Dokumentenvorlage Vorlage GR
Transcription
Dokumentenvorlage Vorlage GR
Vorlage 2005 Soziales Nr. 106 / 05 Geschäftszeichen: FB I, 33-2 Be 14. Juli 2005 VA 20.07.05 § GR 27.07.05 § 4 ö Beratung ö Beschluss § Thema Grobkonzept des Allgemeinen Sozialen Dienstes ( ASD ) in Ostfildern Beschlussantrag Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Die im Stellenplan ausgewiesene Personalkapazität des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird mit 225% beibehalten. Die 50% Personalkapazität des nach § 12 Abs. 2 BAT der ARGE Nürtingen zugewiesenen Kollegen wird gesondert ( kostenneutral ) ausgewiesen. Bolay Oberbürgermeister H.-U. Steinhilber Fachbereich I -2Erläuterungen Hartz IV führte zu Beginn des Jahres zu grundlegenden Änderungen in der Leistungsgewährung für Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger. Bei der bisherigen wirtschaftlichen Hilfe kam es zu einem eindeutigen Schnitt durch den Wechsel der Zuständigkeit auf den Landkreis ( SGB XII – Nichterwerbsfähige ) und die ARGE Esslingen ( SGB II – Erwerbsfähige ). Lediglich die Antragstellung nach SGB XII blieb als Pflichtaufgabe bei den Bürgermeisterämtern. Nicht ganz so eindeutig ist die Situation für den Allgemeinen Sozialen Dienst ( ASD ) der Stadt. Die Verwaltung hat sich bereits Ende des Jahres 2004 bemüht Szenarien zu entwickeln, in denen die möglichen Entwicklungen bezüglich Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung der Sozialen Dienste von ARGE, Kreis und Stadt durchgespielt wurden, um dem Gemeinderat Mitte des Jahres 2005 entsprechende Vorschläge für den künftigen Zuschnitt des ASD machen zu können ( s. Anlage 1 ). In der Arbeitsgruppe aus FB I, FB II und den Zentralen Diensten bestand Einigkeit darüber, dass Szenario II „Örtliche Soziale Grundversorgung“, Grundlage für die weiteren Planungen sein sollte. Tatsächlich sind die Diskussionen im Kreis zum jetzigen Zeitpunkt aber keinesfalls abgeschlossen, vielmehr wurde mit Kreissozialamt und ARGE vereinbart in verschiedenen Arbeitsgruppen bis Ende des Jahres Vorschläge für die künftige Kooperation zu entwickeln. Aus diesem Grund erscheint es nun - insbesondere mit Blick auf den Stellenplan 2006 – notwendig, ein Grobkonzept vorzustellen, das bereits Bekanntes aufnimmt und trotzdem genügend Spielraum für künftige Entwicklungen lässt. Derzeitige Situation bei der Grundversorgung durch die Sozialen Dienste Das Fallmanagement der ARGE übernimmt für Leistungsempfänger nach SGB II sozialarbeiterische Aufgaben. Allerdings wird die ARGE nur in Bezug auf den Hauhaltsvorstand tätig und hier auch nur, um dessen Arbeitsfähigkeit ( wieder- ) herzustellen. Dieses Angebot für sogenannte Betreuungskunden ist zudem von den Personalkapazitäten limitiert. Nach Aussage von Frau Käppel, Geschäftsführerin der ARGE Esslingen, bedeutet dies, dass umso mehr Zeit und Personal investiert werden kann, je näher der Kunde am Arbeitsmarkt ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass diejenigen mit den größten Problemen die geringste sozialarbeiterische Aufmerksamkeit erhalten werden. Abgesehen davon entspricht die Konzentration auf ein eng begrenztes Problemfeld und das Ausblenden der sonstigen sozialen und familiären Situation in keinster Weise den Standards Sozialer Arbeit. Das Kreissozialamt bietet schon heute in den kreisangehörigen Gemeinden eine psychosoziale Grundversorgung an. Dabei liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:62.000 (Stand 2004), ein Verhältnis, das weder schnelle existenzsichernde Hilfen (Strom- oder Mietschulden) noch eine aufwändigere Betreuung bei Problemfällen ermöglicht. Eine derartige Grundversorgung müsste der Kreis nach der derzeitigen Gesetzeslage sicher auch für die Großen Kreisstädte organisieren, sollten sich diese aus der Sozialarbeit zurückziehen. Bei verschiedenen Gesprächen zwischen Sozialamtsleitern und Kreissozialamt wurde jedoch deutlich, dass der Kreis die Position vertritt, dass Sozialarbeit in der Kommune zur Daseinsvorsorge für die Bürger gehört und mit der höchsten Kompetenz und Fachlichkeit von den Sozialen Diensten vor Ort erbracht werden kann. Diskussionen über einen möglichen Kostenersatz für diese Leistungen sind auf politischer Ebene noch zu führen. Der ASD in Ostfildern ist momentan lediglich mit einer festangestellten Sozialarbeiterin besetzt. Die Aufgaben der Fachstelle Wohnungsnot werden vertretungsweise wahrgenommen. Eine 2. Stelle ist ausgeschrieben und soll frühestmöglich besetzt werden. Ein Kollege ist per Dienstleistungsüberlassungsvertrag in die ARGE in Nürtingen gewechselt, Personalkosten entstehen hierbei keine. Durch diese Unterbesetzung, verschiedene Personalwechsel und Vakanzen ist der ASD momentan nicht in der Lage, seine Leistungen in vollem Umfang zu erbringen. -3- Aufgaben / Arbeitsinhalte des ASD in Ostfildern Durch die Ortsferne der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII ist bereits heute eine verstärkte Ausgrenzung sozial schwächerer Schichten in Ostfildern feststellbar. Ohne Ansprechpartner und Sachkenntnis vor Ort haben es – insbesondere die durch Sprachschwierigkeiten und mangelnde Bildung gekennzeichneten Schichten – schwerer ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Insofern gewinnt der ASD als erster Ansprechpartner vor Ort durch die neue Sozialgesetzgebung zusätzliche Bedeutung. Im Sinne einer Informations-, Anlaufs- und Vermittlungsstelle ( IAV ) dient das Angebot des ASD zur Orientierung und Wegweisung im komplizierter gewordenen System der sozialen und finanziellen Hilfen. Zugleich ist – aus unterschiedlichsten Gründen - eine Tendenz zur Aus- und Abgrenzung in den nachgelagerten Diensten ( Schuldnerberatung, Suchtberatung, Psychlogische Beratungsstellen usw. ) feststellbar. Auch hier liegt eine Aufgabe für den ASD. Eine alltagsorientierte, pragmatische Begleitung und Betreuung von Menschen, die durch die unterschiedlichen Ansätze im Sozialen Netz nicht erreicht werden, hilft Verelendung und Verwahrlosung zu vermeiden. Ein solches Hilfsangebot kann nur von einem Basisdienst vor Ort geleistet werden. Der ASD bietet bei folgenden Themen Beratung, Unterstützung und Begleitung: - Finanzen / Schulden / Überschuldung - Psychische Probleme - Sucht - Familiäre Probleme ( Häusliche Gewalt / Trennung und Scheidung / sexueller Missbrauch und Erziehungsprobleme in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ) - Hilfe zur Arbeit ( Arbeitsrechtliche Fragen / Bewerbungen / Arbeitsgelegenheiten ) - Krankheit - Behinderung - Ausländerrechtliche Fragen - Hilfen Im Alter ( Betreutes Wohnen / Pflege / Finanzen Æ Aufgabe FB II ) - Wohnungssuche / Wohnungsnot / Obdachlosigkeit - Soziale Gruppenarbeit ( Alleinerziehende / Lebenspraktisches ) - Antragstellung nach SGB XII / Geltendmachung von Ansprüchen auf Transferleistungen - Lotsenfunktion im Sozialen Netz Weitere, einzelfallübergreifende Aufgabenfelder sind: - Gremienarbeit ( Gemeindepsychiatrischer Verbund, AK Aussiedler, AK Alleinerziehende ) - Stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit Zunehmend wichtig erscheint das Thema Gemeinwesenarbeit. Auf dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion zu Bürgerbeteiligung, Partizipation und Stärkung der Stadtteile erscheinen klassische Instrumente der Sozialarbeit wie Vernetzung, Stadtteilorientierung und Förderung der Teilhabe geradezu prädestiniert um hier ihren Beitrag zu leisten. Zumindest in der Theorie sind diese Instrumente längst Grundlage für jede funktionierende Bezirkssozialarbeit. Der ASD könnte in diesem Bereich Stadtteilrunden organisieren und moderieren – nicht ausschließlich mit dem Fokus auf sozialen Themen – als Knotenpunkt und Koordinator professionellen und bürgerschaftlichen Engagements dienen und als Teil eines Frühwarnsystems fungieren, das hilft Problemlagen und Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und gezielte Unterstützung für Einzelne und das soziale Umfeld anzubieten. -4Weiteres Vorgehen Entsprechend der ursprünglichen Planung sollte bis Ende des Jahres zu den oben genannten Beratungsthemen ein „Lastenheft“ mit themenbezogenen SOLL - IST Vergleichen erarbeitet werden. Ziel ist die Entwicklung von definierten Standards für die künftige Arbeit des ASD. Die Ausarbeitungen ermöglichen eine Wahl zwischen unterschiedlichen Standards und letztlich eine entsprechend differenzierte Personalbedarfsbemessung. Beispielhaft dargestellt ist dies am Beispiel des Themas Platzverweis in Anlage 2. In den Arbeitsgemeinschaften mit Kreis und ARGE ist zu klären, welche Aufgaben und Arbeitsinhalte unsere Partner künftig übernehmen werden. Die hoffentlich bis Ende des Jahres vorliegenden Erkenntnisse können dann wiederum direkt in die Konzeption für die Neuausrichtung des ASD einfließen. Auf politischer Ebene ist die Frage eines möglichen Kostenersatzes – einzelfallbezogen oder pauschal - für die Leistungen des ASD zu klären. Künftige Personalstärke Der ASD hatte bis Ende vergangenen Jahres eine Personalstärke von 225% für die oben geschilderten Beratungsthemen. Verteilt waren diese Personalprozente folgendermaßen: - Fachstelle für Wohnungsnotfälle Bezirkssozialarbeit Hilfe zur Arbeit 75% 115% 35% Durch die Abordnung eines Kollegen per Dienstleistungsüberlassungsvertrag an die ARGE Nürtingen sind 50% der ASD - Stellenkapazität im Stellenplan gebunden. Die Personalkosten für diese 50% werden von der ARGE erstattet. Um diese 50% ist der Personalbedarf Im Stellenplan für 2006 aufzustocken. Damit ergibt sich folgendes Bild: 1.) Fest gebundene Personalkapazität - ASD Ostfildern Frau Roos - ASD Ostfildern N.N. 75% 75% 2.) Freie Personalkapazität - ASD Ostfildern N.N. 75% 3.) Zur ARGE abgeordnete Personalkapazität - ARGE Nürtingen Herr Hagmayer Gesamt: 50% 275% Mit der fest gebundenen Personalkapazität ist eine Basisversion Sozialer Arbeit in Ostfildern möglich, die die gesetzlichen Aufgaben und die notwendigste psycho-soziale Grundversorgung abdeckt. Die freie Personalkapazität ermöglicht eine weitergehende Versorgung der Bevölkerung. Über den tatsächlichen Personalbedarf kann somit frei entschieden werden. Die Entscheidung sollte in Abstimmung mit den Kooperationsangeboten der Partner im Kreis und nach Maßgabe politischer Vorgaben in Ostfildern bis Ende des Jahres 2005 erfolgen. Anlage 1 Veränderungen durch Hartz IV in den Zuständigkeiten Hartz IV führt zu grundlegenden Änderungen der Leistungserbringung und Leistungsgewährung im Sozialen Netz der Stadt. Dies betrifft sowohl die wirtschaftliche Hilfe, wie auch die "Allgemeinen" Sozialen Dienste; sowie einen Teil der Besonderen Sozialen Dienste ( Schuldnerberatung ). Inwieweit die Träger der wirtschaftlichen Hilfe - im Interesse ihrer Klienten - mit freien Trägern, wie Psychologischen Beratungsstellen / Suchtberatung / Sozialpsychiatrischen Diensten... kooperieren ist unklar. Im Gesetz und der Kooperationsvereinbarung im Kreis ist eine Kooperation der Leistungserbringer mit freien und kommunalen Trägern ausdrücklich vorgesehen und erwünscht. A. Wirtschaftliche Hilfe Bis 31.12.04 Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt Ansiedlung Stadt Hilfe in besonderen Lebenslagen Grundsicherung Wohngeld Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Stadt Stadt Stadt Bundesagentur Bundesagentur Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz Ab 1.1.05 Leistung ALG II ( Erwerbsfähige Hilfeempfänger ) Sozialgeld ( Nicht Erwerbsfähige ) Sozialgeld Grundsicherung Wohngeld ALG I ALG II Ansiedlung ArGe Kreis Kreis Kreis Stadt Bundesagentur ArGe Zuständigkeiten Seite 1 Anlage 1 B. Soziale Dienste Bis 31.12.04 Personenkreis Bis 18 Jahre Ansiedlung Kreis ( Sozialer Dienst ) - KJHG Stadt ( Allgemeiner Sozialer Dienst ) - BSHG / Polizeirecht / Freiwilligkeitsleistung Aufgaben - Pscho-soziale Grundversorgung - Erziehungshilfen - Pscho-soziale Grundversorgung - Schuldnerberatung ( Existenzsicherung ) - Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe - Obdachlosenwesen ( Fachstelle ) - Soziale Gruppenarbeit Ab 65 Jahren Stadt ( Beratungsstelle für ältere Menschen ) - BSHG / Freiwilligkeitsleistung - Pscho-soziale Grundversorgung - Schuldnerberatung - Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe - Beratung zur Pflegeversicherung - Betreutes Wohnen Überschuldete Einzelpersonen und Haushalte Diakonische Bezirksstelle Bernhausen - Schuldnerberatung - Schuldenregulierung Ansiedlung, nach neuer Gesetzeslage Kreis ( Sozialer Dienst ) - KJHG Kreis ( Sozialer Dienst ) SGB XII ARGE SGB II Aufgaben - Pscho-soziale Grundversorgung - Erziehungshilfen - Pscho-soziale Grundversorgung - Schuldnerberatung ( Existenzsicherung ) - Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe - Pscho-soziale Grundversorgung - Schuldnerberatung - Kooperation mit der wirtschaftlichen Hilfe Kreis ( Sozialer Dienst ) SGB XII ARGE SGB II - Schuldnerberatung - Schuldenregulierung 18 - 65 Jahre Ab 1.1.05 Personenkreis Bis 18 Jahre 18 - 65 Jahre ( Hilfeempfänger ) Ab 65 Jahren ( Hilfeempfänger ) Überschuldete Einzelpersonen und Haushalte ARGE SGB II Kreis ( Sozialer Dienst ) SGB XII Der Kreis rechnet bei seinem Sozialen Dienst für Menschen ab 18 mit einem Schlüssel von 1 Sozialarbeiter auf 62.000 Einwohner ( derzeitiger Stand in den kreisangehörigen Gemeinden ). Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz Zuständigkeiten Seite 2 Anlage 1 Szenario I; Gesetzliche Grundaufgaben Pflichtaufgaben Grundlage Poilzeirecht SGB XII Leistungen Personal Obdachlosenunterbringung 105% Unterbringung in der Psychiatrie 5% Platzverweisverfahren 10% Antragsannahme ( Briefkasten ) 10% Summe: 130% Ansiedlung ASD // Ortspolizeibehörde ASD // Ortspolizeibehörde ASD // Ortspolizeibehörde ASD // Front-Office Diese Aufgaben sind unabweisbar. Zu diskutieren ist die Ansiedlung, sowie - in Grenzen - der notwendige Personalbedarf. So sind beim Obdachlosenwesen Prävention, Unterbringung, allgemeine soziale Themen und spezifisch auf Wohnungslosigkeit bezogene Themen zu bearbeiten. Mögliche Aufteilung: - Unterbringung ( Ortspolizeibehörde ) - Gebäude ( Gebäudemanagement ) - Soziale Betreuung allgemein ( Kreis ) - Prävention / Nachsorge / spezifische Themen ( Stadt ) Für die Kommune entfallen ( direkte und indirekte Folgen von Hartz IV ) > Pscho-soziale Grundversorgung durch den Bezirkssozialdienst > Schuldnerberatung, Existenzsicherung > Schuldenregulierung > Personenbezogene Hilfe zur Arbeit > Soziale Gruppenarbeit > Gemeinwesenarbeit > Beratung zur Pflegeversicherung > Soziale Feuerwehr ( Existenzsicherung / Aufsuchende Hilfe ) Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wäre grundsätzlich wünschenswert. Zu diskutieren ist die Ansiedlung, sowie die notwendigen Standards bei einer Wahrnehmung durch den Kreis oder freie Träger ( Personalkapazität ). Notwendig ist ein Vergleich mit der bisherigen Ausstattung und den künftig gewünschten / erwarteten Effekten für das Gemeinwesen. Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz Szenarien Seite 1 Anlage 1 Szenario II; Örtliche Soziale Grundversorgung Pflichtaufgaben Grundlage Poilzeirecht SGB XII Leistungen Personal Obdachlosenunterbringung 105% Unterbringung in der Psychiatrie 5% Platzverweisverfahren 10% Antragsannahme ( Briefkasten ) 10% Summe: 130% Ansiedlung ASD // Ortspolizeibehörde ASD // Ortspolizeibehörde ASD // Ortspolizeibehörde ASD // Front-Office Diese Aufgaben sind unabweisbar. Zu diskutieren ist die Ansiedlung, sowie - in engen Grenzen - der notwendige Personalbedarf. Mögliche neue Aufgaben nach dem SGB II Grundlage SGB II SGB II SGB II Leistungen Personal Qualifizierte Erstberatung 20% Schaffung kommunaler 35% Arbeitsgelegenheiten Integrationsmaßnahmen ( 20% ) Summe: 55% Ansiedlung ASD Querschnittsaufgabe ZD / FB I / FB II VHS ( Stellenplanneutral ) Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist - auch in den Kommunen - notwendig, um die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erfolgreich zu gestalten Zu diskutieren sind Ansiedlung, Angebote und Personalausstattung. Soziale Grundversorgung Grundlage freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig Leistungen Personal Ansiedlung IAV-Stelle für Menschen mit finanziellen oder persönlichen Problemen ASD und Kooperation, mit dem FallAltenarbeit management der ArGe und 115% weiteren Fachdiensten Ganzheitliche psycho-soziale Grundversorgung Beratung zur Pflegeversicherung Schuldnerberatung und Schuldenregulierung ASD, Altenarbeit und Diakonische Bezirksstelle Summe: 115% Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wäre grundsätzlich wünschenswert. Für die Kommune entfallen ( direkte und indirekte Folgen von Hartz IV ) > Personenbezogene Hilfe zur Arbeit > Soziale Gruppenarbeit > Gemeinwesenarbeit Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz Szenarien Seite 2 Anlage 1 Szenario III; Mittelfristige Perspektiven Aufbauend auf die im Szenario II beschriebenen Arbeitsinhalte gilt es in einer mittelfristigen Perspektive folgende Themen inhaltlich genauer zu beleuchten: Quartiersmanagement / Gemeinwesenarbeit / Leitstelle Soziale Arbeit Mit der Delegation der Aufgaben zur Sicherung der Wirtschaftlichen Hilfen an den Landkreis und die ARGE und die Rückdelegation der Aufgaben zur grundlegenden sozialen Grundversorgung der Bürger/innen Ostfilderns an den Kreis, bleibt dennoch gemäß dem Szenrario II ein eigenes System der lokalen soziale Grundversorgung erhalten, dass eng mit dem Kreis zsammenarbeitet. Diese vorhandenen Angebote und Dienste sollten in einem mittelfristigen Schritt vernetzt werden. Eine "Leitstelle Soziale Dienste" könnte die Angebote koordinieren und vernetzen, Impulse setzen und schwache Signale i.s. eines Wandels der Anforderungen in den verschiedenen Lebensphasen der Menschen in der Stadt und der Stadtteile aufnehmen. In den Stadtteilen vernetzen sich die Treffpunkte, die Grundschulen und Kindertagesstätten, die Kirchengemeinden und die Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen zu Sozialen Stadtteilarbeitskreisen. Mit diesen Arbeitskreisen und aus dem Bürgerschaftlichen Engagement entwickeln sich "Pfadfinder/innen des Stadtteils", die die Fachdienste beraten und mit deren Unterstützung und der der städt. Fachbereiche neue quartiersbezogene Netzwerke initiert werden können. Durch frühe, unaufwendige soziale Stabilisierungen können Selbstverantwortung und die passenden gezielten Hilfen im Kontext des sozialen Wohnumfeldes gestärkt und paßgenau vermittelt werden. Zentrum des sozialen Stadtteilmanagements könnten die TREFFPUNKTE werden. Hartz IV / Vorbereitung Sozialkonferenz Szenarien Seite 3 Anlage 2 Thema: Seite 1 Häusliche Gewalt IST Aufgaben: ( Information, Beratung, Unterstützung, Vermittlung ) > Beratungsangebot für Opfer > Unterbringung des Täters in Obdachlosenunterkünften > Vermittlung an Fachdienste Inhalte: > Umgang mit Gewalt aus Opfersicht > Finanzielle Hilfen > Gewährung von Obdach > Ehe-, Familien-, Lebensberatung > Trennung und Scheidung eventuell zusätzlich: > Sucht / Psychische Probleme / … Methoden: > Schriftliches Beratungsangebot > Beratung nach Bedarf des Klienten > Vermittlung an Fachdienste > Kooperation mit Kooperationspartnern Kooperationspartner: > Ortspolizeibehörde > Polizeidienststelle > Fachstelle Wohnungslosigkeit > Besondere Soziale Dienst Rolle des ASD bei der Kooperation: > Unterstützend Angebot Sozialer Dienst Kreis > Keines Angebot ARGE: > Keines Durchschnittliche Bearbeitungszeit je Fall: Durchschnittliche Fallzahl der letzten Jahre: Benötigte Personalkapazität ( netto ): 3 Std. 8 24 Std. N:\FB1_30-1\Mueller\Vorlagen-PDF\ASD-Vorlage\PB ASD; Häusliche Gewalt Soll - Ist.xls Anlage 2 Thema: Seite 2 Häusliche Gewalt Aufgaben: ( Information, Beratung, Unterstützung, Vermittlung ) > Beratungsangebot für Opfer > Unterbringung des Täters in Obdachlosenunterkünften > Vermittlung an Fachdienste ~ Begleitung bei der Problemlösung ~ Opfernachsorge ~ Beratungsangebot für Täter Inhalte: > Umgang mit Gewalt aus Opfersicht > Finanzielle Hilfen > Gewährung von Obdach > Ehe-, Familien-, Lebensberatung > Trennung und Scheidung eventuell zusätzlich: > Sucht / Psychische Probleme / … ~ Umgang mit Gewalt aus Tätersicht Methoden: > Schriftliches Beratungsangebot > Vermittlung an Fachdienste > Kooperation mit Kooperationspartnern > Beratung nach Bedarf des Klienten ~ Begleitung bis zur Problemlösung ~ Aufsuchende Arbeit ~ Case-Management Kooperationspartner: > Ortspolizeibehörde > Polizeidienststelle > Fachstelle Wohnungslosigkeit > Besondere Soziale Dienst Rolle des ASD bei der Kooperation: > Unterstützend oder führend Angebot Sozialer Dienst Kreis > Keines Angebot ARGE: > Keines Durchschnittliche Bearbeitungszeit je Fall: 4 Std. Zu erwartende Fallzahl in der Zukunft: 16 Benötigte Personalkapazität ( netto ): 64 Std. N:\FB1_30-1\Mueller\Vorlagen-PDF\ASD-Vorlage\PB ASD; Häusliche Gewalt Soll - Ist.xls SOLL