Stadtanzeiger Nr. 18/19 vom 13.09.2013
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Stadtanzeiger Nr. 18/19 vom 13.09.2013
Jahrgang 22 Freitag, den 13. September 2013 „Made in Forchheim“ Lange Nacht im Pfalzmuseum 14. September 2013 20 bis 24 Uhr Eintritt 2 Euro Pfalzmuseum Forchheim • Kapellenstraße 16 • 91301 Forchheim Tel.: 09191/714-327, -326, -384 • Fax: 09191/714-375 E-mail: [email protected] • Internet: www.forchheim.de Nummer 18/19 - 2 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 18/19/13 Veranstaltungstipps Pfalzmuseum: Jeden Sonntag um 14.30 Uhr und nach Vereinbarung Führungen zum Kennen lernen des Museums (ca. 60 - 90 Minuten). Archäologische Stadt- und Museumsführungen nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum (ca. 1,5 Std.) Führung: „Wir haben alle einen Gott - Juden, Christen und Moslems in Forchheim“ nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum Freitag, 13.09. 20.00 Uhr Junges Theater: „Moneyfest“ - Kabarett-Vorpremiere mit Bernd Regenauer Eintritt: 18 EUR / 13 EUR / 9 EUR KVVK: Töpferei Kramer, H + E Ticketservice und Junges Theater Samstag, 14.09. 20.00 - 24.00 Uhr Kaiserpfalz: Lange Museumsnacht Eintritt frei! Pfalzmuseum: „Wenn Sie bitte mal nach links schauen“ - eine Ausstellung von Harald Winter Sonntag, 15.09. 16.00 Uhr Tourist-Information: Bierkellerführung, Anmeldung und Infos unter Tel. 714-337, -338, -218 Kosten: 4 EUR Laugers Service und www.mv-buckenhofen.de Freitag, 27.09. 18.00 Uhr Porta Vorchheimensis (Hauptstr. 56): Mit Chronos durch Forchheims Jahrhunderte - szenische Stadtführung; (Führungen finden mit mind. 6 Teilnehmern statt) Donnerstag, 19.09. bis einschl. Donnerstag, 31.10. Samstag, 14.09. bis einschl. Sonntag, 29.09. Rathaushallen: „Mensch-Natur-Architektur“ Ausstellung von Klemens Wuttke und Erich Müller Samstag, 14.09. bis einschl. Montag, 30.09. Kaiserpfalz: „…in Bewegung“ - jurierte Ausstellung des internationalen Filznetzwerkes Kosten: 7,50 EUR / 5,00 EUR Karten in der Tourist-Information oder direkt am Treffpunkt Samstag, 28.09. 16.00 Uhr Jugend- und Kindertheatergruppe „Die Chamäleons“ mit den Stücken „Zirkus Specht im Pech“ und „Studio Kersbach Live“ Eintritt frei Sonntag, 29.09. 11.00 Uhr Porta Vorchheimensis (Hauptstr. 56): Mit Chronos durch Forchheims Jahrhunderte - szenische Stadtführung; (Führungen finden mit mind. 6 Teilnehmern statt) Kosten: 7,50 EUR / 5,00 EUR Karten in der Tourist-Information oder direkt am Treffpunkt 16.00 Uhr Jugend- und Kindertheatergruppe „Die Chamäleons“ mit den Stücken „Zirkus Specht im Pech“ und „Studio Kersbach Live“ Eintritt frei Freitag, 20.09. und Samstag 21.09. und Kultur im Kellerwald Samstag, 21.09. 19.30 Uhr Jahn-Kulturhalle: Herbst-Highlight mit der Bigband „Swingaraiders“ - ein Konzert der Extraklasse Eintritt: 12 EUR / 8 EUR PFALZMUSEUM FORCHHEIM 14.09. - 30.09.2013 Infos unter: www.mv-buckenhofen.de KVVK: Buchhandlung Streit, Weitere Veranstaltungen in der Infobörse Aktuelles Kinoprogramm siehe Seite 29 im Anzeigenteil Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tourist-Information im Rathaus, Tel. 09191/714-337 oder -338 oder -218 Fax 09191/714-206, E-Mail: [email protected] oder im Internet unter: www.forchheim.de - 3 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 18/19/13 Forchheim etabliert sich als TOP-Standort in der Logistikbranche Am kommenden Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger Bayerns aufgerufen, die Abgeordneten für den bayerischen Landtag und den oberfränkischen Bezirkstag zu wählen. Beide Gremien werden in den nächsten fünf Jahren Beschlüsse fassen, die uns alle persönlich in irgendeiner Form treffen werden. Und schon aus diesem Grund sollten Sie auf Ihr Wahlrecht nicht verzichten. Foto v.links: Kim Armbruster, OB Franz Stumpf, Dieter Hegele, Christian Sponsel Mit dem Vertragsabschluss am 4. September 2013 zwischen der Stadt Forchheim und den Investoren Harder & Partner, sowie der Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und Service mbH zur Weiterentwicklung des Logistikzentrums der Fa. Simon Hegele im Gewerbegebiet Sauere Wiesen, stärkte die Stadt Forchheim die Logistik-Clusterbildung in der ganzen Region und sichert damit die positive Arbeitsmarktdynamik in der Stadt Forchheim. Hierzu sagt der Oberbürgermeister Franz Stumpf: „Wir freuen uns über dieses klare Bekenntnis der Fa. Simon Hegele zum Logistikstandort Forchheim. Das Bauvorhaben ist ein weiterer wichtiger Impuls für die Stärkung der städtischen Wirtschaft und trägt zur Standortattraktivität des gesamten Gewerbeareals Saure Wiesen bei. Des Weiteren werden mit dieser Erweitung Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Forchheim gesichert und neu geschaffen.“ Durch hohes Engagement und gute Kooperation aller Beteiligten konnten diese sehr schnell Projektfortschritte für die Errichtung des Logistikzentrums schaffen und somit kam es schnell zum Vertragsabschluss. Die sich nun anschließenden Bauarbeiten werden durch ein renommiertes Bauunternehmen umgesetzt und mit der Fertigstellung ist im Sommer 2014 zu rechnen. „Die Stadt Forchheim ist ein Top-Logistikstandort in der Metropolregion Nürnberg und bietet unserer Firma optimale Standortbedingungen für die Erweitung unseres Logistikzentrums“, sagt Dieter Hegele, Geschäftsführer der Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und Service mbH, zu der Standorterweiterung. Bürgerversammlungen und Bürgergespräche in der Stadt Forchheim im Jahre 2013 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Jahr 2013 finden im Stadtgebiet Forchheim nachfolgende Bürgerversammlungen gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung statt: In den vergangenen Wochen konnten Sie sich über die unterschiedlichen Vorstellungen der verschiedenen Parteien Ihre eigenen Gedanken machen und sich für diese oder jene Partei, bzw. zwischen dem Kandidaten oder der Kandidatin entscheiden. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Forchheimerinnen und Forchheimer. Ich bitte Sie in Ihrem eigenen Interesse zur Wahl zu gehen. Noch können Sie auch Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Denn wer nicht zur Wahl geht, darf sich auch später nicht über politische Entscheidungen beschweren. Hoffen wir auf einen interessanten und spannenden Wahlsonntag! Montag, 07.10.13 um 19:30 Uhr Forchheim-Nord Pfarrsaal Verklärung Christi Tagesordnung: 1. Einführung durch den Oberbürgermeister 2. Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit Aussprache Zu den Bürgerversammlungen ergeht an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger des gesamten Stadtgebietes herzliche Einladung. In der Bürgerversammlung können, im Gegensatz zu den regelmäßigen Bürgergesprächen des Oberbürgermeisters, nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Entsprechende Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung werden, ggf. schriftlich, rechtzeitig (1 Woche) vor der Versammlung an das Bürgermeisteramt der Stadt Forchheim, Referat 1, Hauptstraße 24, 91301 Forchheim, erbeten. Neben den offiziellen Bürgerversammlungen, sind im Herbst noch folgende Bürgergespräche im Stadtgebiet vorgesehen: Dienstag, 24.09.13 um 19:30 Uhr Kersbach Sportheim Montag, 16.09.13 um 19:30 Uhr OT Serlbach Gasthaus „Zur Linde“ Mittwoch, 25.09.13 um 19:30 Uhr Reuth Sportheim /GH Hutstuben Mittwoch, 18.09.13 um 19:30 Uhr Forchheim Süd Vereinsheim Sonnenbad Montag, 30.09.13 um 19:30 Uhr Buckenhofen Sportheim Buckenhofen Donnerstag, 19.09.13 um 19:30 Uhr Lichteneiche Siedlerheim Dienstag, 01.10.13 um 19:30 Uhr Burk Sportheim Montag, 23.09.13 um 19:30 Uhr Forchheim-Ost Don Bosco Stüberl Forchheimer Stadtanzeiger - 4 - Mittwoch, 02.10.13 um 19:30 Uhr Forchheim Zentrum Gasthaus Greif Zu den Bürgergesprächen ergeht an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger des gesamten Stadtgebietes herzliche Einladung. Mit freundlichen Grüßen Franz Stumpf Oberbürgermeister Neue Stadtbücherei = Neuer Internetauftritt Besuchen Sie unsere Stadtbücherei auf http://www.forchheim.de/ stabue. Ein Highlight ist der virtuelle Rundgang durch die neuen Räume der StaBü, den Sie auf der rechten Leiste unten anklicken können. Die aktuelle Version funktioniert auf regulären Computern (mittels Adobe Flash) sowie auf iOS-Geräten (iPhone, iPad, etc.). Bitte beachten !!! Wegen Abschlussarbeiten bezüglich der Landtags- und Bezirkswahl und der Volksentscheide sind das Einwohnermelde- und das Standesamt der Stadt Forchheim am Nr. 18/19/13 Kosten: 95,00 EUR (5 x 19,00 EUR) für Forchheimer 110,00 EUR (5 x 22,00 EUR) für Auswärtige Anmeldeschluss:25.09.2013 Das Anmeldeformular und weitere Informationen erhalten Sie in der Stadt Forchheim, Musikschule, Schulstr. 2, Erdgeschoss, Zimmer 13, telefonisch unter 09191/714-269, per E-Mail unter [email protected] und im Internet unter www.forchheim.de/ musikschule. König der Bierbrauer gesucht Die Tourist-Information der Stadt Forchheim sucht neue Gästeführer. Voraussetzung ist geschichtliches Grundwissen, sowie Kenntnisse über die Geschichte der Stadt Forchheim, ein angenehmes Erscheinungsbild und eine kräftige Stimme. Sprachkenntnisse in englisch, französisch, spanisch oder italienisch sind von Vorteil. Besonders große Nachfrage erleben die Gambrinus- und Bierkellerführungen. Gesucht werden hier Gästeführer, die zusätzlich Wissen über die Bier- und Brautradition weitergeben können und in das Gewand des Gambrinus, Erfinder des Bierbrauens, schlüpfen. Weitere Auskünfte gibt die Tourist-Information Forchheim im Rathaus, Tel. 09191 714-360. Montag, den 16. September 2013 g e s c h l o s s e n. Für die Beantragung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl ist das Einwohnermeldeamt in dringenden Fällen an diesem Tage nachmittags in der Zeit von 14.00 16.00 Uhr geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis Übergabe eines seniorengerechten Spielgerätes auf der Sportinsel Bauhof am 12.09.2013 zu Der Bauhof ist wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung am Donnerstag, 12. September 2013 geschlossen. Neuer Musikkurs für Kinder ab 1 1/2 Jahren Musikalische-Eltern-Kind-Gruppe Noch freie Plätze Ist Ihr Kind zwischen 1 1/2 und 3 Jahre alt, musikalisch und hört gerne Musik? Dann kommen Sie mit Ihrem Kind zu unserer musikalischen Eltern-Kind-Gruppe. In diesem Kurs werden die Kinder gemeinsam mit einem vertrauten Erwachsenen (Mutter, Vater oder Großeltern) auf vielfältige Weise zum Singen, Sprechen, Bewegen und Tanzen eingeladen. Mit einem neuen Unterrichtskonzept liegt ein praxiserprobtes, modernes Material für die Arbeit mit Kindern und Eltern vor, das kindgemäße Pädagogik mit hohem fachlichem Anspruch verbindet. Hierbei begleitet unsere qualifizierte Musikpädagogin Eltern und Kinder durch die Musikstunden. Eltern erhalten wertvolle Tipps und Hinweise, wie sie die musikalische Entwicklung ihrer Kinder positiv beeinflussen können. Beginn: Mittwoch, 09.10.2013 um 15.00 Uhr Ort: Forchheim, Wallstr. 17, Martinschule, Erdgeschoss, Zi.Nr. A005 Dauer: bis 19.02.2014 16 Kursstunden á 45 Minuten (Ferien ausgenommen) Bild v. links: Oberbürgermeister Franz Stumpf, stv. Seniorenbeiratsvorsitzender Klaus Thormann, Seniorenbeauftragter Gerhard Käding, Sparkassenvorstand Harald Reinsch Stadt Forchheim stellt Weichen für Medical Valley Forchheim GmbH Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit die Gründung der Medical Valley Forchheim GmbH, als Tochter der Stadt Forchheim, inkl. der Rechtsorgane beschlossen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für das geplante Innovations- und Gründerzentrum in der Stadt Forchheim geschaffen. Ziel ist es, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) optimale Weiterentwicklungsmöglichkeiten bereitzustellen sowie Dienstleistungsangebote wie Beratungen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungsinstituten auszubauen. Die Geschäftsführung hat Oberbürgermeister Franz Stumpf übernommen. Als stellvertretenden Geschäftsführer hat der Stadtrat Gerhard Zedler bestimmt. Forchheimer Stadtanzeiger - 5 - „Forchheim ist ein Schaufenster für High-Tech-Entwicklungen in der Medizintechnik. Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für eine optimale wirtschaftliche Entfaltung der Unternehmen in der Region weiter zu steigern. Ideen und konkrete Projekte werden im Innovations- und Gründerzentrum initiiert und vorangetrieben, dessen Betreiber die Medical Valley Forchheim GmbH ist.