Sommer 2007

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Sommer 2007
PwC
pwc:
china compass
Sommer 2007
Reporting und Controlling Prävention gegen Wirtschaftskriminalität: Trennung von Funktionen optimiert internes
Kontrollsystem y Neue Vorschriften werten Chinas
Rechnungslegung auf – Teil 1: Was ändert sich in der
Praxis? Steuern und Recht Chinas Steuerreform:
Richtschnur für Planungssicherheit y Erfolgreich
Mitarbeiter nach China entsenden y Neue chinesische
Vorsteuervergütung reduziert Exportanreiz Investition
und Finanzierung Den Drachen reiten: Allianzen mit
chinesischen Unternehmen y Zwischenstopp
Deutschland: Das „Going Global“ chinesischer
Unternehmen y Politische Eingriffe bei Investitionen in
China: Strategien zur Schadensvermeidung Absatz und
Beschaffung Chinas Freihandelsabkommen: eine
Bestandsaufnahme Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Russland: Investitionsstandort mit Zukunft y Russlands
Automobilindustrie: Hervorragende Rahmenbedingungen
fördern Investitionen Veröffentlichungen Ausländische
Banken in China y Steuergesetze im asiatischpazifischen Raum y Investmentmanagement im
asiatisch-pazifischen Raum Veranstaltungen ChinaEurope Conference 2007
Inhalt
Editorial
Editorial ................................................... 3
Reporting und Controlling........................ 4
Prävention gegen Wirtschaftskriminalität: Trennung von
Funktionen optimiert internes Kontrollsystem............................... 4
Neue Vorschriften werten Chinas Rechnungslegung auf –
Teil 1: Was ändert sich in der Praxis? ........................................ 10
Steuern und Recht ................................ 25
Chinas Steuerreform: Richtschnur für Planungssicherheit ......... 25
Erfolgreich Mitarbeiter nach China entsenden............................ 28
Neue chinesische Vorsteuervergütung reduziert
Exportanreiz ............................................................................... 31
Investition und Finanzierung ................. 32
Den Drachen reiten: Allianzen mit chinesischen
Unternehmen.............................................................................. 32
Zwischenstopp Deutschland: Das „Going Global“
chinesischer Unternehmen......................................................... 40
Politische Eingriffe bei Investitionen in China: Strategien
zur Schadensvermeidung........................................................... 42
Absatz und Beschaffung ....................... 44
Chinas Freihandelsabkommen: eine Bestandsaufnahme .......... 44
Wachstumsmärkte im Wettbewerb........ 47
Russland: Investitionsstandort mit Zukunft ................................. 47
Russlands Automobilindustrie: Hervorragende
Rahmenbedingungen fördern Investitionen................................ 52
Veröffentlichungen ................................ 56
Ausländische Banken in China................................................... 56
Steuergesetze im asiatisch-pazifischen Raum ........................... 56
Investmentmanagement im asiatisch-pazifischen Raum............. 56
Veranstaltungen .................................... 57
China-Europe Conference 2007................................................. 57
Ihre Ansprechpartner............................. 58
Impressum ............................................ 59
2
pwc: china compass | Sommer 2007
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
die Entschlossenheit, mit der Chinas Regierung zurzeit tief
greifende Reformvorhaben umsetzt und chinesische Unternehmen leise, aber beständig ihre Internationalisierung vorantreiben, verlangt von ausländischen Unternehmen vor allem eins:
ihre Strategien ständig zu überprüfen und gegebenenfalls neu
auszurichten. Es gilt, die aus der Vergangenheit Chinas übernommenen Risiken zu meiden, die Herausforderungen der
Gegenwart aktiv anzugehen und die Chancen der Zukunft zu
ergreifen und vorausschauend mitzugestalten.
Denn alle Euphorie, die der chinesische Markt nach wie vor
verbreitet, kann über eine Tatsache nicht hinwegtäuschen: Noch
immer kämpft China mit dem Vermächtnis seiner Vergangenheit.
Ganz oben auf der Liste der schlimmen Erbschaften steht Machtmissbrauch aufgrund unzureichender Kontrollmechanismen und
mangelhafter Trennung von Funktionen (bitte beachten Sie dazu
den Beitrag auf Seite 4).
Aber ungeachtet aller Erblasten ist China mittlerweile in vielen
Bereichen bereits in der Gegenwart angekommen. Das
verdeutlicht zum Beispiel die Übernahme wesentlicher Regeln der
internationalen Rechnungslegungsstandards in nationales Recht.
Im Beitrag auf Seite 10 haben unsere Experten die komplexe
Materie in Form eines plakativen Vergleichs von alten und neuen
Regeln für Sie aufbereitet.
Es ist nicht zu übersehen: China gestaltet seine Zukunft aktiv.
Das zeigt sich in der ehrgeizigen internationalen Expansion
chinesischer Unternehmen – sei es durch internationalen Handel,
gezielten Investitionen im Ausland oder den Ausbau der Kenntnisse
und Fertigungskapazitäten in der Hochtechnologie. Chinas
Stellung als zweitgrößte Handelsnation der Welt stützen und
ausbauen sollen auch die zahlreichen Freihandelsabkommen,
welche die chinesische Regierung in den vergangenen Monaten
mit zahlreichen Ländern, besonders des asiatisch-pazifischen
Raums, geschlossen hat. Der Beitrag auf Seite 44 führt Ihnen vor
Augen, welche praktischen Auswirkungen diese Abkommen auf
den Handel in dieser Region und auf alle Unternehmen haben
werden.
Ein Eckpfeiler der chinesischen Internationalisierung schließlich
ist der Erwerb von Unternehmen im westlichen Ausland mit
hochwertigen Produkten, etablierten Marken sowie modernen
Fertigungsprozessen und -technologien. Die Beiträge auf Seite 32
und Seite 40 machen Sie damit vertraut, wie auch deutsche
Unternehmen vom Going Global chinesischer Unternehmen
profitieren können.
Trotz aller großen Erfolge und Zukunftschancen wird der
chinesische Drache sich aber kaum auf seinen Lorbeeren
ausruhen können. Dafür sorgen Indiens Tiger, aber auch der
russische Bär, der scheinbar endgültig aus dem Winterschlaf
erwacht ist. Deutlich wird das unter anderem in den Sonderwirt-
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schaftszonen, die Russland nach chinesischem Vorbild jetzt
allerorten einrichtet. Alles Wichtige über die Investitionsbedingungen in diesen Zonen erfahren Sie im Beitrag auf
Seite 47. Und noch eine Parallele gibt zu denken: Wie in den
Anfangszeiten des chinesischen Entwicklungsbooms ist die
russische Automobilindustrie eine der ersten Fertigungsbranchen,
die konsequent mit ausländischem Kapital und vor allen Knowhow entwickelt werden sollen. Der Beitrag auf Seite 52
beschreibt, wie ausländische Unternehmen aus der Automobilindustrie – darunter übrigens auch chinesische Automobilhersteller – Russlands industrielle Ressourcen nutzen, um neue
Märkte zu erschließen.
Über die weiteren Entwicklungen und Bedingungen des ChinaEngagements wird Sie Ihr Fachmagazin pwc: china compass
auch weiterhin in der gewohnten Aktualität und Gründlichkeit
informieren.
Damit Sie an Ort und Stelle entdecken können, welche Pfade Sie
sicher durch den chinesischen Dschungel bringen, richtet
PricewaterhouseCoopers vom 15. bis 16. November 2007 in
Peking die Konferenz „China: A Focus on Executing Successful
Strategies“ aus. In gemeinsamen Workshops diskutiert das Topmanagement europäischer Unternehmen mit Fachexperten und
erfahrenen Vertretern aus Politik und Wissenschaft. Nähere
Informationen zur Konferenz finden Sie auf Seite 57.
Ihnen eine wiederum interessante und ertragreiche Lektüre und
stets freie Bahn für Ihre Aktivitäten in und mit China!
Ihr Harald Kayser
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Leiter der China Business Group
[jia dao fa Guo]
In wörtlicher Übersetzung:
„(Vom Staate Yu) einen Weg borgen, um
den Staat Gao zu schlagen.“
Die Ressourcen eines Verbündeten
nutzen, um einen gemeinsamen Gegner
zu schlagen. Ist die eigene Position dann
gestärkt, wird auch der ehemalige
Verbündete ausgeschaltet.
假
道
伐
虢
3
Reporting und Controlling
Prävention gegen Wirtschaftskriminalität:
Trennung von Funktionen optimiert
internes Kontrollsystem
Chinas Wirtschaft wächst rasant. Parallel steigt die Wirtschaftskriminalität und hier vor allem die Verletzung des geistigen
Eigentums. Beides in den Griff zu bekommen ist eine der größten
sozialen Herausforderungen. Aber auch jedes einzelne Unternehmen ist gefordert. Denn die Bekämpfung von Straftaten mit
wirtschaftlichem Bezug und die Einhaltung regulatorischer
Anforderungen bedeutet für die Unternehmen eines mit
Sicherheit: mehr Aufwand. – Der aktuelle Beitrag schlägt konkrete
Lösungen vor und zeigt Ihnen, wie Sie solchen Risiken effektiv
vorbeugen und dabei den Aufwand und die Kosten gering halten
können.
Die Verletzung des geistigen Eigentums ist die wohl bekannteste
Wirtschaftsstraftat im Reich der Mitte. China hat sich den zweifelhaften Ruhm erworben, Zentrum der weltweiten Produkt- und
Markenpiraterie zu sein. Der wirtschaftliche Schaden, den
Plagiate und Patentmissbrauch verursachen, sowie der Schaden
für das Image der Produkte ist enorm und seine Folgen sind
kaum schätzbar. Die häufig anzutreffende Form der Zusammenarbeit, das Joint Venture, kultiviert das Risiko geradezu und
ermöglicht es chinesischen Partnern, sich mit dem erlangten
Wissen selbstständig im Markt zu etablieren. Besonders auf der
Managementebene ist Fraud weit verbreitet. In der Folge
„legalisiert und legitimiert“ diese Tatsache doloses Verhalten auch
auf unteren Stufen.
Die Zahl der Korruptionsfälle in China verdreifachte sich im Jahr
2006.
Die Gründe für die beschriebene Situation sind vielfältig. Sie
reichen vom gesellschaftlichen Druck, der sich aus der sozialen
Aufspaltung in Arm und Reich ergibt, über Geschäftsbeziehungen, die stärker als in anderen Gesellschaften auf einem
Netzwerk von persönlichen Beziehungen beruhen, bis hin zu
schwach ausgeprägten internen Kontrollsystemen (IKS). Die
Schwäche der internen Kontrollen ist historisch bedingt: Die
wirtschaftliche Entwicklung ist in China bekanntlich noch sehr
jung. Die ersten Aktiengesellschaften entstanden Mitte der 90er
Jahre. Dementsprechend gering war bis dahin der Einfluss der
Kapitalmärkte und Stakeholder. Dadurch sind oft gewachsene
Strukturen in den Unternehmen anzutreffen, klar definierte
Verantwortlichkeiten sind bisher nur sehr schwach ausgebildet.
Die Folge sind sehr laxe Kontrollsysteme. Es fehlen zumeist ein
Risikobewusstsein als auch konkrete Maßnahmen, um
bestehende Risiken zu identifizieren, zu vermeiden und ihnen
vorzubeugen.
Handlungsoptionen für Unternehmen
Die Unternehmen haben zwei grundsätzliche Methoden als
wirksame Gegenmaßnahmen erkannt: Zum einen können sie
4
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● welche Risiken ein China-Investment birgt.
● welche Maßnahmen ein aktiver Schutz erfordert.
● welche Schutzvorkehrungen der PwC-Best-Practice-Ansatz
umfasst.
● welchen Nutzen Unternehmen davon haben.
durch gezielte Analysen konkrete Fälle aufdecken. Zum anderen
schaffen sie über Prävention eine wirksame und nachhaltige
Kontrollumgebung. (Bitte beachten Sie dazu auch den Beitrag
„Prävention von unternehmensschädigenden Handlungen in
China“ auf den Seiten 4 bis 8 der Herbstausgabe Ihres Fachmagazins pwc: china compass.)
Obwohl der Gesamtschaden als sehr hoch eingeschätzt wird, halten
viele Firmen das eigene Risiko, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu
werden, für eher gering.
Aufdeckung arbeitet naturgemäß vergangenheitsorientiert und
dient dazu, konkrete Fälle aufzuklären und auf Verstöße zu
reagieren. Zu solchen Aufdeckungsmaßnahmen zählt beispielsweise ein „Fraud Audit“, das einzelne Bereiche gezielt auf Unterschlagung oder Betrug prüft. Fraud Audits erfolgen meist nach
anonymen Meldungen oder aufgrund von konkreten Verdachtsmomenten, wie etwa auffälligen Buchungen. Datenanalysen
erlauben eine Prüfung aller vorhandenen Transaktionen, Datensätze und Belege.
Prävention hingegen arbeitet zukunftsorientiert und sichert ein
Unternehmen im Voraus gegen wirtschaftskriminelle Handlungen,
indem sie wirksame Kontrollstrukturen schafft. Zentrales Element
und Grundlage für die Betrachtungen der Funktionstrennung ist
die Aufbau- und Ablauforganisation, da alle Funktionstrennungsrisiken ihren Ursprung im jeweiligen Geschäftsbereich und
Prozess haben. Zu vorbeugenden Maßnahmen gehören vor allem
zwei große Aufgaben:
● ein umfassendes Bewusstsein und ein Konzept für das VierAugen-Prinzip und die Trennung von Funktionen schaffen
● aktiver Schutz von Wissen und Technologie durch umfangreiche IT-Sicherheitskonzepte, die den Geschäfts- und
Sicherheitsanforderungen gerecht werden
Eine weitere wichtige Rolle spielen Zugriffsberechtigungskonzepte in den Systemen, welche zum einen die Spiegelung der
organisatorischen Aufgaben sein sollen und zum anderen auch
die Trennung von Funktionen sicherstellen.
Die chinesische Wirtschaft bündelt Kompetenzen auf
Managementebene. Deshalb eignet sich die Trennung von
Funktionen als wirksame Gegenmaßnahme besonders. Da oft
klare Organisationsstrukturen fehlen, haben Mitarbeiter meist nur
grob definierte Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche.
Durch Berücksichtigung einheitlich definierter Funktionstrennungsrisiken (englisch: Segregation of Duties, SoD) innerhalb
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Reporting und Controlling
des IKS wird die Transparenz diesbezüglich erhöht. Sie ist die
Voraussetzung, um eindeutige Strukturen zu schaffen und hinreichende Maßnahmen einzuleiten. Die traditionelle chinesische
Mentalität, um nichts in der Welt das Gesicht verlieren zu wollen,
kann die Wirkung des IKS durch entsprechende Kontrollen für die
Funktionstrennung noch verstärken.
Externe
Anforderungen
(Gesetze,
Vorschriften,
Standards)
Interne
Anforderungen
(Unternehmensziele,
Strategien)
Governance,
Risikomanagement
und Compliance
Internes
Kontrollsystem
Funktionstrennung
Organisation
Prozesse
Technologie
und Systeme
Abb. 1 Einfluss und Auswirkung von Funktionstrennung (GRC)
Die Nachhaltigkeit in der Kontrollumgebung ist nur durch
entsprechende Prävention zu erreichen. Ein wirksames IKS und
vor allem die Trennung von Funktionen sind, speziell in China, als
die beiden wichtigsten Gegenmaßnahmen gegen Fraud
anerkannt. Ihrer präventiven Wirkung wegen ist besonders die
Funktionstrennung sehr effektiv.
Die häufigsten Schutzmaßnahmen sind das „Need-to-know“ und das
„Vier-Augen-Prinzip“ sowie die Trennung von Funktionen.
Konkrete Herausforderungen
Wie zuvor bereits aufgezeigt, ist eine der größten Herausforderungen, auf allen Unternehmensebenen ein Bewusstsein für
reale Risiken zu schaffen, die aus Konflikten bei der Trennung
von Funktionen sowie Verletzungen und Umgehen des VierAugen-Prinzips entstehen. Des Weiteren ist es erforderlich, und
nicht weniger herausfordernd und anspruchsvoll, eine einheitliche
und klar verständliche sowie von allen Parteien akzeptierte
Risikomatrix zu erarbeiten.
Idealerweise sind die definierten organisatorischen Strukturen
eins zu eins in den IT-Systemen abgebildet. Doch ist das auch im
Alltag der Unternehmen so? In der Praxis wuchsen
Berechtigungen meist unkontrolliert – gerade bei der rasanten
wirtschaftlichen Entwicklung in China. Unternehmen vergaben
systemtechnische Berechtigungen in sehr umfangreichem Maße
und übergingen damit häufig die ursprünglich „gewollten“
organisatorischen Kompetenzen der Mitarbeiter. Dabei wurden
unbewusst kritische und sensible Funktionen zusammengelegt,
ohne mögliche Auswirkungen und Folgeschäden zu bedenken.
So erlebten die Autoren dieses Beitrags mehrfach Aussagen und
den „Aha-Effekt“ von Mandanten: „Mir war nicht bewusst, dass
der Mitarbeiter XY diesen Geschäftsvorfall im System buchen
kann.“
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Governance, Risikomanagement und Compliance
Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die zielgetreue,
verantwortungsvolle, ethische und gesetzeskonforme sowie auf
langfristige Wertschöpfung und Steigerung des Unternehmenswerts
ausgerichtete Leitung und kontrollierende Steuerung eines Unternehmens. Im Mittelpunkt der Governance-Prozesse stehen die
Festlegung und Überwachung der übergeordneten Strategien und
Ziele, die Definition relevanter organisatorischer Strukturen, die
Steuerung des Unternehmens durch die Definition von unternehmensweiten Regeln und Richtlinien, die Messung und Überwachung der Leistung sowie die Kommunikation und Publikation
relevanter Informationen.
Mithilfe eines effektiven Risikomanagements wird eine optimale
Berücksichtigung und Kompensation von Risiken gewährleistet, die
das Erreichen der Unternehmensziele mittel- und langfristig
gefährden können. Ein effektiver Risikomanagementprozess umfasst
neben der Risikoidentifikation und -dokumentation auch die Risikoanalyse, die Definition und Durchführung von Maßnahmen zum
Management der identifizierten Risiken sowie eine kontinuierliche
Überwachung der Maßnahmen.
Compliance umfasst die Einhaltung sämtlicher Regeln und
Standards, von denen ein Unternehmen betroffen ist. Nach einer
erweiterten Definition fällt darunter auch die Einhaltung sowohl
interner und externer Standards, Vorgaben und Regularien als auch
freiwilliger Verpflichtungen und Vereinbarungen. ComplianceProzesse schaffen Sicherheit im Unternehmen: Sie identifizieren und
priorisieren die Stakeholder-Anforderungen und die daraus
abgeleiteten Maßnahmen. Sie testen die Effektivität der Maßnahmen
zur Erfüllung der Anforderungen. Sie beseitigen erkannte Schwachstellen und überwachen sämtliche Compliance-Aktivitäten
kontinuierlich.
Die zunehmend komplexeren IT- und Berechtigungsstrukturen
selbst erschweren es den Unternehmen zusätzlich, sie
angemessen zu überblicken. Fehlende oder nur sehr aufwendige
Auswertungsmöglichkeiten über existierende Berechtigungsstrukturen verstärken dieses Problem weiter. Zudem müssen
Berechtigungen restriktiv vergeben und überwacht werden. Da
Risiken der Funktionstrennung aus dem Prozess kommen, stehen
Unternehmen vor der Herausforderung, standardisierte
Kommunikationsprozesse zwischen den Fachabteilungen und der
IT-Abteilung zu etablieren, um ein effektives Management von
Funktionen und Zugriffsberechtigungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus sollte eine dauerhafte Umsetzung der Funktionstrennung durch die Einbettung in die Prozesse und Kontrollumgebung sichergestellt werden. Zukünftige Änderungen im
organisatorischen Aufbau, beispielsweise durch Veränderungen
im Marktumfeld, sind dabei ständig zu berücksichtigen und in die
Prozesse einzubeziehen.
Zusammenfassend stehen Unternehmen speziell vor folgenden
Aufgaben:
● Identifizierung der relevanten, organisatorischen Risiken der
Trennung von Funktionen aus den Geschäftsbereichen und
Erstellung eines einheitlichen Regelwerks zur Funktionstrennung
● Schaffung des unternehmensweiten Bewusstseins für diese
Risiken
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Reporting und Controlling
● Analyse der Risiken in den Systemen und Auswertung der
Technologieunterstützung am Beispiel der SAP GRC Access Control
Ergebnisse
● Bewältigung der Konflikte und Verstöße in den Fachbereichen
und Erarbeitung von Lösungen
● Einbettung der Funktionstrennung in den Regelbetrieb und in
die Kontrollstrukturen
● Sicherstellung der kontinuierlichen Überwachung der Risiken
und der ständigen Verbesserung des Regelwerks
Die SAP GRC Access Control besteht aus den vier Modulen
Compliance Calibrator, Access Enforcer, Role Expert und Fire
Fighter. Sie versetzen ein Unternehmen in die Lage, ein risikoorientiertes Management von Funktionstrennungsrisiken aufzubauen.
Dabei unterstützt die Anwendung die Geschäftsprozessverantwortlichen, Dateneigner und IT-Manager während des
gesamten Ablaufs in den jeweiligen Aufgabenbereichen.
Der Aufwand, die Strukturen zu analysieren und bis auf Einzelberechtigungen von Mitarbeitern zu beurteilen, kommt der viel
zitierten Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleich. Doch wie
wäre es, die Nadel mithilfe eines Magneten zu suchen – und zu
finden?
Ein Management der Trennung von Funktionen, das sich am
Risiko orientiert
Ein risikoorientiertes Management von Funktionstrennungen
reduziert die Gefahr des unautorisierten Zugriffs und des Missbrauchs von beispielsweise zahlungsrelevanten und sensiblen
Daten. Dazu ist es notwendig, die Funktionen mit Risikopotenzial
zu identifizieren, in den Systemen zu analysieren und auszuwerten. Um den notwendigen Aufwand zur Durchführung und zur
Pflege der Regelbasis deutlich zu reduzieren und Nachhaltigkeit
sowie Effizienz im Management sowie im IKS sicherzustellen, ist
es unumgänglich, eine moderne und geeignete Technologie
einzusetzen. Das Regelwerk an Funktionstrennungsrisiken muss
in diesem Zusammenhang periodisch über ein standardisiertes
Vorgehen auf seine Gültigkeit und Aktualität geprüft werden, die
bestehenden Konflikte sind periodisch zu prüfen, zu bearbeiten
und natürlich periodisch zu berichten und zu überwachen. Daher
sind die entsprechenden Prozesse in die Kontrollumgebung
einzubetten. Erst eine unternehmensindividuelle, integrierte und
technologisch gestützte Lösung zum Management der Funktionstrennung ist fähig, die angestrebten Nutzenpotenziale zu
erschließen.
PricewaterhouseCoopers verfügt mit seinen Beratern und
Spezialisten über langjährige Erfahrungen im Thema IKS und den
spezifischen chinesischen Anforderungen allgemein und in der
Funktionstrennung sowie dem Berechtigungs- und ITManagement im Speziellen.
Diese Expertise war die Grundlage für eine Methodik, die genau
an den kritischen Stellen ansetzt:
● Erstellung einer ganzheitlichen, mandantenspezifischen und
prüfungssicheren Funktionstrennungsmatrix
● Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung von
unterstützenden Tools
● nachhaltige und individuelle Einbindung in die Prozesse und
Kontrollumgebung
● Strategien zum Herangehen und Analysieren bestehender
Konflikte
● Erarbeitung von aufwands- und kostenschonenden Kontrollen
für identifizierte Risiken und Sicherstellung der Effektivität
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Ein zentrales Verzeichnis (Repository) hält sowohl die Funktionstrennungs- als auch allgemeine Zugriffsschutzrisiken als unternehmensweiter Standard vor. Automatische Risikoanalysen
identifizieren Funktionstrennungskonflikte sowie kritische Einzelberechtigungen, arbeiten sie kontinuierlich ab und können daraufhin
weiter überwacht werden. Mithilfe des zentralen Regelwerks kann
das Unternehmen buchhaltungs-, finanz- und berichterstattungsrelevante Systeme automatisch und regelmäßig untersuchen und
überprüfen.
Das Berechtigungsvergabe- und Rollenmanagement wird über eine
Workflowsteuerung automatisiert und nachhaltig durch
Standardisierung des Ablaufs gestärkt. Durch Einbettung in die ITManagement-Prozesse sowie die integrierte Risikoanalyse wird die
präventive Steuerung über die gesamten Berechtigungen und deren
Veränderung in den operativen Systemen maximiert. Zum Beispiel
kann bei der Abarbeitung von Berechtigungs- und SAP-Rollenänderungsanträgen eine Funktionstrennungsrisikoanalyse vor
Freigabe dieser Anträge, die im Idealfall der Geschäftsbereichsverantwortliche initiiert hat, für die produktiven Systeme erzwungen
werden. Damit werden neue Konflikte nicht mehr zugelassen und die
Systeme bleiben „sauber“.
Über eine zusätzliche Funktionalität können Systemzugänge von
„Superusern“ mit umfangreichen Berechtigungen, etwa für Notfälle
oder für spezifische IT-Support-Situationen, gesteuert und überwacht
werden. Die revisionssichere Protokollierung trägt zur Nachvollziehbarkeit und Transparenz aller durchgeführten Aktivitäten der Superuser bei.
SAP GRC Access Control ist eine sowohl in das EnterpriseResource-Planning- als auch in das GRC-Lösungsportfolio der SAP
AG eingebettete Technologielösung, mit einer großen Zahl an
automatischen Kontrollfunktionen und zukunftsorientierten weiteren
integralen Bestandteilen.
Der von PwC entwickelte Best-Practice-Ansatz schafft einen
durchgängigen Prozess, durch welchen PwC bereits mehrere
Unternehmen in die Lage versetzt hat, nachhaltige Strukturen und
ein Risikobewusstsein zu schaffen und das Management der
Funktionstrennung in den Regelbetrieb zu überführen.
Der PwC-Best-Practice-Ansatz
1. Im ersten Schritt erstellen Sie zusammen mit den PwCSpezialisten die Regelbasis, eine Risikomatrix zur Trennung
von Funktionen. Diese Matrix ist die einheitliche, unternehmensweit gültige Datenbasis und wird individuell auf Ihr
Unternehmen und die speziellen chinesischen Prozesse und
Anforderungen zugeschnitten. Dabei ordnen Sie Risiken den
Verantwortlichen, den Prozessen zu und in die Organisationsstruktur ein. Damit schaffen Sie die Voraussetzung für klare
Verantwortungen und Zuständigkeiten für die weitere
Bearbeitung.
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Reporting und Controlling
2. Auf der Grundlage der Risikomatrix führen Sie als nächstes
eine technologiegestützte Risikoanalyse in den Systemen
durch. Das Ergebnis, das manuell kaum zu leisten wäre, ist ein
Bericht, der die identifizierten Funktionstrennungskonflikte
sowohl technisch als auch organisatorisch aufzeigt. Ihren
individuellen Anforderungen entsprechend, konzentriert sich
dieser Bericht entweder stärker auf technische Sachverhalte
oder auf das zugrunde liegende Geschäftsrisiko.
3. In der dritten Phase, der „Lösung“, werden dann die Ergebnisse
der Analyse mit den jeweiligen Geschäftsprozessverantwortlichen bearbeitet. In einem zweistufigen Vorgehen
werden die Konflikte zuerst durch SAP-Rollen-Änderung wie
auch Entzug von Systemberechtigungen einzelner Benutzer
bearbeitet. Wenn keine Systemlösung möglich war, werden die
Konflikte organisatorisch analysiert und durch zusätzliche,
kompensierende Kontrollmaßnahmen gelöst.
4. Die Anbindung an die bestehenden IT- und Berechtigungsmanagementprozesse beugt Risiken der Funktionstrennung
vor, indem klare Vorgaben für die Vergabe und Änderungen
von Berechtigungen getroffen werden. Das geschieht über
technologiegesteuerte Workflows inklusive Genehmigungen
und Freigaben, mit eingebetteten, „erzwungenen“ Analysen der
Funktionstrennungsrisiken.
5. Um das langfristige Management der Funktionstrennung nachhaltig zu sichern, wird es organisatorisch und prozessual in die
Kontrollumgebung integriert. Dabei werden die neu definierten
Abläufe und Kontrollprozesse zur Bereinigung von bestehenden
Konflikten, entsprechend dem Schritt 3, nun in den operativen
Regelbetrieb überführt. Des Weiteren wird der ChangeManagement-Prozess bezüglich Funktionstrennung erweitert
und ausgerollt.
Zentrale Verantwortung
liegender
Berechtigungen
• Zuordnung zu
•
Prozessen und
Funktionen
Definition der Risiken
Einsatz von unterstützender Technologie
Der Einsatz geeigneter Technologien ist ein entscheidender
Erfolgsfaktor bei der Umsetzung eines risikoorientierten
Managements von Funktionstrennungen. Eine Herausforderung
ist die Kommunikation und Zusammenarbeit der Fachbereiche
und der IT. Für das Berechtigungsmanagement sollen unübersichtliche IT- und Berechtigungsstrukturen transparent gemacht
werden. Darauf aufbauend ist ein präventives Management der
Risiken unzureichender Funktionstrennung bezüglich Systemzugriffe als auch -berechtigungen langfristig zu etablieren. Die
technische Lösung ist dabei Bestandteil einer ganzheitlichen
GRC-Technologiestrategie.
Das Ziel von GRC ist es, gesetzliche oder normative Ansprüche
an ein Unternehmen sowohl intern als auch extern zu erfüllen.
Eine Technologie zur Unterstützung bei der Aufdeckung von
Risiken und Überwachung der Funktionstrennung trägt zu einer
Stärkung des IKS bei. Automatisierte Prüfroutinen und Kontrollen
vermindern den Kontrollaufwand und erhöhen die Sicherheit in
den Geschäftsabläufen sowie im Berechtigungswesen und ITManagement.
Diese Eigenschaften machen derartige Tools zu einem wichtigen
Bestandteil eines effektiven und nachhaltigen IKS. Denn die
präventiven Maßnahmen können die konsequente Einhaltung der
Funktionstrennung sichern. Das Tool kontrolliert die Umsetzung
und Überwachung der Funktionstrennung. Es überwacht aber
Lokale Verantwortung
1. Erstellung der
Risikomatrix
• Analyse zugrunde
6. Eine zentrale Stelle überwacht sowohl die Validität der Regelbasis als auch die Bearbeitung der Konflikte und stellt die
Qualität durch Standards und ein kontinuierliches Reporting
sicher. Eine Anbindung an das unternehmensweite, workflowund genehmigungsgesteuerte Change Management schließlich
garantiert die stetige Aktualisierung und Verbesserung der
Regelbasis.
2. Analyse
• Analyse bestehender
•
Berechtigungen im
Enterprise-ResourcePlanning-System
Ergebnis:
Berechtigungskonflikte individuell
aufbereitet
3. Lösung
4. Anbindung an das
Berechtigungsmanagement
• Remediation durch
• Optimierung und
• Mitigation durch
• Einbindung von
technische
Lösungsfindung
organisatorische
Änderung oder
Einführung von
Kontrollen
Umsetzung der
Workflows
Risikoanalysen in die
Berechtigungsworkflows und das
Rollenmanagement
5. Integration
• prozessuale und
•
organisatorische
Integration in die
Kontrollumgebung
Anbindung an den
ChangeManagementProzess
6. Zentrale Qualitätssicherung
• Review von offenen Konflikten und der Effektivität der Kontrollen
• Unterstützung durch vordefinierte Best-Practice-Kontrollen
• Schnittstelle zum Corporate-Change-Management-Prozess
Abb. 2 PwC-Best-Practice-Ansatz
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7
Reporting und Controlling
Die Technologie hilft zudem dabei, Richtlinien, die sich auf den
Bereich des Berechtigungsmanagements beziehen, effektiv und
effizient im Unternehmen zu operationalisieren.
Bei einer PwC-Studie waren 89 Prozent der befragten CEOs der
Meinung, der effektive Umgang mit GRC habe einen positiven
Einfluss auf die Reputation und die Marke des Unternehmens.
Nutzenpotenziale und Erfolgsfaktoren
Durch die Einführung eines risikoorientierten Funktionstrennungsmanagements, unterstützt durch einen individuellen Technologieeinsatz, können folgende Nutzenpotenziale erschlossen werden:
● Ausprägung eines unternehmensweiten Risikobewusstseins
● Prävention und Absicherung gegen dolose und wirtschaftskriminelle Handlungen sowie Betrugsrisiken
● gesteigerte Sicherheit über alle Unternehmensprozesse, vor
allem der sensiblen
● Optimierung des IKS durch Automatisierung, Prävention und
Identifizierung von organisatorischen Prozessschwachstellen
● erhöhte Standardisierung durch ein zentral definiertes Regelwerk und die Einbettung der Anwendungen der SAP GRC
Access Control Suite in bestehende Kontrollprozesse
● erhöhte Transparenz über die IT- und Berechtigungsstrukturen sowie den Status der Compliance-Aktivitäten (bitte
vergleichen Sie die Info-Box „Governance, Risikomanagement
und Compliance“) aus Sicht der Geschäftsprozessverantwortlichen
● höhere Effektivität bei der Zusammenarbeit zwischen Fachund IT-Abteilung über eine einheitliche und übersichtliche
Plattform, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der
jeweiligen Benutzergruppe
● nachhaltige Unterstützung der internen Revision und des
Jahresabschlussprozesses
● signifikante Reduzierung von Aufwand und Kosten bei der
Erfüllung interner wie auch externer Anforderungen im
Hinblick auf die Funktionstrennung bei gesteigerter Qualität
zur Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen
Diese Nutzenpotenziale lassen sich allerdings nicht über eine
Standardlösung realisieren, sondern nur wenn verschiedene
Komponenten berücksichtigt werden. In Projekten zur Einführung
eines risikoorientierten Managements von Funktionstrennungsrisiken stellten sich folgende Merkmale als besonders kritische
Erfolgsfaktoren heraus:
● früher Einbezug aller Stakeholder und Integration individueller
Anforderungen
● Definition klarer Rollen und Verantwortlichkeiten und Zuordnung von Risiken in die einzelnen Verantwortungsbereiche
(nur möglich, wenn individuelle Matrix)
● Qualität der Risikomatrix: Erstellung einer ganzheitlichen,
stabilen, prüfungssicheren und individuellen Risikomatrix
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● geeignete prozessuale Integration in die Kontrollumgebung
und Anbindung an das unternehmensweite Change
Management
● Erarbeitung von nachhaltigen, aufwands- und kostenschonenden Lösungen für identifizierte Risiken und Sicherstellung der Effektivität von Kontrollen
● Verwendung geeigneter Methoden und Strategien zum Herangehen, Analysieren und Lösen bestehender Konflikte
Nachhaltigkeit durch Governance, Risikomanagement und
Compliance
Mehr als je zuvor werden Unternehmen mit komplexen
Regularien und weit reichenden Stakeholder-Anforderungen
konfrontiert und stehen im Licht der Öffentlichkeit (bitte beachten
Sie dazu das GRC White Paper, das Sie im PwC-GRC-Portal
anfordern können: www.pwc.de/grc). Dolose Handlungen führen
zu einem verstärkten Eingreifen des Staates und zur Einführung
weiterer einschränkender Gesetze. Das erhöht den Grad an
regulatorischen Anforderungen und letztendlich den administrativen Aufwand für die Unternehmen. Global tätige Unternehmen
unterliegen weltweit den unterschiedlichsten regulatorischen
Anforderungen. Auch die chinesische Regierung hat bereits mit
Gesetzen und Regularien reagiert, um für Investoren und Stakeholder sichere und transparente Strukturen zu schaffen.
Prävention und Kontrollsicherheit
auch die eingeschränkte Verwendung von sensiblen und daher
kritischen Einzelberechtigungen für alle operativen und
administrativen Bereiche.
