der gesundheits- dienste - Südtiroler Sanitätsbetrieb
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GESUNDHEITSBEZIRK BOZEN DER GESUNDHEITSDIENSTE CHARTA C HARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE 6. überarb. Auflage Diese Charta wurde in Zusammenarbeit mit den Primaren und Verantwortlichen der Dienste des Gesundheitsbezirks Bozen ausgearbeitet. Bearbeitet von: Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und Presseamt Direktorin: Dr. Waltraud Vieider Lorenz-Böhler-Straße 5 39100 Bozen Tel.: 840 002 211 – Fax 0471-908 924 E-Mail: [email protected] – Webseite: www.sbbz.it Mod. 03.05.0051 – 2.500 – August 2011 Überarb. Auflage: Ferrari-Auer, BZ Soweit in dieser Broschüre personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. ÜBERSICHT 3 Vorwort des Landesrates für Gesundheitswesen S. 11 Grußwort des Generaldirektors und S. 12 Bezirksdirektors 4) DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM Nicht dringende Krankentransporte S. 44 118 Landesnotrufzentrale S. 45 Einzugsgebiet S. 19 Basismedizin S. 46 • Sprengel • Arzt für Allgemeinmedizin • Kinderarzt • Bereitschaftsdienst • Betreuung zu Hause • Krankenpflegedienst auf dem Territorium • Geschützte Entlassung aus dem Krankenhaus • Beratungsstellen • Geburtsvorbereitungskurse Direktion S. 20 Abhängigkeitserkrankungen (D.F.A.) S.53 Bettenabteilungen (Verzeichnis) S. 21 Arbeitsmedizin S. 56 Diätetik und klinische Ernährung auf dem Territorium S. 58 Gebärmutterhalskrebsvorsorge S. 59 Grundbetreuung S. 25 • Anmeldung der Geburt • Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst • Gesundheitsausweis • Wahl des allgemeinpraktischen Arztes Genetische Beratung S. 60 Labor für Mikrobiologie und Virologie S. 63 Medizinische Versorgung in Italien und im Ausland S. 26 S. 27 Labor - Blutentnahmestellen S. 64 Palliativmedizin S. 66 Pharmazeutische Versorgung S. 30 Pneumologischer Dienst S. 67 Thermalkuren S. 30 S. 68 Fachärztliche Betreuung S. 30 Psychiatrischer Dienst auf dem Territorium Ticket S. 31 Psychologischer Dienst S. 71 S. 33 Rechtsmedizinische Untersuchungen S. 72 • Invalidenkommission • Prothesen und Heilbehelfe • Führerscheinkommission Institutionelle Ziele S. 13 Grundsätze S. 14 Unsere Charta der Gesundheitsdienste S. 15 2) DER GESUNDHEITSBEZIRK 3) ALLGEMEINE INFORMATIONEN Informationsstelle Vormerkungen (E.V.S.) S. 25 Stationäre Betreuung S. 35 • Ausstellung von ärztlichen Unterlagen Ethikkomitee S. 40 Nach dem Ableben S. 41 • Autopsie • Transplantation von Organen und Geweben Ausbildung S. 42 Hygiene und öffentliche Gesundheit S. 61 Kinder- und Jugendneuropsychiatrie S. 62 Rehabilitation auf dem Territorium • Logopädie S. 74 Röntgendiagnostik auf dem Territorium S. 76 Seniorenbetreuung S. 77 Sportmedizin S. 79 Tierärztlicher Dienst S. 80 ÜBERSICHT 1) VORSTELLUNG DER CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE 4 ÜBERSICHT 5) DIENSTE IM KRANKENHAUS 6) MITBETEILIGUNG DER BÜRGER Anatomie und Histologie S. 83 S. 84 Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit S. 111 Diabetologie Dialyse S. 85 Volksanwaltschaft S. 116 Diätetik und klinische Ernährung im Krankenhaus S. 86 Forum für die Rechte des Kranken S. 118 Day Hospital • Hämatologie • Onkologie • Psychiatrie S. 87 Erste Hilfe S. 90 Funktionsproben: • des Verdauungstraktes • der Atemwege • der Herzgefäße S. 92 Immunhämatologie und Bluttransfusion S. 95 ÜBERSICHT Kinderärztliche Betreuung S. 96 • Verdauungstrakt-Erkrankungen • Atemwegserkrankungen • Pädiatrische Onkohämatologie – Day-Hospital • Landesweiter Dienst für Diabetes im Kindesalter Künstliche Befruchtung S. 98 Labor für klinische Biochemie im Krankenhaus S. 99 Neonatologie und Neugeborenen Intensivstation S. 100 Nuklearmedizin S. 101 Rehabilitation im Krankenhaus S. 102 Röntgendiagnostik im Krankenhaus S. 103 • Mammografie Sozialdienst • Interkulturelle Vermittlung S. 105 Zahnarzt S. 107 Verbraucherzentrale Südtirol S. 119 Südtiroler Krebshilfe S. 120 S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S A Abgabe der Kleider von Verstorbenen Abhängigkeitserkrankungen Altenpflege Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit Anatomie und Histologie Anmeldung der Geburt Arbeitsinspektorat Arbeitsmedizin (mit Außenstellen) Arzneimittelversorgung Arzt für Allgemeinmedizin Asthma Atemwegserkrankungen im Erwachsenenalter Atemwegserkrankungen im Kindesalter Aufnahme in Österreich Aufnahme in Südtiroler Privatstrukturen Aufnahme in unserem Krankenhaus Ausbildung Ausstellung von ärztlichen Unterlagen Autopsie 5 Seite 42 53 77 111 83 25 56 57 30 47 93 93 96 40 39 35 42 39 42 Bank Basismedizin Befundausgabe Beratungsstellen Bereitschaftsdienst Betreuung der Senioren Betreuung zu Hause Bettenabteilungen (Verzeichnis) Blutentnahmestellen 38 46 34 50 48 78 49 21 64 C Chemotherapiebehandlung 88 D Day Hospital - Hämatologie - Onkologie - Psychiatrie Diabetologie Diätetik und klinische Ernährung auf dem Territorium Diätetik und klinische Ernährung im Krankenhaus 87 88 89 84 58 86 STICHWORTVERZEICHNIS B 6 S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S Dialyse Direktion Dringende und notärztliche Aufnahmen Drogenabhängigkeit 85 20 35 54 E Einheitliche Vormerkungsstelle – E.V.S. Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst Einzugsgebiet und Bevölkerung des Gesundheitsbezirkes Bozen Entlassung aus dem Krankenhaus und Hospitalisierung des Patienten zu Hause Erbkrankheiten (genetische Beratung) Erste Hilfe Ethikkomitee 33 25 19 50 60 90 40 F STICHWORTVERZEICHNIS Fachärztliche Betreuung in direkter Form Fachärztliche Betreuung in indirekter Form Fachärztliche Betreuung in Einrichtungen in Österreich Forum für die Rechte des Kranken Führerscheinkommission Funktionsproben - Kardiovaskuläre Physiopathologie - Physiopathologie und Endoskopie des Verdauungstraktes - Physiopathologie der Atemwege 30 30 40 118 73 94 92 93 G Gebärmutterhalskrebs (Screening) Geburtsvorbereitungskurse Genetische Beratung Geschützte Gemeinschaften (Psychiatrischer Dienst) Geschützte Wohnungen (Senioren) Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Gesundheitsausweis Gesundheitsschutz für die Ausübung von Wettkampfsport Grundsätze Grußwort des Generaldirektors und Bezirksdirektors 59 51 60 69 77 56 25 79 14 12 H Hämatologische Erkrankungen HANDS – ambulanter Dienst für Alkoholabhängigkeit Hauspflege Herzgefäßerkrankungen Hygiene und öffentliche Gesundheit 87 55 50 94 61 I Immunhämatologie und Bluttransfusion Informationsstelle Institutionelle Ziele des Gesundheitsbezirkes 95 25 13 S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S Interkulturelle Vermittlung Invalidität 7 106 72 K Kinderarzt Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Kinder- und Jugendneuropsychiatrie Kirche/Kapelle Kontroll- und Überwachungstätigkeit für Lebensmittel tierischer Herkunft Kontrolluntersuchung Krankengeschichte Krankenhausaufenthalt Krankenpflegedienst auf dem Territorium Krankentransporte (nicht dringend) Künstliche Befruchtung 48 48 62 37 80 38 38 35 50 44 98 L Labor für klinische Biochemie im Krankenhaus Labor für Mikrobiologie und Virologie Landesnotrufzentrale 118 Lebensmittelkontrolle Logopädie 99 63 45 80 74 Mammografie und Mammografiescreening Medizinische Versorgung in Italien Medizinische Versorgung im Ausland 104/76 26 27 N Neonatologie und Neugeborenen Intensivstation Nuklearmedizin 100 101 P Pädiatrie - Physiopathologie des Verdauungstraktes im Kindes- und Jugendalter - Physiopathologie der Atemwege im Kindes- und Jugendalter - Pädiatrische Onkomähmatologie – Day Hospital - Landesweiter Dienst für Diabetes im Kindesalter Palliativmedizin Pharmazeutische Versorgung Pneumologischer Dienst Prothesen und Heilbehelfe Psychiatrischer Dienst mit Day Hospital Psychiatrischer Dienst auf dem Territorium Psychologischer Dienst 96 96 96 97 97 66 30 67 73 89 68 71 R Rechtsmedizin 72 STICHWORTVERZEICHNIS M 8 S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S Rehabilitation auf dem Territorium Rehabilitation im Krankenhaus Rehabilitationszentren für psychisch Kranke Röntgendiagnostik auf dem Territorium Röntgendiagnostik im Krankenhaus 74 102 69 76 103 S Schmerztherapie Screening (Gebärmutterhals) Screening (Mammografie) Seelsorge Sozialdienst Spielsucht Sportmedizin Sprengel Stationäre Betreuung im Krankenhaus Stationäre Betreuung in nicht öffentlichen Strukturen Stationäre Betreuung in Privatstrukturen Südtirols Südtiroler Krebshilfe 88 59 76 37 105 54 79 46 35 39 39 120 STICHWORTVERZEICHNIS T Thermalkuren Ticket für medizinische Leistungen und für stationäre Aufnahme Tierärztlicher Dienst Totenschein Transplantation von Organen und Geweben Tumor- und Todesursachenregister 30 31 80 42 41 59 U Unsere Charta der Dienste Unterstützte Fortpflanzung 15 98 V Verbraucherzentrale Südtirol Verdauungstrakt-Erkrankungen im Erwachsenenalter Verdauungstrakt-Erkrankungen im Kindesalter Volksanwaltschaft Vormerkung Vorwort des Landesrates für Gesundheitswesen 119 92 96 116 33 11 W Wahl des allgemeinpraktischen Arztes 25 Z Zahnärztlicher Dienst Zentren für psychische Gesundheit Zivilinvalidität und Behinderungen Zytostatikabehandlung 107 69 72 88 VORSTELLUNG DER CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen diese aktualisierte Ausgabe der „Charta der Gesundheitsdienste“ vorzustellen. Für die Bevölkerung ist es nicht immer leicht, sich in den komplexen und großen Einrichtungen des Gesundheitswesens zurechtzufinden. Die vorliegende „Charta der Gesundheitsdienste“ will Ihnen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Sie stellt in handlicher Form Auskünfte bereit und informiert Sie über ihre Rechte und Pflichten Durch diese „Charta“ verpflichtet sich der Sanitätsbetrieb darüber hinaus zu Transparenz und Offenheit. Unser Ziel ist es, ein Stückweit noch mehr Bürgernähe zu praktizieren. Umgekehrt ersuchen wir Sie, unsere Einrichtungen und Dienste angemessen und kostenbewusst in Anspruch zu nehmen. Dieser wechselseitige Grundsatz ist die Basis unseres Bemühens, die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten und dabei die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel wirkungsvoll einzusetzen. Nur mit gegenseitiger Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegern und Verwaltung einerseits, den Patienten, Bürgern, den Vereinen und freiwilligen Helfern andererseits, können wir die Qualität der Dienste halten oder sogar steigern. Alle unsere Anstrengungen sollen auf dieses bestmögliche Zusammenwirken ausgerichtet sein, zum Schutz und der Förderung Ihrer Gesundheit. Möge die vorliegende Charta der Dienste dazu beitragen! Der Landesrat für das Gesundheitswesen Dr. Richard Theiner 11 VORWORT DES LANDESRATES FÜR GESUNDHEITSWESEN V O RW O RT D E S L A N D E S R AT E S F Ü R G E S U N D H E I T S W E S E N V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS UND BEZIRKSDIREKTORS 12 G R U S S W O RT D E S G E N E R A L D I R E K T O R S U N D B E Z I R K S D I R E K T O R S Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Familien, der Gesundheitsbezirk Bozen ist seit Anfang 2007 Teil des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Bereits als „Bezirk“ eine große komplexe Organisation, sind nun weitere Einrichtungen und Dienste in einem landesweiten Netzwerk der Betreuung zusammen geschlossen. Um sich in der Vielzahl der Angebote zurechtzufinden, benötigt die Bevölkerung mehr denn je aktuelle, klare und verständliche Informationen. Für den Gesundheitsbezirk Bozen liegt nun die neue Ausgabe der „Charta der Gesundheitsdienste“ vor. Sie bietet einen detaillierten Aufschluss über das breite Angebot der Leistungen, die vielfach heute nicht mehr im Krankenhaus erbracht werden, sondern auch „vor Ort“, im Territorium. Sie informiert über Art und Weise der Inanspruchnahme der Leistungen, weiters über die Initiativen zur Verbesserung der Qualität sowie über Ihre Rechte und Pflichten. Grundgedanke der „Charta“ ist der Gedanke der Einbeziehung der Bevölkerung in die verantwortungsvolle Nutzung der gesundheitlichen Leistungen. Die bereitgestellten Informationen sollen einschlägige Kenntnisse vermitteln, damit Sie eine bewusste Wahl treffen können. Diesbezüglich setzen wir vermehrt auf Transparenz und Verständlichkeit. Sie können sich auch am Aufbau eines qualitativen Gesundheitssystems beteiligen, indem Sie uns Ihre Erfahrungen, Vorschläge und auch Beschwerden, möglichst über das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zukommen lassen. Im Mittelpunkt unseres Bestrebens stehen der Mensch und die Zufriedenstellung seiner Ansprüche. Zumal es wichtig ist, dass zwischen jenen Menschen, die ihre Gesundheit wiedererlangen möchten und jenen, die ihnen dank ihrer Kenntnisse dabei behilflich sein können, ein Vertrauensverhältnis besteht, möchten wir durch diese „Charta“ dazu beitragen, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Gleichzeitig laden wir Sie ein, die Dienste auf verantwortungsbewusste Art und Weise in Anspruch zu nehmen. Möge diese Broschüre für Sie ein aufschlussreicher Leitfaden für die Nutzung unseres Angebotes sein! Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Dr. Andreas Fabi Der Direktor des Gesundheitsbezirks Bozen Dr. Umberto Tait V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E Die Ziele des Gesundheitsbezirkes sind die Bevölkerung und den Lebensraum vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen sowie Leistungen und Dienste anzubieten und zu erbringen, die in Ausmaß und Qualität den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, und zwar so, dass sowohl die Angemessenheit und die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit als auch der effiziente und sparsame Einsatz der Ressourcen gewährleistet sind. Um dieses Ziel zu erreichen, ist unser Gesundheitsbezirk so organisiert, dass er die gesundheitlichen Bedürfnisse der Bevölkerung überwacht, wirksame Maßnahmen bestimmt, qualitativ und quantitativ angemessene Leistungen erbringt und die Ressourcen nutzbringend einsetzt. Der Grundgedanke, nach dem die Tätigkeit des Gesundheitsbezirkes ausgerichtet ist, lautet: Der Bürger bzw. Nutzer der Dienste steht im Mittelpunkt. Seine zentrale Bedeutung macht ihn zum Angelpunkt aller organisatorischen und operativen Entscheidungen. Die Ziele, denen wir verpflichtet sind und die unseren operativen Entscheidungen zugrunde liegen, sind: • die Erbringung von wirksamen Leistungen gewährleisten; • die Qualität der gebotenen Behandlung und Pflege ständig verbessern; • die Entscheidungen der Patienten und die Behandlungsabläufe so steuern, dass eine unangemessene Inanspruchnahme von Medikamenten, Leistungen und Technologien vermieden wird; • die Verbreitung der Informationen über den Zugang zu den Diensten und Leistungen fördern; • die Anzahl der Stellen ausbauen, die den Zugang zu den Einrichtungen ermöglichen; • die Beziehungen zu den Nutzern „entbürokratisieren“, indem immer weniger Dokumente persönlich bei den Stellen des Gesundheitsdienstes abgegeben oder abgeholt werden müssen; • die Verwaltungsabläufe – auch mittels Informatisierung – vereinfachen; • die Wartezeiten verkürzen; • die Dienste zur Zufriedenheit der Bürger bzw. Nutzer ausrichten und dazu auch Umfragen über die Zufriedenheit mit den gebotenen Diensten durchführen. Die Charta informiert also über die Möglichkeiten, an der Verbesserung der Dienste mitzuwirken sowie über die Rechte und Pflichten der Erbringer und der Nutzer der Dienste. 13 INSTITUTIONELLE ZIELE DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN INSTITUTIONELLE ZIELE DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E 14 GRUNDSÄTZE Wir richten die organisatorischen und operativen Entscheidungen hinsichtlich der Dienste und deren Inanspruchnahme durch die Bevölkerung nach folgenden Grundsätzen aus: A) Gleichheit Die Leistungen werden sowohl in der Zugangsphase als auch während der Behandlung ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, sozialer Herkunft, physischer oder geistiger Behinderung erbracht. Der Gesundheitsbezirk garantiert in diesem Zusammenhang, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich unparteiisch verhalten. GRUNDSÄTZE B) Freie Wahl Der Bürger kann sowohl den Dienst, bei dem er die erforderliche Leistung in Anspruch nimmt, wählen, als auch, sofern möglich, den Mitarbeiter, der diese Leistung erbringt. C) Würde und Verantwortlichkeit In diesem Gesundheitsbezirk ist der Bürger für den Ablauf der eigenen Behandlung und die korrekte Verwendung der Güter des Bezirkes mitverantwortlich, die ein Gemeingut sind. D) Mitbestimmung und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Der Gesundheitsbezirk schützt die Gesundheit, indem er im Zusammenhang mit spezifischen Erfordernissen die Risiken für die Bürger prüft, Diagnosen vornimmt sowie Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen durchführt. Alle Bürger haben das Recht und die Pflicht, zur Optimierung der Gesundheitsdienste beizutragen und sich für die Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Personal des Bezirkes einzusetzen. Der Bürger hat das Recht, alle Informationen zu erhalten, die ihn betreffen. Der Gesundheitsbezirk verbreitet mit geeigneten Mitteln Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, unterstützt die Mitwirkung der vorgesehenen Vertretungsgremien, hält die festgelegten Qualitätsstandards ein und führt Umfragen über die Benutzerzufriedenheit durch. Der Bürger kann im Hinblick auf die Verbesserung des Dienstes Vorschläge, Anregungen und Beschwerden vorbringen. Zu diesem Zweck hat der Bezirk das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit eingerichtet, das Hinweise und Beschwerden anhand einer bestimmten Regelung bearbeitet und auf jeden Hinweis bzw. Vorschlag der Bevölkerung antwortet. In regelmäßigen Abständen werden die Hinweise der Bevölkerung geprüft, um die Qualität der Dienste zu verbessern. E) Kontinuität Der Gesundheitsbezirk gewährleistet dem Bürger einen ständigen und regelmäßigen Dienst: mögliche Dienstausfälle oder Unterbrechungen werden auf das Minimum reduziert, um den Benutzern soweit wie möglich Unannehmlichkeiten zu ersparen. Pünktlichkeit ist ein besonders wichtiges Ziel in diesem Bezirk. Wir bemühen uns sehr, die Zeiten für die Übermittlung und die Verwendung der verschiedenen Instrumente (auch für die Dokumentation) auf das Minimum zu verkürzen, um die therapeutische Kontinuität zu gewährleisten. F) Angemessenheit In diesem Bezirk wird bei jeder Leistung darauf geachtet, dass sie „angemessen“ ist, d.h. dass eine bestimmte Maßnahme für die Person, die sie in Anspruch nimmt, geeignet ist. G) Wirksamkeit Unser Bezirk gewährleistet, dass erwiesenermaßen klinisch wirksame Behandlungsformen eingesetzt werden. H) Effizienz Unser Bezirk verwendet die Ressourcen in bestmöglicher Form, in angemessenem Ausmaß und arbeitet kostenbewusst. V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E 15 Die Charta der Dienste ist die Vereinbarung zwischen unserem Bezirk und der Bevölkerung seines Einzugsgebietes hinsichtlich der Formen der Förderung, des Schutzes und der Wiederherstellung der Gesundheit. Da es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Subjekten handelt, muss sie auf Transparenz und auf gegenseitige Zusammenarbeit aufbauen, was bedeutet, dass die Partner Informationen geben und erhalten, zuhören, zusammen Lösungen finden, um anfallende Probleme zu überwinden und um neue Wege zu finden, das Gesundheitswesen zu verbessern; es bedeutet aber auch, dass jeder Einzelne sich sowohl individuell als auch in der Gemeinschaft gesundheitsbewusst verhält. • die Dienste in angemessener Form in Anspruch nimmt, da jeder kleinste Missbrauch Verzögerungen für die Patienten mit sich bringen kann, die die Leistungen wirklich brauchen; • mit den Diensten dahingehend zusammenarbeitet, dass die Leistungen zeitgerecht erbracht werden und das bestmögliche Ergebnis erzielen; wenn er nämlich mit den Mitarbeitern des Dienstes über die therapeutischen Entscheidungen, die ihn betreffen, spricht und die Empfehlungen befolgt, trägt dies sicher dazu bei, positive Ergebnisse zu erzielen; • auf Unregelmäßigkeiten und oder Fehlleistungen hinweist, vor allem aber Anregungen und Vorschläge für Verbesserungen vorbringt. Der Gesundheitsbezirk und die Bürger müssen verantwortungsbewusst bei der Umsetzung der Bestimmungen zusammenwirken. Die Charta der Dienste enthält alle Angaben, die wir brauchen, um uns in den Diensten zurechtzufinden und sie in Anspruch nehmen zu können. Um die Nutzung zu erleichtern, gliedert sie sich in mehrere Abschnitte zu den einzelnen Gesundheitsdiensten. Die Charta ist bei den Sprengeln, im Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und bei den Diensten selbst erhältlich. Für den Bezirk bedeutet diese Vereinbarung, dass er: • die grundsätzlichen Entscheidungen und Ausrichtungskriterien erläutert, ebenso die durchgeführten Tätigkeiten und die angebotenen Dienste, die entweder vom Bezirk selbst oder von anderen Stellen erbracht werden, denen bestimmte Tätigkeiten übertragen werden; • die garantierten Qualitätsstandards gewährleistet; • die Verpflichtungen einhält, die er eingegangen ist, um den Dienst ständig zu verbessern; • die Formen einhält, die den Schutz der Bürger und ihre Mitbestimmung gewährleisten. Für den Bürger bedeutet die Vereinbarung, dass er: • alle Maßnahmen trifft, um das Gebiet vor Gesundheitsrisiken zu schützen; • sich nach Möglichkeit immer so verhält, dass er eine Gefährdung der Gesundheit vermeidet; • sich über die Dienste informiert; UNSERE CHARTA DER DIENSTE U N S E R E C H A RTA D E R D I E N S T E DER GESUNDHEITSBEZIRK DER GESUNDHEITSBEZIRK Der Gesundheitsbezirk Bozen umfasst ein Gebiet von 1.524,91 km2. Zum 31.12.2009 hatte der Gesundheitsbezirk Bozen eine Wohnbevölkerung von 218.444 Personen 19 (44,5% der Gesamtbevölkerung des Landes) und eine Einwohnerdichte von 141,9 Einwohnern pro km2, mit einem Spitzenwert von 1.906,6 Einwohnern pro km2 im Gesundheitssprengel Bozen (Bozen Stadt). Gesundheitssprengel und Wohnbevölkerung Gesundheitssprengel Sprengelsitz Wohnbevölkerung Grödental Eggental-Schlern Salten-Sarntal-Ritten Überetsch Leifers-Branzoll-Pfatten Unterland Bozen Gesundheitsbezirk insgesamt St. Ulrich Kardaun (Bozen) Eppan Leifers Neumarkt Bozen 8.979 19.496 18.523 27.748 20.182 23.612 99.904 218.444 EINZUGSGEBIET UND BEVÖLKERUNG DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN EINZUGSGEBIET UND BEVÖLKERUNG DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN DER GESUNDHEITSBEZIRK 20 SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Wo? 39100 Bozen · Sparkassestraße 4 Telefonzentrale Tel. 0471 223 636 GESUNDHEITSBEZIRK BOZEN SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Wo? 39100 Bozen · Lorenz-Böhler-Straße 5 Telefonzentrale Tel. 0471 908 111 Bozner Krankenhaus Generaldirektor: Dr. Andreas Fabi Sanitätsdirektor: Dr. Oswald Mayr Verwaltungsdirektor: Avv. Dr. Marco Cappello Pflegedirektor: Dr. Robert Peer Bezirksdirektor: Dr. Umberto Tait Verwaltungskoordinator: Dr. Fabio Abram Koordinatorin der Pflegedienstleiter: Dr.in Thea Villgrattner Sanitätskoordinator: Dr. Walter Pitscheider • Ärztlicher Direktor des Krankenhauses: Dr. Flavio Girardi • Ärztlicher Direktor des Territoriums: Dr. Paolo Conci DER GESUNDHEITSBEZIRK BETTENABTEILUNGEN 21 Abteilungen Telefon Primare Pflegekoordination Anästhesie und Intensivmedizin I 0471 908 673 Anästhesie und Intensivmedizin II 0471 908 522 Augenabteilung 0471 908 605 Beobachtungsstation - Erste Hilfe 0471 908 441 Dr. Franco Auricchio Graziella Bissaro Dr. Peter Zanon (geschäftsf.) Alessandra Debertol Dr. Enrico Bertelli Maria Christanell Dr. Mario La Guardia (geschäftsf.) Wilma Flunger Chirurgie 5. Stock Chirurgie 4. Stock 0471 908 456 0471 908 468 Dermatologie 0471 909 901 Geburtshilfe 0471 908 530 Gastroenterologie 0471 908 506 Gefäß- und Thoraxchirurgie 0471 909 700 Geriatrie I Geriatrie II 0471 909 852 0471 909 853 Geriatrie III - Sektion für Palliativmedizin 0471 908 501 Gynäkologie 0471 908 530 Hals-Nasen-Ohrenabteilung 0471 908 641 Hämatologie 0471 908 807 Infektionskrankheiten 0471 908 543 Kardiologie – Kardiologische Intensivstation 0471 909 950 Kinderchirurgie 0471 909 837 Innere Medizin 7. Stock 0471 908 553 Innere Medizin 6. Stock Stroke Unit Medizinische Onkologie 0471 908 566 0471 909 086 0471 908 572 Nephrologie – Hämodialyse 0471 908 579 Neurochirurgie 0471 909 716 Neonatologie und Neugeborene Intensivstation 0471 908 653 Dr. Federico Martin Elfriede Frisch DDr. Klaus Eisendle Ivana Gentilini Dr. Sergio Messini Judith Gostner Dr. Fausto Chilovi Elke Gasser Dr. Francesco Zaraca (geschäftsf.) Renata Ruocco Ferdinando Segala Dr. Massimo Bernardo (Verantw.) Lia Ossana Dr. Sergio Messini Marina Sartore Dr. Rolando Füstös Carmen Pardeller Prof. Dr. Sergio Cortelazzo Andrea Pinna Dr. Peter Mian Giorgio Costazza Dr. Oberhollenzer Rainer Massimo Giacometti Dr. Paolo Andriolo (Verantw.) Judith Savio Prof. Dr. Christian Wiedermann Tiziana Macera-Miscitelli Gisella Fratucello Dr. Claudio Graiff Milena Cattelan Dr. Bruno Giacon Massimo Dalla Villa Dr. Andreas Schwarz Rita Carli Dr. Hubert Messner Silvana Prevedel BETTENABTEILUNGEN Dr. Albert March DER GESUNDHEITSBEZIRK BETTENABTEILUNGEN 22 BETTENABTEILUNGEN Neurologie 0471 908 589 Orthopädie – Traumatologie 0471 908 677 Pädiatrie 0471 908 648 Physische Rehabilitation 0471 907 428 Pneumologie 0471 908 317 Psychiatrie 0471 909 800 Urologie 0471 908 686 Prof. Dr. Rudolf Schönhuber Monica Webber Prof. Dr. Michael Memminger Gerda Riedmann Dr.in Lydia Pescollderungg (geschäftsf.) Dorothea Morandell Dr. Peter Zelger Zita Cassar Dr. Giulio Donazzan Dagmar Nössing Prof. Dr. Andreas Conca Lorenzo Migliorini Prof. Dr. Armin Pycha Agnes Blasbichler A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N ALLGEMEINE INFORMATIONEN A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 25 25 GRUNDBETREUUNG 1) GRUNDBETREUUNG 1.1) Anmeldung der Geburt • innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt in der Ärztlichen Direktion des Krankenhauses: von Montag bis Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag: von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr oder • innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde des Neugeborenen oder der Wohnsitzgemeinde der Mutter oder des Vaters 1.2) Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst beim nächstgelegenen Gesundheitssprengel des Wohnsitzes Dokumente: • Wohnsitzbescheinigung oder ein anderes gleichwertiges Dokument oder eine eigenverantwortete Bescheinigung (Selbsterklärung) • Steuernummer 1.3) Gesundheitssausweis Alle Personen, die beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, erhalten einen Gesundheitsausweis, der Anrecht auf Betreuung gibt. Die Gültigkeit des Ausweises hängt für italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger formell von der Tatsache ab, dass diese in der Provinz Bozen ansässig sind. Die neu zugeschickten Magnetkarten werden in Zukunft die Ausweise für die sanitäre Betreuung ersetzen.und sind zudem als Steuernummer gültig. Außerdem ersetzen sie, was das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland betrifft, die Auslandskrankenscheine E 111 in den 27 EU-Mitgliedsländern, den 3 EWR-Staaten und der Schweiz. In den anderen Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht (Kroatien, Tunesien, Argentinien, Vatikan, Brasilien Fürstentum Monaco, San Marino, Australien, Bosnien - Herzegovina, Mazedonien, Serbien und Montenegro), gelten weiterhin die derzeitigen Vordrucke. Dokumente: • beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde (von der Hebamme ausgestellt) • Personalausweis der erklärenden Elternteile 1.4) Wahl des allgemeinpraktischen Arztes Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Verzeichnis der betreubaren Personen des Gesundheitsbezirkes eingeschrieben sind, haben Anrecht auf eine BETRIEBLICHER DIENST FÜR ARBEITSMEDIZIN GRUNDBETREUUNG Informationsstelle Der Informationsschalter befindet sich bei der Portierloge im Haupteingang des Krankenhauses. Der Dienst habende Portier erteilt allgemeine Auskünfte und informiert, in welcher Abteilung ein Patient eingeliefert ist. Tel.: 0471 908 274 A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 26 MEDIZINISCHE VERSORGUNG gesundheitliche Grundbetreuung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin oder einen Kinderarzt (Patienten unter 14 Jahren). Dieser kann unter jenen Ärzten ausgewählt werden, welche die vorgesehene Höchstzahl von Betreuten noch nicht erreicht haben. Der Bürger hat die Möglichkeit der Wahl unter den Ärzten, die in einem eigenen Verzeichnis eingetragen sind. Dieses liegt in den Verwaltungsämtern der Sprengelsitze und Sprengelstützpunkte auf. sundheitsbezirk vorgenommen wird, in dem die Person ihren Wohnsitz hat; • war die Person vorher bei einem anderen Sanitätsbetrieb eingetragen, ist zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen auch der alte Gesundheitsausweis mitzubringen. • Die betreute Person kann, wie bereits erwähnt, die Arztwahl jederzeit widerrufen, indem sie eine neue Wahl vornimmt. In diesem Fall ist es zwecks Eintragung des Arztes notwendig, den Gesundheitsausweis mitzunehmen. 