“ sagt Oberbürgermeister Franz Stumpf in seiner neuen Eigenschaft als Geschäftsführer der Medical Valley Forchheim GmbH. Das geplante Innovations- und Gründerzentrum in Forchheim ist ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Strategiekonzeptes „Digital Bavaria“. Dieses Konzept des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie soll den Freistaat Bayern bis zum Jahr 2020 zum erstklassigen digitalen Wirtschaftsstandort formen. Bayern soll weiterhin global ein Spitzenwirtschaftsstandort sein, welcher die industrielle Stärke mit den Potenzialen der anwendungsorientierten Digitalisierung vereinen soll. Eine wichtige Maßnahme bei der Strategieumsetzung ist der Bau und die Einrichtung eines technologieorientierten Innovationszentrums mit Themenfokus Healthcare-IT und Gesundheitsdienstleistungen in der Metropolregion Nürnberg, um Unternehmensgründungen und Ansiedlungen in diesem Bereich zu fördern. Der Wirtschaftsstandort Forchheim besitzt insbesondere durch die Konzentration der entsprechenden Aktivitäten in der Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik fachlich ausgezeichnete Voraussetzungen. Spracherwerb als Schlüssel zur Integration - Stellungnahme der Stadt Forchheim zum Integrationskonzept Das Integrationskonzept, das 2011 von einer 22-köpfigen Steuerungsgruppe ausgearbeitet wurde, beinhaltet umfangreiche Anregungen für Verbesserung der Lebenssituation von Personen mit Migrationshintergrund. Die Stadt Forchheim schließt sich der Auffassung der Steuerungsgruppe an, dass eine gemeinsame Sprache eine wesentliche Voraussetzung für Austausch und gegenseitiges Verständnis ist. Oberbürgermeister Stumpf konkretisiert: „Das Erlernen und Beherrschen der deutschen Sprache kann als Schlüssel zur Integration angesehen werden. Hier leisten die Integrationslotsen hervorragende Arbeit.“ Seit drei Jahren werden im Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus in der Paul-Keller-Straße in Forchheim Integrationslotsen ausgebildet, die die Neuankömmlinge unterstützen indem sie bei Behördengängen begleiten, beraten oder Hilfe organisieren. Die Leiterin, Kathrin Reif, beschreibt: „Wir haben mittlerweile 25 ehrenamtlich tätige Integrationslotsen ausgebildet, die sich in 15 Sprachen verständigen können. Wir erhalten pro Monat zwei bis drei Anfragen nach Integrationslotsen, Tendenz steigend. Allerdings ist die Zahl nicht aussagekräftig, da dieses Projekt von Mund-zu-Mund Propaganda lebt. Viele Integrationslotsen ergreifen selber unbürokratisch die Initiative, wenn Hilfe benötigt wird. Manchmal reicht es, einen Behördentext zu übersetzen. Einige der Lotsen begleiten einen Hilfesuchenden auch über einen längeren Zeitraum oder bieten Deutschkurse an.“ Das Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus hat sich als interkulturelle Begegnungs-, Beratungs- und Vermittlungsstelle etabliert. Es ist eine Anlaufstelle unter vielen verschiedenen Initiativen: Ein 75-seitiger Integrationsweiser von Ratio e. V., dessen Vorsitzender Oberbürgermeister Stumpf ist, gibt Auskunft über die verschiedenen Angebote, Projekte und Behörden, die Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort helfen. Je früher die deutsche Sprache erlernt wird, desto besser. Die städtischen Kindergärten Gerhardinger Kinderhaus und Sattlertor nehmen daher am Bundesprogramm „Frühe Chancen“ teil, das sich die Sprachförderung der unter Dreijährigen zum Ziel gesetzt hat. Um an dem Programm teilnehmen zu können, muss ein hoher Migrationsanteil von Kindern nachgewiesen werden. Die Stadt finanziert außerdem eine Fachkraft, Jutta Dafner, die in der Mar- Nr. 18/19/13 tinschule und in städtischen Kindergärten deutschen Sprachunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund gibt. Der Forderung, den Anteil an Personal mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung, städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen zu erhöhen, kommt die Stadt Forchheim gerne nach. Einige Verbesserungsvorschläge aus dem Integrationskonzept richten sich nicht an die Stadt, sondern direkt an die Bürger und andere Institutionen in Forchheim. Das Konzept schlägt zum Beispiel vor, dass Vereine die Integration von Kindern und Jugendlichen durch „Vereinspatenschaften“ fördern. Dies ist eine konkrete Aufgabe der örtlichen Vereine. Andere Vorschläge können auf Landes- oder Bundesebene umgesetzt werden. Oberbürgermeister Stumpf resümiert: „Ich bin der Steuerungsgruppe dankbar für die Anregungen und den notwendigen, regen Gedankenaustausch. Jeder ist gefordert ...“ Bahnsteig in Kersbach Im August 2013 stellte die DB ProjektBau GmbH der Stadt Forchheim eine Variantenuntersuchung des Bahnsteigszugang Kersbach zur Verfügung. Die Baukosten der verschiedenen Varianten werden ebenfalls aufgeführt. Alle vier Varianten sehen eine nördliche Verschiebung des Bahnsteigs vor. Varianten 1, 3 und 4 planen den Zugang zur neuen Bahnhaltestelle nördlich der querenden Kreisstraße FO 25 (Bahnhofsstraße), bei Variante 2 bleibt der Zugang südlich bestehen, weil der Bahnsteig unter der Brücke verlängert wird. Variante 1 und 2 gehen von einem Zugang zum neuen Mittelbahnsteig - zwischen den Gleisen - von oben über die Brücke aus, jeweils durch zwei Aufzüge und Treppenanlagen sowohl von der Straße als auch vom bereits ausgewiesenen Pendlerparkplatz zu erreichen. Variante 3 und 4 legen einen Personentunnel mit Zugang zum Mittelbahnsteig von unten zugrunde. In Variante 3 ermöglichen zwei Rampen den Zugang zum Personentunnel, der unter den Gleisen hindurch führt. In der Tunnelmitte führt eine Treppen- und Aufzugsanlage zum Mittelbahnsteig. Bei Variante 4 werden die zwei Rampen durch zwei Treppen- und Aufzugsanlagen ersetzt. Aufgrund geänderter Richtlinien muss die Brücke mit Schutzplanken zwischen Fahrbahn und Gehweg nachgerüstet werden. Ein Überqueren der Straße im Brückenbereich ist dann nicht mehr möglich. Daher muss die Bushaltestelle, die sich bis jetzt auf der Brücke befindet, laut DB ProjektBau verlegt werden. Die Finanzierung stellt eine wesentliche Komponente für die ausstehende Entscheidung des Forchheimer Stadtrates dar. Der Umbau entsprechend den Varianten 1 und 2 würde nach heutigem Kenntnisstand allein von der Deutschen Bahn getragen werden. Bei den Varianten 3 und 4 ist die Stadt Forchheim zu 80 % an den Kosten beteiligt. Bei der „Tunnelrampenlösung“ kämen hier Baukosten in Höhe von 4,4 Mio. Euro auf die Stadt Forchheim zu. Der Personentunnel würde außerdem im Grundwasser liegen und es bestünde die Gefahr einer Überschwemmung bei starken Regenfällen/Hochwasser. Für Fahrradfahrer ist ein Tunnel natürlich leichter zu befahren als über die Brücke der Bahnhofstraße die Schienen zu überqueren. Diese sportliche Herausforderung ist eine 4,4 Mio. Euro-Frage für die Stadt Forchheim. - 6 - Forchheimer Stadtanzeiger Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Forchheim Die Ministerpräsidentin NordrheinWestfalens, Frau Hannelore Kraft, hat sich, im Rahmen eines Empfangs durch Oberbürgermeister Franz Stumpf, im kleinen Rathaussaal in das Goldene Buch der Stadt Forchheim eingetragen. Nr. 18/19/13 KiGa-Basar in Reuth Großer Kindergartenbasar am Samstag, 28.09.2013 vom Kindergarten St. Johannes d. Täufer Reuth im Pfarrsaal Reuth. Beginn 13:30 Uhr und Ende 16:00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen bestens gesorgt. Secondhandbasar in Don Bosco Krippenplätze frei Der Kindergarten Don Bosco lädt am Freitag, dem 11. Oktober von 19 - 21:00 Uhr zum Moonlight-Shopping und am Samstag, den 12. Oktober von 9:30 - 10:30 Uhr zum Secondhandbasar mit Kuchenverkauf im Pfarrsaal ein. Verkauft werden Herbst-, Winter-, Baby- und Kleinkindkleidung sowie Umstandsmode. Etikettenverkauf via e-mail an [email protected] oder nach telefonischer Absprache mit dem Kindergarten (Tel: 80199). Der Verein Lebenshilfe e.V. Forchheim eröffnet eine integrative Kinderkrippe für Kinder von 0,5 bis 3 Jahren und hat noch Plätze frei. Bei Interesse und Anmeldung setzen Sie sich bitte mit Frau Altjohann in Verbindung, Tel. 09191/6509410. Second-Hand-Basar Kindertagesstätte Stattlertor, Karolinger Str. 15a Kleiderbasar: Rund ums Kind aus zweiter Hand am Samstag, 28.09.13 von 11:00 bis 13:00 Uhr unter dem Motto: „Alles rund ums Kind“; Werdende Mamis dürfen bereits ab 10:30 Uhr einkaufen. Es können gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidungen (von Größe 56 bis Größe 152), und Ausstattungen fürs Baby und Kinderzimmer, Kinderwägen usw. zum Verkauf gegeben werden. KEINE SCHUHE!!! KEINE STOFFTIERE!! KEINE FAHRZEUGE!!! KEINE SPIELSACHEN/BÜCHER (extra Basar)!!! 20 Prozent des Erlöses kommen dem Kindergarten zugute. Für das leibliche Wohl erwartet die Besucher Kaffee und Kuchen, auch zum Mitnehmen. Etikettenausgabe: Dienstag, 17.09.2013 von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr Eine telefonische Vorbestellung der Etiketten ist nicht möglich. Spielsachen/Bücher/Wintersportartikel-Basar am Samstag, den 19.10.13 von 10 - 12 Uhr. Es können Spielsachen, Kinderbücher, Schlittschuhe, Rodel, Kinderskier etc. abgegeben werden. 20 % des Erlöses gehen an die KiTa. Warenabgabe: Samstag, 19.10.13 von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr Alles Nähere erfahren Sie bei der Abholung der Etiketten oder telefonisch unter 0 91 91/ 3415510. Spielzeugbasar St. Anna am Samstag den 28.09.2013 von 10:00 bis 12:00 Uhr mit Verkauf von Kaffee, Kuchen und herzhaften Snacks (auch zum Mitnehmen) Etikettenvergabe: Freitag, den 20.09.2013 8:00 bis 9:00 Uhr 15:00 bis 16:00 Uhr nach telefonischer Absprache oder per Email: Basar.St.Anna@gmx .de Anlieferung: Freitag, den 27.09.2013 15:00 bis 17:00 Uhr Rückgabe der nicht verkauften Ware und Abrechnung: Samstag, den 28.09.13 14:00 bis 15:00 Uhr Bei evtl. Rückfragen können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen: Frau Norwood 0178/2187683 Frau Fuchs 0179/7560616 Kindergarten St. Anna 09191/7093-20 für Selbstverkäufer im Kinderhaus St. Johannis Am Samstag, den 12.10.2013 veranstaltet der Elternbeirat des Kindergartens St. Johannis in Forchheim einen Herbstbasar für Baby- und Kinderbekleidung Gr. 56 bis 128 und Babyausstattung (Kinderwagen, Fahrradsitz, Reisebett, Maxi-Cosi,...) Ort: Kinderhaus St. Johannis, Zweibrückenstr. 40b Zeit: 13 - 15 Uhr Für das leibliche Wohl ist gesorgt, gerne auch zum Mitnehmen! Tischreservierungen unter Tel. 0173 / 45 99 115. Büchereiflohmarkt der Öffentlichen Bücherei St. Anna Forchheim Am Sonntag, 29. September 2013 von 10.45 Uhr bis 12.00 Uhr veranstaltet die Bücherei St. Anna vor dem Kircheneingang der St. Anna-Kirche, Untere Kellerstraße 52 in Forchheim einen BüchereiFlohmarkt. Sie können zum günstigen Preis gespendete und aus dem Bestand ausgeschiedene Medien kaufen. Unser Angebot umfasst alle Sparten: Romane, Sachbücher für Erwachsene und Kinder, Bilderbücher, Kinder- und Jugendbücher, Zeitschriften und MCs. Die Bücherei ist immer am Sonntag von 10.45 Uhr bis um 11.30 Uhr und am Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Interessierte und neue Leser und Leserinnen sind immer willkommen. Im September starten neue Kurse im Bürgerzentrum Das Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus startet wieder mit einem abwechslungsreichen Programm in den Herbst. 