Finanwissenschaften I - StudienInstitut NiederrheiN
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Finanwissenschaften I - StudienInstitut NiederrheiN
Finanzwissenschaften Klausur für den Angestelltenlehrgang I, Sekretäranwärter, Verwaltungsfachangestellte Dauer: 180 Minuten Aufgabe 1: Grundlagen der Buchführung (15 %) Kreuzen Sie die richtige(n) Lösung(en) an. Es sind auch Mehrfachnennungen möglich! Wichtig: Sollten Sie auch Lösungen angekreuzt haben, die falsch sind, wird die entsprechende Teilaufgabe nicht bewertet! 1 2 3 Die Buchführung hat nicht die Aufgabe, A den Unternehmer über den Stand des Vermögens und der Schulden sowie die Höhe des Gewinns oder Verlustes zu informieren B den optimalen Lagerbestand zu ermitteln C die Gläubiger (z. B. Banken) zu schützen D als Beweismittel (z. B. in einem Prozess) zu dienen E die wesentlichen Grundlagen für die Besteuerung zu liefern Das Inventar A ist ein ausführliches Verzeichnis des gesamten Vermögens und der Schulden nach Art, Menge und Wert auf einen bestimmten Zeitpunkt, wobei sich das Reinvermögen als Differenz aus Vermögen und Schulden ergibt B setzt sich zusammen aus den 3 Hauptteilen Vermögen, Schulden und Reinvermögen C wird auf der Grundlage der Bilanz erstellt D setzt sich aus Anlagenvermögen, Umlaufvermögen und Kapital zusammen Inventur ist A die mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Waren am Bilanzstichtag B das Verzeichnis aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens C die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens auf einen bestimmten Zeitpunkt D Die wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 1 4 5 6 7 Zum Anlagevermögen gehören u. a.: A Waren, Geldmittel, Maschinen B LKW, Grund und Boden, Maschinen, Fertigerzeugnisse C Fuhrpark, Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung D Darlehen, Verbindlichkeiten a. LL. E Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge Die Bilanz ist: A eine Kurzfassung des Inventars in Staffelform B eine Kurzfassung des Inventars in Kontenform C eine zusammengefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital in Kontenform D ein Verzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert ausgewiesen werden. Die linke Seite der Bilanz: A heißt Aktiva B gibt Auskunft über die Kapitalquellen C zeigt die Eigentumsverhältnisse D heißt Passiva E ist die Investitionsseite Die Differenz zwischen Aktiva und Passiva A ergibt die Höhe des Eigenkapitals B ist Null C ergibt die Höhe des Fremdkapitals D ist immer positiv E ergibt das Reinvermögen Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 2 8 9 10 11 Auf der Aktivseite befinden sich A Eigenkapital und Verbindlichkeiten B Anlagevermögen und Umlaufvermögen C Umlaufvermögen und Eigenkapital D Anlagevermögen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital E Eigenkapital, Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten Eigenkapital + Fremdkapital – Anlagevermögen = A Umlaufvermögen B Summe der Aktivseite C Summe der Aktivseite- Anlagevermögen D ergibt stets Null E Summe der Passivseite- Anlagevermögen Welche Aussage ist richtig? A die Bilanz ist eine Zeitraumbetrachtung B jeder Geschäftsvorfall verändert die Werte mindestens zweier Bilanzposten C die Bilanz ist eine Momentaufnahme D jeder Geschäftsvorfall wirkt sich einmal auf der Aktivseite und einmal auf der Passivseite der Bilanz aus. Deshalb bleibt die Bilanz stets im Gleichgewicht Wo steht auf dem Bestandskonto der Anfangsbestand? A Bei den Passivkonten wird der Anfangsbestand im Soll eingetragen B Bei den Aktivkonten wird der Anfangsbestand im Soll eingetragen C Bei den Aktivkonten wird der Anfangsbestand im Haben eingetragen D Bei den Passivkonten