Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen
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Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen Fraktionsbeschluss vom 20. Januar 2009 Steigende Lebensunterhaltskosten und stagnierende oder sinkende Löhne auf der einen Seite, gestiegene Lebensansprüche und ein von Wirtschaft und Finanzmarkt fahrlässig forcierter „Konsum auf Pump“ auf der anderen Seite führen bei vielen Menschen zu drastischen finanziellen Schieflagen: Fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland ist überschuldet. Überschuldung bedeutet, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden in absehbarer Zeit zu begleichen, ohne das ihre Lebensgrundlagen gefährdet sind. Ausgelöst wird die Überschuldung oft durch Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbständigkeit oder Scheidung. Zudem sind in den letzten beiden Jahren die Reallöhne gesunken. Mehr als 20 Prozent der Beschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor und eine steigende Anzahl von Menschen bezieht Arbeitslosengeld II als Ergänzung zum Arbeitseinkommen. Diese Menschen sind besonders gefährdet, ihre ohnehin prekäre Lebenssituation durch die Aufnahme von Krediten oder Anschaffungen mit Folgekosten in Form von hohen Ratenzahlungen weiter zu verschlechtern. Wenn die finanziellen Mittel nicht mehr für die Lebenshaltung, für die finanzielle Absicherung oder zur Schuldentilgung ausreichen lernen die Bürgerinnen und Bürger schnell die Kehrseite des Finanzmarktes, die Überschuldung kennen. Eine Teilhabe an unserer Gesellschaft ist dann für die Betroffenen kaum noch möglich: Lohn- und Kontopfändungen bringen auch stabile Arbeitsverhältnisse in Gefahr und sie führen auch heute noch zum Verlust des Girokontos. Eine Überschuldung kann drastische Folgen für die Betroffenen haben, von sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung bis hin zu Kriminalität oder Obdachlosigkeit. Besonders tragisch daran ist: In knapp der Hälfte der überschuldeten Haushalte in Deutschland leben Kinder. Hinzu kommt die Aussichtslosigkeit, die Überschuldungssituation zu überwinden. Gehalt oder Einkommen reichen nicht aus, die Schulden zu tilgen. Besonders eklatant sind die Folgen einer gescheiterten Selbständigkeit. Selbständige haben ihre Altersvorsorge meist mit Kapitallebensversicherungen oder Immobilien abgesichert, die bei einer Insolvenz zur Schuldentilgung herangezogen werden. Wenn sie die von ihnen sicher geglaubte Altersvorsorge durch Insolvenz verlieren, ist der Gang zum Sozialamt unausweichlich. Aber die Überschuldung hat auch eine enorme volkswirtschaftliche Konsequenz, denn überschuldete Haushalte fallen in Sachen Kaufkraft, Steuer- und Sozialabgaben sowie privater Altersvorsorge weitgehend aus. Um zu vermeiden, dass Menschen durch Überschuldung den Anschluss an die Gesellschaft verlieren, setzt Grüne Politik auf Prävention durch bessere Bildung, finanzielle Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie auf Marktregulierung und Hilfe für die Betroffenen. Wir fordern deshalb die zügige Umsetzung eines Bündels von Maßnahmen: 1. Finanz- und Verbraucherkompetenz muss im schulischen Bereich verankert werden. Wir brauchen eine Vernetzung für überschuldete Jugendliche mit Vertrauenslehrern, Jugendhilfeeinrichtungen und Schuldnerberatung, um so präventiv Kompetenzen und schnelle Hilfe bei jungen Menschen aufzubauen. 2. Unabhängige Verbraucherportale müssen finanziell gestärkt werden. Wir wollen mit einem klar geregelten Anhörungs- und Beschwerderecht von Verbänden gegenüber den zuständigen Behörden, der Politik oder den Anbietern die Position der Verbraucherschützer stärken. 3. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll einen finanziellen Vorsorgecheck bei Bedarf erhalten können. Wir wollen ein pfändungssicheres Altersvorsorgekonto, das allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht und sich flexibel an individuelle Lebenskonzepte anpassen 4. Der Finanzaufsicht muss Verbraucherschutz als Aufgabe zugewiesen werden und bislang gesetzlich nicht beachtete Finanzbereiche unterstellt bekommen. 5. Vergleichbare Produkte aus dem geregelten und Grauen Kapitalmarkt sollen den gleichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterliegen. 6. Kreditvergabe und -verkauf müssen verantwortlich erfolgen: individuelle zusätzlich zur standardisierten Kreditwürdigkeitsprüfung, keine Kreditwerbung mit unrealistischen Zinssätzen, Einbeziehung der Restschuldversicherungsprämien in die Berechnung des effektiven Jahreszinses und Kreditforderungen dürfen nicht an Unternehmen ohne Bankbefugnis abgetreten werden. 7. Beim Kauf von Finanzprodukten müssen die Kundinnen und Kunden über die Höhe der Provision informiert werden. 8. Die Anzahl der SchuldnerberaterInnen soll von heute durchschnittlich einem Berater pro 50.000 auf 10.000 Einwohner erhöht werden. 9. Insolvenzverfahren sind kostengünstiger zu gestalten und die Wohlverhaltensjahre auf europäisches Niveau von 3 Jahren zu senken. 