Auslobungstext - Stadt Kehl

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Auslobungstext - Stadt Kehl
"Grenzen 1überwinden Stadträume gewinnen"
Cour des Douanes - Strasbourg - France
&
Zollhofareal - Kehl - Deutschland
städtebaulicher
Wettbewerb
der Wettbewerb wird organisiert durch:
Die Stadt Kehl und die Stadtgemeinschaft Straßburg
Europäische Fonds für
Regionalentwicklung (EFRE)
Der Oberrhein wächst
zusammen: mit jedem Projekt
Stand: 25.09.12
2
Inhalt
Einführung - Anlass und Zweck des Wettbewerbs...3
A
1.
2.
3.
Wettbewerbsverfahren ................................. 5
Grundsätze ................................................. 5
Gegenstand des Wettbewerbes ...................... 9
Art, Verfahren, Ziel, Zulassungsbereich,
Wettbewerbssprache.................................... 9
4. bereitgestellte Unterlagen ............................. 9
5. Leistungen.................................................10
6. Zulassung und Beurteilung der
Wettbewerbsarbeiten ..................................11
7. Prämierung................................................12
8. Beauftragung .............................................13
9. weitere rechtliche Rahmenbedingungen .........14
10. Ablauf und Termine ....................................14
B Wettbewerbsziele und Wettbewerbsaufgabe ...17
1. Lage und räumliche Struktur von Straßburg
und Kehl ...................................................17
2. geschichtlicher Hintergrund..........................20
3. Grünstrukturen, Landschaftsraum .................24
4. Rheinbrücken und Erschließung ....................26
5. Rahmenbedingungen und Restriktionen .........29
6. das Wettbewerbsgebiet ...............................31
7. Ziele für das gesamte Wettbewerbsgebiet ......34
8. verbindliche Vorgaben in den Teilbereichen ...42
Anlagen .........................................................64
Stand: 25.09.12
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Einführung - Anlass und Zweck des
Wettbewerbs
Die Städte Straßburg und Kehl verfügen über Flächenpotentiale entlang des Rheins, die vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen und
politischen Wandels in den letzten Jahren frei wurden: Mit der Einrichtung eines Europas der offenen Grenzen (europäischer Binnenmarkt
seit 1993) sank der Flächenbedarf der Zollämter. In Straßburg und
Kehl befanden sich diese unmittelbar an den Brückenköpfen der Europabrücke, über die ein Großteil des Straßenverkehrs zwischen beiden
Städten abgewickelt wird. Die beiden Areale sind inzwischen weitgehend leergeräumt und wurden nur temporär umgenutzt bzw. umgestaltet. Sie sind verkehrlich gut erschließbar und weisen durch die attraktive Lage am Rheinufer, im Herzen des "Zwei-Ufer-Projekts" und in Nähe zum Kehler Stadtzentrum ein hohes Entwicklungspotential auf.
Nachdem Straßburg zum ersten Mal in seiner 2000-jährigen Stadtgeschichte Wohn-, Dienstleistungs- und Freizeitnutzungen bis zum
Rheinufer entwickeln möchte (vgl. Schéma Directeur de Deux Rives)
und die Tramlinie 'D' bis Kehl verlängert werden soll, geraten die Flächen beiderseits des Rheins nochmals stärker in den Fokus der Stadtentwicklung: der französische 'Cour des Douanes' und das deutsche
'Zollhofareal' liegen sich unmittelbar an den jeweiligen Rheinufern gegenüber, so dass die Möglichkeit besteht, die Art der Nachnutzung und
die gestalterische Ausformung grenzüberschreitend zu definieren.
Die städtebauliche Entwicklung stellt an diesem Ort eine Chance
dar, die beiden Städte baulich-gestalterisch näher aneinander zu
bringen und funktional miteinander zu verknüpfen. Auf dem Wohnungsmarkt, im Einzelhandel sowie im Freizeit- und Kulturangebot findet bereits heute ein intensiver wechselseitiger Austausch statt.
Straßburg
der Rhein
Kehl
Stand: 25.09.12
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bisherige grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die beiden Städte Straßburg und Kehl arbeiten seit vielen Jahren
im Rahmen städtebaulicher und landschaftsgestalterischer Projekte zusammen. 2004 wurde unter dem Titel "Le Jardin des Deux Rives / Garten der zwei Ufer" eine gemeinsame, grenzüberschreitende
Landesgartenschau veranstaltet und insbesondere die Bereiche südlich der Europabrücke umgestaltet. Die Planungen für den Bau einer
grenzüberschreitenden Straßenbahnverbindung sind fortgeschritten;
eine neue Brücke für die Tram ist unmittelbar südlich des engeren
Plangebiets vorgesehen
grenzüberschreitende
Zollhofarealen
Zusammenarbeit
auf
den
Dieser gemeinsam ausgerichtete, internationale Wettbewerb
knüpft an die guten Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit
an. Die beiden Zollhofareale sind dafür bestens geeignet: sie bieten
nicht nur aufgrund ihrer exponierten Lage am Rhein, guten Verkehrsanbindung und Nähe zu bisherigen städtischen Entwicklungspolen ein
hohes städtebauliches Potential für die jeweilige Stadt, sondern können auch für einen vertieften Austausch zwischen beiden Städten und
Staaten sorgen.
zusätzliche Herausforderung im Plangebiet
Ein Anknüpfungspunkt ist die Realisierung einer städtebaulichen
Entwicklung, die dem "EcoCité-Konzept" folgt: im Jahr 2009 haben
die beiden Städte sechs Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung
definiert, die im Wettbewerbsgebiet zur Anwendung kommen sollen.
Um jedoch wirklich "Stadträume gewinnen" zu können, beinhaltet die
Aufgabenstellung neben der funktionalen und gestalterischen Aufwertung des engeren Plangebiets die Frage, wie man Barrieren überwinden kann, die derzeit einer Integration der Flächen in das Gesamtbild der Städte entgegenstehen. Bearbeitungsgegenstand ist daher
auch das erweiterte Plangebiet.
zusätzliche Effekte der städtebaulichen Entwicklung
Darüber hinaus können langfristige Nutzungsperspektiven für die Konversionsflächen eine Impulswirkung für die Entwicklung der Straßburger Hafenareale und der nördlichen Kehler Innenstadt haben
sowie die städtebaulichen Missstände im Planbereich beheben. Die Innenentwicklung der Städte beiderseits des Rheins soll gestärkt werden; Flächen im Außenbereich weiter Natur und Landschaft zur Verfügung stehen.
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A
1.
Wettbewerbsverfahren
Grundsätze
Der Wettbewerb wird nach deutschem Rechtsregime ausgelobt:
Grundlage sind die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008)
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der
Fassung vom 12.09.2008. Die darin enthaltenen und verbindlich anzuwendenden Regelungen sind in dieser Auslobung enthalten. Die Teilnehmer, Preisrichter und Sachverständigen erklären sich durch ihre
Beteiligung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen
und der Anwendung der RPW 2008 einverstanden. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym.
Die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemeinsam durch die Verwaltungen der Stadtgemeinschaft Straßburg und der Stadt Kehl. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung, die am 5. April 2012 vom Präsidenten der Stadtgemeinschaft
Straßburg und dem Kehler Oberbürgermeister unterzeichnet wurde,
tritt die Stadt Kehl als Auslober im Sinne der §§ 657ff BGB auf.
Ansprechpartner ist:
Stadt Kehl
Produktbereich Stadtplanung
Herderstraße 3
77694 Kehl
Tel. +49 (0)7851 88-1331
Fax +49 (0)7851 88-1329
[email protected]
Der Wettbewerb wird mit Mitteln aus dem Interreg-Programm der EU
gefördert.
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Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaats am Tag
der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt,
Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Stadtplaner, wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG
(für Architekten) bzw. 89/48/EWG (für Landschaftsarchitekten und
Stadtplaner) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen ausgerichtet ist und der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der
Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an
natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften, die mindestens
aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten bestehen oder Einzelbewerber, die beide Qualifikationen erfüllen. Architekten können
sich einer Arbeitsgemeinschaft anschließen. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist zu benennen. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Die Einbeziehung von Lichtplanern, Künstlern etc. als
Berater ist möglich und wünschenswert. Es ist ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag abzugeben.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen,
die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des
Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des
Preisgerichts nehmen könnten. Das gilt insbesondere für die Mitglieder
des Preisgerichts, deren Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte
ersten und zweiten Grades sowie die ständigen Geschäfts- oder Projektpartner und die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiter der
ausgeschlossenen Personen.
Die Teilnehmer haben bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit eine
Verfassererklärung gem. Anlage zu diesem Auslobungstext abzugeben. Hierbei sind die Anforderungen an die Anonymität zu beachten. Die Verfassererklärung enthält Anschrift sowie Namen von beteiligten Mitarbeitern und Sachverständigen. Die Verfassererklärung ist
von allen Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Die Erklärung ist in einem mit
der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.
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Für den Planungswettbewerb wurden insgesamt 21 Büros zugelassen. Neben 6 auf Grund ihrer Qualifikation und erbrachten Leistungen
vom Auslober vorab ausgewählten Büros sind dies 15 weitere Büros,
die ihre fachliche Eignung und Kompetenz im Rahmen eines Bewerberverfahrens nachgewiesen haben.
Folgende Büros werden nach Einschätzung ihrer fachlichen Eignung
und Kompetenz (s.u.) vom Auslober zu einer Teilnahme am Wettbewerb eingeladen:
•
ARP - ArchitektenPartnerschaft, Stuttgart
•
ASTOC - Architects and Planners, Köln
•
atelier marion talagrand, Paris
•
l’AUC, Paris
•
Emulsion, urbanistes et ingénieurs, Rouen
•
Trojan Trojan + Partner, Darmstadt
Zur Auswahl der weiteren Teilnehmer wurden die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Bewerber überprüft, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe. Dazu wurden die eingereichten Referenzprojekte entsprechend der im Ankündigungstext definierten Kriterien beurteilt: die Qualität der städtebaulichen, architektonischen und landschaftsplanerischen Strukturen, die
Qualität der öffentlichen Freiräume, die Qualität des verkehrsplanerischen Konzepts sowie die Einbindung in die umgebenden städtebaulichen Strukturen. Der Nachweis von Projekten mit dem Thema "Stadt
ans Wasser" wird positiv berücksichtigt.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wurde das Auswahlverfahren dokumentiert.
Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und
vor der endgültigen Abfassung dieser Auslobung gehört:
•
9 Fachpreisrichter
o
Prof. Henri Bava, Karlsruhe
o
Prof. Dr. Helmut Bott, Stuttgart
o
Oriol Clos, Lille
o
Harald Krapp, Baubürgermeister in Kehl
o
Ariella Masboungi, Villeneuve Loubet
o
Dieter Pfrommer, Stuttgart
o
Bernard Reichen, Paris
o
Prof. Christa Reicher, Aachen / Dortmund
o
Jean-Louis Subileau, Paris
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8
•
•
•
4 stellvertretende Fachpreisrichter
o
Vivianne Begoc, Mulhouse
o
Dr. Martin Jann, Basel
o
Dominik Neidlinger, Straßburg
o
Prof. Antje Stokman, Stuttgart
Sachpreisrichter
o
Philippe Bies, Vizepräsident der CUS, Beigeordneter in Straßburg
o
Alain Jund, Beigeordneter in Straßburg
o
Fabienne Keller, Stadträtin in Straßburg
o
Dr. Günther Petry, Oberbürgermeister der Stadt Kehl
o
Roland Ries, Oberbürgermeister der Stadt Straßburg
o
Richard Schüler, Gemeinderat in Kehl
o
Dr. Claus-Dieter Seufert, Gemeinderat in Kehl
o
Hans-Jürgen Sperling, Gemeinderat in Kehl
stellvertretende Sachpreisrichter
o
Françoise Buffet, Beigeordnete in Straßburg
o
Wolfgang Maelger, Gemeinderat in Kehl
o
Werner Müll, Gemeinderat in Kehl
o
Emmanuel Rouède, Straßburg
o
Karim Said, Gemeinderat Kehl
o
MdEP Catherine Trautmann, Vizepräsidentin der CUS
Der Vorsitzende des Preisgerichts ist aus dem Kreis der unabhängigen
Preisrichter mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer zu wählen.
Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Für
Preisrichter besteht ein Abstimmungszwang.
Die Fachpreisrichter müssen während der gesamten Preisgerichtssitzung anwesend sein. Bei Ausfall eines Fachpreisrichters beruft das
Preisgericht für die gesamte weitere Dauer der Preisgerichtssitzung einen stellvertretenden Preisrichter an seine Stelle, der während der bisherigen Sitzung des Preisgerichts ständig anwesend war. Die übrigen
Preisrichter können vorübergehend von ihren Stellvertretern ersetzt
werden, wenn sie in den Meinungsbildungsprozess eingebunden bleiben.
Die Vorprüfer werden von den Verwaltungen der Stadt Kehl und der
Stadtgemeinschaft Straßburg bereitgestellt. Der Auslober behält sich
vor, weitere Sachverständige oder Vorprüfer zu benennen. Gäste können vom Preisgericht zur Teilnahme an den Sitzungen zugelassen
werden.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung
des Wettbewerbs mitgewirkt und hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung. Die Auslobung hat eine Registriernummer bei der Architektenkammer Baden-Württemberg erhalten.
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2.
Gegenstand des Wettbewerbes
Einführend wurden Anlass und Zweck des Wettbewerbs beschrieben.
Zentraler Wettbewerbsgegenstand ist die städtebauliche Planung der
beiden ehemaligen Zollhofgelände an beiden Brückenenden der Europabrücke in Straßburg und Kehl. Darüber hinaus schließt die städtebauliche Planung die angrenzenden Gebiete (ehemalige Kaserne und
Yachthafen auf Kehler Seite, Flächen südlich der Europabrücke in
Straßburg) mit ein. Eine wichtige Rolle spielt die gestalterische und
verkehrliche Einbindung des Plangebiets in seine Umgebung.
3.
Art, Verfahren, Ziel, Zulassungsbereich,
Wettbewerbssprache
Der Wettbewerb wird als einphasiger nicht-offener städtebaulicher
Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren europaweit
ausgelobt. Auf Kehler Seite handelt es sich dabei um einen Ideen- und
Realisierungswettbewerb; auf Straßburger Seite um einen Ideenwettbewerb, der nicht mit Folgeaufträgen verbunden ist.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTOÜbereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Wettbewerbssprachen sind Französisch und Deutsch. Die Informationsunterlagen für den Wettbewerb werden in beiden Sprachen
ausgegeben. Die Beschriftung der Pläne und aller einzureichenden Unterlagen soll in mindestens einer der beiden Sprachen vorgenommen
werden.
4.
bereitgestellte Unterlagen
Den Teilnehmern werden diese Wettbewerbsauslobung mitsamt Anhang sowie, online über www.concours.kehl.de, weitere Unterlagen zur
Verfügung gestellt, darunter:
•
eine digitale Katastergrundlage und Luftbilder (inklusive Abgrenzung des engeren Plangebiets und Angabe der Geländehöhe),
•
Fotos vom Plangebiet,
•
Plangrundlagen für die vorgesehene Straßenbahnlinie - Aktualisierung im September 2012 vorgesehen, wenn das Ergebnis des
Brückenwettbewerbs feststeht,
•
Informationen über weitere Planungs- und Bauvorhaben auf
Straßburger Seite (das sog. Schéma Directeur des Deux Rives,
laufende Bauprojekte im Quartier du Port du Rhin (Wohnprojekt
Deux Rives, Rue Jean Monnet, Place de l'Hippodrome, deutschfranzösische Kinderkrippe, Baugebiet Jeanne d'Arc Nord, neue
Apotheke an der Europabrücke etc.)
