Bewerben in der SCHWEIZ - Fakultät Wirtschafts

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Bewerben in der Schweiz
Gestaltung der Bewerbungsunterlagen
Die schriftliche Bewerbung in der Schweiz enthält ebenso wie in Deutschland standardmäßig ein
einseitiges Anschreiben, ein mit Namen versehenes und datiertes Lichtbild, einen höchstens
zweiseitigen, datierten und unterschriebenen Lebenslauf und Zeugnisse. Arbeitsproben,
Praktikanachweise und Zertifikate für Zusatzqualifikationen sollten nur beigelegt werden, wenn sie für
die Position relevant sind.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass innerhalb eines Bewerbungsprozesses circa 90 Prozent
der Mappen von potentiell geeigneten Bewerbern stammen, ist die äußere Form der Bewerbung
ebenso entscheidend wie das beigelegte Lichtbild. Für die Zusammenstellung der Unterlagen sollten
daher qualitativ hochwertiges Papier, einwandfreie, unbeglaubigte Zeugniskopien und ein Lichtbild
vom Fotographen verwendet werden.
Inhaltlich sollten sowohl das Anschreiben als auch der Lebenslauf einen übersichtlichen Aufbau
erkennen lassen, der den Personalverantwortlichen auch ohne eingehende Prüfung anspricht.
Das Anschreiben muss formal
• Die Anschrift und Telefonnummer des Absenders
• Die Anschrift des Unternehmens
• Den Namen und Titel des Personalverantwortlichen (falls nicht angegeben, beim Unternehmen
erkundigen!)
• Ort und Datum und den Betreff
enthalten.
Der Text selbst sollte zunächst kurz den persönlichen Werdegang und danach die Motivation zur
Bewerbung auf genau diese Stelle beschreiben. Anschließend sollte der Bewerber, entsprechend der
Stellenausschreibung, eine Beziehung zwischen den aufgeführten Anforderungen und den eigenen
Fähigkeiten und Qualifikationen herstellen, wobei er kurz auf das Studium oder relevante
Berufserfahrungen verweisen kann. Auch die eigenen Berufswünsche sind für den
Personalverantwortlichen von Interesse. Insbesondere bei dem Anschreiben ist es wichtig, sich einer
klaren, präzisen Sprache zu bedienen und keine Standardformulierungen zu verwenden. Die
vorherige Auseinandersetzung mit dem Unternehmen - falls dieses bekannt ist - sollte durch
Insiderwissen zum Ausdruck kommen.
Lebenslauf
Üblicherweise wird der Lebenslauf heute in tabellarischer Form abgefasst - daran sollte sich der
Bewerber allein aufgrund der besseren Übersicht halten, falls es nicht ausdrücklich anders gefordert
wird. Auch hierbei ist eine Angleichung an die entsprechende Stelle ratsam, so dass beispielsweise
irrelevante Zusatzqualifikationen nicht erwähnt werden müssen. Der Aufbau sollte einheitlich
chronologisch oder anti-chronologisch sein, eventuelle Lücken im Lebenslauf müssen unbedingt
erklärt werden. Generell sollten im Lebenslauf folgende Angaben enthalten sein:
• Persönliche Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Alter, Staatsangehörigkeit,
Familienstand)
• Ausbildung (Schule, Beruf, Studium)
• Berufserfahrung
• Praktika
• Besondere Kenntnisse (Sprachen, EDV)
• Sonstiges (Hobbys, außeruniversitäre oder nebenberufliche Aktivitäten, Stipendien,
Veröffentlichungen).
Mit der Dokumentation von Noten im Lebenslauf verhält es sich wie in Deutschland auch: Noten
sollten lediglich dann angegeben werden, wenn sie mindestens "gut" sind; ein entsprechender
Vergleich mit dem schweizerischen Notensystem empfiehlt sich in diesem Fall aufgrund des
Verständnisses. In der Schweiz werden Bewerber jedoch eher selten wegen konkreter
Studienergebnisse oder einer kurzen Studiendauer ausgewählt, sondern vielmehr aufgrund
bestimmter Persönlichkeitsmerkmale.
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Da in der Schweiz das Einholen von Referenzen und graphologische Gutachten bei der Auswahl der
Bewerber eine Rolle spielen, kann es vorkommen, dass bereits mit der schriftlichen Bewerbung
Referenzen und eine Handschriftenprobe angefordert werden; diese sollten dann beigelegt werden.
Bewerbungsregeln und Auswahlprozess
In der Schweiz erfreut sich bei der Auswahl neuer Mitarbeiter insbesondere die Analyse des
Lebenslaufs und des Bewerbungsschreibens größter Beliebtheit. Ein weiteres Standardinstrument,
welches unabhängig von der Beschäftigtengruppe jeder Bewerber in der Schweiz durchlaufen muss,
sind die in nahezu allen europäischen Ländern üblichen Vorstellungsgespräche in Form meist
strukturierter Interviews, die in der Regel zunächst durch die Personalabteilungen, dann durch die
Fachabteilungen geführt werden. Um in den Vorstellungsgesprächen gut vorbereitet zu sein, sollte
sich jeder Bewerber mit Hilfe von Presseveröffentlichungen, Firmennachschlagewerken, aktuellen
Geschäftsberichten o. ä. vorher unbedingt über den potentiellen Arbeitgeber informieren. Darüber
hinaus ist es wichtig, sich zumindest auf Standardfragen wie "Warum haben Sie sich auf die
ausgeschriebene Stelle beworben?" eine Antwort zurechtzulegen, die nicht vordringlich den
Personalverantwortlichen von der Eignung der eigenen Person überzeugen soll, sondern ehrliche und
realistische Zielvorstellungen beinhaltet.
Weitere Standardthemen können beispielsweise sein:
Themen im Vorstellungsgespräch:
• Die Entscheidung für die entsprechende Ausbildung
• Die Dauer des Studiums
• Die Art und Dauer der beruflichen Erfahrungen
• Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche während dieser beruflichen Erfahrungen
• Die Kommunikationsfähigkeit im beruflichen oder privaten Umfeld
• Persönliche Interessengebiete
• Die Motivation, sich auf diese Stelle zu bewerben
• Berufliche Ziele und Perspektiven
• Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, der Stärken und Schwächen
Das Notensystem
Die Bewertung in der Schweiz erfolgt wie die in Deutschland nach einem sechsstufigen Notensystem;
eine Erläuterung bzw. ein Vergleich mit dem deutschen Notensystem ist unbedingt angebracht, da die
Bedeutungen der Ziffernnoten in Deutschland und in der Schweiz diametral sind. Die Bezeichnungen
der schweizerischen Noten und deren deutsche Entsprechungen sind:
sehr gut
gut bis sehr gut
gut
genügend bis gut
genügend
ungenügend
schwach
sehr schwach bis schwach
sehr schwach
unbrauchbar bis sehr schwach
unbrauchbar
(6)
(5,5)
(5)
(4,5)
(4)
(3,5)
(3)
(2,5)
(2)
(1,5)
(1)
=
sehr gut (1)
=
gut (2)
=
befriedigend (3)
=
ausreichend (4)
=
mangelhaft (5)
=
ungenügend (6)
Wichtiges und Wissenswertes – Kulturunterschiede
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Niedrige Arbeitslosenquote
Die Schweiz ist nicht nur aufgrund ihrer ausgesprochen vielfältigen Wirtschaftsstruktur ein erstaunlich
facettenreiches Land: föderalistisch gestaltete Rahmenbedingungen, kulturelle Vielfalt aufgrund der
verschiedenen Sprachregionen und eine klein- und mittelständisch geprägte Wirtschaftslandschaft,
außerdem die stabile wirtschaftliche Lage und relativ niedrige Arbeitslosenquote machen die Schweiz
zu einem attraktiven Arbeitgeber auch für ausländische Arbeitnehmer.
Aufenthaltsgenehmigung
Während der Aufenthalt in der Schweiz als Tourist bis zu drei Monate bewilligt ist, wird für den
Stellenantritt ein Arbeitsvertrag, eine Gesundheitsprüfung, die mit dem Tag des Grenzübertritts
abzulegen ist, und die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung benötigt.
Üblicherweise wird diese Zusicherung, welche von der kantonalen Fremdenpolizeibehörde erteilt wird,
vom künftigen Arbeitgeber eingeholt und dem Antragsteller an seine ausländische Wohnadresse
geschickt. Diese Aufenthaltsbewilligung muss jährlich neu beantragt werden. Sie beinhaltet
grundsätzlich das Recht zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz - eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist
nach Schweizer Recht nicht vorgesehen. Die Bewilligung des Aufenthalts zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit wird generell nur dann ausgestellt, wenn ein schweizerischer Bewerber die
geforderten Voraussetzungen nicht in demselben Maß erfüllt; die Bedarfssituation unterscheidet sich
jedoch stark hinsichtlich der betroffenen Berufsgruppen.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit des Zugangs zum Schweizer Arbeitsmarkt, nämlich
ein Gastarbeiterabkommen. Dieses wird in der Regel für 12 Monate gewährt, eine Verlängerung um
sechs weitere Monate ist möglich.
Im Hinblick auf Stellenanzeigen beispielsweise sollten Bewerber aus anderen Ländern wissen, dass in
der Schweiz Führungskräfte mit dem Begriff "Kader" bezeichnet werden
Arbeitszeit und Probezeit
Weiterhin sollten ausländische Bewerber Kenntnis darüber haben, dass die üblich wöchentliche
Arbeitszeit in der Schweiz über der in Deutschland liegt: durchschnittlich 40 Arbeitsstunden sind an
fünf Tagen in der Woche zu verrichten, dabei sind pro Tag höchstens zwei Überstunden zulässig.
Eine Probezeit ist nach dem Schweizer Arbeitsrecht in der Regel in der Länge von einem Monat
vorgesehen; eine Verlängerung bis zu drei Monate kann vertraglich jedoch vereinbart werden.
Interessant ist darüber hinaus insbesondere mit Blick auf die schweizerische Tradition, dass der
militärische Rang der Bewerber als Selektionskriterium erstaunlich tief eingestuft wird.
Die durchschnittlichen Anfangseinkommen für Hochschulabsolventen liegen in der Schweiz höher als
in Deutschland, was jedoch aufgrund der dort ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten nicht
überbewertet werden darf.
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Typische Fehler
Beim Anschreiben
• Zu lange Sätze
• Ausschweifende Sprache oder übertriebener Schreibstil
• Kein deutlicher Stellenbezug
• Allgemeine Floskeln oder Ausdrücke zum Beschreiben der eigenen Fähigkeiten
• Keine direkte Ansprache eines Verantwortlichen
Lebenslauf
• Kein deutlich chronologischer oder anti-chronologischer Aufbau
• Nicht erklärte Lücken
• Unübersichtliche Präsentation
• Übertriebene Länge (nicht über zwei Seiten)
• Schlechtes Lichtbild (keine Automaten- oder Urlaubsphotos!)
Im Vorstellungsgespräch
• Unangemessenes Outfit oder ungepflegte Erscheinung
• Extreme Extrovertiertheit oder Introvertiertheit
• Fehlende Unternehmenskenntnisse
• Keine Vorbereitung in Bezug auf "klassischen" Fragen
Im Assessment-Center
• Nicht-authentisches Auftreten
• Einzelkämpfertum
• Passivität
• Mangelnde Stressresistenz
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