postulat nr. 516 des ratsmitgliedes rudolf locher betreffend

Transcription

postulat nr. 516 des ratsmitgliedes rudolf locher betreffend
Stadtrat
Uster, 25. Oktober 2011
Nr. 516/2011
V4.04.71
Seite 1/3
An die
Mitglieder des
Gemeinderates Uster
POSTULAT NR. 516
DES RATSMITGLIEDES RUDOLF LOCHER
BETREFFEND «BAHNUNTERFÜHRUNG AATHALSTRASSE»
BERICHT UND ANTRAG
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 5. März 2011 reichte das Ratsmitglied Rudolf Locher beim Präsidenten des Gemeinderates ein
Postulat betreffend «Bahnunterführung Aathalstrasse» ein. Der Gemeinderat überweis mit 18 : 17
Stimmen das Postulat am 30. Mai 2011 an den Stadtrat zur Berichterstattung und Antragstellung.
Das Postulat hat folgenden Wortlaut:
«Der Stadtrat wird aufgefordert, unabhängig von der Realisierung der Oberlandautobahn, die Realisierung der Unterführung Aathalstrasse zu prüfen.
Dazu sollen folgende Fragen geklärt werden:
− Ist die Realisierung der Unterführung ohne – oder mit verzögertem Bau der Oberlandautobahn
möglich?
− Besteht die Bereitschaft des Kantons Zürich, die Realisierung der Unterführung vorzuziehen?
− Kann die Stadt Uster die Unterführung vorfinanzieren? Falls ja, welche Bedingungen sind nötig,
damit diese mit oder ohne Realisierung der Oberlandautobahn zurück erstattet werden?
Welche finanziellen Auswirkungen hätte dies für die Stadt Uster?
− Wie hoch ist die Kostenbeteiligung der Schweizerischen Bundesbahnen?
Zudem sollen folgende Punkte erarbeitet werden:
− ein ungefährer Zeitplan zum Planungs- und Realisierungsverfahren
− die Grobkostenschätzung für Planung und Realisierung
Begründung:
Die Zuständigkeiten für den Bau der Unterführung Aathalstrasse und die Realisierung der Oberlandautobahn wurden entkoppelt. Die Oberlandautobahn als jahrzehntelanges Planungsobjekt ist nun
neu Angelegenheit des Bundes. Da die Unterführung Aathalstrasse bautechnisch nahezu unabhängig von der Oberlandautobahn ist, ergibt sich kaum bauliches Synergiepotenzial. Uster hat deshalb
Seite 2/3
neu die Chance, in Zusammenarbeit mit dem Kanton, die Bahnquerung im Osten von Uster zu forcieren.»
Der Stadtrat beantwortet das Postulat wie folgt:
A.
Allgemeines
Das Postulat beinhaltet in den Grundzügen dieselbe Thematik wie bei der Unterführung Winterthurerstrasse. Ein Parlamentarier der Stadt Uster begehrt Auskünfte und Aussagen zu einem Bauwerk,
welches nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Uster, sondern des Kantons Zürich und der SBB
liegt. Das Postulat wurde deshalb dem für die Planung zuständigen Amt für Verkehr der
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich zur Beantwortung unterbreitet, welches mit Schreiben
vom 9. September 2011 aus der Sicht des Kantons Stellung nahm.
Zusammenfassend wird zu den aufgeworfenen Fragen nachfolgend Stellung genommen.
B.
Beantwortung der Fragen
Ist die Realisierung der Unterführung ohne – oder mit verzögertem Bau der Oberlandautobahn
möglich?
Besteht die Bereitschaft des Kantons Zürich, die Realisierung der Unterführung vorzuziehen?
Die Bahnunterführung Aathalstrasse ist als eine verkehrlich flankierende Massnahme im Projekt
Oberlandautobahn enthalten. Die Aathalstrasse wird beim Lückenschluss durch die Oberlandautobahn zu einem gegenüber heute wesentlich bedeutenderen Autobahnzubringer. Die im Rahmen des
Ausführungsprojektes der Oberlandautobahn erstellten Verkehrsprognosen zeigen dies deutlich.
