Gefördertes Wohnen in Rheda-Wiedenbrück - online
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Gefördertes Wohnen in Rheda-Wiedenbrück - online
Impressum 0 Impressum 1 Impressum Auftraggeber: Stadt Rheda-Wiedenbrück Amt für Stadtplanung und Bauordnung Rathausplatz 13 33378 Rheda-Wiedenbrück Projektleitung: Matthias Abel Auftragnehmer: Planersocietät – Stadtplanung. Verkehrsplanung, Kommunikation Dr.-Ing. Frehn, Schulten, Steinberg Partnerschaft, Stadt- und Verkehrsplaner Chemnitzer Str. 38-40 44139 Dortmund Fon: 0231/589696-12 Fax: 0231/589696-18 www.planersocietaet.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. Marc Lucas Schulten (Projektleitung), Dipl.-Ing. Andreas Beilein, Dipl.-Ing. Marie Müller In dem nachfolgenden Text verzichten wir zugunsten einer besseren Lesbarkeit auf die Schreibweise „Innen“ bei Bürger, Nutzer, Anlieger etc.. Selbstverständlich sind immer gleichzeitig und chancengleich Frauen und Männer angesprochen. Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis AbbildungsAbbildungs- und Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis ................................................................ ............................................................................................... ...............................................................3 1 Einleitung ................................................................ ................................................................................................ ............................................................................................... ............................................................... 4 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau ....... 6 2.1 Voraussetzungen für die öffentliche Förderung von Mietwohnungen in NordrheinWestfalen ..................................................................................................................................... 6 2.2 Öffentlich geförderte Wohnungsbauprojekte als Potenzial für städtebauliche Qualität und Integration .......................................................................................................................... 11 2.3 Zielgruppen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ................................................... 15 2.4 Sozialräumliche Wirkungen öffentlich geförderten Wohnungsbaus ...............................19 2.5 Instrumente kommunaler Standortsteuerung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau............................................................................................................................. 21 3 Nachfrageentwicklung in RhedaRheda-Wiedenbrück ............................................................... ............................................................... 24 3.1 Trends der Nachfrageentwicklung ........................................................................................ 24 3.2 Haushalte mit geringem Einkommen ................................................................................... 27 3.3 Entwicklung und Struktur der wohnungssuchenden Haushalte...................................... 28 3.4 Entwicklung der Nachfragegruppen ..................................................................................... 30 4 Angebotsentwicklung in RhedaRheda-Wiedenbrück ................................................................ ................................................................. .................................32 4.1 Mietpreisgebundener Wohnungsbestand ........................................................................... 32 4.2 Freifinanzierter Mietwohnungsbestand ............................................................................... 38 4.3 Trends der Angebotsentwicklung ......................................................................................... 40 5 Zwischenfazit: Handlungsbedarf ................................................................ ...................................................................................... ...................................................... 42 5.1 Strukturelle Angebotsdefizite ................................................................................................ 42 5.2 Verschiebungen im preiswerten Segment ........................................................................... 43 5.3 Zielgruppen ............................................................................................................................... 44 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Erreichbarkeit ................................................................ ..................................................................................... ..................................................... 45 7 Fazit ................................................................ ................................................................................................ ................................................................................................ ....................................................................... .......................................52 7.1 Zusammenfassende Ergebnisse zur Nachfrage- und Angebotsentwicklung ................ 52 7.2 Zusammenfassende Ergebnisse der Stadtraumanalyse .....................................................53 7.3 Prüfkriterien für eine gesamtgemeindliche Standortsteuerung.......................................53 7.4 Ausblick: weitere Steuerungsansätze und Empfehlungen ................................................ 54 LiteraturLiteratur- und Quellenverzeichnis ................................................................ ................................................................................................ ................................................................. ................................. 56 Abbildungsverzeichnis 3 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Bevölkerungsvorausberechnung wohnungsmarktrelevanter Altersgruppen ................ 25 Abb. 2: Statistik der Wohnungssuchenden Haushalte .................................................................... 29 Abb. 3: Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGBII ................................... 30 Abb. 4: Entwicklung der Arbeitslosenzahl ......................................................................................... 30 Abb. 5: Entwicklung der Zahl geringfügig Beschäftigter ................................................................ 30 Abb. 6: Räumliche Verteilung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes .........................33 Abb. 7: Karte des preisgebundene Mietwohnungsbestands im Siedlungszusammenhang ..... 34 Abb. 8: Preisgebundene Wohnungen nach Wohnungsgröße .........................................................35 Abb. 9: Zu- und Abgänge im geförderten Mietwohnungsbestand ............................................... 36 Abb. 10: Entwicklung des preisgebundene Mietwohnungsbestandes ..........................................37 Abb. 11: Mietspiegel 2007 für Rheda-Wiedenbrück ......................................................................... 38 Abb. 12: Mietwohnungsangebote in Rheda-Wiedenbrück.............................................................. 39 Abb. 13: Ausblick auf auslaufende Bindungsfristen ........................................................................ 40 Abb. 14: Karte der Nahversorgung, Bushaltepunkte und Freiflächen .......................................... 47 Abb. 15: Karte wichtiger sozialer Infrastrukturen .............................................................................48 Abb. 16: Stadtraumanalyse für kleine Haushalte ..............................................................................49 Abb. 17: Stadtraumanalyse für Senioren-Haushalte......................................................................... 50 Abb. 18: Stadtraumanalyse für Haushalte mit Kindern .................................................................... 51 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Wohnflächenobergrenzen im öffentlich geförderten Wohnungsbau ................................ 7 Tab. 2: Einkommensgrenzen zur Wohnberechtigung .......................................................................16 Tab. 3: Berechnungsbeispiel für ein Paar mit zwei Kindern.............................................................16 Tab. 4: Wohntrends im öffentlich geförderten Wohnungsbau...................................................... 17 Tab. 6: Bevölkerungsentwicklung im regionalen Vergleich ........................................................... 24 Tab. 7: Nachfrage nach preiswertem Wohnraum in Rheda-Wiedenbrück ................................... 27 Tab. 8: Struktur der Nachfragegruppen ............................................................................................. 28 Tab. 9: Verteilung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes auf Stadtteile ................... 32 Tab. 10: Baualter des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes ............................................... 36 Tab. 11: Auslaufende Bindungsfristen nach Teilräumen bis 2053................................................... 41 Tab.12: Zielgruppenspezifische Entfernungswerte ..........................................................................46 Tab. 13: Prüfkriterien zur gemeindlichen Standortsteuerung .........................................................53 1 Einleitung 1 4 Einleitung Ein ausreichendes und qualitativ gutes Angebot an preisgünstigem Wohnraum ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Wohnraumversorgung und die Wohnzufriedenheit in einer Stadt. Der öffentlich geförderte Wohnungsbestand mit seinen Mietpreisbindungen und Belegungsrechten sichert dabei die Versorgung der Haushalte, die sich auf dem in der Regel teureren freien Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können. Eine Stadt kann eine gewünschte Standort- und Projektentwicklung aufgrund begrenzter Steuerungsinstrumente nur gemeinsam mit den Marktakteuren erfolgreich durchführen. Dabei bietet das Instrumentarium der Wohnungsbauförderung vielfältige Möglichkeiten zur Entwicklung qualitätvoller Projekte. Eine strategische Steuerung des geförderten Wohnungsbaus kann positive Impulse für die Stadt- und Quartiersentwicklung erzeugen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt eine aktive und ausgewogene Standortsteuerung für Bauvorhaben des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Diese soll auch für den günstigen Wohnungsmarkt eine gute Wohnqualität und ein attraktives Wohnumfeld sicherstellen. Vor dem Hintergrund einer insgesamt abgeschwächten Bautätigkeit und trotz einer allgemeinen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kommt dem Segment der öffentlich geförderten Wohnungen auch zukünftig eine wichtige Versorgungsfunktion in Rheda-Wiedenbrück zu. Zur bedarfsorientierten Einflussnahme der Stadt Rheda-Wiedenbrück beleuchtet die vorliegende Studie neben der Angebotsund Nachfrageentwicklung in diesem Wohnungsmarktsegment auch die Herausforderungen für die zukünftige Weiterentwicklung des Bestands. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat die Planersocietät mit der Erstellung dieser Studie beauftragt. Diese basiert nicht nur auf einer reinen Datenauswertung. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurden Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung und des Kreises Gütersloh sowie wichtigen Wohnungsmarktakteuren in Rheda-Wiedenbrück über die Zukunft des geförderten Wohnungsbaus geführt. Aufgrund des starken Kostendrucks im Bereich des geförderten Wohnungsbaus können qualitativ gute Standorte nur entwickelt werden, wenn ein gemeinsames Verständnis über die Rahmenbedingungen und die jeweiligen Handlungsoptionen besteht. Durch die durchgeführten Gespräche fließen die jeweiligen Sichtweisen und Ansprüche der Marktakteure in diese Studie ein. Zielsetzung und Aufbau des Berichts Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat die Planersocietät mit einer Standort-Untersuchung für Angebote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus beauftragt. Ziel der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist die bedarfsgerechte Steuerung des geförderten Wohnungsbaus und eine qualitativ hochwertige Projektentwicklung. Dabei soll eine gesamtstädtisch ausgewogene und kleinräumig gemischte Verteilung zwischen freifinanzierten und geförderten Wohnungsbeständen angestrebt werden. Die Gespräche mit der Verwaltung und den Marktakteuren haben gezeigt, dass die Rahmenbedingungen und Grundsätze der aktuellen Wohnungsraumförderung in dieser Studie dargestellt werden sollten, um die Möglichkeiten der Angebotssteuerung näher zu beleuchten (Kapitel 2). 1 Einleitung 5 Da die Stadt Rheda-Wiedenbrück über keine aktuelle Wohnungsmarktanalyse verfügt, haben die Gutachter eine Analyse des Wohnungsmarktsegments geförderter Wohnungsbau in RhedaWiedenbrück vorangestellt (Kapitel 3 und 4). Diese gibt Aufschluss über die derzeitige Angebotsund Nachfragesituation sowie die absehbaren Entwicklungstendenzen. Daraus leiten sich der Handlungsbedarf und die zentralen Nachfragegruppen für den geförderten Wohnungsbau in Rheda-Wiedenbrück ab (Kapitel 5). Zur Bewertung geeigneter Standorte wurde ein gesamtstädtischer Analyseansatz gewählt, welcher der Stadt Rheda-Wiedenbrück als Entscheidungsgrundlage für konkrete Standortanfragen dienen kann (Kapitel 6). Im Fazit fließen die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte in eine Gesamteinschätzung ein (Kapitel 7). Damit wird die Stadt Rheda-Wiedenbrück in die Lage versetzt, die bisherige baurechtliche Vorhabenprüfung zu erweitern und eine Standortsteuerung im gesamtstädtischen Kontext zu verfolgen. Für einen bedarfsgerechten Umgang mit zukünftigen Standortentscheidungen und eine tragfähige Entwicklung des Wohnungsmarkts haben die Gutachter Handlungsempfehlungen abgeleitet. Ein aus der Studie abgeleiteter Fragenkatalog könnte der Standort- und Projektentwicklung zukünftig vorangestellt werden. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 2 6 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau Vor der auf die Stadt Rheda-Wiedenbrück bezogenen Analyse der lokalen Nachfrage- und Angebotsentwicklung im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sollen zunächst die generellen Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken, die aus planerischer Sicht mit diesem Marktsegment verbunden sind, dargestellt werden. Auf Grundlage einer Literatur- und Rechtsvorschriftenrecherche sowie mehreren Expertengesprächen werden zentrale Einschätzungen und Argumente gebildet, die einen ersten Orientierungsrahmen für die folgende Marktdatenanalyse, die standortbezogene Eignungsuntersuchung sowie die abschließenden Handlungsempfehlungen setzen. 