•
Informationen zum Écocité-Konzept,
•
weitere für die Bearbeitung der Aufgabe hilfreiche Grundlagen.
Stand: 25.09.12
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5.
Leistungen
Von den Teilnehmern werden als Wettbewerbsleistungen verlangt:
•
insgesamt drei farbige Präsentationspläne im Format 900 mm
(Breite) x 1.300 bis 1.800 mm (Höhe) (gerollt), darunter
o
die freie Darstellung der städtebaulichen Leitidee des Entwurfs und ein Masterplan im Maßstab 1:2.000 für den gesamten Betrachtungsraum (siehe Anlage),
Der Masterplan enthält mindestens die Darstellung von:
Bauvolumina und Freiräumen, Informationen zur Nutzungsverteilung, Erschließung, Einordnung in den städtebaulichen
und freiräumlichen Gesamtkontext, Aufteilung in Bauabschnitte.
o
ein städtebauliches Konzept für den Vertiefungsbereich Kehl
(engeres Plangebiet) im Maßstab 1:500 (siehe Anlage)
mit Darstellungen zu: Baukörpern und Gebäudetypen inklusive der Geschossigkeit und den Nutzungen, Freiräume,
Verkehrs- und Wegebeziehungen, Zu- und Abfahrten, Stellplätze, Uferbereiche, Platzgestaltung etc.,
o
ein städtebauliches Konzept für den Vertiefungsbereich
Straßburg (engeres Plangebiet) im Maßstab 1:500 oder
1:1.000 (siehe Anlage)
mit Darstellungen zu: Baukörpern und Gebäudetypen inklusive der Geschossigkeit und den Nutzungen, Freiräume,
Verkehrs- und Wegebeziehungen, Zu- und Abfahrten, Stellplätze, Uferbereiche, Platzgestaltung etc.,
•
Exemplarische Darstellungen, die die Architektursprache und die
Aussagen zum Städtebau verdeutlichen (Perspektiven, Ansichten, Regelquerschnitte der inneren Erschließung, Zooms / Lupen, Nachtansichten / Beleuchtungskonzept, Klimakonzept, Regelgrundrisse etc.) können in diese Pläne integriert oder auf einem weiteren Präsentationsplan untergebracht werden.
•
ein angemessen detaillierter Flächennachweis - differenziert
nach Nutzungen,
•
ein Erläuterungsbericht zum städtebaulichen, landschaftsgestalterischen und architektonischen Konzept sowie zur Erschließung
und weiteren für den eingereichen Entwurf wichtige Details auf
max. 2 DIN A4-Seiten integriert in den Entwurf und zusätzlich als
Kopie auf losen Blättern,
•
Prüfpläne in Form von schwarz-weiß Kopien der eingereichten
Pläne sowie DIN A4-Kopien der eingereichten Pläne und
•
Bilddateien der eingereichten Präsentationspläne (pdf, 200 dpi,
farbig) auf CD (s.u.),
•
eine Verfassererklärung (s. Anhang),
•
ein Verzeichnis der eingereichten Unterlagen.
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Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit in allen Teilen nur durch
eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke angebracht sein; sie soll
nicht höher als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein. Die Kennzahl ist
vom Teilnehmer selbst zu wählen. Sie darf keinen Hinweis auf den
Teilnehmer zulassen. Die Verfassererklärung ist in einem mit der
Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.
Zur Vereinfachung der Vorprüfung und der Dokumentation sind die
Pläne im PDF-Format auf CD/DVD abzugeben. Weder der Datenträger noch die Dateien dürfen einen Hinweis auf den Verfasser enthalten
(Dateieigenschaften). Eine maßstäbliche Darstellung (PDF-Format A0)
ist erwünscht, wird jedoch nicht verpflichtend gefordert.
Die Dateien sind wie folgt zu benennen: xxxxxx-y.pdf
•
xxxxxx steht für die gewählte 6-stellige Kombination,
•
y entspricht der Bezeichnung der Wettbewerbsleistung gemäß
der vorgenannten Auflistung
•
Beispiel: 123456-Masterplan.pdf = Masterplan des Teilnehmers
mit der gewählten Kombination „123456“.
6.
Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zu, die
•
termingerecht eingegangen sind,
•
keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
•
den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
•
die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen,
•
in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach folgenden
Entscheidungskriterien - die Reihenfolge stellt dabei keine Gewichtung
dar:
•
Leitidee,
•
städtebauliche Qualität (u.a. Ortsbezug, Maßstäblichkeit),
•
Freiraumqualität (u.a. Umgang mit der Topografie und dem
Rheinufer),
•
architektonische Qualität,
•
Funktionalität und Nutzungsqualität (u.a. Barrierearmut),
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•
gestalterische und funktionale Qualität der Einbindung in die nähere Umgebung,
•
Qualität der Erschließungs- und Verkehrskonzeption,
•
Nachhaltigkeit und Realisierbarkeit.
Die räumlichen Teilbereiche des Wettbewerbsgebiets sollen für alle
Nutzer gleichermaßen zugänglich sein. Mobilitäts- und Sehbehinderte
sollen sich ohne fremde Hilfe und Umwege bewegen können.
Das Preisgericht wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der
Auslobung am besten gerecht werden. Es hat die für eine Preisverleihung in Betracht zu ziehenden Arbeiten in ausreichender Zahl schriftlich zu bewerten und eine Rangfolge unter ihnen festzulegen. Es soll
eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise und
Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll). Wettbewerbsarbeiten mit Minderleistungen können
vom Preisgericht zugelassen werden, wenn eine Beurteilung möglich
ist. Mehrleistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
7.
Prämierung
Als Preise und Ankäufe werden ausgelobt:
•
1. Preis
35.000 €
•
2. Preis
20.000 €
•
3. Preis
15.000 €
•
4. Preis
10.000 €
•
4 Ankäufe à
•
Gesamt (zzgl. MWST)
5.000 €
100.000 €
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
Beschluss anders zu verteilen.
Soweit ein Preisträger wegen eines Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger
sowie sonstige Teilnehmer in der Rangfolge des Preisgerichts nach,
soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls nichts anderes
bestimmt hat.
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8.
Beauftragung
Die beiden Projektpartner erwerben das Recht, die prämierten Wettbewerbsbeiträge für die weitere Planung zu nutzen und dabei ggf. die
Lösungen aus verschiedenen Beiträgen miteinander zu kombinieren.
Allerdings werden Folgeaufträge aufgrund der anzuwendenden unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen von beiden Partnern auf
unterschiedliche Weise behandelt:
Die Stadt Kehl als Ausloberin erklärt, dass sie nach Abschluss des
Wettbewerbs unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts
und dem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Kehl soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgaben realisiert werden, einen oder mehrere Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen auf Kehler Gemeindegebiet beauftragen wird (z.B. städtebauliche Vertiefung, Bebauungsplan, Ausführungsplanung). Der Auslober ist bemüht, bei der weiteren baulichen Umsetzung der Hochbaumaßnahmen durch einzelne Investoren die Preisträger an den Planungen zu beteiligen.
Im Fall der Beauftragung mit der weiteren Bearbeitung des Projekts
werden die bereits gezahlten Preissummen maximal bis zur Höhe des
Vorentwurfshonorars nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in ihren wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrundegelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im
Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung
zu übernehmen und durchzuführen.
Aufgrund der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen kann die
Stadtgemeinschaft Straßburg nicht einen oder mehrere Gewinner
des Wettbewerbs mit weiteren Leistungen beauftragen.
Die CUS beabsichtigt, die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten
Projekte umzusetzen; sie kann dazu unter Beachtung des Urheberrechts Ihre Eigentumsrechte auf Dritte übertragen.
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9.
weitere rechtliche Rahmenbedingungen
Die prämierten Wettbewerbsbeiträge werden Eigentum der Projektpartner CUS und Stadt Kehl. Diese sind berechtigt die prämierten Arbeiten unter Wahrung der Urheberrechte der Preisträger als Grundlage
für die weiteren planerischen Überlegungen zu verwenden und zu diesem Zweck die Ergebnisse verschiedener Wettbewerbsbeiträge miteinander zu kombinieren.
Das Urheberrecht einschließlich des Veröffentlichungsrechts verbleiben bei den Verfassern. Das Erstveröffentlichungsrecht ist den beiden Projektpartnern vorbehalten. Die Ausloberin kann die eingereichten Arbeiten ohne weitere Vergütung veröffentlichen. Die Namen der
Verfasser werden dabei angegeben.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber
dem Auslober rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Die Rüge muss innerhalb
von zehn Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst
nach Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der
Ausstellung. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit
der Architektenkammer.
Für Beschädigung oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet
der Auslober nur im Falle nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
10. Ablauf und Termine
Terminübersicht
•
Bekanntmachung:
17.04.2012
•
Bewerberphase:
17.04.2012 - 24.05.2012
•
Preisrichtervorbesprechung:
09.05.2012
•
Ende der Bewerbungsfrist:
24.05.2012
•
Auswahl der Teilnehmer:
12.06.2012
•
Ausgabe der Unterlagen:
ab 27.06.2012 (online)
•
Rückfragen:
bis 14.09.2012
•
Beantwortung der Rückfragen: bis 21.09.2012
•
Abgabe der Wettbewerbsarbeit: bis 07.11.2012, 16h
•
Vorprüfzeitraum:
bis Ende 2012
•
Sitzung des Preisgerichts:
17.01.2013
•
Ausstellung, Veröffentlichung:
22.01.2013
Die Auslobungsunterlagen sind ab dem 27.06.2012 aus dem Internet
unter www.concours.kehl.de abrufbar.
Stand: 25.09.12
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Rückfragen können bis zum angegebenen Datum per E-Mail in deutscher und französischer Sprache an die Adresse [email protected] gestellt werden. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt in
Abstimmung zwischen den beiden Projektpartnern (Kehl und CUS) öffentlich über die angegebene Internetseite und wird Bestandteil der
Auslobung. Die Absender werden dabei anonym behandelt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die vorgenannte
Internetseite während des Verfahrens bis zu dessen Abschluss regelmäßig auf neue Inhalte zu überprüfen.
Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten kann unter der oben angegebenen Adresse bis zum genannten Datum bis 16h erfolgen. Bei Anlieferung gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und
Zeitangabe.
Ebenso ist eine für den Empfänger kostenfreie Einsendung an dieselbe
Adresse möglich. In diesem Fall gilt das auf dem Einlieferungsschein
angegebene Datum als Zeitpunkt der Einlieferung, unabhängig von der
Uhrzeit.
Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel
auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann,
das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Die Wettbewerbsunterlagen sind in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstige Hinweise auf den Verfasser, aber mit Kennzahl und dem Vermerk "Concours Kehl-Straßburg"
einzureichen.
Rechtzeitig bei Post oder Bahn oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln eingelieferte Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage
nach dem Einlieferungstermin eintreffen, werden zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Arbeiten, deren Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist, oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden vorbehaltlich des späteren Nachweises zeitgerechter Einlieferung, den der Teilnehmer zu erbringen hat,
vorgeprüft. Über die Mitbewertung entscheidet jeweils das Preisgericht.
Der Auslober benachrichtigt unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung die Teilnehmer der mit Preisen und Ankäufen
ausgezeichneten Arbeiten unmittelbar nach der Entscheidung des
Preisgerichts. Alle anderen Teilnehmer werden unverzüglich schriftlich
mit Zusendung des Preisgerichtsprotokolls über das Ergebnis benachrichtigt.
Stand: 25.09.12
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Der Auslober stellt spätestens einen Monat nach der Entscheidung
des Preisgerichts alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls öffentlich
aus. Dabei behält sich der Auslober vor, die Erläuterungen der Verfasser redaktionell zu bearbeiten.
Nach dem Ende der Ausstellung können die Wettbewerbsarbeiten - mit
Ausnahme von Preisen und Ankäufen - von den Teilnehmern abgeholt
werden. Ort und Zeit werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Nicht abgeholte Wettbewerbsarbeiten werden entsorgt oder aus
Wunsch auf Kosten der Verfasser zurückgesandt. Der Wunsch wird vor
der Entsorgung abgefragt.
Stand: 25.09.12
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B
1.
Wettbewerbsziele und Wettbewerbsaufgabe
Lage und räumliche Struktur von Straßburg und Kehl
Die Städte Straßburg und Kehl befinden sich im Oberrheingraben auf
nahezu gleicher Höhe auf beiden Seiten des Rheins. Vom Straßburger
Stadtzentrum ist das Rheinufer etwa vier Kilometer entfernt. Die Stadt
wurde traditionell Richtung Norden, Westen und Süden erweitert; der
Bereich östlich des Stadtzentrums war unbewohnbar, weil er vor der
Rheinkorrektur zwischen 1840 und 1880 häufig überflutet war. in Richtung des Rheinufers befanden sich Verteidigungsanlagen sowie heute
noch bestehende Hafen- und Industrieanlagen. Die Kehler Kernstadt
ist dem Fluss zwar räumlich sehr nah (ca. 500 Meter), hat sich aber
nicht mit einer entsprechenden Uferfassade zum Rhein hin entwickelt.
Stand: 25.09.12
18
Straßburg ist seit 1949 Sitz des Europarates und war 1952 Gastgeber
der ersten gemeinsamen Versammlung der EGKS-Staaten (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl). Darüber hinaus ist Straßburg
Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und (seit dem
Gipfel von Edinburgh 1992) Sitz des Europaparlaments: die Stadt gehört, mit Ausnahme von Genf und New York, zu den einzigen Städten
weltweit, die Sitz bedeutender internationaler Organisation ist, ohne
gleichzeitig nationale Hauptstadt zu sein.
Dank seiner binationalen und bikulturellen Geschichte sowie der zentralen und verkehrsgünstigen Lage konnte sich Straßburg zu einer der
europäischen Hauptstädte entwickeln; zahlreiche Einrichtungen sind
hier beheimatet. Dazu gehören u.a. das Eurokorps (Bestandteil des europäischen Verteidigungssystems) und die Europäische Arzneibuchkommission. Außerdem befinden sich hier der Firmensitz des deutschfranzösischen Fernsehsenders Arte sowie etwa 30 Konsulate und 46
internationale Botschaften.
Straßburg ist die einzige französische Stadtgemeinschaft, in der nach
1968 der größte Teil der kommunalen Verwaltung mit dem der stadtregionalen Verwaltung zusammengelegt wurde. Die Stadtgemeinschaft
Straßburg (CUS) umfasst auf einer Fläche von 306 Quadratkilometern
über 450.000 Einwohner. Ca. 213.000 Arbeitnehmer sind hier aktiv.
Die Stadt Straßburg hatte mit 273.000 Einwohnern im Jahr 2006 einen
Anteil von etwa 60% an der Gesamtbevölkerung der CUS.
Kehl ist die deutsche Nachbarstadt von Straßburg auf dem östlichen
Rheinufer. Mit fast 35.000 Einwohnern ist es die drittgrößte Stadt im
Ortenaukreis und übernimmt als Mittelzentrum eine entsprechende
Versorgungsfunktion für das Umland. Kehl weist sowohl einen stabilen
gewerblich-industriellen Besatz, vor allem im Bereich des Rheinhafens,
als auch zahlreiche Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor auf, darunter europäische und deutsch-französische Einrichtungen im Rahmen
des "Europäischen Kompetenzzentrums Kehl". Die Innenstadt ist stark
frequentiert; Leerstände sind kaum zu verzeichnen.
Die Kernstadt nimmt etwa die Hälfte der Bevölkerung auf und ist insbesondere das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Stadt. Daneben
gibt es zahlreiche unterschiedlich große Ortschaften, so dass Kehl
auch durch einen großen ländlich-dörflichen Raum geprägt wird.
Durch die Grenzlage war Kehl früher häufig Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen und wurde mehrfach zerstört. Im engeren Plangebiet
(siehe Kapitel B 6) sind im Boden die Fundamente alter Festungsanlagen erhalten geblieben. Trotz aller Zerstörungen lässt sich im Kehler
Stadtzentrum der geometrische Grundriss des Stadtbaumeisters Friedrich Weinbrenner gut erkennen.
Diese klare Struktur ist Richtung Norden aufgelöst. Im Zuge des vierspurigen Ausbaus der Straßburger Straße (B 28) wurde hier in den
1960er Jahren der Stadtkörper den verkehrlichen Anforderungen an-
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gepasst. Als mit der Einrichtung des europäischen Binnenmarkts die
Zollanlagen überflüssig wurden, begann eine städtebauliche Umgestaltung des Verkehrsraums hin zu einem grünen und ebenerdig überwindbaren Band, das sich zu einem Stadtboulevard entwickeln soll. In
die gestalterische Aufwertung war auch der Bahnhofsvorplatz (Ortenauplatz) mit einbezogen. Trotzdem ist der Bereich, inklusive des Zollhofs als Stadteingang, bis heute nicht stadträumlich erlebbar.
Auf Höhe der Kehler Kernstadt gibt es drei Brücken, die Kehl und
Straßburg miteinander verbinden: die Europabrücke, über die ein
Großteil des KFZ-Verkehrs abgewickelt wird, die Bahnbrücke und die
Passerelle des Deux Rives, die als Fußgänger- und Radfahrbrücke im
Rahmen der Landesgartenschau 2004 errichtet wurde. Über diese
Landesgartenschau gelang eine erste städtebauliche Verbindung zwischen beiden Ufern. Auf etwas mehr als 60 Hektarn Fläche erhielten
Straßburg und Kehl ihr grünes Gesicht zum Rhein.
Ziel ist es, Ideen für eine zukunftsfähige und dauerhafte Nutzung und
Gestaltung der beiden Zollhofareale zu entwickeln sowie die Flächen
untereinander und mit ihrer unmittelbaren Umgebung so zu verknüpfen, dass sich ein Mehrwert für die Stadtentwicklung im gesamten weiteren Planbereich ergibt.
In der Zusammenschau der zwei Flächen beiderseits des Rheins sind
dabei insbesondere zu beachten:
•
die besondere Situation der grenzüberschreitenden Entwicklung im Raum Straßburg-Kehl, in dem ein intensiver Austausch zwischen Frankreich und Deutschland stattfindet, die
Immobilienmärkte miteinander verknüpft sind, gemeinsame soziale und technische Infrastrukturen geschaffen werden, zukunftsfähige Verkehrsstrukturen gebaut werden und die jeweiligen Potentiale der Städte (Einzelhandel, Kulturangebot, Arbeitsplätze,
Ausbildung etc.) zum beiderseitigen Vorteil genutzt werden,
•
das sich daraus ergebende Erfordernis, bauliche Zeugnisse
der sich intensivierenden Verflechtung zu schaffen und eine
korrespondierende Bebauung der Zollhofareale über den Rhein
hinweg zu erreichen - als Vorbild kann die "Passerelle des Deux
Rives" dienen, die im Rahmen der gemeinsamen Landesgartenschau als physische Verbindung zwischen den beiden Ländern
gebaut wurde und heute als Leuchtturmprojekt der jüngeren
Baugeschichte in der Region angesehen wird,
•
die Sichtbeziehungen auf die Stadtsilhouetten und die Flächen des engeren Plangebiets, die sich von den einzelnen Brücken (Europabrücke für den KFZ-Verkehr, bestehende Eisenbahnbrücke, neue Straßenbahnbrücke) eröffnen und die maßgeblich das Bild der Stadteingänge von der jeweils anderen Seite her prägen.
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2.
geschichtlicher Hintergrund
Straßburg
Im Gegenteil zur Stadt Kehl am Rhein, die sich entlang des Flusses
entwickelt hat, ist das Straßburger Zentrum immer auf Distanz zum
Rhein geblieben: seit Straßburg im 17. Jahrhundert zu Frankreich gehört, stellt der Rhein eine politische Grenze dar. Die städtebauliche
Entwicklung am Rhein blieb in Straßburg lange Zeit auf Industrieanlagen beschränkt.
In den 1930er Jahren entwickelt sich im Plangebiet ein Wohnquartier
mit 405 Wohneinheiten (Cité Louis- Loucheur) für die Hafenarbeiter,
das die Nutzung des Gebiets fortan prägt. Heute sind etwa 1,5 km des
18 km langen Streckenabschnitts am Straßburger Rheinufer baulich
genutzt.
1998 wird ein internationaler Ideen- und Realisierungswettbewerb für
ein Gartengelände auf 27 ha beiderseits des Rheins gestartet. Das
Preisgericht wählt 33 aus 94 Bewerbern für eine Wettbewerbsteilnahme aus und im Juli 1999 erhält das Team um den Landschaftsplaner
Rüdiger Brosk (Essen) den Zuschlag. Im Jahr 2000 wird Marc Mimram
ausgewählt, die Passerelle als Leuchtturmprojekt für das Vorhaben zu
realisieren.
Die Kosten für die gemeinsame Landesgartenschau belaufen sich auf
etwa 45 Mio. Euro (15 Mio. Euro für die Garten- und Landschaftsgestaltung auf dem französischen Rheinufer, 8 Mio. Euro auf dem deutschen Rheinufer und 22 Mio. Euro für die Passerelle).
Die Gartenschau zieht zwischen April und September 2004 etwa 1,3
Millionen Besucher an. Heute wird der "Jardin des Deux Rives" - der
Garten der zwei Ufer seiner Bestimmung als Eingangstor zu wichtigen
Veranstaltungen in der Agglomeration gerecht: die Einweihung der
TGV-Strecke 2007, der NATO-Gipfel 2009. Die Stadtgemeinschaft
Straßburg (CUS) startet 2003 einen städtebaulichen Wettbewerb mit
dem Ziel, die städtebaulichen Grundlagen für ein Wohnquartier in diesem Gebiet zu bestimmen. Der Siegerentwurf von Tangente, Paris und
Plat-form, Berlin sieht eine erste Entwicklungsphase mit dem Bau von
400 Wohneinheiten auf dem Gelände des alten Mercure-Hotels und eine städtebauliche Neuordnung des Place de l'Hippodrome vor.
Dieses Vorhaben wird 2008 von der neuen Stadtregierung auf die Vereinbarkeit mit der Verlängerung der Tramlinie D durch das Plangebiet
überprüft, denn der Anschluss an das Tramnetz wird als Grundvoraussetzung für die städtebauliche Entwicklung angesehen.
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In Folge dessen wird 2009 die Verlängerung der Tramlinie D beschlossen und das städtebauliche Projekt soll sich auf folgende Eckpfeiler
stützen:
•
die Verstärkung der Funktion als Metropol- und Agglomerationsraum (Großveranstaltungen im Garten der zwei Ufer, wirtschaftliche Belebung im Bereich der Rue du Port du Rhin, Entwicklung eines intermodalen Knotenpunktes an der Eisenbahntrasse etc.,
•
Entwicklung eines Wohnquartiers in einer Größenordnung, die
eine gute Ausstattung mit sozialen Einrichtungen, qualitativ
wertvollen Einkaufs- und Dienstleistungsangeboten erlaubt und
für eine stärkere soziale Durchmischung sorgt. Der Bereich hat
langfristig das Potential für 1.500 Wohneinheiten, mit denen die
Einwohnerzahl im Quartier verdreifacht wird.
Die Identität des Quartiers "Port du Rhin"
Das Quartier hat sich mit der Ansiedlung der ersten Hafenanlagen
durch die deutsche Verwaltung im Jahr 1902 entwickelt und wurde
zwischen 1900 und 1925 als Rheinhafen in den Plänen vermerkt. Dieser blieb zunächst auf eine relativ kleine Fläche eng anliegend an die
Route du Rhin und die Straßenbrücke beschränkt und bewirkte die "Sförmige" Ausgestaltung des Straßenverlaufs der Route du Rhin. Nebenan befand sich der Holzbau des Hotel-Restaurants Rheinlust, der
später von der "Société des Bains du Rhin" genutzt wurde.
Das Gebiet ist nach dem Katastereintrag "auf der Sporeninsel" - Île aux
épis benannt, eine große Insel, die häufig von den Rheinhochwässern
überflutet war. Die Deichbauten am Rhein gehen auf den badischen
Ingenieur Johan Gottfried Tulla (1770 - 1182 in Paris) zurück, der 1809
das erste Projekt zur Korrektur des Rheins präsentierte (mit der
Grundannahme eines Kanals parallel zum Rhein). Das seit 1812 verfolgte Konzept wurde zwischen 1842 und 1876 auf Grundlage einer internationalen Vereinbarung zwischen Frankreich und dem Großherzogtum Baden von April 1840 realisiert.
Das Ufer wurde mit Buhnen ährenförmig bzw. (pflanzen-) sporenförmig
so befestigt, dass der Rhein leichter schiffbar wurde und die Erosion
eingedämmt werden konnte; daher rührt der deutsche Name Sporeninsel von 1894, die als Verstärkung des Deichs diente und das schiffbare
Flussbett umleitete und befestigte.
Die große Insel wurde 1903 durch das Einbringen von 60 bis 70 cm
mächtigen Aufschüttungen aus den Ausgrabungen für die zweite Staustufe zwischen dem Marne-Kanal und dem Rhein erhöht
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Der Bau des Wohnquartiers "Port du Rhin"
Die Planungen für das Quartier wurden 1902 beendet. Zu diesem Zeitpunkt waren die vorgesehenen Straßen mit Ausnahme der Route du
Rhin und der Straßen auf der Sporeninsel nach deutschen Städten benannt. 1919 wurden diese Bezeichnungen durch die Namen französischer Bürgermeister von Straßburg ersetzt.
1911 wurden drei Bauwerke einzelner Investoren realisiert. Nach dem
Ersten Weltkrieg erforderten der Ansturm zahlreicher Flüchtlinge und
Kriegsopfer sowie die Stadtsanierung mit dem großen Straßendurchbruch auf der Rue de la Division Leclerc die Errichtung weiterer Gebäude. Die Stadt litt unter einem starken Wohnungsmangel, so dass
die Stadtverwaltung die Errichtung zahlreicher neuer Stadtteile auf Basis des Loucheur-Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus (1928) vorsah. Zwischen 1931 und 1936 wurden im Quartier du
Port du Rhin entsprechend 405 Wohnungen in 32 Gebäuden und einige Ladenlokale gebaut.
Die Einwohner blieben dabei nicht vollkommen isoliert; die Straßenbahnlinie Nr. 1 verband das Gebiet dem Straßburger und dem Kehler
Stadtzentrum. 1950 ersetzte ein Bus diese Straßenbahnverbindung.
Das Hippodrom wurde seit 1919 auf einer Fläche von 40 ha geplant
und gebaut und 1922 in Betrieb genommen.
Die Einwohnerzahl blieb zunächst auf einem moderaten Stand von
1.100 Personen (1999), stieg dann jedoch bis auf 1.640 Einwohner
(2006) an.
Die französischen Zollgebäude wurden während des NATO-Gipfels
2009 durch Brandstiftung zerstört und anschließend abgerissen. Die
verbliebenen Zolleinrichtungen werden nun auf dem Flughafen Straßburg-Entzheim zusammengeführt. Der alte Standort wird im Lauf des
Jahres 2012 komplett für neue Nutzungen frei.
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Auf Kehler Seite war in Anbetracht der zahlreichen kriegerischen
Auseinandersetzungen entlang des Rheins erst mit dem Schleifen des
vaubanschen Festungssystems nach der Niederlage Napoleons eine
dauerhafte und geordnete Siedlungsentwicklung möglich. Weinbrenner
als oberster Baubeamter des Großherzogtums Baden legte den charakteristischen rasterförmigen Stadtgrundriss der heutigen Kehler Innenstadt an und war maßgeblich für die Rheinkorrekturen im 19. Jahrhundert verantwortlich. Kehl und Straßburg erhielten eine klare Uferlinie zum Rhein und konnten Hafenanlagen in dem nun berechenbaren
und schiffbaren Fluss anlegen. In einer Phase starken wirtschaftlichen
Wachstums der beiden Rheinstädte entstanden das Wohngebiet KehlInsel sowie zahlreiche Sport-, Freizeit- und Grünanlagen beiderseits
des Flusses, darunter auch das Hippodrom. Der kulturelle und soziale
Austausch zwischen beiden Städten war bedingt durch dieses Angebot
und die Veranstaltung gemeinsamer Feste und Sportwettkämpfe sehr
intensiv.
Der Zweite Weltkrieg warf beide Städte in ihrer städtebaulichen Entwicklung und in dem Bestreben nach einem grenzüberschreitenden
Austausch weit zurück. Da ein Großteil der Infrastruktur, darunter die
Brücken für PKW und Eisenbahn stark zerstört waren und Kehl erst
1955 von der französischen Besatzungsmacht zurückgegeben wurde,
baute sich ein Entwicklungsrückstand auf, den Kehl erst spät wieder
aufholen konnte. Straßburg konnte durch die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in dieser Zeit bereits an Attraktivität und Bedeutung
gewinnen.
Angesichts des zunehmenden Verkehrs wurde 1960 die neue vierspurige Europabrücke für den Verkehr freigegeben und die Bundesstraße
28 aus der Ortsmitte Kehls (Hauptstraße) an den nördlichen Rand der
Innenstadt verlagert. Etwa ein Viertel des Stadtgrundrisses wurde mit
dieser Maßnahme auf der Nordseite der Innenstadt, insbesondere im
Bereich des Bahnhofs, komplett verändert. Die hinzukommenden Zollanlagen behinderten fortan den Zugang zum Rhein.
Auf Kehler Seite wurden mit der Einrichtung des europäischen Binnenmarkts die Zollämter Offenburg und Kehl zusammengefasst und
nach Appenweier verlagert. Das Zollamt Europabrücke ist Ende März
2000 geschlossen worden. Die Stadt Kehl hat das Areal vom Bund erworben. Vorübergehend ist es für die Landesgartenschau genutzt worden.
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3.
Grünstrukturen, Landschaftsraum
Grünflächen am Rhein und überschwemmungsgefährdete Bereiche
Das Wettbewerbsgebiet ist maßgeblich durch den Landschaftsraum
Rhein geprägt. Diente der Fluss bislang hauptsächlich zur Markierung
der Grenze zwischen zwei Staaten und als Handelsroute, so rückt zunehmend die landschaftsräumliche Qualität in den Vordergrund. Mit
der gemeinsamen Landesgartenschau haben Straßburg und Kehl die
Freiraumqualitäten am Rhein nutzbar gemacht; der städtebauliche
Wettbewerb zielt nun darauf ab, die Städte untereinander und mit
dem Landschaftsraum zu verknüpfen, Wohnen, Arbeiten, Freizeitgestaltung an das Wasser, in den Landschaftsraum zu bringen.
Der Gewässerschutz und der Artenschutz haben in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass der ökologische Wert des Oberrheins
wieder gestiegen ist. Überbleibsel des alten Flusses wie Auwälder und
Altarme werden streng geschützt, Uferbereiche renaturiert. Der Rhein
ist eine Wanderroute für Zugvögel und reguliert den Wasser- und Klimahaushalt auf ca. 1.000km Flusslänge.
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Das engere Plangebiet auf Kehler Seite weist eine nahezu vollständige
Oberflächenversiegelung auf; lediglich für die Landesgartenschau wurde das Gelände temporär umgestaltet. Die Böschungskante zum Rhein
hin ist bewachsen. Entlang des Flusses Richtung Rheinuferpark / Landesgartenschaugelände und Yachthafen finden sich Grünstrukturen,
die über das Zollhofareal hinweg verknüpft werden sollen.
