Pfalzbrief - Portal Kanton St.Gallen

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Pfalzbrief - Portal Kanton St.Gallen
Kanton St.Gallen
Pfalzbrief
Arbeitsmodelle
beim Kanton
Personalzeitschrift des Kantons St.Gallen Ausgabe 02/2014
Nachgefragt
Weshalb haben Sie sich für Ihr Arbeitsmodell Teilzeit bzw. Vollzeit entschieden?
Andrea Schmid, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Generalsekretariat,
Bildungsdepartement (80%): Die Entscheidung wurde mir abgenommen, da die
Stelle mit einem 80-Prozent-Pensum ausgeschrieben war. Anfangs noch skeptisch,
schätze ich mittlerweile die Vorteile des Arbeitsmodells Teilzeit. Ich nutze die Zeit für
meine Weiterbildung, für Städtereisen oder für Freunde und Familie. Optimal ist, dass
ich den freien Tag flexibel einsetzen kann. Auch die Bewältigung meiner Pendlerstrecke Zürich–St.Gallen wird durch die Viertagewoche erleichtert.
Benedikt van Spyk, Leiter Recht und Legistik, Staatskanzlei (100%): Für
mich überwiegen zurzeit die Vorteile eines Vollzeitpensums. Die Leitung der Dienst­stelle
Recht und Legistik ist eine vielfältige und spannende Aufgabe, der ich mich gerne vollzeitlich widme. Die relativ flexiblen Arbeitszeiten belassen mir genügend Freiräume für
meine Hobbys sowie für Freundschaften, Familie und ehrenamtliche Tätigkeiten. Eine
eigene Familie würde die Ausgangslage aber sicherlich verändern.
Martin Allemann, Revierförster Forstrevier Walenstadt-Berschis, Volkswirtschaftsdepartement (80%): Die Reduktion meiner Arbeitszeit auf 80 Prozent
ist für mich pure Lebensqualität zu einem bezahlbaren Preis. Für mich ist es sehr wichtig, dass ich für meine schönen Hobbys wie Jagd, Rebberg, Bienen und – in naher
Zukunft – eine eigene Familie genügend Zeit habe. Nichts belastet mich mehr als der
sogenannte Freizeitstress. Mit guter Organisation ist das Führen einer Forstgruppe
auch mit einem 80-Prozent-Pensum möglich.
Renato Aebi, HR-Berater, Personalamt, Finanzdepartement (80%): Im
Winter bin ich von Samstag bis Montag meistens im Schnee anzutreffen. Im Sommer
gehe ich Kitesurfen, Biken (mit und ohne Motor), Gleitschirmfliegen und erkunde mit
dem Standup Paddle Seen und Flüsse. Bis vor Kurzem war ich ausserdem Referent
an weiterführenden Schulen. Ich bin überzeugt, dass die gewonnenen 20 Prozent die
viel zitierte Work-Life-Balance herstellen. Diese Freizeit ist nicht mit Geld aufzuwiegen.
Roland Unternährer Appenzeller, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Amt
für Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement (60%): Von Anfang
an wollte ich mich an der Betreuung unserer Kinder beteiligen (drei und sechs Jahre
alt). Meine Frau ist momentan in einem 50-Prozent-Pensum berufstätig. Ich selber bin
an drei Tagen pro Woche erwerbstätig. Ein solches Lebensmodell ist sehr vielfältig und
für mich mit hoher Befriedigung verbunden. Ich kann es jedem Vater weiterempfehlen.
2
Arbeitsmodelle beim Kanton
Bei der St.Galler Kantonsverwaltung arbeiten 42
Prozent der Mitarbeitenden in einem Teilzeitpensum. Grund genug, den Pfalzbrief diesem Schwerpunktthema zu widmen.
Ein beliebtes Teilzeitmodell ist Jobsharing. Besonders bei Lehrerinnen und Lehrern ist Jobsharing
weitverbreitet. Der Pfalzbrief hat die Primarlehrerin
Cilli Wuffli in Berneck besucht. Zusammen mit
einer Kollegin unterrichtet sie eine Schulklasse.
Neben einem guten Verhältnis zur Stellenpartnerin
sind Kommunikation und Flexibilität Voraussetzungen für dieses Arbeitsmodell.
Im Sekretariat der Staatskanzlei teilen die jungen
Die Kinderkrippe Schlössli für Kinder der Kantons- und Stadtangestellten
­ermöglicht Teilzeitarbeit.
Mütter Nadja Schlauri und Nadja Nussbaum seit
drei Jahren eine 80-Prozent-Stelle und meistern
Ein Fall für zwei
4
Eine Wanderin zwischen zwei Welten
6
Beruf.
Wenn Teilzeitarbeiten Fragen aufwirft
8
se den gleichen Bestimmungen wie Vollzeitarbeits­
so erfolgreich den Spagat zwischen Familie und
Grundsätzlich unterliegen Teilzeitarbeitsverhältnis-
Geteilter Lehrerinnenalltag
10
verhältnisse. Dennoch ergeben sich aus der Natur
Ausgefragt: Michael Niedermann
12
ten. Susanne Bertschler, Juristin im Personalamt,
Ein Schlössli für die Kleinsten 14
liefert die Antworten auf die häufigsten Fragen.
«Ich sehe nur Vorteile»
16
Frauen besetzt. Ein Mann, der Teilzeit arbeitet und
Teilzeit und Vereinbarkeit 17
gleichzeitig eine Kaderposition innehat, hat Selten-
Tatort Departement des Innern
18
lungsleiter Amtsnotariat St.Gallen. Im Pfalzbrief-
E-Learning hält Einzug
19
Porträt berichtet er von seinen Erfahrungen als Teil-
Ausflugstipps für die Sommerferien 20
Ob Teil- oder Vollzeit: Für viele Mitarbeitende ste-
Wechsel beim Personal
22
Sommer-Rezept24
von Teilzeitbeschäftigungen gewisse Besonderhei-
Immer noch sind die meisten Teilzeitstellen von
heitswert. Einer von ihnen ist Adrian Kamber, Abtei-
zeit-Kadermann im Berufs- und Familienalltag.
hen die Sommerferien vor der Tür. Wir verraten
Ihnen drei Ausflugstipps im Kanton St.Gallen. Für
jeden Geschmack ist etwas dabei.
Falls Sie nach der Lektüre des vorliegenden Pfalz-
Herausgeberin
Staatskanzlei/Kommunikation
Layout und Druck
Cavelti AG, medien. digital und gedruckt, 9201 Gossau
Adresse der Redaktion
Redaktion Pfalzbrief, Staatskanzlei, Regierungsgebäude,
9001 St.Gallen, Telefon 058 229 21 58, [email protected]
briefs noch nicht genug von Teilzeitgeschichten
haben, finden Sie hier weitere Erfahrungsberichte:
www.teilzeitkarriere.ch/teilzeitgeschichten.
Nun wünschen wir Ihnen eine unterhaltsame Lektüre
mit dem Pfalzbrief und einen schönen Sommer.
Hildegard Jutz
3
Ein Fall für zwei
Arbeiten im Jobsharing-Modell: Spannender als ein Krimi
Nadja Schlauri und Nadja Nussbaum arbeiten im Sekretariat der Staatskanzlei. Seit
drei Jahren teilen sie ein 80-Prozent-Pensum. Mit dem Jobsharing-Modell meistern
die beiden jungen Mütter den Spagat zwischen Familie und Karriere.
«Es kommt öfters vor, dass wir verwechselt werden.
Das liegt am Namen», so Nadja Nussbaum. «Für unsere Kollegen ist es praktisch, eine Nadja ist immer da»,
schmunzelt ihre Jobsharing-Kollegin Nadja Schlauri.
Nadja Nussbaum arbeitet jeweils am Montag und
am Dienstag, Nadja Schlauri am Mittwoch und am
Donnerstag. Falls am Freitag eine dringende Aufgabe ansteht, übernehmen ihre Arbeitskolleginnen die
Arbeit. «Die Zusammenarbeit im Jobsharing-Modell
bedingt absolute Transparenz», so Nadja Schlauri.
«Jede muss genau wissen, womit die andere gerade
beschäftigt ist.» Kalendereinträge, Check- und Pendenzenlisten sowie der ständige Gebrauch der Cc-
Feiert nächstes Jahr
ihr 20-Jahr-Jubi­läum
beim Kanton: Nadja
Schlauri.
Funktion beim Versand von E-Mails sorgen für eine
lückenlose Dokumentation der Arbeit. Die Stelle, die
sich die beiden teilen, wurde zuvor von einer Person
abgedeckt, deshalb mussten die meisten Arbeitsabläufe an die Jobsharing-Situation angepasst werden.
Zum Teil wurden ganze Arbeitsabläufe und Vorlagen
neu entwickelt.
Die Arbeit der beiden Mitarbeiterinnen im Sekretariat ist abwechslungsreich. So unterstützen sie die
Geschäftsführer der ständigen parlamentarischen
Kommissionen, arbeiten bei Wahlgeschäften und im
Ratsdienst mit und leisten administrative Arbeit – insbesondere für die Dienststellen Recht und Legistik
sowie Aussenbeziehungen.
Ein eingespieltes Team
Nadja Schlauri und Nadja Nussbaum haben schon
früher zusammengearbeitet. Als Nadja Schlauri die
Leitung des Sekretariats in der Staatskanzlei innehatte, war Nadja Nussbaum ihre Stellvertreterin. Sie sind
also bestens mit den Fähigkeiten und dem Wesen
ihrer Arbeitskollegin vertraut. «Ich denke, dass wir
deshalb die Zusammenarbeit gut meistern», ist Nadja
Nussbaum überzeugt. Als die beiden Frauen vor rund
vier Jahren fast zeitgleich die Familienplanung angingen, standen grundsätzliche Fragen an. Die Leiterin
des Sekretariats und deren Stellvertreterin gleichzeitig zu verlieren, hätte zu einem grossen Know-howVerlust geführt. Die beiden Nadjas konnten zu diesem
Zeitpunkt zusammen fast 25 Jahre Arbeitserfahrung
in der Staatskanzlei vorweisen. Die Stelle als Leiterin
ist in einem Teilzeitpensum nicht zu bewältigen: «Man
muss flexibel sein und auch mal bei einem Sonderdienst einspringen. Das gehört einfach dazu», so die
Achtunddreissigjährige. Auch die Stelle der Stellvertreterin verlangt ein hohes Engagement und kann mit
einem niedrigen Teilzeitpensum nicht erledigt werden.
Aus 1 mach 2
Zur gleichen Zeit wurde damals eine andere Stelle im
Sekretariat frei. Dieses Pensum wurde nach Absprache mit dem Personalamt und dem Staatssekretär auf
die beiden werdenden Mütter aufgeteilt. Zuvor hätte
sich Nadja Schlauri, heute verheiratet und Mutter von
zwei Kindern, nie vorstellen können, dass sie sich eine
Stelle mit jemandem teilen würde. Bereits mit 24 Jah-
4
Nadja Nussbaum teilt
seit drei Jahren e
­ ine
80-Prozent-Stelle mit
Nadja Schlauri.
ren wurde sie Leiterin des Sekretariats in der Staatskanzlei. Die KV-Ausbildung hatte sie beim Bildungsdepartement absolviert: «Ich wollte Karriere machen.
Familie und Kinder waren noch weit weg, deshalb gab
es für mich damals keinen Grund, mir über die Familienplanung und ein anderes Arbeitsmodell den Kopf
zu zerbrechen», so Nadja Schlauri.
Auch für Nadja Nussbaum, die ihr zweites Kind erwartet, war eine Teilzeitstelle bis zu ihrer ersten Schwangerschaft kein Thema: «Ich arbeite nun seit 15 Jahren
in der Staatskanzlei», so die Sechsunddreissigjährige.
«Hätte es mit dem Jobsharing nicht geklappt, hätte ich
später wieder von vorne beginnen müssen.»
Ein Heinzelmännchen ist immer da
Nächstes Jahr feiert Nadja Schlauri ihr 20-Jahr-Jubiläum in der kantonalen Verwaltung. An ihrem Beruf
hat sie immer noch Freude: «Ich geniesse es, meine erworbenen Fähigkeiten weiterhin anzuwenden
und mich während der Arbeit aus der Mutterrolle zu
befreien.» Trotzdem fühle sich der Job manchmal an
wie eine Wochenendbeziehung. «Obwohl man nicht
immer dabei war, weiss man genau, was läuft», so die
zweifache Mutter. Die Individualität bleibe beim Jobsharing jedoch zu einem grossen Teil auf der Stre-
cke; Trophäen und Erfolge müsse man teilen können.
Genauso wie Misserfolge und Niederlagen: «Selbst
wenn man den ‹Bock› nicht selber geschossen hat»,
so Nadja Schlauri. Trotzdem überwögen die Vorteile, weil man sich beispielsweise gezielt unterstützen
kann: «Wenn man nach einer Woche wieder ins Büro
kommt, fühlt es sich an, als wäre ein Heinzelmännchen
da gewesen», beschreibt Nadja Nussbaum die Situation. Auch für den Arbeitgeber ergeben sich Vorteile.