2.1 Voraussetzungen für die öffentliche Förderung Förderung von Mietwohnungen in NordrheinNordrhein-Westfalen Der folgende Überblick geht insbesondere auf bauliche und städtebauliche Fördervoraussetzungen ein, die für die genannten Leitfragen von Bedeutung sind. Daneben bestehen vielfältige weitere Anforderungen in den Bereichen Bautechnik, Bewilligungsverfahren, Förderempfänger, Finanzierung und Belegung. Die Aussagen sind abgeleitet aus den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB NRW 2006) in der derzeit gültigen Fassung. Gefördert wird danach die Neuschaffung von Mietwohnungen, zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen auch in der Form von Gruppenwohnungen für ältere und/oder behinderte Menschen sowie Mieteinfamilienhäusern. In Gebäuden für diesen Wohnraum können auch nicht geförderte Wohnungen und Gewerberäume entstehen. In Gebäuden mit mehr als 10 Mietwohnungen kann eine geförderte Wohnung zur gemeinschaftlichen Nutzung für die Hausgemeinschaft vorgesehen werden. Gruppenwohnungen sollen möglichst in Gebäude mit Mietwohnungen traditionellen Zuschnitts integriert werden. Die Neuschaffung von Mietwohnungen kann dabei den Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand umfassen (Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung von Gebäuden; Änderung von bestehenden Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse). Die WFB, v. a. deren Anlage, definiert folgende relevante städtebauliche, technische und wohnungswirtschaftliche Qualitätsanforderungen für Mietwohnungen: > Standortanforderungen Der Standort muss die Voraussetzungen für gesundes und ruhiges Wohnen bieten. Dies betrifft v. a. die kleinräumliche Lage und Erschließung des Baugrundstücks selbst, die Erreichbarkeit und das Angebot von Versorgungseinrichtungen und wohnungsnahen Spiel- und Freiflächen sowie Lärmbelastungen. Insbesondere darf der Wohnwert des Baugrundstückes durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt sein. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau > 7 Anforderungen an Wohngebäude und Grundstück Das Wohngebäude muss sich in das Stadtbild und die vorhandene Siedlungsstruktur einfügen und darf grundsätzlich nicht mehr als 4 Vollgeschosse enthalten. Die städtebauliche Dichte hat sich regelmäßig an einer Geschossflächenzahl von 1,0 zu orientieren. Die Gebäude- und Wohnungskonzeption hat Anforderungen an barrierefreies Bauen zu erfüllen (z. B. stufenlos erreichbarer Hauseingang und Erdgeschosswohnung, bodengleiche Duschplätze, Mindestbreiten von Türen und Bewegungsflächen, Nachrüstbarkeit von Aufzügen). Das Wohngebäude insgesamt ist auf ein bedarfsgerechtes Verhältnis von Wohnungen unterschiedlicher Größe und für verschiedene Nutzergruppen auszurichten. Das Wohnumfeld auf dem Grundstück soll naturnah und, soweit Wohnungen für Haushalte mit Kindern vorgesehen sind, mit ausreichenden Spielmöglichkeiten gestaltet werden. Pkw-Stellplätze sollen begrünt werden und das Wohnen sowie die soziale und ökologische Qualität des Wohnumfeldes nicht beeinträchtigen. Mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche soll als Grünfläche (ohne PkwStellplätze) gestaltet werden. > Anforderungen an Wohnungen Der Wohnungsgrundriss soll generell möglichst flexibel nutzbar sein, um den Wohnbedürfnissen wechselnder Nutzergruppen, insbesondere von Kindern und Alleinerziehenden, Rechnung zu tragen. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer in Wohnungen für Mehrpersonenhaushalte dürfen nicht weniger als 10 qm Wohnfläche enthalten. Gruppenwohnungen unterliegen weiteren Standards, die im Wesentlichen die Verknüpfung von individuellen und gemeinschaftlichen Wohnbereichen sowie die Möglichkeit zu Pflege oder Betreuung betreffen. Eine geförderte Mietwohnung als Gemeinschaftsraum soll in bevorzugter Lage im Gebäude und möglichst mit Zugang zur Freifläche vorgesehen werden. Förderfähige Wohnungen dürfen Wohnflächenobergrenzen grundsätzlich nicht überschreiten und orientieren sich an den bei der Beantragung der Wohnberechtigung für öffentlich geförderten Wohnraum (Wohnberechtigungsschein; WBS) maßgeblichen Wohnungsgrößen. Diese sind in der folgenden Tabelle dargestellt (bei baulichen Besonderheiten können die Obergrenzen um bis zu 5 qm überschritten werden): Haushaltstyp Wohnungsberechtigung Wohnungsberechtigung (Abweichun (Abweichungen im Wohnungsgröße (barriere (barrierefrei, mit Einzelfall möglich) zusätzlicher Badewan Badewanne) Alleinstehender 1 Zimmer, Küche, Nebenräume mind. 35 bis 52 qm Zwei Personen 2 Zimmer, Küche, Nebenräume bis 67 qm Drei Personen 3 Zimmer, Küche, Nebenräume bis 82 qm Vier Personen 4 Zimmer, Küche, Nebenräume bis 97 qm Fünf Personen 5 Zimmer, Küche, Nebenräume bis 112 qm Sechs Personen 6 Zimmer, Küche, Nebenräume bis 127 qm Tab. 1: Wohnflächenobergrenzen im öffentlich geförderten Wohnungsbau Daten: MBV NRW 2006: 20 Die dargestellten Wohnungsgrößen gelten auch für Mieteinfamilienhäuser. Gruppenwohnungen dürfen pro Person 50 qm Wohnfläche nicht überschreiten. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau > 8 Anforderungen an das Planungsverfahren Der Standort muss auf im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn- oder Mischbauflächen liegen. Liegt für das Bauvorhaben kein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vor und sollen mehr als 150 geförderte Mietwohnungen errichtet werden, muss die Gemeinde ein Wettbewerbsverfahren zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualitäten durchführen. WohnungsWohnungs- und immobilienwirtschaftliche Aspekte Die öffentliche Förderung von Mietwohnungen geht in Form von Baudarlehen an den Bauherrn von Mietwohnungen (Investor). Art und Höhe der Förderung hängt v. a. von der Mietenstufe der Gemeinde (für Rheda-Wiedenbrück 3), von der Einkommensstärke der Zielgruppe (Einkommensgruppe A oder B) und von der Art der baulichen Maßnahme ab (Neubau oder Neuschaffung im Bestand). Das Baudarlehen setzt sich aus einem Betrag nach Grundpauschale je qm förderfähigem Wohnraum und möglichen Zusatzdarlehen zusammen. Für Rheda-Wiedenbrück beträgt die Grundpauschale Neubau/Einkommensgruppe A 1.000 €/qm (Neuschaffung im Bestand: 750 €/qm). Zusatzdarlehen werden für kleine Wohnungen bis 67 qm, für den Einbau von Aufzügen, für Pflegebäder und Sinnesgärten für demenziell erkrankte oder behinderte Menschen sowie für Mieteinfamilienhäuser gewährt. Weitere Zusatzdarlehen betreffen Bestandsmaßnahmen in Gebäuden von besonderem städtebaulichem oder denkmalschützerischem Wert. Bei der Projektierung und Finanzierung der Neuschaffung von Mietwohnungen, ggf. in Kombination mit anderem, auch frei finanziertem Wohnraum und Gewerberäumen muss der Investor folgende zentrale Einflussgrößen berücksichtigen: > Die Höhe der PlanungsPlanungs-, BauBau- und Baunebenkosten ist insgesamt als mengenabhängige Größe wenig variabel und standortunabhängig (Preisniveau für Hochbauleistungen). Einsparpotenziale ergeben sich v. a. durch Ansätze des kostengünstigen Bauens (z. B. Verzicht auf Kellerräume, Laubengangerschließung und außenliegende Treppenhäuser). > Die Grunderwerbskosten sind dagegen in hohem Maße lageabhängig und beeinflussen daher die Projektkalkulation enorm. Experten nennen Bodenpreise von 100 bis 120 € als günstige Voraussetzung für die Realisierung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau. Um höhere Bodenpreise zu tragen, wird der Investor auf eine optimale Grundstücksausnutzung und eine höhere Bebauungsdichte (Geschossigkeit) hinwirken. Daneben könnte ein erhöhter Anteil an Wohnungen für Mieter der höheren Einkommensgruppe B vorgesehen werden. > Zweck der öffentlichen Förderung ist es, die Finanzierungskosten durch zinsgünstige Baudarlehen zu senken. Allerdings hat der Förderempfänger bei Mietwohnungen und Pflegewohnplätzen 20 % der Gesamtkosten als Eigenleistung aufzubringen. Dies kann auch in Form von Fremdkapital inkl. einer Grundschuldsicherung geschehen. Diesbezügliche Finanzierungskosten (Kreditbeschaffung, Zinsen) können je nach Situation auf den Kapitalmärkten die Projektkalkulation belasten. > Im Gegenzug für das Baudarlehen verpflichtet sich der Förderempfänger zur Einräumung von Belegungsrechten für die zuständigen öffentlichen Stellen, im Regelfall die Kommune (Beset- 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 9 zungs-/Belegungsrecht für wahlweise 15 oder 20 Jahre), sowie zur Festsetzung von BewilliBewilligungsmieten (Mietbindung für den Zeitraum der Belegungsbindung). Derzeit liegt die Bewilligungsmiete (Nettokaltmiete) für Rheda-Wiedenbrück bei 4,45 € je qm Wohnfläche (Einkommensgruppe A; Einkommensgruppe B: 5,55 €/qm). Eine jährliche Mieterhöhung darf 1,5 % der Ausgangsmiete (Bezugsfertigkeit) nicht übersteigen. Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der WFB in NordrheinNordrhein-Westfalen Neben der dargestellten Neuschaffung von Mietwohnungen bestehen weitere Fördergegenstände: > Pflegewohnplätze Die Förderung von Wohn- und Gemeinschaftsräumen für neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens einer Gruppe von Pflegebedürftiger oder für besondere Bedarfsgruppen Pflegebedürftiger in einer stationären Pflegeeinrichtung ist ergänzend zu sonstigen Mietwohnungen zu sehen. Ziel ist es, das Angebot von Wohnraum für Pflegebedürftige in durchmischten Wohnquartieren zu erweitern. Die Anzahl der geförderten Pflegewohnplätze soll nicht mehr als 25 % der sonstigen geförderten Mietwohnungen betragen. Die Grundförderung umfasst ein Baudarlehen von 60.000 € je Pflegewohnplatz. > Förderung selbst genutzten Wohnraums Als Alternative zu Mietwohnungen werden auch der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert. Dabei muss die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen gewährleistet sein. Wohn- und Schlafräume im Neubau dürfen nicht kleiner als 10 qm sein. Der Erwerb von Eigentumswohnungen in Hochhäusern wird nicht gefördert. Die Bewilligungsbehörde hat die Angemessenheit der Gesamtkosten (Kaufpreis) zu prüfen. Die Förderhöhe ist einkommensabhängig (Modell A/B). Zur Grundpauschale (45.000/20.000 €) treten Kinderboni für jedes Kind sowie ggf. Stadt- und Klimabonus. Im Rahmen eines Trägermodells können auch Wohnungsunternehmen gefördert werden, die Wohnungsneubau in eigenem Namen, aber auf Rechnung bereits bestehender Bewerber errichten, die das Förderobjekt selbst nutzen wollen. > Brachflächenaufbereitung und wohnungswirtschaftliche Stadtumbaumaßnahmen in hoch ververdichteten Wohnsiedlungen Das Förderziel richtet sich auf die Wiedernutzung geeigneter Brachflächen (auch hier gelten die Anforderungen an Standort, Wohngebäude und Grundstück für Mietwohnungsbau vgl. S.9) sowie die Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre. Gefördert werden eine Reihe von bauvorbereitenden Maßnahmen, wie Baugrund- und Lärmschutzuntersuchungen, Sicherungsmaßnahmen und Bodensanierung, Abbrucharbeiten, Lärmschutz-, Gründungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Zusammenhang mit Wohnungsneubau bei der Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen ist auch der Abriss von Wohngebäuden förderfähig. Die Förderhöhe ist abhängig von den zu treffenden Maßnahmen (75 % des förderfähigen Anteils, der sich nach dem Verhältnis des einzelnen Grundstücks zur Gesamtfläche der Brache oder Wohnsiedlung bemisst). Grundsätzlich kommt eine Förderung 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 10 für die Brachflächenreaktivierung nur dann in Frage, wenn dort öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen werden soll. Zwischenfazit Aus den recherchierten Fördervoraussetzungen für den Mietwohnungsbau lassen sich aus gutachterlicher Sicht folgende generellen Handlungsempfehlungen für kommunale Akteure im Bereich öffentlich geförderter Wohnungsbau zusammenfassen: > Trotz öffentlicher Förderung stehen Wohnungsbauprojekte unter einem deutlichen Kostendruck. Damit müssen öffentlich geförderte Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäuser überwiegend als maßvoll verdichteter Geschosswohnungsbau bis 4 Geschosse und als Einfamilienhäuser auf eher kleinen Grundstücken realisiert werden. Als sensibler projektökonomischer Einflussfaktor ist der Bodenpreis anzusehen. Dabei besteht das Dilemma, dass der Förderrahmen mit Blick auf die Nachfragegruppen zu Recht Standorte mit guten Erreichbarkeiten und Ausstattungsmerkmalen im Wohnumfeld vorsieht. Hier ist jedoch mit hohen Bodenpreisen und Konkurrenzen zu frei finanzierten Eigentumsmaßnahmen zu rechnen. > Der aktuelle förderrechtliche Rahmen beinhaltet Kriterien, die zeitgemäße Qualitäten der Wohnung und des Wohnumfeldes auf dem Baugrundstück und im weiteren städtebaulichen Zusammenhang fordern. Damit ist das Förderinstrumentarium in der Lage, auf Wohnungsbauprojekte hinzuwirken, die nachfrageorientierte Gebäude- und Wohnungskonzepte umsetzen und neue, städtebauliche Qualitäten setzen können. Problematisch ist für die Planungs-, Bauund Förderpraxis, dass viele Kriterien unbestimmt und auslegungsbedürftig sind sowie als SollVorschriften formuliert wurden. > Hervorzuheben sind insbesondere die Möglichkeiten zur gebäudebezogenen Mischung von Angeboten für unterschiedliche Zielgruppen und damit zur sozialen Integration von Nachbarschaften: Geförderte Mietwohnungen unterschiedlicher Größe und für unterschiedliche Einkommensgruppen, Gruppenwohnen und Pflegewohnplätze sowie frei finanzierte Wohnungen und Gewerberäume lassen sich unter einem Dach kombinieren. Mit der zusätzlichen Fördermöglichkeit für Mieteinfamilienhäuser werden insgesamt alle Angebotssegmente von Wohnungstypen erfasst (ausgenommen Wohnungen in Hochhäusern). Damit besteht v. a. die Chance, die kleinräumige Mischung von gefördertem Mietwohnraum, gefördertem Eigentum und frei finanzierter Miet- und Eigentumsangebote städtebaulich zu integrieren. Mit der Möglichkeit der ergänzenden Förderung von Brachflächenreaktivierungen und Stadtumbauvorhaben können wichtige Impulse der Stadtentwicklung für Quartiere gesetzt werden. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 2.2 11 Öffentlich geförderte geförderte Wohnungsbauprojekte als Potenzial für städtebauliche Qualität und Integration Die Schaffung städtebaulicher Qualität und die Integration geförderter Objekte in ihre Umgebung sind im Förderrahmen der WFB in NRW verankert. Dass diese Ziele in der Förderpraxis tatsächlich umsetzbar sind, ist an der gebauten Praxis nachzuvollziehen. Der Blick auf den jüngeren Wohnungsbau in Rheda-Wiedenbrück zeigt, dass öffentlich geförderte Objekte sich in ihren Gestaltungs- und Nutzungsqualitäten nicht grundsätzlich von den frei finanzierten unterscheiden. Gerade jüngere Bauvorhaben sind auf die Wohnbedürfnisse von spezifischen Zielgruppen ausgerichtet und an entsprechend günstigen Standorten errichtet. Daneben gibt es öffentlich geförderte Beispiele, die in der Lage sind, weitergehende städtebauliche Qualität durch eine gelungene Integration in das Umfeld, durch eine Aufwertung des Stadtbildes oder durch ein attraktives Spiel- und Freiflächenangebot zu bewirken. Im Rahmen einer Ortsbegehung in Rheda-Wiedenbrück am 12.06.2008 haben die Verfasser gebaute Beispiele des geförderten Wohnungsbaus vor Ort aufgesucht, die im Folgenden dargestellt und kommentiert sind: Wiedenbrück FritzFritz-BurmannBurmann-Straße/Stromberger Straße 18 Wohneinheiten (2002) Das kompakte U-förmige Wohngebäude passt sich trotz seiner hohen Grundstücksausnutzung in die ortstypische Architektursprache ein. Abgesehen von einem kleinen grünen Innenhof lässt das Grundstück neben straßenseitig orientierten Pkw-Stellflächen keinen Gestaltungsspielraum. Der städtebauliche Eindruck ist damit gemindert. Rheda Holzstraße 12 Wohneinheiten (2002) Der maßvoll verdichtete zweigeschossige Wohnriegel bietet solide Architektur mit Freiraumzugang im Erdgeschoss. Der Standort in Bahnhofsnähe ist sehr gut erreichbar und liegt in direkter Nachbarschaft eines Supermarktes. Problematisch ist die schwach ausgeprägte Abschirmung zum Parkplatz des Supermarktes. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau Rheda Brennereigasse/Brentanostraße 48 Wohneinheiten (1998 bis 2001) Mit der Umgestaltung des ehemaligen Brennereigeländes wurden in zentraler Lage nahe dem Bahnhof attraktive Wohnungen geschaffen. Die Bestandsgebäude wurden durch mehrere Stadthäuser ergänzt. In moderner Architektur finden sich öffentlich geförderte ebenso wie freifinanzierte Wohnungen. Die hofartige Erschließung bietet ruhiges Wohnen und eine klar erkennbare Nachbarschaft. Die Wohnungen besitzen jeweils großzügige Balkone und im Erdgeschoss Terrassen. Durch die hohe Grundstücksausnutzung ist eine naturnahe Gestaltung des Wohnumfeldes nur eingeschränkt möglich. Der Standort des Spielplatzes ist nicht ideal und hat kaum Potenziale als Bezugs- und Treffpunkt. Ein städtebauliches Manko ist der hohe versiegelte Flächenanteil für Pkw-Stellplätze. Rheda Herderstraße/Hagedornstraße 24 Wohneinheiten (1997) Das Beispiel zeigt maßvoll verdichteten, Wohnungsbau mit Freisitzen und großen Balkonen in der Nähe zu Schulen und zum Landschaftsraum. Die benachbarte Bahntrasse ist kaum beeinträchtigend. Städtebaulich störender sind die vorgelagerten PkwStellflächen, die einer naturnahen Grundstücksgestaltung enge Grenzen setzen. Rheda Bahnhofstraße 15 Wohneinheiten (2002) Das zweiflügelige Gebäude entspricht mit dem geschwungenen Eingangsbereich der städtebaulichen Ecksituation an einem prägnanten Verkehrskreisel. In innenstadtnaher Lage fügt sich die kompakte Bauweise in die Nachbarbebauung ein. Der straßenbegleitende Baukörper schirmt den rückwärtigen Grundstücksbereich vor Straßenlärm ab. 12 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 13 Rheda Brentanostraße 6 Wohneinheiten (1991) Die Reihenhäuser mit Südgärten sind ein gutes Beispiel für familienorientierte Wohnformen im geförderten Wohnungsbau. Sie unterscheiden sich kaum von vergleichbaren frei finanzierten Angeboten im einfachen bis mittleren Preissegment. Der gut erreichbare Standort wird durch die benachbarte Bahntrasse beeinträchtigt. Rheda Gütersloher Straße 23 Wohneinheiten (2006) Das modern gestaltete Gebäude für Seniorenwohnen in attraktiver Lage zum Freiraum bildet eine gelungene Siedlungskante in zeitlos und leicht wirkender Architektursprache. Trotz vorgelagerten Pkw-Stellflächen entsteht der positive Eindruck eines städtebaulichen Gesichts. Der L-förmige Bau bietet im rückwärtigen Bereich eine begrünte Grundstücksgestaltung. Es lassen sich zahlreiche prominente Projekte z.B. der Internationalen Bauausstellung Emscher Park nennen, bei denen öffentlich geförderter Wohnungsbau, z. T. nach dem Prinzip ‚Einfach und selber bauen’, mit hoher Attraktivität umgesetzt werden konnten (vgl. Beierlorzer 1999). Von einer ausführlichen Darstellung besonders gelungener Projekte im geförderten Wohnungsbau wird an dieser Stelle abgesehen. Solche Best-Practice-Beispiele aus anderen Städten sind gut dokumentiert (vgl. u.a. MBV NRW 2007). Dennoch sollen zwei Beispiele skizziert werden, um die Bedeutung des geförderten Wohnungsbaus als Vorreiter neuer Wohnangebote zu verdeutlichen. Denn oftmals geben öffentlich geförderte Projekte positive Impulse für den freifinanzierten Wohnungsbau. Mettmann Am Laubacher Feld 34 Wohneinheiten (2001) Im Mettmanner Hofhaus wurde mit Hilfe einer gemischten Finanzierung ein gemeinschaftsorientiertes Wohnangebot geschaffen. Neben Eigentumswohnungen wurden Mietwohnungen u.a. mit öffentlicher Förderung errichtet. Die teilweise barrierefreien Wohnungen unterschiedlicher Größe sind um einen gemeinsamen Innenhof mit umlaufenden Laubengängen angeordnet. Die Bauweise ermöglicht auch den Mietern der frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen ein eigentumsähnliches Wohnen. Foto: MBV NRW 2005, freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch das Referat IV.6 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 14 Neuss Südliche Furth 111 Wohneinheiten (2003) Die hier errichteten Mietwohnungen sprechen sowohl junge als auch ältere Menschen an. Barrierefreiheit, Wohnungsgrößen und Grundrisse entsprechen unterschiedlichen Ansprüchen. Das heterogene Angebot führt dazu, dass trotz gleicher Gestaltungsgrundsätze kein monotones Bild entstanden ist. Freiraumqualitäten bieten eigene Gärten und großzügige Balkone. Ergänzende Angebote sind Gruppenwohnungen und ein Servicebüro. Das Konzept kleinteiliger Strukturen und die Vielfalt der Angebote sind auch auf kleinere Vorhaben übertragbar. Foto: Krause 2008, StadtRaumKonzept GmbH Zwischenfazit > Aktuelle Beispiele zeigen, dass öffentlich geförderte Mietwohnungen bei maßvollen Bebauungsdichten Standorte städtebaulich aufwerten können. Architektonisch solide bis ansprechende ortstypische oder moderne Lösungen integrieren sich dabei gut in das städtebauliche Umfeld. Abgesehen von kleineren Spielflächen ist eine Aufwertung des städtebaulichen Freiraums eher selten. Zu vordringlich sind die baulich optimale Ausnutzung der Grundstücke sowie der Platzbedarf für Pkw-Stellflächen, die durch ihren Standort überwiegend städtebaulich beeinträchtigend wirken. Dennoch sind die im öffentlich geförderten Wohnungsbau notwendigen städtebaulichen Dichten auch Potenzial und Chance zur Profilierung geeigneter Standorte als urbane Quartiere. Die Herausforderung liegt dann v. a. darin, auch das Wohnumfeld als attraktiven Stadt- und Freiraum mit zu entwickeln. > Dabei gelingt es im Geschosswohnungsbau wie im verdichteten Einfamilienhausbau zielgruppenorientierte Wohnbedürfnisse in zeitgemäßen Wohnkomfort umzusetzen. Neben der konsequenten Zielgruppenorientierung, die bewirkt, dass bereits am Gebäudekonzept die Nutzerstruktur zu erahnen ist und sich somit auch innerhalb des öffentlich gebundenen Angebots Ausdifferenzierungen ergeben, zeigt sich, dass aktuelle öffentlich gebundene Wohnungsvorhaben einen weitaus geringeren Umfang an Wohneinheiten aufweisen als in den 1960er bis 1980er Jahren. > Kleinere Projekte im Umfang bis zu 20 Wohneinheiten können zudem leichter auf zielgruppenadäquaten Standorten realisiert werden, sofern Baugrundstücke verfügbar sind. Die vorgestellten Beispiele belegen, dass eine räumliche Verteilung von Projekten geringeren Umfangs über das gesamte Siedlungsgebiet ein nachhaltiges Flächenmanagement stützt (Nutzung von Baulücken und Brachflächen), erschließungskostengünstig umgesetzt werden kann (vorhandene Erschließung des Baugrundstücks) und zudem architektonisch und stadtgestalterisch passgenaue, integrationsfähige und vielfältige Lösungen entwickelt werden können. 15 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 2.3 Zielgruppen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus Die Zielgruppen öffentlich gebundenen Wohnraums lassen sich im Wesentlichen durch zwei Aspekten charakterisieren: zum einen nach der Haushalts- und Einkommenssituation, zum anderen nach den Wohnbedürfnissen. Haushaltseinkommen und Wohnbudget Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau soll Haushalte mit niedrigen Einkommen bei der Wohnraumversorgung unterstützen. Der Kreis der Berechtigten wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) über Einkommensgrenzen geregelt (§ 9 Abs. 3 i. V. m. der VO WoFG NRW). Die festgelegten Einkommensgrenzen beziehen sich auf die Summe des Jahresbruttoeinkommens aller Haushaltsmitglieder (Summe der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht zzgl. bestimmter steuerfreier Einkommen, z. B. Kindergeld). Die Einhaltung der Einkommensgrenzen muss im Einzelfall ermittelt werden, da je nach den persönlichen Umständen des Antragstellers eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) Freibeträge abgezogen werden können (z. B. für Sozialversicherungsbeiträge, junge Ehepaare, Schwerbehinderte, Alleinerziehende). Die nachfolgende Tabelle stellt die derzeit geltenden Einkommensgrenzen für typische Fallkonstellationen aus Haushaltsgröße und -typ sowie Art der Erwerbsbeteiligung zusammen. Die Angabe zu den Jahresbruttoeinkommen, die vermindert um Freibeträge die Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes einhalten würden, sind daher als näherungsweise Anhaltswerte zu verstehen. Mitglieder des Haus Haushalts Art der ErwerbsbeErwerbsbeteili teiligung Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommens- Mögl. Jahresbruttoeingrenzen (€) kommen des Haushaltes (inkl. 5 % Überschreitung) (€) Einkommens- Mögl. Jahresbruttoeingrenzen (€) kommen des Haushaltes (€) Ein Erwachsener Angestellte/Arbeiter Beamte Erwerbslose Rentner 15.850 24.695 21.723 16.642 18.593 22.190 32.621 28.657 22.190 24.757 Zwei Erwachsene Angestellte/Arbeiter Beamte Erwerbslose Rentner 21.130 32.615 28.653 22.186 24.753 29.582 43.180 37.897 29.582 32.972 Alleinerziehende Angestellte/Arbeiter mit Kind unter Beamte 12 Jahren Erwerbslose Rentner 21.660 33.410 29.350 22.743 25.373 30.324 44.240 38.825 30.324 33.795 Paar mit einem Kind Angestellte/Arbeiter Beamte Erwerbslose Rentner 23.890 36.755 32.275 25085 27.973 33.446 47.780 42.727 33.446 37.265 Alleinerziehende Angestellte/Arbeiter mit 2 Kindern Beamte unter 12 Jahren Erwerbslose Rentner 24.420 39.265 34.470 26.841 29.925 34.188 49.760 43.655 34.180 38.090 16 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau Fortsetzung: Mitglieder des Haus Haushalts Art der ErwerbsbeErwerbsbeteiligung Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Paar mit zwei Kindern Angestellte/Arbeiter Beamte Erwerbslose Rentner 28.760 44.060 38.668 30.198 33.655 40.264 58.440 51.250 40.264 44.840 Paar mit drei Kindern Angestellte/Arbeiter Beamte Erwerbslose Rentner 33.630 51.365 45.060 35.312 39.338 47.082 68.180 59.771 47.082 52.415 Tab. 2: Einkommensgrenzen zur Wohnberechtigung Daten: Stadt Aachen 2007 Die dargestellte Einkommensgruppe B errechnet sich aus einer zulässigen Überschreitung der Einkommensgruppe A um 40 %. In Rheda-Wiedenbrück (Mietenstufe 3) sind Mietwohnungen für Berechtigte der Einkommensgruppe B nur förderfähig, wenn sie Wohnraum für Alleinstehende oder Paare schaffen, wobei mindestens ein Haushaltsangehöriger das 60. Lebensjahr vollendet haben oder schwerbehindert sein muss. Alternativ kommen Mieter der Einkommensgruppe B nur in Betracht, wenn die Wohnungen im Rahmen wohnungswirtschaftlicher und städtebaulicher Umstrukturierungsmaßnahmen (z. B. Stadtumbau nach BauGB) der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dienen. Insgesamt zeigt das dargestellte Einkommensniveau deutlich, dass Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung eine große Bandbreite geringer bis mittlerer Einkommen erzielen können. Vergleichsweise durchschnittliche und überdurchschnittliche Einkommen werden insbesondere Haushalten mit Kindern zugestanden, da mit der Wohnungsgröße die Belastung des Haushaltsbudgets deutlich zunimmt. Beispielhaft lässt sich dies anhand von typischen Vergleichsberechnungen verdeutlichen: Berechnungsbeispiel für ein Paar mit zwei Kindern Erwerbseinkommen eines Partners p. a. Angestellter im öffentlichen Dienst (Kommune) Sachbearbeiter Entgeltgruppe 10, Stufe 3 TVöD 37.611 € Zweiter Partner ist nicht berufstätig (Hausmann/-frau), bezieht Kindergeld für zwei minderjährige Kinder p. a. 3.696 € Einkünfte aus Vermögen p. a. 1.800 € Haushaltsbruttoeinkommen p. a. 43.107 € Mögliches Jahresbruttoeinkommen in der Einkommensgruppe A, berechtigt zum Bezug einer 4-Zimmer-Wohnung bis 97 qm, Nettokaltmiete bis 432 € (Mietenstufe 3) 44.060 € Tab. 3: Berechnungsbeispiel für ein Paar mit zwei Kindern Daten: eigene Berechnung nach Stadt Aachen 2007 17 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau Wohnbedürfnisse und Marktsegmente Für die Konzeption von öffentlich geförderten Wohnungsangeboten sollten die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse der Nutzer den Ausgangspunkt bilden. Insgesamt ist die Wohnungsmarktentwicklung hierbei von zwei übergeordneten Trends geprägt: Die heute schon bestehenden Teilmärkte differenzieren sich weiter aus und zerfallen in zahlreiche Einzelsegmente. Dabei entstehen neue Angebotssegmente (z. B. Wohnprojekte für die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden; Mehrgenerationenwohnen) und es finden Verschiebungen zwischen Marktsegmenten statt (z. B. von der Eigentumswohnung für berufstätige Paare zu Wohnungen mit integrierten Serviceleistungen). Dieser Trend der Ausdifferenzierung ist auch für den öffentlich geförderten Bereich evident und zeigt sich nicht zuletzt in der Ausformulierung der Förderbestimmungen (Geschoss- und Mieteinfamilienhausbau, Gruppenwohnen, Pflegewohnplätze, Stadtumbau). Auf Grundlage der Recherchen und Gespräche lässt sich ein Überblick zur Eingrenzung von für den öffentlichen Mietwohnungsbau relevanten Wohnungssegmenten geben. Die Bedeutung von Wohnbedürfnissen bzw. Wohnformen ist dabei zu verstehen als eine Gesamteinschätzung zur Entwicklung der Nachfragegruppen, zu derzeit fehlenden adäquaten Angeboten sowie zur Veränderung