Präsentation Köpel PDF (1 MB )

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Präsentation Köpel PDF (1 MB )
Entgeltordnung Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister
• tarifliche Situation in der Bundesrepublik
• berufliche Situation
• Beschlüsse zur Eingruppierung
• Aktueller Sachstand
• Wie geht es weiter?
Tarifliche Situation
Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT
(Schulhausmeister) gültig ab 1.Nov. 1991
- ab Vergütungsgruppe IX
- bis Vergütungsgruppe VIb (65 UR)
- Bewährungsaufstiege 6 bzw. 12 Jahre
Bezirkszusatztarifvertrag NRW
• Seit 1961 Tarifrecht für Schulhausmeister /-innen
• ständig angepasst, zuletzt nach TVöD
• Eingruppierung nach m² Reinigungsfläche
• bis 1.500 m² VG IX
• mehr als 10.250m² VG VI b + VG Zulage
• Bewährungszeiten jeweils 6 Jahre
Weitere landesbezirkliche Regelungen
gibt es zur Eingruppierung nicht
allerdings gibt es noch in einigen
Landesbezirken bezirkliche Regelungen
zur Arbeitszeit
Berufliche Situation
- Kein Ausbildungsberuf
- stetige Veränderungen der Anforderungen
- von der Kohleheizung zur
computergesteuerte Heizanlage
- Verantwortung für Ausschreibungen,
Finanzen
- Betreuung mehrerer Gebäude, auch KITA,
Rathaus u.ä.
- Arbeiten in Verbünden, Schichtsystemen
- Prinzip „ein Schulhausmeister - eine Schule“
wird durchbrochen
-Dienstwohnungsprinzip bröckelt
- Bildung neuer Betriebsformen
(Gebäudemanagement, ÖPP Strukturen)
-Bildungspolitische Entscheidungen führen zu
neuen Schulformen
Beschlüsse zur Eingruppierung
Bereits vor der Einführung des TVöD thematisierte
der Bundesfachgruppenvorstand die Eingruppierungen
von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern
und Beschäftigten im Schulsekretariat
2004 bei den Diskussionen um eine neue Entgeltordnung
wurde dies Schwerpunkt der Fachgruppenarbeit
Flankierend entwickelt der BuFGVo
Qualifikationskonzepte für beide Berufsgruppen
Grundlage waren die Untersuchungen vom
Fraunhofer Institut
ADeBar –
Arbeitsnahe Dauerbeobachtung mit dem Ziel der
Früherkennung von Qualifikationsentwicklungen in
der Arbeit und in den Betrieben
Wandel der Arbeitsaufgabe
Altes Arbeitssystem
Handwerkliche
Tätigkeiten
klar definierte Aufgaben
Handwerkliche Anteile
überwiegen
eindeutige
Zuständigkeiten
Aktuelles Arbeitssystem
Zukünftiges
Arbeitssystem
Einige planerische
Tätigkeiten
beginnende
Technisierung
teilweise
Kostenverantwortung
Vorteile und Chancen
Planerische Tätigkeiten
hohe Technisierung
Kostenverantwortung
Anreicherung der
Tätigkeit
Motivation und
Zufriedenheit
Lernanreize im
Arbeitssystem
Motivation, hohe
Verantwortung
Nachteile Risiken
Wenig Gestaltungsmöglichkeiten
geringe Zufriedenheit,
Motivation
Überforderung durch
fehlende Qualifizierung
keine klaren Regelungen
Wegfallen der
handwerklichen
Kernkompetenz
hohe Belastung
Neue Organisation in der Schule
Eltern / private
Bezugspersonen
Schüler
Schüler
Ausdehnung der Betriebszeiten
Informationstechnik/technische
Infrastruktur
Budgetbewirtschaftung
Aufbau und Ausbau der internen
Organisationsstruktur
Definition von Qualitätsstandards
Lehrer
Lehrer
Schulorganisation
inhaltlich
(curricular,
didaktisch,
qualitativ)
Adäquate Gestaltung und
Professionalisierung einer schulinternen
Dienstleistung?
formal
(rechtlich,
finanziell,
übergeordnet)
Aufbau einer aktiven
schulinternen Dienstleistung:
zeitlich (Ganztagsschule),
technisch (Domotik, IT-Technik),
wirtschaftlich
(Budgetverwaltung),
organisatorisch (externe Dienste)
organisatorisch
(leitend,
verwaltend,
betreuend)
Gebäudebewirtschaftung
(Hausmeisterei)
Rekrutierung, Marketing,
Dokumentation,
Budgetverwaltung,
Schulkooperationen,
Qualitätsmanagement
Sekretariat
Schule im Umbruch I – IV
- detailliertes Aufzeigen der Tätigkeiten,
- Erfassung des Qualifizierungsbedarfs
- Festschreibung in Qualifizierungskonzepten
- Gespräche mit Bildungsinstituten, IHK,
anderen Bildungsträgern
Antrag zur Eingruppierung von Schulhausmeistern und Schulsekretärinnen in der neuen
Entgeltordnung
Die BTK und die Projektgruppe Entgeltordnung wird aufgefordert, die Basiseingruppierung beider Berufsgruppen
in EG 6 vorzunehmen.
