Tagesordnung - Bad Oldesloe

Transcription

Tagesordnung - Bad Oldesloe
Der Vorsitzende
der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe, 24.06.2013
Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 02. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 – 2018 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe findet statt am
10.07.2013, um 19:30 Uhr
in der Festhalle Bad Oldesloe, Olivet-Allee 4 - 6 .
Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit
Vorlagen.
Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie um rechtzeitige Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Fehrmann
Bürgerworthalter
-2Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich wie
folgt beraten:
Tagesordnung
Öffentliche Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Mitteilungen des Bürgerworthalters
5. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
6. Einrichtung von Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr im
Schuljahr 2013/14 an der Stadtschule Bad Oldesloe
0038/2013-2018
7. Neubau der Kindestageseinrichtung Brummkreisel am KonradAdenauer-Ring in Bad Oldesloe
8. Neubau Kita Steinfelder Redder
Umsetzung der Baumaßnahme: Weitere Vorgehensweise
hier: Antrag der SPD-Fraktion
- wird nachgereicht
9. Anfragen
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
10. Neubau der Kindertageseinrichtung Brummkreisel am KonradAdenauer-Ring in Bad Oldesloe;
Abschluss eines Finanzierungsvertrages
1885/2008-2013
0030/2013-2018
- bitte mitbringen
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Schulen, Sport und Kindertagesstätten
TOP
Datum
26.06.2013
Drucksachen-Nr.
0038/2013-2018
Aktenzeichen
III.60.0 205.1 0002
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge
Stadtverordnetenversammlung
Sitzungsdatum
10.07.2013
Einrichtung von Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Schuljahr
2013/14 an der Stadtschule Bad Oldesloe
1. Sachverhalt
Seit der Einführung der Offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2006/2007 sind an der
Stadtschule Bad Oldesloe zuletzt 14 – 16 Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJler)
beschäftigt. Zum Schuljahr 2010/2011 erhielt die Stadtschule Bad Oldesloe nach
Antragstellung beim Bildungsministerium die Genehmigung zur Umwandlung zur
Gebundenen Ganztagsschule. Das pädagogische Konzept der Stadtschule, welches
den
Einsatz
von
FSJlern
weiterhin
vorgesehen
hat,
lag
der
Stadtverordnetenversammlung bei der Entscheidung zur Umwandlung zur gebundenen
Ganztagsschule vor. (Vgl. Stadtverordnetenversammlung 27.04.2009 Sitzungsvorlage
0379/2008-2013 zu TOP 10)
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres an der Stadtschule war bislang der
ehrenamtlich geführte Schulverein der Stadtschule. Die Ausgaben für die FSJler, wie
Taschengeld, Verpflegungszuschuss, Sozialabgaben, Seminar- und Fortbildungskosten
beliefen sich auf rund 90.000 EUR jährlich. Diese konnte der Verein u. a über
Einnahmen aus dem Landesprogramm „Geld statt Stellen“, den Elternbeiträgen und
dem jährlichen Zuschuss der Stadt in Höhe von 100 EUR je Teilnehmerin und
Teilnehmer für das
Betreuungsangebot und der Projektförderung des
Sozialministeriums in Höhe von insgesamt rund 90.000 EUR finanzieren. Der Vorstand
des Schulvereins hat jedoch im Frühjahr des laufenden Schulhalbjahres signalisiert,
dass er diese Aufgabe im Hinblick auf seine Ehrenamtlichkeit nicht weiter übernehmen
könne.
Das für die Durchführung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres zuständige
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein hat im April 2013 den Entwurf einer FSJ Richtlinie veröffentlicht.
Diese sieht vor, dass neben der pädagogischen Begleitung in den Einsatzstellen
zusätzlich eine pädagogische Begleitung der FSJler durch den Träger erfolgen soll.
Die Richtlinie ist für die im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Träger des FSJ
verbindlich, die eine Förderung aus Mitteln des Landes erhalten. Eine finanzielle
1 von 4
-2Förderung von monatlich 100 EUR je Freiwilligen ist nur an Träger mit gemeinnützigen
Zielen möglich. Für alle übrigen zugelassenen Träger im Land (so auch für die Stadt
Bad Oldesloe) wird die Orientierung an der Richtlinie empfohlen. Die ursprünglich für
den 01.09.2013 geplante Richtlinie soll nach aktueller Auskunft des Ministeriums zum
01.01.2014, spätestens jedoch zum 01.09.2014 in Kraft treten.
