Anhang Analyse des aktuellen Finanzierungs- und
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Anhang Analyse des aktuellen Finanzierungs- und
Endbericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung Freiburg im Breisgau Anhang Analyse des aktuellen Finanzierungs- und Controllingsystems 2 INHALT 1 Vorwort: 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 Auswertung vorhandener Controllinginstrumente Fördersystematik im Kindertagesstättenbereich Prozess Analyse der finanziellen Förderung Kostenanalyse von städtischen Kindertagesstätten Kostenniveauanalyse Kostenstrukturanalyse Kindertagesstättenfinanzierung und Controlling 5 5 7 8 19 19 22 26 3 3.1 3.2 3.3 Alternative Finanzierungs- und Controlling-Modelle Einrichtungsfinanzierung Auslastungsabhängige Finanzierung Kombimodelle 29 29 29 31 4 Entwicklung eines zukünftigen Finanzierungs- und ControllingModells für die Stadt Freiburg Stellungnahme zum aktuellen Finanzierungs- und Controllingsystem Entwicklungsempfehlungen 32 32 33 4.1 4.2 4 Abbildung 1: Finanzierungsstruktur der Regelförderung 6 Abbildung 2: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2006 8 Abbildung 3: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2007 9 Abbildung 4: Regelförderung 2006 abolut in EURO 10 Abbildung 5: Ausgleichsfonds 2006 abolut in EURO 11 Abbildung 6: Regelförderung 2006 je Gruppe in EURO 13 Abbildung 7: Gesamtförderung der Stadt 2006 pro Gruppe in EURO 14 Abbildung 8: Durchschnittliche Finanzierungsstruktur einer Kita - Vergleich von Realwerten und Planvorgaben 15 Abbildung 9: Elternbeiträge in Prozent von den Gesamteinnahmen „Innenfinanzierung“ 17 Abbildung 10 Verteilung der Gesamtfinanzierung in % 18 Abbildung 11: Verhältnis von fixen und variablen Kosten 22 Abbildung 12: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen 24 Abbildung 13: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen 24 Tabelle 1: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe I 20 Tabelle 2: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe II 21 Tabelle 3: Gruppen- und Platzkosten 25 3 1 Vorwort: Die Finanzierungsform der Kindertagesstätten innerhalb einer Kommune hat beträchtliche Auswirkungen auf die vorhandene Einrichtungs- und Leistungsstruktur. Auch in Freiburg ist hier ein politisch und stadtgesellschaftlich geprägtes System historisch gewachsen. Im folgenden Anhang wird dieses Verfahren und seine Auswirkungen untersucht und auf Entwicklungsempfehlungen hingearbeitet. 4 2 Auswertung vorhandener Controllinginstrumente Die Auswertung der IST-Situation von Finanzierung und Förderung von Kindertagesstätten durch die Stadt Freiburg erfolgt mit zwei Schwerpunkten. Im ersten Teil wird die Fördersystematik der Stadtverwaltung erläutert. Dabei wird ein besonderer Blick auf die Leistungen für Kindertagesstätten freier Träger geworfen (Einnahmeseite der Kindertagesstätten). Im zweiten Teil werden die Kosten von städtischen Kindertagesstätten exemplarisch untersucht (Kostenseite). Abschließend wird die Regelungspraxis unter Controllinggesichtspunkten ausgewertet. 2.1 Fördersystematik im Kindertagesstättenbereich Die Stadt Freiburg unterhält zur Gewährleistung des Angebots von Kindertagesstätten 20 eigene Einrichtungen und unterhält ein 2-stufiges Fördersystem zur Mitfinanzierung von Einrichtungen freier Träger. Derzeit (2007) werden 97 Kindertagesstätten frei getragene Kindertagesstätten bezuschusst. Die 20 städtischen Kindertageseinrichtungen sind der Abteilung „Jugendhilfe in Einrichtungen“ angegliedert und unterstehen fach- und dienstrechtlich dem Abteilungsleiter. Es erfolgt eine doppische Abrechnung über den Stadthaushalt. Die 97 übrigen Kindertagesstätten werden von einer Vielzahl von Trägern der freien Jugendhilfe mit sehr unterschiedlichen Organisationsstrukturen und –größen, weltanschaulichem Hintergrund und Finanzkraft getragen. Rechtsgrundlage sind neben den §§ 24f SGB VIII das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden – Württemberg (KiTaG) mit Ausführungsrichtlinien. Laut §8 Abs. 2 KiTaG beträgt die Förderung mindestens 63% der Betriebsausgaben; weiteres soll in Verträgen zwischen Kommune und Trägern geregelt werden. Dies ist in der Stadt Freiburg in den für alle Träger verbindlichen „Richtlinien der Stadt Freiburg für die Gewährung von Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen und Tageseinrichtungen mit altergemischten Gruppen“ geschehen. Die dort beschriebene und in der Abteilung „Jugendhilfe in Einrichtungen“ umgesetzte Fördersystematik unterteilt hier in Regelförderung und einen Ausgleichsfonds. Die Regelförderung sichert das gesetzlich festgelegte Minimum von 63% der Betriebskosten durch den öffentlichen Träger ab. Es wurde mit den Trägern ausgehandelt, dass dies durch eine Übernahme von folgenden Kostenpositionen gewährleistet wird: 1. 80% der anerkannten Personalkosten für pädagogisches Fachpersonal, zzgl. 2. 6% der anerkannten Personalkosten als Personalnebenkosten, zzgl. 3. 1.200 € Mietkostenzuschuss pro Gruppe. 5 1 Die zulässigen Personalkosten sind durch Personalschlüssel und Standards eingegrenzt , wobei Zuschläge bei bestimmten Gruppenarten differenziert sind und ab einer Leitungsspanne von 6 Vollzeitstellen die (ggf. anteilige) Freistellung einer Leitungskraft gewährt wird. Weitere Verrechnungen können bei Gruppenminderbelegungen und Belegung von Kindertagesstättenplätzen mit Kindern, deren Eltern außerhalb des Stadtgebietes wohnen, erfolgen. Die Regelförderung geht insgesamt von der Hypothese aus, dass den gesamten Betriebskosten der Einrichtungen freier Träger neben den 63% Regelförderung 37% eigene Einnahmen gegenüber stehen. Diese Einnahmen sollen zu 20% aus Elternbeiträgen erzielt werden, deren Höhe die Träger selbst festlegen und deren Beitreibung die Träger eigenverantwortlich organisieren. Die restlichen 17% sollen über Eigenmittel der Träger erbracht werden. Zusammengefasst ergibt sich für die Regelförderung der Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft in Freiburg modellhaft folgende Finanzierungsstruktur: Abbildung 1: Finanzierungsstruktur der Regelförderung 17% sonstige Einnahmen 37% sonstige Kosten + 20% Elternbeiträge 63% + 63% Regelförderung + 80% Personalkosten, 6% Personalnebenkosten und Raumkostenzuschuss =100% Betriebskosten = 100% Betriebseinnahmen Der Ausgleichsfonds bildet eine Auffangfinanzierung, mit der lt. Richtlinientext (Nr.7) „im Einzelfall auf Antrag“ Sonderzuschüsse zu gewähren, falls 1 6 Dazu ausführlich in Kapitel „Personalbemessung“ in Berichtsteil A. 1. „der Träger alle Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und ohne zusätzlichen Zuschuss nicht in der Lage ist, den Betrieb der Einrichtung zu gewährleisten (...) und 2. die Aufrechterhaltung des Angebots im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung weiterhin für die soziale Struktur der Stadt erforderlich ist.“ Auf Antrag der Kindertagesstätten stellt die Stadt diesen sachlich und rechnerisch Bedarf fest und finanziert aus dem Ausgleichsfonds den Fehlbetrag. Regelförderung und Ausgleichsfonds bilden gemeinsam die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten für die Einrichtungen unter freier Trägerschaft. 2.1.1 Prozess In diesem Unterkapitel soll der Ablauf einer finanziellen Förderung nachvollzogen werden. Sonstige formale Verfahren bspw. zur Erlangung einer Betriebserlaubnis werden nur beachtet, wenn es für die Darstellung der Finanzierung relevant ist. Um in die Regelförderung der Stadt aufgenommen zu werden melden Kindertagesstätten freier Träger einen Datensatz an die Stadtverwaltung, der insbesondere die geplanten Personalkosten, den Betreuungsschlüssel, die Anzahl der Kinder pro Gruppe und die Hauptbetreuungszeiten enthält. Die Stadt prüft formal die Daten auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, sowie einzuhaltende Obergrenzen (meist Referenzwerte aus den städtischen Einrichtungen). Danach wird die Förderung bewilligt und in zwei Tranchen ausbezahlt. Um Mittel des Augleichsfonds in Anspruch zu nehmen stellen die Einrichtungen wiederum einen Antrag, der eine detaillierte Aufstellung und Unterteilung des voraussichtlichen Betriebsergebnisses erhält. Die Stadtverwaltung prüft die Angaben an Hand von Obergrenzen und gewährt als Förderung die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen. Im Folgejahr müssen die Einrichtungen den Jahresabschluss als Verwendungsnachweis vorlegen, der als Grundlage für die „Spitzabrechnung“ dient. Insbesondere die Personalkosten werden sehr detailliert an Hand von Personalschlüssel, Gruppengröße, Eingruppierung, Dienstalter etc. nachvollzogen. Überzahlungen werden mit der Förderung des Folgejahres verrechnet. Dieses Verfahren wird von den MitarbeiterInnen des Jugendamtes als sehr aufwändig beschrieben. Die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze wird derzeit an vier Stichtagen im Jahr erhoben; Träger mit einer erheblichen Minderbelegung, bzw. deren Einrichtungen wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert. 7 2.1.2 Analyse der finanziellen Förderung Die nachfolgende Analyse dient der Untersuchung des aktuellen Fördersystems aus Kostensicht. Im Fokus stehen 1. die Inanspruchnahme der Förderung durch die Kitas und die dadurch entstehenden Kosten für die Stadt in Form von Regelförderung und Ausgleichszahlung, 2. der Vergleich der vorgesehenen Förderhöhe mit der tatsächlichen Beanspruchung durch die Einrichtungen, 3. die Unterschiede zwischen den einzelnen Kindertageseinrichtungen in Bezug auf die Höhe der Finanzierungskomponenten. Die Datengrundlage der Analyse bilden die von der Stadt bereitgestellten Tabellen zur Be2 rechnung von Zuschuss und Ausgleichsfondszahlungen aus den Jahren 2006 und 2007 . Inanspruchnahme der Förderung durch die Kindertagesstätten Für die 97 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft gewährte die Stadt Freiburg in den Jahren 2006/2007 Regelförderung in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro jährlich. Die Zahlungen im Rahmen des Ausgleichsfonds umfassten zusätzlich etwa 1,3 Millionen Euro. Abbildung 2: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2006 Inanspruchnahme der städtischen Förderunge 2006 140 120 100 80 60 117 97 97 40 65 20 0 Anzahl der Kitas 2 8 Anzahl der Kitas freier Träger Kitas, die Regelförderung erhalten Kitas, die zusätzlich Zahlungen aus dem Ausgleichsfond erhalten Bei den Daten für das Jahr 2007 handelt es sich um vorläufige Angaben mit teilweise noch ungeprüften Personalkosten. Nach Angaben der MitarbeiterInnen der Stadt kann die endgültige Fördersumme noch kleineren Schwankungen unterliegen. Abbildung 3: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2007 Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2007 140 120 100 80 60 117 97 97 40 66 20 0 Anzahl der Kitas Anzahl der Kitas freier Träger Kitas, die Regelförderung erhalten Kitas, die zusätzlich Zahlungen aus dem Ausgleichsfond erhalten Alle Kindertagesstätten freier Träger erhalten die Regelförderung der Stadt. In Kombination mit Elternbeiträgen und Eigenleistungen arbeiten ca. 40% der Einrichtungen mit diesem Zuschuss kostendeckend. Rund 60% der Kitas erhalten zusätzlich Zahlungen aus dem Ausgleichsfond. In den folgenden beiden Diagrammen ist die Höhe der Inanspruchnahme von Regelförderung und Ausgleichsfonds dargestellt. Die Aufstellung erfolgt für das Jahr 2006, da hier validere Daten vorliegen; die vorläufigen Daten aus 2007 zeigen keine wesentlichen Abweichungen. 9 Abbildung 4: Regelförderung 2006 abolut in EURO Regelförderung 2006 absolut in EURO Kita 33 Kita 38 Kita 6 Kita 34 Kita 10 Kita 23 Kita 16 Kita 17 Kita 94 Kita 83 Kita 65 Kita 3 Kita 74 Kita 54 Kita 47 Kita 1 Kita 40 Kita 82 Kita 5 Kita 56 Kita 70 Kita 81 Kita 24 Kita 58 Kita 60 Kita 8 Kita 55 Kita 14 Kita 26 Kita 95 Kita 4 Kita 37 Kita 25 Kita 76 Kita 78 Kita 32 Kita 50 Kita 80 Kita 61 Mittelwert Kindergärten Kita 46 Kita 27 Kita 42 Kita 85 Kita 75 Kita 96 Kita 64 Kita 19 Kita 62 Kita 59 Kita 21 Kita 63 Kita 67 Kita 68 Kita 53 Kita 13 Kita 77 Kita 45 Kita 20 Kita 51 Kita 66 Kita 22 Kita 69 Kita 11 Kita 97 Kita 41 Kita 72 Kita 73 Kita 84 Kita 44 Kita 43 Kita 57 Kita 48 Kita 71 Kita 15 Kita 2 Kita 35 Kita 39 Kita 52 Kita 31 Kita 18 Kita 36 Kita 89 Kita 7 Kita 91 Kita 28 Kita 87 Kita 88 Kita 90 Kita 30 Kita 86 Kita 92 Kita 49 Kita 93 Kita 29 Kita 9 Kita 12 Kita 79 0,00 10 545.416 524.162 411.585 402.783 389.753 384.517 379.276 378.501 376.781 371.879 350.331 318.380 315.877 312.987 308.995 296.124 289.544 264.963 263.729 259.240 258.874 252.047 246.252 240.942 239.716 236.805 233.580 233.282 229.560 227.309 225.677 221.436 218.543 212.738 207.512 203.091 194.064 193.806 189.098 186.795 185.543 184.802 183.011 180.107 178.011 174.604 170.772 167.335 165.988 164.600 162.051 157.463 155.050 152.314 147.344 139.410 139.237 136.994 136.133 134.867 134.725 133.328 130.507 128.359 120.631 114.273 114.023 112.750 109.564 109.472 107.974 104.136 100.796 100.777 100.170 99.128 98.946 96.952 96.301 95.523 87.231 86.983 86.415 86.330 81.212 75.225 71.472 70.229 69.783 67.580 67.470 66.617 65.728 65.401 63.284 59.070 58.525 57.481 100.000,00 200.000,00 300.000,00 400.000,00 500.000,00 600.000,00 Abbildung 5: Ausgleichsfonds 2006 abolut in EURO Ausgleichsfonds 2006 absolut in EURO Kita 6 Kita 38 Kita 75 Kita 3 Kita 25 Kita 5 Kita 94 Kita 83 Kita 8 Kita 31 Kita 82 Kita 22 Kita 21 Kita 29 Kita 20 Kita 18 Kita 19 Kita 1 Kita 9 Kita 33 Kita 86 M ittelwert Kindergärten Kita 65 Kita 76 Kita 47 Kita 45 Kita 10 Kita 23 Kita 49 Kita 80 Kita 32 Kita 4 Kita 50 Kita 40 Kita 73 Kita 53 Kita 79 Kita 70 Kita 7 Kita 12 Kita 39 Kita 64 Kita 68 Kita 72 Kita 63 Kita 71 Kita 11 Kita 77 Kita 51 Kita 69 Kita 36 Kita 85 Kita 61 Kita 41 Kita 37 Kita 46 Kita 57 Kita 43 Kita 88 Kita 42 Kita 48 Kita 28 Kita 60 Kita 84 Kita 97 Kita 2 - 98134 79778 68027 59624 47874 46890 39554 37886 37135 34673 31620 30839 30839 30839 30839 30839 30839 24080 21904 21082 21393 20751 20268 19224 18948 18752 18208 18043 16943 16845 16311 16227 15910 15686 15409 14785 14385 13511 12518 12421 12283 12212 12158 11284 11061 10741 10735 10392 8623 8536 8302 8085 7983 7074 6801 6787 6427 6327 6286 6097 6080 5440 5415 2865 1204 517 40.000,00 80.000,00 120.000,00 11 Die absoluten Werte der Regelförderung streuen beträchtlich um den Mittelwert von 186.795 €. Die durchschnittliche Zuweisung aus dem Ausgleichsfonds beträgt 19.725 €, ebenfalls mit einer beträchtlichen Streuung. Die Daten sind von der unterschiedlichen Größe der Kindertagesstätten beträchtlich beeinflusst, weshalb im folgenden Diagramm die Regelförderung pro Gruppe ausgewiesen ist. Um die Gesamtförderung pro Gruppe darzustellen sind in dem darauf folgenden Diagramm die Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds der Regelförderung zuaddiert. Auch diese Werte streuen beträchtlich. Wichtiger Streuungsfaktor ist der Personalschlüssel, der je nach Gruppenart differiert. So ist durch die städtischen Förderrichtlinien für altersgemischte Gruppen eine deutlich bessere Ausstattung gegenüber Regelgruppen vorgesehen, was durch die Vorgaben in der jeweiligen Betriebserlaubnis des KVJS untermauert wird. Um hier genaure Aufschlüsse zu gewinnen müssten die Gruppenstrukturen der Einrichtungen gegenübergestellt werden, was im Umfang dieses Gutachtens nicht möglich war. Die betreffende Abbildung zeigt gleichwohl die faktische Streuung der Gesamtförderung durch das aktuelle Fördersystem. Durchschnittlich wendet die Stadt je Gruppe einer Kindertagesstätte rund 73.900 Euro jährlich auf. 12 Abbildung 6: Regelförderung 2006 je Gruppe in EURO Regelförderung 2006 je Gruppe in EURO Kita 20 Kita 81 Kita 15 Kita 35 Kita 52 Kita 83 Kita 82 Kita 65 Kita 38 Kita 96 Kita 18 Kita 36 Kita 89 Kita 7 Kita 19 Kita 6 Kita 91 Kita 21 Kita 34 Kita 3 Kita 8 Kita 10 Kita 47 Kita 23 Kita 94 Kita 4 Kita 28 Kita 1 Kita 37 Kita 25 Kita 40 Kita 87 Kita 88 Kita 90 Kita 77 Kita 78 Kita 33 Mittelwert Kindergärten Kita 32 Kita 30 Kita 86 Kita 51 Kita 22 Kita 92 Kita 5 Kita 49 Kita 93 Kita 69 Kita 56 Kita 70 Kita 50 Kita 80 Kita 11 Kita 29 Kita 16 Kita 74 Kita 17 Kita 61 Kita 54 Kita 46 Kita 27 Kita 24 Kita 42 Kita 97 Kita 58 Kita 85 Kita 60 Kita 75 Kita 9 Kita 12 Kita 55 Kita 14 Kita 79 Kita 26 Kita 41 Kita 72 Kita 64 Kita 95 Kita 73 Kita 62 Kita 59 Kita 84 Kita 44 Kita 43 Kita 76 Kita 63 Kita 57 Kita 67 Kita 68 Kita 48 Kita 71 Kita 2 Kita 53 Kita 39 Kita 31 Kita 13 Kita 45 Kita 66 136.133 126.024 100.170 98.946 96.301 92.970 88.321 87.583 87.360 87.302 87.231 86.983 86.415 86.330 83.668 82.317 81.212 81.026 80.557 79.595 78.935 77.951 77.249 76.903 75.356 75.226 75.225 74.031 73.812 72.848 72.386 71.472 70.229 69.783 69.619 69.171 68.177 68.020 67.697 67.580 67.470 67.434 66.664 66.617 65.932 65.728 65.401 65.254 64.810 64.719 64.688 64.602 64.180 63.284 63.213 63.175 63.084 63.033 62.597 61.848 61.601 61.563 61.004 60.316 60.236 60.036 59.929 59.337 59.070 58.525 58.395 58.321 57.481 57.390 57.137 57.012 56.924 56.827 56.375 55.329 54.867 54.782 54.736 53.987 53.185 52.488 52.068 51.683 50.771 50.398 50.389 49.564 49.115 48.476 47.762 46.470 45.665 44.908 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 13 Abbildung 7: Gesamtförderung der Stadt 2006 pro Gruppe in EURO Gesamtförderung der Stadt 2006 pro Gruppe in EURO Kita 20 Kita 81 Kita 18 Kita 83 Kita 6 Kita 38 Kita 15 Kita 19 Kita 35 Kita 82 Kita 7 Kita 21 Kita 52 Kita 36 Kita 3 Kita 29 Kita 65 Kita 8 Kita 86 Kita 25 Kita 96 Kita 89 Kita 94 Kita 49 Kita 22 Kita 75 Kita 47 Kita 10 Kita 91 Kita 9 Kita 28 Kita 4 Kita 34 Kita 23 Kita 1 Kita 5 Kita 88 Kita 40 Kita 37 Kita 77 Mittelw Kita 32 Kita 79 Kita 51 Kita 87 Kita 12 Kita 33 Kita 80 Kita 50 Kita 90 Kita 11 Kita 69 Kita 78 Kita 70 Kita 30 Kita 92 Kita 61 Kita 93 Kita 31 Kita 56 Kita 46 Kita 73 Kita 16 Kita 74 Kita 17 Kita 42 Kita 85 Kita 72 Kita 54 Kita 27 Kita 24 Kita 60 Kita 64 Kita 97 Kita 41 Kita 58 Kita 55 Kita 14 Kita 76 Kita 26 Kita 43 Kita 95 Kita 84 Kita 63 Kita 71 Kita 62 Kita 57 Kita 59 Kita 68 Kita 44 Kita 39 Kita 53 Kita 48 Kita 45 Kita 67 Kita 2 Kita 13 Kita 66 166.972 126.024 118.070 102.441 101.944 100.657 100.170 99.087 98.946 98.861 98.848 96.445 96.301 95.285 94.501 94.123 92.650 91.313 88.863 88.806 87.302 86.415 83.267 82.671 82.084 82.013 81.986 81.592 81.212 80.974 80.665 80.635 80.557 80.512 80.051 77.655 76.515 76.308 76.079 74.815 73.889 73.134 71.866 71.745 71.472 70.946 70.812 70.217 69.991 69.783 69.547 69.522 69.171 68.096 67.580 66.617 65.694 65.401 65.098 64.810 64.110 64.080 63.213 63.175 63.084 63.036 62.731 62.654 62.597 61.601 61.563 61.283 60.995 60.918 60.674 60.236 58.395 58.321 57.991 57.390 57.151 56.827 56.215 56.175 55.759 55.329 55.282 54.867 54.824 54.736 54.618 54.043 53.438 51.915 51.683 49.823 46.470 44.908 0 14 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 Die Kostenseite lässt sich für die freien Träger in dieser Analyse nicht weiter differenzieren, da keine validen und objektiven Daten vorliegen. Diese Untersuchung wird im Kapitel „Kostenanalyse von städtischen Kindertagesstätten“ exemplarisch für die städtischen Einrichtungen durchgeführt. Für die Einnahmeseite liegen valide und vergleichbare Daten für diejenigen 60 Kindertagesstätten vor, die Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds beantragen. Diese liefern genauere Hinweise auf die finanzielle Situation dieser Untergruppe: Vergleich der vorgesehenen Förderhöhe mit der tatsächlichen Beanspruchung Der folgende Vergleich zeigt, inwieweit die durchschnittliche prozentuale Verteilung von Zuschuss, Elterbeiträgen und Eigenleistung von der vorgesehenen 63/20/17 - Finanzierungs3 struktur abweicht. Im Fokus der Betrachtung stehen Kindertagesstätten, die neben der Regelförderung zusätzliche Zahlungen aus dem Ausgleichsfond benötigen um eine 100%-ige 4 Deckung ihrer Kosten zu erreichen. Bereinigt wurden die Daten um Ausreißer, sowie Kindertagesstätten, deren Angaben unvollständig waren. Abbildung 8: Durchschnittliche Finanzierungsstruktur einer Kita - Vergleich von Realwerten und der vorgesehenen Finanzierungsstruktur 3 4 Die in Freiburg vorgesehene bzw. angestrebte Finanzierungsstruktur leitet sich aus den Vorgaben des KiTaG BadenWürttemberg und Empfehlungen des Städtetages ab. In der Berechnung werden ausschließlich die Daten aus dem Ausgleichsfond verwendet, da die Angaben die von den Kindertagesstätten in Zusammenhang mit der Beantragung des Zuschusses gemacht werden weder die kompletten Kosten, noch die Einnahmen enthalten. 15 In der Grafik werden folgende Punkte deutlich: 1. In den Jahren 2006 und 2007 lag der durchschnittliche Anteil der städtischen Förderung an den Einnahmen einer Einrichtung, die Leistungen aus dem Ausgleichsfonds bezieht, bei über 73%. 66% der Einnahmen entstanden aus der Regelförderung, 7% durch Zahlungen aus dem Ausgleichsfond. Dies entspricht einer Abweichung von den Planwerten einer 63/20/17-Finanzierungsstruktur von insgesamt 10 Prozentpunkten. Damit übernimmt die Stadt bei diesen Einrichtungen einen deutlich höheren Finanzie5 rungsanteil als angestrebt. 2. Diese Abweichung wird im wesentlichen durch die Zahlungen des Ausgleichsfonds ausgelöst. Die Regelförderung liegt durch die engen Vorgaben nahe am angestrebten Ziel von 63% der Einnahmen. 3. Der Elternanteil entspricht mit knapp 19% nahezu den angestrebten Werten, die sich aus dem KiTaG Baden-Württemberg und den Empfehlungen des Städtetages ableiten. 4. Der Eigenanteil der Einrichtungen liegt mit ca. 7,5 % der Einnahmen deutlich unter dem Wert von 17%, welcher in der angestrebten Finanzierungsstruktur vorgesehen ist. Die Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds kommen mithin vor allem den Kindertagesstätten zu, die diesen Eigenanteil nicht leisten. In der Berechnung konnten „versteckte“ Eigenanteile, die nicht in die Einnahmen der Kindertagesstätten miteinbezogen werden, wie z.B. kalkulatorische Mieten, nicht berücksichtigt werden. Diese würden den Prozentsatz der Eigenanteilsfinanzierung erhöhen. Unterschiede in der Höhe der Finanzierungskomponenten Um das Verhältnis zwischen Förderanteil der Stadt Freiburg und den Eigenleistungen der Kindertagesstätten freier Träger zu verdeutlichen wird in folgender Grafik die Innenfinanzie6 rungsrate der Einrichtungen, unterteilt in Elternbeiträge und Eigenanteile dargestellt. Wie bereits oben ausgeführt wird die angestrebte Innenfinanzierung von 37% nur von wenigen Einrichtungen erreicht. Der Großteil weist eine Rate zwischen 20% und 30% auf. Es wird allerdings deutlich, dass die Verteilung zwischen Elternbeiträgen und Eigenanteilen sich unterscheidet. Einige Kindertagesstätten kommen gänzlich ohne Eigenanteil aus, wenige überschreiten die angestrebten 20%. 5 6 16 Vergleichsdaten über die Angemessenheit der Kalkulationsgrundlage sind nicht zu erhalten, vgl. Schilling, M.; „Berechnung der Platzkosten als finanzielle Grundlage für den quantitativen und qualitativen Ausbau“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004 Wie in dem vorangegangenen Abschnitt sind auch in der folgenden Auswertung ausschließlich die Kindertagesstätten enthalten, die Zuschüsse aus dem Ausgleichsfond erhielten. Abbildung 9: Elternbeiträge in Prozent von den Gesamteinnahmen „Innenfinanzierung“ Elternbeiträge und Eigenanteil in Prozent von den Gesam teinnahm en "Innenfinanzierung" Kita 97 Kit a 84 Kita 2 Kit a 48 Kit a 46 Kit a 43 Kit a 42 Kita 79 Kit a 23 Kita 51 Kit a 40 Kit a 11 Kit a 80 Kita 85 Kita 50 Kit a 33 Kit a 10 Kit a 32 Kit a 61 Kit a 41 Kit a 49 Kit a 60 Kit a 57 Kit a 69 Kit a 63 Kit a 28 M itt elwert Kindergärt en Kita 53 Kita 4 Kita 47 Kit a 82 Kit a 77 Kit a 64 Kita 1 Kita 37 Kit a 68 Kita 70 Kita 72 Kit a 83 Kit a 12 Kit a 36 Kita 76 Kita 65 Kit a 39 Kita 73 Kita 45 Kit a 88 Kita 8 Kita 71 Kit a 94 Kit a 38 Kita 3 Kit a 22 Kit a 21 Kit a 29 Kit a 20 Kit a 18 Kit a 19 Kit a 5 Kit a 86 Kit a 75 Kit a 7 Kita 25 Kita 6 Kita 9 Kit a 31 0,00 19,43 22,23 24,24 19,93 13,95 26,89 19,27 22,71 20,63 16,13 18,68 23,26 19,83 14,83 16,33 16,85 21,04 18,53 13,20 22,13 19,08 24,13 16,06 7,48 14,43 16,09 20,75 21,45 9,13 7,66 6,75 21,86 21,99 5,72 18,14 