2) MEDIZINISCHE VERSORGUNG MEDIZINISCHE VERSORGUNG 2.1) Medizinische Versorgung im Inland Wie soll sich die betreute Person im Fall von Widerruf und Wechsel des allgemeinpraktischen Arztes bzw. Kinderarztes verhalten? Für den Fall, dass zwischen Arzt und Patient kein Vertrauensverhältnis mehr besteht, kann der Bürger seine Arztwahl widerrufen und eine neue vornehmen. Auch der Arzt bzw. der Kinderarzt kann einen Betreuten ablehnen. Die Wahl, der Widerruf und der Wechsel des allgemeinpraktischen Arztes bzw. Kinderarztes können von der betreuten Person selbst oder von Drittpersonen, die im Besitz einer Vollmacht sind, an den Verwaltungsschaltern der Sprengel vorgenommen werden. Welche Unterlagen sind für die Wahl des allgemeinpraktischen Arztes bzw. Kinderarztes erforderlich? • Wohnsitzbescheinigung oder gleichwertiges Dokument oder eigenverantwortete Bescheinigung, falls die Wahl das erste Mal beim Ge- 2.1 a) Gesundheitliche Betreuung italienischer oder ausländischer Staatsbürger, die bei anderen Sanitätsbetrieben eingetragen sind Obgenannte Staatsbürger, die sich gelegentlich in einer anderen Gemeinde aufhalten als in ihrer Wohnsitzgemeinde, haben Anrecht auf Zugang zu den gebietsmäßig zuständigen Betreuungsdiensten des Bezirkes. Die Leistungen werden in der Regel kostenlos erbracht, unbeschadet von der Ticketzahlung, sofern vorgesehen. Gegen Ticketzahlung können hingegen Visiten des Arztes für Allgemeinmedizin und des Kinderarztes erbracht werden sowie einige Leistungen, die in der Provinz Bozen ansässigen und beim Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sind. 2.1 b) Betreuung gemäß EU-Bestimmungen und bilateralen Abkommen von Ausländern, die sich in Italien aufhalten Welches Dokument ist für einen kurzweiligen Aufenthalt notwendig? Ab dem 1. Juni 2004 haben die Bürger der EUStaaten oder jener Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), auf welche die EU-Regelung im Bereich Gesundheitsbetreuung ausgedehnt wurde, bei Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte direkten Zugang zu den Notfall- A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 27 diensten (Bereitschaftsdienst an Vorfeiertagen, an Feiertagen und bei Nacht, Landesnotrufzentrale 118 usw.) und Anrecht auf Krankenhausbetreuung in Notfällen (in öffentlichen Krankenhäusern sowie in vertragsgebundenen Privatkliniken). Ebenso direkt ist der Zugang zur ärztlichen Betreuung auf dem Territorium (Arzt für Allgemeinmedizin, frei wählbarer Kinderarzt usw.) sowie für die fachärztliche ambulante Betreuung, außer in jenen Fällen, in denen die Verschreibung des Arztes für Allgemeinmedizin oder des frei wählbaren Kinderarztes erforderlich ist. Die Bürger jener Staaten, mit welchen bilaterale Abkommen bestehen, haben bei Vorlage der vorgesehenen Bestätigung betreffend das Anrecht auf ärztliche Betreuung (z.B. OBR7 für die Republiken von Ex-Jugoslawien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina; Vordruck 111 für die Republik Kroatien; I/B2 für Brasilien, Medicare für Australien) direkten Zugang zu den Notfalldiensten (Bereitschaftsdienst an Vorfeiertagen, an Feiertagen und bei Nacht, Landesnotrufzentrale 118 usw.) und Anrecht auf Krankenhausbetreuung in Notfällen. Um in den Genuss der ärztlichen Betreuung auf dem Territorium (Arzt für Allgemeinmedizin, frei wählbarer Kinderarzt, fachärztliche ambulante Betreuung usw.) zu gelangen, ist hingegen der Besitz der Bestätigung betreffend das Anrecht auf ärztliche Betreuung erforderlich, welche vom territorial zuständigen Verwaltungsamt des Sprengels gegen Vorlage eines der obigen Vordrucke ausgestellt wird. der im Ausland ansässigen Italiener) eingetragen sind und demzufolge bei keinem Sanitätsbetrieb in Italien eingetragen sind und auch kein Anrecht auf die Anwendung der EG-Rechtsvorschriften oder der bilateralen Abkommen haben, können, falls sie zeitweilig nach Italien zurückkehren, dringende Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten gehen – außer bei Mittellosigkeit – zur Gänze zu ihren Lasten. Anrecht auf kostenlose dringende Krankenhausleistungen für einen Höchstzeitraum von 90 Tagen pro Kalenderjahr haben hingegen die italienischen Staatsbürger, die eine von italienischen Fürsorgekörperschaften ausgezahlte Rente beziehen oder jene, die den Status als Auswanderer (bestätigt durch Eintragung im AIRE) genießen. Welches Dokument ist für einen langfristigen Aufenthalt notwendig? Ist der EU-Bürger im Besitz der Vordrucke E 109, E 106, E 121 oder des jeweiligen Vordrucks, der von den bilateralen Abkommen vorgesehen ist, kann er sich für die Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst an den Gesundheitsbezirk wenden. Ort der Ausstellung: Verwaltungsbüros der Sprengel 2.1 c) Betreuung ausgewanderter italienischer Staatsbürger, die zeitweilig nach Italien zurückkehren Italienische Staatsbürger und deren zu Lasten lebende Familienangehörige, im AIRE (Melderegister Voraussetzungen für die Ausstellung: Personalausweis sowie Eigenerklärung, das den Bezug einer italienischen Rente oder den Status als Auswanderer bescheinigt, das vom Konsulat, welches aufgrund des Wohnsitzes des Auswanderers zuständig ist, ausgestellt wurde, oder eine diesbezügliche eigenverantwortete Bescheinigung. Eine von der Antrag stellenden Person ausgestellte Erklärung, die das Nichtbestehen des Rechtes auf Rückerstattung der in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen bescheinigt (und zwar wegen der Abdeckung seitens einer öffentlichen oder privaten Versicherung im Wohnsitzstaat) sowie die eventuell im Laufe des Jahres bei anderen Gesundheitsbezirken bereits in Anspruch genommenen Betreuungszeiträume. 2.2) Medizinische Versorgung im Ausland 2.2 a) Betreuung in den EU-Ländern, in den EWR-Ländern und der Schweiz, in denen das Abkommen gilt Die medizinische Versorgung ist für italienische Staatsbürger und für Ausländer vorgesehen, die beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind und in Länder der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, MEDIZINISCHE VERSORGUNG MEDIZINISCHE VERSORGUNG A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 28 MEDIZINISCHE VERSORGUNG MEDIZINISCHE VERSORGUNG Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern) sowie den EWRLändern, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz reisen. Für die medizinische Versorgung im Ausland sind verschiedene Formblätter vorgesehen: • kurzer Aufenthalt (Tourismus, Studium usw.) Im Bedarfsfall genügt es, die Magnetkarte vorzulegen, die den Vordruck E111 in den 27 EUMitgliedsländern ersetzt hat. Sie gewährleistet die notwendigen medizinischen Leistungen, und zwar im Rahmen der Bedingungen, die im Zielland gelten. Auslandsaufenthalte zwecks ärztlicher Behandlung sind nicht davon betroffen. Personen in Dialyse-Behandlung oder Sauerstofftherapie sollten sich vor der Reise mit der Einrichtung des Ziellandes in Verbindung setzen, welche diese Leistungen erbringen soll. • Arbeit Arbeitnehmer oder Freiberufler, die beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, aus Arbeitsgründen ins Ausland gehen und ihren Wohnsitz in Italien beibehalten oder denselben ins Ausland verlegen. Formblatt E 106: Gültigkeit: Entweder ein Jahr mit Erneuerungsmöglichkeit – oder für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, falls geringer als ein Jahr Voraussetzungen für die Ausstellung: Gesundheitsausweis, Formblatt E 101 für das erste Jahr und Formblatt E 102 für das 2. Jahr der Tätigkeit im Ausland; diese vom jeweiligen nationalen Sozialvorsorgeinstitut (NISF, INPDAP usw.), bei dem der Arbeiter versichert ist, ausgestellten Formulare bescheinigen, dass der Arbeiter für einen gewissen Zeitraum der italienischen Sozialfürsorgegesetzgebung untersteht. Ausstellungsort: Gesundheitssprengel Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige haben Anrecht auf medizinische Versorgung, wenn sie zeitweilig nach Italien zurückkehren. • Pensionisten Formblatt E 121: Für Personen, die in Italien eine Pension beziehen und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, füllt die Leistungsabteilung die in ihre Zuständigkeit fallenden Abschnitte des Formblattes E 121 aus, das von der jeweiligen Körperschaft ausgestellt wird, die die Pension auszahlt (NISF, INPDAP). Um das Formblatt E 121 auszufüllen, muss der Pensionist seinen Wohnsitz im Ausland haben und darf nur in Italien eine Pension beziehen; bezieht er auch im Ausland eine Pension, gilt als Grundlage für die medizinische Versorgung jenes Land, in dem er seinen Wohnsitz hat. 2.2 b) Medizinische Versorgung in Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht Folgende Länder haben mit Italien ein bilaterales Abkommen für die medizinische Versorgung abgeschlossen: • Australien: für italienische und australische Staatsbürger, die Anrecht auf medizinische Versorgung haben, sowie für das diplomatische Personal und dessen zusammenlebende Familienangehörige; • Rep. Kroatien: für die Bürger beider Länder und deren zu Lasten lebende Familienangehörige – Flüchtlinge und Staatenlose, die in einem dieser Staaten den Wohnsitz und Anrecht auf medizinische Betreuung haben; • Republik San Marino: für die Bürger beider Länder und deren zu Lasten lebende Familienangehörige, die Anrecht auf medizinische Betreuung haben; • Brasilien und Staaten des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien/Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro): für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und gleichgestellte Freiberufler – für Pensionisten der genannten Kategorien – für zu Lasten lebende Familienangehörige dieser Kategorien; ausgenommen sind öffentlich Bedienstete; • Fürstentum Monaco: für Bürger der beiden Staaten, Flüchtlinge und Staatenlose, die den Wohnsitz in einem der beiden Länder haben und A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N folgenden Kategorien angehören: Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und gleichgestellte Freiberufler, Pensionisten der genannten Kategorien, zu Lasten lebende Familienangehörige dieser Kategorien. Für die öffentlich Bediensteten und die Pensionisten dieser Kategorie gibt es folgende Einschränkungen: Sie haben nur bei zeitweiligem Aufenthalt Anrecht auf dringende Leistungen sowie auf Aufenthalt zwecks ärztlicher Behandlung (nach vorheriger Ermächtigung); • Tunesien: für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und gleichgestellte Freiberufler (Handwerker, Erwerbstätige in der Privatwirtschaft, Bauern, Halbpächter) der beiden Staaten, für zu Lasten lebende Familienangehörige dieser Kategorien, für Pensionisten der genannten Kategorien, für Hinterbliebene dieser Kategorien. Die Betreuung für befristeten Aufenthalt im anderen Land ist nur für jene Arbeiter vorgesehen, welche sich für kurze Zeit im Herkunftsland aufhalten, und für die zu Lasten lebenden Familienangehörigen, die mit dem Arbeiter im Staat wohnen, in dem dieser beschäftigt ist. • Argentinien: für Bürger der beiden Staaten, welche eine Pension von einem dieser Staaten beziehen. • Vatikan: beschränkt auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Arbeiter der beiden Staaten (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft), die gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Die Formulare, die das Recht auf medizinische Betreuung bescheinigen, müssen im Voraus bei den Gesundheitssprengeln beantragt werden. 2.2 c) Medizinische Versorgung in Ländern, mit denen es kein Abkommen gibt Anrecht haben: • Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, Selbstständige und Freiberufler • Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind • Priester und Ordensleute, Kultusbeauftragte • Personen, die ein Stipendium von ausländischen Universitäten oder Stiftungen beziehen und ihre 29 Familienangehörigen • öffentlich Bedienstete und ihre Familienangehörigen • Familienangehörige der obgenannten Kategorien, soweit diese mit dem Arbeiternehmer im Ausland wohnen. Für die ersten 4 genannten Kategorien ist vorgesehen, dass die Personen für begrenzte Zeit im Ausland tätig und beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind (unter der Voraussetzung, dass sie den Wohnsitz in Italien haben). Für öffentlich Bedienstete gilt die Bedingung der Zeitweiligkeit der Arbeit nicht. Bei den Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel muss im Voraus eine Bestätigung angefordert werden, die bei Arbeitnehmern teilweise vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Dem Konsulat / der Botschaft / der diplomatischen Vertretung Italiens im Land, in dem sich die betreffende Person zeitweilig aufhält, • werden die Informationen bezüglich der auf lokaler Ebene bestehenden Abkommen über die direkte Betreuung übermittelt, • muss der Antrag auf Rückerstattung für die indirekte Betreuung innerhalb von 3 Monaten nach Bezahlung der Rechnung vom Antragsteller oder dessen Betrieb übermittelt werden. Die Konsulate leiten den Antrag an das Gesundheitsministerium weiter, das die Rückvergütung in dem von ihm festgesetzten Ausmaß vornimmt. Verschiedene Genehmigungen Für die medizinischen Leistungen, die bei den vertragsgebundenen Strukturen in Österreich in Anspruch genommen werden können, ist die Bestätigung des Anrechts auf Betreuung seitens der Verwaltungsämter der Sprengel vorgesehen. Diese ist am unteren Rand des Vordrucks IBK oder eines anderen Vordruckes anzuführen, der von den vom Landesgesundheitsdienst dazu ermächtigten Ärzten ausgestellt wird. Obgenannte Ämter sind zudem zuständig für die Genehmigungen betreffend die Vorschüsse auf die Abfertigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses, die die Betreuten von den Arbeitgebern für Gesundheitsausgaben verlangen. MEDIZINISCHE VERSORGUNG MEDIZINISCHE VERSORGUNG A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N PHARMAZEUTISCHE VERSORGUNG 30 PHARMAZEUTISCHE VERSORGUNG 3) PHARMAZEUTISCHE VERSORGUNG nenkategorien laut Gesetz Nr. 833/78 (Dienst- und Kriegsinvaliden). Der Ankauf von Medikamenten kann bei jeder öffentlichen Apotheke in Südtirol gegen Vorlage einer Verschreibung vorgenommen werden, die vom Basisarzt, vom frei wählbaren Kinderarzt oder von einem mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen bzw. bei diesem bediensteten Arzt ausgestellt wurde. Die ärztliche Verschreibung hat eine Gültigkeit von 30 Tagen (das Ausstellungsdatum nicht mitgerechnet), und zwar sowohl wenn es sich dabei um eine wiederholbare als auch um eine nicht wiederholbare (d.h. sie kann nur einmal verwendet werden) Verschreibung handelt. 5) FACHÄRZTLICHE BETREUUNG Nähere Auskünfte sind in der Broschüre „Nützliche Informationen“ enthalten. 4) THERMALKUREN Bei Bedarf können die Bürgerinnen und Bürger Thermalkuren in Kuranstalten in Anspruch nehmen, die mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebunden sind. Sie wählen diese selbst aus und brauchen für die Zulassung nur eine hausärztliche Verschreibung vorzulegen. Jeder Betreute darf allerdings im Laufe eines Jahres auf Kosten des Landesgesundheitsdienstes nur einen Zyklus von Thermalkuren in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der besonders geschützten Perso- 5.1) Fachärztliche Betreuung in direkter Form Sie umfasst die fachärztlichen Visiten sowie die instrumentellen und diagnostischen Leistungen und Laboruntersuchungen, die vom Landestarifverzeichnis vorgesehen sind (s. Beschluss der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.6.1998 in geltender Fassung; das Verzeichnis ist im Internet-Portal der Landesverwaltung einsehbar). Die Leistungen müssen von einem Arzt des Staatlichen Gesundheitsdienstes auf dem Rezeptblock des Landes verschrieben werden. Keiner Verschreibung bedürfen fachärztliche Untersuchungen in den Bereichen Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie, Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder sowie Augenheilkunde (beschränkt auf Sehtests). Die fachärztlichen Leistungen werden in den Strukturen des Gesundheitsbezirkes und in den akkreditierten Strukturen erbracht, wobei die vorgesehene Selbstkostenbeteiligung (Ticket) zu entrichten ist, außer der Bürger ist von der Selbstkostenbeteilung befreit. 5.2) Fachärztliche Betreuung in indirekter Form Den in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen können A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN Die Landesregierung genehmigt jährlich das Verzeichnis der Fachbereiche, in denen eine indirekte Betreuung möglich ist. Es sind derzeit Folgende: • Allergologie • Kardiologie • Plastische Chirurgie (als Behandlungsmaßnahme) • Gefäßchirurgie • Dermatologie • Diätologie • Endokrinologie • Physiatrie • Gastroenterologie • Gynäkologie • Neurologie • Neuropsychiatrie für Kinder • Augenheilkunde • Orthopädie • Hals-Nasen-Ohren • Pädiatrie • Psychiatrie • Rheumatologie • Stomatologie • Urologie Die Dokumentation der Ausgaben muß, zusammen mit der ärztlichen Verschreibung, sofern diese vorgesehen ist, innerhalb von 6 Monaten nach der Untersuchung oder nach Ausstellung der Rechnung beim Verwaltungsdienst des für das betreffende Gebiet zuständigen Gesundheitsbezirkes abgegeben werden; beizulegen sind die Quit- tungen über die erfolgten Ausgaben und in den vorgesehenen Fällen der Befund. Nur wenn der Facharzt außerhalb Südtirols tätig ist, muß eine von ihm ausgestellte Erklärung beigelegt werden, aus der hervorgeht, daß er nicht mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden ist. 6) TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN Die geltenden staatlichen Bestimmungen sehen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Ausgaben im Gesundheitswesen vor, und zwar für: die ambulante fachärztliche Betreuung, Leistungen auf dem Gebiet der Instrumental- und Labordiagnostik sowie Thermalkuren. In Südtirol wurden außerdem mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002 zum 01. Juli 2002 neue Tickets in folgenden Bereichen eingeführt: • Arzneimittel • Erste-Hilfe-Leistungen, auf die keine stationäre Aufnahme folgt • Krankentransporte (von der Landesnotrufzentrale 118 verfügte Transporte, programmierte Transporte und Transporte mittels Flugrettung) 6.1) Kriterien für die Anwendung des Tickets Auf der Grundlage der staatlichen Bestimmungen sind die Betreuten zur Zahlung des für jede Leistung festgelegten Tickets bis zu einem Höchstbetrag von 36,15 Euro pro Verschreibung angehalten. Jede Verschreibung kann nur Leistungen enthalten, die demselben Fachbereich angehören, wobei die Höchstzahl von 8 nicht überschritten werden darf. Die Bestimmungen auf Landesebene haben hingegen eine andere Form der Beteiligung an den Ausgaben im Gesundheitswesen festgelegt, welche folgendermaßen zusammengefasst werden kann: • Arzneimittel: 1, 2 oder 4 Euro pro Rezept, gemäß den verschiedenen vorgesehenen Fällen TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN fachärztliche ambulatorische Leistungen, die bei Fachärzten erbracht worden sind, die nicht mit dem staatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden sind, im Rahmen eines Höchstbetrages, der im Tarifverzeichnis des Landes angegeben ist, ein Teil der Kosten rückvergütet werden, u.zw. in folgenden Fällen: 1. Es muß sich um Fachbereiche handeln, in denen eine angemessene Behandlung in direkter Form nicht gewährleistet werden kann; 2. die Notwendigkeit der Behandlung muß aus dem Antrag des behandelnden Arztes, hervorgehen, oder, in dringenden Fällen, vom Facharzt selbst bestätigt werden. 31 A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 32 TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN • Erste-Hilfe-Leistungen - auf die keine stationäre Aufnahme folgt - Intensivbeobachtungseinheiten (O.B.I.) 1. 15 Euro für gerechtfertigte Fälle 2. 50 Euro zuzüglich des Tarifs für jede in Anspruch genommene medizinische Leistung bis zu einem Höchstbetrag von weiteren 100 Euro für jene Fälle, die aus ärztlicher Sicht nicht gerechtfertigt sind. • Krankentransporte: a) von der Landesnotrufzentrale 118 verfügte Transporte: Gesamtkosten des Transportes bis zu 100 Euro für nicht gerechtfertigte Transporte; gerechtfertigte Transporte sind hingegen kostenlos; b) programmierte Transporte: 25 Euro pro Einsatz bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro pro Jahr für gerechtfertigte Transporte; für nicht gerechtfertigte Einsätze gehen die Gesamtkosten hingegen zu Lasten der betreuten Person; c) Flugrettung: 1. 100 Euro pro gerechtfertigten Einsatz 2. Gesamtkosten des Einsatzes bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro für nicht gerechtfertigte Einsätze. Von der Ticketzahlung wird in den Fällen abgesehen, die ausdrücklich in den staatlichen Bestimmungen und im obgenannten Beschluss der Landesregierung angeführt sind. Im Allgemeinen wird eine Ticketbefreiung aus folgenden Gründen gewährt: • aufgrund des Alters und des Einkommens • zwecks Vorbeugung • aufgrund eines Krankheitsbildes • wegen Invalidität • aufgrund einer besonderen Situation, in der sich die betreute Person befindet (Schwangerschaft, Haft, Organ- und Blutspenden usw.) Die Befreiung von der Ticketzahlung muss vom Arzt auch in jenen Fällen bestätigt werden, in denen die eigenverantwortete Bescheinigung seitens der betreuten Person vorgesehen ist. 6.2) Soziales Mindesteinkommen Als Personen mit Mindesteinkommen gelten jene, die wegen ihrer wirtschaftlichen Lage mittellos und folglich von der Bezahlung des Tickets befreit sind, weil sie nicht den Prozentsatz von 1,5 des sozialen Mindesteinkommens erreichen (DLH vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung). Für die Berechnung des Einkommens und des Vermögens wird die De-facto-Familie berücksichtigt ( Personen, die tatsächlich in einer Familiengemeinschaft leben). Nähere Auskünfte können bei den Sozial- und Gesundheitssprengeln sowie bei den Patronaten eingeholt werden. 6.3) Wo wird das Ticket gezahlt? Das Ticket wird in der Regel vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen bei den verschiedenen Kassendiensten gezahlt. Das Ticket für Erste-Hilfe-Leistungen, ohne nachfolgende Einlieferung ins Krankenhaus, muss nach den Leistungen am Schalter der Ersten-Hilfe Anmeldung bezahlt werden. Der Befund muss von der betreuten Person bei der Struktur, welche die Leistung erbracht hat, oder beim Schalter für die Befundausgabe – sofern vor- A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N VORMERKUNG VON LEISTUNGEN Standorte und Dienstzeiten • Kassa der Poliambulatorien (mit 2 POS-Geräten für die Bezahlung mit Bankomat ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr • im Haupteingang (mit zwei POS-Geräten ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.45 Uhr bis 16.30 Uhr • Kassa der Poliambulatorien - Befundausgabe (mit 2 POS-Geräten für die Bezahlung mit Bankomat ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr • Kassa im Gebäude „W“ (mit POS-Gerät ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.45 Uhr bis 16.30 Uhr • Kassa des biochemischen klinischen Labors (mit 2 POS-Geräten für die Bezahlung mit Ban- komat ausgestattet) von Montag bis Freitag von 7.20 Uhr bis 9.30 Uhr • Schalter der Ersten-Hilfe Anmeldung (mit Pos-Gerät ausgestattet) täglich 24 Stunden geöffnet (nur für Erste-Hilfe-Leistungen) • Kassa in den Sprengeln und Beratungsstellen zu den jeweiligen Dienstzeiten Nähere Auskünfte sind in der Broschüre „Nützliche Informationen“ enthalten. 7) VORMERKUNG VON LEISTUNGEN Für fachärztliche Leistungen ist eine Vormerkung durch die Einheitliche Vormerkungsstelle (EVS) notwendig. Einige Leistungen werden durch die jeweiligen Dienste oder Sekretariate vorgemerkt. Informationen in dieser Broschüre betreffend Stundenpläne und Standorte: siehe Einheitliche Vormerkungsstelle - EVS. VORMERKUNG VON LEISTUNGEN handen – abgeholt werden. Wird ein Befund nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt, muss der Bürger den vollen Tarif der Leistung zahlen, auch wenn er von der Bezahlung des Tickets befreit ist. 33 A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N EINHEITLICHE VORMERKUNGSSTELLE (EVS) 34 EINHEITLICHE VORMERKUNGSSTELLE (EVS) Wo? Vormerkung mit Bewilligung Bozen · Poliambulatorien Krankenhaus: Tel.: 0471 457 457 · Fax: 0471 401 091 E-Mail: [email protected] Bozen · Poliambulatorien Sprengel Quirein/Gries, Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Tel.: 0471 457 457 · Fax: 0471 401 091 E-Mail: [email protected] Vormerkung freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit Bozen · Poliambulatorien Krankenhaus: Tel.: 0471 466 466 · Fax: 0471 409 404 E-Mail: [email protected] Bozen · Poliambulatorien Sprengel Quirein/Gries, Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Tel.: 0471 466 466 · Fax: 0471 409 404 E-Mail: [email protected] Dienstzeiten? EVS – Krankenhaus: Montag–Freitag, 08.00–16.00 Uhr EVS – Sprengel Quirein/Gries, Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12: Montag–Freitag, 08.00–12.50 Uhr und 14.30–17.30 Uhr Zugang? EVS – Krankenhaus: Telefon, Schalter, E-Mail, Fax EVS – Sprengel Quirein/Gries: Schalter, E-Mail, Fax Die mittels E-Mail und Fax übermittelten Anfragen müssen folgende Daten enthalten: Nachname, Name, erreichbare Telefonnummern und Beschreibung der benötigten Leistung. Die Antrag stellende Person wird von der EVS zwischen 08.00 und 16.00 Uhr kontaktiert. Ärztlicher Direktor: Dr. Flavio Girardi Koordinatorin: Renate Pernthaler Tätigkeiten: • Vormerkung fachärztlicher Leistungen mit Bewilligung und in freiberuflicher innerbetrieblicher Tätigkeit; • Eintragung der Anfragen in die Warteliste, falls kein Termin verfügbar ist; anschließend Mitteilung des genauen Termins • Neuvergabe von Terminen bei Ausfall des Arztes; • Erhebung der Wartezeiten und anderer wichtiger Datenflüsse. Nützliche Ratschläge für die Betreuten • Bei der Vormerkung mit ärztlicher Bewilligung, muss diese bereits vorliegen; ausgenommen davon sind: Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder, Augenheilkunde (beschränkt auf Sehtests). • Merken Sie sich, falls Sie die Gelegenheit haben, mittels E-Mail vor! • Nützen Sie auch die Mittagszeit und den Nachmittag zum Vormerken! • Halten Sie Papier und Bleistift bereit, um alle Informationen zu notieren! • Sagen Sie eine Visite ab, wenn Sie verhindert sind! Der frei gewordene Termin wird an eine andere Person vergeben. Auch dies ist ein wichtiger Schritt zur Verkürzung der Wartezeiten! Qualitätsindikatoren: • Mehrfacher Zugang zu den Vormerkungen • Es werden auch Auskünfte über Leistungen erteilt, die nicht von der EVS vorgemerkt werden • Regelmäßige Erhebung der Wartezeiten. 7.1) Befundausgabe Die Befunde für instrumentelle und diagnostische Leistungen und Laboruntersuchungen müssen innerhalb von 90 Tagen abgeholt werden. Nach dieser Frist muss der Betreute den vollen Tarif der jeweiligen Leistung zahlen. Auf Antrag kann der Befund auch nach Hause geschickt werden. A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G 8.1) Stationäre Betreuung im Krankenhaus Das Krankenhaus gewährleistet die stationäre Unterbringung von Patienten zur Diagnose und Behandlung der Krankheiten, die dringende oder notärztliche Maßnahmen erfordern, sowie der akuten Krankheiten, die weder ambulant noch durch den Hauspflegedienst betreut werden können. Für besondere Krankheiten kann der Aufenthalt in hochspezialisierten Zentren außerhalb des Einzugsgebietes des Gesundheitsbezirkes sowie der Autonomen Provinz Bozen erfolgen. 