Schulhausmeister - Fachgruppe Schulen

Transcription

Schulhausmeister - Fachgruppe Schulen
Wir vom Fach
Schulhausmeister
E i n B e r u f i m Wa n d e l
Vo m S c h u l h a u s m e i s t e r
zum Gebäudemanager
Gemeinden
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
L e b e n s w e r t
Of fensive
f ü r a t t r a k t i v e St ä d te
und Regionen
Mit dieser Offensive leisten
wir unseren Beitrag zum Erhalt
und zur Weiterentwicklung
des Sozialstaates.
Die kommunale Selbstverwaltung
und die in den Kommunen
tätigen ArbeitnehmerInnen
sind der Garant für lebenswerte Städte und Regionen.
Ihre Arbeitsbedingungen
bestimmen die Qualität.
Deshalb bieten wir eine
Plattform für Beschäftigte und
BürgerInnen, sich gemeinsam
für den Erhalt öffentlich
erbrachter Dienstleistungen
einzusetzen.
Gemeinden
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Wir vom Fach
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwei ver.di-Jahre liegen nun hinter uns, zwei Jahre, in denen wir
uns an vieles Neues gewöhnen mussten. Nicht nur der Name
unserer Gewerkschaft hat sich geändert, auch Adresskarteien
mussten komplett revidiert werden. Mit einem neuen Titel und
einem frischen Auftritt zeigt sich auch die Publikation der
Schulhausmeister, die früher Report hieß und von der ÖTV
herausgegeben wurde. Aber dies bedeutet nicht, dass nun
nichts mehr ist wie früher. „Wir müssen uns verändern, um uns
treu zu bleiben“, wissen kluge Köpfe – und so halten wir es auch.
Geblieben ist unser Engagement für die Anliegen der Schulhausmeister, das Engagement der Hauptamtlichen, aber vor allem das
der Ehrenamtlichen. Denn ohne den Einsatz der Ehrenamtlichen
ist Gewerkschaftsarbeit nicht möglich. Sie wissen, wo die Kollegen
der Schuh drückt, ohne sie wären Lösungen undenkbar und sie
sind nicht nur die ersten Ansprechpartner, sondern auch die
ersten ver.di-Repräsentanten vor Ort.
Geblieben sind auch die Probleme, mit den sich die Kollegen herumschlagen: Wie wird sich das Berufsbild des Schulhausmeisters
entwickeln? Wird er künftig Gebäudemanager sein und Verantwortung tragen für ein stattliches Budget? Welche Weiterbildung
muss er deshalb erhalten? Oder: Sind Schulhausmeister in Anbetracht der zunehmenden Gewalt in den Schulen angemessen
darauf vorbereitet, schlichtend auf die Streithähne einzuwirken?
Welche Unterstützung bekommen sie von der Schulleitung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „alte Probleme“ sind kaum
gelöst, da türmen sich „neue“ auf. Wir haben Arbeitsgruppen
gebildet, die sich mit den einzelnen Fragen der Schulhausmeister
auseinandersetzen und versuchen, Lösungen zu finden. Und
auch hier hat sich nichts geändert: Wie in der früheren Organisation werden wir uns zusammen für die Kollegen stark machen,
damit sich die Arbeits- und damit auch die Lebensbedingungen
verbessern. Und wir werden über die Sorgen und Nöte der
Kollegen und über unsere gemeinsame Arbeit berichten – im
stand|ort, der Publikation des Fachbereichs 7, und in speziellen
Veröffentlichungen für die einzelnen Berufsgruppen.
Eure Ilona Wichert
Schaut
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
mal vorbei
viele von euch kennen mich schon aus
der gemeinsamen
Fachgruppenarbeit,
trotzdem möchte ich
mich noch einmal
kurz vorstellen.
Austausch
Hessens Schulhausmeister haben eine
Möglichkeit gefunden, bundesweit Informationen
auszutauschen – das Internet nämlich.
Foto: privat
per Internet
Zunächst hatten die Kollegen ein Informationsblatt ins Auge
gefasst, das alle drei Monate erscheinen sollte. Doch diese Idee
wurde wieder verworfen. Der Grund: Der Vertrieb des Informationsblattes würde wohl nicht so einfach sein, befürchteten die
Kollegen. Zumal das Redaktionsteam, das die Informationen
sammeln sollte, in verschiedenen Orten lebt.
Kollege Berndt Baaser aus Gießen hatte die Idee, die neuen
Medien zu nutzen. Denn alle Schulen seien an das Internet
angeschlossen. Mit Absprache der Schulleitung werde dieses
Medium wohl auch von Schulhausmeistern genutzt werden
können, meinte er.
Mit einem ehemaligen Schüler machte sich Kollege Baaser ans
Werk, eine Homepage für die Kollegen aus Hessen einzurichten. Wenige Wochen später war es dann soweit: Alle Kollegen
konnten sich ins Gästebuch eintragen, gezielte Fragen im
Forum stellen oder wichtige Termine abfragen. Es wurde ein
Medium geschaffen, das über Hessen hinaus auf großes
Interesse stieß und mittlerweile bundesweit genutzt wird.
Mein Name ist Ilona
Wichert, ich arbeite
seit November 2001 in der ver.diBundesverwaltung im Fachbereich
Gemeinden und bin dort zuständig
für die Bundesfachgruppe Schulen.
Meine gewerkschaftlichen Erfahrungen begannen 1990 als Vertrauensfrau und als freigestellte Personalratsvorsitzende in meiner Heimatstadt,
der Lutherstadt Wittenberg. 1993
wurde ich stellvertretende Kreisvorsitzende einer ÖTV-Kreisverwaltung.
Im Jahr 1996 begann ich hauptamtlich in der ÖTV-Bezirksverwaltung
Sachsen-Anhalt, war dort unter
anderem zuständig für den Bereich
Ver- und Entsorgung und für die
Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellten und Frauen. Erfahrungen im
Bereich Gemeinden konnte ich im
ÖTV-Bezirk Thüringen sammeln.
Mit der ver.di-Gründung wurden
neue Strukturen für unsere berufsfachliche Arbeit gebildet, sie funktionieren auf Bundesebene besser,
als von vielen prophezeit. Schulsekretärinnen und Schulhausmeister
arbeiten an gemeinsamen, alle interessierenden Themen, spezielle, jede
Berufsgruppe betreffende werden in
Arbeitsgruppen behandelt.