9,49 6,07 21,40 20,32 7,05 19,90 7,45 20,72 6,56 19,98 6,81 19,63 7,16 18,84 7,40 15,06 11,18 7,19 6,46 18,73 19,38 25,41 0,39 21,27 4,52 21,84 3,43 17,81 17,16 7,45 7,93 17,18 7,91 16,23 16,51 8,15 7,87 17,81 14,34 9,46 6,38 19,04 4,76 17,55 23,59 6,20 0,00 17,95 5,38 17,87 5,05 19,86 2,84 8,75 13,76 15,02 20,81 7,01 0,75 0,00 21,52 6,95 5,13 14,51 16,27 2,26 18,51 14,97 5,56 18,92 1,51 18,92 1,51 1,51 18,92 18,92 1,51 18,92 1,51 1,51 18,92 19,15 0,15 3,03 16,16 0,00 17,63 11,52 5,09 15,78 0,00 0,16 15,51 13,39 11,22 10,00 0,39 0,00 20,00 30,00 40,00 Elternbeiträge 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00 Eigenanteil 17 Zusammenfassend ist in der anschließenden Grafik die Verteilung der Gesamtfinanzierung je Kindertagesstätte, die Mittel aus dem Ausgleichsfonds bezieht, dargestellt. Abbildung 10 Verteilung der Gesamtfinanzierung in % Verteilung der Gesamtfinanzierung in % Kita 37 Kita 65 Kita 7 Kita 70 Kita 71 Kita 88 Kita 60 Kita 94 Kita 76 Kita 68 Kita 47 Kita 64 Kita 77 Kita 36 Kita 61 Kita 1 Kita 83 Kita 72 Kita 25 Kita 4 Kita 10 Kita 73 Kita 57 Kita 63 Kita 28 Kita 69 Kita 5 Kita 41 Kita 33 Kita 39 Kita 45 Kita 38 Kita 6 Kita 8 Kita 53 Kita 85 Kita 32 Kita 3 Kita 82 Mittelwert Kindergärten Kita 50 Kita 31 Kita 22 Kita 21 Kita 29 Kita 20 Kita 18 Kita 19 Kita 80 Kita 12 Kita 9 Kita 11 Kita 23 Kita 86 Kita 40 Kita 51 Kita 75 Kita 42 Kita 46 Kita 2 Kita 49 Kita 43 Kita 48 Kita 84 Kita 97 Kita 79 0% 20% Regelförderung % 18 40% Ausgleich % 60% Elternbeiträge % 80% Eigenanteil% 100% 2.2 Kostenanalyse von städtischen Kindertagesstätten Der Fokus in diesem Kapitel liegt auf der Untersuchung der Kostenstruktur von städtischen Kindertagesstätten in Freiburg, um darauf aufbauend Hinweise auf den Verlauf von Ausgaben und Einnahmen bei Entscheidungen innerhalb der Förderstruktur zu erhalten. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile. Zunächst erfolgt eine Abbildung des Kostenniveaus der Kindertagesstätten. Daran anschließend erfolgt im zweiten Teil eine differenzierte Analyse der Kostenstruktur. 7 Die Untersuchung erfolgt exemplarische für städtische Einrichtungen ; die Grundlage bilden Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung der Stadt: im wesentlichen werden die Deckungsbedarfsberichte der Kindertagesstätten für das Berichtsjahr 2006, in denen detaillierte Angaben zu Erlösen und Kosten enthalten sind, herangezogen. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen wurde die Datengrundlage folgendermaßen bereinigt: • Kindertagesstätten für die keine kompletten Angaben zu Kosten und Erlösen vorliegen wurden nicht berücksichtigt, sowie • Einrichtungen mit integrierter Krippe und / oder Hort, da sich die Kosten und Erlöse dort erheblich von denen andere Kitas unterscheiden. Insgesamt gehen 13 von 20 städtischen Kindertagesstätten bzw. von 117 Kindertagesstätten insgesamt in die Betrachtung mit ein. Es ist davon auszugehen, dass die Kostenstrukturen (ohne Verrechnungskosten) von Kindertagesstätten grundsätzlich unabhängig von der Trägerschaft entstehen. Damit können unter dem Vorbehalt einer genaueren Prüfung die gefundenen Werte auf die Einrichtungen der freien Träger übertragen werden. 2.2.1 Kostenniveauanalyse Das Kostenniveau ergibt sich für jede Kindertagesstätte individuell in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (z.B. Größe der Einrichtung), die in Teil zwei näher untersucht werden. In diesem Abschnitt erfolgt zunächst eine Darstellung des durchschnittlichen Kostenniveaus der in der Stichprobe enthaltenen Kindertagesstätten sowie eine Abbildung der Kosten die durchschnittlich für die Stadt entstehen pro Gruppe, Platz und Platz pro Monat. 7 Angaben von Einrichtungen freier Träger zu Kosten und Erlösen bleiben unberücksichtigt, da sie aufgrund der unterschiedlichen Kontierungs- und Buchungsverfahren auf Kostenarten- und -stellenbasis nicht vergleichbar sind. 19 Die Deckungsbeiträge der Stadt pro Kindertagesstätte ergeben sich aus der Differenz von Erlösen und Kosten in den einzelnen Einrichtungen. Der folgenden Betrachtung liegt eine zweistufige Deckungsbeitragsermittlung zu Grunde. Im ersten Schritt werden Erlöse und Kosten jeweils aufsummiert, wobei alle Beträge unberücksichtigt bleiben, die ausschließlich auf Grund der Trägerschaft durch die Stadt anfallen. Die Differenz ergibt den Deckungsbeitrag A. Dieser stellt letztlich den Fehlbetrag einer durchschnittlichen Einrichtung dar und sollte cet. par. vergleichbar mit einer Einrichtung ei8 nes freien Trägers sein . Diese weisen zwar eine unterschiedliche Kostenstellen/Kostenartenrechnung auf, Kosten- und Erlösniveau wurden im Jugendamt als vergleichbar eingestuft. Im zweiten Schritt werden dann die „speziellen“ Kosten und Erlöse aufgerechnet, die aus9 schließlich bei städtische Kindertagesstätten auftreten . Als Ergebnis ergibt sich der für städtischen Kitas spezifische Deckungsbeitrag B. Tabelle 1: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe I Durchschnittlicher Betrag in Euro pro Gruppe pro Jahr pro Platz pro Jahr pro Platz pro Monat Erlöse -28.142,11 -1.302,88 -108,57 Kosten 131.998,18 6.111,03 509,25 Deckungsbeitrag A 103.856,07 4.808,15 400,68 -30.194,43 -1.397,89 -116,49 34.048,84 1.576,34 131,36 107.710,49 4.986,60 415,55 Spezielle Erlöse städtischer Kitas Spezielle Kosten städtischer Kitas Deckungsbeitrag B 8 9 20 Unterschiede zu den Ergebnissen aus dem Kapitel Regelförderung können sich im Bereich der Erlöse v.a. aufgrund der Eigenleistungen ergeben, die bei städtischen Trägern z.T. entfallen (etwa Geldwerte Eigenanteile der freien Träger) oder nicht in der Kosten- und Leistungsrechnung aufgeführt sind. Es handelt sich dabei vor allem um Kosten aus der sekundären Gemeinkostenverrechnung innerhalb der Stadtverwaltung und Erlöse in Form von Zuwendungen des Landes für städtische Einrichtungen. Ein Kindertagesstättenplatz kostet demnach die Stadt im Durchschnitt 415 € pro Monat bei einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft, bzw. 400 € fallen in einer durchschnittlichen Tagesstätte an und würden modellhaft bei Einrichtungen freier Träger angerechnet. Dies entspricht einem Anteil von rd. 80% der Gesamteinzelkosten von 509 €. Städtische Kindertageseinrichtungen weisen damit für den Deckungsbeitrag A einen Innenfinanzierungsgrad von ca. 20% auf, die sich im Wesentlichen aus Elternbeiträgen ergeben. Da die Notwendigkeit und Möglichkeit zur Erbringung von Eigenanteilen fehlt, entspricht dies dem Ergebnis für die Einrichtungen der freien Träger aus dem vorigen Kapitel. Die Kostenhöhe wird zu einem großen Teil durch einige wenige Kostenarten bestimmt. Mit rund 80% haben die Personalkosten den größten Anteil an den Ausgaben einer Kindertagesstätte und beeinflussen das Kostenniveau somit maßgeblich. Das heißt auch, dass überdurchschnittliche Kosten pro Platz/Gruppe vor allem dann entstehen, wenn dort überdurchschnittliche Personalausstattung vorliegt. Überdurchschnittliche Personalausstattung meint, dass das Verhältnis der Personalstellen zu den vorgesehenen Plätzen über dem Durchschnitt liegt, bzw. die Personalstruktur in überdurchschnittlichen Kosten pro Fachkraft resultiert. Jeweils zwischen durchschnittlich 5% und 6% aller Kosten sind Gebäudekosten, kalkulatorische Kosten und Sachkosten. Tabelle 2: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe II Erlöse Kosten Benutzungsgebühren sonstige Erlöse gesamt Personalkosten Sachkosten Gebäudekosten Verwaltungsaufwendungen Kalkulatorische kosten sonstige Kosten gesamt Durchschnittliche Kosten pro Jahr pro pro Jahr pro Gruppe Platz Prozent in EURO in EURO -17,65% -23.734,58 -1.098,82 -3,42% -4.407,53 -204,05 -28.142,11 -1.302,88 -21,06% 80,34% 5,09% 6,44% 0,26% 5,80% 2,06% 100,00% pro Platz pro Monat in EURO -91,57 -17,00 -108,57 106.316,10 6.641,65 8.062,67 332,27 7.842,73 2.802,76 131.998,18 4.922,04 307,48 373,27 15,38 363,09 129,76 6.111,03 410,17 25,62 31,11 1,28 30,26 10,81 509,25 Deckungsbeitrag A 103.856,07 4.808,15 400,68 Umlagen Landeszuwendungen 34.048,84 -30.194,43 1.576,34 -1.397,89 131,36 -116,49 Deckungsbeitrag B 107.710,49 4.986,60 415,55 21 2.2.2 Kostenstrukturanalyse Im Mittelpunkt der Kostenstrukturanalyse steht die Untersuchung von fixen und variablen Kosten, sowie der Auswirkung von dem Angebot bestimmter Gruppenarten und der Größe der Einrichtung auf die Gesamtkosten. Fixe versus variable Kosten Als variabel gelten in dieser Berechnung alle Kosten, die direkt abhängig sind von der Anzahl der Kinder in der Einrichtung und sich kurzfristig je nach Platzauslastung verändern, bzw. Kosten, die durch die Mitarbeiter der Kindertagesstätte kurzfristig beeinflussbar sind. Fixe Kosten sind beschäftigungsunabhängig und verändern sich nur langfristig z.B. durch die Schließung einer Gruppe. Hierunter fallen z.B. Personalkosten für Angestellte. Abbildung 11: Verhältnis von fixen und variablen Kosten Variable und Fixe Kosten 0,50% 1,60% 97,90% variable Kosten Energie-/Wasserkosten fixe Kosten Nahezu 98% aller Kosten einer Kindertagesstätte sind fixe Kosten, also Kosten die zumindest kurzfristig auch bei veränderter Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze konstant bleiben. Dies liegt zum einen daran, dass sich eine Anpassung der Kapazität, z.B. bestimmt durch Räumlichkeiten und Personal, nur langfristig realisieren lässt (Kostenremanenz). Zum anderen werden bestimmte Veränderungen, wie die Schließung einer Gruppe und damit verbundenen Stelleneinsparungen, erst bei dauerhafter Unterschreitung einer bestimmten Kinderzahl vorgenommen. Leerkosten versus Nutzkosten Wenn Plätze in Kindertagesstätten nicht genutzt werden, dann entstehen Kosten, die bestehen bleiben obwohl sie aufgrund der abnehmenden Auslastung der Einrichtung nicht zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft notwendig wären. Diese ‚unproduktiven’ Kosten werden als Leerkosten bezeichnet. Hierunter fallen klassischerweise Kosten für Anteile an 22 Personalstellen die nicht abgebaut werden können, obwohl die Fachkräfte aufgrund der verringerten Gruppengröße nicht notwendig wären. Dem gegenüber stellen Nutzkosten den Anteil der Kosten für die genutzte Kapazität dar; z.B. Personalkosten für die Zahl der Fachkräfte die benötigt werden um die jeweilige Anzahl der Kinder unter Berücksichtigung qualitativer Maßstäbe umfassend zu betreuen. Sind alle für die Kindertagesstätten vorgesehenen Plätze belegt, beträgt der Anteil der Nutzkosten 100%; es existieren keine Leerkosten. Abnehmende Platzbelegung, wie sie beispielsweise durch die demographische Verschiebung zu erwarten ist, bedeutet also nicht, dass die Kosten der Einrichtungen proportional zur abnehmenden Kinderzahl sinken. Aufgrund des hohen Fixkostenanteils von 98% bleiben die Kosten ganz oder teilweise als Leerkosten bestehen. Gleichzeitig stehen den Ausgaben wegen der abnehmenden Platzbelegung voraussichtlich weniger Einnahmen durch Elternbeiträge gegenüber, was sich negativ auf den Deckungsbedarf und somit die Höhe der städtischen Förderung der Kindertagesstätten auswirkt. Mit den oben angeführten Kostensätzen ließen sich nun pro Einrichtung das Niveau der Nutz- und Leerkosten berechnen. Fährt eine Gruppe beispielsweise ein Jahr lang mit einer Auslastung von nur 90% entstehen Leerkosten von durchschnittlich 13.200 € für diesen Zeitraum. Anders gewendet: Bei einer angenommenen Zahl von 20 Werktagen im Monat kostet jeder freie, aber zu finanzierende Platz an jedem Tag 25 ungenutzte Euro. Gruppenstruktur Ein weiteres Merkmal, welches sich für die Unterscheidung von Kosten in Kindertagesstätten anbietet ist die Unterscheidung nach Gruppenarten. Dem liegt die nachvollziehbare Annahme zu Grunde, dass sich unterschiedliche Personalschlüssel für unterschiedliche Gruppen auf die Gesamtkosten auswirken müssen. Die Kosten für eine Gruppe aus der vorliegenden Kosten- und Leistungsrechnung zu separieren ist nicht möglich, da die Kosten nicht den Gruppen zugerechnet werden. Da einzelne 10 Einrichtungen aber ausschließlich VÖ-Gruppen bzw. AG-Gruppen anbieten , lassen sich hier Durchschnittswerte bilden, wobei real die Gruppen oft altersgemischt besetzt werden. In der folgenden Grafik sind die Gruppen und Platzkosten der Kindertagesstätten „Am Mühlbach“ (4 VÖ-Gruppen mit 100 Plätzen) und „Regenbogen“ (4 AG-Gruppen mit 95 Plätzen) aufgeführt: 10 Grundlage ist eine Aufstellung der Stadt vom 01.09.2005, VÖ = Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten, AG = altersgemischte Gruppe 23 Abbildung 12: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen Kosten pro Platz und Jahr bei relativ homogener Einrichtungsstruktur Ko st en p r o G r up p e und Jahr b ei r el at i v ho mo g ener Einr icht ung sst r ukt ur 7.000 140.000 6.000 120.000 5.000 100.000 85.147 84.272 4.000 80.000 3.406 3.548 2.569 2.736 3.000 60.000 64.219 64.983 40.000 2.000 20.000 1.000 20.928 19.289 Kosten pr o VÖ Gr uppe Kosten pr o AG Gr uppe 0 837 812 Kosten pro VÖ-Platz Kosten pro AG-Platz 0 Er l öse Deckungsbei tr ag A Erlöse Deckungsbeitrag A Die Abbildung zeigt die Gesamtkosten pro Gruppe pro Jahr und deren jeweilige Deckung durch Erlöse bzw. den Deckungsbedarf. Bei dem Vergleich zweier Einrichtungen die sich nur geringfügig unterscheiden, lassen sich kaum Unterschiede in der Kostenhöhe feststellen; so betragen die Platzkosten durchschnittlich rd. 3.500 € für beide Gruppenarten. Werden dagegen die Tagesstätten „Tausendfühler“ (4 AG-Gruppen, 72 Plätze) und „Rotlaub“ (3 VÖ-Gruppen, 75 Plätze) mit einbezogen, ergibt sich auf der Grundlage von nun je zwei Kindertagesstätten mit je homogener Gruppen-, aber inhomogener Einrichtungsstruktur ein anderes Bild: Abbildung 13: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen Kosten pro Gruppe und Jahr bei relativ inhomogener Einrichtungsstruktur 140.000 129.499 120.000 100.511 5.407 5.000 80.000 100.698 75.583 5.157 4.000 3.000 4.383 2.000 40.000 20.000 6.627 7.000 6.000 100.000 60.000 Kosten pro Platz und Jahr bei relativ inhomogener Einrichtungsstruktur 28.801 24.928 1.000 1.470 1.024 0 0 Kosten pro VÖ-Gruppe Erlöse Kosten pro AG-Gruppe Deckungsbeitrag A Kosten pro VÖ-Platz Erlöse Kosten pro AG-Platz Deckungsbeitrag A Zum Einen steigt das Kostenniveau pro Gruppe und Platz beträchtlich, die Werte für die unterschiedlichen Gruppenarten entwickeln sich auch unterschiedlich. AG-Gruppen sind demnach jährlich um ca. 30.000 Euro teurer als VÖ-Gruppen. Dieses Verhältnis spiegelt sich auch in den Platzkosten wieder: Ein AG-Platz kosten ca. 1.200 Euro mehr als ein VÖ-Platz. 24 Es wird bei diesem Vergleich deutlich, dass die Gruppenstruktur nicht allein für Kostenunterschiede verantwortlich gemacht werden kann. Diese werden ganz offensichtlich auch durch andere Faktoren, beispielsweise Personalschlüssel, Einrichtungsgröße oder Gruppenstärke, beeinflusst. Ein eindeutiger Wert für die Gruppen- bzw. Platzkosten einer bestimmten Gruppenform ist aus der Analyse der vorliegenden IST-Daten deshalb nicht zu bestimmen. Platz- bzw. Gruppenkosten sind jedoch als Kalkulationsgrundlage für die finanzielle Planung des Kindertagesstättenbedarfs unabdingbar. Als Näherungswert erscheinen auf dieser Datengrundlage jene Werte brauchbarer, welche die Unterschiede der Freiburger Kindertagesstätten deutlicher widerspiegeln; sprich, die Werte aus dem Vergleich mit inhomogenen Einrichtungsstrukturen. Demnach wären folgende, gerundete Kalkulationswerte heranzuziehen : Tabelle 3: Gruppen- und Platzkosten Gruppenkosten in Euro Platzkosten in Euro Gesamtkosten Deckungsbedarf Gesamtkosten Deckungsbedarf VÖ-Angebot 100.500 75.500 5.400 4.400 AG-Angebot 129.500 101.000 6.650 5.150 Ausgewiesen sind die Gesamtkosten und der Deckungsbedarf, der in Kindertagesstätten abzüglich der Einnahmen entsteht. 25 2.3 Kindertagesstättenfinanzierung und Controlling Bevor im nächsten Kapitel Empfehlungen zur Justierung des Förderungs- und Controllingsystem entwickelt werden, sollen hier bereits vorhandene Mechanismen identifiziert werden, die ein Controlling ermöglichen. Begriffsklärung Controlling leitet sich von dem englischen Verb ‚to control’ ab, was soviel wie steuern, regeln oder kontrollieren bedeutet. Es stellt ein Subsystem der Führung einer Organisation dar, welches die Entscheidungen der Funktionsträger unterstützt. Dazu baut das Controlling einen Regelkreis aus Planung, Steuerung und Kontrolle auf. In der Planung werden Vorgabewerte ermittelt und steuernd an die durchführenden Stellen weitergegeben. Aus der (Abweichungs-) Kontrolle ergeben sich dann Werte für die weitere Planung. Nach dem Planungshorizont wird zwischen zwei grundsätzlichen Formen von Controlling unterschieden: • Strategisches Controlling („Tun wir die richtigen Dinge?“) – Effektivität Resultierend aus einer Analyse der Einflussgrößen auf die Gesamtorganisation werden im Strategischen Controlling Ziele für die langfristige Planung entwickelt. Zweck ist die Sicherung des Überlebens der Organisation und ihrer Ziele durch Anpassung an langfristige Veränderungsprozesse. • Operatives Controlling („Tun wir die Dinge richtig?“) – Effizienz Im Operativen Controlling werden die Ziele der Strategischen Planung aufgegriffen und auf die Ebene der Durchführenden in Maßnahmen und Maßgrößen konkretisiert. Zweck ist die optimale Erreichung der vorgegebenen Strategie, die in operative Ziele dekomponiert wird. In der Sozialen Arbeit wird zusätzlich dem fachlichen Controlling häufig eine eigene Rolle zugewiesen: • Fachliches Controlling Es sollen hier die inhaltlichen Aspekte der Arbeit an Hand von Qualitätsstandards legitimiert und nachgewiesen werden. Da ein Berichtswesen meist quantitativ orientiert ist, stellt das fachliche, qualitative Controlling eine besondere Herausforderung dar. Trotzdem ist die möglichst hochwertige Erbringung der Leistung neben beispielsweise der Rekursivität oder der Zielorientierung eines der Handlungsprinzipien auch des Operativen Controllings. Mithin kann das Fachliche Controlling als dessen Teilfunktion gesehen werden. 26 Controlling im bisherigen Fördersystem Strategisches Controlling: Herzstück eines strategischen Controlling im Kindertagesstättenbereich ist die nunmehr vorliegende Bedarfsplanung, bei der aus einer sorgfältigen Analyse langfristige Steuerimpulse entwickelt werden. Bisher liegen dem Fördersystem keine expliziten strategischen Ziele zu Grunde. Allerdings sind immanent in der angelegten und mit den Trägern verhandelten Finanzierung folgende Ziele zu erkennen: 1. Die Vorgaben aus Richtlinien und weiteren Rechtsnormen werden erfüllt. Die Fördersystematik entspricht den Vorgaben von Bund und Land, mit den Trägern wurden lokale Richtlinien verhandelt. 2. Die Träger- bzw. Einrichtungsvielfalt wird erhalten. Für Kindertagesstätten, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen, wurde ein Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Dieser sichert die Existenz vor allem kleinerer finanzschwacher Einrichtungen. 3. Die vorhandenen Mittel werden innerhalb üblicher Standards eingesetzt. Die Richtlinien und ihre Umsetzung orientieren sich an Fachstandards, die beispielsweise vom Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg erarbeitet werden. Diese Ziele erfordern wenig finanzielle Steuerungsimpulse. Operatives und fachliches Controlling Die immanenten Ziele führten auf der Ebene der Durchführung zu verschiedenen Anforderungen, die sich im wesentlichen in zwei Halbsätzen ausdrücken lassen: „Die Einrichtungen sollen nicht zu wenig Förderung bekommen...“ Damit die rechtlichen Vorgaben, die fachliche Arbeitserbringung und die Existenz der Leistungserbringer gewährleistet ist, wurde ein Förderniveau definiert, dass 63% der Betriebskosten für die Einrichtungen bedeutet. Zudem wurden Personalschlüssel für Gruppenarten definiert. Für finanzschwache Einrichtungen wurde ein Ausgleichsfonds gebildet, dessen Mittel über das Merkmal der Existenzgefährdung zugänglich sind. „...aber auch nicht zu viel.“ Damit die Förderung begrenzt bleibt, wurde ein komplexes System von Obergrenzen geschaffen, welches für jede Einrichtung im Einzelnen geprüft und nachvollzogen wird. Diese Absicherung wird als sehr zeitaufwändig beschrieben. 27 Auf der operativen Ebene führte die Verfolgung der immanenten strategischen Ziele auf Seiten der Stadt zu einem bedeutenden bürokratischen Aufwand. Auf Seiten der Einrichtungen besteht die Gefahr, dass die Obergrenzen quasi als Pauschalen behandelt werden; der Ausgleichsfonds, eigentlich als Einzelfallhilfe vorgesehen, ist letztlich Teil der Regelförderung geworden. Da das beschriebene System wenig strategische Steuerungsimpulse generiert, sind in der finanziellen Förderung auch relativ wenig Steuerungsmechanismen vorhanden. ControllingAspekte sind im Wesentlichen im Sinne von fiskalen Absicherungsbestandteilen eingegliedert. 28 3 Alternative Finanzierungs- und Controlling-Modelle Grundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Arten der Kindertagesstättenfinanzierung unterscheiden: einmal die Finanzierung pro Einrichtung, zum zweiten die auslastungsabhängige Finanzierung pro Gruppe oder Kind. Alle weiteren Modell stellen Variationen bzw. Kom11 binationen dieser beiden dar. 3.1 Einrichtungsfinanzierung Bei Modellen dieser Kategorie werden entweder die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung ganz oder teilweise von der Stadt übernommen, oder die Kindertagesstätte erhält einen Pauschalbetrag. Richtet sich die Förderhöhe nach der Höhe der tatsächlichen Kosten, definiert die Stadt Regeln, welche Kosten in welchem Umfang übernommen werden. Je differenzierter die Regelungen ausfallen, desto höher ist der Verwaltungsaufwand der mit der Berechnung der Förderhöhe für die Stadt verbunden ist. Auf der Seite der Einrichtungen besteht ein geringer Anreiz die Mittel effizient einzusetzen, da ein bestimmter Anteil der Kosten sicher übernommen wird. Die Nachfrage der Eltern hat keinen Einfluss auf die städtische Förderung, so dass kein monetärer Anreiz besteht ein individuelles nach den Bedürfnissen der Nachfrager ausgerichtetes Angebot bereitzustellen. Ein Vorteil dieses Finanzierungsmodells ist die Sicherung einer differenzierten Träger- bzw. Einrichtungslandschaft. Da die Höhe der Finanzierung unabhängig von der Auslastung der jeweiligen Kindertagesstätte ist, wirken sich Nachfrageschwankungen nicht auf die Finanzierung aus, und kleinere Einrichtungen können auch bei abnehmender Auslastung bestehen bleiben. Ein solches, hier etwas holzschnittartige dargestelltes Finanzierungsmodell besteht im Moment in Freiburg. Regeln definieren die Höhe des Zuschusses, der einen Anteil der bestehenden Kosten der Einrichtungen deckt. Darüber hinaus wird die Bestandssicherung der Kindertagesstätten durch zusätzliche Zahlungen aus dem Ausgleichsfond weiter erhöht. Eine Extremform der Einrichtungsfinanzierung stellt die Pauschalfinanzierung dar. Hierbei erhalten Kindertagesstätten für ihre Leistung einen Pauschalbetrag, was die Planungssicherheit der Kindertagesstätten erhöht. Für die Stadt sinkt der bürokratische Aufwand erheblilch. Abgesehen davon gelten die oben dargelegten Vor- und Nachteile einer Einrichtungsbezogenen Finanzierung. 3.2 Auslastungsabhängige Finanzierung Bei diesem Modell richtet sich die Höhe der Finanzierung durch die Stadt nach der Anzahl der belegten Plätze (pro-belegte-Platz-Finanzierung) oder der Anzahl der Gruppen. 11 Für nachfolgende Angaben vgl. Dr. Jaich, Roman; Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland-Gutachten im Rahmen des Projektes „Familienunterstützende Kinderbetreuungsangebote“ des DJI“; . 