wird der Anfangsbestand im Haben eingetragen E Der Anfangsbestand wird auf jedem Konto sowohl im Soll als auch im Haben eingetragen Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 3 12 Ordnen Sie bitte zu! Gebäude Kasse Verbindlichkeiten Eigenkapital Bankguthaben Forderungen aus Lieferung und Leistung 13 14 A Aktives Bestandskonto B Passives Bestandskonto Wie wird bei einem Bestandskonto der Saldo (= Schlussbestand) ermittelt? A Anfangsbestand + Zugang – Abgänge = Saldo B Summe der Sollseite – Summe der Habenseite = Saldo C Summe der Habenseite – Summe der Sollseite = Saldo D Anfangsbestand – Zugänge + Abgänge = Saldo E Die wertmäßig größere Seite wird addiert und anschließend wird davon die Summe der wertmäßig kleineren Seite abgezogen Wie hoch ist der Saldo (= Schlussbestand) auf dem folgenden Konto? Soll Bank AB 20.000,- Banküberweisung Haben 13.000,- Einzahlung 5.000,- Abhebung 4.000,- Gutschrift 3.000,- Scheck 3.000,- Einzahlung 7.000,- Banküberweisung A 25.000,- € auf der Habenseite B 30.000,- € auf der Habenseite C 15.000,- € auf der Habenseite D 5.000,- € auf der Sollseite E 5.000,- € auf der Habenseite Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 4 10.000,- 15 16 17 Welche Aussagen über Bestandskonten sind falsch? A Anfangsbestände stehen stets im Soll B Auf reinen Bestandskonten schlagen sich keine Erfolge nieder C Es gibt aktive und passive Bestandskonten D Die Salden der Bestandskonten werden in das GuV- Konto übertragen E Bei aktiven Bestandskonten werden die Zugänge im Soll, bei passiven Bestandskonten im Haben gebucht Der Unternehmer nimmt einen 100 €- Schein aus der Geschäftskasse und beauftragt Sie, dafür von der Bank Wechselgeld zu holen. Wie ist zu buchen? A Es ist keine Buchung vorzunehmen B Bank an Kasse 100,- € C Kasse an Bank 100,- € D Forderungen an Kasse 100,- € Das GuV- Konto zeigt folgendes Bild: Soll Personalaufw. Steuern Büromaterial Mietaufw. GuV- Konto 10.000,- Prov.- Erträge Haben 5.000,- 1.000,- Mieterträge 3.000,- 200,- Zinserträge 100,- 2.000,- Mit welcher Buchung ist das Konto abzuschließen? A Eigenkapitalkonto an GuV- Konto 4.900,- € B GuV- Konto an Eigenkapitalkonto 4.900,- € C Eigenkapitalkonto an GuV- Konto 5.100,- € D GuV- Konto an Eigenkapitalkonto 5.100,- € Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 5 18 19 20 Welche der folgenden Geschäftsvorfälle verändern das Eigenkapital nicht? A Der Unternehmer zahlt eine Lieferantenverbindlichkeit in Höhe von 5.000,- per Banküberweisung B Kauf einer Schreibmaschine in bar für 1.800,- € C Der Unternehmer erhält von einer Bank Zinsen in Höhe von 300,- € auf dem betrieblichen Bankkonto gutgeschrieben D Der Unternehmer überweist die Lagerraummiete in Höhe von 2.000,- € per Banküberweisung Eine betrieblich verursachte Eigenkapitalminderung wird bezeichnet als A Ertrag B Verbindlichkeit C Aufwand D Erfolg Orden Sie bitte zu: Aufwandskonto Ertragskonto Aktivkonto Passivkonto A Telefongebühren B Kasse C Provisionseinnahmen D Eigenkapital Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 6 21- 25 Handelt es sich bei den folgenden Geschäftsvorfällen um Einzahlungen oder Auszahlungen, Einnahmen oder Ausgaben und/ oder um Erträge oder Aufwendungen? Geschäftsvorfälle 0 Beispiel: Verkauf eines Betriebsgrundstücks für 125.000 € bar (Buchwert 125.000 €) 21 Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von 85.000 € 22 Crash eines Transportbandes. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 12.000 € 23 Kauf eines neuen LKW für 125.000 €. Die Bezahlung erfolgt erst 14 Tage später. 24 Verkauf eines PKW für 7.000 €. Der Kunde zahlt bar. Der PKW stand mit 12.000 € in den Büchern. 