IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15 - IHK Frankfurt am Main

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IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15 - IHK Frankfurt am Main
137. | 138. Jahrgang
12.14 | 01.15
www.frankfurt-main.ihk.de
Datenschutz
A 4836
10 – 26
Persönlichkeitsrechte schützen – Wirt­schafts­
spionage – Das Recht auf Vergessen werden
Standortpolitik
Ausbildung
Innovation
Recht
Frische­zentrum:
Regio­nalität liegt
im Trend
28
Bildungspolitik: Die
Unterrichtsqualität
im Fokus
36
Masterplan Industrie:
Flächenbedarf steigt
weiter
40
Neue Regelungen:
Die Zahlungsmoral
verbessern
52
www.facebook.com/FrankfurterSparkasse
Unser Leben, unser Schwung,
unsere Frankfurter Sparkasse
„Man muss nicht immer das Rad neu erfinden, um mit Innovationen Erfolg zu haben.
Manchmal genügt eine gute Idee und der richtige Finanzpartner, der mit anschiebt.“
Die Firmenkundenbetreuung
der Frankfurter Sparkasse.
Mit uns können Sie etwas bewegen.
Wolfgang Momberger, Helge von Fugler | Unternehmer
EBIKE ADVANCED TECHNOLOGIES GMBH | Kunde seit 2013
Editorial
Für Hessen ein gutes Jahr
Liebe Leserinnen und Leser!
D
„Wir dürfen nicht die Schrauben
­zurückdrehen und die erreichten
Fortschritte aufs Spiel setzen.“
as Jahr 2014 war von Krisen geprägt. Die Welt blickt mit
­Schrecken auf den Irak, von dem aus der „Islamische Staat“
ein Terror-Potenzial unglaublichen Ausmaßes entfaltet. In
Syrien tobt ein blutiger Bürgerkrieg und in Westafrika rafft die größte
Ebola-Epidemie aller Zeiten Tausende dahin. Ein Vierteljahrhundert
nach dem Fall der Mauer scheint der Konflikt zwischen der Ukraine
und Russland sogar die überwundene Spaltung zwischen Ost und West
geisterhaft wiederauferstehen zu lassen. Die Jugendarbeitslosigkeit im
Süden Europas generiert eine verlorene Generation, die die Folgen der
Finanzkrise in die nächsten Jahrzehnte hinübertragen wird.
Die Bundesrepublik scheint in diesem weltweiten Vergleich ein Hort
des Friedens und der Stabilität zu sein. Und für Hessen, Mittelpunkt der
Nation und Europas, war das Krisenjahr 2014 dennoch ein gutes Jahr!
Das Inlandsgeschäft und der stabile Arbeitsmarkt sorgen im Moment
noch für eine gute Geschäftslage in Hessen. Die Erwartungen an eine
positive Entwicklung der Wirtschaft in Hessen sinken aber deutlich.
Neben den weltweiten Krisen trüben bundespolitische Entscheidungen wie die Rente mit 63 oder der Mindestlohn den Optimismus der
Unternehmer allerorts ein.
Wir dürfen den Wohlstand, der unser aller Glück und Freiheit
sichert, nicht leichtfertig riskieren! Unsere Wirtschaftskraft ist nicht
selbstverständlich. Reformen des Arbeitsmarkts haben dazu beigetragen, Deutschland sicher durch die Finanzkrise zu führen. Wir dürfen
nun nicht die Schrauben zurückdrehen und die erreichten Fortschritte
aufs Spiel setzen.
Für diese Ziele wird sich Ihre IHK Frankfurt am Main auch im nächsten
Jahr einsetzen.
Ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten!
Prof. Mathias Müller
Präsident, IHK Frankfurt am Main
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
3
10–26
Inhalt 12.14 | 01.15
Editorial 3
3
Für Hessen ein gutes Jahr, Prof. Mathias Müller,
Präsident, IHK Frankfurt
IHK intern 3
6
Jahresrückblick 2014
Special Datenschutz 3
10Arbeitswelt Persönlichkeitsrechte schützen
12Wirtschaftsspionage Sicherheitsfaktor Mensch
14Datenschutz-Grundverordnung Ein ehrgeiziges Dossier
18 Europäischer Gerichtshof Datenschutz ist ein Grundrecht
20 Cloud Computing Auf Wolke sicher gehen
22Wettbewerbsrecht Rechtssicheres Direktmarketing
24Internet Analysetools richtig einsetzen
26 Cookies und Co. Keine Website ohne Datenschutz
4
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
28
30
39
40
Standortpolitik 3
Innovation und Umwelt 3
28 Zehn Jahre Frischezentrum Regionalität liegt im Trend
30IHK-Kreisbereisung Hervorragende Produktqualität
32Beschäftigungsprognose Stabilitätsanker Arbeitsmarkt
33 IHK-Konjunkturumfrage Herbst Stimmung sinkt trotz
guter Lage
40 Masterplan Industrie Flächenbedarf steigt weiter
42 Hessischer Website Award Online auf der Route 66 on Tour
Unternehmensförderung und Starthilfe 3
Recht und Steuern 3
34Existenzgründungen Noch Luft nach oben
Aus- und Weiterbildung 3
35IHK-Bildungszentrum
36Bildungspolitik Unterrichtsqualität im Fokus
38 Consulting Assistant Eine Lücke geschlossen
39Landesbestenehrung Erfolg hat viele Väter
INternational 3
46 Hessischer Exportpreis Keine Frage der Größe
48Bundespolitik Änderungen im Steuerrecht
50 Stichtag 31. Dezember Verjährung von Forderungen
52 Neue Regelungen Die Zahlungsmoral verbessern
54Gewinnspiele Kunden gewinnen und binden
67 Vorschau | ihk Intern | Impressum 3
Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen Beilagen von Unitymedia KabelBW GmbH, Köln, bei.
Wir bitten um freundliche Beachtung!
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5
Jahresrückblick 2014
6
Ein Vertrauensvorschuss
Bewerbung via Skype
Die Landtagswahl in Hessen hat die politischen
Karten neu gemischt, in Wiesbaden regiert seither
Schwarz-Grün. Mit Spannung erwarteten daher die
1 600 Gäste des IHK-Jahresempfangs Volker Bouffiers Ausführungen zum neuen Regierungsbündnis
in Hessen. Der Ministerpräsident sprach von einer
„ungewöhnlichen Situation, die besondere Anforderungen stellt“ und „der richtigen politischen
Antwort auf das Wahlergebnis“. Er dankte den
Wirtschaftsvertretern für die freundliche Aufnahme
von Schwarz-Grün: „Wir werden das als einen
Vertrauensvorschuss mitnehmen.“
Zwei junge Griechen haben im Februar ihre Ausbildung als Hotelfachleute im Hotel Intercontinental
Frankfurt begonnen. Dieses hatte sich für die Anwerbung griechischer Auszubildender entschieden,
um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Zunächst
war eine intensive Beratung der Bewerber vonnöten, denn die Chancen der dualen Berufsausbildung
in Deutschland sind in Griechenland mit einem von
akademischen Abschlüssen geprägten Arbeitsmarkt
kaum bekannt. Zum Ausbildungsstart gab es für
Anna Ioannou und Ioannis Mondanos eine Schultüte von der IHK Frankfurt.
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
136. | 137. Jahrgang
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137. Jahrgang
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Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain
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GR
AUS- UND
WEITERBILDUNG
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FACHKRÄFTE
WicHti
marKE
erfolgSmodell duale auSbIldung – arbeItgebermarKe aufbauen – nacHQualIfIZIerung
08-30
ZUKUnFt der arbeItSwelt – netZwerKe ScHaFFen
löSUngen – generatIon Y: KarrIere neU deFInIert
Kommunale
Finanzen
ENERGIE
18 – 28
ENERGIEWENDE NEU JUSTIEREN – ENERGIEKOSTEN MINIMIEREN – SKYLINE OHNE STROM – ENERGIEMANAGEMENT
14-32
HausHaltskonsolidierung – kommunaler scHutzscHirm – gewerbesteuer: Hebesätze nicHt erHöHen
standortpolitik
startHilfe
international
StandortpolItIK
StartHIlFe
recHt
IHK Intern
StandortpolItIK
StartHIlfe
EU-Kommission:
Digitale Agenda
für Europa
42
Sepa in Sicht: Den
Zahlungsverkehr
umstellen
44
Auslandsmarkt
Österreich: So nah,
so anders
54
Neue Landesregierung: Verlässliche
Perspektiven
32
Interne Netzwerke:
Den Kulturwandel
gestalten
34
Gutscheine als
Geschenk: Auf Befristung achten 41
Jahresempfang: Vertrauensvorschuss für
Schwarz-Grün
08
Interview mit Hessens
Wirtschaftsminister
Tarek Al-Wazir
32
Nachfolge ohne Familienzwist: Wirtschaftsmediation
41
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IHK-EHRENAMT
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
IHK-Wahl: Die neuen Mitglieder der
Vollversammlung 8
Bad Homburg: Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte 30
100 Jahre GoetheUni: Laboratorium
der Moderne
38
JETZT
AUCH
DIGITAL!
Neues Miteinander
Hoher Qualitätsstandard
Auf dem vierten Demografiekongress im April entwarfen die Teilnehmer unter dem Motto „Zukunfts(t)raum“ die Vision einer nachhaltigen und generationenfreundlichen Metropolregion. „FrankfurtRheinMain
hat alle Voraussetzungen, um den demografischen
Wandel zu bewältigen“, betonte IHK-Präsident
Prof. Mathias Müller in seiner Eröffnungsrede. Während die Kernstädte boomten, sei in vielen Landkreisen
ein Bevölkerungsrückgang festzustellen. Vor diesem
Hintergrund sei eine integrierte Metropolenentwicklung dringend erforderlich: „Wir müssen zu einem
neuen Miteinander von Stadt und Land finden.“
Ende April ehrte die IHK Frankfurt 95 ehrenamtliche
Prüfer für ihr zehnjähriges Engagement. Darüber
hinaus wurden 24 Prüfer geehrt, die sich sogar
schon seit 20 Jahren in den IHK-Prüfungsausschüssen der Aus- und Weiterbildungsprüfungen
engagieren. Ehrenamtliche IHK-Prüfer tragen zum
hervorragenden Ruf des dualen Bildungssystems
bei. Dank ihrer Expertise und Erfahrung ist ein hoher
Qualitätsstandard gewährleistet. Ein Personalchef
kann sich bei der Einstellung eines Mitarbeiters
darauf verlassen, dass ein IHK-Zeugnis dessen
tatsächliche Fähigkeiten widerspiegelt.
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iHK in
Vollve
Präsid
wiede
Zukunft gestalten
Maßvolle Regulierung
Biennale der Lichtkultur
Über 100 000 Mitgliedsunternehmen der IHK
Frankfurt waren vom 22. Januar bis 18. Februar
aufgerufen, ein neues Parlament der Wirtschaft zu
wählen. Bei der konstituierenden Sitzung wurde
IHK-Präsident Prof. Mathias Müller für eine zweite
Amtszeit wiedergewählt. Als zentrale Themen der
Legislaturperiode bezeichnete er die Weiterentwicklung der Metropolregion FrankfurtRheinMain.
„Für einen starken Wirtschaftsstandort müssen
wir langfristig die richtigen Weichen stellen“,
sagte Müller. Ihm sei daran gelegen, Tradition zu
bewahren und gleichzeitig Zukunft zu gestalten.
Thekla Behrens und Oral Mutaf sind für ihre exzellenten Abschlussarbeiten an der FH Frankfurt mit
dem Hans-Messer-Preis ausgezeichnet worden.
Namensgeber des Preises ist Dr. Hans Messer,
langjähriger Präsident und Ehrenpräsident der IHK
Frankfurt. Festredner der Hans-Messer-Lecture
war Dr. Jürgen Heraeus, Aufsichtsratsvorsitzender,
Heraeus-Holding. In seinem Vortrag „Zukunftsperspektiven des Industriestandorts Deutschland“
forderte er, dass die Bundesregierung mehr Mut und
Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft setzen und
die Regulierung in Maßen halten solle.
Wirtschaft und Technik, Kunst und Kultur miteinander zu verknüpfen und in den öffentlichen Raum
zu tragen, ist Ziel der Luminale, die parallel zur
weltgrößten Messe für Licht und Gebäudetechnik,
Light + Building, stattfindet. „Alle zwei Jahre verwandelt sich die scheinbar nüchterne Banken- und
Geschäftsstadt in eine Welt des Lichts und der
Kunst“, sagte Oberbürgermeister Peter Feldmann
bei der Luminale-Eröffnung in der IHK Frankfurt.
Gemeinsamer Beitrag von IHK, Deutscher Börse
und Osram war die Installation „Trading Lights“
des Wiesbadener Lichtdesigners Stephan Horn.
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REATER CHINA
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EINZELHANDEL
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EXISTENZGRÜNDUNG
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WertSchÖpFung im einzelhandel – verkauFSoFFene Sonntage – QuartierSmanagement zeil
iGEr HandElSpartnEr – taiWan Und HonGKonG –
EnGESEtZ novElliErt – GESUndHEitSSYStEm
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CORPORATE SOCIAL
RESPONSIBILITY
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GRÜNDERSTADT FRANKFURT – NETZWERKE
IHK-SERVICES – BUSINESS ANGELS
TOURISMUS
GESELLSCHAFT MITGESTALTEN – NACHHALTIG INVESTIEREN – ERFOLGSFAKTOR
VERANTWORTUNG – SOCIAL DAYS: GEMEINSAM FÜR EINE GUTE SACHE
8 – 33
MEGAMARKT TAGESTOURISMUS – ZUKUNFTSTRENDS –
REGIONALPARK RHEINMAIN – LÄNDLICHE RÄUME
METROPOLREGION
FRANKFURTRHEINMAIN
DIE
PPS FÜR
LESETI ERFERI EN
SOMM chreiben
Preisausste 30
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8–23
Standortmarketing: neU aUfgeStellt – made in heSSen –
demografie: intelligent SchrUmpfen – vielfalt alS StÄrke
ntErn
StandortpolitiK
StartHilfE
ersammlung:
dent Müller
ergewählt 08
Europa vor der Wahl:
Wirtschaftspolitische
Positionen
34
Familienunternehmen: Pioniergeist der
Enkelgeneration 40
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diGital!
Standortpolitik
aUSbildUng
recht
Global Business
Week: Tag der
Metropolregion
Vom Wald auf den
Teller – ein Ausbildungsprojekt
28
Mediation: Konflikte
einvernehmlich
beilegen
40
24
Jetzt
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digital!
Standortpolitik
umWelt
international
recht und Steuern
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INNOVATION
INTERNATIONAL
STARTHILFE
WEITERBILDUNG
INNOVATION
INTERNATIONAL
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
STEUERN
IHK INTERN
Frankfurt Style
Award: Frankfurt
zieht an
36
Auf dem Prüfstand:
Wasserpreise
und -gebühren 42
Round Table
Russland: Tipps
für den Vertrieb 48
Lebensmittelkennzeichnung: Neue
Pflichtangaben
50
IHK-Empfang in Bad
Homburg: Wirtschaft
trifft Politik
30
Berufsbildungsmesse
2014: Berufe zum
Anfassen
44
Online-MarketingTag: Gefühle steuern
Kaufverhalten
50
Personalsuche in
China: Lebensläufe
oft aufgehübscht 54
Vertriebsstrategien:
Immer auf Erfolgs­
kurs bleiben
34
DIHK­Umfrage:
Karrieresprung dank
Fortbildung
38
Forschung, Entwick­
lung: Innovationen
finanzieren
40
Transatlantisches
Freihandelsabkommen
(TTIP)
46
Regionaltangente
West: Die Wirtschaft
steigt ein
34
Premiere des Social
Media Days: Digitaler
Kulturwandel
44
Frankfurter Haushalt:
Weiter auf Konsolidierungskurs
50
Spiel mit Kontrasten:
Umbau und Sanierung
des IHK-Südflügels 52
Auf einem guten Weg
Berufe zum Anfassen
Karrierechancen ausgelotet
Der Tag der Metropolregion auf der Global Business
Week im Mai zeigte deutlich: FrankfurtRheinMain
ist auf einem guten Weg. „Wir brauchen aber
Antworten auf die Flächenkonkurrenz von Wohnen
und Gewerbe, gerade in zentralen Lagen“, betonte
Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt.
Die Schaffung von attraktivem Wohnraum ist für
Oberbürgermeister Peter Feldmann eine der zent­
ralen Herausforderungen. Der Rathauschef hofft
darauf, dass die Realisierung von Wohnbau- und
Infrastrukturprojekten auch zu einer stärkeren
Zusammenarbeit in der Region beitragen wird.
Drei Tage lang informierten sich Schüler auf
der 21. Berufsbildungsmesse bei mehr als 100
Ausstellern rund um das Thema Ausbildung.
Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz und
welcher der rund 400 Ausbildungsberufe ist der
richtige für mich – diese Fragen standen bei den
Jugendlichen im Vordergrund. Erste Anlaufstelle
waren die Ausbildungsberater der IHK Frankfurt,
die auf der Messe mit einem Stand vertreten
waren. Individuelle Beratung gab es auch bei
den Wirtschaftsjunioren: Hier wurden die mitgebrachten Bewerbungsmappen gecheckt.
Seit 2010 ist die Lange Nacht der Industrie auch
im RheinMain-Gebiet etabliert. Ende Mai öffneten 24 Industrieunternehmen der Metropolregion ihre Werkstore, um knapp 1000 Besuchern
Einblicke in die Produktion und die Arbeitsabläufe zu gewähren. Durch den direkten Kontakt
zu Ansprechpartnern aus den Unternehmen
konnten die Teilnehmer auch Karrierechancen
ausloten. Und viele Unternehmen nutzten vor
dem Hintergrund des Fachkräftemangels die
Chance, um sich als potenzieller Arbeitgeber
zu empfehlen.
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7
Feierliche Übergabe
Lernen statt reisen
Wirtschaft trifft Politik
Abi- und Hochschulfeiern gibt es zuhauf. Um
aber auch die Qualität in der beruflichen Ausbildung zu würdigen, hat die IHK Frankfurt vor zehn
Jahren den IHK-Zeugnistag initiiert. Mit einem
großen Fest sagt sie den jungen Menschen:
„Herzlich Willkommen in der Wirtschaft“. Ende
Juli war es wieder so weit: Über 1500 Absolventen bekamen mit Unterstützung aus dem
Ehrenamt die IHK-Zeugnisse überreicht. Auch
Marlene Haas, Vizepräsidentin, IHK Frankfurt,
und Mathias Samson, Staatssekretär, hessisches
Wirtschaftsministerium, gratulierten.
Aktuell fehlen im IHK-Bezirk Frankfurt rund
6 000 Akademiker und 16 000 beruflich Qualifizierte mit technischer Ausbildung. Um diesen
Engpass mittelfristig abzubauen, bietet die IHK
einer Schülergruppe während der Sommerferien
die Möglichkeit, eine Woche lang spannende
Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (Mint) kennenzulernen. Kooperationspartner war diesmal
Provadis. Mit dem Feriencamp möchte die IHK
Frankfurt zur Berufs- und Studienorientierung
in den Mint-Berufen beitragen.
Der IHK-Sommerempfang im Bad Homburger
Schloss ist fast ein kleiner Jahresempfang.
Eingeladen waren Unternehmer und Politiker
aus dem Hochtaunus und Main-Taunus. Mit
dem Event möchte die IHK Frankfurt die wirtschaftliche Bedeutung der beiden Landkreise
hervorheben, die ebenso wie die Mainmetropole
zum Bezirk der IHK Frankfurt gehören. Mit etwa
37 000 Unternehmen machen sie rund ein Drittel
der Mitglieder des IHK-Bezirks aus. Festredner
war Prof. Hans Hölschermann, Chefarzt der
Hochtaunus-Kliniken.
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WEITERBILDUNG
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EINZELHANDEL
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WertSchÖpFung im einzelhandel – verk
oFFene Sonntage – QuartierSmanageme
WicHtiGEr HandElSpartnEr – taiWan Und HonGKonG –
marKEnGESEtZ novElliErt – GESUndHEitSSYStEm
erfolgSmodell duale auSbIldung – arbeItgebermarKe aufbauen – nacHQualIfIZIerung
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ZUKUnFt der arbeItSwelt – netZwerKe ScHaFFen
löSUngen – generatIon Y: KarrIere neU deFInIert
ENERGIE
METROPOLREGION
FRANKFURTRHEINMAIN
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ENERGIEWENDE NEU JUSTIEREN – ENERGIEKOSTEN MINIMIEREN – SKYLINE OHNE STROM – ENERGIEMANAGEMENT
DIE
PPS FÜR
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8–23
Standortmarketing: neU aUfgeStellt – made in heSSen –
demografie: intelligent SchrUmpfen – vielfalt alS StÄrke
StandortpolItIK
StartHIlFe
recHt
IHK Intern
StandortpolItIK
StartHIlfe
Neue Landesregierung: Verlässliche
Perspektiven
32
Interne Netzwerke:
Den Kulturwandel
gestalten
34
Gutscheine als
Geschenk: Auf Befristung achten 41
Jahresempfang: Vertrauensvorschuss für
Schwarz-Grün
08
Interview mit Hessens
Wirtschaftsminister
Tarek Al-Wazir
32
Nachfolge ohne Familienzwist: Wirtschaftsmediation
41
JetZt
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IHK-EHRENAMT
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
IHK-Wahl: Die neuen Mitglieder der
Vollversammlung 8
Bad Homburg: Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte 30
100 Jahre GoetheUni: Laboratorium
der Moderne
38
JETZT
AUCH
DIGITAL!
iHK intErn
StandortpolitiK
StartHilfE
Vollversammlung:
Präsident Müller
wiedergewählt 08
Europa vor der Wahl:
Wirtschaftspolitische
Positionen
34
Familienunternehmen: Pioniergeist der
Enkelgeneration 40
JEtZt
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diGital!
Standortpolitik
aUSbildUng
recht
Global Business
Week: Tag der
Metropolregion
Vom Wald auf den
Teller – ein Ausbildungsprojekt
28
Mediation: Konflikte
einvernehmlich
beilegen
40
24
Jetzt
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digital!
Standortpolitik
umWelt
international
recht und S
Frankfurt Style
Award: Frankfurt
zieht an
36
Auf dem Prüfstand:
Wasserpreise
und -gebühren 42
Round Table
Russland: Tipps
für den Vertrieb 48
Lebensmittelk
zeichnung: Ne
Pflichtangabe
Ehrengast Finnland
Leitbild für Hessen
Hervorragend aufgestellt
Finnland war in diesem Jahr Ehrengast auf der
Frankfurter Buchmesse. Diese wurde vom Staatspräsidenten der Republik Finnland, Sauli Niinistö,
eröffnet. Zuvor wurde der Staatsgast in der IHK
empfangen. In seiner Rede vor 140 Teilnehmern
des Wirtschaftsforums Finnland betonte Niinistö
die wichtige Rolle, die Innovationen für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen haben. Die IHK
Frankfurt wurde durch ihre stellvertretende Präsidentin, Karen Hoyndorf, vertreten. Im Anschluss
diskutierten CEOs beider Länder über die Potenziale der deutsch-finnischen Zusammenarbeit.
Festredner des Frankfurter Industrieabends war
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Er
lobte die gemeinsamen Bemühungen von Stadt
und IHK, der Industrie am Standort Frankfurt auch
mit dem Masterplan Industrie eine langfristige
Zukunftsperspektive zu geben. Al-Wazir strebt auch
eine Neubelebung der Diskussionen um ein industriepolitisches Leitbild für Hessen an. Die Industrie
sieht er als Problemlöser für die Herausforderungen
der Zukunft. Von daher werde die Wirtschaftspolitik
der Landesregierung dazu beitragen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Die IHK-Kreisbereisung fand diesmal im Hochtaunuskreis statt. Die Delegation besuchte die
Familienunternehmen Müller & Co. KunststoffFenster und die Druckerei Esser + Verlag. „Die
Besuche haben gezeigt, dass kluge Unternehmensführung, Kooperationen, innovative Produkte und Fertigungstechnik sowie hervorragende
Produktqualität selbst bei weltwirtschaftlichen
Unsicherheiten und Krisen noch Unternehmenserfolge gewährleisten können“, resümierte
IHK-Präsident Prof. Mathias Müller. Von solchen
inhabergeführten Unternehmen lebe die Region.
8
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„Der Website Award beweist, dass der hessische
Mittelstand im Internet mithalten kann“, sagte
Antje-Imme Strack, Vorsitzende, IHK-Ausschuss
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei der
Verleihung des Hessischen Website Awards 2014. Bei
der Veranstaltung im Oktober präsentierten die Sieger ihre wohldurchdachten Websitekonzepte und die
überragenden Webdesigns. Der Award richtet sich
an KMUs und erkennt die Herausforderung an, sich
trotz begrenztem Budget erfolgreich im Internet zu
präsentieren. Vergeben wird die Auszeichnung vom
Onlinemarketing-Beratungszentrum BIEG Hessen.
Gemeinsam machen sich die IHKs Frankfurt und
Offenbach für den Bau der Regionaltangente
West (RTW) stark. Im Oktober initiierten sie eine
Plakatkampagne, damit das seit 40 Jahren diskutierte Projekt nun stärker in den Fokus rückt und
die Planungen mithilfe des Landes Hessen und der
Stadt Frankfurt weiter Fahrt aufnehmen. „Die RTW
ist verkehrstechnisch ein unverzichtbares Projekt
für FrankfurtRheinMain“, betonte IHK-Präsident
Prof. Mathias Müller auf einer Pressekonferenz.
Sie sei die Antwort auf die Herausforderung einer
stetig wachsenden Metropolregion.
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EXISTENZGRÜNDUNG
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CORPORATE SOCIAL
RESPONSIBILITY
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DATENSCHUTZ
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GRÜNDERSTADT FRANKFURT – NETZWERKE
IHK-SERVICES – BUSINESS ANGELS
TOURISMUS
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perSönlichkeitSrechte SchÜtZen – WirtSchaFtSSpionage – daS recht aUF VergeSSen Werden
GESELLSCHAFT MITGESTALTEN – NACHHALTIG INVESTIEREN – ERFOLGSFAKTOR
VERANTWORTUNG – SOCIAL DAYS: GEMEINSAM FÜR EINE GUTE SACHE
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MEGAMARKT TAGESTOURISMUS – ZUKUNFTSTRENDS –
REGIONALPARK RHEINMAIN – LÄNDLICHE RÄUME
Steuern
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INNOVATION
INTERNATIONAL
STARTHILFE
WEITERBILDUNG
INNOVATION
INTERNATIONAL
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
STEUERN
IHK INTERN
kenneue
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IHK-Empfang in Bad
Homburg: Wirtschaft
trifft Politik
30
Berufsbildungsmesse
2014: Berufe zum
Anfassen
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Online-MarketingTag: Gefühle steuern
Kaufverhalten
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Personalsuche in
China: Lebensläufe
oft aufgehübscht 54
Vertriebsstrategien:
Immer auf Erfolgs­
kurs bleiben
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DIHK­Umfrage:
Karrieresprung dank
Fortbildung
38
Forschung, Entwick­
lung: Innovationen
finanzieren
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Transatlantisches
Freihandelsabkommen
(TTIP)
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Regionaltangente
West: Die Wirtschaft
steigt ein
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Premiere des Social
Media Days: Digitaler
Kulturwandel
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Frankfurter Haushalt:
Weiter auf Konsolidierungskurs
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Spiel mit Kontrasten:
Umbau und Sanierung
des IHK-Südflügels 52
Standortpolitik
aUSBildUng
innoVation
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Frischezentrum:
Regionalität liegt
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Bildungspolitik: Die
Unterrichtsqualität
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Masterplan Industrie:
Flächenbedarf steigt
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Neue Regelungen:
Die Zahlungsmoral
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Erfolg hat viele Väter
IHK-Jahresempfang im Mai
In diesem Jahr haben 211 junge Absolventen im IHKBezirk Frankfurt ihre Ausbildung mit der Gesamtnote
„sehr gut“ beendet, darunter 17 Landesbeste. Davon
wurden vier sogar als Bundesbeste für die nationale
Bestenehrung am 8. Dezember beim DIHK in Berlin
nominiert. Karen Hoyndorf, stellvertretende IHKPräsidentin, hob in ihrer Ansprache bei der Bestenehrung hervor, dass Erfolg immer viele Väter habe:
Nicht nur die Azubis selbst, sondern auch die Lehrer
in den Berufsschulen und die Verantwortlichen in
den Ausbildungsbetrieben seien an den individuellen
Erfolgsstorys beteiligt gewesen.
Unbestritten ist der Jahresempfang der IHK Frankfurt einer der gesellschaftlichen Höhepunkte zu
Beginn eines Jahres. Aufgrund der noch nicht
beendeten Baumaßnahmen im Südflügel des
denkmalgeschützten IHK-Gebäudes kann der traditionelle Jahresempfang diesmal jedoch nicht wie
gewohnt im Januar stattfinden, da einige Räume
und Flure derzeit nicht nutzbar sind. Ausfallen
wird das Event aber auch in 2015 nicht: Der IHKEmpfang findet diesmal Ende Mai statt. Der Termin
wird rechtzeitig im IHK WirtschaftsForum und in
der Tagespresse bekannt gegeben.
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Fotos: Infraserv Höchst (1), Goetzke Photographie (2), Stefan Krutsch (8), Andreas Mann (1), Petra Menke (1), Jochen Müller (7)
Die Wirtschaft steigt ein
Jahresrückblick 2014
Überragende Webdesigns
9
Foto: Gettyimages / Roy Scott
Unternehmen haben den Datenschutz in bestehenden Arbeitsver­
hältnissen, aber auch schon in Bewerbungsverfahren zu beachten.
Arbeitswelt
Persönlichkeitsrechte schützen
Datenschutzskandale in großen Unternehmen haben das Bewusstsein für den Datenschutz geschärft. Im betrieblichen
Alltag sehen sich Arbeitgeber häufiger denn je mit rechtlichen Problemen und Zweifelsfragen konfrontiert.
B
eim Datenschutz geht es vor allem um die Vermeidung von
Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte. Die grundlegenden Vorschriften sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthalten,
das bei jedem Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten ist.
Personenbezogen sind Daten, wenn sie Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person enthalten.
