Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Senden

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Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Senden
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Senden
Fortschreibung 2013
ENTWURF vom 05.12.2013
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Inhalt (1)
2
Inhaltsverzeichnis (1)
Abkürzungen und Definitionen............................................................................................................................................... 4
1
Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen........................................................................................................................... 7
1.1
Ausgangssituation und Auftrag................................................................................................................................... 8
1.2
Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen............................................................................................................ 9
1.3
Aufgaben der Feuerwehr........................................................................................................................................... 11
2
Gefahrenpotenzial............................................................................................................................................................... 12
2.1
Eckdaten der Gemeinde........................................................................................................................................... 13
2.2
Löschwasserversorgung........................................................................................................................................... 14
2.3
Besondere Objekte................................................................................................................................................... 15
2.4
Drehleiterpflichtige Objekte...................................................................................................................................... 21
2.5
Zusammenfassung………........................................................................................................................................ 22
3
Schutzziel............................................................................................................................................................................ 23
3.1
Grundsätzliches....................................................................................................................................................... 23
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten....................................................................................................................................... 27
3.3
Funktionsstärken...................................................................................................................................................... 30
3.4
Zielerreichungsgrad.................................................................................................................................................. 31
3.5
Schutzzieldefinition…………………………............................................................................................................... 32
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Inhalt (2)
3
Inhaltsverzeichnis (2)
4
IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes.................................................................................................................... 36
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser................................................................................................................................... 37
4.2
Personal.................................................................................................................................................................... 42
4.3
Fahrzeuge................................................................................................................................................................. 46
4.4
Abdeckung des Gemeindegebiets…………………................................................................................................... 47
5
Analyse des Einsatzgeschehens.......................................................................................................................................... 48
5.1
Langfristige Einsatzentwicklung................................................................................................................................ 49
5.2
Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres..................................................................................................... 50
5.3
Zeitanalyse............................................................................................................................................................... 62
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken)............................................................................................................ 72
6
Soll-Konzept........................................................................................................................................................................ 79
6.1
Standorte.................................................................................................................................................................. 80
6.2
Personal................................................................................................................................................................... 82
6.3
Fahrzeuge................................................................................................................................................................ 84
7
Zusammenfassung.............................................................................................................................................................. 88
7.1
Maßnahmenübersicht............................................................................................................................................... 90
Kontaktdaten....................................................................................................................................................................... 91
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Abkürzungen und Definitionen (1)
4
[Def]
vgl. Definition auf dieser Seite
AAO
AGBF
AGT
Ausrückzeit
BMA
BSBP
Dispositionszeit
ETZ = Eintreffzeit(en)
Feuer 1
Alarm- und Ausrückeordnung
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Atemschutzgeräteträger
Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken der Feuerwehr
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan
Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr
vgl. Definition in Abschnitt 3
Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“) und
Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr)
Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren)
Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren)
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade)
Freiwillige Kräfte
Führerschein der Klasse C bzw. ll
Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird
Gruppenführer
Gefährliche Stoffe und Güter
vgl. Definition in Abschnitt 3
Punkte oder Bereiche die von einem Ausgangspunkt (z.B. Feuerwehrstandort) aus in der
selben Zeit zu erreichen sind dar
Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten
Rettungswegen [vgl. „standardisiertes Schadensereignis“ in: Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, 16.09.1998]
Feuer 2
Feuer 3
FF
FM (Sb)
FrK
FS C / ll
Funktion(en)
GF
GSG
Hilfsfrist(en)
Isochrone(n)
Kritischer (Wohnungs-)Brand
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Abkürzungen und Definitionen (2)
5
[Def]
vgl. Definition auf dieser Seite
LG
LZ
Perzentil
Löschgruppe
Löschzug
Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb
oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%-Perzentil der Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert in 90% der Einsätze eingehalten wird, die
Feuerwehr aber in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen
Minutenwert.
Konzept zur zukünftigen Struktur der Feuerwehr (u.a. Personal, Standorte, Fahrzeuge)
Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz)
Technische Hilfe (-Leistung)
Unfallverhütungsvorschriften
Zeitbereich
Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) tagsüber
Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) nachts + Sa. + So. + Feiertage
Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand.
Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum.
hier: prozentuale Zielgröße, in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll
Zivilschutzgesetz
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes
Soll-Konzept
StörfallVO
THL
UVV
ZB
ZB 1
ZB 2
Zeitkritischer Einsatz
Zielerreichungsgrad
ZSG
ZSNeuOG
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Abkürzungen und Definitionen (3)
6
Fahrzeuge
DLK
ELW
GW
HLF
KdoW
LF
MLF
MTW
MZF
RW
TLF
TS
TSF-W
Drehleiter mit Korb
Einsatzleitwagen
Gerätewagen
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
Kommandowagen
Löschgruppenfahrzeug
mittleres Löschfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Mehrzweckfahrzeug
Rüstwagen
Tanklöschfahrzeug
Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Diese gelben Kästchen, welche sich auf vielen Seiten des Bedarfsplans finden, geben die wesentlichen
Aussagen wieder. Der eilige Leser soll sich so einen gegenüber der Zusammenfassung vertieften Einblick in
die Probleme und Ergebnisse verschaffen können.
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1
1
Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen
Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen
1.1 Ausgangssituation und Auftrag
1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen
1.3 Aufgaben der Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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7
1.1
Ausgangssituation und Auftrag
8
Nach § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als
auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.
Die kommunalen Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung des
Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse.
Das Qualitätsmanagement moderner Prägung bei der Feuerwehr erfordert als Grundlage ein Schutzziel,
das entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen zu definieren ist. Bei der Definition dieses
Ziels sind im wesentlichen zwei Parameter ausschlaggebend: Zum einen die sogenannte „Kalte Lage“ (das
Gefahrenpotenzial) der Kommune. Zum anderen das Ergebnis der Analyse des Einsatzgeschehens.
Das Schutzziel enthält auch sogenannte Hilfsfristen [Def] bzw. Eintreffzeiten [Def]. Diese Zeitparameter sind
mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrhäuser.
Die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehr-Fahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern
Gefahrenpotenzial, Einsatzgeschehen und Anzahl Standorte.
Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Schutzziel und wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von
sogenannten Funktionen beschrieben.
Nach der Erstaufstellung in 2002 und der ersten Fortschreibung in 2008 wurde LUELF & RINKE beauftragt,
den Brandschutzbedarfsplan in 2013 erneut fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan sollte spätestens
nach 5 Jahren erneut fortgeschrieben werden.
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1.2
Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen (1)
9
Übersicht der rechtlichen Grundlagen und Planungsgrundlagen
 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998, geändert am 08.12.2009
 Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2000
 Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW
vom 29.08.2000 (Drehleitererlass); Az.: II A 5 - 100/17.3
 Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) von 12/2000 für
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten („Schutzzieldefinition“)
 Empfehlungen der Bezirksregierung Münster zur Brandschutzbedarfsplanung im Regierungsbezirk
Münster vom 09.02.2009
 Rundschreiben der Bezirksregierung Münster u.a. zum Thema Ausnahmegenehmigungen nach § 13
FSHG vom 03.03.2010
 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
 Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
 Schutzleitfaden S 002 zum „Abstellen von dieselbetriebenen Fahrzeugen in Wachen und Gerätehäusern
der Feuerwehr“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (Dezernat Feuerwehren) und der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 04.01.2010
Die o.a. wesentlichen rechtlichen Grundlagen wurden bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
berücksichtigt.
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1.2
Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen (2)
10
Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG
Mittleren kreisangehörigen Städten obliegt nach §13 FSHG die Pflicht zur Unterhaltung einer hauptamtlich
besetzten Wache für den abwehrenden Brandschutz.
Dies bedeutet gemäß Rundschreiben der Bezirksregierung Münster vom 03.03.2010 für eine mittlere
kreisangehörige Stadt eine durchgehende Besetzung der Wache mit mindestens 6 hauptamtlichen
Funktionen.
Eine Befreiung von dieser Verpflichtung („Ausnahmegenehmigung“) kann beantragt werden.
Ein Brandschutzbedarfsplan kann dabei als fachliche Grundlage für das Verfahren zur Beantragung der
Ausnahmegenehmigung herangezogen werden.
Anmerkung:
Ist die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte ausreichend hoch, so dass weniger oder gar keine hauptamtlichen Kräfte
notwendig sind, sieht das FSHG die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung vor.
Mittlere kreisangehörige Städte unterliegen grundsätzlich der Verpflichtung zur Unterhaltung einer
hauptamtlich besetzten Wache für den abwehrenden Brandschutz.
Gemäß den Anforderungen der Bezirksregierung Münster müsste die Gemeinde bzw. Stadt Senden (nach
eventueller Stadtwerdung) 6 Funktionen rund-um-die-Uhr vorhalten, um dies zu erfüllen.
Bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Feuerwehr kann die „Stadt“ Senden jedoch eine geringere
hauptamtliche Vorhaltung oder die angestrebte komplette Befreiung von einer hauptamtlichen Wache
beantragen („Ausnahmegenehmigung“).
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1.3
Aufgaben der Feuerwehr
11
Kernaufgaben der Feuerwehr
 Abwehrender Brandschutz
 Technische Hilfeleistung
 Abwehrender Umweltschutz
 Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz)
 Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr
 Vorbeugender Brandschutz
 Brandschutzerziehung
 Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen
 Sicherheitswachen und Ordnungsdienste
Von den vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr haben primär die Bereiche abwehrender Brandschutz und
technische Hilfeleistung unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Brandschutzbedarfsplanung.
Bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurden jedoch selbstverständlich auch weitere
Aufgaben wie z.B. die Löschwasserversorgung und die Jugendfeuerwehr berücksichtigt.
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2
Gefahrenpotenzial
2
Gefahrenpotenzial
2.1 Eckdaten der Gemeinde
2.2 Löschwasserversorgung
2.3 Besondere Objekte
2.4 Drehleiterpflichtige Objekte
2.5 Zusammenfassung
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12
2.1
Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Gemeinde
 Einwohner: 20.044 (Stand: 30.06.2012 auf Grundlage des Zensus 2011)
 Einwohner: 20.753 (Stand: 30.06.2012 auf Grundlage der Volkszählung 1987)
 Gemeindefläche: 109 km2
 Pendlerzahlen*:
 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einwohner der Gemeinde Senden: 7.334
 Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Senden: 4.198
 Einpendler: 2.714
 Auspendler: 5.850
 Pendlersaldo: -3.136
 Rund 80% der in Senden wohnenden Beschäftigten sind Auspendler
 Höchster Punkt: 91 m ü. NN
 Tiefster Punkt: 54 m ü. NN
 Verkehrswege: 5 km Autobahnstrecke, die durchs Gemeindegebiet führt;
11 km der Feuerwehr Senden zugewiesene Autobahnabschnitte;
12 km Bundesstraße; 5 km Bahnstrecke; 11 km Kanalstrecke
* Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30.06.2011
Die allgemeinen Eckdaten dienen zur ersten Orientierung bei der Darstellung des Gefahrenpotenzials.
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13
2.2
Gefahrenpotenzial / Löschwasserversorgung
14
Löschwasserversorgung
Allgemeines:
Die Gemeinden haben nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Dies umfasst z.B. die Zusammenarbeit mit dem Wasserversorger, die Sicherstellung der Funktionalität und
Zugriffsbereitschaft von Hydranten und sonstigen Wasserentnahmestellen (z.B. Löschbrunnen, Löschteichen),
die Aufstellung von Hydrantenplänen.
Der Brandschutzbedarfsplan hat die Aufgabe, die Löschwasserversorgung qualitativ zu beschreiben. Die
daraus resultierende Fahrzeugausstattung wird in Abschnitt 5.3 beschrieben.
Hinweis: Die nachfolgende Einschätzung beruht auf fachlichen Aussagen der Feuerwehr, die für den
Brandschutzbedarfsplan erforderlich sind und stellt keine detaillierte Ermittlung durch LUELF & RINKE dar:
Einschätzung der Löschwasserversorgung in Senden:
In den zusammenhängenden und dicht besiedelten Bereichen (= Ortsteilen) der Gemeinde Senden ist als
Grundschutz eine stationäre Löschwasserversorgung (für Feuerwehr nutzbares Hydrantennetz der
öffentlichen Trinkwasserversorgung) vorhanden.
In den Außenbereichen muss die Löschwasserversorgung bei Einsätzen typischerweise teilweise über offene
oder sonstige Wasserentnahmestellen (z.B. Löschteiche) und lange Wegstrecken oder durch Pendelverkehr
mit (Tank-)löschfahrzeugen sichergestellt werden.
Besondere Problembereich(e): derzeit keine
Insgesamt erscheint die Löschwasserversorgung in der Gemeinde Senden den örtlichen Verhältnissen zu
entsprechen. Die vorhandene Situation wurde mit der Fahrzeug-Konzeption abgeglichen.
