dp02 2015
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bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation Das Personal G 6899 www.cgpt.de CGPT Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Heft 2 / April 2015 CGPT Inhaltsverzeichnis / Vorwort Post und immer wieder Post! Christliche Gewerkschaft Liebe Leserinnen und Leser, Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Aus dem Inhalt Vorwort Post und immer wieder Post! Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik Industrie 4.0: Meilenstein in der technologischen Entwicklung Industriealisierung 4.0: Wo bleibt der Mensch? Ulrich Bösl warnt vor Tarifflucht Deutsche Post DHL: Neuer Tarifvertrag für Zustellteamleiter CESI-Berufsrat Post & Telekom: Gewerkschaften bei Post und Telekom besser einbinden Innenausschuss des Bundestages: Änderung des Bundesbeamtengesetzes CGB-Hauptausschuss für Tarifpluralität und Tarifvielfalt: Die gesetzliche Tarifeinheit jetzt stoppen! Verstoß gegen das Grundgesetz nicht hinnehmen UK PT gibt Empfehlungen: Vernünftiger Umgang mit Erreichbarkeit Berufskrankheiten-Verordnung: Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung anerkannt Steuererklärung 2014; Das müssen Sie wissen Aktuelle Informationen für Beamte im Unternehmen Deutsche Telekom Wiedereröffnung der Ferienanlage des ErholungsWerks Braunlage Nach Fusion mit E-Plus: Telefonica schnallt den Gürtel enger Antrag der Telekom: Einführung von Vectoring im Nahbereich Konzept zu Vivento: Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber einigen sich Telekom: Neuer Personalvorstand TD 2018: Telekom setzt sich strategische Ziele CGPT Senioren-Portal Zur Wiedervereinigung Bei anderen gelesen Seminare 2015 Rätselecke Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung Arbeits- und Sozialrecht Buchbesprechungen Aus den Regionen 2 DP 02/2015 CGPT 2 3 4 5 6 6 9 9 9 10 10 12 14 15 16 16 17 17 18 13 19 20 21 23 23 24 26 28 in den letzten Wochen finden sich in den regionalen und überregionalen Zeitungen immer wieder Artikel über die Post. Das ist grundsätzlich nicht neu, aber die Meldung, dass die Post 49 regionale Tochterunternehmen als GmbH im Bereich der Paketzustellung gegründet hat, ist in der Form neu. Dazu will die Post 10.000 – 20.000 neue Arbeitsplätze auf längere Sicht schaffen, allerdings, und auch das ist neu, zum Tarifniveau der Speditions- und Logistikbranche. Also schon deutlich niedriger als der Tarif, welcher nach Johannes Steinert dem Haustarifvertrag der Deutschen Post DHL gezahlt wird. Nun kann man die Frage stellen, warum wird in der Zeit, wo das Unternehmen Milliarden an Gewinn ausweist und die Aktionäre Jahr für Jahr gute Dividenden erhalten, die Einkommenssituation für die Produktivkräfte im wachsenden Paketgeschäft deutlich verringert? Soll hier der „kleine Mitarbeiter“ die Zeche zahlen, damit den Aktionären weiter gute Dividenden gezahlt werden können? Oberflächlich betrachtet könnte sich dieser Eindruck aufdrängen. Doch wie sagt es ein Sprichwort: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!“ Unter dieser Betrachtungsweise könnte dieser Schritt der Veränderung auch positiv zu bewerten sein. Zumal einige Tatsachen einfach nicht von der Hand zu weisen sind. ● Fakt ist, die Wettbewerber der DP AG im Brief- und im Paketbereich zahlen auch mit Mindestlohn (wenn er denn real gezahlt wird) deutlich niedrigere Stundenlöhne. ● Fakt ist, dass gerade im öffentlichen Bereich durch das Leistungsvergabegesetz sämtliche Dienstleistungen ausgeschrieben werden müssen und im Regelfall immer der günstigste (billigste) Anbieter den Zuschlag erhält (meist ist das dann ein Wettbewerber der DPAG). ● Fakt ist, dass das Management der DP AG in den letzten Jahren immer wieder öffentlich bzw. auch intern den Sozialpartner ver.di aufgefordert hat, gemeinsam Lösungen zu entwickeln um die Kluft zwischen Wettbewerbern und Post zu verringern, leider hat sich dieser „Sozialpartner“ dazu nicht bereit erklärt. Somit ist die Entscheidung zunächst ein logischer, konsequenter Schritt um das Gesamtgeschäft langfristig in Profitabilität zu sichern. Wenn das der tatsächliche Beweggrund ist, dann sollte man den neuen Weg auch konsequent gehen. Dazu gehört aus meiner Sicht jetzt auch ein Wandel im Umgang zwischen Arbeitgeber und den Sozialpartnern. Offene Gespräche mit dem erklärten Ziel auch in Fragen der Sozialpartnerschaft neue Wege zu gehen. Letztlich lassen sich Probleme nur gemeinsam meistern! ● Dazu gehört, dass man die Mitarbeiter angemessen am Gewinn beteiligt und nicht nur für die Aktionäre Gewinnsicherheit schafft. ● Dazu gehört, dass sich Leistung grundsätzlich lohnen muss, dass aber auch Mechanismen greifen, die eine Gefährdung der Gesundheit des Mitarbeiters im Unternehmen ausschliessen. ● Dazu zählt Respekt im Umgang sowohl in den Produktionsbereichen als auch in den Leitungsebenen. ● Dazu zählt die Akzeptanz für aufgezeigte Probleme und die damit verbundenen Verlässlichkeit, solche Themen mit dem Ziel der gemeinsamen Lösung zu behandeln und nicht weg zu diskutieren. Hier ist der „First Choice Weg“ des Konzerns eine durchaus gute Methode, schnell und effektiv auf Probleme zu reagieren. Sicher, Veränderung bedeutet oft, dass Gewohntes nicht mehr funktioniert, aber es bietet auch die Chance, Neues zu entwickeln und vorwärts zu kommen. Fazit: Veränderungen zeichnen sich ab und mancher „Altpostler“ erkennt sein ehemaliges Tätigkeitsfeld nicht wieder. Aber so ist nun mal der Wandel der Zeit. Deshalb sollten wir uns gemeinsam diesem Wandel stellen und versuchen, den Wandel mit zu gestalten– auch im Blick auf die zunehmenden Herausforderungen dieser Zeit! Nicht nur bei der Post läuft manches aus dem Ruder, auch in vielen Bereichen der Sozialsysteme, des Gesundheitswesens aber auch der Politik wäre ein Wandel hin zur Lösung der offensichtlichen Probleme dringend angeraten. Hier müssen Sozialpartner und Arbeitgeber gemeinsam sich den Problemen stellen und nicht durch „Kurzsichtigkeit und Machtbestreben“ notwendige Veränderungen blockieren. Darum stellen wir uns den Herausforderungen und packen sie mit an. Denn nur wer sich den Problemen stellt und die sich daraus ergebenden notwendigen Veränderungen mitgestaltet, wird am Ende gemeinsam zufrieden und erfolgreich sein. Ihr Johannes Steinert CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik INDUSTRIE 4.0: Meilenstein in der technologischen Entwicklung Die Entwicklung der Menschheit ist in den letzten zwei Jahrhunderten von umwerfenden technischen Erfindungen geprägt worden. So läutete die Erfindung der Dampfmaschine die technische Revolution in der Industrie ein. Mit der Entdeckung der Elektrizität und der Radiowellen wurde der nächste große Schritt getan, und mit Röhren und Transistoren die Grundlagen der Elektronik geschaffen, und mit der Entwicklung von gedruckten und integrierten Schaltungen wurde der erste Schritt zur Digitalisierung getan. Historisch belegt ist, dass der Mensch sich umso kriegerischer gebärdet, je lauter der Schlachtruf erschalt. Und so wird versucht, mit einem prägnanten Schlagwort Motivationsschübe auszulösen. Für die neueste industrielle Entwicklung ist es nun „Industrie 4.0“. Man versteht hierunter die umfangreiche Vernetzung von digitalen Geräten und Maschinen – dies sowohl in der Industrie und Wirtschaft, aber auch verstärkt im privaten Bereich. Wenn das alles zusammenwächst, entsteht eine Art Superstruktur von integrierten Logistik-, Produktions-, Wissens- und auch sozialen Netzwerken. Die technologische Grundlage dieser Entwicklungen ist das IP-Protokoll, das auch bei der Telekom mit „all-IP“ seinen entscheidenden Einzug gehalten hat. Wenn man die Entwicklung global betrachtet, drängt sich die Frage auf, wo Deutschland und Europa in dieser Entwicklung stehen. Nüchtern betrachtet stellt man fest, dass die Geräte- und Softwareentwicklungen größtenteils woanders, nämlich in den USA und in Asien, stattfinden, d.h. für Deutschland und Europa bleibt als Fortschritts- und Entwicklungsbereich die technische Verwirklichung von angepassten Netzlösungen. Hierzu als Beispiel das Angebot von Speicherkapazitäten über Cloud-Dienste. Ein entscheidendes Kriterium in dieser Entwicklung ist Datensicherheit und Datenschutz. Die Netzwerke müssen stabil und sicher funktionieren, und der Anwender – ob Wirtschaft und Industrie oder Privatperson – muss eine geschützte Sphäre für seine Daten vorfinden. Grundvoraussetzung für die Verwirklichung von „Industrie 4.0“ ist das Vorhandensein einer leistungsfähigen Breitband-Infrastruktur, wobei es für den Anwender von untergeordneter Bedeutung ist, ob die Anbindung und der eigentliche Netzbetrieb über Kupferkabel, Glasfaserleitungen, Mobil- oder Satellitenfunk erfolgt. Hier ist die Basis-Datenmenge, die dem Anwender zur Verfügung gestellt werden kann, die entscheidende Maßeinheit. Daraus leiten sich auch die Mindestanforderungen ab, die von der Bundesregierung für den Netzausbau als erstrebenswerte Größe genannt werden. Bei der Softwareentwicklung kristallisiert sich ein neuer strategischer Denkansatz heraus, der unter dem Begriff „big data“ neuerdings in aller Munde ist. Es wird über eine globale Strategie nachgedacht, wie die Datenströme effizient zu steuern sind. Um diesen Prozess möglichst offen zu gestalten, ist es zwingend erforderlich, dass mit sogenannten „offenen Standards“ gearbeitet wird und „offene Plattformen“ geschaffen werden, d.h. dass die einzelnen Netz- und Softwarekomponenten kompatibel zueinander sind. Wie alles Neue schürt „Industrie 4.0“ auch Ängste in der Arbeitswelt. Sinkt mit fortschreitender Digitalisierung die Zahl der Arbeitsplätze? Der Einzelne fragt sich: „Werde ich meinen Job verlieren?“ Diese Fragestellung gilt es umzuformulieren in: „Wie bereite ich mich auf die revolutionären Einflüsse von ,Industrie 4.0’ vor?“ Und mit den Antworten auf diese Frage wird aus der Revolution eine Evolution, und es ist vorauszusehen, dass sich die Gesamtzahl der Arbeitsplätze kaum verringern sondern eher noch erhöhen wird vor allem im Bereich Service und Dienstleistungen. Auf einer Rede vor dem Bund der Arbeitgeber stellte der kommissarische Personalvorstand der Telekom, Thomas Kremer, fünf Aspekte vor, die seines Erachtens für die Arbeitswelt zu betrachten sind: 1. Für viele Menschen sind raum- und zeitungebundene Arbeit längst Realität. Herkömmliche Standards werden abgelöst. Flexible Projektarbeit wird immer häufiger. Vernetzung und Digitalisierung liefern die Basis für die Entkopplung vom klassischen Büroarbeitsplatz. 2. Diese Entkopplung ist nicht allein ein physischer Vorgang. Sie hat vielmehr nachhaltigen Einfluss auf die Art und Weise, wie wir zukünftig arbeiten. Denn sie löst ein rund 150 Jahre altes Prinzip ab: Es geht weg von der Präsenz- hin zur Ergebniskultur. Wichtig werden flexible Arbeitsbedingungen, die den Mitarbeitern erlauben, ihr Know-how in unterschiedlichen Teams und in unterschiedlichen Projekten bestmöglich einzubringen. 3. Die Dauer von Innovationszyklen hat sich dramatisch verkürzt. Zugleich können wir beobachten, dass Mitarbeiter sich eine stärkere Beteiligung an der Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen wünschen. Die Führungskräfte haben die Aufgabe, Innovationspotenziale innerhalb der Mitarbeiterschaft zu heben und das unternehmerische Denken im Unternehmen zu stärken. 4. Nie hatten so viele Menschen Zugang zu so viel Wissen wie heute. Die Digitalisierung macht Wissen breiter zugänglich. Die Folgen sind vielfältig: – Arbeitnehmer werden ihre Arbeit und die Arbeitsergebnisse viel stärker mitgestalten. Zeitsouveränität und Eigenverantwortlichkeit gewinnen an Bedeutung. – Arbeitsmodelle werden individueller, Mitarbeiter erwarten mehr Flexibilität, etwa bei Teilzeit-Angeboten. – temporäre Projektorganisationen und Netzwerke ersetzen feste Abteilungsstrukturen. – Hierarchien werden flacher, Führung auf Zeit wird immer wichtiger. 5. Und schließlich müssen wir überdenken, ob der derzeit gültige Rechtsrahmen und die heute gelebte Sozialpartnerschaft noch in allen Facetten zeitgemäß sind. Legen wir nicht zu oft herkömmliche Parameter der Industriegesellschaft auf die neuen Verhältnisse der digitalen Wissensökonomie an? Zum Beispiel bei der starren Unterscheidung von Arbeit und Freizeit. Thomas Kremer stellte dann Fragen, u.a.: Haben unsere Mitarbeiter die richtigen Kompetenzen? Wie sieht eine adäquate Weiterbildung aus? ■ Passt unsere Unternehmenskultur noch zu den Anforderungen, die Mitarbeiter, Kunden und Gesellschaft an moderne Unternehmen haben? ■ Was müssen wir ganz konkret angehen, um Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die den Bedürfnissen des digitalen Wissensarbeiters entsprechen? Und wie nehmen wir unsere Belegschaft bei diesem Prozess so mit, dass wir möglichst niemanden überfordern? Und er liefert hierzu auch die Lösungsansätze der Telekom: ■ In Sachen Skills [berufliche Fähigkeiten] engagiert sich die Telekom schon seit vielen Jahren für die naturwissenschaftliche und mathematische Bildung von Schülern und Studenten. ■ Es ist erkannt, dass in einigen Arbeitsfeldern nicht genügend Fachkräfte gefunden werden können. So wurden im Bereich ITSicherheit neue Berufsfelder entwickelt, bis zum „Cyber Security Professional“ [frei übersetzt: Internet-Sicherheits-Spezialist]. ■ Es muss im Konzern eine Arbeitskultur geschaffen werden, die den konstruktiven Umgang mit den Herausforderungen der Digitalisierung ermöglicht. ■ DP 02/2015 3 CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik Mit dem Programm „Future Work“ [über dieses Programm haben wir bereits in „Das Personal“ berichtet] werden Aktivitäten gestartet, die diese neue Arbeitswelt ganz konkret und anfassbar gestalten. Die Immobilien werden umgebaut und offene, kommunikative Bürolandschaften errichtet. So sollen ein leistungsorientiertes Arbeitsklima geschaffen und Einheiten gebündelt werden, in denen möglichst alle Funktionen vom Vertrieb bis Personal zusammenarbeiten. Welche Folgerungen und Forderungen leitet die CGPT aus dem Vorgesagten ab? ● Bange machen gilt nicht! D.h., jeder Beschäftigte muss sich damit auseinander■ ● ● ● setzen, wo er sich und seinen Arbeitsplatz in der digitalisierten Arbeitswelt sieht und welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen er nutzen sollte, um in dem Prozess nicht auf der Strecke zu bleiben. Die Telekom (und auch die anderen Unternehmen) müssen eine mittel- und langfristige Personalstrategie entwickeln, die der technologischen Entwicklung Rechnung trägt. Hierzu ist eine Datenaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes zwingend erforderlich. Die von Thomas Kremer angesprochene Flexibilisierung muss zunächst vom Unternehmen ausgehen, d.h. den Beschäftigten müssen Entwicklungspfade aufgezeigt werden, auf denen eine gesicherte Überleitung von der heutigen in die zukünftige Arbeitsposition aufgezeigt wird. ● Die Telekom (und die anderen Unternehmen) muss durch mutige Eigeninvestitionen sicherstellen, dass sie in der neuen „Industrie 4.0“ Marktführer sein will, denn dann ist auch für die Beschäftigten die Zukunft gesichert. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch verfolgen und hierzu Stellung nehmen. Literaturhinweis: big data@work; Chancen erkennen, Risiken verstehen von Thomas H. Davenport; ISBN 978-3-8006-4814-6 -wb- INDUSTRIALISIERUNG 4.0: Wo bleibt der Mensch? Oft fragen wir uns, was uns die Zukunft bringen wird. Die Industrie kann uns darauf bereits eine sichere Antwort geben. Man ist sich weitgehend einig: Wir stehen vor einer neuen großen Herausforderung im 21. Jahrhundert, der sogenannten Industrialisierung 4.0. Die Industrialisierung 4.0 wird bereits als die vierte industrielle Revolution gehandelt und betrifft vor allem den Produktionsbereich. Es handelt sich hier um eine Vernetzung intelligenter Produktionstechnik, um die Steuerung von Arbeitsabläufen und Produktionsketten zu optimieren. Kommunikation und Echtzeitsensorik sind beispielsweise Stichworte, die eine entscheidende Rolle für dezentrale Steuerungsprozesse spielen. In Verbindung mit dem Internet, mit dem Einsatz von vernetzter maschineller Intelligenz, kann so eine immense Steigerung der Produktivität erreicht werden. Als eine der führenden Produktionsnationen muss sich auch Deutschland mit dieser industriellen Entwicklung auseinandersetzen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird international mit großen Namen, Produkten, Maschinen und Herstellern in Verbindung gebracht. Es sind nicht nur die deutsche Wertarbeit und Tugenden wie Fleiß und Pünktlichkeit. Deutschland wird auch als Vorreiter in Technik und Innovationen wahrgenommen. Gerade für eine wirtschaftlich produktive Nation ist die Frage nach dem Umgang mit der Industrialisierung 4.0 entscheidend. Vor allem Branchen wie der Maschinen- und Anlagenbau, die Elektrotechnik und der Fahrzeugbau stehen im Zentrum der vierten industriellen Revolution. Bei all den Chancen, die uns diese Veränderungen ermöglichen, kommen wir nicht umhin, uns auch mit den 4 DP 02/2015 Risiken auseinandersetzen zu müssen. Es gibt immer eine Kehrseite der Medaille. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft der Produktionsarbeit und in erster Linie natürlich nach dem Mensch. Hat er in diesem Industrialisierungsprozess noch einen Platz? Für die Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich, wie auch schon bei den großen industriellen Revolutionen der Vergangenheit, der Mechanisierung, Industrialisierung und Automatisierung, auf Neuerungen einstellen und sich neuen Anforderungen in der Arbeitswelt stellen müssen. Schon heute, in Zeiten der Globalisierung, dem Vormarsch der neuen Technologien und des Internets, sehen wir uns häufig mit vielfältigen Problemstellungen konfrontiert. Die Zeiten, die Arbeitsabläufe sind schnelllebiger geworden. Was uns heute als Neuheit präsentiert wird, ist morgen schon wieder überholt. Wie soll man da noch mithalten können, fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und vor allem auch Automatisierung. Denn wie es im Volksmund so plakativ heißt „wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“. Doch das kann keine Option für die Zukunft der Menschen und der Wirtschaft sein. Wirtschaft und Wohlstand einer Nation gehen Hand in Hand mit einer guten Beschäftigungsquote. Mit einer „früher-war-alles-besser“-Mentalität wird man dieser Entwicklung nicht begegnen können. Es gilt sich auf diese Neuerung einzulassen, ihre Chancen zu nutzen, mit den Risiken umzugehen und ihnen zu begegnen. Die Produktionsarbeit in Deutschland steht vor einem Umbruch, aber es gibt die Chance, die Zukunft der Produktion aktiv mitzugestalten. Sensorische Lücken werden weiter bestehen. Es sind langjährige Erfahrungen und Lö- sungen in Ausnahmesituationen– menschliche Fähigkeiten, die keine Maschine und kein intelligentes System ersetzen können. Monotone und körperlich anstrengende Arbeiten gehören in der Zukunft vermutlich der Vergangenheit an. Maschinen können an dieser Stelle entlasten. Hier liegen unglaubliche Entfaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Qualifizierung und Bildung werden einen immer höheren Stellenwert einnehmen. Veränderungen werden sich auf allen Ebenen ergeben, Entwicklungen innovativer Führungsmethoden werden ebenso im Fokus stehen wie das Miteinbeziehen mobiler Informations- und Kommunikationstechnik und sozialer Netzwerke in Entscheidungsprozesse. Gewerkschaften wie der Gesetzgeber werden gefordert sein, durch innovative Tarifverträge und gesetzliche Mitbestimmungsmöglichkeiten ein Zukunftsmodell für Deutschland auszuarbeiten und auf den Weg zu bringen. Hier sind Kreativität und Flexibilität gefragt, besonders im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle, die in der Zukunft sicher ganz anders aussehen müssen. Arbeitszeitmodelle müssen sowohl an die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch an die wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden. Räumliche, zeitliche, flexible und inhaltliche Anforderungen an Arbeitszeitmodelle werden einbezogen werden müssen. Das „papierlose“ Büro, Homeoffice, sogenannte Patch-Work- oder Multi-Job-Verhältnisse rücken ins greifbare Blickfeld. Möglicherweise eine unglaubliche Chance für pflegende Angehörige oder Erziehungszeiten von Eltern. Letztendlich werden die Menschen und deren Fähigkeiten weiterhin im Mittelpunkt dieser Entwicklung stehen! cah CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik Ulrich Bösl warnt vor Tarifflucht Foto: Ulrich Bösl und Stephan Stracke, MdB Zu einem Gespräch über Fragen der Tarifeinheit traf sich der CGPT-Bundesvorsitzende Ulrich Bösl mit dem CSU Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke. Stephan Stracke ist stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung sowie im CDU/CSUFraktionsvorstand. Bösl erläuterte dem Abgeordneten die ab- lehnende Haltung der christlichen Gewerkschaften zum Gesetzentwurf Tarifeinheit. Er machte deutlich, dass wir in Deutschland kein Problem mit Tarifpluralität oder zu viel Streiks haben. Probleme haben wir in Deutschland mit der Tarifflucht von Arbeitgebern und mit Unternehmen wie der Deutschen Post, die jetzt GmbHs gründen um den eigenen Haustarifvertrag unterlaufen zu können. Zukunft mit beschränkter Haftung? Die CGPT kritisiert die weitere Spaltung der Belegschaft von Deutsche Post DHL. Nachhaltige Weiterentwicklung des Konzerns nur gemeinsam mit Belegschaft, Betriebsräten und Gewerkschaften. Die CGPT kritisiert das Vorhaben der Deutschen Post AG zur Reduzierung der Personalkosten Arbeitsplätze im Kerngeschäft der Auslieferung in neu gegründete, regionale Tochterunternehmen „DHL Delivery GmbH“ zu übertragen. Mit dieser Spaltung der Belegschaft wird die „Schere“ der Arbeits- und Einkommensbedingungen weiter geöffnet und die Identifikation mit dem Konzern gefährdet. Die Mitarbeiter brauchen langfristig sichere Arbeitsplätze mit einer den Lebensstandard sichernder Entlohnung, die sich als Teilhabe am Unternehmenserfolg fair und verlässlich entwickelt. Eine notwendige Weiterentwicklung der operativen Strukturen muss nach Meinung der CGPT nicht nur taktischen, profitorientierten Zielen, sondern zur nachhaltigen Verbesserung der Leistungsfähigkeit mit ausgewogener Orientierung auf Kunden, Aktionäre UND Mitarbeiter gemeinsam mit der Belegschaft bzw. deren Interessenvertretern gestaltet werden. Nur in dieser Kombination ist die Zukunft der Post im schrumpfenden Briefmarkt und im derzeit sich gut entwickelnden Paketmarkt zukunftsfähig. Denn: Eigentum verpflichtet! DISKUSSIONEN UND BERICHTE AUS BERLIN: Beschränkung von Post- und Fernmeldegeheimnis? Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2013 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 212 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit 55 mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/ 3709) hervor. Danach genehmigte die G 10Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 97 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 115. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 73 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 84 im zweiten Halbjahr. Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2013 bei 73 Einzelmaßnahmen im ersten und 86 Einzelmaßnahmen im zweiten Halb- jahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 27 neu begonnene und 46 aus dem Jahr 2012 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 31 neu begonnene und 55 aus dem ersten Halbjahr 2013 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2013 im ersten Halbjahr 22 Anordnungen, von denen 14 aus 2012 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 28 Anordnungen gewesen, von denen 18 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge „im ersten Halbjahr 2013 zwei Maßnahmen, die aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden, und im zweiten Halbjahr eine Maßnahme, die aus dem ersten Halbjahr übernommen wurde“, vorgenommen. Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2013– „insbesondere die Bereiche Islamismus (46 beziehungsweise 59 Verfahren) und Ausländerextremismus (acht beziehungsweise fünf Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (14 beziehungsweise 19 Verfahren)“. Verfahren in den Bereichen Rechtsextremismus (vier beziehungsweise zwei) und Linksextremismus (jeweils eines) seien demgegenüber erneut in der Minderzahl gewesen. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen. Beim MAD habe eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen, während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei. DP 02/2015 5 CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik DEUTSCHE POST: Neuer Tarifvertrag für Zustellteamleiter Die Stelle „Zustellteamleiter 2“ in der Auslieferung Brief und Paket wurde in acht Niederlassungen der Deutschen Post getestet. Jetzt ist die Übernahme dieser Aufgabe — nachfolgend als Zustellteamleiter (neu) bezeichnet — in den Regelbetrieb vereinbart worden. Der Zustellteamleiter (neu), der neben seiner angestammten Zustelltätigkeit Führungsaufgaben für ein Team von 5 bis 14 Kollegen wahrnimmt — ohne Disziplinarvorgesetzter zu sein —, wird in der Entgeltgruppe 4 des Entgelttarifvertrags eingestuft. Alle Kolleginnen und Kollegen, die diese Funktion bereits während des Testbetriebes ausgeübt haben, behalten ihre Posten. Für sie und für alle im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 zum Zustellteamleiter ernannten Beschäftigten wurden, beziehungsweise werden spezielle Überleitungsregelungen hinsichtlich deren Zuordnung zur Gruppenstufe in der Entgeltgruppe 4 sowie einer besonderen Ausgleichszulage für Beschäftigte mit Besitzstand vereinbart. Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor August 2013 als Zustellteamleiter tätig waren und diese Tätigkeit bis heute weiter ausüben, erhalten ihre monatliche Funktionszulage nach den Bestimmungen des Tarifvertrags Nr. 10 —Zustellteamleiter (alt) — weiterhin bis zum 31. Dezember 2016. Danach gelten die Regelungen des Tarifvertrages. U.B. CESI-BERUFSRAT POST & TELEKOM: Gewerkschaften bei Post und Telekom besser einbinden Am 12. Dezember diskutierten die Mitglieder des CESI-Berufsrats Post und Telekom in Luxemburg über die aktuellen Entwicklungen im Post- und Telekommunikationssektor. Schwerpunkt waren die Ziele der neuen europäischen Führung. Der einheitliche europäische Binnenmarkt für Telekommunikation und seine Fortentwicklung wurden mit WolfDietrich Grussmann aus der Generaldirektion Connect der Europäischen Kommission diskutiert. Die CESI-Vertreter erläuterten, dass es bei diesem Vorhaben viele soziale Aspekte gebe und deshalb die Einbindung der Gewerkschaften dringend geboten sei. Der Berufsrats-Vize Horst Sayffaerth berichtete zudem von seiner Teilnahme an einer Studie der ULRICH BÖSL UND WALTER BEFORTH BEI GUNTRAM SCHNEIDER: Treffen mit dem NRW-Arbeitsminister Europäischen Kommission zu strukturellen Veränderungen und ihren Auswirkungen auf Beschäftigungsbedingungen und das Verhältnis zwischen den Sozialpartnern in den Sektoren. Die Ergebnisse der Studie, die im Laufe des Jahres vorliegen sollen, werden Auskunft über die aktuelle Situation im Sektor geben und mögliche Entwicklungen skizzieren. Beamte: Abgeltung von Erholungsurlaub Das Parlament hat beschlossen, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Abgeltung von Erholungsurlaub von Beamten, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht genommen werden konnte, zu folgen. Die Richter hatten diesen Anspruch auf Abgeltung anerkannt. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden. Erhöhung der Dienstjubiläumszulagen Die beiden CGPT-Vertreter Walter Beforth und Ulrich Bösl kamen im Düsseldorfer Arbeitsministerium mit dem NRW Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) zusammen. Beforth und Bösl sprachen mit dem Minister über erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn. Ein weiteres Thema war die geplante gesetzliche Regelung der Tarifeinheit. Die CGPT-Vertreter erläuterten dem Minister die Haltung der christlichen Gewerkschaften, die die Tarifeinheit ablehnen. Sie machten Guntram Schneider deutlich, dass nicht die 6 DP 02/2015 Zahl der Streiktage oder die Anzahl der Gewerkschaften ein wirtschaftspolitisches Problem seien. Probleme machen Unternehmen wie die Deutsche Post, die Gesellschaften gründen um Arbeit und Arbeitnehmer zu verlagern um den eigenen Haustarifvertrag zu unterlaufen. Bösl und Beforth machten noch einmal deutlich, dass harte und schwere Arbeit gerecht bezahlt werden müsse. Minister Schneider teilte hier die Auffassung der CGPT-Vertreter voll. Für Beamte erhöhen sich die Jubiläumszulagen ab dem 24.12.2014 wie folgt: ● bei 25 Jahren von 307 auf 350 Euro ● bei 40 Jahren von 410 auf 500 Euro ● bei 50 Jahren von 512 auf 600 Euro Die erhöhten Beträge gelten für die Jubiläen von aktiven Beamten ab dem 24.12.2014. Sollte es in der Zwischenzeit bereits zu Auszahlungen gekommen sein, wird der Differenzbetrag natürlich rückwirkend nachberechnet. Außerdem teilt die Telekom mit, dass Harmonisierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer zurzeit geprüft werden. CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik INNENAUSSCHUSS DES BUNDESTAGES: Änderung des Bundesbeamtengesetzes Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in modifizierter Fassung zur abschließenden Beratung im Bundestagsplenum. Sie sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten den Angaben zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sol- len die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden. Ferner soll der Personalwechsel zwischen dem deutschen öffentlichen Dienst und europäischen Institutionen oder internationalen Organisationen erleichtert werden. Um die Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses neben einem weiteren öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn wie beispielsweise einem Bundesland oder einer „Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit nach deutschem Recht“ wie etwa der EU-Kommission anordnen zu können, sei laut Bundesbeamtengesetz das Einvernehmen des anderen Dienstherrn beziehungsweise der Einrichtung erforderlich. In der Vergangenheit sei das Ersuchen um Erteilung des Einvernehmens jedoch bei den zuständigen ausländischen Stellen nicht selten auf Unverständnis und in Einzelfällen gar auf Verweigerung gestoßen. Künftig soll nun laut Gesetzentwurf für die Anordnung der Fort- dauer des Bundesbeamtenverhältnisses kein Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn beziehungsweise der internationalen Einrichtung mehr erforderlich sein. Der Innenausschuss verabschiedete zugleich einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag, mit dem der Sorge der Länder Rechnung getragen werden soll, dass die betroffenen Dienststellen es versäumen könnten, „versorgungslastenteilungsrechtliche Folgen bei einem doppelten Beamtenverhältnis vorab zu klären“. Für einen Personalwechsel vom Bund zu „Dienstherren im Sinne des Beamtenstatusgesetzes“– insbesondere Länder und Kommunen– soll es damit beim Vorbehalt des Einvernehmens für die Anordnung der Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses bleiben. In Zuge der Herstellung des Einvernehmens könnten die betroffenen Dienststellen sich auch über eine Regelung zur Versorgungslastenteilung verständigen, heißt es dazu in der Begründung des Änderungsantrags. CGB HAUPTAUSSCHUSS FÜR TARIFPLURALITÄT UND TARIFVIELFALT: Die gesetzliche Tarifeinheit jetzt stoppen! Der CGB Hauptausschuss kritisiert scharf das Durchwinken des Referentenentwurfs zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett. Das Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach Meinung des CGB-Hauptausschusses massiv die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. „Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden wegen weniger partikularer Arbeitgeberinteressen des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Fraktion außer Kraft ge- setzt“, ärgert sich der CGB-Generalsekretär Christian Hertzog. „Verfassungsmäßige Bedenken und juristische Vorgaben, vor allem aber die völlige Unmöglichkeit der praktikablen Umsetzung, ohne die Arbeitsgerichte und Notare komplett zu überlasten, werden von der Bundesregierung nicht beachtet, um der Wirtschaft einen Ausgleich für den Mindestlohn zu geben“, ergänzt Anne Kiesow, die Bundesgeschäftsführerin des CGB und verweist dabei auf die Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf des Gesetzes. „Wir setzen außerdem auf die Ver- nunft und Weitsicht unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck, dass er dieses Gesetz, sollte es jemals so weit kommen, nicht unterzeichnen wird“, so Kiesow weiter. Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften werden nun, wie viele andere betroffene Organisationen, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen und vorbereiten, denn eine derartige Einschränkung freiheitlicher Grundrechte durch eine Bundesregierung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht gegeben. Verstoß gegen das Grundgesetz nicht hinnehmen! Die Gegner der Gewerkschafts- und damit Tarifvielfalt mögen geglaubt haben, die Diskussion sei in ihrem Sinn erledigt. Schließlich hat Arbeitsministerin Andrea Nahles einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt und auch in den Medien herrschte Ruhe. Inzwischen steht fest: Es handelte sich um eine trügerische Ruhe, denn eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehene Einführung der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip einen Eingriff zumindest in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit darstellt. Der Abschluss von Tarifverträ- gen fällt ebenso in den Schutzbereich dieses Freiheitsrechts wie das Führen eines Arbeitskampfs als koalitionsmäßige Betätigung. Die Autoren der Ausarbeitung sind sich daher einig: Der von der Bundesregierung geplante Grundrechtseingriff dürfte durch das erklärte Ziel, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, nicht gerechtfertigt sein. Sie bestätigen damit die von mir, dem CGB insgesamt und den Einzelgewerkschaften schon seit Langem geäußerte Überzeugung, nach der das Gesetzesvorhaben mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und den DGB endgültig zur Einheitsgewerkschaft werden ließe. Wir dürfen diese Aussagen nun nicht einfach zur Kenntnis nehmen und dann abheften. Vielmehr müssen sie Ansporn sein, noch engagierter als bisher für den Beibehalt von Gewerkschafts- und Tarifvielfalt zu kämpfen. Wer, wenn nicht der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands sollte sich für diese Ziele einsetzen? Immerhin gefährden die Regierungspläne substantiell auch unsere Existenz. Ich fordere Sie sehr herzlich auf, jetzt für den Erhalt von Gewerkschafts- und Tarifvielfalt zu kämpfen. Ist das Gesetz erst einmal beschlossen, ist es dazu zu spät. Matthäus Strebl, MdB CGB-Bundesvorsitzender DP 05/2014 9 CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik UK PT GIBT IN DER QUARTALSZEITUNG EMPFEHLUNGEN Vernünftiger Umgang mit Erreichbarkeit In der Quartalszeitung vom Oktober gibt die UK PT zu dem Thema „Erreichbarkeit“ die folgenden Ratschläge: ● ● Was kann der Einzelne tun? ● Ständige Erreichbarkeit nicht von sich aus anbieten. Beschäftigte sollten nicht signalisieren, dass sie jederzeit gerne erreichbar sind. Etliche Mitarbeiter bieten dies an, ohne dass es von betrieblicher Seite verlangt worden wäre. ● Sich einen vernünftigen Umgang mit den neuen technischen Möglichkeiten aneignen. Jedem obliegt es größtenteils zu entscheiden, ob er sein Handy einschaltet oder nicht. Es empfiehlt sich, nur zu festgelegten Zeiten E-Mails oder Nachrichten auf der Mobilbox abzurufen. ● Mitarbeiter sollten dem Vorgesetzten, den Kollegen oder den Kunden mitteilen, wann sie erreichbar sind und wann nicht. Der Abwesenheitsassistent sollte aktiviert und gegebenenfalls ein Vertreter benannt werden. ● Die Urlaubszeit sollte frühzeitig angekündigt und ein Ansprechpartner für dringende Fragen angegeben werden. ● ● Nicht nur zeitlich, sondern auch räumliche Freiräume schaffen: Smartphones im Schlafzimmer sind tabu. Machen Sie sich in der Freizeit frei vom Impuls, etwas zu verpassen, oder vom Zwang selbst aktiv werden zu müssen. Motto: „Heute mache ich gar nichts für die Arbeit.“ Wird auf individueller Ebene keine Lösung gefunden, müssen Strategien auf Unternehmensebene erarbeitet werden. ● ● Was können Unternehmen tun? ● ● ● Es sollten nicht erst Beeinträchtigungen von Mitarbeitern vorliegen, um sich des Themas anzunehmen. In Teamgesprächen, individuellen Mitarbeitergesprächen oder mithilfe von Mitarbeiterbefragungen lässt sich erfahren, ob Handlungsbedarf besteht. Die Vereinbarung von Reaktionszeiten nach einem Kontakt entspannt die Situation und nimmt den Druck vom Beschäftigten, auf der Stelle „alles stehen und liegen lassen zu müssen.“ Damit einher geht eine Erweiterung des Handlungsspielraums. ● •● ● Umgang mit der Erreichbarkeit ist eine Frage der Unternehmenskultur und sollte in betrieblichen Leitlinien verankert werden. Es sollte aber auch bedacht werden, dass es allgemeingültige detaillierte Regelungen für die gesamte Organisation nicht geben kann. Die Unternehmensleitlinie muss auf der Abteilungs- oder Teamebene kommuniziert werden. Es können jeweils individuelle Absprachen getroffen werden, wobei Erreichbarkeitsanforderungen auch wechseln können. Die Erwartungen an die Beschäftigten bezüglich Erreichbarkeit (wer, wann, wie lange?) müssen deutlich und transparent formuliert und verständlich gemacht werden. Führungskräften kommt eine zentrale Rolle im Umgang mit ständiger Erreichbarkeit zu. Sie sollten für die Thematik sensibilisiert werden und selbst nicht permanente Erreichbarkeit vorleben oder E-Mails am Wochenende verschicken (mit entsprechender Software können E-Mails zu einem definierten Zeitpunkt verschickt werden). Der Vorgesetzte sollte Mitarbeiter auch bei übertriebener Pflichterfüllung bremsen. BERUFSKRANKHEITEN-VERORDNUNG: Hautkrebs durch Sonnenstrahlung anerkannt Zum 1. Januar ist die Berufskrankheiten-Verordnung um vier Krankheitsbilder ergänzt worden Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom). Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiter, Handwerker oder Seeleute. Die neue Berufskrankheit stellt Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: „Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Prävention weiter zu verstärken, um zu verhindern, dass 10 DP 02/2015 diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.“ Zum Schutz der Beschäftigten müssen wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwikkelt werden. Das kann zum Beispiel durch Arbeitszeitverlagerungen erreicht werden oder auch durch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung. Versicherten, bei denen ein beruflich verursachter Hautkrebs auftritt, bieten die Unfallversicherungsträger ambulante und stationäre Heilverfahren an. Schon jetzt gibt es für die Therapie viele Möglichkeiten und im Vergleich zu anderen Tumorerkrankungen gilt der weiße Hautkrebs als gut behandelbar. Wichtig ist auch hier, die Erkrankung früh zu erkennen. Vier neue Berufskrankheiten Neben bestimmten Formen des „weißen Hautkrebses“ (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung wurden drei weitere neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen: Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen. ● Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel) durch wiederholte manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen. ● Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-HammerSyndrom und Thenar-Hammer-Syndrom). Welche Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen werden, entscheidet die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beirat reagiert damit auf neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse. Für die Aufnahme in die BK-Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich stärkerem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. DGUV ● CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik ABGABEFRIST 31. MAI – Steuererklärung 2014: Das müssen Sie wissen Zweitwohnung mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten – zum Beispiel Miete oder Nebenkosten – am Hauptwohnsitz bezahlt. Außerdem darf die Zweitwohnung nur halb so weit vom Arbeitsplatz entfernt sein wie der Hauptwohnsitz. „Das Finanzamt rechnet dabei mit der kürzesten Straßenverbindung“, erläutern die VLH-Experten. 