Stadtanzeiger Nr. 18/19 vom 13.09.2013

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Stadtanzeiger Nr. 18/19 vom 13.09.2013
Jahrgang 22
Freitag, den 13. September 2013
„Made in Forchheim“
Lange Nacht
im Pfalzmuseum
14. September 2013
20 bis 24 Uhr
Eintritt 2 Euro
Pfalzmuseum Forchheim • Kapellenstraße 16 • 91301 Forchheim
Tel.: 09191/714-327, -326, -384 • Fax: 09191/714-375
E-mail: [email protected] • Internet: www.forchheim.de
Nummer 18/19
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Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 18/19/13
Veranstaltungstipps
Pfalzmuseum:
Jeden Sonntag um 14.30 Uhr und nach Vereinbarung Führungen zum Kennen lernen des Museums (ca. 60 - 90 Minuten).
Archäologische Stadt- und Museumsführungen nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum (ca. 1,5 Std.)
Führung: „Wir haben alle einen Gott - Juden, Christen und Moslems in Forchheim“ nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum
Freitag, 13.09.
20.00 Uhr Junges Theater:
„Moneyfest“ - Kabarett-Vorpremiere mit Bernd Regenauer
Eintritt: 18 EUR / 13 EUR / 9 EUR
KVVK: Töpferei Kramer, H + E
Ticketservice und Junges Theater
Samstag, 14.09.
20.00 - 24.00 Uhr Kaiserpfalz:
Lange Museumsnacht
Eintritt frei!
Pfalzmuseum:
„Wenn Sie bitte mal nach links
schauen“ - eine Ausstellung
von Harald Winter
Sonntag, 15.09.
16.00 Uhr Tourist-Information:
Bierkellerführung, Anmeldung
und Infos unter Tel. 714-337,
-338, -218
Kosten: 4 EUR
Laugers Service und
www.mv-buckenhofen.de
Freitag, 27.09.
18.00 Uhr Porta Vorchheimensis (Hauptstr. 56):
Mit Chronos durch Forchheims Jahrhunderte - szenische Stadtführung;
(Führungen finden mit mind. 6
Teilnehmern statt)
Donnerstag, 19.09. bis einschl. Donnerstag, 31.10.
Samstag, 14.09. bis einschl.
Sonntag, 29.09.
Rathaushallen:
„Mensch-Natur-Architektur“
Ausstellung von Klemens Wuttke und Erich Müller
Samstag, 14.09. bis einschl.
Montag, 30.09.
Kaiserpfalz:
„…in Bewegung“ - jurierte Ausstellung des internationalen Filznetzwerkes
Kosten: 7,50 EUR / 5,00 EUR
Karten in der Tourist-Information oder direkt am Treffpunkt
Samstag, 28.09.
16.00 Uhr Jugend- und Kindertheatergruppe „Die Chamäleons“ mit den Stücken
„Zirkus Specht im Pech“ und
„Studio Kersbach Live“
Eintritt frei
Sonntag, 29.09.
11.00 Uhr
Porta Vorchheimensis
(Hauptstr. 56):
Mit Chronos durch Forchheims Jahrhunderte - szenische Stadtführung;
(Führungen finden mit mind. 6
Teilnehmern statt)
Kosten: 7,50 EUR / 5,00 EUR
Karten in der Tourist-Information oder direkt am Treffpunkt
16.00 Uhr Jugend- und Kindertheatergruppe „Die Chamäleons“ mit den Stücken
„Zirkus Specht im Pech“ und
„Studio Kersbach Live“
Eintritt frei
Freitag, 20.09. und
Samstag 21.09.
und Kultur im Kellerwald
Samstag, 21.09.
19.30 Uhr Jahn-Kulturhalle:
Herbst-Highlight mit der Bigband „Swingaraiders“ - ein
Konzert der Extraklasse
Eintritt: 12 EUR / 8 EUR
PFALZMUSEUM FORCHHEIM
14.09. - 30.09.2013
Infos unter:
www.mv-buckenhofen.de
KVVK: Buchhandlung Streit,
Weitere Veranstaltungen in der Infobörse
Aktuelles Kinoprogramm siehe Seite 29 im Anzeigenteil
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tourist-Information im Rathaus,
Tel. 09191/714-337 oder -338 oder -218
Fax 09191/714-206, E-Mail: [email protected] oder im Internet unter: www.forchheim.de
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Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 18/19/13
Forchheim etabliert sich als
TOP-Standort in der Logistikbranche
Am kommenden Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger
Bayerns aufgerufen, die Abgeordneten für den bayerischen
Landtag und den oberfränkischen Bezirkstag zu wählen.
Beide Gremien werden in den nächsten fünf Jahren
Beschlüsse fassen, die uns alle persönlich in irgendeiner Form
treffen werden. Und schon aus diesem Grund sollten Sie auf
Ihr Wahlrecht nicht verzichten.
Foto v.links: Kim Armbruster, OB Franz Stumpf, Dieter Hegele,
Christian Sponsel
Mit dem Vertragsabschluss am 4. September 2013 zwischen der
Stadt Forchheim und den Investoren Harder & Partner, sowie der
Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und Service mbH zur Weiterentwicklung des Logistikzentrums der Fa. Simon Hegele im
Gewerbegebiet Sauere Wiesen, stärkte die Stadt Forchheim die
Logistik-Clusterbildung in der ganzen Region und sichert damit die
positive Arbeitsmarktdynamik in der Stadt Forchheim.
Hierzu sagt der Oberbürgermeister Franz Stumpf: „Wir freuen uns
über dieses klare Bekenntnis der Fa. Simon Hegele zum Logistikstandort Forchheim. Das Bauvorhaben ist ein weiterer wichtiger
Impuls für die Stärkung der städtischen Wirtschaft und trägt zur
Standortattraktivität des gesamten Gewerbeareals Saure Wiesen
bei. Des Weiteren werden mit dieser Erweitung Arbeitsplätze am
Wirtschaftsstandort Forchheim gesichert und neu geschaffen.“
Durch hohes Engagement und gute Kooperation aller Beteiligten
konnten diese sehr schnell Projektfortschritte für die Errichtung
des Logistikzentrums schaffen und somit kam es schnell zum Vertragsabschluss. Die sich nun anschließenden Bauarbeiten werden
durch ein renommiertes Bauunternehmen umgesetzt und mit der
Fertigstellung ist im Sommer 2014 zu rechnen. „Die Stadt Forchheim ist ein Top-Logistikstandort in der Metropolregion Nürnberg und bietet unserer Firma optimale Standortbedingungen
für die Erweitung unseres Logistikzentrums“, sagt Dieter Hegele,
Geschäftsführer der Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und
Service mbH, zu der Standorterweiterung.
Bürgerversammlungen und
Bürgergespräche
in der Stadt Forchheim im Jahre 2013
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
für das Jahr 2013 finden im Stadtgebiet Forchheim nachfolgende
Bürgerversammlungen gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der
Bayerischen Gemeindeordnung statt:
In den vergangenen Wochen konnten Sie sich über die
unterschiedlichen Vorstellungen der verschiedenen Parteien
Ihre eigenen Gedanken machen und sich für diese oder jene
Partei, bzw. zwischen dem Kandidaten oder der Kandidatin
entscheiden.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Forchheimerinnen
und Forchheimer. Ich bitte Sie in Ihrem eigenen Interesse zur
Wahl zu gehen. Noch können Sie auch Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Denn wer nicht zur Wahl geht, darf sich auch
später nicht über politische Entscheidungen beschweren.
Hoffen wir auf einen interessanten und spannenden Wahlsonntag!
Montag, 07.10.13
um 19:30 Uhr Forchheim-Nord
Pfarrsaal Verklärung Christi
Tagesordnung:
1. Einführung durch den Oberbürgermeister
2. Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit Aussprache
Zu den Bürgerversammlungen ergeht an alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger des gesamten Stadtgebietes herzliche Einladung.
In der Bürgerversammlung können, im Gegensatz zu den
regelmäßigen Bürgergesprächen des Oberbürgermeisters,
nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden.
Entsprechende Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung werden, ggf. schriftlich, rechtzeitig (1 Woche) vor der Versammlung an das Bürgermeisteramt der Stadt Forchheim, Referat
1, Hauptstraße 24, 91301 Forchheim, erbeten.
Neben den offiziellen Bürgerversammlungen, sind im Herbst noch
folgende Bürgergespräche im Stadtgebiet vorgesehen:
Dienstag, 24.09.13
um 19:30 Uhr Kersbach
Sportheim
Montag, 16.09.13
um 19:30 Uhr OT Serlbach
Gasthaus „Zur Linde“
Mittwoch, 25.09.13
um 19:30 Uhr Reuth
Sportheim /GH Hutstuben
Mittwoch, 18.09.13
um 19:30 Uhr Forchheim Süd
Vereinsheim Sonnenbad
Montag, 30.09.13
um 19:30 Uhr Buckenhofen
Sportheim Buckenhofen
Donnerstag, 19.09.13
um 19:30 Uhr Lichteneiche
Siedlerheim
Dienstag, 01.10.13
um 19:30 Uhr Burk
Sportheim
Montag, 23.09.13
um 19:30 Uhr Forchheim-Ost
Don Bosco Stüberl
Forchheimer Stadtanzeiger
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Mittwoch, 02.10.13
um 19:30 Uhr Forchheim Zentrum Gasthaus Greif
Zu den Bürgergesprächen ergeht an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger des gesamten Stadtgebietes herzliche Einladung.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Neue Stadtbücherei =
Neuer Internetauftritt
Besuchen Sie unsere Stadtbücherei auf http://www.forchheim.de/
stabue. Ein Highlight ist der virtuelle Rundgang durch die neuen
Räume der StaBü, den Sie auf der rechten Leiste unten anklicken
können. Die aktuelle Version funktioniert auf regulären Computern (mittels Adobe Flash) sowie auf iOS-Geräten (iPhone, iPad,
etc.).
Bitte beachten !!!
Wegen Abschlussarbeiten bezüglich der Landtags- und Bezirkswahl und der Volksentscheide sind das Einwohnermelde- und
das Standesamt der Stadt Forchheim am
Nr. 18/19/13
Kosten:
95,00 EUR (5 x 19,00 EUR)
für Forchheimer
110,00 EUR (5 x 22,00 EUR)
für Auswärtige
Anmeldeschluss:25.09.2013
Das Anmeldeformular und weitere Informationen erhalten Sie in
der Stadt Forchheim, Musikschule, Schulstr. 2, Erdgeschoss, Zimmer 13, telefonisch unter 09191/714-269, per E-Mail unter [email protected] und im Internet unter www.forchheim.de/
musikschule.
König der Bierbrauer gesucht
Die Tourist-Information der Stadt Forchheim sucht neue Gästeführer. Voraussetzung ist geschichtliches Grundwissen, sowie Kenntnisse über die Geschichte der Stadt Forchheim, ein angenehmes
Erscheinungsbild und eine kräftige Stimme. Sprachkenntnisse in
englisch, französisch, spanisch oder italienisch sind von Vorteil.
Besonders große Nachfrage erleben die Gambrinus- und Bierkellerführungen. Gesucht werden hier Gästeführer, die zusätzlich
Wissen über die Bier- und Brautradition weitergeben können und
in das Gewand des Gambrinus, Erfinder des Bierbrauens, schlüpfen. Weitere Auskünfte gibt die Tourist-Information Forchheim im
Rathaus, Tel. 09191 714-360.
Montag, den 16. September 2013
g e s c h l o s s e n.
Für die Beantragung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen für
die Bundestagswahl ist das Einwohnermeldeamt in dringenden
Fällen an diesem Tage nachmittags in der Zeit von 14.00 16.00 Uhr geöffnet.
Wir danken für Ihr Verständnis
Übergabe eines seniorengerechten
Spielgerätes auf der Sportinsel
Bauhof am 12.09.2013 zu
Der Bauhof ist wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung am Donnerstag, 12. September 2013 geschlossen.
Neuer Musikkurs
für Kinder ab 1 1/2 Jahren
Musikalische-Eltern-Kind-Gruppe Noch freie Plätze
Ist Ihr Kind zwischen 1 1/2 und 3 Jahre alt, musikalisch und hört
gerne Musik? Dann kommen Sie mit Ihrem Kind zu unserer musikalischen Eltern-Kind-Gruppe. In diesem Kurs werden die Kinder
gemeinsam mit einem vertrauten Erwachsenen (Mutter, Vater
oder Großeltern) auf vielfältige Weise zum Singen, Sprechen,
Bewegen und Tanzen eingeladen.
Mit einem neuen Unterrichtskonzept liegt ein praxiserprobtes,
modernes Material für die Arbeit mit Kindern und Eltern vor, das
kindgemäße Pädagogik mit hohem fachlichem Anspruch verbindet.
Hierbei begleitet unsere qualifizierte Musikpädagogin Eltern und
Kinder durch die Musikstunden. Eltern erhalten wertvolle Tipps
und Hinweise, wie sie die musikalische Entwicklung ihrer Kinder
positiv beeinflussen können.
Beginn:
Mittwoch, 09.10.2013 um 15.00 Uhr
Ort:
Forchheim, Wallstr. 17, Martinschule, Erdgeschoss, Zi.Nr. A005
Dauer:
bis 19.02.2014
16 Kursstunden á 45 Minuten
(Ferien ausgenommen)
Bild v. links: Oberbürgermeister Franz Stumpf, stv. Seniorenbeiratsvorsitzender Klaus Thormann, Seniorenbeauftragter Gerhard
Käding, Sparkassenvorstand Harald Reinsch
Stadt Forchheim stellt Weichen für
Medical Valley Forchheim GmbH
Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit die Gründung der
Medical Valley Forchheim GmbH, als Tochter der Stadt
Forchheim, inkl. der Rechtsorgane beschlossen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für das geplante
Innovations- und Gründerzentrum in der Stadt Forchheim
geschaffen. Ziel ist es, insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) optimale Weiterentwicklungsmöglichkeiten bereitzustellen sowie Dienstleistungsangebote wie
Beratungen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit
mit Hochschulen und Forschungsinstituten auszubauen.
Die Geschäftsführung hat Oberbürgermeister Franz Stumpf
übernommen. Als stellvertretenden Geschäftsführer hat der
Stadtrat Gerhard Zedler bestimmt.
Forchheimer Stadtanzeiger
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„Forchheim ist ein Schaufenster für High-Tech-Entwicklungen in
der Medizintechnik. Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für
eine optimale wirtschaftliche Entfaltung der Unternehmen in der
Region weiter zu steigern. Ideen und konkrete Projekte werden
im Innovations- und Gründerzentrum initiiert und vorangetrieben,
dessen Betreiber die Medical Valley Forchheim GmbH ist.“ sagt
Oberbürgermeister Franz Stumpf in seiner neuen Eigenschaft als
Geschäftsführer der Medical Valley Forchheim GmbH.