Die Adresse für Interessierte lautet:
www.schulseiten.de/hausmeister/
Weitere Links: www.verdi-net.de – ver.di
www.bsh.de – Bremer Schulhausmeister
www.neusser-schulhausmeister.de
people.freenet.de/Freiburger-Schulhausmeister
Zwei Projekte, die aktuell von der AG
bearbeitet werden, möchte ich nennen: Das ist das Berufsbild für Schulhausmeister und eine mit regem
Interesse aufgenommene Tagesveranstaltung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeit.
Ilona Wichert
2
Vom Schulhausmeister
zum Gebäudemanager
Berufsbild eines
Schulhausmeisters im
neuen Jahrtausend –
Überlegungen der
Fachgruppe Schulhausmeister in Thüringen
Nicht einfach
mehr „Mädchen
für alles“
Nach vielen Arbeitsstunden und
heftigen Diskussionen haben
Schulhausmeister aus Thüringen
ein Konzept erarbeitet, das das
künftige Berufsbild der Schulhausmeister beschreibt. In der täglichen Arbeit der Kolleginnen und
Kollegen wird immer deutlicher
spürbar, wie sehr sich die Tätigkeiten eines Schulhausmeisters
bereits gewandelt haben. Aus
dem Schulhausmeister ist
vielerorts bereits ein Gebäudemanager geworden.
Zu seinen Aufgaben zählt es nicht
mehr nur, als „Mädchen für alles“
Türklinken abzuschrauben, Schnee
zu schippen und Klettergerüste zu
streichen. Das Bild, das die meisten von uns noch aus eigenen
Schultagen im Kopf haben, ist
längst überholt.
Heute gehört es zum Beruf des
Schulhausmeisters, die Gebäudeunterhaltung und Gebäudeinstandsetzung zu managen und sich um
Ausschreibungen zu kümmern. Er
muss zudem Firmen beauftragen,
das Personal im Haus einsetzen
und kontrollieren; er muss für die
Gebäudesicherheit sorgen, Belegungspläne erstellen, PC-unterstützt Materialwirtschaft betreiben und den Energieverbrauch
überwachen.
Fortsetzung Seite 4
3
For tsetzung von S. 3
Künftige Tätigkeitsfelder:
1. Verwaltung und
Gebäudemanagement
a. Haushaltswesen und -recht
■ Buchführung und
Haushaltsführung
■ Haushaltsplan
■ Rechtsvorschriften
b. Bestell- und Auftragswesen
Ausschreibungen
■ Vergaberecht
■ Angebote
■ Bestellungen
■ Wartungsverträge
■ Vertragswesen
■
c. Personalrecht für
technisches Personal
■ Tarifrecht
■ zwischenmenschliches
Verhalten
■ Konfliktbewältigung
■ Anleitung
■ Dienstanweisungen
■ Arbeitsnachweise
■ Arbeits- und Sozialrecht
d. Inventarisierung
Abschreibungen
■ Inventuren
■ Lagerwirtschaft
■
Zukünftig muss auch
anders eingruppiert
werden!
e. Ordnung und Sicherheit
■ Unfallverhütungsvorschriften
■ Arbeitsschutzverordnung
■ Brandschutzverordnung
■ Schulordnung
■ Sportstätten- und
Spielplatzverordnung
■ Hausordnung
■ Sicherheitsbeauftragter
■ Hausrecht
■ Schlüsselgewalt
■ Winterdienst
f. Allgemeine Verwaltung
Verwaltungsrecht
■ Geschäftlicher Schriftverkehr
■ Schadensmeldungen
■ Verbrauchslisten
■ Lesen und Umsetzen neuer
Verordnungen
■ Nutzungsverträge
■ Personallisten
■ Fundsachen
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Schließanlage
Raumpläne
Stundennachweise
Protokolle
Rechnungskontrolle
Urlaubslisten
Telefondienst
Abstimmung zwischen Schulleiter/Sekretärin/Schulhausmeister
g. Materialwirtschaft
■ Reinigungsmittel
■ Beleuchtungsmittel
■ Streugut
■ Unterrichtsmaterialien
■ Wäsche
■ Reparaturmaterial
4. Allgemeine Tätigkeiten
■ Herrichten von Schulräumen
bei Veranstaltungen
■ Hilfestellung in Fachräumen
■ Filterwechsel
■ Entgegennahme von
Lieferungen
■ Gerätereinigung
■ Auswechseln von Leuchtmitteln
■ Schließdienst
■ Vorbereitung von
Bauleistungen
■ Botendienste
■ Beflaggung
■ 1. Hilfe
Aus- und Weiterbildung
zum Gebäudemanager
2. Kontrolle, Überwachung,
Betreuung und Bedienung
■ Heizung
■ Aufzüge
■ Computer
■ Telefonanlagen
■ Alarmanlagen
■ Brandschutztechnik
■ Transporttechnik
■ Elektroanlagen
■ Lüftertechnik
■ Funkanlagen
■ Klingelanlagen
■ Spielgeräte
■ TV / Video
■ Drucker / Kopierer
■ Leitern
■ Tafeln
■ Blitzschutzanlagen
■ Entrauchungsanlagen
■ Automatiktüren
■ Schließanlagen
■ Thermostatventile
■ Abfalltrennung und
-entsorgung
■ Leistungen von Fremdfirmen
■ Bauzustand der Immobilien
Um dieses Aufgabenbündel erledigen zu können, braucht es besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Das Berufsbild des „Gebäudemanagers für Schulen“ setzt damit
auch voraus, dass es für dieses
Berufsbild eine entsprechende
Ausbildung gibt, beziehungsweise
Weiterbildungsmöglichkeiten
systematisch eingeführt werden.
Notwendig sind:
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■
■
3. Handwerkliche Fähigkeiten
in den Bereichen zur Ausführung kleiner Reparaturen
■ Holz
■ Metall
■ Maler
■ Maurer und Putzer
■ Sanitär und Heizung
4
Kenntnisse am PC (Excel, Word,
Works, Internet)
Haushaltsrecht, Buchführung,
Rechnungswesen
Studie: Anforderungen an Schulhausmeister deutlich gestiegen
Berlin – Die Anforderungen an die Schulhausmeister
und Schulhausmeisterinnen sind in den vergangenen
Jahren deutlich gestiegen und steigen weiter. Zu
diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fraunhofer
Instituts. Damit untermauern die Wissenschaftler die
ver.di-Forderung nach mehr Weiterbildung und
Qualifizierung der rund 24 000 Schulhausmeister und
Schulhausmeisterinnen in Deutschland. Nach Einschät-
■
■
■
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VOB / VOL, Vergaberecht
Vertragswesen (Miet- und
Nutzungsverträge)
Arbeits- und Sozialrecht, Tarifrecht
UVV, BSV
Einführung in neue Techniken
(Heizungs- und Lüftungstechnik,
Klimaanlagen, Beleuchtungssysteme usw.)
Fazit:
Dies hat natürlich auch Konsequenzen für die zukünftige Eingruppierung für Schulhausmeister.
Diese bisherige Eingruppierung
nach Unterrichtsräumen oder nach
Quadratmetern ist veraltet, künftig
muss sich Vergütung an den Tätigkeitsmerkmalen dieses Berufsbildes, beziehungsweise den übertragenen Tätigkeiten orientieren.
zung der Gewerkschaft kommen die Arbeitgeber dem
Qualifizierungsbedarf bisher aber nicht nach. Bei der
Studie ging es darum aufzuzeigen, ob und wie sich
die Anforderungen an die Schulhausmeister gewandelt haben. In die Studie einbezogen waren Schulhausmeister, Schulleitungen, Elternvertreter, Schüler,
Amtsleitung, Schulrat, der Direktor des Bezirksamtes
und der Personalrat des Stadtbezirks.
„Aushängeschild
der Schule“
Hausmeister mit Kulturpreis ausgezeichnet
Seinen mit 1000 Mark (510 Euro) dotierten Kulturpreis hat der
SPD-Ortsverein Ditzingen an den Hausmeister der Grund- und
Hauptschule mit Werkrealschule Hirschlanden-Schöckingen,
Fritz Häffelein, vergeben. In der Begründung für die Auszeichnung hieß es, die Schule liefere schon seit Jahren ein
„herausragendes Beispiel von nachhaltig zukunftsverträglicher
Entwicklung“. Ob gut durchdachtes Müllvermeidungskonzept,
Reduzierung des Wasserverbrauchs, umweltschonendes und
dabei kostensparendes Reinigungsverfahren, effiziente Energienutzung, Naturschutz oder umweltfreundliches Spielzeug –
die Hirschlander Schule sei auf allen Gebieten führend.
„Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass diese Schule
einen Hausmeister hat, dem nichts zuviel ist, der zukunftsorientiert denkt, ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein hat mit Sinn
für Wirtschaftlichkeit und Organisation und obendrein ein
natürliches pädagogisches Talent besitzt“, sagte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Roland Harsch bei der Preisverleihung. Ohne
Ökologie keine Kultur. Fritz Häffelein habe dies erkannt, aufgegriffen und dorthin zurück geführt, wo Kulturvermittlung
zu Hause ist: in die Schule. Oberbürgermeister Alfred Fögen
bezeichnete Fritz Häffelein als Hausmeister der Ausnahmeklasse
und Aushängeschild der Schule.
Das „nachhaltige“ Engagement der Schule hatte mit einer
Nistkastenaktion in Kooperation mit dem Bund für Vogelschutz
begonnen: Auf dem Programm standen ein Umweltwochenende
und ein Hausmeisterseminar an der Hirschlander Schule. Eine
weitere Idee Fritz Häffeleins, die Nutzung von Solarenergie für
die Erwärmung des Duschwassers in der Turnhalle, harrt wegen
klammer öffentlicher Kassen noch der Verwirklichung.
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Hausmeister sind keine Schulhof-Sheriffs –
Kollegen fordern Kurse in Konfliktbewältigung
Alle Beschäftigten – also Lehrer
und Schulleiter, Schulsekretärinnen
und -hausmeister – sind mit der Gewalt an den Schulen konfrontiert,
werden durch mittelbare oder unmittelbare Gewalt betroffen. Folgende Szene zum Beispiel ist Alltag:
Große Pause. In einer Ecke des
Schulhofes findet eine Prügelei
statt. Um die beiden Kampfhähne
haben sich eine Menge Zuschauer
eingefunden. Eine völlig überforderte Lehrkraft versucht, die
Kampfhähne zu trennen mit den
Worten: „Wollt ihr wohl jetzt endlich aufhören!?“
Oft wird der
Hausmeister
ins Vertrauen
gezogen
Die Worte haben in der allgemeinen Aufregung soviel Wirkung, als
wenn sie gegen eine Wand gesprochen worden wären oder niemand
etwas gesagt hätte. In diesem
Moment kommt der Kollege Schulhausmeister über den Schulhof.
Nach Ansicht der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers naht damit
Hilfe. Und sie bitten den Schulhausmeister, die Kontrahenten auseinander zu bringen.
Wie soll der Schulhausmeister
reagieren?
■ Er sagt: „Dafür bin ich nicht zuständig und nicht ausgebildet. Das
ist Ihre Aufgabe.“ Oder: „Kommen
Sie morgen früh und helfen mir
beim Schnee fegen, da brauche
ich Hilfe.“
■ Der Kollege stürzt sich sofort ins
Getümmel, zerrt die beiden Streitenden auseinander und beendet
so die Prügelei.
■ Er haut jedem der beiden eine
Ohrfeige und sorgt so für ein Ende
der Rauferei.
Kommt es zu der Ohrfeige, ist es
keine Seltenheit, dass sich die
Lehrkraft von der Situation sofort
Weil der Schüler ihm gegenüber
keine Leistung nachweisen muss,
hat der Schulhausmeister oft mehr
Möglichkeiten als die Lehrkräfte,
verdeckte Gewalt offenzulegen.
Denn der Schulhausmeister wird
oft von Schülern ins Vertrauen
gezogen und um Hilfe gebeten.
distanziert. Sie belehrt den Schulhausmeister, dass es so nicht geht
und sie die Eltern der Kinder benachrichtigen wird.