10. Jeder Bürger/jede Bürgerin muss ein Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis haben. Das Pfändungskonto muss eingeführt werden. I. Prävention von Überschuldung Finanzielle Verbraucherbildung stärken Bei Geld hört der Spaß auf, leider in Deutschland auch die Bildung. Finanzieller Analphabetismus ist nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2004 weit verbreitet. Das Allgemeinwissen über Funktionsweise, Risiken und Chancen von Finanzprodukten hält mit der rasanten Entwicklung an den Finanzmärkten nicht Schritt. Finanzprodukte sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht transparent und verständlich. Auch überfordert die breite und wachsende Produktpalette von Versicherungs- und Sparprodukten viele Menschen. Deshalb werden oft falsche und unpassende Produkte gekauft, was zu einer schlechten Absicherung von Lebensrisiken führt. Wird Verbraucherinnen und Verbrauchern die falsche Produktauswahl bewusst, führt dies meist zur vorzeitigen Vertragskündigung, die immer mit finanziellen Verlusten einhergeht. Deshalb bedarf es einer generellen Stärkung der finanziellen Verbraucherbildung. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 2/12 Wir wollen, dass die Finanzaufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher schon in der Schule beginnt. Es fängt schon bei den Schulbüchern und Lehrbüchern an, die entsprechend aktualisiert und verbessert werden müssen. Auch Eltern, Lehrer und Mitarbeiter aus der Jugendarbeit müssen entsprechend geschult werden. Kooperationsmöglichkeiten mit existierenden Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen sowie Beratungsangeboten der Jugendhilfe müssen zudem genutzt, ausgebaut und institutionalisiert werden. Darüber hinaus brauchen wir ein Bundesprogramm „Finanzaufklärung für Verbraucher“ und Präventionsangebote als Ausgleich für versäumte schulische und elterliche Wissens- und Verhaltensvermittlung beim Umgang mit Geld und Finanzdienstleistungen. Hilfen für überschuldete Jugendliche stärken Gerade junge Menschen gehören in den Fokus der verbraucherpolitischen Bildung: Sie müssen lernen, mit der Diskrepanz zwischen begrenzten Mitteln und praktisch unbegrenzten eigenen Wünschen umzugehen und Prioritäten zu setzen. Laut der Studie „Jugend und Geld 2005“ gelten 6 Prozent der Jugendlichen als verschuldet. In anderen Studien liegt diese Zahl sogar bei 10 Prozent. Die Bedürfnisse dieser Altersgruppe haben sich im Laufe der Zeit sehr gewandelt. Mobiltelefone sind ein Beispiel hierfür. Mobiltelefone und MP3-Player und die damit verbundenen Mobilfunkverträge sind eine wesentliche Quelle der Verschuldung bei Jugendlichen. Tarifangebote sind oft viel zu intransparent. Langlaufende Verträge von bis zu 24 Monaten sind für Jugendliche nicht geeignet. Hier sind die Mobilfunkbetreiber aufgefordert aggressives Marketing zu unterlassen, passende Kinder- und Jugendtarife zu bewerben und effektive Mechanismen zur Kostenkontrolle anzubieten. Das sind z.B. das Sperren besonders teurer Rufnummern und Verträge mit Ausgabenbegrenzung, verpflichtende Preisansagen in der Werbung und vor Telefonaten sowie Tarifobergrenzen. Jugendliche werden als Kunden massiv umworben, ohne dass ausgereifte Schutzvorschriften für den digitalen Markt bestehen und eine ausreichende Aufklärung über unfaire Geschäftspraktiken gewährleistet ist. Der Verbraucherschutz muss deshalb stärker auf die jugendliche Zielgruppe ausgerichtet werden. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen einfachen Zugang zu Unterstützungsangeboten in Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen und bei VertrauenslehrerInnen, gerade auch in Berufsschulen. Vorbeugend müssen Informationen über die Risiken von Verschuldung zur Verfügung gestellt sowie Kostentransparenz für Jugendliche und junge Erwachsene herbeigeführt werden. Erfolgreiche Initiativen wie Finanzführerscheine für Jugendliche müssen ebenso wie pädagogisch attraktives Lernmaterial flächendeckend angeboten werden. Jugendliche müssen vor vielfältigen Betrugsaktivitäten und Abzockerisiken im Internet endlich wirksam geschützt werden. Prävention durch verlässliche Information und wirksame Finanzaufsicht Umfassende und verständliche Informationen sind zentral für die Anlegerinnen und Anleger. Unabhängige Informationen liefert neben den Verbraucherzentralen die Stiftung Warentest mit ihren Finanztests. Der wachsende Markt für Finanzprodukte erfordert aber einfach mehr: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 3/12 Wir wollen ein weiteres sektorspezifisches Verbraucherschutzinstrument, das, vernetzt mit den Verbraucherzentralen, Verbraucherinteressen im Bereich des Finanzmarktes vertreten soll. Dieser so genannte „Finanz-Watchdog“ soll unter dem bewährten Dach des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentralen der Länder angesiedelt sein. Der Finanz-Watchdog soll als