Darüber hinaus gehört der Rhein zu den wichtigsten Binnenschifffahrtsrouten Europas. Die Häfen von Straßburg und Kehl weisen pro
Jahr einen Güterumschlag von ca. 12,5 Mio. Tonnen aus - das entspricht der Größenordnung des zweitgrößten Rheinhafens in Köln.
Durch bauliche Vorhaben im Plangebiet dürfen weder die Schifffahrt,
noch die Unterhaltungsmaßnahmen an der Bundeswasserstraße beeinträchtigt werden. Die ökonomische Bedeutung des Rheins erstreckt sich auch auf den Betrieb von Kraftwerken, die Landwirtschaft
und die Gewinnung von Trinkwasser.
Der Freizeitwert des Rheinufers konnte in Kehl und Straßburg mit der
Anlage des 'Gartens der zwei Ufer' gesteigert werden. Grüne Uferpromenaden und Aufenthaltsbereiche wurden angelegt; die Anlegestellen
für Passagierschiffe werden vermehrt genutzt.
Durch die zahlreichen Maßnahmen, die im Rahmen der Landesgartenschau „Garten der zwei Ufer / Le Jardin des Deux Rives“ durchgeführt
wurden, haben auch die in den Städten liegenden Grünflächen und
Freizeiteinrichtungen eine qualitative Aufwertung erfahren. Mit der
neuen Fuß- und Radfahrerbrücke „La Passerelle de Deux Rives“ über
den Rhein wird der auf französischer Rheinseite entstandene Park mit
den Grün- und Freibereichen auf Kehler Seite verbunden.
Auf Straßburger Seite sind lediglich die Flächen südlich der Europabrücke im Rahmen der gemeinsamen Landesgartenschau in Grün-,
Spiel- und Sportflächen umgewandelt worden. Der Bereich nördlich der
Europabrücke ist durch eine Brachfläche geprägt, die vom Quartier du
Port du Rhin aus kaum zugänglich und einsehbar ist. Dieser Bereich
befindet sich hinter den Zollgebäuden, was die Möglichkeiten einer
städtebauliches Umnutzung bislang verringert hat.
Die Uferbereiche sind durch einige schöne Baumgruppen geprägt, aber eine räumlich-funktionale Aufwertung hat mit Ausnahme von Zufahrten zur Eisenbahnbrücke und baulichen Anlagen an der Rue de la
Digue du Rhin noch nicht stattgefunden.
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4.
Rheinbrücken und Erschließung
Das Wettbewerbsgebiet ist durch die Aneinanderreihung von drei
Rheinbrücken geprägt, die unterschiedliche Funktionen wahrnehmen
und unterschiedliche Tragwerke besitzen:
•
die Eisenbahnbrücke mit einem Gurtfachwerk aus Stahl und
einem Mittelpfeiler - sie wird im Wesentlichen durch die Ortenau-S-Bahn befahren, aber auch Güterzüge und Hochgeschwindigkeitszüge (ICE, TGV) nutzen diese Strecke,
•
etwa 250m weiter südlich die Europabrücke mit einem Tragwerk aus Beton - hierüber läuft mit ca. 36.000 Kfz täglich ein
Großteil des Straßenverkehrs zwischen Straßburg und Kehl,
•
die 'Passerelle des Deux Rives' mit einer Spannseilkonstruktion von Marc Mimram im Zentralbereich des 'Gartens der Zwei
Ufer' - die Brücke ist für Fußgänger und Radfahrer ausgelegt.
Diese drei Brücken werden mit dem Ausbau der Tramlinie 'D' von
Straßburg nach Kehl um eine vierte Brücke nördlich nahe der Europabrücke ergänzt. Die punktgenaue Lage und der Verlauf der Trambrücke stehen noch nicht fest; die Teilnehmer des Wettbewerbs gehen
verpflichtend von den Vorgaben in den Planunterlagen aus.
Verlauf der wichtigsten Verkehrstrassen
Parallel zu diesem städtebaulichen Wettbewerb wird ein Planungsund Realisierungswettbewerb für die Straßenbahnbrücke ausgelobt. Erste Ergebnisse zum gestalterischen Aussehen der Brücke werden Anfang September feststehen und den Teilnehmern dieses Wettbewerbs mitgeteilt. Fest steht bereits, dass das Tragwerk als Obergurtkonstruktion hergestellt wird. Auf der Nordseite ist ein Fuß- und Rad-
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weg vorgesehen. Die Wettbewerbsteilnehmer übernehmen entsprechend die Darstellungen zur Ergänzung ihrer Wettbewerbsarbeiten.
Die bestehende Europabrücke von 1960 wird langfristig durch ein
neues Bauwerk ersetzt. Die Trambrücke soll konstruktiv so angelegt
sein, dass der Anbau einer neuen Europabrücke mit je zwei Fahrspuren in beide Richtungen zukünftig möglich ist. Die Teilnehmer des
Wettbewerbs können nach eigenem Ermessen Vorschläge machen,
wie diese Brücke gestalterisch ausgeformt sein soll und wie der Verlauf
über den Rhein geplant ist. Ziel ist es, das Erscheinungsbild der aufeinanderfolgenden Brücken zu harmonisieren.
Da diese Entwicklung zeitlich gestuft stattfinden wird, sollen sich die
Teilnehmer mit den Entwicklungsperspektiven für die Gestaltung des
Landschaftsraums und die Bereiche um die Brückenköpfe auseinandersetzen. Dabei ist von folgenden Phasen auszugehen:
•
Phase 0: Die Trambrücke ist gebaut.
•
Phase 1: Die Zollhöfe und weitere angrenzende Flächen werden bebaut.
•
Phase 2: Eine neue Europabrücke wird (an die Trambrücke
heran) gebaut.
Insbesondere für den französischen Teil des Wettbewerbsgebiets sind
dabei flexible Vorschläge für die Nutzung und Gestaltung der Flächen
erforderlich. Dies wird in Kapitel B 8 näher erläutert.
Der Verlauf der Fuß- und Radwege ist grafisch dargestellt. Diese
Verbindungen müssen aufrechterhalten werden. An Auf- und Abgängen ist die Anlage barrierefreier Rampen erforderlich (in Deutschland
6% Steigung, nach je 6m ein Absatz von 1,5m Länge). Darüber hinaus
werden den Wettbewerbsteilnehmern keine detaillierten Vorgaben gemacht.
potentielle zukünftige Fuß- und Radwegeverbindungen
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Radwege im Einrichtungsverkehr und Fußwege finden sich derzeit auf
beiden Seiten der Europabrücke. Die zukünftige Straßenbahnhaltestelle "Port du Rhin" (Verlängerung der Linie D) erschließt das Gebiet. Im
Rahmen des Neubaus einer Straßenbahnbrücke werden auch die Fußund Radwegeverbindungen ergänzt. Zu überlegen ist daher, ob die
Wegeführung auf der Nordseite der Europabrücke zukünftig durch einen Fuß- und Radweg auf der Trambrücke ersetzt werden kann.
Das Wettbewerbsgelände in Kehl liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße B 28 am Rande der Kernstadt, unmittelbar vor der Europabrücke nach Straßburg. Die B 28 ist die wichtigste Stadtzufahrt nach
Kehl. Sie durchquert als vierspurige Bundesstraße die Kehler Kernstadt zwischen Kinzigbrücke und Europabrücke in Ost-West-Richtung.
Mit der Umgestaltung der B 28 zum Stadtboulevard entstand ein großzügig bemessener Grünstreifen in der Fahrbahnmitte, um die oberirdische Querung der Straße durch Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen und eine direkte Anbindung der nördlichen Siedlungsbereiche
über den Bahnhofsbereich an die Innenstadt herzustellen.
Das Plangebiet wird über die Hafenstraße angebunden, die auf die B
28 und die Europabrücke führt. Da die Zufahrt zum Hafen über die weiter östlich gelegene B 36 erfolgen kann (siehe Abb.), ist die Hafenstraße vom Schwerlastverkehr teilweise befreit worden.
Das Planungsgebiet verfügt über eine gute Anbindung an den ÖPNV.
Der Bahnhof sowie auch die Innenstadt sind gut zu erreichen. Die geplante Straßenbahn soll direkt am Planungsgebiet vorbeigeführt werden und unmittelbar vor dem Bahnhof eine Haltestelle gebaut werden.
Das Wettbewerbsgelände in Straßburg wird durch die Avenue du
Pont de l'Europe, die 2010 im Rahmen der Verbindung der Hafenareale in einen Stadtboulevard umgewandelt werden konnte. Diese Umwandlung der alten Nationalstraße 4 (RN4) soll mittelfristig auch bis
zum Sternentunnel (tunnel de l'Etoile) auf der Entwicklungsachse
Straßburg-Kehl fortgeführt werden.
Das Wettbewerbsgebiet ist hier außerdem durch zwei Buslinien angedient: die Linie 21, die zukünftig durch die verlängerte Straßenbahnlinie
D ersetzt wird und die Linie 2, die das Quartier de l'Esplanade mit dem
Straßburger Hauptbahnhof verbindet.
Die Einrichtung einer weiteren Bahnhaltestelle (Gare Coulaux) wurde
untersucht; dies soll aber nach aktuellem Stand nicht realisiert werden.
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5.
Rahmenbedingungen und Restriktionen
Auf der Kehler und Straßburger Seite werden folgende Rahmenbedingungen und Restriktionen definiert:
Planungsrecht: keine Auswirkungen auf die Anforderungen an die
Wettbewerbsbeiträge.
Einzelhandel:
Kehl: Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ist auszuschließen.
Straßburg: keine Restriktionen
Vergnügungsstätten:
Kehl: Vergnügungsstätten mit einem künstlerischen, kulturellen oder
sportlichen Angebot wie Theater, Kino, Kabarett, die zu einer (nächtlichen) Belebung der Innenstadt beitragen, sind denkbar. Hingegen sollen Spiel- und Automatenhallen ausgeschlossen werden.
Straßburg: keine Restriktionen
Baugrund und Geländeoberfläche: In großen Teilen des Plangebiets
finden sich mehrere Meter dicke Auffüllungen. In der Geländeoberfläche gibt es erhebliche Höhenunterschiede.
Altlasten: Bei der Bestimmung der Art der Nachnutzung sind erhebliche Altlasten im Untergrund zu berücksichtigen. Erdbewegungen sollen vermieden werden und Aushubmaterial vor Ort eingebaut werden.
Dies betrifft auf Kehler Seite insbesondere das Zollhofareal sowie das
Gelände der ehemaligen Großherzog-Friedrich-Kaserne.
In Straßburg ist insbesondere der Bereich südlich der Europabrücke
betroffen.
Archäologie:
Kehl: Im Rahmen der vorgesehenen Kellergeschosse und Gründungsbauwerke sind die Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG zu beachten:
Unter Teilbereichen des Planungsgebietes liegen die bastionäre Befestigung und der Graben der Festung Kehl. Nach bisherigem Kenntnisstand liegen die Abbruchkanten der ehemaligen Bauwerke und die barocke Oberfläche bei ca. 136,0 m über NN.
Straßburg: keine Restriktionen; das Gebiet liegt außerhalb von archäologisch sensiblen Bereichen.
Hochwasser
Kehl: Da die Baumaßnahme direkt an den Rhein angrenzt, ist bei der
baulichen Umsetzung die vom Rhein ausgehende Hochwassersituation
zu beachten. Das 200-jährliche Hochwasser liegt bei einem Wasserstand von 138,50 m über NN.
Straßbourg: Das Teilgebiet südlich der Europabrücke befindet sich in
einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Das 100-jährliche
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Hochwasser ist hier mit 139,00m (IGN 69) bemessen. Aus diesem
Grund ist hier das erste bewohnte Geschoss so zu konzipieren, dass
die Fußbodenhöhe bei 139,50m (IGN 69) liegt (50cm Sicherheitsmarge). Darüber hinaus sollen Aufschüttungen vermieden werden und die
Gebäude sollen einen Abstand von mindestens 30m zu den Deichbauwerken am Rhein einhalten.
Im Bereich des alten Zollhofs gibt es keine Einschränkungen durch die
Hochwassergefährdung.
Niederschlagswasser:
Kehl: Eine Versickerung des Regenwassers ist durch die Nähe zum
Rhein und durch die mehrere Meter mächtige anthropogene Auffüllung
nicht möglich. Das anfallende Regenwasser kann, je nach Verschmutzungsgrad direkt in den Rhein abgeleitet oder in die vorhandene Kanalisation aufgenommen werden.
Straßburg: Die Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund
der räumlichen Nähe zum Rhein und der im Untergrund vorhandenen
mehrere Meter mächtigen Verfüllungen mit teilweise belastetem Material schwierig. Niederschlagswasser kann in den Rhein abgeleitet oder
gesammelt, gereinigt und langsam versickert werden (max. 5 l/s/ha).
Die außerhalb der von Kfz befahrenen Flächen anfallenden Niederschlagswässer sollen versickert werden, wenn dies die lokalen Bedingungen zulassen.
Wasserweg: Bauliche Veränderungen am Rhein und am Rheinufer
dürfen weder die Schifffahrt noch weitere Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Fluss dauerhaft stören.
Schallbelastung: Das nördlich gelegene Hafengelände ist industriell
geprägt und trägt zusammen mit den Eisenbahntrassen sowie der B 28
und der ehem. RN 4 zu einer erheblichen Schallbelastung bei. Dies soll
bei der Positionierung der Baukörper und Anlage der Freiflächen entsprechend berücksichtigt werden.
Eigentumsverhältnisse: Die Eigentumsverhältnisse spielen im Rahmen des Wettbewerbs keine Rolle.
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6.
das Wettbewerbsgebiet
Das Plangebiet erstreckt sich auf Höhe der Bahnbrücke und der Europabrücke beiderseits des Rheins. Es wird unterteilt in ein engeres
Plangebiet (Planungsraum), für das konkrete Vorstellungen über die
zukünftige Nutzung und Gestaltung zu entwickeln sind sowie ein weiteres Plangebiet (Verflechtungsraum), der den Verflechtungsbereich
der zwei Zollhofareale darstellt. Hierfür sind die Möglichkeiten einer
funktionalen und gestalterischen Einbindung der Flächen in den städtischen Gesamtkontext (Betrachtungsraum) aufzuzeigen.
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bis 1990er Jahre: Grenze
Die Grenzlage der Städte dominiert die
Stadtentwicklung in den Uferbereichen
2000: Schließung der Zollhöfe
Die Teilgebiete im Grenzbereich sind städtebaulich nicht integriert.
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2004: Landesgartenschau
Die Städte erhalten ein grünes Ufer. Erster "Sprung" über den Rhein.
2012: Planung der Tram, Umnutzung Hafengebiet
Im Rahmen umfassender Stadtentwicklungs- und Verkehrsprojekte
rücken die Zollhofareale und weitere isolierte Flächen in den Fokus.
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7.
Ziele für das gesamte Wettbewerbsgebiet
Für die städtebauliche Umnutzung und gestalterische Aufwertung der
Zollhofareale beiderseits des Rheins werden hohe qualitative Anforderungen gestellt, weil die Flächen über ein enormes Lagepotential verfügen und ihre Entwicklung zum Impulsgeber für weitere Projekte im
Umfeld werden soll. Straßburg rückt damit näher an den Rhein heran;
in Kehl kann das bestehende grüne Ufer um ein urbanes Ufer zum
Fluss ergänzt werden.
Den beiden Städten wird eine Aufwertung der Stadträume allerdings
nur dann nachhaltig und dauerhaft von Nutzen sein, wenn die Entwicklungsimpulse über die räumlichen Barrieren hinweg wirksam werden.
