
•
Eltern(-teile) und Kinder
ggf. Vormünder
ggf. Dritte (z.B. Kindertageseinrichtungen und
Familienzentren, Sozialer Beratungsdienst,
Pflegekinderdienst, Frühförderung, Beratungsstellen
etc.)
Schnittstellen
•
•
ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflexion)
Wirtschaftliche Jugendhilfe bei Hilfen nach § 16 SGB
VIII
Instrumente /
Dokumente
•
•
•
Dokumentation / Statistik
Meldebewertungsbogen § 8a SGB VIII
Eingabe Software
175
Zeitbedarf + Frist
Zeitbedarf Fachkraft
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3x
Dokumentation
10 min
3x
Administration
15 min
3x
Kurzgespräche
30 min
3x
Gesamtzeitbedarf: 367 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
176
Koll.
Reflexion
15 min
50%
Kernprozess: Frühe Hilfen – KinderZUKUNFT NRW
§ 3 KKG – Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im
Kinderschutz
(3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche
Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der
Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine
verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene
Strukturen soll zurückgegriffen werden.
(4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von
Familienhebammen gestärkt werden. …
Verfahren bei KinderZUKUNFT NRW:
In den Herner Geburtskliniken werden die Mütter auf das freiwillige Angebot von
KinderZUKUNFT NRW hingewiesen, um Familien bei Vorliegen einer
gesundheitlichen oder psychosozialen Belastung frühzeitig an Netzwerkpartner
zu vermitteln. Die Eltern geben ihr Einverständnis zur Überleitung an die weiteren
Dienste. Geben Eltern ihr Einverständnis zur Überleitung an die Jugendhilfe,
werden die Daten von der Klinik an das Familienbüro übermittelt.
Teilprozess
01: Falleingang
Ziel / Ergebnis
Familien mit riskanten Entwicklungen werden frühzeitig und
niederschwellige Angebote unterbreitet.
Eltern werden durch Personal des Familienbüros zeitnah
aufgesucht, der Hilfebedarf wird festgestellt und Unterstützung
angeboten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen
von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren
Sozialräumen.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Austausch mit der Koordinatorin in der Geburtsklinik im
Vorfeld der Überleitung
Entgegennahme der Meldung und Sichtung
Stammdatenblatt und Maßnahmeerfassungsbogen
anlegen
Hausbesuch vereinbaren
ggf. Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung einleiten
•
•
Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre
Bezugspersonen
Netzwerkpartner
IMO-Institut
•
Klinikkoordinatorin
•
•
•
•
•
Überleitungsbogen
Einverständniserklärung
Stammdatenblatt
Maßnahmeerfassungsbogen
Dateneingabe Software / Excel Tabelle
•
177
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
min
Dokumentation
10 min
1x
Administration
10 min
1x
Kurzgespräche
30 min
1x
Koll.
Reflexion
min
Gesamtzeitbedarf: 50 min
Fahrzeit: keine
Frist: max. 4 Wochen
Anmerkungen
Teilprozess
02: Bedarfsfeststellung und Beratung
Ziel / Ergebnis
Familien mit riskanten Entwicklungen werden frühzeitig und
niederschwellige Angebote unterbreitet. Die Eltern haben
Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme
weiterer Angebote und/oder Hilfen erhalten. QM Ziel:
Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.
Aktivitäten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Hausbesuch (ggf. gemeinsam mit Familienhebamme
o.ä.)
Hilfebedarf erkennen
Beratung und Darstellung / Vermittlung präventiver
Angebote
Koordinatorin über Veränderung der Maßnahme
informieren
Maßnahmeerfassungsbögen nach 3, 6, 9 Monaten
(oder zu Hilfeplangesprächen) auswerten
pflegen der Excel Tabelle
Begleitung zu beratungsrelevanten Bezugspersonen/
Institutionen durchführen
Rücksprache im Team oder im Netzwerk bei
besonderem Reflexionsbedarf
persönliche Übergabe an den Sozialen Beratungsdienst / freie Träger zwecks Fortführung der Unterstützung
Initiierung niederschwelliger, kompensatorischer
Hilfen
Einleitung und Monitoring von Hilfen gem. § 16 SGB
VIII durch das Familienbüro
ggf. Maßnahmeerfassungsbogen sowie vorhandene
Bögen an Sozialen Beratungsdienst
nachhalten der Dokumentation und Austausch mit
den Klinikkoordinatorinnen, Sozialen Beratungsdienst
178
•
•
/ freie Träger
Rücklauf IMO-Institut alle 3, 6, 9 Monate bzw. zu
Hilfeplangesprächen bei Maßnahmen nach § 27 ff.
SGB VIII im Sozialen Beratungsdienst
ggf. erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den
Sozialen Beratungsdienst
Dokumentation
pflegen der Excel Tabelle
Prozessbeteiligte
•
•
•
•
Eltern(-teile) und Kinder, ggf. Vormünder
Klinikkoordinatorinnen
IMO-Institut
ggf. Dritte
Schnittstellen
•
•
•
ggf. Dritte (z.B. Sozialer Beratungsdienst,
Kindertageseinrichtungen / Familienzentren,
Beratungsstellen etc.)
ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflexion)
Wirtschaftliche Jugendhilfe
•
•
•
•
•
•
Dokumentation / Statistik
Meldebewertungsbogen § 8a SGB VIII
Stammdatenblatt
Maßnahmeerfassungsbogen
Excel Tabelle
Eingabe Software
•
•
Instrumente /
Dokumente
Zeitbedarf + Frist
Zeitbedarf Fachkraft
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
60 min
3x
Dokumentation
10 min
3x
Administration
15 min
3x
Kurzgespräche
30 min
3x
Koll.
Reflexion
15 min
50%
Gesamtzeitbedarf: 367 min
Fahrzeit: in 100 % der Fälle
Anmerkungen
•
Die weitere Unterstützung der Jugendhilfe erfolgt
durch andere Kernprozesse im Sozialen
Beratungsdienst. Die dortige Falleingangsphase
erübrigt sich. Darüber hinaus erfolgt in diesen Fällen
fortlaufend eine Rückmeldung an das Familienbüro,
solange eine Jugendhilfe gewährt oder beendet wird.
179
Teilprozess
03: Nachverfolgung
Ziel / Ergebnis
Familien nehmen Unterstützungen in Anspruch.
QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.
Aktivitäten
•
•
•
Prozessbeteiligte
Schnittstellen
Instrumente /
Dokumente
Austausch mit der Koordinatorin in der Geburtsklinik
Rücklauf IMO-Institut alle 3, 6, 9 Monate bzw. zu
Hilfeplangesprächen bei Maßnahmen nach § 27 ff. SGB
VIII im Sozialen Beratungsdienst
Stammdatenblatt und Maßnahmeerfassungsbogen
pflegen
•
•
•
Netzwerkpartner
Klinikkoordinatorin
IMO-Institut
•
Sozialer Beratungsdienst
•
•
•
Stammdatenblatt
Maßnahmeerfassungsbogen
Dateneingabe Software / Excel Tabelle
Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft
Gespräch
Zeitbedarf
Häufigkeit
min
Dokumentation
10 min
4x
Administration
10 min
4x
Kurzgespräche
min
Gesamtzeitbedarf: 80 min
Fahrzeit: keine
Frist:
Anmerkungen
180
Koll.
Reflexion
min