Optimierung der
Kontrollen:
• Analyse von Risiken
• Kontrollevaluierung
und Sicherstellung
der Effektivität
Optimierung der
Kontrollumgebung:
• Automatisierung
und Prävention
• Integration und
Continuous
Improvement
• Berechtigungskonzept
GRC:
• Optimierung
und Integration
• nachhaltige
Erfüllung der
vielfältigen
regulatorischen
Anforderungen
Nachhaltigkeit
Abb. 3 Governance, Risk and Compliance
Für eine nachhaltige und effiziente Erfüllung dieser wie auch im
Vorgriff auf mögliche weitere anstehende regulatorische
Anforderungen für den chinesischen Markt sollten die Themen
Governance, Risikomanagement und Compliance integriert
betrachtet und in die Überlegung einbezogen werden. Die in
diesem Beitrag dargestellte Möglichkeit, Wirtschaftskriminalität
über eine konsequente Trennung von Funktionen vorzubeugen,
ermöglicht ad hoc diesbezüglich eine präventive Kontrollumgebung im Unternehmen zu etablieren und ist eine technologisch unterstützte Teillösung. Da Unternehmen den vielfältigsten Regularien unterworfen sind, müssen diese im Gesamtkontext GRC betrachtet werden, um den größtmöglichen Nutzen
zu realisieren.
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
Fazit
Den unternehmerischen Erfolg im Zeitalter der Globalisierung zu
sichern und Chancen aus globalem Wachstum zu realisieren,
erfordert ein ganzheitliches GRC-Management. Die
angemessene Gestaltung und Umsetzung der einzelnen GRCInitiativen im Unternehmen, ihre Einbettung in das operative
Tagesgeschäft und deren Integration schaffen hierfür die
Voraussetzung.
Der strategische und proaktive Umgang mit Governance, Risikomanagement und Compliance hilft nicht nur, die aktuell
relevanten Regularien effektiv und effizient zu erfüllen. Sondern
dieser schafft darüber hinaus zusätzlichen Nutzen. Ein Unternehmen kann beispielsweise flexibler auf neue und veränderte
Anforderungen reagieren, seine öffentliche Reputation und
Attraktivität am Kapitalmarkt sowohl durch die Erfüllung von
gesetzlichen als auch freiwilligen, internen Anforderungen
bewusst steigern, dabei einen profitablen Geschäftsbetrieb
sicherstellen und letztendlich einen Wettbewerbs- und Marktvorteil erzielen.
[qin zei qin wang]
In wörtlicher Übersetzung:
„Diebe fangen, indem man ihren
Anführer ergreift.“
Sein Ziel erreicht, wer die Drahtzieher
erkennt und durch Kooperation oder
Zwang für seine Sache gewinnt.
„Die Ursache bei der Wurzel packen“ –
auf Chinesisch.
擒
賊
擒
王
Die Konzentration auf eine konsequente Funktionstrennung und
ihre Sicherung durch den Einsatz unterstützender Technologie
kann das IKS nachhaltig optimieren. Der höhere Grad an
Automatisierung und Prävention beseitigt eine wesentliche
Grundlage – genau genommen sogar die Gelegenheit –, Straftaten zu begehen. Die vorhandenen wirtschaftlichen Strukturen
und die chinesische Kultur verstärken diesen Effekt in China.
Die Experten von PwC beraten Sie gerne dabei, ihr internes
Kontrollsystem durch ein prüfungssicheres und auf die speziellen
wirtschaftlichen Strukturen und Anforderungen in China
ausgerichtetes Management von Funktionstrennungsrisiken zu
verbessern. Über die Einbettung in den Regelbetrieb als auch die
Kontrollstrukturen wird eine präventive und nachhaltige
Absicherung gegen Wirtschaftskriminalität sichergestellt.
Sie haben Fragen oder möchten gern beraten werden? Rufen Sie
uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail.
Ihre Autoren und Ansprechpartner
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pwc: china compass | Sommer 2007
9
Reporting und Controlling
Neue Vorschriften werten Chinas
Rechnungslegung auf – Teil 1: Was
ändert sich in der Praxis?
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● in welchen fünf Bereichen der Rechnungslegung es
Veränderungen geben wird.
● welche Unternehmen zum erweiterten Kreis der Rechnungs-
legungspflicht gehören.
Börsennotierte Unternehmen müssen die neuen chinesischen
Rechnungslegungsstandards ab 2007 anwenden – alle anderen
Unternehmen wahlweise. Die neuen Vorgaben weisen durch ihre
Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards
eine Fülle von Unterschieden zu den alten China Generally
Accepted Accounting Principles auf, die für auslandsinvestierte
Unternehmen aktuell immer noch gelten. – Im folgenden Beitrag
verschaffen Ihnen die China-Experten Harald Kayser, Jens-Peter
Otto und Jason Richer einen grundlegenden Überblick: Welche
Veränderungen bringt die erwartete Erweiterung des Kreises der
Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, die neuen Standards
anzuwenden, in der Praxis?
Der chinesische Gesetzgeber hat 39 neue CAS vorgelegt. Der
aktuelle Artikel ist der erste von zwei Beiträgen. Er vergleicht die
neuen Regelungen der chinesischen Rechnungslegungsstandards mit den bisherigen. Der in der Ausgabe Herbst 2007
Ihres pwc: china compass folgende Artikel vergleicht die neuen
Regelungen mit den aktuell geltenden IFRS. Im zweiten Teil
erfahren Sie dann vor allem alles Wichtige über die Unterschiede
zwischen den neuen CAS und den IFRS. Der zweite Beitrag
wendet sich besonders an Investoren mit IFRS-Bezug – also
Unternehmen beispielsweise, die in Deutschland einen
befreienden Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen. Nach
der Lektüre beider Artikel kennen Sie alle für die Praxis
relevanten Änderungen in den neuen Standards.
Die GAAP umfassen – wie Sie sicher wissen – nicht nur das
„Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen“ (ASBE)
und die 16 noch geltenden, spezifischen chinesischen
Rechnungslegungsstandards, sondern auch verschiedene zu
unterschiedlichen Zeitpunkten herausgegebene Erlasse des
Finanzministeriums.
Abkürzungen
ASBE
Accounting System for Business Enterprises (Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen)
CAS
Chinese Accounting Standards (chinesische Rechnungslegungsstandards)
FIEs
Foreign-invested Enterprises (auslandsinvestierte
Unternehmen)
GAAP
Generally Accepted Accounting Principles (allgemein
anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze)
IAS
International Accounting Standards (internationale
Rechnungslegungsstandards)
IFRS
International Financial Reporting Standards (internationale
Rechnungslegungsstandards)
LIFO
Last In, First Out (Verarbeitungsstrategie, bei der immer der
zuletzt abgelegte Vorgang zuerst abgearbeitet wird)
10
● wie sich die neuen von den alten Vorgaben unterscheiden.
● worauf Sie bei den neuen Standards im Detail achten sollten.
Die neuen CAS sind in fünf Gruppen aufgeteilt:
1. Allgemeine Standards
2. Standards zu Ausweis und Darstellung im Jahresabschluss
3. Standards zu Investitionen in andere Unternehmen sowie der
Bildung von Konzernen
4. Standards für finanzmarktorientierte Investitionen
5. Standards für spezielle Branchen
1. Allgemeine Standards
Die in diesem Themenbereich versammelten Standards bilden in
Bilanzierung und Bewertung den Kern der neuen chinesischen
Rechnungslegungsstandards. Eine wesentliche spezifische
Neuerung ist hier zum Beispiel das Verbot der LIFO-Methode bei
der Bilanzierung von Vorräten. Das könnte sich beispielsweise für
Hersteller von Elektronikprodukten als nachteilig erweisen, da
aufgrund sinkender Inputpreise bei der Umstellung auf andere
Bewertungsvereinfachungsverfahren nun die Einkaufskosten der
zuerst gekauften, alten Lagerbestände in die Herstellungskosten
der verkauften Güter mit einfließen und den Gewinn drücken.
Eine weitere Neuerung ist die Pflicht, jährlich einen Wertminderungstest bei Goodwill und immateriellen Vermögenswerten
mit unbestimmter Nutzungsdauer durchzuführen. Zu beachten
sind dabei die nach den IFRS bereits üblichen Vorgehensweisen,
beispielsweise die Abgrenzung der Einheiten, die Zahlungsmittel
generieren. Diese Methode stellt neue Ansprüche an Unternehmen, die nach den alten, aber noch aktuellen China GAAP
lediglich dann relativ einfache Wertminderungstests durchzuführen haben, wenn entsprechende Indikatoren vorliegen. Nicht
mehr erlaubt aber sind nach den neuen CAS – abweichend von
den IFRS – Wertaufholungen bei vorangegangener Wertminderung bei Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich
von CAS 8 fallen (bitte beachten Sie dazu die Tabelle auf
Seite 12). Solche Wertzunahmen werden künftig also nicht mehr
abgebildet.
Ebenfalls wichtig und zu erwähnen ist die Pflicht zur Bilanzierung
von latenten Steuern nach den neuen CAS. Denn bisher konnte
von der Bilanzierung solcher latenten Steuern wahlweise
abgesehen werden. Das ist nun nach den neuen CAS nicht mehr
erlaubt. Die neuen Vorgaben stellen sicher, dass künftig erwartete
Steuerverpflichtungen oder -ansprüche besser in der Bilanz
wiedergegeben werden. Andererseits ist die neue Verpflichtung
aber eine große Herausforderung für das Rechnungswesen von
Unternehmen, die sich mit latenten Steuern noch nie beschäftigt
haben.
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
Generelle Neuerungen betreffen vor allem den Zeitwert des Geldes
(Abzinsung) sowie die Abgrenzung von Aufwendungen und
Erträgen. – Sie ist in den aktuellen China GAAP nur unzureichend
adressiert, zum Beispiel bei Leistungen an Arbeitnehmer.
Vorräte, Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte
Nach dem neuen CAS 1 ist die LIFO-Methode nicht mehr erlaubt.
Dadurch kann bei der Bewertung von gleichartigen Wirtschaftsgütern nicht mehr unterstellt werden, dass das zuletzt angeschaffte
oder hergestellte Wirtschaftsgut als Erstes verbraucht oder
veräußert wird. Nach CAS 4 werden Abbruch- und Wiederherstellungskosten für Sachanlagen beim Gegenstand des Sachanlagevermögens aktiviert. Gleichzeitig wird für diese Kosten eine
Rückstellung gebildet. Bedeutsam wird diese neue Regelung vor
allem angesichts der erwarteten Zunahme von Gesetzen zum
Schutze der Umwelt. Die Änderungen in CAS 6 betreffen im
Wesentlichen die Abschaffung der planmäßigen Abschreibung für
immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn die Nutzungsdauer
unbegrenzt ist, sowie die Möglichkeit zur Aktivierung von Ausgaben in der Entwicklungsphase, falls bestimmte Bedingungen
erfüllt werden.
Nichtmonetäre Transaktionen, Wertminderung von Vermögenswerten, Leistungen an Arbeitnehmer, anteilbasierte Vergütung
CAS 7 ändert die grundsätzliche Bewertungsmethode von nicht
monetären Transaktionen auf die Bewertung zum Zeitwert des
hingegebenen Vermögensgegenstandes. Wegen CAS 8 ist bei
Goodwill und immateriellen Vermögenswerten ohne bestimmte
Nutzungsdauer jährlich ein Wertminderungstest durchzuführen,
unabhängig davon, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung
vorliegen oder nicht. Das Unternehmen ist also gefordert, das
CAS
Damit Sie die Unterschiede auf den ersten Blick erkennen,
vergleichen die Autoren die neuen Vorgaben mit den aktuellen China
GAAP, die auf diversen Regulierungsvorschriften beruhen, in
Tabellenform. Alle Tabellen sind gleich aufgebaut: In der linken
Spalte finden Sie den jeweiligen CAS und seine Themen. Die mittlere
Spalte informiert Sie über die bisherige Regelung und rechts sehen
Sie, was die neuen Vorgaben verändern.
erforderliche Know-how aufzubauen oder einzukaufen, um alle
Vermögenswerte jährlich auf ihren Zeitwert testen zu können.
Zuschreibungen sind dagegen nicht mehr erlaubt. Nach CAS 9
müssen Verbindlichkeiten für die Leistungen an Arbeitnehmer
dann angesetzt werden, wenn der für die Auszahlung vorausgesetzte Dienst durch den Arbeitnehmer erbracht wurde. Dadurch
wird der Zeitpunkt des Ansatzes in aller Regel vorgezogen, da die
Leistung zurzeit erst bei Bezahlung gebucht wird. Die Personalkosten konnten bislang als Verwaltungskosten erfasst werden,
fließen künftig jedoch in die Herstellungskosten des jeweiligen
Vermögensgegenstandes ein, sofern zurechenbar.
Rückstellungen, Erträge, Fertigungsaufträge, Zuwendungen der
öffentlichen Hand, Fremdkapitalkosten
Die neuen CAS stärken die Abbildung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens weiter. Regelungen zum
Ansatz von künftig erwarteten Verpflichtungen werden beispielsweise umfassender adressiert und antizipieren damit potenzielle
künftige Verluste. Nach CAS 13 werden etwa Rückstellungen für
drohende Verluste sowie für Restrukturierungen explizit geregelt
und sind damit zum ersten Mal Gegenstand einer expliziten
Regelung. Nach CAS 14 sind künftig anfallende Erträge mit ihrem
Barwert anzusetzen. Mit dem Zeitwert des Gelds kommt auch hier
bisher
zukünftig
Vertriebs-, Verpackungs- und
Versicherungskosten bei Handelsund Vertriebsunternehmen
Sind nicht aktivierungsfähig.
Falls sie direkt zuzurechnen und nicht unwesentlich
sind, werden sie in den Anschaffungskosten aktiviert.
Bewertungsvereinfachungsverfahren
LIFO ist erlaubt.
LIFO ist nicht erlaubt.
Abbruchkosten/
Wiederherstellungskosten
Sind nicht adressiert.
Werden im Sachanlagenvermögensgegenstand
aktiviert; gleichzeitig wird eine Rückstellung
angesetzt.
Kauf auf Ziel
Ist nicht adressiert.
Anschaffungskosten werden zum Barwert ermittelt.
Goodwill
Wird bewertet wie ein immaterieller Vermögensgegenstand, also planmäßige Abschreibung in der
Regel über maximal zehn Jahre Nutzungsdauer.
Wird in CAS 20 geregelt (bitte beachten Sie Tabelle
7 auf Seite 18).
Ausgaben in der Entwicklungsphase
Forschungs- und Entwicklungskosten sind sofort
erfolgswirksam zu erfassen.
Unter bestimmten Bedingungen als immaterieller
Vermögensgegenstand zu aktivieren.
Nutzungsdauer und Abschreibung
Nutzungsdauer maximal zehn Jahre, sofern nicht
vertraglich oder gesetzlich anderweitig festgelegt;
planmäßige Abschreibung über diesen Zeitraum.
Falls unbegrenzt, ist keine planmäßige Abschreibung
vorzunehmen.
Abschreibungsmethode
Linear.
Linear oder mittels anderer Methoden, falls sie den
Nutzungsverzehr besser widerspiegeln.
1: Vorräte
4: Sachanlagevermögen
6: immaterielle Vermögenswerte
Tab. 1 CAS 1, 4 und 6
pwc: china compass | Sommer 2007
11
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Bewertungsgrundlage
Der erhaltene Vermögenswert wird zum Buchwert
des aufgegebenen Vermögenswerts (zuzüglich
geleisteter Zuzahlungen und anfallender Steuern)
bilanziert.
Bei Tauschgeschäften mit wirtschaftlicher Substanz
wird der erhaltene Vermögenswert zum Zeitwert des
hingegebenen Vermögensgegenstands bilanziert,
falls dieser verlässlich ermittelbar ist (ansonsten:
Buchwert).
Gewinnrealisierung
Ist auf Höhe der erhaltenen Barzuzahlung begrenzt.
Zeitwert minus Buchwert des abgegangenen
Vermögenswerts, abzüglich Zuzahlungen und
Steuern, ist erfolgswirksam zu behandeln.
7: nichtmonetäre Transaktionen
8: Wertminderung von Vermögenswerten
Verpflichtung zum Wertminderungstest
Ein Wertminderungstest wird generell nur vorgenommen, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
Goodwill und immaterielle Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen, unabhängig vom Vorliegen von
Anhaltspunkten zur Wertminderung.
Anhaltspunkte für eine Wertminderung
Oft gibt es quantitative Vorgaben für eine Einschätzung, ob eine Wertminderung vorliegt: etwa
wenn der Marktwert seit zwei Jahren kontinuierlich
unter dem Buchwert liegt oder Bauprojekte unterbrochen wurden und innerhalb der nächsten drei
Jahre voraussichtlich nicht wieder fortgesetzt
werden.
Nicht abschließender Beispielkatalog für qualitative
Indikatoren unter Berücksichtigung von externen und
internen Informationsquellen (keine explizit
quantitativen Vorgaben).
Grundlage künftig erwarteter
Cashflows
Ist nicht adressiert.
Mittelfristige Plandaten des Managements
(Planungshorizont unterstellt fünf Jahre, danach
ewige Rente).
Abgrenzung von Vermögenswerten
Ist nicht adressiert.
Die Einheit, die Zahlungsmittel generiert, stellt die
kleinste Gruppe von Vermögenswerten dar, die
hinsichtlich der Wertminderung untersucht wird.
Wertminderungsverluste
Bei Finanzanlagen erst Minderung der dazugehörigen und im Eigenkapital erfassten negativen
Firmenwerte (Negative Equity Investment
Difference), danach: erfolgswirksame Erfassung.
Mindern den Gewinn.
Wertaufholungen
Sind erlaubt.
Sind nicht erlaubt bei Vermögenswerten im
Anwendungsbereich von CAS 8 (Finanzinstrumente
werden durch CAS 22 gesondert bilanziert, bitte
beachten Sie Tabelle 7 auf Seite 18).
Vermögenswerte auf Konzernebene
Sind nicht adressiert.
Zuordnung zu Einheiten, die Zahlungsmittel
generieren, auf einer vernünftigen und stetigen
Basis.
Ansatz einer Verbindlichkeit:
Zeitpunkt
Die Leistung wird erst bei Bezahlung als Aufwand
verbucht.
Die Leistung wird verbucht, sobald der Arbeitnehmer
den für die Auszahlung der relevanten Leistung
vorausgesetzten Dienst erbracht hat.
Personalkosten
Aktivierung als Herstellungskosten bei relevanten
Vermögensgegenständen, im Übrigen Erfassung als
Aufwand.
Werden in den Verwaltungskosten erfasst.
Pensionsverpflichtungen
Sind nicht geregelt.
Ansatz, Bewertung und Ausweis sind nicht geregelt.
Ist nicht adressiert (Aufwand wird in der Regel erst
bei Vergütung, also der Anteilsübertragung,
verbucht).
Eigenständiger Standard zur Bilanzierung von
anteilsbasierten Vergütungen (anteilige Erfassung
von Aufwand schon vor dem Zeitpunkt der Ausübungsmöglichkeit, Gegenbuchung innerhalb des
Eigenkapitals).
9: Leistungen an Arbeitnehmer
11: anteilbasierte Vergütung
Tab. 2 CAS 7 bis 9 und 11
die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser zum Ausdruck. Auch CAS 16 steht für eine stärkere Berücksichtigung des
„Matching-Prinzips“: Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen
Hand werden grundsätzlich je nach Höhe der zu kompensierenden
Aufwendungen realisiert anstatt zum Zeitpunkt der Einzahlung.
12
Ertragsteuern, Fremdwährungsumrechnung, Leasing, Änderung
und Korrektur, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bei den Ertragsteuern bestehen die Änderungen im Wesentlichen
in der Ansatzpflicht von latenten Steuern nach IAS 18. Der Umfang der zu bilanzierenden latenten Steuern wird auch insofern
ausgeweitet, als dass bei den neuen CAS ein Wechsel vollzogen
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Abzinsung
Wird nicht verlangt.
Falls der Effekt des Zeitwerts des Geldes wesentlich
ist, sind künftig erwartete Cashflows bei der
Ermittlung der Rückstellungshöhe zu diskontieren.
Verluste aus schwebenden
Geschäften
Sind nicht adressiert.
Rückstellung für drohende Verluste ist zu bilden.
Restrukturierung
Ist nicht adressiert.
Rückstellung ist zu bilden, sobald ein schriftlicher
Restrukturierungsplan in ausreichender Detaillierung
vorliegt und er den betroffenen Mitarbeitern bekannt
gegeben wurde.
Abzinsung
Wird nicht verlangt.
Künftig anfallende Erträge sind mit ihrem Barwert
anzusetzen (Behandlung der Differenz zum Nominalbetrag nach der Effektivzinsmethode).
Erlösrealisierung
Bei bestimmten Anzahlungsgeschäften können
Erlöse nach Anzahlungsplan vereinnahmt werden.
Wird zu dem Zeitpunkt realisiert, an dem Chancen
und Risiken übergehen und keine andauernde Mitwirkung mehr besteht.
Es dürfen nur Spezialdarlehen für die Herstellung
oder Anschaffung von Sachanlagen angesetzt
werden.
Direkt zurechenbare Finanzierungsaufwendungen
sind in den Kosten des Fertigungsauftrags anzusetzen (bitte vergleichen Sie CAS 17 weiter unten).
13: Rückstellungen
14: Erträge
15: Fertigungsaufträge
Fremdkapitalkosten
16: Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen für Vermögenswerte
● Zuwendungen für technische Innovation und
Forschung werden als Verbindlichkeit angesetzt.
Der nach Projektende verbleibende Betrag wird
dem Eigenkapital zugerechnet.
● Zinszuwendungen im Zusammenhang mit
Spezialdarlehen für die Herstellung von Sachanlagen vermindern Anlagen im Bau, nach
Fertigstellung mindern sie die Finanzierungsaufwendungen.
Die Zuwendung wird passivisch abgegrenzt, bis der
Vermögenswert den betriebsbereiten Zustand
erreicht. Danach wird er über die Nutzungsdauer
aufgelöst. Ausnahme: Zuwendungen zum Nominalbetrag sind sofort erfolgswirksam.
Aufwandsbezogene Zuwendungen
Sind sofort erfolgswirksam und allgemein als Erträge
aus Zuwendungen auszuweisen. Ausnahmen:
Business-Tax- sowie Körperschaftsteuererstattungen
vermindern Steueraufwand.
Matching mit den zu kompensierenden
Aufwendungen.
Rückzahlung von Zuwendungen
Sie mindert die Verbindlichkeit, wenn sie für
technische Innovation und Forschung aufgewandt
wird. Andere Zuwendungen sind nicht adressiert.
Vermindert passivisch die abgegrenzten
Zuwendungen, danach ist sie erfolgswirksam.
Vermögenswerte
Nur Sachanlagen gelten als qualifizierte Vermögenswerte. Ausnahme: Bauunternehmen, in deren Vorräten auch Fremdkapitalkosten zu aktivieren sind.
Fremdkapitalkosten sind als Herstellungskosten von
qualifizierten Vermögenswerten zu aktivieren – das
umfasst Sachanlagen, als Investition gehaltene
Immobilien, kann aber auch Vorräte betreffen.
Aktivierbare Fremdkapitalkosten
Nur Fremdkapitalkosten in Verbindung mit zur
Anschaffung oder Herstellung aufgenommenen
Spezialdarlehen sind anzusetzen.
Alle Arten von Fremdkapitalkosten, sofern der
Anschaffung oder Herstellung direkt zurechenbar,
sind anzusetzen.
Erträge aus der Zwischenanlage
der Fremdmittel
Sind nicht adressiert.
Vermindern die zu aktivierenden Aufwendungen.
Agio/Disagio
Wird linear amortisiert, alternativ nach der Effektivzinsmethode.
Amortisation nach der Effektivzinsmethode.
17: Fremdkapitalkosten
Tab. 3 CAS 13 bis 17
worden ist: vom Timing-Difference-Konzept, das an Gewinnen
und Verlusten (GuV) orientiert ist, zum bilanzorientierten
Temporary Difference Konzept. Das bedeutet zum Beispiel, dass
Unterschiede in der GuV immer auch zu Differenzen in der Bilanz
führen, sich nicht aber Bilanzdifferenzen nicht zwingend auf die
GuV auswirken. In diesem Zusammenhang auch zu erwähnen ist
beispielsweise der Ansatz latenter Steuern bei der Aufdeckung
pwc: china compass | Sommer 2007
und Abschreibung von stillen Reserven in der Handelsbilanz.
Beim Leasing ergeben sich nach CAS 21 zwei wesentliche
Neuerungen: Erstens entfällt die Möglichkeit zum Ansatz zum
Buchwert im Rahmen eines Finanzierungsleasings. Zweitens wird
bei Sale-and-Lease-back-Transaktionen verstärkt auf die
wirtschaftliche Natur der Transaktion geschaut, um den Zeitpunkt
der Realisierung des Gewinns oder des Verlusts zu ermitteln.
13
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Ansatz latenter Steuern
Latente Steuern müssen nicht angesetzt werden.
Latente Steuern sind verpflichtend anzusetzen.
Zu berücksichtigende Differenzen
Nur zeitliche Ergebnisunterschiede (TimingDifferenzen).
Temporäre Differenzen (inklusive zeitliche
Ergebnisunterschiede).
Steuersatz
Entweder bei Ausgleich voraussichtlich gültiger
Steuersatz oder aktuell gültiger Steuersatz.
Bei Ausgleich der Steuerposition voraussichtlich
gültiger Steuersatz.
Latente Steueransprüche
Werden angesetzt (auf drei Jahre begrenzt), sofern
voraussichtlich ein zu versteuerndes Ergebnis
verfügbar sein wird, gegen das der Anspruch
verrechnet werden kann.
Werden angesetzt, sofern wahrscheinlich ein zu
versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen
das der Anspruch verrechnet werden kann.
Verlustvorträge
Sind nicht adressiert.
Ein latenter Steueranspruch auf Verlustvorträge ist
ansetzbar, sofern wahrscheinlich ein zu
versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen
das der Anspruch verrechnet werden kann.
Wertaufholung bei vorangegangener Wertminderung
latenter Steueransprüche
Ist nicht adressiert.
Eine Wertaufholung ist vorzunehmen, sofern ein zu
versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen
das der Anspruch verrechnet werden kann.
Erstmalige Umrechnung von
Fremdwährungstransaktionen
Wird zum Kassa-Kurs umgerechnet am Tag des
Geschäftsvorfalls oder zum Kurs am Anfang des
Monats.
Wird zum Kassa-Kurs umgerechnet am Tag des
Geschäftsvorfalls oder zu einem Nährungswert für
den Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls.
Umrechnung am Bilanzstichtag
Wird allgemein zum Stichtagskurs umgerechnet.
● Monetäre Posten sowie nichtmonetäre Posten, die
zum Zeitwert folgebewertet werden: Umrechnung
zum Stichtagskurs.
18: Ertragsteuern
19: Fremdwährungsumrechnung
● Nichtmonetäre Posten bewertet zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten: keine
Änderung der erstmaligen Umrechnung.
Umrechnungsdifferenzen vor
Inbetriebnahme des Geschäftsbetriebs
Abgrenzung in der Bilanz bis zur Geschäftsaufnahme.
Sind erfolgswirksam (keine Sonderregelung)
vorzunehmen.
Umrechnung eines ausländischen
Geschäftsbetriebs: Gewinn-undVerlust-Rechnung
Umrechnung zum Durchschnittskurs des
Rechnungslegungszeitraums oder Umrechnung zum
Kassa-Kurs am Bilanzstichtag.
Umrechnung zum Kassa-Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls oder zu einem Nährungswert für
den Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls.
Umrechnungsdifferenzen aus
Umrechnung eines ausländischen
Geschäftsbetriebs
Sind nicht adressiert.
Erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital; erfolgswirksame Ausbuchung erst bei Verkauf.
Hyperinflation
Ist nicht adressiert.
Anpassung des Abschlusses unter Anwendung eines
Preisindexes.
Finanzierungsleasing: Ansatzzeitpunkt beim Leasingnehmer
Zu Beginn des Leasingverhältnisses – also zu Beginn
der Leasingzahlungen.
Zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses –
also am Tag, ab dem der Leasingnehmer Anspruch
auf die Ausübung seines Nutzungsrechts hat.
Finanzierungsleasing: Erstbewertung beim Leasingnehmer
Zum Buchwert des Leasinggegenstands beim
Leasinggeber oder zum niedrigeren Barwert der
Mindestleasingzahlungen. Bedingung: Der Wert
sämtlicher Leasinggegenstände unter Finanzierungsleasing macht zusammen weniger als 30 Prozent der
Bilanzsumme aus. Ein Ansatz zum Buchwert der
Mindestleasingzahlungen ist erlaubt.
Zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen.
Finanzierungsleasing: Nebenkosten des Leasingvertrags
Sind erfolgswirksam zu behandeln.
Werden beim Leasinggegenstand aktiviert, etwa
Stempelsteuer, Transaktionskosten, Anwaltskosten.
Finanzierungsleasing: Abgrenzung
von Finanzierungskosten
Nach der Effektivzinsmethode oder linear.
Nach der Effektivzinsmethode.
Finanzierungsleasing:
Realisierung von Finanzerträgen
Nach der Effektivzinsmethode. Andere Methoden
sind erlaubt, sofern es keiner wesentlichen Abweichung von den nach der Effektivzinsmethode
errechneten Beträgen gibt. Beim Nichterhalt einer
Leasingrate werden bereits realisierte Finanzerträge
zurückgedreht.
Nach der Effektivzinsmethode.
21: Leasing
Tab. 4 CAS 18, 19, 21, 28 und 29 (Teil 1)
14
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Der Unterschied zwischen dem Buchwert des
abgegangenen Leasingobjekts und dem Verkaufspreis wird über den Leasingzeitraum abgegrenzt und
über die Laufzeit des Leasingvertrags aufgelöst und
mit entsprechenden Leasingaufwendungen
verrechnet (Finance und Operating Lease).
● Operating Lease: Falls belegbar ist, dass die
Transaktion zum Zeitwert abgewickelt wurde, ist
der Unterschied zwischen Buchwert des Leasingobjekts und Verkaufspreis erfolgswirksam zu
erfassen. Ansonsten: Abgrenzung und Auflösung
über Laufzeit.
21: Leasing (Fortsetzung)
Sale-and-Lease-back-Transaktionen
● Finance Lease: Abgrenzung des Buchgewinns und
Auflösen über die Laufzeit des Leasingvertrags.
28: Änderung von Schätzungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Korrektur von Fehlern
Festlegung von Schätzungen und
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Genehmigung ist nur für Sachanlagen
vorgeschrieben.
Genehmigung muss durch Vorstand, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung oder ähnliche
ausführende Organe geschehen.
Falls rückwirkende Anwendung
auf spezifische Bilanzposten bei
einer Änderung der Bilanzierungsoder Bewertungsmethoden
unpraktikabel ist
Falls die kumulative Auswirkung der Änderung nicht
einschätzbar ist, wird die neue Methode prospektiv
angewandt.
Anwendung auf Buchwerte der Vermögenswerte und
Schulden zum Zeitpunkt der frühesten Periode, für
welche die rückwirkende Anwendung durchführbar
ist.
29: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Bilanzstichtag, aber vor
Freigabe des Abschlusses
beschlossene Dividenden
Gesonderter Ausweis im Eigenkapital (Bardividende)
oder Ausweis im Anhang (Aktiendividende).
Keine Klassifizierung als Verbindlichkeit, sondern
Ausweis im Anhang.
Tab. 4 CAS 18, 19, 21, 28 und 29 (Teil 2)
2. Standards zu Ausweis und Darstellung im Jahresabschluss
Darstellung des Jahresabschlusses, Kapitalflussrechnung,
Zwischen- und Segmentberichterstattung, nahe stehende
Parteien, Finanzinstrumente
Die neuen Standards zu Ausweis und Darstellung machen
Jahresabschlüsse besser vergleichbar. Zum Beispiel enthalten
sie eine Regelung zum Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen, die
sowohl den Informationsgehalt als auch die Vergleichbarkeit
deutlich erhöht. Die gegenwärtigen China GAAP verlangen hier
nur rudimentäre Angaben zu bereits verkauften Tochtergesellschaften – ein Vergleich mit früheren Perioden ist dadurch
kaum möglich. Bei der Kapitalflussrechnung sind VergleichsCAS
zahlen für Vorjahre, wie sie nach aktuellen China GAAP meistens
unterbleiben, verpflichtend anzugeben. Des Weiteren ist die
Definition von nahe stehenden Parteien im Rahmen des CAS 36
ausgedehnt worden. Wie bisher sind auch künftig Parteien, die
beide von derselben Partei auch nur maßgeblich beeinflusst
werden, als nahe stehend zu betrachten. Abweichend von den
IFRS sind staatlich kontrollierte Unternehmen – sowohl nach den
neuen CAS als auch nach den gegenwärtigen China GAAP –
nicht per se nur deshalb nahe stehend, weil sie von denselben
ultimativen Person kontrolliert werden. Es müssen besondere
Umstände hinzukommen, etwa Geschäftsbeziehungen.
bisher
zukünftig
30: Darstellung des Jahresabschlusses
Eigenkapitalspiegel
Ist kein Hauptbestandteil des Jahresabschlusses,
sondern Ausweis im Anhang.
Ist Hauptbestandteil des Jahresabschlusses.
Ausweis von Minderheitenanteilen
Wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital (in der
konsolidierten Bilanz) sowie oberhalb des Jahresüberschusses (in der konsolidierten Gewinn-undVerlust-Rechnung) ausgewiesen.
Wird innerhalb des Eigenkapitals (in der
konsolidierten Bilanz) sowie unterhalb des Jahresüberschusses (in der konsolidierten Gewinn-undVerlust-Rechnung) ausgewiesen.
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche
Kein Konzept vorhanden. Allerdings müssen
Angaben im Anhang gemacht werden zu den Auswirkungen auf den Konzernabschluss durch den
Verkauf von Tochterunternehmen. Angaben zu Vorjahreszahlen sind nicht zu machen.
Angaben sind im Anhang zu machen, auch für noch
nicht verkaufte Vermögenswerte und Geschäftsbereiche. Vergleichszahlen für das Vorjahr sind
ebenfalls anzugeben.
Zahlungsflüsse in Fremdwährung
Umrechnung erfolgt zum Kurs am Tag der Zahlung,
alternativ Umrechnung zum Durchschnittskurs des
Rechnungslegungszeitraums.
Umrechnung erfolgt zum Kurs am Tag der Zahlung
oder zu einem Nährungswert für den Kurs am Tag
der Zahlung.
Vergleichsinformationen
In der Praxis keine Angabe zu Vorjahreszahlen.
Vergleichszahlen für das Vorjahr sind anzugeben.
31: Kapitalflussrechnung
Tab. 5 CAS 30 bis 32 und 34 bis 37 (Teil 1)
pwc: china compass | Sommer 2007
15
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Ist nicht adressiert.
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie
sind anzugeben.
Nur unverwässertes Ergebnis je Aktie ist anzugeben;
detailliertes Berechnungsschema.
Unverwässertes Ergebnis je Aktie auf Basis des
Jahresüberschusses berechnet; verwässertes
Ergebnis je Aktie ist ebenfalls anzugeben.
Offenlegungspflicht
Besteht für alle Unternehmen, die das „Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen“
anwenden.
Besteht für Unternehmen, die in mehreren
Geschäftszweigen oder in mehreren geografischen
Regionen tätig sind.
Verrechnungspreise
Sind nicht adressiert.
Die Basis für die intersegmentäre Verrechnungspreissetzung ist offenzulegen.
32: Zwischenberichterstattung
Ergebnis je Aktie
34: Ergebnis je Aktie
Offenlegung
35: Segmentberichterstattung
36: nahe stehende Unternehmen und Personen
● Wenn eine Partei die Möglichkeit hat, entweder
direkt oder indirekt eine andere Partei zu
kontrollieren, gemeinschaftlich zu kontrollieren
oder auf sie maßgeblichen Einfluss auszuüben, ist
sie als nahe stehende Person zu betrachten.
● Wenn eine Partei die Möglichkeit hat, eine andere
Partei zu kontrollieren, gemeinschaftlich zu
kontrollieren oder auf sie maßgeblichen Einfluss
auszuüben, ist sie als nahe stehende Person zu
betrachten.
● Zwei oder mehr Parteien, die von derselben Partei
kontrolliert werden, sind als nahe stehende
Personen zu betrachten.
● Zwei oder mehr Parteien, die von derselben Partei
kontrolliert werden, durch sie unter gemeinschaftlicher Kontrolle stehen oder von ihr maßgeblich beeinflusst werden, sind ebenfalls als nahe
stehende Personen zu betrachten.
Definition: wesentliche Einzelinvestoren
Einzelinvestoren, die mehr als zehn Prozent des
stimmberechtigten Kapitals besitzen, sind als nahe
stehende Personen einzustufen.