Für Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen werden zur weiteren Differenzierung folgende
Funktionsmerkmale berücksichtigt:
•Ständige Betreuung von mindestens 2 Objekten
•Einsatz in Verbünden
•Teamleitung/koordinierende Aufgaben
•Budgetverwaltung/-verantwortung
•Einsatz in Objekten mit Gebäudeleittechnik
•Springer mit Einarbeitungsauftrag
•Ständiger Einsatz in Förder-/Sonderschulen
Die Erfüllung eines dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 7, die Erfüllung von
2 und mehr der Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 8.
2007
Betreff: Eingruppierung von Schulhausmeister/-innen und Schulsekretär/-innen
Die Bundesfachgruppenkonferenz beschließt:
•In den Verhandlungen zur Entgeltordnung im TVöD sind auch weiterhin die Ziele der
Diskriminierungsfreiheit und der Aufwertung von Tätigkeiten mit gestiegenen Anforderungen
beizubehalten.
•Für beide Berufsgruppen ist die EG 6 die Basiseingruppierung
Für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden zur weiteren Differenzierung folgende
Funktionsmerkmale berücksichtigt:
Ständige Betreuung von mindestens 2 Objekten
Einsatz in Verbünden
Teamleitung/koordinierende Aufgaben
Budgetverwaltung/-verantwortung
Einsatz in Gebäuden mit Gebäudeleittechnik
Springer/-in mit Einarbeitungsauftrag
Ständiger Einsatz in Förder- / Sonderschulen
Die Erfüllung eines dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 7, die Erfüllung von
zwei und mehr dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 8
2011
Sofern ein Rückgriff auf die alte Bewertungssystematik des BAT
erfolgen sollte,
ist für Schulsekretärinnen und – sekretäre die Herausnahme aus der
Anlage 1a durch die Bewertung über Funktionsmerkmale
vorzunehmen (siehe Ausführungen unter 2.)
ist für Schulhaumeisterinnen und –hausmeister die Bewertung über
Funktionsmerkmale vorzunehmen (siehe Ausführungen unter 2.) und
nicht nach den Regelungen des BAT bzw. der bezirklichen
Zusatztarifverträge
2011
Aktueller Sachstand
Fach - / Expertengespräch Verdi/VKA August 2013
Vorgehensweise Bundesfachgruppe Schulen und
Landesfachgruppen Schulen
Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister –
Innen ( Januar 2014 )
Fachgespräch ver.di / VKA
Im August 2013 Fachgespräch mit ver.di und VKA,
Ziel war es, die vorhandenen Eingruppierungskriterien zu
überprüfen
Übereinstimmung, dass SchulhausmeisterInnen mit
mindestens dreijähriger Berufsausbildung ( noch festzulegender Beispielkatalog ) in EG 5 einzugruppieren sind
Bei SchulhausmeisterInnen, die das persönliche Merkmal
der einschlägigen Berufsausbildung nicht erfüllen, soll die
Eingruppierung aus Sicht der VKA in der EG 3 beginnen.
ver.di forderte davon abweichend eine Einstiegseingrup –
pierung in der EG 4.
Ausgehend von EG 5 soll wie bisher eine Heraushebung
anhand von Schwellenwerten erfolgen, zudem Forderung
von ver.di auf Absenkung der Schwellenwerte
Bei Schulhausmeistern, die aufgrund arbeitgeberseitiger
Organisationsentscheidung in sog. Pools (Definition noch
erforderlich) tätig sind, wäre in Bezug auf die verantwortlich
zu betreuenden Unterrichtsräume eine Berechnung
hinsichtlich der Schwellenwerte durchzuführen.
ver.di fordert bei der Berechnung der Schwellenwerte eine
Berücksichtigung der sich aus der Poolbildung ergebenden
Produktivität. Die VKA lehnte dies ab, da es sich hierbei
nicht um eine Eingruppierungsthematik handelt.
Unter Berücksichtigung der noch festzulegenden Schwellen –
werte sollte aus Sicht von ver.di eine Eingruppierung von
SchulhausmeisterInnen in Einzelfällen bis zur Entgelt –
gruppe 9a (neu) möglich sein.
Die VKA lehnte dies unter Hinweis auf das Eingruppierungs –
gefüge insgesamt ab.
ver.di erklärt, dass davon ausgegangen werden kann, dass
der Bereich der SchulhausmeisterInnen zu verhandeln ist.