Dazu sind konzeptionelle Ideen notwendig, wie funktional und gestalterisch der Sprung über die Bahnanlagen, die großen Verkehrsachsen
und den (Grenz-) Fluss Rhein hinweg gelingen kann.
Auf den folgenden Seiten werden daher vier grundlegende Ziele weiter ausformuliert, die von den Wettbewerbsteilnehmern entsprechend
zu bearbeiten sind.
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Für das engere Plangebiet ist eine räumlich ausdifferenzierte
Nutzungsmischung zu bestimmen, so dass das Gebiet nachhaltig genutzt werden kann und in die bestehenden Stadträume integriert wird.
Dabei sind diese Aspekte zu berücksichtigen:
>>
wirtschaftliche Verwertbarkeit garantieren (grenzübergreifend
tätige Büro- und Dienstleistungseinrichtungen, Wohnen im
Loft, Wohnen am Wasser etc.)
>>
grenzübergreifend abgestimmte Nutzungen, Förderung des
kulturellen Austauschs (Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Hotellerie und Gastronomie etc.)
>>
öffentlich wirksame Nutzungen am Wasser, Belebung der Uferbereiche
>>
Nutzungen mit Impulswirkung für die städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Gebiete (Potentialflächen in Straßburg, Kasernenareal und Yachthafen in Kehl), stimmige Nutzungsmischung
>>
zeitlich gestufte Entwicklung, die flexibel auf sich verändernde
Rahmenbedingungen reagieren kann, Zwischennutzungen für
öffentliche und private Räume
Es ist darzustellen, welche Nutzung in welchem Teilbereich des engeren Plangebiets angesiedelt werden soll. Dabei sind die Vorgaben
zu beachten, die für die einzelnen Teilflächen in Kapitel B 8 beschrieben werden.
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Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sind Vorschläge zu
entwickeln, die gleichermaßen ökologisch verträglich, wirtschaftlich umsetzbar und sozial ausgewogen sind. Die städtebauliche Konzeption für das gesamte Plangebiet muss die sechs
Grundprinzipien des "ÉcoCité-Konzepts" der Stadtgemeinschaft
Straßburg und der Stadt Kehl aus dem Jahr 2009 (siehe Anhang)
räumlich umsetzbar darstellen:
>>
eine platzsparende Stadt: angemessene städtebauliche Dichte bei der Wiedernutzung von Flächen, gleichzeitig Erhaltung
und Aufwertung von Freiräumen,
>>
eine vernetzte und gemischte Stadt: Vielfalt von urbanen
Funktionen und Lebensweisen, barrierefreie Gestaltung,
>>
eine Stadt nachhaltiger Mobilität: die Stadt der kurzen Wege,
der enge Anschluss an ökologisch verträgliche Transportmittel,
>>
eine CO2-bewusste Stadt: über ein Energiekonzept, das den
Energieverbrauch bei der Herstellung und der Nutzung von
Gebäuden auf ein Mindestmaß reduziert und für geschlossene Stoffkreisläufe sorgt,
>>
eine der Natur zugewandte Stadt: eine den Erfordernissen
des Klimawandels gerecht werdende Gestaltung von Stadträumen, mit einer Begrenzung der Bodenversiegelung und einer Bezug auf den Rhein als zu schützende Lebensquelle,
>>
eine wirtschaftlich dynamische und innovative Stadt: Ansiedlung von umwelttechnologieorientierten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Orten für den Austausch der Erkenntnisse.
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Die Gebäudekörper und die Freiflächen sind so anzuordnen und
gestalten, dass attraktive, urbane und leicht zugängliche Uferzonen entstehen. Die Städte Kehl und Straßburg sollen an den
Rhein, an das Wasser gelangen.
Die Flächen im engeren Plangebiet stehen in der urbanen Raumabfolge nicht isoliert da. Die städtebaulichen und architektonischen Figuren sind auf die vorhandenen Strukturen und Einzelelemente der
Stadttopografie abzustimmen. Dabei sind diese Aspekte zu berücksichtigen:
>>
Entwicklung von urbanen Ufern beiderseits des Rheins
>>
ein identitätsstiftendes Gesamtbild über eine grenzüberschreitend aufeinander abgestimmte Bebauung
>>
Herausarbeiten der Stadteingänge von Straßburg und Kehl,
Darstellung des sich vollziehenden strukturellen und gestalterischen Wandels in beiden Städten
>>
Herausarbeiten der Blickbeziehungen zwischen beiden Ufern
und von den Brücken aus
>>
Raumabfolge / Silhouette / Höhenentwicklung der Gebäude
und visuelle Wirkung der Ufer bei Nacht unter Beleuchtung
>>
Herausarbeitung eines Stadtboulevards entlang der Straßburger Straße (B 28) / der alten RN 4
>>
Möglichkeiten der Integration von Kunstobjekten in den Stadtraum.
Stand: 25.09.12
38
Es sind Möglichkeiten aufzuzeigen, um die Barrieren zu überwinden, die einen direkten Zugang und eine direkte städtebauliche Einbindung der Areale in den urbanen und landschaftsgestalterischen Gesamtkontext bislang erschweren.
Dabei sind diese Aspekte zu berücksichtigen:
>>
Abstimmung der Nutzungen über den Rhein hinweg, damit ein
Austausch zwischen beiden Seiten tatsächlich stattfindet
>>
funktionale und gestalterische Aufwertung vorhandener Querungsmöglichkeiten über die B 28 in Kehl bzw. frühere Route
Nationale 4 in Straßburg und Definition neuer Querungsmöglichkeiten
>>
funktionale und gestalterische Ausdifferenzierung der Querungsmöglichkeiten über die Bahnstrecke auf Kehler Gebiet
>>
Umgang mit den starken topografischen Unterschieden im
Straßburger Plangebiet
>>
Erhalt und Ergänzung des Rad- und Fußwegenetzes, Zugang
zu den Fuß- und Radwegen auf den Brücken und zu den zukünftigen Straßenbahnhaltestellen
Stand: 25.09.12
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Ausführungen zu den Leitlinien des städtebaulichen Rahmenplans "Schéma Directeur des Deux
Rives"
Um im Bereich "Deux Rives" zwischen der Mole de Citadelle und
dem Kehler Bahnhof eine städtebauliche Neuordnung anzuregen,
haben die CUS und der Straßburger Hafen zusammen mit der Stadt
Kehl als Projektpartner die folgenden Büros mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans, der die Art der Nutzung und die
räumliche Ordnung darstellt, beauftragt:
•
Stadtplanung: Reichen & Robert associés (Paris)
•
Landschaftsplanung: Alfred Peter (Straßburg)
•
planerische Beratung: WPI Conseil (Eckbolsheim)
•
Logistik: CATRAM (Paris)
•
Ingenieursleistungen: Ingérop Grand Est (Straßburg)
•
Umwelt: Frank Boutté (Paris)
Im Wettbewerbsgebiet sind folgende im "Schéma Directeur" genannte Herausforderungen zu bearbeiten
•
die symbolträchtige Schaffung einer städtebaulichen Verbindung
zwischen Frankreich und Deutschland,
•
eine ortsgerechte städtebauliche Idee zu entwickeln und die
Stadt an das Wasser heranzuführen,
•
die wirtschaftlichen Belange des Hafens zu berücksichtigen,
•
die sozio-ökonomischen Bedürfnisse der Region (Eurodistrikt)
spezifisch zu berücksichtigen.
Die städtebauliche Ausgestaltung soll dabei vom Genius Loci und
der Präsenz des Wassers geprägt sein. Es ist nicht Ziel, eine städtebaulich solitäre Struktur als Kontrapunkt zum Stadtzentrum zu schaffen. Es ist nicht Ziel städtebauliche Ordnungsmuster pauschal auf
das Gebiet zu übertragen, sondern eine eigenständige Ordnung und
Gestaltung aus den Besonderheiten des Ortes und dem Bezug zum
Wasser zu entwickeln.
Die Stadt der Mobilität 2.0
Straßburg ist die erste Stadt in Frankreich, die den Transitverkehr
aus ihrem historischen Zentrum verbannt hat, die über ein engmaschiges Netz öffentlicher Transportmittel verfügt, das aus sechs
Straßenbahnlinien und 29 Buslinien besteht; Straßburg ist die erste
Stadt in Frankreich, die das Fahrrad zum vollwertigen Fortbewegungsmittel gemacht hat, in Straßburg ist die Nutzung des privaten
Pkw unter die 46-Prozent-Marke gesunken (Quelle: EMD 2009).
Stand: 25.09.12
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Die Stadtgemeinschaft Straßburg verfügt bereits heute über ein großes und vielfältiges Angebot im öffentlichen Personennahverkehr mit
einem für verschiedene Nutzungsanforderungen flexiblen Tarifsystem und möchte dieses Angebot durch die flächendeckende Einrichtung von Mobilitätszentralen erweitern. Diese sollen einen Zugang
zum gesamten Angebot im Transportbereich ermöglichen (Fahrradverleih, Fahrrad-Service, Busnetz, Straßenbahn, Car-Sharing, gemeinschaftlich genutzte Parkplätze). Dieses Mobilitätsangebot soll
modellhaft im Wettbewerbsgebiet eingerichtet werden.
Vor diesem Hintergrund ist in den vergangenen Jahren eine ganze
Anzahl von Vorschlägen entwickelt worden, die das Ziel haben, die
Nutzung des Autos zu beschränken. Neben dem genannten verkehrspolitischen und dienstleistungsorientierten Ansatz sind hier
Maßnahmen wie Parksilos zu nennen. Ziel ist es, räumlich angepasste multimodale Mobilitätsnetze zu schaffen und die Vorzüge
städtebaulich kompakter Strukturen hervorzuheben.
Die räumliche Struktur
Es soll eine Stadtstruktur entwickelt werden, die nicht auf einer Wiederholung von Ordnungsmustern beruht, sondern die Geografie des
Ortes und den Bezug zum Wasser aufgreift. Es sollen abgrenzbare
Stadträume geschaffen werden, die sowohl die Geschichte des Ortes (Hafennutzung) als auch die Strukturen und Gestaltungselemente der Gegenwart im Blick haben. Diese abgrenzbaren Stadträume
sollen miteinander vernetzt werden und so die Grundstruktur für die
städtebauliche Ordnung vorgeben.
In diesem Zusammenhang spielt die Hafen-Geschichte eine entscheidende Rolle für das Wettbewerbsgebiet. Sie ist Teil der städtischen Entwicklung und der sich vollziehende industrielle Wandel
kann als Chance aufgegriffen werden, um der städtebaulichen Neuordnung ein Image zu geben.
Moderne Verkehrsinfrastrukturen, großräumige Zusammenhänge
und der klare Bezug zum Wasser sollen als Ordnungs- und Gestaltungselemente eingesetzt werden, über die sich die neu entstehenden Stadtstrukturen von den geschlossenen und labyrinthartigen
Räumen der historischen Stadt absetzt.
Damit ergibt sich auf einer größeren Maßstabsebene die Chance,
die Verbindung zwischen wertvollen Naturräumen, darunter den
Wald von Neuhof im Süden und den Wald der Robertsau im Norden,
wieder herzustellen. Die Flächen des Hafens zumeist artenarm und
versiegelt. Grüne Enklaven existieren trotz allem auf sich selbst überlassenen Flächen an Bahn- oder Straßenböschungen. Eine der
großen Herausforderungen besteht darin, sie räumlich miteinander
zu verbinden und einen Austausch zwischen den Biotopen zu ermöglichen.
Stand: 25.09.12
41
Die Verkehrsinfrastrukturen (Straßen und Bahnnetz) zerschneiden
die Teilräume, die städtebaulich entwickelt werden können. Sie
schaffen dabei einerseits eine verkehrliche Anbindung des Plangebiets, verhindern andererseits aber eine durchgängige räumliche
Ordnung und Entwicklung. Viele Teilräume sind durch Böschungsbauwerke umschlossen und verhindern jeden Versuch eines städtebaulichen Kontinuums.
von Verkehrsinfrastrukturen umschlossene Teilräume
Jeder dieser Teilräume ist mit der Route du Rhin an einem oder zwei
Punkten verbunden und wird damit dem ursprünglichen Grundprinzip
der verkehrsberuhigten Stadt gerecht. Jeder Teilraum ist ein besonderer Ort, der sich durch seine Geografie, seine Geschichte und seine historischen Gebäude definiert. Die Verbindung mit dem Wasser
ist der rote Faden des Gesamten.
"Stadt der Mobilität" bedeutet an diesem Ort, dass die Teilbereiche
als zusammenhängendes Ganzes zu betrachten sind, indem das
städtebauliche Angebot aufeinander abgestimmt wird. Es handelt
sich um eine dynamische Planung. Die Einrichtung der Straßenbahntrasse soll einen ersten Entwicklungsimpuls für eine perspektivisch wachsende Stadt liefern.
Damit diese programmatische Kette funktioniert, müssen diese Orte
im Raum miteinander korrespondieren. Leuchtturmprojekte, die soziale sowie Handels- und Freizeiteinrichtungen aufnehmen, werden
diesen drei Kilometer langen öffentlichen Raum bereichern, der sich
auf die vier Haltestellen fokussiert. Die übergeordneten Funktionen:
Wohnen, Arbeiten, Dienstleistung werden Teilraum für Teilraum abgewandelt - entsprechend der Bedeutung des jeweiligen Ortes.
Die vier Haltestellen der Tramstrecke haben also eine besondere Identität und setzen die Lebensräume in Szene, die im Territorium
des Deux Rives ihren Widerhall finden.
Stand: 25.09.12
42
8.
verbindliche Vorgaben in den Teilbereichen
Anhand der städtebaulichen Figuren und der vorhandenen Verkehrstrassen lässt sich das Plangebiet in Teilbereiche untergliedern,
die jeweils einer spezifischen Bearbeitung durch die Wettbewerbsteilnehmer bedürfen. Auf den folgenden Seiten werden Vorgaben zur Nutzung und Gestaltung der fünf (ggf. sechs, wenn sich die CUS dazu
entscheidet) Teilbereiche gemacht. Außerdem werden die Stadträume
beschrieben, in die sich das engere Plangebiet integrieren soll.
Schrägaufnahme des Wettbewerbsgebiets in Kehl
links Gewerbenutzungen und Kehler Hafen,
im Hintergrund die geometrisch angelegte Innenstadt
Schrägaufnahme des Wettbewerbsgebiets in Straßburg
im Hintergrund das Quartier du Port du Rhin
links die Europabrücke, rechts die Eisenbahnbrücke
Stand: 25.09.12
43
Zum engeren Plangebiet (Planungsraum) gehören:
1. das Zollhofareal in Kehl,
2. die ehemalige Großherzog-Friedrich-Kaserne,
3. der Yachthafen,
4a. der Cour des Douanes (alter Zollhof) in Straßburg,
4b. das Ufer südlich der Europabrücke.
Das erweiterte Plangebiet (Verflechtungsraum) umfasst:
1. den Park&Ride-Parkplatz mit der Moschee im Osten (Kehl),
2. den Bahnhof Kehl, den Ortenauplatz und den Eingang in die Innenstadt,
3. die Straßburger Straße (B 28) / Avenue du Pont de l'Europe als
Stadtboulevard in Kehl und Straßburg,
4. die Rheinbrücken zwischen Kehl und Straßburg (von Nord nach
Süd: Bahnbrücke, neue Straßenbahnbrücke, Europabrücke,
Passerelle des Deux Rives),
5. das Gelände der Landesgartenschau 2004 in Straßburg und
Kehl,
6. das Quartier du Port du Rhin in Straßburg,
7. die Verlängerung der Tramlinie D aus Straßburg über den Rhein
hinweg nach Kehl.
Über diese Bereiche hinaus sind im Betrachtungsraum außerdem zu
berücksichtigen:
1. der Kehler Rheinhafen und die angrenzenden Gewerbeflächen,
2. die Kehler Innenstadt,
3. das Wohngebiet Insel,
4. die Entwicklungsgebiete westlich des Quartier du Port du Rhin,
5. der Straßburger Rheinhafen.
Stand: 25.09.12
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das engere Plangebiet - in Kehl
1.
Zollhofareal
>> ein attraktives urbanes Ufer für Kehl
Beschreibung: Die zentrale Fläche auf dem Kehler Rheinufer umfasst
etwa 2 ha. Sie wird in alle Himmelsrichtungen durch Verkehrstrassen
begrenzt und vom Stadtraum abgetrennt: durch die bestehende Bahn1
trasse im Norden , die Hafenstraße im Osten und die B 28 sowie die
neue Trasse der Straßenbahn im Süden. Die Begrünung wurde temporär für die Zeit der Landesgartenschau angelegt. Ein Teilbereich im Osten wird zum Parken genutzt. Die aktuelle Zwischennutzung ist ein
Strandcafé.
Ziele: Kehl hat mit dem 'Jardin des Deux Rives' ein grünes Ufer bekommen und den ersten stadtgestalterischen Brückenschlag nach
Frankreich erreicht. Jetzt soll auf dem Zollhofareal ein attraktives und
belebtes urbanes Ufer zum Rhein entwickelt werden und die länderübergreifende städtebauliche Gestaltung fortgeführt werden.
Nutzungsvorstellungen:
•
ein Hotel gehobener Ausstattung, 80-150 Zimmer, entsprechend
3.000 bis 6.000 m² BGF, ein Wellness-/ SPA-Bereich soll am/im
Hotel vorgesehen werden oder im Bereich des Yachthafens,
•
ein gastronomisches Angebot an der Uferpromenade, das sowohl Hotelgästen als auch anderen Besuchern zur Verfügung
steht,
•
(optional, ergänzend) Wohnnutzungen in unterschiedlichen Bauformen, z.B. Penthouse, gemischte Gebäudetypen,
•
(optional, ergänzend) Büroflächen für international tätige Firmen
oder ggf. europäische / deutsch-französische Einrichtungen,
•
(optional, ergänzend) in angemessenem Umfang kulturelle Einrichtungen aus den Bereichen Kunst, Medien, Völkerkunde etc.,
die Besucher aus beiden Ländern gleichermaßen anziehen.
•
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sowie Spiel- und Automatenhallen sind ausgeschlossen.
•
Öffentlich wirksame Freiflächen (einsehbare oder öffentlich nutzbare Grünanlagen, Platzflächen, Wege, Außengastronomie) sollen mindestens 30% der Grundfläche einnehmen. Flächen für
den Autoverkehr und Stellplatzanlagen zählen nicht dazu.
1
Am Böschungsfuß der Bahnstrecke ist ein Streifen von 5m frei von einer Bebauung
und Ausgleichsmaßnahmen zu halten. Dies ist für die Instandhaltung und die Zufahrt
zur Rheinbrücke bei einer möglichen Havarie erforderlich.
Stand: 25.09.12
45
Gestaltungsvorstellungen:
•
Abstimmung der Gebäudekubaturen und der Geschossigkeit auf
die Entwicklung eines Stadtboulevards entlang der Straßburger
Straße (B 28) - hier sind insbesondere Bezüge zum Wohnhochhaus, zur Villa Schmidt und zum Bahnhofsbereich / Ortenauplatz
herzustellen
•
an die Topografie (insb. Bahndamm, Rheinufer) angepasste Anordnung und Dimensionierung der Gebäude und der Freiflächen
•
Die Flächenbedarfe für die Tramtrasse und die Brücke sind
zwingend einzuhalten (siehe Anlagen). Das Rampenbauwerk
kann durch eine Stützmauer gegenüber dem Zollhofareal abgegrenzt werden.
•
Die Uferzone muss öffentlich zugänglich und nutzbar sein. Sie
soll für ein breites Publikum attraktiv werden und belebt sein. Der
Rhein soll an einem urbanen Ufer erlebbar werden.
•
Die Abfolge von bebauten und freien Räumen, die Stadtsilhouette, die Gebäudekubaturen und die Fassadengestaltung soll zwischen dem französischen Cour des Douanes und dem deutschen Zollhofareal städtebaulich-architektonisch aufeinander abgestimmt sein.
Erschließungsvorstellungen:
•
Führung des MIV über die Hafenstraße, ohne dass die Hafenstraße eine Trennwirkung zwischen Bahnhof und Zollhofareal erzeugt,
•
Unterbringung der Stellplätze auf dem Grundstück ebenerdig oder im Parkhaus,
•
Anlage sicherer und attraktiver Fuß- und Radwegeverbindungen
entlang des Rheinufers, zu der neuen Straßenbahnbrücke, zum
Ortenauplatz / zur neuen Straßenbahnhaltestelle, in Richtung Innenstadt und in Richtung Yachthafen.
Stand: 25.09.12
46
2.
ehemalige Großherzog-Friedrich-Kaserne
>> jung - dynamisch - innovativ
Beschreibung: Nördlich der Bahnstrecke befindet sich zwischen der
Hafenstraße und dem Bahnanschluss des Industriehafens Kehl auf ca.
5 ha das Areal der ehemaligen Großherzog-Friedrich-Kaserne. Die
Gebäude sind denkmalgeschützt und werden von Unternehmen (die
beiden Mannschaftsgebäude im Norden) sowie von Vereinen (Sanitätsgebäude im Süden) genutzt. Im Osten soll ein Teilbereich für die
Erweiterung der P&R-Anlage am Bahnhof in Anspruch genommen
werden. Die angrenzende Gleisanlage der Hafenbahn führt zu erheblichen Lärmbelastungen im Gebiet. Es ist außerdem durch die Anlagen
der Hafenindustrie und weiterer Gewerbebetriebe im Norden beeinflusst.
Die Hafenstraße trennt die Fläche derzeit vom Yachthafen ab; sie
muss allerdings nicht in dieser Lage und Streckenführung erhalten
bleiben (s.u.). Insofern sind das Yachthafenareal und das Kasernenareal bei der Definition neuer Nutzungen und bei der Gestaltung gemeinsam zu betrachten.
Ziele: Es ist ein gemischt genutztes Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzungen vorzusehen. Die Lagequalitäten Richtung Rhein / Wasser
einerseits und die gewerblich-industrielle Prägung der Umgebung plus
der vorhandene gewerbliche Besatz mit jungen Unternehmen andererseits geben dem Bereich eine Entwicklungstendenz Richtung "jung,
dynamisch, innovativ".
Nutzungsvorstellungen:
•
Wohnen im westlichen Teilbereich über die Hafenstraße hinweg
Richtung Yachthafen, insbesondere in Stadthäusern; die lageund nutzerspezifische Ausgestaltung des Angebots (z.B. "Wohnen am Wasser", "junges Wohnen") ist auszuarbeiten und darzustellen
•
wohnverträgliches Gewerbe im zentralen bis östlichen Teilbereich und parallel zum Park&Ride-Parkplatz, Möglichkeit der Ansiedlung weiterer Technologieunternehmen und Weiterentwicklung des Gewerbestandorts für die Kreativwirtschaft (z.B. in Form
eines deutsch-französischen Technologie-, Innovations- und Designzentrums mit Werk-, Forschungs- und Ausstellungsräumen
für junge Unternehmen)
•
(optional, ergänzend): Sport- und Freizeitnutzungen
•
Das Mischungsverhältnis Wohnen : Gewerbe : Freizeitnutzungen
soll etwa 50% : 40% : 10% betragen. Die Freizeitnutzungen können auch auf den Bereich des Yachthafens beschränkt werden.
•
Mindestens 50% der privaten Grundflächen soll bebaut sein. Es
sind im Durchschnitt vier bis sechs Geschosse vorzusehen. Damit ergeben sich Bruttogeschossflächen von ca. 45.000 bis
70.000 m².
Stand: 25.09.12
47
•
Erweiterung der bestehenden Park&Ride-Anlage im Osten um
200 bis 250 Stellplätze, ebenerdig oder als Parkpalette. Der Höhenversprung im Gelände kann genutzt werden, um eine Parkpalette auf unterschiedlichen Ebenen anzufahren; sie kann
gleichzeitig den Schallschutz in Richtung des Kasernenareals
gewährleisten.
•
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sowie Spiel- und Automatenhallen sind ausgeschlossen.
Gestaltungsvorstellungen:
•
Integration der neuen Bebauung in das historische Gebäudeensemble der zu erhaltenden Kasernenbauten und den Exerzierplatz
•
zum Wasser hin durchlässige Anordnung der Gebäudekörper
•
Die Geschossigkeit und Dimensionierung der Gebäudekörper
sowie das Verhältnis zwischen Freiflächen und bebauten Flächen ist an den Standort anzupassen.
Erschließungsvorstellungen:
Die Hafenstraße diente als Hauptzufahrt zu den nördlich der Bahnstrecke gelegenen Hafenarealen. Im Zuge einer verkehrlichen Neuordnung
und der Aufwertung der B 28 zum Stadtboulevard konnte der Schwerlastverkehr auf die Hafenzufahrt Ost verlegt werden. Eine weitere Zufahrtsmöglichkeit zum Hafen ergibt sich durch die Carl-Benz-Straße.
Eine bedeutende Erschließungsfunktion besitzt die Hafenstraße dennoch für den Park&Ride-Parkplatz, die Gewerbebetriebe auf dem Kasernenareal und den Yachthafen. Sie dient derzeit im Fall der Sperrung
anderer Straßen als Ausweichzufahrt zum Hafen.
Die Hafenstraße soll ihre trennende Wirkung zwischen dem Kasernenareal und dem Yachthafen verlieren und somit eine durchlässige Entwicklung der Stadt ans Wasser ermöglichen.
Stand: 25.09.12
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3.
Yachthafen
>> Lifestyle am Rheinufer
Beschreibung: Der Kehler Yachthafen (ca. 5 ha inklusive Wasser- und
Grünflächen) bietet einige Sport- und Freizeitmöglichkeiten und ein
Restaurant. Vom Kasernenareal ist er räumlich durch die Hafenstraße
abgetrennt. Sichtbeziehungen zwischen der Stadt und dem Wasser
sind bislang nicht vorhanden.
Ziele: Dieser Teilbereich soll über positiv besetzte Nutzungen aus dem
Freizeitbereich in das städtische Gesamtgefüge eingebunden werden,
öffentlich und erlebbar sein. Der überwucherte Uferhang Richtung Osten und die mit Parkplätzen und Lagerhallen untergenutzten Flächen
sollen einer stärker durchlässigen Bebauung und Nutzung weichen.
Nutzungsvorstellungen:
•
Gastronomie mit Bezug zum Wasser
•
Erhalt und gestalterische Aufwertung der Marina, Verbesserung
ihrer Erreichbarkeit
•
Nutzungen aus den Bereichen Sport / Freizeit / Lifestyle, ggf.
Wellness- / SPA-Einrichtung in Zusammenhang mit einem Hotel
auf dem Zollhofareal
•
öffentliche Flächen, die einen Blick auf das Wasser ermöglichen
•
(optional, ergänzend) Wohnbebauung, die vom Kasernenareal
aus bis an das Wasser herangezogen wird
•
Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sowie Spiel- und Automatenhallen sind ausgeschlossen.
Gestaltungsvorstellungen:
•
Einrichtung eines öffentlich erlebbaren und zumindest teilweise
zugänglichen Ufers
•
Einrichtung von Wege- und Blickbeziehungen zum / auf das
Wasser
•
freiraumplanerische Einbindung der Hafenmole - Steg- / Brückenverbindung an der Spitze der Landzunge
•
Erschließungsvorstellungen: Die Erschließung muss zwangsläufig über die Hafenstraße führen. Die konkrete Trassenführung
und Gestaltung des Straßenraums bleibt den Teilnehmern überlassen.
Stand: 25.09.12
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das engere Plangebiet - in Straßburg
>> das urbane Ufer von Straßburg
Für die straßburger Teile des engeren Wettbewerbsgebiets erfolgt zunächst eine Beschreibung der zwei Teilgebiete. Im Anschluss werden
die für beide Flächen geltenden Zielsetzungen formuliert.
4a. Cour des Douanes
Beschreibung
Das Areal ist ca. 4,5 ha groß und wird abgegrenzt im Norden vom
Schienennetz der RFF (44 Regionalzüge/Tag, 7 bis 10 TGV, 12 Güterzüge), im Osten durch den Rhein, im Westen durch die Cité Loucheur
und im Süden durch die Avenue du Pont de l'Europe.
Die Zollstelle entlang der Avenue du Pont de l'Europe wurde 2010 abgerissen und durch eine provisorische Anlage eines Hügels mit Pflanzflächen ersetzt. Hinzu kamen noch die Arbeiten zur Hafenanbindung
(Interport), die im September 2010 begonnen wurden. Die Zollbehörde
ist in einer Halle entlang der Bahngleise untergebracht, wird aber 2012
in andere Räumlichkeiten umziehen.
Im Oktober 2010 wurde ein Klein-Fußballfeld für eine temporäre Nutzung von ca. 5 Jahren aufgebaut.
Eine Rampe, die früher von den LKW's benutzt wurde, verbindet die
Europabrücke mit dem alten Parkplatz der Zollbehörde.
Eine lokale Anbindungsstraße verläuft entlang des Ufers unterhalb der
nördlichen Eisenbahnbrücke (Rue de la digue du Rhin).
Angeschlossen wird dieses Gebiet am Viertel "Quartier du Port du
Rhin" durch die südwestliche Route du Rhin und durch die Rue de l'Ile
aux Epis im Nordwesten. Eine neue Zufahrt/Anbindung wird hier hergestellt werden mit der zukünftigen Rue Jean Monnet im Süden, die
auch die Anbindung an die "Résidence de deux Rives" sein wird. Die
Arbeiten hierzu wurden Anfang 2012 begonnen und werden Ende 2013
fertiggestellt sein.
Die Uferböschungen sind nicht ausgebaut und derzeit hinter der alten
Zufahrtsrampe, den Zollanlagen und einer Baumreihe unzugänglich.
Es gibt keinen Zugang zum Landesgartenschaugelände über den Weg
unter der Europabrücke.
Im südlichen Bereich soll ein Rampenbauwerk für die Rheinquerung
der Tramlinie errichtet werden, so dass das Baufeld F3 (s.u.) noch
stärker räumlich isoliert wird.
Stand: 25.09.12
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4b. Ufer südlich der Europabrücke
Beschreibung
Dieses Gebiet ist ca. 3,5 ha groß und wird abgegrenzt im Norden durch
die Europabrücke, im Westen durch den zukünftigen Place de l'Hippodrome (Baubeginn Mitte 2012), im Süden durch das Landesgartenschaugelände und im Osten durch den Rhein. Die Allée des Chuchotements verläuft quer durch das Gebiet, ebenso wie im Zentrum die
zukünftige Rue Jean Monnet. In dieser zu erhaltenden urbanen Struktur entstehen drei Baufelder.
Die Allée des Chuchotements ist einer der Hauptzugänge zum Jardin
des Deux Rives (Eingang Nord an der Uferseite). Zwei öffentliche Einrichtungen wurden hier aufgebaut: ein Multisportgelände, das 2009
wegen Arbeiten an den Bahngleisen nördlich des Viertels "Quartier du
Port du Rhein" versetzt wurde und ein Kinderspielplatz.
Als städtebauliche Problempunkte sind folgende Aspekte auszumachen:
•
die beiden Baufelder an den Ufern befinden sich in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet
•
Bodenbelastungen (Aufschüttungen) sind in dieser Umgebung
allgegenwärtig, aus diesem Grund bieten sich nur Projekte an,
die keine tiefen Ausschachtungen erforderlich machen.
