Das RMV-AStA- Semesterticket
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Das RMV-AStA- Semesterticket
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AStA der Hochschule Darmstadt Web: www.asta-hochschule-darmstadt.de Email: [email protected] Büro: Schöfferstraße 3 Telefon: 06151/168801 AStA der TU Darmstadt (ViSdP) Web: www.asta.tu-darmstadt.de Email: [email protected] Büro: im Alten Hauptgebäude [S1/03] oder in der Mensa Lichtwiese Telefon: 06151/162117 A Gültigkeitsbereich NVV Bad Wildungen Erndtebrück Siegen Treysa Marburg VRM Gießen WölfersheimSödel Brandoberndorf Koblenz Nidda Flieden Glauburg-Stockheim Königstein Kronberg Bad Vilbel Jossa Gelnhausen Frankfurt Wiesbaden Bingen Mainz MZ-Mombach MZ-Marienborn RNN Flughafen Dietzenbach Dieburg Darmstadt Worms/ Ludwigshafen Reinheim Gernsheim Großkrotzenburg Aschaffenburg Rödermark Ober-Roden Bischofsheim MainzGroßLaubenheim Gerau Alzey Hanau Offenbach MainzKastel Lorchhausen Rüdesheim Schlüchtern Nidderau Niedernhausen Koblenz Biblis Worms Ludwigshafen Bürstadt Lampertheim VRN Mannheim VRN Gemünden VAB Aschaffenburg Babenhausen Groß-Umstadt Wiebelsbach Höchst (Odw) Mainz Alzey A Gersfeld Bad Homburg Idstein Bad Hersfeld Fulda RMV Friedberg Friedrichsdorf Limburg Eisenach Hünfeld Weilburg Elz Süd r2 011 A Lauterbach Wetzlar Montabaur ste Göttingen Gemünden Herborn Wilsenroth em e Alsfeld Dillenburg Westerburg NVV Übergangsgebiet Stadtallendorf Haiger Allendorf me rs Kassel Bebra Wallau Dillbrecht Betzdorf Wabern Rotenburg (Fulda) VGWS Som Kassel Zennern Frankenberg ab Bahnlinie Gültigkeit des Semestertickets in den Zügen des Regionalverkehrs Anschlusslinie Weinheim nicht im Semesterticket Gemeinde/Bahnhof Lützelsachsen Grenzbahnhof Erbach (Odw) Übergangsgebiet Bensheim Fürth Aktuelle Infos zum Fahrplan etc.: Weinheim Lützelsachsen Mannheim/ Heidelberg Eberbach Mosbach / Heilbronn Neckarsteinach www.rmv.de www.dadina.de oder vor Ort bei den RMV-Mobilitätszentralen Das RMV-AStASemesterticket A Was ist das Semesterticket? „In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“ Dies ist die Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV. Das Semesterticket ermöglicht es den Studierenden zu einem vergleichbar geringen Preis im gesamten RMV-Gebiet mit Bus und Bahn unterwegs zu sein. Im Zuge von Neuverhandlungen im Jahre 2010 kommt es beim Semesterticket, ab dem Sommersemester 2011, zu einigen Neuerungen. Deshalb wollen wir Euch mit diesem Flyer das Wichtigste zum Thema Semesterticket zusammenfassen. Was gilt als Fahrkarte? Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte. Deshalb müsst Ihr neben dem von der Hochschule ausgestellten Studienausweis immer auch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) dabei haben. Ausländische Studierende haben die Möglichkeit, sich statt mit einem Reisepass, mit einem internationalen Studierendenausweis (ISIC) auszuweisen. Den ISIC bekommt ihr auch beim AStA. Es ist nicht erlaubt den Studienausweis einzulaminieren. Dies stellt für den RMV eine unrechtmäßige Veränderung der Fahrkarte dar, wodurch die Fahrerlaubnis verfällt. Man gilt dann als „Schwarzfahrer“ und das Ticket wird eingezogen. TUD: In absehbarer Zeit soll das Semesterticket auch auf der Athene -Karte abgebildet werden. Wir werden Euch rechtzeitig darüber informieren. Gültigkeitszeitraum Das Semesterticket ist während des kompletten Semesters gültig und zukünftig auch mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn. Es kann also insgesamt sieben Monate genutzt werden. So können Erstsemester das Ticket beispielsweise auch zum Besuch von Vorkursen oder zur Wohnungssuche nutzen. Geltungsbereich Im RMV, sowie in den Übergangsgebieten zum VRN und NVV, kann das