der gesundheits- dienste - Südtiroler Sanitätsbetrieb

Transcription

der gesundheits- dienste - Südtiroler Sanitätsbetrieb
GESUNDHEITSBEZIRK BOZEN
DER GESUNDHEITSDIENSTE
CHARTA
C HARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE
CHARTA
DER GESUNDHEITSDIENSTE
6. überarb. Auflage
Diese Charta wurde in Zusammenarbeit mit den
Primaren und Verantwortlichen der Dienste
des Gesundheitsbezirks Bozen ausgearbeitet.
Bearbeitet von:
Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und Presseamt
Direktorin: Dr. Waltraud Vieider
Lorenz-Böhler-Straße 5
39100 Bozen
Tel.: 840 002 211 – Fax 0471-908 924
E-Mail: [email protected] – Webseite: www.sbbz.it
Mod. 03.05.0051 – 2.500 – August 2011
Überarb. Auflage: Ferrari-Auer, BZ
Soweit in dieser Broschüre personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
ÜBERSICHT
3
Vorwort des Landesrates für
Gesundheitswesen
S. 11
Grußwort des Generaldirektors und S. 12
Bezirksdirektors
4) DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
Nicht dringende
Krankentransporte
S. 44
118 Landesnotrufzentrale
S. 45
Einzugsgebiet
S. 19
Basismedizin
S. 46
• Sprengel
• Arzt für Allgemeinmedizin
• Kinderarzt
• Bereitschaftsdienst
• Betreuung zu Hause
• Krankenpflegedienst auf dem Territorium
• Geschützte Entlassung aus dem Krankenhaus
• Beratungsstellen
• Geburtsvorbereitungskurse
Direktion
S. 20
Abhängigkeitserkrankungen (D.F.A.) S.53
Bettenabteilungen (Verzeichnis)
S. 21
Arbeitsmedizin
S. 56
Diätetik und klinische Ernährung
auf dem Territorium
S. 58
Gebärmutterhalskrebsvorsorge
S. 59
Grundbetreuung
S. 25
• Anmeldung der Geburt
• Eintragung beim Staatlichen
Gesundheitsdienst
• Gesundheitsausweis
• Wahl des allgemeinpraktischen Arztes
Genetische Beratung
S. 60
Labor für Mikrobiologie
und Virologie
S. 63
Medizinische Versorgung in Italien
und im Ausland
S. 26
S. 27
Labor - Blutentnahmestellen
S. 64
Palliativmedizin
S. 66
Pharmazeutische Versorgung
S. 30
Pneumologischer Dienst
S. 67
Thermalkuren
S. 30
S. 68
Fachärztliche Betreuung
S. 30
Psychiatrischer Dienst auf dem
Territorium
Ticket
S. 31
Psychologischer Dienst
S. 71
S. 33
Rechtsmedizinische Untersuchungen S. 72
• Invalidenkommission
• Prothesen und Heilbehelfe
• Führerscheinkommission
Institutionelle Ziele
S. 13
Grundsätze
S. 14
Unsere Charta der
Gesundheitsdienste
S. 15
2) DER GESUNDHEITSBEZIRK
3) ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Informationsstelle
Vormerkungen (E.V.S.)
S. 25
Stationäre Betreuung
S. 35
• Ausstellung von ärztlichen Unterlagen
Ethikkomitee
S. 40
Nach dem Ableben
S. 41
• Autopsie
• Transplantation von Organen und Geweben
Ausbildung
S. 42
Hygiene und öffentliche Gesundheit S. 61
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie S. 62
Rehabilitation auf dem Territorium
• Logopädie
S. 74
Röntgendiagnostik auf dem
Territorium
S. 76
Seniorenbetreuung
S. 77
Sportmedizin
S. 79
Tierärztlicher Dienst
S. 80
ÜBERSICHT
1) VORSTELLUNG DER CHARTA DER
GESUNDHEITSDIENSTE
4
ÜBERSICHT
5) DIENSTE IM KRANKENHAUS
6) MITBETEILIGUNG DER BÜRGER
Anatomie und Histologie
S. 83
S. 84
Amt für die Beziehungen
zur Öffentlichkeit
S. 111
Diabetologie
Dialyse
S. 85
Volksanwaltschaft
S. 116
Diätetik und klinische Ernährung
im Krankenhaus
S. 86
Forum für die Rechte des Kranken S. 118
Day Hospital
• Hämatologie
• Onkologie
• Psychiatrie
S. 87
Erste Hilfe
S. 90
Funktionsproben:
• des Verdauungstraktes
• der Atemwege
• der Herzgefäße
S. 92
Immunhämatologie und
Bluttransfusion
S. 95
ÜBERSICHT
Kinderärztliche Betreuung
S. 96
• Verdauungstrakt-Erkrankungen
• Atemwegserkrankungen
• Pädiatrische Onkohämatologie – Day-Hospital
• Landesweiter Dienst für Diabetes
im Kindesalter
Künstliche Befruchtung
S. 98
Labor für klinische Biochemie
im Krankenhaus
S. 99
Neonatologie und Neugeborenen
Intensivstation
S. 100
Nuklearmedizin
S. 101
Rehabilitation im Krankenhaus
S. 102
Röntgendiagnostik im Krankenhaus S. 103
• Mammografie
Sozialdienst
• Interkulturelle Vermittlung
S. 105
Zahnarzt
S. 107
Verbraucherzentrale Südtirol
S. 119
Südtiroler Krebshilfe
S. 120
S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S
A
Abgabe der Kleider von Verstorbenen
Abhängigkeitserkrankungen
Altenpflege
Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit
Anatomie und Histologie
Anmeldung der Geburt
Arbeitsinspektorat
Arbeitsmedizin (mit Außenstellen)
Arzneimittelversorgung
Arzt für Allgemeinmedizin
Asthma
Atemwegserkrankungen im Erwachsenenalter
Atemwegserkrankungen im Kindesalter
Aufnahme in Österreich
Aufnahme in Südtiroler Privatstrukturen
Aufnahme in unserem Krankenhaus
Ausbildung
Ausstellung von ärztlichen Unterlagen
Autopsie
5
Seite
42
53
77
111
83
25
56
57
30
47
93
93
96
40
39
35
42
39
42
Bank
Basismedizin
Befundausgabe
Beratungsstellen
Bereitschaftsdienst
Betreuung der Senioren
Betreuung zu Hause
Bettenabteilungen (Verzeichnis)
Blutentnahmestellen
38
46
34
50
48
78
49
21
64
C
Chemotherapiebehandlung
88
D
Day Hospital
- Hämatologie
- Onkologie
- Psychiatrie
Diabetologie
Diätetik und klinische Ernährung auf dem Territorium
Diätetik und klinische Ernährung im Krankenhaus
87
88
89
84
58
86
STICHWORTVERZEICHNIS
B
6
S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S
Dialyse
Direktion
Dringende und notärztliche Aufnahmen
Drogenabhängigkeit
85
20
35
54
E
Einheitliche Vormerkungsstelle – E.V.S.
Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst
Einzugsgebiet und Bevölkerung des Gesundheitsbezirkes Bozen
Entlassung aus dem Krankenhaus und Hospitalisierung des Patienten zu Hause
Erbkrankheiten (genetische Beratung)
Erste Hilfe
Ethikkomitee
33
25
19
50
60
90
40
F
STICHWORTVERZEICHNIS
Fachärztliche Betreuung in direkter Form
Fachärztliche Betreuung in indirekter Form
Fachärztliche Betreuung in Einrichtungen in Österreich
Forum für die Rechte des Kranken
Führerscheinkommission
Funktionsproben
- Kardiovaskuläre Physiopathologie
- Physiopathologie und Endoskopie des Verdauungstraktes
- Physiopathologie der Atemwege
30
30
40
118
73
94
92
93
G
Gebärmutterhalskrebs (Screening)
Geburtsvorbereitungskurse
Genetische Beratung
Geschützte Gemeinschaften (Psychiatrischer Dienst)
Geschützte Wohnungen (Senioren)
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Gesundheitsausweis
Gesundheitsschutz für die Ausübung von Wettkampfsport
Grundsätze
Grußwort des Generaldirektors und Bezirksdirektors
59
51
60
69
77
56
25
79
14
12
H
Hämatologische Erkrankungen
HANDS – ambulanter Dienst für Alkoholabhängigkeit
Hauspflege
Herzgefäßerkrankungen
Hygiene und öffentliche Gesundheit
87
55
50
94
61
I
Immunhämatologie und Bluttransfusion
Informationsstelle
Institutionelle Ziele des Gesundheitsbezirkes
95
25
13
S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S
Interkulturelle Vermittlung
Invalidität
7
106
72
K
Kinderarzt
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie
Kirche/Kapelle
Kontroll- und Überwachungstätigkeit für Lebensmittel tierischer Herkunft
Kontrolluntersuchung
Krankengeschichte
Krankenhausaufenthalt
Krankenpflegedienst auf dem Territorium
Krankentransporte (nicht dringend)
Künstliche Befruchtung
48
48
62
37
80
38
38
35
50
44
98
L
Labor für klinische Biochemie im Krankenhaus
Labor für Mikrobiologie und Virologie
Landesnotrufzentrale 118
Lebensmittelkontrolle
Logopädie
99
63
45
80
74
Mammografie und Mammografiescreening
Medizinische Versorgung in Italien
Medizinische Versorgung im Ausland
104/76
26
27
N
Neonatologie und Neugeborenen Intensivstation
Nuklearmedizin
100
101
P
Pädiatrie
- Physiopathologie des Verdauungstraktes im Kindes- und Jugendalter
- Physiopathologie der Atemwege im Kindes- und Jugendalter
- Pädiatrische Onkomähmatologie – Day Hospital
- Landesweiter Dienst für Diabetes im Kindesalter
Palliativmedizin
Pharmazeutische Versorgung
Pneumologischer Dienst
Prothesen und Heilbehelfe
Psychiatrischer Dienst mit Day Hospital
Psychiatrischer Dienst auf dem Territorium
Psychologischer Dienst
96
96
96
97
97
66
30
67
73
89
68
71
R
Rechtsmedizin
72
STICHWORTVERZEICHNIS
M
8
S T I C H W O RT V E R Z E I C H N I S
Rehabilitation auf dem Territorium
Rehabilitation im Krankenhaus
Rehabilitationszentren für psychisch Kranke
Röntgendiagnostik auf dem Territorium
Röntgendiagnostik im Krankenhaus
74
102
69
76
103
S
Schmerztherapie
Screening (Gebärmutterhals)
Screening (Mammografie)
Seelsorge
Sozialdienst
Spielsucht
Sportmedizin
Sprengel
Stationäre Betreuung im Krankenhaus
Stationäre Betreuung in nicht öffentlichen Strukturen
Stationäre Betreuung in Privatstrukturen Südtirols
Südtiroler Krebshilfe
88
59
76
37
105
54
79
46
35
39
39
120
STICHWORTVERZEICHNIS
T
Thermalkuren
Ticket für medizinische Leistungen und für stationäre Aufnahme
Tierärztlicher Dienst
Totenschein
Transplantation von Organen und Geweben
Tumor- und Todesursachenregister
30
31
80
42
41
59
U
Unsere Charta der Dienste
Unterstützte Fortpflanzung
15
98
V
Verbraucherzentrale Südtirol
Verdauungstrakt-Erkrankungen im Erwachsenenalter
Verdauungstrakt-Erkrankungen im Kindesalter
Volksanwaltschaft
Vormerkung
Vorwort des Landesrates für Gesundheitswesen
119
92
96
116
33
11
W
Wahl des allgemeinpraktischen Arztes
25
Z
Zahnärztlicher Dienst
Zentren für psychische Gesundheit
Zivilinvalidität und Behinderungen
Zytostatikabehandlung
107
69
72
88
VORSTELLUNG DER
CHARTA DER
GESUNDHEITSDIENSTE
V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen diese aktualisierte Ausgabe der „Charta der Gesundheitsdienste“
vorzustellen.
Für die Bevölkerung ist es nicht immer leicht, sich in den komplexen und großen Einrichtungen des Gesundheitswesens zurechtzufinden. Die vorliegende „Charta der Gesundheitsdienste“ will Ihnen helfen,
sich einen Überblick zu verschaffen. Sie stellt in handlicher Form Auskünfte bereit und informiert Sie über
ihre Rechte und Pflichten
Durch diese „Charta“ verpflichtet sich der Sanitätsbetrieb darüber hinaus zu Transparenz und Offenheit.
Unser Ziel ist es, ein Stückweit noch mehr Bürgernähe zu praktizieren. Umgekehrt ersuchen wir Sie, unsere Einrichtungen und Dienste angemessen und kostenbewusst in Anspruch zu nehmen.
Dieser wechselseitige Grundsatz ist die Basis unseres Bemühens, die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten und dabei die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel wirkungsvoll einzusetzen. Nur mit gegenseitiger Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegern und Verwaltung einerseits, den Patienten, Bürgern, den Vereinen und freiwilligen Helfern andererseits, können wir
die Qualität der Dienste halten oder sogar steigern.
Alle unsere Anstrengungen sollen auf dieses bestmögliche Zusammenwirken ausgerichtet sein, zum
Schutz und der Förderung Ihrer Gesundheit. Möge die vorliegende Charta der Dienste dazu beitragen!
Der Landesrat für das Gesundheitswesen
Dr. Richard Theiner
11
VORWORT DES LANDESRATES FÜR GESUNDHEITSWESEN
V O RW O RT D E S L A N D E S R AT E S F Ü R G E S U N D H E I T S W E S E N
V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E
GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS UND BEZIRKSDIREKTORS
12
G R U S S W O RT D E S G E N E R A L D I R E K T O R S U N D B E Z I R K S D I R E K T O R S
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Familien,
der Gesundheitsbezirk Bozen ist seit Anfang 2007 Teil des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Bereits als „Bezirk“ eine große komplexe Organisation, sind nun weitere Einrichtungen und Dienste in einem landesweiten Netzwerk der Betreuung zusammen geschlossen. Um sich in der Vielzahl der Angebote zurechtzufinden, benötigt die Bevölkerung mehr denn je aktuelle, klare und verständliche Informationen.
Für den Gesundheitsbezirk Bozen liegt nun die neue Ausgabe der „Charta der Gesundheitsdienste“ vor.
Sie bietet einen detaillierten Aufschluss über das breite Angebot der Leistungen, die vielfach heute nicht
mehr im Krankenhaus erbracht werden, sondern auch „vor Ort“, im Territorium. Sie informiert über Art
und Weise der Inanspruchnahme der Leistungen, weiters über die Initiativen zur Verbesserung der Qualität sowie über Ihre Rechte und Pflichten.
Grundgedanke der „Charta“ ist der Gedanke der Einbeziehung der Bevölkerung in die verantwortungsvolle Nutzung der gesundheitlichen Leistungen. Die bereitgestellten Informationen sollen einschlägige
Kenntnisse vermitteln, damit Sie eine bewusste Wahl treffen können. Diesbezüglich setzen wir vermehrt
auf Transparenz und Verständlichkeit. Sie können sich auch am Aufbau eines qualitativen Gesundheitssystems beteiligen, indem Sie uns Ihre Erfahrungen, Vorschläge und auch Beschwerden, möglichst über das
Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zukommen lassen.
Im Mittelpunkt unseres Bestrebens stehen der Mensch und die Zufriedenstellung seiner Ansprüche. Zumal
es wichtig ist, dass zwischen jenen Menschen, die ihre Gesundheit wiedererlangen möchten und jenen,
die ihnen dank ihrer Kenntnisse dabei behilflich sein können, ein Vertrauensverhältnis besteht, möchten
wir durch diese „Charta“ dazu beitragen, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Gleichzeitig laden wir Sie ein, die
Dienste auf verantwortungsbewusste Art und Weise in Anspruch zu nehmen.
Möge diese Broschüre für Sie ein aufschlussreicher Leitfaden für die Nutzung unseres Angebotes sein!
Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Dr. Andreas Fabi
Der Direktor des Gesundheitsbezirks Bozen
Dr. Umberto Tait
V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E
Die Ziele des Gesundheitsbezirkes sind die Bevölkerung und den Lebensraum vor gesundheitlichen
Gefahren zu schützen sowie Leistungen und Dienste anzubieten und zu erbringen, die in Ausmaß
und Qualität den Bedürfnissen der Bevölkerung
entsprechen, und zwar so, dass sowohl die Angemessenheit und die Wirksamkeit der Maßnahmen
zum Schutz der Gesundheit als auch der effiziente
und sparsame Einsatz der Ressourcen gewährleistet sind.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist unser Gesundheitsbezirk so organisiert, dass er die gesundheitlichen
Bedürfnisse der Bevölkerung überwacht, wirksame
Maßnahmen bestimmt, qualitativ und quantitativ
angemessene Leistungen erbringt und die Ressourcen nutzbringend einsetzt.
Der Grundgedanke, nach dem die Tätigkeit des
Gesundheitsbezirkes ausgerichtet ist, lautet: Der
Bürger bzw. Nutzer der Dienste steht im Mittelpunkt. Seine zentrale Bedeutung macht ihn zum
Angelpunkt aller organisatorischen und operativen
Entscheidungen.
Die Ziele, denen wir verpflichtet sind und die unseren operativen Entscheidungen zugrunde liegen, sind:
• die Erbringung von wirksamen Leistungen gewährleisten;
• die Qualität der gebotenen Behandlung und
Pflege ständig verbessern;
• die Entscheidungen der Patienten und die Behandlungsabläufe so steuern, dass eine unangemessene Inanspruchnahme von Medikamenten, Leistungen und Technologien vermieden
wird;
• die Verbreitung der Informationen über den Zugang zu den Diensten und Leistungen fördern;
• die Anzahl der Stellen ausbauen, die den Zugang zu den Einrichtungen ermöglichen;
• die Beziehungen zu den Nutzern „entbürokratisieren“, indem immer weniger Dokumente persönlich bei den Stellen des Gesundheitsdienstes
abgegeben oder abgeholt werden müssen;
• die Verwaltungsabläufe – auch mittels Informatisierung – vereinfachen;
• die Wartezeiten verkürzen;
• die Dienste zur Zufriedenheit der Bürger bzw.
Nutzer ausrichten und dazu auch Umfragen
über die Zufriedenheit mit den gebotenen Diensten durchführen.
Die Charta informiert also über die Möglichkeiten,
an der Verbesserung der Dienste mitzuwirken sowie über die Rechte und Pflichten der Erbringer
und der Nutzer der Dienste.
13
INSTITUTIONELLE ZIELE DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN
INSTITUTIONELLE ZIELE DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN
V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E
14
GRUNDSÄTZE
Wir richten die organisatorischen und operativen
Entscheidungen hinsichtlich der Dienste und deren Inanspruchnahme durch die Bevölkerung
nach folgenden Grundsätzen aus:
A) Gleichheit
Die Leistungen werden sowohl in der Zugangsphase als auch während der Behandlung ohne
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse,
Sprache, Religion, politischer Überzeugung, sozialer Herkunft, physischer oder geistiger Behinderung erbracht. Der Gesundheitsbezirk garantiert
in diesem Zusammenhang, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich unparteiisch verhalten.
GRUNDSÄTZE
B) Freie Wahl
Der Bürger kann sowohl den Dienst, bei dem er
die erforderliche Leistung in Anspruch nimmt,
wählen, als auch, sofern möglich, den Mitarbeiter,
der diese Leistung erbringt.
C) Würde und Verantwortlichkeit
In diesem Gesundheitsbezirk ist der Bürger für
den Ablauf der eigenen Behandlung und die korrekte Verwendung der Güter des Bezirkes mitverantwortlich, die ein Gemeingut sind.
D) Mitbestimmung und Schutz
der Bürgerinnen und Bürger
Der Gesundheitsbezirk schützt die Gesundheit,
indem er im Zusammenhang mit spezifischen
Erfordernissen die Risiken für die Bürger prüft,
Diagnosen vornimmt sowie Behandlungs- und
Rehabilitationsmaßnahmen durchführt.
Alle Bürger haben das Recht und die Pflicht, zur
Optimierung der Gesundheitsdienste beizutragen
und sich für die Förderung und Verbesserung der
Zusammenarbeit mit dem Personal des Bezirkes
einzusetzen.
Der Bürger hat das Recht, alle Informationen zu
erhalten, die ihn betreffen. Der Gesundheitsbezirk
verbreitet mit geeigneten Mitteln Informationen
über die erbrachten Dienstleistungen, unterstützt
die Mitwirkung der vorgesehenen Vertretungsgremien, hält die festgelegten Qualitätsstandards
ein und führt Umfragen über die Benutzerzufriedenheit durch. Der Bürger kann im Hinblick auf
die Verbesserung des Dienstes Vorschläge, Anregungen und Beschwerden vorbringen. Zu diesem
Zweck hat der Bezirk das Amt für die Beziehungen
zur Öffentlichkeit eingerichtet, das Hinweise und
Beschwerden anhand einer bestimmten Regelung
bearbeitet und auf jeden Hinweis bzw. Vorschlag
der Bevölkerung antwortet. In regelmäßigen Abständen werden die Hinweise der Bevölkerung geprüft, um die Qualität der Dienste zu verbessern.
E) Kontinuität
Der Gesundheitsbezirk gewährleistet dem Bürger
einen ständigen und regelmäßigen Dienst: mögliche Dienstausfälle oder Unterbrechungen werden auf das Minimum reduziert, um den Benutzern soweit wie möglich Unannehmlichkeiten zu
ersparen.
Pünktlichkeit ist ein besonders wichtiges Ziel in
diesem Bezirk. Wir bemühen uns sehr, die Zeiten
für die Übermittlung und die Verwendung der verschiedenen Instrumente (auch für die Dokumentation) auf das Minimum zu verkürzen, um die therapeutische Kontinuität zu gewährleisten.
F) Angemessenheit
In diesem Bezirk wird bei jeder Leistung darauf geachtet, dass sie „angemessen“ ist, d.h. dass eine
bestimmte Maßnahme für die Person, die sie in
Anspruch nimmt, geeignet ist.
G) Wirksamkeit
Unser Bezirk gewährleistet, dass erwiesenermaßen klinisch wirksame Behandlungsformen eingesetzt werden.
H) Effizienz
Unser Bezirk verwendet die Ressourcen in bestmöglicher Form, in angemessenem Ausmaß und
arbeitet kostenbewusst.
V O R S T E L L U N G D E R C H A RTA D E R G E S U N D H E I T S D I E N S T E
15
Die Charta der Dienste ist die Vereinbarung zwischen unserem Bezirk und der Bevölkerung seines
Einzugsgebietes hinsichtlich der Formen der Förderung, des Schutzes und der Wiederherstellung
der Gesundheit. Da es sich um eine Vereinbarung
zwischen zwei Subjekten handelt, muss sie auf
Transparenz und auf gegenseitige Zusammenarbeit aufbauen, was bedeutet, dass die Partner Informationen geben und erhalten, zuhören, zusammen Lösungen finden, um anfallende Probleme zu
überwinden und um neue Wege zu finden, das Gesundheitswesen zu verbessern; es bedeutet aber
auch, dass jeder Einzelne sich sowohl individuell
als auch in der Gemeinschaft gesundheitsbewusst
verhält.
• die Dienste in angemessener Form in Anspruch
nimmt, da jeder kleinste Missbrauch Verzögerungen für die Patienten mit sich bringen kann,
die die Leistungen wirklich brauchen;
• mit den Diensten dahingehend zusammenarbeitet, dass die Leistungen zeitgerecht erbracht
werden und das bestmögliche Ergebnis erzielen; wenn er nämlich mit den Mitarbeitern des
Dienstes über die therapeutischen Entscheidungen, die ihn betreffen, spricht und die Empfehlungen befolgt, trägt dies sicher dazu bei,
positive Ergebnisse zu erzielen;
• auf Unregelmäßigkeiten und oder Fehlleistungen hinweist, vor allem aber Anregungen
und Vorschläge für Verbesserungen vorbringt.
Der Gesundheitsbezirk und die Bürger müssen
verantwortungsbewusst bei der Umsetzung der
Bestimmungen zusammenwirken.
Die Charta der Dienste enthält alle Angaben, die
wir brauchen, um uns in den Diensten zurechtzufinden und sie in Anspruch nehmen zu können.
Um die Nutzung zu erleichtern, gliedert sie sich
in mehrere Abschnitte zu den einzelnen Gesundheitsdiensten. Die Charta ist bei den Sprengeln,
im Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und
bei den Diensten selbst erhältlich.
Für den Bezirk bedeutet diese
Vereinbarung, dass er:
• die grundsätzlichen Entscheidungen und Ausrichtungskriterien erläutert, ebenso die durchgeführten Tätigkeiten und die angebotenen
Dienste, die entweder vom Bezirk selbst oder
von anderen Stellen erbracht werden, denen bestimmte Tätigkeiten übertragen werden;
• die garantierten Qualitätsstandards gewährleistet;
• die Verpflichtungen einhält, die er eingegangen
ist, um den Dienst ständig zu verbessern;
• die Formen einhält, die den Schutz der Bürger
und ihre Mitbestimmung gewährleisten.
Für den Bürger bedeutet die
Vereinbarung, dass er:
• alle Maßnahmen trifft, um das Gebiet vor Gesundheitsrisiken zu schützen;
• sich nach Möglichkeit immer so verhält, dass er
eine Gefährdung der Gesundheit vermeidet;
• sich über die Dienste informiert;
UNSERE CHARTA DER DIENSTE
U N S E R E C H A RTA D E R D I E N S T E
DER GESUNDHEITSBEZIRK
DER GESUNDHEITSBEZIRK
Der Gesundheitsbezirk Bozen umfasst ein Gebiet
von 1.524,91 km2.
Zum 31.12.2009 hatte der Gesundheitsbezirk Bozen eine Wohnbevölkerung von 218.444 Personen
19
(44,5% der Gesamtbevölkerung des Landes) und
eine Einwohnerdichte von 141,9 Einwohnern pro
km2, mit einem Spitzenwert von 1.906,6 Einwohnern pro km2 im Gesundheitssprengel Bozen (Bozen Stadt).
Gesundheitssprengel und Wohnbevölkerung
Gesundheitssprengel
Sprengelsitz
Wohnbevölkerung
Grödental
Eggental-Schlern
Salten-Sarntal-Ritten
Überetsch
Leifers-Branzoll-Pfatten
Unterland
Bozen
Gesundheitsbezirk insgesamt
St. Ulrich
Kardaun
(Bozen)
Eppan
Leifers
Neumarkt
Bozen
8.979
19.496
18.523
27.748
20.182
23.612
99.904
218.444
EINZUGSGEBIET UND BEVÖLKERUNG DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN
EINZUGSGEBIET UND BEVÖLKERUNG
DES GESUNDHEITSBEZIRKES BOZEN
DER GESUNDHEITSBEZIRK
20
SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Wo?
39100 Bozen · Sparkassestraße 4
Telefonzentrale Tel. 0471 223 636
GESUNDHEITSBEZIRK BOZEN
SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Wo?
39100 Bozen · Lorenz-Böhler-Straße 5
Telefonzentrale Tel. 0471 908 111
Bozner Krankenhaus
Generaldirektor: Dr. Andreas Fabi
Sanitätsdirektor: Dr. Oswald Mayr
Verwaltungsdirektor: Avv. Dr. Marco Cappello
Pflegedirektor: Dr. Robert Peer
Bezirksdirektor: Dr. Umberto Tait
Verwaltungskoordinator: Dr. Fabio Abram
Koordinatorin der Pflegedienstleiter:
Dr.in Thea Villgrattner
Sanitätskoordinator: Dr. Walter Pitscheider
• Ärztlicher Direktor des Krankenhauses:
Dr. Flavio Girardi
• Ärztlicher Direktor des Territoriums:
Dr. Paolo Conci
DER GESUNDHEITSBEZIRK
BETTENABTEILUNGEN
21
Abteilungen
Telefon
Primare
Pflegekoordination
Anästhesie und Intensivmedizin I
0471 908 673
Anästhesie und Intensivmedizin II
0471 908 522
Augenabteilung
0471 908 605
Beobachtungsstation - Erste Hilfe
0471 908 441
Dr. Franco Auricchio
Graziella Bissaro
Dr. Peter Zanon (geschäftsf.)
Alessandra Debertol
Dr. Enrico Bertelli
Maria Christanell
Dr. Mario La Guardia (geschäftsf.)
Wilma Flunger
Chirurgie 5. Stock
Chirurgie 4. Stock
0471 908 456
0471 908 468
Dermatologie
0471 909 901
Geburtshilfe
0471 908 530
Gastroenterologie
0471 908 506
Gefäß- und Thoraxchirurgie
0471 909 700
Geriatrie I
Geriatrie II
0471 909 852
0471 909 853
Geriatrie III - Sektion für Palliativmedizin
0471 908 501
Gynäkologie
0471 908 530
Hals-Nasen-Ohrenabteilung
0471 908 641
Hämatologie
0471 908 807
Infektionskrankheiten
0471 908 543
Kardiologie – Kardiologische Intensivstation
0471 909 950
Kinderchirurgie
0471 909 837
Innere Medizin 7. Stock
0471 908 553
Innere Medizin 6. Stock
Stroke Unit
Medizinische Onkologie
0471 908 566
0471 909 086
0471 908 572
Nephrologie – Hämodialyse
0471 908 579
Neurochirurgie
0471 909 716
Neonatologie und Neugeborene Intensivstation
0471 908 653
Dr. Federico Martin
Elfriede Frisch
DDr. Klaus Eisendle
Ivana Gentilini
Dr. Sergio Messini
Judith Gostner
Dr. Fausto Chilovi
Elke Gasser
Dr. Francesco Zaraca (geschäftsf.)
Renata Ruocco
Ferdinando Segala
Dr. Massimo Bernardo (Verantw.)
Lia Ossana
Dr. Sergio Messini
Marina Sartore
Dr. Rolando Füstös
Carmen Pardeller
Prof. Dr. Sergio Cortelazzo
Andrea Pinna
Dr. Peter Mian
Giorgio Costazza
Dr. Oberhollenzer Rainer
Massimo Giacometti
Dr. Paolo Andriolo (Verantw.)
Judith Savio
Prof. Dr. Christian Wiedermann
Tiziana Macera-Miscitelli
Gisella Fratucello
Dr. Claudio Graiff
Milena Cattelan
Dr. Bruno Giacon
Massimo Dalla Villa
Dr. Andreas Schwarz
Rita Carli
Dr. Hubert Messner
Silvana Prevedel
BETTENABTEILUNGEN
Dr. Albert March
DER GESUNDHEITSBEZIRK
BETTENABTEILUNGEN
22
BETTENABTEILUNGEN
Neurologie
0471 908 589
Orthopädie – Traumatologie
0471 908 677
Pädiatrie
0471 908 648
Physische Rehabilitation
0471 907 428
Pneumologie
0471 908 317
Psychiatrie
0471 909 800
Urologie
0471 908 686
Prof. Dr. Rudolf Schönhuber
Monica Webber
Prof. Dr. Michael Memminger
Gerda Riedmann
Dr.in Lydia Pescollderungg
(geschäftsf.)
Dorothea Morandell
Dr. Peter Zelger
Zita Cassar
Dr. Giulio Donazzan
Dagmar Nössing
Prof. Dr. Andreas Conca
Lorenzo Migliorini
Prof. Dr. Armin Pycha
Agnes Blasbichler
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ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
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25
GRUNDBETREUUNG
1) GRUNDBETREUUNG
1.1) Anmeldung der Geburt
• innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt in
der Ärztlichen Direktion des Krankenhauses:
von Montag bis Freitag: von 8.30 Uhr bis
12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag: von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
oder
• innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt
beim Standesamt der Geburtsgemeinde des
Neugeborenen oder der Wohnsitzgemeinde der
Mutter oder des Vaters
1.2) Eintragung beim Staatlichen
Gesundheitsdienst
beim nächstgelegenen Gesundheitssprengel des
Wohnsitzes
Dokumente:
• Wohnsitzbescheinigung oder ein anderes
gleichwertiges Dokument oder eine eigenverantwortete Bescheinigung (Selbsterklärung)
• Steuernummer
1.3) Gesundheitssausweis
Alle Personen, die beim Landesgesundheitsdienst
eingetragen sind, erhalten einen Gesundheitsausweis, der Anrecht auf Betreuung gibt. Die Gültigkeit
des Ausweises hängt für italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger formell von der Tatsache
ab, dass diese in der Provinz Bozen ansässig sind.
Die neu zugeschickten Magnetkarten werden in
Zukunft die Ausweise für die sanitäre Betreuung
ersetzen.und sind zudem als Steuernummer gültig.
Außerdem ersetzen sie, was das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland betrifft, die Auslandskrankenscheine E 111 in
den 27 EU-Mitgliedsländern, den 3 EWR-Staaten
und der Schweiz. In den anderen Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht (Kroatien,
Tunesien, Argentinien, Vatikan, Brasilien Fürstentum Monaco, San Marino, Australien, Bosnien
- Herzegovina, Mazedonien, Serbien und Montenegro), gelten weiterhin die derzeitigen Vordrucke.