10
Dem BDSG liegen vier Prinzipien zugrunde: Zum einen gilt, dass der
Umgang mit den Daten verhältnismäßig sein muss. Dies ist dann der
Fall, wenn die Datenerhebung im Hinblick auf den verfolgten Zweck
geeignet, erforderlich und angemessen ist. Zum anderen verlangt der
Zweckbindungsgrundsatz, dass Daten nur für konkret festgelegte
Zwecke erhoben und verwendet werden.
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Datenschutz
Nach dem Transparenzgebot ist der von der Datenverarbeitung
Betroffene grundsätzlich vom Umgang mit seinen Daten zu informieren.
Zudem gilt, dass der Umgang mit den Daten nur zulässig ist, soweit das
BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift den Umgang mit den personenbezogenen Daten erlaubt. Einwilligungen von Beschäftigten reichen
den Datenschutzbehörden als Rechtsgrundlage regelmäßig nicht aus.
Paragraf 32 BDSG ist die wichtigste Vorschrift für den Umgang mit
Beschäftigtendaten im Arbeitsverhältnis. Die Vorschrift erlaubt den
Umgang mit Beschäftigtendaten nur, soweit dies für das Beschäftigungsverhältnis „erforderlich“ ist. Dieser Begriff ist ohne Frage dehnbar.
Entscheidend für die Erforderlichkeit ist stets, dass die Maßnahme des
Arbeitgebers verhältnismäßig ist. Dabei müssen die Interessen des
Arbeitgebers und die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden. Erfolgt der Umgang mit den
Daten zur Aufdeckung von Straftaten, muss neben der Erforderlichkeit
ein zu dokumentierender Anfangsverdacht vorliegen. Zudem darf der
Beschäftigte kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der
Datenverarbeitung haben.
Die Reichweite des BDSG ist in der modernen Arbeitswelt außerordentlich weit. Es wird oft übersehen, dass das BDSG nicht
nur Datenerhebungen mittels IT-Systemen, sondern auch manuelle
Informationsbeschaffungen erfasst. Unternehmen müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben demnach nicht nur im Hinblick auf E-Mail-,
Internet- und Telefonnutzungsdaten, beim Umgang mit Personaldaten
oder bei Leistungskontrollen beachten, sondern auch bei allen Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen zur Beweisgewinnung.
Rein tatsächliche Maßnahmen wie Mitarbeiterkontrollen oder Befragungen, die Fehlverhalten von Mitarbeitern aufdecken oder verhindern
sollen, müssen sich demnach ebenfalls an den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben messen lassen. Missachtet der Arbeitgeber diese
Grenzen, sind die gesammelten Beweise und Informationen in einem
späteren Gerichtsverfahren möglicherweise nicht verwertbar. Eine
aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) veranschaulicht
dies besonders deutlich: Das Gericht hatte über die Wirksamkeit einer
Kündigung zu entscheiden. Ein Mitarbeiter eines Großhandelsmarkts
war in Verdacht geraten, Damenunterwäsche aus dem Sortiment des
Markts gestohlen und sie in seinem persönlichen Spind versteckt zu
haben. Daraufhin öffnete der Marktleiter den Spind des Mitarbeiters
und durchsuchte diesen, ohne den betroffenen Mitarbeiter von dieser
Maßnahme zu informieren. Nach Angaben des Arbeitgebers befanden
sich darin tatsächlich die vermuteten Wäscheartikel.
Das BAG beurteilte das Verhalten des Arbeitgebers als rechtswidrig,
weil die heimliche Durchsuchung nach Auffassung der Richter von den
maßgeblichen Vorschriften des BDSG nicht gedeckt gewesen sei. Da
eine Kontrolle im Beisein des Mitarbeiters ebenso Erfolg versprechend
gewesen wäre, aber weniger tief in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingegriffen hätte, sei die Maßnahme unverhältnismäßig.
Die auf die rechtswidrig erlangten Beweismittel gestützte Kündigung
des Mitarbeiters hatte damit vor Gericht keinen Bestand. Vor diesem
Hintergrund sind heimliche Kontrollmaßnahmen nur mit Bedacht
durchzuführen. Zudem kann die Einbindung des Betriebsrats oder des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten empfehlenswert sein.
In der E-Mail-Kommunikation finden sich oft wichtige Hinweise
auf Rechtsverstöße von Mitarbeitern. Arbeitgeber haben daher oft
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
ein großes Interesse, auf den betrieblichen E-Mail-Account von
verdächtigen Mitarbeitern zuzugreifen. Ist die Privatnutzung des
E-Mail-Accounts ausdrücklich verboten, darf der Arbeitgeber den
Inhalt des Postfachs überprüfen, wenn Verdachtsmomente vorliegen
und er die oben dargestellten Voraussetzungen des BDSG einhält.
Ein Verbot der Privatnutzung ist in der Praxis aber eher selten. Ganz
überwiegend erlauben Arbeitgeber die Privatnutzung oder dulden
sie zumindest.
In diesem Fall ist die Rechtslage äußerst unübersichtlich; die Zulässigkeit ist oft eine Frage des Einzelfalls. Zwar zeichnet sich in der
Rechtsprechung ab, dass Kontrollen nach überwiegender Auffassung
wohl nicht der Strafandrohung des Paragrafen 206 Strafgesetzbuch
(StGB) (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses) unterliegen. Arbeitgeber
müssen die strengen Vorgaben des BDSG aber zwingend einhalten. Eine
Auswertung ist damit nur zulässig, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt,
der zu dokumentieren ist. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nur solche Daten
des Mitarbeiters von der Auswertung erfasst werden, die zur Aufklärung
des Sachverhalts unbedingt erforderlich sind.
Der Datenschutz ist nicht nur in bestehenden Arbeitsverhältnissen
zu beachten, sondern auch bereits im Bewerbungsverfahren. Will sich
der Arbeitgeber ein Bild über den Bewerber verschaffen und führt er
deshalb eine Recherche auf Social-Media-Plattformen durch, fällt
dies ebenfalls in den Anwendungsbereich des BDSG. Die dargestellten
Grundsätze sind entsprechend anzuwenden. Zu berücksichtigen ist,
dass die Grenzen zwischen zulässigem und unzulässigem Verhalten oft
fließend sind. Entscheidend für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit
ist beispielsweise, ob die Recherche einen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis aufweist (zum Beispiel Überprüfung der Angaben im
Lebenslauf in einem beruflichen Netzwerk) oder sie sich auf allgemein
zugängliche Quellen bezieht (zum Beispiel auf ein öffentlich einsehbares
Netzwerkprofil). Bei der Verwendung der erlangten Informationen sind
die Interessen des Arbeitgebers und die des Bewerbers stets in einen
angemessenen Ausgleich zu bringen.
Datenschutzrechtlich relevant ist es auch, wenn der Arbeitgeber auf Social-Media-Plattformen Kenntnis von arbeitsrechtlichen
Pflichtverletzungen seiner Arbeitnehmer erlangt (zum Beispiel beleidigende Äußerungen über das Unternehmen, Urlaubsbilder, obwohl der
Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist). Stößt der Arbeitgeber im
Internet zufällig auf solche Einträge, ist der Fund datenschutzrechtlich
unbedenklich. Will der Arbeitgeber die Informationen weiterverwerten,
gelten wiederum die bereits beschriebenen Vorgaben des Paragrafen
32 BDSG. Eine gezielte Suche nach einem bestimmten Arbeitnehmer
ist ebenfalls nur im Rahmen dieser Regelung zulässig, beispielsweise
❙
wenn bereits ein Anfangsverdacht vorliegt. Autoren
Tim Wybitul
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Arbeitsrecht, Head of
Investigations & Compliance,
Hogan Lovells International,
Frankfurt, tim.wybitul@
hogan­lovells.com
Maren Astor
Rechtsanwältin, Hogan
Lovells Inter­national,
Frankfurt, maren.astor
@hoganlovells.com
11
Wirtschaf tsspionage
Sicherheitsfaktor Mensch
Foto: Gettyimages / AydAn Mutlu
Die hochinnovativen Spitzentechnologien deutscher Unternehmen sind auch für Wirtschaftsspione interessant. Und
immer häufiger sind es kleine und mittelständische Unternehmen, die ins Visier von Wirtschaftsspionen geraten.
Der Faktor Mensch spielt in vielen Fällen von Wirtschaftsspionage
eine entscheidende Rolle: Oft werden im zwischenmenschlichen Um­
gang, meist unbeabsichtigt, wichtige Informationen preisgegeben.
D
ie Abwehr von Spionageaktivitäten anderer Staaten in
Deutschland ist eine Schwerpunktaufgabe und Kernkompetenz
der Verfassungsschutzbehörden. Wirtschaftsspionage ist eine
ernst zu nehmende und dennoch in der Praxis oft unterschätzte Gefahr in unserer globalisierten Welt. Oftmals besteht Unklarheit über
Ziele, Akteure und Schutzmöglichkeiten. Um dieser Gefahr effektiv
begegnen zu können, bedarf es daher der engen Zusammenarbeit von
Wirtschaftsunternehmen und Sicherheitsbehörden.
Das Ziel von Wirtschaftsspionage durch fremde Nachrichtendienste
ist die Unterstützung der eigenen Wirtschaft und Kosteneinsparungen
bei der Entwicklung neuer Technologien, um sich dadurch fehlendes
Know-how anzueignen und Wettbewerbsvorteile auf dem Weltmarkt
zu sichern. Der entstehende Schaden ist enorm: Der ungewollte Abfluss
von Know-how gefährdet unmittelbar den wirtschaftlichen Erfolg von
Unternehmen, aber mittelbar auch die Wettbewerbsfähigkeit und
Stabilität unserer Volkswirtschaft.
Betroffen sind nicht nur große Unternehmen, sondern insbesondere
auch kleine und mittelständische Betriebe mit hoher Innovationskraft,
die nicht selten Marktführer in ihren Branchen sind. Für fremde Nachrichtendienste interessant sind insbesondere Branchen der Spitzentechnologien, in denen deutsche Unternehmen Marktführer sind und stark
in Forschung und Entwicklung investieren. Zu nennen sind in diesem
Kontext beispielsweise Informations- und Kommunikationstechnologie,
Energie- und Umwelttechnologie, insbesondere regenerative Energien,
Rüstung, Luft- und Raumfahrttechnik und die Pharmaindustrie.
12
Die Methoden der Wirtschaftsspionage sind variantenreich. Und
durch die schnell fortschreitenden Entwicklungen in der Informationsund Kommunikationstechnik werden sie immer vielseitiger. Aktuelle
Spionagefälle belegen, dass der Faktor Mensch in den Fällen von
Wirtschaftsspionage immer noch eine große, wenn nicht sogar die
wichtigste Rolle spielt. Im zwischenmenschlichen Umgang werden meist
unbeabsichtigt entscheidende Informationen preisgegeben. Durch die
Digitalisierung des privaten wie geschäftlichen Alltags kommen jedoch
vielseitige Möglichkeiten der technischen Spionage wie beispielsweise
Telefon- und Internetüberwachung hinzu.
Cyberangriffe sind eine für den Angreifer risikoarme Möglichkeit, um
an Insiderinformationen zu gelangen oder beträchtliche Schäden bei den
Unternehmen zu verursachen. Cyberangriffe sind relativ einfach, schnell
und flächendeckend in Echtzeit durchführbar. Wegen der mannigfaltigen
Anonymisierungsmöglichkeiten sind sie zudem risikoarm. Jeder an ein
Datennetz angebundene Rechner ist grundsätzlich angreifbar, egal ob
öffentliches oder separates Firmennetz.
Für Cyberangriffe fremder Nachrichtendienste werden nach wie
vor insbesondere E-Mails mit verseuchten Anhängen genutzt. Die
entsprechenden E-Mails werden oft durch ein vorheriges umfassendes
Social Engineering – das heißt durch Recherchen über persönliche
Interessen des Opfers – so professionell gestaltet, dass beim Opfer
kein Misstrauen erzeugt wird, die präparierte E-Mail zu öffnen oder
einem Link zu folgen. Sie richten sich an existente Personen oder
Arbeitsbereiche und sprechen Themen an, die den Empfänger wegen
seiner Funktion beziehungsweise Tätigkeit interessieren müssen. Dem
Opfer vermeintlich bekannte Absenderadressen werden gefälscht
oder missbraucht. Die Mails wirken täuschend echt. Durch die Fülle
an Informationen, die man offen sowohl über Firmen als auch deren
Mitarbeiter im Internet erlangt, ist es möglich, derart gezielte Angriffe
vorzubereiten. Vor allem die Preisgabe persönlicher und privater Daten
in sozialen Netzwerken, in Kombination mit den Informationen aus
Firmenauftritten im Internet und einer Vermischung von privater und
geschäftlicher Nutzung sozialer Netzwerke geben einem Angreifer
Weitere Infos
Betroffene oder interessierte Unternehmen können sich telefonisch
­unter 06 11/ 7 20-4 06 oder per E-Mail unter wirtschaftsschutz@lfv.
hessen.de an die Spezialisten für Wirtschaftsschutz des Landesamts
für Verfassungsschutz Hessen wenden. Mit Diskretion und vor allem
mit seiner Kompetenz in der Spionageabwehr steht der hessische Verfassungsschutz Unternehmen mit individuellen und kostenlosen Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Weitere Infos online unter
www.verfassungsschutz.hessen.de.
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Datenschutz
eine Fülle von nützlichen Informationen, für die sonst ein hoher
personeller operativer Rechercheaufwand nötig wäre.
Es liegt in der eigenen Verantwortung eines Unternehmens, zunächst die elementaren Unternehmenswerte zu identifizieren, um
anschließend geeignete Schutzmaßnahmen gegen Wirtschaftsspionage
einleiten zu können. Herkömmliche Sicherheitsstandards wie Firewall
und Antivirenschutz können im Hinblick auf die heutige Vernetzung
und Schnittstellenvielfalt nicht mehr ausreichen. Die elementaren
Unternehmenswerte gilt es daher zusätzlich, zum Beispiel durch Verschlüsselung, zu schützen. Dies gilt insbesondere für mobile Datenträger.
Die Einbindung des Mitarbeiters sowie organisatorische Regelungen für den Umgang mit besonderen Daten müssen mindestens
gleichberechtigt berücksichtigt werden. Denn nur ein loyaler und gut
geschulter Mitarbeiter kann sich vom Sicherheitsrisiko zum Sicherheitsfaktor wandeln und damit wesentlich zur Gesamtsicherheit des
Unternehmens beitragen.
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Spionageaktivitäten zu
verhindern und die Wirtschaft durch Beratung und Aufklärung vor
Angriffen fremder Nachrichtendienste zu schützen. Hierzu ist es
notwendig, die Sensibilität von Unternehmen und wissenschaftlichen
Einrichtungen gegenüber den Angriffsgefahren zu erhöhen, Kenntnisse
über Methoden und Ziele von Nachrichtendiensten zu vermitteln und
Hilfestellung beim Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen zu leisten,
unter dem Motto Prävention durch Information.
Die Erfahrungen und das methodische Wissen des Verfassungsschutzes
bilden die Grundlage für eine präventive Arbeit im Wirtschaftsschutz. Es
liegt im staatlichen Interesse, einen Beitrag zum Know-how-Schutz in
Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu leisten. Um diese Herausforderung erfolgreich zu bewältigen, ist daher eine intensive Zusammenarbeit
zwischen Wirtschaft und Verfassungsschutz nötig. Ohne den Zwang,
Straftaten polizeilich oder staatsanwaltlich verfolgen zu müssen, bietet
der Verfassungsschutz eine vertrauliche Zusammenarbeit an.
Wer einen Ausspähversuch vermutet, Angriffe auf Informations- und
Kommunikationstechnik feststellt, kann sich damit an den hessischen
Verfassungsschutz wenden. Gemeinsam kann dann der Angriff untersucht und bewertet werden, ob ein nachrichtendienstlicher Hintergrund
besteht. Durch den anonymisierten Austausch technischer Informationen über bereits erkannte Angriffe können Staat und Wirtschaft
voneinander lernen und sich so gegenseitig schützen.
❙
Autor
Roland Desch
Präsident, Lan­des­
amt für Verfas­
sungs­schutz Hessen, Wiesbaden
wirtschaftsschutz
@lfv.hessen.de
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IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
13
Foto: Gettyimages / dem10
Das Informationszeitalter verlangt
nach modernen Mechanismen, um die
Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte
von Menschen wirksam zu schützen.
Datenschut z-Grundverordnung
Ein ehrgeiziges Dossier
Der Europäische Rat hat im Juli das Ziel formuliert, bis 2015 einen soliden allgemeinen Rahmen für
den Datenschutz in der EU zu verabschieden. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Bundesministerium
des Innern dafür ein, Einigungen in wesentlichen Kernfragen zu erreichen.
D
ie Neugestaltung des Datenschutzes in Europa für den öffentlichen und den privaten Bereich ist ein sehr ehrgeiziges
Vorhaben. Das haben die bisherigen Verhandlungen in den
Gremien des Rats der Europäischen Union gezeigt. Die neu zu schaffende Datenschutz-Grundverordnung ist ein zentrales Anliegen der
EU-Mitgliedsstaaten und der im halbjährlichen Turnus wechselnden
Präsidentschaften im Rat. In den vergangenen Monaten konnten
wichtige Fortschritte erzielt werden. Der Justiz- und Innenministerrat
14
ist dazu übergegangen, sich auf die einzelnen Kapitel der Grundverordnung zu verständigen, ohne der politischen Einigung über das
Gesamtpaket vorzugreifen. Nachdem die Mitgliedsstaaten im Juni eine
partielle Einigung auf Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung
(Übermittlung von Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen) erreicht hatten, erfolgte im Oktober-Rat eine Verständigung
auf das Kapitel IV, das die allgemeinen Verpflichtungen des für die
Datenverarbeitung Verantwortlichen enthält (darunter Regelungen
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
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Datenschutz
zur Auftragsdatenverarbeitung und etwa zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten).
Dabei ist es Deutschland zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten
gelungen, dass bestimmte Verpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung (Notifikationspflicht bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutzfolgeabschätzung) nur in Fällen gelten
sollen, in denen das angemessen ist: bei besonders risikobehafteten
Datenverarbeitungen. Damit wird unnötige Bürokratie vermieden, ohne
dass legitime Datenschutzinteressen vernachlässigt werden. Deutschland
hat sich auch für eine Verpflichtung stark gemacht, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betriebliche Datenschutzbeauftragte
vorzusehen, da mit diesem in Deutschland bewährten Modell viele
Probleme innerbetrieblich besser gelöst werden können.
Der Sprung ins Informationszeitalter verlangt dringend nach
modernen und effektiven Mechanismen, um die Privatsphäre und
die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen wirksam zu schützen und
gleichzeitig die Chancen des Internets auch und gerade zum Zweck
der Grundrechtsausübung, zum Beispiel der Meinungsfreiheit, zu wahren. Um hier Fortschritte bei den Ratsverhandlungen zu erzielen, hat
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Ende Juni eine Initiative
gestartet, die offene Kernfragen benennt und Lösungsvorschläge macht:
Sehr wichtig für Deutschland und eine Reihe weiterer Mitgliedsstaaten ist es, ihr spezifisches und zum Teil über das Schutzniveau
der Datenschutz-Grundverordnung hinausgehendes Datenschutzrecht
im öffentlichen Bereich erhalten zu können. Um in diesem Punkt
voranzukommen, hat der Bundesinnenminister in seiner Initiative als
Kompromiss eine allgemeine Öffnungsklausel vorgeschlagen, die eine
spezifischere oder strengere Auslegung des Datenschutzrechts in den
Mitgliedsstaaten ermöglichen soll. Weitere Punkte der Initiative sind
die Modernisierung des Datenschutzrechts und der Voraussetzungen
der Einwilligung in die Datenverarbeitung; die EU-weit einheitliche
Auslegung des Datenschutzrechts (One-Stop-Shop), die gleichzeitig
auch Bürgernähe sichert; die Regelungen für den Transfer von Daten
in Drittstaaten und die Ausbalancierung mit anderen Grundrechten,
insbesondere der Meinungs- und Informationsfreiheit. Zugunsten
der Meinungsfreiheit hat die Bundesregierung zur eingeschränkten
Anwendung des Datenschutzrechts auf die Angelegenheiten der
Presse bereits einen konkreten Textvorschlag in die Ratsverhandlungen eingebracht.
In Zeiten von Internet, sozialen Netzwerken und digitaler Kommunikation ist die Privatsphäre neuen Risiken ausgesetzt, denen mit
einem reformierten Datenschutz adäquat begegnet werden muss.
Es bedarf schlüssiger, praxisgerechter Schutzkonzepte, ohne neuen,
wertschöpfenden Geschäftsmodellen den Boden zu entziehen. Dafür
will Deutschland beispielsweise Anreize für die Verwendung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen schaffen.
In der digitalen Informationsgesellschaft muss das Recht auf Datenschutz auch mehr denn je mit anderen Grundrechten, insbesondere
der Meinungs- und Informationsfreiheit, in Einklang gebracht werden.
Darauf hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil im
Mai in der Rechtssache Google / Spanien (C-131/12) Wert gelegt. Nach
dem Urteil müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google Verweise auf
Internetseiten aus der Ergebnisliste streichen, wenn die Informationen
Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen. Der EuGH
16
bejaht demnach ein „Recht auf Vergessenwerden“. In diesem Kontext
trifft er Aussagen zum Verhältnis der Grundrechte auf Privatsphäre
und Schutz personenbezogener Daten einerseits, zur Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit der Allgemeinheit andererseits. Um
interessengerechte Entscheidungen der Suchmaschinenbetreiber über
die Entfernung von Links aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen
(sogenanntes Delisting) sicherzustellen, bei denen nicht nur der Schutz
der Privatsphäre gesichert, sondern auch der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird, sucht Deutschland gemeinsam mit
den anderen 27 Mitgliedsstaaten nach Wegen. Deutschland setzt sich
dafür ein, die Suchmaschinenbetreiber zu verpflichten, Drittbetroffenen ein Recht zur Stellungnahme zu geben. Drittbetroffene können
Webmaster, Portalbetreiber, Presseorgane und jeder Internetnutzer
sein. Im Streitfall sollen unabhängige Streitschlichtungsstellen über
das begehrte Delisting entscheiden.
Das Bundesinnenministerium setzt sich für die Stärkung der Rechte
europäischer Bürger ein und plädiert daher für ein One-Stop-ShopVerfahren, das es EU-Bürgern ermöglichen muss, problemlos ihr Recht
auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzen zu können, und
zwar unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Jeder Betroffene muss
sich an seine Aufsichtsbehörde vor Ort wenden können und von dieser
eine justiziable Entscheidung erhalten, gegen die er vor den Gerichten
in seinem eigenen Mitgliedsstaat vorgehen kann. Andererseits soll der
One-Stop-Shop den Unternehmen Sicherheit geben, bestimmte Datenerhebungen, -nutzungen oder -verarbeitungen EU-weit unbeanstandet
anwenden zu können.
Der Schutz der europäischen Bürger muss auch bei Drittstaatenübermittlungen noch verbessert werden. Der internationale Datenverkehr
nimmt immer stärker zu, und das Internet macht an Staatsgrenzen
nicht halt. Daher sind Regelungen für die Übermittlung von Daten in
Drittstaaten erforderlich, die den Betroffenen einen effektiven und
durchsetzbaren Schutz bieten und dabei den Anforderungen einer
vernetzten Welt genügen.
Das auf der Grundlage der Europäischen Datenschutzrichtlinie
von 1995 geschaffene Safe-Harbor-System bildet gegenwärtig die
zentrale Grundlage für Datenübermittlungen der Wirtschaft aus Europa
in die USA. Ende November 2013 hat die Europäische Kommission
eine Analyse zu Safe Harbor veröffentlicht und 13 Empfehlungen zu
seiner Verbesserung ausgesprochen. Deutschland unterstützt intensiv
die Bemühungen, Safe Harbor zu verbessern. Über die Umsetzung der
Empfehlungen hinaus sollte die Chance genutzt werden, für Modelle
wie Safe Harbor in der Datenschutz-Grundverordnung einen robusten
Rechtsrahmen mit klaren Vorgaben für Unternehmen und mit Garantien
für Bürger zu schaffen.
Das Bundesinnenministerium hat und wird auch weiterhin die
Präsidentschaften im Rat bei der Fortsetzung der Verhandlungen
nach Kräften unterstützen. Dies schließt die Verfolgung der wichtigen
❙
deutschen Anliegen ein. Autorin
Katharina Schlender
Projektgruppe Reform des Daten­
schutzes, Bundesinnenministerium,
Berlin, katharina.schlender@bmi.
bund.de
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
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Datenschutz
Europäischer Gerichtshof
Datenschutz ist ein Grundrecht
Foto: Gettyimages / Danil Malekhin
Das Recht auf Vergessenwerden im Internet basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im
Grundgesetz verankert ist. Danach hat jeder ein Anrecht darauf, dass personenbezogene Daten nach einer
gewissen Zeit gelöscht werden.
Nicht nur Privatpersonen, auch juristische Perso­
nen wie Unternehmen sollen künftig das Recht
haben, im Internet nicht gefunden zu werden.
D
er Europäische Gerichtshof hat sich im Urteil vom 13. Mai mit
dem sogenannten Recht auf Vergessen beschäftigt. Erfahrungsgemäß werden Urteile der Verfassungsgerichte missverstanden
oder instrumentalisiert. Daher soll nichts in dieses Urteil hineininterpretiert werden, was es nicht enthält. In Wahrheit geht es nicht um ein
Recht auf Vergessen; dies wäre absurd. Es geht auch streng genommen
nicht um ein Recht, vergessen zu werden, sondern um das Recht, im
Internet nicht gefunden zu werden.
Dieses Recht wird verfassungsrechtlich überhöht durch die Konzeption der informationellen Selbstbestimmung. Gemeinhin wird
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht auf
Datenschutz verstanden, das sich in den Sechzigerjahren in Hessen
herausbildete und von dort auf die gesamte Bundesrepublik übergriff.
Als sein Schöpfer gilt das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht wiederum setzte nicht bei null an,
sondern konnte sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht stützen.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde in Artikel 1 Abs. 1 und Ar-
18
tikel 2 Abs. 1 Grundgesetz verankert, stellt also eine Kombination von
Menschenwürde und allgemeiner Handlungsfreiheit dar. Eine Folgerung
der Menschenwürde ist das Recht, nicht auf ewig für seine Taten und
Untaten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das bedeutet, dass
etwa bei Straftaten eine Resozialisierung möglich sein muss, wenn
der staatliche Strafanspruch verbraucht ist.
Konkret heißt das, dass Berichterstattungen im Internet, die in
das Persönlichkeitsrecht namentlich genannter Personen eingreifen,
grundsätzlich nach einem gewissen Zeitablauf gelöscht werden müssen.
Dieser Löschanspruch soll auch in der europäischen DatenschutzGrundverordnung verankert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass
Ereignisse von historischer Bedeutung ungeschehen gemacht werden
können und sollen. Das alles lässt sich unmittelbar aus der informationellen Selbstbestimmung ableiten. Gibt es aber auch einen betrieblichen
Löschanspruch? Aus Sicht des Hessischen Datenschutzbeauftragten: ja.
Datenschutz kommt nicht nur natürlichen Personen zugute, auch
Personenvereinigungen und juristische Personen verfügen über „personenbezogene“ Daten. Dass sie sich nicht auf die Menschenwürde
berufen können, liegt auf der Hand, aber zumindest die allgemeine
Handlungsfreiheit steht auch ihnen zu. Daraus lässt sich folgern, dass
auch juristischen Personen das Recht, nicht gefunden zu werden,
zugebilligt werden muss. Wer beispielsweise wegen Verstoßes gegen
das Vergaberecht in eine schwarze Liste aufgenommen wurde, muss
die Chance haben, nach einer bestimmten Bewährungsfrist wieder aus
der Liste gestrichen zu werden.
Gewerbebetriebe, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen
sind, müssen sich von dem Stigma des Rechtsverstoßes wieder befreien
können. In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ging es nur
um die Rechtsstellung einer natürlichen Person. Die Argumentation
lässt sich jedoch ohne Weiteres auf juristische Personen übertragen.
In diese Richtung sollte unabhängig von der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs nachgedacht werden. Datenschutz ist
mehr als Privacy. Es kommt auf den Inhalt der Daten an, an die man
sich erinnert, eben um „Memories are made of this“ („Daraus sind
Erinnerungen gemacht“).
❙
Autor
Prof. Michael
Ronellenfitsch
Hessischer Daten­
schutzbeauftragter, Wiesbaden
poststelle@daten­
schutz.hessen.de
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
DANKE,
DASS SIE UNS EIN DACH
ÜBER DEM KOPF GEBEN.
DANKE HERR WINKLER, DASS WIR SIE
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Wir danken Ihnen, Herr Winkler, dass Sie die 40jährige Tradition eines Top-Unternehmens weiterführen.
Wir sagen Danke, dass Sie die Werte des Handwerks leben und durch konsequente Nachwuchsausbildung
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Cloud Computing
Auf Wolke sicher gehen
Viele Unternehmer zögern, wenn es darum geht, vertrauliche Daten in eine Cloud auszulagern. Wer jedoch zuvor
ein intelligentes Sicherheitskonzept erarbeitet hat, kann die Vorteile des virtuellen Datenspeichers voll ausschöpfen.
C
loud Computing entwickelt sich immer mehr zu einem Wachstumsmotor für die gesamte deutsche Wirtschaft. Unternehmen unterschiedlicher Branchen gelingt es, mithilfe flexibler
IT-Leistungen ihre Effizienz und Innovationsfähigkeit zu steigern.
So entstehen neue Geschäftsmodelle, zum Beispiel im Umfeld von
selbststeuernden Produktionsprozessen, die unter dem Schlagwort
Industrie 4.0 die nächste Evolutionsstufe der industriellen Fertigung
darstellen. Ein weiteres vielversprechendes Anwendungsgebiet ist Big
Data – die Analyse großer Mengen unstrukturierter Daten, die aufgrund des hohen Volumens nicht mehr in der eigenen IT-Infrastruktur
durchgeführt werden können.
Dennoch bestehen bei vielen Unternehmen nicht erst seit der
mutmaßlichen Ausspähung durch ausländische Geheimdienste Bedenken gegenüber Cloud Computing: Sie befürchten, die Hoheit über
ihre Daten zu verlieren – ein Argument, das Rechenzentrumsbetreiber
durch die Zusage entkräften, dass die Daten garantiert in Deutschland
gespeichert werden, wo sie dem deutschen Datenrecht unterliegen.