aktive Verbrauchervertretung den Markt beobachten und kontrollieren, Verbraucheraufklärung betreiben und als Beschwerde- und Schlichtungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher dienen. Außerdem soll das Beratungs- und Informationsangebot der Verbraucherberatungsstellen vor Ort sinnvoll unterstützt werden. Die Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss sich stärker am Verbraucherschutz orientieren. Hierzu ist eine rechtliche Aufgabenzuweisung für den Bereich des Verbraucherschutzes dringend erforderlich. Die Behörde muss finanziell und personell besser ausgestattet werden. Der Verwaltungsrat der BaFin muss verkleinert und stärker mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzt werden. Dabei muss der organisierte Verbraucherschutz adäquat vertreten werden . Wir wollen ein Anhörungs- und Beschwerderecht von Verbänden gegenüber den zuständigen Behörden und der Politik oder den Anbietern, bei dem die Adressaten der Beschwerde verpflichtet sind innerhalb von 90 Tagen Stellung zu nehmen und Gegenmaßnahmen darzustellen, Vorbild ist das in Großbritannien bereits praktizierte Supercomplaint-Verfahren. Prävention durch finanziellen Vorsorge-Check Viele Bürgerinnen und Bürger bemühen sich nach bestem Wissen um eine sichere und ausgewogene finanzielle Absicherung. Doch häufig beraten Anbieter von Anlageprodukten nicht immer im Sinne des Kunden, sondern orientieren sich an den Provisionen, die sie für den Verkauf bestimmter Produkte erzielen. Das hat zur Folge, dass viele Menschen Geldanlagen tätigen, die weder zu ihrer Lebenssituation noch zu ihren finanziellen Verhältnissen passen. Wir fordern deshalb einen finanziellen Vorsorge-Check (Beratung) für die Verbraucherinnen und Verbraucher, mit dem sie ihre Geldanlagen bei einer unabhängigen Beratungseinrichtung wie z.B. den Verbraucherzentralen prüfen lassen können Dabei muss geprüft werden, ob die Finanzbranche als Verursacher der strukturellen Gefahr einer Fehlberatung diese notwendige Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher mitfinanzieren soll. Armutsprävention Um das Risiko von Überschuldung zu verringern und Folgekosten für die Gesellschaft zu vermeiden, muss die Zahl der Menschen, die unter die Armutsrisikoquote fallen deutlich begrenzt werden. Die zentralen Ursachen der Armutsentwicklung wie die soziale Selektion im Bildungswesen, die Zunahme atypischer Beschäftigung mit unzureichender sozialer Absicherung und der wachsende Niedriglohnsektor werden von der Bundesregierung nicht bekämpft. Wir fordern ein Programm für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut und gegen die soziale Selektion im Bildungswesen, in der Gesundheitsversorgung und beim Zugang zu Kultur. Dazu müssen unter anderem im ArbeitslosenBündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 4/12 geld II und der Sozialhilfe die Regelleistungen auf ein Existenz und Teilhabe sicherndes Niveau angehoben werden. Dem Wachsen des Niedriglohnsektors und der damit verbundenen Armut trotz Arbeit muss durch Mindestlöhne und eine Bezuschussung von Sozialabgaben im Niedriglohnbereich (Progressiv-Modell) begegnet werden. Prävention durch pfändungssicheres Altersvorsorgekonto Bei den geförderten Riester- und Rürup-Renten haben wir dafür gesorgt, dass die Anlagen während der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung geschützt sind, soweit es sich um steuerlich gefördertes Kapital handelt. Darüber hinaus sind sie bei der Bedürftigkeitsprüfung in den Bereichen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II nicht zu berücksichtigen. Allerdings ist die Förderung noch zu unflexibel geregelt, so dass sie nicht für alle Lebenssituationen geeignet ist. Wir haben deshalb ein individuell steuerlich gefördertes Altersvorsorgekonto entwickelt. Wir wollen ein pfändungssicheres Altersvorsorgekonto, das allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht und sich flexibel an individuelle Lebenskonzepte anpasst. Das Altersvorsorgekonto dient als „Dach“ für Sparformen, wie z.B. Riester-Renten, Fondsanteile oder Bundesschatzbriefe. Gefördert wird durch steuerfreie Einzahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Jahr oder Zulagen. Die Ersparnisse auf dem Altersvorsorgekonto sind pfändungssicher und sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II-Leistungen freigestellt sein. Mit dem individuellen Altersvorsorgekonto können alle Bürgerinnen und Bürger eine sichere zusätzliche Altersvorsorge ansparen. II. Schutz vor unseriösen Finanzanlagen und unpassenden Krediten Fehlgeschlagene und unseriöse Anlage- und Finanzierungsgeschäfte sind in Deutschland mittlerweile in erheblichem Ausmaß für die Verschuldung von Privatpersonen verantwortlich. In Deutschland gibt es eine weltweit einmalige Teilung des Finanzmarktes in einen geregelten und einen nahezu unregulierten/unkontrollierten Teil, dem so genannten grauen Kapitalmarkt. Die staatliche Finanzaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) kontrolliert lediglich den geregelten Kapitalmarkt. Er umfasst Banken, Investmentfonds, Versicherungen, Wertpapierdienstleister u.ä. Grauer Kapitalmarkt Jährlich werden zwischen 30 und 50 Milliarden Euro am Grauen Kapitalmarkt investiert. Die Verträge werden zwischen Unternehmen und Privatleuten direkt abgeschlossen und unterliegen so nicht der Finanzaufsicht. Die Produktpalette ist vielfältig von Anteilen an Ferienwohnanlagen, geschlossenen Fonds, Immobilien bis zu Unternehmensbeteiligungen. Nicht alle Produkte sind auf Betrug ausgerichtet: so wurde z.B. die wichtige Finanzierung von Solar- und Windkraftanlagen über den Grauen Kapitalmarkt erreicht. Die aktuelle Gesetzeslage sorgt nicht für ausreichenden Verbraucherschutz bei Investitionen im Grauen Kapitalmarkt. Selbst für finanziell gebildete Bürger ist die Einschätzung für Produkte des Grauen Kapitalmarktes schwierig und kaum zu leisten. Unser Ziel ist es Anlegerinnen und Anlegern im Grauen Kapitalmarkt besser zu schützen und Anlagen am Kapitalmarkt einem einheitlichen bzw. vergleichbaren Anlegerschutzniveau zu unterstellen. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 5/12 Vergleichbare Produkte aus dem geregelten und Grauen Kapitalmarkt sollen den gleichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterliegen. Die Unterstellung des Grauen Kapitalmarktes unter die Finanzaufsicht bedarf natürlich auch einer personellen Stärkung der BaFin. Finanzberater am Grauen Kapitalmarkt sollten vergleichbar zu bspw. den Versicherungsvermittlern reguliert werden und dadurch mehr als nur eine gewerbliche Zulassung benötigen. Das würde auch eine Registereintragung und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einbeziehen. Diese ist für Anlegerinnen und Anleger bei Klagen elementar, sonst sind diese mangels Haftungskapital aussichtslos. Die Prospektpflicht muss vergleichbar mit Prospekten von Fonds aus dem geregelten Kapitalmarkt sein. Bislang erfordert sie nur eine Prüfung der Finanzaufsicht nach rein formalen Kriterien. Folge der eingeschränkten Prüfung war, dass die Anbieter mit der BaFin-Prüfung geworben haben und die Anleger dachten ein staatliches Gütesiegel auf den Produkten vorzufinden. Ihr Vertrauen wurde zahlreich enttäuscht. Eine inhaltliche Prüfung der Prospekte sowie eine Prüfung auf wirtschaftliche Tragfähigkeit und Plausibilität sind erforderlich. Öffentlich gewordene Betrugsfälle können oft nicht frühzeitig als Betrug von der Justiz abgeurteilt werden und führen dann bei den Anlegerinnen und Anleger zu unnötigen weiteren finanziellen Schäden. Es fehlt an Spezialkammern bei den Landgerichten oder auch Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften. Diese müssen aus- und aufgebaut werden. Noch größer sind die Probleme für die Anleger, wenn Betrüger über Ländergrenzen hinweg tätig werden. In Europa sollten Regelungen zum Schutz vor grenzüberschreitenden Betrugsvorfällen eingeführt werden. Schrottimmobilien In Deutschland wurden mehr als 300 000 Verbraucherinnen und Verbraucher, meist Klein- und Mittelverdiener, durch den Kauf von minderwertigen Immobilien - so genannten Schrottimmobilien geschädigt. Die Immobilien wurden als Altersvorsorge, Vermögensanlage oder Steuersparmodell von Strukturvertrieben und bei Hausbesuchen verkauft; inklusive der Finanzierung durch teils namhafte Banken. Die Immobilienpreise waren oft doppelt so hoch wie ihr tatsächlicher Wert. Folge war, dass viele Käufer Kreditraten nicht mehr bedienen konnten und in eine weitere Verschuldungsituation getrieben wurden. Die besonders in den 1990er Jahren angebotenen Erwerbsmodelle werden auch heute noch im Grauen Kapitalmarkt mit leicht geänderten Methoden und Anlageobjekten fortgeführt. Die Bundesregierung verweigert beim Betrug mit Kapitalanlagen die notwendigen verbraucherpolitischen Gesetze und Kontrollmaßnahmen, wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage Verbraucherschutz bei Erwerbsmodellen von Immobilien 16/7666 belegt. Nach wie vor setzt die Bundesregierung auf freiwillige Maßnahmen einer Branche, die ihre Unschuld mit den Skandalen um die so genannten Schrottimmobilien längst verloren hat: Denn bereits im März 2007 hatte der Bundesgerichtshof erstmals festgestellt, dass die Bausparkasse Badenia mit einem betrügerischen Immobilienvertrieb zusammengearbeitet hat. Wir fordern deshalb, dass Verbraucherschutz systematisch in die entsprechende Gesetzgebung aufgenommen werden muss, um die Anleger vor dubiosen Produkten zu schützen. Vermittler von Immobilien inklusive Krediten müssen den Anforderungen des KreditwesengesetzBündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 6/12 tes (WPHG) unterworfen werden. Der § 358 BGB „Verbundene Verträge“ muss dahingehend überprüft werden, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei verbundenen Verträgen im Bereich Immobilienkredite ausreichend geschützt sind. Kreditverkäufe Banken haben viele