Das geplante Innovations- und Gründerzentrum in Forchheim ist
ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Strategiekonzeptes „Digital Bavaria“. Dieses Konzept des Bayrischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie soll den Freistaat Bayern bis zum Jahr 2020 zum erstklassigen digitalen Wirtschaftsstandort formen. Bayern soll weiterhin global ein Spitzenwirtschaftsstandort sein, welcher die industrielle Stärke mit den
Potenzialen der anwendungsorientierten Digitalisierung vereinen
soll. Eine wichtige Maßnahme bei der Strategieumsetzung ist der
Bau und die Einrichtung eines technologieorientierten Innovationszentrums mit Themenfokus Healthcare-IT und Gesundheitsdienstleistungen in der Metropolregion Nürnberg, um Unternehmensgründungen und Ansiedlungen in diesem Bereich zu fördern.
Der Wirtschaftsstandort Forchheim besitzt insbesondere durch die
Konzentration der entsprechenden Aktivitäten in der Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik fachlich ausgezeichnete Voraussetzungen.
Spracherwerb als Schlüssel zur
Integration - Stellungnahme der Stadt
Forchheim zum Integrationskonzept
Das Integrationskonzept, das 2011 von einer 22-köpfigen Steuerungsgruppe ausgearbeitet wurde, beinhaltet
umfangreiche Anregungen für Verbesserung der Lebenssituation von Personen mit Migrationshintergrund. Die Stadt
Forchheim schließt sich der Auffassung der Steuerungsgruppe an, dass eine gemeinsame Sprache eine wesentliche
Voraussetzung für Austausch und gegenseitiges Verständnis ist.
Oberbürgermeister Stumpf konkretisiert: „Das Erlernen und
Beherrschen der deutschen Sprache kann als Schlüssel zur Integration angesehen werden. Hier leisten die Integrationslotsen
hervorragende Arbeit.“ Seit drei Jahren werden im Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus in der Paul-Keller-Straße in Forchheim Integrationslotsen ausgebildet, die die Neuankömmlinge
unterstützen indem sie bei Behördengängen begleiten, beraten
oder Hilfe organisieren. Die Leiterin, Kathrin Reif, beschreibt: „Wir
haben mittlerweile 25 ehrenamtlich tätige Integrationslotsen ausgebildet, die sich in 15 Sprachen verständigen können. Wir erhalten pro Monat zwei bis drei Anfragen nach Integrationslotsen,
Tendenz steigend. Allerdings ist die Zahl nicht aussagekräftig, da
dieses Projekt von Mund-zu-Mund Propaganda lebt. Viele Integrationslotsen ergreifen selber unbürokratisch die Initiative, wenn
Hilfe benötigt wird. Manchmal reicht es, einen Behördentext zu
übersetzen. Einige der Lotsen begleiten einen Hilfesuchenden
auch über einen längeren Zeitraum oder bieten Deutschkurse an.“
Das Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus hat sich als interkulturelle Begegnungs-, Beratungs- und Vermittlungsstelle etabliert.
Es ist eine Anlaufstelle unter vielen verschiedenen Initiativen: Ein
75-seitiger Integrationsweiser von Ratio e. V., dessen Vorsitzender Oberbürgermeister Stumpf ist, gibt Auskunft über die verschiedenen Angebote, Projekte und Behörden, die Menschen mit
Migrationshintergrund vor Ort helfen.
Je früher die deutsche Sprache erlernt wird, desto besser. Die städtischen Kindergärten Gerhardinger Kinderhaus und Sattlertor nehmen daher am Bundesprogramm „Frühe Chancen“ teil, das sich
die Sprachförderung der unter Dreijährigen zum Ziel gesetzt hat.
Um an dem Programm teilnehmen zu können, muss ein hoher
Migrationsanteil von Kindern nachgewiesen werden. Die Stadt
finanziert außerdem eine Fachkraft, Jutta Dafner, die in der Mar-
Nr. 18/19/13
tinschule und in städtischen Kindergärten deutschen Sprachunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund gibt. Der Forderung,
den Anteil an Personal mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung, städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen zu
erhöhen, kommt die Stadt Forchheim gerne nach.
Einige Verbesserungsvorschläge aus dem Integrationskonzept
richten sich nicht an die Stadt, sondern direkt an die Bürger und
andere Institutionen in Forchheim. Das Konzept schlägt zum Beispiel vor, dass Vereine die Integration von Kindern und Jugendlichen durch „Vereinspatenschaften“ fördern. Dies ist eine konkrete Aufgabe der örtlichen Vereine. Andere Vorschläge können
auf Landes- oder Bundesebene umgesetzt werden.
Oberbürgermeister Stumpf resümiert: „Ich bin der Steuerungsgruppe dankbar für die Anregungen und den notwendigen, regen
Gedankenaustausch. Jeder ist gefordert ...“
Bahnsteig in Kersbach
Im August 2013 stellte die DB ProjektBau GmbH der Stadt
Forchheim eine Variantenuntersuchung des Bahnsteigszugang Kersbach zur Verfügung. Die Baukosten der verschiedenen Varianten werden ebenfalls aufgeführt.
Alle vier Varianten sehen eine nördliche Verschiebung des Bahnsteigs vor. Varianten 1, 3 und 4 planen den Zugang zur neuen
Bahnhaltestelle nördlich der querenden Kreisstraße FO 25 (Bahnhofsstraße), bei Variante 2 bleibt der Zugang südlich bestehen,
weil der Bahnsteig unter der Brücke verlängert wird. Variante 1
und 2 gehen von einem Zugang zum neuen Mittelbahnsteig - zwischen den Gleisen - von oben über die Brücke aus, jeweils durch
zwei Aufzüge und Treppenanlagen sowohl von der Straße als
auch vom bereits ausgewiesenen Pendlerparkplatz zu erreichen.
Variante 3 und 4 legen einen Personentunnel mit Zugang zum
Mittelbahnsteig von unten zugrunde.
In Variante 3 ermöglichen zwei Rampen den Zugang zum Personentunnel, der unter den Gleisen hindurch führt. In der Tunnelmitte führt eine Treppen- und Aufzugsanlage zum Mittelbahnsteig. Bei Variante 4 werden die zwei Rampen durch zwei
Treppen- und Aufzugsanlagen ersetzt.
Aufgrund geänderter Richtlinien muss die Brücke mit Schutzplanken zwischen Fahrbahn und Gehweg nachgerüstet werden. Ein
Überqueren der Straße im Brückenbereich ist dann nicht mehr
möglich. Daher muss die Bushaltestelle, die sich bis jetzt auf der
Brücke befindet, laut DB ProjektBau verlegt werden.
Die Finanzierung stellt eine wesentliche Komponente für die
ausstehende Entscheidung des Forchheimer Stadtrates dar. Der
Umbau entsprechend den Varianten 1 und 2 würde nach heutigem Kenntnisstand allein von der Deutschen Bahn getragen werden. Bei den Varianten 3 und 4 ist die Stadt Forchheim zu 80 %
an den Kosten beteiligt. Bei der „Tunnelrampenlösung“ kämen
hier Baukosten in Höhe von 4,4 Mio. Euro auf die Stadt Forchheim
zu.
Der Personentunnel würde außerdem im Grundwasser liegen
und es bestünde die Gefahr einer Überschwemmung bei starken
Regenfällen/Hochwasser. Für Fahrradfahrer ist ein Tunnel natürlich leichter zu befahren als über die Brücke der Bahnhofstraße die
Schienen zu überqueren. Diese sportliche Herausforderung ist eine
4,4 Mio. Euro-Frage für die Stadt Forchheim.
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Forchheimer Stadtanzeiger
Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft in
Forchheim
Die Ministerpräsidentin NordrheinWestfalens, Frau Hannelore Kraft,
hat sich, im Rahmen eines Empfangs durch Oberbürgermeister Franz
Stumpf, im kleinen Rathaussaal in das
Goldene Buch der Stadt Forchheim
eingetragen.
Nr. 18/19/13
KiGa-Basar in Reuth
Großer Kindergartenbasar am Samstag, 28.09.2013 vom Kindergarten St. Johannes d. Täufer Reuth im Pfarrsaal Reuth.
Beginn 13:30 Uhr und Ende 16:00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist
mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen bestens gesorgt.
Secondhandbasar in Don Bosco
Krippenplätze frei
Der Kindergarten Don Bosco lädt am Freitag, dem 11. Oktober
von 19 - 21:00 Uhr zum Moonlight-Shopping und am Samstag,
den 12. Oktober von 9:30 - 10:30 Uhr zum Secondhandbasar mit
Kuchenverkauf im Pfarrsaal ein. Verkauft werden Herbst-, Winter-,
Baby- und Kleinkindkleidung sowie Umstandsmode. Etikettenverkauf via e-mail an [email protected] oder nach telefonischer Absprache mit dem Kindergarten (Tel: 80199).
Der Verein Lebenshilfe e.V. Forchheim eröffnet eine integrative
Kinderkrippe für Kinder von 0,5 bis 3 Jahren und hat noch Plätze
frei. Bei Interesse und Anmeldung setzen Sie sich bitte mit Frau
Altjohann in Verbindung, Tel. 09191/6509410.
Second-Hand-Basar
Kindertagesstätte Stattlertor,
Karolinger Str. 15a
Kleiderbasar: Rund ums Kind
aus zweiter Hand
am Samstag, 28.09.13 von 11:00 bis 13:00 Uhr unter dem
Motto: „Alles rund ums Kind“;
Werdende Mamis dürfen bereits ab 10:30 Uhr einkaufen.
Es können gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidungen (von
Größe 56 bis Größe 152), und Ausstattungen fürs Baby und Kinderzimmer, Kinderwägen usw. zum Verkauf gegeben werden.
KEINE SCHUHE!!! KEINE STOFFTIERE!! KEINE FAHRZEUGE!!!
KEINE SPIELSACHEN/BÜCHER (extra Basar)!!!
20 Prozent des Erlöses kommen dem Kindergarten zugute.
Für das leibliche Wohl erwartet die Besucher Kaffee und Kuchen,
auch zum Mitnehmen.
Etikettenausgabe:
Dienstag, 17.09.2013 von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr
Eine telefonische Vorbestellung der Etiketten ist nicht möglich.
Spielsachen/Bücher/Wintersportartikel-Basar am Samstag,
den 19.10.13
von 10 - 12 Uhr. Es können Spielsachen, Kinderbücher, Schlittschuhe, Rodel, Kinderskier etc. abgegeben werden.
20 % des Erlöses gehen an die KiTa.
Warenabgabe: Samstag, 19.10.13 von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr
Alles Nähere erfahren Sie bei der Abholung der Etiketten oder
telefonisch unter 0 91 91/ 3415510.
Spielzeugbasar St. Anna
am Samstag den 28.09.2013 von 10:00 bis 12:00 Uhr
mit Verkauf von Kaffee, Kuchen und herzhaften Snacks (auch zum
Mitnehmen)
Etikettenvergabe: Freitag, den 20.09.2013 8:00 bis 9:00 Uhr
15:00 bis 16:00 Uhr nach telefonischer Absprache
oder per Email: Basar.St.Anna@gmx .de
Anlieferung: Freitag, den 27.09.2013 15:00 bis 17:00 Uhr
Rückgabe der nicht verkauften Ware und Abrechnung: Samstag,
den 28.09.13 14:00 bis 15:00 Uhr
Bei evtl. Rückfragen können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen:
Frau Norwood 0178/2187683
Frau Fuchs 0179/7560616
Kindergarten St. Anna 09191/7093-20
für Selbstverkäufer im Kinderhaus St. Johannis
Am Samstag, den 12.10.2013 veranstaltet der Elternbeirat des
Kindergartens St. Johannis in Forchheim einen Herbstbasar für
Baby- und Kinderbekleidung Gr. 56 bis 128 und Babyausstattung
(Kinderwagen, Fahrradsitz, Reisebett, Maxi-Cosi,...)
Ort: Kinderhaus St. Johannis, Zweibrückenstr. 40b
Zeit: 13 - 15 Uhr
Für das leibliche Wohl ist gesorgt, gerne auch zum Mitnehmen!
Tischreservierungen unter Tel. 0173 / 45 99 115.
Büchereiflohmarkt der Öffentlichen
Bücherei St. Anna Forchheim
Am Sonntag, 29. September 2013 von 10.45 Uhr bis 12.00 Uhr
veranstaltet die Bücherei St. Anna vor dem Kircheneingang der St.
Anna-Kirche, Untere Kellerstraße 52 in Forchheim einen BüchereiFlohmarkt.
Sie können zum günstigen Preis gespendete und aus dem Bestand
ausgeschiedene Medien kaufen. Unser Angebot umfasst alle Sparten: Romane, Sachbücher für Erwachsene und Kinder, Bilderbücher, Kinder- und Jugendbücher, Zeitschriften und MCs.
Die Bücherei ist immer am Sonntag von 10.45 Uhr bis um 11.30
Uhr und am Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Interessierte und neue Leser und Leserinnen sind immer willkommen.
Im September starten
neue Kurse im Bürgerzentrum
Das Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus startet wieder mit
einem abwechslungsreichen Programm in den Herbst. 5-6jährige
können unter Anleitung einer Musikpädagogin im spielerischen
Umgang Melodie- und Rhythmusinstrumente erlernen. Die 10teilige Klangwerkstatt findet mittwochs von 16.00-17.00 Uhr im
Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus in der Paul-Keller-Straße
17 statt. Parallel dazu wird ein Elterncafé angeboten. Beginn ist
der 02.Oktober.
Kinder der ersten bis vierten Klasse sind zum Tanzspaß eingeladen. Dienstags von 15.45-16.45 Uhr. Beginn ist der 1.Oktober.
Die Generation 60+ kann sich im Seniorensport fit halten.
Jeweils mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Die Kreativen sind dienstags um 19.00 Uhr zum Stricken eingeladen. An sechs Abenden werden Mütze, Schal und Co unter Anleitung gestrickt. Infoabend über Materialbedarf und verbindliche
Anmeldung 1. Oktober.
Für alle Kurse ist eine Anmeldung im Bürgerzentrum unter k.reif@
forchheim-nord.de oder Tel.: 6 15 52 87 notwendig.