3. Umzug aus beruflichen Gründen: Höhere Pauschalen nutzen VLH-Berater kümmern sich um die Steuererklärungen ihrer Mitglieder Abgabefrist 31. Mai – Bald verbringen wieder Millionen Deutsche ihre Wochenenden vor Schuhkartons und sortieren Belege: Die Steuererklärung 2014 steht an. Doch auch in diesem Jahr gibt es Änderungen, die Steuerzahler kennen sollten, bevor sie sich durch die Formulare kämpfen. 1. Reisekosten: Die erste Tätigkeitsstätte ist entscheidend Monteure, Bau- oder Leiharbeiter: Arbeitnehmer, die an mehreren Orten arbeiten, haben ab 2014 eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Das hat vor allem steuerlich Konsequenzen. Denn die täglichen Fahrten zur ers- WOWTagung in Wien Christliche Gewerkschafter aus Europa trafen sich auf einer Tagung der WOW, des Verbandes von christlichen Gewerkschaftern in Wien. Auf dem Bild ist die deutsche Gruppe, von links nach rechts: Ulrich Bösl, Vorsitzender der CGPT, Albert Ewen und Martin Gerhard von der CGM 12 DP 02/2015 ten Tätigkeitsstätte werden über die Pendlerpauschale abgesetzt – also eine einfache Fahrt pro Arbeitstag. Alle weiteren Fahrten sind mit der Dienstreisepauschale oder den tatsächlichen Kosten absetzbar. „Die erste Tätigkeitsstätte legt der Arbeitgeber vertraglich fest“, erklären die Steuer-Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). 2. Zweitwohnung: Bis zu 1.000 Euro pro Monat absetzen Seit 1. Januar 2014 gilt: Wer eine Zweitwohnung hat, kann maximal 1.000 Euro der Kosten pro Monat absetzen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Mieter der Ein Umzug aus beruflichen Gründen lohnt sich auch steuerlich, da die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden können. „Sie können entweder Ihre tatsächlichen Kosten absetzen oder die Umzugskostenpauschale nutzen“, so die VLHExperten. „Der Vorteil der Pauschale: Das Sammeln der Belege entfällt.“ Seit 1. März 2014 stehen Singles 715 Euro Umzugspauschale zu, Verheirateten sogar 1.429 Euro. Am 1. März 2015 wird die Pauschale erneut leicht angehoben. Singles können dann mit 730 Euro, Ehepaare mit 1.460 Euro rechnen. 4. Härteausgleich fällt weg: Sparern wird tiefer in die Tasche gegriffen Bis 2014 konnten Sparer auf den Härteausgleich setzen. Das bedeutet: Kapitalerträge bis zu einer sogenannten Bagatellgrenze in Höhe von 410 Euro pro Jahr waren steuerfrei. Ab 2014 fällt dieser Steuervorteil weg. „Immerhin können Anleger immer noch vom Sparerpauschbetrag profitieren“, erklären die VLH-Experten. „Damit sind Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr steuerfrei.“ CGPT Liebe Seniorinnen und Senioren, das Älterwerden sieht weitaus besser aus, als es die weitverbreitete Meinung darstellt. Die BZ-Serie „Generation 50 Plus“ hat Stellung zu den sechs bekanntesten Irrtümern in Zusammenhang mit den Forschungsergebnissen der Wissenschaft genommen. Auszugsweise hier die wichtigsten Erkenntnisse: 1. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr … Jenseits der 50 noch eine Fremdsprache, Klavier spielen oder Jonglieren lernen? Kein Problem! Dass man im Alter nichts mehr lernen kann, ist ein noch immer weitverbreiteter Irrtum. Lange Zeit ging die Wissenschaft davon aus, dass die Gehirnsubstanz im Erwachsenenalter nur noch schrumpft. Neue Untersuchungen haben diese These ins Wanken gebracht. Der Neurowissenschaftler Arne May vom Uniklinikum Hamburg hat dies als Erster nachweisen können. Das Ergebnis der Untersuchung: Die anatomische Struktur des Gehirns kann sich selbst im Alter noch signifikant verändern. May: „Auch und gerade für ältere Menschen ist es daher wichtig, neue Herausforderungen zu meistern und Neues zu lernen.“ Mit der geistigen Beweglichkeit verhält es sich wie mit der körperlichen Fitness: Wer rastet, der rostet. Wer seinen grauen Zellen etwas Gutes tun will, muss sie beschäftigen. „Erwachsene lernen besonders gut, wenn sie einen konkreten Nutzen erkennen und das neue Wissen anwenden können“, heißt es in den Empfehlungen der Akademiengruppe „Altern in Deutschland“, die drei Jahre lang die Chancen und Probleme einer alternden Gesellschaft untersuchte. Zum Beispiel, wenn eine 80-Jährige lernen möchte, wie man E-Mails schreibt und Skype benutzt, weil sie Kontakt zu ihren Enkeln im Ausland haben möchte. Die Bereitschaft zu lernen sei vor allem abhängig von der Vorbildung. Die Lernfähigkeit selbst nimmt im Alter nicht ab, allenfalls lässt die Lerngeschwindigkeit etwas nach. 2. Dank des medizinischen Fortschritts leben die Deutschen immer länger. Sie sind aber auch länger krank und pflegebedürftig Die Lebenserwartung steigt in Deutschland kontinuierlich an. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die gesunde Lebenserwartung ist in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als die allgemeine CGPT-Seniorenportal Lebenserwartung. Das heißt: Die Menschen leben nicht nur länger, sie sind auch länger gesund und selbstständig. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, hat abgenommen. Das Altern selbst kann zwar nicht aufgehalten werden, aber es kann verlangsamt werden. Chronische Krankheiten, die Behinderungen verursachen, verschieben sich in höhere Altersgruppen. 3. Mit zunehmendem Alter werden die Menschen immer unglücklicher und unzufriedener Glück verbraucht sich auch nicht. Im Gegenteil: Mit dem Alter steigt die Glückskurve. Zwischen 30 und 50 liegen die schwersten Jahre, vermutlich, weil dann die meisten Pflichten zu erfüllen sind. Viele Menschen haben erst mit 60 Jahren das Gefühl, glücklich zu sein. Je mehr sie erlebt und durchgestanden haben, desto zufriedener leben sie. Erst kurz vor dem Tod bricht die Glückskurve wieder ab. So verbreitet die Angst der Jungen vor dem Alter auch sein mag, mit der Wirklichkeit hat sie nichts gemein. Das zeigen alle großen Studien zum Älterwerden. Die meisten älteren Menschen sind mit ihrem Leben zufrieden oder sehr zufrieden; ja die Zahl der Menschen, die sehr zufrieden sind, nimmt mit steigendem Alter sogar noch zu. Richtig unzufrieden sind lediglich sieben Prozent. Das sind zwei Ergebnisse des Deutschen Alterssurvey, in dem seit 1996 regelmäßig mehrere Tausend Bürger befragt werden. Gut zwei Drittel der Befragten fühlen sich unabhängig und glauben, dass sie ihr Leben selbst bestimmen können. Für die Unterschiede sind nicht das Alter, sondern das Bildungsniveau, das Einkommen und die Gesundheit entscheidend. Psychologen erklären die große Zufriedenheit auch mit den aktiven Anpassungsleistungen der Älteren: Pragmatisch konzentrieren sie sich stärker auf ihre Fähigkeiten als auf die Einbußen, sie vergleichen sich nicht mit früheren Lebensphasen, sondern mit Gleichaltrigen. 4. Älter werden heißt einsam werden Das Verhältnis von Jung und Alt ist heute enger als in der Generation zuvor. Das hat der Familiensoziologe Francois Höpflinger von der Universität Zürich herausgefunden. Der Grund: Die Großeltern haben viel Zeit für ihre Enkel, sie sehen sich häufiger und haben die Chance auf eine lange gemeinsame Lebenszeit. Die Enkel erleben Oma und Opa überwiegend als aktiv, liebevoll, großzügig und tolerant. Die finanzielle Unterstützung durch die ältere Generation ist erheblich: Die 65- bis 85-Jährigen, die ihre Kinder regelmäßig finanziell unterstützen, geben laut einer Studie durch- schnittlich 157 Euro pro Monat. Hochgerechnet ergibt sich daraus ein Transfer von rund 9,7 Milliarden Euro pro Jahr – ohne Erbschaften oder vorgezogene Schenkungen. 5. Ältere Menschen sind weniger leistungsfähig Im Alter lassen Feinmotorik, Sehleistung und Gehör nach. Ältere Menschen können deshalb körperlich weniger kräftig und weniger reaktionsschnell sein. Dafür haben sie mehr Erfahrung, soziale Fertigkeiten und Alltagskompetenzen. Sie können neue Informationen leichter in ihr größeres Vorwissen einordnen, sie können sich und andere besser einschätzen, sind emotional stabiler und umgänglicher, ihre geistigen Leistungen sind zuverlässlicher und souveräner. Axel Börsch-Supan, der am Max-PlanckInstitut in München zum Thema Produktivität einer alternden Gesellschaft forscht, kommt zum Schluss: „Die Produktivität und Zuverlässigkeit der älteren Mitarbeiter ist unter dem Strich höher als die der Jungen.“ So machten ältere Mitarbeiter deutlich seltener schwere Fehler. Ältere haben auch nicht mehr Krankheitstage als Jüngere, heißt es in der Studie „Altern in Deutschland“. Ältere fehlten zwar länger, wenn sie einmal krank sind, sie werden aber seltener krank als ihre jüngeren Kollegen. Zwar seien Menschen mit zunehmendem Alter weniger offen für Neues. Wer sich aber mit Neuem, zum Beispiel mit einer neuen Technik oder einer Fremdsprache beschäftigt, bekommt auch wieder Lust auf neue Erfahrungen und das Lernen. 6. Ältere Menschen sind nicht mehr mobil Die Mobilität der Älteren, und damit die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und aktives Leben, hat sich in den vergangenen 25 Jahren rasant erhöht. Ein Beispiel: 1985 waren lediglich zehn Prozent der 75- und 79Jährigen aktive Autofahrer mit einem eigenen Wagen, heute ist es fast jeder Zweite. Selbst die 80- bis 85-Jährigen sind an vier von sieben Tagen in der Woche unterwegs. Rund ein Viertel dieser Altersgruppe fährt mehrmals pro Woche oder häufiger Auto. Mehr als ein Drittel der Neuwagenkäufer im vergangenen Jahr waren älter als 60 Jahre. Bevorzugt werden Kompakt-Vans mit einem jugendlichsportlichen Image. Wenn das Alter zu einer geringeren Mobilität führe, dann nur, weil Ältere mit einer Infrastruktur leben müssen, die nicht optimal für eine Gesellschaft aller Alter eingerichtet sei, heißt es in der Studie „Altern in Deutschland“. Und das ist nicht nur auf die Autofahrer bezogen. Gerhard Dannenberger Fachausschuss „Senioren“ DP 02/2015 13 CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik AKTUELLE INFORMATIONEN . . . . . . für Beamte im Unternehmen Deutsche Telekom Vorruhestand für Beamte 2015 Die Deutschen Telekom verlängert die Vorruhestandsregelung für Beamte bis Ende 2015. Der Vorstand der Deutschen Telekom hat jetzt entschieden, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorruhestandsregelungen für Beamtinnen und Beamte im Konzern auch im laufenden Jahr 2015 angewendet werden. Damit können vorzeitige Zurruhesetzungen beginnend ab Ende März 2015 bis zum Jahresende erfolgen, sofern die Grenzen des hierfür 2015 zur Verfügung stehenden Budgets im Rahmen der Gesamtplanung nicht überschritten werden. Kernpunkte zur Anwendung der Vorruhestandsregelung ● ● ● Einhaltung des vorgegebenen Finanzrahmens 2015– 2018 Reihung der Anträge auf Vorruhestand nach dem beantragten Zeitpunkt der Zurruhesetzung unabhängig vom Antragseingang Besondere kostenoptimierte Reihung beim Übersteigen des verfügbaren Budgets (Vorrang Lebensälterer; Vorrang niederer Besoldungsgruppen) Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung Geltung für alle Beamtinnen und Beamte im Telekom-Konzern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ● Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Rationalisierungsbetroffenheit ● Gleichzeitig fehlende anderweitige Verwendungsmöglichkeit im Konzern ● Vorliegen des Ausschlusses betrieblicher oder betriebswirtschaftlicher Hinderungsgründe Im Telekom-Konzern beschäftigte Beamtinnen und Beamte, die in diesem Jahr von der Vorruhestandsregelung Gebrauch machen können und wollen, sollten schnellstmöglich einen entsprechenden formularmäßigen Antrag bei der zuständigen Führungskraft einreichen, die die betriebliche Machbarkeit prüft und dokumentiert, ehe der Antrag an den Bereich HR BP weitergeleitet wird. Sofern keine andere Verwendungsmöglichkeit besteht, wird der Vorruhestandsprozess für die betreffende Person eingeleitet. Ausnahmen kann es allerdings im Segment Deutschland im Bereich der Steuerungs- und Querschnittsfunktionen geben. Die Inanspruchnahme des Vorruhestandes ist auch nicht möglich, wenn ei● 14 DP 02/2015 ne Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit in Betracht kommt. Auch Beamtinnen und Beamte, deren Zuweisung oder Beurlaubung zur TSI in Folge des Programms TSI Transformation 2015+ enden, können die Regelungen zum diesjährigen Vorruhestand nutzen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings ist nach Auskunft der Deutschen Telekom für Beamtinnen und Beamte, die Aufgaben für Versorgungsempfänger oder zur Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen wahrnehmen, der Zugang zum Vorruhestand wegen der vorgesehenen gesetzlichen Verlagerung dieser Aufgaben zur Bundesanstalt für Post und Telekommunikation gesperrt. Nur in Ausnahmefällen können hiervon Betroffene Gebrauch machen, wenn damit eine geeignete Überhangkraft aus den vorgenannten Aufgabenbereichen übernommen wird und das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation der Übernahme ausdrücklich zugestimmt haben. Weitere Einzelheiten zur Inanspruchnahme und Anwendung der diesjährigen Vorruhestandsregelungen können interessierte Beamtinnen und Beamte direkt im PersonalPortal der Telekom (Beamte; Rubrik Ausstieg =>Vorruhestand) abrufen. Beurteilungs- und Beförderungsverfahren für Beamte 2015 Auch wenn es wegen aktueller Rechtsstreitigkeiten Verzögerungen bei den Beförderungen gibt, bleibt die Deutsche Telekom auf Kurs. Alle Beurteilungen für die Besoldungsgruppen A5 VZ, A6, A6 VZ, A7 und A9 VZ wurden im letzten Jahr erstellt und versandt. Im Rahmen des anschließenden Beförderungsprozesses konnten im Dezember 2014 mehr als 1.300 Beförderungen vorgenommen werden. Für dieses Jahr sind, wenn der Zeitplan eingehalten werden kann und die betreffenden Beurteilungen rechtzeitig erstellt werden, endlich auch Beförderungen für den gehobenen Dienst möglich sein, allerdings frühestens voraussichtlich erst ab Mai 2015. Verzögerungen durch Eilverfahren In Folge der Benachrichtigungen (Konkurrentenmitteilungen) an nicht berücksichtigte Beamtinnen und Beamte wurden bei den zuständigen Verwaltungsgerichten einige Eilverfahren beantragt. Nach Informationen aus dem Unternehmen ist die Quote der gerichtli- chen Eilverfahren im Verhältnis zu mehr als 10.000 versandten Beurteilungen als sehr gering zu erachten. Nichts desto trotz werden durch diese Eilverfahren derzeit mehr als 1.200 Beförderungsmöglichkeiten blockiert. Dabei wurden teilweise für die verschiedenen Gesellschaften des Unternehmens die kompletten Beförderungslisten in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen gesperrt. Das Rechtsschutzinteresse bleibt aber nach Auffassung von Juristen auch gewahrt, wenn nur eine Planstelle oder eine kleine Anzahl auf der betreffenden Liste gesperrt bleiben, wodurch dann trotzdem Beförderungen aus den einzelnen Listen heraus möglich sind. Versand weiterer Beurteilungen Nach aktuellem Stand sollten alle Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A8 sowie des gehobenen und höheren Dienstes ihre Beurteilungen in diesen Wochen haben. Aufgrund der notwendigen internen Prozessschritte kann mit einer Beförderung allerdings erst rückwirkend zum 01.05.2015 gerechnet werden. Stellenplan 2014/2015 Der von der Deutschen Telekom beantragte Planstellenhaushalt für 2015 wurde durch das Bundesfinanzministerium genehmigt. Dadurch können allein im Jahr 2015 mehr als 8.500 Beamtinnen und Beamte auch wegen der Bereitstellung von Planstellen aus den vorherigen Jahren befördert werden. Die im Jahr 2014 nicht genutzten Planstellen bleiben erhalten ebenso wie diejenigen Planstellen, die wegen der laufenden Eilverfahren nicht verwendet werden konnten, wobei in diesen Fällen Beförderungen allerdings erst nach rechtskräftiger Gerichtsentscheidung möglich sind. Wilfried Meyer CGPT-Infos schnell, direkt, FÜR DICH! CGPT-Newsletter! www.cgpt.de CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik URLAUB IM NATURPARADIES HARZ IN BRAUNLAGE Wiedereröffnung der Ferienanlage des ErholungsWerks Entspannung und Behaglichkeit mit Kaminofen in der renovierten Ferienanlage In nur 70 Werktagen renovierte das ErholungsWerk Post Postbank Telekom e. V. die Ferienanlage in Braunlage. Der gemeinnützige Verein stattete das Feriendomizil vollkommen neu aus und schuf damit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft der Anlage. Mit einer Feier eröffnete das ErholungsWerk die Harzer Ferienanlage. Im Zuge der Renovierung erneuerte der Verein in allen Ferienwohnungen das gesamte Mobiliar, einschließlich der Küchen, in die nun auch Spülmaschinen Einzug fanden. Die Rezeption wurde modernisiert, alle sanitären Einrichtungen ausgetauscht und technische Mängel beseitigt. Zudem realisierten sie alle Vorgaben der Bausicherheit und der Brandschutzregelungen. Einige Wohnungen haben nun eine Sauna oder einen Kaminofen, Balkone wurden verbreitert, Fenster erneuert, Flachbildschirmfernseher angebracht und neue Möbel angeschafft. Neu sind ebenfalls ein Kleinkinderspielbereich, ein Fahrradabstellraum und ein Skikeller. „Dabei war es unser Bestreben, ,mehr Harz’ in die Wohnungen zu bringen“, betonte der Vorstandsvorsitzende des ErholungsWerks, Werner Bossert. Christian Gerlach, der Architekt, wollte „mehr Gemütlichkeit und Wärme in die Häuser bringen – und dabei die Qualiäten der Umgebung auch im Gebäude an den richtigen Stellen platzieren.“ Die Gäste sollen, wie auch in der Vergangenheit, gerne nach Braunlage reisen – und natürlich auch wiederkommen. Von den 40 Ferienwohnungen sind jetzt zwei barrierefrei – dank der Stiftung Betreuungswerk, die einen Zuschuss für den Umbau gewährt hat. Durch die finanzielle Unterstützung können immer mehr Ferienwohnungen behindertenfreundlich eingerichtet werden. Schlüsselübergabe von Christian Gerlach an den Ferienanlagenleiter Hagen Kreikemeier „Das ist gelebte Kooperation“, so Werner Bossert. Das ErholungsWerk strebt eine deutliche Verbesserung der Auslastung der Ferienanlage an, die bisher im Jahresdurchschnitt bei rund 60 Prozent lag. Für Braunlage seien die Auslastungstage zufriedenstellend, zumal die Anlage ganzjährig geöffnet hat. Dennoch wollen die Verantwortlichen die Belegungstage auf 9.000 steigern und damit eine 70-prozentige Auslastung erreichen. Deshalb investierte der Verein in den letzten Monaten insgesamt 2,6 Millionen Euro, um die sieben Appartmenthäuser neu zu gestalten. Mit vielen Maßnahmen sind Urlauberwünsche erfüllt worden. Ebenfalls auf Wunsch der Gäste sind in einigen Wohnungen nun Hunde erlaubt. „Man soll sich in der Anlage ganzjährig wohlfühlen“, zeigte sich Werner Bossert begeistert. „Man kann wunderbar wandern, walken und Wintersport treiben.“ Der Harz ist reizvoll zu jeder Jahreszeit. Und man hat eine kurze Anreise aus dem Norden. Aus diesem Grund möchte das ErholungsWerk verstärkt Kurzurlaube anbieten. „Das Resultat ist fantastisch!“, freute sich Braunlages Bürgermeister Stefan Grote über das Engagement des ErholungsWerks. Der Bürgermeister, der 1983 selbst bei der Deutschen Bundespost eingetreten war, kennt das ErholungsWerk. Er ist glücklich, dass das ErholungsWerk Braunlage nachhaltig die Treue gehalten hat. Die Ferienanlage sei „einer der großen Player in Braunlage und einer der großen Arbeitgeber.“ Er schwärmte vom Harz und der wunderschönen Landschaft: „Es ist ein hochattraktives Mittelgebirge und das ErholungsWerk hat noch eine Perle aufgesetzt.