Darlehnsforderungen, speziell auch von Immobilienkrediten, verbrieft und an Investoren verkauft. Die Investoren haben meist ein sehr kurzfristiges Rendite- und Gewinndenken, das zum finanziellen Schaden bis hin zur Zwangsvollstreckung der Haus- und Wohnungsbesitzer führen kann. Kundinnen und Kunden müssen vor unnötigem Vermögensverlust oder einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition geschützt werden, die durch den Weiterverkauf von Krediten an Finanzinvestoren entstehen kann. Es ist sicherzustellen, dass es bei ordnungsgemäßer Bedienung von Krediten für die Gläubiger und Gläubigerinnen auch im Falle des Forderungserwerbes nicht möglich ist, aus einer Grundschuld zu vollstrecken. Wo Kredite nicht ordnungsgemäß bedient wurden, darf eine Vollstreckung aus der Grundschuld nur in der Höhe möglich sein, in der die Darlehensforderung tatsächlich noch besteht. Weiter müssen die Voraussetzungen für eine Kündigung des Kreditverhältnisses seitens des Gläubigers/der Gläubigerin klar durch den Gesetzgeber definiert werden. Sie müssen dergestalt sein, dass sie nicht zu niedrigschwellig angesiedelt sind und nicht durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken umgangen werden können. Es muss klargestellt werden, dass Darlehensforderungen eines Kreditinstitutes nicht an ein Unternehmen ohne Bankbefugnis im Sinne des Kreditwesensgesetzes abgetreten werden dürfen. Vor Einleitung der Zwangsvollstreckung in eine vom Schuldner bewohnte Immobilie ist ein obligatorischer Sanierungsversuch durchzuführen. Seriöse Kreditvergabe Ein anderer Hauptgrund für Überschuldung ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Es werden Raten zur Rückzahlung vereinbart, welche aus den laufenden Einkommen nicht geleistet werden können. Zunächst werden Raten aus dem teuren Dispositionskredit bezahlt und in der Folge steht eine Umschuldung in einen noch höheren Kredit oder die Kündigung des Kredites mit der Fälligstellung des Gesamtkredites an. Zunehmend gängige Praxis ist, den Zinssatz von der Bonität des Verbrauchers abhängig zu machen. Dies geschieht mit Hilfe von Scoring-Verfahren. Dabei wird potentiellen Kreditnehmern unter Berücksichtigung von Informationen zu Alter, Familienstand, Geschlecht, Wohnanlage oder KFZ ein Punktwert zugeordnet, der den Kreditgebern Aufschluss über die Kreditwürdigkeit eines Kunden liefern soll. Diese Methode ist jedoch höchst problematisch. So wird die Bonität von Betroffenen anhand der Zugehörigkeit zu bestimmten statistischen Gruppen ermittelt, die jedoch von ihrem tatsächlichen Verhalten unabhängig sind. Die bonitätsabhängige Kreditvergabe aufgrund fehlerhafter Risikoeinschätzung führt zu überteuerten Zinsen und kann durch diese Überteuerung zu vermehrter Umschuldung in so genannte Kreditketten und somit zur Überschuldung führen. Deshalb fordern wir bei der Kreditvergabe die Überprüfung der Kreditwürdigkeit zusätzlich auf individueller Basis. Die Kreditvergabe muss verantwortlich und vorsichtig erfolgen und Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 7/12 Banken und Sparkassen müssen sich über die gesamte Kreditlaufzeit fair gegenüber dem Verbraucher verhalten. Hinsichtlich eines funktionierenden Wettbewerbes auf dem Kreditmarkt muss darüber hinaus gesetzlich festgelegt werden, dass in der Werbung angepriesene Lockvogelangebote mit Niedrigstzinsen (Bsp. ab 3,99 Prozent **) nur dann möglich werden, wenn tatsächlich die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch diesen Zinssatz erhalten. Hier fordern wir eine Regelung analog zu Großbritannien, nach welcher ein Werbungsangebot mit einem bestimmten Zinssatz nur dann möglich ist, wenn auch zweidrittel der Kundinnen und Kunden diesen Zinssatz erhalten. Ein anderes seit einigen Jahren zunehmendes Problem bei der Kreditvergabe ist der Verkauf von Restschuldversicherungen (RSV). Im Grundprinzip eine gute Versicherung, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit etc. die Restschulden abnehmen soll. In vielen Fällen wird die Versicherung aber als Einnahmequelle von Banken missbraucht: Die Kunden berichten, dass der Abschluss von Krediten vom gleichzeitigen Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht wurde. Dies wird auch durch eine Dokumentation des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus 2007 bestätigt. 94 Prozent der Befragten gaben an, ihnen sei kein Angebot ohne RSV unterbreitet worden. 