Aufgrund der Entscheidung des Elternvereins, die Trägerschaft für den Einsatz der
FSJler nicht weiter übernehmen zu können, und der Vorgaben der neuen
Landesrichtlinie war eine Klärung der Situation für das kommende Schuljahr 2013/2014
dringend erforderlich.
Da die Stadtschule nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, scheidet sie als
Träger des FSJ aus. Demnach käme als „neuer“ Träger im Grunde nur das Land
Schleswig-Holstein oder die Stadt Bad Oldesloe in Frage.
In dem pädagogischen Konzept der Stadtschule sind die FSJler ein fester Bestandteil.
Grundsätzlich ist pro Klasse ein FSJler vorgesehen. Ein Wegfall dieser Plätze würde
den Schulbetrieb empfindlich stören und Schule, Schulträger, aber auch die betroffenen
Eltern so kurz vor Beginn des neuen Schuljahres 2013/2014 vor ein unlösbares
Problem stellen.
Die Einsatzbereiche der FSJler an der Schule sind sehr vielseitig. Beispielhaft sind
genannt:
-
Begleitung der Ankommenszeit
Aufsicht und Anleitung in den Freien Lernzeiten
Fördern und Unterstützung in den zugewiesenen Klassen
Gestaltung und Durchführung der aktiven Pausen
Begleitung zu schulischen Veranstaltungen
Busbegleitung
Beteiligung an den Schul-, Stufen- und Klassenveranstaltungen
Beteiligung an den Stufen- und Lehrerkonferenzen sowie Elternabende
Betreuung der Kinder in den Gruppen vor und nach dem Unterricht
Begleitung/Unterstützung der Ferienbetreuung
Förderung im Rahmen des „IGEL-Projektes“ an der Stadtschule
besondere Aufgaben zur Unterstützung organisatorischer Maßnahmen
Im Schulgesetz sind die Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt als Schulträger und
dem Land Schleswig-Holstein als Verantwortlichen für die pädagogische Ausgestaltung
des Schulbetriebs nicht klar voneinander abgegrenzt. Zwar sind die FSJler vorrangig
unterrichtsbegleitend
eingesetzt,
eine
endgültige
Abklärung
mit
dem
Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein, ob das Land die Trägerschaft des
FSJ übernehmen würde, war bis zu Beginn der Sommerferien nicht mehr möglich. Die
Abstimmung soll jedoch im Laufe des kommenden Schuljahres nachgeholt werden. Die
Schule und die potentiellen FSJler des kommenden Schuljahres benötigten jedoch
schnellstmöglich Verlässlichkeit. Daher hat die Verwaltung nach einer praktikablen
Lösung gesucht.
Zwar ist die Stadt Bad Oldesloe als Gebietskörperschaft gesetzlich als Träger von FSJPlätzen anerkannt, die tatsächliche Durchführung des FSJ würde jedoch
organisatorische und personelle Probleme nach sich ziehen. Nach der FSJ-Richtlinie
müsste die Stadt u. a. eine zentrale Stelle einrichten, die für die Organisation und
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-3Durchführung der pädagogischen Begleitung sorgt. Diese zentrale Stelle muss über
einen
pädagogischen
oder
sozialpädagogischen
Fachhochschuloder
Hochschulabschluss verfügen. Zudem ist ein Betreuungsschlüssel von 1:40 Freiwilligen
umzusetzen. Darüber hinaus müssten die 25 Fortbildungstage organisiert und
durchgeführt werden. Die Stadt müsste 0,5 Stellen (19,5 Std/TZ 50%) für die
zusätzliche pädagogische Fachkraft bereitstellen, die jährlichen Personalkosten
betragen 23.700 EUR. Insgesamt würden sich die Kosten für die FSJler bei eigener
Trägerschaft auf rund 117.200 EUR belaufen. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen
würde ein Defizit in Höhe von jährlich 39.600 EUR entstehen.
