Finanwissenschaften I - StudienInstitut NiederrheiN

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Finanwissenschaften I - StudienInstitut NiederrheiN
Finanzwissenschaften
Klausur für den Angestelltenlehrgang I, Sekretäranwärter, Verwaltungsfachangestellte
Dauer: 180 Minuten
Aufgabe 1: Grundlagen der Buchführung (15 %)
Kreuzen Sie die richtige(n) Lösung(en) an. Es sind auch Mehrfachnennungen möglich!
Wichtig: Sollten Sie auch Lösungen angekreuzt haben, die falsch sind, wird die entsprechende Teilaufgabe nicht bewertet!
1
2
3
Die Buchführung hat nicht die Aufgabe,
A
den Unternehmer über den Stand des Vermögens und der Schulden sowie die
Höhe des Gewinns oder Verlustes zu informieren
B
den optimalen Lagerbestand zu ermitteln
C
die Gläubiger (z. B. Banken) zu schützen
D
als Beweismittel (z. B. in einem Prozess) zu dienen
E
die wesentlichen Grundlagen für die Besteuerung zu liefern
Das Inventar
A
ist ein ausführliches Verzeichnis des gesamten Vermögens und der Schulden
nach Art, Menge und Wert auf einen bestimmten Zeitpunkt, wobei sich das Reinvermögen als Differenz aus Vermögen und Schulden ergibt
B
setzt sich zusammen aus den 3 Hauptteilen Vermögen, Schulden und Reinvermögen
C
wird auf der Grundlage der Bilanz erstellt
D
setzt sich aus Anlagenvermögen, Umlaufvermögen und Kapital zusammen
Inventur ist
A
die mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Waren am Bilanzstichtag
B
das Verzeichnis aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens
C
die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens auf einen bestimmten Zeitpunkt
D
Die wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt
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1
4
5
6
7
Zum Anlagevermögen gehören u. a.:
A
Waren, Geldmittel, Maschinen
B
LKW, Grund und Boden, Maschinen, Fertigerzeugnisse
C
Fuhrpark, Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung
D
Darlehen, Verbindlichkeiten a. LL.
E
Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge
Die Bilanz ist:
A
eine Kurzfassung des Inventars in Staffelform
B
eine Kurzfassung des Inventars in Kontenform
C
eine zusammengefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital in Kontenform
D
ein Verzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art,
Menge und Wert ausgewiesen werden.
Die linke Seite der Bilanz:
A
heißt Aktiva
B
gibt Auskunft über die Kapitalquellen
C
zeigt die Eigentumsverhältnisse
D
heißt Passiva
E
ist die Investitionsseite
Die Differenz zwischen Aktiva und Passiva
A
ergibt die Höhe des Eigenkapitals
B
ist Null
C
ergibt die Höhe des Fremdkapitals
D
ist immer positiv
E
ergibt das Reinvermögen
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2
8
9
10
11
Auf der Aktivseite befinden sich
A
Eigenkapital und Verbindlichkeiten
B
Anlagevermögen und Umlaufvermögen
C
Umlaufvermögen und Eigenkapital
D
Anlagevermögen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital
E
Eigenkapital, Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten
Eigenkapital + Fremdkapital – Anlagevermögen =
A
Umlaufvermögen
B
Summe der Aktivseite
C
Summe der Aktivseite- Anlagevermögen
D
ergibt stets Null
E
Summe der Passivseite- Anlagevermögen
Welche Aussage ist richtig?
A
die Bilanz ist eine Zeitraumbetrachtung
B
jeder Geschäftsvorfall verändert die Werte mindestens zweier Bilanzposten
C
die Bilanz ist eine Momentaufnahme
D
jeder Geschäftsvorfall wirkt sich einmal auf der Aktivseite und einmal auf der Passivseite der Bilanz aus. Deshalb bleibt die Bilanz stets im Gleichgewicht
Wo steht auf dem Bestandskonto der Anfangsbestand?
A
Bei den Passivkonten wird der Anfangsbestand im Soll eingetragen
B
Bei den Aktivkonten wird der Anfangsbestand im Soll eingetragen
C
Bei den Aktivkonten wird der Anfangsbestand im Haben eingetragen
D
Bei den Passivkonten wird der Anfangsbestand im Haben eingetragen
E
Der Anfangsbestand wird auf jedem Konto sowohl im Soll als auch im Haben eingetragen
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3
12
Ordnen Sie bitte zu!
Gebäude
Kasse
Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Bankguthaben
Forderungen aus Lieferung und Leistung
13
14
A
Aktives Bestandskonto
B
Passives Bestandskonto
Wie wird bei einem Bestandskonto der Saldo (= Schlussbestand) ermittelt?