95 Prozent sagten aus, es sei ihnen nicht gesagt worden, dass der Abschluss einer RSV keine Voraussetzung für die Kreditvergabe sei. Das Problem hierbei ist, dass die Prämien der Versicherung unverhältnismäßig hoch sind – in Einzelfällen wird bis zu 50 Prozent des gesamten Kreditvolumens für die Prämien der Restschuldversicherungen verwendet. Es ist weiter davon auszugehen, dass 15 bis 50 Prozent! dieser Prämien für Restschuldversicherungen als Provisionen in die Taschen der Banken fließen, somit ein lukratives Geschäft. (Äußerungen in den Medien wurden von Bankenseite nicht dementiert!) Ein Beispiel: Verbraucherkredit über 30.000 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten. Die Bank berechnet Kosten für die RSV von 17.315 Euro als Einmalprämie. Damit erhöht sich der Nettokredit von 30.000 Euro auf 47.315 Euro und die monatliche Belastung von 450 Euro auf 829 Euro. Der Effektivzins für den Kredit erhöht sich von 12,41 Prozent auf 32,62 Prozent. Wenn die RSV mit einer Prämie von 17.315 € nach 6 Monaten gekündigt worden wäre, hätte die Versicherung nur 6.148 € erstattet. 65 Prozent der Einmalprämie sind also nach 6 Monaten verbraucht, obwohl nach 6 Monaten erst 5 Prozent des Kredites getilgt sind. Dies lässt vermuten, dass die Hälfte der Prämie als Provision gezahlt wurde. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Kosten durch den Effektivzinssatz nicht erkennbar. Streitpunkt ist, ob der Kreditvertrag an den Abschluss der Restschuldversicherung gekoppelt ist und somit in die Berechnung des Effektivzinssatzes einfließen muss oder nicht. Die Banken bestreiten dies. Könnten Verbraucherinnen und Verbraucher den Abschlusszwang nachweisen, müssten die Versicherungskosten in den Effektivzins eingerechnet werden und dann würde deutlich erkennbar, wie extrem teuer die Kredite tatsächlich sind. Wir fordern deshalb, dass die RSV-Prämien in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen und die Verbraucherinnen und Verbraucher so einen verlässlichen Maßstab für die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten haben. Weiter muss im Verkaufsgespräch geprüft werBündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 8/12 den, ob bereits Versicherungen vorliegen, die das Risiko Tod oder Berufsunfähigkeit abdecken und es muss über die Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten informiert werden. Zudem ist das Verkaufsgespräch zu dokumentieren. Werden die Restschuldversicherungen nicht in Anspruch genommen, so sind die erzielten Überschüsse/Gewinne den Verbraucherinnen und Verbrauchern zurückzuerstatten. Bei vielen anderen Versicherungen ist es üblich, die Überschüsse zu gewissen Prozentsätzen den Versicherungsnehmern zuzuschreiben. Es häufen sich bei den Verbraucherzentralen Fälle, in denen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kredites neben den Restschuldversicherungen weitere Finanzprodukte verkauft wurden, welche offensichtlich im krassen Missverhältnis zur finanziellen Situation des Verbrauchers stehen. Finanziert der Verbraucher bereits sein tägliches Leben durch die Ausnutzung des Dispositionsrahmens oder ist das Einkommen unpfändbar, ist es offensichtlich, dass neben der monatlichen Rate für den Kredit keine weiteren Beträge für Finanzprodukte aufgebracht werden können. Angeboten und verkauft werden Riesterverträge, Bausparverträge, private Rentenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen und auch Fondssparverträge. Es ist augenscheinlich, dass nicht verbraucherorientiert, sondern provisionsorientiert beraten und verkauft wurde. Verbraucher berichten zudem, dass die Vergabe des Kredites auch von dem Abschluss dieser weiteren Finanzprodukte abhängig gemacht wird. Diese schädliche Praxis muss im Sinne der verantwortlichen Kreditvergabe verhindert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch ein vordergründiges Provisionsinteresse der Finanzdienstleister zum Abschluss von Finanzprodukten gezwungen werden, welche bei objektiver Betrachtung der Finanzsituation nicht finanziert werden können. Verbraucher- statt provisionsorientiert beraten Auf kurzfristige Kriterien orientierte Anreizsysteme für Verkäufer von Finanzprodukten oder die Vorgabe von Verkaufszahlen für bestimmte Finanzprodukte führen dazu, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu riskante oder unpassende Produkte verkauft werden. Veränderte Anreizstrukturen können dafür sorgen, dass verbraucher- statt provisionsorientiert beraten wird. Die Beratungsqualität muss erhöht werden: Es muss die Abkehr von der provisionsorientierten Beratung angestrebt werden, beziehungsweise die Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten offengelegt werden. III. Hilfen bei Überschuldung Menschen, die finanziell gescheitert sind, wird häufig Verachtung entgegengebracht. Ähnlich wie Arbeitslosigkeit ist Überschuldung Anlass für eine Stigmatisierung und für einen Verlust sozialer Bindungen. Überschuldete ziehen sich zurück, reden nur leise über ihr Schicksal, schämen sich. Überschuldete werden durch die Bepreisung von Finanzdienstleistungen diskriminiert, denn sie zahlen für gleiche Leistungen mehr als andere. Das Kontoführungsentgelt für sie ist doppelt oder dreifach teurer als für andere Bankkunden. Kontoinhaber ab einem Mindesteinkommen erhalten das Girokonto kostenfrei, Menschen mit Bezügen nach SGB erhalten diese Vergünstigung nicht. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 9/12 Grüne Politik muss dafür sorgen, dass jeder und jede eine neue Chance erhält und dass die Überschuldung nicht der Einstieg in dauerhafte soziale Ausgrenzung ist. Jeder kann scheitern – sei es aufgrund eigener Fehler, fremder Fehler oder schlicht aufgrund von Pech. Es geht erstens darum, den Betroffenen individuell bestmögliche Hilfe zu geben, damit sie im Scheitern nicht durch weitere Fehler ihre Lage verschlimmern. Zweitens muss alles getan werden, dass die Überschuldung nicht weitere Probleme wie Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit auslöst. Und drittens braucht es eine Kultur der zweiten Chance. Das ist ein wichtiger Kulturwandel, der eine gesellschaftliche Stärkung der Betroffenen, auch über Selbsthilfegruppen u.ä. erfordert. Ausweitung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Überschuldete Bürgerinnen und Bürger brauchen unbedingt professionelle Beratung, um aus der Überschuldungssituation herauszukommen. Zurzeit können aber nur 10 bis 15 Prozent der überschuldeten Haushalte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So gibt es deutschlandweit in ca. 950 Schuldnerberatungsstellen nur etwa 2000 professionelle Schuldenberaterinnen und Schuldnerberater bei gemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen, Landkreisen und Kommunen. Ihr Beratungsspektrum reicht von der Schuldenregulierung, Budgetberatung, Schuldnerschutz, psycho-sozialen Hilfen bis Hilfen zur Überwindung der materiellen Notlage. Wichtig für Betroffene ist, dass die Schuldnerberatung erreichbar ist. Sie muss telefonisch, aber auch räumlich erreichbar sein. Hat es der Ratsuchende nach vielen Anläufen geschafft, bei der Schuldnerberatung anzurufen, darf diese erste Kontaktaufnahme nicht daran scheitern, dass ein Anrufbeantworter läuft oder dass niemand das Gespräch annimmt. Im nächsten Schritt muss die Schuldnerberatung räumlich erreichbar sein. In der Regel wird je Landkreis eine Schuldnerberatungsstelle eingerichtet. Daraus folgt, dass Ratsuchende durchaus 40, 50 und mehr Kilometer überwinden müssen, um die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Fahrtkosten können oftmals nicht aufgebracht werden. Zudem wird in manchen Ländern und Gemeinden die Schuldnerberatung wegen der schlechten öffentlichen Haushaltslage eingeschränkt. In der Folge bieten zunehmend dubiose Kreditvermittlungen, Vereine und andere kommerzielle Finanzsanierer so genannte „Schuldenberatungen“ an und verschärfen nicht selten die Situation der Hilfesuchenden weiter. Der eklatante Mangel an Schuldnerberatern führt dazu, dass nur wenige Ratsuchende zeitnah Hilfe und Unterstützung erhalten und dass nur etwa jeder 10. überschuldete Haushalt sich zur Aufnahme eines Privatinsolvenzverfahrens entschließt. Ohne professionelle Beratung können viele Schuldnerinnen und Schuldner den Weg aus den Schulden nicht beschreiten, da ihnen das nötige Wissen fehlt. Besonders problematisch zeigt sich die oft fehlende Finanzierung in der Insolvenzberatung. Wird die Finanzierung der Insolvenzberatung nicht durch Kommunen oder Länder sichergestellt, haben Schuldnerinnen und Schuldner kaum eine Möglichkeit eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Verbraucherinsolvenz-verfahrens beauftragen zu können. Es kann die Kostenübernahme für den außergerichtlichen Einigungsversuch nach dem Beratungshilfegesetz beantragt werden, jedoch ist dies nicht vergleichbar mit einer Beratung und Begleitung durch eine Schuldnerberatungsstelle. Hier werden über den rein juristischen Rat hinaus praktische Hilfen und Ratschläge gegeben, um zu einer besseren Kontrolle der finanziellen Situation zu kommen und das Leben nach der Entschuldung zu meistern. Gegenwärtig kommt ein Schuldnerberater auf etwa 50.000 Einwohner. Nötig wäre ein Verhältnis von 1:10.000. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 10/12 Um die personelle Unterdeckung zu beseitigen und neue präventive Aufgaben gegen Überschuldung bewältigen zu können, fordern wir, dass die Anzahl der Schuldenberaterinnen bzw. Schuldnerberater verfünffacht wird. Verbesserung der Privatinsolvenz Obwohl nur jeder 10. überschuldete Haushalt Privatinsolvenz anmeldet ist die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 und der Novelle von 2001 deutlich gestiegen. Die Gesetzesnovelle der Bundesregierung zur Entschuldung begrüßen wir grundsätzlich, kritisieren jedoch das verschleppte Verfahren. Seit Dezember 2007 dauern die parlamentarischen Beratungen an, weil die große Koalition sich nicht einig ist. Dabei ist eine Vereinfachung, die vor allem bei mittellosen Personen Lösungsvorschläge macht, überfällig. Kostenbeteiligungen von jährlich etwa 130 Euro Gebühren bedeuten für die teilweise völlig mittellosen Schuldnerinnen und Schuldner eine hohe bis nicht zu leistende finanzielle Belastung. Da die Gebühren ohnehin nicht geeignet sind die Verfahrenskosten abzudecken, fordern wir, dass diese Kostenbeteiligung zurückgenommen wird und dem Schuldner so ein barrierefreier Zugang zu einem Entschuldungsverfahren zugestanden wird. Zudem wollen wir nicht, dass – wie der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht – die Möglichkeit zur Stundung der Verfahrenskosten gestrichen wird. Die zwingende Einsetzung eines vorläufigen Treuhänders in allen Fällen halten wir für nicht erforderlich, da dies einen überhöhten bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Die Herabsetzung der Rechtsanwaltsvergütung auf 60 Euro für die Prüfung und Bescheinigung der Erfolgsaussicht bei einer außergerichtlichen Einigung halten wir für falsch. Gute und motivierte Anwälte kosten ihren Preis. Deshalb muss die Vergütung mindestens auf dem bestehenden Level verbleiben oder auf ein angemessenes Niveau angehoben werden. Zudem halten wir die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren für zu lang, denn zu diesen 6 Jahren müssen die Wartezeiten bei den Schuldnerberatungsstellen, das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren hinzu addiert werden . Nach Beendigung der Wohlverhaltensphase führt die Schufa den Eintrag der Insolvenz noch 3 Jahre fort, erst dann wird er gelöscht. In der Summe wird eine Schuldnerin oder ein Schuldner in Deutschland mindestens 9 1/2 Jahre nicht uneingeschränkt am Wirtschaftsleben teilhaben können. Unsere Nachbarstaaten sehen generell Zeiträume zwischen 3 und 5 Jahren für die Wohlverhaltensperiode vor. Wir fordern deshalb die Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf ein europaweit vergleichbares Niveau von 3 Jahren. Recht auf Girokonto auf Guthabenbasis für Jedermann Ein Leben ohne Konto verteuert nicht nur den Alltag durch die hohen Gebühren für Barüberweisungen, sondern erschwert auch die Teilhabe am allgemeinen Wirtschaftsleben. Das ist gerade für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten prekär. Ohne ein Bankkonto gibt es kaum eine Chance, aus dem typischen Schuldnerkreislauf - keine Bankverbindung, keine Wohnung, keine Arbeitsstelle - auszubrechen. Die Selbstverpflichtung der Banken, die seit 1995 besteht, hat nach Berichten der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 11/12 Bundesregierung nicht die gewünschten Ergebnisse erbracht. Bei Pfändungen oder einer negativen Schufa-Auskunft werden Konto-Eröffnungen ohne schriftliche Begründungen verweigert. Die Schiedssprüche der Ombudsmänner sind für die Banken und Sparkassen grundsätzlich rechtlich nicht bindend, so dass Banken die Schiedssprüche nicht befolgen, was die Sinnhaftigkeit des Schlichtungsverfahrens an sich in Frage stellt. Wir wollen das Recht auf ein Girokonto für Jedermann auf Guthabenbasis bundesweit gesetzlich festschreiben. Zudem müssen die Schlichtungsergebnisse für die zuständigen Institute einen bindenden Charakter haben. Dass ein solcher gesetzlicher Anspruch Ausnahmetatbestände enthalten muss, wie bei vorsätzlichem Missbrauch, ist selbstverständlich. Die Forderung nach einem Recht auf Girokonto erledigt sich nicht durch Vorschläge der Bundesregierung für ein pfändungssicheres Konto (so genanntes PKonto). Das ist ein Konto, bei welchem der pfändungsfreie Betrag des Schuldners nicht durch die Zustellung einer Kontenpfändung blockiert wird. Das begrüßen wir im Grundsatz. Doch das pfändungssichere Konto löst die Probleme für kontolose Verbraucherinnen und Verbraucher nicht. Auch ist in der aktuellen Fassung des Regierungsentwurfes das pfändungssichere Konto nicht ohne Fallstricke. So müssen die Gebühren klar festgelegt werden und die zeitliche Wirksamkeit des Pfändungsbeschlusses muss verbraucherfreundlich gestaltet werden. Neben dem Recht auf ein Girokonto für Jedermann auf Guthabenbasis fordern wir schnellstmöglich auch das pfändungssichere Konto. Eine Kultur der zweiten Chance Vor einer erfolgreichen Unternehmensgründung steht häufig eine gescheiterte. Das spricht schon wirtschaftspolitisch gegen eine Stigmatisierung von Menschen, die finanziell gescheitert sind. Aber auch gesellschaftlich gilt: Überschuldete Menschen sollen ihre Möglichkeit zur Teilhabe nicht verlieren. Überschuldete müssen nach Überwindung der Überschuldungssituation am wirtschaftlichen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Eine aktuelle Studie der Universität Mainz zeigt, dass Überschuldung krank macht und Krankheit zur Überschuldung führt. Dieser Teufelskreis muss aufgebrochen werden. Soziale Ausgrenzungen und Einschränkungen der Lebensbedingungen als Folge der Überschuldung können die Gesundheit massiv negativ beeinflussen. Nachweislich haben Kinder aus überschuldeten Familien einen geringeren Zugang zur Bildung. Die Folge ist, dass sich Faktoren wie geringes Einkommen und drohende Überschuldung über Generationen fortsetzen. Grüne Politik will eine neue zweite Chance für Schuldnerinnen und Schuldner und gleiche einkommensunabhängige Bildungschancen, damit sich Armut und Überschuldung nicht über Generationen fortsetzen. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung schützen 12/12