der Förderlandschaft. Bedeutung für öffentlich gebundenen Wohnraum Wohnbedürfnisse/Wohnformen gering Familienorientierte Wohnformen als Familienwohnung, Einfamilienhaus und Zwischenformen (z. B. Maisonettekonzepte, gestapelte Reihenhäuser) Einfamilienhäuser für Haushalte mit vielen Kindern Wohnungen für Alleinerziehende Wohnungen für Singles und Paare Servicewohnen für Singles und Paare Wohnungen für Studenten und Auszubildende Wohnungen für Wohngemeinschaften Loftwohnung Ökologisch orientierte Wohnungen, Ökohäuser Freizeitwohnung Wohnungen für behinderte Menschen, auch als Gruppenwohnformen Barrierefreie Wohnungen für alte Menschen Betreute Wohnungen für alte Menschen Betreute Wohnungen für alte Menschen mit Pflegemöglichkeit Wohnen in Seniorenresidenzen Häuser für Wohngemeinschaften aus alten Menschen Tab. 4: Wohntrends im öffentlich geförderten Wohnungsbau Quelle: InWis 2006 hoch 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 18 Gleichzeitig zeichnet sich seit mehreren Jahren ein zweiter Trend ab, der einen Rückgang qualitativ und preislich mittlerer Marktsegmente beschreibt. Demgegenüber entwickeln sich sowohl die niedrigpreisigen als auch die hochpreisigen Segmente dynamisch und innovativ. Diese Entwicklung lässt sich ebenfalls im Bereich öffentlich geförderter Wohnungen beobachten. So unterscheiden sich Gebäude- und Wohnungskonzepte für gebundene Mietwohnungen in wohnungsbezogenen Ausstattungsqualitäten heute deutlich vom Sozialwohnungsbau der 1970er Jahre. Sie unterscheiden sich aber kaum mehr von frei finanzierten Angeboten und sind qualitativ hochwertiger als ältere Bestandswohnungen. Der Kostendruck im öffentlich geförderten Sektor schlägt sich generell eher im grundstücksbezogenen Wohnumfeld, bei den Außenanlagen und Pkw-Stellflächen sowie beim Bodenpreisniveau des Standortes nieder. Zwischenfazit > Das Haushaltseinkommen gilt als wichtiger sozialer Indikator für die Beschreibung von sozialräumlichen Unterschieden und Problemlagen. Die potenzielle Klientel von geförderten Mietwohnungen liegt hierbei in einer großen Spanne bis hin zu mittleren, für große Haushalte auch gehobenen Einkommen. Damit besteht grundsätzlich die Chance, auch innerhalb des gebundenen Marktsegmentes eine sozial gemischte Wohnungsbelegung zur Vermeidung einer Konzentration sozialer Benachteiligungen innerhalb der Bewohnerstruktur zu erreichen. Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, berechtigte, mittlere Einkommensbezieher auch tatsächlich durch attraktive Angebote für gebundenen Wohnraum gewinnen zu können, da diese leichter Alternativen im frei finanzierten Segment finden können als einkommensschwache Haushalte. Insofern sind Qualitätsstrategien für den sozialen Wohnungsbau eine Notwendigkeit, aber auch eine Chance zur Förderung sozial ausgewogener Nachbarschaften. > Wohnungsangebote für berechtigte Nachfragegruppen erfordern eine konsequente Zielgruppenorientierung. Das betrifft einerseits Lösungen für Gebäude, Wohnungsgrundrisse und ausstattungen, die die Wohn- und Lebensbedürfnissen der Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen, andererseits aber auch die Wahl geeigneter stadträumlicher Standorte, die durch ihre infrastrukturelle Ausstattung (Schulen, Kindergärten, Versorgungsmöglichkeiten, ÖPNV) und die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld und im Quartierszusammenhang (Spiel- und Grünflächen) die Bewältigung des Lebensalltags der Zielgruppe unterstützen. > Umgekehrt lässt sich so durch die Belegung zielgruppenbezogen entwickelter Wohnstandorte aber auch die Tragfähigkeit von Quartieren für soziale Einrichtungen, Nahversorgungsangebote und Mobilitätsdienstleistungen erreichen. Damit profitieren Infrastrukturangebote letztlich von Standorten des öffentlich geförderten, maßvoll verdichteten Mietwohnungsbaus, indem die infrastrukturbezogene Mantelbevölkerung gewährleistet ist (z. B. Nachfrager nach Kinderbetreuungsplätzen oder Kunden für Nahversorgungsbetriebe). 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 2.4 19 Sozialräumliche Wirkungen öffentlich geförderten Wohnungsbaus Öffentlich geförderter Wohnungsbau wird vielfach immer noch gleichgesetzt mit der räumlichen Konzentration sozialer Konflikte in sogenannten „sozialen Brennpunkten“. Wie in den vorhergehenden Abschnitten gezeigt werden konnte, wird diese Vereinfachung weder der städtebaulichen Gestaltung insbesondere jüngerer Wohnungsbauprojekte noch der Bewohnerschaft im geförderten Wohnungsbau gerecht. Gleichwohl muss sich eine aktive Standortsteuerung mit der Frage auseinandersetzen, welche sozialräumlichen Entwicklungen durch das jeweilige geförderte Vorhaben befördert oder verhindert werden. Generell gehören soziale Konflikte zum städtischen Zusammenleben von Menschen dazu und treten in allen Bevölkerungsschichten auf (z. B. Streit unter Nachbarn, Ruhestörungen, abweichendes Verhalten von Jugendlichen). In der Regel werden solche Auseinandersetzungen innerhalb der Nachbarschaften gelöst und durch soziale Kontrolle diszipliniert. Mit der Konzentration schwieriger Lebenslagen (z. B. kulturelle Anpassungsschwierigkeiten, sprachliche Barrieren, finanziell prekäre Haushaltssituationen, Sozialisationsdefizite) ist das Konfliktlösungspotenzial einer Nachbarschaft jedoch oftmals überfordert. Dadurch entstehen strukturelle Konflikte sowie ein Negativimage in der Selbst- und Fremdwahrnehmung des jeweiligen Quartiers. Beispiele solcher sich aufschaukelnder Prozesse, die vielfach als „soziales Umkippen“ bezeichnet werden, betreffen häufig auch Bestände des geförderten Wohnungsbaus – aber eben nicht nur diese (vgl. GdW 1998). Die Ursachen und Bedingungen für soziale Problemlagen sind vielschichtig und komplex. Dabei spielt die Belegung der Wohnungen eine zentrale Rolle. Im Vergleich zu sozialräumlichen Problemgebieten mit überwiegend ungebundenen Beständen sind Wohnungen mit Besetzungs- und Belegungsrechten in einem deutlichen Vorteil, da hier ein unter sozialen Kriterien geführtes Belegungsmanagement der steuernden Akteure (Kommune, Wohnungsunternehmen) angewendet werden kann. Die ausgleichende Wirkung eines strategischen Belegungsmanagements belegen Beispiele, wo es gelungen ist, parallel zu städtebaulichen Aufwertungsmaßnahmen und sozialen Interventionen (z. B. Quartiersmanagement, Streetworking) Degradierungsprozesse zu stoppen und Nachbarschaften wieder zu stabilisieren (vgl. Häußermann 2001: 67). Städtebauliche, wohnungswirtschaftliche sowie soziale Rahmenbedingungen sind untrennbar miteinander verbunden und stellen Risikofaktor wie Steuerungsansatz dar. Die Notwendigkeit städtebaulicher und sozialer Integration zeigt sich insbesondere in folgenden Aspekten: > In der Vergangenheit wurden im geförderten Wohnungsbau oft Bauformen realisiert, die gerade in kleinstädtisch geprägten Räumen städtebaulich schwer integrierbar sind und auf Akzeptanzprobleme stoßen (z. B. Punkt- und Scheibenhochhäuser, „Wohnwürmer“). Die aktuelle Förderpraxis hat hierauf reagiert. Sie zielt im Wesentlichen darauf ab, das städtebauliche Einfügen sicherzustellen und die Bebauungstypologie frei finanzierten Angebotssegmenten anzugleichen. Durch bauliche und wohnungswirtschaftliche Mischungs- und Integrationsansätze ist es heute möglich, öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen, dem man dies nicht ansehen kann. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau > 20 Aufgrund von nachfrage- (v. a. Bevölkerungsentwicklung) und angebotsseitigen Entwicklungen (v. a. Standortverfügbarkeit) werden geförderte Wohnungsprojekte heute meist mit einem deutlich geringeren Umfang (etwa bis zu 30 Wohneinheiten) als einzelne Gebäude auf kleineren Baugrundstücken realisiert, z. B. auf Baulücken, Brachen oder Teilabschnitten eines neuen Wohngebietes. Dies muss als äußerst günstige Voraussetzung angesehen werden, um städtebaulich anspruchsvolle und dem Umfeld angepasste Lösungen entwickeln zu können. Zudem findet in der Regel eine breite räumliche Streuung der Nachfragegruppen statt, womit sozialräumlich konzentrierten Problemlagen vorgebeugt wird. > In diesem Zusammenhang kommt der räumlichen Konzentration ethnischer Gruppen eine besondere Bedeutung zu. Es lässt sich nachweisen, dass Quartiere, die von einer bestimmten Ethnie geprägt sind, oft eine wichtige Aufnahme- und Integrationsfunktion für Zuwandernde derselben Herkunft haben. Zudem können sie ein ökonomisch und kulturell bereicherndes Potenzial für die Gesamtstadt entwickeln (vgl. ILS NRW 2004 und nachfolgende Übersicht). Tab. 5: Positive und negative Aspekte von Segregation aus der Sicht von Experten Quelle: ILS NRW 2004: 14. Zwischenfazit > Die Standortsteuerung im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist ein zentraler Ansatzpunkt, um die räumliche Konzentration benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu vermeiden. Sie bietet vor allem aber auch die Chance, ungleiche Lebensbedingungen in quartiersbezogenen Handlungsfeldern aufzufangen und soziale Ausgrenzungsprozesse zu verhindern (z. B. Integration durch Kinderbetreuung, Schule und Freizeitangebote wie Vereine). > Die Bewohner öffentlich geförderter Wohnprojekte brauchen unterstützende Wohnstandorte, die ihren Wohnbedürfnissen entsprechen und sie somit bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation unterstützen. > Eine wirksame Standortsteuerung hat demnach zunächst die Standortanforderungen klar definierter Zielgruppen zu ermitteln. Dies muss dann in Zusammenarbeit von Kommune und Woh- 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 21 nungsanbieter bei der Belegung aufgegriffen und umgesetzt werden (Belegungsmanagement). Öffentlich geförderte Neubauprojekte bieten über das Belegungsmanagement auch soziale Potenziale, wenn z.B. im Umfeld sozial benachteiligter Standorte attraktive Wohnungsangebote geschaffen werden, welche neue Zielgruppen anziehen (z. B. Haushalte mit mittleren Einkommen, Familien mit Kindern). 2.5 Instrumente kommunaler Standortsteuerung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Zur vorausschauenden und gesamtgemeindlichen Standortsteuerung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau stehen den Kommunen nur sehr eingeschränkte formelle Instrumente zur Verfügung: > Die kommunale Planungsverwaltung gibt innerhalb des Förderverfahrens eine Stellungnahme an die förderrechtliche Bewilligungsbehörde ab. Darin prüft sie vorrangig bauplanungsrechtliche Anforderungen an das Vorhaben (z. B. Einfügungsgebot nach § 34 BauGB). Über städtebauliche Gründe hinaus können damit in der Regel keine weiteren Argumente gegen ein Bauvorhaben vorgebracht werden (z. B. infrastrukturelle Defizite, sozialräumliche Konfliktverschärfung, Priorisierung anderer Standorte). Insgesamt handelt es sich dabei also um keine weitergehende Beurteilung als sie innerhalb des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowieso abzuarbeiten ist. > Können keine städtebaulichen Gründe geltend gemacht werden, steht einer öffentlichen Förderung im Rahmen der Haushaltsmittel nichts im Wege, sofern alle bau- und sonstigen rechtlichen Anforderungen an das Vorhaben erfüllt sind. Die Entscheidung liegt damit bei der förderrechtlichen Bewilligungsbehörde. > Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sieht § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB die Möglichkeit der Festsetzung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau vor. Nach unstrittiger Meinung, sind dort jedoch alle Vorhaben zulässig, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Das heißt, Vorhaben müssen so konzipiert sein, dass sie den Fördervoraussetzungen entsprechen. Eine tatsächliche öffentliche Förderung mit der Konsequenz kommunaler Besetzungs- oder Belegungsrechte (Mietbindung) muss jedoch nicht beabsichtigt sein (vgl. Battis u. a. 2007: 209). > Letztendlich kann eine Kommune vor allem durch die Verwendung eigener Grundstücke im Rahmen des kommunalen Baulandmanagements (Zwischenerwerb, Bodenvorratspolitik) Standorte in eigener Regie für öffentlich geförderten Wohnungsbau priorisieren und in Zusammenarbeit mit Investoren realisieren. Private Baugrundstücke stehen jedoch weiterhin davon unabhängig dem Angebotssegment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ohne Einflussnahmemöglichkeit seitens der Kommune zur Verfügung. > Im Rahmen eines der Projektierung von Einzelvorhaben vorgelagerten Entwicklungskonzepts wäre es denkbar, prioritäre Standorte bzw. Teilräume innerhalb der Gesamtgemeinde festzule- 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 22 gen und mit der förderrechtlichen Bewilligungsbehörde abzustimmen (z. B. auch Zielgruppen und Mengenkontingente). Das Abstecken eines solchen räumlichen und angebotsbezogenen Zielkorridors dient vorrangig der frühzeitigen Einbindung der über die Förderung entscheidenden Stelle sowie möglicherweise auch weiterer Akteure (Investoren, Wohnungsunternehmen). Durch ein solches mittel- bis langfristiges Konzept (z. B. Stadtentwicklungsplan, Handlungskonzept Wohnen) lässt sich einerseits das öffentlich geförderte Segment auch im Zusammenhang mit anderen Angebotssegmenten darstellen, andererseits kann zusammen mit der fördernden Stelle ein plausibles Set an Kriterien erarbeitet werden, die diese dann bei der Fördermittelvergabe anlegt. Dieser instrumentelle Ansatz scheint besonders vielversprechend, da im Gegensatz zur Baugenehmigung kein Anspruch auf die Vergabe eines Baudarlehens im Rahmen eines Förderantrages besteht. 2 Handlungsrahmen und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 23 Zentrale Ergebnisse Handlungsrahmen und und Potenziale im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau > Der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau hat Schwierigkeiten, infrastrukturell gut ausgestattete Standorte bei tragbaren Bodenpreisen zu finden. > Die Fördervoraussetzungen bieten die Chance zu nachfrageorientierten Wohnkonzepten und attraktiven städtebaulichen Lösungen. > Jüngere Beispiele in Rheda-Wiedenbrück zeigen, dass sich dies in der Praxis auch umsetzen lässt. > Das Angebotssegment „Sozialwohnung“ differenziert sich immer mehr aus und kann sich so konsequent an Zielgruppen und Wohnbedürfnissen orientieren (vom Mieteinfamilienhaus bis zum Gruppenwohnen). > Dies gelingt vor allem bei überschaubaren Projekten auf Einzelgrundstücken verteilt über die ganze Stadt. > Anspruchsberechtigte Haushalte ziehen sich durch breite Bevölkerungsschichten. Sozialwohnungen stehen damit nicht nur den Ärmsten der Armen offen. > Für kleine, verteilte Wohnprojekte lassen sich eher Standorte finden, die sozial integrierend und unterstützend wirken. Davon profitieren auch bestehende Infrastrukturangebote. > Eine gezielte, gesamtgemeindliche Standortsteuerung und Belegung lässt soziale Brennpunkte erst gar nicht entstehen. Attraktive, zielgruppengenaue Projekte sind auch im Umfeld von gebundenen Beständen möglich. > Das vorausschauende Einvernehmen zwischen Kommune und Förderstelle ist ein geeigneter Ansatzpunkt für eine gesamtgemeindliche Standortsteuerung zur Priorisierung zielgruppenbezogener und qualitätvoller Standorte für geförderten Mietwohnungsbau. 