Standortvorteil: Datenlokalität
Die hierzulande geltenden Datenschutzgesetze tragen zu außergewöhnlich hohen Sicherheitsstandards in der IT-Branche bei. Deutsche
Unternehmen legen zunehmend Wert darauf oder sind sogar aufgrund
von branchenspezifischen Anforderungen dazu verpflichtet, dass sie
ihre Daten und Software-Anwendungen ausschließlich in Cloud-Rechenzentren im deutschen Rechtsraum auslagern. Aufgrund des hohen
Datenschutzniveaus und der Sensibilität bezüglich Kundendaten sichern
Rechenzentrumsbetreiber ihren Kunden durch Service Level Agreements
(SLAs) zu, dass die Daten den deutschen Rechtsraum nicht verlassen.
Neben der Frage nach dem Speicherort stellt die Migration in die
Cloud für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Denn
Daten und Anwendungen aus der eigenen IT-Infrastruktur in eine Cloud
zu verschieben, erledigt sich nicht per Knopfdruck. Besondere Bedeutung
kommt dabei dem letzten Schritt auf dem Weg in die Cloud zu, dem
sogenannten Onboarding. Damit ist die Migration von Anwendungen
und Daten in die dafür vorgesehene Cloud-Infrastruktur gemeint.
Der Schritt in die Cloud
Der Erfolg des Onboardings hängt von einer umsichtigen Planung und
Vorbereitung ab. Die wichtigsten drei Schritte, die Unternehmen zur
Vorbereitung des Onboardings ergreifen müssen, sind:
Bewertung der Software: Jede Anwendung sollte daraufhin
bewertet werden, ob es kostengünstiger ist, sie in der Cloud als im
eigenen Rechenzentrum zu betreiben. Diese Frage stellt sich vor allem bei komplexen und hochkritischen Anwendungen, bei denen eine
Auslagerung ein zu hohes Risiko birgt. Ziel dieser Bewertung ist es,
20
die Software-Anwendungen zu identifizieren, die sich am besten für
die Migration in die Cloud eignen.
Vorbereitung der Anwendungen für die Cloud: Um Anwendungen
vollständig in die Cloud-Umgebung verschieben zu können, müssen sie
virtualisiert, also vom Betriebssystem getrennt und auf einem virtuellen
Server installiert werden.
Cloud Service Provider auswählen: Bei der Auswahl des CloudAnbieters gilt es, eine Reihe von Dienstleistungen zu vergleichen, von
Migrationsservices über Performance und Netzwerkarchitektur bis hin
zu Governance, Support und Zukunftsfähigkeit.
Infrastrukturelle Basis
Die Basis für Cloud Computing ist eine leistungsfähige, hochverfügbare
und skalierbare Rechenzentrumsinfrastruktur. Sie ermöglicht es, dass
Cloud-Anbieter ihren Kunden nach Bedarf Speicherkapazitäten und
Software zur Verfügung stellen können. Durch die Konzentration zahlreicher Netzbetreiber und die unmittelbare Nähe zur Kerninfrastruktur
des weltweit größten Internetaustauschknotens DE-CIX am Standort
Frankfurt sind die dort angesiedelten Rechenzentren insbesondere auch
für große, internationale Cloud-Provider attraktiv.
Ähnlich einem digitalen Marktplatz ist in der Mainmetropole ein
sogenannter Cloud Hub entstanden: Unterschiedliche Marktteilnehmer
einer Branche siedeln sich in nächster Nähe in einer digitalen Community
an, um auf kürzesten Wegen, mit geringster Latenz sowie exzellenter
Konnektivität Daten auf deutschem Boden und mit deutschem Datenschutzrecht austauschen zu können. Durch diese höchst effiziente
Vernetzung generiert der Cloud Hub zusätzliche Wertschöpfung und
fördert das Wachstum für den digitalen Konsum – national wie international, stetig steigend.
Um die explosionsartige Nachfrage nach hochverfügbaren, energieeffizienten und sicheren Infrastrukturen abzufedern, wird das
Cloud-Zentrum auf dem Rechenzentrums-Campus in Frankfurt weiter
ausgebaut und die Entwicklung von Cloud Computing in Deutschland
weiter vorangetrieben. So setzt der Standort Frankfurt als einer der
weltweit am besten vernetzten digitalen Knotenpunkte Wachstums­
❙
impulse für die gesamte deutsche Wirtschaft. Autor
Peter Knapp
Geschäftsführer,
Interxion Deutsch­
land, Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
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Foto: Gettyimages / erhui1979
Wet tbewerbsrecht
Rechtssicheres Direktmarketing
Die Vorteile der Werbung per E-Mail liegen für Unternehmer auf der Hand: Werbemails sind kostengünstig und
e­ rreichen einen großen Kundenkreis. Doch ohne Zustimmung der Empfänger gilt elektronische Werbung als
­„unzumutbare Belästigung“.
S
eit das Internet und insbesondere E-Mails boomen, hat auch die
Werbung diesen Zweig schnell für sich entdeckt. In zunehmendem
Maße wird Werbung per E-Mail, sowohl individuell als auch massenhaft, versandt. Mit dem im Rahmen der Novellierung des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingefügten § 7 Abs. 2 Nr.
3 UWG besteht eine ausdrückliche Regelung, derzufolge unverlangte
Werbesendungen an Marktteilnehmer wettbewerbswidrig sind.
Das Opt-in
Jede Werbezusendung von Unternehmen wird als „unzumutbare Belästigung“
eingestuft, wenn der Empfänger nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat
(Opt-in). Im Übrigen lässt Paragraf 7 Abs. 3 UWG ein modifiziertes Opt-out
zu. Werbemails dürfen danach auch versandt werden, wenn der Werbende
die E-Mail-Kontaktdaten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung des Werbenden unmittelbar von seinem
Kunden erhalten hat und nunmehr eigene ähnliche Leistungen via Internet
bewerben will. Es muss dann aber bei der ersten Bestellung die Möglichkeit
zu einem gebührenfreien, einfachen Widerruf eröffnet worden sein.
Reichweite
Eine als sogenannte Opt-in-Klausel vorformulierte Einwilligung in
Werbung ist unwirksam, wenn sie so allgemein gehalten ist, dass sie
22
ohne einen konkreten Bezug die Bewerbung aller möglichen Waren
und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von
Unternehmen erlaubt. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in
Kenntnis der Sachlage und für den jeweiligen Fall erklärt wird. Dies
setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit
von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von
Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.
Empfehlungen
Verboten sind nach den genannten Grundsätzen auch Feedbackanfragen und Anfragen zur Kundenzufriedenheit. Untersagt sind auch nicht
konsentierte Produktempfehlungen mit Zusatzwerbung. Als Beispiel
kann der Fall eines großen Versandhändlers angeführt werden. Hier
war Reklame in die Produktempfehlungs-E-Mails integriert worden, die
jedoch vom Absender beim Abschicken der Mail nicht gesehen werden
konnte, sondern erst beim Empfänger sichtbar wurde.
Die Spamverbote gelten jedoch nicht, wenn der Absender um
Dienstleistungen des Empfängers wirbt, für die er ein Entgelt zu entrichten bereit ist. Verboten sind damit auch allgemeine EmpfehlungsE-Mails (Tell-a-friend-E-Mails). Schafft ein Unternehmen auf seiner
Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Datenschutz
Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des
Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine
unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet
sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte EmpfehlungsE-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff
in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Double-Opt-in
Das Erfordernis des Opt-in gilt grundsätzlich auch für die Versendung
elektronischer Newsletter. Hier bedarf es regelmäßig auch eines DoubleOpt-ins in Form einer Bestätigungs-E-Mail. Nur durch die Rücksendung / Aktivierung der Bestätigungs-E-Mail kann der Versender des Newsletters
den ihm obliegenden Beweis der datenschutzrechtlichen Einwilligung
erbringen. Allerdings wird immer noch darüber gestritten, ob nicht schon
die Bestätigungs-E-Mail unzulässige Werbung darstellt. Eine zulässige
Check-Mail im Rahmen eines Double-Opt-in-Verfahrens liegt nicht vor,
wenn der Versender überhaupt nicht davon ausgeht, der Empfänger habe
sich selbst eingetragen, sondern weiß, dass die Adressen von Dritten in
ein Formular zur Freundschaftswerbung eingetragen wurden. Inhaltlich
liegt keine Check-Mail vor, wenn die E-Mail bereits Werbung enthält.
dass ein Nutzer seine E-Mail-Adresse freiwillig in ein für jedermann
zugängliches E-Mail-Verzeichnis hat eintragen lassen, führt auf keinen
Fall zu der Vermutung, er sei mit der Zusendung von Werbung per
E-Mail einverstanden. Schwierig wird es, wenn die E-Mail-Werbung
mit unbedenklichen Diensten verquickt wird.
So gibt es bereits Konstellationen, in denen eine Privatperson beim
Versenden einer privaten E-Mail Werbung als Attachment oder am
Ende der Mail mitverschickt. Dies erfolgt meist, um einen kostenlosen E-Mail-Dienst zu nutzen oder Webmiles zu bekommen. In einem
solchen Fall besteht gegen den Versender wohl kaum eine Handhabe.
Das Werbeunternehmen kann aber weiterhin aus den Paragrafen 3, 7
Abs. 2 Nr. 3 UWG in Anspruch genommen werden. Nicht ausreichend
ist es im Übrigen auch, die Einwilligungserklärung in AGB zu integrieren, wenn sich die Einwilligung abstrakt auf „interessante Angebote“
❙
beziehen soll.
Autor
Prof. Thomas
Hoeren
Institut für Infor­
mations-, Telekom­
munikations- und
Medienrecht,
Universität Münster
[email protected]
Konsequenzen
Der Absender trägt die Beweislast für das Bestehen eines für die Zulässigkeit der Zusendung erforderlichen Einverständnisses. Die Tatsache,
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IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
23
Internet
Analysetools richtig einsetzen
Bei der Optimierung von Webseiten ist das Bauchgefühl des Betreibers nicht immer der beste Ratgeber. Aussage­
kräftiger sind Infos, die ein Webanalysetool aus den Besucherspuren generiert. Doch Vorsicht: Nicht alle Daten
dürfen mit diesen Tools erfasst werden.
I
ch weiß, die Hälfte meiner Werbung ist hinausgeworfenes Geld. Ich
weiß nur nicht, welche Hälfte.“ Das berühmte Zitat des Industriellen
Henry Ford (1863 –1947) hat im Zeitalter des digitalen Wandels an
Bedeutung verloren. Schließlich können wir heute (fast) alles messen –
im Internet herrscht völlige Transparenz. Jede Bewegung, jeder Klick
hinterlässt digitale Spuren, die wir erfassen und auswerten können. Als
Websitebetreiber erfahren wir zum Beispiel, woher unsere Besucher
kommen, welche Browser und Auflösungen sie benutzen oder wie lange
sie auf welcher Unterseite verweilen. Für den Websiteerfolg sind diese
Informationen unverzichtbar: Denn wenn wir nicht wissen, was auf
unserer Website passiert, wo und wie lange sich Besucher aufhalten,
welche Klickpfade sie nehmen und wann sie abspringen, können wir
die Webseite und deren Prozesse nicht optimieren.
Ausgewertet werden die Besucherströme auf Webseiten mithilfe spezieller
Werkzeuge, sogenannten Webanalysetools.
Diese lassen sich individuell konfigurieren und an den Zielen der Website
ausrichten. Sie bereiten den sich ansammelnden Datensalat so auf, dass
sich daraus viele Erkenntnisse gewinnen lassen. Allerdings gehört noch
eine gehörige Portion Hirnschmalz dazu, wenn die Daten im Kontext
des jeweiligen Ziels richtig interpretiert und Optimierungsmaßnahmen
abgeleitet werden sollen. Der Faktor Mensch lässt sich mit diesen Tools
(noch) nicht ersetzen.
Von gratis bis teuer
Webanalysetools gibt es von gratis bis teuer. Wie so oft kann auch
hier pauschal kein Tool empfohlen werden. Vielmehr muss im Einzelfall
analysiert werden, welche Funktionen und Features erforderlich sind.
Am weitesten verbreitet ist Google Analytics, ein kostenloses Tool, von
dem es bereits einen geräteübergreifenden Nachfolger gibt: Google
Universal Analytics. Dazu gleich mehr.
Für eine allumfassende Webanalyse und eine tiefe Auswertung
müssen sämtliche beim Websitebesuch anfallenden Daten erhoben und
gespeichert werden. Dazu gehört auch die vollständige IP-Adresse
der Besucher, um Standortinformationen genau zu erfassen.
Spätestens hier werden die Datenschützer hellhörig: Denn
IP-Adressen sind aus Sicht der Aufsichtsbehörden für
den Datenschutz personenbezogene Daten und müssen
auch so behandelt werden.
Exkurs zur IP-Adresse
Eine IP-Adresse ist eine Anschrift, bestehend aus vier
Zahlenblöcken, mit der sich Rechner im Netz eindeutig
identifizieren lassen. Personenbezogene Daten – also
auch IP-Adressen – dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Besuchers verwendet werden. In der praktischen
Umsetzung würde das bedeuten, dass ein Besucher noch vor
seinem eigentlichen Besuch ein Häkchen setzen müsste: „Ja, ich bin
damit einverstanden.“ Da dies wenig praktikabel ist und wahrscheinlich
viele Websitebesucher verschrecken würde, kommt diese Maßnahme
selten zum Einsatz. Es bleibt also nur der Weg, die IP-Adressen vor
Speicherung so zu kürzen, dass damit niemand mehr eindeutig mit seiner
IP-Adresse identifiziert werden kann. Ein Teil der Standortinformation
geht damit verloren.
24
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Datenschutz
BIEG Hessen
Neutral und kostenfrei unterstützt das BIEG Hessen seit 15 Jahren
­kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Onlinestrategie. Das Angebot erstreckt sich vom Websitecheck über Fachveranstaltungen bis hin
zu Leitfäden. Das BIEG Hessen ist eine Einrichtung der IHKs Frankfurt,
­Offenbach, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Fulda. Weitere Infos
online unter www.bieg-hessen.de.
zerklärung Ihrer Website einen Hinweis auf Ihre Nutzung von Google
Analytics. Hier gibt es im Internet verschiedene Muster. Achten Sie bei
deren Verwendung auf die Aktualität des Musters. In die Datenschutzerklärung müssen Sie dem Besucher Ihrer Website, der nicht mit dem Tracking
einverstanden ist, die Möglichkeit zum Widerspruch anbieten. Dazu gibt es
von Google ein Deaktivierungs-Add-on, das auf allen gängigen Browsern
lauffähig ist. Auf dieses Add-on sollten Sie hinweisen und es verlinken.
Google Universal Analytics
Leider sind viele der auf dem Markt befindlichen Webanalysetools
von Haus aus so konfiguriert, dass sie vollständige IP-Adressen tracken
und damit gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Deswegen
empfiehlt sich, das Tool der Wahl auf seine Einstellungen in Bezug auf
die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu überprüfen. Marktführer
unter den Webanalysetools ist Google Analytics. Exemplarisch soll
anhand dieses Tools gezeigt werden, wie ein datenschutzrechtlich
unbedenkliches Tracking eingestellt werden kann.
Google Analytics
Google Analytics war den deutschen Datenschützern lange Zeit ein Dorn
im Auge. Zum einen wurden vollständige IP-Adressen gespeichert und
in die USA übermittelt. Zum anderen klärte Google nur ungenügend
darüber auf, welche Daten genau übermittelt werden. Zwischenzeitlich
gab es bei Analytics einige Änderungen, die in Zusammenarbeit mit
dem Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
besprochen und abgestimmt wurden. Das Ziel ist der datenschutzkonforme Einsatz des Tools.
Dafür muss der Webseitenbetreiber zunächst einen Vertrag zur
Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen. Den entsprechenden
Vordruck gibt es bei Google. Mit einem frankierten Rückumschlag wird
er unterschrieben zu Google nach Hamburg geschickt. Als Nächstes
muss zur Anonymisierung der IP-Adressen die Funktion „anonymize
IP“ in den Quellcode der Website eingebaut werden. Sofern Google
Analytics schon vor diesen Maßnahmen im Einsatz war, müssen jetzt
noch alle gespeicherten Analytics-Daten gelöscht werden.
Zuverlässig geht dies nur, wenn Sie das alte Konto komplett löschen
und ein neues anlegen. Des Weiteren benötigen Sie in der Datenschut-
Relativ neu am Markt ist Google Universal Analytics. Mit diesem Tool
soll es möglich sein, kanal- und geräteübergreifend das Benutzerverhalten zu verfolgen. Laut Google benutzen 90 Prozent der Besucher für
ihre Customer Journey – die Reise vom Interesse bis zum Kauf eines
Produktes – unterschiedliche Geräte: vom heimischen PC über ein Tablet
oder Smartphone bis hin zum Arbeitsplatz-PC. Auch Schnittstellen zur
Offline-Welt existieren (zum Beispiel beim Einsatz einer Kundenkarte
in einer Filiale). Mit Google Universal Analytics soll dieser Prozess
in seiner Gesamtheit nun abbildbar sein. „Ein neues Zeitalter in der
Webanalyse ist angebrochen“, urteilen Marketingexperten.
Doch wo viel Licht, da ist auch Schatten. Mit den neuen Analysemöglichkeiten gehen leider auch datenschutzrechtliche Probleme einher. Zum
Beispiel kann die bei Analytics anzubietende Widerspruchsmöglichkeit
mit Browser-Add-on nicht für alle Geräte angeboten werden. Schließlich
erfordert das geräteunabhängige Tracking von Google Universal Analytics
auch eine geräteunabhängige Widerspruchsmöglichkeit. Von Google wird
zurzeit noch keine technische Lösung angeboten, die geräteübergreifendes
Tracking deaktivieren kann. Insofern ist der datenschutzkonforme Einsatz
von Google Universal Analytics mit einigen Risiken verbunden.
❙
Autor
Daniel Weichert
Fachlicher Leiter,
BIEG Hessen,
Frankfurt
daniel.weichert@
bieg-hessen.de
HEUTE SCHON GEAPPT?
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WWW.FRANKFURT-MAIN.IHK.DE/WIFO-APP
Datenschutz
Cookies und Co.
Keine Website ohne Datenschutz
Personenbezogene Daten sind sensible Daten. Betreiber von Onlineshops sollten daher ein besonderes Augenmerk
auf die datenschutzrechtlichen Aspekte ihrer Website richten. Denn Wettbewerber lauern häufig darauf, formelle
­Verstöße gegen das Telemediengesetz abzumahnen.
26
oder Piwik) von besonderer Bedeutung, dass
selbst bei Verwendung gekürzter IP-Adressen –
beispielsweise durch automatisiertes Löschen
der letzten drei Ziffern mittels sogenannter
Anonymize-Plug-ins – die Anwendbarkeit der
datenschutzrechtlichen Vorschriften keineswegs
ausgeschlossen ist.
Sobald die im Rahmen der Nutzung der
Webseite (zum Beispiel Bestellung) erhobenen
personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken
als der Bereitstellung des Onlinedienstes verwendet werden sollen (zum Beispiel Werbezwecke), ist
dies rechtssicher in der Praxis nur mit einer aktiv
erklärten, wirksamen Einwilligung des Nutzers
möglich. Zwar zeigen die Aufsichtsbehörden hier
durchaus spannende alternative Wege auf, doch
sind diese bisher keineswegs gerichtlich geprüft
und daher nur bedingt verlässlich.
Die Rechtsprechung nutzt im Gegensatz dazu
bereits seit Längerem immer wieder die sich ihr
bietenden Gelegenheiten, legales Marketing zu
erschweren: So ist es dem Anbieter beispielsweise bei Bestätigungsmails
im Rahmen einer Newsletter-Registrierung vielfach aufgrund der hohen
Anforderungen der Rechtsprechung nicht möglich, die erforderliche
Einwilligung in gerichtsfester Form nachzuweisen, weshalb Bestätigungsmails vielfach als unverlangt zugesandte und damit unzulässige
E-Mail-Werbung eingeordnet werden; auch wird der per E-Mail erklärten
Einwilligung in Telefonwerbung per se die hinreichende Beweiswirkung
abgesprochen.
Die Urteile sind zwar juristisch einwandfrei, aber keineswegs praxisgerecht. Hier ist der (europäische) Gesetzgeber gefragt. Bis zur – nunmehr
vielleicht bis Ende 2015 stattfindenden – Einführung der EU-DatenschutzGrundverordnung und der Überarbeitung der sogenannten CookieRichtlinie bleiben Fantasie, Kundenorientierung und Risikobereitschaft
bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen also unerlässlich. ❙
Foto: Gettyimages / Gary Waters
P
ersonenbezogene Daten, die im Rahmen
der Nutzung von (interaktiven) Webseiten deutscher Anbieter erhoben werden,
unterliegen primär den datenschutzrechtlichen
Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).
Dieses spielt in der Praxis zwischenzeitlich eine
bedeutende Rolle, weil bestimmte Verstöße gegen das TMG durch Wettbewerber abgemahnt
werden können. Da die materiellen Regelungen
des Telemediengesetzes zum Umgang mit Daten eher unbestimmt sind und das Risiko einer
unberechtigten Abmahnung mit sich bringen,
werden bevorzugt formelle Verstöße abgemahnt.
Auf diese Weise wird ein Gesetzesverstoß –
und mag er sich auf einer noch so formalen
Ebene bewegen – zum gesetzlich legitimierten
Kampfmittel im (un-)lauteren Wettbewerb.
Durch das Einhalten der relativ klaren formellen
Vorgaben reduziert sich folglich das Risiko einer
Abmahnung durch Wettbewerber in besonders
hohem Maße.
Der Webseitenanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die datenschutzrechtlichen Prozesse zu unterrichten.
Dies kann mittels „Datenschutzbestimmungen“ erfolgen, wenn diese
durch einen entsprechend gekennzeichneten Link auf der Hauptseite
vorgehalten werden. Zu empfehlen ist, auch auf jeder Unterseite einen
entsprechenden Link aufzunehmen, falls die Hauptseite nicht zwingend
als Erstes besucht werden muss. Darüber hinaus müssen die Informationen
zum Datenschutz jederzeit abrufbar sein. Auch diese Anforderung muss
eingehalten werden, um einer Abmahnung wegen formeller Fehler der
Webseite zu entgehen.
Ebenso müssen die Datenschutzbestimmungen über Art, Umfang
und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
sowie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers
außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in allgemein verständlicher Form unterrichten. Der Anbieter
hat den Nutzer über das Setzen von Cookies aufzuklären. Zwar wird
derzeit diskutiert, ob das Setzen von Cookies nur bei vorheriger aktiv
erklärter Einwilligung des Nutzers zulässig ist. Doch haben sich in der
Praxis allenfalls Hinweistexte durchgesetzt.
Darüber hinaus muss der Anbieter auf die Nutzung von SocialMedia-Plug-ins hinweisen. Hierzu sind standardisierte Textvorschläge
im Internet verfügbar. Für den Webseitenbetreiber ist sowohl bei
Social-Media-Plug-ins als auch bei Analysetools (wie Google Analytics
Autor
Dr. Dennis Voigt
Rechtsanwalt,
­Melchers Rechts­
anwälte, Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
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Foto: Jochen Müller
„Der Standort des Frischezentrums hat sich bewährt“, sagen Wolfgang Lindner (l.),
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, und Hans-Georg Paulus (r.), Geschäfts­
führer, Frischezentrum Frankfurt. Mit einem Frische-Erlebnis-Tag wurde Ende
September das Jubiläum zehn Jahre Frischezentrum am Martinszehnten gefeiert.
Zehn Jahre Frischezentrum
Regionalität liegt im Trend
Ein Gespräch mit Wolfgang Lindner, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, und Hans-Georg Paulus,
­Geschäftsführer, Frischezentrum Frankfurt, über den Lebensmittelgroßmarkt, der vor zehn Jahren vom Ostend
in das Gewerbegebiet am Martinszehnten umgesiedelt ist.
Herr Lindner, Herr Paulus, die
von dem Architekten Martin
Elsaesser in den Zwanzigerjahren
entworfene Großmarkthalle im
Ostend wurde im Frankfurter
Volksmund nicht zuletzt wegen
ihrer Größe und ihrer sakralen
Anmutung auch „Gemieskirche“
genannt. Hat das Frischezentrum
in Kalbach inzwischen einen
vergleichbaren Spitznamen?
Lindner: Ähnliches haftet dem
neuen Großmarkt noch nicht an,
obwohl er die gleiche Funktion
Link zum Thema
Weitere Infos online unter
www.frische-zentrum-frankfurt.de.
28
wie die alte Großmarkthalle erfüllt. Der Begriff Gemüsekirche
charakterisiert letztendlich aber
eine gewisse Aura, die das gesamte Umfeld im Ostend geprägt
hat.
Paulus: Schon die Architektur
der beiden Gebäude lässt sich
nicht miteinander vergleichen. Die
Großmarkthalle am Martinszehnten wirkt nüchtern, sie ist rein
funktional gebaut. Bewusst haben
wir den Namen Frischezentrum
gewählt. Denn der neue Standort ist nicht mehr nur Obst- und
Gemüsegroßmarkt, sondern das
Warenangebot wurde in Richtung
Frischprodukte erweitert. Allerdings legen wir weiterhin auch
großen Wert auf die Bezeichnung
Großmarkt.
Hat sich der Standort in Kalbach
bewährt?
Lindner: In jedem Fall. Wir verkaufen unsere Waren in optimal
temperierten, geschlossenen Hallen, während das Marktgeschehen
im Ostend weitgehend im Freien
stattfand. Hinsichtlich Hygiene
und Arbeitssicherheit sind wir am
Martinszehnten auf dem neuesten
Stand. Und die Verkehrsanbindung könnte kaum besser sein.
Ursprünglich befand sich der alte
Großmarkt am Stadtrand, durch
das Wachstum Frankfurts gehörte
er zuletzt fast schon zur Stadtmitte. Die Logistik war vor der
Verlegung der Großmarkthalle
daher zunehmend ein Problem.
Das Frischezentrum hat hingegen
direkten Anschluss an zwei Auto-
bahnen. Und der Flughafen ist ein
Garant dafür, dass empfindliche,
hochwertige Importware immer
frisch und schnell zu uns kommt.
Lässt sich diese positive Entwicklung auch an Umsatzzahlen
ablesen?
Paulus: Durch den Siegeszug der
Supermärkte und Discounter seit
den Siebzigerjahren waren die
Warenmengen, die über Großmärkte gelaufen sind, an vielen
Standorten – auch in Frankfurt –
rückläufig. Befördert wurde diese
Entwicklung dadurch, dass die
Lebensmittelriesen eigene Vertriebs- und Logistikketten aufgebaut haben und in Großmärkten
seither nur noch vereinzelt Ergänzungskäufe tätigen. Von daher
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Standortpolitik
ist es ein großer Erfolg, dass sich
Warenumschlag und damit auch
Umsätze hier am neuen Standort
stabilisiert haben.
Im Ranking lediglich übertrumpft
von den Großmärkten in München, Hamburg, Berlin und Bremen, zählt das Frischezentrum
Frankfurt zu den modernsten
Großmärkten Deutschlands. Doch
lassen sich die Großhandelsplätze überhaupt miteinander
vergleichen?
Paulus: Ein Vergleich der Metropolregionen München, Hamburg
und Berlin mit Frankfurt ist wie
ein Vergleich von Äpfeln mit
Birnen. Der Warenumschlag, die
Sortimente und die Größe der
jeweiligen Standorte entwickeln
sich immer in Abhängigkeit von
der Größe der Einzugsgebiete
und der regionalen Handelsstrukturen.
Lindner: Nicht zu vergessen
die regionalen Besonderheiten.
Der Münchener Großmarkt war
einst ein wichtiger Umschlagplatz für Waren, die südlich der
Alpen produziert wurden. Und
in Hamburg wurden traditionell
vor allem Waren vertrieben, die
von großen Containerschiffen
gelöscht wurden. Deshalb waren
diese beiden Standorte früher so
stark. Das hat sich inzwischen
angeglichen, denn der Frankfurter Großmarkt profitiert von der
Nähe zu Deutschlands größtem
Flughafen.
Pro Woche kommen etwa 3 000
Kunden nach Kalbach, um bei
Lebensmittelgroßhändlern, Importeuren, Erzeugern aus der
Region oder Spezialitätenhändlern einzukaufen. Wie groß ist
das Einzugsgebiet des Frischezentrums?
Paulus: Etwa 80 Prozent unserer
Kunden kommen aus dem Großraum Frankfurt. Der Radius zieht
sich aber über 200 Kilometer bis
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
ins Siegerland, in die Pfalz und
Westthüringen. Und die rund
100 Händler sorgen dafür, dass
über fünf Millionen Menschen
in FrankfurtRheinMain frische
Lebensmittel auf ihren Tellern
haben.
spanische und italienische Lebensmittelgroßhändler, die ein
heimisches Segment bedienen,
oder ein Vollsortimenter. Das
würde dem Großmarkt nicht
schaden, sondern neue Synergien
schaffen.
Das Betreiberkonzept basiert auf
einer Public-private-Partnership
zwischen den Händlern und der
Stadt Frankfurt. Darin unterscheidet sich das Frischezentrum
von anderen Großhandelsmärkten in Deutschland.
Paulus: Großhandelsmärkte sind
in der Regel immer Eigenbetriebe
der jeweiligen Städte. In Frankfurt
ist das anders. Das Frischezentrum
ist eine GmbH, die Stadt Frankfurt hält aber nur 25 Prozent der
GmbH-Anteile. 75 Prozent der
Gesellschaft halten die Händler,
die somit nicht nur Mieter, sondern auch Miteigentümer des
Großmarkts sind. Jeder Händler
ist folglich mitverantwortlich für
den Standort und dessen Wettbewerbsfähigkeit.
Ist es Ihr Zukunftstraum, auch
den Frankfurter Blumengroßmarkt am Martinszehnten anzusiedeln?
Lindner: In den meisten anderen
Großhandelsmärkten befinden
sich Obst, Gemüse und Blumen
unter einem Dach. In Frankfurt ist
das nicht der Fall. Viele Einkäufer,
die Lebensmittel und Pflanzen
benötigen, müssen hier immer zu
zwei Großmärkten fahren. Für sie
wäre es ein großer Vorteil, wenn
beides am Martinszehnten vereint
wäre. Blumen und Zierpflanzen
würden unser Angebot daher
ideal ergänzen und den Standort
insgesamt stärken.