“ Die Ferienstätte sei ein Glanzpunkt, und er wünschte noch viele erfolgreiche Jahrzehnte. Die alten Einrichtungsgegenstände wurden für einen guten Zweck gespendet. Organisiert durch den nordhessischen Bürgermeister der Gemeinde Gudensberg, Frank Börner, brachten Freiwillige in einer beispiellosen Hilfsaktion fünf große Lastwagen voller ausgedienter Möbel, Fernseher und Sanitäreinrichtungen in die Ukraine. Im westukrainischen Schtschyrez, der Partnerstadt von Gudensberg, stehen die Sachspenden nun in einer Kindertagesstätte, einem Familienzentrum und im Krankenhaus. Weitere Informationen über das ErholungsWerk und Urlaubsangebote gibt es im Internet unter www.ErholungsWerk.de. Badoase in der Ferienanlage Braunlage DP 04/2014 15 CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik NACH FUSION MIT E-PLUS: Telefonica schnallt den Gürtel enger Weniger Telefonfilialen, weniger Marken, weniger Mitarbeiter: Der Mobilfunker Telefonica Deutschland (o2) schnallt nach der Übernahme des Rivalen E-Plus den Gürtel enger. Doch beim Marktanteil will der nach Kundenanzahl größte deutsche Mobilfunkanbieter „keinen Millimeter“ abgeben, wie Unternehmenschef Thorsten Dirks bei der Präsentation der Bilanz 2014 betonte. Die Konkurrenz werde vergeblich darauf hoffen, dass Telefonica jetzt erst einmal mit sich selbst beschäftigt sei. Deutlich spürbar dürften die Auswirkungen des Zusammenschlusses schon bald für die Kunden einiger Konzernmarken werden. Hier hat Telefonica durch den Zusammenschluss ein üppiges Bündel an sich überschneidenden Angeboten. Das Unternehmen verkauft seine Dienstleistungen nicht nur unter den Marken o2 und E-Plus. Auch die Marken Base, blau-Mobilfunk, Simyo, Fonic, Ay Yildiz und Türk Telekom Mobile gehören dazu. Hier will Dirks aufräumen, ohne die Mehrmarkenstrategie grundsätzlich aufzugeben. Die Entscheidung, welche Marken dem Rotstift zum Opfer fallen, soll in den nächsten Monaten fallen. Deutlich verringern will das Unternehmen auch die Zahl seiner Telefonläden — von derzeit 1800 auf 1200. Zahlreiche Filialen sollen an den Mobilfunk-Discounter Drillisch abgegeben werden. Bereits Anfang Februar hatte sich der Konzern darüber hinaus mit dem Be- triebsrat auf einen Plan zum Abbau von 1600 der 9100 Stellen im Unternehmen geeinigt. Positive Auswirkungen werde der Zusammenschluss für die Kunden bei der Netzqualität haben, versprach Dirks. So verfüge das fusionierte Unternehmen in Deutschland über die beste Abdeckung im 3G-Netz, über das heute noch 70 Prozent der Mobilfunkdaten übertragen würden. Und sein LTE-Netz werde das Unternehmen zügiger ausbauen, als vor der Fusion geplant. Wir als CGPT sehen in den geplanten Maßnahmen aber auch ganz klar Stellenabbau, den wir ablehnen. Es kann nicht sein, dass immer die Beschäftigten die Verlierer von Fusionen sind. UB ANTRAG DER TELEKOM: Einführung von Vectoring im Nahbereich Homann: „Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in moderne Breitbandnetze erforderlich.“ Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat jetzt bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte letzte Meile, eingereicht, um Vectoring künftig auch im sogenanten Nahbereich eines Hauptverteilers einsetzen zu können. „Ich begrüße, dass die Telekom den bereits angekündigten Antrag nun eingereicht hat. Die zuständige Beschlusskammer wird die Vorschläge des Unternehmens jetzt im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens mit allen interessierten Marktakteuren ausführlich diskutieren und anschließend zügig eine Entscheidung treffen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Nahbereich um einen Hauptverteiler, an dem die „letzte Meile“ endet, dürfen aus technischen Gründen VDSL-Signale bisher nur dort eingespeist werden und nicht auch an den in diesem Bereich stehenden Kabelverzweigern, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand. Damit sollen gegenseitige Beeinträchtigungen der VDSL-Signale infolge der Einspeisung an zwei nahe beieinander liegenden Punkten verhindert werden. Die Einführung von Vectoring auch im Nahbereich erfordert nach den Vorstellungen der Telekom daher eine Beschränkung der aktuell bestehenden Zugangsmöglichkeiten der Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung am Hauptverteiler. „Die Bundesnetzagentur steht allen technischen Möglichkeiten und neueren Entwick- lungen, die zu einer Verbesserung der Breitbandversorgung beitragen können, aufgeschlossen gegenüber. Für den Erfolg des Breitbandausbaus ist es wichtig, dass alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden“, betonte Homann. Bereits im August 2013 hatte die Bundesnetzagentur in einer Grundsatzentscheidung grünes Licht für den Einsatz der VectoringTechnik an Kabelverzweigern außerhalb der Nahbereiche gegeben. Der Antrag der Telekom sowie weitere Informationen zum Verfahren werden in Kürze auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Am 13. März 2015 hat eine erste öffentlich mündliche Anhörung über den Antrag vor der zuständigen Beschlusskammer 3 stattgefunden. TELEKOM-PROGRAMM: Zukunft braucht Herkunft Mit dem Programm: „Zukunft braucht Herkunft!“ wendet sich die Telekom an ihre „Ehemaligen“. U.a. kann mit der Teilnahme an dem Programm ein auf die Interessen der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnittener Newsletter über das Internet abonniert werden. Die CGPT begrüßt diese Aktivität der Telekom, ermöglicht sie doch, dass sich die Ehemaligen weiterhin über die Vorgänge bei ihrem früheren Arbeitgeber informieren können. 16 DP 02/2015 Um zusätzliches Interesse zu wecken, geben wir im Folgenden eine Übersicht über die Themen der letzten Ausgabe des Newsletters vom 26. Februar 2015: ● Finanzpressekonferenz der Telekom ● Stellungnahme zu Kundenservice und IP-Umstellung ● Telekom auf der CeBIT 2015: „Wirtschaftswunder 4.0“ ● neue Formulare für Ehemalige, die online abgerufen werden können •● Markenwert der Telekom ● Vorstellungsveranstaltung der Netzstrategie der Telekom für Ehemalige ● Aktivitäten von Ehemaligen – im Ehrenamt ● Azubis, die sich für Vielfalt im Konzern sowie die Einbeziehung von Menschen mit Handicap einsetzen ● Veränderungen im Top-Management der Telekom Wir werden über die weiteren Aktivitäten im Rahmen des Programms berichten. – wb - CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik KONZEPT ZUR NEUAUSRICHTUNG VON VIVENTO: Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber einigen sich Wir hatten über die geplante Neuausrichtung der Vivento Customer Service GmbH (VCS) berichtet. Die Verhandlungskommission des Gesamtbetriebsrats (GBR) hat sich am 23. Januar 2015 mit dem Arbeitgeber über einen Zentralen Interessenausgleich und Rahmensozialplan zur Neuausrichtung der VCS geeinigt. ■ ■ ■ Dem vorausgegangen war eine Empfehlung des Konzernstandortausschusses, der maßgeblich die Eckpunkte zur vorliegenden Einigung mit dem Arbeitgeber erarbeitet hat. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtbetriebsrats und sieht folgende Eckpunkte vor: ■ Zeitliche Streckung der Maßnahme bis Ende 2016 ■ Weingarten, Rendsburg und Hennigsdorf konnten als Sondermigrationsstandorte zumindest bis Ende 2016 gesichert werden ■ Alle Beschäftigten mit Fahrzeiten ab 120 Minuten (einfache Strecke) bekommen ■ ■ ■ ■ ■ ein alternatives Beschäftigungsangebot in den Service-Gesellschaften Anwendung des TV Ratioschutz DTAG + 50% Fahrmehrkosten und Fahrzeiten (als finanziellen Ausgleich) Standortsicherung bis zum 31.12.2018 für die Standorte Dortmund, Mannheim, Regensburg und Braunschweig Gehaltssicherung bei Wechsel in die Servicegesellschaften der TDG Ausbildungsmöglichkeit zum Verwaltungsfachwirt, sofern eine Zusage zur Übernahme von einer Behörde vorliegt Zusicherung von Qualifizierungsmaßnahmen Übertragung der Sozialplanregelungen rückwirkend auch auf alle freiwilligen internen Wechsler Einrichtung einer paritätisch besetzten Härtefallkommission mit einem Gesamtbudget von 1 Million Euro Mögliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit für Tarifkräfte bei einem Wechsel in die Servicegesellschaften Sprinterabfindung; danach Anwendung der Abfindung aus dem TV Ratio der DTAG ab bekannt, dass von den derzeitig 15 Außenstandorten, die neben der Zentrale in Bonn betrieben werden, nur drei bestehen bleiben und zwei neue Standorte eingerichtet werden sollen. Die Umorganisationsmaßnahme soll Anfang nächsten Jahres beginnen und bis Anfang 2017 abgeschlossen sein. Der GBR ist davon überzeugt, dass mit dieser erzielten Regelung zumindest im Ansatz die wesentlichen Härten, die das Konzept des Arbeitgebers zur Neuausrichtung der VCS beinhaltete, abgemindert werden konnten. Auch die Bedingungen zur Reintegration der VCS Beschäftigten in die Servicegesellschaften bzw. in die Telekom Deutschland GmbH sind jetzt klar geregelt. ■ Konkrete Fragen zu den Sozialplanregelungen (gelten nicht für Gelsenkirchen) beantworten die örtlichen Betriebsräte. Quelle: GBR Telekom TELEKOM: Christian P. Illek wird neuer Personalvorstand Der Aufsichtsrat der Telekom berief am 25. Februar 2015 Christian P. Illek auf den Posten des Chef-Personalers. Illek – derzeit Vorsitzender der Geschäftsführung von Microsoft in Deutschland – ist bei der Telekom kein Unbekannter. Schon von 2007 bis 2012 war Illek bei der Telekom tätig: In diese Zeit fiel die Fusion der ehemals getrennten deutschen Festnetz- und Mobilfunksparten des Konzerns zur Telekom Deutschland. Illek war damals als Geschäftsführer zuständig für alle Marketing-Aktivitäten im deutschen Markt. Illek studierte Chemie und Betriebswirtschaftslehre in Düsseldorf und München und begann seine Laufbahn 1989 an der LMU München. Vor seiner Tätigkeit bei der Telekom arbeitete er in verschiedenen Führungspositionen bei den Firmen Bain&Company und Dell, sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Über die Berufung freut sich Telekom-Chef Tim Höttges: „Für die laufende Transformation der Deutschen Telekom ist eine unternehmerisch getriebene Personalarbeit essentiell. Christian Illek versteht diese Anforderungen und Veränderungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, wie kaum ein anderer. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm. Uns verbindet ein langer gemeinsa- mer und erfolgreicher beruflicher Werdegang. Wir werden diesen jetzt in neuer Konstellation fortsetzen können.“ Erfahrener Manager Auch Aufsichtsratschef Ulrich Lehner betonte: „Mit Christian Illek konnten wir einen erfahrenen Manager gewinnen, der den Markt und das Unternehmen und die damit verbundenen Herausforderungen bestens kennt. Im Unternehmen genießt er allseits einen tadellosen Ruf.“ „Wir sind in einem langen, fairen Prozess zu einem guten Ergebnis gelangt. Für die Digitalisierung der Arbeitswelt ist Christian Illek die richtige Wahl. Die 240.000 Mitarbeiter werden auch weiterhin durch einen Arbeitsdirektor im Vorstand vertreten sein“, sagte Lothar Schröder, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom. Mit der Berufung von Illek geht eine elfmonatige Übergangszeit zu Ende: Nachdem Marion Schick im vergangenen Mai aus persönlichen Gründen ausschied, übernahm DRC-Vorstand Thomas Kremer kommissarisch die Leitung des HR-Bereichs. In dieser Zeit sorgte Kremer für eine reibungslose und schnelle Tarifrunde 2014 und trieb die zukunftsorientierte Neuausrichtung des HR-Bereiches mit dem Projekt „HR 2020“ voran. Zudem machte Kre- mer das Thema „Digitalisierung der Arbeitswelt“ zu einem Schwerpunkt der HR-Strategie. Kremer: „Mir hat die Arbeit im HR-Bereich sehr viel Spaß gemacht. Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen HR-Kollegen, die mich in den vergangenen Monaten unterstützt haben. Ich konnte viele neue Perspektiven kennenlernen, die für meine weitere Arbeit bei DRC wichtige Impulse bringen.“ Dank an Thomas Kremer Höttges bedankte sich ausdrücklich bei Thomas Kremer für seine Bereitschaft, den Personalbereich für die lange Zeit des Übergangs mit zu verantworten: „Thomas hat während der langen Zeit des Übergangs wichtige Impulse gesetzt: Die Tarifverhandlungen 2014 waren die ersten seit vielen Jahren, die ohne Schlichterspruch zu einem für beide Seiten guten Ende geführt werden konnten. Ich bin ihm auch dankbar, dass er die Digitalisierung der Arbeitswelt zu einem strategischen HRThema gemacht hat: So hat die Telekom als erstes – und bisher einziges– Unternehmen in Deutschland das Thema Digitalisierung in der Ausbildung strategisch aufgegriffen und die Ausbildung zum Cyber Security Professional eingeführt.“ © 2015 Deutsche Telekom AG, Corporate Communications DP 02/2015 17 CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik TD 2018: Telekom setzt sich strategische Ziele Die strategische Zielrichtung der Telekom ist mit der Strategie des Transformationsprogramms „TD 2018“ vorgegeben. Im Folgenden werden die Strategie-Aussagen der Telekom „kursiv“ dargestellt. Die Telekom stellt sich die Fragen ● Was ist das Ziel? ● Warum verfolgen wir das Ziel? ● Wie erreichen wir das Ziel? ● Woran messen wir unseren Erfolg? BIG 1 der Telekom: Wir kämpfen für die Marktführerschaft Es gilt die Marktführerschaft zu sichern bzw. zu erreichen. Gerade Geschäftskunden bevorzugen den Marktführer wegen Zuverlässigkeit und Netzstabilität. Für die Nummer 1 sind Synergien leichter zu realisieren, innovative Produkte schneller zu vermarkten und alle Kundenanforderungen nachhaltiger zu bedienen. „MagentaEins“ führt Festnetz- und Mobilfunkkommunikation zusammen. HighspeedAnschlüsse sichern das Breitbandgeschäft. Das TV-Angebot und die Mittelstandsinitiative bieten adäquate Lösungen. Anhand des Umsatzes lässt sich der Erfolg direkt messen. BIG 2 der Telekom: Wir bieten integrierte IP-Netze Anerkanntermaßen nimmt die Telekom mit ihrem hybriden IP-Netz (Festnetz und Mobilfunk kombiniert) eine hervorragende Position als Netzbetreiber ein. Diese Position soll durch LTE [Long Term Evolution] im Mobilfunk und Glasfaserausbau gestärkt werden. Mit der Vectoring-Technik wird die Konkurrenzfähigkeit mit den Kabelnetzbetreibern erhalten. Mit der Anzahl der entsprechenden Anschlüsse und störungsfreier Betriebszeiten wird der Erfolg messbar. BIG 3 der Telekom: Wir begeistern Kunden Ein innovatives und integriertes Produktportfolio soll die Kunden begeistern. Die Bedürfnisse der Kunden sollen im Vordergrund stehen. Mit objektiver Abfrage der Kundenzufriedenheit kann der Erfolg gemessen werden. BIG 4 der Telekom: Wir gewinnen mit Partnern In einigen technischen Bereichen ist es wirtschaftlicher, neue Produktansätze mit Partnerschaften zu realisieren als Eigenentwicklungen zu betreiben. Den potenziellen Partnern werden dabei Telekom-Plattformen, z.B. für Cloud-Produkte zur gemeinsamen Nutzung angeboten. Die entsprechenden Umsätze dienen als Messwert für den Erfolg. BIG 5 der Telekom: Wir liefern unseren Erfolgsbeitrag Mit dem Erreichen des angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis lassen sich die Budgetzahlen verwirklichen, was die Investitionen, die Dividendenzahlungen, den Betrieb und die Zahlung der Personalkosten sicherstellt. Die Finanz-Kennzahlen im Geschäftsbericht geben Auskunft über die Zielerreichung. BIG 6 der Telekom: Wir leben Kultur und Verantwortung Dieses Themenfeld ist für uns als Gewerkschaft von höchstem Interesse, und es wird deshalb hier auch detaillierter dargestellt. ● Was ist das Ziel? Wir leben eine Kultur, die von Kundenorientierung und serviceorientiertem Handeln – intern wie extern – geprägt ist. Dabei haben wir einen hohen Qualitätsanspruch an unsere Arbeit und verbinden Leistungsorientierung mit gegenseitiger Wertschätzung. Für die Anforderungen von morgen stellen wir unser Unternehmen zukunftsfähig auf. ● Warum verfolgen wir das Ziel? Motivierte und kompetente Mitarbeiter bil- den das Fundament unseres gemeinsamen Erfolges. Um in einem sich ändernden Marktumfeld für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet zu sein, investieren wir in Qualifizierung. ● Wie erreichen wir das Ziel? Wir schaffen uns gegenseitig ein Umfeld, in dem Leistung und Engagement Spaß machen. Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um. Unsere Kompetenzen erweitern wir durch regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen. Die Gesundheit aller Mitarbeiter ist unser höchstes Gut, das wir gemeinsam fördern. ● Woran messen wir unseren Erfolg? Ergebnisse Pulsbefragung Qualifizierungstage je Mitarbeiter Entwicklung der Gesundheitsquote Zu BIG 6: Die CGPT stellt den Menschen in den Fokus der Betrachtungen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Image ihres Arbeitgebers in der Öffentlichkeit überaus wichtig. Man muss auf „seine Firma“ stolz sein können. Langgediente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Fort- und Weiterbildung auf dem Weg in die Zukunft mitzunehmen, dann sind sie motiviert und kompetent. Forderungen nach effizienter Leistung dürfen nicht zur Überforderung oder zur Selbstausbeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Wir verfolgen die Verschlechterung der Gesundheitsstatistik bei der Telekom mit großer Sorge. Wir fordern objektive Kontrollen zum Gesundheitszustand und zur Stimmungslage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir werden die Unternehmensentwicklung der Telekom unter der Strategie BIG 6 kritisch verfolgen. – wb - TD 2018 – Die Strategische Ausrichtung der Telekom Mit dem aktualisierten Programm TD 2018 wird die strategische Ausrichtung der Telekom an die Wettbewerbslandschaft angepasst. Die Telekom möchte aus ihrem Selbstverständnis führend sein, d.h. ● in allen wichtigen Märkten die Nr. 1, mindestens die Nr. 2 zu sein, ● das beste IP-Netz zu haben, ● den besten Service zu bieten, ● die besten Produkte erlebbar zu machen, ● der bevorzugte Anbieter für Geschäftskunden zu sein, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Bereits im Hinblick auf den Übergang zu All-IP sollen die Kosten überproportional großer Steuerungs- und Querschnittseinheiten reduziert werden. Deshalb wird deren Umbau und Abbau von Steuerungs- und Querschnittsfunktionen mit den bekannten, freiwilligen und sozialverträglichen Mitteln – schon aus der iPF 2014 bekannt – fortgesetzt. 18 DP 02/2015 Zielwerte 2018 abgeleitet aus dem Führungsverständnis Glasfaserkunden ( 25 Mbit/s) 12 mio - erfolgreiche Umstellung des VDSL-Netzes auf Vectoring - 80% der Haushalte können bis 100 Mbit/s nutzen TV-Kunden 5 mio - Förderung der Verbreitung von „Entertain“ Mobilfunk Double Play 12 mio (Sprache und Daten) kombinierte Festnetz-/Mobilfunkkunden 3 mio IP-Kunden 100% – Abschaltung der Altplattformen Hieraus wurde für das Jahr 2015 das Programm BIG 6 2015 abgeleitet. Quelle: Telekom/Strategie – wb– CGPT Wiedervereinigung WIEDERVEREINIGUNG: Wie erlebte ich die Wende 1989 und die Zeit bis heute Es war eine sehr spannende und aufregende Zeit. Ich kann mich noch erinnern, wie wir begonnen hatten im Herbst 1989 wie viele andere auch eine Kerze in unser Fenster zu stellen und uns an den Montagsdemonstrationen zu beteiligen. Der 9.November war ein zunächst ganz normaler Tag. Wie jeden Tag begann ich zunächst die Sendung „Aktuelle Kamera“ zu schauen. Dort erlebte ich die Ansage von Günter Schabowsky, dass Ausreisen sofort möglich sind. Ich konnte es eigentlich nicht so recht verstehen und erwartete mit Spannung die Tagesschau. Aber auch das brachte mich nicht weiter und so blieb ich auf bis zur Spätausgabe und dort sah ich dann die ersten Bilder von Berlin. Am nächsten Morgen fuhr ich zur gewohnten Zeit auf die Post zur Arbeit. Unter den Kollegen waren heftige Diskussionen im Gange, was die gestrige Aussage zu bedeuten hatte. Kontakte wurde hergestellt und ich bekam den Auftrag ,mit meinem Paketzustellauto durch die Greizer Straße (Einkaufsstraße) zu fahren und beim Volkspolizeirevier zu schauen, was dort los ist. Unsere Kollegin, die Eilboten fuhr, bekam den Auftrag bei der Staatsbank vorbei zu fahren und dort die Situation zu erkunden. Als ich zurück kam berichtete ich, dass es zwar einige wartende Menschen gäbe, aber sonst waren noch keine Informationen zu bekommen. Ähnliches berichtete die Kollegin von der Situation bei der Staatsbank. Alle weiteren Nachrichten waren nicht sehr aufschlussreich und wir begannen unserer täglichen Arbeit nachzugehen. Am Nachmittag nach den Landtouren fuhren die ersten Kollegen in Richtung Westen. Die nächsten Tage nahm der Strom der Reisenden zu. An manchen Tagen kamen wir kaum über die Hauptstraße, da so viele Fahrzeuge aus dem heutigen Sachsen in Richtung Westen rollten. Ich selbst fuhr erst 14 Tage nach der Grenzöffnung nach Mannheim. Kurz hinter der Grenze hielt ich an einer Raststätte um mit unseren Gastgebern zu telefonieren. Als ich zurück zu meinem Auto kam, wurde meine Tochter gerade von einer Frau die neben uns parkte mit Süßigkeiten beschenkt. Auch in Mannheim, als wir unser Begrüßungsgeld abholten, wurden wir sehr freundlich aufgenommen und auch hier schenkte eine Frau unserer Tochter fünf DM. Der Eindruck im Westen war schon überwältigend, aber auch ernüchternd, wenn man genau hinschaute. Als dann im Jahr 1990 die ersten Personalratswahlen anstanden, stellten meine Kollegen und ich fest, dass die ehemaligen Linientreuen versuchten, für diese Aufgaben zu kandidieren. Schnell schlossen wir uns zusammen und gründeten eine eigene unabhängige List zur Personalratswahl. Wir bekamen so viele Stimmen, dass wir recht gut in dem Personalrat vertreten waren. 