Dokumente:
• beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde (von
der Hebamme ausgestellt)
• Personalausweis der erklärenden Elternteile
1.4) Wahl des allgemeinpraktischen
Arztes
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Verzeichnis
der betreubaren Personen des Gesundheitsbezirkes eingeschrieben sind, haben Anrecht auf eine
BETRIEBLICHER DIENST FÜR ARBEITSMEDIZIN
GRUNDBETREUUNG
Informationsstelle
Der Informationsschalter befindet sich bei der
Portierloge im Haupteingang des Krankenhauses. Der Dienst habende Portier erteilt allgemeine Auskünfte und informiert, in
welcher Abteilung ein Patient eingeliefert ist.
Tel.: 0471 908 274
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26
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
gesundheitliche Grundbetreuung durch einen
Arzt für Allgemeinmedizin oder einen Kinderarzt
(Patienten unter 14 Jahren). Dieser kann unter
jenen Ärzten ausgewählt werden, welche die vorgesehene Höchstzahl von Betreuten noch nicht
erreicht haben.
Der Bürger hat die Möglichkeit der Wahl unter den
Ärzten, die in einem eigenen Verzeichnis eingetragen sind. Dieses liegt in den Verwaltungsämtern
der Sprengelsitze und Sprengelstützpunkte auf.
sundheitsbezirk vorgenommen wird, in dem die
Person ihren Wohnsitz hat;
• war die Person vorher bei einem anderen Sanitätsbetrieb eingetragen, ist zusätzlich zu den
oben angeführten Unterlagen auch der alte Gesundheitsausweis mitzubringen.
• Die betreute Person kann, wie bereits erwähnt,
die Arztwahl jederzeit widerrufen, indem sie
eine neue Wahl vornimmt. In diesem Fall ist es
zwecks Eintragung des Arztes notwendig, den
Gesundheitsausweis mitzunehmen.
2) MEDIZINISCHE VERSORGUNG
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
2.1) Medizinische Versorgung im Inland
Wie soll sich die betreute Person im Fall
von Widerruf und Wechsel des allgemeinpraktischen Arztes bzw. Kinderarztes verhalten?
Für den Fall, dass zwischen Arzt und Patient kein
Vertrauensverhältnis mehr besteht, kann der Bürger seine Arztwahl widerrufen und eine neue vornehmen. Auch der Arzt bzw. der Kinderarzt kann
einen Betreuten ablehnen.
Die Wahl, der Widerruf und der Wechsel des
allgemeinpraktischen Arztes bzw. Kinderarztes
können von der betreuten Person selbst oder von
Drittpersonen, die im Besitz einer Vollmacht sind,
an den Verwaltungsschaltern der Sprengel vorgenommen werden.
Welche Unterlagen sind für die Wahl des
allgemeinpraktischen Arztes bzw. Kinderarztes erforderlich?
• Wohnsitzbescheinigung oder gleichwertiges
Dokument oder eigenverantwortete Bescheinigung, falls die Wahl das erste Mal beim Ge-
2.1 a) Gesundheitliche Betreuung italienischer oder ausländischer Staatsbürger, die bei anderen Sanitätsbetrieben eingetragen sind
Obgenannte Staatsbürger, die sich gelegentlich
in einer anderen Gemeinde aufhalten als in ihrer
Wohnsitzgemeinde, haben Anrecht auf Zugang
zu den gebietsmäßig zuständigen Betreuungsdiensten des Bezirkes.
Die Leistungen werden in der Regel kostenlos erbracht, unbeschadet von der Ticketzahlung, sofern
vorgesehen. Gegen Ticketzahlung können hingegen Visiten des Arztes für Allgemeinmedizin und
des Kinderarztes erbracht werden sowie einige
Leistungen, die in der Provinz Bozen ansässigen
und beim Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sind.
2.1 b) Betreuung gemäß EU-Bestimmungen und bilateralen Abkommen
von Ausländern, die sich in Italien
aufhalten
Welches Dokument ist für einen kurzweiligen Aufenthalt notwendig?
Ab dem 1. Juni 2004 haben die Bürger der EUStaaten oder jener Staaten (Island, Liechtenstein,
Norwegen und Schweiz), auf welche die EU-Regelung im Bereich Gesundheitsbetreuung ausgedehnt
wurde, bei Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte direkten Zugang zu den Notfall-
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27
diensten (Bereitschaftsdienst an Vorfeiertagen, an
Feiertagen und bei Nacht, Landesnotrufzentrale
118 usw.) und Anrecht auf Krankenhausbetreuung
in Notfällen (in öffentlichen Krankenhäusern sowie
in vertragsgebundenen Privatkliniken).
Ebenso direkt ist der Zugang zur ärztlichen Betreuung auf dem Territorium (Arzt für Allgemeinmedizin, frei wählbarer Kinderarzt usw.) sowie für die
fachärztliche ambulante Betreuung, außer in jenen
Fällen, in denen die Verschreibung des Arztes für
Allgemeinmedizin oder des frei wählbaren Kinderarztes erforderlich ist.
Die Bürger jener Staaten, mit welchen bilaterale
Abkommen bestehen, haben bei Vorlage der vorgesehenen Bestätigung betreffend das Anrecht
auf ärztliche Betreuung (z.B. OBR7 für die Republiken von Ex-Jugoslawien, Serbien, Montenegro,
Mazedonien, Bosnien und Herzegowina; Vordruck
111 für die Republik Kroatien; I/B2 für Brasilien,
Medicare für Australien) direkten Zugang zu den
Notfalldiensten (Bereitschaftsdienst an Vorfeiertagen, an Feiertagen und bei Nacht, Landesnotrufzentrale 118 usw.) und Anrecht auf Krankenhausbetreuung in Notfällen. Um in den Genuss der
ärztlichen Betreuung auf dem Territorium (Arzt für
Allgemeinmedizin, frei wählbarer Kinderarzt, fachärztliche ambulante Betreuung usw.) zu gelangen,
ist hingegen der Besitz der Bestätigung betreffend
das Anrecht auf ärztliche Betreuung erforderlich,
welche vom territorial zuständigen Verwaltungsamt des Sprengels gegen Vorlage eines der obigen
Vordrucke ausgestellt wird.
der im Ausland ansässigen Italiener) eingetragen
sind und demzufolge bei keinem Sanitätsbetrieb
in Italien eingetragen sind und auch kein Anrecht
auf die Anwendung der EG-Rechtsvorschriften
oder der bilateralen Abkommen haben, können,
falls sie zeitweilig nach Italien zurückkehren, dringende Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten gehen – außer bei Mittellosigkeit
– zur Gänze zu ihren Lasten.
Anrecht auf kostenlose dringende Krankenhausleistungen für einen Höchstzeitraum von 90 Tagen pro Kalenderjahr haben hingegen die italienischen Staatsbürger, die eine von italienischen
Fürsorgekörperschaften ausgezahlte Rente beziehen oder jene, die den Status als Auswanderer
(bestätigt durch Eintragung im AIRE) genießen.
Welches Dokument ist für einen langfristigen Aufenthalt notwendig?
Ist der EU-Bürger im Besitz der Vordrucke E 109, E
106, E 121 oder des jeweiligen Vordrucks, der von
den bilateralen Abkommen vorgesehen ist, kann er
sich für die Eintragung beim Staatlichen Gesundheitsdienst an den Gesundheitsbezirk wenden.
Ort der Ausstellung:
Verwaltungsbüros der Sprengel
2.1 c) Betreuung ausgewanderter italienischer Staatsbürger, die zeitweilig
nach Italien zurückkehren
Italienische Staatsbürger und deren zu Lasten lebende Familienangehörige, im AIRE (Melderegister
Voraussetzungen für die Ausstellung:
Personalausweis sowie Eigenerklärung, das den
Bezug einer italienischen Rente oder den Status
als Auswanderer bescheinigt, das vom Konsulat,
welches aufgrund des Wohnsitzes des Auswanderers zuständig ist, ausgestellt wurde, oder
eine diesbezügliche eigenverantwortete Bescheinigung. Eine von der Antrag stellenden Person
ausgestellte Erklärung, die das Nichtbestehen
des Rechtes auf Rückerstattung der in Anspruch
genommenen medizinischen Leistungen bescheinigt (und zwar wegen der Abdeckung seitens
einer öffentlichen oder privaten Versicherung im
Wohnsitzstaat) sowie die eventuell im Laufe des
Jahres bei anderen Gesundheitsbezirken bereits
in Anspruch genommenen Betreuungszeiträume.
2.2) Medizinische Versorgung im Ausland
2.2 a) Betreuung in den EU-Ländern, in
den EWR-Ländern und der Schweiz,
in denen das Abkommen gilt
Die medizinische Versorgung ist für italienische
Staatsbürger und für Ausländer vorgesehen, die
beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen
sind und in Länder der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland,
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
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MEDIZINISCHE VERSORGUNG
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich und Zypern) sowie den EWRLändern, Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz reisen. Für die medizinische Versorgung im
Ausland sind verschiedene Formblätter vorgesehen:
• kurzer Aufenthalt (Tourismus,
Studium usw.)
Im Bedarfsfall genügt es, die Magnetkarte vorzulegen, die den Vordruck E111 in den 27 EUMitgliedsländern ersetzt hat.
Sie gewährleistet die notwendigen medizinischen
Leistungen, und zwar im Rahmen der Bedingungen, die im Zielland gelten.
Auslandsaufenthalte zwecks ärztlicher Behandlung sind nicht davon betroffen.
Personen in Dialyse-Behandlung oder Sauerstofftherapie sollten sich vor der Reise mit der Einrichtung des Ziellandes in Verbindung setzen, welche
diese Leistungen erbringen soll.
• Arbeit
Arbeitnehmer oder Freiberufler, die beim
Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen
sind, aus Arbeitsgründen ins Ausland gehen
und ihren Wohnsitz in Italien beibehalten
oder denselben ins Ausland verlegen.
Formblatt E 106:
Gültigkeit: Entweder ein Jahr mit Erneuerungsmöglichkeit – oder für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, falls geringer als ein Jahr
Voraussetzungen für die Ausstellung: Gesundheitsausweis, Formblatt E 101 für das erste Jahr und Formblatt E 102 für das 2. Jahr der
Tätigkeit im Ausland; diese vom jeweiligen nationalen Sozialvorsorgeinstitut (NISF, INPDAP usw.),
bei dem der Arbeiter versichert ist, ausgestellten
Formulare bescheinigen, dass der Arbeiter für einen gewissen Zeitraum der italienischen Sozialfürsorgegesetzgebung untersteht.
Ausstellungsort: Gesundheitssprengel
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige haben Anrecht auf medizinische Versorgung, wenn
sie zeitweilig nach Italien zurückkehren.
• Pensionisten
Formblatt E 121:
Für Personen, die in Italien eine Pension beziehen
und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, füllt die
Leistungsabteilung die in ihre Zuständigkeit fallenden Abschnitte des Formblattes E 121 aus, das
von der jeweiligen Körperschaft ausgestellt wird,
die die Pension auszahlt (NISF, INPDAP). Um das
Formblatt E 121 auszufüllen, muss der Pensionist
seinen Wohnsitz im Ausland haben und darf nur in
Italien eine Pension beziehen; bezieht er auch im
Ausland eine Pension, gilt als Grundlage für die
medizinische Versorgung jenes Land, in dem er
seinen Wohnsitz hat.
2.2 b) Medizinische Versorgung in Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht
Folgende Länder haben mit Italien ein bilaterales
Abkommen für die medizinische Versorgung abgeschlossen:
• Australien: für italienische und australische
Staatsbürger, die Anrecht auf medizinische Versorgung haben, sowie für das diplomatische
Personal und dessen zusammenlebende Familienangehörige;
• Rep. Kroatien: für die Bürger beider Länder
und deren zu Lasten lebende Familienangehörige – Flüchtlinge und Staatenlose, die in einem
dieser Staaten den Wohnsitz und Anrecht auf
medizinische Betreuung haben;
• Republik San Marino: für die Bürger beider
Länder und deren zu Lasten lebende Familienangehörige, die Anrecht auf medizinische Betreuung haben;
• Brasilien und Staaten des ehemaligen
Jugoslawien (Bosnien/Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro): für
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und gleichgestellte Freiberufler – für Pensionisten der
genannten Kategorien – für zu Lasten lebende
Familienangehörige dieser Kategorien; ausgenommen sind öffentlich Bedienstete;
• Fürstentum Monaco: für Bürger der beiden
Staaten, Flüchtlinge und Staatenlose, die den
Wohnsitz in einem der beiden Länder haben und
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N
folgenden Kategorien angehören: Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und gleichgestellte
Freiberufler, Pensionisten der genannten Kategorien, zu Lasten lebende Familienangehörige
dieser Kategorien. Für die öffentlich Bediensteten und die Pensionisten dieser Kategorie gibt
es folgende Einschränkungen: Sie haben nur bei
zeitweiligem Aufenthalt Anrecht auf dringende
Leistungen sowie auf Aufenthalt zwecks ärztlicher Behandlung (nach vorheriger Ermächtigung);
• Tunesien: für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und gleichgestellte Freiberufler (Handwerker, Erwerbstätige in der Privatwirtschaft,
Bauern, Halbpächter) der beiden Staaten, für zu
Lasten lebende Familienangehörige dieser Kategorien, für Pensionisten der genannten Kategorien, für Hinterbliebene dieser Kategorien. Die
Betreuung für befristeten Aufenthalt im anderen
Land ist nur für jene Arbeiter vorgesehen, welche
sich für kurze Zeit im Herkunftsland aufhalten,
und für die zu Lasten lebenden Familienangehörigen, die mit dem Arbeiter im Staat wohnen, in
dem dieser beschäftigt ist.
• Argentinien: für Bürger der beiden Staaten,
welche eine Pension von einem dieser Staaten
beziehen.
• Vatikan: beschränkt auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Arbeiter der beiden Staaten
(unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft), die
gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind.
Die Formulare, die das Recht auf medizinische Betreuung bescheinigen, müssen im Voraus bei den
Gesundheitssprengeln beantragt werden.
2.2 c) Medizinische Versorgung in Ländern,
mit denen es kein Abkommen gibt
Anrecht haben:
• Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, Selbstständige und Freiberufler
• Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die beim
Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind
• Priester und Ordensleute, Kultusbeauftragte
• Personen, die ein Stipendium von ausländischen
Universitäten oder Stiftungen beziehen und ihre
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Familienangehörigen
• öffentlich Bedienstete und ihre Familienangehörigen
• Familienangehörige der obgenannten Kategorien, soweit diese mit dem Arbeiternehmer im
Ausland wohnen.
Für die ersten 4 genannten Kategorien ist vorgesehen, dass die Personen für begrenzte Zeit im
Ausland tätig und beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind (unter der Voraussetzung,
dass sie den Wohnsitz in Italien haben).
Für öffentlich Bedienstete gilt die Bedingung der
Zeitweiligkeit der Arbeit nicht.
Bei den Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel muss im Voraus eine Bestätigung angefordert
werden, die bei Arbeitnehmern teilweise vom Arbeitgeber auszufüllen ist.
Dem Konsulat / der Botschaft / der diplomatischen Vertretung Italiens im Land, in dem sich
die betreffende Person zeitweilig aufhält,
• werden die Informationen bezüglich der auf lokaler Ebene bestehenden Abkommen über die
direkte Betreuung übermittelt,
• muss der Antrag auf Rückerstattung für die indirekte Betreuung innerhalb von 3 Monaten nach
Bezahlung der Rechnung vom Antragsteller
oder dessen Betrieb übermittelt werden.
Die Konsulate leiten den Antrag an das Gesundheitsministerium weiter, das die Rückvergütung in
dem von ihm festgesetzten Ausmaß vornimmt.
Verschiedene Genehmigungen
Für die medizinischen Leistungen, die bei den
vertragsgebundenen Strukturen in Österreich
in Anspruch genommen werden können, ist die
Bestätigung des Anrechts auf Betreuung seitens
der Verwaltungsämter der Sprengel vorgesehen.
Diese ist am unteren Rand des Vordrucks IBK oder
eines anderen Vordruckes anzuführen, der von
den vom Landesgesundheitsdienst dazu ermächtigten Ärzten ausgestellt wird. Obgenannte Ämter
sind zudem zuständig für die Genehmigungen
betreffend die Vorschüsse auf die Abfertigung
bei Beendigung des Dienstverhältnisses, die die
Betreuten von den Arbeitgebern für Gesundheitsausgaben verlangen.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
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PHARMAZEUTISCHE VERSORGUNG
30
PHARMAZEUTISCHE VERSORGUNG
3) PHARMAZEUTISCHE
VERSORGUNG
nenkategorien laut Gesetz Nr. 833/78 (Dienst- und
Kriegsinvaliden).
Der Ankauf von Medikamenten kann bei jeder
öffentlichen Apotheke in Südtirol gegen Vorlage
einer Verschreibung vorgenommen werden, die
vom Basisarzt, vom frei wählbaren Kinderarzt
oder von einem mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen bzw. bei diesem bediensteten Arzt ausgestellt wurde.
Die ärztliche Verschreibung hat eine Gültigkeit
von 30 Tagen (das Ausstellungsdatum nicht mitgerechnet), und zwar sowohl wenn es sich dabei
um eine wiederholbare als auch um eine nicht
wiederholbare (d.h. sie kann nur einmal verwendet werden) Verschreibung handelt.
5) FACHÄRZTLICHE BETREUUNG
Nähere Auskünfte sind in der Broschüre
„Nützliche Informationen“ enthalten.
4) THERMALKUREN
Bei Bedarf können die Bürgerinnen und Bürger Thermalkuren in Kuranstalten in Anspruch
nehmen, die mit dem Landesgesundheitsdienst
vertragsgebunden sind. Sie wählen diese selbst
aus und brauchen für die Zulassung nur eine
hausärztliche Verschreibung vorzulegen. Jeder
Betreute darf allerdings im Laufe eines Jahres auf
Kosten des Landesgesundheitsdienstes nur einen
Zyklus von Thermalkuren in Anspruch nehmen,
mit Ausnahme der besonders geschützten Perso-
5.1) Fachärztliche Betreuung in direkter
Form
Sie umfasst die fachärztlichen Visiten sowie die instrumentellen und diagnostischen Leistungen und
Laboruntersuchungen, die vom Landestarifverzeichnis vorgesehen sind (s. Beschluss der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.6.1998 in geltender
Fassung; das Verzeichnis ist im Internet-Portal der
Landesverwaltung einsehbar).
Die Leistungen müssen von einem Arzt des Staatlichen Gesundheitsdienstes auf dem Rezeptblock
des Landes verschrieben werden.
Keiner Verschreibung bedürfen fachärztliche Untersuchungen in den Bereichen
Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie,
Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder sowie
Augenheilkunde (beschränkt auf Sehtests).
Die fachärztlichen Leistungen werden in den
Strukturen des Gesundheitsbezirkes und in den
akkreditierten Strukturen erbracht, wobei die
vorgesehene Selbstkostenbeteiligung (Ticket) zu
entrichten ist, außer der Bürger ist von der Selbstkostenbeteilung befreit.
5.2) Fachärztliche Betreuung in indirekter Form
Den in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen können
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TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN
Die Landesregierung genehmigt jährlich
das Verzeichnis der Fachbereiche, in denen
eine indirekte Betreuung möglich ist. Es
sind derzeit Folgende:
• Allergologie
• Kardiologie
• Plastische Chirurgie (als Behandlungsmaßnahme)
• Gefäßchirurgie
• Dermatologie
• Diätologie
• Endokrinologie
• Physiatrie
• Gastroenterologie
• Gynäkologie
• Neurologie
• Neuropsychiatrie für Kinder
• Augenheilkunde
• Orthopädie
• Hals-Nasen-Ohren
• Pädiatrie
• Psychiatrie
• Rheumatologie
• Stomatologie
• Urologie
Die Dokumentation der Ausgaben muß, zusammen mit der ärztlichen Verschreibung, sofern diese
vorgesehen ist, innerhalb von 6 Monaten nach der
Untersuchung oder nach Ausstellung der Rechnung beim Verwaltungsdienst des für das betreffende Gebiet zuständigen Gesundheitsbezirkes
abgegeben werden; beizulegen sind die Quit-
tungen über die erfolgten Ausgaben und in den
vorgesehenen Fällen der Befund. Nur wenn der
Facharzt außerhalb Südtirols tätig ist, muß eine
von ihm ausgestellte Erklärung beigelegt werden,
aus der hervorgeht, daß er nicht mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden ist.
6) TICKET FÜR MEDIZINISCHE
LEISTUNGEN
Die geltenden staatlichen Bestimmungen sehen
die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an
den Ausgaben im Gesundheitswesen vor, und
zwar für: die ambulante fachärztliche Betreuung,
Leistungen auf dem Gebiet der Instrumental- und
Labordiagnostik sowie Thermalkuren.
In Südtirol wurden außerdem mit Beschluss der
Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002 zum
01. Juli 2002 neue Tickets in folgenden Bereichen
eingeführt:
• Arzneimittel
• Erste-Hilfe-Leistungen, auf die keine stationäre Aufnahme folgt
• Krankentransporte (von der Landesnotrufzentrale 118 verfügte Transporte, programmierte Transporte und Transporte mittels Flugrettung)
6.1) Kriterien für die Anwendung des Tickets
Auf der Grundlage der staatlichen Bestimmungen
sind die Betreuten zur Zahlung des für jede Leistung festgelegten Tickets bis zu einem Höchstbetrag von 36,15 Euro pro Verschreibung angehalten. Jede Verschreibung kann nur Leistungen
enthalten, die demselben Fachbereich angehören,
wobei die Höchstzahl von 8 nicht überschritten
werden darf.
Die Bestimmungen auf Landesebene haben hingegen eine andere Form der Beteiligung an den
Ausgaben im Gesundheitswesen festgelegt, welche folgendermaßen zusammengefasst werden
kann:
• Arzneimittel: 1, 2 oder 4 Euro pro Rezept, gemäß den verschiedenen vorgesehenen Fällen
TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN
fachärztliche ambulatorische Leistungen, die bei
Fachärzten erbracht worden sind, die nicht mit
dem staatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden sind, im Rahmen eines Höchstbetrages,
der im Tarifverzeichnis des Landes angegeben ist,
ein Teil der Kosten rückvergütet werden, u.zw. in
folgenden Fällen:
1. Es muß sich um Fachbereiche handeln, in denen
eine angemessene Behandlung in direkter Form
nicht gewährleistet werden kann;
2. die Notwendigkeit der Behandlung muß aus
dem Antrag des behandelnden Arztes, hervorgehen, oder, in dringenden Fällen, vom Facharzt
selbst bestätigt werden.
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A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N
32
TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN
TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN
• Erste-Hilfe-Leistungen
- auf die keine stationäre Aufnahme folgt
- Intensivbeobachtungseinheiten (O.B.I.)
1. 15 Euro für gerechtfertigte Fälle
2. 50 Euro zuzüglich des Tarifs für jede in Anspruch genommene medizinische Leistung
bis zu einem Höchstbetrag von weiteren
100 Euro für jene Fälle, die aus ärztlicher
Sicht nicht gerechtfertigt sind.
• Krankentransporte:
a) von der Landesnotrufzentrale 118 verfügte
Transporte: Gesamtkosten des Transportes bis
zu 100 Euro für nicht gerechtfertigte Transporte; gerechtfertigte Transporte sind hingegen
kostenlos;
b) programmierte Transporte: 25 Euro pro Einsatz
bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro pro
Jahr für gerechtfertigte Transporte; für nicht gerechtfertigte Einsätze gehen die Gesamtkosten
hingegen zu Lasten der betreuten Person;
c) Flugrettung:
1. 100 Euro pro gerechtfertigten Einsatz
2. Gesamtkosten des Einsatzes bis zu einem
Höchstbetrag von 1000 Euro für nicht
gerechtfertigte Einsätze.
Von der Ticketzahlung wird in den Fällen abgesehen, die ausdrücklich in den staatlichen Bestimmungen und im obgenannten Beschluss der
Landesregierung angeführt sind.
Im Allgemeinen wird eine Ticketbefreiung aus folgenden Gründen gewährt:
• aufgrund des Alters und des Einkommens
• zwecks Vorbeugung
• aufgrund eines Krankheitsbildes
• wegen Invalidität
• aufgrund einer besonderen Situation, in der sich
die betreute Person befindet (Schwangerschaft,
Haft, Organ- und Blutspenden usw.)
Die Befreiung von der Ticketzahlung muss vom
Arzt auch in jenen Fällen bestätigt werden, in denen die eigenverantwortete Bescheinigung seitens
der betreuten Person vorgesehen ist.
6.2) Soziales Mindesteinkommen
Als Personen mit Mindesteinkommen gelten jene,
die wegen ihrer wirtschaftlichen Lage mittellos
und folglich von der Bezahlung des Tickets befreit
sind, weil sie nicht den Prozentsatz von 1,5 des
sozialen Mindesteinkommens erreichen (DLH vom
11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung).
Für die Berechnung des Einkommens und des Vermögens wird die De-facto-Familie berücksichtigt
( Personen, die tatsächlich in einer Familiengemeinschaft leben).
Nähere Auskünfte können bei den Sozial- und
Gesundheitssprengeln sowie bei den Patronaten
eingeholt werden.
6.3) Wo wird das Ticket gezahlt?
Das Ticket wird in der Regel vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen bei den
verschiedenen Kassendiensten gezahlt. Das Ticket
für Erste-Hilfe-Leistungen, ohne nachfolgende
Einlieferung ins Krankenhaus, muss nach den
Leistungen am Schalter der Ersten-Hilfe Anmeldung bezahlt werden.
Der Befund muss von der betreuten Person bei der
Struktur, welche die Leistung erbracht hat, oder
beim Schalter für die Befundausgabe – sofern vor-
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VORMERKUNG VON LEISTUNGEN
Standorte und Dienstzeiten
• Kassa der Poliambulatorien (mit 2 POS-Geräten für die Bezahlung mit Bankomat ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis
17.30 Uhr
• im Haupteingang (mit zwei POS-Geräten ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und von 12.45 Uhr bis 16.30 Uhr
• Kassa der Poliambulatorien - Befundausgabe (mit 2 POS-Geräten für die Bezahlung mit
Bankomat ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
• Kassa im Gebäude „W“ (mit POS-Gerät ausgestattet) von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 12.45 Uhr und von 13.45 Uhr bis 16.30 Uhr
• Kassa des biochemischen klinischen Labors
(mit 2 POS-Geräten für die Bezahlung mit Ban-
komat ausgestattet) von Montag bis Freitag
von 7.20 Uhr bis 9.30 Uhr
• Schalter der Ersten-Hilfe Anmeldung (mit
Pos-Gerät ausgestattet) täglich 24 Stunden geöffnet (nur für Erste-Hilfe-Leistungen)
• Kassa in den Sprengeln und Beratungsstellen zu
den jeweiligen Dienstzeiten
Nähere Auskünfte sind in der Broschüre
„Nützliche Informationen“ enthalten.
7) VORMERKUNG VON
LEISTUNGEN
Für fachärztliche Leistungen ist eine Vormerkung
durch die Einheitliche Vormerkungsstelle (EVS)
notwendig. Einige Leistungen werden durch die
jeweiligen Dienste oder Sekretariate vorgemerkt.
Informationen in dieser Broschüre betreffend
Stundenpläne und Standorte: siehe Einheitliche
Vormerkungsstelle - EVS.
VORMERKUNG VON LEISTUNGEN
handen – abgeholt werden. Wird ein Befund nicht
innerhalb von 90 Tagen abgeholt, muss der Bürger
den vollen Tarif der Leistung zahlen, auch wenn er
von der Bezahlung des Tickets befreit ist.
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EINHEITLICHE VORMERKUNGSSTELLE (EVS)
34
EINHEITLICHE VORMERKUNGSSTELLE (EVS)
Wo?
Vormerkung mit Bewilligung
Bozen · Poliambulatorien Krankenhaus:
Tel.: 0471 457 457 · Fax: 0471 401 091
E-Mail: [email protected]
Bozen · Poliambulatorien Sprengel Quirein/Gries,
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Tel.: 0471 457 457 · Fax: 0471 401 091
E-Mail: [email protected]
Vormerkung freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit
Bozen · Poliambulatorien Krankenhaus:
Tel.: 0471 466 466 · Fax: 0471 409 404
E-Mail: [email protected]
Bozen · Poliambulatorien Sprengel Quirein/Gries,
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Tel.: 0471 466 466 · Fax: 0471 409 404
E-Mail: [email protected]
Dienstzeiten?
EVS – Krankenhaus:
Montag–Freitag, 08.00–16.00 Uhr
EVS – Sprengel Quirein/Gries,
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12:
Montag–Freitag, 08.00–12.50 Uhr
und 14.30–17.30 Uhr
Zugang?
EVS – Krankenhaus: Telefon, Schalter, E-Mail, Fax
EVS – Sprengel Quirein/Gries: Schalter, E-Mail, Fax
Die mittels E-Mail und Fax übermittelten Anfragen müssen folgende Daten enthalten: Nachname, Name, erreichbare Telefonnummern
und Beschreibung der benötigten Leistung.
Die Antrag stellende Person wird von der EVS zwischen 08.00 und 16.00 Uhr kontaktiert.
Ärztlicher Direktor: Dr. Flavio Girardi
Koordinatorin: Renate Pernthaler
Tätigkeiten:
• Vormerkung fachärztlicher Leistungen mit Bewilligung und in freiberuflicher innerbetrieblicher
Tätigkeit;
• Eintragung der Anfragen in die Warteliste, falls
kein Termin verfügbar ist; anschließend Mitteilung des genauen Termins
• Neuvergabe von Terminen bei Ausfall des Arztes;
• Erhebung der Wartezeiten und anderer wichtiger
Datenflüsse.
Nützliche Ratschläge für die Betreuten
• Bei der Vormerkung mit ärztlicher Bewilligung,
muss diese bereits vorliegen; ausgenommen davon sind: Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder, Augenheilkunde (beschränkt
auf Sehtests).
• Merken Sie sich, falls Sie die Gelegenheit haben,
mittels E-Mail vor!
• Nützen Sie auch die Mittagszeit und den Nachmittag zum Vormerken!
• Halten Sie Papier und Bleistift bereit, um alle Informationen zu notieren!
• Sagen Sie eine Visite ab, wenn Sie verhindert
sind! Der frei gewordene Termin wird an eine
andere Person vergeben.
Auch dies ist ein wichtiger Schritt zur Verkürzung der Wartezeiten!
Qualitätsindikatoren:
• Mehrfacher Zugang zu den Vormerkungen
• Es werden auch Auskünfte über Leistungen erteilt, die nicht von der EVS vorgemerkt werden
• Regelmäßige Erhebung der Wartezeiten.
7.1) Befundausgabe
Die Befunde für instrumentelle und diagnostische
Leistungen und Laboruntersuchungen müssen innerhalb von 90 Tagen abgeholt werden. Nach
dieser Frist muss der Betreute den vollen Tarif der
jeweiligen Leistung zahlen. Auf Antrag kann der
Befund auch nach Hause geschickt werden.
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S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G
8.1) Stationäre Betreuung
im Krankenhaus
Das Krankenhaus gewährleistet die stationäre Unterbringung von Patienten zur Diagnose und Behandlung der Krankheiten, die dringende oder notärztliche Maßnahmen erfordern, sowie der akuten
Krankheiten, die weder ambulant noch durch den
Hauspflegedienst betreut werden können.
Für besondere Krankheiten kann der Aufenthalt
in hochspezialisierten Zentren außerhalb des Einzugsgebietes des Gesundheitsbezirkes sowie der
Autonomen Provinz Bozen erfolgen.
8.1 a) Modalitäten der stationären
Aufnahme
Dringende und notärztliche Aufnahme
Dringende Aufnahmen werden von der Ersten
Hilfe gewährleistet. Dabei werden notärztliche
diagnostische und therapeutische sowie medizinisch-chirurgische Maßnahmen und die ersten
diagnostischen, klinischen, instrumentellen, labortechnischen Untersuchungen gewährleistet.
Sollte die Aufnahme nicht möglich oder Behandlungen in anderen Einrichtungen notwendig sein,
so wird ein geschützter Transport veranlasst.
Die dringende Aufnahme erfolgt über die Notrufzentrale 118 oder über den direkten Zugang oder
auf Vorschlag des Basisarztes oder des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes.
Ordentliche Aufnahme
Die Aufnahme wird vom Arzt für Allgemeinmedizin/Kinderarzt, vom ärztlichen Bereitschaftsdienst
oder vom Facharzt vorgeschlagen. Der Vorschlag
muss dem Arzt der zuständigen Abteilung bei der
Aufnahme unterbreitet werden, welcher aufgrund
der Notwendigkeit sowie Verfügbarkeit der Betten die Einweisung veranlasst oder die Vormerkung des Patienten vornimmt.