Oft geht der Kollege nicht zufällig
über den Hof, sondern es wird nach
ihm geschickt. Hierzu Zitate aus
der Broschüre „Aufsichtspflicht
und Haftung des Lehrers GuV 50,
vierte Ausgabe vom Juni 1987“:
„1. Im Übrigen besteht eine Aufsichtspflicht eines jeden Lehrers,
soweit sich die Notwendigkeit aus
den Umständen ergibt: Raufen zum
Beispiel Schüler im Schulgebäude,
so ist jeder Lehrer zum Eingreifen
verpflichtet. Letztlich besteht nämlich eine Aufsichtspflicht sämtlicher
Lehrer einer Schule gegenüber
allen die Schule besuchenden
Schülern.
2. Die Aufsichtspflicht ist gekennzeichnet durch drei wesentliche
Komponenten: Sie muss kontinuierlich, aktiv und präventiv erfolgen.“
Bei Gruppengewalt finden sich
kleine oder größere Banden zusammen, die den an einer Schule
Beschäftigten das Leben ganz
schön schwer machen können.
Für alle ist es schwer, in diese
Strukturen einzudringen und sie
zu sprengen. Oft gehört eine
gehörige Portion Glück dazu.
Die von mir bisher geschilderten
Formen der Gewalt spielen sich zum
größten Teil unter den Schülern
ab. Beachtet werden sollte aber
auch die Gewalt gegen Erwachsene, der Lehrer, Erzieher, Sekretärinnen und nicht zuletzt die
Schulhausmeister ausgesetzt sind.
Hier zwei Beispiele: Ein Erzieher
und ein von der Schulleitung angestellter Betreuer veranstalten für
die Schüler der Schule eine Disco.
Das zieht natürlich Schülerinnen
und Schüler anderer Schulen an,
besonders, wenn dort keine solche
Veranstaltungen angeboten werden. Die Veranstalter können die
schulfremden jungen Leute nicht
abweisen und lassen den Schulhausmeister rufen, damit er das
Hausrecht ausübt. Die Diskussionen,
die dann stattfinden, sind bekannt.
Oft ist es so, dass der Kollege in
starke Bedrängnis kommt und die
Disco entweder beenden oder
sogar den Funkwagen rufen muss.
Nicht selten hat er sich darüber
hinaus noch mit Eltern der Kinder
oder sonstigen Besuchern auseinander zu setzen.
Formen der Gewalt
Die von mir bisher beschriebene
Gewalt ist meiner Meinung nach
die offensichtliche Form, häufiger
anzutreffen ist aber die verbale
Gewalt: Beschimpfungen sind
härter geworden. Die Kinder und
Jugendlichen beschimpfen und
diffamieren in übelster Form nicht
nur den Gegner, sondern dessen
gesamte Familie und Verwandtschaft. Die Aufzählung einzelner
Ausdrücke kann ich mir sparen,
denn jeder Kollege weiß da sicher
bestens Bescheid. Die verbale
Gewalt zieht oft die körperliche
Gewalt nach sich.
Bei verdeckter Gewalt handelt
es sich um die Gewalt, bei der alle
Beschäftigten der Schule am allerwenigsten ausrichten können.
6
Kollegen zu tun, denn Kollegen
sind schon mit Baseballschlägern
oder anderen gefährlichen Gegenständen bedroht worden. Es darf
nicht wieder dazu kommen, wie
im Bezirk Berlin-Neukölln, dass ein
Kollege erschossen wird.
Die Kollegen sind nicht die Schulhof-Sheriffs. Ihnen muss klargemacht werden, wann sie aufhören
sollten zu diskutieren und stattdessen den Funkwagen holen.
Zwei kleine Anekdoten aus dem
Grundschulalltag, wie einfach sich
ein Streit manchmal beenden lässt:
Ein friedlicher Schulhof –
aber immer öfter werden Hausmeister
mit Gewalt konfrontiert
Benutzer der Turnhalle – meist Erwachsene – reagieren oft aggressiv,
wenn sie darauf hingewiesen werden, dass auch das Fahrrad weder
in die Umkleidekabinen gebracht
werden darf noch in die Turnhalle.
Sie fühlen sich ertappt und reagieren dann bösartig und unsachlich.
Bei unserem Bundesseminar in
Kochel hatte ich einen Fragebogen
zu dem Thema Gewalt an Schulen
verteilt. Die Auswertung hat zu
folgenden Ergebnissen geführt:
„Herr Hausmeister, die da
tretet mir!“
Frage 1: Gab oder gibt es Gewalt
an der Schule, an der du arbeitest?
70 Prozent beantworteten diese
Frage mit ja.
Frage 2: In welcher Form trat diese
Gewalt auf? 30 Prozent gaben
Prügeleien an, 10 Prozent Erpressungen, 50 Prozent verbale Auseinandersetzungen und 10 Prozent
Bandenvergehen.
Frage 3: Die Häufigkeit der Vorkommnisse wurde mit 50 Prozent
angegeben.
Frage 4: Ob die Schule in einem
schwierigen sozialen Umfeld angesiedelt ist, ergab bei 30 Antworten
nur ein „Ja“.
Frage 5: Wurde etwas gegen die
Gewalt unternommen, und wenn
ja, von wem? Bei zehn Antworten
war dies in sieben Fällen die Schulleitung und in drei Fällen die Polizei.
Frage 6: Neigt die Schulleitung
dazu, die Vorfälle zu bagatellisieren oder unter den Teppich zu kehren nach dem Motto: „An meiner
Schule gibt es keine Gewalt“? Von
25 Antworten hieß es 22-mal „Ja“,
es wird unter den Teppich gekehrt
und dreimal „Nein“, alle stellen
sich dem Problem.
Frage 7: Hast du Hilfe von der Schulleitung erhalten? Bei 17 Antworten
wurde 10-mal „Nein“, 4-mal „Hilfe
von der Schulleitung“ und dreimal
„von der Verwaltung“ angekreuzt.
Frage 8: Ist in der Dienstbesprechung oder Versammlung schon
einmal über das Thema Gewalt
oder Gewaltprävention gesprochen
worden? Von 30 Antworten gab
es drei positive und 27 negative
Antworten.
