5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben

Transcription

5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5
Vorteile der Limited im Geschäftsleben
5.1
Haftungsverringerung durch die Limited
Warum gründen so viele Personen (nach Schätzungen bereits über 30.000 alleine in
Deutschland) eine englische Limited? Sind diese Unternehmer nicht hinreichend informiert? Wissen sie nicht, dass ggf. zusätzliche Kosten entstehen können?
Es liegt sicherlich nicht an mangelnder Information. Vielmehr sind diese Unternehmer
durch manche schlaflose Nacht vom Wirtschaftsleben überzeugt worden, dass es absolut
sinnvoll und notwendig ist, die unternehmerischen Risiken auf den unternehmerischen
Bereich zu beschränken. Warum soll man sich und seine Familie nicht dagegen schützen,
dass aufgrund des Ausfalls einer Forderung das Unternehmen und anschließend der
Unternehmer in die Insolvenz fallen?
Im deutschen Unternehmertum muss noch mit der in der Gesetzgebung und Rechtsprechung verankerten Haltung gelebt werden, dass die Haftungsbegrenzung per se eher
unredlich sei, und wenn sich jemand in der Haftung begrenzen will, dann muss er zumindest das Unternehmen mit ausreichend Eigenkapital ausstatten. Das soll den Gläubiger
der Gesellschaft schützen.
In der Praxis der Insolvenzen ist in den seltensten Fällen noch Eigenkapital vorhanden. Fast
immer sind die Unternehmen schon lange überschuldet und plagen sich mit der mangelnden Liquidität, bis es eben nicht mehr geht. In der Konsequenz wird dann im Nachgang
zur Insolvenz des Unternehmens geprüft, ob es nicht doch Tatbestände geben könnte,
die die Haftung auf das Privatvermögen ausdehnen. In diesem Zusammenhang wird
geprüft, ob der Nachweis der korrekten und vollständigen Aufbringung des Eigenkapitals
noch erfolgen kann. Im negativen Fall wird der Betrag erneut eingefordert. Zum anderen
wird geprüft, ob der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung vorliegt. Wenn ja, haftet
der Geschäftsführer persönlich. Es wird ebenfalls geprüft, ob Eigenkapital ersetzende Darlehen oder Vermietungen vorlagen, um auf diesem Weg auf das Privatvermögen der
Gesellschafter zuzugreifen. Die Möglichkeiten, mit einer deutschen GmbH in zusätzliche
Haftungsfallen zu geraten, sind sehr vielfältig.
In dieser Hinsicht ist die Limited konsequenter, denn sie beruht auf den Grundsätzen:
1. Es ist legitim, sein Privatvermögen vor unternehmerischen Risiken zu schützen,
2. Wer nur beschränkt haften will, muss dafür seine Finanzen offenlegen, (Publizitätspflichten)
Zu einer Haftungserweiterung kommt es bei der Limited nur im Falle einer Nichterfüllung
der Publizitätspflichten, oder sie resultiert aus Handlungen des Geschäftsführers zu einem
Zeitpunkt, an dem er wusste – oder hätte wissen müssen –, dass die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen nicht möglich erscheint (wrongful trading).
93
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
Bei betrügerischer Handlung kommt es natürlich auch bei der Limited immer zu einer persönlichen Haftung (fraudulent trading).
Dem Einzelunternehmer, der seine Haftung beschränken will, ohne dafür das Kapital für
eine GmbH aufbringen zu wollen, steht mit der Limited oder der Ltd. & Co. KG ein preiswerter Weg zur Verfügung. Natürlich hat auch die Haftungsbeschränkung ihren Preis: Die
Gründungskosten, ggf. einige Folgekosten, sind zusätzlich aufzubringen. Es kann auch
nicht mehr eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung durchgeführt werden, sondern
es besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Der IHK-Beitrag ist ggf. für Kapitalgesellschaften
höher als für Einzelunternehmen. Es ist ein Geschäftsführervertrag zu erstellen, usw.
Wer Haftungsrisiken hat, die er nicht durch sein Privatvermögen absichern muss, der
sollte die Alternative Limited oder Limited & Co. KG ernsthaft erwägen. Wer keine Haftungsrisiken zu tragen hat, braucht auch keine Limited und keine GmbH.
5.2
Vorteile der Betriebsaufspaltung und der Limited
5.2.1
Risikoauslagerung durch Betriebsaufspaltung
Mittlerweile haben einige Unternehmer begonnen, mit dem Werkzeug Limited weitere
Haftungsszenarien zu optimieren.
Nur relativ wenige Unternehmen sind am Markt so platziert, dass sie nur ein einziges
Geschäftsfeld betreiben. Oftmals müssen mehrere Geschäftsfelder nebeneinander betrieben werden, wobei jedes eigene Chancen und Risiken in sich trägt.
Hier kann es angebracht sein, den einen Unternehmensteil vor den Risiken des anderen
Unternehmensteils zu schützen. Der Vorteil: bei einer kritischen Entwicklung eines
Bereichs wird nicht das gesamte Unternehmen von der Insolvenz bedroht, sondern „nur“
der ursächliche Unternehmensteil. Damit kann gesichert werden, dass nicht nur das Privatvermögen, sondern auch ganze Betriebsteile ein höheres Maß an Eigenständigkeit und
Sicherheit verkörpern.
Führt man diesen Gedanken fort, so kommt früher oder später auch die Frage auf, ob
nicht das gesamte körperliche Betriebsvermögen (Maschinen, Geräte, Büroausstattung,
Fahrzeuge, Grundstücke usw.) besser in einer eigenen „Vermietungsgesellschaft“ gehalten werden kann. So wäre im Fall einer Insolvenz das Betriebsvermögen und das Privatvermögen geschützt. Es gibt zwar einige gesetzliche Regelungen, die zumindest dem
Finanzamt hier einen Durchgriff gestatten120, die übrigen Gläubiger haben aber in aller
Regel auf das Betriebsvermögen keinen Zugriff.
120.§ 74 AO Haftung des Eigentümers von Gegenständen (1) Gehören Gegenstände, die einem Unternehmen dienen, nicht
dem Unternehmer, sondern einer an dem Unternehmen wesentlich beteiligten Person, so haftet der Eigentümer der
Gegenstände mit diesen für diejenigen Steuern des Unternehmens, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des
Unternehmens gründet. Die Haftung erstreckt sich jedoch nur auf die Steuern, die während des Bestehens der
wesentlichen Beteiligung entstanden sind. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich.
94
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.2 Vorteile der Betriebsaufspaltung und der Limited
Unternehmer
Besitzunternehmen
Betriebsunternehmen
Vermietungsgesellschaft Ltd.
Geschäftsfeld 1 Ltd.
• Maschinen
Vermietung
Geschäftsfeld 2 Ltd.
• Büroausstattung
• Gebäude
Geschäftsfeld 3 Ltd.
• Fahrzeuge
• etc.
etc.
Abb. 1: Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft
Ertragssteuerlich sind ggf. die Besonderheiten für Betriebsaufspaltungen zu beachten
(personelle und sachliche Verflechtung). Umsatzsteuerlich kommt es ggf. zu einer Organschaft, die im Zweifel auch die umsatzsteuerliche Haftung des Betriebsunternehmens auf
das Besitzunternehmen verlagert.
Bei Begründung solcher Betriebsaufspaltungen bzw. bei Einbringung der Wirtschaftsgüter in eine gesonderte Besitzgesellschaft ist auch daran zu denken, dass bei Grundstükken, die in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden, regelmäßig 3,5% Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Sind Grundstücke betroffen, sind daher eher Gestaltungen mit
Personengesellschaften (Ltd. & Co. KG) angebracht.
Wer Betriebe haftungsrechtlich aufspalten will, ohne die Voraussetzungen der steuerlichen Zusammenrechnung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu bewirken, kann dies
dadurch erreichen, dass das Besitzunternehmen einer anderen Person gehört (z.B. Ehepartner) als dem Betriebsunternehmen. In diesem Fall kommt es nicht zu durchgreifenden
Haftungen. Allerdings kann auch im Fall einer Scheidung deutlich mehr Klärungsbedarf
bei erhöhter Abhängigkeit entstehen. Bei diesen Gestaltungen sollte deshalb ein „Störfall“ mit berücksichtigt werden.
95
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
Besitzunternehmen
(Ehepartner)
Betriebsunternehmen
(Unternehmer)
Vermietungsgesellschaft Ltd.
Geschäftsfeld 1 Ltd.
• Maschinen
Vermietung
Geschäftsfeld 2 Ltd.
• Büroausstattung
• Gebäude
Geschäftsfeld 3 Ltd.
• Fahrzeuge
• etc.
etc.
Abb. 2: Besitzunternehmen des Ehepartners
Die Variante, dass die Ehefrau das Unternehmen besitzt, hat den Vorteil, dass es auch keinen Haftungsdurchgriff auf das Besitzunternehmen gibt. Allerdings kann diese Konstellation auch zur Folge haben, dass der Ehepartner nicht mehr sozialversicherungspflichtig als
Arbeitnehmer beschäftigt werden kann (was nicht in jedem Fall ein Nachteil sein muss).
Es kann sich bei diesen Gestaltungen, bei denen der Ehegatte mit dem Besitzunternehmen gleichzeitig Arbeitnehmer beim Ehegatten mit dem Betriebsunternehmen ist, empfehlen, eine Statusklärung bei der Rentenversicherung durchzuführen.
5.2.2
Preisdifferenzierung über Kapitalgesellschaften
Manchmal kann es nötig sein, einen Mantel umzulegen, der nicht gleich zeigt, wer sich
darunter verbirgt. So können an einem Markt über verschiedene Unternehmen unterschiedliche Preise durchgesetzt werden.
Zu diesem Zweck wird oft die Kapitalgesellschaft gewählt. Um die Informationsmöglichkeiten der Konkurrenz oder der eigenen Lieferanten möglichst gering zu halten, werden
zusätzlich noch Treuhandverträge über Rechtsanwälte zwischengeschalten, damit auch
bei Erfüllen der Publizität keine Mitteilungen über die wahren Inhaber möglich werden.
Als Treuhänder bieten sich üblicherweise Rechtsanwälte an. Meist wird dann auch bei
diesen die Firma domiziliert.
Die Treuhandschaft ist Behörden offen zu legen. Zivilrechtliche Wettbewerbsabreden
oder Ähnliches sind damit nicht zu umgehen. Mit einer solchen Konstruktion kann jedoch
ein neuer Markt bearbeitet werden, der sonst vielleicht verschlossen bliebe.
96
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.2 Vorteile der Betriebsaufspaltung und der Limited
5.2.3
Gründung von Treuhandschaften
Unter Treuhandschaften versteht man Eigentumsrechte (an Gesellschaftsanteilen), die
nach außen dem Treuhänder (Treunehmer) die volle Rechtsstellung eines Eigentümers
verleihen, der im Innenverhältnis (zum so genannten Treugeber) jedoch mehr oder weniger starken Beschränkungen unterworfen ist. Der Treuhänder erscheint also nach außen
hin so, als könne er über das Eigentum im eigenen Namen als Berechtigter verfügen, ist
jedoch im Innenverhältnis dem Treugeber gegenüber verpflichtet, nur nach Weisung des
Treugebers zu handeln. Die Regelungen hierzu erfolgen in einem Vertrag zwischen dem
Treunehmer und dem Treugeber. Verstößt der Treuhänder gegen seine vertraglichen
Pflichten, so macht er sich gegenüber dem Treugeber schadensersatzpflichtig.
Die wichtigsten Einsatzfelder für Treuhandschaften mit Kapitalgesellschaften (GmbH/Ltd.)
sind:
•
Treuhandschaften aus Gründen des Wettbewerbs
•
Treuhandschaften zur Geheimhaltung der Gesellschafterstellung aus privaten oder
geschäftlichen Gründen
•
Treuhandschaften aus Gründen effizienterer Tätigkeit
Unter dem ersten Punkt kann z.B. an Auswirkungen bei Ausschreibungsverfahren
gedacht werden.
Durch Kapitalgesellschaften können im Rahmen von Treuhandverträgen unternehmerische Tätigkeiten entfaltet werden, ohne dass dem allgemeinen Markt erkenntlich wird,
wer sich wirklich hinter der Gesellschaft verbirgt. Dieser Auslöser wird häufig bei Treuhandschaften von Personen des öffentlichen Lebens vorgefunden.
Effizienteres Tätigwerden kann im Rahmen von Treuhandschaften, z.B. durch eine Umsetzung differenzierter Preispolitik in unterschiedlichen Gesellschaften, angewendet werden.
Soll dieses Tun nicht sofort durch den Markt erkannt werden, können wieder Treuhandschaften zum Zuge kommen.
Gegenüber der Finanzbehörde besteht auch für mittelbar gehaltene wesentliche Kapitalgesellschaftsanteile eine Meldepflicht. Verstöße gegen die Meldepflichten werden
bestraft.
Grundsätzlich unterscheidet man die treuhänderische Stellung als Gesellschafter121 von
der als Geschäftsführer122. Während die treuhänderische Tätigkeit als Gesellschafter relativ unkompliziert umzusetzen ist, entstehen bei der treuhänderischen Geschäftsführung
auch für den Treuhänder zusätzliche Risiken. Es könnte zu Haftungsfällen kommen, wenn
Pflichten, die dem Geschäftsführer obliegen, nicht korrekt erfüllt werden (z.B. Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung). Aus diesem Grund werden an
die treuhänderische Geschäftsführung regelmäßig deutlich höhere Erwartungen und
Kontrollmöglichkeiten durch den Treuhänder geknüpft.
121. Engl.: „nominees shareholder“.
122. Engl.: „nominees director“.
97
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
An dieser Stelle sei nur erwähnt, dass es nicht erfolgversprechend möglich ist, durch
Bestellung eines im Ausland ansässigen gewerbsmäßigen treuhänderischen Geschäftsführers die Besteuerung vom Inland ins Ausland zu verlagern. Die Finanzbehörden führen
Listen über im Ausland ansässige Anbieter von Treuhanddiensten. Erscheint in einer
Unternehmung ein solcher „Massendienstleister“ als Geschäftsführer, so wird von den
Finanzbehörden regelmäßig nach dem wahren Geschäftsführer geforscht. Der Aufdeckung und dem anschließenden Verfahren wegen Steuerhinterziehung steht dann nichts
mehr im Wege.
Treuhandschaften sind ein international angewendetes Instrumentarium, um unterschiedlichste Ziele zu erreichen. Dem Treugeber wird es durch die Ausformulierungen im
Treuhandvertrag ermöglicht, sämtliche Verwaltungsrechte im betroffenen Unternehmen
wahrzunehmen, ohne persönlich in Erscheinung zu treten.
Der Treuhänder ist an die Gesetze gebunden und ist außerdem vertraglich verpflichtet,
die Interessen des Treugebers vollumfänglich zu wahren und die Interessen der Gesellschaft jederzeit voranzustellen.
5.2.4
Alternative zu Treuhandschaften
Als Alternative zu Treuhandschaften werden auch Modelle angeboten, bei denen die
Meldepflicht nicht eintreten soll. Hierzu zählt z.B. ein Modell, bei denen eine schweizer
Holding beauftragt wird, eine aktive Tochter-Kapitalgesellschaft zu gründen, auf die der
Betreiber oder eine von dieser benannten Person eine notariell eingetragene Kaufoption
erhält. Diese Kaufoption kann auch als „Inhaber-Zertifikat“ ausgestellt werden, so dass
erst bei Ausübung der Option festgestellt werden kann, wer der wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft ist.
5.2.5
Vorteile potenzieren durch Holding
Differenzierung und Betriebsaufspaltung ist in großen Konzernen längst die Regel. Auch
dort entstehen durch die Aufteilung in einzelne Gesellschaften zusätzliche Kosten für die
Verwaltung. Gleichwohl werden die Vorteile höher gewichtet. Risiken und Know-how in
einzelne Gesellschaften zu verlagern, erhöht die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des
gesamten Konzerns.
Als Beispiele seien an dieser Stelle zwei bekannte Firmen angeführt:
•
Die Parfumeriekette „Douglas“ ist eine Tochter der „Douglas Holding AG“. Die Holding hat noch weitere Töchter, so z.B. die Juwelierkette „Christ“, den Buchhandel
„Thalia Bücher“, den Süßwarenbereich „Hussel“ und als Vertreter der Modebranche
„Appelrath-Cüpper“.
•
Unter der Tchibo-Holding AG in Hamburg sind Töchter wie „Tchibo GmbH“, „Tchibo
direct GmbH“, „Tchibo Logistik GmbH“, „Eduscho (Austria) GmbH“ und die „Tchibo
UK Ltd.“
98
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.2 Vorteile der Betriebsaufspaltung und der Limited
Zur Verdeutlichung möglicher Holdingstrukturen im Folgenden zwei weitere Beispiele in
Bildern, wie sie von den Firmen im Internet veröffentlicht werden:
Abb. 3: Beteiligungsstruktur der Stadtwerke Düsseldorf AG (Quelle: www.swd-ag.de)
weitere Beteiligungen:
KO GO
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH &
Co.KG,
Grünewald
Kapital: 95%
Stimmrecht: 19%
MURVA
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH &
Co.KG,
Grünewald
Kapital: 95%
Stimmrecht: 19%
NiederrheinischBergisches
Gemeinschaftswasserwerk
GmbH,
Düsseldorf
50%
Wasserübernahme NeussWahlscheid
GmbH, Neuss
50%
99
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
Abb. 4: Beteiligungen der Orell Füssli Gruppe (Quelle: www.ofwi.ch)
Der Begriff der „Holding“ ist keiner speziellen Rechtsform zugeordnet. Vielmehr bezeichnet er eine Organisationsstruktur. Je nach Einsatzform unterscheidet man z.B. die
„Managment-Holding“, die „Finanz-Holding“ oder die „operative Holding“. Allen Formen gemeinsam ist das Vorhandensein mehrerer selbstständiger Unternehmen, die durch
Beteiligungen miteinander verbunden sind.
Die einfachste Form ist eine Kapitalgesellschaft (Mutter), die 100% der Anteile an einer
anderen Kapitalgesellschaft (Tochter) hält.
•
Gesellschafter (hält Anteile an der Muttergesellschaft)
•
Muttergesellschaft (hält Anteile an der Tochtergesellschaft)
•
Tochtergesellschaft (z.B. aktive Gesellschaft)
Es gibt sehr viele Anlässe, um Holdingstrukturen aufzubauen. Operative Holdingstrukturen sind meist aus aktiven Unternehmen heraus nach und nach gewachsen. Die Holding
(Mutter) ist dort das dominierende Unternehmen. Tochtergesellschaften dienen dort
i.d.R. nur der Abgrenzung gewisser Teilentscheidungsbereiche (z.B. Auslandstöchter), die
aber in der Struktur und der Entscheidung stark von der Holding beeinflusst werden.
In der Management-Holding werden Entscheidungsfindungen und Controllingfunktionen
gebündelt, die für alle Töchter gemeinsam gelten sollen. Zu den wahrgenommenen Führungsaufgaben gehören typischerweise die Festlegung der strategischen Geschäftsfelder,
die strategische Steuerung, die Besetzung von Führungspositionen und die Steuerung des
Kapitalflusses innerhalb der Gruppe. Die Management-Holding sitzt bei internationalen
Unternehmen oft in einem steuerlich attraktiven Land. Über Gewinnabführungsverträge
100
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.2 Vorteile der Betriebsaufspaltung und der Limited
oder strategische Verrechnungspreise zwischen den einzelnen Tochtergesellschaften wird
hier oft die Steuerquote des Gesamtkonzerns erheblich verringert.
In der Finanz-Holding werden üblicherweise die Gewinne der Töchter gesammelt und vermögensverwaltende Funktionen ausgeübt. Operativ oder unternehmenssteuernd werden
diese Holdinggesellschaften üblicherweise nicht. Vorgaben beschränken sich meist auf
gewisse finanzielle Rahmenziele. Im Übrigen werden von diesen üblicherweise Finanzierungsfunktionen übernommen (die eigene Bank für die Tochterunternehmen).
Die Holding wird im deutschen Raum üblicherweise mit den hier gängigen Rechtsformen
errichtet (bisher GmbH, GmbH & Co. KG, AG, KG). Da hierzu aufgrund der Mindestkapitalregelungen erhebliche Mittel aufzubringen sind, ist die Holding im Alltag der kleineren
und mittleren Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel. Die Limited eignet sich für
deutsche Unternehmer hervorragend, um Holdingstrukturen aufzubauen, ohne entsprechend hohen Mindestkapitalregelungen zu unterliegen.
5.2.6
Holding für Klein- und Mittelbetriebe
Für den „kleinen“ Unternehmer in Deutschland bestehen aber meist nur zwei – wenn
auch sehr gravierende – Auslöser, sich für eine Holding zu entscheiden:
1. Betriebssicherung durch Entnahme der aufgelaufenen Gewinne aus der Haftung des
aktiven Geschäftsbetriebs, ohne Einkommensteuer auszulösen (Vermögenssicherung).
2. Steuerliche Vorteile beim Unternehmensverkauf strategisch sichern.
Nachfolgend soll dem Holdingmodell die Bresche geschlagen werden, indem wir diese
beiden Punkte besonders in ihrer Wirkung hervorheben.
Der erste o.g. Grund erscheint so simpel, dass er kaum diskutiert wird. Die praktische
Bedeutung ist jedoch enorm. Ein Unternehmer, der sich, um seine Haftung möglichst
umfassend zu beschränken, zu einer Limited entscheidet, sollte stets im Sinn behalten,
dass die Limited mit allem haftet, was sie hat. Werden regelmäßig Gewinne erzielt, die
nicht zur Ausschüttung kommen, so vergrößert sich ganz automatisch die betriebliche
Haftung auf das nun größere Betriebsvermögen der Gesellschaft. Bleiben also z.B.
100.000 Euro Gewinn in der Ltd. stehen, so haften diese im ungünstigsten Fall mit. Ohne
Holding löst eine Ausschüttung sofort Einkommensteuer nach dem Halbeinkünfteverfahren aus. Innerhalb der Holding könnte diese Problematik entschärft werden, indem die
entstandenen Gewinne regelmäßig nach „oben“ in die Muttergesellschaft (die Holding)
ausgeschüttet werden. Dadurch bleibt die „Tochter“ schlank, das Haftungspotenzial
bleibt in dem Rahmen, für den sich der Inhaber entscheidet. Eine Einkommensbesteuerung beim Gesellschafter erfolgt jedoch nicht.
Begünstigt wird diese Vorgehensweise durch die „Mutter-Tochter-Richtlinie“: Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft werden von der
Besteuerung derzeit zu 95%123 freigestellt. Dies bedeutet, dass die Gewinnausschüttungen nicht, bzw. im Ergebnis zu 5%, in der Körperschaftsteuererklärung der Muttergesell-
101
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
schaft erscheinen. So bleibt die günstigere Besteuerung für thesaurierte (stehen gelassene) Gewinne länger erhalten, ohne dass das Haftungsvolumen gleichzeitig mitwächst.
Der zweite Grund betrifft die Besteuerung eines Unternehmensverkaufs. Hier erweist sich
die Kapitalgesellschaft für den Veräußerer als Segen124, da auch Veräußerungsgewinne
nur nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Ein Veräußerungsgewinn von 1
Mio. Euro wird somit nur zur Hälfte, also 500.000 Euro besteuert. Die andere Hälfte wird
nicht besteuert. Diese schon günstige Situation in Verbindung mit der Kapitalgesellschaft
kann durch den Einsatz einer Holdingstruktur noch um Längen verbessert werden.
In der Holding fließt die Zahlung für eine Veräußerung der aktiven Tochtergesellschaft in
das Vermögen der Muttergesellschaft (ohne Holding fließt der Veräußerungspreis direkt
in das Vermögen des Gesellschafters). Auch dieser Verkauf wird in der Muttergesellschaft
als steuerbegünstigte Einnahme behandelt, so dass auch hier nur 5% zur Besteuerung
kommen. Bei einem Veräußerungsgewinn von 1 Mio. Euro wären das nur 50.000 Euro,
die in die Körperschaftsteuererklärung einfließen, was eine Steuer von ca. 13.000 Euro
mit sich bringt.
Wird eine Holdingsstruktur nachträglich errichtet, greift eine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift 125, wonach die Steuerfreistellung in der Muttergesellschaft nur dann erfolgt,
wenn die Struktur seit mindestens sieben Jahren besteht.
Erst bei Ausschüttung der Gewinne aus der Muttergesellschaft an den Gesellschafter
kommt es bei diesem zur Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Da Entscheidungen über Ausschüttungen jedoch in die Kontrolle des Gesellschafters fallen, kann dieser den Zeitpunkt der Besteuerung und die Höhe der Besteuerung (durch Bestimmung
der Höhe der Ausschüttung) selbst bestimmen. Wird der Betrag z.B. gar nicht ausgeschüttet, sondern zum Aufbau eines neuen (Tochter-) Unternehmens aufgewendet, ist
die Besteuerung gänzlich vermieden oder zumindest langfristig gestundet. Kommt dann
noch hinzu, dass Ausschüttungen eventuell erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn das
Einkommen deutlich geringer ist (z.B. als Rentner), so kann durch eine solche Konstruktion die Besonderheit des progressiven Einkommensteuertarifs sehr positiv genutzt werden.
123.§ 8b KStG.
124.Der Erwerber ist allerdings benachteiligt, da er Erwerbskosten für eine Kapitalgesellschaft erst bei Auflösung oder Verkauf
der Gesellschaft selbst steuerlich geltend machen kann.
125.Ebenfalls im § 8b KStG.
102
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.2 Vorteile der Betriebsaufspaltung und der Limited
BEISPIEL
Das Unternehmen eines 45-jährigen Inhabers wird für 1 Mio. Euro verkauft. Der
Unternehmer ist allein stehend, sonstige Einkünfte lagen bei 60.000,– Euro.
Wirkung mit Einzelunternehmen
Der Verkauf ist voll steuerpflichtig. Freibetrag und halber Steuersatz kommen
nicht zur Anwendung. Zu zahlende Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag
461.000,– Euro (Tarif 2005).
Inhaber erhält 1 Mio. für sein Einzelunternehmen
Einkommensteuer: 461.000,– Euro
Liquidität somit: 539.000,– Euro
Wirkung mit Limited
Verkauf der Firma ist zur Hälfte steuerpflichtig. Zu zahlende Einkommensteuer mit
Solidaritätszuschlag 240.000,– Euro (Tarif 2005). Unmittelbarer Vorteil ggü. Verkauf des Einzelunternehmens: 221.000,– Euro.
Aktives Unternehmen wird für 1,– Mio verkauft.
Inhaber (ist Gesellschafter des aktiven Unternehmens) erhält 1,– Mio.
Einkommensteuer: 240.000,– Euro
Liquidität somit: 760.000,– Euro
Wirkung mit Holding
Der Verkaufspreis fließt zunächst in die Holding. Dort ist der Verkauf der aktiven
Firma zu 95% steuerfrei, d.h. 50.000,– Euro werden mit Körperschaftsteuer
belegt. Steuer zunächst 25% von 50.000,– Euro zzgl. Solidaritätszuschlag =
13.000,– Euro. Erst bei der Ausschüttung aus der Holding an den Anteilseigner
kommt es zur Besteuerung bei diesem privat. Den Zeitpunkt der Besteuerung
kann der Inhaber damit aber unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt selbst
bestimmen. Außerdem kann er die Art (Dividende, Gehalt, Darlehen) und Höhe
der Ausschüttung bestimmen. Er kann die Holding auch nutzen, um sich selbst
eine Rente zu bezahlen, welche immer erst bei Ausschüttung und dann auch nur
nach Halbeinkünfteverfahren zu besteuern ist. Unmittelbarer Vorteil ggü. Verkauf
des Einzelunternehmens: 447.000,– Euro. Gegenüber dem Verkauf der Limited
ohne Holding immer noch 227.000,– Euro. Der letztliche Vorteil hängt vom Ausschüttungsverhalten ab.
Aktives Unternehmen = Ltd. 2 wird für 1 Mio. verkauft
Holding = Ldt. 1 erhält den Verkaufspreis aus dem Verkauf der aktiven Ltd. 2
i.H.v. 1 Mio. Euro
Inhaber bestimmt Art, Höhe und Zeitpunkt der Ausschüttung des Veräußerungspreises.
Körperschaftsteuer: 13.000,– Euro
103
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
Einkommensteuer: 0,– Euro, da keine Einkünfte beim Gesellschafter vorliegen
(falls im Jahr des Verkaufs nicht ausgeschüttet wird). Besteuert werden nur die
sonstigen Einkünfte (im Beispiel: 60.000,– Euro).
Liquidität aus dem Verkauf somit: 987.000,– Euro
5.3
Steuern sparen mit der Limited
5.3.1
Vermeidung der Sollbesteuerung durch Betriebsaufspaltung
Die Umsatzsteuer wird in Deutschland auf Antrag nur nach vereinnahmten Entgelten
erhoben, wenn die jährlichen Umsätze 250.000,– Euro (in den neuen Bundesländern
500.000,– Euro) nicht übersteigen.
Wird diese Grenze überschritten, so sind bereits die vereinbarten Entgelte zu besteuern.
Gerade bei hohen Forderungsbeständen führt diese Regelung regelmäßig zu hohen
zusätzlichen Liquiditätsbelastungen.
Ein Ausweg kann sein, bei einem drohenden Überschreiten der Grenzen rechtzeitig eine
Ltd. zu gründen, in die ein Teil der Umsätze verlagert wird. Dies bringt natürlich auch
zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Jedoch lassen sich bei genauerer Betrachtung
meist noch weitere Vorteile mit der Neugründung verbinden, z.B. Verlagerung von Haftungsrisiken aus der einheitlichen Unternehmung hinein in die haftungsbeschränkte
Gesellschaft.
Als zusätzliche Gesellschaft können dann z.B. betriebliche Altersversorgungen und Ähnliches gegründet werden.
Ein Einzelunternehmer kann dieses Ziel (Erhalt der Ist-Besteuerung) ohne Gründung einer
Kapitalgesellschaft sonst nur erreichen, wenn er eine Gesellschaft mit einer weiteren Person gründet, in die er Umsätze auslagert. Dies hat den Grund, dass umsatzsteuerlich alle
Einzelbetriebe eines Unternehmers zusammengerechnet werden. Eine Zusammenrechnung über den Mantel der Kapitalgesellschaft hinaus wäre nur denkbar, wenn die
Voraussetzungen einer Organschaft, z.B. bei einer Betriebsaufspaltung, erfüllt wären.
5.3.2
Weitere Möglichkeiten der Steuerreduzierung
Die Limited als solches ist kein „Steuersparmodell“. Sie ist steuerlich der GmbH gleichgestellt und wird als Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belegt.
Doch auch mit Kapitalgesellschaften können Steuern optimiert werden, wenngleich die
Durchschnittsbesteuerung unter Berücksichtigung der Ausschüttungen eher höher ist als
im Einzelunternehmen oder der Personengesellschaft.
Zu den Wegen der Steueroptimierung gehören Fragen wie:
•
Welches Gehalt kann angemessenerweise an den Geschäftsführer gezahlt werden?
•
Kann die Altersversorgung des Inhabers ggf. über die Steuer mit finanziert werden?
•
Kann ein Beratervertrag abgeschlossen werden?
104
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.4 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
•
Wie werden Mietverträge optimal gestaltet?
•
Können Gestaltungen mit Familienangehörigen steuerwirksam umgesetzt werden?
Diese Fragen sind bei jeder Kapitalgesellschaft routinemäßig zu prüfen.
Hinzu kommen zusätzliche Möglichkeiten, die einen Betrieb erheblich stärken können.
Hierzu kann auch die Innenfinanzierte Betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter
gehören, die als „pauschal dotierte Unterstützungskasse“ erhebliche Liquiditätszuflüsse
bewirken kann. Bei mitarbeiterstarken Unternehmen können hier oft in wenigen Jahren
zusätzliche Beträge in Millionenhöhe dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
Steuern sparen kann aber auch die Thematik der Unternehmensnachfolge betreffen. Hier
entstehen in Abhängigkeit von der Rechtsform sehr unterschiedliche Belastungen. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen zur „Holding“ – einem Modell, dem sich
mehr Unternehmer öffnen könnten, als allgemein angenommen wird. Gerade das Holding-Modell erfährt durch die Limited einen erheblichen Aufschwung für Unternehmer,
die nicht zu den „ganz Großen“ zählen.
5.4
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
5.4.1
Befreiung aus der Handwerker-Pflichtversicherung
In Deutschland müssen Handwerksmeister insgesamt 218 Monate, das sind 18 Jahre, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Hier hilft die Rechtsform der
GmbH und der Limited, der Verpflichtung zu entgehen, da diese Verpflichtung nicht für
Kapitalgesellschaften gilt. Die Limited ist jedoch mit deutlich weniger Kapital gründbar
und aufgrund des Wegfalls der Risiken hinsichtlich der Kapital ersetzenden Darlehen im
Insolvenzfall der GmbH überlegen und damit die elegantere Variante zur Befreiung aus
der Pflichtversicherung. Mit der Ltd. & Co. KG lässt sich die Befreiung nicht erreichen.
BEISPIEL
Ein Handwerksmeister macht sich mit 27 Jahren selbstständig. Er hat seit seinem
16. Lebensjahr insgesamt 132 Monate Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Kasse einbezahlt. Durch die Handwerkerpflichtversicherung muss er weitere
86 Monate Pflichtbeiträge entrichten (7Jahre). Er bezahlt in diesen 7 Jahren immer
den Regelbeitrag von 464,10 Euro pro Monat in die Rentenkasse ein. Es ergibt
sich im Alter von 65 Jahren ein Rentenanspruch in Höhe von 7 x 26 Euro, also eine
Monatsrente von 182 Euro (berechnet sind hier nur diese 7 Jahre Regelbeitrag).
Würde er in den nächsten 7 Jahren stattdessen monatlich 464,– Euro anlegen und
diesen Betrag dann liegen lassen, erhielte er mit 65 Jahren bei einer Verzinsung
von 4% ein Zukunftskapital in Höhe von ca. 136.000 Euro, woraus sich eine
lebenslange Rente in Höhe von ca. 550 Euro monatlich gestalten lässt.
105
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
5.4.2
Krankenkassenbeiträge für zusätzliche Einkünfte der Rentner
Einkünfte von freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Rentnern führen zu
zusätzlichen Beiträgen zur Krankenkasse. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählt
unter anderem auch das Arbeitseinkommen, sprich Einkommen aus selbstständiger
gewerblicher Tätigkeit126. Wer also mit Beginn der Rente weiterhin selbstständig Tätig
bleibt, wird erhebliche zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge Monat für Monat
bezahlen.
Hier könnte das Familien-Ltd.-Modell abhelfen: Das Unternehmen wird als Ltd. über einen
jüngeren Verwandten angemeldet und abgerechnet, der z.B. noch als Arbeitnehmer versichert ist. Damit erzielt der Senior keine Arbeitseinkünfte mehr. Bei funktionierendem
Familienverbund dürfte es unproblematisch sein, wenn der Junior mit seinen zusätzlichen
Einkünften dann den Senior unterstützt. Selbst wenn der Junior jetzt einen Teil der Einkünfte behält, so ist dies sicherlich besser als unnötige Krankenkassenbeiträge zu bezahlen.
Zusätzlich Kosten entstehen in diesem Modell kaum, da auch das bereits bestehende
Unternehmen des Rentners verwaltet werden musste. Möglicherweise kann das Unternehmen ja auch an den Junior „verkauft“ werden, dann können gleichzeitig steuerliche
Altersfreibeträge genutzt werden und mit dem Kaufpreis für die Wirtschaftsgüter kann
gleichzeitig die Liquidität des Seniors geregelt werden.
BEISPIEL
Herr Schlau hat ab 1.1.2005 Renteneinkünfte von 1.000,– Euro. Hierauf zahlt er
den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenkasse (z.B. AOK 14,9%). Er hat daneben
noch Einkünfte aus seiner selbstständigen Tätigkeit von monatlich 2.600,– Euro.
Hierauf zahlt er ebenfalls den allgemeinen Beitragssatz, maximal jedoch bis zur
Beitragsbemessungsgrenze von 3.525,– Euro. Somit entstehen ihm auf 2.525,–
Euro (BBG 3.525,– Euro – 1.000,– Euro Rente) weitere 14,9% Krankenkassenbeiträge, das sind 376,– Euro monatlich zusätzlich.
Entschließt er sich nun, seinen Betrieb an den Junior zu verkaufen, so dass künftig
dieser die gewerblichen Einkünfte erzielt, so entfallen die zusätzlichen Krankenkassenbeiträge – damit entsteht ein Vorteil von 4.512,– Euro jährlich. Hierfür können auch geringfügige zusätzliche Verwaltungskosten in Kauf genommen
werden.
Selbstverständlich sind zusätzlich noch die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.
126.§§ 237, 226 SGB V, §§ 14, 15 SGB IV.
106
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.4 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
BEISPIEL AUS DER PRAXIS
Ein Betrieb wurde an die neu gegründete Limited der um 12 Jahre jüngeren
Lebensgefährtin des Unternehmers verkauft. Der Verkauf des Unternehmens
erfolgte zu 50.000,– Euro. Nach Abzug der Buchwerte war aufgrund des Freibetrags (45.000,– Euro) kein Gewinn beim Senior zu besteuern. In der Limited wurde
auf die höheren Buchwerte abgeschrieben, so dass zusätzlich Steuerersparnisse
entstanden. Die Lebensgefährtin hat selbst eine Teilzeitbeschäftigung, in der sie
gesetzlich rentenversichert ist. Da sie selbst nicht Geschäftsführerin in der Limited
ist, hat sie keine krankenversicherungspflichtigen zusätzlichen Einkünfte. Zukünftige Gewinne werden dann in einzelnen Jahren ausgeschüttet, wenn dies nötig
ist. Ansonsten werden sie in der Limited „geparkt“. Der Senior selbst ist der
Geschäftsführer und arbeitet als geringfügig Beschäftigter (400,– Euro) mit. Jetzt
ist sein Gehalt im Betrieb eine abziehbare Betriebsausgabe, ohne dass er zusätzlich
Krankenversicherung bezahlen muss, der Staat zahlt über die gesparten Steuern
aus den Betriebsausgaben noch einmal mit. Das Risiko bei dieser Konstellation:
Geht die Beziehung zur Lebensgefährtin in die Brüche, ist ggf. der Betrieb ebenfalls weg. Da aber in diesem Fall ein Kaufpreis vereinbart war und alle Geschäftsbeziehungen weiter vom Senior gepflegt wurden, war das Risiko in diesem Fall
begrenzt.
5.4.3
Betriebliche Altersversorgung
Die staatliche Altersversorgung für Angestellte und Arbeiter scheitert in ihrer derzeitigen
Struktur an ihrer Finanzierbarkeit. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht in Zukunft verfassungsrechtliche Probleme auf die gesetzliche Rentenversicherung zukommen. „Rentenbeiträge kommen in eine verfassungsrechtliche Problemzone, wenn das eingezahlte Kapital regelhaft bei weitem das übersteigt, was der
Einzelne später an Leistungen erhält“, sagte Papier der Zeitung „Die Welt“ und warnte
damit vor einer „Minus-Rendite“. Wenn dauerhaft eine „Minus-Rendite“ zu erwarten sei,
stelle sich die Frage, ob der mit Beitragserhebung verbundene Grundrechtseingriff noch
zu rechtfertigen sei. Papiers Ansicht nach verbietet die Verfassung eine offenkundige
Unverhältnismäßigkeit zwischen Beitrags- und Versicherungsleistungen.
Gründe, warum eine Minus-Rendite das wahrscheinliche Szenario in der gesetzlichen
Rente wird, sind
•
die schrumpfende Bevölkerung
•
die längere Lebenserwartung
•
die strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft (hohe Arbeitslosigkeit)
•
die Überfrachtung der Systeme mit versicherungsfremden Leistungen
Hier sollen weder Vorschläge für die Sanierung des staatlichen Systems gemacht werden,
noch sollen alternative betriebliche oder private Lösungen entwickelt oder auch nur
bewertet werden. Hier geht es darum, innerhalb der bestehenden Systeme betrieblicher
Altersversorgung effiziente Produktlösungen zu finden und anzuwenden.
107
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
Da die betriebliche Altersversorgung steuerliche Vorteile und teilweise auch sozialversicherungsrechtliche Förderungen in sich birgt, ist sie jeder privaten Vorsorge überlegen.
Arbeitgeber wurden zwischenzeitlich verpflichtet, den Arbeitnehmern die Teilnahme an
einem System der betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Hierfür stehen fünf
Versorgungswege zur Verfügung:
•
Direktzusage/Pensionszusage
•
Unterstützungskassen
•
Direktversicherung
•
Pensionskassen
•
Pensionsfonds
Was weniger bekannt ist, ist die Aufteilung der Möglichkeiten nach den Kriterien
•
innenfinanziert
•
außenfinanziert
Die außenfinanzierte Altersversorgung ist eine Versorgung, bei der die Verpflichtungen
der Versorgung auf einen externen Träger, meist eine Versicherungsgesellschaft, abgewälzt werden. Diese Wege sind der Regelfall, da der Markt von den Versicherungen
dominiert wird.
Die innenfinanzierten Wege sind Altersversorgungen, bei denen der Arbeitgeber selbst
mittelbar oder unmittelbar für die Versorgung aufkommt, dementsprechend natürlich
auch in der Ansparphase die gesamten Mittel verwenden kann. Innenfinanzierte Wege
können die Liquidität der anwendenden Firmen erheblich stärken und damit die Position
am Markt deutlich verbessern.
Da diese Wege jedoch nicht zu den klassischen Anwendungsbereichen zählen, scheuen
sich viele Unternehmer vor deren Anwendung. Der Bereich, in dem eine Innenfinanzierte
Form am häufigsten zum Zuge kommt, ist der Weg der Direktzusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer. Aber dort ist für die steuerliche Anerkennung auch der Abschluss
einer „Rückdeckungsversicherung“ erforderlich, so dass es sich im Ergebnis dann doch
wieder um eine außenfinanzierte Form handelt.