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2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (1)
15
Übersicht der Objekte von besonderer
brandschutztechnischer Bedeutung
Bösensell
5
Legende
=
=
=
=
=
Kranken-/Pflegeeinrichtungen
Industrie-/Verkehrsanlagen
Chemiebetriebe
Sonstiges
Feuerwehrhäuser
1 = Altenheim St. Johannes
2 = Betreutes Wohnen am Grete-Schött-Ring
3 = Behindertenwohnheim Senden
4 = Behindertenwohnheim Haus Davert
5 = Betreutes Wohnen Bösensell
6 = Gewerbegebiet Senden-Süd
7 = Gewerbegebiet Ottmarsbocholt
8 = Fa. Greive
9 = Gewerbegebiet Bösensell-Bahnhof
10 = Gewerbegebiet Bösensell-Stauverbrink
11 = Gewerbegebiet „Am Dorn“
12, 19 = Palettenwerk(e)
13 = Autobahnabschnitt (BAB 43)
14 = Steverhalle
15 = Joseph-Hadyn-Gymnasium
16 = Geschw.-Scholl-Schule
17 = Hof Grothues-Potthoff
18 = Neues Gewerbegebiet „Brockerfeld“
13
10
9
11
13
18
12
2 3
16 1
14
15
6
Senden
17
Venne
8 4
19
7
Ottmarsbocholt
Maßstab
0
1
2
3
4 km
Auf der Karte sind die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den einzelnen Ortsteilen dargestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (2)
16
Erläuterungen
 zu 1: Altenheim St. Johannes
 ca. 100 Plätze
 zu 2: Betreutes Wohnen am Grete-Schött-Ring
 38 Wohnungen
 zu 3: Behindertenwohnheim der Lebenshilfe Senden
 26 Plätze
 zu 4: Behindertenwohnheim Haus Davert
 45 Plätze
 zu 5: Betreutes Wohnen Bösensell
 16 Plätze
 zu 6: Gewerbegebiet Senden-Süd; u.a.
 klein- und mittelständische Betriebe
 Großbetrieb Betonwerk Mönninghoff, Fa. Degafol (kunststoffverarbeitender Betrieb / Folienherstellung),
Baustoffmarkt, Großschreinerei Fa. Wieskötter, Fa. Winkelheide (Palettenwerk)
 zu 7: Gewerbegebiet Ottmarsbocholt
 klein- und mittelständische Betriebe (z.B. Tischlerei, Kfz-Werkstatt, Lager der Fa. Greive)
 zu 8: Fa. Greive, Kunststoffverarbeitung
 Produktionsstätte in Ortsmitte Ottmarsbocholt
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2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (3)
17
Erläuterungen*
 zu 9: Gewerbegebiet Bösensell-Bahnhof
 diverse klein- und mittelständische Betriebe sowie
 mehrere Großbetriebe, u.a.
Möbelhaus Staas, Möbelhaus Roller, Fa. Metrica Interior (Objekteinrichtungen),
Fa. Niehues (Hydraulik und Automation; 2 Gebäude), Fa. Euromovers (Möbelspedition),
Fa. Langguth (Etikettiermaschinen)
 zu 10: Gewerbegebiet Bösensell-Stauverbrink
 klein- und mittelständische Betriebe, u.a. Fa. Meda Küchenfachmarkt
 zu 11: Gewerbegebiet „Am Dorn“; Nutzfahrzeuge-Zentrum, u.a.
 Fa. Beresa, Fa. MAN, Montana-Hotel (105 Betten)
 Gewerbegebiet befindet sich in Erweiterung (Fläche südlich der BAB 43)
 zu 12: Palettenwerk Winkelheide
 Herstellung und Lagerung von Holzpaletten; hohe Brandlast
 zu 13: Steverhalle
 Versammlungsstätte mit bis zu 1.800 Personen
 zu 17: Hof Grothues-Potthoff
 Hotel (geplant) mit 145 Betten
 Hofcafé = Versammlungstätte
* Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte,
bei denen eine Erläuterung notwendig ist.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (4)
18
Schulen
Objekt
Nr.
15
16
-
Name
Ortsteil
Anschrift
Joseph-Haydn-Gymnasium
Geschw.-Scholl-Schule (Realschule)
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Grundschule)
Edith-Stein-Schule (Hauptschule)
Marienschule (Grundschule)
Davertschule (Grundschule)
Gemeinschaftsgrundschule Bösensell
Senden
Senden
Senden
Senden
Senden
Ottmarsbocholt
Bösensell
Am Bürgerpark 16
Niesweg 3
Bonhoefferstr. 1
Schulstraße 1
Am Bürgerpark 14
Cl.-Hagemann-Str. 23
Bahnhofstraße 7
Anmerkung: Von den 7 Objekten wurden nur die 2 Schulen mit Schüleranzahl > 500 in die kartografische
Darstellung aufgenommen (vgl. Objekt-Nummerierung). Die übrigen 5 Schulen sind nur in Form der Tabelle
aufgeführt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Anzahl Schüler
762
515
305
235
220
144
108
Quelle: Gemeinde Senden
Stand: Juli 2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (5)
19
Kindergärten und -tagesstätten
Name
Ortsteil
Tageseinrichtung "An der Drachenwiese"
Senden
DRK-Familienzentrum "Am Schloß"
Senden
DRK-Familienzentrum-Tageseinrichtung Langeland
Senden
Ev. Kindertageseinrichtung u. Familienzentrum Erlengrund Senden
Tageseinrichtung St. Franziskus
Senden
Tageseinrichtung St. Laurentius
Senden
Kindertagesstätte Pinocchio
Senden
Tageseinrichtung-Familienzentrum St. Urban
Ottmarsbocholt
Tageseinrichtung St. Johannes
Bösensell
DRK-Buskamp
Senden
Anschrift
Dr.-zu-Senden-Str. 25
Hiddingseler Str. 29
Langeland 53
Hiegenbusch 61
Prozessionsweg 9
Schulstraße 8
Hagenkamp 3
Davertweg 14
Bahnhofstraße 5
Nanette-Streicher-Weg 28
Anmerkung: Die Kindergärten und -tagesstätten sind nur in Form der Tabelle aufgeführt und nicht als
besondere Objekte in der kartografischen Darstellung.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Anzahl Kinder
76
81
89
93
68
90
22
109
128
60
Quelle: Gemeinde Senden
Stand: Juli 2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (6)
20
Beherbergungsbetriebe > 12 Betten
Objekt
Nr.
17
Name
Ortsteil
Anschrift
Hotel & Gasthof Niemeyer 1886
Parkhotel Senden
Landhof Große Hellmann, Ferienwohnungen
Landhof Große Hellmann, Reiterhof
Montana Hotel
Landhotel Sendes
Gasthof Lindfeld (inkl. Ferienwohnungen)
Ferienwohnungen Kahn
Hotel Venner Moor
Hof Grothues-Potthoff / Hotel (geplant)
Senden
Senden
Bösensell
Bösensell
Bösensell
Bösensell
Ottmarsbocholt
Ottmarsbocholt
Venne
Senden
Herrenstr. 4
Industriestr. 19
Brock 7
Brock 7
Am Dorn 3
Kley 43
Dorfstr. 55
Linhövelweg 6a
Venne 3
Beethovenstr.
Anmerkung: Bis auf Objekt Nr. 17 sind die Beherbergungsbetriebe sind nur in Form der Tabelle aufgeführt
und nicht als besondere Objekte in der kartografischen Darstellung.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Anzahl Betten
16
50
16
28
105
23
40
17
14
145
Quelle: Gemeinde Senden
Stand: Juli 2013
2.4
Gefahrenpotenzial / drehleiterpflichtige Objekte
21
Übersicht der drehleiterpflichtigen Objekte
Bösensell
Die drehleiterpflichtigen Objekte befinden sich im Ortskern
des Ortsteils Senden (siehe rot markierte Fläche).
Im Einzelnen sind dies folgende Gebäude:
Schulze-Bremer-Straße Nr. 3, 7, 9, 13, 15, 17, 19, 23, 25, 27, 29
Hiddingseler Straße Nr. 19, 20, 21
Mühlenfeld Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 24
Am Mühlenbach Nr. 5, 7, 13
Senden
Spreewaldweg Nr. 1, 3, 5
Venne
Am Schloßpark Nr. 3, 5, 7, 9, 11
Holtruper Straße Nr. 35, 37, 39
Droste-zu-Senden-Straße Nr. 4, 76, 78
Schliekhege Nr. 3, 5, 7
Biete Nr. 5, 7
Ottmarsbocholt
Drehleiterpflichtige Objekte (Wohngebäude mittlerer Höhe
gemäß Landesbauordnung NRW ohne zweiten baulichen
Rettungsweg) befinden sich im Ortskern des Ortsteils Senden.
Maßstab
Anmerkung: Durch die in Senden stationierte Drehleiter wird
bei diesen Objekten der 2. Rettungsweg fristgerecht durch ein
Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr sichergestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
1
2
3
4 km
2.5
Gefahrenpotenzial / Zusammenfassung
22
Zusammenfassung zum Gefahrenpotenzial
Die Gemeinde Senden verfügt über 3 teilweise städtisch strukturierte Ortsteile, die jedoch nur einen kleinen
Teil der insgesamt ländlich geprägten Gesamtfläche darstellen.
Der Ortsteil Senden weist teilweise stätische Merkmale auf (u.a. Gebäude mittlerer Höhe). Im Bereich der
gewerblichen Objekte verfügt der Ortsteil Bösensell über nennenswerte Betriebe. Außerhalb der
Gewerbegebiete ist das Palettenwerk in peripherer Lage erwähnenswert.
Es gibt jedoch im Gemeindegebiet keine Betriebe, die der Störfallverordnung (12. VO zum BlmSchG StörfallVO) unterliegen.
Insgesamt entspricht das Gefahrenpotenzial daher der Größe der Gemeinde.
Anmerkungen:
Das Gefahrenpotenzial beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke in der 1. Eintreffzeit [vgl. Abschnitt 3,
Schutzziel] und das Fahrzeugkonzept.
Die örtlichen Risiken führen zur Notwendigkeit von speziellem Gerät [vgl. Kap. 5.3]: Z.B. die Drehleiter
aufgrund der drehleiterpflichtigen Objekte.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.1
Schutzziel / Grundsätzliches (1)
23
Grundsätzliche rechtliche Überlegungen
 Das FSHG fordert zunächst in §1: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren.
 In Bezug auf die in NRW vorgeschriebenen Brandschutzbedarfspläne [vgl. § 22 (1) FSHG] hat der
Gesetzgeber jedoch keine Schutzziele definiert. Somit haben die Städte und Gemeinden in NRW u.a. die
Aufgabe, Schutzziele in kommunaler Eigenverantwortung festzulegen.
 Die Bezirksregierung Münster hat in 2009 Handreichungen zur Brandschutzbedarfsplanung im
Regierungsbezirk Münster herausgegeben und dort auch Empfehlungen bzgl. der Schutzzielkriterien
abgebildet. Die Werte für die Eintreffzeiten entsprechen dabei den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) [vgl. Abschnitt 3.2].
Hinweis: Diese Werte stellen gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Bezirksregierung Münster im
Hinblick auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG dar.
 Darüber hinaus ist festzustellen, dass es in Deutschland weitere Schutzzieldefinitionen für den
kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung gibt [vgl. nachfolgende Tabelle], die je nach Bereich
als fachlich etabliert bis rechtlich verbindlich eingestuft sind.
 Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Gemeinde Senden bei der Schutzzielfestlegung (wie bisher)
über einen gewissen Handlungsspielraum verfügt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.1
Schutzziel / Grundsätzliches (2)
24
Vergleich von Schutzzieldefinitionen
ETZ 1
[m in]
Stärke
erste
Einheit
ETZ 2
[m in]
Stärke
zw eite
Einheit
Stärke
Gesam t
ZEG
Bem erkung
AGBF
8
10
13
6
16
95%
-
Baden-Württemberg
10
9
15
9
18
k.A.
-
k.A.
k.A.
15
k.A.
14
90%
Schutzklasse A
k.A.
k.A.
15
k.A.
14
50%
Schutzklasse B
8
9
13
7-9
16-18
90%
ländliche Strukturen
8
10
13
6
16
90%
städtische Strukturen
Brandenburg (Rettungsdienst)
13
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Hilfsfrist 15 Minuten, abzgl. 1,5 bis 2 Min
Disposition = rund 13 Minuten Eintreffzeit
Hessen
10
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
-
Nordrhein-Westfalen,
Rettungsdienst städtisch
6,5
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
90%
Hilfsfrist im städtischen Bereich:
5 bis 8 Minuten (abzgl. 1,5 Min Disposition)
Nordrhein-Westfalen,
Rettungsdienst ländlich
10,5
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
90%
Hilfsfrist im ländlichen Bereich:
bis zu 12 Minuten (abzgl. 1,5 Min Disposition)
8
k.A.
15
k.A.
k.A.
k.A.
-
8
6
13
9
15
80%
Gefährdungskategorien B1 & B2
8
9
13
6
15
80%
Gefährdungskategorien B3 & B4
Sachsen
9
9
14
6
15
90%
Handlungsbedarf bei ZEG < 80%
Sachsen-Anhalt
12
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
-
Bundesland /
Organisation
Berlin
Bez.-Reg. Münster
Rheinland Pfalz
Saarland
Der Vergleich der Schutzzieldefinitionen zeigt für den Brandschutz unterschiedliche Eintreffzeiten der ersten
Kräfte zwischen 8 und 12 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.1
Schutzziel / Grundsätzliches (3)
25
Empfehlung der Eintreffzeiten für die Gemeinde Senden
 Die Handreichungen der Bezirksregierung Münster empfehlen bezüglich der 1. Eintreffzeit einen Wert von
8 Minuten, der sich aus den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter des Berufsfeuerwehren
(AGBF) ableitet. Empfehlung 2. Eintreffzeit: 13 Minuten.
 Die Strukturen in der Gemeinde Senden zeigen, dass durch die jeweils zentral gelegenen Standorte der
Feuerwehr die nennenswert zusammenhängend besiedelten Bereiche (d.h. die 3 Ortsteile) innerhalb der
8 Minuten Eintreffzeit abgedeckt werden können [vgl. Abschnitt 4.3 „Isochronen“].
 Daher werden die Empfehlungen der Bezirksregierung Münster (analog zu den Empfehlungen der AGBF)
weiterhin als Grundlage für die Festlegung der Eintreffzeiten bei der Schutzzieldefinition angesetzt.