Sind die vorhandenen Flächenkapazitäten auch mittelfristig
ausreichend?
Paulus: Die Verantwortlichen
haben bei der Planung eine Punktlandung gemacht und den Bedarf
realistisch eingeschätzt. Die vorhandenen Flächen halte ich auch
in Zukunft für ausreichend. Kämen
neue Segmente hinzu, hätten wir
noch Flächen zur Verfügung, die
aktiviert werden könnten.
Soll das Produktsortiment künftig noch erweitert werden?
Lindner: Das Sortiment hat sich
gegenüber dem alten Großmarkt
schon erweitert, beispielsweise
um Fisch, Fleisch, Molkereiprodukte und Feinkost. Ich würde
es schon begrüßen, wenn noch
Ergänzungsbranchen aus der
Sparte Ernährung den Zugang
zu uns finden würden – wie
Welche Trends beobachten Sie
im Lebensmittelgroßhandel?
Lindner: Grundsätzlich haben
sich die Sortimente stark verändert. Exotische Früchte sind
längst Standard und nichts Besonderes mehr. Im Trend liegen
derzeit fertige und halbfertige
Waren. Kartoffeln oder Salate sind
schon entsprechend vorbereitet,
sodass sie in Restaurants oder
Kantinen nur noch erhitzt oder
angerichtet werden müssen. Und
die Verbraucher haben die Regionalität wiederentdeckt, das ist
ein Megatrend.
Ein Drittel der im Frischezentrum
umgeschlagenen Waren, etwa
140 000 Tonnen jährlich, stammen aus regionaler Erzeugung.
Greifen Verbraucher inzwischen
lieber zum regionalen Produkt
als zur Bioware?
Paulus: Regional hat Bio überholt, dieser Trend ist eindeutig.
Er hat sich angesichts von zahl-
reichen Lebensmittelskandalen
sogar noch weiter verstetigt. Die
Erzeuger vor Ort haben finanziell
weniger gelitten, sondern waren
letztendlich die Profiteure dieser
Skandale. Denn die Verbraucher
bringen regional erzeugten Produkten eine besondere Wertschätzung und ein berechtigtes
Vertrauen entgegen. Der Trend
sichert die wirtschaftliche Grundlage regionaler Erzeugerbetriebe
und dient zugleich dem Erhalt von
Ackerflächen und Sonderkulturen
in der Metropolregion.
Im Lebensmittelbereich hat die
Produktsicherheit insgesamt einen hohen Qualitätsstandard
erreicht. Wie werden diese Standards im Frischezentrum überprüft?
Lindner: Es gibt heutzutage
keinen Gemüse- oder Obstanbau
ohne standardisierte Qualitätssicherungssysteme. In Deutschland
haben wir die weltweit höchsten
Standards – und die Verbraucher
können sich darauf verlassen,
dass diese eingehalten werden.
Auch das Frischezentrum ist
zertifiziert und wird regelmäßig
von neutraler Stelle kontrolliert. Mit dem 2013 eingeführten
„Frischezentrum-Siegel“ gehen
wir noch einen Schritt weiter.
Unsere Händler können sich mit
diesem internen Gütesiegel zusätzlich zertifizieren lassen und
garantieren den Einkäufern und
Verbrauchern damit hochwertige
und frische Ware. Das Siegel ist
ein Baustein, um das Frischezent­
rum als Qualitätsmarke weiter zu
positionieren.
❙
Interview
PETRA MENKE
Chefredakteurin,
IHK WirtschaftsForum, Unternehmermagazin der
IHK Frankfurt
[email protected]
29
Fotos: Stefan Krutsch
Marcel Führ (l.), Produktionsleitung, Müller & Co., erläuterte beim
Rundgang die einzelnen Produktionsschritte des Fensterbaus.
IHK-Kreisbereisung
Hervorragende Produktqualität
Die IHK-Kreisbereisung fand in diesem Jahr im Hochtaunuskreis statt. Eine Delegation besuchte die Familien­
unternehmen Müller & Co. Kunststoff-Fenster, Energiespartechnik in Schmitten-Brombach sowie die Druckerei
Esser + Verlag in Weilrod.
„Ähnlich wie im gesamten IHKBezirk berichten fast 90 Prozent
der Unternehmen im Hochtaunuskreis von einer guten oder
befriedigenden Geschäftslage.
Allerdings sind die Erwartungen
verhalten“, sagte Prof. Mathias
Müller, IHK-Präsident, im Rahmen
der Pressekonferenz nach der
diesjährigen IHK-Kreisbereisung
im Hochtaunuskreis. Fragen zur
konjunkturellen Entwicklung, zur
Region als Arbeits- und Wohn­
standort sowie zur Ausbildungsund Fachkräftesituation standen
im Mittelpunkt der diesjährigen
Kreisbereisung.
Stellvertretend für die 20 000
Unternehmen im Hochtaunuskreis
konnte sich die Delegation von
der Innovations- und Leistungs-
30
fähigkeit des Mittelstands bei den
familiengeführten Unternehmen
Druckerei Esser + Verlag, Weilrod,
sowie Müller & Co. KunststoffFenster, Schmitten-Brombach,
überzeugen. Der Delegation
gehörten neben dem IHK-Präsidenten Müller auch Matthias
Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK
Frankfurt, Ulrich Krebs, Landrat,
Hochtaunuskreis, Axel Bangert,
Bürgermeister, Weilrod, Markus
Kinkel, Bürgermeister, Schmitten, und Natascha Ramadanovic,
Wirtschaftsförderin, Hochtaunuskreis, an.
Start der Firmenbesichtigungen war die Druckerei Esser, wo
Firmeninhaber Götz Esser sein
Unternehmen präsentierte. Die
Druckerei wurde 1971 von Fritz-
Albert Esser gegründet und wird
seit 1994 von Götz Esser geleitet.
Zwischenzeitlich beschäftigt das
Unternehmen 18 Mitarbeiter.
Es verfügt über einen modernen Druckmaschinenpark und
hat in den vergangenen Jahren
außerdem auch eine Reihe von
strategischen Partnerschaften
mit Druckunternehmen unterschiedlicher Ausrichtung und
Größe sowie Logistikunternehmen aufgebaut.
„Man muss nicht alles selbst
machen, man braucht nur verlässliche Partner und Mitarbeiter
und ein gutes Bauchgefühl bei
der Auswahl“, beschreibt Esser
sein Erfolgskonzept. Dass er dabei
offensichtlich sehr viel richtig
macht, immer wieder Nischen
besetzt, in fortschrittliche Drucktechnik investiert und so dem
Kostendruck und den Rationalisierungen des Druckgewerbes
die Stirn bietet, beeindruckte die
Teilnehmer der Kreisbereisung.
Dies verdeutlicht auch die
Partnerschaft mit dem Weltkonzern Procter & Gamble, die einen
großen Anteil des Umsatzes der
Druckerei ausmacht. Für diesen
Großkunden werden nicht nur
Kartonagen, Displays und Werbeartikel in Großauflagen konfiguriert und bedruckt, sondern
auch Logistikdienstleistungen mit
streng zertifizierten Hygienevorschriften von der Kommission bis
zum Versand von Health-Careund Medical-Artikeln in Millionenstückzahlen übernommen.
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Standortpolitik
Von links: Ulrich Krebs, Landrat, Hochtaunuskreis, Axel Bangert, Bürgermeis­
ter, Weilrod, Götz Esser, Inhaber, Druckerei + Verlag Esser, und Prof. Mathias
Müller, Präsident, IHK Frankfurt.
Von links: Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Ulrich
Krebs, Landrat, Hochtaunuskreis, Marcus Kinkel, Bürgermeister, Schmitten,
Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Marcel Führ, Produktionslei­
tung, und Bernd Müller, Geschäftsführer, Müller & Co. Kunststoff-Fenster.
Im Anschluss besuchte die
Delegation das Unternehmen
Müller & Co. Kunststoff-Fenster
in Schmitten, das 1905 zunächst
als Schreinerei gegründet und danach Schritt für Schritt zu einem
modernen und ständig expandierenden Fertigungsbetrieb mit
zwischenzeitlich 132 Mitarbeitern
an den Standorten Schmitten und
Taunusstein ausgebaut wurde. Das
von Bernd Müller geführte Familienunternehmen setzt seit 50 Jahren
Maßstäbe beim Bau von Kunststofffenstern, die mit zunehmender
Fertigungstiefe, Individualität und
hoher Qualität entwickelt, gebaut
und vertrieben werden.
Beim Rundgang durch den
hochmodernen Fertigungsbetrieb
konnten sich die Teilnehmer der
Kreisbereisung von der computergestützten halbautomatischen
Fertigungsstraße und von der
Bandbreite des Sortiments von
täglich 90 verschiedenen Fenstern und Türen überzeugen und
erfuhren mehr über die heute
hohen Sicherheitsanforderungen
und Komfortstandards rund um
das Produkt Fenster.
„Die weltweiten Krisen trüben
den Optimismus der Unternehmen
allerorts ein“, so Müller. Das anhaltende Problem des Fachkräftemangels drücke auch im Hochtaunuskreis auf die Erwartungen im
Hinblick auf die wirtschaftliche
Entwicklung. Gespräche und Umfragen zeigten, dass ein immer
größer werdender Anteil von Unternehmen offene Stellen nicht
mehr besetzen könne. Dies konnte
Firmeninhaber Bernd Müller auch
bestätigen. Zwar würden derzeit
sieben junge Menschen in seinem
Unternehmen im kaufmännischen
und gewerblichen Bereich ausgebildet, aber auch hier spüre
man den Fachkräftemangel und
habe Nachwuchssorgen. Speziell der Ausbildungsberuf des
Kunststofffensterbauers sei kaum
bekannt und werde bislang noch
zu wenig von Auszubildenden
wahrgenommen.
Krebs betonte, dass Deutschland zunehmend ein Einwanderungsland sei: „Wir müssen die
Menschen, die zu uns kommen,
in Arbeit bringen und darin eine
Chance sehen.“ Deshalb lobte
er auch die in den besuchten
Unternehmen gelebte Integration von Mitarbeitern ausländischer Herkunft. Zudem hob er
die Bedeutung leistungsfähiger,
innovativer und in der Region
verwurzelter Unternehmen für
die lokale Wirtschaft und den
heimischen Arbeitsmarkt hervor.
IHK-Präsident Müller resümierte, dass beide Firmenbesichtigungen verdeutlichten, dass
kluge Unternehmensführung, Kooperationen, innovative Produkte und Fertigungstechnik sowie
hervorragende Produktqualität
selbst dann Perspektiven und
Unternehmenserfolge gewährleisten, wenn die Kauf- und Investitionsbereitschaft der Kunden
durch welt- und wirtschaftspolitische Unsicherheiten und Krisen
gedämpft werde. Von solchen
inhabergeführten Unternehmen
lebe die Region. Sie stellten Arbeits- und Ausbildungsplätze und
würden damit zu einem gesunden
Wirtschaftsklima im Taunus bei❙
tragen, so Müller.
autorin
Valentina Scheu
Leiterin, Ge­schäfts­­
stellen Bad Hom­
burg und Hofheim,
IHK Frankfurt
v.scheu@frank­
furt-main.ihk.de
Tourismus-Destination Frankfurt im Wettbewerb
Freitag, 5. Dezember, 10 bis 16 Uhr, IHK Frankfurt
Der Tourismus in Frankfurt hat
sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und konstanten
Wachstumsmotor entwickelt. Die
Mainmetropole profitiert dabei
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
von ihrer Vielfalt an Angeboten
und boomt sowohl im Geschäftsreiseverkehr als auch im Privatreisebereich. Dennoch steht
Frankfurt mit anderen Destinationen im intensiven Wettbewerb
um Gäste. Bei der Veranstaltung
geht es darum, wie gut Frankfurt im Wettbewerb aufgestellt
ist, was die Mainmetropole von
anderen Destinationen lernen
kann und welche Marketingan-
sätze im Wettbewerb um die
Gäste Erfolg versprechend sind.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung und Infos online
unter www.frankfurt-main.ihk.
de/destination.
❙
31
Standortpolitik
Beschäf tigungsprognose
Stabilitätsanker Arbeitsmarkt
Das IHK-Forum Rhein-Main erwartet, dass die Beschäftigung in der Metropolregion in 2015 um rund 17 000 Stellen
steigen wird. Damit könnte der Arbeitsmarkt die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen.
Die Wirtschaft in FrankfurtRheinMain befindet sich weiterhin in
einer guten Verfassung: 90 Prozent der Unternehmen bewerten
ihre aktuelle Situation als gut
oder befriedigend. Diese positive
Einschätzung findet sich auch in
den Beschäftigungsplänen wieder.
Die Rückmeldungen der Unternehmen deuten darauf hin, dass
weiter Beschäftigung aufgebaut
wird – trotz der konjunkturellen
Risiken, die gerade deutlich sichtbar werden. Das IHK-Forum RheinMain, der Zusammenschluss der
Industrie- und Handelskammern
in der Region, rechnet derzeit mit
einem Wirtschaftswachstum von
1,5 Prozent sowie 19 000 neuen
Jobs in 2014 in der Metropolregion.
Prognose für 2015
Der Ausblick auf das kommende
Jahr fällt allerdings getrübt aus. Die
Erwartungen der Unternehmen in
FrankfurtRheinMain an eine positive
Bestellung
Die Beschäftigungs- und Konjunkturprognose Frankfurt­
RheinMain 2015 ist online
abrufbar unter www.frankfurt-main.ihk.de/prognose. Bestellung der gedruckten Version: IHK Frankfurt, Christian
Weßling, E-Mail c.wessling@
frankfurt-main.ihk.de.
konjunkturelle Entwicklung gehen
zurück. Positiv für das kommende
Jahr stimmt allerdings die weiterhin starke Binnennachfrage, das
historisch niedrige Zinsniveau und
der verhältnismäßig niedrige Wechselkurs des Euros zum US-Dollar.
Diese Faktoren sind Grundsteine
für ein solides Investitionsniveau
und stabile Exporte. Sollte es zudem
gelingen, den Fokus auf eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik
zu legen, ist für 2015 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in
FrankfurtRheinMain um ein Prozent
realisierbar.
Der Arbeitsmarkt bleibt nach
wie vor Stabilitätsanker der regionalen Wirtschaft – auch wenn
die Entwicklung leicht hinter der
aktuellen Dynamik zurückbleiben
dürfte. Nach Berechnungen des
IHK-Forums werden 2015 rund
17 000 neue Stellen in Frankfurt­
RheinMain geschaffen. Somit
werden im kommenden Jahr in
der Region mehr als 2,1 Millionen
Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein – ein
neuer Rekord.
Dienstleistungen
Der Dienstleistungssektor bleibt
Beschäftigungsmotor in FrankfurtRheinMain. Auch für das kommende
Jahr wird ein kräftiges Beschäftigungswachstum prognostiziert.
Nach Berechnungen des IHK-Forums
werden 2015 etwa 1,2 Prozent beziehungsweise 16 000 zusätzliche
sozialversicherungspflichtige Jobs
geschaffen. Bei den Unternehmensbezogenen Dienstleistungen ist die
Einstellungsbereitschaft besonders
stark ausgeprägt. Insbesondere Unternehmen aus dem Bereich Information und Kommunikation planen
infolge der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft, ihren Beschäftigtenstand auszuweiten. Auch die
Immobilienwirtschaft und Betriebe
aus dem Bereich Wirtschafts- und
Unternehmensberatung bewerten
ihre aktuelle Lage positiv. In der
insgesamt positiven Stimmung bei
den Dienstleistungsunternehmen
kommt die nach wie vor stabile Lage
der Binnenwirtschaft zum Ausdruck.
Industrie
Die Rückmeldungen der Industrieunternehmen deuten auf eine etwas
schwächere Entwicklung als zuletzt
hin. 16 Prozent der Unternehmen
wollen neue Stellen schaffen – genauso viele Unternehmen allerdings
auch Beschäftigung abbauen. Unter
dem Strich rechnet das IHK-Forum
Rhein-Main für 2015 mit einer
Seitwärtsbewegung auf dem Arbeitsmarkt. Hoffnung auf wieder
steigende Exporte bereitet die Tendenz der EZB, einen schwächeren
Euro in Kauf zu nehmen. Auch die
zunehmende Digitalisierung (Stichwort Industrie 4.0) bietet Chancen
für zahlreiche Industriebetriebe.
Baugewerbe und Handel
Die Unternehmen des Baugewerbes
in FrankfurtRheinMain planen auch
in 2015 mit mehr Personal; allerdings
wird der Zuwachs etwas geringer
ausfallen als in den vergangenen
Jahren. Nach den Berechnungen des
IHK-Forums werden rund 0,9 Prozent
beziehungsweise etwa 1 000 zusätzliche Stellen entstehen. Insbesondere
der Wohnungsbau der privaten Haushalte ist weiter Garant für die positive
Entwicklung in dieser Branche.
Im Handel trüben sich die Geschäftsaussichten hingegen etwas
ein. Sowohl im Einzel- als auch im
Großhandel liegen die Erwartungen
an die zukünftige wirtschaftliche
Entwicklung im neutralen Bereich.
Nach einem relativ starken Beschäftigungsaufbau in den vergangenen Jahren erwartet das IHKForum Rhein-Main kein weiteres
Wachstum im Handel in 2015. ❙
Autor
Christian
­Wessling
Referent, Wirtschaftspolitik
und Metropolenentwicklung,
IHK Frankfurt
c.wessling@frank­
furt-main.ihk.de
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32
24.06.14 08:07
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Standortpolitik
IHK-Konjunk turumfrage Herbst
Stimmung sinkt trotz guter Lage
Die Geschäftslage im IHK-Bezirk Frankfurt ist im Herbst weiterhin gut, die Erwartungen sinken jedoch deutlich. Der
IHK-Geschäftsklimaindex erreicht den niedrigsten Stand des Jahres; er sinkt um sieben Zähler auf 122 Punkte.
GESCHÄFTSKLIMA IM IHK-BEZIRK FRANKFURT
Die Binnennachfrage bleibt
Wachstumstreiber für den
IHK-Bezirk Frankfurt. Wie im
Frühsommer berichten 46 Prozent der Unternehmen von guten Geschäften. Acht Prozent
bezeichnen ihre Geschäftslage
als schlecht, das ist ein Prozentpunkt weniger als in der
Vorumfrage. Somit liegt der
Lageindikator, der Saldo aus
gewichteten positiven und negativen Antworten, einen Zähler
höher bei 38 Punkten. Jedoch
trüben sich die Erwartungen
der Unternehmen spürbar ein:
13 Prozent erwarten schlechtere
Teilnahme an der IHKKonjunkturumfrage
Die IHK Frankfurt befragt
dreimal jährlich mehr als
2 700 Mitglieds­unternehmen
nach ihren Einschätzungen
zur konjunkturellen Entwicklung. Unternehmen, die Interesse an einer Teilnahme haben, melden sich bei Diana
Schüler, E-Mail d.schueler@
frankfurt-main.ihk.de.
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
I/14
II/14
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160
140
120
100
80
60
40
III/07
Indikatorpunkte Geschäftsklima
Erwartungen
60
40
20
0
-20
-40
-60
Indikatorpunkte Lage / Erwartungen
Geschäftsklima
Lage
Geschäfte in den kommenden
Monaten (plus drei Prozentpunkte). Nur noch 22 Prozent
rechnen mit einer günstigeren
Geschäftsentwicklung (minus
neun Prozentpunkte). Der Erwartungssaldo sinkt somit von 21
auf neun Punkte. Die schleppende Erholung in der Eurozone und
die Auslandsrisiken geben Anlass
zur Sorge, dass das Wachstum
in der Region mittelfristig abgebremst wird.
Der Arbeitsmarkt im IHK-Bezirk zeigt sich weiterhin stabil:
Jedes fünfte Unternehmen will
in den nächsten Monaten zusätzliche Mitarbeiter einstellen,
nur zwölf Prozent der Betriebe
planen mit weniger Beschäftigten. Risikofaktoren wie Mindestlohn, Fachkräftemangel und
die internationalen Krisenherde
zeigen bislang wenige Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Allerdings reagiert
der Arbeitsmarkt häufig mit
Verzögerung und bedarf einer
besonderen Beobachtung.
Die Investitionspläne der
Unternehmen im IHK-Bezirk
sind etwas zurückhaltender als
im Frühsommer 2014: Der Anteil der Unternehmen, der mehr
investieren will, ist von 23 auf
20 Prozent gefallen, 14 Prozent
wollen weniger investieren als
zuvor (minus ein Prozentpunkt).
Im Baugewerbe und im Großhandel übersteigt die Zahl der
Unternehmen, die weniger investieren wollen, sogar die Zahl
derer, die mehr Investitionen
planen. Der Investitionssaldo
liegt dort bei minus drei beziehungsweise minus sieben.
Die Exporteure im IHK-Bezirk können sich derzeit noch zufrieden schätzen. Der Anteil der
Unternehmen mit optimistischen
Exporterwartungen steigt um
zwei Prozentpunkte auf 29 Prozent. Nur noch sieben Prozent
der Unternehmen (minus ein
Prozentpunkt) erwarten niedrigere Ausfuhrerlöse. Dennoch
steigt das Bewusstsein für einen möglichen Exportrückgang:
16 Prozent der Unternehmen
geben die Auslandsnachfrage als
Risikofaktor für die zukünftige
wirtschaftliche Entwicklung an
(plus ein Prozentpunkt).
Im Branchenvergleich
steigt die Stimmung im Baugewerbe am stärksten. Der
IHK-Geschäftsklimaindex klet-
tert von 110 auf 124 Punkte.
Nach der Auftragsschwäche
im Frühjahr, verursacht durch
den milden Winter, hat sich
die Geschäftslage der Branche
im Jahresverlauf verbessert.
Spitzenreiter beim Geschäftsklima sind jedoch die Unternehmen der Finanz-, Kredit- und
Versicherungswirtschaft und
die unternehmensbezogenen
Dienstleister mit einem weiterhin hohen Klimaindex von 131
beziehungsweise 130 Punkten.
Deutliche Stimmungsrückgänge weisen Einzelhandel und
Großhandel (mit Handelsvermittlung) auf: Die Geschäftsklimaindizes sinken um 13
beziehungsweise 24 Zähler
auf nunmehr 116 beziehungsweise 105 Punkte. Starke 87
Prozent der Einzelhändler
berichten zwar derzeit noch
von einer guten oder befriedigenden Geschäftslage (Vorumfrage 92 Prozent), jedoch
rechnen nur noch 20 Prozent
der Einzelhändler mit besseren
Geschäften in den kommenden Monaten (Vorumfrage 33
Prozent). Das nahende Weihnachtsgeschäft wird die Sorgen
der Einzelhändler hoffentlich
abfedern und der Binnennachfrage Stabilität verleihen. ❙
Autoren
Dr. Ralf
­Geruschkat
Geschäftsführer,
Wirtschaftspolitik und
Metropolenentwick­
lung, IHK Frankfurt
r.geruschkat@
frankfurt-main.
ihk.de
Diana Schüler
Referentin, Wirt­
schaftspolitik und
Metropolenentwick­
lung, IHK Frankfurt
d.schueler@frank­furt-main.ihk.de
33
Unternehmensförderung und Starthilfe
E xistenzgründungen
Noch Luft nach oben
Gründer bringen frischen Wind in die soziale Marktwirtschaft, schaffen Arbeitsplätze und sichern den Erfolg
eines starken Mittelstands. Jedes Jahr starten in Deutschland über 300 000 Menschen eine Existenzgründung,
über 4,2 Millionen sind selbstständig tätig.
weiter steigendem Fachkräftebedarf und der demografischen
Entwicklung die Gründungsbereitschaft steigt. Und auch die
Potenziale von Frauen sollen
stärker mobilisiert werden. Noch
ist es Fakt, dass lediglich jedes
dritte Unternehmen von einer
Frau gegründet wird. Nur jedes
zehnte wachstums­orientierte
Start-up wird von einer Ge-
Foto: Gettyimages / Jon Feingersh
Wir brauchen in Deutschland
mehr Gründer, die Innovationen umsetzen und Arbeitsplätze
schaffen. Daher muss die Gründungsdynamik in Deutschland
belebt werden. Denn im internationalen Vergleich besteht noch
viel Luft nach oben.
Der Schritt in die Selbstständigkeit muss attraktiv gestaltet
und flankiert werden, damit bei
Neue Gründerzeit: Unter diesem Motto
bündelt das Bundeswirtschaftsministerium
die Unterstützungsleistungen für Gründer.
34
schäftsführerin geleitet. Dabei
mangelt es Frauen keineswegs an
guten Ideen oder Know-how, aber
vielleicht manchmal an Mut und
Unterstützung. Mit der Initiative
„Frauen unternehmen“ baut das
Bundeswirtschaftsministerium
ein bundesweites Netzwerk von
„Vorbild-Unternehmerinnen“
auf. Sie sollen anderen Frauen
und Mädchen Mut zu beruflicher
Selbstständigkeit machen.
In der Initiative „Neue Grün­derzeit“ bündelt das Bundeswirtschaftsministerium die verschiedenen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen für Gründer,
damit sie sichtbarer werden und
die Transparenz erhöht wird.
Die Bundesregierung tut viel für
Gründer, aber die Start-ups brauchen mehr privates Kapital. Junge,
innovative Gründungen brauchen
international wettbewerbsfähige
Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Crowd-Investments.
Mit der Steuerfreistellung des
Invest-Zuschusses für Wagniskapital erhöht die Bundesregierung
beispielsweise die Attraktivität
des Programms, damit mehr Business Angels in junge innovative
Unternehmen investieren. Hier
soll weiter angesetzt werden, um
das Investitionsklima weiter zu
verbessern.
Künftig muss auch die Unternehmensnachfolge stärker in
den Blick genommen werden.
Unternehmerisches Know-how
und Arbeitsplätze dürfen nicht
verloren gehen, wenn der Chef
ausscheidet. Jährlich stehen in
Deutschland rund 27 000 Unter-
nehmen zur Übergabe an. Da bieten sich große unternehmerische
Chancen für Gründer, die in ein
bewährtes Geschäftskonzept mit
qualifizierten Mitarbeitern und
Kundenstamm einsteigen wollen.
Mit der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org
wird der Generationswechsel im
Mittelstand erleichtert, damit
Übergeber und Nachfolger schneller zueinander finden. Inzwischen
sind über die Internetbörse weit
mehr als 11 000 Unternehmensübergaben erfolgreich vermittelt.
Viele der Unternehmer hätten
ohne die Onlinebörse keinen geeigneten Nachfolger gefunden.
Daher sollte jeder Eigentümer
sich rechtzeitig die Frage stellen,
was aus seinem Unternehmen
werden soll, wenn er oder sie aus
dem Unternehmen ausscheidet.
Vom erfolgreichen Generationswechsel sind jährlich rund zwei
Millionen Mitarbeiter betroffen.
Diese Arbeitsplätze gilt es, auch
in Zukunft zu sichern.
Unsere soziale Marktwirtschaft lebt von kreativen und
innovativen Gründern. Sie geben
Wachstumsimpulse, damit der
deutsche Mittelstand so stark,
vielfältig und wettbewerbsfähig
bleibt. ❙
Autor
Sigmar Gabriel
Bundesminister
für Wirtschaft und
Energie, Berlin
kontakt@bmwi.
bund.de
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Aus- und Weiterbildung
IHK-Bildungszentrum
Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected].
IHK-Seminare
Briefe und E-Mails kundenorientiert gestalten
8. Dezember 2014 / 8 UE / eintägiges Seminar
195 Euro
Telefon – 14 03
Einführung in das Facility-Management
16. / 17. Dezember 2014 / 16 UE / zweitägiges Seminar
485 Euro
Telefon – 12 99
Telefontraining II – Aufbau
16. / 17. Dezember 2014 / 16 UE / zweitägiges Seminar
325 Euro
Telefon – 12 32
Hausverwaltung Eigentum – Grundlagen der Verwaltung von
Eigentumswohnungen485 Euro
21. / 22. Januar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99
Auswertung der Bilanz und G+V für Nichtbuchhalter 325 Euro
2. / 3. Februar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar
Telefon – 14 05
Einführung in das Immobilien-Geschäft
4. / 5. Februar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar
485 Euro
Telefon – 12 99
Immobilien-Wertermittlung, Teil II
10. / 11. Januar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar 485 Euro
Telefon – 12 99
Berufsbegleitende Zertifikatslehrgänge
Grundlagen der VWL / BWL
ab 8. Januar 2015 / 80 UE / dienstags und donnerstags
575 Euro
Telefon – 12 95
Projektleiter / -in (IHK) – Vollzeit
ab 19. Januar 2015 / 80 UE / ca. 3 Monate
1 195 Euro
Telefon – 12 32
Umsatzsteuerrecht475 Euro
ab 28. Januar 2015 / 60 UE / ca. 3 Monate
Telefon – 14 03
Änderungen vorbehalten.
Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen Sommer 2015
Die hessischen Industrie- und Handelskammern führen im Sommer 2015
Abschlussprüfungen in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen von Anfang April 2015 bis
Ende August 2015 durch.
Die Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen der IHK Frankfurt am
Main sind bis spätestens 15. Februar 2015 im Geschäftsfeld Aus- und
Weiterbildung der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt am Main
einzureichen.
Für die IT-Berufe gilt der Anmeldeschluss: 31. Januar 2015!
Für den Beruf Mediengestalter / -in
gilt der Anmeldeschluss: 31. Januar 2015
Anmeldungen, die nach dem oben
genannten Termin eingehen, können
nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Sommerprüfung 2015 sind von
den Ausbildungsbetrieben anzumelden beziehungsweise können sich
selbst anmelden:
Auszubildende, deren Ausbildungszeit
(beziehungsweise Ausbildungsstufe) bis zum 31. Oktober 2015 endet.
Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 31. Oktober 2015 endet und die die Prüfung vorzeitig ablegen wollen.
Wiederholer (auch Teilwiederholungen).
Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an der Prüfung teilnehmen
wollen (Externenprüfung).
Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungen finden
voraussichtlich wie folgt statt:
Kaufmännische und kaufmännischverwandte Ausbildungsberufe
Personal-Assistent IHK
Personal-Assistentin IHK
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Die mündlichen / praktischen Prüfungen in den kaufmännischen / kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen finden voraussichtlich wie
folgt statt:
29. Juni bis 17. Juli 2015
Technische Ausbildungsberufe
Dienstag, 5. Mai 2015
Mittwoch, 6. Mai 2015
Die praktischen Prüfungen der technischen Ausbildungsberufe (außer Bauzeichner / -in, Industrieelektriker / -in,
Technische Systemplaner / -in Stahlund Metallbautechnik) finden vo­
raussichtlich wie folgt statt:
4. Mai bis 31. August 2015
Änderungen vorbehalten.
onlinaneg
Lehrg
Effektive Personalarbeit in kleinen und mittleren Unternehmen
Starttermin: 11.03.2015
Dienstag, 28. April 2015
Mittwoch, 29. April 2015
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Verwenden Sie nur IHK-Anmeldeund Antragsformulare und reichen Sie
diese rechtzeitig und vollständig ein.
- Fügen Sie den Anmeldungen keine Ausbildungsverträge oder andere Originalunterlagen bei.
- Bei dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung das hierfür vorgesehene Antragsformular verwenden.
- Dem Antrag für die Externenprüfung
die Bescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit und über die berufliche Aus- und Fortbildung (Lehrgänge) beifügen.
Kontakt
IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Jessica Mechenbier, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-12 27, E-Mail
[email protected].
IHK-Akademie Koblenz e.V.
Josef-Görres-Platz 19 · 56068 Koblenz
Telefon 0261 30471-16 · www.ihk-akademie-koblenz.de
Akademie Koblenz
35
Bildungspolitik
Unterrichtsqualität im Fokus
Die Landesregierung möchte künftig die Berufsorientierung auch an Gymnasien verbessern.
Herr Prof. Lorz, welche persönlichen Ziele haben Sie sich als
Kultusminister für die Legislaturperiode gesetzt?
Lorz: Wir haben in Hessen ein
vielfältiges Schulsystem. Das ist
grundsätzlich gut, weil gerade
diese Vielfalt es ermöglicht, individuell auf die Bedürfnisse der
Schüler einzugehen. Dennoch
müssen wir sicherlich darüber
nachdenken, ob wir alles so aufrechterhalten können und wollen.
Im vergangenen Jahr war die
Diskussion auf den gymnasialen
Bildungsgang fokussiert. Nun ist
es an der Zeit, wieder das ganze
Spektrum in den Blick zu nehmen,
gerade auch die Berufsbildung.
Außerdem haben wir eine große
Weitere Infos
Die IHK Frankfurt bietet ein großes Angebot, um die Berufsorientierung
in den Schulen zu verbessern und bei Schülern schon früh das Interesse
an der dualen Ausbildung und technischen Berufen zu wecken:
❙ IHK-Praktikumsportal mit vielen Informationen und einer Börse zu
Praktika im Unternehmen: www.ihk-praktikumsportal.de
❙ IHK-Tecnopedia mit praktischen Beispielen, um Schüler für Mint-­
Berufe zu begeistern: www.tecnopedia.de
❙ IHK-Lehrstellenbörse mit einer Übersicht über freie Ausbildungsplätze: www.ihk-lehrstellenboerse.de
❙ Das Informationsbüro duales Studium der hessischen IHKs unterstützt
Unternehmen und Schüler: www.dualesstudium-hessen.de/informationsbueros
❙ Mit dem Feriencamp am Ende der Sommerferien bietet die IHK Frankfurt Berufe zum Anfassen: www.frankfurt-main.ihk.de/feriencamp
36
Foto: picture-alliance / Westend61
Ein Gespräch mit Prof. Alexander Lorz (CDU), hessischer Kultusminister, über die Bildungspolitik des Landes,
die verstärkte Förderung der Berufsorientierung der Schüler und seine persönlichen Amtsziele.
Herausforderung vor uns, das
Ganztagsprogramm: Wir möchten
bis zum Ende der Legislaturperiode zu einer Bildungs- und Betreuungsgarantie für alle Grundschüler kommen. Wichtig ist mir
auch die Unterrichtsqualität. Ich
will den guten Unterricht in den
Vordergrund stellen. Ich halte
diese Debatte für wichtiger als
alles, was wir zu Strukturen und
Formen miteinander diskutieren.
Und dann sind wir auch bei dem
Punkt der Lehrerbildung angekommen. Das ist sozusagen das
ganz dicke Brett, das ich aber
zumindest anbohren möchte.
Wie können sich die IHKs neben
der politischen Begleitung noch
weiterhin operativ einbringen?
Lorz: Eine wesentliche Aufgabe
der Wirtschaft ist es, den Schülern
berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Der Großteil der jungen
Menschen, die aus der Schule
kommen, geht entweder direkt
oder nach einem weiteren Ausbildungszwischenschritt in eine Beschäftigung in der Wirtschaft. Je
eher sie die Perspektiven schon vor
Augen haben und wissen, welche
Möglichkeiten sie auf der Basis
ihres Schulabschlusses haben,
umso motivierter sind sie in der
Regel auch, sich in der Schule zu
engagieren. Deshalb ist es wichtig,
schon in der Schule aufzuzeigen,
dass die Schule kein Selbstzweck
ist, sondern junge Menschen vor
allem befähigen soll, ihr Leben
selber zu gestalten.
Warum sollten sich Ihrer Meinung nach auch kleine und mittelständische Unternehmen stärker in den Schulen engagieren?
Lorz: Die große Stärke unserer
Wirtschaft und damit auch unserer Gesellschaft ist die Basis in
den kleinen und mittelständischen
Unternehmen. Und dafür brauchen wir den Nachwuchs. Damit
sind wir beim Thema Fachkräfte.
Junge Leute sollten schon frühzeitig im Blick haben, dass es
eben nicht nur Siemens, Lufthansa
oder Merck gibt, sondern dass da
draußen unendlich viele Firmen
existieren, die höchst erfolgreich
sind, bei denen man tolle Karrierechancen hat und deren Namen
man überhaupt nicht kennt, wenn
man nicht in der Branche tätig
ist. Wir müssen die Schulen und
die Betriebe deshalb noch besser
zusammenbringen. Wir leben
schließlich davon, dass alle Segmente unserer Gesellschaft in
irgendeiner Form ineinandergreifen, die Schule kann sich folglich
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Aus- und Weiterbildung
nicht vom Rest der Gesellschaft
separieren und die Wirtschaft
auch nicht.
Die Berufsorientierung soll künftig auch an Gymnasien verbessert werden, der entsprechende Erlass steht aber noch aus.
Warum?
Lorz: Die ersten Gymnasien
haben bereits unser Gütesiegel
Schule und Berufsorientierung
erworben. Von daher müssen wir
schauen, ob es überhaupt notwendig ist, dies noch in einem
Erlass zu verschriftlichen. Denn es
Menschen sich wohlbegründet
und in einer nüchternen Analyse
ihrer eigenen Präferenzen und
Begabungen für den richtigen
Weg entscheiden können. Dafür
müssen sie aber die Wege kennen – und das ist der Aspekt der
Berufs- und Studienorientierung.
Sie müssen beispielsweise auch
sehen, dass es die akademische
und die berufliche Ausbildung
gibt, und dass das die beiden starken Säulen sind, auf denen unser
Ausbildungssystem beruht. Das
kann man vielfältig kombinieren.
Wir haben die Hochschulen auch
Prof. Alexander Lorz, hessischer Kultus­
minister: „Für mich ist es wichtig, dass die
jungen Menschen sich wohlbegründet
für den richtigen Berufsweg entscheiden
können. Dafür müssen sie aber die Wege
kennen – und das ist der Aspekt der Be­
rufs- und Studienorientierung.“
funktioniert auch ohne. Und ich
setze dabei auf einen Eisbrechereffekt: Es gibt immer ein paar Wagemutige, die fangen einfach an.
Wenn sie Erfolg haben, erzählen
sie es ein paar anderen weiter. Die
erzählen es auch wieder weiter,
und so entsteht der Schneeballeffekt, der hier wünschenswert
ist. Es wird ein bisschen dauern,
bis sich die Breite der Gymnasien
davon angesprochen fühlt. Aber
wenn wir das Thema kontinuierlich ins Bewusstsein rufen, habe
ich keine Zweifel daran, dass es
auch ohne Erlass funktioniert.
Die Hälfte eines Schülerjahrgangs geht mittlerweile auf ein
Gymnasium, ein Großteil der
Abi­turienten schließt ein Studium an. Ist es Ziel des Kultusministeriums, dass irgendwann
einmal alle studiert haben?
Lorz: Nein, sicherlich nicht. Für
mich ist wichtig, dass die jungen
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
geöffnet für beruflich Qualifizierte. Das ist ein ganz wichtiger
Schritt. Bei jedem Bildungsweg,
den wir in unserem Bildungssystem beschreiben, gibt es an einer
Stelle eine Möglichkeit, anzudocken und weiterzukommen. Das
ist im allgemeinen Bewusstsein
allerdings noch nicht verankert.
Lehrer sind ihren Schülern meist
bei der Studienorientierung behilflich, bei der Berufsorientierung hingegen tun sie sich oftmals schwer. Wie wollen Sie das
in allen Schulzweigen ändern?
Lorz: In den beruflichen Schulen
stellt sich das Problem nicht, weil
diese Lehrer normalerweise aus
den Betrieben kommen. Auch die
Haupt- und Realschullehrer sind
gut aufgestellt. Natürlich ist die
Orientierung in Gymnasien traditionell eine andere, deswegen ist
der Weg dort am schwersten. Aber
auch an den Gymnasien realisie-
ren die Lehrer zunehmend, dass
für einen Großteil ihrer Schüler
die berufliche Ausbildung zunächst der richtige Weg ist. Und
es gibt ja immer noch die Möglichkeit, Leute aus der Praxis in
die Schule zu holen, die von ihren
Erfahrungen berichten und Fragen
der Schüler beantworten.
sich zumindest weiterzubilden.
Inzwischen haben sich die Zahlen
zugunsten der Ausbildungsplatzbewerber verschoben. Ich bin
gerne bereit, das vollschulische
Angebot überall dort zurückzunehmen, wo entsprechende duale
Ausbildungsangebote vorhanden
sind.
Viele Tausend Schüler in Hessen
sind in dem Übergangssystem
statt in einer Ausbildung, da es
an Basis- und Persönlichkeitskompetenzen wie Pünktlichkeit
und Anwenden des Dreisatzes
mangelt. Wie sollen diese Jugendlichen gefördert werden,
damit sie schlussendlich mit
einer Ausbildung ihre Chance auf
dem Arbeitsmarkt bekommen?
Lorz: Dreisatz, Satz des Pythagoras und Prozentrechnung – das
gehört natürlich zu den Kernaufgaben von Schule. Wir müssen
den jungen Leuten aber vermitteln, dass sie das nicht nur lernen,
weil Pythagoras ein großer Mann
war und weil die Antike irgendwie zur Bildung gehört, sondern
weil das einen ganz praktischen
Nutzwert hat. Der Erwerb der sozialen Kompetenzen ist allerdings
eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die auch die Wirtschaft
als eine ihrer Aufgaben verstehen muss. In der Schule tun wir
das und reagieren zum Beispiel
mit dem verstärkten Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte.
Das Übergangssystem an sich
kommt aus Zeiten, als man den
Jugendlichen, die nicht direkt
einen Ausbildungsplatz fanden,
die Perspektive geben wollte,
Warum werden in den Schulen
die Fächer Biologie und Physik,
aber nicht das Fach Technik
unterrichtet?
Lorz: Naturwissenschaften sind
die Grundlage für alles, was man
im Bereich Technik machen kann.
Wenn man sich über Mathematik, Physik oder im Bereich der
Lebenswissenschaften über Biologie und Chemie qualifiziert hat,
ist der Schritt von dort in einen
technischen Beruf eigentlich nicht
mehr weit. Trotzdem bleibt es eine
ständige Herausforderung, da
die Mint-Fächer auch als schwer
und lernintensiv gelten und sich
viele Schüler allein deswegen
nicht an sie herantrauen. Diese
Hemmschwellen müssen gerade
auch Mädchen überwinden, deswegen gibt es solche Angebote
wie Mint-Camps-for-Girls. Wir
haben aber auch die Bedeutung
der naturwissenschaftlichen Fächer im Curriculum und im Abitur
erhöht. Wir sind stolz darauf, dass
in Hessen 25 Prozent aller Schüler
einen naturwissenschaftlichen
Leistungskurs wählen. Das ist
mehr als der Bundesdurchschnitt,
denn da sind es nur rund 16 Prozent. Das zeigt, dass wir auf dem
❙
richtigen Weg sind.
Interview
Dr. Roland
Lentz (l.)
Leiter, Innovation
und Umwelt, IHK
Darmstadt, lentz@
darmstadt.ihk.de
Thomas Klein (r.)
Leiter, Öffentlichkeits­
arbeit, IHK Darmstadt
klein@darmstadt.
ihk.de
37
Aus- und Weiterbildung
Consulting Assistant
Eine Lücke geschlossen
Die Metropolregion FrankfurtRheinMain verfügt in Deutschland
über die höchste Marktdichte im
Bereich Beratung. In großer Zahl
stehen Unternehmensberater,
Steuerberater, Rechtsanwälte
und andere beratende Berufe dem
Markt zur Verfügung. Was wären
aber diese Beratungsunternehmen ohne ihre Assistenzkräfte:
Recherchen, Kommunikationssupport, Berichterstellung, Datenaufbereitung, Event-Organisation,
Controlling oder – ganz allgemein –
die Entlastung der akademisch
qualifizierten und hochbezahlten
Berater und Experten von Routineaufgaben muss funktionieren.
Zum Teil stehen dafür Ausbildungsgänge zur Verfügung, die
sich aber nicht mit dem Aspekt
der Beratung beschäftigen. Unternehmensberatungen beispielsweise haben überhaupt keinen
Ausbildungsgang und rekrutieren
Industrie-, Großhandels-, Personal- oder IT-Kaufleute, wenn
Mitarbeiter im Office benötigt
oder ausgebildet werden.
Um diesen Missstand zu verbessern, hat der Verein Network
Consulting Rhein-Main (NCRM),
eine Organisation von Unternehmensberatern, vor etwa zehn
Jahren zusammen mit der KonradAdenauer-Schule in Kriftel und der
IHK Frankfurt die Zusatzqualifizierung „Consulting Assistant“ entwickelt. In dieser Weiterbildung werden in insgesamt 240 Stunden die
spezifischen Wissensbereiche der
Beratung vermittelt. Dabei spannt
Weitere Infos
Weitere Infos online unter www.ncrm.de (Network Consulting RheinMain), www.kas-kriftel.net (Konrad-Adenauer-Schule Kriftel) und
www.frankfurt-main.ihk.de, Suchbegriff Consulting Assistant. Kontakt:
IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Wiktor Bartenbach, Telefon
0 69 / 21 97-14 04, E-Mail [email protected].
Eingeführter Online-Handel
über 2
Mio. Jahresumsatz, international
tätig, sucht zur Expansion Klienten oder
Partner mit geeigneten Verkaufsprodukten für
den B2C Handel. Verlags- und Schreibprodukte,
electronic media bevorzugt.
[email protected]
38
Foto: Gettyimages / Zero Creatives
Beratung ist ein wichtiger Marktfaktor in der Region FrankfurtRheinMain. Bislang mangelt es in diesem Sektor aller­
dings an einer qualifizierten Ausbildung. Die Zusatzqualifikation Consulting Assistant (IHK) schafft hier Abhilfe.
Mit der Zusatzqualifikation Consulting Assistant können junge Fachkräfte
ihre Ausbildung sinnvoll ergänzen und sich neue Karrierechancen eröffnen.
sich der Bogen von Geschichte der
Beratung und Grundkenntnissen
der Betriebswirtschaftslehre bis
hin zu Projektmanagement und
Vermarktung.
Das weiß auch Yvonne Hermann. Inzwischen Consultant
beim IT-Beratungsunternehmen
Comcontrol in Eschborn, hat sie
sich bereits während ihrer Ausbildung zur IT-Systemkauffrau branchenspezifisch fortgebildet. „Für
jeden beruflichen Werdegang sind
zusätzliche, freiwillig erworbene
Qualifikationen sehr wichtig“,
sagt sie. Die IHK-Zertifikate unterstrichen das eigene freiwillige
Engagement und den Wunsch,
sich stetig weiterzuentwickeln,
fügt Hermann hinzu. Außerdem
sind ihre Aufgaben durch die
zusätzliche Qualifikation inte­
ressanter geworden und werden
besser vergütet.
„Wir nutzen die Ausbildung
zum Consulting Assistant, um
unseren Azubis den Übergang von
der Ausbildung in die IT-Beratung
zu erleichtern“, erläutert Ingo
Sievert, Geschäftsführer, SP Inte-
gration, Sulzbach. Der Kommentar einer Auszubildenden, dass
sie für den Consulting Assistant
mehr gelernt habe als für ihre
ganze Ausbildung, zeige, „dass
die Zusatzqualifikation eine anspruchsvolle Ergänzung zur Ausbildung ist“.
Mit der Zusatzqualifikation
zum Consulting Assistant steht
ein Weiterbildungsangebot für
die Assistenz- und Supportkräfte in der Beratungsbranche zur
Verfügung. Arbeitnehmer oder
Auszubildende eignen sich relevantes Wissen und wichtige
Fertigkeiten an – insbesondere
für unterstützende Aufgaben in
der Beratung, im Vertrieb sowie
im Projektmanagement und im
Kundenbindungsmanagement. ❙
Autor
Helmut König
Inhaber, Königskon­
zept, Münzenberg
helmut-koenig@
koenigskonzept.de
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Aus- und Weiterbildung
L andesbestenehrung
Erfolg hat viele Väter
Diesmal haben 211 junge Absolventen im Bezirk der IHK Frankfurt
ihre Ausbildungsprüfung mit der
Gesamtnote „sehr gut“ abgeschlossen, darunter 17 Landesbeste. Davon
wurden vier als Bundesbeste für die
nationale Bestenehrung am 8. Dezember in Berlin nominiert.
„Wir sind stolz auf Ihre Leistungen und freuen uns darüber, dass
Sie den Fachkräftenachwuchs in
unserer Region als ausgezeichnete
Leistungsträger verstärken“, sagte
Karen Hoyndorf, stellvertretende
Präsidentin, IHK Frankfurt, bei ihrer
Begrüßung der Absolventen. Sie lobte
in ihrem Grußwort deren Fleiß und
Ausdauer.
Rund um den Erfolg rankten sich
viele Redensarten: Erfolg kommt
nicht von ungefähr, Erfolg hat nur
der Tüchtige. Oder: Erfolg hat viele
Väter. Ein Teil des Erfolgs beruhe
sicherlich darauf, dass Ausbilder und
Mitarbeiter in den Ausbildungsbetrieben durch Fachwissen und das damit
verbundene zielgerichtete Vorgehen
die IHK-Besten auf das nachgewiesene hohe Leistungsniveau gebracht
haben, betonte Hoyndorf. Schließlich seien auch die Lehrer in den
Berufsschulen an den individuellen
Erfolgsstorys beteiligt gewesen. Denn
Landesbeste aus dem
IHK-­Bezirk Frankfurt
Eva Bäppler, Hotelfachfrau, Steigenberger Airport-Hotel; Denise
Brill, Veranstaltungskauffrau, Tiger und Palmen; Teresa Doll, Medienkauffrau Digital und Print, Frankfurter Allgemeine Zeitung; Natalie
Yeresi Angee Fehling, Chemielaborantin, Provadis; Werner Heimbach, Fachkraft für Lagerlogistik,
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Foto: Stefan Krutsch
Die IHK Frankfurt hat Anfang Oktober die 211 besten Ausbildungsabsolventen des Jahrgangs 2014 ausgezeichnet.
Nun wurden 17 von ihnen als Landesbeste – zusammen mit ihren Ausbildungsbetrieben – geehrt.
Die Landesbesten aus dem IHK-Bezirk Frankfurt.
nur die konsequente Einhaltung des
Rahmenlehrplans in den Unterrichtsphasen garantiere einen Erfolg in der
Abschlussprüfung. Hoyndorf dankte
den Verantwortlichen in den Ausbildungsbetrieben und den Lehrern der
Berufsschulen für ihren Einsatz in der
Berufsausbildung.
Hoyndorf hob auch die Leistung
der 6 000 Prüfer hervor, ohne deren
ehrenamtliches Engagement die
Durchführung der IHK-Prüfungen
nicht möglich wäre. Sie nehmen den
Grundsatz der Gleichbehandlung
Lufthansa Technik Logistik Services; Gerrit Jäger, Mediengestalter
Digital und Print, Baxter & Baxter
Werbeagentur; Nino Niklas Kamuf,
Fachmann für Systemgastronomie,
Aramark Restaurations; Jan Lüke,
Kaufmann für Spedition und Logis­
tikdienstleistung, Lufthansa Cargo;
Alina Mauritz, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, R + V Allgemeine Versicherung; Fabian Müs-
sehr ernst, sie sind wohlwollend und
gerecht gegenüber den Prüfungsteilnehmern und machen es sich nicht
leicht, wenn ein Prüfungsergebnis auf
des Messers Schneide steht.
In seiner Festrede berichtete Dr. Michael Groß, mehrfacher
Olympiasieger, Weltmeister und
Weltrekordler im Schwimmen, über
Ziele und Erfolge während seiner
Zeit als Leistungssportler. Auch er
war nicht immer der Sieger. Es gab
auch Niederlagen, die ihn auf seinem
Weg aber immer weitergebracht
sig, Hotelkaufmann, Dr. Broer­mann
Hotels & Residences Kempinski Hotel Falkenstein; Saskia Manowski,
Kauffrau für Bürokommunikation, Deutsche Lufthansa; Alexandra Vollbrecht, Fachangestellte für
Medien- und Informationsdienste,
Swets Information Services; Annika Wulff, Kauffrau für Tourismus
und Freizeit, Deutsche Zentrale für
Tourismus;
hätten. Er empfahl den Absolventen,
sich mehrere Ziele zu stecken. Er
ermutigte sie, diese Ziele auch dann
weiterzuverfolgen, wenn sie nicht
sofort erreichbar seien.
❙
Autor
Christoph Koch
Teamleiter, Kauf­
männische Ausbil­
dungsprüfungen,
IHK Frankfurt
[email protected]
Bundesbeste aus dem
IHK-Bezirk Frankfurt
Christin Beer, Tourismuskauffrau,
Deutsche Zentrale für Tourismus;
Florian Hollatz, Servicekaufmann
im Luftverkehr, Deutsche Lufthansa; Sarah Noll, Luftverkehrskauffrau, Fraport; Christian Voß,
Fach­angestellter für Markt- und
Sozialforschung, Ipsos Marktforschung.
39
Laut Gutachten profitiert der Industriestandort Frankfurt insbesondere durch die
starke Ausprägung exportintensiver Leitbranchen, allen voran Chemie und Pharma.
Masterpl an Industrie
Flächenbedarf steigt weiter
In einer Vorstudie für den Masterplan Industrie untersuchte die Projektgemeinschaft Spath und Nagel / Regioconsult
das vorhandene Gewerbeflächenangebot und den Flächenbedarf der Frankfurter Industrie bis 2030.
Spätestens seit der Finanzkrise
ist die Industrie in Deutschland
wieder salonfähig, hat sie sich
doch als gewisser Stabilitätsanker
einer strauchelnden Wirtschaft
erwiesen. Auch Frankfurt hat die
Branche in jüngster Zeit neu für
sich entdeckt. Schließlich ist die
Industrie ein wichtiger Zahlmeister Frankfurts; rund ein Drittel
der Gewerbesteuereinnahmen
stammen aus dem verarbeitenden
Gewerbe. Dabei hat der Industriestandort Frankfurt noch enorme
Wachstumspotenziale. Um diese
zu realisieren, benötigt das produzierende Gewerbe allerdings
40
ausreichend Flächen. Und die sind
in Frankfurt bekanntlich knapp.
In einer Vorstudie für den Masterplan Industrie hat die von der
Stadt Frankfurt beauftragte Projektgemeinschaft Spath und Nagel / Regioconsult das vorhandene
Flächenpotenzial und den Bedarf
an Gewerbearealen bis 2030 untersucht, zudem Handlungs- und
Problemfelder identifiziert. Erste
Ergebnisse des „Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts
Gewerbe Frankfurt“ präsentierte
der Magistrat gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft am 4. November auf einer Pressekonferenz.
Starke Leitbranchen
Laut Gutachten profitiert der
Industriestandort Frankfurt insbesondere durch die starke Position
exportintensiver Leitbranchen.
Allen voran gelten Chemie und
Pharma, daneben Elektronik und
Elektrotechnik, Maschinen- und
Fahrzeugbau sowie Ernährung
als Wachstumstreiber. Die Prog­
nosen gehen davon aus, dass
diese Industriezweige bis 2030 um
30 Prozent wachsen. Voraussetzung hierfür ist, dass schätzungsweise 60 Hektar zusätzliche Gewerbefläche aktiviert wird. Etwa
zwei Drittel dieser benötigten
Flächen stehen dem verarbeitenden Gewerbe in den Industrieparks
zur Verfügung. Die Regionalplaner
erwarten, dass weitere 30 bis
80 Hektar für Sektoren wie Logistik, Großhandel, Autohäuser
und -werkstätten, Baugewerbe
sowie Rechenzentren benötigt
werden. Für den Prognosezeitraum bis 2030 bezifferten sie den
Gesamtflächenbedarf auf 90 bis
140 Hektar.
Zumindest rechnerisch kann
dieser Bedarf abgedeckt werden:
Von den rund 1 600 Hektar gewerblichen Flächen im Stadtgebiet
werden derzeit etwa 215 Hektar
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Foto: Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
nicht genutzt; 90 Hektar dieser
Potenzialflächen befinden sich
in den Industrieparks entlang des
Mains. Aber nicht jede Potenzialfläche eignet sich für jeden
Industriezweig. So wäre es kaum
denkbar, einen Lebensmittelproduzenten in einem Industriepark
anzusiedeln.
Flächenkonkurrenz
Weitere 140 Hektar im Stadtgebiet sind aktuell entweder sehr
gering genutzt oder weisen große
Leerstände auf. Dennoch steht
ein erheblicher Teil der erfassten Areale dem Markt kurzfristig
nicht zur Verfügung: Teils ist die
Verkehrsinfrastruktur nicht bedarfsgerecht oder das Planungsrecht noch nicht geschaffen, teils
stehen die Flächen nicht zum
Verkauf oder zur Vermietung. Bleiben 85 Hektar, die laut Gutachter
„unter realistischen Annahmen“
aktiviert werden könnten. Die
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Innovation und Umwelt
Masterplan Industrie
Der Masterplan Industrie zeigt zukunftsfähige Konzepte für die Entwicklung von Industrieunternehmen sowie Strategien zur Stärkung des
Industriestandorts Frankfurt auf. Zudem soll er eine Antwort darauf
geben, wie sich die berechtigten Interessen der Bevölkerung mit denen der Industriebetriebe vereinbaren lassen. Die Erarbeitung des Mas­
terplans Industrie durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt erfolgt in
einem strukturierten, mehrstufigen Prozess. Die IHK Frankfurt unterstützt diese Ziele und engagiert sich seit Beginn des Prozesses im Jahr
2012 sowohl im Beirat als auch in den zwischenzeitlich eingerichteten
Arbeitsgruppen. Dabei sind ihr neben dem Flächenthema vor allem die
Themen Akzeptanz und Kommunikation sowie die Fragen einer sicheren
und bezahlbaren Energieversorgung besonders wichtig.
Untersuchung sieht die größten
Flächenpotenziale im Nordwesten
und Westen Frankfurts. Ein zent­
rales Thema wird künftig auch
der Umgang mit Nachfragekonkurrenz sein. Zunehmend werden
Grundstücke in Gewerbegebieten
durch Handel, Büros, Sportzentren
und religiöse Einrichtungen angefragt oder belegt, die jedoch nicht
auf diese speziellen Standorte
angewiesen sind.
Abschließend nennt die Studie
einige Handlungsfelder, die in der
nächsten Arbeitsphase untersucht
werden. Dies sind unter anderem: Entwicklungsperspektiven
für Bestandsunternehmen und
Ansiedlungen sichern, Angebote
für Stadtteilgewerbe bereitstellen, Potenziale der Industrieparks
bedarfsgerecht verfügbar machen,
Verkehrsinfrastruktur als zentralen Standortfaktor berücksichtigen und regionale Flächenverfügbarkeiten in die Überlegungen
einbeziehen.
„Die Industrie steht in Frankfurt weit oben auf der politischen
Agenda“, versicherte Oberbürgermeister Peter Feldmann bei
der Vorstellung des räumlichgewerblichen Entwicklungskonzepts. Zwar hätten die vorhandenen Areale bei den bisherigen
Überlegungen immer Priorität
gehabt; angesichts der Flächenknappheit sollte aber durchaus
darüber diskutiert werden, ob
nicht Äcker in Gewerbeflächen
umgewandelt werden könnten.
„In dieser Stadt darf man weiterdenken“, betonte er. Ein neues
Gewerbegebiet kann ohnehin
nicht aus dem Boden gestampft
werden: „Wer sich an die Planung
des Martinszehnten erinnert,
weiß, von welchem Zeithorizont
wir sprechen.“
Verlässliche Rahmen­
bedingungen
Industriebetriebe benötigen verlässliche Rahmenbedingungen,
um Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft zu
haben. In diesem Kontext erinnerte Markus Frank, Wirtschaftsdezernent, an den Beschluss der
Stadt, den Frankfurter Osthafen
bis 2050 als Industrie- und Logistikstandort zu sichern. Erst
Anfang November hat Lufthansa
Technik einen Erbpachtvertrag
unterschrieben, um sich bis 2017
mit einer neuen Anlage zur Instandsetzung von Rädern und
Bremsen im Osthafen niederzulassen. Das Unternehmen investiert 60 Millionen Euro in diesen
Standort und schafft mindestens
130 neue Arbeitsplätze, andere
Betriebe im Osthafen haben Investitionszusagen von insgesamt
100 Millionen Euro gegeben. „Mit
dem Masterplan Industrie wollen
wir zeigen, dass Industrie mitten
im Herzen der Stadt möglich ist“,
so Frank. Der Masterplan sei ein
langfristiger Prozess: „Frankfurt
ist ein traditionsreicher Industriestandort – wir müssen aber
auch darüber nachdenken, wie
Frankfurt attraktiv für die Industrie der Zukunft werden kann.“
Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an eine begrenzte Fläche müssten in Einklang
gebracht und kommunale Entwicklungshemmnisse abgebaut
werden, sagte Olaf Cunitz, Planungsdezernent. Er sprach sich
für die Aktivierung ungenutzter
Flächenpotenziale und eine Verdichtung vorhandener Flächen
aus. „Funktionierende gewerbliche Standorte müssen gesichert
und industrielle Kerne geschützt
werden“, so Cunitz.
Zusätzliches Industrie­
gebiet
Von einem „nur scheinbaren Ausgleich“ zwischen errechnetem
Flächenbedarf und vorhandenem
Flächenangebot sprach Harald
Fiedler, Geschäftsführer, Deutscher
Gewerkschaftsbund FrankfurtRhein-Main. Er rechnet damit,
dass die Flächennachfrage von
Zukunftsindustrien überproportional steigen wird. „Wir brauchen
nicht nur Reserveflächen, sondern
ein Polster an Innovationsflächen.
Deshalb müssen wir über ein zusätzliches Industriegebiet, einen
Martinszehnten II, nachdenken“,
sagte er. „Die prognostizierte Übereinstimmung zwischen Flächenbedarf und Flächenangebot bedeutet
nicht, den Fortgang des Masterplans Industrie nun mit ruhiger
Hand anzugehen“, so Matthias
Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK
Frankfurt. „Wir werden darauf achten, dass Schwung in dem Projekt
❙
bleibt.“ Autorin
PETRA MENKE
Chefredakteurin,
IHK WirtschaftsForum, Unternehmermagazin der
IHK Frankfurt
[email protected]
41
Hessischer Website Award
Online auf der Route 66 on Tour
Majestätische Musik und roter
Teppich ließen Oscar-Stimmung
im Ludwig-Erhard-Saal der IHK
Frankfurt aufkommen, als die drei
Sieger des Hessischen Website
Awards 2014 für ihre herausragenden Internetauftritte geehrt
wurden. Vertreter mittelständischer Unternehmen und Webagenturen waren als Gäste geladen, um
sich von Moderator und Jury die
durchdachten Website-Konzepte
und überragenden Designs der
Sieger präsentieren zu lassen und
Anregungen für ihre eigenen Internetauftritte zu holen.
„Beim Hessischen Website
Award kommen wir alle zusammen – egal, ob Händler, Dienstleister oder Industrie, egal, ob reiner Onlineshop oder stationärer
Handel“, so Antje-Imme Strack,
Vorsitzende, IHK Ausschuss kleine
und mittlere Unternehmen. Sie
eröffnete die Preisverleihung mit
einem Grußwort. „Der Award beweist, dass der hessische Mittelstand im Internet mithalten kann“,
fügte sie hinzu. Der Preis zeichne
Unternehmen aus, die die besonderen Herausforderungen des Onlinemarketings verstanden haben.
Der Award richtet sich spe­
ziell an kleine und mittlere Unternehmen und erkennt die be-
Foto: Jochen Müller
Auf der feierlichen Preisverleihung am 7. Oktober wurden Eagle Adventure Tours, Marburg, Securatek, Gladenbach,
und MM Brown Deutschland, Frankfurt, für ihre überragenden Webauftritte mit dem Hessischen Website Award 2014
ausgezeichnet.
Die Gewinner des Hessischen Website Awards 2014.
sondere Herausforderung an, sich
trotz begrenztem Budget und
eingeschränkter Ressourcen erfolgreich im Internet zu präsentieren. Die Sieger können anderen
Unternehmen als Best-PracticeBeispiele dienen. Sie setzen den
Benchmark, indem sie zeigen,
was sich mit gut durchdachten
Konzepten und Geschäftsmodellen erreichen lässt.
Bereits beim ersten Blick auf
die Startseite des ersten Preisträgers kommt Stimmung auf: Eine
Gruppe Harleyfahrer braust über
den Highway; müde, zufriedene
Motorradfahrer stärken sich nach
Link zum Thema
Ausgelobt wurde der Hessische Website Award zum siebten Mal vom
Onlinemarketing-Beratungszentrum BIEG Hessen, das kleine und mittlere Unternehmen aus den IHK-Bezirken Frankfurt, Offenbach, Fulda
und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern bei ihren Onlineaktivitäten unterstützt. Weitere Infos online unter www.bieg-hessen.de/hessischer-website-award.
42
einem langen Tag mit Burgern
und Bier. Auf der Website www.
eagleadventuretours.de von Eagle
Adventure Tours, Marburg, einem
Veranstalter von individualisierten
Motorradreisen in die USA, wird
die Route-66-Atmosphäre mit
selbst erstellten, großformatigen,
geschickt eingesetzten Bildern
vermittelt. Zugleich leitet ein
klarer roter Faden den Besucher
durch die Website; Storytelling und
hohe Navigierbarkeit verbessern
die Nutzerführung und erlauben
es den Kunden, sich schnell zurechtzufinden. Das Design selbst
wurde mit großer Liebe zum Detail
aufgesetzt, die Farbwahl bewusst
und effektiv getroffen.
„Jeder Pinselstrich stimmt“,
lobte Juror Tim Kaufmann, Geschäftsführer, Taquiri. Die Qualität
der Website habe ihn beeindruckt.
Umgesetzt wurde das Websiteprojekt von einer Kölner Digitalagentur. Auf die Frage des Moderators
nach den Kosten verglich Dragos
Stroica, einer der beiden Inhaber
von Eagle Adventure Tours, das
Website-Projekt mit dem Kauf
eines Autos: „Das ist dann ein Golf
GTI mit einer sehr guten Ausstattung.“ Den Ehrgeiz für ein neues, verbessertes Internetkonzept
hatte für die Marburger Biker
der Hessische Website Award
2011 geweckt: Das Zwei-MannUnternehmen, das erst 2010 gegründet worden war, hatte damals
den Award in Bronze errungen.
Bei der Preisverleihung kündigte
Stroica an, dass Eagle Adventure
Tours in Zukunft wieder dabei sein
werde – doch diesmal sollte es der
erste Preis sein.
Die Investition hat sich bereits
gelohnt: Zwar hat die Ende 2013
gelaunchte Website sich noch
nicht komplett amortisiert, „aber
wir haben neue Märkte erschlossen“. Früher wurden nur Kunden
aus Deutschland und der Schweiz
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Innovation und Umwelt
angesprochen. Jetzt erhält das
Unternehmen Kundenanfragen
aus Österreich, Osteuropa, Frankreich und den Benelux-Staaten.
Auf dem zweiten Platz des
Awards folgte die Securatek aus
Gladenbach, ein Experte für mobile Baustraßen, Bodenschutz,
Grünflächenschutz und Sicherheit
mit der Website www.securatek.
de. Bemerkenswert: die erstaunlich positive und sympathische
Aufbereitung eines an sich nüchternen Themas. Auch aufgrund
seiner hoch spezialisierten und
komplexen Produktpalette steht
das Unternehmen vor einer besonderen Herausforderung, wie
Jurorin und Usability-Expertin
Petra Jacob, u-concept & ux-labor,
hervorhob. Die Umsetzung sei der
Securatek gelungen.
Das Unternehmen organisiert
seine Angebote auf der Website
gekonnt und holt dabei alle Ziel-
gruppen effektiv und systematisch
ab: Neukunden, Bestandskunden
und Besucher mit Serviceanfragen
finden sich mit ihrem jeweiligen
Anliegen zurecht. Vertriebs- und
Marketingleiter Kim Schäfer berichtete, dass ein besonderes Ziel
der Website in der Reduzierung
von Prozesskosten lag: „Früher
musste ich den Kunden unsere
Produkte am Telefon erklären.
Wenn sich jetzt ein Interessent
bei uns meldet, hat er nicht mehr
viele Fragen.“ Das Websitekonzept
wurde im Haus erarbeitet, ein
Programmierer lediglich für die
Umsetzung herangezogen.
Der Frankfurter Schokoladenhersteller und -händler MM
Brown Deutschland bekam den
dritten Preis für seine Website
www.chocolissimo.de mit klaren
Strukturen und Übersichtlichkeit,
responsivem Design und Produktpräsentationen, die hungrig ma-
chen. Schokoladen und Pralinen
werden hier mit großer Leidenschaft und Liebe zum Produkt
inszeniert. Von der Beratung
durch externe Experten abgesehen, wurde die Website von den
Mitarbeitern des Unternehmens
erarbeitet und umgesetzt. Auf
die interessante Frage, was das
Projekt gekostet habe, erwiderte
Geschäftsführer Rafael Kladzinski:
„Sehr viel – aber es lohnt sich.“
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen KeynoteVortrag von Juror Dr. Michael
Klein, Direktor, Frankfurter Institut für Neue Medien. Er sprach
über Internettrends in Gegenwart
und Zukunft, über die rasanten
Veränderungen, mit denen Unternehmen mithalten müssen,
um online wettbewerbsfähig zu
bleiben. „Wir durchlaufen eine
digitale Transformation“, so Klein.
Er geht davon aus, dass das Er-
SO D
FREIHEIT.
DAS BÜROLOFT FÜR VORAUSDENKER
Offen für innovative Raumkonzepte und nachhaltige neue Arbeitswelten.
Mitten in der neuen Büro-, Geschäfts- und Wohnlage blvd Mitte.
+49 [0] 6196. 5232 269
www.the-brick-frankfurt.de
EFIN
IERE
N WI
R
lebnis Internet für den Kunden
in den nächsten Jahren noch
persönlicher, emotionaler und
direkter wird.
Wichtig sei, bei der Kundenansprache die Kundenhistorie
zu berücksichtigen, egal, ob der
Kunde gerade online oder offline
erreicht wird. Cross-Device-Tracking und Marketing-Automation
werden eine wichtige Rolle bei der
Bewältigung der Aufgabe spielen,
die immer komplexeren Marketingaktivitäten von Unternehmen
kanalübergreifend zu steuern und
zu analysieren.
❙
Autorin
Angelika Niere
Referentin,
BIEG Hessen, c/o
IHK Frankfurt
angelika.niere@
bieg-hessen.de
Onlinemarketing
Im Internet sichtbar sein
Das Internet bietet viele Möglichkeiten, sich zu präsentieren:
Blogs, Foren, Video, Networking,
Suchmaschinen. „Doch nicht die
Masse macht den Unterschied,
sondern das Wie: Wie man gesehen wird, ist entscheidend“,
erklärte Andreas Köninger, Geschäftsführer von Sinkacom,
Wiesbaden. Er warnte vor einer
falschen Erwartungshaltung: Wer
seit 1990 gerade einmal 86 Klicks
auf seiner Website verzeichnete
und trotzdem ein Facebookprofil
anlegt, habe den falschen Weg
eingeschlagen. Die Website eines
Unternehmens sei nur dann für
den User im Internet interessant,
wenn sie die richtigen Antworten
auf seine Fragen liefert. Wenn der
Besucher nicht schnell zum Ziel
HALLEN
Industrie- und Gewerbehallen
von der Planung und Produktion
bis zur schlüsselfertigen
Halle
Wolf System GmbH
94486 Osterhofen
Tel. 09932/37-0
[email protected]
www.wolfsystem.de
44
komme, werde er eine andere
Website für die gesuchte Antwort
wählen. Entscheidend ist dabei
auch, dass die Website von allen
Geräten (Desktop, Tablet, Mobil)
aus gleich gut zu nutzen ist. Das
ist eine Investition von Zeit, Geld
und Arbeit, die sich lohnt. So wird
die Website im Internet sichtbar.
Die Sichtbarkeit sagt aus, wie
stark, wie häufig und wie populär
die Seite in den Suchergebnissen
vertreten ist: Sie beschreibt ihr
Ranking. Hierbei spielen auch
der Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die für die gleichen
Keywords in der Suchmaschine
erscheinen wollen, saisonale Zyk­
len und externe Faktoren (zum
Beispiel IP-Landschaft) eine Rolle. Diese Sichtbarkeit lässt sich
messen.
Relevante Kennzahlen zur
Steigerung der Sichtbarkeit sind
Besucherquellen, Demografie,
Anzahl der Besucher, wiederkehrende Besucher, besuchte Seiten
(Klickpfade) oder Sales Funnel,
also der Punkt, an dem der User
aussteigt. Um diese Kennzahlen
zu messen, können sogenannte
Trackingpixel auf der Website gesetzt und unterschiedliche Webanalysetools genutzt werden. Die
bekanntesten Tools sind Google
Analytics, Etracker, Econda, Webtrekk oder Piwik.
Ist das alles getan, sollten die
Ergebnisse interpretiert werden.
Abhängig vom definierten Ziel
werden Kennzahlen relevanter
als andere. Die neu erworbenen
Informationen können genutzt
werden, um zu sehen, was opti-
Foto: Gettyimages / filo
Suchmaschinenexperte Andreas Köninger, Sinkacom, informierte Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen
in seinem Vortrag in der IHK Frankfurt darüber, mit welchen Marketinginstrumenten sie sich im Internet besser
­p ositionieren können.
Die Mehrzahl der Nutzer bewegt sich mithilfe von
Suchmaschinen durch das Internet. Diese Tatsache soll­
te beim Onlinemarketing nicht aus dem Blick geraten.
miert werden muss, damit das Ziel
schnellstmöglich erreicht wird.
Die Mehrzahl aller Nutzer
bewegt sich mithilfe von Suchmaschinen durch das Internet
und klickt dabei entweder auf
organische Suchergebnisse oder
auf Anzeigen, die kostenpflichtig geschaltet wurden. Auch
direkte Zugriffe auf Websites
und Verweise haben einen großen Anteil. Offlinekampagnen,
Bannerwerbung und Social Media machen nur einen winzigen
Teil aus. Und beim Ranking der
meistgenutzten Suchmaschinen
in Deutschland im Juni gewann
Google mit 95 Prozent Marktanteil deutlich.
Köninger erklärte Google an
einem lebensnahen Beispiel:
„Mein Dachfenster ist kaputt,
kennst du jemanden, der mir helfen kann“, fragt man den Nachbarn und erhält die Antwort: „Ja,
der Karl-Heinz, ruf den mal an.“ So
wie der freundliche Nachbar gibt
auch Google nur eine Empfehlung
ab. Die Suchmaschine geht davon
aus, dass eine Website dann eine
hohe Qualität hat, wenn andere
Websites häufig auf sie verweisen. Deshalb wird sie empfohlen und häufig angeklickt, also
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Innovation und Umwelt
lässt auch Google sie im Ranking
aufsteigen, denn sie ist relevant.
Für das Ranking sind jedoch über
200 Faktoren wichtig. Ein Bruchteil davon sind die Faktoren der
Suchmaschinenoptimierung. Doch
diese Faktoren können von den
Unternehmen beeinflusst werden.
Sie setzen sich zusammen aus
Onsite-Faktoren, also Maßnahmen, die direkt auf der Website
getroffen werden (zum Beispiel
Platzierung von Keywords), und
Offsite-Faktoren (zum Beispiel
Linkaufbau).
Eine gute Position mit Google
AdWords hilft ebenfalls bei der
Sichtbarkeit. Im Gegensatz zu den
organischen Suchergebnislisten
sind diese Anzeigen allerdings
kostenpflichtig. Der Qualitätsfaktor von Keywords hat bei Google
AdWords einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Anzeigenposition und den Klickpreis. Diesen
ermittelt Google bei jeder Suchanfrage neu, die „beste“ Anzeige
erscheint dann in einer besseren
Position. Für die Erfolgsmessung
von Google AdWords ist Google
Conversion Tracking & Analytics
zu empfehlen. Aber Achtung: Es
gibt jeden Tag News – so auch
in AdWords. Kürzlich wurde von
Google eine Umstellung der Keyword-Optionen vorgenommen.
Neuerdings ist es möglich, in AdWords darauf hinzuweisen, dass
bestimmte Produkte lokal beim
Händler verfügbar sind. Zudem ist
das dynamische Remarketing bald
für alle Branchen verfügbar. Bei
dieser Option können Unternehmen AdWords schalten, die sich
speziell an Nutzer wenden, die
ihre Website früher schon besucht
haben. Momentan ist diese Option
nur für Einzelhändler verfügbar.
Bei der Auswahl der richtigen Plattform sollte zuerst die
Frage nach der Zielgruppe geklärt werden. Wer jetzt zu dem
Ergebnis kommt: „Ach, eigentlich
verkaufen wir an alle“, dem würde
Köninger Naivität unterstellen.
Es sei so gut wie unmöglich, alle
gleichmäßig anzusprechen. Es
müsse klar werden, mit wem genau man primär seine Aufmerksamkeit teilen möchte. Ist das
Produkt ein Treppenlift, so handelt es sich bei der Zielgruppe um
60plus: Instagramm wäre dann
zum Beispiel nicht die richtige
Werbefläche, denn diese Plattform ist bei jungen Nutzern beliebt. In diesem Beispiel wäre es
von Nutzen, Links auf die Website
auf den Internet­auftritten etwa
von Apotheken oder Physiotherapeuten zu hinterlegen. Hingegen
kann ein Video über die Benutzerfreundlichkeit des Produkts
das Gesprächsthema Nummer
eins beim nächsten Kaffeetreff
der Herrschaften werden und
kostenlose Werbung durch Mundpropaganda bekommen.
Der entscheidende Faktor im
Social-Media-Marketing besteht
darin, die Stärken der Kanäle individuell und gezielt zu nutzen. Nicht
zu vergessen ist, dass Social Media
nur der Favorisierung von Produkten
und Unternehmen, der Entwicklung
des Kaufwunsches und als Kaufanstoß dient. Alles steht und fällt mit
der eigenen Website. Ist sie nicht
technisch wie inhaltlich einwandfrei,
sieht Köninger keinen Sinn darin,
sich mit dem Rest zu befassen. ❙
Autorin
Marla Roxane
Ghodstinat
Praktikantin, Inno­
vation und Umwelt,
IHK Frankfurt
angelika.niere@
bieg-hessen.de
EU-Programm
Pioniere für den Klimaschutz
Wissenschaftler warnen permanent vor den drohenden Veränderungen durch den Klimawandel. Seit Jahren werden deshalb
Programme aufgesetzt, die den
Klimaschutz, die Nach­haltigkeit
oder die Energieeffizienz fördern sollen. Das Bildungsprogramm Pioneers into Practice
der Climate-KIC (Knowledge and
Innovation Community) bietet
Einzelpersonen, Unternehmen
und Kommunen in Hessen die
Möglichkeit, selber für den Klimaschutz aktiv zu werden.
Zentraler Gedanke des EU-Programms ist der interdisziplinäre
Austausch zwischen Experten,
Unternehmen und Institutionen.
Durch Workshops und den vierwöchigen praktischen Einsatz
vor Ort können Arbeitnehmer
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
und Selbstständige ihr Expertenwissen im Bereich Energie
und Klimaschutz für konkrete Projekte einsetzen und ihr
Fachwissen in das Unternehmen
einbringen. Voraussetzung für
die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Studium oder eine
dreijährige Berufserfahrung. Jeder Teilnehmer erhält für seinen
Projekteinsatz insgesamt bis zu
8 000 Euro.
Ein erster Durchlauf findet jeweils im Frühjahr statt. Weil
das Projekt in insgesamt sechs
europäischen Ländern aufgesetzt
wird, findet jeweils im Herbst ein
zweites Praktikum auf internationaler Ebene statt. So können
Erfahrungen und Erkenntnisse
in Partnerländer transferiert
werden.
Das Programm Pioneers into
Practice leistet einen Beitrag
für eine nachhaltige Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft. Es ist für die Teilnehmer
und die Gastgeber ein Gewinn.
Zwischen den Projekteinsätzen
bieten diverse Workshops und
Meetings mit allen Teilnehmern
und Gastgebern immer wieder
die Möglichkeit, sich international auszutauschen und Kontakte
zu knüpfen.
Seit Start des Programms in Hessen im Jahr 2010 waren bisher
80 Teilnehmer in über 50 verschiedenen Unternehmen oder
Institutionen im Einsatz. In diesem Jahr beteiligten sich bereits
35 Gastgeber und Experten in
vier Regionen Hessens an dem
zukunftsorientierten EU-Pro-
gramm. Unter den Gastgebern
waren beispielsweise die JohannWolfgang-Goethe-Universität in
Frankfurt, ein Lackunternehmen
in Offenbach und eine Naturschutzorganisation in Wiesbaden.
Die Provadis Hochschule am
Industriepark Höchst ist für die
Organisation des Programms
in Hessen, die Durchführung
der Vorbereitungsseminare und
die Bewertung der Abschlussarbeiten verantwortlich. Wer
sich für die nächste Runde in
2015 anmelden möchte – ob
als Gastgeber oder als Experte –
kann sich ab sofort per E-Mail
unter pioneersintopractice@
provadis-hochschule.de bewerben oder sich über die Homepage unter www.pip-hessen.de
❙
registrieren. 45
Hessischer E xportpreis
Keine Frage der GröSSe
Foto: Gettyimages / OJO Images / Tom Merton
Am 6. Juli werden in der IHK Frankfurt mittelständische Unternehmen für ihren internationalen Erfolg mit dem H
­ essischen
Exportpreis 2015 ausgezeichnet. Alle zwei Jahre können sich Betriebe mit Sitz in Hessen um den Preis bewerben.
Der Hessische Exportpreis richtet sich speziell an kleine und mittel­
ständische Unternehmen. Die Bewerbung ist bis 20. April möglich.
Der Hessische Exportpreis wird
von der IHK-Arbeitsgemeinschaft
Hessen, der Arbeitsgemeinschaft
der hessischen Handwerkskammern und vom hessischen Wirtschaftsministerium gemeinsam
ausgelobt. Die neue Runde des
Wettbewerbs ist sofort eröffnet –
und zwar in den Kategorien Service und Beratung International,
Innovative Exportstrategien und
Handwerk: Grenzenlos erfolgreich.
Erfolg ist dabei keine Frage der
Größe. Um dies zu zeigen, richtet
sich dieser Wettbewerb speziell
an kleine und mittelständische
Unternehmen, die mit viel persönlichem Einsatz ihre Produkte und
46
Dienstleistungen international
vertreiben.
In 2013 haben über 60 Unternehmen am Wettbewerb teilgenommen. Die Bandbreite der
Bewerbungen war groß: vom
Orgelbauer aus Lollar, der den
chinesischen Markt erfolgreich
für sich erschlossen hat, zum
Komplettanbieter für Schulungssysteme aus Heusenstamm, der
international schon über 20 000
Schulungsräume geplant hat, bis
hin zum Hersteller von Diagnostik-Systemen aus Lichtenfels, der
in 95 Länder liefert.
Keine einfache Aufgabe für die
Jury, die Preisträger zu ermitteln.
Überzeugt haben im vergangenen
Jahr Delta Pronatura Dr. Krauss &
Dr. Beckmann, Egelsbach (Innovative Exportstrategien), Railistics,
Wiesbaden (Service und Beratung
International), und PTW Technologies, Lollar (Handwerk: Grenzenlos
erfolgreich).
„Der Preis war für uns ein großer Erfolg und hat uns in unserer
täglichen Arbeit bestätigt. Vor
allem bei unseren Lieferanten in
der Region fand die Auszeichnung große Beachtung“, so Felix
Krohn, Leiter des internationalen Geschäfts, Delta Pronatura
Dr. Krauss & Dr. Beckmann. Das
Familienunternehmen ist weit
über Deutschland für den Fleckenteufel bekannt und besetzt eine
Nische im Waschmittelproduktesegment, in dem sonst vor allem
die Großen dominieren.
Der Preis wirke sich positiv
auf das Image am Standort aus.
Nicht nur bei den Kunden und
Lieferanten, sondern auch als
Arbeitgeber. „Unsere Mitarbeiter
sind sehr stolz. Auch beim Thema
Personalsuche hat sich der Imagezugewinn ausgewirkt. Wir sind
mehr im Gespräch und werden
als erfolgreiches Unternehmen
wahrgenommen, für das man gerne arbeiten möchte“, sagte Krohn.
Als weiteren positiven Effekt führt
er an, dass Delta Pronatura von
den Medien mehr zu internationalen Themen angefragt wird.
Zuletzt wurde vom Hessischen
Rundfunk eine Reportage über das
Chinageschäft gedreht, wo das
Egelsbacher Unternehmen erst
dieses Jahr einen neuen Standort
eröffnet hat. „Einen Zusammenhang zwischen dem Preis und
unserem jetzigen Geschäftserfolg
herzustellen, ist schwierig. Sicher
ist, dass der Preis uns weiteren
Rückenwind verschafft hat“, erklärte Krohn.
„Ich habe mich beim Exportpreis beworben, obwohl ich mir
nur wenige Chancen ausgerechnet habe, mich als kleines Unternehmen gegenüber größeren
Mitbewerbern durchzusetzen“, so
Martin Rothmann, Geschäftsführer, PTW Technologies. Ermutigt
hatte ihn, dass sich das Handwerk
in einer eigenen Kategorie bewerben kann. Doch verstecken muss
sich das Unternehmen aus Lollar,
das Zerkleinerungsmaschinen für
die Nahrungs- und Futtermittelindustrie herstellt, nicht. Mit
28 Mitarbeitern werden heute
fast 50 Prozent des Umsatzes
im Ausland erzielt. Bedeutendster Markt ist das weit entfernte
Hessischer Exportpreis 2015
Bis zum 20. April können hessische Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten in Deutschland und bis 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr ihre
Bewerbung für den Hessischen Exportpreis 2015 abgeben. Der Preis wird
in den Kategorien Service und Beratung International, Innovative Exportstrategien und Handwerk: Grenzenlos erfolgreich vergeben. Weitere Infos zum Preis, den Auswahlkriterien und die Bewerbungsunterlagen online
unter www.hessischer-exportpreis.de. Weitere Infos: IHK Offenbach, Marina Schmid, Telefon 0 69 / 8 20 72 54, E-Mail [email protected].
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
International
Südkorea, aber auch die Nachbarmärkte Niederlande, Polen und
Großbritannien sind sehr wichtig
für das Unternehmen. Das Handwerksunternehmen, das erst seit
2004 exportiert, freut sich sehr
über die Anerkennung durch den
Exportpreis: „Die Medienaufmerksamkeit rund um den Hessischen
Exportpreis und das öffentliche
Interesse waren sehr groß – für
uns ein sehr positiver Aspekt. Ich
habe im Nachgang viele Anrufe
bekommen und konnte wichtige
Geschäftskontakte dadurch wieder auffrischen.“
„Das ist unser Preis“, antwortete Udo Sauerbrey, Geschäftsführer, Railistics, auf die Frage,
warum er sich für den Hessischen
Exportpreis beworben hat. Dienstleistungsunternehmen wie die
Railistics würden oft nicht mit
dem internationalen Geschäft in
Verbindung gebracht. Viele Preise
richteten sich nur an produzierende Unternehmen. Der Exportpreis
biete auch international engagierten Dienstleistern die Möglichkeit,
mit ihrem internationalen Engagement zu punkten und sich mit
den Wettbewerbern zu messen.
„Ich habe nicht damit gerechnet, dass wir prämiert werden“,
sagte Sauerbrey. „Aber wir haben
einen Baum gepflanzt, der starke
Wurzeln ausgeschlagen hat und
Früchte trägt. Ich freue mich über
unseren Erfolg.“ Er bemerkt, dass
sich der lokale Bezug der Railistics
mit dem Gewinn des Hessischen
Exportpreises verändert hat: „Wir
werden in der lokalen Wirtschaft
mehr gesehen. Unser Erfolg hat
sich herumgesprochen.“
❙
Autorin
Marina Schmid
Referentin,
International,
IHK Offenbach
schmid@offen­
bach.ihk.de
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Frankfurter AuSSenwirtschaftskalender
Internationaler Stammtisch
Montag, 12. Januar, 19 Uhr,
­Kloster Eberbach, Eltville, Telefon
0 69 / 71 91 65 81, E-Mail info@
newcomers-network.de, Internet
www.newcomers-network.de/
stammtisch
Markteinstiegsberatung Brasilien
Dienstag, 9. Dezember,
IHK Frankfurt, 10 bis 15 Uhr,
­Telefon 0 69 / 21 97-15 06
Erfolgreiche Kommunikation mit
japanischen Geschäftspartnern
Donnerstag, 22. Januar,
IHK Frankfurt, ganztägig, ­
Telefon 0 69 / 21 97-12 16
China Jour Fixe
Dienstag, 27. Januar,
IHK Frankfurt, 17 bis 19.30 Uhr,
­Telefon 0 69 / 21 97-12 16
Inhouse-Beratung Japan
Mittwoch, 28. Januar,
ganztägig,
Telefon 0 69 / 21 97-12 16
What’s New? Neuerungen im
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
2014 / 2015
Dienstag, 3. Februar,
IHK Frankfurt,
14.30 bis 17.30 Uhr,
Telefon 0 69 / 21 97-15 06
Wirtschaftstag Korea
Donnerstag, 26. Februar,
ganztägig, Telefon 0 69 / 21 97-12 16
Workshop zur Markterschließung
Brasilien
Donnerstag, 19. März,
IHK Frankfurt,
10 bis 15.30 Uhr,
Telefon 0 69 / 21 97-15 06
Verleihung des Hessischen
­Exportpreises 2015
Montag, 6. Juli,
IHK Frankfurt, 18 Uhr,
Telefon 0 69 / 21 97-15 06
Hessischer Außenwirtschaftstag
2015
Dienstag, 7. Juli,
IHK ­Frankfurt,
8.45 bis 18 Uhr, ­
Telefon 0 69 / 21 97-15 06
Weitere Infos und Anmeldung zu
den Veranstaltungen online unter
www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme
an den Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig.
Bauma Conexpo Africa
Internationale Fachmesse /15. bis 18. September, Johannesburg
Die Bauwirtschaft Südafrikas
blickt nach der Krise 2009 / 2010
wieder optimistisch in die Zukunft. Für 2013 wurde mit einem
Anstieg der Bauinvestitionen von
sieben Prozent gerechnet. In den
Städten des Landes besteht eine
große Nachfrage nach Wohnraum, und auch beim Ausbau der
Infrastruktur verfolgt man mit
Investitionen von 60 Milliarden
Euro bis 2016 ehrgeizige Ziele.
