Landesverband - Diakonie in Mecklenburg

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Landesverband - Diakonie in Mecklenburg
Drucksache 117
Landesverband
Bericht des
Diakonischen Werkes
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Evangelisch-Lutherischer
Kirchenkreis Mecklenburg
I. Kirchenkreissynode
10. Tagung
29./30. April 2016
Drucksache 117
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
Inhalt
Bericht des Diakonischen Werkes 2015/2016
Drucksache 117
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ........................................................................................................................... 3
2
Herausforderungen ............................................................................................................. 4
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Das Verhältnis von Staat und Freier Wohlfahrtspflege ........................................................ 4
Die Wurzeln des Sozialstaates .......................................................................................... 4
Etappen auf dem Weg in die Krise freigemeinnütziger Angebotsstrukturen ................. 5
Neues Denken als Erinnerung an altes Wissen ................................................................ 6
2.2
Von der Kunst, Gesetzesentwürfe zum Nutzen für die betroffenen Menschen
zu verändern ......................................................................................................................... 7
3
Schwerpunkte diakonischer Arbeit im Landesverband 2015 ............................................... 9
3.1
Gemeinwesendiakonie .......................................................................................................... 9
3.2
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................ 10
3.3
Ehrenamt: Grüne Damen und Herren ................................................................................. 11
3.4
Aus-, Fort- und Weiterbildung ............................................................................................. 13
3.5
Ökumenische Diakonie, Migration und Flucht .................................................................... 13
3.6
3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
Altenhilfe, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Hospiz .................................. 15
Ambulante Pflege ............................................................................................................ 15
Auf das Pflegestärkungsgesetz I folgt das Pflegestärkungsgesetz II ............................... 17
Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ... 18
Hospiz .............................................................................................................................. 20
3.7
Kliniken ................................................................................................................................. 21
3.8
Suchthilfe .............................................................................................................................. 22
3.9
3.9.1
3.9.2
Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie ............................................................................... 23
Diakonie im Dialog - Teilhabe im Wandel ....................................................................... 23
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des XII. Sozialgesetzbuches
und des Kommunalsozialverbandsgesetzes .................................................................... 24
3.10
3.10.1
3.10.2
3.10.3
3.10.4
3.10.5
Freiwilligendienste ............................................................................................................... 26
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) von 16 bis 26 Jahren ....................................................... 26
FSJ-Projektarbeit - Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf ................................ 27
Bundesfreiwilligendienst (BFD Plus/über 27 Jahren) ...................................................... 28
Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ................................. 29
Fördermittel in Freiwilligendiensten (FSJ und BFD) ........................................................ 29
3.11
Leistungsentgelte, Benchmarking ........................................................................................ 30
3.12
3.12.1
3.12.2
3.12.3
3.12.4
Beratungsdienste ................................................................................................................. 32
Neustrukturierung der Beratungslandschaft und nachhaltige Sicherung ...................... 32
25 Jahre Psychologische und Seelsorgerliche Beratung ................................................. 33
Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ..................................... 33
Migrationsberatung und Migrationssozialberatung ....................................................... 34
3.13
Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern! ........................................................ 35
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3.14
3.14.1
3.14.2
3.14.3
4
Erziehung, Bildung, Schule und Familie ............................................................................... 38
Der Prozess Kita 2020 auf der Frühjahrssynode der Nordkirche in Lübeck ................... 38
Kinder, Jugendliche und Familien mit Flucht- und Kriegshintergrund
in diakonischen Einrichtungen ........................................................................................ 39
Unbegleitete minderjährige Ausländer ........................................................................... 40
Diakonie in Zahlen und Strukturen .......................................................................................... 43
4.1
4.1.1
4.1.2
Statistik ................................................................................................................................. 43
Dienste und Einrichtungen nach Hilfearten .................................................................... 43
Mitarbeitende nach Hilfearten ....................................................................................... 44
4.2
Organigramm ....................................................................................................................... 45
5
Bilddokumentation ............................................................................................................ 46
6
Impressum ......................................................................................................................... 47
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
1
Einleitung
Gott spricht:
Ich will euch trösten,
wie einen seine Mutter tröstet.
(Jesaja 66,13 - Jahreslosung 2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
Wenn 2015 das Jahr war, in dem nicht wenige der Träger unserer diakonischen Einrich­
tungen ihr 25 jähriges Jubiläum gefeiert haben, dann ist 2016 das Jahr, in dem eine
Vielzahl unserer Einrichtungen dieses Jubiläum begehen.
Vor 25 Jahren sah die Welt anders aus. Da war das vereinigte Deutschland mal gerade
ein Vierteljahr alt. Es war Aufbruch-Stimmung. Die staatlich gelenkten sozialen Struktu­
ren des Ostens sollten das Gesicht der westlichen freien Wohlfahrt bekommen. Es war
aber auch die Zeit, in der es Millionen von Arbeitslosen gab. In manchen Regionen wa­
ren diakonische Einrichtungsträger die einzigen verlässlichen und stabilen Arbeitgeber.
So gebietet der Blick zurück im Wesentlichen Eines: Dankbarkeit. Man möchte einstim­
men in das alte Danklied der Bibel, Psalm 103: „Lobe den Herrn meine Seele und ver­
giss nicht, was er Dir Gutes getan hat.“
Der Blick nach vorn bringt inzwischen jedoch eine andere Tonart zum Klingen. Immer
mehr Menschen bringen angesichts einer sich zugespitzt habenden Weltlage ihre Sorge
zum Ausdruck: „Da kann einem ja Angst und bange werden.“ Jedoch, als ob es bei die­
ser resignativen Stimmung sein Bewenden nicht haben darf, hält die Jahreslosung aus
dem Schlusskapitel des Jesaja-Buches, dagegen: „Gott spricht: Ich will euch trösten,
wie einen seine Mutter tröstet.“
Jeder, der den Zusammenhang wahrnimmt, aus dem dieses Bibelwort für 2016
stammt, wird merken: Aus den Jahren des Untergangs kann dieser Satz nicht stammen,
eher aus der Zeit, die erst weit nach Jesaja kam, rund zwei Generationen später, als die
Heimkehrer sich anschickten, ihr Gemeinwesen wieder aufzubauen.
Nicht nur, weil es schlichtweg ein Gebot der Menschlichkeit ist, sondern auch, damit
bei denjenigen, die heute als Flüchtlinge zu uns kommen, die Hoffnung nicht schwin­
det, eines Tages die zerstörten Städte und Dörfer ihrer Heimat wieder aufzubauen,
sind wir als eine Generation, die diese Chance für ihr Land wahrnehmen konnte, gefor­
dert, Schutz und Unterkunft zu gewähren.
Martin Scriba
Henrike Regenstein
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Stephan Arnstadt
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2
Herausforderungen
2.1 Das Verhältnis von Staat und Freier Wohlfahrtspflege
Aus Anlass der bevorstehenden Landtagswahlen hat die Liga der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. unter Federführung des
Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. das Verhältnis zwischen Staat
und Freier Wohlfahrtspflege thematisiert. Sie hält eine Neujustierung des Verhältnisses
zwischen den freigemeinnützigen Anbietern sozialer Dienste und dem Land Mecklen­
burg-Vorpommern dringend für geboten.
2.1.1
Die Wurzeln des Sozialstaates
Die Freie Wohlfahrtspflege hat mit ihrer bis in das 19. Jahrhundert zurückreichenden
Tradition eines der Fundamente für den Sozialstaat deutscher Prägung gelegt. Das im
Grundgesetz und in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns verankerte So­
zialstaatsgebot hat seine Wurzeln in den Geboten der Nächstenliebe und Mitmensch­
lichkeit.
Durch ihr soziales Engagement bilden die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit ih­
rer jeweiligen weltanschaulichen und konfessionellen Werteorientierung das Binde­
glied zwischen dem staatlichen Auftrag zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und
sozialer Sicherheit und den für ein menschenwürdiges Leben auf soziale Leistungen an­
gewiesenen Menschen.
In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich etwa 150.000 Menschen in den Wohl­
fahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen, Einrichtungen und
Diensten, davon rund 54.800 Personen hauptamtlich. Mit ihrem inhaltlichen Ansatz
halten sie soziale Angebots- und Hilfestrukturen insbesondere auch im ländlichen
Raum aufrecht. Die durch ihre Dienste und Einrichtungen vorgehaltenen Arbeitsplätze
sind für die Bevölkerung besonders in den strukturschwachen Regionen des Landes
von existentieller Bedeutung.
Die Freie Wohlfahrtspflege leistet damit eine soziale Arbeit, die weder vom Staat noch
von privatwirtschaftlichen Anbietern sozialer Dienstleistungen in gleicher Weise und
gleicher Qualität erbracht werden könnte. Ohne dieses Engagement würde das Land
seinem sozialstaatlich geprägten Auftrag nicht entsprechen können. Deshalb stellt die
Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit der Freien Wohlfahrts­
pflege unter den Schutz und die Förderung des Landes.
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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2.1.2
Etappen auf dem Weg in die Krise
freigemeinnütziger Angebotsstrukturen
Die Praxis der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern
entspricht dem Anspruch der Landesverfassung nicht. Sie wird der Bedeutung der Frei­
en Wohlfahrtspflege für das Gemeinwesen nicht gerecht:
1. Seit über zwei Jahrzehnten übernimmt die Freie Wohlfahrtspflege auch in
Mecklenburg-Vorpommern nach dem Subsidiaritätsprinzip staatliche bzw. kom­
munale Aufgaben. Die Förderung dieser wichtigen Aufgaben erfolgt seit Jahren
durch jährlich mit hohem Verwaltungsaufwand neu zu beantragende Projekte.
Das entspricht in keiner Weise dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Subsi­
diaritätsprinzip. Die jährliche Projektförderung steht deshalb auch im Wider­
spruch zur der Bedeutung, die die Freie Wohlfahrtspflege für die Verwirklichung
der sozialstaatlichen Verantwortung des Landes hat.
2. Die der Freien Wohlfahrtspflege zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Seiten des
Landes zur Verfügung gestellten Mittel wurden in wichtigen Bereichen eingefro­
ren. Die Kostensteigerungen, die sich für die Freie Wohlfahrtspflege z. B. aus der
auch von der Landespolitik geforderten Tarifanwendung ergeben, haben eine
ständige Erhöhung der Eigenanteile zur Folge, die die Träger der betroffenen Ar­
beitszweige aufzubringen haben. Hier sind die Grenzen inzwischen erreicht und
überschritten. Die Existenz notwendiger Dienste und Einrichtungen steht in Frage.
3. Durch die neuerdings auf bestimmte Kostenstellen des Landeshaushalts fixier­
te Verteilung der öffentlichen Mittel für Aufgaben der Freien Wohlfahrtspflege
wird sowohl der Landesverwaltung als auch der Freien Wohlfahrtspflege zielge­
richtet die Flexibilität entzogen, auf soziale Erfordernisse zeitnah zu reagieren.
Durch die Praxis einer eingeengten Zweckbestimmung wird staatlicherseits der
Versuch unternommen, die in ihrem Ansatz f r e i e Wohlfahrtspflege zur Erfül­
lungsgehilfin staatlicher Politikprogramme zu degradieren.
4. In einem nunmehr fünfzehn Jahre währenden Prozess der Übertragung sozia­
ler Aufgaben von der Ebene des Landes auf die Ebene der Landkreise und kreis­
freien Städte hat das Land seine soziale Verantwortung auf die Zahlung von
Transferleistungen reduziert, deren Auskömmlichkeit von der kommunalen Ebe­
ne immer wieder in Frage gestellt wird. Auch aus der Ausgestaltung der Rah­
menbedingungen für die Erbringung der erforderlichen Sozialleistungen hat sich
das Land weitgehend verabschiedet und sie zu einer Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung gemacht. Verhandlungen zu Landesrahmenverträgen bzw. zu
deren Fortentwicklung verlaufen in der Regel wegen der Spannung zwischen den
im Interesse der anspruchsberechtigten Hilfeempfänger von den Trägern der
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Freien Wohlfahrtspflege geltend gemachten Standards und den aus Sicht der
Kostenträger nicht zu finanzierenden Kosten ergebnislos. Die Freie Wohlfahrts­
pflege sieht bei Fortsetzung dieser Politik den sozialen Zusammenhalt in Meck­
lenburg-Vorpommern gefährdet.
5. Die Übertragung der Verantwortung für soziale Leistungen auf die Ebene der
Landkreise und kreisfreien Städte stellt an die in der Liga der Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammenge­
schlossene Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände erhöhte Anforderungen.
Das gilt sowohl für die Koordination der Arbeit der verschiedenen Einrichtungs­
träger als auch für die Erarbeitung einheitlicher, landesweit gültiger Standards
einschließlich der Interessenvertretung der Hilfebedürftigen gegenüber den Kos­
tenträgern und der Politik. Dieser Mehrbelastung landesverbandlicher Arbeit
korrespondiert landesseitig eine seit Jahren fortgesetzte Kürzung der für diese
Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel. Die Landesverbände erkennen darin eine
offensichtlich politisch beabsichtigte Schwächung der Arbeitsfähigkeit der Freien
Wohlfahrtspflege. Sie sehen darin einen Widerspruch zum Auftrag der Landes­
verfassung, die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege zu schützen und zu fördern.
2.1.3
Neues Denken als Erinnerung an altes Wissen
Anknüpfend an die Tradition der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer daraus erwachse­
nen Bedeutung für die Sozialstaatlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns liegt der Liga der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. im In­
teresse des Gemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger des Landes an einem Umden­
ken der politischen Verantwortungsträger in Bezug auf die Rolle der Freien Wohlfahrts­
pflege. Sie schlägt vor, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Land, den Kom­
munen und der Freien Wohlfahrtspflege in einem
Wohlfahrtsgesetz
neu zu justieren und im Sinn und Geist der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor­
pommern auszugestalten. Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in
Mecklenburg-Vorpommern e. V. erhofft sich von einer dem Parteienfinanzierungsge­
setz oder dem Sportförderungsgesetz vergleichbaren gesetzlichen Regelung eine Be­
förderung der Leistungsfähigkeit der Freien Wohlfahrtspflege sowie eine ihrer Bedeu­
tung für die Sozialstaatlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns entsprechenden Wert­
schätzung ihrer Arbeit.
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2.2 Von der Kunst, Gesetzesentwürfe zum Nutzen
für die betroffenen Menschen zu verändern
Zu den grundlegenden Aufgaben des Landesverbandes der Diakonie in MecklenburgVorpommern gehört es, sich regelmäßig mit den aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu
den verschiedensten Gesetzen auf Landes- oder Bundesebene auseinanderzusetzen,
kluge Stellungnahmen mit konkreten Vorschlägen zu verfassen und dann noch Ände­
rungen des Gesetzes im Hinblick auf die Belange von Menschen in verschiedensten Le­
benslagen zu erreichen. Gelingt dies nicht, müssen sich die diakonischen Einrichtungen
und Dienste in der nächsten Zeit wieder mit den Folgen von unkonkreten und unge­
rechten gesetzlichen Regelungen in der Umsetzung durch Behörden, Kassen und Ämter
herumschlagen.