5-6jährige können unter Anleitung einer Musikpädagogin im spielerischen Umgang Melodie- und Rhythmusinstrumente erlernen. Die 10teilige Klangwerkstatt findet mittwochs von 16.00-17.00 Uhr im Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus in der Paul-Keller-Straße 17 statt. Parallel dazu wird ein Elterncafé angeboten. Beginn ist der 02.Oktober. Kinder der ersten bis vierten Klasse sind zum Tanzspaß eingeladen. Dienstags von 15.45-16.45 Uhr. Beginn ist der 1.Oktober. Die Generation 60+ kann sich im Seniorensport fit halten. Jeweils mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr. Die Kreativen sind dienstags um 19.00 Uhr zum Stricken eingeladen. An sechs Abenden werden Mütze, Schal und Co unter Anleitung gestrickt. Infoabend über Materialbedarf und verbindliche Anmeldung 1. Oktober. Für alle Kurse ist eine Anmeldung im Bürgerzentrum unter k.reif@ forchheim-nord.de oder Tel.: 6 15 52 87 notwendig. Forchheimer Stadtanzeiger - 7 - KartenspielerInnen gesucht Alle, die Lust haben eine neue Rommérunde zu gründen, sind am Mittwoch 18.09. um 14.00 Uhr ins Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, in der Paul-Keller-Str. 17, eingeladen. Gerne können Sie auch andere vorhandene Kartenspiele mitbringen. Fahrradfahrschule für Frauen Das Bürgerzentrum in Kooperation mit dem ADFC (Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club) organisiert für Frauen, die als Kind nie die Gelegenheit hatten Fahrrad fahren zu lernen, eine Fahrradfahrschule. Die kostenlose Schnupperstunde findet am Freitag, 27.09.2013 von 17:00 bis 18:00 auf dem hinteren Schulhof der Adalbert Stifter Schule statt. Bei schlechtem Wetter bitte Regenkleidung mitbringen. Eine verbindliche Anmeldung bis zum 19.09. im Büro des Bürgerzentrums ist notwendig. (Tel.: 6 15 52 87). Bei Interesse ist geplant, im Anschluss an die Schnupperstunde einen mehrteiligen Kurs anzubieten. Schaum statt Rausch Am 25. Oktober 2013 heißt es wieder „Schaum statt Rausch“. Unter dem Motto „Splash, Music & Fun“ sind alle Jugendlichen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren eingeladen in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22.30 Uhr im Königsbad Forchheim zu feiern. Die Poolparty, die vom Kreisjugendring Forchheim in Zusammenarbeit mit den Jugendkontaktbeamten der Polizei Forchheim und Ebermannstadt, der Stadt Forchheim und dem Königsbad initiiert wird, soll dabei die Reihe der alkoholpräventiven Angebote des Kreisjugendrings Forchheim fortsetzen. Für Stimmung sorgen DJ Maystyle, eine Schaumkanone am Erlebnisbecken, ein Wellenreiter der DLRG im Schwimmerbecken, alkoholfreie Cocktails und jede Menge Mitmach-Aktionen. So werden beim großen Wettrutschen die drei schnellsten Mädchen oder Jungen prämiert. Für die Sicherheit der jungen Gäste sorgen die Rettungsschwimmer der teilnehmenden Organisationen DLRG, Wasserwacht und THW. Wer Lust hat, kann sich ein cooles Airbrush-Tattoo holen oder beim Rauschbrillen-Parcours der AOK ausprobieren, wie schwierig es ist, mit zuviel Promille im Blut einfachste Aufgaben zu lösen. Das „Konrads“ versorgt die hungrigen Partygänger mit günstigem Essen und Getränken. Als besonderer Service wird für die Hin- und Rückfahrt zur Party ein kostenloser Shuttleservice angeboten - hier wird wegen der begrenzten Plätze eine vorherige Reservierung beim KJR unter Tel. 09191/7388-0 empfohlen. Der Eintritt kostet 4 Euro, Tickets sind ab dem 16. September 2013 bei der Sparkasse (Tickethotline 09191/88-333) erhältlich. Alle Infos gibt es auch bei Facebook unter www.facebook.com/splash.music.fun Angebot der Erziehungsberatung: Neue Psychomotorikgruppe für „Zappelliesen und Stubenhocker“ Die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung in Forchheim bietet im Herbst wieder ein offenes erlebnisorientiertes Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder zwischen fünf und sieben Jahren an (Vorschule, 1.Klasse). Eine Psychomotorikgruppe kann die richtige Möglichkeit sein, wenn Ihr „Stubenhocker“ neue Fähigkeiten entdecken und erproben soll, die „Zappelliese“ oder der „Unruhegeist“ das große Bewegungsbedürfnis ausleben können; auch das Miteinander kann in überschaubarem Rahmen - in der Gruppe sind neun Kinder - erlernt werden. Nr. 18/19/13 Die nächste Gruppe beginnt nach den Sommerferien, am 14. Oktober 2013, jeweils Montagnachmittag um 16:30 Uhr in der Turnhalle der Anna-Schule in Forchheim, Konradstr. 36. Anmeldung bei Andrea Dietz-Ernst, Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung des Caritasverbandes Forchheim, Tel. 09191 / 70 72 40. Erziehungs- Jugend und Familienberatung Birkenfelderstr.15 91301 Forchheim Telefon: 09191 / 70 72 40 Fax: 09191/ 70 72 10 40 E-mail: [email protected] Webseite: www.carits-forchheim.de Handballclub Forchheim Bewegungsfreude für Kinder Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel „Sport pro Gesundheit“ Vielseitige Bewegungsschulung, entwicklungsgerechte Spielangebote zur Förderung der motorischen, koordinativen und spielerischen Fähigkeiten. Nutzen Sie dieses Angebot für ihr Kind, seine Sinne zu schulen und Bewegungsfreude mit anderen Kindern zu erfahren. Donnerstags 16.00 bis 17.00 Uhr für 3 - 4 jährige Kinder und von 17.00 bis 18.00 Uhr für 5 - 6 jährige Kinder Kursdauer : 15 Stunden Kosten: 38.-EUR (inkl. Versicherung) Sporthalle der Realschule - Pestalozzistraße 2 - 91301 Forchheim Information und Anmeldung bei: Claudia Rauscher Tel.: 09190 - 8648 www.hc-forchheim.de oder Birgit Kaletsch Tel.: 09191 - 31408 [email protected] Vielfältiges Herbst/Winterprogramm beim SVB für Klein und Groß! Zum Schulbeginn startet der Sportverein Buckenhofen wieder mit dem neuen Kursprogramm 2013/14 Zusätzlich zu den fortlaufend stattfindenden Kursen, finden ab September neue Mutter/Vater/Kind Kurse (ab 1 1/2 Jahren) und Pilateskurse mit und ohne Vorkenntnisse statt. Viele unsere Kurse tragen das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ Spaß an der Bewegung und auch das Pflegen sozialer Kontakte sind uns ein wichtiges Anliegen. Ein „Schnuppertraining“ ist jederzeit möglich. Infos zu allen Kursen, Start, Anmeldung etc. unter Tel. 979667 oder [email protected] Fit in den Herbst Neue Kurse bei der DJK Kersbach ab September Nachstehende Kurse starten im September bei der DJK Kersbach, Waldstr. 23. Anmeldung bitte unter 09191/65125. Latino-Aerobic Dienstags 18:30-19.30 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 24.09.2013 Bauch-Beine-Po Dienstags 19:30-20:30 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 24.09.2013 Step Donnerstags 19:00-20:00 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 26.09.2013 Gesunder Rücken durch gezieltes Training Donnerstags 20:00-21:00 Uhr, Kursbeginn 26.09.2013 Forchheimer Stadtanzeiger - 8 - Fun-Step/BBP Freitags 18:15-19:45 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 13.09.2013 Spieltreff am Abend bei der DJK Kersbach Jeden ersten Donnerstag im Monat heißt es: MACH mit! Spaß beim Spiel, ist unser Ziel! Ort und Zeit: Jeweils ab 17 Uhr, in der Waldgaststätte der DJK-Kersbach, Waldstr. 23. Alte und neue Gesellschaftsspiele ! Eingeladen sind alle Altersklassen! Gespielt wird nach den Wünschen derer, die kommen, um gemeinsam einen netten Abend mit Spaß beim Spiel zu verbringen. Besonders beliebt ist Rummikub oder es werden Brettspiele, Kartenspiele und Würfelspiele gespielt. Auch Scrabble und Triomino und vieles mehr wird angeboten. Was man nicht kennt kann man lernen. Vielleicht bringen Sie Ihr Lieblingsspiel mit und finden begeisterte Mitspieler? Kommen, mitmachen und den Alltag vergessen. Mach mit! Für Fragen oder Anregungen einfach anrufen: 09191 60295 Dancing Trouts Square Dance Club Forchheim e. V. Seit 13 Jahren gibt es in Forchheim den Square Dance Club „Dancing Trouts“. Er ist damals aus einem VHS-Kurs entstanden und hat sich in der Zwischenzeit mit über 50 Mitgliedern etabliert. Square Dance ist ein Volkstanz, der in den USA entstanden ist. Der Ursprung liegt aber in Europa, insbesondere in Frankreich und Großbritannien, denn viele Tanzfiguren basieren auf den traditionellen Tänzen der Auswanderer. Die Amerikaner brachten den Square-Dance nach dem zweiten Weltkrieg mit nach Deutschland. Die „Dancings Trouts“ treffen sich jeden Dienstag von 19.00 22.00 Uhr in Forchheim im Sportheim SV Buckenhofen, Zur Staustufe 8. Um sich unverbindlich Square Dance anschauen zu können, gibt es Open House am 17.09. und am 24.09.13 im Sportheim des SV Buckenhofen (Zur Staustufe 8) jeweils ab 19.00 Uhr. Ab 08.10.13 startet dann ein neuer Kurs. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www. dancing-trouts.de. Caritas informiert „Große Herbstaktion der Kleiderkammer“ plus Kommunionkleidung Am Mittwoch, den 9. Oktober 2013 von 10:00 bis 16:00 Uhr (durchgehend geöffnet) führt die Kleiderkammer des Caritasverbandes Forchheim eine große Herbstaktion durch. Es gibt gegen ein geringes Entgelt ein Angebot an Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung (zusätzlich Kommunionkleidung). Die Aktion findet im Erd- und Untergeschoss des Caritashauses in der Birkenfelderstraße 15, 91301 Forchheim statt. Weitere Infos: Allgemeine Soziale Beratungsstelle Tel.: 09191 7072-24 Fax: 09191 7072-1024 E-Mail: [email protected] Nr. 18/19/13 „Gesundheitszustand der Mütter anhaltend kritisch“ Caritasverband Forchheim vermittelt Mütter- und MutterKind-Kuren Mütter oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen können alle Frauen in Anspruch nehmen, die Kinder erziehen und betreuen. Auch pflegende Frauen können in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes an einer Kurmaßnahme teilnehmen. Die Maßnahmen dienen der Vorsorge oder Rehabilitation, wenn die Kräfte am Ende sind und gesundheitliche Beschwerden im Alltag nicht mehr auskuriert werden können. Die Allgemeine Soziale Beratungsstelle des Caritasverbandes Forchheim, Birkenfelderstrasse 15, Telefonnummer 09191 707227 unterstützt bei Antragstellung und bei der Suche nach der geeigneten Einrichtung. Aber auch auf Fragen bezüglich Zuzahlung, Problemlagen und Widersprüchen wird fachkundig eingegangen. Familienaktion für und mit Familien mit einem psychisch belasteten Elternteil und Kindern zwischen 3 und 11 Jahren Samstag, 12. Oktober 2013, 14:30 - 17:00 Uhr Wir bringen den Herbst zum Klingen! Zusammen werden wir toben, tanzen, singen. Mit Sigrid Lukas bringen wir selbstgemachte und andere Instrumente zum Klingen. Für Kaffee und Getränke ist gesorgt. Treffpunkt: Im Untergeschoss des Caritashauses, Birkenfelderstr. 15, Forchheim Anmeldung bis 04.10.13 bei der INSEL, Sozialpsychiatrischer Dienst: Telefon: 09191/7362960 Neues VHS-Programm für das Wintersemester Das neue Programm der VHS des Landkreises Forchheim für das Wintersemester 2013/14 ist erschienen. Alle Kurse der VHS des Landkreises Forchheim können über das Internet angemeldet werden - www.vhs-forchheim.de In gedruckter Form wird es dann auch an den bekannten Verteilerstellen ausliegen. Für die Forchheimer Kurse kann man sich auch persönlich im VHSBüro, per Fax oder telefonisch anmelden: VHS-Büro, Hornschuchallee 20, 91301 Forchheim Tel. 09191/8610-60, Fax: 09191/8610-68 Das Büro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag und Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr. Für die VHS-Außenstellen im Landkreis sind die jeweiligen Ansprechpartner im VHS-Heft ausgedruckt. Hier gelten zum Teil andere Anmeldezeiten. Alleinerziehende treffen sich am 20. September Nach der Sommerpause findet ab 20. September wieder 14tägig der Treffpunkt für Alleinerziehende im Bürgerzentrum neben der Evang. Christuskirche in Forchheim statt. Zwischen 15 und 17 Uhr stehen nette Gespräche, Austausch zwischen Betroffenen und interessante Informationen rund um das Thema „alleinerziehend“ auf dem Programm. Die Kinder werden parallel dazu betreut. Organisiert wird der Treffpunkt von Nicole Helbig, steht unter der Trägerschaft der Christuskirche und wird von der Diakonie Bamberg-Forchheim unterstützt. Alle Alleinerziehenden sind herzlich willkommen in der Paul-Keller-Str. 19! Forchheimer Stadtanzeiger - 9 - Mit der Villa aktiv in den Herbst Diakonie Bamberg-Forchheim bietet wieder Kurse an Ab sofort können sich alle Interessierten für die neuen Kurse in der Forchheimer Villa der Diakonie Bamberg-Forchheim in der MayerFranken- Straße anmelden. Auf dem Programm stehen PC-Grundkurse (Windows 2007) ab dem 16. bzw. 18. September oder 6. November, ein Kurs über das Bearbeiten von digitalen Bildern am Computer mit „Picasa“ ab 18. September und Erste Schritte mit Word ab dem 18. September. Die Computerkurse finden in Kleingruppen von maximal 5 Teilnehmern statt. Außerdem werden wieder Quigong ab 10. Oktober und ein uPilates-Kurs angeboten. Im Rahmen der Prävention werden diese Gesundheits-Kurse von einzelnen Kassen bezuschusst. Anmeldung und Informationen zu den Kursen gibt es telefonisch dienstags und donnerstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter der Rufnummer 09191-974117. Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. „Senioren aktiv 50+’“ Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Forchheim, veranstaltet in Zusammenarbeit mit der BBV Touristik am 19. Oktober 2013 eine Herbstfahrt für Senioren 50+ ins schöne Unterfranken (Königsberg - Hambach - Schwebheim - Dingolshausen). Der Preis beträgt 16,00 EUR / Person. Anmeldeschluss ist der 01.10.2013 Programm und Anmeldeformulare erhalten Sie in der BBV Geschäftsstelle, Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim - Tel. 09191-978680 oder über die Seniorenbeauftragten Gerda Polster - Tel. 09197-310 oder Hans Ebenhack - Tel. 09192-7162 BBV-Lehrgang „Agrarbürofachfrau/-mann“ Der Lehrgang beginnt am 05.11.2013. An 17 Unterrichtstagen (immer Dienstags, ganztags) vermitteln wir alle wichtigen Themen rund um das Agrarbüro. Bildungsprämie möglich. Rückfragen und Anmeldungen möglich bis 20.09.2013 beim Bayerischen Bauernverband Hauptgeschäftsstelle Bamberg Frau Hahn, Tel. 0951 -965 170. Bayerisches Rotes Kreuz Helfen nicht vergessen! BRK bittet um Spenden bei der Herbstsammlung 2013 Der BRK-Kreisverband Forchheim bittet im Rahmen der Herbstsammlung vom 23.09. bis 29.09.2013 wieder um finanzielle Unterstützung. Die Sammlung wird von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durchgeführt. Der BRK-Vorsitzende des Kreisverbandes Forchheim, OB Franz Stumpf und die BRK-Kreisgeschäftsführerin, Frau Dr. Birgit Kastura, weisen darauf hin, dass in Bayern rund 130.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unentgeltlich und freiwillig in Ihrer Freizeit im Bayerischen Roten Kreuz in den Bereitschaften, der Wasserwacht, der Bergwacht, dem Jugendrotkreuz und in weiteren Bereichen aktiv mitwirken. Die Ausbildung und Ausrüstung sowie die Anschaffung und der Unterhalt ihrer Ausrüstung und Fahrzeuge kostet sehr viel Geld. Nr. 18/19/13 Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, diese ehrenamtlichen Kräfte weiterhin zu schulen, damit sie den wachsenden Ansprüchen an ihre Arbeit im sozialen Bereich, im Katastrophenschutz und in der Breitenausbildung gerecht werden können. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns aber auch, Menschen in Not zu unterstützen und schnell, qualifiziert und unkompliziert zu helfen. Die Spenden aus dieser Sammlung bleiben in den sammelnden Gemeinschaften und werden für die Arbeit vor Ort verwendet. Bitte unterstützen Sie dieses vorbildliche ehrenamtliche Engagement unserer Helfer in der Not, wenn in den nächsten Tagen die Sammlerinnen und Sammler bei Ihnen klingeln. Dafür schon heute unseren herzlichsten Dank! Film „VERGISS MEIN NICHT“ am FREITAG, 20. SEPTEMBER um 18:00 UHR im KinoCenter, Wiesentstraße 39a, Forchheim Eintritt frei Nach dem Film Möglichkeit zum Gespräch. Veranstalter: KinoCenter Forchheim in Kooperation mit der Fachstelle für pflegende Angehörige des Caritasverband Forchheim e.V., Untere Kellerstraße 52, Forchheim, 09191 / 35 96 34 VdK Ortsverband Buckenhofen Am Samstag, 14.09.13 startet der VdK OV Buckenhofen zu seiner Weinfahrt, es geht zunächst in die Orchideengärtnerei Zeuner in Welbhausen, die Führung ist kostenlos. Anschließend Weiterfahrt zur Weinparadiesscheune zum Mittagessen. Abendessen ist in Buttenheim. Weitere Infos bei H. Jakob unter Tel. 699766. Der Kaffeenachmittag muss aus organisatorischen Gründen leider ausfallen. Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen findet am 28.09.13 um 15.00 Uhr im Sportheim Buckenhofen statt. VdK Ortsverband Hausen-Kersbach Der VdK Ortsverband Hausen-Kersbach lädt alle Mitglieder mit Freunden und Bekannten zu einen Heimatabend mit den Gebrüdern Ottenschläger recht herzlich ein. Freitag, den 28.09.2013 Beginn: 16:00 Uhr Ende ca. 19.00 Uhr in der Sportgaststätte Hausen Eintritt: frei Die Gebrüder Sigi und Erich Ottenschläger kommen aus Kleinsendelbach und sind bekannt mit ihre Volksmusik durch Rundfunk und Fernsehen. Sie können sich auf ein paar schöne Stunden freuen. Bei Interesse bitte bei Anton Hammer anmelden: Tel: 09191/33934 Mobil: 0170/ 2978184 Mail: [email protected] Familienanzeigen online buchen: www . wittich . de Forchheimer Stadtanzeiger - 10 - Nr. 18/19/13 Rettungsdienst Unter der Rufnummer 112 ist 24-stündig die Rettungsleitstelle zu erreichen, die sämtliche Einsätze der Notfallrettung steuert. Dies gilt auch für alle Notarzteinsätze einschließlich des Rettungshubschraubers. Über Handy ist die 112 vorwahlfrei zu erreichen. Krankentransport Der Krankentransport ist weiterhin unter der vorwahlfreien Nummer 19222 zu erreichen. Bei Gebrauch eines Handys ist jedoch vor der Rufnummer 19222, wie bisher, eine Vorwahlnummer der Region zu setzen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen. Er ist ausschließlich von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, von Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 8.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend, 18.00 Uhr bis zu dem auf den Feiertag folgenden Werktag, 8.00 Uhr eingerichtet. Zu erreichen ist er über die Rufnummer 01805/191212 oder unter der vorwahl- und gebührenfreien Nummer 116 117. UGeF Bereitschaftspraxis Krankenhausstr. 10, Forchheim Öffnungszeiten: Mittwoch 17 - 21 Uhr, Freitag 18 - 21 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 21 Uhr, Vorabend Feiertag 18 - 21 Uhr; Tel. 9745010 - mail [email protected] - Internet www.ugef.com Zahnärztlicher Notdienst Unter der Telefonnummer 0921/761647 oder www.notdienst-zahn. de erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten. Homöopathischer- Wochenenddienst Unter der Nummer 0700-22 66 4886 (12ct/min) werden Sie an Wochenenden und Feiertagen direkt mit dem diensthabenden Homöopathen verbunden. Sie erfahren diesen auch unter: www. homoeopathischer-wochenendienst.de Notdienstbereitschaft der Apotheken Außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind folgende Apotheken in Forchheim dienstbereit: 11.09.2013 West-Apotheke, Föhrenweg 34 09191/4774 12.09.2013 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61 09191/2525 13.09.2013 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10 09191/2631 14.09.2013 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, WillyBrandt-Allee 1 09191/7338793 15.09.2013 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83 09191/89933 16.09.2013 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2 09191/733600 17.09.2013 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61 09191/2525 18.09.2013 Marien-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Str. 19 09191/13302 19.09.2013 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10 09191/2631 20.09.2013 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37 09191/2306 21.09.2013 Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5 09191/89381 22.09.2013 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37 09191/2306 23.09.2013 West-Apotheke, Föhrenweg 34 09191/4774 24.09.2013 St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2 09191/89533 25.09.2013 Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a 09191/703336 26.09.2013 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, WillyBrandt-Allee 1 09191/7338793 27.09.2013 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83 09191/89933 28.09.2013 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2 09191/733600 29.09.2013 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61 09191/2525 Impressum Forchheimer Stadtanzeiger – Herausgeber und Redaktion: Stadt Forchheim, Bürgermeisteramt, Hauptstr. 24, 91301 Forchheim, Tel. 09191/714-221, FAX 09191/714-414 E-Mail: [email protected] – Verantwortlich für den redaktionellen und amtlichen Bekanntmachungsteil: Herr OB Franz Stumpf – Verlag, Anzeigenverwaltung (verantwortlich) und techn. Gesamtherstellung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0, Fax: 09191/7232-30 vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Menne –Erscheinungsweise: 14täglich in den ungeraden Wochen –Verbreitungsweise: Kostenlos an alle Haushaltungen der Stadt Forchheim mit allen Stadtteilen –Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes können direkt beim Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil bestellt werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Forchheimer Stadtanzeiger - 11 - Nr. 18/19/13 …in Bewegung“ - Jurierte Ausstellung des internationalen Filznetzwerkes Nach 2008 und 2010 gastiert das Internationale Filznetzwerk e.V. mit der neuen jurierten Wanderausstellung im Pfalzmuseum. Die Schau mit 65 hochwertigen, handgefilzten Objekten von 54 Künstlerinnen aus 14 Ländern (u.a. USA, Finnland, England, Schweiz, Australien) die in Göttingen ihre Pforten öffnete, kommt nun aus dem Musée du Feutre in Mouzon, Frankreich. Anschließend geht es weiter durch Europa: In Vorbereitung sind Ausstellungsorte in Finnland, Österreich, Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz. Das Spektrum der Ausstellung reicht von Installationen über kleine Plastiken bis hin zu diversen Bodenobjekten und Kleidung. Gestaltung mit Filz hat sich in den letzten Jahren in der Kunst etabliert. Filz bietet viele Möglichkeiten der Verarbeitung, der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Die Vorsitzenden des Filznetzwerks, Sigrid Bannier und Barbara Eichhorn (Heroldsbach) sind für Aufbau und Organisation der Ausstellung verantwortlich. Barbara Eichhorn führt durch die Ausstellung am Mittwoch, dem 25.09.2013 um 19.00 Uhr und am Sonntag, dem 20.10.2013 um 13.00 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 5,00 Euro. Der Katalog zur Ausstellung „...in Bewegung“ wird von FILZNETZWERK e. V. herausgegeben und kostet 14,90 Euro. Zeit: 19.09. - 31.10.2013 Öffnungszeiten: Di. bis So. 10.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Ort: Pfalzmuseum, EG Eintritt Museum: Erw. 5,00 EUR/ erm. 3,50 EUR; Kinder ab 6 Jahre 2,00 EUR, Familien 9,00 EUR; Kinder bis 6 Jahre frei. Weitere Informationen: http://www.filznetzwerk.de - 12 - Forchheimer Stadtanzeiger Lange Museumsnacht 14. September 2013, 20 bis 24 Uhr Musik mit Jazz-Y-Bon (Innenhof, 20 – 22 Uhr) Kabarettistische Lesung mit Hubert Forscht (Erlebnismuseum Rote Mauer, 21, 22 Uhr) Musik mit Alex-Swing-Connection (Innenhof, 22 – 24 Uhr) Blues mit Wolfgang Kalb (1. OG, 21 – 23 Uhr) „Wenn Sie bitte nach links schauen würden?“ – Slideshow von Harald Winter (Nordflügel, 20 – 24 Uhr) Lesung mit Tessa Korber (2. OG, 23.30 Uhr) Nachtwächterführung für Familien mit Agil (21 Uhr) Lesung mit Dr. Dieter George und Mike Wuttke (2. OG, 21.30, 22.30 Uhr) Nachtwächterführung für Erwachsene mit Eberhard Heiser (23.30 Uhr) Spontantheater mit StaTTTheater Forchheim „Die letzen 100 Jahre aus Sicht der Forchheimer“ (3. OG, 20 – 23 Uhr) Forchheimer Leckerbissen: Familie Ritschka Aufriss StaTTTheater Forchheim 3.OG Tessa Korber Dieter George u. Mike Wuttke 1.OG Wolfgang Kalb EG Franken-Krimi Filmpremiere KELLER GRABEN Grundriss Jazz-Y-Bon Bewirtung Erlebnismuseum Rote Mauer tonten „Slideshow“. „Wenn Sie bitte ´mal nach links schauen?“ heißt der Titel der Schau mit 62 Bildern, die im sonst nicht zugänglichen Nordflügel der Kaiserpfalz gezeigt wird. Jonglage mit Stick Brothers (Erlebnismuseum Rote Mauer, 20.30, 23 Uhr) Franken-Krimi-Filmpremiere (EG, Kaisersaal, 20, 21, 22, 23 Uhr) 2.OG Nr. 18/19/13 WC Alex-SwingConnection WC Lesung und Jonglage Eingang Lange Museumsnacht Motto: „Made in Forchheim“ Auf hohem Niveau präsentiert sich die Forchheimer Kulturszene mit Musik, Kunst, Film, Theater, Kabarett und Artistik am Samstag, dem 14. September 2012 von 20.00 bis 24.00 Uhr auf der Langen Museumsnacht. Im Pfalzmuseum Forchheim werden allein drei Kulturpreisträger der Stadt Forchheim ihr Können vorführen: die Schriftstellerin Tessa Korber (2010), der Künstler Harald Winter (2011) und der Kabarettist Hubert Forscht (2012). Das Motto lautet heuer „made in Forchheim“. Die Gäste der Langen Museumsnacht erleben dazu eine besondere Premiere: Der Frankenkrimi „Seilschaften“ von Karl Heilmann wird in der Kaiserpfalz das erste Mal in der Öffentlichkeit gezeigt. Im Frühjahr wurde die Stadt Forchheim für den Film zum Drehort: Der zwielichtige Hauptkommissar Franz Brandner alias Karl Heilmann geht auf die Suche nach dem Mörder eines Mädchens, das tot in einem Bierkeller gefunden wird… Das Werk soll Krimi-Produzenten wie die Macher des „Tatort“ auf Franken aufmerksam machen. Ein spezielles visuelles Erlebnis verspricht der Maler und Kulturpreisträger der Stadt Forchheim, Harald Winter, mit seiner ver- Die „Ohren verwöhnen und die Herzen erwärmen“ möchte die Gruppe Jazz-Y-Bon im Innenhof von 20.00 bis 22.00 Uhr. Von Swing und Balladen über Bossa Nova und Samba bis zu Jazz-Rock reicht der weit gespannte musikalische Bogen. Ehrliche Musik, die von Hand gemacht ist. Die Alex Swing Connection interpretiert im Anschluss ab 22.00 Uhr die gesamte Bandbreite des Gypsy Swing im Stile von Django Reinhardt & Stephane Grappelli. Schnelle Uptempo-Nummern, gefühlvolle Balladen, Valse Musette, die Hits der Swingära, wie sie gerne von Benny Goodman und Duke Ellington gespielt wurden, aber auch der Bossa Nova gehören zum Repertoire. Ganz intim wird es im 1. Obergeschoss bei Bluesmusiker Wolfgang Kalb, der seit über 35 Jahren akustischen Blues, vorwiegend Country Blues, angereichert durch Ragtimes, Gospelsongs oder auch Jazzballaden spielt und singt. Er gilt als feste Größe in der deutschen CountryBlues Szene. Im zweiten Obergeschoss stellen Kulturreferent Dr. Dieter George und Journalist Mike Wuttke ihr Projekt „Zwischen gestern und heute“ Forchheimer Alltagsgeschichten aus den 40-er bis 70-er Jahren vor. Die Schriftstellerin und Kulturpreisträgerin Tessa Korber, bekannt durch ihre spannenden Krimis und ihre fesselnden historischen Romane liest anschließend aus ihrem Werk. An diesem Abend trägt sie aus ihrer historischen Erzählung über die Künstlerin Maria Sybilla Merian vor. Das Erlebnismuseum Rote Mauer in der Wallstraße gleich nebenan steht in der Langen Museumsnacht ganz im Zeichen von Kabarett und Artistik: Kulturpreisträger Hubert Forscht hält der Forchheimer Gesellschaft mit unbestechlichem Blick und höchst amüsant einen Spiegel vor, die Stick Brothers um Lorenz Deutsch verbinden in ihrer einzigartigen Show actiongeladene Jonglage, spannende Akrobatik und mitreißende Musik im Stil der legendären Blues Brothers. Mit Spontantheater erforscht das StaTTTheater Forchheim „Die letzten 100 Jahre aus Sicht der Forchheimer“. Nachtwächterführungen für Familien und Forchheimer Leckerbissen ergänzen den Abend. 14. Sept. 2013 20 bis 24 Uhr Eintritt 2 Euro Bierkellerführung am 15. September Am Sonntag, den 15. September um 16 Uhr findet in diesem Jahr zum letzten Mal eine Bierkellerführung für einzelne Gäste statt. Die Gäste erfahren, wie die Felsengänge entstanden sind, und bekommen Informationen zur Bier- und Brautradition der Stadt. Ein Abstecher in die Stollen und eine Bierprobe auf einem Keller bildeten den geselligen Abschluss der Führung. - 13 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 18/19/13 Die Führung kostet 4 EUR pro Person, Bierprobe (5,00 EUR) und Brotzeit (5,50 EUR) sind beim Kellerwirt zu zahlen. Anmeldungen nimmt die Tourist-Information der Stadt Forchheim im Rathaus (Tel. 09191 714-337, -338, -218) entgegen. Segway-City-Tour in Forchheim Begeistert waren die Teilnehmer der erstmals im August in Forchheim durchgeführten Stadtführung mit Segways. Nach einer kurzen technischen Einweisung auf dem Parkplatz der Sportinsel, begann unter der sachkundigen Führung von Gästeführer Klaus Fößel die Führung. Über die sogenannte Milka-Brücke ging es zu den historischen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Mit dieser Art von Führung kann man bequem auch historische Ziele erreichen, die bei einer normalen Stadtführung zu Fuß aus Zeitgründen nicht möglich sind. Natürlich waren sich die Teilnehmer der Aufmerksamkeit der Bevölkerung über diese „seltsamen Vehikel“ bei der Fahrt durch die Innenstadt gewiss und wurden mit neugierigen Blicken bedacht. Am Schluss der Führung ging es dann über den Schießanger zurück zur Sportinsel.Hier konnten die Teilnehmer auf der langen geraden Straße parallel zur Autobahn noch einmal das Gefühl der Geschwindigkeit und der Freiheit voll erleben und auskosten. Super Erlebnis, empfehlenswert, tolle Erfahrung, waren die einhellig positiven Reaktionen. Die nächste Tour findet am 13. Oktober 2013 um 15 Uhr statt. Die Tour wird ab fünf Teilnehmern durchgeführt. Sie beginnt und endet auf der Sportinsel. Die Fahrt dauert ca. 1,5 Stunden und kostet 50 Euro pro Person. Mehr Informationen: www.easy2move.de Anmeldung: Tourist-Information Forchheim Tel. 714-337,-338, - 218, [email protected] „Mensch-NaturArchitektur“ Malerei von Erich Müller, Klemens Wuttke Porträt-Akt-Landschaft Architektur in Öl, Acryl und Aquarell Dauer der Ausstellung: 14. - 29. September 2013 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 11 - 17 / Sa. So. 11 - 13 Uhr Der Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V. päsentiert: Swingaraiders Bigband Autumn Leaves - Jazz, Swing, Latin, Funk Die geballte Ladung Swing, Jazz, Latin und Funk gibt es dank der Swingaraiders Bigband am 21. September 2013 zu erleben - präsentiert vom Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V. In den letzten 10 Jahren hat sich die Band zu einem bedeutenden Teil der Forchheimer Musikszene gemausert und weiß sein Publikum ein ums andere Mal zu begeistern. Bei ihrem herbstlichen Gastkonzert für den Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V. verhilft die Band unter dem Konzerttitel „Autumn Leaves“ dem goldenen Glanz der Bigband-Ära zu neuer Strahlkraft. Dabei wird nicht nur Größen wie Glenn Miller, Duke Ellington oder Count Basie die Ehre mittels schonungsloser Hingabe am jeweiligen Instrument der einzelnen Musiker erwiesen, sondern auch durch die geballte Stimmakrobatik und Emotionalität ihrer Sängerin den Evergreens der guten, alten Zeit neues Leben eingehaucht. Lassen auch Sie sich von dem Elan und der Spielfreude der 20 Musiker hinreißen, um einen Abend lang im Bigband-Sound zu schwelgen. Denn: „It don‘t mean a thing, if it ain‘t got that swing…“ Karten zum Konzert (12 EUR, 8 EUR erm.) gibt es im Vorverkauf unter www.mv-buckenhofen.de, in der Buchhandlung Streit sowie bei Laugers Service (LauSer). Mehr Infos zur Swingaraiders Bigband unter www.swingaraiders.de ! Forchheimer Stadtanzeiger - 14 - Nr. 18/19/13 Trommeln für Erwachsene Ab Donnerstag, 19. September, bietet Gitta Lauger, „RattabongaWerkstatt für Elementares Musizieren“ für Erwachsene einen Trommelkurs an. Er findet zehn Mal jeweils donnerstags von 18.30 Uhr bis 19.45 Uhr statt. Erobert werden Percussion-Instrumente von den Rumbakugeln bis zum Guiro. Aber auch Congas, Bongos und die afrikanischen Trommeln (Djemben) kommen zum Einsatz. Eine ausgereifte Rhyhthmussprache hilft auch Anfängern für einen leichten Einstieg. Infos und Anmeldung bei Gitta Lauger, Tel. 9757725 oder www.rattabonga.de. Jugend-und Kindertheatergruppe „Die Chamäleons“ Theater in Kersbach mit „Zirkus Specht im Pech“ und „Studio Kersbach Live“ Die Chamäleons laden zu ihrer Theateraufführung Kinder, Jugendliche und Erwachsene herzlich ein. Premiere ist am Samstag 28.9.2013, um 16:00 Uhr, im DJK-Sportheim, Waldstr. 23. Einlass ab 15:30h, der Eintritt ist frei. 2.Aufführung am Sonntag 29.9.2013, gleicher Ort, gleiche Zeit. Es kommen zwei Eigenproduktionen auf die Bühne. Es gilt das Motto: Ist Fernsehen noch so schön, man sollte ins Theater gehen! Wir spielen: „Zirkus Specht im Pech“: Eine Zirkusgeschichte mit Hindernissen, die in die Welt der Clowns, Dompteure, Seiltänzer und Zauberer entführt. Was alles im Zirkus passieren kann und wie der zahmste Leopard zum Furchterregenden Tier wird, erfahren die Zuschauer in einer abwechslungsreichen Aufführung, der Jüngsten Akteure, der Kersbacher Theatergruppe. Gefolgt von: „Studio Kersbach Live“ oder „Klappe die Erste“ Der heutige Fernseh-Alltag bietet Krimis, Kochsendungen und Serien. Wer all dieses einmal direkt in einem Studio erleben möchte, der muss ins Studio Kersbach kommen. Hier erlebt man LIVE eine Persiflage heutiger Fernsehkultur. Mit viel Spaß und Humor präsentieren die Jugendlichen-Chamäleons Kultursendungen und ihre Entstehung, ein Kochstudio, wie es noch nie im Fernsehen gezeigt wurde und andere Überraschungen. Wir versprechen jede Menge Spaß, wenn es heißt VORHANG AUF! „Manege frei“ und „Achtung, Kamera läuft“ . (Rückfragen: 09191 60295) Familienanzeigen! Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit – einfach bequem ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Infobörse Veranstaltungen in der Stadt Forchheim Einzel-Veranstaltungen vom 11.09. bis 29.09.2013 Mittwoch, 11.09. Seniorenkreis Verklärung Christi, 9.00 Uhr, Seniorenmesse anschl. Frühstück im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen - Gruppe 3 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, offene Runde Politik und Gesellschaft unter der Leitung von Herrn Harald Belkhofer mit dem Thema „Wer wird Bundeskanzler/in und Ministerpräsident?“ Senioren St. Johannes der Täufer Reuth, 14.00 Uhr, Vortrag „Das geht auf keine Kuhhaut“ von Willi Hümmer Nbg., im Pfarrsaal Seniorenkreis Don Bosco, 14.00 Uhr, Vortrag „Sagen, Legenden und Geschichten aus Forchheim und der Fränk. Schweiz“ mit Christel Karg, Don Bosco Stüberl Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Donnerstag, 12.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 18.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Kolpingsfamilie Forchheim, 17.00 Uhr, Brauereiführung Rittmayer Hallerndorf, Anmeldung bei Renate Kaiser unter Tel. 2654 Freitag, 13.09. Bauernmarkt am Paradeplatz Siedlergemeinschaft Lichteneiche, 80. Jubiläum, bis einschl. 15.09. Forchheimer Stadtanzeiger - 15 - Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 18.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe Samstag, 14.09. Obst- und Gartenbauverein Burk e.V., Herbstfahrt nach Sommerach Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler - Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter Tel. 9762222 Sonntag, 15.09. Landtags- und Bezirkstagswahlen Kolpingsfamilie Forchheim, 8.00 Uhr, Wallfahrt nach Marienweiher, Treffpunkt Am Kolpinghaus, Anmeldung bei Herbert Pfeffermann unter Tel. 31551 Tauben- und Kleintiermarkt, 8.00 - 12.00 Uhr, Baywa-Parkplatz Montag, 16.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Schreibwerkstatt Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Singkreis Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 17.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Bürgergespräch in Serlbach, 19.30 Uhr, Gasthaus „Zur Linde“ Dienstag, 17.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 1 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.00 Uhr, Cafehaus und Skat Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 17.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Kath. Frauenbund St. Martin, 16.00 Uhr, Vorführung in der Kaffee-Röstrei Bogatz, Anmeldung im Pfarrbüro unter Tel. 2234 bis 16.09. erforderlich (wg. begrenzter Teilnehmerzahl!), Kosten 5 EUR Mittwoch, 18.09. IHK und Handwerkskammer, ab 9.00 Uhr, Beratungen für Existenzgründer im LRA (Am Streckerplatz 3) - Ebene 1 - Zimmer 123, Anmeldung unter Tel. 86100 oder mail [email protected] Schulmaterialladen „Grünstift“, 9.00 - 11.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Erkrankung durch Nahrungs- und Genussmittel“ mit Dr. Bernhard Mauser im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Bürgergespräch in Forchheim-Süd, 19.30 Uhr, Vereinsheim Sonnenbad Donnerstag, 19.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Männerkreis Don Bosco, 18.00 Uhr, Besuch der Fa. Hegele mit Führung durch den Neubau mit stv. Niederlassungsleiter Andreas Graubert Bürgergespräch, 19.30 Uhr, Siedlerheim Lichteneiche Freitag, 20.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Nr. 18/19/13 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V., 15.00 - 17.00 Uhr, Treffpunkt für Alleinerziehende im Bürgerzentrum ForchheimNord (Paul-Keller-Str. 19) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe Samstag, 21.09. Weltalzheimertag Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter Tel. 9762222 BRK Forchheim, 9.00 - 16.00 Uhr, LSM-Kurs für Führerscheinbewerber, BRK-Zentrum - Saal 1, Kursgebühr 25,50 EUR, Anmeldung unter Tel. 707713 oder mail [email protected] erforderlich Kolpingsfamilie Forchheim, Familienkreis - Stadtführung, Anmeldung bei Maria Weber unter Tel. 66635 Sonntag, 22.09. Bundestagswahl Männerkreis Don Bosco, 10.00 Uhr, Festgottesdienst anl. des Kirchweihfestes mit anschl. Frühschoppen Montag, 23.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch lernen Bürgergespräch in Forchheim-Ost, 19.30 Uhr, Don Bosco Stüberl Dienstag, 24.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 1 im Seniorenzentrum Johann Hinrich Wichern (Zweibrückenstr. 36) Bürgerversammlung in Kersbach, 19.30 Uhr, Sportheim Mittwoch, 25.09. Senioren St. Johannes der Täufer Reuth und Seniorenkreis Don Bosco, Studienfahrt nach Lichtenfels (u.a. Korbmuseum), Abfahrt 13.45 Uhr Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Bürgerversammlung in Reuth, 19.30 Uhr, Sportheim (GH Hutstuben) Donnerstag, 26.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Kath. Frauenbund St. Martin, 18.00 Uhr, Stammtisch in Birgits Vintage (Apothekenstr. 17) Freitag, 27.09. Bauernmarkt am Paradeplatz Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Der Paritätische Bayern - Sozialdienst für Hörgeschädigte, 14.00 16.00 Uhr, Beratung in der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe Samstag, 28.09. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler - Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter Tel. 9762222 Forchheimer Stadtanzeiger - 16 - Kindergarten St. Anna, 10.00 - 12.00 Uhr, Spielzeugbasar im Kindergarten KiTa Sattlertor, 11.00 - 13.00 Uhr, Kleiderbasar (Größe 56 - 152), in der Kindertagesstätte (Karolinger Str. 15 a) Kindergarten St. Johannes der Täufer Reuth, 13.30 - 16.00 Uhr, Kindergartenbasar im Pfarrsaal Reuth VdK OV Buckenhofen, 15.00 Uhr, Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen im Sportheim Sonntag, 29.09. Bücherei St. Anna Forchheim, 10.45 - 12.00 Uhr, Büchereiflohmarkt Was? Wann? Wo? Termine in den Nachbargemeinden Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de nachschauen. Der Veranstaltungskalender „FO:kus“ für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und an vielen öffentlichen Stellen aus. Amtliche Bekanntmachungen Ordnungsamt Versteigerung von Fundgegenständen Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973 BGB werden am Samstag, den 12.10.2013 um 10.30 Uhr durch das Fundamt der Stadt Forchheim auf dem Rathausplatz 29 Fahrräder, Schmuckwaren, Handys, Kleidungsstücke, 1Kinderwagen,1 Rucksack, 1 Schultasche, MP3Player versteigert. Gem. §§ 980, 981 und 983 BGB werden die Empfangsberechtigten aufgefordert, binnen 6 Wochen ihre Rechte beim Fundamt der Stadt Forchheim geltend zu machen. An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen. STADT FORCHHEIM -OrdnungsamtBacker Amtsleiter Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung des Kellerwaldes im Bereich des Annafestgeländes Die Große Kreisstadt Forchheim erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBI. S. 66), folgende Satzung: §1 Die Gebührensatzung für die Nutzung des Kellerwaldes im Bereich des Annafestgeländes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.1984 (Amtsblatt vom 06.07.1984), zuletzt geändert mit Satzung vom 02.08.2012 (Amtsblatt vom 07.12.2012), wird wie folgt geändert: Nr. 18/19/13 1. § 3 wird wie folgt geändert: In Satz 1 entfällt: (s. Anlage 1). Der Satz 2 wird gestrichen. 2. § 4 Nummer 1 erhält folgende Fassung: Die Gebühren für die Schankplätze betragen: je m2 Schankplatzfläche 6,57 EUR je Kalenderjahr. Die Erhöhung zwischen den alten Gebühren — Klasse 1: je m2 3,50 EUR, Klasse 2: je m2 1,75 EUR — und der neuen Gebühr: je m2 6,57 EUR erfolgt in drei gleichmäßigen Schritten in den Jahren 2013, 2014 und 2015. 3. Die Anlage 1 entfällt. 4. Die Anlage 2 wird Anlage 1 und wie folgt geändert: Bei Nr. 2 wird unter „Kinderfahrgeschäft“ das Wort „Kinderschiffschaukel“ eingefügt. Unter dem Betrag „100,00“ wird der Betrag „400,00“ eingefügt. Unter dem Betrag „60,00“ wird der Betrag „0,00“ eingefügt. §2 In Kraft treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Forchheim, den 01.08.2013 Franz Stumpf Oberbürgermeister Stadtbauamt Vollzug der BayBO Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung nach Art. 71 BayBO Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim mit Bescheid vom 31.07.2013 für das Grundstück Fl.Nr. 2334/4, Gemarkung Forchheim, Mayer-Franken-Straße 40, 91301 Forchheim, die baurechtliche Genehmigung für den Umbau bzw. die Erweiterung des bestehenden Altenheimes (Jörg-Creutzer-Wohnheim) erteilt hat. Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den allgemeinen Parteiverkehrszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss eingesehen werden. Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 71 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Gründe: Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e. V., vertreten durch Herrn Dr. Norbert Kern, beantragte mit den Plänen der Architekten Gick und Seiler die baurechtliche Genehmigung zum teilweisen Umbau des Alten- und Pflegeheimes/Seniorenzentrums Jörg-Creutzer, Mayer-Franken-Straße 40, 91301 Forchheim, Flurstück-Nr. 2334/4, Gemarkung Forchheim. So sollen an der südwestlichen Gebäudeecke des bestehenden Heimes jeweils im 1. Untergeschoss (UG), im Erdgeschoss (EG) sowie im 1. Obergeschoss (1.OG) eine Erweiterung für je einen Gemeinschaftsraum angefügt werden. Das 2. Untergeschoss soll in gleicher Art erweitert werden und ergänzend als Dementen-Wohngruppe ausgebaut und folgend entsprechend genutzt werden. Die Erweiterungen sollen in einer Breite von ca. 9,875 m sowie einer Tiefe von ca. 7,95 m angefügt werden und die dort bestehenden, bogenförmigen Aufenthaltsräume erweitern. Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist folglich gemäß § 34 Abs. 2 BayBO zu beurteilen. Es handelt sich dabei um ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, die Fläche ist im Flächennut- Forchheimer Stadtanzeiger - 17 - zungsplan als eine Gemeinbedarfsfläche für Alteneinrichtungen dargestellt. Das geplante Vorhaben gilt als Erweiterung des bestehenden Altenwohnheimes und ist folglich hinsichtlich der Art und des Maßes baulicher Nutzung im geplanten Umfang zulässig. Durch den Einbau einer Dementen-Wohngruppe im 2. UG wird der Bestand von 101 Betten um 5 zusätzliche Betten, auf insgesamt 106 Betten, erweitert. Hinsichtlich der Stellplatzforderung ist die Stellplatzsatzung der Stadt Forchheim maßgeblich. In den Ziffern 1.9/1.10 (Altenheime, Altenwohnheime mit Pflegeplätzen) sind je 10 Betten/Pflegeplätze je 1 Stellplatz gefordert. Für das Wohnheim sind entsprechend 11 Stellplätze gefordert, insgesamt jedoch bereits 19 Stellplätze angelegt. Zwar ist rechnerisch ein zusätzlicher Stellplatz für die Erhöhung der Bettenanzahl zu fordern, die Stellplatzforderung ist daher auch nach dem geplanten Umbau bereits erfüllt. Öffentlich rechtliche Anforderungen widersprechen nicht dem Bauvorhaben nicht, die Genehmigung war nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen. Rechtsgrundlagen: Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBL S. 588); Baugesetzbuch §§ 29-39 (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl l S. 2141) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.1.1990 (BGBl l S. 132) mit den jeweiligen Änderungen. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 1, 2, 6, 8, 13, 14 des Kostengesetzes i.d.F. vom 20.02.1998 (GVBl. S. 43; BayRS 2013-1-1-F), i.V.m. dem Kostenverzeichnis zum KG mit den jeweiligen Änderungen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bauordnungsamt gez. Zedler Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens an der Anschlussstelle Forchheim/Nord bei Betr.-km 53,600 an der Bundesautobahn A73 im Abschnitt AS Forchheim/Nord bis AS Buttenheim; weitere Verlängerung der beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis Der zweite Planfeststellungsbeschluss für das oben aufgeführte Vorhaben der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 08.08.2013 Nr. 32-4354.10-1/05 samt Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Zeit vom 23. September 2013 bis einschließlich 07. Oktober 2013 beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock - Stadtplanung (Vorraum), während der Dienststunden Nr. 18/19/13 Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und...................................................von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag........................................von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und...................................................von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag........................................von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Franz Stumpf Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für die Durchführung nachträglicher Lärmvorsorgemaßnahmen an der Bundesautobahn A 73 „Bamberg-Nürnberg“ im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Forchheim-Nord bis nördlich der Anschlussstelle ForchheimSüd von Betr.-km 121,430 bis Betr.-km 126,056 im Gebiet der Stadt Forchheim Für die Durchführung der o.a. nachträglichen Lärmvorsorgemaßnahmen hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Bayreuth, die Planfeststellung beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 23.09.2013 bis einschließlich 22.10.2013 beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock - Stadtplanung, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und...................................................von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und...................................................von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und....................................... Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. 1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Forchheim, Bauamt, 91301 Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Zimmer Nr. 1 -EG- oder bei der Regierung von Oberfranken, 95444 Bayreuth, Ludwigstraße 20, Zimmer-Nr. K215, erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen (§17 a Nr. 7 Sadtz 1 FStrG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen (§ 17 a Nr. 2 Satz 1 FStrG) sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17 a Nr. 7 Satz 2 FStrG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie b) der sonstigen Vereinigungen, sowie sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans. Forchheimer Stadtanzeiger - 18 - 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17 a Nr. 5 FStrG). Findet in dem Verfahren ein Erörterungstermin statt, wird er vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6.Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die Einwendungen erhoben haben und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§9 a Abs. 6 FStrG. Franz Stumpf, Oberbürgermeister Nr. 18/19/13 Vollzug des Bayer. Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG); siehe auch Plan unten Einziehung einer Teilstrecke des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Wirtschaftsweg 1“, an der SimonHegele-Straße, gem. Art. 8 (1) BayStrWG Die Stadt Forchheim beabsichtigt, aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 01.08.2013, P. 2.8, eine Teilstrecke des ausgebauten öffentlichen Feldweges „Wirtschaftsweg 1“ an der Simon-HegeleStraße, Gemarkung Forchheim, gem. Art. 8 (1) BayStrWG mit Wirkung ab 21.12.2013 einzuziehen. Der Bauausschuss hat am 15.04.2013, TOP 15, beschlossen, dass die Erweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3335/6 die nördliche Baugrenze überschreiten darf. Zusätzlich wird die nördlich angrenzende Fläche (Weg und Grünfläche) weitgehend für die Unterbringung von Stellplätzen beansprucht. Der Antragsteller beantragte, die Flächen zu erwerben. Dadurch verliert der sich auf der Fl.Nr. 3335/3, Gemarkung Forchheim, befindende ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg, „Wirtschaftsweg 1“, jegliche Verkehrsbedeutung und wird deshalb gem. Art. 8 (1) BayStrWG eingezogen. Die einzuziehende Wegefläche des ausgebauten öffentlichen Feldund Waldweges, „Wirtschaftsweg 1“, Fl.Nr. 3335/3, beginnt an der nördlichen Zufahrt zur Simon-Hegele-Straße, Fl.Nr. 3335/2 und endet an der östlichen Grenze der Fl.Nr. 3313, Gemarkung Forchheim. Die Einziehungsabsicht muss gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Stadt Forchheim ist gem. Art. 58 Abs. 3 BayStrWG Straßenbaubehörde für die einzuziehenden Wegeflächen und deshalb für die Bekanntgabe der Einziehung zuständig. Die Absicht der Einziehung wird hiermit angekündigt. Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, erforderlichen-falls ihre Rechte geltend zu Forchheimer Stadtanzeiger - 19 - machen und Einwendungen zu erheben. Die Bekanntmachung ersetzt und erübrigt die Feststellung der Beteiligten und deren gesonderte Unterrichtung. Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sollen spätestens bis 29.11.2013 schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, vorgebracht werden. Forchheim, den 13.09.2013 Stadt Forchheim Franz Stumpf Oberbürgermeister Vollzug des Bayer. Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG); • Widmung des nördlichen Teilstückes der Karolingerstraße (Erweiterung) beim Kindergarten und -hort zum Eigentümerweg, gem. Art. 6 BayStrWG • Abstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 7 zum Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG • Abstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 8 zum Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG • Widmung des Fußweges zum Kindergarten-/hort zum beschränkt öffentlichen Weg, mit der Beschränkung „nur Fußgängerverkehr“, gem. Art. 6 BayStrWG I. Widmung des nördlichen Teilstückes der Karolingerstraße (Erweiterung) beim Kindergarten und -hort zum Eigentümerweg, gem. Art. 6 BayStrWG; Neu zum Eigentümerweg zu widmen ist das nördliche Teilstück der Karolingerstraße beim Kindergarten-/hort (ab nördlicher Spitze der Fl.Nr. 591/381) bis auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 591/381. II. Abstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 7 zum Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 7 (zwischen Fl.Nr. 591/359 und 591/315) wird zum Eigentümerweg abgestuft. III. Abstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 8 zum Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG; Ab der südöstlichen Grenze der Fl.Nr. 591/381 beginnt die Abstufung des ursprünglich öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 8 bis auf Höhe der Fl.Nr. 591/315 (Verlängerung der westlichen Grenze) zum Eigentümerweg. Nr. 18/19/13 Die unter III. beschriebene Straßenfläche (Teilfläche) wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 BayStrWG zum Eigentümerweg abgestuft. Die unter IV. beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 6 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg, mit der Beschränkung „nur Fußgängerverkehr“, gem. Art. 6 BayStrWG gewidmet. Die Widmungen gem. I. und IV. und die Abstufungen gem. II. und III. sind auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 01.08.2013 veranlasst. Straßenbaulastträger dieser Verkehrsflächen ist die Stadt Forchheim. Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Forchheim, den 13.09.2013 Stadt Forchheim Franz Stumpf Oberbürgermeister I. Vollzug des Bayer. Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG); IV. Widmung des Fußweges zum Kindergarten-/hort zum beschränkt öffentlichen Weg, mit der Beschränkung „nur Fußgängerverkehr“, gem. Art. 6 BayStrWG; Zum beschränkt öffentlichen Weg, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“, ist der neu gebaute Fußweg zum Kindergarten/-hort zu widmen. Er beginnt zwischen den Fl.Nrn. 591/292 und 591/276 ab Einmündung Karolingerstraße und endet an der Verlängerung des südlichen Grenze der Fl.Nr. 591/292, Gem. Forchheim. Einziehung der nicht ausgebauten öffentlichen Feldwege „Am halben Weg und Hollerstaudenweg“ (Fl.Nr. 613/2 und 603/2, Gemarkung Kersbach) gem. Art. 8 (1) BayStrWG Die einzuziehende Wegefläche des nicht ausgebauten öffentlichen Feldweges, „Am halben Weg“, Fl.Nr. 613/2, beginnt an der Einmündung in die Verbindungsspange zwischen der Äußeren Nürnberger Straße und der Willy-Brandt-Allee und endet an der südl. Grenze der Fl.Nr. 613/2, Gem. Kersbach. Der „Hollerstaudenweg“, Fl.Nr. 603/2, beginnt an der Ostgrenze der Autobahn A 73 und endet an der Einmündung in den Weg, „Am halben Weg“, Fl.Nr. 613/2, Gem. Kersbach. Verfügung Die unter I. beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 6 BayStrWG zum Eigentümerweg gewidmet. Die unter II. beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 BayStrWG zum Eigentümerweg abgestuft. Verfügung Die unter I. beschriebenen Wegflächen werden aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 25.04.2013, P. 2.4, eingezogen. Aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neuaufstellung) Nr. 6/19, verlieren die nicht ausgebauten öffentlichen Feldwege, „Am halben Weg und Hollerstaudenweg“, beide Gem. Kersbach, künftig jegliche Verkehrsbedeutung und sind deshalb gem. Art. 8 Forchheimer Stadtanzeiger - 20 - (1) BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wurde im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim am 24.05.2013 gem. Art. 8 (2) BayStrWG bekannt gemacht. Diese Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim wirksam. Die Einziehungsunterlagen können bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Forchheim, den 13.09.2013 Stadt Forchheim Franz S t u m p f Oberbürgermeister Nr. 18/19/13 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung über die Absicht, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/9 (Neuaufstellung), Forchheim - Kersbach, Bereich zwischen Kirchenring und Baiersdorfer Straße, Stärkung der Nahversorgung im Ortskern, gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat am 01.08.2013 in öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/9 (Neuaufstellung), Forchheim - Kersbach, Bereich zwischen Kirchenring und Baiersdorfer Straße, zur Stärkung der Nahversorgung im Ortskern, aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Forchheim Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen. Forchheim, 06.09.2013 Stadt Forchheim Franz Stumpf Oberbürgermeister Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und das Inkrafttreten des Bebauungs- und Grünordnungsplan (Neuaufstellung) Nr. 6/19, Forchheim-Süd, Bereich südwestlich Kersbacher Kreuz, „Am halben Weg“ Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2013 den Bebauungs- und Grünordnungsplan (Neuaufstellung) Nr. 6/19, Forchheim-Süd, Bereich südwestlich Kersbacher Kreuz, „Am hal- Forchheimer Stadtanzeiger - 21 - ben Weg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung im „Forchheimer Stadtanzeiger - Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim“ tritt der Bebauungsplan (Neuaufstellung) Nr. 6/19 in der Fassung vom 01.08.2013 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung/Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung bei der Stadt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Bauleitplan liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstrasse 2 - 4, 1. Stock, Stadtplanung, zur Einsicht bereit. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Forchheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Forchheim 03.09.2013 STADT FORCHHEIM Franz Stumpf Oberbürgermeister Nr. 18/19/13 plan Nr. 6/8-2.1(Änderung), Forchheim - Süd, Bereich zwischen Bosch- und Äußerer Nürnberger Straße, Innovationscenter, aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Forchheim Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen. Forchheim, 06.09.2013 Stadt Forchheim Franz Stumpf Oberbürgermeister Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung über die Absicht, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 6/8-2.1(Änderung), Forchheim - Süd, Bereich zwischen Bosch- und Äußerer Nürnberger Straße, Innovationscenter, gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat am 27.06.2013 in öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungs- Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und das Inkrafttreten des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 4/3-4.1 (Änderung), Forchheim Ost, Teilbereich zwischen Bayreuther Straße, Hans-Räbel-Straße, Sudeten- und Braunauer Straße (Sonnenpark) Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2013 den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 4/3-4.1 (Änderung), Forchheim Ost, Teilbereich zwischen Bayreuther Straße, HansRäbel-Straße, Sudeten- und Braunauer Straße (Sonnenpark) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung im „Forchheimer Stadtanzeiger - Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim“ tritt der Bebauungsplan (Änderung) Nr. 4/3- Forchheimer Stadtanzeiger - 22 - 4.1 in der Fassung vom 04.02.2013 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und den Anlagen bei der Stadt Forchheim einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Er liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstrasse 2 - 4, 1. Stock, Stadtplanung, zur Einsicht bereit. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Ver- mögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sich nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Forchheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Forchheim 03.09.2013 STADT FORCHHEIM Franz Stumpf Oberbürgermeister Einwohnermeldeamt Familiennachrichten aus der Stadt Forchheim für die Zeit vom 08.07.2013 bis zum 01.09.2013 Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. Geburt 08.07.13 Jamiro Kaiser, männlich Yvonne Natascha Süß und Sergio Richard Kaiser, Bammersdorfer Str. 2 B, 91301 Forchheim Nr. 18/19/13 12.07.13 Marie Luisa Groh, weiblich Daniela Christina Groh und Stefan Dieter Orth, Sommerleithe 1, 91301 Forchheim 15.07.13 Noah Emmert, männlich Nadine Emmert, Kirchenring 9, 91301 Forchheim und Robert Seebach, Emma-Brendel-Weg 9, 91052 Erlangen 20.07.13 Moritz Christian Schlott, männlich Kristina Schlott und Stephan Elmar Sigl, Egloffsteinstr. 10 A, 91301 Forchheim 21.07.13 Marie Martina Schuberth, weiblich Anja Barbara Schuberth geb. Pfeufer und Christian Franz Schuberth, Kanzelstr. 14, 91330 Eggolsheim, Gemeindeteil Rettern 23.07.13 Ayden Jackson Vasilio, männlich Jaqueline Rosi Vasilio, Äußere Kapellenstr. 2, 91361 Pinzberg 23.07.13 Julian Michael Priebusch, männlich Katrin Priebusch geb. Welker und Alexander Wolfgang Priebusch, Meisenweg 15, 91301 Forchheim 23.07.13 Marta Schaarschmidt, weiblich Diana Gudrun Schaarschmidt und Thomas Georg Meisner, Adam-Krapp -Str. 25, 96114 Hirschaid 25.07.13 Alush Kryeziu, männlich Ardiana Kryeziu geb. Berisha und Nezir Kryeziu, Eschlipper Talstr. 6, 91320 Ebermannstadt 29.07.13 Simon Tobias Forster, männlich Stefanie Birgit Forster geb. Schenk und Stefan Rudolf Forster, Krachershöhe 8, 91327 Gößweinstein, Gemeindeteil Kleingesee 30.07.13 Anton Christian Kriegl, männlich Carina Maria Kriegl geb. Behr und Markus Norbert Kriegl, Judenäcker 46, 91320 Ebermannstadt 31.07.13 David Christoph Striegel, männlich Bianca Ruth Striegel geb. Bauer und Andrä Achim Striegel, Ruhstr. 31, 91301 Forchheim 31.07.13 Joschua Seubert, männlich Anika Lucia Batz und Matthias Josef Seubert, Hainstr. 12, 91301 Forchheim 31.07.13 Sandra Jurca-Panda, weiblich Claudia-Mihaela Jurca-Panda geb. Däräu und Eugen JurcaPanda, Veilbronn 2, 91332 Heiligenstadt i.OFr. 02.08.13 Laurens Michael Rotter, männlich Judith Rotter geb. Funda und Wolfgang Leonhard Rotter, Obere Kellerstr. 21, 91301 Forchheim 02.08.13 Anna Leia Franz, weiblich Kerstin Franz geb. Weiß und Jochen Walter Franz, Eichendorffstr. 4, 91301 Forchheim 02.08.13 Holges Osmani, männlich Fjoralba Osmani geb. Kasämbi und Endri Osmani, Bayreuther Str. 110, 91301 Forchheim 02.08.13 David Polster, männlich Michaela Bayer, Nr. 30, 95491 Ahorntal, Gemeindeteil Oberailsfeld und Stefan Georg Polster, Kleinkirchenbirkig 14, 91278 Pottenstein 03.08.13 Emma Anja Glaser, weiblich Christina Annemarie Glaser geb. Elle und Tobias Roland Glaser, Ringstr. 6 A, 96146 Altendorf, Gemeindeteil Seußling 04.08.13 Mattis Marcel Utzmann, männlich Andrea Eva Utzmann und Patrick Thomas Bindl, Jagdstr. 2, 91301 Forchheim 04.08.13 Sophie-Charlotte Rauh, weiblich Heike Beate Rauh und Mathias Georg Rauh geb. Rödl, Am Eselsberg 17, 91301 Forchheim 05.08.13 Emma Anna Gößwein, weiblich Heike Erika Gößwein geb. Distler und Florian Günter Gößwein, Wilhelmshöh 8, 91301 Forchheim 07.08.13 Anna-Lena Zeitler, weiblich Kerstin Zeitler geb. Schick und Stefan Zeitler, Nr. 32, 91346 Wiesenttal, Gemeindeteil Birkenreuth 09.08.13 Lisa-Marie Batz, weiblich Kathrin Anna Batz geb. Beck und Ralph Georg Batz, Am Anger 26, 91369 Wiesenthau Forchheimer Stadtanzeiger - 23 - 10.08.13 Emilia Kathrin Krenz, weiblich Susanne Martina Krenz und Thomas Ferdinand Nützel, Dorfstr. 33, 91346 Wiesenttal, Gemeindeteil Niederfellendorf 13.08.13 Leo Elias Wailersbacher, männlich Andrea Christine Wailersbacher geb. Aign und Christoph Georg Wailersbacher, Wolfsgraben 2, 91352 Hallerndorf 13.08.13 Luna-Marie Seidl, weiblich Doreen Müller und Andreas Josef Seidl, Stockgasse 1, 96155 Buttenheim 16.08.13 Selina Daniela Oßmann, weiblich Sonja Marga Oßmann geb. Kutzberger und Christian Rüdiger Oßmann, Wolkenstein 13, 91320 Ebermannstadt 17.08.13 Lukas Messner, männlich Christina Messner geb. Probst und Patrick Klaus Messner, Ludwigstr. 8, 91301 Forchheim 18.08.13 Anne Kern, weiblich Petra Martina Kern geb. Freyberger und Johannes Lothar Kern, Unterer Schorn 14, 91301 Forchheim 20.08.13 Lukas Mark März, männlich Nicole Lisa März geb. Stadelmann und Bernd März, Rangen 3, 91322 Gräfenberg 20.08.13 Leni Bauernschmitt, weiblich Claudia Bauernschmitt geb. Endres und Michael Bauernschmitt, Nr. 76, 91286 Obertrubach, Gemeindeteil Geschwand 20.08.13 Sira Ullrich, weiblich Vanessa Stefanie Gibtner und Thomas Ullrich, Burgweg 1, 90542 Eckental, Gemeindeteil Eckenhaid 22.08.13 Leon Jan Dorschner, männlich Bachstr. 4 A, 91083 Baiersdorf 22.08.13 Alejna Kurtanoviä, weiblich Mehdija Kurtanoviä geb. Mavriä und Aziz Kurtanoviä, Regnitzau 21, 91301 Forchheim 23.08.13 Emma Maria Ziemainz, weiblich Jana Ziemainz geb. Schröder und Heiko Lothar Ziemainz, Erlenstr. 11, 91341 Röttenbach 23.08.13 Luisa Lämmlein, weiblich Anna Lämmlein geb. Schwegel und Jürgen Ludwig Lämmlein, Nr. 14, 91346 Wiesenttal, Gemeindeteil Wüstenstein 24.08.13 Lana Palus, weiblich Sabrina Claudia Palus, Weißenbacher Str. 16, 91365 Weilersbach 24.08.13 Mia Hollfelder, weiblich Claudia Hollfelder geb. Grontzki und Matthias Josef Hollfelder, Bahnhofstr. 15, 91361 Pinzberg 25.08.13 Leni Maria Grembler, weiblich Nina Anni Grembler geb. Krämer und Robert Adnan Grembler, Nr. 12, 91362 Pretzfeld, Gemeindeteil Lützelsdorf 26.08.13 Hannes Günther Kugler, männlich Sandra Rosalinde Kugler geb. Stirnweiß und Thomas Marco Kugler, Lange Leite 2, 91077 Neunkirchen a.Brand, Gemeindeteil Großenbuch 27.08.13 Marie Dambacher, weiblich Birgit Dambacher geb. Gülden und Frank Walter Dambacher, Wasserstall 3 A, 91301 Forchheim 27.08.13 Milena Turgut, weiblich Bahar Turgut geb. Coskun und Tagan Turgut, Käsröthe 17, 91301 Forchheim 28.08.13 Emilio Daniell Andujar Perez, männlich Swetlana Andujar Perez geb. Haupt und Daniel Andujar Perez, Untere Kellerstr. 