Einzelinvestoren, die wenigstens maßgeblichen
Einfluss auf das Unternehmen haben, sind als nahe
stehende Personen einzustufen.
Definition: Personen in Schlüsselpositionen
Ist nicht adressiert.
Umfasst neben Personen in Schlüsselpositionen des
Unternehmens auch Personen in Schlüsselpositionen des Mutterunternehmens.
Transaktionen zwischen nahe
stehenden Parteien
Wertminderungen auf Forderungen sind nicht
adressiert.
Wertminderungen auf Forderungen sind anzugeben.
Definition
37: Finanzinstrumente (Ausweis und Darstellung)
hybride nichtderivative Finanzinstrumente
Aufteilung wird nicht verlangt. Wandelanleihen
werden zum Beispiel bis zur Umwandlung als Fremdkapital behandelt.
Werden in Eigenkapital und Fremdkapitalkomponenten beim erstmaligen Ansatz aufgeteilt.
Saldierung von finanziellen
Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten
Ist nicht adressiert.
Ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Tab. 5 CAS 30 bis 32 und 34 bis 37 (Teil 2)
3. Langfristige Investitionen und Konzerne
Erhöhte Klarheit bei der Bilanzierung von langfristigen
Investitionen und dem Einbezug im Konzern erzielen die neuen
CAS durch mehrere Neuerungen in zwei Teilbereichen. Zum
einen wird die unterschiedliche Bilanzierung von Firmenwerten
unter dem Oberbegriff „Goodwill“ vereinheitlicht. Die aktuellen
China GAAP unterscheiden hier besonders zwischen der „Equity
Investment Difference“ und der „Consolidation Difference“, wobei
in die letztere Kategorie auch bestimmte Unterschiedsbeträge aus
der Schuldenkonsolidierung fließen. Zum anderen werden Unternehmenszusammenschlüsse ihrer Art nach genau klassifiziert
und differenziert behandelt. So gibt es explizite Regelungen für
Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung,
wie sie unter IFRS noch fehlen. Ebenfalls erwähnenswert bei den
neuen CAS ist die Verpflichtung, Verluste zu realisieren, die den
Beteiligungsbuchwert übersteigen. Bei der Equity-Methode
16
werden Verluste, die höher sind als der Beteiligungsbuchwert,
nach den gegenwärtigen China GAAP nicht realisiert. Gleiches
gilt für anteilige Verluste der Minderheitengesellschafter im
Konzernabschluss.
Langfristige Investitionen
Eine wesentliche Änderung bei den langfristigen Investitionen im
CAS 2: Tochterunternehmen werden im Einzelabschluss nicht
mehr mit der Equity-Methode, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Regelungen zu Abschreibungen
sind ebenfalls geändert worden: Eine positive Differenz zwischen
den Anschaffungskosten der Anteile und dem anteiligen Eigenkapital wird nicht mehr als Equity Investment Difference planmäßig über maximal zehn Jahre abgeschrieben, sondern zum
Teil als Goodwill abgespalten, der jährlich auf Wertminderung
geprüft wird, und zum Teil als stille Reserven aufgedeckt, die in
den zugrunde liegenden Vermögenswerten abgeschrieben
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
● Bei Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss
wird die Equity-Methode eingesetzt.
● Tochterunternehmen mit den fortgeführten
Anschaffungskosten.
2: Langfristige Investitionen
Bilanzierungsmethode im Einzelabschluss
● Alle anderen Beteiligungen werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
● Gemeinschaftsunternehmen und Unternehmen mit
maßgeblichem Einfluss mit der Equity-Methode.
● Alle anderen Beteiligungen, sofern beizulegender
Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, mit den
fortgeführten Anschaffungskosten.
Beschreibung der Equity-Methode
Eine positive Differenz zwischen Anschaffungskosten
der Anteile und dem anteiligen Buchwert des Eigenkapitals an der Beteiligung wird gesondert ermittelt
und über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren
planmäßig abgeschrieben. Eine negative Differenz
wird im Eigenkapital erfasst. Das anteilige Eigenkapital wird nicht durch Ansatz von Zeitwerten der
Vermögensgegenstände und Schulden ermittelt.
Gewinne, Verluste und Ausschüttungen bei der
Beteiligung verändern den Buchwert der Anteile.
Außerplanmäßige Abschreibungen der Anteile sind
bei dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen.
Eine negative Differenz zwischen Anschaffungskosten der Anteile und dem anteiligen Eigenkapital,
bewertet zu Zeitwerten, wird sofort erfolgswirksam
erfasst, eine positive Differenz bleibt bestehen.
Gewinne, Verluste und Ausschüttungen bei der
Beteiligung verändern den Buchwert der Anteile.
Außerplanmäßige Abschreibungen der Anteile sind
bei dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen.
Kontrolle/maßgeblicher Einfluss
Potenzielle Stimmrechte sind nicht adressiert.
Potenzielle Stimmrechte (etwa bei Wandelschuldverschreibungen) sind zu berücksichtigen.
Goodwill
Wird auf Basis des anteiligen Buchwerts ermittelt.
Ansatz als „Equity Investment Difference“ oder
„Konsolidierungsunterschied“ und planmäßige
Abschreibung.
Ermittlung auf Basis des anteiligen Zeitwerts des
identifizierbaren Nettovermögens. Keine planmäßige
Abschreibung. Jährlicher Wertminderungstest ist
vorgeschrieben.
Equity-Methode: Vereinheitlichung
von Bilanzierungsmethoden und
Rechnungslegungszeitraum
Keine Vereinheitlichung vorgeschrieben.
Vereinheitlichung vorgeschrieben.
Equity-Methode: anteilige Verluste
Werden nur realisiert, bis Beteiligungsbuchwert völlig
abgeschrieben ist.
Sonstige langfristige Anteile, die quasi eine Nettoinvestition darstellen (etwa langfristige Darlehen),
sind ebenfalls abzuschreiben, sobald anteilige
Verluste den Beteiligungsbuchwert übersteigen.
Wertaufholung bei vorangegangener Wertminderung
Ist erlaubt und in der Regel erfolgswirksam. Wurde
dagegen ein negativer Firmenwert im Eigenkapital
erfasst, so ist die Wertminderung erst gegen diesen
zu buchen und der darüber hinausgehende Betrag
erfolgswirksam zu buchen. Bei Wertaufholung wird
die Wertminderung in umgekehrter Reihenfolge
zurückgedreht.
Ist nicht erlaubt. Nicht notierte Eigenkapitalinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht
verlässlich ermittelt werden kann, dürfen nach CAS
22 nicht zugeschrieben werden. Alle anderen nach
CAS 2 zu bilanzierenden Investitionen haben die
Wertminderungsvorschriften von CAS 8
anzuwenden.
Tab. 6 CAS 2
werden. Eine Wertaufholung ist nach CAS 2 nicht mehr erlaubt.
Im Rahmen der Equity-Methode sind nun erstmalig sonstige langfristige Interessen (wie langfristige Finanzforderungen) gegenüber
einer Beteiligung abzuschreiben, sofern anteilige Verluste an
dieser Beteiligung den Beteiligungsbuchwert übersteigen. Abweichend von den IFRS werden Zwischengewinne und -verluste
aber nicht adressiert, sodass eine Eliminierung des Zwischenergebnisses bei Upstream- und Downstream-Transaktionen bei
nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen nicht verpflichtend ist.
Unternehmenszusammenschlüsse
CAS 20 regelt erstmals umfassend die bilanzielle Behandlung
und den Ausweis von Unternehmenszusammenschlüssen unter
vorheriger gemeinsamer Beherrschung, was zum Beispiel in den
IFRS noch fehlt. Damit schließt er eine weitere Regulierungslücke. In diesem Bereich erweisen sich die neuen CAS als
pwc: china compass | Sommer 2007
eigenständiges Rechnungslegungswerk, das nicht nur mit den
IFRS konvergiert, sondern über sie hinaus eigenständige Ansätze
zur Bilanzierung von spezifischen Sachverhalten liefert.
Konzernabschlüsse
Die Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses ist für alle
Mutterunternehmen, die CAS 2006 anwenden, verpflichtend. Da
die neuen CAS zunächst nur für börsennotierte Unternehmen
gelten (und ab 2008 für bedeutende Staatsunternehmen), hat
diese Regelung für alle anderen Unternehmen vorerst keine
unmittelbare Auswirkung. Allerdings weitet sich durch die neuen
Vorschriften der Kreis der zu konsolidierenden Tochterunternehmen aus. Denn nach den gegenwärtigen China GAAP gibt es
diverse Ausnahmen von der Einbeziehungspflicht. Nach den
neuen CAS sind grundsätzlich alle Tochterunternehmen einzubeziehen, bei denen die Fähigkeit zur Kontrolle vorhanden ist.
17
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
20: Unternehmenszusammenschlüsse
Bilanzierungsmethode
Unterschiedliche Methoden je nach Natur des
Zusammenschlusses.
● Zusammenschlüsse nicht unter vorheriger
gemeinsamer Beherrschung: Erwerbsmethode.
● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer
Beherrschung: Interessenzusammenführungsmethode.
Anschaffungskosten der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden
Sind nicht adressiert. In der Praxis gibt es häufig
keine Neubewertung zu Zeitwerten, sondern die
historischen Buchwerte werden fortgeführt.
● Zusammenschlüsse nicht unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung: Bewertung zu Zeitwerten
(Fair Value).
● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer
Beherrschung: keine Neubewertung zu Zeitwerten,
die historischen Buchwerte werden fortgeführt.
Direkt zurechenbare Kosten der
Anschaffung der Anteile
Lediglich Transaktionskosten im Rahmen des
Zusammenschlusses werden den Anschaffungskosten zugerechnet. Honorare für Berater,
Wirtschaftsprüfer, Gutachter dürfen dagegen nicht
angesetzt werden. Behandlung von Kosten der
Emission von Kapitalmarktinstrumenten nicht explizit
adressiert.
● Bei Zusammenschlüssen, die nicht vorher
gemeinsam beherrscht wurden: sind Teil der
Anschaffungskosten der Anteile.
● Bei Zusammenschlüssen unter vorheriger
gemeinsamer Beherrschung werden direkt
zurechenbare Kosten erfolgswirksam verbucht,
etwa Honorare für Wirtschaftsprüfer,
Rechtsberater oder Gutachter.
● Die bei der Emission von Kapitalmarktinstrumenten anfallenden Kosten sind keine direkt
zurechenbaren Kosten (erfolgsneutrale
Verrechnung).
Goodwill
● Falls das erworbene Unternehmen als juristische
Person fortbesteht, wird die Differenz zwischen
den Anschaffungskosten der Anteile und dem
Buchwert des erworbenen Nettovermögens als
Equity Investment Difference angesetzt und planmäßig über längstens zehn Jahre abgeschrieben.
● Falls das erworbene Unternehmen als juristische
Person untergeht, wird die Differenz zwischen
Anschaffungskosten der Anteile und dem
Gutachterwert des erworbenen Nettovermögens
als Goodwill angesetzt und über längstens zehn
Jahre abgeschrieben.
Negativer Goodwill
● Wird, falls der Status des erworbenen Unternehmens als juristische Person nicht untergeht, mit
Eigenkapital verrechnet.
● Falls Status des erworbenen Unternehmens als
juristische Person untergeht, ist er bislang nicht
adressiert.
Sukzessiver Anteilserwerb
Ist nicht adressiert.
● Zusammenschlüsse, die vorher nicht gemeinsam
beherrscht wurden, unterfallen einer Erstbilanzierung: Dabei werden die Anschaffungskosten der Anteile abzüglich Zeitwert des
identifizierbaren Nettovermögens als Goodwill in
der Bilanz angesetzt. In der Folgebilanzierung ist
keine planmäßige Abschreibung vorgesehen,
sondern ein jährlicher Impairmenttest.
● Bei Zusammenschlüssen unter vorheriger
gemeinsamer Beherrschung wird die Differenz von
Anschaffungskosten der Anteile abzüglich des
Buchwerts des erworbenen Nettovermögens mit
den Gewinnrücklagen verrechnet. Dabei entsteht
kein Goodwill.
● Bei Zusammenschlüssen, die vorher nicht
gemeinsam beherrscht wurden, wird der Zeitwert
des identifizierbaren Nettovermögens nochmals
überprüft. Der dann verbleibende negative Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet.
● Bei Zusammenschlüssen unter vorheriger gemeinsamer Beherrschung wird der Unterschiedsbetrag
mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
● Bei Zusammenschlüssen, die vorher nicht
gemeinsam beherrscht wurden, ermitteln sich die
Anschaffungskosten als Summe der Kosten der
Einzeltransaktionen.
● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer
Beherrschung sind in diesem Zusammenhang
nicht relevant.
Vorläufige Bestimmung des Werts
des identifizierbaren Nettovermögens
Ist nicht adressiert.
● Bei Zusammenschlüssen, die vorher nicht gemeinsam beherrscht wurden, werden die vorläufigen
Werte innerhalb von zwölf Monaten nach dem
Erwerbszeitpunkt angepasst.
● Zusammenschlüsse unter vorheriger gemeinsamer
Beherrschung sind in diesem Zusammenhang
ebenfalls nicht relevant.
Tab. 7 CAS 20
18
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Aufstellungspflicht
Gilt nur für Mutterunternehmen, die börsennotiert
sind oder die Staatseigentum verwalten, bestimmte
Import- und Exportunternehmen sowie andere
Unternehmen, die dazu verpflichtet sind.
Gilt für alle Mutterunternehmen, die CAS 2006
anwenden.
Konsolidierungskreis (Vollkonsolidierung)
Bestimmte Tochterunternehmen müssen nicht
konsolidiert werden:
Alle Tochterunternehmen und alle Zweckgesellschaften sind ebenfalls zu konsolidieren.
33: Konzernabschlüsse
● temporär gehaltene und zur Veräußerung
bestimmte
● solche, bei denen der Geschäftsbetrieb eingestellt
worden ist
● zahlungsunfähige oder vor der Liquidation
stehende Unternehmen mit negativem Eigenkapital, die nicht fortgeführt werden
● insignifikante (also solche unter zehn Prozent der
Bilanzsumme, unter zehn Prozent der Umsätze
und unter zehn Prozent des Gewinns, wobei keine
Verluste anfallen, weder aktuell noch kumuliert)
● in speziellen Branchen tätige (Banken und
Versicherungen)
● Zweckgesellschaften
Konsolidierungskriterium (Vollkonsolidierung)
Besitz von mehr als 50 Prozent des Stammkapitals.
Bei weniger als 50 Prozent, alle Unternehmen, über
die Kontrolle ausgeübt wird.
Ausgeübte Kontrolle oder Fähigkeit zur Kontrolle
(potenzielle Stimmrechte sind zu berücksichtigen).
Eigenkapitalspiegel
Ist kein eigener Bestandteil des Konzernabschlusses.
Relevante Angaben in der Gewinnverwendungsrechnung und im Anhang wiederzufinden.
Ist ein eigener Bestandteil des Konzernabschlusses.
Fremdwährungsumrechnung in
der Gewinn-und-VerlustRechnung
Erfolgt zum Durchschnitts- oder zum Stichtagskurs
am Bilanzstichtag.
Erfolgt zum Kurs am Tag der Transaktion oder zum
Näherungswert für den Transaktionskurs (wie Durchschnittskurs).
Bilanzierungsmethoden
Eine Anpassung ist nicht notwendig, wenn sich eine
Nichtanpassung nur unwesentlich auf die Darstellung
der Finanz- und Ertragslage auswirkt.
Anpassung an Bilanzierungsmethoden des Mutterunternehmens ist vorgeschrieben.
Goodwill
● Sofern nicht alle Anteile gehalten werden, wird der
Überschuss der Investition über das bei der
Tochtergesellschaft zu Buchwerten angesetzte
anteilige Nettovermögen als „Konsolidierungsunterschied“ unter den langfristigen Investitionen
ausgewiesen. Ein negativer Unterschiedsbetrag
wird dabei mit einem Minuszeichen versehen und
ebenfalls auf der Aktivseite ausgewiesen.
Wird als Differenz zwischen Anschaffungskosten der
Anteile und dem zu Zeitwerten bewerteten anteiligen
Nettovermögen ermittelt.
● Bei 100-prozentigen Beteiligungen wird der Überschuss der Anschaffungskosten der Anteile über
den Gutachterwert des anteiligen Nettovermögens
unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Schuldenkonsolidierung: Unterschiedsbeträge bei Anleihen
Wird erfolgsneutral als „Konsolidierungsunterschied“
behandelt.
Ist erfolgswirksam.
Eliminierung des Zwischenergebnisses: Wertminderungen
Ist nicht adressiert.
Dem Zwischengewinn zuzuordnende Wertminderungen sind zu eliminieren.
Unternehmenszusammenschlüsse
unter gemeinsamer Beherrschung
Sind nicht adressiert.
Konzerneröffnungsbilanz wird unabhängig vom
Akquisitionszeitpunkt um die zugegangenen Tochterunternehmen adjustiert. Konsolidierte Gewinn-undVerlust-Rechnung sowie Kapitalflussrechnung
müssen die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme der neu zugegangenen Tochterunternehmen
für den gesamten Rechnungslegungszeitraum
umfassen.
Über Minderheitenanteile
hinausgehende Verluste der
Minderheitengesellschafter
Werden beim Mutterunternehmen nicht realisiert,
sondern als „nicht realisierter Investitionsverlust“
ausgewiesen.
Werden als Forderung aktiviert, sofern die Minderheitengesellschafter eine Nachschusspflicht trifft.
Ansonsten werden sie mit dem Eigenkapital des
Mutterunternehmens verrechnet.
Tab. 8 CAS 33
pwc: china compass | Sommer 2007
19
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
3: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Eine Bewertung ist nur zu fortgeführten
Anschaffungskosten erlaubt. In der Regel kommt es
also zu planmäßigen Abschreibungen auf die
Anschaffungskosten.
Wahlrecht zwischen Bewertung zu fortgeführten
Anschaffungskosten und Bewertung nach dem
Zeitwertmodell. Dadurch ergeben sich eine jährliche
Neubewertung und keine planmäßige Abschreibung.
Voraussetzung für das Zeitwertmodell: Es muss
einen aktiven Markt am Ort der Immobilie geben, aus
dem Transaktionspreise und sonstige relevante
Informationen über die Immobilie oder ähnliche
Immobilien ableitbar sind.
Umstrukturierungsgewinne beim
Schuldner
Sind erfolgsneutral.
Sind erfolgswirksam.
Umstrukturierungsverluste beim
Gläubiger
● Sind bei einem Ausgleich in Geld erfolgswirksam.
Sind erfolgswirksam.
Bewertung
12: Kreditrestrukturierungen
● Bei einem Ausgleich in nichtmonetären Werten
werden sie mit dem Buchwert der Forderung
angesetzt und vermeiden dadurch einen Verlustausweis.
Tab. 9 CAS 3 und 12
Nach den gegenwärtigen China GAAP werden solche Verluste als
Unrecognized Investment Loss ausgewiesen. – Die Regelungen
des CAS 33 waren bereits Gegenstand des Artikels „Konvergenz
der China GAAP mit IFRS – der Konzernabschluss“ in der HerbstAusgabe Ihres pwc: china compass (ab Seite 9).
4. Finanzmarktorientierte Investitionen
Im Bereich finanzmarktorientierte Investitionen ist vor allem die
neue Orientierung an beizulegenden Zeitwerten hervorzuheben.
Sie erlaubt erstmals eine Bewertung oberhalb der fortgeführten
Anschaffungskosten. Allerdings wird die Zeitwertorientierung hier
speziell auf aktive Marktwerte eingegrenzt, was alternative
Methoden zur Ermittlung von Zeitwerten (etwa Abzinsung von
künftig erwarteten Zahlungsströmen, Ermittlung anhand von
Kennzahlen) stark einschränkt. Dafür verhelfen die neuen CAS
CAS
bisher nicht bilanzierten Risikopositionen (wie sie beispielsweise
Derivate oder Sicherungsinstrumente verkörpern) erstmals zu
einem bilanziellen Ansatz und stellen damit eine getreuere
Abbildung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens sicher. Als weitere wesentliche Entwicklung werden
Gewinne aus der Änderung von Darlehenskonditionen (wie zum
Beispiel ein Schuldenerlass), die bislang erfolgsneutral behandelt
wurden, nach dem neuen CAS 12 nun erfolgswirksam erfasst.
Finanzinstrumente, Transfer von finanziellen Vermögenswerten,
Sicherungsgeschäfte
Im Rahmen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten bringen die
neuen CAS umfangreiche Änderungen. Herausragen zwei
wesentliche Aspekte: Zum einen werden Derivate – inklusive
eingebetteter Derivate –, die bislang in den China GAAP nicht
adressiert waren, umfassend geregelt und somit erstmalig
bisher
zukünftig
22: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung)
Derivate: Ansatz
Sind nicht adressiert. (Es besteht keine Ansatzpflicht.)
Es besteht Ansatzpflicht, sobald das Unternehmen
Vertragspartei der Regelungen des
Finanzinstruments wird.
Derivate: Folgebewertung
Sind nicht adressiert.
● Eine Bewertung erfolgt zum Zeitwert. Änderungen
im Zeitwert werden erfolgswirksam verbucht.
● Es gibt folgende Ausnahmen von der erfolgswirksamen Zeitwertbewertung:
– Derivate, die als Sicherungsinstrument
entworfen wurden und als solche effektiv sind
(erfolgsneutrale Erfassung von Änderungen vom
Zeitwert)
– Finanzgarantieverträge
– Derivate auf Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt
notierter Preis vorliegt und deren beizulegender
Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, die nur
durch Andienung erfüllt werden können
Tab. 10 CAS 22 bis 24 (Teil 1)
20
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
22: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung)
Eingebettete Derivate
Sind nicht adressiert.
Eine Trennung vom Basisvertrag und separater
Bilanzierung als Derivat ist normalerweise
vorzunehmen.
Finanzinstrumente: Kategorien
Sind keine eigenständigen Standards zu Finanzinstrumenten. Investitionen werden entweder als
kurzfristige Investitionen, langfristige Eigenkapitalinvestitionen oder langfristige Fremdkapitalinvestitionen klassifiziert.
Finanzinstrumente werden in verschiedene
Kategorien eingeteilt. Die Bewertung hängt
entscheidend von dieser Kategorisierung ab:
● zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten – vor allem zu
Handelsaktivitäten gehaltene Finanzinstrumente
● bis zur Endfälligkeit gehaltene
● zur Veräußerung verfügbare
● Forderungen und Kredite
Transaktionskosten
Werden in Anschaffungskosten bei langfristigen
Eigenkapital- und Fremdkapitalwerten aktiviert
(Honorare für Berater, Wirtschaftsprüfer oder Gutachter dürfen aber nicht angesetzt werden). Falls sie
unwesentlich sein sollten, sind solche Kosten bei
langfristigen Fremdkapitalwerten erfolgswirksam zu
erfassen.
Werden in Anschaffungskosten aktiviert (Beratungskosten, Kommissionen …). Ausnahme: erfolgswirksame Erfassung bei zum Zeitwert folgebewerteten
finanziellen Vermögenswerten und Schulden.
Erstmaliger Ansatz
Zum Nominalbetrag.
Zum beizulegenden Zeitwert.
Folgebewertung: zum Zeitwert
folgebewertete finanzielle
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten¹
● Kurzfristige Investitionen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Erfolgswirksame Anpassung
an niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Folgebewertung zum Zeitwert. Änderungen im Zeitwert werden erfolgswirksam erfasst.
● Verbindlichkeiten sind nicht adressiert. – Eine
solche Klassifizierung existiert nicht. Verbindlichkeiten können unter den aktuellen China GAAP
nicht zum Zeitwert folgebewertet werden.
Folgebewertung: bis zur
Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie Kredite und
Forderungen¹
Investitionen in Anleihen werden nach der Effektivzinsmethode oder bei linearer Amortisierung zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kredite
und Forderungen werden zu Buchwerten fortgeführt.
Bei verzinslichen Forderungen erhöht sich der
Forderungsbetrag um die anfallenden Zinsforderungen.
● Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Wertänderungen, auch Wertminderungsverluste,
werden erfolgswirksam abgebildet. Ebenso:
Beteiligungen an Unternehmen, für die kein
liquider Markt vorhanden ist, egal welcher
Kategorie sie zugeteilt wurden.
● Tainting: Bei tatsächlich kurzfristigem Handel mit
zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumenten
wird diese Kategorie für zwei Jahre gesperrt.
Sämtliche Finanzinstrumente dieser Kategorie sind
als zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente
zu bilanzieren.
Folgebewertung: sonstige
finanzielle Verbindlichkeiten
(außer Finanzgarantieverträge
und Kreditzusagen)¹
Sind nicht adressiert.
Werden zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet.
Folgebewertung: zur Veräußerung
verfügbare finanzielle Vermögenswerte¹
Kurzfristige Investitionen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert
folgebewertet. Erfolgswirksame Anpassung an
niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Bewertung zum Zeitwert; Änderungen im Zeitwert
werden erfolgsneutral erfasst. Impairment wird
ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Zinsen und Dividenden bei zur
Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten
Zinsen und Dividenden vermindern den Buchwert
von kurzfristigen Investitionen.
Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode
berücksichtigt. Dividenden werden bei Entstehung
des Ausschüttungsanspruchs erfolgswirksam erfasst.
¹ Kategorisierung orientiert sich an den neuen CAS.
Tab. 10 CAS 22 bis 24 (Teil 2)
Gegenstand einer expliziten Regelung. Potenzielle Verluste und
Risikopositionen werden dadurch im Jahresabschluss berücksichtigt, um eine wirklichkeitsgetreuere Abbildung der unternehmerischen Risikolage zu gewährleisten. Zum anderen wird mit
dem CAS 22 für einige Investitionen erstmals eine Folge-
pwc: china compass | Sommer 2007
bewertung oberhalb der fortgeführten Anschaffungskosten
eingeführt. Dadurch werden Schwankungen in Marktpreisen zum
Zwecke der erhöhten Relevanz der offenzulegenden Unternehmensdaten besser im Jahresabschluss reflektiert.
21
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
22: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung) (Fortsetzung)
Wertaufholungen bei vorangegangener Wertminderung
Es gibt ein Gebot der Wertaufholung bei Eigenkapitalinvestitionen (in der Regel erfolgswirksam;
Sonderregelungen bei langfristigen Investitionen mit
negativem Firmenwert).
In den folgenden drei Fällen gibt es ein (erfolgswirksames) Wertaufholungsgebot:
● für fortgeführte Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
● bei zur Veräußerung gehaltenen finanziellen
Verbindlichkeiten
● bei zur Veräußerung gehaltenen finanziellen
Vermögenswerten
Bei Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente,
für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis
vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht
verlässlich ermittelbar ist, sowie bei Derivaten auf
solche Instrumente, die nur durch Andienung erfüllt
werden können, gibt es dagegen ein Wertaufholungsverbot
23: Transfer von finanziellen Vermögenswerten
Ausbuchung
Erfolgt wenn im Wesentlichen alle Risiken und
Chancen, die mit dem Eigentum des finanziellen
Vermögenswerts verbunden sind, übertragen sind.
Eine Verfügungsmacht ist nicht adressiert.
Erfolgt, wenn alle Risiken und Chancen, die mit dem
Eigentum des finanziellen Vermögenswerts
verbunden sind, im Wesentlichen übertragen wurden.
Falls solche Risiken und Chancen weder übertragen
noch behalten wurden, ist zu berücksichtigen, ob die
Verfügungsmacht behalten wurde. Dabei ist
besonders ein Continuing Involvement zu
berücksichtigen.
Sind nicht adressiert.
Sind in drei Arten von Sicherungsbeziehungen
eingeteilt:
24: Sicherungsgeschäfte
Sicherungsbeziehungen
● Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
● Absicherung von Zahlungsströmen
● Absicherung eines Fremdwährungsrisikos bei
einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb
Ein Portfolio Hedge zur Absicherung von Zinsrisiken
ist möglich.
Gewinne/Verluste aus dem
Sicherungsinstrument
Sind nicht adressiert.
● Sind bei Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
erfolgswirksam, weil auch Wertänderungen in der
zu sichernden Position erfolgswirksam erfasst
werden.
● Bei Absicherung von Zahlungsströmen sowie
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wird ein effektiver Teil
erfolgsneutral erfasst, weil die Wertänderungen in
der zu sichernden Position nicht im Jahresabschluss erfasst werden.
Tab. 10 CAS 22 bis 24 (Teil 3)
Wenn Sie sich über die Regelungen der CAS 22 bis 24 näher
informieren möchten, lesen Sie bitte den Beitrag „Neue Reformwelle harmonisiert Vorschriften zur Rechnungslegung“ in der
Frühjahrsausgabe 2006 Ihres pwc: china compass ab Seite 4.
5. Spezielle Branchen und Sonderthemen
Biologische Vermögenswerte, Pensionsfonds, (Rück-)
Versicherungsverträge, Extraktion von Öl und Gas
Die letzte Themengruppe der neuen CAS bündelt Standards für
spezielle Branchen. Nach den aktuellen China GAAP werden
diese Themengebiete weder im ASBE noch in den spezifischen
22
Rechnungslegungsstandards behandelt, sondern in zahlreichen
separaten Sondervorschriften des Finanzministeriums. Wichtig
sind besonders die Neuentwicklungen bei der Bilanzierung von
Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen: So ist die
Bildung von Rückstellungen entlang versicherungsmathematischer Schätzungen vorzunehmen. Nach den gegenwärtigen
China GAAP sind in diversen Vorschriften quantitative
Begrenzungen vorgegeben, an denen sich die Rückstellungshöhe
orientiert. Des Weiteren wird auch bei biologischen Vermögenswerten die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert eingeführt, sofern ein solcher verlässlich ermittelbar ist.
pwc: china compass | Sommer 2007
Reporting und Controlling
CAS
bisher
zukünftig
Eine Bewertung zum Zeitwert ist nicht erlaubt.
Falls der Zeitwert als Marktpreis verlässlich
ermittelbar ist, ist eine Folgebewertung zum
Marktpreis abzüglich noch anfallender Kosten bis
zum Verkauf vorgeschrieben.
5: biologische Vermögenswerte
Bewertung zum Zeitwert
Falls dies im Produktionszeitraum (etwa der Aufzucht
von Tieren oder Aufforstung von Bäumen) nicht
unbedingt möglich ist, sind die Herstellungskosten
anzusetzen.
10: Pensionsfonds
Sind nicht adressiert.
Bilden einen eigenen Standard zur Bilanzierung von
beitragsorientierten Pensionsplänen, die zusätzlich
zu den vom Staat vorgeschriebenen Pensionsplänen
abgeschlossen werden. – Leistungsorientierte Pläne
werden aufgrund der beitragsorientierten Natur von
Chinas Pensionssystems nicht adressiert. Hierzu ist
ein getrennter Fonds als eigenständige Rechnungslegungseinheit zu schaffen.
25: Versicherungsverträge, 26: Rückversicherungsverträge
Entflechtung von Risikokomponenten
Sind nicht adressiert.
Falls solche Komponenten separat bewertbar sind,
dürfen Risikokomponenten voneinander getrennt und
bilanziert werden.
Rückstellungen für angefallene,
aber noch nicht gemeldete
Schäden
Eine Zuführung ist begrenzt auf vier Prozent der
2
Auszahlungen für Schäden in der aktuellen Periode.
Sind unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Schätzungen zu bilden.
Deckungsrückstellungen für
eventuelle künftige Schäden (ausgenommen Lebensversicherungen)
Rückstellung in Höhe von 50 Prozent der Selbst2
behaltsprämien bei kurzfristigen Verträgen:
gesonderte Regelung für Unternehmen, welche die
„Provisorische detaillierte Ausführungsrichtlinie für
die Bildung von nicht lebensversicherungsrelevanten
Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen“
anwenden.
Sind bei Erhalt der dazugehörigen Beiträge unter
Berücksichtigung von versicherungsmathematischen
Schätzungen zu bilden.
Angemessenheitstests
Werden nicht verlangt. Ausnahme: Unternehmen,
welche die „Provisorische detaillierte Ausführungsrichtlinie für die Bildung von nicht lebensversicherungsrelevanten Rückstellungen bei
Versicherungsunternehmen“ anwenden.
Sind wenigstens einmal pro Jahr durchzuführen.
Planmäßige Abschreibung
Ist nicht adressiert. Es greifen die allgemein
erlaubten Abschreibungsmethoden für Sachanlagen
(linear, degressiv ...) und immaterielle Vermögensgegenstände (linear).
Abschreibung von mit mineralischen Ressourcen
verbundenen Vermögenswerten erfolgt linear oder
unter Berücksichtigung des Produktionsvolumens.
Wertminderung
Sind nicht adressiert. Es greifen die allgemeinen Vorschriften zu Wertminderungen für immaterielle
Vermögenswerte (Wertminderungstest bei Vorliegen
von Indikatoren). Wertaufholungen sind erlaubt.
Anteile an bestätigten mineralischen Ressourcen
werden nach den allgemeinen Wertminderungsvorschriften bilanziert. Anteile an nicht bestätigten
mineralischen Ressourcen werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Wertaufholungen sind nicht
erlaubt.
Aktivierung von Ausgaben für
Exploration und Evaluierung
Explorationsausgaben sind im Allgemeinen zu
aktivieren, sofern das Vorliegen von mineralischen
Ressourcen bestätigt wird.
Lediglich Ausgaben für Probebohrungen sind zu
aktivieren, sofern das Vorliegen von mineralischen
Ressourcen bestätigt wird. Ansonsten ist eine
erfolgswirksame Verrechnung durchzuführen.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen
Sind nicht adressiert.
Eine Rückstellung ist zu bilden; gleichzeitig ist der
Buchwert des dazugehörigen Vermögenswerts um
denselben Betrag zu erhöhen.
27: Extraktion von Öl und Gas
2
Diese Regelungen beziehen sich auf das bis zum 31. Dezember 2006 gültige „Finanzsystem für Versicherungsunternehmen“, das zum 1. Januar durch die
„Finanzvorschriften für Finanzinstitutionen“ ersetzt wurde (Letztere enthalten keine solchen Vorschriften zur Rückstellungsbildung).
Tab. 11 CAS 5, 10 und 25 bis 27
pwc: china compass | Sommer 2007
23
Reporting und Controlling
Fazit
Durch die Konvergenz der chinesischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS erfahren die China GAAP einen
gewaltigen Umbruch, der große Anforderungen an das
Rechnungswesen der betroffenen Unternehmen stellt: Angesagt
sind sowohl eine verstärkte Orientierung am Zeitwert des Geldes
und an den Marktpreisen (zwei Beispiele für viele: bei Finanzinstrumenten und Erträgen) als auch ein forciertes Heranziehen
von Plandaten der Unternehmensführung als bilanzielle
Bewertungsgrundlage (etwa im Rahmen von Wertminderungstests und der Segmentberichterstattung). Bis dato nicht bilanzierte
verdeckte Risikopositionen werden erstmalig in den Abschlüssen
reflektiert werden (wie Derivate und anteilige Verluste, die über
den Beteiligungsbuchwert hinausgehen): Das wird eine Abbildung
der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage sichern, die den IFRS
und damit der internationalen Vergleichbarkeit ein gutes Stück
näher gerückt ist. Angesichts der erwarteten künftigen
Erweiterung des Kreises der zur Anwendung der neuen CAS
verpflichteten Unternehmen auf FIEs und vor allem angesichts
der damit einhergehenden Verpflichtung zur Offenlegung von
Vorjahreszahlen in Konformität mit den neuen CAS sind
auslandsinvestierte Unternehmen gut beraten, sich frühzeitig mit
den neuen Standards auseinander zusetzen.
[tou liang huan zhu]
In wörtlicher Übersetzung:
„Balken stehlen und Pfeiler austauschen.“
Das Tragwerk eines Bauwerks
schwächen, ohne dass andere etwas
davon mitbekommen. Gern praktiziert von
chinesischen Unternehmen: in Form
kreativer Bilanzierung. – Nach den neuen
Rechnungslegungsstandards schwieriger.
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24
pwc: china compass | Sommer 2007
Steuern und Recht
Chinas Steuerreform: Richtschnur für
Planungssicherheit
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● was die Ziele der chinesischen Unternehmensteuerreform sind.
● wie sich die Steuersätze und Steuerprivilegien ändern.