8.1 a) Modalitäten der stationären Aufnahme Dringende und notärztliche Aufnahme Dringende Aufnahmen werden von der Ersten Hilfe gewährleistet. Dabei werden notärztliche diagnostische und therapeutische sowie medizinisch-chirurgische Maßnahmen und die ersten diagnostischen, klinischen, instrumentellen, labortechnischen Untersuchungen gewährleistet. Sollte die Aufnahme nicht möglich oder Behandlungen in anderen Einrichtungen notwendig sein, so wird ein geschützter Transport veranlasst. Die dringende Aufnahme erfolgt über die Notrufzentrale 118 oder über den direkten Zugang oder auf Vorschlag des Basisarztes oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Ordentliche Aufnahme Die Aufnahme wird vom Arzt für Allgemeinmedizin/Kinderarzt, vom ärztlichen Bereitschaftsdienst oder vom Facharzt vorgeschlagen. Der Vorschlag muss dem Arzt der zuständigen Abteilung bei der Aufnahme unterbreitet werden, welcher aufgrund der Notwendigkeit sowie Verfügbarkeit der Betten die Einweisung veranlasst oder die Vormerkung des Patienten vornimmt. Ordentliche programmierte Aufnahme Die ordentliche programmierte Aufnahme im Krankenhaus wird bei nicht dringenden und vorhergesehenen Eingriffen und bei besonderen Untersuchungen, die nicht ambulant oder im Day Hospital durchgeführt werden können, angewandt. Die Aufnahme kann direkt von der Krankenhausabteilung, vom Arzt für Allgemeinmedizin oder vom Facharzt, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Krankenhaus, beantragt werden. Für die Anfrage muss bei der Aufnahmestelle im Krankenhaus ein Formular ausgefüllt werden, wobei die genaue Begründung der Aufnahme, die Informationen über den Zustand des Betreuten sowie eventuelle durchgeführte diagnostische und labortechnische Untersuchungen angegeben werden müssen. Im Normalfall wird vor der Aufnahme eine ärztliche Untersuchung im Ambulatorium des Krankenhauses vorgenommen, die die Notwendigkeit der Aufnahme bestätigt, und der Betreute wird in die entsprechende Abteilung eingewiesen. Bei Nichtverfügbarkeit der Betten wird der Betreute in die jeweilige Warteliste eingetragen. Stationäre Betreuung tagsüber (Day Hospital) Die Betreuung im Day Hospital beschränkt sich auf eine Aufnahme oder mehrere Zyklen programmierter Aufnahmen, die weniger als einen Tag dauern. Dabei werden multiprofessionelle und mehrfache fachärztliche Leistungen sowie chirurgische Eingriffe (Day Surgery) an einem Tag durchgeführt. Der Zugang erfolgt auf Anweisung des Facharztes und mit der Bewilligung des Arztes für Allgemeinmedizin. Der Patient muss den Einweisungsvorschlag dem leitenden Arzt der jeweiligen Abteilung vorlegen. STATIONÄRE BETREUUNG 8) STATIONÄRE BETREUUNG 35 A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 36 S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G STATIONÄRE BETREUUNG Post-akute Langzeitpflege Die post-akute Langzeitpflege ist eine weniger intensive rehabilitative und medizinische Behandlung für Patienten mit Mehrfachpathologien oder nicht stabilisierten Krankheitsbildern. Der Patient wird in der Regel mindestens eine Stunde pro Tag einer speziellen Therapie unterzogen, wobei die Aufenthaltsdauer gewöhnlich nicht mehr als 60 Tage beträgt. Einmal nach Hause entlassen, wird der Patient ambulant weiterbehandelt oder vom Hauspflegedienst betreut. Wenn es sich um einen stabilisierten Langzeitkranken handelt, wird der Patient möglichst nach Hause entlassen oder in ein geeignetes Pflegeheim verlegt. Die stationäre Aufnahme von Kindern Die Kinder werden in spezifisch eingerichteten Umgebungen eingeliefert. Dies geschieht unter Einhaltung ihrer Notwendigkeiten und bezugnehmend auf der „Internationalen Charta der Rechte für Kinder“. Aus dem selben Grund können die Eltern das Kind während des gesamten Aufenthaltes und auch beim Unterricht, begleiten. Deswegen gehört zu den Abteilungen der Pädiatrie und Kinderchirurgie jeweils eine Schule, in der italienische und deutsche Lehrpersonen schulpflichtige Kinder unabhängig von deren Krankheitsbild unterrichten. Das Angebot reicht von Einzelunterricht, Hausaufgabenhilfe, Arbeit am Computer bis hin zu Bastelarbeiten und Gesellschaftsspielen. Außerdem bietet die Schule Projekte wie Musiktherapie, Maltherapie und Yoga. Einmal wöchentlich nutzen die Clowns das Klassenzimmer, um die Kinder aufzumuntern. Aufgabe der Schule ist es, Schulversäumnisse einzudämmen, Ängste abzubauen und den Trennungsschmerz von den Eltern zu überwinden, also: dem Kind zu helfen, sich in der neuen schwierigen Situation zurechtzufinden. 8.1 b) Ablauf der stationären Aufnahme Anmeldung Am Schalter der Verwaltungsaufnahme, der sich rechts im Eingang der Erste-Hilfe-Abteilung befindet, werden die Daten für die stationäre Aufnahme erfasst, in Ausnahme- und Dringlichkeitsfällen hingegen erfolgt die Aufnahme direkt in der Abteilung. Erforderliche Dokumente: • persönlicher Ausweis für die Krankenbetreuung • Personalausweis • eventuelles Kärtchen mit der Blutgruppenzugehörigkeit • Einweisungsantrag des behandelnden Arztes • die ausländischen Staatsbürger müssen einen Personalausweis und den Versicherungsnachweis sowie, falls sie beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, den Ausweis für die Krankenbetreuung vorlegen. Außerdem ist es ratsam, Folgendes mitzubringen: • Befunde (ärztliche Befunde, Ultraschallaufnahmen, Laboruntersuchungen, Röntgenbilder usw.); • einzunehmende Medikamente; • die für den Krankenhausaufenthalt benötigten Sachen (Unterwäsche, Schlafrock, Toilettenartikel für die tägliche Hygiene usw.) Behandlung Vor jeder Krankenhausaufnahme wird eine Vorvisite durchgeführt. Dabei werden etwaige weitere Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen besprochen und verordnet. Während der stationären Aufnahme findet ein- A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G Unterkunft Unser Krankenhaus hat Zimmer mit höchstens 4 Betten. Einige Zimmer sind mit Dusche und Toilette ausgestattet. Die Patienten können, sofern Betten verfügbar sind, gegen Bezahlung innerhalb der Abteilung ein reserviertes Zimmer (Sonderzimmer) mit einem oder mehreren Betten beantragen. Während der Abfassung dieser Charta wird das Krankenhaus komplett umgebaut, damit die zukünftigen Patienten dann Einzel- maximal Zweibettzimmer mit Bad bekommen werden. Der gegenwärtige Tarif beträgt 150 Euro pro Tag zuzüglich MwSt. für Zimmer mit Bad und 132,23 Euro zuzüglich MwSt. für Zimmer ohne Bad. Begleitpersonen Die Familienangehörigen können stationär aufgenommene Patienten betreuen und gegen Bezahlung Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Es bedarf der vorherigen Genehmigung durch den behandelnden Arzt. Gegenwärtig werden folgende Beträge für diese Leistungen verlangt: • 8,78 Euro zuzüglich MwSt. für ein Mittagessen • 6,20 Euro zuzüglich MwSt. für ein Abendessen • 6,71 Euro zuzüglich MwSt. für eine Übernachtung • 2,07 Euro zuzüglich MwSt. für ein Frühstück Der allumfassende tägliche Höchsttarif beträgt 15 Euro zuzüglich MwSt. Unentgeltlich sind Unterkunft und Verpflegung für Mütter von Neugeborenen bis zu einem Jahr, welche ihr Kind stillen sowie für Begleitepersonen von Menschen mit Behinderung, unabhängig von deren Alter. Für eine Unterkunft in einem Hotel oder einer Pension können sich die Verwandten an das Verkehrsamt, Tel. 0471 307 000, wenden. Die Verpflegung Die Menüs werden vom Dienst für Diät und klinische Ernährung des Krankenhauses erstellt. Der Patient kann zwischen verschiedenen Menüs auswählen. Besuchszeiten Die Besuchszeiten sind am Haupteingang des Krankenhauses ausgehängt. Es ist ein ausgedehnter Stundenplan für die Besuchszeiten im Krankenhaus vorgesehen. Auskünfte über die genauen Besuchszeiten der einzelnen Abteilungen erteilt die Pforte, Tel. 0471 908 274. Die Besucher sind gebeten, sich an die Besuchszeiten zu halten, um die Ruhe der Patienten zu gewährleisten. Sollte der Gesundheitszustand des Patienten eine Betreuung seitens der Angehörigen außerhalb der Besuchszeiten erforderlich machen, so muss über das Krankenpflegepersonal die entsprechende Genehmigung des Arztes eingeholt werden. Die Besuche außerhalb der Besuchszeit sowie die Betreuung von Verwandten müssen mit dem zuständigen Primararzt vereinbart und von diesem genehmigt werden. Seelsorge Die Seelsorge kann für ein Gespräch oder andere spirituelle/religiöse Bedürfnisse über das Pflegepersonal angefragt werden. Gottesdienste in der Kapelle (Hauptgebäude 1. Stock; hellblauer Aufzug): STATIONÄRE BETREUUNG oder zweimal am Tag eine ärztliche Visite statt. Bei dieser Gelegenheit werden der Behandlungsverlauf überprüft, die Fragen des Patienten beantwortet und weitere Maßnahmen und Untersuchungen beschlossen. Während der ärztlichen Visiten müssen die Patienten in ihren Zimmern bleiben. Für jede ärztliche Maßnahme ist das Einverständnis des Patienten erforderlich. 37 A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 38 S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G an Sonn- und Feiertagen um 09.00 Uhr Werktags um 15.00 Uhr In der Kapelle im Gebäude „W“ (3. Stock): an Sonn- und Feiertagen um 10.30 Uhr STATIONÄRE BETREUUNG Telefongespräche Die meisten Krankenzimmer verfügen über ein Telefon. Außerdem gibt es im Krankenhaus öffentliche Telefonapparate. Im Krankenhaus dürfen keine Mobiltelefone benutzt werden, weil medizinische Geräte beeinträchtigt werden können. Bankomat Im Krankenhaus gibt es einen Bankomat-Schalter, der sich in der Nähe der internen Bank befindet. Radio- und Fernsehgeräte Die meisten Krankenzimmer sind nicht mit Radiooder Fernsehapparaten ausgestattet. Diese können eventuell vom Patienten in das Krankenhaus mitgebracht werden. Entlassung aus dem Krankenhaus Die Entlassung des Patienten wird vom behandelnden Arzt veranlasst. Der Patient kann auch gegen die Einwilligung des Arztes entlassen werden. In diesem Fall muss er seine Entscheidung schriftlich begründen. Für minderjährige Patienten und für Entmündigte obliegt die Entscheidung den Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten. Sollte der Arzt hingegen die Entlassung anordnen, so muss der Patient das Krankenhaus innerhalb desselben Tages verlassen. Der Arzt stellt dem Patienten einen Entlassungsbrief aus, welcher die wichtigsten klinischen Informationen betreffend die stationäre Aufnahme enthält. Eine Kopie der Krankengeschichte kann im Amt für Krankengeschichten der Ärztlichen Direktion beantragt werden. Nach der Entlassung müssen sämtliche Bescheinigungen bei der Ärztlichen Direktion angefordert werden. Bescheinigungen, welche die stationäre Aufnahme bestätigen, werden von der Abteilung direkt ausgestellt. Kontrolluntersuchung Die Kontrolluntersuchungen nach der Krankenhausentlassung, die innerhalb von 30 Tagen ab der Entlassung durchgeführt werden müssen, sind ticketfrei. 8.1 c) Ausstellung von ärztlichen Unterlagen Krankengeschichten, Karteikarten und Erste-HilfeProtokolle Die Kopien von Krankengeschichten, Karteikarten und Erste-Hilfe-Protokollen sind im Büro für die Krankengeschichten in der Ärztlichen Direktion des Krankenhauses erhältlich, wobei die dafür vorgesehenen Kosten von 11,00 € bis 16,00 € (je nach Seitenanzahl) zu entrichten sind. A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G Sitz: Büro für die Krankengeschichten (Ärztliche Direktion des Krankenhauses) Krankenhaus, Lorenz-Böhler-Str. 5 Dienstzeiten: Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr; Tel.: 0471 908 210 Es besteht auch die Möglichkeit die sanitären Unterlagen mittels Fax (Nr. 0471 908 831) oder via E-Mail ([email protected]) anzufordern. Diesbezüglich genauere Hinweise bekommen Sie telefonisch (0471 908 210) oder auf der Internetseite www.sbbz.it. 39 Krankenscheine Die Krankenscheine für den Arbeitgeber stellt der behandelnde Arzt bei der Entlassung auf Antrag des Patienten aus. 8.2) Stationäre Aufnahme in nicht öffentlichen Strukturen Die Unterbringung in Privatstrukturen oder in Strukturen in Österreich kann, außer wegen der Komplexität und der Besonderheit des einzelnen Falles, auch damit gerechtfertigt sein, dass den Bürgern der Anspruch auf Leistungen in einer angemessenen Zeit gewährt werden muss, in Einklang mit den geltenden Landesgesetzen. Röntgenaufnahmen und radiologische Befunde Duplikate von den Röntgenaufnahmen können beim Archiv des Dienstes für Radiologie angefordert werden. Die Duplikate sind zahlungspflichtig; die Kosten hängen von der Größe des jeweiligen Duplikats ab. Sitz: Dienst für Radiologie Krankenhaus, Lorenz-Böhler-Str. 5 Dienstzeiten: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Tel.: 0471 908 315 im Gesundheitsbezirk Bozen • Klinik „L. Bonvicini“ • Klinik „Villa Melitta“ • Marienklinik • Pflegestätte Sarnthein im Gesundheitsbezirk Meran • Klinik „Villa St. Anna“ • Klinik „Martinsbrunn“ im Gesundheitsbezirk Brixen • Klinik „Dr. von Guggenberg“ Einige der vorgenannten Privatkliniken sind auch provisorisch akkreditiert und scheinen somit im Jahresplan der Gesundheitsversorgung auf. Daher ist eine Aufnahme in eine dieser Strukturen, und zwar für die vertraglich mit den einzelnen Gesundheitsbezirken vereinbarte Bettenanzahl, für die im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Betreuten gleichbedeutend mit einer stationären Aufnahme in einem öffentlichen Krankenhaus: • Klinik „L. Bonvicini“ und „Villa Melitta“ für Rehabilitation und post-akute Langzeitbehandlung; • Klinik „Villa St. Anna“, für die stationäre Behandlung von Akutpatienten des Fachbereichs Innere Medizin; STATIONÄRE BETREUUNG 8.2 a) Stationäre Aufnahme in Privatstrukturen Südtirols In Südtirol sind gegenwärtig folgende Privatstrukturen anerkannt: A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 40 DAS ETHIKKOMITEE • Klinik „Martinsbrunn“, für die Rehabilitation und die post-akute Langzeitbehandlung sowie für die Palliativmedizin. Für Patienten in Langzeitbehandlung, die in der Klinik „L. Bonvicini“ stationär aufgenommen sind, ist die Zahlung eines Teilbetrages des Pflegesatzes vorgesehen. DAS ETHIKKOMITEE Die stationäre Behandlung von in Südtirol ansässigen Personen in den anderen Strukturen wird vom Landesgesundheitsdienst über die indirekte Betreuung unterstützt (siehe entsprechenden Paragraphen). 8.2 b) Stationäre und ambulante Inanspruchnahme der fachärztlichen Betreuung in Einrichtungen in Österreich Um den Bürgern unter Einhaltung der jeweiligen ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit eine vollständige Gesundheitsbetreuung zu gewährleisten, ist der Gesundheitsbezirk befugt, für die eigene ansässige Bevölkerung krankenhausinterne sowie externe Dienste in Österreich zu beanspruchen, falls diese vom lokalen Gesundheitsdienst nicht garantiert werden können, und zwar im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die das Land mit österreichischen Institutionen abgeschlossen hat. In den nachstehenden Strukturen können stationäre fachärztliche Leistungen gewährleistet werden: • Universitätsklinik Innsbruck • Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung für Neurologische Akutnachbehandlung) • Öffentliches Landeskrankenhaus Natters (nur Abteilung Pneumologie) • Psychiatrisches Krankenhaus Hall • Landeskrankenhaus Salzburg (nur Abteilung für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie für LippenKiefer-Gaumenspalte sowie Kardiologie) • Rehabilitationszentrum Bad Häring • Landesnervenkrankenhaus Rankweil • Krankenhaus „Stiftung Maria Ebene“ • Psychiatrische Rehabilitation Bregenz • Therapiestation „KIT“ • Therapiestation „Haus am Seespitz“ • Therapiestation „Erlenhof“ • Landesverband für Psychohygiene im Bundesland Salzburg • Evangelische Stiftung – De La Tour Wenn die fachärztliche ambulante Betreuung durch den Landesgesundheitsdienst nicht gewährleistet werden kann, dürfen Abkommen mit Diensten in Krankenhäusern und außerhalb von Krankenhäusern in Österreich getroffen werden. Die Strukturen, die von den Gesundheitsbezirken für die Erbringung von ambulanten fachärztlichen Leistungen für die eigenen Eingeschriebenen in Anspruch genommen werden können, sind: • Institut für Pathologie – Universität Innsbruck • Institut für Bakteriologie und Serologie – Universität Innsbruck • Institut für Hygiene - Universität Innsbruck • Institut für medizinische und biomedizinische Chemie - Universität Innsbruck • Institut für allgemeine und experimentelle Pathologie - Universität Innsbruck • Institut für genetische Beratung und Untersuchung - Universität Innsbruck • Institut für Mikrobiologie - Universität Innsbruck • Universitätsklinik Innsbruck • Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung für neurologische Akutnachbehandlung) • Landeskrankenhaus Salzburg für zahnärztliche Visiten vor und nach der stationären Aufnahme. 9) DAS ETHIKKOMITEE Das Ethikkomitee des Gesundheitsbezirks Bozen, setzt sich, laut geltender Rechtsordnung, wie folgt zusammen: • Ärztlicher Direktor des Krankenhauses • Ärzte, Experten auf dem Gebiet der Forschung • ein Hausarzt • ein Experte in Biostatistik • ein Pharmakologe • ein Apotheker • zwei Juristen • forensische Experten in der Bioethik • ein Vertreter des Pflegepersonals A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N NACH DEM ABLEBEN Das Ethikkomitee unter der Leitung des Präsidenten, koordiniert die beiden Sekretariate, Verwaltungs- und wissenschaftliches Sekretariat und führt regelmäßige, monatliche sowie Sondersitzungen. Das Ethikkomitee übt seine Aufgaben nach den Richtlinien der zuständigen Behörde, siehe entsprechende Verordnung, aus. Das Ethikkomitee übt zwei Funktionen aus: Ein Gutachten für die Genehmigung von klinischen Forschungen mit und ohne Drogen, mit der Überwachung und Steuerung von: • ethische • methodische • wissenschaftliche • rechtsmedizinische • rechtliche • pharmakologische • statistische • versicherungstechnische • wirtschaftliche Gutachten und Einschätzungen in Bezug auf ethische Fragen in Bezug auf wissenschaftliche Tätigkeit und / oder das Wohlbefinden, zum Schutz und zur Förderung der Werte der menschlichen Person, auf eigene Initiative oder auf Antrag der operativen Einheiten von Gesundheitseinrichtungen. Das Ethikkomitee des Gesundheitsbezirks Bozen übt seine Tätigkeit in allen interessierten Strukturen aus, öffentliche Sanitäre, Private, in Forschungseinrichtungen in den Bezirken Bozen, Brixen, Bruneck. 10) NACH DEM ABLEBEN 10.1) Entnahme und Transplantation von Organen und Geweben Die Spende von Organen und Geweben ist bei Menschen, die auf der Intensivstation nach einer Hirnschädigung gestorben sind, möglich. Pati- enten die an anderen Ursachen sterben, können nur Gewebe spenden. Die entnommenen Organe und Gewebe können kranken Menschen transplantiert werden, deren entsprechende Organe und Gewebe nicht korrekt funktionieren. (Die Transplantation besteht in der Entnahme eines Organs oder Gewebes von einem Spender und in der Verpflanzung derselben in einem Empfänger.) • Gesetzliche Grundlagen: in Italien sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen folgende: - Das Staatsgesetz vom 01.04.1999, Nr. 91, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 87 vom 15.04.1999, das die Entnahme und Transplantation von Organen und Geweben von Personen regelt; - Das Dekret des Gesundheitsministeriums vom 08.04.2000, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 89 vom 15.04.2000, das die Entnahme und Transplantation von Organen und Geweben regelt sowie Richtlinien zur Bereitschaftserklärung der Bürger für eine Organspende vorgibt. Mit Ausnahme von einigen Organen (z.B. Nieren und Leber), die mit äußerster Vorsicht und nur unter engsten Verwandten auch zu Lebzeiten gespendet werden dürfen, wird die Organspende vorwiegend bei verstorbenen Personen durchgeführt. Tod: die Feststellung des Todes unterliegt sehr strengen Gesetzesbestimmungen, die vor allem in den folgenden beiden Gesetzestexten verankert sind: 1. Das Gesetz vom 29.12.1993, Nr. 578, in dem Bestimmungen über die Feststellung des Todes und die Todesbescheinigung enthalten sind; 2. Das Dekret des Gesundheitsministeriums vom 22.08.1994, Nr. 582, (Modalitäten für die Feststellung und Bescheinigung des Todes). Spende: Um eine bewusste Wahl zu fördern und Informationen über die Organspende möglichst weit zu verbreiten, hat das Gesundheitsministerium allen italienischen Staatsbürgern ein eigenes Formular zukommen lassen. Die Formulare wurden mit den Wahlscheinen anlässlich des Referen- NACH DEM ABLEBEN • ein Vertreter der freiwilligen Vereinigungen oder Patientenorganisationen • ein Verwaltungsbeamter • ein Vertreter der privaten Pflegeheime 41 A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 42 AUSBILDUNG dums vom 21. Mai 2000 ausgehändigt. Dadurch wollte man allen Bürgern die Möglichkeit und nicht die Verpflichtung bieten, den eigenen Willen dazu frei auszudrücken. In dieser Übergangsregelung gilt nicht die stillschweigende Zustimmung, sondern die ausdrückliche Zustimmung oder die ausdrückliche Ablehnung (laut Art. 23 des Gesetzes vom 01.04.1999, Nr. 91). AUSBILDUNG Es sind zwei Arten von Willenserklärungen vorgesehen: 1. eine schriftliche Erklärung, die der Bürger zusammen mit den persönlichen Dokumenten mit sich trägt; z.B. die Eintragung ins italienische Register AIDO, Associazione Italiana Donatori Organi 2. die Registrierung der positiven oder negativen Bereitschaftserklärung, die beim Gesundheitsbezirk oder beim Arzt für Allgemeinmedizin vorgenommen wird. Sollte ein Bürger keine Erklärung abgegeben haben, können die Familienangehörigen rechtlich autorisiert (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern) die Entscheidung treffen. Falls sich ein Bürger geäußert hat, solange er noch am Leben war, so gilt seine Entscheidung und die Familienangehörigen können nicht eingreifen. Daher ist auch die Organentnahme bei Leichen für eine therapeutische Transplantation verboten, wenn die Person sich zu Lebzeiten ausdrücklich gegen die Organspende ausgesprochen hat. Die Abgabe der Kleider der Verstorbenen erfolgt in der Totenkammer. 10.3) Informationen über die Autopsie Die im Krankenhaus verstorbenen Patienten können auf Antrag des behandelnden Arztes einer Autopsie unterzogen werden. Dies gibt die Möglichkeit, die Todesursache genau festzustellen und mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über die Krankheit die zum Tode geführt hat, zu gewinnen. Die Ergebnisse der Autopsie sind Teil der klinischen Dokumentation. Aus diesen Gründen können die behandelnden Ärzte des Krankenhauses den Körper des Verstorbenen dieser Untersuchung, die diagnostische Überprüfung durch Autopsie genannt wird, unterziehen, ohne dafür die Einwilligung der Angehörigen einholen zu müssen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen der Tod mit juridisch relevanten Ereignissen zusammenhängt (z.B. „Tod infolge Verkehrsunfall“), die Autopsie von der Gerichtsbehörde angeordnet und von eigens dazu beauftragten Ärzten durchgeführt wird. In diesem Fall werden die Ergebnisse der Untersuchungen direkt der Gerichtsbehörde mitgeteilt. 11) AUSBILDUNG Es können also drei Fälle eintreten: 1. Der Bürger hat zu Lebzeiten eine positive Willenserklärung zur Entnahme abgegeben: Die Entnahme ist genehmigt. 2. Der Bürger hat zu Lebzeiten eine negative Willenserklärung zur Entnahme abgegeben: Die Entnahme ist nicht gestattet. 3. Der Bürger hat sich darüber nicht geäußert: Die Familienangehörigen werden befragt. a) Grundausbildung Der Gesundheitsbezirk organisiert Ausbildungskurse für die verschiedenen Gesundheitsberufe. Die Bürgerinnen und Bürger können demnach auf Personal in Ausbildung treffen, das jedoch stets zusammen mit erfahrenen Fachkräften arbeitet. Die Auszubildenden sind anhand eines Erkennungsschildes erkennbar, auf dem die Art der Ausbildung aufscheint. Außerdem tragen sie eine farbige Berufsbekleidung (blau oder hellgrün). 10.2) Informationen für die Angehörigen von Verstorbenen Der Totenschein wird vom Krankenhaus an die Wohnsitzgemeinde übermittelt. b) Fachliche Weiterbildung Das gesamte Personal des Gesundheitsbezirkes wird kontinuierlich weitergebildet, um so dessen Fachkenntnisse auf den letzten Stand zu bringen. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 44 N I C H T D R I N G E N D E K R A N K E N T R A N S P O RT E Wo? Für ganz Südtirol · Weißes Kreuz und Rotes Kreuz · Einsatzzentrale in Bozen Tel.: 0471 444 444 NICHT DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE Dienstzeiten? Die Telefonzentrale funktioniert rund um die Uhr und organisiert die programmierten Transporte. Vormerkungen sollten innerhalb 17.00 Uhr durchgeführt werden. Zugang? Nicht dringende Krankentransporte müssen vom Basisarzt oder vom Krankenhausarzt angefordert werden, der die Notwendigkeit eines solchen Transportes bestätigen muss. Nicht dringender Transport DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 118 LANDESNOTRUFZENTRALE 45 Primar: Dr. Manfred Brandstätter Koordinator: Paolo Berenzi Es muss absolut vermieden werden, den Notrufdienst 118 in folgenden unnötigen Fällen anzurufen: • Anforderung eines Krankenwagens für programmierte und nicht dringende Transporte • Anforderung einer Visite des Arztes für Allgemeinmedizin bzw. des Kinderarztes • fachärztliche Beratungen • Auskünfte über Sozial- und Gesundheitswesen Wo? Bozen · Drususallee 116 A · Tel.: 118 Dienstzeiten? Rund um die Uhr Zugang? • Landesweit über die Rufnummer 118 ohne Vorwahlnummer • der Anruf ist mit jedem Telefon kostenlos. Bei Anforderung eines dringenden Einsatzes sollte man möglichst ruhig bleiben und einige genaue Angaben mitteilen: • Wo: Ort des Unfalles (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Telefonnummer) • Wer: Name und Telefonnummer des Anrufers • Was: Art des Unfalles (Unfall, Unfallhergang, Übelkeit, Zustand der Patienten usw.) • Wie viele: Anzahl der beteiligten Personen Unnütze Anrufe können eine Gefährdung für andere Menschen bedeuten. Landesnotrufzentrale Flugrettung Qualitätsindikatoren: • Ankunft des Rettungsmittels innerhalb von 8 Minuten im innerstädtischen Bereich und 20 Minuten im außerstädtischen • Entsendung des angemessenen Rettungsmittels. 118 LANDESNOTRUFZENTRALE Tätigkeiten: Gewährleistung medizinischer Rettungseinsätze in Notfällen Der Einsatz des Notrufdienstes 118 kann in folgenden Fällen angefordert werden: • bei schwerer akuter Krankheit • bei Unfällen jeglicher Art • für Notaufnahmen • bei wirklicher oder vermeintlicher Lebensgefahr • für Informationen über die Dienst habenden Apotheken DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM BASISMEDIZIN - GESUNDHEITSSPRENGEL 46 BASISMEDIZIN - GESUNDHEITSSPRENGEL Der Dienst für Basismedizin – Gesundheitssprengel garantiert den Bürgern eine Betreuungskontinuität, und zwar durch die Koordinierung der Tätigkeiten des Gesundheitspersonals des Territoriums, der Sprengelfachärzte, der Ärzte für Allgemeinmedizin, der frei wählbaren Kinderärzte und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Primar: Dr. Paolo Conci Ärztlicher Koordinator des Sprengels Bozen: Dr. Rois Benelli Territorialer Pflegedienstleiter: Inf. Di.H.S.Ma. Mario Martignone Wo? Bozen · Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Tel.: 0471 909 133/34/35 Fax: 0471 909 137 Tätigkeiten: • Vorbeugung • Erbringung der medizinischen Grundleistungen • Gesundheitserziehung • Behandlung von Krankheiten und Behinderungen im Ambulatorium, zu Hause oder in Pflegestrukturen • Diagnostische und therapeutische Leistungen • Eingriffe ersten Grades • unterstützende Maßnahmen zugunsten von nichtselbstständigen und älteren Patienten in Pflegeheimen. Dienstzeiten? Montag–Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und 14.30–16.30 Uhr Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Zugang? Ohne Vormerkung. DER SPRENGEL Gesundheitssprengel • Grödental St. Ulrich: Purgerstraße 14 • Eggental – Schlern Kardaun: Steineggerweg 3 • Salten – Sarntal – Ritten Sarnthein: Postwiese 1 Klobenstein: P.-Mayr-Str. 25 Mölten: Dorf 160/a Jenesien: Schrann 10/a • Überetsch Eppan: J.-G.-Plazer-Straße 29 Kaltern: Rottenburgplatz 1 Der Gesundheitssprengel ist die operative Einrichtung für die Erbringung von gesundheitlichen Leistungen auf dem Territorium. Die Dienstzeiten der Gesundheitssprengel sind an den einzelnen Sitzen aufgeschlagen. • Leifers – Branzoll – Pfatten Leifers: Innerhoferstraße 15 • Unterland Neumarkt: F.-Bonatti-Platz 1 • Bozen Zentrum – Bozner Boden – Rentsch: Rittnerstraße 37 Don Bosco: Don-Bosco-Platz 11 Europa: Palermostraße 54 Gries – Quirein: Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Oberau: Weissensteinerstr. 10 und Claudia-Augusta-Straße 99 BASISMEDIZIN - GESUNDHEITSSPRENGEL Der Arzt für Allgemeinmedizin ist die Bezugsperson für die Bürger, die ihn als Vertrauensarzt gewählt haben. DER ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Tätigkeiten (kostenlose Leistungen): Sie umfassen Diagnose, Therapie und Rehabilitation, Vorbeugung und Gesundheitserziehung. • Untersuchungen im Ambulatorium und Hausbesuche • Ausstellung von Bewilligungen • Einweisungen zur stationären Behandlung • Eignungszeugnisse für Pflichtschulen und sportliche Tätigkeiten • Bestätigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (für nicht selbstständige Arbeitskräfte) • Anfragen um Transporte mit dem Krankenwagen • Verschreibungen von Hilfsmitteln und Geräten • zusätzliche Leistungen (nach Ermessen des Arztes): Wundversorgung, Entfernen von Wundnähten, endovenöse Injektionen, Entfernen von Ohrenschmalz usw. Wo? Die ärztliche Leistung wird in der Praxis des Arztes erbracht oder zu Hause (falls der Patient nicht transportfähig ist). Dienstzeiten? Sie werden vom Arzt festgelegt. Ärztliche Betreuung: Montag–Freitag, 8.00– 20.00 Uhr und an Vorfeiertagen während der Woche, 8.00–10.00 Uhr. Die Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden vom Arzt für Allgemeinmedizin innerhalb 3 Stunden und vor 21.00 Uhr beantwortet. Hausbesuche werden je nach Dringlichkeit durchgeführt: • im Laufe desselben Tages, wenn vor 10.00 Uhr angefragt wird • innerhalb 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages in anderen Fällen. Zugang? Telefonische Anfrage. Das Verzeichnis der zahlungspflichtigen Leistungen und die jeweiligen Tarife müssen in jedem Arztambulatorium ausgehängt werden. Für jede bezahlte Leistung stellt der Arzt eine ordnungsgemäße Quittung aus. Zahlungspflichtige Leistungen: Alle Bescheinigungen, die nicht zu den „unentgeltlichen“ Bescheinigungen gehören, (wie z.B. Eignungsbestätigungen für nichtwettkampfmäßig betriebenen Sport, Genehmigung für das Anrecht auf Thermalkuren, Genehmigung für Meer- und Bergaufenthalte, Anerkennung der Invalidität, Bestätigung für Versicherungszwecke) sind zahlungspflichtig. Visite beim Arzt für Allgemeinmedizin 47 47 BETRIEBLICHER - DIENST BASISMEDIZIN GESUNDHEITSSPRENGEL FÜR ARBEITSMEDIZIN DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL 48 BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL DER FREI WÄHLBARE KINDERARZT Der frei wählbare Kinderarzt ist für den Schutz der Gesundheit seiner Patienten im Kindes- und Entwicklungsalter zuständig, und zwar bis diese das 14. Lebensjahr vollendet haben. Auf schriftlichen Antrag bis zum 16. Lebensjahr. ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN STATT KINDERARZT: • wenn im Sprengel des Wohnsitzes kein Kinderarzt tätig ist (vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen werden in den Kinderberatungsstellen auf dem Territorium durchgeführt); • nach Vollendung des 6. Lebensjahres auf schriftlichen Antrag eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters. DIE KINDERFACHÄRZTLICHE BETREUUNGSKONTINUITÄT Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst gewährleistet eine kinderärztliche Betreuung am Wochenende und an Feiertagen. Wo? Das Ambulatorium des Dienstes ist bei der Ersten Hilfe des Bozner Krankenhauses angesiedelt. Dienstzeiten? Samstag, Sonntag und Feiertage 9.00-12.00 und 16.00–19.00 Uhr. Zugang? Anmeldung bei der Ersten Hilfe. Visite beim Kinderarzt DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL Wo? IIm Ambulatorium oder zu Hause für die Bevölkerung der Sprengel Bozen, Leifers-Branzoll-Pfatten und Überetsch sowie der Gemeinden Mölten, Jenesien, Tiers und Kardaun (Gemeinde Karneid). In den restlichen Einzugsgebieten oder Sprengeln wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von den Ärzten für Allgemeinmedizin gewährleistet, die sich turnusmäßig abwechseln. DER ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENST Dienstzeiten? Werktags: 20.00–8.00 Uhr. Wochenende: von Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr und ab 10.00 Uhr des Vorfeiertages durchgehend bis 8.00 Uhr des Nachfeiertages. Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen steht im Ambulatorium des Sprengelsitzes von Eppan von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie des Sprengelsitzes von Leifers von 15.00 Uhr bis 18.30 ein Arzt zur Verfügung. Zugang? Die Namen und Telefonnummern der Dienst habenden Ärzte in den Einzugsgebieten ohne aktiven ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Im Rahmen der ärztlichen Betreuung zu Hause, werden die Leistungen mit dem vorrangigen Ziel erbracht, eine nicht unbedingt erforderliche stationäre Aufnahme im Krankenhaus zu vermeiden und den Verlust der Selbstständigkeit der Patienten hinauszuziehen. DIE ÄRZTLICHE BETREUUNG ZU HAUSE Die programmierte Betreuung zu Hause wird in festgelegten Abständen (wöchentlich, alle zwei Wochen, monatlich) vom Arzt für Allgemeinmedizin zugunsten seiner Patienten durchgeführt, die aus Gesundheitsgründen nicht ins Ambulatorium kommen können und ständiger Kontrollen bedürfen. PROGRAMMIERTE BETREUUNG ZU HAUSE Die integrierte Hauspflege besteht aus ärztlichen und krankenpflegerischen Leistungen sowie aus rehabilitativen und sozialen Maßnahmen, die den nicht mehr selbstständigen Patienten zu Hause angeboten werden. INTEGRIERTE HAUSPFLEGE Aktivierung der Betreuung: Antrag des Arztes auf Betreuung mit Begründung und Betreuungsprogramm an den Dienst für Basismedizin Zielgruppe: • Alle Personen, die bleibend gehunfähig sind oder nicht die üblichen Transportmittel benützen können • Patienten mit Krankheiten, die eine schwere Invalidität bewirken. BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL Der ärztliche Bereitschaftsdienst gewährleistet die Kontinuität der medizinischen Grundversorgung am Abend, in der Nacht und am Wochenende 49 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 50 BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL DER KRANKENPFLEGEDIENST AUF DEM TERRITORIUM BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL Aktivierung der Betreuung: Die Betreuung wird auf Ersuchen des Arztes für Allgemeinmedizin, was die diagnostischen und therapeutischen Leistungen anbelangt, des Berufskrankenpflegepersonals des Sprengels und der Familienangehörigen des Patienten oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus vom Verantwortlichen der betreffenden Krankenhausabteilung angeordnet. Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Krankenpflegedienstes auf dem Territorium umfassen folgenden Bereiche: • Krankenpflege im Ambulatorium; • Hauskrankenpflege und integrierte Krankenpflege; • Krankenpflege für alte Menschen und Pflegefälle, die in Heimen stationär untergebracht sind. Ambulante Leistungen können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die in anderen Sprengeln wohnhaft sind. DIE KRANKENPFLEGERISCHE BETREUUNG VON STATIONÄR UNTERGEBRACHTEN ALTEN MENSCHEN UND VON PFLEGEFÄLLEN Diese Form der Betreuung wird in den Pflegestationen von Altersheimen und in den Pflegeheimen erbracht. GESCHÜTZTE ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS UND HOSPITALISIERUNG DES PATIENTEN ZU HAUSE Die geschützte Entlassung aus dem Krankenhaus ist eine vorzeitige, programmierte Entlassung aus dem Krankenhaus, die in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den Diensten auf dem Territorium erfolgt. Aktivierung der Betreuung: Meldung des Falles durch den Primar der Abteilung an den Verantwortlichen des Dienstes für Basismedizin – Gesundheitssprengel der sofort den behandelnden Arzt verständigt. Der Dienst für geschützte Entlassung setzt sich mit dem Krankenpflegedienst des zuständigen Sprengels in Verbindung. Alle Entscheidungen werden mit dem Patienten und/oder mit dessen Familienangehörigen besprochen. Krankenpflegeambulatorium im Gesundheitssprengel FACHÄRZTLICHE AMBULATORIEN IN DEN SPRENGELN Die Visiten sind bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle vorzumerken. Es ist eine ärztliche Verschreibung notwendig. Für diese Leistungen ist eine Ticketzahlung vorgesehen, ausgenommen sind jene Personen, die davon befreit sind. In verschiedenen Sprengeln stehen fachärztliche Ambulatorien zur Verfügung: Zahnheilkunde, Augenheilkunde, Rheumatologie, Kardiologie, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Orthopädie, Diabetologie, Diätologie, Neurologie, Dermatologie und Akupunktur. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL Um den bestmöglichen Arbeitsablauf in den Beratungsstellen gewährleisten zu können, erfolgen die Visiten nach telefonischer oder persönlicher Vormerkung während der Dienstzeiten der Beratungsstellen. BERATUNGSSTELLEN Die angebotenen Leistungen betreffen: • den Schutz der Gesundheit der Mutter während der Schwangerschaft und im Wochenbett; • die Beratung für eine bewusste und verantwortungsvolle Schwangerschaft; • die Vorbeugung von Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane sowie von Tumoren (PAPTest). DIE GYNÄKOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN UND DIE SPRECHSTUNDEN DER HEBAMME Die Geburtsvorbereitungskurse werden von Fachleuten abgehalten: Hebammen, Kinderärzten, Sanitätsassistentinnen. Informationen über die Kurse sind in jedem Gesundheitssprengel erhältlich. GEBURTSVORBEREITUNGSKURSE Um einen optimalen Dienst in den kinderärztlichen Beratungsstellen zu gewährleisten, müssen die Visiten telefonisch oder persönlich vorgemerkt werden. MUTTER-KIND-BERATUNGSSTELLE 51 Die Dienstzeiten sind in den Sprengelsitzen und -stützpunkten aufgeschlagen. Alle erbrachten Leistungen sind kostenlos, mit Ausnahme der gynäkologischen Visiten (falls nicht eine Befreiung von der Selbstkostenbeteiligung vorliegt). Kurse sollen die zukünftigen Eltern über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie über Pflege, Ernährung und Entwicklung des Neugeborenen fachkundig und umfassend informieren. Die Mutter-Kind-Beratungsstellen sind für Eltern mit Kindern bis 14 Jahren Anlaufstellen bei Gesundheitsproblemen ihrer Kinder. Die Beratung umfasst die Überwachung des Wachstums und Entwicklung des Kindes. Alle Leistungen sind kostenlos. Qualitätsindikatoren: • Ausarbeitung und Verteilung von Informationsbroschüren über Leistungen, Zugangsmodalitäten und Dienstzeiten • Antwort auf den Antrag auf ärztliche Betreuung zu Hause innerhalb von 2 Wochen • Versorgung im Ambulatorium auch jener Personen, die zu anderen Sprengeln gehören. BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL Die Beratungsstellen sind medizinische Einrichtungen für Präventivmedizin, Diagnose und Therapie, welche in den Sprengelsitzen und Stützpunkten angesiedelt sind. An diese Einrichtungen können sich die Bürger ohne ärztliche Verschreibung wenden. Es ist notwendig, den Ausweis für die Krankenbetreuung mitzubringen. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 52 BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL Tabelle der Beratungsstellen in den Sprengeln, wo Krankenpflegepersonal, Hebammen, Sanitätsassistentinnen, Kinderärzte bzw. -ärztinnen und Gynäkologen bzw. Gynäkologinnen tätig sind Ortschaft Adresse Krankenpflegepersonal Tel.: 0471 Aldein Aldein Auer Bozen Bozen Bozen Bozen Bozen Bozen Branzoll Deutschnofen Eppan Eppan/St. Pauls Girlan Jenesien Kaltern Kardaun Kastelruth Klobenstein Kurtatsch Kurtinig a.d.E. Laag Leifers Margreid Mölten Montan Neumarkt Salurn Haus Malayer 10 Grundschule Gemeinde Hauptplatz 5 Palermostr. 54 Don-Bosco-Platz 11 W.-A.-L.-Cadonna Platz 12 Weissensteiner Str. 10 Rittner Str. 37 Grieser Platz 18 Marconi-Str.5 Dorf 20 J.-G.-Plazer-Str. 29 Justinaweg 10 Grundschule – Girlaner Str. 3 Schrann 10a Rottenburgplatz 2 Steineggerweg 3 Vogelweidergasse 10 P.-Mayr-Str. 25 Andreas-Hofer-Str. 9 a St.-Martin-Platz 1 Neue Kirche 7 Innerhoferstr. 15 A.Nikoletti-Str.6 Altenheim – Dorf 160 a Schulgasse Franz-Bonatti-Platz 1 Residenz „von Gelmini” Mozartstr. 2 Postwiese 1 Wolkensteinplatz 2 Hof Hilber Purgerstr. 14 Altenheim – Dorf 49 Grundschule – St.-G.-Bosco-Str. Niederthorstr. 7 Altersheim-St.-Georg-Str. 131 Grundschule-St.-Georg-Str. 51 Rathaus Kirchplatz St. Blasius 2 Kirchplatz 4 Romstr. 48 Nives-Str.14 88 65 35 Sarnthein Seis St. Jakob St.Ulrich Steinegg Steinmannwald Terlan Tiers Tiers Tramin Truden Völs Welschnofen Wolkenstein Sanitätsassistentin und/oder Kinderarzt Tel.: 0471 88 69 99 81 00 68 81 19 02 54 11 14 54 11 17 54 10 14 54 10 18 90 91 63 90 91 72 46 94 29 46 94 27 31 95 05 31 95 08 40 15 96 Amb. ohne Tel. 61 64 40 61 64 40 66 34 93 66 36 48 66 37 43 66 37 42 66 37 42 35 40 45 35 40 45 96 41 03 96 23 11 36 51 67 36 51 67 70 72 71 35 77 11 35 77 22 88 10 09 88 10 09 81 82 97 81 80 57 59 54 32 59 54 22 81 71 60 81 71 60 66 82 40 66 82 40 81 96 15 81 96 15 82 92 20 82 92 32 88 87 91 88 87 90 62 46 57 62 46 56 70 76 38 70 72 71 Amb. ohne Tel. 79 77 85 79 77 78 37 67 43 37 67 19 Amb. ohne Tel. 25 75 75 25 75 75 64 22 99 64 20 59 86 00 15 86 00 15 86 91 99 72 57 08 61 35 38 61 34 35 79 42 90 Gynäkologe Tel.: 0471 Hebamme Tel.: 0471 81 19 01 54 11 15 54 10 11 31 95 11 81 19 01 54 11 16 54 10 12 90 93 77 46 94 31 31 95 11 66 36 48 61 64 40 66 36 48 96 23 11 36 51 67 35 40 45 96 23 11 36 51 67 35 77 19 59 54 19 59 54 19 66 82 40 82 92 30 82 92 35 62 46 08 79 77 78 79 77 78 25 75 75 25 75 75 86 91 99 72 55 02 86 91 99 72 55 02 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM A B H Ä N G I G K E I T S E R K R A N K U N G E N ( D . F. A . ) Die Dienste befassen sich mit Information und Vorbeugung sowie Therapie und Rehabilitation von alkohol- und drogenanhängigen Patienten sowie solchen mit anderen krankhaften Abhängigkeiten. Sie führen differenzierte und integrierte therapeutische Tätigkeiten durch und arbeiten dabei mit verschiedenen Fachleuten zusammen: Ärzten, Psychologen, Sozialassistenten, Sozialerziehern, Krankenpflegepersonal und Verwaltungspersonal. Der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen befasst sich mit Drogen- und Alkoholabhängigkeit und andere Abhängigkeiten. Er arbeitet mit den zuständigen öffentlichen und privaten Sozialdiensten zusammen, um die mit der Krankheit verbundenen sozialen Probleme in den Griff zu bekommen und zu überwinden. Der Dienst gliedert sich in: 1) Dienst für Suchtpatienten 1a) Ambulante Betreuung 1b) Zentrum für Beratung und Prävention 1c) Fachambulatorium für Spielsucht 1d) Dienst für Alkoholpatienten im Krankenhaus Bozen 2) Ambulante Betreuung von Alkoholpatienten – vertragsgebunden mit dem Privatverein HANDS 1) DIENST FÜR SUCHTPATIENTEN 1A) AMBULANTE BETREUUNG Tätigkeiten: Behandelt werden Personen mit einem Suchtverhalten, das auf die Einnahme bzw. Abhängigkeit von Drogen und psychotropen Substanzen zurückzuführen ist. • Ambulante Behandlungen zur Entgiftung und Entwöhnung; • stationäre Entzugsbehandlungen in Krankenhäusern, Rehabilitationsprogramme in vertragsgebundenen Therapiegemeinschaften. Es besteht eine besonders enge Zusammenarbeit mit der Vereinigung „La Strada - Der Weg” von Bozen, Mariaheimweg 42/c ; • Ausarbeitung von sozialen Eingliederungsprogrammen sowie Arbeitseingliederungsprogrammen in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten; • Beratungs- und Informationstätigkeit sowie Sensibilisierungsmaßnahmen. Der Dienst für Suchtpatienten ist ein ambulanter Dienst, der die Notdienste nicht ersetzt. Wo? Bozen · Neubruchweg 3 · 2. Stock Tel.: 0471 907 070 · Fax: 0471 907 065 Dienstzeiten? Patientenaufnahme: Montag–Donnerstag, 9.10–13.00 Uhr/14.00– 18.00 Uhr, Freitag, 9.10–14.00 Uhr Substitutionstherapie: Montag–Freitag, 7.05–9.30 Uhr und 12.15– 13.15 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage, 7.35–10.00 Uhr Zugang? Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt ohne Verschreibung des Basisarztes. Die Anmeldung ist erwünscht. Qualitätsindikatoren: • Wartezeit für Erstgespräch: maximal 5 Tage; • Substitutionstherapie: in der Regel innerhalb 24 Stunden; • bei Entzugssymptomen. ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) Primar: Dr. Elio Dellantonio Koordinatorin: Romina Rossi 53 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 54 A B H Ä N G I G K E I T S E R K R A N K U N G E N ( D . F. A . ) 1B) ZENTRUM FÜR BERATUNG UND PRÄVENTION Wo? Bozen · Neubruchweg 3 · 3. Stock Dienstzeiten? Eine Fachkraft steht von Montag–Donnerstag, 14.00–16.00 Uhr unter der grünen Nummer 800 556611 zur Verfügung; außerhalb dieser Uhrzeiten ist ein Anrufbeantworter aktiv. Der Dienst bietet Informationen und Beratung betreffend Substanzen, Risikoverhalten, psychische und soziale Folgen sowie die Drogengesetzgebung. Es wendet sich an Personen, die Substanzen konsumieren, deren Familienangehörige und Partner sowie die Fachkräfte der verschiedenen Dienste. Das Team besteht aus Psychologen, Sozialassistenten, Ärzten, Krankenpflegepersonal und Erziehern. ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) Zugang? Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt ohne Verschreibung des Basisarztes. 1C) FACHAMBULATORIUM FÜR SPIELSUCHT Wo? Bozen · Neubruchweg 3 · 3. Stock Der Dienst bietet Informationen, Beratung sowie Behandlung für Personen, die unter einer Spielsucht leiden, und deren Familienangehörige. Das Team besteht aus Psychologen, Sozialassistenten, Ärzten, Krankenpfleger und Erziehern. Dienstzeiten? Eine Fachkraft steht unter der Rufnummer 0471 907 077 von Montag–Donnerstag, 10.00–12.00 Uhr zur Verfügung; außerhalb dieser Uhrzeiten ist ein Anrufbeantworter aktiv. Zugang? Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt nach Vormerkung. Beratungsgespräch mit dem Psychiater 1D) DIENST FÜR ALKOHOLPATIENTEN IM KRANKENHAUS BOZEN Primar: Dr. Elio Dellantonio Verantwortliche: Dr. Patrizia Panzani Wo? Krankenhaus · Abteilung Chirurgie I Zimmer Nr. 5143 und Nr. 5144 Tel.: 0471 908 717 · 908 762 Fax: 0471 908 769 Tätigkeiten: Beratung und psychologische Betreuung von stationär aufgenommenen Alkoholpatienten. Es gibt keinen Parteienverkehr. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM A B H Ä N G I G K E I T S E R K R A N K U N G E N ( D . F. A . ) Der Gesundheitsbezirk Bozen hat mit der privaten Vereinigung HANDS eine Konvention für die ambulante Betreuung von Alkoholabhängigen abgeschlossen. Tätigkeiten: • Durchführung von ambulanten Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen; • Selbsthilfe- und therapeutische Gruppen; • Informations- und Sensibilisierungstätigkeit, Prävention; • Patienten, die eine rehabilitative stationäre; Behandlung benötigen, werden an folgende Strukturen überwiesen: - Therapiezentrum Bad Bachgart; - Therapiegemeinschaft der Vereinigung HANDS Bozen. 2) PRIVATVEREIN HANDS – AMBULANTER DIENST FÜR ALKOHOLPATIENTEN Wo? Bozen · Duca-d‘Aosta-Straße 100 Tel.: 0471 270 924 · Fax: 0471 407 560 Dienstzeiten? Montag–Donnerstag, 8.30–12.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr, Freitag, 8.30–12.30 Uhr Zugang? Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt ohne Verschreibung des Basisarztes. Es bedarf einer Vormerkung. Psychotherapeutische Gruppe ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) Klinischer Leiter: Dr. Alberto Degiorgis, 55 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 56 ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) ABTEILUNG ÄRZTLICHES ARBEITSINSPEKTORAT Primar: Dr. Guido Maccacaro Koordinatorin: Maria Lia Wo? Bozen · Italienallee 13/M Tel.: 0471 907 155 · Fax 0471 907 170 [email protected] Tätigkeiten: ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) Dienstzeiten? Sekretariat: Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr Außerhalb der Dienstzeit erhält man einen Termin nach Anfrage Zugang? In der Eigenschaft als Kontrollorgan mit Funktion der Gerichtspolizei handelt der Dienst aus eigener Initiative oder aufgrund einer Meldung von Ämtern und/oder Einzelpersonen. Des Weiteren führt dieser Dienst auch Kontrollen auf Eigeninitiative durch. Begründete Meldungen und Anfragen um eine Intervention, müssen schriftlich eingereicht werden (mittels Fax, E-Mail, oder Post). Informationen werden telefonisch oder im Dienstsitz nach Termin-vereinbarung erteilt ABTEILUNG KLINISCHE SEKTION Wo? Bozen · Neubruchweg 3 Tel.: 0471 907 900 · Fax 0471 907907 Dienstzeiten? Ambulatorium Neubruchweg: Montag–Freitag, 8.00–12.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (Außenstellen siehe nachstehende Liste) Ambulatorium für Vorsorgemedizin für Krankenhausbedienstete im Krankenhaus Bozen (Fertigbau Innenhof Poliambulatorien – blauer Bereich – Erdgeschoss): zweimal wöchentlich von 8.30–12.00 Uhr und im Neubruchweg 3: Montag–Freitag von 8.00–12.30 Uhr Tel. 0471 907 900 von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr oder Tel. 0471/907914 nur von 9.00 bis 12.00 Uhr. Überprüfung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: • Lokalaugenscheine in Betrieben, Fest-stellung von Gesundheitsrisiken, Risikobewertungen bei schwierigen Arbeits-situationen, Mithilfe zur Verminderung von Verstößen gegen die Gesetzgebung bezüglich der Gesundheit am Arbeitsplatz • Kontrolle über die Durchführung der Vorsorgeund periodischen Untersuchungen von Seiten der Arbeitsmediziner Informationen und Beistand bezüglich der Risiken und möglichen Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz Überprüfung der Arbeitspläne für die Abbruchoder Asbestsanierungsarbeiten Behandlung der Rekurse gegen die vom Betriebsarzt ausgestellten Eignungs-bzw Nichteignungsurteile (gemäß Art. 41, Absatz 9, des G.v.D. Nr. 81/2008) Untersuchungen im Bereich Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin im Auftrag der Gerichtsbehörde Bearbeitung und Auswertung der ärztlichen Daten und der Anzeigen von Berufserkrankungen Begutachtungen zur Arbeitszulassung von Minderjährigen an Arbeiten die laut Ges. 977/67 nicht erlaubt wären. Tätigkeiten: Die klinische Sektion erfüllt (gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 u.) alle Verpflichtungen eines zuständigen Arztes für Arbeitsmedizin, und zwar in den Gesundheitsbezirken, in den verschiedenen Ab-teilungen der Landesverwaltung und in Privat-betrieben, mit denen ein Abkommen besteht. Es werden außerdem Mitarbeiter arbeits-medizinisch betreut die Röntgenstrahlen ausgesetzt sind, dies gemäß Ges. Dek. 230/95 und Ges. Dek. 241/00. • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und der Dienststelle fürArbeitsschutz auf der Grundlage der spezifischen Kenntnisse der Betriebsorganisation; DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) Außenstellen • Neumarkt: Franz-Bonatti-Platz 1 Tel.: 0471 829 257/56 Mittwoch, ca. zweimal monatlich, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr • St. Ulrich: Purgerstraße 14 Tel.: 0471 796 822/789 028 Montag, ca. zweimal monatlich, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr • Meran: Marlinger Straße 29 Tel.: 0473 229 221 Dienstag und Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr • Schlanders: Krankenhausstraße 3 Tel.: 0473 735 143 Mittwoch und Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr • Brixen: Dantestraße 51 Tel.: 0472 812 790 Dienstag und Donnerstag, Zugang? Da ausschließlich Bedienstete des Gesundheitsbezirkes und Mitarbeiter von vertragsgebundenen Betrieben nach einer Prioritätenliste betreut werden, die mit Beschluss der Landesregierung festgelegt ist, werden die Vormerkungen von ärztlichen Untersuchungen schriftlich (Post oder Fax) angenommen. Die Kosten für die Untersuchungen gehen zu Lasten der Arbeitgeber. Qualitätsindikatoren: • durchschnittlicher Zeitaufwand pro Anfrage: 30 Tage ab Datum des letzten Termins • Die in unserem Datenarchiv erfassten Betriebe (ca. 4000) werden monatlich kontrolliert, um den Arbeitgeber zu verständigen, dass die Fälligkeiten von periodischen ärztlichen Untersuchungen einzuhalten sind, drei Monate im voraus. 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr, Mo.-Mi.- Frei. 08.00- 12.00 Uhr • Brixen: Dantestraße 51 Tel.: 0472 812 791 Donnerstag (nur für Bedienstete des Gesundheitsbezirkes Brixen), 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr • Bruneck: Andreas-Hofer-Straße 25 Tel.: 0474 586 244/47/40 Dienstag und Freitag, 8.45–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr • St. Martin in Thurn: Fraktion Pikolein 71 Tel.: 0474 586138 ca. einmal im Monat (je nach Bedarf) 9.00–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr Obige Stundenpläne und Tage haben keine allgemeine Gültigkeit und können aufgrund von dienstlichen Erfordernissen Änderungen erfahren, falls es z.B. zweckmäßiger erscheint, die Tätigkeit an einem bestimmten Sitz vorübergehend zu intensivieren und an einem anderen zu verringern. Hinweise zum Gebrauch der Schutzausrüstung ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) • Durchführung von ärztlichen Untersuchungen gemäß Art. 25 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81/2008, in geltender Fassung; • Beurteilung der beruflichen Eignung für die dem Arbeitnehmer zugewiesene Tätigkeit; • Aufklärung der Arbeitnehmer über die Bedeutung der durchgeführten ärztlichen Untersuchungen und über die eventuelle Notwendigkeit einer Nachsorge bei ständiger Schadstoffexposition; • Aufklärung der jeweiligen Sicherheitssprecher; • Durchführung von Betriebsbegehungen zusammen mit dem Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz; • Mitarbeit bei der Planung der vorgesehenen Gefährdungskontrollen, Begutachtung und Beurteilung der diesbezüglichen Ergebnisse. 57 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 58 DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG Primar: Prof. a.c. Dr. Lucio Lucchin Koordinatorin: Nicoletta Facchin 89000 persone con s. metabolica (25%) (Arch. Int. Med.2004,164:1066-76) 19000 ultra 65 anni con s. metabolica (28%) S. metabolica: incremento del 3% ogni 10 anni 12000 nuovi casi tumore anno (Oss. Epidemiol. 2006) Der Stundenplan der Diätassistenten in den Sprengeln kann durch Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sprengelsitz oder dem Hauptsekretariat des Dienstes erfragt werden. uomini: prostata, colon-retto, polmone femmine: mammella, colon-retto, stomaco DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG Il 30.1% della popolazione dichiara di soffrire di almeno 1 patologia cronica (ASTAT 2003) Sprengel mit Anwesenheit von Diätassistenten • Gröden St. Ulrich: Purgerstr. 14 Tel. 0471 797 785/780 • Eggental – Schlern Kardaun: Steineggweg 3 Tel. 0471 360 746 Seis: Hauensteinweg 6 Tel. 0471 705 055 • Salten – Ritten – Sarntal Sarnthein: Postwiese 1 Tel. 0471 624 612 Klobenstein: Peter-Mayr-Str. 25 Tel. 0471 357 719 Mölten: Dorf 160/A Tel. 0471 668 240 Jenesien: Schrann 10/A Tel. 0471 354 045 • Überetsch Eppan: J.-G.-Plazer-Str. 29 Tel. 0471 660 665 Terlan: Niederthorstr. 7 Tel. 0471 257 575 Kaltern: Rottenburgerplatz 11 Tel. 0471 962 311 Aus Dienstgründen können die Stundenpläne abgeändert werden. • Leifers – Branzoll – Pfatten Leifers: Innerhoferstr. 15 Tel. 0471 595 429 • Unterland Neumarkt: Bonattiplatz 1 Tel. 0471 829 239 • Bozen Gries – Qurein: Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Tel. 0471 909 136 Don Bosco: Don-Bosco-Platz 20 Tel. 0471 541 019 Zentrum – Bozner Boden – Rentsch: Rittnerstr. 37 · Tel. 0471 319 515 Europa - Neustift: Palermostr. 