2 - bAV-Infothek

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2 - bAV-Infothek
Fachinformation
Betriebliche
Altersversorgung
Dienstobliegenheitserklärung
FAQ
Stand: Oktober 2016
BA825_201610
txts
Inhalt
1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten
Gesundheitsprüfung Dienstobliegenheitserklärung (DOE)
1
2. An wen sind diese Anfragen zu richten?
1
3. Besteht ein Höchsteintrittsalter?
1
4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente, wenn eine DOE
zugesagt wird?
1
5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart werden?
1
6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigten?
1
7. Wie viele Personen benötige ich?
1
8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden?
1
9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher
Beantwortung der DOE?
1
10. Was passiert, sofern bei der NÜRNBERGER bereits eine
BU-Rente versichert ist?
1
11. Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich?
2
12. Wann kann DOE-Listenmeldung verwendet werden?
2
13. Wann kann die DOE-Einzelmeldung verwendet werden?
2
14. Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung
eingeschlossen werden?
2
15. Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung?
2
16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung
beantragt wird?
2
17. Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich?
2
18. Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden
Gruppenvertrag abschließen? Können bestehende BU-Verträge
bei der Mindestpersonenanzahl berücksichtigt werden?
2
19. Kann eine Dynamik beantragt werden, selbst wenn die
Jahresrente von 18.000 EUR überschritten wird?
2
20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von
mehr als 18.000 EUR mit einer Gesundheitsprüfung
gearbeitet werden?
2
21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein
Arbeitgeber sich verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung mitzugeben?
2
22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der
Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden?
3
23. Dienstobliegenheitserklärungen bzw. vereinfachte
Gesundheitserklärung
3
24. Ist nach einer Beitragsfreistellung im Rahmen einer
Elternzeit eine Gesundheitsprüfung bei der beitragspflichtigen
Fortführung nötig?
3
Inhalt
25. Kann eine Umstellung der SGU in die SBU
ohne Gesundheitsprüfung erfolgen?
3
26. Müssen bei der SBU mit DOE und SGU mit vereinfachter
Gesundheitserklärung innerhalb eines Gruppenvertrags jeweils
10 Personen versichert werden oder insgesamt?
3
27. Liegt ein Verstoß vor, wenn die DOE zur SBU und die
vereinfachte Gesundheitserklärung zur SGU zugleich angeboten
werden (Stichwort Ungleichbehandlung)?
3
28. Wie wird die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung
am Beitrag errechnet?
3
29. Wann kann die vereinfachte Gesundheitserklärung bAV
verwendet werden?
3
30. Was gilt bei der SGU?
4
1
1. Welche Angaben benötigen
wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung
Dienstobliegenheitserklärung
(DOE)
Angaben zur Firma, Name, Internetseite, Branche, Firmengröße, Anzahl
der potentiellen Antragsteller, Finanzierungsform (Arbeitgeber- und/oder
Arbeitnehmerfinanzierung), wie hoch ist der Arbeitgeberanteil am Beitrag,
welche Berufe (Gewichtung kaufmännisch und körperlich), nur Beitragsbefreiung oder auch BU-Rente, Tarifkonstellation.
2. An wen sind diese Anfragen
zu richten?
Ansprechpartner in der GD sind:
Herr HAL Heinz Müller (Telefon 2475) bzw.
Herr DBV Albin Knipfer (Telefon 3248).
3. Besteht ein
Höchsteintrittsalter?
Je nach Branche bzw. Beruf gilt bei Berufsgruppe 1 und 2 das Höchsteintrittsalter 50 Jahre, bei Berufsgruppe 3 und 4 das Höchsteintrittsalter
45 Jahre.
4. Wie hoch ist die maximale
BU-Rente, wenn eine DOE
zugesagt wird?
Maximal 18.000 EUR jährlich.
5. Kann eine zusätzliche
Bonusrente vereinbart werden?
Eine Bonusrente ist zusätzlich zu den 18.000 EUR BU-Jahresrente
möglich.
6. Gibt es eine einheitliche
Berufsgruppe für alle
Beschäftigten?
Nein, jeder Versicherte wird je nach Beruf und Tätigkeit in die
entsprechende Berufsgruppe eingestuft
7. Wie viele Personen benötige
ich?