Am 16. März 2007 hat der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China die lang erwartete Reform des chinesischen
Unternehmensteuerrechts beschlossen. Der folgende Beitrag der
erfahrenen PwC-Autoren Jan Becker und Thomas Loose macht
Sie mit den wichtigsten Grundlagen der bisherigen Besteuerung
von Auslandsinvestoren in China vertraut und informiert Sie
darüber, mit welchen Veränderungen Sie nach Inkrafttreten der
Steuerreform rechnen müssen.
Gesetzgebungsverfahren und Reformziele
Eine Reform des chinesischen Unternehmensteuerrechts war
schon lange Zeit geplant (eine kleine Chronologie finden Sie in
Tabelle 1). Ziel der nun verabschiedeten Neuerung ist eine
Senkung der nominellen Steuersätze. Eine verbreiterte
Bemessungsgrundlage und eine striktere Erhebung und
Verwaltung von Steuern dienen in der Planung der partiellen
Gegenfinanzierung. Zusätzlich möchte der Gesetzgeber das
chinesische Unternehmensteuerrecht vereinfachen, indem er das
dualistische Steuersystem für chinesisch investierte Unternehmen
einerseits und für Foreign Invested Enterprises (FIEs)
andererseits durch ein einheitliches Steuersystem ersetzt.
Hierdurch sollen für in- und ausländische Marktteilnehmer
vergleichbare steuerliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen
werden. Durch ein verändertes System von Steuerprivilegien
sollen technologieintensive Investitionen in bestimmte
volkswirtschaftlich bedeutsame Branchen gefördert werden, um
die bisherige Struktur der chinesischen Wirtschaft zugunsten von
Hightech-Investitionen mit hohem Wertschöpfungsbeitrag weiterzuentwickeln.
Zeitpunkt
Meilensteine
Vor 2000
Erste Vorstudien des chinesischen
Finanzministeriums
Dezember 2001
WTO-Beitritt
August 2004
Erster Gesetzentwurf
Januar 2005
Finanzministerium fordert Beschleunigung des
Gesetzgebungsprozesses
Dezember 2006
Erste Lesung
16. März 2007
Gesetz wird verabschiedet
2007 (erwartet)
Staatsrat wird ergänzende Anwendungsschreiben
veröffentlichen
1. Januar 2008
Neues Unternehmensteuerrecht tritt in Kraft
Tab. 1 Wesentliche Meilensteine der Verabschiedung der
Unternehmensteuerreform (Quelle: PwC China)
Das neue Unternehmensteuergesetz ist – anders als Sie das vom
deutschen Gesetzgebungsverfahren gewohnt sind – kein
detailliertes Artikelgesetz, das einzelne Paragrafen der Steuergesetze aufhebt oder neu fasst. Es ist vielmehr – wie in China
üblich – als generelles Rahmenwerk konzipiert: Detaillierte
Festlegungen vermeidet es in weiten Teilen und es bedarf noch
pwc: china compass | Sommer 2007
● welche neuen Regelungen mit der Reform eingeführt werden.
● warum die Einführungsschreiben zum neuen Steuergesetz
abzuwarten bleiben.
der Konkretisierung durch Einführungsbestimmungen und durch
Anwendungsschreiben des chinesischen Staatsrats, des
Finanzministeriums und der Steuerverwaltung. Das Gesetz tritt,
so die Planung, zum 1. Januar 2008 in Kraft, weshalb die
Veröffentlichung der Anwendungsschreiben im Laufe des Jahres
2007 erwartet wird.
Die beiden Eckpfeiler, auf denen das Reformwerk ruht, sind ein
neues Ansässigkeitskonzept und geänderte Steuersätze. In den
folgenden Abschnitten erfahren Sie, was da im Einzelnen auf Sie
zukommt.
Ansässigkeitskonzept
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz führt China ein neues
Konzept zur steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen in China
ein. Wie international üblich, unterscheidet es zwischen Unternehmen, die im Land ansässig, und solchen, die nicht dort
ansässig sind. In China ansässige Unternehmen werden mit ihren
weltweiten Einkünften, nichtansässige Unternehmen lediglich mit
Einkünften aus chinesischen Quellen besteuert. Auch ausländische Unternehmen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in
China gelten nach dem neuen Konzept als in China ansässig und
werden dort mit ihren weltweiten Einkünften besteuert. Die neue
Regelung kann erhebliche Auswirkungen für Auslandsinvestoren
in China haben (lesen Sie dazu auch den Beitrag „Neue
chinesische Vorsteuervergütung reduziert Exportanreiz“ auf Seite
31 in diesem Heft).
Reduzierte nominelle Steuersätze
Das gegenwärtige chinesische Unternehmensteuersystem unterscheidet zwischen der Besteuerung von chinesisch investierten
Unternehmen (Domestic Enterprises, DEs) und von FIEs. Der
chinesische Regelsteuersatz beträgt 33 Prozent und setzt sich
aus 30 Prozent nationaler und drei Prozent lokaler Ertragsteuer
zusammen. Er gilt grundsätzlich sowohl für rein chinesisch
investierte Unternehmen als auch für FIEs oder für chinesische
Betriebsstätten ausländischer Unternehmen. Im Gegensatz zu
chinesisch investierten Unternehmen erhalten FIEs im gegenwärtigen System jedoch zahlreiche Steuervergünstigungen.
Deshalb schätzen Experten die tatsächliche Durchschnittsbelastung mit Körperschaftsteuer für FIEs auf höchstens 15 bis
24 Prozent, wobei die Effektivbelastung im Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann.
Das neue Unternehmensteuersystem sieht einen einheitlichen
Körperschaftsteuersatz für FIEs und DEs in Höhe von 25 Prozent
vor. Kleine und Unternehmen mit niedrigen Gewinnen werden zu
einem auf 20 Prozent reduzierten Satz besteuert. Für Unter-
25
Steuern und Recht
nehmen im Bereich neuer und hoch entwickelter Technologien gilt
landesweit ein Steuersatz von 15 Prozent. Allerdings lässt das
Steuerreformgesetz offen, was genau ein Investment in neuer
oder hoch entwickelter Technologie (Hightech-Investment) ist.
Diese Frage dürfen die noch zu erlassenden Einführungsbestimmungen beantworten.
Von der Steuersatzsenkung profitieren unmittelbar nur die bisher
mit 33 Prozent besteuerten FIEs. Auch diese Unternehmen
müssen jedoch eventuelle Mehrbelastungen aus den geplanten
Erweiterungen der Bemessungsgrundlage gegenrechnen (die
Erweiterungen stellt dieser Beitrag Ihnen auf Seite 27 im Detail
vor). Das Steuerbelastungsniveau der Mehrzahl der FIEs, die
bisher einem reduzierten Steuersatz unterlagen (etwa 15 oder
24 Prozent), wird in einem Fünfjahreszeitraum stufenweise auf
den neuen Steuersatz von 25 Prozent angehoben. Wie diese
Anhebung im Detail erfolgen soll, lässt das Steuergesetz
ebenfalls offen. Nach Aussage des chinesischen Finanzministers
dürfte mit einer zweiprozentigen Anhebung pro Kalenderjahr zu
rechnen sein, bis der 25-Prozent-Satz erreicht ist.
Steuervergünstigungen
Im gegenwärtigen System erhalten FIEs zahlreiche regionale,
branchen- und tätigkeitsbezogene Steuervergünstigungen, die
chinesisch investierten Unternehmen verwehrt bleiben:
● Produktionsunternehmen genießen Steuererleichterungen wie
die „Zwei-plus-drei-Steuerferien“ – also zwei Jahre Steuerfreistellung und halber Steuersatz in den drei nachfolgenden
Jahren –, wenn sie ihren Betrieb mindestens zehn Jahre
aufrechterhalten. Dieses Steuerprivileg lässt sich mit
bestimmten regionalen Tarifreduzierungen kombinieren (etwa
bei Investitionen in der „Pudong New Area“).
● Reinvestiert ein ausländischer Investor die von einem FIE
ausgeschütteten Dividenden in China, indem er das Kapital
des ausschüttenden oder eines weiteren chinesischen
Tochterunternehmens erhöht, werden ihm auf Antrag 40 Prozent der bereits entrichteten Unternehmensteuer, die auf die
reinvestierten Gewinne entfällt, zurückerstattet (Reinvestment
Tax Refund). Bei Hightech-Reinvestments ist auch eine vollständige Rückerstattung möglich.
● Außerdem gibt es für ausländische Investoren Steuererleichterungen bei exportorientierten Unternehmen und
standortbezogene Steuervergünstigungen, wie in Sonderwirtschafts- oder technologischen Entwicklungszonen, wo
Steuersätze zwischen 15 und 24 Prozent üblich sind.
Abgeschafft werden sollen die bisher weit verbreiteten „Zwei-plusdrei-Steuerferien“ für Produktionsgesellschaften, die ähnlich
bedeutsamen Steuererleichterungen für exportorientierte Unternehmen sowie die meisten regionalen Steuervergünstigungen
und voraussichtlich auch der Reinvestment Tax Refund. An ihre
Stelle tritt ein neues System von Steuervergünstigungen, das in
erster Linie branchenbezogene Steuerprivilegien vorsieht.
Fördern möchte der Gesetzgeber Projekte in den Bereichen
technologische Entwicklung, Umweltschutz, Energieeinsparung,
26
Beteiligungskapital (Venture Capital), Land- und Forstwirtschaft,
Viehhaltung, Fischerei und Infrastruktur.
Daneben werden die folgenden Steuerprivilegien fortbeziehungsweise neu eingeführt:
● Erhöhter Abzug für Aufwendungen in Forschung und
Entwicklung (FuE) bei bestimmten neuen Technologien und
Produkten. Das Gesetz nennt keine Details zu dieser „Super
Deduction“. Nach Ansicht von Experten wird voraussichtlich,
wie bisher schon, ein Abzug von 150 Prozent der tatsächlich
angefallenen Aufwendungen gewährt werden.
● Fiktiver Aufwandsabzug für Wagniskapitalgeber (Venture
Capital) bei bestimmten staatlich geförderten Investitionsprojekten. Berechnet wird der Abzug als Prozentsatz des
Investitionsvolumens.
● Verkürzte Abschreibungszeiträume oder erhöhte Sätze der
Absetzung für Abnutzung für bestimmte unbewegliche Wirtschaftsgüter. Bedingung: Es ist aufgrund des technologischen
Fortschritts erforderlich.
Bestehende, noch nicht genutzte „Steuerferien“ bleiben für einen
Übergangszeitraum erhalten, um einen abrupten Anstieg der
Effektivsteuerbelastung bei den bisher begünstigten Unternehmen zu vermeiden.
Begünstigungen wie die „Zwei-plus-drei-Steuerferien“ gewährt
das geltende Recht der begünstigten FIE ab dem ersten Gewinnjahr. Die nun vorgesehene Übergangsphase für das Auslaufen
solcher Steuervergünstigungen beginnt dagegen laut Gesetz
bereits im Jahr 2008. Das gilt auch, wenn das betroffene FIE in
diesem Jahr noch Verluste erzielt und daher tatsächlich noch
nicht von den Steuerminderungen profitiert. Die Bestimmung will
verhindern, dass der Übergangszeitraum durch Hinausschieben
des ersten Gewinnjahrs unbegrenzt verlängert wird. Erzielt ein
FIE jedoch während des gesamten Förderzeitraums nach 2008
nur Verluste, bleiben die Steuervergünstigungen letztlich ungenutzt, der gesetzlich vorgesehenen Übergangsphase zum
Trotz. Neu errichtete FIEs in Pudong oder in Sonderwirtschaftszonen könnten für eine Übergangszeit weiter von besonderen
Steuererleichterungen profitieren, deren genaue Ausgestaltung
jedoch erst die angekündigten Anwendungsschreiben
konkretisieren werden. Weitere Steuererleichterungen sieht das
Gesetz vor für Investitionen in den vergleichsweise wenig
entwickelten Regionen West- und Zentral-Chinas.
Quellensteuer
Gegenwärtig ist der chinesische Quellensteuersatz für Zinsen, die
Auslandsinvestoren aus ihrem chinesischen FIE bezogen haben,
und Lizenzen auf zehn Prozent abgesenkt. Zusätzlich fällt eine
„Geschäftssteuer“ von fünf Prozent auf Lizenzen an, wobei in
bestimmten Fällen Befreiungen gewährt werden. Bei Dividenden,
die aus einem FIE ins Ausland abfließen, verzichten die
chinesischen Steuerbehörden auf die Erhebung der Quellensteuer sogar vollständig.
pwc: china compass | Sommer 2007
Steuern und Recht
Nach dem Steuerreformgesetz beträgt der Quellensteuersatz auf
Zinsen, Lizenzen, Dividenden, Mieten und Veräußerungsgewinne
sowie auf sonstige Einkünfte, die ein Auslandsinvestor aus
chinesischen Quellen bezieht und die nicht tatsächlich einer
chinesischen Betriebsstätte zuzurechnen sind, grundsätzlich
20 Prozent. Das neue Steuergesetz sieht zwar eine Öffnungsklausel vor, die Reduzierungen oder Befreiungen von der
Quellensteuer erlaubt. Mehr ist dem Gesetz dazu jedoch nicht zu
entnehmen. Im Moment ist also noch offen, wie die Quellenbesteuerung in China zukünftig überhaupt gestaltet sein wird. Vor
allem bleibt abzuwarten, ob die gegenwärtige Befreiung für
Dividenden an Auslandsinvestoren und die lediglich zehnprozentige Besteuerung von Zins- und Lizenzeinkünften erhalten
bleiben. Falls eine Quellensteuer auf Dividenden von FIEs
eingeführt wird, würde das die Nachsteuerrendite bestehender
und zukünftiger deutscher China-Investments erheblich belasten,
wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Klarheit werden
auch in dieser Frage hoffentlich die angekündigten Anwendungsschreiben des chinesischen Staatsrats bringen.
Die Unternehmensteuerreform ändert nicht nur einzelne
Bestimmungen, sondern erweitert auch die Bemessungsgrundlage. Was das im Einzelnen bedeutet, darüber informieren
Sie die folgenden Absätze.
Abzugsbeschränkungen für Betriebsausgaben
Das neue Steuergesetz führt einen allgemeinen Katalog von
Abzugsbeschränkungen ein, der die Abzugsfähigkeit von
Betriebsausgaben für FIEs und DEs erstmals einheitlich regelt.
Einzelne Abzugsbeschränkungen, die bislang lediglich für
chinesisch investierte Unternehmen galten, werden gestrichen.
Für FIEs gelten nach dem Gesetz neuartige Abzugsbeschränkungen, beispielsweise für Sponsoringaufwendungen.
Keine explizite Regelung wurde für die in der Praxis wichtigen
Bewirtungsaufwendungen getroffen. Nicht auszuschließen ist,
dass sich die Liste der im Gesetz angeführten Abzugsbeschränkungen durch die erwarteten Einführungsbestimmungen
zu dem Gesetz noch verlängern wird. Von besonderer Bedeutung
für die Praxis ist: Die bereits bisher zulässige fünfjährige Verlustvortragsmöglichkeit für chinesische Unternehmen bleibt erhalten.
Eine Gruppenbesteuerung zwischen einzelnen FIEs ist weiterhin
nicht vorgesehen.
Einführung steuerlicher Gesellschafterfremdfinanzierungsregeln
Gegenwärtig enthält das chinesische Steuerrecht keine steuerlichen Gesellschafterfremdfinanzierungsregelungen analog dem
deutschen § 8 a des Körperschaftsteuergesetzes. Jedoch
beschränkt das chinesische Gesellschaftsrecht die Fremdfinanzierung von FIEs, indem eine Mindesteigenkapitalquote
gefordert wird, die sich nach der Gesamtinvestitionssumme richtet
(zum Beispiel 33 Prozent Nominalkapital bei einer Gesamtinvestition von über 30 Millionen US-Dollar).
Mit dem neuen Unternehmensteuergesetz sollen in China ab
2008 erstmals steuerliche „thin capitalisation rules“ eingeführt
pwc: china compass | Sommer 2007
werden. Noch sind jedoch alle wesentlichen Parameter der
Ausgestaltung der Gesellschafterfremdfinanzierungsregeln
unbekannt. Besonders fehlen im Gesetz Informationen darüber,
ab welchem Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital nach diesen
Regelungen ein Zinsabzug versagt wird. Oder wie Drittdarlehen
an ein FIE mit Rückgriff- beziehungsweise Back-to-backFinanzierungen behandelt werden. Denn dem Wortlaut der
Neuregelung nach wird nur Fremdkapital erfasst, das von
verbundenen Unternehmen gewährt wurde. Auch diese offenen
Fragen werden die Einführungsbestimmungen zum neuen
Steuergesetz voraussichtlich klären.
Einführung von CFC-Regeln
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz sollen Regelungen für
Controller Foreign Companies (CFCs) eingeführt werden. Die
Pläne ähneln der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7
bis 14 des Außensteuergesetzes): Die CFC-Regeln sehen für
chinesische Anteilseigner bestimmter ausländischer
Gesellschaften, deren Gewinne wesentlich niedriger als mit dem
neuen chinesischen Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden,
eine steuerliche Erfassung thesaurierter Auslandsgewinne vor.
Einzelheiten werden – Sie haben es sicher schon geahnt – erst in
den angekündigten Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Änderungen bei Verrechnungspreisen
Bei den Verrechnungspreisen wird die Steuerreform die
Dokumentations- und Offenlegungspflichten für Transaktionen
zwischen verbundenen Unternehmen erheblich verschärfen.
Positiv zu vermerken ist: Das Gesetz akzeptiert Cost Sharing als
Verrechnungsmethode für gemeinsam getragene Kosten
immaterieller Wirtschaftsgüter und konzerninterner Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen. Da die
chinesischen Steuerbehörden wenig Erfahrung haben mit solchen
Cost-Sharing-Vereinbarungen, zeichnen sich jedoch bereits heute
Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung ab. Daneben wird
die Zulässigkeit von Advance Pricing Agreements im Gesetz
verankert, die allerdings auch bisher schon im Verordnungsweg
zulässig waren. Im Falle von nachträglichen steuerlichen
Anpassungen auch im Verrechnungspreisbereich sieht das
Gesetz die Erhebung von Nachzahlungszinsen durch die
chinesische Finanzverwaltung vor.
Neue Klausel zur Verhinderung von Missbrauch
Die Regelungen zur Verbreiterung und Sicherung des
Besteuerungssubstrats, die Ihnen eben vorgestellt wurden,
ergänzt das Gesetz durch eine Regelung, die den Missbrauch
von Gestaltungsmöglichkeiten verhindern soll. Danach können
die Steuerbehörden das zu versteuernde Einkommen nachträglich korrigieren, sofern Transaktionen unternommen wurden,
für die kein wirtschaftlicher Grund ersichtlich ist. Auch an dieser
Stelle lässt es der Gesetzestext unklar, in welchen Fällen von
einem Missbrauch auszugehen ist oder wann eine steuerlich noch
akzeptable Gestaltung vorliegt. Der Gesetzgeber wird das
hoffentlich noch in diesem Jahr konkretisieren.
27
Steuern und Recht
Zusammenfassung
Auf den ersten Blick bringt die chinesische Unternehmensteuerreform für ausländische Investoren endlich die schon lange
erhoffte Planungssicherheit. Bei näherer Betrachtung stellt sich
jedoch heraus: Das Gesetzeswerk kann nur als grobe Richtschnur verstanden werden. Zahlreiche existenzielle Details – zum
Beispiel zur zukünftigen Gestaltung der Quellenbesteuerung oder
der Gesellschafterfremdfinanzierungsregeln – sind im Moment
noch unbekannt und können erst durch die noch für 2007
erwarteten Einführungsbestimmungen geklärt werden.
Positiv festzuhalten bleibt: Mit der Unternehmensteuerreform
macht China einen entscheidenden Schritt auf dem Weg von
einem faktischen Niedrigsteuerland zu einem „normalen“
Investitionszielland mit einem international üblichen Steuersatz
von 25 Prozent. Die Einführung dieses einheitlichen Unternehmensteuersatzes führt zu klareren steuerlichen Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Marktteilnehmer – auch
wenn chinesisch investierte Unternehmen und FIEs in einigen
Bereichen, vor allem bei Umstrukturierungen, weiterhin steuerlich
unterschiedlich behandelt werden. Komplexe Normen zur
Verhinderung von Missbrauch wie Gesellschafterfremdfinanzierungs- und CFC-Regelungen einzuführen ist ein in hoch
entwickelten Steuersystemen weit verbreitetes Instrument, um die
übermäßige Erosion der nationalen Steuereinnahmen zu
verhindern.
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Erfolgreich Mitarbeiter nach China
entsenden
Wegen der fortschreitenden Globalisierung entsenden Unternehmen immer mehr Mitarbeiter ins Ausland und besonders nach
China. Um eine solche Entsendung sowohl für das Unternehmen
als auch für den Arbeitnehmer so attraktiv wie möglich zu
gestalten, sollten zuvor arbeitsrechtliche Aspekte – etwa
Vertragsgestaltung oder Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung –
auf steuer-, vergütungs- und sozialversicherungsrechtliche
Gesichtspunkte abgestimmt werden. Wie Ihr Unternehmen
unnötige Kosten vermeidet und Ihren Arbeitnehmern Unmut
erspart, lesen Sie im folgenden Beitrag der PwC-Autoren Claus
Schürmann und Caroline Klotzek.
Besteuerung in Deutschland
Behält ein Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit in China seinen
deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei, dann
bleibt er in Deutschland weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sein gesamtes Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) wird in Deutschland besteuert. Gibt ein
Arbeitnehmer dagegen seinen deutschen Wohnsitz während der
Auslandstätigkeit auf und hat er auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist er ab dem Zeitpunkt seiner Wohnsitzaufgabe in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig,
nämlich ausschließlich mit seinen inländischen Einkünften.
Besteuerung in China
In China unterliegt der entsandte Arbeitnehmer einer
Besteuerung, die sich nach seiner Entsendedauer richtet. Wie die
Besteuerung gestaffelt ist, entnehmen Sie Tabelle 1.
Aufenthaltsdauer
Umfang der Besteuerung
unter einem Jahr
Einkünfte, die aus China stammen
über einem Jahr,
aber unter fünf
Jahren
Welteinkommen
Ausnahme: Antrag bei den chinesischen
Behörden auf ausschließliche Besteuerung der
aus China stammenden Einkünfte
über fünf Jahre
Welteinkommen, wenn der Aufenthalt von fünf
Jahren nicht durch eine längere Abwesenheit
(über 30 Tage in einem Stück oder über 90 Tage
verteilt über ein Jahr) unterbrochen wird
Tab. 1 Besteuerung nach Aufenthaltsdauer
Arbeitseinkünfte unterliegen in China einem progressiven Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Der Höchstsatz gilt, sobald die Einkünfte 100.000 Renminbi (RMB, circa 10.000 Euro) im Monat
übersteigen. Die genaue Aufteilung finden Sie in Tabelle 2.
Bei der Ermittlung der monatlichen Steuer gewährt das
chinesische Steuerrecht Ausländern einen monatlichen Abzugsbetrag von 4.800 RMB (circa 500 Euro). Bitte beachten Sie: Das
chinesische Recht kennt kein Splittingverfahren und gewährt
keine Vergütungen für Kinder.
28
pwc: china compass | Sommer 2007
Steuern und Recht
Lohn/Gehalt im Monat (steuerpflichtig)
Steuersatz
0 bis 500 RMB
5%
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● wann in China .tätige Arbeitnehmer weiter in Deutschland
501 bis 2.000 RMB
10 %
2.001 bis 5.000 RMB
15 %
● welche Steuern ein Arbeitnehmer in China zu zahlen hat.
5.001 bis 20.000 RMB
20 %
● wie Sie Vergütungen steuerlich optimieren können.
20.001 bis 40.000 RMB
25 %
● was Sie bei der Sozialversicherung beachten sollten..
40.001 bis 60.000 RMB
30 %
60.001 bis 80.000 RMB
35 %
80.001 bis 100.000 RMB
40 %
über 100.000 RMB
45 %
Tab. 2 Steuersatz nach Monatseinkommen
Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Sind Einkünfte nach nationalem Recht sowohl in Deutschland als
auch in China steuerpflichtig, dann kommt es zu einer doppelten
Besteuerung. Der drohenden Doppelbesteuerung wirkt das
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland
und China entgegen. Ausnahme: Die Regionen Hongkong und
Macao unterliegen nicht dem DBA.
Grundsatz und „183-Tage-Regelung“
Das DBA weist das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Staat
zu, in dem der Arbeitnehmer tätig ist (Tätigkeitsortprinzip).
Ausnahmsweise werden chinesische Arbeitseinkünfte eines in
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers in
Deutschland steuerpflichtig, wenn folgende drei Voraussetzungen
der „183-Tage-Regelung“ kumulativ erfüllt sind:
● Der Arbeitnehmer hält sich in China insgesamt nicht länger als
183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs auf.
● Die Vergütungen werden nicht von einem Arbeitgeber oder für
einen Arbeitgeber gezahlt, der in China ansässig ist.
● Die Vergütungen werden nicht von einer Betriebsstätte oder
einer festen Einrichtung getragen, die der Arbeitgeber in
China hat.
Für bestimmte Personengruppen, wie Aufsichtsrats- und
Verwaltungsratsmitglieder, Lehrer, Forscher und Studenten,
gelten dagegen die im DBA enthaltenen Sondervorschriften.
Progressionsvorbehalt
Arbeitseinkünfte, die nach dem DBA in China besteuert werden
können, sind in Deutschland von der Besteuerung befreit. Bei der
Ermittlung des individuellen Steuersatzes in Deutschland werden
die Einkünfte allerdings berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
Lohnsteuerabzug
Beim DBA China-Deutschland handelt es sich nicht um ein
„antragsabhängiges“ DBA. Daher kann der Arbeitgeber auf den
Lohnsteuerabzug verzichten, ohne dafür eine Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt zu
beantragen.
Einkommensteuererklärung
Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer,
der steuerfreie Einkünfte aus seiner Tätigkeit in China erzielt, ist
pwc: china compass | Sommer 2007
besteuert werden
in Deutschland zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet. Damit seine in China steuerpflichtigen Arbeitseinkünfte in Deutschland freigestellt werden, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die in China festgesetzten Steuern
tatsächlich entrichtet wurden. Den chinesischen Steuerbescheid
und die Zahlungsbelege (Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg
der Bank) sollte der Arbeitnehmer deshalb aufbewahren.
Beachten Sie hierbei bitte: Die Nachweispflicht gilt nur für das
Veranlagungs-, nicht aber für das Lohnsteuerabzugsverfahren.
In China ist der Arbeitgeber verpflichtet, für seinen Arbeitnehmer
monatliche Steuererklärungen abzugeben. Dazu muss sich der
Arbeitnehmer vorab bei der lokalen Steuerbehörde registrieren
lassen. Die abzuführende Steuer wird am siebten Tag des Folgemonats fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnet der chinesische
Fiskus 0,05 Prozent der Steuer pro Tag als Verspätungszuschlag.
Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer ab 2007 unter
bestimmten Voraussetzungen in China eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Vergütungsoptimierung
Entsendungsbedingte Zulagen, wie Zulagen für die Unterkunft,
Familienheimfahrten, Umzugskosten, Schulgeld und Ausbildungskosten, lassen sich nach chinesischem Recht steuerlich
optimieren. Erstattet zum Beispiel der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten für den Hin- und Rückumzug,
dann sind diese Kosten steuerfrei. Dasselbe gilt für zwei Heimflüge im Jahr für den Arbeitnehmer (nicht aber für seine Familienangehörigen). Nach chinesischem Recht steuerfrei sind außerdem Mietzahlungen des Arbeitgebers direkt an den Vermieter, die
Erstattung von tatsächlichen Schulgebühren sowie von
Verpflegungsmehraufwendungen. – Welche steuerlichen Vorteile
Sie dabei erzielen können, verdeutlicht Ihnen Tabelle 3:
Berechnung Netto-Auszahlung
nicht optimiert
Steuerpflichtiges Gehalt/Monat
10.000
optimiert
10.000
● Umzug
5.000
0
● Familienheimreise
1.000
0
● Miete
1.000
0
● Schulgebühren
1.000
0
Steuerpflichtige Pauschalen
● Verpflegung
Steuerpflichtiger Arbeitslohn
500
0
18.500
10.000
rund 6.700
rund 2.800
11.800
15.700
(zuzüglich steuerfreier Arbeitslohn)
Hierauf entfallende Steuer
Auszahlung
8.500
Tab. 3 Steueroptimierte Auszahlung in Euro
29
Steuern und Recht
Ein Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt Pauschalen
für den Umzug, Familienheimreisen, Miete, Schulgebühren und
Verpflegung im Gesamtwert von 18.500 Euro.
Das Beispiel zeigt: Der steuerpflichtige Arbeitslohn beträgt vor der
Optimierung 18.500 und danach nur noch 10.000 Euro. Werden
folglich in dem Beispiel die Gehaltsbestandteile im Arbeitsvertrag
so gestaltet, dass sie zur Steuerfreiheit in China führen, lassen
sich Steuern in Höhe von 3.900 Euro sparen.
Sozialversicherung
Grundsätzlich unterliegt ein Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht des Staats, in dem er seine Beschäftigung
physisch ausübt (Territorialitätsprinzip). Das gilt unabhängig vom
Wohnsitz des Arbeitnehmers und vom Sitz des Arbeitgebers.
Ausnahmen davon ergeben sich aus dem zwischen China und
Deutschland geschlossenen Sozialversicherungsabkommen.
Danach bestimmt sich, ob eine in China ausgeübte Beschäftigung
(Ausnahmen: Hongkong und Macau) den chinesischen oder den
deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt.
Zu beachten ist: Das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen erfasst nur die Zweige Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Sind die Voraussetzungen einer sozialversicherungsrechtlichen
Entsendung im Sinne des Sozialversicherungsabkommens
gegeben, kann der Arbeitnehmer während der ersten 48 Monate
seiner Beschäftigung in China weiterhin in der deutschen Sozialversicherung verbleiben. Dazu ist bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung das Formular
VRC/D 101 zu beantragen. Diese Bescheinigung gilt als Nachweis darüber, dass für den Arbeitnehmer ausschließlich die
deutschen Rechtsvorschriften gelten.
Nach den ersten 48 Monaten unterliegt der Arbeitnehmer grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht in China. Durch Antrag auf
eine Ausnahmevereinbarung kann der Arbeitnehmer aber auch
weiterhin in den genannten Zweigen der deutschen Sozialversicherung versichert bleiben.
Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform regelt die Krankenversicherungspflicht
oder -freiheit in Deutschland bekanntlich neu. Auswirkungen der
Neuregelung betreffen auch den aus dem Ausland zurückkehrenden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sollte sie deshalb mit
ihm besprechen.
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[wei Wei jiu Zhao]
In wörtlicher Übersetzung:
„Die Hauptstadt des Staates Wei
umzingeln, um den Staat Zhao zu retten.“
Schlecht geschützte fundamentale
Ressourcen des Gegners angreifen,
damit er aufhört, die eigenen vitalen
Interessen zu bedrohen.
圍
魏
救
趙
Nicht vom Sozialversicherungsabkommen erfasst sind die
gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Damit der
Arbeitnehmer auch in diesen Zweigen der deutschen Sozialversicherung versichert bleibt, müssen die Voraussetzungen einer
sogenannten Ausstrahlung im Sinne der innerstaatlich deutschen
Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit vorliegen. Treffen sie
zu, gelten für einen in China beschäftigten Arbeitnehmer auch in
diesen Bereichen weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften
über soziale Sicherheit. Das ist durch die für den Arbeitnehmer
zuständige Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse, an welche
die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt
werden) zu prüfen. Daneben sind alle Regelungen in den
genannten Versicherungszweigen zu beachten, die darüber
hinaus eventuell in China bestehen.
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pwc: china compass | Sommer 2007
Steuern und Recht
Neue chinesische Vorsteuervergütung
reduziert Exportanreiz
Am 18. Juni 2007 haben das Finanzministerium und die oberste
Steuerverwaltungsbehörde die gemeinsame Verordnung Nummer
90 (Cai Shui [2007] No. 90) erlassen. Sie änderte die Vorsteuervergütungssätze bei Ausfuhrlieferungen. China reagiert damit auf
die zunehmende Kritik wichtiger Handelspartner über seinen
Außenhandelsüberschuss und auf die Sorge um den Erhalt von
Rohstoffen und den Schutz der Umwelt.
Chinas Außenhandelsüberschuss stieg in den ersten fünf
Monaten des Jahres 2007 um 83,1 Prozent im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahrszeitraum. Anzeichen für eine Abschwächung waren weiterhin nicht zu erkennen. Der Staat hat
deshalb beschlossen, die Vorsteuervergütungssätze bei Ausfuhrlieferungen zu senken, um den Export-Anreiz zu begrenzen.
Die Anpassung der Vergütungssätze als makroökonomisches
Steuerungselement ist für China nicht unüblich, die letzte
Änderung erfolgte erst im September 2006. Dennoch fallen das
Ausmaß und die Reichweite der jüngsten Reform auf.
Die Anhänge zum „Cai Shui [2007] No. 90“ umfassen eine große
Bandbreite von 2.831 verschiedenen Warentypen. Zu ihnen
gehören vor allem:
● Baustoffe, unedle Metalle, Mineralien und deren Erzeugnisse
● chemische Produkte
● tierische und pflanzliche Produkte
● Bekleidung und Textilartikel
● elektrische und mechanische Geräte
Die Herstellung dieser Produkte kennzeichnen folgende
Merkmale:
● Sie erfordert typischerweise sehr viel Energie und belastet die
Umwelt stark und/oder
● sie geht einher mit dem Einsatz einfacher Technologien und
Herstellverfahren mit geringer Wertschöpfung.
Die Verordnung Nummer 90 reduziert die Vergütungssätze nun
nicht um einen festen Betrag. Die Änderungen erfolgen vielmehr
nach den Kategorien, die Sie der Tabelle entnehmen können.
Kategorie
Änderung der Vorsteuervergütung bei Ausfuhrlieferungen
A
Gleichsetzung mit Inlandsgeschäften (Aufhebung der
Vergütungsberechtigung)
B
Vorsteuervergütung (Vergütungssätze zwischen fünf und
17 Prozent)
C
Freistellung (keine Vorsteueranrechnung)
Zolltarif („harmonized tariff code“). Beträgt der Vorsteuervergütungssatz weniger als 17 Prozent, fällt der Differenzbetrag
zur Vorsteuer, die in den Wertschöpfungsstufen vor der Ausfuhr
angefallen ist, unter die Kosten des Exporteurs. Diese Kosten
kann er an ausländische Käufer in Form von Preisaufschlägen
weitergeben.
Bei den Waren der Kategorie C ist die Ausfuhrlieferung von der
Umsatzsteuer befreit. Als Konsequenz ist die mit der Ausfuhrlieferung verbundene Vorsteuer aus der vorangegangenen Wertschöpfungskette nicht anrechenbar und wird somit zum Kostenfaktor. Ein Exporteur von Waren der Kategorie A wird aufgrund
der fiktiven Inlandsbesteuerung der Ausfuhrlieferungen („Deemed
Domestic Sales VAT Treatment“) mit der insgesamt höchsten
Umsatzsteuer belastet. Nach den Erfahrungen der Autoren
werden diese Vorschriften regional unterschiedlich angewandt.
Die nun verabschiedeten reduzierten Vorsteuervergütungssätze
auf Ausfuhrlieferungen traten zum 1. Juli 2007 in Kraft. Übergangsregelungen gibt es nur für wenige Industriezweige.
Aktuelles Vorsteuervergütungssystem
Das gegenwärtige Umsatzsteuersystem gestattet einem Exporteur
von Waren die Vergütung seiner Vorsteuer, die bei der Einfuhr, dem
Erwerb und der Verarbeitung der Ware in der vorangegangenen Wertschöpfungskette angefallen ist. Die Beträge variieren je nach der Art
der Ware und dem jeweils anwendbaren Satz. Dabei kann die Vorsteuer in vollem Umfang, zu einem Teil oder gar nicht vergütet werden.
Beratungshinweis
Die Änderung des Vergütungssystems kann drei Folgen haben:
● Anstieg der Exportkosten (chinesischer Lieferanten) und
infolgedessen Anstieg der Beschaffungskosten ausländischer
Käufer für Waren chinesischen Ursprungs (Auswirkung auf
den Beschaffungsmarkt)
● Rückgang des Interesses chinesischer Hersteller am Export
und Verlagerung auf die Produktion für den lokalen Markt
(Auswirkung auf die Export- und die Importorientierung)
● Rückgang des Interesses multinationaler Unternehmen, in
China eine Produktionsstätte zu errichten (Auswirkung auf das
„World-Factory-Profil“ Chinas).