Forchheimer Stadtanzeiger
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KartenspielerInnen gesucht
Alle, die Lust haben eine neue Rommérunde zu gründen, sind am
Mittwoch 18.09. um 14.00 Uhr ins Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, in der Paul-Keller-Str. 17, eingeladen. Gerne können
Sie auch andere vorhandene Kartenspiele mitbringen.
Fahrradfahrschule für Frauen
Das Bürgerzentrum in Kooperation mit dem ADFC (Allgemeinen
Deutschen Fahrrad Club) organisiert für Frauen, die als Kind nie
die Gelegenheit hatten Fahrrad fahren zu lernen, eine Fahrradfahrschule.
Die kostenlose Schnupperstunde findet am Freitag, 27.09.2013
von 17:00 bis 18:00 auf dem hinteren Schulhof der Adalbert Stifter Schule statt. Bei schlechtem Wetter bitte Regenkleidung mitbringen. Eine verbindliche Anmeldung bis zum 19.09. im Büro des
Bürgerzentrums ist notwendig. (Tel.: 6 15 52 87).
Bei Interesse ist geplant, im Anschluss an die Schnupperstunde
einen mehrteiligen Kurs anzubieten.
Schaum statt Rausch
Am 25. Oktober 2013 heißt es wieder „Schaum statt Rausch“.
Unter dem Motto „Splash, Music & Fun“ sind alle Jugendlichen im
Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren eingeladen in der Zeit von
18.00 Uhr bis 22.30 Uhr im Königsbad Forchheim zu feiern.
Die Poolparty, die vom Kreisjugendring Forchheim in Zusammenarbeit mit den Jugendkontaktbeamten der Polizei Forchheim und
Ebermannstadt, der Stadt Forchheim und dem Königsbad initiiert
wird, soll dabei die Reihe der alkoholpräventiven Angebote des
Kreisjugendrings Forchheim fortsetzen.
Für Stimmung sorgen DJ Maystyle, eine Schaumkanone am Erlebnisbecken, ein Wellenreiter der DLRG im Schwimmerbecken, alkoholfreie Cocktails und jede Menge Mitmach-Aktionen. So werden
beim großen Wettrutschen die drei schnellsten Mädchen oder
Jungen prämiert. Für die Sicherheit der jungen Gäste sorgen die
Rettungsschwimmer der teilnehmenden Organisationen DLRG,
Wasserwacht und THW.
Wer Lust hat, kann sich ein cooles Airbrush-Tattoo holen oder
beim Rauschbrillen-Parcours der AOK ausprobieren, wie schwierig
es ist, mit zuviel Promille im Blut einfachste Aufgaben zu lösen.
Das „Konrads“ versorgt die hungrigen Partygänger mit günstigem
Essen und Getränken.
Als besonderer Service wird für die Hin- und Rückfahrt zur Party
ein kostenloser Shuttleservice angeboten - hier wird wegen der
begrenzten Plätze eine vorherige Reservierung beim KJR unter
Tel. 09191/7388-0 empfohlen. Der Eintritt kostet 4 Euro, Tickets
sind ab dem 16. September 2013 bei der Sparkasse (Tickethotline
09191/88-333) erhältlich.
Alle Infos gibt es auch bei Facebook unter
www.facebook.com/splash.music.fun
Angebot der Erziehungsberatung:
Neue Psychomotorikgruppe
für „Zappelliesen und Stubenhocker“
Die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung in Forchheim bietet im Herbst wieder ein offenes erlebnisorientiertes Spiel- und
Bewegungsangebot für Kinder zwischen fünf und sieben Jahren
an (Vorschule, 1.Klasse).
Eine Psychomotorikgruppe kann die richtige Möglichkeit sein,
wenn Ihr „Stubenhocker“ neue Fähigkeiten entdecken und erproben soll, die „Zappelliese“ oder der „Unruhegeist“ das große
Bewegungsbedürfnis ausleben können; auch das Miteinander
kann in überschaubarem Rahmen - in der Gruppe sind neun Kinder - erlernt werden.
Nr. 18/19/13
Die nächste Gruppe beginnt nach den Sommerferien, am 14.
Oktober 2013, jeweils Montagnachmittag um 16:30 Uhr in der
Turnhalle der Anna-Schule in Forchheim, Konradstr. 36. Anmeldung bei Andrea Dietz-Ernst, Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung des Caritasverbandes Forchheim, Tel. 09191 / 70 72 40.
Erziehungs- Jugend und Familienberatung
Birkenfelderstr.15
91301 Forchheim
Telefon: 09191 / 70 72 40
Fax: 09191/ 70 72 10 40
E-mail: [email protected]
Webseite: www.carits-forchheim.de
Handballclub Forchheim
Bewegungsfreude für Kinder
Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel „Sport pro Gesundheit“
Vielseitige Bewegungsschulung,
entwicklungsgerechte Spielangebote zur Förderung der motorischen, koordinativen und spielerischen Fähigkeiten.
Nutzen Sie dieses Angebot für ihr Kind, seine Sinne zu schulen
und Bewegungsfreude mit anderen Kindern zu erfahren.
Donnerstags 16.00 bis 17.00 Uhr für 3 - 4 jährige Kinder
und von
17.00 bis 18.00 Uhr für 5 - 6 jährige Kinder
Kursdauer : 15 Stunden
Kosten: 38.-EUR (inkl. Versicherung)
Sporthalle der Realschule - Pestalozzistraße 2 - 91301 Forchheim
Information und Anmeldung bei:
Claudia Rauscher Tel.: 09190 - 8648
www.hc-forchheim.de
oder
Birgit Kaletsch Tel.: 09191 - 31408
[email protected]
Vielfältiges Herbst/Winterprogramm
beim SVB für Klein und Groß!
Zum Schulbeginn startet der Sportverein Buckenhofen wieder mit
dem neuen Kursprogramm 2013/14
Zusätzlich zu den fortlaufend stattfindenden Kursen, finden ab
September neue Mutter/Vater/Kind Kurse (ab 1 1/2 Jahren) und
Pilateskurse mit und ohne Vorkenntnisse statt.
Viele unsere Kurse tragen das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ Spaß an der Bewegung und auch das Pflegen sozialer Kontakte sind uns ein wichtiges Anliegen.
Ein „Schnuppertraining“ ist jederzeit möglich.
Infos zu allen Kursen, Start, Anmeldung etc. unter Tel. 979667
oder [email protected]
Fit in den Herbst
Neue Kurse bei der DJK Kersbach ab September
Nachstehende Kurse starten im September bei der DJK Kersbach,
Waldstr. 23. Anmeldung bitte unter 09191/65125.
Latino-Aerobic
Dienstags 18:30-19.30 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 24.09.2013
Bauch-Beine-Po
Dienstags 19:30-20:30 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 24.09.2013
Step
Donnerstags 19:00-20:00 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 26.09.2013
Gesunder Rücken durch gezieltes Training
Donnerstags 20:00-21:00 Uhr, Kursbeginn 26.09.2013
Forchheimer Stadtanzeiger
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Fun-Step/BBP
Freitags 18:15-19:45 Uhr im Spiegelsaal DJK Kersbach, Kursbeginn 13.09.2013
Spieltreff am Abend bei
der DJK Kersbach
Jeden ersten Donnerstag im Monat heißt es:
MACH mit! Spaß beim Spiel, ist unser Ziel!
Ort und Zeit:
Jeweils ab 17 Uhr, in der Waldgaststätte der DJK-Kersbach, Waldstr. 23.
Alte und neue Gesellschaftsspiele ! Eingeladen sind alle Altersklassen!
Gespielt wird nach den Wünschen derer, die kommen, um
gemeinsam einen netten Abend mit Spaß beim Spiel zu verbringen. Besonders beliebt ist Rummikub oder es werden Brettspiele,
Kartenspiele und Würfelspiele gespielt. Auch Scrabble und Triomino und vieles mehr wird angeboten. Was man nicht kennt kann
man lernen. Vielleicht bringen Sie Ihr Lieblingsspiel mit und finden
begeisterte Mitspieler?
Kommen, mitmachen und den Alltag vergessen. Mach mit!
Für Fragen oder Anregungen einfach anrufen: 09191 60295
Dancing Trouts
Square Dance Club Forchheim e. V.
Seit 13 Jahren gibt es in Forchheim den Square Dance Club „Dancing Trouts“. Er ist damals aus einem VHS-Kurs entstanden und
hat sich in der Zwischenzeit mit über 50 Mitgliedern etabliert.
Square Dance ist ein Volkstanz, der in den USA entstanden ist.
Der Ursprung liegt aber in Europa, insbesondere in Frankreich und
Großbritannien, denn viele Tanzfiguren basieren auf den traditionellen Tänzen der Auswanderer.
Die Amerikaner brachten den Square-Dance nach dem zweiten
Weltkrieg mit nach Deutschland.
Die „Dancings Trouts“ treffen sich jeden Dienstag von 19.00 22.00 Uhr in Forchheim im Sportheim SV Buckenhofen, Zur Staustufe 8.
Um sich unverbindlich Square Dance anschauen zu können, gibt
es Open House am 17.09. und am 24.09.13 im Sportheim des SV
Buckenhofen (Zur Staustufe 8) jeweils ab 19.00 Uhr. Ab 08.10.13
startet dann ein neuer Kurs.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.
dancing-trouts.de.
Caritas informiert
„Große Herbstaktion der Kleiderkammer“
plus Kommunionkleidung
Am Mittwoch, den 9. Oktober 2013 von 10:00 bis 16:00 Uhr
(durchgehend geöffnet) führt die Kleiderkammer des Caritasverbandes Forchheim eine große Herbstaktion durch. Es gibt gegen
ein geringes Entgelt ein Angebot an Kinder-, Damen- und Herrenbekleidung (zusätzlich Kommunionkleidung).
Die Aktion findet im Erd- und Untergeschoss des Caritashauses in
der Birkenfelderstraße 15, 91301 Forchheim statt.
Weitere Infos:
Allgemeine Soziale Beratungsstelle
Tel.: 09191 7072-24
Fax: 09191 7072-1024
E-Mail: [email protected]
Nr. 18/19/13
„Gesundheitszustand der Mütter anhaltend kritisch“
Caritasverband Forchheim vermittelt Mütter- und MutterKind-Kuren
Mütter oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen können alle Frauen in
Anspruch nehmen, die Kinder erziehen und betreuen. Auch pflegende Frauen können in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes an einer Kurmaßnahme teilnehmen.
Die Maßnahmen dienen der Vorsorge oder Rehabilitation, wenn
die Kräfte am Ende sind und gesundheitliche Beschwerden im Alltag nicht mehr auskuriert werden können.
Die Allgemeine Soziale Beratungsstelle des Caritasverbandes
Forchheim, Birkenfelderstrasse 15, Telefonnummer 09191 707227 unterstützt bei Antragstellung und bei der Suche nach der
geeigneten Einrichtung. Aber auch auf Fragen bezüglich Zuzahlung, Problemlagen und Widersprüchen wird fachkundig eingegangen.
Familienaktion
für und mit Familien mit einem psychisch belasteten Elternteil und
Kindern zwischen 3 und 11 Jahren
Samstag, 12. Oktober 2013, 14:30 - 17:00 Uhr
Wir bringen den Herbst zum Klingen!
Zusammen werden wir toben, tanzen, singen. Mit Sigrid Lukas
bringen wir selbstgemachte und andere Instrumente zum Klingen.
Für Kaffee und Getränke ist gesorgt.
Treffpunkt: Im Untergeschoss des Caritashauses, Birkenfelderstr.
15, Forchheim
Anmeldung bis 04.10.13 bei der INSEL, Sozialpsychiatrischer
Dienst: Telefon: 09191/7362960
Neues VHS-Programm
für das Wintersemester
Das neue Programm der VHS des Landkreises Forchheim für das
Wintersemester 2013/14 ist erschienen.
Alle Kurse der VHS des Landkreises Forchheim können über das
Internet angemeldet werden - www.vhs-forchheim.de
In gedruckter Form wird es dann auch an den bekannten Verteilerstellen ausliegen.
Für die Forchheimer Kurse kann man sich auch persönlich im VHSBüro, per Fax oder telefonisch anmelden:
VHS-Büro, Hornschuchallee 20, 91301 Forchheim
Tel. 09191/8610-60, Fax: 09191/8610-68
Das Büro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Für die VHS-Außenstellen im Landkreis sind die jeweiligen
Ansprechpartner im VHS-Heft ausgedruckt. Hier gelten zum Teil
andere Anmeldezeiten.
Alleinerziehende treffen sich am 20.
September
Nach der Sommerpause findet ab 20. September wieder 14tägig
der Treffpunkt für Alleinerziehende im Bürgerzentrum neben der
Evang. Christuskirche in Forchheim statt. Zwischen 15 und 17 Uhr
stehen nette Gespräche, Austausch zwischen Betroffenen und
interessante Informationen rund um das Thema „alleinerziehend“
auf dem Programm. Die Kinder werden parallel dazu betreut.
Organisiert wird der Treffpunkt von Nicole Helbig, steht unter der
Trägerschaft der Christuskirche und wird von der Diakonie Bamberg-Forchheim unterstützt. Alle Alleinerziehenden sind herzlich
willkommen in der Paul-Keller-Str. 19!
Forchheimer Stadtanzeiger
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Mit der Villa aktiv in den Herbst
Diakonie Bamberg-Forchheim bietet wieder
Kurse an
Ab sofort können sich alle Interessierten für die neuen Kurse in der
Forchheimer Villa der Diakonie Bamberg-Forchheim in der MayerFranken- Straße anmelden. Auf dem Programm stehen PC-Grundkurse (Windows 2007) ab dem 16. bzw. 18. September oder 6.
November, ein Kurs über das Bearbeiten von digitalen Bildern am
Computer mit „Picasa“ ab 18. September und Erste Schritte mit
Word ab dem 18. September. Die Computerkurse finden in Kleingruppen von maximal 5 Teilnehmern statt. Außerdem werden
wieder Quigong ab 10. Oktober und ein uPilates-Kurs angeboten.
Im Rahmen der Prävention werden diese Gesundheits-Kurse von
einzelnen Kassen bezuschusst.
Anmeldung und Informationen zu den Kursen gibt es telefonisch
dienstags und donnerstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter
der Rufnummer 09191-974117. Außerhalb der Bürozeiten ist ein
Anrufbeantworter geschaltet.
„Senioren aktiv 50+’“ Bildungswerk
des Bayerischen Bauernverbandes
Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband
Forchheim, veranstaltet in Zusammenarbeit mit der BBV Touristik am 19. Oktober 2013 eine Herbstfahrt für Senioren 50+ ins
schöne Unterfranken (Königsberg - Hambach - Schwebheim - Dingolshausen).