Zu den echten innenfinanzierten Formen gehören nur
•
die Direktzusage
•
die Unterstützungskasse in der pauschal dotierten Form (nicht rückgedeckt)
Die innenfinanzierte Form, und speziell die pauschal dotierte Unterstützungskasse, ist
dabei der einzige Weg, bei dem die Liquiditätsvorteile nicht mit entsprechend negativen
bilanziellen Folgen verbunden sind. Eine pauschal dotierte Unterstützungskasse ist ein
hervorragender Weg zu
•
mehr Liquidität für das Unternehmen
108
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.4 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
•
besseren garantierten Leistungen für die Mitarbeiter
•
Steueroptimierungen
•
zinsgünstigen langfristigen Darlehen
•
mehr Flexibilität im Unternehmen
Ihre Kraft entfaltet die pauschal dotierte Unterstützungskasse in Unternehmen besonders
dann, wenn viele Mitarbeiter daran teilnehmen. Auch die Gehaltsumwandlung ist möglich und anzuraten. In dieser Form sind Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen
begünstigt. Der Auslöser für die Entscheidung zur pauschal dotierten Unterstützungskasse kann somit vom Unternehmer oder vom Arbeitnehmer ausgehen. Aufgrund der
Absicherung der Ansprüche durch den gesetzlichen Pensionssicherungsverein haben die
Mitarbeiter optimale Voraussetzungen. In der Kombination Mitarbeiter-Gehaltsumwandlung und Arbeitgeber-Zuschuss stehen dem Unternehmen oft innerhalb von einigen Jahren mehrere hunderttausend Euro zusätzlich zur Verfügung. Das stärkt die Unternehmen
und sichert den Arbeitsplatz zusätzlich. Kein anderes System der betrieblichen Altersversorgung vermag das in dieser Form zu erreichen.
Die Wirkungsweise kann wie folgt skizziert werden:
Abb. 5: Dotierung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt „Dotierungen“, erhält aber gleichzeitig wieder Darlehen, somit
bleibt das Geld im Unternehmen. Erst im Versorgungsfall ist das Darlehen zurückzuführen.
Auch in Hinblick auf dieses System der betrieblichen Altersvorsorge kann die Unternehmensform der Limited vorteilhaft sein. Aufgrund § 1 BetrAVG haftet der Arbeitgeber für
die Erfüllung der Altersvorsorgeversprechungen. Je nachdem welcher Versorgungsweg
109
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
gewählt wird, kann diese Haftung sehr ins Gewicht fallen. Im Mantel einer Limited ist
diese Haftung auf das Betriebsvermögen beschränkt. Wird die Firma irgendwann liquidiert, entfällt eine weitere Haftung. Einem Einzelunternehmer zu einer pauschal dotierten
Unterstützungskasse zu raten, ist daher kaum sinnvoll. Sobald jedoch dieser Einzelunternehmen sein Unternehmen in die beschränkte Haftung überführt, kann er sich die Liquiditätsquelle „pauschal dotierte Unterstützungskasse“ erschließen. Oftmals kann es sich
bei mehr als fünf Mitarbeitern schon lohnen, alleine aus diesem Grund eine Limited zu
gründen.
Es bleibt verwunderlich, warum so wenige Unternehmer ab 10 Mitarbeiter dieses System
nutzen. Wahrscheinlich liegt es an der weit verbreiteten Unkenntnis dieses Systems. Nur
wenige selbstständige Berater haben die Ausdauer, sich auf den Verkauf dieses Systems
zu konzentrieren. Zu oft sind die Entscheidungsprozesse länger als ein Jahr, bis ein Unternehmer zur Umsetzung des Systems kommt. Selbst der wichtigste Vertraute der Unternehmen, der Steuerberater, kennt dieses System meist nur oberflächlich, wenn überhaupt. Deshalb verhält er sich oft als Verhinderer.
Da sich das System zusätzlich noch als Weg zur Sanierung von Pensionszusagen eignet,
lohnt sich die Auseinandersetzung mit der Thematik doppelt.
Die Vorteile der pauschal dotierten Unterstützungskasse sind zusammenfassend:
•
Möglichkeit zur Schaffung von Liquiditätsreserven
•
Sicherung der Altersversorgung von Unternehmer und Mitarbeiter
•
Steuerwirksame Ausgaben einerseits
•
Steuerfreie Gewinne andererseits
•
PSV-gesichert127
•
Bankenunabhängigkeit oft in wenigen Jahren erreichbar
•
Investition in Win-Win-System
Ein Beispiel für die Liquiditätswirkung in einem Unternehmen mit 40 Mitarbeitern (in diesem Beispiel standen dem Unternehmen innerhalb von 6 Jahren zusätzlich ca. eine halbe
Million Euro (!) zur Verfügung, und das nur durch die Wahl des richtigen betrieblichen
Altersversorgungsmodells):
127.§ 7 (1) Ziffer 2 und § 14 Betr.AVG.
110
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5.5 Internationalität der Limited
Abb. 6: Liquiditätsverlauf im Trägerunternehmen
Innerhalb weniger Jahre bildet sich ein zusätzliches Liquiditätspolster von mehreren
100.000 Euro und übersteigt über die Jahre die Millionengrenze.
5.5
Internationalität der Limited
Im internationalen Wirtschaftsleben ist die Limited eine der bekanntesten Gesellschaften.
Wer an internationalen Ausschreibungen teilnimmt, ist mit dem Rechtsgewand der
Limited deutlich im Vorteil. Die Bekanntheit dieser Rechtsform sorgt dafür, dass insoweit
keine Berührungsängste vorliegen. Eine GmbH ist im internationalen Geschäftsleben
erklärungsbedürftig.
Wer seine geschäftlichen Fühler daher ins Ausland ausstreckt, um dort eigene Märkte zu
erschließen, ist mit einer Limited gut beraten. Sie kann auch ein Tochter- oder Schwesterunternehmen der inländischen Gesellschaft sein. Vergleiche hierzu die Ausführungen
zum Thema Holding.
111
© Bundesanzeiger Verlag
Auszug aus "Vorteile der englischen Limited", 1. Auflage 2007
5 Vorteile der Limited im Geschäftsleben
5.6
Limited als Alternative zu Arbeitsgemeinschaften
In Deutschland werden für kurzfristige gemeinsame Projekte mehrerer Firmen oft Arbeitsgemeinschaften gebildet (ARGE). Dabei handelt es sich um Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung.
Die Limited ist eine gute Alternative zu solchen Arbeitsgemeinschaften. Schnell installiert,
kann die Gruppe dann unter Nutzung der Haftungsbeschränkung gemeinsam auftreten.
Die Leistungen der einzelnen Mitglieder können über Honorare abgerechnet werden. Ein
überschießender Gewinn wird ausgeschüttet an die Gesellschafter der Ltd. Nach
Abschluss des Projekts wird die Ltd. wieder einfach und kostengünstig aufgelöst.
112
© Bundesanzeiger Verlag