Bayerische Trachtenjugend - Rhein-Main

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Bayerische Trachtenjugend - Rhein-Main
Bayerische Trachtenjugend –
Jugend im Bayerischen Trachtenverband e. V.
Pressemappe
zum
Kultur- und Brauchtumswochenende
der bayerischen Trachtenjugend 2007
09. / 10. Juni 2007
Freilichtbühne Altusried
www.trachtenverband-bayern.de
www.jugend-und-brauchtum.de
Inhalt
Einleitung
Die Bayerische Trachtenjugend –
Brückenbauer zwischen Tradition, Gegenwart und Zukunft
Satzung Bayerischer Trachtenverband e. V.
Ordnung Bayerische Trachtenjugend
Arbeitsbericht Bayerische Trachtenjugend 2006
Kontakt Bayerische Trachtenjugend
Die wichtigsten Ansprechpartner
Kultur- und Brauchtumswochenende 2007
Offizielle Infomappe
Grußworte
Schirmherr, Vorsitzende und Festausschuss
Lagepläne, Teilnehmer und Programme
Ablaufinformationen Freilichtbühne, Festzug
GRUNDSATZREFERENT FÜR KUTLUR-, BILDUNGS- UND BRAUCHTUMSAUFGABEN DER
BAYERISCHEN TRACHTENJUGEND
STEFAN TAUBER, HAIDAUER STR. 42, 93102 PFATTER
TELEFON: 0171 - 6077401, [email protected]
Einleitung
Liebe Pressevertreterinnen und –vertreter, liebe Interessierte,
anhand dieser Pressemappe möchten wir Ihnen Informationen an die Hand geben, um Ihnen
aufzuzeigen, welchen bisher einmaligen Status dieses Kultur- und Brauchtumswochenende der
(gesamten) bayerischen Trachtenjugend im Rahmen unserer bisherigen Arbeit und Tätigkeit
einnimmt! Es sollen Ihre Arbeit und Berichterstattung erleichtern, Sie mit den wichtigsten
Hintergrundinformationen versorgen und Ihnen die Veranstaltung selbst kurz vorstellen.
Die Bayerische Trachtenjugend ist die Jugendorganisation des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.
Sie umfasst ca. 100.000 Jugendliche von 6 bis 27 Jahre und zählt somit zu den größten
Jugendverbänden Bayerns.
Mit dem Kultur- und Brauchtumswochenende am 09. und 10. Juni 2007 auf der Allgäuer
Freilichtbühne und im Markt Altusried wollen wir wieder einmal die große Bandbreite der Kultur- und
Brauchtumspflege mit Volkstanz, Trachtentänze, Schuhplattler, Volksmusik, Volksgesang und
Laienspiel aus all unseren Regionen Bayerns der breiten Öffentlichkeit vorstellen.
Aus allen 25 Gauverbänden, die dem Bayerischen Trachtenverband angehören,
werden Kinder und Jugendliche aus den verschiedensten Mitgliedsvereinen im Rahmen dieser
überregionalen Jugendveranstaltung ihr Bestes geben.
erstmals in der Geschichte der Jugendorganisation im Bayerischen Trachtenverband wollen wir an
dem o.g. Wochenende Kinder und Jugendliche aus ganz Bayern zusammenführen.
Ziel dieses Kultur- und Brauchtumswochenendes ist es, Kinder und Jugendliche aus unseren
Trachtenvereinen in Bayern ein Wochenende der Begegnung zu schenken.
Aber auch die engagierte Jugendarbeit im Sinne der Kultur und des Brauchtums sichtbar und deutlich
zu machen. Wir erhoffen uns dadurch natürlich auch eine zusätzliche Motivation, sowohl der
Jugendleiter, als auch unserer jungen Mitglieder und solcher, die es noch werden wollen.
Doch nicht nur das: als weiteren Beitrag, um diese Ziele zu erreichen, werden zusätzlich auch
Gruppen aus dem Bereich der Jugend-Kultur- und Brauchtumsarbeit an der Veranstaltung teilnehmen,
darunter z. B. aus unserem Nachbarland Österreich und aus Lettland. Auf diese Art und Weise
schenken wir den Kindern und Jugendlichen gleichzeitig ein Wochenende der interkulturellen
Erfahrungen und der Austauschmöglichkeiten während sie grenzübergreifend und gemeinsam Kulturund Brauchtumsarbeit praktizieren und erleben! In Eigeninitiative gestalten alle
Jugendlichen zusammen ihr eigenes Programm für den Samstag Abend in der Reithalle und schaffen
so vielleicht die Basis, für weitere gemeinsame Projekte auf dem Gebiet der Jugendarbeit für die
Zukunft!
Als Veranstaltungsort haben wir die Marktgemeinde Altusried im Allgäu ausgesucht.
Die dortige Freilichtbühne mit ihren 2.500 überdachten Besucherplätzen und die bestehende
Infrastruktur bieten beste Voraussetzungen für dieses überregionale Großereignis.
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Echtes Brauchtum erleben
Kinder- und Jugendgruppen aus dem gesamten Bayerischen Trachtenverband sind im Allgäu zu Gast.
Durch das Programm auf der Freilichtbühne am Samstag nachmittag führt und
moderiert Elisabeth Rehm
Ein Gottesdienst am Sonntag auf dem Freilichtgelände und ein großer Festzug durch den Markt
Altusried, zu dem ca. 5.000 jugendliche Mitwirkende aus allen
25 Gauverbänden - zusammengeschlossen im Bayerischen Trachtenverband - erwartet werden.
Jugendblaskapellen, Gaufahnenabordnungen und festlich geschmückte Festwägen werden diesen
Jugendfestzug farbenprächtig abrunden.
An diesem Wochenende werden sich ebenfalls interessierte Bürgerinnen und Bürger, Alt und Jung
über die Kultur- und Brauchtumsarbeit der Trachtenjugend in einem dafür extra vorgesehenen
Rahmenprogramm und einer Ausstellung informieren können.
Darum bewahren wir unsere Heimat und ihre Tradition für unsere Kinder.
Tradition heißt Fortschritt und heißt Bewahren und Weiterentwickeln, dass die Tracht lebt und die
Jugend eingebunden ist in diese Verantwortung.
Der Festausschuss mit Festleiter Franz Merk, die Marktgemeinde Altusried, der Landkreis Oberallgäu
mit Schirmherr Landrat Gebhard Kaiser und natürlich die Trachtenjugend würden sich sehr freuen,
viele Besucher und Gäste zu dem Kultur- und Brauchtumswochenende der Bayerischen
Trachtenjugend in Altusried begrüßen zu dürfen.
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Die Bayerische Trachtenjugend –
Brückenbauer zwischen Tradition, Gegenwart und Zukunft
Der Inhalt dieses Textes soll zur Information für Dritte und Außenstehende, sowie auch zur
Herausbildung und Stärkung der gemeinsamen Verbandsidentität und zur Orientierung für alle ehrenund hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen des Verbandes dienen. Er will
für Klarheit und Transparenz sorgen, Entscheidungen erleichtern, die Motivation fördern und die
Identifikation mit dem Verband erhöhen.
Die Bayerische Trachtenjugend ist die Jugendorganisation des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.
Sie gliedert sich in Vereinsjugendgruppen, jeweilige Gaujugend und Bayerische Trachtenjugend. In
1000 Vereinen in allen bayerischen Regierungsbezirken bilden Kinder und Jugendliche die
Vereinsjugend. In Volkstanz- und Schuhplattlergruppen, Theatergruppen und Musikgruppen
verbringen hier 105.000 junge Menschen ab dem 8. Lebensjahr Woche für Woche mindestens für ein
paar Stunden ihre Freizeit. Oftmals findet der Nachwuchs der bayerischen Trachtler sogar bereits
früher mit Geschwistern oder Eltern den Weg zu unseren Gruppenstunden. Wir, die Bayerische
Trachtenjugend - Jugend im Bayerischen Trachtenverband e.V. gehören damit in unserer
Selbstständigkeit zu den 5 größten, öffentlich anerkannten Jugendverbänden in Bayern. Wir geben
uns eine eigene Ordnung, wählen unsere Gremien unabhängig und verfügen über unsere finanziellen
Mittel in eigener Verantwortung.
Als Jugendorganisation des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. verfolgt die Bayerische
Trachtenjugend natürlich die gleichen Ziele wie ihre Erwachsenenorganisation - die Pflege
bayerischen Brauchtums und der bayerischen Kultur in seiner Vielfalt von den Alpengipfeln im Süden
bis zu den fränkischen Weinbergen, von der Allgäu-schwäbischen Iller bis zum Bayerischen Wald.
Damit verbunden fühlen wir uns in unserer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen
Arbeit natürlich auch den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Gemeinnützigkeit, Toleranz,
Solidarität, Pluralität und Ganzheitlichkeit verpflichtet.
Die Bayerische Trachtenjugend verfolgt diese Ziele nicht mit dem verklärten Blick auf die vermeintlich
"gute, alte Zeit". Durch die Weitergabe der auf dem christlichen Glauben beruhenden Werte unserer
bayerischen Lebensart vermitteln wir den Jugendlichen das Verantwortungsbewusstsein für ihre
Mitmenschen in der funktionierenden Dorf- und Vereinsgemeinschaft. In der immer enger
zusammenwachsenden Welt bieten die bayerische Identität eine Heimat, ohne sich den europäischen
Nachbarn verschließen zu müssen. Mit dem bewussten Ausleben der bayerischen Eigenarten wirbt
die Bayerische Trachtenjugend zugleich für Verständnis für die Eigenheiten andere Nationen, die ihre
Angehörigen nicht ablegen können und wollen.
Um diesen hochgesteckten Zielen gerecht zu werden bildete sich die Bayerische Trachtenjugend als
Jugendverband innerhalb der Trachtenbewegung (Geschichte der Bayerischen Trachtenjugend). Wir
verstehen uns als Form der selbstständigen und eigenverantwortlichen Organisation von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes
e. V.