 Änderungen im Vergleich zur alten Schutzzieldefinition:
Keine Differenzierung mehr zwischen Kernbereichen (Eintreffzeiten 8 und 13 Minuten und identisch mit der
neuen Definition) und Randbereichen / Peripherie (Eintreffzeiten dort 10 bzw. 15 Minuten).
 Jedoch werden reale Einsätze, die nach Auswertung Eintreffzeiten von 9 oder 10 Minuten (bzw. 14 oder 15
bei der 2. Eintreffzeit) erzielt haben, individuell und je nach Lage der Einsatzstelle (z.B. im Rand- oder
Außenbereich) bewertet. D.h. es wird geprüft, ob sich aus diesen Einsätzen sinnvolle Gegenmaßnahmen
ableiten oder ob sich trotz geringfügiger Überschreitung der Eintreffzeit(en) keine Einschränkung der
Leistungsfähigkeit ableitet und die Einsätze als tolerierbar eingestuft werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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3.1
Schutzziel / Grundsätzliches (4)
26
Weitere grundsätzliche Überlegungen
 Das Schutzziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf für ein standardisiertes Schadensereignis.
Größere Einsätze, deren Anforderungen über die des „kritischen Wohnungsbrandes“ hinausgehen (jedoch
unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückeordnung
zu regeln. Die Gefahrenabwehrplanung für Großschadensereignisse (worst-case-Betrachtung) ist gemäß
§ 22 FSHG Aufgabe des Kreises.
 Bei den im Schutzziel sowie im Controlling-Kriterium definierten Personalstärken handelt es sich um
Mindeststärken, die zur qualifizierten Bearbeitung der jeweiligen Einsatzart notwendig sind.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (1)
CO-Summenkurve [min*%]
15
CO
[%]
Zeitkette AGBF
1,5
CO-Gehalt im
Brandraum
10
27
KohlenmonoxidSummenkurv e
17 Min
16 Min
Reanimations1,0 grenze
15 Min
Erträglichkeitsgrenze
14 Min
13 Min
5
Maßnahmen werden wirksam
Entwicklungszeit (4 Min)
Eintreffen
0,5
12 Min
Eingriff sbereich
der Feuerweh r
0
0
0,1
0,5
1
5
10 13 17
50 100
Zeit [min]
(Brandbegi nn T=0)
CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in
Abhängigkeit von der Vorbrenndauer
Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978
Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für
Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die COKonzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen
mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit
ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung:
Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die
Menschenrettung erfolgt sein.
Aus der Zeitkette der AGBF folgt u.a. eine für die örtlichen
Feuerwehren resultierende 1. Eintreffzeit von 8 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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11 Min
10 Min
Eintreffzeit (8 Min)
9 Min
(Ausrückzeit +
Fahrzeit)
8 Min
7 Min
6 Min
5 Min
AlarmierungsAbschluß
4 Min
Dispositionszeit
Gesprächszeit
(1,5 Min)
Meldezeit
Entdeckungszeit
(3,5 Min)
3 Min
2 Min
1 Min
0 Min
Brandausbruch
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (2)
28
Erläuterung der Eintreffzeit (1)
Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr)
ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung (= Dispositionszeit) durch
die Kreisleitstelle erfolgt.
Ob diese die Dispositionszeit (von 1,5 Minuten gemäß der Zeitkette der AGBF) gewährleistet, liegt in der
Verantwortung des Trägers und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Bedarfsplans.
Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositionszeit in der Leitstelle beinhaltet, nicht zur
Definition des Schutzziels herangezogen.
In diesem Bedarfsplan werden hingegen nur die sogenannten „Eintreffzeiten“ verwendet.
Die Eintreffzeit im Sinne dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Zeitspanne von der Alarmierung der
Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle.
Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden.
Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem
kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen.
Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben
zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (3)
29
Erläuterung der Eintreffzeit (2)
Die Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung der 1. und 2. „Eintreffzeit“ entsprechend der Zeitkette der AGBF.
Zum Vergleich sind auch die 1. und 2. „Hilfsfrist“ dargestellt, welche die Zeit zur Bearbeitung des Notrufes in
der Leitstelle beinhalten.
0 min
Brandausbruch
Notruf
"1. Eintreffzeit"
"2. Eintreffzeit"
1,5 min
8 min
+ 5 = 13 min
3,5 min
Beginn
Notrufabfrage
5 min
13 min
Alarmierung
18 min
Eintreffen
1. Einheit
Zeit
Eintreffen
Ergänzungskräfte
"1. Hilfsfrist"
"2. Hilfsfrist"
9,5 min
+ 5 min = 14,5 min
8 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sollen die ersten Kräfte am Einsatzort sein.
Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere Kräfte
ergänzt und unterstützt werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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3.3
Funktionsstärken
30
Erläuterung der Funktionsstärken
Gemäß den Empfehlungen der Bezirksregierung Münster (welche sich an der Feuerwehrdienstvorschrift 3
orientieren) sollen in der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Durch diese Kräfte soll bei
einem kritischen Wohnungsbrand in der Regel primär die Menschenrettung durchgeführt werden.
Der 1. Gruppe sollten mindestens 1 Gruppenführer und 4 Atemschutzgeräteträger angehören.
Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit, 13 Minuten nach der Alarmierung) sollen mindestens weitere
7 Ergänzungskräfte den Einsatzort erreicht haben, um die ersten Kräfte bei der Menschenrettung zu
unterstützen sowie die Brandbekämpfung durchzuführen. Gemäß der üblichen Umsetzung bei Freiwilligen
Feuerwehren lassen sich die 7 Funktionen der 2. Eintreffzeit als eine feuerwehrtechnische Staffel
(6 Funktionen) sowie einen Einsatzleiter (Zugführer) interpretieren.
Unter den insgesamt mindestens 16 Kräften nach 13 Minuten sollten mindestens 1 Zugführer, 2 Gruppenführer sowie 8 Atemschutzgeräteträger sein.
8 Minuten nach der Alarmierung sollen mindestens 9 Einsatzkräfte am Einsatzort sein.
Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere 7 Kräfte
ergänzt und unterstützt werden.
Zudem sind gewisse Mindestqualifikationen zu erfüllen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.4
Zielerreichungsgrad
31
Erläuterung zum Zielerreichungsgrad
Nach fachlicher Auffassung von LUELF&RINKE sollte eine Bedarfsplanung zunächst planerisch von einer
vollständigen (100%) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert bebauten Gebiete ausgehen. D.h.
der Erreichungsgrad darf aus Sicht von LUELF&RINKE nicht als Korrektiv für eine unrealistisch geplante
Eintreffzeit bzw. Funktionsstärke dienen. Alle objektiv vorhersehbaren Randbedingungen sind bei der Planung
zu berücksichtigen, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich in nahezu allen Fällen verwirklicht werden
können.
Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer planbare äußere Randbedingungen (z.B.
Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle spielen, handelt eine Kommune aus Sicht von LUELF&RINKE
bedarfsgerecht, wenn bei der Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche
Schutzzielerfüllung definiert wird. Beispielsweise wird der Wert von 95% auch in den Empfehlungen der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für die „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ aufgeführt.
In der Gemeinde Senden fallen jährlich nicht übermäßig viele Einsätze an, die dem Szenario „kritischer
Wohnungsbrand“ entsprechen. LUELF&RINKE empfiehlt daher aus mathematischen Gründen (geringe
Datenbasis), dass der Zielerreichungsgrad auf 90% abgerundet wird, da bei der zu erwartenden Zahl
relevanter Ereignisse eine Genauigkeit im einstelligen Prozentbereich nicht zielführend ist.
Der 90%-Wert deckt sich mit den Empfehlungen der Bezirksregierung Münster.
Um bei den Anforderungen an eine möglichst zuverlässige Planung auch die Einsatzhäufigkeiten in der
Gemeinde Senden zu berücksichtigen, sollte bei der Schutzzieldefinition aus mathematischen Gründen
weiterhin ein Zielerreichungsgrad von  90% definiert werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.5
Schutzzieldefinition (1)
32
Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:

innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung
mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)

und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit
weiteren 7 FM (= Ergänzungseinheit) (9 + 7 = 16 FM) am Einsatzort ist.
Zielerreichungsgrad
Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt  90 % bezogen auf die Summe
der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.5
Schutzzieldefinition (2)
33
Erläuterung zur
Gültigkeit des Schutzziels
Bösensell
Gemäß der Rundverfügung der Bezirksregierung Münster vom
09.02.2009 sind zur Auswertung nur Einsätze heranzuziehen, die sich
in gemäß §34 BauGB als „im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“
ereignet haben [ vgl. Karte].
Anmerkung 1:
Die Berücksichtigung der nicht davon umfassten Bereiche erfolgt
durch weitere Planungen im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans
(z.B. Standortstruktur oder Fahrzeugkonzept).
Senden
Venne
Anmerkung 2: Eine erste grobe Definition der Gültigkeitsbereiche des Schutzziels wurde
vorgenommen (siehe Karte). Eine straßenscharfe Abgrenzung sollte im weiteren Verlauf
von der Gemeinde Senden erstellt werden. Die Karte stellt zudem die Grundlage für
zukünftige Auswertungen dar.
Ottmarsbocholt
Die Schutzzielauswertung soll sich auf die gekennzeichneten im
Zusammenhang bebauten Gebiete beziehen, was bei der
Auswertung in Abschnitt 4.5 berücksichtigt wurde.
Die übrigen Bereiche werden
gesondert berücksichtigt.
im
Brandschutzbedarfsplan
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Maßstab
0
1
2
3
4 km
3.2.1
3.5.1
Schutzziel / Definition
Controlling-Kriterien
Controlling-Kriterien
(2)
(1)
34
Das Schutzziel-Szenario „kritischer Wohnungsbrand“ ist ein relativ seltenes Ereignis, für dessen
Beherrschbarkeit die Gemeinde Senden jedoch verantwortlich ist. Es kann aber aufgrund der Seltenheit nicht
als alleiniges Controlling-Instrument verwendet werden. Um die auswertbare Datenbasis zu vergrößern, ist es
sinnvoll, für weitere vorkommende Ereignisse sog. Controlling-Kriterien zu definieren.
Controlling-Kriterium 1: Sonstige zeitkritische Einsätze
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei sonstigen zeitkritischen Einsätzen, die den
Einsatz von mehr als einer taktischen Einheit erfordern (z.B. Verkehrsunfall innerorts):

innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 FM (Feuerwehrleuten)

und nach weiteren 5 Minuten (= 13 Minuten) mit weiteren
3 FM (6 FM + 3 FM = 9 FM) am Einsatzort ist.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3.5.1
Schutzziel / Definition Controlling-Kriterien (2)
35
Controlling-Kriterium 2: Zeitkritische Einsätze auf Autobahn (BAB)
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei Verkehrsunfällen auf der BAB mit
Personenschaden:

innerhalb von 6 Minuten nach der Alarmierung mit 6 FM (Feuerwehrleuten)

und nach weiteren 5 Minuten (6 + 5 = 11 Minuten) mit weiteren
6 FM (6 FM + 6 FM = 12 FM)
AUSRÜCKT.
Gesamt-Zielerreichungsgrad
Das quantitative Ziel ist ein Gesamt-Zielerreichungsgrad von insgesamt  90 % bezogen auf die
Summe der Einsätze gemäß der Controlling-Kriterien.
(Die „nicht-zeitkritischen“ Einsätze werden beim Zielerreichungsgrad nicht berücksichtigt!)
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4
IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes
4
IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes
36
In diesem Abschnitt wird die Struktur der Feuerwehr bzw. des abwehrenden Brandschutzes dargestellt, soweit
dies für den Brandschutzbedarfsplan relevant ist.
4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser
4.2 Personal*
4.3 Fahrzeuge
4.4 Abdeckung des Gemeindegebietes (Isochronen-Analyse)
* Die Analyse der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand
Mitte 2013. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzug, etc.) sind die Daten der ehrenamtlichen Kräfte dynamisch und die
Analysen sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann insbesondere Konsequenzen für die AAO.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.1
37
Standorte / Feuerwehrhäuser (1)
Übersicht über die Standorte
der Feuerwehr Senden
Maßstab
0
1
2
Bösensell
Bewertungskriterien / Einflussgrößen:
Insgesamt werden die wesentlichen Merkmale behandelt, die zur
Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte
notwendig sind und damit besondere Relevanz für den Brandschutzbedarfsplan haben. D.h. kleinere übliche Maßnahmen zur Bauunterhaltung werden nicht aufgeführt.
Die Bewertung umfasst neben der grundsätzlichen Eignung als
Feuerwehrhaus (im Sinne allgemeiner und rechtlicher Anforderungen
wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften) auch die Funktionalität sowie
den baulichen Gesamtzustand.
Dies führt im vorliegenden Abschnitt 4.1 zur Gesamtbewertung der
„baulichen Funktion“. Konkrete Maßnahmen werden bei Bedarf im
Abschnitt 6.1 beschrieben. Ob und in welchem Umfang einzelne
Maßnahmen notwendig sind, lässt sich nicht unmittelbar aus der
Bewertung der IST-Situation ableiten.