Auf die Abschlussfrage, ob Interesse an einem Fortbildungsseminar
zu diesem Themenschwerpunkt
bestehe, gab es 28 Antworten,
26 „Ja“, zwei „Nein“.
Das Umfrageergebnis zeigt deutlich,
was geschehen muss. Die Kollegen
Schulhausmeister müssen darin
geschult werden, wie sie sich vor
Gewalt schützen können und wie
sie mit Gewalt umgehen. Das Interesse ist da! Der öffentliche Arbeitgeber hat die Pflicht, etwas für die
1. Zwei Jungen stehen kurz davor,
sich zu prügeln. Verbal ist schon
alles gelaufen, die Beleidigungen
wurden ausgetauscht. Beide flattern am Leibe. Der Schulhausmeister kommt hinzu und fragt: „Warum
wollt Ihr euch prügeln?“ Beide antworten gleichzeitig in schönstem
Berliner Jargon: „Der hat mir beleidigt!“ Darauf der Kollege: „Ihr
wollt euch also prügeln, um euch
wehzutun?“ Beide nicken stumm.
Der Hausmeister an beide gerichtet:
„Hier mein Vorschlag: Ich gebe
jetzt jedem von euch eine ordentliche Maulschelle, das tut weh, ihr
spart euch die Prügelei und habt
erreicht, was ihr wollt.“ Beide
gucken entsetzt und laufen davon.
2. Dialog zwischen einem kleinen
Mädchen und dem Schulhausmeister: Kleines Mädchen: „Herr
Schulhausmeister, die da tretet
mir.“ Der Schulhausmeister will
den Deutschfachmann herauskehren, indem er sagt: „Das heißt: die
tritt mich.“ Daraufhin das Mädchen: „Nee, nich dir, sondern mir!“
Dieter Göhler
Unser Kollege Dieter Göhler, der
Schulhausmeister in Berlin war,
ist im letzten Jahr nach schwerer
Krankheit verstorben. Wir vermissen sein Engagement und
seinen Humor und werden ihn
nicht vergessen.
7
P r i va t i s i e r u n g d e r S c h u l h a u s ve r w a l t u n g a m B e i s p i e l d e s L a n d k r e i s e s N e u n k i r c h e n
Wenn Schulen von Firmen
bewirtschaftet werden
1984 wurden im Saarland die Gesamtschulen gesetzlich abgesichert. Schulträger wurden die Gemeinden.
In der Stadt Neunkirchen wurde die einzige Gesamtschule in Ganztagsform im Saarland zugelassen. 1984
waren beim Landkreis 8 Schulhausmeister und 110
Reinemachefrauen für 7 Schulen verantwortlich. 1987
beschloss der Stadtrat, die Gesamtschule an den
Landkreis Neunkirchen als Schulträger abzugeben.
1993 wurden die Hauptschulen im Saarland per Landtagsbeschluss abgeschafft, sie wurden Sekundarschulen genannt und gleichgestellt mit den Realschulen.
Träger dieser Schulen wurden die Landkreise und nicht
mehr die Gemeinden. 1994 wurden die Gymnasien
ebenfalls den Landkreisen zugewiesen. Die Kollegen
waren bis 1995 beim Land angestellt. Seit diesem Jahr
ist der Landkreis Neunkirchen Schulträger für alle
zugelassenen Schulen, außer den Grundschulen und
den privaten Schulen. Seit 1994 sind 18 Schulhausmeister für 20 Schulgebäude beim Landkreis Neunkirchen verantwortlich. Zwei Schulen werden komplett
von der Fa. F. bewirtschaftet. Zur Zeit sind noch 41
Reinemachefrauen an den Schulen beschäftigt.
Privatisierung
immer wieder
krtisch
hinterfragen
Extra-Arbeiten extra bezahlt
Die Fa. F. ist eine Tochtergesellschaft der ehemaligen
VSE (Vereinigte Saarländische Elektrizitätsgesellschaft).
Wegen der Globalisierung und Neugründung einer
neuen Saarländischen Gesellschaft nennt sie sich jetzt
E. GmbH. Gesellschafter sind ein Großteil der saarländischen Gemeinden und Landkreise sowie kommunale Energieversorgungsunternehmen.
In den Facility-Verträgen der Fa. F. wird genau festgehalten, wann der Schulhausmeister für den Kunden
zur Verfügung zu stehen hat, sogar wann er vom Vertreter des Kunden angesprochen werden kann. Für
jeden Hausmeister gibt es als Vorgesetzten einen Objektmanager, der bestimmt, was der Schulhausmeister
jeden Tag zu arbeiten hat. Alle Extraarbeiten müssen
auch, getrennt vom Vertrag, bezahlt werden.
An Personalkosten wird gespart
Die technische Ausrüstung der Schulen wird nach und
nach bei Modernisierungsarbeiten an den Heizungen
oder der Gas- und Wasserinstallationen auf den neusten
Stand gebracht. Fernüberwachung der Heizung oder
das Ausstatten von Beleuchtungen mit Schaltuhren
oder Bewegungsmelder sind heute kein Problem mehr.
Jeder Kollege ist froh, wenn in der Schule, für die er
zuständig ist, neue Anlagen eingebaut werden. Aber
das macht der Dienstherr bestimmt nicht, um uns die
Arbeit zu erleichtern, sondern immer nur, um Geld zu
sparen. Denn das meiste Geld wird an den Personalkosten gespart. Facilitykosten erscheinen im Haushalt
nämlich als Sachkosten, und diese sind schlechter
nachvollziehbar. Diese steigen im Übrigen ganz gewaltig bei Privatisierungen.
Es liegt auch oft an den Schulleitern und Eltern, ob –
bei Betreuung einer Schule durch eine Fremdfirma –
diese die Verträge einhalten kann und wird. Finden
zum Beispiel die Elternabende in einem Gasthaus
statt, hat der Schulhausmeister an dieser Schule nach
8 Stunden Feierabend. Wenn das Reinigungspersonal
seine Arbeit beendet hat, wird die Schule von einer
Reinemachefrau der Facilityfirma abgeschlossen.
Es entstehen somit kaum zusätzliche Kosten für die
Facilityfirma. Hintergrund ist, dass der Schulträger
dem Schulleiter oder den Lehrern gegenüber nicht
weisungsberechtigt ist. Er kann diesen daher nicht die
Anweisung geben, die Schule auf- oder abzuschließen.