Vorgehensweise Bundesfachgruppe Schulen und
Landesfachgruppen Schulen
Diskussion des Ergebnisses innerhalb der Bundesfach –
gruppe unter Einbindung der Landesfachgruppen
Diskussion mit Achim Meerkamp, Bundesfachbereichsleiter
Gemeinden und Verhandlungsführer zur Entgeltordnung
im TVöD
Erstellen eines Masterplanes um unsere Forderungen nach
Aufnahme von Verhandlungen für den Bereich der
SchulhausmeisterInnen Nachdruck zu verleihen
Gespräche mit Mitgliedern der Bundestarifkommision ( BTK )
zur besonderen Situation bei SchulhausmeisterInnen
Unterschriftenaktionen verschiedener Landesfachgruppen
für Verhandlungen zur Entgeltordnung im Bereich der
SchulhausmeisterInnen
2 Tarifworkshops der Bundesfachgruppe Schulen mit Ver –
tretern aller Landesfachgruppen zum Thema Entgeltordnung
Beschluss der BTK, für 7 Bereiche im Geltungsbereich des
TVöD Verhandlungen aufzunehmen, darunter der Bereich
der SchulhausmeisterInnen
Bildung einer Verhandlungskommission Schulhausmeister –
Innen unter Beteiligung ehrenamtlicher Kollegen
Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister –
Innen
1. Sitzung der Verhandlungskommission am 29.01.2014 in
Frankfurt/Main
Grundsätzliche Fragen müssen aus Sicht von ver.di vorab
geklärt werden, hierzu zählen die Niveaubestimmung sowie
Kriterien einer Differenzierung oberhalb der EG 5
Bezüglich des Eingruppierungsniveaus haben sich die Tarifsvertragsparteien im gemeinsamen Papier vom Oktober 2013
auf eine Mindesteingruppierung der Beschäftigten mit
abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsausbildung
in EG 5 verständigt
Ebenfalls verständigt hat man sich darauf, dass Beschäftigte
ohne abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsaus –
bildung in der selben Tätigkeit in EG 4 einzugruppieren sind
Aus unserer Sicht muss dieses auch für Schulhausmeister –
Innen gelten
Die Differenzierungskriterien oberhalb der EG 5 dürfen nicht
mehr ausschließlich auf die „alleinverantwortliche Betreuung“
anhand eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen
abgestellt werden. Es müssen weitere Kriterien gefunden
werden, die die gestiegenen Anforderungen an die Tätig –
keiten von SchulhausmeisterInnen berücksichtigen
Die Vertreter der VKA bestätigen die Eingruppierung von
SchulhausmeisterInnen mit einschlägiger, mindestens
dreijähriger Berufsausbildung in EG 5
Ergänzung, dass die einschlägige Berufsausbildung für
SchulhausmeisterInnen näher bestimmt werden muss
VKA verweist darauf, dass die momentane Eingruppierung
unabhängig von einer beruflichen Ausbildung in EG 2
bzw. EG 3 stattfindet
Aus Sicht der VKA sollte daher die Einstiegseingruppierung
bei SchulhausmeisterInnen ohne einschlägige Berufs –
Ausbildung in EG 3 erfolgen
Kein zwingendes Festhalten der VKA an der bisherigen
Eingruppierungsdifferenzierung nach Unterrichtsräumen
Pauschale Behauptung der Beschäftigten zum Anstieg der
Anforderungen an die Tätigkeiten von Schulhausmeister –
Innen werden seitens der VKA nicht geteilt
Einstiegseingruppierung unterhalb der EG 4 wird aus Sicht
der ver.di – Verhandlungskommission abgelehnt
Klärung dieser Frage notwendige Voraussetzung für
weitere Verhandlungen über Einzelheiten zur Entgeltordnung
SchulhausmeisterInnen
Im Rahmen der Verhandlungen kein Konsens zur Frage der
Einstiegseingruppierung für Beschäftigte ohne einschlägige
Berufsausbildung
Aus Sicht der VKA wird eine Klärung dieser Frage im
Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung erachtet
Möglicher Terminrahmen bis Ende 2015, da Entgeltordnung
in allen Teilen zum 1.1.2016 in Kraft treten soll
Keine Verknüpfung der Verhandlungen zur Entgeltordnung
mit zukünftigen Tarifverhandlungen
Wie geht es weiter?
TVöD-VKA
Besonderer Teil Schule
Qualifikation
Stellenbemessung
Eingruppierung
Rechtsstellung
Umsetzungsschritte:
-Umfassende Diskussionen in Betriebsgruppen,
Landesfachgruppen
-Beschlussfassung durch den BuFGVo
- Angebot von regionalen Veranstaltungen
- Mitgliederbefragung
- Mobilisierungsphase
Danke für Eure Aufmerksamkeit !
Eure Fragen interessieren uns !