Wie wirksam die Maßnahme sein wird, bleibt abzuwarten. –
Solange China jedenfalls an der Umsetzung seiner Entwicklungsziele arbeitet, müssen Unternehmen mit weiteren makroökonomischen Steuerungsmaßnahmen rechnen.
Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schicken Sie eine E-Mail.
Tab. 1 Änderung der Vorsteuervergütung nach Kategorien
Die Änderungen im Einzelnen
Waren der Kategorie B werden wie bisher behandelt. Zukünftig
variiert der Vergütungssatz zwischen fünf und maximal 17 Prozent. Eine Erstattung von 17 Prozent entspräche der gesamten
Vorsteuer. Welche Sätze im Einzelfall gelten, orientiert sich am
pwc: china compass | Sommer 2007
Ihre Autoren und Ansprechpartner
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Tel.: 0211 981-7345
[email protected]
Tel.: +86 21 6123-2723
31
Investition und Finanzierung
Den Drachen reiten: Allianzen mit
chinesischen Unternehmen
Unternehmen, deren Produkte sich in der fortgeschrittenen Reifephase befinden, stehen oft vor einem strategischen Dilemma:
Obgleich sie gegenwärtig mit diesen alternden Cash-CowProdukten noch ansehnliche und stetige Gewinne erzielen,
bestehen kaum Aussichten, den Umsatz weiter zu steigern oder
durch Weiterentwicklung der Produkte in den angestammten
Märkten neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Im Gegenteil:
Die Produkte werden mittelfristig immer weniger nachgefragt – bis
Umsätze und Erträge schließlich ganz wegbrechen.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma eröffnet das chinesische
„Going Global“, die seit einiger Zeit zu beobachtende internationale Expansion chinesischer Unternehmen. Strategische
Allianzen mit solchen chinesischen Unternehmen bieten
deutschen Unternehmen die Chance, sich auf neue Wachstumsfelder auszurichten und zugleich am Erfolg ihrer chinesischen
Partner zu partizipieren. Kernelemente der Strategie sind die
Ausgründung von Geschäftsfeldern mit stagnierendem Marktwachstum und ihre anschließende Übertragung an die
chinesischen Investoren. Mit den erzielten Erlösen und Gewinnen
können die deutschen Unternehmen im Heimatmarkt neue
Geschäftsfelder und Produkte mit hohen Wachstumschancen
finanzieren. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wie diese
strategische Neuausrichtung funktioniert und worauf
Unternehmen bei Validierung, Vorbereitung und Ausführung der
Transaktion achten sollten.
Strategische Handlungsoptionen
Deutschen Unternehmen, deren Ertragslage durch Produkte mit
rückläufigen Absatzwachstum bestimmt wird, stehen grundsätzlich zwei strategische Handlungsoptionen offen: Sie können
die aus solchen Cash-Cow-Geschäftsfeldern erzielten Erträge
verwenden, um in angestammten Märkten die Entwicklung und
Markteinführung neuer Produkte zu finanzieren. Dazu müssen die
reifen Produkte allerdings noch über ausreichend Ertragskraft
verfügen, um die neuen Produkte aus der Anlaufphase in die
Profitabiliät zu ziehen.
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● wieso aktuell so viele chinesische Unternehmen global aktiv
werden.
● für welche deutsche Unternehmen Allianzen mit chinesischen
Unternehmen sinnvoll sind.
● welche großen Herausforderungen Kooperationen mit
chinesischen Unternehmen bergen.
● wie sich deutsche Unternehmen auf Allianzen mit chinesischen
Partnern sinnvoll vorbereiten.
● was Sie bei der Durchführung einer Transaktion beachten sollten.
dem Maschinen- und Anlagenbau zu einem neuen Schlüsselmarkt entwickelt hat, ganz oben auf der Liste der infrage
kommenden Wachstumsmärkte. Unternehmen finden dort nicht
nur neue Abnehmer für ihre Produkte, sondern können ihre Kostenposition verbessern, indem sie Wertschöpfungsaktivitäten nach
China auslagern oder die Wertschöpfung in China durch intensivierte Nutzung von Forschung und Entwicklung, Beschaffung
und Fertigung vor Ort weiter vertiefen. Damit optimieren sie ihre
Wettbewerbsposition nicht nur in China, sondern angesichts der
Faktorkostenunterschiede in ihren übrigen Märkten.
Da jedoch die Einschätzung des allgemeinen Geschäftsumfelds
sowie der Kunden- und Wettbewerbssituation des chinesischen
Zielmarkts in aller Regel eine besondere Herausforderung
darstellt, ist es häufig nicht Erfolg versprechend, Produktionsstätten
und Vertriebswege vor Ort im Alleingang aufzubauen und
anschließend auch zu managen. Ein Markteintritt in China wird
daher weniger risikoreich sein, wenn dem deutschen
Unternehmen ein Partner zur Seite steht, der sowohl die
erforderlichen Landes- und Marktkenntnisse mitbringt als auch in
der Lage ist, Investitionen in China und gegebenenfalls auch die
strategische Neuausrichtung im Heimatmarkt zu finanzieren.
Dieses Kriterium erfüllen meist nur größere, in China ansässige
und seit langem erfolgreich tätige Unternehmen, die nicht selten
bereits als Wettbewerber im Heimatmarkt des deutschen Unternehmens in Erscheinung getreten sind.
Sie können mit den Cash-Cow-Produkten auch in Märkte
expandieren, die noch nicht das Entwicklungsstadium des
Heimatmarkts erreicht haben. Im Idealfall sind dort die
betreffenden Produkte gerade in die Wachstumsphase eingetreten und können sich mit dem Markt entwickeln. Aber auch
der Markteintritt zum Zeitpunkt der frühen Reifephase kann dem
Unternehmen ermöglichen, noch einige Jahre Gewinne abzuschöpfen. Diese Gewinne wiederum kann das Unternehmen dafür
verwenden, im Heimatmarkt neue Geschäftsfelder und Produkte
mit hohen Wachstumschancen aufzubauen.
Die Aussichten, einen geeigneten chinesischen Partner zu finden,
stehen gut. Seit dem Beitritt Chinas zu Welthandelsorganisation
im Jahr 2001 sind die Expansionsaktivitäten chinesischer Unternehmen im westlichen Ausland stark gestiegen. Im Rahmen ihres
Going Global wählen chinesische Unternehmen häufig das Vehikel
des Unternehmenskaufs, um Zugang zu Auslandsmärkten zu
erlangen. Die chinesische Regierung hat bereits vor einigen Jahren
eine Liste von Unternehmen aufgesetzt, deren Internationalisierung
in besonderem Maße gewünscht ist und gefördert wird. Sie hilft
bei der Identifikation geeigneter Zielunternehmen und stellt die
Finanzierung der Transaktion durch Bereitstellung von Mitteln aus
einem zu diesem Zweck eingerichteten milliardenschweren
Investitionsfonds bereit.
Bedeutung Chinas
Im Rahmen der zweiten Handlungsoption steht in vielen Fällen
China, das sich für eine Reihe von Branchen wie zum Beispiel
Es bietet sich damit grundsätzlich ein Modell des gegenseitigen
Marktzugangs an: Das deutsche Unternehmen stellt dem
chinesischen Investor erfolgskritische Ressourcen für seine
32
pwc: china compass | Sommer 2007
Investition und Finanzierung
internationale Expansion zur Verfügung und öffnet ihm damit die
Tür zum europäischen Markt. Als Gegenleistung ermöglicht der
chinesische Investor dem deutschen Unternehmen, seine
Produkte in den chinesischen Markt einzuführen, ohne dabei die
hohen Risiken eines Alleingangs fürchten zu müssen.
Transaktionsstruktur
Die erfolgreiche Umsetzung dieses Ansatzes erschweren zwei
Interessenskonflikte:
● Gerade familiengeführte mittelständische Unternehmen legen
großen Wert auf weitgehende Unabhängigkeit von externen
Investoren. Das gilt besonders für den Teil des Unternehmens, der im Heimatmarkt auf neue Marktfelder und
Produkte ausgerichtet werden soll. Demgegenüber begreifen
die chinesischen Investoren ihr Engagement im Ausland in
aller Regel als strategische Investition und streben die unternehmerische Kontrolle, gewöhnlich über eine Mehrheitsbeteiligung, an.
● Aus der Sicht des deutschen Unternehmens muss der Schutz
seiner technologischen Kernkompetenz gewährleistet sein.
Für die Chinesen wiederum zählt der Zugang zu westlichen
Technologien und deren Nutzung zur Modernisierung ihrer
Produkte und Prozesse in China zu den zentralen
strategischen Motiven eines Engagements im Ausland.
Beide Interessenskonflikte lassen sich durch die Wahl einer
Transaktionsstruktur ausgleichen, welche die Unabhängigkeit und
technologische Kernkompetenz des deutschen Unternehmens in
angemessener Weise schützt (beachten Sie dazu bitte
Deutschland
Schließlich stellt sich die Frage, ob der Kaufpreis für die Tochtergesellschaft in bar oder in Geschäftsanteilen des chinesischen
Käufers bezahlt werden sollte. Aus der Sicht der Autoren bietet es
sich an, zumindest teilweise Anteile der Tochtergesellschaft
gegen Anteile der chinesischen Gesellschaft zu tauschen (Schritt
3). Das hat gegenüber der Barzahlung einen wesentlichen Vorteil:
Das deutsche Mutterunternehmen wird Minderheitsaktionärin an
einem in China ansässigen, nunmehr international diversifizierten
Unternehmen mit technologisch hochwertigen Produkten.
Strategischen Einfluss kann sich das deutsche Management
durch eine Position in den Leitungs- oder Aufsichtsgremien des
2: Verkauf des Cash-CowGeschäftsfelds an ein
chinesisches Unternehmen
1: Rechtliche und
organisatorische
Ausgründung
Neues Geschäftsfeld
mit hohen
Wachstumschancen
im Heimatmarkt
Abbildung 1 zur strategischen Neuausrichtung in vier Schritten).
Es bietet sich an, die zur Veräußerung bestimmten Cash-CowGeschäftsfelder in eine oder mehrere Tochtergesellschaften
auszugründen (Schritt 1), die anschließend an chinesische
Investoren veräußert werden können (Schritt 2). Die Tochtergesellschaft verfügt über kritische Ressourcen, die das
chinesische Unternehmen für seine Internationalisierung benötigt
(ausgereifte Produkte, etablierte Marken, Vertriebsstrukturen im
Ausland, erfahrenes westliches Management, hoch entwickelte
Produktionstechnologien und -prozesse), hat aber keinen Zugang
zu aufnahmefähigen Märkten. Der kann durch einen chinesischen
Investor vermittelt werden, der in China über stetig wachsendes
Marktpotenzial verfügt und diese Nachfrage mit eigenen
Produkten, vor allem im Premiumbereich, nicht voll abschöpfen
kann. Mit anderen Worten: Die Interessen der deutschen Tochtergesellschaft und des potenziellen chinesischen Investors
ergänzen sich in idealer Weise.
Cash-CowGeschäftsfeld mit
stagnierendem
Marktwachstum im
Heimatmarkt
3a: 100 % Kontrolle
3b: Technologietransfer
4: 100 % Gewinne
China
Wachstumsstarkes
chinesisches
Unternehmen
2: Kaufpreis (bar/Anteile)
4: Gewinne
2 bis 4: Investitionen
1: 100 % Kontrolle
Eigentümer
des deutschen
Unternehmens
3a: Minderheitsaktionär
3b: Position in Unternehmensleitung bzw.
Aufsichtsrat
4: Gewinne
Richtung der Unternehmenskontrolle
Richtung des Zahlungsstroms
Abb. 1 Strukturierung von strategischer Neuausrichtung und Anteilstausch mit Unternehmen in Wachstumsmärkten in vier Schritten
pwc: china compass | Sommer 2007
33
Investition und Finanzierung
stetigen, aber langfristig abnehmenden Zuflüssen in wesentlich
volatilere Einkünfte, die jedoch hohe Steigerungsraten
versprechen. Um diese Rückflüsse zu glätten, kann es unter
Umständen sinnvoll sein, die deutsche Tochtergesellschaft
zunächst in ein Special Purpose Vehicle (SPV) auszugründen,
das dann den Anteilstausch mit dem chinesischen Unternehmen
vornimmt. Auf diese Weise können bei Bedarf ohne großen
administrativen Aufwand Anteile am SPV an andere Investoren
veräußert und somit der Cashflow an die deutsche Muttergesellschaft nivelliert werden.
Vorbereitung und Durchführung von Transaktionen
Jede Investition in ein chinesisches Unternehmen muss
besonders sorgfältig vorbereitet werden. Denn chinesische Unternehmen bergen auch erhebliche Risiken, wie etwa Verbindlichkeiten, die nicht in den Bilanzen ausgewiesen sind, unklare
Eigentumsverhältnisse oder fehlende Geschäftslizenzen. Daher
ist eine umfassende Due Diligence der potenziellen Partner unabdingbar. Die Strategie, einen Teil des eigenen Unternehmens an
einen chinesischen Investor zu veräußern und im Gegenzug eine
Minderheitsbeteiligung an einem chinesischen Unternehmen
einzugehen, um auf diese Weise privilegierten Marktzugang in
China zu erhalten, stellt den Mittelständler im Wesentlichen vor
drei Herausforderungen:
● Klärung der Handlungsoptionen: Bestimmung von Produktlebenszyklus, Marktpotenzial und der zur Auslagerung
geeigneten Geschäftsfelder
● Entflechtung der Unternehmensteile und Reorganisation der
Geschäftsprozesse
● Durchführung des Transaktionsprozesses
Was das im Einzelnen bedeutet und wie sich Unternehmen
vorbereiten können, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Klärung der Handlungsoptionen
Produktlebenszyklus und Marktportfolioanalyse
Im ersten Schritt muss ein Unternehmen zunächst grundsätzlich
entscheiden, ob es überhaupt in China antreten will. Zu diesem
Zweck ist die Attraktivität des chinesischen Markts mit den
anderen Märkten zu vergleichen, in denen das Unternehmen
bereits aktiv ist oder aktiv zu werden beabsichtigt (Marktportfolioanalyse). Dazu muss sich die Unternehmensleitung bereits im
Vorfeld der Marktbewertung Klarheit über die strategischen Eckpunkte des geplanten Engagements in China verschaffen. Die
vier Kernfragen, die er sich stellen sollte, lauten:
34
● Welche Produkte sind für den Absatz oder die Produktion in
China geeignet?
● Will sich das Unternehmen mit diesen Produkten als Nischen-
oder Vollanbieter im chinesischen Markt positionieren?
● Soll der Markteintritt schnell oder schrittweise vollzogen
werden?
● Will sich das Unternehmen nur auf die großen Städte
konzentrieren oder eine große geografische Region
abdecken?
Identifikation der für Absatz und Produktion in China geeigneten
Produkte
Wie in anderen Märkten erzielen auch in China voraussichtlich
nur solche Produkte Absatzerfolge, die auf eine wachsende
Marktnachfrage stoßen und in denen das Unternehmen über eine
relativ starke Wettbewerbsposition verfügt. Bitte beachten Sie
hierzu Abbildung 2: Marktattraktivität und Geschäftsfeldstärken.
Die Attraktivität der in der Matrix dargestellten neun Typen von
Geschäftsfeldern nimmt von unten links nach oben rechts zu. Die
dunkel hinterlegten Felder kennzeichnen Geschäftsfelder mit
geringer Attraktivität, wie zum Beispiel die „Poor Dogs“ ganz
unten links: Sie stehen für Tätigkeitsbereiche mit niedriger Marktattraktivität, in denen das Unternehmen zudem schwach aufgestellt ist. Solche Geschäftsfelder empfiehlt die Logik der Marktwirtschaft sofort aufzugeben. Im Gegensatz dazu kennzeichnen
die hellen Felder Geschäftsfelder hoher Attraktivität, wie zum
Beispiel die „Stars“. Sie lohnt es auszubauen, zum Beispiel durch
Expansion in benachbarte Märkte oder Erweiterung des Produktsortiments.
Für eine Produktion in China von besonderer Bedeutung ist vor
allem die Verfügbarkeit von Ressourcen, vor allem von
qualifiziertem Personal sowie der Schutz von für das Unternehmen erfolgskritischem Know-how.
Geschäftsfeldstärke
chinesischen Unternehmens sichern, beispielsweise als für das
Auslandsgeschäft zuständiger Vorstand. Die Rückflüsse seiner
Investition in die chinesische Gesellschaft stehen dem deutschen
Unternehmen in der Folgezeit zur Verfügung, um seine
strategische Neuausrichtung auf neue Wachstumsfelder im
Heimatmarkt voranzutreiben (Schritt 4). Dabei sollte nicht
übersehen werden, dass durch den Anteilstausch auch der
Charakter der zukünftigen Cashflows verändert wurde: von relativ
hoch
Old
Cash-Cows:
transferieren
Cash-Cows:
abschöpfen
Stars:
ausbauen
mittel
Weak
Cash-Cows:
ausschöpfen
Strong Dogs:
kräftigen
Rising Stars:
entwickeln
niedrig
Poor Dogs:
aufgeben
Dogs:
outsourcen
Questionmarks:
investieren
niedrig
mittel
Marktattraktivität
hoch
Abb. 2 Marktattraktivität und Geschäftsfeldstärken
Besondere Wachstums- und Gewinnaussichten bieten Produkte,
deren Lebenszyklen im China dem des deutschen Heimatmarkts
um mindestens eine Phase nacheilen. Den Ablauf veranschaulicht
Abbildung 3: Überlagerung von Produktlebenszyklen in nacheilenden Märkten. Während im deutschen Markt die durch den
pwc: china compass | Sommer 2007
Investition und Finanzierung
Absatz des Produkts realisierten Umsätze und Gewinne bereits
rückläufig sind, trifft das Produkt in China auf eine stark
wachsende Nachfrage mit guten Aussichten auf mittelfristig
steigende Umsätze und Gewinne. Anzeichen, dass ein Produkt
seinen Zenit bereits überschritten hat, sind vor allem abnehmendes
Wachstum des Umsatzes, der mit allen im betreffenden Markt
abgesetzten Produkten erzielt wird. Das ist ein Resultat des
Preiskampfs der Anbieter dieser Produkte: Dessen Folgen
wiederum sind Preisverfall, sinkende Umsätze und schrumpfende
Gewinnmargen. Indizien für ein Produkt, das sich in der Phase
des Marktwachstums befindet, sind hingegen steigende Umsätze
bei zugleich steigenden Preisen und Gewinnmargen. Denn in
dieser Marktsituation kann das Angebot die Nachfrage nicht voll
befriedigen.
Umsätze
Produktumsätze im
Heimatmarkt
Innovation
Produktlebenszyklus
Wachstum
Reife
Abschwung
Innovation
Wachstum
Reife
Abschwung
Produktlebenszyklus im Wachstumsmarkt (China)
Abb. 3 Überlagerung von Produktlebenszyklen in nacheilenden Märkten
Entscheidung über die Positionierung im chinesischen Markt und
die Geschwindigkeit des Markteintritts
Ob sich das Unternehmen mit den ausgewählten Produkten als
Nischen- oder Vollanbieter im chinesischen Markt positionieren
sollte, hängt sowohl von der Art der vertriebenen Produkte als auch
von der Reaktion potenzieller Wettbewerber auf den Markteintritt
und die Produktinnovation des deutschen Unternehmens ab.
Produkte, die auch im Zielmarkt nur noch für relativ kurze Zeit auf
starke Nachfrage stoßen würden, sollten zügig im Markt platziert
werden. Unternehmen, die in einem Nischenmarkt tätig sind, der
aufgrund schwer zu kopierender Produkte und vermutlich relativ
geringer Umsätze chinesische Wettbewerber nicht ernsthaft zu
fürchten hat, können den Markteintritt über einen längeren Zeitraum vollziehen. Anders verhält es sich bei der Ansprache hart
umworbener Kundengruppen mit substanziellen Umsatzpotenzial
und niedrigen Markteintrittsschwellen wie etwa leicht nachahmbare Produkte. In dieser Situation können Wettbewerber mit
wesentlich umfangreicheren Kapazitäten und besserem
pwc: china compass | Sommer 2007
Entscheidung über die Größe des abzudeckenden Markts
Hier ist neben den Produkteigenschaften und -nutzen der Preis
ein wichtiges Entscheidungskriterium. Konsumenten in
chinesischen Küstenregionen und einigen wenigen Großstädten
im chinesischen Inland wie Peking und Chongqing verfügen mit
etwa 30.000 RMB (circa 3000 Euro) über ein wesentlich höheres
Jahreseinkommen als das agrarisch geprägte Hinterland mit rund
11.000 RMB (circa 1100 Euro). Ebenso sind die Abnehmer von
Anlagen und Maschinen in den großen industriellen Zentren
konzentriert.
Sofern die Produkte nicht vorrangig auf den Bedarf der inneren
Provinzen ausgerichtet sind (wie etwa Landmaschinen) oder das
Unternehmen über Partnerschaften mit chinesischen Unternehmen ein über das gesamte Land gespanntes Vertriebsnetz
nutzen kann, ist aus Kostengesichtspunkten daher zumeist ein
Fokus auf die wichtigsten Ballungszentren mit hoher Kaufkraft
zweckmäßig.
Produktumsätze
im chinesischen Markt
Produktlebenszyklus im Heimatmarkt
Marktzugang den Markt leicht mit den vom deutschen Unternehmen abgeschauten Produkten für sich einnehmen.
Art des China-Engagements
Signalisieren die Marktportfolio- und Lebenszyklusanalyse eine
hohe Bedeutung des chinesischen Markts für die Zukunftsaussichten des Unternehmens oder eines seiner Geschäftsfelder, ist
im zweiten Schritt festzulegen, ob die Markterschließung allein
oder mithilfe eines chinesischen Partners geschehen soll. Das
Unternehmen muss entscheiden, wie die Wertschöpfungskette
zum chinesischen Kunden aussehen soll und welche Ressourcen
(Kompetenzen, Finanzmittel) dafür erforderlich sind.
Stellt sich nach kritischer Überprüfung der eigenen Fähigkeiten
und Erfahrungen heraus, dass ein chinesischer Partner erforderlich ist, um im chinesischen Markt zu bestehen, sollte im zweiten
Schritt geklärt werden, ob die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in China oder aber der vollständige oder anteilige
Verkauf von Geschäftsfeldern mit guten Zukunftsaussichten im
chinesischen Markt die beste Aussicht auf Erfolg hat.
Gemeinschaftsunternehmen, in denen mehrere Parteien aufgrund
ihrer hohen Investitionen die Kontrolle über die strategische Ausrichtung und das operative Geschäft ausüben wollen, sind – wie
das Beispiel eines französischen Nahrungsmittelherstellers jüngst
demonstriert hat – sehr konfliktanfällig. Sie erfordern daher von
Management und Fachkräften ein hohes Engagement. Gerade
mittelständische Unternehmen stellen daher regelmäßig fest: Ihr
chinesisches Joint Venture bindet erhebliche Ressourcen, die an
anderer Stelle hätten effizienter eingesetzt werden können,
eventuell sogar jetzt dort fehlen.
In einer klug vorbereiteten Allianz mit einem chinesischen Unternehmen als dominierendem Investor können viele dieser Konflikte
bereits im Vorfeld vermieden werden. Denn hier liegen die langfristigen Interessen beider Seiten wesentlich näher beieinander:
35
Investition und Finanzierung
Beide Seiten können sich darauf konzentrieren, die identischen
strategischen Ziele voranzubringen.
Geeignete Geschäftsfelder und Produkte
Haben sich die Gesellschafter des deutschen Unternehmens
dafür ausgesprochen, eine Allianz mit einem chinesischen Unternehmen einzugehen, ist zu bestimmen, welche Unternehmensbereiche und Produkte ausgelagert werden sollen. Wie die
Analyse der Produktlebenszyklen in den verschiedenen Märkten
ergab, sollten an für sich ausschließlich Geschäftsfelder ausgelagert werden, deren Produkte im Heimatmarkt den Zenit ihres
Produktlebenszyklus bereits überschritten haben, im chinesischen
Markt aber noch wachsen. Zumeist ist diese strikte Trennung
aufgrund von produktionstechnischen Restriktionen oder unter
Marketing-Gesichtspunkten aber nicht möglich, eventuell auch
nicht sinnvoll. Das deutsche Unternehmen hat also zu
entscheiden, welche im Heimatmarkt auf Dauer marktfähigen
Produkte es zukünftig ebenfalls der Initiative des chinesischen
Partners überlassen will, wenn es sie im Geschäftsfeld
zusammen mit im deutschen Markt auf Dauer nicht attraktiven
Produkten veräußert.
Wie weit oder eng die Grenzen des auszulagernden Geschäftsfelds gesteckt werden, hängt vor allem vom Produktspektrum des
potenziellen Investitionspartners ab. Idealerweise liegt der neue
Schwerpunkt des deutschen Unternehmens außerhalb des
Betätigungsfelds des chinesischen Partners. Damit wird eine
Konkurrenzsituation vermieden, die das Verhältnis zwischen den
Partnern trüben könnte.
Zudem bietet die Bereitschaft zur Übertragung von im Heimatmarkt zukunftsfähigen Produkten und Technologien auf das
betreffende chinesische Unternehmen auch einige Vorteile:
Erstens signalisiert es potenziellen chinesischen Partnern, dass
das deutsche Unternehmen an einer langfristigen Partnerschaft
interessiert ist und nicht etwa nur seine im Heimatmarkt bald nicht
mehr nachgefragten Produkte günstig abstoßen möchte. Zweitens
steigt der Wert der Investition für den potenziellen chinesischen
Käufer, denn er erwirbt zugleich die Chance, auch in entwickelten
Auslandsmärkten mit langfristig marktfähigen Produkten anzutreten. Das deutsche Unternehmen wird also in der Lage sein,
einen deutlich höheren Verkaufspreis zu realisieren. Schließlich
verbessert das deutsche Unternehmen die Zukunftsaussichten
des chinesischen Unternehmens, an dem es gegebenenfalls als
Minderheitsgesellschafter beteiligt sein wird, und über die
dadurch zu erwartenden höheren Rückflüsse aus der Beteiligung
damit indirekt auch seine eigene finanzielle Situation.
Entflechtung der Unternehmensteile und Reorganisation der
Geschäftsprozesse
Das deutsche Unternehmen wird das identifizierte Geschäftsfeld
in aller Regel vor seiner Veräußerung in organisatorischer und
rechtlicher Hinsicht aus dem übrigen Unternehmen heraustrennen
müssen – in der angelsächsischen Terminologie als Spin-off oder
Carve-out bezeichnet.
36
Diese Entflechtung und Reorganisation ist häufig extrem
aufwendig. Im einfachsten Fall ist nicht einmal die rechtliche
Gründung eines neuen Unternehmens erforderlich, weil das
Geschäftsfeld als Vermögenswert veräußert werden kann („Asset
Deal“). In der Regel sind im Geschäftsfeld jedoch wesentliches
Know-how in Organisationsprozessen, Mitarbeitern und
Beziehungen zu Kunden und Lieferanten gebunden, die nur durch
Gründung eines neuen Unternehmens vollständig übertragen
werden können. Im Extremfall ist die Produktion des auszugründenden Geschäftsfelds so stark mit dem des Mutterunternehmens verzahnt, dass sogar der Aufbau neuer Anlagen,
Abteilungen und ganzer Wertschöpfungsketten erforderlich ist.
Dadurch bietet die notwendige Reorganisation auch die Chance,
mit der Anpassung der jeweiligen Wertschöpfungsketten zugleich
die Leistungsfähigkeit beider Unternehmensteile zu steigern. Die
Beseitigung von Engpässen im Produktionsprozess kann zum
Beispiel die Kapazität der gesamten Produktion erweitern.
Optimierte logistische Prozesse erhöhen die Umschlagsgeschwindigkeit, senken die Transport- und Lagerkosten und
reduzieren die Kapitalbindung.
Die Bereiche, die in aller Regel von einer solchen Transaktion
betroffen sind, skizziert die Tabelle 1: Herausforderungen bei der
Ausgründung und Übertragung von Geschäftsfeldern.
Durchführung der Transaktion
Nicht zuletzt aufgrund von chinesischen Eigenheiten stehen
deutsche Unternehmen bei Vorbereitung und Durchführung
strategischer Allianzen mit chinesischen Investoren vor
besonderen Herausforderungen. Über die wichtigsten sechs
informieren Sie die folgenden Abschnitte.
Investorensuche in China
Eines der größten Hindernisse bei der Investorensuche ist das in
China allerorten herrschende „Informationsvakuum“. Es gibt kaum
Unternehmensdatenbanken, Kreditratings oder Industrieanalysen.
Wenn Zahlen verfügbar sind, ist das Zustandekommen der Daten
oft fragwürdig. Diese Intransparenz wird durch eine starke Fragmentierung vieler Industrien verstärkt. Infolge des Informationsdefizits ist die Identifikation passender Beteiligungsgeber in China
deutlich aufwendiger als in westlichen Märkten. Westliche Unternehmen beschränken sich bei Partnerschaften mit chinesischen
Unternehmen daher oft darauf, sich mit bekannten Staatsunternehmen zusammenzutun. Dieser Ansatz verschenkt aber große
Chancen: Gut geführte chinesische Privatunternehmen verfolgen
aggressive Gewinn- und Expansionsziele, um in ihren
boomenden Märkten führende Positionen zu erreichen und zu
behaupten. Dabei sind jährliche Wachstumsraten von 30 bis 50
Prozent keine Seltenheit. Um ihr rasantes Wachstum aufrechtzuerhalten, sind diese Unternehmen an ausländischen Kapitalinvestitionen interessiert, aber häufig noch mehr an modernen
Produkt- und Prozesstechnologien und an Managementexpertise.
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Investition und Finanzierung
Bereich
Herausforderungen
Zu klärende Fragen
Strategie
Wenn das auszugründende Geschäftsfeld bisher
einen wesentlichen Teil des Umsatzes und Ertrags
erwirtschaftet hat, steht das Unternehmen nach der
Übertragung des Geschäftsfelds quasi vor einem
Neuanfang.
● Kann dieser strategische Neuanfang mit den vorhandenen
Ressourcen bewältigt werden oder sind Zukäufe oder Fusionen
erforderlich?
Gesellschafter
Kunden
Mitarbeiter
In familiengeführten Unternehmen ist bei
strategischen Entscheidungen häufig Konsens
erforderlich. Immerhin sollen wesentliche Teile des
Familienvermögens veräußert werden.
● Welche Konsequenzen hat die beabsichtigte strategische Neuausrichtung für das Gesamtunternehmen?
● Ist sichergestellt, dass alle Gesellschafter des Unternehmens die
Transaktion mittragen?
● Sollte dies nicht der Fall sein: Sind die Einwände berechtigt? Durch
welche Maßnahmen können sie überwunden werden?
Die substanziellen Veränderungen der Eigentümerstruktur des Unternehmens kann beim Kunden
Verunsicherung darüber auslösen, welche
Leistungen zukünftig angeboten werden.
● Welche Anforderungen haben die Kunden an Produkteigenschaften,
Qualität, Liefersicherheit, Service, Preis und Lieferantenbeziehungen?
Auf dem in den Mitarbeitern gebundenem Wissen
(Technologie, Prozesse, Produkte, Markt, Unternehmensstrategie...) gründet ein wesentlicher Teil
der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Ohne verlässliche Perspektiven verlassen gerade
die Leistungsträger das Unternehmen.
● Tragen die Schlüsselpersonen die Ausgründung des Geschäftsfelds
mit?
● Wie lässt sich die Einhaltung dieser Anforderungen der Kunden bei
der Weiterführung des auszugründenden Geschäftsfelds sicherstellen?
● Welche Tätigkeitsfelder müssen vor Übertragung des Geschäftsfelds dupliziert werden?
● Welche Mitarbeiter sollen unbedingt beim Mutterunternehmen
verbleiben – und entsprechende Angebote erhalten?
Interessierte Dritte
(Behörden, Politik,
Medien ...)
Besonders Behörden, wie das Finanzamt, und
politische Verbände (etwa Vertreter der Arbeitnehmer) wollen ihre eigenen Interessen am Unternehmen gewahrt sehen.
● Wie lässt sich durch ein vorausschauendes Kommunikationsmanagement die Akzeptanz der Transaktion sicherstellen?
Produkte
Die Trennung von Mutterunternehmen und auszugründendem Geschäftsfeld erfordert die exakte
Definition und Abgrenzung der jeweiligen Produktportfolios.
● Welche Zusammenhänge (vor allem in den Bereichen Produktion,
Marketing/Vertrieb und Einkauf) sind bei der Zusammenstellung der
einzelnen Produkte zu Produktportfolios zu beachten?
Produktion
Die notwendige Entflechtung der Unternehmensteile wird in der Regel eine aufwendige
Reorganisation der Produktion und anderer
Geschäftsprozesse beider Unternehmensteile
erforderlich machen.
● Lassen sich die Produktionsprozesse von Mutterunternehmen und
auszugründendem Geschäftsfeld voneinander trennen oder besteht
Koppelproduktion?
● Wie lassen sich die begründeten und unbegründeten Ängste
dämpfen oder entkräften?
● Werden dieselben Produktionskapazitäten genutzt? Wenn ja,
welche Investitionen sind zur Duplizierung erforderlich?
● Kann die Produktionskapazität durch die Beseitigung von Engpässen gesteigert werden?
● Können durch Neuausrichtung der Wertschöpfungskette Effizienzverbesserungen erzielt werden?
Marketing und
Vertrieb
Durch Ausgründung eines Geschäftsfelds beeinflusst das Mutterunternehmen seine Außenwirkung
im Markt. Es muss daher sicherstellen, dass auch
nach erfolgter Ausgründung dem Mutterunternehmen die essenziellen Ressourcen in Marketing
und Vertrieb zur Verfügung stehen.
● Wie soll die Vertriebsorganisation getrennt werden?
Einkauf,
Lieferantenbeziehungen und
Lieferketten
Der potenzielle chinesische Erwerber verfügt sehr
wahrscheinlich über eigene Kontakte zu
Lieferanten, die er für das auszugründende
Geschäftsfeld nutzen möchte.
● Können über den zukünftigen chinesischen Partner auch für das
Mutterunternehmen neue Lieferkanäle geöffnet werden?
Schutz geistigen
Eigentums
Im Rahmen der Transaktion ist das Unternehmen
gezwungen, potenziellen Käufern substanziellen
Einblick in das zur Veräußerung stehende
Geschäftsfeld zu geben.
Auch deshalb sollte das Unternehmen gleich zu
Beginn der Transaktion bestimmen, welches Knowhow im auszugründenden Geschäftsfeld vorhanden
ist und welches unbedingt beim Mutterunternehmen verbleiben muss.
Rechtsform
Die rechtliche Ausgründung des Geschäftsfelds ist
häufig aufwendig und hat durch die Wahl der
Rechtsform des auszugründenden Geschäftsfelds
auch erhebliche Auswirkungen auf dessen
zukünftiges operatives Geschäft.
● Ist die Neupositionierung von Marken erforderlich?
● Besteht bei den Lieferketten Optimierungsbedarf?
● Welche Bereiche und Informationen des Unternehmens sollen für
Kaufinteressenten bis zur vollständigen Abwicklung der Transaktion
auf jeden Fall „off Limits“ sein?
● Über welche geschützten oder schutzfähigen und -würdigen
Ressourcen verfügt das Unternehmen (Technologien, Know-how
und Marken)?
● Wie sollen sie zukünftig geschützt werden?
● Welche Marken dürfen von dem Mutterunternehmen oder dem
ausgegründeten Geschäftsfeld weitergeführt werden?
● Welche Konsequenzen hat die Wahl der verschiedenen Rechtsformen für Haftung, Publizitätspflichten und Finanzierungsmöglichkeiten des auszugründenden Unternehmens und
gegebenenfalls auch für das Mutterunternehmen?
Tab. 1 Herausforderungen bei der Ausgründung und Übertragung von Geschäftsfeldern (Teil 1)
pwc: china compass | Sommer 2007
37
Investition und Finanzierung
Bereich
Herausforderungen
Zu klärende Fragen
Haftung für
Verbindlichkeiten
Die – latente –Haftungspflicht für Verbindlichkeiten ist ein
großes Handicap bei Transaktionen, und zwar für Verkäufer
wie Erwerber. Daher sollte der Verkäufer Haftungsrisiken
und schwebende Verbindlichkeiten im auszugründenden
Geschäftsfeld klären und möglichst beseitigen oder absichern. Ist das nicht möglich, muss entscheiden werden, ob
sie im alten Unternehmen verbleiben oder auf den Erwerber
des auszugründenden Geschäftsfelds übertragen werden
sollen.
● Welche Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen
bestehen?
Reporting und
Controlling
Als Grundlage für die Kaufpreisfindung für den auszugliedernden Geschäftsbereich und zur Erstellung von
Planungsrechnungen und Pro-forma-Jahresabschlüssen ist
eine umfassende Bewertung und glaubwürdige Darstellung
der Entwicklung des ausgegliederten Geschäftsbereichs
erforderlich.
● Welche Garantien wurden gegeben und wie hoch werden
die voraussichtlichen Kosten der Inanspruchnahme sein?
● Bestehen latente Steuerverpflichtungen?
● Muss das Unternehmen damit rechnen, nach Abschluss
eines anhängigen Gerichtsverfahrens in Anspruch
genommen zu werden?
● Welche materiellen und immateriellen Vermögenswerte
sind im Unternehmen gebunden?
● Wie sollen sie dem Geschäftsfeld oder dem Mutterunternehmen zugeordnet werden?
● Welches Anlagen- und Umlaufvermögen benötigt das
auszugliedernde Geschäftsfeld?
IT-Systeme
Bei der physischen und datentechnischen Trennung des ITSystems muss Daten- und Betriebssicherheit beider Unternehmensteile garantiert sein.
● Welche IT-Systeme sollen im auszugründenden
Geschäftsfeld weitergeführt oder implementiert werden?
Standorte und
Immobilien
Entscheidend für den Erfolg beider Unternehmensteile sind
auch der Zugang zu qualifizierten Mitarbeitern, die Nähe zu
Absatzmärkten und Lieferanten sowie die Wettbewerbssituation.
● Wo sollen zukünftig welche Unternehmensaktivitäten
angesiedelt sein?
Externe Dienstleistungen
Als rechtlich eigenständige Gesellschaft muss das auszugründende Unternehmen Geschäftsberichte veröffentlichen
und Steuererklärungen abgeben.
● Welche externen Dienstleistungen (IT-Dienste, Beratung,
Wirtschaftsprüfung ...) sollen neu ausgeschrieben oder
verhandelt werden?
Tab. 1 Herausforderungen bei der Ausgründung und Übertragung von Geschäftsfeldern (Teil 2)
Chinesische Unternehmen bevorzugen als Übernahmekandidaten
häufig Unternehmen, zu denen sie bereits Geschäftsbeziehungen
unterhalten oder im Wettbewerb stehen. Denn in beiden Fällen
konnten sie sich über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens
bereits ein gutes Bild machen. Deutsche Unternehmen können
bei Identifikation und Erprobung möglicher Partner für eine Allianz
eine ähnliche Strategie wählen, indem sie mit einem Geschäftspartner zunächst eine Kooperation in einem Teilmarkt oder
Produktsegment eingehen.
Transaktionsprozess
Nur wenige chinesische Unternehmen verfügen über Erfahrung
mit M&A-Transaktionen, ganz zu schweigen von Unternehmenskäufen und -beteiligungen im Ausland. Zudem akzeptieren
Chinesen nur selten westliche Berater, die diesen Erfahrungsnachteil ausgleichen könnten. Eine fatale Folge der Unerfahrenheit der Chinesen: Der typische Beteiligungsprozess wird als
Grundlage für die Abwicklung der Transaktion in einzelnen
Elementen oder als Ganzes grundsätzlich infrage gestellt. Die
Standards der Transaktion müssen daher vielfach in
Verhandlungen mit dem chinesischen Transaktionspartner erst
etabliert werden.
Sorgfaltsprüfung und Unternehmensbewertung
Selbst gründliches Kennenlernen des potenziellen Partnerunternehmens im Geschäftsverkehr ersetzt nicht die umfassende Due
Diligence seiner finanziellen, operativen und rechtlichen
Verhältnisse. Die Ergebnisse dieser Sorgfaltsprüfung dienen
zugleich als Grundlage für die Bewertung des Unternehmens. Die
dabei angewandten internationalen Bewertungsstandards
38
müssen einem potenziellen chinesischen Investor aber häufig erst
erklärt und begründet werden. Denn die in China übliche
Bewertungspraxis ist stark durch das gesetzlich vorgeschriebene
Bewertungsverfahren beim Erwerb von Staatseigentum geprägt
und orientiert sich oft noch am Anlagevermögen des Unternehmens – dem Substanzwertansatz. (Lesen Sie hierzu bitte
auch den Beitrag „Unternehmenskauf auf Chinesisch: Regeln und
Eigenheiten der Bewertung“ in der Ausgabe Winter 2006/Frühjahr
2007 Ihres pwc: china compass, ab Seite 18.) Auch ist die
verschuldensfreie Unternehmensbewertung („cash and debt free“)
nicht unbedingt bekannt. Zur Bestimmung des endgültigen Kaufpreises werden dabei, wie Sie sicher wissen, die Nettoschulden
vom vertraglich fixierten Unternehmenswert abgezogen.
Verhandlungen
Die chinesische Geschäftskultur bevorzugt vertrauensbasierte
Transaktionen und meidet rein vertragliche Abwicklungen. Erfolgreiche Verhandlungen mit Chinesen beanspruchen erhebliche
Zeit im Vorfeld der eigentlichen Verhandlungsphase, um die
erforderliche zwischenmenschliche Harmonie aufzubauen.
Im Gegensatz zu den eher linearen Verhandlungsstrukturen vieler
Westler neigt die chinesische Seite häufig stärker zu einem ganzheitlichen, zirkulären Verhandlungsstil: Der Verhandlungsgegenstand wird nicht in einzelne Verhandlungspakete zerlegt, die dann
nacheinander isoliert erörtert werden. Wenn die chinesischen
Verhandlungspartner mit einem Teilergebnis unzufrieden sind,
neigen sie regelmäßig dazu, die bisher erreichten Absprachen zu
verwerfen, um noch einmal ganz von vorne anzufangen. Zudem
ist häufig die von westlichen Geschäftsleuten bevorzugte Heran-
pwc: china compass | Sommer 2007
Investition und Finanzierung
gehensweise, zunächst die sogenannten Dealbreaker zu
identifizieren und zu beseitigen, für viele chinesische
Verhandlungspartner ungewohnt.
Angesichts der hohen Bedeutung des Gesamtergebnisses ist
zudem häufig auch die zeitliche Effizienz der Verhandlung nachrangig. Da speziell Deutsche einmal festgesetzte Zieltermine sehr
ernst nehmen, werden diese von chinesischer Seite oft benutzt,
um den westlichen Verhandlungspartner unter Zeitdruck zu
setzen. Eine typisch chinesische Verhandlungstaktik, die darauf
ausgerichtet ist, die Verhandlung zu verzögern, ist die endlose
Diskussion nebensächlicher Verhandlungsgegenstände. Der
westliche Verhandlungspartner kann sich schützen, indem er
einen Wettbewerb mit nichtchinesischen Mitbietern initiiert und
den Chinesen seine Alternativen immer wieder aufzeigt.
Extreme anfängliche Verhandlungspositionen chinesischer
Verhandlungspartner sind aber in der Regel nicht unüberwindbar.
Es ist eine chinesische Tradition, besonders um den Preis zu
feilschen und von großen Handlungsspielräumen des Gegenübers bei der Preisgestaltung auszugehen. Für die westliche
Verhandlungspartei ist es daher wichtig, ebenfalls mit einem
hohen ersten Preisangebot zu beginnen und von vornherein die
notwendigen Zugeständnisse einzuplanen.
Vertrag
Komplexe Vertragswerke waren bis vor kurzem in China eher
unüblich. In der chinesischen Vorstellungswelt sind es
Beziehungen, nicht Verträge, welche die nötige Sicherheit zur
Abwicklung von Geschäften gewährleisten. Wenn Chinesen
Verträge abschließen, tendieren diese dazu, kurz zu sein und nur
die wichtigsten Eckpunkte zu regeln.
Während die Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags aus
westlicher Sicht das Ende des Verhandlungsprozesses darstellt,
ist sie aus chinesischer Sicht in vielerlei Hinsicht lediglich der
Beginn einer neuen Verhandlungsphase. Die nachträgliche
Vertragsverhandlung sollte daher als ein integraler Bestandteil
des Verhandlungsprozesses eingeplant werden.
Zudem ist es ratsam, Ansätze zur Risikominimierung in die
Vereinbarung einzubauen, um den Verlauf der Transaktion nach
Vertragsabschluss faktisch kontrollieren zu können. Beispiele sind
die Implementierung der Transaktion in Stufen – wobei die jeweils
nächste Stufe von dem erfolgreichen Abschluss der vorherigen
abhängig gemacht wird – und das Zurückhalten von Kerntechnologien.
Fazit
Das chinesische Going Global findet im Kontext eines breiteren
globalen Trends statt, der die Weltwirtschaft in den kommenden
Jahren prägen wird: dem Auftreten einer neuen Generation von
international wettbewerbsfähigen Unternehmen aus Schwellenländern als globale strategische Investoren. Für deutsche Unternehmen gilt es, sich frühzeitig auf die strukturelle Veränderung
pwc: china compass | Sommer 2007
des Wettbewerbsumfelds einzustellen und sie zu ihrem Vorteil zu
nutzen.
Strategische Allianzen mit chinesischen Partnern eröffnen neue
Chancen in einem der bedeutendsten Wachstumsmärkte der
Welt. Angesichts der Dynamik des chinesischen Going Global
haben vor allem Unternehmen mit Geschäftsfeldern, deren Produkte sich in der späten Reifephase befinden, die Möglichkeit,
diese auszugründen und in diese Partnerschaften einzubringen.
Die Erträge können dafür genutzt werden, um die Muttergesellschaft im europäischen Heimatmarkt strategisch neu auszurichten.
Trotz der erheblichen Vorteile, die dieses Modell bietet, stellt
seine Umsetzung gerade mittelständische Unternehmen vor
große Herausforderungen. Voraussetzung für das Gelingen ist
das detaillierte Verständnis, welche Produkte und Geschäftsfelder
an den chinesischen Partner veräußert und welche in Eigenregie
weiter vorangetrieben werden sollen. Zudem bedarf es einer
genauen Kenntnis der Klippen des Beteiligungsprozesses mit
chinesischen Investoren sowie einer Transaktionsstruktur, welche
die im Heimatmarkt zukunftsfähige Kernkompetenz angemessen
schützt.
Wenn Sie Fragen haben, an Details interessiert sind oder beraten
werden möchten, rufen Sie uns bitte an oder schicken uns einfach
eine E-Mail.
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[yu qin gu zong]
In wörtlicher Übersetzung:
„Jemanden einfangen, indem man ihm
freien Lauf lässt.“
Jemandem zunächst viele Freiheiten
lassen, die ihn dann umso fester binden.
Vielfach mit Erfolg angewandt, nicht nur
im Geschäfts-, sondern auch im
Privatleben – auch außerhalb Chinas.
欲
擒
故
縱
39
Investition und Finanzierung
Zwischenstopp Deutschland: Das „Going
Global“ chinesischer Unternehmen
Im vorangegangenen Beitrag haben unsere Transaktionsexperten
Anselm Stolte und Matthias Müller wesentliche Chancen und
Herausforderungen von Allianzen mit chinesischen Unternehmen
aufgezeigt. Im folgenden Beitrag geben sie einen kurzen Überblick über die Motive des chinesischen „Going Global“ und den
Stand wichtiger Beteiligungen von chinesischen Unternehmen in
Deutschland.
Seit dem Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation im
Dezember 2001 haben chinesische Unternehmen mit medienträchtigen Unternehmenskäufen und -kaufangeboten die
Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf sich gezogen.
Prominente Beispiele sind der Kauf der PC-Sparte von IBM für
1,75 Milliarden US-Dollar durch den chinesischen Computerhersteller Lenovo im Dezember 2004 und der gescheiterte Übernahmeversuch der US-Haushaltsgerätefirma Maytag im Mai 2005
durch den Haushaltsgerätehersteller Haier.
Einer der wichtigsten Treiber für die internationale Expansion der
chinesischen Wirtschaft ist die Going-Global-Politik der
chinesischen Regierung, die der damalige Premier Zhu Rongji
erstmals im März 2002 in seiner Rede vor dem Großen
Nationalen Volkskongress verkündete. Die Investitionen werden
zum Teil aus einem mit rund 150 Milliarden US-Dollar gefüllten
Investitionsfonds der chinesischen Regierung finanziert. Jüngstes
Beispiel: die im Mai dieses Jahres bekannt gegebenen
Investitionen im Umfang von drei Milliarden US-Dollar in die USBeteiligungsgesellschaft Blackstone.
In Rahmen dieser Expansionspolitik werden chinesische Staatsund Privatunternehmen durch die Regierung aufgefordert, im
Ausland zu investieren. Unterstützt werden sie dabei durch den
Abbau bürokratischer Hürden. etwa die Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren und die Lockerung von Devisenkontrollen. Möglich werden die chinesischen M&A-Aktivitäten im
Ausland vor allem durch die hohe Verfügbarkeit von Kapital zu
niedrigen Kosten. Mit den größten Fremdwährungsreserven der
Welt, die sich Mitte 2007 auf über 1,2 Billionen US-Dollar beliefen,
sind staatliche Banken zudem in der Lage, günstige Kredite für
die Expansion im Ausland zu vergeben.
So war geplant, die beabsichtigte Übernahme des USamerikanischen Ölkonzerns Unocal durch die China National
Offshore Oil Company (CNOOC) unter anderem mit einem
teilweise nicht und teilweise nur niedrig verzinsten staatlichen
Darlehen zu finanzieren. Um die Kontrolle des kleineren
kalifornischen Rivalen Unocal war im Sommer 2005 ein regelrechter Bieterkampf mit dem US-Ölkonzern Chevron Texaco
entbrannt.
40
Für große Auslandstransaktionen chinesischer Unternehmen
bieten zunehmend auch Private-Equity-Häuser Finanzierungslösungen an. So haben die US-Beteiligungsgesellschaften Texas
Pacific Group, General Atlantic und Newbridge Capital insgesamt
350 Millionen US-Dollar im Rahmen des Kaufs der PC-Sparte von
IBM durch Lenovo investiert. Nicht zuletzt verfügen viele
chinesische Unternehmen nach erfolgreichen Geschäftsjahren in
geschützten Heimatmärkten oder wegen hoher Preise aufgrund
einer steigenden Nachfrage durch die wirtschaftliche Expansion in
China (etwa in der Stahlindustrie) selbst über ausreichend
finanzielle Ressourcen, um ihre Expansion im Ausland
finanzieren zu können.
Die beiden wichtigsten Motive für die chinesischen M&AAktivitäten im Ausland sind die Sicherung strategisch wichtiger
Ressourcen – vor allem Öl und Erdgas – für die chinesische
Volkswirtschaft und die Stärkung der Wettbewerbsposition auf
dem chinesischen Heimatmarkt durch den Transfer von
westlichen Marken und Technologien nach China. Daneben
gewinnt bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen
chinesischer Unternehmen zunehmend auch das Motiv des
Marktzugangs im Ausland an Bedeutung. Dabei geht es den
chinesischen Investoren um den Erwerb der Ressourcen, die für
den erfolgreichen Markteintritt unabdingbar sind und die ihnen
selbst fehlen.
Typischerweise ergänzen chinesische Unternehmen ihre
Ressourcenposition um westliches Managementwissen, Kunden
in reifen Märkten oder eine international etablierte Marke. Im
Auslandsmarkt nutzen die Chinesen dann ihre niedrigen Kosten
in der Heimat als Wettbewerbsvorteil, indem sie große Teile der
Beschaffung und Produktion des Zielunternehmens nach China
verlagern. Das ausländische Zielunternehmen konzentriert sich
dann häufig auf Forschung und Entwicklung, die Fertigung hochwertiger Schlüsselkomponenten, Endmontage, auf Marketing und
Verkauf sowie After-Sales-Service.
Welche Erfahrungen chinesische Investoren mit Unternehmensübernahmen in Deutschland gemacht haben, skizziert Tabelle 1:
Wichtige Beteiligungen chinesischer Investoren in Deutschland. In
Deutschland konzentriert sich die Investitionstätigkeit der
Chinesen nach anfänglichen Fehlschlägen derzeit vor allem auf
den mittelständischen Werkzeug- und Textilmaschinenbau.
Was die bisherige Bilanz ihrer Unternehmenskäufe und
-beteiligungen im Ausland betrifft, haben sich chinesische Unternehmen als bessere Investoren denn Integratoren erwiesen. Die
Wertschöpfung chinesischer Investitionen, bei denen der
chinesische Käufer lediglich eine Minderheitsbeteiligung erwarb,
entwickelte sich deutlich positiver als die von hundertprozentigen
Unternehmenskäufen.
Chinesischen Unternehmen fehlt es häufig an Kompetenz bei der
Reorganisation und Integration der Übernahmekandidaten. Ohne
die Unterstützung erfahrener Partner gelingt es ihnen daher
pwc: china compass | Sommer 2007
Investition und Finanzierung
Status des
Zielunternehmens
Branche
Kommentar
Hirschfelder Leinen und
Textil GmbH
Insolvenz
Bekleidung
erneute Insolvenz nach 1,5 Jahren;
Verlagerung der Produktion nach
Rumänien
TCL Corporation
Schneider Electronics
AG
Insolvenz
Unterhaltungselektronik
Aufgabe der Produktion in Deutschland,
Verbleib von Marketing und Vertrieb am
Unternehmenssitz in Türkheim
2003
SailStar-Group,
Shanghai
Boewe Textile Cleaning
GmbH
Old Cash-Cow
Textilreinigungsmaschinen
Schrittweise Übertragung der Anteile an
den chinesischen Investor, erfolgreicher
Geschäftsverlauf
2003
D‘Long International
Strategic Investment
Co., Ltd.
Fairchild Dornier GmbH
(728-Jet-Programm)
Insolvenz
Flugzeugbau
Insolvenz der D’Long-Gruppe in China
2003
Huapeng Trading
Welz Gas Cylinder
GmbH
Insolvenz
Metallverarbeitung
erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der
Übernahme
2004
Shenyang Machine
Tool Co., Ltd.
Schiess AG
Insolvenz
Werkzeugmaschinenbau
erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der
Übernahme
2004
Zhong Qiang Tools
Lutz Maschinen- und
Gerätebau GmbH
Insolvenz
Werkzeugmaschinenbau
Ausbau des deutschen Standorts
2004
TTI (Techtronic
Industries Co., Ltd.)
AEG Elektrowerkzeuge
GmbH
von der AtlasCopco-Gruppe
übernommen
Elektrowerkzeuge
erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der
Übernahme
2005
Beijing No. 1 Machine
Tool Plant
Werkzeugmaschinenfabrik Adolf Waldrich
Coburg GmbH & Co.
KG
von der HerkulesGruppe im Rahmen
der Insolvenz der
Ingersol Rand
übernommen
Werkzeugmaschinenbau
erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der
Übernahme
2005
Dalian Machine Tool
Group Co., Ltd.
F. Zimmermann GmbH
keine Angaben
Werkzeugmaschinenbau
Ausbau des Unternehmenssitzes und
Produktionsstandorts in Denkendorf
2005
Harbin Measuring &
Cutting Tool Group
Co., Ltd.
Kelch GmbH & Co. KG
Werkzeugmaschinenfabrik
Insolvenz
Werkzeugmaschinenbau
Erhalt des Produktionsstandorts in
Schorndorf und Ausbau zur Europazentrale von Harbin geplant
2006
Qingdao Hisun
Garment Group
GROSSE Webereimaschinen GmbH
Insolvenz
Textilmaschinenbau
Übernahme sämtlicher Mitarbeiter;
fünfjährige Standortgarantie
2006
Hangzhou Machine
Tool Group Ltd.
aba z&b Schleifmaschinen GmbH
keine Angaben
Mahlwerkzeughersteller
Übernahme von 60 Prozent und Expansion des Geschäfts nach Deutschland
2006
SGSB Group
Dürkopp Adler AG
Ergebniskrise
Textilmaschinenbau
erfolgreicher Geschäftsverlauf nach der
Übernahme
2006
Grand View Development (HK), Ltd.
UES Unit Equipment
Services AG
Old Cash-Cow
Schiffsausrüster
Ausbau der Marktposition von Grand
View (China)
2006
BenQ Corporation
Mobiltelefon-Sparte der
Siemens AG
Ergebniskrise
Mobiltelefonhersteller
Konkurs im September 2006
Jahr
Chinesischer Investor
Zielunternehmen
2001
D‘Long International
Strategic Investment
Co., Ltd.
2002
Tab. 1: Wichtige Beteiligungen chinesischer Investoren in Deutschland
selten, alle Synergiepotenziale auszuschöpfen, die bei einer
vollständigen Akquisition den größten Wert schaffen.
Die Eignung eines mittelständischen Unternehmens für
chinesische Investoren wird zudem durch die Phase seines unternehmerischen Lebenszyklus – Start-up, Wachstum, Reife – sowie
gegebenenfalls durch unternehmerische Sondersituationen –
Nachfolge, strategische Neuausrichtung, Krise – bestimmt.
Gewichtet man typische Beteiligungsziele mittelständischer
Unternehmen nach diesen Kriterien und gleicht sie mit dem
typischen Profil chinesischer Investoren ab, so ergibt sich ein
stark differenziertes Bild. Speziell der bislang von chinesischen
Investoren in Deutschland favorisierte Kauf von krisen-
pwc: china compass | Sommer 2007
geschüttelten Unternehmen bietet nur mäßige Erfolgsaussichten.
Demgegenüber ist die höchste Eignung bei Unternehmen in der
Reifephase und in Situationen strategischer Neuausrichtung
gegeben.
Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
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41
Investition und Finanzierung
Politische Eingriffe bei Investitionen in
China: Strategien zur Schadensvermeidung
Chinas rapides wirtschaftliches Wachstum und seine Bedeutung
als eine der wichtigsten Handelsnationen ließen das Land in den
letzten Jahren zu einem bedeutenden Investitionsstandort auch
für deutsche Unternehmen werden. Doch wo Licht ist, gibt es
immer auch Schatten. Der folgende Beitrag beleuchtet einige
Risiken dieses Wachstumsmarkts und zeigt Wege auf, wie
deutsche Investoren ihr China-Engagement absichern können.
Ein Auslandsengagement geht für deutsche Unternehmen immer
mit finanziellen, juristischen und kulturellen Herausforderungen
einher. Daneben kann der Schritt auf einen ausländischen Markt
aber auch mit politischen Risiken behaftet sein, auf die der
Investor gar keinen Einfluss hat. Die genannten Herausforderungen betreffen besonders Investitionsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Sie sind aufgrund ihrer oft geringen
Eigenkapitalausstattung auf externe Finanzierungsquellen
angewiesen und bauen ihre internationalen Risikomanagementsysteme vielfach erst auf. Vor dem Hintergrund der existierenden
Richtlinien zur Beurteilung und Bewertung von Kreditrisiken
(Basel II) erschwert das die Finanzierung von Projekten nicht
selten erheblich.
Kreditinstitute und Financiers verlangen in der Regel von den
Unternehmen Vorkehrungen zur Risikominimierung, bevor sie
über eine Kreditvergabe entscheiden. Juristische Risiken lassen
sich durch die Einschaltung erfahrener und spezialisierter Rechtsanwälte, finanzielle Risiken oftmals durch ausgefeilte Sicherheitenpakete minimieren. Den kulturellen Risiken kann das Unternehmen durch einen in diesem Land erfahrenen Berater
begegnen oder – wie in einer Reihe von Ländern sogar gesetzlich
verankert – durch ein Joint Venture mit einem vertrauenswürdigen
inländischen Partner. Der Mehrwert dieser Partnerschaft ist
allerdings oft verbunden mit einem Verlust an Kontrolle über die
Projektgesellschaft.
Neben den klassischen politischen Risiken wie Enteignung, Krieg,
Zahlungsverbote oder Moratorien und der Unmöglichkeit, Kapital
und Erträge zu konvertieren und zu transferieren, sind es oftmals
die „kleinen“ hoheitlichen Eingriffe, die ein Projekt nachhaltig
gefährden oder sogar zum Scheitern bringen können. Das
behördliche Verzögern eines Genehmigungsprozesses, regionale
Protektionismen, Eingriffe in die Privatautonomie von Vertragsparteien, der überraschende Aufbau bürokratischer Hürden oder
der Bruch staatlicher Zusagen haben in der Vergangenheit schon
so manches Projekt in China zum Stocken, manche sogar zum
Scheitern gebracht. Und das betrifft nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen. Auch die Existenz von Großunternehmen kann durch die unsichere politische Entwicklung und
daraus erwachsende Ballungsrisiken bedroht sein.
42
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● welche Risiken es für Investments in China gibt.
● welche Unternehmen am häufigsten von diesen Risiken bedroht
werden.
● was Unternehmen tun können, um ihre Investments dennoch zu
schützen.
Ein probates Mittel, diese Risiken nachhaltig zu reduzieren und
politische Risiken abzusichern, sind Investitionsgarantien oder
-versicherungen. Das gilt besonders vor dem Hintergrund der
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung,
Sicherung und Kontrolle unternehmerischer Risikomanagementsysteme (KonTraG). Solche Garantien und Versicherungen sind
ein wichtiger Baustein in der Finanzierung und beim Risikomanagement von Auslandsprojekten deutscher Unternehmen.
China
9,9
Russland
8,4
Türkei
8,1
7,1
Brasilien
5,0
77,5
Mexiko
andere
Abb. 1 Deckungsvolumen der Berner Union (Dezember 2006 in Milliarden
US-Dollar)
Solche Absicherungen bieten Investitionsversicherer an, zu
denen private (etwa AIG und Zurich) und öffentlich-staatliche
Versicherer gehören (beispielsweise MIGA). Sie alle haben sich
in der Berner Union zusammengeschlossen. Oftmals können
politische Risiken auf dem privaten Versicherungsmarkt zu tragbaren Konditionen jedoch nur schwer platziert werden. Zugunsten
deutscher Unternehmen bietet die Bundesrepublik Deutschland
seit 1959 deshalb ein eigenes staatliches Absicherungsinstrument
an: die „Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland“. Sie
schützen deutsche Investoren vor Verlusten durch folgende
Ereignisse:
● Verstaatlichung, Enteignung und sonstige Eingriffe von hoher
Hand
● Bruch von Zusagen staatlicher Stellen
● Krieg, Revolution, Aufruhr, terroristische Akte
● staatlich verhängte Zahlungsverbote und Moratorien
● Konvertierungs- und Transferprobleme
pwc: china compass | Sommer 2007
Investition und Finanzierung
Internationale Investitionsversicherer
● AIG Global Trade and Political Risk Insurance Company, USA
Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen
Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.
● Zurich Emerging Markets Solutions, USA
● Multilateral Investment Guarantee Agency, USA, ein Mitglied der
Weltbank-Gruppe
● Berner Union (internationale Vereinigung von Kredit- und
Investitionsversicherern, London)
Ihre Autorin und Ansprechpartnerin
[email protected]
Tel.: 040 8834-9470
● NEXI (Nippon Export and Investment Insurance, Japan)
Nach der Zahl der übernommenen Investitionsgarantien war
China im vergangenen Jahr eindeutig die Nummer eins. Die
Zahlen belegen die Bedeutung des Landes als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen, aber auch das Risikopotenzial, das bei einem Engagement gesehen wird und das
durch eine Bundesdeckung verringert werden soll. International
befand sich das deutsche Absicherungssystem beim Deckungsbestand bis Mitte 2006 genau wie in den Vorjahren in der Spitzengruppe der Investitionsversicherer.
Rang
2004
2005
2006
1.
Bund
Bund
NEXI
2.
Zurich
NEXI
Bund
3.
NEXI
Zurich
Zurich
4.
AIG
AIG
AIG
Tab. 1 Vergleich der Investitionsversicherer weltweit nach dem Volumen
des Deckungsbestands (in US-Dollar; Vergleichsmonat war jeweils der
Dezember)
Die meisten Unternehmen halten auch in den angesprochenen
Krisensituationen an ihren oftmals mit erheblichen Investitionen
verbundenen Auslandsengagements fest. Der Bund unterstützt
sie dabei. Die Schadensvermeidung steht demzufolge an oberster
Stelle beim Förderinstrument der Investitionsgarantien. Durch
sein aktives Krisenmanagement und rechtzeitigen diplomatischen
Geleitschutz gelingt es dem Bund in den meisten Fällen innerhalb
kurzer Zeit, eine Eskalation zu verhindern und den Eintritt eines
konkreten Schadensfalls abzuwenden. Der Bund nimmt dazu
Kontakt mit den zuständigen Regierungsstellen im Gastland auf
und interveniert zugunsten des Projekts und des Investors auf
politischer Ebene. Möglichkeiten hierzu bietet unter anderem die
Einschaltung des deutschen Botschafters vor Ort oder das Ansprechen des Themas im Rahmen von bilateralen Regierungsgesprächen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch an den
sachgemäßen Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung von
Schäden. Beides trägt entscheidend zur erfolgreichen Entwicklung
des abgesicherten Projekts und der Investition des deutschen
Unternehmens bei und liegt damit im Interesse aller Beteiligten.
Die Geschäftsführung des Garantie-Instruments wird von einem
Mandatarkonsortium unter Federführung von PwC wahrgenommen.
pwc: china compass | Sommer 2007
43
Absatz und Beschaffung
Chinas Freihandelsabkommen: eine
Bestandsaufnahme
Die Volksrepublik China hat in den letzten Jahren zahlreiche neue
Freihandelsabkommen geschlossen. Sie betreffen den Handel mit
Waren und Dienstleistungen und regeln ausländische Direktinvestitionen. Ziel der Abkommen ist, sowohl tarifäre als auch
nichttarifäre Handelsbeschränkungen im Güterhandel mittelfristig
zu beseitigen. Der folgende Artikel informiert Sie darüber, welche
Bedingungen Chinas Freihandelabkommen für Ihre
geschäftlichen Aktivitäten mit China schaffen.
Chinas Freihandelsabkommen
China ist sehr daran interessiert, eine große Zahl an Free Trade
Agreements (FTAs) abzuschließen – allerdings nicht immer mit
Erfolg. Tabelle 1 listet die mit den größten Handelspartnern
bereits bestehenden auf und gibt den Stand der Verhandlungen
mit Ländern oder Ländergruppen wieder, mit denen Chinas
Regierung gerne FTAs abschließen würde:
Handelspartner
FTA-Status
Bemerkungen
EU
–
nicht geplant
USA
–
nicht geplant
Japan
Machbarkeitsstudie
Hongkong
CEPA-FTA implementiert
in einigen Jahren
ASEAN
implementiert
seit 2005
Südkorea
wird verhandelt
in circa ein bis zwei Jahren
1
seit 2004
Taiwan
–
nicht geplant
Russland
–
nicht geplant
Australien
wird verhandelt
in circa ein bis zwei Jahren
Kanada
–
nicht geplant
Tab. 1 Chinas FTAs oder der Verhandlungsstatus
Tabelle 1 zeigt: Mit keinem seiner wichtigsten Handelspartner,
weder den USA, den Staaten der Europäischen Union (EU) noch
Japan hat China FTAs abgeschlossen. Damit nicht genug, gibt es
offenbar auch keine ernsthaften Bestrebungen, darüber auch nur
zu verhandeln.
China ist Mitglied des Asien-Pazifik-Freihandelsabkommens (Asia
Pacific Free Trade Agreement, APTA), das von den Staaten Südkorea, Laos, Indien, Sri Lanka und Bangladesch ratifiziert und
umgesetzt wurde. Der Warenkreis, den das Abkommen betrifft, ist
allerdings sehr klein. Das Potenzial an Zolleinsparungen, das
durch das Abkommen eröffnet wird, ist deshalb eher gering.
China hat zusätzlich im Jahre 2006 ein bilaterales FTA mit Chile
abgeschlossen. Hinzu kommt ein bilaterales Abkommen mit
Pakistan.
1
CEPA: Vereinbarung über engere wirtschaftliche Zusammenarbeit (Closer
Economic Partnership Arrangement)
44
In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem,
● mit welchen Ländern China FTAs abgeschlossen hat und mit
welchen es darüber verhandelt.
● wie China in seinen FTAs die Vorgaben der Welthandels-
organisation umsetzt.
● welchen Kriterien dazu dienen können, den Ursprung von Waren
nachzuweisen.
● welche Schwierigkeiten drohen, wenn Sie regionale Vertriebs-
zentren in Staaten haben, mit denen kein FTA besteht.
● welche Dokumente Sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren
benötigen.
Das Freihandelsabkommen zwischen China und der Association
of Southeast Asian Nations
Das derzeit bekannteste und bedeutendste regionale FTA Chinas
ist der Vertrag mit der Association of Southeast Asian Nations
(ASEAN). Das Warenhandelsabkommen trat am 20. Juli 2005 in
Kraft und die damit verbundenen Zollsenkungen können seit
diesem Zeitpunkt stufenweise genutzt werden. Wie weit der Zoll
jeweils gesenkt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
● der Art der Ware (normal, sensibel oder hochsensibel)
● dem Land (mehr Zeit für neuere Mitglieder der ASEAN)
● dem zum 1. Juli 2003 anzuwendenden Meistbegünstigungszollsatz (Meistbegünstigung ist grundsätzlich jedem anderen
Mitglied der Welthandelsorganisation, WTO, zu gewähren.)
Der Kreis der sensiblen Waren im FTA beträgt höchstens 400 bis
500 Typen und wird durch die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer identifiziert. Die Anzahl der Warentypen, die als hochsensibel gelten, darf maximal 100 bis 150 betragen. Diese beiden
Warenkreise profitieren nur in einem eingeschränkten Umfang
vom FTA. Die meisten Waren fallen unter den „normalen Track“,
sind also weder sensibel noch hochsensibel. Für sie gelten zukünftig niedrigere Zollsätze. Ein Zeitplan, um die Zollsätze abzusenken, haben China und die ASEAN-Staaten schon beschlossen.
Für die höher entwickelten Länder der ASEAN (die ASEAN Six
Countries) wird ab 2010 ein Zollsatz von null Prozent gewährt.
Die weniger entwickelten Staaten der ASEAN (ASEAN Four
Countries) dürfen diesen Zollsatz laut Vertrag erst ab 2015
anwenden.
Seit seiner Einführung verzeichnen die Regierungen Chinas und
der ASEAN-Länder jedoch nur eine geringe Anwendung des FTA
auf dem privaten Wirtschaftssektor. Es wurden zu wenige
Ursprungszeugnisse (Nachweis: Formblatt E) von Unternehmen
beantragt und genutzt, wenn sie Waren zwischen China und
ASEAN-Ländern transportieren. Experten führen das auf
mangelndes Fachwissen des privaten Wirtschaftssektors über die
Bestimmungen oder über die Möglichkeiten des FTA zurück.
Chinas bilaterale Verhandlungen
Derzeit verhandelt China mit vielen Ländern über die Einführung
von FTAs. Da sich gezeigt hat, dass die großen Blöcke der Weltwirtschaft kein Interesse an Verhandlungen mit der Volksrepublik
haben, versucht China seit einiger Zeit, seine FTAs bilateral zu
pwc: china compass | Sommer 2007
Absatz und Beschaffung
gestalten. Tabelle 2 verschafft Ihnen Einblick in Chinas laufende
Aktivitäten:
Land
Bemerkungen
Bahrain, Katar,
Kuwait, Oman,
Saudi-Arabien,
Vereinigte
Arabische
Emirate
Die Verhandlungen wurden im Juli 2004 aufgenommen. Seither wurden vier Verhandlungsrunden abgeschlossen. Verhandlungsgegenstand
waren bislang: der Dienstleistungsverkehr, Warenhandel und der Marktzugang. Außerdem:
Ursprungsregeln, technische Handelshemmnisse,
Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen.
Das FTA wird voraussichtlich 2008 abgeschlossen.
Südkorea
Eine Machbarkeitsstudie wurde im letzten Jahr abgeschlossen. Südkorea ist jedoch zurückhaltend,
da es befürchtet, landwirtschaftliche Niedrigpreisprodukte aus China könnten seinen Binnenmarkt
überschwemmen. Ein umfangreiches Abkommen
– mit Beschränkungen für den landwirtschaftlichen
Sektor – erwarten Beobachter ab 2009. Wie sich
das sich abzeichnende Abkommen zwischen den
USA und Südkorea auf das FTA mit China auswirken wird, ist noch unklar.
Australien
Australien verhandelt seit 2007 mit China. Seither
wurden sechs Verhandlungsrunden durchgeführt.
Bislang ging es vor allem um den Ausbau der
Zusammenarbeit beider Länder bei der
Erschließung weiterer Energiequellen und Rohstoffe (Erze) sowie um die Erhöhung gegenseitiger Investitionen in diesem Sektor. Ein
Abkommen wird für 2008/2009 erwartet.
Neuseeland
Die Verhandlungen mit Neuseeland waren die
ersten, die China mit einem „Nichtentwicklungsland“ geführt hat. Sie begannen im Jahr 2004 und
kreisten um die Themen Warenhandel, Dienstleistungsverkehr, nichttarifäre Maßnahmen,
Investitionen, Ursprungsregeln, Gesundheits- und
Pflanzenschutzmaßnahmen und allgemeine
handelspolitische Schutzmaßnahmen. Ein
Abkommen zeichnet sich für 2008 ab.
Ein zentrales Thema aller FTA-Verhandlungen Chinas ist die Umsetzung der Vorgaben der WTO, an denen sich die chinesischen
Abkommen im Allgemeinen orientieren. Die Vorgaben umfassen
unter anderem Rahmenregelungen für die Bestimmung des
Ursprungs, also der Herkunft einer Ware. Wie Sie sicher wissen,
ist der Ursprungsnachweis erforderlich, um in den Genuss von
Zollbegünstigungen zu kommen. Welche Kriterien China daran
anlegt und wie Ihr Unternehmen sie erfüllen kann, das lesen Sie
in den folgenden Abschnitten.
Das Wertzuwachskriterium
Folgende Bedingungen können dem Nachweis des rechtlichen
Ursprungs einer Ware dienen:
● Sie wurde im jeweiligen Land vollständig gewonnen oder
hergestellt.
● Sie wurde dort ausreichend be- oder verarbeitet (Tarifsprung,
spezielle Fertigungsprozesse oder Wertzuwachs).
● Auch anteilige Wertschöpfung in den Vertragsstaaten kann als
ursprungsbegründend angesehen werden (Kumulierung).
Minimalbehandlungen von Waren in einem Land reichen dagegen
grundsätzlich nicht aus.
Das Kriterium „vollständig gewonnen oder hergestellt“ dürften die
meisten Waren nicht erfüllen. Das Kennzeichen der „ausreichenden
Be- oder Verarbeitung“ dagegen schon. Innerhalb dieses
Merkmals wird üblicherweise das 40-Prozent-Kriterium (Wertsteigerung gegenüber dem Verkaufspreis) angewandt. In das
Kriterium der Wertsteigerung können in China alle Materialien, die
Kosten der Arbeitskraft, Betriebskosten und Gewinne (Margen)
mit einbezogen werden. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze,
wie viel noch in dieses Kriterium einfließen darf. Somit wird es
den meisten Unternehmen, die in China produzieren, leicht fallen,
diese 40-Prozent-Klausel zu erfüllen.
Tab. 2 Staaten, mit denen China über FTAs verhandelt
Über die in Tabelle 2 aufgeführten Verhandlungen hinaus erstellt
China verschiedene Machbarkeitsstudien oder verhandelt mit
kleineren Handelspartnern, darunter Island, dem Gemeinsamen
Markt des Südens („Mercado Común del Sur“, mit den Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und
Venezuela) und der Südafrikanischen Zollunion (Southern African
Customs Union. Zu ihr gehören Südafrika, Swasiland, Lesotho,
Botsuana und Namibia).
Die Verhandlungen führt das Wirtschaftsministerium (Ministry of
Commerce, MOFCOM) durch, das generell sehr stark in handelspolitische Entscheidungen involviert ist. Da solche Handelsabkommen und die vorangehenden Verhandlungen sehr komplex
und die Kapazitäten des Ministeriums beschränkt sind, hat das
MOFCOM eine komplizierte Agenda zu bewältigen. Um die
fehlerfreie Durchführung zu gewährleisten, bindet es andere
Behörden (etwa die Zollbehörden) in die Verhandlungen mit ein.
pwc: china compass | Sommer 2007
Die Produktionslieferketten der meisten internationalen Unternehmen in China sind in der Lage, den Ursprungsstatus zu erreichen, ohne die Möglichkeit der Kumulierung nutzen zu müssen.
Unter „Minimalbehandlungen“ – die in keinem Fall ursprungsbegründend sind und im Rahmen der 40-Prozent-Wertklausel nicht
beachtet werden dürfen – fallen beispielsweise folgende Prozesse:
● Erhaltungsmaßnahmen für Güter bis zum Transport oder in
der Lagerung
● Verpacken der Ware oder Präsentation dieser zum Verkauf
Direkte Beförderung
Die chinesischen FTAs fordern grundsätzlich die direkte
Beförderung von Waren aus einem Vertragsstaat in einen
anderen – etwa die direkte Beförderung von China nach Thailand.
Warentransporte durch Länder oder Regionen, die nicht Vertragspartei eines Abkommens sind – beispielsweise Hongkong im
Falle des ASEAN-China-Abkommens – sind dennoch erlaubt,
wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
● Die Waren gelangen dort nicht in den Handel und werden dort
auch nicht verbraucht.
45
Absatz und Beschaffung
● Die Waren werden keiner weiteren Behandlung unterzogen,
abgesehen vom Ab- oder Aufladen oder Maßnahmen, die der
Erhaltung der Ware dienen.
Ein „Certificate of no Further Processing“ kann geeignet sein, um
diese Kriterien nachzuweisen, wenn die Waren beispielsweise
durch Hongkong transportiert werden sollen. Ein derartiges
Zertifikat stellt die China Inspection Company Limited aus.
Fremde Rechnungen
Die Produktionslieferketten der meisten internationalen Unternehmen umfassen oft den Verkauf von Produkten durch eine
Zweiggesellschaft – wie etwa eine regionale Hauptverwaltung –,
die ihren Sitz in einem Land hat, das nicht Mitglied eines
Abkommens ist, etwa in Hongkong. Das ASEAN Free Trade
Agreement (AFTA) erlaubt diese Art von Geschäftsgestaltung
ausdrücklich. Anders verhält es sich im bilateralen FTA zwischen
der ASEAN und China, das diese Gestaltung nicht regelt. In der
Praxis ziehen die meisten ASEAN-Mitgliedsstaaten daraus
folgende Konsequenz: Sie verweigern eine präferenzielle Tarifbehandlung in den Fällen, in denen Waren gehandelt werden, die
von einem Beteiligten in Rechnung gestellt werden, der nicht in
China oder einem ASEAN-Mitgliedsstaat ansässig ist.
Interessanterweise scheinen die chinesischen Behörden diese
gängige Handelspraxis bislang dagegen zu akzeptieren. Das
Thema steht jedenfalls auf der Agenda für eine Fortentwicklung
des ASEAN-China-Abkommens.
Regionale Vertriebszentren
Unter den Regelungen der chinesischen FTAs ist es schwierig,
ein regionales Vertriebszentrum in einem Land einzurichten, das
nicht zu den Vertragsstaaten eines FTA zählt, und gleichzeitig in
den Genuss aller Vorteile für alle Produkte zu kommen.
Folgendes Beispiel macht das deutlich: Ein Unternehmen
produziert unter dem ASEAN-China-Abkommen Produkte in
China und liefert sie dann in ein zentrales Vertriebszentrum in
Hongkong. Ein Teil der Produkte transportiert das Unternehmen
sodann in ASEAN-Staaten. Dabei können Präferenzzollsätze
erhoben werden, vorausgesetzt, das Unternehmen kann das
„Certificate of no Further Processing“ vorlegen.
Werden diese Produkte jedoch nach China reimportiert, führt das
zur Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes. Die
chinesischen Zollbehörden haben – bislang leider nur mündlich –
bestätigt, dass Waren mit chinesischem Ursprung, die aus Hongkong oder einem ASEAN-Staat (etwa Singapur) nach China rückimportiert werden, dem Meistbegünstigungszollsatz unterliegen.
Derartige Güter sind also vom ASEAN-China-Abkommen faktisch
ausgeschlossen, weil dieses Abkommen derartige Waren nicht
explizit mit den Vorteilen bedacht hat. (Nähere Informationen
dazu liefert die Bekanntmachung des chinesischen Wirtschaftsministeriums vom 30. März 2006.)
Ein Unternehmen, das in China Waren ein- oder ausführt, muss
eine ganze Reihe von Dokumenten vorlegen, um den
46
Bestimmungen der FTAs zu genügen. Welche genau das sind,
lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Erforderliche Dokumente bei der Ausfuhr
Wenn Waren in China produziert und aus China ausgeführt
werden, ist ein zweistufiger Prozess erforderlich:
● Schritt 1 – Fabrikregistrierung: Das ist eine einmalige
Anforderung, die jedes Jahr erneuert werden muss. Ist der
Produzent schon für andere Zwecke (etwa für das
„Generalised System of Preferences“) registriert, hat er gute
Aussichten, eine Befreiung von dieser Registrierung zu
erwirken. Anderenfalls ist der Produzent verpflichtet, die
Anträge und die Belegnachweise vorzubereiten und sich einer
Fabrikkontrolle zu unterziehen.
● Schritt 2 – Ursprungszeugnis: Ein Ursprungszeugnis soll auf
Basis jeder Warensendung erteilt werden. Im Fall des ASEANChina-Abkommens dient das Formblatt E als Ursprungszeugnis (papiergestützt in dreifacher Ausfertigung). Bislang
gibt es noch kein elektronisches Ursprungszeugnis.
Erforderliche Dokumente bei der Einfuhr
Neben den normalen Transportdokumenten sind die folgenden
drei Dokumente abzugeben:
● der Frachtbrief (Bill of Lading) des Exportlands
● eine Kopie der Handelsrechnung für die Waren
● das Ursprungszeugnis, das von den entsprechenden
staatlichen Einrichtungen des Exportlands ausgegeben wird
Wenn der Einkaufspreis der importierten Waren, die aus einem
ASEAN-Vertragsstaat stammen, unter 200 US-Dollar liegt, kann
von der Vorlage des Ursprungszeugnisses abgesehen werden.
Prüfung und Streitschlichtung
Das Ursprungszeugnis wird in China von der Commodity,
Inspection and Quarantine Authority (CIQ) geprüft. Das geschieht
aus eigener Initiative der CIQ oder auf Anfrage eines anderen
FTA-Mitgliedsstaats. Die Ursprungsregelungen sowie die
Zertifizierungsprozesse können im Zweifel Gegenstand einer
Streitschlichtung (Dispute Settlement) sein. Diese Verfahren
umfassen unter anderem vertrauliche Anhörungen zwischen den
beteiligten Staaten und geben Fristen vor. Diese Streitschlichtungsmechanismen sind jedoch noch relativ jung, sodass
es an belastbaren praktischen Erfahrungen fehlt.
Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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pwc: china compass | Sommer 2007
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Russland: Investitionsstandort mit Zukunft
In diesem Beitrag erfahren Sie
● Daten und Fakten zu Russland allgemein und zu seiner wirt-
Nachdem Sie in der letzten Ausgabe Ihres pwc: china compass
alles Wichtige über den Tiger erfahren haben, steht nun der Bär
im Mittelpunkt. – Wie Indien hat sich Russland in den letzten
Jahren zu einer aufstrebenden Wirtschaftsmacht entwickelt. Sein
Reichtum an natürlichen Ressourcen, ein konsequenter Reformkurs der Regierung, gut ausgebildete Arbeitskräfte, Steuer- und
Zollbegünstigungen für Investoren, der Aufbau von Sonderwirtschaftszonen und die steigende Kaufkraft qualitätsbewusster
Konsumenten machen das Land zu einem Magneten für ausländische Unternehmen. Einen ausgiebigen Einblick in die
Rahmenbedingungen für ausländische Investoren gibt Ihnen der
Beitrag zu Russlands Automobilindustrie auf Seite 52.
Kurzporträt
Mit einer Gesamtfläche von 17 Millionen Quadratkilometern und
143 Millionen Einwohnern ist Russland eines der größten Länder
der Welt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug im Jahr 2005
circa 766 Milliarden US-Dollar.
Russland ist in 89 Territorialeinheiten – Subjekte der Föderation –
aufgeteilt: 21 Republiken, sieben Regionen, 49 Gebiete, zwei
Städte föderalen Rangs (Moskau und Sankt Petersburg) und
zehn autonome Bezirke. Russisch ist die primäre Landessprache
und die einzige Amtsprache, die in der gesamten Russischen
Föderation (RF) gilt. Das Land verfügt über bedeutende Vorkommen von Bodenschätzen: 34 Prozent der globalen Erdgasvorräte, 30 Prozent der Eisenerzvorkommen, 14 Prozent der
Uran- und 13 Prozent der Ölreserven der Welt werden dort
vermutet.
Das Parlament der RF besteht aus zwei Kammern: dem
Föderationsrat (der oberen Kammer des russischen Parlaments)
und der Staatsduma (der unteren Parlamentskammer – der
Volkskammer). Die Mehrheit der Parlamentarier in der Staatsduma sind Angehörige der präsidentenfreundlichen Partei
„Geeintes Russland“. Seit 1991 ist Russland eine föderative
Präsidialrepublik. Nach der Verfassung, die 1993 verabschiedet
wurde, bestimmt der Präsident der RF die Grundlagen der Innenund Außenpolitik. Gleichzeitig ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der gegenwärtige Präsident ist Wladimir Putin, er wurde
am 14. März 2004 in seinem Amt bestätigt.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gehört der russischorthodoxen Kirche an, es gibt jedoch auch Anhänger des Islam,
des Buddhismus und anderer Religionen.
Die folgenden Abschnitte informieren Sie über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Investitionen.
Wirtschaft auf konsequentem Wachstumskurs
Längst hat sich die russische Wirtschaft von der Krise im August
1998 erholt und hält seitdem stabilen Wachstumskurs. Das BIP ist
in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: im Jahr 2005 um
pwc: china compass | Sommer 2007
schaftlichen Lage im Besonderen.
● welche Bedeutung russische Energiewirtschaft, Metallindustrie und
Handel für Russland und das Ausland haben.
● welche Unternehmensformen in Russland möglich sind.
● wie das russische Steuersystem im Grundsatz funktioniert und wie
ausländische Gesellschaften besteuert werden.
● was Sonderwirtschaftszonen sind und welche Vorteile sie für
Investitionen bringen.
6,5 und 2006 um erfreuliche sieben Prozent. Im ersten Vierteljahr
2007 machte der Zuwachs des BIP sogar 7,7 Prozent aus. Die
russische Industrieproduktion kletterte im Januar 2007 bereits um
8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Produktion
von Öl- und Gaskondensat stieg um circa vier Prozent auf
41,4 Millionen Tonnen. Auch die Produktion von Fahrzeugen wies
im Januar 2007 einen Zuwachs um ganze 25 Prozent auf. Der
russische Verbrauchermarkt trägt ebenfalls kräftig zum wirtschaftlichen Wachstum bei: Für den Konsummarkt prognostizieren
Analysten ein Plus von rund zehn Prozent im laufenden Jahr. Die
Rekordmengen und stark gestiegene Preise für die Hauptexportartikel des Landes – Rohstoffe, vor allem die fossilen Brennstoffe
Erdöl und Erdgas – tragen seit mehreren Jahren schon zum
andauernden wirtschaftlichen Aufschwung bei. Seit 2000 erzielte
Russland in jedem Jahr einen guten Haushaltsüberschuss.
Als Folge der starken gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Russlands hat die Rating-Agentur Standard & Poor’s im September
2006 das Rating für die langfristigen Fremdwährungsanleihen
Russlands von BBB auf BBB+ erhöht. Moody’s Investorenservice
beließ dagegen die Investitionsbewertung Russlands bei Baa2 –
mit dem Ausblick auf eine stabile Entwicklung. Die Rating-Agentur
Fitch hat Russlands Position angehoben auf ebenfalls BBB+.
Im April 2006 fiel die Inflation unter die Zehn-Prozent-Marke,
dabei betrug die Inflation im Jahresdurchschnitt 2006 11 Prozent.
Als wichtigster Grund für die Inflation der vorigen Jahre galten die
gestiegenen Kosten für Haus- und Versorgungsdienstleistungen,
die sich zwischen 2003 und 2005 verdoppelt haben.
Im Jahr 2006 flossen neue ausländische Direktinvestitionen in
Höhe von 31 Milliarden US-Dollar in die RF – fast doppelt so viel
wie im Vorjahr. Der Anteil der Direktinvestitionen an den
gesamten ausländischen Investitionen hat sich auf 25 Prozent
vergrößert. Der Durchbruch gelang seit 2006 der russischen
Automobil- und Zulieferindustrie. Die meisten Investoren in die
russische Wirtschaft kommen aus Luxemburg, den Niederlanden,
Großbritannien, Deutschland, den USA und Frankreich.
Im Mai 2007 erreichten die Gold- und Währungsreserven des
Landes einen Wert in Höhe von 369 Milliarden US-Dollar. Nach
Auskunft des Wirtschafts- und Handelsministeriums will Russland
seine Gold- und Devisenreserven bis 2009 weiter aufstocken.
47
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Die Arbeitskräfte: ein Standortvorteil
Russlands Arbeitskräfte sind eine wichtige Grundlage für langfristiges Wachstum. Ihre gute Ausbildung bei verhältnismäßig
moderaten Lohnkosten ist einer der wichtigsten Anreize für ausländische Investoren. Die Arbeitslosigkeit verringerte sich in den
letzten Jahren und lag im Jahr 2006 nur noch bei 6,4 Prozent des
wirtschaftlich aktiven Teils der Bevölkerung – er umfasst 73,9
Millionen Menschen, also 51 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Wirtschaftlich relevante Eckdaten über die Jahre 2004 bis 2007
entnehmen Sie Tabelle 1.
Wirtschaftliche
Eckdaten
Reales BIP-Wachstum
2004
2005
2006
2007
(Schätzung)
7,20 %
6,50 %
7,00 %
7,00 %
Preisinflation
11,70 %
11,00 %
11,00 %
11,00 %
Leistungsbilanzüberschuss
10,00 %
12,70 %
9,20 %
5,70 %
4,30 %
7,50 %
5,50 %
3,50 %
Haushaltsüberschuss
Industrieproduktion
7,30 %
4,50 %
5,20 %
5,50 %
Arbeitslosenquote
7,60 %
7,20 %
6,40 %
5,00 %
124,5
180,0
240,0
360,0
37,8
56,4
61,8
64,0
Gold- und Währungsreserven (in Milliarden
US-Dollar)
Brent-Ölpreis
(US-Dollar/Barrel)
Tab. 1 Wirtschaftliche Eckdaten von 2004 bis 2007 (Quelle: Rosstat)
Wie entwickeln sich die wichtigsten Wirtschaftssektoren des
Landes?
Energie und Bergbau
Von entscheidender Rolle für Russlands wirtschaftliche
Entwicklung ist die Energiewirtschaft. Sie umfasst die Erdöl-, Erdgas- und Kohleproduktion. Ihr überaus großer Anteil am BIP
macht die Energiewirtschaft heute und in Zukunft zu einem
Schlüsselsektor der russischen Wirtschaft. Sie trägt ein Drittel der
gesamten Industrieproduktion und die Hälfte des föderalen Haushalts, sie erwirtschaftet die Hälfte aller Exporterlöse und
Einnahmen in harter Währung. Zurzeit durchlaufen der Energieund der Bergbausektor (vor allem Elektrizität und Gas) umfangreiche Reformen. Ihr Ziel: inländische und ausländische
Investitionen weiter zu fördern und drängende Probleme zu lösen,
welche die hohe Nachfrage nach Energie auf dem Weltmarkt und
dadurch entstehende Exportengpässe ausgelöst haben.
Russland ist mit dem Anteil von über zwölf Prozent in der
Energieproduktion weltweit ein wichtiger Partner im internationalen Energiehandel. Nach Saudi-Arabien und den USA ist
Russland der drittgrößte Erdölproduzent der Welt und der
zweitgrößte Exporteur. Im Jahr 2005 kletterte Russlands Erdölproduktion um 2,5 Prozent auf 9,4 Millionen Barrel am Tag, das
waren 470,2 Millionen Tonnen jährlich. LUKOIL, TNK-BP,
Rosneft, Surgutneftegas und Gaspromneft waren 2006 die fünf
Unternehmen mit den größten Fördermengen.
48
Beim Erdgas ist Russland das Land mit den größten Reserven
auf der Welt (Schätzungen gehen von etwa 48 Trillionen Kubikmeter aus). Das Land verfügt damit insgesamt über ein Drittel der
weltweiten Reserven. Russlands gesamte Kohlereserven
belaufen sich auf circa 157 Millionen Tonnen. Nach China, den
USA, Indien und Australien ist die RF der fünftgrößte Kohleproduzent der Welt. Die schnell wachsende Produktion erreichte
im Jahr 2005 296 Millionen Tonnen pro Jahr.
Metallindustrie
Neben der Erdöl- und Erdgasproduktion ist die Metallverarbeitung
eine der Hauptsektoren der russischen Industrie. Die Föderation
belegt den ersten Platz weltweit bei der Nickelproduktion, den
zweiten bei der Aluminiumherstellung und dessen Export in die
USA. Bei der Stahlproduktion liegt Russland hinter China, Japan
und den USA auf Rang vier.
Laut amtlicher Statistik betrug der Anteil der Metallindustrie 2005
rund 16 Prozent an der gesamten Industrieproduktion und circa
zehn Prozent an den gesamten Auslandsinvestitionen. Im
gleichen Jahr hat sich die Produktion der Metallindustrie im
Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent gesteigert.
Handel und Verbrauch
Die Kaufkraft russischer Verbraucher steigt seit Jahren. Das BIP
Russlands war in letzter Zeit der Hauptfaktor für das dynamische
Wachstum des russischen Handels- und Verbrauchersektors. Er
zieht rund 38 Prozent aller Investitionen auf sich, was ihn zu
einem der am schnellsten wachsenden Märkte macht.
Der Handelsumsatz im Jahr 2005 lag bei ungefähr 240 Milliarden
US-Dollar. Für den Lebensmitteleinzelhandel ist Russland der am
schnellsten wachsende Markt der Welt, er könnte sich nach
Prognosen bis zum Jahr 2008 noch verdoppeln. 2005 stufte der
Global Retail Development Index das Land als den zweitattraktivsten Einzelhandelsmarkt überhaupt ein. Seitdem gilt er
als große Herausforderung für Investoren auf diesem Gebiet.
Bedeutende internationale Lebensmittelketten bauen ihre Präsenz
auf dem Lebensmittelmarkt aus, darunter Auchan, Metro, Rewe
und Ramstore. Dennoch liegen die einheimischen russischen
Lebensmittelgiganten wie Pyaterochka-Perekrestok, Kopeika,
Sedmoi Continent und Magnit auf den russischen Markt immer
noch weit vor den ausländischen Ketten. Aber auch wenn
moderne einheimische und ausländische Lebensmittelketten
immer weiter wachsen, der Anteil der Kiosks und Straßenmärkte
am russischen Einzelhandelsumsatz liegt noch immer bei rund
zwei Dritteln. Ihr Marktanteil reduziert sich jedoch ständig.
Unternehmensformen
Ausländische Investoren können aus verschiedenen Rechtsformen für ihr angestrebtes Unternehmen in Russland wählen:
von den Repräsentanzen und Filialen (Betriebsstätten) ausländischer Firmen bis zu russischen juristischen Personen. Die
juristischen Personen können in Russland in mehreren Rechtsformen gegründet werden, darunter in Form von Aktien-
pwc: china compass | Sommer 2007
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
gesellschaften (OAO oder ZAO), Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (OOO) und offenen Handelsgesellschaften (PT) (nach
russischem Rechtsverständnis ist die offene Handelsgesellschaft
ebenfalls eine juristische Person; bitte beachten Sie die Übersicht
weiter unten).
Der Aufgabenbereich von Repräsentanzen ist strikt auf Unterstützungsleistungen beschränkt, etwa Werbe- und Marketingaktivitäten für das ausländische Unternehmen. Sie dürfen keine
geschäftlichen Aktivitäten betreiben. Die Rechtsform der Filiale
dagegen berechtigt dazu, alle Geschäftstätigkeiten auszuüben,
die auch jedem anderen Unternehmen in Russland gestattet sind.
Viele Investoren entscheiden sich für die Gründung einer Filiale,
da im Rahmen dieser Rechtsform fast alle kommerziellen
Tätigkeiten erlaubt sind. Sie ist einfach zu gründen und unterliegt
weniger den aufwendigen Anforderungen der Rechnungslegung.
Bei vielen Investitionsprojekten aber, wie bei Joint Ventures,
Produktionswerken, Lizenzierungen und Privatisierungen
entspricht die Gründung einer russischen juristischen Person –
wegen der damit verbundenen Haftungsbeschränkung – eher
ihren Interessen und ist somit eine vorteilhaftere Lösung.
einräumen. Bei einzelnen föderalen Steuern sind die regionalen
Behörden jedoch berechtigt, den ursprünglichen Steuersatz zu
ändern beziehungsweise zu reduzieren. So können sie den
Steuersatz bei der Gewinnsteuer für bestimmte Gruppen von
Steuerpflichtigen bis zu 4 Prozent verringern oder niedrigere
Vermögensteuersätze einführen sowie Befreiungen von der
Vermögensteuer gewähren.
Tabelle 2 verschafft Ihnen einen Einblick in die wichtigsten
Steuern, die juristische und natürliche Personen in Russland
zahlen müssen. Die Liste ist nicht komplett. Es gibt weitere
Abgaben auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene für
bestimmte Tätigkeiten, inklusive verschiedene Stempelgebühren,
Lizenzierungs- und Registrierungskosten.
Zusätzlich zu den Steuern in der Tabelle kann eine Gesellschaft
zur Zahlung bestimmter obligatorischer Renten- und Sozialversicherungszahlungen und Umweltgebühren verpflichtet werden.
Die Zollgebühren sind separat im Zollkodex der RF geregelt.
Steuerart
Wichtigste Steuern
Föderale Steuern
● Gewinnsteuer (Körperschaftsteuer)
● Umsatzsteuer
Gegenwärtig existieren in Russland folgende Gesellschaftsformen:
● offene Handelsgesellschaft (PT)
● Kommanditgesellschaft (KT)
● Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO)
● Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (ODO)
● Produktionsgenossenschaft
● Aktiengesellschaft (geschlossene – ZAO - und offene – OAO)
● Staatsunternehmen (staatseigene juristische Personen, die für
Investoren nicht offen sind, so genannte GUPs)
● Akzisen (Verbrauchssteuer)
● Einkommensteuer
● einheitliche Sozialsteuer
● Steuer auf die Gewinnung von Bodenschätzen
● Abgabe für die Abnutzung der
Naturressourcen
● Wassersteuer
● Stempelgebühr
Regionale Steuern
● Steuer auf Unternehmensvermögen
● Transportsteuer
● Spielbankensteuer
Steuersystem
Das russische Steuersystem teilt alle Steuereinnahmen in drei
Gruppen ein:
● föderale Steuern
● regionale Steuern (Steuern der Subjekte der RF)
● und lokale (kommunale) Steuern
Das Verfahren und die Grundsätze der Besteuerung – etwa
Steuersatz, Besteuerungsobjekt und Vergünstigungen – legt die
jeweilige staatliche Verwaltungsebene fest, der das
Besteuerungsrecht zugewiesen ist.
Föderale Gesetze regeln die föderalen Steuern. Die regionalen
Behörden haben bei einzelnen Steuern das Recht, Steuersätze
für föderale Steuern zu ändern, wenn sie an den regionalen
Haushalt abgeführt werden müssen. Steuervergünstigungen für
föderale Steuern werden ausschließlich durch föderale Rechtsakte gewährt. Grundsätzlich dürfen die Behörden unterer Ebene
keine Steuervergünstigungen für die von der Behörde oberer
Ebene festgesetzten Steuern gewähren. Die regionalen Behörden
dürfen also keine Steuervergünstigungen für föderale Steuern
pwc: china compass | Sommer 2007
Lokale Steuern
● Bodensteuer
● Steuer auf das Vermögen von natürlichen
Personen
Tab. 2 Die wichtigsten Steuern in Russland
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Die Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter unterliegen
einer separaten Besteuerung. Seit dem 1. Januar 2002 gilt für alle
Steuerpflichtigen der Gewinnsteuersatz von 24 Prozent (föderaler
Anteil 6,5, regionaler Anteil bis 17,5 Prozent, jedoch nicht weniger
als 13,5 Prozent). Das russische Steuersystem unterscheidet
zwischen ansässigen juristischen Personen, die mit dem weltweit
erzielten Einkommen in Russland unbeschränkt steuerpflichtig
sind (Welteinkommensprinzip), und ausländischen juristischen
Personen. Sie unterliegen der Besteuerung in Russland mit den
Einkünften aus der Tätigkeit einer russischen Betriebsstätte
(Steuersatz: 24 Prozent) oder der Quellenbesteuerung mit den
aus Russland stammenden Einkünften, die nicht einer Betriebsstätte zugerechnet werden können (mit dem Steuersatz von fünf
bis 24 Prozent, je nach Einkunfts-, Berechnungsart und anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen).
49
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Umsatzsteuer
Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf
russischem Territorium und auch der Import von Waren in die RF
unterliegen der Umsatzsteuer. Der Regelsatz für die meisten
Waren, auch für importierte, und Dienstleistungen beträgt 18 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent gilt für eine
beschränkte Zahl an Grundnahrungsmitteln, Kinderkleidung,
Medikamenten und für einige Presseerzeugnisse. Steuerpflichtig
sind dabei die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen und die
Importeure von Waren.
Besonderheiten der Besteuerung ausländischer Gesellschaften
Die dargestellten Besteuerungsgrundregeln gelten mit einigen im
folgenden Abschnitt genannten Abweichungen auch für ausländische Gesellschaften, die in Russland tätig sind:
Spezielle Regeln für die Gewinnsteuer
Ausländische Gesellschaften unterliegen in Russland mit ihren
Einkünften aus der Betriebsstätte der Gewinnsteuer. Unter einer
Betriebsstätte versteht das Steuergesetzbuch der RF den Ort der
Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit. Die zwischen dem
Residenzland der ausländischen Gesellschaft und der RF abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können
den Begriff der Betriebsstätte unterschiedlich definieren. In
einigen Fällen bringt das Steuervergünstigungen oder
-befreiungen mit sich. Auch Geschäftsführung durch einen
Vertreter in Russland kann zur Besteuerung wie bei einer
Betriebsstätte führen. Der Gewinn, den eine Betriebsstätte in
Russland erwirtschaftet, wird nach den Regeln besteuert, die für
russische Gesellschaften gelten: Das betrifft auch die Feststellung
von abzugsfähigen Kosten. Das Steuergesetzbuch enthält keine
Vorschriften zur Abzugsfähigkeit von Kosten, die dem ausländischen Stammhaus durch die inländische Betriebsstätte
entstanden sind. Entsprechende Regelungen finden sich jedoch
in den meisten DBA.
Bietet eine ausländische Gesellschaft kostenlose vorbereitende
oder unterstützende Tätigkeiten für Dritte an, wird die Gründung
einer Betriebsstätte vermutet, was zur Besteuerung dieser
Aktivitäten mit dem Steuersatz von 20 Prozent führt.
Ausländische Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in Russland
unterliegen im Allgemeinen denselben Zahlungsmodalitäten wie
russische Gesellschaften – allerdings mit dem Unterschied, dass
sie keine monatlichen Vorauszahlungen leisten müssen, sondern
Gewinnsteuer lediglich im Quartals- oder Jahresabstand zahlen.
Wenn durch die Tätigkeit einer ausländischen Gesellschaft keine
Betriebsstätte in der RF begründet wird und das DBA keine
abweichende Regelung trifft, werden Steuern nach folgenden
Steuersätzen ermittelt:
● Gewinnsteuer in Höhe von 15 Prozent auf Erträge in Form von
Dividenden, die von russischen und ausländischen
Gesellschaften ausgeschüttet werden
50
● Gewinnsteuer in Höhe von zehn Prozent auf Erträge aus-
ländischer Gesellschaften, die aus dem Betrieb von Schiffen,
Flugzeugen und anderen Transportmitteln sowie Containern
stammen
● Gewinnsteuer in Höhe von 20 Prozent auf sonstige Erträge
ausländischer Gesellschaften aus Quellen in der RF
Die Steuersätze auf Gewinnsteuer können im Falle konkreter
Bestimmungen eines DBA reduziert werden: Die begünstigenden
Regelungen des DBA kommen zur Anwendung, wenn eine
Ansässigkeitsbescheinigung von der zuständigen ausländischen
Behörde an die russische Behörde vorgelegt wird.
Sonderwirtschaftszonen in der RF
Die russische Regierung ist seit einigen Jahren bestrebt, die
Investitionsbedingungen durch den Aufbau von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) zu verbessern. Dazu verabschiedete der
Gesetzgeber das föderale Gesetz Nr. 116, „Über die Sonderwirtschaftszonen“, vom 22. Juli 2005, nach dem die SWZ mit
besonderen, begünstigten Regelungen der außenwirtschaftlichen
Tätigkeit errichtet werden sollen. Das Gesetz gilt für alle
Investitionstätigkeiten in allen SWZ der RF. Es gibt noch zwei
weitere föderale Gesetze speziell für die SWZ Kaliningrad (die
russische Enklave an der Ostsee) und Magadan (eine Region am
Ochotskischen Meer), welche die Rahmenbedingungen für
ausländische Investoren in diesen Gebieten regeln.
Zurzeit gibt es in Russland insgesamt sechs SWZ, die Investoren
aus dem Ausland anziehen. Zwei davon sind gewerblichindustrielle SWZ für Investitionen im Produktionsbereich: die SWZ
„Alabuga“ in Jelabuga (Wolga-Republik Tatarstan) und SWZ
„Kazinka“ in Lipetsk (südöstlich von Moskau). Die vier weiteren
sind technisch-innovative SWZ: in Dubna, Sankt Petersburg,
Zelenograd und Tomsk. Das Gesetz sieht noch einen anderen
Typ von SWZ – touristische SWZ – vor. Die russische Regierung
plant zurzeit die Einführung einer neuen SWZ für Hafenwirtschaft.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in allen gewerblichindustriellen und technisch-innovativen SWZ identisch. Es gibt
jedoch gewisse Spezialisierungen unter den SWZ. Die SWZ
„Alabuga“ bei der Stadt Jelabuga konzentriert sich beispielsweise
auf die Produktion von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen.
Andere SWZ haben andere Schwerpunkte.
Auf dem Territorium einer SWZ gilt das besondere Regime der
„freien Zollzone“. Zusätzlich senkt die Beseitigung administrativer
Hindernisse in den SWZ die Kosten für Projekte. Die Dauer des
Sonderstatus als SWZ hat der Gesetzgeber auf 20 Jahre
beschränkt. SWZ sind auch in der Fläche begrenzt: die maximale
Fläche für die industriell-gewerbliche SWZ beträgt 20 Quadratkilometer pro SWZ und 2 Quadratkilometer für technologischinnovative SWZ. Als Mindestinvestitionssumme sind für die
gewerblich-industrielle SWZ zehn Millionen Euro innerhalb von
zehn Jahren vorgesehen, davon mindestens eine Million im
ersten Jahr.
pwc: china compass | Sommer 2007
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
5
3
1 2 6
4
7
8
1 Zelenograd/Moskau
2 Dubna/Moskauer Gebiet
3 Sankt Petersburg
4 Tomsk
5 Kaliningrad
6 Elabuga, Tatarstan
7 Magadan
8 Lipetsk
Abb. 1 Standorte der Sonderwirtschaftszonen
Zu den Steuerbegünstigungen und vorteilhaften Zollregelungen
einer SWZ gehören:
● Freistellung für fünf Jahre von der Vermögen- und Bodensteuer
● zeitlich unbegrenzte Nutzung steuerlicher Verlustvorträge
● maximale Verdopplung der Abschreibungssätze für Steuerzwecke
● Reduzierung der einheitlichen Sozialsteuer von 26 auf 14 Prozent
● ein günstiger Pachtzinssatz von zwei Prozent des Katasterwerts des Landes im Jahr
● keine Zollgebühren und Mehrwertsteuern bei der Einfuhr ausländischer Waren
● Einfuhr russischer Waren mit Akzisegebühren und ohne
Ausfuhrzölle
● Ausfuhr russischer und ausländischer Waren aus der SWZ ins
russische Mutterland mit Zollgebühren, Mehrwertsteuern und
Akzisegebühren
Alle Begünstigungen, aufgeteilt auf Steuern und Zölle, zeigt Ihnen
Tabelle 3.
Möchte ein Unternehmen einen Sonderstatus seiner Niederlassungen in einer SWZ bekommen, muss es sich bei der
regionalen Behörde bewerben. Die Bewerbung soll Angaben zum
geplanten Investitionsvolumen, zur benötigten Fläche und zu den
geplanten Aktivitäten enthalten. Im Falle einer erfolgreichen
Bewerbung trifft das Unternehmen eine Vereinbarung über die
Durchführung der Tätigkeit in der SWZ mit dem Exekutivorgan
der SWZ.
Steuerbegünstigungen
Zölle, Mehrwertsteuer
● Vermögensteuer: null Prozent
für fünf Jahre, Regelsatz:
2,2 Prozent
● null Prozent Einfuhrzoll vom
Ausland und russischen
Mutterland in die SWZ
● Bodensteuer: null Prozent für
fünf Jahre, Regelsatz:
1,5 Prozent
● null Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Ausland und
russischen Mutterland in die
SWZ
● Aussetzung aller lokalen
Steuern, bei einzelnen SWZ für
zehn Jahre (Lipetsk, Tomsk,
Alabuga)
● zeitlich unbegrenzte Nutzung
steuerlicher Verlustvorträge
● Abschreibungssätze für
Steuerzwecke dürfen in den
industriell-gewerblichen SWZ
maximal verdoppelt werden
● Mehrwertsteuer bei Ausfuhr
von SWZ ins russische Mutterland
● russischer Einfuhrzoll auf
Importware bei Ausfuhr aus
SWZ ins russische Mutterland
● Reduzierung der einheitlichen
Sozialsteuer von 26 auf
14 Prozent
● ein günstiger Pachtzinssatz
von zwei Prozent des Katasterwerts des Landes pro Jahr
Tab. 3 Begünstigungen einer SWZ bei Steuern und Zöllen
Eine extrem positive Handelbilanz, das Aufstocken der nationalen
Reserven und ein Wirtschaftswachstum in Höhe von sieben Prozent zeichneten die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen
Jahr aus. Der starke wirtschaftliche Aufschwung Russlands
wiederum fördert den privaten Konsum der Bevölkerung. Durch
zahlreiche Steuer- und Zollvergünstigungen und die Gründung
von SWZ hat der Staat vorteilhafte Investitionsbedingungen
geschaffen. Die wichtigsten Investitionsbereiche neben dem
russischen Einzelhandel sind die Maschinenbau- und die Automobilindustrie. Auch in Zukunft bleibt Russland, das zeichnet sich
heute schon ab, ein sich schnell entwickelnder Markt mit besten
Perspektiven für ausländische Investoren.
Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Experten gerne. – Bitte
rufen Sie sie an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail.
Ihre Autoren und Ansprechpartner des Russian Business Centers
[email protected]
Tel.: 030 2636-5252
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Tel.: 030 2636-5207
[email protected]
Tel.: 030 2636-5345
Fazit
Russland hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven
Standort entwickelt. Die hohen Preise auf Hauptexportartikel –
russisches Erdöl und Erdgas – tragen beträchtlich zum andauernden wirtschaftlichen Wachstum des Landes bei.
pwc: china compass | Sommer 2007
51
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Russlands Automobilindustrie: Hervorragende Rahmenbedingungen fördern
Investitionen
In diesem Beitrag erfahren Sie,
● welche Investitionsprojekte Automobilhersteller und -zulieferer aus
aller Welt in Russland planen.
● welche drei rechtlichen Vorgaben ausländische Investitionen
begünstigen.
Zukunftsmarkt der Automobilindustrie
Die russische Automobilindustrie durchläuft zurzeit einen
bemerkenswerten Aufschwung. Nach einer Studie des OstAusschusses der deutschen Wirtschaft und des Verbands der
Deutschen Automobilindustrie belegt Russland den dritten Platz
in Europa bei ausländischen Direktinvestitionen im Automobilsektor. Internationale Automobilkonzerne oder Zulieferer wie
Volkswagen, Toyota, Nissan und Magna errichten in Russland
neue Werke. Sie nutzen die vorteilhaften Investitionsbedingungen
und das steigende Marktpotenzial der Automobilbranche.
Region
Produktion 2006
(Stückzahl)
Investitionsplan
(geplante Stückzahl)
Kaliningrad
Avtotor: 40.087
(Montage für BMW,
Kia, Chevrolet,
Hummer)
Chery 200.000
Sankt Petersburg
Ford: 62.409
Chevrolet (GM): 25.000
Toyota: 20.000
Nissan: 50.000
Moskau, Kaluga
Avtoframos: 48.545
ZIL: 6.366
SeAZ: 11.338
Volkswagen: 115.000
(Kaluga)
Nischni
Nowgorod
GAZ: 51.700
leichte LKW: 144.236
Bogdan ZAZ: 160.000
Peugeot/Citroen: 25.000
Ischewsk
SOK-Gruppe
Kia/AvtoVAZ (Lada):
24.210
gesamt: 65.024
Great Wall: 50.000
Fiat: 75.000
Uljanowsk,
Togliatti,
Nabereschnyje
Tschelny
AvtoVAZ: 724.000
GM-AvtoVAZ: 47.946
Severstal-Avto
SsangYong: 4.528
gesamt: 76.000
KAMAZ LKW: 42.836
Lada, Magna: 200.000
bis 450.000
Fiat: 75.000
Rostow
Tagaz: 48.397
noch offen
Automobilindustrie interessant sind.
ausländischen Modellen. Diese günstigen Rahmenbedingungen
unterstützen die Investitionslage für internationale Automobilhersteller und -zulieferer, die sich auf dem russischen Markt
engagieren wollen.
4.000
3.000
2.000
1.000
Abb. 1 Produktion und Investition in der Automobilindustrie (Auswahl)
Der Automobilmarkt Russlands wird sich binnen zehn Jahren zu
einem der wachstumsstärksten Fahrzeugmärkte der Welt
entwickeln. Nach Meinung von Experten steigt die Automobilproduktion in Russland bis 2010 um etwa ein Drittel auf circa
1,5 Millionen Fahrzeuge pro Jahr. Das Wachstum wird vor allem
internationalen Herstellern zugute kommen. Diese Entwicklung
stützt die steigende Zahl der in Russland montierten ausländischen Neuwagen. Auch die internationalen Zulieferer nutzen
die profitablen Bedingungen des russischen Automobilmarkts. Die
einheimische russische Automobilindustrie wiederum versucht
sich über Kooperationen mit ausländischen Unternehmen zu
modernisieren und internationale Standards zu erreichen. Das
Wachstum in Russland fördern Ratenzahlungen und
Verbraucherkredite in Kombination mit der steigenden Kaufkraft
der russischen Bevölkerung und dem wachsenden Interesse an
52
● wieso die russischen Sonderwirtschaftszonen gerade für die
0
2002
Deutschland
2003
2004
2005
Großbritannien
2006
2007
Russland (OEMs)
2008
2009
2010
Russland (gesamt)
Abb. 2 Verkaufte Neufahrzeuge auf großen europäischen Märkten (in
Tausend Stück)
Der Automobilmarkt im Überblick
Die gegenwärtige Automobilproduktion Russlands konzentriert
sich neben den Städten Moskau und Sankt Petersburg vor allem
auf die Wolga-Region. Der Konzern AvtoVAZ, dessen Anteil am
russischen Bruttoinlandsprodukt ein Prozent beträgt, ist der
größte Produzent Russlands und Osteuropas. Izhmash-Avto
(Modelle: Kia Spectra und Kia Rio), dessen Marktanteil in Russland neun Prozent beträgt, belegt nach AvtoVAZ den zweiten
Platz bei der Produktion von Pkws in Russland. Der dritte große
Pkw-Hersteller ist die GAZ-Gruppe, die in der Gesamtproduktion
den zweiten Platz in Russland einnimmt. GAZ produziert
55,6 Prozent der Lkws, 47,9 Prozent der Busse und 6,5 Prozent
der Pkws. Die Wagen des Modells Wolga von GAZ werden mit
2,4-Liter-Motoren von DaimlerChrysler ausgestattet. Bei den
schweren Lkws ist KAMAZ der größte Produzent. Der Konzern
steht weltweit auf Platz acht bei den Dieselmotoren. Ein weiterer
großer russischer Hersteller von Lkws ist Severstal-Avto.
Von den ausländischen Fahrzeugherstellern ist General Motors
bereits seit Juli 2002 auf dem russischen Automobilmarkt im
Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens mit AvtoVAZ
präsent. Dieses Joint Venture produziert zwei Modelle: den
Geländewagen Chevrolet Niva und den Lkw Chevrolet Viva. Auch
der US-Konzern Ford stellt in Russland bereits seit Jahren Fahrzeuge her – etwa den Ford Focus – und hat als erster ausländischer Konzern seine eigene Produktion in Sankt Petersburg
eröffnet.
pwc: china compass | Sommer 2007
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Auch BMW agiert erfolgreich auf dem russischen Markt. Einen
Teil der in Russland verkauften BMWs baut das russische
Unternehmen Avtotor in Kaliningrad zusammen. Nach BMWAngaben ist die Herstellung eines BMW-Wagens in Russland
aufgrund von Zollbegünstigungen und niedriger Löhne um zehn
Prozent günstiger als in Deutschland. Das Kaliningrader Unternehmen Avtotor – das unter anderem Fahrzeuge von BMW, Kia,
Chevrolet und Hummer in Lizenz montiert – hat unlängst
zusätzlich eine Zusammenarbeit mit dem chinesischen Hersteller
Chery Automobile vereinbart. Auch Fiat engagiert sich auf dem
russischen Automobilmarkt und hat mit der Severstal Group 2006
einen Vertrag über die Lizenz-Produktion des Fiat-Kleinlastwagens Ducato unterschrieben.
Unter den neuen Investitionsprojekten in Russland ragt der Einstieg von Volkswagen heraus, der in Kaluga, 300 Kilometer südwestlich von Moskau, ab Ende 2007 mit der Produktion des
Škoda Octavia beginnen wird. Ab 2009 will VW in Kaluga
außerdem ein speziell für den russischen Markt entwickeltes
Modell (eine Modifikation des Polo) produzieren und eine
Kapazität von bis zu 115.000 Autos im Jahr erreichen. Das Unternehmen Volvo Trucks hat angekündigt, in den Bau eines Werks
für die Produktion von Volvo- und Renault-Lkws in Kaluga
100 Millionen Euro zu investieren. Durch diese Entwicklung und
durch den steigenden Verkauf von neuen Volvo-Lkws in den
letzten Jahren sieht sich der russische Lkw-Hersteller KAMAZ
herausgefordert. Der japanische Automobilhersteller Toyota
errichtet ein Automobilwerk in Sankt Petersburg. Dort soll zuerst
das Modell Camry mit einer Jahresproduktion von 50.000 Fahrzeugen ab Dezember 2007 vom Band laufen. Zu dieser Investition
entschied sich der Konzern, weil sich seine Modelle auf dem
russischen Markt bislang hervorragend verkauften.
Auch Nissan kündigte an, ein Automobilwerk in der Nähe von
Sankt Petersburg zu bauen, das jährlich 50.000 Fahrzeuge
produzieren soll. An die Mündung der Newa zieht es ebenso den
japanischen Autokonzern Suzuki, der sich zum Bau eines Autowerks mit einer Jahresproduktion von bis zu 50.000 Fahrzeugen
entschlossen hat. Suzuki plant die Produktion zweier Modelle,
des Grand Vitara und eines anderen C-Klasse-Fahrzeugs, die als
geländetaugliche Kraftfahrzeuge auf den russischen Markt
kommen sollen. Der chinesische Automobilhersteller Chery hat
den Bau eines Automobilwerks mit einer Jahresproduktion von
200.000 Fahrzeugen angekündigt. Auch der chinesische
Produzent Great Wall will über 100 Millionen US-Dollar in
Russland investieren. Auf 50.000 Fahrzeuge des Geländewagens
Great Wall Hover soll es das Werk im Jahr bringen.
Der größte lokale Automobilzulieferer ist die SOK-Gruppe mit
Hauptsitz in Samara (Wolga-Region). Ein anderer wichtiger
Anbieter ist die Severstal-Gruppe. Unter den ausländischen Zulieferern sind bereits mit eigener Herstellung von Komponenten
auf dem russischen Markt vertreten: Lear, Bosch, Delphi,
Johnson Controls und Siemens. Im Jahre 2007 sollen weitere
Anbieter auf den Markt kommen: So wird Magna International mit
pwc: china compass | Sommer 2007
Investitionsvorhaben von mehreren hundert Millionen US-Dollar
zusammen mit AvtoVAZ und GAZ große Projekte zur Herstellung
von Komponenten in Russland durchführen.
Im Jahr 2006 wurde die größte Zahl der Verträge über den
Zusammenbau ausländischer Kraftfahrzeuge in Russland
unterzeichnet. Laut Expertenschätzungen werden 2010 in Russland mindestens eine Million ausländische Autos montiert.
Vorteile bei einer Investition in Russland wären:
● die Kostenvorteile bei der Fertigung
● das gewaltige Marktpotenzial
● gut ausgebildete Fachkräfte
● das steigende Einkommen russischer Konsumenten
● die höheren Ansprüche der Konsumenten an Qualität, Komfort
und Sicherheit der Autos
Günstige Rahmenbedingungen für ausländische Investoren
Attraktive rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen in Form
von niedrigen oder aufgehobenen Einfuhrzöllen auf Komponenten
zum Zweck der industriellen Fertigung sowie die Errichtung von
Sonderwirtschaftszonen steigern die Attraktivität von Investitionen
in die russische Automobilindustrie. An erster Stelle stehen dabei
die Vergünstigungen bei Einfuhr von Komponenten. Es gibt zurzeit in Russland vor allem drei Rechtsnormen, welche die Einfuhr
von Komponenten begünstigen.
Präsidialerlass 135
Am 5. Februar 1998 verabschiedete der Präsident der
Russischen Föderation den Erlass „Über die zusätzlichen
Investitionsförderungsmaßnahmen zur Entwicklung der einheimischen Automobilindustrie“. Jelzin wagte also den Spagat. Er
fördert Investitionen und unterstützt gleichzeitig die einheimische
Automobilindustrie.
Der Erlass 135 legt die Bedingungen fest, unter denen die ausländischen Autokonzerne ihre Geschäfte in Russland durchführen
können. So wurde der Mindestbedarf an Investitionen auf
150 Millionen Rubel (circa vier Millionen Euro) festgelegt.
Zusätzlich schuf der Erlass für große ausländische Investoren das
gesonderte Zollregime mit der zollfreien Einfuhr von Komponenten.
Er definiert ferner die konkrete Anforderung an die Lokalisierung
der Produktion (Local Content). Demnach soll die Einfuhr von
Komponenten innerhalb von 60 Monaten jährlich um zehn und
insgesamt um 50 Prozent reduziert werden.
Auf dieser rechtlichen Basis werden die Kraftfahrzeuge der Marke
Ford in Russland hergestellt. Nach derselben Rechtsgrundlage
will künftig auch TagAZ arbeiten, das die Hyundai-Modelle
montiert.
Verordnung 166
Um ausländische Investoren weiter zu fördern, verabschiedete
die russische Regierung am 29. März 2005 die Verordnung 166:
„Über die Änderungen zum Zolltarif bezüglich der eingeführten
Komponenten für industrielle Fertigung“.
53
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Sie verschafft Automobilzulieferern vorteilhafte Bedingungen für
die Einfuhr von Komponenten während eines Zeitraums von
sieben bis acht Jahren. So senkt die Verordnung die Zölle für die
Einfuhr bestimmter Komponenten für die industrielle Fertigung
(auf drei bis fünf Prozent) und befreit einige Positionen sogar
komplett.
In der gemeinsamen Anordnung der Wirtschafts-, Industrie- und
Finanzministerien vom 15. April 2005 wurde ausgearbeitet, wie
der Begriff „industrielle Fertigung“ auszulegen ist. Die Anordnung
schreibt vor, wie der Terminus bei der Einfuhr von Zulieferteilen
für die Motorenfahrzeuge auf dem Territorium der Russischen
Föderation anzuwenden ist. Danach umfasst „industrielle
Fertigung“ das System der Serienherstellung auf Grundlage der
Technologieprozesse, inklusive Schweißung, Lackierverfahren
und Montage, bei einem Produktionsvolumen von mindestens
25.000 Stück pro Jahr.
Die Einfuhr von Komponenten nach Russland zum Zweck der
industriellen Fertigung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung,
die zwischen dem russischen Wirtschaftsministerium und dem
Automobilhersteller abzuschließen ist. In der Vereinbarung soll
die Liste der Komponenten mit Angaben zur deren Menge und
Preis genannt werden, die unter Zollvergünstigungen eingeführt
werden. Weiterhin soll eine solche Vereinbarung die Verpflichtung
des Investors festschreiben, die Einfuhr von Komponenten in 54
Monaten und drei Teilschritten um insgesamt 30 Prozent zu
reduzieren. Vorgegeben sind folgende Etappen:
● in 24 Monaten (nachdem er die wesentlichen Herstellungsprozesse wie Lackierverfahren und Montage organisiert hat)
um zehn Prozent
● in 42 Monaten um weitere zehn Prozent
● in 54 Monaten nochmals um zehn Prozent
Ist der Investor Resident einer gewerblich-industriellen Sonderwirtschaftszone Russlands (bitte beachten Sie dazu die
Beschreibung der allgemeinen Investitionsbedingungen in Russland im Beitrag „Russland: Investitionsstandort mit Zukunft“ auf
Seite 47), muss er die Einfuhr von Komponenten entsprechend
um zehn Prozent, in 42 Monaten um weitere 20 Prozent und in 54
Monaten um weitere 20 Prozent verringern (insgesamt also um
50 Prozent in 54 Monaten). Diese Vorgaben sollen dazu
beitragen, die Produktion von Komponenten zu lokalisieren.
Die Vereinbarung gilt laut Anordnung für sieben bis acht Jahre,
abhängig davon, ob der Investor die Schweißung, Lackierverfahren und Montage innerhalb von 18 oder 30 Monaten
aufnehmen kann.
Die Verordnung 166 schafft die Grundlage beispielsweise für das
Joint Venture von GM-AvtoVAZ in Samara (mit den Modellen
Chevrolet Niva und Chevrolet Viva) und der Izhmash-Avto (mit
dem Kia Spectra).
54
Die Vorgaben für die industrielle Fertigung haben folgende Ziele:
Sie möchten es noch attraktiver machen, in den russischen
Automobilmarkt zu investieren, die lokale Herstellung fördern und
den Markt mit ausländischen Kraftfahrzeugen füllen, die in den
einheimischen Werken Russlands produziert werden. Nach
Ansicht einiger russischer Experten sind die Vorteile der Strategie
der industriellen Fertigung lediglich kurzfristiger Natur: schnelle
Organisation von Unternehmen und schnelle Produktion von
Komponenten. Die Nachteile aber sind – nach ihrer Einschätzung
– eher von langer Dauer: niedrige Effektivität der Innovations- und
Technologiebereiche sowie eine dadurch verursachte
Degradierung der einheimischen Produktion.
Die vorteilhaften Bedingungen der Verordnung 166 haben auf
jeden Fall die Investitionsentscheidungen ausländischer
Hersteller stark begünstigt. Die zwei Jahre, während denen laut
Verordnung eingeführte ausländische Komponenten verwendet
werden dürfen, sind allerdings schnell vorbei. Eine ausreichende
Menge an Komponenten russischer Herkunft und vor allem in
guter Qualität wird es danach nicht geben. Daher erwägen zurzeit
immer mehr ausländische Unternehmen, die Komponenten auf
dem Territorium der Russischen Föderation selbst herzustellen.
Da die Verordnung 166 die Einfuhr von Komponenten begünstigt,
waren ausländische Unternehmen bislang nicht sonderlich an der
Organisation der Produktion von Komponenten in Russland
interessiert. Nur eine Handvoll großer ausländischer Zulieferer
produziert bereits jetzt Komponenten im Land: Lear, Bosch,
Delphi, Siemens und Johnson Controls. In näherer Zeit wird
Magna International dazustoßen. Auch der japanische Automobilhersteller Toyota hat im Februar 2007 angekündigt, in naher
Zukunft mit der Produktion von Komponenten in Russland zu
beginnen.
Verordnung 566
Den begünstigten Warenkreis der Verordnung 166 erweiterte die
Regierung in Moskau am 16. September 2006 mit der
Verordnung 566: „Über die Änderungen zum Zolltarif bezüglich
der Komponenten zur Einfuhr für industrielle Fertigung“. Sie senkt
Zollsätze auf weitere Komponenten, die zur industriellen
Fertigung nach Russland eingeführt werden. Danach sanken die
Zollsätze von 56 Warenpositionen von 20 bis fünf auf zehn bis
null Prozent. Eine gemeinsame Anordnung der Wirtschafts-,
Industrie- und Finanzministerien vom 5. Oktober 2006 änderte
dazu den Begriff der „industriellen Fertigung“. Sie definiert die
industrielle Fertigung von Bauteilen und Aggregaten neu. Danach
verpflichtet sich der Investor, die Einfuhr von Komponenten zur
industriellen Fertigung von Bauteilen und Aggregaten nach der
Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Investor innerhalb von
40 Monaten um insgesamt 30 Prozent zu reduzieren, und zwar in
folgenden Schritten:
● in 18 Monaten um zehn Prozent
● in 30 Monaten um weitere zehn
● in 40 Monaten nochmals um zehn Prozent
pwc: china compass | Sommer 2007
Wachstumsmärkte im Wettbewerb
Die Vereinbarung wird dabei für den Zeitraum von sieben Jahren
zur Organisation der industriellen Fertigung von Motoren,
Wechselgetrieben und Achsen und für den Zeitraum von fünf
Jahren für industrielle Fertigung anderer Bauteile und Aggregate
geschlossen.
Als erster Zulieferer unterschrieb der Sitze-Hersteller Toyota
Boshoko im Rahmen der Verordnung 566 eine Vereinbarung mit
dem russischen Wirtschaftsministerium.
Die Strategie der industriellen Fertigung hat sich in der Zwischenzeit jedenfalls etabliert und ist aktuell Grundlage für die Durchführung von zehn Projekten. Weitere Verträge befinden sich in
Vorbereitung.
Wie sich die Rahmenbedingungen für Hersteller und Zulieferer
nach den Präsidentschaftswahlen im März 2008 und dem Beitritt
Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) entwickeln
werden, wird allerdings erst die Zukunft zeigen. Der russische
Staat ist sich auf jeden Fall seit langem bewusst, dass ausländische Hersteller und Zulieferer eine Gefahr für den Bestand
der einheimischen Automobilindustrie sein können. Die künftige
Aufnahme Russlands in die WTO könnte ebenfalls wesentliche
Veränderungen bringen. Die Regierung hat angekündigt, die
Vergünstigungen auf die Einfuhr von Komponenten für
Unternehmen einzustellen, die keine Vereinbarungen mit der
Regierung abgeschlossen haben. Nach Angaben des
Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel können
neue Vereinbarungen über die industrielle Fertigung nur noch
kurze Zeit unterschrieben werden. Die bereits geschlossenen
Verträge behalten für die gesamte vereinbarte Frist ihre
Gültigkeit.
Ostsee haben auch mindestens zwei deutsche Zulieferer ihre
Montagewerke errichtet.
Fazit
Russland ist für ausländische Investoren im Bereich Automotive
ein Markt der Zukunft. Die russische Automobilindustrie bietet
ausländischen und vor allem deutschen Investoren attraktive
Chancen. Tragende Faktoren hierfür sind das gewaltige Marktpotenzial, die wachsende Kaufkraft und Nachfrage russischer
Verbraucher nach Qualität und Sicherheit ausländischer Kraftfahrzeuge sowie diverse Investitions- und Steuervergünstigungen.
So tragen die rechtlichen Grundlagen, die niedrige oder gänzlich
aufgehobene Einfuhrzölle auf Komponenten für die industrielle
Fertigung festlegen, zum Investitionswachstum in der Automobilindustrie bei und steigern das Engagement ausländischer Automobilhersteller und Zulieferer in Russland. Auch das vorteilhafte
Regime der SWZ schafft weitere Investitionsanreize und gewährleistet ausländischen Investoren zahlreiche Steuerbegünstigungen
und sonstige Erleichterungen.
Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen
Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Ihre Autoren und Ansprechpartner des Russian Business Centers
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Sonderwirtschaftszonen als weitere Investitionsanreize
Zum Magneten für ausländische Investoren in der Automobilindustrie könnte die Entwicklung von Sonderwirtschaftszonen
(SWZ) werden. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der SWZ beschreibt ebenfalls der Beitrag über die
allgemeinen Investitionsbedingungen in Russland auf Seite 47
Ihres aktuellen pwc: china compass.
Gerade in der Automobilindustrie setzt Russland zurzeit auf SWZ.
Besonders für mittelständische Unternehmen der Zulieferbranche
sind SWZ geschäftlich sehr interessant. So plant zurzeit ein
russisch-chinesisches Joint Venture mit dem Namen OAO Great
Wall Alabuga Motor die Errichtung eines Werks in der freien
Wirtschaftszone Alabuga. An diesem Zusammenschluss beteiligt
sind der chinesische Autohersteller Great Wall und die Regierung
der russischen Teilrepublik Tatarstan.
Das russische Unternehmen Avtotor nutzt die Steuer- und Zollbegünstigungen der SWZ Kaliningrad und produziert dort im
Auftrag vom BMW, Kia, Chevrolet und Hummer Personen- und
Lastkraftwagen für den russischen Markt. In der Stadt an der
pwc: china compass | Sommer 2007
55
Veröffentlichungen
Ausländische Banken in
China
Steuergesetze im
Investmentmanagement im
asiatisch-pazifischen Raum asiatisch-pazifischen Raum
Ausländische Banken, die bereits in China
tätig sind, erwarten bis 2010 Wachstumsraten von 20 bis 50 Prozent jährlich. Die
Erwartungen konzentrieren sich dabei vor
allem auf drei Produktbereiche: Kreditkarten in lokaler Währung, Anlageprodukte
und Hypotheken.
In der jüngsten Ausgabe der Asia Pacific
Tax Notes kommentieren die SteuerExperten von PricewaterhouseCoopers
wichtige aktuelle Trends und
Entwicklungen in der Steuergesetzgebung
zahlreicher Länder des asiatischpazifischen Wirtschaftsraums – darunter
China, Indien, Japan und Australien.
In der jüngsten Ausgabe der Asia Pacific
Investment Management and Real Estate
News (IMRE) erörtern InvestmentExperten von PwC aktuelle Entwicklungen
in der institutionellen Vermögensverwaltung in Ländern des asiatischpazifischen Wirtschaftsraums.
Die Ausgabe enthält zudem einen umfangreichen Beitrag zum Verhältnis von
strategischen Vereinfachungen von
Geschäftsprozessen und der Beschaffung
in Asien. Die Autoren erläutern, wie multinationale Firmen ihre Geschäftsmodelle in
den asiatischen Wachstumsmärkten durch
Auslagerung von Unterstützungsfunktionen, die strategisch nicht wichtig
sind, verändern können. Das Ziel des
Outsourcings ist es, sich besser auf die
Bereiche zu konzentrieren, in denen die
Unternehmen wirkliche Wertschöpfung
betreiben.
● Fair Value Management: Das Inter-
Das ist eines der Ergebnisse der aktuellen
Studie „Foreign Banks in China“ der
Finanzmarkt-Experten von PwC. An der
Umfrage beteiligten sich 40 der 74 in der
Volksrepublik China aktiven ausländischen
Institute, darunter auch die Deutsche
Bank, die Dresdner Bank und die Norddeutsche Landesbank.
Ausländische Banken sehen trotz
erleichterter staatlicher Bestimmungen, die
durch den Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation erreicht wurden, für den
Bankensektor erheblichen Reformbedarf.
Eine Liberalisierung wird vor allem
angemahnt bei Währungsrestriktionen,
festen Quoten für Auslandsschulden,
Liquiditätsvorgaben und hohen Kapitalanforderungen. Kritisiert werden zudem
schlechte Koordination sowie fehlende
Klarheit und Konsistenz der staatlichen
Bestimmungen.
Die Schwierigkeit, gutes Personal zu
finden und zu halten, bremst ebenfalls das
Wachstum. Sorgen bereitet vor allem die
hohe Fluktuation: Gut zwei Drittel der
Banken müssen jährlich mehr als 15
Prozent ihrer Mitarbeiter ersetzen, die
Quoten reichen dabei bis weit über 40
Prozent.
Foreign Banks in China
Hrsg. von PricewaterhouseCoopers,
Hongkong, Mai 2007, 134 Seiten, DIN A4
Die Themen im Einzelnen:
●
●
●
●
Das Ergebnis der Steuer-Experten:
Steuereffizienz sollte ein notwendiges
Element, nicht nur eine Option dieser
Umstrukturierung sein.
Asia Pacific Tax Notes – What Lies
Ahead? Looking into the Crystal Ball
Issue 20
Hrsg. von PricewaterhouseCoopers,
Hongkong, Mai 2007, 80 Seiten, DIN A4
Ihre Ansprechpartner
[email protected]
Tel.: 0211 981-7429
[email protected]
Tel.: 0211 981-7378
●
●
●
national Accounting Standards Board
hat neue Richtlinien zur Fair-ValueBewertung angekündigt.
M&A in Australien: Wird das Land zur
Drehscheibe für Deals in der Region?
Thailand: Ausländische Stimmrechte
bei der Strukturierung von Investments;
neue Reserveverpflichtungen für kurzfristigen Kapitalimport.
China’s Trust Companies: Investorenfreundlichere Gesetzgebung für Treuhand-Gesellschaften – neues
Wachstum und mehr M&As?
Indien: Deregulierung und günstige
Wirtschaftsentwicklung ziehen Anleger
in den Immobilienmarkt.
Singapur: Der Stadtstaat möchte noch
wettbewerbsfähiger werden und erwägt
Reduzierung der Unternehmensbesteuerung auf 18 Prozent.
Taiwan: Besteuerung, HoldingStrukturen, Finanzierung und
Transaktionsmodellen von Private
Equity Fonds.
China: Qualified Foreign Institutional
Investors sollten aufpassen. Denn bei
Investitionen in Chinas Investmentfonds lauern Steuerrisiken.
Asia Pacific Investment Management and
Real Estate (IMRE) News
Hrsg. von PricewaterhouseCoopers,
London, April 2007, 28 Seiten, DIN A4
Ihr Ansprechpartner
[email protected]
Tel.: 069 9585-2267
Ihre Ansprechpartner
[email protected]
Tel.: 069 9585-5602
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www.pwc.de/de/presse
[email protected]
Tel.: 0711 25034-3888
56
pwc: china compass | Sommer 2007
Veranstaltungen
China-Europe
Conference 2007
Die jüngsten Reformen Chinas und die Internationalisierung chinesischer Unternehmen
werden die Bedingungen für Investitionen und Geschäftsaktivitäten in und mit China
nachhaltig verändern. Welche Strategien haben europäische Unternehmen, um die sich
bietenden Chancen auszuschöpfen und die Herausforderungen zu meistern?
Bei der Konferenz „China: A Focus on Executing Successful Strategies“ vom 15. bis
16. November 2007 in Peking bringt PricewaterhouseCoopers das Topmanagement
europäischer Unternehmen mit Fachexperten und Vertretern aus Politik und Wissenschaft
an einen Tisch. In gemeinsamen Workshops diskutieren die Teilnehmer unter anderem
folgende Themen:
● Die Neuausrichtung von Investment-Strategien. – Ist es besser Unternehmen in China zu
erwerben oder empfiehlt sich eine globale Partnerschaft mit chinesischen Unternehmen?
● Mitarbeiter in China: Wie die Förderung von einheimischen Talenten Ihnen dabei hilft,
Ihre strategischen Geschäftsziele zu erreichen.
● Herausforderung Innovation: Strategien für den Schutz intellektueller Eigentumsrechte
und Innovation made in China.
● Verrechnungspreise in China: Optimieren Sie Ihre Wertschöpfungsketten und Ihr Risikomanagement!
● Der Markt für Massenerzeugnisse in China: Wie erreichen Sie 1,3 Milliarden
Konsumenten?
● Betrug und Korruption in China: Wie Betrug und Bestechungen Ihre Vermögenswerte
und Reputation schädigen und was Sie dagegen unternehmen können.
● Optimierung des Einkaufs in China: weit mehr als Kostenmanagement – wählen Sie
Partner, nicht Lieferanten!
● M&A-Transaktionen in China: Setzen jetzt chinesische Steuergesetze den Rahmen für
die Strukturierung von Transaktionen?
● Börsennotierung in China: auch erstrebenswert für europäische Unternehmen?
● Zölle: Wie intelligente Zoll-Strategien Ihre Geschäftsziele unterstützen.
● Finanzinvestitionen in China: Die Einstellung von Chinesen zu Private Equity und
Venture Capital wandelt sich.
Als Gastreferenten eingeladen sind Vorstände und Leiter der China-Aktivitäten europäischer
Unternehmen, einflussreiche Politiker aus China und Europa und Wissenschaftler
renommierter Universitäten. Außerdem treten hochkarätige Spezialisten von
PricewaterhouseCoopers als Fachreferenten auf. Sie stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung
während der Veranstaltung gern auch für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
Das aktuelle Programm zur Konferenz finden Sie unter: www.pwccn.com/chinaeurope2007
Zielgruppe
Die Konferenz richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer und Leiter der China-Aktivitäten
großer und mittelständischer Unternehmen in Europa.
Termin/Ort/Anmeldung/Teilnahmebedingungen
15. bis 16. November 2007, Peking. Konferenzsprache ist Englisch. Anmeldeschluss ist der
30. September 2007. Die Teilnahme an der Konferenz ist für Sie kostenlos. Flug und
Unterkunft tragen die Teilnehmer selbst. Bei der Buchung eines Hotelzimmers helfen wir
Ihnen gern. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Sie möchten sich zur Veranstaltung anmelden oder wünschen weitere Informationen? Bitte
kontaktieren Sie uns.
Ihre Ansprechpartner
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Tel.: 0711 25034-3115
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Tel.: 0711 25034-3888
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Ihre Ansprechpartner
China Business Group
Ganz gleich, ob Sie Abschluss- und Sonderprüfungen, internationale Steuerplanung, Marktstrategien oder Beratung zu Unternehmenskäufen oder -verkäufen benötigen: Wir unterstützen Ihr China-Engagement kompetent, umfassend und zielorientiert.
WP StB Harald Kayser
Leiter China Business Group
Partner Assurance
Tel.: 0711 25034-3115
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RA StB Nikolaus Thoens
Partner Tax
Tel.: 0211 981-7345
[email protected]
WP StB Jürgen Springer
Partner Advisory
Tel.: 040 6378-1311
[email protected]
Dipl.-Ing. Anselm Stolte M. A.
Operations Manager
Tel.: 0711 25034-3888
[email protected]
StB Dr. Jan Becker
Partner Tax
Tel.: 0211 981-7378
[email protected]
Dr. Volker Fitzner
Partner Advisory
Tel.: 069 9585-5602
[email protected]
Shanghai Office
StB Claus Schürmann
Direktor European Desk
Tel.: +86 21 6123-2372
claus.wp.schuermann
@cn.pwc.com
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WP StB Frank Pattusch
Partner Assurance
Tel.: 0211 981-2836
[email protected]
Beijing Office
WP StB Jens-Peter Otto
Senior Manager Assurance
Tel.: +86 21 6123-3350
[email protected]
RA StB Ralph Dreher
Manager European Desk – Tax
Tel.: +86 21 6123-2723
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RA Dirk Bongers
Manager European Desk – Tax
and Business Advisory Services
Tel.: +86 10 6533-3316
[email protected]
pwc: china compass | Sommer 2007
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
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Redaktionsleitung und V.i.S.d.P.
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Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt.
Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die
angegebenen Quellen und die Unterstützung unserer China
Business Group in den für Sie tätigen Büros zurück. Teile dieser
Veröffentlichung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den Herausgeber nachgedruckt oder
vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung
der einzelnen Autoren wieder.
© Juli 2007
PricewaterhouseCoopers bezeichnet die
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen
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