61, 91301 Forchheim Eheschließungen 26.07.13 Kerstin Evelyn Krones und Christoph Leonhard Schulz, Bamberger Str. 6 D, 91301 Forchheim 26.07.13 Kathrin Kraus und Bekir Koluman, Bammersdorfer Str. 30, 91301 Forchheim 02.08.13 Julia Claudia Schwarz, Luitpoldstr. 63, 91052 Erlangen und Marco Mathias Lippert, Bayreuther Str. 80, 91301 Forchheim Nr. 18/19/13 07.08.13 Annkatrin Cornelia Maria Langguth, John-F.-Kennedy-Ring 85 G, 91301 Forchheim und Florian Benjamin Förtsch, Regnitzstr. 61 A, 91301 Forchheim 08.08.13 Sibylle Renate Neubauer und Stefan Werner Maier, Austr. 2, 91301 Forchheim 09.08.13 Sarah Ute Mainhardt und Benjamin Haas, Am Regelsberg 3, 91301 Forchheim 09.08.13 Silke Janssen und Bodo Reitz, Hans-Sebald-Str. 1, 91301 Forchheim 22.08.13 Katja Loose und Matthias Göbel, Ruhsteinweg 1, 91080 Uttenreuth 23.08.13 Irmgard Margot Ochs, Adlerstr. 7, 91301 Forchheim und Herwig Rainer Tausch, Sudetenstr. 15, 91301 Forchheim 23.08.13 Olga Sergeevna Yaroshenko, Merianstr. 40, 5020 Salzburg, Österreich und Thomas Michael Oppelt, Schützenstr. 10 A, 35039 Marburg 23.08.13 Susanne Stephanie Akpinar und Patrik Kaiser, Frankenau 17 A, 91301 Forchheim 28.08.13 Daniela Karl und Mathias Debus, Sommerrangen 21, 91301 Forchheim 29.08.13 Ipek Toplar, Nürnberger Str. 6, 91301 Forchheim und Mustafa Özsoy, Regnitzstr. 3, 91301 Forchheim Sterbefälle 17.07.13 Ludwig Alt Forchheimer Str. 34, 91346 Wiesenttal 20.07.13 Alois Schroll Reuther Str. 64, 91301 Forchheim 21.07.13 Christine Holler geb. Schmidt Mayer-Franken-Str. 40, 91301 Forchheim 22.07.13 Kaspar Karl Albert Spinnereistr. 2, 91301 Forchheim 23.07.13 Ursula Frieda Helene Schellhorn geb. Uhde Mayer-Franken-Str. 40, 91301 Forchheim 23.07.13 Hilde Martha Keswon geb. Brockert Am Zweng 2, 91301 Forchheim 25.07.13 Werner Karl Helmut Henkel Zweibrückenstr. 37 A, 91301 Forchheim 25.07.13 Elisabeth Miske geb. Mrozek Kantstr. 10, 91301 Forchheim 25.07.13 Anna Serafin geb. Haselbauer Pfarrstr. 8, 91356 Kirchehrenbach 27.07.13 Georg Makosch Untere Kellerstr 60 B, 91301 Forchheim 01.08.13 Johann Ludwig Kupfer Kaulberg 22, 91352 Hallerndorf Forchheimer Stadtanzeiger - 24 - 03.08.13 Irmtraud Wolf geb. Knapek Richard-Wagner-Str. 6, 91301 Forchheim 05.08.13 Kunigunda Rackelmann geb. Stadelmann Bergstr. 26, 91338 Igensdorf, Gemeindeteil Pommer 08.08.13 Kunigunda Heidi Mauer geb. Nägel Breitenlohestr. 15, 91301 Forchheim 09.08.13 Albert Weiß Bügstr. 30, 91301 Forchheim 10.08.13 Eugenia Franz geb. Schmidt Schirnaidler Str. 5, 91330 Eggolsheim 12.08.13 Georg Hübschmann Wilhelm-Hauff-Str. 50, 91301 Forchheim 13.08.13 Maria Theresia Sophie Gleinig geb. Weiskopf Gerhart-Hauptmann-Str. 11 A, 91301 Forchheim 13.08.13 Anna Betz geb. Dorn Neuses 48, 91320 Ebermannstadt 13.08.13 Josef Horn Birkensteig 18, 91301 Forchheim 16.08.13 Marie Volland geb. Marr Mayer-Franken-Str. 40, 91301 Forchheim 19.08.13 Roland Hugo Henneberger Ringstr. 3, 91301 Forchheim 21.08.13 Margareta Schroll geb. Beyer Kantstr. 24, 91301 Forchheim 23.08.13 Anna Wißlicen geb. Thülly John-F.-Kennedy-Ring 15 D, 91301 Forchheim 23.08.13 Georg Gerhard Paul Raiffeisenstr. 8 A, 91301 Forchheim 24.08.13 Gertraud Laßner geb. Knauer Hans-Sebald-Str. 6, 91301 Forchheim 26.08.13 Philipp Neudecker Hans-Sebald-Str. 12, 91301 Forchheim 27.08.13 Anna Maria Kern geb. Häfner Schlaifhausen 51, 91369 Wiesenthau Allgemeine Bekanntmachungen Darlehenssonderprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zur Beseitigung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden durch das Hochwasser in Bayern im Mai/Juni 2013 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16. August 2013 Az.: IIC1-4764-001/13 Zur Beseitigung von Schäden, die durch das Hochwasser vom Mai/ Juni 2013 an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Bayern entstanden sind, gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wieder- Nr. 18/19/13 aufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen. Für die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, gelten die nachstehenden Richtlinien und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verwaltungsvorschriften - mit Ausnahme der Nr. 1.3 - zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung. 1. Zweck der Förderung Die Förderung soll dazu beitragen, Eigentümern von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Eigentumswohnungen bei der Beseitigung von Hochwasserschäden rasch und wirkungsvoll zu helfen. 2. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder eines überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mietwohngebäudes. 3. Gegenstand der Förderung 3.1 Förderfähig sind Maßnahmen - zur Beseitigung von Schäden an durch das Hochwasser vom Mai/Juni 2013 beschädigten überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile solcher Gebäude (Instandsetzung) oder - zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden als Ersatz für durch das Hochwasser zerstörte Wohngebäude, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) einschließlich der baulichen Sicherung. Bei Instandsetzungen können auch Modernisierungen gefördert werden, soweit sie zwingend erforderlich sind. Kosten von Abriss-/Aufräumarbeiten können nur mitfinanziert werden, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen. 3.2 Nicht förderfähig sind Kosten nach Nr. 3.1 - für bewegliche Inneneinrichtung (Möbel etc.), - für selbst erbrachte Arbeitsleistungen (Selbsthilfe). 4. Umfang der Förderung Das Darlehen beträgt bei Familienheimen und Eigentumswohnungen höchstens 50.000 Euro, bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern 50.000 Euro je Wohnung. Das Darlehen muss im Einzelfall mindestens 15.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen. Der Darlehensbetrag wird auf volle hundert Euro gerundet. 5. Darlehensbedingungen 5.1 Die Zinsen betragen 0,25 v. H. jährlich. Die Kosten der Zinsverbilligung tragen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. 5.2 Der Zinssatz wird nach Ablauf von zehn Jahren an den Kapitalmarktzins angepasst. 5.3 Die Tilgung beträgt vier v. H. jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit. Sondertilgungen können kostenfrei nur jeweils am Ende eines Zinsfestschreibungszeitraums geleistet werden. 5.4 Der Auszahlungskurs beträgt 100 v. H. 5.5 Im Fall der Nichtabnahme des Darlehens oder von Darlehensteilen ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstandenen Schadens zu verlangen. 5.6 Bearbeitungskosten werden nicht erhoben. 5.7 Die Darlehensleistungen sind jeweils zum Monatsende zu entrichten. 6. Darlehenssicherung Das Darlehen wird ohne dingliche Sicherung gewährt, also ohne Eintragung einer Grundschuld/Hypothek am bebauten Objekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum). 7. Kumulierung von Fördermitteln Eine früher gewährte Förderung desselben Objektes mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten schließt eine nochmalige Förderung von Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinien nicht aus. Die Kumulierung von Fördermitteln nach diesen Richtlinien mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen (insbesondere des Zuschussprogramms zur Beseitigung und Behebung der vom Hochwasser im Mai/Juni 2013 verursachten Schäden an Wohn- Forchheimer Stadtanzeiger - 25 - gebäuden in Bayern, der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm, sowie der Städtebauförderung) ist zulässig, soweit nicht nach den dafür maßgeblichen Richtlinien ein entsprechender Kumulierungsausschluss besteht. 8. Anwendung des EU-Beihilferechts bei der Förderung von Unternehmen Die Bewilligung erfolgt bis auf Weiteres im Rahmen einer De-minimis-Förderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006. Danach darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen. Die zu verwendenden Vordrucke (De-minimis-Erklärung, Erläuterungen, De-minimis-Bescheinigung) sind im Internet-Auftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bereitgestellt. Die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis erstellten Unterlagen und Belege sind für eine etwaige Prüfung des Verwendungsnachweises mindestens zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises bereitzuhalten. 9. Verfahren 9.1 Das Darlehen ist bis spätestens 31. Mai 2014 bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu beantragen. Dabei ist der dort erhältliche Vordruck zu verwenden, dem u. a. Kostenvoranschläge für die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen sind. 9.2 Die Kreisverwaltungsbehörde prüft, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind und entscheidet über den Antrag. Bestehen keine Zweifel, dass die Antragsteller die laufenden Darlehensleistungen (Zinsen und Tilgung) erbringen können, leitet sie den Bewilligungsbescheid mit dem geprüften Antrag an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zu dessen umgehender Versendung zu. 9.3 Der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt obliegen die folgenden Aufgaben: - Bankmäßige Prüfung der Bonität des Bauherrn oder Erwerbers und der Wirtschaftlichkeits- und Lastenberechnung, - Abschluss des Darlehensvertrags, - Ausreichung und Verwaltung der Darlehen. 9.4 Das Darlehen wird entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt. Das Darlehen kann in einer Summe oder in Teilraten von mindestens 5.000 Euro ausgezahlt werden, wenn Kosten in Höhe des auszuzahlenden Darlehensbetrags angefallen sind. Die Auszahlung ist unter Vorlage der Originalrechnungen bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Bei Kosteneinsparungen von mehr als 500 Euro ist das Darlehen entsprechend zu kürzen. 10. Verwendungsnachweis Es genügt ein einfacher Verwendungsnachweis. 11. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft. 12. Außerkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. gez. Poxleitner Ministerialdirektor Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse In Bayern wird gleich zweimal gewählt Ehrenamtliche Wahlhelfer sind unfallversichert Superwahljahr in Bayern: Am 15. September findet die Landstagswahl statt und gleich eine Woche später die Bundestagswahl. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dabei Nr. 18/19/13 für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Bei ihrem Einsatz sind sie gesetzlich unfallversichert. Sie geben Stimmzettel aus, überwachen den korrekten Ablauf der Wahl und zählen bis spät in die Nacht Stimmen aus. Gut, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gesetzlich unfallversichert sind. So hat das ehrenamtliche Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen. „Die Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besonders geschützt sein“, bekräftigt Elmar Lederer, erster Direktor der KUVB. Die Beiträge finanziert die öffentliche Hand. Die Wahlhelfer sind versichert bei • der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vorbereitet werden • der Tätigkeit am Wahltag (Kontrolle des Wählerverzeichnisses, Öffnung und Schließung des Wahllokales etc.) • der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht (z. B. Herrichtung des Wahllokales, Zählung etc.) sowie • den damit verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwegen Nicht gesetzlich unfallversichert sind dagegen sogenannte eigenwirtschaftliche oder private Aktivitäten, wie z. B. Essen oder Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der Wahl. Der Rückweg nach einer privaten Aktivität ist nur versichert, wenn die Unterbrechung nicht mehr als zwei Stunden gedauert hat. Falls sich ein Wahlhelfer bei seinem Einsatz verletzen sollte, kann er sich bei der kommunalen Verwaltung melden, für die er im Einsatz ist oder sich bei der KUVB unter www.kuvb.de direkt eine Unfallanzeige herunterladen . Die KUVB übernimmt dann die Geld- und Sachleistungen wie z.B. Arzt- und Zahnarztkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien, Verletztengeld bei Verdienstausfall oder sogar eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden. Werden Leistungen auf Grund eines versicherten Arbeitsunfalls erbracht, haben die Versicherten keine Eigenanteile oder Zuzahlungen zu leisten. Der Arzt rechnet direkt mit der KUVB ab. Die KUVB und die Bayerische Landesunfallkasse sind die gesetzliche Unfallversicherung für die öffentliche Hand in Bayern. Der Versicherungsschutz ist kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de.