Das Immobilienprojekt der Résidence des Deux Rives hatte ein Wohnhochhaus im südöstlichen Baufeld vorgesehen. Dieses Projekt wurde
zunächst zurückgestellt, um auf Grundlage der in diesem Wettbewerb
entwickelten Lösungen eine umfassende städtebauliche Umgestaltung
entlang des Rheinufers zu ermöglichen. Aus diesem Grund steht die
vorgesehene städtebauliche Figur (Turm) zur Disposition.
Quelle : réalisée par hélicoptère / NIKON D3X / GPS
©AIRDIASOL.Rothan / www.airdiasol.fr
Stand: 25.09.12
51
4a und 4b. Ziele und Fragestellungen im gesamten Straßburger Wettbewerbsgebiet
Vorgaben des Schema Directeur des Deux Rives
Das Schéma Directeur des deux Rives ist Grundlage für die Bestimmung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Erschließung
des Gebiets (vgl. Anlage).
"Das sehr symbolische Projekt des deux Rives / Zwei Ufer konkretisiert
die physische und funktionelle Verbindung der Städte Kehl und Straßburg. Hier geht es darum, im Rahmen des Baus der grenzüberschreitenden Trambrücke ein Projekt von europäischer Dimension zu realisieren, das am Rheinufer auf beiden Seiten mit architektonischen Highlights besetzt wird. Die konkrete Ausgestaltung bleibt insgesamt offen,
u.a. auch für die Ansiedlung öffentlicher Einrichtungen im Einzugsbereich der neuen Tramhaltestellen.
Auf Straßburger Seite ist vorgesehen, ein großes Freizeitangebot zu
schaffen, das sowohl von seiner Lage, Balkon am Rhein, als auch von
der Verbindung zum Jardin des deux Rives profitiert.
[...] Die Verbesserung der öffentlichen Freiräume ist auch für Straßburg
grundlegend, da derzeit der Weg entlang der Ufer durch die Brücken
unterbrochen wird und damit das Viertel Port du Rhin erneut Zugang
zum Wasser erhält."
Dieser Wettbewerb ermöglicht, das großmaßstäbliche Schéma Directeur in ein konkretes urbanes Konzept für das französische Wettbewerbsgebiet umzusetzen. Aus diesem Grund können die verschiedenen, hier vorgestellten Elemente frei hinterfragt werden.
Art und Maß der vorgesehenen Nutzungen
Stand: 25.09.12
52
Art und Maß der baulichen Nutzung
Das Schéma Directeur des Deux Rives sieht im Wettbewerbsgebiet auf
französischer Seite folgende Größenordnungen an Nettogeschossflächen vor:
zu entwickelnde GRZ
Fläche
Nettogeschossfläche
Wohnen
Dienstleistungen
Handel
sozialer
Nutzen
Stellplätze
3,27 ha
55.000 m²
30.000 m²
8.000 m²
2.000 m²
15.000 m²
491
1,7
Die Angabe der Nettogeschossflächen dient als Orientierungswert für
eine Untergrenze bei den einzelnen Nutzungsarten. Vorgesehen ist eine Mischnutzung, ohne dass dies endgültig beschlossen ist.
Zur Information: das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept für die "Porte de France" aus 2006 (Arbeitsgemeinschaft Tangente - Plattform Berlin - Berest - Hagenmuller) sah eine Nettogeschossfläche von 113.370 m² im selben Gebiet vor.
städtebauliche Struktur
Das Schéma Directeur sieht als Prinzip vor:
•
Schaffung einer qualitativ hochwertigen öffentlichen Fläche entlang der Ufer als Nord-Süd-Verbindung. Im städtebaulichen
Rahmenplan werden diese öffentlichen Flächen entsprechend
dargestellt, begleiten die Gestaltung des Trambereiches und heben die einzelnen zukünftigen Maßnahmen hervor .
•
Die Rue de l’Ille aux Epis wird verlängert und geht in eine Fußgänger- / Radwegzone bis zu den Rheinufern über.
•
Die Realisierung des Baufelds F3 zwischen dem Rampenbauwerk der Tram und der Avenue du Pont de l’Europe wird zurückgestellt, um die Möglichkeit des Baus einer neuen Europabrücke,
entlang der Südseite der Trambrücke, nicht zu behindern.
Stand: 25.09.12
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Baumasse und städtebauliche Figur
Der städtebauliche Rahmenplan – „schéma directeur“ sieht vor:
•
zwei Gebäude an der Nordseite, in der Nähe der Bahngleise und
dem Baufeld F3
•
Bau einer Treppe südlich der Avenue du Pont de l’Europe, mit
Aussichtsplattform über dem Rhein und dem Landesgartenschaugelände.
Der Bereich, der 2007 für den Wohnturm des Immobilienprojekts
"Résidence des Deux Rives" reserviert war, wurde im Rahmen des
Schéma Directeur freigehalten; er dient heute als Grünbereich mit einer Sport- und Freizeitanlage im Baufeld F4.
Liegenschaften
öffentliche Einrichtungen
Baufelder
prioritäres Leuchtturmprojekt
weiteres Leuchtturmprojekt
wichtige öffentliche Flächen
Durchlässigkeit
geschlossene Bebauung
offene Bebauung
Tram
Parkhaus
grundsätzliche Überlegungen
•
integrierte Betrachtung der Art der Nutzung und der räumlichen
Proportionen auf Straßburger und Kehler Seite (so als wäre es
ein Gebiet),
•
städtebauliche Mischung, die zur Steigerung der Attraktivität des
Gebiets und der städtebaulichen, wirtschaftlichen und landschaftsräumlichen Gestaltqualität beiträgt,
•
Schaffung eines städtebaulichen Ufers am Rhein für Straßburg
und Kehl (mit geeigneten städtebaulichen Formen und korrespondierend zwischen beiden Uferseiten), Gestaltung von Stadteingängen, Schaffung neuer Perspektiven und Integration des
Projekts in den städtebaulichen Kontext der beiden Städte,
Stand: 25.09.12
54
•
eine Gestaltung der öffentlichen Räume und der Gebäude (Lage
am Wasser und lineare Form des Uferbereichs), die auf die Qualitäten des Standorts aufbaut und die Schwierigkeiten überwindet
(Böschungen und Stützbauwerke, Brückenpfeiler)
•
Verbesserung der verkehrlichen Erschließung, Einbindung der
Fuß- und Radwege, Bevorzugung des nicht-motorisierten Verkehrs und des ÖPNV mit einer Integration innovativer MIVKonzepte und Organisation des Parkverkehrs.
Berücksichtigung der Topografie und des baulichen Bestands
Die konzeptionelle Berücksichtigung der Trennwirkung durch die
vorgesehenen Rampenbauwerke für die Straßenbahn, die Böschungen zur Bahnstrecke und die Böschung zur Avenue du Pont de l'Europe stellen strategische Herausforderungen für eine erfolgreiche
Umsetzung des Projekts dar.
Ziel ist es, eine städtebauliche Ordnung zu finden, die diese Sachzwänge überwindet, indem
•
durchgängige öffentliche Räume geschaffen werden,
•
die Ausblicke auf den Rhein freigehalten werden und auf diese
Weise den Einwohnern der Cité Loucheur diese bislang verwehrte Sicht geöffnet wird,
•
die qualitativen Unterschiede zwischen den Räumen auf eine optimale Weise integriert werden (Möglichkeiten der Verknüpfung
der Räume und des Umgangs mit städtebaulichen Defiziten),
•
flächenintensive und städtebaulich wenig qualitative Rampenbauwerke mit 4% Steigung vermieden werden, ohne mobilitätseingeschränkte Personen zu diskriminieren,
•
die neu zu beplanenden und zu bebauenden Flächen mit dem
bestehenden Quartier so verknüpft werden, dass kein komplett
abgeschlossener und eigenständiger Stadtraum entsteht,
•
eine urbane Fassade zum Rhein geschaffen wird, die in Straßburg bislang quasi nicht existiert,
•
die Möglichkeit eine neue Straßenbrücke unmittelbar an der geplanten Trambrücke zu realisieren offengehalten wird,
•
Schnittstellen und Bezüge zu umliegenden Räumen (Infrastrukturanlagen, Garten der zwei Ufer) aufgenommen werden etc.
Art der Nachnutzung, Ausstrahlungseffekte und Städtebau
Die Besonderheiten des Ortes in seiner grenzüberschreitenden Lage,
der exponierten Lage am Rhein und dem Garten der zwei Ufer erfordert eine hochwertige Nachnutzung, die auf gesamtstädtischer Ebene
zu einer Qualitätssteigerung führt. Vor diesem Hintergrund stellt sich
die Frage, ob eine Einrichtung auf Ebene des Metropolraums oder des
Eurodistrikts angesiedelt werden kann. Die Ansiedlung von Betrieben
soll die Beschäftigungslage im Stadtviertel Port du Rhin verbessern.
Stand: 25.09.12
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Bezug zum Rhein (entsprechend dem Schéma Directeur des Deux
Rives)
Der Bau der neuen Trambrücke ist eng mit der Entwicklung auf den
beiden Zollhofarealen verbunden. Im Rahmen dieser Umnutzung werden die Uferbereiche des Rheins bis über die Eisenbahnbrücke hinausgehend zugänglich gemacht. Die Umgestaltung des Brückenkopfes der Europabrücke sollte den Abschnitt unter der Fahrbahn miteinbeziehen, um eine durchgängige Fußgängerverbindung zum Garten
der zwei Ufer zu ermöglichen.
Mobilität (entsprechend dem Schéma Directeur des Deux Rives)
Die MIV-Erschließung soll punktuell über verschiedene "Eingangstore"
geschehen, an denen die Parkmöglichkeiten gebündelt werden (Parkhäuser oder Parkpaletten) sowie über ein Straßennetz mit Tempo-30Zonen und Spielstraßen, das für Versorgungsfahrzeuge nutzbar ist.
Ohne die Fortbewegungsmittel der Zukunft zu kennen, ist es heute
Aufgabe die negativen Auswirkungen so stark wie möglich einzudämmen. Ohne Beibehaltung der bisherigen Organisation des Straßenraums, mit einer besseren Aufteilung des Raumes zwischen Fußgängern und Radfahrern sowie einer Beschattung und Verbesserung des
Mikroklimas durch Bäume. Die Flächen für das Parken sollen oberund unterirdisch so weit wie möglich zurückgedrängt werden.
Aufwertung der Stadt
Gleichgewicht zwischen der gebauten und der natürlichen Umgebung.
Die Stadt soll fortan und vorzugsweise baulich verdichtet werden, dabei aber den Einwohnern und der städtischen Biodiversität genügend
Raum geben. Auf diese Weise und der Nutzungskonzeption sowie dem
städtebaulichen Kontext folgend werden die Parkmöglichkeiten entwickelt, nachdem die Dichte und die Freiräume entsprechend verbessert
wurden. Die Berechnung der Anzahl der Stellplätze pro m² Nutzfläche
kann daher nicht auf die einzelne Parzelle allein angewandt werden,
sondern muss auch einen größeren Zusammenhang berücksichtigen
und dabei zukunftsfähige Lösungen beinhalten: Quartiersgaragen zum
Beispiel.
Bündelung der Stellplätze
Die gemeinsame Nutzung von Stellplätzen für unterschiedliche Einrichtungen bewirkt einen wirtschaftlichen und einen ökologischen Effekt. In
der Konsequenz kann ein Parkhaus sowohl für gewerbliche Einrichtungen (insbesondere tagsüber) als auch für Wohnnutzungen (vor allem
abends, nachts und am Wochenende) in Anspruch genommen werden.
Auf diese Weise kann die Stellplatzzahl insgesamt reduziert werden.
Stand: 25.09.12
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von der gemeinsamen Nutzung des Raums zu gemeinsam genutzten Einrichtungen
Bewohner und Besucher des Viertels werden sich hier im Zentrum des
Quartiers in weniger als 200m Entfernung von der Wohnung und den
Arbeitsstätten mindestens zwei Mal pro Tag begegnen. Daraus ergibt
sich die Möglichkeit, weitere Dienstleistungen damit zu verbinden
(Carsharing, Autowäsche mit Regenwasser oder ohne Wasser, Mitfahrgelegenheiten), die Mobilität insgesamt zu verbessern (Stationen
für Fahrräder zum Abstellen, Reparieren, Verleihen) und vor allem, um
Hausmeisterservices für Bewohner und Unternehmen im Quartier einzurichten: Abgabepunkte für Pakete und Post, AMAP-Relais, Bügelwäsche, Einkaufswagen, wenn man die Einkäufe direkt zu sich nach Hause bringt, Sondermüll, Infopunkte, Eckkneipe... angeschlossene Kinderkrippe etc.
Veränderbarkeit und Umkehrbarkeit des Parksystems
Die architektonische und technische Lösung für ein Parkhaus ermöglicht umkehrbare Systeme zu erfinden, die ausgebaut, zurückgebaut,
aufgeteilt werden können, einen Beitrag zur Biodiversität leisten, erneuerbare Energie erzeugen etc. Es handelt sich daher nicht um einfache Parkmöglichkeiten, sondern darum dem aktuellen Bedürfnis nach
multifunktionalen und sehr rationalen Strukturen gerecht zu werden,
indem in ihre Konzeption mögliche Änderungen der Nutzung (Wohnungen, Büros, soziale Einrichtungen etc.) und der teilweise oder komplette Abriss von vornherein mit einbezogen werden.
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strategische Ziele im Straßburger Wettbewerbsgebiet
Die Wettbewerbsbeiträge sollen sich mit diesen Aspekten auseinandersetzen:
•
Entwicklung einer städtebaulichen Figur, die dem weltstädtischen
Anspruch des Deux Rives - Projekts gerecht wird,
•
Verbesserung des Bezugs zum Rhein,
•
Schaffung einer neuen Stadtsilhouette für Straßburg.
Im Bereich nördlich der Europabrücke ergibt sich die zusätzliche Problematik, dass eine zeitlich gestufte städtebauliche Entwicklung des
Gebiets stattfinden können muss, wenn den Bewohnern der Zugang
zum Rhein geöffnet werden soll:
•
Phase 0: Die neue Trambrücke ist realisiert, eine dauerhafte
Umnutzung der Flächen im Wettbewerbsgebiet ist aber noch
nicht erfolgt (ca. 2015).
Stand: 25.09.12
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•
Phase 1: Eine städtebauliche Umnutzung im Wettbewerbsgebiet
ist erfolgt. Die alte Europabrücke bleibt bestehen.
•
Phase 2: Die Europabrücke wird durch einen Neubau unmittelbar
parallel zur Trambrücke ersetzt. Auf französischer Seite werden
dabei einerseits Flächen für den Verkehr beansprucht, andererseits werden Teilflächen für eine städtebauliche und landschaftsplanerische Umnutzung frei.
Aus diesem Grund sind im bezeichneten Bereich Zwischennutzungen
für die Phase 1 vorzusehen, die durch dauerhafte Nutzungen nach der
Neuordnung der Verkehrsinfrastrukturen ersetzt werden sollen.
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die Verlängerung der Tramlinie "D"
>> Chancen des neuen ÖV-Angebots
nutzen
Beschreibung: Die Straßenbahnlinie 'D' soll von der bisherigen Endhaltestelle 'Aristide Briand' durch die neuen Quartiere im Straßburger
Hafengebiet und über den Rhein hinweg bis in die Kehler Innenstadt
geführt werden. Die Trassenführung und die Lage der Haltestellen sind
politisch beschlossen worden.
