Anhang Analyse des aktuellen Finanzierungs- und

Transcription

Anhang Analyse des aktuellen Finanzierungs- und
Endbericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung
Freiburg im Breisgau
Anhang
Analyse des aktuellen Finanzierungs- und
Controllingsystems
2
INHALT
1
Vorwort:
2
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
Auswertung vorhandener Controllinginstrumente
Fördersystematik im Kindertagesstättenbereich
Prozess
Analyse der finanziellen Förderung
Kostenanalyse von städtischen Kindertagesstätten
Kostenniveauanalyse
Kostenstrukturanalyse
Kindertagesstättenfinanzierung und Controlling
5
5
7
8
19
19
22
26
3
3.1
3.2
3.3
Alternative Finanzierungs- und Controlling-Modelle
Einrichtungsfinanzierung
Auslastungsabhängige Finanzierung
Kombimodelle
29
29
29
31
4
Entwicklung eines zukünftigen Finanzierungs- und ControllingModells für die Stadt Freiburg
Stellungnahme zum aktuellen Finanzierungs- und Controllingsystem
Entwicklungsempfehlungen
32
32
33
4.1
4.2
4
Abbildung 1: Finanzierungsstruktur der Regelförderung
6
Abbildung 2: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2006
8
Abbildung 3: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2007
9
Abbildung 4: Regelförderung 2006 abolut in EURO
10
Abbildung 5: Ausgleichsfonds 2006 abolut in EURO
11
Abbildung 6: Regelförderung 2006 je Gruppe in EURO
13
Abbildung 7: Gesamtförderung der Stadt 2006 pro Gruppe in EURO
14
Abbildung 8: Durchschnittliche Finanzierungsstruktur einer Kita - Vergleich von Realwerten und Planvorgaben 15
Abbildung 9: Elternbeiträge in Prozent von den Gesamteinnahmen „Innenfinanzierung“
17
Abbildung 10 Verteilung der Gesamtfinanzierung in %
18
Abbildung 11: Verhältnis von fixen und variablen Kosten
22
Abbildung 12: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen
24
Abbildung 13: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen
24
Tabelle 1: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe I
20
Tabelle 2: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe II
21
Tabelle 3: Gruppen- und Platzkosten
25
3
1
Vorwort:
Die Finanzierungsform der Kindertagesstätten innerhalb einer Kommune hat beträchtliche
Auswirkungen auf die vorhandene Einrichtungs- und Leistungsstruktur. Auch in Freiburg ist
hier ein politisch und stadtgesellschaftlich geprägtes System historisch gewachsen. Im folgenden Anhang wird dieses Verfahren und seine Auswirkungen untersucht und auf Entwicklungsempfehlungen hingearbeitet.
4
2
Auswertung vorhandener Controllinginstrumente
Die Auswertung der IST-Situation von Finanzierung und Förderung von Kindertagesstätten
durch die Stadt Freiburg erfolgt mit zwei Schwerpunkten.
Im ersten Teil wird die Fördersystematik der Stadtverwaltung erläutert. Dabei wird ein besonderer Blick auf die Leistungen für Kindertagesstätten freier Träger geworfen (Einnahmeseite der Kindertagesstätten). Im zweiten Teil werden die Kosten von städtischen Kindertagesstätten exemplarisch untersucht (Kostenseite). Abschließend wird die Regelungspraxis
unter Controllinggesichtspunkten ausgewertet.
2.1
Fördersystematik im Kindertagesstättenbereich
Die Stadt Freiburg unterhält zur Gewährleistung des Angebots von Kindertagesstätten 20
eigene Einrichtungen und unterhält ein 2-stufiges Fördersystem zur Mitfinanzierung von Einrichtungen freier Träger. Derzeit (2007) werden 97 Kindertagesstätten frei getragene Kindertagesstätten bezuschusst.
Die 20 städtischen Kindertageseinrichtungen sind der Abteilung „Jugendhilfe in Einrichtungen“ angegliedert und unterstehen fach- und dienstrechtlich dem Abteilungsleiter. Es erfolgt
eine doppische Abrechnung über den Stadthaushalt.
Die 97 übrigen Kindertagesstätten werden von einer Vielzahl von Trägern der freien Jugendhilfe mit sehr unterschiedlichen Organisationsstrukturen und –größen, weltanschaulichem
Hintergrund und Finanzkraft getragen. Rechtsgrundlage sind neben den §§ 24f SGB VIII das
Kindertagesbetreuungsgesetz Baden – Württemberg (KiTaG) mit Ausführungsrichtlinien.
Laut §8 Abs. 2 KiTaG beträgt die Förderung mindestens 63% der Betriebsausgaben; weiteres soll in Verträgen zwischen Kommune und Trägern geregelt werden. Dies ist in der Stadt
Freiburg in den für alle Träger verbindlichen „Richtlinien der Stadt Freiburg für die Gewährung von Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen und Tageseinrichtungen mit altergemischten Gruppen“ geschehen. Die dort beschriebene und in der Abteilung „Jugendhilfe in
Einrichtungen“ umgesetzte Fördersystematik unterteilt hier in Regelförderung und einen
Ausgleichsfonds.
Die Regelförderung sichert das gesetzlich festgelegte Minimum von 63% der Betriebskosten
durch den öffentlichen Träger ab. Es wurde mit den Trägern ausgehandelt, dass dies durch
eine Übernahme von folgenden Kostenpositionen gewährleistet wird:
1. 80% der anerkannten Personalkosten für pädagogisches Fachpersonal, zzgl.
2. 6% der anerkannten Personalkosten als Personalnebenkosten, zzgl.
3. 1.200 € Mietkostenzuschuss pro Gruppe.
5
1
Die zulässigen Personalkosten sind durch Personalschlüssel und Standards eingegrenzt ,
wobei Zuschläge bei bestimmten Gruppenarten differenziert sind und ab einer Leitungsspanne von 6 Vollzeitstellen die (ggf. anteilige) Freistellung einer Leitungskraft gewährt wird.
Weitere Verrechnungen können bei Gruppenminderbelegungen und Belegung von Kindertagesstättenplätzen mit Kindern, deren Eltern außerhalb des Stadtgebietes wohnen, erfolgen.
Die Regelförderung geht insgesamt von der Hypothese aus, dass den gesamten Betriebskosten der Einrichtungen freier Träger neben den 63% Regelförderung 37% eigene Einnahmen gegenüber stehen. Diese Einnahmen sollen zu 20% aus Elternbeiträgen erzielt werden,
deren Höhe die Träger selbst festlegen und deren Beitreibung die Träger eigenverantwortlich
organisieren. Die restlichen 17% sollen über Eigenmittel der Träger erbracht werden.
Zusammengefasst ergibt sich für die Regelförderung der Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft in Freiburg modellhaft folgende Finanzierungsstruktur:
Abbildung 1: Finanzierungsstruktur der Regelförderung
17% sonstige Einnahmen
37% sonstige Kosten
+ 20% Elternbeiträge
63%
+ 63% Regelförderung
+ 80% Personalkosten,
6% Personalnebenkosten
und Raumkostenzuschuss
=100% Betriebskosten
= 100% Betriebseinnahmen
Der Ausgleichsfonds bildet eine Auffangfinanzierung, mit der lt. Richtlinientext (Nr.7) „im Einzelfall auf Antrag“ Sonderzuschüsse zu gewähren, falls
1
6
Dazu ausführlich in Kapitel „Personalbemessung“ in Berichtsteil A.
1. „der Träger alle Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und ohne zusätzlichen Zuschuss nicht in der Lage ist, den Betrieb der Einrichtung zu gewährleisten
(...) und
2. die Aufrechterhaltung des Angebots im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung
weiterhin für die soziale Struktur der Stadt erforderlich ist.“
Auf Antrag der Kindertagesstätten stellt die Stadt diesen sachlich und rechnerisch Bedarf
fest und finanziert aus dem Ausgleichsfonds den Fehlbetrag.
Regelförderung und Ausgleichsfonds bilden gemeinsam die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten für die Einrichtungen unter freier Trägerschaft.
2.1.1
Prozess
In diesem Unterkapitel soll der Ablauf einer finanziellen Förderung nachvollzogen werden.
Sonstige formale Verfahren bspw. zur Erlangung einer Betriebserlaubnis werden nur beachtet, wenn es für die Darstellung der Finanzierung relevant ist.
Um in die Regelförderung der Stadt aufgenommen zu werden melden Kindertagesstätten
freier Träger einen Datensatz an die Stadtverwaltung, der insbesondere die geplanten Personalkosten, den Betreuungsschlüssel, die Anzahl der Kinder pro Gruppe und die Hauptbetreuungszeiten enthält. Die Stadt prüft formal die Daten auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, sowie einzuhaltende Obergrenzen (meist Referenzwerte aus den städtischen Einrichtungen). Danach wird die Förderung bewilligt und in zwei Tranchen ausbezahlt.
Um Mittel des Augleichsfonds in Anspruch zu nehmen stellen die Einrichtungen wiederum
einen Antrag, der eine detaillierte Aufstellung und Unterteilung des voraussichtlichen Betriebsergebnisses erhält. Die Stadtverwaltung prüft die Angaben an Hand von Obergrenzen
und gewährt als Förderung die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen. Im Folgejahr
müssen die Einrichtungen den Jahresabschluss als Verwendungsnachweis vorlegen, der als
Grundlage für die „Spitzabrechnung“ dient. Insbesondere die Personalkosten werden sehr
detailliert an Hand von Personalschlüssel, Gruppengröße, Eingruppierung, Dienstalter etc.
nachvollzogen. Überzahlungen werden mit der Förderung des Folgejahres verrechnet. Dieses Verfahren wird von den MitarbeiterInnen des Jugendamtes als sehr aufwändig beschrieben.
Die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze wird derzeit an vier Stichtagen im Jahr erhoben;
Träger mit einer erheblichen Minderbelegung, bzw. deren Einrichtungen wurden zu einer
Stellungnahme aufgefordert.
7
2.1.2
Analyse der finanziellen Förderung
Die nachfolgende Analyse dient der Untersuchung des aktuellen Fördersystems aus Kostensicht. Im Fokus stehen
1. die Inanspruchnahme der Förderung durch die Kitas und die dadurch entstehenden
Kosten für die Stadt in Form von Regelförderung und Ausgleichszahlung,
2. der Vergleich der vorgesehenen Förderhöhe mit der tatsächlichen Beanspruchung
durch die Einrichtungen,
3. die Unterschiede zwischen den einzelnen Kindertageseinrichtungen in Bezug auf die
Höhe der Finanzierungskomponenten.
Die Datengrundlage der Analyse bilden die von der Stadt bereitgestellten Tabellen zur Be2
rechnung von Zuschuss und Ausgleichsfondszahlungen aus den Jahren 2006 und 2007 .
Inanspruchnahme der Förderung durch die Kindertagesstätten
Für die 97 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft gewährte die Stadt Freiburg in den Jahren 2006/2007 Regelförderung in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro jährlich. Die Zahlungen
im Rahmen des Ausgleichsfonds umfassten zusätzlich etwa 1,3 Millionen Euro.
Abbildung 2: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2006
Inanspruchnahme der städtischen Förderunge 2006
140
120
100
80
60
117
97
97
40
65
20
0
Anzahl der Kitas
2
8
Anzahl der Kitas
freier Träger
Kitas, die
Regelförderung
erhalten
Kitas, die zusätzlich
Zahlungen aus dem
Ausgleichsfond
erhalten
Bei den Daten für das Jahr 2007 handelt es sich um vorläufige Angaben mit teilweise noch ungeprüften Personalkosten.
Nach Angaben der MitarbeiterInnen der Stadt kann die endgültige Fördersumme noch kleineren Schwankungen unterliegen.
Abbildung 3: Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2007
Inanspruchnahme der städtischen Förderung 2007
140
120
100
80
60
117
97
97
40
66
20
0
Anzahl der Kitas
Anzahl der Kitas
freier Träger
Kitas, die
Regelförderung
erhalten
Kitas, die zusätzlich
Zahlungen aus dem
Ausgleichsfond
erhalten
Alle Kindertagesstätten freier Träger erhalten die Regelförderung der Stadt. In Kombination
mit Elternbeiträgen und Eigenleistungen arbeiten ca. 40% der Einrichtungen mit diesem Zuschuss kostendeckend. Rund 60% der Kitas erhalten zusätzlich Zahlungen aus dem Ausgleichsfond.
In den folgenden beiden Diagrammen ist die Höhe der Inanspruchnahme von Regelförderung und Ausgleichsfonds dargestellt. Die Aufstellung erfolgt für das Jahr 2006, da hier validere Daten vorliegen; die vorläufigen Daten aus 2007 zeigen keine wesentlichen Abweichungen.
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Abbildung 4: Regelförderung 2006 abolut in EURO
Regelförderung 2006 absolut in EURO
Kita 33
Kita 38
Kita 6
Kita 34
Kita 10
Kita 23
Kita 16
Kita 17
Kita 94
Kita 83
Kita 65
Kita 3
Kita 74
Kita 54
Kita 47
Kita 1
Kita 40
Kita 82
Kita 5
Kita 56
Kita 70
Kita 81
Kita 24
Kita 58
Kita 60
Kita 8
Kita 55
Kita 14
Kita 26
Kita 95
Kita 4
Kita 37
Kita 25
Kita 76
Kita 78
Kita 32
Kita 50
Kita 80
Kita 61
Mittelwert Kindergärten
Kita 46
Kita 27
Kita 42
Kita 85
Kita 75
Kita 96
Kita 64
Kita 19
Kita 62
Kita 59
Kita 21
Kita 63
Kita 67
Kita 68
Kita 53
Kita 13
Kita 77
Kita 45
Kita 20
Kita 51
Kita 66
Kita 22
Kita 69
Kita 11
Kita 97
Kita 41
Kita 72
Kita 73
Kita 84
Kita 44
Kita 43
Kita 57
Kita 48
Kita 71
Kita 15
Kita 2
Kita 35
Kita 39
Kita 52
Kita 31
Kita 18
Kita 36
Kita 89
Kita 7
Kita 91
Kita 28
Kita 87
Kita 88
Kita 90
Kita 30
Kita 86
Kita 92
Kita 49
Kita 93
Kita 29
Kita 9
Kita 12
Kita 79
0,00
10
545.416
524.162
411.585
402.783
389.753
384.517
379.276
378.501
376.781
371.879
350.331
318.380
315.877
312.987
308.995
296.124
289.544
264.963
263.729
259.240
258.874
252.047
246.252
240.942
239.716
236.805
233.580
233.282
229.560
227.309
225.677
221.436
218.543
212.738
207.512
203.091
194.064
193.806
189.098
186.795
185.543
184.802
183.011
180.107
178.011
174.604
170.772
167.335
165.988
164.600
162.051
157.463
155.050
152.314
147.344
139.410
139.237
136.994
136.133
134.867
134.725
133.328
130.507
128.359
120.631
114.273
114.023
112.750
109.564
109.472
107.974
104.136
100.796
100.777
100.170
99.128
98.946
96.952
96.301
95.523
87.231
86.983
86.415
86.330
81.212
75.225
71.472
70.229
69.783
67.580
67.470
66.617
65.728
65.401
63.284
59.070
58.525
57.481
100.000,00
200.000,00
300.000,00
400.000,00
500.000,00
600.000,00
Abbildung 5: Ausgleichsfonds 2006 abolut in EURO
Ausgleichsfonds 2006 absolut in EURO
Kita 6
Kita 38
Kita 75
Kita 3
Kita 25
Kita 5
Kita 94
Kita 83
Kita 8
Kita 31
Kita 82
Kita 22
Kita 21
Kita 29
Kita 20
Kita 18
Kita 19
Kita 1
Kita 9
Kita 33
Kita 86
M ittelwert Kindergärten
Kita 65
Kita 76
Kita 47
Kita 45
Kita 10
Kita 23
Kita 49
Kita 80
Kita 32
Kita 4
Kita 50
Kita 40
Kita 73
Kita 53
Kita 79
Kita 70
Kita 7
Kita 12
Kita 39
Kita 64
Kita 68
Kita 72
Kita 63
Kita 71
Kita 11
Kita 77
Kita 51
Kita 69
Kita 36
Kita 85
Kita 61
Kita 41
Kita 37
Kita 46
Kita 57
Kita 43
Kita 88
Kita 42
Kita 48
Kita 28
Kita 60
Kita 84
Kita 97
Kita 2
-
98134
79778
68027
59624
47874
46890
39554
37886
37135
34673
31620
30839
30839
30839
30839
30839
30839
24080
21904
21082
21393
20751
20268
19224
18948
18752
18208
18043
16943
16845
16311
16227
15910
15686
15409
14785
14385
13511
12518
12421
12283
12212
12158
11284
11061
10741
10735
10392
8623
8536
8302
8085
7983
7074
6801
6787
6427
6327
6286
6097
6080
5440
5415
2865
1204
517
40.000,00
80.000,00
120.000,00
11
Die absoluten Werte der Regelförderung streuen beträchtlich um den Mittelwert von
186.795 €. Die durchschnittliche Zuweisung aus dem Ausgleichsfonds beträgt 19.725 €,
ebenfalls mit einer beträchtlichen Streuung.
Die Daten sind von der unterschiedlichen Größe der Kindertagesstätten beträchtlich beeinflusst, weshalb im folgenden Diagramm die Regelförderung pro Gruppe ausgewiesen ist.
Um die Gesamtförderung pro Gruppe darzustellen sind in dem darauf folgenden Diagramm
die Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds der Regelförderung zuaddiert. Auch diese Werte
streuen beträchtlich. Wichtiger Streuungsfaktor ist der Personalschlüssel, der je nach Gruppenart differiert. So ist durch die städtischen Förderrichtlinien für altersgemischte Gruppen
eine deutlich bessere Ausstattung gegenüber Regelgruppen vorgesehen, was durch die
Vorgaben in der jeweiligen Betriebserlaubnis des KVJS untermauert wird. Um hier genaure
Aufschlüsse zu gewinnen müssten die Gruppenstrukturen der Einrichtungen gegenübergestellt werden, was im Umfang dieses Gutachtens nicht möglich war. Die betreffende Abbildung zeigt gleichwohl die faktische Streuung der Gesamtförderung durch das aktuelle Fördersystem.
Durchschnittlich wendet die Stadt je Gruppe einer Kindertagesstätte rund 73.900 Euro jährlich auf.
12
Abbildung 6: Regelförderung 2006 je Gruppe in EURO
Regelförderung 2006 je Gruppe in EURO
Kita 20
Kita 81
Kita 15
Kita 35
Kita 52
Kita 83
Kita 82
Kita 65
Kita 38
Kita 96
Kita 18
Kita 36
Kita 89
Kita 7
Kita 19
Kita 6
Kita 91
Kita 21
Kita 34
Kita 3
Kita 8
Kita 10
Kita 47
Kita 23
Kita 94
Kita 4
Kita 28
Kita 1
Kita 37
Kita 25
Kita 40
Kita 87
Kita 88
Kita 90
Kita 77
Kita 78
Kita 33
Mittelwert Kindergärten
Kita 32
Kita 30
Kita 86
Kita 51
Kita 22
Kita 92
Kita 5
Kita 49
Kita 93
Kita 69
Kita 56
Kita 70
Kita 50
Kita 80
Kita 11
Kita 29
Kita 16
Kita 74
Kita 17
Kita 61
Kita 54
Kita 46
Kita 27
Kita 24
Kita 42
Kita 97
Kita 58
Kita 85
Kita 60
Kita 75
Kita 9
Kita 12
Kita 55
Kita 14
Kita 79
Kita 26
Kita 41
Kita 72
Kita 64
Kita 95
Kita 73
Kita 62
Kita 59
Kita 84
Kita 44
Kita 43
Kita 76
Kita 63
Kita 57
Kita 67
Kita 68
Kita 48
Kita 71
Kita 2
Kita 53
Kita 39
Kita 31
Kita 13
Kita 45
Kita 66
136.133
126.024
100.170
98.946
96.301
92.970
88.321
87.583
87.360
87.302
87.231
86.983
86.415
86.330
83.668
82.317
81.212
81.026
80.557
79.595
78.935
77.951
77.249
76.903
75.356
75.226
75.225
74.031
73.812
72.848
72.386
71.472
70.229
69.783
69.619
69.171
68.177
68.020
67.697
67.580
67.470
67.434
66.664
66.617
65.932
65.728
65.401
65.254
64.810
64.719
64.688
64.602
64.180
63.284
63.213
63.175
63.084
63.033
62.597
61.848
61.601
61.563
61.004
60.316
60.236
60.036
59.929
59.337
59.070
58.525
58.395
58.321
57.481
57.390
57.137
57.012
56.924
56.827
56.375
55.329
54.867
54.782
54.736
53.987
53.185
52.488
52.068
51.683
50.771
50.398
50.389
49.564
49.115
48.476
47.762
46.470
45.665
44.908
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
13
Abbildung 7: Gesamtförderung der Stadt 2006 pro Gruppe in EURO
Gesamtförderung der Stadt 2006 pro Gruppe in EURO
Kita 20
Kita 81
Kita 18
Kita 83
Kita 6
Kita 38
Kita 15
Kita 19
Kita 35
Kita 82
Kita 7
Kita 21
Kita 52
Kita 36
Kita 3
Kita 29
Kita 65
Kita 8
Kita 86
Kita 25
Kita 96
Kita 89
Kita 94
Kita 49
Kita 22
Kita 75
Kita 47
Kita 10
Kita 91
Kita 9
Kita 28
Kita 4
Kita 34
Kita 23
Kita 1
Kita 5
Kita 88
Kita 40
Kita 37
Kita 77
Mittelw
Kita 32
Kita 79
Kita 51
Kita 87
Kita 12
Kita 33
Kita 80
Kita 50
Kita 90
Kita 11
Kita 69
Kita 78
Kita 70
Kita 30
Kita 92
Kita 61
Kita 93
Kita 31
Kita 56
Kita 46
Kita 73
Kita 16
Kita 74
Kita 17
Kita 42
Kita 85
Kita 72
Kita 54
Kita 27
Kita 24
Kita 60
Kita 64
Kita 97
Kita 41
Kita 58
Kita 55
Kita 14
Kita 76
Kita 26
Kita 43
Kita 95
Kita 84
Kita 63
Kita 71
Kita 62
Kita 57
Kita 59
Kita 68
Kita 44
Kita 39
Kita 53
Kita 48
Kita 45
Kita 67
Kita 2
Kita 13
Kita 66
166.972
126.024
118.070
102.441
101.944
100.657
100.170
99.087
98.946
98.861
98.848
96.445
96.301
95.285
94.501
94.123
92.650
91.313
88.863
88.806
87.302
86.415
83.267
82.671
82.084
82.013
81.986
81.592
81.212
80.974
80.665
80.635
80.557
80.512
80.051
77.655
76.515
76.308
76.079
74.815
73.889
73.134
71.866
71.745
71.472
70.946
70.812
70.217
69.991
69.783
69.547
69.522
69.171
68.096
67.580
66.617
65.694
65.401
65.098
64.810
64.110
64.080
63.213
63.175
63.084
63.036
62.731
62.654
62.597
61.601
61.563
61.283
60.995
60.918
60.674
60.236
58.395
58.321
57.991
57.390
57.151
56.827
56.215
56.175
55.759
55.329
55.282
54.867
54.824
54.736
54.618
54.043
53.438
51.915
51.683
49.823
46.470
44.908
0
14
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
Die Kostenseite lässt sich für die freien Träger in dieser Analyse nicht weiter differenzieren,
da keine validen und objektiven Daten vorliegen. Diese Untersuchung wird im Kapitel „Kostenanalyse von städtischen Kindertagesstätten“ exemplarisch für die städtischen Einrichtungen durchgeführt. Für die Einnahmeseite liegen valide und vergleichbare Daten für diejenigen 60 Kindertagesstätten vor, die Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds beantragen. Diese
liefern genauere Hinweise auf die finanzielle Situation dieser Untergruppe:
Vergleich der vorgesehenen Förderhöhe mit der tatsächlichen Beanspruchung
Der folgende Vergleich zeigt, inwieweit die durchschnittliche prozentuale Verteilung von Zuschuss, Elterbeiträgen und Eigenleistung von der vorgesehenen 63/20/17 - Finanzierungs3
struktur abweicht. Im Fokus der Betrachtung stehen Kindertagesstätten, die neben der Regelförderung zusätzliche Zahlungen aus dem Ausgleichsfond benötigen um eine 100%-ige
4
Deckung ihrer Kosten zu erreichen. Bereinigt wurden die Daten um Ausreißer, sowie Kindertagesstätten, deren Angaben unvollständig waren.
Abbildung 8: Durchschnittliche Finanzierungsstruktur einer Kita - Vergleich von Realwerten und
der vorgesehenen Finanzierungsstruktur
3
4
Die in Freiburg vorgesehene bzw. angestrebte Finanzierungsstruktur leitet sich aus den Vorgaben des KiTaG BadenWürttemberg und Empfehlungen des Städtetages ab.
In der Berechnung werden ausschließlich die Daten aus dem Ausgleichsfond verwendet, da die Angaben die von den Kindertagesstätten in Zusammenhang mit der Beantragung des Zuschusses gemacht werden weder die kompletten Kosten,
noch die Einnahmen enthalten.
15
In der Grafik werden folgende Punkte deutlich:
1. In den Jahren 2006 und 2007 lag der durchschnittliche Anteil der städtischen Förderung an den Einnahmen einer Einrichtung, die Leistungen aus dem Ausgleichsfonds
bezieht, bei über 73%. 66% der Einnahmen entstanden aus der Regelförderung, 7%
durch Zahlungen aus dem Ausgleichsfond. Dies entspricht einer Abweichung von den
Planwerten einer 63/20/17-Finanzierungsstruktur von insgesamt 10 Prozentpunkten.
Damit übernimmt die Stadt bei diesen Einrichtungen einen deutlich höheren Finanzie5
rungsanteil als angestrebt.
2. Diese Abweichung wird im wesentlichen durch die Zahlungen des Ausgleichsfonds
ausgelöst. Die Regelförderung liegt durch die engen Vorgaben nahe am angestrebten Ziel von 63% der Einnahmen.
3. Der Elternanteil entspricht mit knapp 19% nahezu den angestrebten Werten, die sich
aus dem KiTaG Baden-Württemberg und den Empfehlungen des Städtetages ableiten.
4. Der Eigenanteil der Einrichtungen liegt mit ca. 7,5 % der Einnahmen deutlich unter
dem Wert von 17%, welcher in der angestrebten Finanzierungsstruktur vorgesehen
ist. Die Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds kommen mithin vor allem den Kindertagesstätten zu, die diesen Eigenanteil nicht leisten. In der Berechnung konnten „versteckte“ Eigenanteile, die nicht in die Einnahmen der Kindertagesstätten miteinbezogen werden, wie z.B. kalkulatorische Mieten, nicht berücksichtigt werden. Diese würden den Prozentsatz der Eigenanteilsfinanzierung erhöhen.
Unterschiede in der Höhe der Finanzierungskomponenten
Um das Verhältnis zwischen Förderanteil der Stadt Freiburg und den Eigenleistungen der
Kindertagesstätten freier Träger zu verdeutlichen wird in folgender Grafik die Innenfinanzie6
rungsrate der Einrichtungen, unterteilt in Elternbeiträge und Eigenanteile dargestellt.
Wie bereits oben ausgeführt wird die angestrebte Innenfinanzierung von 37% nur von wenigen Einrichtungen erreicht. Der Großteil weist eine Rate zwischen 20% und 30% auf. Es
wird allerdings deutlich, dass die Verteilung zwischen Elternbeiträgen und Eigenanteilen sich
unterscheidet. Einige Kindertagesstätten kommen gänzlich ohne Eigenanteil aus, wenige
überschreiten die angestrebten 20%.
5
6
16
Vergleichsdaten über die Angemessenheit der Kalkulationsgrundlage sind nicht zu erhalten, vgl. Schilling, M.; „Berechnung
der Platzkosten als finanzielle Grundlage für den quantitativen und qualitativen Ausbau“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004
Wie in dem vorangegangenen Abschnitt sind auch in der folgenden Auswertung ausschließlich die Kindertagesstätten
enthalten, die Zuschüsse aus dem Ausgleichsfond erhielten.
Abbildung 9: Elternbeiträge in Prozent von den Gesamteinnahmen „Innenfinanzierung“
Elternbeiträge und Eigenanteil in Prozent von den Gesam teinnahm en
"Innenfinanzierung"
Kita 97
Kit a 84
Kita 2
Kit a 48
Kit a 46
Kit a 43
Kit a 42
Kita 79
Kit a 23
Kita 51
Kit a 40
Kit a 11
Kit a 80
Kita 85
Kita 50
Kit a 33
Kit a 10
Kit a 32
Kit a 61
Kit a 41
Kit a 49
Kit a 60
Kit a 57
Kit a 69
Kit a 63
Kit a 28
M itt elwert Kindergärt en
Kita 53
Kita 4
Kita 47
Kit a 82
Kit a 77
Kit a 64
Kita 1
Kita 37
Kit a 68
Kita 70
Kita 72
Kit a 83
Kit a 12
Kit a 36
Kita 76
Kita 65
Kit a 39
Kita 73
Kita 45
Kit a 88
Kita 8
Kita 71
Kit a 94
Kit a 38
Kita 3
Kit a 22
Kit a 21
Kit a 29
Kit a 20
Kit a 18
Kit a 19
Kit a 5
Kit a 86
Kit a 75
Kit a 7
Kita 25
Kita 6
Kita 9
Kit a 31
0,00
19,43
22,23
24,24
19,93
13,95
26,89
19,27
22,71
20,63
16,13
18,68
23,26
19,83
14,83
16,33
16,85
21,04
18,53
13,20
22,13
19,08
24,13
16,06
7,48
14,43
16,09
20,75
21,45
9,13
7,66
6,75
21,86
21,99
5,72
18,14
9,49
6,07
21,40
20,32
7,05
19,90
7,45
20,72
6,56
19,98
6,81
19,63
7,16
18,84
7,40
15,06
11,18
7,19
6,46
18,73
19,38
25,41
0,39
21,27
4,52
21,84
3,43
17,81
17,16
7,45
7,93
17,18
7,91
16,23
16,51
8,15
7,87
17,81
14,34
9,46
6,38
19,04
4,76
17,55
23,59
6,20
0,00
17,95
5,38
17,87
5,05
19,86
2,84
8,75
13,76
15,02
20,81
7,01
0,75
0,00
21,52
6,95
5,13
14,51
16,27
2,26
18,51
14,97
5,56
18,92
1,51
18,92
1,51
1,51
18,92
18,92
1,51
18,92
1,51
1,51
18,92
19,15
0,15
3,03
16,16
0,00
17,63
11,52
5,09
15,78
0,00
0,16
15,51
13,39
11,22
10,00
0,39
0,00
20,00
30,00
40,00
Elternbeiträge
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
100,00
Eigenanteil
17
Zusammenfassend ist in der anschließenden Grafik die Verteilung der Gesamtfinanzierung
je Kindertagesstätte, die Mittel aus dem Ausgleichsfonds bezieht, dargestellt.
Abbildung 10 Verteilung der Gesamtfinanzierung in %
Verteilung der Gesamtfinanzierung in %
Kita 37
Kita 65
Kita 7
Kita 70
Kita 71
Kita 88
Kita 60
Kita 94
Kita 76
Kita 68
Kita 47
Kita 64
Kita 77
Kita 36
Kita 61
Kita 1
Kita 83
Kita 72
Kita 25
Kita 4
Kita 10
Kita 73
Kita 57
Kita 63
Kita 28
Kita 69
Kita 5
Kita 41
Kita 33
Kita 39
Kita 45
Kita 38
Kita 6
Kita 8
Kita 53
Kita 85
Kita 32
Kita 3
Kita 82
Mittelwert Kindergärten
Kita 50
Kita 31
Kita 22
Kita 21
Kita 29
Kita 20
Kita 18
Kita 19
Kita 80
Kita 12
Kita 9
Kita 11
Kita 23
Kita 86
Kita 40
Kita 51
Kita 75
Kita 42
Kita 46
Kita 2
Kita 49
Kita 43
Kita 48
Kita 84
Kita 97
Kita 79
0%
20%
Regelförderung %
18
40%
Ausgleich %
60%
Elternbeiträge %
80%
Eigenanteil%
100%
2.2
Kostenanalyse von städtischen Kindertagesstätten
Der Fokus in diesem Kapitel liegt auf der Untersuchung der Kostenstruktur von städtischen
Kindertagesstätten in Freiburg, um darauf aufbauend Hinweise auf den Verlauf von Ausgaben und Einnahmen bei Entscheidungen innerhalb der Förderstruktur zu erhalten. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile. Zunächst erfolgt eine Abbildung des Kostenniveaus der
Kindertagesstätten. Daran anschließend erfolgt im zweiten Teil eine differenzierte Analyse
der Kostenstruktur.
7
Die Untersuchung erfolgt exemplarische für städtische Einrichtungen ; die Grundlage bilden
Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung der Stadt: im wesentlichen werden die Deckungsbedarfsberichte der Kindertagesstätten für das Berichtsjahr 2006, in denen detaillierte
Angaben zu Erlösen und Kosten enthalten sind, herangezogen.
Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen wurde die Datengrundlage folgendermaßen bereinigt:
•
Kindertagesstätten für die keine kompletten Angaben zu Kosten und Erlösen vorliegen wurden nicht berücksichtigt, sowie
•
Einrichtungen mit integrierter Krippe und / oder Hort, da sich die Kosten und Erlöse
dort erheblich von denen andere Kitas unterscheiden.
Insgesamt gehen 13 von 20 städtischen Kindertagesstätten bzw. von 117 Kindertagesstätten
insgesamt in die Betrachtung mit ein.
Es ist davon auszugehen, dass die Kostenstrukturen (ohne Verrechnungskosten) von Kindertagesstätten grundsätzlich unabhängig von der Trägerschaft entstehen. Damit können
unter dem Vorbehalt einer genaueren Prüfung die gefundenen Werte auf die Einrichtungen
der freien Träger übertragen werden.
2.2.1
Kostenniveauanalyse
Das Kostenniveau ergibt sich für jede Kindertagesstätte individuell in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (z.B. Größe der Einrichtung), die in Teil zwei näher untersucht werden.
In diesem Abschnitt erfolgt zunächst eine Darstellung des durchschnittlichen Kostenniveaus
der in der Stichprobe enthaltenen Kindertagesstätten sowie eine Abbildung der Kosten die
durchschnittlich für die Stadt entstehen pro Gruppe, Platz und Platz pro Monat.
7
Angaben von Einrichtungen freier Träger zu Kosten und Erlösen bleiben unberücksichtigt, da sie aufgrund der unterschiedlichen Kontierungs- und Buchungsverfahren auf Kostenarten- und -stellenbasis nicht vergleichbar sind.
19
Die Deckungsbeiträge der Stadt pro Kindertagesstätte ergeben sich aus der Differenz von
Erlösen und Kosten in den einzelnen Einrichtungen. Der folgenden Betrachtung liegt eine
zweistufige Deckungsbeitragsermittlung zu Grunde.
Im ersten Schritt werden Erlöse und Kosten jeweils aufsummiert, wobei alle Beträge unberücksichtigt bleiben, die ausschließlich auf Grund der Trägerschaft durch die Stadt anfallen.
Die Differenz ergibt den Deckungsbeitrag A. Dieser stellt letztlich den Fehlbetrag einer
durchschnittlichen Einrichtung dar und sollte cet. par. vergleichbar mit einer Einrichtung ei8
nes freien Trägers sein . Diese weisen zwar eine unterschiedliche Kostenstellen/Kostenartenrechnung auf, Kosten- und Erlösniveau wurden im Jugendamt als vergleichbar
eingestuft.
Im zweiten Schritt werden dann die „speziellen“ Kosten und Erlöse aufgerechnet, die aus9
schließlich bei städtische Kindertagesstätten auftreten . Als Ergebnis ergibt sich der für städtischen Kitas spezifische Deckungsbeitrag B.
Tabelle 1: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe I
Durchschnittlicher Betrag in Euro
pro Gruppe pro Jahr
pro Platz pro Jahr
pro Platz pro Monat
Erlöse
-28.142,11
-1.302,88
-108,57
Kosten
131.998,18
6.111,03
509,25
Deckungsbeitrag A
103.856,07
4.808,15
400,68
-30.194,43
-1.397,89
-116,49
34.048,84
1.576,34
131,36
107.710,49
4.986,60
415,55
Spezielle Erlöse
städtischer Kitas
Spezielle Kosten
städtischer Kitas
Deckungsbeitrag B
8
9
20
Unterschiede zu den Ergebnissen aus dem Kapitel Regelförderung können sich im Bereich der Erlöse v.a. aufgrund der
Eigenleistungen ergeben, die bei städtischen Trägern z.T. entfallen (etwa Geldwerte Eigenanteile der freien Träger) oder
nicht in der Kosten- und Leistungsrechnung aufgeführt sind.
Es handelt sich dabei vor allem um Kosten aus der sekundären Gemeinkostenverrechnung innerhalb der Stadtverwaltung
und Erlöse in Form von Zuwendungen des Landes für städtische Einrichtungen.
Ein Kindertagesstättenplatz kostet demnach die Stadt im Durchschnitt 415 € pro Monat bei
einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft, bzw. 400 € fallen in einer durchschnittlichen
Tagesstätte an und würden modellhaft bei Einrichtungen freier Träger angerechnet. Dies
entspricht einem Anteil von rd. 80% der Gesamteinzelkosten von 509 €. Städtische Kindertageseinrichtungen weisen damit für den Deckungsbeitrag A einen Innenfinanzierungsgrad
von ca. 20% auf, die sich im Wesentlichen aus Elternbeiträgen ergeben. Da die Notwendigkeit und Möglichkeit zur Erbringung von Eigenanteilen fehlt, entspricht dies dem Ergebnis für
die Einrichtungen der freien Träger aus dem vorigen Kapitel.
Die Kostenhöhe wird zu einem großen Teil durch einige wenige Kostenarten bestimmt. Mit
rund 80% haben die Personalkosten den größten Anteil an den Ausgaben einer Kindertagesstätte und beeinflussen das Kostenniveau somit maßgeblich. Das heißt auch, dass überdurchschnittliche Kosten pro Platz/Gruppe vor allem dann entstehen, wenn dort überdurchschnittliche Personalausstattung vorliegt. Überdurchschnittliche Personalausstattung meint,
dass das Verhältnis der Personalstellen zu den vorgesehenen Plätzen über dem Durchschnitt liegt, bzw. die Personalstruktur in überdurchschnittlichen Kosten pro Fachkraft resultiert. Jeweils zwischen durchschnittlich 5% und 6% aller Kosten sind Gebäudekosten, kalkulatorische Kosten und Sachkosten.
Tabelle 2: Deckungsbeitragsrechnung Differenzierungsstufe II
Erlöse
Kosten
Benutzungsgebühren
sonstige Erlöse
gesamt
Personalkosten
Sachkosten
Gebäudekosten
Verwaltungsaufwendungen
Kalkulatorische kosten
sonstige Kosten
gesamt
Durchschnittliche Kosten
pro Jahr pro
pro Jahr pro Gruppe
Platz
Prozent
in EURO
in EURO
-17,65%
-23.734,58
-1.098,82
-3,42%
-4.407,53
-204,05
-28.142,11
-1.302,88
-21,06%
80,34%
5,09%
6,44%
0,26%
5,80%
2,06%
100,00%
pro Platz
pro Monat
in EURO
-91,57
-17,00
-108,57
106.316,10
6.641,65
8.062,67
332,27
7.842,73
2.802,76
131.998,18
4.922,04
307,48
373,27
15,38
363,09
129,76
6.111,03
410,17
25,62
31,11
1,28
30,26
10,81
509,25
Deckungsbeitrag A
103.856,07
4.808,15
400,68
Umlagen
Landeszuwendungen
34.048,84
-30.194,43
1.576,34
-1.397,89
131,36
-116,49
Deckungsbeitrag B
107.710,49
4.986,60
415,55
21
2.2.2
Kostenstrukturanalyse
Im Mittelpunkt der Kostenstrukturanalyse steht die Untersuchung von fixen und variablen
Kosten, sowie der Auswirkung von dem Angebot bestimmter Gruppenarten und der Größe
der Einrichtung auf die Gesamtkosten.
Fixe versus variable Kosten
Als variabel gelten in dieser Berechnung alle Kosten, die direkt abhängig sind von der Anzahl
der Kinder in der Einrichtung und sich kurzfristig je nach Platzauslastung verändern, bzw.
Kosten, die durch die Mitarbeiter der Kindertagesstätte kurzfristig beeinflussbar sind. Fixe
Kosten sind beschäftigungsunabhängig und verändern sich nur langfristig z.B. durch die
Schließung einer Gruppe. Hierunter fallen z.B. Personalkosten für Angestellte.
Abbildung 11: Verhältnis von fixen und variablen Kosten
Variable und Fixe Kosten
0,50%
1,60%
97,90%
variable Kosten
Energie-/Wasserkosten
fixe Kosten
Nahezu 98% aller Kosten einer Kindertagesstätte sind fixe Kosten, also Kosten die zumindest kurzfristig auch bei veränderter Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze konstant bleiben. Dies liegt zum einen daran, dass sich eine Anpassung der Kapazität, z.B. bestimmt durch Räumlichkeiten und Personal, nur langfristig realisieren lässt (Kostenremanenz). Zum anderen werden bestimmte Veränderungen, wie die Schließung einer Gruppe
und damit verbundenen Stelleneinsparungen, erst bei dauerhafter Unterschreitung einer bestimmten Kinderzahl vorgenommen.
Leerkosten versus Nutzkosten
Wenn Plätze in Kindertagesstätten nicht genutzt werden, dann entstehen Kosten, die bestehen bleiben obwohl sie aufgrund der abnehmenden Auslastung der Einrichtung nicht zur
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft notwendig wären. Diese ‚unproduktiven’ Kosten
werden als Leerkosten bezeichnet. Hierunter fallen klassischerweise Kosten für Anteile an
22
Personalstellen die nicht abgebaut werden können, obwohl die Fachkräfte aufgrund der verringerten Gruppengröße nicht notwendig wären.
Dem gegenüber stellen Nutzkosten den Anteil der Kosten für die genutzte Kapazität dar; z.B.
Personalkosten für die Zahl der Fachkräfte die benötigt werden um die jeweilige Anzahl der
Kinder unter Berücksichtigung qualitativer Maßstäbe umfassend zu betreuen. Sind alle für
die Kindertagesstätten vorgesehenen Plätze belegt, beträgt der Anteil der Nutzkosten 100%;
es existieren keine Leerkosten.
Abnehmende Platzbelegung, wie sie beispielsweise durch die demographische Verschiebung zu erwarten ist, bedeutet also nicht, dass die Kosten der Einrichtungen proportional zur
abnehmenden Kinderzahl sinken. Aufgrund des hohen Fixkostenanteils von 98% bleiben die
Kosten ganz oder teilweise als Leerkosten bestehen. Gleichzeitig stehen den Ausgaben wegen der abnehmenden Platzbelegung voraussichtlich weniger Einnahmen durch Elternbeiträge gegenüber, was sich negativ auf den Deckungsbedarf und somit die Höhe der städtischen Förderung der Kindertagesstätten auswirkt.
Mit den oben angeführten Kostensätzen ließen sich nun pro Einrichtung das Niveau der
Nutz- und Leerkosten berechnen. Fährt eine Gruppe beispielsweise ein Jahr lang mit einer
Auslastung von nur 90% entstehen Leerkosten von durchschnittlich 13.200 € für diesen Zeitraum. Anders gewendet: Bei einer angenommenen Zahl von 20 Werktagen im Monat kostet
jeder freie, aber zu finanzierende Platz an jedem Tag 25 ungenutzte Euro.
Gruppenstruktur
Ein weiteres Merkmal, welches sich für die Unterscheidung von Kosten in Kindertagesstätten
anbietet ist die Unterscheidung nach Gruppenarten. Dem liegt die nachvollziehbare Annahme zu Grunde, dass sich unterschiedliche Personalschlüssel für unterschiedliche Gruppen
auf die Gesamtkosten auswirken müssen.
Die Kosten für eine Gruppe aus der vorliegenden Kosten- und Leistungsrechnung zu separieren ist nicht möglich, da die Kosten nicht den Gruppen zugerechnet werden. Da einzelne
10
Einrichtungen aber ausschließlich VÖ-Gruppen bzw. AG-Gruppen anbieten , lassen sich
hier Durchschnittswerte bilden, wobei real die Gruppen oft altersgemischt besetzt werden. In
der folgenden Grafik sind die Gruppen und Platzkosten der Kindertagesstätten „Am Mühlbach“ (4 VÖ-Gruppen mit 100 Plätzen) und „Regenbogen“ (4 AG-Gruppen mit 95 Plätzen)
aufgeführt:
10
Grundlage ist eine Aufstellung der Stadt vom 01.09.2005, VÖ = Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten, AG = altersgemischte Gruppe
23
Abbildung 12: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen
Kosten pro Platz und Jahr
bei relativ homogener Einrichtungsstruktur
Ko st en p r o G r up p e und Jahr
b ei r el at i v ho mo g ener Einr icht ung sst r ukt ur
7.000
140.000
6.000
120.000
5.000
100.000
85.147
84.272
4.000
80.000
3.406
3.548
2.569
2.736
3.000
60.000
64.219
64.983
40.000
2.000
20.000
1.000
20.928
19.289
Kosten pr o VÖ Gr uppe
Kosten pr o AG Gr uppe
0
837
812
Kosten pro VÖ-Platz
Kosten pro AG-Platz
0
Er l öse
Deckungsbei tr ag A
Erlöse
Deckungsbeitrag A
Die Abbildung zeigt die Gesamtkosten pro Gruppe pro Jahr und deren jeweilige Deckung
durch Erlöse bzw. den Deckungsbedarf. Bei dem Vergleich zweier Einrichtungen die sich nur
geringfügig unterscheiden, lassen sich kaum Unterschiede in der Kostenhöhe feststellen; so
betragen die Platzkosten durchschnittlich rd. 3.500 € für beide Gruppenarten.
Werden dagegen die Tagesstätten „Tausendfühler“ (4 AG-Gruppen, 72 Plätze) und „Rotlaub“
(3 VÖ-Gruppen, 75 Plätze) mit einbezogen, ergibt sich auf der Grundlage von nun je zwei
Kindertagesstätten mit je homogener Gruppen-, aber inhomogener Einrichtungsstruktur ein
anderes Bild:
Abbildung 13: Darstellung der Kosten von zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Gruppenstrukturen
Kosten pro Gruppe und Jahr
bei relativ inhomogener Einrichtungsstruktur
140.000
129.499
120.000
100.511
5.407
5.000
80.000
100.698
75.583
5.157
4.000
3.000
4.383
2.000
40.000
20.000
6.627
7.000
6.000
100.000
60.000
Kosten pro Platz und Jahr
bei relativ inhomogener Einrichtungsstruktur
28.801
24.928
1.000
1.470
1.024
0
0
Kosten pro VÖ-Gruppe
Erlöse
Kosten pro AG-Gruppe
Deckungsbeitrag A
Kosten pro VÖ-Platz
Erlöse
Kosten pro AG-Platz
Deckungsbeitrag A
Zum Einen steigt das Kostenniveau pro Gruppe und Platz beträchtlich, die Werte für die unterschiedlichen Gruppenarten entwickeln sich auch unterschiedlich. AG-Gruppen sind demnach jährlich um ca. 30.000 Euro teurer als VÖ-Gruppen. Dieses Verhältnis spiegelt sich
auch in den Platzkosten wieder: Ein AG-Platz kosten ca. 1.200 Euro mehr als ein VÖ-Platz.
24
Es wird bei diesem Vergleich deutlich, dass die Gruppenstruktur nicht allein für Kostenunterschiede verantwortlich gemacht werden kann. Diese werden ganz offensichtlich auch durch
andere Faktoren, beispielsweise Personalschlüssel, Einrichtungsgröße oder Gruppenstärke,
beeinflusst. Ein eindeutiger Wert für die Gruppen- bzw. Platzkosten einer bestimmten Gruppenform ist aus der Analyse der vorliegenden IST-Daten deshalb nicht zu bestimmen.
Platz- bzw. Gruppenkosten sind jedoch als Kalkulationsgrundlage für die finanzielle Planung
des Kindertagesstättenbedarfs unabdingbar. Als Näherungswert erscheinen auf dieser Datengrundlage jene Werte brauchbarer, welche die Unterschiede der Freiburger Kindertagesstätten deutlicher widerspiegeln; sprich, die Werte aus dem Vergleich mit inhomogenen Einrichtungsstrukturen. Demnach wären folgende, gerundete Kalkulationswerte heranzuziehen :
Tabelle 3: Gruppen- und Platzkosten
Gruppenkosten in Euro
Platzkosten in Euro
Gesamtkosten Deckungsbedarf Gesamtkosten Deckungsbedarf
VÖ-Angebot
100.500
75.500
5.400
4.400
AG-Angebot
129.500
101.000
6.650
5.150
Ausgewiesen sind die Gesamtkosten und der Deckungsbedarf, der in Kindertagesstätten
abzüglich der Einnahmen entsteht.
25
2.3
Kindertagesstättenfinanzierung und Controlling
Bevor im nächsten Kapitel Empfehlungen zur Justierung des Förderungs- und Controllingsystem entwickelt werden, sollen hier bereits vorhandene Mechanismen identifiziert werden,
die ein Controlling ermöglichen.
Begriffsklärung
Controlling leitet sich von dem englischen Verb ‚to control’ ab, was soviel wie steuern, regeln
oder kontrollieren bedeutet. Es stellt ein Subsystem der Führung einer Organisation dar,
welches die Entscheidungen der Funktionsträger unterstützt.
Dazu baut das Controlling einen Regelkreis aus Planung, Steuerung und Kontrolle auf. In der
Planung werden Vorgabewerte ermittelt und steuernd an die durchführenden Stellen weitergegeben. Aus der (Abweichungs-) Kontrolle ergeben sich dann Werte für die weitere Planung.
Nach dem Planungshorizont wird zwischen zwei grundsätzlichen Formen von Controlling
unterschieden:
•
Strategisches Controlling („Tun wir die richtigen Dinge?“) – Effektivität
Resultierend aus einer Analyse der Einflussgrößen auf die Gesamtorganisation werden
im Strategischen Controlling Ziele für die langfristige Planung entwickelt. Zweck ist die
Sicherung des Überlebens der Organisation und ihrer Ziele durch Anpassung an langfristige Veränderungsprozesse.
•
Operatives Controlling („Tun wir die Dinge richtig?“) – Effizienz
Im Operativen Controlling werden die Ziele der Strategischen Planung aufgegriffen und
auf die Ebene der Durchführenden in Maßnahmen und Maßgrößen konkretisiert. Zweck
ist die optimale Erreichung der vorgegebenen Strategie, die in operative Ziele dekomponiert wird.
In der Sozialen Arbeit wird zusätzlich dem fachlichen Controlling häufig eine eigene Rolle
zugewiesen:
•
Fachliches Controlling
Es sollen hier die inhaltlichen Aspekte der Arbeit an Hand von Qualitätsstandards legitimiert und nachgewiesen werden. Da ein Berichtswesen meist quantitativ orientiert ist,
stellt das fachliche, qualitative Controlling eine besondere Herausforderung dar. Trotzdem ist die möglichst hochwertige Erbringung der Leistung neben beispielsweise der Rekursivität oder der Zielorientierung eines der Handlungsprinzipien auch des Operativen
Controllings. Mithin kann das Fachliche Controlling als dessen Teilfunktion gesehen werden.
26
Controlling im bisherigen Fördersystem
Strategisches Controlling:
Herzstück eines strategischen Controlling im Kindertagesstättenbereich ist die nunmehr vorliegende Bedarfsplanung, bei der aus einer sorgfältigen Analyse langfristige Steuerimpulse
entwickelt werden. Bisher liegen dem Fördersystem keine expliziten strategischen Ziele zu
Grunde. Allerdings sind immanent in der angelegten und mit den Trägern verhandelten Finanzierung folgende Ziele zu erkennen:
1. Die Vorgaben aus Richtlinien und weiteren Rechtsnormen werden erfüllt.
Die Fördersystematik entspricht den Vorgaben von Bund und Land, mit den Trägern
wurden lokale Richtlinien verhandelt.
2. Die Träger- bzw. Einrichtungsvielfalt wird erhalten.
Für Kindertagesstätten, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen, wurde ein Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Dieser sichert die Existenz
vor allem kleinerer finanzschwacher Einrichtungen.
3. Die vorhandenen Mittel werden innerhalb üblicher Standards eingesetzt.
Die Richtlinien und ihre Umsetzung orientieren sich an Fachstandards, die beispielsweise vom Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg erarbeitet
werden.
Diese Ziele erfordern wenig finanzielle Steuerungsimpulse.
Operatives und fachliches Controlling
Die immanenten Ziele führten auf der Ebene der Durchführung zu verschiedenen Anforderungen, die sich im wesentlichen in zwei Halbsätzen ausdrücken lassen:
„Die Einrichtungen sollen nicht zu wenig Förderung bekommen...“
Damit die rechtlichen Vorgaben, die fachliche Arbeitserbringung und die Existenz der
Leistungserbringer gewährleistet ist, wurde ein Förderniveau definiert, dass 63% der Betriebskosten für die Einrichtungen bedeutet. Zudem wurden Personalschlüssel für Gruppenarten definiert. Für finanzschwache Einrichtungen wurde ein Ausgleichsfonds gebildet, dessen Mittel über das Merkmal der Existenzgefährdung zugänglich sind.
„...aber auch nicht zu viel.“
Damit die Förderung begrenzt bleibt, wurde ein komplexes System von Obergrenzen geschaffen, welches für jede Einrichtung im Einzelnen geprüft und nachvollzogen wird. Diese Absicherung wird als sehr zeitaufwändig beschrieben.
27
Auf der operativen Ebene führte die Verfolgung der immanenten strategischen Ziele auf Seiten der Stadt zu einem bedeutenden bürokratischen Aufwand. Auf Seiten der Einrichtungen
besteht die Gefahr, dass die Obergrenzen quasi als Pauschalen behandelt werden; der Ausgleichsfonds, eigentlich als Einzelfallhilfe vorgesehen, ist letztlich Teil der Regelförderung
geworden.
Da das beschriebene System wenig strategische Steuerungsimpulse generiert, sind in der
finanziellen Förderung auch relativ wenig Steuerungsmechanismen vorhanden. ControllingAspekte sind im Wesentlichen im Sinne von fiskalen Absicherungsbestandteilen eingegliedert.
28
3
Alternative Finanzierungs- und Controlling-Modelle
Grundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Arten der Kindertagesstättenfinanzierung
unterscheiden: einmal die Finanzierung pro Einrichtung, zum zweiten die auslastungsabhängige Finanzierung pro Gruppe oder Kind. Alle weiteren Modell stellen Variationen bzw. Kom11
binationen dieser beiden dar.
3.1
Einrichtungsfinanzierung
Bei Modellen dieser Kategorie werden entweder die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung
ganz oder teilweise von der Stadt übernommen, oder die Kindertagesstätte erhält einen
Pauschalbetrag.
Richtet sich die Förderhöhe nach der Höhe der tatsächlichen Kosten, definiert die Stadt Regeln, welche Kosten in welchem Umfang übernommen werden. Je differenzierter die Regelungen ausfallen, desto höher ist der Verwaltungsaufwand der mit der Berechnung der Förderhöhe für die Stadt verbunden ist. Auf der Seite der Einrichtungen besteht ein geringer
Anreiz die Mittel effizient einzusetzen, da ein bestimmter Anteil der Kosten sicher übernommen wird. Die Nachfrage der Eltern hat keinen Einfluss auf die städtische Förderung, so
dass kein monetärer Anreiz besteht ein individuelles nach den Bedürfnissen der Nachfrager
ausgerichtetes Angebot bereitzustellen. Ein Vorteil dieses Finanzierungsmodells ist die Sicherung einer differenzierten Träger- bzw. Einrichtungslandschaft. Da die Höhe der Finanzierung unabhängig von der Auslastung der jeweiligen Kindertagesstätte ist, wirken sich Nachfrageschwankungen nicht auf die Finanzierung aus, und kleinere Einrichtungen können auch
bei abnehmender Auslastung bestehen bleiben. Ein solches, hier etwas holzschnittartige
dargestelltes Finanzierungsmodell besteht im Moment in Freiburg. Regeln definieren die Höhe des Zuschusses, der einen Anteil der bestehenden Kosten der Einrichtungen deckt. Darüber hinaus wird die Bestandssicherung der Kindertagesstätten durch zusätzliche Zahlungen
aus dem Ausgleichsfond weiter erhöht.
Eine Extremform der Einrichtungsfinanzierung stellt die Pauschalfinanzierung dar. Hierbei
erhalten Kindertagesstätten für ihre Leistung einen Pauschalbetrag, was die Planungssicherheit der Kindertagesstätten erhöht. Für die Stadt sinkt der bürokratische Aufwand erheblilch. Abgesehen davon gelten die oben dargelegten Vor- und Nachteile einer Einrichtungsbezogenen Finanzierung.
3.2
Auslastungsabhängige Finanzierung
Bei diesem Modell richtet sich die Höhe der Finanzierung durch die Stadt nach der Anzahl
der belegten Plätze (pro-belegte-Platz-Finanzierung) oder der Anzahl der Gruppen.
11
Für nachfolgende Angaben vgl. Dr. Jaich, Roman; Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland-Gutachten im
Rahmen des Projektes „Familienunterstützende Kinderbetreuungsangebote“ des DJI“; .
29
Bei der pro-belegten-Platz-Finanzierung erhält die Einrichtung für jedes betreute Kind einen bestimmten Betrag. Ziel ist die Festlegung eines Pauschbetrages, der möglichst den
tatsächlichen Kosten pro belegten Platz entspricht. Das Kostenniveau gestaltet sich allerdings für jede Einrichtung individuell in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, wie der
Personallausstattung oder der Einrichtungsgröße, was die Ermittlung eines einheitlichen
Pauschalbetrages kompliziert und die Definition von einrichtungsübergreifende Standardwerten erforderlich macht. Liegt der Pauschalbetrag über dem tatsächlich bestehenden Deckungsbedarf pro Platz, besteht kein Anreiz für die Einrichtungen zur effizienten Mittelverwendung. Das Resultat einer zu geringen Pauschale sind Liquiditätsprobleme der Einrichtungen sowie drohende Qualitätsverluste bei dem Betreuungsangebot.
Das Finanzierungsrisiko wird in diesem Modell von der Stadt auf die freien Träger übertragen. Aufgrund der Verbindung von Finanzierung und Auslastung führt ein zukünftiger Rückgang der Kinderzahlen zu geringerer Auslastung und somit geringeren Förderausgaben für
die Stadt. Auf Seiten der Einrichtungen entstehen Finanzierungslücken. Nachfrageschwankungen wirken sich direkt negativ auf die Förderhöhe aus. Aufgrund des hohen Fixkostenanteils an den Gesamtkosten sinken die Kosten jedoch nicht proportional zu der abnehmenden
Auslastung (der Anteil der Leerkosten steigt). Vor allem von kleineren Einrichtungen kann die
entstehende Finanzierungslücke langfristig nicht kompensiert werden, die Vielfalt der unterschiedlichen Einrichtungen reduziert sich und es kommt zu einem Konzentrationsprozeß.
Bedarfsplanung und das Nachfrageverhalten der Eltern (falls genügend Wahlmöglichkeiten
bestehen) bestimmen bei diesem „Quasi-Markt-Modell“ der Finanzierung inwieweit das Angebot bedarfsgerecht ist.
Eine Sonderform der pro-belegten-Platz-Finanzierung ist die Gutscheinfinanzierung. Der
wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Nachweis der Auslastung nicht über Beleglisten sondern über Gutscheine erfolgt. Im einzelnen vollzieht sich die Finanzierung in drei
Schritten: 1. Das zuständige Jugendamt gibt Gutscheine an die Eltern aus, 2. Eltern schicken
das Kind in die Einrichtung ihrer Wahl, zahlen dort ggf. Elternbeiträge und übergeben den
Gutschein an die Kita, 3. Die Einrichtung reicht die Gutscheine bei der Stadt ein und wird im
Gegenzug refinanziert.
Da die Förderhöhe sich nach der Auslastung richtet, wird der Wettbewerb zwischen den Eirnichtungen verstärkt. Je nach Ausgestaltung der Gutscheine können sich unterschiedliche
Vor- und Nachteile für die Stadt ergeben. Ist der Gutschein mit einem pauschalen Förderbetrag für die Einrichtung verbunden, entsteht ein geringer Verwaltungsaufwand. Die Schwierigkeit besteht in dieser Variante v.a. in der Ermittlung einer geeigneten Pauschale, die die tatsächlichen Kosten abbildet. Erfolgt eine einkommensabhängige Staffelung des Nennwertes
des Gutscheines, erhöht sich der Verwaltungsaufwand zur Ausgabe und Auswertung der
eingereichten Gutscheine erheblich.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Umfang in dem die Verwendung der Gutscheine für Einrichtungen an Auflagen gebunden ist. Auflagen können zum Beispiel in Gestalt von
Qualitätsstandards bestehen.
30
Eine weitere Variante der Auslastungsbezogenen Finanzierung ist die Finanzierung pro
Gruppe. Dabei erhält die Einrichtung einen Pauschalbetrag pro Gruppe. Der Unterschied
gegenüber der pro-Platz-Finanzierung besteht darin, dass geringere Nachfrageschwankungen keinen Einfluss auf die Förderhöhe haben. Die Kosten für die Stadt sinken nicht proportional zu der abnehmenden Kinderzahl. Kleinere Einrichtungen können kurzfristig bestehen
bleiben. Die langfristige Aufrechterhaltung einer Vielfalt unterschiedlicher Einrichtungen sowie einer differenzierten Trägerlandschaft ist allerdings bei dauerhaftem Rückgang der Kinderzahl auch bei diesem Modell unwahrscheinlich. Der Anreiz für die Kindertagesstätten Mittel sparsam zu verwenden und Kosten zu sparen, hängt wie bei der pro-belegten-PlatzFinanzierung von der Höhe des Pauschalbetrages ab.
3.3
Kombimodelle
Modelle dieser Kategorie stellen eine Kombination aus der einrichtungsbezogenen und der
auslastungsabhängigen Finanzierung dar. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen existiert ein fixer Anteil; die Kita erhält einen Pauschalbetrag oder bekommt
einen festgelegten Anteil ihrer Kosten durch die Stadt. Der zweite, variable Vergütungsanteil
könnte z.B. in einer pro belegten Platz Finanzierung bestehen. Die Auswirkungen auf den für
die Stadt entstehenden Aufwand, die einzelnen Einrichtungen und die Trägerlandschaft
hängt von der Höhe der fixen bzw. der variablen Anteile an der Förderung ab. Bei einem
hohen fixen Anteil ähneln die Folgen denen der Einrichtungsfinanzierung, bei einem hohen
Variablen Anteil denen der auslastungsbezogenen Finanzierung.
31
4
Entwicklung eines zukünftigen Finanzierungs- und
Controlling-Modells für die Stadt Freiburg
Um Alternativen zum aktuellen Finanzierungs- und Controlling-System im Kindertagesstättenbereich der Stadt Freiburg zu entwickeln wurde bisher eine differenzierte Kostenanalyse
durchgeführt, sowie eine Typologie von Modellen vorgestellt. In diesem Kapitel sollen nun
Empfehlungen für eine Veränderung gegeben werden. Diese hängen eng mit den Zielen
zusammen, die sich die Stadt Freiburg im Nachgang zu dieser Kindertagesstättenbedarfsplanung setzt. Controlling- und Förderungssystem sollten diesen Zielen untergeordnet
und als Steuerungsinstrumente für deren Umsetzung eingesetzt werden. Die hier ausgesprochenen Empfehlungen stehen unter diesem Vorbehalt und sollten dementsprechend in
einem Diskussionsprozess noch weiterentwickelt werden.
Zu beiden Subsystemen wird zunächst eine Stellungnahme zum aktuellen Stand und zu offensichtlichen Veränderungsbedarfen gegeben. Daraus folgend werden Entwicklungsempfehlungen ausgesprochen.
4.1
Stellungnahme zum aktuellen Finanzierungs- und Controllingsystem
Die Kindertagesstättenlandschaft der Stadt Freiburg ist durch eine Vielfalt an Trägern und
Einrichtungen mit unterschiedlichen (Träger-)Hintergründen gekennzeichnet. Die Finanzkraft
der Träger ist sehr unterschiedlich – einzelne Einrichtungen werden von Elterninitiativen getragen, die letztlich keine Finanzmittel im Hintergrund haben und tlw. von hohem Engagement gekennzeichnet sind. Andere Einrichtungen sind Bestandteile von relativ finanzstarken
Wohlfahrtsverbänden.
Die Förderstruktur der Stadtverwaltung ist davon gekennzeichnet die Einrichtungsvielfalt zu
erhalten und zu unterstützen, wodurch das System zum einen
einrichtungsbezogen ist, d.h. die einzelnen Kindertagesstätten werden als Institutionen
im Hinblick auf ihren individuellen Finanzierungsbedarf gefördert, zum anderen
inputorientiert ist, d.h. die Finanzierung bezieht sich im Wesentlichen auf Strukturvariablen wie Personal und nicht auf Outputvariablen wie geleistete Betreuung(squalität).
Dadurch bildet letztlich nicht die Betreuung von Kindern in Tagesstätten, sondern die Aufrechterhaltung einer differenzierten Einrichtungslandschaft und Angebotsstruktur den Förderschwerpunkt der Stadt. Das hat zur Folge, dass die finale Höhe der jeweiligen Gesamtförderung in höherem Ausmaß von der Angebots- und Kostenstruktur sowie den finanziellen
Voraussetzungen der einzelnen Kindertagesstätten, als von der Anzahl oder Qualität ihres
Angebotes beeinflusst wird.
Der Ausgleichsfond ist faktisch zu einem Bestandteil der Regelförderung geworden, der vor
allem als Ausfallbürgschaft für Einrichtungen gilt, die den geforderten Eigenanteil nicht aufbringen. Die anvisierten 17% Eigenanteil sind allerdings in Tagesstätten, deren Träger kein
Kapitalstock aufweist, durch das Rücklagenverbot des Gemeinnützigkeitsrechts faktisch nur
mit einem beträchtlichen Ausmaß an ehrenamtlichen Engagement aufzubringen.
32
Die Innenfinanzierung durch Elternbeiträge erreicht insgesamt nahezu die anvisierte Höhe
12
von 20% , wobei 19 Einrichtungen einen darüber liegenden Anteil erreichen.
Das Risiko von Leerkosten ist bei nachfrageorientierten, personenbezogenen sozialen
Dienstleistungen nur schwer zu verhindern. Optional ist im sozialhilferechtlichen Leistungsaustausch hingegen, wer dieses Risiko zu tragen und zu organisieren hat. Das bestehende
System verlagert das Risiko voll auf den öffentlichen Träger, dem aber letztlich keine unmittelbaren Möglichkeiten zu Gebote stehen, die Leerkosten abzubauen. Mit der Finanzierung
von Einrichtungen werden auch die Leerkosten übernommen.
Ein definiertes Controlling liegt im Kindertagesstättenbereich der Stadt Freiburg noch nicht
vor. Die bereits in Kapitel „Kindertagesstättenfinanzierung und Controlling“ vorgenommenen
und die hier folgenden Darstellungen sind Ergebnisse der Untersuchung der Regelungspraxis. Die im genannten Kapitel abgeleiteten, immanenten Ziele Rechtssicherheit, Sicherung
der Einrichtungsvielfalt und die Einhaltung fachlicher Mindeststandards erscheinen recht
passiv. Sie enthalten keine Steuerungsimpulse im Sinne einer geplanten und beförderten
Entwicklung auf einen Zielzustand hin. Das Controlling im operativen Bereich ist momentan
auf Absicherung ausgelegt. Zentrales Instrument sind Ober- und Mindestgrenzen. Deren
Überprüfung in den Anträgen zur Regelförderung und zum Ausgleichsfonds sind zeitintensiv
und haben bei den Kindertagesstätten eine durchgehende Orientierung an den Obergrenzen
ausgelöst, die damit faktisch zu Pauschalen geworden sind.
4.2
Entwicklungsempfehlungen
Die Entwicklungen, die auf den Kindertagesstättenbereich zukommen, sind offensichtlich:
•
Der demographische Wandel erfordert einen Abbau der Betreuungsplätze für die
klassischen BesucherInnen von Kindertagesstätten.
•
Die inhaltliche Ausrichtung der Erziehungszeiten an die Berufsbiographie der Eltern
führt zu einer deutlich verstärkten Nachfrage nach Tagesbetreuung für Unter-3jährige und Grundschulkinder. Diese Nachfrage soll von den Kindertagesstätten aufgefangen werden.
Die Herausforderungen an das aktuelle Förderungssystem sind aus den Analysen des
ISS-Frankfurt a.M. recht klar hervorgegangen und den Funktionsträgern vermutlich im
Grunde auch bekannt:
•
Die deutlich unterschiedlichen Gruppenkosten, die durch die Einrichtungsfinanzierung
hervorgerufen werden, sollten an Outputvariablen gebunden werden, um Leistung zu
finanzieren.
•
Der Ausgleichsfonds sollte entweder als Teil der Regelförderung für kapitalschwache
Einrichtungen definiert oder wieder als Einzelfallunterstützung organisiert werden.
12 Vgl. S. 4 in diesem Berichtsteil.
33
•
Es sollten Anreize für Einrichtungen aufgebaut werden, Leerkosten zu vermeiden
oder kurzfristige Reaktionen darauf zu entwickeln. Zusätzliche Anreize sollten zur
Erhöhung des Elternanteils in der Finanzierung gegeben werden.
•
Die relativ arbeitsaufwändige und bürokratische Überprüfung von Obergrenzen
sollte verschlankt werden.
Um diesen Entwicklungen und Herausforderungen zu begegnen, ist nach unserem Ermessen eine Intervention auf mehreren Ebenen nötig:
•
Einstieg in einen Controlling-Regelkreis
Die Stadt Freiburg sollte strategische Ziele für den Bereich erarbeiten, die für einen
mittelfristigen Zeitraum von ca. 5 Jahren handlungsleitend wirken. Aus einer Übertragung auf die Handlungsebene sollten operative Ziele abgeleitet und ein Steuerungskreislauf etabliert werden. An diesem Projekt sollten die Verwaltungsspitze, die Fachpolitik und die Abteilung für Jugendhilfe in Einrichtungen beteiligt werden. Nur mit einer inhaltlichen Vorgabe sind die finanzielle Förderung und das Controlling als Subsysteme der Steuerung sinnvoll veränderbar. Grundsatzentscheidung müssen getroffen werden, bevor ein das Fördersystem grundlegend geändert wird.
•
Entscheidung für Ziele, die mit der Förderung von Kindertagesstätten verbunden werden
Im Grundsatz muss eine Entscheidung getroffen werden, in welchem Grad die Investitionen weiterhin in den Erhalt einer Einrichtungsvielfalt oder unmittelbarer in die Betreuung von Kindern fließen soll. In letzterem Fall ist mit einer Konzentration in der
Träger- bzw. Einrichtungslandschaft zu rechnen, im ersten nehmen im schlechtesten
Fall die Anzahl an leeren Plätzen in den Kindertagesstätten zu, während die Einnahmen durch Elternbeiträge sinken. Bei einem Festhalten an der Einrichtungsförderung
würden dann die Gesamtkosten durch die sinkenden Kinderzahlen steigen.
•
Einstieg in eine Mischfinanzierung
Der vorigen Empfehlung folgend ist unsere Empfehlung die Konstruktion eines
Mischsystems, welches eine feste, anteilige Subvention der Betriebskosten sichert,
mit einem bedeutenden Teil aber leistungsorientiert finanziert. Der leistungsorientierte
Förderungsteil sollte es einer Kindertagesstätte ermöglichen unter Einbezug von Elternbeiträgen die Finanzierung zu sichern. Er orientiert sich an inhaltlichen und fiskalischen Zielen der Kindertagesstättenplanung der Stadt Freiburg. Ziel des Systems
wäre es, sich von der vollständig input- und einrichtungsorientierten Finanzierung zu
13
lösen und variable und damit steuerungssensible Anteile zu etablieren .
13 Zur Kombination eines „Individual Demand Approach“ und eines „Social Demand Approach“ vgl. Bock-Famulla, K..; „Finanzierungsmodelle im Spannungsfeld von Fachlichkeit und ökonomischer Rationalität“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach,
T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004
34
Wenn beispielsweise die Regelförderung von bisher rd. 66 % auf 63 % abgesenkt
würde, bestünden für freiwillige Leistungen an die Einrichtungen ein Budget von ca.
14
2,1 Mio. Euro . Diese werden momentan wie ausgeführt mit dem Ziel finanzschwache Kindertagesstätten freier Träger zu halten in diese investiert. Über ein Punktwertsystem könnten daneben auch fachliche oder fiskale Ziele mit finanziellen Anreizen
versehen werden.
Vorstellbar wäre als weiteres Beispiel auch eine noch weitere Absenkung des Fixkostenanteils und eine zusätzliche Auszahlung von Platz- oder Gruppenpauschalen. Es
könnte dann bspw. festgelegt werden, dass Einrichtungen je nach Auslastungsgrad
auf einen Zuschusskorridor erreichen können.
Beide Beispiele veranschaulichen, dass Steuerung mit Finanzierung und Controlling
gekoppelt wird. In der besonderen Situation der Stadt Freiburg müssten die jeweiligen Folgen auf die Einrichtungsvielfalt und die Trägerlandschaft gesondert abgeschätzt werden. Insbesondere die großen Unterschiede in der Finanzkraft müssen
weiter berücksichtigt werden.
Das Fördersystem sollte zudem weniger Verwaltungsaufwand als das bisherige beinhalten. So bietet es sich an bei einem Umstieg von Input- zu Outcome-orientierter
Förderung komplexe Prüfungen von Obergrenzen abzubauen.
•
Ausbau der Kostenbeteiligung bei einzelnen Zusatzleistungen
Im Sinne einer Dienstleistungsorientierung richten sich einige der Zusatzleistungen
der Kindertagesstätten vor allem an berufstätige Eltern, insbesondere zusätzliche Betreuungsstunden in den Randzeiten. Die Beteiligung der Eltern an den Kosten könnte
hier stärker vom Austauschprinzip geprägt werden. Zusatzangebote, welche vor allem von einkommensstarken Nutzern wahrgenommen werden sollten stärker zu einer
Kostenbeteiligung der Eltern führen.
•
Vereinheitlichung der Fördersysteme
Die in Freiburg anvisierte Umschichtung von klassischen Kindergartenplätzen in die
Betreuung unter-3-Jähriger kommt den oben genannten Entwicklungen entgegen. Da
sich die Bereiche vermischen empfehlen wir die Einrichtungen eines einheitlichen Finanzierungssystems für den Bereich Kindertagesbetreuung.
14 Vgl. zur Höhe der Summe die Anmerkung im Abschnitt „Vergleich der vorgesehenen Finanzierungshöhe mit der tatsächlichen Beanspruchung“. Eine valide Angabe zu den flexiblen Mitteln durch eine Absenkung der fixen Förderung müsste alle
Kosten und Einnahmen auf Einrichtungsseite einbeziehen.
35
Literatur:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; „Kosten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung“; 2006
Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004
Diskowski, D.; „Finanzierung der Kindertagesbetreuung – Versuch einer Systematisierung“;
in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004
Dr. Jaich, R.; „Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland-Gutachten im Rahmen des Projektes „Familienunterstützende Kinderbetreuung“ des DJI“
Kraus, G.; „Kindbezogene Förderung – Qualitätssteuerung und Finanzierung von Kindertagesstätten“; 2004
Schilling, M.; „Berechnung der Platzkosten als finanzielle Grundlage für den quantitativen
und qualitativen Ausbau“; in Diller A., Leu, H.R., Rauschenbach, T.; „Kitas und Kosten – Die
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand“; 2004
36