Senden
Ottmarsbocholt
Farbcode „Bauliche Funktion“:
= gut bis sehr gut
= befriedigend bis ausreichend
= nicht ausreichend
Die hier dargestellte Übersicht zur baulichen Funktion der
Standorte wird auf den nächsten Seiten näher spezifiziert.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
3
4 km
4.1
38
Standorte / Feuerwehrhäuser (2)
 Feuerwehrhaus Senden (1)
 44 Aktive
 7 Fahrzeugstellplätze vorhanden
 Auf einem Stellplatz sind derzeit 2 Fahrzeuge unter
beengten Bedingungen hintereinander untergebracht
(ELW 1 und Logistik-Anhänger)
 Ein Stellplatz ist durch die Werkstatt im hinteren Bereich in
der Länge vermindert. Die derzeitige Unter-bringung des
LF 16-TS entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften
da seitlich die Abstände zu gering sind und vor allem hinter
dem Fahrzeug kein Abstand mehr zur Werkstattwand
vorhanden ist.
Quelle Foto: http://www.feuerwehr-coesfeld.de
 Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle; dadurch Abstände zu den Fahrzeugen teilweise zu
gering und nicht den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend; Abgasabsauganlage vorhanden
 Schulungsraum ausreichend groß
 Zusätzlich kleiner Besprechungsraum vorhanden
 Keine Büroräume vorhanden
 Kein separater Raum für Jugendfeuerwehr vorhanden
 Kleiderkammer beengt
 Atemschutzwerkstatt mit Befüllung
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (2)
 Feuerwehrhaus Senden (2)
 Kleine Einsatzzentrale für Großeinsätze (Technik veraltet)
 Sanitäranlagen: keine Geschlechtertrennung gegeben (jedoch weibliche Aktive vorhanden),
Zustand der Sanitäranlagen veraltet
 Bauliche Funktion nicht ausreichend, Handlungsbedarf gegeben
Hinweis: Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in 2014 vorgesehen
Grobe Planung:

Nutzung der durch den Auszug des Rettungsdienstes frei werdenden Flächen

Zusätzliche Fahrzeugstellplätze für Kleinfahrzeug(e) sowie Lagerflächen

EG: Einrichtung eines separaten Umkleidebereichs, Umstrukturierung der Funktionsräume
(Einsatzzentrale, Werkstätten), Büroflächen

OG: Schulungs- und Aufenthaltsraum, Kleiderkammer
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
39
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (3)
40
 Feuerwehrhaus Bösensell
 35 Aktive
 3 Fahrzeugstellplätze vorhanden, Abstände ausreichend
 Abgasabsauganlage vorhanden
 Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle;
Seitenabstände an dieser Stelle grenzwertig bis
nicht ausreichend
 Lagermöglichkeiten ausgeschöpft
 Schulungsraum ausreichend groß
 1 kleiner Büroraum vorhanden
 Sanitäre Einrichtungen: WCs in Ordnung und Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine
Duschmöglichkeiten für Damen
 Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück sowie relativ problemlos in der näheren Umgebung
 Bauliche Funktion befriedigend
dennoch Handlungsbedarf bzgl. der Umkleidemöglichkeiten (neue rechtliche Anforderung; Erläuterung
siehe Abschnitt 6.1)
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (4)
 Feuerwehrhaus Ottmarsbocholt
 34 Aktive
 3 Fahrzeugstellplätze vorhanden, davon 2 für
Großfahrzeuge; Abstände ausreichend
 Abgasabsauganlage vorhanden
 Umkleidemöglichkeiten in separatem Raum
 Lagermöglichkeiten ausreichend
 Schulungsraum ausreichend groß
 Büroraum vorhanden
 Sanitäranlagen: Sanitäre Anlagen: WC und Duschen in Ordnung
und Geschlechtertrennung gegeben
 Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück sowie relativ problemlos in der näheren Umgebung
 Bauliche Funktion gut
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
41
4.2.1
Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte
42
Wohnorte der Aktiven
Einheiten / Standorte
Senden
Bösensell
Ottmarsbocholt
Erläuterung: Jeder Punkt
auf der Karte stellt den
Wohnort eines Aktiven in
der Farbe der jeweiligen
Einheit dar.
Maßstab
0
1
2
3
4 km
Die räumliche Zuordnung der freiwilligen Feuerwehrleute zu den Standorten ist richtig.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.2.2
Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte (1)
43
Arbeitsorte der Aktiven (1)
Arbeitsort im
Arbeitsort im
wechselnder
Arbeitsort in
Arbeitsort
Ortsteil der
Ortsteil einer
Arbeitsort
Senden aber
in %
in %
in %
in % außerhalb in %
eigenen
anderen
innerhalb
nicht
von Senden
Einheit
Einheit
von Senden
abkömmlich
nicht
verfügbar*
aber im
Schichtdienst
Einheit
Anzahl
Aktive
Senden
44
15
34%
0
0%
0
0%
1
2%
28
64%
7
Bösensell
35
9
26%
1
3%
0
0%
1
3%
24
69%
4
Ottmarsbocholt
34
4
12%
0
0%
1
3%
0
0%
29
85%
6
Summe
113
28
25%
1
1%
1
1%
2
2%
81
72%
17
* außerorts tätig oder in Senden
aber nicht abkömmlich
Werktags tagsüber sind insgesamt 30 (= 28 + 1 + 1) der 113 Feuerwehrleute im Gemeindegebiet anwesend
und verfügbar. Hinzu kommen durchschnittlich etwa 5 bis 6 im Schichtdienst tätige (etwa 1/3 von 17).
Insgesamt 74% der Aktiven sind entweder nicht abkömmlich (nur 2%) oder haben ihren Arbeitsort außerhalb
der Gemeinde Senden (72%).
Ein von außerorts einpendelnder Aktiver wird derzeit werktags tagsüber in Senden mit eingebunden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.2.2
Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte (2)
44
Arbeitsorte der Aktiven (2)
nicht verfügbar*: 25
davon Schichtdienst: 4
Einheiten / Standorte
Senden
Bösensell
Ottmarsbocholt
nicht verfügbar*: 29
davon Schichtdienst: 7
Erläuterung: Jeder Punkt
auf der Karte stellt den
Arbeitsort eines Aktiven in
der Farbe der jeweiligen
Einheit dar.
ständig wechselnder
Arbeitsort innerhalb
der Gemeinde: 1
nicht verfügbar*: 29
davon Schichtdienst: 6
Als Punkte dargestellt sind die 29 Arbeitsorte im Gemeindegebiet Senden.
Maßstab
Ergänzend sind werktags tagsüber 1 Aktiver mit ständig
wechselndem Arbeitsort, etwa 5 bis 6 im Schichtdienst tätige
sowie ein von außerorts einpendelnder Aktiver verfügbar.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
1
2
3
4 km
* außerorts tätig oder in Senden und nicht abkömmlich
4.2.3
Qualifikationen der ehrenamtlichen Kräfte
45
Qualifikationen der Aktiven
Die Tabelle zeigt den Anteil von Atemschutzgeräteträgern (AGT), Maschinisten (MA), Gruppenführern (GF),
LKW-Führerscheininhabern und Zugführern (ZF) der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Senden.
Einheit
Anzahl
Aktive
Atemschutzgeräteträger (AGT)
Maschinisten (MA)
LKW-Führerschein
(für > 7,5 t; C/CE/2)
Gruppenführer (GF)
Zugführer (ZF)
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
Senden
44
30
68%
36
82%
28
64%
14
32%
7
16%
Bösensell
35
28
80%
32
91%
27
77%
10
29%
4
11%
Ottmarsbocholt
34
17
50%
23
68%
17
50%
8
24%
3
9%
Summe
113
75
66%
91
81%
72
64%
32
28%
14
12%
Der Ausbildungsstand zeigt hohe Werte hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.3
Fahrzeuge
46
Fahrzeugübersicht
Einheit
Senden
Bösensell
Ottmarsbocholt
Aktive
[Anz.]
44
35
34
IST (2013)
IST (2013)
alte Bezeichnung
neue Bezeichnung
LF 16 *
LF 16-TS **
TLF 16/25
DLK 23/12
ELW 1
GW-L
RW 2 *
MTW
KdoW
Baujahr
Alter
[Jahre]
HLF 20 *
LF 16-TS **
LF 20
DLK 23
ELW 1
GW-L
RW *
MTW
KdoW
1990
23
1990
23
1987
26
2001
12
2009
4
2013
0
1990
23
1994
19
2000
13
LF 16/12 *
TLF 16/25
MTW
HLF 20 *
LF 20
MTW
2005
8
1989
24
2013
0
LF 16/12 *
LF 10/6
MTW
HLF 20 *
LF 10
MTW
1997
16
2006
7
2008
5
Anmerkung
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben,
die gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben.
Großfahrzeuge:
hellgelb wenn > 15 Jahre, orange wenn > 20 Jahre;
Kleinfahrzeuge:
hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn > 15 Jahre
* Inkl. Schere & Spreizer
** Bundesfahrzeug
Die Feuerwehr der Gemeinde Senden verfügt derzeit über 7 Lösch- und 8 weitere Kraftfahrzeuge. Gegenüber
der SOLL-Empfehlung aus dem Bedarfsplan 2008 wurde ergänzend ein KdoW als Zubringerfahrzeug für eine
Führungskraft (> Zugführer) in Dienst gestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
4.4
Abdeckung des Gemeindegebiets (Isochronen)
47
Fahrzeitisochronen
1. ETZ = 10 Min
Legende
1. Eintreffzeit
8 Min
- Ausrückzeit
6 Min
 Fahrzeit
2 Min
1. ETZ = 8 Min
= FW-Haus Senden
= FW-Haus Bösensell
= FW-Haus Ottmarsbocholt
= Bereich mit drehleiterpflichtigen Objekten
Fahrgeschwindigkeiten:
Variable Geschwindigkeiten von „enger
Wohnbebauung“ (20 km/h) über „normaler Ortsteil“
(45 km/h) bis zu „Ausfallstraßen“ (60 km/h).
Die Abdeckung der dicht besiedelten Bereiche des Gemeindegebiets (= Ortsteile) innerhalb der 1. Eintreffzeit von 8 Minuten
(= Schutzzieldefinition) ist gegeben.
Informativ dargestellt ist zudem der Bereich, der innerhalb von
10 Minuten erreichbar ist [vgl. Abschnitt 3.1].
Auch die drehleiterpflichtigen Objekte (siehe schraffierte Fläche im
Ortsteil Senden) können durch die in Senden stationierte
Drehleiter fristgerecht (8 Minuten) erreicht werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Maßstab
0
1
2
3
4 km
5
Analyse des Einsatzgeschehens
5
Analyse des Einsatzgeschehens
48
In diesem Abschnitt erfolgt zuerst eine Auswertung der langfristigen Entwicklung des Einsatzgeschehens.
Anschließend wird das Einsatzgeschehen eines Kalenderjahrs detailliert ausgewertet.
5.1 Langfristige Einsatzentwicklung
(Darstellung der Entwicklung des Einsatzgeschehens der Jahre 2006 bis 2012)
5.2 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres
(hier: 2012)
5.3 Zeitanalyse
(Analyse spezifisch auswertbarer zeitkritischer Einsätze hinsichtlich Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeit)
5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken)
(Kombinierte Auswertung der Kriterien Zeit & Stärke bei spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätzen
der Jahre 2011 und 2012)
.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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5.1
Langfristige Einsatzentwicklung
49
200
Einsatzentwicklung 2006 – 2012 (Einsatzbeteiligungen)
250
Fehlalarme
150
Techn. Hilfeleistungen
Brände
200
Fehlalarme
Anzahl
100
Technische Hilfeleistungen
150
Brände
50
100
Anmerkung:
Dargestellt ist jeweils die
jährliche Anzahl der
Einsatzbeteiligungen der
3 Einheiten
(Jahressumme).
50
0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Jahr
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Die jährliche Anzahl
Einsatzstellen (Ereignisse)
war jeweils geringer.
2012
Jahr
Die im Wesentlichen durch Einsatzgeschehen und Alarm- und Ausrückeordnung beeinflussten Einsatzbeteiligungen der Feuerwehr zeigen zwischen 2006 und 2012 einen leicht ansteigenden Trend.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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5.2
Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres
50
Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres / Datenmenge
Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, ist die Auswertung einer ausreichend großen Zahl von Ereignissen
erforderlich. Anhand der Datenbasis des Jahres 2012 wurde die Qualität sowie die räumliche und zeitliche
Verteilung des Einsatzgeschehens analysiert.
Gesamt*
Zeitkritisch
gemeldet*
Spezifisch
auswertbar**
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
63
33
16
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
72
46
26
135
79
42
Summe
** inkl. 16 ausgewählter
Einsätze des Jahres 2011
*Erfassungszeitraum:
Erfassungszeitraum: 01.01.2012
– 31.12.2012
01.01.2012
- 31.12.2012
Von den 135 Einsatzstellen des Betrachtungszeitraumes waren 79 als zeitkritisch [Def] gemeldet.
Für die Analyse der Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeiten sowie der verfügbaren Funktionsstärken wurde das
Datenmaterial hinsichtlich Fehlalarmen, Einsätzen außerhalb des Gemeindegebietes sowie Datensätzen mit
fehlenden Angaben im Einsatzbericht gefiltert und zur Stabilisierung der Datenmenge durch 16 Einsätze aus
dem Jahr 2011 ergänzt.