25 Unter dem Jahr verlieren Wertpapiere 20.000 € an Wert. (Buchwert 200.000 €) Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 7 Einzahlung Einnahme Ertrag oder oder oder Auszahlung Ausgabe Aufwand ja ja nein Aufgabe 2: Bestands- und Erfolgskonten (35 %) Die nachfolgend aufgeführten Konten, Anfangsbestände und Geschäftsvorfälle sind gegeben. Ermitteln Sie die Schlussbilanz! Geben Sie alle Buchungssätze an und füllen Sie alle erforderlichen T- Konten aus (Aktiv-, Passiv-, Aufwands- und Ertragskonten, Eröffnungsbilanz, GuV- Konto und Schlussbilanzkonto). Bestandskonten: Darlehen, Geschäftsausstattung, Kasse, F. a. LL., Waren, Bank, EK, V. a. LL., Erfolgskonten: Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Strom und Wasser, Werbekosten, Allgemeine Verwaltungs- und Geschäftskosten (AVK), Zinsaufwendungen, Zinserträge, Provisionserträge, GuV Anfangsbestände [€]: Geschäftsausstattung 25.000 Bankguthaben 35.500 Kasse 4.500 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 7.000 Forderungen aus Lieferung und Leistung 5.000 Waren 30.000 Darlehensschulden 10.000 Geschäftsvorfälle [€]: 1. Einkauf eines PC auf Ziel 2.000 2. Gehaltszahlung durch Banküberweisung 1.500 3. Ein Kunde begleicht seine Rechnung durch Banküberweisung 1.200 4. Ausgleich der Telefonrechnung durch Banküberweisung 100 5. Die Bank schreibt uns Zinsen gut 600 6. Bareinkauf von Büromaterial 7. • Ein Kunde begleicht einen Teil seiner Rechnung bar; 300 • den Rest überweist er 400 50 8. Die Strom- und Wasserrechnung wird durch Banküberweisung beglichen 9. Briefmarkeneinkauf bar 10. Barzahlung für eine Werbeanzeige 200 11. Zahlung der Darlehenszinsen durch Banküberweisung 150 12. Wir erhalten Provision für Geschäftsvermittlung durch Banküberweisung 5.000 13. Wir gleichen eine Lieferrechnung durch Banküberweisung aus 1.850 14. Tilgung eines Darlehens durch Banküberweisung 1.500 Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 250 50 8 Buchungssatz Konto A an Konto B Betrag [€] 1 2 3 4 5 6 7 7 8 9 10 11 12 13 14 Buchung vom GuV- Konto auf das EKKonto: Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 9 Aktivkonten S Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 10 Bank H Passivkonten Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 11 Aufwands- und Ertragskonten Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 12 Eröffnungsbilanz Gewinn- und Verlustrechnung Schlussbilanz Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 13 Aufgabe 3: Besondere Buchungssätze (35%) Der Bauhof der Stadt Muldenau bezieht über das Jahr 2011 verteilt Salz für den Winterdienst. Dabei kommt es zu folgenden Geschäftsvorfällen: Datum Menge [m³] Einheitspreis [€/m³] 09.05.2011 300 2,59 08.10.2011 1.200 4,25 17.11.2011 450 6,33 22.12.2011 250 7,82 Preis [€] 1. Zu Beginn des Geschäftsjahres lagerten noch 600 m³ aus dem Vorjahr mit einem Gesamtwert von 2.200 €. Lt. Inventur sind am Ende des Jahres noch 400 m³ im Lager. Ermitteln Sie die Auswirkungen mittels Durchschnittswertmethode auf das Jahresergebnis. 2. Der aktuelle Tagessatz (31.12.2011) liegt bei 7,50 €/m³. Mit welchem Wert müssten Sie die Auswirkungen auf den Jahresabschluss ermitteln: dem Tageswert oder dem aus 1. ermittelten Wert? Warum? 3. Sie haben noch die Methoden FIFO und LIFO zur Bewertung von Vorräten kennengelernt. Ermitteln Sie für beide den Bilanzansatz in €/m³. 4. Wir unterstellen, Sie dürften nach Handelsrecht und Steuerrecht die Methode zur Bewertung von Vorräten frei wählen. Warum würden Sie welche Methode (Durchschnittswertmethode, FIFO, LIFO) wählen, um einen möglichst hohen Aufwand auszuweisen? Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 14 Der Abfallbetrieb der Stadt Muldenau hat zum 02.01.2008 ein neues Müllentsorgungsfahrzeug angeschafft. Die Anschaffungskosten lagen bei 150.000 €. 5. Sie schreiben gemäß § 35 Abs. 1 GemHVO linear ab. Wählen Sie Laufzeit und Zinssatz. Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge. Wie lautet der dazugehörende Buchungssatz? 6. Gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 GemHVO dürfen Sie auch degressiv abschreiben. Wählen Sie einen geeigneten Zinssatz unter folgenden steuerrechtlichen Einschränkungen: • der von Ihnen zu wählende Zinssatz darf maximal doppelt so hoch sein wie der von Ihnen bei der linearen Abschreibung gewählte Zinssatz und • der Zinssatz darf nicht größer als 20% sein. Wie hoch ist der im laufenden Geschäftsjahr (2011) ermittelte Abschreibungsbetrag? Wie lautet der zugehörige Buchungssatz? 7. Skizzieren den Verlauf der linearen Abschreibung und den der degressiven Abschreibung und tragen Sie in diese Skizze den Verlauf ein, wenn Sie von der einen Abschreibungsmethode zur anderen wechseln würden. Folgende weitere Geschäftsvorfälle sind noch aufgetreten. Buchen Sie: 8. Wir entschließen uns, das oben gekaufte Müllentsorgungsfahrzeug für 70.000 € auf Ziel zu verkaufen. Legen Sie einen fiktiven (!) Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs von 80.000 € zugrunde. 9. Der Käufer des von uns verkauften Müllentsorgungsfahrzeugs beschwert sich. Wir haben wohl doch noch einen Schaden „übersehen“. Um den Kaufvertrag nicht „zurückabwickeln“ zu müssen, überweisen wir dem Käufer als Preisnachlass einen Betrag in Höhe von 5.000 €. Wie buchen Sie? 10. Wir vermieten eine Halle, die wir nicht mehr brauchen, für 3.500 € monatlich. Der Mieter zahlt verabredungsgemäß immer einen Monat später. Wie wäre die Novembermiete bzw. die Dezembermiete 2011 im laufenden Geschäftsjahr 2011 zu verbuchen? Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 15 Aufgabe 4: Haushaltssicherungskonzept (15 %) Aus gegebenem Anlass will der Kämmerer der Stadt Muldenau, Herr Hubert Stevens, in der nächsten Ratssitzung noch einmal das Thema „Haushaltssicherungskonzept“ darstellen. Dazu bittet er Sie, ihm einige Stichpunkte zu diesem Thema vorzubereiten. Tragen Sie bitte daher kurz vor: 1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Haushaltssicherungskonzept“? Welche Aufgaben hat der Gesetzgeber dem Haushaltssicherungskonzept zugedacht? 2. Stellen Sie die Stufen des Haushaltsausgleiches stichwortartig dar und beschreiben Sie die Folgen eines nichtausgeglichenen Haushalts. 3. Skizzieren Sie die Stufen anhand der unten dargestellten Zahlen. Geben Sie auch eine Definition der Begriffe „Allgemeine Rücklage“ und „Ausgleichsrücklage“. • Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag: 15.000.000 € Haushaltsjahr 01: Reduzierung der Ausgleichsrücklage um: 4.000.000 € Haushaltsjahr 02: Reduzierung der Rücklagen insgesamt um : 3.000.000 € Haushaltsjahr 03: Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um: 3.000.000 € Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 16 Lösungsskizze Aufgabe 1: Grundlagen der Buchführung (15 %) 1B 2AB 3C 4C 5BC 6AE 7B 8B 9ACE 10 B C 11 B D 12 A A B B A A 13 A E 14 E 15 A D 16 A 17 C 18 A B 19 C 20 A C B D 21 ja ja ja 22 nein nein ja 23 nein ja nein 24 ja ja ja 25 nein nein ja Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 17 Aufgabe 2: Bestands- und Erfolgskonten (35 %) Buchungssatz Konto A an Konto B Betrag [€] 1 2 3 4 5 6 7a 7b 8 9 10 11 12 13 14 Buchung vom BGA / V. a. LL. 2.000 Personalkosten / Bank 1.500 Bank / F. a. LL. 1.200 AVK / Bank 100 Bank / Zinserträge 600 AVK / Kasse Kasse / F. a. LL. 300 Bank / F. a. LL. 400 Energie/ Wasser / Bank 250 AVK / Kasse 50 Werbekosten / Kasse 200 Zinsaufwendungen / Bank 150 Bank / Provisionserträge 5.000 V. a. LL. / Bank 1.850 Darlehen / Bank 1.500 GuV / EK 3.300 GuV- Konto auf das EKErstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 18 50 Konto: Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 19 Aktivkonten S BGA H S AB: 25.000 (1) 2.000 27.000 (SB) 27.000 27.000 S AB: F. a. LL. AB: 35.500 1.500 (2) (3) 1.200 100 (4) (5) 600 250 (8) (7b) 400 150 (11) (12) 5.000 1.850 (13) 1.500 (14) 37.350 (SB) (3) 300 (7a) 400 (7b) 3.100 (SB) 5.000 42.700 AB: 42.700 5.000 S S H H 1.200 5.000 Bank Waren H Kasse H AB: 4.500 50 (6) (7a) 300 50 (9) 200 (10) 4.500 (SB) 30.000 30.000 (SB) 4.800 30.000 30.000 Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 20 4.800 Passivkonten S EK H AB: 83.000 3.300 (GuV) 86.300 S 1.400 Darlehen (14) 8.500 86.300 AB: S 7.150 21 10.000 V. a. LL. (13) H AB: 7.000 (1) 2.000 (SB) 9.000 Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 10.000 (SB) 10.000 1.850 H 9.000 Aufwands- und Ertragskonten S (2) S Personalaufwand S S H S H 250 H 150 S AVK (4) 100 (6) 50 (9) 50 H Provision Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN H 22 (5) H 5.000 Zinsaufwand (11) Zinserträge 600 200 Energie/ Wasser (8) S 1. 500 Werbung (10) H (12) Eröffnungsbilanz BGA 25.000 EK 83.000 5.000 Darlehen 10.000 Waren 30.000 V. a. LL. 7.000 Bank 35.500 Kasse 4.500 F. a. LL. 100.000 100.000 Gewinn- und Verlustrechnung Personal 1.500 Werbung 200 Energie/ Wasser 250 Zinsaufwand 150 AVK 200 EK (GuV) → Zinserträge Provision 600 5.000 3.300 5.600 5.600 Schlussbilanz BGA F. a. LL. 27.000 EK 86.300 3.100 Darlehen 8.500 Waren 30.000 V. a. LL. 7.150 Bank 37.350 Kasse 4.500 101.950 Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 101.950 23 Aufgabe 3: Besondere Buchungssätze (35%) 1. Datum Menge [m³] Einheitspreis Preis [€] [€/m³] 01.01.2011 600 3,67 (*) 2.200,00 09.05.2011 300 2,59 770,00 08.10.2011 1.200 4,25 5.100,00 17.11.2011 450 6,33 2.848,50 22.12.2011 250 7,82 1.955,00 2.800 Ø= 4,60 12.880,55 Summe S S Bestandskonto (AB) H (*) 3,67 = 2.200/ 600 Aufwandkonto H 777,5.100,- 2.200 2.848,50 360 1.840 2.200 1.955,- (BM↓) 11.040,50 360,-GuV) (*) (SB) 11.040,50 2.200 11.040,50 (*) 400 m³ * 4,60 €/m³ = 1.840 € 2. Der aktuelle Tagessatz (31.12.2011) liegt bei 7,50 €/m³. Mit welchem Wert müssten Sie die Auswirkungen auf den Jahresabschluss ermitteln: dem Tageswert oder dem aus 1. ermittelten Wert? Warum? Tageswert: 7,50 €/m³ Durchschnittswert: 4,60 €/m³ Aufgrund des Niedrigstwertprinzip → 4,60 €/m³ Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 24 3. Sie haben noch die Methoden FIFO und LIFO zur Bewertung von Vorräten kennengelernt. Ermitteln Sie für beide den Bilanzansatz in €/m³. FIFO: Datum Menge Einheitspreis [m³] [€/m³] Preis [€] 17.11.2011 150 6,33 949,50 22.12.2011 250 7,82 1.955,00 Bilanzansatz: Summe 400 Ø= 7,26 2.904,50 7,26 €/m³ Datum Menge Einheitspreis [m³] [€/m³] LIFO: Preis [€] 01.01.2011 400 3,67 1.468,00 Summe 400 Ø= 3,67 1.468,00 Bilanzansatz: 3,67 €/m³ 4. Wir unterstellen, Sie dürften nach Handelsrecht und Steuerrecht die Methode zur Bewertung von Vorräten frei wählen. Warum würden Sie welche Methode (Durchschnittswertmethode, FIFO, LIFO) wählen, um einen möglichst hohen Aufwand auszuweisen? Methode Bilanzansatz [€/m³] Summe [€] LIFO 3,67 1.468,00 FIFO 7,26 2.904,50 Ø 4,60 1.840,00 (Tageswert 7,50 3.000,00) ←Lösung je höher der Bilanzansatz, desto höher der Saldo im Bestandskonto je höher der Saldo im Bestandskonto, desto höher die Bestandsminderung (BM↓) je höher die Bestandsminderung (BM↓), desto höher der Saldo im Aufwandskonto daher wäre die FIFO- Methode zu wählen, da sie den höchsten Bilanzansatz ausweist Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 25 Der Abfallbetrieb der Stadt Muldenau hat zum 02.01.2008 ein neues Müllentsorgungsfahrzeug angeschafft. Die Anschaffungskosten lagen bei 150.000 €. 