Der Bergbau ist nach wie vor das
Rückgrat der südafrikanischen
Wirtschaft, und der Modernisierungsbedarf ist hier besonders
hoch. Die ehemals sehr niedrigen
Löhne im Bergbau steigen kontinuierlich an, und die Rentabilität
der Minen kann nur durch den
Einsatz von moderner Bergbautechnik gesichert werden. Die
zweijährig stattfindende Bauma
Conexpo Africa ist eine Schwestermesse der Bauma München,
die seit über 50 Jahren als inter-
nationale Leitmesse für die Bau-,
Baustoff- und zunehmend auch
die Bergbaumaschinenindustrie
etabliert ist. An der Erstveranstaltung in 2013 nahmen 750
Unternehmen aus 38 Ländern teil.
Deutschland war mit 73 Ausstellern vertreten, übertroffen nur
durch die noch etwas stärkere
chinesische Präsenz. Angebotsschwerpunkte sind Baufahrzeuge,
Baugeräte, Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbauausrüstung, Straßenbaumaschinen und
Zubehör. Deutsche Unternehmen
haben die Möglichkeit, sich aufgrund der Förderung durch das
Bundeswirtschaftsministerium
zu ermäßigten Teilnahmebeträgen unter dem Slogan Made in
Germany an einem deutschen
Firmengemeinschaftsstand zu beteiligen. Hessische Firmen können
darüber hinaus von weiteren Förderungen des Landes profitieren,
das innerhalb des German Pavilion
mit einem eigenen Informationsstand vertreten sein wird: Unterstützung bei der Besucherakquisition durch einen gemeinsamen
Flyer der hessischen Aussteller,
Betreuung vor Ort durch die IHK
Frankfurt und die Hessen Trade
& Invest sowie gegebenenfalls
gezielte Geschäftspartnervermittlung und Bezuschussung des
Rücktransports der Exponate.
Im Vorfeld der Messe können
mittelständische hessische Unternehmen zudem eine maßgeschneiderte und durch das Land
Hessen geförderte länderspezifische Marktberatung in Anspruch
nehmen. Anmeldeschluss ist der
12. Februar. Weitere Informationen und Bestellung der Anmeldeunterlagen: IHK Frankfurt,
International, Michael Fuhrmann,
Telefon 0 69 / 21 97-12 94, E-Mail
[email protected].
de. Weitere Infos online unter
www.bcafrica.com.
❙
47
Bundespolitik
Änderungen im Steuerrecht
Für den Steuerpflichtigen ergibt sich in 2015 ein Sammelsurium an Änderungen. Im Folgenden werden einige
der beschlossenen und geplanten Gesetzesänderungen vorgestellt, insbesondere das Jahressteuergesetz.
Umsatzsteuer
Die Regelungen zur Umkehrung
der Steuerschuldnerschaft vom
leistenden auf den empfangenden
Unternehmer (Reverse-ChargeVerfahren), wurden durch das
Kroatiengesetz mit Wirkung zum
1. Oktober 2014 erneut Änderungen unterworfen.
Die Finanzverwaltung hatte
zu Beginn des Kalenderjahrs 2014
ihre Auffassung im Hinblick auf
Bau- und Gebäudereinigungsleistungen an die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs angepasst. Die
Steuerschuldnerschaft wechselte
demgemäß nur dann, wenn der
Leistungsempfänger die an ihn
erbrachten Leistungen seinerseits zur Erbringung von Bauund Gebäudereinigungsleistungen
verwendete. Diese Auffassung
wurde mit dem Kroatiengesetz
erneut revidiert.
Der Leistungsempfänger schuldet ab dem 1. Oktober 2014 immer
dann die Umsatzsteuer für eine
an ihn erbrachte Bau- oder Gebäudereinigungsleistung, wenn er
48
selbst nachhaltig diese Leistungen
ausführt. Der durch den Leistungsempfänger beabsichtigte Verwendungszweck ist nunmehr irrelevant.
Die zuständigen Finanzämter stellen Unternehmen, die mindestens
zehn Prozent ihres Weltumsatzes
mit Bau- oder Gebäudereinigungsleistungen erzielen, eine Bescheinigung zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft für die Dauer von
längstens drei Jahren aus.
Darüber hinaus wurde mit
dem Kroatiengesetz das ReverseCharge-Verfahren auf Lieferungen
von Tablet-Computern, Spielekonsolen, Edelmetallen und unedlen
Metallen ausgedehnt. Bis zum
31. Dezember 2014 sieht eine
Übergangsregelung vor, dass die
Vertragspartner einvernehmlich
noch von der Steuerschuldner-
schaft des leistenden Unternehmers ausgehen können, wenn
der Umsatz vom leistenden Unternehmer in zutreffender Höhe
versteuert wird.
Neben den Änderungen im
Reverse-Charge-Verfahren wurde
im Wege des Kroatiengesetzes
eine Regelung für Unternehmer
eingeführt, die an private Kunden
Telekommunikations-, Rundfunk-,
Fernseh- und auf elektronischem
Wege Dienstleistungen erbringen.
So müssen beispielsweise Umsätze, die durch den Vertrieb von
Musik, E-Books, Apps oder Filmen
über das Internet erzielt werden,
ab 1. Januar 2015 in dem jeweiligen Wohnsitzstaat des privaten
Kunden versteuert werden.
Damit einher geht grundsätzlich die Verpflichtung des
Unternehmers, sich in diesen
Staaten umsatzsteuerlich erfassen zu lassen und den dortigen
Melde- und Erklärungspflichten
nachzukommen. Zur Erleichterung
dieser Pflichten können Unternehmer in Deutschland ab 1. Januar
2015 die sogenannte Mini-OneStop-Shop-Regelung in Anspruch
nehmen. Vorstehende Umsätze,
die in Deutschland ansässige Unternehmer in Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union erzielen,
können vereinfachend über das
Bundeszentralamt für Steuern
auf elektronischem Wege erklärt
sowie die darauf entfallende Steuer entrichtet werden. Zu beachten ist, dass die Umsätze dem
Umsatzsteuersatz des jeweiligen
Mitgliedsstaats unterliegen, in
dem der private Kunde ansässig
ist. Voraussetzung für die MiniOne-Stop-Shop-Regelung ist ein
mit Wirkung zum 1. Januar 2015
gestellter Antrag, der auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern zur Verfügung
gestellt wird und einheitlich für
alle EU-Mitgliedsstaaten gilt.
Abgabenordnung
Foto: Gettyimages / cogal
Mit dem Gesetz zur Anpassung
des nationalen Steuerrechts an
den Beitritt Kroatiens zur EU,
dem sogenannten Kroatiengesetz
vom 25. Juli 2014, wurden umfangreiche Anpassungen steuerlicher Vorschriften vorgenommen.
Das Gesetz wird daher auch als
„heimliches Jahressteuergesetz
2014“ gehandelt. Daneben ergeben sich mit den Entwürfen zur
Verschärfung der strafbefreienden
Selbstanzeige sowie des Jahressteuergesetzes 2015 für den Steuerpflichtigen einige Änderungen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regelungen zur
strafbefreienden Selbstanzeige
nehmen die Anzeigepflichten des
Steuerpflichtigen gegenüber dem
Finanzamt ab dem 1. Januar 2015
zu. Es sind nun alle unverjährten
Steuerstraftaten einer Steuerart,
mindestens jedoch für die vergangenen zehn Kalenderjahre,
offenzulegen.
Die bislang umfassende Sperrwirkung einer Prüfungs­anordnung
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Recht und Steuern
soll hingegen eingeschränkt werden. Im Fall einer angekündigten
oder bereits begonnenen Betriebsprüfung wird die Möglichkeit einer Selbstanzeige auf Veranlagungszeiträume beschränkt, die
nicht Gegenstand der Betriebsprüfung sind.
Des Weiteren soll der Hinterziehungsbetrag, bis zu dem eine
strafbefreiende Selbstanzeige
möglich ist, von derzeit 50 000
auf 25 000 Euro gesenkt werden.
Ist der Hinterziehungsbetrag überschritten oder liegt ein besonders
schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, wird von der Verfolgung
der Steuerstraftat nur abgesehen,
wenn neben der Zahlung der hinterzogenen Steuer nebst Zinsen
ein Strafzuschlag entrichtet wird.
Der Strafzuschlag ermittelt sich in
Abhängigkeit der hinterzogenen
Steuer wie folgt: bis 25 000 Euro
kein Strafzuschlag, bis 100 000
Euro zehn Prozent Strafzuschlag,
bis zu einer Million Euro 15 Prozent
Strafzuschlag und über eine Million Euro 20 Prozent Strafzuschlag.
Einkommensteuer
Im Zuge des Kroatiengesetzes
wurde § 50i EStG umfassend er­
weitert. Es handelt sich um eine
Vorschrift zur Vermeidung von
Steuerausfällen bei Wegzug von
Mitunternehmern einer Personengesellschaft ins Ausland. Hintergrund der Gesetzesänderung
ist die ständige Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs, die das
Besteuerungsrecht für Gewinne
aus der Veräußerung von Anteilen
an einer Kapitalgesellschaft, die
zuvor in eine gewerblich geprägte
oder infizierte Personengesellschaft eingelegt wurden, dem
ausländischen Ansässigkeitsstaat
des Mitunternehmers und nicht
(entsprechend der bisherigen
Verwaltungspraxis) Deutschland
zuweist. Um die Besteuerung
dieser Gewinne in Deutschland
sicherzustellen, wurde bereits
mit Wirkung zum 29. Juni 2013
§ 50i EStG eingeführt und nun
mit dem Kroatiengesetz nochmals geändert sowie auf weitere
Anwendungsfälle ausgedehnt.
So können nun insbesondere
Umwandlungen, Überführungen
und Übertragungen im Zusammenhang mit gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften, die nach dem
31. Dezember 2013 durchgeführt
werden und denen ein Wegzug
des Gesellschafters ins Ausland
vorangeht, unter bestimmten
Umständen nicht mehr buchwertneutral erfolgen. Für alle
Unternehmen mit Gesellschaftern im Ausland ist daher bei
bereits erfolgten und geplanten
Umstrukturierungen äußerste
Vorsicht geboten.
Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2015 wird die
Abzugsbeschränkung von Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit teilweise
steuerbefreiten Einnahmen stehen, erweitert. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird ausdrücklich
ein Veranlassungszusammenhang
zwischen der fremdunüblichen
Darlehensüberlassung eines zu
mehr als 25 Prozent beteiligten
Gesellschafters und den aus der
Kapitalgesellschaft erzielten Beteiligungserträgen hergestellt.
Refinanzierungskosten einer Dar­-
lehensforderung fallen nun beispielsweise unter das (Teil-)Abzugsverbot. Gleiches gilt für die
teil- oder unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern
an die Kapitalgesellschaft.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2015 regelt darüber
hinaus die Lohnsteuerfreiheit von
Leistungen eines Arbeitgebers an
seine Arbeitnehmer zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies betrifft insbesondere Leistungen des Arbeitgebers
betreffend die Betreuung von
Kindern oder pflegebedürftigen
Angehörigen.
Schließlich wurde die Grenze
für lohnsteuerfreie Zuwendungen
eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 auf
150 Euro angehoben. Die Freigrenze
gilt für maximal zwei Betriebsver❙
anstaltungen im Jahr.
Autoren
Stefanie
­Eisen­hauer
Manager, Deloitte
& Touche, Frankfurt
steisenhauer@
deloitte.de
Hendrik
Lammers
Consultant, Deloitte
& Touche, Frankfurt
[email protected]
Stichtag 31. Dezember
Verjährung von Forderungen
Alle Jahre wieder steht scheinbar plötzlich und unerwartet
das Jahresende vor der Tür, und
es hat sich vielleicht ein Stapel
unbezahlter Rechnungen angesammelt. Das ist an und für sich
nicht problematisch. Allerdings
sollten Unternehmer mit der Geltendmachung ihrer Forderungen
nicht mehr lange warten: Mit
dem Ablauf des 31. Dezember
2014 verjähren nämlich diejenigen Zahlungsansprüche aus dem
Jahr 2011, die der regelmäßigen,
das heißt dreijährigen, Verjährungsfrist unterliegen. Folge der
Verjährung eines Anspruchs ist,
dass sich der Schuldner auf die
Verjährung berufen und die Leistung wirksam verweigern kann.
Vielleicht weiß der Kunde
nichts von der Verjährung der Forderung und begleicht sie, oder er
zahlt die verjährte Forderung entgegenkommenderweise trotzdem.
Hat der Schuldner in Unkenntnis
der Verjährung daher seine Zahlung geleistet, kann er sich später
nicht mehr auf die Verjährung
berufen und sein Geld zurückverlangen. Der Anspruch erlischt
nämlich durch die Verjährung
nicht, er stellt weiterhin einen
Rechtsgrund für die erbrachte
Leistung dar. Er kann jedoch nicht
50
Foto: Gettyimages / FPG
Es wird höchste Zeit: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren offene Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2011. Deshalb
sollten Unternehmer jetzt noch mal überprüfen, ob die Kunden tatsächlich alle Rechnungen beglichen haben.
mehr gerichtlich durchgesetzt
werden.
Regelmäßig verjähren nach
drei Jahren insbesondere Zahlungsansprüche der Kaufleute
gegenüber Privatpersonen, aber
auch zwischen Kaufleuten untereinander aus einem Kauf- oder
Werkvertrag. Die regelmäßige
Verjährungsfrist beginnt mit dem
Ablauf des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist, sofern
der Gläubiger den Schuldner
kennt und ihm auch sonst alle
anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind.
Wichtige Ausnahmen von der
regelmäßigen Verjährungsfrist
sind die Gewährleistungs­rechte
im Kauf- beziehungsweise Werkvertragsrecht. Diese Frist beträgt
gegenüber Verbrauchern bei neu­
en und gebrauchten Sachen zwei
Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Sache. Verschweigt der
Verkäufer einen Mangel, so kann
der Kunde Gewährleistungsrechte innerhalb der dreijährigen
Regelverjährungsfrist geltend
machen. Die Frist beginnt erst
nach Kenntnis von Anspruch und
Schuldner. Bei Bauwerken oder
Gegenständen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und für
dessen Mangel verantwortlich
sind, beträgt die Frist fünf Jahre.
Bei der Erstellung von sogenannten unkörperlichen Arbeitsergebnissen, beispielsweise Software
oder Ähnlichem, gilt ebenfalls
die Regelverjährung.
Zum Jahresende sollten Unternehmen dafür sorgen, dass
die Verjährung zumindest unterbrochen wird, beispielsweise indem der Schuldner den Anspruch
schriftlich oder durch Zahlung einer Abschlagszahlung anerkennt.
Die Frist beginnt dann unmittelbar nach diesem Ereignis neu zu
laufen, nicht erst zum 1. Januar.
Die Verjährung kann auch
gehemmt werden, etwa wenn
die Vertragsparteien über die
Gewährleistung verhandeln. Die
Verjährung kommt durch diese
Verhandlungen zum Stillstand
und die Forderung verjährt nicht
mit Ablauf des Jahres 2014. Die
Hemmung der Verjährung endet
jedoch erst drei Monate nach
Abbruch der Verhandlungen.
Nach Ende der Hemmung wird
die Verjährung um den Verhandlungszeitraum verlängert. Solche
Verhandlungen sollten unbedingt
schriftlich dokumentiert werden,
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Recht und Steuern
damit die Hemmung der Verjährung im Fall einer gerichtlichen
Klärung des Anspruchs belegt
werden kann.
Weitere wichtige Hemmungsgründe sind beispielsweise die
Klageerhebung oder die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Es reicht dabei, wenn
am letzten Tag der Frist, also am
31. Dezember, Klage erhoben wird.
Auch der gerichtliche Mahnbescheid kann noch am letzten Tag
der Frist beantragt werden. Vo­
raussetzung ist jeweils, dass der
Antrag dem Schuldner alsbald
zugestellt werden kann. Deshalb
sollte unbedingt auf korrekte
Bezeichnung und zustellfähige
Anschrift des Schuldners geachtet
sowie die Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Die Hemmung der
Verjährung endet bei gerichtlicher
Geltendmachung eines Anspruchs
sechs Monate nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung
oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens.
Zu beachten ist, dass normale
außergerichtliche Mahnungen,
also private Zahlungsaufforderungen, nicht ausreichen, um zum
Ziel zu kommen, selbst wenn sie
mehrfach schriftlich und in Form
eines eingeschriebenen Briefs
erfolgen. Reagiert der Schuldner
nicht darauf, so kann er den Anspruch im neuen Jahr dennoch
abwehren.
❙
Autorin
Frauke Hennig
Stellvertretende
Leiterin, Recht
und Steuern,
IHK Frankfurt
f.hennig@
frankfurt-main.
ihk.de
Weitere Infos
Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld. Es
ist für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz beziehungsweise Wohnsitz im Bundesland Hessen hat, zuständig. Ein Online-Mahnantrag kann über die Internetseite des Amtsgerichts Hünfeld
(www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de) aufgerufen und ausgefüllt werden.
Steuerfälligkeiten im Dezember
Staatssteuern
Am 10. Dezember 2014 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das vierte
Quartal 2014.
Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat November 2014 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 mehr als 7 500 Euro betragen
hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche
oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2013 oder 2014 aufgenommen haben (Existenzgründer).
Im November 2014 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2013 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat.
Im November 2014 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für
den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; weitere Infos
online unter www.finanzamt.de).
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Nadja Barthel, Programmleiterin
HBM Unternehmerschule
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perfekt dosiert entstehen daraus wertvolle Impulse
für das eigene Unternehmen.“
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Geschäftsführer PWB AG
Anmeldeschluss: 10. APrIl 2015
Neue Regelungen
Die Zahlungsmoral verbessern
Foto: Gettyimages / Zero Creatives
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr regelt Zahlungs- und Abnahmefristen sowie
Verzugsfolgen. Im Folgenden ein Überblick, was künftig für Schuldner zu beachten ist und welche neuen Möglichkeiten
Gläubiger beim Forderungseinzug haben.
Erbringung von Dienstleistungen
gerichtet sind. Sie gelten aber
beispielsweise nicht für Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen oder Ansprüche gegen
Versicherungen.
Im Hinblick auf Verträge mit
Verbrauchern ändert sich nichts.
Das neue Gesetz soll lediglich
die Zahlungsmoral zwischen
Unternehmern verbessern. Die
neuen Regelungen gelten für alle
Verträge, die nach dem 28. Juli
geschlossen wurden. Außerdem
gelten die Vorschriften auch für
Altverträge vor diesem Datum,
wenn die Bezahlung erst nach
dem 30. Juni 2016 erbracht wird.
Die neuen Regelungen gelten
nicht für die Vereinbarung von
Abschlagszahlungen und sonstigen Ratenzahlungen.
Neue Zahlungshöchstgrenzen
Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Zahlungsmoral zwischen
Unternehmen zu verbessern. Die neuen Regelungen gelten
für alle Verträge, die nach dem 28. Juli geschlossen wurden.
Der Bundestag hat kürzlich ein
neues Gesetz beschlossen, mit
dem die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden soll. Mit der Neufassung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB),
die zum 29. Juli in Kraft getreten
ist, werden Höchstgrenzen für
vertraglich festgelegte Zahlungs-
52
und Abnahmefristen geschaffen.
Des Weiteren wurde der Verzugszinssatz erhöht und ein „pauschaler Verzugsschadensersatz“
eingeführt. Die neuen Regelungen
gelten ausschließlich für Entgeltforderungen, also Forderungen,
die auf Zahlung eines Entgelts für
die Lieferung von Gütern oder die
Alle neuen Regelungen stellen
keine zwingenden gesetzlichen
Zahlungsfristen dar, sondern nur
Zahlungshöchstgrenzen, also die
zwischen Unternehmern maximal
zu vereinbarenden Zahlungsfristen. Die eingeführten Neuerungen
ergeben sich maßgeblich aus
§ 271a BGB.
Die maximale wirksame Zahlungshöchstgrenze bei Verträgen
zwischen privaten Unternehmern
beträgt 60 Tage. Eine längere
als diese Fristvereinbarung ist
grundsätzlich unwirksam und
entfaltet keine Wirkung, sodass bei Geldforderungen der
Schuldner im Zweifel 30 Tage
nach Zugang einer Rechnung in
Verzug gerät. Ausnahmsweise ist
eine Verzugsregelung über mehr
als 60 Tage nur möglich, wenn
sie ausdrücklich getroffen wird
und im Hinblick auf die Belange
des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Dies kann zum Beispiel
bei groben Abweichungen vom
Handelsbrauch und dem damit
verbundenen Verstoß gegen Treu
und Glauben gegeben sein. Der
Begriff der „groben Unbilligkeit“
wird von der Rechtsprechung zukünftig noch auszulegen und zu
konkretisieren sein.
Die 60-Tage-Frist beginnt
grundsätzlich ab Zugang einer
Rechnung, jedoch nicht vor dem
Empfang der Leistung. Eine „verfrühte“ Rechnung vor Leistungserbringung führt somit nicht
zum Beginn des Fristlaufs. Diese Unwirksamkeit gilt auch für
Vereinbarungen in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
Bei öffentlichen Auftraggebern ist individualvertraglich in
der Regel maximal eine Zahlungsfrist von 30 Tagen wirksam. Ausnahmsweise darf die Frist 60 Tage
betragen, wenn die Vereinbarung
ausdrücklich getroffen und aufgrund der besonderen Natur oder
der Merkmale des Schuldverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist.
Dies soll nach der Gesetzesbegründung gegeben sein, wenn
der öffentliche Auftraggeber auf
eine „dauerhafte Vertragsbeziehung“ Wert legt oder sich durch
die Komplexität des Vertragsgegenstands der „Aufwand zur
Rechnungsprüfung“ erhöht. Vereinbarungen von Zahlungsfristen
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Recht und Steuern
von mehr als 60 Tagen sind bei
Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern stets unwirksam. Die
neuen Regelungen gelten auch für
AGB, die gegenüber juristischen
Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen verwendet werden.
Abnahmefrist maximal
30 Tage
In Verträgen kann vereinbart werden, dass die Zahlungspflicht erst
nach Überprüfung beziehungsweise Abnahme ausgelöst wird.
Dies ist relevant für die werkvertragliche Abnahme und die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
nach dem Handelsgesetzbuch
(HGB). Gemäß dem neuen Gesetz
sind Verträge nur wirksam, wenn
die Abnahmefrist bei höchstens
30 Tagen liegt. Hat ein Unternehmer also beispielsweise ein
Werk hergestellt, so darf die Frist,
bis zu der der Besteller das Werk
abzunehmen hat, nicht länger
als 30 Tage nach Erstellung des
Werks betragen. Längere Abnahmefristen sind nur wirksam, wenn
sie ausdrücklich getroffen wurden
und im Hinblick auf die Belange
des Gläubigers nicht grob unbillig
sind. Auch hier ist die Auslegung
des Begriffs der „groben Unbilligkeit“ durch die Rechtsprechung
abzuwarten. Vereinbarungen über
Abnahmefristen in AGB sind in der
Regel bereits unwirksam, wenn ein
Zeitraum von mehr als 15 Tagen
nach Empfang der Gegenleistung
oder einer Rechnung vereinbart ist.
Vereinbarungen über
­Verzugseintritt
Auch Vereinbarungen, die eine
von § 286 Abs. 1-3 BGB abweichende Regelung über den Eintritt
des Verzugs treffen, sind nur noch
möglich, solange die genannten
Höchstfristen nicht überschritten werden. Eine Vereinbarung
zwischen zwei Unternehmern,
die beispielsweise eine Zahlungsfrist von 40 Tagen vorsieht sowie
festlegt, dass der Verzug erst 30
Tage nach Ende der Zahlungsfrist
eintreten soll, ist unwirksam, da
die Zahlungsfrist von insgesamt
60 Tagen überschritten wäre.
Andere Regelungen sind nur unter
den genannten Voraussetzungen
möglich.
Verzugsansprüche des Gläubigers,
die mit dem neuen Gesetz modifiziert wurden beziehungsweise ein
neuer Anspruch eingeführt wurde.
Zahlungsverzug des
­Kunden
Wird gegen die neuen Regelungen
verstoßen, insbesondere also längere als die genannten Höchstfristen vereinbart, so sind diese Regelungen unwirksam und entfalten
keine Wirkung. An die Stelle der
unwirksamen Vereinbarung tritt
die gesetzliche Regelung. Dies
hat gravierende Folgen, denn die
geschuldete Leistung wird sofort
fällig. Bei Handelsgeschäften entsteht dann sofort (also mit Fälligkeit) ein Fälligkeitszins von fünf
Prozent. Außerdem entstehen die
Der Verzugszinssatz für Entgelt­
forderungen wurde von bisher acht
auf nunmehr neun Prozentpunkte
angehoben. Darauf hinzuweisen ist
in diesem Zusammenhang, dass
eine im Voraus getroffene Vereinbarung über den vollständigen Verzicht auf Verzugszinsen nunmehr
unwirksam ist. Weiterhin möglich
bleibt allerdings der nachträgliche
Verzicht auf den Zinsanspruch.
Dies soll die gütliche Beilegung
von Streitigkeiten ermöglichen.
Eine Beschränkung des Anspruchs
auf Verzugszinsen bleibt hingegen
weiterhin möglich, sofern sie nicht
grob unbillig ist. Ein Verzicht auf
Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern bleibt weiterhin uneingeschränkt möglich.
Wenn ein Schuldner in Verzug
gerät, kann der Gläubiger neuerdings Ersatz seiner Beitreibungskosten in Form eines pauschalierten Schadensersatzes verlangen.
Der Gläubiger hat mit § 288 Abs. 5
BGB Anspruch auf Zahlung eines
Pauschalbetrags von 40 Euro, und
zwar für jede Abschlags- oder
Ratenzahlung. Hierzu muss ein
Schaden nicht tatsächlich entstanden sein, es handelt sich um
eine Pauschale. Voraussetzung
Umsatzsteuer- / MehrwertsteuerVorauszahlungen für das vierte
Quartal 2014 der Vierteljahreszahler, wenn die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 nicht mehr als
7 500 Euro betragen hat.
Hat die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 nicht mehr als 1 000
Euro betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der
Vorauszahlungen befreien.
Im Dezember 2014 einbehaltene
Lohn- und Kirchensteuer sowie
einbehaltener Solidaritätszuschlag,
wenn die für das Kalenderjahr 2013
abzuführende Lohnsteuer mehr als
4 000 Euro betragen hat.
Für das vierte Quartal 2014 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer
sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2013 abzuführende Lohnsteuer mehr als 1 000 Euro, aber nicht
mehr als 4 000 Euro betragen hat.
Verstoß gegen die
­Höchstfristen
ist lediglich der Eintritt des Verzugs. Über den Wert von 40 Euro
hinausgehende Verzugsschäden
können unter Anrechnung der
Pauschale selbstverständlich weiterhin nach allgemeinen Regeln
verlangt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Neuregelung
nicht, allerdings können sie diesen
Anspruch ihrerseits gegenüber
gewerblichen Schuldnern geltend
machen. Ein Ausschluss oder eine
Beschränkung dieser Pauschale ist für den Gläubiger in der
Regel grob unbillig und damit
un­wirksam.
Es ist allen Unternehmern zu
raten, insbesondere ihre Einkaufsbedingungen daraufhin zu überprüfen, ob dort die neu geltenden
Höchstfristen eingehalten sind.
Angesichts der bislang bestehenden Rechtsunsicherheit bezüglich
der Zulässigkeit von Ausnahmen ist
derzeit anzuraten, keine längeren
als die gesetzlichen Maximalfristen zu vereinbaren, um das Risiko
der Unwirksamkeit und des damit
verbundenen sofortigen Verzugs zu
vermeiden. Bei neuen Verträgen ist
hierauf besonders zu achten. ❙
Autor
Kristian Franz
Rechtsreferendar,
IHK Frankfurt
[email protected]
Steuerfälligkeiten im Januar
Staatssteuern
Am 12. Januar 2015 werden fällig:
Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2014 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen
Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013
mehr als 7 500 Euro betragen hat;
Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche oder
gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2013
oder 2014 aufgenommen haben
(Existenzgründer).
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Im Dezember 2014 einbehaltene
Bauabzugsteuer (Abführung an
das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt;
weitere Infos online unter www.
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Kommunale Steuern
Am 15. Januar 2015 wird die Spielapparatesteuer fällig.
53
Gewinnspiele
Kunden gewinnen und binden
Gewinnspiele sind für Unternehmen ein interessantes Marketinginstrument. Allerdings geben Gewinnspiele,
­Preisausschreiben und Verlosungen oft Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Teilnahmebedingungen
Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen als solche erkennbar sein. Die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sein
und klar und eindeutig formuliert
werden. Es muss genau angege-
ben werden, wer an dem Gewinnspiel teilnehmen kann, welche
Arten von Preisen es gibt und ob
die Gewinne zugestellt werden
oder abgeholt werden müssen.
Keine Kostenpflicht
Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen kostenlos sein.
Die Teilnahme an ihnen darf also
nicht vom Einsatz eines Entgelts
abhängig sein. Kostenpflichtige
Gewinnspiele müssen behördlich
genehmigt werden. Ein Einsatz
liegt nicht nur dann vor, wenn ein
Teilnehmer beispielsweise ein Los
kaufen muss. Es gibt auch sogenannte versteckte Einsätze, wie
die Zahlung eines Eintrittspreises
oder der Anruf bei einer kostenpflichtigen Telefonnummer zur
Teilnahme am Gewinnspiel. Liegt
eine behördliche Genehmigung
nicht vor, macht sich der Veranstalter strafbar nach den §§ 284
und 286 des Strafgesetzbuches
(StGB). Kein Einsatz ist allerdings
das Porto für einen Brief, mit dem
die Teilnahme übermittelt wird.
Kopplung mit Warenabsatz
Die vom Erwerb einer Ware oder
Dienstleistung abhängige Teilnahme an Preisausschreiben und
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54
Foto: Gettyimages / BeckerBredel
Durch Gewinnspiele, Verlosungen
und Preisausschreiben sollen den
Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen beiläufig präsentiert werden. Ziel ist
es, Kunden zu gewinnen und zu
binden. Wer jedoch Gewinnspiele,
Preisausschreiben, Verlosungen
oder Lotterien zu Werbezwecken
durchführt, sollte das Wettbewerbsrecht im Auge behalten,
um möglichen Abmahnungen
von Mitbewerbern vorzubeugen.