Ordentliche programmierte Aufnahme
Die ordentliche programmierte Aufnahme im
Krankenhaus wird bei nicht dringenden und
vorhergesehenen Eingriffen und bei besonderen
Untersuchungen, die nicht ambulant oder im Day
Hospital durchgeführt werden können, angewandt.
Die Aufnahme kann direkt von der Krankenhausabteilung, vom Arzt für Allgemeinmedizin oder
vom Facharzt, nach vorheriger Vereinbarung mit
dem Krankenhaus, beantragt werden.
Für die Anfrage muss bei der Aufnahmestelle im
Krankenhaus ein Formular ausgefüllt werden, wobei die genaue Begründung der Aufnahme, die
Informationen über den Zustand des Betreuten
sowie eventuelle durchgeführte diagnostische
und labortechnische Untersuchungen angegeben
werden müssen.
Im Normalfall wird vor der Aufnahme eine ärztliche Untersuchung im Ambulatorium des Krankenhauses vorgenommen, die die Notwendigkeit
der Aufnahme bestätigt, und der Betreute wird in
die entsprechende Abteilung eingewiesen.
Bei Nichtverfügbarkeit der Betten wird der Betreute in die jeweilige Warteliste eingetragen.
Stationäre Betreuung tagsüber (Day Hospital)
Die Betreuung im Day Hospital beschränkt
sich auf eine Aufnahme oder mehrere Zyklen
programmierter Aufnahmen, die weniger als einen Tag dauern. Dabei werden multiprofessionelle
und mehrfache fachärztliche Leistungen sowie
chirurgische Eingriffe (Day Surgery) an einem Tag
durchgeführt. Der Zugang erfolgt auf Anweisung
des Facharztes und mit der Bewilligung des Arztes
für Allgemeinmedizin.
Der Patient muss den Einweisungsvorschlag dem
leitenden Arzt der jeweiligen Abteilung vorlegen.
STATIONÄRE BETREUUNG
8) STATIONÄRE BETREUUNG
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S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G
STATIONÄRE BETREUUNG
Post-akute Langzeitpflege
Die post-akute Langzeitpflege ist eine weniger intensive rehabilitative und medizinische Behandlung für Patienten mit Mehrfachpathologien
oder nicht stabilisierten Krankheitsbildern. Der
Patient wird in der Regel mindestens eine Stunde
pro Tag einer speziellen Therapie unterzogen, wobei die Aufenthaltsdauer gewöhnlich nicht mehr
als 60 Tage beträgt. Einmal nach Hause entlassen,
wird der Patient ambulant weiterbehandelt oder
vom Hauspflegedienst betreut. Wenn es sich um
einen stabilisierten Langzeitkranken handelt, wird
der Patient möglichst nach Hause entlassen oder
in ein geeignetes Pflegeheim verlegt.
Die stationäre Aufnahme von Kindern
Die Kinder werden in spezifisch eingerichteten
Umgebungen eingeliefert. Dies geschieht unter
Einhaltung ihrer Notwendigkeiten und bezugnehmend auf der „Internationalen Charta der Rechte
für Kinder“. Aus dem selben Grund können die
Eltern das Kind während des gesamten Aufenthaltes und auch beim Unterricht, begleiten.
Deswegen gehört zu den Abteilungen der Pädiatrie und Kinderchirurgie jeweils eine Schule,
in der italienische und deutsche Lehrpersonen
schulpflichtige Kinder unabhängig von deren
Krankheitsbild unterrichten. Das Angebot reicht
von Einzelunterricht, Hausaufgabenhilfe, Arbeit
am Computer bis hin zu Bastelarbeiten und Gesellschaftsspielen.
Außerdem bietet die Schule Projekte wie Musiktherapie, Maltherapie und Yoga. Einmal wöchentlich nutzen die Clowns das Klassenzimmer, um die
Kinder aufzumuntern.
Aufgabe der Schule ist es, Schulversäumnisse
einzudämmen, Ängste abzubauen und den
Trennungsschmerz von den Eltern zu überwinden, also: dem Kind zu helfen, sich in der neuen
schwierigen Situation zurechtzufinden.
8.1 b) Ablauf der stationären Aufnahme
Anmeldung
Am Schalter der Verwaltungsaufnahme, der sich
rechts im Eingang der Erste-Hilfe-Abteilung befindet, werden die Daten für die stationäre Aufnahme
erfasst, in Ausnahme- und Dringlichkeitsfällen hingegen erfolgt die Aufnahme direkt in der Abteilung.
Erforderliche Dokumente:
• persönlicher Ausweis für die Krankenbetreuung
• Personalausweis
• eventuelles Kärtchen mit der Blutgruppenzugehörigkeit
• Einweisungsantrag des behandelnden Arztes
• die ausländischen Staatsbürger müssen einen
Personalausweis und den Versicherungsnachweis sowie, falls sie beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, den Ausweis für
die Krankenbetreuung vorlegen.
Außerdem ist es ratsam, Folgendes mitzubringen:
• Befunde (ärztliche Befunde, Ultraschallaufnahmen, Laboruntersuchungen, Röntgenbilder usw.);
• einzunehmende Medikamente;
• die für den Krankenhausaufenthalt benötigten
Sachen (Unterwäsche, Schlafrock, Toilettenartikel für die tägliche Hygiene usw.)
Behandlung
Vor jeder Krankenhausaufnahme wird eine Vorvisite durchgeführt. Dabei werden etwaige weitere
Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen
besprochen und verordnet.
Während der stationären Aufnahme findet ein-
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S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G
Unterkunft
Unser Krankenhaus hat Zimmer mit höchstens 4
Betten. Einige Zimmer sind mit Dusche und Toilette
ausgestattet. Die Patienten können, sofern Betten
verfügbar sind, gegen Bezahlung innerhalb der
Abteilung ein reserviertes Zimmer (Sonderzimmer)
mit einem oder mehreren Betten beantragen.
Während der Abfassung dieser Charta wird das
Krankenhaus komplett umgebaut, damit die zukünftigen Patienten dann Einzel- maximal Zweibettzimmer mit Bad bekommen werden.
Der gegenwärtige Tarif beträgt 150 Euro pro Tag
zuzüglich MwSt. für Zimmer mit Bad und 132,23
Euro zuzüglich MwSt. für Zimmer ohne Bad.
Begleitpersonen
Die Familienangehörigen können stationär aufgenommene Patienten betreuen und gegen Bezahlung Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus
in Anspruch nehmen. Es bedarf der vorherigen Genehmigung durch den behandelnden Arzt.
Gegenwärtig werden folgende Beträge für diese
Leistungen verlangt:
• 8,78 Euro zuzüglich MwSt. für ein Mittagessen
• 6,20 Euro zuzüglich MwSt. für ein Abendessen
• 6,71 Euro zuzüglich MwSt. für eine Übernachtung
• 2,07 Euro zuzüglich MwSt. für ein Frühstück
Der allumfassende tägliche Höchsttarif beträgt 15
Euro zuzüglich MwSt.
Unentgeltlich sind Unterkunft und Verpflegung
für Mütter von Neugeborenen bis zu einem Jahr,
welche ihr Kind stillen sowie für Begleitepersonen
von Menschen mit Behinderung, unabhängig von
deren Alter.
Für eine Unterkunft in einem Hotel oder einer Pension können sich die Verwandten an das Verkehrsamt, Tel. 0471 307 000, wenden.
Die Verpflegung
Die Menüs werden vom Dienst für Diät und klinische Ernährung des Krankenhauses erstellt.
Der Patient kann zwischen verschiedenen Menüs
auswählen.
Besuchszeiten
Die Besuchszeiten sind am Haupteingang des
Krankenhauses ausgehängt. Es ist ein ausgedehnter Stundenplan für die Besuchszeiten im Krankenhaus vorgesehen. Auskünfte über die genauen
Besuchszeiten der einzelnen Abteilungen erteilt
die Pforte, Tel. 0471 908 274.
Die Besucher sind gebeten, sich an die Besuchszeiten zu halten, um die Ruhe der Patienten zu
gewährleisten.
Sollte der Gesundheitszustand des Patienten eine
Betreuung seitens der Angehörigen außerhalb der
Besuchszeiten erforderlich machen, so muss über
das Krankenpflegepersonal die entsprechende
Genehmigung des Arztes eingeholt werden.
Die Besuche außerhalb der Besuchszeit sowie die
Betreuung von Verwandten müssen mit dem zuständigen Primararzt vereinbart und von diesem
genehmigt werden.
Seelsorge
Die Seelsorge kann für ein Gespräch oder andere
spirituelle/religiöse Bedürfnisse über das Pflegepersonal angefragt werden.
Gottesdienste in der Kapelle (Hauptgebäude
1. Stock; hellblauer Aufzug):
STATIONÄRE BETREUUNG
oder zweimal am Tag eine ärztliche Visite statt. Bei
dieser Gelegenheit werden der Behandlungsverlauf überprüft, die Fragen des Patienten beantwortet und weitere Maßnahmen und Untersuchungen
beschlossen. Während der ärztlichen Visiten müssen die Patienten in ihren Zimmern bleiben.
Für jede ärztliche Maßnahme ist das Einverständnis des Patienten erforderlich.
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S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G
an Sonn- und Feiertagen um 09.00 Uhr
Werktags um 15.00 Uhr
In der Kapelle im Gebäude „W“ (3. Stock):
an Sonn- und Feiertagen um 10.30 Uhr
STATIONÄRE BETREUUNG
Telefongespräche
Die meisten Krankenzimmer verfügen über ein Telefon. Außerdem gibt es im Krankenhaus öffentliche Telefonapparate.
Im Krankenhaus dürfen keine Mobiltelefone benutzt werden, weil medizinische Geräte beeinträchtigt werden können.
Bankomat
Im Krankenhaus gibt es einen Bankomat-Schalter,
der sich in der Nähe der internen Bank befindet.
Radio- und Fernsehgeräte
Die meisten Krankenzimmer sind nicht mit Radiooder Fernsehapparaten ausgestattet. Diese können eventuell vom Patienten in das Krankenhaus
mitgebracht werden.
Entlassung aus dem Krankenhaus
Die Entlassung des Patienten wird vom behandelnden Arzt veranlasst.
Der Patient kann auch gegen die Einwilligung des
Arztes entlassen werden. In diesem Fall muss er
seine Entscheidung schriftlich begründen.
Für minderjährige Patienten und für Entmündigte
obliegt die Entscheidung den Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten.
Sollte der Arzt hingegen die Entlassung anordnen,
so muss der Patient das Krankenhaus innerhalb
desselben Tages verlassen. Der Arzt stellt dem Patienten einen Entlassungsbrief aus, welcher die
wichtigsten klinischen Informationen betreffend die
stationäre Aufnahme enthält. Eine Kopie der Krankengeschichte kann im Amt für Krankengeschichten
der Ärztlichen Direktion beantragt werden.
Nach der Entlassung müssen sämtliche Bescheinigungen bei der Ärztlichen Direktion angefordert
werden.
Bescheinigungen, welche die stationäre Aufnahme
bestätigen, werden von der Abteilung direkt ausgestellt.
Kontrolluntersuchung
Die Kontrolluntersuchungen nach der Krankenhausentlassung, die innerhalb von 30 Tagen ab
der Entlassung durchgeführt werden müssen, sind
ticketfrei.
8.1 c) Ausstellung von ärztlichen
Unterlagen
Krankengeschichten, Karteikarten und Erste-HilfeProtokolle
Die Kopien von Krankengeschichten, Karteikarten
und Erste-Hilfe-Protokollen sind im Büro für die
Krankengeschichten in der Ärztlichen Direktion
des Krankenhauses erhältlich, wobei die dafür vorgesehenen Kosten von 11,00 € bis 16,00 € (je
nach Seitenanzahl) zu entrichten sind.
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S TAT I O N Ä R E B E T R E U U N G
Sitz: Büro für die Krankengeschichten (Ärztliche
Direktion des Krankenhauses)
Krankenhaus, Lorenz-Böhler-Str. 5
Dienstzeiten: Montag–Freitag,
9.00–12.00 Uhr;
Tel.: 0471 908 210
Es besteht auch die Möglichkeit die sanitären Unterlagen mittels Fax (Nr. 0471 908 831) oder via
E-Mail ([email protected]) anzufordern. Diesbezüglich genauere Hinweise bekommen Sie telefonisch (0471 908 210) oder auf der Internetseite
www.sbbz.it.
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Krankenscheine
Die Krankenscheine für den Arbeitgeber stellt der
behandelnde Arzt bei der Entlassung auf Antrag
des Patienten aus.
8.2) Stationäre Aufnahme in nicht öffentlichen Strukturen
Die Unterbringung in Privatstrukturen oder in
Strukturen in Österreich kann, außer wegen der
Komplexität und der Besonderheit des einzelnen
Falles, auch damit gerechtfertigt sein, dass den
Bürgern der Anspruch auf Leistungen in einer
angemessenen Zeit gewährt werden muss, in Einklang mit den geltenden Landesgesetzen.
Röntgenaufnahmen und radiologische Befunde
Duplikate von den Röntgenaufnahmen können
beim Archiv des Dienstes für Radiologie angefordert werden. Die Duplikate sind zahlungspflichtig;
die Kosten hängen von der Größe des jeweiligen
Duplikats ab.
Sitz: Dienst für Radiologie
Krankenhaus, Lorenz-Böhler-Str. 5
Dienstzeiten: Montag–Freitag,
8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Tel.: 0471 908 315
im Gesundheitsbezirk Bozen
• Klinik „L. Bonvicini“
• Klinik „Villa Melitta“
• Marienklinik
• Pflegestätte Sarnthein
im Gesundheitsbezirk Meran
• Klinik „Villa St. Anna“
• Klinik „Martinsbrunn“
im Gesundheitsbezirk Brixen
• Klinik „Dr. von Guggenberg“
Einige der vorgenannten Privatkliniken sind auch
provisorisch akkreditiert und scheinen somit im
Jahresplan der Gesundheitsversorgung auf. Daher
ist eine Aufnahme in eine dieser Strukturen, und
zwar für die vertraglich mit den einzelnen Gesundheitsbezirken vereinbarte Bettenanzahl, für die im
Landesgesundheitsdienst eingetragenen Betreuten
gleichbedeutend mit einer stationären Aufnahme in einem öffentlichen Krankenhaus:
• Klinik „L. Bonvicini“ und „Villa Melitta“ für Rehabilitation und post-akute Langzeitbehandlung;
• Klinik „Villa St. Anna“, für die stationäre Behandlung von Akutpatienten des Fachbereichs
Innere Medizin;
STATIONÄRE BETREUUNG
8.2 a) Stationäre Aufnahme in Privatstrukturen Südtirols
In Südtirol sind gegenwärtig folgende Privatstrukturen anerkannt:
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DAS ETHIKKOMITEE
• Klinik „Martinsbrunn“, für die Rehabilitation
und die post-akute Langzeitbehandlung sowie
für die Palliativmedizin.
Für Patienten in Langzeitbehandlung, die in der
Klinik „L. Bonvicini“ stationär aufgenommen
sind, ist die Zahlung eines Teilbetrages des Pflegesatzes vorgesehen.
DAS ETHIKKOMITEE
Die stationäre Behandlung von in Südtirol ansässigen Personen in den anderen Strukturen
wird vom Landesgesundheitsdienst über die indirekte Betreuung unterstützt (siehe entsprechenden Paragraphen).
8.2 b) Stationäre und ambulante Inanspruchnahme der fachärztlichen
Betreuung in Einrichtungen in Österreich
Um den Bürgern unter Einhaltung der jeweiligen
ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit eine
vollständige Gesundheitsbetreuung zu gewährleisten, ist der Gesundheitsbezirk befugt, für die eigene ansässige Bevölkerung krankenhausinterne
sowie externe Dienste in Österreich zu beanspruchen, falls diese vom lokalen Gesundheitsdienst
nicht garantiert werden können, und zwar im
Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die
das Land mit österreichischen Institutionen abgeschlossen hat.
In den nachstehenden Strukturen können stationäre
fachärztliche Leistungen gewährleistet werden:
• Universitätsklinik Innsbruck
• Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung für
Neurologische Akutnachbehandlung)
• Öffentliches Landeskrankenhaus Natters (nur
Abteilung Pneumologie)
• Psychiatrisches Krankenhaus Hall
• Landeskrankenhaus Salzburg (nur Abteilung für
Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie für LippenKiefer-Gaumenspalte sowie Kardiologie)
• Rehabilitationszentrum Bad Häring
• Landesnervenkrankenhaus Rankweil
• Krankenhaus „Stiftung Maria Ebene“
• Psychiatrische Rehabilitation Bregenz
• Therapiestation „KIT“
• Therapiestation „Haus am Seespitz“
• Therapiestation „Erlenhof“
• Landesverband für Psychohygiene im Bundesland Salzburg
• Evangelische Stiftung – De La Tour
Wenn die fachärztliche ambulante Betreuung
durch den Landesgesundheitsdienst nicht gewährleistet werden kann, dürfen Abkommen mit
Diensten in Krankenhäusern und außerhalb von
Krankenhäusern in Österreich getroffen werden.
Die Strukturen, die von den Gesundheitsbezirken
für die Erbringung von ambulanten fachärztlichen
Leistungen für die eigenen Eingeschriebenen in
Anspruch genommen werden können, sind:
• Institut für Pathologie – Universität Innsbruck
• Institut für Bakteriologie und Serologie – Universität Innsbruck
• Institut für Hygiene - Universität Innsbruck
• Institut für medizinische und biomedizinische
Chemie - Universität Innsbruck
• Institut für allgemeine und experimentelle Pathologie - Universität Innsbruck
• Institut für genetische Beratung und Untersuchung - Universität Innsbruck
• Institut für Mikrobiologie - Universität Innsbruck
• Universitätsklinik Innsbruck
• Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung für
neurologische Akutnachbehandlung)
• Landeskrankenhaus Salzburg für zahnärztliche
Visiten vor und nach der stationären Aufnahme.
9) DAS ETHIKKOMITEE
Das Ethikkomitee des Gesundheitsbezirks Bozen,
setzt sich, laut geltender Rechtsordnung, wie folgt
zusammen:
• Ärztlicher Direktor des Krankenhauses
• Ärzte, Experten auf dem Gebiet der Forschung
• ein Hausarzt
• ein Experte in Biostatistik
• ein Pharmakologe
• ein Apotheker
• zwei Juristen
• forensische Experten in der Bioethik
• ein Vertreter des Pflegepersonals
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N
NACH DEM ABLEBEN
Das Ethikkomitee unter der Leitung des Präsidenten, koordiniert die beiden Sekretariate, Verwaltungs- und wissenschaftliches Sekretariat und führt
regelmäßige, monatliche sowie Sondersitzungen.
Das Ethikkomitee übt seine Aufgaben nach den
Richtlinien der zuständigen Behörde, siehe entsprechende Verordnung, aus.
Das Ethikkomitee übt zwei Funktionen aus:
Ein Gutachten für die Genehmigung von klinischen Forschungen mit und ohne Drogen, mit der
Überwachung und Steuerung von:
• ethische
• methodische
• wissenschaftliche
• rechtsmedizinische
• rechtliche
• pharmakologische
• statistische
• versicherungstechnische
• wirtschaftliche
Gutachten und Einschätzungen in Bezug auf
ethische Fragen in Bezug auf wissenschaftliche Tätigkeit und / oder das Wohlbefinden, zum Schutz
und zur Förderung der Werte der menschlichen Person, auf eigene Initiative oder auf Antrag der operativen Einheiten von Gesundheitseinrichtungen.
Das Ethikkomitee des Gesundheitsbezirks Bozen übt seine Tätigkeit in allen interessierten
Strukturen aus, öffentliche Sanitäre, Private, in
Forschungseinrichtungen in den Bezirken Bozen,
Brixen, Bruneck.
10) NACH DEM ABLEBEN
10.1) Entnahme und Transplantation von
Organen und Geweben
Die Spende von Organen und Geweben ist bei
Menschen, die auf der Intensivstation nach einer
Hirnschädigung gestorben sind, möglich. Pati-
enten die an anderen Ursachen sterben, können
nur Gewebe spenden. Die entnommenen Organe
und Gewebe können kranken Menschen transplantiert werden, deren entsprechende Organe
und Gewebe nicht korrekt funktionieren.
(Die Transplantation besteht in der Entnahme eines
Organs oder Gewebes von einem Spender und in
der Verpflanzung derselben in einem Empfänger.)
• Gesetzliche Grundlagen: in Italien sind die
wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen folgende:
- Das Staatsgesetz vom 01.04.1999, Nr. 91,
veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 87 vom
15.04.1999, das die Entnahme und Transplantation von Organen und Geweben von Personen regelt;
- Das Dekret des Gesundheitsministeriums vom
08.04.2000, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger
Nr. 89 vom 15.04.2000, das die Entnahme und
Transplantation von Organen und Geweben
regelt sowie Richtlinien zur Bereitschaftserklärung der Bürger für eine Organspende vorgibt.
Mit Ausnahme von einigen Organen (z.B. Nieren
und Leber), die mit äußerster Vorsicht und nur unter engsten Verwandten auch zu Lebzeiten gespendet werden dürfen, wird die Organspende vorwiegend bei verstorbenen Personen durchgeführt.
Tod: die Feststellung des Todes unterliegt sehr
strengen Gesetzesbestimmungen, die vor allem in
den folgenden beiden Gesetzestexten verankert
sind:
1. Das Gesetz vom 29.12.1993, Nr. 578, in dem
Bestimmungen über die Feststellung des Todes
und die Todesbescheinigung enthalten sind;
2. Das Dekret des Gesundheitsministeriums vom
22.08.1994, Nr. 582, (Modalitäten für die
Feststellung und Bescheinigung des Todes).
Spende: Um eine bewusste Wahl zu fördern und
Informationen über die Organspende möglichst
weit zu verbreiten, hat das Gesundheitsministerium allen italienischen Staatsbürgern ein eigenes
Formular zukommen lassen. Die Formulare wurden mit den Wahlscheinen anlässlich des Referen-
NACH DEM ABLEBEN
• ein Vertreter der freiwilligen Vereinigungen oder
Patientenorganisationen
• ein Verwaltungsbeamter
• ein Vertreter der privaten Pflegeheime
41
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N
42
AUSBILDUNG
dums vom 21. Mai 2000 ausgehändigt. Dadurch
wollte man allen Bürgern die Möglichkeit und
nicht die Verpflichtung bieten, den eigenen Willen
dazu frei auszudrücken. In dieser Übergangsregelung gilt nicht die stillschweigende Zustimmung,
sondern die ausdrückliche Zustimmung oder die
ausdrückliche Ablehnung (laut Art. 23 des Gesetzes vom 01.04.1999, Nr. 91).
AUSBILDUNG
Es sind zwei Arten von Willenserklärungen vorgesehen:
1. eine schriftliche Erklärung, die der Bürger zusammen mit den persönlichen Dokumenten
mit sich trägt; z.B. die Eintragung ins italienische Register AIDO, Associazione Italiana
Donatori Organi
2. die Registrierung der positiven oder negativen
Bereitschaftserklärung, die beim Gesundheitsbezirk oder beim Arzt für Allgemeinmedizin
vorgenommen wird.
Sollte ein Bürger keine Erklärung abgegeben haben, können die Familienangehörigen rechtlich
autorisiert (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder,
Eltern) die Entscheidung treffen. Falls sich ein
Bürger geäußert hat, solange er noch am Leben
war, so gilt seine Entscheidung und die Familienangehörigen können nicht eingreifen.
Daher ist auch die Organentnahme bei Leichen
für eine therapeutische Transplantation verboten,
wenn die Person sich zu Lebzeiten ausdrücklich
gegen die Organspende ausgesprochen hat.
Die Abgabe der Kleider der Verstorbenen erfolgt in
der Totenkammer.
10.3) Informationen über die Autopsie
Die im Krankenhaus verstorbenen Patienten können auf Antrag des behandelnden Arztes einer
Autopsie unterzogen werden. Dies gibt die Möglichkeit, die Todesursache genau festzustellen
und mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über die
Krankheit die zum Tode geführt hat, zu gewinnen.
Die Ergebnisse der Autopsie sind Teil der klinischen
Dokumentation.
Aus diesen Gründen können die behandelnden
Ärzte des Krankenhauses den Körper des Verstorbenen dieser Untersuchung, die diagnostische
Überprüfung durch Autopsie genannt wird, unterziehen, ohne dafür die Einwilligung der Angehörigen einholen zu müssen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass in
Fällen, in denen der Tod mit juridisch relevanten
Ereignissen zusammenhängt (z.B. „Tod infolge
Verkehrsunfall“), die Autopsie von der Gerichtsbehörde angeordnet und von eigens dazu beauftragten Ärzten durchgeführt wird. In diesem Fall
werden die Ergebnisse der Untersuchungen direkt
der Gerichtsbehörde mitgeteilt.
11) AUSBILDUNG
Es können also drei Fälle eintreten:
1. Der Bürger hat zu Lebzeiten eine positive Willenserklärung zur Entnahme abgegeben: Die
Entnahme ist genehmigt.
2. Der Bürger hat zu Lebzeiten eine negative Willenserklärung zur Entnahme abgegeben: Die
Entnahme ist nicht gestattet.
3. Der Bürger hat sich darüber nicht geäußert:
Die Familienangehörigen werden befragt.
a) Grundausbildung
Der Gesundheitsbezirk organisiert Ausbildungskurse für die verschiedenen Gesundheitsberufe.
Die Bürgerinnen und Bürger können demnach
auf Personal in Ausbildung treffen, das jedoch
stets zusammen mit erfahrenen Fachkräften arbeitet. Die Auszubildenden sind anhand eines Erkennungsschildes erkennbar, auf dem die Art der
Ausbildung aufscheint. Außerdem tragen sie eine
farbige Berufsbekleidung (blau oder hellgrün).
10.2) Informationen für die Angehörigen
von Verstorbenen
Der Totenschein wird vom Krankenhaus an die
Wohnsitzgemeinde übermittelt.
b) Fachliche Weiterbildung
Das gesamte Personal des Gesundheitsbezirkes
wird kontinuierlich weitergebildet, um so dessen
Fachkenntnisse auf den letzten Stand zu bringen.
DIENSTE AUF
DEM TERRITORIUM
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
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N I C H T D R I N G E N D E K R A N K E N T R A N S P O RT E
Wo?
Für ganz Südtirol · Weißes Kreuz und
Rotes Kreuz · Einsatzzentrale in Bozen
Tel.: 0471 444 444
NICHT DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE
Dienstzeiten?
Die Telefonzentrale funktioniert rund um die Uhr
und organisiert die programmierten Transporte.
Vormerkungen sollten innerhalb 17.00 Uhr durchgeführt werden.
Zugang?
Nicht dringende Krankentransporte müssen vom
Basisarzt oder vom Krankenhausarzt angefordert
werden, der die Notwendigkeit eines solchen
Transportes bestätigen muss.
Nicht dringender Transport
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
118 LANDESNOTRUFZENTRALE
45
Primar: Dr. Manfred Brandstätter
Koordinator: Paolo Berenzi
Es muss absolut vermieden werden, den
Notrufdienst 118 in folgenden unnötigen
Fällen anzurufen:
• Anforderung eines Krankenwagens für programmierte und nicht dringende Transporte
• Anforderung einer Visite des Arztes für Allgemeinmedizin bzw. des Kinderarztes
• fachärztliche Beratungen
• Auskünfte über Sozial- und Gesundheitswesen
Wo?
Bozen · Drususallee 116 A · Tel.: 118
Dienstzeiten?
Rund um die Uhr
Zugang?
• Landesweit über die Rufnummer 118 ohne
Vorwahlnummer
• der Anruf ist mit jedem Telefon kostenlos.
Bei Anforderung eines dringenden Einsatzes sollte man möglichst ruhig bleiben
und einige genaue Angaben mitteilen:
• Wo: Ort des Unfalles (Gemeinde, Straße,
Hausnummer, Telefonnummer)
• Wer: Name und Telefonnummer des Anrufers
• Was: Art des Unfalles (Unfall, Unfallhergang,
Übelkeit, Zustand der Patienten usw.)
• Wie viele: Anzahl der beteiligten Personen
Unnütze Anrufe können eine Gefährdung
für andere Menschen bedeuten.
Landesnotrufzentrale
Flugrettung
Qualitätsindikatoren:
• Ankunft des Rettungsmittels innerhalb von 8
Minuten im innerstädtischen Bereich und 20
Minuten im außerstädtischen
• Entsendung des angemessenen Rettungsmittels.
118 LANDESNOTRUFZENTRALE
Tätigkeiten:
Gewährleistung medizinischer Rettungseinsätze in
Notfällen
Der Einsatz des Notrufdienstes 118 kann in
folgenden Fällen angefordert werden:
• bei schwerer akuter Krankheit
• bei Unfällen jeglicher Art
• für Notaufnahmen
• bei wirklicher oder vermeintlicher Lebensgefahr
• für Informationen über die Dienst habenden
Apotheken
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
BASISMEDIZIN - GESUNDHEITSSPRENGEL
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BASISMEDIZIN - GESUNDHEITSSPRENGEL
Der Dienst für Basismedizin – Gesundheitssprengel garantiert den Bürgern eine Betreuungskontinuität, und zwar durch die Koordinierung der
Tätigkeiten des Gesundheitspersonals des Territoriums, der Sprengelfachärzte, der Ärzte für Allgemeinmedizin, der frei wählbaren Kinderärzte und
des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Primar: Dr. Paolo Conci
Ärztlicher Koordinator des
Sprengels Bozen: Dr. Rois Benelli
Territorialer Pflegedienstleiter:
Inf. Di.H.S.Ma. Mario Martignone
Wo?
Bozen · Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Tel.: 0471 909 133/34/35
Fax: 0471 909 137
Tätigkeiten:
• Vorbeugung
• Erbringung der medizinischen Grundleistungen
• Gesundheitserziehung
• Behandlung von Krankheiten und Behinderungen im Ambulatorium, zu Hause oder in Pflegestrukturen
• Diagnostische und therapeutische Leistungen
• Eingriffe ersten Grades
• unterstützende Maßnahmen zugunsten von
nichtselbstständigen und älteren Patienten in
Pflegeheimen.
Dienstzeiten?
Montag–Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und
14.30–16.30 Uhr
Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Zugang?
Ohne Vormerkung.
DER SPRENGEL
Gesundheitssprengel
• Grödental
St. Ulrich: Purgerstraße 14
• Eggental – Schlern
Kardaun: Steineggerweg 3
• Salten – Sarntal – Ritten
Sarnthein: Postwiese 1
Klobenstein: P.-Mayr-Str. 25
Mölten: Dorf 160/a
Jenesien: Schrann 10/a
• Überetsch
Eppan: J.-G.-Plazer-Straße 29
Kaltern: Rottenburgplatz 1
Der Gesundheitssprengel ist die operative Einrichtung für die Erbringung von gesundheitlichen
Leistungen auf dem Territorium.
Die Dienstzeiten der Gesundheitssprengel sind an
den einzelnen Sitzen aufgeschlagen.
• Leifers – Branzoll – Pfatten
Leifers: Innerhoferstraße 15
• Unterland
Neumarkt: F.-Bonatti-Platz 1
• Bozen
Zentrum – Bozner Boden – Rentsch:
Rittnerstraße 37
Don Bosco: Don-Bosco-Platz 11
Europa: Palermostraße 54
Gries – Quirein:
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Oberau: Weissensteinerstr. 10 und
Claudia-Augusta-Straße 99
BASISMEDIZIN - GESUNDHEITSSPRENGEL
Der Arzt für Allgemeinmedizin ist die Bezugsperson für die Bürger, die ihn als Vertrauensarzt
gewählt haben.
DER ARZT FÜR
ALLGEMEINMEDIZIN
Tätigkeiten (kostenlose Leistungen):
Sie umfassen Diagnose, Therapie und Rehabilitation, Vorbeugung und Gesundheitserziehung.
• Untersuchungen im Ambulatorium und Hausbesuche
• Ausstellung von Bewilligungen
• Einweisungen zur stationären Behandlung
• Eignungszeugnisse für Pflichtschulen und sportliche Tätigkeiten
• Bestätigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit
(für nicht selbstständige Arbeitskräfte)
• Anfragen um Transporte mit dem Krankenwagen
• Verschreibungen von Hilfsmitteln und Geräten
• zusätzliche Leistungen (nach Ermessen des
Arztes): Wundversorgung, Entfernen von Wundnähten, endovenöse Injektionen, Entfernen von
Ohrenschmalz usw.
Wo?
Die ärztliche Leistung wird in der Praxis des Arztes
erbracht oder zu Hause (falls der Patient nicht
transportfähig ist).