5. Sie schreiben gemäß § 35 Abs. 1 GemHVO linear ab. Wählen Sie Laufzeit und Zinssatz. Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge. Wie lautet der dazugehörende Buchungssatz? Anschaffungskosten: 150.000 € Nutzungsdauer gem. NKF Rahmentabelle (Anlage 15): 6- 10 Jahre Nutzungsdauer gewählt: 10 Jahre Abschreibung: 150.000 € : 10 Jahre= 15.000 €/a Buchungssatz: Afa/ Fuhrpark 15.000 6. Gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 GemHVO dürfen Sie auch degressiv abschreiben. Wählen Sie einen geeigneten Zinssatz unter folgenden steuerrechtlichen Einschränkungen: • der von Ihnen zu wählende Zinssatz darf maximal doppelt so hoch sein wie der von Ihnen bei der linearen Abschreibung gewählte Zinssatz und • der Zinssatz darf nicht größer als 20% sein. Wie hoch ist der im laufenden Geschäftsjahr (2011) ermittelte Abschreibungsbetrag? Wie lautet der zugehörige Buchungssatz? Zinssatz: gewählt 20 % (2* 10 % und ≤ 20 %) Lfd. Jahr Jahr Anschaffungswert/ Abschreibungsbetrag Restbuchwert Restbuchwert 1 2008 150.000 30.000 120.000 2 2009 120.000 24.000 96.000 3 2010 96.000 19.200 76.800 4 2011 76.800 15.360 61.440 Im 4. ten Jahr (2011) beträgt der Abschreibungsbetrag den Wert: 15.360 €. Damit lautet der Buchungssatz: Afa/ Fuhrpark 15.360 Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 26 7. Skizzieren den Verlauf der linearen Abschreibung und den der degressiven Abschreibung und tragen Sie in diese Skizze den Verlauf ein, wenn Sie von der einen Abschreibungsmethode zur anderen wechseln würden. Gesucht ist das Jahr, in dem der degressive Abschreibungsbetrag kleiner als der lineare Abschreibungsbetrag ist. In dem Jahr bzw. dem darauf folgenden Jahr kann gewechselt werden: Lfd. Jahr Jahr Anschaffungswert/ Abschreibungsbetrag Restbuchwert Restbuchwert 4 2011 76.800 15.360 61.440 5 2012 61.440 12.288 49.153 Linearer Abschreibungsverlauf Degressiver Abschreibungsverlauf Zeitpunkt zum Wechseln Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 27 Folgende weitere Geschäftsvorfälle sind noch aufgetreten. Buchen Sie: 8. Wir entschließen uns, das oben gekaufte Müllentsorgungsfahrzeug für 70.000 € auf Ziel zu verkaufen. Legen Sie einen fiktiven (!) Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs von 80.000 € zugrunde. Restbuchwert: 80.000 € (1) F. a. LL./ Erlöse a. A. 70.000 (2) Erlöse a. A./ Fuhrpark 70.000 (3) Verluste a. A./ Fuhrpark 10.000 9. Der Käufer des von uns verkauften Müllentsorgungsfahrzeugs beschwert sich. Wir haben wohl doch noch einen Schaden „übersehen“. Um den Kaufvertrag nicht „zurückabwickeln“ zu müssen, überweisen wir dem Käufer als Preisnachlass einen Betrag in Höhe von 5.000 €. Wie buchen Sie? (1) Erlösberichtigung/ F. a. LL. 5.000 10. Wir vermieten eine Halle, die wir nicht mehr brauchen, für 3.500 € monatlich. Der Mieter zahlt verabredungsgemäß immer einen Monat später. Wie wäre die Novembermiete bzw. die Dezembermiete 2011 im laufenden Geschäftsjahr 2011 zu verbuchen? Nov.: F. a. LL. / Mieterträge Dez.: sonstige Forderungen/ Mieterträge Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 28 3.500 3.500 Aufgabe 4: Haushaltssicherungskonzept (15 %) Aus gegebenem Anlass will der Kämmerer der Stadt Muldenau, Herr Hubert Stevens, in der nächsten Ratssitzung noch einmal das Thema „Haushaltssicherungskonzept“ darstellen. Dazu bittet er Sie, ihm einige Stichpunkte zu diesem Thema vorzubereiten. Tragen Sie bitte daher kurz vor: 1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Haushaltssicherungskonzept“? Welche Aufgaben hat der Gesetzgeber dem Haushaltssicherungskonzept zugedacht? Gem. § 75 (2) GO muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und in Rechnung ausgeglichen sein. Ausgeglichen ist er, wenn die Summe der Erträge entweder größer oder gleich der Summe der Aufwendungen ist. Warum muss dies so sein? Artikel 28 Abs. 2 GG bestimmt, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Art. 109 GG bekräftigt diese Aussage noch einmal und definiert hier den Begriff der Finanzhoheit. Finanzhoheit ist das Recht, die Finanzwirtschaft eigenverantwortlich und unbeeinflusst von Dritten zu regeln. Finanzhoheit ist somit die selbständige Einnahmen- und Ausgabenverwaltung. Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wird im Unterschied zur kameralen Erfassung der Haushaltswirtschaft der Ressourcenverbrauch in den Vordergrund gestellt. Ressourcenverbrauch soll den Verbrauch der eingesetzten Mittel (Personal, Sachmittel, Werkstoffe, usw.) überwachen. Auch im kameralen System galt die Regelung, dass der Haushalt in jedem Jahr in Planung und in Rechnung ausgeglichen sein muss. Da das kamerale System lediglich die Einnahmen- und die Ausgabenseite (Liquide Mittel) verfolgte, mussten, damit der Haushalt ausgeglichen ist, die Einnahmen größer oder zumindest gleich groß wie die Ausgaben sein. Im Rahmen der Umstellung auf das doppische Haushaltssystem (NKF) müssen nunmehr, wie oben schon erwähnt, die Erträge größer als die Aufwendungen sein, damit der Haushalt ausgeglichen ist. Nur dann findet nämlich kein Werteverzehr statt! Sind die Aufwendungen (z. B. Personalaufwendungen, Abschreibungen, Miete und, Aufwendungen für Telekommunikation usw.) in der Summe kleiner als die Erträge (Mieterträge, Steuererträge, Gebühren und Beiträge, usw.) wird unterstellt, dass die Gemeinde wirtschaftlich gehaushaltet hat. Es wird ein Jahresüberschuss (Gewinn) erwirtschaftet. Damit erfolgt eine Erhöhung des Eigenkapitals statt. Andererseits wird eine Verkürzung des Eigenkapitals erzeugt, wenn die Summe der Aufwendungen größer als die Summe der Erträge ist und damit ein Jahresfehlbedarf (Verlust) erwirtschaftet wird. Nur wenn die Gemeinde auf Dauer einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, haushaltet sie so, dass vernünftig (wirtschaftlich, sparsam, effektiv, Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, stetige Erfüllung ihrer Aufgaben, usw. s. Allgemeine Haushaltsgrundsätze) mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen umgeht. Auch der Grundsatz des Verbots der Überschuldung (Summe der Einnahmen muss größer oder gleich der Summe der Aufwendungen sein), den wir aus der Kameralistik noch kennen (s. o.) findet seinen Niederschlag in § 75 Abs. 6 GO. Hier steht, dass die Liquidität (also der Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben) zu jeder Zeit zu gewährleisten ist. Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 29 2. Stellen Sie die Stufen des Haushaltsausgleiches stichwortartig dar. Der HH- Ausgleich kann in 5 Stufen gegliedert werden: i.) echter HH- Ausgleich ♦ Erträge > (oder =) Aufwendungen ♦ die Kommunen erwirtschaften die Ressourcen, die sie in der betreffenden Periode verbrauchen ii.) ♦ anzeigenpflichtiger Haushalt ♦ ggf. Wiederauffüllung der Ausgleichsrücklage bis maximalen Wert fiktiver HH- Ausgleich iii.) ♦ Erträge < Aufwendungen ♦ Verringerung des EK (Eigenkapitals) durch Ausgleichsrücklage gedeckt ♦ Haushaltsübergreifende Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage ♦ ANNAHME: noch keine Gefährdung der Haushaltswirtschaft ♦ Anzeigepflichtiger Haushalt Verringerung der allgemeinen Rücklage < Schwellenwert iv.) ♦ Erträge < Aufwendungen ♦ Verringerung des EK nicht mehr durch Ausgleichsrücklage gedeckt ♦ genehmigungspflichtiger Haushalt (§ 75 Abs. 4 Go) Verringerung der allgemeinen Rücklage > Schwellenwert v.) ♦ Erträge < Aufwendungen ♦ geordnete Haushaltswirtschaft erheblich gefährdet, strukturelle Defizite ♦ Genehmigungspflichtiger HH (§75 Abs. 4 GO) ♦ Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts EK < 0 ♦ Erträge < Aufwendungen ♦ Eigenkapital ist mittlerweile soweit „heruntergewirtschaftet“, dass die Allgemeine Rücklage aufgebraucht ist. Die Gemeinde ist überschuldet! Schwellenwerte: § 76 Abs. 1 GO Ziffer 1: Allgemeine Rücklage wird innerhalb eines Jahres um mehr als 25 % reduziert Ziffer 2: es ist geplant, die Allgemeine Rücklage innerhalb von zwei HH- Jahren um mehr als 5 % zu reduzieren Ziffer 3: Allgemeine Rücklage wird mittelfristig aufgebraucht EK < oder gleich NULL Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 30 3. Skizzieren Sie die Stufen anhand der unten dargestellten Zahlen. Geben Sie auch eine Definition der Begriffe „Allgemeine Rücklage“ und „Ausgleichsrücklage“. • Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag: 15.000.000 € Haushaltsjahr 01: Reduzierung der Ausgleichsrücklage um: 4.000.000 € Haushaltsjahr 02: Reduzierung der Rücklagen insgesamt um : 3.000.000 € Haushaltsjahr 03: Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um: 3.000.000 € Sowohl die Allgemeine Rücklage (AGR) als auch die Ausgleichsrücklage (AR) sind Bestandteil des Eigenkapitals (EK). Das Eigenkapital lässt sich aus der Differenz zwischen der Summe aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen (also z. B. Grundstücke und Maschinen und Liquiden Mitteln) und dem Fremdkapital (z. B. Verbindlichkeiten und Darlehen) ermitteln. Das EK ist somit nur eine Rechengröße. Hierhinter verbirgt sich kein Sparbuch oder sonst irgendein fester Gegenwert. Das EK sagt aus, wie viel von unserem Vermögen durch Schulden angeschafft worden sind. Je geringer das Verhältnis von EK zu Gesamtvermögen (Bilanzsumme), desto geringer ist der Eigenkapitalanteil bzw. desto höher ist der Verschuldungsgrad. EK bei Eröffnung der ersten Bilanz 15,0 ∆ AR > 25 % ∆ AR ≤ 25 % Mio. € 12,5 10,0 AGR 7,5 AR 5,0 2,5 0,0 HH 00 HH 01 HH 02 Haushaltsjahr Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 31 HH 03 Die Allgemeine Rücklage ist maximal 1/3 des EK groß, höchstens jedoch 1/3 der jährlichen Steuereinnahmen (Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre). Von den beiden Bedingungen gilt die Zahl, die geringer ist! Die Allgemeine Rücklage ist eine „gewillkürte“ Größe. Sie gibt den Gemeinden an, ähnlich wie bei einer Ampel, dass, wenn sie die AGR angreifen, der Haushaltsausgleich im Grunde (∑ Erträge ≥ ∑ Aufwendungen) nicht erreicht worden ist, aber durch „Inanspruchnahme“ dieser, er, fiktiv, noch erreicht werden kann. Aber: die Ampel flackert schon mal auf und signalisiert, dass in den kommenden Jahren dringend die Haushaltswirtschaft überdacht werden sollte und sich der Kämmerer (und die Politik) Gedanken machen sollte, wie die Erträge wieder größer oder gleich den Aufwendungen werden könnte. Wird die Allgemeine Rücklage angegriffen, ist die Ausgleichsrücklage aufgebraucht! Allen Warnungen zum trotz hat es die Gemeinde nicht geschafft, ihren Haushalt zu konsolidieren (auszugleichen). Die Aufwendungen sind nach wie vor höher als die Erträge. Die Gemeinde fährt weiterhin Verluste ein (Jahresfehlbedarf). Verluste (Jahresfehlbedarf) werden in der Doppelten Buchführung über das EK- Konto abgeschlossen. Verluste bedeuten Verminderung des EK. Der Kämmerer nimmt also bildlich gesprochen sich nicht ein Stück vom Kuchen „AR“ zum Ausgleich, sondern reduziert das EK (das mittlerweile nur noch aus der AR besteht), indem er weiterhin Verluste „erwirtschaftet“. (S. Kaufmännische Buchführung: Erfolgskonten). Erstellt von Bruno Liedgens © StudienInstitut NiederrheiN 32