In Neunkircher Schulen regiert Budget
Bei den Schulhausmeistern des öffentlichen Dienstes
wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass er
immer da sein muss, wenn er gebraucht wird. Er ist
für jedes Auf- und Abschließen verantwortlich. 80
Prozent der Elternabende sind abends in den Schulen,
und aus diesem Grunde sind angestellte Schulhausmeister auch billiger, da hier eine ganz andere Stundenzahl zu Buche schlägt.
Der Kreistag hat vor vier Jahren die Budgetierung der
Schulen beschlossen. Das heißt, jeder Schulleiter
bekommt im Jahr eine bestimmte Summe zur Verfügung gestellt, über die er bestimmen kann. Die Höhe
der Summe für bauliche Unterhaltung der Schule wird
vom Kämmerer festgelegt. Diese Summe entspricht
der Haushaltsstelle für den Schulhausmeister, diese
hat er zur freien Verfügung. Bei Kosten ab 1500,– DM
muss er Angebote bei verschiedenen Firmen einholen,
die Arbeiten vergeben und überwachen. Hausmeister
der Facilityfirma müssen dies nicht. In deren Schulen
werden die Arbeiten durch das Bauamt ausgeschrieben, vergeben und überwacht.
Seit dem Jahr 2000 wurden auch die Reinigungsmittel
budgetiert. Auch hier muss der Schulhausmeister ab
einem Bestellwert von 1500,– DM Angebote einholen, regelrecht ausschreiben, bevor er bestellen kann.
8
Schulhausmeister haben meist einen Handwerksberuf
erlernt und machen im immer höheren Maße Verwaltungsaufgaben. Wenn beim Landkreis Neunkirchen
verwaltungsinterne Belehrungen durchgeführt werden
(zum Beispiel Unfallverhütungsvorträge, oder wenn
über die Gefahrenklasse der Reinigungsmittel von verschiedenen Firmen berichtet wird) oder auch bei
Besprechungen der Schulhausmeister werden die beiden Mitarbeiter der Fa. F. von der Verwaltung auch
eingeladen. Also der Kunde der Firma bildet die
ISB Bielefeld –
Gebäudemanagement
als Eigenbetrieb
Es kann gut
funktionieren
Der Immobilienservicebetrieb (ISB) wurde im Sommer
1998 rückwirkend zum 1.1.1998 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gegründet. Sie ist ein Beispiel dafür,
dass – trotz aller Probleme, die sich mit der Neuordnung ergaben – Gebäudemanagement mit all seinen
Facetten auch als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
funktionieren kann.
Im ISB gehen die Gebäudereinigung, das Hochbauamt sowie Teile des Liegenschaftsamtes und der
Kämmerei auf. Mit einem Bilanzvermögen von nahezu 2 Mrd. DM wurde im Immobilienservicebetrieb ein
erheblicher Teil des städtischen Vermögens verwaltet.
Demgegenüber standen übernommene Verbindlichkeiten in Höhe von rund 822 Millionen DM.
Servicebetrieb bewirtschaftet Gebäude
Der ISB bewirtschaftet zentral alle Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen
Gebäude und Grundstücke, die der Stadt Bielefeld zur
Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Ausgenommen sind
Straßen, Wege und öffentliche Flächen sowie Gebäude und Grundstücke, die zum Betriebsvermögen
anderer Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen gehören. Der Betriebszweck umfasst
auch die Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden,
den Erwerb und die Veräußerung sowie die An- und
Vermietung der genannten Liegenschaften.
Der Immobilienservicebetrieb wird aber auch für andere Organisationseinheiten der Stadt Bielefeld tätig,
Mitarbeiter aus, für deren Kenntnisse er anschließend
bezahlen muss. Verkehrte Welt?!
Um Privatisierungsbestrebungen immer wieder kritisch
hinterfragen zu können, müssen Gewerkschaftsmitglieder sich auch in die politische Diskussion in der
Gemeinde einmischen. Deshalb sollten gerade auch
wir ver.di-Mitglieder bei Kommunalwahlen nicht nur
auf die Parteizugehörigkeit schauen, sondern vor allen
Dingen, ob der Kandidat, die Kandidatin in einer
Gewerkschaft ist. Wir haben in unserer Stadt damit
die besten Erfahrungen gemacht. Von 51 Ratsmitgliedern sind 16 organisiert. Kurt Scherer
dazu gehören der Grundstücksverkehr, die Beratung
durch technisches Personal, das Flächen- und Umzugsmanagement, das Energiemanagement sowie Leistungen der eigenen Werkstatt.
Städtischen Raumflächenbedarf decken
Mit der Gründung des ISB Bielefeld wurden verschiedene Ziele verfolgt, die miteinander zu verknüpfen
sind: So soll der ISB zum einen eine marktgerechte
Bewirtschaftung der städtischen Immobilien unter
betriebswirtschaftlichen Erfordernissen erreichen und
langfristig sicherstellen. Zum anderen soll im Bereich
des Büroflächenmanagementes flexibel und schnell
auf anstehende Organisationsveränderungen reagiert
werden. Weiterhin soll durch geeignete Baumaßnahmen der Raumflächenbedarf der Stadt Bielefeld
gedeckt werden. Hierbei sind verschiedene Schwerpunkte zu koordinieren:
■ Optimierung des Immobilienbestandes
■ Senkung der Bewirtschaftungskosten
■ Werterhaltung des Gebäudebestandes
■ Städtebauliche Ziele
■ Wohnungswirtschaftliche Ziele
■ Finanzielle Ziele (Konsolidierung, ausgeglichener
Wirtschaftsplan, Erhaltung des Vermögens).
Fehlende Liquidität
Die wirtschaftliche Lage des ISB wird seit seinem Bestehen im Wesentlichen durch die ungünstige Erlössituation, die unumgänglichen Aufwendungen – wie
Zinslasten, Bauunterhaltung, Bonusleistungen und so
weiter – und die fehlende Liquidität beeinflusst. Zur
Verbesserung der Ertragslage und Optimierung des
ISB wurde ein Strategiepapier erarbeitet, in dem deutlich wird, welches Potential freigesetzt werden kann.
Dazu gehört in erster Linie eine deutliche Anhebung
der Einnahmen, aber auch organisatorische Maßnahmen im Reinigungsbereich. Gezielte Anlagenverkäufe
könnten ebenfalls das Ergebnis steigern.
9
Der nächste Winter kommt bestimmt
Schneeschippen auch in der Freizeit?
Ein immer wieder auftauchendes Problem der Schulhausmeister ist der
Winterdienst nach Feierabend, am Wochenende, im Urlaub, bei Freizeitausgleich
und an den Feiertagen. Dazu hat Erwin Westerwelle aus Bielefeld eine Handlungshilfe erarbeitet, die – ebenso wie die hier vorgestellte Dienstvereinbarung –
Argumentationshilfe und Handlungsbeispiel sein soll, zur Diskussion in Euren
Personalräten und bei Verhandlungen mit Arbeitgebern.
1. Allgemeine Grundlagen
Alle Anlieger (Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter, die diese
Aufgabe vertraglich übernommen
haben) sind verpflichtet, die Bürgersteige bei Glatteis zu streuen
und von Schnee freizuhalten, sofern durch die Gemeindesatzung
diese Pflicht übertragen worden
ist. Maß und Umfang der Streupflicht richten sich danach, was
zur gefahrlosen Benutzung des
Bürgersteiges erforderlich ist und
dem Anlieger zugemutet werden
kann. Im Rahmen ihres Mietverhältnisses können Schulhausmeister
somit verpflichtet werden, dieser
Pflicht nachzukommen, sofern dieser Bürgersteig im Zusammenhang
mit der Wohnung steht. Dies bedeutet auch, dass ein Verpflichteter,
der wegen Abwesenheit oder
Krankheit nicht in der Lage ist, seiner Pflicht nachzukommen, recht-
zeitig Vorsorge dafür zu treffen
hat, dass sie von einer anderen
Person erfüllt wird.
2. Schulhausmeister
Die Schulhausmeister haben einen
Arbeitsvertrag, wonach die Vorschriften des BAT in Verbindung
mit SR 2r BAT und BZT / NRW (Bezirkzusatztarifvertrag NordrheinWestfalen) Anwendung finden. Die
regelmäßige Arbeitszeit beträgt
demnach 48 Stunden, in anderen
Bundesländern kann sie höher oder
niedriger sein. Innerhalb dieser Arbeitszeit ist der Schulhausmeister
verpflichtet, die mit dem Schulbetrieb sowie der Benutzung der
Räumlichkeiten für nichtschulische
Zwecke üblicherweise zusammenhängenden Arbeiten zu verrichten.
Für eine darüber zu erstellende
Dienstanweisung sind von den Tarifparteien Richtlinien vereinbart.
Das bedeutet: Diese Richtlinien
sind Tarifvertragsbestandteil. In
ihnen werden die Schulhausmeister
verpflichtet, für die Schnee- und
Eisbeseitigung von den Gehwegen
vor dem Schulgrundstück nach
Maßgabe des Ortsrechts zu sorgen.
Aber grundsätzlich sind sie dazu
nur innerhalb der regelmäßigen
Arbeitszeit verpflichtet. Durch
folgende Vorschriften wird oben
Genanntes unterstützt:
1. Protokollerklärung zu Abs. 4
Unterabs. 1 Satz 2 des § 6
Bezirkszusatztarifvertrag für
Angestellte (BZT-A / NRW)
2. Arbeitszeitordnung
3. Landespersonalvertretungsgesetz NW
Überstunden sind unter Einhaltung
des Mitbestimmungsrechtes des
Personalrates anzuordnen. Eine
einseitig erlassene Dienstanweisung, woraus sich eine Anwesenheitspflicht über die regelmäßige
Arbeitszeit des Schulhausmeisters
hinaus ergibt, ist demnach nicht zulässig und somit rechtsunwirksam.
3. Schlussfolgerungen
Wenn der Arbeitgeber den Schulhausmeister verpflichten will,
während des Winterhalbjahres
außerhalb der täglich festgelegten
Arbeitszeit (besonders an Wochenenden / Feiertagen) für die Schneeund Eisberäumung von Gehwegen
vor den Schulgrundstücken zu sorgen, so ist dies nur durch Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder
über eine Dienstvereinbarung mit
dem Personalrat möglich. Die Bestimmungen der AZO und des BAT
sind hierbei zu beachten.
Sollte der Arbeitgeber trotz allem
auf die Anwesenheitspflicht durch
einseitige Anordnung bestehen,
sind folgende Maßnahmen möglich:
1. Beschlussverfahren des
Personalrates auf Einhaltung
des Mitbestimmungsrechts
nach § 72 LpersVG NW
2. Einzelklage auf Zahlung einer
Vergütung für Ruf- bzw.
Arbeitsbereitschaft
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Muster einer Dienstvereinbarung
(nach Hamburgischem Personalvertretungsgesetz)
I. Grundsatz
1. Grundsätzlich obliegt der hausverwaltenden
Dienststelle die Verkehrssicherungspflicht.
2. Nach den Sonderregelungen für Angestellte als
Hausmeister (SR 2r BAT), dem Tarifvertrag zur
Ergänzung der Sonderregelungen für Angestellte
als Hausmeister vom 17. 9.1984 (tv) sowie der
Hausmeister-Dienstordnung (DO) stehen Hausmeister in einem besonderen Pflichtenverhältnis.
3. Es gehört zu den Pflichten eines Hausmeisters, auf
dem Fußweg in der Länge des gesamten Grundstücks und an einem öffentlichen Weg sowie auf
den Zugangs- und Verbindungswegen Schnee zu
beseitigen und Glätte durch abstumpfende Mittel
zu verhindern (Nr. 1o 4 Abs. 4 DO).
II. Verfahren
1. Die Winterdienstpflicht der Hausmeister beschränkt
sich nicht auf die tägliche Arbeitszeit, sondern erstreckt sich auf freiwilliger Basis auch auf allgemein
arbeitsfreie Zeiten (Feierabend, Wochenende,
Wochenfeiertage, Schulferien u. a.).
In den Monaten November bis März gilt daher an
Wochenenden und Wochenfeiertagen eine allgemeine Rufbereitschaft, die tarifmäßig vergütet wird.
Bei Verhinderung sind so rechtzeitig wie möglich
Impressum
Ersatzregelungen mit der hausverwaltenden
Dienststelle abzusprechen.
Die Zustimmung des Personalrates zur Leistung
dieser allgemeinen Rufbereitschaft gilt als erteilt.
2. Winterdiensteinsatz
2.1. Winterdienstarbeiten während allgemein
arbeitsfreier Zeiten sind in aller Regel Überstunden, die tarifgemäß abzugelten sind.
2.2. Da es sich um unvorhergesehene unaufschiebbare Arbeiten im Sinne der Protokollnotiz zu § 2 TV
handelt, finden Einzelmitbestimmungsverfahren
gem. § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG nicht statt.
2.3. Eine Vergabe der Schnee- und Eisbeseitigung
an Firmen kommt erst in Betracht, wenn alle
Möglichkeiten der Vertretung nach Nr. 9 DO ausgeschöpft sind.
III. Schlussbestimmungen
1. Diese Dienstvereinbarung tritt ab . . . in Kraft.
2. Arbeitgeber und Personalrat werden über Änderungen oder Ergänzungen verhandeln, sobald
einer von ihnen es für erforderlich hält.
Diese Dienstvereinbarung kann jederzeit mit einer
Frist von sechs Wochen zum Schluss eines
Kalendervierteljahres gekündigt werden, sie hat
eine Nachwirkung von dann 18 Monaten.
Für den Arbeitgeber
Datum
Für den Personalrat
Wir vom Fach Schulhausmeister ist eine Veröffentlichung der Gewerkschaft ver.di. Herausgeber: ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 7 – Fachgruppe Schulen, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin. Verantwortlich: Ilona Wichert.
Redaktion: Ilona Wichert, Jana Bender. Fotos: Ines Borchart. Gesamtherstellung: tableau, Berlin. Auflage: 7000
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Schule muss laufen! Aber wie?
Gedanken eines Schulhausmeisters
Frage eines Lernanfängers: Herr Meier,
was machst du eigentlich alles an der
Schule? Diese Frage wurde mir in den
20 Jahren meiner Tätigkeit in der Wichlinghofer Grundschule mindestens
1000 mal gestellt. Ich habe natürlich
versucht, dem 6-jährigen in einfachen
Worten eine Antwort zu geben. Für
die, die es genauer wissen möchten,
habe ich einige Gedanken zu Papier
gebracht.
Da Schule nicht statisch ist und von der
Kreativität des Einzelnen, aber auch
der Gemeinschaft lebt, ist es für die
SchulleiterInnen wichtig, dass die
äußeren Schulangelegenheiten möglichst reibungslos abgewickelt werden.
Die Schulgebäude sind heute nicht nur
mit vielen technischen Geräten ausgestattet. Sie werden auch von vielen
Vereinen, BürgerInnen, Clubs usw. genutzt. Dies setzt voraus, dass jemand
vor Ort ist, der technische Fähigkeiten
besitzt; jemand, der weiß, was zur
Unfallverhütung zu beachten ist, aber
auch die Gabe besitzt, mit Schülern
und Nutzern des Gebäudes und mit
LehrerInnen umzugehen.
Laut Tarifvertrag ist der Schulhausmeister Vertrauensperson der Verwaltung der Schule. Vor Ort üben sie bei
Abwesenheit der Schulleitung das
Hausrecht aus.
Der Schulhausmeister führt kleinere
Reparaturen schnell und kostengünstig
aus; er ist für die Sicherheit der Schule
zuständig; er überwacht Bau-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten sowie
die Sauberkeit im Schulgebäude. Er
wendet dadurch Krankheitsgefahren
für alle Schulnutzer ab und schafft somit die Voraussetzung für den Unterricht. Der Schulhausmeister kümmert
sich um die Einsparung von Energie,
Wasser, Strom und Heizung. Die Gebäudesicherheit liegt in seinen Händen.
Ich habe mit Jugendlichen über Drogen
geredet und ...
Im Winter übernimmt der Schulhausmeister im Auftrag des Schulträgers
die Verkehrssicherungspflicht. Im
Herbst sorgt er an vielen Tagen für die
Beseitigung des Laubes. Er beseitigt
Unfallgefahren auf dem Schulgelände
und im Gebäude. Im Sommer, im
Frühjahr muss er ....
Die Turnhalle wird gepflegt, morgens
für die Schulkinder und nachmittags
bis spät abends für die Sportvereine –
auch am Wochenende. Die Duschen
müssen mit der richtigen Temperatur
laufen, die Heizungsanlage entsprechend den Richtlinien der Energieeinsparungen eingestellt werden, die
Beleuchtungskörper zeitgemäß gesteuert werden und ...
Das Wichtigste zum Schluss. Natürlich
hat er für jedes Kind ein offenes Ohr,
versorgt kleine Verletzungen, drückt
öfter mehr als ein Auge zu, wenn
wieder Schulmobiliar, Wandflächen,
Glasscheiben, Türen, Spielgeräte und
vieles mehr in Mitleidenschaft gezogen wurden. Er versucht mit Humor
die Eltern zu überzeugen, nicht auf
dem Bürgersteig zu parken, weil auch
ihre Kinder dadurch gefährdet werden.
Oder er versucht den LehrerInnen einfühlsam mitzuteilen, dass zum x-ten
Mal die Übungsleiter der Sportvereine
sich beschwert haben, weil die Geräte
nicht weggeräumt wurden. Mit der
Pistole wurde ich von Jugendlichen
bedroht und ...
Jeden Tag kommt immer wieder etwas Neues, Interessantes, Schlimmes,
Gutes und Schönes auf mich zu:
Schule wird für mich nie langweilig.
Es wird auch erledigt, was nicht im
Arbeitsvertrag steht. Einer unserer
Ratsvertreter hat einmal gesagt:
„Wenn der Schulhausmeister sich
noch mit seiner Schule identifiziert,
kann ich davon ausgehen, dass dort
alles in Ordnung ist.“ Und so stelle ich
einen Spruch von Jean de la Bruyere
ans Ende meiner Ausführungen: „Wir
stimmen den anderen nur zu, wenn
wir eine Gemeinsamkeit zwischen
ihnen und uns empfinden.“
Wolfgang Meier
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