Dienstzeiten?
Sie werden vom Arzt festgelegt.
Ärztliche Betreuung: Montag–Freitag, 8.00–
20.00 Uhr und an Vorfeiertagen während der
Woche, 8.00–10.00 Uhr.
Die Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden vom Arzt für Allgemeinmedizin innerhalb 3
Stunden und vor 21.00 Uhr beantwortet.
Hausbesuche werden je nach Dringlichkeit
durchgeführt:
• im Laufe desselben Tages, wenn vor 10.00 Uhr
angefragt wird
• innerhalb 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages in anderen Fällen.
Zugang?
Telefonische Anfrage.
Das Verzeichnis der zahlungspflichtigen
Leistungen und die jeweiligen Tarife müssen in jedem Arztambulatorium ausgehängt werden. Für jede bezahlte Leistung
stellt der Arzt eine ordnungsgemäße Quittung aus.
Zahlungspflichtige Leistungen:
Alle Bescheinigungen, die nicht zu den „unentgeltlichen“ Bescheinigungen gehören, (wie z.B.
Eignungsbestätigungen für nichtwettkampfmäßig
betriebenen Sport, Genehmigung für das Anrecht
auf Thermalkuren, Genehmigung für Meer- und
Bergaufenthalte, Anerkennung der Invalidität,
Bestätigung für Versicherungszwecke) sind zahlungspflichtig.
Visite beim Arzt für Allgemeinmedizin
47
47
BETRIEBLICHER - DIENST
BASISMEDIZIN
GESUNDHEITSSPRENGEL
FÜR ARBEITSMEDIZIN
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
48
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
DER FREI WÄHLBARE
KINDERARZT
Der frei wählbare Kinderarzt ist für den Schutz
der Gesundheit seiner Patienten im Kindes- und
Entwicklungsalter zuständig, und zwar bis diese
das 14. Lebensjahr vollendet haben. Auf schriftlichen Antrag bis zum 16. Lebensjahr.
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
STATT KINDERARZT:
• wenn im Sprengel des Wohnsitzes kein Kinderarzt tätig ist (vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen werden in den Kinderberatungsstellen
auf dem Territorium durchgeführt);
• nach Vollendung des 6. Lebensjahres auf schriftlichen Antrag eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters.
DIE KINDERFACHÄRZTLICHE
BETREUUNGSKONTINUITÄT
Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst gewährleistet eine kinderärztliche Betreuung am
Wochenende und an Feiertagen.
Wo?
Das Ambulatorium des Dienstes ist bei der Ersten
Hilfe des Bozner Krankenhauses angesiedelt.
Dienstzeiten?
Samstag, Sonntag und Feiertage
9.00-12.00 und 16.00–19.00 Uhr.
Zugang?
Anmeldung bei der Ersten Hilfe.
Visite beim Kinderarzt
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
Wo?
IIm Ambulatorium oder zu Hause für die Bevölkerung der Sprengel Bozen, Leifers-Branzoll-Pfatten
und Überetsch sowie der Gemeinden Mölten,
Jenesien, Tiers und Kardaun (Gemeinde Karneid).
In den restlichen Einzugsgebieten oder Sprengeln
wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von den
Ärzten für Allgemeinmedizin gewährleistet, die
sich turnusmäßig abwechseln.
DER ÄRZTLICHE
BEREITSCHAFTSDIENST
Dienstzeiten?
Werktags: 20.00–8.00 Uhr.
Wochenende: von Samstag 8.00 Uhr bis Montag
8.00 Uhr und ab 10.00 Uhr des Vorfeiertages
durchgehend bis 8.00 Uhr des Nachfeiertages.
Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen steht im
Ambulatorium des Sprengelsitzes von Eppan von
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie des Sprengelsitzes
von Leifers von 15.00 Uhr bis 18.30 ein Arzt zur
Verfügung.
Zugang?
Die Namen und Telefonnummern der Dienst habenden Ärzte in den Einzugsgebieten ohne aktiven
ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Im Rahmen der ärztlichen Betreuung zu
Hause, werden die Leistungen mit dem vorrangigen Ziel erbracht, eine nicht unbedingt
erforderliche stationäre Aufnahme im Krankenhaus zu vermeiden und den Verlust der Selbstständigkeit der Patienten hinauszuziehen.
DIE ÄRZTLICHE BETREUUNG
ZU HAUSE
Die programmierte Betreuung zu Hause wird
in festgelegten Abständen (wöchentlich, alle zwei
Wochen, monatlich) vom Arzt für Allgemeinmedizin zugunsten seiner Patienten durchgeführt, die
aus Gesundheitsgründen nicht ins Ambulatorium
kommen können und ständiger Kontrollen bedürfen.
PROGRAMMIERTE BETREUUNG
ZU HAUSE
Die integrierte Hauspflege besteht aus ärztlichen
und krankenpflegerischen Leistungen sowie aus
rehabilitativen und sozialen Maßnahmen, die den
nicht mehr selbstständigen Patienten zu Hause angeboten werden.
INTEGRIERTE HAUSPFLEGE
Aktivierung der Betreuung:
Antrag des Arztes auf Betreuung mit Begründung
und Betreuungsprogramm an den Dienst für Basismedizin
Zielgruppe:
• Alle Personen, die bleibend gehunfähig sind
oder nicht die üblichen Transportmittel benützen können
• Patienten mit Krankheiten, die eine schwere Invalidität bewirken.
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
Der ärztliche Bereitschaftsdienst gewährleistet die Kontinuität der medizinischen Grundversorgung am Abend, in der Nacht und am Wochenende
49
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
50
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
DER KRANKENPFLEGEDIENST
AUF DEM TERRITORIUM
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
Aktivierung der Betreuung:
Die Betreuung wird auf Ersuchen des Arztes für
Allgemeinmedizin, was die diagnostischen und
therapeutischen Leistungen anbelangt, des Berufskrankenpflegepersonals des Sprengels und
der Familienangehörigen des Patienten oder bei
der Entlassung aus dem Krankenhaus vom Verantwortlichen der betreffenden Krankenhausabteilung angeordnet.
Tätigkeiten:
Die Tätigkeiten des Krankenpflegedienstes auf
dem Territorium umfassen folgenden Bereiche:
• Krankenpflege im Ambulatorium;
• Hauskrankenpflege und integrierte Krankenpflege;
• Krankenpflege für alte Menschen und Pflegefälle, die in Heimen stationär untergebracht sind.
Ambulante Leistungen können auch von Personen
in Anspruch genommen werden, die in anderen
Sprengeln wohnhaft sind.
DIE KRANKENPFLEGERISCHE
BETREUUNG VON STATIONÄR
UNTERGEBRACHTEN ALTEN MENSCHEN UND VON PFLEGEFÄLLEN
Diese Form der Betreuung wird in den Pflegestationen von Altersheimen und in den Pflegeheimen
erbracht.
GESCHÜTZTE ENTLASSUNG
AUS DEM KRANKENHAUS UND
HOSPITALISIERUNG DES
PATIENTEN ZU HAUSE
Die geschützte Entlassung aus dem Krankenhaus ist eine vorzeitige, programmierte Entlassung
aus dem Krankenhaus, die in Zusammenarbeit mit
dem Krankenhaus und den Diensten auf dem Territorium erfolgt.
Aktivierung der Betreuung:
Meldung des Falles durch den Primar der Abteilung an den Verantwortlichen des Dienstes für
Basismedizin – Gesundheitssprengel der sofort
den behandelnden Arzt verständigt. Der Dienst
für geschützte Entlassung setzt sich mit dem
Krankenpflegedienst des zuständigen Sprengels
in Verbindung.
Alle Entscheidungen werden mit dem Patienten
und/oder mit dessen Familienangehörigen besprochen.
Krankenpflegeambulatorium im Gesundheitssprengel
FACHÄRZTLICHE AMBULATORIEN
IN DEN SPRENGELN
Die Visiten sind bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle vorzumerken. Es ist eine ärztliche
Verschreibung notwendig. Für diese Leistungen
ist eine Ticketzahlung vorgesehen, ausgenommen
sind jene Personen, die davon befreit sind.
In verschiedenen Sprengeln stehen fachärztliche
Ambulatorien zur Verfügung: Zahnheilkunde,
Augenheilkunde, Rheumatologie, Kardiologie,
Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Orthopädie, Diabetologie, Diätologie, Neurologie, Dermatologie und Akupunktur.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
Um den bestmöglichen Arbeitsablauf in den Beratungsstellen gewährleisten zu können, erfolgen
die Visiten nach telefonischer oder persönlicher
Vormerkung während der Dienstzeiten der Beratungsstellen.
BERATUNGSSTELLEN
Die angebotenen Leistungen betreffen:
• den Schutz der Gesundheit der Mutter während
der Schwangerschaft und im Wochenbett;
• die Beratung für eine bewusste und verantwortungsvolle Schwangerschaft;
• die Vorbeugung von Krankheiten der weiblichen
Geschlechtsorgane sowie von Tumoren (PAPTest).
DIE GYNÄKOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN UND DIE SPRECHSTUNDEN DER HEBAMME
Die Geburtsvorbereitungskurse werden von
Fachleuten abgehalten: Hebammen, Kinderärzten,
Sanitätsassistentinnen.
Informationen über die Kurse sind in jedem Gesundheitssprengel erhältlich.
GEBURTSVORBEREITUNGSKURSE
Um einen optimalen Dienst in den kinderärztlichen Beratungsstellen zu gewährleisten, müssen die Visiten telefonisch oder persönlich vorgemerkt werden.
MUTTER-KIND-BERATUNGSSTELLE
51
Die Dienstzeiten sind in den Sprengelsitzen und
-stützpunkten aufgeschlagen.
Alle erbrachten Leistungen sind kostenlos, mit
Ausnahme der gynäkologischen Visiten (falls
nicht eine Befreiung von der Selbstkostenbeteiligung vorliegt).
Kurse sollen die zukünftigen Eltern über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie über
Pflege, Ernährung und Entwicklung des Neugeborenen fachkundig und umfassend informieren.
Die Mutter-Kind-Beratungsstellen sind für Eltern
mit Kindern bis 14 Jahren Anlaufstellen bei Gesundheitsproblemen ihrer Kinder. Die Beratung
umfasst die Überwachung des Wachstums und
Entwicklung des Kindes.
Alle Leistungen sind kostenlos.
Qualitätsindikatoren:
• Ausarbeitung und Verteilung von Informationsbroschüren über Leistungen, Zugangsmodalitäten und Dienstzeiten
• Antwort auf den Antrag auf ärztliche Betreuung zu Hause innerhalb von 2 Wochen
• Versorgung im Ambulatorium auch jener
Personen, die zu anderen Sprengeln gehören.
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
Die Beratungsstellen sind medizinische Einrichtungen für Präventivmedizin, Diagnose und Therapie, welche in den Sprengelsitzen und Stützpunkten angesiedelt sind. An diese Einrichtungen
können sich die Bürger ohne ärztliche Verschreibung wenden. Es ist notwendig, den Ausweis für
die Krankenbetreuung mitzubringen.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
52
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
BASISMEDIZIN – GESUNDHEITSSPRENGEL
Tabelle der Beratungsstellen in den Sprengeln, wo Krankenpflegepersonal,
Hebammen, Sanitätsassistentinnen, Kinderärzte bzw. -ärztinnen und Gynäkologen
bzw. Gynäkologinnen tätig sind
Ortschaft
Adresse
Krankenpflegepersonal
Tel.: 0471
Aldein
Aldein
Auer
Bozen
Bozen
Bozen
Bozen
Bozen
Bozen
Branzoll
Deutschnofen
Eppan
Eppan/St. Pauls
Girlan
Jenesien
Kaltern
Kardaun
Kastelruth
Klobenstein
Kurtatsch
Kurtinig a.d.E.
Laag
Leifers
Margreid
Mölten
Montan
Neumarkt
Salurn
Haus Malayer 10
Grundschule
Gemeinde Hauptplatz 5
Palermostr. 54
Don-Bosco-Platz 11
W.-A.-L.-Cadonna Platz 12
Weissensteiner Str. 10
Rittner Str. 37
Grieser Platz 18
Marconi-Str.5
Dorf 20
J.-G.-Plazer-Str. 29
Justinaweg 10
Grundschule – Girlaner Str. 3
Schrann 10a
Rottenburgplatz 2
Steineggerweg 3
Vogelweidergasse 10
P.-Mayr-Str. 25
Andreas-Hofer-Str. 9 a
St.-Martin-Platz 1
Neue Kirche 7
Innerhoferstr. 15
A.Nikoletti-Str.6
Altenheim – Dorf 160 a
Schulgasse
Franz-Bonatti-Platz 1
Residenz „von Gelmini”
Mozartstr. 2
Postwiese 1
Wolkensteinplatz 2
Hof Hilber
Purgerstr. 14
Altenheim – Dorf 49
Grundschule –
St.-G.-Bosco-Str.
Niederthorstr. 7
Altersheim-St.-Georg-Str. 131
Grundschule-St.-Georg-Str. 51
Rathaus
Kirchplatz St. Blasius 2
Kirchplatz 4
Romstr. 48
Nives-Str.14
88 65 35
Sarnthein
Seis
St. Jakob
St.Ulrich
Steinegg
Steinmannwald
Terlan
Tiers
Tiers
Tramin
Truden
Völs
Welschnofen
Wolkenstein
Sanitätsassistentin
und/oder
Kinderarzt
Tel.: 0471
88 69 99
81 00 68
81 19 02
54 11 14
54 11 17
54 10 14
54 10 18
90 91 63
90 91 72
46 94 29
46 94 27
31 95 05
31 95 08
40 15 96
Amb. ohne Tel.
61 64 40
61 64 40
66 34 93
66 36 48
66 37 43
66 37 42
66 37 42
35 40 45
35 40 45
96 41 03
96 23 11
36 51 67
36 51 67
70 72 71
35 77 11
35 77 22
88 10 09
88 10 09
81 82 97
81 80 57
59 54 32
59 54 22
81 71 60
81 71 60
66 82 40
66 82 40
81 96 15
81 96 15
82 92 20
82 92 32
88 87 91
88 87 90
62 46 57
62 46 56
70 76 38
70 72 71
Amb. ohne Tel.
79 77 85
79 77 78
37 67 43
37 67 19
Amb. ohne
Tel.
25 75 75
25 75 75
64 22 99
64 20 59
86 00 15
86 00 15
86 91 99
72 57 08
61 35 38
61 34 35
79 42 90
Gynäkologe
Tel.: 0471
Hebamme
Tel.: 0471
81 19 01
54 11 15
54 10 11
31 95 11
81 19 01
54 11 16
54 10 12
90 93 77
46 94 31
31 95 11
66 36 48
61 64 40
66 36 48
96 23 11
36 51 67
35 40 45
96 23 11
36 51 67
35 77 19
59 54 19
59 54 19
66 82 40
82 92 30
82 92 35
62 46 08
79 77 78
79 77 78
25 75 75
25 75 75
86 91 99
72 55 02
86 91 99
72 55 02
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
A B H Ä N G I G K E I T S E R K R A N K U N G E N ( D . F. A . )
Die Dienste befassen sich mit Information und Vorbeugung sowie Therapie und Rehabilitation von
alkohol- und drogenanhängigen Patienten sowie
solchen mit anderen krankhaften Abhängigkeiten.
Sie führen differenzierte und integrierte therapeutische Tätigkeiten durch und arbeiten dabei mit
verschiedenen Fachleuten zusammen: Ärzten, Psychologen, Sozialassistenten, Sozialerziehern, Krankenpflegepersonal und Verwaltungspersonal.
Der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen
befasst sich mit Drogen- und Alkoholabhängigkeit und andere Abhängigkeiten. Er arbeitet mit den zuständigen öffentlichen und privaten Sozialdiensten zusammen, um die mit der
Krankheit verbundenen sozialen Probleme in den
Griff zu bekommen und zu überwinden.
Der Dienst gliedert sich in:
1) Dienst für Suchtpatienten
1a) Ambulante Betreuung
1b) Zentrum für Beratung und Prävention
1c) Fachambulatorium für Spielsucht
1d) Dienst für Alkoholpatienten im Krankenhaus Bozen
2) Ambulante Betreuung von Alkoholpatienten – vertragsgebunden mit dem
Privatverein HANDS
1) DIENST FÜR SUCHTPATIENTEN
1A) AMBULANTE BETREUUNG
Tätigkeiten:
Behandelt werden Personen mit einem Suchtverhalten, das auf die Einnahme bzw. Abhängigkeit
von Drogen und psychotropen Substanzen zurückzuführen ist.
• Ambulante Behandlungen zur Entgiftung und
Entwöhnung;
• stationäre Entzugsbehandlungen in Krankenhäusern, Rehabilitationsprogramme in vertragsgebundenen Therapiegemeinschaften. Es
besteht eine besonders enge Zusammenarbeit
mit der Vereinigung „La Strada - Der Weg” von
Bozen, Mariaheimweg 42/c ;
• Ausarbeitung von sozialen Eingliederungsprogrammen sowie Arbeitseingliederungsprogrammen in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten;
• Beratungs- und Informationstätigkeit sowie Sensibilisierungsmaßnahmen.
Der Dienst für Suchtpatienten ist ein ambulanter
Dienst, der die Notdienste nicht ersetzt.
Wo?
Bozen · Neubruchweg 3 · 2. Stock
Tel.: 0471 907 070 · Fax: 0471 907 065
Dienstzeiten?
Patientenaufnahme:
Montag–Donnerstag, 9.10–13.00 Uhr/14.00–
18.00 Uhr, Freitag, 9.10–14.00 Uhr
Substitutionstherapie:
Montag–Freitag, 7.05–9.30 Uhr und 12.15–
13.15 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage,
7.35–10.00 Uhr
Zugang?
Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt
ohne Verschreibung des Basisarztes. Die Anmeldung ist erwünscht.
Qualitätsindikatoren:
• Wartezeit für Erstgespräch: maximal 5 Tage;
• Substitutionstherapie: in der Regel innerhalb
24 Stunden;
• bei Entzugssymptomen.
ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.)
Primar: Dr. Elio Dellantonio
Koordinatorin: Romina Rossi
53
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
54
A B H Ä N G I G K E I T S E R K R A N K U N G E N ( D . F. A . )
1B) ZENTRUM FÜR BERATUNG
UND PRÄVENTION
Wo?
Bozen · Neubruchweg 3 · 3. Stock
Dienstzeiten?
Eine Fachkraft steht von Montag–Donnerstag,
14.00–16.00 Uhr unter der grünen Nummer
800 556611 zur Verfügung; außerhalb dieser
Uhrzeiten ist ein Anrufbeantworter aktiv.
Der Dienst bietet Informationen und Beratung betreffend Substanzen, Risikoverhalten, psychische
und soziale Folgen sowie die Drogengesetzgebung.
Es wendet sich an Personen, die Substanzen konsumieren, deren Familienangehörige und Partner
sowie die Fachkräfte der verschiedenen Dienste.
Das Team besteht aus Psychologen, Sozialassistenten, Ärzten, Krankenpflegepersonal und Erziehern.
ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.)
Zugang?
Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt
ohne Verschreibung des Basisarztes.
1C) FACHAMBULATORIUM FÜR
SPIELSUCHT
Wo?
Bozen · Neubruchweg 3 · 3. Stock
Der Dienst bietet Informationen, Beratung sowie
Behandlung für Personen, die unter einer Spielsucht leiden, und deren Familienangehörige.
Das Team besteht aus Psychologen, Sozialassistenten, Ärzten, Krankenpfleger und Erziehern.
Dienstzeiten?
Eine Fachkraft steht unter der Rufnummer
0471 907 077 von Montag–Donnerstag,
10.00–12.00 Uhr zur Verfügung; außerhalb dieser Uhrzeiten ist ein Anrufbeantworter aktiv.
Zugang?
Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt
nach Vormerkung.
Beratungsgespräch mit dem Psychiater
1D) DIENST FÜR
ALKOHOLPATIENTEN IM
KRANKENHAUS BOZEN
Primar: Dr. Elio Dellantonio
Verantwortliche: Dr. Patrizia Panzani
Wo?
Krankenhaus · Abteilung Chirurgie I
Zimmer Nr. 5143 und Nr. 5144
Tel.: 0471 908 717 · 908 762
Fax: 0471 908 769
Tätigkeiten:
Beratung und psychologische Betreuung von stationär aufgenommenen Alkoholpatienten.
Es gibt keinen Parteienverkehr.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
A B H Ä N G I G K E I T S E R K R A N K U N G E N ( D . F. A . )
Der Gesundheitsbezirk Bozen hat mit der privaten Vereinigung HANDS eine Konvention für
die ambulante Betreuung von Alkoholabhängigen
abgeschlossen.
Tätigkeiten:
• Durchführung von ambulanten Entgiftungs- und
Entwöhnungsbehandlungen;
• Selbsthilfe- und therapeutische Gruppen;
• Informations- und Sensibilisierungstätigkeit,
Prävention;
• Patienten, die eine rehabilitative stationäre;
Behandlung benötigen, werden an folgende
Strukturen überwiesen:
- Therapiezentrum Bad Bachgart;
- Therapiegemeinschaft der Vereinigung HANDS
Bozen.
2) PRIVATVEREIN HANDS – AMBULANTER DIENST FÜR ALKOHOLPATIENTEN
Wo?
Bozen · Duca-d‘Aosta-Straße 100
Tel.: 0471 270 924 · Fax: 0471 407 560
Dienstzeiten?
Montag–Donnerstag, 8.30–12.30 Uhr und
14.00–18.00 Uhr, Freitag, 8.30–12.30 Uhr
Zugang?
Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt
ohne Verschreibung des Basisarztes. Es bedarf einer Vormerkung.
Psychotherapeutische Gruppe
ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.)
Klinischer Leiter: Dr. Alberto Degiorgis,
55
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
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ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
ABTEILUNG ÄRZTLICHES
ARBEITSINSPEKTORAT
Primar: Dr. Guido Maccacaro
Koordinatorin: Maria Lia
Wo?
Bozen · Italienallee 13/M
Tel.: 0471 907 155 · Fax 0471 907 170
[email protected]
Tätigkeiten:
ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
Dienstzeiten?
Sekretariat: Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeit erhält man einen
Termin nach Anfrage
Zugang?
In der Eigenschaft als Kontrollorgan mit Funktion
der Gerichtspolizei handelt der Dienst aus eigener Initiative oder aufgrund einer Meldung von
Ämtern und/oder Einzelpersonen. Des Weiteren
führt dieser Dienst auch Kontrollen auf Eigeninitiative durch.
Begründete Meldungen und Anfragen um eine
Intervention, müssen schriftlich eingereicht werden (mittels Fax, E-Mail, oder Post). Informationen werden telefonisch oder im Dienstsitz nach
Termin-vereinbarung erteilt
ABTEILUNG KLINISCHE
SEKTION
Wo?
Bozen · Neubruchweg 3
Tel.: 0471 907 900 · Fax 0471 907907
Dienstzeiten?
Ambulatorium Neubruchweg: Montag–Freitag,
8.00–12.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
(Außenstellen siehe nachstehende Liste)
Ambulatorium für Vorsorgemedizin für Krankenhausbedienstete im Krankenhaus Bozen
(Fertigbau Innenhof Poliambulatorien – blauer
Bereich – Erdgeschoss): zweimal wöchentlich
von 8.30–12.00 Uhr und im Neubruchweg 3:
Montag–Freitag von 8.00–12.30 Uhr
Tel. 0471 907 900 von 8.00 bis 12.30 Uhr und
von 13.30 bis 16.30 Uhr oder Tel. 0471/907914
nur von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Überprüfung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz:
• Lokalaugenscheine in Betrieben, Fest-stellung
von Gesundheitsrisiken, Risikobewertungen bei
schwierigen Arbeits-situationen, Mithilfe zur Verminderung von Verstößen gegen die Gesetzgebung bezüglich der Gesundheit am Arbeitsplatz
• Kontrolle über die Durchführung der Vorsorgeund periodischen Untersuchungen von Seiten
der Arbeitsmediziner
Informationen und Beistand bezüglich der Risiken
und möglichen Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz
Überprüfung der Arbeitspläne für die Abbruchoder Asbestsanierungsarbeiten
Behandlung der Rekurse gegen die vom Betriebsarzt
ausgestellten Eignungs-bzw Nichteignungsurteile
(gemäß Art. 41, Absatz 9, des G.v.D. Nr. 81/2008)
Untersuchungen im Bereich Arbeitshygiene und
Arbeitsmedizin im Auftrag der Gerichtsbehörde
Bearbeitung und Auswertung der ärztlichen Daten
und der Anzeigen von Berufserkrankungen
Begutachtungen zur Arbeitszulassung von Minderjährigen an Arbeiten die laut Ges. 977/67 nicht
erlaubt wären.
Tätigkeiten:
Die klinische Sektion erfüllt (gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 u.) alle Verpflichtungen
eines zuständigen Arztes für Arbeitsmedizin, und
zwar in den Gesundheitsbezirken, in den verschiedenen Ab-teilungen der Landesverwaltung und in
Privat-betrieben, mit denen ein Abkommen besteht.
Es werden außerdem Mitarbeiter arbeits-medizinisch betreut die Röntgenstrahlen ausgesetzt sind,
dies gemäß Ges. Dek. 230/95 und Ges. Dek. 241/00.
• Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und der
Dienststelle fürArbeitsschutz auf der Grundlage der
spezifischen Kenntnisse der Betriebsorganisation;
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
Außenstellen
• Neumarkt: Franz-Bonatti-Platz 1
Tel.: 0471 829 257/56 Mittwoch,
ca. zweimal monatlich, 8.30–12.00 Uhr und
13.30–15.00 Uhr
• St. Ulrich: Purgerstraße 14
Tel.: 0471 796 822/789 028 Montag,
ca. zweimal monatlich, 8.30–12.00 Uhr und
13.30–15.00 Uhr
• Meran: Marlinger Straße 29
Tel.: 0473 229 221 Dienstag und Donnerstag,
8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr
• Schlanders: Krankenhausstraße 3
Tel.: 0473 735 143 Mittwoch und Freitag,
8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr
• Brixen: Dantestraße 51
Tel.: 0472 812 790 Dienstag und Donnerstag,
Zugang?
Da ausschließlich Bedienstete des Gesundheitsbezirkes und Mitarbeiter von vertragsgebundenen
Betrieben nach einer Prioritätenliste betreut werden, die mit Beschluss der Landesregierung festgelegt ist, werden die Vormerkungen von ärztlichen Untersuchungen schriftlich (Post oder Fax)
angenommen. Die Kosten für die Untersuchungen
gehen zu Lasten der Arbeitgeber.
Qualitätsindikatoren:
• durchschnittlicher Zeitaufwand pro Anfrage:
30 Tage ab Datum des letzten Termins
• Die in unserem Datenarchiv erfassten Betriebe (ca. 4000) werden monatlich kontrolliert,
um den Arbeitgeber zu verständigen, dass
die Fälligkeiten von periodischen ärztlichen
Untersuchungen einzuhalten sind, drei Monate im voraus.
08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr,
Mo.-Mi.- Frei. 08.00- 12.00 Uhr
• Brixen: Dantestraße 51
Tel.: 0472 812 791 Donnerstag (nur für
Bedienstete des Gesundheitsbezirkes Brixen),
08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
• Bruneck: Andreas-Hofer-Straße 25
Tel.: 0474 586 244/47/40 Dienstag und Freitag, 8.45–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr
• St. Martin in Thurn: Fraktion Pikolein 71
Tel.: 0474 586138 ca. einmal im Monat
(je nach Bedarf) 9.00–12.00 Uhr und
13.30–15.00 Uhr
Obige Stundenpläne und Tage haben keine allgemeine Gültigkeit und können aufgrund von dienstlichen Erfordernissen Änderungen erfahren, falls es
z.B. zweckmäßiger erscheint, die Tätigkeit an einem
bestimmten Sitz vorübergehend zu intensivieren
und an einem anderen zu verringern.
Hinweise zum Gebrauch der Schutzausrüstung
ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
• Durchführung von ärztlichen Untersuchungen
gemäß Art. 25 des gesetzesvertretenden Dekrets
Nr. 81/2008, in geltender Fassung;
• Beurteilung der beruflichen Eignung für die dem
Arbeitnehmer zugewiesene Tätigkeit;
• Aufklärung der Arbeitnehmer über die Bedeutung
der durchgeführten ärztlichen Untersuchungen
und über die eventuelle Notwendigkeit einer
Nachsorge bei ständiger Schadstoffexposition;
• Aufklärung der jeweiligen Sicherheitssprecher;
• Durchführung von Betriebsbegehungen zusammen
mit dem Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz;
• Mitarbeit bei der Planung der vorgesehenen
Gefährdungskontrollen, Begutachtung und Beurteilung der diesbezüglichen Ergebnisse.
57
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
58
DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG
Primar: Prof. a.c. Dr. Lucio Lucchin
Koordinatorin: Nicoletta Facchin
• 89000 persone con s. metabolica (25%) (Arch. Int. Med.2004,164:1066-76)
• 19000 ultra 65 anni con s. metabolica (28%)
• S. metabolica: incremento del 3% ogni 10 anni
• 12000 nuovi casi tumore anno (Oss. Epidemiol. 2006)
Der Stundenplan der Diätassistenten in den
Sprengeln kann durch Kontaktaufnahme mit dem
jeweiligen Sprengelsitz oder dem Hauptsekretariat
des Dienstes erfragt werden.
uomini: prostata, colon-retto, polmone
femmine: mammella, colon-retto, stomaco
DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG
• Il 30.1% della popolazione dichiara di soffrire di almeno 1 patologia
cronica (ASTAT 2003)
Sprengel mit
Anwesenheit von Diätassistenten
• Gröden
St. Ulrich: Purgerstr. 14
Tel. 0471 797 785/780
• Eggental – Schlern
Kardaun: Steineggweg 3
Tel. 0471 360 746
Seis: Hauensteinweg 6
Tel. 0471 705 055
• Salten – Ritten – Sarntal
Sarnthein: Postwiese 1
Tel. 0471 624 612
Klobenstein: Peter-Mayr-Str. 25
Tel. 0471 357 719
Mölten: Dorf 160/A
Tel. 0471 668 240
Jenesien: Schrann 10/A
Tel. 0471 354 045
• Überetsch
Eppan: J.-G.-Plazer-Str. 29
Tel. 0471 660 665
Terlan: Niederthorstr. 7
Tel. 0471 257 575
Kaltern: Rottenburgerplatz 11
Tel. 0471 962 311
Aus Dienstgründen können die Stundenpläne abgeändert werden.
• Leifers – Branzoll – Pfatten
Leifers: Innerhoferstr. 15
Tel. 0471 595 429
• Unterland
Neumarkt: Bonattiplatz 1
Tel. 0471 829 239
• Bozen
Gries – Qurein:
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Tel. 0471 909 136
Don Bosco: Don-Bosco-Platz 20
Tel. 0471 541 019
Zentrum – Bozner Boden – Rentsch:
Rittnerstr. 37 · Tel. 0471 319 515
Europa - Neustift: Palermostr. 54
Tel. 0471 541 132
Oberau: Claudia-Augusta-Str. 99/A
Tel. 0471 409 271
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
SÜDTIROLER TUMOR- UND TODESURSACHENREGISTER
TUMOR- UND
TODESURSACHENREGISTER,
SCREENINGORGANISATION
Tätigkeiten:
• Sammlung und statistische Auswertung von Tumorerkrankungsfällen in Südtirol;
• Organisation des Screeningprogramms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs;
• Organisation des Screeningprogramms zur Früherkennung von Brustkrebs;
• Statistische Auswertung der Todesfälle nach Ursachen.
Wo?
Bozen · Italienallee 23 · 2. Stock
Tel.: 0471 907 150 · Fax: 0471 907 144
SÜDTIROLER TUMOR- UND TODESURSACHENREGISTER
Primar: Dr. Guido Mazzoleni
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Im Oktober 2010 wurde das neue Projekt des
Screening-Programms für den Pap-Test eingeführt.
Dieses sieht vor, das allen in der Provinz Bozen
ansässigen Frauen im Alter zwischen 23 und 65
Jahren, im Abstand von 3 Jahren eine Einladung
zum kostenlosen Pap-Test zugesandt wird.
Qualitätsindikatoren:
• Überprüfung des Ablaufes der Krebsvorsorgeprogramme.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
60
G E N E T I S C H E B E R AT U N G
Geschäftf. Primarin:
Dr.in Lydia Pescollderungg
Wo?
Bozen · Italienallee 13/M
Tel.: 0471 907 100 · Fax: 0471 907 101
e-mail: [email protected]
Dienstzeiten?
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und
14.00–16.00 Uhr
Freitag, 8.00–12.00 Uhr
GENETISCHE BERATUNG
Zugang?
Mit Vormerkung und ohne Bewilligung; die
Leistungen sind kostenlos.