Dadurch waren 42 zeitkritische Einsätze für die nachfolgende Zeitanalyse [vgl. Abschnitt 5.3] „spezifisch
auswertbar“.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (1)
51
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Gesamtübersicht
Anzahl Einsätze ZB 1 Anzahl Einsätze ZB 2
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
Anzahl Einsätze
gesamt
[absolut]
Senden
Bösensell
Ottmarsbocholt
Venne
Autobahn
außerorts
44
8
8
0
1
2
45
13
12
0
0
2
89
21
20
0
1
4
65,9%
15,6%
14,8%
0,0%
0,7%
3,0%
Summe
63
72
135
100%
Einsatzort
Anzahl Einsätze
gesamt
[relativ in %]
Anmerkung: Aus analytischen Gründen kann sich für die Erstellung des Bedarfsplans die Festlegung der Einsatzorte von der
Verwaltungsgliederung unterscheiden.
Rund zwei Drittel der Einsätze ereigneten sich im Ortsteil Senden. In Bösensell und Ottmarsbocholt spielten
sich jeweils rund 15% des Einsatzgeschehens ab.
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Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (2)
52
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / gesamter Zeitbereich (1)
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
25
2
1
3
9
8
0
0
12
18
1
79
7
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
9
5
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
6
1
0
1
1
4
0
0
0
0
0
0
7
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
2
17 17
2 2
1 1
0 0
6 6
19 4
1 0
16 0
5 5
15 11
7 1
89 47
4
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
6
3
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
4
1
0
1
0
3
0
0
0
0
0
0
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 1
0 0
0 0
3 3
2 2
7 2
0 0
3 0
4 4
0 0
1 0
21 12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
2
6 6
0 0
0 0
0 0
1 1
3 2
0 0
3 0
1 1
6 5
0 0
20 15
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG
=
BMA
=
Ottmarsbocholt
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
25
Feuer 2 (Mittelbrand)
2
Feuer 3 (Grossbrand)
1
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 3
THL Person in Gefahr
9
THL (Technische Hilfeleistung)
29
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
Ölspur
22
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
12
Fehlalarm
23
Sonstiges
8
Summe
135
Bösensell
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
Senden
Zeitkritisch*
SUMME
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (3)
53
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / gesamter Zeitbereich (2)
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
25
0
02
01
03
09
08
00
00
12
0
18
0
01
79
0
07
01
01
00
00
00
00
00
00
00
00
09
05
00
01
00
00
00
00
00
00
00
00
06
01
00
01
01
04
00
00
00
00
00
00
07
00
00
00
02
00
00
00
00
00
00
00
02
17
0 17
0
02 02
01 01
00 00
06 06
19
0 04
01 00
16
0 00
05 05
15
1 11
1
07 01
89
1 47
1
04
01
01
00
00
00
00
00
00
00
00
06
03
00
01
00
00
00
00
00
00
00
00
04
01
00
01
00
03
00
00
00
00
00
00
05
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
11 11
00 00
00 00
03 03
02 02
07 02
00 00
03 00
24 24
10 10
01 00
21
4 12
4
10
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
10
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
01
01
00
00
00
00
00
00
02
00
00
00
02
00
00
00
00
00
00
00
02
6 6
0 0
0 0
0 0
1 1
3 2
0 0
3 0
1 1
6 5
0 0
20
0 15
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
00
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
00
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG
=
BMA
=
Ottmarsbocholt
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
25
0
Feuer 2 (Mittelbrand)
02
Feuer 3 (Grossbrand)
01
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 03
THL Person in Gefahr
09
THL (Technische Hilfeleistung)
29
0
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
01
Ölspur
22
0
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
12
0
Fehlalarm
23
0
Sonstiges
08
Summe
135
0
außerorts
Bösensell
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
Autobahn
Senden
Zeitkritisch*
SUMME
Venne
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (4)
54
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (1)
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Ottmarsbocholt
1
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
3
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
2
3 3
2 2
1 1
0 0
5 5
12 3
1 0
12 0
1 1
6 4
1 0
44 19
1
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
3
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
2
0
1
0
2
2
0
0
8
1
0
0
2
0
1
0
0
2
0
0
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
2
1
0
0
0
0
1
0
2
0
4
0
8
1
0
0
0
0
1
0
0
0
3
0
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG
=
BMA
=
Bösensell
5 5
2 2
1 1
2 2
5 5
14 5
1 0
16 0
5 5
11 8
1 0
63 33
Einsatzart
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 2 (Mittelbrand)
Feuer 3 (Grossbrand)
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung)
THL Person in Gefahr
THL (Technische Hilfeleistung)
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
Ölspur
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
Fehlalarm
Sonstiges
Summe
Senden
Zeitkritisch*
SUMME
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (5)
55
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (2)
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Ottmarsbocholt
50 50
20 20
10 10
20 20
50 50
14
0 50
10 0
16
0 0
50 50
11
0 80
10 0
63
0 33
0
10
10
10
0
0
0
0
0
0
0
0
30
10
0
10
0
0
0
0
0
0
0
0
20
0
0
10
0
20
0
0
0
0
0
0
30
0
0
0
20
0
0
0
0
0
0
0
20
3 0
3
0
2 0
2
0
1 0
1
0
0 0
5 0
5
0
12
3
0 0
1 0
0
12
0 0
1 0
1
0
6 1
4
1
1 0
0
44
1 19
1
1
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
1
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
2
0
0
1
0
0
2
0
2
0
0
8
2
1
0
0
0
2
0
0
1
0
0
0
2
0
0
6
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
1
0
2
0
4
0
8
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
3
0
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG
=
BMA
=
Bösensell
außerorts
Gebäudebrände
Senden
Autobahn
Zeitkritisch*
Feuer
1 01 (Kleinbrand
0 0 0a + b)1 1 0 0 0 0
Feuer
0 02 (Mittelbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
Feuer
0 03 (Grossbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
VU
2 Mensch
0 0 (Verkehrsunfall
0 2
0 mit
0 Menschenrettung)
0 0 0 0
THL
0 Person
0 0 in Gefahr
0 0
0 0 0 0 0 0
THL
1 (Technische
0 0 0 Hilfeleistung)
0
1 1 0 0 0 0
GSG
und
0 (Gefährliche
0 0 0 Stoffe
0
0 Güter)
0 0 0 0 0
Ölspur
0 0 0 0 0
2 0 0 0 0 0
Fehlalarm
BMA0(Brandmeldeanlage)
2 0 0
0
0 0 0 0 0 0
Fehlalarm
0 0 0 0 0
4 3 0 0 0 0
Sonstiges
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
Summe
6 0 0 0 2
8 5 0 0 0 0
Anzahl
mit Toten
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Anzahl
1
0
0
2
0
1
0
2
2
0
0
8
mit Toten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Einsatzart
SUMME
Venne
Ottmarsbocholt
mit Rettungen
Anzahl
0
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
3
Wohngebäudebr.
mit Toten
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
2
Gebäudebrände
mit Rettungen
Bösensell
Wohngebäudebr.
n
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (6)
56
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (1)
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Ottmarsbocholt
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
1
0
0
1
2
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
14 14
0 0
0 0
0 0
1 1
7 1
0 0
4 0
4 4
9 7
6 1
45 28
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2
6
0
1
2
0
1
13
0
0
0
1
2
1
0
0
2
0
0
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5 5
0 0
0 0
0 0
1 1
2 1
0 0
1 0
1 1
2 2
0 0
12 10
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG
=
BMA
=
Bösensell
20 20
0 0
0 0
1 1
4 4
15 3
0 0
6 0
7 7
12 10
7 1
72 46
Einsatzart
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 2 (Mittelbrand)
Feuer 3 (Grossbrand)
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung)
THL Person in Gefahr
THL (Technische Hilfeleistung)
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
Ölspur
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
Fehlalarm
Sonstiges
Summe
Senden
Zeitkritisch*
SUMME
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (7)
57
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2012 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (2)
SUMME
Venne
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Ottmarsbocholt
20
0 20
0
0 0
0 0
1
0 1
0
4
0 4
0
15
0 3
0
0 0
6
0 0
7
0 7
0
12
0 10
0
7
0 1
0
72
0 46
0
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
1
0
0
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
14
0 14
0
0 0
0 0
0 0
1 0
1
0
7 0
1
0
0 0
4 0
0
4 0
4
0
9 0
7
0
6 0
1
0
45
0 28
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0
2
0
6
0
0
1
0
2
0
0
1
1
0
13
2
0
1
0
0
1
0
2
0
1
0
0
0
2
0
0
1
0
6
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5 5
0 0
0 0
0 0
1 1
2 1
0 0
1 0
1 1
2 2
0 0
12
0 10
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG
=
BMA
=
Bösensell
außerorts
Gebäudebrände
Senden
Autobahn
Zeitkritisch*
Feuer
0 01 (Kleinbrand
0 0 0a + b)
5 5 2 2 0 0
Feuer
0 02 (Mittelbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
Feuer
0 03 (Grossbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
VU
1 Mensch
0 0 (Verkehrsunfall
1 0
0 mit
0 Menschenrettung)
0 0 0 0
THL
Gefahr
2 Person
0 0 in 1
0
1 1 0 0 0 0
THL
1 (Technische
0 0 0 Hilfeleistung)
0
2 1 0 0 0 0
GSG
und
0 (Gefährliche
0 0 0 Stoffe
0
0 Güter)
0 0 0 0 0
Ölspur
0 0 0 0 0
1 0 0 0 0 0
Fehlalarm
2 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage)
0
1 1 0 0 0 0
Fehlalarm
0 0 0 0 0
2 2 0 0 0 0
Sonstiges
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
Summe
6 0 0 2 0
12 10 2 2 0 0
Anzahl
mit Toten
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
Zeitkritisch*
Anzahl
Zeitkritisch*
mit Toten
0
0
0
1
2
6
0
1
2
0
1
13
Einsatzart
Ottmarsbocholt
mit Rettungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Wohngebäudebr.
Anzahl
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
2
Gebäudebrände
mit Toten
Bösensell
mit Rettungen
n
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.2.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (1)
58
Einsatzwahrscheinlichkeit
Für das Soll-Konzept ist die tageszeitliche Verteilung des Einsatzgeschehens von Bedeutung.
Dazu werden die im jeweiligen Tageszeitbereich angefallenen Einsätze mit der Zeitdauer des Tageszeitbereichs verknüpft. Dadurch wird erkennbar, ob sich die Einsätze gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche
verteilen oder eine Häufung vorkommt.
Der Übersichtlichkeit wegen werden die Einsätze des Beobachtungszeitraumes mit den Stundensummen der
beiden Tageszeitbereiche einer Kalenderwoche in Beziehung gebracht und daraus die sogenannte
Relationszahl errechnet. Anschließend werden die beiden Relationszahlen verglichen und der resultierende
Faktor bestimmt.
Die beiden Tageszeitbereiche umfassen folgende Wochenstundensummen:
Zeitdauer der Tageszeitbereiche
Mo
7-17 Uhr
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
50 Std. / Woche
70 Std. / Woche
+
48 Std. / Woche
17-7 Uhr
= 118 Std. / Woche
Mit der Einsatzwahrscheinlichkeit wird erkennbar, ob das Einsatzgeschehen gleichmäßig auf die
Tageszeitbereiche verteilt ist oder eine Häufung vorkommt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.2.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (2)
59
Einsatzwahrscheinlichkeit „Einsätze“
In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt:
Einsätze
[Anzahl]
Wochenstunden
Relationszahl
Resultierender
Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
63
50
1,26
2,1
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
72
118
0,61
(=1)
135
168
Summe
Erfassungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012
Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich Einsätze mit höheren Wahrscheinlichkeit (Faktor 2,1 entspricht
um 110% erhöht) wie im übrigen Zeitbereich (nachts/Wochenende/Feiertags).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.2.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (3)
60
Einsatzwahrscheinlichkeit „zeitkritische Einsätze“
In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitkritischen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich
dargestellt:
Zeitkritische
Einsätze*
[Anzahl]
Wochenstunden
Relationszahl
Resultierender
Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
33
50
0,66
1,7
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
46
118
0,39
(=1)
Summe
79
168
Erfassungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Bezogen auf die Menge der zeitkritischen Einsätze, ist die Einsatzwahrscheinlichkeit werktags zwischen 7 und
17 Uhr um den Faktor 1,7 (entspricht 70%) gegenüber dem Zeitbereich nachts/Wochenende/Feiertags erhöht.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.2.3
Einheitenvergleich
61
Einsatzbeteiligungen
Jegliches Tätigwerden einer Einheit, sei es bei einem Einsatz im eigenen Einsatzgebiet oder als Unterstützungseinheit in einem anderen Löschbezirk, wird als Einsatzbeteiligung gewertet. Da jede Einsatzstelle nur
einmal gewertet wird, nämlich in dem jeweils betroffenen Ortsteil, ist die Zahl der Einsatzbeteiligungen höher
als die Zahl der Einsatzstellen.
Anzahl Einsatzstellen
Einheit
135
Beteiligungen Beteiligungen
[absolut]
[relativ]
Kräfte
[Anzahl]
Senden
114
84%
0
Bösensell
31
23%
0
Ottmarsbocholt
32
24%
0
Summe
177
-
0
Erfassungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012
Anmerkung: 135 Einsatzstellen führten zu 177 Einsatzbeteiligungen
Der Löschzug Senden war mit 114 Alarmierungen an rund 84% des Gesamteinsatzgeschehens beteiligt. Die
Löschzüge Bösensell und Ottmarsbocholt wurden annähernd gleich häufig alarmiert.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3
Zeitanalyse / Einleitung
62
Einleitung
Entscheidend für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr ist das rechtzeitige Eintreffen der Einsatzkräfte vor
Ort.
Die Dispositionszeit (Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung) in der Leitstelle ist separat zu betrachten.
Wesentlich für den Brandschutzbedarfsplan ist die Eintreffzeit (ETZ) der Einsatzkräfte. Als Eintreffzeit wird der
Zeitraum zwischen der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle und dem Eintreffen der ersten Kräfte
am Einsatzort bezeichnet.
Die Eintreffzeit lässt sich untergliedern in Ausrückzeit und Fahrzeit. Unter Ausrückzeit ist die Zeit zwischen
Alarmierung und Ausrücken des ersten Fahrzeugs, unter Fahrzeit die Zeit zwischen Ausrücken und Eintreffen
am Einsatzort zu verstehen.
Für die folgenden Betrachtungen werden nur die 42 spezifisch auswertbaren [Erläuterung vgl. Abschnitt 5.1 –
Datenmenge] Einsätze herangezogen.
Die in den Diagrammen und Tabellen zur Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeit ausgewerteten Zeiten beziehen sich
immer nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über die Personalstärke werden
in Abschnitt 5.4 getroffen.
Die Ergebnisse der nachfolgend aufgeführten Zeitanalyse lassen Rückschlüsse auf einzelne Sachverhalte
(z.B. die Standortstruktur).
Eine Zielerreichungsgrad-Analyse der Kriterien Zeit und Stärke, die konkretere Rückschlüsse auf die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Sinne der Schutzzielerfüllung zulässt, ist in Abschnitt 5.4 dargestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.1
Ausrückzeit (1)
63
Ausrückzeitverteilung „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 42
30%
25%
Anzahl
20%
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Die Mehrzahl (in Summe 90%) der Ausrückzeiten liegt im Bereich zwischen 2 und 7 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.1
Ausrückzeit (2)
64
Aufsummierung Ausrückzeit „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 42
98%
100%
86%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Zuverlässig (hier: 98%-Perzentil) rückte die Feuerwehr nach spätestens 7 Minuten aus, gleichwohl der 6Minuten-Wert mit 86% auch als Planungsgrundlage (z.B. zur Darstellung Gebietsabdeckung – vgl. Abschnitt
4.4) herangezogen werden kann. Im Mittel betrug die Ausrückzeit rd. 5 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.2
Fahrzeit (1)
65
Fahrzeitverteilung „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 42
45%
40%
35%
30%
Anzahl
25%
20%
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Ein großer Teil der Einsatzstellen wurde innerhalb einer Fahrzeit von 1 bis 2 Minuten erreicht. Dies deckt sich
mit der planerischen Gebietsabdeckung (vgl. Abschnitt 4.4).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
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5.3.2
Fahrzeit (2)
66
Aufsummierung Fahrzeit „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 42
95%
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Zuverlässig (hier: 95%) wurde spätestens nach einer Fahrzeit von 4 Minuten die Einsatzstelle mit dem ersten
Fahrzeug erreicht. Im Mittel betrug die Fahrzeit 2,33 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.3
Eintreffzeit (1)
67
Eintreffzeitverteilung „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 42
20%
18%
16%
14%
Anzahl
12%
10%
8%
6%
4%
2%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Minuten
Die Eintreffzeiten verteilen sich überwiegend im Bereich zwischen 4 und 9 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
15
>15
5.3.3
Eintreffzeit (2)
68
Aufsummierung der Eintreffzeiten „erstes Fahrzeug“
100%
Datenbasis: n = 42
93%
90%
81%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Zuverlässig (hier: 93%) wurde spätestens nach einer ersten Eintreffzeit von 9 Minuten die Einsatzstelle mit
dem ersten Fahrzeug erreicht. Der 8-Minuten-Wert liegt mit 81% ebenfalls in einem erfreulich hohen Bereich
und sehr nahe am Schutzziel. Im Mittel betrug die erste Eintreffzeit 6,40 Minuten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.3
Eintreffzeit (3)
69
Eintreffzeiten - tabellarisch (1)
In der Tabelle sind die ermittelten Werte für Ausrückzeit, Fahrzeit und Eintreffzeit für den gesamten Zeitbereich
dargestellt. Das Arithmetische Mittel gibt den Durchschnittswert, das sogenannte 90%-Perzentil den
zuverlässigen Wert wieder.
Arithmetisches Mittel
[Minuten]
90%-Perzentil
[Minuten]
Ausrückzeit
4,07
7
Fahrzeit
2,33
4
Eintreffzeit am
Einsatzort
6,40
9
[6 Minuten: 86%]
Erfassungszeitraum: 01.01.2012 – 31.12.2012 zzgl. ausgewählte Einsätze aus 2011
Erfassungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012
Anmerkung: Im Gegensatz zum Mittelwert muss das Perzentil der Eintreffzeit nicht gleich der Summe der Ausrückzeit- / Fahrzeit-Perzentile sein. Die
Perzentilwerte stammen nicht alle aus einem Einsatz, vielmehr stellen sie in den einzelnen Zeitabschnitten die Extremwerte in 90% der Einsätze dar.
Zuverlässig waren bei zeitkritischen Einsätzen nach einer Eintreffzeit von 9 Minuten die ersten Einsatzkräfte
vor Ort.
(Zum Vergleich 1: Mittelwert (gesamt) von 2000 = 7,5 Min.; 90%-Perzentil (gesamt) von 2000 = 10 Min.)
(Zum Vergleich 2: Mittelwert (gesamt) von 2007 = 6,3 Min.; 90%-Perzentil (gesamt) von 2007 = 8 Min.)
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.3
Eintreffzeit (4)
70
Eintreffzeiten - tabellarisch (2)
In der Tabelle sind die ermittelten Werte für Ausrückzeit, Fahrzeit und Eintreffzeit getrennt nach den beiden
Zeitbereichen dargestellt. Das Arithmetische Mittel gibt den Durchschnittswert, das sogenannte 90%-Perzentil
den zuverlässigen Wert wieder.
Zeitbereich
Gewertete
Einsätze
Arithmetisches Mittel
[Minuten]
90%-Perzentil
[Minuten]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
16
3,06
5
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.
26
4,69
7
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
16
2,31
5
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.
26
2,35
4
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
16
5,38
8
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.
26
7,04
9
Ausrückzeit
Fahrzeit
Eintreffzeit am
Einsatzort
Erfassungszeitraum: 01.01.2012
01.01.2012-–31.12.2012
31.12.2012 zzgl. ausgewählte Einsätze aus 2011
Erfassungszeitraum:
Anmerkung: Im Gegensatz zum Mittelwert muss das Perzentil der Eintreffzeit nicht gleich der Summe der Ausrückzeit- / Fahrzeit-Perzentile sein. Die
Perzentilwerte stammen nicht alle aus einem Einsatz, vielmehr stellen sie in den einzelnen Zeitabschnitten die Extremwerte in 90% der Einsätze dar.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.3.4
Zielerreichungsgrad (Zeit)
71
Zielerreichungsgrad (Zeit)
Das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr bei zeitkritischen Ereignissen ist eine wesentliche Voraussetzung
für effektive Hilfe. Die zur Verfügung stehende Zeit wird durch das Schutzziel [vgl. Abschnitt 3] festgelegt.
Die Tabelle zeigt den Ist-Zustand der Einhaltung der in Abschnitt 3 definierten „1. Eintreffzeit“ (ETZ):
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der
1. ETZ (8 Minuten)
[Anzahl]
Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der
1. ETZ (8 Minuten)
[Prozent]
Zum Vergleich:
Erreichen innerh.
von 9 Minuten
[Anzahl]
Zum Vergleich:
Erreichen innerh.
von 9 Minuten
[Prozent]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
16
16
100%
16
100%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
26
18
69%
23
88%
Gesamt
42
34
81%
39
93%
Erfassungszeitraum:
- 31.12.2012
Erfassungszeitraum:01.01.2012
01.01.2012
– 31.12.2012 zzgl. ausgewählte Einsätze aus 2011
Es wurde ein Zielerreichungsgrad (1. Eintreffzeit) von 89% erreicht. Dieser Wert sagt jedoch noch nichts über
die in dieser Zeit erreichten Funktionsstärken aus und entspricht somit nicht dem Erreichungsgrad gemäß der
Schutzzieldefinition, welche im nachfolgenden Abschnitt behandelt wird.
(Zum Vergleich 1: 8-Minuten-Wert von 2000 = 69%)
(Zum Vergleich 2: 8-Minuten-Wert von 2007 = 93%)
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (1)
72
Einleitung / Einsatzbewertung (1)
Datenmenge der Zielerreichungsgradanalyse
Für die Analyse von Einsätze bzgl. der Erfüllung der Schutzzielkriterien (= Zielerreichungsgrad Zeit & Stärke)
wurden zunächst die der Schutzzieldefinition zu Grunde gelegten „kritischen Wohnungsbrände“ ausgewertet.
Aufgrund der relativ geringen Anzahl (12) auswertbarer Einsätze wurden weitere zeitkritische Einsätze hinzugefügt. Dabei wurden jedoch geringere Stärkegrenzen (gemäß Controlling-Kriterium 1: 1. Eintreffzeit = 6 Funktionen; 2. Eintreffzeit = 9 Funktionen) als beim kritischen Wohnungsbrand zur Bewertung herangezogen.
Gewertet wurden Alarmstichwörter, bei denen gemäß AAO mehr als 1 Einheit in Marsch gesetzt wird
(Zugalarm). Dies waren im Betrachtungszeitraum 10 auswertbare Einsätze.
Anmerkung zum Controlling-Kriterium 2: Der einzige Einsatz auf der Autobahn stellte sich als Fehlalarm dar,
war aufgrund des Einsatzabbruchs unvollständig dokumentiert und daher nicht auswertbar.
Insgesamt konnten somit 22 Einsätze (12 + 10) hinsichtlich Ihrer Schutzzielerfüllung betrachtet werden.
Die Datenbasis ist bei den verschiedenen Zielerreichungsgraden jeweils angegeben.
Für die nachfolgende Betrachtung hinsichtlich der Erfüllung der Schutzziel- und Controlling-Kriterien wurden
22 Einsätze aus dem Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2012 analysiert.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (2)
73
Einleitung / Einsatzbewertung (2)
Bewertungsklassen
Bei der Bewertung der Einsätze wurden die nachfolgenden 3 (+1) Klassifizierungen unterschieden:
1)
„erfüllt“ (grün):
Die Schutzzielkriterien (Eintreffzeiten und Funktionsstärken) wurden erfüllt.
2)
„tolerierbar“ (gelb):
Nicht alle Kriterien wurden erfüllt. Jedoch bewertet LUELF & RINKE diese Einsätze nach detaillierter
Einzelanalyse als „tolerierbar“. D.h. eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr oder
eine Handlungsempfehlung lässt sich hieraus nicht ableiten.
Beispiel für tolerierbare Hintergründe: Die Eintreffzeit (und die damit verbundene Stärke) wurde in der 1. oder 2. Folgeminute erreicht.
3)
„nicht erfüllt“ (orange):
Trotz detaillierter Einzelanalyse konnte keine nähere Begründung für das Nichterfüllen einzelner
Schutzzielkriterien gefunden werden.
n.a. „nicht auswertbar“ / nicht gefärbte Zellen (weiß):
Stärken der 2. Eintreffzeit waren aufgrund von „keine weiteren Kräfte erforderlich (k.w.K.e.)“nicht
auswertbar, jedoch wurden die Stärken der 1. Eintreffzeit betrachtet, um die auswertbare Datenmenge
nicht zu reduzieren.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (3)
74
Zielerreichungsgrad „Kritische Wohnungsbrände“ (1) / Einzelaufstellung
lfd. Einsatzort
Nr. (Ortsteil)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Senden
Senden
Ottmarsbocholt
Bösensell
Senden
Senden
Ottmarsbocholt
Ottmarsbocholt
Senden
Ottmarsbocholt
Senden
Ottmarsbocholt
Datum
05.01.2012
19.10.2012
22.01.2011
02.02.2011
08.04.2011
20.03.2012
24.03.2012
10.05.2011
13.05.2012
27.05.2011
30.07.2011
01.12.2012
Notruf- ZeitEinsatzart
Eingang bereich
14:47
12:12
08:34
20:54
18:40
22:54
20:49
21:37
01:28
21:03
06:43
13:01
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Feuer 3 (Grossbrand)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 3 (Grossbrand)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 2 (Mittelbrand)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
Eintreffzeit
erstes
Fahrzeug
00:04
00:05
00:07
00:05
00:09
00:09
00:06
00:04
00:06
00:06
00:07
00:06
1. Eintreffzeit / Stärke bis
2. Eintreffzeit / Stärke bis
8 Min.
9 Min
10 Min
13 Min.
14 Min
15 Min
Gesamtbewertung
14
7
15
21
0
2
21
27
9
24
1
13
20
9
15
21
8
6
21
27
11
25
1
13
20
9
15
21
11
15
21
35
20
25
1
13
42
n.a.
23
24
14
44
25
43
20
35
33
n.a.
46
n.a.
23
24
18
51
26
43
20
35
50
n.a.
46
n.a.
23
24
18
60
26
43
20
35
50
n.a.
erfüllt
tolerierbar
erfüllt
erfüllt
tolerierbar
tolerierbar
erfüllt
erfüllt
erfüllt
erfüllt
nicht erfüllt
erfüllt
Dargestellt sind die ausgewerteten Einsätze mit Grunddaten sowie den schutzzielrelevanten Kriterien
(Eintreffzeiten und Stärken). Ergänzend sind für beide Zeitgrenzen auch die 1. und 2. Folgeminute aufgeführt.