Eine Alternative zur eigenen Trägerschaft besteht in der Übertragung der Trägerschaft
an einen Dritten. Hierzu wurden Gespräche u.a. mit der AWO Schleswig-Holstein
geführt. Die AWO ist bereit, auch schon für das kommende Schuljahr die Trägerschaft
für die FSJler an der Stadtschule zu übernehmen. Die Stadtschule ist dann
Einsatzstelle für die FSJler. Die Stadt als Schulträger der Einsatzstelle schließt dann
eine Rahmenvereinbarung mit der AWO. Diese soll zunächst für ein Schuljahr gelten.
Andere von der Verwaltung angesprochene Träger standen nicht zur Verfügung.
Der AWO obliegt dann die pädagogische Begleitung und Beratung der FSJler, die
Vermittlung in Konfliktfällen, die Beratung der Einsatzstellen, die Unterstützung der
Praxisanleitung und Betreuungspersonen, die Organisation und Durchführung des
Seminarprogramms von mindestens 25 Tagen usw. Dafür berechnet die AWO eine
monatliche Umlage in Höhe von 90 EUR je FSJler und beantragt und erhält die
Landesförderung des Sozialministeriums.
Die Stadt Bad Oldesloe als Schulträger ist dann zuständig für die Zahlbarmachung des
Taschengeldes inklusive der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge für die
gesetzliche Unfallversicherung, der Reisekosten zu den Fortbildungen und die
Entrichtung der monatlichen Umlage an die AWO. Diese Aufgaben werden vom
Sachbereich Personal und Organisation bzw. Schulen, Sport und Kindertagesstätten
übernommen.
Die Auswahl der Freiwilligen für das Soziale Jahr obliegt nach den Bestimmungen des
Rahmenvertrags der AWO der Einsatzstelle. Da auch bislang die Auswahl der FSJler
bei der Stadtschule lag, ist beabsichtigt, dies auch weiterhin so zu belassen und der
Schulleiterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht soll sich auch auf
den Abschluss der Vereinbarung zur Durchführung eines FSJ bei der AWO erstrecken.
Bei der Übertragung der Trägerschaft auf die AWO würden sich die Gesamtkosten für
die FSJler auf rund 109.800 EUR belaufen. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen
würde das Defizit 32.800 EUR betragen.
Im Hinblick auf die organisatorischen und personellen Probleme bei der praktischen
Umsetzung einer Trägerschaft durch die Stadt Bad Oldesloe aber auch mit Rücksicht
auf die höheren Kosten/Defizite soll der Trägerschaft durch die AWO der Vorzug
gegeben werden.
Grundsätzlich wäre der Abschluss des Rahmenvertrages über die Durchführung des
FSJ mit der AWO ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Da aber über den Haushalt
2013 keine entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt werden konnten, ist eine
entsprechende Ermächtigung zum Abschluss des Vertrages einzuholen.
Der Vorgang kann aufgrund internen Abstimmungsaufwandes erst jetzt vorgelegt
werden.
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2. Finanzielle Auswirkungen
Die Kostenplanung für das Schuljahr 2013/14 ist in der Anlage zu dieser Vorlage
dargestellt. Das Defizit von insgesamt rund 44.700 EUR verteilt sich auf das Haushaltsjahr 2013 mit rund 18.700 EUR und auf das Jahr 2014 mit rund 26.000 EUR.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind beim Produkt 21100 (Stadtschule), Produktsachkonto 5291000 (Aufwendungen für besondere Dienstleistungen) Mittel in Höhe von
45.800 EUR gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Produkt 21100 (Stadtschule) beim
Produktsachkonto 44880000 (Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen übrige Bereiche) in Höhe von 27.000 EUR und Minderausgaben bei Produkt 36500 (Tageseinrichtungen für Kinder) beim Produktsachkonto 5318000 ( Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke... ) in Höhe von 18.800 EUR.
Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgt die haushaltsmäßige Ordnung im Rahmen der
Haushaltsplanung 2014.