Ziele: Die für die Trassenführung und Anlage der Haltepunkte vorgesehenen Flächen sind freizuhalten. Die Wettbewerbsbeiträge müssen
sich damit auseinandersetzen, wie das neue ÖV-Angebot bestmöglich
bei einer Umgestaltung des Plangebiets nutzbar gemacht werden
kann. Hierzu sind insbesondere die Führung und Gestaltung der Zuwege zu den Haltepunkten darzustellen. Zu berücksichtigen sind jedoch auch die akustischen und visuellen Beeinträchtigungen durch den
Straßenbahnbetrieb sowie die Trennwirkung, die durch den Gleiskörper ausgelöst wird.
Stand: 25.09.12
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Beschreibung des erweiterten Plangebietes
(hier nur Kehler Teilbereiche)
1.
Park & Ride-Parkplatz und Moschee
>> stadträumlich integrieren
Beschreibung: Die bestehende Park&Ride-Anlage nördlich des Bahnhofs soll erhalten und auf dem Kasernenareal um etwa 250 Stellplätze
erweitert werden. Mittelfristig soll die Anlage nur gegen Zahlung einer
Parkgebühr nutzbar sein. Am östlichen Ende ist ein Moscheebau fertiggestellt worden, der dem städtebaulichen Gesamtgefüge weitgehend
entrückt ist.
Ziele: Die Nutzungen sind zu erhalten. Eine entsprechende verkehrliche Erschließung ist sicherzustellen. Die Moschee soll über Wege-,
Freiraum und Blickbeziehungen integriert werden.
2.
Bahnhof und Ortenauplatz
>> Wegebeziehungen herstellen
Beschreibung: Östlich an das Zollhofareal schließt sich der Ortenauplatz als Bahnhofsvorplatz an. Ein Wasserband mit neun Fontänenfeldern symbolisiert die Verbindung zum Rhein. Abends werden Bahnhofsgebäude und Vorplatz durch Weißlicht erhellt, der Fußgänger wird
zusätzlich durch blaue Lichtbänder geführt. Derzeit ist keine intensive
Nutzung und Belebung des Platzbereichs zu beobachten.
Der Kehler Bahnhof ist über eine ebenerdige Wegeverbindung durch
das Gebäude für Fußgänger und Radfahrer mit dem Parkplatz- und
Kasernengelände verbunden. Unmittelbar östlich befindet sich der Busbahnhof und vor dem Bahnhof in Richtung Innenstadt ist der erste Haltepunkt der neuen Straßenbahnlinie auf Kehler Gebiet geplant. Der
Teilbereich ist damit gewissermaßen in das Fadenkreuz der Wegebeziehungen Nord (Kaserne / P+R)-Süd (Innenstadt) und West (Zollhof)Ost (Busbahnhof) gerückt.
Ziele: Für die Platzfläche ist eine Aufenthaltsqualität zu entwickeln. Eine entsprechende gestalterische Einbindung in das neu entstehende
Ensemble ist aufzuzeigen. Links und rechts des Bahnhofs sind weitere
bauliche Nutzungen in geringem Maße denkbar. Außerdem ist darzustellen, wie allen verkehrlichen Belangen Rechnung getragen werden
kann (v.a. Bus, Fußgänger, Radfahrer).
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3.
Innenstadt Kehl
>> Anbindung an den Bahnhof verbessern
Beschreibung: Die Kehler Innenstadt mit ihrem Geschäftsbesatz und
Wohnungen befindet sich südlich des Plangebiets. Sie ist durch den
schachbrettartigen Grundriss ihres Baumeisters Weinbrenner geprägt.
Dieser Grundriss ist jedoch im Norden in Richtung der Straßburger
Straße durch verkehrsplanerische Erfordernisse überprägt worden.
Südlich, zwischen Innenstadt und Rheinufer befindet sich das Wohngebiet 'Kehl Insel'. Die Bebauung besteht hier aus hochwertigen Stadtvillen in einem stark durchgrünten Straßennetz.
Ziele: Die städtebauliche Struktur der Kehler Innenstadt prägt den Bereich stark. Sie ist in dieser Form und in den aktuellen Grenzen zu erhalten. Die Stadtausgänge Richtung Nordwesten sollen genutzt werden, um eine intensivere Verflechtung der Teilbereiche um den Bahnhof mit dem Kehler Zentrum zu erreichen (s.u., Straßburger Straße).
Hier spielt insbesondere die Querung der Straßburger Straße und der
Eingang in die Innenstadt ("Trichter nördliche Hauptstraße") eine zentrale Rolle.
4.
Straßburger Straße
>> Barrierewirkung abbauen
Beschreibung: Die 'Straßburger Straße' ist für Kehl gleichzeitig Stadteingang aus Richtung Frankreich und Richtung Offenburg sowie die
Transitstrecke zwischen beiden Ländern (DTV ca. 36.000).
Sie zerschneidet das Stadtgebiet zwischen dem Bahnhof und dem
Gewerbegebiet 'Läger' im Norden sowie der Innenstadt im Süden. Im
Zuge der Landesgartenschau wurde die Bundesstraße zum Stadtboulevard mit breitem, begrüntem Mittelstreifen umgestaltet und soll zukünftig als Trasse für die Straßenbahn dienen. Ein kontinuierliches
Stadtgefüge ist bis heute nicht hergestellt.
Ziele: Die Änderung der Nutzung und Gestaltung der Bereiche um
Zollhofareal, Kaserne und Yachthafen kann nur dann einen Mehrwert
für die Stadt als Ganzes generieren, wenn diese an die Wohn-, Versorgungs- und Freizeitbereiche südlich der 'Straßburger Straße' angebunden werden. Für das Plangebiet ist aufzuzeigen, wie die Verkehrstrasse als Barriere der städtebaulichen Entwicklung Kehls überwunden werden kann. Wo und in welcher Form sollen Querungen verbessert oder neu geschaffen werden?
Stand: 25.09.12
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5.
Brücken
>> den Stadteingang akzentuieren
Beschreibung: Straßburg und Kehl sind seit dem Mittelalter über Brückenkonstrukte miteinander verbunden gewesen. Der größte Teil des
motorisierten Verkehrs läuft heute über die Europabrücke (alte RN 4, B
28), der Eisenbahnverkehr auf einer parallelen Trasse weiter nördlich.
In geringem Abstand zur Europabrücke ist eine neue Brücke geplant,
über die die Verlängerung der Straßenbahnlinie "D" nach Kehl geführt
werden soll. Die Brücken prägen das Bild an den beiden Zollhofarealen
maßgeblich. Über das voraussichtliche Erscheinungsbild der neuen
Straßenbahnbrücke werden die Wettbewerbsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Ziele: Die Brückenbauwerke inklusive ihrer Rampen sind entsprechend
den in Kapitel B 4 formulierten Anforderungen gestalterisch einzubinden. Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten über den Internetauftritt
www.concours.kehl.de im September 2012 Unterlagen zu der konkreten Gestaltung der neuen Trambrücke - diese sind in die Wettbewerbsarbeiten zu übernehmen.
6.
Landesgartenschaugelände
>> das grüne Ufer einbinden
Beschreibung: Die Städte Straßburg und Kehl haben im Jahr 2004 eine gemeinsame grenzüberschreitende Landesgartenschau / Festival
de l'art du paysage veranstaltet. Dazu wurden die Parkanlagen und
Freiflächen südlich der Europabrücke auf beiden Seiten des Rheins
gestalterisch aufgewertet und weitere Flächen im Stadtgebiet von Kehl
in das Gesamtkonzept miteinbezogen. Die Passerelle des Deux Rives
wird heute im Raum Straßburg / Ortenau als imagebildendes Symbol
einer gelungenen städtebaulichen und freiraumplanerischen Verbindung der beiden Rheinufer angesehen.
Ziele: Im Rahmen des Wettbewerbs ist dafür zu sorgen, dass die beplanten Teilflächen eine funktionale und gestalterische Verknüpfung
mit dem bestehenden Landesgartenschaugelände auf beiden Seiten
des Rheins erhalten, damit die städtebaulichen Qualitäten dieses Gebiets noch stärker erlebbar werden und der Erholungswert einem breiten Publikum zur Verfügung steht. Das Rheinufer soll kontinuierlich zugänglich sein und abwechslungsreich erlebbar werden.
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7.
das Quartier du Port du Rhin
Beschreibung: Die städtebauliche Entwicklung von Straßburg hat sich
traditionell Richtung Norden, Süden und Westen orientiert; die Industrieanlagen und Hafengebiete wurden jedoch am Rhein angelegt. Das
Quartier du Port du Rhin (1929-1931) wurde vor allem für die Hafenarbeiter angelegt und besteht heute vor allem aus Sozialwohnungen und
wird nach dem NATO-Gipfel 2009 umfassend saniert. Eine erste Umgestaltung des Gebiets wird mit der Inbetriebnahme der neuen Hafenverbindung erreicht, weil damit der Transitverkehr aus dem Wohngebiet herausgehalten wird. Darüber hinaus werden aktuell weitere Projekte realisiert. das Wohnvorhaben "Deux Rives" mit 400 Wohneinheiten, der Umbau des Schulzentrums, die Einrichtung der deutschfranzösischen Kinderkrippe, das Wohnprojekt "Jeanne d'Arc Nord"
(140 Wohneinheiten), die Zusammenführung von drei Kliniken auf einem Standort, die Realisierung eines "Écocité-Projekts" mit Holzbauten
sowie weitere städtebauliche Entwicklungen an der Rue Jean Monnet
und dem Place de l'Hippodrome (vgl. Anhang).
Ziele: Das Quartier soll in Anbetracht des historischen Erbes und der
spezifischen Ansprüche der Bewohner angemessen baulich vervollständigt werden.
•
es soll einen Zugang zum Rheinufer erhalten,
•
es soll den Bewohnern ein entsprechendes Freizeitangebot liefern,
•
es soll differenzierte Wohnnutzungen aufweisen,
•
es soll eine funktional und gestalterisch gute Anbindung an die
Flächen des alten Zollhofs und des Jardin des Deux Rives erhalten.
Die umgesetzten Bestandteile der Planung finden sich im Anhang.
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Anlagen
1. Die Verfassererklärung wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt und unterschrieben gemäß den Wettbewerbsbedingungen aus Abschnitt "A" mit der Wettbewerbsarbeit einzureichen. Die Verfassererklärung darf vom Teilnehmer inhaltlich nicht abgeändert werden und ist für die unterzeichnenden Verfasser verbindlich.
2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Verfasser der
Wettbewerbsarbeiten mit den folgenden Datenschutzerklärungen einverstanden:
2.1 Geheimhaltungs- und Datenschutzerklärung der Stadt Kehl
a. Der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet sich, Daten, Informationen
und Unterlagen, die er im Rahmen der Tätigkeit im Auftrag oder im
Namen der Stadtverwaltung Kehl in mündlicher, schriftlicher oder
sonstiger Form erhalten wird, streng vertraulich zu behandeln und
sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadtverwaltung
Kehl weder einem Dritten bekannt zu geben noch zu sonstigen
Zwecken zu verwenden.
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sämtliche ihm offen gelegten Daten, Informationen und Unterlagen
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b. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zum Nichtgebrauch der
Daten, Informationen und Unterlagen entfällt, wenn diese Informationen und Unterlagen durch Publikation oder in sonstiger Weise
Gemeingut sind oder werden oder dem Wettbewerbsteilnehmer
nachweislich von anderer Seite bekannt gegeben werden, ohne direkt oder indirekt von der Stadtverwaltung Kehl zu stammen.
c.
Der Wettbewerbsteilnehmer erkennt an, dass sämtliche ihm offen
gelegten Daten, Informationen und Unterlagen im Eigentum der
Stadtverwaltung Kehl verbleiben und erklärt sich damit einverstanden, diese Daten, Informationen und Unterlagen nicht zu vervielfältigen und sie auf Verlangen, spätestens nach Abschluss des Auftrages des Landratsamtes, entweder unverzüglich zurück zu geben
oder zu vernichten.
Gleiches gilt für die Modifikation oder Weiterentwicklung jeglicher
Art, die ebenfalls als vertraulich zu behandeln sind.
d. Der Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen der Erfüllung von Dienstleistungs- / Wartungsverträgen eingesetzten Mit-
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arbeiter und / oder Erfüllungsgehilfen unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes auf
Vertraulichkeit und Datenschutz zu verpflichten. Diese Verpflichtung muss so formuliert sein, dass sie auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses zwischen Wettbewerbsteilnehmer und Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfe fortbesteht.
e. Der Wettbewerbsteilnehmer wird der Stadtverwaltung Kehl von jeglichen Ansprüchen, die im Fall des Verstoßes des Wettbewerbsteilnehmers oder seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
gegen die Stadtverwaltung Kehl geltend gemacht werden, frei stellen.
f.
Die Überlassung von Daten, Informationen, Verbesserungen und
Unterlagen gilt nicht als ausdrückliche oder stillschweigende Erteilung oder Übertragung von Lizenzen oder sonstigen Rechten.
g. Diese Vereinbarung tritt mit der Teilnahme am Wettbewerb in Kraft.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zum Nichtgebrauch besteht auch nach Beendigung des Wettbewerbs.
h. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden oder eine an sich notwendige Regelung darin nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine
rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Vertragspartner, hatten sie die Unwirksamkeit oder
die Regelungslücke erkannt, vereinbart hatten.
j.
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf die
Schriftform selbst.
k.
Wird dem Wettbewerbsteilnehmer durch die Stadtverwaltung Kehl
ein externer Zugriff auf zu administrierende Systeme gewährt,
müssen die durchgeführten Arbeiten dokumentiert und der Stadtverwaltung Kehl elektronisch oder in schriftlicher Form übermittelt
werden (Umfang, Ergebnisse, Zeitpunkt und Name des externen
Mitarbeiters).
m. Innerhalb des Fremdnetzes muss ein aktives Virenschutzkonzept
existieren, das aktuell ist und aktuell gehalten wird. Dies gilt besonders für Systeme die eine VPN-Verbindung mit dem Netz der
Stadtverwaltung Kehl aufbauen. Es dürfen keine ungeschützten
Systeme eingesetzt werden. Das eingesetzte System muss außerdem über aktuelle Betriebssystem-Patches und Hotfixes verfügen
und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein. Passwörter müssen mindestens 8 Zeichen enthalten und müssen aus einer Kombination von großen und kleinen Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen.
n. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser
Vereinbarung ist Kehl.
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2.2 Datenschutzerklärung der Communauté Urbaine de Strasbourg
Die Wettbewerbsteilnehmer sind darüber informiert, dass die von der
CUS bereitgestellten Daten einem rechtlichen Schutz unterliegen und
dass der Zugang zu diesen Daten sowie deren Gebrauch den Regeln
und Vorschriften der CUS unterliegt. Dementsprechend erkennen sie
an, dass sie die Regeln der Gemeinhaltung, Vertraulichkeit und Sicherheit in jeglicher Hinsicht beachten, d.h.:
•
die Daten nicht dauerhaft zu speichern, sie zu publizieren oder
an Dritte weiterzugeben,
•
die Daten nicht für kommerzielle oder politische Zwecke oder
nicht der Verwendungsbestimmung zuzuordnende Zwecke zu
nutzen, insbesondere für jegliche Form der Akquise, Massenversendung oder sonstigen Bereitstellung von Daten,
•
die Daten in keiner Form so zu verwenden, dass sie nachweislich der Ehre oder dem Ruf von Personen und ihrem Privatleben
schaden,
•
die Daten nach Erledigung der übertragenen Aufgaben weder digital noch in einer anderen Form zu archivieren.
Die Wettbewerbsteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass ein Verstoß
gegen diese Regeln von der Stadtgemeinschaft Straßburg geahndet
wird und zu Strafmaßnahmen führen kann.
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