Auch dieser Bericht zeigt wie jedes Jahr wieder eine Reihe von Beispielen auf, die die­
sem Verfahren gefolgt sind. So können hier das Ausführungsgesetz zum SGB XII, die
Privatschulverordnung, das Pflegestärkungsgesetz I und II, das Psychischkrankengesetz,
das Pflegeberufereformgesetz, die Betreuungsangebotelandesverordnung oder das
Gesetz zum Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern benannt werden.
Weitere Gesetzgebungsverfahren sind schon jetzt erkennbar.
Nun ist ja hinlänglich bekannt, dass sich das gesellschaftliche Leben, insbesondere die
staatliche Fürsorge in den sozialen Bereichen, nur durch gesetzliche Regelungen leiten
lässt. Immerhin werden deshalb in Deutschland auch zwölf Sozialgesetzbücher benö­
tigt - von allen nachfolgenden landesrechtlichen Regelungen und Verordnungen ganz
abgesehen. Gut beraten ist trotzdem derjenige, der sich eine gesunde praktische Skep­
sis bei jeder Gesetzgebung erhält und erst mal fragt: „Braucht das Miteinander eigent­
lich diese Regelung?“ Gefolgt von der Erkenntnis: Wir verlassen uns in unserem
menschlichen Miteinander sehr stark auf diese Form der Regelungen und sind nur
noch wenig fürsorglich außerhalb der Familie und des Freundeskreises unterwegs. Also
dann doch lieber mehr verlässliche Regelungen? Die Richtigkeit liegt wie immer in der
Mitte und damit braucht es doch öfter ausführliche Stellungnahmen als es manchmal
gut ist. Und schon muss der nächste Referentenentwurf bearbeitet werden ...
Zunächst heißt es meist: erst einmal eine Synopse mit den Veränderungen erstellen.
Dann sitzen viele fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Trägern,
im Landesverband und Bundesverband der Diakonie oder in der Liga der Spitzenver­
bände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammen und
entwickeln Auslegungen, Worst-Case-Szenarien, neue Ideen oder wichtige Ziele der
Regelung. Schließlich sind noch die neuen Vorschläge, wie es für die betroffenen Men­
schen aus der Sicht der Unterstützer besser wäre, zu formulieren. Diese fließen in der
Regel in eine gemeinsame Stellungnahme zum ersten Referentenentwurf ein. Dabei
soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Fristen für das Stellungnahmeverfahren oft nur
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knapp bemessen sind. Schließlich folgt gespanntes Warten auf den Kabinettsentwurf:
Was hat sich verändert? Erneut muss dann wieder eine Synopse erstellt werden und
mit dem Referentenentwurf verglichen werden, gefolgt von der ernüchternden Er­
kenntnis: "Nichts oder nicht viel hat sich geändert!"
Was folgt sind bei Landesgesetzgebungen Hintergrundgespräche mit Verantwortlichen,
Abgeordneten oder ganzen Fraktionen, um den Parlamentariern die Auswirkungen des
von ihnen zu verabschiedenden Gesetzesvorhabens zu verdeutlichen. Mit etwas Glück
und den richtigen Argumenten vor den Landtagsfraktionen gibt es eine zweite Chance
bei der Anhörung im Sozial- oder Bildungsausschuss des Landtages. Dann heißt es, oft
in kürzester Frist die Fragen des Ausschusses zu beantworten und noch mal zu fokus­
sieren: Was muss unbedingt verändert werden? Welche Themen sollen für die FünfMinuten-Rede im Ausschuss ausgewählt und ausarbeitet werden? Am Ende steht ein
allgemein verständlicher, überzeugender und flammender Redebeitrag für die wich­
tigsten Veränderungen im Ausschuss. Dann heißt es: wieder warten und beobachten,
was noch überzeugt hat.
Der Erfolg ist nicht immer der Erwünschte und die Erkenntnis wächst mit den Jahren, in
denen Erfahrungen gesammelt werden, dass die wirksamsten Veränderungen der
rechtlichen Regelungen bereits vor den Referentenentwürfen kommuniziert werden
müssen. Nach der Entscheidung des Landtages oder des Bundestages heißt es dann
wieder, sich mit der Umsetzung der guten oder weniger praktischen Regelungen aus­
einanderzusetzen oder um es mit Aristoteles zu sagen: „Denn, die Fürsorge für das ge­
meine Wesen vollzieht sich bekanntlich durch Gesetze, gute Fürsorge aber durch die
guten Gesetze.“
Henrike Regenstein
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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3
Schwerpunkte diakonischer Arbeit im Landesverband 2015
3.1 Gemeinwesendiakonie
Mit 69 Einwohnern auf den Quadratkilometer ist Mecklenburg-Vorpommern das am
dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Zwei Drittel der Bevölkerung wohnen
in Dörfern oder Kleinstädten. Für das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern ist
das Anlass, dem Leben in den ländlichen Regionen mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Das Schwerpunktthema der Diakonie Deutschland für die Jahre 2015 und 2016 "Wir
sind Nachbarn.Alle" möchte das Diakonische Werk in Mecklenburg-Vorpommern unter
dem Motto „Land leben!“ gezielt auf den ländlichen Raum beziehen. Mit rund 900
Diensten und Einrichtungen ist die Diakonie mit ihren über 12.000 Mitarbeitenden bei
den Menschen im Land flächendeckend vor Ort. Das Diakonische Werk Mecklen­
burg-Vorpommern e. V. erprobt mit dem Projekt "Land leben!" exemplarisch, welche
Impulse die Diakonie setzen kann, damit alle Akteure in den kleinen Ortschaften ihre
Zusammenarbeit so aufeinander abstimmen, dass das Leben auf dem Lande attraktiv
und lohnenswert bleibt.
Von besonderem Interesse ist dabei das Zusammenleben der Bevölkerung mit ihren
Gemeindevertretungen und Ämtern, ihren Kirchengemeinden und sozialen Einrichtun­
gen, ihren Schulen und Betrieben, ihren Vereinen und unterschiedlichen Interessen­
gruppen. Mit den Kommunen Jürgenshagen im Kirchenkreis Mecklenburg und Gütz­
kow im Kirchenkreis Pommern hat der Landesverband zwei Modellregionen ausge­
wählt, die schwerpunktmäßig untersucht werden.
In dem früheren "sozialistischen Musterdorf" Jürgenshagen ist die Diakonie Trägerin
der ehemals kommunalen Kindertageseinrichtung "Um die Welt". Der Landesverband
begleitet die Kindertageseinrichtung bei der Personalentwicklung, in der Fach- und Pra­
xisberatung und unterstützt den Träger sowie die zuständige Kirchengemeinde bei der
Ausbildung des diakonischen Profils. Ausgangsüberlegung war die Idee, über die Arbeit
mit den Kindern und ihren Eltern für diese Region ein Familienzentrum zu entwickeln.
Eine Sozialraumerkundung zusammen mit der Bürgermeisterin und der zuständigen
Pastorin der Gemeinde zeigte jedoch, dass es bereits in jedem Gemeindeteil kommu­
nale Angebote gibt, die die Bedürfnisse der Familien berücksichtigen. Viel wichtiger er­
scheint es daher, den Zusammenhalt zwischen Kirchengemeinde und Kindertagesstätte
zu unterstützen und das evangelische Profil der Einrichtung stärker zu entwickeln. Zu
den ersten Schritten gehörte hierbei ein von Landespastor Martin Scriba gestalteter
Weihnachtsgottesdienst am Heiligabend 2015 in der Kirche Neukirchen, in welchem er
das Projekt der Öffentlichkeit der Kirchengemeinde bekannt machte. Im November
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2016 soll am 1. Advent der Auftaktgottesdienst von Brot für die Welt für MecklenburgVorpommern in dieser Gemeinde gefeiert werden. Dazu wird im Lauf des Jahres mit
der Kindertagesstätte gemäß dem Motto der Kindertagesstätte „Um die Welt“ zusam­
mengearbeitet.
In Gützkow mit fast 3.000 Einwohnern ist die Diakonie mit verschiedenen sozialen Ein­
richtungen seit 25 Jahren aktiv. Hier arbeiten Kirchengemeinde, diakonische Einrich­
tungen und Kommune auf verschiedenste Weise zusammen. Die einzelnen Akteure
wissen voneinander und auch was sie aneinander haben. Gemeinsam gestalten sie Ge­
meinwesen und entwickeln die ländliche Region auf vielfältigste Weise mit. Hier wird
zurzeit erkundet, wie das Wissen der Mitarbeiterschaft der Sozialstation um die Sor­
gen, Nöte und Wünsche ihrer Patienten in der Kirchengemeinde und darüber hinaus
besser aufgegriffen werden kann.
Carsten Heinemann, Helmut Schapper, Evelyn Theil
3.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mit Jubiläen, Eröffnungen und Auszeichnungen war die Diakonie auch 2015 wieder gut
in den Medien vertreten. Schwerpunkt waren Meldungen, die sich mit Flüchtlingsthe­
men befassten. Die Nachrichten erreichten die Redaktionen und wurden in den Medi­
en verarbeitet. Informationen des Landesverbandes sind unter www.diakonie-mv.de
veröffentlicht und nachzulesen. Die Pressefahrt 2015 führte nach Rostock. Hier wurde
Journalisten anlässlich des 111. Jubiläums der Rostocker Stadtmission das Engagement
eines Trägers im Bereich Gefährdetenhilfe und Existenzsicherung gezeigt.
Ein Experiment war die Zusammenarbeit mit dem Blitz-Verlag. Zum Schuljahresende
erschien eine ganzseitige Anzeige zum Thema Freiwilligendienste in der Diakonie. Die
Publikation wurde landesweit in allen Regionalausgaben des Anzeigenverlages veröf­
fentlicht und erreichte mit rund 800.000 Lesenden fast alle Haushalte in MecklenburgVorpommern. Ein Großteil der Bewohnerschaft des Bundeslandes nimmt dieses Anzei­
gen-Blatt als "ihre Zeitung" wahr. Eine höhere Reichweite haben nur die "flüchtigen
Medien" wie Rundfunk oder Fernsehen. Die erhöhte anschließende Nachfrage nach ei­
nem Freiwilligendienst bei der Diakonie zeigte, dass der Ansatz erfolgversprechend ist.
Es gilt, die Zusammenarbeit mit dem Blitz Verlag konzeptionell weiter auszugestalten.
Mit den "Dialoggesprächen" wurden die Hintergrundgespräche zwischen Politik und
Diakonie auch 2015 fortgeführt. Im Mittelpunkt stand die Begleitung des Gesetzge­
bungsverfahrens für das Landesausführungsgesetz zum SGB XII, das die Verantwortung
zwischen den Kreisen bzw. kreisfreien Städten und dem Land zur Ausgestaltung der So­
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zialhilfe neu regelt. Mitglieder des Bundestages und des Landtages diskutierten öffent­
lich in Burg Stargard und Grevesmühlen mit den Fachleuten aus dem Landesverband.
Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Diskussionen um ein Bundesteilhabegesetz
stand die Frage, wie Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am
individuellen Bedarf orientiert umgesetzt werden können. Dabei wurden die Fragen
rund um die individuelle Bedarfsfeststellung und Bedarfsbewilligung für Menschen mit
Behinderungen ebenso erörtert, wie Fragen der entsprechenden Finanzierung. Auch
dieses Veranstaltungsformat soll weiter fortgeführt werden.
Im Januar 2016 hat der Landesverband zur Begleitung der Landtagswahlen am 4. Sep­
tember 2016 Wahlprüfsteine veröffentlicht. Unter der Überschrift "Teilhabe für alle
Menschen" wurden in elf Themenkomplexen dringend zu beantwortende sozial- und
bildungspolitische Fragen gestellt. Im Dialog mit den Kandidatinnen und Kandidaten für
den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern werden diese Fragen zur Sprache kommen.
Bei insgesamt vier öffentlichen Veranstaltungen in Neubrandenburg, Greifswald,
Ro-stock und Schwerin werden hierzu Politiker der verschiedenen demokratischen Par­
teien zu Gesprächsrunden eingeladen. Unter www.diakonie-mv.de sind die Wahlprüf­
steine zur Landtagswahl 2016 abrufbar. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpom­
mern e. V. setzt damit sein anwaltschaftliches Handeln um; denn Menschen, die be­
sondere Unterstützung benötigen, weil sie sich in sozialen Notlagen befinden, sind auf
eine verlässliche Sozialpolitik angewiesen. Das gilt auch Flüchtlinge. Es geht um gerech­
te Teilhabe für alle Menschen.
Carsten Heinemann
3.3 Ehrenamt: Grüne Damen und Herren
Angeregt durch den Volunteer Service in den USA gründete Brigitte Schröder 1969 die
erste Gruppe Grüner Damen im Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf. Mittlerweile
bieten die Grünen Damen und Herren unter dem Dach der Evangelischen Kranken­
haus-Hilfe (eKH) ihre Dienste in Deutschland in fast 500 Krankenhäusern und 250 Pfle­
geheimen an. Dabei wird auch in konfessionell nicht gebundenen Pflegeheimen und
Krankenhäusern getreu dem Motto “Wir nehmen uns Zeit, wir setzen uns ein - ehren­
amtlich“ Hilfe und Unterstützung angeboten. Die Grünen Damen und Herren nehmen
sich Zeit für die Patienten und Bewohner. Sie stehen als Gesprächspartner zur Verfü­
gung, unternehmen Spaziergänge, kaufen ein, lesen vor, basteln, spielen oder singen je
nach Wunsch.
Die Arbeit in der gemeinnützig anerkannten eKH ist Hilfe von Mensch zu Mensch und
damit soziales Engagement aus Überzeugung. Die Ehrenamtlichen ergänzen die ärztli­
chen, pflegerischen, therapeutischen und seelsorgerischen Bemühungen um den gan­
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zen Menschen. Dasein und Zuhören sind die Markenzeichen. Den Patienten und Be­
wohnern wird die Möglichkeit gegeben, ihre persönlichen Wünsche zu äußern und das
anzusprechen, was sie bewegt.
Angewiesen ist diese ehrenamtliche Arbeit auf Spenden. Das gilt auch für den Dachver­
band der eKH. Flächendeckende Fortbildungen für Grüne Damen und Herren, die neu
ihren Dienst aufnehmen, müssen organisiert und finanziert werden. Aber auch die Aus­
bildung von Einsatzleiter(innen) sowie Sachkosten müssen bezahlt werden. Hinzu
kommt eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit mit Website, Flugblättern oder Info­
heften, die der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher dient.