Semesterticket für beliebig viele Fahrten in allen Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie den Zügen des Nahverkehrs (RB, RE, SE) genutzt werden. Dies beinhaltet natürlich auch die Regionalzüge privater Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. VIAS, HLB). Die Züge des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) können mit dem Semesterticket nicht genutzt werden. Bei besonderen Leistungen, wie zum Beispiel der Buslinie AIR zum Flughafen, sind Zuschläge zu bezahlen. Der Geltungsbereich mit den Grenzbahnhöfen ist der Karte auf der Rückseite zu entnehmen. Wenn ich über das Verbundgebiet hinaus fahren möchte? Für Fahrten über die Grenzen des Semestertickets hinaus sind, ab den Grenzbahnhöfen, Anschlussfahrkarten für den Nahverkehr zu lösen. Anschlussfahrkarten können in den DB-Reisezentren oder teilweise an den Automaten gekauft werden. Für einzelne Fahrten Richtung Aschaffenburg (VAB-Gebiet) können Anschlussfahrkarten auch beim Zugbegleiter gelöst werden. Im diesem Fall muss kein Bedienzuschlag gezahlt werden. Es gilt der normale RMV-Tarif ab dem Grenzbahnhof Babenhausen bzw. Großkrotzenburg. Wie viel kostet das Ticket? Fahrgastrechte Die freie Fahrt im gesamten RMV-Gebiet ist nur möglich, da jeder Studierende zur Abnahme eines Tickets verpflichtet ist. Das Prinzip des Solidarmodells beruht darauf, dass das Semesterticket von jedem Studierenden unterschiedlich intensiv genutzt wird und alle quasi den Durchschnittspreis inkl. einem großen Rabatt bezahlen. Studierende mit Semesterticket gelten, ebenso wie alle anderen, als Fahrgäste und können daher die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Um die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen. Diesen gibt es auf der Website des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen. Im Folgenden werden kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst. Für die kommenden Semester gelten folgende Preise: SS 11 und WS 11/12 SS 12 und WS 12/13 SS 13 und WS 13/14 95 Euro 104 Euro 110 Euro (alle inkl. 7 % USt.) Wer regelmäßig in einen der benachbarten Verkehrsverbünde pendelt, kann sich für viele Verbünde auch Zeitkarten kaufen. Anschluss-Semestertickets gibt es beispielsweise für den VRN und den RNN. Wer regelmäßig Richtung Aschaffenburg fährt, kann sich für den VAB das TicketEasy kaufen und ist so auch im Bereich des Bayrischen Untermain mobil. In den übrigen Verkehrsverbünden (z.B. NVV) können Studierende Fahrkarten zum Auszubildendentarif erhalten. Die Kosten für das Semesterticket sind im Semesterbeitrag enthalten und werden bei der Einschreibung oder Rückmeldung mitbezahlt. Darf man auch InterCity fahren? Wenn ich das Semesterticket nicht brauche? Die Benutzung der Züge des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) ist mit dem Semesterticket der TU-Darmstadt und Hochschule Darmstadt generell nicht möglich. Es können auch keine Aufpreiskarten für die Nutzung dieser Züge erworben werden. Wie bereits erwähnt, ist das Semesterticket nur so günstig, weil jeder Studierende zum Kauf verpflichtet ist. Da einige Studierende das Ticket jedoch gar nicht nutzen können, gibt es eine Reihe von Fällen, bei denen die Kosten für das Ticket zurückerstattet werden: Da jedoch einige Studierende gerne mit dem IC/EC pendeln würden, gibt es eine Regelung über eine Teilrückerstattung der Kosten für das Semesterticket. Wer sich für eine bestimmte Strecke eine DB-Schülerzeitfahrkarte 2. Klasse für IC/EC kauft, kann sich einen Teil der Kosten für das Semesterticket zurückerstatten lassen, weil man sonst faktisch den Nahverkehr zweimal zahlen würde. Erstattet werden nur Teilstrecken innerhalb des RMV-Gebietes und zeitlich während der jeweiligen Semesterzeit. Zeitfahrkarten für den ICE werden nicht erstattet. Dazu ist, wie bei der Rückerstattung, ein Antrag bis zur jeweiligen Frist des Folgesemesters beim AStA zustellen (siehe nächste Seite). Weitere Infos zu den genauen Erstattungssätzen und dem Verfahren zur Rückerstattung sind auf der Homepage eures jeweiligen AStA zu finden. 