A
Anfangsbestand + Zugang – Abgänge = Saldo
B
Summe der Sollseite – Summe der Habenseite = Saldo
C
Summe der Habenseite – Summe der Sollseite = Saldo
D
Anfangsbestand – Zugänge + Abgänge = Saldo
E
Die wertmäßig größere Seite wird addiert und anschließend wird davon die Summe der wertmäßig kleineren Seite abgezogen
Wie hoch ist der Saldo (= Schlussbestand) auf dem folgenden Konto?
Soll
Bank
AB
20.000,- Banküberweisung
Haben
13.000,-
Einzahlung
5.000,- Abhebung
4.000,-
Gutschrift
3.000,- Scheck
3.000,-
Einzahlung
7.000,- Banküberweisung
A
25.000,- € auf der Habenseite
B
30.000,- € auf der Habenseite
C
15.000,- € auf der Habenseite
D
5.000,- € auf der Sollseite
E
5.000,- € auf der Habenseite
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4
10.000,-
15
16
17
Welche Aussagen über Bestandskonten sind falsch?
A
Anfangsbestände stehen stets im Soll
B
Auf reinen Bestandskonten schlagen sich keine Erfolge nieder
C
Es gibt aktive und passive Bestandskonten
D
Die Salden der Bestandskonten werden in das GuV- Konto übertragen
E
Bei aktiven Bestandskonten werden die Zugänge im Soll, bei passiven Bestandskonten im Haben gebucht
Der Unternehmer nimmt einen 100 €- Schein aus der Geschäftskasse und beauftragt Sie, dafür von der Bank Wechselgeld zu holen. Wie ist zu buchen?
A
Es ist keine Buchung vorzunehmen
B
Bank an Kasse
100,- €
C
Kasse an Bank
100,- €
D
Forderungen an Kasse
100,- €
Das GuV- Konto zeigt folgendes Bild:
Soll
Personalaufw.
Steuern
Büromaterial
Mietaufw.
GuV- Konto
10.000,- Prov.- Erträge
Haben
5.000,-
1.000,- Mieterträge
3.000,-
200,- Zinserträge
100,-
2.000,-
Mit welcher Buchung ist das Konto abzuschließen?
A
Eigenkapitalkonto an GuV- Konto
4.900,- €
B
GuV- Konto an Eigenkapitalkonto
4.900,- €
C
Eigenkapitalkonto an GuV- Konto
5.100,- €
D
GuV- Konto an Eigenkapitalkonto
5.100,- €
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5
18
19
20
Welche der folgenden Geschäftsvorfälle verändern das Eigenkapital nicht?
A
Der Unternehmer zahlt eine Lieferantenverbindlichkeit in Höhe von 5.000,- per
Banküberweisung
B
Kauf einer Schreibmaschine in bar für 1.800,- €
C
Der Unternehmer erhält von einer Bank Zinsen in Höhe von 300,- € auf dem betrieblichen Bankkonto gutgeschrieben
D
Der Unternehmer überweist die Lagerraummiete in Höhe von 2.000,- € per Banküberweisung
Eine betrieblich verursachte Eigenkapitalminderung wird bezeichnet als
A
Ertrag
B
Verbindlichkeit
C
Aufwand
D
Erfolg
Orden Sie bitte zu:
Aufwandskonto
Ertragskonto
Aktivkonto
Passivkonto
A
Telefongebühren
B
Kasse
C
Provisionseinnahmen
D
Eigenkapital
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6
21- 25
Handelt es sich bei den folgenden Geschäftsvorfällen um Einzahlungen oder Auszahlungen, Einnahmen oder Ausgaben und/ oder um Erträge oder Aufwendungen?
Geschäftsvorfälle
0
Beispiel: Verkauf eines Betriebsgrundstücks für 125.000 € bar (Buchwert
125.000 €)
21
Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von
85.000 €
22
Crash eines Transportbandes. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 12.000 €
23
Kauf eines neuen LKW für 125.000 €. Die
Bezahlung erfolgt erst 14 Tage später.
24
Verkauf eines PKW für 7.000 €. Der
Kunde zahlt bar. Der PKW stand mit
12.000 € in den Büchern.
25
Unter dem Jahr verlieren Wertpapiere
20.000 € an Wert. (Buchwert 200.000 €)
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7
Einzahlung
Einnahme
Ertrag
oder
oder
oder
Auszahlung
Ausgabe
Aufwand
ja
ja
nein
Aufgabe 2: Bestands- und Erfolgskonten (35 %)
Die nachfolgend aufgeführten Konten, Anfangsbestände und Geschäftsvorfälle sind gegeben.
Ermitteln Sie die Schlussbilanz! Geben Sie alle Buchungssätze an und füllen Sie alle erforderlichen T- Konten aus (Aktiv-, Passiv-, Aufwands- und Ertragskonten, Eröffnungsbilanz,
GuV- Konto und Schlussbilanzkonto).
Bestandskonten: Darlehen, Geschäftsausstattung, Kasse, F. a. LL., Waren, Bank, EK, V. a.
LL.,
Erfolgskonten: Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Strom und Wasser, Werbekosten, Allgemeine Verwaltungs- und Geschäftskosten (AVK), Zinsaufwendungen, Zinserträge,
Provisionserträge, GuV
Anfangsbestände [€]:
Geschäftsausstattung
25.000
Bankguthaben
35.500
Kasse
4.500
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
7.000
Forderungen aus Lieferung und Leistung
5.000
Waren
30.000
Darlehensschulden
10.000
Geschäftsvorfälle [€]:
1.
Einkauf eines PC auf Ziel
2.000
2.
Gehaltszahlung durch Banküberweisung
1.500
3.
Ein Kunde begleicht seine Rechnung durch Banküberweisung
1.200
4.
Ausgleich der Telefonrechnung durch Banküberweisung
100
5.
Die Bank schreibt uns Zinsen gut
600
6.
Bareinkauf von Büromaterial
7.
•
Ein Kunde begleicht einen Teil seiner Rechnung bar;
300
•
den Rest überweist er
400
50
8.
Die Strom- und Wasserrechnung wird durch Banküberweisung beglichen
9.
Briefmarkeneinkauf bar
10.
Barzahlung für eine Werbeanzeige
200
11.
Zahlung der Darlehenszinsen durch Banküberweisung
150
12.
Wir erhalten Provision für Geschäftsvermittlung durch Banküberweisung
5.000
13.
Wir gleichen eine Lieferrechnung durch Banküberweisung aus
1.850
14.
Tilgung eines Darlehens durch Banküberweisung
1.500
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250
50
8
Buchungssatz
Konto A
an
Konto B
Betrag
[€]
1
2
3
4
5
6
7
7
8
9
10
11
12
13
14
Buchung vom
GuV- Konto
auf das EKKonto:
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9
Aktivkonten
S
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10
Bank
H
Passivkonten
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11
Aufwands- und Ertragskonten
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12
Eröffnungsbilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Schlussbilanz
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Aufgabe 3: Besondere Buchungssätze (35%)
Der Bauhof der Stadt Muldenau bezieht über das Jahr 2011 verteilt Salz für den Winterdienst. Dabei kommt es zu folgenden Geschäftsvorfällen:
Datum
Menge [m³]
Einheitspreis
[€/m³]
09.05.2011
300
2,59
08.10.2011
1.200
4,25
17.11.2011
450
6,33
22.12.2011
250
7,82
Preis [€]
1. Zu Beginn des Geschäftsjahres lagerten noch 600 m³ aus dem Vorjahr mit einem Gesamtwert von 2.200 €. Lt. Inventur sind am Ende des Jahres noch 400 m³ im Lager. Ermitteln Sie die Auswirkungen mittels Durchschnittswertmethode auf das Jahresergebnis.
2. Der aktuelle Tagessatz (31.12.2011) liegt bei 7,50 €/m³. Mit welchem Wert müssten Sie
die Auswirkungen auf den Jahresabschluss ermitteln: dem Tageswert oder dem aus 1.
ermittelten Wert? Warum?
3. Sie haben noch die Methoden FIFO und LIFO zur Bewertung von Vorräten kennengelernt. Ermitteln Sie für beide den Bilanzansatz in €/m³.
4. Wir unterstellen, Sie dürften nach Handelsrecht und Steuerrecht die Methode zur Bewertung von Vorräten frei wählen. Warum würden Sie welche Methode (Durchschnittswertmethode, FIFO, LIFO) wählen, um einen möglichst hohen Aufwand auszuweisen?
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14
Der Abfallbetrieb der Stadt Muldenau hat zum 02.01.2008 ein neues Müllentsorgungsfahrzeug angeschafft. Die Anschaffungskosten lagen bei 150.000 €.
5.
Sie schreiben gemäß § 35 Abs. 1 GemHVO linear ab. Wählen Sie Laufzeit und Zinssatz. Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge. Wie lautet der dazugehörende Buchungssatz?
6.
Gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 GemHVO dürfen Sie auch degressiv abschreiben. Wählen
Sie einen geeigneten Zinssatz unter folgenden steuerrechtlichen Einschränkungen:
•
der von Ihnen zu wählende Zinssatz darf maximal doppelt so hoch sein wie
der von Ihnen bei der linearen Abschreibung gewählte Zinssatz und
•
der Zinssatz darf nicht größer als 20% sein.
Wie hoch ist der im laufenden Geschäftsjahr (2011) ermittelte Abschreibungsbetrag?
Wie lautet der zugehörige Buchungssatz?
7.
Skizzieren den Verlauf der linearen Abschreibung und den der degressiven Abschreibung und tragen Sie in diese Skizze den Verlauf ein, wenn Sie von der einen Abschreibungsmethode zur anderen wechseln würden.
Folgende weitere Geschäftsvorfälle sind noch aufgetreten. Buchen Sie:
8.
Wir entschließen uns, das oben gekaufte Müllentsorgungsfahrzeug für 70.000 € auf
Ziel zu verkaufen. Legen Sie einen fiktiven (!) Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs
von 80.000 € zugrunde.
9.
Der Käufer des von uns verkauften Müllentsorgungsfahrzeugs beschwert sich. Wir
haben wohl doch noch einen Schaden „übersehen“. Um den Kaufvertrag nicht „zurückabwickeln“ zu müssen, überweisen wir dem Käufer als Preisnachlass einen Betrag in Höhe von 5.000 €. Wie buchen Sie?
10.
Wir vermieten eine Halle, die wir nicht mehr brauchen, für 3.500 € monatlich. Der
Mieter zahlt verabredungsgemäß immer einen Monat später. Wie wäre die Novembermiete bzw. die Dezembermiete 2011 im laufenden Geschäftsjahr 2011 zu verbuchen?
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Aufgabe 4: Haushaltssicherungskonzept (15 %)
Aus gegebenem Anlass will der Kämmerer der Stadt Muldenau, Herr Hubert Stevens, in der
nächsten Ratssitzung noch einmal das Thema „Haushaltssicherungskonzept“ darstellen.
Dazu bittet er Sie, ihm einige Stichpunkte zu diesem Thema vorzubereiten.
Tragen Sie bitte daher kurz vor:
1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Haushaltssicherungskonzept“? Welche Aufgaben hat der Gesetzgeber dem Haushaltssicherungskonzept zugedacht?
2. Stellen Sie die Stufen des Haushaltsausgleiches stichwortartig dar und beschreiben
Sie die Folgen eines nichtausgeglichenen Haushalts.
3. Skizzieren Sie die Stufen anhand der unten dargestellten Zahlen. Geben Sie auch eine Definition der Begriffe „Allgemeine Rücklage“ und „Ausgleichsrücklage“.
•
Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag: 15.000.000 €
Haushaltsjahr 01: Reduzierung der Ausgleichsrücklage um:
4.000.000 €
Haushaltsjahr 02: Reduzierung der Rücklagen insgesamt um :
3.000.000 €
Haushaltsjahr 03: Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um: 3.000.000 €
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Lösungsskizze
Aufgabe 1: Grundlagen der Buchführung (15 %)
1B
2AB
3C
4C
5BC
6AE
7B
8B
9ACE
10 B C
11 B D
12 A A B B A A
13 A E
14 E
15 A D
16 A
17 C
18 A B
19 C
20 A C B D
21 ja ja ja
22 nein nein ja
23 nein ja nein
24 ja ja ja
25 nein nein ja
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Aufgabe 2: Bestands- und Erfolgskonten (35 %)
Buchungssatz
Konto A
an
Konto B
Betrag
[€]
1
2
3
4
5
6
7a
7b
8
9
10
11
12
13
14
Buchung vom
BGA
/
V. a. LL.
2.000
Personalkosten
/
Bank
1.500
Bank
/
F. a. LL.
1.200
AVK
/
Bank
100
Bank
/
Zinserträge
600
AVK
/
Kasse
Kasse
/
F. a. LL.
300
Bank
/
F. a. LL.
400
Energie/ Wasser
/
Bank
250
AVK
/
Kasse
50
Werbekosten
/
Kasse
200
Zinsaufwendungen
/
Bank
150
Bank
/
Provisionserträge
5.000
V. a. LL.
/
Bank
1.850
Darlehen
/
Bank
1.500
GuV
/
EK
3.300
GuV- Konto
auf das EKErstellt von Bruno Liedgens
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50
Konto:
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Aktivkonten
S
BGA
H
S
AB:
25.000
(1)
2.000
27.000 (SB)
27.000
27.000
S
AB:
F. a. LL.
AB:
35.500
1.500
(2)
(3)
1.200
100
(4)
(5)
600
250
(8)
(7b)
400
150
(11)
(12)
5.000
1.850
(13)
1.500
(14)
37.350
(SB)
(3)
300
(7a)
400
(7b)
3.100
(SB)
5.000
42.700
AB:
42.700
5.000
S
S
H
H
1.200
5.000
Bank
Waren
H
Kasse
H
AB:
4.500
50
(6)
(7a)
300
50
(9)
200
(10)
4.500
(SB)
30.000
30.000
(SB)
4.800
30.000
30.000
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20
4.800
Passivkonten
S
EK
H
AB:
83.000
3.300 (GuV)
86.300
S
1.400
Darlehen
(14)
8.500
86.300
AB:
S
7.150
21
10.000
V. a. LL.
(13)
H
AB:
7.000
(1)
2.000
(SB)
9.000
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10.000
(SB)
10.000
1.850
H
9.000
Aufwands- und Ertragskonten
S
(2)
S
Personalaufwand
S
S
H
S
H
250
H
150
S
AVK
(4)
100
(6)
50
(9)
50
H
Provision
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H
22
(5)
H
5.000
Zinsaufwand
(11)
Zinserträge
600
200
Energie/ Wasser
(8)
S
1. 500
Werbung
(10)
H
(12)
Eröffnungsbilanz
BGA
25.000
EK
83.000
5.000
Darlehen
10.000
Waren
30.000
V. a. LL.
7.000
Bank
35.500
Kasse
4.500
F. a. LL.
100.000
100.000
Gewinn- und Verlustrechnung
Personal
1.500
Werbung
200
Energie/ Wasser
250
Zinsaufwand
150
AVK
200
EK (GuV) →
Zinserträge
Provision
600
5.000
3.300
5.600
5.600
Schlussbilanz
BGA
F. a. LL.
27.000
EK
86.300
3.100
Darlehen
8.500
Waren
30.000
V. a. LL.
7.150
Bank
37.350
Kasse
4.500
101.950
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101.950
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Aufgabe 3: Besondere Buchungssätze (35%)
1.
Datum
Menge [m³]
Einheitspreis
Preis [€]
[€/m³]
01.01.2011
600
3,67 (*)
2.200,00
09.05.2011
300
2,59
770,00
08.10.2011
1.200
4,25
5.100,00
17.11.2011
450
6,33
2.848,50
22.12.2011
250
7,82
1.955,00
2.800
Ø= 4,60
12.880,55
Summe
S
S
Bestandskonto
(AB)
H
(*) 3,67 = 2.200/ 600
Aufwandkonto
H
777,5.100,-
2.200
2.848,50
360
1.840
2.200
1.955,-
(BM↓)
11.040,50
360,-GuV)
(*) (SB)
11.040,50
2.200
11.040,50
(*) 400 m³ * 4,60 €/m³ = 1.840 €
2. Der aktuelle Tagessatz (31.12.2011) liegt bei 7,50 €/m³. Mit welchem Wert müssten
Sie die Auswirkungen auf den Jahresabschluss ermitteln: dem Tageswert oder dem
aus 1. ermittelten Wert? Warum?
Tageswert:
7,50 €/m³
Durchschnittswert:
4,60 €/m³
Aufgrund des Niedrigstwertprinzip → 4,60 €/m³
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3. Sie haben noch die Methoden FIFO und LIFO zur Bewertung von Vorräten kennengelernt. Ermitteln Sie für beide den Bilanzansatz in €/m³.
FIFO:
Datum
Menge
Einheitspreis
[m³]
[€/m³]
Preis [€]
17.11.2011
150
6,33
949,50
22.12.2011
250
7,82
1.955,00
Bilanzansatz:
Summe
400
Ø= 7,26
2.904,50
7,26 €/m³
Datum
Menge
Einheitspreis
[m³]
[€/m³]
LIFO:
Preis [€]
01.01.2011
400
3,67
1.468,00
Summe
400
Ø= 3,67
1.468,00
Bilanzansatz:
3,67 €/m³
4. Wir unterstellen, Sie dürften nach Handelsrecht und Steuerrecht die Methode zur
Bewertung von Vorräten frei wählen. Warum würden Sie welche Methode (Durchschnittswertmethode, FIFO, LIFO) wählen, um einen möglichst hohen Aufwand auszuweisen?
Methode
Bilanzansatz [€/m³]
Summe [€]
LIFO
3,67
1.468,00
FIFO
7,26
2.904,50
Ø
4,60
1.840,00
(Tageswert
7,50
3.000,00)
←Lösung
je höher der Bilanzansatz, desto höher der Saldo im Bestandskonto
je höher der Saldo im Bestandskonto, desto höher die Bestandsminderung (BM↓)
je höher die Bestandsminderung (BM↓), desto höher der Saldo im Aufwandskonto
daher wäre die FIFO- Methode zu wählen, da sie den höchsten Bilanzansatz ausweist
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Der Abfallbetrieb der Stadt Muldenau hat zum 02.01.2008 ein neues Müllentsorgungsfahrzeug angeschafft. Die Anschaffungskosten lagen bei 150.000 €.
5. Sie schreiben gemäß § 35 Abs. 1 GemHVO linear ab. Wählen Sie Laufzeit und Zinssatz. Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge. Wie lautet der dazugehörende Buchungssatz?
Anschaffungskosten: 150.000 €
Nutzungsdauer gem. NKF Rahmentabelle (Anlage 15): 6- 10 Jahre
Nutzungsdauer gewählt: 10 Jahre
Abschreibung: 150.000 € : 10 Jahre= 15.000 €/a
Buchungssatz:
Afa/ Fuhrpark 15.000
6. Gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 GemHVO dürfen Sie auch degressiv abschreiben. Wählen
Sie einen geeigneten Zinssatz unter folgenden steuerrechtlichen Einschränkungen:
•
der von Ihnen zu wählende Zinssatz darf maximal doppelt so hoch sein wie
der von Ihnen bei der linearen Abschreibung gewählte Zinssatz und
•
der Zinssatz darf nicht größer als 20% sein.
Wie hoch ist der im laufenden Geschäftsjahr (2011) ermittelte Abschreibungsbetrag?
Wie lautet der zugehörige Buchungssatz?
Zinssatz: gewählt 20 % (2* 10 % und ≤ 20 %)
Lfd.
Jahr
Jahr
Anschaffungswert/
Abschreibungsbetrag
Restbuchwert
Restbuchwert
1
2008
150.000
30.000
120.000
2
2009
120.000
24.000
96.000
3
2010
96.000
19.200
76.800
4
2011
76.800
15.360
61.440
Im 4. ten Jahr (2011) beträgt der Abschreibungsbetrag den Wert: 15.360 €.
Damit lautet der Buchungssatz:
Afa/ Fuhrpark
15.360
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7. Skizzieren den Verlauf der linearen Abschreibung und den der degressiven Abschreibung und tragen Sie in diese Skizze den Verlauf ein, wenn Sie von der einen
Abschreibungsmethode zur anderen wechseln würden.
Gesucht ist das Jahr, in dem der degressive Abschreibungsbetrag kleiner als der lineare Abschreibungsbetrag ist. In dem Jahr bzw. dem darauf folgenden Jahr kann
gewechselt werden:
Lfd.
Jahr
Jahr
Anschaffungswert/
Abschreibungsbetrag
Restbuchwert
Restbuchwert
4
2011
76.800
15.360
61.440
5
2012
61.440
12.288
49.153
Linearer Abschreibungsverlauf
Degressiver Abschreibungsverlauf
Zeitpunkt zum Wechseln
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Folgende weitere Geschäftsvorfälle sind noch aufgetreten. Buchen Sie:
8. Wir entschließen uns, das oben gekaufte Müllentsorgungsfahrzeug für 70.000 € auf
Ziel zu verkaufen. Legen Sie einen fiktiven (!) Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs
von 80.000 € zugrunde.
Restbuchwert: 80.000 €
(1)
F. a. LL./ Erlöse a. A.
70.000
(2)
Erlöse a. A./ Fuhrpark
70.000
(3)
Verluste a. A./ Fuhrpark
10.000
9. Der Käufer des von uns verkauften Müllentsorgungsfahrzeugs beschwert sich. Wir
haben wohl doch noch einen Schaden „übersehen“. Um den Kaufvertrag nicht „zurückabwickeln“ zu müssen, überweisen wir dem Käufer als Preisnachlass einen Betrag in Höhe von 5.000 €. Wie buchen Sie?
(1)
Erlösberichtigung/ F. a. LL. 5.000
10. Wir vermieten eine Halle, die wir nicht mehr brauchen, für 3.500 € monatlich. Der
Mieter zahlt verabredungsgemäß immer einen Monat später. Wie wäre die Novembermiete bzw. die Dezembermiete 2011 im laufenden Geschäftsjahr 2011 zu verbuchen?
Nov.:
F. a. LL. / Mieterträge
Dez.: sonstige Forderungen/ Mieterträge
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3.500
3.500
Aufgabe 4: Haushaltssicherungskonzept (15 %)
Aus gegebenem Anlass will der Kämmerer der Stadt Muldenau, Herr Hubert Stevens, in der
nächsten Ratssitzung noch einmal das Thema „Haushaltssicherungskonzept“ darstellen.
Dazu bittet er Sie, ihm einige Stichpunkte zu diesem Thema vorzubereiten.
Tragen Sie bitte daher kurz vor:
1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Haushaltssicherungskonzept“? Welche Aufgaben hat der Gesetzgeber dem Haushaltssicherungskonzept zugedacht?
Gem. § 75 (2) GO muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und in Rechnung ausgeglichen sein. Ausgeglichen ist er, wenn die Summe der Erträge entweder größer oder
gleich der Summe der Aufwendungen ist. Warum muss dies so sein? Artikel 28 Abs. 2
GG bestimmt, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Art. 109 GG bekräftigt diese Aussage noch einmal und definiert hier
den Begriff der Finanzhoheit. Finanzhoheit ist das Recht, die Finanzwirtschaft eigenverantwortlich und unbeeinflusst von Dritten zu regeln. Finanzhoheit ist somit die selbständige Einnahmen- und Ausgabenverwaltung. Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wird im Unterschied zur kameralen Erfassung der
Haushaltswirtschaft der Ressourcenverbrauch in den Vordergrund gestellt. Ressourcenverbrauch soll den Verbrauch der eingesetzten Mittel (Personal, Sachmittel, Werkstoffe, usw.) überwachen. Auch im kameralen System galt die Regelung, dass der
Haushalt in jedem Jahr in Planung und in Rechnung ausgeglichen sein muss. Da das
kamerale System lediglich die Einnahmen- und die Ausgabenseite (Liquide Mittel) verfolgte, mussten, damit der Haushalt ausgeglichen ist, die Einnahmen größer oder zumindest gleich groß wie die Ausgaben sein. Im Rahmen der Umstellung auf das doppische Haushaltssystem (NKF) müssen nunmehr, wie oben schon erwähnt, die Erträge
größer als die Aufwendungen sein, damit der Haushalt ausgeglichen ist. Nur dann findet
nämlich kein Werteverzehr statt! Sind die Aufwendungen (z. B. Personalaufwendungen,
Abschreibungen, Miete und, Aufwendungen für Telekommunikation usw.) in der Summe
kleiner als die Erträge (Mieterträge, Steuererträge, Gebühren und Beiträge, usw.) wird
unterstellt, dass die Gemeinde wirtschaftlich gehaushaltet hat. Es wird ein Jahresüberschuss (Gewinn) erwirtschaftet. Damit erfolgt eine Erhöhung des Eigenkapitals statt.
Andererseits wird eine Verkürzung des Eigenkapitals erzeugt, wenn die Summe der
Aufwendungen größer als die Summe der Erträge ist und damit ein Jahresfehlbedarf
(Verlust) erwirtschaftet wird. Nur wenn die Gemeinde auf Dauer einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, haushaltet sie so, dass vernünftig (wirtschaftlich, sparsam, effektiv, Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, stetige Erfüllung ihrer Aufgaben, usw. s. Allgemeine Haushaltsgrundsätze) mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen umgeht. Auch der Grundsatz des Verbots der Überschuldung (Summe
der Einnahmen muss größer oder gleich der Summe der Aufwendungen sein), den wir
aus der Kameralistik noch kennen (s. o.) findet seinen Niederschlag in § 75 Abs. 6 GO.
Hier steht, dass die Liquidität (also der Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben) zu jeder Zeit zu gewährleisten ist.
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2. Stellen Sie die Stufen des Haushaltsausgleiches stichwortartig dar.
Der HH- Ausgleich kann in 5 Stufen gegliedert werden:
i.)
echter HH- Ausgleich
♦
Erträge > (oder =) Aufwendungen
♦
die Kommunen erwirtschaften die Ressourcen, die sie in der betreffenden
Periode verbrauchen
ii.)
♦
anzeigenpflichtiger Haushalt
♦
ggf. Wiederauffüllung der Ausgleichsrücklage bis maximalen Wert
fiktiver HH- Ausgleich
iii.)
♦
Erträge < Aufwendungen
♦
Verringerung des EK (Eigenkapitals) durch Ausgleichsrücklage gedeckt
♦
Haushaltsübergreifende Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage
♦
ANNAHME: noch keine Gefährdung der Haushaltswirtschaft
♦
Anzeigepflichtiger Haushalt
Verringerung der allgemeinen Rücklage < Schwellenwert
iv.)
♦
Erträge < Aufwendungen
♦
Verringerung des EK nicht mehr durch Ausgleichsrücklage gedeckt
♦
genehmigungspflichtiger Haushalt (§ 75 Abs. 4 Go)
Verringerung der allgemeinen Rücklage > Schwellenwert
v.)
♦
Erträge < Aufwendungen
♦
geordnete Haushaltswirtschaft erheblich gefährdet, strukturelle Defizite
♦
Genehmigungspflichtiger HH (§75 Abs. 4 GO)
♦
Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts
EK < 0
♦
Erträge < Aufwendungen
♦
Eigenkapital ist mittlerweile soweit „heruntergewirtschaftet“, dass die Allgemeine Rücklage aufgebraucht ist. Die Gemeinde ist überschuldet!
Schwellenwerte:
§ 76 Abs. 1 GO
Ziffer 1: Allgemeine Rücklage wird innerhalb eines Jahres um mehr als 25 % reduziert
Ziffer 2: es ist geplant, die Allgemeine Rücklage innerhalb von zwei HH- Jahren um
mehr als 5 % zu reduzieren
Ziffer 3: Allgemeine Rücklage wird mittelfristig aufgebraucht EK < oder gleich
NULL
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3. Skizzieren Sie die Stufen anhand der unten dargestellten Zahlen. Geben Sie auch eine Definition der Begriffe „Allgemeine Rücklage“ und „Ausgleichsrücklage“.
•
Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag: 15.000.000 €
Haushaltsjahr 01: Reduzierung der Ausgleichsrücklage um:
4.000.000 €
Haushaltsjahr 02: Reduzierung der Rücklagen insgesamt um :
3.000.000 €
Haushaltsjahr 03: Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um: 3.000.000 €
Sowohl die Allgemeine Rücklage (AGR) als auch die Ausgleichsrücklage (AR) sind
Bestandteil des Eigenkapitals (EK). Das Eigenkapital lässt sich aus der Differenz zwischen der Summe aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen (also z. B. Grundstücke
und Maschinen und Liquiden Mitteln) und dem Fremdkapital (z. B. Verbindlichkeiten
und Darlehen) ermitteln. Das EK ist somit nur eine Rechengröße. Hierhinter verbirgt
sich kein Sparbuch oder sonst irgendein fester Gegenwert. Das EK sagt aus, wie viel
von unserem Vermögen durch Schulden angeschafft worden sind. Je geringer das Verhältnis von EK zu Gesamtvermögen (Bilanzsumme), desto geringer ist der Eigenkapitalanteil bzw. desto höher ist der Verschuldungsgrad.
EK bei Eröffnung der
ersten Bilanz
15,0
∆ AR > 25 %
∆ AR ≤ 25 %
Mio. €
12,5
10,0
AGR
7,5
AR
5,0
2,5
0,0
HH 00
HH 01
HH 02
Haushaltsjahr
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HH 03
Die Allgemeine Rücklage ist maximal 1/3 des EK groß, höchstens jedoch 1/3 der jährlichen Steuereinnahmen (Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre). Von den beiden
Bedingungen gilt die Zahl, die geringer ist! Die Allgemeine Rücklage ist eine „gewillkürte“ Größe. Sie gibt den Gemeinden an, ähnlich wie bei einer Ampel, dass, wenn sie die
AGR angreifen, der Haushaltsausgleich im Grunde (∑ Erträge ≥ ∑ Aufwendungen) nicht
erreicht worden ist, aber durch „Inanspruchnahme“ dieser, er, fiktiv, noch erreicht werden kann. Aber: die Ampel flackert schon mal auf und signalisiert, dass in den kommenden Jahren dringend die Haushaltswirtschaft überdacht werden sollte und sich der
Kämmerer (und die Politik) Gedanken machen sollte, wie die Erträge wieder größer
oder gleich den Aufwendungen werden könnte.
Wird die Allgemeine Rücklage angegriffen, ist die Ausgleichsrücklage aufgebraucht!
Allen Warnungen zum trotz hat es die Gemeinde nicht geschafft, ihren Haushalt zu
konsolidieren (auszugleichen). Die Aufwendungen sind nach wie vor höher als die Erträge. Die Gemeinde fährt weiterhin Verluste ein (Jahresfehlbedarf). Verluste (Jahresfehlbedarf) werden in der Doppelten Buchführung über das EK- Konto abgeschlossen.
Verluste bedeuten Verminderung des EK. Der Kämmerer nimmt also bildlich gesprochen sich nicht ein Stück vom Kuchen „AR“ zum Ausgleich, sondern reduziert das EK
(das mittlerweile nur noch aus der AR besteht), indem er weiterhin Verluste „erwirtschaftet“. (S. Kaufmännische Buchführung: Erfolgskonten).
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