Der Preis beträgt 16,00 EUR / Person. Anmeldeschluss ist der
01.10.2013
Programm und Anmeldeformulare erhalten Sie in der
BBV Geschäftsstelle, Löschwöhrdstr. 5, 91301 Forchheim - Tel.
09191-978680 oder über die Seniorenbeauftragten Gerda Polster
- Tel. 09197-310 oder Hans Ebenhack - Tel. 09192-7162
BBV-Lehrgang
„Agrarbürofachfrau/-mann“
Der Lehrgang beginnt am 05.11.2013.
An 17 Unterrichtstagen (immer Dienstags, ganztags) vermitteln
wir alle wichtigen Themen rund um das Agrarbüro.
Bildungsprämie möglich.
Rückfragen und Anmeldungen möglich bis 20.09.2013 beim
Bayerischen Bauernverband Hauptgeschäftsstelle Bamberg
Frau Hahn, Tel. 0951 -965 170.
Bayerisches Rotes Kreuz
Helfen nicht vergessen!
BRK bittet um Spenden
bei der Herbstsammlung 2013
Der BRK-Kreisverband Forchheim bittet im Rahmen der Herbstsammlung vom 23.09. bis 29.09.2013 wieder um finanzielle
Unterstützung. Die Sammlung wird von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durchgeführt.
Der BRK-Vorsitzende des Kreisverbandes Forchheim, OB Franz
Stumpf und die BRK-Kreisgeschäftsführerin, Frau Dr. Birgit
Kastura, weisen darauf hin, dass in Bayern rund 130.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unentgeltlich und freiwillig in
Ihrer Freizeit im Bayerischen Roten Kreuz in den Bereitschaften,
der Wasserwacht, der Bergwacht, dem Jugendrotkreuz und in
weiteren Bereichen aktiv mitwirken.
Die Ausbildung und Ausrüstung sowie die Anschaffung und der
Unterhalt ihrer Ausrüstung und Fahrzeuge kostet sehr viel Geld.
Nr. 18/19/13
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, diese ehrenamtlichen Kräfte weiterhin zu schulen, damit sie den wachsenden Ansprüchen an ihre
Arbeit im sozialen Bereich, im Katastrophenschutz und in der Breitenausbildung gerecht werden können.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns aber auch, Menschen in Not zu
unterstützen und schnell, qualifiziert und unkompliziert zu helfen.
Die Spenden aus dieser Sammlung bleiben in den sammelnden
Gemeinschaften und werden für die Arbeit vor Ort verwendet.
Bitte unterstützen Sie dieses vorbildliche ehrenamtliche Engagement unserer Helfer in der Not, wenn in den nächsten Tagen die
Sammlerinnen und Sammler bei Ihnen klingeln.
Dafür schon heute unseren herzlichsten Dank!
Film „VERGISS
MEIN NICHT“
am FREITAG, 20. SEPTEMBER
um 18:00 UHR
im KinoCenter, Wiesentstraße
39a, Forchheim
Eintritt frei
Nach dem Film Möglichkeit zum
Gespräch.
Veranstalter:
KinoCenter Forchheim in Kooperation mit der Fachstelle für pflegende Angehörige des Caritasverband Forchheim e.V., Untere
Kellerstraße 52, Forchheim,
09191 / 35 96 34
VdK Ortsverband Buckenhofen
Am Samstag, 14.09.13 startet der VdK OV Buckenhofen zu seiner
Weinfahrt, es geht zunächst in die Orchideengärtnerei Zeuner in
Welbhausen, die Führung ist kostenlos. Anschließend Weiterfahrt
zur Weinparadiesscheune zum Mittagessen.
Abendessen ist in Buttenheim.
Weitere Infos bei H. Jakob unter Tel. 699766.
Der Kaffeenachmittag muss aus organisatorischen Gründen leider
ausfallen.
Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen findet am 28.09.13
um 15.00 Uhr im Sportheim Buckenhofen statt.
VdK Ortsverband Hausen-Kersbach
Der VdK Ortsverband Hausen-Kersbach lädt alle Mitglieder mit
Freunden und Bekannten zu einen Heimatabend mit den Gebrüdern Ottenschläger recht herzlich ein.
Freitag, den 28.09.2013 Beginn: 16:00 Uhr
Ende ca. 19.00 Uhr in der Sportgaststätte Hausen
Eintritt: frei
Die Gebrüder Sigi und Erich Ottenschläger kommen aus Kleinsendelbach und sind bekannt mit ihre Volksmusik durch Rundfunk
und Fernsehen.
Sie können sich auf ein paar schöne Stunden freuen.
Bei Interesse bitte bei Anton Hammer anmelden:
Tel: 09191/33934
Mobil: 0170/ 2978184
Mail: [email protected]
Familienanzeigen online buchen:
www . wittich . de
Forchheimer Stadtanzeiger
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Nr. 18/19/13
Rettungsdienst
Unter der Rufnummer 112 ist 24-stündig die Rettungsleitstelle zu
erreichen, die sämtliche Einsätze der Notfallrettung steuert. Dies gilt
auch für alle Notarzteinsätze einschließlich des Rettungshubschraubers. Über Handy ist die 112 vorwahlfrei zu erreichen.
Krankentransport
Der Krankentransport ist weiterhin unter der vorwahlfreien Nummer
19222 zu erreichen. Bei Gebrauch eines Handys ist jedoch vor der
Rufnummer 19222, wie bisher, eine Vorwahlnummer der Region zu
setzen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen. Er ist ausschließlich von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, von Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 8.00 Uhr
und an Feiertagen vom Vorabend, 18.00 Uhr bis zu dem auf den
Feiertag folgenden Werktag, 8.00 Uhr eingerichtet. Zu erreichen ist
er über die Rufnummer 01805/191212 oder unter der vorwahl- und
gebührenfreien Nummer 116 117.
UGeF Bereitschaftspraxis
Krankenhausstr. 10, Forchheim
Öffnungszeiten: Mittwoch 17 - 21 Uhr, Freitag 18 - 21 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 21 Uhr, Vorabend Feiertag 18 - 21
Uhr; Tel. 9745010 - mail [email protected] - Internet www.ugef.com
Zahnärztlicher Notdienst
Unter der Telefonnummer 0921/761647 oder www.notdienst-zahn.
de erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten.
Homöopathischer- Wochenenddienst
Unter der Nummer 0700-22 66 4886 (12ct/min) werden Sie an
Wochenenden und Feiertagen direkt mit dem diensthabenden
Homöopathen verbunden. Sie erfahren diesen auch unter: www.
homoeopathischer-wochenendienst.de
Notdienstbereitschaft der Apotheken
Außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind folgende Apotheken
in Forchheim dienstbereit:
11.09.2013
West-Apotheke, Föhrenweg 34
09191/4774
12.09.2013
Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61
09191/2525
13.09.2013
St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10
09191/2631
14.09.2013
Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, WillyBrandt-Allee 1
09191/7338793
15.09.2013
Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83
09191/89933
16.09.2013 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2
09191/733600
17.09.2013
Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61
09191/2525
18.09.2013
Marien-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Str. 19
09191/13302
19.09.2013
St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10
09191/2631
20.09.2013
Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37
09191/2306
21.09.2013
Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5
09191/89381
22.09.2013
Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37
09191/2306
23.09.2013
West-Apotheke, Föhrenweg 34
09191/4774
24.09.2013
St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2
09191/89533
25.09.2013
Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a
09191/703336
26.09.2013
Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, WillyBrandt-Allee 1
09191/7338793
27.09.2013
Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83
09191/89933
28.09.2013
Easy-Apotheke, Hafenstr. 2
09191/733600
29.09.2013
Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61
09191/2525
Impressum
Forchheimer Stadtanzeiger
– Herausgeber und Redaktion:
Stadt Forchheim, Bürgermeisteramt,
Hauptstr. 24, 91301 Forchheim,
Tel. 09191/714-221, FAX 09191/714-414
E-Mail: [email protected]
– Verantwortlich für den redaktionellen
und amtlichen Bekanntmachungsteil:
Herr OB Franz Stumpf
– Verlag, Anzeigenverwaltung (verantwortlich)
und techn. Gesamtherstellung:
Verlag + Druck Linus Wittich KG,
Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim,
Tel.: 09191/7232-0, Fax: 09191/7232-30
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Peter Menne
–Erscheinungsweise:
14täglich in den ungeraden Wochen
–Verbreitungsweise:
Kostenlos an alle Haushaltungen
der Stadt Forchheim mit allen Stadtteilen
–Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes können direkt beim Verlag zum Preis von
€ 0,40 zzgl. Versandkostenanteil bestellt werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.
Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Forchheimer Stadtanzeiger
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Nr. 18/19/13
…in Bewegung“ - Jurierte Ausstellung
des internationalen Filznetzwerkes
Nach 2008 und 2010 gastiert das Internationale Filznetzwerk e.V. mit der neuen
jurierten Wanderausstellung im Pfalzmuseum. Die Schau mit 65 hochwertigen,
handgefilzten Objekten von 54 Künstlerinnen aus 14 Ländern (u.a. USA, Finnland,
England, Schweiz, Australien) die in Göttingen ihre Pforten öffnete, kommt nun
aus dem Musée du Feutre in Mouzon, Frankreich. Anschließend geht es weiter
durch Europa: In Vorbereitung sind Ausstellungsorte in Finnland, Österreich,
Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz.
Das Spektrum der Ausstellung reicht von Installationen über kleine Plastiken bis hin
zu diversen Bodenobjekten und Kleidung. Gestaltung mit Filz hat sich in den letzten Jahren in der Kunst etabliert. Filz bietet viele Möglichkeiten der Verarbeitung,
der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt.
Die Vorsitzenden des Filznetzwerks, Sigrid Bannier und Barbara Eichhorn (Heroldsbach) sind für Aufbau und Organisation der Ausstellung verantwortlich. Barbara
Eichhorn führt durch die Ausstellung am Mittwoch, dem 25.09.2013 um 19.00
Uhr und am Sonntag, dem 20.10.2013 um 13.00 Uhr. Die Teilnahmegebühr
beträgt 5,00 Euro. Der Katalog zur Ausstellung „...in Bewegung“ wird von FILZNETZWERK e. V. herausgegeben und kostet 14,90 Euro.
Zeit: 19.09. - 31.10.2013
Öffnungszeiten:
Di. bis So. 10.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Ort: Pfalzmuseum, EG
Eintritt Museum: Erw. 5,00 EUR/ erm. 3,50 EUR;
Kinder ab 6 Jahre 2,00 EUR, Familien 9,00 EUR;
Kinder bis 6 Jahre frei.
Weitere Informationen:
http://www.filznetzwerk.de
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Forchheimer Stadtanzeiger
Lange Museumsnacht 14. September 2013, 20 bis 24 Uhr
Musik mit Jazz-Y-Bon
(Innenhof, 20 – 22 Uhr)
Kabarettistische Lesung
mit Hubert Forscht
(Erlebnismuseum Rote Mauer,
21, 22 Uhr)
Musik mit Alex-Swing-Connection
(Innenhof, 22 – 24 Uhr)
Blues mit Wolfgang Kalb
(1. OG, 21 – 23 Uhr)
„Wenn Sie bitte nach links schauen
würden?“ – Slideshow von Harald
Winter (Nordflügel, 20 – 24 Uhr)
Lesung mit Tessa Korber
(2. OG, 23.30 Uhr)
Nachtwächterführung für Familien
mit Agil (21 Uhr)
Lesung mit Dr. Dieter George
und Mike Wuttke
(2. OG, 21.30, 22.30 Uhr)
Nachtwächterführung für
Erwachsene mit Eberhard Heiser
(23.30 Uhr)
Spontantheater mit StaTTTheater
Forchheim „Die letzen 100 Jahre
aus Sicht der Forchheimer“
(3. OG, 20 – 23 Uhr)
Forchheimer Leckerbissen:
Familie Ritschka
Aufriss
StaTTTheater Forchheim
3.OG
Tessa Korber
Dieter George u. Mike Wuttke
1.OG
Wolfgang Kalb
EG
Franken-Krimi
Filmpremiere
KELLER
GRABEN
Grundriss
Jazz-Y-Bon
Bewirtung
Erlebnismuseum
Rote Mauer
tonten „Slideshow“. „Wenn Sie bitte ´mal nach links schauen?“
heißt der Titel der Schau mit 62 Bildern, die im sonst nicht zugänglichen Nordflügel der Kaiserpfalz gezeigt wird.
Jonglage mit Stick Brothers
(Erlebnismuseum Rote Mauer,
20.30, 23 Uhr)
Franken-Krimi-Filmpremiere
(EG, Kaisersaal, 20, 21, 22, 23 Uhr)
2.OG
Nr. 18/19/13
WC
Alex-SwingConnection
WC
Lesung und Jonglage
Eingang
Lange Museumsnacht
Motto: „Made in Forchheim“
Auf hohem Niveau präsentiert sich die Forchheimer Kulturszene mit Musik, Kunst, Film, Theater, Kabarett und Artistik
am Samstag, dem 14. September 2012 von 20.00 bis 24.00
Uhr auf der Langen Museumsnacht. Im Pfalzmuseum Forchheim werden allein drei Kulturpreisträger der Stadt Forchheim ihr Können vorführen: die Schriftstellerin Tessa Korber
(2010), der Künstler Harald Winter (2011) und der Kabarettist Hubert Forscht (2012). Das Motto lautet heuer „made in
Forchheim“.
Die Gäste der Langen Museumsnacht erleben dazu eine besondere Premiere: Der Frankenkrimi „Seilschaften“ von Karl Heilmann
wird in der Kaiserpfalz das erste Mal in der Öffentlichkeit gezeigt.
Im Frühjahr wurde die Stadt Forchheim für den Film zum Drehort:
Der zwielichtige Hauptkommissar Franz Brandner alias Karl Heilmann geht auf die Suche nach dem Mörder eines Mädchens, das
tot in einem Bierkeller gefunden wird… Das Werk soll Krimi-Produzenten wie die Macher des „Tatort“ auf Franken aufmerksam
machen.
Ein spezielles visuelles Erlebnis verspricht der Maler und Kulturpreisträger der Stadt Forchheim, Harald Winter, mit seiner ver-
Die „Ohren verwöhnen und die Herzen erwärmen“ möchte die
Gruppe Jazz-Y-Bon im Innenhof von 20.00 bis 22.00 Uhr. Von
Swing und Balladen über Bossa Nova und Samba bis zu Jazz-Rock
reicht der weit gespannte musikalische Bogen. Ehrliche Musik, die
von Hand gemacht ist.
Die Alex Swing Connection interpretiert im Anschluss ab 22.00
Uhr die gesamte Bandbreite des Gypsy Swing im Stile von Django
Reinhardt & Stephane Grappelli. Schnelle Uptempo-Nummern,
gefühlvolle Balladen, Valse Musette, die Hits der Swingära, wie sie
gerne von Benny Goodman und Duke Ellington gespielt wurden,
aber auch der Bossa Nova gehören zum Repertoire. Ganz intim
wird es im 1. Obergeschoss bei Bluesmusiker Wolfgang Kalb, der
seit über 35 Jahren akustischen Blues, vorwiegend Country Blues,
angereichert durch Ragtimes, Gospelsongs oder auch Jazzballaden
spielt und singt. Er gilt als feste Größe in der deutschen CountryBlues Szene.
Im zweiten Obergeschoss stellen Kulturreferent Dr. Dieter George
und Journalist Mike Wuttke ihr Projekt „Zwischen gestern und
heute“ Forchheimer Alltagsgeschichten aus den 40-er bis 70-er
Jahren vor. Die Schriftstellerin und Kulturpreisträgerin Tessa
Korber, bekannt durch ihre spannenden Krimis und ihre fesselnden historischen Romane liest anschließend aus ihrem Werk. An
diesem Abend trägt sie aus ihrer historischen Erzählung über die
Künstlerin Maria Sybilla Merian vor.
Das Erlebnismuseum Rote Mauer in der Wallstraße gleich nebenan
steht in der Langen Museumsnacht ganz im Zeichen von Kabarett
und Artistik: Kulturpreisträger Hubert Forscht hält der Forchheimer Gesellschaft mit unbestechlichem Blick und höchst amüsant
einen Spiegel vor, die Stick Brothers um Lorenz Deutsch verbinden
in ihrer einzigartigen Show actiongeladene Jonglage, spannende
Akrobatik und mitreißende Musik im Stil der legendären Blues
Brothers.
Mit Spontantheater erforscht das StaTTTheater Forchheim „Die
letzten 100 Jahre aus Sicht der Forchheimer“. Nachtwächterführungen für Familien und Forchheimer Leckerbissen ergänzen den
Abend.
14. Sept. 2013
20 bis 24 Uhr
Eintritt 2 Euro
Bierkellerführung am 15. September
Am Sonntag, den 15. September um 16 Uhr findet in diesem Jahr
zum letzten Mal eine Bierkellerführung für einzelne Gäste statt.
Die Gäste erfahren, wie die Felsengänge entstanden sind, und
bekommen Informationen zur Bier- und Brautradition der Stadt.
Ein Abstecher in die Stollen und eine Bierprobe auf einem Keller
bildeten den geselligen Abschluss der Führung.
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Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 18/19/13
Die Führung kostet 4 EUR pro Person, Bierprobe (5,00 EUR) und
Brotzeit (5,50 EUR) sind beim Kellerwirt zu zahlen.
Anmeldungen nimmt die Tourist-Information der Stadt Forchheim
im Rathaus (Tel. 09191 714-337, -338, -218) entgegen.
Segway-City-Tour in Forchheim
Begeistert waren die Teilnehmer der erstmals im August in Forchheim durchgeführten Stadtführung mit Segways. Nach einer
kurzen technischen Einweisung auf dem Parkplatz der Sportinsel,
begann unter der sachkundigen Führung von Gästeführer Klaus
Fößel die Führung. Über die sogenannte Milka-Brücke ging es zu
den historischen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Mit dieser Art von
Führung kann man bequem auch historische Ziele erreichen, die
bei einer normalen Stadtführung zu Fuß aus Zeitgründen nicht
möglich sind. Natürlich waren sich die Teilnehmer der Aufmerksamkeit der Bevölkerung über diese „seltsamen Vehikel“ bei der
Fahrt durch die Innenstadt gewiss und wurden mit neugierigen
Blicken bedacht. Am Schluss der Führung ging es dann über den
Schießanger zurück zur Sportinsel.Hier konnten die Teilnehmer
auf der langen geraden Straße parallel zur Autobahn noch einmal
das Gefühl der Geschwindigkeit und der Freiheit voll erleben und
auskosten. Super Erlebnis, empfehlenswert, tolle Erfahrung, waren
die einhellig positiven Reaktionen.
Die nächste Tour findet am 13. Oktober 2013 um 15 Uhr statt.
Die Tour wird ab fünf Teilnehmern durchgeführt. Sie beginnt und
endet auf der Sportinsel. Die Fahrt dauert ca. 1,5 Stunden und
kostet 50 Euro pro Person.
Mehr Informationen: www.easy2move.de
Anmeldung:
Tourist-Information Forchheim
Tel. 714-337,-338, - 218, [email protected]
„Mensch-NaturArchitektur“
Malerei von Erich Müller,
Klemens Wuttke
Porträt-Akt-Landschaft Architektur in Öl, Acryl und Aquarell
Dauer der Ausstellung:
14. - 29. September 2013
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 11 - 17 /
Sa. So. 11 - 13 Uhr
Der Musikverein
Forchheim-Buckenhofen e.V.
päsentiert:
Swingaraiders Bigband
Autumn Leaves - Jazz, Swing, Latin, Funk
Die geballte Ladung Swing, Jazz, Latin und Funk gibt es dank der
Swingaraiders Bigband am 21. September 2013 zu erleben - präsentiert vom Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V.
In den letzten 10 Jahren hat sich die Band zu einem bedeutenden
Teil der Forchheimer Musikszene gemausert und weiß sein Publikum ein ums andere Mal zu begeistern.
Bei ihrem herbstlichen Gastkonzert für den Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V. verhilft die Band unter dem Konzerttitel
„Autumn Leaves“ dem goldenen Glanz der Bigband-Ära zu neuer
Strahlkraft. Dabei wird nicht nur Größen wie Glenn Miller, Duke
Ellington oder Count Basie die Ehre mittels schonungsloser Hingabe am jeweiligen Instrument der einzelnen Musiker erwiesen,
sondern auch durch die geballte Stimmakrobatik und Emotionalität ihrer Sängerin den Evergreens der guten, alten Zeit neues
Leben eingehaucht.
Lassen auch Sie sich von dem Elan und der Spielfreude der 20
Musiker hinreißen, um einen Abend lang im Bigband-Sound zu
schwelgen.
Denn: „It don‘t mean a thing, if it ain‘t got that swing…“
Karten zum Konzert (12 EUR, 8 EUR erm.) gibt es im Vorverkauf
unter www.mv-buckenhofen.de, in der Buchhandlung Streit sowie
bei Laugers Service (LauSer).
Mehr Infos zur Swingaraiders Bigband unter
www.swingaraiders.de !
Forchheimer Stadtanzeiger
- 14 -
Nr. 18/19/13
Trommeln für Erwachsene
Ab Donnerstag, 19. September, bietet Gitta Lauger, „RattabongaWerkstatt für Elementares Musizieren“ für Erwachsene einen
Trommelkurs an. Er findet zehn Mal jeweils donnerstags von
18.30 Uhr bis 19.45 Uhr statt. Erobert werden Percussion-Instrumente von den Rumbakugeln bis zum Guiro. Aber auch Congas,
Bongos und die afrikanischen Trommeln (Djemben) kommen zum
Einsatz. Eine ausgereifte Rhyhthmussprache hilft auch Anfängern
für einen leichten Einstieg. Infos und Anmeldung bei Gitta Lauger, Tel. 9757725 oder www.rattabonga.de.
Jugend-und Kindertheatergruppe
„Die Chamäleons“
Theater in Kersbach mit „Zirkus Specht im Pech“
und „Studio Kersbach Live“
Die Chamäleons laden zu ihrer Theateraufführung Kinder, Jugendliche und Erwachsene herzlich ein. Premiere ist am Samstag
28.9.2013, um 16:00 Uhr, im DJK-Sportheim, Waldstr. 23. Einlass
ab 15:30h, der Eintritt ist frei.
2.Aufführung am Sonntag 29.9.2013, gleicher Ort, gleiche Zeit.
Es kommen zwei Eigenproduktionen auf die Bühne.
Es gilt das Motto:
Ist Fernsehen noch so schön, man sollte ins Theater gehen!
Wir spielen: „Zirkus Specht im Pech“:
Eine Zirkusgeschichte mit Hindernissen, die in die Welt der Clowns,
Dompteure, Seiltänzer und Zauberer entführt. Was alles im Zirkus
passieren kann und wie der zahmste Leopard zum Furchterregenden Tier wird, erfahren die Zuschauer in einer abwechslungsreichen Aufführung, der Jüngsten Akteure, der Kersbacher Theatergruppe.
Gefolgt von: „Studio Kersbach Live“ oder „Klappe die Erste“
Der heutige Fernseh-Alltag bietet Krimis, Kochsendungen und
Serien.
Wer all dieses einmal direkt in einem Studio erleben möchte, der
muss ins Studio Kersbach kommen. Hier erlebt man LIVE eine Persiflage heutiger Fernsehkultur. Mit viel Spaß und Humor präsentieren die Jugendlichen-Chamäleons
Kultursendungen und ihre Entstehung, ein Kochstudio, wie es
noch nie im Fernsehen gezeigt wurde und andere Überraschungen.
Wir versprechen jede Menge Spaß, wenn es heißt VORHANG
AUF! „Manege frei“ und „Achtung, Kamera läuft“ .
(Rückfragen: 09191 60295)
Familienanzeigen!
Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und
Bürgerzeitung mit – einfach bequem
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
Infobörse
Veranstaltungen
in der Stadt Forchheim
Einzel-Veranstaltungen vom 11.09. bis 29.09.2013
Mittwoch, 11.09.
Seniorenkreis Verklärung Christi, 9.00 Uhr, Seniorenmesse anschl.
Frühstück im Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
- Gruppe 3
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, offene Runde
Politik und Gesellschaft unter der Leitung von Herrn Harald Belkhofer mit dem Thema „Wer wird Bundeskanzler/in und Ministerpräsident?“
Senioren St. Johannes der Täufer Reuth, 14.00 Uhr, Vortrag „Das
geht auf keine Kuhhaut“ von Willi Hümmer Nbg., im Pfarrsaal
Seniorenkreis Don Bosco, 14.00 Uhr, Vortrag „Sagen, Legenden
und Geschichten aus Forchheim und der Fränk. Schweiz“ mit Christel Karg, Don Bosco Stüberl
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Donnerstag, 12.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem
Wetter!)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 18.00 Uhr, Pfarrei St.
Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Kolpingsfamilie Forchheim, 17.00 Uhr, Brauereiführung Rittmayer
Hallerndorf, Anmeldung bei Renate Kaiser unter Tel. 2654
Freitag, 13.09.
Bauernmarkt am Paradeplatz
Siedlergemeinschaft Lichteneiche, 80. Jubiläum, bis einschl. 15.09.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 15 -
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 18.00 Uhr, Pfarrei St.
Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe
Samstag, 14.09.
Obst- und Gartenbauverein Burk e.V., Herbstfahrt nach Sommerach
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler
- Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung
unter Tel. 9762222
Sonntag, 15.09.
Landtags- und Bezirkstagswahlen
Kolpingsfamilie Forchheim, 8.00 Uhr, Wallfahrt nach Marienweiher, Treffpunkt Am Kolpinghaus, Anmeldung bei Herbert Pfeffermann unter Tel. 31551
Tauben- und Kleintiermarkt, 8.00 - 12.00 Uhr, Baywa-Parkplatz
Montag, 16.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Schreibwerkstatt
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Singkreis
Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 17.00 Uhr, Pfarrei St.
Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Bürgergespräch in Serlbach, 19.30 Uhr, Gasthaus „Zur Linde“
Dienstag, 17.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 1
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.00 Uhr, Cafehaus
und Skat
Schulmaterialladen „Grünstift“, 15.00 - 17.00 Uhr, Pfarrei St.
Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Kath. Frauenbund St. Martin, 16.00 Uhr, Vorführung in der Kaffee-Röstrei Bogatz, Anmeldung im Pfarrbüro unter Tel. 2234 bis
16.09. erforderlich (wg. begrenzter Teilnehmerzahl!), Kosten 5
EUR
Mittwoch, 18.09.
IHK und Handwerkskammer, ab 9.00 Uhr, Beratungen für Existenzgründer im LRA (Am Streckerplatz 3) - Ebene 1 - Zimmer
123, Anmeldung unter Tel. 86100 oder mail [email protected]
Schulmaterialladen „Grünstift“, 9.00 - 11.00 Uhr, Pfarrei St. Anna
(Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Vortrag „Erkrankung
durch Nahrungs- und Genussmittel“ mit Dr. Bernhard Mauser im
Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Bürgergespräch in Forchheim-Süd, 19.30 Uhr, Vereinsheim Sonnenbad
Donnerstag, 19.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem
Wetter!)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Männerkreis Don Bosco, 18.00 Uhr, Besuch der Fa. Hegele mit
Führung durch den Neubau mit stv. Niederlassungsleiter Andreas
Graubert
Bürgergespräch, 19.30 Uhr, Siedlerheim Lichteneiche
Freitag, 20.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Nr. 18/19/13
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V., 15.00 - 17.00 Uhr,
Treffpunkt für Alleinerziehende im Bürgerzentrum ForchheimNord (Paul-Keller-Str. 19)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe
Samstag, 21.09.
Weltalzheimertag
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter
Tel. 9762222
BRK Forchheim, 9.00 - 16.00 Uhr, LSM-Kurs für Führerscheinbewerber, BRK-Zentrum - Saal 1, Kursgebühr 25,50 EUR, Anmeldung unter Tel. 707713 oder mail [email protected]
erforderlich
Kolpingsfamilie Forchheim, Familienkreis - Stadtführung, Anmeldung bei Maria Weber unter Tel. 66635
Sonntag, 22.09.
Bundestagswahl
Männerkreis Don Bosco, 10.00 Uhr, Festgottesdienst anl. des
Kirchweihfestes mit anschl. Frühschoppen
Montag, 23.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch lernen
Bürgergespräch in Forchheim-Ost, 19.30 Uhr, Don Bosco Stüberl
Dienstag, 24.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 1 im Seniorenzentrum Johann Hinrich Wichern (Zweibrückenstr. 36)
Bürgerversammlung in Kersbach, 19.30 Uhr, Sportheim
Mittwoch, 25.09.
Senioren St. Johannes der Täufer Reuth und Seniorenkreis Don
Bosco, Studienfahrt nach Lichtenfels (u.a. Korbmuseum), Abfahrt
13.45 Uhr
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Bürgerversammlung in Reuth, 19.30 Uhr, Sportheim (GH Hutstuben)
Donnerstag, 26.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem
Wetter!)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Kath. Frauenbund St. Martin, 18.00 Uhr, Stammtisch in Birgits
Vintage (Apothekenstr. 17)
Freitag, 27.09.
Bauernmarkt am Paradeplatz
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Der Paritätische Bayern - Sozialdienst für Hörgeschädigte, 14.00 16.00 Uhr, Beratung in der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe
Samstag, 28.09.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler
- Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung
unter Tel. 9762222
Forchheimer Stadtanzeiger
- 16 -
Kindergarten St. Anna, 10.00 - 12.00 Uhr, Spielzeugbasar im Kindergarten
KiTa Sattlertor, 11.00 - 13.00 Uhr, Kleiderbasar (Größe 56 - 152),
in der Kindertagesstätte (Karolinger Str. 15 a)
Kindergarten St. Johannes der Täufer Reuth, 13.30 - 16.00 Uhr,
Kindergartenbasar im Pfarrsaal Reuth
VdK OV Buckenhofen, 15.00 Uhr, Jahreshauptversammlung mit
Neuwahlen im Sportheim
Sonntag, 29.09.
Bücherei St. Anna Forchheim, 10.45 - 12.00 Uhr, Büchereiflohmarkt
Was? Wann? Wo?
Termine in den Nachbargemeinden
Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf
unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de nachschauen. Der Veranstaltungskalender
„FO:kus“ für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz
liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und
an vielen öffentlichen Stellen aus.
Amtliche Bekanntmachungen
Ordnungsamt
Versteigerung von Fundgegenständen
Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist gem. § 973
BGB werden am
Samstag, den 12.10.2013 um 10.30 Uhr
durch das Fundamt der Stadt Forchheim auf dem Rathausplatz
29 Fahrräder, Schmuckwaren, Handys, Kleidungsstücke, 1Kinderwagen,1 Rucksack, 1 Schultasche, MP3Player
versteigert.
Gem. §§ 980, 981 und 983 BGB werden die Empfangsberechtigten aufgefordert, binnen 6 Wochen ihre Rechte beim Fundamt
der Stadt Forchheim geltend zu machen.
An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich an der Versteigerung rege zu beteiligen.
STADT FORCHHEIM
-OrdnungsamtBacker
Amtsleiter
Neunte Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Nutzung
des Kellerwaldes
im Bereich des Annafestgeländes
Die Große Kreisstadt Forchheim erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs.
1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 04. April 1993, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBI. S. 66), folgende Satzung:
§1
Die Gebührensatzung für die Nutzung des Kellerwaldes im Bereich
des Annafestgeländes in der Fassung der Bekanntmachung vom
05.07.1984 (Amtsblatt vom 06.07.1984), zuletzt geändert mit
Satzung vom 02.08.2012 (Amtsblatt vom 07.12.2012), wird wie
folgt geändert:
Nr. 18/19/13
1. § 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 entfällt: (s. Anlage 1).
Der Satz 2 wird gestrichen.
2.
§ 4 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für die Schankplätze betragen:
je m2 Schankplatzfläche 6,57 EUR je Kalenderjahr.
Die Erhöhung zwischen den alten Gebühren — Klasse 1: je m2
3,50 EUR, Klasse 2: je m2 1,75 EUR — und der neuen Gebühr:
je m2 6,57 EUR erfolgt in drei gleichmäßigen Schritten in den
Jahren 2013, 2014 und 2015.
3. Die Anlage 1 entfällt.
4. Die Anlage 2 wird Anlage 1 und wie folgt geändert:
Bei Nr. 2 wird unter „Kinderfahrgeschäft“ das Wort „Kinderschiffschaukel“ eingefügt.
Unter dem Betrag „100,00“ wird der Betrag „400,00“ eingefügt. Unter dem Betrag „60,00“ wird der Betrag „0,00“ eingefügt.
§2
In Kraft treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Forchheim, den 01.08.2013
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Stadtbauamt
Vollzug der BayBO
Nachbarbeteiligung durch
Veröffentlichung nach Art. 71 BayBO
Es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadt Forchheim
mit Bescheid vom 31.07.2013 für das Grundstück Fl.Nr. 2334/4,
Gemarkung Forchheim, Mayer-Franken-Straße 40, 91301 Forchheim, die baurechtliche Genehmigung für den Umbau bzw. die
Erweiterung des bestehenden Altenheimes (Jörg-Creutzer-Wohnheim) erteilt hat.
Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können von den
Eigentümern der benachbarten Grundstücke während den allgemeinen Parteiverkehrszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im
Stadtbauamt, Birkenfelderstr. 4, 91301 Forchheim im Erdgeschoss
eingesehen werden.
Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn
wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art.
71 Abs. 2 Satz 4 BayBO). Die Zustellung gilt mit dem Tag der
Bekanntmachung als bewirkt.
Gründe:
Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e. V., vertreten durch
Herrn Dr. Norbert Kern, beantragte mit den Plänen der Architekten Gick und Seiler die baurechtliche Genehmigung zum teilweisen Umbau des Alten- und Pflegeheimes/Seniorenzentrums
Jörg-Creutzer, Mayer-Franken-Straße 40, 91301 Forchheim,
Flurstück-Nr. 2334/4, Gemarkung Forchheim. So sollen an der
südwestlichen Gebäudeecke des bestehenden Heimes jeweils im
1. Untergeschoss (UG), im Erdgeschoss (EG) sowie im 1. Obergeschoss (1.OG) eine Erweiterung für je einen Gemeinschaftsraum
angefügt werden. Das 2. Untergeschoss soll in gleicher Art erweitert werden und ergänzend als Dementen-Wohngruppe ausgebaut und folgend entsprechend genutzt werden. Die Erweiterungen sollen in einer Breite von ca. 9,875 m sowie einer Tiefe von
ca. 7,95 m angefügt werden und die dort bestehenden, bogenförmigen Aufenthaltsräume erweitern.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist folglich gemäß § 34 Abs.
2 BayBO zu beurteilen. Es handelt sich dabei um ein Allgemeines
Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, die Fläche ist im Flächennut-
Forchheimer Stadtanzeiger
- 17 -
zungsplan als eine Gemeinbedarfsfläche für Alteneinrichtungen
dargestellt. Das geplante Vorhaben gilt als Erweiterung des bestehenden Altenwohnheimes und ist folglich hinsichtlich der Art und
des Maßes baulicher Nutzung im geplanten Umfang zulässig.
Durch den Einbau einer Dementen-Wohngruppe im 2. UG wird
der Bestand von 101 Betten um 5 zusätzliche Betten, auf insgesamt 106 Betten, erweitert. Hinsichtlich der Stellplatzforderung
ist die Stellplatzsatzung der Stadt Forchheim maßgeblich. In den
Ziffern 1.9/1.10 (Altenheime, Altenwohnheime mit Pflegeplätzen)
sind je 10 Betten/Pflegeplätze je 1 Stellplatz gefordert. Für das
Wohnheim sind entsprechend 11 Stellplätze gefordert, insgesamt
jedoch bereits 19 Stellplätze angelegt.
Zwar ist rechnerisch ein zusätzlicher Stellplatz für die Erhöhung
der Bettenanzahl zu fordern, die Stellplatzforderung ist daher auch
nach dem geplanten Umbau bereits erfüllt. Öffentlich rechtliche
Anforderungen widersprechen nicht dem Bauvorhaben nicht, die
Genehmigung war nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen.
Rechtsgrundlagen:
Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.08.2007 (GVBL S. 588); Baugesetzbuch §§ 29-39 (BauGB)
vom 27.08.1997 (BGBl l S. 2141) Baunutzungsverordnung
(BauNVO) i.d.F. vom 23.1.1990 (BGBl l S. 132) mit den jeweiligen
Änderungen. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 1, 2, 6,
8, 13, 14 des Kostengesetzes i.d.F. vom 20.02.1998 (GVBl. S. 43;
BayRS 2013-1-1-F), i.V.m. dem Kostenverzeichnis zum KG mit den
jeweiligen Änderungen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11
03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist
unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Bauordnungsamt
gez. Zedler
Bekanntmachung
Planfeststellung für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens an der Anschlussstelle Forchheim/Nord bei Betr.-km
53,600 an der Bundesautobahn A73 im Abschnitt AS Forchheim/Nord bis AS Buttenheim;
weitere Verlängerung der beschränkten wasserrechtlichen
Erlaubnis
Der zweite Planfeststellungsbeschluss für das oben aufgeführte
Vorhaben der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom
08.08.2013 Nr. 32-4354.10-1/05 samt Rechtsbehelfsbelehrung
liegt in der Zeit vom
23. September 2013 bis einschließlich 07. Oktober 2013
beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock - Stadtplanung (Vorraum), während der Dienststunden
Nr. 18/19/13
Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und...................................................von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag........................................von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und...................................................von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
und Freitag........................................von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74
Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Bekanntmachung
Planfeststellung für die Durchführung nachträglicher Lärmvorsorgemaßnahmen an der Bundesautobahn A 73 „Bamberg-Nürnberg“ im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle
Forchheim-Nord bis nördlich der Anschlussstelle ForchheimSüd von Betr.-km 121,430 bis Betr.-km 126,056 im Gebiet der
Stadt Forchheim
Für die Durchführung der o.a. nachträglichen Lärmvorsorgemaßnahmen hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Bayreuth, die Planfeststellung beantragt. Für das Vorhaben besteht
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom
23.09.2013 bis einschließlich 22.10.2013
beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock - Stadtplanung, während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und...................................................von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und...................................................von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
und....................................... Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen
fühlt, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei
Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Forchheim, Bauamt, 91301 Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Zimmer Nr. 1 -EG- oder bei der
Regierung von Oberfranken, 95444 Bayreuth, Ludwigstraße
20, Zimmer-Nr. K215, erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung
erkennen lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen
den Plan ausgeschlossen (§17 a Nr. 7 Sadtz 1 FStrG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen (§ 17 a Nr.
2 Satz 1 FStrG) sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17 a Nr. 7 Satz 2 FStrG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift
als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu
bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter
bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder
mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie
b) der sonstigen Vereinigungen, sowie sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung
von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen
Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung
des Plans.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 18 -
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten
(§ 17 a Nr. 5 FStrG). Findet in dem Verfahren ein Erörterungstermin statt, wird er vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen
erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren
Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind
mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die
Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu
geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden
nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten
Entschädigungsverfahren behandelt.
6.Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach
Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
(Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die Einwendungen
erhoben haben und an diejenigen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen
sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre
nach § 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem
Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an
den vom Plan betroffenen Flächen zu (§9 a Abs. 6 FStrG.
Franz Stumpf, Oberbürgermeister
Nr. 18/19/13
Vollzug des Bayer. Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG);
siehe auch Plan unten
Einziehung einer Teilstrecke des ausgebauten öffentlichen
Feld- und Waldweges „Wirtschaftsweg 1“, an der SimonHegele-Straße, gem. Art. 8 (1) BayStrWG
Die Stadt Forchheim beabsichtigt, aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 01.08.2013, P. 2.8, eine Teilstrecke des ausgebauten
öffentlichen Feldweges „Wirtschaftsweg 1“ an der Simon-HegeleStraße, Gemarkung Forchheim, gem. Art. 8 (1) BayStrWG mit Wirkung ab 21.12.2013 einzuziehen.
Der Bauausschuss hat am 15.04.2013, TOP 15, beschlossen, dass
die Erweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3335/6 die nördliche
Baugrenze überschreiten darf. Zusätzlich wird die nördlich angrenzende Fläche (Weg und Grünfläche) weitgehend für die Unterbringung von Stellplätzen beansprucht. Der Antragsteller beantragte,
die Flächen zu erwerben. Dadurch verliert der sich auf der Fl.Nr.
3335/3, Gemarkung Forchheim, befindende ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg, „Wirtschaftsweg 1“, jegliche Verkehrsbedeutung und wird deshalb gem. Art. 8 (1) BayStrWG eingezogen.
Die einzuziehende Wegefläche des ausgebauten öffentlichen Feldund Waldweges, „Wirtschaftsweg 1“, Fl.Nr. 3335/3, beginnt an
der nördlichen Zufahrt zur Simon-Hegele-Straße, Fl.Nr. 3335/2
und endet an der östlichen Grenze der Fl.Nr. 3313, Gemarkung
Forchheim.
Die Einziehungsabsicht muss gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG
drei Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Die
Stadt Forchheim ist gem. Art. 58 Abs. 3 BayStrWG Straßenbaubehörde für die einzuziehenden Wegeflächen und deshalb für die
Bekanntgabe der Einziehung zuständig.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit angekündigt.
Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, erforderlichen-falls ihre Rechte geltend zu
Forchheimer Stadtanzeiger
- 19 -
machen und Einwendungen zu erheben. Die Bekanntmachung
ersetzt und erübrigt die Feststellung der Beteiligten und deren
gesonderte Unterrichtung.
Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sollen
spätestens bis
29.11.2013
schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr.
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, vorgebracht werden.
Forchheim, den 13.09.2013
Stadt Forchheim
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Vollzug des Bayer. Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG);
• Widmung des nördlichen Teilstückes der Karolingerstraße (Erweiterung) beim Kindergarten und -hort zum
Eigentümerweg, gem. Art. 6 BayStrWG
• Abstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 7
zum Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG
• Abstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und
Waldweges Nr. 8 zum Eigentümerweg, gem. Art. 7
BayStrWG
• Widmung des Fußweges zum Kindergarten-/hort zum
beschränkt öffentlichen Weg, mit der Beschränkung „nur
Fußgängerverkehr“, gem. Art. 6 BayStrWG
I. Widmung des nördlichen Teilstückes der Karolingerstraße
(Erweiterung) beim Kindergarten und -hort zum Eigentümerweg, gem. Art. 6 BayStrWG;
Neu zum Eigentümerweg zu widmen ist das nördliche Teilstück
der Karolingerstraße beim Kindergarten-/hort (ab nördlicher Spitze
der Fl.Nr. 591/381) bis auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr.
591/381.
II. Abstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 7
zum Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG
Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 7 (zwischen Fl.Nr. 591/359
und 591/315) wird zum Eigentümerweg abgestuft.
III. Abstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und
Waldweges Nr. 8 zum
Eigentümerweg, gem. Art. 7 BayStrWG;
Ab der südöstlichen Grenze der Fl.Nr. 591/381 beginnt die Abstufung des ursprünglich öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 8 bis
auf Höhe der Fl.Nr. 591/315 (Verlängerung der westlichen Grenze)
zum Eigentümerweg.
Nr. 18/19/13
Die unter III. beschriebene Straßenfläche (Teilfläche) wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 BayStrWG zum
Eigentümerweg abgestuft. Die unter IV. beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 6
BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg, mit der Beschränkung „nur Fußgängerverkehr“, gem. Art. 6 BayStrWG gewidmet.
Die Widmungen gem. I. und IV. und die Abstufungen gem. II. und
III. sind auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 01.08.2013 veranlasst. Straßenbaulastträger dieser Verkehrsflächen ist die Stadt
Forchheim.
Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim wirksam.
Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der
Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer
Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach
11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist
unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Forchheim, den 13.09.2013
Stadt Forchheim
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
I. Vollzug des Bayer. Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG);
IV. Widmung des Fußweges zum Kindergarten-/hort zum
beschränkt öffentlichen Weg, mit der Beschränkung „nur
Fußgängerverkehr“, gem. Art. 6 BayStrWG;
Zum beschränkt öffentlichen Weg, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“, ist der neu gebaute Fußweg zum
Kindergarten/-hort zu widmen. Er beginnt zwischen den Fl.Nrn.
591/292 und 591/276 ab Einmündung Karolingerstraße und endet
an der Verlängerung des südlichen Grenze der Fl.Nr. 591/292,
Gem. Forchheim.
Einziehung der nicht ausgebauten öffentlichen Feldwege
„Am halben Weg und Hollerstaudenweg“ (Fl.Nr. 613/2 und
603/2, Gemarkung Kersbach) gem. Art. 8 (1) BayStrWG
Die einzuziehende Wegefläche des nicht ausgebauten öffentlichen
Feldweges, „Am halben Weg“, Fl.Nr. 613/2, beginnt an der Einmündung in die Verbindungsspange zwischen der Äußeren Nürnberger Straße und der Willy-Brandt-Allee und endet an der südl.
Grenze der Fl.Nr. 613/2, Gem. Kersbach.
Der „Hollerstaudenweg“, Fl.Nr. 603/2, beginnt an der Ostgrenze
der Autobahn A 73 und endet an der Einmündung in den Weg,
„Am halben Weg“, Fl.Nr. 613/2, Gem. Kersbach.
Verfügung
Die unter I. beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung gem. Art. 6 BayStrWG zum Eigentümerweg
gewidmet.
Die unter II. beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 BayStrWG zum Eigentümerweg
abgestuft.
Verfügung
Die unter I. beschriebenen Wegflächen werden aufgrund des
Stadtratsbeschlusses vom 25.04.2013, P. 2.4, eingezogen. Aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neuaufstellung)
Nr. 6/19, verlieren die nicht ausgebauten öffentlichen Feldwege,
„Am halben Weg und Hollerstaudenweg“, beide Gem. Kersbach,
künftig jegliche Verkehrsbedeutung und sind deshalb gem. Art. 8
Forchheimer Stadtanzeiger
- 20 -
(1) BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wurde im
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim am 24.05.2013 gem.
Art. 8 (2) BayStrWG bekannt gemacht. Diese Verfügung wird am
Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der
Großen Kreisstadt Forchheim wirksam.
Die Einziehungsunterlagen können bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 101 im 1. OG, während der
Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer
Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach
11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist
unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Forchheim, den 13.09.2013
Stadt Forchheim
Franz S t u m p f
Oberbürgermeister
Nr. 18/19/13
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung über die Absicht, den Bebauungs- und
Grünordnungsplan Nr. 11/9 (Neuaufstellung), Forchheim
- Kersbach, Bereich zwischen Kirchenring und Baiersdorfer
Straße, Stärkung der Nahversorgung im Ortskern, gemäß §
13a BauGB aufzustellen.
Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat am 01.08.2013 in öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/9 (Neuaufstellung), Forchheim - Kersbach, Bereich
zwischen Kirchenring und Baiersdorfer Straße, zur Stärkung der
Nahversorgung im Ortskern, aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren der Innenentwicklung. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr.
1 BauGB darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren
von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen
wird. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in
dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Forchheim Ziele und Zwecke
der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Forchheim, 06.09.2013
Stadt Forchheim
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Vollzug des Baugesetzbuches
(BauGB);
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und das
Inkrafttreten des Bebauungs- und Grünordnungsplan (Neuaufstellung) Nr. 6/19, Forchheim-Süd, Bereich südwestlich
Kersbacher Kreuz, „Am halben Weg“
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2013 den
Bebauungs- und Grünordnungsplan (Neuaufstellung) Nr. 6/19,
Forchheim-Süd, Bereich südwestlich Kersbacher Kreuz, „Am hal-
Forchheimer Stadtanzeiger
- 21 -
ben Weg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich
bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung im „Forchheimer
Stadtanzeiger - Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim“ tritt
der Bebauungsplan (Neuaufstellung) Nr. 6/19 in der Fassung vom
01.08.2013 in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung/Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung bei der Stadt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Bauleitplan
liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der
Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Do
8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr)
bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstrasse 2 - 4, 1.
Stock, Stadtplanung, zur Einsicht bereit.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in
den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs.
2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Forchheim geltend gemacht
worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Forchheim 03.09.2013
STADT FORCHHEIM
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Nr. 18/19/13
plan Nr. 6/8-2.1(Änderung), Forchheim - Süd, Bereich zwischen
Bosch- und Äußerer Nürnberger Straße, Innovationscenter, aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren der Innenentwicklung. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr.
1 BauGB darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren
von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen
wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem
nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Forchheim Ziele und Zwecke
der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Forchheim, 06.09.2013
Stadt Forchheim
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Vollzug des Baugesetzbuches
(BauGB);
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung über die Absicht, den Bebauungs- und
Grünordnungsplan Nr. 6/8-2.1(Änderung), Forchheim - Süd,
Bereich zwischen Bosch- und Äußerer Nürnberger Straße,
Innovationscenter, gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat am 27.06.2013 in öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungs-
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und das
Inkrafttreten des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr.
4/3-4.1 (Änderung), Forchheim Ost, Teilbereich zwischen
Bayreuther Straße, Hans-Räbel-Straße, Sudeten- und Braunauer Straße (Sonnenpark)
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2013
den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 4/3-4.1 (Änderung),
Forchheim Ost, Teilbereich zwischen Bayreuther Straße, HansRäbel-Straße, Sudeten- und Braunauer Straße (Sonnenpark) als
Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung im „Forchheimer Stadtanzeiger - Amtsblatt der Großen
Kreisstadt Forchheim“ tritt der Bebauungsplan (Änderung) Nr. 4/3-
Forchheimer Stadtanzeiger
- 22 -
4.1 in der Fassung vom 04.02.2013 in Kraft. Jedermann kann den
Bebauungsplan mit Begründung und den Anlagen bei der Stadt
Forchheim einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Er liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der
Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Do
8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr)
bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstrasse 2 - 4, 1.
Stock, Stadtplanung, zur Einsicht bereit.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in
den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Ver- mögensnachteile, deren
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs.
2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind
gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sich
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Stadt Forchheim geltend gemacht worden sind. Bei
der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, darzulegen.
Forchheim 03.09.2013
STADT FORCHHEIM
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Einwohnermeldeamt
Familiennachrichten
aus der Stadt Forchheim
für die Zeit vom 08.07.2013 bis zum 01.09.2013
Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
Geburt
08.07.13 Jamiro Kaiser, männlich
Yvonne Natascha Süß und Sergio Richard Kaiser, Bammersdorfer Str. 2 B, 91301 Forchheim
Nr. 18/19/13
12.07.13 Marie Luisa Groh, weiblich
Daniela Christina Groh und Stefan Dieter Orth, Sommerleithe
1, 91301 Forchheim
15.07.13 Noah Emmert, männlich
Nadine Emmert, Kirchenring 9, 91301 Forchheim und Robert
Seebach, Emma-Brendel-Weg 9, 91052 Erlangen
20.07.13 Moritz Christian Schlott, männlich
Kristina Schlott und Stephan Elmar Sigl, Egloffsteinstr. 10 A,
91301 Forchheim
21.07.13 Marie Martina Schuberth, weiblich
Anja Barbara Schuberth geb. Pfeufer und Christian Franz Schuberth, Kanzelstr. 14, 91330 Eggolsheim, Gemeindeteil Rettern
23.07.13 Ayden Jackson Vasilio, männlich
Jaqueline Rosi Vasilio, Äußere Kapellenstr. 2, 91361 Pinzberg
23.07.13 Julian Michael Priebusch, männlich
Katrin Priebusch geb. Welker und Alexander Wolfgang Priebusch, Meisenweg 15, 91301 Forchheim
23.07.13 Marta Schaarschmidt, weiblich
Diana Gudrun Schaarschmidt und Thomas Georg Meisner,
Adam-Krapp -Str. 25, 96114 Hirschaid
25.07.13 Alush Kryeziu, männlich
Ardiana Kryeziu geb. Berisha und Nezir Kryeziu, Eschlipper Talstr. 6, 91320 Ebermannstadt
29.07.13 Simon Tobias Forster, männlich
Stefanie Birgit Forster geb. Schenk und Stefan Rudolf Forster,
Krachershöhe 8, 91327 Gößweinstein, Gemeindeteil Kleingesee
30.07.13 Anton Christian Kriegl, männlich
Carina Maria Kriegl geb. Behr und Markus Norbert Kriegl,
Judenäcker 46, 91320 Ebermannstadt
31.07.13 David Christoph Striegel, männlich
Bianca Ruth Striegel geb. Bauer und Andrä Achim Striegel,
Ruhstr. 31, 91301 Forchheim
31.07.13 Joschua Seubert, männlich
Anika Lucia Batz und Matthias Josef Seubert, Hainstr. 12,
91301 Forchheim
31.07.13 Sandra Jurca-Panda, weiblich
Claudia-Mihaela Jurca-Panda geb. Däräu und Eugen JurcaPanda, Veilbronn 2, 91332 Heiligenstadt i.OFr.
02.08.13 Laurens Michael Rotter, männlich
Judith Rotter geb. Funda und Wolfgang Leonhard Rotter,
Obere Kellerstr. 21, 91301 Forchheim
02.08.13 Anna Leia Franz, weiblich
Kerstin Franz geb. Weiß und Jochen Walter Franz, Eichendorffstr. 4, 91301 Forchheim
02.08.13 Holges Osmani, männlich
Fjoralba Osmani geb. Kasämbi und Endri Osmani, Bayreuther
Str. 110, 91301 Forchheim
02.08.13 David Polster, männlich
Michaela Bayer, Nr. 30, 95491 Ahorntal, Gemeindeteil
Oberailsfeld und Stefan Georg Polster, Kleinkirchenbirkig 14,
91278 Pottenstein
03.08.13 Emma Anja Glaser, weiblich
Christina Annemarie Glaser geb. Elle und Tobias Roland Glaser, Ringstr. 6 A, 96146 Altendorf, Gemeindeteil Seußling
04.08.13 Mattis Marcel Utzmann, männlich
Andrea Eva Utzmann und Patrick Thomas Bindl, Jagdstr. 2,
91301 Forchheim
04.08.13 Sophie-Charlotte Rauh, weiblich
Heike Beate Rauh und Mathias Georg Rauh geb. Rödl, Am
Eselsberg 17, 91301 Forchheim
05.08.13 Emma Anna Gößwein, weiblich
Heike Erika Gößwein geb. Distler und Florian Günter Gößwein,
Wilhelmshöh 8, 91301 Forchheim
07.08.13 Anna-Lena Zeitler, weiblich
Kerstin Zeitler geb. Schick und Stefan Zeitler, Nr. 32, 91346
Wiesenttal, Gemeindeteil Birkenreuth
09.08.13 Lisa-Marie Batz, weiblich
Kathrin Anna Batz geb. Beck und Ralph Georg Batz, Am Anger
26, 91369 Wiesenthau
Forchheimer Stadtanzeiger
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10.08.13 Emilia Kathrin Krenz, weiblich
Susanne Martina Krenz und Thomas Ferdinand Nützel, Dorfstr.
33, 91346 Wiesenttal, Gemeindeteil Niederfellendorf
13.08.13 Leo Elias Wailersbacher, männlich
Andrea Christine Wailersbacher geb. Aign und Christoph
Georg Wailersbacher, Wolfsgraben 2, 91352 Hallerndorf
13.08.13 Luna-Marie Seidl, weiblich
Doreen Müller und Andreas Josef Seidl, Stockgasse 1, 96155
Buttenheim
16.08.13 Selina Daniela Oßmann, weiblich
Sonja Marga Oßmann geb. Kutzberger und Christian Rüdiger
Oßmann, Wolkenstein 13, 91320 Ebermannstadt
17.08.13 Lukas Messner, männlich
Christina Messner geb. Probst und Patrick Klaus Messner, Ludwigstr. 8, 91301 Forchheim
18.08.13 Anne Kern, weiblich
Petra Martina Kern geb. Freyberger und Johannes Lothar Kern,
Unterer Schorn 14, 91301 Forchheim
20.08.13 Lukas Mark März, männlich
Nicole Lisa März geb. Stadelmann und Bernd März, Rangen 3,
91322 Gräfenberg
20.08.13 Leni Bauernschmitt, weiblich
Claudia Bauernschmitt geb. Endres und Michael Bauernschmitt, Nr. 76, 91286 Obertrubach, Gemeindeteil Geschwand
20.08.13 Sira Ullrich, weiblich
Vanessa Stefanie Gibtner und Thomas Ullrich, Burgweg 1,
90542 Eckental, Gemeindeteil Eckenhaid
22.08.13 Leon Jan Dorschner, männlich
Bachstr. 4 A, 91083 Baiersdorf
22.08.13 Alejna Kurtanoviä, weiblich
Mehdija Kurtanoviä geb. Mavriä und Aziz Kurtanoviä, Regnitzau 21, 91301 Forchheim
23.08.13 Emma Maria Ziemainz, weiblich
Jana Ziemainz geb. Schröder und Heiko Lothar Ziemainz, Erlenstr. 11, 91341 Röttenbach
23.08.13 Luisa Lämmlein, weiblich
Anna Lämmlein geb. Schwegel und Jürgen Ludwig Lämmlein,
Nr. 14, 91346 Wiesenttal, Gemeindeteil Wüstenstein
24.08.13 Lana Palus, weiblich
Sabrina Claudia Palus, Weißenbacher Str. 16, 91365 Weilersbach
24.08.13 Mia Hollfelder, weiblich
Claudia Hollfelder geb. Grontzki und Matthias Josef Hollfelder,
Bahnhofstr. 15, 91361 Pinzberg
25.08.13 Leni Maria Grembler, weiblich
Nina Anni Grembler geb. Krämer und Robert Adnan Grembler,
Nr. 12, 91362 Pretzfeld, Gemeindeteil Lützelsdorf
26.08.13 Hannes Günther Kugler, männlich
Sandra Rosalinde Kugler geb. Stirnweiß und Thomas Marco
Kugler, Lange Leite 2, 91077 Neunkirchen a.Brand, Gemeindeteil Großenbuch
27.08.13 Marie Dambacher, weiblich
Birgit Dambacher geb. Gülden und Frank Walter Dambacher,
Wasserstall 3 A, 91301 Forchheim
27.08.13 Milena Turgut, weiblich
Bahar Turgut geb. Coskun und Tagan Turgut, Käsröthe 17,
91301 Forchheim
28.08.13 Emilio Daniell Andujar Perez, männlich
Swetlana Andujar Perez geb. Haupt und Daniel Andujar Perez,
Untere Kellerstr. 61, 91301 Forchheim
Eheschließungen
26.07.13
Kerstin Evelyn Krones und Christoph Leonhard Schulz, Bamberger Str. 6 D, 91301 Forchheim
26.07.13
Kathrin Kraus und Bekir Koluman, Bammersdorfer Str. 30,
91301 Forchheim
02.08.13
Julia Claudia Schwarz, Luitpoldstr. 63, 91052 Erlangen und
Marco Mathias Lippert, Bayreuther Str. 80, 91301 Forchheim
Nr. 18/19/13
07.08.13
Annkatrin Cornelia Maria Langguth, John-F.-Kennedy-Ring 85
G, 91301 Forchheim und Florian Benjamin Förtsch, Regnitzstr.
61 A, 91301 Forchheim
08.08.13
Sibylle Renate Neubauer und Stefan Werner Maier, Austr. 2,
91301 Forchheim
09.08.13
Sarah Ute Mainhardt und Benjamin Haas, Am Regelsberg 3,
91301 Forchheim
09.08.13
Silke Janssen und Bodo Reitz, Hans-Sebald-Str. 1, 91301
Forchheim
22.08.13
Katja Loose und Matthias Göbel, Ruhsteinweg 1, 91080 Uttenreuth
23.08.13
Irmgard Margot Ochs, Adlerstr. 7, 91301 Forchheim und Herwig Rainer Tausch, Sudetenstr. 15, 91301 Forchheim
23.08.13
Olga Sergeevna Yaroshenko, Merianstr. 40, 5020 Salzburg,
Österreich und Thomas Michael Oppelt, Schützenstr. 10 A,
35039 Marburg
23.08.13
Susanne Stephanie Akpinar und Patrik Kaiser, Frankenau 17 A,
91301 Forchheim
28.08.13
Daniela Karl und Mathias Debus, Sommerrangen 21, 91301
Forchheim
29.08.13
Ipek Toplar, Nürnberger Str. 6, 91301 Forchheim und Mustafa
Özsoy, Regnitzstr. 3, 91301 Forchheim
Sterbefälle
17.07.13
Ludwig Alt
Forchheimer Str. 34, 91346 Wiesenttal
20.07.13
Alois Schroll
Reuther Str. 64, 91301 Forchheim
21.07.13
Christine Holler geb. Schmidt
Mayer-Franken-Str. 40, 91301 Forchheim
22.07.13
Kaspar Karl Albert
Spinnereistr. 2, 91301 Forchheim
23.07.13
Ursula Frieda Helene Schellhorn geb. Uhde
Mayer-Franken-Str. 40, 91301 Forchheim
23.07.13
Hilde Martha Keswon geb. Brockert
Am Zweng 2, 91301 Forchheim
25.07.13
Werner Karl Helmut Henkel
Zweibrückenstr. 37 A, 91301 Forchheim
25.07.13
Elisabeth Miske geb. Mrozek
Kantstr. 10, 91301 Forchheim
25.07.13
Anna Serafin geb. Haselbauer
Pfarrstr. 8, 91356 Kirchehrenbach
27.07.13
Georg Makosch
Untere Kellerstr 60 B, 91301 Forchheim
01.08.13
Johann Ludwig Kupfer
Kaulberg 22, 91352 Hallerndorf
Forchheimer Stadtanzeiger
- 24 -
03.08.13
Irmtraud Wolf geb. Knapek
Richard-Wagner-Str. 6, 91301 Forchheim
05.08.13
Kunigunda Rackelmann geb. Stadelmann
Bergstr. 26, 91338 Igensdorf, Gemeindeteil Pommer
08.08.13
Kunigunda Heidi Mauer geb. Nägel
Breitenlohestr. 15, 91301 Forchheim
09.08.13
Albert Weiß
Bügstr. 30, 91301 Forchheim
10.08.13
Eugenia Franz geb. Schmidt
Schirnaidler Str. 5, 91330 Eggolsheim
12.08.13
Georg Hübschmann
Wilhelm-Hauff-Str. 50, 91301 Forchheim
13.08.13
Maria Theresia Sophie Gleinig geb. Weiskopf
Gerhart-Hauptmann-Str. 11 A, 91301 Forchheim
13.08.13
Anna Betz geb. Dorn
Neuses 48, 91320 Ebermannstadt
13.08.13
Josef Horn
Birkensteig 18, 91301 Forchheim
16.08.13
Marie Volland geb. Marr
Mayer-Franken-Str. 40, 91301 Forchheim
19.08.13
Roland Hugo Henneberger
Ringstr. 3, 91301 Forchheim
21.08.13
Margareta Schroll geb. Beyer
Kantstr. 24, 91301 Forchheim
23.08.13
Anna Wißlicen geb. Thülly
John-F.-Kennedy-Ring 15 D, 91301 Forchheim
23.08.13
Georg Gerhard Paul
Raiffeisenstr. 8 A, 91301 Forchheim
24.08.13
Gertraud Laßner geb. Knauer
Hans-Sebald-Str. 6, 91301 Forchheim
26.08.13
Philipp Neudecker
Hans-Sebald-Str. 12, 91301 Forchheim
27.08.13
Anna Maria Kern geb. Häfner
Schlaifhausen 51, 91369 Wiesenthau
Allgemeine Bekanntmachungen
Darlehenssonderprogramm
der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zur Beseitigung
von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten
Gebäuden durch das Hochwasser in Bayern im Mai/Juni
2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 16. August 2013 Az.: IIC1-4764-001/13
Zur Beseitigung von Schäden, die durch das Hochwasser vom Mai/
Juni 2013 an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Bayern entstanden sind, gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wieder-
Nr. 18/19/13
aufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen. Für die Förderung, auf die
kein Rechtsanspruch besteht, gelten die nachstehenden Richtlinien
und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verwaltungsvorschriften - mit Ausnahme der Nr. 1.3
- zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung.
1. Zweck der Förderung
Die Förderung soll dazu beitragen, Eigentümern von überwiegend
zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Eigentumswohnungen bei der Beseitigung von Hochwasserschäden rasch und
wirkungsvoll zu helfen.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte
eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder eines überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mietwohngebäudes.
3. Gegenstand der Förderung
3.1 Förderfähig sind Maßnahmen
- zur Beseitigung von Schäden an durch das Hochwasser vom Mai/Juni 2013 beschädigten überwiegend zu
Wohnzwecken genutzten Gebäuden und zur Erneuerung
beschädigter oder zerstörter Bauteile solcher Gebäude
(Instandsetzung) oder
- zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen
überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden als
Ersatz für durch das Hochwasser zerstörte Wohngebäude,
auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) einschließlich der
baulichen Sicherung.
Bei Instandsetzungen können auch Modernisierungen
gefördert werden, soweit sie zwingend erforderlich sind.
Kosten von Abriss-/Aufräumarbeiten können nur mitfinanziert werden, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang
mit den vorgenannten Maßnahmen stehen.
3.2 Nicht förderfähig sind Kosten nach Nr. 3.1
- für bewegliche Inneneinrichtung (Möbel etc.),
- für selbst erbrachte Arbeitsleistungen (Selbsthilfe).
4. Umfang der Förderung
Das Darlehen beträgt bei Familienheimen und Eigentumswohnungen höchstens 50.000 Euro, bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern 50.000 Euro je Wohnung. Das Darlehen muss im
Einzelfall mindestens 15.000 Euro (Bagatellgrenze) betragen. Der
Darlehensbetrag wird auf volle hundert Euro gerundet.
5. Darlehensbedingungen
5.1 Die Zinsen betragen 0,25 v. H. jährlich. Die Kosten der
Zinsverbilligung tragen die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
5.2 Der Zinssatz wird nach Ablauf von zehn Jahren an den
Kapitalmarktzins angepasst.
5.3 Die Tilgung beträgt vier v. H. jährlich zuzüglich ersparter
Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit. Sondertilgungen können kostenfrei nur jeweils am
Ende eines Zinsfestschreibungszeitraums geleistet werden.
5.4 Der Auszahlungskurs beträgt 100 v. H.
5.5 Im Fall der Nichtabnahme des Darlehens oder von Darlehensteilen ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt
berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstandenen Schadens zu
verlangen.
5.6 Bearbeitungskosten werden nicht erhoben.
5.7 Die Darlehensleistungen sind jeweils zum Monatsende zu
entrichten.
6. Darlehenssicherung
Das Darlehen wird ohne dingliche Sicherung gewährt, also ohne
Eintragung einer Grundschuld/Hypothek am bebauten Objekt
(Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum).
7. Kumulierung von Fördermitteln
Eine früher gewährte Förderung desselben Objektes mit Mitteln
aus öffentlichen Haushalten schließt eine nochmalige Förderung
von Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinien nicht aus.
Die Kumulierung von Fördermitteln nach diesen Richtlinien mit
Mitteln aus anderen Förderprogrammen (insbesondere des
Zuschussprogramms zur Beseitigung und Behebung der vom
Hochwasser im Mai/Juni 2013 verursachten Schäden an Wohn-
Forchheimer Stadtanzeiger
- 25 -
gebäuden in Bayern, der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm, sowie der
Städtebauförderung) ist zulässig, soweit nicht nach den dafür
maßgeblichen Richtlinien ein entsprechender Kumulierungsausschluss besteht.
8. Anwendung des EU-Beihilferechts bei der Förderung von
Unternehmen
Die Bewilligung erfolgt bis auf Weiteres im Rahmen einer De-minimis-Förderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006. Danach
darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten
De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren
200.000 Euro nicht übersteigen. Die zu verwendenden Vordrucke
(De-minimis-Erklärung, Erläuterungen, De-minimis-Bescheinigung)
sind im Internet-Auftritt des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bereitgestellt.
Die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis erstellten Unterlagen und Belege sind für eine etwaige Prüfung des Verwendungsnachweises mindestens zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises bereitzuhalten.
9. Verfahren
9.1 Das Darlehen ist bis spätestens 31. Mai 2014 bei der örtlich
zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu beantragen. Dabei ist der dort erhältliche Vordruck zu verwenden, dem u. a. Kostenvoranschläge für die
notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen sind.
9.2 Die Kreisverwaltungsbehörde prüft, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind und entscheidet über den Antrag.
Bestehen keine Zweifel, dass die Antragsteller die laufenden Darlehensleistungen (Zinsen und Tilgung) erbringen können, leitet sie den Bewilligungsbescheid mit dem
geprüften Antrag an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zu dessen umgehender Versendung zu.
9.3 Der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt obliegen die folgenden Aufgaben:
- Bankmäßige Prüfung der Bonität des Bauherrn oder Erwerbers und der Wirtschaftlichkeits- und Lastenberechnung,
- Abschluss des Darlehensvertrags,
- Ausreichung und Verwaltung der Darlehen.
9.4 Das Darlehen wird entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt. Das Darlehen kann in einer Summe oder in Teilraten von mindestens 5.000 Euro ausgezahlt werden, wenn
Kosten in Höhe des auszuzahlenden Darlehensbetrags
angefallen sind.
Die Auszahlung ist unter Vorlage der Originalrechnungen
bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Bei Kosteneinsparungen von mehr als 500 Euro ist das Darlehen entsprechend zu kürzen.
10. Verwendungsnachweis
Es genügt ein einfacher Verwendungsnachweis.
11. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in
Kraft.
12. Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015
außer Kraft.
gez.
Poxleitner
Ministerialdirektor
Kommunale Unfallversicherung
Bayern
Bayerische Landesunfallkasse
In Bayern wird gleich zweimal gewählt
Ehrenamtliche Wahlhelfer sind unfallversichert
Superwahljahr in Bayern: Am 15. September findet die Landstagswahl statt und gleich eine Woche später die Bundestagswahl.
Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dabei
Nr. 18/19/13
für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Bei ihrem Einsatz sind
sie gesetzlich unfallversichert.
Sie geben Stimmzettel aus, überwachen den korrekten Ablauf der
Wahl und zählen bis spät in die Nacht Stimmen aus. Gut, dass die
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gesetzlich unfallversichert sind. So hat das
ehrenamtliche Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine
negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen.
„Die Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt,
soll auch besonders geschützt sein“, bekräftigt Elmar Lederer,
erster Direktor der KUVB. Die Beiträge finanziert die öffentliche
Hand.
Die Wahlhelfer sind versichert bei
• der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in
denen sie auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vorbereitet werden
• der Tätigkeit am Wahltag (Kontrolle des Wählerverzeichnisses,
Öffnung und Schließung des Wahllokales etc.)
• der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem
engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht (z. B.
Herrichtung des Wahllokales, Zählung etc.) sowie
• den damit verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwegen
Nicht gesetzlich unfallversichert sind dagegen sogenannte eigenwirtschaftliche oder private Aktivitäten, wie z. B. Essen oder Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der
Wahl. Der Rückweg nach einer privaten Aktivität ist nur versichert,
wenn die Unterbrechung nicht mehr als zwei Stunden gedauert
hat.
Falls sich ein Wahlhelfer bei seinem Einsatz verletzen sollte, kann
er sich bei der kommunalen Verwaltung melden, für die er im
Einsatz ist oder sich bei der KUVB unter www.kuvb.de direkt eine
Unfallanzeige herunterladen . Die KUVB übernimmt dann die
Geld- und Sachleistungen wie z.B. Arzt- und Zahnarztkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien, Verletztengeld bei Verdienstausfall oder sogar eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden.
Werden Leistungen auf Grund eines versicherten Arbeitsunfalls
erbracht, haben die Versicherten keine Eigenanteile oder Zuzahlungen zu leisten. Der Arzt rechnet direkt mit der KUVB ab.
Die KUVB und die Bayerische Landesunfallkasse sind die gesetzliche Unfallversicherung für die öffentliche Hand in Bayern. Der
Versicherungsschutz ist kostenfrei. Weitere Informationen rund
um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de.