1. 2. Darf ich jemanden mitnehmen? Es gilt keine Mitnahmeregelung. Ebenso kann das Semesterticket nicht auf andere Personen übertragen werden. Das heißt, nur Ihr alleine dürft mit dem Ticket fahren. Wenn ich mein Semesterticket vergessen habe? Sollte man Studienausweis und/oder Lichtbildausweis vergessen haben und kontrolliert werden, gilt man als „Schwarzfahrer“ und damit werden die üblichen 40 Euro fällig. Da man aber eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist, gibt es die Möglichkeit, diese innerhalb einer Woche beim Verkehrsunternehmen, von dem man kontrolliert wurde, nachzureichen. In diesem Fall reduziert sich die Strafe auf eine geringe Bearbeitungsgebühr. Ab dem Sommersemester 2014 wird der Preis für das Semesterticket an die durchschnittliche, jährliche Preiserhöhung der Monatskarten im Ausbildungstarif angepasst. 3. 4. 5. 6. 7. Auslandsaufenthalt (mindestens drei Monate) Praktikum außerhalb des RMV-Gebiets (mindestens drei Monate) Schwerbehinderte (mit Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln) Externe Promotion (außerhalb des RMV-Gebiets) Urlaubssemester Doppelimmatrikulation im RMV-Gebiet (das billigere Ticket wird erstattet) Krankheit (Attest über mindestens drei Monate) Bei allen Rückerstattungen (außer Punkt 7), muss der Antrag auf Rückerstattung fristgerecht beim jeweiligen AStA gestellt werden. Studierende der TU Darmstadt müssen den Antrag bis spätestens drei Wochen nach Semesterbeginn (Achtung: nicht Vorlesungsbeginn!) gestellt haben. Die notwendigen Nachweise müssen bis spätestens sechs Wochen nach Semesterbeginn eingereicht werden. Studierende der h_da müssen den Antrag, inklusive aller notwendigen Nachweise, bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn einreichen. Bei Rückerstattungen im Krankheitsfall (Punkt 7) kann der Antrag jederzeit während des laufenden Semesters oder im anschließenden Semester bis zur jeweiligen Frist (siehe oben) gestellt werden. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses muss bestätigen, dass über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im RMV nicht möglich war. Weitere Infos zur Rückererstattung sind Homepage Eures jeweiligen AStA zu finden. auf der Anspruch auf Entschädigung Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens einer Stunde 1,50 Euro erstattet bekommen. Es werden jedoch erst Erstattungsbeträge ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden. Nutzung eines anderen Zuges Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden, der nicht reservierungspflichtig ist. Hierfür ist zuerst eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr zu lösen. Die Kosten für die Fahrt können dann anschließend geltend gemacht werden. Nutzung eines anderen Verkehrsmittels Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages und das Ziel ansonsten nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen. Infos und Formulare zu den Fahrgastrechten Weitere Informationen und die Formulare gibt es online oder in den RMV-Mobilitätszentralen Link: www.rmv.de Link: www.fahrgastrechte.info 10-Minuten-Garantie Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten Geld zurück (50 Cent pro Fahrt). Nach 21 Uhr können wahlweise auch Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung ist, so dass Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online gestellt werden. Link: servicepaket.rmv.de