29 Bei der pro-belegten-Platz-Finanzierung erhält die Einrichtung für jedes betreute Kind einen bestimmten Betrag. Ziel ist die Festlegung eines Pauschbetrages, der möglichst den tatsächlichen Kosten pro belegten Platz entspricht. Das Kostenniveau gestaltet sich allerdings für jede Einrichtung individuell in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, wie der Personallausstattung oder der Einrichtungsgröße, was die Ermittlung eines einheitlichen Pauschalbetrages kompliziert und die Definition von einrichtungsübergreifende Standardwerten erforderlich macht. Liegt der Pauschalbetrag über dem tatsächlich bestehenden Deckungsbedarf pro Platz, besteht kein Anreiz für die Einrichtungen zur effizienten Mittelverwendung. Das Resultat einer zu geringen Pauschale sind Liquiditätsprobleme der Einrichtungen sowie drohende Qualitätsverluste bei dem Betreuungsangebot. Das Finanzierungsrisiko wird in diesem Modell von der Stadt auf die freien Träger übertragen. Aufgrund der Verbindung von Finanzierung und Auslastung führt ein zukünftiger Rückgang der Kinderzahlen zu geringerer Auslastung und somit geringeren Förderausgaben für die Stadt. Auf Seiten der Einrichtungen entstehen Finanzierungslücken. Nachfrageschwankungen wirken sich direkt negativ auf die Förderhöhe aus. Aufgrund des hohen Fixkostenanteils an den Gesamtkosten sinken die Kosten jedoch nicht proportional zu der abnehmenden Auslastung (der Anteil der Leerkosten steigt). Vor allem von kleineren Einrichtungen kann die entstehende Finanzierungslücke langfristig nicht kompensiert werden, die Vielfalt der unterschiedlichen Einrichtungen reduziert sich und es kommt zu einem Konzentrationsprozeß. Bedarfsplanung und das Nachfrageverhalten der Eltern (falls genügend Wahlmöglichkeiten bestehen) bestimmen bei diesem „Quasi-Markt-Modell“ der Finanzierung inwieweit das Angebot bedarfsgerecht ist. Eine Sonderform der pro-belegten-Platz-Finanzierung ist die Gutscheinfinanzierung. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Nachweis der Auslastung nicht über Beleglisten sondern über Gutscheine erfolgt. Im einzelnen vollzieht sich die Finanzierung in drei Schritten: 1. Das zuständige Jugendamt gibt Gutscheine an die Eltern aus, 2. Eltern schicken das Kind in die Einrichtung ihrer Wahl, zahlen dort ggf. Elternbeiträge und übergeben den Gutschein an die Kita, 3. Die Einrichtung reicht die Gutscheine bei der Stadt ein und wird im Gegenzug refinanziert. Da die Förderhöhe sich nach der Auslastung richtet, wird der Wettbewerb zwischen den Eirnichtungen verstärkt. Je nach Ausgestaltung der Gutscheine können sich unterschiedliche Vor- und Nachteile für die Stadt ergeben. Ist der Gutschein mit einem pauschalen Förderbetrag für die Einrichtung verbunden, entsteht ein geringer Verwaltungsaufwand. Die Schwierigkeit besteht in dieser Variante v.a. in der Ermittlung einer geeigneten Pauschale, die die tatsächlichen Kosten abbildet. Erfolgt eine einkommensabhängige Staffelung des Nennwertes des Gutscheines, erhöht sich der Verwaltungsaufwand zur Ausgabe und Auswertung der eingereichten Gutscheine erheblich. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Umfang in dem die Verwendung der Gutscheine für Einrichtungen an Auflagen gebunden ist. Auflagen können zum Beispiel in Gestalt von Qualitätsstandards bestehen. 30 Eine weitere Variante der Auslastungsbezogenen Finanzierung ist die Finanzierung pro Gruppe. Dabei erhält die Einrichtung einen Pauschalbetrag pro Gruppe. Der Unterschied gegenüber der pro-Platz-Finanzierung besteht darin, dass geringere Nachfrageschwankungen keinen Einfluss auf die Förderhöhe haben. Die Kosten für die Stadt sinken nicht proportional zu der abnehmenden Kinderzahl. Kleinere Einrichtungen können kurzfristig bestehen bleiben. Die langfristige Aufrechterhaltung einer Vielfalt unterschiedlicher Einrichtungen sowie einer differenzierten Trägerlandschaft ist allerdings bei dauerhaftem Rückgang der Kinderzahl auch bei diesem Modell unwahrscheinlich. Der Anreiz für die Kindertagesstätten Mittel sparsam zu verwenden und Kosten zu sparen, hängt wie bei der pro-belegten-PlatzFinanzierung von der Höhe des Pauschalbetrages ab. 3.3 Kombimodelle Modelle dieser Kategorie stellen eine Kombination aus der einrichtungsbezogenen und der auslastungsabhängigen Finanzierung dar. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen existiert ein fixer Anteil; die Kita erhält einen Pauschalbetrag oder bekommt einen festgelegten Anteil ihrer Kosten durch die Stadt. Der zweite, variable Vergütungsanteil könnte z.B. in einer pro belegten Platz Finanzierung bestehen. Die Auswirkungen auf den für die Stadt entstehenden Aufwand, die einzelnen Einrichtungen und die Trägerlandschaft hängt von der Höhe der fixen bzw. der variablen Anteile an der Förderung ab. Bei einem hohen fixen Anteil ähneln die Folgen denen der Einrichtungsfinanzierung, bei einem hohen Variablen Anteil denen der auslastungsbezogenen Finanzierung. 31 4 Entwicklung eines zukünftigen Finanzierungs- und Controlling-Modells für die Stadt Freiburg Um Alternativen zum aktuellen Finanzierungs- und Controlling-System im Kindertagesstättenbereich der Stadt Freiburg zu entwickeln wurde bisher eine differenzierte Kostenanalyse durchgeführt, sowie eine Typologie von Modellen vorgestellt. In diesem Kapitel sollen nun Empfehlungen für eine Veränderung gegeben werden. Diese hängen eng mit den Zielen zusammen, die sich die Stadt Freiburg im Nachgang zu dieser Kindertagesstättenbedarfsplanung setzt. Controlling- und Förderungssystem sollten diesen Zielen untergeordnet und als Steuerungsinstrumente für deren Umsetzung eingesetzt werden. Die hier ausgesprochenen Empfehlungen stehen unter diesem Vorbehalt und sollten dementsprechend in einem Diskussionsprozess noch weiterentwickelt werden. Zu beiden Subsystemen wird zunächst eine Stellungnahme zum aktuellen Stand und zu offensichtlichen Veränderungsbedarfen gegeben. Daraus folgend werden Entwicklungsempfehlungen ausgesprochen. 4.1 Stellungnahme zum aktuellen Finanzierungs- und Controllingsystem Die Kindertagesstättenlandschaft der Stadt Freiburg ist durch eine Vielfalt an Trägern und Einrichtungen mit unterschiedlichen (Träger-)Hintergründen gekennzeichnet. Die Finanzkraft der Träger ist sehr unterschiedlich – einzelne Einrichtungen werden von Elterninitiativen getragen, die letztlich keine Finanzmittel im Hintergrund haben und tlw. von hohem Engagement gekennzeichnet sind. Andere Einrichtungen sind Bestandteile von relativ finanzstarken Wohlfahrtsverbänden. Die Förderstruktur der Stadtverwaltung ist davon gekennzeichnet die Einrichtungsvielfalt zu erhalten und zu unterstützen, wodurch das System zum einen einrichtungsbezogen ist, d.h. die einzelnen Kindertagesstätten werden als Institutionen im Hinblick auf ihren individuellen Finanzierungsbedarf gefördert, zum anderen inputorientiert ist, d.h. die Finanzierung bezieht sich im Wesentlichen auf Strukturvariablen wie Personal und nicht auf Outputvariablen wie geleistete Betreuung(squalität). Dadurch bildet letztlich nicht die Betreuung von Kindern in Tagesstätten, sondern die Aufrechterhaltung einer differenzierten Einrichtungslandschaft und Angebotsstruktur den Förderschwerpunkt der Stadt. Das hat zur Folge, dass die finale Höhe der jeweiligen Gesamtförderung in höherem Ausmaß von der Angebots- und Kostenstruktur sowie den finanziellen Voraussetzungen der einzelnen Kindertagesstätten, als von der Anzahl oder Qualität ihres Angebotes beeinflusst wird. Der Ausgleichsfond ist faktisch zu einem Bestandteil der Regelförderung geworden, der vor allem als Ausfallbürgschaft für Einrichtungen gilt, die den geforderten Eigenanteil nicht aufbringen. Die anvisierten 17% Eigenanteil sind allerdings in Tagesstätten, deren Träger kein Kapitalstock aufweist, durch das Rücklagenverbot des Gemeinnützigkeitsrechts faktisch nur mit einem beträchtlichen Ausmaß an ehrenamtlichen Engagement aufzubringen. 32 Die Innenfinanzierung durch Elternbeiträge erreicht insgesamt nahezu die anvisierte Höhe 12 von 20% , wobei 19 Einrichtungen einen darüber liegenden Anteil erreichen. Das Risiko von Leerkosten ist bei nachfrageorientierten, personenbezogenen sozialen Dienstleistungen nur schwer zu verhindern. Optional ist im sozialhilferechtlichen Leistungsaustausch hingegen, wer dieses Risiko zu tragen und zu organisieren hat. Das bestehende System verlagert das Risiko voll auf den öffentlichen Träger, dem aber letztlich keine unmittelbaren Möglichkeiten zu Gebote stehen, die Leerkosten abzubauen. Mit der Finanzierung von Einrichtungen werden auch die Leerkosten übernommen. Ein definiertes Controlling liegt im Kindertagesstättenbereich der Stadt Freiburg noch nicht vor. Die bereits in Kapitel „Kindertagesstättenfinanzierung und Controlling“ vorgenommenen und die hier folgenden Darstellungen sind Ergebnisse der Untersuchung der Regelungspraxis. Die im genannten Kapitel abgeleiteten, immanenten Ziele Rechtssicherheit, Sicherung der Einrichtungsvielfalt und die Einhaltung fachlicher Mindeststandards erscheinen recht passiv. Sie enthalten keine Steuerungsimpulse im Sinne einer geplanten und beförderten Entwicklung auf einen Zielzustand hin. Das Controlling im operativen Bereich ist momentan auf Absicherung ausgelegt. Zentrales Instrument sind Ober- und Mindestgrenzen. Deren Überprüfung in den Anträgen zur Regelförderung und zum Ausgleichsfonds sind zeitintensiv und haben bei den Kindertagesstätten eine durchgehende Orientierung an den Obergrenzen ausgelöst, die damit faktisch zu Pauschalen geworden sind. 4.2 Entwicklungsempfehlungen Die Entwicklungen, die auf den Kindertagesstättenbereich zukommen, sind offensichtlich: • Der demographische Wandel erfordert einen Abbau der Betreuungsplätze für die klassischen BesucherInnen von Kindertagesstätten. • Die inhaltliche Ausrichtung der Erziehungszeiten an die Berufsbiographie der Eltern führt zu einer deutlich verstärkten Nachfrage nach Tagesbetreuung für Unter-3jährige und Grundschulkinder. Diese Nachfrage soll von den Kindertagesstätten aufgefangen werden. Die Herausforderungen an das aktuelle Förderungssystem sind aus den Analysen des ISS-Frankfurt a.M. recht klar hervorgegangen und den Funktionsträgern vermutlich im Grunde auch bekannt: • Die deutlich unterschiedlichen Gruppenkosten, die durch die Einrichtungsfinanzierung hervorgerufen werden, sollten an Outputvariablen gebunden werden, um Leistung zu finanzieren. • Der Ausgleichsfonds sollte entweder als Teil der Regelförderung für kapitalschwache Einrichtungen definiert oder wieder als Einzelfallunterstützung organisiert werden. 12 Vgl. S. 4 in diesem Berichtsteil. 33 • Es sollten Anreize für Einrichtungen aufgebaut werden, Leerkosten zu vermeiden oder kurzfristige Reaktionen darauf zu entwickeln. Zusätzliche Anreize sollten zur Erhöhung des Elternanteils in der Finanzierung gegeben werden. • Die relativ arbeitsaufwändige und bürokratische Überprüfung von Obergrenzen sollte verschlankt werden. Um diesen Entwicklungen und Herausforderungen zu begegnen, ist nach unserem Ermessen eine Intervention auf mehreren Ebenen nötig: • Einstieg in einen Controlling-Regelkreis Die Stadt Freiburg sollte strategische Ziele für den Bereich erarbeiten, die für einen mittelfristigen Zeitraum von ca. 5 Jahren handlungsleitend wirken. Aus einer Übertragung auf die Handlungsebene sollten operative Ziele abgeleitet und ein Steuerungskreislauf etabliert werden. An diesem Projekt sollten die Verwaltungsspitze, die Fachpolitik und die Abteilung für Jugendhilfe in Einrichtungen beteiligt werden. Nur mit einer inhaltlichen Vorgabe sind die finanzielle Förderung und das Controlling als Subsysteme der Steuerung sinnvoll veränderbar. Grundsatzentscheidung müssen getroffen werden, bevor ein das Fördersystem grundlegend geändert wird. • Entscheidung für Ziele, die mit der Förderung von Kindertagesstätten verbunden werden Im Grundsatz muss eine Entscheidung getroffen werden, in welchem Grad die Investitionen weiterhin in den Erhalt einer Einrichtungsvielfalt oder unmittelbarer in die Betreuung von Kindern fließen soll. In letzterem Fall ist mit einer Konzentration in der Träger- bzw. Einrichtungslandschaft zu rechnen, im ersten nehmen im schlechtesten Fall die Anzahl an leeren Plätzen in den Kindertagesstätten zu, während die Einnahmen durch Elternbeiträge sinken. Bei einem Festhalten an der Einrichtungsförderung würden dann die Gesamtkosten durch die sinkenden Kinderzahlen steigen. • Einstieg in eine Mischfinanzierung Der vorigen Empfehlung folgend ist unsere Empfehlung die Konstruktion eines Mischsystems, welches eine feste, anteilige Subvention der Betriebskosten sichert, mit einem bedeutenden Teil aber leistungsorientiert finanziert. Der leistungsorientierte Förderungsteil sollte es einer Kindertagesstätte ermöglichen unter Einbezug von Elternbeiträgen die Finanzierung zu sichern. Er orientiert sich an inhaltlichen und fiskalischen Zielen der Kindertagesstättenplanung der Stadt Freiburg. Ziel des Systems wäre es, sich von der vollständig input- und einrichtungsorientierten Finanzierung zu 13 lösen und variable und damit steuerungssensible Anteile zu etablieren . 13 Zur Kombination eines „Individual Demand Approach“ und eines „Social Demand Approach“ vgl. Bock-Famulla, K..; „Finanzierungsmodelle im Spannungsfeld von Fachlichkeit und ökonomischer Rationalität“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004 34 Wenn beispielsweise die Regelförderung von bisher rd. 66 % auf 63 % abgesenkt würde, bestünden für freiwillige Leistungen an die Einrichtungen ein Budget von ca. 14 2,1 Mio. Euro . Diese werden momentan wie ausgeführt mit dem Ziel finanzschwache Kindertagesstätten freier Träger zu halten in diese investiert. Über ein Punktwertsystem könnten daneben auch fachliche oder fiskale Ziele mit finanziellen Anreizen versehen werden. Vorstellbar wäre als weiteres Beispiel auch eine noch weitere Absenkung des Fixkostenanteils und eine zusätzliche Auszahlung von Platz- oder Gruppenpauschalen. Es könnte dann bspw. festgelegt werden, dass Einrichtungen je nach Auslastungsgrad auf einen Zuschusskorridor erreichen können. Beide Beispiele veranschaulichen, dass Steuerung mit Finanzierung und Controlling gekoppelt wird. In der besonderen Situation der Stadt Freiburg müssten die jeweiligen Folgen auf die Einrichtungsvielfalt und die Trägerlandschaft gesondert abgeschätzt werden. Insbesondere die großen Unterschiede in der Finanzkraft müssen weiter berücksichtigt werden. Das Fördersystem sollte zudem weniger Verwaltungsaufwand als das bisherige beinhalten. So bietet es sich an bei einem Umstieg von Input- zu Outcome-orientierter Förderung komplexe Prüfungen von Obergrenzen abzubauen. • Ausbau der Kostenbeteiligung bei einzelnen Zusatzleistungen Im Sinne einer Dienstleistungsorientierung richten sich einige der Zusatzleistungen der Kindertagesstätten vor allem an berufstätige Eltern, insbesondere zusätzliche Betreuungsstunden in den Randzeiten. Die Beteiligung der Eltern an den Kosten könnte hier stärker vom Austauschprinzip geprägt werden. Zusatzangebote, welche vor allem von einkommensstarken Nutzern wahrgenommen werden sollten stärker zu einer Kostenbeteiligung der Eltern führen. • Vereinheitlichung der Fördersysteme Die in Freiburg anvisierte Umschichtung von klassischen Kindergartenplätzen in die Betreuung unter-3-Jähriger kommt den oben genannten Entwicklungen entgegen. Da sich die Bereiche vermischen empfehlen wir die Einrichtungen eines einheitlichen Finanzierungssystems für den Bereich Kindertagesbetreuung. 14 Vgl. zur Höhe der Summe die Anmerkung im Abschnitt „Vergleich der vorgesehenen Finanzierungshöhe mit der tatsächlichen Beanspruchung“. Eine valide Angabe zu den flexiblen Mitteln durch eine Absenkung der fixen Förderung müsste alle Kosten und Einnahmen auf Einrichtungsseite einbeziehen. 35 Literatur: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; „Kosten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung“; 2006 Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004 Diskowski, D.; „Finanzierung der Kindertagesbetreuung – Versuch einer Systematisierung“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004 Dr. Jaich, R.; „Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland-Gutachten im Rahmen des Projektes „Familienunterstützende Kinderbetreuung“ des DJI“ Kraus, G.; „Kindbezogene Förderung – Qualitätssteuerung und Finanzierung von Kindertagesstätten“; 2004 Schilling, M.; „Berechnung der Platzkosten als finanzielle Grundlage für den quantitativen und qualitativen Ausbau“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004 36