Schwangere
Qualitätsindikatoren:
• Schwangere haben bei der Vormerkung der
Visiten Vorrang.
• In besonderen Fällen werden Leistungen (Visiten, Blutentnahmen, Beratungen) zu Hause
erbracht.
Tätigkeiten:
Der Dienst bietet genetische Beratung für Familien
und Einzelpersonen. Er arbeitet mit den Ärzten
zusammen, die Patienten mit Erbkrankheiten und/
oder angeborenen Missbildungen betreuen und
steht für Initiativen der Vereinigungen betroffener
Patienten bzw. Familien zur Verfügung.
Die Tätigkeit besteht in:
• Mitteilung von Diagnose, Prognose und Wiederholungsrisiko bei genetischen Krankheiten und
angeborenen Missbildungen;
• Erteilung von Informationen über notwendige
Maßnahmen und Therapiemöglichkeiten;
• Aufklärung für schwangere Frauen mit chronischen bzw. Infektionskrankheiten oder in medikamentöser Behandlung, oder die bestrahlt
wurden, über die möglichen Schäden für die
Föten.
Weiters, ist der Dienst das Koordinierungszentrum
für den Zugriff zum interregionalen Netzwerk für
seltene Krankheiten, mit folgenden Aufgaben:
• Die Bürger über das Netzwerk von Diensten, die
für die seltenen Krankheiten zur Verfügung stehen, zu informieren (Diagnose, Therapie, Ticketbefreiung usw.);
• Den Zugang zu den Diensten zu organisieren
(Vormerkung, usw.)
• Das Personal (Ärzte und anderes Gesundheitspersonal) über die Organisation der Dienste für
seltene Krankheiten ausreichend zu informieren;
• Verwaltung der Beziehungen mit den Vereinigungen von Patienten
Telefonnummer für die seltenen Krankheiten:
Tel.: 0471 907 109
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
61
Primar: Dr. Josef Simeoni
Koordinator der Techniker: Felice Sansonetti
Koordinatorin der Sanitätsassistentinnen
und Krankenpflegerinnen: Adelheid Foppa
Impfung
Qualitätsindikatoren:
• maximale Wartezeit für die Reiseberatung mit
Impfprogramm: 14 Tage
• für alle Ambulatoriumstätigkeiten in Bozen,
Leifers, Eppan und Sarntal keine Wartezeit.
Wo?
Bozen · Amba-Alagi-Straße 33
Tel.: 0471 909 211
Dienstzeiten?
Montag–Freitag:
• Auskünfte: Tel.: 0471 909 260
8.15–12.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
• Sekretariat der Techniker für die Vorbeugung:
Tel.: 0471 909 223 8.30–12.00 Uhr und
14.30–16.30 Uhr
• Kassadienst: Tel.: 0471 909 227
8.15–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
• Ärztliche Visiten: Montag, Dienstag, Mittwoch
und Freitag: 08.15–11.00 Uhr;
Donnerstag: 08.15–11.00 und 14.15–16.30 Uhr
• Impfungen: 8.15–11.00 Uhr und 14.30–16.30 Uhr
Zugang?
Es ist keine Vormerkung nötig; ausgenommen
sind Beratungen für Auslandsreisen.
Andere Sitze:
• Sprengel Leifers: Innerhoferstraße 15
Tel.: 0471 595 437
Dienstag u. Freitag: 8.15–10.00 Uhr
Mittwoch: 14.15–16.00 Uhr
• Gemeinde Eppan: J.-G.-Plazer-Straße 29
Tel.: 0471 665 359
Tel.: 0471 663 648 (Impfungen)
Montag: 08.30–11.00 Uhr
09.30–11.00 Uhr (Impfungen)
Donnerstag: 14.00–16.00 Uhr
• Gemeinde Sarntal: Postwiese 1
Tel.: 0471 624 602 (Ärztliche Visiten)
Dienstag: 14.00–16.00 Uhr
Freitag: 14.30–16.30 Uhr
Tel.: 0471 624 656 (Impfungen)
In den übrigen Gemeinden des Gesundheitsbezirkes Bozen werden die Tätigkeiten mit Ausnahme der Inspektions- und Überwachungstätigkeit,
von den Sprengelhygieneärzten durchgeführt.
HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
Tätigkeiten:
• Ambulatoriumstätigkeit: Bescheinigungen für
Führerschein, Bootsführerschein, Waffenpass,
Abtretung von 1/5 des Gehaltes, Arbeitsbüchlein für Minderjährige
Bescheinigungen für Adoptionen
(Tel.: 0471 909 229)
• Impfungen für Kinder und Erwachsene; Beratungen und Impfungen für Auslandsreisen
(Tel.: 0471 909 229)
• Überwachung, Meldung und Prophylaxe von
Infektionskrankheiten (Tel.: 0471 909 222)
• Totenpolizeiliche Tätigkeit
(Tel.: 0471 909 219)
• Überwachung von Kindergärten, Schulen und
Gemeinschaften (Tel.: 0471 909 222)
• Inspektions- und Überwachungstätigkeit für:
Trinkwasser, Schwimmbäder, Lebensmittel,
Schönheits- und Körperpflege, Kosmetikartikel,
Pflanzenschutzmittel, Bau- und Wohnhygiene,
Berufe im Gesundheitswesen und in den Gesundheitseinrichtungen (Tel.: 0471 909 223)
• Mykologische Kontrollstelle
(Tel.: 0471 909 223)
• Überbetriebliche Sektion für Umweltmedizin:
(Tel.: 0471 909 269)
• Desinfektions-, Entwesungs- und Rattenvernichtungseinsätze. (Tel.: 0471 909 233)
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
62
K I N D E R - U N D J U G E N D N E U R O P S Y C H I AT R I E
Geschäftf. Primarin:
Dr.in Lydia Pescollderungg
Verantwortlicher: Dr. Gianluca Casara
Wo? Bozen · Guntschnastraße 54/A
KINDER- UND JUGENDNEUROPSYCHIATRIE
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.30–13.00 Uhr und
14.00–16.00 Uhr
Tel.: 0471 466 666 · Fax: 0471 466 609
Vormerkungen Kinder-neuropsychiatrische Visiten:
• Neurologische Störungen,
• Entwicklungsstörung
• Zerebralparese, Sprachstörungen,
• Schlafstörungen, Schiefhals
• Lernstörungen (auf Anfrage des Psychologischen Dienst)
Vormerkungen: Tel.: 0471 466 666
Dienstag 08.30-11.30 Uhr und
Mittwoch 08.30-11.30, 14.30–16.00 Uhr
Wo? Bozen · L. Böhlerstraße 5
Regionalkrankenhaus · 4. Stock, Aufzug Blau
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.30–13.00 Uhr und
14.00–16.00 Uhr
Tel.: 0471 908 868 · Fax: 0471 907 430
Vormerkungen Kinder-neuropsychiatrische
Visiten und EEG:
• Neurologische Störungen, Epilepsie,
• nicht- epileptische paroxysmale Anfälle,
• Kopfschmerzen, paroxysmale Phänomene
(Bewegungsstörungen, Tics).
Vormerkungen: Tel.: 0471 908 868 von
Montag bis Freitag, 08.30-12.30 Uhr
Tätigkeiten:
Ein multiprofessionelles Team (Kinderneuropsychiatern, Psychologen, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Psychomotorik-therapeuten), befasst sich mit Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation mit neurologischen Krankheiten,
sowie Entwicklungs- und Lernstörungen bei Kindern und Jugendlichen (0-18 Jahre).
Tätigkeitsbereiche:
• neurologische Ambulanz
• Dienst für EEG
• neurologische Nachsorge für Frühgeborene und
Neugeborene mit zerebralen Störungen
• Lern- und Entwicklungsstörungen
Zusammenarbeit mit anderen Diensten
und Institutionen
• Psychologischer Dienst
• Rehabilitationsdienste
• Kinderabteilungen, andere Abteilungen des Gesundheitsbezirks Bozen
• Sprengel des Gesundheitsbezirk Bozen
• Schulen
Zugang?
Vorzugsweise mittels Überweisung des Vertrauens- und Kinderarztes bzw. anderer Fachärzte der
Krankenhäuser oder der Rehabilitationsdienste
sowie der Psychologen. Auf Anfrage der Eltern ist
auch ein direkter Zugang möglich.
Wo? Bozen · L. Böhlerstraße 5
Poliambulatorium
Vormerkungen Kinder-neuropsychiatrische Visiten:
• Neurologische Störungen,
• Kopfschmerzen – Migräne,
• Entwicklungsstörung,
• Schlafstörungen.
Vormerkungen EVS: Tel.: 0471 457 457
Durchführung einer EEG-Schreibung mit neurophysiologischem Test
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH)
63
Tätigkeiten:
Das Labor führt sämtliche mikrobiologischen und
virologischen Untersuchungen durch und dient
außerdem auch als Entnahmestelle für die
Untersuchungen, die in den anderen Labors des
Gesundheitsbezirkes durchgeführt werden (Biochemie, Hämatologie, Transfusionszentrum sowie
Anatomie und Histopathologie).
Die Zahlung der Selbstkosten erfolgt bei der Annahme des Probenmaterials. Werden Untersuchungen
angefordert, die im Labor für Mikrobiologie und
Virologie durchgeführt werden, so erfolgt die Zahlung der Selbstkosten bei der Befundausgabe; es
kann in bar, mit Bancomat und Kreditkarten
(Visa, Mastercard) bezahlt werden.
Wo?
Bozen · Amba-Alagi-Straße 5
Tel.: 0471 909 627 · Fax: 0471 272 631
Es gibt zahlreiche gebührenpflichtige Parkplätze;
die Haltestellen der städtischen Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Dienstzeiten?
• Blutentnahmen: Montag–Freitag,
7.50–9.30 Uhr
• Abgabe verschiedener biologischer Materialien:
Montag–Freitag, 7.50–12.00 Uhr (Abstrichtupfer, Harne für Kultur) und 15.00–16.30 Uhr (nur
Abstrichtupfer)
• Befundausgabe: Montag–Freitag,
8.00–12.30 Uhr/14.00–16.15 Uhr
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Zugang?
• Es ist keine Vormerkung nötig;
• Die ärztliche Verschreibung ist erforderlich, um
die Selbstkostenbeteiligung einheben zu können;
• Untersuchungen können auch ohne ärztliche
Verschreibung bei Bezahlung des vollen Preises
für die jeweilige Leistung angefordert werden;
• Erleichterter Zugang für Menschen mit Behinderung (Aufzug).
Anzüchten von Mikroorganismen
Qualitätsindikatoren:
• Vortrittsrecht für Kinder bis 6 Jahre, schwangere Frauen, Menschen mit Behinderung, insulinpflichtige Diabetiker und antikoagulierte
Patienten;
• Verfügbarkeit von Unterlagen über die Wartezeiten für das Abholen von Befunden
• Abnahme mikrobiologischer Proben während der gesamten Dienstzeiten (Nasen-Rachen-Abstrichtupfer).
LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH)
Geschäftsf. Primarin: Dr.in Elisabetta Pagani
Koordinatorin: Maira Nicoletti
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
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LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN
LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN
SPRENGEL BOZEN
Ortschaft
Dienstzeiten
Krankenpflege-Ambulatorium Oberau
Weissensteinerweg 10
Tel.: 0471 469 429/469 425
Krankenpflege-Ambulatorium Europa
Palermostraße 54
Tel.: 0471 541 114
Krankenpflege-Ambulatorium Zentrum-Bozner Boden-Rentsch
Rittner Straße 37
Tel.: 0471 319 505/319 503
Krankenpflege-Ambulatorium Don Bosco
Don-Bosco-Platz 11
Tel.: 0471 541 000
Labor für Mikrobiologie und Virologie
A.-Alagi-Straße 5
Tel.: 0471 286 530
Labor „Druso“
Neustifterweg 28
Tel.: 0471 280 708
Marienklinik
Claudia de Medici Str. 2
Tel.: 0471 310 600/310 608
Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr
Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr
Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr
Montag–Freitag, 07.30–08.45 Uhr
Montag–Freitag, 07.50–09.30 Uhr
Montag–Freitag, 07.15–09.45 Uhr
Montag–Freitag, 07.15–10.00 Uhr
SPRENGEL LEIFERS-BRANZOLL-PFATTEN
Ortschaft
Dienstzeiten
Labormed,
Noldinstraße 23 - 39055 Leifers
Tel.: 0471 471 450
Montag bis Freitag, 07.30–09.30 Uhr
SPRENGEL EGGENTAL-SCHLERN
Ortschaft
Dienstzeiten
Krankenpflege-Ambulatorium Kardaun, Sprengelsitz,
Steineggerweg 3 - 39050 Kardaun
Tel.: 0471 365 167
Krankenpflege-Ambulatorium Kastelruth, Sprengelstützpunkt,
Marinzenweg 1 - 39040 Kastelruth
Tel.: 0471 705 055
Krankenpflege-Ambulatorium Völs,
Rathaus, Dorfstraße 14 – 39040 Völs
Tel.: 0471 725 708 (Anrufbeantworter)
Krankenpflege-Ambulatorium Welschnofen
Romstraße 48 - 39056 Welschnofen
Tel.: 0471 613 538 (Anrufbeantworter)
Krankenpflege-Ambulatorium Deutschnofen, Sprengelstützpunkt,
Dorf 20 - 39050 Deutschnofen
Tel.: 0471 616 440
Freitag, 07.30–08.45 Uhr
Dienstag, 07.30–09.30 Uhr
Donnerstag, 07.30–09.30 Uhr
Donnerstag, 07.30–08.45 Uhr
Dienstag, 07.30–08.45 Uhr
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN
65
SPRENGEL GRÖDENTAL
Ortschaft
Dienstzeiten
Krankenpflege-Ambulatorium St. Ulrich, Gesundheitssprengel,
Purgerstraße 14 - 39046 St. Ulrich
Tel.: 0471 797 785/797 780
Montag, Dienstag und Donnerstag,
07.30–08.45 Uhr
SPRENGEL SALTEN-SARNTAL-RITTEN
Ortschaft
Dienstzeiten
Krankenpflege-Ambulatorium Sarnthein,
Postwiese 1 - 39058 Sarnthein
Tel.: 0471 624 611
Krankenpflege-Ambulatorium Klobenstein,
Sprengelstützpunkt, Peter-Mayr-Straße 25 - 39054 Klobenstein
Tel.: 0471 357 711
Mölten
Dorfstraße 160A - 39010 Mölten
Tel.: 0471 668 240
Jenesien
Schrann 10 - 39050 Jenesien
Tel.: 0471 354 045
Dienstag und Freitag, 07.00–08.30 Uhr
Montag und Donnerstag, 07.00–08.30 Uhr
Mittwoch, 07.30–08.15 Uhr
SPRENGEL ÜBERETSCH
Ortschaft
Dienstzeiten
Krankenpflege-Ambulatorium Eppan, Gesundheitssprengel,
J.-G.-Plazer-Str. 29 - 39057 Eppan
Tel.: 0471 663 493
Krankenpflege-Ambulatorium Kaltern,
Rottenburgerplatz 1 - 39052 Kaltern
Tel.: 0471 964 103
Montag, Mittwoch und Freitag,
07.30–08.45 Uhr
Dienstag und Donnerstag,
07.30–08.45 Uhr
SPRENGEL UNTERLAND
Ortschaft
Dienstzeiten
Krankenpflege-Ambulatorium Neumarkt, Gesundheitssprengel,
Franz-Bonatti-Platz 1 - 39044 Neumarkt
Tel.: 0471 829 211
Krankenpflege-Ambulatorium Auer,
Rathaus, Hauptplatz 5 - 39040 Auer
Tel.: 0471 810 068
Montag–Freitag, 07.15–08.45 Uhr
Dienstag und Donnerstag,
07.30–08.45 Uhr
Der Ticketbetrag muss normalerweise bei der Abgabe des Untersuchungsmaterials entrichtet werden; verfügt die
Entnahmestelle noch nicht über einen Computer, so wird die Zahlung beim Abholen der Befunde eingehoben. Die
Befunde sind in der Regel dort abzuholen, wo die Proben abgenommen wurden. Gemäß Datenschutzgesetz muss
die betreute Person beim Abholen der Befunde den auf sie ausgestellten und ihr ausgehändigten Beleg vorlegen.
LABOR - BLUTENTNAHMESTELLEN
Donnerstag, 07.30–08.30 Uhr
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
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H O S P I C E - PA L L I AT I V M E D I Z I N
Primar: Dr. Paolo Conci
Verantwortlicher: Dr. Bernardo Massimo
Koordinatorin: Ossanna Lia
Wo?
Gebäude W - 3. Stock
HOSPICE - PALLIATIVMEDIZIN
Dienstzeiten?
Der Kranke findet in der Abteilung ähnliche Bedingungen vor wie in der gewohnten Umgebung
zu Hause im Kreise der Familie und ist dennoch
in einer spezialisierten und effizienten Krankenhausabteilung untergebracht. Die Besuchszeiten
sind unbegrenzt und somit können die Familienmitglieder, wenn sie es wünschen, sich immer in
unmittelbarer Nähe des Patienten aufhalten.
Zugang?
Die Aufnahme kann nach einer ärztlichen Visite
im Ambulatorium oder erfolgt auf Anfrage durch:
• den Arzt der Basismedizin,
• den Arzt anderer Abteilungen
Patienten oder deren Angehörige können sich unter Tel. 0471 908 501 oder persönlich in der
Abteilung vormerken
Tätigkeiten:
Die Zielgruppe von Palliativ Care sind Patienten,
die an einer progressiven Erkrankung in einem
fortgeschrittenen Stadium leiden, mit unaufhaltbarer Entwicklung und infauster Prognose, bei
denen jede Therapie mit dem Ziel der Heilung
weder möglich noch indiziert ist, mit besonderer
Priorität für jene Fälle in denen die Krankheit mit
starken, chronischen Schmerzen verbunden sind.
In der Norm hat die Krankheit einen Punkt erreicht
in welchem Maßnahmen die auf die Erhaltung der
Lebensqualität ausgerichtet sind fondamentale
Bedeutung gewinnen.
Zu diesem Zweck garantieren wir:
Handhabung des Schmerzes und anderer belastender Symptome.
Psychologische, emotionale und soziale Unterstützung durch Dialog und therapeutische Kommunikation mit dem Patienten und dessen Angehörigen
ausgerichtet auf das Austauschen von Gefühlen,
Zweifeln, schwierigen Entscheidungen.
Unterstützung der Angehörigen durch erzieherische Maßnahmen, Ratschläge zu praktischen,
pflegerischen Problemen.
Betreuung von entlassenen Patienten im Rahmen
von Day Hospitals.
Aufrechterhaltung der Betreuungs-kontinuität
durch telefonische Konsulenzen für entlassene Patienten.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
PNEUMOLOGISCHER DIENST
67
Primar: Dr. Paolo Pretto
Koordinatorin: Julia Profanter
Allergologischer Hauttest
Qualitätsindikatoren:
• durchschnittliche Wartezeit zwischen Vormerkung und Untersuchung: 40 Tage für
aufschiebbare und 8 Tage für vorrangige
Leistungen
• durchschnittliche Wartezeit am Tag der Untersuchung: 30 Minuten
• Wartezeit für die Ausführung von Spirometrie
und Thoraxröntgen im Rahmen der pneumologischen Visite: beide Untersuchungen werden am Tag der Visite durchgeführt.
Wo?
Bozen · Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Tel.: 0471 909 600
Neumarkt · Bonattiplatz 1
Tel.: 0471 829 255
Dienstzeiten?
Bozen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und
14.00–16.30 Uhr
Neumarkt: Dienstag und Donnerstag, 8.00–12.00
Uhr und 14.00–16.30 Uhr
Zugang?
• Telefonische Vormerkung über die Einheitliche
Vormerkungsstelle (Tel.: 0471 457 457).
• Für sämtliche Untersuchungen ist eine Bewilligung erforderlich.
• Leistungen, die der antituberkulösen Vorbeugung dienen, sind ticketfrei.
Weitere Dienstsitze:
• Meran: Rossinistraße 1
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und
14.00–16.30 Uhr · Tel.: 0473 222 236
• Schlanders: Krankenhausstraße 3
Dienstag und Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–16.00 Uhr · Tel.: 0473 735 140
• Bruneck: A.-Hofer-Straße 25
Montag und Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und
13.00–15.30 Uhr, Freitag, 8.00–12.00 Uhr
Tel:. 0474 586 240
• Brixen: Dantestraße. 51
Montag–Mittwoch, 8.00–12.00 Uhr und
14.00–16.00 Uhr, Freitag, 8.00–12.00 Uhr
Tel: 0472 813 090
PNEUMOLOGISCHER DIENST
Tätigkeiten:
• Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Atemwegserkrankungen
• fachärztliche pneumologische Untersuchungen
• Spirometrie und weitere Lungenfunktionstests
• allergologische Hauttests, Tuberkulintests, TBCImpfung
• Atemrehabilitation und Atemgymnastik
• ambulante und häusliche Betreuung der Patienten mit Ateminsuffizienz in Sauerstofflangzeittherapie und Langzeitbeatmung
• Beratung für Rauchentwöhnungen.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
68
P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T
Der Psychiatrische Dienst dient der Vorbeugung,
Behandlung und Rehabilitation von psychischen
Störungen bei Erwachsenen.
Er umfasst Dienststellen auf dem Territorium und
im Krankenhaus (siehe Krankenhaus).
Primar:
Prof. Dr. Andreas Conca
PSYCHIATRISCHER DIENST
Territorium
• Zentren für psychische Gesundheit
(Neubruchweg 3 und Rosministraße 42)
• Psychiatrische Tagesstätte (Rosministraße 42)
• Psychiatrische Tagesstätte Arche Noah
(Neubruchweg 3)
• Rehabilitationszentrum für psychisch Kranke
(„Grieserhof“ in Bozen und „Gelmini“ in
Salurn)
• Betreute Wohngemeinschaften
Der Gesundheitsbezirk Bozen ist zusätzlich mit
den Körperschaften der Sozialdienste vertragsgebunden.
Sozialpsychiatrische Dienste
• Zentren für psychische Gesundheit
(Neubruchweg 3 und Rosministraße 42)
• Wohngemeinschaften
• Geschützte Werkstätten
• Berufstrainingszentrum
• Treffpunkte
ZENTREN FÜR PSYCHISCHE
GESUNDHEIT (Z.P.G.)
Verantwortliche ärztliche Leitung:
A) Dr.in Elda Toffol für Bozen Stadt
B) Dr.in Brigitte March für Bozen Umgebung
Koordinator: Fabio Carpi
Das Z.P.G. organisiert und koordiniert die Betreuung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung
des jeweiligen Territoriums. Für jeden Sprengel
ist ein eigenes Team zuständig, das aus einem
Psychiater, Psychologen, Sozialassistenten, Krankenpfleger und einer psychiatrischen Fachkraft
besteht.
Es ist die Anlaufstelle für Personen, die therapeutische Hilfe im Bereich psychischer Gesundheit in
Anspruch nehmen möchten, jedoch auch für Angehörige und andere Interessierte.
Tätigkeiten:
Information, diagnostische Abklärung, Arzneimitteltherapie, Psychotherapie, Rehabilitation, soziale
Beratung und Betreuung, soziotherapeutische Betreuung, sowie Angehörigenbetreuung.
Weitere Leistungen sind: Kriseninterventionen,
Hausbesuche, telefonische Beratung, Zusammenarbeit mit Sozialen Diensten, Hausärzten,
Gesundheits- und Sozialsprengeln sowie den Freiwilligenverbänden.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T
69
Zentren für psychische Gesundheit
Sitz
Stundenplan
A) Z.P.G. – Bozen Umgebung
Bozen, Rosministraße 42
Tel. 0471 305 810; Fax 0471 305 829
B) Z.P.G. Bozen Stadt, Neubruchweg 3
Tel. 0471 907 010; Fax 0471 907 016
Neumarkt, Bonattiplatz 1
Tel. 0471 829 253; Fax 0471 829 261
Leifers, Schuldurchgang, 8
Tel. 0471 953 995
Eppan, J.-G.-Plazerstr. 29
Tel. 0471 660 665; Fax 0471 660 956
Kaltern, Rottemburg Platz, 1
Tel. 0471 962 311; Fax 0471 964 103
St. Ulrich, Purgerstraße 14
Tel. 0471 797 780; Fax 0471 797 783
Sarntal, Postwiese 1
Tel. 0471 624 609
Kardaun, Steineggerstr. 3; Tel. 0471 360 022
Klobenstein, P.-Mayr-Str. 25; Tel. 0471 357 717
Montag–Freitag, 8.00–13.00 Uhr und
14.00–17.30 Uhr
Annahme 0471 305 817
Montag–Freitag, 8.00–17.30 Uhr
Annahme 0471 907 032
Montag–Donnerstag 8.00–12.30 Uhr und
14.00–17.00 Uhr; Freitag 8.00–12.30 Uhr
Montag bis Freitag 8.30–12.30 Uhr
Empfangsdienst nur am Vormittag
Donnerstag, 14.00–16.00 Uhr
Montag, 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Donnerstag, 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch 10.00–12.00 Uhr
jeden 1. 3. und 5. Donnerstag des Monates,
Mittwoch 09.30–12.00 Uhr
jeden Dienstag, 14.00–16.00 Uhr
jeden Dienstag, 14.00–17.00 Uhr
Verantwortlicher: Dr. Luigi Basso
Tätigkeiten:
Erstellung eines therapeutischen und rehabilitativen Programms, Beurteilung der sozialen und
persönlichen Fähigkeiten, diagnostische Beurteilung der psychologischen Entwicklung, des medikamentösen Therapieplanes, -psychotherapeutische Gespräche, sowie regelmäßige Treffen mit
den Familienangehörigen. Gezielte therapeutische
und rehabilitative Maßnahmen, die folgende
Ziele anstreben: Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten, Entwicklung der sozialen Fertigkeiten,
Förderung der eigenständigen Lebensfähigkeit mit
einer stufenweisen sozialen Wiedereingliederung.
In Ausnahmefällen kann das Zentrum eine kurzfristige Aufnahme von Patienten gewährleisten,
Zugang?
Mit Überweisung des Zentrums für Psychische Gesundheit (Z.P.G.) oder der psychiatrischen Abteilung sowie infolge der Beurteilung durch das Team
der Struktur.
PSYCHIATRISCHE
REHABILITATIONSZENTREN
„GRIESERHOF“ – BOZEN
„GELMINI“ – SALURN
BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN (BW)
Es handelt sich um Einrichtungen, in denen eine
24-stündige Betreuung gewährleistet wird. Angeboten werden sowohl mittel bis langfristige
stationäre als auch teilstationäre psychiatrische
Rehabilitationsbehandlungen für Patienten, die
an einer psychischen Störung leiden und aufgrund
ihrer Krankheitsentwicklung einer intensiven und
kontinuierlichen Betreuung bedürfen,
Wo?
• „Grieserhof“ · Glaningerweg 1 · Bozen
Tel.: 0471 283 447 · Fax: 0471 283 730
• „Gelmini“ · Schillerstraße 2 · Salurn
Tel.: 0471 888 777 · Fax: 0471 888 788
• BW “Dalmazia” · Dalmaziastr., 23
Tel.: 0471 912 590 · Fax 0471 204 940
• BW “Girasole” · Cagliaristr., 14
Tel.: 0471 919473 · Fax 0471 507 820
PSYCHIATRISCHER DIENST
Zugang: Hausärztliche Überweisung oder direkt
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
70
P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T
PSYCHIATRISCHE
TAGESSTÄTTE
Verantwortliche: Dr.in Brigitte March
Koordinator: Fabio Carpi
Wo?
Bozen · Rosministr. 42
Tel.: 0471 30 58 28
Tätigkeiten:
Die psychiatrische Tagesstätte ist ein Rehabilitationsdienst und wendet sich an Personen, die vom
Zentrum für psychische Gesundheit (ZPG) betreut
werden. Sie bietet individuelle Tätigkeitsprogramme an, die den einzelnen Patienten helfen, wichtige Alltags- und Sozialkompetenzen zu stärken
und zu entwickeln. Qualifiziertes Personal unterstützt und begleitet die Patienten auch in Gruppen
bei den verschiedenen Tätigkeiten.
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.30–13.00 Uhr und
14.00–16.30 Uhr
Zugang?
Durch Überweisung des Z.P.G.
ZENTRUM “ARCHE NOAH”
PSYCHIATRISCHER DIENST
Wo?
Bozen – Neubruchweg 3
Tel.: 0471 907 014 · 907 054
Fax: 0471 907 016
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 09.00–17.00 Uhr
Zugang?
Der Zugang zum Dienst ist kostenlos und erfolgt
ohne Verschreibung des Basisarztes.
Qualitätsindikatoren:
• ausführliche und klare Informationen (auch
telefonisch) durch den Annahmedienst der
Zentren für Psychische Gesundheit (ZPG);
• Angebot konsiliarischer Tätigkeit für die Angehörigen;
• Dezentralisierung der Angebote auf das gesamte Territorium (Außenstellen der ZPG)
• Erarbeitung therapeutischer und rehabilitativer Projekte durch multidisziplinäre Teams
auf dem Territorium.
Verantwortliche: Dr.in Elda Toffol
Koordinator: Fabio Carpi
Tätigkeiten:
Aufnahme und Unterstützung von Personen in
Krisensituationen.
Weitere Leistungen sind:
• Aktivitäten um Gedächtnisschwächen auszugleichen
• Entspannungsaktivitäten
• Aktivitäten um die Lebensqualität zu verbessern, mittels Sport, Kunst-Therapie, Musik,
Kino usw.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
PSYCHOLOGISCHER DIENST
71
Geschäftsf. Direktor: Dr. Ludwig Santifaller
Bereich Kinder und Jugendliche
Psychologische Hilfe bei:
• Entwicklungs- und Lernstörungen (Bescheinigungen für die Schule)
• Verhaltensproblemen, sozialen und emotionalen
Schwierigkeiten
• familiären Problemen
• psychischen Schwierigkeiten bei chronischen
Krankheiten und Behinderungen.
Bereich Erwachsene
Psychologische Hilfe bei:
• Schwierigkeiten im Zusammenleben in und
außerhalb der Familie,
• Ängsten und Depressionen,
• Krisen, Psychotraumen und Suizidgedanken,
• körperlichen Störungen mit psychischem
Hintergrund,
• Sexualstörungen,
• Leistungsschwierigkeiten in Ausbildung und Beruf.
Je nach Problemsituation werden Einzel-, Paaroder Familiengespräche geführt; bei Bedarf und
Einverständnis der zu behandelnden Person, wird
mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen kooperiert.
Psychologin mit den Kindern
Wo?
Bozen · Galileo-Galilei-Staße 2/E
Tel.: 0471 435 001 · Fax: 0471 281 893
Dienstzeiten?
Sekretariat: Montag–Donnerstag, 08.30–12.30
Uhr und 14.30–17.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Zugang?
Der Zugang erfolgt direkt über telefonische Vormerkung.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche sind
ticketfrei, jene für Erwachsene ticketpflichtig.
Zuweisen können: Kindergärten und Schulen,
Ärzte, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie das Arbeitsamt.
Die Tätigkeit wird teils im Hauptsitz, teils im
Sprengelsitz, teils in Schulen und sozialen Strukturen durchgeführt. Die Vormerkungen erfolgen
im Hauptsitz bei der zuständigen Psychologin
bzw. beim zuständigen Psychologen.
Qualitätsindikatoren:
Im Kinder- und Jugendbereich
• Teilnahme an Schulbesprechungen;
• Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachleuten des Sozial- und Gesundheitswesens;
• Kontinuität der Betreuung.
Im Erwachsenenbereich
• Ungestörte Gesprächseinheiten von 45-60
Minuten für Einzelpersonen, 90 Minuten für
Paar- und Familiengespräche;
• Beratung und Therapie in der Muttersprache
(Deutsch, Italienisch und Ladinisch); bei anderen Sprachen werden interkulturelle Vermittler/innen eingesetzt.
PSYCHOLOGISCHER DIENST
Tätigkeiten:
Psychodiagnostik, psychologische Beratung und
Psychotherapie, Notfallpsychologie und Prävention
bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
72
RECHTSMEDIZIN
Primarin: Dr.in Giovanna Zanirato
Wo?
Direktion: Bozen · Amba-Alagi-Str. 33 · 4. Stock
Tel.: 0471 909 215 · Fax: 0471 909 238
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und
14.00–17.00 Uhr; Samstag, 8.00–12.00 Uhr
RECHTSMEDIZIN
Heilbehelfe für Invaliden
Tätigkeiten:
• Kontrollen zur Überprüfung der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit,
• Kollegialvisiten zur Feststellung von:Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Dienstenthebung,
Abhängigkeit der Krankheit von Dienstgründen
sowie Anerkennung einer angemessenen Entschädigung,
• rechtsmedizinische Kontrollen zwecks Anerkennung des Schadenersatzes wegen Schäden
durch Impfungen oder Bluttransfusionen (Gesetz
Nr. 210/1992);
• Feststellung der Eignung für die Ausstellung des
Waffenpasses (Kommission für die Rekurse),
• Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der nekroskopischen Medizin,
• rechtsmedizinische Untersuchungen für die Ausstellung des Invalidenparkscheins,
• Ausstellung von verschiedenen Bescheinigungen
und Gutachten für Schadenersatzforderungen
und Versicherungszwecke;
• Maßnahmen auf dem Gebiet der Überprüfung
und Information im Bereich der verschiedenen
Arten von Gesundheitsleistungen.