Mindestens 10 Personen, falls eine BU-Rente mit DOE eingeschlossen
wird. Mindestens 5 Personen, falls eine BU-Rente mit einer vereinfachten
Gesundheitserklärung eingeschlossen wird. Die Personenanzahl muss
bereits bei der ersten Einreichung des Neugeschäfts erreicht sein. Bei
B-Einschluss ist dieser bereits ab der ersten Person möglich. Zwingende
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Gruppenvertrag eingerichtet
wird und damit die Mindestpersonenanzahl für einen eigenständigen
Gruppenvertrag von 5 Personen angestrebt wird. Der Vertriebspartner
muss den Nachweis erbringen, dass der B-Einschluss im zugrundeliegenden Versorgungswerk obligatorisch angeboten wird. Hierzu ist
eine Versorgungsordnung vorzulegen. Im Zusammenhang mit dem
B-Einschluss findet die DOE-Einzelanmeldung Anwendung, d. h. die
Unterschrift der versicherten Person auf der DOE ist erforderlich.
8. Muss ein Gruppenvertrag
abgeschlossen werden?
Ja, es muss immer ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden.
9. Besteht ein Annahmezwang
bei unbedenklicher Beantwortung der DOE?
Nein, Antragsteller die uns bereits als erhöhtes Risiko bekannt sind,
werden individuell geprüft (kein Zugriff auf übergreifende Datenbanken
wie z. B. HIS). Nicht versicherbar sind bereits bei der NÜRNBERGER
abgelehnte Antragsteller.
10. Was passiert, sofern bei der
NÜRNBERGER bereits eine
BU-Rente versichert ist?
Die bestehende Höhe der BU-Rente wird angerechnet, d. h. bisherige
BU-Rente und neue BU-Rente mit DOE betragen maximal 18.000,00 EUR
jährlich. Verträge von Mitbewerbern zählen hier nicht dazu.
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11. Welche DOE (Liste oder
Einzel) wird erforderlich?
Abhängig vom Arbeitgeberanteil am Beitrag haben wir zwei unterschiedliche DOE. Zudem ist Punkt 7 zu beachten.
12. Wann kann DOE-Listenmeldung verwendet werden?
Bei mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag; Listenanmeldung
muss nur der Arbeitgeber unterschreiben. Zudem ist Punkt 7 zu beachten.
13. Wann kann die DOE-Einzelmeldung verwendet werden?
Bei mindestens 20 % Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag bzw. bei
B-Einschluss; Einzelmeldung muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer
unterschrieben werden. Zudem ist Punkt 7 zu beachten.
14. Bis zu welcher Höhe kann
eine Beitragsbefreiung eingeschlossen werden?
Maximal im Rahmen der Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG.
15. Was passiert bei einer
Arbeitnehmerfinanzierung?
Bei einer ausschließlichen Arbeitnehmerfinanzierung oder wenn bei Mischfinanzierung die 20 % nicht erreicht werden, können die vereinfachten
Gesundheitsfragen mit dem Formular LV 100_801 verwendet werden. Es
gelten ansonsten die Begrenzungen wie bei der DOE (BU-Höhe,
Teilnehmerzahl, Berufsgruppeneinstufung etc.).
16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird?
Bei einer Beitragsbefreiung im Rahmen der Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG
ist eine DOE ausreichend, auch bei ausschließlicher Arbeitnehmerfinanzierung. Ab der ersten Person (obligatorisch) gilt die DOEEinzelanmeldung.
17. Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich?
Nein, die DOE oder die vereinfachten Gesundheitsfragen sind nur im
bAV-Kollektivgeschäft möglich.
18. Wie viele Personen müssen
eine BU bei einem bestehenden
Gruppenvertrag abschließen?
Können bestehende BU-Verträge
bei der Mindestpersonenanzahl
berücksichtigt werden?
Nein, es müssen mindestens 10 Neuverträge bei einer BU-Rente mit DOE
bzw. mindestens 5 Neuverträge bei einer BU-Rente mit einer vereinfachten Gesundheitserklärung abgeschlossen werden. Die bestehenden
Verträge zählen für eine neue DOE bzw. vereinfachte Gesundheitserklärung nicht mit. Zudem ist Punkt 7 zu beachten.
19. Kann eine Dynamik beantragt werden, selbst wenn die
Jahresrente von 18.000 EUR
überschritten wird?
Eine Dynamik kann mit 5 % auch über die 18.000 EUR BU-Rente
vereinbart werden.
20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als
18.000 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet werden?
Die maximale (Gesamt-)Höhe der BU-Rente mit einer DOE ist auf jährlich
18.000 EUR begrenzt.
21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein
Arbeitgeber sich verpflichtet
den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mitzugeben?
Bei einer Mischfinanzierung kann die DOE bereits dann genutzt werden,
wenn der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
vollständig zur Finanzierung mitgibt.
Für eine höhere oder zusätzliche BU-Rente werden die normalen Gesundheitsfragen erforderlich.
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22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der
Berufsunfähigkeitsrente
abgesichert werden?
Eine Absicherung bis zu 100 % des Nettoeinkommens ist möglich. Es
gelten aber die vorgenannten grundsätzlichen Beschränkungen der Höhe
nach.
23. Dienstobliegenheitserklärungen bzw. vereinfachte
Gesundheitserklärung
Listenmeldung LV100_810
Einzelmeldung LV100_811
Vereinfachte Gesundheitserklärung LV100_813
24. Ist nach einer Beitragsfreistellung im Rahmen einer
Elternzeit eine Gesundheitsprüfung bei der beitragspflichtigen Fortführung nötig?
Erfolgt die Beitragsfreistellung im Rahmen der Elternzeit, so kann der
Vertrag innerhalb von 3 Jahren ohne Gesundheitsprüfung wieder aufleben.
25. Kann eine Umstellung der
SGU in die SBU ohne
Gesundheitsprüfung erfolgen?
Nein. Es gibt nur die Option auf Leistungserhöhung bei bestimmten
Ereignissen ohne Gesundheitsfragen. Eine Umstellung auf die SBU geht
nur mit Gesundheitsfragen oder, falls vereinbart, mit einer DOE zur SBU.
26. Müssen bei der SBU mit DOE
und SGU mit vereinfachter
Gesundheitserklärung innerhalb
eines Gruppenvertrags jeweils
10 Personen versichert werden
oder insgesamt?
Es müssen insgesamt 10 Personen versichert werden.
27. Liegt ein Verstoß vor, wenn
die DOE zur SBU und die
vereinfachte Gesundheitserklärung zur SGU zugleich
angeboten werden (Stichwort
Ungleichbehandlung)?
Ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist
nicht ersichtlich.
28. Wie wird die Höhe der
Arbeitgeberbeteiligung am
Beitrag errechnet?
Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeberanteil 20 % auf den Beitrag der
Entgeltumwandlung entspricht.
29. Wann kann die vereinfachte
Gesundheitserklärung bAV
verwendet werden?
Ab 5 Personen
1.) bei SGU (max. 12.000 EUR Jahresrente)
oder
2.) bei SBU/IBU/BUZ-R (max.18.000 EUR Jahresrente) mit einer
AG-Beteiligung von ≥ 20%
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30. Was gilt bei der SGU?
Ab 5 Personen und maximal 12.000 EUR jährlicher SGU kann die
vereinfachte Gesundheitserklärung bAV verwendet werden.
bAV-Kollektivgeschäft
Neue Bedingungen zur vereinfachten Risikoprüfung
Tarif
Finanzierungsart
Mindestkollektivgröße
SBU/IBU/BUZ-R
Arbeitgeber-/Mischfinanzierung
AG-Beteiligung ≥ 50 %
SBU/IBU/BUZ-R
AG-Beteiligung ≥ 20 %
10 Personen*
SBU/IBU/BUZ-R
Arbeitgeber-/Mischfinanzierung
AG-Beteiligung ≥ 20 %
5 Personen*
SGU
Arbeitgeber-/Misch-/
Arbeitnehmerfinanzierung
5 Personen*
B (Beitragsbefreiung bei BU)
Arbeitgeber-/Misch-/
Arbeitnehmerfinanzierung
Ab der 1. Person**
10 Personen*
Mischfinanzierung
* Voraussetzung für Kollektivgeschäft mit BU-Absicherung:
• Eigenständiger Gruppenvertrag für BU-Absicherung
• Mindestkollektivgröße mit BU-Absicherung muss bereits bei Einrichtung
vorhanden sein
• Berufsgruppenspezifische Einschätzung
• Höchsteintrittsalter: Berufsgruppe 1 und 2: 50 Jahre; Berufsgruppe 3 und 4:
45 Jahre
2016_06
Dienstobliegenheitserklärung (DOE)
bzw. vereinfachte
Gesundheitserklärung
DOE-Listenanmeldung
(LV100_810)
DOE-Einzelanmeldung
(LV100_811)
Vereinfachte Gesundheitserklärung bAV
(LV100_813)
Vereinfachte Gesundheitserklärung bAV
(LV100_813)
DOE-Einzelanmeldung
(LV100_811)
Max. BU-Rente
jährlich
18 TEUR
18 TEUR
18 TEUR
12 TEUR
Max. im Rahmen
des § 3/63 EStG
• **B-Einschluss ist in der Direktversicherung bereits ab der ersten
Person unter folgenden Voraussetzungen für Neugeschäft möglich:
• Ein eigenständiger Firmen-Gruppenvertrag (ab 5 Personen – kein
Verbandsgeschäft) wird eingerichtet bzw. besteht schon.
• Vermittler erbringt den Nachweis, dass der B-Einschluss im
zugrundeliegenden Versorgungswerk obligatorisch angeboten wird. Der
Nachweis erfolgt mittels Erklärung des Vermittlers bzw. einer
entsprechenden Versorgungsordnung des Arbeitgebers.
LV100_610
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