1991 kandidierte ich dann für den Bezirkspersonalrat und war in diesem bis zur Organisationsänderung als Mitglied vertreten. 1992 bei der Wahl des Personalrats für das PA V Gera wurde ich dann in die Freistellung gewählt. Vieles war neu und aufregend Viele Fragen hatten wir und so war es immer wieder schön, wenn erfahrene Kollegen aus den alten Bundesländern, die ebenfalls als Personalräte aktiv waren, zu uns kamen und mit uns die jeweilige Situation versuchten zu erörtern. Allerdings wurden wir auch immer wieder durch die Kollegen ein Stück gebremst, die einfach nicht glauben wollten, was in dieser Zeit von Seiten des Arbeitgebers in unseren Bereichen gemacht wurde. Hier wurde die Unerfahrenheit der Personalräte extrem ausgenutzt um Experimente zu starten, von denen man sich im Bereich der Bemessung der Zustellung bis heute noch nicht erholt hat. Ein Spruch eines Personalratskollegen ist mir noch immer in den Ohren, dieser sagte einmal zu mir: „Weißt du, Hannes, wenn du mal 25 Jahre Personalrat bist, dann siehst du das alles nicht mehr ganz so eng!“ Ich antwortete darauf: „25 Jahre will ich gar nicht Personalrat sein!“ Wie schnell die Personalratszeit zu Ende war haben zu dem Zeitpunkt (1992) wohl die Wenigsten erahnt. Nach der AG-Gründung im Jahre 1995 wurden aus den Personalräten Betriebsräte. Plötzlich war die Möglichkeit,unliebsame Entscheidungen an andere Ebenen zur Entscheidung zu geben vorbei. Die Betriebsräte vor Ort mussten lernen, Entscheidungen zu treffen und auch durchzusetzen. Noch vor der AG-Gründung durfte ich eine Ausbildung zum Teamer für Betriebsverfassungsrecht machen und durfte danach die Schulung der ehemaligen Personalräte in Betriebsräte mit durchführen. Es war eine anstrengende aber auch sehr spannende Zeit. Schnell begriffen wir, dass wir immer von der derzeitigen Situation ausgehend handeln mussten um für die Kollegin- nen und Kollegen das am besten zu vertretende herauszuholen. Immer wieder erinnere ich mich an Vorgesetzte, vor allem in den unteren Leitungsbereichen, die oft nur punktuell Wissen mitbrachten und auf dieser Basis ihre Entscheidungen per Anweisung versuchten umzusetzen. Wenn man dann hinterfragte oder eine andere Lösungsidee vorschlug, erntete man oft Unverständnis. Allerdings wurde diese Art des Umgangs anders, wenn man in den Hierachieebenen weiter nach oben ging. Was uns als gelernten „Ostbürgern“ leichter fiel als manchem „Westbürger“ noch heute, ist die Tatsache, dass wir immer Lösungen finden mussten und dass wir wussten, es gibt immer mehr als einen Weg! Was wir aber auch sehr schnell lernten, ist die Tatsache, dass wir nur gemeinsam anpackend etwas erreichen konnten. Und heute muss ich leider feststellen, dass diese positiven Erfahrungen verblassen, dass überwiegend nur noch an sich selbst gedacht wird und das Handeln und Tun nur noch darauf ausgerichtet ist, dass man selbst möglichst unauffällig und unbeschadet durch kommt. Es entsteht oft der Eindruck, „zum Glück hat es meinen Nachbarn erwischt, dann will ich nur ruhig sein, ich komm schon klar!“ Das erschreckt mich sehr, denn was wir heute erleben, ist der Kapitalismus in reinster Kultur, das ist ein Kapitalismus, wie er uns in unserer Schulzeit gelehrt wurde. Nur leider will das kaum jemand wahr haben. Dennoch bin ich dankbar, dass die Wende so passiert ist. Dass wir heute die Chance mitzugestalten leider nicht mehr oder nur noch sehr selten nutzen, bedauere ich sehr. Letztlich haben wir schon einmal gezeigt, dass gemeinsam ein Wandel möglich ist, und dort müssen wir unbedingt wieder hin! Hoch schauen, gemeinsam an einem Strang ziehen und gemeinsam sowohl dem Arbeitgeber aber auch der Politik klar machen, dass es so, wie es zur Zeit läuft, nicht weiter gehen kann! Zuerst natürlich durch sachliche Argumentation bzw. durch mittun. Das fängt beim Arbeitsschutz und der Einhaltung der Arbeitszeit an und hört bei der Unterstützung für den betroffenen Nachbarn noch lange nicht auf! Da müssen auch die Gewerkschaften umdenken und sich in vielen Bereichen neu positionieren. Denn nur gemeinsam sind wir stark und können etwas erreichen. Davon bin ich zu 100 % überzeugt. – J. St. DP 02/2015 19 CGPT Wiedervereinigung / Bei anderen gelesen Betrachtungen zur deutschen Einheit Wer die Zukunft eines Landes zum Wohle des Volkes gestalten will, für den ist das Vertrauen des Volkes und die Unterstützung durch das eigene Volk Voraussetzung. Die Partei- und Staatsführung war im Zwiespalt. Die SED-Herrschaft war errungen und sie galt es auf Dauer zu sichern, jedoch aus Gründen der Legitimation des Führungsanspruches sind Wahlen erforderlich. Diese Wahlen sollten die führende Rolle der SED stärken und auf keinen Fall in Frage stellen. Walter Ulbricht formulierte es im Jahre 1945 so: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Parallel zur Gründung der DDR schuf man die Nationale Front. In ihr waren alle Parteien und Massenorganisationen vereinigt. All diese Organisationen erkannten den SED-Führungsanspruch an. Es wurde darauf geachtet, dass dieser Führungsanspruch personell und materiell zur Durchsetzung kam. Von nun an wählte man die Kandidaten der Nationalen Front auf einer Einheitsliste! Bei angepasstem Wahlverhalten benötigte man keine Wahlkabine und keinen Kugelschreiber. Es genügte, den empfangenen Wahlschein, einmal gefaltet, in die Wahlurne zu werfen. Wer es auf sich nahm, mit „NEIN“ zu stimmen, benötigte einen Kugelschreiber in einer Wahlkabine. Es galt nun, jeden Kandidaten auf dem Wahlschein einzeln ordentlich durchzustreichen. Diese Stimmabgabe war für alle sichtbar und das Wahlgeheimnis war verletzt! Die Stimmenauszählung war öffentlich. Bei einem solchen Wahlsystem wuchs kein Vertrauen zur Partei- und Staatsführung. Dafür bezahlte die DDR einen hohen Preis: Der Staat konnte sich seines Volkes nicht sicher sein; er war reformunfähig! Egon Krenz verkündete als Wahlleiter das amtliche Endergebnis bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989. Danach haben 1,15 Prozent der Wähler gegen den Wahlvorschlag gestimmt. Durch gute Absprachen zur Wahlvorbereitung und durch aktive Teilnahme bei der Stimmauszählung konnte die Opposition die Wahlfälschung diesmal beweisen. Das Wahlergebnis wurde nicht korrigiert, aber an jedem 7. Tag eines Monats wurde fortan vor den Kirchen und auf dem Alexanderplatz für Wahlfreiheit demonstriert. Das Politbüro der SED wählte Egon Krenz am 17. Oktober 1989 zum Generalsekretär. Das Volk sah es mit Entsetzen und Fassungslosigkeit. Er hatte aber jedes Vertrauen verloren, denn „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dreist die Wahrheit spricht.“ G.B. 20 DP 02/2015 BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG BEI DER KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG) Willy Schnieders wiedergewählt Der Niedersachse aus Emstek erhielt wieder das Vertrauen der Delegierten Der neu gewählte geschäftsführende Bundesvorstand. Vorne v.l.n.r.: Franz Xaver Winklhofer; Marga Domidian, Willy Schnieders. Hinten v.l.n.r.: Ralf Vüllings, Klemens Lanfermann und Wolfgang Schiele (Bildquelle: privat) Cloppenburg. Beim Bundesgewerkschaftstag mit Neuwahlen der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) im niedersächsischen Cloppenburg am letzten Wochenende hat Bundesvorsitzender Willy Schnieders aus Emstek wieder das volle Vertrauen der Delegierten aus ganz Deutschland erhalten. Außerdem haben sich die Vertreter der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) gegen jede Erhöhung des Rentenbeginns ausgesprochen. Gewählt wurden auch wieder die Stellvertreter Franz Xaver Winklhofer aus Bayern und Wolfgang Schiele aus Rheinland-Pfalz. Neu als Stellvertreter wurde Ralf Vüllings aus Nordrhein-Westfalen gewählt. Schatzmeister bleibt Klemens Lanfermann aus Cloppenburg. Das Vertrauen als neue Schriftführerin hat Marga Domidian aus Baden-Württemberg erhalten. Zu Beisitzern bestimmten die Delegierten Volker Schierenberg aus NRW, Torsten Schöne vom Landesverband NordKüste und Tuncay Öztunc aus Bayern. Auf Antrag von Winklhofer haben sich die Mitglieder des Gewerkschaftstags einstimmig gegen jede freiwillige oder gesetzliche Erhöhung des Rentenbeginns mit 70 ausgesprochen. Franz Xaver Winklhofer begründete den Antrag damit, dass bei einem Rentenbeginn mit 70 der Großteil der Berufsfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr von Altersarmut bedroht ist. Berufskraftfahrer müssen sich alle fünf Jahre einer gesetzlichen Gesundheitsprüfung stellen. Viele Berufskollegen/innen sind schon in einem Alter von 60 Jahren gesundheitlich beeinträchtigt. Nachlassende Sehkraft, erhöhter Blutdruck, Alterszucker, Herz- und Kreislaufprobleme führen dazu, dass weder die Untersuchung beim Augenarzt noch beim Arbeitsmediziner erfolgreich durchlaufen wird. Als Folge drohen der Verlust der Fahrerlaubnis und das Ende der Berufskraftfahrertätigkeit. Sowohl die Agentur für Arbeit bzw. die Deutsche Rentenversicherung verlangen in der Regel, dass der nun Arbeitslose eine sogenannte leichte Tätigkeit aufnimmt. Dabei wird nicht berücksichtig, ob es solche Arbeitsverhältnisse gibt und wie diese bezahlt werden, so Winklhofer. Sollte ein Fahrer in Frührente geschickt werden, muss er mit dauerhaften finanziellen Abzügen und mit Altersarmut rechnen, waren sich die Delegierten des Gewerkschaftstags einig. Daher lehnt die Kraftfahrergewerkschaft den Rentenbeginn mit 70 Jahren kategorisch ab. Gemeinsam sind wir stark Mit dem Slogan: Gemeinsam sind wir stark, konnte der wiedergewählte Bundesvorsitzende Willy Schnieders den harmonisch verlaufenden Bundesgewerkschaftstag beenden. Quelle: Pressemitteilung Kraftfahrergewerkschaft CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK: Seminare 2015 APRIL 13.04. – 17.04.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft KIRKEL Bildungsstätte d. Arbeitskammer BR / BU & VK 20.04. – 24.04.2015 Betriebsverfassungsrecht Die Betriebsratssitzung FRIEDRICHRODA Ramada Hotel BU & VK 04.05. – 08.05.2015 Psychische Belastung am Arbeitsplatz– Teil I Gesunde Betriebe leben länger! WANGEROOGE Gästehaus Germani BR, SBV, JAV 11.05. – 13.05.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe I STEINHEIM Waldhotel Forest BU & VK 11.05. – 13.05.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe III STEINHEIM Waldhotel Forest BU & VK 18.05.– 22.05.2015 BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT– Teil II WILLINGEN Göbel´s Landhotel BR, SBV, JAV 18.05– 22.05.2015 BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT– Teil III WILLINGEN Göbel´s Landhotel BR, SBV, JAV 18.05.– 22.05.2015 Arbeitsrechtliche Schwerpunkttehmen– Teil II Arbeitnehmerschutzrechte BAD FÜSSING Parkhotel BR, SBV, JAV Gesprächs- und Verhandlungsführung in der betrieblichen Praxis– Teil I ROTENBURG Göbel's Hotel Rodenberg BR, SBV, JAV Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte– Die 4 Kernbereiche der Betriebsverfassung KONSTANZ Ibis Hotel BR, SBV, JAV Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft– Rente oder Armut im Alter? CADENABBIA Villa La Collina BR, SBV, JAV BU & VK 21.09.– 25.09.2015 Lebendige Dokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft KIRKEL Bildungsstätte d. Arbeitskammer BR, SBV, JAV BU & VK 23.09.– 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe II STEINHEIM Waldhotel Forsthof BU & VK Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft KIRKEL Bildungsstätte d. Arbeitskammer BR, SBV, JAV BU & VK 02.11.– 06.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe I Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft KIRKEL Bildungsstätte d. Arbeitskammer BR, SBV, JAV BU & VK 04.11.– 06.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe II STEINHEIM Waldhotel Forsthof BU & VK 09.11.2015– 1311.2015 JUGENDSEMINAR Die Jugend im politischen und betrieblichen Alltag BERLIN Leonardo Hotel JAV / Junge Arbeitnehmer 24.11.– 28.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe I Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft OBERHAMBACH Bildungsstätte Oberhambach BR, SBV, JAV BU & VK MAI JUNI 08.06.– 12.06.2015 JULI 06.07.– 10.07.2015 AUGUST 02.08.– 07.08.2015 SEPTEMBER OKTOBER 12.10. – 16.10.2015 NOVEMBER Franz-RöhrBildungswerk e.V. Alle Anmeldeunterlagen finden Sie bequem & einfach unter www.FRBW.de DP 02/2015 21 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik vor mehr als 100 Jahren CGPT Diese Bestallungs-Urkunde stammt von Johann Schröder der im April 1878 geboren wurde und 1968 starb. Er fing als Postjungbote bei der Post an und hörte als Postassistent auf. Er war über 50 Jahre bei der Post und hatte wegen der Kriegszeit bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet. Er war Vater von 11 Kindern. Ein Sohn, Josef Schröder, ist langjähriges CGPT Mitglied und war selbst 46 Jahre bei der Post. Auch er vom Jungboten bis zum Posthauptsekretär. Er hat der CGPT die wertvolle Urkunde aus der Dortmunder Postler-Familie zur Verfügung gestellt. U.B. 22 DP 02/2015 CGPT Rätselecke / Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung VOR 25 JAHREN STAND IN UNSERER ZEITUNG Erste CGP-Betriebsgruppe der DDR in Greiz gegründet Sudoku Auflösung aus Heft 2/2015 SUDOKU Unter den richtigen Lösungseinsendern werden drei kleine Preise vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Lösung bitte an: CGPT Bund, Alfredstraße 77-79, 45130 Essen. Die Lösung des Kreuzworträtsel aus DP 1/2015 lautet: BETRIEBSRATSBUERO Als Gewinner wurden ausgelost: Daniel Zeiske, Horst Oetinger und Heinrich Nießen. Einsendeschluss für das Rätsel in DP 2/15 ist der 15. Mai 2015. Nach vorausgegangenen ersten Kontakten mit CGP-Gewerkschaftern aus der Bundesrepublik Deutschland hatten am 15. März 1990 Beschäftigte des Post- und Fernmeldeamts (PFA) Greiz zu einer Versammlung für interessierte Mitarbeiter eingeladen. Neben 20 Kolleginnen und Kollegen des PFA Greiz konnten die Veranstalter auch die Kollegen Erwin Langanke, stv. Vorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Deutschlands der DDR (CGD), sowie Leonhard Brockmann, Referent für Betriebsgruppenarbeit, aus der Bundesrepublik Deutschland begrüßen. Die Versammlungsteilnehmer kritisierten die katastrophalen Zustände in der bisherigen örtlichen Gewerkschaftsarbeit, denen ein Ende bereitet werden müsse. Aus diesem Grunde wurde beim PFA Greiz die erste CGP-Betriebsgruppe auf dem Gebiet der DDR gegründet. Die CGP Greiz hat sich der CGD, deren zentrale Geschäftsstelle sich z. Z. in Gera befindet (vgl. auch PP 3/90, S. 3) angeschlossen. Die CGP Geiz sieht sich als Schwesterorganisation der CGP in der Bundesrepublik Deutschland, zu der sie die Kontakte weiter ausbauen will. Die neue christlich-soziale Postgewerkschaft in der DDR setzt sich u. a. folgende Ziele: ■ selbständige und unabhängige Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber der Leitung des PFA Greiz ■ Vorbereitungen zur Wahl eines Betriebsrates, damit die Interessen aller, auch der nichtorganisierten Arbeitnehmer gesichert sind ■ Zusammenarbeit mit anderen christlichsozialen Einrichtungen u. a. bei der Förderung des Eigenheim- bzw. sozialen Wohnungsbaus ■ Eintreten für einen sozialen Rechtsstaat, für parlamentarische Demokratie sowie für die Einheit Deutschlands ■ Kampf gegen Monopolansprüche auf gewerkschaftlichem Gebiet ■ Unterstützung im Falle eines Streiks sowie bei Aussperrung oder Maßregelung ■ Zusammenarbeit innerhalb des Betriebs mit anderen Gewerkschaften ■ Verhinderung von „Vetternwirtschaft“ und Kumpanei ■ Koalitionsfreiheit Für die gewerkschaftliche Arbeit „vor Ort“ wurde ein Sprecherrat gewählt, dem folgende Mitglieder der CGP Greiz angehören: Jürgen Hopf, Peter Hoffmann, Manuela Gaube, Gerd Schneider und Matthias Wisotzky. J.H. DP 02/2015 23 CGPT Arbeits- und Sozialrecht AHV 1991 für Frauen keine „feste“, sondern eine „flexible“ Altersgrenze auf das 60. Lebensjahr festlegen und den Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen. Bundesarbeitsgericht Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres – Auslegung einer Versorgungsordnung – Die im Jahr 1959 geborene Klägerin ist seit 1991 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr wurden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV)“ der Beklagten zugesagt. Die AHV in der Fassung vom 5. November 1991 (im Folgenden: AHV 1991) sehen vor, dass Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn der/die Angestellte fünf Jahre in den Diensten der Beklagten gestanden hat (Wartezeit) und nach Vollendung des 63. Lebensjahres, bei weiblichen Mitarbeitern nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus den Diensten der Beklagten ausgeschieden oder vor Vollendung des 63. Lebensjahres, bei weiblichen Mitarbeitern vor Vollendung des 60. Lebensjahres, in den Diensten der Beklagten dienstunfähig geworden ist. Ferner ist in den AHV 1991 bestimmt, dass die Versorgungsbezüge u.a. um die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gekürzt werden. Im November 2010 teilte die Beklagte ihren Mitarbeitern – so auch der Klägerin – mit, dass Personen ab Geburtsjahrgang 1952 aufgrund der geänderten Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Betriebsrente nach den AHV frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten könnten. Der Bezug der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sei schon immer eine entscheidende Voraussetzung für den Anspruch auf die betriebliche AHV-Rente gewesen. Hiergegen hat sich die Klägerin mit ihrer Klage gewandt. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Klägerin stehen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den AHV 1991 erst ab dem Zeitpunkt zu, zu dem sie die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Die Auslegung nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen ergibt, dass die 24 DP 02/2015 Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V. (KAV Bayern) an. Dieser schloss im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb tarifunion jeweils einen gleichlautenden „Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern“. Nach deren Kündigungen und zunächst gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di mit dem KAV Bayern am 20. August 2010 eine Einigung. Die dbb tarifunion erklärte die Verhandlungen am 25. August 2010 für gescheitert und kündigte die Durchführung einer Urabstimmung über Streikmaßnahmen an. Mit Schreiben vom selben Tag forderte die Arbeitgeberin die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer auf, unter Angabe von Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht. Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt, es zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Eine solche Frage verletze ihre durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und sei generell unzulässig. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat ihm mit Einschränkungen entsprochen. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag insgesamt abgewiesen. Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art. 9 Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betätigung den Abschluss von Tarifverträgen und hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis vom Umfang und Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und Weise der Befragung während einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen. Das von der Arbeitgeberin vorgebrachte Interesse, die mit ver.di erzielte Tarifeinigung um- zusetzen, rechtfertigt eine solche Befragung nicht. Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern alle denkbaren Fallgestaltungen umfassende Unterlassungsantrag der GDL aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg. Der Senat hatte daher nicht darüber zu befinden, ob in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Die weiteren Unterlassungsanträge der GDL waren aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen. Bundesarbeitsgericht Sympathiestreiks zivilrechtlich nach wie vor unzulässig In ihrer Arbeit untersucht die Autorin, ob Streiks, mit denen Arbeitnehmer keine eigennützigen Ziele verfolgen, sondern fremde Ziele unterstützen (Sympathiestreiks), nach deutschem Recht zulässig sind. Sie kommt zu dem Schluss, dass Sympathiestreiks zwar verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat geschützt, im Verhältnis zum Arbeitgeber jedoch regelmäßig unzulässig sind. Sympathiestreiks verletzen ihrer Ansicht nach grundsätzlich die tarifvertragliche Friedenspflicht und die arbeitsvertraglichen Pflichten der streikenden Arbeitnehmer. Die richterliche Durchsetzung des tarif- und arbeitsvertraglichen Leistungsstörungsrechts und den Sympathiestreik beschränkendes dispositives Gesetzesrecht stellen nach Ansicht der Verfasserin keine rechtfertigungsbedürftigen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit dar. Sympathiestreiks könnten jedoch de lege ferenda (nach zukünftigem Recht, Anm. d. Red.) im Wege der Grundrechtsausgestaltung zivilrechtlich zwingend geschützt werden, soweit ausnahmsweise eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht hierzu besteht. Nomos Verlag Ein Treppensturz beim Kantinenbesuch ist kein Arbeitsunfall In der Quartalszeitung vom Januar 2015 berichtet UK PT über ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: Auf dem Weg in die Kantine einer Fremdfirma und zwar im Gebäude dieser Firma kam eine Arbeitnehmerin zu Fall und verletzte sich. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass Unfälle auf dem Weg zum Mittagessen als Arbeitsunfälle anerkannt werden, dass aber mit dem Betreten eines Fremdgebäudes (Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums) der Versicherungsschutz unterbrochen und deshalb der Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Quelle: UK PT CGPT Betriebsratswahl wegen genereller Anordnung der Briefwahl unwirksam? Betriebsrat kündigt Rücktritt an Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um eine Gesellschaft, welche in den Bereichen Reinigung und Sicherheit sowie Gastronomie und Catering tätig ist. Sie beschäftigt ca. 1.450 Mitarbeiter, von denen 40 bis 50 in der Zentrale tätig sind. Viele der übrigen Mitarbeiter sind im Schichtdienst eingesetzt und an verschiedenen Einsatzorten im Stadtgebiet (u.a. Messe, Schulen, Kindergärten, Bürogebäude) tätig. Der Wahlvorstand ordnete für alle Beschäftigten die schriftliche Stimmabgabe an. Am 26.03.2014 wurde auf diese Weise ein 15köpfiger Betriebsrat gewählt. Die antragstellende Gewerkschaft ist der Ansicht, die generelle Anordnung der Briefwahl sei unzulässig und rügt weitere Fehler. Der Betriebsrat hält die Wahl für wirksam. Er begründet die generelle Anordnung der Briefwahl u.a. mit den unterschiedlichen Einsatzorten und Schichtarbeitszeiten der Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht Essen hat in seinem Beschluss vom 21.08.2014 die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine generelle Anordnung der Briefwahl hätten gemäß § 24 Wahlordnung 2001 nicht vorgelegen. Bereits für die mindestens 40 Mitarbeiter in der Zentrale wäre eine persönliche Stimmabgabe möglich gewesen. Nachdem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Verhandlung am 14.01.2015 diese Bedenken geteilt hatte, kündigte der Betriebsrat an, in der morgigen Betriebsratssitzung seinen Rücktritt zu beschließen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Damit wäre das Verfahren erledigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat daher keine Entscheidung verkündet. Für den Fall, dass ein Rücktritt nicht erfolgt, ist ein Verkündungstermin für den 28.01.2015 bestimmt. Landesarbeitsgericht Düsseldorf Bundesverwaltungsgericht: Keine Weisungsbefugnisse des privaten Trägers gegenüber beamteten Bewährungs- und Gerichtshelfern in Baden-Württemberg Beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg unterliegen nicht den Weisungen des privaten Trägers, dem derzeit vom Land die Aufgabe der Bewährungs- und Gerichtshilfe übertragen ist. Bis längstens Ende 2016 ist allerdings die bisherige Praxis im Wesentlichen hinzunehmen, um eine wirksame Erfüllung der Aufgabe sicherzustellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Arbeits- und Sozialrecht Im Jahr 2007 übertrug das Land Baden-Württemberg aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung (im Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug– LBGS) in einem Generalvertrag durch Beleihung die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf eine gemeinnützige GmbH. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass dem freien Träger das „Ergebnis“ der Dienstleistung der weiterhin beim Land beschäftigten Bediensteten überlassen und der freie Träger „zur Ausübung der Fachaufsicht und des fachlichen Weisungsrechts“ gegenüber den Landesbeamten ermächtigt wird. Zur Durchführung der Aufgabe überließ das Land dem freien Träger Räumlichkeiten, die die GmbH für ihre Zweigstellen nutzt. In den Räumlichkeiten befinden sich auch die staatlichen Dienststellen, die vom Land gerade im Hinblick auf den Vertrag geschaffen und an die die beamteten Bewährungshelfer „versetzt“ worden sind. Der Kläger, ein beamteter Bewährungshelfer, begehrt die Feststellung, dass die Übertragung von Weisungs- und Aufsichtsrechten auf den freien Träger rechtswidrig ist. Seinem vorinstanzlich erfolglos gebliebenem Klagebegehren hat das Bundesverwaltungsgericht entsprochen. Ein Beamter muss Weisungen seines Vorgesetzten befolgen, die sich inhaltlich auf seinen dienstlichen Aufgabenbereich und die Modalitäten der Aufgabenerfüllung beziehen. Die Vorgesetzteneigenschaft bestimmt sich nach dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung. Weisungen eines Nichtvorgesetzten sind unverbindlich, sie können keine Befolgungspflicht auslösen. Weisungsbefugnis und damit korrespondierende Befolgungspflicht sind unverzichtbar, um die Verantwortung der politischen Spitze der Exekutive für das gesamte Verwaltungshandeln zu gewährleisten. Befolgt der Beamte eine Weisung nicht, verletzt er seine Dienstpflichten und kann disziplinarisch belangt werden. Daraus ergeben sich Anforderungen an gesetzliche Regelungen der Weisungsbefugnis. Aus der gesetzlichen Regelung muss sich klar und eindeutig ergeben, wer, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem dienstlichen Bezug befugt ist, dem Beamten Weisungen zu erteilen. Dem genügen die Bestimmungen des Landesgesetzes nicht. Sie sind unklar, unvollständig und in sich widersprüchlich; diese Widersprüche sind auch nicht auflösbar: Unklar ist schon die Person des Weisungsbefugten; das Landesgesetz nennt insoweit einerseits den „Vorstand“ des freien Trägers, an anderer Stelle den „freien Träger“ als solchen. Daraus ergibt sich nicht, welche Mitarbeiter des freien Trägers, etwa bei einem mehrköpfigen Vorstand, die Weisungsbefugnis innehaben sollen. Eine Delegationsbefugnis (wie sie in der dreistufigen Organisationsstruktur des freien Träger praktiziert wird) ist im Gesetz nicht geregelt. Der Vorstand des freien Trägers wird nicht zum Vorgesetzten der Beamten bestimmt. Die Weisungsbefugnis ist aber immer personen- oder funktionsbezogen. Die Remonstrationsbefugnis des Beamten ist nicht klar geregelt. Die dem freien Träger nicht zugewiesenen beamteten Bewährungshelfer sind zur Dienstleistung gegenüber dem Land verpflichtet; das setzt eine öffentliche Aufgabe voraus, die das Land allerdings auf den freien Träger als Beliehenen übertragen hat. In den Dienststellen des Landes, an die die Beamten versetzt worden sind, gibt es daher keine Aufgabe des Landes (mehr) zu erfüllen. Andererseits sind die Beamten auch nicht in die Organisationsstruktur des freien Trägers eingegliedert; denn eine förmliche Zuweisung war ausdrücklich nicht gewollt. In sich widersprüchlich ist insbesondere, dass die Dienstleistung für das Land erbracht und dem privaten Träger nur deren „Ergebnis“ (nicht aber der Beamte bzw. dessen Dienstleistung) überlassen werden soll. Denn das Land hat diese Aufgabe auf den Privaten übertragen; weshalb es dann noch eines Weisungsrechts des freien Trägers bedarf, der lediglich das fertige „Ergebnis“ der Dienstleistung erhalten soll, erschließt sich nicht. Der Versuch, dem privaten Rechtsträger Weisungsrechte gegenüber den beamteten Bewährungshelfern einzuräumen, ist angesichts dieser in sich widersprüchlichen und auch mit den Mitteln richterlicher Gesetzesauslegung nicht auflösbaren Rechtskonstruktion gescheitert. Nicht betroffen sind dagegen die bestehenden Weisungsbefugnisse der Gerichte und Staatsanwaltschaften gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie der Dienstvorgesetzten gemäß § 3 LBGS; gänzlich nicht berührt sind die tarifbeschäftigten und ehrenamtlichen Bewährungshelfer. Um einen (teilweise) rechtslosen Zustand zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Bewährungs- und Gerichtshilfe in BadenWürttemberg zu gewährleisten, ist der Zustand, wie er sich in der Praxis herausgebildet hat, noch für einen Übergangszeitraum, längstens bis Ende 2016, hinzunehmen. Der freie Träger wird den Bewährungs- und Gerichtshelfern die Einhaltung genereller Qualitätsstandards nur vorgeben dürfen, wenn das Land diesen Standards vorab zugestimmt und sie seinen Beamten gegenüber für verbindlich erklärt hat. Auch muss sichergestellt sein, dass sich die beamteten Bewährungs- und Gerichtshelfer mit Bedenken gegen Anordnungen des freien Trägers unmittelbar an eine Stelle des Landes wenden können, ohne den betriebsinternen Dienstweg der Beigeladenen durchlaufen zu müssen. DP 02/2015 25 CGPT Buchbesprechungen Buchbesprechungen Franz Schuster Kathrin Zehender, Christine Teusch Thüringens Weg in die Soziale Marktwirtschaft, Privatisierung, Sanierung, Aufbau Beschreibung Eine Bilanz nach 25 Jahren 25 Jahre nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit wird es Zeit für eine Bilanz. Der Fokus dieser Studie, die auf der Expertise von Akteuren beruht, liegt auf der wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates Thüringen und der dort vollbrachten Aufbauleistung. Um die Ausgangssituation für diesen beispiellosen Transformationsprozess zu verdeutlichen, steht am Beginn eine kurze Schilderung der desolaten Wirtschaftslage in der DDR Ende der 1980er Jahre. Ein Überblick über die Maßnahmen, die die Bundesregierung treffen musste, um die sozialistische Planwirtschaft der DDR in die Soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik zu überführen, zeigt die von allen Beteiligten geleisteten Anstrengungen auf. Um den Beitrag der Treuhandanstalt in diesem Transformationsprozess darzulegen, wird ein Einblick in deren Arbeit gegeben. Auch werden Unternehmen in Thüringen dargestellt, die umstrukturiert, neu gegründet oder angesiedelt wurden und die somit zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur im Freistaat beigetragen haben. Ein Überblick über die unterschiedlich verlaufene wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Thüringer Regionen zeigt zudem auf, was auf dem Weg vom Aufbau Ost zum Ausbau Ost im Freistaat Thüringen erreicht wurde. Verlag Böhlau Christine Teuschs (1888-1968) Biografie spiegelt die großen politischen Umbrüche der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert wider. Im Kaiserreich geboren, gehörte sie der ersten Generation Parlamentarierinnen an, die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Teusch, die einem streng katholischen Elternhaus entstammte, etablierte sich im Berliner Reichstag schnell als Sozialpolitikerin und fand im linken Flügel des Zentrums ihre politische Heimat. Das katholische Verbandswesen und insbesondere die katholische Frauenbewegung prägten ihre politische Arbeit. Ihr karitatives Engagement ermöglichte es ihr, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur weiter aktiv zu bleiben. Als erste Ministerin eines Bundeslandes (1947–1954) ging sie in die Geschichte der Bundesrepublik ein. Bis heute ist ihr Name mit dem Wiederaufbau des Bildungswesens in Nordrhein-Westfalen und ihrem Einsatz für ein konfessionell geprägtes Schulsystem verbunden. Christine Teuschs politische Anfänge, ihr Aufstieg in der CDU und ihre Tätigkeit als Kultusministerin stehen im Mittelpunkt dieser Biografie. Die Schulartikel der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen und das Landesschulgesetz 1952 sollten ihre politische Karriere krönen. Stets sah sich die hoch motivierte Ministerin in politische Kämpfe zwischen verschiedenen Interessengruppen – Parteien, Verbände und Kirchen — verwickelt. Ihr vehementer Einsatz für die Konfessionsschule war der Angelpunkt ihres politischen Lebens. Doste Verlag Rutz, Michael (Hrsg.) Gerechtigkeit ist möglich Ewald König: Gerechtigkeit ist mehr als nur ein wirklichkeitsfernes Ideal. Zu dieser ermutigenden Einschätzung gelangen Experten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Justiz. In ihren aktuellen Analysen zeigen sie, dass Gerechtigkeit in unterschiedlichen Kontexten möglich ist. Neben einer theoretischen Annäherung an den Begriff der „Gerechtigkei“vgibt der Sammelband zudem Maßnahmen an die Hand, mit denen gerechte Entwicklungen unterstützt werden können. Zentrale Themenfelder sind Gerechtigkeit im unternehmerischen Handeln, im Bildungssystem, in den Medien und zwischen den Generationen. Verlag Herder Weitere deutsch-deutsche Notizen eines Wiener Korrespondenten 26 DP 02/2015 Kohls Einheit unter drei „Unter drei“ heißt im politischen Betrieb der Bundeshauptstadt: Hintergrundinformation! Nicht zur Veröffentlichung! Der Fall des Eisernen Vorhangs und die deutsche Wiedervereinigung bescherten Bundeskanzler Helmut Kohl nicht nur größte Triumphe, sondern auch die kritischsten und schwersten Stunden seiner Amtszeit. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort das Falsche getan hat und wie trotzdem alles zum guten Ende kam: Bizarre Geschichten, die hinter den Kulissen passiert sind, Abgründe, Hintergründe und Beweggründe erzählt der damalige DeutschlandKorrespondent Ewald König aus Wien. Der Autor: Ewald König, geb. 1954, arbeitete von 1977 bis 2003 für die österreichische Zeitung „Die Presse“, seit 1985 als deren DeutschlandKorrespondent in Bonn und Berlin. Er war der einzige österreichische Korrespondent in der DDR und vermutlich der einzige Journalist überhaupt, der sowohl in der BRD als auch in der DDR akkreditiert war. Mitteldeutscher Verlag Einigungsstelle Die vorliegende Betriebsratsbroschüre ist Teil einer Reihe von Infobroschüren für Arbeitnehmer und Betriebsräte, die als Arbeitshilfe und Information zu arbeitsrechtlichen Fragen dienen. Diese ergänzen den Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht von Fitting und erweitern ihn um praktische Antworten zu Problemstellungen aus dem Berufsalltag, geben Arbeitnehmern und Betriebsrat Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und informieren ihn über Ansprüche, Rechte und Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis. Die Autoren: Wolfgang Kühne und Sören Meyer sind als Anwälte und Berater zahlreicher Betriebsratsgremien ebenso mit den täglichen Belangen von Arbeitnehmervertretungen befasst, wie in ihren zahlreichen Schulungen von Betriebsräten, wo sie die aus der Praxis gestellten Fragen täglich beantworten. Das Werk richtet sich an Betriebsräte, Arbeitnehmer vertretende Anwälte, Gewerkschaften und an Verbände. Verlag Vahlen 2015 als Rekordjahr der „Post-Jubiläen" Deutsche Post DHL gibt Chronik heraus 525 Jahre Postwesen in Deutschland •● 25 Jahre eigenständiges Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST ● 25 Jahre postalische Wiedervereinigung ● 20 Jahre Privatisierung ● 15 Jahre Börsengang ● Post als Inbegriff von „Einheit im Wandel" ● Bonn, 26. Februar 2015: Die Deutsche Post blickt auf eine lange Geschichte zurück - wie kaum ein anderes Unternehmen in Deutschland. 2015 markiert hier ein ganz besonderes Datum: In diesem Jahr jährt sich das Postwesen in Deutschland zum 525. Male, genauer gesagt die Einrichtung einer regelmäßigen CGPT Postverbindung von Innsbruck nach Mechelen quer durch Deutschland. Zudem vereinen sich die Jubiläen „25 Jahre Gründung des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST", „25 Jahre Vereinigung von Ost-Post und West-Post", „20 Jahre Privatisierung" und „15 Jahre Börsengang". Aus diesem besonderen Anlass gibt das Unternehmen eine hochwertige Chronik heraus, in der die wichtigsten Stationen dieser eindrucksvollen Historie aufgezeigt und Zeitzeugen vorgestellt werden. Mitarbeiter, frühere Manager und aktive Entscheidungsträger sowie Politiker und Gewerkschafter erzählen ihre ganz persönlichen Geschichten. Frank Appel, Vorstandsvorsitzender von Deutsche Post DHL, unterstreicht: „Wandel und Einheit begleiten die Geschichte unseres Unternehmens seit nunmehr 525 Jahren, aber ganz besonders prägen sie die vergangenen 25 Jahre. Das Zusammenwachsen der Postunternehmen aus Ost und West im Jahre 1990, die Privatisierung 1995, der Börsengang im Jahre 2000 und die Internationalisierung sind Ereignisse, die unser Unternehmen stark verändert haben und bis heute prägen. Und doch hat sich die Deutsche Post ihr verbindendes Element immer bewahrt. Ich bin sehr stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und darauf, was die „Postfamilie“ in diesen Zeiten des Umbruchs geleistet hat und noch heute leistet. Zugleich müssen wir uns weiter neu erfinden und auf der Höhe der Zeit bleiben, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein." Eines wird bei der Lektüre dieser Chronik aber auch ganz deutlich: Ohne die mutigen Reformvorhaben und Weichenstellungen der damals verantwortlichen politischen Entscheidungsträger stünde das Unternehmen Deutsche Post nicht da, wo es heute steht. Und dass der damalige Sanierungsfall „Deutsche Bundespost" heute der führende Logistikkonzern weltweit ist, ist im gleichen Maße dem entschlossenen Handeln und der strategischen Weitsicht des damaligen Managements zu verdanken. Nebenbei erfährt der Leser auch, dass die Post schon immer Vorreiter in Sachen Innovation war: Bereits 1899 erprobte die Deutsche Reichspost einen „Paketbestellwagen" mit elektrischer Batterie. Einziger Schönheitsfehler: Die Batterie wog 850 Kilo. Heute betreibt Deutsche Post DHL weltweit eine ganze Flotte von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, unter anderem das selbst entwickelte E-Zustellfahrzeug „StreetScooter". Den Innovationsantrieb von damals hat sich die Deutsche Post bewahrt, wie nicht zuletzt die aktuellen Innovationen DHL Paketkopter oder E-Post zeigen. Buchbesprechungen Die Chronik „Einheit im Wandel. Deutsche Post DHL — Von der Behörde zum Global Player" (351 Seiten) ist für 24,80 Euro im Michael Imhof Verlag erhältlich (ISBN 978-3-73190166-2). Gerhard Besier „Fünf Jahre unter Linken“ Im Verlag am Park ist das Buch von Gerhard Besier „Fünf Jahre unter Linken“ erschienen. Besier ist evang. Theologe und eher konservativ. Er bewundert Helmut Kohl und hat viele Bücher über Geschichte und Religion geschrieben. Er wollte einmal in der Politik mitarbeiten und hat das Angebot der Partei „Die Linken“ angenommen und für den Landtag kandidiert. Hier war er bei allen ein angesehener Hochschulpolitiker. Aber es kam mit der Fraktion zu Spannungen. Er wurde dann nicht wieder aufgestellt. Besier rechnet mit der Linken ab, deren Mitglied er nie war. U.B. Thomas Sattelberger Ich halte nicht die Klappe Mein Leben als Überzeugungstäter in der Chefetage „Für Deutschland wünsche ich mir einen Ausbruch aus selbstgefälliger Zufriedenheit und Scheingemütlichkeit. Einen Ausbruch aus herrschenden Theoriekonzepten und Mustern, dominanten Ideen und ideologischen Zwangsjacken. Und das im Zusammenspiel von Teilen der Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Bildung.