Die Trachtenbewegung ist ein generationsübergreifendes Sammelbecken für all diejenigen, die sich
mit der zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft nicht abfinden wollen, die ihren Beitrag für
das Miteinander über die Altersgrenzen hinweg in der Dorf- und Vereinsgemeinschaft leisten wollen.
Als Mitglied des Bayerischen Jugendring blickt die Bayerische Trachtenjugend aber auch über den
Tellerrand der Brauchtumspflege hinaus. Auf diese Weise nimmt die Bayerische Trachtenjugend teil
an der Gestaltung der Lebensbedingungen für Jugendliche in Bayern auf Kreis-, Bezirks- und
Landesebene.
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Oberste Ziele der Bayerischen Trachtenjugend sind:
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Verbreiten, Mitgestalten und Erhalten örtlichen und heimatlichen Brauchtums, insbesondere
der bodenständigen Tracht, dem heimischen Musik- und Kulturgut, der Mundart und dem
Laienspiel, der bodenständigen Tanzformen und der funktionierenden (örtlichen)
Gemeinschaft mit ihren Traditionen und Werten.
Zur Verfügung stehen, als kompetente Partner in Fragen der Kultur- und Brauchtumsarbeit,
vor Allem auch bezogen auf attraktive und sinnvolle Jugendarbeit auf diesem Gebiet.
Einen Beitrag leisten zur Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewußten
und verantwortlichen Persönlichkeiten.
Vertreten der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und
wirksam innerhalb und außerhalb des Verbandes, dazu gehört auch die Vertretung
jugendpolitischer Interessen der Mitglieder unter Anderem durch die aktive Mitarbeit im
Bayerischen Jugendring.
Aufmerksam machen auf gesellschaftliche Probleme und aktiv zu deren Lösung beitragen;
Zur Erfüllung dieser Ziele:
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fördern wir durch kinder- und jugendspezifische Aktivitäten alle Maßnahmen, die dazu
beitragen, dass unseren und auch allen Außenstehenden Kinder und Jugendlichen die
Möglichkeit offen steht, ihr örtliches und heimatliches Brauchtum kennen zu lernen, es
mitzugestalten und zu erhalten.
tragen wir die bodenständige Tracht als heimatliche Kleidung mit passender Haartracht.
erforschen wir die Geschichte der Heimat und des Landes und lassen uns in regelmäßigen
Zusammenkünften im Gebrauch von heimischen Volkslied, Volksmusik und Volkstanz bilden.
pflegen wir die Mundart, also unseren jeweiligen Dialekt und das Laienspiel.
arbeiten wir mit den Eltern und Lehrkräften, anderen Jugendorganisationen, Jugendringen
und mit volks- und brauchtumskundigen Personen zusammen.
führen wir Freizeiten im Sinne der Satzung des Bayerischen Jugendringes durch.
vertreten wir durch unsere aktive Mitarbeit im Bayerischen Jugendring die jugendpolitischen
Interessen unserer Mitglieder.
erhalten wir die bodenständigen Schuhplattler, historischen Heimattänze und Volkstänze
unserer jeweiligen Regionen.
pflegen wir angestammtes bayerisches Lied- und Musikgut. Dies geschieht in der Familie und
beim gemütlichen Beisammensein im Verein, bei Maiandachten, Adventsingen und in der
sakralen Musik im allgemeinen und nicht zuletzt in den von den Vereinen und Verbänden
veranstalteten Volksmusikabenden für die Besucher von Nah und Fern.
fördern wir eine funktionierende Dorfgemeinschaft in der man sich kennt, sich gegenseitig
unterstützt und gemeinsam feiert und setzen ein Zeichen gegen die immer größer und
anonymer werdenden Schlafstätte vor den Toren der Großstädte. Vor allem das
Aufrechterhalten von Traditionen im Stadtteil und im Dorf - das Aufstellen des Maibaums, das
Abhalten des Dorffestes - trägt hierzu seinen Teil bei.
beschäftigen wir uns mit allen Fragen rund um Brauchtum und Heimat in Vergangenheit,
Gegenwart und Zukunft.
verwirklichen wir gemeinsam die Idee eines „Hauses der Bayerischen Trachtenkultur und
Trachtengeschichte“ und schaffen so eine zentrale Stätte für Bildung und
Brauchtumsforschung, Archivierung und Lagerung, Information und auch Geselligkeit, nicht
zuletzt zur Erleichterung der vielfältigen und umfangreichen Arbeiten im Bereich Heimat- und
Brauchtumspflege, die von unseren Mitgliedern in ihren Heimatregionen durchgeführt werden.
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wollen wir in unserer Arbeit Grundsätze und Arbeitsformen verwirklichen, die den Interessen,
Bedürfnissen und dem Lebensgefühl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
entsprechen und betreiben so handlungsorientierte, kreative und jugendspezifische Kultur-,
Bildungs- und Brauchtumsarbeit.
schaffen wir Voraussetzungen für selbstorganisierte Freizeitgestaltung.
geben wir Anregungen und machen Angebote, unter Anderem im sozialen und kulturellen
Bereich.
orientieren wir uns an den aktuellen fachlichen Standards der Jugendarbeit und verpflichten
uns, die verbandliche Jugendarbeit konzeptionell fortzuschreiben.
motivieren und qualifizieren wir Jugendliche und junge Erwachsene, ehrenamtliche Aufgaben
und Verantwortung in der Bayerischen Trachtenjugend zu übernehmen, und schaffen dafür
die notwendigen Voraussetzungen.
verbessern wir die Bedingungen für ehrenamtliches Engagement und setzen uns für dessen
gesellschaftliche Anerkennung ein.
unterstützen wir den Einsatz von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
sichern wir, nicht zuletzt durch den Entwurf und den Aufbau unseres eigenen, umfassenden
Bildungsprogramms, die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Weiterbildung von ehrenund hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
schaffen wir die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und
Männern, Mädchen und Jungen.
fördern wir die Integration von sozial und ethnisch benachteiligten Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen.
fördern wir die Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen und Jugendverbänden und
betreiben so interkulturelle Jugend- und Brauchtumsarbeit.
entwickeln wir aktionsbezogene Umweltarbeit.
suchen wir die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Initiativen.
Aufbau der Bayerischen Trachtenjugend
Landesebene
Die Jugendvertreter der 25 angeschlossenen Gauverbände bilden den
Landesjugendausschuss. Dieser wählt die Mitglieder des
Landesjugendvorstandes der Bayerischen Trachtenjugend.
Regionalebene
25 Gauverbände in Bayern sind im Bayerischen Trachtenverband e.V.
zusammengeschlossen.
Ortsebene
ca. 1000 Vereine vor Ort mit Kinder- und Jugendtanzgruppen,
Volksmusikgruppen, Theatergruppen.
Eine/e Jugendvertreter/in vertritt den Verein gegenüber der Gauebene
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Satzung
Bayerischer Trachtenverband e.V.
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Bayerischer Trachtenverband e.V.. Er ist der Nachfolgeverein des
Landesverbandes Bayerischer Heimat- und Volkstrachtenvereine e.V. gegr. 1909 und des
Bayerischen Trachtenverbandes e.V. gegründet 1925 als Vereinigte Gauverbände des bayerischen
Oberlandes.
Der Bayerische Trachtenverband e.V. hat seinen Sitz in Traunstein und ist im Vereinsregister des
Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gerichtsstand ist
Traunstein.
§2
Zweck und Aufgaben
Der Bayerische Trachtenverband e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Tätigkeit des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. gehört zum Zweckbereich „Förderung der
Heimatpflege“ und umfasst insbesondere
-
Erhaltung und Pflege der bodenständigen Gebirgs- und Volkstrachten, einschließlich
traditioneller Trachten, sowie deren Verbreitung maßgeblich zu fördern;
-
Natürliche und geschichtliche Eigenarten des bayerischen Volkes in seinen guten Sitten
eines christlichen Menschenbildes, in seinem Brauchtum, in Mundart, Volkslied,
Volksmusik, Schuhplattler, Volkstanz und Laienspiel zu fördern, zu pflegen und zu erhalten;
-
Historische Kunstwerke, handwerkliche und sonstige Denkmäler der Heimatgeschichte
sowie der Volkskunst zu wahren und zu schützen;
-
Mitgliedsverbände gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit zu vertreten, mit
Organisationen und Verbänden, welche auf dem Gebiet der Heimatpflege tätig sind unter
Wahrung der eigenen Unabhängigkeit zusammen zu arbeiten;
-
Jugend im Bereich der Trachtenpflege zu fördern und sie mit den Grundsätzen der Heimatund Brauchtumspflege vertraut zu machen.
Der Bayerische Trachtenverband e.V. ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.
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Er erfüllt seine Zwecke insbesondere durch
- Erhaltung und Förderung der Heimat- und Trachtentage oder Gaufeste und
Brauchtumsveranstaltungen;
-
Vermittlung heimatkundlicher Beratung in Tracht, Brauchtum, Volkslied, Schuhplattler,
Volkstanz, Mundart, Laienspiel sowie Bau- und Landschaftsgestaltung;
-
Durch Übernahme von gutachtlichen Tätigkeiten für Behörden und Gauverbänden in deren
Bereichen;
-
Veröffentlichungen von Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen in der Trachten- und
Brauchtumspflege;
-
Förderung der Jugend für die Ziele des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.;
-
Herausgabe einer Trachtenzeitschrift für das Land Bayern und Erstellung von heimatlichen
Bild-/Ton- und Schriftdokumenten;
-
Schaffung eines Archivs für die Verbandsgeschichte, Förderung eines Trachtenmuseums in
Bayern mit Errichtung einer Stiftung;
-
volkskundliche Fortbildung, Forschung in Brauchtum und Trachtenwesen sowie Mitarbeit in
der gesamten Heimatpflege;
-
Förderung des Umweltgedankens;
-
Ehrung verdienter Personen, Vereine und Einrichtungen.
Der Bayerische Trachtenverband e.V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die für den Verbandszweck
erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch Beiträge, Zuwendungen (Spenden), Zuschüsse und
sonstige Erträgnisse.
§3
Mitglieder
1.
Mitglied können nur Gauverbände mit Sitz in Bayern und selbständiger Verwaltung werden,
deren Mitgliedsvereine zu 2/3 (zwei Drittel) ihren Sitz in Bayern haben; sie müssen sich zu
den Zielen des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. bekennen und ihre Satzung darf nicht im
Widerspruch zur Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes stehen.
Jedem Gauverband wird der Fortbestand seiner Eigenart und seiner Eigenständigkeit
zugesichert. Neu eintretende Gauverbände haben bei der Antragstellung den Nachweis zu
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2.
erbringen, dass sie vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützigen Zwecken dienend
anerkannt sind bzw. diese Anerkennung anstreben.
Auf Beschluss des Landesvorstandes können Einzelpersonen, welche sich in der Erfüllung
der Aufgaben nach § 2 dieser Satzung besondere Verdienste erworben haben, in den
Bayerischen Trachtenverband e.V. berufen oder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§4
Beginn der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme eines Mitgliedes nach § 3 entscheidet auf schriftlichen Antrag die
Landesversammlung.
§5
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Austritt
b) durch Auflösung
c) durch Ausschluss
Der Austritt und die Auflösung eines Mitgliedsverbandes ist dem Landesvorstand durch eine
schriftliche Mitteilung der Gründe zur Kenntnis zu geben. Bei Austritt ist eine jährliche Kündigungsfrist
zum Ende des Geschäftsjahres einzuhalten.
Der Ausschluss eines Mitgliedsverbandes erfolgt durch den Landesvorstand, wenn ein
Mitgliedsverband durch seine Beschlüsse und durch seine Handlungen gegen § 2 dieser Satzung
verstoßen hat oder mindestens 4 Jahre seine Rechte und Pflichten aus dieser Satzung
vernachlässigte. Bei einem Ausschluss durch den Landesvorstand ist innerhalb von 3 Monaten ein
schriftlicher Einspruch möglich. In diesem Falle entscheidet die Landesversammlung bindend, solange
nicht durch Gerichte anderweitig entschieden wird.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft kann kein Gau finanzielle oder materielle Forderungen an den
Bayerischen Trachtenverband e.V. stellen.
§6
Beitrag
Der Beitrag wird von der Landesversammlung beschlossen.
§7
Organe
Organe des Bayerischen Trachtenverbandes sind
¾ der Landesvorstand
¾ der Landesausschuss
¾ die Landesversammlung.
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§8
Der Landesvorstand
Der Landesvorstand besteht aus
¾ dem 1. Landesvorsitzenden
¾ drei (3) gleichberechtigten Vertretern
¾ dem Schriftführer und einem Stellvertreter
¾ dem Kassier und einem Stellvertreter
¾ dem Landesjugendvertreter der Bayerischen Trachtenjugend.
Vorsitzende der Sachausschüsse sind zur Beratung mit Stimmrecht in den Landesvorstand
einzuladen, wenn die Tagesordnung entsprechende Sachthemen enthält.
Dem Landesvorstand obliegt
1. die geschäftliche und organisatorische Leitung des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.
im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung;
2. die Einberufung der Organe und sonstiger Veranstaltungen;
3. die Durchführung aller von der Landesversammlung und vom Landesausschuss gefassten
Beschlüsse;
4. die Vertretung des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. bei Mitgliedschaften und
Behörden;
5. das Wahrnehmen von Aufgaben auf Landesebene, welche der Heimat- der Trachten- und
Brauchtumspflege dienen;
6. die Mitarbeit und Förderung in den Sachausschüssen und im Jugendverband.
Der Landesvorstand tritt in der Regel dreimal jährlich zusammen. Dem Landesvorstand obliegt im
Sinne von § 26 BGB die rechtliche Vertretung. Der 1. Landesvorsitzende ist
alleinvertretungsberechtigt.
Der Landesvorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Für alle Mitglieder des Landesvorstandes ist die
Ehrenamtlichkeit Voraussetzung.
Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes während einer Amtsperiode aus, so findet in der
nächsten Landesversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit statt.
Beschlüsse des Landesvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Landesvorsitzenden.
Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Schriftführer und dem
Landesvorsitzenden oder Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§9
Landesausschuss
Dem Landesausschuss gehören an
¾ der Landesvorstand
¾ alle Gauvorstände oder deren Stellvertreter
¾ alle Vorsitzenden der Sachausschüsse
¾ die nach § 3 Ziffer 2 gewählten oder berufenen Mitglieder.
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Dem Landesausschuss obliegen
1. die Stellungnahme zu einschlägigen Fragen der Trachten-, Brauchtums- und
Heimatpflege; die Beratung und Verabschiedung grundsätzlicher Aussagen und
Richtlinien;
2. die Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Sachausschüsse;
3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge nach § 10 Ziffer III;
4. Erstellung und Beschlussfassung einer Geschäftsordnung;
5. Erteilung von Aufgaben an den Landesvorstand.
Der Landesausschuss tritt in der Regel einmal jährlich auf Einladung des Landesvorsitzenden
zusammen. Die Einladung erfolgt drei Wochen vor der Sitzung durch schriftliche Mitteilung und durch
Veröffentlichung in der Trachtenzeitschrift mit Bekanntgabe der Tagesordnung.
Außerordentliche Sitzungen müssen stattfinden
1. auf Beschluss des Landesvorstandes,
2. wenn dies mindestens ein Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder des
Landesausschusses unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt.
Ordnungsgemäß einberufene Sitzungen des Landesausschusses sind jederzeit beschlussfähig ohne
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Landesvorsitzenden.
Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Schriftführer und dem
Landesvorsitzenden oder Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 10
Landesversammlung
I.
Die Landesversammlung ist das höchste Organ des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.
Der Landesversammlung gehören mit Sitz-/Rede- und Stimmrecht an
a) der Landesausschuss,
b) die Delegierten der Gauverbände nach folgendem Delegiertenschlüssel:
Jeder Gauverband entsendet in die Landesversammlung unabhängig von seiner
Mitgliederstärke 3 Delegierte und dazu ab 3.000 Mitglieder seiner angeschlossenen Heimatund Trachtenvereine für jeweils weitere angefangene 2.000 Mitglieder einen weiteren
Delegierten.
II.
Der Landesversammlung obliegen folgende weitere Aufgaben:
1.
2.
3.
4.
5.
die Entgegennahme des jährlichen Tätigkeits-, Protokoll-, Kassen- und Revisionsberichtes
sowie die Entlastung des Landesvorstandes;
die Wahl des Landesvorstandes auf die Dauer von 3 Jahren mit Ausnahme des
Jugendvertreters. Dieser Wird nach der Ordnung der Bayerischen Trachtenjugend gewählt
und ist von der Landesversammlung zu bestätigen;
die Wahl von zwei Revisoren;
die Einsetzung und Auflösung von Sachausschüssen;
die Beschlussfassung über die Satzung, Satzungsänderungen und Richtlinien. Für all diese
Beschlüsse ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich;
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6.
7.
8.
9.
III.
Auflösung des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. nach § 14;
die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern nach §§ 3, 4 und 5 dieser Satzung;
die Beratung und Verabschiedung von grundsätzlichen Aussagen zu allen Fragen der
Trachten-, Brauchtums- und Heimatpflege sowie der bayerischen Volkskultur, soweit diese
dem Zweck des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. dienen oder zur Förderung und
Erhaltung der bayerischen Eigenart erforderlich sind;
Beschlussfassung über gestellte Anträge.
Anträge können stellen
¾
¾
¾
¾
¾
die angeschlossenen Gauverbände,
der Landesvorstand,
der Landesausschuss,
die Sachausschüsse,
die Bayerische Trachtenjugend.
IV.
Eine ordnungsgemäß eingeladene Landesversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind als nicht abgegebene Stimmen zu
behandeln.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Landesvorsitzenden.
Bei Wahlen gilt die verhältnismäßige Stimmenmehrheit, Bewerber mit den meisten
abgegebenen Stimmen sind gewählt.
Erforderliche Beschlüsse nach § 10 Abs. II Ziff. 5 und 6 müssen in der Tagesordnung bei
der Einladung enthalten sein.
Das Stimmrecht eines Gaues ruht, wenn der betreffende Gau länger als ein Jahr mit seinem
Beitrag im Rückstand ist.
V.
Die Landesversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt und wird vom
Landesvorsitzenden mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich und durch Veröffentlichung in
der Trachtenzeitschrift unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
Eine außerordentliche Landesversammlung ist innerhalb von 3 Monaten vom
Landesvorsitzenden einzuberufen, wenn dies ein Organ oder mindestens ein Drittel der
Gauverbände unter schriftlicher Mitteilung des Grundes beantragen.
Über jede Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Schriftführer und dem
Landesvorsitzenden oder Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 11
Sachausschüsse
Für alle Sachgebiete im Bereich der Zwecke des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. können von
der Landesversammlung Sachausschüsse eingesetzt und aufgelöst werden.
Die Besetzung der Sachausschüsse wird in der Geschäftsordnung geregelt.
Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer. Diese sind
vom Landesvorstand zu bestätigen. Der Vorsitzende des Sachausschusses ist Mitglied im
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Landesausschuss. Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen und sollen mindestens einmal im
Jahr stattfinden.
Der Landesvorsitzende ist zu jeder Sitzung einzuladen. Er oder sein Vertreter haben im
Sachausschuss Stimm- und Rederecht.
§ 12
Bayerische Trachtenjugend
Die Bayerische Trachtenjugend ist die Jugendorganisation des Bayerischen Trachtenverbandes e.V..