Regelungen zur Gewinnspielwerbung finden sich im Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach sind Gewinnspiele grundsätzlich zulässig,
wenn die Regelungen des § 4 Nr. 5
und 6 UWG eingehalten werden.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
einige der nachfolgend beschriebenen Kriterien sehr unbestimmt
sind. Daher gibt es keine vollkommene Rechtssicherheit für jeden
Einzelfall.
Traumreise zu gewinnen: Gewinnspiele und Preisausschreiben sind
bei Unternehmen beliebt, um Kunden zu gewinnen und zu binden.
Gewinnspielen kann im Einzelfall
unzulässig sein. Nach dem UWG
ist es zwar nach § 4 Nr. 6 grundsätzlich verboten, die Teilnahme
an einem Gewinnspiel von dem
Erwerb einer Ware abhängig zu
machen. Mit seiner Entscheidung
vom 15. Januar 2010 hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH)
jedoch entschieden, dass das
deutsche Verbot nicht mit der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist.
Ein Kopplungsverbot dürfe nicht
absolut ausgesprochen werden,
sondern sei nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände
des Einzelfalls unzulässig. Daher
ist die Kopplung von Gewinnspiel und Produktabsatz nicht
mehr per se verboten, sondern
in jedem Einzelfall konkret daraufhin zu prüfen, ob hierdurch
das Verhalten der Verbraucher
in unlauterer Weise beeinflusst
wird. Eine Kopplung ist dann zulässig, wenn das Gewinnspiel oder
Preisausschreiben naturgemäß
mit der Ware oder Dienstleistung
verbunden ist, so beispielsweise
bei Preis- oder Kreuzworträtseln
in Printmedien. Unzulässig ist
eine Werbemaßnahme, wenn
die Koppelung eine irreführende
Geschäftspraxis darstellt oder den
Erfordernissen der beruflichen
Sorgfalt widerspricht.
Täuschung der ­Teilnehmer
Der Veranstalter ist rechtlich
nicht verpflichtet, die Größe
der Gewinnchance oder die Zahl
der ausgesetzten Gewinne oder
der vorgesehenen Gewinnlose
anzugeben. Macht er hierzu
jedoch Angaben, müssen diese
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
Recht und Steuern
stimmen und klar formuliert
sein. Wettbewerbswidrig wäre
es beispielsweise, wenn mit
einem Gewinn verdeckte und
vorher nicht bekannt gemachte
Kosten verbunden sind. Dies
wäre zum Beispiel der Fall, wenn
beim Gewinn einer Reise nur die
Hotelübernachtung gewonnen
wird, zusätzlich aber Anreise und
gegebenenfalls Nebenkosten
selbst zu zahlen sind.
Psychologischer
­Kaufzwang
Manche Kunden fühlen sich bei
der Teilnahme an einem Gewinnspiel möglicherweise verpflichtet,
beim Veranstalter auch etwas zu
kaufen. Dies ist mit dem psychologischen Kaufzwang gemeint.
Muss der Kunde also ein Ladenlokal betreten, um Teilnahmekarten
abzuholen oder gar persönlich
um eine Teilnahmekarte bitten,
liegt psychologischer Kaufzwang
nahe. Daher sollte der Veranstalter das Gewinnspiel sicherheitshalber so organisieren, dass
der Teilnehmer die notwendigen
Unterlagen beziehungsweise den
eventuellen Gewinn auch ohne
Betreten des Geschäftslokals
erhalten kann (beispielsweise
könnten vor dem Geschäftslokal
Aufsteller mit den Teilnahmeunterlagen platziert werden).
dem Recht des Landes, in dem
der Veranstalter seinen Sitz hat.
Progressive
­Kundenwerbung
Folgen unzulässiger
­Gewinnspiele
Unter progressiver Kundenwerbung werden die sogenannten
Schneeball- oder auch Pyramidensysteme verstanden, die auf
dem Prinzip der Anwerbung immer
neuer Teilnehmer beruhen. Diese
Spielsysteme sind sittenwidrig, da
die zuletzt teilnehmenden Kunden
keine Gewinnchance mehr haben.
Weiterhin ist die Überschaubarkeit nicht gewährleistet, sodass
die Teilnehmer nicht über den
aktuellen Stand des Spiels informiert sind.
Folge eines unzulässigen Preisausschreibens oder Gewinnspiels
ist in aller Regel eine Abmahnung
von Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen, verbunden mit
der Aufforderung zur Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Preisausschreiben oder Gewinnspiel muss
dann sofort beendet werden. Noch
vorhandene Materialien – wie
Teilnahmescheine oder Werbemittel – müssen vernichtet werden.
Da regelmäßig auch keine Frist
zur Beendigung der Aktion gewährt
wird, dürfen auch die versprochenen
Gewinne nicht mehr ausgegeben
werden. Gerade diese Folge ist wegen des damit verbundenen Imageverlusts besonders schmerzhaft für
die betroffenen Unternehmen. ❙
Internetgewinnspiele
Hier gelten neben den voran­
gegangenen Ausführungen
zusätzlich die Informationspflichten nach §§ 6, 7 Teledienstegesetz (TDG). Hat der
Veranstalter eines Internetgewinnspiels seinen Sitz im
EU-Ausland und wendet er sich
mit seinem Spiel auch an Nutzer in Deutschland, gilt das
Herkunftslandprinzip: Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
des Gewinnspiels oder Preisausschreibens richtet sich nach
Autorin
Frauke Hennig
Stellvertretende
Leiterin, Recht
und Steuern,
IHK Frankfurt
f.hennig@
frankfurt-main.
ihk.de
Offenlegung der
Jahres­abschlüsse 2013
Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 läuft für viele offenlegungspflichtige Unternehmen
Ende dieses Jahres ab. Sie haben nur noch bis zum 31. Dezember Zeit, ihren Jahresabschluss in
elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen. Bei
Kleinst­unternehmen reicht die
bloße Hinterlegung der Bilanz.
Nach dem Handelsgesetzbuch
sind insbesondere Kapitalgesellschaften (unter anderem GmbHs,
AGs) sowie Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person in persönlicher, unbeschränkter Haftung haben (zum
Beispiel GmbH & Co. KG), offenlegungspflichtig. Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag zum
31. Dezember 2013 müssen bis
spätestens Ende 2014 elektronisch
beim Bundesanzeiger eingereicht sein. Der elektronische Bundesanzeiger ist auch am 24. und
31. Dezember 2014 erreichbar. An
beiden Tagen erfolgen Veröffentlichungen bereits um zwölf Uhr.
Wird die Offenlegungspflicht versäumt oder werden die Jahresabschlussunterlagen nur unvollständig offengelegt, droht seitens des
Bundesamtes für Justiz die Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens mit Bußgeldern zwischen
2 500 und 25 000 Euro. Weitere
Infos online unter www.frankfurtmain.ihk.de/offenlegung.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
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IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
WP/StB Steffen Drögemüller - StB Thomas Kammandel *) - WP/StB Thomas Worm **)
*) Fachberater für internationales Steuerrecht
**) Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung
55
Recht und Steuern Amtliches
Handelsrichter
Jahreswechsel
Der Jahreswechsel bietet allen
Unternehmen, Freiberuflern,
Vereinen und Verbänden die
Chance, die Aktenschränke von
alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist der Bund der
Steuerzahler (BdSt) Hessen hin.
Die Abgabenordnung sieht zwei
wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor:
❙ Zehn Jahre lang müssen
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und
Buchungsbelege aufgehoben
werden. Gleiches gilt für alle
Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese
Belege verständlich machen und
erläutern. Folglich können die
entsprechenden Unterlagen des
Jahres 2004 und früherer Jahre
zum 1. Januar 2015 vernichtet
werden.
❙ Sechs Jahre lang müssen
empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte
sowie Unterlagen, die für die
Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können
die entsprechenden Belege des
Jahres 2008 und früherer Jahre
zum 1. Januar 2015 vernichtet
werden.
Entscheidend für den Beginn der Fristen ist, wann die
Foto: Gettyimages / Baris Simsek
Platz im Aktenschrank schaffen
Unterlagen entstanden (zum
Beispiel Buchungsbelege) oder
fertig gestellt (zum Beispiel
Bilanzen) worden sind. Sie beginnen jeweils mit Ablauf des
entsprechenden Kalenderjahres
(2004 beziehungsweise 2008).
Alle Unterlagen mit Ausnahme
der Jahresabschlüsse und der
Eröffnungsbilanzen können auch
auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt
werden.
Die beiden genannten Fristen können sich verlängern,
wenn alte Unterlagen für das
Finanzamt interessant sein
könnten. Das gilt vor allem bei
begonnenen Außenprüfungen,
bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuer-,
straf- oder bußgeldrechtlichen
Hallenbau
Schlüsselfertigbau
Gewerbehallen mit Büro-, Lagerund Funktionsflächen
Lagerhallen und Produktionshallen
Bürogebäude in Stahlbauweise
Geräte-/Maschinenlagerhallen
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Bauunternehmung
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56
Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden
Rechtsbehelfsverfahren.
Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für
Privatpersonen. Eine besondere
Regelung gilt jedoch für Personen, bei denen die Summe
aller erzielten privaten Einkünfte
(zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500 000 Euro
beträgt. In diesen Fällen sind die
Aufzeichnungen und Unterlagen
über die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen und
Werbungskosten sechs Jahre
lang aufzubewahren. Weitere
Infos online unter www.steuerzahler-hessen.de.
❙
Der Präsident des Landgerichts
Frankfurt am Main hat auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer
Jörg Szameit ab 10. Oktober
2014, Dr. Harald Steffen Eube
ab 26. Oktober 2014, Stefan
Christoph Dieler ab 30. Oktober 2014 und Marco Hentsch ab
6. November 2014 für fünf Jahre zu Handelsrichtern bei dem
Landgericht Frankfurt am Main
ernannt. Die Entscheidungen der
Kammern für Handelssachen ergehen in aller Regel schnell und
praxisnah, da sich der juristische
Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrungen der Handelsrichter in wirtschaftlichen
Streitigkeiten ergänzen.
Verwaltungsvorschrift
zur Gefahrgutfahrerschulung
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
hat entsprechend § 4 der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer / -innen vom 5. Dezember 2012
die geänderten Kurspläne analog zum ADR 2015 für die Gefahrgutfahrerschulung als Verwaltungsvorschrift erlassen.
Interessenten können die Verwaltungsvorschrift bei der IHK
Frankfurt am Main unter der
Telefonnummer 0 69 / 21 97–
13 34 beziehungsweise per EMail unter [email protected] anfordern. Auf der
IHK-Homepage können die
Vorschriften online unter www.
frankfurt-main.ihk.de/kursplae­
ne heruntergeladen werden.
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Flächen optimal nutzen
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-brick-frankfurt.de
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeit und Gesundheit
in Balance
Seite IV
Impressum:
Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG,
Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main,
Telefon 0 69/42 09 03-75
Die Textbeiträge in diesem Verlagsfocus wurden
von den werbenden Unternehmen verfasst.
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Spezialisten
Immobilien · Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Gesundheitsmanagement
Flächen optimal nutzen
Bei der Suche nach Büroarbeitsplätzen greifen Unternehmen vermehrt auf Objekte zurück, bei denen sie eine optimale und individuell gestaltbare Flächenaufteilung erhalten. Projektentwickler
müssen diesem Wunsch gerecht werden und Flächen anbieten, die
ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten für den zukünftigen Mieter
mitbringen. Dabei soll allerdings möglichst wenig Fläche für den
Nutzer verloren gehen: Das Verhältnis der exklusiv nutzbaren Fläche zu der angemieteten Fläche, die oft anteilig große Flure und
Foyers enthält, soll maximal sein. Das nennt man Flächeneffizienz.
Die Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG zeigt anhand ihres Hochbauprojektes The Brick im Europaviertel, dass dies möglich ist.
Das Büroloft mit der Backsteinfassade entsteht in zentraler Lage
auf dem blvd Mitte, der 60 m breiten Europa-Allee. „94,5 Prozent
Flächeneffizienz haben wir bei dem Projekt erreicht. Das ist für ein
Büroobjekt enorm hoch“, berichtet Carsten Müller, Projektleiter bei
der Aurelis Region Mitte aus Eschborn. „Somit erfüllen wir das, was
sich viele Unternehmen für ihre Standorte wünschen: Einen attraktiven Arbeitsplatz für die Mitarbeiter und dabei minimale Kosten pro
Kopf. Wenn ich eine Fläche anmiete, möchte ich auch nahezu alles
davon nutzen können.“
Neben der optimalen Flächenaufteilung bietet das Objekt eine sehr
gute Anbindung an die S-Bahn und die übrige Infrastruktur. Auch
beim Thema Nachhaltigkeit kann The Brick punkten: Die Deutsche
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat das Projekt mit
dem Vorzertifikat in Silber ausgezeichnet.
Das Europaviertel West
Mit dem Europaviertel West entsteht in zentraler Lage Raum für
moderne Büroflächen, Restaurants, Nahversorgung und Wohnen.
Nach Fertigstellung werden auf ca. 670.000 m² rund 13.000 Menschen leben und arbeiten. Die DGNB hat das Europaviertel West als
eines der ersten fünf Stadtquartiere mit dem Nachhaltigkeitszertifikat in Gold ausgezeichnet.
aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
Region Mitte
Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn
Frankfurter Osthafen und Lufthansa Technik besiegeln Standort
für Jahrzehnte
Der künftige Standort von Lufthansa Technik am Frankfurter Osthafen ist gesichert. Am 5. November wurde der Vertrag zwischen der
HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH und der
Lufthansa Technik AG unterschrieben. Der Frankfurter Wirtschaftsdezernent Markus Frank und Lufthansa Technik Vorstand Thomas
Wirtschaftsdezernent Markus Frank in der Reifenwerkstatt der Lufthansa Technik am Frankfurter
Flughafen, November 2014, Foto: Stadt Frankfurt am Main
Stüger waren persönlich vor Ort, um den Anlass zu würdigen. "Ich
freue mich, dass mit der Vertragsunterzeichnung für beide Seiten
ein wichtiger Meilenstein gesetzt wurde. Ein großes Danke geht an
die fleißigen Projektmitwirkenden, die die Weichen gestellt haben
und die Voraussetzungen geschaffen haben, dass am neuen Standort im Osthafen ein bedeutendes Industrieunternehmen angesiedelt
wurde“, so Stadtrat Markus Frank.
Bis Anfang 2017 plant Lufthansa Technik, ihre neue Räder- und
Bremsenwerkstatt im Osthafen in Betrieb zu nehmen. Für die neue
und hochmoderne Betriebsstätte sind Investitionen von knapp 60
Millionen Euro und mindestens 130 qualifizierte Arbeitsplätze vorgesehen. Die Entscheidung des Flugzeugtechnikdienstleisters für
diesen Standort und seine Überzeugung in die Zukunftsfähigkeit
des Hafens erklärt eine langfristige vertragliche Bindung für die
nächsten 99 Jahre. Stadtrat Frank fühlt sich bestätigt: „Frankfurt
hat attraktive Flächen und ist in der Lage, neuen und expandierenden industriellen Unternehmen Entwicklungspotenziale anzubieten.
Wir schaffen nicht nur die planerischen Voraussetzungen, sondern
schaffen für die Industrieunternehmen und ihren Mitarbeitern langfristige Perspektiven durch eine zielgerichtete Ansiedlungspolitik.“
Info
www.frankfurt.de
II
VerlagsFocus | Spezialisten der Region
Deutscher Arbeitsschutzpreis 2015: Ideen für mehr Sicherheit
und Gesundheit am Arbeitsplatz gesucht
Bis zum 15. Januar 2015 können sich Unternehmen, Einzelpersonen und Institutionen aller Größen und Branchen um den
Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 bewerben. Eine unabhängige
Expertenjury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft
bewertet in den darauffolgenden Monaten die eingereichten Beiträge und nominiert bis zu zwölf Betriebe und Einrichtungen. Die vier
Gewinner werden am 27. Oktober 2015 auf der A+A, der weltweit
wichtigsten Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, bekannt gegeben.
Deutscher Arbeitsschutzpreis 2013 – Die Preisverleihung
Vom neuartigen Lärmschutz-Produkt bis zum ganzheitlichen Gesundheitsprogramm: Betrieblicher Arbeitsschutz hat viele Gesichter. Damit
gute Beispiele Schule machen, rufen Bund, Länder und gesetzliche
Unfallversicherung Betriebe in Deutschland ab sofort dazu auf, sich
um den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 zu bewerben. Mit der
branchenübergreifenden Auszeichnung würdigen die Ausrichter innovative Lösungen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
wirksam fördern. Bewerbungsschluss für den mit insgesamt 40.000
Euro dotierten Preis ist der 15. Januar 2015.
Jedes Jahr verlieren deutsche Betriebe rund 92 Milliarden Euro an
Bruttowertschöpfung durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle – so
das Ergebnis einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA). Um Fehlzeiten zu verringern, beschäftigt viele Unternehmer die Frage, wie sie Arbeitsunfälle wirksam
vermeiden, aber auch die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigtenaktiv fördern können.
Vor diesem Hintergrund würdigt der alle zwei Jahre ausgelobte
Deutsche Arbeitsschutzpreis kluge Ideen und neuartige Produkte,
die zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen.
Mitmachen lohnt sich: Mit Preisgeldern von insgesamt 40.000 Euro
unterstützen die Ausrichter vorbildliche Betriebe dabei, ihr Engagement für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit fortzusetzen. Denn
Unternehmen, die sich aktiv für die Gesundheit ihrer Beschäftigtenengagieren, reduzieren nicht nur nachweislich ihre Krankenstände. Sie fördern auch die Motivation der Belegschaft und tragen damit langfristig zu einem gesunden Betriebsklima bei.
Wie wirksamer Arbeitsschutz in der Praxis aussieht, zeigt ein Blick
auf die aktuellen Preisträger: Der Energieversorger Wintershall beispielsweise hat an diversen Standorten ein „Ein-Mann-Transportsystem für Gasflaschen“ eingeführt – ein Team von Beschäftigten
hatte die rückenschonende Hebevorrichtung entwickelt, mit der
sich die fast mannshohen Druckgasflaschen sicher und rückenschonend verladen lassen. Auch das Jobcenter Hof Stadt gehört
zu den Vorreitern in punkto Gesundheitsfürsorge: Um seine 64
Beschäftigten besser vor psychisch belastenden Arbeitssituationen
zu schützen, hat es 2012 ein umfangreiches Sicherheitskonzept
eingeführt. Beide Unternehmen wurden 2013 mit dem Deutschen
Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet.
Die Teilnahmebedingungen im Überblick:
 Der Deutsche Arbeitsschutzpreis wird an „kleine und mittlere Unternehmen“ (1 bis 499 Beschäftigte) sowie „große Unternehmen“
(ab 500 Beschäftigte) vergeben.
 Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Institutionen jeder
Größe, Branche und Rechtsform sowie Einzelpersonen.
 Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2015.
 Die Gewinner werden am 27. Oktober 2015 auf der Messe A+A in
Düsseldorf öffentlich ausgezeichnet.
Weiterführende Informationen und Bewerbungsunterlagen
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Spezialisten der Region | VerlagsFocus
III
Betriebliches Gesundheitsmanagement =
Betriebliche Gesundheitsförderung?
Im Zuge des demographischen Wandels und Fachkräftemangels werden Gesundheit und Wohlergehen von Mitarbeitern immer wichtiger.
In diesem Zusammenhang fallen immer wieder die Begriffe Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).
Aber wo liegt eigentlich der Unterschied?
Egal ob von BGF oder BGM gesprochen wird, in beiden Fällen besteht das Ziel darin, Gesundheitspotenziale zu stärken und somit
die Leistungsfähigkeit, Motivation und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen
Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz, wie z. B. Rückenschulkurse,
Ernährungsberatung oder die Durchführung von Gesundheitstagen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement handelt es sich um
eine systematische, zielorientierte und kontinuierliche Steuerung aller
betrieblichen Prozesse mit der Absicht, Gesundheit, Leistung und Erfolg für den Betrieb und alle seine Beschäftigten zu erhalten und zu
fördern. Dieser Prozess besteht im ersten Schritt aus einer systematischen Analyse des Ist-Zustandes und der Planung von Zielen und
Maßnahmen. Im zweiten Schritt, der Umsetzungsphase, werden die
festgelegten Maßnahmen durchgeführt (BGF und Arbeitsschutz). Die
letzte Phase besteht aus der Evaluation (Kontrolle) der Maßnahmen
und einer eventuellen Anpassung der Interventionen.
Gesundheit messbar machen
Ein wesentliches Werkzeug für eine aussagekräftige Evaluation im BGM
sind Gesundheitsscreenings. Mit unterschiedlichen Testgeräten kann
über standardisierte Messverfahren ein gesundheitsrelevantes Merkmal erfasst und so eine aktuelle Aussage zum gesundheitlichen Befinden einer Person getroffen werden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes
und einer darauf folgenden Intervention zur Gesundheitsförderung
schließt sich die Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen mit einer
Caroline Haas, Sportwissenschaftlerin M. A., Betriebliche Gesundheitsmanagerin IHK
Martin Adamczyk, Sportwissenschaftler M. A., Betrieblicher Gesundheitsmanager IHK
Abschlussmessung an. Somit kann Gesundheit tatsächlich messbar
gemacht und in einem Managementprozess statistisch erfasst werden.
Zudem haben die teilnehmenden Mitarbeiter eine Rückmeldung über
den Erfolg der durchgeführten Gesundheitsmaßnahme, was die Eigenmotivation und Eigenverantwortlichkeit jeder Person positiv beeinflusst.
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Fünf Tipps zum selbst aktiv werden
Ob bewegungsfördernde Arbeitsumgebung oder aktivierender Bürostuhl: Oftmals müssen Büroarbeiter mit den Bedingungenzurechtkommen, die ihnen ihr Arbeitgeberbietet. Deshalb ist es wichtig, auch
selbst aktiv zu werden.
1. Nicht der kürzeste Weg im Gebäude ist der beste, sondern der
längste. Das verschafft Ihnen Bewegung und nebenbei stärkt es sozialen Zusammenhalt und Wissensaustausch, wenn auf dem Weg
auch in anderen Abteilungen vorbeigeschaut wird.
2. Ordnen Sie Ihre Arbeitsmittel so an, dass Sie ab und zu aufstehen müssen: das Telefon nicht auf dem Tisch, sondern auf dem
Sideboard; der Papierkorb nicht unter dem Tisch, sondern entfernt
in der Raumecke.
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VerlagsFocus | Spezialisten der Region
3. Verwandeln Sie Sitzungen in „Stehungen“.Das führt nebenbei
auch zu deutlich intensiverer Beteiligung, kürzeren Meetingzeiten
und höherer Effizienz.
4. Nehmen Sie die Treppe und nicht den Aufzug. Treppensteigen
fordert und bringt Muskulatur und Kreislauf in Schwung.
5. Wenn Sie bereits einen Bürostuhl für dynamisches Sitzen haben,
stellen Sie die Rückenlehne niemals fest. Justieren Sie den Gegendruck wenn möglich so, dass kleine Gewichtsverlagerungen ausreichen, um sich zu bewegen und die Haltung zu wechseln.
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Beim Namen genannt | Unternehmensreport
Wolfgang Köhler
Wolfgang Köhler, Mitglied des Vorstands,
DZ Bank, Frankfurt,
feierte am 10. November seinen 55. Ge­burtstag. Vor über
dreieinhalb Jahrzehnten startete der aus
Wildberg stammende
Baden-Württemberger seine Karriere als Genossenschaftsbanker mit
einer Ausbildung bei der GZB-Bank
in Stuttgart. Danach studierte er
Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen. Nach einem Traineeaufenthalt in New York ging er
1988 zur SGZ-Bank in Frankfurt.
Weitere Stationen führten ihn
für die SGZ-Bank nach Singapur
Thomas Lenhart
und Luxemburg. Zudem schloss Köhler ein
Fernstudium in den
USA zum Chartered Financial Analyst (CFA)
ab. 2001 wurde er Bereichsleiter Treasury
in der DZ Bank, 2003
wurde er Sprecher der
Geschäftsleitung der DZ Bank
International in Luxemburg. Mit
seiner Berufung in den Vorstand
der DZ Bank kehrte er 2007 nach
Frankfurt zurück. Seit Juni 2010
engagiert sich Wolfgang Köhler
ehrenamtlich im Bankenausschuss
der IHK Frankfurt, seit Dezember
2011 ist er zudem Mitglied der
IHK-Vollversammlung. ❙
Thomas Lenhart,
Geschäftsführer, Rosenberg & Lenhart
Deutsche Pelzhandelsgesellschaft, feierte am 28. November
seinen 75. Geburtstag. Nach 55 Jahren
zieht sich der Sohn
des Firmengründers Ende des
Jahres aus der operativen Geschäftsleitung der R&L-Gruppe
zurück. Das Unternehmen wurde
1948 von Harry Rosenberg und
Arthur Lenhart in Leipzig gegründet, seit 1948 ist es in Frankfurt
ansässig. Als Partner und Gesellschafter bleibt Thomas Lenhart dem Familienunternehmen
weiterhin verbunden.
Über viele Jahrzehnte
hat er sich ehrenamtlich und sozial engagiert. Lenhart war von
1983 bis 2009 Mitglied des Großhandelsausschusses der
IHK Frankfurt, zudem
gehörte er von 2001 bis 2004
sowie von 2006 bis 2009 der
IHK-Vollversammlung an und
wurde im Mai 2004 mit der IHKEhrenmedaille ausgezeichnet.
Die Inge und Thomas LenhartStiftung unterstützt seit 2009
die Arbeit verschiedener Kinderhilfsorganisationen sowie soziale
Projekte in der Ukraine. ❙
Reinhard A. Heilmaier
Am 17. November feierte Reinhard Heilmaier
seinen 55. Geburtstag.
Der gebürtige Niederbayer ist nach dem
Studium in Freiburg,
London und Berlin seit
1989 dem Finanzplatz
Frankfurt verbunden.
Internationales Finanzgeschäft aufbauen und fördern: Das durchzieht
als roter Faden seine beruflichen
Stationen. Neben seinen beruflichen
Verpflichtungen im Vorstand der
Korea Exchange Bank
(Deutschland), Frankfurt, engagiert sich der
Rechtsanwalt und verheiratete Vater zweier
erwachsener Kinder
ehrenamtlich, zum
einen im Verband der
Repräsentanten ausländischer Banken (VRAB) und in der IHK
Frankfurt, deren Bankenausschuss er
vom Dezember 2007 bis April 2010
angehörte. Seit April ist Heilmaier
erneut Mitglied dieses Gremiums. ❙
Dienstjubiläen im Dezember
Dienstjubiläen Im Januar
25 Jahre
Eric Havenkamp, A&R Carton,
Frankfurt
Thomas Götz, Poly-clip
­System, Hattersheim
Jürgen Tetzlaff, Deutscher
Fachverlag, Frankfurt
Norbert Fiebig, Pirmin Schaaf,
Peter Eichler, Bärbel Hoffmann, Signal Iduna Gruppe,
Frankfurt
Peter Schulenberg, Galeria
Kaufhof, Frankfurt
40 Jahre
Wilfried Manns, Carmen
­Vogel, Samson Mess- und
Regeltechnik, Frankfurt
66
25 Jahre
Heinz Müller, Samson Messund Regeltechnik, Frankfurt
Detlef-Jürgen Ebert, Rolf
Bruchhäuser, Poly-clip
­System, Hattersheim
150 Jahre Hofmeister Marmorund Granitwerk
Vor 150 Jahren, 1864, gründete
der Frankfurter Bürger Ferdinand
Hofmeister eine Marmorwerkstatt. Seit der Gründung befindet
sich die Geschäftsführung dieses
Unternehmens in den Händen von
Familienmitgliedern. Als Werner
Hofmeister im Jahr 1961 in die
Geschäftsführung eintrat, wurden
die Werkstätten und Verwaltungsgebäude vom Gründungsstandort,
dem heutigen Sitz der Deutschen
Nationalbibliothek, in die Orber
Straße in Frankfurt-Fechenheim
verlegt. Die Verkaufsräume befinden sich heute wie damals
in der Eckenheimer Landstraße
am Frankfurter Hauptfriedhof.
Matthias Hofmeister, Steinmetzmeister und Betriebswirt, hat die
Geschäftsführung 1998 in der
fünften Generation übernommen.
Er ist zudem Sachverständiger für
Naturwerksteinarbeiten. Seit jeher
stehen handwerkliche Qualität,
Fachkompetenz, Kundenservice
und Beratung bei Hofmeister an
erster Stelle. Zahlreiche Grabmale
auf den Frankfurter Friedhöfen und
im RheinMain-Gebiet stammen
aus dem Marmor- und Granitwerk
der Firma Hofmeister. Darüber
hinaus hat sich das Frankfurter
Unternehmen auch auf den Bau-,
Sanierungs- und Restaurierungsbereich spezialisiert. ❙
IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15
IHK intern | Vorschau | Impressum
138. Jahrgang
02.15
Vorschau Februar
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A 4836
Studie „Deutschland 2030 – die Arbeitsplätze der Zukunft“ – Fachkräftestrategie des
Landes Hessen – Generationen- und Gesundheitsmanagement – Aus Erfahrung gut: Ältere
Mitarbeiter bereichern Unternehmensteams – Demografische Herausforderung
Standortpolitik
FACHKRÄFTE
STUDIE „DEUTSCHLAND 2030“ – FACHKRÄFTESTRATEGIE – GENERATIONENMANAGEMENT
Frankfurter Immobilienbörse: Wohnungsmarktbericht 2014 – Deutsches Wirtschaftsforum in
der Paulskirche: Wirtschaftliche Stabilität, Kooperation und Integration in Europa
Unternehmensförderung und Starthilfe
Agile Geschäftsmodelle: Flexibel denken und handeln – Serie „Existenzgründung“: Interview
mit Katharina Hermes, Heelbopps, Gewinnerin des Hessischen Gründerpreises
International
Malaysia: Wachstumsmarkt in der Asean-Region – Mailand: Deutschland auf der Expo 2015 –
Brasilien: Energie- und Umweltmarkt
SPECIAL – STANDORTPOLITIK – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE –
Änderungen vorbehalten.
AUS- UND WEITERBILDUNG – INNOVATION UND UMWELT – INTERNATIONAL –
RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN
Foto: Gettyimages / Per Breiehagen
Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 2. Februar 2015.
Impressum
Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
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