“ Thomas Sattelberger ist ein Überzeugungstäter, ein Topmanager mit Leib und Seele, der kein Blatt vor den Mund nimmt. Als Personalvorstand bei großen Unternehmen wie Conti und Telekom hat er unzählige innovative personalpolitische Maßnahmen angestoßen, nicht zuletzt die der ersten Corporate University Deutschlands. Er gilt als Rebell, Personalarchitekt und Transformator, immer seiner Zeit voraus. In „Ich halte nicht die Klappe“ schreibt Thomas Sattelberger erstmals über sein Leben. Das Bild komplettiert sich. Sein Vorgehen und seine Entscheidungen als Manager werden auf neue Art nachvollziehbar. Vom APO-Aktivisten über den Daimler-Azubi hin zum „Papst der Personalentwicklung“, vom schwäbischen Rebellen in der Schule zum umtriebigen Zukunftsmacher, vom Maoisten zum Telekomvorstand - jeder Lebensabschnitt zeigt den unbedingten Willen Sattelbergers zur Veränderung des Status Quo. Jetzt, nach dem Ende seiner Karriere, zieht er Resümee. Aber nicht etwa, um sich selbst ein Denkmal zu setzen. Sondern – typisch Sattelberger – um Veränderungen anzustoßen und die Zukunft zu gestalten. Sein Credo: „Ohne Idee und Ideal kein Zukunftsbild, ohne Ideal kein Leuchten in den Augen, ohne Leuchten in den Augen keine Authentizität, kein Motivieren von anderen, um sie Für die gemeinsame Sache zu bewegen.“ Seine Losung: „Wir brauchen eine neue APO!“ Über den Autor: Thomas Sattelberger wurde 1949 in Munderkingen geboren. Er gilt als einer der profiliertesten Top-Manager Deutschlands. Daimler, Lufthansa, Conti und Telekom gehören zu den Stationen seines Lebens. Der Diplom-Betriebswirt hat im Laufe seiner Karriere zahlreiche Änderungen im Personalbereich großer Unternehmen angestoßen. Als Verfechter des Diversity Managements hat er sich beispielsweise während seiner Zeit bei der Telekom für die 30%-Frauenquote im Telekomvorstand eingesetzt. Heute lebt Thomas Sattelberger im München. Verlag Murmann Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten Wertguthaben, Altersteilzeit, Flexikonten Die Rechtsfragen rund um die Arbeitszeitkonten gehören zu den schwierigsten und haftungsrelevantesten Beratungsfeldern. Arbeits, Steuer- und Sozialversicherungsrecht spielen hier in einem komplexen Geflecht zusammen, wobei die Gesetzgebung durch teilweise punktuelle Maßnahmen nicht zu einer Klärung beiträgt. Hier bietet das Werk eine zuverlässige Orientierung zur aktuellen Rechtslage. Arbeitszeit- und Altersteilzeitmodelle sind in der Praxis zwar weit verbreitet, insbesondere deren Abwicklung bei allen Arten von Störfällen (vorzeitige Beendigung, Insolvenz des Arbeitsgebers, Beendigung durch Kündigung, Betriebsübergang oder Tod) ist aber oft schwierig. Die Verfasser erläutern die praktische Abwicklung von der Vereinbarung bis zur Beendigung von Wertguthaben, Altersteilzeit und Flexikonten. Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkonten. Rain und Stb Dr. Annekatrin Veit ist seit vielen Jahren im Bereich der Altersteilzeit tätig. Dr. Andreas Hoff ist Inhaber eines auf die Beratung zu Arbeitszeitsystemen spezialisieren Unternehmens. Das Werk wendet sich an alle rechts-, steuerund unternehmensberatende Berufsträger im Umfeld bAV und Altersteilzeit, Unternehmen mit Altersteilzeitmodellen, Gerichte, Insolvenzverwalter. Beck Verlag DP 02/2015 27 CGPT Buchbesprechungen / Aus den Regionen Martina Kreidler-Kos: Lebensmutig, Klara von Assisi Durch die Namenswahl des Papstes Franziskus und durch sein Programm rücken der heilige Franz und sein Orden in das Zentrum des Interesses. Ulrich Bösl Niklaus Kuster: Franz von Assisi – Freiheit und Geschwisterlichkeit in der Kirche Im Echter Verlag sind 2 neue Bücher aus der Reihe Franziskanische Akzente erschienen. Die Bücher haben das Ziel den hl. Franziskus und den Franziskaner Orden mit seinem Lebensstil und Lebensentwurf vorzustellen. Das Buch von Martina Kreidler-Kos hat den Titel: Lebensmutig, Klara von Assisi und das Buch von Niklaus Kuster hat den Titel Franz von Assisi - Freiheit und Geschwisterlichkeit in der Kirche. Klaus Kinkel (Hrsg.) Grenzenlose Leistung Die deutsche Einheit und der Einsatz der Telekom beim Aufbau Ost Gebundenes Buch, Pappband, 384 Seiten, 17,0 x 24,0 cm mit Abbildungen Verlag: DVA Sachbuch Erscheinungstermin: 20. Oktober 2014. Dieser Titel ist lieferbar. Telekommunikation verbindet Ost und West Grenzenlose Lei(s)tung erzählt die Geschichte des Zusammenwachsens der Telekom Ost und West zum bekannten deutschen Unternehmen Deutsche Telekom. Der Fall der Mauer am 9. November 1989 und die deutsche Wiedervereinigung stellten die Telekom vor ihre bis dato größte Herausforderung: Zwei Unternehmen aus verschiedenen politischen Systemen sollten vereint und die Telekommunikation im Gebiet der ehemaligen DDR schnell auf- und aus gebaut werden. Die fehlende Kommunikationsmöglichkeit vor der Wende ließ die Mauer und Grenzzäune noch höher erscheinen, als sie eigentlich schon waren. Es galt schnellstmöglich die rückständige technische Telekommunikationsausstattung der neuen Bundesländer auf weltweit modernsten Stand zu bringen. Neben dieser technischen und zwischenmenschlichen Leistung wurde auch der Wandel vom Staats- zum Privatunternehmen gemeistert. Den Bogen zur Gegenwart schlägt ein Blick in die technologische Zukunft der Deutschen Telekom, die sich auch im Internetzeitalter komplexen neuen Aufgaben stellen muss. AUS DEN BEZIRKEN: Info-Tagung zum neuen Rentenrecht Zu den Änderungen, die sich aus dem neuen Rentenrecht ableiten, fand eine Info-Tagung in Oberhausen statt. Mit den aktualisierten neuen Formblättern wird den Änderungen in der Rentenversicherung zwar Rechnung getragen, diese sind aber nicht selbsterklärend, da die neuen Bestimmungen und die daraus für den Versicherten möglichen Antragssituationen nicht detailliert aufgeführt sind. Der vortragende Referent Bernhard Cwicklinski konnte für die Betroffenen vorteilhafte Antragsmöglichkeiten und eventuelle Fallstricke aufzeigen und individuelle Fragen beantworten. Im Zusammenhang mit der Thematik Altersteilzeit, verbunden mit vollem Rentenbezug, spielen die vorhandenen tariflichen Bestimmungen eine wichtige Rolle. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen wird die Rente nicht voll bezahlt, wenn Verträge über Altersteilzeit bei Erreichen des 65-sten Lebensjahres en- den, aber die Voraussetzung für den gesetzlichen Eintritt in das Rentenalter – abhängig vom Geburtsjahr – erst einige Monate später erfüllt wird. Für diejenigen, die nach dem neuen Gesetz Anspruch auf abschlagsfreie Rente mit 63 haben, gilt die Regelung mit den Zusatzmonaten sinngemäß. Es gibt derzeit Möglichkeiten, diese Nachteile zu kompensieren. Eine Möglichkeit besteht darin, die fehlenden Monate, ohne Geld zu erhalten, zu überbrücken. Der Rentenantrag ist dann erst für den Monat zu stellen, ab dem Anspruch auf Zahlung der abschlagsfreien Rente besteht. Eine andere Möglichkeit die abschlagsfreie Rente zu erhalten, besteht darin, am Folgetag des letzten Freistellungstages der Arbeitsteilzeit eine neue Arbeit anzutreten. Der Anspruch auf volle Rente wird erreicht, selbst wenn Arbeitslosigkeit eintritt, d.h. kein neuer Arbeitsplatz gefunden werden kann. Wird während der Passivphase der Altersteil- zeit eine Erwerbsminderung von mindestens 50% erreicht, führt dies zu einer Minderung der Rentenabschläge. Auch hier spielen die jeweiligen Eintrittstermine relevanter Ereignisse eine bedeutende Rolle. Der Gesetzgeber ist derzeit bemüht, einige der sich auftuenden Gesetzeslücken zu schließen. Bei Gesprächen mit Vertretern des Human Resources Bereichs der Telekom wurde uns mitgeteilt, dass die Telekom laufende Altersteilzeitverträge nicht von sich aus anpassen wird. Die Veranstaltung war gut besucht, und der Referent konnte auch komplizierte Sachverhalte schlüssig und gut verständlich darstellen. Bernard Cwicklinski ist Vorsitzender des Landesverbandes NRW des CGM und Mitglied der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Er ist seit 29 Jahren Arbeitsrichter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf. - de - Mit MdB Reinhold Sendker im Gespräch Die Situation der Berufskraftfahrer, die Verkehrspolitik und der Straßenbau waren Themen, die Vertreter des CGB NRW und der Kraftfahrergewerkschaft NRW mit dem Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Bundestages, Reinhold Sendker, besprochen haben. 28 DP 02/2015 Ulrich Bösl, Landesvorsitzender CGB NRW, Matthias Huckebrink und Reinhard Assmann von der Kraftfahrergewerkschaft und CDU MdB Reinhold Sendker CGPT Aus den Regionen LV BW: Jahreshauptversammlung OV Oberschwaben v.li: Wilfried Henne: Vorsitzender, Gerda Henne: Schriftführerin, Hubert Lichtensteiger: stellv. Vorsitzender, Edeltraud Schnell: Beisitzerin, Werner Dolderer: stellv. Vorsitzender, Gerhard Dannenberger: Geschäftsführer des LV-BW Bei der Jahreshauptversammlung am 20. Januar 2015 im Gasthaus Lamm in Wangen wurde der bisherige OV-Vorstand wiedergewählt. v.li. Josef Lichtensteiger: 25 Jahre, Wilfried Henne: OV-Vorsitzender, Rosa-Maria Scheyerle: 50 Jahre, Eugen Rueß: 40 Jahre, Edeltraud Schnell: 25 Jahre, Ehrenvorsitzender Wolfgang Aicher: 50 Jahre, Hedwig Fürst: 50 Jahre, Gerhard Dannenberger: stellv. Bundesvorsitzender Auch konnte der stellv. Bundesvorsitzende Gerhard Dannenberger viele Mitglieder für langjährige Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaftsbewegung auszeichnen. Heinz Winter feierte seinen 75. Geburtstag Er bedankte sich bei den Jubilaren für ihre Treue zur CGPT und die Aufbauarbeit, die im Bereich Allgäu vor Jahren für die CGPT geleistet wurde. LV BADEN-WÜRTTEMBERG: Ehrungen beim OV Ulm Bei der Jahreshauptversammlung des OV Ulm am 06.02.2015 wurden vom Landesvorsitzenden Gerhard Mücke Winfried Eisenmann für 40 Jahre und Hermann Pausch für 50 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit geehrt. Der OV-Vorsitzende Wilhelm Haaga gratulierte den beiden CGPT-Jubilaren. RV NORD: Gerhard Albers neuer Kassenverwalter Heinz Winter, CGPT Bundesvorsitzender von 1997 – 2001, feierte im Kreise seiner Familie und Freunden in Fürth im Odenwald am 19. Januar 2015 seinen 75. Geburtstag. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Gerhard Dannenberger überbrachte Heinz Winter die Glückwünsche der CGPT. Er dankte Heinz Winter für seinen Einsatz für die CGPT als Bundesvorsitzender, Geschäftsführer und Vorsitzender in mehreren Fachausschüssen und überreichte ihm ein Geschenk vom Bundesvorstand mit den besten Wünschen für die Zukunft. Wenn sich zwei Badener treffen, so muss die badische Hymne gesungen werden und dazu gehört ein gutes Tröpfchen „Badischer Wein“. Der neu gewählte Kassenverwalter Gerhard Albers und Torsten Hennies DP 02/2015 29 CGPT Aus den Regionen BETRIEBSGRUPPE POST NIEDERREIN: Zahl der errungenen Sitze verdoppelt Das tolle Wahlergebnis bei den Betriebsratswahlen für den Bereich der Niederlassung Brief Duisburg zeigt Auswirkungen in der Betriebsratsarbeit. Nach langer und intensiver Vorbereitung ist es der Betriebsgruppe Post Niederrhein der CGPT gelungen, bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2014 die Zahl der errungenen Sitze zu verdoppeln. Unter dem Listenkennwort „Es muss sich was ändern! – CGPT“ wurde ein erfolgreicher Wahlkampf geführt. Folgende, zum Teil neue Betriebsratsmitglieder und Vertreter wurden gewählt: Arbeitnehmerliste: Raimund Gross, Andre Schlümer, Carmen Gross, Marion Göllmann (Vertreterin) Beamtenliste: Wilhelm Otten (freigestellt), Achim Schettler (Vertreter) Die vier gewählten Betriebsratsmitglieder im Bereich Brief Duisburg üben jetzt zum Wohle der Beschäftigten direkten Einfluss auf die Betriebsratsarbeit aus. Vor allem konnte inzwischen unser Betriebsrat Wilhelm Otten durch die erlangte Freistellung für einiges, was seit Jahren üblich – aber nicht gesetzeskonform – war, bedeutende Änderungen initiieren. Er hat sich für seine Betriebsratsarbeit folgendes Motto gegeben: „Nicht alles ist in Stein gemeißelt – und wir können drüber sprechen!“ Die gesamte Betriebsgruppe ist stolz auf das Ergebnis und möchte die Gelegenheit nutzen, sich bei allen zu bedanken, die sie im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl aktiv unterstützt haben. Auf dem Foto sieht man von rechts nach links folgende Mitglieder der Betriebsgruppe: Monika Banse, Carmen Gross, Christel Hink, Raimund Gross, Simone Heger, Marion Göllmann, Andre Schlümer, Achim Schettler und Wilhelm Otten. -w.o.- LANDESVERBAND BAYERN – RESOLUTION: Sieben Punkte, sieben mal dranbleiben! Der Landesverband Bayern hat auf seiner letzten Landesvorstandssitzung intensiv und durchaus kontrovers über folgende Resolution beraten. Die Arbeitgeber sollen aufgefordert werden ,mehr für die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter anzubieten. Es wird anerkannt, dass einige Angebote schon durchgeführt werden, jedoch ist dies noch lange nicht ausreichend. Grundsätzlich ist festzustellen, dass es bei allen bisherigen Angeboten oft daran mangelt, dass die Beschäftigten nicht wissen, welche Angebote im Gesundheitsbereich vom Arbeitgeber angeboten werden und auch wer für die 30 DP 02/2015 Umsetzung zuständig ist. Diesen Mangel gilt es zu beseitigen! Eine Möglichkeit wäre es z. B. diese Problematik bei der Sozialbetreuung anzusiedeln. Folgende Punkte schlagen wir vor: 1. Zusammen mit den Krankenkassen sollen die Arbeitgeber nach Möglichkeiten suchen, dass anerkannte Kursangebote von Vereinen, Therapeuten und Ärzten bezuschusst werden. 2. Maßnahmen sollten während der Arbeitszeit durchgeführt werden, wenn dies nicht möglich ist, als Überstunden abgegolten werden. 3. Im verstärkten Maß sollen rückengeeignete Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden. 4. Besonders bei Besprechungen, Vorträgen und Sitzungen sollten Bewegungsübungen Bestandteil der Veranstaltungen werden. 5. Ein „Belohnungs-/Bonusprogramm“ soll Anreize zum Mittun schaffen. 6. Verbesserungsvorschläge, die der Gesundheit in besonderer Weise zuträglich sind, sollen besonders honoriert werden. 7. Fachpersonal soll die Arbeitsstätten auf derartige Mängel hin überprüfen und die Beschäftigten am Arbeitsplatz beraten und betreuen. Wichtig: Alle Maßnahmen sind auf freiwilliger Basis anzubieten und bei Nichtteilnahme dürfen keine Nachteile entstehen. CGPT Mitgliederinfo DP 01/2015 31 CGPT Aus den Regionen CGPT-BETRIEBSGRUPPE RHEIN-RUHR TELEKOM: TTIP – Diskussion bei der Jahreshauptversammlug TTIP – das transatlantische Freihandelsabkommen ist eines der aktuellen herausragenden wirtschaftspolitischen Themen, welches auch die Gewerkschaftler der CGPT beschäftigt. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der CGPT-Betriebsgruppe Rhein-Ruhr Telekom Anfang des Jahres 2015 wurde über TTIP kurz und kontrovers diskutiert. Leider liegen keine hinreichenden Informationen zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen, kurz TTIP, zwischen Europa und den USA vor. Die Verhandlungen dazu finden geheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es gibt eine Vielzahl von Meinungen, Diskussionen, Presseberichten, unterschiedliche Publikationen und fragmenthafte Einzeldetails, von verschiedensten Interessengruppierungen unterschiedlichster Couleur, jedoch keine umfassenden detaillierten aussagefähigen Informationen, die eine tragfähige Meinungsbildung gestatten würden. Was sind die Chancen und welches sind die Risiken? Geht es bei dem Investorenschutzgesetz nur darum, das eingesetzte Kapital zu schützen und zu vermehren, oder hilft es den Menschen in Europa, USA und Kanada nachhaltig das Leben für alle Menschen in zufriedenstellenden stabilen und friedlichen Verhältnissen zu organisieren? Wirtschaftliche Abkommen und Verträge zwischen den Staaten sind wichtig und regeln den kontrollierten internationalen Warenund Dienstleistungsaustausch. Deutschland als eines der größten Exportländer hat großes Interesse an entsprechenden verbindlichen vertraglichen Regelungen. Ein komplexes Thema mit vielen Fragen ohne Antworten und großen Herausforderungen für alle Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft. Die Jahreshauptversammlung in Oberhausen war sehr gut besucht. Die Tagesordnung, die mit der Einladung verschickt wurde, war für viele Mitglieder interessant. Die Versammlung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden Werner Merken mit der offiziellen Begrüßung der Teilnehmer eröffnet. Der gewählte Versammlungsleiter Michael Overhoff führte souverän durch die Tagesordnung. Der Vorsitzende der CGPT-NRW, Ulrich Brüggemann, richtete sein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wünschte allen einen guten Verlauf. Er freute sich sehr 32 DP 02/2015 über den guten Besuch dieser Jahreshauptversammlung. Im Geschäftsbericht wurde über die Aktivitäten zu den Betriebsratswahlen 2014 berichtet, wobei für die CGPT Mandate und Sitze in Betriebsräten gewonnen werden konnten. Es wurde über die Tarifverhandlungen berichtet und die regelmäßigen Betriebsgruppenversammlungen im vergangenen Jahr, in denen über die Entwicklungen aber auch über Schwierigkeiten und Probleme in den verschiedenen Betrieben berichtet wurde. Die Interessen einiger Kolleginnen und Kollegen wurden gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich vertreten. Ein großes Ereignis war am 23. September 2014 der Landesgewerkschaftstag des NRWLandesverbandes mit der Wahl des Landesvorstandes. Im angemessenen Rahmen des Schloss Borbeck wurden im Anschluss des Landesgewerkschaftstages die langjährigen und verdienten Mitglieder geehrt und deren Leistungen für die CGPT-Gewerkschaftsarbeit im Besonderen gewürdigt. Berichte zum Steuerseminar im Frühjahr, das jährliche Grillfest im Frühsommer und die sehr informative Betriebsgruppenversammlung mit dem Thema Rente mit 63 mit dem CGM Landesvorsitzenden und Versicherungsältesten der Deutschen Rentenversicherung, Bernhard Cwiklinski aus Essen als Referenten, rundeten den umfangreichen Geschäftsbericht ab. Das Steuerseminar wird in diesem Jahr in einer modernen Form mit der elektronischen Einkommensteuererklärung ELSTER durchgeführt. Im Anschluss berichteten die Kollegen aus den Betrieben. Bei der Deutschen Telekom Technik GmbH soll das elektronische Fahrtenbuch eingeführt werden und die betroffenen Beschäftigten mit einem Smartphone ausgestattet werden. Die geringe Anzahl beim Personal wurde beklagt, mit dem die anstehenden Aufgaben und Arbeiten auch mit dem flexiblen Einsatz der Belegschaft und der flexiblen Arbeitszeitgestaltung nur unzureichend erledigt werden können. Die Kollegen vom technischen Service wiesen auf die sehr schlecht besuchte letzte Betriebsversammlung hin, die zu Unmut sowohl beim Betriebsrat als auch beim Arbeitgeber geführt hat. Einige Kolleginnen und Kollegen verließen sogar vorzeitig die Betriebsversammlung in Bochum. Im Vertrieb und Service Deutschland wurden für den Bereich VMCC-West die Ergebnisse der letzten Pulsbefragung vorgestellt. Hierbei wurde festgestellt, dass es doch einiges an Verbesserungspotenzial bei der Beteiligung gibt, die nur bei ca. 75% lag. Irritiert waren die Führungskräfte über unbefriedigende Ergebnisse bei den Fragen, welche die Führungsaufgaben betrafen. Der Kassenbericht von Hans-Jürgen Kunert und der Kassenprüfungsbericht der Kassenprüfer waren erfreulich positiv, so dass die Entlastung des Kassieres nach der Aussprache zu den Geschäftsberichten ohne weiteres erfolgen konnte. Der weitere Tagesordnungspunkt zu den TOPThemen bei der Telekom und den gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Themen bewegte und erregte die Teilnehmerrunde wie bereits erwähnt. Daniel Schikorra berichtete von der zukunftweisenden und innovativen Unternehmensstrategie zu Telekom@2018. Der Ausbau leistungsfähiger IP-Netze ist die Grundlage für die Bewältigung der modernen Herausforderungen in der Kommunikation, gerade auch im Hinblick auf Industrie 4.0. Der aktuelle Personalbericht der DTAG vom kommissarischen Personalvorstand Thomas Kremer wurde als interessante Lektüre sehr empfohlen. Aktuell wurde von den Wechsel der Geschäftsführung bei T-Systems und Telekom Deutschland berichtet. Der Geschäftsführer der CGPT-NRW, Horst Lipperheide, berichtete über Themen aus Gesellschaft und Wirtschaft. Industrie 4.0, ein Zukunftsprojekt in der Hightech-Strategie der deutschen Bundesregierung, mit dem in erster Linie die Informatisierung der Fertigungstechnik