24 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 3 Nachfrageentwicklung in RhedaRheda-Wiedenbrück Die Nachfrage nach Wohnraum wird bestimmt durch die Anzahl und die Struktur der privaten Haushalte, d.h. Personenzahl, zur Verfügung stehendes Einkommen und spezifische Wohnbedürfnisse. Für das Segment der preiswerten und öffentlich geförderten Mietwohnungen sind in erster Linie jene Haushalte relevant, die über ein vergleichsweise niedriges oder gar kein eigenes Einkommen verfügen. 3.1 Trends der Nachfrageentwicklung Um die zukünftige Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum abzuschätzen, wird die Entwicklung der Haushalte mit geringem Einkommen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Rheda-Wiedenbrück betrachtet. Entscheidend für den künftigen Bedarf an Wohnungen ist weniger die Entwicklung der Einwohnerzahl insgesamt als die strukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre Verteilung auf private Haushalte. Die Alterszusammensetzung der Bevölkerung ist hierbei grundlegend. Weiterhin sind die allgemeinen Trends der Wohnungsnachfrage zu berücksichtigen. Dies ist zum einen der Trend zu kleineren Haushalten durch eine Zunahme Alleinlebender wie Singles, Verwitwete, getrennt lebende Paare, und kleiner Haushalte wie Alleinerziehende, Senioren, kinderlose Paare. Zum anderen besteht ein wohlstandsbedingter Trend zu einer steigenden durchschnittlichen Wohnfläche pro Person, der durch den Trend zu kleinen Haushalten gestützt wird (Pestel 2006: 12). Bevölkerungsentwicklung 1995 - 2000 2000 - 2007 2006 - 2007 2006 - 2020 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Vorausberechnung LDS NRW der Uni Bielefeld (obere Variante) Detmold, Regierungsbezirk +2,1 % +0,2 % -0,3 % k. A. Gütersloh, Kreis +5,0 % +2,6 % +0,1 % +2,0 % Gütersloh, Stadt +2,5 % +1,3 % +0,1 % -0,5 % Rheda-Wiedenbrück +6,6 % +4,0 % +0,2 % +4,8 % Tab. 6: Bevölkerungsentwicklung im regionalen Vergleich Daten: LDS NRW 2008a/ Universität Bielefeld 2007 Rheda-Wiedenbrück konnte in den letzten sieben Jahren ebenso wie der Kreis Gütersloh insgesamt ein kontinuierliches Wachstum der Bevölkerung verzeichnen. Zwar hat sich die Dynamik der 1990er Jahre deutlich abgeschwächt, doch auch für den Zeitraum bis 2020 wird in mehreren Vorausberechnungen (vgl. Universität Bielefeld 2007: 45) von einem mittleren Bevölkerungswachstum 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 25 in Rheda-Wiedenbrück ausgegangen. Damit liegen die Erwartungen für die Stadt über denen für den Kreis Gütersloh insgesamt. In Bezug auf die Wohnraumnachfrage wird Rheda-Wiedenbrück in absehbarer Zukunft also nicht vor außergewöhnlichen Herausforderungen wie einem starken Bevölkerungswachstum oder einer drastischen -abnahme stehen. Dennoch sind deutliche Veränderungen der Wohnungsnachfrage zu erwarten, die sich vor allem aus demografischen Entwicklungen und dem gesellschaftlichen Trend zu kleinen Haushalten ergeben. Die Bevölkerung in Rheda-Wiedenbrück wird sich ebenso wie im übrigen Kreis in den nächsten Jahren deutlich in ihrer Alterszusammensetzung verschieben. Die Trends für einzelne Altersgruppen zeigt die Bevölkerungsvorausberechnung der Universität Bielefeld in Entwicklungskorridoren zwischen einer oberen und einer unteren Berechnungsvariante auf (siehe Abb. 1). Abb. 1: Bevölkerungsvorausberechnung wohnungsmarktrelevanter Altersgruppen Daten: Universität Bielefeld 2007 Für die wohnungsmarktrelevanten Altersgruppen - in der Regel setzten Haushaltgründungen in einem Alter ab 20 Jahren ein - stellen sich die Entwicklungstrends bis 2020 wie folgt dar: > Die Anzahl der jungen Personen im Alter von 20-24 Jahren wird sich bis zum Jahr 2015 nahezu konstant entwickeln und danach voraussichtlich abnehmen. > Für die Entwicklung der Bevölkerungsgruppe im Alter zwischen 25-34 Jahren wird das zukünftige Wanderungssaldo besonderen Ausschlag geben. Aufgrund der heute in RhedaWiedenbrück lebenden Bevölkerung ist ein drastischer Rückgang dieser Altersgruppe zu erwarten, der jedoch durch Zuwanderungen auf ein vergleichsweise moderates Niveau gemildert wird. 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück > 26 Die Gruppe der 35-44 jährigen wird zukünftig am stärksten abnehmen. Bis 2014 wird die Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe sehr stark zurückgehen. In der Folge schwächt sich die Entwicklung voraussichtlich etwas ab, jedoch wird die Zahl weiter abnehmen. > Im Gegensatz dazu - und in direktem Zusammenhang - wird die Zahl der Personen zwischen 45 und 55 Jahren bis 2014 einen deutlichen Zuwachs erfahren, anschließend jedoch ebenfalls abnehmen. > Zu den zukünftig deutlich wachsenden Altersgruppen zählt die Gruppe der 55 -64 Jährigen. Sie wird voraussichtlich auch über 2020 hinaus zunehmen. > Die Zahl der Senioren zwischen 65 und 79 Jahren wird zukünftig durch einen kontinuierlichen Rückgang gekennzeichnet sein. > Am stärksten wachsen wird in Zukunft die Zahl der über 80 Jährigen. Relativ unabhängig vom Wanderungsgeschehen wird diese Altersgruppe voraussichtlich im Jahr 2020 über ein Drittel mehr Personen umfassen als heute. Verschiebungen der Wohnraumnachfrage Unbeschadet dessen, dass die Wohnungsnachfrage durch politische Rahmenbedingungen, die sozio-ökonomische Lage der privaten Haushalte sowie lokale Marktbedingungen beeinflusst ist, lassen sich aus der Bevölkerungsvorausberechnung grundlegende Hinweise zur zukünftigen Nachfrageentwicklung ableiten: > Die Zahl der Haushalte in Rheda-Wiedenbrück wird zum einen durch Zuzüge und zum anderen durch den Trend zu kleineren Haushalten zumindest mittelfristig weiter zunehmen. Damit besteht zukünftig weiterhin Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, der über den Ersatz von Wohnungsabgängen hinausgeht. > Die Nachfrage nach preiswerten Mietwohnungen für Haushaltsgründer wird voraussichtlich in den nächsten Jahren konstant bleiben, bzw. durch den allgemeinen Trend zu Singlehaushalten leicht ansteigen. > Die Nachfrage nach Eigenheimen, Eigentumswohnungen und familiengerechten Mietwohnungen in der Phase der Familiengründung bzw. beruflichen Etablierung wird in hohem Maße durch zuziehende Haushalte bestimmt werden. Die Nachfrage wird jedoch eher konstant bleiben oder sogar abnehmen als weiter zunehmen. > Die Zahl der sogenannten „Empty-Nester“, Familienhaushalte, aus denen die erwachsenen Kinder ausgezogen sind, wird vermutlich deutlich zunehmen. Für einen Teil der Haushalte gewinnen in dieser Phase die Wohnumfeld- und Freizeitqualitäten an Bedeutung. Dies wird sich jedoch nur in geringem Maße in der Wohnungsnachfrage niederschlagen, da diese Haushalte in der Regel in ihrem Haus oder ihrer Wohnung bleiben. 27 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück > Im Rahmen der Grundsicherung nach SGB II bedingt der Auszug der Kinder jedoch oftmals den Umzug in eine kleinere Wohnung. > Die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum, der ein selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützt, wird deutlich ansteigen. Dabei werden insbesondere Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsangebote für ältere Senioren eine wachsende Nachfrage erfahren. 3.2 Haushalte mit geringem Einkommen Die relative Einkommenssituation im Kreis Gütersloh lag 2005 insgesamt im Landesdurchschnitt. Der Anteil armutsgefährdeter Haushalte war etwas geringer als in NRW insgesamt. Es kann davon ausgegangen werden, dass ca. 2.000 Haushalte in Rheda-Wiedenbrück mit einem Einkommen auskommen müssen, das weniger als 50% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens beträgt, und dass weiteren ca. 2.000 Haushalten ein Einkommen zur Verfügung steht, das weniger als 60% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens beträgt (eigene Berechnungen auf Grundlage der Armutsrisikoquoten 2005,nach MAGS NRW 2007: 135). Die Haushalte mit geringem Einkommen setzten sich im Wesentlichen aus Wohngeldempfängern, Bedarfsgemeinschaften nach Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungsempfängern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Arbeitslosen und Geringfügig Beschäftigten zusammen. Zwischen diesen Gruppen bestehen teilweise Überschneidungen und ständige Verschiebungen. prekäre Einkommenssituationen > 1.226 Personen arbeitslos > 2.315 Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II > 3.347 Personen ausschließlich geringfügig Beschäftigung > 1.451 Personen im Nebenjob geringfügig beschäftigt, > 273 einkommensschwache Personen nach SGB XII Unterstützung zum Wohnen > 1.144 Haushalte, die allgemeines Wohngeld beziehen > 1.042 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU ( KdU) KdU) nach SGB II erhalten > 251 Haushalte, die Leistungen zur Grundsicherung nach SGB XII erhalten Tab. 7: Nachfrage nach preiswertem Wohnraum in Rheda-Wiedenbrück Quelle: eigene Darstellung 28 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück Für Wohnen zur Verfügung stehende staatliche Leistungen > 1.042 der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II erhielten im Februar 2008 Leistungen für Unterkunft und Heizung, welche durchschnittlich EUR 346,56 betrugen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2008). > Die Wohngeldempfänger erhielten monatlich im Durchschnitt 103,- Euro pro Haushalt. Für 1.008 Haushalte war das Wohngeld im Jahr 2006 ein Zuschuss zur Wohnungsmiete, 136 Haushalte erhielten einen Lastenzuschuss zu den Kosten ihres Wohneigentums. (Stadt RhedaWiedenbrück 2007). 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 u. mehr Pers. 1.089 Bedarfsgemeinschaften 1.144 Wohngeldempfän Wohngeldempfänger (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) (Sozialbericht R-WD 2006) Anzahl Anteil 502 46,1 % 258 23,7 % 152 14 % 86 7,9 % 91 8,4 % Anzahl Anteil 613 53,6 % 147 12,8 % 195 17,0 % 189 16,5 % Tab. 8: Struktur der Nachfragegruppen Daten: Bundesagentur für Arbeit 2008a/ Stadt Rheda-Wiedenbrück 2006 Anmerkung: Überschneidungen sind auszuschließen, da ab 2005 Transferleistungsempfänger (ALG II, SGB II, SGB XII) vom Wohngeld ausgeschlossen sind. 3.3 Entwicklung und Struktur der wohnungssuchenden Haushalte Wichtige Hinweise für den Bedarf an preiswertem Wohnraum liefert die Statistik der wohnungsuchend gemeldeten Haushalte. Diese zeigen mit ihrer Meldung bei der städtischen Bauverwaltung an, dass sie umziehen wollen und zumindest kurzfristig Probleme haben, sich selbst auf dem Wohnungsmarkt zu versorgen. Nach Erfahrung der Verwaltungsmitarbeiter verfügen diese Haushalte in der Regel über ein Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze des §9 Abs.3 WoFG i.V.m. VO WoFG NRW, so dass sie berechtigt sind, preisgebundene Wohnungen zu beziehen. Im Jahr 2007 wurden 394 Haushalte als wohnungssuchend verzeichnet. Damit ist die Zahl seit einem Höchstwert von knapp 600 im Jahr 2001 wieder gesunken. Diese Entwicklung lässt zunächst eine Verbesserung der Versorgungsmöglichkeiten durch eine Entspannung des Wohnungsmarktes 29 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück oder strukturelle Einkommensverbesserungen vermuten. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass ganz im Gegenteil auch eine Marktanspannung oder Einkommensverschlechterungen zu einem Rückgang der Wohnungssuchenden Zahlen führen können. Finanzielle Gründe können die Haushalte daran hindern, ihre Wohnsituation anzupassen, eine neue Wohnung zu suchen und einen Umzug durchzuführen. Statisitik der Wohnungssuchenden Haushalte 600 500 400 300 200 100 0 1997 1998 1 Person 1999 2000 2 Personen 2001 2002 3 Personen 2003 2004 4 Personen 2005 2006 2007 5 u mehr Personen Abb. 2: Statistik der Wohnungssuchenden Haushalte Daten: Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008a Die größte Gruppe der wohnungssuchenden Haushalte bildeten 2007, wie auch in den vergangenen 10 Jahren, die Ein-Personenhaushalte mit 149 Wohnungssuchenden. Gemeinsam mit den ZweiPersonenhaushalten bilden sie über 60% der Wohnungssuchenden. Beide Gruppen haben im Rückblick der letzten Jahre deutlich zugenommen. Dies deutet auf einen steigenden Bedarf an kleinen Wohnungen hin. Hingegen ist die Entwicklung der wohnungssuchenden Drei-Personenhaushalte in der Zusammenschau der letzten 10 Jahre eher konstant und zuletzt leicht rückläufig verlaufen. Die Zahlen der wohnungssuchenden Vier-Personenhaushalte und der Fünf-Personenhaushalte hat seit 2001 kontinuierlich abgenommen. Allerdings müssen gerade diese Haushalte oft mehrere Jahre auf eine geeignete Wohnung warten. Auch hier deuten die Erfahrungen der Wohnraumvermittlung auf einen Versorgungsengpass hin. Einschätzungen zur teilräumlichen teilräumlichen Nachfrage Nach Einschätzung der befragten Wohnungsmarktexperten richtet sich die Nachfrage im preiswerten Mietwohnungssegment ebenso wie in anderen Wohnungsmarktsegmenten insgesamt stärker auf das Stadtgebiet Wiedenbrück als auf Rheda. „Wiedenbrück ist im Vergleich zu Rheda deutlich attraktiver, auch für Sozialraummieter“ (Expertengespräch am 16.6.2008). Gleichzeitig besteht im Stadtteil Rheda ein erhöhter Bedarf an preiswertem Wohnraum, da es dort „mehr einkommensschwache Bevölkerung gibt als in Wiedenbrück“ (Expertengespräch am 16.6.2008). 30 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 3.4 Entwicklung der Nachfragegruppen Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II stagniert nach einer kontinuierlichen Abnahme zwischen Frühjahr 2006 und Herbst 2007 derzeit bei ca. 1.100 Bedarfsgemeinschaften. 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 2006 2007 2008 Abb. 3: Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGBII Daten: Bundesagentur für Arbeit 2008a Die Beschäftigungssituation in Rheda- Wiedenbrück hat sich in den letzten beiden Jahren deutlich verbessert: Die Zahl der Arbeitslosen ist seit Beginn 2006 zurückgegangen und betrug im Mai 2008 nur noch 1.226 Personen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2008). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass gleichzeitig die Zahl der geringfügig Beschäftigten in den letzten drei Jahren deutlich angestiegen ist (ebd. ). Die Beschäftigung führt in diesen Fällen nicht zu einer deutlichen Einkommensverbesserung und somit auch nicht zu einer Erhöhung des für Wohnen zur Verfügung stehenden Einkommens. In Bezug auf die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum in Rheda-Wiedenbrück hat sich also eine Verschiebung zwischen den Nachfragern mit prekären Einkommenssituationen ergeben. 3000 5.000 2500 4.500 2000 4.000 1500 3.500 1000 3.000 500 2.500 0 2.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2003 2004 ausschl. GeB Abb. 4: Entwicklung der Arbeitslosenzahl Daten: Bundesagentur für Arbeit 2008b 2005 2006 2007 Im Nebenjob GeB Abb. 5: Entwicklung der Zahl geringfügig Beschäftigter Daten: Bundesagentur für Arbeit 2008c 3 Nachfrageentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 31 Die Zahl der Personen, die Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII erhalten haben, ist in den letzten drei Jahren kontinuierlich gestiegen von 188 im Jahr 2005 auf 273 Personen Ende 2007. Die demografische Entwicklung und der gesellschaftliche Wandel der Lebensformen führen insgesamt zu einer Zunahme kleiner Haushalte mit einer oder zwei Personen. Diese Zunahme äußert sich gerade im unteren Preissegment in einer steigenden Nachfrage nach kleinen Wohnungen, welche die Wohnflächenobergrenzen und vor allem die Mietgrenzen gemäß §22 SGB (Angemessene Kaltmieten) bzw. §8 WoGG (Höchstbeträge) einhalten. Die zukünftige Entwicklung der einkommensschwachen Haushalte ist schwer vorauszuberechnen. Sie steht in Abhängigkeit zur Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung. Angesichts eines in den letzten Jahren stetig gestiegenen Armutsrisikos, d.h. eines wachsenden Anteils der Bevölkerung, dem weniger als 50% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens zur Verfügung stehen (MAGS NRW 2007: 114), ist davon auszugehen, dass auch zukünftig eine kontinuierliche Nachfrage nach preiswertem Wohnraum in Rheda-Wiedenbrück bestehen wird. Zentrale Ergebnisse Nachfrageentwicklung in RhedaRheda-Wiedenbrück > Auch wenn derzeit in Rheda-Wiedenbrück insgesamt kein erkennbarer Mangel an Wohnraum festzustellen ist, besteht kurz- und mittelfristig Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, da die Zahl der privaten Haushalte weiter steigen wird. > Eine erhöhte Nachfrage ist vor allem im Segment preiswerter kleiner Wohnungen zu erwarten. > Der Bedarf an seniorengerechten Wohnraum nimmt weiterhin zu - auch im preiswerten Segment. > Kinderreiche Familien haben in Rheda-Wiedenbrück Versorgungsprobleme. 32 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 4 Angebotsentwicklung in RhedaRheda-Wiedenbrück Das Segment des preiswerten Wohnraums setzt sich im Wesentlichen zusammen aus öffentlich geförderten preisgebundenen Mietwohnungen, aus freifinanzierten Mietwohnungen im unteren Preissegment und aus solchen Wohnungen, die mit öffentlicher Förderung errichtet wurden und deren Preisbindung mittlerweile ausgelaufen ist. 4.1 Mietpreisgebundener Wohnungsbestand Der preisgebundene Wohnungsbestand in Rheda-Wiedenbrück umfasst derzeit insgesamt 1.310 Mietwohnungen (Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b). Das sind ca. 7% des gesamten Wohnungsbestandes in Rheda-Wiedenbrück (LDS NRW 2008b). Der weit überwiegende Teil der durch die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) in der Darlehensverwaltung geführten Wohnungen wurde über den 1. Förderweg bzw. für die Einkommensgruppe A gefördert. Der preisgebundene Mietwohnungsbestand verteilt sich auf das Stadtgebiet wie folgt: Rheda Wiedenbrück 922 geförderte Mietwohnungen 388 geförderte Mietwohnungen in 138 Objekten: 43 WE / 1000 E in 66 Objekten: 17 WE/ 1000 E - zentrale Innenstadt (R1): - zentrale Innenstadt (W1): 32 WE 58 WE - nördlich der Bahnlinie (R2): 173 WE - östliches Stadtgebiet (W2): 222 WE - westliches Stadtgebiet (R3): 611 WE - südliches Stadtgebiet (W3): - östliches Stadtgebiet (R4): 106 WE - westliches Stadtgebiet (W4): 98 WE Ortsteile St. Vit / Lintel / Batenhorst: jeweils 0 WE Tab. 9: Verteilung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes auf Stadtteile Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedebrück 2008b 10 WE 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 33 Abb. 6: Räumliche Verteilung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b Gebäudeformen und standörtliche Konzentrationen Die räumliche Konzentration des öffentlich geförderten Wohnraums bzw. die Verdichtung einzelner Standorte lässt sich anhand der Anzahl geförderter Wohnungen innerhalb eines Gebäudekomplexes darstellen: Ein Viertel der geförderten Wohnungen liegt in Gebäuden mit maximal 6 Wohneinheiten. Es handelt sich um Miet-Reihenhäuser (ca. 1 % des geförderten Bestandes) und kleinere Mehrfamilienhäuser. Dies deutet auf eine hohe städtebauliche Integration dieser Bestände in die kleinstädtisch geprägte Bebauungsstruktur hin. Darüberhinaus liegt über die Hälfte der geförderten Wohnungen (ca. 55%) in Gebäuden oder Gebäudeteilen mit höchsten 6 Wohneinheiten, so dass sich maximal 6 Mietparteien eine Adresse und in der Regel auch einen Hauseingang teilen. Damit entsprechen diese Bestände weitestgehend kleinstädtischen Wohnformen. Städtebauliche Auffälligkeiten in der überwiegend kleinteilig geprägten Siedlungsstruktur RhedaWiedenbrücks stellen hingegen jene Gebäudekomplexe dar, die durch eine hohe Geschosszahl oder eine größere zusammenhängende Bauform gekennzeichnet sind und eine vergleichsweise hohe Anzahl Wohneinheiten umfassen. Die bauliche Dichte ist neben den Bauformen des Geschosswohnungsbaus und der bei älteren Beständen oftmals niedrigen bautechnischen Qualität ein Faktor, der häufig zur Stigmatisierung dieser Standorte und ihrer Bewohner beiträgt. 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 34 Solche Verdichtungen bestehen in Rheda-Wiedenbrück jedoch nur an einzelnen Standorten. Beispielsweise ist das höchste Gebäude der Stadt ein gefördertes Wohngebäude mit 8 Etagen. In verdichteten Gebäudekomplexen, die insgesamt mehr als 17 Wohneinheiten umfassen, befinden sich ca. 28% der geförderten Wohnungen. Bei diesen Beständen handelt es sich zur Hälfte (ca. 13% der geförderten Wohnungen) um Gebäude, in denen sich 18 oder mehr Mietparteien tatsächlich eine Adresse und damit in der Regel auch einen Hauseingang teilen. Die übrigen verdichteten Bestände befinden sich in Gebäudekomplexen oder -zeilen, die über mehrere Hauseingänge erschlossen und in kleineren Gebäudeeinheiten strukturiert sind. Abb. 7: Karte des preisgebundene Mietwohnungsbestands im Siedlungszusammenhang Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b Vermieter geförderter Wohnungen Der größte Vermieter öffentlich geförderter und preisgebundener Wohnungen in RhedaWiedenbrück, mit derzeit ca. 36% aller geförderten Wohnungen, ist die Kommunale Haus und Wohnen GmbH (KHW). Das aus dem gemeinnützigen Kreisheimstättenwerk hervorgegangenen kommunale Unternehmen besitzt in Rheda-Wiedenbrück einen Bestand von 494 Wohnungen. Davon liegen ca. 70% im Stadtteil Rheda. Die übrigen preisgebundenen Wohnungen verteilen sich auf zahlreiche Einzeleigentümer, darunter einige örtliche Bauunternehmen und private Eigentümer mit kleineren Beständen. 35 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück Struktur des Wohnungsbestandes Die Statistik der Wohnungsbauförderung in Rheda-Wiedenbrück erlaubt eine Auswertung des geförderten Bestandes nach Wohnungsgrößen. > Kleine Wohnungen mit maximal 45 m² Wohnfläche bilden nur 10% des Wohnungsbestandes. Diese Wohnungen haben in der Regel 1 bis 2 Räume und werden von Alleinlebenden oder Zweipersonenhaushalten bewohnt. > Fast 60% der Wohnungen im geförderten und preisgebundenen Bestand in RhedaWiedenbrück haben eine Größe von 61 – 90 m² Wohnfläche. Dies sind in der Regel Dreiund Vierzimmerwohnungen, die für Familien-Haushalte mit drei bis vier Personen errichtet wurden. > Große Wohnungen mit über 90 m² Wohnfläche stellen daneben nur 7% des geförderten Wohnungsbestandes dar. 74 6% 16 1% 129 10% 45m² 46-60² 353 27% 335 25% 61-75m² 76-90² 91-105m² >105m² 403 31% Abb. 8: Preisgebundene Wohnungen nach Wohnungsgröße Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b Baualter der Wohnungen Über die Hälfte des heutigen preisgebundenen Wohnungsbestandes ist mehr als 30 Jahre alt. Diese Wohnungen entsprechend oftmals nicht mehr den heutigen Anforderungen an Grundrissgestaltung, technische Ausstattung und energetische Bewirtschaftung. Durch die Preisbindung und in Folge ihres Baualters liegt die Kaltmiete dieser Wohnungen in der Regel deutlich unter den ortsüblichen Vergleichsmieten, so dass sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Wohnraumversorgung leisten. Jedoch sind gerade diese Bestände aufgrund ihrer unzeitgemäßen energetischen Ausstattung von aktuellen Mietpreissteigerungen durch steigende Energiekosten betroffen. Das kommunale Wohnungsunternehmen KHW verfolgt deshalb eine umfassende Modernisierung seiner Bestände aus 36 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück den 1960er und 1970er Jahren. Neben der baulich-technischen und energetischen Modernisierung werden auch Grundrissänderungen vorgenommen und nachträgliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt. Baualter des preisgebundenen Mietwohnungsbestan Mietwohnungsbestandes Fertigstellung vor 1970 29,5 % … in den 1970er 28,0 % … in den 1980er 7,7 % … in den 1990er 21,5 % … seit 2000 13,4 % Tab. 10: Baualter des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b Entwicklung des preisgebundenen Bestandes Der Bestand preisgebundener Mietwohnungen nimmt seit 2003 kontinuierlich ab. Durch Auslaufen der Förderungszeiträume fallen ältere Bestände aus der Belegungs- bzw. Preisbindung. Ein weiterer Teil der Abgänge aus der Darlehensverwaltung resultiert aus vorzeitigen Darlehensrückzahlungen, diese Bestände verbleiben jedoch während der Nachwirkungsfrist in der Preisbindung. Gleichzeitig ist die Zahl der Neuzugänge durch Baufertigstellungen in den letzten Jahren sehr gering. Die Wfa prognostiziert einen deutlichen weiteren Rückgang des Bestandes in der Darlehensverwaltung um -36% zwischen 2007 und 2010 und weitere -19% von 2010 bis 2015. Die Finanzierung über Förderdarlehen bietet den Bauträgern Anreize, öffentlich geförderte Mietwohnungen zu errichten. Nach Einschätzung der Experten mangelt es in Rheda-Wiedenbrück in erster Linie jedoch an geeigneten Grundstücken. So wurden in den letzten fünf Jahren im öffentlich geförderten Wohnungsbau lediglich 66 Mietwohnungen neu geschaffen (Stadt RhedaWiedenbrück 2008c). 100 75 50 Zugänge Abgänge 25 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Abb. 9: Zu- und Abgänge im geförderten Mietwohnungsbestand Daten: Wfa 2008 2007 37 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 2. Fw 1. Fw 800 600 400 200 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2010 2015 2010 und 2015: Fortschreibung der wfa Abb. 10: Entwicklung des preisgebundene Mietwohnungsbestandes Daten: Wfa 2007 Segmentsverschiebungen: aus der Bindung gefallener Bestand In den letzten fünf Jahren sind ca. 300 ehemals öffentlich geförderte Wohnungen aus der Preisbindung entlassen worden. Der Mietpreis für diese Wohnungen wird in der Regel durch regelmäßige Mieterhöhungen an das örtliche Niveau des Mietspiegels angepasst. Dies führt für die Mieter zu höheren Belastungen und zwingt sie ggf. zu einem Wohnungswechsel. Dennoch ist davon auszugehen, dass diese Wohnungen im insgesamt preiswerten Angebotssegment verbleiben. Größere Mietwohnungsstandorte In der öffentlichen Wahrnehmung wird der geförderte Wohnungsbau zumeist mit baulich verdichteten Wohnstandorten in Verbindung gesetzt. Diese haben oftmals Imageprobleme unabhängig davon, ob es sich um preis- und belegungsgebundene Wohnungen handelt oder um freifinanzierten Wohnungsbau. In Rheda-Wiedenbrück gibt es mehrere baulich verdichtete Wohnstandorte, die in der Vergangenheit zeitweise durch soziale Konflikte aufgefallen sind. Das sind beispielsweise die Orthmeyersiedlung in Wiedenbrück und das Quartier an der Grünstraße im nördlichen Rheda. Beide Standorte bieten niedrigpreisige Wohnangebote, sind jedoch (nicht mehr) preis- oder belegungsgebunden. Eine Analyse der sozialen Strukturen, spezifischen Problemzusammenhänge und Perspektiven der jeweiligen Quartiersentwicklung kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Gleichwohl sind diese Standorte in einer Perspektive der sozialen Wohnraumversorgung unbedingt zu berücksichtigen. Als wichtiges Angebot an preiswerten Wohnungen sind diese Standorte zu sichern und zu entwickeln. 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 38 Neben den Möglichkeiten städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen bieten auch die Wohnungsbauförderungsbestimmungen Ansatzpunkte für eine qualitative Entwicklung dieser Gebiete. 4.2 Freifinanzierter Mietwohnungsbestand Neben dem Angebot an mietpreisgebundenen Wohnungen sind die Versorgungsmöglichkeiten geringverdienender Haushalte auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Eine Einschätzung des Umfangs und der Struktur des freifinanzierten preisgünstigen Wohnungsbestandes ist ohne eine aufwendige Erhebung allerdings nicht möglich. Hinweise zum Mietpreisniveau bieten jedoch der Mietspiegel sowie eine stichprobenartige Auswertung des im Internet inserierten Mietwohnungsangebots. Abb. 11: Mietspiegel 2007 für Rheda-Wiedenbrück Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008d Der Mietspiegel gibt den Vergleichsrahmen ortsüblicher Kaltmieten gestaffelt nach Baujahren der Wohngebäude und der Wohnlage an. Er dient als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter zur Einschätzung des Mietniveaus, welches in Rheda-Wiedenbrück für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Laut Mietspiegel können einkommensschwache Haushalte, die z.B. auf eine Kaltmiete von unter 4,50 EUR/m² angewiesen sind, preiswerte Wohnungen auf dem freifinanzierte Markt nur in mittleren Lagen in Gebäude aus den 1960er Jahren oder älter finden. In guten Lagen liegen die Mieten lediglich dann unterhalb der heutigen Bewilligungsmiete, wenn es sich um Altbauten (bis 1948) handelt, die seit 1975 nicht modernisiert wurden. Ein Vergleich des Mietspiegels 2007 mit dem von 2005 zeigt, dass in diesem Zeitraum insbesondere die Mieten für Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren um rund 2% gestiegen sind. Mietwohnungen in älteren Gebäuden sind um 1 bis 1,5 % teurer geworden. Die Preissteigerungen fielen 39 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück in mittleren Lagen jeweils stärker aus als in guten Lagen. Für Wohnungen, die nach 1990 errichtet oder voll modernisiert wurden, blieb der Mietspiegel konstant. Diese Entwicklung deutet auf eine Marktanspannung im unteren und mittleren Mietsegment bis EUR 5,- /m² hin. Nach Aussage eines Interviewpartners „ist es heute wesentlich leichter Wohnungen zu vermieten als noch vor einem Jahr.