54 Tel. 0471 541 132 Oberau: Claudia-Augusta-Str. 99/A Tel. 0471 409 271 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM SÜDTIROLER TUMOR- UND TODESURSACHENREGISTER TUMOR- UND TODESURSACHENREGISTER, SCREENINGORGANISATION Tätigkeiten: • Sammlung und statistische Auswertung von Tumorerkrankungsfällen in Südtirol; • Organisation des Screeningprogramms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; • Organisation des Screeningprogramms zur Früherkennung von Brustkrebs; • Statistische Auswertung der Todesfälle nach Ursachen. Wo? Bozen · Italienallee 23 · 2. Stock Tel.: 0471 907 150 · Fax: 0471 907 144 SÜDTIROLER TUMOR- UND TODESURSACHENREGISTER Primar: Dr. Guido Mazzoleni 59 Im Oktober 2010 wurde das neue Projekt des Screening-Programms für den Pap-Test eingeführt. Dieses sieht vor, das allen in der Provinz Bozen ansässigen Frauen im Alter zwischen 23 und 65 Jahren, im Abstand von 3 Jahren eine Einladung zum kostenlosen Pap-Test zugesandt wird. Qualitätsindikatoren: • Überprüfung des Ablaufes der Krebsvorsorgeprogramme. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 60 G E N E T I S C H E B E R AT U N G Geschäftf. Primarin: Dr.in Lydia Pescollderungg Wo? Bozen · Italienallee 13/M Tel.: 0471 907 100 · Fax: 0471 907 101 e-mail: [email protected] Dienstzeiten? Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Freitag, 8.00–12.00 Uhr GENETISCHE BERATUNG Zugang? Mit Vormerkung und ohne Bewilligung; die Leistungen sind kostenlos. Schwangere Qualitätsindikatoren: • Schwangere haben bei der Vormerkung der Visiten Vorrang. • In besonderen Fällen werden Leistungen (Visiten, Blutentnahmen, Beratungen) zu Hause erbracht. Tätigkeiten: Der Dienst bietet genetische Beratung für Familien und Einzelpersonen. Er arbeitet mit den Ärzten zusammen, die Patienten mit Erbkrankheiten und/ oder angeborenen Missbildungen betreuen und steht für Initiativen der Vereinigungen betroffener Patienten bzw. Familien zur Verfügung. Die Tätigkeit besteht in: • Mitteilung von Diagnose, Prognose und Wiederholungsrisiko bei genetischen Krankheiten und angeborenen Missbildungen; • Erteilung von Informationen über notwendige Maßnahmen und Therapiemöglichkeiten; • Aufklärung für schwangere Frauen mit chronischen bzw. Infektionskrankheiten oder in medikamentöser Behandlung, oder die bestrahlt wurden, über die möglichen Schäden für die Föten. Weiters, ist der Dienst das Koordinierungszentrum für den Zugriff zum interregionalen Netzwerk für seltene Krankheiten, mit folgenden Aufgaben: • Die Bürger über das Netzwerk von Diensten, die für die seltenen Krankheiten zur Verfügung stehen, zu informieren (Diagnose, Therapie, Ticketbefreiung usw.); • Den Zugang zu den Diensten zu organisieren (Vormerkung, usw.) • Das Personal (Ärzte und anderes Gesundheitspersonal) über die Organisation der Dienste für seltene Krankheiten ausreichend zu informieren; • Verwaltung der Beziehungen mit den Vereinigungen von Patienten Telefonnummer für die seltenen Krankheiten: Tel.: 0471 907 109 DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT 61 Primar: Dr. Josef Simeoni Koordinator der Techniker: Felice Sansonetti Koordinatorin der Sanitätsassistentinnen und Krankenpflegerinnen: Adelheid Foppa Impfung Qualitätsindikatoren: • maximale Wartezeit für die Reiseberatung mit Impfprogramm: 14 Tage • für alle Ambulatoriumstätigkeiten in Bozen, Leifers, Eppan und Sarntal keine Wartezeit. Wo? Bozen · Amba-Alagi-Straße 33 Tel.: 0471 909 211 Dienstzeiten? Montag–Freitag: • Auskünfte: Tel.: 0471 909 260 8.15–12.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr • Sekretariat der Techniker für die Vorbeugung: Tel.: 0471 909 223 8.30–12.00 Uhr und 14.30–16.30 Uhr • Kassadienst: Tel.: 0471 909 227 8.15–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr • Ärztliche Visiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.15–11.00 Uhr; Donnerstag: 08.15–11.00 und 14.15–16.30 Uhr • Impfungen: 8.15–11.00 Uhr und 14.30–16.30 Uhr Zugang? Es ist keine Vormerkung nötig; ausgenommen sind Beratungen für Auslandsreisen. Andere Sitze: • Sprengel Leifers: Innerhoferstraße 15 Tel.: 0471 595 437 Dienstag u. Freitag: 8.15–10.00 Uhr Mittwoch: 14.15–16.00 Uhr • Gemeinde Eppan: J.-G.-Plazer-Straße 29 Tel.: 0471 665 359 Tel.: 0471 663 648 (Impfungen) Montag: 08.30–11.00 Uhr 09.30–11.00 Uhr (Impfungen) Donnerstag: 14.00–16.00 Uhr • Gemeinde Sarntal: Postwiese 1 Tel.: 0471 624 602 (Ärztliche Visiten) Dienstag: 14.00–16.00 Uhr Freitag: 14.30–16.30 Uhr Tel.: 0471 624 656 (Impfungen) In den übrigen Gemeinden des Gesundheitsbezirkes Bozen werden die Tätigkeiten mit Ausnahme der Inspektions- und Überwachungstätigkeit, von den Sprengelhygieneärzten durchgeführt. HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT Tätigkeiten: • Ambulatoriumstätigkeit: Bescheinigungen für Führerschein, Bootsführerschein, Waffenpass, Abtretung von 1/5 des Gehaltes, Arbeitsbüchlein für Minderjährige Bescheinigungen für Adoptionen (Tel.: 0471 909 229) • Impfungen für Kinder und Erwachsene; Beratungen und Impfungen für Auslandsreisen (Tel.: 0471 909 229) • Überwachung, Meldung und Prophylaxe von Infektionskrankheiten (Tel.: 0471 909 222) • Totenpolizeiliche Tätigkeit (Tel.: 0471 909 219) • Überwachung von Kindergärten, Schulen und Gemeinschaften (Tel.: 0471 909 222) • Inspektions- und Überwachungstätigkeit für: Trinkwasser, Schwimmbäder, Lebensmittel, Schönheits- und Körperpflege, Kosmetikartikel, Pflanzenschutzmittel, Bau- und Wohnhygiene, Berufe im Gesundheitswesen und in den Gesundheitseinrichtungen (Tel.: 0471 909 223) • Mykologische Kontrollstelle (Tel.: 0471 909 223) • Überbetriebliche Sektion für Umweltmedizin: (Tel.: 0471 909 269) • Desinfektions-, Entwesungs- und Rattenvernichtungseinsätze. (Tel.: 0471 909 233) DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 62 K I N D E R - U N D J U G E N D N E U R O P S Y C H I AT R I E Geschäftf. Primarin: Dr.in Lydia Pescollderungg Verantwortlicher: Dr. Gianluca Casara Wo? Bozen · Guntschnastraße 54/A KINDER- UND JUGENDNEUROPSYCHIATRIE Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.30–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Tel.: 0471 466 666 · Fax: 0471 466 609 Vormerkungen Kinder-neuropsychiatrische Visiten: • Neurologische Störungen, • Entwicklungsstörung • Zerebralparese, Sprachstörungen, • Schlafstörungen, Schiefhals • Lernstörungen (auf Anfrage des Psychologischen Dienst) Vormerkungen: Tel.: 0471 466 666 Dienstag 08.30-11.30 Uhr und Mittwoch 08.30-11.30, 14.30–16.00 Uhr Wo? Bozen · L. Böhlerstraße 5 Regionalkrankenhaus · 4. Stock, Aufzug Blau Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.30–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Tel.: 0471 908 868 · Fax: 0471 907 430 Vormerkungen Kinder-neuropsychiatrische Visiten und EEG: • Neurologische Störungen, Epilepsie, • nicht- epileptische paroxysmale Anfälle, • Kopfschmerzen, paroxysmale Phänomene (Bewegungsstörungen, Tics). Vormerkungen: Tel.: 0471 908 868 von Montag bis Freitag, 08.30-12.30 Uhr Tätigkeiten: Ein multiprofessionelles Team (Kinderneuropsychiatern, Psychologen, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Psychomotorik-therapeuten), befasst sich mit Diagnostik, Therapie und Rehabilitation mit neurologischen Krankheiten, sowie Entwicklungs- und Lernstörungen bei Kindern und Jugendlichen (0-18 Jahre). Tätigkeitsbereiche: • neurologische Ambulanz • Dienst für EEG • neurologische Nachsorge für Frühgeborene und Neugeborene mit zerebralen Störungen • Lern- und Entwicklungsstörungen Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen • Psychologischer Dienst • Rehabilitationsdienste • Kinderabteilungen, andere Abteilungen des Gesundheitsbezirks Bozen • Sprengel des Gesundheitsbezirk Bozen • Schulen Zugang? Vorzugsweise mittels Überweisung des Vertrauens- und Kinderarztes bzw. anderer Fachärzte der Krankenhäuser oder der Rehabilitationsdienste sowie der Psychologen. Auf Anfrage der Eltern ist auch ein direkter Zugang möglich. Wo? Bozen · L. Böhlerstraße 5 Poliambulatorium Vormerkungen Kinder-neuropsychiatrische Visiten: • Neurologische Störungen, • Kopfschmerzen – Migräne, • Entwicklungsstörung, • Schlafstörungen. Vormerkungen EVS: Tel.: 0471 457 457 Durchführung einer EEG-Schreibung mit neurophysiologischem Test DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH) 63 Tätigkeiten: Das Labor führt sämtliche mikrobiologischen und virologischen Untersuchungen durch und dient außerdem auch als Entnahmestelle für die Untersuchungen, die in den anderen Labors des Gesundheitsbezirkes durchgeführt werden (Biochemie, Hämatologie, Transfusionszentrum sowie Anatomie und Histopathologie). Die Zahlung der Selbstkosten erfolgt bei der Annahme des Probenmaterials. Werden Untersuchungen angefordert, die im Labor für Mikrobiologie und Virologie durchgeführt werden, so erfolgt die Zahlung der Selbstkosten bei der Befundausgabe; es kann in bar, mit Bancomat und Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlt werden. Wo? Bozen · Amba-Alagi-Straße 5 Tel.: 0471 909 627 · Fax: 0471 272 631 Es gibt zahlreiche gebührenpflichtige Parkplätze; die Haltestellen der städtischen Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Dienstzeiten? • Blutentnahmen: Montag–Freitag, 7.50–9.30 Uhr • Abgabe verschiedener biologischer Materialien: Montag–Freitag, 7.50–12.00 Uhr (Abstrichtupfer, Harne für Kultur) und 15.00–16.30 Uhr (nur Abstrichtupfer) • Befundausgabe: Montag–Freitag, 8.00–12.30 Uhr/14.00–16.15 Uhr Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Zugang? • Es ist keine Vormerkung nötig; • Die ärztliche Verschreibung ist erforderlich, um die Selbstkostenbeteiligung einheben zu können; • Untersuchungen können auch ohne ärztliche Verschreibung bei Bezahlung des vollen Preises für die jeweilige Leistung angefordert werden; • Erleichterter Zugang für Menschen mit Behinderung (Aufzug). Anzüchten von Mikroorganismen Qualitätsindikatoren: • Vortrittsrecht für Kinder bis 6 Jahre, schwangere Frauen, Menschen mit Behinderung, insulinpflichtige Diabetiker und antikoagulierte Patienten; • Verfügbarkeit von Unterlagen über die Wartezeiten für das Abholen von Befunden • Abnahme mikrobiologischer Proben während der gesamten Dienstzeiten (Nasen-Rachen-Abstrichtupfer). LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH) Geschäftsf. Primarin: Dr.in Elisabetta Pagani Koordinatorin: Maira Nicoletti DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 64 LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN SPRENGEL BOZEN Ortschaft Dienstzeiten Krankenpflege-Ambulatorium Oberau Weissensteinerweg 10 Tel.: 0471 469 429/469 425 Krankenpflege-Ambulatorium Europa Palermostraße 54 Tel.: 0471 541 114 Krankenpflege-Ambulatorium Zentrum-Bozner Boden-Rentsch Rittner Straße 37 Tel.: 0471 319 505/319 503 Krankenpflege-Ambulatorium Don Bosco Don-Bosco-Platz 11 Tel.: 0471 541 000 Labor für Mikrobiologie und Virologie A.-Alagi-Straße 5 Tel.: 0471 286 530 Labor „Druso“ Neustifterweg 28 Tel.: 0471 280 708 Marienklinik Claudia de Medici Str. 2 Tel.: 0471 310 600/310 608 Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr Montag–Freitag, 07.50–09.30 Uhr Montag–Freitag, 07.15–09.45 Uhr Montag–Freitag, 07.15–10.00 Uhr SPRENGEL LEIFERS-BRANZOLL-PFATTEN Ortschaft Dienstzeiten Labormed, Noldinstraße 23 - 39055 Leifers Tel.: 0471 471 450 Montag bis Freitag, 07.30–09.30 Uhr SPRENGEL EGGENTAL-SCHLERN Ortschaft Dienstzeiten Krankenpflege-Ambulatorium Kardaun, Sprengelsitz, Steineggerweg 3 - 39050 Kardaun Tel.: 0471 365 167 Krankenpflege-Ambulatorium Kastelruth, Sprengelstützpunkt, Marinzenweg 1 - 39040 Kastelruth Tel.: 0471 705 055 Krankenpflege-Ambulatorium Völs, Rathaus, Dorfstraße 14 – 39040 Völs Tel.: 0471 725 708 (Anrufbeantworter) Krankenpflege-Ambulatorium Welschnofen Romstraße 48 - 39056 Welschnofen Tel.: 0471 613 538 (Anrufbeantworter) Krankenpflege-Ambulatorium Deutschnofen, Sprengelstützpunkt, Dorf 20 - 39050 Deutschnofen Tel.: 0471 616 440 Freitag, 07.30–08.45 Uhr Dienstag, 07.30–09.30 Uhr Donnerstag, 07.30–09.30 Uhr Donnerstag, 07.30–08.45 Uhr Dienstag, 07.30–08.45 Uhr DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN 65 SPRENGEL GRÖDENTAL Ortschaft Dienstzeiten Krankenpflege-Ambulatorium St. Ulrich, Gesundheitssprengel, Purgerstraße 14 - 39046 St. Ulrich Tel.: 0471 797 785/797 780 Montag, Dienstag und Donnerstag, 07.30–08.45 Uhr SPRENGEL SALTEN-SARNTAL-RITTEN Ortschaft Dienstzeiten Krankenpflege-Ambulatorium Sarnthein, Postwiese 1 - 39058 Sarnthein Tel.: 0471 624 611 Krankenpflege-Ambulatorium Klobenstein, Sprengelstützpunkt, Peter-Mayr-Straße 25 - 39054 Klobenstein Tel.: 0471 357 711 Mölten Dorfstraße 160A - 39010 Mölten Tel.: 0471 668 240 Jenesien Schrann 10 - 39050 Jenesien Tel.: 0471 354 045 Dienstag und Freitag, 07.00–08.30 Uhr Montag und Donnerstag, 07.00–08.30 Uhr Mittwoch, 07.30–08.15 Uhr SPRENGEL ÜBERETSCH Ortschaft Dienstzeiten Krankenpflege-Ambulatorium Eppan, Gesundheitssprengel, J.-G.-Plazer-Str. 29 - 39057 Eppan Tel.: 0471 663 493 Krankenpflege-Ambulatorium Kaltern, Rottenburgerplatz 1 - 39052 Kaltern Tel.: 0471 964 103 Montag, Mittwoch und Freitag, 07.30–08.45 Uhr Dienstag und Donnerstag, 07.30–08.45 Uhr SPRENGEL UNTERLAND Ortschaft Dienstzeiten Krankenpflege-Ambulatorium Neumarkt, Gesundheitssprengel, Franz-Bonatti-Platz 1 - 39044 Neumarkt Tel.: 0471 829 211 Krankenpflege-Ambulatorium Auer, Rathaus, Hauptplatz 5 - 39040 Auer Tel.: 0471 810 068 Montag–Freitag, 07.15–08.45 Uhr Dienstag und Donnerstag, 07.30–08.45 Uhr Der Ticketbetrag muss normalerweise bei der Abgabe des Untersuchungsmaterials entrichtet werden; verfügt die Entnahmestelle noch nicht über einen Computer, so wird die Zahlung beim Abholen der Befunde eingehoben. Die Befunde sind in der Regel dort abzuholen, wo die Proben abgenommen wurden. Gemäß Datenschutzgesetz muss die betreute Person beim Abholen der Befunde den auf sie ausgestellten und ihr ausgehändigten Beleg vorlegen. LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN Donnerstag, 07.30–08.30 Uhr DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 66 H O S P I C E - PA L L I AT I V M E D I Z I N Primar: Dr. Paolo Conci Verantwortlicher: Dr. Bernardo Massimo Koordinatorin: Ossanna Lia Wo? Gebäude W - 3. Stock HOSPICE - PALLIATIVMEDIZIN Dienstzeiten? Der Kranke findet in der Abteilung ähnliche Bedingungen vor wie in der gewohnten Umgebung zu Hause im Kreise der Familie und ist dennoch in einer spezialisierten und effizienten Krankenhausabteilung untergebracht. Die Besuchszeiten sind unbegrenzt und somit können die Familienmitglieder, wenn sie es wünschen, sich immer in unmittelbarer Nähe des Patienten aufhalten. Zugang? Die Aufnahme kann nach einer ärztlichen Visite im Ambulatorium oder erfolgt auf Anfrage durch: • den Arzt der Basismedizin, • den Arzt anderer Abteilungen Patienten oder deren Angehörige können sich unter Tel. 0471 908 501 oder persönlich in der Abteilung vormerken Tätigkeiten: Die Zielgruppe von Palliativ Care sind Patienten, die an einer progressiven Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden, mit unaufhaltbarer Entwicklung und infauster Prognose, bei denen jede Therapie mit dem Ziel der Heilung weder möglich noch indiziert ist, mit besonderer Priorität für jene Fälle in denen die Krankheit mit starken, chronischen Schmerzen verbunden sind. In der Norm hat die Krankheit einen Punkt erreicht in welchem Maßnahmen die auf die Erhaltung der Lebensqualität ausgerichtet sind fondamentale Bedeutung gewinnen. Zu diesem Zweck garantieren wir: Handhabung des Schmerzes und anderer belastender Symptome. Psychologische, emotionale und soziale Unterstützung durch Dialog und therapeutische Kommunikation mit dem Patienten und dessen Angehörigen ausgerichtet auf das Austauschen von Gefühlen, Zweifeln, schwierigen Entscheidungen. Unterstützung der Angehörigen durch erzieherische Maßnahmen, Ratschläge zu praktischen, pflegerischen Problemen. Betreuung von entlassenen Patienten im Rahmen von Day Hospitals. Aufrechterhaltung der Betreuungs-kontinuität durch telefonische Konsulenzen für entlassene Patienten. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM PNEUMOLOGISCHER DIENST 67 Primar: Dr. Paolo Pretto Koordinatorin: Julia Profanter Allergologischer Hauttest Qualitätsindikatoren: • durchschnittliche Wartezeit zwischen Vormerkung und Untersuchung: 40 Tage für aufschiebbare und 8 Tage für vorrangige Leistungen • durchschnittliche Wartezeit am Tag der Untersuchung: 30 Minuten • Wartezeit für die Ausführung von Spirometrie und Thoraxröntgen im Rahmen der pneumologischen Visite: beide Untersuchungen werden am Tag der Visite durchgeführt. Wo? Bozen · Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Tel.: 0471 909 600 Neumarkt · Bonattiplatz 1 Tel.: 0471 829 255 Dienstzeiten? Bozen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr Neumarkt: Dienstag und Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr Zugang? • Telefonische Vormerkung über die Einheitliche Vormerkungsstelle (Tel.: 0471 457 457). • Für sämtliche Untersuchungen ist eine Bewilligung erforderlich. • Leistungen, die der antituberkulösen Vorbeugung dienen, sind ticketfrei. Weitere Dienstsitze: • Meran: Rossinistraße 1 Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr · Tel.: 0473 222 236 • Schlanders: Krankenhausstraße 3 Dienstag und Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr · Tel.: 0473 735 140 • Bruneck: A.-Hofer-Straße 25 Montag und Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr, Freitag, 8.00–12.00 Uhr Tel:. 0474 586 240 • Brixen: Dantestraße. 51 Montag–Mittwoch, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Freitag, 8.00–12.00 Uhr Tel: 0472 813 090 PNEUMOLOGISCHER DIENST Tätigkeiten: • Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Atemwegserkrankungen • fachärztliche pneumologische Untersuchungen • Spirometrie und weitere Lungenfunktionstests • allergologische Hauttests, Tuberkulintests, TBCImpfung • Atemrehabilitation und Atemgymnastik • ambulante und häusliche Betreuung der Patienten mit Ateminsuffizienz in Sauerstofflangzeittherapie und Langzeitbeatmung • Beratung für Rauchentwöhnungen. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 68 P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T Der Psychiatrische Dienst dient der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation von psychischen Störungen bei Erwachsenen. Er umfasst Dienststellen auf dem Territorium und im Krankenhaus (siehe Krankenhaus). Primar: Prof. Dr. Andreas Conca PSYCHIATRISCHER DIENST Territorium • Zentren für psychische Gesundheit (Neubruchweg 3 und Rosministraße 42) • Psychiatrische Tagesstätte (Rosministraße 42) • Psychiatrische Tagesstätte Arche Noah (Neubruchweg 3) • Rehabilitationszentrum für psychisch Kranke („Grieserhof“ in Bozen und „Gelmini“ in Salurn) • Betreute Wohngemeinschaften Der Gesundheitsbezirk Bozen ist zusätzlich mit den Körperschaften der Sozialdienste vertragsgebunden. Sozialpsychiatrische Dienste • Zentren für psychische Gesundheit (Neubruchweg 3 und Rosministraße 42) • Wohngemeinschaften • Geschützte Werkstätten • Berufstrainingszentrum • Treffpunkte ZENTREN FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT (Z.P.G.) Verantwortliche ärztliche Leitung: A) Dr.in Elda Toffol für Bozen Stadt B) Dr.in Brigitte March für Bozen Umgebung Koordinator: Fabio Carpi Das Z.P.G. organisiert und koordiniert die Betreuung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung des jeweiligen Territoriums. Für jeden Sprengel ist ein eigenes Team zuständig, das aus einem Psychiater, Psychologen, Sozialassistenten, Krankenpfleger und einer psychiatrischen Fachkraft besteht. Es ist die Anlaufstelle für Personen, die therapeutische Hilfe im Bereich psychischer Gesundheit in Anspruch nehmen möchten, jedoch auch für Angehörige und andere Interessierte. Tätigkeiten: Information, diagnostische Abklärung, Arzneimitteltherapie, Psychotherapie, Rehabilitation, soziale Beratung und Betreuung, soziotherapeutische Betreuung, sowie Angehörigenbetreuung. Weitere Leistungen sind: Kriseninterventionen, Hausbesuche, telefonische Beratung, Zusammenarbeit mit Sozialen Diensten, Hausärzten, Gesundheits- und Sozialsprengeln sowie den Freiwilligenverbänden. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T 69 Zentren für psychische Gesundheit Sitz Stundenplan A) Z.P.G. – Bozen Umgebung Bozen, Rosministraße 42 Tel. 0471 305 810; Fax 0471 305 829 B) Z.P.G. Bozen Stadt, Neubruchweg 3 Tel. 0471 907 010; Fax 0471 907 016 Neumarkt, Bonattiplatz 1 Tel. 0471 829 253; Fax 0471 829 261 Leifers, Schuldurchgang, 8 Tel. 0471 953 995 Eppan, J.-G.-Plazerstr. 29 Tel. 0471 660 665; Fax 0471 660 956 Kaltern, Rottemburg Platz, 1 Tel. 0471 962 311; Fax 0471 964 103 St. Ulrich, Purgerstraße 14 Tel. 0471 797 780; Fax 0471 797 783 Sarntal, Postwiese 1 Tel. 0471 624 609 Kardaun, Steineggerstr. 3; Tel. 0471 360 022 Klobenstein, P.-Mayr-Str. 25; Tel. 0471 357 717 Montag–Freitag, 8.00–13.00 Uhr und 14.00–17.30 Uhr Annahme 0471 305 817 Montag–Freitag, 8.00–17.30 Uhr Annahme 0471 907 032 Montag–Donnerstag 8.00–12.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; Freitag 8.00–12.30 Uhr Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr Empfangsdienst nur am Vormittag Donnerstag, 14.00–16.00 Uhr Montag, 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Donnerstag, 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Mittwoch 10.00–12.00 Uhr jeden 1. 3. und 5. Donnerstag des Monates, Mittwoch 09.30–12.00 Uhr jeden Dienstag, 14.00–16.00 Uhr jeden Dienstag, 14.00–17.00 Uhr Verantwortlicher: Dr. Luigi Basso Tätigkeiten: Erstellung eines therapeutischen und rehabilitativen Programms, Beurteilung der sozialen und persönlichen Fähigkeiten, diagnostische Beurteilung der psychologischen Entwicklung, des medikamentösen Therapieplanes, -psychotherapeutische Gespräche, sowie regelmäßige Treffen mit den Familienangehörigen. Gezielte therapeutische und rehabilitative Maßnahmen, die folgende Ziele anstreben: Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten, Entwicklung der sozialen Fertigkeiten, Förderung der eigenständigen Lebensfähigkeit mit einer stufenweisen sozialen Wiedereingliederung. In Ausnahmefällen kann das Zentrum eine kurzfristige Aufnahme von Patienten gewährleisten, Zugang? Mit Überweisung des Zentrums für Psychische Gesundheit (Z.P.G.) oder der psychiatrischen Abteilung sowie infolge der Beurteilung durch das Team der Struktur. PSYCHIATRISCHE REHABILITATIONSZENTREN „GRIESERHOF“ – BOZEN „GELMINI“ – SALURN BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN (BW) Es handelt sich um Einrichtungen, in denen eine 24-stündige Betreuung gewährleistet wird. Angeboten werden sowohl mittel bis langfristige stationäre als auch teilstationäre psychiatrische Rehabilitationsbehandlungen für Patienten, die an einer psychischen Störung leiden und aufgrund ihrer Krankheitsentwicklung einer intensiven und kontinuierlichen Betreuung bedürfen, Wo? • „Grieserhof“ · Glaningerweg 1 · Bozen Tel.: 0471 283 447 · Fax: 0471 283 730 • „Gelmini“ · Schillerstraße 2 · Salurn Tel.: 0471 888 777 · Fax: 0471 888 788 • BW “Dalmazia” · Dalmaziastr., 23 Tel.: 0471 912 590 · Fax 0471 204 940 • BW “Girasole” · Cagliaristr., 14 Tel.: 0471 919473 · Fax 0471 507 820 PSYCHIATRISCHER DIENST Zugang: Hausärztliche Überweisung oder direkt DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 70 P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T PSYCHIATRISCHE TAGESSTÄTTE Verantwortliche: Dr.in Brigitte March Koordinator: Fabio Carpi Wo? Bozen · Rosministr. 42 Tel.: 0471 30 58 28 Tätigkeiten: Die psychiatrische Tagesstätte ist ein Rehabilitationsdienst und wendet sich an Personen, die vom Zentrum für psychische Gesundheit (ZPG) betreut werden. Sie bietet individuelle Tätigkeitsprogramme an, die den einzelnen Patienten helfen, wichtige Alltags- und Sozialkompetenzen zu stärken und zu entwickeln. Qualifiziertes Personal unterstützt und begleitet die Patienten auch in Gruppen bei den verschiedenen Tätigkeiten. Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.30–13.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr Zugang? Durch Überweisung des Z.P.G. ZENTRUM “ARCHE NOAH” PSYCHIATRISCHER DIENST Wo? Bozen – Neubruchweg 3 Tel.: 0471 907 014 · 907 054 Fax: 0471 907 016 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 09.00–17.00 Uhr Zugang? Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt ohne Verschreibung des Basisarztes. Qualitätsindikatoren: • ausführliche und klare Informationen (auch telefonisch) durch den Annahmedienst der Zentren für Psychische Gesundheit (ZPG); • Angebot konsiliarischer Tätigkeit für die Angehörigen; • Dezentralisierung der Angebote auf das gesamte Territorium (Außenstellen der ZPG) • Erarbeitung therapeutischer und rehabilitativer Projekte durch multidisziplinäre Teams auf dem Territorium. Verantwortliche: Dr.in Elda Toffol Koordinator: Fabio Carpi Tätigkeiten: Aufnahme und Unterstützung von Personen in Krisensituationen. Weitere Leistungen sind: • Aktivitäten um Gedächtnisschwächen auszugleichen • Entspannungsaktivitäten • Aktivitäten um die Lebensqualität zu verbessern, mittels Sport, Kunst-Therapie, Musik, Kino usw. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM PSYCHOLOGISCHER DIENST 71 Geschäftsf. Direktor: Dr. Ludwig Santifaller Bereich Kinder und Jugendliche Psychologische Hilfe bei: • Entwicklungs- und Lernstörungen (Bescheinigungen für die Schule) • Verhaltensproblemen, sozialen und emotionalen Schwierigkeiten • familiären Problemen • psychischen Schwierigkeiten bei chronischen Krankheiten und Behinderungen. Bereich Erwachsene Psychologische Hilfe bei: • Schwierigkeiten im Zusammenleben in und außerhalb der Familie, • Ängsten und Depressionen, • Krisen, Psychotraumen und Suizidgedanken, • körperlichen Störungen mit psychischem Hintergrund, • Sexualstörungen, • Leistungsschwierigkeiten in Ausbildung und Beruf. Je nach Problemsituation werden Einzel-, Paaroder Familiengespräche geführt; bei Bedarf und Einverständnis der zu behandelnden Person, wird mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen kooperiert. Psychologin mit den Kindern Wo? Bozen · Galileo-Galilei-Staße 2/E Tel.: 0471 435 001 · Fax: 0471 281 893 Dienstzeiten? Sekretariat: Montag–Donnerstag, 08.30–12.30 Uhr und 14.30–17.00 Uhr Freitag: 08.30–12.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Zugang? Der Zugang erfolgt direkt über telefonische Vormerkung. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche sind ticketfrei, jene für Erwachsene ticketpflichtig. Zuweisen können: Kindergärten und Schulen, Ärzte, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie das Arbeitsamt. Die Tätigkeit wird teils im Hauptsitz, teils im Sprengelsitz, teils in Schulen und sozialen Strukturen durchgeführt. Die Vormerkungen erfolgen im Hauptsitz bei der zuständigen Psychologin bzw. beim zuständigen Psychologen. Qualitätsindikatoren: Im Kinder- und Jugendbereich • Teilnahme an Schulbesprechungen; • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachleuten des Sozial- und Gesundheitswesens; • Kontinuität der Betreuung. Im Erwachsenenbereich • Ungestörte Gesprächseinheiten von 45-60 Minuten für Einzelpersonen, 90 Minuten für Paar- und Familiengespräche; • Beratung und Therapie in der Muttersprache (Deutsch, Italienisch und Ladinisch); bei anderen Sprachen werden interkulturelle Vermittler/innen eingesetzt. PSYCHOLOGISCHER DIENST Tätigkeiten: Psychodiagnostik, psychologische Beratung und Psychotherapie, Notfallpsychologie und Prävention bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 72 RECHTSMEDIZIN Primarin: Dr.in Giovanna Zanirato Wo? Direktion: Bozen · Amba-Alagi-Str. 33 · 4. Stock Tel.: 0471 909 215 · Fax: 0471 909 238 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; Samstag, 8.00–12.00 Uhr RECHTSMEDIZIN Heilbehelfe für Invaliden Tätigkeiten: • Kontrollen zur Überprüfung der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit, • Kollegialvisiten zur Feststellung von:Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Dienstenthebung, Abhängigkeit der Krankheit von Dienstgründen sowie Anerkennung einer angemessenen Entschädigung, • rechtsmedizinische Kontrollen zwecks Anerkennung des Schadenersatzes wegen Schäden durch Impfungen oder Bluttransfusionen (Gesetz Nr. 210/1992); • Feststellung der Eignung für die Ausstellung des Waffenpasses (Kommission für die Rekurse), • Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der nekroskopischen Medizin, • rechtsmedizinische Untersuchungen für die Ausstellung des Invalidenparkscheins, • Ausstellung von verschiedenen Bescheinigungen und Gutachten für Schadenersatzforderungen und Versicherungszwecke; • Maßnahmen auf dem Gebiet der Überprüfung und Information im Bereich der verschiedenen Arten von Gesundheitsleistungen. INVALIDENKOMMISSION Wo? Bozen · Amba-Alagi-Str. 33 · 3. Stock Tel.: 0471 909 280 · Fax: 0471 909 281 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag auch von 14.00 bis 16.00 Uhr; Tätigkeiten: • Feststellung der Zivilinvalidität, Blindheit und Taubheit; der Behinderung lt. Gesetz Nr. 104/1992 zur gezielten Arbeitsvermittlung zugunsten von Behinderten (Gesetz Nr. 68/1999). Der Untersuchungstermin wird mindestens 3 Wochen vorher mitgeteilt. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM RECHTSMEDIZIN 73 PROTHETISCHE BETREUUNG ZUGUNSTEN VON INVALIDEN Tätigkeiten: • Versorgung mit prothetischen Hilfsmitteln, Prothesen und Orthesen von: Zivilinvaliden, Kriegsinvaliden, Invaliden aus Dienstgründen, minderjährigen Invaliden (bei bleibender Invalidität), Bürgern in besonderen Situationen (z.B. pflegebedürftige Personen, die auf eine Anerkennung der Zivilinvalidität warten). Die Lieferung erfolgt durch die von den Bürgern gewählten Firmen. Wo? Bozen · Amba-Alagi-Str. 33 · 3. Stock Tel.: 0471 909 129 · Fax: 0471 909 151 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag auch von 14.30 bis 16.30 Uhr. FÜHRERSCHEINKOMMISSION Tätigkeiten: • Feststellung der Fahrtauglichkeit (Ärztekommission). Wo? Bozen · Galileo-Galilei-Str. 10 (Forum Galilei) · 2. Stock Tel.: 0471 909 226 · Fax: 0471 909 292 E-Mail: [email protected] Visiten: Montag–Donnerstag nachmittags, Freitag vormittags Fahrsimulator Qualitätsindikatoren: • Informationsbroschüren über prothetische Betreuung und Schadensersatz laut Gesetz Nr. 210/1992 • reservierter Parkplatz für Führerschein- und Invalidenkommission • Durchschnittliche Wartezeit für die Ausstellung der Genehmigungen für Prothesen, Hilfsmitteln und Orthesen: 3 bis höchstens 6 Tage. RECHTSMEDIZIN Dienstzeiten für die Vormerkung ärztlicher Visiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00 Uhr (auch mittels Fax oder E-Mail) DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 74 P H Y S I S C H E R E H A B I L I TAT I O N PHYSISCHE REHABILITATION IM REHA-DIENST IN DER FAGENSTRASSE UND IN DEN SPRENGELN Primar: Dr. Peter Zelger Verantwortlicher: Dr. Arrigo Baldo Wo? Fagenstraße 14 Tel.: 0471 909 410 · Fax: 0471 909 439 Tätigkeiten: Der Dienst für physische Rehabilitation befasst sich mit der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer Funktionseinschränkungen. Dienstzeiten? Vormerkung Reha-Fachvisite und Rehabilitationstherapien (Physio-, Ergo-therapien und Massagen) Montag–Freitag: 08.00–13.00 Uhr/ 13.45–16.30 Uhr Tel.: 0471 262 471 PHYSISCHE REHABILITATION Sekretariat Physische Rehabilitation Fagenstrasse 14: Tel: 0471 909 415 Dienstzeiten der Kassa: Montag–Freitag, 08.00–13.00/13.45–16.30 Uhr DIENST FÜR LOGOPÄDIE Koordinatorin Physio-, Ergo-therapeuten und Masseure: Anna Pichler Koordinatorin Krankenpfleger: Chiara Pizzini Koordinatorin Logopädie: Isabella Ruta Wo? Guntschnastraße 54/b Tel.: 0471 466 670 Zugang? • Erstvisiten, Kontrollvisite und prioritäre Visite wie im Krankenhaus • für Physiotherapie mit Verschreibung • Leistungen für Logopädie werden vom Facharzt für Stimmkrankheiten (Vormerkung bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle EVS Tel.: 0471 457 457) oder vom Facharzt für physische Medizin und Rehabilitation verordnet, welcher die Verschreibung ausstellt und den Patienten vormerkt sowie in chronologischer Reihenfolge auf die Warteliste setzen lässt. Logopädische Beratung Qualitätsindikatoren: • Maximale Wartezeit zwischen dem vereinbarten Termin und der Erbringung der Leistung: 15 Minuten DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM P H Y S I S C H E R E H A B I L I TAT I O N 75 Therapien für Rehabilitation werden auch in den folgenden Einrichtungen gewährleistet: Sitz Logopädie - Therapie und Informationen Bozen Eppan Kaltern Neumarkt Leifers Guntschnastraße 54/b – Tel.: 0471 466 670 Tel.: 0471 670 813 (Dienstag, 11.00–12.00 Uhr) Tel.: 0471 961 030 (Mittwoch, 12.00–13.00 Uhr) Tel.: 0471 829 242 (Dienstag, 11.30–12.30 Uhr) Tel.: 0471 59 54 07-09-10 (Mittwoch, 14.00–15.00 Uhr) für die Bürger (Donnerstag, 11.00–12.00 Uhr) Tel.: 0471 796 822 (Mittwoch, 9.00–10.00 Uhr) Tel.: 0471 360 745 (Donnerstag, 13.00–14.00 Uhr) Tel.: 0471 711 073 (Montag, 13.30–14.30 Uhr) Tel.: 0471 624 610 (Dienstag, 9.00–10.00 Uhr) Tel.: 0471 357 718 (Montag, 13.00–14.00 Uhr) St. Ulrich Kardaun Völs Sarnthein Klobenstein In den Sprengelstützpunkten der Stadt Bozen werden präventive Tätigkeiten angeboten: Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 – Tel.: 0471 907 357 (Dienstag) C.-Augusta-Str. 99 – Tel.: 0471 279 092 (Montag vormittags) Rittner Str. 37 – Tel.: 0471 319 513 (Donnerstag vormittags) Don-Bosco-Platz 11 – Tel.: 0471 541 018 (Montag vormittags) Palermostr. 54 – Tel.: 0471 541 133 (Freitag vormittags) Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe des Eingangs zur Struktur/Organisationseinheit. PHYSISCHE REHABILITATION Sitz Quirein-Gries Oberau Bozner Boden Rentsch Don Bosco Europa DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 76 RÖNTGENDIAGNOSTIK RÖNTGENAMBULATORIEN AUSSERHALB DES KRANKENHAUSES Primar: Dr. Giampietro Bonatti Koordinator: Alfonso Viola Wo? • Bozen · Gesundheitssprengel Gries-Quirein Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 Tel.: 0471 907 371 • Bozen · Europaallee 31 · INAIL-Gebäude Tel.: 0471 916 923 • Neumarkt · Gesundheitssprengel F.Bonattiplatz,1 · Tel.: 0471 829 222 Tätigkeiten: 1. Am Gesundheitssprengel Gries-Quirein Amba-Alagi-Str. 20 werden folgende Leistung erbracht: • Thoraxröntgenaufnahme • Röntgenaufnahmen von Skelettteilen • Wirbelsäulengesamtaufnahme • Zahnpanorama • Screening – Mammografie • Knochendichtemessung Die Mammografie ist die wirksamste und sicherste Methode für die Früherkennung von Brustkrebs. Durchführung des Screeningprogramms: alle zwei Jahre werden Frauen zwischen 50 und 70 Jahren einer Mammografie unterzogen. Nach schriftlicher Einladung kann der Patient sich an der EVS (Einheitliche Vormerkungsstelle) vormerken. Die im Rahmen des Screeningprogramms durchgeführten Mammografien sind ticketbefreit. Knochendichtemessung: Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geprägte Definitionen von Osteopenie und Osteoporose beziehen sich auf eine Knochendichtemessung mittels eines DEXA (Dual energy x-ray Absorptiometry) Gerätes am Femurknochen und an den Lendenwirbeln. Die Untersuchung wird in enger Zusammenarbeit mit der Nuklearmedizin durchgeführt. Die Vormerkung erfolgt auch telefonisch an der Einheitlichen Vormerkungsstelle. Tel: 0471 457 457. 2. Am INAIL- Gebäude in der Europaallee 31 werden folgende Leistungen erbracht: • Röntgenaufnahmen von Skelettteilen • Thoraxröntgenaufnahmen • Wirbelsäulengesamtaufnahme 3. Der Pneumologische Dienst des Gesundheitssprengels Neumarkt erbringt folgende Leistungen: • Röntgenaufnahmen von Skelettteilen • Wirbelsäulengesamtaufnahme • Thoraxröntgenaufnahmen • Zahnpanorama Dienstzeiten? Vormerkung: Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr/13.00–16.00 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr Tel.: 0471 908 348/908 237 RÖNTGENDIAGNOSTIK Vormerkung: Screening-Mammografie und Knochendichtemessung An der EVS (Einheitliche Vormerkungsstelle) des Sanitätsbetriebes Bozen, Montag-Freitag 8.00– 16.00 Uhr, Tel.: 0471 457 457 Zugang? In den drei Dienststellen außerhalb des Krankenhauses werden die Leistungen mit klarer und leserlicher Verschreibung des Basisarztes bzw. des Facharztes nach Vormerkung durchgeführt. Für die Leistungen muss das vorgesehene Ticket gezahlt werden. Qualitätsindikatoren: • Jede Leistung wird nach standardisierten Protokollen durchgeführt. • Konstante Überwachung der Wartezeiten, um deren zunehmende Verringerung anzustreben • Komplette Digitalisierung der Produktionsprozesse und der Verteilung der Röntgenaufnahmen, sei es in der Zentralstruktur wie auch in den peripheren Strukturen (RISPACS-SYSTEM). • Alle Screeninguntersuchungen der Gesundheitsbezirke Bozen, Meran und Bruneck werden von zwei spezifischen Fachkräften (min. 5000 Untersuchungen pro Jahr) befundet. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM SENIORENBETREUUNG 77 Es gibt verschiedene Arten von stationären Strukturen für Senioren, wobei der Grad der Unselbstständigkeit der Bewerber und die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit ein Kriterium für die Aufnahme in die jeweilige Struktur darstellen. Die völlige oder teilweise Selbstständigkeit sowie die völlige Angewiesenheit auf fremde Hilfe eines Bewerbers werden von einer eigenen Kommission festgestellt. Zugang? In der Regel werden die Einrichtungen entweder von der jeweiligen Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten Stiftungen oder sonstigen Verwaltungen geführt, wobei die Aufnahme gemäß einem festgelegten Verfahren erfolgt. Es handelt sich um Kleinwohnungen, die über allgemeine Dienste – nicht jedoch über Betreuungsdienste – verfügen. Die Betreuung der Wohnungsinsassen obliegt dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel. GESCHÜTZTE WOHNUNGEN Es handelt sich um eine stationäre Einrichtung. Während der Tagesstunden ist die Anwesenheit einer Betreuungsperson vorgesehen, die die Aufgabe hat, die Tätigkeiten zu koordinieren und die Senioren bei der Haushaltsführung einzubeziehen. WOHNGEMEINSCHAFT FÜR SENIOREN Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die nicht vom Landesgesundheitsdienst abhängt. Es verfügt über interne allgemeine Dienste, über spezielle soziale und Gesundheitsdienste sowie über qualifiziertes Personal für die Grundbetreuung, die Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Die medizinische und krankenpflegerische Betreuung der Insassen der Altenheime wird vom Landesgesundheitsdienst gewährleistet. ALTENHEIM Es handelt sich um eine sozio-sanitäre Einrichtung, die vom lokalen Gesundheitsbezirk oder von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen geführt wird. Die Kosten für die ärztliche, pflegerische, rehabilitative und pharmazeutische Betreuung gehen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes, während zirka 50% des Tagessatzes für die stationäre Unterbringung zu Lasten der nichtselbstständigen Patienten, deren Verwandten oder der zuständigen Gemeinde gehen. PFLEGEHEIM Gänzlich oder teilweise den Senioren vorbehalten, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Aufnahme für ganz oder teilweise selbstständige Senioren. Heimbewohner, die nach der Aufnahme ihre Selbstständigkeit verlieren oder dauernder Pflege bedürfen, bleiben auf jeden Fall weiterhin im Altenheim stationär aufgenommen. Stationäre Aufnahme von Patienten mit chronischen Erkrankungen, die einer kontinuierlichen Pflege, Rehabilitation sowie einer ärztlichen Betreuung bedürfen. SENIORENBETREUUNG Ist für 6 bis 10 Senioren vorgesehen und wird gänzlich oder teilweise selbstständig von den Bewohnern mitverwaltet. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 78 SENIORENBETREUUNG Die Vormerkung erfolgt beim Sozialdienst des Krankenhauses. Dieser Dienst erteilt auch alle notwendigen Informationen Wo? Bozen · Krankenhaus Tel.: 0471 907 471 · 0471 909 890 Der Gesundheitsbezirk Bozen führt in direkter Form nur ein Pflegeheim, und zwar das „Pflegeheim FIRMIAN“, wo nichtselbstständige Personen mit großer Pflegebedürftigkeit untergebracht sind, die im Einzugsgebiet des Gesundheitsbezirkes Bozen wohnen. Dienstzeiten? Sozialdienst des Krankenhauses Tel.: 0471 907 471 Montag–Freitag, 9.00–10.00 Uhr und 14.00–15.00 Uhr Tel.: 0471 909 890 Montag–Freitag, 10.00–11.00 Uhr und Montag und Mittwoch, 14.00–15.00 Uhr SENIORENBETREUUNG Zugang? Über die Zulassung entscheidet der verantwortliche Arzt der Einrichtung. Der Name der Patienten, die Anrecht auf eine Aufnahme haben, wird auf die Warteliste gesetzt und der Patient wird je nach Verfügbarkeit von freien Plätzen aufgenommen. TAGESSTÄTTEN Zugang? In der Regel werden diese Strukturen entweder von der jeweiligen Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten Stiftungen geführt, wobei die Aufnahme gemäß einem festgelegten Verfahren erfolgt. Senioren treffen sich Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die feste Patientengruppen tagsüber von Montag bis Freitag betreut. Die Tagesstätte bzw. Tagespflegeeinrichtung kann auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden. Einige Einrichtungen haben sich auf die Pflege und Betreuung von dementen Patienten spezialisiert. Die Tagesstätten bieten neben den Mahlzeiten vielfältige Angebote (Gymnastik, kreatives Gestalten, Singen usw.), die den Tag strukturieren. Sie sind häufig an Alten- und Pflegeheime angeschlossen. Die Betreuung der Patienten obliegt dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel. DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM S P O RT M E D I Z I N 79 Primarin: Dr.in Sandra Frizzera Koordinatorin: Maria Romeo Eignungsvisite für Wettkampfsport Wo? Bozen · Europaallee 31 I.N.A.I.L.-Gebäude · 6. Stock Tel.: 0471 932 522 · Fax: 0471 915 785 Dienstzeiten? Montag–Donnerstag, 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr Freitag, 08.00–12.00 Uhr Zugang? Die Vormerkung ist per Fax, Telefon und E-Mail möglich. Qualitätsindikatoren: • Möglichkeit, die gesamte Wettkampfeignungsuntersuchung in einmal abzuschließen. • Möglichkeit, im Dienst für Sportmedizin zusätzliche Un-tersuchungen durchzuführen • Möglichkeit, die sportärztliche Visite auch in den Sprengeln von Neumarkt, Kardaun, St. Ulrich und Kaltern durchzuführen. • Periodische Überprüfung der Nutzerzufriedenheit SPORTMEDIZIN Tätigkeiten: • Eignungsvisite für Wettkampfsport • Sportmedizinischer Check-up für Freizeitsportler und Patienten (Diabetiker, Kardiopathiker,...) • Leistungsdiagnostische Beurteilung zur Kontrolle und Planung des Trainings • Betreuung und Kontrolle des Trainings von Athleten mit Behinderung • Dopingkontrolle • Gesundheitserziehung an den Schulen • Beratungstätigkeit im Bereich Alpinmedizin und Tauchmedizin • Ernährungsberatung für Athleten • Verschreibung körperlicher Aktivität für Patienten mit chronischen Erkrankungen • Eignungsvisite für Rettungskräfte (Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Pisten- und Wasserrettungshelfer). DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM 80 TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH) Direktor: Dr. Alessandro Fugatti Stellvertretender Direktor: Dr. Christian Piffer Koordinator der Techniker: Klaus Jakomet BETRIEBLICHER TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH) Wo? Bozen · Laura Conti Weg 4 Tel. 0471 63 51 61/62/63 Fax 0471 635 189 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.30–12.30 Uhr, Donnerstag, 14.30–17.00 Uhr Zugang? Vormerkung nur für besondere Fälle Außenstellen: • Meran · Marlingerstr. 41 Tel. 0473 22 22 36/61 · Fax 0473 442 982 Dienstzeiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00 Uhr, Donnerstag, 14.30–16.00 Uhr Koordinator: Dr. Franz Hintner • Brixen · Milland · Vintlerweg 34 Tel. 0472 801 230, · Fax 0472 832 742 Dienstzeiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00 Uhr, Donnerstag, 14.30–16.00 Uhr Koordinator: Dr. Robert Tauber • Bruneck · Paternsteig 3 Tel. 0474 586 550 · Fax 0474 586 551 Dienstzeiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00 Uhr, Donnerstag, 14.30–16.00 Uhr Koordinator: Dr. Artur Fabi Kontrolle des Geflügels Qualitätsindikatoren: • Bescheinigungen und Bestätigungen ohne Lokalaugenschein innerhalb 48 Stunden • Bescheinigungen und Bestätigungen mit Lokalaugenschein innerhalb 10 Tagen. Tätigkeiten: • Vorbeugungsmaßnahmen gegen Tierseuchen; Überwachung der Tierschutzbestimmungen, Viehbetriebe, Futtermittel, Produktion und Verwendung von Medikamenten; • Kontrolle von Ausstellungen, Märkten, Versteigerungen und Auftrieb von Tieren; • Kontrolle, Audit und Überwachung der Schlachthöfe, Verarbeitung, Lagerung, Transport und Handel aller Lebensmittel tierischer Herkunft; • Kontrolle und Überwachung der Entsorgung von Abfällen tierischer Herkunft; • Praktiken für die Registrierung und Anerkennung von Betrieben mit Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Fisch, Eier, Milch, Honig, usw.); • Implementierung der europäischen-, nationalenund Landesgesetzgebung über Lebensmittelprodukte tierischer Herkunft; • Probeentnahmen von Futtermitteln und Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Überprüfung deren Konformität; • Kennzeichnung der Tiere; • Ausstellung von Heimtierausweisen; • Verwaltung Tierdatenbanken; • Ausbildungskurse für Tiertransporteure; • Auskünfte über Produkte tierischer Herkunft, sanitäre Erziehung und Vorbeugung von Zoonosen; • Gesundheitserziehung im Bereich Lebensmittelhygiene und Etikettierung der Lebensmittel tierischer Herkunft; • Erhebung und epidemiologische Analyse von medizinisch-veterinärmedizinisch relevanten Daten; • Führung des Tierheims Sill; • Erziehung der Jäger im Hygienebereich des erlegten Wilds. Der Dienst übernimmt Beschwerden bei: • hygienisch-sanitären Missständen • streunende Hunde und Katzen • Bisse von Hunden, Katzen oder anderen Tieren • Tiermisshandlungen • Verdacht von Tierseuchen Die tierärztliche Betreuung für Nutztiere wird von vertragsgebundenen Tierärzten durchgeführt. DIENSTE IM KRANKENHAUS DIENSTE IM KRANKENHAUS DIENSTE IM KRANKENHAUS A N AT O M I E U N D H I S T O L O G I E 83 Primar: Dr. Guido Mazzoleni Koordinatorin: Erica Menia Wo? Labor, Autopsie und Befundung: Bozen · Krankenhaus Tel.: 0471 908 145 · Fax: 0471 908 175 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr Zugang? Abgabe von Untersuchungsmaterialien im Labor für Pathologie ohne Vormerkung entsprechend den Dienstzeiten. Telefonische Befundauskunft: Montag–Freitag, 8.00–10.00 Uhr. ANATOMIE UND HISTOLOGIE Tätigkeiten: • klinische, versicherungsrechtliche und gerichtsmedizinische Autopsien und Gutachten • histologische(feingewebliche) Untersuchungen • intraoperative Schnellschnittuntersuchungen • zytologische Untersuchungen • zytogenetische Untersuchungen • molekularpathologische Untersuchungen. Histologische Schnellschnittuntersuchung Schneiden am Mikrotom Qualitätsindikatoren: • Die Leistungen werden termingerecht erbracht. • Das Gutachten der Autopsie wird in der Regel innerhalb von 2 Monaten erstellt. DIENSTE IM KRANKENHAUS 84 DIABETOLOGIE Primar: Prof. Dr. Christian Wiedermann Koordinatorin: Johanna Elisabeth Eisath Wo? Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude Tel.: 0471 908 384 · Fax: 0471 908 866 DIABETOLOGIE Dienstzeiten? • Vormerkungen: Tel. 0471 908 384, Montag– Freitag, 8.00–13.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr • Arztvisiten: Tel. 0471 908 384, Montag–Freitag, 8.15–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr • Arztvisiten Augenambulatorium: Tel. 0471 908 848, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 10.00–12.30 Uhr, Dienstag, 8.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr Zugang? Die Vormerkung kann telefonisch erfolgen. • Erstvisite: Vormerkung mit Verschreibung. • Prioritäre Visite: Vormerkung mit Verschreibung für prioritäre Visite. • Dringende Visite: direkter Zugang ohne Vormerkung mit Verschreibung für dringende Visite (Hausarzt) oder Zuweisung durch die Notaufnahme. • Kontrollvisite: wird vom Diabetologen vorgemerkt, die Verschreibung durch den Hausarzt wird nicht benötigt. Tätigkeiten: Nach der Erstvisite werden die Patienten in regelmäßigen Abständen vorgemerkt für eine: • normale Kontrolle: diabetologische Facharztvisite zur Auswertung der Einstellung des Diabetes (Blutproben) und der instrumentellen Untersuchungen, Messung von Blutdruck, Gewicht, Größe, BMI (Body Mass Index), Bauchumfang. • jährliche Kontrolle zur Vorbeugung der Spätkomplikationen des Diabetes: Nephropathie, periphere und autonome Neuropathie, Kardiopathie, periphere und Halsgefäßerkrankung, Störungen des Fettstoffwechsels, Blutdruck. • Kontrolluntersuchung zur Vorbeugung und Therapie der diabetischen Retinopathie: Screening der diabetischen Retinopathie mit digitalisierter Fotografie des Augenhintergrundes und Augenuntersuchung nur für Diabetiker. • Gruppen- und Einzelschulungen: in Zusammenarbeit mit dem Arzt, der Diätassistentin, Podologin und der Krankenpflegerin. Zur Beachtung! Sollte sich der Patient nicht zur Kontrollvisite vorstellen (ohne den Termin vorher abzusagen) ist die Verschreibung durch den Hausarzt notwendig. Qualitätsindikatoren: • Beim Dienst für Diabetologie kann (anlässlich der Visite) der Befund der in den Gesundheitssprengeln durchgeführten Blutentnahme abgeholt werden; • Bündelung der Untersuchungen für die Vorbeugung von Komplikationen an einem einzigen Tag; • Halbjährliche Gruppenschulungen; • Ausgabe eines schriftlichen Berichtes für den Arzt für Allgemeinmedizin nach der Visite. Podologin und Arzt behandeln den Fuß eines Diabetespatienten DIENSTE IM KRANKENHAUS D I A LY S E 85 Primar: Dr. Bruno Giacon Koordinator: Luciano Giuliani Tätigkeiten: Der Dialysedienst ist der Abteilung für Nephrologie angegliedert und verfügt über 21 Dialyse-Betten für die Behandlung von Patienten mit akuter und chronischer Niereninsuffizienz. Wo? Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude (gelber Bereich) Tel.: 0471 907 340/341 Dienstzeiten? Täglich, außer Sonntag, 8.00– 20.00 Uhr Vormerkung: Tel.: 0471 907 340/341 DIALYSE Zugang? Ambulante Dialysebehandlungen müssen mit den Ärzten des Dialysedienstes vereinbart werden. Patienten während der Dialyse Qualitätsindikatoren: • Es werden sämtliche Dialysemethoden durchgeführt; • Bewertung der Dialyseeffizienz; • Periodische Bewertung des Ernährungszustandes von Dialysepatienten. DIENSTE IM KRANKENHAUS 86 DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG Primar: Prof. ac. Dr. Lucio Lucchin Koordinatorin: Nicoletta Facchin Wo? Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude (hellblauer Bereich) Tel.: 0471 908 545 Fax: 0471 908 707 DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG Dienstzeiten? Sekretariat: Montag–Donnerstag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Freitag, 9.00–12.00 Uhr Vormerkungen: täglich, 9.00–10.30 Uhr Zugang? Im Hauptsekretariat des Dienstes oder bei den Diätassistenten in den Sprengeln ist die Charta des Dienstes für Diätetik und Klinische Ernährung erhältlich (sie kann auch aus dem Internet, vom Portal des Gesundheitsbezirks Bozen unter http://www.sbbz.it heruntergeladen werden). Sie enthält allgemeine Informationen und einen Fragebogen. Der ausgefüllte Fragebogen muss dem Dienst mit einer Bewilligung des Hausarztes und dem Ergebnis der Blutproben übermittelt werden. Qualitätsindikatoren: • Wartezeit für eine nicht dringende Leistung: 61 Tage; • Zufriedenheitsgrad der Patienten hinsichtlich der ambulanten Leistungen: 70%; • Anzahl der von der operativen Einheit erstellten diagnostisch-therapeutischen Programme: ambulante ärztliche Leistungen: 2.401, ambulante Leistungen der Diätassistenten/ innen: 9.600, Krankenhausleistungen: 6.784. Tätigkeiten: Im Krankenhaus koordiniert und überwacht der Dienst die Verpflegung der stationär aufgenommenen Patienten, er bietet den anderen Organisationseinheiten Beratungen hinsichtlich der klinischen Ernährung (einschließlich der künstlichen Ernährung), erbringt im Ambulatorium und im Day Hospital Facharztleistungen im Bereich der Stoffwechselstörungen, speziell bei starker Fettleibigkeit, Fehlernährung (Mangelernährung zum Beispiel bei Tumor- und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen) und Essstörungen und ist in der angewandten klinischen Forschung tätig. Auf territorialer Ebene sorgt der Dienst für die Erfassung der Bedürfnisse und der ernährungsspezifischen Probleme der Bevölkerung, er sorgt zudem für die Planung und Durchführung von Informations-, Präventions- und Gesundheitserziehungskampagnen, er überwacht die Gemeinschaftsverpflegung in den verschiedenen Strukturen (Altenheime, Schulen usw.), führt ambulante Beratungen (Ambulatorien der 1. Ebene für klinisch weniger relevante Probleme) durch, arbeitet bei der künstlichen Ernährung von Patienten zu Hause mit und bei der Ernährungstherapie für Patienten, die außerhalb des Krankenhauses stationär untergebracht sind (z.B. in Zentren für Langzeitkranke, Altenheimen usw.) und berät Körperschaften, Vereinigungen und Betriebe (auf Anfrage). Messung des Kalorienverbrauchs DIENSTE IM KRANKENHAUS H Ä M AT O L O G I E - D AY H O S P I TA L 87 Primar: Prof. Dr. Sergio Cortelazzo Koordinator: Andrea Pinna Wo? Bozen · Krankenhaus Hauptgebäude · Erdgeschoss Tel.: 0471 908 388 · Fax: 0471 908 382 Dienstzeiten? Sekretariat Day Hospital: Montag–Freitag, 08.00–12.15 Uhr 13.00–16.30 Uhr Zugang? Der Zugang erfolgt mit Bewilligung des allgemeinpraktischen Arztes oder des behandelnden Arztes des Day Hospitals. HÄMATOLOGIE - DAY HOSPITAL Tätigkeiten: • Diagnose und Therapie hämatologischer Erkrankungen - Knochenmarkaspirat, Knochenmarksbiopsie, Einlegen von Zentralvenenkathetern und deren Handhabung, Lumbalpunktion - Verabreichung von systematischer Chemo- und Immuntherapie - Transfusionstherapie • Diagnose und Therapie von angeborenen und erworbenen Erkrankungen der Blutgerinnung • Dienst der oralen Antikoagulation. • Monitorisierung der Patienten nach autologer und allogener Knochenmarktransplantation. Bluttransfusion DIENSTE IM KRANKENHAUS 88 K L I N I S C H E O N K O L O G I E - D AY H O S P I TA L Primar: Dr. Claudio Graiff Koordinatorin: Milena Cattelan KLINISCHE ONKOLOGIE - DAY HOSPITAL Wo? Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude Tel.: 0471 908 953 · Fax: 0471 908 956 Dienstzeiten? Day-Hospital: 07.00–17.00 Uhr Samstag von 08.00–12.00 Uhr Vormerkung: Erstuntersuchung: telefonisch am Schalter: Tel.: 0471 908 953, Montag–Freitag, 09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr. Sekretariat: Montag–Freitag, 08.00–13.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr Die Kontrolluntersuchungen müssen nicht vorgemerkt werden; die Patienten werden telefonisch vom Sekretariat kontaktiert. Zugang? • Ohne Bewilligung für die Untersuchungen der klinischen Onkologie • Der Vorschlag für die stationäre Aufnahme erfolgt durch den Krankenhausfacharzt. • Die Aufnahme ins Day Hospital wird vom Abteilungsarzt verfügt. Qualitätsindikatoren: • Durchschnittliche Wartezeit für eine Erstvisite: max. 8 Tage • Allen Patienten wird psychologische Unterstützung angeboten. • Allen Patienten wird eine diagnostische und therapeutische Betreuung angeboten. Tätigkeiten: Die Leistungen des Day Hospitals bestehen aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Tätigkeiten, die sowohl fachärztliche und diagnostische Untersuchungen als auch krankenpflegerische Maßnahmen umfassen. • Verabreichung von systemischen chemotherapeutischen Behandlungen als Infusionstherapien oder in Oralabgabe • Verabreichung von Zytostatika mittels elektronischer Infusionspumpen • Immuntherapie • Supportiv- und Schmerzbehandlungen • diagnostische Untersuchungen und besondere Verfahren (z.B. Positionierung, Prüfung, Instandhaltung und Entfernung von Gefäßkathetern). Verabreichung der Chemotherapie DIENSTE IM KRANKENHAUS P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T M I T D AY H O S P I TA L Primar: Prof. Dr. Andreas Conca 89 PSYCHIATRISCHER DIENST FÜR DIAGNOSE UND BEHANDLUNG MIT DAY HOSPITAL Krankenhaus • Psychiatrische stationäre Abteilung • Psychiatrische Tagesklinik Der Gesundheitsbezirk Bozen ist zusätzlich mit den Körperschaften der Sozialdienste vertragsgebunden. Verantwortlicher: Dr. Umberto Unterfrauner Koordinator: Lorenzo Migliorini PSYCHIATRISCHE STATIONÄRE ABTEILUNG Aufgabenbereich: Notfall und Krisenmanagement bei Patienten mit seelischen Störungen Erhebung von Diagnosen und Einleitung der Akuttherapien Konsilliar- und Liasonsarbeit für das gesamte Krankenhaus Einweisung? Seitens das Zentrum für psychische Gesundheit oder der Ersten Hilfe. Verantwortliche: Dr. Umberto Unterfrauner Koordinator: Lorenzo Migliorini TAGESKLINIK DES PSYCHIATRISCHEN DIENST Therapeutische Angebote: • Tagesbetreuung • Arzneimitteltherapie psychotherapeutische Unterstützung in der subakuten Krankheitsphase • Maltherapie • Musiktherapie • Tanztherapie • Gruppentherapie • Angehörigengespräche • Fachambulanz für Schwangerschaft und Stillzeit Wo? Krankenhaus Bozen · Gebäude W Tel.: 0471 909 800/01 · Fax: 0471 909 828 Dienstzeiten? Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Day Hospital: Montag–Freitag, 8.30–16.00 Uhr Einweisung? Seitens des Zentrums für psychische Gesundheit und die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses. PSYCHIATRISCHER DIENST MIT DAY HOSPITAL Der Psychiatrische Dienst befasst sich mit Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation von seelischen Störungen bei Erwachsenen. Er besteht aus Dienststellen auf dem Territorium und im Krankenhaus (siehe Territorium). DIENSTE IM KRANKENHAUS 90 ERSTE-HILFE-DIENST Geschäftsf. Primar: Dr. Mario La Guardia Koordinatorin: Martina Lazzeri Wo? Krankenhaus · Verwaltungsaufnahme der Ersten Hilfe · Tel.: 0471 908 330 Dienstzeiten? Der Dienst steht rund um die Uhr zur Verfügung. ERSTE-HILFE-DIENST Zugang? Der „Triagedienst“ nimmt die Patienten auf und leitet diese nach dem Schweregrad ihrer Krankheit so rasch als möglich an den zuständigen Facharzt weiter. (Siehe Seite 84) Ratschläge für das gute Funktionieren • Für ärztliche Visiten wenden Sie sich zuerst an den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um so die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe zu vermeiden. • Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung hängt vom klinischen Zustand des Patienten ab. • Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe für nicht dringende Fälle ist unbedingt zu vermeiden. Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe sieht eine Kostenbeteiligung vor (Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002) (Siehe Ticket) Anforderung von Krücken bei ärztlicher Aufnahme der Ersten Hilfe: Montag–Freitag rund um die Uhr gegen Bezahlung einer Kaution von 20,66 Euro. Qualitätsindikatoren: • durchschnittliche Wartezeit mit gelbem Kode: 20 Minuten; • durchschnittliche Wartezeit mit grünem Kode: 60 Minuten; • maximale Wartezeit für die Erstvisite mit gelbem Kode: 30 Minuten (für grünen Kode keine Höchstwartezeit, in der Regel nicht mehr als 2 Stunden). Tätigkeiten: • Erstbehandlung von dringenden Fällen Das gute Funktionieren dieses äußerst wichtigen und schwierigen Dienstes hängt maßgeblich davon ab, wie er von den Patienten beansprucht wird. Als dringende Leistungen gelten jene, die bei in Notsituationen bzw. in Lebensgefahr befindlichen Patienten (z.B. Koma- oder Schockzustand, Herz- und Ateminsuffizienz, Herzrhythmusstörungen usw.) durchgeführt werden oder Dringlichkeitsfälle, bei denen ein Ausbleiben der Behandlung zu Komplikationen führen könnte (z.B. Brüche oder Verletzungen von Knochen und Gelenken, Haut- und Muskelverletzungen durch physische oder chemische Einwirkungen, Verletzungen von Sinnesorganen, Stoffwechselstörungen). Dringender Transport DIENSTE IM KRANKENHAUS PRIORITÄTEN FÜR DIE ERSTBEHANDLUNG 91 ROTER KODEX Kennzeichen für die dringendsten Fälle, bei denen Lebensgefahr besteht. Das Personal der Ersten-Hilfe-Station unterbricht die Routinearbeit und übernimmt sofort diesen Patienten, der unverzüglich in den Schockraum gebracht wird. Die wartenden Patienten werden mittels Leuchttafel „Notfall im Gange“ auf diesen Umstand hingewiesen. GELBER KODEX Wird Patienten mit schweren Verletzungen oder Krankheiten zugewiesen, welche die Beeinträchtigung einer der 3 wichtigsten Lebensfunktionen (Atmung, HerzKreislauf und Nervensystem) zur Folge haben. Die Wartezeit wird dabei so kurz wie möglich gehalten. GRÜNER KODEX Wird jenen Patienten zugeordnet, welche mit leichteren Verletzungen und mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen in die Erste-Hilfe-Station kommen. Hierbei kann die Wartezeit länger dauern. WEISSER KODEX Es handelt sich dabei um Fälle, die keine Dringlichkeit aufweisen und eigentlich vom Hausarzt gelöst werden sollten. Diese Patienten werden erst behandelt, wenn alle dringenderen Fälle abgeschlossen sind. Bitte achten Sie daher auf den Kodex und dessen Bedeutung: wenn Sie warten müssen, so bedeutet dies, dass es jemandem schlechter geht als Ihnen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Danke. PRIORITÄTEN FÜR DIE ERSTBEHANDLUNG NOTFALLREGELUNG Wir versorgen jeden Tag mehr als 250 Patienten. Für die Erste-Hilfe-Station ist also die Zeit sehr kostbar: wir müssen sie richtig nutzen, denn in manchen Fällen kann eine Verspätung auch nur von wenigen Minuten ein Leben in Gefahr bringen. Gerade weil unser Zeitaufwand vom Verletzungsgrad abhängt, haben wir eine Regelung mit vier Dringlichkeitsstufen eingeführt. Bei der Aufnahme wird Ihnen ein Kodex zugewiesen, mit dem Sie die Dringlichkeit Ihrer Behandlung und die entsprechende Wartezeit berechnen können. DIENSTE IM KRANKENHAUS PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES 92 PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES Primar: Dr. Fausto Chilovi Koordinatorin: Roberta Dapor Wo? Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude Tel.: 0471 908 341 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.15–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Zugang? • Endoskopische Untersuchungen, UBT (urea breath test), Manometrie, pH-Metrie: telefonische oder direkte Vormerkung mit Bewilligung beim Sekretariat des Dienstes für Endoskopie des Verdauungstraktes, wo Patienten über den Zugang zum Dienst informiert werden und der Vordruck der Einwilligungserklärung betreffend die Durchführung der Untersuchung nach Erhalt der relevanten Informationen ausgehändigt wird. Zur Durchführung einer endoskopischen Untersuchung sowie der Manometrie und/oder der pH-Metrie, muss Folgendes mitgebracht werden: • die Verschreibung des Arztes, der die Untersuchung beantragt hat • die Einwilligungserklärung, versehen mit Datum und Unterschrift • andere Befunde, sofern sie für die Untersuchung erforderlich sind, wie auf dem Informationsblatt erklärt • Abdomen-Sonographie: telefonische oder persönliche Vormerkung mit Bewilligung eines Arztes der Abteilung für Gastroenterologie beim Sekretariat des Dienstes für Endoskopie des Verdauungstraktes • Ambulante Visite für Hepatologie: telefonische oder persönliche Vormerkung mit Bewilligung beim Sekretariat des Dienstes für Endoskopie des Verdauungstraktes • Ambulante Visite für chronisch entzündliche Darmerkrankungen: telefonische Vormerkung mit Bewilligung bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle (EVS Tel.: 0471 457 457). Tätigkeiten: • Diagnostische und intraoperative Endoskopie des Verdauungstraktes: Ösophagogastroduodenoskopie, Koloskopie, Rektosigmoidoskopie, Jejunoskopie, Endosonographie, endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), endoskopische Biopsien, endoskopische Dilatationen (Bougierungen), endoskopische Behandlung der Blutungsquellen (Sklerotherapie, APC Argonplasmakoagulation, Klipps), Sklerosierung und Bandligatur von Varizen, endoskopische Laserbehandlung, Polipektomie, Anlage einer Perkutanen Endoskopischen Gastrostomie (PEG), Endoprothesenanlage, Kapsel-Endoskopie, Doppelballonendoskopie, Endoskopische Implantation eines Magenballons; • Manometrie und pH-Metrie; • Urea breath test (UBT) zum Nachweis einer Helicobacter-pylori (H.P.)-Infektion; • Diagnostische und intraoperative Sonographie des Abdomens (echographisch gesteuerte Feinnadelleberbiopsie, perkutane Ethanol-Injektion); Kontrastmittelsonographie; • Perkutane Leberbiopsie; • Zertrümmerung von Steinen mit Stoßwellen (ESWL) bei der Entfernung von Gallenwegs- und Pankreassteinen; • Ambulatorium für Hepatologie und Lebertransplantation: Visiten für Diagnose, Behandlung und Kontrolluntersuchungen bei Leberkrankheiten, Vor- und Nachvisiten bei Lebertransplantation; • Ambulatorium für chronisch entzündliche Darmerkrankungen: Visiten für Behandlung und Kontrolluntersuchungen bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Qualitätsindikatoren: • Qualitätsmanagementsystem ISO 9001:2000 DIENSTE IM KRANKENHAUS P H Y S I O PAT H O L O G I E U N D E N D O S K O P I E D E R AT E M W E G E 93 Primar: Dr. Giulio Donazzan Koordinatorin: Johanna Wieland Patientin während der Spirometrie Wo? Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude · 1. Stock Tel.: 0471 908 340 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 08.00–16.00 Uhr Zugang? • Dringende fachärztliche Visiten: ohne Vormerkung, mit Thorax-Röntgenbild und ärztlicher Verschreibung • Lungenfunktionsdiagnostik: einfache Spirometrie: ohne Vormerkung, mit ärztlicher Verschreibung, täglich 8.30–11.30 Uhr • Kontrollvisiten: mit Vormerkung und ärztlicher Verschreibung • alle anderen Lungenfunktionsproben und Allergietests: mit Vormerkung und ärztlicher Verschreibung. Qualitätsindikatoren: • Die Angemessenheit, Uniformität und Priorität der Leistungen werden durch vereinbarte Kriterien bestimmt: dringende Visiten: werden im Laufe des selben Tages durchgeführt prioritäre Visiten: werden innerhalb von 8 Tagen durchgeführt ordentliche Visiten: werden innerhalb von 60 Tagen durchgeführt • Beurteilung der onkologischen Patienten im multidisziplinären Ambulatorium, gemeinsam mit Pneumologen, Onkologen, Radiotherapeuten, Thoraxchirurgen • Komplexe pneumologische Patienten: Beurteilung der Päparate von seiten des Pathologen und klinische Diskussion in Zusammenarbeit Pneumologe und Pathologe • Verfügbarkeit von didaktischem Material für Patienten mit spezifischen Krankheitsbildern; • Informations- und Schulungsprogramme für Asthmatiker und Patienten in Ventilationstherapie. PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE Tätigkeiten: • Thorakale Endoskopie • Atemwegsallergologie • Lungenfunktionsdiagnostik • Pneumo-Onkologie • Asthma-Ambulatorium • Ambulatorium für interstitielle Lungenerkrankungen • Ambulatorium für Alfa-1-Antitrypsin-Mangel DIENSTE IM KRANKENHAUS KARDIOVASKULÄRE PHYSIOPATHOLOGIE 94 K A R D I O VA S K U L Ä R E P H Y S I O PAT H O L O G I E KARDIOLOGISCHE FUNKTIONSPROBEN – HAUPTGEBÄUDE Geschäftsf. Primar: Dr. Rainer Oberhollenzer Koordinator: Massimo Giacometti Wo? Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude · 1. Stock Tel.: 0471 908 335 Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.15–12.30 Uhr und 13.45–16.15 Uhr Tätigkeiten: • Dringende Visiten • Pädiatrische kardiologische Visiten, fötale Kardiologie und angeborene Kardiopathien • Echokardiogramme (fötale, neonatale und pädiatrische) Zugang? • Kardiologische Visiten: Vormerkung bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle (EVS - Tel.: 0471 457 457) Maximale Wartezeit: 60 Tage • Pädiatrische kardiologische Visiten, fötale Kardiologie und angeborene Kardiopathien: Vormerkungen im Sekretariat: Tel.: 0471 908 335 – bei dringenden Fällen keine Wartezeit • Echokardiogramme (fötale, neonatale und pädiatrische): Vormerkungen im Sekretariat: Tel.: 0471 908 335, 0471 908 337; Dienstzeiten: 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr - maximale Wartezeit: 15 Tage • Elektrokardiogramme: keine Vormerkung notwendig - Ausgabe des Befundes innerhalb 40 Minuten ab Durchführung der Leistung. Echokardiogramm FUNKTIONSPROBEN KARDIOLOGIE - GEBÄUDE „W“ Wo? Bozen · Krankenhaus Gebäude W · Erdgeschoss Tel.: 0471 909 985 · 0471 909 986 Dienstzeiten? Vormerkungen im Sekretariat: Tel.: 0471 909 985 · 908 335; 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Qualitätsindikatoren: • Elektrokardiogramm in den Dienststunden ohne Vormerkung, ohne Wartezeiten und mit Befundausgabe innerhalb von 40 Minuten DIENSTE IM KRANKENHAUS I M M U N H Ä M AT O L O G I E U N D B L U T T R A N S F U S I O N 95 Primar: Dr. Ivo Gentilini Koordinatorin der Techniker: Maura Sartori Koordinatorin der Krankenpfleger: Sabine Pardeller Die wichtigsten dem Publikum zugängigen Tätigkeiten sind: • Blutspenden und produktive Apheresen • Betreuung der Knochenmarkspende • Eigenblutspenden für operative Eingriffe oder für die Produktion von Thrombozyten-Gel und/oder von Fibrinkleber • Transfusions- und Infusionstherapie • Aderlasstherapie • Feststellung oder -Ausschluss einer Vaterschaft Qualitätsindikatoren: • für alle Patienten landesweite Gewährleistung einer gezielten Transfusionstherapie mit leukodepletierten Blutkomponenten • keine Wartelisten für die Durchführung ambulanter Transfusionstherapien im Transfusionsdienst • durchschnittliche Wartezeit für die Kompatibilität zwecks Knochenmarktransplantation: 18 Tage (nationaler Durchschnitt: 27 Tage). • EFI-Akkreditierung des Immungenetik-Labors • JACIE-Akkreditierung des Sektors für die Sammlung, Verarbeitung und Konservierung der blutbildenden Stammzellen Wo? Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude Tel.: 0471 908 290 · Fax: 0471 908 877 Dienstzeiten? Für die Blutspender: Montag–Freitag, 8.00–10.30 Uhr Für die Patienten: Montag–Freitag, 10.30–16.00Uhr Informationen über Blut- oder Knochenmarkspenden und über Untersuchungen zur Feststellung der Vaterschaft, telefonisch erhaltbar: Montag–Freitag, von 8.30 bis 16.00 Uhr. Zugang? Die Bürgerinnen und Bürger können sich an den Dienst wenden, um: • Blut zu spenden oder sich einer produktiven Apherese zu unterziehen: der/die Spender/in muss ein Alter zwischen 18 und 60 Jahren haben; • Knochenmarkspender zu werden: das Einschreibealter muss zwischen 18 und 38 Jahren sein; • Eigenblutspenden für chirurgische Eingriffe oder für die Produktion von Thrombozyten-Gel und/ oder Fibrinkleber durchzuführen: der Patient wird vom Hausarzt oder Facharzt mit eigener Eigenblutspende-Anforderung und –Einwilligung oder mit Beratungsanforderung zugewiesen; • Einer Transfusions-, Infusions- oder Aderlasstherapie unterzogen zu werden: der Patient wird vom Hausarzt oder Facharzt mit Bewilligung oder mit Beratungsanforderung zugewiesen; • Einer Stammzellsammlung oder therapeutischen Apherese zu unterziehen: der Patient wird vom Facharzt mit Bewilligung oder mit Beratungsanforderung zugewiesen. Die Vormerkungen erfolgen telefonisch oder direkt im Transfusionsdienst, anhand einer nötigen Dokumentation. IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION Tätigkeiten: Im Dienst werden alle Untersuchungen von Blutoder Knochenmarkspendern, Empfängern von Transfusionen und Transfusionsblut-Konserven vorgenommen. Außerdem werden alle für Bluttransfusionen oder Knochenmark- und GewebeTransplantationen notwendigen Bluttypisierungen durchgeführt. DIENSTE IM KRANKENHAUS 96 P Ä D I AT R I S C H E D I E N S T E A. GASTROINTESTINALE DIAGNOSTIK UND ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES Geschäftsf. Primarin: Prof. Dr.in Lydia Pescollderungg Koordinatorin: Dorothea Morandell Wo? Bozen · Krankenhaus Pädiatrie Tel.: 0471 908 823 Tätigkeiten: • Dünndarmsaugbiopsie (Diagnostik der Zöliakie) • Ösophagogastroduodenoskopie • Kolonskopie • Rektosigmoidoskopie • endoskopische Biopsien • pH-Metrie und Impedenziometrie • H2-Atemtest zum Nachweis einer Zuckerunverträglichkeit (z.B. Milchzucker) • Schweißtest zur Diagnose der zystischen Fibrose Dienstzeiten? Montag–Freitag, 8.15–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr PÄDIATRISCHE DIENSTE Zugang? Vormerkung: mit ärztlicher Verschreibung beim Sekretariat des Dienstes Qualitätsindikatoren: • endoskopische Untersuchungen unter Sedierung oder Anästhesie; Durchschnittliche Wartezeit: 15 Tage • mögliche Diagnose Zöliakie durch stereomikroskopische Beurteilung der Dünndarmschleimhaut nach Saugbiopsie. • spezifisch ausgebildetes Personal • Allen Patienten und Angehörigen wird psychologische Unterstützung angeboten • Anwesenheit einer Lehrperson der Grundschule am Vormittag B. PHYSIOPATHOLOGIE DER ATEMWEGE IM KINDES- UND JUGENDALTER Zugang? • Lungenfunktionsdiagnostik: einfache und Belastungs-Spirometrie: mit Bewilligung des Vertrauensarztes, mit Vormerkung, täglich 8–11 Uhr, alle anderen Lungenfunktionsproben auch mit Vormerkung. • Allergietest: mit Bewilligung des Vertrauensarztes oder Facharztes und mit Vormerkung; alle weiteren allergologischen Abklärungen erfolgen nach fachärztlicher pädiatrisch-pneumologischer Visite und mit Vormerkung. Spirometrie Tätigkeiten: • Allergologie: Nachweis von Allergien, (Pricktest); Hyposensibilisierungstherapie subcutan und sublingual gegen Pollen-, Hausstaubmilben- und allergie; • Lungenfunktionsdiagnostik: Spirometrien, Belastungstest für Asthma, arterielle Blutabnahme für Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie; Lungenfunktionsproben für Kleinkindern von 4 – 6 Jahren • FeNO-Messung Lunge und nasal ab 6 Jahre • Rinoprovokation für Allergene • Exposition und Tolleranztest auf Nahrungsmittel • Asthma-Ambulanz: Kontrollvisiten für Asthmapatienten; • Ambulatorium für Mangel an Alfa-1-Antitrypsin: Kontrollvisite für Patienten mit Alfa-1-Antitrypsin-Defizit, Erfassung der Patienten für das nationale epidemiologische Register, Vorsorgegespräche. DIENSTE IM KRANKENHAUS P Ä D I AT R I S C H E D I E N S T E 97 Verantwortliche: Dr. Laura Battisti C. PÄDIATRISCHE ONKOHÄMATOLOGIE - DAY HOSPITAL Tätigkeiten: • Diagnose und Therapie onko-hämatologischer Erkrankungen im Kindesalter (in Zusammenarbeit mit den universitären onkologischen Abteilungen) • Verabreichung von Chemotherapie • Verabreichung der Transfusionstherapie • Ersatztherapie von angeborenen Immunerkrankungen • Pflege von zentralen venösen Kathetern • Follow-up der onkologischen Patienten Wo? Bozen · Krankenhaus Department für Pädiatrie Tel.: 0471 909 796 · Fax 0471 907 749 Dienstzeiten? Montag-Freitag, 07.30–15.00 Uhr Qualitätsindikatoren: • Durchschnittliche Wartezeit: 1 Tag • Allen Patienten und Angehörigen wird psychologische Unterstützung angeboten • Anwesenheit einer Lehrperson der Grundschule am Vormittag D. LANDESWEITER DIENST FÜR DIABETES IM KINDESALTER Tätigkeiten: • Einführung in die Selbstbehandlung der Diabeteserkrankung; • Periodische fachärztliche Visiten; • Jahreskontrolle zur Vorsorge der Komplikationen des Diabetes und der damit zusammenhängenden Krankheiten; • Organisation von regelmäßigen Weiterbildungstreffen; • Organisation von ärztlich-erzieherischen Schulcamps für Kinder mit Diabetes; • Screening: Diabetes-Risikogruppen Wo? Bozen · Krankenhaus Department Pädiatrie Tel.: 0471 908 648 · Fax 0471 909 730 Poliambulatorien: Tel.: 0471 457 457 Zugang? Mit der ärztlichen Verschreibung des behandelnden Arztes oder des Diabetologen Day Hospital: Tel.: 0471 909 764 Zugang? Direkte Vormerkung mit ärztlicher Verschreibung PÄDIATRISCHE DIENSTE Zugang? Der Vorschlag für die Aufnahme ins Day Hospital erfolgt durch die Krankenhausfachärzte DIENSTE IM KRANKENHAUS 98 KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG Primar: Dr. Sergio Messini Koordinatorin: Marina Sartore Wo? Bozen · Krankenhaus Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie Tel.: 0471 908 530 · Fax: 0471 908 909 KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG Dienstzeiten? Vormerkung für Gespräche/Visiten: Tel.: 0471 908 536 Montag–Donnerstag, 09.00–12.00 Uhr Vormerkung für Follikelmessung: Tel.: 0471 908 392 Zugang? • Vormerkung für Visiten und Gespräche beim Sterilitätszentrum Bozen • mit ärztlicher Verschreibung (und Zahlung des von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Tickets) für die Visite und die Ultraschalluntersuchung Tätigkeiten: • Diagnostik: endokrinologische Abklärung, Ultraschalluntersuchung, Hysterosalpingosonografie, Ferti-Test, diagnostische und operative Hysteroskopie, diagnostische und operative Pelviskopie • komplementärmedizinische Beratung (naturheilkundliche Beratung, Homöopathie) • Samenaufbereitung • Medizinische unterstützte Infertilitätsbehandlung I Stufe: IUI (intrauterine Insemination) • Hormonelle Stimulationstherapien für ART II Stufe (IVF / ICSI) Die diagnostisch-therapeutischen Leistungen auf dem Gebiet der ärztlich unterstützten Fortpflanzung werden in den Krankenhauseinrichtungen gemäß medizinisch-ethischen Prinzipien sowie unter Verantwortung der Sanitätsdirektion durchgeführt. Intrauterine Insemination DIENSTE IM KRANKENHAUS LABOR FÜR KLINISCHE BIOCHEMIE 99 Primar: Dr. Francesco Rizza Koordinator: Roland Nocker Wo? Bozen · Krankenhaus · Lorenz-Böhler-Straße 5 Tel.: 0471 908 306 Dienstzeiten? Blutabnahmen: Montag–Freitag, 7.30–9.30 Uhr Auskünfte: Montag–Freitag, 7.30–18.00 Uhr Zugang? • keine Vormerkung • mit Bewilligung und Ticketbezahlung oder Zahlung des vollen Preises für die verlangte Leistung. Die Befunde werden normalerweise in den Poliambulatorien ausgegeben. Es kann jedoch auch bei der Annahme beantragt werden, dass sie mit der Post nach Hause geschickt werden, falls das Ticket im Voraus gezahlt werden kann. Abnahme und Abgabe von Untersuchungsmaterial in anderen Abnahmestellen (siehe Tabelle mit Adressen und Dienstzeiten S. 68-69). Automatische Blutuntersuchung Qualitätsindikatoren: • Vortrittsrecht für Personen, die ein Anrecht darauf haben (siehe Schild, das im Labor für klinische Biochemie angebracht ist) • Schalterdienst für Auskünfte • Durchführung dringender Untersuchungen bei erwiesener Notwendigkeit. LABOR FÜR KLINISCHE BIOCHEMIE Tätigkeiten: • Durchführung von biochemischen und hämatologischen Untersuchungen • Abnahmestelle auch für Laboruntersuchungen anderer Labors (Mikrobiologie und Virologie, Hämatologie, Transfusionszentrum und Histopathologie) • Durchführung von Funktions- und Provokationstests (Stimulation/ Suppression). DIENSTE IM KRANKENHAUS 100 N E O N AT O L O G I E U N D N E U G E B O R E N E N I N T E N S I V S TAT I O N Primar: Dr. Hubert Messner Koordinatorin: Silvana Prevedel NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENENINTENSIVSTATION Die Neugeborenenintensivstation ist das Referenzzentrum für die gesamte Provinz Bozen Wo? Bozen · Krankenhaus Abteilung für Neonatologie und Neugeborenenintensiv Tel.: 0471 908 653 · Fax: 0471 908 657 Dienstzeiten? Vormerkung: Follow-up Tel.: 0471 908 415 Schädelsonographie Tel.: 0471 908 653 Herzsonographie Tel.: 0471 909 764 Montag–Freitag: 9.00–13.00 Uhr, 14.00–16.00 Uhr Tätigkeiten: • Provinzialer Neugeborenentransport • Follow-up des Neugeborenen und Frühgeborenen • Förderung des Stillens • Schädelsonographie • Herzsonographie • Neugeborenen-Screening • Neonatale Reanimationskurse • Vermont Oxford Database: Datenerfassung Zugang? Mit Vormerkung und Bewilligung Betreuung des Neugeborenen Qualitätsindikatoren: • Benchmarking mit italienischen und amerikanischen NG-Intensivstationen zur Verbesserung der Qualität; • Beurteilung und Analyse des Outcomes der Frühgeburt; • Beurteilung und Analyse des Transportes • Schmerzfreie Abteilung, DIENSTE IM KRANKENHAUS NUKLEARMEDIZIN 101 Primar: Dr. Luzian Osele Koordinator: Othmar Teutsch Wo? Krankenhaus · Hauptgebäude · ebenerdig · gelber Bereich · Tel.: 0471 908 313 Dienstzeiten? Klinische Tätigkeit: Montag–Freitag, 7.50–20.00 Uhr Vormerkungen für externe Patienten: Montag–Freitag, 7.50–16.00 Uhr Zugang? Mit Vormerkung für PET-CT Diagnostik, szintigraphische Untersuchungen, Knochendichtemessungen (DEXA), Ambulatorium für Schilddrüsenkrankheiten und radiometabolische Therapien. PET-CT Qualitätsindikatoren: • Patientinnen mit Brustkrebs haben bei der Vormerkung zur szintigraphischen Abklärung des Wächterknotens vor dem chirurgischen Eingriff Vorrang. • Möglichkeit der freien Wahl des Facharztes innerhalb der Schilddrüsenambulanz • Einhaltung der vereinbarten Fristen für Durchführung und Befundung der szintigraphischen Untersuchungen. NUKLEARMEDIZIN Tätigkeiten: • „PET-CT“ -Diagnostik: Niedrigdosis PET-CT und bei gezielter klinischer Fragestellung auch Kontrastmittel-gestüztes PET-CT im onkologischen Bereich mit folgenden Radiopharmaka: 18F-FDG; 18F-Cholin ; 18F-FET; 18F-DOPA und 68Ga-DOTATOC. • „Tradizionelle In-vivo”-Diagnostik: Verabreichung von Radiopharmaka zu diagnostischen Zwecken überwiegend im onkologischen, kardiologischen und endokrinologischen Bereich. • Darstellung des Wächter-Lymphknotens: Die dazu verwendete Methode ist die präoperative Lymphknotenszintigraphie mit Kolloiden, gefolgt von der intraoperativen Lokalisation und Entfernung des Wächterknotens mittels einer chirurgischen intraoperativen Gammasonde. • Densitometrie (DEXA): Bewertung der Knochendichte und Diagnose der Osteoporose, sowie Quantifizierung der Ganzkörperzusammensetzung mittels Fett- (FAT) und Magerweichgewebebestimmung (FFM). • Schilddrüsenambulatorium: Erstes Fachambulatorium in Südtirol für Diagnose und Therapie von Schilddrüsenkrankheiten • Therapie: Verabreichung von Radiopharmaka zur Behandlung von verschiedenen Pathologien vor allem im Bereich der Onkologie, einschließlich der Radioimmuntherapie mit Ibritumomab-Tiuxtenan -90Y bei non-Hodgkin Lymphomen. DIENSTE IM KRANKENHAUS 102 P H Y SISCHE REHABILITAT ION Primar: Dr. Peter Zelger Koordinatorin: Carla Naletto Wo? Bozen · Krankenhaus Tel.: 0471 907 428/483 Fax: 0471 908 937 Dienstzeiten? Vormerkung: von Montag bis Freitag, 8.00–16.30 Uhr Zugang? die Rehaleistungen können künftig nur mehr vom Facharzt für physische Medizin und Rehabilitation oder anderem bedienstetem oder von einem intern vertragsgebundenen Facharzt für den eigenen Fachbereich verschrieben werden. Tätigkeiten: Der Dienst für physische Rehabilitation befasst sich mit der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer, Funktionseinschränkungen. Die Abteilung für Neurorehabilitation und funktionelle Rehabilitation behandelt Patienten mit orthopädischen, traumatologischen, neurochirurgischen usw. Erkrankungen. PHYSISCHE REHABILITATION • Erstvisite gegen fach-hausärztliche Verschreibung Dringende Reha-Fachvisite: NICHT vorgesehen Prioritäre Reha-Fachvisite: • nach rezentem chirurgischen Eingriff (neurochirurgisch, traumatologisch, orthopädisch); • nach stationärem Aufenthalt, wenn die ambulante Fortsetzung von Physiotherapie für notwendig erachtet wird (z.B. nach Schlaganfall...); • Patienten, die gerade einen Therapiezyklus nach einem chirurgischen Eingriff, nach einem Trauma oder nach einer akuten Erkrankung beendet haben, ohne wesentliche Funktions- und Beschwerdeverbesserung, wenn eine Re-Evaluierung durch den Reha-Facharzt für notwendig erachtet wird. Ergotherapie DIENSTE IM KRANKENHAUS RÖNTGENDIAGNOSTIK 103 Primar: Dr. Giampietro Bonatti Koordinator: Giorgio Benati Wo? Bozen · Krankenhaus · Vormerkung: Tel.: 0471 908 348 · 0471 908 237 Dienstzeiten? Vormerkung: Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr Zugang? Die Röntgenuntersuchungen werden mit klarer und leserlicher Verschreibung des Basisarztes bzw. des Facharztes nach Vormerkung durchgeführt. TC-Multislice Qualitätsindikatoren: • Jede Leistung wird nach standardisierten Protokollen durchgeführt. • Konstante Überwachung der Wartezeiten, um deren zunehmende Verringerung anzustreben • komplette Digitalisierung der Produktionsprozesse und der Verteilung der Röntgenaufnahmen, sei es in der Zentralstruktur wie auch in den peripheren Strukturen (RIS-PACSSYSTEM). RÖNTGENDIAGNOSTIK Tätigkeiten: Im Krankenhaus werden praktisch alle Arten von radiologischen Leistungen mit oder ohne Kontrastmittel, Ct-Untersuchungen, Magnetresonanzuntersuchungen, Mammografien, Ultraschalluntersuchungen und Angiografien durchgeführt. Für einige Untersuchungen, z.B. bei denen man nüchtern sein muss und/oder ein Kontrastmittel verwendet wird, ist eine spezielle Vorbereitung notwendig, die bei der Vormerkung erläutert wird. DIENSTE IM KRANKENHAUS 104 RÖNTGENDIAGNOSTIK MAMMOGRAFIE Wo? Bozen · Krankenhaus · Dienst für Röntgendiagnostik Vormerkung: persönlich am Schalter in der Röntgenabteilung oder telefonisch: 0471 908 348 · 0471 908 237 Tätigkeiten: Die Mammografie ist die wirksamste und sicherste Methode für die Früherkennung von Brustkrebs. • Durchführung von symptomatischer Mammografie Dienstzeiten? Vormerkung: Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr RÖNTGENDIAGNOSTIK Zugang? Mit Bewilligung des Basisarztes bzw. Facharztes. Mammografie Qualitätsindikatoren: • Jede Leistung wird nach standardisierten Protokollen durchgeführt. • Alle Screeninguntersuchungen der Gesundheitsbezirke Bozen, Meran und Bruneck werden von zwei spezifischen Fachkräften (min. 5000 Untersuchungen pro Jahr) befundet. • Es werden minimal-invasive Untersuchungen (Zytologie, Biopsie, Feinnadelpunktion, Aspirationsbiopsie) für die ganze Provinz durchgeführt. DIENSTE IM KRANKENHAUS SOZIALDIENST 105 Koordinatorin: Daniela Pintarelli Die Haupttätigkeiten sind Folgende: • informative und unterstützende Gespräche • geschützte Entlassung • Einleitung von Betreuungs- und Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf die Anforderung von gesundheitlichen Hilfsmitteln • Vermittlung zwischen Patient, Krankenhaus und territorialen Diensten. Gespräch mit Sozialassistentin Wo? Der Dienst ist in zwei Sitzen untergebracht: • Krankenhaus · Mehrzweckgebäude · Erdgeschoss · hellblauer Bereich · nach der kleinen Bar, erster Korridor links • Gebäude W · Abteilung Geriatrie · 2. Stock · Zimmer Nr. 33 Fax: 0471 907 407 Dienstzeiten? Montag–Freitag Sprechzeiten (s. unten). Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter aktiviert. Jeder Sozialassistent bzw. jede Sozialassistentin ist für bestimmte Abteilungen zuständig. • Koord. Daniela Pintarelli Tel.: 0471 907 471 9.00–10.30 Uhr • Enrico Lampis Tel.: 0471 908 801 9.00–10.30 Uhr und 14.00–15.00 Uhr • Marina Ferrari Tel.: 0471 908 209 9.00–10.30 Uhr und 14.00–15.00 Uhr • Fulvio Tomelleri Tel.: 0471 908 715 9.30–10.30 Uhr und 14.00–15.00 Uhr • Pia David Tel.: 0471 909 890 10.00–11.00 Uhr; Montag und Mittwoch 14.00–15.00 Uhr Zugang? Ohne Vormerkung während der Sprechzeiten und mit Vormerkung außerhalb der Sprechzeiten. Qualitätsindikatoren: • Erstes Gespräch am Werktag nach Beantragung der Fachberatung. SOZIALDIENST Tätigkeiten: Der krankenhausinterne Sozialdienst arbeitet mit dem Gesundheitspersonal zusammen, um Patienten und deren Familienmitgliedern bei der Bewältigung sozialer Probleme zu helfen, die sich in Zusammenhang mit der Krankheit, dem Krankenhausaufenthalt und der Wiedereingliederung danach ergeben. Dieser Dienst wird direkt vom Patienten bzw. Familienmitglied oder auf Anfrage der Abteilung beantragt. DIENSTE IM KRANKENHAUS 106 I N T E R K U LT U R E L L E V E R M I T T L U N G Koordinatorin: Daniela Pintarelli Die Abteilung und die Dienste des Sanitätssprengels melden die Anfragen direkt dem Sozialdienst des Krankenhauses. INTERKULTURELLE VERMITTLUNG Dienstzeiten? Die Kooperative „Mosaik“ verpflichtet sich, ihren Mitglieder innerhalb 18 Uhr des, auf den Antrag folgenden Tages, zu schicken. Zugang? • Telefonische Anfrage an die für die Abteilung zuständige Sozialassistentin bzw. den zuständigen Sozialassistenten • Das Personal der Poliambulatorien oder anderer Krankenhausdienste nimmt mit der Koordinatorin der Sozialassistenten, Daniela Pintarelli, Kontakt auf (Tel.: 0471 907 471). Interkulturelle Vermittlung Tätigkeiten: Wir helfen bei der Kommunikation mit ausländischen Patienten, • falls Verständigungsprobleme bestehen, welche die Gesundheit der Bürger beeinträchtigen könnten; • falls kulturelle Voraussetzungen bestehen, die der Einweisung und Behandlung von Patienten im Wege stehen; • falls die Übersetzung von Unterlagen über den Gesundheitszustand von Patienten notwendig ist. Wie wird der Dienst für interkulturelle Vermittlung in Anspruch genommen? 1. Bereitstellung von einigen Informationen für den Dienst: • Nationalität des Patienten, • Muttersprache und weitere vom Patienten gesprochene Sprachen, • Angabe des Geschlechts des Patienten, • Abteilung bzw. Ambulatorium, wo sich der Patient befindet, • Bezugsperson für die Kontaktaufnahme mit dem Dienst für interkulturelle Vermittlung, • Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten (falls notwendig), • Grund für die Inanspruchnahme des Dienstes. 2. Kontaktaufnahme mit dem Dienst für interkulturelle Vermittlung: siehe „Zugang?“ 3. Unterzeichnung des Vordrucks für die Inanspruchnahme des Dienstes (wird in der Folge dem interkulturellen Vermittler bzw. der Vermittlerin übergeben). DIENSTE IM KRANKENHAUS ZAHNARZT 107 Primar: Dr. Fabrizio Fontanella Koordinatorin: Manuela Delladio Tätigkeitsbereiche: Tätigkeiten auf dem Gebiet der Mund- und Kieferchirurgie Wo? Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude Tel.: 0471 908 408 Ambulante Tätigkeit: • Risikopatienten: Behandlung von Patienten mit schwerwiegenden systemischen Erkrankungen, bei denen Risikofaktoren vorliegen • Funktionsstörungen des Kauorgans • Paradeontologie • Plastische Chirurgie: ambulante Behandlung nur nach Vereinbarung. Dienstzeiten? Vormerkung: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr Klinische Tätigkeit: Montag–Freitag, 7.30–15.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst: an allen Vorfeierund Feiertagen, 9.00–11.00 Uhr Verschiedene Tätigkeiten: Montag–Freitag, 15.00–17.00 Uhr ZAHNARZT Zugang? • Zahnärztlicher Notfalldienst: der Patient wird sofort versorgt, • programmierte Visiten: diese werden je nach Priorität durchgeführt, • Patienten, die beim Dienst in Behandlung sind, werden nach einem festgelegten Programm nachbehandelt; • Patienten, die bei anderen Einrichtungen in Behandlung sind, müssen ein Ansuchen für eine Konsiliarvisite einreichen, und zwar zusammen mit den ärztlichen Unterlagen über die durchgeführten Behandlungen. Zahnärztliche Visite Qualitätsindikatoren: • Telefonische Vormerkungen für Routineleistungen • Sofortiger Zugang für dringende Leistungen Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger MITBETEILIGUNG DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit 111 Direktorin: Dr.in Waltraud Vieider DAS AMT ARBEITET FOLGENDE INFORMATIONEN FÜR DIE BEVÖLKERUNG AUS UND AKTUALISIERT SIE: • Charta der Gesundheitsdienste • Nützliche Informationen • Informationsblätter für stationäre Patienten • Homepage des Gesundheitsbezirkes • Lageplan Wo? Bozen · Krankenhaus · Haupteingang Tel.: 840 002 211 · Fax: 0471 908 924 E-Mail: [email protected] Dienstzeiten? Montag–Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–12.00 Uhr Zugang? Ohne Vormerkung Qualitätsindikatoren: • Schriftliche Beschwerden werden immer schriftlich beantwortet, sofern die Angaben des Beschwerdeführers vorhanden sind. • Periodische Überprüfung des Zufriedenheitsgrades der Patienten durch die Verteilung von Fragebögen • regelmäßige Aktualisierung der Informationsblätter. 1.1 EINREICHUNG VON BEMERKUNGEN, EINSPRÜCHEN, KLAGEN UND BESCHWERDEN Art. 1 Patienten, nahe und entfernte Verwandte oder Freiwilligen- und Schutzorganisationen können Bemerkungen,Einsprüche und Klagen oder Beschwerden gegen Handlungen oder Verhaltensweisen einreichen, welche die Inanspruchnahme der vom Gesundheitsbezirk erbrachten medizinischen und sozialen Leistungen verhindern oder einschränken. Art. 2 Die Patienten und die anderen Personen und Einrichtungen laut Artikel 1 können ihre Rechte geltend machen mittels: Entgegennahme einer Beschwerde AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit Tätigkeiten: Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit (ABÖ) informiert, berät und betreut die Bürgerinnen und Bürger, damit diese die Dienste besser in Anspruch nehmen können. Es überprüft den Zufriedenheitsgrad der Bürger und Patienten, pflegt die Kommunikation nach außen und verwirklicht die Marketinginitiativen im Interesse des Gesundheitsbezirkes. Des Weiteren ist es bestrebt, bei den Beziehungen mit den Bürgern nach dem Transparenzprinzip zu handeln. Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit 112 AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit • Schreiben auf stempelfreiem Papier, das an den Gesundheitsbezirk adressiert und diesem übermittelt werden muss oder beim Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit abzugeben ist; • Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes, der im Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit erhältlich ist; • Fax, das an das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit (0471 908 924) zu senden ist; • Gespräch mit einem Angestellten des Amtes: telefonischer (Tel. 840 00 22 11) oder persönlicher Kontakt • E-Mail, die an [email protected] gesendet werden kann. Der Bürger erhält eine schriftliche Antwort, sofern die Beschwerde, der Einspruch oder die Bemerkung mit einer Unterschrift versehen, oder, im Falle einer E-Mail, die genaue Adresse angegeben ist. Art. 3 Die Bemerkungen, Einsprüche, Klagen oder Beschwerden, die im Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit einlangen, müssen, sofern sie nicht umgehend gelöst werden können, den involvierten Verantwortlichen der Struktur zugeschickt werden. Art. 4 Die Verantwortlichen müssen innerhalb 15 Tagen eine angemessene Stellungnahme bzw. Information für das Antwortschreiben an den Bürger, zuschicken. Art. 5 Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit setzt die Verantwortlichen der jeweiligen Dienste der betroffenen Abteilung über die eingegangenen Bemerkungen, Einsprüche, Klagen und Beschwerden in Kenntnis, damit diese alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um die gemeldeten Missstände zu beheben und dem anfordernden Amt die entsprechenden Informati- onen zu liefern, damit dieses den betroffenen Bürgern binnen 30 Tagen schriftlich antworten kann. Art. 6 Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit nimmt folgende Aufgaben wahr: a) es nimmt die Bemerkungen, Einsprüche, Klagen und Beschwerden im Sinne des Schutzes der Bürger gegen Handlungen oder Verhaltensweisen entgegen, durch die eine Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen verweigert oder behindert wird; b) es sorgt im Auftrag des Bezirksdirektors für die Durchführung der Untersuchung und für eine umgehende Beantwortung von Beschwerden, wenn diese einen leicht vorhersehbaren Ausgang haben; c) es sorgt für die Durchführung der Untersuchung bei Beschwerden mit einem komplexen Sachverhalt, wobei es Gutachten bei der Sanitäts- und/oder Verwaltungsleitung einholt und den gesetzlichen Vertreter bei der erforderlichen Abklärung berät; das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit kann bei der Abwicklung der Untersuchung alle für die Entscheidung notwendigen Tatbestände erheben, indem es auch Berichte und Gutachten von den Verantwortlichen der operativen Einheiten, Dienste oder Ämter einholt; d) es gibt dem betroffenen Betreuten alle Auskünfte und alle weiteren Hinweise, die für den Schutz seiner von den geltenden Bestimmungen anerkannten Rechte notwendig sind; e) es bereitet für die Amtsdirektorin die schriftliche Antwort an den Betreuten vor, worin auch darauf hingewiesen wird, dass eingegangene Bemerkungen und Einsprüche weder eine Anfechtung vor Gericht verhindern, noch eine solche ausschließen, wie von Art. 14 Absatz 5 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 502/92, abgeändert durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 517/93, ausdrücklich vorgesehen ist. Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger Art. 7 Der Verantwortliche des Amtes für die Beziehungen zur Öffentlichkeit nimmt zusammen mit seinen Mitarbeitern und/oder durch sie, folgende weitere Aufgaben wahr: a) er nimmt die Beschwerden, Einsprüche und die Bemerkungen entgegen, die auf dem Verwaltungsweg eingereicht wurden; b) er sorgt für die Bearbeitung der Beschwerden und trifft die entsprechende Entscheidung in leicht lösbaren Fällen; c) er veranlasst die Bearbeitung der Beschwerden und gibt in Fällen, die leicht lösbar sind, dem Betreuten eine unverzügliche Antwort; d) er prüft die Beschwerden, die über die Freiwilligen- und Schutzorganisationen vorgebracht werden, und übermittelt das Antwortschreiben an den Betreuten; e) er leitet die neuerliche Überprüfung der Beschwerden ein, falls der Betreute mit der erhaltenen Antwort nicht einverstanden ist; f) er befasst die gemischte Schlichtungskommission mit der Prüfung der Beschwerde, falls die Antwort den Bürger nicht zufrieden stellt oder dieser von der Kommission angehört werden möchte. 1.2 DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER PATIENTEN Die folgenden Bestimmungen sind dem Dekret des Ministerratspräsidenten vom 19.5.1995 entnommen und ergänzen die in den nachstehenden Dokumenten enthaltenen Grundsätze, worin auch die international geltenden Bestimmungen berücksichtigt wurden: • „Charta der Rechte des Patienten“, die im Jahr 1973 von der American Hospital Association verabschiedet wurde; • „Charta der Rechte des Kranken“, die von der EWG in Luxemburg vom 6. bis zum 9. Mai 1979 verabschiedet wurde; • “Charta der 33 Rechte des Bürgers“, die in der ersten öffentlichen Session für die Rechte von kranken Menschen in Rom am 29. Juni 1980 ausgearbeitet wurde; • Art. 25 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“,Art. 11 und 13 der „Europäischen Sozialcharta 1961“; • Art. 12 der „Internationalen UNO-Konvention über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte“, 1966; • Resolution Nr. 23 der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 1970, die bereits in den entsprechenden Artikeln der italienischen Verfassung (Art. 2, 3, 32) enthalten ist. 1.3 DIE RECHTE Art. 1 Der Patient hat das Recht auf Betreuung und Pflege, die mit Einsatz und Aufmerksamkeit zu erbringen sind, sowie ein Recht auf Respekt seiner Würde und seiner persönlichen und weltanschaulichen Überzeugungen. Art. 2 Während des Krankenhausaufenthaltes hat der Patient im Besonderen das Recht, immer mit eigenem Namen und Vornamen angesprochen zu werden, anstatt mit einer Nummer oder mit der Bezeichnung seiner Krankheit. Er hat des Weiteren das Recht, mit „Sie“ angesprochen zu werden. Art. 3 Der Patient hat das Recht, von der Gesundheitseinrichtung Auskunft über die von derselben angebotenen Leistungen, über Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und deren Kosten zu erhalten. Er hat außerdem das Recht, die behandelnden Personen aufgrund der obligatorischen Erkennungsplakette sofort erkennen zu können. 113 AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger 114 AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit Art. 4 Der Patient hat das Recht, vom behandelnden Arzt eine vollständige und verständliche Auskunft betreffend Diagnose der Krankheit, vorgeschlagene Therapie und entsprechende Prognose zu erhalten. Art. 5 Außer in Dringlichkeitsfällen, bei denen eine Verzögerung eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann, hat der Patient das Recht, Erklärungen zu erhalten, die es ihm ermöglichen, eine wirklich überzeugte Zustimmung zu geben, bevor er einer Therapie oder einem Eingriff unterzogen wird. Diese Auskünfte müssen auch mögliche behandlungsbedingte Risiken oder Unannehmlichkeiten betreffen. Falls der Arzt die begründete Überzeugung hat, dass eine direkte Information unzweckmäßig ist, muss diese an die Verwandten oder an den jeweiligen Vormund weitergegeben werden, es sei denn, der Patient verbietet dies ausdrücklich. Art. 6 Der Patient hat außerdem das Recht, über die Möglichkeit von alternativen Untersuchungen und Behandlungen informiert zu werden, auch wenn diese in anderen Strukturen durchgeführt werden. In Fällen, wo der Patient selbst nicht in der Lage ist, zu entscheiden, müssen die entsprechenden Informationen den Personen laut Artikel 5 gegeben werden. Art. 7 Der Patient hat das Recht, dass alle seine die Krankheit betreffenden Daten und alle weiteren ihn betreffenden Umstände geheim gehalten werden. Art. 8 Der Patient hat das Recht, Beschwerden einzureichen, die einer umgehenden Prüfung zu unterziehen sind; der Patient muss sofort über das Ergebnis derselben informiert werden. Der Patient muss sich während seines stationären Aufenthaltes an einige Verhaltensregeln halten, um seine Rechte voll beanspruchen zu können. Seine Mitarbeit ist Ausdruck des Respekts für die Gemeinschaft und für die Gesundheitsdienste, die von allen Bürgern in Anspruch genommen werden. Somit trägt er auch dazu bei, die Qualität der Leistungen zu verbessern, die von den Gesundheitsdiensten des eigenen Gesundheitsbezirkes erbracht werden. 1.4 DIE PFLICHTEN 1. Der Patient muss beim Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung immer ein korrektes Verhalten haben, wobei er Respekt und Verständnis für die Rechte der anderen Patienten zeigen sowie bereit sein muss, mit den Ärzten, Pflegern, Technikern und der Direktion der Struktur zusammenzuarbeiten. 2. Der Patient beweist durch seinen Eintritt in das Krankenhaus oder in eine sonstige Gesundheitseinrichtung Vertrauen und Respekt gegenüber dem Gesundheitspersonal. Diese sind Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Betreuung und der Behandlung. 3. Der Patient muss den Ärzten umgehend seine Absicht mitteilen, wenn er auf eine stationäre Aufnahme, auf Behandlungen und programmierte medizinische Leistungen verzichten will. Dies, um eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen zu vermeiden. 4. Der Bürger muss die Räumlichkeiten, Geräte und Ausstattungen des Krankenhauses schonend behandeln, im Bewusstsein, dass sie ein Allgemeinbesitz sind. 5. Der Bürger muss die Öffnungs- und Besuchszeiten des Krankenhauses und der übrigen Gesundheitseinrichtungen des Gesundheitsbezirkes einhalten, um den ordnungsgemäßen Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger Ablauf der Betreuung und der Behandlung zu ermöglichen und so die Ruhe und Erholung der anderen Patienten zu gewährleisten und auch, um die Ansammlung von Personen um das Krankenbett zu vermeiden. 6. Krankenhausbesuche von Kindern unter 12 Jahren sind aus Hygiene- und Gesundheitsgründen nicht ratsam. In Ausnahmesituationen können solche Besuche mit den Ärzten der Abteilung vereinbart werden. 7. In besonderen Fällen müssen Besuche außerhalb der vorgesehenen Besuchszeiten vom Primar der Abteilung beziehungsweise von dessen Vertreter schriftlich genehmigt werden. In so einem Fall muss sich der Besucher an die in der Abteilung und im Krankenhaus geltenden Verhaltensregeln halten und eine bestmögliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitspersonal gewährleisten. 8. Der Patient hat die Pflicht, im Krankenhaus jegliches Verhalten zu unterbinden, das andere Patienten stört und belästigt (lautes Radio hören, brennendes Licht, Lärm usw.). 9. Es ist Pflicht des Patienten, die Nachtruhe und die Ruhezeiten tagsüber einzuhalten. Sucht jemand ein wenig Unterhaltung, so steht der Aufenthaltsraum in der jeweiligen Abteilung zur Verfügung. 10. Im Krankenhaus gilt striktes Rauchverbot; dies aus Rücksicht gegenüber den anderen Personen, die sich dort aufhalten, und als Beitrag für eine gesunde Lebensweise. 11. Der Patient hat die Pflicht, sich über die Organisation, die Wartezeiten und die Öffnungszeiten der verschiedenen ärztlichen und nichtärztlichen Dienste rechtzeitig und bei den geeigneten Stellen zu informieren. 12. Es ist zweckmäßig, dass Patienten und Besucher im Krankenhausbereich die für sie bestimmten Wege nehmen. 13. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals, je nach seiner Zuständigkeit, dafür zu sorgen, dass die Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Tätigkeiten in den Abteilungen sowie zum Wohlbefinden der Patienten befolgt werden. 14. Der Patient hat das Recht auf eine korrekte Information über die Organisation der Gesundheitseinrichtung, in der er sich aufhält. Er hat jedoch auch die Pflicht, sich rechtzeitig und bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. 115 AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger 116 d i e V O l K S A n WA lt S C H A F t Die Volksanwältin: Dr.in Burgi Volgger Wo? Cavourstr. 23 · 39100 Bozen Tel.: 0471 301 155 · Fax: 0471 981 229 E-Mail: [email protected] Homepage: www.volksanwaltschaft.bz.it Dienstzeiten? Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 15.00–16.30 Uhr Krankenhaus Lorenz-Böhler-Str. 5 · Haupteingang · vor dem Informationsschalter rechts, im Sitzungssaal der ärztlichen Direktion die VOlKSAnWAltSCHAFt Dienstzeiten? Jeden dritten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr Zugang? Informationen und Voranmeldungen unter Tel.: 0471 301 155 Besprechung der Volksanwaltschaft Tätigkeiten: Die Volksanwältin ist eine vom Südtiroler Landtag gewählte Mittlerin zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung. Sie setzt sich in erster Linie für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern ein und arbeitet frei und unabhängig. Neben dem Bereich der allgemeinen Bürgeranliegen betreut die Volksanwaltschaft auch den Bereich der Patientenanliegen. Die Befugnisse der Volksanwaltschaft im Bereich des Gesundheitswesens sind im LG Nr. 33/1988 festgeschrieben (vgl. auch Art. 2 L.G. 3/2010 in Verbindung mit Art. 15 L.G. 33/1988). Das Ziel ist die Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten, die in Südtirol Leistungen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Gesundheitswesens bietet die Volksanwaltschaft folgende Dienste an: • Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden sowie Information über das Ergebnis der Prüfung; • ausgehend vom Einzelfall, Aufzeigen von Mängeln oder Missständen und Hinwirken auf deren Beseitigung; • Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Patienten. • Seit September 2007 ist die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen tätig. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, angebliche Behandlungsfehler zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Wenn eine Einrichtung des Sanitätsbetriebes verwickelt ist, können sich die Patienten im Schlichtungsverfahren von der Volksanwaltschaft vertreten oder unterstützen lassen. Mit der Behandlung der Patienten-Anliegen ist in der Volksanwaltschaft bereits seit mehreren Jah- Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger d i e V O l K S A n WA lt S C H A F t 117 ren eine Expertin als Beauftragte für Patientenanliegen tätig. Die Patientenanliegen können mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail vorgebracht werden. Neben den täglichen Sprechstunden in den Büros in Bozen hält die Beauftragte für Patientenanliegen in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck Sprechstunden. Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen wird den Patientenschutz angemessen abrunden. Sprechstunden in den Außenstellen: Informationen und Voranmeldungen unter 0471 301 155 Brixen im Gebäude der Landesämter „Villa Adele“, Bahnhofstraße 18, Parterre, rechts im Krankenhaus, Dantestraße 51, 1. Stock, im Sitzungssaal der Sanitätsdirektion Bruneck im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock, links im Krankenhaus, Spitalgasse 11, Erdgeschoss, im Sitzungssaal der Sanitätsdirektion Meran im Gebäude der Landesämter, Sandplatz 10, 2. Stock im Krankenhaus, G.-Rossini-Straße 7, 6. Stock, im Sitzungssaal der ärztlichen Direktion Schlanders im Haus der Bezirksgemeinschaft, Hauptstraße 134, 2. Stock, links Sterzing St. Ulrich/Gröden, St. Martin in Thurn und Neumarkt Dienstzeiten jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, 9.30–11.30 Uhr jeden ersten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, 14.30–16.00 Uhr jeden zweiten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat, 9.30–11.30 Uhr jeden vierten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr jeden zweiten Mittwoch im Monat, 14.30–16.00 Uhr Die Sprechstunden werden gesondert angekündigt die VOlKSAnWAltSCHAFt Sitz Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger 118 dAS FOruM Für die reCHte deS KrAnKen Präsident: Stefano Mascheroni Wo? Hauptsitz c/o CMG Scs onlus St. Quirein 40 - 39100 Bozen Tel. e Fax: 0471 402 084 Info line 339 64 14 130 www.coopcmg.it dAS FOruM Für die reCHte deS KrAnKen Dienstzeiten? Montag–Freitag 9.00–12.00 Uhr Beratungen Allgemeine Beratung Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr Montag–Freitag, 15.00–17.00 Uhr Info Line 339 64 14 130 Nach Vormerkung Rechtsmedizinische Beratung Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr Nach Vormerkung Rechtsberatung Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr Nach Vormerkung Interesse an ehrenamtlichen Dienst? Melde Dich - Info line 339 64 14 130 Tätigkeiten: • Informationen, Beistand und Beratung der Bürger über den Gesundheits- und Sozialdienst; • Interessensvertretung der Bürger gegenüber der politischen und wirtschaftlichen Autoritäten; • Vertretung der Bürger in den LandesKommissionen und Komitees: gemischte Schlichtungskomission, Kommission der klinischen Neuordnung, Ethik Komitee des Gesundheitsbezirks Bozen Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger die VerbrAuCHerZentrAle SüdtirOl 119 Direktor: Walter Andreaus Wo? Hauptsitz: Zwölfmalgreinerstraße 2 · 39100 Bozen Tel.: 0471 975 597 · Fax: 0471 979 914 Homepage: www.verbraucherzentrale.it Dienstzeiten? Infopoint: Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und Montag–Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr Beratungen: Allgemeine Rechtsberatung (persönlich und telefonisch): Montag–Freitag, 10.00–12.00 Uhr und Montag–Donnerstag, 15.00–17.00 Uhr Beratungsstelle Versicherung und Vorsorge: Montag–Freitag, 10.00–12.00 Uhr und Montag–Donnerstag, 15.00–17.00 Uhr Versicherungshotline: 0471 975 597 Beratungsstelle Ernährung: Montag und Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr Beratungsstelle Bauen und Wohnen Rechtsberatung: Montag und Mittwoch, 9.00–12.30 Uhr Hotline: 0471 303 863 Technische Fachberatung: Dienstag, 9.00–12.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr Hotline: 0471 301 430 Europäisches Verbraucherzentrum für grenzüberschreitende Verbraucherfragen: Brennerstr. 3 · 39100 Bozen Tel.: 0471 980 939 · Fax: 0471 980 239 Montag–Freitag, 8.00–16.00 Uhr Homepage: www.euroconsumatori.org die VerbrAuCHerZentrAle SüdtirOl Tätigkeiten: • Förderung der Verbraucherinformation, der Verbraucherberatung und der Verbraucherbildung • Vertretung von Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft • Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit der Mitgliedsvereine. Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger 120 SüdtirOler KrebSHilFe die VerbrAuCHerZentrAle SüdtirOl Der Gesundheitsbezirk Bozen unterhält mit der Vereinigung Südtiroler Krebshilfe eine Konvention zur Erbringung von Gesundheitsleistungen im Rehabilitationsbereich für Tumorpatienten. Angebotene Leistungen: • manuelle Lymphdrainage • Krebsnachsorgeturnen • Krebsnachsorgeturnen im Wasser Der Auftrag der Südtiroler Krebshilfe besteht in der Schaffung von optimalen Bedingungen und Voraussetzungen für die Betreuung von Krebskranken in den Bereichen Vorsorge, Therapie und Nachsorge, und zwar unter dem menschlichen, psychologischen, sozialen, gesundheitlichen und finanziellen Gesichtspunkt. Ambulatorien Sitz Stundenplan Bozen Dreiheiligengasse 1 · Tel.: 0471 283 719 Neumarkt C.-Battisti-Ring 6 · Tel.: 0471 820 466 Leifers Schuldurchgang 4 · Tel.: 0471 820 466 Kaltern Rottenburgerplatz 1 · Tel.: 0471 820 466 Meran Romstraße 3 · Tel.: 0473 496 715 Schlanders Hauptstr. 134 · Tel.: 0473 621 721 Brixen Runggadgasse 21 · Tel.: 0472 832 448 Sterzing St.-Margarethen-Str. 24 · Tel.: 0472 765 206 Bruneck A.-Hofer-Str. 52 · Tel.: 0474 550 320 Toblach G.-Mahler-Str. 3 · Tel.: 0474 972 800 Montag–Donnerstag, 8.00–13.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; Freitag, 8.00–14.00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00–13.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; Freitag, 8.00–14.00 Uhr Mittwoch, 8.00–13.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr Freitag, 8.00–14.00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8.00–13.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr Dienstag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr; Freitag, 9.00–13.00 Uhr Dienstag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr; Freitag, 8.00–14.00 Uhr Montag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr Montag–Freitag, 8.00–13.00 Uhr GESUNDHEITSBEZIRK BOZEN DER GESUNDHEITSDIENSTE CHARTA C HARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE