Präsentation Köpel PDF (1 MB )
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Entgeltordnung Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister • tarifliche Situation in der Bundesrepublik • berufliche Situation • Beschlüsse zur Eingruppierung • Aktueller Sachstand • Wie geht es weiter? Tarifliche Situation Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Schulhausmeister) gültig ab 1.Nov. 1991 - ab Vergütungsgruppe IX - bis Vergütungsgruppe VIb (65 UR) - Bewährungsaufstiege 6 bzw. 12 Jahre Bezirkszusatztarifvertrag NRW • Seit 1961 Tarifrecht für Schulhausmeister /-innen • ständig angepasst, zuletzt nach TVöD • Eingruppierung nach m² Reinigungsfläche • bis 1.500 m² VG IX • mehr als 10.250m² VG VI b + VG Zulage • Bewährungszeiten jeweils 6 Jahre Weitere landesbezirkliche Regelungen gibt es zur Eingruppierung nicht allerdings gibt es noch in einigen Landesbezirken bezirkliche Regelungen zur Arbeitszeit Berufliche Situation - Kein Ausbildungsberuf - stetige Veränderungen der Anforderungen - von der Kohleheizung zur computergesteuerte Heizanlage - Verantwortung für Ausschreibungen, Finanzen - Betreuung mehrerer Gebäude, auch KITA, Rathaus u.ä. - Arbeiten in Verbünden, Schichtsystemen - Prinzip „ein Schulhausmeister - eine Schule“ wird durchbrochen -Dienstwohnungsprinzip bröckelt - Bildung neuer Betriebsformen (Gebäudemanagement, ÖPP Strukturen) -Bildungspolitische Entscheidungen führen zu neuen Schulformen Beschlüsse zur Eingruppierung Bereits vor der Einführung des TVöD thematisierte der Bundesfachgruppenvorstand die Eingruppierungen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern und Beschäftigten im Schulsekretariat 2004 bei den Diskussionen um eine neue Entgeltordnung wurde dies Schwerpunkt der Fachgruppenarbeit Flankierend entwickelt der BuFGVo Qualifikationskonzepte für beide Berufsgruppen Grundlage waren die Untersuchungen vom Fraunhofer Institut ADeBar – Arbeitsnahe Dauerbeobachtung mit dem Ziel der Früherkennung von Qualifikationsentwicklungen in der Arbeit und in den Betrieben Wandel der Arbeitsaufgabe Altes Arbeitssystem Handwerkliche Tätigkeiten klar definierte Aufgaben Handwerkliche Anteile überwiegen eindeutige Zuständigkeiten Aktuelles Arbeitssystem Zukünftiges Arbeitssystem Einige planerische Tätigkeiten beginnende Technisierung teilweise Kostenverantwortung Vorteile und Chancen Planerische Tätigkeiten hohe Technisierung Kostenverantwortung Anreicherung der Tätigkeit Motivation und Zufriedenheit Lernanreize im Arbeitssystem Motivation, hohe Verantwortung Nachteile Risiken Wenig Gestaltungsmöglichkeiten geringe Zufriedenheit, Motivation Überforderung durch fehlende Qualifizierung keine klaren Regelungen Wegfallen der handwerklichen Kernkompetenz hohe Belastung Neue Organisation in der Schule Eltern / private Bezugspersonen Schüler Schüler Ausdehnung der Betriebszeiten Informationstechnik/technische Infrastruktur Budgetbewirtschaftung Aufbau und Ausbau der internen Organisationsstruktur Definition von Qualitätsstandards Lehrer Lehrer Schulorganisation inhaltlich (curricular, didaktisch, qualitativ) Adäquate Gestaltung und Professionalisierung einer schulinternen Dienstleistung? formal (rechtlich, finanziell, übergeordnet) Aufbau einer aktiven schulinternen Dienstleistung: zeitlich (Ganztagsschule), technisch (Domotik, IT-Technik), wirtschaftlich (Budgetverwaltung), organisatorisch (externe Dienste) organisatorisch (leitend, verwaltend, betreuend) Gebäudebewirtschaftung (Hausmeisterei) Rekrutierung, Marketing, Dokumentation, Budgetverwaltung, Schulkooperationen, Qualitätsmanagement Sekretariat Schule im Umbruch I – IV - detailliertes Aufzeigen der Tätigkeiten, - Erfassung des Qualifizierungsbedarfs - Festschreibung in Qualifizierungskonzepten - Gespräche mit Bildungsinstituten, IHK, anderen Bildungsträgern Antrag zur Eingruppierung von Schulhausmeistern und Schulsekretärinnen in der neuen Entgeltordnung Die BTK und die Projektgruppe Entgeltordnung wird aufgefordert, die Basiseingruppierung beider Berufsgruppen in EG 6 vorzunehmen. Für Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen werden zur weiteren Differenzierung folgende Funktionsmerkmale berücksichtigt: •Ständige Betreuung von mindestens 2 Objekten •Einsatz in Verbünden •Teamleitung/koordinierende Aufgaben •Budgetverwaltung/-verantwortung •Einsatz in Objekten mit Gebäudeleittechnik •Springer mit Einarbeitungsauftrag •Ständiger Einsatz in Förder-/Sonderschulen Die Erfüllung eines dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 7, die Erfüllung von 2 und mehr der Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 8. 2007 Betreff: Eingruppierung von Schulhausmeister/-innen und Schulsekretär/-innen Die Bundesfachgruppenkonferenz beschließt: •In den Verhandlungen zur Entgeltordnung im TVöD sind auch weiterhin die Ziele der Diskriminierungsfreiheit und der Aufwertung von Tätigkeiten mit gestiegenen Anforderungen beizubehalten. •Für beide Berufsgruppen ist die EG 6 die Basiseingruppierung Für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden zur weiteren Differenzierung folgende Funktionsmerkmale berücksichtigt: Ständige Betreuung von mindestens 2 Objekten Einsatz in Verbünden Teamleitung/koordinierende Aufgaben Budgetverwaltung/-verantwortung Einsatz in Gebäuden mit Gebäudeleittechnik Springer/-in mit Einarbeitungsauftrag Ständiger Einsatz in Förder- / Sonderschulen Die Erfüllung eines dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 7, die Erfüllung von zwei und mehr dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 8 2011 Sofern ein Rückgriff auf die alte Bewertungssystematik des BAT erfolgen sollte, ist für Schulsekretärinnen und – sekretäre die Herausnahme aus der Anlage 1a durch die Bewertung über Funktionsmerkmale vorzunehmen (siehe Ausführungen unter 2.) ist für Schulhaumeisterinnen und –hausmeister die Bewertung über Funktionsmerkmale vorzunehmen (siehe Ausführungen unter 2.) und nicht nach den Regelungen des BAT bzw. der bezirklichen Zusatztarifverträge 2011 Aktueller Sachstand Fach - / Expertengespräch Verdi/VKA August 2013 Vorgehensweise Bundesfachgruppe Schulen und Landesfachgruppen Schulen Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister – Innen ( Januar 2014 ) Fachgespräch ver.di / VKA Im August 2013 Fachgespräch mit ver.di und VKA, Ziel war es, die vorhandenen Eingruppierungskriterien zu überprüfen Übereinstimmung, dass SchulhausmeisterInnen mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung ( noch festzulegender Beispielkatalog ) in EG 5 einzugruppieren sind Bei SchulhausmeisterInnen, die das persönliche Merkmal der einschlägigen Berufsausbildung nicht erfüllen, soll die Eingruppierung aus Sicht der VKA in der EG 3 beginnen. ver.di forderte davon abweichend eine Einstiegseingrup – pierung in der EG 4. Ausgehend von EG 5 soll wie bisher eine Heraushebung anhand von Schwellenwerten erfolgen, zudem Forderung von ver.di auf Absenkung der Schwellenwerte Bei Schulhausmeistern, die aufgrund arbeitgeberseitiger Organisationsentscheidung in sog. Pools (Definition noch erforderlich) tätig sind, wäre in Bezug auf die verantwortlich zu betreuenden Unterrichtsräume eine Berechnung hinsichtlich der Schwellenwerte durchzuführen. ver.di fordert bei der Berechnung der Schwellenwerte eine Berücksichtigung der sich aus der Poolbildung ergebenden Produktivität. Die VKA lehnte dies ab, da es sich hierbei nicht um eine Eingruppierungsthematik handelt. Unter Berücksichtigung der noch festzulegenden Schwellen – werte sollte aus Sicht von ver.di eine Eingruppierung von SchulhausmeisterInnen in Einzelfällen bis zur Entgelt – gruppe 9a (neu) möglich sein. Die VKA lehnte dies unter Hinweis auf das Eingruppierungs – gefüge insgesamt ab. ver.di erklärt, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bereich der SchulhausmeisterInnen zu verhandeln ist. Vorgehensweise Bundesfachgruppe Schulen und Landesfachgruppen Schulen Diskussion des Ergebnisses innerhalb der Bundesfach – gruppe unter Einbindung der Landesfachgruppen Diskussion mit Achim Meerkamp, Bundesfachbereichsleiter Gemeinden und Verhandlungsführer zur Entgeltordnung im TVöD Erstellen eines Masterplanes um unsere Forderungen nach Aufnahme von Verhandlungen für den Bereich der SchulhausmeisterInnen Nachdruck zu verleihen Gespräche mit Mitgliedern der Bundestarifkommision ( BTK ) zur besonderen Situation bei SchulhausmeisterInnen Unterschriftenaktionen verschiedener Landesfachgruppen für Verhandlungen zur Entgeltordnung im Bereich der SchulhausmeisterInnen 2 Tarifworkshops der Bundesfachgruppe Schulen mit Ver – tretern aller Landesfachgruppen zum Thema Entgeltordnung Beschluss der BTK, für 7 Bereiche im Geltungsbereich des TVöD Verhandlungen aufzunehmen, darunter der Bereich der SchulhausmeisterInnen Bildung einer Verhandlungskommission Schulhausmeister – Innen unter Beteiligung ehrenamtlicher Kollegen Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister – Innen 1. Sitzung der Verhandlungskommission am 29.01.2014 in Frankfurt/Main Grundsätzliche Fragen müssen aus Sicht von ver.di vorab geklärt werden, hierzu zählen die Niveaubestimmung sowie Kriterien einer Differenzierung oberhalb der EG 5 Bezüglich des Eingruppierungsniveaus haben sich die Tarifsvertragsparteien im gemeinsamen Papier vom Oktober 2013 auf eine Mindesteingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsausbildung in EG 5 verständigt Ebenfalls verständigt hat man sich darauf, dass Beschäftigte ohne abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsaus – bildung in der selben Tätigkeit in EG 4 einzugruppieren sind Aus unserer Sicht muss dieses auch für Schulhausmeister – Innen gelten Die Differenzierungskriterien oberhalb der EG 5 dürfen nicht mehr ausschließlich auf die „alleinverantwortliche Betreuung“ anhand eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen abgestellt werden. Es müssen weitere Kriterien gefunden werden, die die gestiegenen Anforderungen an die Tätig – keiten von SchulhausmeisterInnen berücksichtigen Die Vertreter der VKA bestätigen die Eingruppierung von SchulhausmeisterInnen mit einschlägiger, mindestens dreijähriger Berufsausbildung in EG 5 Ergänzung, dass die einschlägige Berufsausbildung für SchulhausmeisterInnen näher bestimmt werden muss VKA verweist darauf, dass die momentane Eingruppierung unabhängig von einer beruflichen Ausbildung in EG 2 bzw. EG 3 stattfindet Aus Sicht der VKA sollte daher die Einstiegseingruppierung bei SchulhausmeisterInnen ohne einschlägige Berufs – Ausbildung in EG 3 erfolgen Kein zwingendes Festhalten der VKA an der bisherigen Eingruppierungsdifferenzierung nach Unterrichtsräumen Pauschale Behauptung der Beschäftigten zum Anstieg der Anforderungen an die Tätigkeiten von Schulhausmeister – Innen werden seitens der VKA nicht geteilt Einstiegseingruppierung unterhalb der EG 4 wird aus Sicht der ver.di – Verhandlungskommission abgelehnt Klärung dieser Frage notwendige Voraussetzung für weitere Verhandlungen über Einzelheiten zur Entgeltordnung SchulhausmeisterInnen Im Rahmen der Verhandlungen kein Konsens zur Frage der Einstiegseingruppierung für Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung Aus Sicht der VKA wird eine Klärung dieser Frage im Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung erachtet Möglicher Terminrahmen bis Ende 2015, da Entgeltordnung in allen Teilen zum 1.1.2016 in Kraft treten soll Keine Verknüpfung der Verhandlungen zur Entgeltordnung mit zukünftigen Tarifverhandlungen Wie geht es weiter? TVöD-VKA Besonderer Teil Schule Qualifikation Stellenbemessung Eingruppierung Rechtsstellung Umsetzungsschritte: -Umfassende Diskussionen in Betriebsgruppen, Landesfachgruppen -Beschlussfassung durch den BuFGVo - Angebot von regionalen Veranstaltungen - Mitgliederbefragung - Mobilisierungsphase Danke für Eure Aufmerksamkeit ! Eure Fragen interessieren uns !