INVALIDENKOMMISSION
Wo?
Bozen · Amba-Alagi-Str. 33 · 3. Stock
Tel.: 0471 909 280 · Fax: 0471 909 281
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr; Dienstag und
Donnerstag auch von 14.00 bis 16.00 Uhr;
Tätigkeiten:
• Feststellung der Zivilinvalidität, Blindheit und
Taubheit; der Behinderung lt. Gesetz Nr.
104/1992 zur gezielten Arbeitsvermittlung zugunsten von Behinderten (Gesetz Nr. 68/1999).
Der Untersuchungstermin wird mindestens 3
Wochen vorher mitgeteilt.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
RECHTSMEDIZIN
73
PROTHETISCHE BETREUUNG
ZUGUNSTEN VON INVALIDEN
Tätigkeiten:
• Versorgung mit prothetischen Hilfsmitteln,
Prothesen und Orthesen von: Zivilinvaliden,
Kriegsinvaliden, Invaliden aus Dienstgründen,
minderjährigen Invaliden (bei bleibender Invalidität), Bürgern in besonderen Situationen (z.B.
pflegebedürftige Personen, die auf eine Anerkennung der Zivilinvalidität warten). Die Lieferung
erfolgt durch die von den Bürgern gewählten
Firmen.
Wo?
Bozen · Amba-Alagi-Str. 33 · 3. Stock
Tel.: 0471 909 129 · Fax: 0471 909 151
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr, Dienstag
und Donnerstag auch von 14.30 bis 16.30 Uhr.
FÜHRERSCHEINKOMMISSION
Tätigkeiten:
• Feststellung der Fahrtauglichkeit (Ärztekommission).
Wo?
Bozen · Galileo-Galilei-Str. 10
(Forum Galilei) · 2. Stock
Tel.: 0471 909 226 · Fax: 0471 909 292
E-Mail: [email protected]
Visiten: Montag–Donnerstag nachmittags,
Freitag vormittags
Fahrsimulator
Qualitätsindikatoren:
• Informationsbroschüren über prothetische
Betreuung und Schadensersatz laut Gesetz
Nr. 210/1992
• reservierter Parkplatz für Führerschein- und
Invalidenkommission
• Durchschnittliche Wartezeit für die Ausstellung der Genehmigungen für Prothesen,
Hilfsmitteln und Orthesen: 3 bis höchstens
6 Tage.
RECHTSMEDIZIN
Dienstzeiten für die Vormerkung ärztlicher
Visiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00 Uhr
(auch mittels Fax oder E-Mail)
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
74
P H Y S I S C H E R E H A B I L I TAT I O N
PHYSISCHE REHABILITATION
IM REHA-DIENST IN DER
FAGENSTRASSE UND IN DEN
SPRENGELN
Primar: Dr. Peter Zelger
Verantwortlicher: Dr. Arrigo Baldo
Wo?
Fagenstraße 14
Tel.: 0471 909 410 · Fax: 0471 909 439
Tätigkeiten:
Der Dienst für physische Rehabilitation befasst sich mit der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer Funktionseinschränkungen.
Dienstzeiten?
Vormerkung Reha-Fachvisite und Rehabilitationstherapien (Physio-, Ergo-therapien und Massagen)
Montag–Freitag: 08.00–13.00 Uhr/
13.45–16.30 Uhr
Tel.: 0471 262 471
PHYSISCHE REHABILITATION
Sekretariat Physische Rehabilitation
Fagenstrasse 14:
Tel: 0471 909 415
Dienstzeiten der Kassa: Montag–Freitag,
08.00–13.00/13.45–16.30 Uhr
DIENST FÜR LOGOPÄDIE
Koordinatorin Physio-, Ergo-therapeuten
und Masseure: Anna Pichler
Koordinatorin Krankenpfleger:
Chiara Pizzini
Koordinatorin Logopädie: Isabella Ruta
Wo?
Guntschnastraße 54/b
Tel.: 0471 466 670
Zugang?
• Erstvisiten, Kontrollvisite und prioritäre Visite
wie im Krankenhaus
• für Physiotherapie mit Verschreibung
• Leistungen für Logopädie werden vom Facharzt
für Stimmkrankheiten (Vormerkung bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle EVS Tel.: 0471
457 457) oder vom Facharzt für physische
Medizin und Rehabilitation verordnet, welcher
die Verschreibung ausstellt und den Patienten
vormerkt sowie in chronologischer Reihenfolge
auf die Warteliste setzen lässt.
Logopädische Beratung
Qualitätsindikatoren:
• Maximale Wartezeit zwischen dem vereinbarten Termin und der Erbringung der Leistung: 15 Minuten
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
P H Y S I S C H E R E H A B I L I TAT I O N
75
Therapien für Rehabilitation werden auch in den folgenden Einrichtungen gewährleistet:
Sitz
Logopädie - Therapie und Informationen
Bozen
Eppan
Kaltern
Neumarkt
Leifers
Guntschnastraße 54/b – Tel.: 0471 466 670
Tel.: 0471 670 813 (Dienstag, 11.00–12.00 Uhr)
Tel.: 0471 961 030 (Mittwoch, 12.00–13.00 Uhr)
Tel.: 0471 829 242 (Dienstag, 11.30–12.30 Uhr)
Tel.: 0471 59 54 07-09-10 (Mittwoch, 14.00–15.00 Uhr)
für die Bürger (Donnerstag, 11.00–12.00 Uhr)
Tel.: 0471 796 822 (Mittwoch, 9.00–10.00 Uhr)
Tel.: 0471 360 745 (Donnerstag, 13.00–14.00 Uhr)
Tel.: 0471 711 073 (Montag, 13.30–14.30 Uhr)
Tel.: 0471 624 610 (Dienstag, 9.00–10.00 Uhr)
Tel.: 0471 357 718 (Montag, 13.00–14.00 Uhr)
St. Ulrich
Kardaun
Völs
Sarnthein
Klobenstein
In den Sprengelstützpunkten der Stadt Bozen werden präventive Tätigkeiten angeboten:
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12 – Tel.: 0471 907 357 (Dienstag)
C.-Augusta-Str. 99 – Tel.: 0471 279 092 (Montag vormittags)
Rittner Str. 37 – Tel.: 0471 319 513 (Donnerstag vormittags)
Don-Bosco-Platz 11 – Tel.: 0471 541 018 (Montag vormittags)
Palermostr. 54 – Tel.: 0471 541 133 (Freitag vormittags)
Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe des Eingangs zur Struktur/Organisationseinheit.
PHYSISCHE REHABILITATION
Sitz
Quirein-Gries
Oberau
Bozner Boden Rentsch
Don Bosco
Europa
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
76
RÖNTGENDIAGNOSTIK
RÖNTGENAMBULATORIEN AUSSERHALB DES KRANKENHAUSES
Primar: Dr. Giampietro Bonatti
Koordinator: Alfonso Viola
Wo?
• Bozen · Gesundheitssprengel Gries-Quirein
Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna Platz 12
Tel.: 0471 907 371
• Bozen · Europaallee 31 · INAIL-Gebäude
Tel.: 0471 916 923
• Neumarkt · Gesundheitssprengel
F.Bonattiplatz,1 · Tel.: 0471 829 222
Tätigkeiten:
1. Am Gesundheitssprengel Gries-Quirein
Amba-Alagi-Str. 20 werden folgende Leistung erbracht:
• Thoraxröntgenaufnahme
• Röntgenaufnahmen von Skelettteilen
• Wirbelsäulengesamtaufnahme
• Zahnpanorama
• Screening – Mammografie
• Knochendichtemessung
Die Mammografie ist die wirksamste und
sicherste Methode für die Früherkennung von
Brustkrebs.
Durchführung des Screeningprogramms: alle zwei
Jahre werden Frauen zwischen 50 und 70 Jahren
einer Mammografie unterzogen. Nach schriftlicher Einladung kann der Patient sich an der EVS
(Einheitliche Vormerkungsstelle) vormerken.
Die im Rahmen des Screeningprogramms durchgeführten Mammografien sind ticketbefreit.
Knochendichtemessung: Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geprägte Definitionen von Osteopenie und Osteoporose beziehen
sich auf eine Knochendichtemessung mittels eines
DEXA (Dual energy x-ray Absorptiometry) Gerätes
am Femurknochen und an den Lendenwirbeln. Die
Untersuchung wird in enger Zusammenarbeit mit
der Nuklearmedizin durchgeführt.
Die Vormerkung erfolgt auch telefonisch an der
Einheitlichen Vormerkungsstelle.
Tel: 0471 457 457.
2. Am INAIL- Gebäude in der Europaallee 31
werden folgende Leistungen erbracht:
• Röntgenaufnahmen von Skelettteilen
• Thoraxröntgenaufnahmen
• Wirbelsäulengesamtaufnahme
3. Der Pneumologische Dienst des Gesundheitssprengels Neumarkt erbringt folgende
Leistungen:
• Röntgenaufnahmen von Skelettteilen
• Wirbelsäulengesamtaufnahme
• Thoraxröntgenaufnahmen
• Zahnpanorama
Dienstzeiten?
Vormerkung: Montag–Donnerstag, 8.00–12.00
Uhr/13.00–16.00 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr
Tel.: 0471 908 348/908 237
RÖNTGENDIAGNOSTIK
Vormerkung: Screening-Mammografie
und Knochendichtemessung
An der EVS (Einheitliche Vormerkungsstelle) des
Sanitätsbetriebes Bozen, Montag-Freitag 8.00–
16.00 Uhr, Tel.: 0471 457 457
Zugang?
In den drei Dienststellen außerhalb des Krankenhauses werden die Leistungen mit klarer und leserlicher Verschreibung des Basisarztes bzw. des
Facharztes nach Vormerkung durchgeführt.
Für die Leistungen muss das vorgesehene Ticket
gezahlt werden.
Qualitätsindikatoren:
• Jede Leistung wird nach standardisierten
Protokollen durchgeführt.
• Konstante Überwachung der Wartezeiten,
um deren zunehmende Verringerung anzustreben
• Komplette Digitalisierung der Produktionsprozesse und der Verteilung der Röntgenaufnahmen, sei es in der Zentralstruktur
wie auch in den peripheren Strukturen (RISPACS-SYSTEM).
• Alle Screeninguntersuchungen der Gesundheitsbezirke Bozen, Meran und Bruneck werden von zwei spezifischen Fachkräften (min.
5000 Untersuchungen pro Jahr) befundet.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
SENIORENBETREUUNG
77
Es gibt verschiedene Arten von stationären Strukturen für Senioren, wobei der Grad der Unselbstständigkeit der Bewerber und die Möglichkeit zur
Wiedererlangung der Selbstständigkeit ein Kriterium für die Aufnahme in die jeweilige Struktur
darstellen.
Die völlige oder teilweise Selbstständigkeit sowie
die völlige Angewiesenheit auf fremde Hilfe eines
Bewerbers werden von einer eigenen Kommission
festgestellt.
Zugang?
In der Regel werden die Einrichtungen entweder
von der jeweiligen Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten Stiftungen oder sonstigen
Verwaltungen geführt, wobei die Aufnahme gemäß einem festgelegten Verfahren erfolgt.
Es handelt sich um Kleinwohnungen, die über allgemeine Dienste – nicht jedoch über Betreuungsdienste – verfügen. Die Betreuung der Wohnungsinsassen obliegt dem Personal der Sozial- und
Gesundheitssprengel.
GESCHÜTZTE WOHNUNGEN
Es handelt sich um eine stationäre Einrichtung.
Während der Tagesstunden ist die Anwesenheit
einer Betreuungsperson vorgesehen, die die Aufgabe hat, die Tätigkeiten zu koordinieren und die
Senioren bei der Haushaltsführung einzubeziehen.
WOHNGEMEINSCHAFT
FÜR SENIOREN
Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die
nicht vom Landesgesundheitsdienst abhängt. Es
verfügt über interne allgemeine Dienste, über spezielle soziale und Gesundheitsdienste sowie über
qualifiziertes Personal für die Grundbetreuung, die
Freizeitgestaltung und Unterhaltung.
Die medizinische und krankenpflegerische Betreuung der Insassen der Altenheime wird vom Landesgesundheitsdienst gewährleistet.
ALTENHEIM
Es handelt sich um eine sozio-sanitäre Einrichtung, die vom lokalen Gesundheitsbezirk oder
von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen geführt wird. Die Kosten für die ärztliche,
pflegerische, rehabilitative und pharmazeutische
Betreuung gehen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes, während zirka 50% des Tagessatzes
für die stationäre Unterbringung zu Lasten der
nichtselbstständigen Patienten, deren Verwandten
oder der zuständigen Gemeinde gehen.
PFLEGEHEIM
Gänzlich oder teilweise den Senioren vorbehalten,
die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Aufnahme für ganz oder teilweise selbstständige
Senioren.
Heimbewohner, die nach der Aufnahme ihre
Selbstständigkeit verlieren oder dauernder Pflege
bedürfen, bleiben auf jeden Fall weiterhin im Altenheim stationär aufgenommen.
Stationäre Aufnahme von Patienten mit chronischen Erkrankungen, die einer kontinuierlichen
Pflege, Rehabilitation sowie einer ärztlichen Betreuung bedürfen.
SENIORENBETREUUNG
Ist für 6 bis 10 Senioren vorgesehen und wird
gänzlich oder teilweise selbstständig von den Bewohnern mitverwaltet.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
78
SENIORENBETREUUNG
Die Vormerkung erfolgt beim Sozialdienst des
Krankenhauses. Dieser Dienst erteilt auch alle
notwendigen Informationen
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Tel.: 0471 907 471 · 0471 909 890
Der Gesundheitsbezirk Bozen führt in direkter
Form nur ein Pflegeheim, und zwar das „Pflegeheim FIRMIAN“, wo nichtselbstständige
Personen mit großer Pflegebedürftigkeit untergebracht sind, die im Einzugsgebiet des Gesundheitsbezirkes Bozen wohnen.
Dienstzeiten?
Sozialdienst des Krankenhauses
Tel.: 0471 907 471
Montag–Freitag, 9.00–10.00 Uhr und
14.00–15.00 Uhr
Tel.: 0471 909 890
Montag–Freitag, 10.00–11.00 Uhr und
Montag und Mittwoch, 14.00–15.00 Uhr
SENIORENBETREUUNG
Zugang?
Über die Zulassung entscheidet der verantwortliche Arzt der Einrichtung. Der Name der Patienten, die Anrecht auf eine Aufnahme haben,
wird auf die Warteliste gesetzt und der Patient
wird je nach Verfügbarkeit von freien Plätzen aufgenommen.
TAGESSTÄTTEN
Zugang?
In der Regel werden diese Strukturen entweder
von der jeweiligen Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten Stiftungen geführt, wobei die
Aufnahme gemäß einem festgelegten Verfahren
erfolgt.
Senioren treffen sich
Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die
feste Patientengruppen tagsüber von Montag bis
Freitag betreut. Die Tagesstätte bzw. Tagespflegeeinrichtung kann auch nur an einzelnen Tagen
in Anspruch genommen werden. Einige Einrichtungen haben sich auf die Pflege und Betreuung
von dementen Patienten spezialisiert.
Die Tagesstätten bieten neben den Mahlzeiten vielfältige Angebote (Gymnastik, kreatives Gestalten,
Singen usw.), die den Tag strukturieren. Sie sind
häufig an Alten- und Pflegeheime angeschlossen.
Die Betreuung der Patienten obliegt dem Personal
der Sozial- und Gesundheitssprengel.
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
S P O RT M E D I Z I N
79
Primarin: Dr.in Sandra Frizzera
Koordinatorin: Maria Romeo
Eignungsvisite für Wettkampfsport
Wo?
Bozen · Europaallee 31
I.N.A.I.L.-Gebäude · 6. Stock
Tel.: 0471 932 522 · Fax: 0471 915 785
Dienstzeiten?
Montag–Donnerstag, 08.00–12.00 Uhr und
13.30–16.00 Uhr
Freitag, 08.00–12.00 Uhr
Zugang?
Die Vormerkung ist per Fax, Telefon und
E-Mail möglich.
Qualitätsindikatoren:
• Möglichkeit, die gesamte Wettkampfeignungsuntersuchung in einmal abzuschließen.
• Möglichkeit, im Dienst für Sportmedizin zusätzliche Un-tersuchungen durchzuführen
• Möglichkeit, die sportärztliche Visite auch in
den Sprengeln von Neumarkt, Kardaun, St.
Ulrich und Kaltern durchzuführen.
• Periodische Überprüfung der Nutzerzufriedenheit
SPORTMEDIZIN
Tätigkeiten:
• Eignungsvisite für Wettkampfsport
• Sportmedizinischer Check-up für Freizeitsportler
und Patienten (Diabetiker, Kardiopathiker,...)
• Leistungsdiagnostische Beurteilung zur Kontrolle
und Planung des Trainings
• Betreuung und Kontrolle des Trainings von Athleten mit Behinderung
• Dopingkontrolle
• Gesundheitserziehung an den Schulen
• Beratungstätigkeit im Bereich Alpinmedizin und
Tauchmedizin
• Ernährungsberatung für Athleten
• Verschreibung körperlicher Aktivität für Patienten mit chronischen Erkrankungen
• Eignungsvisite für Rettungskräfte (Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Pisten- und Wasserrettungshelfer).
DIENSTE AUF DEM TERRITORIUM
80
TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH)
Direktor: Dr. Alessandro Fugatti
Stellvertretender Direktor: Dr. Christian Piffer
Koordinator der Techniker: Klaus Jakomet
BETRIEBLICHER TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH)
Wo?
Bozen · Laura Conti Weg 4
Tel. 0471 63 51 61/62/63
Fax 0471 635 189
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.30–12.30 Uhr,
Donnerstag, 14.30–17.00 Uhr
Zugang?
Vormerkung nur für besondere Fälle
Außenstellen:
• Meran · Marlingerstr. 41
Tel. 0473 22 22 36/61 · Fax 0473 442 982
Dienstzeiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00
Uhr, Donnerstag, 14.30–16.00 Uhr
Koordinator: Dr. Franz Hintner
• Brixen · Milland · Vintlerweg 34
Tel. 0472 801 230, · Fax 0472 832 742
Dienstzeiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00
Uhr, Donnerstag, 14.30–16.00 Uhr
Koordinator: Dr. Robert Tauber
• Bruneck · Paternsteig 3
Tel. 0474 586 550 · Fax 0474 586 551
Dienstzeiten: Montag–Freitag, 08.00–12.00
Uhr, Donnerstag, 14.30–16.00 Uhr
Koordinator: Dr. Artur Fabi
Kontrolle des Geflügels
Qualitätsindikatoren:
• Bescheinigungen und Bestätigungen ohne
Lokalaugenschein innerhalb 48 Stunden
• Bescheinigungen und Bestätigungen mit Lokalaugenschein innerhalb 10 Tagen.
Tätigkeiten:
• Vorbeugungsmaßnahmen gegen Tierseuchen;
Überwachung der Tierschutzbestimmungen,
Viehbetriebe, Futtermittel, Produktion und Verwendung von Medikamenten;
• Kontrolle von Ausstellungen, Märkten, Versteigerungen und Auftrieb von Tieren;
• Kontrolle, Audit und Überwachung der Schlachthöfe, Verarbeitung, Lagerung, Transport und
Handel aller Lebensmittel tierischer Herkunft;
• Kontrolle und Überwachung der Entsorgung von
Abfällen tierischer Herkunft;
• Praktiken für die Registrierung und Anerkennung von Betrieben mit Lebensmittel tierischer
Herkunft (Fleisch, Fisch, Eier, Milch, Honig, usw.);
• Implementierung der europäischen-, nationalenund Landesgesetzgebung über Lebensmittelprodukte tierischer Herkunft;
• Probeentnahmen von Futtermitteln und Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Überprüfung deren Konformität;
• Kennzeichnung der Tiere;
• Ausstellung von Heimtierausweisen;
• Verwaltung Tierdatenbanken;
• Ausbildungskurse für Tiertransporteure;
• Auskünfte über Produkte tierischer Herkunft, sanitäre Erziehung und Vorbeugung von Zoonosen;
• Gesundheitserziehung im Bereich Lebensmittelhygiene und Etikettierung der Lebensmittel tierischer Herkunft;
• Erhebung und epidemiologische Analyse von medizinisch-veterinärmedizinisch relevanten Daten;
• Führung des Tierheims Sill;
• Erziehung der Jäger im Hygienebereich des erlegten Wilds.
Der Dienst übernimmt Beschwerden bei:
• hygienisch-sanitären Missständen
• streunende Hunde und Katzen
• Bisse von Hunden, Katzen oder anderen Tieren
• Tiermisshandlungen
• Verdacht von Tierseuchen
Die tierärztliche Betreuung für Nutztiere wird
von vertragsgebundenen Tierärzten durchgeführt.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
DIENSTE IM
KRANKENHAUS
DIENSTE IM KRANKENHAUS
A N AT O M I E U N D H I S T O L O G I E
83
Primar: Dr. Guido Mazzoleni
Koordinatorin: Erica Menia
Wo?
Labor, Autopsie und Befundung:
Bozen · Krankenhaus
Tel.: 0471 908 145 · Fax: 0471 908 175
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr
Zugang?
Abgabe von Untersuchungsmaterialien im Labor
für Pathologie ohne Vormerkung entsprechend
den Dienstzeiten.
Telefonische Befundauskunft:
Montag–Freitag, 8.00–10.00 Uhr.
ANATOMIE UND HISTOLOGIE
Tätigkeiten:
• klinische, versicherungsrechtliche und gerichtsmedizinische Autopsien und Gutachten
• histologische(feingewebliche) Untersuchungen
• intraoperative Schnellschnittuntersuchungen
• zytologische Untersuchungen
• zytogenetische Untersuchungen
• molekularpathologische Untersuchungen.
Histologische Schnellschnittuntersuchung
Schneiden am Mikrotom
Qualitätsindikatoren:
• Die Leistungen werden termingerecht erbracht.
• Das Gutachten der Autopsie wird in der Regel innerhalb von 2 Monaten erstellt.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
84
DIABETOLOGIE
Primar: Prof. Dr. Christian Wiedermann
Koordinatorin: Johanna Elisabeth Eisath
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude
Tel.: 0471 908 384 · Fax: 0471 908 866
DIABETOLOGIE
Dienstzeiten?
• Vormerkungen: Tel. 0471 908 384, Montag–
Freitag, 8.00–13.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
• Arztvisiten: Tel. 0471 908 384, Montag–Freitag, 8.15–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
• Arztvisiten Augenambulatorium:
Tel. 0471 908 848, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 10.00–12.30 Uhr, Dienstag,
8.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Zugang?
Die Vormerkung kann telefonisch erfolgen.
• Erstvisite: Vormerkung mit Verschreibung.
• Prioritäre Visite: Vormerkung mit Verschreibung für prioritäre Visite.
• Dringende Visite: direkter Zugang ohne Vormerkung mit Verschreibung für dringende Visite
(Hausarzt) oder Zuweisung durch die Notaufnahme.
• Kontrollvisite: wird vom Diabetologen vorgemerkt, die Verschreibung durch den Hausarzt
wird nicht benötigt.
Tätigkeiten:
Nach der Erstvisite werden die Patienten in regelmäßigen Abständen vorgemerkt für eine:
• normale Kontrolle: diabetologische Facharztvisite zur Auswertung der Einstellung des Diabetes (Blutproben) und der instrumentellen Untersuchungen, Messung von Blutdruck, Gewicht,
Größe, BMI (Body Mass Index), Bauchumfang.
• jährliche Kontrolle zur Vorbeugung der
Spätkomplikationen des Diabetes: Nephropathie, periphere und autonome Neuropathie,
Kardiopathie, periphere und Halsgefäßerkrankung, Störungen des Fettstoffwechsels, Blutdruck.
• Kontrolluntersuchung zur Vorbeugung und
Therapie der diabetischen Retinopathie:
Screening der diabetischen Retinopathie mit digitalisierter Fotografie des Augenhintergrundes
und Augenuntersuchung nur für Diabetiker.
• Gruppen- und Einzelschulungen: in Zusammenarbeit mit dem Arzt, der Diätassistentin, Podologin und der Krankenpflegerin.
Zur Beachtung! Sollte sich der Patient nicht
zur Kontrollvisite vorstellen (ohne den Termin vorher abzusagen) ist die Verschreibung durch den Hausarzt notwendig.
Qualitätsindikatoren:
• Beim Dienst für Diabetologie kann (anlässlich der Visite) der Befund der in den Gesundheitssprengeln durchgeführten Blutentnahme abgeholt werden;
• Bündelung der Untersuchungen für die Vorbeugung von Komplikationen an einem einzigen Tag;
• Halbjährliche Gruppenschulungen;
• Ausgabe eines schriftlichen Berichtes für den
Arzt für Allgemeinmedizin nach der Visite.
Podologin und Arzt behandeln den Fuß eines
Diabetespatienten
DIENSTE IM KRANKENHAUS
D I A LY S E
85
Primar: Dr. Bruno Giacon
Koordinator: Luciano Giuliani
Tätigkeiten:
Der Dialysedienst ist der Abteilung für Nephrologie
angegliedert und verfügt über 21 Dialyse-Betten
für die Behandlung von Patienten mit akuter und
chronischer Niereninsuffizienz.
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude (gelber
Bereich)
Tel.: 0471 907 340/341
Dienstzeiten?
Täglich, außer Sonntag, 8.00– 20.00 Uhr
Vormerkung: Tel.: 0471 907 340/341
DIALYSE
Zugang?
Ambulante Dialysebehandlungen müssen mit den
Ärzten des Dialysedienstes vereinbart werden.
Patienten während der Dialyse
Qualitätsindikatoren:
• Es werden sämtliche Dialysemethoden
durchgeführt;
• Bewertung der Dialyseeffizienz;
• Periodische Bewertung des Ernährungszustandes von Dialysepatienten.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
86
DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG
Primar: Prof. ac. Dr. Lucio Lucchin
Koordinatorin: Nicoletta Facchin
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude
(hellblauer Bereich)
Tel.: 0471 908 545
Fax: 0471 908 707
DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG
Dienstzeiten?
Sekretariat: Montag–Donnerstag, 9.00–12.00
Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Freitag, 9.00–12.00 Uhr
Vormerkungen: täglich, 9.00–10.30 Uhr
Zugang?
Im Hauptsekretariat des Dienstes oder bei den
Diätassistenten in den Sprengeln ist die Charta
des Dienstes für Diätetik und Klinische Ernährung erhältlich (sie kann auch aus dem Internet,
vom Portal des Gesundheitsbezirks Bozen unter
http://www.sbbz.it heruntergeladen werden).
Sie enthält allgemeine Informationen und einen
Fragebogen. Der ausgefüllte Fragebogen muss
dem Dienst mit einer Bewilligung des Hausarztes
und dem Ergebnis der Blutproben übermittelt
werden.
Qualitätsindikatoren:
• Wartezeit für eine nicht dringende Leistung:
61 Tage;
• Zufriedenheitsgrad der Patienten hinsichtlich
der ambulanten Leistungen: 70%;
• Anzahl der von der operativen Einheit erstellten diagnostisch-therapeutischen Programme: ambulante ärztliche Leistungen: 2.401,
ambulante Leistungen der Diätassistenten/
innen: 9.600, Krankenhausleistungen: 6.784.
Tätigkeiten:
Im Krankenhaus koordiniert und überwacht der
Dienst die Verpflegung der stationär aufgenommenen Patienten, er bietet den anderen Organisationseinheiten Beratungen hinsichtlich der klinischen Ernährung (einschließlich der künstlichen
Ernährung), erbringt im Ambulatorium und im
Day Hospital Facharztleistungen im Bereich der
Stoffwechselstörungen, speziell bei starker Fettleibigkeit, Fehlernährung (Mangelernährung zum
Beispiel bei Tumor- und chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen) und Essstörungen und ist in
der angewandten klinischen Forschung tätig.
Auf territorialer Ebene sorgt der Dienst für die Erfassung der Bedürfnisse und der ernährungsspezifischen Probleme der Bevölkerung, er sorgt zudem
für die Planung und Durchführung von Informations-, Präventions- und Gesundheitserziehungskampagnen, er überwacht die Gemeinschaftsverpflegung in den verschiedenen Strukturen
(Altenheime, Schulen usw.), führt ambulante Beratungen (Ambulatorien der 1. Ebene für klinisch
weniger relevante Probleme) durch, arbeitet bei
der künstlichen Ernährung von Patienten zu Hause
mit und bei der Ernährungstherapie für Patienten,
die außerhalb des Krankenhauses stationär untergebracht sind (z.B. in Zentren für Langzeitkranke,
Altenheimen usw.) und berät Körperschaften, Vereinigungen und Betriebe (auf Anfrage).
Messung des Kalorienverbrauchs
DIENSTE IM KRANKENHAUS
H Ä M AT O L O G I E - D AY H O S P I TA L
87
Primar: Prof. Dr. Sergio Cortelazzo
Koordinator: Andrea Pinna
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Hauptgebäude · Erdgeschoss
Tel.: 0471 908 388 · Fax: 0471 908 382
Dienstzeiten?
Sekretariat Day Hospital:
Montag–Freitag, 08.00–12.15 Uhr
13.00–16.30 Uhr
Zugang?
Der Zugang erfolgt mit Bewilligung des allgemeinpraktischen Arztes oder des behandelnden
Arztes des Day Hospitals.
HÄMATOLOGIE - DAY HOSPITAL
Tätigkeiten:
• Diagnose und Therapie hämatologischer Erkrankungen
- Knochenmarkaspirat, Knochenmarksbiopsie,
Einlegen von Zentralvenenkathetern und deren Handhabung, Lumbalpunktion
- Verabreichung von systematischer Chemo- und
Immuntherapie
- Transfusionstherapie
• Diagnose und Therapie von angeborenen und
erworbenen Erkrankungen der Blutgerinnung
• Dienst der oralen Antikoagulation.
• Monitorisierung der Patienten nach autologer
und allogener Knochenmarktransplantation.
Bluttransfusion
DIENSTE IM KRANKENHAUS
88
K L I N I S C H E O N K O L O G I E - D AY H O S P I TA L
Primar: Dr. Claudio Graiff
Koordinatorin: Milena Cattelan
KLINISCHE ONKOLOGIE - DAY HOSPITAL
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude
Tel.: 0471 908 953 · Fax: 0471 908 956
Dienstzeiten?
Day-Hospital: 07.00–17.00 Uhr
Samstag von 08.00–12.00 Uhr
Vormerkung:
Erstuntersuchung: telefonisch am Schalter:
Tel.: 0471 908 953, Montag–Freitag,
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr.
Sekretariat: Montag–Freitag, 08.00–13.00 Uhr
15.00–17.00 Uhr
Die Kontrolluntersuchungen müssen nicht vorgemerkt werden; die Patienten werden telefonisch
vom Sekretariat kontaktiert.
Zugang?
• Ohne Bewilligung für die Untersuchungen der
klinischen Onkologie
• Der Vorschlag für die stationäre Aufnahme erfolgt durch den Krankenhausfacharzt.
• Die Aufnahme ins Day Hospital wird vom Abteilungsarzt verfügt.
Qualitätsindikatoren:
• Durchschnittliche Wartezeit für eine Erstvisite: max. 8 Tage
• Allen Patienten wird psychologische Unterstützung angeboten.
• Allen Patienten wird eine diagnostische und
therapeutische Betreuung angeboten.
Tätigkeiten:
Die Leistungen des Day Hospitals bestehen aus
einer Vielzahl von unterschiedlichen Tätigkeiten,
die sowohl fachärztliche und diagnostische Untersuchungen als auch krankenpflegerische Maßnahmen umfassen.
• Verabreichung von systemischen chemotherapeutischen Behandlungen als Infusionstherapien
oder in Oralabgabe
• Verabreichung von Zytostatika mittels elektronischer Infusionspumpen
• Immuntherapie
• Supportiv- und Schmerzbehandlungen
• diagnostische Untersuchungen und besondere
Verfahren (z.B. Positionierung, Prüfung, Instandhaltung und Entfernung von Gefäßkathetern).