Um eine zeitgemäße Organisations- und Arbeitsstruktur zu gewährleisten, muss die Fi­
nanzierung der eKH neu gestaltet werden. Nur wenn es gelingt, die finanzielle Basis der
Arbeit zu sichern, können auch zukünftig die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle, der Lan­
desbeauftragten sowie die Qualifizierungs- und Begleitmaßnahmen für die 750 Grup­
pen der Grünen Damen und Herren in ganz Deutschland weiter erhalten werden. Die
eKH-Deutschland ist daher auf regelmäßige Einnahmen angewiesen, um eine verlässli­
che Ansprechpartnerin für die Ehrenamtlichen zu bleiben, die diese berät und stärkt.
Dazu gehört auch hauptamtliches Fachpersonal, dem moderne Technik sowie ein funk­
tionierendes Büro zur Verfügung stehen und das den ehrenamtlichen Vorstand, die eh­
renamtlichen Landesbeauftragten und die ehrenamtlichen Einsatzleitungen unter­
stützt.
Derzeit findet in der eKH eine Umstrukturierung statt. Um die Arbeit weiterhin leisten
zu können, werden nun die Einsatzstellen, in denen die Grünen Damen und Herren tä­
tig sind, um eine Fördermitgliedschaft mit gestaffelten Beiträgen, gemessen an der
Gruppengröße, gebeten. Ergänzend dazu wird auch von den Ehrenamtlichen ein frei­
williger Förderbeitrag erbeten. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung der ehren­
amtlichen Arbeit der Grünen Damen und Herren in den Krankenhäusern und Pflegehei­
men des Bundeslandes. Die bisherigen Gespräche der Landesbeauftragten in Mecklen­
burg-Vorpommern mit den Einsatzstellen und den Gruppenmitgliedern hierzu verliefen
überwiegend positiv. Lediglich 5 der 19 Gruppen haben sich von der ekH verabschiedet.
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Grünen Damen und Herren durch das Diako­
nische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. und den Evangelischen Hospitalverein
Mecklenburg e. V. materiell und ideell unterstützt. Das hat auch Vorbildcharakter für
die Diakonie in Deutschland. Dadurch ist es der Landesbeauftragten möglich, die Grü­
nen Damen und Herren in den verbliebenen 14 Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpom­
mern zu unterstützen und ihnen koordinierend zur Verfügung zu stehen.
Katrin Springer
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
3.4 Aus-, Fort- und Weiterbildung
Der Bedarf an Fachkräften wird in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vor­
pommern weiterhin steigen. Allerdings gibt es im Bundesland keine tragfähigen und
nachhaltigen Konzepte, die zukünftigen Fachkräfte berufsbegleitend bzw. praxisinte­
griert oder tätigkeitsbegleitend auszubilden.
Eine Teilzeitausbildung bzw. eine praxisintegrierte Zweit-Ausbildung im Erziehungswe­
sen zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher an
Fachschulen ist an die Zahlung einer existenzsichernden Vergütung für die Fachschüle­
rinnen und Fachschüler gekoppelt. Diese Vergütung können die Träger von Einrichtun­
gen der Kinder- und Jugendhilfe nicht aufbringen. Das Kindertagesförderungsgesetz
bietet leider keine verlässliche Grundlage für die Vergütung der Auszubildenden. So
lassen die nun schon lange sehr schlechten Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vor­
pommern nicht zu, dass interessierte Seiteneinsteiger praxisintegriert den Beruf der
Erzieherin oder des Erziehers erlernen können.
Einzig in einem Landesmodellprojekt hat die Diakonische BildungsZentrum Mecklen­
burg-Vorpommern gGmbH im Zeitraum von 2013 bis 2016 begonnen, eine praxisinte­
grierte Zweit-Ausbildung zu realisieren, an der zwanzig Teilnehmende den Beruf
des/der Staatlich anerkannten Erziehers/Erzieherin erwerben können.
Das Jahr 2015 war von diversen Aktivitäten geprägt, dieses Modellprojekt nachhaltig in
Mecklenburg-Vorpommern zu implementieren. Im Schulterschluss mit Vertreter/-in­
nen der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vor­
pommern e. V. wurden Lösungsmöglichkeiten für das Bundesland erarbeitet und bei­
den zuständigen Landesministerien vorgestellt. Ziel ist es, dass beginnend mit dem
Schuljahr 2016/2017 mit der Umsetzung der vorgelegten Konzepte durch die Fachschu­
len begonnen werden kann. Ein Durchbruch ist noch nicht gelungen.
Heike Harder
3.5 Ökumenische Diakonie, Migration und Flucht
Am 01.01.2015 nahm der neue Fachbereich Ökumenische Diakonie, Migration und
Flucht im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. seine Tätigkeit auf. Er
setzt die Arbeit fort, die bereits in der mecklenburgischen und pommerschen Landes­
kirche in geringerem Umfang geleistet wurde. Diese Arbeit wurde als Teilbeauftragung
von Carsten Heinemann im Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seit 1999
wahrgenommen. Im Mittelpunkt stand die Unterstützung von Diakonie Katastrophen­
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
hilfe und Brot für Welt vor allem im Bereich des Fundraising. Das Thema Migration be­
arbeitet die Migrationsberatungsstelle Schwerin seit über zwanzig Jahren. Im Jahr 2012
kam Anke Bobusch als Referentin für Ökumenische Diakonie mit 0,75 VBE dazu.
Nach Abschluss der strategischen Vereinbarung zwischen dem Hauptbereich 4 der
Nordkirche und dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. stehen dem
Landesverband nun umfangreichere Mittel aus dem Haushalt der Nordkirche für die
Bereiche entwicklungspolitische Bildungsarbeit, Migration und Flucht zur Verfügung.
Die Besonderheit des neu gegründeten Fachbereiches besteht darin, dass er sich einer­
seits an die Geflüchteten wendet und sich für diese Zielgruppe einsetzt und engagiert,
andererseits die Öffentlichkeit für diese Thematik sensibilisiert. Durchgeführt werden
vom Fachbereich Aktionen und Projekte, um Rassismus, Fremdenhass und Diskriminie­
rung in Deutschland entgegenzutreten. Dazu gehört auch, die Fluchtursachen, wie Krie­
ge, Vertreibung, Menschenrechtsverletzungen sowie den Wegfall der Existenzgrund­
lagen in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit anderen vereint zu handeln. Der
Fachbereich hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen über die globalen Zusammen­
hänge zu vermitteln. Dafür werden die weltweit entstandenen Ungerechtigkeiten the­
matisiert und das Produktions- und Konsumverhalten der Industriestaaten und Schwel­
lenländer analysiert. Im Dialog mit den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern soll
ein Bewusstsein für nachhaltiges Denken und Handeln gefördert werden, dass zu Ver­
haltensänderungen führt.
Entsprechend der strategischen Vereinbarung zwischen dem Hauptbereich 4 und dem
Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. sind aus diesen Mitteln folgende
weiteren Stellen errichtet worden:
 Eine Referentenstelle (0,60 VBE) für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit.
Mit einem identischen Aufgabenspektrum wie Anke Bobusch im Kirchenkreis
Mecklenburg ist ab dem 01.05.2015 die neue Kollegin Johanna Stackelberg im
Pommerschen Kirchenkreis unterwegs. Damit konnte diese Arbeit im Sprengel
auf die beiden Kirchenkreise in Mecklenburg-Vorpommern verteilt werden. In
diesem Bereich wurde auch eine FSJ-Stelle eingerichtet, die für den Zeitraum
vom 01.09.2015 bis zum 31.03.2016 mit Eva Maria Aytas besetzt war.
 Eine Referentenstelle (0,875 VBE) für die interkulturelle Bildungsarbeit mit dem
Hauptauftrag, die Prozesse der Interkulturellen Öffnung in den Mitgliedseinrich­
tungen des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie der Kir­
chengemeinden im Sprengel zu initiieren und zu begleiten. Diese Stelle wurde
zum 01.03.2015 an Grit Schäfer übertragen.
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
 Eine Referentenstelle (0,60 VBE) für die fachliche Beratung und Begleitung der
Mitgliedseinrichtungen der evangelischen Trägergruppe, die im Bereich Migrati­
onsberatung aktiv sind. Die Stelleninhaberin, Ulrike Haberer, wirkt seit dem
23.04.2015 bei der Beantragung von Fördermitteln sowie der Organisation, Pla­
nung und Durchführung von Fortbildungen, Fachveranstaltungen und Konferen­
zen mit.
 Als Unterstützung für die operativ tätigen Referentinnen und Referenten des
Fachbereiches stehen Silvia Eisenlöffel und Melanie Jabri als Verwaltungskräfte
mit insgesamt 0,75 VBE zur Verfügung.
 Im Zeitraum vom November bis Dezember 2015 unterstützte Ahlam Morooki als
arabisch sprechende Dolmetscherin das Team.
 Für die unabhängige kirchliche Asylverfahrensberatung wurden zum 01.01.2016
in Schwerin Julia-Kristina Lichtenauer und in Greifswald Gregor Kochhan als Ju­
risten in Teilzeit eingestellt. Die Stellen werden von der Nordkirche finanziert
und sind Teil des Flüchtlingskonzeptes der Landeskirche mit einer Laufzeit bis
2020.
Insgesamt arbeiten jetzt in diesem neu eingerichteten und von Tatjana Stein geleiteten
Fachbereich zehn Mitarbeitende mit insgesamt 6,198 VBE.
Tatjana Stein
3.6 Altenhilfe, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Hospiz
3.6.1
Ambulante Pflege
Die häusliche Krankenpflege und die ambulante Pflege stellen wichtige Säulen der am­
bulanten Behandlung von Kranken und Pflege in der eigenen Häuslichkeit dar. Die Ent­
gelte für diese Leistungen tragen entscheidend zur Refinanzierung der Diakonie-Sozial­
stationen/ambulanten Pflegedienste bei.
Die Höhe der Entgelte wird in den jeweiligen Bundesländern unter den Partnern der
Selbstverwaltung verhandelt. Dazu gehören Vertreter der Krankenkassen, Pflegekassen
und der Verbände der Leistungsanbieter. In den vergangenen Jahren sind die Chancen
auf zeitnahe Vereinbarungen auskömmlicher Entgelte für die Pflegedienste/Sozialsta­
tionen stetig gesunken, weil die Kostenträger nicht bereit waren, steigende Aufwen­
dungen für die Fach- und Hilfskräfte in den Pflegeberufen oder tarifliche Entwicklungen
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
in den Vergütungen angemessen zu berücksichtigen. Für sie galt immer der Grundsatz
der „freien Preisfindung“ möglichst mit dem billigsten Anbieter.
Die Auswirkungen dieser Tendenzen haben nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern
sondern auch bundesweit dazu geführt, dass dringend notwendige Entgeltsteigerun­
gen häufig nur über Schiedsverfahren oder gerichtliche Entscheidungen durchsetzbar
wurden. Der Landesverband der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit
seinen Mitgliedseinrichtungen stets maßgeblich und federführend dafür eingesetzt,
dass die Berücksichtigung von tariflichen Entgelten für die Mitarbeitenden der Diako­
nie-Sozialstationen/ambulanten Pflegedienste als wirtschaftlich angemessen betrach­
tet und in den Vergütungen beachtet wird.
So konnte 2008 für die häusliche Krankenpflege eine Vergütungssteigerung nach lan­
gen Verhandlungen nur über ein Schiedsverfahren erreicht werden. In den Jahren
2011/2012 wurde dann erneut auf dem Verhandlungsweg keine angemessene Anpas­
sung der Vergütungen erzielt. Das neuerliche Schiedsverfahren endete mit Preisabsen­
kungen von bis zu 20%. Eine der Begründungen der Schiedsperson dafür war, dass aus­
kömmliche Vergütungen sich an den preisgünstigsten Alternativen orientieren müssten
und der freien Preisbildung zu unterliegen hätten. Begleitet von Demonstrationen und
Protesten hunderter Pflegekräfte gelang es unter maßgeblicher Prägung durch den
Vorstand des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V., Eckdaten mit den
Kostenträgern zu vereinbaren, die wiederum bundesweit erstmals die Erwähnung von
tariflichen Entgelten in einer Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen
Krankenpflege ermöglichte.
Dabei handelte es sich allerdings nur um Mindestentgelte aus verschiedenen Tarifen.
Für die Diakonie bedeutete das, dass die in den Arbeitsvertragsrichlinien festgelegten
Entgelte noch nicht im vollem Umfang berücksichtigt wurden. Entstanden ist aber eine
Grundlage für die Berücksichtigung tariflicher Entgelte in Vergütungsvereinbarungen
und deren schrittweisen Weiterentwicklung.
Gleichzeitig hat sich der Landesverband der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern in­
tensiv an den Initiativen der kirchlichen Fachverbände auf Bundesebene (DEVAP und
VKAD) für eine Implementierung tariflicher Entgelte in den gesetzlichen Regelungen
beteiligt. Dazu gehörte eine erfolgreiche Petition an den Petitionsausschuss des Deut­
schen Bundestages, der auch von zahlreichen Mitarbeitenden aus Mecklenburg-Vor­
pommern unterzeichnet wurde. Im Ergebnis der dortigen Anhörung konnte als Zwi­
schenergebnis erreicht werden, dass in den Rahmenempfehlungen für die Verträge
über die häusliche Krankenpflege der Grundsatz aufgenommen wurde, dass die Zah­
lung von tariflichen Entgelten nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
Mit dem Inkrafttreten des PSG I wurden erstmals gesetzliche Regelungen zur Berück­
sichtigung von Tarifen und kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen in den Entgelten der
Pflege als Grundsatz verankert. Auf Landesebene begleitet das Diakonische Werk
Mecklenburg-Vorpommern e. V. seine Mitgliedseinrichtungen dabei, angemessene
Vergütungen nach den geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien für ihre Mitarbeitenden
durchzusetzen. Dieses Anliegen sieht der Landesverband als Verpflichtung in einer
Dienstgemeinschaft mit engagierten Mitarbeitenden, die jederzeit, Tag und Nacht, bei
Wind und Wetter, Sonn- und Feiertags für ihre Patienten da sind. Deshalb wird mit da­
für Sorge getragen, dass die Mitarbeitenden für Ihre Arbeit gerecht entlohnt werden
und nicht das Land auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen verlassen. Gute
Fachkräfte und Pflegekräfte werden in Zukunft gerade in Mecklenburg-Vorpommern
noch intensiver gebraucht.
Helmut Schapper
3.6.2
Auf das Pflegestärkungsgesetz I folgt das Pflegestärkungsgesetz II
Seit dem 01.01.2016 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Die wichtigste
Neuerung dieses Gesetzes ist ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nicht mehr verrich­
tungsbezogen und defizitorientiert ist. Er enthält einen neuen ganzheitlichen Blick auf
den Pflegebedürftigen und seine vorhandenen Fähigkeiten, sich selbständig zu versor­
gen und diese Fähigkeiten durch Unterstützung weiterzuentwickeln. Damit wird auch
der Blick auf den Menschen grundlegend verändert. Zur Bewertung der Pflegebedürf­
tigkeit wird künftig in sechs Lebensbereichen der Grad der Selbständigkeit, also das
Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versor­
gen kann, eingeschätzt.