Wenn zum Beispiel eine Jobsharing-Partnerin wegen
Krankheit oder Unfall fehlt, führe das nicht gleich zu
einem Totalausfall.
Auch ausserhalb des Büros pflegen Nadja Schlauri und
Nadja Nussbaum eine gute Freundschaft, treffen sich
mit den Kindern und tauschen sich aus: «Zu Beginn
unserer Treffen steht meist noch das Geschäftliche
im Vordergrund», sagt Nadja Schlauri. «Schnell findet
man aber auch andere Themen.»
Jobsharing, so sind sich die beiden einig, sei die ideale Lösung, trotz Familie beruflich am Ball zu bleiben.
«Wenn man sich dann auch noch gut mit seiner Jobsharing-Partnerin versteht, ist das ein grosses Stück
Lebensqualität», so Nadja Nussbaum.
Raouf Selmi
5
Eine Wanderin zwischen zwei Welten
Verwaltungsalltag gewürzt mit Kultur
Esther Hungerbühler schafft es, Beruf und
Passion(en) mit ihrer Teilzeitstelle beim
Amt für Kultur zu vereinen. So farbig ihre ­Erscheinung, so bunt ist auch ihr ­Leben.
Trotz eines 50-Prozent-Pensums und keinen Kindern, die zu betreuen wären, ­ge­hört
Langeweile ganz bestimmt nicht zu ­ihrem
Leben.
Nur mit dem Namen der zu Porträtierenden versehen machte ich mich auf den Weg zum Termin in der
Hauptpost, wo das Amt für Kultur (AfKU) untergebracht
ist. «Aha, das sind Sie», entfuhr es mir, als ich Esther
Hungerbühler gegenüber stand. Sie war mir schon bei
unserer departementsinternen Führung durch die Ausstellung «Bellevue GTA 1849 – 2070, Anastasia Katsidis, Rolf Graf» im Kulturraum am Klosterplatz aufgefallen – wegen ihres bunten Haartuchs.
Die passionierte Wanderleiterin
So ungewöhnlich die Frau, so normal das Büro: Esther
Hungerbühlers Schreibtisch mit direktem Blick auf
den Hauptbahnhof, auf der rechten Seite zwei Korpusse, darüber eine Serie mit Video Stills von Ursula Palla, unterhalb und zwischen den Bildern ein Foto
mit verschneitem Hochgebirge, im Rücken ein kleiner Besprechungstisch mit einem grossen, farbigen
Bild von Gilgi Guggenheim, auf der linken Seite der
Arbeitstisch des Arbeitskollegen, keine Pflanzen. Einzig der Drucker auf der ausrangierten Weinkiste sticht
heraus – und das Foto mit dem verschneiten Hochgebirge scheint nicht so recht zu den anderen Bildern zu
passen. Ist die Frau gar eine begeisterte Bergsteigerin? «Nein, Bergsteigen und Hochgebirgstouren sind
nichts für mich. Aber ich wandere gerne, bin überhaupt sehr gerne in der Natur.» Vor zwei Jahren hat
Esther Hungerbühler die Ausbildung zur Wanderleiterin bei den Bündner Wanderwegen absolviert. Seither organisiert sie in ihrer Freizeit mit grosser Freude
mehrtägige Wandertouren – nicht «vergiftet», sondern
etwa fünfmal im Jahr. Wen wundert’s, dass sie auch
schon auf den Spuren einiger Schweizer Kulturwege
unterwegs war. Die ViaJura (Basel – Biel) hat es ihr
besonders angetan. Bei der gegenwärtigen Mehretappentour ist sie am untersten Zipfel des Unterengadins
angekommen, nächstes Ziel ist Wien.
6
Das Organisationstalent
Esther Hungerbühler arbeitet in einem Teilzeitpensum
von 50 Prozent bei der kantonalen Kulturförderung.
Sie ist unter anderem für die Fördermöglichkeit der
Werkbeiträge zuständig. Werkbeiträge sind Beiträge, welche auf die werkbezogene Unterstützung von
Kunstschaffenden ausgerichtet sind. Was zählt, ist
die Projektidee. Die Werkbeiträge werden einmal pro
Jahr ausgeschrieben und juriert. Dabei werden fünf
Sparten berücksichtigt, jeder Sparte sitzt eine Fachjury vor. Diese setzt sich aus zwei externen ausserkantonalen Fachpersonen und einer Vertretung des
AfKU zusammen.
Beim Amt für Kultur schätzt sie die Vielfältigkeit. «Kultur
regt an, inspiriert, regt auf, hält den Spiegel vor, unterhält, stiftet Identität, blickt zurück und in die Zukunft»,
so Esther Hungerbühler. Für den Auftritt des Kantons
St.Gallen am Zürcher Sechseläuten hat sie das Kulturprogramm auf dem Lindenhof zusammengestellt.
Sie wirkte zudem im Organisationskomitee des Kantonsjubiläumstages 2003 und für die Feier von Erika
Forster als Ständeratspräsidentin mit.
Esther Hungerbühler ist seit rund 17 Jahren beim Amt
für Kultur tätig. Einerseits führt sie das Sekretariat,
andererseits vertritt sie in der Sparte «Theater/Tanz»
das AfKU in der Fachjury der Werkbeiträge. Auch bei
den Jurierungen der anderen Sparten ist sie jeweils
dabei – zwar nicht als Mitglied, aber als Moderatorin
mit einer «Stimme von aussen». Dass sie bei «Theater/Tanz» in der Fachjury ist, kommt nicht von ungefähr. In jungen Jahren hat sie die Theaterschule in Paris
besucht – nach ihrer Ausbildung zur Kindergärtnerin
und einer einjährigen Berufsausübung. Danach hat
sie rund 13 Jahre für das Theater gearbeitet, hauptsächlich im Kanton Aargau, die letzten beiden Jahre in
Wien. Im Theater hat Esther Hungerbühler (fast) alles
gemacht: gespielt, organisiert, als Theaterpädagogin
und Theaterplastikerin gearbeitet. «Nein, nein, damals
war ich noch nicht in Teilzeit angestellt», sagt Esther
Hungerbühler. Mit einem entschuldigenden Lächeln
klärt sie mich darüber auf, dass ein Teilzeitpensum
mit der Theaterarbeit schwierig zu vereinbaren wäre:
«Theater ist ein ‹Ensemble-Beruf›, man muss immer
voll dabei sein, deshalb ist Teilzeit kaum möglich.» An
das Geldverdienen habe sie zu jener Zeit kaum einen
Gedanken verschwendet, sie habe von der Hand in
Neben ihrer Tätigkeit
beim Amt für Kultur
­arbeitet Esther Hunger­
bühler in verschiedenen Kulturinstitutionen
mit. (Foto: Carolin
Krumm)
den Mund gelebt. Auch heute ist bei ihr Geld kein grosses Thema. 1993 hat Esther Hungerbühler mit dem
Theater aufgehört und für fast vier Jahre als Requisiteurin und Innenausstatterin bei der TV-Serie «Fascht
e Familie» gearbeitet – ebenfalls Vollzeit.
Das Energiebündel
Teilzeit arbeitet Esther Hungerbühler erst seit 1997 –
seit ihrer Anstellung bei der kantonalen Kulturförderung. «Gegen eine Aufstockung auf 70 Prozent hätte ich nichts, aber Vollzeit möchte ich nicht mehr
arbeiten», so Hungerbühler. Kein Wunder, wenn man
bedenkt, was sie neben ihrem 50-Prozent-Pensum
alles macht. Zusätzlich zu den Wandertouren ist Esther
Hungerbühler beim Theater St.Gallen bei einzelnen
Stücken für die Requisiten zuständig. Dann macht
sie bei den Stadtführungen Culinarium in St.Gallen
mit, erledigt gelegentlich Korrekturarbeiten für das
Kulturmagazin Saiten oder hilft dem Kinok beim Eintüten. «Diese Jobs ermöglichen mir, Kultur aktiv zu
leben und meine Netzwerke zu pflegen.» Aber Esther
Hungerbühler macht noch mehr: Sie besucht, hört
und liest Kultur. Zudem hat sie bis vor Kurzem zwei
Beistandschaften geführt. Nun ist sie wieder auf der
Suche nach einer neuen Herausforderung. Gleichzeitig unterstützt Esther Hungerbühler ihre Mutter, die vor
einem Jahr einen Hirnschlag erlitten hat. Und ihr Garten will auch gepflegt sein. Die Frau sprüht vor Energie: «Wenn ich aktiv bin, gibt mir das Energie. Läuft
der Motor geschmiert, so läuft er besser.»
Judith Widmer
7
Wenn Teilzeit Fragen aufwirft
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Teilzeitbeschäftigung
Grundsätzlich unterliegen Teilzeitarbeitsverhältnisse den gleichen Bestimmungen wie Vollzeitarbeitsverhältnisse. Dennoch ergeben sich aus der Natur von Teilzeitbeschäftigungen gewisse Besonderheiten. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende stellen denn auch häufig Fragen zur Anrechnung von Ruhetagen, Ferien und bezahlten Abwesenheiten. Im Personalhandbuch PHB SG 40.1 hat das Personalamt eine Vielzahl von Antworten dazu zusammengestellt (im Intranet unter Personelles).
Im diesem Zusammenhang wichtig zu
unterscheiden ist, dass die tägliche Normalarbeitszeit gemäss Art. 33 Personalverordnung (sGS 143.11; abgekürzt PersV)
bei einer 5-Tage-Woche einen Fünftel
der wöchentlich vereinbarten Arbeitszeit
beträgt. Während diese bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent mit der effektiven täglichen Arbeitszeit übereinstimmt,
ist bei Teilzeitmitarbeitenden die effektive
tägliche Arbeitszeit häufig fix auf einzelne
Wochentage verteilt und weicht von der
täglichen Normalarbeitszeit ab. Detaillierte
Erklärungen und Anwendungshinweise finden sich im Personalhandbuch, wo auch
viele weitere Hinweise zum Vollzug des Personalrechts zugänglich sind.
Die nachfolgenden Fragen werden immer
wieder gestellt:
Haben auch Teilzeitmitarbeitende
bei Wei­terbildung Anspruch auf
die Anrechnung der aufgewendeten
Zeit als Arbeitszeit oder richtet
sich dieser Anspruch nach dem
Beschäftigungsgrad?
Für diese Frage ist es entscheidend, ob es
sich um notwendige oder andere Fort- und
Weiterbildung handelt.
Die für notwendige Fort- und Weiterbildungen aufgewendete Zeit gilt gemäss Art.
9 Abs. 2 PersV als bezahlte Arbeitszeit.
Grundsätzlich ist dabei die vom Beschäftigungsgrad abhängige tägliche Normalarbeitszeit anzurechnen. Nur wenn der tatsächliche Zeitaufwand für die notwendige
Fort- und Weiterbildung grösser ist, kann
die effektiv aufgewendete Zeit, höchstens
aber zehn Stunden pro Tag als bezahlte
Arbeitszeit angerechnet werden. Fahrzeiten
8
und Pausen sind darin bereits berücksichtigt. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch
für Teilzeitmitarbeitende. Diese 10-Stunden-Regelung gilt übrigens auch bei Teilnahme an einer ganztägigen auswärtigen
Sitzung, Tagung etc. (vgl. Art. 36 Abs. 2
PersV).
Inwieweit Arbeitsstunden bei nicht oder nur
teilweise zur Ausübung der Tätigkeit notwendiger Fort- und Weiterbildung anzurechnen sind, ist in der entsprechenden
Vereinbarung festzulegen (vgl. Art. 10 f.
PersV).
Kann die effektive tägliche
Arbeits­zeit bei einem Beschäfti­
gungsgrad von 50 Prozent höher
festgesetzt werden als die täg­
liche Normalarbeitszeit von 8,4
Stunden?
Nein. Wer beispielsweise einen Beschäftigungsgrad von 50 Prozent hat, kann die
vereinbarte durchschnittliche wöchentliche
Arbeitszeit (50 Prozent von 42 Stunden)
nicht regelmässig an nur zwei Arbeitstagen
mit je 10,5 Arbeitsstunden leisten. Grundsätzlich ist die tägliche Normalarbeitszeit
als obere Grenze einzuhalten.
Hat eine Mitarbeiterin oder ein
Mitarbeiter Anspruch darauf, dass
der bisherige Beschäftigungsgrad
wegen veränderter persönlicher
Lebensumstände nach oben oder
nach unten angepasst wird
(zum Beispiel bei Mutterschaft)?
Ein solcher Anspruch besteht nicht. Der
aktuelle Beschäftigungsgrad ist Teil der
arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Wenn
die oder der Mitarbeitende eine Änderung
des Beschäftigungsgrades wünscht, stellt
sie oder er einen Antrag auf Vertragsänderung. Vertragsrechtlich ist die andere Partei
nicht verpflichtet, diesen Antrag anzuneh-
men. Arbeitgebende werden zwar, soweit
dies betrieblich möglich und sinnvoll ist, der
Vertragsänderung zustimmen. Kommt es zu
keiner Einigung, ist der bestehende Vertrag
weiter zu erfüllen oder das Arbeitsverhältnis mangels Konsens aufzulösen.