Sie wird nach ihrer eigenen Ordnung selbständig geführt.
Der Landesjugendvertreter ist Mitglied des Landesvorstandes nach § 8 dieser Satzung.
Beschlüsse, Tätigkeitsberichte, die Verteilung der Zuschussmittel sind dem Landesvorstand zur
Kenntnisnahme zu übergeben.
Der Landesvorsitzende ist zu jeder Sitzung einzuladen.
Er oder sein Vertreter haben im Jugendausschuss Stimm- und Rederecht.
Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§ 13
Auflösung
Über die Auflösung des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. entscheidet die ordentliche oder
außerordentliche Landesversammlung, bei der mindestens drei Viertel (3/4) der stimmberechtigten
Delegierten anwesend sein müssen. Wird diese zahl nicht erreicht muss innerhalb von 3 Monaten
eine weitere Landesversammlung ordentlich eingeladen werden.
Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Auflösung selbst muss in
beiden Fällen mit einer Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Delegierten
beschlossen werden.
Bei Auflösung des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. oder Aufhebung ohne Rechtsnachfolger oder
bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das gesamte Vermögen an den Fiskus des Freistaates
Bayern zur Förderung der Trachtenpflege im Sinne dieser Satzung zu.
§ 14
Schlussbestimmungen
In allen in dieser Satzung nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Landesvorstand oder es gelten
die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 15
Inkrafttreten
Die Namensänderung und Neufassung der Satzung wurde bei der Jahresversammlung am
29. September 2002 beschlossen und für in Kraft gesetzt erklärt.
Die vorstehende Fassung der Satzung ist unter der Nummer 39 eingetragen.
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Ordnung der Jugend des Bayerischen Trachtenverbandes e. V.
§ 1 Name und Begriff
Die Jugendorganisation des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. führt den Namen „Bayerische
Trachtenjugend“. Die Bayerische Trachtenjugend bekennt sich zu den festgelegten Zielen in den
Richtlinien und in der Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes e. V., arbeitet zur Erfüllung und
Verwirklichung der gestellten Aufgaben mit, ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Sie führt
ein Jugendleben nach dieser Ordnung und erkennt die Satzung des Bayerischen Jugendringes und
des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. an.
Die bayerische Trachtenjugend ist im Rahmen der Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes e. V.
selbstständig und eigenverantwortlich tätig.
Alle Arbeiten sind auf gemeinnütziger Basis aufgebaut.
§ 2 Aufgaben und Gliederung
Aufgaben der Bayerischen Trachtenjugend auf allen Ebenen sind:
• Das örtliche und heimatliche Brauchtum kennen zu lernen, es mitzugestalten und zu
erhalten;
• Die bodenständige Tracht als heimatliche Kleidung mit passender Haartracht zu tragen;
• Die Geschichte der Heimat und des Landes zu erforschen und sich in regelmäßigen
Zusammenkünften im Gebrauch von heimischen Volkslied, Volksmusik und Volkstanz
bilden zu lassen;
• Die Mundart und das Laienspiel zu pflegen;
• Mit den Eltern und Lehrkräften, anderen Jugendorganisationen, Jugendringen und mit
volks- und brauchtumskundigen Personen zusammenzuarbeiten;
• Die jugendpolitischen Interessen der Mitglieder zu vertreten;
• Die Durchführung von Freizeiten im Sinne der Satzung des Bayerischen Jugendringes;
Die Bayerische Trachtenjugend gliedert sich in Vereinsjugendgruppen – Gaujugend – Bayerische
Trachtenjugend.
1) Vereinsjugendgruppen
a) Die Jugendlichen der örtlichen Vereine im Alter von 6 – 26 Jahren bilden Vereinsjugendgruppen. Je nach Anzahl der Jugendlichen können altersmäßige Untergliederungen gebildet
werden. Für alle Jugendlichen bis zum Eintritt in die Mitgliedschaft des Erwachsenenverbandes ist eine Mitgliederliste zum Nachweis gegenüber Behörden und anderen
Organisationen zu führen.
b) Name und Satzung des Vereins sind für die Vereinsjugendgruppe bindend, soweit sie nicht
der Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. widersprechen.
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c) Die Vereinsjugend wählt in der Jugendversammlung den Jugendausschuss, der in der Regel
aus 3 Personen besteht (1. Jugendleiter/in, stellv. Jugendleiter/in und Jugendkassier/erin)
Sie müssen Vereinsmitglieder sein und ihre Wahl wird von der Vereinsversammlung
bestätigt. Die Amtsdauer richtet sich nach der Wahlperiode des Vereins.
Der/Die 1. Jugendvertreter/in (Jugendleiter/in) gehört dem Vereinsausschuss an und vertritt
die Vereinsjugend gegenüber dem Verein, der Gaujugend und dem Kreis- oder Stadtjugendring
d) Die Vereinsjugendgruppen beschließen in der Jugendversammlung ihre Aktivitäten
(Jahresprogramm).
e) Die Vereinsjugendgruppen führen eine eigene Jugendkasse. ( Kassenprüfung erforderlich )
2) Gaujugend
a) Die Vereinsjugendgruppen eines Trachtengaues bilden die Gaujugend. Soweit notwendig,
können Bezirks- und Kreisuntergliederungen gebildet werden.
b) Die Satzung des Trachtengaues ist für die Gaujugend bindend.
c) Die Vereinsjugendvertreter/innen (Gau-Jugendversammlung) wählen die Gaujugendvertretung. Sie besteht in der Regel aus 1. Jugendvertreter/in, stellv. Jugendvertreter/in und
Jugendkassier/erin. Die Amtsdauer richtet sich nach der Wahlperiode des Gaues. Ihre Wahl
bedarf der Bestätigung durch die jeweilige Gauversammlung.
d) Aufgaben der Gaujugendvertretung:
•
Die Vereinsjugend in ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen;
•
Trachtenvereine zur Bildung von Jugendgruppen anzuregen und den Aufbau von
Jugendgruppen fördern;
•
Im Einvernehmen mit dem Gauvorstand eigene und geeignete Jugendveranstaltungen
zur Erhaltung des Brauchtums auf Gauebene durchzuführen;
•
Jährlich den Vereinsjugendvertretern heimatkundliche(n) Bildungstag(e), verbunden
mit staatspolitischen Themen im Sinne der Förderungsbestimmungen des Bayerischen
Jugendringes anzubieten;
•
Die Gaujugend im Gauausschuss, im SJR/KJR sowie beim Bezirksjugendring und in
der Bayerischen Trachtenjugend zu vertreten;
e) Der/Die Gaujugendvertreter/in ist für alle Verwaltungsaufgaben, welche die Gaujugend
betreffen, zuständig und verantwortlich.
f) Soweit innerhalb eines Trachtengaues Untergliederungen nach Landkreisen oder Regierungsbezirken vorhanden sind, gelten für die Bezirksjugend und die Bezirksjugendvertreter/innen
die Absätze 2a bis e entsprechend.
g) Die Gaujugend führt eine eigene Jugendkasse. ( Kassenprüfung erforderlich )
3) Die Bayerische Trachtenjugend
a)
Die Jugend der Trachtengaue des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. bilden die
Bayerische Trachtenjugend.
Mindestens 1x im Jahr findet eine Landesjugendausschusstagung statt.
Die Trachtenjugend führt eine eigene Kasse, die vom Kassier des Landesjugendvorstandes
verwaltet wird.
b) Organe der Bayerischen Trachtenjugend
Landesjugendausschuss
Landesjugendvorstand
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c) Der Landesjugendausschuss setzt sich zusammen aus dem Landesjugendvorstand und den
Gaujugendvertreter/innen oder deren Stellvertreter/innen. Jedes Mitglied des Landesjugendausschuss hat eine Stimme. Stimmenhäufelungen sind nicht möglich.
Aufgaben:
™ Die Mitglieder des Landesjugendausschusses bestimmen die Leitlinien, die Ziele,
Planungen und Aufgaben der Bayerischen Trachtenjugend auf Landesebene;
™ Von den Mitgliedern des Landesjugendausschusses wird die Bereitschaft verlangt, mit
allen Gau- und Bezirksvertretern/innen zusammenzuarbeiten;
™ Sie sind verpflichtet, an den mit Mehrheit beschlossenen Aufgaben aktiv
mitzuarbeiten;
™ Ein/e Gau- oder Bezirksvertreter/in, der/die Vertretung im Landesjugendausschuss
dreimal in Folge nicht wahrnimmt, verliert den Anspruch auf ZPL- Mittel solange, bis
die Mitarbeit auf Landesebene gemäß dieser Regelungen wieder aufgenommen wird;
™ Die Gau-, Bezirks- und Vereinsjugend in ihrer Tätigkeit zu beraten und zu
unterstützen;
™ Den Landesjugendvorstand mit der Durchführung von heimatlichen Bildungs- und
jugendgemäßen Schulungsmaßnahmen zu beauftragen;
™ Wahl der Kassenprüfer;
™ Beschluss über Änderung der Ordnung der Bayerischen Trachtenjugend;
™ Die Öffentlichkeit über die Trachtenjugend zu informieren und volks- und
brauchtumskundige Personen zur Mitarbeit zu gewinnen;
™ Über vorliegende Anträge zu beraten und zu beschließen;
™ Die Sach- und Geschäftsberichte der Gau- und Bezirksjugendvertreter/innen
entgegenzunehmen;
™ Den Jahresbericht und den Kassenbericht des Landesjugendvorstandes entgegenzunehmen;
™ Entlastung zu erteilen;
™ Dem Landesjugendvorstand Aufgaben zu erteilen;
™ Den Verteilungsschlüssel für die Fördermittel des BJR zu beschließen;
™ Für eine Amtsdauer von 3 Jahren den Landesjugendvorstand der Bayerischen
Trachtenjugend zu wählen;
™ Entscheidungen über alle die Bayerische Trachtenjugend betreffenden grundlegenden
Fragen und Belange als oberstes Organ zu treffen;
™ Wahl der Delegierten in den Hauptausschuss des BJR, wobei ein/e Delegierte/r im
Landesjugendvorstand vertreten sein sollte:
d) Der Landesjugendvorstand besteht aus
1. Landesjugendvorsitzende/r
2. Landesjugendvorsitzende/r
3. Landesjugendvorsitzende/r
Kassier/in
Schriftführer/in
2 Beisitzer/innen
Der Landesjugendvorstand wird durch den Landesjugendausschuss für die Dauer von 3
Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt getrennt mit geheimer Stimmabgabe. In den
Landesjugendvorstand kann jedes ordentliche Trachtenvereinsmitglied gewählt werden.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen bleiben
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unberücksichtigt. Die Wahl des/der Landesjugendvorsitzenden bedarf der Bestätigung der
Landesversammlung des Bayerischen Trachtenverbandes e. V.
Der Landesjugendvorstand ist ehrenamtlich tätig.
Im Verhinderungsfall des/der Landesjugendvorsitzenden werden in der Reihenfolge der
Stellvertreter die Aufgaben übernommen.
Aufgaben des Landesjugendvorstandes
™ Die Bayerische Trachtenjugend im Bayerischen Trachtenverband e. V. in der
Jahresversammlung, im Vorstand des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. und in der
Öffentlichkeit durch den/die Landesjugendvorsitzende/n zu vertreten;
™ Die Interessen gegenüber dem Bayerischen Jugendring zu vertreten und die gesamten
Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Antragstellung, Verteilung und Abrechnung der
Zuschüsse zu erledigen;
™ Die Tagungen des Landesjugendausschusses der Bayerischen Trachtenjugend vorzubereiten, einzuberufen und durchzuführen;
™ Beschlüsse des Landesjugendausschusses der Bayerischen Trachtenjugend
auszuführen;
™ Dafür zu sorgen, dass die Delegierten in den Kreis-, Stadt- und Bezirksjugendringen
gewählt werden;
™ Vorsitzende der Sachausschüsse des Bayerischen Trachtenverbandes sind zur Beratung
einzuladen, wenn die Tagesordnung diese Zuständigkeitsbereiche enthält.
§ 3 Sitzungen und Beschlüsse
1)
Sitzungen auf Vereins-, Gau- und Bezirksebene sind jeweils nach Bedarf einzuberufen. Auf
Antrag einer Zweidrittelmehrheit muss eine Sitzung einberufen werden. Bei Abstimmungen
entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit ist die
Stimme des/der 1. Vorsitzenden (Gau-Jugendvorsitzender/de, Vereins-Jugendvorsitzender/de)
ausschlaggebend. Beschlüsse, die über die Jugendkasse hinaus, zusätzlich Mittel des
Bayerischen Trachtenverbandes e. V., eines Gauverbandes oder eines Vereins erfordern,
bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Vorstandes.
2)
Der Landesjugendausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich und wird vom
Landesjugendvorstand mit einer Frist von 3 Wochen schriftlich oder durch Veröffentlichung in
Heimat- und Trachtenboten unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Auf Antrag einer
2/3-Mehrheit muss eine Sitzung einberufen werden. Bei Abstimmungen entscheidet die
einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des/der
Vorsitzenden ausschlaggebend.
3)
Landesjugendvorstandssitzungen sollen mindestens viermal jährlich stattfinden und der Termin
im Regelfall im Heimat- und Trachtenboten bekannt gegeben werden. Auf Antrag einer 2/3Mehrheit muss eine Sitzung einberufen werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des/der
Vorsitzenden ausschlagbebend.
4)
Über alle Sitzungen sind Protokolle zu führen.
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5)
Die Gau- und Bezirksjugendvertreter/innen handeln eigenverantwortlich, sie planen und leiten,
wie es die jeweilige Verbandsstruktur erfordert. Sie sind angehalten, einmal jährlich
Rechenschaft in Berichtsform abzulegen sowie die ZPL-Abrechnung und eine Jugenderhebung
zu erstellen und fristgerecht an den Landesjugendvorstand weiterzuleiten. Die Bestimmungen
zur Abrechnung von Zuschüssen werden in der Geschäftsordnung geregelt und sind bindend.
§ 4 Finanzen
1)
Die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der Bayerischen Trachtenjugend werden aufgebracht
durch:
•
Zuwendungen des Bayerischen Trachtenverbandes e. V.
•
Spenden
•
Zuschüsse
•
Beiträge
2)
Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendordnung festgelegten Aufgaben
verwendet werden.
3)
Zuschüsse an die Gaue werden nach den Förderrichtlinien des Zuwenders verteilt.
4)
Beiträge für die Vereinsjugend oder für die Gaujugend sind von dem jeweiligen Verein oder
Gauverband zu beschließen. Die Bayerische Trachtenjugend erhebt einen Beitrag pro
angeschlossenen Mitgliedsverein. Die Höhe des Beitrags wird in der Frühjahrstagung bestimmt
und von der Jahresversammlung des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. auf Antrag der
Bayerischen Trachtenjugend beschlossen.
§ 5 Mitgliedschaft
1)
Mitglieder in der Bayerischen Trachtenjugend können alle jugendlichen Trachtler/innen im Alter
von 6 – 26 Jahre, sein. Diese Grenze gilt nicht für gewählte Vertreter/innen sowie
Ehrenmitglieder.
2)
Die Mitgliedschaft wird bei den örtlichen Jugendgruppen beantragt.
3)
Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Trachtenjugend endet bei Erreichen der Altersgrenze,
durch Austritt oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Jugendordnung (oder Vereinssatzung) entscheidet nach
Anhörung des betroffenen Mitgliedes die Jugendversammlung des Vereins. Der/die
Ausgeschlossene kann binnen 14 Tagen nach Zugang des schriftlich begründeten Bescheides
Beschwerde beim Landesjugendvorstand einlegen, der die entgültige Entscheidung trifft.
4)
Mitglieder, die sich um die Arbeit der Bayerischen Trachtenjugend besonders verdient gemacht
haben, können auf Vorschlag des Landesjugendvorstandes vom Landes-jugendausschuss zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden. (Hinweis auf Regularien)
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§ 6 Zeitschrift
Verbandsorgan ist die Trachtenzeitschrift „Heimat- und Trachtenbote“. Der Heimat- und Trachten-bote
ist eine Zeitschrift zur Information und Selbstdarstellung der Bayerischen Trachtenjugend innerhalb
des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. In ihr werden Jugendberichte auf der eigenen Jugendseite
veröffentlicht, sowie Termine bekannt gegeben. Alle Funktionsträger/innen in der Bayerischen
Trachtenjugend sollten deshalb die Trachtenzeitung beziehen. Die Jugend-vertreter/innen auf allen
Ebenen sind angehalten, Beiträge in Wort und Bild für die Jugendseite einzusenden.
§ 7 Änderungen
Änderungen oder Ergänzung dieser Ordnung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder des Landesjugendausschusses der Bayerischen Trachtenjugend.
§ 8 Auflösung
Die Auflösung der Bayerischen Trachtenjugend kann mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Vertreter
des Landesjugendausschusses aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung fällt das
Vermögen dem Bayerischen Trachtenverband e. V. zu, welcher es wieder für die Jugendarbeit zu
verwenden hat.
§ 9 Schlussbestimmungen
In allen, in dieser Ordnung nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Landesjugendausschuss bzw.
es gilt die Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes e. V. Zu dieser Jugendordnung besteht eine
Geschäftsordnung, die alle §§ näher erläutert. Zur Annahme der Geschäftsordnung bedarf es der
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 26. September 2004 in Kraft und löst die bisherige Ordnung vom
26. April 1998 ab.
Ort, Datum
Vagen, den 26. September 2004
Klaus Reitner
Landesjugendvorsitzender
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Arbeitsbericht 2006 Bayerische Trachtenjugend
Jugend im Bayerischen Trachtenverband e.V.
Jugendarbeit, als Arbeit mit und für die Jugend, ist auch für die langfristige Zukunft die Basis aller
Vereinstätigkeiten. Dies ist und bleibt natürlich auch bei allen Vereinen so, die in unseren 25
Gauverbänden zusammengeschlossen sind und inzwischen gut 100.000 Mitglieder zählen.
Das in unserem Konzept zur Ausbildung unserer ehrenamtlichen JugentleiterInnen, neben anderen
wichtigen Themen, die z. B. zur Erfüllung der Richtlinien für die JuleiCard notwendig sind, auch die in
der Jugendordnung festgelegten Bestandteile der Kultur- und Brauchtumspflege als Hauptthemen
bestehen bleiben, ist für uns selbstverständlich.
Brauchtum – Kultur – Freizeit
Traditionsgemäß ist in unseren Vereinen, Bezirks- und Gauverbänden die Jugendarbeit durch
vielfältigste Aufgaben und Angebote geprägt und reicht von der Durchführung zahlreicher Jugendtage,
Volkstanz- und Volksmusikveranstaltungen, bei denen sich die Kinder- und Jugendlichen auch, z. B.
in Form von Preisplattln mit Dirndldrahn messen können, bis hin zur Pflege und Erhaltung von
Brauchtum im Jahreskreis im gesamten bayerischen Trachtenverband. Nur einige Beispiele hierfür
sind die vielfältigen kirchlichen und örtlichen Festlichkeiten als Höhepunkte im Trachtenjahr, sowie
auch die Pflege und Aufführung von Laientheater und die Dialektpflege, schon allein durch die
Anwendung der eigenen Heimatsprache(n) der jeweiligen Regionen. Zur Pflege von Brauchtum und
regionaler kultureller Vielfalt trägt mit Sicherheit auch der Erhalt des Heimatkundeunterrichts in den
Grundschulen einen großen Teil bei, das können wir nur immer wieder betonen!
Um dies alles auch weiterhin in einem für Kinder und Jugendliche attraktiven und sinnvollen Rahmen
anbieten und vermitteln zu können, legen wir selbst einen sehr großen Wert darauf, auf allen Ebenen
des Verbandes und bei allen Maßnahmen eine zuverlässige und vertrauenswürdige Betreuung für die
Jugendliche anzubieten, um den Jugendlichen in der heutigen Zeit zusätzlichen Halt zu geben und
soziale und moralische Werte zu vermitteln. Hierzu tragen auch die Durchführungen von
Bildungsmaßnahmen, Gruppenstunden, Zeltlagern. Ausflügen und Wanderungen bei.
Verantwortung übernehmen / Aus- und Weiterbildung
Weiterhin stellen natürlich die Zusammen- und Mitarbeit mit Stadt- und Kreisjugendringen, als
Jugendverband in den Bezirksjugendringen und selbstverständlich im Bayerischen Jugendring eine
äußerst wichtige Grundlage für unsere eigene zukünftige Bildungsarbeit dar.
Schwerpunkte, wie sie ja ohnehin durch die Themenbereiche zur Erfüllung der Richtlinien zum Erhalt
der JuleiCard vorgegeben sind, kombiniert mit eigenen, speziell für unsere Organisation wichtige
Themen aus den Bereichen Kultur- und Brauchtumspflege müssen auch weiterhin Bestandteil unserer
Schulungen in Form von Jugend- und Mitarbeiterbildungsmaßnahmen bleiben und dabei dürfen auch
der Fortschritt und die mobile Zukunft nicht aus den Augen verloren werden. Nur so können wir
unserer Jugend den richtigen Einstieg ins trachtlerische Leben öffnen, ihnen im alltäglichen Leben und
sozialen Umfeld Rückhalt bieten und sie auf ihrem Weg begleiten, sich zu verantwortungsbewussten
Individuen innerhalb der sozialen Gesellschaft zu entwickeln.
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Zukunft sichern
Um all diese Punkte und Ziele zu sichern und die Grundlagen dafür zu schaffen, nimmt das „Haus der
Bayerischen Trachtenkultur und Trachtengeschichte“ in Holzhausen, als so genanntes
Bildungszentrum mit Geschäftsstelle der Bayerischen Trachtenjugend zusehends Formen an. Bis
Mitte des Jahres 2007 wird die Geschäftsstelle dort in Betrieb gehen können und bereits ab Ende
Frühjahr 2007 soll der dort integrierte Zeltplatz für ca. 200 Jugendliche, mit Küche und Sanitäranlagen
fertig gestellt und nutzbar sein.
Ein weiterer sehr wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die Jugendarbeit der Bayerischen
Trachtenjugend, auch in all ihren regionalen, individuellen Gegebenheiten, zu koordinieren und zu
unterstützen, wurde mit der Besetzung der hauptamtlichen Stelle des „Grundsatzreferenten für Kultur-,
Bildungs- und Brauchtumsaufgaben der Bayerischen Trachtenjugend“ erreicht. Für die Besetzung
wurde Stefan Tauber ausgewählt, welcher Kompetenz und Praxis, sowohl im kulturellen Bereich, als
auch auf dem Gebiet von Geschäftsführung und Administration und auch Pädagogik und moderne
Technologien besitzt, welche sich dieser z. B. in 25-jährigen trachtlerischer Aktivität, sowie durch eine
abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann, ein Studium in den Bereichen Pädagogik und
Informationswissenschaften und zusätzlich durch langjährige vorhergehende Tätigkeit beim
Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. aneignen konnte. Am 01.10.2006 hat er die Tätigkeit
aufgenommen und wird in Zukunft die Arbeit der Jugendleiter auf allen Ebenen, genau so wie den
Landesjugendvorstand bei dessen Tätigkeiten beraten, unterstützen und Aufgaben nach Anweisung
des Landesjugendvorstandes erfüllen.
Die Zukunft liegt in der Qualifizierung
Und die Sicherstellung dieser Qualifizierung ist wohl eine der wichtigsten Hauptaufgaben, die
momentan ins Haus stehen.
Das vom Landesjugendausschuss im September 2005 beschlossene Aus- und
Fortbildungsprogramm, welches in den entsprechenden Modulen auch den Richtlinien des BJR bzgl.
der JuleiCard entspricht stellt hier eine sehr gute Ausgangsposition dar, die nun weiter ausgebaut und
in ein Gesamtkonzept eingebunden wird. Das Ziel unseres organisierten Bildungsprozesses soll sein,
allen Verantwortlichen in der Jugendarbeit eine qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeit anzubieten
aber auch neue Referenten/innen auszubilden und dabei auch die Eigenständigkeit der Vereine und
Verbände zu stärken, den wohl nirgends anders in der Jugendarbeit ist auch die kulturelle und
regionale Vielfalt in Tracht- und Brauchtum so groß und auch wichtig wie bei der Trachtenjugend.
Dabei soll auch das Ziel verstärkt verfolgt werden, dass unseren VereinsjugendleiterInnen endlich
auch die gleiche Anerkennung und Förderung gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, aber auch
gegenüber sonstigen Dritten erhalten, wie dies z. B. im Bereich der Sportvereine bereits der Fall ist.
All dies ist nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligter unter einem guten, funktionierenden
Dachverband zu bewerkstelligen!
Öffentlichkeitsarbeit / Trachtenjahr 2006
Die bayerische Trachtenjugend ist ehrenamtlich tätig. Sie stützt sich dabei vor allem auf die vielen
Kinder und Jugendlichen, aber auch auf Frauen und Männer, die als Leiter/Innen von Jugendgruppen
wöchentlich ihre Zeit opfern, um den heranwachsenden Jugendlichen ein interessantes Angebot an
Brauchtums- und Kulturarbeit aber auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten zu können.
Zunehmend wird auch das Thema Jugendwerbung in unseren Vereinen immer stärker in Angriff
genommen. Zahlreiche Vereine, aber auch unsere Gauverbände befassen sich derzeit mit der
Erstellung von Informationsbroschüren, Werbeprospekten und Jugendaufklebern, um das vielfältige
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Angebot Jugendarbeit in Trachtenvereinen der Öffentlichkeit näher zu bringen. Auch hier wird die
Bayerische Trachtenjugend als Dachorganisation ihre Unterstützung, unter Anderem durch die Person
des Grundsatzreferenten stark verstärken. Es wird an einem grundsätzlichen Gesamtkonzept für die
Dachorganisation selbst gearbeitet, ebenso wie an Möglichkeiten zur Beratung und Unterstützung für
die Vereine, Gebiete und Gauverbände in unterschiedlichsten Arten und Formen.
Einen sehr wichtigen Punkt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit stellt dabei das Projekt „Kultur- und
Brauchtumswochenende der bayerischen Trachtenjugend 2007“ in Altusried dar, bei dem bis zu 4000
Jugendliche aus allen Gauverbänden der Bayerischen Trachtenjugend erstmalig die Möglichkeit
nutzen werden, ein gemeinsames Wochenende der Begegnung zu feiern und sich der Öffentlichkeit in
der ganzen Vielfalt, die innerhalb der Bayerischen Trachtenjugend vorhanden ist, zu präsentieren. Da
detailliertere Informationen hier mit Sicherheit den Rahmen sprengen würden, möchte ich aber auch
den Internetauftritt zu dieser Großveranstaltung verweisen, auf: http://www.jugend-und-brauchtum.de!
Des Weiteren fanden wiederum auch alle Festlichkeiten in Bayern im Jahr 2006 mit Beteiligung der
Kinder- und Jugendgruppen aus unseren Trachtenvereinen und Gauverbänden sowie die Mitwirkung
unserer Trachtenjugend bei Veranstaltungen der Stadt, Kreis und Bezirksjugendringe wieder große
Anerkennung.
Betrachtung und Dank
Der Landesjugendvorstand, nun unterstützt durch die Tätigkeiten des Grundsatzreferenten der
Bayerischen Trachtenjugend, wird sich auch weiterhin für die Belange unserer Jugendleiter/Innen
einsetzen. Das Vereinsleben ist ein wesentlicher Bestandteil unserer aktiven Bürgergesellschaft. Auch
die Interessen der Familien müssen sich darin wiederfinden können. Die Zukunft für ein
gesellschaftliches Zusammenleben liegt bei unseren Kindern. Die Trachtenvereine bei uns in Bayern
tragen dafür eine große Verantwortung. Menschen ohne Heimat haben keine Zukunft!
Darum bewahren wir unsere Heimat und ihre Tradition für unsere Kinder.
Tradition heißt Fortschritt und heißt Bewahren und Weiterentwickeln, daß die Tracht lebt und die
Jugend eingebunden ist in diese Verantwortung.
All denjenigen, die sich verantwortungsvoll für die Trachtenjugend einsetzen und fördern, gilt der
aufrichtige Dank und Anerkennung des gesamten Landesjugendvorstandes.
Stefan Tauber
Grundsatzreferent
für Kultur-, Bildungs- und
Brauchtumsaufgaben der
Bayerischen Trachtenjugend
Pfatter, den 12.12. 2006
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Kontakt zur Bayerischen Trachtenjugend
1. Vorsitzender
Klaus Reitner
Eichenstraße 1
83620 Vagen
Tel. (08062) 5452
Fax:
8365
Emaill: [email protected]
Geschäftsstelle
Franz Rainer
Radmoos 13a
94353 Haibach
Tel. (09961) 2244
Fax: (09961) 377
E-Mail: [email protected]
Grundsatzreferent für Kultur-, Bildungs- und
Brauchtumsaufgaben der Bayerischen
Trachtenjugend
Stefan Tauber
Haidauer Str. 42
93102 Pfatter
Tel.: 0171 - 6077401,
Mail: [email protected]
Homepage
www.trachtenverband-bayern.de
www.jugend-und-brauchtum.de
Festleiter
Franz Merk
Siedlerweg 19
87452 Altusried
Tel.: 08373 / 13 48
Fax: 08373 / 92 23 60
Email: [email protected]
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Offizielle Infomappe Altusried 2007
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Grußworte
Grußwort Schirmherr
DER LANDRAT
__________________________________________________
DES LANDKREISES OBERALLGÄU
Liebe Kultur- und Brauchtumsfreunde!