3. Leitwerte
Bad Oldesloe – die Bildungsstadt mit kultureller Identität
Bad Oldesloe – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition
Vorschlag zum Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Rahmenvertrag über die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres an der Stadtschule Bad Oldesloe mit
dem Landesverband der AWO zu schließen. Dieser soll zunächst für das
Schuljahr 2013/2014 gelten.
2. Beim Produkt 21100 (Stadtschule) werden beim Produktsachkonto 5291000
(Aufwendungen für besondere Dienstleistungen) Mittel in Höhe von 45.800
EUR gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) außerplanmäßig bereitgestellt.
3. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Produkt 21100 (Stadtschule)
beim Produktsachkonto 44880000 (Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen übrige Bereiche) in Höhe von 27.000 EUR und Minderausgaben bei
Produkt 36500 (Tageseinrichtungen für Kinder) beim Produktsachkonto
5318000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke...) in Höhe
von 18.800 EUR.
4. Die Mittel für das Jahr 2014 werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2014
bereitgestellt.
Tassilo von Bary
Bürgermeister
Anlage zur Drucksache 38/2013-2018 (TOP 6 STV 10.07.2013)
Anlage 2 zu Frage 4 der SPD vom 08.07.2013
Einrichtung von Einsatzstellen FSJ an der Stadtschule Bad Oldesloe
Pos.
1
2
3
Aufwand /Ertrag
Schuljahr
2013/2014
Aufwand
FSJler (559,48 EUR x 12 Mon. x 14 TN)
(z.B. Taschengeld, Verpflegung, Anteil
Sozialversicherung )
Fahrtkosten Fortbildung (geschätzt)
Einsatzstellen-Umlage AWO
90 EUR monatlich/FSJler
Gesamtkosten
4
5
Erträge
Geld statt Stellen
Anteil Einnahmen Schulverein
(z.B. Elternbeiträge Betreuung, Sponsoren)
Gesamteinnahmen
Differenz zu Lasten der Stadt
Zeitraum
Zeitraum
08.bis 12.2013 01.bis 07.2014
93.992,64 €
39.163,60 €
54.829,04 €
600,00 €
15.120,00 €
300,00 €
6.300,00 €
300,00 €
8.820,00 €
109.712,64 €
45.763,60 €
63.949,04 €
42.000,00 €
23.000,00 €
17.500,00 €
9.583,33 €
24.500,00 €
13.416,67 €
65.000,00 €
27.083,33 €
37.916,67 €
44.712,64 €
18.680,27 €
26.032,37 €
Anlage 1 zu Frage 3 der SPD vom 08.07.2013
Pos.
1
2
3
4
Aufwand /Ertrag
Trägerschaft
AWO
Trägerschaft
Schulverein
Trägerschaft
Stadt
93.992,64 €
(559,48 EUR/Mo.
x 14 FSJler)
600,00 €
nur Fahrtkosten
15.120,00 €
90.652,80 €
(539,60 EUR/Mo.
x 14 FSJler)
2.800,00 €
90.652,80 €
entfällt
entfällt
stellt die AWO
23.700,00 €
23.700,00 €
109.712,64 €
117.152,80 €
117.152,80 €
42.000,00 €
23.000,00 €
42.000,00 €
23.000,00 €
42.000,00 €
23.000,00 €
entfällt
12.000,00 €
entfällt
erhält die AWO
14.400,00 €
entfällt
Gesamteinnahmen
65.000,00 €
91.400,00 €
65.000,00 €
Differenz
44.712,64 €
25.752,80 €
52.152,80 €
Aufwand /Ertrag
FSJler
(z.B. Taschengeld, Verpflegung, Anteil
Sozialversicherung )
Kosten für die Fortbildung
(Seminar und Fahrtkosten)
Einsatzstellen-Umlage AWO
90 EUR monatlich/FSJler
Pädagogische Begleitung gem. Richtlinie
19,5 Std./Teilzeit 50%
Gesamtkosten
5
6
7
8
Erträge
Geld statt Stellen
Anteil Einnahmen Schulverein
(z.B. Elternbeiträge Betreuung, Sponsoren)
städt. Zuschuss Betreuungsangebot
(Mittel sind im HH 2013 beim PSK
36500.5318000 eingestellt)
Projektförderung Sozialministerium
2.800,00 €