“ (Expertengespräch am 09.07.2008) Eine stichprobenartige Kurzauswertung von Wohnungsangeboten einschlägiger Mietbörsen im € / qm Kaltmiete Internet am 13.5. 2008 gibt Hinweise auf die Struktur des Mietwohnungsangebots: 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 30 40 Whgen ohne WBS 50 60 70 80 90 100 110 Whgen mit WBS 120 qm Abb. 12: Mietwohnungsangebote in Rheda-Wiedenbrück Daten: eigene Erhebung: stichprobenartige Kurzauswertung von Wohnungsangeboten im Internet am 13.5.2008 > Überwiegend werden Wohnungen zwischen 60 und 90 qm Wohnfläche angeboten. Kleinere und größere Wohnungen sind seltener zu finden. > Für die meisten Wohnungen wird eine Kaltmiete zwischen EUR 4,80 und 6,30 pro m² verlangt. Damit liegen die Mieten teilweise deutlich über dem Niveau preisgebundener Angebote. > Im unteren Preissegment lassen sich neben Mietangeboten, die einer Preisbindung unterliegen und für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, nur einzelne freifinanzierte Wohnungen finden. 40 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück 4.3 > Trends der Angebotsentwicklung Angebotsentwicklung Das Segment preiswerter Mietwohnungen erfährt in Rheda-Wiedenbrück derzeit insgesamt eine geringe Angebotsentwicklung durch Neubau. Für die Umsetzung geförderter Bauvorhaben fehlt es nach Angabe der lokalen Bauträger vor allem an geeigneten Grundstücken. > Der Neubau freifinanzierter Mietwohnungen lohnt sich nach Einschätzung der lokalen Marktexperten derzeit nicht. Geringe Renditeerwartungen, ein starkes Mietrecht zu Gunsten der Mieter, gestiegene Baukosten sowie energietechnische Anforderungen würden das Investitionsinteresse stark mindern. (Gespräche am 16.07.2008) > Neben dem Mietwohnungsangebot spielt gerade auf kleinstädtisch geprägt Wohnungsmärkten wie in Rheda-Wiedenbrück auch der geförderte Eigenheimbau eine wichtige Rolle für die Wohnraumversorgung insbesondere von Familien. Die Entwicklung des Eigenheimbaus ist derzeit gerade im unteren Preissegment jedoch deutlich zurückgegangen (Wegfall der Eigenheimzulage). > Gleichzeitig nimmt der Bestand preisgebundener Mietwohnungen seit 2003 kontinuierlich ab. Durch Auslaufen der Förderungszeiträume fallen ältere Bestände aus der Belegungs- bzw. Preisbindung. Entwicklung des preisgebundenen Wohnungsbestandes - Auslaufen der Bindungsfristen 1400 1200 1000 800 [ WE ] 600 400 200 0 <46m² [1 Pers.] 46-60² [2 Pers.] 61-75m² [3 Pers.] Abb. 13: Ausblick auf auslaufende Bindungsfristen Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b 76-90m² [4 Pers.] 91-105m² [5 Pers.] >105m² [>6 Pers.] 41 4 Angebotsentwicklung in Rheda-Wiedenbrück In den nächsten fünf Jahren werden die Mietpreis- und Belegungsbindungen für 235 geförderte Mietwohnungen, d.h. knapp ein Fünftel des derzeitigen Bestandes in Rheda-Wiedenbrück auslaufen. Dies betrifft vor allem das nördliche Rhedaer Stadtgebiet (R2), in dem bis 2013 über die Hälfte (57%) der derzeit mietpreisgebundenen Wohnungen aus der Bindung fallen werden. Auch im östlichen Bereich von Wiedenbrück (W2) werden in diesem Zeitraum 22% des heutigen Bestandes ihre Mietpreisbindung verlieren. Auslaufende Bindungsfristen (Anzahl WE) nach Teilräumen Teilräumen Bestand 2008 20092009-2013 20142014-2019 2020 - 2053 R1 32 2 - 30 R2 173 98 28 47 R3 611 70 137 404 R4 106 12 10 84 W1 58 - - 58 W2 222 49 19 154 W3 10 - - 10 W4 98 4 4 90 Summe 1310 235 198 877 Tab. 11: Auslaufende Bindungsfristen nach Teilräumen bis 2053 Daten: eigene Darstellung nach Stadt Rheda-Wiedenbrück 2008b Zentrale Ergebnisse Angebotsentwicklung in RhedaRheda-Wiedenbrück > Die Struktur des geförderten Wohnungsbestandes entspricht nicht der Struktur der Nachfragegruppen: es überwiegen Wohnungen mittlerer Größe, kleine und sehr große Wohnungen sind in geringerem Umfang vorhanden. > Die Neubautätigkeit ist im freifinanzierten wie im geförderten Bereich deutlich zurückgegangen. > Das Angebot an preisgebundenen Wohnungen nimmt ab und wird zukünftig durch auslaufende Bindungsfristen noch deutlich stark zurückgehen. 5 Zwischenfazit: Handlungsbedarf 5 42 Zwischenfazit: Handlungsbedarf Die Situation des preiswerten Mietwohnungssegments in Rheda-Wiedenbrück stellt sich derzeit insgesamt ausgeglichen dar. Die Versorgung der einkommensschwachen Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist im Ganzen zufriedenstellend. Dennoch ergibt sich wichtiger Handlungsbedarf für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsbestandes sowie die Ausrichtung der Neubautätigkeit. > Für einzelne Nachfragegruppen steht kein ausreichender bedarfsgerechter Wohnraum zur Verfügung. Dies sind insbesondere kinderreiche Familien. > Das strukturelle Defizit an kleinen Wohnungen lässt zukünftig Versorgungsprobleme erwarten. Denn gerade in diesem Segment ist von einer steigenden Nachfrage auszugehen. > Auslaufende Bindungsfristen führen zukünftig zu umfangreichen Verschiebungen im preiswerten Mietwohnungssegment. Die Auswirkungen auf die Qualität des Angebots sowie die Verfügbarkeit für einzelne Nachfragergruppen ist zu beobachten. 5.1 Strukturelle Strukturelle Angebotsdefizite Nur ca. 35% der preisgebundenen Wohnungen entsprechen mit weniger als 60 m² Wohnfläche den Wohnungsgrößen, die für 1 und 2 Personenhaushalte gefördert werden. Gleichzeitig sind über 60 % der Haushalte in geförderten Wohnungen 1 und 2 Personenhaushalte (zum Zeitpunkt der Belegung). D.h. ein großer Teil dieser Haushalte lebt in Wohnungen, die nach WFB zu groß sind. Dies wird dann zum Problem, wenn sich die Wohnungsgröße in hohen Mietkosten niederschlägt - siehe Entwicklung der Nebenkosten - oder eine Förderung gemäß SGB II/ ALG II beansprucht wird und die lokale Arge die Einhaltung der qm-Grenzen (Angemessenheitskriterien) fordert. Über die Hälfte der Wohnungen im preisgebundenen Bestand sind zwischen 60 und 90 qm groß und sind somit ausgelegt für 3- und 4-Personenhaushalte. Diese Haushalte machen jedoch nur knapp 30% der Nutzer sowie der Wohnungssuchenden aus – mit sinkender Tendenz. Die Wohnungen entsprechen somit in der Regel nicht mehr den heutigen Wohnbedürfnissen der wachsenden Nachfragegruppe kleiner Haushalte. Zu berücksichtigen bleibt jedoch die Nutzbarkeit der einzelnen Grundrisse auch für kleine Haushalte sowie der generell steigende Wohnflächenkonsum pro Kopf. In den Segmenten der kleinen Wohnungen für 1- und 2-Personenhaushalte und in dem großer Wohnungen für kinderreiche Familien deuten sich zunehmende Angebotsengpässe an. Beispielsweise macht ein statistischer Vergleich zwischen Bewohnern geförderter Wohnungen und Wohnungssuchenden deutlich, dass insbesondere 1-Personenhaushalte und solche mit 5 und mehr Personen überproportional unter den Suchenden vertreten sind. 5 Zwischenfazit: Handlungsbedarf 43 Der Neubau öffentlich geförderter Wohnungen sowie freifinanzierter Mietwohnungen im unteren Preissegment sollte mittelfristig auf einen Abbau dieses strukturellen Defizits abzielen. Gleichzeitig sind zu diesem Zweck die Möglichkeiten der Bestandsentwicklung zu prüfen und zu fördern. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen können ggf. größere Wohnungen durch Grundrissänderungen angepasst oder geteilt werden. 5.2 Verschiebungen Verschiebungen im preiswerten Segment Durch Auslaufen der Bindungsfristen wechseln zukünftig große Anteile der ehemals öffentlich geförderten Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück vom preisgebundenen Segment in das Segment preiswerter Mietwohnungen, die sich am örtlichen Mietspiegel orientieren. Auf Grund ihres Baualters haben diese Wohnungen in der Regel einen hohen Modernisierungsbedarf. Im Wesentlichen bestehen für diese Bestände drei Entwicklungsrichtungen. Zum ersten haben die Eigentümer die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel zur Modernisierung in Anspruch zu nehmen und eine erneute Mietpreisbindung einzugehen. Zum zweiten können sie eine Modernisierung mit privaten Finanzmitteln durchführen, die über entsprechende Mieterhöhungen getragen wird. In beiden Fällen werden die Wohnungen an heutige Ausstattungsansprüche angepasst. Bei einer freifinanzierten Modernisierung stehen sie aufgrund notwendiger Mietpreiserhöhungen in der Regel jedoch nicht mehr den untersten Einkommensgruppen und somit evtl. auch nicht den bisherigen Bewohnern zur Verfügung. Dies kann zu sozialen Segregationsprozessen in diesen Beständen führen. Als drittes können sich die Eigentümer dafür entscheiden, auf eine Modernisierung zu verzichten oder diese nur in geringem Umfang durchzuführen, so dass die Wohnungen weiterhin sehr preiswert vermietet werden können. Dies bedeutet mittel- bis langfristig jedoch, dass diese Wohnungen im Marktvergleich über einen ungenügenden Ausstattungsstandart verfügen und für viele Nachfrager unattraktiv werden. Aufgrund des abnehmenden Angebots an preisgebundenen Wohnungen wird sich die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum zunehmend auf den nicht gebundenen Wohnungsbestand richten. Die derzeit insgesamt mangelnde Neubautätigkeit im preiswerten Segment wird voraussichtlich zu Mietpreissteigerungen beitragen. Damit gewinnt die Subjektförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumversorgung an Bedeutung. Die Bundesregierung entspricht dieser allgemeinen Entwicklung aktuell durch eine Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009. Die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen sollen um jeweils 10 Prozent angehoben werden. Die monatlichen Leistungen werden voraussichtlich von durchschnittlich 90 Euro auf 142 Euro steigen. Zudem sollen die bisher unberücksichtigten Heizkosten in die Mietkosten eingerechnet werden (Presseamt der Bundesregierung 2008). Das Wohngeld federt somit die Mietpreisentwicklung für die empfangsberechtigten Haushalte ab. Andere Nachfragegruppen wie z.B. Bedarfsgemeinschaften nach SGB II profitieren jedoch nicht 5 Zwischenfazit: Handlungsbedarf 44 von dieser Entwicklung und sind vermutlich weiterhin auf die preiswertesten Wohnraumangebote angewiesen. Es bleibt deshalb zu beobachten, welche Konsequenzen die Verschiebungen innerhalb des preiswerten Angebots für die einzelnen Nachfragergruppen haben und inwieweit in der Folge soziale Entmischungsprozesse an einzelnen Standorten einsetzen. 5.3 Zielgruppen Kurz- bis mittelfristig stellen Senioren, Haushalte mit Kindern sowie kleine Haushalte mit einer oder zwei Personen die zentralen Zielgruppen für öffentlich geförderten Wohnungsbau in RhedaWiedenbrück dar. Für diese Gruppen bietet der Wohnungsmarkt derzeit und in absehbarer Zukunft keine ausreichenden und angemessenen Angebote. Der Neubau von öffentlich geförderten oder auch freifinanzierten preiswerten Wohnungen sollte ebenso wie die Anpassung des bereits vorhandenen Bestandes mittelfristig auf diese Zielgruppen ausgerichtet sein. Die an dieser Stelle geführte Standortprüfung für zukünftige Bauvorhaben erfolgt deshalb im Folgenden anhand von Bewertungskriterien, die auf die Wohnbedürfnisse dieser Nachfragegruppen ausgerichtet sind. Als Bewertungsmaßstab wird als erster Schritt die Erreichbarkeit von Infrastrukturen herangezogen. Zentrale Ergebnisse Handlungsbedarf > Das Angebot an preiswerten kleinen Wohnungen ist durch Neubau und Bestandsentwicklung zu erweitern. > Die Verschiebungen im preiswerten Segment sind zu beobachten und ihre sozialräumlichen Konsequenzen zu prüfen. > Der öffentlich geförderte Neubau ist auf die Zielgruppen Senioren- Haushalte, Haushalte mit Kindern und kleine Haushalte auszurichten. 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit 6 45 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Die Eignung potentieller Standorte für den geförderten Wohnungsbau sollte im ersten Schritt am Kriterium der Erreichbarkeit von nachfragespezifischen Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen überprüft werden. Aufgrund der räumlichen Lage zu Nahversorgungsgeschäften, Kindergärten, Grundschulen, Bushaltestellen, Ärzten, Apotheken. Für Grün- und Spielflächen ergeben sich unterschiedliche Standortqualitäten im Stadtgebiet. Diese sind entsprechend der spezifischen Anforderungen der Zielgruppen zu bewerten: > Für seniorengerechte Wohnangebote spielt die fußläufige Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen für den alltäglichen Bedarf, sowie von öffentlichen Verkehrsmitteln eine wichtige Rolle. Grundsätzlich nimmt die persönliche Mobilität im Alter ab, so dass für alltägliche Wege nur noch kürzere Entfernungen bewältigt werden. Im fußläufig erreichbaren Umfeld der Wohnung sollten sich zudem öffentliche Grünflächen zur Bewegung und Erholung im Freien sowie Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken und Ärzte befinden. > Für Haushalte mit Kindern spielt die Nähe zu Kindergärten, Grundschulen und Spielplätzen eine zentrale Rolle. Da einkommensschwache Familien oftmals nur einen PKW oder gar keinen besitzen, ist eine gute ÖPNV-Anbindung insbesondere für die eigenständige Mobilität der Kinder und Jugendlichen aber auch für die Haushaltsführung von großer Bedeutung. In familienfreundlichen Lagen ist die Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs fußläufig gesichert. > Für die Zielgruppe der kleinen Haushalte, die einen oder zwei erwachsene Personen umfassen, spielen die Erreichbarkeit von Spielplätzen, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in der Regel keine Rolle. Ebenso ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen in den meisten Fällen nicht erforderlich. Für diese Haushalte sollten in erster Linie die Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs sowie der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln in fußläufiger Entfernung möglich sein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Mitglieder dieser Zielgruppe größere Entfernungen zu Fuß bewältigen können als Kinder und ältere Menschen. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Erreichbarkeitsanforderungen werden für die Stadtraumanalyse die im folgenden dargestellten Entfernungswerte für jeweils sehr gute Lagen und gute Lagen für die drei Zielgruppen angenommen. 