Verabreichung der Chemotherapie
DIENSTE IM KRANKENHAUS
P S Y C H I AT R I S C H E R D I E N S T M I T D AY H O S P I TA L
Primar: Prof. Dr. Andreas Conca
89
PSYCHIATRISCHER DIENST FÜR
DIAGNOSE UND BEHANDLUNG
MIT DAY HOSPITAL
Krankenhaus
• Psychiatrische stationäre Abteilung
• Psychiatrische Tagesklinik
Der Gesundheitsbezirk Bozen ist zusätzlich mit
den Körperschaften der Sozialdienste vertragsgebunden.
Verantwortlicher: Dr. Umberto Unterfrauner
Koordinator: Lorenzo Migliorini
PSYCHIATRISCHE STATIONÄRE
ABTEILUNG
Aufgabenbereich:
Notfall und Krisenmanagement bei Patienten mit
seelischen Störungen
Erhebung von Diagnosen und Einleitung der Akuttherapien
Konsilliar- und Liasonsarbeit für das gesamte Krankenhaus
Einweisung?
Seitens das Zentrum für psychische Gesundheit
oder der Ersten Hilfe.
Verantwortliche: Dr. Umberto Unterfrauner
Koordinator: Lorenzo Migliorini
TAGESKLINIK DES
PSYCHIATRISCHEN DIENST
Therapeutische Angebote:
• Tagesbetreuung
• Arzneimitteltherapie psychotherapeutische Unterstützung in der subakuten Krankheitsphase
• Maltherapie
• Musiktherapie
• Tanztherapie
• Gruppentherapie
• Angehörigengespräche
• Fachambulanz für Schwangerschaft und Stillzeit
Wo?
Krankenhaus Bozen · Gebäude W
Tel.: 0471 909 800/01 · Fax: 0471 909 828
Dienstzeiten?
Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.30 Uhr
und 13.00–16.00 Uhr
Day Hospital: Montag–Freitag, 8.30–16.00 Uhr
Einweisung?
Seitens des Zentrums für psychische Gesundheit
und die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses.
PSYCHIATRISCHER DIENST MIT DAY HOSPITAL
Der Psychiatrische Dienst befasst sich mit Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation von seelischen Störungen bei Erwachsenen.
Er besteht aus Dienststellen auf dem Territorium
und im Krankenhaus (siehe Territorium).
DIENSTE IM KRANKENHAUS
90
ERSTE-HILFE-DIENST
Geschäftsf. Primar: Dr. Mario La Guardia
Koordinatorin: Martina Lazzeri
Wo?
Krankenhaus · Verwaltungsaufnahme der Ersten
Hilfe · Tel.: 0471 908 330
Dienstzeiten?
Der Dienst steht rund um die Uhr zur Verfügung.
ERSTE-HILFE-DIENST
Zugang?
Der „Triagedienst“ nimmt die Patienten auf und
leitet diese nach dem Schweregrad ihrer Krankheit so rasch als möglich an den zuständigen
Facharzt weiter. (Siehe Seite 84)
Ratschläge für das gute Funktionieren
• Für ärztliche Visiten wenden Sie sich zuerst an
den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um so die Inanspruchnahme der
Ersten Hilfe zu vermeiden.
• Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung
hängt vom klinischen Zustand des Patienten ab.
• Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe für nicht
dringende Fälle ist unbedingt zu vermeiden.
Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe sieht eine
Kostenbeteiligung vor (Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002)
(Siehe Ticket)
Anforderung von Krücken bei ärztlicher Aufnahme der Ersten Hilfe: Montag–Freitag rund
um die Uhr gegen Bezahlung einer Kaution von
20,66 Euro.
Qualitätsindikatoren:
• durchschnittliche Wartezeit mit gelbem
Kode: 20 Minuten;
• durchschnittliche Wartezeit mit grünem Kode: 60 Minuten;
• maximale Wartezeit für die Erstvisite mit
gelbem Kode: 30 Minuten (für grünen Kode
keine Höchstwartezeit, in der Regel nicht
mehr als 2 Stunden).
Tätigkeiten:
• Erstbehandlung von dringenden Fällen
Das gute Funktionieren dieses äußerst wichtigen
und schwierigen Dienstes hängt maßgeblich davon ab, wie er von den Patienten beansprucht
wird.
Als dringende Leistungen gelten jene, die
bei in Notsituationen bzw. in Lebensgefahr
befindlichen Patienten (z.B. Koma- oder
Schockzustand, Herz- und Ateminsuffizienz,
Herzrhythmusstörungen usw.) durchgeführt
werden oder Dringlichkeitsfälle, bei denen
ein Ausbleiben der Behandlung zu Komplikationen führen könnte (z.B. Brüche oder
Verletzungen von Knochen und Gelenken,
Haut- und Muskelverletzungen durch physische oder chemische Einwirkungen, Verletzungen von Sinnesorganen, Stoffwechselstörungen).
Dringender Transport
DIENSTE IM KRANKENHAUS
PRIORITÄTEN FÜR DIE ERSTBEHANDLUNG
91
ROTER KODEX
Kennzeichen für die dringendsten Fälle, bei denen Lebensgefahr besteht. Das
Personal der Ersten-Hilfe-Station unterbricht die Routinearbeit und übernimmt
sofort diesen Patienten, der unverzüglich in den Schockraum gebracht wird. Die
wartenden Patienten werden mittels Leuchttafel „Notfall im Gange“ auf diesen
Umstand hingewiesen.
GELBER KODEX
Wird Patienten mit schweren Verletzungen oder Krankheiten zugewiesen, welche
die Beeinträchtigung einer der 3 wichtigsten Lebensfunktionen (Atmung, HerzKreislauf und Nervensystem) zur Folge haben. Die Wartezeit wird dabei so kurz wie
möglich gehalten.
GRÜNER KODEX
Wird jenen Patienten zugeordnet, welche mit leichteren Verletzungen und mit nicht
lebensbedrohlichen Erkrankungen in die Erste-Hilfe-Station kommen. Hierbei kann
die Wartezeit länger dauern.
WEISSER KODEX
Es handelt sich dabei um Fälle, die keine Dringlichkeit aufweisen und eigentlich
vom Hausarzt gelöst werden sollten. Diese Patienten werden erst behandelt, wenn
alle dringenderen Fälle abgeschlossen sind.
Bitte achten Sie daher auf den Kodex und dessen Bedeutung: wenn Sie warten müssen, so bedeutet
dies, dass es jemandem schlechter geht als Ihnen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Danke.
PRIORITÄTEN FÜR DIE ERSTBEHANDLUNG
NOTFALLREGELUNG
Wir versorgen jeden Tag mehr als 250 Patienten. Für die Erste-Hilfe-Station ist also die Zeit sehr
kostbar: wir müssen sie richtig nutzen, denn in manchen Fällen kann eine Verspätung auch nur von
wenigen Minuten ein Leben in Gefahr bringen. Gerade weil unser Zeitaufwand vom Verletzungsgrad
abhängt, haben wir eine Regelung mit vier Dringlichkeitsstufen eingeführt. Bei der Aufnahme wird
Ihnen ein Kodex zugewiesen, mit dem Sie die Dringlichkeit Ihrer Behandlung und die entsprechende
Wartezeit berechnen können.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES
92
PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES
Primar: Dr. Fausto Chilovi
Koordinatorin: Roberta Dapor
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude
Tel.: 0471 908 341
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.15–13.00 Uhr und
14.00–16.00 Uhr
Zugang?
• Endoskopische Untersuchungen, UBT
(urea
breath
test),
Manometrie,
pH-Metrie: telefonische oder direkte Vormerkung mit Bewilligung beim Sekretariat des
Dienstes für Endoskopie des Verdauungstraktes, wo Patienten über den Zugang zum Dienst
informiert werden und der Vordruck der Einwilligungserklärung betreffend die Durchführung
der Untersuchung nach Erhalt der relevanten
Informationen ausgehändigt wird.
Zur Durchführung einer endoskopischen Untersuchung sowie der Manometrie und/oder der
pH-Metrie, muss Folgendes mitgebracht werden:
• die Verschreibung des Arztes, der die Untersuchung beantragt hat
• die Einwilligungserklärung, versehen mit Datum
und Unterschrift
• andere Befunde, sofern sie für die Untersuchung
erforderlich sind, wie auf dem Informationsblatt
erklärt
• Abdomen-Sonographie: telefonische oder
persönliche Vormerkung mit Bewilligung eines
Arztes der Abteilung für Gastroenterologie
beim Sekretariat des Dienstes für Endoskopie
des Verdauungstraktes
• Ambulante Visite für Hepatologie: telefonische oder persönliche Vormerkung mit Bewilligung beim Sekretariat des Dienstes für Endoskopie des Verdauungstraktes
• Ambulante Visite für chronisch entzündliche Darmerkrankungen:
telefonische Vormerkung mit Bewilligung bei
der Einheitlichen Vormerkungsstelle (EVS Tel.: 0471 457 457).
Tätigkeiten:
• Diagnostische und intraoperative Endoskopie des Verdauungstraktes: Ösophagogastroduodenoskopie, Koloskopie, Rektosigmoidoskopie, Jejunoskopie, Endosonographie,
endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), endoskopische Biopsien, endoskopische Dilatationen (Bougierungen), endoskopische Behandlung der Blutungsquellen
(Sklerotherapie, APC Argonplasmakoagulation,
Klipps), Sklerosierung und Bandligatur von Varizen, endoskopische Laserbehandlung, Polipektomie, Anlage einer Perkutanen Endoskopischen
Gastrostomie (PEG), Endoprothesenanlage, Kapsel-Endoskopie, Doppelballonendoskopie, Endoskopische Implantation eines Magenballons;
• Manometrie und pH-Metrie;
• Urea breath test (UBT) zum Nachweis einer
Helicobacter-pylori (H.P.)-Infektion;
• Diagnostische und intraoperative Sonographie des Abdomens (echographisch
gesteuerte Feinnadelleberbiopsie, perkutane
Ethanol-Injektion); Kontrastmittelsonographie;
• Perkutane Leberbiopsie;
• Zertrümmerung von Steinen mit Stoßwellen (ESWL) bei der Entfernung von Gallenwegs- und Pankreassteinen;
• Ambulatorium für Hepatologie und Lebertransplantation: Visiten für Diagnose,
Behandlung und Kontrolluntersuchungen bei
Leberkrankheiten, Vor- und Nachvisiten bei Lebertransplantation;
• Ambulatorium für chronisch entzündliche
Darmerkrankungen: Visiten für Behandlung
und Kontrolluntersuchungen bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen.
Qualitätsindikatoren:
• Qualitätsmanagementsystem
ISO 9001:2000
DIENSTE IM KRANKENHAUS
P H Y S I O PAT H O L O G I E U N D E N D O S K O P I E D E R AT E M W E G E
93
Primar: Dr. Giulio Donazzan
Koordinatorin: Johanna Wieland
Patientin während der Spirometrie
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude · 1. Stock
Tel.: 0471 908 340
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 08.00–16.00 Uhr
Zugang?
• Dringende fachärztliche Visiten: ohne Vormerkung, mit Thorax-Röntgenbild und ärztlicher
Verschreibung
• Lungenfunktionsdiagnostik: einfache Spirometrie: ohne Vormerkung, mit ärztlicher Verschreibung, täglich 8.30–11.30 Uhr
• Kontrollvisiten: mit Vormerkung und ärztlicher
Verschreibung
• alle anderen Lungenfunktionsproben und Allergietests: mit Vormerkung und ärztlicher Verschreibung.
Qualitätsindikatoren:
• Die Angemessenheit, Uniformität und Priorität der Leistungen werden durch vereinbarte Kriterien bestimmt:
dringende Visiten: werden im Laufe des
selben Tages durchgeführt
prioritäre Visiten: werden innerhalb von
8 Tagen durchgeführt
ordentliche Visiten: werden innerhalb von
60 Tagen durchgeführt
• Beurteilung der onkologischen Patienten im
multidisziplinären Ambulatorium, gemeinsam
mit Pneumologen, Onkologen, Radiotherapeuten, Thoraxchirurgen
• Komplexe pneumologische Patienten:
Beurteilung der Päparate von seiten des
Pathologen und klinische Diskussion in
Zusammenarbeit Pneumologe und Pathologe
• Verfügbarkeit von didaktischem Material für
Patienten mit spezifischen Krankheitsbildern;
• Informations- und Schulungsprogramme für
Asthmatiker und Patienten in Ventilationstherapie.
PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE
Tätigkeiten:
• Thorakale Endoskopie
• Atemwegsallergologie
• Lungenfunktionsdiagnostik
• Pneumo-Onkologie
• Asthma-Ambulatorium
• Ambulatorium für interstitielle Lungenerkrankungen
• Ambulatorium für Alfa-1-Antitrypsin-Mangel
DIENSTE IM KRANKENHAUS
KARDIOVASKULÄRE PHYSIOPATHOLOGIE
94
K A R D I O VA S K U L Ä R E P H Y S I O PAT H O L O G I E
KARDIOLOGISCHE FUNKTIONSPROBEN – HAUPTGEBÄUDE
Geschäftsf. Primar: Dr. Rainer Oberhollenzer
Koordinator: Massimo Giacometti
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude · 1. Stock
Tel.: 0471 908 335
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.15–12.30 Uhr und
13.45–16.15 Uhr
Tätigkeiten:
• Dringende Visiten
• Pädiatrische kardiologische Visiten, fötale Kardiologie und angeborene Kardiopathien
• Echokardiogramme (fötale, neonatale und pädiatrische)
Zugang?
• Kardiologische Visiten: Vormerkung bei der
Einheitlichen Vormerkungsstelle
(EVS - Tel.: 0471 457 457)
Maximale Wartezeit: 60 Tage
• Pädiatrische kardiologische Visiten, fötale Kardiologie und angeborene Kardiopathien:
Vormerkungen im Sekretariat:
Tel.: 0471 908 335 – bei dringenden Fällen
keine Wartezeit
• Echokardiogramme (fötale, neonatale und
pädiatrische): Vormerkungen im Sekretariat:
Tel.: 0471 908 335, 0471 908 337; Dienstzeiten: 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
- maximale Wartezeit: 15 Tage
• Elektrokardiogramme: keine Vormerkung notwendig - Ausgabe des Befundes innerhalb 40
Minuten ab Durchführung der Leistung.
Echokardiogramm
FUNKTIONSPROBEN
KARDIOLOGIE - GEBÄUDE „W“
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Gebäude W · Erdgeschoss
Tel.: 0471 909 985 · 0471 909 986
Dienstzeiten?
Vormerkungen im Sekretariat:
Tel.: 0471 909 985 · 908 335;
9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Qualitätsindikatoren:
• Elektrokardiogramm in den Dienststunden
ohne Vormerkung, ohne Wartezeiten und mit
Befundausgabe innerhalb von 40 Minuten
DIENSTE IM KRANKENHAUS
I M M U N H Ä M AT O L O G I E U N D B L U T T R A N S F U S I O N
95
Primar: Dr. Ivo Gentilini
Koordinatorin der Techniker: Maura Sartori
Koordinatorin der Krankenpfleger:
Sabine Pardeller
Die wichtigsten dem Publikum zugängigen Tätigkeiten sind:
• Blutspenden und produktive Apheresen
• Betreuung der Knochenmarkspende
• Eigenblutspenden für operative Eingriffe oder für
die Produktion von Thrombozyten-Gel und/oder
von Fibrinkleber
• Transfusions- und Infusionstherapie
• Aderlasstherapie
• Feststellung oder -Ausschluss einer Vaterschaft
Qualitätsindikatoren:
• für alle Patienten landesweite Gewährleistung einer gezielten Transfusionstherapie mit
leukodepletierten Blutkomponenten
• keine Wartelisten für die Durchführung ambulanter Transfusionstherapien im Transfusionsdienst
• durchschnittliche Wartezeit für die Kompatibilität zwecks Knochenmarktransplantation:
18 Tage (nationaler Durchschnitt: 27 Tage).
• EFI-Akkreditierung des Immungenetik-Labors
• JACIE-Akkreditierung des Sektors für die Sammlung, Verarbeitung und Konservierung der
blutbildenden Stammzellen
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Mehrzweckgebäude
Tel.: 0471 908 290 · Fax: 0471 908 877
Dienstzeiten?
Für die Blutspender:
Montag–Freitag, 8.00–10.30 Uhr
Für die Patienten:
Montag–Freitag, 10.30–16.00Uhr
Informationen über Blut- oder Knochenmarkspenden und über Untersuchungen zur Feststellung der Vaterschaft, telefonisch erhaltbar: Montag–Freitag, von 8.30 bis 16.00 Uhr.
Zugang?
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an den
Dienst wenden, um:
• Blut zu spenden oder sich einer produktiven
Apherese zu unterziehen: der/die Spender/in
muss ein Alter zwischen 18 und 60 Jahren haben;
• Knochenmarkspender zu werden: das Einschreibealter muss zwischen 18 und 38 Jahren sein;
• Eigenblutspenden für chirurgische Eingriffe oder
für die Produktion von Thrombozyten-Gel und/
oder Fibrinkleber durchzuführen: der Patient
wird vom Hausarzt oder Facharzt mit eigener Eigenblutspende-Anforderung und –Einwilligung
oder mit Beratungsanforderung zugewiesen;
• Einer Transfusions-, Infusions- oder Aderlasstherapie unterzogen zu werden: der Patient wird
vom Hausarzt oder Facharzt mit Bewilligung
oder mit Beratungsanforderung zugewiesen;
• Einer Stammzellsammlung oder therapeutischen Apherese zu unterziehen: der Patient
wird vom Facharzt mit Bewilligung oder mit
Beratungsanforderung zugewiesen.
Die Vormerkungen erfolgen telefonisch oder direkt im Transfusionsdienst, anhand einer nötigen
Dokumentation.
IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION
Tätigkeiten:
Im Dienst werden alle Untersuchungen von Blutoder Knochenmarkspendern, Empfängern von
Transfusionen und Transfusionsblut-Konserven
vorgenommen. Außerdem werden alle für Bluttransfusionen oder Knochenmark- und GewebeTransplantationen notwendigen Bluttypisierungen
durchgeführt.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
96
P Ä D I AT R I S C H E D I E N S T E
A. GASTROINTESTINALE
DIAGNOSTIK UND ENDOSKOPIE
DES VERDAUUNGSTRAKTES
Geschäftsf. Primarin:
Prof. Dr.in Lydia Pescollderungg
Koordinatorin: Dorothea Morandell
Wo?
Bozen · Krankenhaus Pädiatrie
Tel.: 0471 908 823
Tätigkeiten:
• Dünndarmsaugbiopsie (Diagnostik der Zöliakie)
• Ösophagogastroduodenoskopie
• Kolonskopie
• Rektosigmoidoskopie
• endoskopische Biopsien
• pH-Metrie und Impedenziometrie
• H2-Atemtest zum Nachweis einer Zuckerunverträglichkeit (z.B. Milchzucker)
• Schweißtest zur Diagnose der zystischen Fibrose
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 8.15–13.00 Uhr und
14.00–16.00 Uhr
PÄDIATRISCHE DIENSTE
Zugang?
Vormerkung: mit ärztlicher Verschreibung beim
Sekretariat des Dienstes
Qualitätsindikatoren:
• endoskopische Untersuchungen unter Sedierung oder Anästhesie; Durchschnittliche
Wartezeit: 15 Tage
• mögliche Diagnose Zöliakie durch stereomikroskopische Beurteilung der Dünndarmschleimhaut nach Saugbiopsie.
• spezifisch ausgebildetes Personal
• Allen Patienten und Angehörigen wird psychologische Unterstützung angeboten
• Anwesenheit einer Lehrperson der Grundschule am Vormittag
B. PHYSIOPATHOLOGIE DER
ATEMWEGE IM KINDES- UND
JUGENDALTER
Zugang?
• Lungenfunktionsdiagnostik: einfache und Belastungs-Spirometrie: mit Bewilligung des Vertrauensarztes, mit Vormerkung, täglich 8–11
Uhr, alle anderen Lungenfunktionsproben auch
mit Vormerkung.
• Allergietest: mit Bewilligung des Vertrauensarztes oder Facharztes und mit Vormerkung;
alle weiteren allergologischen Abklärungen erfolgen nach fachärztlicher pädiatrisch-pneumologischer Visite und mit Vormerkung.
Spirometrie
Tätigkeiten:
• Allergologie: Nachweis von Allergien, (Pricktest);
Hyposensibilisierungstherapie subcutan und sublingual gegen Pollen-, Hausstaubmilben- und
allergie;
• Lungenfunktionsdiagnostik: Spirometrien, Belastungstest für Asthma, arterielle Blutabnahme für
Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie; Lungenfunktionsproben für Kleinkindern von 4 – 6 Jahren
• FeNO-Messung Lunge und nasal ab 6 Jahre
• Rinoprovokation für Allergene
• Exposition und Tolleranztest auf Nahrungsmittel
• Asthma-Ambulanz: Kontrollvisiten für Asthmapatienten;
• Ambulatorium für Mangel an Alfa-1-Antitrypsin:
Kontrollvisite für Patienten mit Alfa-1-Antitrypsin-Defizit, Erfassung der Patienten für das nationale epidemiologische Register, Vorsorgegespräche.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
P Ä D I AT R I S C H E D I E N S T E
97
Verantwortliche: Dr. Laura Battisti
C. PÄDIATRISCHE ONKOHÄMATOLOGIE - DAY HOSPITAL
Tätigkeiten:
• Diagnose und Therapie onko-hämatologischer
Erkrankungen im Kindesalter (in Zusammenarbeit mit den universitären onkologischen Abteilungen)
• Verabreichung von Chemotherapie
• Verabreichung der Transfusionstherapie
• Ersatztherapie von angeborenen Immunerkrankungen
• Pflege von zentralen venösen Kathetern
• Follow-up der onkologischen Patienten
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Department für Pädiatrie
Tel.: 0471 909 796 · Fax 0471 907 749
Dienstzeiten?
Montag-Freitag, 07.30–15.00 Uhr
Qualitätsindikatoren:
• Durchschnittliche Wartezeit: 1 Tag
• Allen Patienten und Angehörigen wird psychologische Unterstützung angeboten
• Anwesenheit einer Lehrperson der Grundschule am Vormittag
D. LANDESWEITER DIENST FÜR
DIABETES IM KINDESALTER
Tätigkeiten:
• Einführung in die Selbstbehandlung der Diabeteserkrankung;
• Periodische fachärztliche Visiten;
• Jahreskontrolle zur Vorsorge der Komplikationen
des Diabetes und der damit zusammenhängenden Krankheiten;
• Organisation von regelmäßigen Weiterbildungstreffen;
• Organisation von ärztlich-erzieherischen Schulcamps für Kinder mit Diabetes;
• Screening: Diabetes-Risikogruppen
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Department Pädiatrie
Tel.: 0471 908 648 · Fax 0471 909 730
Poliambulatorien: Tel.: 0471 457 457
Zugang?
Mit der ärztlichen Verschreibung des behandelnden Arztes oder des Diabetologen
Day Hospital: Tel.: 0471 909 764
Zugang?
Direkte Vormerkung mit ärztlicher Verschreibung
PÄDIATRISCHE DIENSTE
Zugang?
Der Vorschlag für die Aufnahme ins Day Hospital
erfolgt durch die Krankenhausfachärzte
DIENSTE IM KRANKENHAUS
98
KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Primar: Dr. Sergio Messini
Koordinatorin: Marina Sartore
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie
Tel.: 0471 908 530 · Fax: 0471 908 909
KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Dienstzeiten?
Vormerkung für Gespräche/Visiten:
Tel.: 0471 908 536
Montag–Donnerstag, 09.00–12.00 Uhr
Vormerkung für Follikelmessung:
Tel.: 0471 908 392
Zugang?
• Vormerkung für Visiten und Gespräche beim
Sterilitätszentrum Bozen
• mit ärztlicher Verschreibung (und Zahlung des
von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Tickets) für die Visite und die Ultraschalluntersuchung
Tätigkeiten:
• Diagnostik: endokrinologische Abklärung, Ultraschalluntersuchung, Hysterosalpingosonografie,
Ferti-Test, diagnostische und operative Hysteroskopie, diagnostische und operative Pelviskopie
• komplementärmedizinische Beratung (naturheilkundliche Beratung, Homöopathie)
• Samenaufbereitung
• Medizinische unterstützte Infertilitätsbehandlung I Stufe: IUI (intrauterine Insemination)
• Hormonelle Stimulationstherapien für ART II Stufe (IVF / ICSI)
Die diagnostisch-therapeutischen Leistungen auf
dem Gebiet der ärztlich unterstützten Fortpflanzung werden in den Krankenhauseinrichtungen
gemäß medizinisch-ethischen Prinzipien sowie
unter Verantwortung der Sanitätsdirektion durchgeführt.
Intrauterine Insemination
DIENSTE IM KRANKENHAUS
LABOR FÜR KLINISCHE BIOCHEMIE
99
Primar: Dr. Francesco Rizza
Koordinator: Roland Nocker
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Lorenz-Böhler-Straße 5
Tel.: 0471 908 306
Dienstzeiten?
Blutabnahmen: Montag–Freitag, 7.30–9.30 Uhr
Auskünfte:
Montag–Freitag, 7.30–18.00 Uhr
Zugang?
• keine Vormerkung
• mit Bewilligung und Ticketbezahlung oder Zahlung des vollen Preises für die verlangte Leistung.
Die Befunde werden normalerweise in den Poliambulatorien ausgegeben. Es kann jedoch auch
bei der Annahme beantragt werden, dass sie mit
der Post nach Hause geschickt werden, falls das
Ticket im Voraus gezahlt werden kann.
Abnahme und Abgabe von Untersuchungsmaterial in anderen Abnahmestellen (siehe Tabelle mit
Adressen und Dienstzeiten S. 68-69).
Automatische Blutuntersuchung
Qualitätsindikatoren:
• Vortrittsrecht für Personen, die ein Anrecht
darauf haben (siehe Schild, das im Labor für
klinische Biochemie angebracht ist)
• Schalterdienst für Auskünfte
• Durchführung dringender Untersuchungen
bei erwiesener Notwendigkeit.
LABOR FÜR KLINISCHE BIOCHEMIE
Tätigkeiten:
• Durchführung von biochemischen und hämatologischen Untersuchungen
• Abnahmestelle auch für Laboruntersuchungen
anderer Labors (Mikrobiologie und Virologie,
Hämatologie, Transfusionszentrum und Histopathologie)
• Durchführung von Funktions- und Provokationstests (Stimulation/ Suppression).
DIENSTE IM KRANKENHAUS
100
N E O N AT O L O G I E U N D N E U G E B O R E N E N I N T E N S I V S TAT I O N
Primar: Dr. Hubert Messner
Koordinatorin: Silvana Prevedel
NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENENINTENSIVSTATION
Die Neugeborenenintensivstation ist das Referenzzentrum für die gesamte Provinz Bozen
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Abteilung für Neonatologie und
Neugeborenenintensiv
Tel.: 0471 908 653 · Fax: 0471 908 657
Dienstzeiten?
Vormerkung: Follow-up
Tel.: 0471 908 415
Schädelsonographie
Tel.: 0471 908 653
Herzsonographie
Tel.: 0471 909 764
Montag–Freitag: 9.00–13.00 Uhr, 14.00–16.00 Uhr
Tätigkeiten:
• Provinzialer Neugeborenentransport
• Follow-up des Neugeborenen und Frühgeborenen
• Förderung des Stillens
• Schädelsonographie
• Herzsonographie
• Neugeborenen-Screening
• Neonatale Reanimationskurse
• Vermont Oxford Database: Datenerfassung
Zugang?
Mit Vormerkung und Bewilligung
Betreuung des Neugeborenen
Qualitätsindikatoren:
• Benchmarking mit italienischen und amerikanischen NG-Intensivstationen zur Verbesserung der Qualität;
• Beurteilung und Analyse des Outcomes der
Frühgeburt;
• Beurteilung und Analyse des Transportes
• Schmerzfreie Abteilung,
DIENSTE IM KRANKENHAUS
NUKLEARMEDIZIN
101
Primar: Dr. Luzian Osele
Koordinator: Othmar Teutsch
Wo?
Krankenhaus · Hauptgebäude · ebenerdig ·
gelber Bereich · Tel.: 0471 908 313
Dienstzeiten?
Klinische Tätigkeit:
Montag–Freitag, 7.50–20.00 Uhr
Vormerkungen für externe Patienten:
Montag–Freitag, 7.50–16.00 Uhr
Zugang?
Mit Vormerkung für PET-CT Diagnostik, szintigraphische Untersuchungen, Knochendichtemessungen (DEXA), Ambulatorium für Schilddrüsenkrankheiten und radiometabolische Therapien.
PET-CT
Qualitätsindikatoren:
• Patientinnen mit Brustkrebs haben bei der
Vormerkung zur szintigraphischen Abklärung des Wächterknotens vor dem chirurgischen Eingriff Vorrang.
• Möglichkeit der freien Wahl des Facharztes
innerhalb der Schilddrüsenambulanz
• Einhaltung der vereinbarten Fristen für
Durchführung und Befundung der szintigraphischen Untersuchungen.
NUKLEARMEDIZIN
Tätigkeiten:
• „PET-CT“ -Diagnostik:
Niedrigdosis PET-CT und bei gezielter klinischer
Fragestellung auch Kontrastmittel-gestüztes
PET-CT im onkologischen Bereich mit folgenden
Radiopharmaka: 18F-FDG; 18F-Cholin ; 18F-FET;
18F-DOPA und 68Ga-DOTATOC.
• „Tradizionelle In-vivo”-Diagnostik:
Verabreichung von Radiopharmaka zu diagnostischen Zwecken überwiegend im onkologischen,
kardiologischen und endokrinologischen Bereich.
• Darstellung des Wächter-Lymphknotens:
Die dazu verwendete Methode ist die präoperative Lymphknotenszintigraphie mit Kolloiden,
gefolgt von der intraoperativen Lokalisation und
Entfernung des Wächterknotens mittels einer
chirurgischen intraoperativen Gammasonde.
• Densitometrie (DEXA):
Bewertung der Knochendichte und Diagnose der
Osteoporose, sowie Quantifizierung der Ganzkörperzusammensetzung mittels Fett- (FAT) und
Magerweichgewebebestimmung (FFM).
• Schilddrüsenambulatorium:
Erstes Fachambulatorium in Südtirol für Diagnose und Therapie von Schilddrüsenkrankheiten
• Therapie:
Verabreichung von Radiopharmaka zur Behandlung von verschiedenen Pathologien vor allem
im Bereich der Onkologie, einschließlich der Radioimmuntherapie mit Ibritumomab-Tiuxtenan
-90Y bei non-Hodgkin Lymphomen.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
102
P H Y SISCHE REHABILITAT ION
Primar: Dr. Peter Zelger
Koordinatorin: Carla Naletto
Wo?
Bozen · Krankenhaus
Tel.: 0471 907 428/483
Fax: 0471 908 937
Dienstzeiten?
Vormerkung:
von Montag bis Freitag, 8.00–16.30 Uhr
Zugang?
die Rehaleistungen können künftig nur mehr vom
Facharzt für physische Medizin und Rehabilitation oder anderem bedienstetem oder von einem
intern vertragsgebundenen Facharzt für den eigenen Fachbereich verschrieben werden.
Tätigkeiten:
Der Dienst für physische Rehabilitation befasst sich mit der Vorbeugung, Behandlung und
Rehabilitation physischer, Funktionseinschränkungen.
Die Abteilung für Neurorehabilitation und
funktionelle Rehabilitation behandelt Patienten mit orthopädischen, traumatologischen, neurochirurgischen usw. Erkrankungen.
PHYSISCHE REHABILITATION
• Erstvisite gegen fach-hausärztliche Verschreibung
Dringende Reha-Fachvisite:
NICHT vorgesehen
Prioritäre Reha-Fachvisite:
• nach rezentem chirurgischen Eingriff (neurochirurgisch, traumatologisch, orthopädisch);
• nach stationärem Aufenthalt, wenn die ambulante Fortsetzung von Physiotherapie für
notwendig erachtet wird (z.B. nach Schlaganfall...);
• Patienten, die gerade einen Therapiezyklus nach
einem chirurgischen Eingriff, nach einem Trauma oder nach einer akuten Erkrankung beendet haben, ohne wesentliche Funktions- und
Beschwerdeverbesserung, wenn eine Re-Evaluierung durch den Reha-Facharzt für notwendig
erachtet wird.
Ergotherapie
DIENSTE IM KRANKENHAUS
RÖNTGENDIAGNOSTIK
103
Primar: Dr. Giampietro Bonatti
Koordinator: Giorgio Benati
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Vormerkung:
Tel.: 0471 908 348 · 0471 908 237
Dienstzeiten?
Vormerkung: Montag–Donnerstag, 8.00–12.00
Uhr und 13.00–16.00 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr
Zugang?
Die Röntgenuntersuchungen werden mit klarer
und leserlicher Verschreibung des Basisarztes
bzw. des Facharztes nach Vormerkung durchgeführt.
