Handbuch VL / Teil 2
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Handbuch VL / Teil 2
HANDBUCH FÜR VERTRAUENSLEUTE UND AKTIVE IM BETRIEB spass . erf o l g . st ä rke P raktische T ipps für V ertrauensleute und A ktive Praktische Tipps für Vertrauensleute und Aktive 1 Herausgegeben von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung · Ressort 4 Bereich Mitbestimmung, Gewerkschaftliche Bildung, Bildungszentren, OE.BO, IT.OS Paula-Thiede-Ufer 10 · 10179 Berlin Verantwortlich: Dina Bösch, Mitglied des Bundesvorstandes Bearbeitung: Peter Schrader, Bereich Mitbestimmung, Referat Vertrauensleute Satzerstellung: VH-7 Medienküche GmbH, 70372 Stuttgart Druck: CPI Books, Leck Erschienen im November 2014, 1. Auflage W-2419-12-1014 2 Vorwort Angesichts der noch nicht überwundenen Wirtschafts- und Finanzkrise reichen die bisherigen Programme und Veränderungen der Politik nicht aus und es ist nötiger denn je, dass gewerkschaftliche und gesetzliche Interessenvertretungen ihre Schutz- und Gestaltungsfunktion wahrnehmen. Es geht darum, die Risiken für die Arbeits- und Lebensbedingungen zu begrenzen und die Chancen für eine solidarische Gesellschaft in dieser Herausforderung zu nutzen. Das geht nur, wenn viele Menschen ihre Interessen aussprechen, sich in die politische Diskussion einbringen und durch gemeinsames Handeln in starken Gewerkschaften ihre sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft wirkungsvoll vertreten. Solange Macht und Chancen so ungerecht verteilt sind, gibt es keine Alternative zum gewerkschaftlichen Zusammenschluss, denn welche Werte in welcher Ausprägung leitend sind, ist eine gewerkschaftliche Grundfrage. Vertrauensleute und Aktive sind der Ursprung des gewerkschaftlichen Handelns. Sie sind die Träger einer mitgliederorientierten Gewerkschaftspolitik. ver.di hat mit dem Prozess „Perspektive 2015 – ver.di wächst“ eine Stärkung der betrieblichen Gewerkschaftsarbeit eingeleitet. Für eine durchsetzungs starke und wachsende ver.di ist eine aktive Mitarbeit aller ehren- und hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen unentbehrlich. Vertrauensleute haben eine Schlüsselstellung im Geflecht der betrieblichen Mitbestimmung. Sie sind eine wichtige Verbindung zwischen den gesetzlichen Interessenvertretungen, den Mitgliedern und ver.di. Diese Schlüsselstellung gilt es zu nutzen und auszubauen. Viele und starke Vertrauensleute und Aktive stärken auch die betriebliche Interessenvertretung, damit diese ihre Aufgaben im Sinne der Beschäftigten adäquat und effektiv wahrnehmen kann. Im ersten Band des Handbuches für Vertrauensleute und Aktive im Betrieb, der schon im letzten Jahr erschienen ist, haben wir die Rahmenbedingungen für die Vertrauensleute- und Aktivenarbeit benannt. Die Satzung und Richtlinien in ver.di sind die Grundlage aller gewerkschaftlichen Aktionen. Mit diesem Vertrauensleute-Handbuch wollen wir ein praktisches Instrument für die gewerkschaftliche Arbeit vor Ort bieten. Der zweite Band des Handbuches für Vertrauensleute und Aktive im Betrieb soll ein Praxisratgeber sein, um im Betrieb erfolgreich gewerkschaftliche Inte ressenvertretung zu gestalten. Mitgliedergewinnung, Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnenorganisation, Mitgliedernetz und Weiteres mehr sind die Themen. Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen in ihrer Arbeit viel Spaß, Erfolg und Stärke. Dina Bösch ver.di Bundesvorstand 3 i n h a lt s v e r z e i c H n i s Inhaltsverzeichnis Praktische Tipps zur Vertrauensleutearbeit im Betrieb 1 Vertrauensleutearbeit im Betrieb gestalten WARUM BRAUCHEN WIR VERTRAUENSLEUTE?............................ 6 WAS SIND VERTRAUENSLEUTE (VL)?............................................ 9 WIR WÄHLEN UNSERE VERTRAUENSLEUTE................................ 12 AUFGABEN DER VERTRAUENSLEUTE.......................................... 15 GUT GEPLANT IST HALB GEWONNEN......................................... 26 OFFENE ARBEITSFORMEN ZU AKTUELLEN THEMEN................... 32 PLANUNG DER BETRIEBSNAHEN BILDUNGSARBEIT................... 36 Mitglieder werben? Aber klar!........................................... 39 2Klare Konzepte – klar überzeugt DAS ERFOLGREICHE WERBETEAM............................................. 42 AUFBAU..................................................................................... 42 KONTINUIERLICHES ARBEITEN................................................... 44 MOTIVATION.............................................................................. 46 QUALIFIKATION......................................................................... 49 DAS SCHLÜSSIGE WERBEKONZEPT............................................ 50 ANALYSE.................................................................................... 51 FESTLEGUNG DER ZIELGRUPPEN............................................... 52 ZIELSETZUNG............................................................................. 54 ARGUMENTATION...................................................................... 55 MASSNAHMENPLANUNG.......................................................... 56 AUSWERTUNG........................................................................... 61 ZUSAMMENFASSUNG................................................................ 62 3starke argumente – stark im gespräch DAS WERBEGESPRÄCH.............................................................. 65 GUTE ARGUMENTE FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT......................... 68 KOSTEN/NUTZEN bei Mitgliedschaft in ver.di...................... 69 4 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S DIE TARIFPOLITIK....................................................................... 74 GESELLSCHAFT IM WANDEL...................................................... 76 NEUER INDIVIDUALISMUS......................................................... 80 Persönliche Befürchtungen............................................... 84 ZUSAMMENFASSUNG................................................................ 87 4 öffentlichkeitsarbeit im betrieb Wichtige Themen – wirksam kommuniziert...................... 88 Kanäle..................................................................................... 91 Informationen selbst erstellen........................................ 91 Medien von ver.di nutzen...................................................... 99 Versammlungen und Veranstaltungen ausrichten.... 101 Aktionen durcHfüHren ..................................................... 106 „BUNTE BRETTER“ – EIN BLICKFANG IM BETRIEB................... 109 Flugblätter sparsam einsetzen....................................... 112 rechtliches........................................................................... 113 5Warum ver.di? – darum ver.di! warum ver.di? – darum ver.di!............................................. 120 solidarität und gerechtigkeit......................................... 120 Schutz und Sicherheit........................................................ 121 Information und Qualifizierung..................................... 122 beratung und vorteilsangebote..................................... 123 6 Deine Rechte im Streik deine Rechte im Streik........................................................ 125 7 ver.di Mitgliedernetz mach‘s zu deinem netz....................................................... 131 social media guide............................................................. 133 8Adressen Interessante internetadressen....................................... 143 adressen............................................................................... 144 quellenangaben................................................................. 146 beitrittserklärungen........................................................ 153 5 P r a k t i s c h e T i pp s WARUM BRAUCHEN WIR VERTRAUENSLEUTE? Vertrauensleute haben den engen und direkten Kontakt zur Belegschaft Vertrauensleute in Betrieben und Verwaltungen – Auslaufmodell oder Hoffnungsträger? Haben die Gewerkschaften in ihren Modellen einer neuen, beteiligungsorien tierten Betriebspolitik ihre Vertrauensleute vergessen? Das sind provokante Fragen zu den interessenpolitischen Strukturen und Beteiligungsmodellen in Betrieben und Dienststellen, mit denen sich Gewerkschafter/-innen und Wissenschaftler/-innen beschäftigt haben. Die Analysen zeigen, dass Vertrauensleute in den Betrieben nach wie vor sehr wichtig sind – vielleicht noch wichtiger als in der Vergangenheit, auch weil gewachsene betriebliche Strukturen „zerschlagen“ werden. Vertrauensleute sind Vorbild für eine solidarische Arbeitskultur in einer durch Globalisierung und Outsourcing verschärften weltweiten Konkurrenz der Arbeitskräfte. Allerdings läuft Vertrauensleutearbeit nicht von selbst. Sie erfordert Einsatz und vielfältige Kompetenzen. Denn dort, wo gewerkschaftliche Arbeit nicht lebendig ist, kann sie auch nichts bewirken. Die Ansprüche der Beschäftigten steigen: Sie haben gemeinsame und unterschiedliche Interessen, sie wollen mit differenzierten Argumenten und konkreten Angeboten von dem Sinn solida rischen Handelns und einer Mitgliedschaft überzeugt werden. Aktive Vertrauensleute nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein. Sie haben ihr Ohr direkt an den Mitgliedern und Noch-nicht-Mitgliedern. Ungefiltert nehmen sie den betrieblichen Alltag wahr. Diese Erfahrungen bringen sie in die Arbeit mit gewerkschaftlichen Organen, Betriebs- und Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen ein. Vertrauensleute haben den engen und direkten Kontakt zur Belegschaft – und deren Vertrauen. Der Betriebs- oder Personalrat ist eine gesetzliche Interessenvertretung und dadurch in seinem Handlungsbereich eingeschränkt. Vertrauensleute sind gewerkschaftliche Interessenvertreter und haben einen größeren Handlungsspielraum. Gewerkschaftliche Ziele und Forderungen erarbeiten, das geht nur mit den Vertrauensleuten und nicht ohne sie. Forderungen umzusetzen und Ergebnisse zu vermitteln, auch das geht oft nur mit den Vertrauensleuten. Und schließlich: Für die Mitglieder da sein und neue Mitglieder gewinnen, das geht nur mit den Vertrauensleuten und nicht ohne sie. Deshalb ist Vertrauensleutearbeit so wichtig und hat in ver.di einen sehr hohen Stellenwert. Den Frauen und Männern, die sich dafür zur Wahl stellen, gebührt Respekt und Unterstützung ihrer Gewerkschaft. Denn die Bedingungen, unter denen sie als VL arbeiten, sind oft nicht einfach – aber die Herausforderung und die Möglichkeit, gewerkschaftspolitisch Erfolge zu erzielen, sind lohnenswert. 6 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Auch wenn viele es für nicht modern halten oder gar meinen, „die traditionellen Konflikte im Betrieb müssen überwunden werden“, gibt es nach wie vor die Machtstrukturen und Interessenunterschiede im Betrieb. Das haben nicht zu letzt die harten Auseinandersetzungen um die Reform der Betriebsverfassung deutlich gemacht. Ähnliche Einschränkungen und Auseinandersetzungen gibt es im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze. Und das heißt: Im Konfliktfall können die Arbeitgeber auf ihr Direktionsrecht und ihre Ver fügungsmacht zurückgreifen, die Belegschaft auf solidarische Geschlossenheit und kollektive Rechte. Auch in diesen ungleichen Machtverhältnissen findet Vertrauensleutearbeit ihre Begründung. Den ungleichen Machtverhältnissen müssen gewerkschaft liche Aktivitäten zur Gestaltung und Entwicklung der Arbeitsbedingungen entgegengesetzt werden. Nur vor dem Hintergrund gewerkschaftlicher Durchsetzungsfähigkeit sind Ver einbarungen, Verträge, Erfolge und Kompromisse tragfähig und letztlich über haupt abzuschließen. Dazu leistet eine entwickelte Vertrauensleutearbeit einen wichtigen Beitrag. Die Stärke und Durchsetzungskraft von Interessenvertretungen beruhen auch darauf, dass diese die unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten kennen, aufgreifen und, wenn möglich, zu einem kollektiven Kompromiss zusammenführen. Eine Voraussetzung dafür ist die funktionierende Kommunikation mit der Belegschaft. Der Informationsfluss gelingt am besten, wenn betriebliche Interessenvertretungen und Vertrauensleute aktiv zusammenarbei ten und sich ergänzen. Vertrauensleute stehen für Mitgliedernähe und demokratische Willensbildung im Betrieb und sind besonders wichtig für eine moderne, lebendige, kreative und überzeugende Gewerkschaftsarbeit. ySie führen Gespräche mit Mitgliedern und Beschäftigten, um Probleme und Interessen am Arbeitsplatz und im Betrieb aufzugreifen und das Durchund Umsetzen von Beschwerden und Forderungen zu unterstützen. ySie unterstützen die tarifpolitische Willensbildung. ySie informieren ver.di-Mitglieder und Beschäftigte in Gesprächen. Sie ver- teilen ver.di-Betriebszeitungen, ver.di-Infos und -materialien. Sie überzeugen auf Betriebs- u nd Personalversammlungen, führen eigene Veranstaltungen durch und weisen auf die Bildungsangebote der ver.di hin. ySie werben Mitglieder für die ver.di. 7 P r a k t i s c h e T i pp s Informelle Beziehungen, gewerkschaftliche Strukturen, phasenweise Entwicklungen Unter den Kollegen/-innen gibt es einen Aktivitätsschub bei aktuellen Anlässen, deren Wichtigkeit die Kollegen/-innen selbst erkennen und einsehen. Sie müssen dabei allerdings eine Handlungsperspektive sehen, ihr Engagement muss sich „lohnen“. In den Zwischenzeiten gibt es „Ruhe“. Es ist Aufgabe der Vertrauensleute, die gewerkschaftlichen Strukturen zu erhalten und zu pflegen, um bei akuten Anlässen, wie z. B. Tarifauseinandersetzungen, sofort „zuschlagen“ zu können. Gewerkschaftliche Strukturen müssen „vorgehalten“ werden. Persönliche Beziehungen sind in der Gewerkschaftsarbeit in der letzten Zeit wichtiger geworden. Persönliche Kontakte und informelle Netze sind die Voraussetzung zur schnellen und umfassenden Mobilisierung für gewerkschaft liche Aktionen, für den Zusammenhalt und das Vertrauen zueinander. In kriti schen Situationen (dem plötzlichen Übergang von einer stabilen „Ruhephase“ in ein Stadium intensiver Auseinandersetzungen) ist das Agieren von bekann ten und anerkannten Gewerkschaftler/-innen, zu denen die Kollegen/-innen Vertrauen haben, entscheidend. Diese informellen Netze müssen immer wieder neu geknüpft und gepflegt wer den. Die früheren Arbeitermilieus in den Betrieben oder gar Stadtteilen gibt es nicht mehr. Zur kontinuierlichen Gewerkschaftsarbeit gehören das Pflegen informeller Kontakte über den ganzen Betrieb und das Zusammenhalten des „harten Kerns“ von Aktiven durch intensive Diskussionen. Innerbetriebliche gewerkschaftliche Strukturen sind sehr abhängig von Personen. Schon eine Person kann in einem großen Betrieb der Katalysator für größere Aktionen werden, an denen sich die sonst eher passiven Gewerkschaft ler/-innen beteiligen. Dadurch entsteht aber auch eine große Gefahr: Mit dem Weggang von einer Person oder wenigen Personen können ganze gewerkschaftliche „Strukturen“ im Betrieb zusammenstürzen und sorgsam aufgebaute informelle Netze zerfleddern. Eine ehemals aktive und agile Belegschaft kann dann relativ schnell in einen Ruhezustand übergehen. Ziel ist der Aufbau von gewerkschaftlichen Strukturen, die unabhängig sind von der Präsenz bestimmter Personen und einen Weggang von einzelnen gewerkschaftlichen Aktivisten überdauern. Erhalt und Pflege von gewerkschaft lichen und informellen Strukturen ist ein Wert an sich – diese Strukturen können in Zeiten akuter und intensiver Auseinandersetzungen schnell mit Leben gefüllt werden. 8 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n WAS SIND VERTRAUENSLEUTE (VL)? Vertrauensleute sind das wichtigste Bindeglied Vertrauensleute zwischen den ver.di-Mitgliedern in Betrieben und Verwissen was läuft waltungen und der ver.di. Um von den Interessen und – im Betrieb und Bedürfnissen ihrer Mitglieder zu erfahren, braucht eine bei ver.di mitgliederstarke Gewerkschaft wie ver.di die Vertrauensleute. Sie führen den Dialog und halten ihn lebendig. Die gewählten Vertrauensleute stehen jedem Mitglied als vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen und mit Sachverstand zur Seite, wenn es zu Problemen am Arbeitsplatz geht oder um einen Rat in Sachen Tarifvertrag. Sie informieren und beraten die Mitglieder über ihre Rechte aus Betriebsverein barungen, zu Fragen der Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Sie diskutieren mit den Mitgliedern Tarifforderungen, erläutern die Politik der ver. di und beteiligen sich an der Auswahl und Aufstellung der Betriebs- und Personalratskandidaten/-innen der ver.di. Vertrauensleute sind: yMultiplikatoren/-innen der Gewerkschaftsidee yTräger/-innen gewerkschaftlicher Positionen yMitgestalter/-innen der Tarifpolitik yUnterstützer/-innen bei betrieblichen Wahlen yVeranstalter/-innen von Versammlungen und sonstigen Aktionen yLobby für Gleichberechtigung, für Jugend und Bildungsarbeit Vertrauensleute sind nicht an das Betriebsverfassungsgesetz oder Personal vertretungsrecht gebunden. Das macht sie freier in der Wahrnehmung der Mit gliederinteressen im Betrieb und in ihrer Handlungsfähigkeit, denn sie sind ausschließlich der ver.di und ihren Mitgliedern verpflichtet. Die Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit gemäß Satzung, die demokratischen Beschlüsse sowie die eigenständig entwickelten Arbeitsschwerpunkte sind die Orientierung für ihr Handeln. Das Recht zur gewerkschaftlichen Aktivität ist aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) begründet. 9 P r a k t i s c h e T i pp s Vertrauensleute sind ein Bestandteil gewerkschaftlicher Demokratie yVertrauensleute brauchen die Unterstützung und das Engagement der Mit- glieder. Den ersten Schritt macht, wer sich an der Wahl einer Vertrauensfrau oder eines Vertrauensmannes beteiligt. yDie Wahl des Vertrauensmannes oder der Vertrauensfrau erfolgt direkt durch die Mitglieder in den Betrieben/Verwaltungen und den jeweiligen Wirkungsbereichen. yEs gibt kein festes Schema, wie groß der Wirkungsbereich einer Vertrau- ensfrau oder eines Vertrauensmannes sein soll. Ihre Größe orientiert sich an den jeweiligen betrieblichen Strukturen. Auf jeden Fall sollte der direkte Kontakt zu jedem Mitglied möglich sein. yVertrauensleute machen Gewerkschaft. Sie treffen sich regelmäßig, um ihre Aktivitäten zu beraten und zu koordinieren. Sie haben dabei weitgehende Spielräume für eigenständige Arbeit. So arbeiten Vertrauensleute (VL) Sitzungsaufgaben und Antragsrechte Die betrieblichen Vorstände nehmen die betrieblichen Aufgaben gemäß § 53 Absatz 2 der ver.di-Satzung und den jeweiligen Fachbereichsstatuten wahr. Sie können sich eine Geschäftsordnung geben. Die betrieblichen Vorstände und die VL-Versammlungen haben Antragsrechte zum Bezirksvorstand und zur Bezirkskonferenz sowie zu den Vorständen, Versammlungen und Konferenzen des Fachbereichs und ggf. der zuständigen Fachgruppe (§ 50 Abs. 2). Grundsätze und Ziele Die Sicherung und Gestaltung betrieblicher Interessenvertretung und gewerkschaftlicher Betriebsarbeit ist für die abhängig Beschäftigten und für ihre Gewerkschaften ein Grundrecht und eine gewerkschaftliche Existenzfrage. Eine gewerkschaftliche Grundorganisation durch Vertrauensleute ist eine Grundlage für gesellschaftspolitische Wirkungsmöglichkeiten der ver.di und für Durchsetzungskraft gegenüber Arbeitgebern. Die Mitglieder bilden die Grundlage für die Durchsetzungskraft und Kampfbereitschaft der ver.di. Das wichtigste Arbeitsfeld der ver.di ist der Betrieb. Die Vertrauensleute bilden im Betrieb das Fundament der Gewerkschaftsarbeit. Sie sind Träger betrieblicher und überbetrieblicher gewerkschaftlicher Meinungsund Willensbildung. Die Vertrauensleute arbeiten im Rahmen der Satzung an der Gestaltung der ver.di mit und vertreten die Gewerkschaftspolitik in den Betrieben auf der Grundlage der Beschlüsse und Forderungen der ver.di. Vertrauensleute sind Träger der Tarifpolitik. Sie nehmen ihre betriebliche Mobilisierungs- und Informationsarbeit im Rahmen von Tarifverhandlungen und Tarifkonflikten wahr. 10 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Die gleichstellungs- und frauenpolitischen Gründsätze der ver.di werden auch in der betrieblichen Gewerkschafts- und Vertrauensleutearbeit umgesetzt. Inhalte und Formen der betrieblichen Vertrauensleutearbeit gewährleisten und fördern Mitgliederbeteiligung, Transparenz und Offenheit für Interessen unterschiedlicher Mitglieder- und Beschäftigtengruppen und offene Angebote zur Nutzung der ehrenamtlichen Sachverständigen. Vertrauensleute knüpfen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen, deren Ziele von ver.di unterstützt werden, Netzwerke und beteiligen sich an gemeinsamen Aktionen. Sie sind offen für Bündnisse und Kooperationen mit anderen sozialen Bewegungen. Alle ver.di-Organe und -Gliederungen gewährleisten im Rahmen ihrer Aufgaben die Beratung und Unterstützung der Vertrauensleutearbeit. Dabei haben zentrale und dezentrale Bildungsangebote einen besonderen Stellenwert. 11 P r a k t i s c h e T i pp s WIR WÄHLEN UNSERE VERTRAUENSLEUTE Vertrauensleute werden jeweils im Jahr vor einem ordentlichen Bundeskongress gewählt. Den genauen Zeitpunkt bestimmt der ver.di-Bezirk/Fachbereich. Dort wird auch entschieden, wenn Wahlen aus besonderen Gründen notwendig sind (z. B. zwischen den Wahlperioden). Aufgaben und Ablaufplanung der VL-Wahl Im Leitfaden „Wir wählen unsere Vertrauensleute“ sind die einzelnen Schritte der VL-Wahl ausführlich vorgestellt. Für die Motivation zur Wahl gibt es den Flyer „Vertrauen ist gut – Vertrauensleute sind besser“. Diese Flyer sind über die Bezirksgeschäftsstellen zu bekommen. Wir stellen die wichtigsten Aufgaben zur Organisation der Wahl zusammenfassend vor. Arbeitsschritte zur Vorbereitung und Durchführung einer VL-Wahl Gemeinsame Vorbereitungssitzung der bisherigen Vertrauensleute oder in der Gewerkschaftsarbeit Aktiven mit den ver.di-Mitgliedern im BR oder PR einberufen. yWahltermin festlegen und bekannt machen. Bestandsaufnahme zur Beschäftigten- und Mitgliederstruktur sowie zur bisherigen gewerkschaftlichen Arbeit oder VL-Arbeit vornehmen. yWahlvorschläge sammeln. yListe der Wählerinnen und Wähler (ver.di-Mitglieder) erstellen. yBetriebliche Wahl- und Betreuungsbereiche und den Wahlschlüssel festlegen. yFür die Wahl werben und mobilisieren. yDie Vertrauensleutewahl in Mitgliederversammlungen für den Gesamtbetrieb oder für Teilbereiche durchführen. yDas Wahlergebnis bekannt geben. yVertrauensleuteversammlung einberufen und Wahl einer Vertrauensleuteleitung durchführen. yWahlergebnisbogen ausfüllen und an den ver.di-Bezirk/-Fachbereich weitergeben. 12 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Vertrauensleute im Betrieb vorstellen Gemeinsame Vorbereitungssitzung der bisherigen Vertrauensleute oder in der Gewerkschaftsarbeit Aktiven mit den ver.di-Mitgliedern im BR oder PR einberufen. In der gemeinsamen Sitzung sollen alle konkreten Schritte zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten und ein Zeitplan festgelegt werden. Es ist wichtig, zu Beginn festzulegen, wer was in welchem Zeitraum macht. In größeren Betrieben sollte ein verantwortlicher Wahlausschuss gebildet werden. Seine Aufgabe besteht auch darin, den beschlossenen Ablauf anhand einer Checkliste zu überwachen (Controlling). Wer an der Sitzung teilnimmt (alle wichtigen Aufgaben sollten verteilt werden können), hängt von der Situation vor Ort ab: yin größeren Betrieben die VL-Leitung bzw. der Betriebsgruppenvorstand yin kleinen Betrieben alle VL und der betriebliche Gewerkschaftsvorstand ywenn es noch keine VL gibt, die in der bisherigen gewerkschaftlichen Arbeit Aktiven und Engagierten sowie ydie ver.di-Mitglieder aus dem BR oder PR yInteressierte aktive ver.di-Mitglieder Ein umfassendes betriebliches Wissen ist die Voraussetzung für eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Strukturen, der Beschäftigtengruppen und der Organisationsgrade. Bestandsaufnahme zur Beschäftigten- und Mitgliederstruktur sowie zur bisherigen gewerkschaftlichen Arbeit oder VL-Arbeit vornehmen. Eine Bestandsaufnahme erleichtert es, wirksame Betreuungsstrukturen (Wirkungsbereiche) für die ver.di-VL-Arbeit zu entwickeln und aufzubauen. Für einen Wirkungsbereich ist mindestens eine Vertrauensfrau/ein Vertrauensmann zu wählen. Eine Bestandsaufnahme bündelt die Informationen zu den Beschäftigten- und Mitgliederstrukturen, zur Einschätzung der bisherigen VL-Arbeit bzw. zu den gewerkschaftlichen Aktivitäten. So ergeben sich wichtige Aspekte für die VL-Arbeit in Wirkungsbereichen. 13 P r a k t i s c h e T i pp s Bestandsaufnahme: yWie viele Beschäftigte und welche Beschäftigtengruppen hat unser Betrieb? yWie sind die ver.di-Organisationsgrade insgesamt und in den einzelnen Beschäftigtengruppen? yWie setzt sich der BR oder PR zusammen? yWie haben sich unsere bisherigen Wirkungs- oder Betreuungsbereiche bewährt? yWelche Erfahrungen haben wir in unserer bisherigen Arbeit gemacht? Mit unseren Themenschwerpunkten? Mit unserer Arbeitsweise und unseren Arbeitsstrukturen? yWas hat sich bewährt und was sollte sich im Hinblick auf die ver.di-VL-Arbeit verändern? yWas sind zukünftige sinnvolle Schwerpunkte unserer ver.di-VL-Arbeit? In der Vorbereitungssitzung zur Organisation der Wahl sollte auch schon der Termin für die erste Vertrauensleuteversammlung festgelegt werden. Dort wird ein Vertrauensleutevorstand gewählt. Gibt es bereits einen ver.diBetriebsgruppenvorstand, nimmt dieser die Aufgabe des betrieblichen Vor standes wahr und lädt zur VL-Versammlung ein. Auf der ersten Vertrauensleuteversammlung nach der Wahl sind folgende Punkte wichtig: yOrganisation der VL-Arbeit festlegen. yArbeitsstrukturen und Arbeitsteilung – z. B. Bildungsbeauftragte/r – klären. yInteresse an inhaltlichen Schwerpunktsetzungen ausloten. yBedarf an Vertrauensleute-Seminaren ermitteln. yKontakt zum ver.di-Bezirk/-Fachbereich festlegen. yKooperation mit dem Betriebs- bzw. Personalrat ausführlich und zielorientiert besprechen. Eine gute betriebliche Öffentlichkeitsarbeit beginnt damit, Mitglieder und Noch-nicht-Mitglieder zu informieren, wer ihre gewerk schaftlichen Ansprechpartner/-innen sind und an wen sie sich wenden können. Empfehlenswert sind die persönliche Vorstellung im Gespräch und eine Vorstellung der einzelnen Vertrauensmänner und -frauen mit einem Foto am „Bunten Brett“. Dabei sollte erkennbar sein, wer von den Vertrauensleuten für welchen Bereich zuständig und wie zu erreichen ist. 14 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n AUFGABEN DER VERTRAUENSLEUTE Für Vertrauensleute gibt es regelmäßige Aufgaben, die Wie kann die sich aus den Strukturen ableiten lassen: InformationsArbeit gestaltet arbeit, Arbeitskoordination und Zusammenarbeit mit werden? den betrieblichen und örtlichen Fachbereichsvorständen und dem Betriebs- oder Personalrat. Die Aufgaben der Vertrauensleute sind weniger als ein „Pflichtenkatalog“ gedacht. Wichtig ist vielmehr, die Situation vor Ort zu berücksichtigen und daraus konkrete Aufgaben abzuleiten. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis, die gemeinsame Zielplanung und Schwerpunktsetzung helfen, die wichtigen Aufgaben herauszufinden. Welches Selbstverständnis/welche Motivation habe ich als Vertrauensmann und -frau? Gewinnen wir Klarheit über unser Selbstverständnis, unsere Ziele und Ansprüche, haben wir es einfacher, unsere Aufgaben sicher, glaubhaft und überzeugend anzugehen. Fragen, mit denen ich mein Selbstverständnis als Vertrauensmann/-frau klären kann: yWas hat mich in wichtigen Stationen meiner gewerkschaftlichen „Geschichte“ geprägt? yWas prägt meine ver.di-Identität? yWas kann ich gut – wo sehe ich meine persönlichen Stärken? Das macht mir Spaß … yWas motiviert mich besonders: Womit möchte ich mich als ver.di-Vertrauensmann oder -Vertrauensfrau einbringen? yWas möchte ich mit meiner Arbeit als Vertrauensfrau/-mann bewirken: für ver.di/für meine Kollegen/-innen/für unsere VL-Gruppe/…? Auch für die Gruppe der Vertrauensleute sollte das Selbstverständnis ihrer Arbeit ein Thema sein – besonders dann, wenn die Vertrauensleutearbeit im Betrieb aufgebaut wird und dabei gemeinsame Positionen und Ziele bestimmt werden. Bei einer Diskussion zum Arbeits- oder Selbstverständnis stellt sich auch heraus, welche Kompetenzen die einzelnen Mitglieder in die Vertrauensleutearbeit einbringen. Das hilft, Arbeitsformen und Aufgabenschwerpunkte festzulegen und konkrete Aufgaben zu verteilen. Die Stärken/Kompetenzen, Motivation und Ziele der Einzelnen lassen sich zu einem gemeinsamen Profil zusammentragen. Tipp: Die gemeinsame VL-Arbeit mit einem Stärkenprofil der Gruppe beginnen. 15 P r a k t i s c h e T i pp s Aufgabenspektrum für Vertrauensleute Unterscheiden kann man Kernaufgaben (oder kontinuierliche Aufgaben), aktuelle Aufgaben und selbst gestaltete Aufgaben. Zu den Kernaufgaben gehören die Gestaltung der Kommunikation mit den Mitgliedern und das Informationsmanagement (z. B. Informationsfluss zwischen VL, den Gremien der Interessenvertretung und den [örtlichen] Organen und Gremien der ver.di). Die aktuellen Aufgaben ergeben sich aus dem, was passiert (betrieblich, gewerkschaftlich); es sind die Aufgaben, aus denen sich ein verstärkter Handlungsbedarf ergibt. Selbst gestaltete Aufgaben stehen unter dem Motto: Agieren statt reagieren. Darunter fallen gewerkschafts- und betriebspolitische Schwerpunktaktivitäten. Diese Aufgaben erfordern ein strategisches Vorgehen. Aufgaben zum Aufbau von VL-Strukturen als Herausforderung annehmen. Dazu gehört vor allem, die VL-Arbeit konkret anzupacken und zu organisieren. Alle Aufgaben können dann gut ausgefüllt werden, wenn die betrieblichen Strukturen, die aktuellen Prozesse und vor allem die Beschäftigten- und Mitgliederstrukturen im Betrieb oder in der Verwaltung bekannt sind. Tipp: Die Strategie der kleinen Schritte verfolgen und so Überforderung vermeiden. Erreichte Ziele und „erlebte“ Erfolge für Mitglieder und Noch-nicht-Mitglieder sind das „Salz in der Suppe“ und der Motivationsschub für mich und meine Arbeit als ver.di-Vertrauensfrau/-mann ebenso wie für die Kollegen und Kolleginnen vor Ort. Gut geplant ist halb gewonnen! Für Vertrauensleutearbeit gilt die grobe Richtlinie: eine Planungssitzung im Jahr. Stehen aktuelle/drängende oder auch selbst gestellte Aufgaben im Vordergrund, wird es notwendig, sich häufiger zu Sitzungen zu treffen, um die Arbeit zu koordinieren und verstärkt in Arbeitsgruppen zu arbeiten. Nicht jeder muss alles gleich gut können, sondern seine eigenen Stärken und Handlungsfelder für sich herausfinden. Eine Gruppe/ein Team ist dann besonders leistungsfähig, wenn die Einzelnen sich ihrer Fähigkeiten bewusst sind und sich ergänzen. Es wäre doch nicht effektiv und schade, wenn der Vertrauensmann, der Ideen und ein „gutes Händchen“ hat für die attraktive Gestaltung des „Bunten Brettes“ das nicht tun würde. Oder wenn die Vertrauensfrau, die so fesselnd und gut argumentiert, diese Stärke nicht in den Personal- und Betriebsversammlungen einsetzen würde. 16 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Welche Kernaufgaben hat die VL-Leitung bzw. haben betriebliche Vorstände? Nach der Wahl bilden alle VL die Vertrauensleuteversammlung. Aus ihrer konstituierenden Sitzung wählen die VL aus ihrer Mitte die VL-Leitung. Eine Leitung sollte gewählt werden, wenn es mehr als zehn Vertrauensleute in einem Betrieb gibt. Die Aufgaben der Vertrauensleuteleitung ergeben sich aus den Aufgaben der Vertrauensleuteversammlung. Eine kontinuierliche Aufgabe ist die Organisation des Austausches zwischen den Vertrauensleuten sowie die Arbeitsplanung und -koordination. Vertrauensleute arbeiten wirksam, wenn sie ihr Vorgehen abstimmen. Organisation von Sitzungen und Versammlungen Die VL-Leitung führt Mitgliederversammlungen und gewerkschaftliche Veranstaltungen durch. Sie sorgt dafür, dass bedarfsorientierte Vertrauensleutesitzungen stattfinden und leitet die Sitzungen ergebnisorientiert. Ein wichtiger Punkt der Sitzungen ist die Information und gezielte Einbeziehung der Mitglieder. So sind auch die Themen der nächsten Mitgliederversammlung festzulegen. Zur Vorbereitung der Sitzungen haben wir Leitfragen, zur ergebnisorientierten Leitung eine Checkliste zusammengestellt. Informationsmanagement und Führung der VL-Liste für den eigenen Bereich Informationen über alle gewerkschaftlichen Aktivitäten, insbesondere über Beschlüsse der Organe, Tarifaktionen, müssen alle Vertrauensleute verlässlich erreichen. Die Verteilung von Informationsmaterial erfordert eine gute Organisation, dazu führt die VL-Leitung eine Liste der VL ihres Bereichs. Vorgänge und Veränderungen im Betrieb werden an den Bezirksfachbereich und den Bezirk weitergegeben, z. B. Tendenzen und Veränderungen in der Mitgliederentwicklung. Wichtig ist, über jeden Austritt zu informieren und eine Rückwerbung zu versuchen. Organisation der Zusammenarbeit der Vertrauensleute Die VL-Leitung sorgt für eine zielgerichtete VL-Arbeit. Sie bereitet Sitzungen zur Arbeitsplanung vor, erarbeitet mit den VL Schwerpunktaktivitäten und übernimmt Koordinierungsaufgaben. Wichtig ist, die VL bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Kontaktpflege mit den Interessenvertretungen Wichtige inhaltliche Fragen und (Schwerpunkt-)Aktivitäten werden abgestimmt und koordiniert. Unterstützen von Wahlen Die VL-Leitung beteiligt sich bei der Aufstellung der betrieblichen Kandidatinnen und Kandidaten zu den Aufsichtsratswahlen. Bildung VL-Leitungen benennen Zuständigkeiten für gewerkschaftliche Bildungsarbeit und für gewerkschaftliche Jugendarbeit und sorgen dafür, dass die Vertrauensleute für ihre Arbeit qualifiziert werden. Bildungsprogramm über: www.bildungsportal.verdi.de 17 P r a k t i s c h e T i pp s Offene Formen der Arbeit: Mitgliederbeteiligung Die VL-Leitung kann Arbeitskreise oder Projektgruppen bilden, die offen sind für Noch-nicht-Mitglieder. So können die Interessen unterschiedlicher Mitglieder- und Beschäftigtengruppen einbezogen werden. Allerdings müssen die Sprecher oder Sprecherinnen von Arbeitskreisen oder Projektgruppen ver.diMitglieder sein. Mitgliederwerbung Eine gute Mitgliederwerbung ist die transparente und engagierte Gewerkschaftsarbeit nah an den Interessen der Beschäftigten. VL-Leitungen unterstützen Vertrauensleute in der wichtigen Aufgabe, Mitglieder zu halten und neue Mitglieder zu gewinnen. Vorbereitung von Sitzungen – Checkliste Informationsaustausch, Diskussion und Beschlussfassung Ort der Sitzung festlegen yIm Betrieb? Oder wo sonst? yFestlegen, wer den Raum organisiert. yBerücksichtigen, dass der Ort für alle gut erreichbar ist. Termin und Zeitdauer bestimmen yWährend der Arbeitszeit? yBesonderheiten wie Schichtdienst, Alleinerziehende, Familien, Pendler/-innen berücksichtigen. Festlegen, mit wem Absprachen im Voraus zu treffen sind yWelche BR- oder PR-Mitglieder sind einzubeziehen? yWas ist mit dem oder der Gewerkschaftssekretär/-in zu klären? yWer macht’s: Verantwortlichkeit festlegen. Inhalte der Versammlung absprechen: Themenschwerpunkte (TOPs) festlegen yWas soll diskutiert werden?: Zeitbedarf (komplexe Themen) realistisch einschätzen. yWelche offenen Punkte gibt es vom letzten Mal? yWelche Informationen aus dem Bezirk oder Bezirksfachbereich sind weiterzugeben? yWelche Informationen aus dem BR oder PR? Beteiligung und aktive Mitarbeit ermöglichen yWie kann die Diskussion angeregt werden? yMethodisches Vorgehen absprechen. 18 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Aufgabenverteilung überlegen: Wer bereitet welchen TOP vor? yWie ist der Stand zu den TOPs? yWelche aktuellen Probleme gibt es? yWas muss unbedingt berichtet werden? yWelche Beschlussvorlagen sind nötig? ySind bestimmt Aufträge zu erteilen? Einladungsschreiben besprechen und Aufgabe delegieren ySind konkrete Infos notwendig zur Vorbereitung der Diskussionen und Ergebniserarbeitung? yInformationen zusammentragen. yWelche Infos sollen in die Einladung kommen? Verteilung der Einladung und Zuständigkeit klären yAn wen und wie müssen die Einladungen verteilt werden? Sitzungsleitung absprechen yDurchgängige Moderation einer Person? yWechsel der Moderation bei den TOPs? yWie werden die Ergebnisse und Absprachen gesichert (z. B. auf Karten und Wandzeitungen oder Flipcharts „visualisiert“)? yWer ist dafür zuständig und hält die Ergebnisse fest? yWer sorgt für die Materialien? Abstimmungsprozedere besprechen yWer darf bei welchen Fragen abstimmen? Ergebnissicherung vordenken yWie werden Beschlüsse und Ergebnisse umgesetzt? yWie soll die Öffentlichkeitsarbeit aussehen? Mitgliederbeteiligung überlegen yWie können die Mitglieder einbezogen werden? Durchführung von Vertrauensleutesitzungen (Betriebsgruppensitzungen) – Checkliste Technik checken Sitzungsablauf erläutern yBegrüßung, Vorstellung der Gäste. yTagesordnung vorstellen und abstimmen (nach Ergänzungen fragen, Veränderungswünsche für die Reihenfolge berücksichtigen, Zeit klären) Rahmenbedingungen nennen (Moderation, Rednerliste, Zeitplan, Redezeitbegrenzung). 19 P r a k t i s c h e T i pp s Tagesordnungspunkte nacheinander abhandeln yInformations- und Erfahrungsaustausch aus den einzelnen Wirkungsbereichen anleiten. yKurze Überleitung zum jeweiligen Tagesordnungspunkt/Bericht geben. yTagesordnungspunkt/Bericht darstellen, z. B. – Information und Diskussion zu den BR/PR-Vorhaben. – Problemdarstellung: Welche Veränderungen sind von Arbeitgeberseite geplant? Wer ist davon betroffen? – Welche Forderungen der Mitglieder und der betroffenen Beschäftigten gibt es? – Wo gibt es Handlungs- und Unterstützungsbedarf? yVorgehen und Diskussionspunkte vorschlagen (z. B. Verständnisfragen klären, weitere Infos und Meinungen sammeln, Unterstützungsmöglichkeiten und Handlungsschritte überlegen). yBei Abweichungen auf den Punkt zurückführen. yErgebnisse zusammenfassen und schriftlich festhalten (z. B. Meinungsbild, weiteres Vorgehen). yBeschlussvorlagen vortragen und Abstimmungsverfahren deutlich machen (Beschluss mit Abstimmungsergebnis schriftlich festhalten). yPunkte zur Personal- und Mitgliederversammlung diskutieren. yÜber ver.di-Seminare informieren (Werbung). Öffentlichkeitsarbeit/Beteiligung besprechen yInformationsziele und Medien absprechen (Artikel in der Betriebszeitung? Aushänge am „Bunten Brett“?, Mitgliedernetz ver.di?) Beteiligungsangebote abstimmen. Ergebnisse sichern yAufgabenverteilungen absprechen; Planung visualisieren. Zu ergänzen: Was ist für mich wichtig? Vorbereitung einer Mitgliederversammlung – Checkliste Versammlung mit dem ver.di-Bezirk inhaltlich vorbereiten yWas ist das Hauptthema unserer Versammlung? (strategische Gesichts- punkte berücksichtigen). yWas soll noch diskutiert werden? (Diskussionsbedarf einschätzen, um realistische Zeitplanung machen zu können). Ziele der Versammlung klären yWas wollen wir erreichen? (informieren, aktivieren, wählen: aktuelle Situa- tion und Stimmung der Kollegen/-innen und Mitglieder mit einbeziehen). Inhaltlichen Versammlungsablauf festlegen yWelche Reihenfolge ist für die Themenabfolge sinnvoll? yWie können wir die Themen anschaulich und motivierend „rüberbringen“? (Medien nutzen, Beteiligungsmöglichkeiten überlegen: z. B. Meinungen und Vorschläge auf Karten sammeln). yWelche Einwände und Kritik sind zu erwarten? (Argumente zur Entkräftung überlegen). 20 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Aufgaben verteilen yWer übernimmt welche Aufgaben? (Wer sagt/macht was? Wer besorgt das benötigte Material? Wer hält die Ergebnisse fest?) Organisatorisches mit zuständigen verdi-Organen absprechen yTagesordnung mit Bezirk oder Bezirksfachbereich festlegen. yAufgaben und Termine mit Betreuungssekretär/-in abstimmen (Frage klären: Soll es zusätzliche Expert/-innen geben?). yTermin und Ort festlegen (Was ist am günstigsten?). yEinladungen mit dem Bezirk oder Bezirksfachbereich verfassen (für rechtzeitige Verteilung sorgen, auch mündliche Information absprechen). yMaterialien/Infos für die Teilnehmenden überlegen? (Wer sorgt dafür?). Durchführung und Auswertung einer Mitgliederversammlung – Checkliste Versammlungsablauf gestalten yWenn nötig Vorstellungsrunde (Experten/-innen, Teilnehmende). yAblauf vorstellen. – Was soll vorgestellt und diskutiert werden? – B eteiligung ermöglichen: nach Ergänzungen fragen. yIn die jeweiligen Themen einführen, Diskussionspunkte vorschlagen und Diskussion leiten. yZur Beteiligung motivieren: Meinungen einholen, Vorschläge sammeln, wichtige Ergebnisse zusammenfassen (und visualisieren). yBei Abweichungen auf den Diskussionspunkt zurückführen. Solidarisch diskutieren yGut zuhören und Bezug zu den Beiträgen herstellen. yVerständnis zeigen. Konstruktiv mit Kritik umgehen yRuhig zuhören und Kritikpunkte offensiv sammeln. yKeine Verteidigungshaltung einnehmen. yKollegen/-innen aus negativer Kritik heraushelfen und nach Verbesserungsvorschlägen fragen. yUnangemessene Kritik sachlich und bestimmt zurückweisen. Ergebnisse herbeiführen und festhalten yDiskussion ergebnisorientiert führen und konkrete Ergebnisse festhalten. Versammlung auswerten yAlle beteiligten Vertrauensleute schildern ihre Eindrücke und was sie an Reaktionen von den Teilnehmenden gehört haben. yStärken und Schwächen bewerten (Wurde das Ziel der Versammlung erreicht? Was lief warum sehr gut? Wo gab es Problempunkte – warum?). yVerbindlich festhalten, was bei der nächsten Versammlung berücksichtigt werden soll (bei der Vorbereitung und bei der Durchführung). 21 P r a k t i s c h e T i pp s Die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen Vertrauensleuten und Betriebs-/Personalrat Der (feine) Unterschied Betriebs- und Personalrat sind die gesetzlichen Interessenvertretungen der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen. Sie werden von allen Beschäftigten gewählt und vertreten deren Interessen. Ob diese Mitglieder der ver.di oder einer anderen Gewerkschaft sind, spielt formal(!) keine Rolle. Das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz regeln die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Interessenvertretung – einbezogen sind Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitarbeiter/-innenvertretung und Schwerbehindertenvertretung, … Der Betriebs- und Personalrat braucht den Rückhalt der Gewerkschaft. Um sich wirksam für die Interessen der Beschäftigten einsetzen zu können, brauchen der BR/PR und alle Interessenvertretungen die Unterstützung einer erfahrenen Gewerkschaft – sonst stehen sie auf verlorenem Posten. Das wissen auch die Beschäftigten und entscheiden sich im Organisations bereich der ver.di für die Kandidaten und Kandidatinnen der ver.di. In vielen Betrieben setzt sich der BR/PR ausschließlich aus Mitgliedern der ver.di zusammen. Ein Zeichen für das Vertrauen in ver.di. Dem Betriebs- und Personalrat sind rechtliche Grenzen gesetzt. Im Unterschied zu den VL muss eine gesetzliche Interessenvertretung die engen rechtlichen Grenzen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes einhalten. ySie darf keine wirtschaftlichen Kampfmaßnahmen – Streiks – einleiten, um Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. yVertrauensleute sind freier und haben vielfältige Möglichkeiten für gewerkschaftliche Aktivitäten. Damit können sie die Forderungen des BR/PR wirksam unterstützen. yEine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den in der ver.di organisierten Betriebs- und Personalräten und den Vertrauensleuten ergibt eine starke und wirksame Interessenvertretung. Das gemeinsame Fundament Vertrauensleute sind die in den Wirkungs bereichen gewählten Mitglieder der ver.di. VL sind auch die in Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen des ver.di-Organisationsbereiches beschäftigten ver.di-Mitglieder, die als Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen gewählt worden sind, sowie die in Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen des ver.di-Organisationsbereiches beschäftigten Mitglieder von ver.di-Organen (§ 23 ver.di-Satzung). In der Zusammenarbeit bündeln sich die Kräfte: Die Vertrauensleuteversammlung oder eine Mitgliederversammlung stellen die ver.di-Kandidaten und -Kandidatinnen für die PR-/BR-Wahlen auf. 22 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Vertrauensleute wissen durch den täglichen Kontakt mit der Belegschaft oft genau „wo der Schuh drückt“. Sie tragen Wünsche, Forderungen und Pro bleme an den BR/PR heran. Diese aufzunehmen und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln ist gesetzlich verankerte Aufgabe des PR/BR. Gerade bei Konflikten kommt es auf das Zusammenspiel von BR/PR und VL an: yDie Betriebs- und Personalräte schöpfen ihre rechtlichen Möglichkeiten aus (z. B. frühzeitige, umfassende Information und die verschiedenen Beteiligungsrechte) und arbeiten mit der Gewerkschaft zusammen. yDie Vertrauensleute organisieren die gewerkschaftlichen Aktivitäten: Sie informieren und mobilisieren in Betriebs- oder Personalversammlungen. Sie gestalten und verteilen Flugblätter und bereiten den gewerkschaftlich beschlossenen Streik vor. Eine Voraussetzung für die gemeinsame gewerkschaftliche Aufgabenwahrnehmung und wirksame Interessenvertretung ist, dass VL und BR/PR und JAV sich in wichtigen Fragen austauschen und koordinieren. Aus der Diskussion können Ziele und Vorgehensweisen festgelegt werden: yWie soll die wechselseitige Information gestaltet werden? yWie können die Gemeinsamkeiten und Unterschiede für eine wirksame Vertretungspolitik genutzt werden? yZu welchen Handlungsfeldern soll eine gemeinsame Strategie erarbeitet und verfolgt werden? yWie soll die Zusammenarbeit konkret aussehen? Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit zwischen VL und dem BR/PR und der JAV? yVertrauensleute und gesetzliche Interessenvertretung übernehmen Verantwortung für einen lebendigen Informationsfluss zwischen den Gremien und sorgen dafür, dass alle wichtigen Informationen aus getauscht werden, beispielsweise durch die Teilnahme der ver.di-BR/ -PR-Mitglieder an VL-Versammlungen. yBei beiden besteht das Wissen und Einverständnis über die strategischen Unterschiede und Bedeutungen von VL-Arbeit und der BR/PR-Arbeit. yDie Gremien tauschen sich über die unterschiedlichen Aufgaben stellungen und Schwerpunkte aus. yBeide Gremien diskutieren gemeinsame betriebs- und gewerkschafts- politische Zielsetzungen und stimmen ihre strategischen Arbeitsteilungen ab. ySie nutzen Freistellungsmöglichkeiten für die gewerkschaftliche Basisarbeit. 23 P r a k t i s c h e T i pp s Wie wird der BR/PR gewählt? Alle vier Jahre durch die Beschäftigten in Betrieben und Dienststellen; Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz. Wie werden Vertrauensleute gewählt? Alle vier Jahre durch die ver.di-Mitglieder; Grundlage: ver.di-Satzung und Art. 9.3 Grundgesetz. Gewerkschaftliche Vertrauensleute in der Betriebsratsarbeit nach § 80 (2) Satz 3 BetrVG einbeziehen Das Betriebsverfassungsgesetz bietet die Möglichkeit, Vertrauensleute(arbeit) zu stärken und sie in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen: In § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG heißt es: „...Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen.“ Mit dieser betriebsverfassungsrechtlichen Norm soll der Betriebsrat die Möglichkeit erhalten, den internen Sachverstand zu nutzen und ihn bei der Umsetzung von Problemlösungen einzubeziehen. Die Einbeziehung kann im Rahmen von Einzelfall-Lösungen erfolgen oder auch durch Bildung von Arbeitskreisen, um zu wichtigen komplexen Themen wie Beschäftigungssicherung, Gesundheitsschutz im Betrieb, Qualifizierung und Fortbildung usw. Vorschläge zu erarbeiten. Damit können auch gewerkschaftliche Vertrauensleute als betriebliche Auskunftspersonen eingebunden werden. Diese Auskunftspersonen fallen unter den Schutz des § 78 BetrVG. Im § 78 BetrVG heißt es: „...dass Auskunftspersonen nach § 80 Absatz 2 Satz 3 BetrVG vor Nachteilen geschützt sind, in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört und behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden, dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.“ 24 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Der Betriebsrat benötigt zur Hinzuziehung von Auskunftspersonen nach § 80 (2) Satz 3 keine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Benötigt der Betriebsrat zur Lösung von Problemen die Hinzuziehung von Aus kunftspersonen, so sollte er die Erforderlichkeit in der Betriebsratssitzung beschließen, unter Nennung der Personen. Der Arbeitgeber kann die Vorschläge der Personen nur zurückweisen, wenn betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Hier sind strenge Anforderungen zu stellen. Soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen, hat die Beratung mit dem Betriebsrat während der Arbeitszeit stattzufinden. Die Auskunftspersonen sind hierfür von ihren sonstigen Tätigkeiten freizustellen und entsprechend zu entlasten. Den Anspruch auf Hinzuziehung von Auskunftspersonen kann der Betriebsrat auch gerichtlich durchsetzen; ggf. auch im einstweiligen Verfügungsverfahren (vgl. hierzu LAG Hamm, Beschluss vom 2. 10. 2001 – 13 TaBV 106/01 – AiB 2002,114). Warum sollte der § 80 Abs. 2, Satz 3 BetrVG genutzt werden? Eine praxisorientierte Mitarbeiterbeteili gung, also die Einbeziehung von Beschäftigten/Vertrauensleuten als Auskunftspersonen bedeutet: yDie Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Vertrauensleuten und Beschäftigten wird verbessert yVertrauensleute und Beschäftigte werden stärker in die Betriebsratsarbeit eingebunden yVertrauensleute und Beschäftigte frühzeitig an der Beratung und Lösung von Problemen zu beteiligen führt zu effektiveren Problemlösungen yVertrauensleute aufzuwerten, weil sie zu kompetenten Ansprechpartnern für die Beschäftigten werden yKompetente Vertrauensleute und gut informierte Beschäftigte stärken dem Betriebsrat den Rücken und bilden aus gewerkschaftspolitischer Sicht eine starke Belegschaftsunterstützung yDer ver.di-Betriebspolitik wird mehr Akzeptanz verschafft; wir können deutlich machen, dass die ver.di-Betriebsräte und Vertrauensleute gemeinsam für und mit den Beschäftigten für die Sicherung von Arbeitsplätzen, bessere Arbeitsbedinungen usw. eintreten. 25 P r a k t i s c h e T i pp s GUT GEPLANT IST HALB GEWONNEN Arbeitsstrukturen und Arbeitsplanung für Vertrauensleute Planung und Organisation von Vertrauensleutearbeit sind kein Selbstzweck. Sie sind nötig für eine zielgerichtete, effektive und befriedigende Arbeit sowie Voraussetzung für die Durchsetzungskraft einer betrieblichen Gewerkschaftsgruppe. Kernaufgaben für Vertrauensleute ergeben sich aus dem Auftrag, für Mitglieder und Noch-nicht-Mitglieder kompetente Ansprechpartner/-innen zu sein. ver.di will und muss die VL-Arbeit fördern. Erst mit Vertrauensleuten und zufriedenen Mitgliedern gewinnt eine Gewerkschaft Gewicht und Profil. Deshalb ist es für ver.di ein wichtiges Ziel, VL-Strukturen dort aufzubauen, wo sie noch nicht bestehen. Wir zeigen mit praktischen Beispielen, wie Arbeitsstrukturen geschaffen und konkrete Arbeitsplanungen gemacht werden. Beim Aufbau transparenter Arbeitsstrukturen kommt es darauf an: yDen Betrieb/die Dienststelle in Wirkungsbereiche für die konkrete VL-Arbeit einzuteilen; yrelevante betriebliche Informationen systematisch zu sammeln und auszuwerten: z. B. über die Mitglieder- und Beschäftigtenstrukturen des Betriebes und der einzelnen Wirkungsbereiche; yStärken und Schwächen der bisherigen gewerkschaftlichen Arbeit und das Ansehen von ver.di im Betrieb und bei einzelnen Beschäftigtengruppen zu kennen; yeine Organisations-/Betriebsübersicht zu erarbeiten, um betriebliche und gewerkschaftliche Informationen zusammenzuführen; yaufgabenorientiert und mit Spaß zu arbeiten und sich dabei auf wichtige Schwerpunktaktivitäten und erreichbare Ziele zu konzentrieren; ydie Aktivitäten und Arbeitsschritte zu planen und zu koordinieren, die Ressourcen zu bündeln und Erfolge zu erzielen. Die Ressourcen sinnvoll einsetzen heißt, Raum für Kreativität und Gestaltung finden und nutzen! Arbeitsstrukturen sollen den eigenen Möglichkeiten und betrieblichen Erfordernissen angepasst und so flexibel sein, dass sie die Potenziale aller VL nutzen. Strukturen sind notwendig, um mit den vorhandenen Ressourcen erfolgreich arbeiten zu können – aber sie dürfen kein „Korsett“ sein und den Blick nicht für neue Ideen, Spaß und kreatives Wirken verstellen. 26 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Warum sind Wirkungsbereiche für Vertrauensleute wichtig? Eine wichtige Aufgabe der Vertrauensleute versammlung liegt darin, die Wirkungsbereiche festzulegen. Arbeitsbereiche müssen überschaubar sein und die Betreuung jedes einzelnen Mitglieds gewährleisten. Je nach Situation vor Ort wird die Einteilung in Wirkungsbereiche vor oder nach den Wahlen vorgenommen. Ein Wirkungsbereich hat eine optimale Größe, wenn VL die ver.di-Mitglieder und die übrigen Beschäftigten persönlich erreichen. Der direkte Kontakt am Arbeitsplatz und die persönliche Kommunikation bestimmen die Qualität der gewerkschaftlichen Basisarbeit im Betrieb. Gespräche und vertrauensvolle Beziehungen machen VL-Arbeit „erlebbar“ und zum Vorbild für ein solidarisches Arbeitsklima. Die Größe eines Wirkungsbereiches lässt sich nicht pauschal festlegen. Ebenso wenig gibt es Quoten, um die Zahl der Vertrauensleute in einem Betrieb oder einer Dienststelle zu ermitteln. Aber es gibt Orientierungspunkte für eine wirksame Einteilung. Für die Einteilung der Wirkungsbereiche ist wichtig, … ydass der persönliche Kontakt möglich ist; ydass die Organisation des Betriebes/der Dienststelle, die bestehenden Abteilungs- oder Arbeitsgruppeneinteilungen oder auch die räumlichen Aufteilungen berücksichtigt werden; ydass der Organisationsgrad berücksichtigt wird, denn es sollen ja auch Noch-nicht-Mitglieder angesprochen werden. Wenn die Zahl der Mitglieder und der Vertrauensleute es erlaubt, empfiehlt es sich, gerade auch dort Wirkungsbereiche zu bilden, wo der Organisationsgrad gering ist. Dort sind Überzeugungsgespräche und gewerkschaftliche Informationen besonders notwendig – und oft schwierig. Was ist bei Wirkungsbereichen zu beachten? yWelche Möglichkeiten für Gespräche sind gegeben – ist der persönliche Kontakt gewährleistet? yWelche Möglichkeiten der Materialverteilung können genutzt werden bzw. was muss aufgebaut werden? yWie hoch ist die Zahl der Mitglieder und Beschäftigten? Organisationsgrad? yWie sind die arbeitsorganisatorischen Strukturen? yWie ist die Berufsgruppenstruktur? yWelche Arbeitszeitregelungen gibt es (z. B. Schichtarbeit)? yWas ist bei den räumlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen zu berücksichtigen? yGibt es Möglichkeiten der Einbeziehung in Informationsnetze? Welche? 27 P r a k t i s c h e T i pp s Was sollte ich über meinen Wirkungsbereich wissen? Je mehr ich über die Mitglieder- und Beschäftigtenstrukturen in meinem Wir kungsbereich weiß, desto einfacher fällt mir beispielsweise die Informationsverteilung. Wenn ich die relevanten Informationen aus meinem Wirkungsbereich schnell verfügbar habe, erleichtert das meine Arbeit. Das Zusammentragen der Informationen ist zunächst aufwendig, lohnt sich jedoch. So ist es sinnvoll, eine Liste mit den Namen der Mitglieder zu erstellen. Darauf lässt sich abhaken, wer bereits Informationsmaterial erhalten hat und die Liste dient für kurze Gesprächsnotizen. Jede/r Vertrauensfrau/-mann sollte den eigenen Wirkungsbereich unter die Lupe nehmen. Diese „Einzelanalysen“ können dann später in einer Gesamtübersicht zusammengefasst werden. Der Austausch untereinander ist leichter, wenn alle wichtigen Informationen aus dem Betrieb und den Wirkungsbereichen übersichtlich und schnell verfügbar sind, um beispielsweise Aktionen vorzubereiten. Tipp: Infosammlung in Jahresklausur oder VL-Seminar vornehmen! Anregungen für eine systematische Informationssammlung Die Anregungen sind für eine systematische Informations- und Datensammlung für die einzelnen Wirkungsbereiche und den gesamten Betrieb gedacht. Mit einer „Mitgliederliste im Wirkungsbereich“ haben VL einen schnellen Überblick und können z. B. vermerken, was sie mit den einzelnen Mitgliedern besprochen haben. Aus der Übersicht „Verteilung der VL auf die Wirkungsbereiche“ (für VL sowie VL-Leitungen) ist zu erkennen, wer für welchen Wirkungs- und Verantwortungsbereich zuständig und wie zu erreichen ist. Auch ist festgehalten, in welchen Gremien die einzelnen VL tätig sind. Das ist hilfreich bei der Koordination von Aktivitäten. Die Übersicht „Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung“ enthält alle Informationen zur Funktion, den Aufgabenbereichen und der Erreichbarkeit. Dies erleichtert die Kommunikation zu den Gremien und Funktionsträgern. In der „Übersicht über die Beschäftigten- und Mitgliederstruktur im Betrieb“ werden Anzahl und Art der Beschäftigten sowie die Organisationsgrade der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen festgehalten. Der Organisationsgrad ist ein Maßstab für die gewerkschaftliche Kraft. Der Vergleich von Organisationsgraden von Beschäftigtengruppen oder Abteilungen verdeutlicht, wie die ver.di verankert ist. Das ist für die Planung von Schwerpunktaktivitäten nützlich. 28 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Mit der „Einschätzung der gewerkschaftlichen Arbeit“ können Erfolge und Schwachstellen bisheriger Gewerkschafts arbeit festgehalten werden. Motivierend ist auch, sich die kleinen Erfolge vor Augen zu führen. Bei den Schwachstellen sollte gleich überlegt werden, wie wir es zukünftig besser machen können, und es sollten Prioritäten gesetzt werden. Welche Hilfen gibt es, um die Informationen zusammenzutragen? yWahlunterlagen für BR/PR, MAV, JAV, SchwBV yOrganisationspläne yGeschäftsverteilungspläne yStellenpläne des Betriebs/der Dienststelle yver.di-Mitgliederlisten Wie kommen wir zu einer Organisations- und Betriebsübersicht? Eine Organisations- und Betriebsübersicht hilft mit ihren gebündelten Informationen, zukünftige Gestaltungsfelder und wichtige Aufgaben herauszufinden. Ebenso erleichtern schnell verfügbare Informationen das „Alltagsgeschäft“. In der Organisations- und Betriebsübersicht fließen die Informationen aus den Wirkungsbereichen zusammen. Allgemeine Leitfragen zur Vorbereitung einer Organisations- u nd Betriebsübersicht: yWelche Beschäftigten- und Mitgliederstrukturen gibt es im Betrieb und in den einzelnen Wirkungsbereichen? yWie sind die Funktionärsstrukturen im Betrieb? yWie schätzen wir das Ansehen der ver.di ein? (Auswertung der Organisationsgrade und Auffälligkeiten). yWelche Einschätzungen gibt es zu der gewerkschaftlichen Arbeit, den Erfolgen, Problempunkten und zukünftigen Gestaltungsfeldern? yUnsere Erfolge: Was lief gut? yWo hakt’s: Wo waren die Schwachstellen? yWie wünschen wir uns die VL-Arbeit? yWas können wir besser machen? yWo gibt es drängenden Handlungsbedarf und Gestaltungsfelder? 29 P r a k t i s c h e T i pp s Das Zusammentragen von Informationen aus den Betriebs- und Wirkungsbereichen sowie den zuständigen Funktionsträgern ergibt den gewerkschaftlichen Betriebsatlas (geeignet für große Betriebe). Auf dieser Basis systematischer In formationssammlung können wichtige Themenfelder erkannt und diskutiert werden, z. B.: yDie Mitgliederentwicklung und die Möglichkeiten, Mitglieder zu gewinnen. yDie Verbesserung des ver.di-Profils im Betrieb. yDie Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem BR/PR und die Stärkung der Betriebsgruppe. yAktuelle, wichtige und drängende (bisher vernachlässigte) Themen im Betrieb, bei denen ein Diskussions- oder Veränderungsbedarf bei den Beschäftigten besteht. yDie Verbesserung der internen und externen Kommunikation. Tipp: In einem Workshop oder Seminar Betriebsübersicht in Absprache mit dem ver.di-Bezirk erarbeiten. Wie erarbeiten wir uns eine konkrete (Jahres)Planung? Für ein effektives Arbeiten ist eine größere Sitzung pro Jahr sinnvoll. Dort wird die konkrete VL-Arbeit für das nächste Jahr besprochen und geplant. Insbesondere in der Phase des Aufbaus ist eine sorgfältige und transparente Planung notwendig. Leit- und Arbeitsfragen zur jährlichen Planungssitzung yUnsere Strategie: Welche Schwerpunktthemen wollen wir in diesem Jahr angehen? yWelche Ziele wollen wir erreichen? yWie teilen wir unsere Arbeit auf, um unsere Ziele zu erreichen? yWie nutzen wir unsere persönlichen Stärken? yWie soll unsere Öffentlichkeitsarbeit aussehen? yWie wollen wir die Zusammenarbeit mit dem PR/BR und mit dem Bezirk oder Bezirksfachbereich gestalten? yWie soll die Bildung für uns und andere Zielgruppen aussehen? yWie wollen wir die Verantwortlichkeiten aufteilen? Ein wichtiger Punkt der jährlichen Planungssitzung ist auch die Zusammenarbeit: yzwischen den Vertrauensleuten/Vertrauensleuteleitungen, ydem ver.di-Bezirk oder Bezirksfachbereich, ydem Betriebs- oder Personalrat. 30 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Schwerpunktthema planen Wir stellen die Planung mit konkreten Beispielen vor: 1. Themen und Probleme sammeln und ordnen: Was liegt an? 2.Gewichten und bewerten: Was hat Priorität? Wie sieht es mit unseren Ressourcen aus? Welches ist das geeignete Schwerpunktthema/ Aufgabenfeld? 3. Ziel bestimmen: Was wollen und können wir erreichen? 4. Arbeit planen: Was ist zu tun, um unser Ziel zu erreichen? Welche Arbeitsschritte sind nötig und wie verteilen wir die Aufgaben? Themen und Probleme sammeln/ordnen Was liegt an? Es wurde gesammelt, welche Probleme die Beschäftigten immer wieder ansprechen und welche Themen für die VL wichtig sind. Gewichten und bewerten: Thema auswählen Geeignetes Thema auswählen: Was hat Priorität? Wie sieht es mit unseren Ressourcen aus? Mit den Leitfragen können wir einschätzen, welche Themen Priorität haben und geeignet sind, Erfolge zu erzielen. Ziele bestimmen: Was wollen wir? Ziele sollten so formuliert sein, dass sie handlungsleitend sind. Wenn wir unser Ziel kennen und wissen, wie wir es erreichen können, ist es auch leichter durchzuhalten, wenn es nicht so glatt läuft wie erhofft. Hilfreich und sinnvoll ist zudem, sich Zwischenziele zu setzen. Sie dienen der Kontrolle, und das Erreichen von Etappenzielen fördert unsere Motivation. Bei Planungen wird oft der Fehler gemacht, Ziele sehr allgemein zu formulieren – d. h. sie sind dann kaum zu realisieren. Solche Ziele motivieren nicht, sondern lähmen die Handlungsbereitschaft. Ziele müssen deshalb konkret gefasst und tatsächlich erreichbar sein. Die Leitfragen helfen bei der Formulierung von Zielen. 31 P r a k t i s c h e T i pp s OFFENE ARBEITSFORMEN ZU AKTUELLEN THEMEN Das offene Arbeiten muss moderiert werden Mitglieder und Betroffene beteiligen Offene Arbeitsformen eignen sich v. a. für Themen, die den Mitgliedern und Beschäftigten „unter den Nägeln brennen“. Offen heißt: Betroffene Kollegen/-innen und engagierte Mitglieder erhalten das Angebot („auf Zeit“), z. B. in einer Projektgruppe mitzuarbeiten. Die Projektgruppe wird von einem Vertrauensmann oder einer Vertrauensfrau betreut. Welche Vorteile bringen die offenen Arbeitsformen? Vertrauensleutearbeit wird entlastet Nicht nur VL arbeiten am Thema, sondern die an dem Problem Interessierten werden mit ihren Ideen, Interessen und ihrem Sachverstand direkt einbezogen und können Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Projektgruppe erarbeitet tragfähige Kompromisse. Interessierte bekommen ein zeitlich befristetes Angebot, sich zu beteiligen. Interessierte Mitglieder, die (noch) keine Vertrauensleutefunktion haben, beteiligen sich und gewinnen Erfahrungen in gewerkschaftlicher Arbeit. Das dient der Nachwuchsförderung. Noch-nicht-Mitglieder können gewerkschaftliche Arbeit „hautnah“ erleben, weil sie an Lösungen eigener Probleme mitgestalten können. Das Teamlernen wird gefördert Offene Arbeitsformen bieten ein zeitlich und inhaltlich überschaubares Beteili gungsangebot. Noch nicht so erfahrene – und junge – Kollegen/-innen haben die Chance, sich in ein Aufgabengebiet einzu arbeiten. Die Einbeziehung unterschiedlicher Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen fördert die konstruktive Auseinandersetzung, die Kompromissfindung und solidarisches Handeln. Einzelne Vertrauensleute können ihr Engagement auf ein Thema/Arbeitsfeld beschränken. Nicht jeder muss alles können! Diejenigen VL, die ihre Fähigkeiten und Kraft auf ein Thema konzentrieren wollen, finden ihr „spezielles“ Arbeitsfeld in einer Projektgruppe. Methoden zur Gestaltung offener Arbeitsformen Projektarbeit: Was ist das? Projektarbeit ist die Arbeit an einem aktuellen Problem. Lösungsvorschläge durch Projektgruppen zu erarbeiten, bietet sich dann an, wenn das Problem „unter den Nägeln brennt“ und es kaum Ideen zu seiner Lösung gibt. Projektarbeit ist sinnvoll, wenn ... yneuartige (innovative) Vorschläge und neue Lösungen sowie ysolidarische Kompromisse für unterschiedliche Interessen gesucht werden; yund das Wissen und die Erfahrungen der Betroffenen einfließen sollen. 32 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Themenbezogene Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise Arbeitskreise sind in ihrer Zielsetzung weniger darauf ausgerichtet, zu einem eingegrenzten Problem eine Lösung zu erarbeiten. Sie bearbeiten vielmehr umfassende Themenbereiche, wie beispielsweise Arbeitssicherheit. Workshops Ein Workshop (oder eine Klausur) dient oft der Entscheidungsfindung und Absprache zukünftiger Arbeit. Workshops empfehlen sich vor allem: yBei strategischen Fragen, beispielsweise zur Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Interessenvertretung; ynach der Vertrauensleutewahl mit dem Ziel der Arbeitsplanung; yzur Erarbeitung einer betrieblichen Übersicht/eines Arbeits- und Organisationsplanes für die gewerkschaftliche Arbeit; yzur Erarbeitung konkreter Jahresplanungen; yzur Vorbereitung von Schwerpunktthemen, beispielsweise zur Mitgliederwerbung. Ein Workshop sollte mit einer externen Unterstützung vorbereitet und durchgeführt werden. Die Klärung des Ziels ist für den Erfolg wichtig. Je nach thematischer Ausrichtung ist ein Workshop eher offen oder auf eine Gruppe bezogen. Wenn beispielsweise die Art der Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Interessenvertretung thematisiert werden soll, sollten nur die Betroffenen teilnehmen. Beim Thema Mitgliederwerbung sollten engagierte Mitglieder vertreten sein. Wie gewinnen und integrieren wir aktive Vertrauensleute Für eine lebendige Gewerkschaftsarbeit spielt es eine wichtige Rolle, interessierten Beschäftigten und Mitgliedern eine „echte“ und attraktive Beteiligungsmöglichkeit zu bieten. Die nachfolgenden Punkte sind Zusammenfassungen aus den Diskussionen von Vertrauensleuten unterschiedlicher Bereiche und Branchen. Ob Kolleginnen und Kollegen tatsächlich für die Gewerkschaft zu gewinnen sind und sich in die laufende Vertrauensleutearbeit einbringen, hängt davon ab, y mit welcher „Ausstrahlung“ die Ver trauensleute auftreten und erlebt werden. (Eine positive Ausstrahlung wird gefördert, wenn ich mir über mein Selbstverständnis, meine Motivation und Ziele als Vertrauensmann/ -frau klar bin). Wenn Worte und Taten übereinstimmen, sind Menschen glaubwürdig und überzeugend; ywie sachlich informiert, offen, sozial und kommunikativ kompetent Ver- trauensleute auftreten und erlebt werden. Vertrauensleute sind „Vorbild“ für eine offene und solidarische Arbeitskultur; yinwieweit tatsächlich überschaubare und konkrete Beteiligungsmöglich- keiten angeboten werden; ydass mit den Beteiligungsangeboten Erfolgserlebnisse möglich sind; ydass VL verbindlich, ernsthaft und kontinuierlich als persönliche Ansprech partner/-innen für jeweils einzelne Interessierte da sind. 33 P r a k t i s c h e T i pp s Welche Möglichkeiten gibt es für die Gestaltung einer wirksamen und „erleb baren“ Vertrauensleutearbeit, verbunden mit attraktiven Informations- und Beteiligungsangeboten? Die folgenden Leitlinien geben eine Antwort. Leitlinien für eine aktivierende VL-Arbeit Eine Bestandsaufnahme unserer bisherigen Gewerkschaftsarbeit zeigt die bisherigen Schwachpunkte und Stärken unserer Arbeit. Die positiven Potenziale werden deutlich. Mit einer gezielten Analyse der Stärken und Schwächen können wir nur besser werden, weil wir dann erkennen, wie unsere Aktivitäten wahrgenommen werden. Wir finden in unseren Besprechungen und Sitzungen die aktuellen Themen und vorherrschenden Stimmungen bei den Kollegen/-innen am Arbeitsplatz heraus. Wenn wir uns darüber austauschen, was die Kollegen/-innen tatsächlich bewegt, können wir unsere Vorhaben und aktive Beteiligungsangebote darauf abstimmen. Wir fragen die Kollegen/-innen gezielt nach ihrer Arbeitszufriedenheit, den Belastungen, Verbesserungsvorschlägen, nach Themenwünschen oder ihrem Bedarf nach Information. Die Antworten bringen wichtige Anregungen für unsere Schwerpunktaktivitäten und Arbeitsplanung. Mit offenen Arbeitsformen (Projekt-, Teamarbeit, Arbeitskreisen, Informations und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Themen) gewinnen wir Neue und Interessierte für die Gewerkschaftsarbeit. Wir setzen effiziente Arbeitstechniken für unsere Sitzungen ein, z. B. Moderations- und Visualisierungstechniken. Dadurch können wir strukturiert und ergebnisorientiert arbeiten. Wir organisieren ein Fest mit einem attraktiven Kulturangebot, Spielen usw., weil das Spaß macht. Wir organisieren Besichtigungen mit Diskussionen, z. B. von beruflich interessanten Modelleinrichtungen, von gewerkschaftlich erfolgreichen Modellprojekten, von Großbetrieben in der Region, von politisch interessanten Ausstellungen. Wir richten den altbewährten Stammtisch ein, um sich zu treffen, locker zu unterhalten, dies und das zu erfahren, Karten zu spielen, Themen zu besprechen, … 34 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Wir bieten gezielte Veranstaltungen an zu aktuellen brisanten politischen Themen: z. B. Globalisierung, Standort Deutschland, kommunale Haushaltspolitik, branchenspezifische Probleme, Sozialabbau. Selbstverständlich sind eine gute Vorbereitung, interessante und kompetente Inputs, moderierter Austausch und Diskussion an einem attraktiven Veranstaltungsort. Am Schluss gibt es gezielte Mitmachangebote zur Weiterarbeit an den Themen. Wir gestalten einen offenen Workshop zu „Aufgaben und Selbstverständnis der Gewerkschaft ver.di“ mit der Möglichkeit, dass ver.di sich selber kritisch und positiv darstellt und die Teilnehmenden ihre Meinungen, Fragen und Vorbehalte einbringen können. Abschließend gibt es gezielte Mitmachangebote. Wir machen bestimmten Zielgruppen das Angebot, in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Wir beteiligen uns an Diskussionen in den Foren des ver.di-Mitgliedernetzes. Z. B. zum Umwelt-, Gesundheits-, Arbeitsschutz oder zur Gesundheitsreform. Wir gründen eine ver.di-Betriebszeitungsgruppe, an der sich Interessierte beteiligen können (mit Reportagen, Layout ...). 35 P r a k t i s c h e T i pp s PLANUNG DER BETRIEBSNAHEN BILDUNGSARBEIT Die Bildungsplanung ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe und ein TOP in unseren Sitzungen. Bildungsplanung heißt: Wir erheben unseren eigenen Qualifizierungsbedarf und setzen damit einen Qualitätsmaßstab an, um unsere Arbeit zu verbessern. Die benötigten Qualifikationen können wir in geeigneten Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen erwerben. Darüber hinaus sind das bedarfsgerechte Anbieten, Werben und die Organisation von Bildungsveranstaltungen ein wichtiger und attraktiver „Service“ für die Mitglieder und interessierte „Noch-nicht-Mitglieder“. In ver.di-Bildungsangeboten können wichtige Qualifikationen auch für den Beruf erworben werden. Bildungsangebote sind eine sichtbare und attraktive Leistung und ein Anreiz für die Mitgliedschaft. Schon bei der ersten VL-Versammlung nach der Wahl sind der Bildungsbedarf und die Bildungsplanung für Vertrauensleute zu erfassen. Sind viele neue Vertrauensleute hinzugekommen und werden VL-Strukturen neu aufgebaut, ist die Frage einer Basisqualifizierung für die Aufbauarbeit zu stellen. Unser inhaltlicher und methodischer Qualifizierungsbedarf: yWas brauchen wir, um unsere Gewerkschaftsarbeit im Betrieb anzustoßen? (z. B. Betriebsübersicht, Analyse der Mitgliederstrukturen). yWelche inhaltliche Grundqualifizierung benötigen alle VL? (z. B. Tarifrecht). yWas brauchen wir an inhaltlicher Qualifizierung, um Schwerpunktthemen kompetent umsetzen zu können? (z. B. Arbeitszeitmodelle, Gefährdungs analysen). yWer würde entsprechende Seminare besuchen? yWelche inhaltliche Qualifizierung brauchen einzelne VL? yWas brauchen wir an methodischer Qualifizierung, um Kernaufgaben (z. B. die Beratung der Mitglieder) kompetent erfüllen zu können? yWas brauchen wir für eine zielgerichtete Arbeit/unsere Arbeitsorganisation? (Informationsmanagement, Sitzungsgestaltung,…). yWas brauchen wir, um Mitglieder zu motivieren und mehr einzubeziehen: Arbeitsmethoden zur Beteiligung (z. B. Moderationsmethoden, Projekt arbeit). yWas brauchen wir für uns als Betriebsgruppe/Team? ver.di-Bildungsangebote ver.di hat ein vielfältiges Bildungsangebot, das insbesondere auch die Arbeit der Vertrauensleute und Betriebsgruppen sowie die Arbeit in Teams und Gremien unterstützt. Diese Angebote bestehen auf zentraler Ebene, d. h. in den ver.diBildungszentren und im größeren Umfang auf regionaler Ebene, da viele dieser Seminare orts- und betriebsnah angeboten und durchgeführt werden. 36 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Daher beachtet bitte insbesondere die entsprechenden Angebote des Bezirks, des Landesbezirks oder der Fachbereiche. Die ver.di-Bildungsangebote sind in der Regel in themenorientierte und in zielgruppenorientierte Seminare gegliedert. Das bietet die Möglichkeit, sich die Seminare nach inhaltlichem Interesse und Arbeitsschwerpunkten oder nach eigenen Arbeits- und Handlungszusammenhängen auszuwählen. Die themenorientierten Seminare sind ein Angebot für alle, die sich zu ökonomischen, politischen, gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen Entwicklungen und Themen ihre Meinung bilden und mit gewerkschaftlichen Positionen auseinandersetzen wollen, um diese handlungswirksam für ihre Interessen anzuwenden. Hier werden u. a. Seminare zum gewerkschaftlichen Wirkungsfeld (z. B. Tarifrecht) oder gewerkschaftspolitische Grundlagenseminare angeboten. Dabei setzen wir uns auseinander mit: yDen Zielen und Werten der Gewerkschaften; yunserer Rolle im Betrieb: yWirtschaft und Gesellschaft; yden wesentlichen politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und deren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen. In diesen Seminaren geht es auch darum, Orientierung über die Wirkungs möglichkeiten in der VL-Arbeit (und den eigenen Standpunkt) zu bekommen. Die zielgruppenspezifischen Angebote richten sich direkt an Mitglieder mit be stimmten Funktionen, wie Vertrauensleute, oder an Mitglieder in bestimmten Arbeits- bzw. Handlungszusammenhängen, wie Beschäftigte eines Betriebes oder einer Branche/eines Fachbereichs. Diese Seminare zielen auf den konkreten Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarf, um die gewerkschaftliche Arbeit im Betrieb anzustoßen oder weiterzuentwickeln. Beispielsweise stellen sie die Bedeutung und Aufgaben der VL-Arbeit in den Mittelpunkt oder die Arbeit der Vertrauensleuteleitung und Betriebsgruppenvorstände, die Verbesserung der Arbeitsorganisation, die gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb oder eine spezielle inhaltliche oder methodische Qualifizierung für einen Arbeitsschwerpunkt. Tipp: Zur Unterstützung der VL-, Betriebsgruppen-, Team- und Gremienarbeit führt ver.di auf jeder Ebene auch gerne Seminare auf Anfrage durch. Wie erheben wir unseren Bildungsbedarf? Die Informationen aus einem „Fragebogen“ können – natürlich freiwillig für jeden Einzelnen – zu einem gemeinsamen Bild zusammengeführt werden: yUnsere Motivation yUnsere Stärken yDas macht uns Freude/Spaß 37 P r a k t i s c h e T i pp s yDas wollen wir tun (Aufgaben) yDas brauchen wir (Qualifizierung) Eine andere Möglichkeit für eine systema tische Bildungsplanung ist die Bedarfserhebung für folgendes Spektrum VL-Arbeit: yInhaltliche Grundqualifizierung für alle VL, z. B. auch zu ver.di-Strukturen. yMethodische Qualifizierung für die Kernaufgaben der VL und für Leitungs- aufgaben. yInhaltliche Grundqualifizierung für ein Schwerpunktthema zum Anstoß und zur Weiterentwicklung wirkungsvoller Gewerkschaftsarbeit. yMethodische Qualifizierung für ein Schwerpunktthema. Auch hier ist es sinnvoll nach dem Grundprinzip: Sammeln, ordnen, bewerten und entscheiden vorzugehen. Dabei sind die Erfahrungen (Stärken und Schwächen) der bisherigen Gewerkschaftsarbeit, die Informationen zu den Wirkungsbereichen und die geplanten Schwerpunktaktivitäten einzubeziehen. Ist der Bedarf festgehalten und entschieden, was zuerst angegangen werden soll, können die entsprechenden Angebote herausgesucht bzw. mit dem ver.di-Bezirk als „maßgeschneiderte Qualifizierung“ abgesprochen werden. Bei der Anmeldung Freistellungsmöglichkeiten bzw. die Abstimmung mit dem ver.di-Bezirk oder -Bezirksfachbereich berücksichtigen und Unterstützung in Anspruch nehmen! Seminare können in Absprache bedarfsgerecht organisiert werden. Soll es eine/n Bildungsbeauftragte/n geben? In größeren Betrieben und Dienststellen empfiehlt es sich, die Aufgabe der Bildungsplanung und -organisation an eine/n Bildungsbeauftragte/n zu delegieren. Falls es einen vom Bezirk/Fachbereich organisierten überbetrieblichen Teamer/-innenkreis gibt, sollten die Bildungsbeauftragten dort Mitglied sein und mitarbeiten. Eine Kernaufgabe der Bildungsplanung liegt darin, regelmäßig die Seminarangebote des ver.di-Bezirks, -Landesbezirks oder -Fachbereichs sowie die zentralen Seminarangebote der ver.di-Bildungszentren und ggfs. des DGB mit Blick auf den eigenen Bedarf zu überprüfen. Dabei kann das ver.di-Bildungsportal eine gute Orientierung bieten (www.bildungsportal.verdi.de). Ist beispielsweise ein Schwerpunktthema für die VL-Arbeit bestimmt und sind konkrete Arbeitsschritte dazu festgelegt, sollte auch die benötigte Qualifizierung und Planung mit dem oder der Betreuungssekretär/-in abgestimmt werden. 38 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Mitglieder werben? Aber klar! Gewerkschaften sind beliebt. Viel beliebter, als es die Zahl der Eintritte vermuten lässt. Seit Jahren zeigen Umfragen das gleiche Ergebnis: Über 75 Prozent finden Gewerkschaften wichtig, bewerten sie als unverzichtbaren Gegenpart zu der oft als zu mächtig empfundenen Wirtschaft, sehen in und von Gewerkschaften ihre Interessen gut vertreten. Auch das Grundgesetz erkennt die wichtige Rolle von Gewerkschaften an. Es schützt sie und ihre Mitglieder im Artikel 9 unter dem Begriff der Koalitionsfreiheit. Wenn Gewerkschaften so wichtig für die Durch setzung von Arbeitnehmerinteressen, also unverzichtbar für die Demokratie sind und insgesamt hohe Akzeptanz und Anerkennung genießen, warum bekennen sich dann vergleichsweise wenige Menschen zu einer Mitgliedschaft? Die Antwort ist so einfach wie verblüffend: Viele der Befragten gaben an, noch nie auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft angesprochen worden zu sein. Dabei ist es doch so einfach, Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz anzusprechen und für ver.di zu gewinnen. Darf ich das denn? Aber ja doch. Ein Gesprächsbeginn über den Schreibtisch geht immer – und die Verabredung zu einem längeren Gespräch in der nächsten Pause. Auch größere Werbeaktionen im Betrieb – z. B. das Verteilen von Flugblättern und Flyern – sind höchstrichterlich erlaubt. Die allerdings müssen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, also vor oder nach der Arbeitszeit, in den Pausen. Darf jede/r? Klar. Jeder Mensch darf für Gewerkschaften werben, er oder sie muss noch nicht einmal selbst Mitglied sein. Mitgliedergewinnung kann nicht (nur) Aufgabe von Hauptamtlichen oder Vertrauensleuten sein. Am besten überzeugt, wer selbst überzeugt ist. Wie geht Werbung? Am besten durch persönliche Gespräche – sie sind das A und O erfolgreicher Mitgliedergewinnung. Denn wer ist glaubwürdiger als die Kollegin vor Ort, wer informierter als der Kollege nebenan? Schließlich kennst du die Probleme deiner Kollegen und Kolleginnen am besten, weißt, wo der Schuh drückt. Ihr seid Experten in eigener Sache. Schließlich sind es ver.di-Mitglieder, die letztlich Missstände benennen, Forderungen für konkrete Lösungen aufstellen, Verhandlungen führen – von Kolleg/-innen für Kolleg/-innen. Deshalb kennst du auch die Aufhänger für ein Gespräch besser als jeder Werbestratege von außen – ob es die fehlende Kinderbetreuung, die überlange Arbeitszeit, die stressige Arbeitsverdichtung, die ungerechte Eingruppierung oder die zu niedrige Entlohnung ist. 39 P r a k t i s c h e T i pp s Und du weißt, Veränderung braucht Zeit. Und Geduld. Aber du weißt auch, je mehr wir sind, desto größer ist die Chance auf Veränderung zugunsten der Belegschaft. „Hingucker“ können ebenfalls Gesprächsanlässe schaffen: Das ver.di-Plakat zum Urlaubsgeld, das Flugblatt zum Stand der Tarifverhandlungen, der InfoStand des ver.di-Service, die Einladung zum gewerkschaftlichen Stammtisch, die Umfrage zur Forderungsaufstellung an die persönliche Mailadresse … Überzeugen statt überreden Wer andere überzeugen will, ist überzeugt vom Wert der Solidarität. Weiß um die Notwendigkeit einer durchsetzungsstarken Gemeinschaft. Die stark nur sein kann, wenn sie nachhaltig wächst. Wer überzeugen will, überredet nicht. Wer überzeugen will, weiß um die Schutzfunktion von ver.di. Weiß, dass ein unmittelbarer Rechtsanspruch aus Tarifverträgen nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt. Dass ver.di ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewährt und im manchmal unausweichlichen Arbeitskampf auch Streikunterstützung zahlt. Gut informiert ver.di-Mitglieder sind gut informiert. Über unsere ver.di vor Ort, die Aktiven im Betrieb, Betriebs- und Personalräte sowie das ver.di-Mitgliedernetz. Unter https://mitgliedernetz.verdi.de knüpfen wir Kontakte, vernetzen uns, setzen Themen – alles exklusiv, versteht sich. Gut beraten ver.di-Mitglieder sind gut beraten. Wir kennen das große ver.di-Angebot auch außerhalb von Tarifrunden und Wahlprüfsteinen. Mit unserem Zugang zu wichtigen Informationen erschließen wir uns das breite Spektrum an – kostenfreier oder kostengünstiger – Qualifizierung und Weiterbildung unter: www.bildungsportal.verdi.de. Gut gespart Last, but not least: ver.di-Mitglieder sind kostenbewusst. Wir zahlen unseren solidarisch nach Einkommen gestaffelten Beitrag von einem fairen Prozent für alle. Wir wissen: Das ist gut angelegtes Geld, das sich bereits nach einem guten Tarifabschluss um ein Vielfaches auszahlt. Und wir profitieren von exklusiven Mitgliederleistungen. Millionen holt der Lohnsteuerservice für ver.di-Mitglieder jedes Jahr vom Finanzamt zurück. ver.di-Mitglieder schätzen die telefonische Mietrechtsberatung ebenso wie die persönliche Rentenberatung. Wenn nötig, profitieren wir von der FreizeitunfallLeistung. Mehr dazu hier: www.verdi.de/service. Den über 30 000 Selbstständigen steht das Beratungsnetzwerk www.mediafon.net bei, junge Menschen nutzen unter anderem die vielen Vergünstigungen, die der internationale Studentenausweis auch für Auszubildende bietet. 40 1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n Übrigens – Mitglieder werben kannst du auch in einem fremden Betrieb Du musst nur dem jeweiligen Arbeitgeber deinen Besuch ankündigen und ihm mitteilen, wann und wo du mit den Kolleginnen und Kollegen sprechen willst. Klar musst du – wie im Übrigen in „deinem“ Betrieb auch – dabei auf Betriebsabläufe Rücksicht nehmen, vor allem bei besonderen Sicherheitsanforderungen. Bei solch einem Betriebsbesuch kannst du z. B. auch aktuelle Aktionen und/oder Kampagnen aus deinem Arbeits- oder Fachbereich darstellen. Einen fremden Betrieb besuchst du praktisch als Beauftragte/r unserer ver.di, deshalb musst du solche Werbe-Aktionen vorher mit dem bzw. der zuständigen ver.di-Gewerkschaftssekretär/-in absprechen. Er/sie gibt dir auch eine schriftliche Bestätigung dafür, falls der Arbeitgeber eine solche verlangt. Du bist Personalrat oder Betriebsratsmitglied? Prima. Denn auch dann gilt für dich alles vorher Beschriebene, solange du dies nicht mit diesem Amt verbindest: Aber als Kollege bzw. Kollegin darfst du natürlich für deine Gewerkschaft werben! Und als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung gehört es zu deinen Aufgaben, z. B. über tarifliche Auseinandersetzungen zu informieren, die euren Betrieb betreffen. Im Übrigen können Pausen gut genutzt werden – denn worüber ihr privat redet, ist eure Angelegenheit. Die Rechtsprechung hat festgestellt „… Zu den geschützten Tätigkeiten, die dem Erhalt und der Sicherung einer Koalition dienen, gehört deren Mitgliederwerbung. Durch diese schaffen die Koalitionen das Fundament für die Erfüllung ihrer Aufgaben und sichern ihren Fortbestand. Ferner hängt von der Mitgliederzahl ihre Verhandlungsstärke ab. Ohne Werbung um neue Mitglieder besteht die Gefahr, dass der Mitgliederbestand einer Gewerkschaft im Laufe der Zeit in einem Umfang zurückgeht, dass sie ihrer Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und fördern, nicht mehr sachgemäß nachkommen kann. Zu der Betätigungsfreiheit einer Gewerkschaft gehört daher das Recht, ihre Schlagkraft mit dem Ziel der Mitgliedererhaltung und Mitgliederwerbung zu stärken. Dabei ist für die Gewerkschaften die Mitgliederwerbung in den Betrieben von besonderer Bedeutung. Eine effektive Werbung setzt Aufmerksamkeit und Aufgeschlossenheit der umworbenen Arbeitnehmer voraus. Hiervon kann vor allem im Betrieb ausgegangen werden. Dort werden die Fragen, Aufgaben und Probleme deutlich, auf die sich das Tätigwerden einer Gewerkschaft bezieht und an welche die Werbung um neue Mitglieder anknüpfen kann. Eine Gewerkschaft kann daher nicht generell darauf verwiesen werden, sie könne auch außerhalb des Betriebs werben. (…) (…) Dementsprechend kann eine Gewerkschaft selbst darüber befinden, an welchem Ort, durch welche Personen und in welcher Art und Weise sie um Mitglieder werben will. Damit unterfällt auch ihre Entscheidung, Mitgliederwerbung im Betrieb und durch von ihr ausgewählte betriebsexterne Beauftragte durchzuführen, dem Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG. Dieser ist grundsätzlich umfassend und nicht etwa auf notwendige Werbemaßnahmen beschränkt…“ (BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 – 1 AZR 460/04 – NZA 2006, 798-803) 41 P r a k t i s c h e T i pp s DAS ERFOLGREICHE WERBETEAM Gemeinsam Mitglieder gewinnen Neue Mitglieder für ver.di zu gewinnen, ist nicht nur die Aufgabe der hauptamtlichen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Es ist die Aufgabe aller Mitglieder. Denn eine Gewerkschaft lebt von ihrer Mitgliederstärke. Die Aktiven vor Ort sind das größte Potenzial für eine systematische Werbearbeit. Sie können oft am besten beurteilen, wo den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb der Schuh drückt und mit welchen Argumenten diese sich am besten von den Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugen lassen. Schon einzelne aktive ver.di-Mitglieder in einem Betrieb/einer Dienststelle können durch persönliche Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen viel erreichen – wertvolle Tipps und Anregungen zum persönlichen Werbegespräch liefert unsere Broschüre Starke Argumente – stark im Gespräch. Noch wirkungsvoller wird die Werbearbeit vor Ort allerdings, wenn man sich mit Gleichgesinnten zu einem Werbeteam zusammenschließt. Deshalb sollten sich alle Aktiven stets im eigenen Betrieb/Dienststelle nach potenziellen Mitstreiterinnen und Mitstreitern umsehen. Mitgliedergewinnung im Team ist nicht nur erfolgreicher, sie macht auch mehr Spaß. AUFBAU Schritt für Schritt zum Werbeteam Aller Anfang ist schwer, aber oftmals sehen Aufgaben auf den ersten Blick komplizierter aus, als sie sich letztlich dann erweisen. Das betrifft auch den Aufbau eines Werbeteams, wenn man Schritt für Schritt vorgeht. Beim Aufbau eines Werbeteams kann man immer auf die Unterstützung durch den/die zuständige/n Gewerkschaftssekretär/-in bauen. Er/Sie hat den Überblick über sämtliche ver.di-Mitglieder, die für ein Werbeteam infrage kommen. Er/Sie kann die notwendigen Kontakte herstellen und steht sicherlich auch gern für ein erstes Teamtreffen zur Verfügung. Geeignete Werberinnen und Werber finden Folgende Eigenschaften sollten geeignete Mitstreiter/-innen für die Arbeit in einem Werbeteam mitbringen: ySie sollten aus unterschiedlichen Abteilungen des Betriebs/der Dienststelle kommen. ySie sollten das Vertrauen der Beschäftigten bzw. der Auszubildenden genießen. ySie sollten über ausreichende kommunikative Kompetenzen verfügen. ySie sollten für die Aufgabe der Mitgliedergewinnung für ver.di motiviert sein. 42 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t Unter Umständen gibt es im Betrieb/in der Dienststelle ja bereits eine ver.di-Betriebsgruppe, auf die man für diese Aufgabe zurückgreifen kann. Doch müssen geeignete Werberinnen und Werber nicht zwangsläufig in der Betriebsgruppe aktiv sein. Deswegen sollte man auch stets außerhalb bereits bestehender gewerkschaftlicher Betriebsstrukturen nach geeigneten Kolleginnen und Kollegen Ausschau halten. Ein Auftakttreffen organisieren Das erste Treffen mit den Interessierten sollte möglichst an einem Ort außerhalb des Betriebs/der Dienststelle stattfinden. Dafür werden – soweit vorhanden – selbstverständlich auch gerne die Räumlichkeiten von ver.di vor Ort mitsamt der notwendigen Ausstattung zur Verfügung gestellt. Einfach den/die zuständige/n ver.di-Sekretär/-in ansprechen, sie/er wird sich gerne darum kümmern. Folgende Punkte sollte ein Auftakttreffen beinhalten: Handlungsbedarf klarmachen Zum Beispiel indem man ein aufrüttelndes Szenario vorstellt: „Was passiert, wenn nichts passiert?“ In welchem Umfang würde der gewerkschaftliche Organisationsgrad im Betrieb/in der Dienststelle in den kommenden Jahren sinken? Wie würde sich dies auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten und auf die Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen-Interessen auswirken? Was bedeutet das mittel- und langfristig für die Arbeitsbedingungen im Betrieb/in der Dienststelle? Vision entwerfen Für die Motivation der Werberinnen und Werber ist es wichtig, auch eine positive Perspektive auszumalen und als Ziel der Werbearbeit vor Augen zu stellen: Wenn wir erfolgreich sind, was könnten wir erreichen? Wie könnten sich unsere be trieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten, unsere Durchsetzungsfähigkeit und unsere Arbeitsbedingungen in den nächsten Jahren positiv entwickeln? Gemeinsame Analyse vornehmen Dabei geht es zum einen um eine Betriebsanalyse, um das Potenzial für eine aktive Mitgliedergewinnung möglichst genau erfassen zu können. Hierbei gilt: Je mehr Werberinnen und Werber aus unterschiedlichen Abteilungen eines Betriebs/ einer Dienststelle im Werbeteam sind, desto bessere Informationen stehen in der Regel für eine exakte Betriebsanalyse zur Verfügung. Zum anderen sollte aber auch eine Stärken-/Schwächen-Analyse des eigenen Werbeteams vorgenommen werden: Inwieweit deckt das Werbeteam alle Abteilungen und Bereiche des Betriebs/der Dienststelle ab bzw. kann alle Abteilungen und Bereiche erreichen? Welche wichtigen Kompetenzen für eine professionelle Werbearbeit sind bereits vorhanden, welche müssen noch angeeignet werden? Ausführlicher hierzu im Teil: Das schlüssige Werbekonzept/Analyse. Erste Ziele vereinbaren In welchen Abteilungen bzw. Bereichen des Betriebs soll/kann noch nach weiteren potenziellen Werberinnen und Werbern gesucht werden? Welche Qualifizierungsmaßnahmen für das Werbeteam sollen in welchem Rahmen bis wann erfolgen? Wie viele Beschäftigte sollen bis wann für die Mitgliedschaft in ver.di gewonnen werden? Ausführlicher hierzu im Teil: Das schlüssige Werbekonzept/Zielsetzung. 43 P r a k t i s c h e T i pp s Aufgaben verteilen Wer übernimmt innerhalb des Werbeteams welche Funktion? Wer hält den Kontakt zum/zur zuständigen ver.di-Sekretär/-in? Wer ist für die Umsetzung der jeweiligen Ziele verantwortlich? Die Ergebnisse des Auftakttreffens sollten auf alle Fälle schriftlich in einem kurzen, stichwortartigen Protokoll festgehalten und allen Teilnehmenden weitergeleitet werden. Dies hilft, zu einem späteren Zeitpunkt die Umsetzung der Verabredungen zu überprüfen. KONTINUIERLICHES ARBEITEN War der Aufbau des Werbeteams erfolgreich, kommt es darauf an, für eine kontinuierliche Arbeit zu sorgen. Systematische Werbearbeit ist nur möglich, wenn sie nicht als einmaliger Kraftakt verstanden wird. Die Alternative zum Auf und Ab in der Werbearbeit ist die Integration systematischer Mitgliedergewinnung in die Tagesarbeit. Systematik und Kontinuität haben den Vorteil, dass diese Arbeit nicht immer wieder bei Null anfangen muss. Feste Strukturen und Kommunikationsformen sind dafür ebenso entscheidend wie eine sorgfältige Betreuung. Die Grundlage für den Erfolg Regelmäßige Treffen einrichten Nach dem Auftakttreffen sollten in festen Abständen – z. B. einmal im Monat – regelmäßige Treffen organisiert werden. Diese Treffen haben vor allem folgende Funktionen: Zielerreichung überprüfen Wurden die selbst gesteckten Ziele erreicht? Falls nein, warum nicht? Ist lediglich mehr Zeit erforderlich oder müssen für das weitere Vorgehen Konsequenzen gezogen werden? Erfahrungen austauschen Von den Erlebnissen in bisherigen Werbegesprächen zu berichten, dem Werbeteam neue Einwände und Argumentationen mitzuteilen und gemeinsam nach möglichst Erfolg versprechenden Antworten auf unerwartet aufgetauchte Probleme zu suchen, erleichtert künftige Gespräche und trägt maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung und Professionalisierung der eigenen Werbearbeit bei. Konstruktives Feedback geben Das gegenseitige Feedback sollte offen, ehrlich und dabei konstruktiv sein. Positive Aspekte sollten zu Beginn ausführlich gewürdigt werden, bevor man auf Punkte zu sprechen kommt, an denen der/die Werber/-in noch Optimierungsmöglichkeiten hat. Dabei gilt: Je konkreter das Feedback, desto besser für die betreffende Person. Wenn möglich sollten also gleich Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden, die sich in die Praxis umsetzen lassen. 44 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t Qualität der Teamarbeit kontrollieren Sind die Kommunikationsstrukturen im Team effizient? Sind die Verantwortungsstrukturen vollständig und schlüssig? Entsprechen sie den Qualifikationen, Kompetenzen und Leidenschaften der Verantwortlichen? Werden Vorerfahrungen ausreichend berücksichtigt? Neue Werbekonzepte entwerfen Wurden die selbst gesteckten Ziele erreicht oder wird aufgrund von unerwarteten Entwicklungen eine Korrektur der bisherigen Werbestrategie notwendig, muss das Werbeteam – gegebenenfalls mit Unterstützung des/der zuständigen ver.di-Sekretärs/-in – ein neues Werbekonzept aufstellen. Ausführlicher hierzu im Teil: Das schlüssige Werbekonzept. Werbeteams sorgfältig betreuen Für eine kontinuierliche Werbearbeit ist auch eine sorgfältige Betreuung durch hauptamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wichtig. Aktiv werbende Mitglieder dürfen nicht das Gefühl bekommen, von der Organisation allein gelassen zu werden. ver.di-Sekretärinnen und -Sekretäre sollten deshalb einen kontinuierlichen Kommunikationsprozess zu ihren Werbeteams vor Ort in Gang setzen und unbedingt regelmäßigen Kontakt pflegen: Aktiv das Gespräch mit den Werbeteams suchen Falls aus Zeitgründen nicht anders möglich per Telefon. Dennoch sollte von Zeit zu Zeit unbedingt auch das persönliche Gespräch gesucht werden. In diesen Gesprächen sollten sich Hauptamtliche nach dem aktuellen Stand der Werbeaktionen erkundigen, sich offen zeigen für Fragen und Probleme, konkrete Unterstützung bei neuen Herausforderungen anbieten und die Aktiven für ihre Arbeit wertschätzen und motivieren. Ein Rundschreiben speziell für Werber/-innen herausgeben Ein solches „Info für aktive Werbearbeit“ – z. B. als E-Mail-Newsletter mehrmals im Jahr – könnte auf neue Werbematerialien und Werbemaßnahmen von ver.di hinweisen, zu interessanten Veranstaltungen und Seminaren einladen oder von gewerkschaftlichen Erfolgen berichten, die als Argument für die Mitgliedergewinnung eingesetzt werden können. Die „FokusMitglied“ an die Werbeteams weitergeben „FokusMitglied“ ist die neue zentrale Publikation für alle in der Mitgliedergewinnung Aktiven und sollte dementsprechend verteilt werden. Einfach beim Bereich Mitglieder-Entwicklung danach fragen! Einen Feedback-Fragebogen bereitstellen Hauptamtliche haben damit die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen Informationen über den Verlauf von Werbemaßnahmen in den Betrieben/Dienststellen einzuholen und so einen aktuellen Eindruck von der Mitgliederentwicklung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erhalten. Andererseits könnten die aktiven Werberinnen und Werber bzw. die Werbeteams damit jederzeit Vorschläge für eine bessere Unterstützung ihrer Werbearbeit durch die ver.di-Sekretärinnen und -Sekretäre abgeben. 45 P r a k t i s c h e T i pp s MOTIVATION Beim Bemühen um eine systematische und kontinuierliche Werbearbeit sollte man sich stets vor Augen halten: Dieses Engagement wird von den Aktiven in Betrieb bzw. Dienststelle bei aller Einsicht in die Notwendigkeit letzten Endes freiwillig geleistet. Daher sollte die Werbearbeit der Aktiven vor Ort niemals als Selbstverständlichkeit behandelt werden. Für eine kontinuierliche Werbearbeit kommt es darauf an, die Werberinnen und Werber immer wieder von Neuem für ihre Arbeit zu motivieren. Engagement braucht Anerkennung Wertschätzung Wer spürt, dass seine Tätigkeit von den Kolleginnen und Kollegen hoch geschätzt wird, verrichtet diese Arbeit viel lieber. Er/Sie ist viel mehr dazu bereit, auch bei Problemen oder Rückschlägen am Ball zu bleiben. Und gerade Mitgliedergewinnung ist eine Tätigkeit, die immer wieder mit Enttäuschungen und frustrierenden Erlebnissen verbunden sein kann. Deshalb ist die aktive Wertschätzung der Werberinnen und Werber für ihre Motivation ein nicht zu unterschätzender Faktor. Sie sollte vonseiten der Hauptamtlichen ebenso selbstverständlich sein, wie auch von den Mitgliedern eines Werbeteams untereinander. Im Folgenden einige Vorschläge, um die gegenseitige Wertschätzung zu einem ganz natürlichen Bestandteil in jeder Kommunikation zu machen: Eine konstruktive Atmosphäre schaffen Die Zusammenarbeit im Werbeteam sollte vom Willen geprägt sein, sich die Arbeit so leicht und angenehm wie möglich zu machen. Die Mitglieder eines Werbeteams sollten sich gegenseitig in ihrer Tätigkeit unterstützen und bestärken. Bei Problemen und Rückschlägen sollte nicht nach Schuldigen, sondern gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Positives im Gespräch stets hervorheben In unserer Kultur gibt es die starke Neigung, nur das Negative einer Sache ausführlich zu kritisieren, dagegen das Positive stillschweigend zu übergehen. Ein solches Verhalten führt über kurz oder lang jedoch zwangsläufig zu Frust und Passivität. Daher sollte bei Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen niemals vergessen werden, z. B. das Engagement zu würdigen, originelle Handlungsweisen zu loben oder die errungenen Erfolge hervorzuheben. Sich selbst und andere belohnen Wurde eine Aufgabe abgeschlossen oder ein Problem gelöst, so sollte man sich bzw. die zuständigen Mitstreiter/-innen von Zeit zu Zeit belohnen. Eine kleine Aufmerksamkeit reicht oft schon aus, um mit frischer Kraft an die nächste Herausforderung heranzugehen. Kleine Geschenke als Dankeschön! Wer ein neues Mitglied wirbt, leistet einen wichtigen Beitrag für die Durchsetzungskraft von ver.di. Hauptamtliche sollten sich deshalb für erfolgreiche 46 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t Werberinnen und Werber bzw. erfolgreiche Werbeteams ein angemessenes „Dankeschön“ überlegen. Auch dies ist ein Ausdruck der Wertschätzung und trägt zur weiteren Motivation der Aktiven bei. Beim Einsatz von Geschenken für einzelne Werberinnen und Werber bzw. für ein Werbeteam sollte Folgendes beachtet werden: yStreuartikel wie Einwegfeuerzeuge oder Kugelschreiber sind gute Werbe- mittel für die Mitgliedergewinnung, als „Dankeschön“ und Wertschätzung für erfolgreiche Werberinnen und Werber reichen sie auf keinen Fall. Hier sollten Geschenke überreicht werden, deren materieller Wert deutlich höher ist. yAls Geschenk eignen sich auch Kultur- bzw. Freizeitangebote. Beispiel: Für zehn Werbungen im Jahr ein Theater-Abonnement oder eine Jahreskarte für den lokalen Fußballverein. Attraktiv sind zum Beispiel auch Büchergutscheine, Gutscheine für Zirkus-, Kino-, Theater- oder Konzertkarten und Wochenendreisen bzw. Tagesausflüge. yGeeignet sind auch Prämien, bei denen die Einzelwerbungen kumulieren können. Das heißt: Für eine Werbung gibt es z. B. eine CD nach Wahl, für fünf Werbungen aber ein CD-Paket nach Wahl und für 10 Werbungen einen CD-Player. Oder: Theaterkarten können zu einem Abonnement kumulieren. yUnd wenn all dies nicht auf Anhieb klappen sollte, ist ein netter Brief oder ein Telefonanruf noch immer besser als überhaupt keine Reaktion. Mit etwas Fantasie sind auch andere Formen der Wertschätzung denkbar und umsetzungsfähig: Beispiel 1 Einzelwerbungen werden nicht belohnt. Dafür werden unter allen Werbungen nach Abschluss einer Werbeaktion oder jährlich attraktive Hauptpreise verlost. Beispiel 2 Ein besonderer Anreiz wird geschaffen, wenn bei einer solchen Auslosung nicht nur der Werber/die Werberin belohnt wird, sondern das Duo aus Werberin/ Werber und Geworbener/Geworbenem. Beispiel 3 Das „Wir-Gefühl“ stärken – insbesondere zum Abschluss einer Werbeaktion oder zur Jahreswende: Z. B. mit einer Werber/-innen-Party mit Büfett und Spaß für alle Werberinnen und Werber (oder für die Besten). Ebenso wäre ein Sommerfest oder ein Ausflug denkbar. Das wirkt sich positiv auf die weitere Arbeit vor Ort aus. Eine solche Wertschätzung verstärkt den Eindruck, dass Gewerkschaftsarbeit mehr ist als Stress und „Pflicht“. Gemeinschaftserlebnisse fördern Mitgliedergewinnung für ver.di aus politischem Idealismus zu betreiben, ist in höchstem Maß anerkennenswert. Schließlich entscheidet der Erfolg oder Misserfolg bei dieser Aufgabe über den künftigen Aktionsspielraum als Gewerkschaft und damit auch über die Zukunft der Gewerkschaftsbewegung. Dennoch muss man sich bewusst sein, dass derartige rationale Überlegungen nicht den einzigen Beweggrund für die Werbearbeit darstellen. 47 P r a k t i s c h e T i pp s Ein derartiges Engagement kann den Aktiven auch eine ganze Menge bieten: Neben dem Gefühl, sich für eine wichtige Sache einzusetzen, wäre hier vor allem das Gemeinschaftserlebnis zu nennen. Es geht den Aktiven nicht zuletzt auch darum, sich in einem Kreis von Gleichgesinnten zu treffen, sich auszutauschen, gemeinsam an einer Aufgabe zu arbeiten, Spaß zu haben und Freunde zu finden. Diesem emotionalen Bedürfnis vieler Beteiligter sollte dementsprechend auch bei der Organisation der Werbearbeit Rechnung getragen werden: Freizeitveranstaltungen organisieren Diese sollten unabhängig von den Arbeitstreffen regelmäßig organisiert werden. Dazu kann ein gemeinsames Frühstück ebenso zählen wie das alljährliche Sommer- oder Weihnachtsfest oder ein Ausflug. Erfolge feiern Auch kleinere Erfolge, die errungen wurden, sollten als willkommener Anlass begriffen werden, gemeinsam zu feiern. Ob nun rauschende Party oder lieber ein ruhiges Abendessen in einem netten Restaurant: Hauptsache, der gemeinsame Erfolg wird nicht stillschweigend übergangen, sondern gebührend gewürdigt. Motivationsworkshops organisieren Auch wenn die Mitgliedergewinnung zu einer alltäglichen Aufgabe der Aktiven werden sollte: Für einen frischen Motivationsschub ist es manchmal auch wichtig, die Routine bewusst zu durchbrechen. Ein gemeinsamer Workshop – in der Regel über einen Tag – eignet sich gut, um dem Werbeteam neue Impulse für die kommenden Herausforderungen auf den Weg zu geben. Ein derartiger Motivationsworkshop sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden und vor allem folgende Fragen behandeln: yWie geht es jedem/jeder Einzelnen von uns im Moment bei unserer Tätigkeit? yWas lief in unserer bisherigen Werbearbeit bereits gut? Welche Erfolge können wir verbuchen? yWas hat nicht funktioniert, wo gab es Probleme und welche Ursachen hatte dies? yWie kann auf diese Probleme bzw. Rückschläge angemessen reagiert werden? yWo wollen wir bis zum nächsten Workshop mit unserer Arbeit hin? Welche Ziele setzen wir uns? yWie sieht der Weg zu diesen Zielen konkret aus? In welchen Schritten gehen wir weiter vor? yWas würden wir uns zur Unterstützung unserer Werbearbeit noch wünschen? 48 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t QUALIFIKATION Mitgliedergewinnung professionell zu betreiben, Mit Kompetenz bedeutet immer auch, sich weiterzubilden und die mehr erreichen eigenen Fähigkeiten ständig auszubauen. Der einfachste Weg dafür besteht darin, entsprechende Seminare zu besuchen. Neben der Qualifizierung bietet ein Seminar für die in der Werbearbeit Aktiven auch ein Forum, auf dem sie sich austauschen und ihre Erfahrungen weitergeben können. Und auch diejenigen, die sich bisher für die Werbearbeit weniger geeignet fühlten, können sich mit den richtigen Seminaren die notwendigen Kompetenzen aneignen und Ängste abbauen. Das Bildungsangebot von ver.di hält dafür eine Fülle von interessanten Seminaren bereit. Sie können sowohl von einzelnen Aktiven, als auch von ganzen Werbeteams gebucht werden. Und falls das passende Seminarthema einmal nicht zum richtigen Termin angeboten wird, lässt sich bestimmt eine Lösung finden. Einfach mit dem/der zuständigen ver.di-Sekretär/-in sprechen! ver.di-Bildungsportal: www.bildungsportal.verdi.de Kompetenzen aufbauen Der folgende Überblick über notwendige Kenntnisse und Kompetenzen für eine erfolgreiche Mitgliedergewinnung soll helfen, passende Seminare auszuwählen: Kommunikative Fähigkeiten Wie führe ich Werbegespräche? Wie trete ich überzeugend auf? Wie argumentiere ich für die Mitgliedschaft? Wie verhalte ich mich bei Konflikten? Inhaltliche Kenntnisse Wofür steht und was macht ver.di? Was bringt eine Mitgliedschaft? Wie sehen aktuell die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und Auszubildenden aus? Und welche wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen spielen aktuell eine große Rolle? Rechtliche Kenntnisse Welche Rechte haben Beschäftigte und Auszubildende? Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung haben Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen? Kenntnisse in Planung und Konzeption Wie plane ich die Werbearbeit im Betrieb? Wie entwerfe ich ein gutes Werbekonzept? Wie setze ich das Konzept in die Praxis um? 49 P r a k t i s c h e T i pp s DAS SCHLÜSSIGE WERBEKONZEPT Geschafft: Das Werbeteam ist aufgebaut und bereit, sich in die Arbeit zu stürzen. Doch jede und jeder, die/ der schon einmal Werbegespräche geführt hat, weiß: Mitgliedergewinnung ist keine einfache Aufgabe. Hat man denn nicht schon die Kolleginnen und Kollegen am Mittagstisch von den Vorteilen einer Mitgliedschaft zu überzeugen versucht? Oder mit Infoständen im Eingangsbereich auf ver.di aufmerksam machen wollen? Und wie frustrierend gering war doch die Resonanz! Manche abfällige Bemerkung hat man vielleicht noch gut im Gedächtnis. Gemeinsam Mitglieder gewinnen Gerade um solche enttäuschenden Erfahrungen nicht zu wiederholen, ist es wichtig, die Mitgliedergewinnung im Betrieb bzw. der Dienststelle strategisch anzulegen. Zu diesem Zweck sollte das Werbeteam einen detaillierten Werbeplan erarbeiten – mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, der aktuellen betrieblichen Situation angemessen und exakt auf die Zielgruppe zugeschnitten. Im Folgenden wird die Erstellung eines Werbekonzepts Schritt für Schritt erläutert. Die 6 Elemente eines Werbekonzepts 1 Analyse Systematische Zusammenfassung und Aufbereitung aller relevanten Daten, Fakten und Erfahrungen. 2 Zielgruppen-Festlegung Bestimmung und Auswahl der wesentlichen Dialogpartner/-innen als Grundlage für wirksame Maßnahmen. 3 Zielsetzung Definition klarer Ziele – auch als Grundlage für eine wirkungsvolle Erfolgs kontrolle. 4 Argumentation Festlegung der zentralen Themen und Inhalte im Hinblick auf die jeweilige Zielgruppe. 5 Maßnahmenplanung Zusammenstellung von geeigneten Aktionsformen, verbunden mit einer realistischen Ressourcenplanung. 6 Auswertung Erfolgskontrolle, selbstwirksame Analyse der Werbeaktion und Dokumentation der Schlussfolgerungen. 50 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t ANALYSE Bevor man losläuft, sollte man wissen, wo man eigentlich steht. Das gilt auch für die Werbearbeit. Eine eingehende Analyse ist daher stets der erste Schritt eines Werbekonzeptes. Ausgangspunkt jeder Aktion Die Analyse sollte dabei stets in zwei Richtungen gehen: Zum einen muss der Betrieb bzw. die Dienststelle analysiert werden, wo neue Mitglieder gewonnen werden sollen. Zum anderen sollte das Werbeteam eine persönliche Stärken-/Schwächen-Analyse vornehmen. Die Betriebsanalyse Bei der Betriebsanalyse kommt es vor allem darauf an, möglichst alle für die Mitgliedergewinnung relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten aus dem Betrieb/der Dienststelle zusammenzutragen. Folgende Punkte sollte eine Betriebsanalyse beinhalten: Infos zu den Beschäftigten und Auszubildenden Wie viele Beschäftigte und Auszubildende gibt es insgesamt? Wie stark sind die Altersgruppen bis 25 Jahre, 26 bis 35 Jahre, 36 bis 50 Jahre, über 50 Jahre vertreten? Wie ist das Zahlenverhältnis Frauen und Männer? Wie viele Arbeiter/-innen, Angestellte und Beamte/-innen gibt es? Wie gewerkschaftsnah sind die verschiedenen Gruppen im Betrieb/in der Dienststelle? Infos zur Betriebsstruktur Wie viele Standorte gibt es? Wie viele Abteilungen und Bereiche gibt es? Wie groß sind die verschiedenen Standorte, Abteilungen und Bereiche? Infos zu den Arbeitsbedingungen Wie viele Beschäftigte arbeiten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit? Wie viele haben nur befristete Verträge? Hält sich der Betrieb/die Dienststelle an tarifvertrag liche Regelungen? Wie viele Überstunden werden geleistet? Wie sieht es mit Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit aus? Wie gut ist die Ausbildungsqualität? Werden die Ausgebildeten übernommen? Gibt es Vereinbarungen zur Altersteilzeit? Welche Missstände und Probleme brennen den Beschäftigten und Auszubildenden auf den Nägeln? Welche Konflikte sind aktuell? Infos zur gewerkschaftlichen Stärke Wie viele ver.di-Mitglieder gibt es insgesamt? Wie viele aktive Mitglieder gibt es? Wie ist der Organisationsgrad bei den Arbeitern/-innen, bei Angestellten, bei Beamten/-innen, in den unterschiedlichen Altersgruppen und Abteilungen? Welche Entwicklungen gab es diesbezüglich in den letzten Jahren? Gibt es Konkurrenzgewerkschaften und wie stark sind diese? Wie ist das Verhältnis zwischen betrieblicher Interessenvertretung (Betriebs-, Personalrat, Mitarbeitervertretung, JAV) und ver.di? Gibt es Vertrauensleute oder Betriebsgruppen von ver.di? Wie ist die Zusammenarbeit zwischen ver.di-Vertrauensleuten und betrieblicher Interessenvertretung? 51 P r a k t i s c h e T i pp s Stärken-/Schwächen-Analyse des Werbeteams Eine Stärken-/Schwächen-Analyse ist eine notwendige Ergänzung zur Betriebsanalyse und sollte folgende Fragen berücksichtigen: yWelche Kompetenzen bringen wir für die Mitgliedergewinnung mit? Welche Qualifizierungsbedarfe bestehen? yWie ist die Stimmung im Werbeteam? Wie ist das Verhältnis der Mitglieder untereinander? yZu welchen Abteilungen und Bereichen haben wir Zugang, zu welchen nicht? yWie ist unser Ansehen bei den Beschäftigten und Auszubildenden? yWie sehen die Vorerfahrungen aus? Gab es in der Vergangenheit Ereignisse, die unsere Aufgabe erleichtern oder erschweren könnten? yWelche Ressourcen stehen uns für unsere Aufgabe zur Verfügung? yWird unsere Werbearbeit durch den Arbeitgeber aktiv behindert? yKönnen wir mit Unterstützung durch die betriebliche Interessenvertretung rechnen? yWie groß ist die Unterstützung durch den/die zuständige/n ver.di-Sekretär/-in? FESTLEGUNG DER ZIELGRUPPEN Die ermittelten Daten und Fakten müssen ausgewertet und interpretiert werden. Dabei sollte man möglichst auch die Erfahrungen und Einschätzungen des/der zuständigen ver.di-Sekretärs/-in einbeziehen. Aufgrund der Analyse und Bewertung der Fakten werden anschließend die Zielgruppen für die geplante Werbeaktion festgelegt. Nie ohne klare Adressaten Dies geschieht in zwei Schritten: Zunächst werden die relevanten Zielgruppen im jeweiligen Betrieb bzw. der Dienststelle bestimmt. Im zweiten Schritt werden aus dieser Reihe potenzieller Zielgruppen diejenigen ausgewählt, die in der geplanten Werbeaktion tatsächlich angesprochen werden sollen. Zielgruppenbestimmung Eine Gruppe von Beschäftigten einfach nach einem standardisierten Schema als Zielgruppe für die geplante Werbearbeit zu definieren, würde den höchst unterschiedlichen Realitäten in den Betrieben/Dienststellen nicht gerecht. Was im einen Fall eine zentrale Zielgruppe sein kann, ist in einem anderen Fall vielleicht nur ein Teil einer ganz anders zusammengesetzten Zielgruppe und im nächsten Fall als Zielgruppe vielleicht gänzlich ungeeignet. Für eine gute betriebliche Werbarbeit müssen die Zielgruppen deshalb entsprechend der konkreten Situation vor Ort bestimmt werden. Mögliche Zielgruppen für die Mitgliedergewinnung könnten zum Beispiel so aussehen: 52 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t yAlle weiblichen Arbeitnehmerinnen bis 35 Jahre in den unteren Entgeltgruppen im Betrieb yAlle Angestellten im Verwaltungsbereich des Betriebes yAlle Beamtinnen und Beamte der Dienststelle bis 50 Jahre im gehobenen Dienst yAlle Beschäftigten einer speziellen Berufsgruppe im Betrieb yAlle Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb yAlle Auszubildenden einer bestimmten Ausbildungsrichtung im Betrieb yAlle Beschäftigten ab 50 Jahren in der Dienststelle y… Welche Zielgruppen für eine Erfolg versprechende Mitgliedergewinnung tatsächlich sinnvoll aufgestellt werden müssen, hängt ganz von den aktuellen Gegebenheiten im jeweiligen Betrieb bzw. Dienststelle ab. Darin liegt auch die eigentliche Herausforderung bei der Zielgruppenbestimmung. Wurde die Zielgruppe beispielsweise zu weit gefasst, gehen die Werbemaßnahmen an den Problemen, Sorgen und Bedürfnissen der potenziellen Mitglieder vorbei. Ist die Zielgruppe zu eng gefasst, wird nur ein Teil der Beschäftigten erreicht. Falls der Fehler darin besteht, dass die eigentliche Zielgruppe in mehrere angeblich unterschiedliche Zielgruppen aufgeteilt wurde, macht sich das Werbeteam womöglich unnötige Doppelarbeit bei der Formulierung zielgruppenspezifischer Ansprachekonzepte. Unter Umständen stellt sich auch erst im Verlauf einer Werbeaktion heraus, dass die Zielgruppe nicht passend festgelegt wurde. Dann muss das Werbekonzept entsprechend überarbeitet werden. Zielgruppenauswahl In aller Regel werden die personellen und zeitlichen Ressourcen des Werbeteams nicht ausreichen, um sämtliche relevanten Zielgruppen im Betrieb bzw. der Dienststelle in die Werbeaktion einzubeziehen. Deshalb müssen aus der Reihe möglicher Zielgruppen die wichtigsten ausgewählt werden, die maximal mit den vorhandenen Ressourcen erreicht werden können. Vor allem drei Kriterien sollten für den Auswahlprozess berücksichtigt werden: Wie groß ist die Zielgruppe im Betrieb bzw. der Dienststelle? Dementsprechend hoch oder gering ist zum einen der Arbeitsaufwand für die Werbemaßnahmen in dieser Gruppe, zum anderen aber auch das Mitgliederpotenzial, das ausgeschöpft werden kann. Wie gewerkschaftsnah bzw. -feindlich ist die Zielgruppe einzuschätzen? Dementsprechend hoch oder gering ist der Ressourcenaufwand, um in dieser Zielgruppe Mitglieder zu gewinnen. Über wie viel Meinungsmacht und Multiplikationspotenzial verfügt die Zielgruppe im Betrieb bzw. der Dienststelle? Dementsprechend stark oder schwach wirkt sich Werbearbeit bei dieser Gruppe auch auf die Gewinnung anderer Zielgruppen vor Ort aus. 53 P r a k t i s c h e T i pp s ZIELSETZUNG Stehen die Zielgruppen fest, auf die sich das Werbeteam mit seinen Maßnahmen konzentrieren will, müssen konkrete Ziele für die Mitgliedergewinnung bei diesen Zielgruppen vereinbart werden. Dabei sollten für jede einzelne Zielgruppe eigene Ziele formuliert werden. Nur so wird das Werbeteam den unterschiedlichen Voraussetzungen der Zielgruppen, die sich bei der Analyse gezeigt haben, gerecht. Damit die Richtung stimmt Kriterien Um den Erfolg oder Misserfolg einer Werbeaktion bei einer späteren Auswertung eindeutig beurteilen zu können und sich nicht selbst in die Tasche zu lügen, muss bereits die Zielsetzung harte Kriterien erfüllen. Ein Ziel muss SMART sein. SMART ist die Abkürzung für: Specific, Measurable, Attainable, Relevant, Timely. Ins Deutsche lässt es sich folgendermaßen übersetzen: S Spezifisch: Ziele müssen klar und eindeutig benannt sein. MMessbar: Ziele müssen messbar sein. A Angemessen: Ziele müssen realistisch erreichbar sein. R Relevant: Ziele müssen bedeutsam sein. T Terminiert: Zu jedem Ziel gehört eine Terminvorgabe. Ein Ziel ist nur dann korrekt bestimmt, wenn es alle fünf Bedingungen erfüllt. Dabei sollte das Ziel realistisch und gleichzeitig herausfordernd sein. Ein SMARTes Ziel könnte beispielsweise so heißen: „Wir wollen bis Ende des Jahres mindestens 70 Prozent der neuen Auszubildenden für ver.di gewinnen.“ Wobei es selbstverständlich von der konkreten Situation im Betrieb bzw. der Dienststelle abhängt, welcher Prozentsatz auch tatsächlich „realistisch erreichbar“ ist. Zeitliche Dimension Nicht alle Aufgaben stehen zur gleichen Zeit im Vordergrund. In der Praxis wird es in aller Regel einige Aufgaben geben, die sofort angegangen werden müssen. Bei anderen Aufgaben wird man dagegen auf den passenden Moment warten müssen. Daher ist es sinnvoll, bereits die verschiedenen Ziele eines Werbekonzepts zeitlich zu differenzieren. Unterschieden werden sollten: yKurzfristige Ziele yMittelfristige Ziele yLangfristige Ziele Wirkungsdimension Zudem sollte sich das Werbeteam bei der Konzeption seiner Werbemaßnahmen bewusst machen, welche Wirkung die einzelnen Ziele in Bezug auf die Zielgruppe haben. Demnach können die unterschiedlichen Ziele folgendermaßen eingeteilt werden: 54 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t Informationsziele Die Zielgruppe soll informiert werden – z. B. über relevante Veränderungen im Betrieb bzw. der Dienststelle, die aktuellen Tarifauseinandersetzungen oder die Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Dies ist die Grundlage für die spätere Mitgliedergewinnung, daher stehen Informationsziele in aller Regel am Anfang einer Werbeaktion. Einstellungsziele Die Zielgruppe soll ihre Einstellung zu Gewerkschaften im Allgemeinen und zu ver.di im Besonderen zum Positiven ändern. In der Regel rücken diese Ziele in den Mittelpunkt einer Werbeaktion, wenn die Informationsziele (zumindest größtenteils) erreicht sind. Verhaltensziele Die Zielgruppe soll sich aktiv für gewerkschaftliche Positionen einsetzen bzw. in ver.di eintreten. Damit ist das eigentliche Ziel einer jeden Mitgliedergewinnung erreicht, weshalb Verhaltensziele in der Regel am Ende der Werbemaßnahmen stehen. ARGUMENTATION Es gibt viele gute Gründe, in ver.di einzutreten. Wollte Gute Gründe man bei jedem Werbegespräch sämtliche Argumente für den Beitritt anführen, müsste das Noch-Nicht-Mitglied übermenschliche Geduld besitzen. Zu lange Ausführungen wirken aber in aller Regel eher abstoßend. Erfolgreiche Werberinnen und Werber sollten vor allem eines beherrschen: Zuhören können. Die eigene Argumentation sollte kurz und klar sein, auf die Bedürfnisse und Interessen der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten. Argumentationskatalog erstellen Ein erfolgreiches Werbekonzept erfordert deshalb eine sorgfältige Vorbereitung der Argumentation. Das Werbeteam sollte einen zielgruppengenauen Argumentationskatalog mit folgenden Punkten erstellen: Argumente zu aktuellen Themen im Betrieb/in der Dienststelle Hier sollten Argumente für die Mitgliedschaft gesammelt werden, die sich aus dem aktuellen betrieblichen Geschehen ergeben. Mit welchen Sorgen und Problemen schlägt sich die Zielgruppe im Betrieb/in der Dienststelle herum? Worüber wird diskutiert? Was hat ver.di ihr diesbezüglich zu bieten? Wurden dabei schon Erfolge erkämpft, mit denen in Werbegesprächen argumentiert werden kann. Argumente zu den Interessen der Zielgruppe Hier sollten Argumente gesammelt werden, die den spezifischen Nutzen einer ver.di-Mitgliedschaft für diese Zielgruppe herausstellen. Ist die Zielgruppe vor allem karriereorientiert eingestellt? Dann könnten z. B. das umfangreiche Beratungsangebot oder die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten von ver.di im 55 P r a k t i s c h e T i pp s Vordergrund der Argumentation stehen. Handelt es sich eher um eine sicherheitsorientierte Zielgruppe? Dann könnte z. B. der Arbeits- und Sozialrechtsschutz oder das Streikgeld eine große Rolle spielen. Ist das Gerechtigkeitsempfinden in dieser Zielgruppe stark ausgeprägt? Dann könnte z. B. mit der Tarifpolitik oder passenden gesellschaftspolitischen Kampagnen von ver.di argumentiert werden. Argumente zum aktuellen Zeitgeschehen ver.di spielt in der täglichen Medienberichterstattung eine nicht zu unterschätzende Rolle – manchmal im positiven, manchmal im negativen Sinn. Auch auf den diesbezüglichen Gesprächsbedarf der Zielgruppe sollte sich das Werbeteam argumentativ vorbereiten. Welche aktuellen Ereignisse oder Erfolge von ver.di lassen sich zu guten Argumenten für die Mitgliedschaft machen? Durch welche Geschehnisse könnte die Zielgruppe gegenüber ver.di verärgert sein? Wie kann man hier am wirkungsvollsten gegenargumentieren? Argumente gegen generelle Einwände der Zielgruppe Hier sollten mögliche Einwände der Zielgruppe gegen eine Mitgliedschaft gesammelt werden, die in keine der oberen Kategorien passen. Welche Vorbehalte könnte die Zielgruppe grundsätzlich gegen eine Mitgliedschaft in ver.di haben? Und wie lässt sich am besten dagegen argumentieren? Ausführliche Tipps und Infos zum Werbegespräch, sowie Argumentationshilfen gegen die gängigsten Einwände liefert die Broschüre „Starke Argumente – stark im Gespräch“. MASSNAHMENPLANUNG Erst jetzt können die einzelnen Aktionen und Maßnahmen geplant werden. Denn nur so ist sichergestellt, dass diese der Situation im Betrieb bzw. der Dienststelle angemessen sind, zu den Zielgruppen passen und ganz speziell der Erreichung eines vordefinierten Zieles dienen. Eine gründliche Maßnahmenplanung beinhaltet stets zwei Aspekte: Die eigentliche Aktionsplanung und die dazugehörige Ressourcenplanung. Wirkung mit einfachen Mitteln Aktionsplanung Bei der Aktionsplanung kommt es darauf an, verschiedene geeignete Kommunikations-Maßnahmen miteinander zu verbinden. Deren Wirkungsweise kann dabei höchst unterschiedlich sein: yDurch mündliche Kommunikation (z. B. das Werbegespräch) kann beson- ders gut Vertrauen zur Zielgruppe aufgebaut werden. ySchriftliche Kommunikation (z. B. Flyer) spricht vor allem das Bewusstsein an. Textmedien bilden oft die Argumentationsgrundlage für Aktive und sind deshalb vor allem gut geeignet, um Informationen zu übermitteln oder rationale Entscheidungen bei der Zielgruppe herbeizuführen. 56 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t yVisuelle Kommunikation (z. B. ein Bild auf einem Plakat, eine Skulptur) richtet sich demgegenüber an den unbewussten Teil der Psyche. Aufgrund ihrer subtilen Tiefenwirkung kann sie eingesetzt werden, um Einstellungsveränderungen bei der Zielgruppe zu beschleunigen. yVollsinnliche Kommunikation (z. B. Veranstaltungen, Streiks etc.) wirkt nachhaltig. Durch das gemeinsame Erleben wird eine emotionale Bindung aufgebaut. Die unterschiedlichen Aktionsformen müssen miteinander zu einem Maßnahmenpaket kombiniert und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Für die betriebliche Werbearbeit eignen sich dabei beispielsweise: Infomaterialien Broschüren, Flyer und Plakate sind klassische Mittel, um bestimmte Themen ins Gespräch zu bringen, zu informieren, die Belegschaft zu aktivieren und für ver.di zu werben. Angesichts einer wahren Flut von Mitteilungsblättern in vielen Betrieben und Dienststellen sollten unsere eigenen Infomaterialien dabei ansprechend und durchweg hochwertig gestaltet sein. Dies vor allem auch deshalb, weil sich das Erscheinungsbild der Materialien auf das Image der verantwortlichen Organisation auswirkt. Auf Flugblätter und Flyer, die mal eben auf die Schnelle in Word gebastelt wurden, sollte daher möglichst verzichtet werden. ver.di bietet den Aktiven ansprechende Eindruckmaterialien – Plakat-Hintergründe, Newsletter-Hintergründe etc. – die von den Aktiven als Gestaltungsvorlage für eigene Inhalte genutzt werden können, sowie zahlreiche gute Broschüren und Flyer. Der/die zuständige ver.di-Sekretär/-in gibt gerne nähere Auskünfte. Ausführliche Tipps und Infos zur Gestaltung von Betriebszeitungen etc. gibt das Kapitel „Wichtige Themen – Wirksam kommuniziert – Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit gestalten“. Veranstaltungen So könnten beispielsweise die neuen Auszubildenden mit einer Veranstaltung zu Beginn ihrer Ausbildung im Betrieb begrüßt, über ihre Rechte und Pflichten informiert, mit Ratschlägen und guten Tipps unterstützt und über die Vorteile einer Mitgliedschaft in ver.di aufgeklärt werden. Aber auch Informationsveranstaltungen zu aktuellen betrieblichen Themen können organisiert und für die Mitgliedergewinnung genutzt werden. Umfragen Besonders zu Tarifauseinandersetzungen oder zu brennenden Themen im Betrieb können Umfragen eingesetzt werden, um bei den Beschäftigten ver.di als starken Partner vorzustellen, der für ihre Interessen eintritt. So könnte beispielsweise mit einer Postkartenaktion in mehreren Betrieben einer Branche eine zentrale Forderung von ver.di in der aktuellen Tarifrunde vorgestellt und mit einem selbst zu ergänzenden Statement – z. B. „Ich bin für eine Gehaltserhöhung von 6 Prozent, weil …“ – die Unterstützung der Belegschaft eingeholt werden. Die gesammelten Postkarten könnten den Arbeitgebern medienwirksam überreicht und damit zusätzlich Druck aufgebaut werden. Und nebenbei erhält man für die weitere Werbearbeit wertvolle Kontaktdaten. 57 P r a k t i s c h e T i pp s Infostände Die Erfahrungen mit klassischen Infoständen sind sehr unterschiedlich. Aufgrund ihres inflationären Einsatzes in Fußgängerzonen machen inzwischen viele Menschen um Infostände instinktiv einen großen Bogen. Als integrierter Bestandteil von Veranstaltungen, auf denen die Besucher Infostände erwarten (z. B. auf Messen, bei Podiumsdiskussionen etc.), machen sie aber natürlich nach wie vor Sinn. Die Vorderseite des Stands sollte keinesfalls aus einer Tischfront bestehen, hinter der sich das Werbeteam „verschanzt“. Die Standfläche sollte für die Besucher offen zugänglich und einladend gestaltet sein. Zudem sollte sich das Werbeteam eine Attraktion überlegen, um die Besucher an den Stand zu locken. Dies kann beispielsweise ein Spiel oder ein kostenloser Kaffeeausschank sein. Kreative Aktionen Gewerkschaftliche Mitgliedergewinnung sollte auch über neue Aktionsformen nachdenken, die mit eingefahrenen Wahrnehmungsmustern brechen und Aufmerksamkeit erregen. Statt des üblichen Infostandes könnten z. B. an einem zentralen Platz im Betrieb/in der Dienststelle große Infowürfel mit entsprechend beschriebenen Seitenwänden übereinander gestapelt werden. Statt der gängigen Plakate könnte eine große Bodenzeitung oder mehrere Bodenkuller, die eine Spur bilden, Neugier wecken. Derartige Aktionen können selbstverständlich problemlos mit klassischen Methoden wie der Verteilung von Flyern oder persönlichen Gesprächsangeboten kombiniert werden. Eine empfehlenswerte Fundgrube für kreative Aktionen, die ohne viel Geld und Aufwand umgesetzt werden können, ist die Broschüre „Themen zum Thema machen“ von Wolfgang Nafroth. www.nafroth.de Eigene Medien Eine gute Möglichkeit, kontinuierlich über gewerkschaftliche Aktivitäten im Betrieb bzw. der Dienststelle zu informieren, zu Veranstaltungen einzuladen und zu geplanten Aktionen aufzurufen, sind eigene Betriebszeitungen oder Newsletter. Aber auch für spezielle Werbeaktionen eigenen sie sich hervor ragend. So könnte eine Werbeaktion im Zuge der aktuellen Tarifauseinandersetzung mit einer Extra-Ausgabe der Betriebszeitung oder mit einem eigenen tarifpolitischen Newsletter begleitet werden. In diesen Medien sollte selbstverständlich auch stets für die Mitgliedschaft in ver.di geworben werden. Und eine abgedruckte Beitrittserklärung sollte auch niemals fehlen. Persönliche Gespräche Sie sind und bleiben die zentrale Maßnahme bei der Mitgliedergewinnung. Auch wenn die Zielgruppe durch Veranstaltungen, Medien und Aktionen bereits positiv auf ver.di aufmerksam gemacht werden konnte, die letztend liche Entscheidung zum Beitritt wird in den meisten Fällen erst während eines persönlichen Gesprächs erfolgen. Daher sollte bei jeder Maßnahmenplanung den Werbegesprächen an mehreren Stellen viel Zeit und Platz eingeräumt werden. 58 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t Ressourcenplanung Damit die Aktionsplanung nicht weit über das Machbare hinausschießt, sondern realistisch und damit umsetzbar bleibt, muss zeitgleich eine Ressourcenplanung erfolgen. Die Ressourcenplanung umfasst drei Punkte: Finanzielle Ressourcen Betriebliche Werbemaßnahmen kosten Geld. Und da Finanzmittel in der Regel knapp sind, müssen die Kosten jeder geplanten Aktion schon im Planungsstadium möglichst exakt berechnet werden. Ist das Werbeteam gezwungen, aufgrund von knappen Finanzen Abstriche am ursprünglichen Werbekonzept zu machen, so sollten auf keinen Fall die Maßnahmen zur Erreichung der verschiedenen Ziele gleichmäßig ausgedünnt werden. Dies birgt nur die Gefahr, dass keines der ursprünglichen Ziele erreicht wird. Besser ist es, einzelne Ziele des Werbekonzepts samt dazugehörigem Maßnahmenpaket komplett über Bord zu werfen, dafür aber die restlichen Ziele mit unvermindertem Mitteleinsatz zu verfolgen. Personelle Ressourcen Über den möglichen Umfang der Werbemaßnahmen entscheidet auch die Größe des Werbeteams, sowie die Zeit, die sich das Team überhaupt für die Werbearbeit nehmen kann. Daher ist es ebenfalls Aufgabe der Ressourcenplanung, festzuhalten, wer aus dem Werbeteam kompetent und zeitlich in der Lage ist, die einzelnen geplanten Maßnahmen durchzuführen. Dabei empfiehlt es sich, auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten gleich festzulegen. Materielle Ressourcen Darunter zählt z. B. technische Ausrüstung, Räumlichkeiten, Transportkapazitäten, Druck- und Vervielfältigungsmöglichkeiten usw. Zum anderen zählen dazu auch Publikationen und Werbemittel von ver.di. Publikationen ergänzen in Werbegesprächen das gesprochene Wort. Das Noch-Nicht-Mitglied bekommt dadurch die mündlichen Informationen des/der Werbers/-in noch einmal schwarz auf weiß bestätigt. Und Werbemittel schaffen zusätzlich Sympathie und sorgen dafür, dass ver.di auch lange nach dem Gespräch visuell präsent bleibt. Dabei gilt: weniger ist mehr. Eine passende Publikation, verbunden mit einem gezielt ausgewählten Werbemittel vermittelt bei der Zielgruppe einen viel besseren Eindruck als ein Überhäufen mit verschiedensten Materialien. Bei der Auswahl von Publikationen und Werbemitteln hilft der/die zuständige ver.di-Sekretär/-in gerne weiter. 59 P r a k t i s c h e T i pp s Aktuelle Anlässe nutzen Gute Werbeaktionen lassen sich viel einfacher planen, wenn es aktuelle Ereignisse gibt, die sich als Thema anbieten. Die besten Gelegenheiten, die für eine erfolgreiche Mitgliedergewinnung genutzt werden können, sind: Betriebliche Konflikte Oft wird ein bestimmtes Thema im Betrieb bzw. der Dienststelle heiß diskutiert. Warum also nicht mit diesem Thema auch gleich für die Mitgliedschaft werben? Damit kann in der Belegschaft unmittelbar Interesse geweckt und Aufmerksamkeit geschaffen werden. Hier sollte das Werbeteam den Standpunkt von ver.di offensiv vertreten und klarmachen, dass eine stark organisierte Belegschaft mehr erreichen kann. Tarifauseinandersetzungen Die Tarifrunden, zumal solche mit Mobilisierung und Zuspitzung, sind Standardsituationen für die Mitgliedergewinnung. In diesem Zeitraum ist ver.di per se präsent. Nicht-Mitglieder, die in der Regel vom Ergebnis profitieren, sind in dieser Situation besonders offen für die Frage, warum sie sich nicht offensiv auf die Seite der gewerkschaftlichen Solidarität stellen. Während der Tarifrunde muss in und mit unseren Materialien offensiv geworben und das persönliche Gespräch mit den Noch-nicht-Mitgliedern gesucht werden. Erfolge Es ist ein altes Leid, das immer wieder beklagt wird: Wir verkaufen unsere Erfolge nicht genügend. Das gilt insbesondere für die gute Arbeit der ver.diMitglieder in den betrieblichen Interessenvertretungen. Auch mit Erfolgen in den Tarifauseinandersetzungen sollte offensiv und zeitnah geworben werden. Jeder Erfolg ist es wert, dass darüber gesprochen wird. Das stärkt die betriebliche Arbeit und ruft auch den Nicht-Mitgliedern immer wieder in Erinnerung, was ver.di leistet. Werden Erfolge bekannt gemacht, so ist das eine gute Gelegenheit, für den Beitritt zu werben. Wahlen im Betrieb Wahlen zum Betriebs-, Personalrat, Mitarbeitervertretung und zur JAV sind ebenso Standardsituationen, die zur Mitgliedergewinnung genutzt werden sollten. Denn in diesem Zeitraum sind wir in der Regel präsenter und aktiver als sonst. Es empfiehlt sich, Vorbereitungsseminare oder Schulungen vor Betriebsrats-, Personalrats- und JAV-Wahlkämpfen mit Unterrichtseinheiten zur Mitgliedergewinnung zu ergänzen. Hier kann dann auch besprochen werden, wie der persönliche Wahlkampf der Kandidatinnen und Kandidaten mit der Werbung verbunden werden kann. 60 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t AUSWERTUNG Bereits während der Werbeaktion muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob alles noch nach Plan verläuft oder ob das Werbekonzept vielleicht an der einen oder anderen Stelle korrigiert werden muss. Kein Erfolg ohne Kontrolle Endauswertung vornehmen Nach Abschluss der geplanten Werbeaktion muss das Werbekonzept in jedem Fall auch einer Gesamtauswertung unterzogen werden. Diese Endauswertung sollte folgende Punkte umfassen: Zielerreichung überprüfen Welche der ursprünglich gesetzten Ziele wurden vollständig erreicht? Welche nur teilweise? Und welche überhaupt nicht? Und nicht vergessen: Erfolge müssen belohnt werden! Erfahrungen austauschen Welche der gemachten Erfahrungen – positive und negative – könnten auch für die Kolleginnen und Kollegen bzw. für die künftige Werbearbeit nützlich sein? Stärken und Schwächen analysieren Was hat gut geklappt? Was muss künftig noch verbessert werden? Welche Ursachen haben die Defizite? Schlussfolgerungen festhalten Was muss für künftige Werbeaktionen beachtet werden? Was muss unternommen werden, um die gemachten Fehler und Schwächen das nächste Mal vermeiden zu können? Was wurde bisher versäumt, das nachgeholt werden muss? Wo sollte der Schwerpunkt der nächsten Werbeaktion liegen? Die Auswertung sollte unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Dazu eignet sich auch eine schematische Darstellung. So können die Schlussfolgerungen in die Konzeption der nächsten Werbeaktion einfließen. Das war’s, mit der Auswertung ist das durchgeführte Werbekonzept abgeschlossen. Auf ein Neues! 61 P r a k t i s c h e T i pp s ZUSAMMENFASSUNG Die Zeiten, in denen die Gewerkschaftsmitgliedschaft für die meisten Beschäftigten selbstverständlich war, sind definitiv vorbei. Mitgliedergewinnung ist daher heute eine Aufgabe, um die sich kein Gewerkschaftsmitglied drücken kann. Im Gegensatz zur Arbeitgeberseite ist es Gewerkschaften nicht möglich, Profit zu erwirtschaften und diesen für die eigenen politischen Zwecke einzusetzen. Das „Kapital“ der Gewerkschaften sind ihre Mitglieder. Mit ihnen steht und fällt die Zukunft der Gewerkschaftsbewegung – und damit auch ihre betrieblichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten. Nur mitgliederstarke Gewerkschaften können auch in Zukunft eine angemessene Teilhabe der Beschäftigten am gesellschaftlichen Reichtum durchsetzen. Gemeinsam Mitglieder gewinnen Am erfolgreichsten gewinnt man neue Mitglieder für ver.di dort, wo die gewerkschaftliche Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen am greifbarsten ist: im Betrieb bzw. der Dienststelle selbst. Die Aktiven vor Ort sind daher das größte Potenzial für eine systematische Werbearbeit. Sie können oft am besten beurteilen, wo den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb der Schuh drückt und mit welchen Argumenten diese sich am besten von den Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugen lassen. Systematische Werbearbeit im Team, anhand eines durchdachten Werbekonzeptes, ist dabei die wirkungsvollste Methode zur Mitgliedergewinnung vor Ort. Und so macht es auch mehr Spaß. Denn Mitgliedergewinnung im Team ist weit mehr als eine dringend notwendige Aufgabe. Denn Teamarbeit bedeutet auch: Sich in einem Kreis von Gleichgesinnten treffen und austauschen, gemeinsam an einer sinnvollen Sache arbeiten, dazulernen, Erfolge feiern, miteinander Freizeit verbringen und Freunde finden. Das erfolgreiche Werbeteam Ein neues Werbeteam aufbauen Gemeinsam ist Mitgliedergewinnung erfolgreicher: Aktive im Betrieb müssen für die Werbearbeit gewonnen und motiviert werden. Auf einem Auftakttreffen sollte dazu einerseits der dringende Handlungsbedarf klargemacht, andererseits die Vision einer erfolgreich verlaufenden Mitgliedergewinnung aufgezeigt werden. Nach einer gemeinsamen Analyse der Ausgangssituation sollten erste Ziele vereinbart und die entsprechenden Aufgaben verteilt werden. Als Werbeteam kontinuierlich arbeiten Für den nachhaltigen Erfolg darf Mitgliedergewinnung kein einmaliger Kraftakt sein, sondern muss integraler Bestandteil der täglichen gewerkschaftlichen Arbeit werden. Dazu müssen feste (Kommunikations-)Strukturen aufgebaut werden, zum Beispiel in Form regelmäßiger Treffen, auf denen die Werbearbeit überprüft, Erfahrungen ausgetauscht und neue Ideen entwickelt werden können. Aber auch eine sorgfältige Betreuung der Werbeteams durch Hauptamtliche, die die Aktiven bei der Mitgliedergewinnung aktiv unterstützen und sie regelmäßig mit Informationen versorgen, ist dafür entscheidend. 62 2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t Das Werbeteam motivieren Will man aktive Mitglieder nicht nur kurzzeitig, sondern dauerhaft für die Werbearbeit gewinnen, müssen sie immer wieder von Neuem für diese Aufgabe motiviert werden. Die aktive Wertschätzung der Werberinnen und Werber – sowohl durch die deutlich ausgesprochene Würdigung ihrer Leistungen, als auch durch kleine Geschenke – spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem kann es förderlich sein, in regelmäßigen Abständen Freizeitveranstaltungen und Workshops zu organisieren. Und niemals vergessen, Erfolge gebührend zu feiern! Das Werbeteam qualifizieren Für eine erfolgreiche Mitgliedergewinnung müssen die notwendigen Kompetenzen auf- bzw. ausgebaut werden. Dazu zählen sowohl kommunikative Fähigkeiten, als auch inhaltliche und rechtliche Kenntnisse, sowie Kenntnisse in Planung und Konzeption von Werbeaktionen. Werberinnen und Werber sollten daher regelmäßig entsprechende Seminare und Fortbildungen besuchen. Dort können sie sich auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und ihre Erfahrungen weitergeben. Das schlüssige Werbekonzept Mit einer Analyse beginnen Um ein tragfähiges Werbekonzept zu erstellen, braucht es erst einmal eine Analyse der Ausgangssituation. Die Analyse sollte stets in zwei Richtungen gehen: In einer Betriebsanalyse müssen Informationen zu den Beschäftigten, der Betriebsstruktur, den Arbeitsbedingungen, sowie zur gewerkschaftlichen Stärke vor Ort zusammengetragen werden. Anschließend sollte das Werbeteam auch noch eine Analyse der eigenen Stärken und Schwächen vornehmen. Zielgruppen klar definieren Anhand der durchgeführten Analyse werden die Zielgruppen für die geplante Werbeaktion festgelegt. Dies geschieht in zwei Schritten: Zunächst werden die vor Ort relevanten Zielgruppen identifiziert. Darauf folgend werden aus diesen potenziellen Zielgruppen diejenigen ausgewählt, die mit der Werbeaktion tatsächlich angesprochen werden sollen. Die Größe, Gewerkschaftsnähe und die Meinungsmacht der Zielgruppe im Betrieb bzw. der Dienststelle sind dabei die ausschlaggebenden Kriterien. SMARTe Ziele setzen Für jede ausgewählte Zielgruppe sollten eigene Ziele für die Werbeaktion formuliert werden. Die Ziele müssen klar und eindeutig benannt, messbar, realistisch erreichbar, bedeutsam und zeitlich genau festgelegt (SMART) sein. Bei kurzfristigen Zielen sollte es vor allem darum gehen, die Zielgruppe erst einmal zu informieren. Mittelfristige Ziele visieren in der Regel eine positive Einstellungsänderung bei der Zielgruppe hinsichtlich Gewerkschaften an. Das langfristige Ziel einer Werbeaktion ist die Mitgliedergewinnung bei der Zielgruppe. 63 P r a k t i s c h e T i pp s Überzeugend argumentieren Für Werbematerialien und Werbegespräche sollte man sich bereits im Vorfeld die passenden Argumentationen überlegen. Der Argumentationskatalog sollte dabei auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sein. Der Katalog sollte Argumente zu aktuellen betrieblichen Themen, zu den Interessen der Zielgruppe, zum aktuellen Zeitgeschehen sowie gegen generelle Einwände der Zielgruppe beinhalten. Aktionen planen, Ressourcen einteilen Auf der Grundlage der durchgeführten Analyse, der ausgewählten Zielgruppen und der festgelegten Ziele erfolgt die Maßnahmenplanung. Dabei kommt es darauf an, aus verschiedenen Aktionsformen (Veranstaltungen, kreative Aktionen, Infomaterialien, Umfragen, persönliche Gespräche etc.) ein wirksames, abgerundetes Maßnahmenpaket zusammenzustellen. Hierbei sollten aktuelle Anlässe wie betriebliche Konflikte, Tarifauseinandersetzungen oder Wahlen im Betrieb stets genutzt werden. Damit die Aktionsplanung realistisch ist, muss zeitgleich eine Planung der finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen erfolgen. Mit einer Auswertung abschließen Die Werbeaktion sollte ausführlich ausgewertet werden. Dabei müssen die Zielerreichung überprüft, die eigenen Stärken und Schwächen analysiert, Erfahrungen ausgetauscht und Schlussfolgerungen für die weiteren Werbemaßnahmen gezogen werden. Die Auswertung sollte unbedingt schriftlich dokumentiert und dem gesamten Werbeteam zugänglich gemacht werden. 64 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h DAS WERBEGESPRÄCH Persönliche Gespräche sind und bleiben das wichtigste Instrument bei der Mitgliedergewinnung. Mit keiner anderen Maßnahme kann ver.di in ähnlich starkem Ausmaß inhaltlich überzeugen, Kompetenz demonstrieren sowie Vertrauen aufbauen und Sympathien gewinnen. 7 Schritte zum Erfolg Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bzw. der Dienststelle durch Medien, Veranstaltungen oder Aktionen bereits positiv auf ver.di aufmerksam gemacht werden konnten – die letztendliche Entscheidung zum Beitritt fällt immer im persönlichen Gespräch. Daher ist die Kunst der überzeugenden Gesprächsführung das A und O einer erfolgreichen Mitgliedergewinnung. Auf den folgenden Seiten wird das grundlegende Handwerkszeug für das gelungene Werbegespräch in sieben Schritten vorgestellt. Schritt 1: Vorbereiten Mit Herz und Verstand yOrt, Zeit und Gesprächsrahmen so planen, dass die Bedingungen optimal sind. In die Situation hineinversetzen und den Gesprächs-Einstieg üben. yInhalte zurechtlegen, einen Argumentations-Katalog erstellen. Was sind die passenden Botschaften? Was sind erwartbare Gegenargumente? yDas unterstützende Material bewusst auswählen. Sich gezielt für bestimm- te Publikationen und Werbemittel entscheiden. Wichtig: weniger ist mehr. yEin SMARTes Ziel setzen. SMART ist die Abkürzung für: Specific, Measurable, Attainable, Relevant, Timely. Ins Deutsche lässt es sich folgendermaßen übersetzen: S Spezifisch: Ziele müssen klar und eindeutig benannt sein. M Messbar: Ziele müssen messbar sein. A Angemessen: Ziele müssen realistisch erreichbar sein. R Relevant: Ziele müssen bedeutsam sein. T Terminiert: Zu jedem Ziel gehört eine Terminvorgabe. Ein Ziel ist nur dann korrekt bestimmt, wenn es diese fünf Bedingungen erfüllt. Schritt 2: Kontakt aufbauen Auf Augenhöhe yOffen und authentisch auftreten. Und lächeln! yEine kleine Geste oder ein passendes Geschenk unterstützen die freundliche Begrüßung. yDie Gesprächseröffnung so gestalten, wie es der Situation und der Beziehung angemessen ist. Eventuell persönlich vorstellen. 65 P r a k t i s c h e T i pp s yVergewissern, dass ein Gespräch jetzt willkommen ist. yDas Gegenüber immer wieder mit seinem Namen anreden. yZum Gesprächseinstieg im Smalltalk eine vertrauensvolle, angenehme Atmosphäre schaffen. yOffen und selbstbewusst zum Thema überleiten. Schritt 3: Aufnehmen Wertschätzend und interessiert yNeugierig auf die Gesprächspartnerin/den Gesprächspartner sein. Eine positiv-interessierte Grundhaltung macht sicher und gelassen. Motto: Ich bin okay – du bist okay. yDie Bedürfnisse des Gegenübers erkennen. Offene Fragen liefern viele wertvolle Informationen – Wer? Wie? Was? Wozu? Warum? Inwiefern?. yTransparenz schaffen und Vertrauen gewinnen durch begründete Fragen – „Ich frage, weil …“ oder „Ich frage, weil es Dir offenbar wichtig ist, dass …“. yInteresse durch aktives Zuhören zeigen. Hörbar und sichtbar aufnehmen. Das Gehörte mit eigenen Worten umschreiben. Der Gesprächspartnerin/ dem Gesprächspartner dabei helfen, bewusst zu machen, was gefühlsmäßig mitschwingt. Schritt 4: Argumentieren Maßgeschneidert und klar yMit griffigen Beispielen arbeiten. Aktuelle Anlässe einbinden. yImmer den persönlichen Nutzen betonen – konkret und anschaulich. yStrukturiert und systematisch argumentieren. Der klassische Viersatz: 1. Behauptung, 2. Begründung, 3. Beispiel, 4. Schlussfolgerung. yRational und emotional argumentieren. Mit Zahlen, Daten und Hintergründen den Verstand ansprechen und ganz menschlich an Gefühle, Sehnsüchte und Bedürfnisse appellieren. yEinwände ernst nehmen. Sie sind Fragen des Gegenüber. Man kann sie: 66 – Vorwegnehmen – „Sicher fragst Du dich…“ – Durch Rückfragen entschärfen – „Wie meinst Du das genau? Ein Beispiel?“ – Positiv aufwerten – „OK – das kann ich gut verstehen.“ – umwandeln – „Du willst also sagen, dass …? Wir müssten also klären …“ – Auf Eis legen – „Das halten wir mal fest für später.“ – Abwägen – „Ja, das stimmt natürlich – einerseits. Andererseits …“ – Offen als Fragen behandeln – „Dazu weiß ich nichts – ich informiere mich.“ 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h Schritt 5: Abschließen Offen und zielstrebig An Interessen des Gegenübers einhaken. Gemeinsamkeiten hervorheben. Zustimmungs-Tendenzen bewusst machen und verstärken. yDen Gesprächsstand zusammenfassen. Ergebnisse festhalten und würdigen. Nochmals den konkreten, individuellen Nutzen des Beitritts herausstellen. yDie Überzeugungs-Absicht offenlegen, um zum Punkt zu kommen. yWer fragt, führt – geschlossene Fragen beschleunigen Entscheidungen, bei angebotenen Alternativen (später/gleich) wird meist die letztgenannte gewählt. yImmer eine verbindliche Verabredung treffen – entweder für den direkten Eintritt oder für ein Folgegespräch. Nach dem Gespräch die Stimmung abfragen. yNeue Kolleginnen und Kollegen willkommen heißen. Hinweise auf die nächsten Schritte geben. Freundlich verabschieden und bedanken. Schritt 6: Auswerten Ehrlich und selbstwirksam yEine Stärken-/Schwächen-Analyse vornehmen. Wurde das Ziel erreicht? Falls nein, warum nicht? yDie Schlussfolgerungen dokumentieren. Stichworte zu den gewonnenen Einsichten und Lernerfolgen festhalten. yÜberzogene Selbstkritik vermeiden. Bewusste Selbstbelohnung für Fort- schritte und die erzielten Erfolge wirkt viel besser! ySchon jetzt die folgenden Schritte planen. Wann, wo und mit wem wird das nächste Werbegespräch geführt? yDie Motivation weitergeben. Mit wem kann man die gewonnenen Erfahrungen austauschen? Was kann man voneinander lernen? Schritt 7: Kontinuität sicherstellen Verantwortlich und kompetent yKurz nach dem Beitritt nach dem aktuellen Stand erkundigen – kurzer Anruf, Frage nach dem Mitgliedsausweis, … yDie Zufriedenheit mit dem Beitritt bestärken – „Eine gute Entscheidung“… ySich als künftiger Ansprechpartner anbieten. yKonkrete Beteiligungs-Angebote unterbreiten. yFür kontinuierliche, regelmäßige Information sorgen. yAls Kollege/Kollegin präsent bleiben. 67 P r a k t i s c h e T i pp s GUTE ARGUMENTE FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT Persönlich Mitglieder gewinnen Die folgenden Antworten auf Einwände, Vorurteile und Fragen sollen anregen, aber in keinem Fall den eigenen, individuellen Diskussions- und Argumentationsstil einschränken. Einwände und Vorurteile werden wohl nur in den seltensten Fällen so vom Nichtmitglied vorgetragen werden, wie sie hier formuliert sind. Wer sich mit den beispielhaften Antworten beschäftigt, wird aber an Sicherheit gewinnen und in der Lage sein, die darin enthaltenen Argumente flexibel einzusetzen. Die möglichen Einwände und Vorurteile sind nach fünf Oberthemen geordnet: yKosten/Nutzen yTarifpolitik yGesellschaft im Wandel yNeuer Individualismus yPersönliche Befürchtungen Bei den Argumenten wird auffallen, dass sie auf unterschiedliche Art und Weise Einwände und Vorurteile beantworten. So wird es auch in der Realität sein. Es gibt Positionen, die Werberinnen und Werber entschieden im Klartext formulieren müssen. An mancher Stelle wird es angebracht sein, eher defensiv aufzutreten, bei anderen Themen kann man dagegen ruhig in die Offensive gehen. Genauso gut kann die richtige Gegenfrage auch eine Antwort sein, die den weiteren Gesprächsverlauf bestimmt. Was die richtige Kombination ist, stellt sich in der Praxis heraus. Noch ein wichtiger Hinweis: Die Arbeitshilfe kann nicht die Argumente zusammenstellen, die die gewerkschaftliche Arbeit in Betrieb und Verwaltung auf den Punkt bringen. Die solide und erfolgreiche Arbeit vor Ort muss aber immer Teil des persönlichen Werbegesprächs sein. Und noch besser ist es, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die als Personen für diese Arbeit stehen, beim persönlichen Werbegespräch vorangehen. Tue Gutes und rede drüber: Diese Maxime wird viel zu wenig beherzigt. 68 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h KOSTEN / NUTZEN bei Mitgliedschaft in ver.di Wer ein Prozent Beitrag bezahlen soll, stellt ganz Wir haben einiges berechtigt die Frage: „Und was gibt es dafür?“ Dieser zu bieten – Punkt wird in jedem persönlichen Werbegespräch eine und zu erklären zentrale Rolle spielen, wenn nicht sogar am Anfang stehen. Dann wird es ganz wichtig, unsere „Leistungen“ nicht nur auf die sogenannten „Satzungsleistungen“ zu beschränken, sondern das ganze „Leistungspaket“ ins Gespräch zu bringen. Von der mitgliedernahen Tarifpolitik über politische Erfolge und berufsfachliche Interessenvertretung bis zum MitgliederService mit besonderen Angeboten. „Der Beitrag ist zu hoch!“ Klartext Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Für Zuschläge und Zulagen muss kein Beitrag entrichtet werden. Das ist eine faire Formel für alle. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger: Das ist praktische Solidarität. Der Mitgliedsbeitrag ist das entscheidende Mittel, um unserem Auftrag nachzukommen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und sicher zustellen, dass die Mitglieder festen Boden unter den Füßen haben. Von nix kommt nix. Eine andere Einnahmequelle als den Beitrag haben wir nicht und wollen wir nicht: Denn sonst würden wir unsere Unabhängigkeit einbüßen. Beitragszahlungen ermöglichen ver.di alle ihre Aufgaben: Tarifverhandlungen, Leistungen, Beratung, Informations- und Bildungsangebote bis hin zu Rechtsschutz und Gerichtskosten. Eine Freizeit-Unfallversicherung ist ebenfalls im Beitrag enthalten. Und bei einem Arbeitskampf natürlich ein Streikgeld, das sicherstellt, dass niemand in die Röhre guckt. Hinzu kommt Wir gehen sparsam mit dem Geld um, die Ausgaben werden regelmäßig von ehrenamtlichen Revisoren kontrolliert und jährlich transparent gemacht. Es gilt Gewerkschaft ohne Beiträge gibt es nicht. Nur eine finanzkräftige und mitgliederstarke Gewerkschaft ist durchsetzungsfähig und kann in Tarifverhandlungen Druck ausüben, und wenn es sein muss, auch streiken und ihre Mitglieder schützen. Ähnliche Einwände All jene, rund um das Thema Beitrag und Ausgaben, wie: y„Bei weniger Beitrag würde ich mitmachen!“ y„Spart doch Personalausgaben ein und senkt den Beitrag!“ y„Ich hab‘ noch nie gestreikt, warum soll ich dafür zahlen!“ y„Rechtsschutz kann ich mir auch privat besorgen!“ 69 P r a k t i s c h e T i pp s „Mitglied sein bringt doch nichts!“ Erstens Ohne Gewerkschaften sähe die Welt anders aus. Das, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute vielfach für selbstverständlich halten, haben Gewerkschaften durchgesetzt. So selbstverständlich, wie einige meinen, ist das nicht. Praktisch alles Erreichte muss heute verteidigt werden. Überall wird die Rolle rückwärts probiert – und scheitert vielerorts an den Gewerkschaften. Zweitens Ohne Gewerkschaft keine Verbesserung der materiellen Lage. Tarifverhandlungen führen nur Gewerkschaften. Nur sie handeln Einkommen, soziale Leistungen wie Urlaub, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen mit den Arbeitgebern aus. Ohne uns gäbe es das alles so nicht. Denn gesetzlich hat man zum Beispiel nur einen garantierten Urlaubsanspruch von ca. vier Wochen (24 Werktage – ohne Sonn- und Feiertage). Drittens ver.di bietet eine Reihe von handfesten Leistungen für ihre Mitglieder: Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeits-, dem Sozial- und dem Beamtenrecht, dem Urheberrecht oder dem Ausbildungsverhältnis; Streikgeld wenn es hart auf hart kommt; Beratung und Unterstützung; Informationen aus erster Hand durch zahlreiche Veröffentlichungen; viele interessante Freizeit- und Bildungsangebote und vor allem viele nette Kolleginnen und Kollegen. Viertens Gewerkschaft bestimmt entscheidend mit, was in Betrieben und Verwaltungen läuft. Die Mehrheit der Personal- und Betriebsräte sind ver.di-Mitglieder. Sie werden von ihrer Organisation geschult, beraten und tatkräftig unterstützt. Fünftens Nur wer mitmacht, entscheidet auch. Gewerkschaftsmitglieder nehmen Einfluss auf die Gewerkschaftspolitik. Sie bestimmen, wo es langgeht. Fazit Eine Mitgliedschaft in ver.di bringt ganz schön viel: Interessenvertretung als Arbeitnehmer/-in, eine ganze Reihe von handfesten Leistungen und vor allem Mitsprache- und Mitwirkungsrechte. Ähnliche Einwände All jene, die die gewerkschaftliche Leistungskraft unterschätzen, wie: y„Ihr macht viel zu wenig!“ y„Ihr müsst mehr machen!“ y„Von Euch kommt nix mehr!“ „Tarifliche Leistungen erhalte ich auch ohne ver.di!“ Klartext Einmal nur die Augen schließen und sich vorstellen, was wäre, wenn alle so denken und handeln würden … 70 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h Tatsache ist Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, auch für Arbeitnehmer/-innen gültig sein sollen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Natürlich grenzen die Arbeitgeber die nicht organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aus, denn sonst würden viel mehr Beschäftigte in Gewerkschaften eintreten. Das liegt nicht im Interesse der Arbeitgeber. Sie kalkulieren also, dass es im Endeffekt für sie „billiger“ wird, wenn sie die Nichtmitglieder gleichbehandeln und so die Gewerkschaften schwächen. Wer also nicht ver.di-Mitglied wird, erleichtert den Arbeitgebern das Spiel. Er oder sie sorgt mit dafür, dass es für die Arbeitgeber „billiger“ wird – zum eigenen Schaden. Fazit Die Alternative ist, die Solidargemeinschaft der Beschäftigten, die Gewerkschaft, zu unterstützen. Je stärker diese Solidargemeinschaft ist, desto effektiver können Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden. Hinzu kommt Nur durch die Mitgliedschaft hat man die Möglichkeit, seine eigenen Vorstellungen in die Tarifpolitik und bei der Formulierung von Forderungen einzubringen. Das kann man durch Teilnahme und Mitarbeit in den gewerkschaftlichen Gremien beeinflussen. Zurzeit werden auch in vielen Bereichen bei Tarifverhandlungen exklusive Leistungen für ver.di-Mitglieder verhandelt und abgeschlossen. Ähnliche Einwände All jene, die davon ausgehen, dass ver.di schon die Kartoffeln aus dem Feuer holt. „Die Vertretung meiner Interessen durch die gesetzliche Interessenvertretung reicht mir!“ Gesetzliche Interessenvertretung können sein z. B. Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung, JAV und so weiter. Klartext Eine allein auf sich gestellte betriebliche Interessenvertretung greift zu kurz, um wirklich die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten zu können. Eine effektive Interessenvertretung ist erst dann sichergestellt, wenn Gewerkschaft und betriebliche Interessenvertretungen Hand in Hand arbeiten und sich gegenseitig stärken. Die gesetzlichen Interessenvertretungen können die Interessen der Arbeitnehmer/-innen nur auf der Basis der geltenden Regelungen und Gesetze vertreten. Alle diese Regelungen und Gesetze müssen formuliert, durchgesetzt und oft auch verteidigt werden. Das schafft man nicht auf betrieblicher Ebene. Das schafft nur eine betriebsübergreifende Gewerkschaft. Einkommen, Arbeitszeit, Urlaubsdauer und ein Anspruch auf Übernahme für Auszubildende nach der Lehre werden von ver.di in Tarifverhandlungen durchgesetzt. Die gesetzlichen Interessenvertretungen können nur das herausholen, was der Tarifvertrag hergibt. 71 P r a k t i s c h e T i pp s Auch wichtig Den Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten sind enge Grenzen gesetzt. Sie können nicht zum Streik aufrufen. Das können nur die Gewerkschaften. Und vor allem: Kommt es zu Kampfmaßnahmen, dann schützt nur die Gewerkschaft die Beteiligten und zahlt im Falle eines Streiks an die Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld. Natürlich ist es nirgends vorgeschrieben, dass Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungsorgane Mitglied einer Gewerkschaft sein müssen. Trotzdem ist das so gut wie immer der Fall. Aus gutem Grunde: In der heutigen Arbeitswelt mit ihren komplizierten Rechtsvorschriften und dem ständigen technologischen Wandel ist eine umfassende Weiterbildung der Mitglieder in u. a. BR, PR und JAV notwendig. Nur so können sie ihre Aufgaben optimal wahrnehmen. Und dabei werden sie von ver.di unterstützt. In diese Bildungsarbeit investiert ver.di viel Geld, das heißt Mitgliedsbeiträge der Solidargemeinschaft. Fazit Richtig läuft es nur, wenn Gewerkschaft und betriebliche Interessenvertretung Hand in Hand arbeiten. Wer „Ja“ zu einer guten Arbeit als Interessenvertretung sagt, muss „Ja“ sagen zur Gewerkschaft. Damit es so bleibt. Ähnliche Einwände All jene, die auf einer Unkenntnis über die Grenzen der Betriebs-/Personalratsarbeit basieren, wie: y„Bei uns läuft es doch auch ohne Gewerkschaft!“ y„Gewerkschaft ist doch nur was für Betriebsräte!“ „Eine Gewerkschaft, speziell für meinen Beruf bringt mehr als ver.di!“ Manche Menschen wünschen sich eine Gewerkschaft, die sich ausschließlich für die Interessen ihrer Berufsgruppe stark macht. Zugegeben: Es scheint manchmal zunächst einfacher oder aussichtsreicher, sich nur auf das unmittelbar eigene Umfeld zu konzentrieren. Damit bekommt aber die Arbeitgeberseite leichtes Spiel nach dem Motto: „Teile und herrsche“. Dem setzen wir ganz bewusst das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ entgegen. Nur so lässt sich verhindern, dass unterschiedliche Beschäftigtengruppen gegeneinander ausgespielt werden. Klartext Wir setzen auf Vielfalt und Miteinander. Dazu gehört auch die Abstimmung der Interessen unterschiedlicher Gruppen. Kleinere Berufsgruppen können sich auf die Solidarität der starken Beschäftigungsgruppen verlassen. Nur ver.di hat die Mitglieder und die Mittel, um einen Streik im Ernstfall durchzustehen und erfolgreich zu führen. Da kann keine Schmalspurgewerkschaft auf Dauer mithalten. 72 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h Des Weiteren Die eigenständig organisierte Arbeit von spezialisierten Fachbereichen und Berufsgruppen in ver.di steht für mitgliedernahe, qualifizierte und kompetente Gewerkschaftsarbeit. Fazit Vielfalt und Miteinander – dieses Konzept hat sich bewährt. Nur so lassen sich qualifizierte berufsnahe Arbeit und effektive Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern und Staat erfolgreich unter einen Hut bringen. Ähnliche Einwände All jene, die sich auf vermeintliche Vorzüge von Mini-Organisationen gegenüber der „Großorganisation“ ver.di beziehen, wie: y„Meine berufsfachlichen Interessen gehen in ver.di unter!“ y„Großorganisationen wie ver.di scheren alles über einen Kamm!“ „Ein Berufsverband macht mehr Sinn!“ Zugegeben Ein Berufsverband leistet in der Regel solide berufsfachliche Arbeit. Aber All die Fragen, die mit Rechten, Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenhängen, nehmen Gewerkschaften wahr. Das Gleiche gilt für die materiellen Bedingungen wie Einkommen, Urlaub, Arbeitszeiten und Aufstiegsmöglichkeiten. Ausgefeilte berufsfachliche Positionen ersetzen nicht die Finanz- und Durchsetzungskraft von Gewerkschaften, wenn es hart auf hart kommt. Klartext Auch wir verfolgen eine systematische berufsfachliche Arbeit, diskutieren und erarbeiten Positionen, entwickeln berufsspezifische Forderungen und Durchsetzungsstrategien. Gerade wer Interesse an berufsfachlicher Arbeit hat, sollte diese Möglichkeit nutzen. Fazit Der Berufsverband ist nicht die Alternative zu ver.di, sondern kann in Form einer Doppelmitgliedschaft für einige Berufgruppen eine sinnvolle Ergänzung sein. Wer mehr tun will für die berufsfachlichen Interessen, findet in ver.di Einflussmöglichkeiten und ein großes Forum. Ähnliche Einwände All jene, die die Wahrnehmung berufsfachlicher Interessen höher bewerten als die Handlungs- und Durchsetzungskraft der Gewerkschaft, wie: y„Ich vermisse die inhaltliche Arbeit!“ y„Eure Mitglieder interessieren sich nicht für die inhaltlichen Fragen! y„Mir reicht das inhaltliche Engagement!“ 73 P r a k t i s c h e T i pp s DIE TARIFPOLITIK Tarifpolitik ist ein Dauerbrenner im persönlichen Werbegespräch. Aus gutem Grund: Tarifpolitik ist eine gewerkschaftliche Kernleistung. So ist es nicht verwunderlich, dass es bei „normalen“ Beschäftigten oftmals zu der Gleichsetzung kommt: Gewerkschaft gleich Tarifpolitik. Dauerbrenner im Werbegespräch Obwohl „Dauerbrenner“, fällt das Unterkapitel Tarifpolitik in dieser Arbeitshilfe knapp aus. Auch das hat einen guten Grund: Tarifpolitik sollte anhand aktueller Beispiele diskutiert werden. Anhand konkreter Beispiele lässt sich am besten darstellen, warum eine bestimmte Forderung aufgestellt wurde, welche Argumente in der internen Diskussion dabei eine Rolle gespielt haben, in welchem Zusammenhang die Forderung zu sehen ist, wie sie sich zu anderen, weitergehenden Forderungen verhält und woran die Durchsetzungschancen gebunden sind. „Auf die Tarifpolitik habe ich keinen Einfluss!“ Klartext Klar, solange Sie kein Mitglied sind! Richtig ist An der Tarifpolitik können sich die Mitglieder in Betrieb und Verwaltung von Anfang an beteiligen. Auf Mitglieder- und Vertrauensleuteversammlungen diskutieren sie zum Auftakt einer Tarifrunde über Art und Höhe der Forderungen und über die Voraussetzungen, um sie durchzusetzen. Die Beratungen und Diskussionen fließen unmittelbar ein in die Diskussionen der jeweiligen Vorstände und zuständigen Tarifkommissionen. Fakt ist Die Tarifkommissionen gewährleisten eine mitgliedernahe Tarifpolitik, denn sie setzen sich aus den ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Betrieben und Verwaltungen zusammen. Noch wichtiger Für einen Streik ist das demokratische Votum der Mitgliedschaft entscheidend. In einer Urabstimmung müssen sich die Betroffenen mit einer Mehrheit von 75 Prozent dafür entscheiden. Sie beschließen auch über das Ende des Arbeitskampfes und die Annahme eines Ergebnisses. Fazit Wer die ver.di-Tarifpolitik beeinflussen will, muss Mitglied werden und sich beteiligen. Dazu laden wir ein. Ähnliche Einwände All jene, die die demokratische Legitimation der Tarifpolitik – meist aus Unwissen – infrage stellen, wie: y„Eure Bosse machen sowieso, was sie wollen!“ y„Das ist doch alles nicht basisnah!“ y„Als kleines Mitglied fragt mich keiner!“ 74 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h „Die Tarifpolitik bringt es nicht!“ Klartext Tarifpolitik findet nicht im luftleeren Raum statt. Über das, was am Ende bei einer Tarifrunde rauskommt, ist nicht allein entscheidend, was ver.di will, sondern das Kräfteverhältnis. Was man zuerst wissen muss: Tarifpolitik ist nicht gleich Tarifpolitik. Herrscht Vollbeschäftigung und sind die Auftragsbücher der Arbeitgeber und die Steuerkassen des Staates voll, dann kann eine Gewerkschaft ganz anders rangehen als im umgekehrten Fall. Was man noch wissen muss Wir sitzen nicht alleine am Tisch. Denn es nehmen auch die Arbeitgeber mit ihren Forderungen an den Verhandlungstischen Platz. Und das seit Jahren immer wieder aufs Neue mit einem Grusel-Katalog: Streichen von freien Tagen, Streichen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, längere Arbeitszeiten, Kürzung von Zulagen und Vergünstigungen … Und da konnten wir in der Vergangenheit Vieles abwehren. Aber das Wichtigste Wie die Arbeitgeber auch, so muss ver.di am Ende einem Kompromiss zustimmen. Auch nach Mobilisierungen, Warnstreiks und sogar Streik. Daran führt kein Weg vorbei. Und das, was dann vereinbart wird, liegt in der Regel deutlich über dem, was die Arbeitgeber zu Beginn einer Tarifrunde „höchstens“ zugestehen wollten. Fazit Tarifpolitik ist Realpolitik. Realpolitik können wir beeinflussen: Je stärker ver.di ist, je mehr Mitglieder hinter ihr stehen, desto mehr kann sie herausholen und an unsozialen Forderungen abblocken. Ähnliche Einwände All jene, die die konkreten Bedingungen gewerkschaftlicher Tarifpolitik außer Acht lassen, wie: y„Ihr holt zu wenig raus!“ y„Ja, wenn Ihr mal richtig Dampf machen würdet!“ y„Das bringt doch alles nix mehr!“ y„Ihr seid nicht kämpferisch genug!“ 75 P r a k t i s c h e T i pp s GESELLSCHAFT IM WANDEL Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Globalisierung der Märkte hat zu Umbrüchen im Produktions-, Arbeits- und Gesellschaftssystem geführt. Die Welt hat sich radikal geändert. Also ist es auch legitim zu fragen, ob „mit Gewerkschaft alles beim Alten bleiben soll und kann“. Wenn es um „Globalisierung“ und die damit zusammenhängenden Fragen geht, dann kommt es darauf an zu demonstrieren, dass Gewerkschaft die Entwicklung nicht verschlafen hat und eine Option auf die Zukunft ist. Gewerkschaft: Option auf die Zukunft „Globalisierung macht Gewerkschaft überflüssig!“ Gegenfrage Macht die Globalisierung etwa auch gesicherte Einkommen, geregelte Arbeitszeiten, zukunftssichere Arbeitsplätze, Arbeiternehmerrechte und funktionierende, bürgernahe Dienstleistungen überflüssig? Wenn nicht: Wer soll das sicherstellen, wer soll dafür eintreten, wenn nicht die Gewerkschaften? Klartext Die Globalisierung ist real. Aber sie macht Gewerkschaften alles andere als überflüssig. Wenn mit Hinweis auf die Globalisierung dem Sozialstaat, den Arbeitnehmerrechten und dem Flächentarifvertrag grundsätzlich der Kampf angesagt wird, ist es eine aktuelle Aufgabe der Gewerkschaften, Widerstand zu leisten. Auch die Globalisierung muss sozial gestaltet werden, denn das ergibt sich nicht aus dem Selbstlauf des Marktes. Hinzu kommt Gewerkschaften sind international organisiert. Natürlich schreitet die internationale Zusammenarbeit der Gewerkschaften noch langsamer voran als die Internationalisierung der Geld- und Warenmärkte. Aber das ist kein Wunder, denn schließlich handelt es sich um Menschen und nicht um seelenloses Kapital. Aber wir sind dabei, den Informations- und Meinungsaustausch auf Branchenebene europaweit bzw. international auszubauen, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lebensqualität einzutreten. Übrigens Selbst im Mutterland der Globalisierung, den USA, ist die Gewerkschaftsbewegung – obwohl totgesagt – wieder auf dem aufsteigenden Ast. Von wegen: „Ende der Gewerkschaften!“ Fazit Was die Globalisierung der Märkte aus der Welt macht, ist längst noch nicht entschieden. Nur eins ist sicher: Ohne handlungsfähige Gewerkschaften drohen gesellschaftliche Spaltung, ökologische Zerstörung, Gefährdung des Sozialstaats und damit der sozialen Grundlage der Demokratie. 76 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h Ähnliche Einwände All jene, die von der veröffentlichten Meinung beeinflusst sind, dass das „Ende der Geschichte“ – der Zusammenbruch des „Realen Sozialismus“ – auch das Ende der Gewerkschaften bedeutet, wie: y„Gewerkschaften haben nichts mehr zu melden!“ y„Ich sehe keine Perspektiven mehr!“ y„Es ist alles viel zu kompliziert geworden!“ y„Man muss mal abwarten, was so kommt!“ „Die Arbeitgeber sind eh stärker!“ Gegenfrage Was wäre in Zeiten wie heute wohl los, wenn die Gewerkschaften viel schwächer wären? Wie sähe dann die Wirklichkeit in Betrieb und Gesellschaft aus? Klartext In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit hängen die Trauben für Gewerkschaften immer besonders hoch. Daraus kann der Eindruck entstehen, dass Gewerkschaften nicht viel zu melden haben. Richtig daran ist, dass die Gewerkschaften es schwerer haben. Falsch ist aber, dass sie nichts erreichen konnten bzw. können – und zwar auf allen Ebenen: Einkommensabbau, wie er den Arbeitgebern vorschwebt, wurde verhindert. Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit brachte viele neue Arbeitsplätze und hat noch mehr gesichert. Viele Unternehmen wurden durch gewerkschaftliche Aktivitäten sowohl zur Übernahme von ausgelernten Auszubildenden als auch zur Aufrechterhaltung des Ausbildungsplatzangebotes „bewegt“. Grundsätzlich gilt Ob der Arbeitgeber der Stärkere ist oder nicht, entscheidet sich auch durch die Mitgliederstärke einer Gewerkschaft. Deshalb muss jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Interesse daran haben, ihre/seine Gewerkschaft durch die Mitgliedschaft zu stärken. Übrigens Auch die Arbeitgeber verlassen sich in der Regel nicht auf ihre individuelle Stärke. Die meisten wissen, dass sie gemeinsam ihre Interessen besser vertreten können. Sie sind daher Mitglied ihres Arbeitgeberverbandes und zahlen dafür Beitrag. Hinzu kommt Auch die Arbeitgeber stellen immer wieder neue Forderungen, die auf längere Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, sozial nicht abgesicherte Flexibilisierung und Senkung der Lohnkosten hinauslaufen. Wenn sie zurückstecken, dann nicht aus freien Stücken, sondern weil die organisierte Arbeitnehmerschaft – die Gewerkschaft – sie dazu gezwungen hat. Fazit Je nach wirtschaftlicher und politischer Lage muss ver.di erst einmal das Erreichte sichern. Jeder Arbeitsplatz, der erhalten bleibt, jede Ausbildungsstelle, die nicht gestrichen wird, jeder Auszubildende, der nach der Ausbildung übernommen wird, ist ein Erfolg. 77 P r a k t i s c h e T i pp s „Die Gewerkschaft hat keine Macht, Arbeitsplätze zu sichern!“ Klartext Das Recht auf Arbeit ist für uns ein Menschenrecht. Arbeit bedeutet mehr als bloße Existenzsicherung. Sie ist die wesentliche Voraussetzung für die Selbstverwirklichung der Menschen und für ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Arbeit schafft gesellschaftlichen Wohlstand und Lebensqualität. Der Kampf um mehr Beschäftigung und sichere Arbeitsplätze hat für uns Priorität. Aber Nicht die Gewerkschaften entscheiden über Marktstrategien, Investitionen und Produktionsverlagerungen, sondern die Arbeitgeber. Ob es dann zu Entlassungen und Arbeitsplatzabbau kommt, darüber entscheidet das Kräfteverhältnis. Und das wiederum hängt entscheidend ab von der Stärke der Gewerkschaft. Hinzu kommt Mit unserer Gesellschafts-, Tarif- und Betriebspolitik setzen wir alles daran, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. yMit Nachdruck setzen wir uns als einzige relevante gesellschaftliche Kraft dafür ein, Arbeitgeber und politisch Verantwortliche auf das Vollbeschäftigungsziel zu verpflichten. Wir haben konkrete Programme erarbeitet für eine aktive Beschäftigungspolitik, die Unternehmen und öffentliche Hand auf Investitionen und Innovationen verpflichtet, die eine nachhaltige Entwicklung fördert: Im Ausbau des Umweltschutzes und einer modernen Infrastruktur. yIn der Tarifpolitik kämpfen wir für eine Verkürzung der Arbeitszeit und set- zen dabei auf eine Vielzahl von Maßnahmen, vom Abbau der Überstunden über den Vorruhestand bis hin zu mehr Arbeitszeitsouveränität. yTag für Tag schließen ver.di-Bezirke und ver.di-Landesbezirke sowie Be triebs- und Personalräte, unterstützt von ihrer Gewerkschaft, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen ab, die drohende Entlassungen verhindern oder Beschäftigungsabbau sozial gestalten. yOftmals ist ver.di der Motor innovativer Produktions- und Dienstleistungs- gestaltung. Durch Produktkonversion und breitere Angebotspaletten werden neue Beschäftigungsperspektiven in Betrieben und Verwaltungen eröffnet. Fazit Wer sichere Arbeitsplätze und mehr Beschäftigung will, muss auch selbst etwas dafür tun. Gewerkschaften können keine sicheren Arbeitsplätze garantieren. Aber sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Arbeitsplätze sicherer werden. Ähnliche Einwände All jene, die das Unmögliche verlangen, aber nicht in Rechnung stellen, was die Gewerkschaft heute schon leistet und dass es dazu keine Alternative gibt, wie: y„Ihr zieht doch sowieso immer den Kürzeren!“ y„Es wird viel gefordert, aber nix kommt raus!“ y„Bei den wichtigen Fragen passiert doch nichts!“ 78 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h „Die Gewerkschaften haben die Entwicklung verschlafen!“ Einspruch Es kommt vielleicht nicht immer so rüber, wie wir es gerne hätten, zumal viele Medien lieber ihre Vorurteile pflegen statt vorurteilsfrei zu berichten, aber: Wir haben schon lange verstanden, dass wir vor neuen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen stehen und neue Konzepte her müssen. Und wir haben gehandelt: Klartext Wohl keine Bewegung von der Größe der Gewerkschaften hat sich im letzten Jahrzehnt so gewandelt wie wir. ver.di – der Zusammenschluss von fünf Gewerkschaften zu einem neuen Haus für die Beschäftigten des gesamten Dienstleistungsbereiches ist der beste Beweis für unseren Zukunftswillen. Wir bieten Konzepte an für die Politikfelder, die über die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft entscheiden, wie Gesundheitswesen, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Sozial- und Bildungssysteme. Hinzu kommt Die große Frage der Gleichstellung von Mann und Frau haben wir beispielhaft vorangetrieben. Es gibt nicht viele Gewerkschaften und Großorganisationen, in denen die Frauenförderung so groß geschrieben wird. Ohne das Engagement von Gewerkschaften gäbe es sicherlich keinen flächendeckenden Mindestlohn. Und auch die gesellschaftliche Debatte über Alters armut oder Dumpinglöhne und -gehälter haben federführend die Gewerkschaften angestoßen. Fazit Den Anspruch, soziale Gegen- und Gestaltungsmacht zu sein, löst ver.di mit ihren Zukunftskonzepten ein. Aber wer eine lebenswerte Zukunft will, muss dafür auch was tun. Ähnliche Einwände All jene, die die Zukunftsfähigkeit der Gewerkschaften anzweifeln. 79 P r a k t i s c h e T i pp s NEUER INDIVIDUALISMUS Jeder ist seines Glückes Schmied – bläut der Volksmund uns ein. Täglich werden in den Medien sogenannte „Siegertypen“ präsentiert, die es allein geschafft haben. Die Botschaft: Im Kollektiv gehst Du unter, hinter großen Organisationen verstecken sich die Schwachen und Angepassten. All das ist nicht neu. Generationen von Gewerkschafter/-innen haben sich bei der Werbung neuer Mitglieder mit einer so angeheizten Ellenbogenmentalität herumschlagen müssen. Der Einzelne ist so wichtig wie das Ganze Aber es sind auch neue Werte und Einstellungen entstanden: War es seit der Entstehung des Kapitalismus ausgemachte Sache, dass „wir leben, um zu arbeiten“, so finden heute immer mehr Menschen, dass „wir arbeiten, um zu leben!“ Das Streben nach Selbstverwirklichung stellt auch überkommene Obrigkeitsstrukturen in Betrieb und Gesellschaft infrage. Die Suche nach einem Lebenssinn führt auch hin zur Frage der eigenen Verantwortung. Der Wunsch nach mehr Eigenverantwortung eröffnet Perspektiven für Engagement und Beteiligung und erhöht – bei bestimmten Gruppen – natürlich auch den Anspruch an die Gewerkschaft. Nicht entschieden ist die Frage, wo die Reise hingeht. Im Werbegespräch muss es also darum gehen, all das unterstützend aufzugreifen, was positiv am „neuen Individualismus“ ist. „Ich regele meine Angelegenheiten selbst!“ Klartext Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass jemand soweit wie möglich „seine Angelegenheiten selbst regelt“. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstbewusst gegenüber Vorgesetzten und Chefs auftreten, wenn sie wissen, was sie wert sind, dann sind wir die Letzten, die das nicht begrüßen würden. Selbstbewusste Kolleginnen und Kollegen sind uns lieber als Duckmäuser. Aber Selbstbewusstsein zeigt sich auch, wenn man realistisch seine Stärke einschätzt. Was ist zum Beispiel, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt: Umsetzung in eine andere Abteilung, in eine andere Dienststelle, neue – vielleicht vertraglich nicht vereinbarte – Aufgaben, Streit um Lohn, Gehalt und Zulagen, Krach mit dem Chef? Denn Wer in ver.di organisiert ist, kann sich auf Rat und Beistand seiner Gewerkschaft verlassen. Da sind die Vertrauensleute im Betrieb, da ist der Personalrat/ Betriebsrat mit einem guten Draht zur Gewerkschaft, zum ver.di-Bezirk und -Fachbereich. Sie alle haben Erfahrung in der Behandlung solcher Konflikte. Übrigens Ist zum Beispiel ein klärendes Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten nötig, kann ein ver.di-Experte hinzugezogen werden. Er bringt die notwendige Kompetenz mit. 80 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h Fazit Je selbstbewusster Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auftreten, umso erfolgreicher lässt sich gewerkschaftliche Interessenvertretung organisieren. Gewerkschaft braucht selbstbewusste Beschäftigte. Aber selbstbewusste Beschäftigte werden noch stärker durch eine handlungsfähige Gewerkschaft. Ähnliche Einwände All jene, die auf der vermeintlichen Stärke von Einzelkämpfern beruhen, wie: y„Ich setze mich schon alleine durch!“ y„Mir kann keener!“ y„Mein Job ist bombensicher!“ y„Bis jetzt habe ich auch alles allein geregelt!“ „Gewerkschaft? Brauch ich nicht!“ Gegenfrage Wie kommt es, dass Sie einen sicheren Job haben? Wo kommen eigentlich gesicherte Einkommen, bessere Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung, Gesundheitsschutz und Arbeitnehmerrechte her? Und vor allem: Wie werden sie gesichert und ausgebaut? Klartext Nichts regelt sich automatisch. Starke und durchsetzungsfähige Gewerkschaften waren und sind unverzichtbar. Nix ist umsonst: Der Interessengegensatz von Kapital und Arbeit prägt nach wie vor die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Soziale Gerechtigkeit ergibt sich nicht aus dem Selbstlauf des Marktes. Übrigens Wie wichtig Gewerkschaft ist, erkennen manche Leute oft erst dann, wenn sie selbst Probleme bekommen. Das kann eine ungerechte Versetzung, eine Kündigung, untertarifliche Bezahlung oder der Abbau von Sozialleistungen sein. Wer erst dann zu uns kommt, kommt in vielen Fällen zu spät. Fazit Gewerkschaft ist wichtiger denn je. Wer auf Erwerbsarbeit angewiesen ist, um sein Leben zu planen und zu gestalten, kann auf die soziale Gegenmacht der Gewerkschaft nicht verzichten. Ähnliche Einwände All jene, die das reale Übergewicht der Arbeitgeber nicht zur Kenntnis nehmen, wie: y„ver.di-Mitglied? Ich doch nicht!“ y„Gewerkschaft bringt doch nichts!“ y„Da kann man sowieso nichts machen!“ 81 P r a k t i s c h e T i pp s „Politik interessiert mich nicht.“ Klartext Dass sich jemand überhaupt nicht für Politik interessiert, stimmt einfach nicht. Jede und jeder nimmt politische Ereignisse wahr, kommentiert sie und hat dazu eine Meinung. Jede und jeder hat irgendwelche Ansprüche an das Leben und die Gesellschaft. Jede und jeder hat eine Meinung zur gesellschaftlichen Wirklichkeit. Aus gutem Grund Politik bestimmt unser Leben – ob wir wollen oder nicht. Politik bestimmt, wie und ob wir arbeiten, wie wir wohnen und wo wir wohnen, was wir haben und nicht haben. All das ist „Politik“. Entscheidend ist, ob man damit zufrieden ist, selbst nur ein Spielball „der Politik“ zu sein. Richtig ist Politik kann einen manchmal anöden. Politik und Politiker vermitteln nicht gerade den Eindruck, als ob sie wüssten, was gespielt wird. Allzu oft geht die Politik vor den sogenannten wirtschaftlichen Sachzwängen in die Knie und mit Beruhigungsfloskeln über die berechtigten Ängste der Bevölkerung hinweg. Richtig ist aber auch Mit Resignation und politischem Rückzug wird es nicht besser, sondern schlimmer. Gewerkschaft versteht sich auch als Korrektiv für abgehobene politische Entscheidungen. Bei vielen Auseinandersetzungen haben wir gezeigt, dass sich Engagement lohnt, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren. Fazit Politisches Interesse und politisches Handeln haben nichts mit Politik rund um die Uhr zu tun. Politisch denken und handeln beginnt mit einfachen, aber grundsätzlichen Einsichten: Jeder gegen jeden, oder: jeder mit jedem. „An sich“ oder „an uns“ denken. Einzeln auf der Strecke bleiben oder gemeinsam etwas erreichen. Sich nicht alles gefallen lassen, sondern gemeinsam mit anderen etwas bewegen. Ähnliche Einwände All jene Ausflüchte, die angeführt werden, um zu begründen, dass man sich lieber „raushalten“ möchte, wie: y„Ich blicke eh nicht mehr durch!“ y„Da kann man nichts machen!“ y„Die da oben machen sowieso, was sie wollen.“ y„Politik bringt nur Ärger.“ y„Politisches Engagement zahlt sich nicht aus!“ 82 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h „Ich lasse mich nicht vereinnahmen!“ Klartext Sekten vereinnahmen ihre Mitglieder und nutzen sie aus. Die Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern Leistungen und lädt zur Teilnahme an der demokratischen Willensbildung ein. Hinzu kommt Niemand, der ver.di-Mitglied wird, gibt seinen eigenen Kopf im Gewerkschaftshaus ab. Wir finden es wichtig, dass die Mitglieder eine eigene Meinung haben und damit auch nicht hinterm Berg halten. Deshalb bieten wir Möglichkeiten, aktiv in den ver.di-Meinungsbildungsprozess einzugreifen. Richtig ist Das was ver.di in der Öffentlichkeit vertritt, ist immer Resultat eines demokratischen Willensbildungsprozesses. Wer zum Beispiel einen Beschluss oder eine Personalentscheidung von ver.di nicht richtig findet, kann das auch weiterhin vertreten. Richtig ist aber auch Die Anerkennung unterschiedlicher Standpunkte und damit auch die Bereitschaft zur Toleranz hat da ihre Grenzen, wo wir uns selbst schaden würden: Streikbruch, politischer Extremismus, Kriegshetze und Fremdenfeindlichkeit können und werden wir nicht tolerieren. Übrigens Unbegründet ist auch die Angst vor einer organisatorischen Vereinnahmung: Der Beitritt verpflichtet zu nicht mehr als zur Zahlung des Beitrages. Ansonsten gilt: Wir bieten vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. In ver.di kann sich jede und jeder einbringen – vollkommen ohne jeden Zwang. Fazit Die Gewerkschaft ist ein gesellschaftspolitisches Bündnis zur Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deshalb „vereinnahmen“ wir nicht, sondern überwinden die politischen Barrieren und vereinen Menschen unabhängig von ihren parteipolitischen und weltanschaulichen Überzeugungen. Ähnliche Einwände All jene, die Ängste vor Vereinnahmung und Missbrauch thematisieren, wie: y„Ihr seid zu SPD-nah!“ y„Ich will meine eigene Meinung behalten!“ y„Erst mal drin, und dann hat man keinen Einfluss!“ y„Ich opfere meine Freizeit nicht für die Gewerkschaft!“ 83 P r a k t i s c h e T i pp s Persönliche Befürchtungen Der Beitritt in eine Gewerkschaft ist unter normalen Bedingungen kein Akt, der besonderen persönlichen Mut erfordert. Aber wir können die Augen nicht davor verschließen, dass der „Druck auf den Arbeitsplatz“ durch die Massenarbeitslosigkeit zugenommen und damit auch persönliche Befürchtungen bei Kolleginnen und Kollegen geweckt hat. Legitim, aber widerlegbar Die persönliche Befürchtung, der Beitritt zur Gewerkschaft könnte beruflich schaden, ist legitim. Entsprechend differenziert und mit Verständnis und Fingerspitzengefühl sollte dieser Punkt im persönlichen Werbegespräch besprochen werden. Selbst dann, wenn der Werbende die Befürchtung übertrieben findet und nicht teilt. „Wenn ich Mitglied werde, stehe ich auf der Abschussliste!“ Klartext Wo sich der Chef wie der liebe Gott aufspielt, ist es umso wichtiger, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Denn nur wer organisiert ist, kann sich mit Erfolg gegen Arbeitgeber-Willkür zur Wehr setzen. Hinzu kommt Chefs, die gegen Gewerkschaftsmitglieder vorgehen, handeln rechtswidrig. Denn die „Abstrafung“ des Gewerkschaftsbeitritts ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Vereinigungsfreiheit garantiert. Es wäre nicht das erste Mal, dass ver.di einen solchen Chef, der Beschäftigte wie Leibeigene behandeln will, zur Räson brächte. Fazit Kommt es hart auf hart, lassen wir niemanden im Regen stehen. Auch im Einzelfall ist ver.di der Anwalt ihrer Mitglieder. Auch vor Gericht setzen wir Ansprüche durch. Für Mitglieder kostenlos. Ähnliche Einwände All jene, die Schikanen beim Eintritt befürchten: y„Mein Chef macht Ärger!“ y„Ich befürchte, das schadet mir!“ y„Mein Arbeitsplatz ist mir wichtiger als ver.di!“ „Ich will beruflich weiterkommen!“ Klartext Jede und jeder möchte im Beruf etwas erreichen und vorwärts kommen. Das ist bei den Mitgliedern unserer Gewerkschaft nicht anders als bei denen, die noch nicht Mitglied sind. Selbstbewusste und qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren schon immer das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung. 84 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h Außerdem Gerade durch ver.di kommt man beruflich weiter: Denn wir halten für unsere Mitglieder vielfältige, qualitativ hochwertige Bildungsangebote bereit. Für die berufliche Qualifizierung, den politischen Durchblick und die persönliche Entwicklung. Kostenlos. Hinzu kommt Wer vorwärts kommen will, hat Selbstbewusstsein und berufliche Kompetenz. Arbeitgeber sind manchmal ganz schön daneben, aber gute Fachkräfte werden sie nicht vergraulen oder gar benachteiligen, nur weil sie Mitglied der Gewerkschaft sind. Übrigens Leute in leitender Funktion haben eine besondere Verantwortung, aber ihr Arbeitsplatz ist auch besonders gefährdet. Wer weit oben auf der Leiter steht, kann auch besonders tief fallen. Der Rang in der betrieblichen Hierarchie ändert nichts daran, dass man weiterhin ein abhängig Beschäftigter ist, der Rechtsschutz und einen sicheren Job braucht. Wenn es hart auf hart kommt, sollte man auf den Schutz einer starken Organisation nicht verzichten. Fazit Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Gewerkschaftsbeitritt gegen die beruflichen Karrierechancen auszuspielen. Im Gegenteil: ver.di-Mitglieder haben Zugang zu Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten, an die Nichtmitglieder nicht ohne Weiteres herankommen. Das macht sie oft zu begehrten Fachkräften. Ähnliche Einwände All jene, die Ängste um das berufl iche Fortkommen ausdrücken, wie: y„Eine Mitgliedschaft würde mir schaden!“ y„Ich entscheide mich lieber für meine Karriere!“ y„Ohne Gewerkschaft komme ich beruflich weiter!“ „Ich trete nur ein, wenn die anderen auch eintreten!“ Ganz ehrlich Wer den Beitritt nur davon abhängig macht, dass andere mitziehen, baut unnötige Hürden auf und macht sich selbst klein. Wenn man etwas richtig findet, sollte man seine Meinung nicht von der Haltung anderer abhängig machen. Auch die anderen brauchen wir und wollen sie gewinnen. Aber das geht viel leichter, wenn erst einmal einer „Ja“ gesagt hat. Denn der Einwand „Nur wenn auch die anderen …“ zieht dann schon nicht mehr. So geht‘s. Klartext Natürlich ist es nie leicht, als Erster einen Schritt zu tun, den andere noch nicht tun wollen. Aber immer, wenn sich etwas bewegt hat und bewegen musste, gab es eine/n Erste/n. Ab und an muss man mal was tun, wozu andere (noch) nicht bereit sind. 85 P r a k t i s c h e T i pp s Fazit Niemand, der ver.di beitritt, springt ins kalte Wasser. Er oder sie sichert lediglich seine Rechte als Beschäftigte/r dadurch, dass er/sie diese Rechte auch ausschöpft. Der Schutz der Gewerkschaft garantiert, dass daraus kein Nachteil entsteht. Ähnliche Einwände All jene, die Bezug nehmen auf künstliche Bedingungen, wie: y„Ich trete bei, wenn es mehr Mitglieder gibt!“ y„Ich wäre dann in meiner Abteilung das einzige Mitglied!“ y„Wir sind hier zu wenige Mitglieder!“ y„Ich trete bei, wenn ich hier mehr durchblicke!“ „Ich bin noch in der Probezeit!“ Klartext Gerade wer in der Probezeit ist, braucht die Unterstützung durch ver.di. Eine Kündigung vor Ablauf der Probezeit können wir in der Regel nicht verhindern. Ganz schlechte Karten hat, wer nicht in der Gewerkschaft ist. Denn einiges an Unterstützung durch die ver.di-Mitglieder im Betriebs- bzw. Personalrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) können wir schon organisieren, wenn es hart auf hart gehen sollte. Außerdem haben sie den heißen Draht zu den hauptamtlichen ver.di-Expertinnen und Experten. Hinzu kommt Die Probezeit ist schnell vorbei. Dann geht es um die richtige Eingruppierung. Und da sollte niemand auf die gewerkschaftliche Beratung und Unterstützung verzichten. Übrigens Von der Mitgliedschaft in ver.di muss der Arbeitgeber weder in der Probezeit noch nachher etwas erfahren. Wir gehen verantwortungsvoll mit den Daten unserer Mitglieder um. Die Mitgliedschaft wird nur bekannt gegeben, wenn wir dazu den Auftrag des Mitglieds haben. Fazit Auch in der Probezeit ist man ein vollwertiger Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet auch, dass man mit allen Problemen eines/r Arbeitnehmers/-in mit dem Arbeitgeber konfrontiert werden kann. Gerade deswegen ist es unerlässlich, Gewerkschaftsmitglied zu sein. Nur so hat man jederzeit die notwendige Unterstützung. Ähnliche Einwände All jene, die eine bestimmte Unsicherheit ausdrücken, wie: y„Ich muss mich erst mal am neuen Arbeitsplatz einarbeiten“ y„Ich bleibe sowieso nicht lange hier!“ y„Ich warte erst mal ab, ob so alles glatt geht!“ 86 3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h ZUSAMMENFASSUNG Persönliche Gespräche sind und bleiben das A und O erfolgreicher Mitgliedergewinnung. Ein souveräner Auftritt, sowie eine klare, prägnante und überzeugende Argumentation sind dabei für den Erfolg ganz entscheidend. Persönlich Mitglieder gewinnen 7 Schritte zum erfolgreichen Werbegespräch Mitglieder im persönlichen Gespräch gewinnen, bedeutet: Zeit, Ort und Inhalte im Vorfeld festlegen, mit einer positivinteressierten Grundhaltung herangehen, zuhören können, das Gespräch auf Augenhöhe führen, authentisch bleiben, klar und prägnant argumentieren, zielstrebig abschließen, ehrlich auswerten und als Ansprechpartner präsent bleiben. Vorteile für Mitglieder herausstellen Es ist vollkommen legitim, wenn Kollegen/-innen die Frage stellen: „Was bringt mir die Mitgliedschaft in ver.di?“ Dabei gibt es keinen Grund, diese Frage nicht offen und selbstbewusst zu beantworten: Der Mitgliedsbeitrag ist gut investiertes Geld, unsere Leistungen können sich sehen lassen. Tarifpolitik – besser als ihr Ruf Kein anderes Thema wird so eng mit Gewerkschaft verknüpft wie die Tarifpolitik. Und gerade hier gilt es, im Gespräch einige Punkte zurechtzurücken: Tarifpolitik findet weder über die Köpfe der Mitglieder hinweg statt, noch ist sie nutzlos. Die Devise muss lauten: Mitglied werden – ver.di stärken – mitgestalten. Keine Zukunft ohne starke Gewerkschaft Keine Frage: Unsere Gesellschaft hat sich durch die Globalisierung stark gewandelt. Zu diesem Punkt muss deutlich gemacht werden, dass Gewerkschaften dies erkannt haben und entsprechend reagieren. Und gerade in schwierigen Zeiten gilt: Nur Gewerkschaften können Lebensqualität für alle sichern. Selbstbewusste Kollegen/-innen gewinnen ver.di gewinnt durch selbstbewusste Kolleginnen und Kollegen – und sie gewinnen durch ver.di, denn als Mitglieder erreichen sie mehr. Im Gespräch sollte klargemacht werden: Solidarität und Individualismus müssen keine Gegensätze sein. Dass beides zusammenpasst, daran arbeiten wir. Persönliche Befürchtungen ernst nehmen Befürchtungen, der Eintritt in eine Gewerkschaft könnte beruflich schaden, sind legitim – auch wenn sie in den meisten Fällen unbegründet sind. Entsprechend sensibel sollten Werberinnen und Werber mit entsprechenden Äußerungen umgehen. Im Gespräch sollte deutlich werden: Gerade als Teil einer starken Gemeinschaft kommt man beruflich weiter. 87 P r a k t i s c h e T i pp s Wichtige Themen – wirksam kommuniziert Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit gestalten Was ist betriebliche Öffentlichkeitsarbeit? Als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnet man alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die zum Ziel haben, für das eigene Anliegen eine günstige öffentliche Meinung zu schaffen. Neben Öffentlichkeitsarbeit wird mittlerweile aber auch in Deutschland zunehmend der Begriff Public Relations verwendet. Denn diese international gebräuchliche Bezeichnung macht besser deutlich, worum es eigentlich geht: Die Aufgabe kann nämlich nicht sein, eine abstrakte „Öffentlichkeit“ mit möglichst vielen Veranstaltungen und mit einer Unmenge an Materialien zu versorgen – quasi in der Hoffnung, eine der vielen abgefeuerten Kugeln werde schon das Ziel treffen. Denn die Öffentlichkeit gibt es nicht, vielmehr muss man eine Vielzahl von Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen Interessen, Vor stellungen und Erwartungen unterscheiden. Zu diesen gilt es, eine Beziehung herzustellen und mit ihnen in einen kontinuierlichen Dialog zu treten. Der inzwischen oft verwendete Begriff „Bezugsgruppe“ macht dies deutlich. Zur besseren Textverständlichkeit verwenden wir in dieser Broschüre aber weiterhin den allgemein bekannteren Begriff der „Zielgruppe“. Öffentlichkeitsarbeit ist also die Kunst, Kommunikationsbeziehungen zu unterschiedlichen Zielgruppen aufzubauen und am Laufen zu halten. An wen richtet sich betriebliche Öffentlichkeitsarbeit? Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit versucht in erster Linie, die verschiedenen Zielgruppen im Betrieb selbst zu erreichen. Zielgruppen könnten dabei beispielsweise sein: Die Belegschaft (bzw. einzelne Gruppen von Beschäftigten wie z. B. Leiharbeitskräfte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten/-innen, aber auch Beschäftigte einer bestimmten Abteilung, eines bestimmten Alters, Geschlechts oder an einem bestimmten Standort etc.), ver.di-Mitglieder im Betrieb, Mitglieder anderer Arbeitnehmerorganisationen im Betrieb oder auch die Unternehmensleitung. Meistens ist es jedoch sinnvoll, mit betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit noch weitere Zielgruppen zu erfassen, die sich zwar nicht im Unternehmen selbst befinden, jedoch ebenfalls auf betriebliche Entscheidungen einen gewissen Einfluss ausüben können. Dazu könnten zum Beispiel zählen: Kooperationspartner des Unternehmens, bedeutende Kunden, Gläubiger, Zulieferer, die Einwohner am Sitz des Unternehmens, die kommunale Verwaltung sowie lokale und regionale Medien. Welche Zielgruppen für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit relevant sind, hängt natürlich vom Einzelfall ab und bedarf einer sorgfältigen Analyse der damit betrauten Personen. 88 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Was bringt betriebliche Öffentlichkeitsarbeit? Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist für jede ver.di-Betriebsgruppe, aber auch für die Betriebs- und Personalräte von ver.di unerlässlich. Folgende Ziele können mit einer guten betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden: Bekanntheitsgrad erhöhen Die beste Arbeit bringt gewerkschaftlichen Vertrauensleuten bzw. betrieblichen Mitbestimmungsgremien wenig, wenn sie im Betrieb von niemandem bemerkt wird. Denn nur wenn ihre Arbeit auch bekannt ist, werden die Beschäftigten auch den Kontakt und den Austausch mit ihnen suchen. Deshalb gilt auch für Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauensleute: „Tue Gutes und rede drüber!“ Eine gute Öffentlichkeitsarbeit macht die Tätigkeit der gewerkschaftlich Aktiven bzw. der betrieblichen Interessenvertretungen im Betrieb transparent und schafft bei den Beschäftigten Akzeptanz. Positives Image aufbauen Images sind Vorstellungsbilder, die sich Menschen von einem Meinungsgegenstand (beispielsweise von einer Gewerkschaft) machen. Wir alle greifen bewusst oder unbewusst auf Images zurück, um uns in unserer komplexen Welt orientieren zu können und uns dafür nicht erst jedes Mal umfangreiches Wissen über einen Gegenstand aneignen zu müssen. Auch Betriebs-/Personalräte und ver.di-Betriebsgruppen haben bei der Belegschaft ein bestimmtes Image. Dieses kann mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit positiv gestaltet werden. Interessenvertretungen und Betriebsgruppen haben es mit einem positiven Image in vieler Hinsicht einfacher: Sie genießen das Vertrauen der Beschäftigten und können bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber auf ihren Rückhalt zählen. Das Meinungsbild im Betrieb mitbestimmen Mit einer eigenständigen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit durch Betriebsgruppen bzw. betriebliche Interessenvertretungen ist es möglich, das Informationsmonopol des Arbeitgebers aufzubrechen, Diskussionen innerhalb der Belegschaft anzuregen und so das Meinungsbild im Betrieb bzw. der Dienststelle entscheidend zu prägen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um sich die Unterstützung der Beschäftigten in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu sichern. Die Beschäftigten mobilisieren Mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit können Beschäftigte für betriebliche Themen interessiert und zur eigenen Aktivität ermuntert werden. Dies gilt besonders für die Auseinandersetzungen rund um Tarifrunden. Und je stärker die Beschäftigten für die Durchsetzung ihrer Interessen mobilisiert sind, desto mehr Druck lässt sich auf den Arbeitgeber aufbauen. Neue Mitglieder für ver.di gewinnen Nicht zuletzt ist eine gute betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument, um die Beschäftigten von der Kompetenz und vom Engagement der gewerkschaftlich Aktiven im Betrieb bzw. der Dienststelle zu überzeugen und damit neue Mitglieder für ver.di zu gewinnen. Aber auch langjährige Mitglieder können so – vielleicht nach längerer Passivität – wieder neu für gewerkschaftliche Themen begeistert und in die aktive Arbeit eingebunden werden. 89 P r a k t i s c h e T i pp s Kriterien – worauf kommt es an? Will betriebliche Öffentlichkeitsarbeit diese Ziele erreichen, muss sie einige Kriterien erfüllen. Wirksame Öffentlichkeitsarbeit ist: Konzeptionell durchdacht Damit Öffentlichkeitsarbeit wirksam sein kann, sollten die Akteure folgende Fragen klären: Wer sind unsere Zielgruppen? Wie ist deren Einstellung zu uns und unserer Arbeit? Welche Botschaft soll bei der Zielgruppe im Gedächtnis bleiben? Welche Wirkung wollen wir erzielen? Welche Instrumente und Medien stehen uns zur Verfügung und welche davon sind für unser Ziel geeignet? In welcher Reihenfolge sollten wir diese Instrumente und Medien einsetzen? Kontinuierlich Nur wenn man Öffentlichkeitsarbeit als eine fortlaufende Aufgabe begreift und mit den Zielgruppen kontinuierlich im Dialog bleibt, wird man von ihnen auch ernst genommen. Leicht verständlich Die verwendete Sprache sollte klar und der Zielgruppe angemessen sein. Insbesondere sollten Abkürzungen, Fremdwörter und gewerkschaftsinterne Fachbegriffe vermieden oder zumindest erklärt werden. Zuverlässig Mit der Zuverlässigkeit der veröffentlichten Informationen steht und fällt auch die Glaubwürdigkeit der betrieblichen Interessenvertreter bzw. der Betriebsgruppe. Deshalb sollten zuvor alle Fakten gründlich überprüft werden. Grundsätzlich gilt: Nicht nur auf eine Quelle verlassen, sondern immer auch andere Quellen für eine Bestätigung der Fakten heranziehen. Vertrauenswürdig Es reicht nicht, dass die genannten Fakten sachlich korrekt und überprüfbar sein müssen. Ebenso wichtig ist es, dass die Zielgruppen den gemachten Äußerungen auch vertrauen. Deshalb Vorsicht vor Übertreibungen, Superlativen und populistischen Phrasen! Man sollte sich immer genau überlegen, wann ein markiger Spruch passend und von der Belegschaft auch als angebracht akzeptiert ist. Bei inflationärem Gebrauch nützen sich skandalisierende Wortwendungen jedoch schnell ab und der dabei entstehende Gewohnheitseffekt geht schnell auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit. Inhaltlich abgestimmt Nichts untergräbt die Wirkung der eigenen Öffentlichkeitsarbeit mehr, als wenn aus dem eigenen Lager widersprüchliche Äußerungen laut werden. Deshalb sollte innerhalb der eigenen Gruppe immer abgesprochen sein: Was sind unsere zentralen Botschaften? Wie lauten unsere Argumente? Wie reagieren wir auf zu erwartende Einwände? Wer von uns steht für Pressegespräche und Interviews zur Verfügung? Aktuell Nichts ist langweiliger als die Meldungen vom vorigen Monat. Eine Information, die ohnehin schon alle kennen, wird kaum mehr auf großes Interesse stoßen. Wirksame Öffentlichkeitsarbeit muss daher schnell auf neue Entwicklungen reagieren und aktuell berichten können. Dazu bedarf es innerhalb der Betriebsgruppe bzw. der betrieblichen Interessenvertretung klarer Zuständigkeiten und schneller Entscheidungsabläufe. 90 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Überraschend Um die Aufmerksamkeit der Zielgruppen stärker auf sich zu ziehen, sollte Öffentlichkeitsarbeit immer wieder mit Gewohnheiten brechen und eingespielte Wege verlassen. Dies kann auf verschiedenen Ebenen geschehen: Zum Beispiel indem der Sprachstil gewechselt wird: Oft erreicht man mit einem humorvollen, ironisierenden Ton mehr Aufmerksamkeit als mit einer bierernsten Analyse. Oder indem neue Medien eingesetzt und so die eingefahrenen Wahrnehmungsmuster durchbrochen werden: Statt der üblichen Plakate etwa eine Umfrageaktion. Kanäle Es gibt für gewerkschaftlich Aktive und betriebliche Wie geht betriebInteressenvertretungen von ver.di viele Wege, in der liche Öffentlichbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu werden: Die keitsarbeit Kolleginnen und Kollegen mit einer Betriebszeitung auf dem Laufenden halten oder mit einem regelmäßigen Newsletter informieren, mit einem Flugblatt auf die aktuellen Pläne des Arbeitgebers zum Personalabbau aufmerksam machen oder eine Pressekonferenz veranstalten, das Thema mit einer aufsehenerregenden Aktion ins Gespräch bringen oder eine Informationsveranstaltung organisieren. In diesem Teil der Broschüre wollen wir die einzelnen Möglichkeiten näher vorstellen und Tipps für die praktische Umsetzung geben. Dabei wird deutlich: Nicht alle Ansprachewege eignen sich für jede Situation, Interessenvertreter und gewerkschaftlich Aktive müssen selbst entscheiden, welche Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit sie im konkreten Fall einsetzen können und wollen. Informationen selbst erstellen Informationen selbst zu erstellen und in geeigneten Publikationen für Medien zu veröffentlichen, nimmt wohl den weitaus die zielgerichtete größten Teil der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit ein. Ansprache Dabei steht eine Fülle von möglichen Medien zur Verfügung: Von der eigenen Betriebszeitung über Flyer, Flugblätter und Plakate bis hin zu Online-Newslettern und Power-Point-Präsentationen. In diesem Kapitel sollen einige Tipps und Infos für die Erstellung eigener Medien gegeben werden. 91 P r a k t i s c h e T i pp s Grundsätzliche Hinweise zur Erstellung von eigenen Medien In unserer Gesellschaft werden Menschen mit einem wahren Überangebot an Informationen und Publikationen konfrontiert. Kein Verein, keine Bürgerinitiative oder Unternehmen ohne eigenes Blättchen mehr. Die Folge davon: Die Menschen filtern immer stärker, was sie überhaupt noch zur Hand nehmen und was gleich in den Papierkorb wandert. Neben den in der Einführung bereits genannten Qualitätskriterien sollten bei der Herausgabe von eigenen Medien folgende Punkte beachtet werden: Wiedererkennbarkeit sicherstellen Die Beschäftigten sollten schon auf den ersten Blick erkennen, von wem eine bestimmte Publikation kommt. So können sie schnell entscheiden, ob sich ein Blick in diese Publikation lohnt oder nicht. Deshalb sollte das Erscheinungsbild der eigenen Medien nicht vollkommen beliebig wechseln, sondern durch eine klare Gestaltungslinie einen Wiedererkennungseffekt beinhalten. Auf hochwertige Optik achten In der Regel ziehen Menschen vom Erscheinungsbild einer Publikation auch Rückschlüsse auf die Kompetenz der Herausgeber. Daher sollten ver.diBetriebsgruppen und betriebliche Interessenvertretungen immer auf ein möglichst hochwertiges Aussehen der eigenen Medien achten. Für die Gestaltung von Publikationen sollte deshalb grundsätzlich genauso viel Zeit und Ressourcen eingeplant werden wie für den Inhalt. Für viele Medien wie zum Beispiel Plakate, Flyer, Newsletter oder Power-Point-Präsentationen gibt es von ver.di bereits fertige Vorlagen, die eine professionelle Gestaltung bieten und mit eigenen Inhalten versehen werden können. Die/der ver.di-Sekretär/-in vor Ort hilft gerne weiter. Die Lesefreundlichkeit erhöhen Seitenlange Bleiwüsten können beinahe schon als Aufforderung verstanden werden, eine Publikation endgültig wegzulegen. Deshalb: Seiten immer auf lockern, indem zum Beispiel Bilder eingesetzt und Zwischenüberschriften verwendet werden. Digital oder Print? Printmedien haben den Vorteil, dass sie von allen Beschäftigten an jedem beliebigen Ort gelesen werden können. Doch sie sind auch weniger flexibel als digitale Medien, denn sie können nach Fertigstellung der Druckunterlagen nicht mehr verändert werden. Zudem sind sie in der Herstellung deutlich teurer. Deshalb sollte man sich genau überlegen, welches Medium für ein bestimmtes Ziel am besten geeignet ist. Unter Umständen kann man auch auf Publikationen von ver.di zurückgreifen und muss diese nur noch mit einem eigenen Einleger ergänzen. Eine Betriebszeitung herausgeben Auch wenn die Bedeutung digitaler Medien wie E-Mail-Newsletter oder das firmeneigene Intranet zugenommen hat – sie können Printmedien nicht vollständig ersetzen, denn längst nicht alle Beschäftigten haben an ihrem Arbeitsplatz einen Online-Zugang. Eine eigene Betriebszeitung herauszugeben mag etwas aufwendig erscheinen, doch bietet sie für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit vielfältige Möglichkeiten: Damit kann ausführlich über aktuelle Ent92 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b wicklungen im Betrieb bzw. Dienststelle informiert, können Probleme erörtert und Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Und sie bietet für Betriebsgruppen bzw. betriebliche Mitbestimmungsgremien eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeit transparent zu machen, Erfolge darzustellen und so neue Mitstreiter/-innen und ver.di-Mitglieder zu gewinnen. Bei der Herausgabe einer Betriebszeitung sollten folgende Punkte beachtet werden: Eine feste Redaktion bilden Eine gute Zeitung kann nur in Teamarbeit und als Ergebnis zahlreicher Diskussionsprozesse entstehen. Dafür braucht jede Zeitung eine feste Redaktion, die Ideen sammelt, die einzelnen Beiträge bespricht und die anfallenden Aufgaben vernünftig aufteilt. Eine Redaktion sollte aus mindestens drei Personen bestehen, die auch noch durch freie Mitarbeiter/-innen verstärkt werden können. Einprägsamen Titel überlegen Der Titel der Zeitung sollte auffällig und einprägsam sein. Dabei kann es sich um eine griffige oder witzige Bezeichnung handeln, die entweder auf die Funktion der Zeitung anspielt oder mit dem Namen, der Branche oder einem Produkt des Unternehmens in Zusammenhang steht. Der Name des Unternehmens selbst sollte jedoch aus rechtlichen Gründen im Titel ebenso wenig auftauchen wie der Unternehmensschriftzug oder das Logo. Format, Umfang, Auflage und Erscheinungsweise festlegen Das einmal festgelegte Format sollte wegen der Wiedererkennung beibehalten werden. Für Betriebszeitungen bieten sich die Standardformate DIN A4 oder A5 an. Sie sind in der Produktion deutlich preiswerter als Sonderformate. DIN A4 ist zwar etwas unhandlicher, dafür sind die Gestaltungsmöglichkeiten viel größer als beim A5-Format. Der Umfang der einzelnen Ausgaben darf variieren, allerdings sollte man bedenken, dass eine Zeitung produktionstechnisch immer nur vier, acht, zwölf oder entsprechend mehr Seiten haben kann. Die Auflagenhöhe hängt im Wesentlichen von der Größe des Betriebs ab. Sie sollte in jedem Fall leicht über der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen liegen. Bei der Erscheinungsweise gilt: Nicht unnötig unter Druck setzen! Im Gegensatz zu Abonnement-Zeitungen sind Betriebszeitungen nicht an einen festen Erscheinungstermin gebunden. Lieber verzögert sich die Herausgabe einmal um ein oder zwei Wochen, bevor die Qualität einer Ausgabe unter dem Zeitdruck leidet. Regelmäßige Redaktionssitzungen veranstalten Für jede Ausgabe der Betriebszeitung sollten mindestens zwei Redaktionssitzungen eingeplant werden: Auf der ersten Sitzung werden Themen und Ideen für die neue Ausgabe gesammelt, mögliche Autoren/-innen für die einzelnen Beiträge überlegt und Zuständigkeiten verteilt. Auf der zweiten Sitzung werden die eingegangenen bzw. selbst verfassten Beiträge dann gemeinsam besprochen. Zusätzlich kann auf einer dritten Sitzung nach Veröffentlichung der Ausgabe Feedback zusammengetragen und die Ausgabe ausgewertet werden. Bei Terminproblemen kann dies jedoch auch auf der ersten Redaktionssitzung für die folgende Ausgabe erfolgen, bevor die Ideen gesammelt werden. 93 P r a k t i s c h e T i pp s Genres mixen Es muss nicht immer eine trockene Nachricht sein. Um eine Betriebszeitung bunt und interessant zu machen, sollten mehrere journalistische Genres in der Zeitung verwendet werden. Die unterschiedlichen Genres werden in der nachfolgenden Übersicht kurz vorgestellt. Rubriken festlegen Feste Rubriken erhöhen die Lesefreundlichkeit, denn sie erleichtern die Orientierung. Spätestens nach der zweiten Ausgabe finden sich die Leser/-innen durch feste Rubriken leichter in der Zeitung zurecht. Feste Rubriken in einer Betriebszeitung könnten zum Beispiel sein: Nachrichten aus unserem Betrieb, Topthema, Neues vom Betriebsrat, Auszubildende und junge Beschäftigte, Aus Wirtschaft und Politik, Aktuelles von ver.di, Leserbriefe, Spaß und Unterhaltung, Kleinanzeigen etc. Zusätzliche Autoren/-innen gewinnen Nicht jeder Artikel muss von einem Mitglied der Redaktion selbst geschrieben werden. Unter Umständen finden sich im Betrieb bzw. der Dienststelle Kollegen/-innen, die gerne ab und zu schreiben würden, aber nicht die Zeit haben, in der Redaktion mitzuarbeiten. Zu fachspezifischen Themen macht es außerdem Sinn, Experten/-innen außerhalb des Betriebs als Autoren/-innen zu gewinnen. Um später keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man jedem/r Autor/-in stichpunktartig nähere Informationen zum gewünschten Artikel geben: Länge des Artikels (üblich ist die Angabe in Zeichen inklusive Leerzeichen), gewünschte Themenaspekte, die aufgegriffen werden sollen und der Redaktionsschluss. Artikel redaktionell bearbeiten Spätestens zum Redaktionsschluss müssen alle Artikel eingetroffen sein. Dann gilt es, die Artikel zu redigieren. Dies sollte grundsätzlich eine andere Person als der/die Autor/-in vornehmen. Folgende Punkte sollten beim Redigieren überprüft werden: Stimmen die Fakten? Ist der Artikel verständlich geschrieben? Könnte es für die Leser/-innen an der einen oder anderen Stelle Unklarheiten geben? Gibt es widersprüchliche Aussagen im Artikel, die geklärt werden müssen? Muss der Artikel gekürzt werden? Die Sichtweise und der persönliche Stil des/der Autors/-in sollte dabei allerdings nicht unter die Räder kommen. Änderungen und Kürzungen sollten grundsätzlich mit den Autoren/-innen abgesprochen werden. Die Zeitung gestalten Es soll immer noch Menschen geben, die der Meinung sind, dass eine aufwendige Gestaltung nur überflüssiger Zierrat ist, der vom eigentlich wichtigen Inhalt nur ablenkt. Doch die besten Artikel bringen nichts, wenn niemand sie lesen möchte, weil die Leser/-innen vor sich nur eine Bleiwüste sehen. In dem Maß, wie in unserer Gesellschaft die Bedeutung von Bildmedien gegenüber Textmedien zugenommen hat, sind auch die Ansprüche an eine gute, lesefreundliche Gestaltung gestiegen. Damit der Aufwand für das Erstellen einer Betriebszeitung also nicht umsonst war, sollte die Redaktion viel Zeit und Energie für die Gestaltung der Zeitung einplanen. Tipps für eine ansprechende Gestaltung finden sich in der nachfolgenden Übersicht. 94 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Die Zeitung drucken oder kopieren Hat die Zeitung nur eine geringe Auflage, ist es oft viel günstiger, die Zeitung zu kopieren als zu drucken. Beim Kopieren muss eine DIN-A4-Zeitung auf A3-Papier doppelseitig ausgedruckt und anschließend in der Mitte gefalzt werden (bei einer A5-Zeitung wird dementsprechend mit A4-Papier verfahren). Kopieren hat aber den großen Nachteil, dass die Qualität von Bildern und Grafiken stark abnimmt. Deshalb sollte man sich immer überlegen, ob nicht doch ein Druck die bessere Lösung ist, selbst wenn dies etwas teurer kommen sollte. Die Zeitung verteilen Wo immer es möglich ist, sollte die Betriebszeitung von den Mitgliedern der Betriebsgruppe bzw. des Betriebs-/Personalrates persönlich an die Beschäftigten verteilt werden. Daneben sollte die Zeitung aber auch an stark frequentierten Orten im Betrieb ausgelegt werden (zum Beispiel in der Kantine, in Pausenräumen etc.). Eine gute Möglichkeit zum Verteilen sind auch Versammlungen bzw. Veranstaltungen im Betrieb (siehe dazu in dieser Broschüre auch das Kapitel Versammlungen ausrichten). Flugblätter, Flyer, Plakate, Newsletter und Präsentationen erstellen Es muss nicht immer gleich eine aufwendige Betriebszeitung sein. Oft lassen sich Informationen und Botschaften viel gezielter durch kleinere, weniger aufwendige Publikationen verbreiten. In diesem Kapitel wollen wir die Wichtigsten kurz vorstellen: das Flugblatt, den Flyer, das Plakat, den (Online-)Newsletter und die digitale Präsentation. Gemeinsam ist allen diesen Medien, dass sie nur dann Wirkung entfalten können, wenn sie nicht mit Text überladen werden. Kurze Texte, die durch Zwischenüberschriften in Blöcke eingeteilt sind und vor allem Botschaften übermitteln sollen, beziehungsweise auch nur Stichpunkte sind das Markenzeichen dieser Medien. Und: Allen Medien sollte man auf den ersten Blick ansehen, dass sie von ver.di bzw. dem ver.di-Betriebs oder -Personalrat stammen. Daneben gilt es, im Einzelnen Folgendes zu beachten: Das Flugblatt – wenn’s im Betrieb brennt Flugblätter sind relativ einfach zu produzieren, was oft dazu führt, dass sie geradezu inflationär eingesetzt werden. Doch gerade dadurch besteht die Gefahr, dass Flugblätter nicht mehr gelesen werden und somit ihre Wirkung verloren geht. Dem sollten Betriebs-, Personalrat und Vertrauensleute Rechnung tragen und Flugblätter sehr sparsam einsetzen. In vielen Fällen können andere Medien wie zum Beispiel ein Flyer oder ein Abschnitt im nächsten Newsletter dasselbe leisten wie ein Flugblatt – wenn nicht sogar besser. Unbestritten ist ihr Sinn jedoch bei einem brandaktuellen Ereignis, das eine schnelle Unterrichtung von vielen Leuten notwendig macht. Um dies zu gewährleisten, sollten Flugblätter nicht nur an stark besuchten Orten ausgelegt, sondern in jedem Fall auch verteilt werden. Ein Flugblatt sollte sich generell nur einem einzigen Thema widmen. Bei der Gestaltung kann man sich durchaus an den Titelseiten von Boulevardzeitungen orientieren: Eine große, auffällige Überschrift, die bereits die zentrale Botschaft in wenigen Worten enthält, einen kurzen Text, der das Thema leicht verständlich erörtert und ein Bild, eine Grafik etc. als Blickfang und zur Auflockerung 95 P r a k t i s c h e T i pp s der Seite. Detailliertere Informationen oder zusätzliche Aspekte können auf der Rückseite untergebracht werden. Der Flyer – Argumentationshilfe für Aktive Flugblätter sind für den Augenblick. Eine Seite Papier, die (hoffentlich) kurz gelesen und in den meisten Fällen unmittelbar danach weggeworfen wird. Flyer dagegen vermitteln einen hochwertigeren Eindruck und werden deshalb eher aufbewahrt als Flugblätter. Eine ansprechende Gestaltung ist dafür allerdings Voraussetzung. Flyer passen außerdem besser in die Jackentasche. Und da durch die Faltung eine Seiteneinteilung entsteht, lässt sich der Text auch besser strukturieren und die Inhalte übersichtlicher präsentieren. Daher sollten Flyer immer dann eingesetzt werden, wenn die Beschäftigten über ein kurzfristiges Ereignis hinaus mit wichtigen Informationen versorgt werden sollen. Anders als beim Flugblatt sollten Flyer wenn möglich nicht einfach wortlos verteilt werden, sie dienen viel eher als Argumentationshilfe bei Gesprächen mit der Zielgruppe. Das Plakat – der ultimative Blickfang Ob Einladung zur nächsten Personal- oder Betriebsgruppenversammlung oder Bekanntgabe einer Betriebsvereinbarung, Plakate sollen vor allem eines: Auffallen. Bei keinem anderen hier vorgestellten Medium spielt die Gestaltung daher eine so wichtige Rolle wie beim Plakat. Dabei sollte beachtet werden: Bei Plakaten kommt es auf die Fernwirkung an, d. h. das Plakat muss aus mindestens fünf Metern Entfernung noch gut lesbar sein. Die Überschrift sollte sofort ins Auge springen und Interesse wecken. Auf Plakaten sollte großflächig mit Farbe, Bildern oder grafischen Elementen gearbeitet werden. Der Text sollte sich demgegenüber auf das absolut notwendige beschränken. Der (Online-)Newsletter – der einfache, schnelle Nachrichtendienst Steht im Betrieb über einen längeren Zeitraum ein bestimmtes Thema im Vordergrund, so ist der (Online-)Newsletter dafür das richtige Medium. Aber auch für Betriebsgruppen, denen eine Betriebszeitung zu aufwendig ist, bietet der einfache und kostengünstige Newsletter eine gute Alternative. In den letzten Jahren immer beliebter ist die reine Online-Variante, die ganz einfach per E-Mail versandt werden kann und für die Verfasser keine Druckkosten verursacht. Auch der Newsletter sollte in kleine Textabschnitte gegliedert sein, einzelne Meldungen sind durch Zwischenüberschriften klar voneinander getrennt. Besonders in der Druckvariante können auch Grafiken zum Einsatz kommen. Auf der ersten Seite sollte ein Inhaltsverzeichnis einen Überblick über die aktuelle Ausgabe liefern, bei der Online-Variante können die einzelnen Punkte des Inhaltsverzeichnisses auch mit der entsprechenden Textpassage verlinkt sein. Auch beim Online-Newsletter lohnt sich eine ansprechende Gestaltung. Unterscheidet sich der Newsletter im Erscheinungsbild nur unwesentlich von einer einfachen E-Mail, kann er schnell im täglichen E-Mail-Verkehr untergehen. Noch ein wichtiger Hinweis: Jeder Online-Newsletter muss aus rechtlichen Gründen einen deutlich beschriebenen und einfach nachzuvollziehenden Weg beinhalten, mit dem der Empfänger den Newsletter sofort abbestellen kann. 96 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Die digitale Präsentation – Unterstützung für jede Veranstaltung Ob Betriebsversammlung oder Infoveranstaltung – die Kernaussagen eines Vortrages bleiben besser im Gedächtnis der Zuhörer, wenn das Gesagte durch eine Präsentation veranschaulicht wird. Darüber hinaus kann eine gut aufgebaute Präsentation dem Vortragenden auch eine gute Gedankenstütze sein. Pro Folie sollte nicht mehr als ein Themenaspekt behandelt werden. Die einzelnen Folien sollten übersichtlich aufgebaut und nicht mit Text überfrachtet sein. Dabei reicht es völlig aus, die wesentlichen Aussagen in kurzen Stichpunkten festzuhalten. Weitergehende Erläuterungen sind nicht Aufgabe der Präsentation, sondern des/der Referenten/-in. Bei der Gestaltung sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Präsentation nicht zu verspielt wirkt, das hinterlässt in der Regel keinen seriösen Eindruck. Deshalb sparsam mit knalligen Farben und Animationen im Text umgehen. Und auch hier sollte auf einen Blick erkennbar sein, dass die Präsentation von ver.di kommt. Für gute Bilder sorgen „Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte.“ Bilder spielen in der heutigen Mediennutzung eine immer größere Rolle, während die Bedeutung von Text seit Jahren deutlich rückläufig ist. Diesem Umstand muss sich auch moderne Öffentlichkeitsarbeit anpassen. Bilder können das Interesse auf einen bestimmten Artikel lenken. Und Bilder lockern einen Text auf, verhindern Langeweile und damit vorschnelle Ermüdung bei den Lesern/-innen. Ein spannendes Foto sorgt auch dafür, dass der Artikel länger in Erinnerung bleibt. Ob ein Bild diese positiven Effekte auslöst, hängt natürlich in erster Linie von seiner Qualität ab. Ist das Bild originell oder witzig? Und ist die Aufnahme auch handwerklich gut? Folgende Punkte können eine Hilfe für gute Fotos sein: Menschen abbilden Menschen ziehen die Aufmerksamkeit auf sich. Deshalb keine Fotos, auf denen nur „tote“ Gegenstände wie Gebäude oder Maschinen zu sehen sind. Handlung zeigen Fotos, auf denen die abgebildeten Personen einfach nur statisch dastehen und in die Kamera lächeln, wirken immer künstlich. Menschen sollten auf Fotos etwas tun: Sie sind bei der Arbeit oder im Gespräch mit einer/m Kollegen/-in. Die abgebildeten Personen müssen dabei auch nicht direkt in die Kamera blicken, ihr Gesicht sollte aber im Bild erkennbar sein. Ungewöhnliches ablichten Fotos sind vor allem dann interessant, wenn sie etwas zeigen, was man so bisher noch nicht gesehen hat. Stereotype, austauschbare Fotos erzeugen dagegen schnell Langeweile. 97 P r a k t i s c h e T i pp s Bilder arrangieren Oftmals stehen die abzubildenden Personen oder auch Gegenstände nicht so, wie es für ein gutes Motiv erforderlich wäre. In diesem Fall sollte man sich als Fotograf/-in nicht scheuen, diesbezügliche Wünsche klar zu äußern und sich die Zeit zu nehmen, alles für ein gutes Bild sorgfältig zu arrangieren. Hartnäckigkeit ist hier eine besonders wichtige Tugend. Selbstverständlich gilt aber auch hier: Das Ergebnis sollte nicht gestellt wirken. Ran ans Motiv Gerade bei Weitwinkelobjektiven passiert es oft, dass Personen viel zu klein aufgenommen werden und auf dem Foto überhaupt nicht richtig zur Geltung kommen. Deshalb sollte man keine Hemmungen haben, so dicht wie nötig an das Motiv heranzutreten. Nicht mit Bildmaterial sparen Selbst wenn man sich sicher ist, dass das eben gemachte Foto gut geworden ist: Grundsätzlich sollten von jedem Motiv immer mehrere Aufnahmen mit unterschiedlichen Einstellungen geschossen werden. Je größer die zur Verfügung stehende Auswahl, desto besser ist letztlich auch das Resultat. In Bildarchiven recherchieren Falls man über keinerlei eigene brauchbare Fotos verfügt, kann es sich lohnen, Fotoarchive im Internet zu nutzen. Suchmaschinen wie fotomarktplatz.de, bildunion.de, digitalstock.de, fotofinder.com, fotolia.com oder pixelquelle.de bieten eine große Auswahl an Fotos zu geringen Preisen oder sogar ganz kostenlos an. Auch ein Blick in die Bilddatenbank der Deutschen Presse-Agentur unter dpa.de kann sich rentieren. Interessante Bildtexte ausdenken Auch für gute Bildunterschriften sollte man sich Zeit nehmen. Denn wenn diese nur das wiederholen, was ohnehin schon ganz offensichtlich auf dem Foto zu sehen ist, erzeugt das beim Betrachter nur Langeweile. Dabei sind Bildunterschriften mitentscheidend, ob die Mediennutzer nach dem Betrachten der Fotos den zugehörigen Text lesen oder nicht. Die Bildtexte sollten also Appetit auf den Text machen, indem zum Beispiel zusätzliche Informationen geliefert, versteckte Aspekte genannt oder aber zentrale Botschaften noch einmal betont werden. 98 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Medien von ver.di nutzen Neben den unabhängigen Massenmedien sollte man Gewerkschaft auch an die Möglichkeit denken, in den Medien der als direkte eigenen Gewerkschaft einen Artikel zu veröffentlichen. Unterstützung Die Zeitungen, Zeitschriften und Homepages von ver.di sind ihrer Aufgabe entsprechend sehr empfänglich für betriebliche Themen und man erreicht so ein stark interessiertes Publikum. Außerdem können die Medien von ver.di wiederum im eigenen Betrieb verbreitet und damit weitere Beschäftigte für gewerkschaftliche Themen interessiert werden. Meldungen in ver.di-Medien unterbringen Die Veröffentlichung in ver.di-Medien ist für gewerkschaftlich Aktive und betriebliche Interessenvertreter/-innen oft ein „Heimspiel“, schließlich müssen nicht erst skeptische Journalisten/-innen von den eigenen Argumenten und Positionen überzeugt werden. Doch auch für die Kollegen/-innen bei ver.diMedien gelten journalistische Standards. Man sollte es also auch hier niemals an der sorgfältigen Vorbereitung und am professionellen Umgang fehlen lassen. Folgende Möglichkeiten für eine Berichterstattung bieten sich an: Betriebsbesuch Bei großen Ereignissen und interessanten Themen, die sich für eine Reportage eignen, kann ein/e Mitarbeiter/-in der ver.di-Zeitung in den Betrieb eingeladen werden. In diesem Fall gilt es, sich vorab einiges zu überlegen: Wie viel Zeit bringt der/die Kollege/-in mit? Ist eventuell für Verpflegung gesorgt? Welche interessanten Gesprächspartner/-innen stehen zur Verfügung? Welche Orte veranschaulichen das Thema und können besichtigt werden? Möchte der/die Kollege/-in selbst Fotos schießen? Welche interessanten Fotomotive bieten sich an? Und welches weiterführende Informationsmaterial kann abschließend mitgegeben werden? Interview per Telefon oder per Mail In aller Regel werden die Mitarbeiter/-innen bei ver.di-Medien nicht die nötige Zeit für einen persönlichen Besuch finden. Eine einfache und relativ unaufwendige Möglichkeit, für eine Berichterstattung in ver.di-Medien zu sorgen, ist ein Interview per Telefon oder per Mail. Artikel und Bildmaterial selbst liefern Damit hat man sicherlich die höchste Abdruck-Wahrscheinlichkeit – vorausgesetzt, das Thema ist interessant, der Artikel gut geschrieben und das Bildmaterial spannend. Denn auch die Redakteure/-innen bei ver.di-Medien stehen unter hohem Zeitdruck und sind für solche Zuarbeiten dankbar. 99 P r a k t i s c h e T i pp s Einsatzmöglichkeiten von ver.di-Medien im Betrieb Auch wenn aktuell kein Bericht vom eigenen Betrieb bzw. Dienststelle ansteht – die Zeitungen, Zeitschriften und Homepages von ver.di sind stets ein gutes Mittel der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Daneben gibt ver.di zu wichtigen Themen Infobroschüren und -flyer heraus, die ebenfalls eingesetzt werden können. Mit den ver.di-Medien können Beschäftigte für gewerkschaftliche Themen sensibilisiert werden und die Arbeit der ver.di-Aktiven im Betrieb bzw. der Dienststelle wird dadurch transparenter. Im Folgenden einige Vorschläge, wie die ver.di-Medien eingesetzt werden können: Auslegen Die Zeitungen und Zeitschriften von ver.di können – zusammen mit den selbst erstellten betrieblichen Medien – an stark frequentierten Orten (z. B. in der Kantine, der Cafeteria, im Eingangsbereich, vor dem Schwarzen Brett, vor dem Büro des Betriebs-/Personalrates, im Wartebereich des Betriebsarztes etc.) ausgelegt werden. In jedem Fall sollte ein/e Verantwortliche/r benannt werden, der/die sämtliche Orte regelmäßig auf Aktualität, Menge und optischen Eindruck der Medien kontrolliert. Denkbar ist auch eine gezielte Verteilung einer ver.di-Zeitschrift an den Arbeitsplätzen. Bei eigenen Veranstaltungen, Aktionen oder Streiks einsetzen Bei Informationsveranstaltungen, Versammlungen, betrieblichen Aktionen und Streiks können ver.di-Medien ausgelegt oder verteilt werden. Unter Umständen macht es auch Sinn, passende Medien von ver.di schon vor Beginn einer Veranstaltung auf allen Sitzplätzen auszulegen. Möglich wäre auch, aus einer ver.di-Zeitung selbst eine betriebliche Aktion zu machen, zum Beispiel indem man zusammen mit einer passenden Zeitschrift einen Feedback-Bogen verteilt und so unter den Beschäftigten eine Meinungsumfrage zur ver.di-Zeitung durchführt. Bei persönlichen Gesprächen übergeben Gerade betriebliche Interessenvertreter führen zahlreiche persönliche Gespräche mit Beschäftigten. Dies ist oft eine gute Gelegenheit, um im Anschluss eine passende ver.di-Zeitschrift oder einen passenden Infoflyer zu übergeben. Ein persönliches Gespräch schafft Vertrauen und erhöht dadurch die Bereitschaft, auch mal einen Blick in eine ver.di-Zeitschrift zu werfen. 100 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Versammlungen und Veranstaltungen ausrichten Wer hat nicht auch schon einmal eine Betriebs-oder Überzeugender Personalversammlung erlebt, die an Langeweile nicht Auftritt durch zu überbieten war? Langatmige Tätigkeitsberichte und mehr Abwechslung eintönige Vorträge sorgen dafür, dass immer weniger Beschäftigte auf derartigen Veranstaltungen erscheinen. Das muss nicht so sein! Ob Betriebs-, Personal-, Betriebsgruppenversammlung oder Informationsveranstaltung – spannend und abwechslungsreich organisiert bilden sie ein gutes Mittel der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Beschäftigte können so aus erster Hand informiert werden und ihre Meinung zu wichtigen betrieblichen Themen äußern. Sie erhalten einen guten Einblick in die Arbeit ihrer Interessenvertretung bzw. der gewerkschaftlichen Vertrauensleute und können für Aktionen und Streiks mobilisiert werden. Versammlungen/Veranstaltungen organisieren Spannende Versammlungen und Veranstaltungen fallen nicht vom Himmel, sie bedürfen einer gründlichen Organisation. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: Rechtzeitig vorbereiten Mit der Vorbereitung sollte bereits vier Wochen vorher begonnen werden. Zunächst muss ein Termin gefunden und geeignete Räumlichkeiten reserviert werden. Die Veranstaltung sollte zeitlich möglichst nicht mit anderen Terminen oder gesellschaftlichen Ereignissen überschneiden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Versammlungen sollte der Termin möglichst immer zu gleichen Zeiten liegen. Der Termin muss mit sämtlichen Referenten/-innen abgesprochen sein. Bei Betriebs- bzw. Personalversammlungen muss auch der Arbeitgeber informiert werden. Der Raum sollte groß genug, gut belüftet, angenehm temperiert und mit der notwendigen Technik ausgestattet sein. Bei Betriebs- und Personalversammlungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen – mitsamt der vom Betriebs-/Personalrat gewünschten Ausstattung. Themen sammeln, Schwerpunkte setzen Auch Fragen und Probleme der Kollegen/-innen sollten bei der Themensammlung berücksichtigt werden. Die Auswahl der Schwerpunkte sollte anhand der Ziele geschehen, die mit der Versammlung verfolgt werden: Über welche relevanten Entwicklungen müssen wir die Teilnehmenden dringend informieren? Zu welchen offenen Punkten wollen wir ein Meinungsbild einholen? Welche Anfragen wollen wir an die Geschäftsleitung stellen? Zu welchen bevorstehenden Ereignissen oder Aktionen wollen wir die Beschäftigten mobilisieren? Aufbau, Inhalt und Präsentation der Schwerpunkte sollten wenn möglich durch eigene Arbeitsgruppen vorbereitet werden. 101 P r a k t i s c h e T i pp s Einen abwechslungsreichen Ablaufplan entwickeln Auch wenn es bei vielen Versammlungen immer wiederkehrende Tagesordnungspunkte gibt, ohne die es nicht geht (zum Beispiel den Tätigkeitsbericht auf Betriebs- und Personalversammlungen) – nicht jede Versammlung muss gleich ablaufen. Bei der Vorbereitung sollte man sich immer genügend Zeit nehmen, um Ideen für eine ansprechende Präsentation der Themenschwerpunkte zu entwickeln. Die Veranstaltung bekannt machen Dazu sollten etwa eine Woche vorher Plakate an stark frequentierten Orten im Betrieb und am Schwarzen Brett ausgehängt und Einladungen an die Beschäftigten verteilt werden. Darauf sollten nicht nur Zeit und Ort, sondern zumindest auch einige spannende Themen der Veranstaltung genannt sein. Auch ausgiebige Mund-zu-Mund-Propaganda spielt für eine gut besuchte Versammlung eine wesentliche Rolle. Zu besonderen Anlässen kann es auch Sinn machen, am Tag davor noch einmal mit Flugblättern o. ä. an die Versammlung zu erinnern. Den Raum vorbereiten Bei Versammlungen bis etwa 30 Personen ist die kreis- oder halbkreisförmige Anordnung der Stühle besonders geeignet, die Gesprächsbereitschaft zu fördern. Ist die Versammlung größer, empfiehlt sich die klassische Theatersitzordnung mit leicht erhöhtem Podium. Übrigens: Bei Veranstaltungen des Betriebs-, Personalrates oder der Betriebsgruppe sollte niemals die Unternehmensleitung mit auf dem Podium sitzen – auch wenn diese einen Geschäftsbericht präsentieren wird. Die benötigte Technik muss rechtzeitig vor Beginn der Versammlung getestet werden. Für die Referenten/-innen sollten kalte Getränke bereitstehen. Unter Umständen kann auf den Plätzen der Beschäftigten bereits Informationsmaterial sowie nützliche Werbemittel wie Notizblock und Kugelschreiber verteilt werden. An einem gut zugänglichen Ort können weitere Publikationen zum Mitnehmen ausgelegt werden. Themen interessant präsentieren Monotone Vorträge, ermüdende Aufzählungen und endlos aneinandergereihte Fakten – wer ein Thema so präsentiert, braucht sich über Desinteresse nicht zu wundern. Gerade beim Tätigkeitsbericht des Betriebs- bzw. Personalrates kann leicht Langeweile entstehen. Der Tätigkeitsbericht sollte daher in mehrere Themenblöcke unterteilt werden. Kleinere Punkte und bereits erledigte Probleme sollten in einem kurzen Routineteil angeführt werden. Schwerpunktthemen sollten dagegen wie eigene Tagesordnungspunkte behandelt werden. Die einzelnen Teile des Berichts sollten möglichst von unterschiedlichen Mitgliedern des Betriebs- bzw. Personalrates lebendig und engagiert vorgetragen werden. 102 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Sehr hilfreich ist dabei, frei zu sprechen. Ein freier Vortrag wirkt viel natürlicher und gewinnt eher die Aufmerksamkeit der Zuhörer/-innen – selbst wenn er nicht perfekt ist. Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen sollten vermieden werden. Gerade langjährige Gewerkschafts- bzw. Betriebs-/Personalrats-Mitglieder gewöhnen sich einen internen „Slang“ an, der für Außenstehende irritierend und schwer verständlich ist. Auch Zahlen und Statistiken sind schnell verwirrend und ermüdend, deshalb sollten sie nur sparsam eingesetzt werden. Wenn Zahlen unumgänglich sind, sollten sie auch visuell präsentiert werden, zum Beispiel mit Laptop und Beamer. Grundsätzlich gilt bei Vorträgen: Lieber anschaulich als vollständig. Und niemals länger als 20 Minuten am Stück. Einige prägnante Beispiele bleiben viel besser im Gedächtnis als ausführliche Berichte. Weitere Punkte und detaillierte Informationen kann man sich für die anschließende Diskussion aufheben. Die Diskussionsbereitschaft fördern Nach jedem größeren Themenblock sollte man Raum für Fragen, Ergänzungen, Stellungnahmen und Kritik lassen. Diskussionen werden so konstruktiver, weil das Themenspektrum für jede einzelne Diskussion begrenzt ist und es den Teilnehmenden leichter fällt, aufeinander Bezug zu nehmen. Um anfängliche Hemmungen zu nehmen, können erste Diskussionsbeiträge schon vorab innerhalb des Betriebs-, Personalrates bzw. der Betriebsgruppe abgesprochen werden. Vielen fällt es leichter, das Wort zu ergreifen, wenn andere bereits mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Zudem können persönliche Gespräche mit einzelnen Beschäftigten im Vorfeld genutzt werden, um sie über die Themenschwerpunkte der bevorstehenden Versammlung zu informieren und zu eigenen Redebeiträgen zu ermuntern. Die Versammlung ergebnisorientiert leiten Die Versammlungsleitung sollte sich um einen knappen und sachlichen Stil bemühen. Schon bei der Eröffnung gilt: Kein langatmiges Drumherumgerede, sondern die Anwesenden inklusive Gäste kurz begrüßen und den geplanten Ablauf vorstellen. Vor jedem Tagesordnungspunkt sollte die Versammlungsleitung das Thema nennen und der/dem Referenten/-in das Wort erteilen. Ist ein Vortrag zu Ende, sollte die Versammlungsleitung das eben gehörte Thema kurz aufgreifen, einige zentrale Fragen formulieren und zur Diskussion auffordern. Grundsätzlich sollten alle Diskussionsbeiträge ernst genommen werden – auch wenn ungerechtfertigte Vorwürfe erhoben werden. Bei berechtigter Kritik sollten eigene Fehler und Versäumnisse offen eingestanden werden. Gibt es keine Wortmeldungen mehr, fasst die Versammlungsleitung die wichtigsten Punkte der Diskussion zusammen und leitet zum nächsten Themenblock über. 103 P r a k t i s c h e T i pp s Die Veranstaltung auswerten Etwa eine Woche nach der Versammlung sollte sich die Betriebsgruppe bzw. der Betriebs-/Personalrat zur Auswertung treffen. Dabei sollten sowohl die inhaltlichen Ergebnisse als auch der Ablauf der Versammlung ausgewertet werden. Leitfragen für die Auswertung könnten sein: Hat auf der Versammlung alles wie geplant funktioniert? Hat sich der gewählte Ablauf bewährt? Welches Feedback kam aus der Belegschaft? Was sollte auf der nächsten Versammlung anders laufen? Welche Anfragen gab es vonseiten der Beschäftigten? Wie und von wem werden sie weiter bearbeitet? Hat der Bericht der Unternehmensleitung neue Informationen erbracht? Welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Haben sich neue Themen ergeben, die auf einer der nächsten Versammlungen zur Sprache kommen müssen oder zu denen sich eine eigene Veranstaltung lohnt? Ergebnisse der Veranstaltung veröffentlichen Dies kann zum Beispiel mit einem Artikel in der Betriebszeitung bzw. im Newsletter oder – bei besonders brisanten Ergebnissen – auch in Form eines eigenen Flugblatts geschehen. Ein Bericht über die Veranstaltung unterstreicht noch einmal ihre Bedeutung und motiviert vielleicht auch andere Kollegen/innen, beim nächsten Mal selbst teilzunehmen. Ideen für abwechslungsreiche Versammlungen/Veranstaltungen Eine Versammlung muss nicht nur aus einer Aneinanderreihung von langatmigen Redebeiträgen bestehen. Um Veranstaltungen für die Beschäftigten spannend und ansprechend zu machen, sollten sich Betriebs-/Personalrat bzw. gewerkschaftlich Aktive etwas einfallen lassen. Hier einige Vorschläge, um Versammlungen etwas bunter zu gestalten: Vorträge visualisieren Es ist ein großer Unterschied, ob man einen Vortrag nur hört oder auch sieht. Denn bei bloßem Zuhören lässt die Konzentration der Teilnehmenden schnell nach und nur ein sehr geringer Teil des Vortrags bleibt im Gedächtnis. Eine Präsentation mit Laptop und Beamer, wodurch die wichtigsten Punkte des Themenblocks visualisiert werden, unterstützt die Konzentrationsfähigkeit der Teilnehmenden. Zudem können mithilfe von Schaubildern und Grafiken auch Zusammenhänge veranschaulicht werden, die die Teilnehmenden bei bloßem Zuhören nur verwirren würden. Doch Vorsicht: Eine Aneinanderreihung von Power-Point-Präsentationen kann ebenso ermüdend wirken. Daher gilt auch hier: Sparsam einsetzen! 104 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Gastreferenten/-innen einladen Auch neue Gesichter können eine Versammlung beleben. Deshalb sollte man sich überlegen, ob es nicht zu dem einen oder anderen Schwerpunktthema möglich wäre, eine/n externe/n Experten/-in für ein Gastreferat einzuladen. Filmmaterial einsetzen Unter Umständen lässt sich ein Schwerpunktthema mit einer kurzen Filmsequenz einleiten. Ein solcher Filmbeitrag könnte interessante Informationen liefern oder aber das Thema auf witzige Weise aufgreifen. Man sollte darauf achten, dass der Film eine Länge von ca. 15 Minuten nicht übersteigt. Bei der Suche nach geeigneten Kurzfilmen bzw. Filmsequenzen hilft der/die zuständige ver.di-Sekretär/-in gerne. Talk-Runden organisieren Statt des üblichen Vortrags kann die Auseinandersetzung über ein Thema auch in Form einer Talk-Runde organisiert werden, zum Beispiel zwischen Unternehmensleitung, Betriebs-/Personalrat und ver.di. Die kurzen Redebeiträge und der direkte Schlagabtausch sorgen oft für mehr Spannung als ein Vortrag. Die Gesprächsleitung sollte nur darauf achten, dass auch die Beschäftigten mit Fragen und Diskussionsbeiträgen genug Raum finden. Sketch aufführen Manche Missstände im Betrieb bzw. der Dienststelle lassen sich mit einem bissig-ironischen Sketch wesentlich anschaulicher und spannender darstellen als mit einem Vortrag. Auch wenn solche Einlagen anfangs manche Betriebs-, Personalrats- bzw. Betriebsgruppen-Mitglieder Überwindung kostet – die Kollegen/-innen sind allemal dankbar für diese Art der Auflockerung. Deshalb: nur Mut! Abstimmungen inszenieren Zu einer wichtigen Frage kann auf der Versammlung ein Meinungsbild unter den Beschäftigten eingeholt werden. Eine solche Abstimmung muss nicht unbedingt per Handzeichen erfolgen, sie kann auch unterhaltsamer inszeniert werden: Zum Beispiel indem Mitglieder der Betriebsgruppe bzw. des Betriebs-/ Personalrates die einzelnen Alternativen jeweils in den Ecken des Raumes mit Fantasie und Witz sinnbildlich darstellen und sich sämtliche Beschäftigten in die Ecke ihrer Wahl stellen müssen. Oder mittels einer vorbereiteten Wandtafel mit den einzelnen Vorschlägen, auf der sämtliche Teilnehmenden mit einem Klebepunkt ihre Wahl treffen können. In jedem Fall sollte eine Abstimmung mit einer Aktivität der Versammlungsteilnehmenden verbunden sein. 105 P r a k t i s c h e T i pp s Aktionen durcHfüHren Um gleich zu Anfang ein Missverständnis zu vermeiden: Unter Aktion wird in diesem Zusammenhang nicht jede Aktivität von Vertrauensleuten, Betriebs- und Personalräten verstanden, sondern eine sehr spezielle Form von Öffentlichkeitsarbeit. Aktion meint hier eine gründlich vorbereitete, zeitlich eng begrenzte, an einem zentralen Ort durchgeführte öffentliche Maßnahme, die mit kreativen Mitteln in möglichst bildhafter, anschaulicher und zugespitzter Form ein Problem öffentlich thematisiert. Ziel einer solchen Aktion ist es, ein Thema mediengerecht darzustellen, komplexe Zusammenhänge zu verdeutlichen und Unterstützung für die eigenen Positionen zu gewinnen. Aktionen stellen somit eine wirkungsvolle Ergänzung zu konventionellen Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit dar. Eingebettet in ein durchdachtes Maßnahmenpaket kann es dadurch gelingen, den Beschäftigten eine komplexe Problematik viel besser zu veranschaulichen als es zum Beispiel mit einer ausführlichen Infobroschüre jemals möglich wäre. Und mit einer einfallsreichen, witzigen Aktion hat man nicht nur die Lacher und damit die Beschäftigten auf seiner Seite, auch den eigenen Aktiven macht das gewerkschaftliche Engagement auf diese Weise viel mehr Spaß. Die folgenden Punkte sollen dabei helfen, Ideen für wirkungsvolle Aktionen selbst zu entwickeln. Unkonventionelle Mittel für höhere Aufmerksamkeit Kriterien für gelungene Aktionen Damit eine Aktion die oben aufgeführten Ziele tatsächlich erreichen kann, muss sie von Anfang an folgende Kriterien erfüllen: Ort und Zeit müssen stimmen Oft steht und fällt eine Aktion bereits mit der Festlegung von Ort und Zeit. Die ins Auge gefasste Zielgruppe muss zum geplanten Zeitpunkt auch tatsächlich den ausgewählten Ort aufsuchen und für die Botschaften der Aktion aufnahmebereit sein. Sind auch Pressevertreter vorgesehen, müssen diese rechtzeitig vorher über den Termin informiert und ihr rechtzeitiger Zugang zum geplanten Aktionsort sichergestellt werden. Die Aktion muss Aufmerksamkeit erregen Aufmerksamkeit kann auf unterschiedliche Weise hergestellt werden. Eine oder mehrere der folgenden Fragen sollte dazu mit „Ja“ beantwortet werden können: Hat es diese Idee in der Form bisher noch nicht gegeben beziehungsweise ist der Zielgruppe die Idee in dieser Form bisher noch nicht bekannt? Tritt bei der Aktion etwas ein, was die Zielgruppe nicht erwarten würde, gibt es einen Überraschungseffekt? Findet die Aktion an einem Ort statt, an dem die Zielgruppe nicht mit dieser Aktion rechnen würde? Lädt die Aktion zur Aus einandersetzung ein, provoziert sie eine unmittelbare Reaktion der Zielgruppe? Wird die Zielgruppe direkt in die Aktion mit einbezogen und ist dadurch beteiligt? Die Aktion erweckt bei der Zielgruppe Sympathie Nur wenn dies gelingt, erzielt man mit der Aktion die gewünschte Wirkung. Deshalb sollte jede Aktionsidee, die in die engere Auswahl kommt, darauf überprüft werden, ob diese Aktion bei der Zielgruppe auch wirklich Sympathie 106 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b hervorrufen würde. In diesem Zusammenhang ist es sehr nützlich, die Ein stellungen, Gewohnheiten und Vorlieben der Zielgruppe möglichst genau zu kennen. Die Botschaft der Aktion ist aussagekräftig und unmissverständlich Genau dies ist ja der Zweck einer Aktion: mit Aufsehen erregenden Mitteln eine klare Botschaft zu transportieren. Damit die gewünschte Botschaft möglichst lange über den Aktionszeitraum hinaus in den Köpfen der Zielgruppe verankert bleibt, wird die Botschaft durch die Aktion in ein einprägsames Bild übersetzt. Genau hier liegt aber auch der Knackpunkt, denn oftmals sind Bilder überhaupt nicht eindeutig, sondern können verschieden interpretiert werden. Deshalb sollte sich das Vorbereitungsteam bei jeder Aktionsidee folgende Fragen stellen: Wird die Aussage unserer Aktion auch wirklich deutlich, ohne dass man sie mit vielen Worten erst lang und breit erklären muss? Ist die gewünschte Aussage auch wirklich die einzig mögliche Interpretation unserer Aktion oder könnte sie auch noch vollkommen anders ausgelegt werden? Das Geschehen muss in bildhafter Form dokumentierbar sein Damit eine Aktion über den kurzen Augenblick ihrer Durchführung hinaus eine nachhaltige Wirkung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit entfalten kann, muss sie in bildhafter Form dokumentiert werden können. Das bedeutet, die Aktion sollte so gestaltet sein, dass sie auch gute Motive liefert und die Fotos (zum Beispiel für die Betriebszeitung) bzw. Filmsequenzen für sich selbst sprechen. Der Aufwand ist überschaubar Eine Aktion sollte nicht zu viele finanzielle und materielle Ressourcen auf sich ziehen. Aktionen, denen man ansieht, dass darin viel Geld stecken muss, verfehlen oft ihre Wirkung bei den Beschäftigten. Denn zum einen geht damit auch leicht ein Stück Authentizität verloren, das Ganze wirkt dann für die Beschäftigten wie ein Fremdkörper und nicht mehr wie die Aktion ihres Betriebs-, Personalrates bzw. ihrer Gewerkschaft. Zum anderen könnte bei der Belegschaft auch schnell die Frage entstehen, ob ein so hoher Aufwand überhaupt gerechtfertigt ist. Schlimmer noch: Wenn die Ressourcen offensichtlich an anderer Stelle fehlen, könnte sich dies sogar negativ auf das eigene Image der Interessenvertreter auswirken. Mit ein bisschen Nachdenken lassen sich gute Aktionen oft mit einfachsten Mitteln durchführen. Der Ideenfindungsprozess In aller Regel hat kein Mensch gute Aktionsideen schon fix und fertig in der Tasche, die es nur noch hervorzuholen und umzusetzen gilt. Passend zum Thema, dem Ziel, der Zielgruppe, der gewünschten Botschaft sowie dem Ort der Aktion wird man in der Regel erst eine Idee entwickeln müssen. Es empfiehlt sich, die Ideenfindung und -ausarbeitung im Team anzugehen. Zum einen steigert die Gruppenkommunikation den Einfallsreichtum, zum anderen schützt das Feedback der Kollegen/-innen auch vor unrealistischen oder unattraktiven Vorschlägen. Dabei gilt jedoch: Die Phase der Ideenfindung sollte strikt von der Phase der Ideenbewertung getrennt werden. Denn in der Ideenfindungsphase muss es Raum für ungehemmte Kreativität geben, die nicht schon von frühzeitiger Kritik zunichte gemacht wird. 107 P r a k t i s c h e T i pp s Hat man sich in der Gruppe über das Ziel der Aktion verständigt, hat man die gewünschte Aussage der Aktion formuliert und die Zielgruppe analysiert, beginnt der eigentliche Prozess der Ideenfindung. Kreativität lässt sich selbstverständlich nicht planen, dennoch können folgende Punkte mögliche Anregungen bilden, um leichter auf eine zündende Idee zu kommen: Aktionen sammeln, die andere schon durchgeführt haben Dies sollte man nicht nur dann tun, wenn eine eigene Aktion geplant ist. Vielmehr ist dies eine Aufgabe, die jede/r Aktive kontinuierlich wahrnehmen sollte. Am besten legt man sich dafür eine Art Album an, in dem alle Aktionen, von denen man gehört oder die man selbst miterlebt hat, zusammengetragen werden. Dabei sollte man sich nicht auf Aktionen beschränken, die in Betrieben stattgefunden haben. Auch Aktionen auf öffentlichen Plätzen, in Fußgängerzonen, auf Veranstaltungen, aus Film und Fernsehen oder auch Werbeaktionen eines Unternehmens können gute Anregungen für eigene Aktionen liefern. Unter Umständen lässt sich eine solche bereits durchgeführte Aktion auch ganz leicht verändern und so auf die eigenen Zielsetzungen zuschneiden. Wortspiele, Metaphern oder Sprichwörter verwenden Durch nichts wird eine Botschaft überzeugender vermittelt als durch ein eingängiges und einprägsames Bild. Gerade Aktionen sind für eine Übersetzung von Botschaften in Bilder hervorragend geeignet. Oft lassen sich passende Bilder durch Wortspiele, Metaphern oder Sprichwörter finden. Denn die darin enthaltenen Doppeldeutigkeiten und Vergleiche enthalten in aller Regel bereits Bilder. An aktuelles gesellschaftliches Geschehen anknüpfen Oft gibt es in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur oder den Medien ein aktuelles Thema, eine umstrittene Äußerung oder ein Ereignis, das allgemein heiß diskutiert wird. Vielleicht lässt sich ein Dreh finden, den hohen Bekanntheitsgrad dieses Geschehens zu nutzen und auf die eigene geplante Aktion zu übersetzen. Bezug zu einem jahreszeitlichen Ereignis herstellen Womöglich findet die Aktion auch zu einer bestimmten Jahreszeit statt, auf die in der Aktion Bezug genommen werden kann – beispielsweise kurz vor Ostern, Weihnachten oder Neujahr, zum Frühlingsbeginn, an Helloween, dem 8. März oder dem 1. April. Solche jahreszeitlichen Ereignisse sind stets mit festen Bildern, Symbolen, Gegenständen oder Handlungen verbunden, die für die Aktionsidee aufgegriffen werden könnten. Auf Aktivitäten der Gegenseite achten Manchmal lassen sich aber auch Verlautbarungen der Arbeitgeberseite bzw. einer Konkurrenzorganisation für die eigenen Zwecke nutzen. Es lohnt sich deshalb, die Aktionen, Kampagnen und Veröffentlichungen der Gegenseite genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Schwachstellen zu untersuchen. Vielleicht ergibt sich daraus eine gute Idee für eine (Gegen-)Aktion. Und auch hier gilt: Einige Tage nach der Aktion sollte das Aktiven-Team in jedem Fall noch einmal für eine Auswertung zusammenkommen. So lassen sich am besten wertvolle Erfahrungen festhalten, die der nächsten Aktion wieder zugutekommen. 108 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b „BUNTE BRETTER“ – EIN BLICKFANG IM BETRIEB Für Reklametafeln muss normalerweise viel Geld gezahlt werden, die „Bunten Bretter“ im Betrieb können kostenlos genutzt werden. Vielleicht meinen deshalb viele Betriebsgruppen, Betriebs- und Personalräte, dass die Bretter nicht viel wert seien und kümmern sich nicht darum. Häufig sind die „Bunten Bretter“ unauffällig an einer ganz ungünstigen Ecke im Betrieb angebracht, mit ein paar vergilbten Schreibmaschinenseiten und dem gewerkschaftlichen Aufruf zum 1. Mai vor drei Jahren geschmückt. Klar, dass niemand ein solches Info-Brett beachtet – auch dann nicht, wenn dort wirklich einmal eine wichtige Information zu lesen ist. Dabei könnten die Kolleginnen und Kollegen mit „Bunten Brettern“ schnell und mit wenig Aufwand informiert werden. Die richtige Form und den richtigen Ort wählen Betriebs- und Personalräte haben einen Anspruch auf „Bunte Bretter“, um damit die Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Sie können entscheiden, wo die Bretter hängen müssen, damit tatsächlich alle Beschäftigten erreicht werden, sie können auch festlegen, wie sie beschaffen sein müssen. Die Betriebsleitung hat die Kosten für die Info-Bretter zu tragen. Einige Tipps: yBetriebs- oder Personalräte müssen überlegen, ob tatsächlich alle Beschäftigten an den bisherigen Standorten der „Bunten Bretter“ vorbeikommen. Wenn nicht, müssen andere oder zusätzliche Standorte gefunden werden. yDie Kolleginnen und Kollegen müssen die Möglichkeit haben, vor den „Bunten Brettern“ einige Minuten stehen zu bleiben, um die Informationen zu lesen. Das mag vor dem Pausenraum möglich sein, in der Eingangshalle neben der Stempeluhr nicht. yDie Info-Bretter müssen auffallen und sich deshalb farblich von der Umgebung absetzen. An einer grauen Wand darf kein graues Brett hängen, zwischen großen Grünpflanzen kein grünes. yDamit sie auffallen, müssen die Info-Bretter groß genug sein. Dann müssen die Informationen nicht zu dicht neben- oder gar übereinanderhängen. Eine Mindestgröße von 1 x 2 Metern empfiehlt sich. yWeiße Bretter sind ungeeignet, weil darauf weißes Papier nicht genügend auffällt, Schwarze Bretter verbreiten Trauerstimmung. Günstig sind Infobretter mit einem erdfarbenen Grundton (ocker, hellbraun, beige). Eine signalfarbene Umrandung (z. B. rot) erzeugt zusätzliche Aufmerksamkeit. yEs muss auf den ersten Blick klar werden, um wessen Brett es sich handelt. Das geschieht zum Beispiel durch einen genügend großen Hinweis „Informationen des Betriebsrates“ oder „Personalrat aktuell“. yBetriebs- oder Personalrat sollten möglichst kein gemeinsames Brett mit den Arbeitgebern für ihre Aushänge benutzen. Das würde nur zur Verwirrung beitragen. yDie Info-Bretter sollten überall im Betrieb die gleiche Farbe, Form und Größe haben und in der gleichen Art und Weise gestaltet sein. 109 P r a k t i s c h e T i pp s Was gehört ans „Bunte Brett“? Ständige Hinweise auf dem „Bunten Brett“ könnten sein: die Sprechstunden des Betriebs- oder Personalrates und die Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums. Außerdem bestimmte Verhaltenstipps für die Beschäftigten, z. B.: Was tun, wenn der Arbeitgeber zum Gespräch bittet? Aktuell kann beispielsweise über Gespräche mit dem Arbeitgeber oder Verhandlungsergebnisse informiert werden. Betriebs- und Personalräte können auf aktuelle Probleme im Betrieb hinweisen, sie können die nächste Betriebsoder Personalversammlung und deren Themen ankündigen. Darüber hinaus kann der Betriebsrat auch über gewerkschaftliche Forderungen (beispielsweise zur Tarifrunde auf den „Bunten Brettern“) informieren. Die Informationen übersichtlich anordnen Wichtig ist, dass eine Ordnung auf dem lnfo-Brett erkennbar wird. Wer es flüchtig betrachtet, muss sofort erkennen, dass eine neue oder besonders wichtige Mitteilung dort hängt. Das bedeutet: yAlle dauerhaften Informationen sollten in einer Ecke des Brettes zusam- mengefasst werden. Sie können zusätzlich noch auf einen gemeinsamen farbigen Untergrund gepinnt werden oder eine gemeinsame große Überschrift erhalten. yMehrere Informationen zu einem Thema sollten ebenfalls zusammenge- fasst werden, eine gemeinsame Überschrift erhalten und/oder auf einen gemeinsamen farbigen Untergrund gepinnt werden. yBesonders wichtige oder aktuelle Informationen dürfen nicht lieblos in eine Ecke gehängt werden, sondern sollten an zentraler Stelle besonders hervorgehoben werden. Sie können beispielsweise auf ein größeres grellbuntes Blatt geklebt werden und erhalten dadurch einen auffälligen Rahmen. Ein ähnlicher Effekt wird mit farbigen Deko-Elementen erzielt. Zum Beispiel kann aus farbigem Papier ein großes Ausrufezeichen oder ein Pfeil ausgeschnitten werden, der auf den Aushang hinweist. Denkbar ist ebenso eine auffällige Überschrift auf farbigem Papier. yInsgesamt sollte mit Farben aber sparsam gearbeitet werden, da ein allzu buntes Brett nur zu Verwirrung führt. Es sollten nicht mehr als zwei Informationen durch verschiedene Farben hervorgehoben werden. yDie Infobretter sollten überall im Betrieb in der gleichen Art und Weise gestaltet sein. yWird eine aktuelle Information durch eine neue ersetzt, sollte auch ein neuer Blickfang gewählt werden, um erneut Aufmerksamkeit zu erzeugen. Wurde die alte Information mit einem roten Rahmen hervorgehoben, könnte beispielsweise ein großer schwarzer Pfeil auf die neue Nachricht hinweisen. 110 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Auch „Bunte Bretter“ müssen gepflegt werden Im Betriebs- oder Personalrat sollte es einen oder zwei Verantwortliche für die Pflege der Info-Bretter geben. Sie erarbeiten ein Konzept dafür, wie die Bretter interessant gestaltet werden können, sorgen dafür, dass neue Informationen angebracht werden und entfernen veraltete oder zerstörte Aushänge. Das Recht auf das „Bunte Brett“ Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat ein „Buntes Brett“ zur Verfügung zu stellen. Nach mehreren Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten haben Betriebsräte in großen Betrieben Anspruch auf mehrere Informationsbretter. Die gleiche Rechtslage gilt für Personalräte. Über die Inhalte der Bretter entscheiden allein die Betriebs- oder Personalräte. Dabei sind natürlich, ähnlich wie bei Betriebszeitungen, die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und anderer Gesetze einzuhalten. Betriebsräte dürfen an den „Bunten Brettern“ aber auch über gewerkschaftliche Forderungen und Positionen informieren. Gewerkschaften haben ein Recht darauf, im Betrieb für sich zu werben. Der Arbeitgeber hat dafür den nötigen Platz zur Verfügung zu stellen. Die Gewerkschaft darf auch ein eigenes Info-Brett im Betrieb anbringen. 111 P r a k t i s c h e T i pp s Flugblätter sparsam einsetzen Entgegen der üblichen gewerkschaftlichen Praxis sollten Flugblätter sparsam und zielgerichtet eingesetzt werden. Wer ein Flugblatt in die Hand gedrückt bekommt, soll sofort wissen: Etwas ganz Wichtiges ist passiert. Wird jede Woche ein Flugblatt verteilt oder ausgelegt, nutzt sich die Wirkung ab. Die Informationen werden nicht mehr ausreichend wahrgenommen. Sparsam und zielgerichtet einsetzen! Flugblätter sollten dann eingesetzt werden, wenn sehr schnell sehr viele Leute über ein sehr wichtiges Thema informiert werden sollen. Das kann ein bevorstehender Warnstreik sein oder der gerade bekannt gewordene Plan der Geschäftsleitung, Arbeitsplätze abzubauen. Ist die Information nur für einen kleinen Kreis von Beschäftigten wichtig, können diese durch persönliche Gespräche informiert werden, ist sie nicht dringlich, kann bei der folgenden Betriebsversammlung oder in der Betriebszeitung darüber berichtet werden. Auslegen ist gut, verteilen ist besser Flugblätter in den Abteilungen, im Pausenraum oder am Arbeitsplatz auszulegen ist gut, sie vor Arbeitsbeginn am Eingang zu verteilen ist besser. Dadurch wird zusätzlich die Aufmerksamkeit der Kolleginnen und Kollegen geweckt. Es steigt die Chance, dass sie auch gelesen werden. Plakativ gestalten Mehr noch als bei der Betriebszeitung kommt es bei Flugblättern darauf an, dass die Aussagen kurz und leicht verständlich sind. Ein Flugblatt sollte nur ein Thema behandeln. Den Betrachtern muss schon auf den ersten Blick klar werden, worum es geht. Das wird durch eine große plakative Überschrift erreicht. Die Titelseite des Flugblatts enthält drei oder vier Elemente: ydie große Überschrift, yeinen kurzen erläuternden Text, yeinen deutlichen Hinweis auf den Herausgeber, z. B. die Zeile „Der Betriebs- rat informiert“ oder das Logo von ver.di; yein Foto, eine Karikatur oder Grafik als Blickfang und/oder zusätzliche Erläuterung des Textes. Der flüchtige Leser muss in der Lage sein, auf dem Weg vom Eingang zu seinem Arbeitsplatz den Text auf der Vorderseite zu überfliegen und dann über ein wichtiges Problem oder ein besonderes Ereignis informiert sein. Bei Bedarf können auf der Rückseite des Flugblattes nähere Erläuterungen oder weitere Hinweise gegeben werden. 112 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b rechtliches „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift Was darf betriebund Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus liche Öffentlichallgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterkeitsarbeit? richten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ An diese Kernaussage zur Meinungs- und Pressefreiheit durch Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes sei am Anfang des rechtlichen Teils noch einmal ausdrücklich erinnert. Vielfältig sind die Versuche von manchen Arbeitgebern, aktiven Gewerkschaftern/-innen und betrieblichen Interessenvertretungen den Mund zu verbieten. Hier gilt es Courage zu beweisen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Deshalb sollten sich betriebliche Interessenvertretungen und ver.di-Aktive von den im Folgenden genannten Formalien nicht zu sehr abschrecken lassen. Und wenn in der Praxis einmal Fragen auftauchen, hilft die/der zuständige ver.di-Sekretär/-in gern weiter. Das Informationsrecht der Gewerkschaften Sowohl die gewerkschaftlich orientierten Beschäftigten als auch Beauftragte der Gewerkschaften haben das Recht, im Betrieb Informations- und Werbematerialien zu verteilen. Dieses Recht der Gewerkschaften wird in Deutschland vom Grundgesetz geschützt: Als Teil der in Artikel 9, Absatz 3 festgelegten Koalitionsfreiheit. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits in einem Beschluss von 1967 klargestellt: „Deshalb gehört es zum Kernbereich der verfassungsrechtlich den Koalitionen zugebilligten Werbe- und Informationsfreiheit, auch und gerade im Betrieb ihre Mitglieder zu informieren oder neue Mitglieder zu werben.“ Vertrauensleute und gewerkschaftlich Aktive dürfen im Betrieb über alle Fragen rund um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen informieren. Sie dürfen öffentlich zum Verhalten des eigenen Arbeitgebers oder der Arbeitgeberseite insgesamt Stellung beziehen. Sie dürfen in ihren Publikationen die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens oder einer Branche analysieren und daraus eigene Forderungen ableiten, sie dürfen den Arbeitgeber wegen der Vernichtung von Arbeitsplätzen oder schlechten Arbeitsbedingungen öffentlich kritisieren. Und sie dürfen vor Betriebs- bzw. Personalrateswahlen für die Liste von ver.di werben und die Versäumnisse von Konkurrenz-Organisationen aufzeigen. Allerdings gilt es zu beachten: Flugblätter und Betriebszeitungen können nur vor oder nach der Arbeit, beziehungsweise in den Pausen weitergegeben werden. Ferner darf die Hauspost nicht ohne Erlaubnis der Geschäftsleitung zur Verteilung gewerkschaftlicher Informationsmaterialien verwendet werden. (Weitere Einschränkungen siehe im Kapitel Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit.) 113 P r a k t i s c h e T i pp s Das Informationsrecht des Betriebs- und Personalrates Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze führen klar aus, dass die regelmäßige Information der Belegschaft zu den zentralen Aufgaben eines Betriebsrates gehört. § 43 des BetrVG legt beispielsweise fest, dass der Betriebsrat einmal im Vierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen kann und dort einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Der Gesetzgeber hat nicht im Einzelnen beschrieben, welche Medien der Betriebsrat zu Informationszwecken benutzen darf, aber es ist unumstritten, das er bei der Auswahl im Prinzip freie Hand hat. Ganz ähnlich ist die Rechtslage für Personalräte. Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Beschäftigten umfassend über seine Tätigkeiten zu informieren. Dazu muss er sich auch nicht auf das Schwarze Brett oder Personalversammlungen beschränken, sondern darf ebenfalls selbst Flugblätter, Informationsbroschüren und Ähnliches herausgeben. Wenn die Inhalte dieser Medien mit den Aufgaben des Personalrates zu tun haben, muss die Dienststelle sogar die Kosten dafür übernehmen. So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1983. Aber Achtung: Wenn das Material Artikel oder Passagen enthält, die mit den Tätigkeiten des Personalrates nichts zu tun haben, kann der Dienststellenleiter die Vervielfältigung ablehnen – ganz grundsätzlich ist aber seine Zustimmung nicht erforderlich. Das Informationsrecht ist nicht nur unumstritten, der Gesetzgeber hat zusätzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Herstellung und Vervielfältigung der Medien übernehmen muss. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass „der Betriebsrat das Recht und die Pflicht hat, die Arbeitnehmer des Betriebes umfassend und pünktlich zu informieren und der Arbeitgeber die hierfür entstehenden Kosten gemäß § 40, Abs.1 BetrVG zu tragen hat … Welche Informationen der Betriebsrat für zweckmäßig hält, ist von ihm allein zu entscheiden, er bedarf hierzu nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.“ Darunter fallen auch die Herstellungs- und Vervielfältigungskosten für schriftliche Mitteilungen, wie zum Beispiel Informationsflyer, Newsletter, Rundschreiben oder auch eine vom Betriebs- bzw. Personalrat herausgegebene Betriebszeitung. Wie hoch die Kosten für diese Medien sein dürfen, die der Arbeitgeber übernehmen muss, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig dabei ist immer, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Fragen, die sich der Betriebs- bzw. Personalrat in diesem Zusammenhang stellen muss, sind zum Beispiel: Wie groß ist der Betrieb bzw. die Dienststelle? Wie ist die Kostenbelastung für den Arbeitgeber im Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens einzuschätzen? Könnten sämtliche Beschäftigte auch durch andere Mittel (zum Beispiel mündliche Unterrichtung, Aushang am Schwarzen Brett) hinreichend und umfassend informiert werden? Wie dringlich ist eine Unterrichtung der Beschäftigten (zum Beispiel kurz vor einer ordentlichen Betriebs- bzw. Personalversammlung)? In einem größeren Betrieb bzw. Dienststelle ist es durchaus möglich, dass zum Beispiel auch die Kosten für ein Layout-Programm oder die Gestaltung der Betriebszeitung durch eine/n professionelle/n Grafiker/-in vom Arbeitgeber übernommen werden. 114 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit Auch wenn Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes der Meinungs- und Pressefreiheit eine hohe Bedeutung beimisst, gilt diese Freiheit nicht uneingeschränkt. So sind Veröffentlichungen im Betrieb bzw. der Dienststelle nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wenn dadurch der Betriebsfrieden nicht gewahrt wird. So ist Betriebs- und Personalräten nicht nur jede parteipolitische Betätigung im Betrieb untersagt (vgl. §74 Abs. 2 u. § 75 BetrVG), sondern grundsätzlich jede Betätigung „für oder gegen eine bestimmte politische Richtung“. In der Praxis wird jedoch längst nicht jede politische Meinungsäußerung des Betriebs-oder Personalrates geahndet. Ob ein kritischer Artikel zur aktuellen Wirtschaftspolitik der Regierung in der Betriebszeitung oder ein Aufruf zu einer Demonstration gegen Sozialabbau Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung nach sich ziehen, hängt von den konkreten Gegebenheiten im Betrieb, von der Stellung des Betriebs- bzw. Personalrates bei den Beschäftigten und vom Verhältnis zum Arbeitgeber ab. Auch für die gewerkschaftlichen Aktiven im Betrieb ist die Verbreitung von Werbe- und Informationsmaterialien mit eindeutig parteipolitischen Inhalten unzulässig. Politische Äußerungen sind danach nur zulässig, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen stehen. Doch auch hier gilt: Es besteht kein Grund, übervorsichtig an die Themenauswahl heranzugehen. Nachdem eine klare Trennung von parteipolitischer Stellungnahme und allgemeinpolitischer Meinungsäußerung kaum möglich ist, kommt es letztlich auf den Gesamteindruck der jeweiligen gewerkschaftlichen Publikation an: Überwiegt beispielsweise in einer Betriebszeitung eindeutig die Berichterstattung zu den Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen und hält sich der Umfang von politischen Stellungnahmen außerhalb dieser Thematik in Grenzen, so behält die Zeitung den Charakter einer durch Artikel 9 Abs.3 des Grundgesetzes gedeckten gewerkschaftlichen Informationsschrift. Ebenso wenig wie parteipolitische Stellungnahmen sind Beschimpfungen in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Denn auch hier sieht das Bundesarbeitsgericht die Gefahr, dass der Betriebsfrieden gestört würde. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Arbeitgeber und Konkurrenzorganisationen nicht kritisiert werden dürfen. Dies ist selbstverständlich zulässig – auch in polemischer Form. Jedoch sollte man von unsachlichen, hetzerischen Attacken, Beleidigungen oder zum Beispiel einer Ausschlachtung des Privatlebens des Arbeitgebers absehen. 115 P r a k t i s c h e T i pp s Nutzung von digitalen Informationskanälen Internet, Intranet und E-Mail sind inzwischen aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Damit bieten sich auch für Interessenvertreter neue Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit. Doch bis heute ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß Betriebs-, Personalräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute diese Medien benutzen dürfen. Viele Arbeitgeber versuchen bis heute, die Nutzung dieser Medien durch die Interessenvertreter zu verhindern. Umso entscheidender ist es für Betriebs-, Personalräte und gewerkschaftlich Aktive im Betrieb, die Rechtslage zu kennen. Im Auftrag von ver.di wurde von Professor Peter Wedde zu diesen Fragen ein Rechtsgutachten erstellt, das zu folgenden Ergebnissen kommt: yIm Rahmen ihrer koalitionsrechtlichen Aufgaben haben Gewerkschaften das Recht, Werbungs- und Informationsmaterialien in digitalisierter Form über die im Betrieb vorhandenen IT-Dienste und -Netze zu transportieren (insbesondere E-Mail-Systeme). Dies beinhaltet auch einen Anspruch auf Einstellung gewerkschaftlicher Inhalte in ein betriebliches Intranet. Der Arbeitgeber muss eine entsprechende Nutzung zulassen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Rechtspositionen des Arbeitgebers unzumutbar beeinträchtigt werden. Dies ist vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen. yBestehen aus dem Betrieb heraus allgemeine Zugangsrechte zum Internet, können Beschäftigte diese nutzen, um auf Informationsangebote der Gewerkschaften zuzugreifen. Gezielte Nutzungseinschränkungen durch den Arbeitgeber wären ein unzulässiger Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsrecht der Gewerkschaften gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. yDie Versendung von Werbe- und Informationsmaterialien auf elektroni- schem Weg ist auch dann zulässig, wenn dies zur Folge hat, dass die Beschäftigten sich hiermit während ihrer Arbeitszeit befassen. Eine andere Bewertung kann sich im Einzelfall nur aufgrund einer substantiierten Darlegung des Arbeitgebers ergeben, die zur Feststellung führt, dass der Eingriff auch als Ergebnis einer Interessenabwägung nicht hinnehmbar ist. yGewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern stehen in Wahrnehmung koalitionsrechtlicher Aufgaben die gleichen Nutzungsansprüche und -rechte zu wie Gewerkschaften selbst. In diesem Rahmen können einzelne gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer sowohl innerbetrieblich die ihnen zur Verfügung stehenden IT-Dienste und -Netze nutzen als auch von außen über einen privaten E-Mail-Account auf elektronischem Weg Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen im Betrieb aufnehmen. Anfang 2009 hat das Bundesarbeitsgericht Gewerkschaftswerbung per E-Mail grundsätzlich für zulässig erklärt. Danach haben Gewerkschaften ein durch das Grundgesetz geschütztes Recht, sich an Beschäftigte per E-Mail mit Werbung und Informationen zu wenden, solange dies nicht zu Störungen im Betriebsablauf oder spürbaren wirtschaftlichen Belastungen führt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. 116 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b Wichtige Punkte des Presserechts Das Presserecht stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Arten von Veröffentlichungen – von klassischen Druckerzeugnissen bis hin zu digitalen Publikationsformen. Auch für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit sind viele Punkte des Presserechts von Bedeutung: das Impressum. Alle Druckerzeugnisse, die in Deutschland erscheinen, aber zum Beispiel auch Online-Newsletter, müssen ein Impressum aufweisen, selbst wenn die Erscheinungsweise unregelmäßig ist oder die Publikation nicht gedruckt, sondern nur kopiert wird. Ein vollständiges Impressum für eine Betriebszeitung ist zum Beispiel folgendermaßen aufgebaut: yName der Betriebszeitung – Betriebszeitung von ver.di yV.i.S.d.P.: Name der Person, die für die Publikation verantwortlich ist yAnschrift der Redaktion yDruck: Name und Anschrift der Druckerei Die laut Impressum verantwortliche Person haftet für eventuell strafbare Inhalte in der Publikation. Sie ist zudem verpflichtet, Gegendarstellungen anzunehmen und gegebenenfalls abzudrucken. Für Flugblätter und Flyer reicht ein verkürztes Impressum mit dem Namen der verantwortlichen Person (V.i.S.d.P.) und Adresse. Das Recht am eigenen Bild Wer Fotos veröffentlichen will, braucht dazu das Einverständnis der abgebildeten Personen. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn es sich um Fotos von Versammlungen, Demonstrationen oder (Warn-)Streiks handelt. Dasselbe gilt, wenn das eigentliche Motiv des Fotos ein Gebäude, ein Raum, ein Gegenstand oder eine Landschaft ist und die Personen demgegenüber nur als „Beiwerk“ erscheinen. Ebenso dürfen Fotos von Personen der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Dies können Politiker, Schauspieler, Sportler, Aufsichtsratsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Angeklagte in einem spektakulären Strafverfahren sein. Das Mitschneiden von (Telefon-)Interviews Um später eventuelle Missverständnisse ausräumen zu können, ist es immer sinnvoll, das (Telefon-)Interview mitzuschneiden. Jedoch gilt: Wer ein Interview mitschneiden möchte, muss den Gesprächspartner zu Beginn des Interviews über diese Absicht informieren und dessen Zustimmung einholen. Dies gilt übrigens nicht nur im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, sondern generell für alle Arten von Gesprächen. 117 P r a k t i s c h e T i pp s Das Urheberrecht Wer Texte, Fotos, Grafiken etc. aus anderen Publikationen ohne Erlaubnis der Urheber übernimmt, macht sich strafbar. Denn hierbei handelt es sich um geistiges Eigentum. Falls man also unbedingt etwas übernehmen möchte, muss man sich die Erlaubnis hierzu bei den Autoren/-innen bzw. Fotografen/-innen einholen und auch in der eigenen Publikation die Namen der Urheber nennen. Das gilt auch, wenn ein Beitrag aus einer anderen Zeitung im Original übernommen oder als „Dokumentation“ gekennzeichnet wird. In aller Regel haben Journalisten/-innen jedoch keine Einwände, wenn ihr Beitrag für eine gewerkschaftliche Publikation übernommen wird. Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassungserklärung, Schmerzensgeld Betriebszeitungen sind verpflichtet, Gegendarstellungen in der nächstmöglichen Ausgabe und im gleichen Teil wie der beanstandete Beitrag ohne Änderungen abzudrucken – unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Gegendarstellung. Diese Pflicht gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Gegendarstellungen dürfen sich nur auf Tatsachenbehauptungen, nicht auf Wertungen beziehen. Sie darf auch selbst nur Tatsachenbehauptungen beinhalten und keinerlei strafbare Inhalte aufweisen. Die Gegendarstellung muss spätestens drei Monate nach Erscheinen des beanstandeten Beitrags der/dem verantwortlichen Redakteur/-in schriftlich übermittelt werden und von den Betroffenen eigenhändig unterzeichnet sein. Sie darf nicht wesentlich länger sein als die beanstandeten Passagen des Beitrages. Einen Widerruf können die Betroffenen nur bewirken, wenn eine Tatsachenbehauptung im Beitrag nachweislich falsch war. Darüber hinaus muss auch bewiesen werden, dass der Widerruf inhaltlich wahr ist. Hinsichtlich Länge und Platzierung gelten ähnliche Bestimmungen wie für die Gegendarstellung. Bei nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen oder bei eindeutigen Beleidigungen können die Betroffenen Ansprüche auf Schmerzensgeld erheben und zusätzlich verlangen, dass eine derartige Aussage künftig unterbleibt. Ist die/ der verantwortliche Redakteur/-in nicht bereit, eine freiwillige Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnten Betroffene vor Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken. 118 4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b 119 P r a k t i s c h e T i pp s Warum ver.di? – darum ver.di! ver.di steht für Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Unsere Mitglieder kommen aus über 1.000 Berufen, sie sind angestellt, selbstständig, verbeamtet oder studieren. Sie sind Dienstleister/-innen oder arbeiten in der dienstleistungsnahen Industrie, im Bereich Bildung, Kunst und Kultur oder in den Medien. Menschen aus allen Milieus der Gesellschaft finden in ver.di zusammen. Ziele unseres gewerkschaftlichen Engagements sind Solidarität und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt. Wir wollen, dass die Leistungen der Menschen anerkannt und wertgeschätzt werden. Aufregend bunt, beruhigend stark: In 13 Fachbereichen, in Berufs- oder Fachgruppen und in Projekten engagieren sich unsere Mitglieder ganz nah an ihren Themen, den Themen „ihrer“ Branche. Für jede Berufsgruppe gibt es eigene Fachleute in ver.di, die unsere Mitglieder in der jeweiligen Branche unterstützen. Mit der Stärke von über zwei Millionen Mitgliedern sichert ver.di die Arbeits bedingungen für viele Millionen Menschen und streitet für sozial gerechte Rahmenbedingungen. Wir setzen uns ein für menschengerechte Arbeitsbedingungen und kämpfen für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dafür führen wir Tarifverhandlungen, beraten Betriebs- und Personalräte, und betreiben politische Lobbyarbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir wollen, dass die Politik Rahmenbedingen schafft, die Frieden, Sicherheit und Wohlstand für breite Gesellschaftsschichten ermöglichen. Es gibt jede Menge mehr gute Gründe, ver.di-Mitglied zu sein: SOLIDARITÄT und GERECHTIGKEIT Eine Gewerkschaft für alle Denn nur gemeinsam sind wir stark! Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder – und machen mit unserer Gemeinschaft auch den Einzelnen stark. Wir schöpfen Einheit aus der Vielfalt. Anders als Berufsverbände einen wir Menschen ganz unterschiedlicher Berufe in einer Branche. Wir setzen Solidarität gegen Gruppenegoismus und ziehen alle an einem Strang. Ein gerechter Beitrag für alle Wer mehr hat, zahlt mehr – wer wenig hat, zahlt wenig. Mit einem Prozent ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens tragen unsere Mitglieder eine durchsetzungsfähige Gewerkschaft. Und wer nicht berufstätig ist, zahlt einen reduzierten Beitrag. Übrigens: Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden. 120 5 Wa r u m v e r. d i ? – D a r u m v e r. d i ! Einfluss nehmen ver.di setzt sich nachhaltig ein: für das Recht auf Arbeit, für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und gerechte Bezahlung, für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, für einen akzeptablen Mindestlohn, für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für gerechte Rahmenbedingungen, für eine solidarische Gesundheitspolitik … Wahrung der persönlichen Rechte am Arbeitsplatz ver.di engagiert sich für die Grundrechte im Betrieb, für Mitbestimmung, für Gleichberechtigung und Anerkennung. ver.di unterstützt und berät Jugendauszubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräte für eine wirksame Interessenvertretung im Betrieb und jedes Mitglied bei Auseinandersetzungen mit seinem Arbeit- oder Auftraggeber. Interessenvertretung für Beschäftigte weltweit ver.di-Vertreterinnen und -Vertreter engagieren sich auf internationaler Ebene für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mitmachen bei ver.di! ver.di ist eine demokratische Organisation: Wer mitbestimmen will, wo es lang geht, kann sich aktiv einbringen. Dafür gibt es Mitgliederversammlungen, Tarifkommissionen, Betriebsgruppen. ver.di-Mitglieder engagieren sich in Betriebs- und Personalräten gemeinsam mit ihrer Organisation und den Gewerkschaftssekretären/-innen für Lösungen z. B. betrieblicher Probleme. Und unsere Interessenvertreter/-innen bringen ihre Kompetenz ein in die Aufsichtsgremien der Selbstverwaltung von Kranken- und Rentenversicherungen, der Berufsgenossenschaften, der Verwertungsgesellschaften. SCHUTZ und SICHERHEIT Unmittelbarer Rechtsanspruch aus den Tarifverträgen ver.di-Mitglieder, die in tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind, genießen den Schutz von Tarifverträgen. Sie erhalten Unterstützung, wo Rechte eingeklagt werden müssen. Nicht-Mitglieder können nur darauf hoffen, dass der Arbeitgeber tarifliche Leistungen freiwillig zahlt – einen Rechtsanspruch haben sie nicht. Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen besser als viele Gesetze Neben der Bezahlung regeln Tarifverträge auch Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und vieles andere mehr zugunsten der Beschäftigten. So sichern viele Tarifverträge z. B. 30 Tage Urlaub auf Grundlage der 5-Tage121 P r a k t i s c h e T i pp s Woche. Ohne Tarif- oder entsprechenden Arbeitsvertrag gilt das Bundes urlaubsgesetz – der Urlaub schrumpft auf vier Wochen. Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld werden nur in Tarifverträgen gesichert. Das gilt auch für Freistellungen in besonderen Fällen. Kompetente Rechtsberatung und -vertretung Rechtsberatung wird bei ver.di groß geschrieben. Egal, ob es um Arbeitsrecht oder Sozialrecht geht: Mitglieder finden kompetente Ansprechpartner/-innen. Und sollte es zu Konflikten kommen, bieten Fachjuristen/-innen neben der Beratung auch einen umfassenden und kostenlosen Rechtschutz an – natürlich nur für Mitglieder. Der ver.di-Rechtsschutz umfasst im Ernstfall auch die Vertretung vor Gericht. Dies gilt auch für Auseinandersetzungen mit der Sozialver sicherung, den Renten- und Unfallversicherungsträgern, der gesetzlichen Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit. Streikgeld bei Arbeitskämpfen Manchmal sind die Verhandlungen um einen Tarifvertrag ausgereizt, oder der Arbeitgeber versucht, seine Interessen einseitig durchzusetzen. Dann ist ein Streik oft unausweichlich. Da Arbeitgeber bei Streik oder Aussperrung das Gehalt nicht zahlen, springt ver.di für seine Mitglieder ein. Zur Abwehr wirtschaftlicher Nachteile zahlt ver.di eine Streikunterstützung. Wirksame Vertretung der gemeinsamen Interessen im Betrieb Mitgliederversammlungen, Tarifkommissionen, Vertrauensleute, gesetzliche und betriebliche Interessenvertreter/-innen und ver.di engagieren sich gemeinsam für die Durchsetzung Ihrer Interessen und die Lösung betrieblicher Probleme. INFORMATION und QUALIFIZIERUNG Mehr Durchblick durch regelmäßige Informationen Mitglieder erhalten neben der ver.di-Publik auch ihre Fachbereichsbeilage sowie Sonderinfos zu aktuellen sozial-, wirtschafts- und branchenpolitischen Inhalten. Es gibt Newsletter zu unterschiedlichen Themen und natürlich das persönliche Gespräch. ver.di-Mitglieder sind einfach besser informiert! Mitmachen im ver.di-Mitgliedernetz Das ver.di-Mitgliedernetz bietet nicht nur Serviceangebote auf einen Blick, sondern auch aktive Beteiligungsmöglichkeiten, Kommentare und Bewertungen zu vielfältigen politischen Inhalten: www.mitgliedernetz.verdi.de 122 5 Wa r u m v e r. d i ? – D a r u m v e r. d i ! Gute Erreichbarkeit: Das ver.di-Servicecenter Bei Fragen und Problemen sind wir telefonisch (kostenlos) erreichbar von Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer: 0800-8 37 34 33. Oder Sie schicken uns eine E-Mail: [email protected], die umgehend bearbeitet wird. Fundierte Wissensvermittlung für alle ver.di bietet ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Qualifizierung und Weiterbildung. Die Teilnahme an Seminaren zur politischen, gesellschaftlichen und fachlichen Qualifizierung ist für Mitglieder kostenlos oder zu günstigen Konditionen möglich. www.bildungsportal.verdi.de Spezielle Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen Und natürlich qualifizieren wir Betriebs- und Personalratsmitglieder, Jugendvertreter/-innen und weitere Interessenvertretungen. ver.di Bildung + Beratung organisiert Grund- und Themenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen: www.verdi-bub.de BERATUNG und VORTEILSANGEBOTE Kostenloser Lohnsteuerservice für Mitglieder ver.di hilft sparen und unterstützt ihre Mitglieder bei der Erstellung der Steuererklärung – nach persönlicher Terminvereinbarung in einer persönlichen Beratung oder bequem per E-Mail. Mehr dazu: www.lohnsteuerservice.verdi.de Kostenlose telefonische Mietrechtsberatung ver.di-Mitglieder erhalten montags und dienstags von 12.00 bis14.00 Uhr sowie donnerstags von 18.00 bis 20.00 Uhr telefonisch Informationen und Hilfe vom Deutschen Mieterbund zu ihrem Mietrechtsproblem (0 30/2 23 23 73, normale Telefongebühren). Mehr dazu: www.verdi.de/service.de Persönliche Rentenberatung Ist für ver.di-Mitglieder im Beitrag enthalten: Die ver.di-Versichertenältesten bzw. -berater/-innen informieren kompetent und persönlich vor Ort. Freizeitunfall-Leistung Für ver.di-Mitglieder wurde eine Unterstützungseinrichtung gegründet, die eine finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen in Form von Krankenhaus tagegeld sowie eine Entschädigung bei Todesfällen und bei Invalidität gewähren kann. 123 P r a k t i s c h e T i pp s Informationen und Beratung für Erwerbslose Auch wer seinen Arbeitsplatz verliert, ist bei ver.di richtig – damit die Interessen der Erwerbslosen in einer starken Organisation vertreten werden. Individuelle Beratung gibt es im ver.di-Bezirk und online: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/service Beratung für Selbstständige und Freie Mit dem Beratungsnetzwerk www.mediafon.net sind in ver.di organisierte Freie und Selbstständige immer auf der Höhe der Zeit. Mehr zur gewerkschaftlichen Organisation von Selbstständigen erfahren Sie hier: www.selbststaendige.verdi.de ISIC – internationaler Studentenausweis ver.di übernimmt die Kosten für den Ausweis. Auszubildende, Schüler/-innen und Studenten/-innen erhalten damit Unterstützung und Rabatte bei vielen Kooperationsunternehmen in über 110 Ländern (www.isic.de). Anträge für den Ausweis gibt es im zuständigen ver.di-Bezirk und online im Mitgliedernetz: www.mitgliedernetz.verdi.de Interessante Vergünstigungen durch den ver.di-Mitgliederservice ver.di-Mitglieder profitieren von vielfältigen Angeboten unserer Kooperationsunternehmen. Diese Firmen müssen grundsätzliche gewerkschaftliche Standards beachten und es lässt sich trotzdem dabei sparen: Geprüfte Versicherungs- und Finanzangebote, attraktive Urlaubs- und Reiseangebote, vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten, ermäßigte Eintrittskarten für Freizeitangebote. Unter der telefonischen Info-Hotline 0800-8 37 34 20 und im Internet www.verdi-mitgliederservice.de gibt es Hinweise zu allen aktuellen Angeboten. Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV-Fakulta Bei berufsbedingten Tätigkeiten entstehen manchmal Schadensfälle, die für Beschäftigte teuer werden können. Die GUV-Fakulta kann in diesen Situationen mit verschiedenen Beihilfen, Rechtsschutz und Notfallunterstützung helfen. Der Zusatzbeitrag beträgt 21 Euro/Jahr (Stand 2013). Mehr dazu: www.guv-fakulta.de Kontaktdaten: ver.di-Bundesverwaltung Bereich MitgliederEntwicklung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Kostenloser Telefonkontakt: 0800-8 37 34 33 (0800 verdi de) E-Mail: [email protected] 124 6 Deine Rechte im Streik Deine rechte im Streik Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG v. 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik. Streiks sind zulässig! Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer/-innen sich am Streik beteiligen. Jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – darf an einem (Warn)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der (Warn)Streikteilnahme sind unwirksam. Wichtig: Nur Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Streikgeld! „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). „Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“ (BAG v. 21.06.1988 – 1 AZR 651/86). Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten. Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb den Streikenden nicht kündigen oder abmahnen. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der/die Arbeitnehmer/-in braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Auch Auszubildende dürfen steiken! Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken (BAG v. 30.8.1994 – 1 AZR 765/93). Sie können daher auch an einer Urabstimmung teilnehmen. Auch wenn Arbeitgeber immer wieder das Gegenteil behaupten, gilt nach BAG: yauch für Auszubildende gilt das Grundrecht aus Artikel 9 Abs. 3 GG, yder Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass sich die Auszubildenden bei Streiks unsolidarisch verhalten, yAusbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen geregelt, diese müssen notfalls erstreikt werden, yStreikbeteiligung gefährdet grundsätzlich nicht den Ausbildungszweck. 125 P r a k t i s c h e T i pp s Leiharbeiternehmer/-innen sind keine Streikbrecher/-innen! Auch wenn Arbeitgeber es gern anders hätten: Leiharbeitnehmer/-innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten! Das sieht das „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ ausdrücklich vor. Dieses Gesetz gilt für alle Arbeit nehmer/-innen, die von einer Arbeitnehmerverleih-Firma gewerbsmäßig anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen werden. § 11 Absatz 5 dieses Gesetzes bestimmt unmissverständlich: „Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen des Arbeitskampfes nach Satz 1 hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen.“ Leiharbeitnehmer/-innen haben deshalb im bestreikten Betrieb ein Leistungsverweigerungsrecht! Niemand ist verpflichtet, den im Betrieb streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen und sich als Streikbrecher/-in missbrauchen zu lassen. Ein Nachteil kann Leiharbeitnehmer/-innen, die von diesem gesetzlichen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, nicht entstehen: Der Arbeitgeber muss Lohn oder Gehalt weiterzahlen! Oder für den Einsatz in einem anderen – nicht bestreikten – Betrieb sorgen. Zusätzlich wurde im Tarifvertrag für Zeitarbeit zwischen dem DGB und den zuständigen Arbeitgeberverbänden (iGZ und BAP) vereinbart, dass keine Leih arbeitnehmer/-innen in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt werden dürfen, in denen ver.di oder eine andere DGB-Gewerkschaft zum Streik aufgerufen hat. Hinweis: Laut Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgesehen. Es soll eine Regelung entsprechend des oben genannten Tarifvertrages vorgenommen werden. Zur Drucklegung dieses Flyers wurde darüber noch nicht abschließend verhandelt. Maßregelungsverbot! Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu nehmen. Streikbrucharbeit verweigern! Kein/e Beschäftigte/r ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet. Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG verweigert werden. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgeltanspruchs, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks noch erbracht werden kann (BAG v. 10.9.1985 – 1 AZR 262/84). Streikbrecher/-innen dürfen nicht bevorzugt werden. Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber für die kein sachlicher Grund vorliegt, steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu. (BAG v. 11.8.1992 – 1 AZR 103/92, BAG v. 13.7.1993 – 1 AZR 676/92). 126 6 Deine Rechte im Streik Überstunden Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechts widrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 BetrVG. Notdienst In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht sogenannte „Notdienst arbeiten“ einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/-innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8 Sa 32/85). Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94). Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit der ver.di-Streikleitung zulässig. Urabstimmung An einer möglichen Urabstimmung, zu der ver.di aufgerufen hat, dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen können daher über Streikmaßnahmen nicht mit(be)stimmen. Protestkundgebungen Jede/r Arbeitnehmer/-in hat auch während des (Warn)Streiks das Recht, an Protestkundgebungen teilzunehmen (z. B. vor den bestreikten Betrieben). Falls es bei den Protestkundgebungen/Streikaktionen zu Problemen mit der Polizei kommen sollte: yKeine Angaben zu der Sache an sich machen! Immer an die örtliche ver.di-Arbeitskampfleitung verweisen. yEs müssen nur Angaben zur Person gemacht werden! Wenn es nötig sein sollte, erhält die Kollegin/der Kollege kompetenten Rechtsschutz durch ver.di. 127 P r a k t i s c h e T i pp s Streikunterstützung Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i. d. R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Auch die Bundesagentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit nicht. ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikunterstützung. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen erhalten während des Streiks weder Lohn noch Arbeitslosengeld. Sie stehen somit ohne gewerkschaftliche Unterstützung da. Das ist einer der vielen Gründe, Mitglied bei ver.di zu werden. Den Mitgliedern der ver.di wird vom ersten Streiktag an, zu dem zu vier oder mehr Stunden Arbeitsniederlegung aufgerufen wurde, Streikunterstützung bezahlt. Gleiches gilt bei Aussperrung. Die Unterstützung wird ver.di-Mitgliedern gewährt, die den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben. Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten, wenn für den vorangegangenen Beitragsmonat eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt. Höhe der Unterstützung Die Berechnung der Unterstützung erfolgt in der Regel nach dem Durchschnitt der in den letzten drei Monaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten Beiträge und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeld rechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten Streikunterstützung, wenn sie am Streiktag zur Arbeit eingeteilt sind. Auf die gewährte Unterstützung sind Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder anderer Sozialversicherungsträger voll anzurechnen. Mitglieder, denen nachträglich Arbeitsentgelt gezahlt wurde, sind verpflichtet, die Unterstützung zurückzuzahlen. Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Unterstützung aus ver.di austreten, müssen die erhaltene Unterstützung in voller Höhe zurückzahlen; für Neumitglieder (Eintritt innerhalb von drei Monaten vor Beginn oder während des Arbeitskampfes) gilt dies für einen Zeitraum von 18 Monaten. Mitglieder, die bei einem von der Gewerkschaft ausgerufenen Streik Streikbrecher arbeiten leisten und infolgedessen ausgeschlossen werden, müssen ebenfalls die gewährte Unterstützung zurückzahlen. Betriebsrat und Arbeitskampf Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte bestehen während des Streiks weiter. Das BAG beschränkt die Beteiligungsrechte jedoch in den Fällen, in denen Maßnahmen des Arbeitgebers oder Initiativen des Betriebsrates einen Arbeitskampfbezug haben (BAG vom 10.12.2002 – 1 ABR 7/2002). Der Betriebsrat als solcher muss zwar im Arbeitskampf neutral bleiben, aber seine Mitglieder dürfen wie jede/r andere am Arbeitskampf teilnehmen (§ 74 Abs. 2 S. 1, Absatz 3 BetrVG). 128 6 Deine Rechte im Streik Solidaritätsstreiks ... ... sind auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig! Sie unterliegen dem Grundrechtsschutz des Art. 9 Abs. 3 GG. Bei einem Solidaritätsstreik unterstützen Arbeitnehmer/-innen durch eigene Streikmaßnahmen den (Haupt)Streik anderer Arbeitnehmer/-innen zur Durchsetzung eines Tarifvertrages. Ein Solidaritätsstreik ist vor allem zulässig (BAG v. 19.06.2007 – 1 AZR 396/06), ywenn der Arbeitgeber zuvor seine „Neutralität“ im Hauptarbeitskampf verletzt hat, z. B. durch Übernahme von Streikbrucharbeiten oder durch Produktionsverlagerung, ywenn zwischen Unterstützungsstreik und Hauptstreik eine enge räumliche, branchenmäßige oder wirtschaftliche Verbindung besteht, ywenn eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem vom Unterstüt- zungsstreik betroffenen Arbeitgeber und den Adressaten des Hauptstreiks vorliegt, z. B. durch konzernrechtliche Bindungen oder Produktions-, Dienstleistungs- oder Lieferbeziehungen. Krankenversicherungsschutz bei Beginn des Arbeitskampfes Nach § 192 SGB V besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, zeitlich unbefristet bis zur Be endigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort. Dies gilt auch für kalt Ausgesperrte. Diese Vorschrift gilt in der Pflegeversicherung entsprechend (§ 49 Abs. 2 SGB XI). Pflichtversichert sind Beschäftigte mit einer Vergütung unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Freiwillig Versicherte, also Beschäftigte, die in der GKV versichert sind und deren Arbeitsentgelt über der Krankenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze liegt sowie Privatversicherte, bleiben ohne Rücksicht auf Beginn und Dauer eines Arbeitskampfes bei der bisherigen Kasse versichert. Anders als bei Pflichtversicherten besteht für diesen Personenkreis Beitragspflicht für die Dauer des Arbeitskampfes. Aussperrung Während des Arbeitskampfes kann es dazu kommen, dass die Arbeitgeber aussperren. Dabei darf der Arbeitgeber nicht zwischen Streikenden und Streikbrechern unterscheiden. Auch dann haben ver.di-Mitglieder Anspruch auf Streikunterstützung. Da die Arbeitgeber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Machtposition keines gesonderten Arbeitskampfmittels bedürfen, halten die Gewerkschaften die Aussperrung politisch und juristisch für unzulässig. Die Aussperrung als Willkürmittel der Arbeitgeber ist ein Angriff auf die Existenz und Menschenwürde jedes Ausgesperrten. Sie zielt auf die finanzielle Ausblutung der Gewerkschaften. Das BAG hat unter dem Aspekt, die (scheinbare) Verhandlungsparität zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften zu gewährleisten, die Aussperrung – wenn auch begrenzt – zugelassen. 129 P r a k t i s c h e T i pp s Wird in einem Tarifgebiet (entscheidend ist der Geltungsbereich des Tarifvertrages) gestreikt, so darf die sogenannte heiße Aussperrung ebenfalls nur davon betroffene Arbeitnehmer/-innen erfassen. Zum Verhältnis von Streikenden zu Ausgesperrten wurde vom BAG eine sogenannte Aussperrungsarithmetik entwickelt. Danach ist eine Aussperrung dann unzulässig, wenn bereits 50 Prozent der Arbeitnehmer/-innen eines Tarifgebietes zum Streik aufgerufen wurden. Erfasst der gewerkschaftliche Streikaufruf 25 Prozent oder weniger Arbeitnehmer/-innen des Tarifgebietes, so wird der Umfang der Aussperrung auf weitere 25 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer/-innen beschränkt. Anweisung der Streikleitung Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ablauf des Streiks zu gewährleisten, haben sich alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten. Wirksamkeit und Erfolg des Streiks hängen vom persönlichen Einsatz jeder Arbeitnehmerin bzw. jedes Arbeitnehmers ab. Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet der Bundesvorstand oder die von ihm beauftragte Streikleitung. Nur ver.di-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Manteltarifvertrag! Werde Mitglied! www.verdi.de 130 7 ver.di Mitgliedernetz Mach‘s zu deinem Netz Es ist groß, vielfältig und bietet den ver.di-Mitgliedern und besonders für die Arbeit von Vertrauensleuten eine Fülle an Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten: Das ver.di-Mitgliedernetz www.mitgliedernetz.verdi.de Mitmachen im Mitgliedernetz Mitgliedernetz-Angebote im Überblick: yArbeitsrechtliche Informationen, häufig aufbereitet als Fragen und Antworten (FAQs), yGesellschafts- und gewerkschaftspolitische Beiträge, die Stoff zur Diskussion bieten und kommentierbar sind. yMaterial und Infos zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zur betrieblichen Interessenvertretung yService und Leistungen von ver.di. So können online Fragen an Lohnsteuer- experten gestellt werden, aber auch Fragen zu 1-Euro- und Minijobs, Er werbslosigkeit oder zur Selbstständigkeit. Der Internationale Studierendenausweis ISIC kann online kostenlos beantragt werden. Der ver.di-Shop bietet Werbeartikel yDie wichtigsten Informationen zur ver.di-Organisation wie Satzung, Richtlinien, etc. yDiskussionsforen yVernetzungsmöglichkeiten von Mitglied zu Mitglied yPlattform für geschlossene Gruppen Die folgenden Bereiche sind für Aktive im Betrieb und Gewerkschaft besonders interessant: yInformativ/Themenseite Vertrauensleute: Hier findest du eine Vielzahl an Informationen rund um die VL-Arbeit, sinnvolle Tipps für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Logos, gute Ideen für Flugblätter, Bilder, Aktionen und alles, was für die Arbeit von Vertrauensleuten und Aktiven wichtig ist. yInformativ/Aktiv in ver.di: Jede Menge Tipps und Infos für die Mitglieder- werbung. yInteraktiv/Foren: Wie mache ich das Schwarze Brett im Betrieb zum Hin gucker und wie gestalten andere Aktivengruppen und Vertrauensleute ihre Betriebszeitungen? Im Forum des Bereiches „Interaktiv“ kannst du dich mit anderen Mitgliedern austauschen, sowie Dateien und Bilder hoch laden. Täglich gehen bis zu 20 Kommentare im Forum ein, besonders häufig werden die Foren „Betriebliche Gewerkschaftsarbeit“ und „Betrieb und Arbeitsplatz“ genutzt. y Individuell/Profile anlegen: Mit wem diskutiere ich in den Foren, wo sind meine Kolleginnen und Kollegen beschäftigt? Um dich mit anderen ver.di-Aktiven im Mitgliedernetz zu vernetzen, solltest du dein Profil ausfüllen. Damit knüpfst du leichter neue Kontakte und spinnst mit anderen Kolleginnen und Kollegen dein eigenes Netz. 131 P r a k t i s c h e T i pp s Vernetzung in geschlossenen Gruppen Viele Vertrauensleute, Betriebs- oder Personalratsgremien, Betriebsgruppen oder Arbeitskreise sind auf der Suche nach neuen Arbeitsformen und möchten sich vernetzen, wollen dafür aber nicht die kommerziellen Plattformen wie z. B. Facebook nutzen. Sie brauchen eine Plattform, auf der sie kommunizieren und Dateien speichern und verwalten können, gleichzeitig aber die Daten sicher sind und nicht ausgewertet oder weiterverkauft werden können. ver.di bietet eine solche Plattform im Mitgliedernetz an, in der geschlossene Gruppen eingerichtet werden können. Innerhalb dieser geschlossenen Gruppen können die Moderatorinnen und Moderatoren und die Gruppenmitglieder strukturiert Dateien ablegen, diskutieren und mit einem einfachen Chatmodul chatten. Wie funktionieren die geschlossenen Gruppen? Die Plattform bietet Einladungsgruppen für Arbeitskreise, Betriebsräte, Vertrauensleute, kleinere Gremien etc., zu denen die Moderatorinnen und Moderatoren die Gruppenmitglieder einladen. Auf Wunsch von haupt- oder ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen richtet die Mitgliedernetzredaktion [email protected] eine solche Gruppe ein. Pro Gruppe sollten sich mindestens zwei Kolleginnen und Kollegen als Moderatorinnen und Moderatoren zur Verfügung stellen. Die Moderatorinnen und Moderatoren sind für die Gruppen verantwortlich und können Themen bereiche für ihre Gruppe definieren, in denen dann Beiträge gepostet und Dateien hochgeladen werden können. Sie laden dann weitere Mitglieder in die Gruppe ein, die sich zuvor im Mitgliedernetz registriert haben müssen. Für größere ver.di-Gremien, Fachgruppen und Fachbereiche gibt es eine automatisierte Verwaltung der Gruppenmitglieder. Wer eingeladen wird, findet die Einladung auf der Seite „Individuell“ im Mitgliedernetz. Wer der Einladung folgt, hat dann die Möglichkeit in den von den Moderatorinnen und Moderatoren angelegten Themenbereichen Beiträge einzustellen, auf andere zu antworten oder Dateien hochzuladen. Mit einem einfachen Whiteboard, dem „Gruppentalk“, können die Gruppenmitglieder, die zur selben Zeit online sind, miteinander chatten. Zugang zur Gruppe und somit auch zu den dort geposteten Inhalten haben nur die Mitglieder dieser Gruppe. Die neuesten Aktivitäten in eigenen Gruppen werden ebenfalls auf der Seite „Individuell“ im Mitgliedernetz angezeigt. Gleichzeitig kann man sich auch per E-Mail über neue Beiträge/Dateien automatisch benachrichtigen lassen. Wichtig: Alle Mitglieder, die im Mitgliedernetz registriert sind, können in eine Gruppe eingeladen werden. Wer einer Gruppeneinladung folgt und ihr beitritt, erklärt sich damit einverstanden, in der Gruppe mit Klarname, also Vor- und Nachname aufzutreten. Der selbstgewählte Anzeigename wird weiterhin im öffentlichen Teil des Mitgliedernetzes verwendet. Jedes Gruppenmitglied kann ein Profilbild hochladen und etwas zu seiner Person schreiben. 132 7 ver.di Mitgliedernetz Social Media Guide Wichtige Grundlagen Sicher im sozialen Zu Hause, in der Arbeit oder unterwegs: Internet und Netz unterwegs soziale Netzwerke – das sogenannte Social Web – sind nahezu allgegenwärtig. Das suggeriert vielen das Gefühl, gut vernetzt und Teil einer großen Gemeinschaft mit vielen „Freunden“ zu sein. Aber der Schein kann trügen. Denn nicht alle sind uns wohl gesonnen, die z. B. auf Facebook mit uns verbunden sind. Natürlich bieten soziale Netzwerke viele interessante Möglichkeiten – auch und gerade für Aktive und Interessenvertretungen. Doch eine gute Portion Vorsicht sind neben gesundem Misstrauen und etwas hilfreichem Know-how die richtige Mischung, um die Klippen in sozialen Netzwerken sicher zu umschiffen. Zum Umgang speziell mit Facebook, aber analog auch mit anderen sozialen Netzwerken, hat die ver.di Jugend zunächst eine Handvoll nützlicher Tipps für dich: Weniger (Privates) ist mehr Frage dich, welche privaten Fotos du wirklich mit der digitalen Öffentlichkeit teilen willst. Lies dazu auch das Kapitel zum Thema Datenschutz und Rechtliches. Das gleiche gilt für andere Informationen über dein Privatleben. Poste nicht jeden ersten Gedanken. Was heute noch lustig ist, kann morgen schon peinlich wirken. Oft finden auf Pinnwänden Unterhaltungen statt, die einem E-Mail-Verkehr gleichen. Manch eine/r fragt sich dann zu Recht, warum für private Verabredungen und Insider-Gespräche nicht die dafür passendere E-Mail oder die Nachrichtenfunktion genutzt wurde. Du möchtest bei Privatgesprächen schließlich auch nicht, dass dein kompletter Freundeskreis dabei ist – und selbst willst du ja auch nicht alles mithören. Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig checken Die Standardeinstellungen bei Facebook sehen vor, dass ein Großteil der persönlichen Informationen von allen Internet-Usern gesehen werden kann. Diese Freigaben solltest du stark einschränken. Eine gutes Video-Tutorial zum Schutz der Privatsphäre auf Facebook gibt es hier: http://www.gulli.com/security/facebook. Da Facebook die Privatsphäre-Einstellungen häufig ändert, ist es außerdem sinnvoll, regelmäßig dort reinzuschauen. Es hilft auch, seinen eigenen Namen ab und zu mit dem Zusatz „Facebook“ zu googlen – um zu sehen, was im Internet über einen zu finden ist. Freundeslisten und Profil aufräumen Schau dir die eigene Chronik und Freundesliste ab und zu an und miste aus: Willst du ein monatealtes Posting bzw. Foto wirklich noch behalten? Ist die digitale Freundschaft mit XY wirklich wichtig bzw. kennst du diese Person überhaupt? Das sind sinnvolle Fragen, denn wenn du es nicht anders eingestellt hast, dann kann jede/r deiner (vermeintlichen) Freunde und Freundinnen all deine Informationen auf Facebook sehen. Wenn du eine Person aus deiner Freundesliste streichst, wird ihr das nicht mitgeteilt und fällt oftmals gar nicht auf. Alternativ kannst du Listen verschiedener Gruppen – z. B. Betrieb, Familie und Freundeskreis – anlegen und ihnen unterschiedliche Leserechte zuordnen, um die eigenen Inhalte besser zu kontrollieren. 133 P r a k t i s c h e T i pp s Markierungen auf Fotos ausschalten Fotomarkierungen können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen: Auf Facebook hochgeladene Fotos werden oft als Beweis für ein angebliches „Krankfeiern“ und als Beleg für fristlose Kündigungen verwendet. Deshalb: Regelmäßig einloggen, um zu sehen, ob du in Fotos markiert wurdest und ggf. diese Markierungen entfernen. Noch sicherer: In den Privatsphäre-Einstellungen diese Funktion unter „Chronik und Markierungen“ einschränken oder ausschalten. Mit Vorgesetzten anfreunden – ja oder nein? Solltest du Freundschaftsanfragen von Vorgesetzten und Führungskräften akzeptieren oder sie sogar selbst als Freunde anfragen? Oder gleicht es der freiwilligen Fremdkontrolle, wenn die Chefin oder der Chef mitlesen kann? Grundsätzlich empfiehlt es sich, Arbeitgeber eher nicht in den Facebook-Freundeskreis aufzunehmen und sie dadurch mitlesen zu lassen. Auch der Austausch mit anderen Beschäftigten und das Finden gemeinsamer Regeln können helfen. Denn zusammen lässt sich leichter klarstellen, welche bestimmten Grenzen ihr auch in sozialen Netzwerken nicht verwischen wollt. Wer diese Tipps beherzt, navigiert auf jeden Fall sicherer im Social Web. Natürlich solltest du auch nicht zu ängstlich werden. Und auch wenn Vorgesetzte ebenfalls surfen: Auch im Internet gilt immer noch das Recht der freien Meinungsäußerung! Das ver.di-Mitgliedernetz Wenn du Rat zu betrieblichen Problemen suchst, kannst du das ver.di-Mitgliedernetz (http://mitgliedernetz.verdi.de/) als gewerkschaftliche Plattform nutzen. Seit Anfang März 2011 können sich ver.di-Mitglieder dort in mittlerweile über 20 offenen Foren austauschen. In Tausenden von Beiträgen diskutieren sie Tarifrunden, aktuelle gewerkschaftliche, politische und gesellschaftliche Fragen. Hier bist du unter Gleichgesinnten und hast nicht zu befürchten, dass der Arbeitgeber mitliest und Probleme macht. Auf Facebook dagegen passierte genau das in einem krassen Fall, der durch die Medien ging: Ein Beschäftigter aus Kreis Herford postete im Mai 2012 den Song „Bück dich hoch“ von Deichkind in seinem Profil und schrieb dazu „Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends?“. Daraufhin erhielt er die Kündigung. Begründung des Arbeitgebers: Die im Song besungenen Arbeitsbedingungen – es geht um Selbstausbeutung – würden mit denen im Betrieb gleichgesetzt. Auch wenn in so einem Fall sicherlich auch der Arbeitgeber gefragt ist, etwas weniger empfindlich zu reagieren: Das Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig Fingerspitzengefühl im Umgang mit den neuen Medien ist. 134 7 ver.di Mitgliedernetz Social Media Guidelines Wie benimmt man sich im Social Web? Dafür haben Unternehmen und Behörden in der Regel sogenannte Social Media Guidelines. Diese Leitfäden sollen Beschäftigte für Risiken des Social Web sensibilisieren und alle zur Beteiligung an der betrieblichen „Social Community“ motivieren – natürlich im Sinne des Arbeitgebers. Sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Einführung von Social Media Guidelines im Unternehmen muss die betriebliche Interessenvertretung aktiv mitwirken. Diese Guidelines behandeln häufig die folgenden Aspekte: yNutzung von Social Networks während der Arbeitszeit yWahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen yEinhaltung des Urheberrechts yAnzeigepflichten, d. h. Kenntlichmachen der Inhalte als private Meinung y Hinweise bzgl. Kommunikationsverhalten und „Netiquette“ (also der Benimmregeln im Netz) Teilweise gibt es wirklich gut gemachte Social Media Guidelines, die auf witzige und informative Art einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Social Web aufzeigen. Ein Beispiel hierfür ist der fünfminütige Animationsfilm (http:// youtu.be/fm5I21ZLLWg) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Hier wird von Privatsphäre über Authentizität bis Urheberrecht alles behandelt, was dem VRR als Arbeitgeber wichtig erscheint. Soziale Netzwerke Neben dem allseits bekannten Netzwerk Facebook gibt es zahlreiche weitere Communitys wie beispielsweise Twitter, Xing und Google+, um nur ein paar zu nennen. Das Grundprinzip ist immer ähnlich: Du legst ein Profil an und hinterlegst einen Namen, ein Foto und weitere Informationen über dich selbst. Dann suchst du über das Portal andere Mitglieder, die du kennst. Du vernetzt dich mit ihnen, teilst Fotos und tauschst Nachrichten mit ihnen aus. Es folgt die exemplarische Vorstellung einiger wichtiger sozialer Netzwerke und ihrer Unterschiede: Facebook – der Spitzenreiter Das seit 2004 bestehende soziale Netzwerk gibt es seit März 2008 auch auf Deutsch. Es ist mit derzeit über einer Milliarde Usern das Größte weltweit. Wie bei den anderen Netzwerken auch, kannst du ein Profil mit persönlichen Angaben, Fotoalben und Hobbys anlegen – bis ins Detail, inklusive religiöser Einstellung. User können sich Nachrichten schicken und miteinander chatten. Facebook bietet nahezu unbegrenzte Personalisierungsmöglichkeiten: Die Mitglieder können in ihren Profilen anzeigen lassen, was sie gerade tun, welche Songs sie gerade hören, Videos einbinden oder Links veröffentlichen. Du kannst andere zu Veranstaltungen einladen und – via Smartphone – anzeigen, an welchem Ort du dich gerade befindest. 135 P r a k t i s c h e T i pp s Auch Firmen, Institutionen und Redaktionen nutzen Facebook und betreiben dazu öffentlich sichtbare Fanseiten. Andere User können Fans dieser Seiten werden und bekommen dann die Neuigkeiten in ihrem Profil angezeigt. Fazit: Facebook ist die weltweit größte Community und bietet so viele Möglichkeiten wie kein anderes Netzwerk. Allerdings wird Facebook immer wieder wegen seiner Privatsphäre- und Datenschutz-Einstellungen kritisiert. Diese sind laut Datenschützern zu kompliziert und zu unsicher. Google+ – der Facebook-Konkurrent Die Community Google+ startete den Dienst im Juni 2011 und wird von Experten als ernsthafter Facebook-Konkurrent gesehen. Mittlerweile hat die Plattform 150 Millionen aktive User. Wie bei Facebook legst du dir ein Profil an und kannst dort Angaben machen über Wohnort, Beruf und Ausbildung. Mitglieder schreiben Statusmeldungen und teilen Fotos, Videos oder Links mit anderen. Im Unterschied zu Facebook musst du dich nicht mit anderen befreunden, sondern kannst Personen auch einseitig hinzufügen. Google+ erlaubt mit der Funktion „Hangout“ außerdem Video-Chats mit bis zu zehn Personen gleichzeitig. Auch das gemeinsame Anschauen von YouTubeVideos und Dokumenten ist möglich. Fazit: Google+ ist bislang zwar übersichtlicher als Facebook, bietet aber auch weniger Möglichkeiten. Die Privatsphäre-Einstellungen sind leichter zu finden und zu verstehen. Twitter – der Kurznachrichtendienst Die 2006 gegründete Plattform wird vor allem für die schnelle Verbreitung von Informationen genutzt. Das Portal hat bei Katastrophen und Krisen für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Erdbeben und Tsunami tauschten beispielsweise viele Japaner über das Portal Informationen aus – die Seite diente als Nachrichtenkanal. Aber auch bei den Revolutionen in Nordafrika und bei den Protesten nach Wahlen im Iran spielte Twitter eine wichtige Rolle. Weltweit nutzen aktuell rund 200 Millionen Menschen den Dienst. Anders als bei den meisten anderen Online-Netzwerken kann man bei Twitter die Nachrichten anderer User abonnieren, ohne dass diese zustimmen müssen. Die Twitter-Mitteilungen – sogenannte Tweets – dürfen höchstens 140 Zeichen lang sein und sind zudem meist öffentlich, d. h. alle anderen User können sie sehen. Facebook beispielsweise ist dagegen viel geschlossener. Twitter funktioniert als Informationsportal, bei dem die User selbst bestimmen, welche News sie lesen wollen. Fazit: Zur schnellen Verbreitung von Neuigkeiten ist Twitter am besten geeignet. Es ist einfacher als Facebook, bietet aber weniger Möglichkeiten – z. B. ist auf Twitter keine direkte Anzeige von Videos möglich. Auch der Dialog mit anderen Usern ist eingeschränkt. 136 7 ver.di Mitgliedernetz Xing – das Business-Portal Das Portal versteht sich als Netzwerk für Geschäftsleute und Berufstätige. Aber auch Wissenschaftler/-innen und Kreative nutzen Xing. Fast zwölf Millionen Mitglieder hat Xing heute, davon rund fünf Millionen in Deutschland. Mitglieder legen sich bei Xing ein Profil an und hinterlassen dort Informationen über ihren beruflichen Werdegang. Außerdem können sie angeben, ob sie neue Jobs suchen oder anbieten. Das eigene Profil verknüpfst du mit anderen XingUsern, so entsteht ein großes Kontaktnetzwerk. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei möglich, dann allerdings nur eingeschränkt. Für 6 Euro im Monat lässt sich ein Premium-Account mit weiteren Funktionen freischalten. Fazit: Xing ist die Plattform für alle Berufstätigen und Arbeitssuchenden mit klarem Schwerpunkt auf Business-Kontakten. Flickr – die Foto-Community Das Dienstleistungsportal Flickr ist die weltweit größte Bildertausch-Community. Digitale und digitalisierte Bilder sowie kurze Videos können mit Kommentaren und Notizen auf die Website geladen und so anderen Usern zugänglich gemacht werden. Neben dem herkömmlichen Hochladen über das Portal können die Bilder auch per E-Mail oder vom Mobiltelefon aus übertragen und später von anderen Webauftritten aus verlinkt werden. Flickr hat nach eigenen Angaben momentan ca. 5.000 Uploads pro Minute und knapp 77 Millionen User. Öffentliche Fotos können auch von Fremden, die sie auf Flickr sehen, direkt auf Twitter und Facebook mit anderen geteilt werden. Fazit: Nützliches Portal, um online Fotoalben zu erstellen. Bilder können außerdem umkompliziert in Blogs und im sozialen Netz eingebunden werden. Auch wertvoll ist die spezielle Suchfunktion, um urheberrechtsfreie Bilder oder Bilder mit Creative-Commons-Lizenzen zu finden, die eine Weiterverarbeitung gestatten. Youtube – das Videoportal Auf dem Internet-Videoportal des Google-Konzerns können User kostenlos Video-Clips ansehen und hochladen. Youtube ist mit derzeit 880 Millionen Mitgliedern die weltweit größte Videoplattform (38 Mio. User in Deutschland). Der sogenannte Youtube-Kanal ist die individuelle Website jedes Users. Hier finden die anderen Mitglieder alle öffentlichen Videos und Playlists. Ebenfalls sichtbar sind persönliche Angaben der User wie z. B. der echte Name, das Alter, Beitrittsdatum etc. Das Portal ermöglicht die Vernetzung mit anderen Kanälen. Youtube bietet auch die Möglichkeit, Videos auf der eigenen Website, in Blogs oder in sozialen Netzwerken einzubinden Fazit: Die unkomplizierte Handhabung des Portals und die einfache Einbindung von Videos sind gute Möglichkeiten, um z. B. Mobilisierungsvideos für Aktionen viral zu verbreiten. 137 P r a k t i s c h e T i pp s Datenschutz und Rechtliches Die Nutzung beispielsweise von Facebook ist nur auf den ersten Blick kostenlos. Die Währung im Social Web sind Informationen zur eigenen Person. Laut den Facebook AGB stehen dem Unternehmen alle persönlichen Daten inklusive Fotos und Videos zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Und dieses Material darf Facebook speichern, auswerten und damit werben – also mit Bildern, Kommentaren, Einträgen in Foren und allem anderen, was User in der Community hinterlassen. All das darf Facebook jedem werbetreibenden Unternehmen für personalisierte Werbung weitergeben – der Handel mit deinen persönlichen Daten ist also ein Riesengeschäft. Das sollte dir bewusst sein, bevor du leichtfertig Inhalte veröffentlichst. Bildrechte Im Social Web wird gerne geteilt. Das gilt besonders für Fotos und z. B. Facebook unterstützt diese Funktion sogar ausdrücklich. Oft verstoßen User damit allerdings gegen Urheberrechte – häufig ohne es zu wissen. Deshalb immer genau überlegen: Habe ich das Recht, dieses Bild weiterzuverbreiten? Wenn es kein frei lizenziertes Foto ist bzw. ich Eigentümer/-in bzw. Fotografen oder Fotografin nicht kenne und keine ausdrückliche Erlaubnis habe, dann habe ich auch kein Recht, dieses Bild im Social Web zu verbreiten. Kein Zugriff auf E-Mail-Adressbuch Social Networks wie Facebook, Xing und andere bieten ihren Mitgliedern teilweise die Möglichkeit, dem Netzwerk direkten Zugriff auf das eigene E-Mail Adressbuch zu geben. Analog gilt das für mobile Geräte wie z. B. Smartphones, auf denen zahlreiche Apps vorschlagen, auf das hinterlegte Adressbuch deines Telefons zuzugreifen. Auf diese Weise kann das Portal bzw. die jeweilige App automatisch Kontakt zu allen im Adressbuch enthaltenen Personen herstellen. Dadurch überträgst du aber zwangsläufig personenbezogene Daten der Personen, die in deinem Adressbuch stehen, ohne sie vorher um Erlaubnis zu fragen. Die entsprechenden Personen wundern sich dann, dass sie in Social Networks bereits mit ihrer E-MailAdresse bekannt sind, obwohl sie diese nie selbst dort angegeben haben. Solche Zugriffe auf das eigene Adressbuch also am besten immer verweigern bzw. diese Funktion ausschalten! 138 7 ver.di Mitgliedernetz Die ver.di Jugend im Social Web Natürlich ist auch die ver.di Jugend in sozialen Netzwerken aktiv und nutzt diese ganz bewusst, um die Interessen der jungen Generation zu vertreten und mit ihr im Austausch zu bleiben. … auf Facebook Die ver.di Jugend hat sich für Facebook entschieden – trotz problematischer Datenschutzlage. Ganz einfach, weil die meisten jungen Menschen auf diesem Portal unterwegs sind. Eine Vernetzung für die Ziele und Aktionen der ver.di Jugend ist dadurch hier zurzeit am effektivsten. Besucht uns doch mal, macht euch selbst ein Bild und „liked“ uns auf www.facebook.com/ver.di.jugend. Neben der zentralen Facebook-Fanseite der ver.di Jugend gibt es übrigens zahlreiche weitere regionale Seiten und Profile von Aktiven. ... auf Twitter Unter https://twitter.com/verdi_Jugend könnt ihr Follower werden und täglich unsere Tweets verfolgen. Der Twitter-Kanal ist mit unserem Facebook-Kanal verknüpft. Unsere Facebook-Statusmeldungen werden dadurch automatisch auch als Kurznachricht „getweetet“. Twitter ist besonders bei größeren Aktionen – wie z. B. Dresden Nazifrei – ein sinnvolles Tool für häufige und tagesaktuelle Statusberichte zum Verlauf der Ereignisse. ... auf Youtube Auf dem Youtube-Kanal der ver.di Jugend unter http://www.youtube.com/ verdijugend11 findet ihr viele spannende Videos von Aktionen und Camps, dazu Mobilisierungsvideos und Reportagen. Reinschauen lohnt sich – und natürlich dürft ihr unseren Kanal auch gerne mitgestalten und uns eure eigenen Videos zur Verfügung stellen! 139 P r a k t i s c h e T i pp s Social Media für Aktive Gewerkschaftlich Aktive können über das Social Web hervorragend auf ihre Sache aufmerksam machen und Unterstützung mobilisieren. Hierfür ist wiederum Facebook zum wichtigsten Sozialen Netzwerk geworden – hier posten User eigene Beiträge, die von anderen in Echtzeit kommentiert und weiterverbreitet werden können. Dabei stellt sich die Frage: Lieber eine Facebook-Fanseite (auch „Fanpage“ oder einfach „Seite“) oder ein Einzelprofil anlegen oder für speziell ausgewählte Mitstreiter/-innen eine Gruppe gründen? Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile: Einzelprofil Ein Einzelprofil ist das, was sehr viele bereits bei Facebook haben. Hier teilst du deine persönlichen Interessen, News und Vorlieben mit deinem FacebookFreundeskreis – unter deinem richtigen Namen oder einem Pseudonym. Durch die Privatsphäre-Einstellungen kannst du dafür sorgen, dass deine Beiträge und Fotos nur die Menschen sehen können, mit denen du auf Facebook direkt befreundet bist. Und wie bereits erläutert, solltest du von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen. Fanseite Viele Unternehmen nutzen die Facebook-Fanseiten als kostenlosen, aber effizienten Werbekanal mit großer Reichweite. Und was bei Starbucks oder McDonald’s funktioniert, kann auch für deine Zwecke gut geeignet sein. Ein kleiner Nachteil: Eine Fanseite ist eher passiv, denn sie kann nicht wie ein Einzelprofil neue Freunde bzw. Freundinnen anfragen. Dennoch gibt es natürlich verschiedene Wege, ins Gespräch zu kommen und weiterempfohlen zu werden. Eine Fanpage kann individuell gestaltet werden und bietet mehr Möglichkeiten als ein Einzelprofil. Dort treffen sich Menschen mit gleichen Interessen und können sich direkt über Themen, Inhalte und aktuelle Nachrichten austauschen. Die Beiträge auf deiner Seite können sich unter Umständen sehr schnell und sehr weit verbreiten. Dafür müssen sie natürlich spannend, interessant und aktuell sein. Eine Meldung auf der Fanpage ist das Mittel der Wahl, wenn du etwas Spannendes bzw. Wichtiges zu erzählen hast oder kurzfristig möglichst viele Menschen zu einer Veranstaltung einladen willst. Denn deine Nachricht erscheint auch auf den Seiten der Fans. Mit diesem Schneeballeffekt kannst du in kurzer Zeit sehr viele Leute erreichen. Ein weiterer Vorteil deiner Fanseite: Du kannst zu Diskussionen anregen. Gibt es gerade ein brisantes Thema in deinem Betrieb? Bei allzu heißen Eisen empfiehlt sich allerdings eher das ver.di-Mitgliedernetz. Oder werden in der Politik Themen diskutiert, die für die junge Generation wichtig sind? Setze ein Posting dazu auf deine Fanpage! Auf diese Weise erreichst du Menschen, die sonst vielleicht nie auf dich bzw. dein Thema aufmerksam geworden wären Übrigens: Facebook ist ein sehr einflussreiches Netzwerk und spannende Fanseiten haben eine gute Chance, in Suchmaschinenrankings weit oben aufzutauchen. 140 7 ver.di Mitgliedernetz Informationen zu Facebook für Organisationen Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Funktionen und den Vor- und Nachteilen der einzelnen Facebook-Optionen findest du z. B. unter http://pb21. de/2011/03/facebook-fuer-organisationen-einfuehrung/. Hier wird auf die besonderen Anforderungen eingegangen, die nicht-kommerzielle Organisationen wie beispielsweise Gewerkschaften an ihre Facebook-Kommunikation haben und was für sie besonders wichtig ist. Nicht langweilen! Der wichtigste Grundsatz für die Beteiligung von Fans: Es muss Spaß machen. Wenn User sich langweilen oder keinen Nutzen für sich sehen, verlassen sie sehr schnell die Seite und informieren auch niemanden aus ihrem Netzwerk darüber. Genauso wichtig ist es, User weder zu über- noch zu unterfordern. Wenn sie nur Dinge erfahren, die sie bereits wissen, wird ihnen schnell langweilig. Sind Inhalte zu komplex oder zu weit von ihrer Lebensrealität entfernt, fühlen sie sich nicht angesprochen. Zur Beteiligung animieren Nach diesen ersten Hürden gilt es, die User zum Mitmachen zu animieren. Dazu eignen sich beispielsweise bereits erzielte Erfolge sehr gut. Frei nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber. Wenn du bereits erfolgreiche Aktionen durchgeführt hast, dann präsentiere dies im Social Web: Auf den ersten Blick sollte sichtbar sein, was unternommen wurde, was alles erreicht wurde und wie viele sich an der Aktion beteiligt haben. Das spornt zur aktiven Beteiligung an – sowohl online durch „liken“ und teilen, als auch offline bei zukünftigen Aktionen – und ist damit besser, als eine Seite, auf der (noch) nichts passiert. Videos und Bilder veröffentlichen Was immer gut ankommt: kurze Videos und gute Bilder. Am besten drehst du ein kurzes Video von deiner Aktion, machst ein paar coole Fotos und lädst dieses Material bei Youtube und Facebook hoch. Damit bekommst du auf jeden Fall viel Aufmerksamkeit. Hier noch mal kurz und knapp das Fazit aus diesem Kapitel: yContent is king: Es geht nicht nur darum, möglichst viele Fans und Freunde zu sammeln, qualitativ hochwertige Inhalte sind ebenfalls wichtig. yZielgruppenanalyse: Was interessiert die Zielgruppe, was motiviert sie zum Mitmachen? yDie richtigen Mittel wählen: Vor jeder Aktion genau überlegen, wer erreicht werden soll und welches Werkzeug sich dafür am besten eignet. yFür Verbreitung sorgen: Laufende Aktionen auf der Seite posten, im Blog und auf Facebook mit Freunden diskutieren und die Links dann im Social Web posten, Freunden und Bekannten die Seite empfehlen und sie einladen, sich zu beteiligen. 141 P r a k t i s c h e T i pp s Weiterführende Links Social Media ist ein weites und sich ständig veränderndes Feld. Wir haben dir einige Adressen zum Weitersurfen zusammengestellt, damit du immer am Ball bleiben kannst. Die Hans Böckler Stiftung über Social Media mit vielen weiterführenden Links zum Thema: www.boeckler.de Das Thema Social Media im ver.di Blog: www.socialmedia.verdi.de Recht & Datenschutz – was tun, wenn der Chef mitliest? www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/ Bei Facebook oder im Mitgliedernetz: Aus Kollegen werden Freunde www.socialmedia.verdi.de Sichere Einstellungen: Checkliste für Ihr Facebook-Profil www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/ 142 6 Deine 8 Rechte Adressen im Streik Interessante Internetadressen www.verdi.de www.mitgliedernetz.verdi.de www.bildungsportal.verdi.de www.mitgliederservice.verdi.de www.verdi-gute-arbeit.de www.wiki-gute-arbeit.de www.verdi-jugend.de 143 P r a k t i s c h e T i pp s Adressen ver.di-Bundesverwaltung Ressort 4, Ref. Vertrauensleute, Peter Schrader Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Tel: 0 30/69 56-28 02 Fax: 0 30/69 56-39 00 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Nord Hüxstraße 1 23552 Lübeck Tel.: 04 51/81 00-6 Fax: 04 51/81 00-8 88 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Hamburg Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Tel.: 0 40/28 58-1 00 Fax: 0 40/28 58-70 00 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Niedersachsen/Bremen Goseriede 10 30159 Hannover Tel.: 05 11/1 24 00-0 Fax: 05 11/1 24 00-1 50 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Berlin-Brandenburg Köpenicker Straße 30 10179 Berlin Tel.: 0 30/88 66-6 Fax: 0 30/88 66-49 99 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Karl-Liebknecht-Straße 30 –32 04107 Leipzig Tel.: 03 41/5 29 01-0 Fax: 03 41/5 29 01-5 00 E-Mail: [email protected] 144 6 Deine 8 Rechte Adressen im Streik Landesbezirk Nordrhein-Westfalen Karlstraße 123 –127 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11-6 18 24-0 Fax: 02 11-6 18 24-4 66 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Hessen Wilhelm-Leuschner-Straße 69 –77 60329 Frankfurt/Main Tel.: 0 69/25 69-0 Fax: 0 69/25 69-11 99 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland Münsterplatz 2–6 55116 Mainz Tel.: 0 61 31/97 26-0 Fax: 0 61 31/97 26-2 88 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 2 / Haus 1 70174 Stuttgart Tel.: 07 11/8 87 88-7 Fax: 07 11/8 87 88-8 E-Mail: [email protected] Landesbezirk Bayern Schwanthaler Straße 64 80336 München Tel.: 0 89/5 99 77-0 Fax: 0 89/5 99 77-22 22 E-Mail: [email protected] 145 P r a k t i s c h e T i pp s Quellenangaben Warum ver.di? Darum ver.di! Gute Gründe dabei zu sein Deine Rechte im Streik Mitglieder werben? Na klar! KLARE KONZEPTE – KLAR ÜBERZEUGT ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand, Bereich MitgliederEntwicklung Verantwortlich, Sigrid Dahm Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin www.verdi.de, [email protected] STARKE ARGUMENTE – STARK IM GESPRÄCH ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand, Bereich Mitgliederentwicklung Verantwortlich, Sigrid Dahm Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin www.verdi.de, [email protected] WICHTIGE THEMEN – WIRKSAM KOMMUNIZIERT ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand, Bereich Mitgliederentwicklung Verantwortlich, Sigrid Dahm Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin www.verdi.de, [email protected] Socail Media Guide Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin http://verdi-jugend.de 146 6 Deine Rechte im Streik NOTIZEN 147 P r a k t i s c h e T i pp s NOTIZEN 148 6 Deine Rechte im Streik NOTIZEN 149 P r a k t i s c h e T i pp s NOTIZEN 150 6 Deine Rechte im Streik NOTIZEN 151 P raktische r a k t i s c h e T ipps i pp s NOTIZEN 152 Titel / Vorname / Name Straße PLZ Beitrittserklärung freie/r Mitarbeiter/in Hausnummer Beamter/in Ort Arbeiter/in Erwerbslos Beschäftigungsdaten Selbständige/r Sonstiges: bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) Schüler/in-Student/in Angestellte/r Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Hausnummer Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Ort Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit monatlicher Bruttoverdienst € Mitgliedsnummer 0 1 weiblich 2 0 Ich möchte Mitglied werden ab Geburtsdatum Geschlecht Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Monatsbeitrag in Euro männlich bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. W-3272-07-0114 vierteljährlich jährlich Ort, Datum und Unterschrift IBAN BIC Zahlungsweise monatlich halbjährlich zur Monatsmitte zum Monatsende SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. E-Mail Telefon Staatsangehörigkeit PLZ Straße Ort Hausnummer Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datenschutz Ort, Datum und Unterschrift Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Personalnummer Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Titel / Vorname / Name Straße PLZ Beitrittserklärung freie/r Mitarbeiter/in Hausnummer Beamter/in Ort Arbeiter/in Erwerbslos Beschäftigungsdaten Selbständige/r Sonstiges: bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) Schüler/in-Student/in Angestellte/r Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Hausnummer Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Ort Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit monatlicher Bruttoverdienst € Mitgliedsnummer 0 1 weiblich 2 0 Ich möchte Mitglied werden ab Geburtsdatum Geschlecht Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Monatsbeitrag in Euro männlich bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. W-3272-07-0114 vierteljährlich jährlich Ort, Datum und Unterschrift IBAN BIC Zahlungsweise monatlich halbjährlich zur Monatsmitte zum Monatsende SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. E-Mail Telefon Staatsangehörigkeit PLZ Straße Ort Hausnummer Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datenschutz Ort, Datum und Unterschrift Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Personalnummer Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Titel / Vorname / Name Straße PLZ Beitrittserklärung freie/r Mitarbeiter/in Hausnummer Beamter/in Ort Arbeiter/in Erwerbslos Beschäftigungsdaten Selbständige/r Sonstiges: bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) Schüler/in-Student/in Angestellte/r Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Hausnummer Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Ort Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit monatlicher Bruttoverdienst € Mitgliedsnummer 0 1 weiblich 2 0 Ich möchte Mitglied werden ab Geburtsdatum Geschlecht Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Monatsbeitrag in Euro männlich bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. W-3272-07-0114 vierteljährlich jährlich Ort, Datum und Unterschrift IBAN BIC Zahlungsweise monatlich halbjährlich zur Monatsmitte zum Monatsende SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. E-Mail Telefon Staatsangehörigkeit PLZ Straße Ort Hausnummer Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datenschutz Ort, Datum und Unterschrift Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Personalnummer Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Titel / Vorname / Name Straße PLZ Beitrittserklärung freie/r Mitarbeiter/in Hausnummer Beamter/in Ort Arbeiter/in Erwerbslos Beschäftigungsdaten Selbständige/r Sonstiges: bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) Schüler/in-Student/in Angestellte/r Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Hausnummer Änderungsmitteilung Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Ort Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit monatlicher Bruttoverdienst € Mitgliedsnummer 0 1 weiblich 2 0 Ich möchte Mitglied werden ab Geburtsdatum Geschlecht Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Monatsbeitrag in Euro männlich bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. W-3272-07-0114 vierteljährlich jährlich Ort, Datum und Unterschrift IBAN BIC Zahlungsweise monatlich halbjährlich zur Monatsmitte zum Monatsende SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. E-Mail Telefon Staatsangehörigkeit PLZ Straße Ort Hausnummer Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datenschutz Ort, Datum und Unterschrift Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Personalnummer Nur für Lohn- und Gehaltsabzug!