Die Einsätze Nr. 2, 5 und 6 lagen im Kernbereich des Ortsteils Senden. Nach Einzelprüfung wurden diese
aufgrund der Erfüllung innerhalb der 1. und 2. Folgeminute als tolerierbar eingestuft [vgl. Abschnitt 3.1 /
Schutzzieldefinition]. Beim Einsatz Nr. 11 wurde die 1. Eintreffzeit aufgrund einer Baumaßnahme im
Straßenverkehr (Neugestaltung Kreisverkehr) nicht erreicht. Trotz Nichterfüllen des Schutzziels lässt sich
daher keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr daraus ableiten.
Bei den Einsätzen Nr. 2 und 12 ist die Stärke innerhalb der 2. Eintreffzeit aufgrund des frühzeitigen Abbruchs
des Einsatzes („keine weiteren Kräfte erforderlich / k.w.k.E.“) nicht auswertbar.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (4)
75
Zielerreichungsgrad „Kritische Wohnungsbrände“ (2) / Ergebnisse
Betrachtung 1 (nur Einsätze der Bewertung „erfüllt“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
1. Eintreffzeit
[8 Min.]
Zeitbereich
1. Zeit & Stärke
[8 Min. & 9 Fu.]
2. Zeit & Stärke
[13 Min. & 16 Fu.]
gewertete davon
gewertete davon
gewertete davon
ZEG [%]
ZEG [%]
ZEG [%]
Einsätze erfüllte
Einsätze erfüllte
Einsätze erfüllte
Gesamtbewertung
gewertete davon
ZEG [%]
Einsätze erfüllte
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
2
2
100%
2
1
50%
1
1
100%
2
1
50%
Mo.-Fr. 17- Uhr
Sa./So./Fe.
10
8
80%
10
7
70%
10
9
90%
10
7
70%
Gesamter
Zeitbereich
12
10
83%
12
8
67%
11
10
91%
12
8
67%
Betrachtung 2 (auch Einsätze der Bewertung „tolerierbar“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
1. Eintreffzeit
[8 Min.]
Zeitbereich
1. Zeit & Stärke
[8 Min. & 9 Fu.]
2. Zeit & Stärke
[13 Min. & 16 Fu.]
davon
davon
davon
gewertete
gewertete
gewertete
erfüllte ZEG [%]
erfüllte ZEG [%]
erfüllte ZEG [%]
Einsätze
Einsätze
Einsätze
+ toler.
+ toler.
+ toler.
Gesamtbewertung
davon
gewertete
erfüllte ZEG [%]
Einsätze
+ toler.
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
2
2
100%
2
2
100%
1
1
100%
2
2
100%
Mo.-Fr. 17- Uhr
Sa./So./Fe.
10
10
100%
10
9
90%
10
10
100%
10
9
90%
Gesamter
Zeitbereich
12
12
100%
12
11
92%
11
11
100%
12
11
92%
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (5)
76
Zielerreichungsgrad „Weitere zeitkritische Einsätze“ (1) / Einzelaufstellung
Eintreffzeit
erstes
Fahrzeug
1. Eintreffzeit / Stärke bis
2. Eintreffzeit / Stärke bis
9 Min
10 Min
13 Min.
14 Min
15 Min
Gesamtbewertung
5
5
10
13
13
15
tolerierbar
13
16
16
18
18
18
erfüllt
9
9
12
16
16
16
erfüllt
00:06
19
19
19
19
19
19
erfüllt
00:07
1
10
19
26
26
26
tolerierbar
Feuer 3 (Grossbrand)
00:08
1
1
7
26
31
34
tolerierbar
Feuer 3 (Grossbrand)
00:07
7
7
13
27
35
35
erfüllt
1
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
00:08
6
6
15
15
15
15
erfüllt
11:40
1
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
00:07
8
11
20
20
23
23
erfüllt
22:09
2
THL Person in Gefahr
00:06
23
23
24
24
24
24
erfüllt
lfd. Einsatzort
Nr. (Ortsteil)
Datum
Notruf- ZeitEinsatzart
Eingang bereich
13 Bösensell
13.06.2012
12:38
1
Verkehrsunf. Mensch
00:06
14 Bösensell
29.06.2011
11:51
1
Verkehrsunf. Mensch
00:04
15 Bösensell
12.09.2012
14:19
1
Verkehrsunf. Mensch
00:06
16 Bösensell
08.04.2012
17:01
2
Verkehrsunf. Mensch
17 Senden
17.12.2012
12:49
1
Feuer 2 (Mittelbrand)
18 Senden
12.12.2011
11:45
1
19 Senden
26.08.2011
05:29
2
20 Bösensell
28.06.2012
12:57
21 Bösensell
19.12.2011
22 Bösensell
25.11.2012
8 Min.
Dargestellt sind die ausgewerteten Einsätze mit Grunddaten sowie den Controlling-Kriterien (Eintreffzeiten und
Stärken). Ergänzend sind für beide Zeitgrenzen auch die 1. und 2. Folgeminute aufgeführt.
Die Einsätze Nr. 13, 17 und 18 langen alle im landwirtschaftlichen Außenbereich bzw. auf der Landstraße.
Daher wurden diese als tolerierbar eingestuft.
Die Stärken innerhalb der 2. Eintreffzeit wurden komplett erfüllt – in vielen Fällen sogar deutlich höher als die
definierte Mindeststärke.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (6)
77
Zielerreichungsgrad „Weitere zeitkritische Einsätze“ (2) / Ergebnisse
Betrachtung 1 (nur Einsätze der Bewertung „erfüllt“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
1. Eintreffzeit
[10 Min.]
Zeitbereich
1. Zeit & Stärke
[10 Min. & 6 Fu.]
2. Zeit & Stärke
[15 Min. & 9 Fu.]
gewertete davon
gewertete davon
gewertete davon
ZEG [%]
ZEG [%]
ZEG [%]
Einsätze erfüllte
Einsätze erfüllte
Einsätze erfüllte
Alle (auswertbaren)
Kriterien
gewertete davon
ZEG [%]
Einsätze erfüllte
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
7
4
57%
7
4
57%
7
7
100%
7
4
57%
Mo.-Fr. 17- Uhr
Sa./So./Fe.
3
3
100%
3
3
100%
3
3
100%
3
3
100%
Gesamter
Zeitbereich
10
7
70%
10
7
70%
10
10
100%
10
7
70%
Betrachtung 2 (auch Einsätze der Bewertung „tolerierbar“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
1. Eintreffzeit
[10 Min.]
Zeitbereich
1. Zeit & Stärke
[10 Min. & 6 Fu.]
2. Zeit & Stärke
[15 Min. & 9 Fu.]
davon
davon
davon
gewertete
gewertete
gewertete
erfüllte ZEG [%]
erfüllte ZEG [%]
erfüllte ZEG [%]
Einsätze
Einsätze
Einsätze
+ toler.
+ toler.
+ toler.
Alle (auswertbaren)
Kriterien
davon
gewertete
erfüllte ZEG [%]
Einsätze
+ toler.
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
7
7
100%
7
7
100%
7
7
100%
7
7
100%
Mo.-Fr. 17- Uhr
Sa./So./Fe.
3
3
100%
3
3
100%
3
3
100%
3
3
100%
Gesamter
Zeitbereich
10
10
100%
10
10
100%
10
10
100%
10
10
100%
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (7)
78
Zielerreichungsgrad „Gesamt“ (Wohnungsbrände & weitere zeitkritische Einsätze)
Betrachtung 1 (nur Einsätze der Bewertung „erfüllt“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
1. Eintreffzeit
[10 Min.]
Zeitbereich
1. Zeit & Stärke
[10 Min. & 6 bzw. 9 Fu.]
2. Zeit & Stärke
[15 Min. & 9 bzw. 16 Fu.]
gewertete davon
gewertete davon
gewertete davon
ZEG [%]
ZEG [%]
ZEG [%]
Einsätze erfüllte
Einsätze erfüllte
Einsätze erfüllte
Alle (auswertbaren)
Kriterien
gewertete davon
ZEG [%]
Einsätze erfüllte
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
9
6
67%
9
5
56%
8
8
100%
9
5
56%
Mo.-Fr. 17- Uhr
Sa./So./Fe.
13
11
85%
13
10
77%
13
12
92%
13
10
77%
Gesamter
Zeitbereich
22
17
77%
22
15
68%
21
20
95%
22
15
68%
Betrachtung 2 (auch Einsätze der Bewertung „tolerierbar“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
1. Eintreffzeit
[10 Min.]
Zeitbereich
1. Zeit & Stärke
[10 Min. & 6 bzw. 9 Fu.]
2. Zeit & Stärke
[15 Min. & 9 bzw. 16 Fu.]
davon
davon
davon
gewertete
gewertete
gewertete
erfüllte ZEG [%]
erfüllte ZEG [%]
erfüllte ZEG [%]
Einsätze
Einsätze
Einsätze
+ toler.
+ toler.
+ toler.
Alle (auswertbaren)
Kriterien
davon
gewertete
erfüllte ZEG [%]
Einsätze
+ toler.
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
9
9
100%
9
9
100%
8
8
100%
9
9
100%
Mo.-Fr. 17- Uhr
Sa./So./Fe.
13
13
100%
13
12
92%
13
13
100%
13
12
92%
Gesamter
Zeitbereich
22
22
100%
22
21
95%
21
21
100%
22
21
95%
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6
Soll-Konzept / Grundsätzliches
79
Grundsätzliche Überlegungen
Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem in Abschnitt 3 definierten Schutzziel. Aus diesem ergibt
sich die Anzahl der notwendigen Feuerwehrhäuser, die Art und Anzahl der Fahrzeuge sowie die Anzahl der
erforderlichen Einsatzfunktionen.
Der Ist-Zustand wird dem Soll-Zustand direkt gegenüber gestellt. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse
sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt.
Das Soll-Konzept gliedert sich in die Abschnitte
6.1
Standorte
6.2
Personal
6.3
Fahrzeuge
In diesem Abschnitt wird der Soll-Zustand definiert und gleichzeitig dem Ist-Zustand direkt gegenüber gestellt.
Resultierende Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden
dargestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.1
Standorte (1)
80
Standortstruktur / Abdeckung des Gemeindegebietes
Die 3 vorhandenen Standorte reichen zur Abdeckung der bebauten Gebiete und befinden sich an einsatztaktisch sinnvollen Stellen. Zudem ist durch die momentane Struktur weiterhin die gegenseitige Unterstützung
der Einheiten (für die 2. Eintreffzeit) möglich.
Bauliche Maßnahmen (1)
 Feuerwehrhaus Senden
 Die teilweise zu geringen Abstände zwischen Einsatzkleidung und Fahrzeugaufstellung entsprechen
nicht den Unfallverhütungsvorschriften und erfordern Handlungsbedarf.
Die Einsatzkleidung sollte daher aus der Fahrzeughalle in eine separate Umkleide gebracht werden.
 Die derzeitige enge Unterbringung des ELW 1 und des Logistik-Anhängers hintereinander auf einem
Stellplatz muss im Zuge der Ersatzbeschaffung des ELW 1 aufgrund des größeren Platzbedarfs des
ELW 1 (normbedingt) geändert werden.
 Des weiteren ist bzgl. des derzeitigen Stellplatzes des LF 16-TS Handlungsbedarf.
 Bei ohnehin anstehenden baulichen Veränderungen sollte der Platzbedarf der Kleiderkammer
berücksichtigt werden.
 Zudem ist eine Instandhaltung bzw. Erneuerung der sanitären Einrichtungen erforderlich.
 Handlungsbedarf gegeben
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in 2014 vorgesehen
Nach Umsetzung entspricht Feuerwehrhaus dem Stand der Technik
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.1
Standorte (2)
81
Bauliche Maßnahmen (2)
 Feuerwehrhaus Ottmarsbocholt
 Das Feuerwehrhaus wurde in 2012 umgebaut und erweitert.
 Kein Handlungsbedarf gegeben
 Feuerwehrhaus Bösensell
 Die Einsatzkleidung sollte aus der Fahrzeughalle in eine separate Umkleide gebracht werden.
 Diese Empfehlung resultiert aus einer neuen rechtlichen Anforderung („Schutzleitfaden“ u.a. von der
Unfallkasse NRW, detaillierter Titel vgl. Abschnitt 1.2), nach der u.a. die Umkleidemöglichkeiten
grundsätzlich in einem separaten Raum vorgehalten werden müssen.
 Zur Umsetzung sollte eine Abstimmung mit der Unfallkasse NRW erfolgen.
 Handlungsbedarf insoweit gegeben
Zusammenfassung Maßnahmen Standorte:
 Senden:
Handlungsbedarf gegeben; Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in 2014
vorgesehen; Nach Umsetzung entspricht das Feuerwehrhaus dem Stand der Technik
 Ottmarsbocholt: Kein Handlungsbedarf gegeben
 Bösensell:
Handlungsbedarf hinsichtlich separater Umkleide gegeben
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.2
Personal (1)
82
Personelle Maßnahmen (1)
 Um die notwendigen Funktionsstärken gemäß dem Schutzziel bzw. den Controlling-Kriterien zu erreichen,
müssen werktags tagsüber weiterhin bei personalintensiven Einsätzen (je nach Art und Umfang des
Einsatzes) 2 oder 3 Löschzüge der Feuerwehr Senden parallel alarmiert werden.
Auszug: Bei Einsätzen ab Alarmstichwort Gebäudebrand aufwärts werktags tagsüber in Bösensell oder
Ottmarsbocholt ist weiterhin der Löschzug Senden parallel zu alarmieren.
 Zur Erhöhung der Verfügbarkeit werktags tagsüber in Senden sollten weiterhin die vor Ort arbeitenden
Feuerwehrleute aus Ottmarsbocholt und Bösensell mitalarmiert werden.
 Es ist weiterhin zu prüfen, ob sich werktags tagsüber Feuerwehrangehörige aus anderen Städten in
Senden aufhalten, die unterstützend tätig werden können (Doppelmitgliedschaft).
 In den Feuerwehrhäusern sollten Büro-Räumlichkeiten für ortsansässige Arbeitnehmer (Mitglieder der
Feuerwehr) angeboten werden (Stichwort: „Home-Office“), um die Verfügbarkeit werktags tagsüber zu
steigern.
 Es sollte auf eine Beschäftigung von Feuerwehr-Angehörigen im Gemeindegebiet hingewirkt werden.
Zusammenfassung Maßnahmen Personal (1):
 Weiterhin Parallelalarmierung bei personalintensiven Einsätzen – insbesondere werktags tagsüber.
 Weiterhin Mitalarmierung der in Senden arbeitenden FM aus Ottmarsbocholt und Bösensell.
 Weiterhin Einbindung der in Senden arbeitenden Kräfte anderer Feuerwehren (Doppelmitgliedschaft).
 Anbieten von Büroarbeitsplätzen in den Feuerwehrhäusern für ortsansässige Feuerwehr-Arbeitsnehmer.
 Hinwirken auf eine Beschäftigung von FW-Angehörigen im Gemeindegebiet Senden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.2
Personal (2)
83
Personelle Maßnahmen (2)
 Bei der Einstellung von MitarbeiterInnen bei der Gemeinde Senden sollten bei entsprechender Eignung
Feuerwehr-Angehörige bevorzugt werden.
Beispiel: Mitarbeiter mit Hauptbeschäftigung beim Bauhof, der werktags tagsüber nach dem Prinzip
„Freiwillige Feuerwehr“ bei Einsätzen verfügbar ist.
Derzeit sind dies bereits 9 Mitarbeiter, wobei weitere Kräfte wünschenswert sind bzw. erforderlich werden vor allem bei einem weiteren Rückgang der Personalstärke bzw. der Tagesverfügbarkeit.
 Zudem ist aufgrund der geringen Tagesverfügbarkeit sowie dem Aufgabenzuwachs im Bereich
Gerätewartung dringend zu empfehlen, Feuerwehrkräfte bei der Gemeinde einzustellen, die sich während
der Arbeitszeit auch und bei Bedarf vorwiegend um die Belange der Feuerwehr bzw. sekundäre Tätigkeiten
kümmern (z.B. Gerätewartung, Unterstützung der Jugendfeuerwehrwarte, Verwaltungsvorgänge).
 Die zeitlichen Entlastungen bei den sekundären Tätigkeiten sollten sich positiv auf die (Tages-)Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen auswirken.
Zusammenfassung Maßnahmen Personal (2):
 Bevorzugung von Feuerwehrleuten bei der Einstellung von MitarbeiterInnen bei der Gemeinde Senden.
 Beschäftigung/Vergütung von FW-Kräften bei der Gemeinde für sekundäre Tätigkeiten der Feuerwehr.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.3
Fahrzeuge (1)
84
Fahrzeug-SOLL-Konzept / Vorbemerkungen
Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z.B. LF) beträgt in der Regel 20 Jahre. Kleinfahrzeuge
(z.B. ELW) sollten in der Regel planerisch nach 10-15 Jahren ersatzbeschafft werden. Diese Planungsfristen
müssen jedoch in Bezug auf die Nutzungshäufigkeit (z.B. bedingt durch Einsatzspektrum) individuell
unterschieden werden.
Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer und somit das konkrete Ersatzbeschaffungsjahr eines Fahrzeuges ist
daher stets abhängig vom spezifischen technischen Zustand.
In den nachfolgenden Tabellen „Fahrzeug-SOLL-Konzept“ sind in der Spalte „Alter“ als grobe Näherung
Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben.
•
Großfahrzeuge: hellgelb wenn > 15 Jahre, orange wenn > 20 Jahre
•
Kleinfahrzeuge: hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn > 15 Jahre
Das Soll-Konzept definiert grundsätzlich den Gesamtumfang der Fahrzeugausstattung.
In der Spalte „SOLL“ sind Maßnahmen (sowohl konzeptionelle als auch klassische Ersatzbeschaffungen), die
kurz- oder mittelfristig, d.h. voraussichtlich im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (in rund 5 Jahren) notwendig werden, hellblau hinterlegt.
Im Fahrzeug-Soll-Konzept sind die Änderungen, die kurz-/mittelfristig (ca. 5 Jahre) notwendig werden farblich
gekennzeichnet. Die übrigen im „SOLL“ aufgeführten Fahrzeuge sind unverändert notwendig.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.3
Fahrzeuge (2)
85
Fahrzeug-SOLL-Konzept / Übersicht
Einheit
Senden
Bösensell
Ottmarsbocholt
Aktive
[Anz.]
44
35
34
IST (2013)
IST (2013)
alte Bezeichnung
neue Bezeichnung
LF 16 *
LF 16-TS **
TLF 16/25
DLK 23/12
ELW 1
GW-L
RW 2 *
MTW
KdoW
Baujahr
Alter
[Jahre]
HLF 20 *
LF 16-TS **
LF 20
DLK 23
ELW 1
GW-L
RW *
MTW
KdoW
1990
23
1990
23
1987
26
2001
12
2009
4
2013
0
1990
23
1994
19
2000
13
HLF 20 *
Löschfahrzeug
LF 20
DLK 23
ELW 1
GW-L
RW *
MTW
KdoW
LF 16/12 *
HLF 20 *
2005
8
HLF 20 *
TLF 16/25
LF 20
1989
24
LF 20
u.a. wegen Gewerbe
+ Autobahnabschnitt
MTW
MTW
2013
0
MTW
-
LF 16/12 *
LF 10/6
MTW
HLF 20 *
LF 10
MTW
1997
16
2006
7
2008
5
HLF 20 *
LF 10
MTW
SOLL
Bemerkung
siehe nächste Seite
u.a. Gefahrgutkomponente
langfristig HLF 20
langfristig HLF 20
* Inkl. Schere & Spreizer
** Bundesfahrzeug
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.3
Fahrzeuge (3)
86
Fahrzeug-Soll-Konzept / Erläuterungen (1)
Das SOLL-Konzept definiert Änderungen und Ersatzbeschaffungen, die kurz- bis mittelfristig, d.h.
wahrscheinlich bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erforderlich werden.
Standort Senden
 Das HLF 20 (Baujahr 1990) wird nach Außerdienststellung durch ein HLF 20 ersetzt.
 Für das LF 16-TS (Standort Senden, Baujahr 1990) muss wahrscheinlich mittelfristig ersatzbeschafft
werden. Als Ersatz sollte ein Löschfahrzeug mit in etwa vergleichbarem Einsatzwert beschafft werden. Die
konkrete Entscheidung für den genauen Fahrzeugtyp braucht jedoch erst zum Zeitpunkt der Notwendigkeit
getroffen zu werden. Wünschenswert wäre selbstverständlich auch wieder die Unterbringung eines
Bundesfahrzeuges.
 Das LF 20 (Baujahr 1987) wird nach Außerdienststellung durch ein LF 20 (u.a. mit Gefahrgutkomponente)
ersetzt (Anmerkung: ist bereits bestellt).
 Der RW (Baujahr 1990) wird nach Außerdienststellung wieder durch einen RW ersetzt.
 Der MTW (Baujahr 1994) muss altersbedingt ersatzbeschafft werden.
 Auch der KdoW (Baujahr 2000) muss altersbedingt ersatzbeschafft werden (geplant für 2015).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
6.3
Fahrzeuge (4)
87
Fahrzeug-Soll-Konzept / Erläuterungen (2)
Standort Bösensell
 Das LF 20 (Baujahr 1989) wird nach Außerdienststellung durch ein LF 20 ersetzt. Dies geschieht im
Wesentlichen vor dem Hintergrund der Gewerbegebiete im Ortsteil Bösensell sowie des zu betreuenden
Autobahnabschnittes.
Standort Ottmarsbocholt
 Kurz- bis mittelfristig ist kein Handlungsbedarf gegeben.
Im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (in 5 Jahren) sind
7 altersbedingte Ersatzbeschaffungen notwendig (darunter 5 Großfahrzeuge).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
7
Zusammenfassung (1)
88
Allgemeines / Schutzziel / Zielerreichungsgrad
 Der kommunale Brandschutz in der Gemeinde Senden kann weiterhin durch eine leistungsfähige freiwillige
Feuerwehr mit ehrenamtlichen Kräften sichergestellt werden.
 Das Schutzziel wurde entsprechend den Empfehlungen der Bezirksregierung Münster modifiziert und definiert für den kritischen Wohnungsbrand für die 1. Gruppe (9 Kräfte) eine 1. Eintreffzeit von 8 Minuten.
Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit = 13 Min.) sollen mind. 7 weitere Kräfte am Einsatzort sein.
Insgesamt gilt unverändert ein Zielerreichungsgrad von > 90%.
 Bei entsprechend kritischen Einsätzen wurden in der Vergangenheit erfreulich hohe Zielerreichungsgrade
ausgewertet – je nach Betrachtungsart 68% („scharf“) bzw. 95% (mit geringen Toleranzen).
Standorte
 Bezüglich der Standortstruktur sind zur Gebietsabdeckung weiterhin alle 3 Standorte der Feuerwehr
notwendig und ausreichend.
 Aufgrund zahlreicher Mängel besteht nennenswerter Handlungsbedarf bzgl. des Feuerwehrhauses
Senden. Der Umbau und die Erweiterung sind bereits in Planung und in 2014 vorgesehen.
 Im Feuerwehrhaus Bösensell sollte (nach empfohlener vorheriger Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger) eine separate Umkleidemöglichkeit geschaffen werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
7
Zusammenfassung (2)
89
Personal
 Trotz der guten Zielerreichungsgrade bei Einsätzen in 2011 und 2012 ist ein leichter Rückgang der
Mitgliederstärke sowie der Tagesverfügbarkeit zu verzeichnen. Daher sind Maßnahmen zur Steigerung der
Mitgliederstärke und der Verfügbarkeit der Kräfte erforderlich.
 Neben organisatorischen Möglichkeiten (Parallelalarmierung, interne Doppelmitgliedschaften, Einbindung
externer Kräfte) sollten in den Feuerwehrhäusern Büro-Räumlichkeiten für ortsansässige Arbeitnehmer
(Mitglieder der Feuerwehr) angeboten werden (Stichwort: „Home-Office“).
 Weiterhin sollten bei der Einstellung von MitarbeiterInnen bei der Gemeinde Senden bei entsprechender
Eignung Feuerwehrleute bevorzugt werden.
 Zudem ist zu empfehlen, Feuerwehrkräfte bei der Gemeinde einzustellen, die sich während der Arbeitszeit
auch und bei Bedarf vorwiegend um die Belange der Feuerwehr bzw. sekundäre Tätigkeiten kümmern
(z.B. Gerätewartung, Unterstützung der Jugendfeuerwehrwarte, Verwaltungstätigkeiten), um durch diese
zeitlichen Entlastungen die (Tages-)Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen zu verbessern.
Fahrzeuge
 Im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (in 5 Jahren) sind
bis zu 7 altersbedingte Ersatzbeschaffungen notwendig (darunter 5 Großfahrzeuge).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
7.1
Maßnahmenübersicht
90
Standorte
 Senden:
Handlungsbedarf gegeben: Umbau und Erweiterung.
 Ottmarsbocholt: Kein Handlungsbedarf gegeben.
 Bösensell:
Handlungsbedarf hinsichtlich separater Umkleide gegeben.
Personal
 Weiterhin Parallelalarmierung bei personalintensiven Einsätzen – insbesondere werktags tagsüber.
 Weiterhin Mitalarmierung der in Senden arbeitenden FM aus Ottmarsbocholt und Bösensell.
 Weiterhin Einbindung der in Senden arbeitenden Kräfte anderer Feuerwehren (Doppelmitgliedschaft).
 Anbieten von Büroarbeitsplätzen in den Feuerwehrhäusern für ortsansässige Feuerwehr-Arbeitsnehmer.
 Hinwirken auf eine Beschäftigung von FW-Angehörigen im Gemeindegebiet Senden.
 Bevorzugung von Feuerwehrleuten bei der Einstellung von MitarbeiterInnen bei der Gemeinde Senden.
 Beschäftigung/Vergütung von FW-Kräften bei der Gemeinde für sekundäre Tätigkeiten der Feuerwehr.
Fahrzeuge
 Ersetzen des HLF 20 (Standort Senden, Baujahr 1990) durch ein HLF 20.
 Ersetzen des LF 16-TS (Standort Senden, Baujahr 1990) durch ein Löschfahrzeug.
 Ersetzen des LF 20 (Standort Senden, Baujahr 1987) durch ein LF 20.
 Ersetzen des RW (Standort Senden, Baujahr 1990) durch einen RW.
 Ersetzen des MTW (Standort Senden, Baujahr 1994) durch einen MTW.
 Ersetzen des KdoW (Standort Senden, Baujahr 2000) durch einen KdoW.
 Ersetzen des TLF 16/25 (Standort Bösensell, Baujahr 1989) durch ein LF 20.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
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91
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Ludwig-Erhard-Str. 2
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Senden
Stand: 05.12.2013 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!