Eine niveaufreie Zu- und Wegfahrt zur Autobahn ist erst mit der Eröffnung der Oberlandautobahn
erforderlich, um den Verkehr mit Ziel oder Quelle im Oberland effizient und behinderungsfrei in
Richtung Autobahn zu kanalisieren und Umwegfahrten bei geschlossener Barriere zu vermeiden. Im
heutigen Netz hat der Bahnübergang eine dosierende Wirkung für den Verkehr in die Stadt Uster,
was für die Verkehrsabwicklung in der Stadt positiv ist. Eine raschere Realisierung der Unterführung
Aathalstrasse würde nach den Einschätzungen des Kantons vermutlich dazu führen, dass Mehrverkehr in die Stadt hineingeführt wird und nicht um diese herum, wie es der Postulant geltend macht.
Aus diesen Gründen lehnt das Amt für Verkehr eine vorzeitige Realisierung der Bahnunterführung
Aathalstrasse ab.
Kann die Stadt Uster die Unterführung vorfinanzieren? Falls ja, welche Bedingungen sind nötig,
damit diese mit oder ohne Realisierung der Oberlandautobahn zurück erstattet werden?
Welche finanziellen Auswirkungen hätte dies für die Stadt Uster?
Eine Vorfinanzierung der Unterführung durch die Stadt Uster ist grundsätzlich denkbar. Die Zuständigkeit für die Ausführung verbliebe allerdings beim Kanton. Noch nicht festgelegt ist die Eigentumsabgrenzung zwischen Bund und Kanton im Falle des Baus der Oberlandautobahn. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass diese Unterführung ausserhalb des Nationalstrassenperimeters und somit
in den Zuständigkeitsbereich des Kantons zu liegen käme.
Zurzeit ist noch offen, wie die verkehrlich flankierenden Massnahmen umgesetzt werden. Eine Kostenrückerstattung kann der Kanton deshalb nur für den Fall der Realisierung der Oberlandautobahn
in Aussicht stellen und auch dann nur, falls die Unterführung auch in Zukunft in der Zuständigkeit
des Kantons verbleibt und zudem nicht im Rahmen der Umsetzung des Projektes durch den Bund
finanziert wird. Vorbehalten bleiben die allenfalls erforderlichen Kreditbeschlüsse der zuständigen
516/2011 | Seite 2/3
Seite 3/3
kantonalen Instanzen. Zu einer möglichen Rückerstattung durch den Bund kann der Kanton keine
Aussagen machen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Realisierung der Unterführung als flankierende Massnahme zur
Oberlandautobahn teilen sich auf in zwingend notwendige Massnahmen für den motorisierten Verkehr, gemäss Kostenschätzung rund 15,8 Mio. Franken, sowie in Massnahmen für Rad- und Gehwege im Betrag von ca. 4,2 Mio. Franken. Diese Kostenschätzung von total 20 Mio. Franken weist
eine Genauigkeit von ±30 % auf.
Wie hoch ist die Kostenbeteiligung der Schweizerischen Bundesbahnen?
Diese Frage kann erst im Rahmen der Erarbeitung eines Projektes vertieft angegangen werden.
Es ist ein ungefährer Zeitplan zum Planungs- und Realisierungsverfahren zu erarbeiten.
Bei der Ausarbeitung eines Projektes müsste vom nachfolgenden Ablauf und Zeitbedarf ausgegangen werden:
− Überarbeitung des generellen Projektes und Kostenzusammenstellung sowie Stellungnahme gemäss
§§ 12/13 StrG: rund 12 Monate
− Behandlung der Einwendungen und Ausarbeitung des Ausführungsprojektes inkl. Kostenvoranschlag sowie Projektauflage gemäss §§ 16/17 StrG: rund 12 Monate
− Behandlung der Einsprachen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat, Ausarbeitung Detailprojekt und Submission bis Baubeginn: rund 12 bis 24 Monate
(darin sind mögliche Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht nicht eingerechnet)
Dabei ist zu betonen, dass es sich vorstehend um hypothetische Überlegungen handelt, da aus
Sicht des Kantons keine Veranlassung besteht, die Unterführung Aathalstrasse unabhängig von der
Oberlandautobahn zu realisieren.
Es ist eine Grobkostenschätzung für die Planung und Realisierung zu erarbeiten.
Es muss mit Kosten von ca. 20 Mio. Franken (±30 %) gerechnet werden.
C.
Antrag
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dem Bericht und Antrag zum Postulat Nr. 516 des
Ratsmitgliedes Rudolf Locher zuzustimmen und das Postulat abzulehnen.
STADTRAT USTER
Martin Bornhauser
Stadtpräsident
Hansjörg Baumberger
Stadtschreiber
516/2011 | Seite 3/3