TC-Multislice
Qualitätsindikatoren:
• Jede Leistung wird nach standardisierten
Protokollen durchgeführt.
• Konstante Überwachung der Wartezeiten,
um deren zunehmende Verringerung anzustreben
• komplette Digitalisierung der Produktionsprozesse und der Verteilung der Röntgenaufnahmen, sei es in der Zentralstruktur wie auch
in den peripheren Strukturen (RIS-PACSSYSTEM).
RÖNTGENDIAGNOSTIK
Tätigkeiten:
Im Krankenhaus werden praktisch alle Arten von
radiologischen Leistungen mit oder ohne Kontrastmittel, Ct-Untersuchungen, Magnetresonanzuntersuchungen, Mammografien, Ultraschalluntersuchungen und Angiografien durchgeführt.
Für einige Untersuchungen, z.B. bei denen man
nüchtern sein muss und/oder ein Kontrastmittel
verwendet wird, ist eine spezielle Vorbereitung
notwendig, die bei der Vormerkung erläutert wird.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
104
RÖNTGENDIAGNOSTIK
MAMMOGRAFIE
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Dienst für
Röntgendiagnostik
Vormerkung: persönlich am Schalter in der
Röntgenabteilung oder telefonisch:
0471 908 348 · 0471 908 237
Tätigkeiten:
Die Mammografie ist die wirksamste und sicherste
Methode für die Früherkennung von Brustkrebs.
• Durchführung von symptomatischer Mammografie
Dienstzeiten?
Vormerkung: Montag–Donnerstag, 8.00–12.00
Uhr und 13.00–16.00 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr
RÖNTGENDIAGNOSTIK
Zugang?
Mit Bewilligung des Basisarztes bzw. Facharztes.
Mammografie
Qualitätsindikatoren:
• Jede Leistung wird nach standardisierten
Protokollen durchgeführt.
• Alle Screeninguntersuchungen der Gesundheitsbezirke Bozen, Meran und Bruneck werden von zwei spezifischen Fachkräften (min.
5000 Untersuchungen pro Jahr) befundet.
• Es werden minimal-invasive Untersuchungen
(Zytologie, Biopsie, Feinnadelpunktion, Aspirationsbiopsie) für die ganze Provinz durchgeführt.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
SOZIALDIENST
105
Koordinatorin: Daniela Pintarelli
Die Haupttätigkeiten sind Folgende:
• informative und unterstützende Gespräche
• geschützte Entlassung
• Einleitung von Betreuungs- und Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf die Anforderung von
gesundheitlichen Hilfsmitteln
• Vermittlung zwischen Patient, Krankenhaus und
territorialen Diensten.
Gespräch mit Sozialassistentin
Wo?
Der Dienst ist in zwei Sitzen untergebracht:
• Krankenhaus · Mehrzweckgebäude · Erdgeschoss · hellblauer Bereich · nach der kleinen
Bar, erster Korridor links
• Gebäude W · Abteilung Geriatrie · 2. Stock ·
Zimmer Nr. 33
Fax: 0471 907 407
Dienstzeiten?
Montag–Freitag Sprechzeiten (s. unten). Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter
aktiviert.
Jeder Sozialassistent bzw. jede Sozialassistentin
ist für bestimmte Abteilungen zuständig.
• Koord. Daniela Pintarelli
Tel.: 0471 907 471
9.00–10.30 Uhr
• Enrico Lampis
Tel.: 0471 908 801
9.00–10.30 Uhr und 14.00–15.00 Uhr
• Marina Ferrari
Tel.: 0471 908 209
9.00–10.30 Uhr und 14.00–15.00 Uhr
• Fulvio Tomelleri
Tel.: 0471 908 715
9.30–10.30 Uhr und 14.00–15.00 Uhr
• Pia David
Tel.: 0471 909 890
10.00–11.00 Uhr;
Montag und Mittwoch 14.00–15.00 Uhr
Zugang?
Ohne Vormerkung während der Sprechzeiten und
mit Vormerkung außerhalb der Sprechzeiten.
Qualitätsindikatoren:
• Erstes Gespräch am Werktag nach Beantragung der Fachberatung.
SOZIALDIENST
Tätigkeiten:
Der krankenhausinterne Sozialdienst arbeitet mit
dem Gesundheitspersonal zusammen, um Patienten und deren Familienmitgliedern bei der Bewältigung sozialer Probleme zu helfen, die sich
in Zusammenhang mit der Krankheit, dem Krankenhausaufenthalt und der Wiedereingliederung
danach ergeben. Dieser Dienst wird direkt vom
Patienten bzw. Familienmitglied oder auf Anfrage
der Abteilung beantragt.
DIENSTE IM KRANKENHAUS
106
I N T E R K U LT U R E L L E V E R M I T T L U N G
Koordinatorin: Daniela Pintarelli
Die Abteilung und die Dienste des Sanitätssprengels melden die Anfragen direkt dem Sozialdienst
des Krankenhauses.
INTERKULTURELLE VERMITTLUNG
Dienstzeiten?
Die Kooperative „Mosaik“ verpflichtet sich, ihren
Mitglieder innerhalb 18 Uhr des, auf den Antrag
folgenden Tages, zu schicken.
Zugang?
• Telefonische Anfrage an die für die Abteilung
zuständige Sozialassistentin bzw. den zuständigen Sozialassistenten
• Das Personal der Poliambulatorien oder anderer Krankenhausdienste nimmt mit der Koordinatorin der Sozialassistenten, Daniela Pintarelli,
Kontakt auf (Tel.: 0471 907 471).
Interkulturelle Vermittlung
Tätigkeiten:
Wir helfen bei der Kommunikation mit ausländischen Patienten,
• falls Verständigungsprobleme bestehen, welche die Gesundheit der Bürger beeinträchtigen
könnten;
• falls kulturelle Voraussetzungen bestehen, die
der Einweisung und Behandlung von Patienten
im Wege stehen;
• falls die Übersetzung von Unterlagen über den
Gesundheitszustand von Patienten notwendig
ist.
Wie wird der Dienst für interkulturelle
Vermittlung in Anspruch genommen?
1. Bereitstellung von einigen Informationen für
den Dienst:
• Nationalität des Patienten,
• Muttersprache und weitere vom Patienten gesprochene Sprachen,
• Angabe des Geschlechts des Patienten,
• Abteilung bzw. Ambulatorium, wo sich der Patient befindet,
• Bezugsperson für die Kontaktaufnahme mit
dem Dienst für interkulturelle Vermittlung,
• Informationen über den Gesundheitszustand
des Patienten (falls notwendig),
• Grund für die Inanspruchnahme des Dienstes.
2. Kontaktaufnahme mit dem Dienst für interkulturelle Vermittlung: siehe „Zugang?“
3. Unterzeichnung des Vordrucks für die Inanspruchnahme des Dienstes (wird in der Folge
dem interkulturellen Vermittler bzw. der Vermittlerin übergeben).
DIENSTE IM KRANKENHAUS
ZAHNARZT
107
Primar: Dr. Fabrizio Fontanella
Koordinatorin: Manuela Delladio
Tätigkeitsbereiche:
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Mund- und
Kieferchirurgie
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Hauptgebäude
Tel.: 0471 908 408
Ambulante Tätigkeit:
• Risikopatienten: Behandlung von Patienten
mit schwerwiegenden systemischen Erkrankungen, bei denen Risikofaktoren vorliegen
• Funktionsstörungen des Kauorgans
• Paradeontologie
• Plastische Chirurgie: ambulante Behandlung
nur nach Vereinbarung.
Dienstzeiten?
Vormerkung: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr
Klinische Tätigkeit: Montag–Freitag,
7.30–15.00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst: an allen Vorfeierund Feiertagen, 9.00–11.00 Uhr
Verschiedene Tätigkeiten: Montag–Freitag,
15.00–17.00 Uhr
ZAHNARZT
Zugang?
• Zahnärztlicher Notfalldienst: der Patient wird
sofort versorgt,
• programmierte Visiten: diese werden je nach
Priorität durchgeführt,
• Patienten, die beim Dienst in Behandlung sind,
werden nach einem festgelegten Programm
nachbehandelt;
• Patienten, die bei anderen Einrichtungen in Behandlung sind, müssen ein Ansuchen für eine
Konsiliarvisite einreichen, und zwar zusammen
mit den ärztlichen Unterlagen über die durchgeführten Behandlungen.
Zahnärztliche Visite
Qualitätsindikatoren:
• Telefonische Vormerkungen für Routineleistungen
• Sofortiger Zugang für dringende Leistungen
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
MITBETEILIGUNG
DER BÜRGERINNEN
UND BÜRGER
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
111
Direktorin: Dr.in Waltraud Vieider
DAS AMT ARBEITET FOLGENDE
INFORMATIONEN FÜR DIE
BEVÖLKERUNG AUS UND AKTUALISIERT SIE:
• Charta der Gesundheitsdienste
• Nützliche Informationen
• Informationsblätter für stationäre Patienten
• Homepage des Gesundheitsbezirkes
• Lageplan
Wo?
Bozen · Krankenhaus · Haupteingang
Tel.: 840 002 211 · Fax: 0471 908 924
E-Mail: [email protected]
Dienstzeiten?
Montag–Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und
14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–12.00 Uhr
Zugang?
Ohne Vormerkung
Qualitätsindikatoren:
• Schriftliche Beschwerden werden immer
schriftlich beantwortet, sofern die Angaben
des Beschwerdeführers vorhanden sind.
• Periodische Überprüfung des Zufriedenheitsgrades der Patienten durch die Verteilung
von Fragebögen
• regelmäßige Aktualisierung der Informationsblätter.
1.1 EINREICHUNG VON BEMERKUNGEN, EINSPRÜCHEN,
KLAGEN UND BESCHWERDEN
Art. 1
Patienten, nahe und entfernte Verwandte oder
Freiwilligen- und Schutzorganisationen können Bemerkungen,Einsprüche und Klagen oder Beschwerden gegen Handlungen oder Verhaltensweisen
einreichen, welche die Inanspruchnahme der vom
Gesundheitsbezirk erbrachten medizinischen und
sozialen Leistungen verhindern oder einschränken.
Art. 2
Die Patienten und die anderen Personen und Einrichtungen laut Artikel 1 können ihre Rechte geltend machen mittels:
Entgegennahme einer Beschwerde
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
Tätigkeiten:
Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit
(ABÖ) informiert, berät und betreut die Bürgerinnen und Bürger, damit diese die Dienste besser
in Anspruch nehmen können. Es überprüft den Zufriedenheitsgrad der Bürger und Patienten, pflegt
die Kommunikation nach außen und verwirklicht
die Marketinginitiativen im Interesse des Gesundheitsbezirkes. Des Weiteren ist es bestrebt, bei den
Beziehungen mit den Bürgern nach dem Transparenzprinzip zu handeln.
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
112
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
• Schreiben auf stempelfreiem Papier, das an den
Gesundheitsbezirk adressiert und diesem übermittelt werden muss oder beim Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit abzugeben ist;
• Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes, der
im Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit
erhältlich ist;
• Fax, das an das Amt für die Beziehungen zur
Öffentlichkeit (0471 908 924) zu senden ist;
• Gespräch mit einem Angestellten des Amtes:
telefonischer (Tel. 840 00 22 11) oder persönlicher Kontakt
• E-Mail, die an [email protected] gesendet werden
kann.
Der Bürger erhält eine schriftliche Antwort, sofern
die Beschwerde, der Einspruch oder die Bemerkung mit einer Unterschrift versehen, oder, im Falle einer E-Mail, die genaue Adresse angegeben ist.
Art. 3
Die Bemerkungen, Einsprüche, Klagen oder Beschwerden, die im Amt für die Beziehungen zur
Öffentlichkeit einlangen, müssen, sofern sie nicht
umgehend gelöst werden können, den involvierten Verantwortlichen der Struktur zugeschickt
werden.
Art. 4
Die Verantwortlichen müssen innerhalb 15 Tagen
eine angemessene Stellungnahme bzw. Information für das Antwortschreiben an den Bürger, zuschicken.
Art. 5
Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit
setzt die Verantwortlichen der jeweiligen Dienste
der betroffenen Abteilung über die eingegangenen Bemerkungen, Einsprüche, Klagen und
Beschwerden in Kenntnis, damit diese alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um die
gemeldeten Missstände zu beheben und dem
anfordernden Amt die entsprechenden Informati-
onen zu liefern, damit dieses den betroffenen Bürgern binnen 30 Tagen schriftlich antworten kann.
Art. 6
Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit
nimmt folgende Aufgaben wahr:
a) es nimmt die Bemerkungen, Einsprüche, Klagen
und Beschwerden im Sinne des Schutzes der
Bürger gegen Handlungen oder Verhaltensweisen entgegen, durch die eine Inanspruchnahme
von medizinischen Leistungen verweigert oder
behindert wird;
b) es sorgt im Auftrag des Bezirksdirektors für die
Durchführung der Untersuchung und für eine
umgehende Beantwortung von Beschwerden,
wenn diese einen leicht vorhersehbaren Ausgang haben;
c) es sorgt für die Durchführung der Untersuchung bei Beschwerden mit einem komplexen
Sachverhalt, wobei es Gutachten bei der Sanitäts- und/oder Verwaltungsleitung einholt und
den gesetzlichen Vertreter bei der erforderlichen
Abklärung berät; das Amt für die Beziehungen
zur Öffentlichkeit kann bei der Abwicklung der
Untersuchung alle für die Entscheidung notwendigen Tatbestände erheben, indem es auch
Berichte und Gutachten von den Verantwortlichen der operativen Einheiten, Dienste oder
Ämter einholt;
d) es gibt dem betroffenen Betreuten alle Auskünfte und alle weiteren Hinweise, die für den
Schutz seiner von den geltenden Bestimmungen
anerkannten Rechte notwendig sind;
e) es bereitet für die Amtsdirektorin die schriftliche Antwort an den Betreuten vor, worin auch
darauf hingewiesen wird, dass eingegangene
Bemerkungen und Einsprüche weder eine Anfechtung vor Gericht verhindern, noch eine solche ausschließen, wie von Art. 14 Absatz 5 des
gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 502/92, abgeändert durch das gesetzesvertretende Dekret
Nr. 517/93, ausdrücklich vorgesehen ist.
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
Art. 7
Der Verantwortliche des Amtes für die Beziehungen zur Öffentlichkeit nimmt zusammen mit
seinen Mitarbeitern und/oder durch sie, folgende
weitere Aufgaben wahr:
a) er nimmt die Beschwerden, Einsprüche und die
Bemerkungen entgegen, die auf dem Verwaltungsweg eingereicht wurden;
b) er sorgt für die Bearbeitung der Beschwerden
und trifft die entsprechende Entscheidung in
leicht lösbaren Fällen;
c) er veranlasst die Bearbeitung der Beschwerden
und gibt in Fällen, die leicht lösbar sind, dem
Betreuten eine unverzügliche Antwort;
d) er prüft die Beschwerden, die über die Freiwilligen- und Schutzorganisationen vorgebracht
werden, und übermittelt das Antwortschreiben
an den Betreuten;
e) er leitet die neuerliche Überprüfung der Beschwerden ein, falls der Betreute mit der erhaltenen Antwort nicht einverstanden ist;
f) er befasst die gemischte Schlichtungskommission mit der Prüfung der Beschwerde, falls die Antwort den Bürger nicht zufrieden stellt oder dieser
von der Kommission angehört werden möchte.
1.2 DIE RECHTE UND PFLICHTEN
DER PATIENTEN
Die folgenden Bestimmungen sind dem Dekret
des Ministerratspräsidenten vom 19.5.1995 entnommen und ergänzen die in den nachstehenden
Dokumenten enthaltenen Grundsätze, worin auch
die international geltenden Bestimmungen berücksichtigt wurden:
• „Charta der Rechte des Patienten“, die im Jahr
1973 von der American Hospital Association
verabschiedet wurde;
• „Charta der Rechte des Kranken“, die von der
EWG in Luxemburg vom 6. bis zum 9. Mai 1979
verabschiedet wurde;
• “Charta der 33 Rechte des Bürgers“, die in der
ersten öffentlichen Session für die Rechte von
kranken Menschen in Rom am 29. Juni 1980
ausgearbeitet wurde;
• Art. 25 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“,Art. 11 und 13 der „Europäischen
Sozialcharta 1961“;
• Art. 12 der „Internationalen UNO-Konvention
über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte“, 1966;
• Resolution Nr. 23 der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 1970, die bereits in den
entsprechenden Artikeln der italienischen Verfassung (Art. 2, 3, 32) enthalten ist.
1.3 DIE RECHTE
Art. 1
Der Patient hat das Recht auf Betreuung und
Pflege, die mit Einsatz und Aufmerksamkeit zu erbringen sind, sowie ein Recht auf Respekt seiner
Würde und seiner persönlichen und weltanschaulichen Überzeugungen.
Art. 2
Während des Krankenhausaufenthaltes hat der
Patient im Besonderen das Recht, immer mit eigenem Namen und Vornamen angesprochen zu
werden, anstatt mit einer Nummer oder mit der
Bezeichnung seiner Krankheit.
Er hat des Weiteren das Recht, mit „Sie“ angesprochen zu werden.
Art. 3
Der Patient hat das Recht, von der Gesundheitseinrichtung Auskunft über die von derselben angebotenen Leistungen, über Voraussetzungen
für deren Inanspruchnahme und deren Kosten zu
erhalten.
Er hat außerdem das Recht, die behandelnden Personen aufgrund der obligatorischen Erkennungsplakette sofort erkennen zu können.
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AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
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AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
Art. 4
Der Patient hat das Recht, vom behandelnden
Arzt eine vollständige und verständliche Auskunft
betreffend Diagnose der Krankheit, vorgeschlagene Therapie und entsprechende Prognose zu
erhalten.
Art. 5
Außer in Dringlichkeitsfällen, bei denen eine Verzögerung eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann, hat der Patient das Recht, Erklärungen
zu erhalten, die es ihm ermöglichen, eine wirklich
überzeugte Zustimmung zu geben, bevor er einer
Therapie oder einem Eingriff unterzogen wird.
Diese Auskünfte müssen auch mögliche behandlungsbedingte Risiken oder Unannehmlichkeiten
betreffen. Falls der Arzt die begründete Überzeugung hat, dass eine direkte Information unzweckmäßig ist, muss diese an die Verwandten oder an
den jeweiligen Vormund weitergegeben werden,
es sei denn, der Patient verbietet dies ausdrücklich.
Art. 6
Der Patient hat außerdem das Recht, über die
Möglichkeit von alternativen Untersuchungen
und Behandlungen informiert zu werden, auch
wenn diese in anderen Strukturen durchgeführt
werden.
In Fällen, wo der Patient selbst nicht in der Lage
ist, zu entscheiden, müssen die entsprechenden
Informationen den Personen laut Artikel 5 gegeben werden.
Art. 7
Der Patient hat das Recht, dass alle seine die
Krankheit betreffenden Daten und alle weiteren
ihn betreffenden Umstände geheim gehalten
werden.
Art. 8
Der Patient hat das Recht, Beschwerden einzureichen, die einer umgehenden Prüfung zu unterziehen sind; der Patient muss sofort über das
Ergebnis derselben informiert werden.
Der Patient muss sich während seines stationären
Aufenthaltes an einige Verhaltensregeln halten,
um seine Rechte voll beanspruchen zu können.
Seine Mitarbeit ist Ausdruck des Respekts für die
Gemeinschaft und für die Gesundheitsdienste, die
von allen Bürgern in Anspruch genommen werden. Somit trägt er auch dazu bei, die Qualität der
Leistungen zu verbessern, die von den Gesundheitsdiensten des eigenen Gesundheitsbezirkes
erbracht werden.
1.4 DIE PFLICHTEN
1. Der Patient muss beim Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung immer ein korrektes Verhalten
haben, wobei er Respekt und Verständnis für
die Rechte der anderen Patienten zeigen sowie bereit sein muss, mit den Ärzten, Pflegern,
Technikern und der Direktion der Struktur zusammenzuarbeiten.
2. Der Patient beweist durch seinen Eintritt in das
Krankenhaus oder in eine sonstige Gesundheitseinrichtung Vertrauen und Respekt gegenüber dem Gesundheitspersonal. Diese sind
Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen
Ablauf der Betreuung und der Behandlung.
3. Der Patient muss den Ärzten umgehend seine
Absicht mitteilen, wenn er auf eine stationäre
Aufnahme, auf Behandlungen und programmierte medizinische Leistungen verzichten
will. Dies, um eine Verschwendung von Zeit
und Ressourcen zu vermeiden.
4. Der Bürger muss die Räumlichkeiten, Geräte
und Ausstattungen des Krankenhauses schonend behandeln, im Bewusstsein, dass sie ein
Allgemeinbesitz sind.
5. Der Bürger muss die Öffnungs- und Besuchszeiten des Krankenhauses und der übrigen
Gesundheitseinrichtungen des Gesundheitsbezirkes einhalten, um den ordnungsgemäßen
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
Ablauf der Betreuung und der Behandlung zu
ermöglichen und so die Ruhe und Erholung
der anderen Patienten zu gewährleisten und
auch, um die Ansammlung von Personen um
das Krankenbett zu vermeiden.
6. Krankenhausbesuche von Kindern unter 12
Jahren sind aus Hygiene- und Gesundheitsgründen nicht ratsam. In Ausnahmesituationen können solche Besuche mit den Ärzten
der Abteilung vereinbart werden.
7. In besonderen Fällen müssen Besuche außerhalb der vorgesehenen Besuchszeiten vom Primar der Abteilung beziehungsweise von dessen Vertreter schriftlich genehmigt werden. In
so einem Fall muss sich der Besucher an die in
der Abteilung und im Krankenhaus geltenden
Verhaltensregeln halten und eine bestmögliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitspersonal gewährleisten.
8. Der Patient hat die Pflicht, im Krankenhaus
jegliches Verhalten zu unterbinden, das andere
Patienten stört und belästigt (lautes Radio hören, brennendes Licht, Lärm usw.).
9. Es ist Pflicht des Patienten, die Nachtruhe und
die Ruhezeiten tagsüber einzuhalten. Sucht
jemand ein wenig Unterhaltung, so steht der
Aufenthaltsraum in der jeweiligen Abteilung
zur Verfügung.
10. Im Krankenhaus gilt striktes Rauchverbot; dies
aus Rücksicht gegenüber den anderen Personen, die sich dort aufhalten, und als Beitrag
für eine gesunde Lebensweise.
11. Der Patient hat die Pflicht, sich über die Organisation, die Wartezeiten und die Öffnungszeiten der verschiedenen ärztlichen und
nichtärztlichen Dienste rechtzeitig und bei den
geeigneten Stellen zu informieren.
12. Es ist zweckmäßig, dass Patienten und Besucher im Krankenhausbereich die für sie bestimmten Wege nehmen.
13. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals, je
nach seiner Zuständigkeit, dafür zu sorgen,
dass die Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Tätigkeiten in den
Abteilungen sowie zum Wohlbefinden der
Patienten befolgt werden.
14. Der Patient hat das Recht auf eine korrekte Information über die Organisation der Gesundheitseinrichtung, in der er sich aufhält. Er hat
jedoch auch die Pflicht, sich rechtzeitig und
bei den zuständigen Stellen zu erkundigen.
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AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
AMt Für die beZieHungen Zur ÖFFentliCHKeit
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
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d i e V O l K S A n WA lt S C H A F t
Die Volksanwältin: Dr.in Burgi Volgger
Wo?
Cavourstr. 23 · 39100 Bozen
Tel.: 0471 301 155 · Fax: 0471 981 229
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.volksanwaltschaft.bz.it
Dienstzeiten?
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und
15.00–16.30 Uhr
Krankenhaus
Lorenz-Böhler-Str. 5 · Haupteingang · vor dem
Informationsschalter rechts, im Sitzungssaal der
ärztlichen Direktion
die VOlKSAnWAltSCHAFt
Dienstzeiten?
Jeden dritten Montag im Monat,
9.30–11.30 Uhr
Zugang?
Informationen und Voranmeldungen unter
Tel.: 0471 301 155
Besprechung der Volksanwaltschaft
Tätigkeiten:
Die Volksanwältin ist eine vom Südtiroler Landtag
gewählte Mittlerin zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung. Sie setzt sich in erster Linie
für den Schutz der Rechte und Interessen von
Bürgerinnen und Bürgern ein und arbeitet frei und
unabhängig.
Neben dem Bereich der allgemeinen Bürgeranliegen betreut die Volksanwaltschaft auch den Bereich der Patientenanliegen. Die Befugnisse
der Volksanwaltschaft im Bereich des Gesundheitswesens sind im LG Nr. 33/1988 festgeschrieben (vgl. auch Art. 2 L.G. 3/2010 in Verbindung mit
Art. 15 L.G. 33/1988).
Das Ziel ist die Wahrung und Sicherung der
Rechte und Interessen der Patienten, die in
Südtirol Leistungen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens in Anspruch
nehmen.
Im Rahmen des Gesundheitswesens bietet die
Volksanwaltschaft folgende Dienste an:
• Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden sowie Information über das Ergebnis
der Prüfung;
• ausgehend vom Einzelfall, Aufzeigen von Mängeln oder Missständen und Hinwirken auf deren
Beseitigung;
• Erteilung von Auskünften im Zusammenhang
mit den Rechten und Pflichten der Patienten.
• Seit September 2007 ist die Schlichtungsstelle in
Arzthaftungsfragen tätig. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, angebliche Behandlungsfehler
zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Wenn eine Einrichtung des
Sanitätsbetriebes verwickelt ist, können sich
die Patienten im Schlichtungsverfahren von der
Volksanwaltschaft vertreten oder unterstützen
lassen.
Mit der Behandlung der Patienten-Anliegen ist in
der Volksanwaltschaft bereits seit mehreren Jah-
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
d i e V O l K S A n WA lt S C H A F t
117
ren eine Expertin als Beauftragte für Patientenanliegen tätig.
Die Patientenanliegen können mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail vorgebracht werden.
Neben den täglichen Sprechstunden in den Büros
in Bozen hält die Beauftragte für Patientenanliegen in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen
und Bruneck Sprechstunden.
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen wird
den Patientenschutz angemessen abrunden.
Sprechstunden in den Außenstellen:
Informationen und Voranmeldungen unter 0471 301 155
Brixen
im Gebäude der Landesämter „Villa Adele“,
Bahnhofstraße 18, Parterre, rechts
im Krankenhaus, Dantestraße 51, 1. Stock,
im Sitzungssaal der Sanitätsdirektion
Bruneck
im Rathaus, Rathausplatz 1,
2. Stock, links
im Krankenhaus, Spitalgasse 11, Erdgeschoss,
im Sitzungssaal der Sanitätsdirektion
Meran
im Gebäude der Landesämter,
Sandplatz 10, 2. Stock
im Krankenhaus, G.-Rossini-Straße 7, 6. Stock,
im Sitzungssaal der ärztlichen Direktion
Schlanders
im Haus der Bezirksgemeinschaft, Hauptstraße 134,
2. Stock, links
Sterzing St. Ulrich/Gröden,
St. Martin in Thurn und Neumarkt
Dienstzeiten
jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat,
9.30–11.30 Uhr
jeden ersten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr
jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat,
14.30–16.00 Uhr
jeden zweiten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr
jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat,
9.30–11.30 Uhr
jeden vierten Montag im Monat, 9.30–11.30 Uhr
jeden zweiten Mittwoch im Monat,
14.30–16.00 Uhr
Die Sprechstunden werden gesondert angekündigt
die VOlKSAnWAltSCHAFt
Sitz
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
118
dAS FOruM Für die reCHte deS KrAnKen
Präsident: Stefano Mascheroni
Wo?
Hauptsitz c/o CMG Scs onlus
St. Quirein 40 - 39100 Bozen
Tel. e Fax: 0471 402 084
Info line 339 64 14 130
www.coopcmg.it
dAS FOruM Für die reCHte deS KrAnKen
Dienstzeiten?
Montag–Freitag 9.00–12.00 Uhr
Beratungen
Allgemeine Beratung
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr
Montag–Freitag, 15.00–17.00 Uhr
Info Line 339 64 14 130
Nach Vormerkung
Rechtsmedizinische Beratung
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr
Nach Vormerkung
Rechtsberatung
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr
Nach Vormerkung
Interesse an ehrenamtlichen Dienst?
Melde Dich - Info line 339 64 14 130
Tätigkeiten:
• Informationen, Beistand und Beratung der Bürger über den Gesundheits- und Sozialdienst;
• Interessensvertretung der Bürger gegenüber der
politischen und wirtschaftlichen Autoritäten;
• Vertretung der Bürger in den LandesKommissionen und Komitees:
gemischte Schlichtungskomission, Kommission
der klinischen Neuordnung, Ethik Komitee des
Gesundheitsbezirks Bozen
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
die VerbrAuCHerZentrAle SüdtirOl
119
Direktor: Walter Andreaus
Wo?
Hauptsitz:
Zwölfmalgreinerstraße 2 · 39100 Bozen
Tel.: 0471 975 597 · Fax: 0471 979 914
Homepage: www.verbraucherzentrale.it
Dienstzeiten?
Infopoint:
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und
Montag–Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr
Beratungen:
Allgemeine Rechtsberatung (persönlich und telefonisch): Montag–Freitag, 10.00–12.00 Uhr und
Montag–Donnerstag, 15.00–17.00 Uhr
Beratungsstelle Versicherung
und Vorsorge:
Montag–Freitag, 10.00–12.00 Uhr und
Montag–Donnerstag, 15.00–17.00 Uhr
Versicherungshotline: 0471 975 597
Beratungsstelle Ernährung:
Montag und Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr
Beratungsstelle Bauen und Wohnen
Rechtsberatung:
Montag und Mittwoch, 9.00–12.30 Uhr
Hotline: 0471 303 863
Technische Fachberatung:
Dienstag, 9.00–12.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
Hotline: 0471 301 430
Europäisches Verbraucherzentrum
für grenzüberschreitende
Verbraucherfragen:
Brennerstr. 3 · 39100 Bozen
Tel.: 0471 980 939 · Fax: 0471 980 239
Montag–Freitag, 8.00–16.00 Uhr
Homepage: www.euroconsumatori.org
die VerbrAuCHerZentrAle SüdtirOl
Tätigkeiten:
• Förderung der Verbraucherinformation, der Verbraucherberatung und der Verbraucherbildung
• Vertretung von Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft
• Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit
der Mitgliedsvereine.
Mitbeteiligung der bürgerinnen und bürger
120
SüdtirOler KrebSHilFe
die VerbrAuCHerZentrAle SüdtirOl
Der Gesundheitsbezirk Bozen unterhält mit der
Vereinigung Südtiroler Krebshilfe eine Konvention
zur Erbringung von Gesundheitsleistungen im Rehabilitationsbereich für Tumorpatienten.
Angebotene Leistungen:
• manuelle Lymphdrainage
• Krebsnachsorgeturnen
• Krebsnachsorgeturnen im Wasser
Der Auftrag der Südtiroler Krebshilfe besteht in
der Schaffung von optimalen Bedingungen und
Voraussetzungen für die Betreuung von Krebskranken in den Bereichen Vorsorge, Therapie und
Nachsorge, und zwar unter dem menschlichen,
psychologischen, sozialen, gesundheitlichen und
finanziellen Gesichtspunkt.
Ambulatorien
Sitz
Stundenplan
Bozen
Dreiheiligengasse 1 · Tel.: 0471 283 719
Neumarkt
C.-Battisti-Ring 6 · Tel.: 0471 820 466
Leifers
Schuldurchgang 4 · Tel.: 0471 820 466
Kaltern
Rottenburgerplatz 1 · Tel.: 0471 820 466
Meran
Romstraße 3 · Tel.: 0473 496 715
Schlanders
Hauptstr. 134 · Tel.: 0473 621 721
Brixen
Runggadgasse 21 · Tel.: 0472 832 448
Sterzing
St.-Margarethen-Str. 24 · Tel.: 0472 765 206
Bruneck
A.-Hofer-Str. 52 · Tel.: 0474 550 320
Toblach
G.-Mahler-Str. 3 · Tel.: 0474 972 800
Montag–Donnerstag, 8.00–13.00 Uhr und
14.00–17.00 Uhr; Freitag, 8.00–14.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00–13.00 Uhr
und 14.00–17.00 Uhr; Freitag, 8.00–14.00 Uhr
Mittwoch, 8.00–13.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
Freitag, 8.00–14.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8.00–13.00 Uhr
und 14.00–17.00 Uhr
Dienstag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr;
Freitag, 9.00–13.00 Uhr
Dienstag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und
13.00–17.00 Uhr; Freitag, 8.00–14.00 Uhr
Montag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr
Montag–Freitag, 8.00–13.00 Uhr
GESUNDHEITSBEZIRK BOZEN
DER GESUNDHEITSDIENSTE
CHARTA
C HARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE