Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II - Rhein-Erft

Transcription

Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II - Rhein-Erft
Produkt 05.312.01
Grundsicherung nach dem SGB II
Produktbereich:
05
Soziale Leistungen
Produktgruppe:
05.311 Grundsicherung nach dem SGB II
Organisationseinheit:
50
Verantwortlich:
Amtsleiter/in
Amt für Familien, Generationen und Soziales
Produktdefinition
Kurzbeschreibung
Die Aufgaben des Rhein-Erft-Kreises als Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch II bestehen in der Ausübung der
Richtlinienkompetenz bezüglich der seitens des Jobcenters Rhein-Erft übernommenen Aufgaben des kommunalen
Trägers sowie in der Finanzierung der an das Jobcenter Rhein-Erft übertragenen Aufgaben.
Auftragsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
Zielgruppe
Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen und deren Angehörige, Geschäftsleitung und MitarbeiterInnen des Jobcenters
Rhein-Erft
Ziele
Qualitätssicherung im Rahmen der Aufgabenerfüllung und Ausgabenbegrenzung
Zeitnahe finanzielle Abwicklung der Forderungen der BA sowie der Erstattungsansprüche gegenüber Bund und Land
Leistungsbeschreibung
Der REK ist Leitungsträger nach dem SGB II und zuständig für
-
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II
Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II
Einmalige Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 29 SGB II
Das Jobcenter Rhein-Erft ist für die Leistungsgewährung und die Vermittlung Arbeitsuchender nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises zuständig, wobei der REK als Leistungsträger über den
Erlass von Richtlinien auf die Art der Aufgabenwahrnehmung Einfluss nimmt.
Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II in Form von Schuldnerberatung werden auf der Grundlage einer
vertraglichen Vereinbarung mit den Schuldnerberatungsstellen unmittelbar mit dem REK abgerechnet.
Die Leistungen in kommunaler Trägerschaft gemäß §§ 22, 23 SGB II werden durch das Jobcenter gewährt, aus dem
Bundeshaushalt ausgezahlt und vom REK wieder erstattet. Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Leistungen für
Unterkunft und Heizung.
Das Land erbringt Ausgleichsleistungen aus der sog. Wohngeldersparnis.
Stellenplanauszug
Stellenanteile Beamte
Stellenanteile tariflich Beschäftigte
2013
0,48
0,19
2014
2015/2016
0,48
0,48
0,19
0,19
Grundzahlen (G), Kennzahlen (K)
IST
2013
EinwohnerInnen im Rhein-ErftKreis 1
Durchschnittliche Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften/Monat
Durchschnittliche monatliche
Aufwendungen für Kosten der
Unterkunft (KdU)
Durchschnittliche monatliche
Aufwendungen für Kosten der
Unterkunft/Bedarfsgemeinschaft
Durchschnittliche monatliche
Aufwendungen für Kosten der
Unterkunft/10.000 Einwohner
Ansatz
2014
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
G
456.602
456.602
456.602
456.602
456.602
456.602
456.602
18.060
18.200
18.666
19.002
19.344
19.692
20.047
G
G
7.101.291 7.458.333 7.695.833 7.965.167 8.244.000 8.532.500 8.831.167
G
393
410
412
419
426
433
441
155.525
163.344
168.546
174.444
180.551
186.870
193.411
G
Erläuterungen
1) Quelle: Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011, Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW), abgerufen am 26.11.2014
Teilergebnishaushalt Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II
Rhein-Erft-Kreis
Nr.
Bezeichnung
vorl. Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Ansatz
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
01
Steuern und ähnliche Abgaben
0
0
0
0
0
0
0
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0
0
0
0
0
0
0
03
+ Sonstige Transfererträge
0
0
0
0
0
0
0
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0
0
0
0
0
0
0
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
0
0
0
0
0
0
0
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
37.233.747
37.513.900
39.060.500
40.061.850
41.095.650
42.162.700
43.264.550
4484000
Kostenerst. so. öffentl. Ber.
8.465.250
9.483.150
10.929.900
11.039.200
11.149.550
11.261.050
11.373.700
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
28.768.497
28.029.750
28.129.600
29.021.650
29.945.100
30.900.650
31.889.850
24.056
0
0
0
0
0
0
3.553
0
0
0
0
0
0
20.503
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
= Ordentliche Erträge
37.257.803
37.513.900
39.060.500
40.061.850
41.095.650
42.162.700
43.264.550
11
- Personalaufwendungen
-7.921.575
-9.460.000
-10.974.100
-10.955.650
-11.066.750
-11.178.000
-11.290.900
5011000
Dienstbezüge Beamte
-1.011.903
-1.120.900
-1.208.100
-1.212.850
-1.225.000
-1.237.250
-1.249.650
4488000
Kostenerst. übriger Bereich
4491000
Leistungsbtlg.Unterk. u.Heizung
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
4591000
Andere so. ord. Erträge (pr.)
4591010
Andere so. ord. Erträge (ö.-r.)
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
5011900
Dienstbezüge Beamte (Risiko 1:1)
5012000
Dienstbezüge tarifl. Beschäft.
5012001
Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Projekte
5022000
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch
5022001
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch. Projekte
5032000
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch
5032001
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Projekte
5032100
Beiträge an die Unfallkasse NRW
0
-30.750
0
0
0
0
0
-5.372.332
-6.099.200
-7.168.100
-7.175.200
-7.246.900
-7.319.400
-7.392.600
0
0
-6.550
-12.350
-12.450
-12.600
-12.700
-437.944
-487.150
-575.350
-574.800
-580.550
-586.350
-592.200
0
0
-550
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.072.284
-1.232.800
-1.459.050
-1.460.850
-1.475.500
-1.490.200
-1.505.150
0
0
-1.300
-2.450
-2.500
-2.550
-2.550
-27.111
-31.250
-35.450
-35.350
-35.750
-36.300
-36.700
5051000
Zuf. Pensionsrückstell. Besch.
0
-357.700
-519.650
-480.800
-487.100
-492.350
-498.350
5051900
Zuf. Pensionsrückstell. Besch. (Risiko 1:1)
0
-100.250
0
0
0
0
0
12
- Versorgungsaufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
-3.952.822
-4.247.500
-4.770.000
-4.913.100
-5.060.500
-5.212.300
-5.368.700
-3.952.822
-4.247.500
-4.770.000
-4.913.100
-5.060.500
-5.212.300
-5.368.700
13
- Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
5233000
Erst. Aufw. von Dr. an ZV und dgl.
14
- Bilanzielle Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
0
15
- Transferaufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
16
- Sonstige Aufwendungen
-90.319.393
-94.792.000
5421000
Aufw. für ehremamtl. Tätigkeit
-1.023
-1.100
-97.320.800 -100.657.800 -104.108.800 -107.675.800 -111.364.800
-1.100
-1.100
-1.100
-1.100
-1.100
Teilergebnishaushalt Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II
Rhein-Erft-Kreis
Nr.
Bezeichnung
5431700
Sachverständigen-, Ger.- u.ähnl. Kosten
5461000
Leist.btlg. bei Unterk. u. Heizung
5461001
Leist.btlg. bei Unterk. u. Heizung sonstige
vorl. Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Ansatz
2016
Plan
2017
-432
-1.000
-1.000
-1.000
-85.215.493
-89.500.000
-92.350.000
-95.582.000
-1.396.898
-1.453.000
-1.300.000
-1.300.000
Plan
2018
-1.000
Plan
2019
-1.000
-1.000
-98.928.000 -102.390.000 -105.974.000
-1.300.000
-1.300.000
-1.300.000
A.
5462000
L.btlg. bei Leist. Eingl. AS
-222.763
-156.800
-170.000
-175.000
-180.000
-185.000
-190.000
5463000
Leist.btlg. bei einmalige Leist. an AS
-1.572.275
-1.550.000
-1.650.000
-1.750.000
-1.850.000
-1.950.000
-2.050.000
5468000
Leist.btlg. bei Abwicklung über Jobcenter
-1.910.509
-2.130.100
-1.848.700
-1.848.700
-1.848.700
-1.848.700
-1.848.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 und 17)
19
-102.193.790 -108.499.500 -113.064.900 -116.526.550 -120.236.050 -124.066.100 -128.024.400
-64.935.987
-70.985.600
-74.004.400
-76.464.700
-79.140.400
-81.903.400
-84.759.850
+ Finanzerträge
0
0
0
0
0
0
0
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
21
= Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
0
0
0
0
0
0
0
-64.935.987
-70.985.600
-74.004.400
-76.464.700
-79.140.400
-81.903.400
-84.759.850
22
= Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 und 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
0
0
0
0
0
0
0
24
- Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
25
= Außerordentliches Ergebnis
0
0
0
0
0
0
0
26
= Jahresergebnis
-64.935.987
-70.985.600
-74.004.400
-76.464.700
-79.140.400
-81.903.400
-84.759.850
27
+ Erträge aus internen Leistungsbezieungen
0
0
0
0
0
0
0
28
- Aufwendungen aus internen
0
-5.850
-5.900
-5.900
-6.000
-6.050
-6.150
0
-5.850
-5.900
-5.900
-6.000
-6.050
-6.150
-64.935.987
-70.991.450
-74.010.300
-76.470.600
-79.146.400
-81.909.450
-84.766.000
Leistungsbeziehungen
5811000
Aufw. aus interner Leistungsverr. (ILV)
29
= Teilergebnis (Zeilen 26, 27, 28)
Teilfinanzhaushalt Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II
Rhein-Erft-Kreis
Nr.
17
Bezeichnung
= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (
vorl. Ergebnis
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
VE 2015
VE 2016
Ansatz
2016
Plan
2017
Plan 2018
Plan 2019
-65.476.377
-70.826.350
-74.146.050
0
0
-75.983.900
-78.653.300
-81.411.050
-84.261.500
=Zeilen 9 und 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20
+ Einz. aus der Veräußerung von
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sachanlagen
Finanzanlagen
21
+ Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0
0
0
0
0
0
0
0
0
24
- Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
- Auszahlungen für den Erwerb von bew.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gebäuden
25
26
Anlageverm.
27
- Auszahlungen für den Erwerb von
28
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
0
0
0
0
0
0
0
0
0
= Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-65.476.377
-70.826.350
-74.146.050
0
0
-75.983.900
-78.653.300
-81.411.050
-84.261.500
Finanzanlagen
31
23 und 30)
32
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (
=Zeilen 17 und 31)
33
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
34
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Produkt 05.312.01
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
zu SK 50xxxxx:
Erläuterungen zu den Veränderungen der Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr siehe detaillierte
Darstellungen am Ende des Vorberichtes.
SK 4484000
Dieser Ansatz dient der Erstattung der dem Rhein-Erft-Kreis entstehenden Verwaltungskosten durch das Jobcenter.
Dazu gehört auch eine pauschalierte Erstattung für Dienstreisen.
Die Modalitäten der Kostenerstattung richten sich nach dem Dienstleistungsüberlassungsvertrag zwischen dem Kreis
und dem Jobcenter. Die Erhöhung der Erstattung für das im Jobcenter eingesetzte Personal ergibt sich aus der zum
01.01.2015 in Kraft getretenen „Ersten Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung“. Die
Versorgungsaufwendungen werden nicht mehr pauschal mit 30%, sondern nunmehr mit 35% der Dienstbezüge
angesetzt. Zudem werden die Personalverwaltungskosten zukünftig mit 2,2% statt wie bisher mit 2,0% abgerechnet.
Hinzu kommt eine Erhöhung, die durch zusätzliche Personalaufwendungen aufgrund der Aufstockung des JobcenterStellenplans zu begründen ist.
Hochrechnung der Folgejahre entsprechend den Orientierungsdaten des MIK (siehe hierzu auch die allgemeinen
Erläuterungen im Produkt 01.111.11).
SK 4491000
Der Bund erhöhte zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Mehrlasten des SGB II seine
Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für die Jahre 2011 – 2013 von 24,5 % um 11,3 % auf insgesamt 35,8 %.
Die für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2015 geltende Höhe der Bundesbeteiligung an den KdU ergibt sich
wie folgt:
31,3 %
Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 5 Satz 3 SGB II i.d.F. des Gesetzes zur weiteren Entlastung von
Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. 2014 Teil 1 Nr. 63 vom
30. Dezember 2014)
3,7 %
Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 6 und 7 SGB II (Bildung und Teilhabe)
(der angegebene Prozentsatz gilt bis zur rückwirkenden Anpassung für das Jahr 2015 durch das MAIS im
Wege der Rechtsverordnung vorläufig)
Die Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 5 Satz 3 SGB II wird wie bisher an den Kreis weitergeleitet.
Die Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II für Bildung und Teilhabe in Höhe von vorläufig 3,7% für das Jahr
2015 wird nicht wie bisher an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt nunmehr gemäß §
6a AG-SGB II NRW. Danach werden die vom Land NRW über die Beteiligungsquote nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II vom
Bund zur Verfügung gestellten Mittel für BuT-Leistungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils der Aufwendungen des
Kreises zu den Gesamtaufwendungen aller Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b
Bundeskindergeldgesetz des jeweiligen Vorjahres weitergeleitet.
Für die Weiterleitung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 6 und 7
SGB II wurde gem. § 6a Abs. 4 Satz 5 AG-SGB II NRW für den Kreis rückwirkend zum 01.01.2014 ein Anteil von
1,862483126062800 % festgelegt, was Aufwendungen des Kreises für Bildung und Teilhabe (gemäß § 28 SGB II und §
6b BKGG) in Höhe von 2,641 Mio. EUR entspricht. Dieser Anteil gilt im Jahr 2015 bis zur Festsetzung des neuen Anteils
vorläufig (§ 6a Abs. 4 Satz 3 AG-SGB II NRW).
Soweit sich infolge der Festlegung des für den Rhein-Erft-Kreis für das Jahr 2014 gültigen Anteils rückwirkend zum 1.
Januar 2014 eine Über- oder Unterzahlung ergibt, wird diese im Rahmen der Weiterleitung der Bundesbeteiligung nach
§ 6 Abs. 1 AG-SGB II NRW im Wege der Verrechnung ausgeglichen.
Die im Haushaltsentwurf 2015/2016 veranschlagte „Übergangsmilliarde“ in Höhe von 3,1 Mio EUR p.a. wurde im
Rahmen des Veränderungsdienstes vom Produkt 05.312.01 ins Produkt 16.611.01 verlagert und bei SK 4131000
veranschlagt.
Ab 2015 setzt sich die Leistungsbeteiligung an den Kosten für Unterkunft auf Basis der für 2015/2016 kalkulierten KdUAufwendungen (SK 5461000) wie folgt zusammen:
Höhe des
Erstattungssatz
fix.
Leistungsbeteiligung
24,5% KdU
1,9% Warmwasseranteil
Bildung und Teilhabe
Verwaltungskosten
1,2% Bildung und Teilhabe
Zwischensumme:
Kalkulierte KdUKalkulierte KdUAufwendungen 2015 in EUR
Aufwendungen 2016 in EUR
92.350.000
95.582.000
22.625.750
23.417.600
1.754.650
1.816.050
2.641.000
2.641.000
1.108.200
28.129.600
1.147.000
29.021.650
Der Betrag für Bildung und Teilhabe verteilt sich wegen des unterschiedlichen Empfängerkreises auf die Produkte
05.311.10 (siehe SK 5338000), 05.311.60 (siehe SK 5338000), 05.312.01 (siehe SK 5468000) und 05.351.01 (SK
5338000) und wurde mit Ausnahme der Aufwendungen im Produkt 05.311.10 aufwandsdeckend kalkuliert.
SK 5233000
Nach § 46 Abs. 3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
84,8%.
Vom
kommunalen
Träger
ist
ein
Finanzierungsanteil
von
15,2%
zu
erbringen.
Das
Gesamtverwaltungskostenbudget wird im Rahmen der gemeinsamen Trägerversammlung (siehe auch § 44c SGB II)
beschlossen.
Der im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 geplante Ansatz für das Verwaltungskostenbudget wurde in der Sitzung der
Trägerversammlung Jobcenter Rhein-Erft-Kreis am 12. Dezember 2014 aufgrund gestiegener Personal-,
Dienstleistungs- und Sachkosten an die laufendende Entwicklung angepasst.
Die Personalaufwendungen als größter Kostenfaktor basiert überwiegend auf der Entwicklung der Fallzahlen und der
gesetzlichen Betreuungsschlüssel im Integrationsbereich sowie der vereinbarten Betreuungsdichte im Leistungsbereich.
Aufgrund stetig steigender Fallzahlen (s. SK 5461000) bei den Bedarfsgemeinschaften (BG´s) und den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) musste der Stellenplan des Jobcenters Rhein-Erft an die laufende Entwicklung angepasst
werden. Damit einhergehend ist mit einem Anstieg der Personalaufwendungen zu rechnen.
Darüber hinaus wurde ab 2015 die Initiierung eines Projektteams „KdU-Senkung“ beschlossen, dessen Aufgabe es ist,
die individuelle Wohnungssituation von wohnungssuchenden SGB II Hilfebedürftigen zu verbessern und hierbei auch
gerade im Interesse dieser Hilfebedürftigen angemessene und kostenbewusste Lösungen zu finden. Für die Bildung des
Projektteams ist die Einstellung von drei zusätzlichen Fachkräften als interne Jobcenter Immobilienmakler erforderlich.
Zur Durchführung der o.g. Aufgabe wurden daher ab 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 55.000 EUR p.a. bereitgestellt.
Zudem besteht im Zusammenhang mit erforderlichen Maßnahmen im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und
Arbeitssicherheit ein erhöhter Bedarf an Fachkräften sowie an weiteren
sicherheitsvorbeugenden
Handlungsmaßnahmen.
Darüber hinaus besteht ab 2015 das Risiko, dass durch eine geplante Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft und der Verwaltungskosten Jobcenter entstehen
können, welche bislang nicht bezifferbar sind.
Ausgehend von einem kalkulierten Ansatz für 2015 in Höhe von 4.770.000 EUR wurde für die Folgejahre eine
Steigerung von 3% p.a. berücksichtigt.
SK 5461000
Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II / Hartz IV) sind die Kosten der Unterkunft (KdU) nur in
angemessener Höhe von den Jobcentern zu übernehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist von den örtlichen
Jobcentern durch Richtlinien zu konkretisieren. Die Jobcenter in NRW orientieren sich dabei an den Richtlinien des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS).
Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 16.05.2012) musste bei der Bestimmung der
angemessenen Wohnfläche ab dem 01.01.2010 auf die in Nr. 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes
NRW festgesetzten Werte zurückgegriffen und mithin als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-PersonenHaushalt eine Wohnfläche von 50 qm berücksichtigt werden. Dies führt zu erheblichen Aufwandssteigerungen.
Darüber hinaus zeichnet sich im Rhein-Erft-Kreis ein weiterer eklatanter Anstieg der Fallzahlen bei
Bedarfsgemeinschaften (hier insbesondere 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften) und Leistungsempfängern ab. So stieg
im Rhein-Erft-Kreis alleine im Haushaltsjahr 2013 die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 17.469 um 602 auf
insgesamt 18.071. Zum Stichtag 30.11.2014 lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bei 18.516 (Stand: 26.02.2015).
Das entspricht einem Anstieg in 2014 von ca. 2,46% (Quelle: Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
dem SGB II – Report für Kreise und Kreisfreie Städte; http://statistik.arbeitsagentur.de). Diese Entwicklung wurde bei der
Ansatzbemessung berücksichtigt. Beginnend ab 2015 wurde bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften eine jährliche
Steigerung von 1,8% einkalkuliert.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Empirica-Gutachten (Schlüssiges Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für
angemessene Kosten der Unterkunft) regelmäßig fortzuschreiben ist und dass die Regelsätze in wiederkehrenden
Zeitabständen (letztmalig zum 01.01.2013 um 2,26%) ebenfalls angepasst werden, was mittelbar zu einem Anstieg der
KdU-Aufwendungen führt, was den Kreishaushalt zusätzlich belastet.
Zudem besteht ab 2015 aufgrund einer geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes das Risiko steigender
Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft, was den Kreishaushalt zusätzlich belasten könnte (siehe auch
Ausführungen zu SK 5233000).
Aufgrund der oben gemachten Ausführungen kalkuliert der Rhein-Erft-Kreis für 2015 für die Kosten der Unterkunft mit
Aufwendungen in Höhe von 92.350.000 EUR und in 2016 mit 95.582.000 EUR.
SK 5461001
Unter sonstigen Leistungen für Unterkunft und Heizung gem. § 22 III SGB sind Wohnungsbeschaffungskosten sowie
Mietkautionen und Umzugskosten zu verstehen. Enthalten sind zudem Leistungsbeteiligungen bei Mietschulden.
Aufgrund des bisherigen günstigen Verlaufs in 2014 wurde der Ansatz ab 2015 entsprechend angepasst und moderat
gesenkt. In den Folgejahren wurde ein gleichmäßiger Verlauf kalkuliert.
SK 5462000
Der Ansatz wird für Leistungen zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 SGB II bereitgestellt. Insbesondere werden hierüber
Kosten für Schuldnerberatung und Kinderbetreuungskosten (z.B. wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) abgewickelt.
Die Erstattung erfolgt i.d.R. nicht an die Bundesagentur für Arbeit, sondern aufgrund vertraglicher Verpflichtungen direkt
an die Leistungserbringer (z.B. Schuldnerberatungsstellen, Frauenhäuser, Kinderbetreuungsstellen usw.).
SK 5463000
Neben den laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II - Hartz IV), der Hilfe zum
Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
werden einmalige Leistungen gesondert erbracht für insbesondere:
1.
2.
3.
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, sowie
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Die Erstattung erfolgt aufgrund der Aufgabenwahrnehmung durch das Jobcenter Rhein-Erft-Kreis an die Bundesagentur
für Arbeit.
SK 5468000
Mit Wirkung vom 01. April 2011 wurde das Gesetz zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet
neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket
sowie ab 2012 eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII.
Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für den Personenkreis des Produktes 05.312.01 wurden beim RheinErft-Kreis folgende Ansätze eingeplant:
Bezeichnung
Schul- und KiTaAusflüge
u. mehrt. KiTa-Fahrten
Mehrtägige Klassenfahrten
Schülerbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung
Soziale/kulturelle Teilhabe
Schulbedarf
Summe
Ansatz 2015
in EUR
55.450
462.200
36.950
166.400
480.650
184.850
462.200
1.848.700
Ansatz 2016
in EUR
55.450
462.200
36.950
166.400
480.650
184.850
462.200
1.848.700
Ansatz 2017
in EUR
55.450
462.200
36.950
166.400
480.650
184.850
462.200
1.848.700
Ansatz 2018
in EUR
55.450
462.200
36.950
166.400
480.650
184.850
462.200
1.848.700
Ansatz 2019
in EUR
55.450
462.200
36.950
166.400
480.650
184.850
462.200
1.848.700
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu SK 4491000 und auf die Erläuterungen zum Bildungs- und Teilhabepaket der
Produkte 05.311.10, 05.311.60 und 05.312.01 verwiesen.