Strukturell werden durch die Pflegereform die drei bestehenden Pflegestufen ab dem
01.01.2017 in fünf Pflegegrade umgewandelt. Vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
profitieren alle Pflegebedürftigen. Mit den neuen Pflegegraden ergeben sich für die
große Mehrheit der heutigen und zukünftigen Leistungsbezieher deutliche Leistungs­
verbesserungen. Der Grundsatz ambulant vor stationär wird dabei weiter durch den
Leistungsausbau in der ambulanten Pflege und der Tagespflege verstärkt. Ziel ist es,
das Menschen solange, wie sie es wünschen, in der eigenen Häuslichkeit verbleiben
können.
Mit großem Interesse wurde das Trägertreffen am 21.10.2015 zum Thema PSG II von
den Mitgliedern des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. genutzt.
Erika Stempfle, Referentin im Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege in der
Diakonie Deutschland, stellte die wesentlichen Neuerungen des Entwurfes des PSG II
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
vor. In Workshops für die stationäre und ambulante Pflege konnten wichtige Fragen
zur Umsetzung des PSG II diskutiert und ausgetauscht werden.
Dabei wurden auch die folgenden Aufgaben für das Diakonische Werk Mecklen­
burg-Vorpommern e. V. in einer Umsetzungstabelle zum PSG II diskutiert:
 Erstellen von aktuellen Informationen und Mitgliederrundschreiben zur Umset­
zung des PSG II durch die Einrichtungen und Dienste in den Bereichen Pflege und
Behindertenhilfe
 Zusammenstellung einer Informationsmappe zum PSG II für Einrichtungen und
Dienste und Pflegebedürftige mit Infoblättern zum neuen Pflegebedürftigkeits­
begriff, den Pflegegraden und deren Überleitung, den neuen Pflegeleistungen
ambulant und stationär sowie zum Besitzstandsschutz
 Informationsveranstaltungen zum PSG II für soziale Dienste in Krankenhäusern,
Angehörige, gesetzliche Betreuer und ABW Eingliederungshilfe
 Information und Schulung zu den Richtlinien der neuen Begutachtung von Pfle­
gebedürftigkeit
 Schulungen zur Beratungskompetenz der Mitarbeitenden insbesondere in den
Pflegekursen
 Überprüfung und Anpassung von allen wichtigen Verträgen in der Versorgung
Pflegebedürftiger
 Umstellungsszenario der Pflegesätze stationär mit den vom Gesetzgeber vorge­
gebenen Varianten
 Verhandlungen der Landesregelungen mit den entsprechenden Kostenträgern
Mit diesen Leistungen und den individuellen Beratungen wird das Diakonische Werk
Mecklenburg-Vorpommern e. V. die diakonischen Einrichtungen und Dienste auf die
bevorstehenden Änderungen vorbereiten und die Umsetzung des PSG in der Praxis für
die Pflegebedürftigen sichern.
3.6.3
Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung
der Pflegedokumentation
Die Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
im Bereich des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist eine der bis­
her größten bundespolitischen Aktionen. Der Umstieg auf die neue Dokumentations­
praxis erfolgt auf Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef
Laumann, in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kosten­
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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träger, den Prüfinstanzen (Medizinische Dienste der Krankenversicherungen sowie der
Prüfdienst der Privaten und die Heimaufsichten) und den Ländern.
Der Dokumentationsaufwand in der ambulanten und stationären Pflege wird dadurch
erheblich reduziert werden, ohne pflegefachliche Standards zu vernachlässigen, die
Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen. Es führt zu einer
schnellen Orientierung, einer besseren Übersichtlichkeit und wieder zu mehr Zeit für
die direkte Pflege, die dem pflegebedürftigen Menschen zugutekommt. Aktuell gibt es
bundesweit 8.104 Pflegedienste und Pflegeheime. Damit beteiligen sich bereits fast 32
Prozent der 12.300 Pflegedienste und etwa 33,5 Prozent der 12.400 Pflegeheime am
Projekt. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der führenden Bundesländer mit aktuell
378 angemeldeten Einrichtungen.
Die Diakonie Mecklenburg-Vorpommern ist mit 37 Sozialstationen und 61 diakoni­
schen Pflegeeinrichtungen am Projekt beteiligt. Das Diakonische Werk Mecklen­
burg-Vorpommern e. V. begrüßt diese Initiative sehr und setzt sich für die Einführung
des Strukturmodells landesweit ein. In enger Zusammenarbeit mit der Diakonischen
BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH hat das Diakonische Werk Meck­
lenburg-Vorpommern e. V. über 200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschult, die in
den diakonischen Einrichtungen die neue Pflegedokumentation einführen. Zu betonen
ist, dass der dabei entstehende zeitliche Mehraufwand in Bezug auf die Umstellung der
Dokumentation, Fort- und Weiterbildung und Anpassung der Qualitätsstandards kom­
plett von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getragen wird.
Um die Einführung in den diakonischen Einrichtungen noch weiter zu begleiten und zu
unterstützen, wurden bereits erste vertiefende Schulungen in 14 diakonischen Einrich­
tungen durchgeführt. Die große Nachfrage an Schulungen vor Ort in den diakonischen
Einrichtungen war Anlass, das Multiplikatorenteam mit einer Förderung durch die
Glücksspirale zu verstärken. Die Diakonie nimmt weiter Fahrt auf: künftig soll das
Strukturmodell auch Grundlage für die Pflegedokumentation in diakonischen Tagesoder Kurzzeitpflegeeinrichtungen sein. Erwartet werden dazu noch in diesem Jahr die
angepassten Konzepte, um sie dann auch in diesen Bereichen erfolgreich einführen zu
können.
Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen sind durchweg positiv und die Einsparung
von Bürokratie zum Nutzen der Pflegezeit wird nach der vollständigen Implementie­
rung zur Freude der Pflegebedürftigen auch überwiegend so wirksam.
Manuela Blanckenfeldt, Katja Nilles, Henrike Regenstein
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3.6.4
Hospiz
Ende 2015 wurden die über lange Zeit von allen Wohlfahrtsverbänden Deutschlands
vorbereiteten Änderungen zum Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Notwendig ge­
worden waren die Veränderungen durch die gestiegenen Anforderungen an die Quali­
tät der pflegerischen, der medizinischen und der psychosozialen Versorgung und Be­
treuung schwerstkranker und sterbender Menschen.
Es ist dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. ein besonderes Anlie­
gen, schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen dort Hilfe
und Stütze zu sein, wo sie es wünschen - zu Hause, im Pflegeheim, im Betreuten Woh­
nen, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, in einem stationären Hospiz,
und natürlich auch in Krankenhäusern mit und ohne Palliativstation. Dabei begleitet
der Fachbereich den palliativen Auf- und Ausbau der Mitgliedseinrichtungen durch
konzeptionelle und fachliche Beratung sowie durch Aus- und Fortbildung der pflegen­
den Berufsgruppen.
Neben der pflegerisch-medizinischen Versorgung nimmt die ehrenamtliche Arbeit von
speziell geschulten Hospizhelferinnen einen bedeutenden Raum am Krankenbett ein.
Ihre Arbeit unter der Leitung von hauptamtlichen Koordinatorinnen der Hospizdienste
wird durch besondere Zuwendungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz gefördert.
Im Rahmen der Information der Bevölkerung zu allem, was am Ende des Lebens wich­
tig ist, und der regionalen Zusammenarbeit aller am palliativ-hospizlichen Versorgungs­
netz Beteiligten spielen die drei diakonischen und sechs ökumenischen Hospizdienste
zusammen mit anderen Hospizvereinen eine wichtige Rolle. Ihr großes Engagement er­
möglicht betroffenen Familien ein würdiges Leben in größtmöglicher Normalität. Das
Gesetz unterstreicht diese qualifizierte Versorgung für alle Menschen.
Gleichzeitig mit der Entwicklung des neuen Hospiz- und Palliativgesetzes gab es nicht
nur in Deutschland eine rege Diskussion um den sogenannten Assistierten Suizid, wel­
che im Gesetz des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufging. Mit
dem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und ihrer Implementierung in der sta­
tionären Regelversorgung verbindet sich die Hoffnung, dass sich die Menschen am
Ende ihres Lebens behütet und verlässlich begleitet und getragen wissen.
Gerda Voss
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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3.7 Kliniken
Eine besondere Herausforderung hat im Jahr 2015 die Krankenhäuser getroffen. Das
neue Krankenhausstrukturgesetz geht im Grundsatz davon aus, dass medizinische Qua­
lität durch Quantität erreichbar ist, d. h. dort, wo viele gleichartige Fälle behandelt
werden, ist auch eine hohe Fachlichkeit zu erwarten. Parallel dazu macht der medizini­
sche Fortschritt die Ambulantisierung auch dort möglich, wo noch vor wenigen Jahren
komplexe stationäre Behandlungen notwendig waren.
Diese Entwicklung trifft besonders kleine Häuser in Regionen mit geringer Bevölke­
rungsdichte. Zu ihnen gehört das Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow, eine
gemeinsame Gesellschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim und des Stifts Bethle­
hem. Der Auftrag, eine umfassende wohnortnahe stationäre Versorgung vorhalten zu
wollen, trifft in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Feld der Daseinsvorsorge
auf die natürlichen Grenzen einer rapide abnehmenden Bevölkerungsdichte. A l l e
Angebote an j e d e m Krankenhaus vorzuhalten, wird zukünftig nicht mehr gehen.
Das letzte Jahr hat in aller Klarheit deutlich gemacht, dass das traditionelle Kreiskran­
kenhaus keine Zukunft mehr hat, sondern der Weg zu einem flexiblen und gut struktu­
rierten und vernetzten Gesundheitszentrum führt.
Die Geschäftsführung des Westmecklenburg Klinikums Helene von Bülow hat deshalb
drei wesentliche Schritte eingeleitet:
• Zum einen werden die beiden Häuser ihre Schwerpunkte ausbilden, was letzt­
endlich dazu führt, dass es zu Zusammenlegungen von bisher getrennt geführten
Fachbereichen kommen wird, bis dahin, dass einige Fachbereiche ihr Angebot
nur in einem der Häuser vorhalten werden.
• Zum zweiten wird die ambulante Versorgung durch den stetigen Ausbau des an­
gegliederten Facharztzentrums unmittelbar mit dem Krankenhaus vernetzt bzw.
es können ehemals stationäre Abteilungen nun durch Belegarztbetten geführt
werden.
• Und zum dritten, werden Kooperationen gesucht und eingegangen, die auch
eine Versorgung mit spezialisierten Leistungen möglich macht, die alleine nicht
mehr durchzuführen wären.
Dieser Wandel ist an manchen Stellen nicht ohne Widerstände geblieben. Manch harte
Diskussion aber auch leider oft unsachliche Berichterstattung haben den Verände­
rungsprozess nicht leichter gemacht. Einige Ärzte haben sich gänzlich der Neustruktu­
rierung verweigert. Presse und Öffentlichkeit nahmen die Schlagzeilen gerne auf und
halfen nicht immer bei der sachlichen Darstellung der Vorgänge.
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
Trotzdem ist es gelungen, den 2011 begonnenen Weg fortzusetzen. Mit der Neubeset­
zung mehrerer Chefarztposten, einer guten Partnerschaft mit dem regionalen Schwer­
punktkrankenhaus in Schwerin und der Stärkung des Medizinischen Versorgungszen­
trums durch ergänzende KV-Sitze können beide Häuser des Klinikums die nächsten
Schritte gehen. Doch die Herausforderungen bleiben, nicht zuletzt durch den z. T. dra­
matischen Fachkräftemangel, der zunehmend auch die Pflege erreicht. Umso wichtiger
ist es, Kostensenkungen im Gesundheitswesen nicht durch eine Ausdünnung medizi­
nisch/pflegerischer Leistungen in der ländlichen Region, sondern endlich durch eine
leistungsgerechte Vergütung der Pflege zu erreichen. Sie bildet in Mecklenburg-Vor­
pommern nach wie vor das Schlusslicht in der Bundesrepublik.
Martin Scriba, Jürgen Stobbe
3.8 Suchthilfe
Die Feststellung, dass viele Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung auch gravie­
rende psychische Probleme haben, andererseits auch zahlreiche psychisch kranke
Menschen mit einer Suchtproblematik kämpfen, beschäftigt die Experten seit vielen
Jahren. Auch in Mecklenburg-Vorpommern rückten in den vergangenen Jahren Men­
schen mit sogenannten Mehrfachdiagnosen zunehmend in den Fokus von psychiatri­
schen und suchtbezogenen psychosozialen Diensten. Jedoch steht die Suchthilfe in der
Behandlung und Betreuung dieser Patientengruppe ganz am Anfang. Die Probleme im
Umgang mit Mehrfachdiagnosen resultieren aus der traditionellen Trennung von
Suchttherapie und Psychose-Behandlung, die bis heute als unvereinbar gelten.
Häufig führen die widersprüchlichen Therapieempfehlungen, die einerseits für psychi­
sche Störungen und andererseits für Suchtstörungen gemacht werden, zu Unsicherhei­
ten bei der Diagnose. Daher müssen die Fachleute aus der Suchthilfe und den psychia­
trischen Diensten gemeinsame Grundsätze entwickeln, die geeignete Methoden und
Verfahren zur Behandlung und Betreuung von Menschen mit Mehrfachdiagnosen er­
möglichen.
Die Serrahner Diakoniewerk gGmbH als Träger einer Fachklinik und sozialtherapeuti­
scher Einrichtungen hat im vergangenen Jahr auf diesen aktuellen Betreuungsbedarf
reagiert und ein Doppeldiagnosezentrum in Serrahn eingerichtet. Diese stationäre Ein­
richtung liegt im Herzen Mecklenburg-Vorpommerns am Rande des Naturschutzgebie­
tes Nebeltal und direkt am Krakower See. Für 17 Patienten, die neben einer Suchtmit­
telabhängigkeit eine weitere psychische Erkrankung haben, werden Einzelzimmer mit
integrierter Sanitärzelle vorgehalten. Das Gebäude ist behindertengerecht ausgestat­
tet. Es können auch Patienten aufgenommen werden, die einen Hund halten, da eine
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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begrenzte Anzahl von Hundezwingern zur Verfügung steht. Der Träger hat für die Be­
treuung im Doppeldiagnosezentrum Serrahn ein multiprofessionelles Team aus unter­
schiedlichen Berufsgruppen eingesetzt.
Die Störungen durch Suchtmittel sind meistens durch den Konsum alkoholischer Ge­
tränke oder illegaler Drogen entstanden. Alle Angebote des Doppeldiagnosezentrums
ermöglichen eine Betreuung von zusätzlichen psychischen Erkrankungen wie Schizo­
phrenie oder Persönlichkeitsstörungen. Die Erfahrungen der ersten Monate zeigen,
dass die Patientengruppe eine individuelle und auf ein System von Bezugstherapeuten
basierende Betreuung benötigt.
Ein wesentliches Ziel in der Behandlung und Betreuung ist die Förderung der Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben. Dazu wird mit dem Patienten im Rahmen einer Hilfepla­
nung das gemeinsame Vorgehen besprochen. Dies ist die Grundlage für die individuelle
Planung der Therapiebausteine, die sich an den Ressourcen der Patienten orientieren.
Im Rahmen des Sozialtrainings werden in Kleingruppen veränderte Verhaltensweisen
erarbeitet, um diese im Alltag zu erproben. Selbstverständlich sind Einzelkontakte not­
wendig. Mindestens vierzehntägig wird ein ausführliches Einzelgespräch geführt. Das
Therapieangebot umfasst auch Möglichkeiten zur kreativen Gestaltung und Arbeitser­
probung. Die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird durch ein individuel­
les Sport- und Bewegungsprogramm erreicht.
Eine Abhängigkeitserkrankung ist eine psychische Erkrankung und wird immer häufiger
durch weitere Krankheiten begleitet. Die Therapien in diesem Bereich gestalten sich
über sehr lange Zeiträume. Die Einrichtung in Serrahn ist dabei auf einem guten Weg
und wird nicht die letzte ihrer Art in Mecklenburg-Vorpommern bleiben.
Peter Grosch, Gabriele Kanis
3.9 Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie
3.9.1
Diakonie im Dialog - Teilhabe im Wandel
Zurzeit arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer grundlegenden
Reform der Eingliederungshilfe, die in ein Bundesteilhabegesetz münden soll. Es wird
angestrebt, dass dieses Gesetz die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung
wesentlich verbessert. Das Bundesgesetz wird sich auf die Strukturen der Leistungser­
bringung und die Landesgesetzgebung, insbesondere auf die Angebote im Bereich der
Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen und deren Finanzierung
auswirken. Gleichzeitig wurde über die Abschaffung des Sozialhilfefinanzierungsgeset­
zes und die Bestimmungen eines Ausführungsgesetzes SGB XII diskutiert.
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Um diese komplexen Gesetzgebungsverfahren in der Praxis erlebbar zu machen, hat der
Landesverband gemeinsam mit Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderung
im Rahmen der Gesprächsreihe „Diakonie im Dialog“ zu zwei öffentlichen Gesprächsrun­
den eingeladen. Unter dem Motto „Teilhabe im Wandel“ fanden die Veranstaltungen in
Neustrelitz mit der Diakoniewerk Stargard GmbH und in Grevesmühlen mit der Diako­
niewerk im nördlichen Mecklenburg gemeinnützige GmbH statt.
Ziel war es, dass Politiker und Fachleute der Diakonie über das geplante Bundesteilhabe­
gesetz und die zukünftige Finanzierung der Sozialhilfe des Landes miteinander diskutie­
ren und auf die Auswirkungen, Veränderungen der Angebote und mögliche Problem­
lagen aufmerksam werden. Bundes- und Landespolitiker sowie Vertreter der Kreise und
kreisfreien Städte und Mitarbeitende der Einrichtungen und Dienste suchten gemeinsam
nach Lösungsansätzen.
Grundsätzlich geht es darum, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention
umzusetzen, einen eigenen Leistungsanspruch außerhalb der Sozialhilfe zu schaffen und
die Partizipation von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Dabei standen
Fragen der Personenzentrierung der Hilfe- und Unterstützungsleistungen und die Frage
der Umsetzung des individuellen Bedarfs der Menschen mit Behinderungen im Mittel­
punkt. Ein besonderes Augenmerk galt dem Spannungsfeld zwischen Bedarfsermittlung
und Leistungsbewilligung
Deutlich wurde in den Gesprächen, dass die Konflikte, mit denen sich Menschen mit Be­
hinderung häufig im Alltag auseinandersetzen müssen, kaum wahrgenommen werden
und in Mecklenburg-Vorpommern regional sehr unterschiedlich sind. An der Überwin­
dung dieser Dissonanzen, so waren sich alle Gesprächsteilnehmer einig, muss weiterhin
gearbeitet werden. Ob dies mit einem Bundesteilhabegesetz oder einem Ausführungs­
gesetz SGB XII M-V verändert werden kann, werden die zukünftigen Erfahrungen zeigen.
3.9.2
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
des XII. Sozialgesetzbuches und des Kommunalsozialverbandsgesetzes
Im Sommer 2015 legte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Meck­
lenburg-Vorpommern eine Neuausrichtung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches vor. Dabei wird gänzlich auf ein Sozialhilfefi­
nanzierungsgesetz verzichtet. Kerngedanke dieses Gesetzesentwurfes war die Übertra­
gung des Wirkungskreises des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf die Landkreise und
kreisfreien Städte. Damit sind diese nicht nur für die Aufgaben der örtlichen Sozialhilfe­
träger verantwortlich, sondern für alle Aufgaben der Sozialhilfe.
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Zur finanziellen Umsetzung dieser Aufgabenübertragung wurde eine sogenannte „Quo­
tenregelung“ eingeführt. Diese besagt, dass ca. 82,5 Prozent aller in den Landkreisen
entstehenden Sozialhilfekosten und 72 Prozent aller in den kreisfreien Städten entste­
henden Sozialhilfekosten das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt. Die restlichen
Prozentanteile sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen.
Aufgelöst ist damit die bisherige differenzierte Finanzierung von ambulanten und sta­
tionären Leistungen, die je nach Interessenlage unterschiedliche Anreize für den Aus­
bau ambulanter oder stationärer Angebote setzte und den gesetzlich verankerten
Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht ausreichend berücksichtigte. Im Hinblick auf
die Personenzentrierung und die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderung soll das neue Gesetz einen Anreiz für den Auf- und Ausbau von ambulan­
ten Leistungen und Angeboten setzen.
Von der Bündelung der Aufgaben- und Kostenverantwortung bei den örtlichen Sozial­
hilfeträgern wird eine zielgerichtete Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
und eine Verbesserung der Teilhabebedingungen für Menschen in besonderen Lebens­
lagen am Leben in der Gemeinschaft erwartet. Dabei kann sich das Land aber nicht
vollständig aus der Verantwortung für die Menschen, die aus diesen Hilfebereichen
Unterstützung benötigen, zurückziehen.
Das Land selbst räumt sich deshalb als oberste Landessozialbehörde die Fachaufsicht
ein. Aus Sicht des Landesverbandes ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Es wird davon
ausgegangen, dass die Landesregierung mit dieser Befugnis dafür Sorge trägt, dass ein­
heitliche Standards im ganzen Land festgelegt werden, eine Weiterentwicklung von er­
forderlichen Leistungsangeboten durchgesetzt und deren einheitliche Anwendung be­
fördert wird. Zu befürchten ist aus Sicht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vor­
pommern e. V. jedoch, dass ein Anreiz zur reinen Kostenersparnis gegenüber fach­
lich-rechtlichen Aspekten bei der Suche nach Angebotsalternativen für die Sozialhilfe­
träger entstehen könnte.
Wie auch in den zurückliegenden Jahren hat der Landesverband im Zuge einer Stel­
lungnahme sowie der Beteiligung an der Anhörung im Sozialausschuss des Landtages
Mecklenburg-Vorpommerns deutlich gemacht, dass allein durch eine Verlagerung der
finanziellen Verantwortung auf die örtlichen Sozialhilfeträger eine personenzentrierte
und UN-Behindertenrechtskonvention konforme Ausrichtung der Behindertenhilfe
nicht zu erreichen ist.
Michaela Kersting
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
3.10 Freiwilligendienste
3.10.1
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) von 16 bis 26 Jahren
Die Diakonie verfügt über ein Kontingent für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) von 135
Plätzen, dies entspricht 1.620 Teilnehmendenmonaten. Die hohe Nachfrage nach ei­
nem freiwilligen Engagement ist wie in den Vorjahren trotz entspannter Ausbildungs­
lage im kirchlich-diakonischen Raum in Mecklenburg-Vorpommern anhaltend kon­
stant. Das FSJ-Kontingent wurde vollumfänglich ausgeschöpft. Festzustellen ist, dass
sich das Zeitfenster des Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren - ursprünglich für das
Frühjahr vorgesehen - gegenwärtig bis in den Herbst hinein verschoben hat und damit
in das erste Quartal des neuen FSJ-Jahrganges.
Junge Frauen und Männer haben sich freiwillig in kirchlichen und diakonischen Einrich­
tungen wie z. B. in Kirchengemeinden, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher,
seelischer und geistiger Behinderung, Kindertagesstätten und Schulen, Alten- und Pfle­
geheimen und in Einrichtungen der Jugendhilfe engagiert. Die Vielfalt der Einrichtun­
gen spiegelt gleichwohl die vielfältigen Aufgaben und Erfahrungsräume der Freiwilligen
wieder. Die Einsatzstellen sind wichtige Partner im Bildungsprozess und stellen die
praktischen Lernfelder zur Verfügung. Das FSJ dient den jungen Menschen vor allem
zur persönlichen Orientierung, zur Vorbereitung auf den beruflichen Alltag, zur Festi­
gung des Berufswunsches und zur Entwicklung der persönlichen Kompetenzen. Die An­
leiterinnen und Anleiter der Einsatzstellen tragen wesentlich zum Gelingen des Bil­
dungsjahres bei, indem sie die Freiwilligen fachlich und persönlich begleiten.
Im Fokus der Einsatzstellen und des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern
e. V. als Träger, steht der Freiwillige/die Freiwillige in seiner/ihrer Individualität. Beson­
deren Stellenwert erhält die Reflexion der praktischen Arbeit in den Bildungssemina­
ren, die durch das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. vorbereitet und
durchgeführt werden. Die 25 Seminartage sind die Schwerpunkte der pädagogischen
Betreuung. Dabei wird ein christlicher, ganzheitlicher Ansatz, der alle Dimensionen des
Menschseins umfasst, vertreten und umgesetzt.
Zu den Zielen der teilnehmerorientierten Arbeit gehört, die Diakonie als evangelische
Trägerin der Freien Wohlfahrtspflege und mögliche Arbeitgeberin im Bundesland ken­
nen und schätzen zu lernen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels,
z. B. in der Pflege und in pädagogischen Arbeitsfeldern, stellt das FSJ ein nachhaltiges
Bindeglied zur Gewinnung von Nachwuchskräften dar. Angesichts der sich verändern­
den Altersstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist den Einsatzstellen und dem Lan­
desverband daran gelegen, den jungen Menschen auch über die durch das FSJ mögli­
che Orientierungsphase berufliche Perspektiven im eigenen Bundesland zu eröffnen.
Katrin Mirgeler
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
3.10.2
FSJ-Projektarbeit - Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass immer mehr Jugendliche, und junge Er­
wachsene, die den Weg in ein Freiwilliges Soziales Jahr finden, aufgrund psychischer
Erkrankungen, Suchterkrankungen oder schwierigen familiären Lebenssituationen,
einen erhöhten individuellen Bedarf an Betreuung haben. In der Folge veränderten
sich die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die pädagogische Begleitung der
Freiwilligen durch die Träger in den Einsatzstellen.
Durch die im FSJ-Jahrgang 2014/2015 eingeführte Projektarbeit gibt es nun die Mög­
lichkeit, diesen erhöhten individuellen Bedarfen von Freiwilligen in der pädagogischen
Begleitung zu entsprechen. Die Jugendlichen mit einem besonderen Förderbedarf oder
mit Benachteiligungen können intensiver pädagogisch begleitet werden. Dadurch er­
halten sie die Möglichkeit, das Freiwillige Soziale Jahr erfolgreich zu bewältigen. Unter
besonderem Förderbedarf sind hierbei insbesondere die Förderung der Leistungsfähig­
keit und der Erwerb von grundlegenden Kompetenzen zu verstehen, die für den per­
spektivischen Beginn einer Ausbildung Voraussetzungen sind. Dazu zählen Kommuni­
kationsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit zu Selbst- und Fremdwahrnehmung so­
wie das Verständnis für grundlegende Arbeitsvoraussetzungen wie Pünktlichkeit und
Höflichkeit.
Als Benachteiligungen gelten in diesem Zusammenhang auch Sprach- und Verständnis­
schwierigkeiten aufgrund eines Migrationshintergrundes, Lern- oder körperliche Behin­
derungen sowie anerkannte Krankheiten, wie zum Beispiel das Tourett-Syndrom oder
psychische Belastungsstörungen, die im Arbeitsprozess besondere Berücksichtigung
benötigen. Des Weiteren besteht sozialer Förderbedarf bei Teilnehmenden mit Förder­
schul- und Hauptschulabschlüssen sowie Abbruchbiografien. Sozialer Förderbedarf be­
steht ebenso bei mangelnden Sozialkompetenzen im Blick auf grundlegende Arbeitsan­
forderungen oder bei Teilnehmenden mit eingeschränktem Leistungsniveau.
Das Projekt wurde mit zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im Rah­
men der Seminararbeit besteht hier die Möglichkeit, in kleineren Seminargruppen in­
tensiver zu arbeiten und die Seminarinhalte an die Bedürfnisse der Teilnehmenden in
Rückkopplung mit den Einsatzstellen anzupassen. Die zuständige Referentin hat Res­
sourcen für eine engere Begleitung in der Einsatzstelle und kann die Teilnehmenden
auch zu externen Terminen (z. B. zum Jobcenter) begleiten, um mit ihnen eine An­
schlussperspektive zu entwickeln.
Es ist gut gelungen, das Lernziel Kompetenzerwerb in die Seminararbeit zu integrieren.
Um Stigmatisierungen zu vermeiden, waren die Teilnehmenden in eine heterogene Se­
minargruppe eingebunden. Die Gesprächsbedarfe in den Einsatzstellen waren zu Be­
ginn des jeweiligen Jahres intensiver als im Regel-FSJ. Für einige Teilnehmende war ein
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
hoher Betreuungsbedarf eforderlich, um den Start in das Freiwilligenjahr gelingen zu
lassen. In der zweiten Hälfte des Freiwilligen Sozialen Jahres ging es dann verstärkt um
die Begleitung bei der Suche nach einer Anschlussperspektive.
Im ersten Projektjahrgang ist es gelungen, mit allen Projektteilnehmerinnen und -teil­
nehmern eine Anschlussperspektive zu erarbeiten und diese umzusetzen. Die meisten
Teilnehmenden konnten im Anschluss an das Freiwillige Soziale Jahr eine Ausbildung
beginnen. Einige begannen mit dem Nachholen eines Schulabschlusses oder wurden in
die Berufsförderung begleitet.
Aufgrund dieser außerordentlich positiven Erfahrungen wird das Projekt auch für den
FSJ- Jahrgang 2015/ 2016 fortgeführt. Bereits jetzt zeichnet sich ein ähnlich erfolgrei­
cher Abschluss ab.
Carolin Piotraschke
3.10.3
Bundesfreiwilligendienst (BFD Plus/über 27 Jahren)
Auch im Jahr 2015 gab es eine anhaltend hohe Nachfrage sowohl bei jüngeren als auch
älteren Personen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die Zahl der Interessenten
überstieg dabei wieder das Angebot an Plätzen. Etwa zwei Drittel der Freiwilligen sind
älter als 27 Jahre. Aktuell stehen dem Landesverband 91 BFD-Stellen zur Verfügung,
das entspricht 1.092 Teilnehmendenmonaten. Von diesem Niveau wird voraussichtlich
auch in den nächsten Jahren auszugehen sein. 75 Prozent der Plätze sind für die größe­
ren Einrichtungen im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. vorgesehen
(Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, Kindergärten, etc.) und 25 Prozent für die klei­
neren Einrichtungen einschließlich der Kirchengemeinden.
Im Jahr 2015 wurden weitere Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung der ge­
setzlich vorgeschriebenen Seminare gesammelt, speziell bei den älteren Freiwilligen
(über 27 Jahren). Besonders stark vertreten ist hier die Gruppe der 40- bis 55-jährigen,
von denen viele schon seit langem arbeitslos sind. Dabei geht es insbesondere um die
Stärkung des Selbstbewusstseins, die Reflexion der Praxiserfahrungen in den Einsatz­
stellen, das Wecken des Interesses an gesellschaftlichen Zusammenhängen und die re­
ligiöse Bildung, aber auch ganz wesentlich um Hilfe bei der Suche nach Lebens- und Be­
rufsperspektiven im Anschluss an das Jahr im Bundesfreiwilligendienst. Darüber hinaus
vermitteln die Mitarbeitenden des Fachbereichs Freiwilligendienste bei auftretenden
Konflikten zwischen Freiwilligen und den Einsatzstellen. Deutlich gestiegen ist der
Wunsch, auf die individuellen Lebenslagen der Freiwilligen bei der Ausgestaltung des
Bundesfreiwilligendienstes Rücksicht zu nehmen. Dies führt häufig zu einem erhöhten
Arbeits- und Verwaltungsaufwand.
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
Bewährt hat sich die gute Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisverwaltungen in Meck­
lenburg und Pommern, aber auch mit den Personalverwaltungen der Mitgliedseinrich­
tungen des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Arne Draeger, Tobias Pollee
3.10.4
Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Im Herbst 2015 wurde das BFD-Gesetz aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen um einen
§18 ergänzt. Hier wird der Bereich des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug
geregelt. Die Änderungen traten zum 01.12.2015 in Kraft und laufen zum 31.12.2018
aus. Mit der Festlegung der Laufzeit der Gesetzesänderung für drei Jahre ist auch von
einer Förderung des Bereichs von mindestens drei Jahren auszugehen.
Das Programm richtet sich an deutsche Freiwillige, die sich in Einsatzstellen mit Flücht­
lingsbezug engagieren und an Flüchtlinge, die sich in Einsatzstellen mit und ohne
Flüchtlingsbezug engagieren. Von der Programmteilnahme ausgeschlossen sind Frei­
willige, die aus einem „sicheren Herkunftsland“ stammen, da bei ihnen nicht von ei­
nem rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ausgegangen wird. Zu­
nächst werden auch nur volljährige Freiwillige (Flüchtlinge und Deutsche) in das Son­
derkontingent aufgenommen.
Dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. wurden im Dezember
40 BFD-Plätze für 2016 zugewiesen. Dies entspricht 480 Teilnehmendenmonaten aus
dem Zusatzkontingent. Der Fachbereich Freiwilligendienste hat die Mitglieder des Lan­
desverbandes und die Kirchengemeinden über das Sonderprogramm informiert und in
der Vertragsvorbereitung beratend und unterstützend begleitet. Die ersten BFD-Ver­
träge aus dem Sonderprogramm wurden zum 01.01.2016 ausgestellt. Es ist davon aus­
zugehen, dass im Kalenderjahr 2016 die Nachfrage von Seiten der Kirchengemeinden
und Mitglieder zum BFD- Sonderprogramm konstant zunehmen wird.
Katrin Mirgeler
3.10.5
Fördermittel in Freiwilligendiensten (FSJ und BFD)
In der aktuellen EU- Förderperiode bis 2020 werden die Freiwilligendienste (Freiwilli­
ges Soziales Jahr [FSJ] und Bundesfreiwilligendienst [BFD]) in Mecklenburg-Vorpom­
mern ausschließlich durch Rückflussmittel aus der vorherigen EU- Förderperiode geför­
dert. Zur Vereinfachung von ESF-Abrechnungsmodalitäten und zur Reduzierung des da­
mit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes bei den Trägern hat das Ministerium
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
für den FSJ-Jahrgang 2015/16 auf eine pauschalisierte Förderung umgestellt. Der Um­
fang der Fördermittel wurde zum 01.09.2015 stark abgesenkt. Dem Landesverband
wurden von Seiten des LAGUS 22 ESF geförderte Plätze zugewiesen. Die Nachfrage
bzw. den Bedarfen der Mitglieder an ESF geförderten FSJ-Plätzen konnte nicht vollum­
fänglich entsprochen werden. Das Land hat zum nächsten FSJ-Jahrgang eine weitere
Kürzung der Fördermittel angekündigt.
Gelingt es nicht, weitere Geldmittel für die Freiwilligenarbeit zu generieren, ist die Viel­
falt an FSJ-Einsatzstellen vor allem in den evangelischen Schulen und Kindertagesstät­
ten sowie der Jugendarbeit in ihrem Fortbestehen gefährdet. Einsatzstellen, die über
die Pflegesätze finanziert werden, sind davon nicht betroffen. Aus Sicht des Landesver­
bandes ist eine „Verabschiedung“ des Bundeslandes aus der Freiwilligenarbeit in be­
sonders förderwürdigen Bereichen wie z. B. der Bildung, frühkindlichen Entwicklung
und der Jugendarbeit nicht zu befürworten. Die Ungleichbehandlung bzw. Schlechter­
stellung des FSJ gegenüber dem FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr – Naturschutz) ist
ebenfalls zu beanstanden und gegenüber der Landesregierung weiter zu problematisie­
ren.
Im Bereich der Bundesmittel im FSJ und im BFD ist grundsätzlich von einer konstanten
Fortführung der Kontingente/Teilnehmendenmonate und der Bundesfördermittel aus­
zugehen.
Katrin Mirgeler
3.11 Leistungsentgelte, Benchmarking
Der Fachbereich Leistungsentgelte und Benchmarking nimmt für den Landesverband
die Interessenvertretung der diakonischen Träger in den Schiedsstellen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wahr. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern
e. V. ist als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege als ordentliches Mitglied in
den Schiedsstellen des SGB XII und des SGB VIII sowie als stellvertretendes Mitglied in
der Schiedsstelle des SGB XI vertreten. Der Landesverband bestimmt auf diese Weise
die Entwicklungen in wesentlichen diakonischen Tätigkeitsfeldern der Sozialhilfe, der
Sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe mit. Die Schiedsstellen
sind paritätisch besetzte Gremien. In ihnen sind Leistungserbringer- und Leistungsan­
bieterverbände gleichermaßen vertreten. Geleitet werden die Schiedsstellen durch
einen unabhängigen und gemeinsam bestimmten, fachkundigen Vorsitzenden. Aufga­
be der Schiedsstelle ist es, über die Vergütung von Leistungen zu entscheiden, sofern
zwischen den Vertragsparteien kein Einvernehmen über die Höhe der Vergütung er­
zielt werden konnte. Die Schiedsstelle SGB XI hat zudem die Befugnis, über gescheiter­
te Rahmenvertragsverhandlungen zu befinden. Eine solche Befugnis fehlt gegenwärtig
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
für die Rechtsbereiche des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
sowie für die Eingliederungshilfe (SGB XII).
Der Fachbereich begleitete im Berichtsjahr 11 Verfahren nach SGB VIII, 4 Verfahren
nach SGB XI und 5 Verfahren nach SGB XII. Dabei mussten oft Entscheidungen über
Vergütungen für Leistungen diakonischer Träger gefunden werden.
Hauptschwerpunktverfahren 2015 war die Entscheidung über den Landesrahmenver­
trag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI, in dem es um die Festlegung der Personalschlüssel der
Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ging. Notwendig wurde dieser
Schritt, da es den Leistungsanbieterverbänden nicht möglich war, ein einvernehmliches
Ergebnis mit den Sozialhilfeträgern zu erzielen, obwohl Einigkeit mit den Pflegekassen
bestand. So lag es nunmehr in der Entscheidungskompetenz der Schiedsstelle, die Per­
sonalausstattung in den Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern zu bestim­
men. Am 25.11.2015 folgte die Schiedsstelle mehrheitlich dem Antrag der Leistungsan­
bieterverbände. Leider haben die Sozialhilfeträger gegen diese Entscheidung Klage er­
hoben. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht jedoch die berechtigte Hoffnung, dass
die Klage zurückgenommen wird. Tritt dieser Fall ein, entfaltet der Schiedsspruch der
Schiedsstelle seine Wirksamkeit und ermöglicht ganz im Sinne der Bewohner eine bes­
sere Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen des Landes.
Dieses Verfahren macht deutlich, wie wichtig die gesetzliche Verankerung der Schieds­
stellenfähigkeit von Landesrahmenverträgen ist, da ansonsten bei Verweigerungsoder Blockadehaltung von nur einer Vertragspartei der Abschluss landesweiter Rege­
lungen unmöglich wird. Ein solches Szenario erfolgte 2015 bei den Verhandlungen zu
einem Rahmenvertrag im Bereich der Kindertagesstätten; hier hat der Gesetzgeber lei­
der die Schiedsstellenfähigkeit nicht verankert. Das Diakonische Werk MecklenburgVorpommern forderte daher in seinen Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2016 u. a.
auch die Aufnahme der Schiedsstellenfähigkeit im Kindertagesförderungsgesetz Meck­
lenburg-Vorpommern und im SGB XII.
Antje Eickelberg
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
3.12 Beratungsdienste
3.12.1
Neustrukturierung der Beratungslandschaft und nachhaltige Sicherung
Nach Aufnahme der Thematik im Jahr 2014 warten die Träger der diakonischen Arbeit
in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig auf neue konkrete Vorschläge zur Neu­
strukturierung der Beratungslandschaft durch das Land. Die Diakonie wie auch die Liga
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtverbände in Mecklenburg-Vorpommern e. V.
hat dem Sozialministerium dabei zugearbeitet und Leistungsstandards entwickelt. Im
Landkreis Vorpommern-Greifswald soll ab dem 01.01.2017 ein Modellversuch unter
Berücksichtigung der Leistungsstandards der Liga der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtverbände in Mecklenburg-Vorpommern e. V. starten. Im Modellversuch soll
der Landkreis in drei Sozialräume aufgeteilt werden, in denen Beratung durch jeweils
einen Träger organisiert werden soll. Es geht dabei um die Beratungsfelder: Ehe-, Fami­
lien- und Lebensberatung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Sucht- und
Drogenberatung, Beratung für Menschen mit Behinderungen (ohne Spezialberatung),
Migrationsberatung, Allgemeine Soziale Beratung und die Beratung zur sexuellen Ge­
sundheit.
Gespräche mit den Diakonischen Trägern vor Ort haben dazu geführt, dass stärker als
bisher über mögliche Kooperationspartner (auch mit bisherigen Mitbewerbern) nach­
gedacht und Formen der konkreten Zusammenarbeit geprüft werden. Im Einzelfall sind
erste „diakonische Schulterschlüsse oder Absprachen“ in Vorbereitung. Die Landesre­
gierung möchte ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Beratungsangebot sichern.
Dabei soll eine mobile sowie internetgestützte Beratung ein wichtiges Instrument dar­
stellen. Ziel ist eine trägerübergreifende Vernetzung der Angebote. Die Allgemeine So­
ziale Beratung soll dabei eine zentrale Steuerungsfunktion erhalten. Um Planungssi­
cherheit zu gewährleisten sollen längere verlässliche Förderzeiträume eingeräumt wer­
den. Es soll möglichst einheitliche Standards (Personal- und Sachkosten, Eigenanteil,
kommunale Anteile) geben (Pauschalisierungen). Ziel ist e i n Förderweg über die
Kommunen. Dabei sollen die mittel- und längerfristigen Haushaltsentwicklungen bei
Land, Kommunen und Trägern berücksichtigt werden.
Unter Nutzung der vorhandenen Strukturen der Diakonischen Beratungsstellen neh­
men zunehmend auch Flüchtlinge und Zuwanderer die Angebote der unterschiedlichen
Beratungsstellen in Anspruch. An einigen Standorten übersteigt die Beratungsnachfra­
ge inzwischen die verfügbaren Beratungskapazitäten, so dass die betroffenen diakoni­
schen Träger erwägen, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Die in den vergangenen
drei Jahren geleistete Unterstützung der Kirchenkreise, insbesondere für die Ehe-, Fa­
milien- und Lebensberatung (EFL) sowie für die Allgemeine Sozialen Beratung (ASB),
hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass sich diese Beratungsangebote der wach­
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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senden Bedarfslage in diesen Beratungsfeldern und unabhängig von der niedrigsten öf­
fentlichen Bezuschussung, stellen konnten. Die Mitarbeitenden der diakonischen Bera­
tungsstellen sind dankbar, dass gerade diese Beratungsangebote jetzt auch als Res­
source vor Ort den Flüchtlingen und Zuwanderern zur Verfügung stehen.
Es ist sinnvoll, den Migranten und Migrantinnen von vornherein nicht nur die speziel­
len Migrationsberatungsstellen bekannt zu machen, sondern sie auch auf alle anderen
Beratungsangebote hinzuweisen. Dabei ist die EFL auch in der Lage, Beratung nach
traumatischen Erfahrungen anzubieten. Der Landesverband begrüßt daher sehr, den
eingeschlagenen Weg der Unterstützung der EFL und der ASB insbesondere unter Be­
rücksichtigung des Zuwachses an Migranten und Migrantinnen nachhaltig fortzusetzen,
bisher Erreichtes zu bewahren, vorhandene Kapazitäten auszubauen und Dolmet­
scher-/Sprachmittlerleistungen sowie entsprechende berufsbegleitende Qualifizierun­
gen der Berater und Beraterinnen weiter zu fördern.
3.12.2
25 Jahre Psychologische und Seelsorgerliche Beratung
Psychologische und Seelsorgerliche Beratung in evangelisch-diakonischer Trägerschaft in
Mecklenburg-Vorpommern geschieht nun schon seit mehr als 25 Jahren im Bundesland.
Das wird gefeiert. Am 8. Juli 2016 wird daher zum Jubiläum und zum Fachtag ins Zen­
trum Kirchlicher Dienste nach Rostock eingeladen. [Information unter 0385 5006 148]
3.12.3
Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Derzeit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktge­
setzes Mecklenburg-Vorpommern im gesetzgebenden Verfahren. Der Entwurf be­
schränkt sich auf die Formulierung einer Förderung von mindestens 80 Prozent (bisher
90 Prozent). Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine gesetzli­
che Pflichtaufgabe, welche auskömmlich durch die Länder finanziert werden muss.
Weitere Kritikpunkte sind die Verschlechterung der Erreichbarkeit von Beratungsstel­
len in der Fläche aber auch die zu kurzen Förderzeiträume. Der vorliegende Entwurf
kommt demnach seiner eigentlichen Zielstellung leider nicht nach, er verschlechtert
sogar die bisherigen strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und muss
infolge dessen in seinem jetzigen Entwurf vom Landesverband als wenig förderlich ein­
geschätzt werden. Weitere Kritikpunkte sind die Erreichbarkeit von Beratungsstellen in
der Fläche sowie längere Förderzeiträume.
Klaus Schmidt
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
3.12.4
Migrationsberatung und Migrationssozialberatung
Der Landesverband des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. kann
mittlerweile auf eine über zehnjährige Erfahrung in der Migrationsberatung für er­
wachsene Zuwanderer (MBE) und in der Migrationssozialberatung (MSB) in Mecklen­
burg-Vorpommern zurückblicken. Beraten wird derzeit im Landkreis Nordwestmeck­
lenburg, in Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin.
Zu den Beratungsschwerpunkten gehört die Integrationsarbeit auf Basis einer individu­
ellen Zielförderung. Als Instrument wird hierbei auf die Case-Management-Methode
zurückgegriffen. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden die ausländer- und
flüchtlingsrechtlichen Hilfestellungen. Aktuell ist hier insbesondere das Thema der Fa­
milienzusammenführung ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt. Ein Großteil der lau­
fenden operativen Beratungsarbeit wird für die Unterstützung der Migrantinnen und
Migranten bei der Orientierung in den öffentlichen Verwaltungsstrukturen und bei der
Antragsstellung der Leistungsberechtigten gegenüber den Jobcentern, der Agentur für
Arbeit, der Ausländerbehörde und dem Sozialamt benötigt. Für junge Familien wird
ferner die Unterstützung bei der Integration der Kinder in Kindergarten oder Schule an­
gefragt. Zusätzliche Hilfestellungen erhalten besonders schutzbedürftige Personen
(z. B. allein reisende minderjährige Jugendliche, schwangere Frauen, Menschen mit Be­
hinderungen, usw.). Sie werden überwiegend an spezialisierte lokale Ansprechpartner
vermittelt. Ebenso werden die Hilfesuchenden bei Bedarf an medizinische Einrichtun­
gen weitergeleitet und gegebenenfalls dorthin begleitet. Als ständige Aufgabe ist die
Vermittlung von kulturellen Werten und Erwartungshaltungen gegenüber den ortsan­
sässigen Akteuren der Zivilgesellschaft ein nicht zu unterschätzender Beitrag für eine
gelingende Integration der Migrantinnen und Migranten.
Im Jahr 2015 wurden durch die Mitarbeitenden der Migrationsberatungsstelle insge­
samt 712 Migrantinnen und Migranten beraten, begleitet und betreut. Darunter konn­
te ein Anteil von 250 Personen neu aufgenommen werden. An den drei Beratungs­
standorten haben sich unterschiedliche Schwerpunkte nach Herkunftsländern der Hil­
fesuchenden herausgebildet. In Schwerin stammt die Mehrheit der Klienten aus den
Herkunftsländern Syrien, Staatenlose (Palästinenser), Iran, Irak und Afghanistan. In der
Region Nordwestmecklenburg kommen die beratenden Personen mehrheitlich aus EULändern. In Parchim hingegen suchen hauptsächlich Klienten aus der russische Födera­
tion, Kasachstan sowie der EU die Beratungsstelle auf.
Alle Beratungsstandorte sind vollumfänglich ausgelastet und können derzeit nur nach
ausgelaufenen Betreuungen neue Klienten aufnehmen. Dennoch wird versucht, Hilfe­
suchenden mit dringlichen Anliegen auch kurzfristige Beratungstermine zu ermögli­
chen. Vor allem im Kontext der Familienzusammenführung ist fristgerechtes Handeln
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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von hoher Relevanz. Die Beratungsstelle in Schwerin hat deshalb kurzfristig eine War­
teliste eingeführt, indem Klienten vorgezogen werden, die Familienzusammenführung
beantragen wollen.
Leider ist zu verzeichnen, dass sich der tatsächliche Zugang der Flüchtlinge zu den Be­
ratungsangeboten nicht nach „Residenzgesichtspunkten“ steuern lässt. Eine Folge da­
von ist die Nachfragekonzentration in größeren Städten. Für Mecklenburg-Vorpom­
mern also in Schwerin und Rostock. Da sich das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern zur Beurteilung der Nachfragesituation auf
veröffentlichte Statistiken bezieht, der vorstehend beschriebene Effekt wegen seiner
Aktualität aber noch gar nicht vom statistischen Landesamt erhoben worden ist, ist
auch die maßgebliche Förderrichtlinie für einen auskömmlichen Personalschlüssel, ins­
besondere in den beiden größeren Städten, nicht ausgelegt. Für Schwerin bedeutet die
vom zuständigen Landesamt für das Wirtschaftsjahr 2016 avisierte stringente Anwen­
dung des Richtlinienschlüssels von 1:40.000 eine deutliche Verschlechterung der öf­
fentlich mitgeförderten Beratungskapazitäten für die Flüchtlingsarbeit.
An dieser Stelle sei dem wirtschaftlichen Engagement des Evangelisch-Lutherischen
Kirchenkreises Mecklenburg ganz herzlich gedankt. Durch die Unterstützung des Kir­
chenkreises kann auch im Wirtschaftsjahr 2016 ein Teil der Personalkosten in der Mi­
grationsberatungsstelle mit finanziert und so ein adäquates Grundberatungsangebot in
der Migrationssozial- und Flüchtlingsarbeit erhalten bleiben. Eine Fortschreibung die­
ser Unterstützung über das Wirtschaftsjahr 2016 hinaus würde helfen, die Arbeit der
Migrationsberatungsstelle auch weiterhin nachhaltig zu gestalten.
Stephan Arnstadt, Sarah Klinkenbusch
3.13 Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern!
Das Projekt „Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern!“ des Diakonischen
Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist Bestandteil des vom Innenministerium ge­
förderten Bundesprogrammes Zusammenhalt durch Teilhabe und hat zum Ziel, das de­
mokratische Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Kirche und
Diakonie zu fördern und zu stärken, um so einen ganz praktischen Beitrag zum Erhalt
der demokratischen Grundordnung zu leisten. Über die Notwendigkeit der Durchset­
zung dieses Anliegens bestehen - wie die aktuelle gesellschaftspolitische Lage in der
Bundesrepublik deutlich zeigt - wohl kaum noch Zweifel. Doch sich bewusst demokra­
tie- und menschenfeindlichen Verhaltensweisen entgegenzustellen, die auch vor den
kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht halt
machen, ist keine leichte Aufgabe.
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
Deshalb bietet „Demokratie gewinnt! In M-V!“ allen engagierten Menschen in der Dia­
konie in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, sich in einer Seminarreihe für die­
se Auseinandersetzung das notwendige argumentative und rhetorische Rüstzeug anzu­
eignen und damit die eigene Kommunikations- und Beratungskompetenz zu stärken.
Die in diesen Modulen ausgebildeten DemokratieberaterInnen und MultiplikatorInnen
stehen den Teams der diakonischen Einrichtungen und den Kirchengemeinden nicht
nur beratend in Fällen rechtsaffiner Auffälligkeiten zur Seite. Sie greifen ebenso bei dis­
kriminierenden Verhaltensweisen im beruflichen Alltag ein und engagieren sich für ein
von christlichen Werten getragenes Miteinander in Verband, Kirche und Gemeinwe­
sen. Das Projekt selbst ist integraler Bestandteil des Demokratie-Netzwerkes von
Mecklenburg-Vorpommern und arbeitet in einem Verbund eng mit den „Demokratie
gewinnt! In …“ Projekten der anderen drei großen ostdeutschen diakonischen Landes­
verbände zusammen.
Mittlerweile sind gut zweieinhalb Jahre seit dem Start dieses Projektes vergangen. In­
nerhalb des zweiten Ausbildungsseminars wird derzeit das vorletzte Modul realisiert.
Damit befinden sich gegenwärtig 18 Seminarteilnehmer erfolgreich auf dem Weg
zum/zur zertifizierten Demokratieberater/Demokratierberaterin. In der ersten ProjektFörderperiode (10/2013 bis 02/2015) konnte 15 Mitarbeitenden, die landesweit - von
der Insel Usedom bis Boizenburg - in den diakonischen Einrichtung tätig sind, dieser
Abschluss zuerkannt werden. Gemeinsam mit diesen MultiplikatorInnen wurden über
das Projekt vom Herbst 2013 bis zum jetzigen Zeitpunkt 28 Informations- und Bildungs­
veranstaltungen durchgeführt, an denen insgesamt ca. 460 haupt- und ehrenamtlich
Mitarbeitende teilgenommen haben. In zwanzig persönlichen Gesprächen mit Füh­
rungskräften und Funktionsträgern wurde 65 wichtigen Akteuren das Projekt nahe ge­
bracht bzw. wurden diese in dessen Durchführung mit eingebunden. Im gesamten För­
derzeitraum haben sich innerhalb der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern rund
70 Personen hilfesuchend an die DemokratieberaterInnen gewandt.
Auch nach ihrer Qualifizierung werden die ausgebildeten MultiplikatorInnen nicht al­
lein gelassen. Gemeinsam mit der Projektleitung wurde ab Sommer 2015 ein eigenes
Netzwerk aufgebaut, in dem sie sich in regelmäßigen Abständen zu aktuellen gesell­
schaftspolitischen Themen und zu Problemen der praktischen Umsetzung ihrer be­
trieblichen Beratungstätigkeit austauschen und weiterbilden können.
So standen zum Beispiel beim 3. Netzwerktreffen der DemokratieberaterInnen im
März dieses Jahres „brandaktuell“ Positionsfindungen zum einen zu den Übergriffen an
Silvester 2015 in Köln und der damit verbundenen staatlichen Öffentlichkeitsarbeit und
zum anderen zur AfD, der wohl eigentlichen Gewinnerin der Landtagswahlen vom
13. März 2016, ganz oben auf der Agenda. Dankend konnte hier auf die Unterstützung
durch einen Lektor der Diakonie Deutschland zurückgegriffen werden. Im Ergebnis der
Diskussion wurde deutlich, dass ein Demokratieberater, will er zur AfD Stellung bezie­
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
hen, nicht nur an der Oberfläche der von dieser Partei vertretenen, im ersten Anlauf
logisch und berechtigt erscheinenden Forderungen der Bürger bleiben darf, sondern
dass er sich ein tiefergehendes Bild über die Grundsätze und Zielrichtungen ihrer
Politik machen muss. Äußerungen von AfD-Politikern - wie z. B. zum Waffengebrauch
an den Grenzen oder zu „unterschiedlichen Reproduktionsstrategien“ in Afrika und Eu­
ropa - sind nicht tolerierbar, mit dem christlichen Menschenbild nicht zu vereinbaren
und zeigen ganz deutlich die teilweise menschenverachtende und diskriminierende
Ausrichtung dieser Partei. Dies sollten sich auch Mitarbeitende von Kirche und Diako­
nie vor Augen halten, wenn sie sich in der AfD engagieren.
Einen Schwerpunkt bei der Weitergabe der erworbenen Fähigkeiten bildete und bildet
u. a. die Realisierung von durch die DemokratieberaterInnen initiierten betriebseige­
nen Mikroprojekten zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher Prozesse. Derartige
Kleinprojekte, die über „Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern!“ geför­
dert werden können, reichen von Inhouse-Kursen zu solchen Themen wie „Willkom­
menskultur“ oder „Alltagsrassismus und Extremismus“ über einen „Runden Tisch
Flüchtlingshilfe“ bis hin zum Kita-Projekt zur „Förderung eines sicheren und selbstbe­
wussten Handelns“ der Kleinsten. In diesem Jahr laufen bereits Anfragen z. B. zur För­
derung von Auftritten des „Behindertentheaters Die Eckigen“ (KDW Stralsund) oder
auch zur Realisierung eines regelmäßigen „Big-Dinner-Treffens“ von ca. 30 einheimi­
schen und Flüchtlingskindern im Nachbarschaftszentrum Grünhufe (Brennpunkt Plat­
tenbausiedlung), bei dem gemeinsam Vorurteile abgebaut und Wege eines Miteinan­
ders gefunden werden sollen.
Als jüngstes Beispiel für eine praktische Demokratieförderung wurde im ersten Quartal
dieses Jahres im Diakoniewerk Neues Ufer gemeinsam ein Projekt zur Stärkung von
dort tätigen Gruppenleitern im Umgang mit Extremismus und Menschenfeindlichkeit
abgeschlossen. In dessen Ergebnis erarbeiteten die Teilnehmer einen Zusatz für die be­
stehende Hausordnung, der sich konkret mit der Bekämpfung jeglichen Extremismus
befasst. Ergänzt wurde dies mit einem Handlungsdiagramm im Störungsfall und einem
möglichen Zusatz für das Leitbild dieser Einrichtung. Das Gesamtpaket wird jetzt der
Betriebsleitung zur Prüfung und praktischen Umsetzung vorgeschlagen.
Um die ausgebildeten Demokratieberater der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern
auch nach der planmäßigen Beendigung der Förderung zum 31.12.2016 nicht allein zu
lassen und sie auch weiterhin in ihrem wertvollen Engagement zu unterstützen, ist im
Rahmen des Bundesprogrammes Zusammenhalt durch Teilhabe eine Ausweitung/Neu­
auflage der Förderung dieses Projektes für die Jahre 2017 bis 2019 in Aussicht gestellt.
Auf eine weitere Unterstützung aus dem Bereich von Kirche und Diakonie in Mecklen­
burg-Vorpommern wird gleichermaßen gesetzt.
Ralf Fiebiger
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
3.14
Erziehung, Bildung, Schule und Familie
3.14.1 Der Prozess Kita 2020 auf der Frühjahrssynode der Nordkirche in Lübeck
Am 27.02.2015 hatte die Steuerungsgruppe Kita 2020 Gelegenheit, die Arbeitsergeb­
nisse des inzwischen zweijährigen Prozesses Kita 2020 den Synodalen vorzustellen, und
mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Eine gemeinsame Präsentation der beteiligten Dia­
konischen Werke beschrieb noch einmal als Zielstellung des Projektes in den Kinderta­
geseinrichtungen das evangelische Profil in der Betreuung, Bildung und Erziehung in
Kindertageseinrichtungen zu stärken und die pädagogischen Fachkräfte in der religi­
onspädagogischen Arbeit zu unterstützen.
Inhaltlich wurde in diesem Konzeptionsprozess deutlich, dass es große Unterschiede in
der Arbeit der Kindertagesstätten und deren Finanzierung in den verschiedenen Bundes­
ländern der Landeskirche gab, die angesprochen und gegenseitig vermittelt werden
mussten. Dabei schien es zunächst so, als könne es keinen gemeinsamen Weg geben. In­
zwischen aber kann die Zukunft der Kindertagesstätten von den drei Diakonischen Wer­
ken und dem Verband Evangelischer Kindertagesstätten gemeinsam gestaltet werden.
Dabei sollen die unterschiedlichen Traditionen, Rahmenbedingungen und prägenden ge­
sellschaftlichen Kulturen für die Profilierung der Kindertagesstätten genutzt werden.
Im Prozess Kita 2020 müssen sich alle Beteiligten auf unterschiedliche Rahmenbedin­
gungen einstellen und akzeptieren, dass es unterschiedlich ausgeprägte unterstützen­
de Strukturen gibt. Sie müssen sich den verschiedensten gesellschaftlichen Anforde­
rungen und Erwartungen stellen, die von Stadt und Land, Familie und Sozialraum aus­
gehen oder sich durch das unterschiedliche Einbeziehen der Interessen von Eltern (z. B.
abgeben, abholen, erziehen, bilden, betreuen) ergeben. Trotzdem wollen sie sich auf
einen gemeinsamen Weg begeben: Es braucht neben der bisherigen inhaltlichen Arbeit
und erfolgreichen Geschichte der im Alltag integrierten Religionspädagogik auch ein
ganzheitliches evangelisches Profil. Dies muss auch die Mitarbeitenden in den Blick
nehmen und in Qualitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit die Kultur der Leitung
und der Mitarbeitenden sowie die Elternkommunikation stützen.
Diese Arbeitsergebnisse wurden in verschiedenen Workshops durchaus auch kontro­
vers diskutiert. Im Großen und Ganzen aber wurde die Position der Arbeitsgruppe Kita
2020 mit seinen Ergebnissen bestätigt und auf seinem Weg bestärkt.
Dabei entstanden folgende Themenfelder:
1. Evangelische Kindertagesstätten sind Orte für Familien
2. Evangelisches Profil herausstellen
3. Fachkräfte gewinnen, Qualifizierung fördern
4. Langfristige Berufs-Chancen bieten
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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5. Qualitätsentwicklung und evangelisches Profil verknüpfen
6. Öffentlichkeitsarbeit nutzen
7. Verlässliche Tarife anwenden
8. Finanzierung sicherstellen
9. Unterstützende kirchliche Strukturen schaffen
Gegenwärtig geht es um die gerechte Verteilung der notwendigen Finanzmittel. Die
Mitglieder der Steuerungsgruppe gehen aber davon aus, dass im Sommer dieses Jahres
die Arbeit abgeschlossen sein wird.
Für die evangelischen Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Zuge
der Reflektion um das christliche Selbstverständnis eine Neuauflage der Leitlinien. Sie
wurden inhaltlich den aktuellen Erfordernissen angepasst, verblieben aber, wegen des
Wiedererkennungseffektes, im bekannten Layout.
3.14.2 Kinder, Jugendliche und Familien mit Flucht- und Kriegshintergrund
in diakonischen Einrichtungen
Die Arbeit mit Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen
bringt viele Herausforderungen mit sich, in denen es heißt, mit Fremden und Fremdem
professionell umzugehen. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Aufgaben, die sich
durch die ins Land gekommenen Familien ergeben, nicht kurzfristig zu bewältigen sein
werden. Die Anstrengungen, die bereits jetzt schon bei der Aufnahme und Unterstüt­
zung von Kindern mit Fluchterfahrungen und Migrationshintergrund geleistet wurden,
zeugen vom angewandten christlichen Selbstverständnis der Nächstenliebe.
Die Herausforderung, vor der auch die Mitarbeitenden in den evangelischen Kinderta­
geseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stehen, ist die Integration von Men­
schen aus anderen Kulturen und Religionen. Integration kann vor allem über rasche
Eingliederung gelingen. In den Kindertagesstätten soll Platz sein, um über Rechte und
Werte zu reden, aber auch um Sorgen und Ängste aller Beteiligten ernst zu nehmen.
Viele evangelische Kindertageseinrichtungen unterstützen bereits Kinder bei der Einge­
wöhnung in ein neues Lebensumfeld. Die Kinder lernen hier die deutsche Sprache und
Kultur kennen und erleben ein selbstverständliches Miteinander verschiedener Spra­
chen und Kulturen. Evangelische Kindertageseinrichtungen, aber auch Angebote wie
Elterntreffs, Spiel- oder Kochkreise sowie Angebote in den Kirchengemeinden bieten
gute Voraussetzungen dafür, die kindliche Entwicklung in einer anregenden Bildungs­
umgebung maßgeblich voranzubringen und den betroffenen Familien das Ankommen
und Zurechtfinden in der Fremde zu erleichtern.
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
Die Mitarbeitenden des Fachbereiches Erziehung, Bildung, Schule und Familie haben
sich in verschiedenen Bezügen auf die anstehenden Herausforderungen vorbereitet. So
besuchten die Fachberatenden interkulturelle Trainings, beschäftigten sich mit Fragen
unterschiedlicher Familienkulturen und Erziehungsstilen, dem Asylrecht und den
Fluchtgründen. Besonderen Wert legen sie auf Kenntnisse aus dem Bereich der vorur­
teilsfreien Pädagogik und des migrationssensiblen Kinderschutzes. Laufend werden di­
daktische und pädagogische Möglichkeiten und Angebote auch dahingehend geprüft,
ob und wie praxistauglich die Angebote sind. Wichtig waren in den letzten Monaten
auch alle Möglichkeiten des Austausches zwischen den Kindertageseinrichtungen und
verläßlichen Netzwerken in den verschiedenen Regionen in Mecklenburg-Vorpom­
mern. Eine große Rolle in der Praxis spielen die Verbindungen zu den jeweiligen Kir­
chengemeinden vor Ort und die enge Anbindung an die dort stattfindende Arbeit für
Kinder und Familien.
3.14.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer
In den vergangenen Monaten wurde immer von den unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen bzw. Ausländern berichtet. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
sind in der Regel im Alter zwischen 12 und 17 Jahren und kommen über unterschiedli­
che Fluchtwege, alleine, in Gruppen oder mit Geschwistern nach Deutschland. Die
meisten Kinder und Jugendlichen flüchten mit ihren Eltern oder Familienangehörigen.
Ihre Fluchtgründe sind meist elternbezogen. Aber die Flucht im Familienverband ge­
lingt nicht immer. Familientrennungen sind nicht selten. Manche Kinder mussten allei­
ne fliehen, da ihre Eltern nicht über die finanziellen Mittel für eine Flucht der gesamten
Familie verfügen.
Bereits in den Jahren 2013 und 2014 wurde bundesweit deutlich, dass der Anteil min­
derjähriger Jugendlicher zunimmt, der unbegleitet in Deutschland ankommt. Mit den
meist männlichen Jugendlichen, hatten vor allem die Bundesländer Hessen, RheinlandPfalz, der Freistaat Bayern und die Hansestadt Hamburg Erstkontakt. Nach dem in der
Bundesrepublik geltenden Recht zählen die Ankommenden zu der Zielgruppe der Kin­
der- und Jugendhilfe und sind nach ihrer Ankunft unverzüglich durch das örtlich zustän­
dige Jugendamt in Obhut zu nehmen und entsprechend unterzubringen. Dies führte zu
einer Überforderung der Aufnahmekapazitäten in den jeweiligen Jugendhilfeeinrich­
tungen. Auf Grund einer Gesetzesinitiative aus Bayern kam es ab November 2015 zu
einer Umverteilung der Jugendlichen nach einem prozentualen Verteilungsschlüssel
auf die einzelnen Bundesländer. Danach muss Mecklenburg-Vorpommern 2,029 Pro­
zent der in Deutschland ankommenden minderjährigen Kinder und Jugendlichen auf­
nehmen, das sind 1.381 Personen.
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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Drucksache 117
Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern gab und gibt es dabei starke regionale Un­
terschiede. So waren im Lauf des Jahres im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwischen­
zeitlich über 360 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen worden. Diese Zahl er­
klärt sich aus der Zuständigkeit des Jugendamtes auch für die Erstaufnahmeeinrichtung
in Horst. Im Verlauf des Sommers bis zum Herbst 2015 stieg die Zahl der Minderjähri­
gen weiter an, da es immer wieder Jugendliche gab, die auf ihrem Transit über die Ost­
seehäfen in Sassnitz bzw. Rostock aufgenommen wurden. Vor Inkrafttreten der Vertei­
lungsregelung gab es in Mecklenburg-Vorpommern ca. 600 unbegleitete minderjährige
Ausländer, im Januar 2016 waren es bereits 1.037. Gegenwärtig befinden sich ca. 1.010
Kinder und Jugendliche ohne Begleitung von Eltern im Land.
Bei allen Unterschieden muss es Handlungsgrundsätze geben, die fachlich normiert
sind, an denen sich die Praxis orientieren kann. Diese Grundsätze auch für das Bundes­
land Mecklenburg-Vorpommern zu formulieren, war eines der Hauptanliegen des Be­
reiches Jugendhilfe im Fachbereich Erziehung, Bildung, Schule und Familie. Dabei gab
es eine breit angelegte Diskussion sowohl mit den Einrichtungen und Trägern, die be­
reits in dem Feld der Erziehungshilfen arbeiten, als auch mit den Arbeitsstellen für die
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Kirchenkreisebene und den Jugendmigrations­
diensten der evangelischen Trägergruppe im Land.
Auf unbegleitete minderjährige Ausländer trifft die UN-Kinderrechtskonvention zu,
grundlegende Rechte, die diese Jugendlichen lang genug entbehren mussten. Darauf
immer wieder zu verweisen war eines der Grundanliegen des Diakonischen Werkes
Mecklenburg-Vorpommern e. V., das seinen Ursprung in dem Gebot der christlichen
Nächstenliebe hat. Nach Einschätzung des Landesverbandes dürfen die Bedarfe und
Angebote für diese Jugendlichen nicht vergessen werden, da sich fast alle Entwick­
lungsbedürfnisse gerade in diesem Alter herausbilden, in denen diese Jugendlichen un­
terwegs waren. Die Grundbedürfnisse mussten während der Zeit der Flucht jeden Tag
neu erkämpft werden. Diese so zu erkennen und daraus Hilfe-Settings zu entwickeln
war und ist Hauptanliegen der Mitarbeitenden in den evangelischen Jugendhilfeein­
richtungen.
Damit Jugendliche verstehen, was und warum etwas mit ihnen geschieht, muss es Orte
und Menschen geben, die ihnen die neue Welt und die neuen Lebensumstände erklä­
ren. Hierauf haben sie nicht nur ein Recht, sondern dies ist die notwendige Basis ihres
Sicherheitsgefühls und damit ihres Ankommens. Es geht dabei nicht um Hochglanzbro­
schüren, sondern um die Möglichkeit Gehör zu finden für die eigenen Fragen. Sie benö­
tigen konstante Bezugspersonen, denen sie Vertrauen schenken und deren Informatio­
nen sie glauben können. Die angekommenen Kinder und Jugendlichen benötigen Zeit,
einen spezialisierten Schutz und einen vorurteilsfreien Umgang mit der mitgebrachten
Kultur. Dieser Herausforderungen haben sich die Trägerverantwortlichen, die Sozial­
pädagoginnen und Sozialpädagogen, die Erzieherinnen und Erzieher, die vielen ehren­
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
amtlichen Helferinnen und Helfer in den diakonischen Einrichtungen des Landes in
großer Zahl gestellt. Ohne diese Unterstützung wäre es dem Landesverband nicht ge­
lungen, innerhalb kürzester Zeit ein so breites Angebot an Unterbringungsangeboten in
fast allen Landkreisen und der Stadt Schwerin zu realisieren.
Evelyn Theil
Bericht des Diakonisches Werkes 2015/2016
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4
Diakonie in Zahlen und Strukturen
4.1
Statistik
Die Einrichtungsstatistik erfasst alle Dienste und Einrichtungen im Bereich des Landes­
verbandes der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 26.02.2016. Sie grün­
det auf der Datenerhebung, die das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V.
einmal jährlich durchführt.
4.1.1
Dienste und Einrichtungen nach Hilfearten
Gesamt 951 Dienste und Einrichtungen 2015
250
207
200
VERALTET
150
139
119
104
100
109
85
74
64
50
31
5
7
7
0
Anzahl der Dienste und Einrichtungen nach Hilfearten im Diakonischen Werk Mecklen­
burg-Vorpommern e. V. (Stand: 26.02.2016). Insgesamt gehören 951 Dienste und Ein­
richtungen zum Bereich der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bereich Pflege
ist unterteilt in ambulante und teilstationäre/stationäre Angebote.
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg | I. Kirchenkreissynode 10. Tagung
4.1.2
Mitarbeitende nach Hilfearten
Gesamt 13.091 Mitarbeitende 2015
3.000
2.856
2.751
2.557
2.500
2.000
1.500
1.334
1.206
1.000
713
491
500
534
389
180
25
55
0
Anzahl der Mitarbeitenden nach Hilfearten im Bereich des Diakonischen Werkes Meck­
lenburg-Vorpommern e. V. (Stand: 26.02.2016). Insgesamt sind 13.091 Mitarbeitende
für die Diakonie tätig. Der Bereich Pflege ist unterteilt in ambulante und teilstationäre/
stationäre Angebote.
Carsten Heinemann, Christine Alm
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4.2
Organigramm
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7
Bilddokumentation
Vorstellung der Wahlprüfsteine der Diakonie
zur Landtagswahl 2016
vor der Landespressekonferenz in Schwerin
durch Henrike Regenstein
und Landespastor
Martin Scriba.
Das Flüchtlingsschiff M/S
Anton machte mit seinen
lebensechten Bronzefiguren im Sommer
Station in Warnemünde.
Die Aktion des Fachbereiches Ökumenische
Diakonie sorgte für
Gesprächsstoff.
Diakonie im Dialog zum
Bundesteilhabegesetz
(v.l.n.r.): Michaela
Kersting und Peter
Petereit im Gespräch mit
MdB Dr. Dietmar Bartsch
und MdL Silke Gajek in
Grevesmühlen.
Fotos: Carsten Heinemann
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6
Impressum
Herausgeber:
Diakonisches Werk
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Körnerstraße 7
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5006 - 0
Telefax: 0385 5006 - 100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.diakonie-mv.de
Bericht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg
I. Kirchenkreissynode
10. Tagung
Drucksache 117
Schwerin, April 2016
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