46 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Zielgruppe „Senio „Senioren“ 1 – 2 Personen, über 60 Jahre sehr gute Lage gute Lage Entfernung zum nächsten Nahversorger < 400m < 800m Entfernung zur nächsten Apotheke oder Krankenhaus < 500 m < 1200 m Entfernung zur nächsten öffentlichen Grünfläche < 400 m < 800 m Entfernung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle < 200 m < 400 m sehr gute Lage gute Lage Entfernung zum nächsten Nahversorger < 600m - Entfernung zur nächsten Apotheke oder Krankenhaus < 1500 m - Entfernung zur nächsten Grundschule < 500 m < 1000 m Entfernung zum nächsten Kindergarten < 500 m < 1000 m Entfernung zum nächsten Spielplatz < 400 m < 800 m Entfernung zur nächsten öffentlichen Grünfläche < 800 m < 1500 m Entfernung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle < 300 m < 600 m sehr gute Lage gute Lage Entfernung zum nächsten Nahversorger < 700m < 1200m Entfernung zur nächsten öffentlichen Grünfläche < 1000m < 1500 m Entfernung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle < 500 m < 800 m Zielgruppe „Haushalte mit Kin Kindern“ Haushalte mit minderj. Kindern Zielgruppe „kleine Haushal Haushalte“ 1 – 2 Personen Tab.12: Zielgruppenspezifische Entfernungswerte Die nachstehend dargestellte Stadtraumanalyse erfolgte mit Hilfe eines computergestützten geografischen Informationssystems (GIS-basiert) und beruht auf den Standortdaten der Einzelhandelserhebung aus dem Jahr 2007 sowie ergänzenden Angaben über Standorte von Kindergärten, Grundschulen und ÖPNV-Haltestellen sowie der Realnutzungskartierung öffentlicher Grün- und Spielflächen. 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Abb. 14: Karte der Nahversorgung, Bushaltepunkte und Freiflächen 47 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Abb. 15: Karte wichtiger sozialer Infrastrukturen 48 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Abb. 16: Stadtraumanalyse für kleine Haushalte 49 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Abb. 17: Stadtraumanalyse für Senioren-Haushalte 50 6 Stadtraumanalyse: Erreichbarkeit Abb. 18: Stadtraumanalyse für Haushalte mit Kindern 51 52 7 Fazit 7 Fazit 7.1 Zusammenfassende Ergebnisse zur NachfrageNachfrage- und Angebotsentwicklung Angebotsentwicklung > Für Rheda-Wiedenbrück ist von einem zusätzlichen Bedarf an preiswertem Wohnraum auch im Mietwohnungsbau auszugehen, da sich die Zahl der Haushalte weiterhin erhöhen wird. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau übernimmt hier eine wichtige Rolle, da die Angebotsentwicklung im freifinanzierten Segment in Rheda-Wiedenbrück schwach ausgeprägt ist. > Der geförderte Wohnungsbestand ist heute zwar quantitativ ausreichend, im Bezug auf Größe und Ausstattung der Wohnungen ergeben sich aktuelle Versorgungsprobleme bei kleineren Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte und großen Wohnungen für kinderreiche Familien. Eine künftige Verschärfung dieser Engpässe ist zu erwarten. > Eine starke Zunahme betrifft vor allem Seniorenhaushalte („junge Alte“, Hochbetagte) mit z. T. geringer Mobilität und besonderen Wohnbedürfnissen (Unterstützung, Betreuung, Pflege). Damit besteht künftig ein deutlich höherer Bedarf an barrierefreien, seniorengerechten Wohnangeboten. > Gleichzeitig sind in Rheda-Wiedenbrück rückläufige Neubauraten im freifinanzierten und geförderten Segment zu beobachten. Zudem werden in den kommenden Jahren erhebliche Bestände aus der Bindung fallen und unter Umständen einkommensschwachen Nachfragegruppen nicht mehr zur Verfügung stehen. > Der Förderrahmen bietet gute Rahmenbedingungen, städtebauliche und Wohnumfeldqualitäten zu erzeugen und kleinteilig sozial integrierend zu wirken, wenn die Bedürfnisse der Zielgruppen auch durch den Wohnstandort unterstützt werden (quartiersbezogene Infrastrukturund Versorgungsqualität). > Investoren und Wohnungsunternehmen, die sich im öffentlich geförderten Segment engagieren wollen, haben jedoch zunehmend Schwierigkeiten, über zielgruppengerechte und finanziell tragbare Standorte zu verfügen. > Die dargelegten strukturellen Engpässe auf der Angebots- und Nachfrageseite weisen darauf hin, Instrumente einer gesamtgemeindlichen Standortsteuerung einzusetzen. Dabei reicht es nicht, Angebotskontingente für die Stadtteile Rheda und Wiedenbrück festzulegen, sondern vielmehr eine breite Streuung überschaubarer, öffentlich geförderter Wohnprojekte mit konsequenter Zielgruppenorientierung (kleine Haushalte, Seniorenhaushalte mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten, freiraumbezogenes Wohnen für kinderreiche Familien) auf Einzelgrundstücken (Baulücken, Arrondierungen) über beide Stadtteile sicherzustellen. 53 7 Fazit 7.2 Zusammenfassende Ergebnisse der Stadtraumanalyse Stadtraumanalyse Die Stadtraumanalyse hat gezeigt, dass in den zentralen Bereichen der Stadtteile Rheda und Wiedenbrück sehr gute und gute Lagen für die Zielgruppen „Senioren“, „Haushalte mit Kindern“ und „kleine Haushalte“ bestehen. Diese Lagen sind insgesamt geeignet, zielgruppengerechte Wohnangebote zu realisieren. Eine Prüfung beispielhafter Potenzialflächen hat weiterhin ergeben, dass insbesondere auf zahlreichen Baulücken im Siedlungszusammenhang öffentlich geförderter Mietwohnungsbau möglich und sinnvoll ist. Lagegunst, Standortpotenziale und -restriktionen sind bei der Projektierung konkreter Bauvorhaben genauer zu prüfen. Eine Priorisierung einzelner Potenzialflächen sollte vor allem von der Flächenverfügbarkeit und der investorenseitigen Bereitschaft zu zielgruppenbezogenen Angeboten mit baugestalterischer Qualität abhängig gemacht werden. 7.3 Prüfkriterien für eine gesamtgemeindliche Standortsteuerung Für künftige Standortanfragen im öffentlich geförderten Wohnungsbau ergeben sich 4 zentrale Standortkriterien. Prüfkriterium StandortStandort- und Projektanforderungen 1 Ausrichtung auf Zielgruppen und Beseitigung von VersorVersorgungsengpässen Vorhaben sind nur dann dann zu empfehlen, wenn sie eine klare ZielgruppenorienZielgruppenorientierung erkennen lassen und Wohnangebote für mindestens eine der oben genannten Zielgruppen schaffen (Ein(Ein-/Zweipersonenhaushalte; SeniorenSeniorenhaushalte; Familien Familien mit 2 und mehr Kindern). 2 Nahräumliche Infrastruktur Infrastrukturfrastrukturund Versorgungsqualität am Standort (Quartier, WohnumWohnumfeld) Vorhaben sind nur dann zu empfehlen, wenn sie definierten MindeststanMindeststandards (hinsichtlich AusstattungsAusstattungs- und Erreichbarkeitsanforderungen) genügenügen. Vorhaben in guten Lagen sollen Kompensationsmöglichkeiten Kompensationsmöglichkeiten aufweiaufweisen (z. B. besonders gute Ausstattung in einem Infrastrukturbereich, besonbesonders hohe zusätzliche städtebauliche oder Freiraumqua Freiraumqualität). 3 Städtebauliche Qualität und Wirkungen auf das Umfeld Vorhaben sind nur dann zu empfehlen, empfehlen, wenn sie städtebauli städtebauliche Qualitäten des Umfeldes aufnehmen, fortführen und er ergänzende Qualitäten schaffen („Einfügen“) oder neue und eigene gestalterische Lösungen und Impulse setzen können („Akzen („Akzente“). Die Beurteilung hierzu hat insbesondere zu berücksichtigen: berücksichtigen: GebäudegestalGebäudegestaltung (Gebäudetypus, Geschossigkeit, städte städtebauliche Dichte), Verbindung von Wohnung und Freiraum (Gärten, Terrassen, Balkone), freiraumplanerifreiraumplanerische Gestaltung des Grundstücks (Grün(Grün- und Spielflächen, Baumbestand und Anpflanzungen). 4 Beitrag zu kleinräumig sozialer Integration Vorhaben sind nur dann zu empfehlen, wenn sie hinreichende VoraussetzunVoraussetzungen bieten, um sozial integrierend und als unterstützende Wohnstandorte für die Nachfragegruppen zu wir wirken. Dies kann insbesondere dann angenommen angenommen werden, wenn kleinere WohnWohnpro projekte (bis 20 Wohneinheiten) im städtebaulichen ErschließungszusamErschließungszusammenhang realisiert, oder gemischte Wohnformen innerhalb eines Gebäudes angeboten werden (Wohnungsgrößen, Zielgruppen, Integration von freififreifinanzierten Wohnu Wohnun hnungen). Tab. 13: Prüfkriterien zur gemeindlichen Standortsteuerung 54 7 Fazit 7.4 Ausblick: weitere Steuerungsansätze und Empfehlungen Im Rahmen des Gutachtens ergaben sich weitere Hinweise und Anregungen, die in folgenden Empfehlungen und Denkanstößen zusammengefasst werden können: > Im Rahmen einer vorbereitenden und koordinierten Standortsteuerung ist es unerlässlich, die Zusammenarbeit und den Austausch mit den lokalen Immobilienmarktakteuren als Experten „mit dem Ohr am Markt“ zu suchen (z.B. regelmäßiger Runder Tisch; Rheda-Wiedenbrücker Immobilientage). > Die Mobilisierung geeigneter Standorte sollte differenziert und methodisch angegangen werden (Baulücken- und Brachflächenkataster, Innenentwicklungskonzept, Eigentümeransprache, Zwischenerwerb). > Neben der öffentlichen Wohnraumförderung bieten sich auch ergänzende, kommunale Förderinstrumente zur Sicherstellung städtebaulicher Qualitäten an (z. B. kommunale Flächensubventionierung in Verbindung mit städtebaulichen Qualitätskriterien). > Um das Problem der hohen Bodenpreise an attraktiven Standorten abmildern zu können bedarf es der Anwendung innovativer Projektkonzepte. Hierzu gehören vor allem die kleinteilige Mischung von geförderten und freifinanzierten Wohnungen unterschiedlicher Größe und Ausstattungsstandards innerhalb der Gebäude sowie innovative Bebauungskonzepte für dichtes Bauen insbesondere im Bereich der (Miet-)Einfamilienhäuser. Hier sollten eine enge Abstimmung und ein Wissenstransfer mit den Immobilienmarktakteuren erfolgen. > Die Entwicklung im öffentlich geförderten Segment sollte nicht losgelöst von anderen Marktsegmenten gesehen werden (freifinanzierter Eigentums- und Mietwohnungsmarkt, öffentlich geförderte Selbstnutzer). Als Vorbereitung eines Stadtentwicklungskonzeptes bzw. Handlungskonzeptes Wohnen als informelles Instrument zur Abstimmung mit der Förderverwaltung sollte die Wohnungsmarktentwicklung im Überblick dargestellt werden, vor allem auch um Nachfrage- und Angebotsverschiebungen zwischen Segmenten abschätzen zu können. > In diesem Zusammenhang sollte auch über die Verstetigung von Marktanalysen durch turnusgemäße Wohnungsmarktbeobachtung bzw. Monitoring von Leitindikatoren nachgedacht werden. Datenlücken bestehen hier vor allem für die Analyse der Haushaltsentwicklung (Haushaltsgrößen, Einkommen, Stellung im Lebenszyklus und Wohnbedürfnisse) und des freifinanzierten Angebotssegmentes (Eigentum, Miete nach Wohnungsgrößen, Nettokaltmieten, Standortpräferenzen, Nachfragegruppen). > Die vorliegende Studie geht nicht auf Möglichkeiten und Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung des (ehemals) gebundenen Wohnungsbestandes ein. Insgesamt ist jedoch ein weiteres Auseinanderdriften des preiswerten Segments in attraktive Standorte und problembehaftete Standorte mit Negativimage zu befürchten. Hier ist es entscheidend, frühzeitig mit Wohnungsunternehmen und Vermietern Strategien der baulichen und technischen Anpassung von Bestandswohnungen zu entwickeln und auch förderrechtlich zu projektieren (z. B. Gebäudemodernisierung, Grundrissänderung, Wohnungszusammenlegung, Wohnumfeldaufwertung, 7 Fazit 55 Schaffung zugeordneter Gartenanteile im Erdgeschoss) und durch Gemeinwesenarbeit zu begleiten (Belegungs- und Quartiersmanagement). Städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen (z. B. Stadtumbau nach BauGB) bieten auch die Möglichkeit, freifinanzierte Angebote und gebundene Angebote bei uneingeschränkter Mischung der Einkommensgruppen auch in Rheda-Wiedenbrück (Einkommensgruppen A/B; Selbstnutzer) förderrechtlich zu integrieren. Literatur- und Quellenverzeichnis 56 LiteraturLiteratur- und Quellenverzeichnis Battis, Ulrich/ Krautzberger, Michael / Löhr, Rolf-Peter (2007): Baugesetzbuch – Kommentar, 10. Auflage, München. Beierlorzer, Henry/ Boll, Joachim/ Ganser, Karl (Hrsg.) (1999): Siedlungskultur – neue und alte Gartenstädte im Ruhrgebiet, Braunschweig/Wiesbaden. Bundesagentur für Arbeit (2008a): Personen, Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige Hilfebedürftige und Leistungen für Bedarfsgemeinschaften im Kreis Gütersloh, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistikservice West, Düsseldorf. Bundesagentur für Arbeit (2008b): Arbeitsmarktstatistik, Arbeitslose nach Geschlecht, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (2008c): Beschäftigungsstatistik, Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Gemeinden, Stichtag 30.06.2007, Nürnberg. Eduard Pestel Institut für Systemforschung e.V. (2006): Veränderung der Wohnungsnachfrage und Reaktion des Wohnungsangebots in Nordrhein-Westfalen bis 2025, Düsseldorf. 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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) (Hrsg.) (2007): Sozialbericht NRW 2007, Düsseldorf. Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) (Hrsg.) (2006): Wohnraumförderungsbestimmungen; Runderlass vom 26.01.2006, Düsseldorf. Literatur- und Quellenverzeichnis 57 Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) (Hrsg.) (2007): Wohnungsbau am Beginn des 21. Jahrhunderts, Aachen. Presseamt der Bundesregierung (2008): Mehr Wohngeld – jetzt mit Heizkostenkomponente, Pressemeldung vom 04.07.2008, Berlin. Stadt Aachen (2007): Der Fachbereich Wohnen informiert über Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau, Aachen. Stadt Rheda-Wiedenbrück (2007): Sozialbericht der Stadt Rheda-Wiedenbrück - Fortschreibung 2006, Rheda-Wiedenbrück. Stadt Rheda-Wiedenbrück (2008a): Wohnungssuchenden- Statistik 1997-2007, Fachbereich Allgemeine Bauverwaltung. 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Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa) (2007): Preisgebundener Wohnungsbestand, Tabellenbände 1997 – 2006, Pdf-Publikation veröffentlicht auf der Internetseite: http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/service/publikationen/ Exper Expertengespräche Gespräch am 16.6. mit Herrn Bernhard Bußwinkel, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Immissionen, Herrn Hans-Rainer Gottwald, Sachgebietsleiter, und Herrn Andreas Holtkamp, Sachgebiet Wohnungsbauförderung, alle Kreisverwaltung Gütersloh, in Gütersloh. Gespräch am 20.6. mit Herrn Peter Wiethoff, Geschäftsführer der KHW – Kommunale Haus und Wohnen GmbH, in Wiedenbrück. Gespräch am 9.7. mit Herrn Jürgen Wolbeck, SKW Haus & Grund Immobilien GmbH, in Rheda. Gespräch am 16.7. mit Herrn Heinrich Splietker und Herrn Michael Splietker, Splietker Baugesellschaft mbH, in St. Viet. Gespräch am 16.7. mit Herrn Heribert Krähenhorst, Krähenhorst Bauunternehmung GmbH, in Rheda. Gespräch am 16.7. mit Frau Heike Winter, Geschäftsführerin, GENO Immobilien GmbH, in Gütersloh. Gespräch am 16.7. mit Herrn Nagelmann, Stadtplaner, Büro Tischmann + Schrooten, in Rheda.