vorangetrieben werden soll, ist ein hochaktuelles gesellschaftspolitisches Thema, welches im Besonderen die Telekommunikation betrifft. Mit Industrie 4.0 und der damit verbundenen Digitalisierung ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche digitale Revolution zu erwarten, die durchaus vergleichbar ist mit der Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Vernetzung von Maschinen und Geräten fordert stabile, leistungsfähige und sichere IP-Netze, über welche die riesigen Datenmengen transportiert werden müssen. Zum Tarifeinheitsgesetz wurde ausgeführt, dass das Streikrecht sich inzwischen zum „Richterrecht“ entwickelt hat. Es ist sicherlich erstrebenswert, dass die Grundversorgung der Bevölkerung bei Streikmaßnahmen sichergestellt sein muss. Hierbei gab es eine Diskussion zur Definition, was zur Grundver- CGPT sorgung gehört und wie die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer auch in kleinen Berufsgruppen in angemessener Weise zu berücksichtigen sind. Auf die Unterschriftenaktion der CGPT zur „Kalten Progression“ wurde hingewiesen und um Unterstützung der Kampagne bei der gesamten Belegschaft geworben im Interesse aller Arbeitnehmer. Die lebhafte Diskussion zu TTIP, dem transat- Aus den Regionen lantischen Freihandelsabkommen, erregte die Gemüter in unterschiedlicher Weise, wie bereits zu Anfang beschrieben. Zu fortgerückter Stunde bedankte sich der Vorsitzende der Betriebsgruppe, Bernard Schulz, bei den Anwesenden für die aktive Teilnahme und den anregenden Diskussionen. Es ist festzustellen, dass es für die CGPT auch in Zukunft eine Menge Arbeit gibt. Um diese Arbeit im Interesse der Belegschaft erfolgreich zu gestalten und umzusetzen, ist die Werbung neuer Mitglieder eine wichtige Angelegenheit, welche allen Teilnehmern sehr ans Herz gelegt wurde. Insbesondere die Gestaltung der Arbeitsplätze der Zukunft für die jungen Kolleginnen und Kollegen sollte bei der Gewinnung neuer Mitglieder im Fokus stehen. Mit diesem Plädoyer wurde eine lebhafte Jahreshauptversammlung der CGPT-Betriebsgruppe Rhein-Ruhr Telekom beendet. „Dash“ LANDESVERBAND NRW Erweiterte Vorstandssitzung in Essen Im Februar fand die erste erweiterte Vorstandssitzung in 2015 des Landesverbandes NRW im Kardinal-Hengsbach-Haus in Essen Werden statt. Der Vorsitzende des LV, Ulrich Brüggemann, eröffnete die Sitzung, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr. Im Anschluss nahm der Bundesvorsitzende Ulrich Bösl zu aktuellen Themen Stellung: Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und LV NRW und hob nochmals die professionelle Durchführung des Landesgewerkschaftstages in Essen Borbeck im September hervor. Mit Bezug auf die Telekom stellte Ulrich Bösl fest, dass es in diesem Jahr keine Tarifverhandlungen geben wird und auf tariflicher Seite nur die Änderung zum Tarifvertrag Altersteilzeit für Neuverträge ansteht. Bei der Postcon (Nachfolgeunternehmen der TNT Deutschland) stehen Tarifverhandlungen an. Hier spielt die CGPT eine führende Rolle und wird große Anstrengungen unternehmen, um die Lage der Beschäftigten zu verbessern. Bei der Deutschen Post AG werden schwierige Tarifverhandlungen erwartet. Es wird sich zeigen, wie sich Verhandlungen mit der neuen Personalchefin Melanie Kreis gestalten werden. Ebenso ist kritisch zu betrachten, wie die neu gegründeten „DHL Delivery GmbH“Firmen am Arbeitsmarkt operieren. Hierzu muss die CGPT leider feststellen, dass mit dieser Spaltung der Belegschaft die „Schere“ der Arbeits- und Einkommensbedingungen weiter geöffnet wird und dies gefährdet die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Nach Änderungen in der Bundesbeamtengesetzgebung ist davon auszugehen, dass einige Betreuungsaufgaben von den Post-Nachfolge-Unternehmen zur Bundesanstalt für Post und Telekommunikation verlagert werden. Eingehend wurde dann über den Stand der Gesetzgebung zur Tarifeinheit berichtet und hierbei auch die Positionen der Parteien im Bundestag beleuchtet. Hierüber wurde wiederholt in „Das Personal“ berichtet. Mit einem Impulsreferat von Daniel Schikorra, Mitglied des Vorstands des LV NRW, wurde dann eine Diskussionsrunde zum Thema Mitgliederbetreuung und -werbung eingeleitet. Im Zeichen zurückgehender Organisationsquoten bei allen Gewerkschaften ein bedeutendes Thema. Es wurde ein Aktionskatalog erarbeitet, der den Teilnehmern an der Sitzung nach Aufarbeitung zur Verfügung gestellt wird. Kollege Brüggemann berichtete mit seinem Geschäftsbericht zu allgemeinen gewerkschaftspolitischen Themen und wies auf den Veranstaltungskalender für 2015 hin. Besondere Erwähnung fand auch die Umstellung des Beitragseinzugs auf das Lastschriftverfahren. Er unterbreitete den Vorschlag, das Steuerseminar im nächsten Jahr an einem Samstag im Haus Union in Oberhausen durchführen zu lassen. Bei einer spontanen Abstimmung zeigten sich über 10 Kollegen an diesem Vorschlag interessiert. Aus dem KEP-Bereich [Kurier-, Post- und Paketdienste] wurde von Kollege Frank Roeloffzen ausgeführt, dass das Standardbriefporto bekanntermaßen zum 1. Januar 2015 auf 62 Cents angehoben wurde und dass 2.000 Azubis bei der Post AG/DHL eingestellt werden. Außerdem ging er kurz auf die derzeit häufigen negativen Meldungen über die DPAG in den Medien ein. Ingo Rothholz berichtete über die laufenden Tarifverhandlungen bei der Postcon. Es gibt immer noch eine große Personalfluktuation in dem Unternehmen. Hauptthemen des Landesgeschäftsführers, Horst Lipperheide, waren neben den bereits vorher erwähnten Themen, wie Steuerseminar und Netzwerktreffen: ● Bedeutung der Digitalisierung im Berufsund Privatleben – Initiativen, die unter dem Begriff „Industrie 4.0“ laufen; so wird auch der Vortrag auf dem Netzwerktreffen im April in Bochum unter diesem Thema stattfinden; ● Aufruf zur Unterschriftensammlung für die Eingabe zur „Kalten Progression“; Mitgliederunterstützung im Falle von Mobbing; hierzu der Hinweis auf einen aktuell bearbeiteten Fall mit Eingabe an den Personalvorstand der Telekom Deutschland; ● Vorbereitung von eventuellen Streiks bei der Post AG/DHL; ● Hinweis auf die Vorstandsarbeit, die jetzt durch monatliche Telefonkonferenzen zeitnäher stattfindet; ● Information über die Gedenkmünze „Mauerfall“, die an Jubilare oder als Anerkennung besonderer Leistungen verschenkt werden soll; ● Anmerkungen zur Betriebsratsarbeit. Der Kassenverwalter Reinold Schmitz gab einen Überblick über den derzeitigen Kassenstand mit einem Bericht über den Zeitraum von September bis Dezember 2014, der die Umstellung auf ganzjährige Betrachtung ab 2015 ermöglicht. Die Kassenprüfer verlasen ihren Bericht zur Kassenprüfung, die zur vollständigen Zufriedenheit ausgefallen war. Der vorgeschlagenen Entlastung des Kassenverwalters wurde einstimmig zugestimmt. Im Arbeitskreis Telekommunikation wurden Themen zusammengestellt, die auf der Hauptversammlung der Telekom im Mai in Köln vorgetragen werden sollen. Hierbei sollen vor allem die „neuen“ Strategiepapiere und der Personalbericht 2013/14 der Telekom kritisch beleuchtet werden. Im Arbeitskreis des KEP-Bereichs [Kurier-, Post- und Paketdienste] wurden die Themen: Rückruf an den Arbeitsplatz aus dem Urlaub, Vorbereitung von adäquaten Handzetteln im Zusammenhang mit Streikvorbereitungen und Unterstützung bei der WAZ-Gruppe zur Vorbereitung des Abschlusses eines Tarifvertrages diskutiert. Die Ergebnisse der Arbeitskreisberatungen wurden dann im Plenum vorgestellt und als Arbeitsgrundlage angenommen. Der Landesvorsitzende Ulrich Brüggemann bedankte sich für die rege Teilnahme an der Diskussion und nutzte die Gelegenheit, zu weiterer, verstärkter Mitgliederwerbung für die CGPT aufzurufen. -wb● DP 02/2015 33 CGPT Aus den Regionen REGIONALVERBAND MITTE, ORTSVERBAND DARMSTADT: Bericht von der Infositzung Das Betriebsrestaurant (ehem. FTZ-Kantine) auf dem Gelände „Am Kavalleriesand“ ist neuerdings von 10.00 bis 11.30 Uhr geschlossen. Diejenigen, die nach 10.00 Uhr zur Info-Sitzung kamen, standen vor verschlossener Tür zum Speisesaal. Kein Aushang mit den Geschäftszeiten war ersichtlich. Wer vor 10.00 Uhr kam, war drin und wer nach 10.00 Uhr kam, hatte nur die Möglichkeit, sich durch Klopfen an der Scheibe bemerkbar zu machen. Oder unter 0170-2180826 anzurufen, damit eine Tür geöffnet werden konnte. Hier war ein Handy wirklich mal nützlich. Das Ärgernis mit den neuen Öffnungszeiten führte natürlich zur Diskussion über den Restaurantbetreiber. So war es nicht verwunderlich, dass über Preise, die Sitzgelegenheiten ohne Lehne, nur eine dünne Scheibe Wurst auf einem Brötchen und der Preis von 0,70 Euro für eine mittelgroße Banane erneut Thema waren. Grund zum Ärger war auch die Bekanntmachung der Postbank, von Giro-Konten Inhabern je eingereichter papiergebundener Überweisung – so die Postbankbezeichnung – ab 1.4.2015 den Betrag von 0,99 Euro zu verlangen. Dahinter steckt wohl der Wunsch, alle Kunden zum Online- oder Telefon - Banking zu bewegen. Eine unverschämte Preiserhöhung – von 0 auf 99 Cent – so war aus dem Kreis der Sitzungsteilnehmer zu hören. Vor 50 Jahren verlangte man von mir ein Postgirokonto als Gehaltskonto einzurichten und seit dieser Zeit habe ich der Postbank die Treue gehalten. So also sieht der Dank auch dafür aus, dass das Konto stets im Guthabenbereich war, meinte ein Kollege. Im Verlauf der Diskussion wird auf das „Postbank Giro extra plus Konto“ hingewiesen, bei dem beleghafte Überweisungen weiterhin kostenfrei sein sollen. Eine Kollegin berichtete über eine angebliche Kulanzregelung beim „normalen“ Post-Giro-Konto, nachdem über 70 Jahre alte Senioren sich auf Antrag über einen „Aufnahmebogen für Kundenanliegen“ von den Sonderkosten für beleghafte Aufträge befreien lassen können. Ob das stimmt, soll bis zur nächsten Info-Sitzung geklärt werden. Man könnte die Frage ja auch beim nächsten Postbank-Finanzcenter stellen (im ehem. Postamt) – vielleicht wissen die jetzt etwas – wurde hoffnungsschwach von einem Kollegen bemerkt, der so seine Erfahrungen mit Auskünften am Schalter hatte – weil das Personal dort überlastet ist. Ein weiteres Thema waren Streiks im Bereich von Bahn- und Flugverkehr. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Forderung von Politikern diskutiert, dass Streiks im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wie z.B. im Bereich Verkehr und Energieversorgung sowie im Gesundheits- Post- und Fernmeldewesen (Telekom) mindestens 4 Tage vorher angekündigt werden sollten. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen. Einigkeit herrschte lediglich in der Auffassung, dass Politiker jetzt nach Regelungen zur Streikeinschränkung rufen, obwohl sie selbst die Privatisierung von Betrieben im Bereich der Daseinsversorgung zu verantworten haben. Privatisierung bedeutet den Abbau von Beamtendienstposten bzw. Beamten und dafür Arbeitsplätze für streikberechtigtes Tarifpersonal. Kollege K.-P. Mitezki trägt die Meinung des CGB und der CGPT zu diesem Thema vor und CGB-Service-Club Für unsere Mitglieder haben wir den CGB-Service-Club gegründet. Mit einer Mitgliedschaft im CGB-Service-Club haben Sie die Möglichkeit, Versicherungsleistungen des Automobilclubs von Deutschland (AvD) vergünstigt in Anspruch zu nehmen. Der AVD bietet folgende Leistungen: ● Pannen-Service Schnelle und zuverlässige Pannenhilfe in Deutschland bzw. Europa ● Medical-Service Medizinische Hilfe. Krankenrücktransport im Lear-Jet – falls medizinisch notwendig ● Unfall-Service Tel. Rechtsauskunft, kostenlose Kalkulation der Reparaturkosten u.v.m. ● Werkstatt-Service Kostenlose Service-Checks, mit denen Sie viel Geld sparen können ● Reise-Service 5 Prozent-Club-Bonus bei renommiertenReiseveranstaltern Infos: www.cgb.info [email protected] CGB 34 DP 02/2015 weist darauf hin, dass es beamtete Lokführer und Fahrdienstleiter waren, die den Bahnbetrieb in einigen Bereichen noch notdürftig aufrecht erhalten haben, als die Lokführergewerkschaft das Tarifpersonal zum Streik aufrief und tausende Reisende auf Bahnhöfen festsaßen. Mit Beamten sei man im wahrsten Sinne des Wortes stets gut gefahren und das träfe im übertragenen Sinne auch für Post und Telekom zu. Ein weiteres Thema war die Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen. Hierzu berichteten Sitzungsteilnehmer von ihren Erfahrungen. Grundsätzlich sollte man einer Kündigung widersprechen. Das gilt besonders, wenn es sich um zuteilungsreife Altverträge handelt, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist. Es gibt ein Urteil des OLG Stuttgart (Az 9U 151/11), dass Bausparverträge solange unkündbar sind, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehns möglich ist und der Bausparer seinen Sparverpflichtungen nachkommt – so wurde berichtet. Wie fast immer bei den Info-Sitzungen ging es auch um Umsetzungen von Beamten gegen deren Willen bzw. aus angeblich betriebsbedingten Gründen. Betroffene empfinden es oft als reine Schikane mit dem Ziel, durch „Weichklopfen“ besonders beamtetes Personal zum Ausscheiden zu bewegen. Als besonders schikanös wird die Versetzung in Organisationseinheiten angesehen, von denen man zum Zeitpunkt der Umsetzung schon weiß, dass diese in Kürze aufgelöst werden. Die Info-Sitzung wurde mit dem Hinweis des Kollegen K.-P. Mitezki beendet, dass gewerkschaftliche Unterstützung nur dann erfolgreich sein kann, wenn die CGPT frühzeitig informiert wird. Also Informationen einholen bevor man etwas unterschreibt! kpm Impressum Herausgeber und Verlag: Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation, Alfredstr. 77-79, 45130 Essen, Tel. (02 01) 85 79 65 40, Postbank München (BLZ 700 100 80), Konto-Nr. 1101 17-808. E-mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Bundesvorstand der CGPT, Vorsitzender Ulrich Bösl. Redaktion: Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender. Layout und Schlussredaktion: Ludwig Emonts. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Alle gezeichneten Artikel stellen die Meinung des Verfassers dar und nicht die des Herausgebers und der Redaktion. Redaktionsschluss: 31. März 2015. Erscheinungsweise: 5x jährlich. Einzelbezugspreis 1,50 2; der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen. – Der Umwelt zuliebe auf chlorfreiem Papier gedruckt – CGPT Aus den Regionen ■ Informationsanforderung ❑ Ich interessiere mich für die Arbeit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation – CGPT – und bitte daher um Zusendung weiteren Infomaterials an meine nachstehende Adresse: Einsenden an die CGPT-Bundesgeschäftsstelle Alfredstraße 77-79 45130 Essen oder an die Landes-/Regionalverbände CGPT Chrstliche Gewerkschaft Post und Telekommunikation Kontaktadressen: LV Baden-Württemberg Gerhard Mücke Schäferweg 8 89340 Leipheim Tel.: 08221 / 20 10 990 Fax: 08221 / 7 99 39 e-mail: [email protected] LV Bayern Pelkovenstr. 51 80992 München Tel.: 089 / 54 37 09 97 Fax: 089 / 54 37 09 98 e-mail: [email protected] RV Mitte Postfach 8 36161 Poppenhausen Tel.: 0160 / 2 60 65 82 e-mail: [email protected] RV Nord Thorsten Hennies, Breitenfeldweg 1a 23881 NIendorf Tel.: 04156/81 16 06 e-mail: [email protected] LV Nordrhein-Westfalen Fleckenberg, Hauptstr. 7A 57392 Schmallenberg Mobil: 0171 7819847 Fax: 0 29 72/26 20 e-mail: [email protected] RV Ost Obentrautstr. 57 10963 Berlin Tel.: 030 / 86 42 07 13 Fax: 030 / 86 42 07 12 e-mail: [email protected] DP 02/2015 35 Das bietet die CGPT ihren Mitgliedern CGPT Alfredstr. 77-79, 45130 Essen, Postvertriebsstück G 6899. Entgelt bezahlt Anschriftenfeld Rechtsschutz in allen Angelegenheiten des Dienst-, Arbeitsund Sozialrechts. Information über alle wesentlichen Neuerungen auf dem Gebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts sowie sonstige aktuelle berufspolitische Fragen durch die Gewerkschaftszeitung DAS PERSONAL und anderer Informationsdienste (www.cgpt.de). Berufliche Beratung in den vielfältigen Bereichen des beruflichen Alltags. Streikunterstützung Streikunterstützung wird aufgrund der Richtlinien der CGPT-Streikordnung gewährt. Erholungszuschuss als Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem anerkannten Erholungsheim in jedem zweiten Urlaubsjahr. Freizeitunfallversicherung Der CGPT-Mitgliedsbeitrag enthält einen Teilbetrag für einen Gruppenvertrag über eine Freizeit-Unfallversicherung, die folgende Leistungen gewährt: 1. Krankenhaustagegeld: 5 € je Tag bis zu 360 Tagen 2. Invalidität: 4000 € (bei Teilinvalidität: anteilmäßig) 3. Bei Ganzinvalidität: 8000 € (Mehrleistungsmodell 90%) 4. Im Todesfall: 1000 € 5. Bergungskosten bis zu 250 € für Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalls besteht; bei der Rettung von Unfallverletzten aus deren Verbringung ins nächste Krankenhaus, einschließlich der notwendigen zusätzlichen Kosten, die infolge des Unfalls für die Rückfahrt zum Heimatort entstehen; für den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort. Diese Kosten werden nur übernommen, wenn beim Bestehen einer EinzelKrankheitskostenversicherung der Krankenversicherer seine vertraglichen Leistungen voll erfüllt hat und diese zur Deckung der entstandenen Bergungskosten nicht ausgereicht haben. Beihilfe zur Grabpflege für alle Beitragsgruppen, gestaffelt nach Beitragsjahren bis zum Höchstbetrag von derzeit 300,– €. Bei unmittelbarem Übertritt aus anderen Gewerkschaften werden die dort verbrachten Mitgliedsjahre angerechnet. Alle diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, an unseren gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen, berufsund gesellschaftspolitischen Seminaren sowie an sonstigen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zusätzliche SterbegeIdversicherung Um heute bestehende Versorgungslücken zu schließen, haben wir für unsere Mitglieder einen Sterbegeldvertrag abgeschlossen, wonach diese auf freiwilliger Basis zu besonders günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung zusätzliche Sterbegeldversicherungen abschließen können. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Regional- und Landesverbände bzw. die CGPT Bundesgeschäftsstelle, Alfredstr. 77-79, 45130 Essen. 36 DP 02/2015 Brot für die Welt „Brot-Fahrradtour“ zum Kirchentag EKD-Ratsvorsitzender fährt Schlussetappe nach Stuttgart mit Berlin, 23.03.2015 — Mit dem Fahrrad zum Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Stuttgart kommen und dabei noch Spaß haben: Dies ermöglicht Brot für die Welt Radfahrerinnen und Radfahrern aus ganz Deutschland mit der "Brot-Fahrradtour". Mit dabei ist der bayerische Landesbischof und Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Heinrich Bedford-Strohm. Bedford-Strohm fasst sein Engagement so zusammen: "Gerne fahre ich bei der Brot für die Welt-Fahrradtour zum Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Stuttgart mit. Toll finde ich, dass dabei die umweltfreundliche Anreise unterstützt wird und dass Jugendliche und junggebliebene Erwachsene durch Kilometersponsoring Projekte für eine bessere Ernährung und damit für eine bessere Welt unterstützen können!" Der Ratsvorsitzende, der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh und der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann werden mit vielen engagierten Radlerinnen und Radlern die Schlussetappe von Esslingen nach Stuttgart fahren. Start ist am 3. Juni 2015, dem Europäischen Tag des Fahrrads, um 12.30 Uhr. Die Route führt über Bad Cannstatt in die Stuttgarter Innenstadt direkt in das Diakonie-Viertel rund um die Leonhardskirche. Da es bei einer Großveranstaltung wie dem Kirchentag immer wieder zu Veränderungen vor allem bei der Verkehrsplanung kommen kann, werden aktuelle Änderungen auf der Brot für die Welt-Homepage veröffentlicht. Dort gibt es auch einen kostenlosen Routenplaner und Tipps für die Sponsorensuche. Anmelden für die Fahrradtour oder für die Schlussetappe kann man sich ab sofort unter www.brot-fuer-diewelt.de/brot-tour oder per E-Mail: [email protected] Brot für die Welt zeigt beim Kirchentag in Stuttgart unter anderem eine Ausstellung zum Schwerpunktthema „Satt ist nicht genug“ und zum ökologischen Fußabdruck. Ansprechpartnerin für die Radtour zum Kirchentag: Sabine von Bargen-Ostermann, Telefon 030 65211 1176, [email protected]