Was ist zu beachten, wenn
Mitarbeitende mit reduziertem
Beschäftigungsgrad gleichzeitig
für verschiedene Arbeitgeber auf
Teilzeitbasis arbeiten?
Einerseits dürfen sich die verschiedenen
Teilzeitbeschäftigungen nicht gegenseitig
konkurrenzieren. Auch Tätigkeiten, die in
der «Freizeit» ausgeübt werden, dürfen sich
nicht nachteilig auf die Erfüllung der Aufgaben auswirken oder sich aus andern Gründen nicht mit dem Arbeitsverhältnis vertragen (vgl. Art. 65 Personalgesetz [sGS
143.1, abgekürzt PersG]). Anderseits darf
die Summe aller Teilzeitarbeitsverhältnisse die im Arbeitsgesetz vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze
(45 bzw. 50 Stunden) nicht überschreiten.
Obwohl der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber in Bezug auf die Höchstarbeitszeiten
nicht direkt dem Arbeitsgesetz unter-
stellt ist, erscheint es gerechtfertigt, diese arbeitsgesetzliche Schutzbestimmung
sachgemäss anzuwenden.
Damit sich der Arbeitgeber hinsichtlich der
Einhaltung der Höchstarbeitszeit entsprechend verhalten kann, muss er von der
Mehrfachbeschäftigung der Mitarbeitenden Kenntnis haben. Die Teilzeitmitarbeitenden trifft daher auch diesbezüglich eine
Mitteilungspflicht.
Was ist zu beachten, wenn
Mitarbeitende mit reduziertem
Beschäftigungsgrad ein
öffentliches Amt ausüben?
Wie bei Vollzeitbeschäftigung darf sich die
Ausübung eines öffentlichen Amtes nicht
negativ auf das bestehende Teilzeitarbeitsverhältnis auswirken (vgl. Art. 65 PersG).
Dabei ist auch zu beachten, dass zusätzliche Abwesenheiten bei Teilzeitbeschäftigung zu grösseren Anwesenheitslücken
führen und den Betrieb somit noch mehr
belasten können.
Teilzeitbeschäftigte können anteilmässigen
bezahlten Urlaub von höchstens 15 Tagen
je Amtsjahr beziehen (vgl. Art. 67 PersV).
Beispielsweise sind es bei einem Beschäf-
tigungsgrad von 50 Prozent maximal 15
Arbeitstage zu 4,2 Stunden (63 Stunden).
Wie viele bezahlte Stunden für das konkrete Amt tatsächlich zu gewähren sind,
ist bereits bei der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis abzumachen. Bei Teilzeitpensen unter
80 Prozent erscheint es zumutbar, dass
das öffentliche Amt überwiegend in der
«Freizeit» ausgeübt wird. Entsprechend
besteht nicht stets Anspruch auf die maximale Anzahl an Urlaubstagen, sondern
nur auf einen den Verhältnissen angemessenen. Erweist sich die Ausübung des
öffentlichen Amtes wegen häufiger zeitlicher Überschneidungen mit dem Arbeitsverhältnis als nicht verträglich, kann es
auch bei reduziertem Beschäftigungsgrad
untersagt werden.
Susanne Bertschler, Juristin Personalamt
Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigte in der St.Galler Kantonsverwaltung männlich
weiblich
1–49 %
115
422
537
Teilzeit
50–79 %
123
564
687
11,1 %
14,2 %
Total
in Prozent
80–99 %
361
443
804
2028
16,6 %
42,0 %
Vollzeit
100 %
2085
721
Total
2806
58,0 %
58,0 %
4834
100,0 %
100,0 %
2684
2150
Die Zahlen beziehen sich auf die Zentralverwaltung. Es wurden nur Personen ausgewertet, welche im entsprechenden Zeitraum
einen Lohn bezogen haben. Nicht enthalten sind die Daten der Universität St.Gallen, der Spitalregionen, psychiatrischen Dienste
und weiterer selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten des Kantons St.Gallen. Auch die Lehrkräfte der kantonalen Mittel- und
Berufsschulen wurden nicht selektiert.
Datenstand: 1. Quartal 2014
9
Geteilter Lehrerinnenalltag
Unterrichten im Jobsharing als Arbeits- und Lebensmodell
Die Primarlehrerin Cilli Wuffli aus Berneck hat mit dem Unterrichten im Jobsharing-Modell nur gute Erfahrungen gemacht. ­Neben dem Verhältnis zur Stellenpartnerin spielen für sie Kommunikation und Flexi­bilität
eine zentrale Rolle beim Erfolg ­dieses Arbeitsmodells.
mit jemandem austauschen zu können.
Elterngespräche gingen leichter von der
Hand, wenn Situationen oder Schülerinnen und Schüler aus mehr als einer Perspektive beurteilt werden können.
Cilli Wuffli beim Musizieren mit einer zweiten Primarklasse. (Foto: Maya Seiler)
Nach sieben Jahren Unterrichten auf der
Unterstufe in Kirchberg bei Wil hatte Cilli
Wuffli genug. «Ich hatte keine Freude mehr
und sagte mir, entweder gehe ich auf Weltreise oder ich gründe eine Familie», erinnert
sich die Primarlehrerin, die ihre Ausbildung
am damaligen Lehrerinnenseminar in Rorschach absolviert hatte. Drei Kinder und 18
Jahre Erziehungs-, Haus- und Familienarbeit später kam dann die Anfrage, ob sie
für drei Monate eine Vertretung für einen
Bildungsurlaub übernehmen wolle. «Dabei
hat es mir den Ärmel voll reingenommen»,
lacht Cilli Wuffli. Es folgten neun Jahre Lehrerinnentätigkeit in einer Kleinklasse in Au
und Berneck und anschliessend die Tätigkeit als Lehrperson im Jobsharing in einer
Regelklasse im Schulhaus Bünt in Berneck,
wo Cilli Wuffli bis heute mit Leidenschaft
10
unterrichtet. Sie teilt sich die Stelle mit ihrer
Stellenpartnerin Bernadette Müller, die mit
70 Stellenprozenten die Klassenverantwortung innehat. Cilli Wuffli selber arbeitet in
einem 30-Prozent-Pensum.
Den Grund, warum sie heute im Jobsharing
arbeitet, sieht sie zum einen in der Gelegenheit zum Wiedereinstieg in das Berufsleben,
zum anderen im Teilzeitpensum, welches
genug Zeit für Familie und Hobbys offen
lässt. Die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten,
schätzt Cilli Wuffli als Privileg. Auch vom
Jobsharing als Arbeits- und Lebensmodell weiss sie nur Gutes zu berichten. So
ist sie froh, statt einer Einzelkämpferin Teil
eines Teams zu sein und empfindet es als
Bereicherung, sich über Schülerinnen und
Schüler, Unterrichtsmethoden oder Ideen
für Projektwochen und Schulaufführungen
Kommunikation und Flexibilität
sind zentral
Aus Sicht der Primarlehrerin steht und fällt
der Erfolg von Jobsharing allerdings mit der
Wahl der Stellenpartnerin beziehungsweise
des Stellenpartners. Idealerweise habe man
eine gemeinsame Linie, was den Unterrichtsstil anbelangt. Als Schlüsselfaktoren
nennt Cilli Wuffli auch die Kommunikation und die Flexibilität, die auf beiden Seiten gegeben sein muss. Dringende und
wichtige Informationen werden auch ausserhalb der Arbeitszeit per E-Mail, Telefon
oder SMS ausgetauscht, ansonsten finden
regelmässige Sitzungen sowohl im Kernals auch im Schulhausteam statt. Fällt die
Stellenpartnerin kurzfristig aus, muss das
Einspringen schnell und reibungslos funktionieren. Cilli Wuffli und Bernadette Müller sind nicht nur diesbezüglich ein eingespieltes Team. Beide Lehrerinnen haben ihr
privates Umfeld gut organisiert. Für Bernadette Müller, Mutter von drei kleinen Kindern, ist die spontane Organisation einer
Kinderbetreuung dank Hilfe von Ehemann
und Familie kein Problem. Cilli Wuffli, deren
Kinder bereits erwachsen sind, erhöht wiederum ihr Pensum, wenn Bernadette Müller im Mutterschaftsurlaub weilt.
Flexibilität ist auch hinsichtlich der Aufgabenteilung wichtig. So wird Schritt für
Schritt festgelegt, wer was übernehmen
kann und möchte. Mit Ausnahme der
Fächer Schwimmen und Gestalten, die
nur Cilli Wuffli unterrichtet, lehren beide
Frauen alle Fächer, aufgeteilt nach The-
men oder im Teamteaching. Unter Teamteaching wird eine kooperative Lehrmethode verstanden, bei der zwei Lehrpersonen
zur gleichen Zeit in derselben Klasse unterrichten. Dabei können sie Aufgabenbereiche oder Schülergruppen flexibel zuteilen und die Schüler und Schülerinnen den
Lernanlässen oder dem Lernniveau angepasst in Gruppen einteilen. Diese Freiheit
und Abwechslung schätzt Cilli Wuffli. Die
Zusammenarbeit der beiden Lehrerinnen
wirkt sehr harmonisch. «Wir sehen sogar
fast gleich aus, nur dass Bernadette Müller meine Tochter sein könnte», schmunzelt Cilli Wuffli.
Zwei Lehrerinnen, eine Linie
Doch wie reagieren die Klasse oder die
Eltern auf zwei Lehrpersonen? Hier hilft die
klare, einheitliche Linie, die beide Lehrerinnen im Klassenzimmer vertreten. Die Schülerinnen und Schüler haben offenbar keine Mühe mit zwei Ansprechpersonen. Im
Gegenteil, es könne für gewisse Kinder von
Vorteil sein, zwischen zwei Lehrpersonen
wählen zu können, etwa wenn sie zu der
einen Lehrerin einen besseren Draht hätten.
Es sei auch schon vorgekommen, dass die
beiden Frauen in der Hitze des Gefechts mit
dem Namen der jeweils anderen angespro-
chen worden seien. Eltern würden sich bei
einem Problem einfach an die gerade unterrichtende Lehrperson wenden. Die zweimal
jährlich stattfindenden Elterngespräche nehmen beide Lehrerinnen gemeinsam wahr.
Sie hätten bis jetzt keine negativen Rückmeldungen seitens der Eltern erhalten, versichert Cilli Wuffli.
Kind pflegt sein eigenes Beetli und Salate, Rüebli und Erdbeeren dürfen sie mit
nach Hause nehmen. Im Schulhaus Bünt
wird eben nicht nur theoretisches, sondern
auch lebenspraktisches und nachhaltiges
Wissen vermittelt.
Andrea Schmid
Arbeit und Verantwortung teilen
Mit dem Arbeitsmodell Jobsharing wird
nicht nur die Arbeit, sondern auch die Verantwortung geteilt. Für Cilli Wuffli ebenfalls
ein zentraler Punkt, der für dieses Modell
spricht. Sie würde nicht mehr Vollzeit oder
alleine auf sich gestellt unterrichten wollen.
Auf die Frage, welches Fach sie am liebsten unterrichte, antwortet die Primarlehrerin ohne zu zögern: «Mensch und Umwelt».
Nur um sofort zu präzisieren, es gäbe kein
Fach, das sie nicht gerne unterrichte. Man
glaubt es ihr sofort, wenn sie von naturwissenschaftlichen Versuchen im Klassenzimmer, dem Besuch bei der Feuerwehr oder
Postenläufen im Freien erzählt. Grundsätzlich gefalle ihr an ihrem Beruf die Wissensvermittlung, sagt Cilli Wuffli und leitet den
Satz nahtlos über zum schuleigenen Garten, der vor Jahren auf private Initiative
eines Biolandwirtes entstanden ist. Jedes
Verleihung Goldener Enzian – Jetzt Projekte einreichen
ST. GALLER
INTEGRATIONSPREIS
Der Kanton St.Gallen verleiht 2014 zum dritten Mal den Integrationspreis «Der goldene Enzian».
«DER GOLDENE
Das Motto lautet «Vielfalt als Stärke». Gewinnen können Projekte, die beispielhaft für
ENZIAN 2014»
das ­gelungene ­Zusammenleben von Menschen unterschiedlichster Herkunft stehen.
Die Ausschreibung des St.Galler ­Integrationspreises «Der goldene Enzian» richtet sich an
«Junge» und «Alte», an Zuge­wanderte und Einheimische, an Gemeinden, Vereine,
religiöse Gemeinschaften, Firmen etc.
Sie können sich bis am 31. Juli 2014 für den goldenen Enzian bewerben. Insgesamt sind 1
­ 0 000 Franken zu gewinnen.
Die Preisverleihung findet am 12. November um 17 Uhr in der Lokremise in St.Gallen statt.
Weitere Auskünfte: Brigitte Meyer, Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG), Tel. 058 229 21 62,
E-Mail [email protected]. Informationen und Anmeldeformular: www.integrationspreis.sg.ch
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Ausgefragt: Michael Niedermann
«Mein Arbeitsmodell ist ein Glücksfall»
Im April 2014 hat Michael Niedermann die
Leitung der kantonalen Denkmalpflege
übernommen. Zuvor war er zehn Jahre mit
einem Teilpensum in der kantonalen Denkmalpflege tätig, und seit 18 Jahren führt er
ein eigenes Architekturbüro in Eggersriet.
Auch als Leiter der Denkmalpflege arbeitet Michael Niedermann mit einem kleinen
Teilzeitpensum als selbständiger Architekt.
Haben Sie Ihren Traumberuf erlernt?
Ja, ich erlebe meinen Beruf als ausserordentliche Bereicherung. Bereits als Kind war ich fasziniert von Architektur. Der Architekt ist ein Generalist. Seine Arbeit
deckt immer verschiedene Disziplinen ab, und er muss
deren Konsequenzen für die Menschen und die Umwelt
verantworten. Bei der täglichen Arbeit spielt das Verständnis für gesellschaftliche Bedürfnisse ebenso eine
Rolle wie jenes für handwerkliche Details.
Hätten Sie als Sohn des damaligen Verwaltungsgerichtspräsidenten nicht eher Jurist werden sollen?
Nach der Matura studierte ich einige Semester Recht,
brach das Studium jedoch ab, da mich der ausgeprägte Formalismus abschreckte. Nun schätze ich
aber das rechtliche Grundwissen, das ich mir erworben habe.
Wollten Sie nie ein Architekturbüro mit vielen Mit­
arbeitenden leiten?
Sie stehen schon länger auf zwei Beinen. Seit wann
und warum arbeiten Sie auch in der kantonalen
Denkmalpflege?
Nach fast zehnjähriger Tätigkeit alleine in meinem
Büro hatte ich wieder das Bedürfnis nach einem Austausch im Team. In die kantonale Denkmalpflege zog
es mich, da mich der Umgang mit historischer Bausubstanz und deren Ausstrahlung schon immer fasziniert
haben. Zudem arbeitete ich bereits früher mit Pierre
Hatz zusammen, dem damaligen Leiter der Denkmalpflege, und lernte ihn so kennen und schätzen.
Was fasziniert Sie an der Denkmalpflege?
Kulturobjekte sind Zeugen aus der Vergangenheit.
Um diese zu erleben, müssen wir nicht unbedingt ein
Museum besuchen. Zur Arbeit der Denkmalpflege
gehört die spannende Herausforderung, historische
Kulturobjekte in den Alltag zu integrieren. Ausserdem
erzählen historische Bauten Geschichten, die wir zu
entziffern versuchen.
Wie war der Schritt vom Mitarbeitenden zum Chef?
Da ich bereits vorher als stellvertretender Leiter der
Denkmalpflege tätig war, kannte ich das Team und
konnte auf die Loyalität meiner Kolleginnen und Kollegen zählen.
Als Teilhaber eines grösseren St.Galler Architekturbüros führte ich bis zu 25 Mitarbeitende. Danach reduzierte ich wieder auf einen Ein-Mann-Betrieb, da ich
mich nicht mehr vorwiegend mit organisatorischen und
administrativen Fragen beschäftigen, sondern wieder
selber Pläne zeichnen und Baustellen besuchen wollte.
Weshalb arbeiten Sie immer noch Teilzeit?
Sie haben als Architekt am Ausbau des Pfalzkellers
und des Hofkellers mitgewirkt. Sind Sie heute noch
stolz darauf?
Welches sind Vorteile und Nachteile der Teilzeit­
anstellung?
Teilweise. Die schwierige und gleichzeitig faszinierende Zusammenarbeit mit dem Stararchitekten San­
tiago Calatrava und seinem grossen Team sowie
die Zwänge von Verwaltung und Politik prägten die
Projektleitung. Der Ausbau war ursprünglich viel
bescheidener geplant. Besonders eindrücklich war
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jedoch die Arbeit an einem geschichtsträchtigen Ort
wie der Pfalz.
Ich möchte auf das Entwerfen, Skizzieren und Bauen
nicht verzichten. Zudem glaube ich, dass die Wechselwirkung zwischen praktischer Arbeit und Beratung
sehr befruchtend ist. So kann ich überzeugende Ratschläge aus der Praxis anbieten.
Der Vorteil ist sicherlich die Wechselwirkung zwischen
den beiden Tätigkeiten. Für mich persönlich ist es
motivierend, mich mit zwei Bereichen zu beschäftigen. Der Nachteil ist, dass man nicht hundertprozentig präsent ist – dank elektronischer Kommunikationsmittel kann ich jedoch trotzdem jederzeit auf wichtige
Fragen reagieren.
Wie stellen Sie bei der doppelten beruflichen Beanspruchung sicher, dass Sie genügend Zeit für Musse
haben?
Michael Niedermann
plante als Architekt die
Umbauten der Freihandbibliothek Katharinen.
Da meine persönlichen Interessen auch in meinem
Beruf abgedeckt sind, habe ich weniger das Bedürfnis nach einem Ausgleich. Bei meiner selbständigen
Tätigkeit kann ich die Zeit zudem freier einteilen und
meine Freizeit flexibler planen.
Haben Sie als «Teilzeiter» manchmal das Gefühl,
etwas zu verpassen?
Tatsächlich gibt es Momente, in denen man zwischen
den beiden Tätigkeiten hin- und hergerissen ist und
das Gefühl hat, am falschen Ort zu sein: Wenn ich
im Architekturbüro bin, kommen mir Aufgaben vom
Amt für Denkmalpflege in den Sinn und umgekehrt.
Nehmen Sie die Leute weniger ernst, weil Sie Teilzeit
arbeiten, oder geben einem manche gar das Gefühl,
zu wenig Ehrgeiz und Engagement zu haben?
Ich arbeite ja eigentlich nicht Teilzeit, sondern übe zwei
verschiedene Tätigkeiten aus, die zusammen ein Vollzeitpensum ergeben. Grundsätzlich stosse ich aber
auf Zuspruch, wenn ich von meinem Arbeitsmodell
erzähle: So leuchtet es ein, dass ich in der Beratung
überzeugender argumentieren kann, wenn ich selber
belegen kann, was ich predige.
Welche Eigenschaft schätzen Sie am meisten bei
Ihren Mitarbeitenden?
Offenheit, Respekt und Verständnis für Teamwork.
Respekt anderen Menschen, aber auch Dingen und
der Umwelt gegenüber.
rialien strahlen mit ihrer Bescheidenheit eine unglaubliche Noblesse aus.
Welches Gebäude würden Sie als Architekt gerne
erbauen?
Ein Turmhaus – es reizt mich eine Mischung aus
moderner Architektur und traditioneller Bescheidenheit.
Wo können Sie abschalten und auftanken?
Beim Hackbrettspielen oder bei handwerklichen Tätigkeiten wie der Gartenarbeit oder in der Werkstatt. Ich
wohne in einem alten Haus, da gibt es immer etwas
zu erledigen.
Welches ist Ihr Lieblingsbau im Kanton St.Gallen?
Einen bestimmten Lieblingsbau habe ich nicht. Bautypen, die mir gefallen, sind zum Beispiel die Bürgerhäuser aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, wie
sie im Rheintal gebaut wurden. Diese Massivbauten
mit den schönen Proportionen und schlichten Mate-
Welches Gebäude gefällt Ihnen gar nicht im Kanton
St.Gallen?
Da gibt es leider unzählige Gebäude. Bei der neuen Fachhochschule in St.Gallen finde ich es besonders schade, dass man die Chance verpasst hat, das
Gebäude ortsbaulich in seine Umgebung zu integrieren.
Was macht Sie glücklich?
Familie, Freunde, gesellige Anlässe, Kochen und
Essen. Ausserdem bin ich ein Liebhaber von entrückender Orgelmusik.
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Ein Schlössli für die Kleinsten
Die Kinderkrippe des Kantons feiert ihr zehnjähriges Bestehen
Im August 2014 feiert die Kinderkrippe Schlössli ihr zehnjähriges Bestehen. Sie wurde nach einer Umfrage
bei Mitarbeitenden von Kanton und Stadt St.Gallen gegründet. Im Neubau an der Rosenbergstrasse werden
die Kinder von Kantons- und Stadtangestellten betreut, zudem verfügt sie über vier subventionierte Krippenplätze.
Die Krippenleiterin Lucy Stüble (rechts vorne) mit
den Kindern und den Betreuerinnen beim Zvieri im
Garten.
«Tschu-tschu-tschu-tschuuuu» – die älteren Kinder rennen nach draussen, als
eine Dampflokomotive vorbeischnaubt.
Zwischen Bahnhof, Fachhochschule und
Rosenberg liegt die Kinderkrippe Schlössli.
Eine Krippe mitten in der Stadt? Spätestens wenn man den grosszügigen Garten
betritt, ist jegliche Stadthektik verflogen. Die
Kinder schätzen die Nähe zum Bahnhof,
denn so können sie jederzeit auf Erkundungsreise gehen und die ankommenden
und abfahrenden Züge beobachten. Den
dampfenden Zug haben sie dieses Mal leider verpasst.
Kinder bestimmen den Rhythmus
Die Kinderkrippe Schlössli bietet dreimonatigen Babies bis 7-Jährigen Platz. Insgesamt betreut die Krippe Schlössli 20 bis
22 Kinder, Säuglinge werden eineinhalbmal
gewichtet. Kindern aus dem Kindergarten
wird ein Mittagstisch angeboten. Die Krippenleitung legt Wert darauf, dass die Gruppen altersdurchmischt sind: «So können die
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Kleinen von den Grossen profitieren und
umgekehrt. Auch beim Personal sind alle
Altersstufen vertreten. Wir erleben das als
Bereicherung», sagt Lucy Stüble, die die
Krippe seit der Gründung leitet. Besonders die Nachmittage stehen für individuelle
Ausflüge zur Verfügung. Im Sommer erkunden die Kinder den Wald, fahren Zug oder
vergnügen sich auf einem Spielplatz. Bei
schönem Wetter bietet der grosse Garten
der Krippe Spielmöglichkeiten mit Sandkasten, Spielhütte, Hängematte und Traktoren. Im Winter stehen schlitteln, Schneemänner bauen oder Museumsbesuche auf
dem Programm – je nach Lust und Laune.
Für gewisse Angebote und Ausflüge werden die Kinder in Altersgruppen eingeteilt.
Zentral ist, dass jedes Kind ausreichend
Aufmerksamkeit und Zeit erhält. Neben zwei
Gruppenleiterinnen und einer Miterzieherin
kümmern sich drei Auszubildende und zwei
Praktikantinnen um die Kinder. Zwei Aushilfen sorgen dafür, dass auch im Krankheitsfall und während der Ferienzeit – die Krippe kennt keine Betriebsferien – genügend
Betreuerinnen anwesend sind. Die Krippe beschäftigt zudem eine eigene Köchin.
Gesundes und frisches Essen nimmt einen
hohen Stellenwert ein, und die Kinder dürfen in der Küche mithelfen.
Ein Tag in der Krippe
Für die Kinder sei es wichtig, dass sie
immer wieder die gleichen Abläufe erlebten, so Lucy Stüble. Bis zur Znünizeit um
9.30 Uhr können die Eltern ihre Kinder in die
Krippe bringen. Um zu frühstücken, muss
das Kind bis 7.45 Uhr in der Krippe sein.
Gemeinsame Mahlzeiten sind Teil der festen Strukturen, die den Kindern Halt bieten.
Vor dem Mittagessen um 11.15 Uhr sin-
gen die Kinder, danach halten sie Mittagsschlaf. Nach dem individuellen Programm
am Nachmittag essen alle gemeinsam Zvieri
und um 16.30 Uhr beginnt die Abholzeit.
Neben dem fixen Programm gibt es auch
freiwillige Angebote wie Tanzen oder Rhythmik. «Die Kinder schätzen das Programm
in der Krippe. Zuhause sind die Eltern oft
von der Hausarbeit absorbiert, in der Krippe läuft immer etwas und sie können sich
beschäftigen», so Lucy Stüble. Die Krippenzeit sei prägend, so kämen viele Schulkinder wieder zu Besuch, um ihr Heimweh
abzustreifen.
Frühzeitige Anmeldung empfohlen
Immer wieder hört man vom Druck,
möglichst früh einen Krippenplatz zu
reservieren – am besten schon vor der
Schwangerschaft. Was ist da dran? Lucy
Stüble empfiehlt dringend, sich während
der Schwangerschaft zu melden, da die
Krippe nur über vier Plätze für Säuglinge
unter 18 Monaten verfügt. Eine Reservation ist unverbindlich und nicht mit einer
Anmeldegebühr verbunden. Nach einer
Krippenbesichtigung können sich interessierte Eltern in eine Warteliste eintragen
lassen. Das Kind muss mindestens zwei
ganze Tage oder drei halbe Tage in die Krippe gegeben werden. Geschwister haben
bei der Belegung Vorrang. Der Grossteil
der Kinder ist die Hälfte der Woche in der
Krippe, nur wenige Kinder sind 80 bis 100
Prozent dort.
Während einer rund dreiwöchigen Eingewöhnungszeit sind zwei bis drei Besuche pro Woche vorgesehen. In dieser Zeit
ist eine fixe Bezugsperson für das Kind
­verantwortlich, und die Eltern nehmen sich
immer mehr zurück. Die Eingewöhnung ist
dann abgeschlossen, wenn das Kind die
Bezugsperson als «sichere Basis» akzeptiert und sich auch von ihr trösten lässt.
Wissen, was läuft
«Als ich meine Tochter vor fünf Jahren in der
Krippe anmeldete, wusste ich nicht, was
auf mich zukommt. Aus meinem Umfeld
schickte niemand seine Kinder in eine Krippe, deshalb war es ein Abenteuer für mich»,
sagt Marietta Imhof. Sie arbeitet seit zehn
Jahren als juristische Mitarbeiterin beim
Rechtsdienst im Departement des Innern.
Bei der Geburt ihrer Tochter Maximiliana vor
fast sechs Jahren reduzierte sie ihr Pensum auf 70 Prozent. Maximiliana ist seit
dem Alter von sechs Monaten wöchentlich während drei Tagen in der Kinderkrippe Schlössli. Nach den Sommerferien verlässt sie die Krippe, weil sie den zweiten
Kindergarten besucht. Das Schlössli sei
wie eine zweite Familie gewesen, so Imhof.
Dort konnte die Tochter basteln, mit anderen Kindern spielen und viele Freunde finden. Die Kommunikation der Krippenleitung
rühmt Marietta Imhof besonders: Man wisse immer, was das Kind tagsüber gemacht
hat, auch wenn man selber nicht dabei
war. Beim Bringen und Holen der Kinder
tauschen sich die Krippenleiterinnen mit
den Eltern aus: Wie geht es dem Kind?
Wie sieht die Situation in der Familie aus?
Ist etwas Aussergewöhnliches vorgefallen?
Krippenleiterinnen bieten bei Bedarf auch
Beratung an.
«Nun fällt nicht nur der Tochter, sondern
auch uns Eltern der Abschied schwer: Die
Betreuerinnen sind zu engen Bezugspersonen geworden», so die Juristin Imhof.
Trost bieten die Möglichkeit zum «bsüechlä» und die Vorfreude auf den Neuanfang
im Kindergarten.
Kinderkrippe Schlössli
Bei der Benutzung von externen Krippenplätzen beteiligt sich der Kanton an den
Betreuungskosten, wenn die Eltern für ihren Krippenplatz höhere Tarife als in
der internen Kinderkrippe Schlössli bezahlen müssen. Diese Zahlungen werden
nicht rückwirkend erstattet.
Tarife und weitere Informationen zur Krippe von Kanton und Stadt St.Gallen stehen im Internet: www.kinderkrippe-schloessli.ch
Kontakt Krippe: Kontakt Kanton:
Kinderkrippe Schlössli
Susanne Gabathuler
Rosenbergstrasse 42b
Kantonales Personalamt
9000 St.Gallen
Davidstrasse 35
Telefon: 071 220 38 44
9001 St.Gallen
E-Mail: [email protected]
Telefon: 071 229 37 45
Telefax: 071 229 39 97
E-Mail: [email protected]
Informationen zum Thema Vereinbarkeit im Intranet
Im Intranet unter Personelles ➞ Infos zur Anstellung ➞ Vereinbarkeit sind St.Galler
­Agenda, Erläuterungen zu den Massnahmen der St.Galler Agenda sowie die Broschüre «Wir bekommen Nachwuchs! Und nun?» aufgeschaltet.
Familienplattform Ostschweiz
Durch die Partnerschaft mit der Familienplattform Ostschweiz steht den Angestellten des Kantons und seiner Organisationen (Spitäler, Universität etc.) kostenlos
eine Fülle von Informationen rund um die Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Horten, bei Tagesfamilien, zu Mittagstischen, Babysitting, privater Kinderbetreuung
etc. zur Verfügung: www.familienplattform-ostschweiz.ch. Im Intranet unter Perso-
Sabrina Rohner
nelles ➞ Infos zur Anstellung ➞ Vereinbarkeit stehen die Login­daten sowie Kontaktangaben der Familienplattform Ostschweiz.
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«Ich sehe nur Vorteile»
Teilzeitarbeit in einer leitenden Position
Adrian Kamber ist Abteilungsleiter im
Amtsnotariat St.Gallen und beweist, dass
Teilzeit auch in leitender Funktion möglich
ist. Er ist verheiratet und Vater eines dreijährigen Sohnes. Der Pfalzbrief hat ihn zu
seinen Erfahrungen befragt.
Mitarbeitenden sind motivierter, da sie Teilzeit arbeiten möchten. Zudem hätte das Amtsnotariat nicht die
gewünschten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen können, für diese war nämlich die Möglichkeit der
Teilzeitarbeit entscheidend.
Und die Nachteile?
Wie lange arbeiten Sie schon Teilzeit?
Seit der Geburt meines Sohnes, also seit drei Jahren, arbeite ich 80 Prozent. So kann ich meinen Sohn
einen Tag betreuen.
Welches sind die Vorteile der Teilzeit­anstellung?
Ich habe nur gute Erfahrungen gemacht. Der grösste Vorteil besteht natürlich darin, dass ich mehr Zeit
mit meinem Sohn verbringen und so eine gute Beziehung zu ihm aufbauen kann. Obwohl meine Tätigkeit
im Amtsnotariat sehr anspruchsvoll ist, bin ich nicht
gestresster als andere, weil ich beispielsweise 100 Prozent Arbeit in 80 Prozent Arbeitszeit erledigen müsste. Im Gegenteil, ich bin flexibler, da ich zum Beispiel
meine Termine selber einteilen kann.
Auch als Vorgesetzter von mehrheitlich Teilzeitangestellten habe ich positive Erfahrungen gemacht. Die
Wichtig ist die Organisation. Meine Frau arbeitet ebenfalls Teilzeit beim Kanton und wir müssen die aufgeteilte Kinderbetreuung gut absprechen und organisieren.
Dies ist auch bei der Koordination meiner fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, von denen vier im
Teilzeitverhältnis tätig sind.
Haben Sie das Gefühl, dass Sie bei der Arbeit etwas
verpassen?
Dieses Gefühl habe ich überhaupt nicht. Im Gegenteil,
ich würde eher zu Hause beim Heranwachsen meines
Sohnes viel verpassen.
Sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld
habe ich bisher nur positive Rückmeldungen erhalten.
Man hat auch eine Vorbildfunktion, da ich die Möglichkeit, in leitender Funktion Teilzeit arbeiten zu können, vorlebe.
Bräuchte es Ihrer Meinung nach mehr Führungs­
positionen mit der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit
bzw. zum Jobsharing?
Auf jeden Fall. Zumal diese in der St.Galler Agenda
zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und weiteren ausserberuflichen Engagements erwähnt wird. Die konsequente Umsetzung wäre sehr zu begrüssen – der Kanton kann hier auch Vorbild für andere Arbeitgeber sein.
Ich merke grundsätzlich, dass ein Umdenken stattfindet, was auch auf eine jüngere Generation im Kanton zurückzuführen ist. Für diese ist die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie nicht mehr nur ein Ideal, das
anzustreben ist, sondern eine Selbstverständlichkeit,
die gelebt werden soll.
Ausserdem bin ich überzeugt, dass bei vermehrter
Teilzeitarbeit in Führungspositionen auch mehr Frauen im Kader vertreten sein werden.
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Teilzeit und Vereinbarkeit Beruf und Privatleben
Anpassungen an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer
Das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung empfiehlt dem Kanton als Arbeitgeber, die verstärkte Nachfrage nach Teilzeit auf allen Stufen ernst zu nehmen. Nur so wird es gelingen, auch in Zukunft qualifizierte Arbeitskräfte für die vielfältigen kantonalen Aufgaben zu rekrutieren.
Beim Kanton St.Gallen arbeiten rund 15
Prozent der Männer und 62 Prozent der
Frauen in einem Teilzeitpensum. Teilzeitmitarbeitende sind im ganzen Spektrum von
Sachbearbeitung bis Kader anzutreffen. Je
nach Departement variiert der Anteil Teilzeitbeschäftigter stark.
Zu wenig Pensen von 60 Prozent
plus
Die Gründe, sich für eine Teilzeitanstellung
zu entscheiden, sind bei den verschiedenen Mitarbeitenden unterschiedlich, doch
geht es meist darum, die Anforderungen
von Beruf und Privatleben besser unter den
berühmten Hut zu bringen. Bei genauerer
Untersuchung zeigt sich, dass der Kanton
über genügend Teilzeitstellen mit kleinen
Pensen verfügt. Es werden jedoch zu wenige Stellen mit Pensen von 60 Prozent plus
oder Kaderstellen in Teilzeit angeboten.
Partnerschaftliches
Familienmodell verlangt Teilzeit
60 und mehr Stellenprozent sind vor allem
bei der Gruppe der jüngeren, gut bis hoch
qualifizierten Eltern mit Kindern im Vorschulalter und im Primarschulalter begehrt.
Die Frauen dieser Gruppe haben eine sehr
gute Ausbildung, wollen auch während der
Kinderphase beruflich Verantwortung übernehmen und sich vor allem beruflich weiterentwickeln. Sie verdienen die Hälfte des
Familieneinkommens und teilen sich die
Haus- und Familienarbeit mit ihren Partnern. Das externe Kinderbetreuungsangebot wird genutzt, und wenn die Grosseltern in der Nähe wohnen, übernehmen sie
oft einen Teil der Betreuung. Die Männer
dieser Gruppe teilen sich die «Ernährerrolle» mit ihren Partnerinnen, sind aktive Väter
und übernehmen selbstverständlich einen
Teil der Familienarbeit.
Hohe Teilzeitpensen für
Wiedereinsteigerinnen
Ebenfalls gefragt sind hohe Teilzeitpensen
bei älter werdenden Wiedereinsteigerinnen.
Diese sind nach einem kürzeren oder längeren Unterbruch der Berufstätigkeit wieder ins Berufsleben zurückkehrt, möchten
nun ihr Pensum aufstocken oder sich beruflich weiterentwickeln. Hier muss der Arbeitgeber mit geeigneten Angeboten sicherstellen, dass Erfahrung und Wissen dieser
Arbeitskräfte erhalten bleiben.
Demografischer Wandel
beeinflusst Arbeitspensum
Die älter werdende Gesellschaft führt zu
einem Anstieg von Mitarbeitenden beim
Kanton, die einen Elternteil oder beide
Eltern betreuen. Für diese Frauen und Männer ist es wichtig, bei Bedarf das Arbeits­
pensum vorübergehend oder längerfristig
reduzieren zu können.
Gleichzeitig etabliert sich allmählich die
sogenannte Bogenkarriere: Mitarbeitende
im Übergang zur Pensionierung reduzieren
in den letzten Arbeitsjahren ihr Pensum.
Trend zur Flexibilisierung der
Arbeitszeit
Es ist davon auszugehen, dass sich der
Trend zur Flexibilisierung der Arbeitszeit fortsetzt und auch in Berufsfeldern,
in denen bis vor Kurzem ein Vollpensum
üblich war, spürbar wird. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind einzelne Fachstellen
nur noch zu besetzen, wenn sie in hoher
Teilzeit angeboten werden. Gefragt sind
daher Modelle, die es Arbeitnehmenden
aller Stufen erlauben, ihr Arbeitspensum
an die jeweilige Lebensphase anzupassen.
Brigitte Meyer, Kompetenzzentrum
­Integration und Gleichstellung
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Tatort Departement des Innern
Der Arbeitsplatz von Nico Cavelti, juristischer Mitarbeiter Rechtsdienst
«Herbst auf dem
­Tannenberg»,
Josef Eggler, 1973
«Paar, Ulysses», Aldo
Bachmayer, 1994
Natur und Kunst vereint
Ich arbeite als Jurist im Departement des Innern. Mein
Büro befindet sich im Regierungsgebäude. Bereits als
Kind gefielen mir in St.Gallen besonders die Altstadt
und der Stiftsbezirk. Dass ich dereinst im altehrwürdigen Regierungsgebäude arbeiten würde, hätte ich
nie gedacht, freut mich aber umso mehr. Ich geniesse den herrlichen Blick auf den Klosterplatz und die
Kathedrale.
Dies war wohl auch der Grund, weshalb ich es in meinem Büro mehrere Jahre in rein weissen Wänden ausgehalten habe. Spontan hat mich das Bild «Herbst auf
dem Tannenberg» von Josef Eggler, einem Künstler aus
Abtwil, angesprochen. Das Bild gefällt mir, weil die dargestellte Landschaft geradezu spürbar ist. «Herbst auf
dem Tannenberg» strahlt eine angenehme Ruhe aus,
wirkt jedoch nicht ermüdend, sondern dynamisch. Dies
mag daran liegen, dass die Landschaft zwar realistisch
gemalt, jedoch in gröberen Strichen skizziert wurde.
Bei genauem Betrachten entdeckt man immer neue
Details. Für Dynamik sorgt auch der See im Hintergrund. Am und im Wasser fühle ich mich sehr wohl.
Die Berge wirken imposant, ohne sich in den Vordergrund zu drängen. Kurzum: Das Bild bedeutet für
mich Kunst, die Freude bereitet ohne zu langweilen.
Im Gegensatz zu diesem im klassischen Stil gehaltenen Werk hängt hinter meinem Besprechungstisch
die modernere Serigrafie «Paar, Ulysses» von Aldo
Bachmayer aus Balgach. Es handelt sich dabei zwar
nicht um ein Werk eines Pop-Art-Künstlers, das Bild
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weckt jedoch Assoziationen an diese Kunstrichtung.
Die Farben sind angenehm hell. Das Paar wirkt beinahe lebendig, was wiederum eine anregende Wirkung
hat – daher auch der Platz neben dem Besprechungstisch. «Paar, Ulysses» strahlt eine Lebensfreude aus,
die sich auf die Eintretenden übertragen soll.
E-Learning hält in der kantonalen Verwaltung Einzug
Spielregeln des Informationszeitalters kennenlernen
Der Kanton St.Gallen öffnet ein neues Kapitel in der Wissensvermittlung. Ab diesem Sommer kann in der
Verwaltung E-Learning genutzt werden, eine einfache Art, sich selbständig in ein Thema einzuarbeiten.
Die erste Lerneinheit dreht sich um die Themen Informationssicherheit und Datenschutz.
Wie überprüft man die Vertrauenswürdigkeit weiterführender Links, zum Beispiel in einer E-Mail? Was ist Phishing?
Welche Personendaten sind besonders
schützenswert? Mit dem Stellenwert von
Informatikmitteln in der Arbeit der kantonalen Verwaltung ist auch die Notwendigkeit gestiegen, Antworten auf diese Fragen zu kennen. Wissensinhalte werden
ständig aktualisiert. So steht jede Organisation – auch die kantonale Verwaltung
– vor der Herausforderung, einen effizienten und effektiven Informationsaustausch
sicherzustellen.
Im Kanton St.Gallen wird deshalb, ergänzend zu den bisherigen Kursen und Seminaren, neu E-Learning angeboten. Der
erste E-Learning-Kurs startet vor den Sommerferien zu den Themen Informatiksicherheit und Datenschutz. Alle Angestellten der
kantonalen Verwaltung müssen diese erste Lerneinheit absolvieren. Weitere Themen
für E-Learning-Kurse folgen.
Individuelles Tempo
E-Learning ist eine elektronische Lernform,
mit der man sich selbständig und in einem
selbstbestimmten Tempo in ein Sachgebiet einarbeiten oder dieses vertiefen kann.
Zudem kann das erworbene Wissen mit
Verständnisfragen laufend überprüft und
bei Bedarf können Inhalte gezielt wiederholt werden. So lässt sich der Lernstoff gut
verankern und man profitiert auch im Alltag vom Gelernten.
Die E-Learning-Einheiten des Kantons
St.Gallen können am Arbeitsplatz oder von
zu Hause aus erledigt werden. Hat man die
entsprechende Berechtigung, kann man
über eine Lernplattform, eine Art Lernbibliothek, Lernprogramme anwählen.
Risiken und Umgang mit sensiblen
Daten
Die Entwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnologien, insbesondere des Internets, haben das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben
enorm verändert. Für die Wirtschaft und
die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz von Informatikmitteln unverzichtbar
geworden. Vertrauliche Daten sicher vor
externen Angriffen (Hackern) zu schützen, ist nicht nur eine Frage der Technik.
Zuverlässige Informationssicherheit lässt
sich nur mit bewusster und gezielter Mitwirkung aller Mitarbeitenden erreichen. Mit
E-Learning steht eine effiziente Lernform
zur Verfügung, um Mitarbeitende bezüglich Risiken und im Umgang mit sensiblen Daten zu schulen.
Mit der ersten Lerneinheit zu den Themen
Informationssicherheit und Datenschutz lernen die Mitarbeitenden die Spielregeln des
Informationszeitalters kennen und können
rechtzeitig gefälschte E-Mails erkennen.
Ausserdem wird Wissen vermittelt, um die
Tragweite des Datenschutzes einzuschät-
Die E-Learning-Einheiten können zu Hause oder
am Arbeitsplatz erledigt werden.
zen. Ein Schwerpunkt ist der Umgang mit
besonders schützenswerten Personendaten. Weiter vermittelt die Lerneinheit Tipps
für das private Umfeld und die Nutzung von
privaten Informatikgeräten.
Informationen zu E-Learning im Intranet
unter SG interaktiv ➞ E-Learning.
Astrid Fathalla und Marcel Eberle
Gallo – Ihr Lernbegleiter
Wichtige Punkte werden jeweils vom Lernbegleiter Gallo
hervor­gehoben. Gallo führt die Mitarbeitenden innerhalb
von Lernein­heiten zu Merkpunkten und anderen nützlichen Hinweisen.
Der Kanton St.Gallen arbeitet mit dem Programm «EasyLEARN» der Firma SDN AG. Kantonsinterne Betreiberin
ist die Dienststelle Personal- und Organisationsentwicklung POE. Dienststellen, die zur Schulung ihrer Mitarbeitenden eigene Lernprogramme einsetzen wollen, können
dies bei der Dienststelle POE beantragen.
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Ausflugstipps für die Sommerferien
Sportlich, bäumig und kulturell: Drei Ausflugsziele im Kanton St.Gallen
­Christa Wanner, Lernende Dienst
für Recht und Personal, Bildungsdepartement, empfiehlt: Rundtour
mit spektakulärer Aussicht auf den
fjordähnlichen Walensee, die Bergzacken im Gebiet Speer-Churfristen-Alvier und die Flumserberge.
Länge: 45 km
davon ungeteert: 7 km
davon Singletrail: 2 km
Dauer: ca. 4,5 Stunden
Technische Anforderung: mittel
Kondition: schwer
Ein überwältigendes Panorama entlöhnt die Strapazen.
Palfries-­Panoramabiketour
Das historische Städtchen Sargans ist
sowohl Ausgangspunkt als auch Ziel der
Route. Vorbei am Bergwerk Gonzen geht
es über Vild nach Trübbach. Hier beginnt
der Aufstieg, auf meist geteerter Strasse. Auf rund 1688 m ü. M. erreicht man
die Hochebene Palfries. Für die vorangegangenen Strapazen wird man mit einem
überwältigenden Panorama belohnt. Dem
Betrachter liegt fast die ganze Ferienregion Heidiland zu Füssen – genau der richtige Ort für eine Pause. In zahlreichen kleinen Restaurants kann man sich für die
bevorstehende Abfahrt stärken oder einfach ein wenig die Seele baumeln lassen. Den Nachtisch könnte man zum Beispiel in Form eines Kulturhappens zu sich
nehmen. Auf dem Palfries steht das fast
600 Jahre alte Rathaus der freien Walser. Der Besuch lohnt sich – und das
nicht nur wegen den fehlenden Kalorien.
Die anschliessende Abfahrt beginnt mit
einem schönen Singletrail und setzt sich
20
auf einer naturbelassenen Alpstrasse fort.
Weiter geht es vom Berggasthaus Sennis
über Valaschga, vorbei am Versuchsstollen Hagerbach und nach Überquerung der
Autobahn zurück nach Sargans.
Der Ruf der Wildnis
Die abwechslungsreiche Landschaft ist
geprägt durch Wälder, Wiesen, kleine
Siedlungen, Bäche und Moore, welche
diesem Gebiet den typischen nordischen
Charme verleihen. Beim idyllischen Weiler Vermol starten wir unsere Wanderung.
Vermol ist während des Sommerhalbjahres mit dem Postauto ab Sargans gut zu
erreichen. Wir wandern in nördlicher Richtung zum Chapfensee. Die Strecke führt
durch lose mit Birken und Föhren bestockte Moore. Um die Artenvielfalt zu fördern,
lichtet der Forstdienst die Waldbestockungen gezielt auf. Am See angekommen,
geht die Wanderung entlang des nördlichen Ufers weiter. Die kleine Staumauer
zeigt, dass es sich nicht um ein natürli-
ches Gewässer, sondern um einen Stausee handelt, welcher der Wasserkraftnutzung dient. Für den Rückweg nach Vermol
kann man zwischen zwei Varianten wäh-
Thomas Brandes, Regionalförster
Waldregion 3 (Sargans), Volkswirtschaftsdepartement, empfiehlt: Der
Ruf der Wildnis. Man wähnt sich in
den Rocky Mountains, befindet
sich aber am Chapfensee im Sarganserland.
Länge: 3,6 km
Dauer: 3 Stunden
Technische Anforderung: leicht
Kondition: mittel
Der idyllische Chapfensee im Sarganserland.
len: Entweder man geht auf der Südseite
des Sees entlang oder über das Gebiet
Herrenschwimme. Nach der rund dreistün-
digen Wanderung kann man im Restaurant Alpenrösli in Vermol eine Erfrischung
geniessen.
Das Werdenberger Schlangenhaus
Als Untertanen von Grafen und Vögten
meisterten die Werdenberger den Alltag
im Familienverband. Das hiess: Auch die
Kinder mussten mit anpacken. Die Glarner
Landvögte gingen, der Kanton St.Gallen
kam, doch zuvor nisteten sich noch die
Franzosen ein. Ob freiwillig oder von der
Obrigkeit gedrängt: Die Menschen wanderten aus. Um 1880 brachte die Heimstickerei eine neue Verdienstquelle in die
Haushalte, kurz darauf folgten die Stickereikrisen. Werdenberg verarmte – und
wurde Mitte des 20. Jahrhunderts wiederentdeckt. Die Museen Werdenberg
machen die historischen Prozesse des
letzten Jahrtausends auf kleinstem Raum
erfahrbar. Sie widerspiegeln die patriarchale Herrschaft auf dem Schloss und die
Lebenswelt der Untertanen im Städtli. Das
Schlangenhaus ist bis 31. Oktober 2014
von Dienstag bis Freitag jeweils von 11.30
bis 18.00 Uhr und Samstag und Sonntag
jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Das Schlangenhaus in Werdenberg macht Geschichte erlebbar.
Katrin Meier, Leiterin Amt für Kultur,
Departement des Innern, empfiehlt:
In der ältesten Holzbausiedlung
der Schweiz, im Städtli Werdenberg, erzählt das neu ausgestattete
Museum Schlangenhaus Geschichte. Wie lebten die Menschen der
letzten 800 Jahre in der Region?
Dauer: 2 Stunden
Technische Anforderung: leicht
Kondition: leicht
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Wechsel beim Personal
Eintritte
Staatskanzlei
Gerda Göbel-Keller, Juristin, Ratsdienst,
01.05.
Jan Scheffler, Dr. rer. publ., Recht und
­Legistik, 01.05.
Volkswirtschaftsdepartement
Leann Bissegger, Assistentin, Amt für
Wirtschaft und Arbeit, Standortpromo­
tion, 01.04.
Daniel Bosshard, Praktikant, Amt für
­Natur, Jagd und Fischerei, Natur- und
Landschaftsschutz, 01.05.
Valeria Ciardo, Sachbearbeiterin, Amt
für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitslosenkasse, 01.04.
Anton Falk, Berater Bewerbung & Information, Amt für Wirtschaft und Arbeit,
RAV St.Gallen, 16.06.
Andrea Jaberg, wissenschaftliche Mit­
arbeiterin, Generalsekretariat, Fachstelle
für Statistik, 01.07.
Reiner Kobler, hauswirtschaftlicher Betriebsleiter, Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftliches Zentrum SG, 16.06.
Angela Kurrer, Mitarbeiterin Reinigung,
Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftliches Zentrum SG, 17.02.
Eveline Lieberherr, Sachbearbeiterin,
Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftliches Zentrum SG, 01.04.
Nadia Lüchinger, Mitarbeiterin Sekretariat/Administration, Amt für Wirtschaft und
Arbeit, RAV Sargans, 01.05.
Marion Malacart, Personalberaterin, Amt
für Wirtschaft und Arbeit, RAV St.Gallen,
16.06.
Daniela Marschall, Beraterin/Lehrerin,
Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftliches Zentrum SG, 14.04.
Stephanie Metzger, Sachbearbeiterin,
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeits­
losenkasse, 01.05.
Adelina Nujici, Sachbearbeiterin Rechtsdienst, Amt für Wirtschaft und Arbeit,
RAV Rapperswil, 01.06.
Georges Schmid, Personalberater, Amt
für Wirtschaft und Arbeit, RAV Rapperswil, 01.04.
Daniel Schrag, Personalberater, Amt für
Wirtschaft und Arbeit, RAV Rapperswil,
17.03.
Marlies Schürpf, Sachbearbeiterin Finanzen, Generalsekretariat, Zentraler Dienst,
11.08.
Richard Volel, Sachbearbeiter Melde­
verfahren, Amt für Wirtschaft und Arbeit,
Ausländer/Gewerbe, 01.04.
Raphael Weiss, Personalberater, Amt für
Wirtschaft und Arbeit, RAV Sargans,
01.06.
Pirmin Zürcher, Berater/Lehrer, Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftliches
Zentrum SG, 11.08.
Departement des Innern
Mario Gemperle, Projektmitarbeiter, Amt
für Gemeinden, Gemeindeaufsicht,
01.04.
Caroline Karrer, M.A. HSG in Law, Juristische Mitarbeiterin, Generalsekretariat,
Rechtsdienst, 01.06.
Ana Maria Moreira, lic. phil., Projekt­
leiterin Integration, Generalsekretariat,
Kompetenzzentrum Integration und
Gleichstellung, 12.05.
22
Claudia Nef, Dr. des., Projektleiterin, Generalsekretariat, Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung, 12.05.
Sandro Ruf, lic. iur., Jurist, Amt für
­Handelsregister und Notariate, Handelsregister Abteilung 1, 01.07.
Peter Rüegger, Architekt HTL, Denkmalpfleger, Amt für Kultur, Denkmalpflege,
01.03.
Urban Walser, Sachbearbeiter und Stv.
Abteilungsleiter, Amt für Bürgerrecht und
Zivilstand, Bürgerrecht/Namensänderungen, 01.05.
Stephan Ziegler, lic. phil., Projektleiter
Wahlen und Abstimmungen, General­
sekretariat, Dienst für politische Rechte,
01.06.
Bildungsdepartement
Yvonne Abegg-Egloff, Berufsberaterin,
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
St.Gallen, 05.05.
Anina Caviezel, Berufsberaterin, Berufs-,
Studien- und Laufbahnberatung St.Gallen,
01.05.
Liliana Demarchi, M. Sc. UZH, Mittelschullehrerin für Geografie, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Lukas Dumelin, MA, Mittelschullehrer für
Geschichte und Deutsch, Kantonsschule
am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Sebastian Elser, PhD, Mittelschullehrer
für Physik und Mathematik, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Stefanie Entner, Lehrperson Berufs­
kunde HF, Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland, 01.05.
Oliver Friedrich, Mittelschullehrer für
Sport und Englisch, Kantonsschule
­Sargans, 01.08.
Rafael Fritschi, Mittelschullehrer für Geografie, Kantonsschule Sargans, 01.08.
Marina Furgler, Bibliothekarin, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen, 01.03.
Natalie Gasser, Assistentin Biologie,
Kantonsschule Heerbrugg, 01.08.
Martina Harrer, Mittelschullehrerin für
Physik, Kantonsschule Sargans, 01.08.
Sandra Hengartner, Sachbearbeiterin,
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
St.Gallen, 01.04.
Christine Hottinger, Mittelschullehrerin
für Chemie, Kantonsschule am Burg­
graben St.Gallen, 01.08.
Claudia Kaspar Fehlman, lic. iur.,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Amt für
Hochschulen, Amtsleitung, 01.05.
Ursula Keller-Geser, Revisorin/Betriebswirtschaftliche Mitarbeiterin, Amt für
Volksschule, Sonderpädagogik, 15.05.
Urs Kobelt, Mittelschullehrer für Bild­
nerisches Gestalten, Kantonsschule
­Sargans, 01.08.
Lia Kraus, Mittelschullehrerin für Bildnerisches Gestalten, Kantonsschule am
Burggraben St.Gallen, 01.08.
David Mache, Mittelschullehrer für Latein
und Französisch, Kantonsschule Sargans,
01.08.
Brigitte Meitz, Sachbearbeiterin, Berufs-,
Studien- und Laufbahnberatung St.Gallen,
02.06.
Patrick Müller, PhD, Mittelschullehrer für
Mathematik und Physik, Kantonsschule
am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Denis Omerovic, Mittelschullehrer für
­Gitarre, Kantonsschule Heerbrugg,
01.02.
Tarshika Pushparajah, Restomitarbeiterin, Gewerbliches Berufs- und Weiter­
bildungszentrum St.Gallen, 01.05.
Martin Rotta, M. Sc. UZH, Mittelschul­
lehrer für Geografie, Kantonsschule am
Burggraben St.Gallen, 01.08.
Giuseppe Ruberto, MA, Mittelschullehrer
für Wirtschaft und Recht, Kantonsschule
am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Simone Rüedi Baumgarten, Berufsberaterin, Berufs-, Studien- und Laufbahn­
beratung St.Gallen, 15.05.
Julius Aria Sahbai, Mittelschullehrer für
Violine, Kantonsschule Heerbrugg,
01.08.
Marcel Schärli, Mittelschullehrer für
­Klavier, Kantonsschule am Burggraben
St.Gallen, 01.08.
Fabian Schildknecht, MA, Mittelschul­
lehrer für Wirtschaft und Recht, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Sarugan Tharmalingam, Praktikant, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen,
27.01.
Deborah Thommen, MA, Mittelschullehrerin für Wirtschaft und Recht, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen, 01.08.
David Wettler, Physikassistent, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen, 01.08.
Finanzdepartement
Sarah Bösiger, Fachfrau Steuerstrafen,
Rechtsabteilung, 01.07.
Egon Frei, IT Service Manager, Dienst für
Informatikplanung, 01.04.
Nicole Gätzi, Steuerkommissärin,
­Natürliche Personen, 01.06.
Michael Hallenbarter, Steuerkommissär,
Natürliche Personen, 01.07.
Gerda Hardegger Künzle, Sachbearbeiterin, Amt für Vermögensverwaltung,
01.06.
Simone Kaiser, Revisorin, Finanzkontrolle, 03.02.
Patrizia Küng, Steuerkommissärin,
­Juristische Personen, 01.05.
Marlies Manias, Mitarbeiterin Sekretariat,
Rechtsabteilung, 01.04.
Titus Mesmer, Stv.-Feuerwehrinspektor,
Amt für Feuerschutz, Brandbekämpfung,
01.05.
Daniel Messmer, Steuerkommissär,
­Juristische Personen, 01.05.
Marcel Rüegg, IT Service Manager,
Dienst für Informatikplanung, 01.06.
Marc Tobler, Steuerkommissär,
­Juristische Personen, 01.05.
Michela Tobler, Mitarbeiterin Administration, Juristische Personen, 01.04.
Kathrin Zogg, Steuerkommissärin,
­Juristische Personen, 01.06.
Baudepartement
Werner Aschwanden, Handwerker Fachbereich Strassenunterhalt, Tiefbauamt,
GEVI, Werkhof Biäsche, 01.06.
Stefan Baumann, Geomatiker,
­Tiefbauamt, Büro Neuhaus, 01.05.
Reto Kugler, Fachspezialist Betriebs­
optimierung, Hochbauamt, Energie­
management, 01.07.
Nicolaj Mariotti, Elektroinstallateur, Tiefbauamt, GEVI, Werkhof Biäsche, 01.05.
Béatrice Schmidlin, Mitarbeiterin
­Administration, Tiefbauamt, Grundstück­
geschäfte, 01.06.
Timmo Suter, Projektleiter Strassenbau,
Tiefbauamt, Büro Neuhaus, 15.04.
Andreas Trochsler, Fachspezialist
­ etrieblicher Umweltschutz, Amt für
B
­Umwelt und Energie, Industrie und
­Gewerbe, Betriebe 2, 01.05.
Petra Wirth, Personalfachfrau, Generalsekretariat, Personaldienst, 01.07.
Sicherheits- und Justizdepartement
Cécile Bertschinger, Sekretärin,
­Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt
Gossau, 01.05.
Eugenio Biasco, Teamleiter, Migrationsamt, Asylabteilung, 01.04.
Alessandra Bosi, Sachbearbeiterin,
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt,
Zentrale Dienste, 01.04.
Cornelia Brändle, Mitarbeiterin
Gesundheitsdienst, Migrationsamt,
Asylabteilung, 01.05.
Patrick van den Brink, Nachtwache,
Migrationsamt, Asylabteilung, 01.04.
Jolanda Brühwiler, Sekretärin Amts­
leitung, Staatsanwaltschaft, Kant. Untersuchungsamt, 01.04.
Benjamin Christen, Sicherheitsassistent
Bereitschaftsdienst, Kantonspolizei,
­Sicherheitspolizei, 17.06.
Ruth Davis, Sekretärin, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft Wil, 01.05.
Nicole Gantner, Sachbearbeiterin,
­Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt,
Administrativmassnahmen, 01.06.
Brigitte Gribi, Sachbearbeiterin Technischer Verkehrszug Ordnungsbussen­
zentrale, Kantonspolizei, Verkehrspolizei,
01.06.
Stefan Helfenberger, Gefreiter, Mitarbeiter Polizeistation St. Margrethen,
­Kantonspolizei, Regionalpolizei, 01.05.
Christine Kern, Mitarbeiterin Kommunikation, Kantonspolizei, Polizeikom­
mando, 01.06.
Michèle Koch, Sachbearbeiterin Datenerfassung Innenfahndung, Kantons­
polizei, Kriminalpolizei, 01.06.
Madeleine La Spada, Mitarbeiterin
­Sekretariat Spezialdienst, Kantonspolizei,
Kriminalpolizei, 01.08.
Marco Lingg, Gefangenenbetreuer
­Polizeistation Bazenheid, Kantonspolizei,
Regionalpolizei, 01.05.
Roger Locher, Mitarbeiter Prozesse,
­Daten und Qualitätssicherung, Kantonspolizei, Kommandodienste, 17.03.
Sabrina Lüdtke, Sachbearbeiterin,
­Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt,
Administrativmassnahmen, 01.06.
Daniel Marti, Sachbearbeiter Technischer Verkehrszug Ordnungsbussen­
zentrale, Kantonspolizei, Verkehrspolizei,
01.05.
Patrick Menghini, Sozialpädagoge, Amt
für Justizvollzug, Jugendheim Platanenhof, 01.04.
Anja Moser, Sachbearbeiterin, Staats­
anwaltschaft, Untersuchungsamt
­Uznach, 01.03.
Nicolas Müller, Sicherheitsassistent
­Bereitschaftsdienst, Kantonspolizei,
­Sicherheitspolizei, 01.05.
Sara Müller, Sicherheitsassistentin
­Bereitschaftsdienst, Kantonspolizei,
­Sicherheitspolizei, 01.06.
Livia Näf, Sekretärin Polizeistation Uzwil,
Kantonspolizei, Regionalpolizei, 01.09.
Christian Neidhart, qual. juristischer
Sachbearbeiter, Staatsanwaltschaft,
­Untersuchungsamt Uznach, 01.04.
René Orlow, Sicherheitsassistent
­Bereitschaftsdienst, Kantonspolizei,
­Sicherheitspolizei, 01.06.
Silvia Pacchioni, Sicherheitsassistentin
Bereitschaftsdienst, Kantonspolizei,
­Sicherheitspolizei, 01.07.
Julia Schmid, qual. juristische Sach­
bearbeiterin, Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Altstätten, 01.04.
Simun Sekulic, Sicherheitsassistent
­Bereitschaftsdienst, Kantonspolizei,
­Sicherheitspolizei, 01.06.
Sedin Soltermann, Sachbearbeiter,
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt,
Verkehrszulassung, 01.04.
Nicole Sommer, Sachbearbeiterin,
­Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt,
Administrativmassnahmen, 01.06.
Anja Strüning, Sachbearbeiterin,
­Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt
Altstätten, 01.05.
Roman Vetsch, Wohngruppenbetreuer,
Amt für Justizvollzug, Massnahmen­
zentrum Bitzi, 01.04.
Sandra Widemann, Sachbearbeiterin
Datenverarbeitung Innenfahndung,
Kantonspolizei, Kriminalpolizei, 01.06.
Yvonne Wildhaber, Mitarbeiterin
­Polizeistation Walenstadt, Kantons­
polizei, ­Regionalpolizei, 01.08.
Nicole Williner, Wohngruppenbetreuerin,
Amt für Justizvollzug, Massnahmen­
zentrum Bitzi, 01.06.
Gesundheitsdepartement
Kathrin Amann, Fachmitarbeiterin Fachstelle Jugendschutz, Amt für Gesundheitsvorsorge, Abteilung Gemeinden und
Netzwerke, 17.03.
Thomas Christen, Dr. med. vet., Amtlicher Tierarzt, Amt für Verbraucherschutz
und Veterinärwesen, Fleisch, Milch und
Tierarzneimittel, 01.05.
Stefan Dennler, Lebensmittelinspektor,
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Lebensmittelinspektorat,
01.08.
Karin Hunziker, Amtliche Tierärztin,
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Amtliche Tierärzte, 01.01.
Tanja Jaenke, M Law, Auditorin, Generalsekretariat, Rechtsdienst, 01.05.
Mirela Mahmutovic, Fachmitarbeiterin,
Generalsekretariat, Maria Magdalena,
01.04.
Jessica Steinmann, Dr., Gruppenleiterin
Chemie, Chemikerin, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Chemie,
01.06.
Barbara Vorburger, Assistentin CEO,
Zentrum für Labormedizin, Direktion,
16.06.
Andreas Weder, Leitender Hauswart,
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Zentrale Dienst II, 01.05.
Barbara Züger, Fachmitarbeiterin und
Assistenz der Abteilungsleitung, Amt für
Gesundheitsvorsorge, Abteilung Gemeinden und Netzwerke, 10.03.
Gerichte
Andreas Imhof, M. A. HSG in Law, Gerichtsschreiber, Kantonsgericht, 01.07.
Regina Müller, Verwaltungsangestellte,
Kreisgericht See-Gaster, 01.07.
Werner Nadig, lic. iur. HSG, Gerichtsschreiber, Kantonsgericht, 01.04.
Stefan Wehrle, M. A. HSG, Gerichtsschreiber, Verwaltungsgericht, 01.05.
Jakob Zellweger, lic. iur., Gerichts­
schreiber, Kantonsgericht, 01.07.
Interne Wechsel
Staatskanzlei
Benedikt van Spyk, Dr. iur. HSG, Leiter,
Recht und Legistik, 01.06., Staatskanzlei, Recht und Legistik, Stv. Leiter
Volkswirtschaftsdepartement
Marzena Avesani, Sachbearbeiterin
­Finanzen, Amt für Wirtschaft und Arbeit,
Zentrale Dienste, 01.08., Volkswirtschaftsdepartement, Generalsekretariat,
Zentraler Dienst, Sachbearbeiterin
Bettina Fäh, Personalberaterin, Amt für
Wirtschaft und Arbeit, RAV Heerbrugg,
01.08., Volkswirtschaftsdepartement,
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeits­
losenkasse, Sachbearbeiterin Vollzug
­Arbeitsvermittlungsgesetz
Christine Marenna, Sachbearbeiterin
Rechtsdienst, Amt für Wirtschaft und
­Arbeit, RAV Sargans, 01.05., Volks­
wirtschafts­departement, Amt für Wirtschaft und A
­ rbeit, RAV St.Gallen,
­Personalberaterin
Adelheid Städler, Beraterin Bewerbung &
Information, Amt für Wirtschaft und Arbeit, RAV St.Gallen, 01.04., Volkswirtschaftsdepartement, Amt für Wirtschaft
und Arbeit, Arbeitslosenkasse, Mitarbeiterin Sekretariat
Departement des Innern
Simone Eberhard, Sachbearbeiterin
­Erbrecht, Amt für Handelsregister und
Notariate, Notariat Rheintal-WerdenbergSarganserland, 01.05., Sicherheits- und
Justizdepartement, Staatsanwaltschaft,
Untersuchungsamt St.Gallen, Sachbearbeiterin
Manuela Eisenring, Konkursbeamtin,
Konkursamt, Hauptsitz St.Gallen, 01.08.,
Departement des Innern, Amtsnotariate,
Amtsnotariat St.Gallen-Rorschach,
Sachbearbeiterin mit besonderen Auf­
gaben
Jörg Frei, Konkursbeamter, Konkursamt,
Zweigstelle Wil, 01.07., Departement des
Innern, Konkursamt, Hauptsitz St.Gallen,
Konkursbeamter
Felix Stadler, Spezialist für digitale Angebote, Amt für Kultur, Kantonsbibliothek,
16.04., Departement des Innern, Amt für
Kultur, Staatsarchiv, Records Management, Vorarchiv
Bildungsdepartement
Caroline Fröschle, Sachbearbeiterin,
Generalsekretariat, Departements­
sekretariat, 08.08., Bildungsdepartement, ­Generalsekretariat, Ausbildung,
Lernende Kauffrau
Sicherheits- und Justizdepartement
Ramona Gstöttner, Sozialarbeiterin i. A.,
Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft,
01.05., Sicherheits- und Justizdepartement, Amt für Justizvollzug, Straf- und
Massnahmenvollzug, Sachbearbeiterin
Brigitte Imhof, Sachbearbeiterin, Staatsanwaltschaft, Kant. Untersuchungsamt,
01.06., Departement des Innern, Amt für
Handelsregister und Notariate, Handelsregister Abteilung 2, Sachbearbeiterin
Silvia Müller, Sachbearbeiterin, Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Uznach, 01.05., Sicherheits- und Justiz­
departement, Kantonspolizei, Regionalpolizei, Verwaltungsangestellte
Pensionierungen
Staatskanzlei
Markus Bucheli, Dr. rer. publ., Leiter,
Recht und Legistik, 31.05.
Volkswirtschaftsdepartement
Margrit Kreis, Mitarbeiterin Sekretariat/
Administration, Amt für Wirtschaft und
Arbeit, RAV Rapperswil, 30.06. Willi
Roth, Revierförster, Kantonsforstamt,
Waldregion 5, 30.06.
Doris Perisset, Sachbearbeiterin, Amt
für Wirtschaft und Arbeit, Ausländer/­
Gewerbe, 31.05.
Ruth Stracke, Arbeitsinspektorin, Amt
für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat, 31.07.
Theres Wohlwend, Leiterin Reinigungsdienst, Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftliches Zentrum SG, 30.06.
Josias Zyndel, Berater Bewerbung &
Information, Amt für Wirtschaft und
­Arbeit, RAV Sargans, 31.05.
Departement des Innern
Elsa Maria Fuchs, Projektleiterin, Generalsekretariat, Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung, 31.05.
Marcel Kreienbühl, Amtsnotar/Leiter
Zweigstelle Wil-Toggenburg, Amt für
Handelsregister und Notariate, Notariat
Wil-Toggenburg, 31.07.
Bildungsdepartement
Max Aeberli, Mittelschullehrer für Musik,
Kantonsschule Wattwil, 31.07.
Werner Amacher, Leiter, Amt für Berufsbildung, Finanzen/Administration, 30.06.
Romi Cash, Mittelschullehrerin für Bildnerisches Gestalten, Kantonsschule
­Sargans, 31.07.
Marlen Eggenberger, Berufsschullehrerin, Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Peter Egli, Mittelschullehrer für Gitarre,
Kantonsschule Heerbrugg, 31.07.
Felix Epprecht, Prof., Mittelschullehrer
für Bildnerisches Gestalten, Kantonsschule am Brühl St.Gallen, 31.07.
Ernst Frehner, Berufsfachschullehrer,
Berufs- und Weiterbildungszentrum
Buchs, 31.07.
Marlis Gut, Berufsschullehrerin, Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Hanspeter Heer, Prof., Mittelschullehrer
für Psychologie, Kantonsschule Wattwil,
31.07.
Marlis Iselin, Berufsfachschullehrerin,
Berufs- und Weiterbildungszentrum
­Wil-Uzwil, 31.07.
Jakob Kaiser, Fachlehrperson für Mathematik, Abteilung Berufsmaturität,
­Gewerbliches Berufs- und Weiter­
bildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Werner Kaiser, Prof., Mittelschullehrer für
Wirtschaft und Recht, Kantonsschule
Wattwil, 31.07.
Marco Kehl, Berufsfachschullehrer,
­Berufs- und Weiterbildungszentrum
­Wil-Uzwil, 01.05.
Rommel Krieger, Mittelschullehrer für
Spanisch, Kantonsschule am Brühl
St.Gallen, 31.07.
Ursula Kohler, Fachlehrperson Anlehre
Textil, Abteilung Dienstleistungsberufe,
Gewerbliches Berufs- und Weiter­
bildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Heidi Lehner, Lehrperson für Allgemeinbildung, Abteilung Dienstleistungsberufe,
Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Max Lemmenmeier, Prof. Dr., Mittelschullehrer für Geschichte und Deutsch, Kantonsschule am Burggraben St.Gallen,
31.07.
Matthias Lutz, Mittelschullehrer für Saxophon, Kantonsschule am Burggraben
St.Gallen, 31.07.
Ruth Lynn, Berufsfachschullehrerin,
­Berufs- und Weiterbildungszentrum
­Rapperswil-Jona, 31.07.
Bertram Mogg, Prof., Mittelschullehrer
für Geschichte, Kantonsschule Heerbrugg, 31.07.
Peter Nagel, Berufsfachschullehrer,
­Berufs- und Weiterbildungszentrum
­Rorschach-Rheintal, 31.07.
Pierre-André Rebetez, Berufsschullehrer,
Kaufmännisches Berufs- und Weiter­
bildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Peter Rickenbach, Prof., Mittelschullehrer für Englisch, Kantonsschule am Brühl
St.Gallen, 31.07.
Guido Sieber, Berufsfachschullehrer,
­Berufs- und Weiterbildungszentrum
­Wil-Uzwil, 31.07.
Michael Sochin, Berufsfachschullehrer,
Berufs- und Weiterbildungszentrum
Buchs, 31.07.
Franz Spirig, Prof. Dr., Mittelschullehrer
für Mathematik, Kantonsschule Heerbrugg, 31.07.
Werner Wäspi, Berufsfachschullehrer,
Berufs- und Weiterbildungszentrum
­Rapperswil-Jona, 31.07.
Laurenz Winkler, Prof. Dr., Mittelschul­
lehrer für Biologie, Kantonsschule Heerbrugg, 31.07.
Susanna Wipf Fischer, Mittelschullehrerin
für Violine, Kantonsschule Heerbrugg,
31.07.
Daniel Zwingli, Berufsschullehrer, Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen, 31.07.
Finanzdepartement
Franz Ammann, Feuerwehrinspektor,
Amt für Feuerschutz, Brandbekämpfung,
30.04.
Baudepartement
Gottfried Jud, Vermesser, Tiefbauamt,
Büro Neuhaus, 31.05.
Heidi Konrad, Personalsachbearbeiterin,
Generalsekretariat, Personaldienst,
30.06.
Regula Künzle, Sekretärin, Tiefbauamt,
Grundstückgeschäfte, 31.05.
Anton Kuster, Handwerker Fachbereich
Strassenunterhalt, Tiefbauamt, SKI
Schmerikon, 30.06.
Jakob Pfeiffer, Handwerker Fachbereich
Strassenunterhalt, Tiefbauamt, GEVI,
Werkhof Biäsche, 30.06.
Sicherheits- und Justizdepartement
Ernst Brunschwiler, Sachbearbeiter Auftragsdienst, Kantonspolizei, Kriminalpolizei, 31.07.
Erwin Lehner, Zivilschutzinstruktor, Amt
für Militär und Zivilschutz, Ausbildung Zivilschutz, 30.04.
Heidi Rutzer, Sekretärin Aus- und Weiterbildung, Kantonspolizei, Stabsdienste,
31.08.
Bruno Steingruber, Einsatzdisponent
Kantonale Notrufzentrale, Kantonspolizei, Regionalpolizei, 31.08.
Hans Sutter, Sachbearbeiter mit staatsanwaltlichen Befugnissen, Staatsanwaltschaft, Untersuchungsamt Uznach,
30.04.
Gesundheitsdepartement
Kurt Sturzenegger, Lebensmittelinspektor, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Lebensmittelinspektorat,
31.07.
Heinz Zwahlen, Leitender Hauswart,
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Zentrale Dienste II, 31.05.
Gerichte
Regula Haltinner-Schilling, lic. iur.,
­Gerichtsschreiberin, Verwaltungsgericht,
30.04.
Die neuen Lernenden werden wie üblich
separat im Pfalzbrief 03/2014 vorgestellt.
23
160 g Ziegenfrischkäse
2 Eier
2 EL Rahm
Zubereitung
Acht Beinwellblätter mit Ziegenfrischkäse bestreichen,
mit einem zweiten Blatt bedecken. Gut andrücken.
Eier, Rahm und Salz gut verrühren.
Butter in einer beschichteten Bratpfanne erhitzen, bis
sie schaumig ist. Die gefüllten Beinwellblätter durch
die Eimasse ziehen, etwas abtropfen lassen und in
der Butter auf beiden Seiten goldgelb braten.
Als Beilage wird Salat oder Tomatensauce empfohlen. Als Hauptgang mit Spätzli oder Frühlingskartoffeln servieren.
2 Prisen Meersalz
1 EL Butter zum Braten
Tipp
Anstatt Beinwell- können Huflattich-, Borretsch- oder
Spinatblätter verwendet werden.
www.culinarium.ch
Retouren und Adressberichtigungen an: Kantonales Personalamt, Postfach, CH-9001 St.Gallen
Zutaten für 4 Personen
16 Beinwellblätter (Wallwurzblätter)
P.P.
Rezept aus dem Sach- und Kochbuch «Geissen, Gitzi,
Gaumenkitzel – Das Kochbuch mit Hintergrund» aus
dem Toggenburger Verlag, erhältlich beim Trägerverein Culinarium.
Post CH AG
Mit Ziegenkäse gefüllte Beinwellblätter
CH-9001 St.Gallen
Sommer-Rezept