Ich freue mich, dass am 09. und 10. Juni 2007 in Altusried das erste Kultur- und Brauchtumswochenende der
bayerischen Trachtenjugend für Kinder und Jugendliche aus ganz Bayern stattfindet.
Gerne habe ich die Schirmherrschaft über die Feierlichkeiten übernommen. Die Bedeutung der Jugendarbeit in
den Trachten- und Heimatvereinen kann nicht genug hervorgehoben werden.
Mehr als 5.000 junge Trachtlerinnen und Trachtler aus den verschiedensten Regionen Bayerns werden zu diesem
einzigartigen Ereignis erwartet und sie werden hier ihre große Bandbreite der Kultur- und Brauchtumspflege mit
Trachtentänzen, Volksmusik und weiteren Darbietungen vorstellen.
Brauchtum und Tradition zu erhalten wird immer schwieriger. Diese große Zahl engagierter und motivierter
Jugendlicher zeigt allerdings, dass in den Trachtenvereinen die Jugendarbeit groß geschrieben wird.
Traditionsvereine wie die Trachtenvereine sind heute für die Jugend wichtiger denn je um sich auf ihre eigenen
Wurzeln zu besinnen. Den Jugendlichen ihre eigene Geschichte, Kultur und Brauchtum mit all ihren Werten und
Inhalten bewusst zu machen ist eine wichtige Aufgabe. Sie bekommen in ihren Vereinen Halt und Orientierung
in einer immer haltloser werdenden Gesellschaft.
Das Miteinander und die Gemeinschaft stehen in den Trachtenvereinen an erster Stelle. Vor allem für unsere
jungen Menschen ist ein funktionierendes Vereinsleben enorm wichtig. Einerseits lernen sie soziale Werte wie
Solidarität und Verantwortungsbewusstsein und andererseits schweißen Kameradschaft und Geselligkeit
zusammen.
Heute, mehr denn je, müssen wir versuchen, diese Dinge festzuhalten, damit sie in dieser Zeit des Wandels und
der Schnelllebigkeit nicht verloren gehen.
Im Namen des Landkreises Oberallgäu wünsche ich den Festveranstaltungen ein gutes Gelingen. Ein herzliches
„Vergelt´s Gott“ an die Verantwortlichen und allen freiwilligen Helferinnen und Helfern für die Organisation
dieses Kultur- und Brauchtumswochenendes. Unzählige Stunden ehrenamtlichen Engagements stecken hinter
der Vorbereitung – dafür gebührt Ihnen unser aller Respekt und Anerkennung.
Einen herzlichen Dank möchte ich auch allen Verantwortlichen in den Trachtenvereinen aussprechen, die sich
mit viel persönlichem Einsatz und Idealismus in „ihrem“ Verein der Jugendarbeit widmen.
Den Besuchern – Einheimischen wie Gästen – wünsche ich bei den Festveranstaltungen viel Freude.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Gebhard Kaiser
Landrat
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Grußwort Bürgermeister der Marktgemeinde Altusried - Heribert Kammel
Liebe Trachtlerinnen und Trachtler,
liebe Gäste des Kultur- und Brauchtumswochenendes,
ob in der Familie, der Gemeinde oder dem Verein, ein Grundsatz gilt für alle gleich:
Die Jugend, unser Nachwuchs ist unsere Zukunft!
Es muss daher unser aller Ziel sein, den Kindern und Jugendlichen beste Voraussetzungen für deren
Entwicklung zu schaffen, ihr Interesse für die Gemeinschaft zu wecken und ihnen Spaß und Freude an,
und für die jeweilige Sache zu vermitteln.
Dieses Ziel zu erreichen ist nicht immer leicht und ist noch schwerer, wenn es sich um Themen wie
Brauchtum, Tracht und Kultur, also um Werte die nicht gerade "in" sind handelt.
Aber gerade diese Werte, die letztlich davon zeugen wo wir herkommen gilt es besonders zu fördern.
Die Trachtenvereine haben sich dieser so wichtigen Aufgabe verschrieben. Dazu gehört auch, sich zu zeigen
und ihr Können darzubieten.
Das, und die Gelegenheit sich kennen zu lernen und sich auszutauschen soll das
"Kultur- und Brauchtumswochenende" der bayerischen Trachtenjugend ermöglichen.
Der Markt Altusried und vor allen Dingen der hiesige Trachtenverein "Die Koppachtaler" wollen gerne dabei
unterstützend tätig sein.
Als Bürgermeister freue ich mich sehr, dass unsere schöne Gemeinde als Veranstaltungsort für dieses
Wochenende ausgesucht wurde, und ich so viele junge Trachtlerinnen und Trachtler begrüßen darf.
Mit allen, die das Wochenende vorbereitet haben oder daran teilnehmen hoffe ich von Herzen, dass es ein
unvergessliches Erlebnis wird, viele Besucher anspricht und auch die Sonne dazu lacht.
Allen Helfern sage ich ein herzliches Dankeschön für ihre Arbeit und allen Teilnehmern und Besuchern ein
ebenso herzliches "Seien Sie willkommen in Altusried".
Heribert Kammel
1. Bürgermeister - Markt Altusried
GRUNDSATZREFERENT FÜR KUTLUR-, BILDUNGS- UND BRAUCHTUMSAUFGABEN DER
BAYERISCHEN TRACHTENJUGEND
STEFAN TAUBER, HAIDAUER STR. 42, 93102 PFATTER
TELEFON: 0171 - 6077401, [email protected]
Grußwort 1. Vorsitzender der bayerischen Trachtenjugend - Klaus Reitner
Liebe Gäste und Freunde der Trachtenjugendarbeit,
die Bayerische Trachtenjugend ist die Jugendorganisation des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.
Sie umfasst ca. 100.000 Jugendliche von 6 bis 27 Jahre und zählt somit zu den größten Jugendverbänden
Bayerns.
Mit dem Kultur- und Brauchtumswochenende am 09. und 10. Juni 2007 auf der Allgäuer Freilichtbühne und im
Markt Altusried wollen wir wieder einmal die große Bandbreite der Kultur- und Brauchtumspflege mit Volkstanz,
Trachtentänze, Schuhplattler, Volksmusik, Volksgesang und Laienspiel aus all unseren Regionen Bayerns der
breiten Öffentlichkeit vorstellen. Aus allen 25 Gauverbänden, die dem Bayerischen Trachtenverband angehören,
werden Kinder und Jugendliche aus den verschiedensten Mitgliedsvereinen im Rahmen dieser
überregionalen Jugendveranstaltung ihr Bestes geben.
Erstmals in der Geschichte der Jugendorganisation im Bayerischen Trachtenverband wollen wir an
dem o.g. Wochenende Kinder und Jugendliche aus ganz Bayern zusammenführen.
Ziel dieses Kultur- und Brauchtumswochenendes ist es, Kinder und Jugendliche aus unseren
Trachtenvereinen in Bayern ein Wochenende der Begegnung zu schenken.
Aber auch die engagierte Jugendarbeit im Sinne der Kultur und des Brauchtums sichtbar und deutlich
zu machen. Wir erhoffen uns dadurch natürlich auch eine zusätzliche Motivation, sowohl der Jugendleiter,
als auch unserer jungen Mitglieder und solcher, die es noch werden wollen.
Als Veranstaltungsort haben wir die Marktgemeinde Altusried im Allgäu ausgesucht.
Die dortige Freilichtbühne mit ihren 2.500 überdachten Besucherplätzen und die bestehende Infrastruktur
bieten beste Voraussetzungen für dieses überregionale Großereignis.
Echtes Brauchtum erleben!
Kinder- und Jugendgruppen aus dem gesamten Bayerischen Trachtenverband sind im Allgäu zu Gast.
Durch das Programm auf der Freilichtbühne am Samstag nachmittag führt Elisabeth Rehm.
Ein Gottesdienst am Sonntag auf dem Freilichtgelände und ein großer Festzug durch den Markt Altusried,
zu dem weit mehr als 5.500 jugendliche Mitwirkende aus allen 25 Gauverbänden - zusammengeschlossen
im Bayerischen Trachtenverband - erwartet werden. Jugendblaskapellen, Gaufahnenabordnungen und
festlich geschmückte Festwägen werden diesen Jugendfestzug farbenprächtig abrunden.
An diesem Wochenende werden sich ebenfalls interessierte Bürgerinnen und Bürger, Alt und Jung über
die Kultur- und Brauchtumsarbeit der Trachtenjugend in einem dafür extra vorgesehenen Rahmenprogramm
und einer Ausstellung informieren können.
Darum bewahren wir unsere Heimat und ihre Tradition für unsere Kinder.
Tradition heißt Fortschritt und heißt Bewahren und Weiterentwickeln, dass die Tracht lebt und die Jugend
eingebunden ist in diese Verantwortung.
Der Festausschuss mit Festleiter Franz Merk, die Marktgemeinde Altusried, der Landkreis Oberallgäu mit
Schirmherr Landrat Gebhard Kaiser und natürlich die Trachtenjugend würden sich sehr freuen, viele
Besucher und Gäste zu dem Kultur- und Brauchtumswochenende der Bayerischen Trachtenjugend in
Altusried begrüßen zu dürfen.
Klaus Reitner
1. Vorsitzender der Bayerischen Trachtenjugend
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Grusswort Landesvorsitzender des bayerischen Trachtenverbandes – Otto Dufter
Liebe Dirndln und Föhla, Buam und Buabe,
Liebe Trachtlerinnen und Trachtler, Ehrengäste und Festbesucher,
als Landesvorsitzender des Bayerischen Trachtenverbandes darf
ich zum "Kultur- und Brauchtumswochenende" in Altusried der
bayerischen Trachtenjugend ein herzliches Grüß Gott sagen!
Viel Arbeit und Freizeit wurde aufgewendet, um die Brauchtumstage in Altusried vorzubereiten,
den Mitgliedern im Jugendvorstand unter Klaus Reitner und den Altusriedern mit Franz Merk gilt mein
besonderer Dank für die Ausrichtung, sowie auch den Teilnehmern aller Gaue.
Bayerns Trachtenjugend will uns aufzeigen, wie aktiv sie ihre Aufgabe sieht, die Traditionen und Bräuche,
die Sprache, Tänze und Lieder unserer Bayerischen Heimat zu pflegen und zu leben.
Es mag sicher für viele in der heutigen Zeit leichter erscheinen, mit dem Strom zu schwimmen, als mit Stolz
und Selbstbewusstsein für Heimat und Brauchtum Einzustehen.
Die Festtage werden viele junge Leute überzeugen, und in ihrer bayerischen Gesinnung bestärken,
um sich für Heimat und Brauchtum in ihrem Lebensraum auch weiterhin einzusetzen.
So freuen wir uns auf die Tage der Trachtenjugend, und hoffen auf eine entsprechende Resonanz in der
Öffentlichkeit, um auch Außenstehenden aufzuzeigen, über die aktiven Tätigkeiten unserer
Jugend in den Vereinen.
Den Festtagen einen schönen und freudigen Verlauf und einen nachhaltigen Eindruck!
"Glück auf" der Bayerischen Trachtenjugend!
Otto Dufter
Landesvorsitzender des Bayerischen Trachtenverbandes
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Teilnehmer und Programm
Programmablauf:
Samstag:
•
•
•
Vormittags: Anreise der Teilnehmer (Meldung im Festbüro)!
Anschließend: Quartierverteilung in der Schule.
Mittagessen in der Reithalle.
ab 13.00 Uhr: Programm
auf der »Freilichtbühne«
Gleichzeitig:
•
Sonntag:
•
Rahmenprogramm in den verschiedenen Wirtshäusern im Ort,
auf der Bühne am Marktplatz, und im »Theaterkästle«.
Eröffnung der Trachtenausstellung im Foyer des »Theaterkästles«.
•
Abends: Begegnungsabend mit buntem Programm in der Reithalle.
•
•
•
ab 7.00 Uhr: Frühstück in der Reithalle
Anreise der restlichen Festzugteilnehmer (Meldung im Festbüro)!
Sammeln aller Mitwirkenden in der »Freilichttribühne«.
09.30 Uhr: Gottesdienst
Danach:
•
•
Mittagessen in der Reithalle und »Freillichttribühne«.
Aufstellung zum Festzug durch den Ort ins Freilichtgelände.
13.30 Uhr: Festzug
durch den Ort
Anschließend:
•
Auflösung und Heimreise der Teilnehmer.
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Festprogramm Freilichtbühne: Samstag, 9. Juni 2007
Grußwort
1
Ansage
2
3
Ansage
4
5
Ansage
6
Grußwort
7
8
Ansage
9
10
11
Ansage
12
13
Ansage
14
Einmarsch aller Gaujugendgruppen
1. Vorstitzender der bayerischen Trachtenjugend: Klaus Reitner
Alphornbläser
IG Oberes Allgäu
Elisabeth Rehm
Sterntanz
Oberlandler Gau
Sagschneider Mad`l
Großstoana Tanzlmusik
Auerbergler Tanzlmusik
Sternpolka (Volkstanz)
Gau Mittelfranken
Elisabeth Rehm
Inngautanz
Bayerischer Inngau
Spiel - Dirndl
Die drei sü`ßen
Gauverband Oberpfalz
Kinder- und Jugendtanzgruppe
Elisabeth Rehm
Hintersteiner Hirtenmusik
IG Oberes Allgäu
Fischinger Singgruppe
Landrat Gebhard Kaiser
Schirmherr
Pfingstbrauch
Bayerischer Waldgau
Bertl Zwoagsang
Lechgauverband
Mundartgedicht
Gaujugend - Gauschlag
Elisabeth Rehm
Starnberger Fischermadl
Huosigau
s`Dirndl mit`n rot`n Miada
Böhmischer Landler
Gau München und Umgebung
Jugendchor
Oberländler Trachtenvereinigung
Farchanter-Musik /
Elisabeth Rehm
Mundartgedicht
Werdenfelser Plattler
Sternpolka (Volkstanz)
Vereinigung links der Donau
Gauschlag
Oberer Lechgau
Die drei M`s (Ziach)
Kreuzpolka (Plattler)
Elisabeth Rehm
Gaujugend -Tanzlmusik
Gauverband 1
Aperschnalzer / Rupertiwinkel
Olympiapolka Gaujugendgruppe
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15 Gäste aus Lettland
16 Schlagplattler
Gauverb. 1 und Chiemgau Alp.
Pause
17 Weisenbläser
18 Die jungen Koppachtaler (VM)
Pfrontner Goißelschnalzer
Kranzegger Schellenplattler
Jungen Petersthaler Jodler
Ansage Elisabeth Rehm
19 Sternentanz
20 Kinderchor
Laubentanz
Bernauer Soatnmusi
21 Volkstanzreihe
Ansage Elisabeth Rehm
22 Feichtecker Ziachmusik
Drei wie Zwoagsang
Gaujugendgruppe
23 Tanzl Musik
Gaujugendgruppe Volkstanz
24 Rädler Ziachmusi
Gaujugendgruppe
Erdinger Klarinettenmusik
Ansage Elisabeth Rehm
25
26
27
28
Volkstanz
Brauchtum
Baaschlenkerer Volkstanz
Donaugautanzlmusik
Knödeldrahner -Volkstanzreihe
Ansage Elisabeth Rehm
Grußwort Bgm. Heribert Kammel
29 Kronentanz
30 Gemeinschaftsplattler
Amboßpolka oder
Langschottisch
Chiemgau Alpenverband
Allgäuer Gauverband
Rhein Main Gau
Chiemgau Alpenverband
Oberpfälzer Gauverband
Altbayrisch Schwäbischer Gau
Dreiflüssegau
Isargau
Trachtengauverband
Unterfranken
Trachtengau Niederbayern
Trachtengauverband Oberfranken
Donaugau
Altusried
Loisachgau
alle Gauverbände
Änderungen vorbehalten!
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An- und Abfahrtsplan von Altusried:
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Ortsplan mit Umzugsverlauf, Veranstaltungsorten und Parkplätzen:
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Festzugordnung, Sonntag, 10. Juni 2007:
Zug-Nr.:
Verein / Festwagen / Musikkapelle
1
Vorreiter
2
Jugendkapelle der Großgemeinde Altusried
3
Ehrengäste
3b
Ehrenkutsche I
4a
Musikkapelle - IG-Oberes Allgäu
4
IG Oberes Allgäu mit Gästen aus Österreich
4b
Festwagen - "Blenderbuebe" Wiggensbach
5
Musikkapelle Frauenzell
6
Oberpfälzer Gauverband
7a
Musikkapelle - Loisachgau
7
Loisachgau
7b
Ehrenkutsche II
8
Rhein-Main Gauverband
9
Musikkapelle Muthmannshofen
10
Trachtengauverband Oberfranken
10 b
Festwagen - Freiwillige Feuerwehr Altusried
11 a
Musikkapelle - Surheim / Gauverband 1
11
Gauverband 1
11 b
Festwagen - Schützenverein Altusried
12
Gäste aus Lettland
13 a
Trommlerzug - Musikkapelle Peißenberg / Oberl.Tr.Ver.
13
Oberländer Trachtenvereinigung
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14 a
Musikkapelle - Trachtenverband Unterfranken
14
Trachtengauverband Unterfranken
15
Vereinigung links der Donau
16 a
Musikkapelle - Trachtengau Niederbayern
16
Trachtengau Niederbayern
16 b
Festwagen - KLJB Altusried
17
Altbayrisch-Schwäbischer Gau
18
Musikkapelle "Harmonie" Altusried
19
Gau Mittelfranken
19 b
Festwagen - Freiwillige Feuerwehr Käsers
20
Bayerischer Waldgau
21 a
Musikkapelle - Chiemgau-Alpenverband
21
Chiemgau-Alpenverband
21 b
Festwagen - TSV Altusried
22
Trachtengau München u. Umgebung
23 a
Musikkapelle - Dreiflüssegau
23
Dreiflüssegau
23 b
Festwagen - Obst u. Gartenbauverein Altusried
24
Gauverband Oberpfalz
25 a
Spielmannszug Altusried
25
Freilichtspiel Altusried "Andreas Hofer 2009"
25 b
Freilichtspiel Geschütze
26 a
Musikkapelle - Oberer Lechgau
26
Oberer Lechgau
Musikkapelle Kimratshofen zwischen Oberer Lechgau
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27 a
Musikkapelle - Bayerischer Inngau
27
Bayerischer Inngau
28
Donaugau
28 b
Festwagen - "D' Allgäuer" Waltenhofen
29 a
Musikkapelle - Isargau
29
Isargau
30 a
Musikkapelle - Huosigau
30
Huosigau
30 b
Festwagen - "Wageggler" Haldenwang
31 a
Musikkapelle - Oberlandler Gau
31
Oberlandler Gau
32 a
Musikkapelle - Lechgauverband
32
Lechgauverband
33
Festwagen - Faßwagen "Allgäuer Brauhaus"
33 a
Musikkapelle - Allgäuer Gauverband
33 b
Allgäuer Gauverband
33 c
Ochsengespann - Heuwagen
33 d
Viehscheid
33 e
Festwagen - "Koppachtaler" Altusried
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